am puls - Ausgabe 02/2011

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02/2011 Jahrgang 08

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5,00 Euro

MAGAZIN FÜR

POLITIK UND GESUNDHEIT

*27.6.1983 *13.10.1987

Daniela lebt weiter – Ein Appell zum internationalen Tag der Organspende Beiträge von Volker Kauder MdB & Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck


Caring and curing Caring and curing Leben retten und Gesundheit

Leben retten und ist Gesundheit verbessern – das unser Ziel. verbessern – das ist unser Ziel.

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editORiaL

PKV schafft sich selbst ab Die privaten Krankenversicherungen (PKV) fahren in den letzten Jahren einen für sie nicht ungefährlichen Kurs. Mit Ihrer derzeitigen Politik und den damit verbundenen Forderungen, spielt die PKV denen in die Hände, die schon lange eine Einheitsversicherung fordern. Es ist kein Geheimnis, dass die Unternehmen der privaten Krankenversicherungen zunehmend mit steigenden Beiträgen zu tun haben. Diese aber dadurch zu bekämpfen, immer wieder und lauter nach dem Gesetzgeber zu rufen und hier die Instrumente zur Kostendämpfung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzufordern, ist sicherlich der falsche Weg. Das wird die PKV mittelfristig nicht überleben und mit einer solchen Politik schafft man sich auch selbst ab. Die immer wieder gebetsmühlenartig vorgetragene Forderung nach einer Öffnungsklausel in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat nur das Ziel, die ärztlichen Honorare deutlich in Richtung des EBM (Einheitlicher Bemessungsmaßstab für die GKV) abzusenken. Wie man mit einer solchen Klausel mehr Qualität ins System bringen will, so wird ja oftmals von PKV Verantwortlichen argumentiert, scheint mehr als fraglich,

zumal die Instrumente bereits heute mit der bestehenden Gebührenordnung für Ärzte durchaus zur Verfügung stehen. Hier zu behaupten, dass die jetzige GOÄ so etwas nicht zulasse sind falsch und entsprechen nicht den tatsächlichen gesetzlichen Möglichkeiten. Hier würde auf Sicht hin kein Wettbewerb geschaffen, sondern eine fatale Entwicklung für alle Versorgungseinrichtungen im Gesundheitswesen in Gang gesetzt. Wettbewerb entsteht letztlich nur durch die Versicherten selbst, nämlich in ihrer freien Bestimmung, eine Versicherung anzunehmen oder auf dem Markt einen für sie passenden Partner für die individuelle Lebensplanung zu finden. Daraus resultierend ist es zwingend erforderlich, dass die Versicherten bei einem Wechsel ihrer privaten Krankenversicherung alle bis dato angesammelten Alterungsrückstellungen mit in eine neue Gesellschaft überführen können, dies ohne Wenn und Aber. Dieses Recht kennzeichnet Wettbewerb genauso wie das Recht privater Krankenversicherungsunternehmen, einzelnen Versicherten den Zugang zu ihrem Unternehmen zu verweigern. Will man das nicht und unterwirft sich damit mittelfristig den Gegebenheiten und Vorgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung, führt man sein eigenes Geschäftsmodell ad absurdum.

INHALT Schwerpunkt-Thema Organspende

4 Akt christlicher Nächstenliebe Bischof Franz-Josef Overbeck vertritt die Auffassung: Organentnahme steht nicht im Widerspruch zum Glauben

6 Zeichen von Mitmenschlichkeit Der CDU-Politiker Volker Kauder treibt die Novellierung des Transplantationsgesetzes voran

8 Organspende ein Beweis von Liebe Monika Kracht, Vorsitzende des Bundesverbandes der Organtransplantierten, ist Mutter einer jungen Frau, die als Kind eine Organspende erhielt

9 Hebammen sollen Ausgleich erhalten Erhöhte Versicherungsprämien bringen Hebammen in Bedrängnis

10 Sport und Regelpatient Von einer gelungenen Symbiose in der Rehabilitation

11 Onkologie Wegweisendes Konzept in Hessen

12 Patientensouveränität Gesundheitspolitikerin A. Widmann-Mautz plädiert für mehr Transparenz und Orientierung

14 Morbi-RSA Autor Jens Baas fordert eine Weiterentwicklung des Morbi-RSA

16 Gesundheitspolitik Für den CDU-Europapolitiker Peter Liese ist Gesundheit ein horizontales Thema in der Europäischen Union

18 Ärztemangel Ärzte aus dem Ausland könnten den Ärztemangel mindern, meint Autor Benjamin Feindt

20 FamilienBande Dirk Kosche (Novartis) erläutert Hilfen für Geschwister chronisch kranker Kinder

22 Kommentar CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn schreibt über die Reform der sozialen Pflegeversicherung

22 Impressum Dr. Mathias Höschel und Frank Rudolph, Herausgeber

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ORGanSPende Freiheit, in der die Entscheidung getroffen werden soll, konterkarieren.

ORGANSPENDE kann ein Akt

christlicher Nächstenliebe sein

Von Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck Als Christen glauben wir, dass Gott das Heil der Menschen will. Viele Menschen leiden schwer an organischen Krankheiten. Gott sei Dank kann vielen heute medizinisch geholfen werden. Doch praktisch sieht es anders aus: Nach Auskunft der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) warten 12.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Oftmals müssen kranke Patienten wieder von Wartelisten genommen werden, weil sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat oder sie sogar versterben. Eine Transplantation konnte nicht rechtzeitig erfolgen, weil nicht genügend Organe zum Transplantieren verfügbar sind. Als Bischof von Essen werbe ich nachdrücklich für Organspenden. Die Vorbehalte in unserer Gesellschaft zur Organspende sind nach wie vor groß. Nicht selten liegt es auch daran, dass die Organspende mit dem Thema Tod in Verbindung steht und ebenfalls tabuisiert wird. Politisch wird daher zur Zeit eine sogenannte Entscheidungslösung diskutiert: Einmal im Leben soll sich jede Bürgerin und jeder Bürger für oder gegen eine Organspende entscheiden und diese Entscheidung soll für jeden schnell nachvollziehbar im Ausweis oder Führerschein, von unberechtigten Zugriffen geschützt, „auf Vorrat“ vermerkt werden. Die Vorteile dieses Vorschlags der Initiative „Pro Organspende“ sind naheliegend. Wenn

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jeder vor dem Tod sein über den Tod hinaus gehendes Selbstbestimmungsrecht derart ausübt, dass er klar äußert, was mit seinem Körper nach dem Tode geschehen soll, dann erspart er Angehörigen die mitunter schwierige Aufgabe, den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen rekonstruieren zu müssen. Eine solche Entscheidung muss bisher von den Angehörigen in einer emotional sehr schwierigen Situation eines zumeist plötzlich eingetretenen Hirntodes eines nahen Verwandten getroffen werden. Dies wird neben dem Verlust eines geliebten Menschen sehr nachvollziehbar als zusätzliche Belastung empfunden. Entscheidung in Freiheit treffen Auf der einen Seite hätte von daher die beschriebene „Entscheidungslösung“ in Sachen Organspende einen gewissen Charme, andererseits sind aus ethischen Erwägungen zwei notwendige Voraussetzungen zu erfüllen: Zum einen muss eine qualifizierte Aufk lärung und Information über den Vorgang der Transplantation erfolgen und zum anderen muss sicher gestellt sein, dass die Entscheidung „pro oder contra“ Organspende vom potentiellen Spender in Freiheit getroffen werden kann. Gerade an diesem Punkt setzen bei der Entscheidungslösung Zweifel an. Eine Pflicht zur Entscheidung kann die zu garantierende

Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten: Mit mehr Informationsveranstaltungen könnte die Arbeit der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern weiter gestützt und gefördert werden. Auf diesem Wege würden Vorbehalte angesprochen und abgebaut und es kann für eine Organspende geworben werden. Ebenfalls sollte das Thema Transplantation einen größeren Rahmen innerhalb der Ausbildung von Ärzten und Pflegern einnehmen. Zur Aufklärungsarbeit müssen vor allem Informationen zum Unterschied von Herztod und Hirntod sowie zur Hirntoddiagnostik gehören. Sterben ist ein Prozess. Nach derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnis stellt der Hirntod den vollständigen und irreversiblen Verlust aller Gehirnfunktionen, auch des Stammhirns, dar. Der Sterbeprozess ist damit unwiderruflich eingetreten und in absehbarer Zeit werden weitere Todesanzeichen eintreten. Aufklärung ist wichtig Dem Hirntod kommt deswegen eine besondere Bedeutung im Sterbeprozess zu, weil durch das Absterben der Gehirnfunktion die Steuerung aller weiteren Körperfunktionen nicht mehr erfolgen kann. Die Angehörigen haben allerdings in dieser Sterbesituation aufgrund der Beatmung des Hirntoten, die notwendig ist, damit die Organe weiterhin durchblutet werden und erhalten werden können, den Eindruck, er sei noch lebendig. Das Funktionieren von Herz und Kreislauf macht es für die Angehörigen schwer, vom eingetretenen Tod zu sprechen und zeigt, wie wichtig das begleitende und aufklärende Gespräch im Vorfeld bzw. mit den Angehörigen in der Situation ist. Ein weiterer Informationspunkt, der zur Aufklärungsarbeit gehört und Vorbehalte abbauen könnte, ist die Information, dass zwei voneinander unabhängige, in der Hirntoddiagnostik erfahrene Intensivmediziner die Hirntoddiagnostik nach genau festgelegten Richtlinien der Bundes-Ärztekammer durchführen. Um Interessenkonflikte auszuschließen, dürfen sie keine Mitglieder der Deutschen Stiftung Organtransplantation sein.


