am puls - Magazin für Politik & Gesundheit 03/2011

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03/2011 Jahrgang 08

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5,00 Euro

MAGAZIN FĂœR

POLITIK UND GESUNDHEIT

Zur Zukunft der Gesundheitsversorgung

Das Versorgungsstrukturgesetz Gesundheitsminister Daniel Bahr, MdB


Caring and curing Caring and curing Leben retten und Gesundheit

Leben retten und ist Gesundheit verbessern – das unser Ziel. verbessern – das ist unser Ziel.

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eDiTorial

Die Selbstverwaltung braucht Reformen Mit der Entscheidung der Bundesregierung, den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) einer grundlegenden Reform zu unterziehen, ist der erste Schritt hin zu einer Neustrukturierung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auf den Weg gebracht. Nun heißt es abwarten und sehen, wie weit die schwarzgelbe Koalition bereit ist, bei dieser Reform zu gehen. Grundsätzlich ist alles zu prüfen, jede Sitzung, jeder Ausschuss, jede „alternativlose“ Instanz muss hinterfragt und auf den Prüfstand gestellt werden.

Der Spitzenverband der Kranken kassen ist von einer umfassenden Überprüfung auch nicht ausgeschlossen. Es ist nicht ersichtlich, welche nachhaltigen Aufgaben dieser eigentlich besetzt. Sicherlich nicht gewollt ist der Versuch, die Ärzteschaft immer wieder unter einen Generalverdacht zu stellen und fortwährend zu behaupten, Ärztinnen und Ärzte hätten lediglich das eigene Wohl im Sinn. Nicht beabsichtigt bei der Schaffung dieses Gremiums war, dass die Führungsetage sich mittlerweile für das bessere Gesundheitsministerium hält.

Auch die Krankenkassen brauchen zukünftig einen fairen und nachhaltigen Wettbewerb untereinander. Gutes Management und solide Unternehmensführung müssen einen sichtbaren Erfolg haben. Es gibt Krankenkassen, die mit einem Verwaltungskostenanteil von acht Prozent arbeiten. Es gibt aber auch andere Beispiele: Solides Arbeiten mit den Versichertengeldern für einen Verwaltungskostenanteil von vier Prozent. Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen wieder die Beitragsautonomie. Nur so wird gewährleistet, dass sie im fairen Wettbewerb um Versicherte als Kunden werben.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollten ebenfalls in den Reformprozess eingebunden werden. Hier sollten wettbewerbsähnliche Modelle, beispielsweise die freie KV Wahl des Arztes, durchaus diskutiert und geprüft werden. Damit wird gewährleistet, dass auch zwischen einzelnen KVen ein System der Kundenorientierung entsteht, das dann letztlich eine echte Konkurrenzsituation schafft und somit auch den Patientinnen und Patienten einen greifbaren Vorteil bietet. Frank Rudolph 1.stellv. Landesvorsitzender Gesundheitspolitischer Arbeitskreis der CDU-NRW

INHALT 4 Schwerpunkt: Versorgungsstrukturgesetz Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr spricht sich dafür aus, Strukturen zu verbessern, um Patienten besser zu versorgen

6 Clemens Kuhne (IKK) listet eine Reihe von Kritikpunkten auf, die der Gesetzentwurf der Bundesregierung nach Ansicht der Kassen beinhaltet

8 Ärztemangel Christian Gumprecht von der CDU-Land tagsfraktion in Thüringen macht 50 Vorschläge gegen den Ärztemangel auf dem Land

9 In ihrem Konzept zur Fachkräftesicherung will die Bundesregierung dem Ärztemangel unter anderem mit dem Abbau von Bürokratie und mit Änderungen beim Auswahlverfahren, erläutert Rudolf Henke

10 Gebührenordnung Die PKV und die Ärzteschaft sind sich einig, dass die Gebührenordnung (GOÄ) einer grundlegenden Reform bedarf, schreibt Volker Leienbach

12 Healthcare Ein Beispiel für eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen einer Pilotkasse und einem Software-Anbieterbeschreiben Andrea Mischker und Marc Risse

14 Freiwilligendienste Hartz IV-Empfänger könnten BFD eine nützliche Beschäftigung finden, meint Peter Tauber, MdB

16 Symposium Über ein gesundheitspolitisches Symposium berichtet Thomas Wingerath

17 Ambulante Reha Ambulant vor stationär – eine Alternative zur Kur? Das fragt und beantwortet Grischa Convent in seinem Beitrag

18 Patientenwohl und Wirtschaftlichkeit ... bilden einen weiten Spannungsbogen, der in der Theorie anders aussieht als in der Praxis, meint der Vorstand der KV Bayern

20 Reform des G-BA Der Unions-Gesundheitspolitiker Rolf Koschorrek erläutert die Schwerpunkte der Reform des G-BA

22 Kommentar Jens Spahn plädiert dafür, die Reform der Pflegeversicherung endlich anzupacken und nicht (wieder) auf die nächsten Jahre zu vertagen Dr. Mathias Höschel und Frank Rudolph, Herausgeber

22 Impressum

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Foto: KV Bayern

VerSorGUnGSSTrUkTUrGeSeTZ

Wir verbessern Strukturen, damit Patientinnen und Patienten auch in Zukunft gut versorgt werden Werden die Karten durch das neue Versorgungsstrukturgesetz neu gemischt?

Von Daniel Bahr, MdB Bundesminister für Gesundheit

Liebe Leserinnen und Leser, in Deutschland können Dank der Fortschritte der Medizin immer mehr Menschen mit immer besseren Methoden und Therapien behandelt werden. Viele Erkrankungen können heute geheilt oder dauerhaft gelindert werden. Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes können trotz ihrer Krankheit mit einer guten Arzneimitteltherapie oft ein Leben mit hoher Lebensqualität führen. Gleichzeitig wird unsere Gesellschaft immer älter, die Menschen brauchen also auch mehr medizinische Versorgung. Das alles wird zukünftig mehr medizinisches Personal und Pflegekräfte erfordern. Und das bedeutet auch, dass wir schon heute die richtigen Entscheidungen treffen müssen, um eine gute medizinischen Versorgung für die Zukunft zu sichern. Es ist meine feste Überzeugung, dass unser Gesundheitswesen nur dann als qualitativ hochwertig und patientennah wahrgenommen und akzeptiert wird, wenn der Hausarzt oder

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der Facharzt bei Bedarf schnell und unkompliziert erreichbar ist. Wenn es keine langen Fahrten zum Arzt gibt, wenn der Arzt Hausbesuche machen kann, wenn Hausärzten, Fachärzten und Kliniken gemeinsam daran gelegen ist, für Patientinnen und Patienten eine gute Behandlung zu finden. Wir stehen in Deutschland aktuell sehr gut da, auch im internationalen Vergleich. Aber in der sektorübergreifenden Behandlung können wir uns noch verbessern. Den Arzt und die Ärztin um die Ecke gibt es in einigen strukturschwachen Gebieten Deutschlands schon heute nicht mehr. Wir haben selbst in einigen Bezirken großer Städte einen Mangel an Ärzten. Was nützt es der Patientin, wenn der Bezirk, in dem sie lebt als überversorgt gilt, sich also keine neuen Ärzte dort niederlassen dürfen, der nächste Frauenarzt aber 15 km entfernt seine Praxis hat und dort Termine nur schwer zu bekommen sind. Hier klafft eine große Lücke zwischen den am grünen Tisch gemachten Zahlen und der

wahrgenommenen Versorgungsrealität. Diese Lücke muss geschlossen werden. Dazu sollen die Maßnahmen des Versorgungsstrukturgesetzes beitragen. Das Versorgungsstrukturgesetz ist der zweite ganz wichtige Reformschritt in dieser Legislatur. Eine stabile Basis für diesen zweiten Schritt haben wir in der Regierungskoalition bereits gelegt und wichtige Vorarbeiten geleistet. Mit dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung haben wir das Gesundheitssystem in finanzieller Hinsicht konsolidiert. Zugleich hat die Koalition mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes eine neue Balance geschaffen zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln und so die Qualität der Arzneimittelversorgung gesichert, bei effizientem Einsatz der finanziellen Mittel. Ich möchte mit dem jetzt vorgelegten Versorgungsstrukturgesetz die Strukturen und Rahmenbedingungen so verändern, dass eine gute Versorgung von


Foto: Gerd Altmann, Pixelio

VerSorGUnGSSTrUkTUrGeSeTZ z.B. den Ausbau von Zweigpraxen aber auch die Investition in telemedizinische Anwendungen bedeuten. Die Vergütung der Ärzte wird reformiert und flexibler gemacht, damit auch hier den regionalen Gegebenheiten besser Rechnung getragen werden kann. Starre Vorgaben haben auch hier zu unverständlichen und widersprüchlichen Ergebnissen geführt. Ein System aber, das undurchschaubar und ungerecht ist, das wird nicht akzeptiert. Deshalb sind jetzt zumindest flexiblere Regelungen eingebaut worden, die wieder Gestaltungsspielräume zulassen. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz schaffen wir einen flexiblen Rahmen und setzen die richtigen Anreize für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten. Die bessere Versorgung der Patienten und Patientinnen steht im Mittelpunkt des neuen Gesetzes