ORGanSPende

Organentnahme steht nicht im Widerspruch zum Glauben Vorbehalte gegen eine Organspende gibt es auch aus vermeintlichen Glaubensgründen. Der Glaube an eine leibliche Auferstehung scheint die Unversehrtheit des Leibes notwendig zu machen, was einer Organspende entgegen stehen würde. In diesem Zusammenhang verweise ich auf Paulus: „Nun könnte einer fragen: Wie werden die Toten auferweckt, was für einen Leib werden sie haben? Was für eine törichte Frage! Auch das, was du säst, wird nicht lebendig, wenn es nicht stirbt. Und was du säst, hat noch nicht die Gestalt, die entstehen wird; es ist nur ein nacktes Samenkorn ... Was gesät wird, ist verweslich, was auferweckt wird, unverweslich...die Toten werden zur Unvergänglichkeit auferweckt...Denn dieses Vergängliche muss sich mit Unvergänglichkeit bekleiden und dieses Sterbliche mit Unsterblichkeit“ (1 Kor 15,35-37.42.52-53). In der christlichen Vorstellung wird auch das unvergängliche Leben von einem Leib geprägt sein,

Allergologie Allgemeine Laboruntersuchungen Anti-Aging Arbeitsmedizin Erbkrankheiten/Humangenetik Individuelle Gesundheitsleistungen Patientenschulungen Umweltmedizin

allerdings wird er eine andere Qualität haben, die den irdischen Leib verherrlichen wird und zu einem „überirdischen Leib“ macht. Leibliche Auferstehung bedeutet neue, durch den Geist Gottes verwandelte und verklärte Leiblichkeit. Eine Organentnahme widerspricht dieser Glaubenszusage nicht. Die Stellung der Kirchen zur Organspende ist eindeutig: Bereits 1990 haben in einer gemeinsamen Erklärung die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland festgestellt, dass sie Organtransplantationen grundsätzlich zustimmen und man in einer Organentnahme, der eine in Freiheit getroffene Entscheidung vorausgeht, ein Akt der Nächstenliebe sehen kann, die über den Tod hinaus geht. Die Erklärung benennt fünf nachvollziehbare Bedingungen, die der Transplantation einen ethischen Rahmen geben:

Am Schluss muss aber noch einschränkend darauf hingewiesen werden, dass aus dem benannten Akt der Nächstenliebe keine Organspendepflicht geschlussfolgert werden kann. Die in Freiheit getroffene Entscheidung für oder gegen Transplantation ist die notwendige Voraussetzung zur Organspende.

dR. FRanZ-jOSeF OVeRBeCK Foto: Nicole Cronauge

Nicht selten wird eine Organentnahme von den Angehörigen als pietätlos empfunden. Daher sollte bei Informationsveranstaltungen und im Angehörigengespräch auch diese Frage zur Sprache gebracht werden. Die Würde des Toten bleibt gewahrt und die Organentnahme wird mit größtem Respekt durchgeführt. Nach der Organentnahme ist auch weiterhin persönliche Begegnung und das sich Verabschieden von dem Verstorbenen möglich.

➊ Die Möglichkeit einer Organentnahme

darf die Bemühungen um das Leben des Spenders und seine Behandlung nicht behindern oder einschränken. ➋ Der Tod des Spenders muss vor der Explantation zweifelsfrei feststehen. ➌ Die rechtliche Voraussetzung der Explantation muss erfüllt sein. ➍ Der Eingriff muss die Würde des Verstorbenen achten und darf die Empfindungen von Angehörigen nicht leichtfertig verletzen. ➎ Die Organe müssen nach sachlich und ethisch vertretbaren Regeln verteilt werden.

Labor

dr. Franz-josef Overbeck, Bischof von Essen Nach seinem Theologiestudium in Münster und Rom übernahm er u.a. die Leitung des Instituts für Diakonat und pastorale Dienste im Bistum Münster. 2007 wurde er in Münster zum Bischof geweiht und als Weihbischof zuständig für die Region Münster/Warendorf. 2009 wählte ihn das Essener Domkapitel zum Bischof von Essen. Als Ruhrbischof übernahm er 2010 auch den Vorsitz der LateinamerikaKommission in der Bischofskonferenz und ist seitdem Präsident des Lateinamerikahilfswerkes Adveniat. Seit 2011 ist er als kath. Militärbischof ebenfalls zuständig für die Militärseelsorge der Bundeswehr.

Diagnostik

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ORGANSPENDEN sind

Zeichen der Mitmenschlichkeit

Foto: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

ORGanSPende Es ist nun höchste Zeit, einen neuen Anlauf zu unternehmen, solche Verläufe von Krankengeschichten zu beenden. Mehrere Organisationen werben schon lange für mehr Organspenden. Sie können nicht genug gelobt werden. Seit einiger Zeit wird dankenswerter Weise auch in den Parteien verstärkt über die Frage nachgedacht, wie die Zahl der Organspenden erhöht werden kann. Dazu hat sicher auch mein Kollege Frank-Walter Steinmeier beigetragen, der seiner Frau eine Niere gespendet hat. Frank-Walter Steinmeier hat sich schon vorher für die Förderung der Organspende eingesetzt. Sein Verhalten verdient höchsten Respekt.

Niemand darf gezwungen werden In Deutschland wird derzeit noch die sogenannte Einverständnislösung praktiziert. Sie beruht auf dem Gedanken, dass der Spender vor einer Organentnahme stets sein Einverständnis abgegeben haben muss. An diesem Grundgedanken muss weiter festgehalten werden, gleichzeitig ist er jedoch weiterzuentwickeln.

Ein Organspenderausweis gehört in jede Geldbörse oder Brieftasche

Von Volker Kauder, MdB Diese Zahlen sollten jeden zum Nachdenken bewegen: In Deutschland warten etwa 12.000 Menschen jedes Jahr auf ein Spenderorgan. Drei von Ihnen sterben aber pro Tag, weil es nicht ausreichend Organspender gibt. Die Wartelisten sind lang. 2009 konnten beispielsweise 2 172 Nieren verpflanzt werden. Aber allein 8 014 Patienten warteten auf dieses Organ.

Als Politiker, der dem christlichen Menschenbild verpflichtet ist, kann es für mich daher nur eine Schlussfolgerung geben: Wir müssen erreichen, dass mehr Menschen bereit sind, Organe zu spenden. Es gibt keine verlässlichen Zahlen. Aber wenn selbst ein Viertel der Bürger – das ist die Höchstschätzung - einen

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Organspendeausweis haben sollten, wäre dies immer noch zu wenig. Wir müssen neu auch als Gesetzgeber handeln.

Zahl der Spender erhöhen Das Thema bewegt mich seit Jahrzehnten. Ein Fall in meinem Wahlkreis hat mich besonders aufgerüttelt. Eine Mutter von drei Kindern litt vor etlichen Jahren an einem schweren Herzfehler. Durch die Verpflanzung eines Spenderorgans konnte ihr Leben gerettet werden. Die Frau lebt noch heute. Was für ein Glück. Durch meine Frau, die lange Jahre als Kardiologin gearbeitet hat, habe ich aber auch von vielen, vielen Schicksalen erfahren, wo eine Rettung ausgeblieben ist – weil kein Spenderorgan zur Verfügung stand.

Manche denken heute an die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung. Sie wird auch in einigen europäischen Ländern praktiziert. Für mich ist dies aber kein gangbarer Weg. Der Staat darf die Bürger nicht durch Gesetz zunächst auf eine Organspende festlegen, von der sie sich nur durch einen Widerspruch lösen können. Die Organspende ist eine höchstpersönliche Angelegenheit. Sie ist, auch wenn sie erst nach dem Tod Folgen hat, viel mehr als beispielsweise eine testamentarische Verfügung über einen bestimmten Vermögensgegenstand. Die Entscheidung berührt den Kern der Persönlichkeit, die über den Tod hinaus geschützt ist. Ein der Freiheit verpflichteter Staat darf in dieser hochsensiblen und höchst persönlichen Frage niemanden zwingen oder drängen.

Angst vor der Spende unbegründet Sehr wohl kann der Staat aber seine Bürger zu einer Entscheidung für oder gegen eine Organspende auffordern. Das ist ein großer Unterschied zur Widerspruchslösung. Eine solche Entscheidungslösung basiert auf dem Gedanken, dass jeder Mensch einmal in seinem Leben, möglichst in


ORGanSPende jungen Jahren, mit der Frage der Organspende konfrontiert wird. Der Staat bittet seine Bürger damit nur, Stellung zu beziehen. Nicht mehr, aber nicht weniger. Diese Bitte um Entscheidung kann beim Erwerb des Führerscheins geschehen. Denkbar ist auch, die Ausstellung von Pass oder Personalausweis dafür zu nutzen. Über die Einzelheiten kann und muss man noch reden. Zentral ist für mich: Die Entscheidung muss freiwillig bleiben. Niemand wird auch gezwungen sein, die Erklärung auszufüllen. Er kann sie auch weglegen. Mir ist bewusst, dass es bei dem Thema große Ängste und Vorbehalte in der Bevölkerung gibt. Diese sind aber unbegründet. Es kursieren zahlreiche Vorurteile. Die Sorge etwa, man bekäme im Fall einer schweren Erkrankung im Krankenhaus weniger Hilfe, um zu überleben, wenn man Organspender sei, ist nicht zutreffend. Die Ärzte in unseren Krankenhäusern wollen jedem Patienten helfen. Da bin ich mir sicher. Niemand muss auch fürchten, vor seinem Tod seiner Organe beraubt zu werden. Die Voraussetzung ist die eindeutige Feststellung des Hirntods. Die Ängste rühren aus meiner Sicht wahrscheinlich daher, dass unsere Gesellschaft große Schwierigkeiten hat, sich mit dem Tod und mit allen damit zusammenhängenden Fragen zu befassen. Aber der Tod gehört nun einmal unabänderlich zum

menschlichen Leben. Und für den Fall des eigenen Todes sollte man so viel wie möglich geregelt haben.

Christliches Zeichen von Solidarität Wer sich nicht zu Lebzeiten festlegt, verschiebt die Entscheidung auf andere. Er legt sie in die Hände seiner Angehörigen. Es ist aber für sie, die sich ohnehin angesichts des Todes in einer belastenden Situation befinden, mitunter sehr schwierig herauszufinden, was der Wille des Verstorbenen gewesen wäre. Wichtig ist, dass die Bürger noch besser und breiter über Organspenden informiert werden. Organisationen wie Pro, die die Organspenden fördern wollen, aber auch die Krankenkassen, leisten hier schon Großartiges. Um die Zahl der Organspenden zu steigern, sollten wir versuchen, die Ärzte stärker als bisher in die Aufklärung mit einzubeziehen. Niemand anders als die Ärzte können den Ängsten in einem persönlichen Gespräch am besten begegnen. Das Fördern der Spendenbereitschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Organspenden können auch eine Gesellschaft verändern. Mit der Bereitschaft für Organspenden kann jeder für seine Mitmenschen neue Lebens- und Heilungschancen schaffen. Das Ende der eigenen Existenz wird damit zu einem Neuanfang für andere. Die Organspende ist auch

ganz im Sinne der christlichen Nächstenliebe ein Zeichen der Solidarität. Man gibt etwas für einen anderen. Entscheidungen für Organspenden machen unsere Gesellschaft damit auch ein Stück menschlicher und wärmer. Sie zeigen, dass in unserer Gesellschaft nicht nur genommen, sondern auch gegeben wird. Im Deutschen Bundestag wird es in den nächsten Monaten darum gehen, das Transplantationsgesetz zu ergänzen. Noch vor der Sommerpause, so die Absprache unter den Fraktionen, werden Experten angehört werden. Ziel ist es, noch in diesem Jahr ein überarbeitetes Gesetz zu verabschieden. Es wird dabei verschiedene Initiativen aus der Mitte des Parlaments geben. Welchem Lösungsmodell die Abgeordneten folgen wollen, wird ihrem Gewissen überantwortet sein. Ich würde mir aber wünschen, dass wir Parlamentarier zu einer möglichst einhelligen Position kommen, im Sinne der Befürwortung der von mir vertretenen Entscheidungslösung. Sie verbindet den Wunsch nach einer Vergrößerung der Spendenbereitschaft mit dem Respekt vor der freien Entscheidung jedes einzelnen. Eine solche möglichst einstimmige Entscheidung würde auch helfen, den Ängsten der Menschen zu begegnen.

VOLKeR KaUdeR

15.10.2008

Karl-Josef Laumann Preis „Lebensbote“ Auszeichnung für Menschenliebe Die Skulptur "Lebensbote" wird als Sozialpreis an Personen des Öffentlichen Lebens durch den BDO verliehen, die sich in besonderer Weise für die Organspende engagieren ohne beruflich in diesem Bereich tätig zu sein. Weitere Preisträger: Dr. Frank-Walter Steinmeier, Fraktionsvorsitzender der SPD Bundestagsfraktion Dr. Markus Söder, Umwelt- und Gesundheitsminister in Bayern Dennis Wilms, Moderator und offizieller Organspendebotschafter des Landes Schleswig-Holstein Johannes B. Kerner, Moderator Matthias Platzeck, brandenburgischer Ministerpräsident Schirmherrin des bdo ist Christina Rau

Volker Kauder, mdB, ist verheiratet und vertritt seit 1990 den Wahlkreis RottweilTuttlingen. Nach kommunalpolitischer Verantwortung in Baden-Württemberg, wurde der Volljurist im Jahr 2005 von der CDU Vorsitzenden Dr. Angela Merkel zum Generalsekretär der Bundespartei berufen. Seit 2005 ist er Vorsitzender der CDU/ CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

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ORGanSPende /inteRVieW

Interview „Bei der Organspende geht es nur um Liebe“ Interview mit Monika Kracht, Vorsitzende des Bundesverbandes der Organtransplantierten (bdo) Frau Kracht, warum ist das Thema Organspende in unserer Gesellschaft ein Randthema? Monika Kracht: Die Organspende ist ein schwieriges Thema, weil sie mit dem Tod zu tun hat. Dies hat auch mit der Weiterentwicklung der Intensivmedizin zu tun. Früher war der Tod, war das Sterben, ein Bestandteil des Familienlebens. Heute ist das Sterben oft ein anonymer Prozess im Krankenhaus. Bei Der Organspende muss ich mich jedoch mit diesem Thema beschäftigen. Welche aktuellen politischen Projekte verfolgt der bdo gerade? Kracht: Was den bdo, und auch mich persönlich, schon seit Längerem umtreibt, ist, dass die Nachsorge bei der Lebendspende noch nicht geregelt ist. Lebendspender werden behandelt als hätten sie sich einer Schönheitsoperation unterzogen. Das Problem ist, dass sich keiner dafür interessiert. Wir stellen fest, dass Transplantierte und Lebendspender ihre Anstellung verlieren. Beispielsweise auch mein Stellvertreter. Als er vor etwa 20 Jahren ein neues Herz bekam, war er in seiner Sozietät nicht mehr erwünscht. Nicht jeder hat aber wie er die Energie, um sich hiergegen erfolgreich zu wehren. Hier ist dringend eine Gesetzesnovelle erforderlich. Die Widerspruchslösung ist in Belgien Standard. Auch in Deutschland wird immer vernehmlicher nach dieser Alternative gerufen. In Großbritannien soll bei der Führerscheinbeantragung verbindlich über die Bereitschaft zur Organspende entschieden werden. Wie steht der bdo hierzu?

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Kracht: Wir sind nicht gegen die Widerspruchslösung. Mit der Widerspruchslösung wird allerdings nicht das erreicht werden, was die Leute hiervon erwarten. Das Problem der Organspende in Deutschland liegt woanders. Das Problem liegt bei den Krankenhäusern. Diese sind nach § 11 TPG verpflichtet, Organspender zu melden. Tatsächlich melden sich aber nur 40 Prozent. Das heißt: 60 Prozent melden sich nicht. Das hat viele Ursachen. Vor allem ist Organentnahme sehr aufwendig. Deshalb ist es unserer Meinung nach sinnvoller, vor der Einführung einer Widerspruchslösung, mit den dann kontrovers zu führenden Debatten, die 60 Prozent an ihre Verpflichtung zu erinnern und zur Meldung der Organspender aufzufordern. Sie glauben nicht, dass durch die Widerspruchslösung die Akzeptanz für Organspende gesteigert werden könnte? Kracht: Als Patientenverband sehen wir nicht, dass die Akzeptanz für die Organspende durch die Widerspruchslösung gesteigert werden kann. Vielmehr muss die Transparenz beim Tod, die Transparenz in den Krankenhäusern hergestellt werden. Was nützt es, wenn wir als Patientenvertreter Werbung machen und in den Krankenhäusern keine Aufklärung passiert, und nicht viel mehr für Organspende aktiv geworben wird? Wir haben die erweiterte Zustimmungslösung, hierdurch ist es so, dass der Angehörige mit entscheiden kann. Wichtig ist uns, dass man sich mit dem Thema beschäftigt. Es ist ein gesellschaftspolitisches Thema. Das Wichtigste ist, sich in der Familie untereinander zu sagen, welche Entscheidung man getroffen hat.

Woher nehmen Sie die Kraft, sich immer wieder mit einem „schwierigen Thema“ zu beschäftigen, das in der Gesellschaft... Kracht: ...Gott! Die tiefe Dankbarkeit dafür, dass meine Tochter heute 28 sein darf. Sie führt ein selbstbestimmtes, tolles Leben und gibt mir alles zurück, was ich, was wir, für sie als Kind getan haben. Aber nicht nur mir gibt sie viel zurück. Sie ist ein sozialer Mensch, leistet Sanitätsdienst und geht offen auf Menschen zu und ist bereit, die Nöte der Menschen zu erkennen. Dass ich Liebe erfahren habe, die ich mir nicht hätte kaufen können. Diese Liebe hat mich so motiviert. Sie gibt mir die Kraft. Wissen sie: Bei der Organspende da geht es nur um Liebe. Das Interview führte Tim Küsters.

mOniKa KRaCHt

monika Kracht (Jahrgang 1947) ist Wirtschaftspädagogin. Ihre Tochter (Titelfoto) wurde im Oktober 1987 mit vier Jahren lebertransplantiert. Sie ist Vorsitzende des Bundesverbandes der Organtransplantierten (bdo), der in diesem Jahr auf 25 Jahre zurückblicken kann. 2006 erhielt sie das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.