Patientinnen und Patienten auch für die Zukunft erhalten bleibt. Ich will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine flächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung in ganz Deutschland erhalten bleibt. Dabei setze ich auf mehr Wettbewerb für Innovationen, auf mehr Wettbewerb zwischen den Kassen, auf finanzielle Anreize, auf familiengerechte Arbeitsmodelle, auf intelligente Strukturen und eine besser Vernetzung zwischen Hausarzt, Facharzt und Klinik. Es gilt, Hindernisse abzubauen, starre Strukturen aufzubrechen, den Akteuren vor Ort wieder mehr Verantwortung zu übertragen und Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Und schließlich werden wir auch mit finanziellen Anreizen arbeiten müssen, um strukturelle Nachteile auszugleichen. Das sind sinnvolle Investitionen in eine nachhaltige und stabile Patientenversorgung - gerade in strukturschwachen Gebieten. Ärzte und Krankenkassen bleiben weiter verantwortlich für die Verteilung der Arztsitze, aber sie sollen mehr Freiheiten bekommen und die starren Vorgaben sollen aufgehoben werden. Stattdessen soll sich die Planung stärker an

Daniel bahr

regionalen Besonderheiten orientieren und somit zielgenauer werden. Den Ländern soll dabei eine erweiterte Einwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten überantwortet werden. Wir schaffen es so, dass die Planungen künftig näher am Menschen sind und der Situation vor Ort angepasst werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Angehörige der Heilberufe wird gefördert, denn nur attraktive Arbeitsbedingungen helfen, Ärztinnen und Ärzte in ihrem Beruf zu halten und neue Berufsanwärter zu gewinnen. Schließlich wird es ergänzend auch Anreize in der Vergütung der Ärztinnen und Ärzte geben. Denn bisher ist es oft so, dass Ärzte in unterversorgten Gebieten mehr Patienten zu betreuen haben und deswegen paradoxer Weise auch noch mit Honorarabzügen bestraft werden. Dieses unverständliche System wollen wir vom Kopf auf die Füße stellen und so einen weiteren Anreiz schaffen, für die Niederlassung von Ärzten in strukturschwachen Regionen. Als ergänzendes Element wollen wir neue, mobile Versorgungskonzepte fördern, mit denen eine Region flexibel versorgt werden kann. Das kann

Daniel bahr wurde am 4. November 1976 in Lahnstein geboren. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann absolvierte er sein Studium der Volkswirtschaftslehre und Business Management an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seit 1996 ist er Mitarbeiter der Dresdner Bank AG, zunächst in Schwerin, später in Hamburg, wo er zuletzt im Bereich Firmenund Unternehmenskundenberatung tätig war. Seit 2003 ist Daniel Bahr gehaltslos beurlaubt. Von 1999 bis 2004 war Daniel Bahr Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen. Seit 2001 ist er Mitglied im Bundesvorstand der FDP, seit 2006 Vorsitzender des FDP-Bezirksverbandes Münsterland und seit November 2010 Landesvorsitzender der FDP Nordrhein-Westfalen

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Foto: Claudia Hautumm, Pixelio

VerSorGUnGSSTrUkTUrGeSeTZ

Der Versorgung

Struktur gegeben?

Mit dem Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes kann sich die GKV noch nicht so richtig anfreunden

Von Dr. Clemens Kuhne

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Bedarfsplanung und die Struktur der ärztlichen Versorgung reformiert und den Ärzten wiederholt mehr Honorar verschafft. Im Versorgungsstrukturgesetz findet sich aber noch mehr Bemerkenswertes: von der Schwächung der Selbstverwaltung bis hin zu einem verwunderlichen neuen Wettbewerbsinstrument für die Kassen. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz: Versorgungsstrukturgesetz, hieß zunächst im politischen Fachjargon und in den Eckpunkten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) noch

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schlicht Versorgungsgesetz. Nachdem die Eckpunkte und Gesetzentwürfe in die Öffentlichkeit gelangt waren, assoziierten allerdings nicht wenige Beobachter mit dem Gesetz weniger das Bemühen, der Bevölkerung eine bessere ärztliche Versorgung zuteil werden zu lassen, sondern vielmehr, die Ärzte finanziell besser zu versorgen. Von einer langfristigen Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten z. B. durch den Abbau der Fehl, Unter- und Überversorgung ist nicht die Rede. Stattdessen soll es strukturelle Veränderungen in der Versorgung geben. Die neue Überschrift „Versorgungsstrukturgesetz“ ist daher ehrlicher.

Viel Skepsis Vielleicht tragen die weiteren parlamentarischen Beratungen dazu bei, das Gesetz entscheidend zu verbessern. Denn viele geplante Regelungen verursachen Skepsis. Beginnen wir mit der Bedarfsplanung. Eines der Hauptziele des Bundesgesundheitsministers ist es, mit einer Neuordnung der Bedarfsplanung der ambulanten ärztlichen Versorgung einer drohenden Unterversorgung in bestimmten Gebieten Deutschlands zu begegnen. Konkret sollen Ärzte keine Honorarabschläge mehr befürchten müssen. Das heißt nichts anderes, als dass die Kassen respektive die Versicherten zukünftig noch tiefer in die Tasche greifen dürfen. Denn


VerSorGUnGSSTrUkTUrGeSeTZ Abschläge in überversorgten Gebieten zur Gegenfinanzierung sind nicht vorgesehen. Fakt ist: Es gibt eine Überversorgung der allgemeinärztlichen Versorgung, vor allem in den Ballungsgebieten. Würde man diese Überversorgung zugunsten der unterversorgten Gebiete abbauen, müsste kein zusätzliches Geld fließen. Doch leider reicht der politische Mut hier nicht aus. Der Weg ist beschwerlich, denn der Zorn der Ärzte wäre einem gewiss. Niedergelassenen Ärzten in überversorgten Gebieten, die in den Ruhestand gehen, müssten nämlich ihre Praxis schließen. Heute verkaufen sie diese Praxis – die Überversorgung bleibt bestehen. Die Bundesregierung will nur halbherzig die Möglichkeit ausbauen, dass Kassenärztliche Vereinigungen diese Praxis aufkaufen können. Halbherzig, weil das dynastische Prinzip eingeführt wird: Praxen in überversorgten Gebieten dürfen auch zukünftig weitergeführt werden, wenn der Nachfolger zur Familie gehört. So etwas gibt es wohl nur in der Bundesrepublik Deutschland.

Kräftige Honorarsteigerungen Auf kräftige Honorarsteigerungen dürfen sich auch die Zahnärzte freuen. Nicht nur deren Gebührenordnung, die für privat (und bei bestimmten Leistungen auch für gesetzlich) Versicherte gilt, wird novelliert. Auch die gesetzlichen Krankenkassen werden mehr Geld überweisen müssen, wenn es nach dem Willen des BMG geht und wesentliche Regelungen zur Ausgabenbegrenzung entfallen. Nicht zuletzt dürfte die neue „ambulante spezialärztliche Versorgung“ mehr Geld in die Börsen der Ärzte und Krankenhäuser spülen. Mengenbegrenzungen in diesem neuen Bereich sind ebenso wenig vorgesehen wie eine Gegenfinanzierung durch Einsparungen in anderen Leistungsbereichen. Doch um nicht den Eindruck zu vermitteln, der Autor würde nur die Ausgabensteigerungen beklagen, sei festgestellt, dass die Kassen durchaus bereit sein dürften, hohe

Behandlungsqualität entsprechend zu vergüten. Die spezialärztliche Versorgung für seltene und schwere Krankheiten war sogar eine Idee der Kassen, wenngleich die Umsetzung im Gesetz zu Wünschen übrig lässt. Wenden wir uns der weiteren Themenagenda des Gesetzes zu: Bedenklich sind die Versuche der Bundesregierung, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu politisieren. Zukünftig haben das BMG und der Bundestag entscheidenden Einfluss auf die Benennung der „unparteiischen“ Vorsitzenden des Selbstverwaltungsorgans. Man scheint wirklich zu glauben, damit die Legitimation des Gremiums, das weitreichende Entscheidungen über die Leistungen der GKV trifft, zu erhöhen. Dabei gibt es keinerlei Legitimationskette hin zur Politik. Vielmehr ist die Legitimation durch die selbstverwalteten Krankenkassen und Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser) gegeben. Kopfschütteln erzeugt überdies der Vorschlag, dass zukünftig wieder der sektorübergreifende Ansatz durch einen sektorspezifischen Ansatz ersetzt wird. Das heißt, dass nur noch die von einem Beschluss wesentlich betroffenen Leistungserbringer an Entscheidungen beteiligt werden. Mit Ausnahme der Zahnärzte, die vielleicht wirklich nicht über ein Krebsmedikament mitentscheiden müssen, ist diese Neuerung unerklärlich. Sollten Sektorengrenzen nicht abgebaut werden und bald der Vergangenheit angehören? Alles in allem dienen die Vorschläge zur Reform des G-BA dessen nachhaltiger Schwächung. Ungläubig lässt ein weiterer Vorschlag die Krankenkassen zurück: Sie sollen demnächst die Satzungsleistungen ausweiten dürfen. Bekanntlich sind die Leistungen der Kassen zu etwa 95 Prozent identisch. Doch der Gesetzgeber hatte es den Kassen ermöglicht, einen Teil der Einnahmen bzw. der Fondszuweisungen für freiwillige Mehrleisten auszugeben. Diese Leistungen werden in der Satzung geregelt und tragen daher den Namen

„Satzungsleistungen“. Heutige Satzungsleistungen betreffen insbesondere Haushaltshilfen oder Reiseschutzimpfungen. Kassen sollen diese Mehrangebote künftig zugunsten eines gesteigerten Wettbewerbs in den Bereichen Hilfsmittel, nicht zugelassene Leistungserbringer (!), künstliche Befruchtung etc. ausweiten können. Doch sie sollen dafür kein zusätzliches Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten, sondern Zusatzbeiträge erheben. Werden aber die Kassen ernsthaft Zusatzbeiträge erheben, um die Satzungsleistungen anbieten zu können? Fazit: Das Gesetz will die richtigen Dinge reformieren. Eine neue Bedarfsplanung, ein neuer Versorgungssektor, eine Reform des G-BA und mehr Wettbewerbsinstrumente für die GKV sind alles gute Ziele. Doch die Lösungsvorschläge sind nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen.