HeBammen der Rechte von Kindern und Jugendlichen vor, und zu diesem Maßnahmenpaket gehört mit Blick auf die frühkindliche Betreuung auch der verstärkte Einsatz von Familienhebammen.

Wir lassen die Hebammen nicht im Stich

Von Erwin Rüddel, MdB Das Problem hat bereits vielerorts in Deutschland hohe Wellen geschlagen: Freiberufliche Hebammen müssen seit Juli 2010 so hohe Haftpflichtprämien zahlen, dass nach Abzug von Steuern, Gebühren und Benzinkosten kaum genug zum Leben übrig bleibt. Ursache für den drastischen Anstieg der Versicherungskosten sind vermehrte Klagen, die häufig mit hohen Gerichtskosten und Schadenersatzansprüchen verbunden sind. Die Folge: Schätzungsweise haben schon 15 Prozent aller 15.700 freiberuflichen Hebammen in Deutschland ihre Tätigkeit auf dem Feld der Geburtshilfe aufgegeben. Unabhängige Experten bestätigen, dass die Engpässe in der Versorgung mit freiberuflichen Geburtshelferinnen immer größer werden.

Dem Petitionsausschuss des Bundestags liegt inzwischen eine Liste mit 180.000 Unterschriften von Hebammen und Eltern vor, die eine Entlastung der Hebammen fordern. Konkret müssen die freiberuflichen Geburtshelferinnen seit Mitte vorigen Jahres 3689 Euro Versicherungskosten jährlich tragen. Früher betrugen die Kosten nur rund ein Drittel. Der Deutsche Hebammenverband hat

ausgerechnet, dass von 27 Euro, die eine Hebamme pro Wochenbettbesuch bekommt, netto 7,50 Euro übrig bleiben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollte diese Fehlentwicklung nicht hinnehmen. Denn wir brauchen die Hebammen auch künftig in unserem Gesundheitssystem, und sie bedürfen einer leistungsgerechten Entlohnung. Vor allem im ländlichen Raum sind die freiberuflichen Hebammen unentbehrlich, bedeutet ihre Arbeit eine unverzichtbare Hilfe für junge Eltern und deren Nachwuchs. Im Sinne einer vernünftigen Familien- und Gesundheitspolitik kann es daher nicht angehen, dass die Hebammen durch erhöhte Versicherungskosten praktisch um ihre Existenz gebracht werden. Folgerichtig hat sich die Union dafür stark gemacht, im Bundeshaushalt für die Hebammen zusätzliche Mittel für die Vor- und Nachsorge bereitzustellen. Um den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam zu verbessern, hat das Bundeskabinett am 16. März 2011 den Entwurf für ein neues Kinderschutzgesetz verabschiedet. Es sieht umfassende Verbesserungen zur Sicherung

Im Rahmen dieser Bundesinitiative werden ab 2012 jährlich 30 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen, damit innerhalb der nächsten vier Jahre der Einsatz von Familienhebammen in Deutschland mit insgesamt 120 Millionen Euro unterstützt werden kann. Dabei geht es um niedrigschwellige und frühe Hilfsangebote gerade auch für Familien in belasteten Lebenslagen, und zwar noch während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Auf diese Weise können Hebammen und Familienhebammen die Verluste, die sie entweder durch die hohen Versicherungsprämien oder durch den gänzlichen Verzicht auf die Geburtshilfe erleiden, wenigstens teilweise ausgleichen und haben wieder eine bessere Zukunftsperspektive.

eRWin RÜddeL

erwin Rüddel, mdB, Jahrgang 1955, verheiratet, zwei erwachsene Kinder. Nach Volksschule, Gymnasium und Abitur wirtschaftswissenschaftliches Studium mit dem Abschluss Dipl. Betriebswirt. 1987 sowie 1998 bis 2009 Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz; dort seniorenpolitischer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Seit 2009 als direkt gewählter Abgeordneter im Wahlkreis 198 Neuwied/Altenkirchen Mitglied des Deutschen Bundestages. Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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FUSSBaLL Standard-Programm gibt es nicht, die Individualität steht im Vordergrund. Ein besonderes Aushängeschild sind zudem exklusive Versorgungsmodelle mit Krankenkassen wie der AOK oder Barmer GEK: Die Ambulante Rehabilitation Traumatologie bietet nach Sportverletzungen, die Integrierte Versorgung Rücken bei akuten wie chronischen Rückenschmerzen die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum optimal versorgt zu werden. Ergänzt wird das Angebot durch Kurse wie Nordic Walking und Wirbelsäulengymnastik.

Bei medicoreha in Mönchengladbach kommen Normalpatienten und Fußballprofis wieder auf die Beine

Gutes Zusammenspiel für die Gesundheit Über den Transfer von der Versorgung im Hochleistungssport zum Regelpatienten Behandelt werden wie ein Profisportler – wer träumt bei Verletzungen nicht davon. In Mönchengladbach wurde diese Idee vor sechs Jahren in die Tat umgesetzt, als im Juli 2005 die Einrichtung der medicoreha Borussia Mönchengladbach Sportrehabilitation GmbH eröffnet wurde. Seitdem werden im Borussia-Park neben den Fußballprofis auf zwei Etagen auch Gesetzlich- und Privatversicherte nach Verletzungen und Operationen versorgt oder bei präventivem Gesundheitstraining unterstützt. „Unser Wissen durch die Arbeit mit Profisportlern, deren Gesundheit das oberste Gebot ist und bei denen eine besonders schnelle Rehabilitation immens wichtig ist, fließt in die alltägliche Arbeit ein“, erklärt Einrichtungsleiter Philipp Hemmrich.

Dabei wird vor allem auf aktive Übungsprogramme gesetzt,

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wodurch die Muskulatur wieder aufgebaut und die koordinative Steuerung verbessert werden soll. „Die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit von Menschen in der Arbeitswelt und im Alltag spielt eine genauso herausragende Rolle wie im Sport“, so Hemmrich. „Und das ist ein Konzept, das sich bewährt hat.“ Das zeigen neben den Therapieerfolgen auch die große Nachfrage und die hohe Zufriedenheit von Patienten wie Ärzten im Borussia-Park. Zu Beginn der Behandlung erfolgt bei medicoreha für jeden Kunden und Patienten eine Leistungsdiagnostik und genaue Analyse des Bewegungsapparates, auf deren Basis die physiotherapeutisch-gesteuerten Maßnahmen festgelegt und am Ende überprüft werden. Ein

Mittlerweile arbeiten insgesamt 31 Mitarbeiter an dem Gladbacher Standort, davon vier an der 1. Mannschaft des Bundesligisten. Sie kümmern sich um das Athletiktraining, die Akutversorgung, Rehabilitation und Leistungsdiagnostik der Profis. „Acht weitere Physiotherapeuten sind zeitweise für die Kinder- und Jugendmannschaften sowie die Amateur- und Damenmannschaften im Einsatz“, sagt Stefanie Alberg, therapeutische Leitung, die neben dem Sport verstärkt mit externen Patienten und Kunden arbeitet und damit den Wissenstransfer selbst lebt. Auf den Erfolg des Konzepts sind auch die beiden Geschäftsführer der medicoreha im Borussia-Park, Stephan Schippers und Dieter Welsink, stolz: „Für uns ist eine professionelle sportmedizinische und physiotherapeutische Versorgung unserer Fußballspieler von größter Bedeutung. Dass von dieser Leistungsstärke seit einigen Jahren auch viele andere Menschen im Borussia-Park profitieren, ist hervorragend“, so Schippers. marion dreischer (27) ist Diplom-Sportwissenschaftlerin und ausgebildete Redakteurin und leitet seit 2009 den Bereich Unternehmenskommunikation und Marketing der medicoreha Welsink GmbH-Gruppe. Zum Unternehmen mit Hauptsitz in Neuss gehören 13 Rehabilitations- und Gesundheitseinrichtungen sowie zwei medizinische Fachschulen am Niederrhein.


ZHP.X3 Die Healthcare-Plattform

Gute Aussichten für über 15 Millionen Versicherte.*

Beste Versorgung für Krebspatienten in Hessen Hessisches Onkologiekonzept wegweisend für Kooperationen der Krankenhäuser und niedergelassenen Fachärzte

Gerade für krebskranke Menschen ist es oft eine große Belastung, wenn sie für eine Behandlung weite Wege zum Experten auf sich nehmen müssen. Die Koordination aller diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen auf dem neuesten Stand des medizinischen Fortschritts ist aufgrund der Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten in der Onkologie eine sehr komplexe Aufgabe. Die vielen einzelnen Schritte von der Diagnostik bis hin zur Therapie müssen zwischen den verschiedenen Krebsspezialisten geplant und aufeinander abgestimmt werden. Das erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit der Fachexperten von den Chirurgen, über die Internisten bis zu den Strahlentherapeuten.

Patientenzentriertes System

Mit dem hessischen Onkologiekonzept soll die regionale Versorgung verbessert werden, indem Versorgungsschwerpunkte von Krankenhäusern und Facharztpraxen gefördert werden. Ziel des Konzeptes ist es, die Sicherstellung einer optimalen Versorgung von Krebspatienten zu gewährleisten, die Behandlungseffizienz zu steigern, die Überlebensperspektiven zu verbessern und den Zugang zu experimentellen Behandlungsmöglichkeiten zu erleichtern. Dazu werden die Krankenhäuser zukünftig in so genannte koordinierende und kooperierende Krankenhäuser untergliedert, die bei der Krebsbehandlung eng zusammenarbeiten. Es soll ein patientenzentriertes System anstelle des arztzentrierten Systems geschaffen werden, durch das eine wohnortnahe Betreuung von Krebspatienten insbesondere in Zusammenarbeit mit den ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten der Region ermöglicht wird. Dadurch können unnötige Doppeluntersuchungen, weite Wege und unabgestimmte Therapieempfehlungen vermieden werden.

Durch das Konzept der engen Kooperation der Krankenhäuser und auch der Einbeziehung der niedergelassenen Fachärzte wird sichergestellt, dass jeder Krebspatient in seinem Lebensumfeld nach dem neuesten Stand der medizinischen Forschung behandelt werden kann. Die koordinierenden Krankenhäuser, an denen Onkologie-Zentren eingerichtet sind, werden verpflichtet, mit anderen Krankenhäusern des Versorgungsgebietes, die Krebserkrankungen behandeln, zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit wird durch schrift liche Vereinbarungen zwischen den koordinierenden und kooperierenden Krankenhäusern festgeschrieben. Das Onkologiekonzept ermöglicht eine optimale und wohnortnahe Versorgung der Krebspatienten in ganz Hessen. Es bietet eine flächendeckende und vor allem qualitativ hochwertige medizinische Versorgung. Damit hat Hessen ein bundesweit wegweisendes Konzept erarbeitet, das auch Vorbild für andere Bundesländer sein kann.

dR. RaLF nORBeRt BaRteLt Foto: CDU Hessen

Jährlich erkranken in Deutschland 450.000 Menschen an Krebs, allein 32.000 in Hessen. Die Behandlung ist sehr aufwändig und stellt eine große Herausforderung für die Patienten und die behandelnden Ärzte dar.

ZHP.X3. Deutschlands größte Online-Healthcare-Plattform: ■ Vernetztes Versorgungsmanagement für alle Partner im Gesundheitswesen. ■ Leistungsoptimierung bei gleichzeitiger Kostenreduzierung. ■ So machen wir das Gesundheitswesen effizienter.

dr. Ralf norbert Bartelt, mdL, Jahrgang 1956, ist Abgeordneter der CDU-Fraktion im hessischen Landtag und Gesundheitspolitischer Sprecher. Nach seinem Studium der Humanmedizin in Frankfurt am Main, wurde er 1981 approbiert und ist seit 1986 Hautarzt. Von 1986 bis 2008 war er niedergelassener Hautarzt und Allergologe in Frankfurt. Er praktiziert weiterhin als Vertreter in Hautarztpraxen. Er gehört dem Landtag mit Unterbrechung seit April 2008 an.

Wie das geht, erfahren Sie hier: www.hmmdeutschland.de

* Bereits heute können über 15 Millionen Versicherte von den Vorteilen einer vernetzten Versorgungsdurchführung profitieren.

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PatientenReCHte

Mehr Transparenz und Orientierung

Von Annette Widmann-Mautz, MdB Mehr Transparenz und Orientierung über Qualität, Leistung und Preis sind elementare Grundvoraussetzungen in einem wettbewerblich ausgerichteten Gesundheitssystem. Versicherte sowie Patientinnen und Patienten kommt dabei eine große Verantwortung zu, die es bei der Wahrnehmung ihrer Interessen daher maßgeblich zu unterstützten gilt. Patientensouveränität und Patientenrechte sind für die Union Kernbestandteile einen Gesundheitswesens, das auf Solidarität und Eigenverantwortung setzt.

Ein eigenes Patientenrechtegesetz wird diese Ausrichtung unterstützen, in dem die Patientenrechte gebündelt werden. Dazu wurde vom Bundesgesundheitsministerium, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und vom

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Bundesjustizministerium zunächst ein Grundlagenpapier Patientenrechte in Deutschland erarbeitet und im März 2011 vorgelegt. Auf dieser Grundlage wird in den kommenden Monaten der Gesetzentwurf erarbeitet.

Mehr Transparenz Das geplante Gesetz wird das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich verankern und damit wesentliche Rechte der Patientinnen und Patienten wie zum Beispiel das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen festschreiben. Das Vorhaben, mehr Transparenz über das geltende Recht herzustellen, bezieht sich auch auf die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein wichtiges Anliegen im Interesse von Patientinnen und Patienten ist zunächst die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung. Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität. Hierzu werden Risikomanagement- und Fehlervermeidesysteme sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich gestärkt. Arztpraxen und Krankenhäuser sollen unterstützt werden, sogenannte unerwünschte Ereignisse und Fehler zu analysieren und notwendige Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Welche Maßnahmen zu einem sinnvollen Risiko- und Fehlermanagement gehören, soll vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden. Gleichzeitig wird den Krankenhäusern ein verbindliches Beschwerdemanagement vorgeschrieben. Dadurch


PatientenReCHte können Patientinnen und Patienten in die Aufarbeitung kritischer Abläufe und Schwachstellen in der Versorgung einbezogen werden. Zukünftig darf es kein Krankenhaus mehr ohne Ansprechpartner für die Anliegen von Patientinnen und Patienten geben.

Individuelle Patientenrechte Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungserbringern. Künftig sollen die Kranken- und Pflegekassen ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z.B. medizinische Gutachten, geschehen. Die bereits bestehenden Informationsrechte der Versicherten bei Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen, sogenannte Disease Management Programme (DMPs), und Selektivverträgen werden ausgebaut. Patientinnen und Patienten erhalten soweit wie möglich die versorgungsrelevanten Informationen über den Inhalt entsprechender Verträge und Programme. Sanktionen bei Verletzung von Verfahrensvorschriften werden eingeführt. Bei genehmigungspflichtigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Krankenkassen künftig

grundsätzlich über die Leistungen innerhalb einer bestimmten Frist nach Antragseingang entscheiden. Wenn die Krankenkassen unbegründet nicht fristgerecht über den Leistungsantrag entscheiden, können sich die Versicherten die erforderliche Leistung selbst beschaffen und die Krankenkassen haben die erforderlichen Aufwendungen zu erstatten. Wichtig ist auch eine Verbesserung des Versorgungsmanagements beim Übergang zwischen den Leistungssektoren. Die Regelung des § 11 Absatz 4 SGB V, die 2007 eingeführt wurde und einen entsprechenden Anspruch vorsah, hat nicht das gebracht, was von ihr erwartet wurde. Hauptgrund für die fehlende Umsetzung dürfte die „Unverbindlichkeit“ der Vorschrift sein. Zwar ist die Regelung als Anspruch ausgestaltet. Dieser richtet sich jedoch gegen alle Leistungserbringer. Hauptanwendungsbereich dürfte jedoch das Entlassmanagement nach Krankenhausaufenthalt sein. Der Anspruch soll nunmehr konkret auf das Entlassmanagement nach Krankenhausaufenthalt konzentriert werden, da dort die meisten Probleme auftreten.“ Die so genannten individuellen Patientenrechte, die die Patientin oder der Patient im Zusammenhang mit der eigenen medizinischen Behandlung gegenüber dem behandelnden Arzt, der behandelnden Ärztin oder beispielsweise dem Krankenhaus haben, sind

wegen der gegebenen Vielfalt in verschiedenen zivil-, straf- und berufsrechtlichen Regelungen verortet und in der Rechtsprechung detailliert ausgestaltet worden. Um Patientinnen und Patienten in der Wahrnehmung dieser Rechte zu stärken, wird der Patientenbeauftragte der Bundesregierung die Rechte umfassend zusammenstellen und die Bevölkerung hierüber informieren.

annette Widmann-maUtZ

annette Widmann-mautz, mdB, 1966 in Tübingen geboren, ist katholisch und verheiratet. Studium der Politik- und Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität, Tübingen. Seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages. Widmann-Mauz ist seit 2000 Mitglied des Vorstands der CDU/CSUFraktion und seit 2009 Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium.

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mORBi-RSa

Den Worten Taten folgen lassen Plädoyer für einen fairen, unkomplizierten und manipulationsunanfälligen Morbi-RSA

Von Dr. Jens Baas Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark in Richtung Wettbewerb weiterentwickelt. Zum solidarischen System der GKV ohne risikoäquivalente Beiträge gehört aber auch, dass dieser Wettbewerb in bestimmten Grenzen stattfindet, um etwa eine Risikoselektion der Versicherten zu vermeiden. Deshalb wurde 1994 der Risikostrukturausgleich (RSA) in der GKV als eine flankierende Maßnahme für die ab 1996 geltende freie Kassenwahl eingeführt und 2009 durch den Morbiditätsorientierten RSA (Morbi-RSA) abgelöst. Mittlerweile zeigen sich gravierende Mängel des geltenden Morbi-RSA: er ist zu umfangreich, manipulationsanfällig, intransparent und ineffizient. Eine Weiterentwicklung hin zu einem fairen, unkomplizierten und manipulationsunanfälligen Morbi-RSA, wie sie bereits im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Koalition festgelegt wurde, ist deshalb dringend erforderlich.