Dr. cleMenS kUhne

clemens kuhne, Jahrgang 1977, hat an der FU Berlin Politikwissenschaft studiert. Neben dem Studium/Promotion arbeitete er als studentischer Mitarbeiter im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag und als wissenschaftlicher Projektmitarbeiter in der Grundsatzabteilung des Bundespräsidialamtes. Ab 2006 war er im Berliner Büro der Kaufmännischen Krankenkasse (später KKH-Allianz) beschäftigt, dessen Leitung er 2008 übernahm. Seit 2011 leitet Kuhne den Bereich Politik und Lobbyarbeit der Gemeinsamen Vertretung der Innungskrankenkassen, IKK e. V. Er ist verheiratet und hat drei Kinder.

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ÄrZTeManGel

50 Vorschläge gegen Ärztemangel Gesundheitsforum der CDU-Landtagsfraktion zur ärztlichen Versorgung

Es gibt keine Patentlösung zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Land

Der Runde Tisch zur ärztlichen Versorgung in Thüringen hat rund 50 Vorschläge unterbreitet, mit denen die ärztliche Versorgung im Freistaat auch in Zukunft gesichert werden kann. Die Teilnehmer des Tisches präsentierten ihre Anregungen im Rahmen des 2. Gesundheitsforums der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag.

Beteiligt waren Vertreter der Landesund Kommunalpolitik, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, der Krankenkassen, des Apothekerverbandes und der Friedrich-SchillerUniversität Jena. Die Arbeit des Runden Tisches ist ein Beweis, dass die uns gestellten Aufgaben lösbar sind – zumindest dann, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen. So sind wir dem gemeinsamen Ziel ein ganzes Stück näher gekommen! Der Runde Tisch setzt mit den vorgeschlagenen Maßnahmen an verschiedenen Stellschrauben an: im Bereich des Studiums und der Studienförderung, der Aus- und Weiterbildung, beim Berufseinstieg und der ärztlichen Tätigkeit, der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten und

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Maßnahmen der Vereinigungen der ärztlichen Selbstverwaltung.

Feinarbeit ist gefragt Es ist deutlich geworden, dass es den einen Hebel zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung nicht gibt – stattdessen ist Feinarbeit in vielen Bereichen gefragt. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Anregung an Kassenärztliche Vereinigung und Apothekerverband, sich auf eine gemeinsame Verordnungsrichtlinie für frei erhältliche Medikamente zu einigen. So sparen Arzt und Apotheker Zeit, und dies kommt wiederum den Thüringer Patientinnen und Patienten zu Gute. Ein weiterer Vorschlag des Runden Tisches: Praxisgründungen finanziell zu unterstützen, indem Ärzten der Zugang zu bereits bestehenden Förderprogrammen der Thüringer Aufbaubank geöffnet wird. Zur langfristigen Sicherung des Ärztenachwuchses schlägt der Bericht zudem die Erhöhung der Zahl der Studienplätze der Humanmedizin in Thüringen um 10 Prozent vor. Die Teilnehmer des Runden Tisches stellten

sich auch die Frage, wie sich eine ärztliche Versorgung in Regionen gestalten lässt, die künftig nicht mehr flächendeckend durch „reguläre“ Niederlassungen abgesichert werden können. Innovative Lösungen, um die entstehenden Versorgungslücken zu schließen, sind etwa Landambulanzen oder auch mobile Versorgungsformen. Ein sinkendes Angebot an medizinischen Fachkräften bedeutet auch, dass die begrenzte ärztliche Kapazität noch effektiver für die medizinische Versorgung der Patienten genutzt werden muss. Hier plädiert der Bericht des Runden Tisches für eine stärkere Gewichtung der Rolle der Hausärzte. Sie sollten in noch höherem Maße als bisher die Rolle des Familienarztes und Koordinators übernehmen und für die Basisbetreuung kranker Menschen an deren Wohnort zur Verfügung stehen. Hochqualifizierte medizinische Fachangestellte – z.B. gemäß des VERAH®Konzeptes – können den Hausarzt von Aufgaben wie Dokumentation, Injektionen oder Blutabnahmen entlasten. So werden Wartezeiten verringert und Behandlungsabläufe noch besser koordiniert.

chriSTian GUMPrechT

christian Gumprecht ist Sprecher für Soziales, Familie und Gesundheit der CDUFraktion im Thüringer Landtag. Der langjährige Landrat des ostthüringischen Altenburger Landes ist seit 2004 Mitglied des Landtages. Er gehört den Ausschüssen für Soziales und Inneres an.


FachkrÄFTeSicherUnG

Fachkräftestrategie der Bundesregierung Von Rudolf Henke In ihrem Konzept zur Fachkräftesicherung will die Bundesregierung dem Ärztemangel unter anderem mit dem Abbau von Bürokratie und mit Änderungen beim Auswahlverfahren für die Zulassung zum Medizinstudium begegnen. Für Ärzte und Ingenieure soll zudem die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit ausgesetzt werden. Die Abschaffung erfolgt durch einen Erlass an die Arbeitsagenturen.

Die Aussetzung der Vorrangprüfung ist richtig, sie ist eine überflüssige bürokratische Hürde. Die Arbeitsagenturen lehnen ohnehin nur drei Prozent aller Anträge von Krankenhäusern ab, wie das Bundesgesundheitsministerium kürzlich mitgeteilt hat. Vorrang hat für uns, dass alle ausländischen Ärzte, die nach Deutschland kommen, nicht nur fachlich, sondern auch sprachlich und interkulturell ausreichend kompetent sind. Wo Arzt drauf steht, muss auch immer Arzt drin sein. Die bloße Berufserfahrung in Ländern mit abweichenden Bildungswegen kann kein Ersatz für eine sonst gebotene gleichwertige Qualifikation sein. Die Gleichwertigkeitsprüfung für Ärzte, die nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und auch

Allergologie Allgemeine Laboruntersuchungen Anti-Aging Arbeitsmedizin Erbkrankheiten/Humangenetik Individuelle Gesundheitsleistungen Patientenschulungen Umweltmedizin

nicht aus der Schweiz kommen, steht daher auch nicht zur Disposition. Notwendig wären aber auch hier Verbesserungen. Nach wie vor gibt es ein heilloses Durcheinander auf Länderebene. Was, wann und wie geprüft wird, handhaben die Bundesländer auf höchst unterschiedliche Weise.

Unsere Probleme müssen wir in erster Linie selbst lösen. Das geht nur, indem wir die Arbeitsbedingungen in Deutschland verbessern und die Arbeitsplätze der Ärzte attraktiver gestalten.

rUDolF henke

Geprüft werden sollen dabei grundsätzlich Kenntnisse, die ein deutscher Medizinstudent am Ende des Studiums erworben hat. Vor diesem Hintergrund wäre es zwingend, zunächst einmal durch eine bundeseinheitliche, transparent nachvollziehbare Prüfung Klarheit für zuwanderungswillige Ärztinnen und Ärzte zu schaffen, die es in anderen Ländern schon längst gibt. Die Regierung muss bei der Fachkräftesicherung im Auge behalten, dass in vielen Ländern gut ausgebildete Fachkräfte mindestens ebenso dringend gebraucht werden wie in Deutschland. Wir können nicht einfach Nachwuchsärzte aus Schwellen- und Entwicklungsländern abwerben, die dort dringend zur Sicherstellung der Versorgung gebraucht werden. Deshalb geht der Vorschlag, die Aufenthaltsbegrenzung für Medizinstudierende aus anderen Ländern aufzuheben, in eine völlig falsche Richtung.

Labor

rudolf henke, MdB, Jahrgang 1954, verheiratet, vier Kinder. Nach seinem Studium der Humanmedizin an der RWTH Aachen erhielt der Internist 1979 seine Aprobation. 1988 wurde er Oberarzt an der Klinik für Hämatologie/Onkologie am St.-Antonius-Hospital Eschweiler und begann sein Engagement in der berufsständischen Selbstverwaltung und wurde Vorstandsmitglied der Ärztekammer Nordrhein. Seit 1995 ist er Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. Vorsitzender des Marburger Bundes ist er seit 2007

Diagnostik

MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM DR. STEIN + KOLLEGEN Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Infektionsepidemiologie, Virologie, Transfusionsmedizin, Humangenetik GbR

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Wallstraße 10, 41061 Mönchengladbach, Telefon 0 21 61 / 81 94 0, info@labor-stein.de

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Foto: Rainer Sturm, Pixelio

GebÜhrenorDnUnG

REFORM DER GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE:

Chance auf mehr Qualität bei angemessener Vergütung Die Gebührenordnung für Ärzte bedarf einer grundlegenden Reform

Von Dr. Volker Leienbach Die Private Krankenversicherung und die Ärzteschaft sind sich einig, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einer grundlegenden Reform bedarf, nachdem sie seit Jahrzehnten in weiten Teilen nicht mehr aktualisiert worden ist. Daher hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein umfassendes Modell für eine zukünftige GOÄ erarbeitet, das dem Bundesgesundheitsministerium zusammen mit einem Vorschlag der Bundesärztekammer (BÄK) als Grundlage für die Neuentwicklung dient. Das PKV-Konzept ist nicht nur solide kalkuliert, sondern enthält auch Instrumente, mit denen medizinische Innovationen schneller aufgenommen werden können. Zudem ermöglicht es Spielräume für flexiblere Lösungen zur Verbesserung der Behandlungsqualität.

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Transparente betriebswirtschaftliche Kalkulation Wir brauchen in der GOÄ mehr Transparenz. Dazu ist vor allem eine betriebswirtschaftliche Kalkulation auf der Basis nachvollziehbarer Kostendaten nötig. Sehr gut erscheint uns dabei der Gedanke des Gesundheitsministeriums, ein unabhängiges Institut zu bilden, das die Basis dafür legen soll. Ein solches unabhängiges Institut könnte auch dazu beitragen, dass zukünftig medizinische Innovationen möglichst zeitnah in die Gebührenordnung aufgenommen werden können. Es liegt in der Natur der Sache, dass zwischen dem Erbringer einer Leistung und demjenigen, der die Kosten dafür zu tragen hat, häufig unterschiedliche Vorstellungen über die angemessene

Vergütungshöhe bestehen. Deswegen ist es zwingend erforderlich, dass eine transparente betriebswirtschaftliche Kalkulation die Grundlage der neuen GOÄ bildet. Die Berechnungen der PKV basieren daher auf den besten verfügbaren Kostendaten.

Stärkung der „sprechenden“ Medizin Die persönliche Zuwendung des Arztes zu seinen Patienten ist der mit Abstand wichtigste Bestandteil der ambulanten Behandlung. Das PKV-Modell sieht aus diesem Grund eine deutliche Stärkung der „sprechenden Medizin“ vor. Die persönliche Zuwendung soll durch eine relativ stärkere Honorierung der aufgewendeten Zeit vergütet werden, während im Gegenzug rein technische Leistungen relativ niedriger vergütet werden sollen. Dies erhöht nicht nur den Anreiz, sich für den Patientenkontakt mehr Zeit zu nehmen, es erleichtert den Patienten gleichzeitig auch die Rechnungsprüfung. Zudem werden damit Fehlanreize zu medizinisch nicht notwendigen Mengenausweitungen vermieden. Dass es in der hergebrachten GOÄ heute solche Fehlanreize gibt, beweist beispielsweise die Tatsache, dass in der Labormedizin die Pro-Kopf-Ausgaben für Privatversicherte etwa fünfmal so hoch sind wie für Kassenpatienten. Ein solcher Unterschied ist jedenfalls medizinisch nicht zu begründen. Spielraum für Qualitäts-Vereinbarungen Wie auch immer die Reform letztlich aussehen mag, so wird die GOÄ in jedem Fall eine staatliche Verordnung mit relativ starren Vorgaben bleiben. Sie lässt keinen Spielraum, um beispielsweise innovative Lösungen zur Verbesserung der Behandlungsqualität zu erproben und einzuführen. Daher sieht das PKV-Modell eine so genannte Öffnungsklausel in der GOÄ vor, die es Ärzten und PKV erlaubt, in gegenseitigem Einvernehmen und jeweils mit Einverständnis des Versicherten von der GOÄ abweichende Vereinbarungen im Sinne der Patienten zu treffen. Viele Ärztefunktionäre erkennen leider die Chancen einer solchen Öffnungsklausel


Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts EMNID vom Januar dieses Jahres zeigt im Übrigen, dass die Ärzte an der Basis der Idee einer Öffnungsklausel wesentlich aufgeschlossener gegenüberstehen als ihre Funktionäre: Eine absolute Mehrheit von 57 Prozent der befragten Ärzte befürwortet demnach die Einführung eines solchen Instruments.

Die PKV bleibt eine budgetfreie Zone Anders als von Ärztevertretern gefordert, ist eine Anhebung des Punktwertes in der GOÄ hingegen nicht erforderlich. Denn die Pro-Kopf-Ausgaben für die ambulante Arztbehandlung von Privatpatienten sind seit 1983 von damals 240 Euro auf 822 Euro im Jahr 2009 gestiegen, also um mehr als 240 Prozent. Das ist mehr als dreimal so viel wie die allgemeine Preissteigerung in Deutschland. Der Verweis der Bundesärztekammer auf den seit 1983 nur leicht angestiegenen Punktwert kann in diesem Zusammenhang nicht überzeugen. Denn entscheidend für die ärztlichen Einnahmen aus der Behandlung Privatversicherter ist nicht allein der Punktwert, sondern auch der Steigerungsfaktor und die erbrachte Menge an Leistungen.

Die seit 2009 für alle Bundesbürger geltende Pflicht zur Versicherung bringt wiederum die Private Krankenversicherung mehr noch als zuvor in die Pflicht, im Versicherteninteresse für die Qualität und Bezahlbarkeit der Leistungen einzustehen. Letztlich liegt es im gemeinsamen Interesse von Ärzten und PKV, das Leistungsversprechen der Privaten Krankenversicherung werthaltig und zu tragbaren Kosten für die Versicherten einzulösen.

Weiterdenken

Denn die PKV ist und bleibt im Unterschied zur Gesetzlichen Krankenversicherung eine budgetfreie Zone mit deutlich größeren Freiheitsgraden für die Ärzte. Das GOÄ-Modell der Privaten Krankenversicherung betont diese Stärken, sichert den Ärzten eine angemessene Vergütung und ermöglicht beiden Seiten mehr Handlungsspielräume. Dabei setzt sie weiterhin auf sachliche Beratungen gemeinsam mit der Bundesärztekammer, den Vertretern der Beihilfe und dem Bundesgesundheitsministerium, um möglichst rasch zu einer tragfähigen Reform der Gebührenordnung für Ärzte zu kommen.

Innovation hat einen Namen: Covidien

Dr. Volker Leienbach Foto: CDU Hessen

noch nicht. Sie sprechen stattdessen von dem vermeintlichen Risiko, dies könne zu Dumpingpreisen führen. Dieses Argument ist allerdings nicht nachvollziehbar. Denn eine betriebswirtschaftlich sauber kalkulierte neue Gebührenordnung würde schließlich immer eine Preisuntergrenze bilden, die folglich niemals unterschritten werden könnte. Auf deren Basis könnten dann mittels einer Öffnungsklausel besondere Vereinbarungen von Ärzten und PKV über Qualität, Menge und Honorierung aufsetzen. Zudem kämen Vereinbarungen abweichend von der GOÄ nur zu Stande, wenn beide Seiten darin Vorteile sehen und beide die entsprechenden Verträge unterschreiben. Davor sollten die Verfechter selbstbewusster ärztlicher Freiberuflichkeit eigentlich keine Scheu haben.

Volker Leienbach geboren 1954 in Köln. Der Betriebswirt wurde 1980 in Köln promoviert. Von 1984 bis 2002 war er Geschäftsführer der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und –gestaltung e.V. (GVG). Seit 2002 ist er Verbandsdirektor und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V.

Kompetenz in der Produktentwicklung Im vergangenen Jahr wurde Covidien zwei Mal in Folge durch das Patent Board in Chicago (USA) als Innovationsführer seiner Branche gekührt1. Basis der Analysen des Patent Board ist die Bewertung der jeweiligen Patent-Portfolios von insgesamt mehr als 120 internationalen Unternehmen. Insbesondere in der Chirurgie zählt Covidien seit vielen Jahren zu den unangefochtenen Marktführern. Aktuelle Beispiele der Innovationskraft von Covidien in der Chirurgie sind die neuen revolutionären Handinstrumente im Bereich SILS™ (Single Incision Laparoscopic Surgery), der EEA™ Hämorrhoiden Stapler, die höchst innovative Nahtmaterial der V-Loc™ Produktserie oder der Endo GIA™ Ultra Universal Stapler mit der innovativen Tri-Staple™ Technologie. Kompetenz in ärztlicher Ausbildung Die Covidien »Master Class« Schulungen in Elancourt (Paris) und Straßburg setzen Maßstäbe und vermitteln praktisches Wissen in einem professionellen Umfeld und auf höchstem Niveau. Gleiches gilt für die Ausbildung von OP-Schwestern und Pflegern, sowie der eigenen Mitarbeiter. »Best in Class« ist unser nationaler und internationaler Anspruch.

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The Patent Board, 20 North Wacker Drive, Chicago, IL 60606 http://www.patentboard.com/PressRoom/ArticleView/tabid/95/smid/440/ArticleID/108/reftab/38/t/Covidien%20continues%20to%20lead%20 industry/Default.aspx


healThcare-PlaTTForM

Sehr gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen einer Pilotkasse und einem Software-Anbieter

BIG direkt gesund berichtet als Pilotkasse über den Einsatz der Zentralen Healthcare-Plattform ZHP.X3 der HMM Deutschland GmbH Von Dr. Andrea Mischker und Marc Risse 1996 wurde BIG direkt gesund von der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker als erste Direktkrankenversicherung gegründet. Vom Unternehmenssitz in Dortmund aus betreuen 500 Mitarbeiter rund 400.000 Versicherte aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Unternehmensphilosophie der BIG basiert auf einer konsequenten Online-Ausrichtung und dem Entschluss, neue Wege im Online-Kundendialog zu gehen. Dies gilt auch für die internen Prozesse in der Leistungsabwicklung. So wird die Hilfsmittelversorgung der BIG seit dem 1. April 2011 über die Zentrale Healthcare Plattform (ZHP.X3) der HMM Deutschland GmbH abgewickelt.