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Funktion des Morbi-RSA Der RSA soll einen Ausgleich für die finanziellen Auswirkungen der bei den Krankenkassen bestehenden unterschiedlichen Versichertenstrukturen schaffen und damit den Kassen die Möglichkeit geben, die Versorgung der Versicherten in den Mittelpunkt ihres Handelns zu stellen, ohne allerdings den Wettbewerb um ein wirtschaftliches Versorgungshandeln zu behindern. Im Morbi-RSA werden seit dem 01.01.2009 die bisher indirekt am Ausgabenrisiko der Versicherten orientierten Ausgleichskriterien (Alter, Geschlecht, Krankengeldanspruch, Erwerbsminderungsrente) durch direkte Morbiditätskriterien ergänzt: Je nach Vorliegen bestimmter Diagnosen für die einzelnen Versicherten erhält die jeweilige Kasse neben einem Sockelbetrag einen Zuschlag im RSA.

Probleme und Mängel des aktuellen Ausgleichssystems Das heutige Ausgleichssystem weist verschiedene Probleme auf: So ist der MorbiRSA deutlich stärker beeinflussbar als der bisherige Risikostrukturausgleich, in dem die oben genannten Ausgleichsmerkmale stabile Kriterien waren. Diese wurden im Morbi-RSA durch beeinflussbare Kriterien ergänzt, die durch die Dokumentation von Krankheiten bestimmt werden. Dieses System bietet den starken Fehlanreiz, die Zuweisungen aus dem MorbiRSA gezielt durch die Optimierung der Dokumentation von Krankheiten zu beeinflussen. Teilweise werden Veränderungen der Diagnosen mit „right-coding“ - also der Richtigstellung einer falschen Kodierung - begründet. Aber die Dokumentation kann auch so angepasst werden, dass etwa aus einer unspezifischen depressiven Episode eine Depression wird, die die Zuweisung erhöht. Dieses Verhalten wird als „up-coding“ bezeichnet und stellt eine bewusste Erhöhung der


mORBi-RSa Krankheitsschwere des Patienten auf dem Papier dar. Tatsächlich unternehmen eine Reihe von Krankenkassen große Bemühungen, mit erheblichen Aufwand und Kosten die Kodierung ihrer Versicherten durch die Leistungserbringer zu beeinflussen.

Euro durch den Morbi-RSA belastet, pro TK-Mitglied mit einem Betrag von fast 1.500 Euro. Seit Einführung des RSA im Jahr 1994 hat die TK insgesamt rund 62 Milliarden Euro in den Risikostrukturausgleich abgeführt, die an andere Kassen verteilt wurden.

Auch die Auswahl der berücksichtigungsfähigen Krankheiten weist Probleme auf: Der vom Gesetzgeber gesetzte Rahmen von 50 - 80 Krankheiten wird durch die Definition und Auswahl der Krankheiten unterlaufen. Die Definition für einzelne Krankheiten wurde so weit gefasst, dass faktisch nicht mehr abgegrenzte Krankheitsbilder, sondern 80 Krankheitsgruppen im Morbi-RSA berücksichtigt werden. Zudem wurden bei der Krankheitsauswahl nicht schwerwiegende und teure Einzelkrankheiten in den Mittelpunkt gerückt, für die die Kassen eine Risikoausgleich benötigen würden, sondern oft Volkskrankheiten mit weiter Verbreitung berücksichtigt, deren Behandlung zwar durch die hohe Krankheitshäufigkeit zu einem hohen Kostenvolumen in der GKV insgesamt führt, dem Kassen aber durch optimierte Versorgungsangebote in Prävention und Therapie begegnen können. Der Morbi-RSA setzt hier den Fehlanreiz, eher in „up-coding“ als in Versorgungsund Präventionsangebote zu investieren.

Die TK sieht in mehreren Bereichen dringenden Handlungsbedarf. Der Morbi-RSA sollte - wie bereits im Gesetz angelegt aber noch nicht umgesetzt - nur Krankheiten berücksichtigen, bei denen bezogen auf den einzelnen Versicherten ein hohes Kostenrisiko für die Krankenkasse besteht, also die teuersten Krankheiten bezogen auf die Behandlungskosten je Versicherten. Parallel dazu sollte die Anzahl der im Morbi-RSA berücksichtigten Krankheiten auf die im Gesetz definierte Untergrenze von 50 gesenkt werden.

Weitere Mängel des Morbi-RSA sind die Unplanbarkeit der finanziellen Auswirkungen und die Intransparenz des Ausgleichssystems. Der Morbi-RSA gleicht für die Kassen in der Planung einer schwarzen Box. Zwar versucht das BVA die Abläufe und Rechenschritte transparent zu gestalten, wegen der fehlenden Datenverfügbarkeit können die Kassen die Höhe der Zuweisungen aber nicht prospektiv ermitteln, eine verlässliche Haushaltsplanung wird erschwert. Hierbei ergeben sich für eine Kasse in der Größe der TK jährliche Planungsunsicherheiten in hoher dreistelliger Millionen Höhe.

Was ist zu ändern? Mit dem Schlussausgleich für 2009 liegt die erste Abrechnung eines Gesundheitsfonds-Jahres vor. Die TK wurde im vergangenen Jahr mit rund acht Milliarden

Auf absehbare Zeit sind keine verbindlichen allgemeinen Kodierrichtlinien (AKR) verfügbar, von einer konsequenten und überprüften Umsetzung in der ärztlichen Kodierungspraxis ganz zu schweigen. Stattdessen könnte zum Beispiel durch monetäre Anreize in Selektivverträgen die Kodierung massiv beeinflusst werden. Eine Reduzierung der im Morbi-RSA berücksichtigten Krankheiten auf die teuersten Krankheiten würde diese Optimierung zumindest teilweise unterbinden. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die ein „up-coding“-Verhalten verhindern. Dies könnte in einem ersten Schritt zum Beispiel der verpflichtende Einsatz von zertifizierter Software sein, insbesondere auch in Selektivverträgen. Hierdurch sind Einfallstore zur Diagnoseoptimierung zu verhindern. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, die Manipulation von Morbiditätsdaten zu sanktionieren. Allerdings ist davon auszugehen, dass das BVA mit den verfügbaren Methoden kaum in der Lage sein wird, allgemeine Veränderungen im Kodierverhalten von zu sanktionierenden Beeinflussungen

wirksam zu trennen. Umso wichtiger ist es, dass das System von Anfang an manipulationsresistent ausgestaltet ist, anstatt nachträglich zu versuchen, eine Manipulation aufzudecken. Konsequenterweise liegt es nahe, die Morbiditätsorientierung auf der Einnahmeseite auch auf der Ausgabenseite bei der Vergütung der Leistungserbringer anzuwenden.

Fazit Es zeigt sich, dass beim Risikostrukturausgleich in seiner heutigen Ausprägung Änderungsbedarf besteht. Die schwarzgelbe Koalition sollte dringend ihren Worten aus dem Koalitionsvertrag Taten folgen lassen und den Morbi-RSA weiterentwickeln, hin zu einem fairen, transparenten und möglichst einfachen Ausgleichssystem mit einem begrenzten Umverteilungsvolumen, das zur wettbewerblichen Grundausrichtung der GKV passt.

dR. jenS BaaS

dr. jens Baas ist seit 2011 Mitglied des Vorstandes der Techniker Krankenkasse. Er ist für die Unternehmensbereiche ambulante und stationäre Versorgung, die Landesvertretungen sowie Controlling und Organisation verantwortlich. Davor war Dr. Baas bei der internationalen Unternehmensberatung The Boston Consulting Group beschäftigt, seit 2007 leitete er als Partner und Geschäftsführer den Bereich „Krankenkassen und Leistungserbringer“ für Europa. Dr. Baas studierte Medizin und war mehrere Jahre als Arzt in den Universitätskliniken Heidelberg und Münster in der Viszeral- und Transplantationschirurgie tätig.

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GeSUndHeitSPOLitiK

GESUNDHEITSPOLITIK Auch ein Europäisches Thema

Von Dr. Peter Liese, MdEP Hauptsache gesund - dies wünschen sich die meisten von uns zu Anlässen wie Geburtstagen und anderen Festen. Auch die Europäische Union leistet zu diesem Wunsch einen wesentlichen Beitrag. Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass die EU beim Thema Gesundheitspolitik nichts zu sagen hat. Tatsächlich liegt die Kernkompetenz in diesem Bereich mit gutem Recht bei den Mitgliedsstaaten. Die Gesundheit der Bürger ist aber auch ein zentrales Anliegen der Europäischen Union und steht ganz oben auf der Tagesordnung, was sich auch im 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon widerspiegelt. So fällt der Bereich der öffentlichen Gesundheit nun in die geteilte Zuständigkeit, und Gesundheit ist horizontales Thema der Europapolitik, wodurch bei der Durchführung aller Politiken immer der Gesundheitsschutz berücksichtigt werden muss. Zeitgleich gibt es durch das Binnenmarktprinzip, das beispielsweise auch für Gesundheitsleistungen und Arzneimittel gilt, zahlreiche Möglichkeiten auf europäischer Ebene den Bürgern im

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Bereich der Gesundheit konkret zu helfen. Allein in den vergangenen Monaten hat die europäische Politik für die Patienten in Europa sehr konkret einiges erreicht.