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Aktuell versorgen mehr als 17.000 sonstige Leistungserbringer bundesweit Versicherte der BIG mit Hilfsmitteln. Steigende Hilfsmittelverordnungen erfordern optimierte Abwicklungsprozesse bei Leistungserbringern und Krankenkassen. Jede Hilfsmittelversorgung steht dabei als Einzelfallentscheidung im Spannungsfeld zwischen medizinischer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Vertragshierarchie des § 127 SGB V erfordert ein Vertragscontrolling, das hoch komplexe Anforderungen an elektronische Plattformen zur Abbildung der vertraglich vereinbarten Hilfsmittelbeschaffung stellt. Überdies wird eine elektronische

Kommunikation und Datenmigration in zahlreiche Schnittstellen verlangt, um alle Beschaffungsprozesse abzubilden und zu dokumentieren. Prozesszeiten zur Fallabwicklung müssen gestrafft und gleichzeitig die Datenqualität der Hilfsmittelhistorien erhöht werden. Eine Lagerführung bei dezentraler Lagerstruktur soll mit Zugriff auf kassenartenübergeifende Lagerbestände organisiert werden, täglich angebotene Tages- oder Kontingentpreise für die wirtschaftliche Versorgung im Einzelfall müssen vorhanden sein. Zugleich gilt es, vertragsgebundene Folgeversorgungen verwaltungsarm abzuwickeln. Diese Anforderungen sind


healThcare-PlaTTForM nur ein Auszug selbiger, die von der BIG an ihre elektronische Hilfsmittelbeschaffung gestellt werden. Mit ZHP-online der HMM Deutschland GmbH wurde ein System und gleichsam ein Partner gefunden, mit dem die Hilfsmittelbeschaffung unter den genannten Anforderungen gelingen soll. Hierzu wurde im Vorfeld das ZHPclassicSystem durch die HMM Deutschland GmbH bei allen Prozessbeteiligten der BIG wie z.B. Führungskräften, Mitarbeitern, Personalrat, Datenschutzbeauftragter etc. vorgestellt. Nicht nur Funktionalität und Bedienoberfläche, sondern auch die Datenübertragung in Schnittsstellen überzeugten. Dass die BIG das neue ZHP.X3, das die Kostenträger über den X3-Standard mit über 7.000 Leistungserbringern vernetzt, als Pilotkasse einsetzen und testen würde, ergab sich während der Projektdurchführung. Der Vorteil ist, dass über den X3-Standard auch andere KV Systeme und Branchensoftwarelösungen der Leistungserbringer unterstützt werden, was Performance und Abwicklungsfrequenzen deutlich erhöht. Zur Umsetzung des Projekts wurden Ansprechpartner und Verteiler definiert und eine Projektgruppe aus Mitarbeitern von BIG und HMM eingerichtet. Ein Maßnahmenplan verhalf allen Beteiligten, den aktuellen Sachstand, den Zeitrahmen und die Adressaten für die Durchführung einzelner Projektschritte zu kennen. In einer Testphase wurden die Mitarbeiter der BIG geschult, Testfälle bearbeitet und Szenarien durchgespielt. “Uns ist es gelungen, durch die professionelle Zusammenarbeit der Projektgruppe eine schnelle und unkomplizierte Integration des Systems bei gleichzeitig hoher Akzeptanz durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erreichen“, resümiert Marc Risse, Projektleiter bei der BIG. Die Schulungen wurden jederzeit durch ein kompetentes Team der HMM Deutschland begleitet und direkt

vor Ort durchgeführt. Etwaige Fehlerquellen konnten so direkt aufgegriffen und behoben werden. „Systemumstellungen sind unabhängig von der Größe einer Organisationen immer ein Kraftakt“, weiß Risse. „Von unseren Mitarbeitern in der Leistungsabteilung wurde und wird ein hohes Maß an Flexibilität und Lernbereitschaft verlangt“. Die Zeit korreliert dabei positiv mit dem Maß an erworbenen Kompetenzen in der täglichen Systemverwendung. Die Mitarbeiter der BIG, die tagtäglich ZHP.X3 verwenden, bewerten es als zeitsparend und effizient, Vorgänge werden ad hoc gefunden, Wege wirtschaftlicher Versorgungen wie z.B. durch Poolversorgungen können voll ausgeschöpft werden. Gerade bei hochpreisigen Hilfsmitteln ist die Suche nach wiedereinsatzfähigen Produktalternativen in kassenübergreifenden Lagersystemen eine ressourcenschonende Option. Zwischen BIG und HMM finden ein stetiger Austausch und gemeinsame Anwendungsdemonstrationen statt, aus denen neue Elemente zur Abwicklung auf der Plattform hervorgehen. Aktuell werden Tunnellösungen zur formalen Vorprüfung von vertragsgebundenen Kostenvoranschlägen geschaffen, damit

die Anwendung von Verträgen vertragskonform in der gewünschten Datenqualität erfolgt. Auch werden automatische Genehmigungsregeln getestet, um das Verfahren dort zu vereinfachen, wo Fragen der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit bereits geklärt sind. Sehnsüchtig wird die geplante elektronische Anbindung an die MDKStandorte erwartet, um auch den Prozess der Beauftragung nach § 275 SGB V auf elektronischem System zu vereinheitlichen. Der Zugriff anderer Leistungsbereiche lässt ebenfalls Ressourcen in der Vermeidung von Doppelanforderungen und Fehlversorgungen erkennen. Zukünftig ist es für die BIG von Vorteil, alle Kostenvoranschläge im Hilfsmittelbereich über die Plattform zu erhalten bzw. notwendigenfalls zu digitalisieren, um gleichsam mit dem Digitalisierungsprozess eine erste Formprüfung zu durchlaufen. Zukünftig ist auch die Abwicklung weiterer Leistungsbereiche auf digitalem Weg wie z.B. in den Leistungsbereichen Zahnersatz, Psychotherapie und Pflegeversicherung denkbar.

Die beteiligten Projektpartner (von links): Veit Schwabe (BIG), Marc Risse (BIG), Ingo Feldhaus (HMM), Babette Stolp (HMM), Dr. Andrea Mischker (BIG), Thomas Becker (BIG)

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FreiWilliGenDienSTe

Freiwilligendienste als Chance begreifen Veränderungen bestimmen bekommen haben. Viele wisunser Leben, und frei nach Hesen nicht, dass es nach aktuellen raklit von Ephesus gilt die alte Zahlen 60.000 Bewerberinnen Weisheit: „Nichts ist so beund Bewerber für das FSJ gibt, ständig wie die Lageändeaber nur 35.000 Plätze. Mit dem rung“. Nach der Aussetzung BFD ist nun ein Instrument gevon Wehrpfl icht und Zivilschaffen worden, das die zusätzdienst startete zum 1. Juli dieliche Nachfrage bedienen kann. sen Jahres der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dieser neue Bereits im April 2011 waren Dr. Dienst ist – entgegen landläufiCarsten Linnemann, MdB und ger Meinung – nicht der direkich sicher, dass es bei entsprete Nachfolger des Zivildienschender Begleitung im Rahmen tes und er ist vor des BFD gelinallem auch kein Wenn der BFD für Hartz IV- gen kann, LangK o n k u r r e n z - Empfänger attraktiver wird, z e i t a r b e i t s l o dienst zum Freisen eine neue rechnen Experten damit, Perspektive zu willigen Sozialen Jahr (FSJ) oder dass rund 5.000 Arbeitslo- geben. Wir widem Freiwilligen se über den BFD eine nütz- d e r s p r a c h e n Ökologischen auch dem oft geliche Beschäftigung finden. zeichneten KliJahr (FÖJ). schee, Hartz IVDer BFD ist vielmehr eine Empfänger seien für den EinChance und eine sinnvolle Ersatz im sozialen Bereich generell gänzung. Der ehemalige Zivilungeeignet. Solche plakativen dienst war ein Ersatzdienst der Unterstellungen sind absolut unjungen Männern offen stand, gehörig und widersprechen meidie aus Gewissensgründen den nem Menschenbild. Dienst an der Waffe nicht leisten wollten. Die beiden FreiwilFinanzieller Anreiz ligendienste FSJ und FÖJ beruhen zwar auf dem Prinzip der Aus meiner Sicht ist zurzeit proFreiwilligkeit, stehen aber ausblematisch, dass Hartz-IV-Empschließlich jungen Freiwillifänger, die am BFD teilnehmen gen offen, die das 27. Lebensjahr möchten, für ihr Engagement noch nicht vollendet haben. eher bestraft als belohnt werden: Von den üblichen 330 Euro „TaPerspektive für Arbeitslose schengeld“ im Monat dürfen sie nur 60 Euro behalten – so niedDer neue BFD ist also aus vierig ist der Freibetrag. Die jetzilen Gründen eine Chance. Er ist ge Regelung verspielt die Chaneine Chance für alle Menschen, ce, Arbeitslosen die Möglichdie einen sinnstiftenden Betrag keit zu einer sinnstiftenden Beleisten wollen und bereits das tätigung und einem Wiederein27. Lebensjahr vollendet haben. stieg in den Arbeitsmarkt zu erDer BFD ist eine Chance für öff nen. Dr. Linnemann und ich die Bewerberinnen und Bewerwerden sofort nach der parlaber, die keinen Platz für das FSJ mentarischen Sommerpause die

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Initiative im Bundestag ergreifen, um den Freibetrag von 60 auf 175 Euro anzuheben. Zu diesem Schluss kommt auch ein Gutachten der Wissenschaft lichen Dienste des Deutschen Bundestags. Wenn der BFD für Hartz IVEmpfänger attraktiver wird, rechnen Experten damit, dass rund 5.000 Arbeitslose über den BFD eine nützliche Beschäft igung fi nden. Der BFD ist eine gute Gelegenheit, sich zu beweisen, neues Selbstwertgefühl zu entwickeln und im Idealfall eine Tätigkeit kennenzulernen, aus der sich unter Umständen eine berufl iche Qualifi kation ergibt. Diese Chance sollten wir für die Menschen nicht ungenutzt lassen.

Dr. PeTer TaUber

Peter Tauber, MdB (37) geboren in Frankfurt am Main ist evangelisch und ledig. Der promovierte Historiker studierte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und war von 2003 bis 2004 persönlicher Referent der hessischen Kultusministerin und stellvertretenden Ministerpräsidentin Karin Wolff. Seit 2009 vertritt er den Wahlkreis Hanau im Deutschen Bundestag und ist Mitglied der Ausschüsse für Arbeit und Soziales und Familie, Senioren Frauen und Jugend, sowie des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“.


Mit Leidenschaft und Innovation gegen die Volkskrankheit Diabetes

„Changing Diabetes® – Diabetes verändern“: Mit dieser ganzheitlichen Vision bekämpft Novo Nordisk die Volkskrankheit Diabetes und engagiert sich seit fast 90 Jahren leidenschaftlich von der Prävention bis zur Therapie. Dieses Engagement hat eine lange Tradition: Es beginnt mit der Liebe des dänischen Medizin-Nobelpreisträgers August Krogh zu seiner Frau Marie, die an Diabetes erkrankt war. 1922 hörten die beiden auf einer Vortragsreise in Amerika von der ersten erfolgreichen Diabetesbehandlung mit Insulin. Das Paar traf sich mit den Forschern und bekam die Erlaubnis, Insulin künftig in Skandinavien produzieren zu dürfen. Seither erforscht das dänische Unternehmen die Stoffwechselerkrankung und bietet immer wieder eigene Entwicklungen und

innovative Produkte an, um die Krankheit besser behandeln zu können und das Leben von Menschen mit Diabetes zu verbessern. Darüber hinaus weist Novo Nordisk mit dem Sponsoring des Novo Nordisk Gutenberg Marathons sowie des D-Runs auf die Bedeutung von regelmäßiger sportlicher Betätigung hin, veranstaltet mit „Camp D“ Erlebniscamps für Jugendliche und junge Erwachsene mit Diabetes und informiert unter dem Motto „Diabetes im Blick“ Menschen mit Typ 2 Diabetes. Weitere Informationen finden Sie unter: www.diabetes-im-blick.de www.campd.info www.d-run.de

Changing Diabetes® ist eine eingetragene Marke der Novo Nordisk A/S, Dänemark.


GeSUnDheiTSPoliTik

VERSORGUNGSSTRUKTUREN IM WANDEL Gesundheitspolitisches Symposium der „AG Zukunft des Gesundheitswesens“ als bedeutendes Impuls- und Netzwerktreffen in Düsseldorf Von Dr. Thomas Wingerath

skizzierten Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, in ihren Impulsreferaten.

Wir leben in spannenden Zeiten: Die Auswirkungen des AMNOG auf Patientenversorgung und Industrie sind noch nicht voll absehbar, da arbeitet die Politik bereits an der nächsten Reform. Das geplante Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) soll neue GrundlaIn Hinblick auf den aktuellen Regen für eine verbesserte Versorferentenentwurf ließ Spahn keigung der Patienten schaffen - bei nen Zweifel daran, dass man sich gleichzeitig wachsenden fi nandie aktuellen Regelungsinhalte ziellen Zwängen im System. im nachfolgenden parlamentariUnter dem Titel „Versorgungsschen Beratungsverfahren nochstrukturen im Wandel - Versormals sehr intensiv aus der Patiengungsstrukturgesetz 2011 zwitenperspektive anschauen werde. schen fi nanziellen Zwängen und Konkret wurde er zur Rolle des konkreten VersorgungsbedarGemeinsamen Bundesausschusfen“ hatte die „AG Zukunft des ses (G-BA) in der geplanten amGesundheitswesens“ auch diebulanten spezialärztlichen Verses Jahr zum gesorgung, die er sundheitspoliti- Das geplante Versorgungsstruk- durchaus kritisch schen Dialog in turgesetz (GKV-VStG) soll neue sieht. „Muss es die Hauptverwal- Grundlagen für eine verbesserte wirklich der G-BA tung der Deut- Versorgung der Patienten schaf- sein, der die Rahschen Apothemenbeding unker- und Ärzte- fen - bei gleichzeitig wachsenden gen erarbeitet?“, bank eingeladen. finanziellen Zwängen im System. fragte Spahn in die Runde. Man Hochkarätige Referenten, darkönne sich durchaus vorstellen, unter Prof. Eberhard Wille, Vordie Zuständigkeit für die Umsetsitzender des Sachverständigenzung der gesetzlichen Vorgaben rates zur Begutachtung der Entzu ändern. Eine Alternative wäre, wicklung im Gesundheitswedie Aufgabe der Ausgestaltung sen, Dr. Andreas Köhler, Vordes neuen Versorgungsbereiches standsvorsitzender Kassenärztlibei den Vertragspartnern - GKVche Bundesvereinigung, Dr. Hans SV, KBV und DKG - in dreiseiRossels, Präsident Krankenhaustigen Verträgen anzusiedeln, so gesellschaft Nordrhein-WestfaSpahn. len, und Wilfried Jacobs, VorsitUnterstützung erhielt er von seizender des Vorstands AOK Rheinnem Kollegen, dem CDU-Bunland/Hamburg, kamen nach Düsdestagsabgeordneten Dr. Rolf Koseldorf, um den über 150 Teilschorrek, Mitglied der AG Zunehmern ihre Sichtweise auf das kunft des Gesundheitswesens GKV-VStG darzustellen. und auch Co-Moderator der GeDie Perspektive der Bundessprächsrunden. Vieles könne die und Landesgesundheitspolitik Selbstverwaltung besser machen.

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Die Politik müsse aber den Rahmen vorgeben, damit die drei Vertragsparteien zusammen kommen. Weiteren Änderungsbedarf sieht Spahn in der Konvergenz der ärztlichen Vergütung, in der Integrierten Versorgung oder auch beim Thema Wartezeiten. In den weiteren Vorträgen präsentierten die Referenten ihre Erwartungen und Anforderungen an das GKV-VStG. Deutlich wurde: Die sektorübergreifende Versorgung bietet große Chancen, Patientenversorgung besser und wirtschaft licher zu gestalten - wenn die Akteure bereit sind, über ihre Schatten zu springen und das eingefahrene Sektorendenken zu überwinden. Sowohl in der Veranstaltung als auch im Anschluss bot sich die Möglichkeit, mit den Experten in einen intensiven Diskussions- und Meinungsaustausch zu treten.

Dr. ThoMaS WinGeraTh

Dr. Thomas Wingerath, Jahrgang 1966, zwei Kinder. Studium der Chemie an den Universitäten Köln und Düsseldorf. Seit 2008 für die Novartis Pharma GmbH im Bereich Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement tätig. Davor in verschiedenen Positionen in Industrie und Beratung. Seit Juni 2007 Beiratsmitglied im GPA-NRW


Foto: Albrecht E. Arnold, Pixelio

aMbUlanTe rehabiliTaTion

Während der ambulanten Reha müssen Patienten die gewohnte Umgebung nicht mehr für mehrere Wochen verlassen

Ambulant vor stationär: eine Alternative zur Kur? Von Dr. Grischa Convent

In den 90er Jahren noch skeptisch betrachtet, hat sich die ambulante Rehabilitation heute an vielen Orten durchgesetzt – längst nicht nur aus Kostengründen Die langfristige Sicherung der Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems wird kontrovers diskutiert, Veränderungen und Anpassungen sind allgegenwärtig. Dass jedoch Kosteneinsparungen immer gleich mit Qualitätseinbußen einhergehen, ist ein Trugschluss, wie das Modell der ambulanten medizinischen Rehabilitation seit mehr als zehn Jahren beweist. Statt Kuraufenthalten oft hunderte Kilometer vom Wohnort entfernt, wird dabei auf ambulante Rehabilitationseinrichtungen gesetzt, die eine wohnortnahe Versorgung sicherstellen. Während dieser Zeit müssen Patienten die gewohnte Umgebung nicht mehr für mehrere Wochen verlassen – ein entscheidender Vorteil nicht nur für Eltern mit Kindern oder Selbstständige, sondern auch für Ältere. Auf diese Weise können das soziale Umfeld in die Rehabilitation miteinbezogen und die häuslichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Etwa eine vierstellige Summe wird bei einer ambulanten Rehabilitation gegenüber einer stationären Versorgung eingespart,