Patientenrechte in Europa Ein aktuelles Beispiel ist eine vor wenigen Wochen (4. April 2011) in Kraft getretene Richtlinie zum Thema Patientenrechte, die nun von den 27 Mitgliedsstaaten in jeweiliges nationales Recht umgesetzt werden muss. Konkret geht es dabei um die Freizügigkeit von Patienten innerhalb der EU. Jeder EU-Bürger hat nun das Recht, sich im europäischen Ausland behandeln zu lassen, mit der Sicherheit, dass die Kosten von der eigenen Krankenkasse in der Höhe erstattet werden, wie sie im eigenen Mitgliedsstaat erstattet worden wären. Die Gesetzgebung beruht auf zahlreichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, der seit Mitte der 90er Jahre systematisch festgestellt hat, dass Patienten das Recht haben,

sich in einem anderen europäischen Land behandeln zu lassen. Deutschland hat die Rechtsprechung durch Änderungen im Bundessozialgesetz seit vielen Jahren weitestgehend umgesetzt. In anderen Ländern wurden die Patienten aber nach wie vor auf den langwierigen Klageweg (zunächst nationale Gerichte, dann Europäischer Gerichtshof) verwiesen. Im schlimmsten Fall konnte dies für Patienten bedeuten, dass sie verstorben waren, bevor sie ihr Recht in Anspruch nehmen konnten. Da Deutschland die Rechtsprechung weitgehend umgesetzt hat, ändert sich für deutsche Patienten nicht viel. Ambulante Leistungen können wie bisher, ohne vorherige Genehmigung in Anspruch genommen werden. Bei stationären Leistungen braucht es eine Genehmigung des Kostenträgers. Vorteilhaft für deutsche Patienten wird die Einrichtung von nationalen Kontaktstellen sein, bei denen man sich über die Möglichkeiten der Behandlung im Ausland informieren kann.


GeSUndHeitSPOLitiK Auch bei der Arzneimittelpolitik werden auf EU-Ebene Entscheidungen getroffen, von denen die Patienten in allen Mitgliedstaaten profitieren. In diesem Zusammenhang bin ich besonders froh, dass sich das Europäische Parlament erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass seit dieser Legislatur der Bereich der Arzneimittelpolitik innerhalb der Europäischen Kommission nicht mehr beim Industriekommissar angesiedelt ist, sondern beim Gesundheitskommissar. Von den 27 Mitgliedsstaaten gibt es keinen, in dem der Arzneimittelbereich dem Wirtschaftministerium unterstellt ist, sondern der Bereich ist richtigerweise immer dem Gesundheitsministerium angegliedert. Auch europäische Arzneimittelpolitik hat sich vor allem an den Interessen der Patienten zu orientieren und ist nicht in erster Linie Industriepolitik.

Kampf gegen Arzneimittelfälschung Ende 2010 haben wir eine neue Richtlinie beschlossen, welche die zahlreichen aufgetretenen Arzneimittelfälschungen innerhalb der EU bekämpfen soll. Experten zufolge hat die Arzneimittelfälschung in der EU mittlerweile Dimensionen des Drogenhandels erreicht. Um dem entgegenzuwirken, haben wir eine Richtlinie verabschiedet, die dem Kampf gegen Arzneimittelfälschung neuen Schub gibt. Wir können nicht akzeptieren, dass nicht mehr nur so genannte Lifestyle-Präparate, sondern zunehmend auch lebenswichtige Medikamente, wie beispielsweise Krebspräparate oder Herzmittel von Fälschungen betroffen sind und damit gesundheits- und auch lebensbedrohliche Situationen entstehen. Um Patienten davor zu schützen, erhalten Arzneimittelverpackungen zukünftig unter anderem einen Barcode, der es ermöglicht, genau nachzuvollziehen, woher ein Medikament kommt und ob es sich um ein Originalprodukt handelt. Dem gleichen Ziel, nämlich mehr Sicherheit für die Patienten, gilt auch die Richtlinie über Pharmakovigilanz, d.h. die Überwachung von Arzneimitteln nach ihrer Zulassung. In klinischen Prüfungen kann auch bei noch so großer Sorgfalt nicht jede Nebenwirkung

Wir können nicht akzeptieren, dass nicht mehr nur so genannte Lifestyle-Präparate, sondern zunehmend auch lebenswichtige Medikamente, wie beispielsweise Krebspräparate oder Herzmittel von Fälschungen betroffen sind und damit gesundheits- und auch lebensbedrohliche Situationen entstehen. erkannt werden, da die Fallzahlen einfach zu gering sind. Daher ist es wichtig, auch nach der Zulassung genau hin zu sehen. Im Rahmen der Richtlinie über Pharmakovigilanz haben wir auch einen ersten wichtigen Schritt getan, um die Information der Patienten über Arzneimittel zu verbessern. Die Richtlinie gibt vor, dass jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Internetportal errichten muss, in dem alle Informationen zu Wirkungen, Nebenwirkungen und andere wichtigen Eigenschaften des jeweiligen Arzneimittels beschrieben werden.

Richtlinie zur Organspende Ein weiterer wichtiger Bereich der europäischen Gesundheitspolitik ist die Verbesserung von Qualität und Sicherheit bei Blut, Zellen, Geweben und Organen. Nach Mindeststandards für Blut sowie Zellen und Geweben, hat das Europäische Parlament im vergangenen Jahr auch eine Richtlinie zum Thema Organspende angenommen. Künftig gelten gemeinsame Mindeststandards in der ganzen Europäischen Union. Dies wird den Austausch von Organen, auch mit Ländern wie z.B. Polen und Frankreich erleichtern, die bisher nicht im Eurotransplant-Verbund mit Deutschland zusammen arbeiten. Bisher kam es leider immer wieder vor, dass Organe, für die im jeweiligen Land kein passender Empfänger gefunden wurde, verworfen worden sind. Ein wichtiges Prinzip für die Europäische Union, das auch in der Richtlinie festgeschrieben ist, ist die freiwillige und unentgeltliche Spende und das Verbot des Organhandels. Das Kernproblem, nämlich dass wir in Deutschland, wie in fast allen anderen europäischen Ländern, zu wenig Organspender haben, kann die EU aber nur indirekt

angehen. Die Zahlen in den verschiedenen europäischen Ländern klaffen dramatisch auseinander. Europameister im Bereich der Organspende ist Spanien mit 34,2 Spenden pro eine Million Einwohner pro Jahr. Deutschland liegt mit 13,4 Spenden pro eine Million Einwohner im Jahr nur im Mittelfeld. Entgegen der häufig geäußerten Behauptung, dass vor allem die Widerspruchsregelung in Spanien für die positiven Zahlen verantwortlich sei, sagen die Experten in Spanien selber, dass es in erster Linie die Organisation im Krankenhaus ist. Die Einführung von Transplantationskoordinatoren in allen Kliniken hat in Spanien seit vielen Jahren zu einer Verbesserung geführt. Daran sollte sich auch Deutschland orientieren. Das Beispiel Organspende zeigt symbolisch, wie europäische Gesundheitspolitik funktioniert. Ein Teil der Probleme können wir gemeinsam europäisch angehen, auch mit Hilfe von verbindlichen Regeln. Andere Fragen werden nach wie vor in nationaler Verantwortung bleiben. Es ist allerdings nicht verboten, sondern durchaus sinnvoll, aus Fehlern der Nachbarstaaten genauso zu lernen, wie von guten Beispielen.

PeteR LieSe

dr. Peter Liese, mdeP, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach seinem Medizinstudium in Marburg, Aachen und Bonn, wurde er am humangenetischen Institut der Universität Bonn promoviert. Dem Europäischen Parlament gehört Liese seit 1994 als Vertreter Südwestfalens an. Er ist gesundheitspolitischer Sprecher der EVPFraktion (Christdemokraten).

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ÄRZtemanGeL die Ansiedlung internationalen Mittelstands in Deutschland spezialisierten Steuerberatung, hat er ein Konzept entwickelt, mit dem EU-Ärzten der Start in Deutschland erleichtert wird.

Ansiedlung von EU-Ärzten

Hilfe gegen Ärztemangel

Von Benjamin Feindt In ganz Deutschland ist sie präsent, die „German Angst“ um verwaiste Praxen und Patienten, die keine Ärzte mehr finden. Die alte Frau Meier, so belegt eine vielbeachtete Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eindrucksvoll, könnte schon bald wesentlich längere Wege zu ihrem Hausarzt in Kauf nehmen müssen, als bisher gewohnt. Und bereits heute werden viele freie Arztstellen gemeldet, beispielsweise hat die KV Sachsen-Anhalt aktuell einen Bedarf an 386 Hausärzten.

Vergessen sind die Zeiten der Ärzteschwämme, die das Internet-Lexikon Wikipedia auf den Zeitraum von 1980 bis 2002 taxiert. Kreative Köpfe im gesamten Bundesgebiet suchen Rezepte gegen den Ärztemangel vor allem auf dem Land – von Internetkampagnen über finanzielle Zuschüsse bis zu KV-eigenen Versorgungspraxen zeigt sich hoher Variantenreichtum. Da viele dieser Methoden neu sind, müssen sie ihre Wirksamkeit oft erst noch

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unter Beweis stellen. Besonders gilt dies für die Niederlassung als Hausarzt in ländlichen Regionen, der eine Studie der Universität Trier und der KBV unter ca. 12.000 Studenten eine besonders niedrige Attraktivität bescheinigt.