medizinisch und therapeutisch bieten die nach indikationsspezifischen Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zugelassenen Einrichtungen unter fachärztlicher Leitung alles, was aus einer guten stationären Klinik bekannt ist. Die Kosten werden von den Renten-, Kranken- und Unfallversicherungsträgern übernommen. Ein weiterer Vorteil: Aufgrund der Nähe zum Wohnort wird nicht nur eine Zusammenarbeit mit dem Hausarzt und Fachärzten erleichtert, sondern weitere Maßnahmen nach Abschluss der Rehabilitation können direkt eingeleitet werden. Solch eine gezielte Nachsorge trägt erheblich zur Stabilisierung des Rehabilitationserfolgs bei und kann direkt mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden, um optimale Ergebnisse zu erreichen. Zur nachhaltigen Gesunderhaltung und Rezidivvermeidung bieten viele BAR-Einrichtungen heute außerdem ein umfassendes Programm bis hin zu qualifiziert angeleiteten Selbstzahlerprogrammen an. Angefangen mit orthopädischen Erkrankungen richtet sich das ganzheitliche Konzept mittlerweile auch an Patienten der Kardiologie, Neurologie und Psychosomatik sowie seit kurzer Zeit auch an Patienten

der Onkologie. Diese Form der Rehabilitation ist seit dem Jahr 2000 der stationären gleichgestellt. Das Ziel ist die bestmögliche Wiederherstellung der Leistungs-, Arbeits- und Erwerbsfähigkeit. Für die Patienten stehen neben Physiotherapie und therapeutisch geleitetem Training, Ergotherapie und Entspannungsübungen auch Gesundheitsvorträge, Ernährungsberatung, Sozialberatung sowie psychologische Seminare und Einzelberatung auf dem Programm – über drei bis vier Wochen täglich fünf bis sieben Stunden. Die Verpflegung ist in dieser Zeit sichergestellt, nachmittags kehren die Patienten in ihre häusliche und familiäre Umgebung zurück. Trotz der Erfolge steht das System nicht still: Um besser auf die heutigen gesellschaftlichen und politischen Ansprüche mit Fachkräftemangel und älter werdenden Mitarbeitern einzugehen, werden derzeit erste Modelle der medizinischberuflich orientierten Rehabilitation getestet. Sie richten sich an Menschen mit besonderen beruflichen Problemlagen, auf die in Absprache mit dem Arbeitgeber oder Betriebsarzt im Rehabilitationsprogramm gezielt eingegangen wird, um eine zügige Rückkehr an den Arbeitsplatz sicherzustellen.

Dr. GriScha conVenT

Dr. med. Grischa convent (44) ist leitender Arzt für Orthopädie und Sozialmedizin der medicoreha-Gruppe sowie Diplom-Sportlehrer und Gesundheitsökonom. Zum Unternehmen mit Hauptsitz in Neuss gehören 13 Rehabilitations- und Gesundheitseinrichtungen und zwei medizinische Fachschulen am Niederrhein. An den Standorten in Neuss, Rheydt und Köln werden jährlich mehr als 1000 Reha-Patienten behandelt.

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Foto: Gerd Altmann, Pixelio

PaTienTenWohl

Zwischen Patientenwohl und Wirtschaftlichkeit Man darf Ärzte nicht permanent zwingen, zwischen Patientenwohl und Wirtschaftlichkeit zu entscheiden

Statement des Vorstands der KV Bayern zu aktuellen Veröffentlichungen zum Thema Überdiagnose und Übertherapie auch im deutschen Gesundheitswesen nach einer Veröffentlichung der US-Ärztevereinigung NPA Laut aktuellen Medienberichten hat die amerikanische Ärztevereinigung National Physicians Alliance (NPA) unter dem Titel „Less is more“ einen Bericht veröffentlicht, demzufolge zu viele unnötige Untersuchungen und Therapien durchgeführt werden. Sie bezieht sich auf Studien und Auswertungen von Fachliteratur und warnt vor dem ausufernden Einsatz teurer Diagnoseverfahren und der oft übereiligen Verschreibung teurer Medikamente. Prinzipiell ist es natürlich vernünftig und richtig, nur diejenigen Untersuchungen und Therapien durchzuführen, die medizinisch indiziert und notwendig sind. Das verlangt allein schon unser Berufsethos. Unsere Patienten vertrauen darauf, dass wir sie aufgrund

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unserer ärztlichen Qualifikation und unseres Verantwortungsgefühls nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandeln. Gleichzeitig fordert der Gesetzgeber von uns, dass die ärztlichen Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“ müssen und „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ dürfen. Dieses gesetzlich verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot gilt nicht nur der Kostendämpfung in der Gesetzlichen Krankenversicherung – es dient auch dem Schutz unserer Patienten vor Überdiagnosen und Übertherapie.

Kluft zwischen Theorie und Praxis Gleichwohl unterscheidet sich der Alltag in der Praxis teils erheblich von der

reinen Lehre in der Theorie: Unsere Patienten erheben Anspruch auf eine umfassende Diagnostik – auch wenn es sich beispielsweise nur um so etwas Profanes wie Rückenschmerzen handelt. Teilweise ist der Leidensdruck aufgrund der Schmerzen hoch, teilweise sind Lebensqualität oder auch die berufliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt, teilweise haben unsere Patienten einfach Angst, dass die Erkrankung chronisch werden oder ein Anzeichen für eine noch weit schlimmere Erkrankung sein könnte. Mit diesen Faktoren sind wir in unserer Praxis konfrontiert. Dabei hilft es dem Patienten wenig, von seinem Arzt zu hören, laut NPA seien bei Rückenschmerzen in den ersten sechs Wochen


PaTienTenWohl keine bildgebenden Verfahren wie Röntgen, Kernspin oder CT nötig. Der Patient wird sich vermutlich nur unverstanden und schlecht behandelt fühlen. Ebenso wenig ist einer besorgten Mutter zu vermitteln, ihr Kind müsse nach einem Sturz auf den Kopf nicht auf innere Schädelverletzungen mittels bildgebender Verfahren untersucht werden, da laut Statistiken die wenigsten Kinder von einem solchen Sturz bleibende Schädigungen davontragen. Denn was, wenn diese minimale statistische Wahrscheinlichkeit ausgerechnet ihr Kind betrifft?!

Patientenwohl und Wirtschaftlichkeit Wir Ärzte sehen uns dabei nicht nur mit den Sorgen und den daraus resultierenden Ansprüchen der Patienten und Angehörigen konfrontiert, sondern tragen zudem auch ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko. Lieber einige Untersuchungen zu viel als eine möglicherweise chronifizierende oder sogar lebensbedrohliche Erkrankung zu übersehen – das ist die Realität jenseits der Theorie. Wir Ärzte sind in erster Linie unseren Patienten verpflichtet, die tagtäglich in unsere Praxen kommen und darauf vertrauen, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um zur Gesundung beizutragen. Natürlich nehmen wir Ärzte dabei auch unsere Mitverantwortung für die Kosten des Gesundheitssystems ernst.

Allerdings darf man uns Ärzte nicht permanent zwingen, zwischen Patientenwohl und Wirtschaftlichkeit zu entscheiden. Letztlich müssen wir eine ehrliche öffentliche Diskussion darüber führen, welche Medizin gesellschaftlich legitimiert ist – die optimale Diagnostik und Therapie, die sich jeder unserer Patienten wünscht, wenn er zu uns in die Praxis kommt? Oder die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Diagnostik und Therapie, die von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird? Dabei ist es auch dringend an der Zeit, den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung samt der Vergütung für einzelne ärztliche Leistungen zu überprüfen. Dass die gesetzlichen Krankenkassen Labortests, den Einsatz bildgebender Verfahren und auch die schnelle Verordnung von Arzneimitteln weitaus besser vergüten, als ein ausführliches und intensives

Anamnese-Gespräch zwischen Arzt und Patient, setzt für Ärzte, aber auch für Patienten die völlig falschen Signale: Es gibt den Patienten das Gefühl, dass der Arzt sie nur dann richtig untersucht und behandelt hat, wenn Labor und Technik zum Einsatz kamen und am Ende ein Rezept ausgestellt wird. Möglicherweise haben die Kollegen von der NPA Recht und es werden auch in Deutschland zu viele Untersuchungen gemacht und Verordnungen ausgestellt. Man darf es sich jedoch nicht so leicht machen und die Verantwortung dafür allein uns Ärzten anlasten. Die öffentliche Meinung, was einen guten Arzt, eine gute Diagnose und eine gute Behandlung ausmacht, muss sich ändern. Erst dann werden sich auch die Ansprüche unserer Patienten und letztlich auch die honorarpolitische Bewertung ärztlicher Leistungen durch die Krankenkassen ändern.

Vorstand der KV Bayern (von links): Dr. Pedro Sanchez, Dr. Ilka Enger, Dr. Wolfgang Krombholz

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Foto: Rainer Sturm, Pixelio

reForM DeS G-ba

Zur Reform des G-BA Das gemeinsame Ziel der jetzt im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes beabsichtigten Änderungen ist es, die Entscheidungen zum Umfang des Leistungsanspruchs an die gesetzlichen Krankenkassen für die Bevölkerung verständlich und transparent zu machen

Von Dr. Rolf Koschorrek Der im Jahr 2004 eingesetzte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Aufgaben wie die in ihn gesetzten Erwartungen als eine maßgebliche Institution unseres Gesundheitssystems erfüllt und ist zu einer unverzichtbaren Instanz geworden.

Getragen von der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, in der Ärzte, Krankenhäuser und gesetzliche Krankenkassen vertreten sind, arbeitet der GBA unabhängig von politischen Einflüssen auf der Basis der gesetzlicher Grundlagen, wie sie im SGB V, insbesondere in den §§ 91 und 92, festgelegt sind. Er beschließt die Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Für rd. 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland legt er den Leistungsumfang ihrer Krankenkasse fest, d.h. welchen Anspruch sie auf bestimmte, von den gesetzlichen Krankenkassen zu zahlende Untersuchungen und Behandlungen haben.

Der G-BA ist ein zentrales und in jeder Hinsicht anerkanntes Gremium in

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unserem Gesundheitswesen, dessen Entscheidungen zu Umfang und Qualität des Leistungsanspruchs der GKV-Versicherten sach- und fachgerecht erfolgen. Auch die Entscheidungsstrukturen des G-BA haben sich prinzipiell bewährt. Wir wollen allerdings die vorhandenen und bewährten Strukturen auf der Basis der Erfahrungen, die seit der Einführung der sektorenübergreifenden und einheitlichen Ausrichtung bei der Beschlussfassung gesammelt wurden, kontinuierlich optimieren. Die Reform des G-BA ist deshalb nicht als Kritik an den Beschlüssen oder der Kompetenz der Institution zu verstehen. Transparenz und die darauf aufbauende Akzeptanz von Entscheidungen des G-BA werden immer wichtiger, weil in der Selbstverwaltung und besonders vom G-BA heute weitreichende, durchaus gesamtgesellschaftlich relevante Entscheidungen getroffen werden. Die Forderung nach mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen ergibt sich auch aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von Anfang dieses Jahres. Danach gilt das

Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ebenso wie für die Behörden des Bundes auch für den G-BA als einer Institution, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben durchführt. Der Anspruch auf Einsicht besteht danach für die Protokolle des G-BA, leider aber nicht für darüber hinausgehende Informationen über die Voten oder Stellungnahmen einzelner Mitglieder der Ausschüsse in einem Verfahren. Die jetzt anstehende Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses umfasst im Wesentlichen die folgenden Punkte: ❶ Bei Beschlüssen, die allein einen der Leistungssektoren betreffen, soll zukünftig die mit fünf Mitgliedern besetzte Leistungserbringerbank in einer sektorspezifischen Besetzung an der Abstimmung teilnehmen. Für den Bereich der Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und weiterer sektorenübergreifender Fragen, etwa der Qualitätssicherung, bleibt es bei der sektorenübergreifenden Besetzung. ❷ Wir prüfen - auch verfassungsrechtlich - wie das Verfahren zur Berufung der Neutralen weiterentwickelt


reForM DeS G-ba werden kann, um die Basis für die Akzeptanz der Entscheidungen des G-BA zu verbessern. In Betracht kommt insbesondere ein Verfahren, in dem die Unparteiischen zukünftig vom Patientenbeauftragten nach § 140h SGB V oder durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages den Trägern des G-BA vorgeschlagen werden. Für Beschlüsse, die wegen des Aus❸ schlusses von bisher zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachter Leistungen besondere Auswirkungen auf die Versorgung haben und die in sektorenübergreifender Besetzung getroffen werden, schlagen wir vor, die Einführung eines bestimmten Mindestquorums, z.B. einer Zweidrittelmehrheit, zu prüfen, um diese weitreichenden Entscheidungen auf eine breitere Akzeptanzbasis zu stellen. ❹ Die Verfahren und Entscheidungswege des G-BA müssen für Außenstehende und Betroffene transparenter werden, die Verfahren mehr Offenheit und Möglichkeiten zur Beteiligung bieten. Dies gilt auch für die Antragsverfahren beim G-BA. Das Verhältnis des G-BA zu seinen Instituten und Projektnehmern ist hier einzubeziehen. ❺ Bei Entscheidungen des G-BA mit Wirkung auf Dritte soll künftig grundsätzlich eine Verpflichtung zur Schätzung entstehender Bürokratiekosten eingeführt werden, so wie sie

bei der Gesetzgebung des Deutschen Bundestages schon lange besteht. Dies führt zu einem restriktiveren Umgang mit administrativen Aufgaben. Angesichts der Tragweite der Entscheidungen im G-BA ist es darüber hinaus nach meiner Überzeugung sinnvoll, wenn die Ausschüsse bzw. Unterausschüsse des G-BA auch die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten in die Entscheidungen stärker einbeziehen und verbesserte Möglichkeiten zur Information über das zur Entscheidung anstehende Produkt geben. Bisher kommt das Stellungnahmeverfahren oft erst zu einem Zeitpunkt, wenn der Entscheidungsprozess schon so gut wie abgeschlossen ist. Ein weiterer Punkt, der im Zusammenhang mit dem Versorgungsgesetz zur Diskussion steht, ist die Rolle des G-BA bei der geplanten ambulanten spezialärztlichen Reform auf der Basis eines geänderten § 116 b, SGB V. Im Entwurf ist zunächst vorgesehen, dass der G-BA die Rahmenbedingungen für die Kooperation von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Kassen erarbeiten und festlegen. Hier bin ich mit vielen meiner Kollegen einig, dass die betroffenen Vertragspartner direkt miteinander über die Bedingungen für die neue Form der Zusammenarbeit verhandeln sollen. Der G-BA darf hier nicht eingeschaltet werden, denn es ist nach meiner Auffassung eine Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass die drei Parteien direkt miteinander Verträge schließen.

Der G-BA ist und bleibt eine zentrale Institution unseres Gesundheitswesens. Die gute Arbeit, die in seinen Gremien geleistet wird, die fachliche Kompetenz, die dort vertreten ist und die weitreichende Bedeutung der dort getroffenen Entscheidungen steht in Fachkreisen außer Frage - aber leider ist der G-BA als Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen trotz guter Öffentlichkeitsarbeit in der Bevölkerung immer noch zu wenig bekannt und anerkannt.

Dr. rolF koSch0rrek

rolf koschorrek, MdB, geboren 1956 in Bad Bramstedt, ist seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages. Nach dem Zahnmedizinstudium in Göttingen wurde er Zahnarzt in seinem Geburtsort. Seit 2009 ist er Beisitzer im Vorstand der CDU/CSU-Fraktion und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss

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Generationengerechte Lösung in der Pflegeversicherung Eine der zentralen gesellschaftspolitischen Fragen der Zukunft dreht sich um die Finanzierung der Pflegeversicherung. Für uns alle ist die Sicherung der Pflege älterer Menschen sehr wichtig, denn jeder von uns kann einmal in diese Situation kommen. Es ist nun an der Zeit, diese Frage zu beantworten und sich den Herausforderungen zu stellen und sie nicht - wie schon so häufig - auf die nächsten Jahre zu „vertagen“. In den vergangenen Wochen haben 22 junge Abgeordnete der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung zum handeln aufgefordert. Es geht darum, eine ausgewogene Balance zwischen nötigem Finanzbedarf und einer nicht übermäßigen Mehrbelastung der Versicherten zu finden. Wir dürfen dabei unseren Blick nicht allein auf die gegenwärtige Situation richten, sondern müssen angesichts der steigenden finanziellen Last und der sinkenden Zahl von Beitragszahlern auch für kommende Generationen Vorsorge schaffen. Denn die Pflegeversicherung muss auf lange Sicht leistungsfähig bleiben.

müssen angesichts der steigenden finanziellen Last und der sinkenden Zahl von Beitragszahlern auch für kommende Generationen Vorsorge schaffen. Denn die Pflegeversicherung muss auf lange Sicht leistungsfähig bleiben. Die Einführung einer Kapitalrücklage wurde seit Beginn der Pflegeversicherung 1994 mehrmals verpasst. Es sind nun schon viel zu viele Jahre vergeudet, das Zeitfenster zum sinnvollen Start in eine solche Kapitalrücklage schließt sich mit jedem Tag, den wir zögern. Deshalb muss jetzt gehandelt werden und bei der anstehenden Pflegereform eine Ergänzung des bestehenden Umlageverfahrens um eine Kapitalrücklage festgelegt werden. Wer, wenn nicht die christlich-liberale Koalition soll die Kraft zu dieser Entscheidung haben? Alles andere wäre gegenwartsbezogen und zukunftsvergessen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung Ihr

JENS SPAHN

Jens Spahn

Es ist unser Ziel, insbesondere für den Zeitraum vorzusorgen, in dem die „Babyboomer“-Generationen der 50er und 60er-Jahre in das Pflegealter kommen. Denn dann müssen hohe Leistungsansprüchen von weniger jüngeren Menschen finanziert werden. Wir müssen jetzt beginnen, eine Rücklage zu schaffen, um den Beitragssatz für die Arbeitnehmer der kommenden 2030er, 2040er und 2050er - Jahre zu stabilisieren und bezahlbar zu halten. Wir dürfen dabei aber unseren Blick nicht allein auf die gegenwärtige Situation richten, sondern

Jens Spahn, MdB, wurde 1980 in Ahaus geboren. Seine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der WestLB führte ihn auch nach Luxemburg. Der studierte Politikwissenschaftler gehört seit 2002 dem Deutschen Bundestag an. Seit 2009 ist er gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion und stellvertretender Landesvorsitzender des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CDU Nordrhein-Westfalen.

impressum Herausgeber Dr. Mathias Höschel Dr. Hanno Kehren Frank Rudolph Verlag Günter Kohl PR + Marketing Gärtnerkoppel 3 24259 Westensee/ Kiel Tel. 04305-992992 / Fax 04305-992993 E-Mail: gkprkiel@t-online.de

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Papi, warum hast Du nicht vorgesorgt? Wenn wir die Last der steigenden Pflegekosten nicht unbegrenzt unseren Kindern und Enkeln aufbürden wollen, müssen wir jetzt handeln. Noch ist es früh genug, mit kapitalgedeckten Rückstellungen für die ganze Gesellschaft vorzusorgen. Die Private Krankenversicherung weiß, wie es geht. www.gesunde-versicherung.de

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