Ansiedlungswillige EU-Ärzte Eine Methode, die mit Sofortwirkung zumindest punktuell die Versorgungssituation verbessern kann, ist die Ansiedlung von EU-Ärzten. Anwärter dafür gibt es durchaus: „Meine Datenbank umfasst gut 300 ansiedlungswillige EU-Ärzte“, so Claus Nielsen, Geschäftsführer von Teamwork4ce, einer auf Vermittlung von medizinischem Personal spezialisierten Beratungsfirma. Ärzte aus anderen EU-Ländern haben gegenüber Ärzten aus Nicht-EU-Ländern den Vorteil, dass der Zulassung als Arzt durch die deutschen Institutionen nicht so viele Hürden entgegen stehen wie Ärzten aus Drittländern. Gemeinsam mit der DanRevision Gruppe, einer auf

Er unterteilt seine Konzeption in drei Stufen („SEA“): 7 Search (Suche nach ansiedlungswilligen Ärzten mit passendem Qualifikationsprofil in Europa) 7 Enable (Schließen von Qualifikationslücken und Vorbereitung auf die Praxis) 7 Accompany (enges Begleiten der ersten Praxismonate der neuen Ärzte) Denn Ärzte aus dem Ausland haben ein spezielles Bedarfsprofil: Sprache und Kultur, Unternehmertum und Berufsausübung sind zunächst fremd. Mangelnde Sprachkenntnisse können bei Patienten unter gewissen Umständen zu Vorbehalten gegenüber ihrem Arzt führen. Ein Ausländer, der mit seiner Familie nach Deutschland immigriert und hier nicht emotional Wurzeln schlägt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Land wieder verlassen. Die Eigenheiten des Landes erst kennenlernen – diese Herausforderung gilt natürlich auch für das schon für Deutsche komplizierte Abrechnungssystem und die rechtlichen Pflichten. „Stellen Sie sich vor, Sie müssten Ihre erste ungarische Steuererklärung ausfüllen“, erklärt Christian Kuth, Steuerberater und Partner der DanRevision Gruppe, die Problematik. „Natürlich würden Sie ganz andere, wahrscheinlich mehr Fragen haben als Einheimische“.

Rundum-Beratung bei der Ansiedlung Der Erfolg von Ansiedlungsprojekten ist in hohem Maße davon abhängig, inwieweit diese auf die Bedürfnisse der neuen Ärzte eingehen. Durch (fachspezifische) Sprachschulungen können Kommunikationsbarrieren gemindert werden. Gegebenenfalls kann bei Ansiedlungsprojekten auch eine höhere Sprachfertigkeit verlangt werden als in der allgemeinen Praxis.


Im Rahmen von Cultural Coaching kann Konfliktpotenzial durch Aufwachsen und Sozialisation in unterschiedlichen Kulturregionen von vornherein gemindert werden. Erfolgreiche Integration setzt auch voraus, dass nicht nur der Arzt, sondern auch seine Familie, so vorhanden, emotional in Deutschland heimisch wird. Daher muss auch der familiäre Anhang in Ansiedlungsüberlegungen berücksichtigt werden. Ansprechpersonen für Alltagsprobleme lassen eventuellen Gefühlen der Hilflosigkeit in der Fremde so wenig Raum wie möglich. Hinzu kommen optimaler Weise auch eher technisch orientierte Angebote: Einführungen in das deutsche Gesundheitsrecht, Existenzgründungsseminare, Businesskonzepte mit der Prognose eines nachhaltig entnehmbaren Gewinns und Begleitung von Finanzierungsgesprächen mit Banken. Besonders wichtig ist auch die Anbindung an relevante gesellschaftliche Strukturen – der Fußballverein für den Sohn, aber auch Berufsverbände, KV, etc. „Gelungene Integration – also langfristig zufriedene Ärzte mit glücklichen Patienten als Zielbild – setzt aus unserer Sicht ein möglichst ganzheitliches Konzept voraus“, so Claus Nielsen. Daher ist es auch hilfreich, wenn sich bereits zu einem frühen Projektstadium neben einem eventuellen Praxisverkäufer beispielsweise auch KV und Kommune beteiligen.

eines Medizinstudiums in Höhe von 180.000 Euro aus – im Vergleich dazu sind die Ansiedlungs- und Integrationskosten um ein Vielfaches geringer. In bestimmten Konstellationen können EU-Ärzte auch bereit sein, sämtliche Kosten der Ansiedlung allein zu tragen. Es bleibt in der ureigenen Verantwortung eines EU-Mitgliedsstaates, die innerhalb seiner Grenzen benötigten Mediziner langfristig selbst auszubilden. Kurzfristig können Ansiedlungsmaßnahmen, die nicht an den Landesgrenzen halt machen, punktgenau und in logischer Konsequenz der europäischen Idee besonders dringende Versorgungslücken schließen. Denn entschließt sich eine Region, ein Bundesland oder eine KV, selbst tätig zu werden, besteht die Chance, die angesiedelten Ärzte von Beginn an zur Niederlassung in einem bestimmten Gebiet zu verpflichten. Daher gehört gezielte Ansiedlung von EU-Ärzten unter den bisher in Deutschland vorhanden Konzepten zu den Instrumentarien mit den geringsten Streuverlusten.

Benjamin Feindt

Ansiedlung preiswerter als Ausbildung Die wirtschaftliche Belastung aus Projekten dieser Art kann sinnvoller Weise auf alle Schultern verteilt werden, die von einer Ansiedlung profitieren: Die KV mit ihrem Versorgungsauftrag, die Kommune, für die ein Arzt oft einen beträchtlichen Wirtschaftsfaktor darstellt, die Krankenkassen und mit Ihnen die Versichertengemeinschaft, und auch der sich ansiedelnde Arzt selbst. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion geht derzeit von Kosten pro Absolvent

Benjamin Feindt ist Partner der DanRevision Gruppe und dort verantwortlich für die Betreuung von Medizinern. Die DanRevision-Gruppe ist spezialisiert auf die Betreuung ausländischer Mittelständler in der jeweiligen Muttersprache und beschäftigt derzeit gut 100 Mitarbeiter. Herr Feindt ist Fachbuchautor und publiziert regelmäßig in überregionalen Zeitungen und Fachmagazinen.

Weiterdenken Innovation hat einen Namen: Covidien Kompetenz in der Produktentwicklung Im vergangenen Jahr wurde Covidien zwei Mal in Folge durch das Patent Board in Chicago (USA) als Innovationsführer seiner Branche gekührt1. Basis der Analysen des Patent Board ist die Bewertung der jeweiligen Patent-Portfolios von insgesamt mehr als 120 internationalen Unternehmen. Insbesondere in der Chirurgie zählt Covidien seit vielen Jahren zu den unangefochtenen Marktführern. Aktuelle Beispiele der Innovationskraft von Covidien in der Chirurgie sind die neuen revolutionären Handinstrumente im Bereich SILS™ (Single Incision Laparoscopic Surgery), der EEA™ Hämorrhoiden Stapler, die höchst innovative Nahtmaterial der V-Loc™ Produktserie oder der Endo GIA™ Ultra Universal Stapler mit der innovativen Tri-Staple™ Technologie. Kompetenz in ärztlicher Ausbildung Die Covidien »Master Class« Schulungen in Elancourt (Paris) und Straßburg setzen Maßstäbe und vermitteln praktisches Wissen in einem professionellen Umfeld und auf höchstem Niveau. Gleiches gilt für die Ausbildung von OP-Schwestern und Pflegern, sowie der eigenen Mitarbeiter. »Best in Class« ist unser nationaler und internationaler Anspruch.

Covidien Deutschland GmbH Gewerbepark 1 93333 Neustadt/Donau +49 (0)9445 959 0 [t] +49 (0)9445 959 155 [f]

COVIDIEN, COVIDIEN mit Logo, das Covidien-Logo und “positive results for life” sind in den USA und international eingetragene Marken der Covidien AG. Andere Marken sind Eigentum eines Unternehmens der Covidien-Gruppe oder ihres jeweiligen Inhabers. © 2010 Covidien. Alle Rechte vorbehalten.

WWW.COVIDIEN.COM

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The Patent Board, 20 North Wacker Drive, Chicago, IL 60606 http://www.patentboard.com/PressRoom/ArticleView/tabid/95/smid/440/ArticleID/108/reftab/38/t/Covidien%20continues%20to%20lead%20 industry/Default.aspx


FamiLienBande

Gemeinsam für Geschwister:

Die Initiative FamilienBande Geschwister chronisch kranker oder behinderter Kinder – Hilfe für eine weitgehend unbeachtete Gruppe

Von Dr. Dirk Kosche

Gesunde Geschwister chronisch erkrankter oder behinderter Kinder sind eine weitgehend unbeachtete Gruppe. Nicht selten sind diese Kinder durch die besondere Familiensituation erheblich belastet. Aus den wenigen, insbesondere in den USA erhobenen Untersuchungen, geht hervor, dass sie ein erhöhtes Risiko haben, psychosoziale Auffälligkeiten zu entwickeln. Mit FamilienBande hat die Novartis-Gruppe in Deutschland daher eine übergreifende Initiative zur bedarfsgerechten Unterstützung dieser Geschwister und ihrer Familien ins Leben gerufen. Ziel von FamilienBande ist es, gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft, Praxis, Politik und Gesellschaft die Geschwisterkinder zu unterstützen, damit sie gesund aufwachsen und sich ungestört entwickeln können.

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Die Zahl der betroffenen Kinder ist hoch: Laut statistischem Bundesamt leben in Deutschland drei Millionen Kinder und Jugendliche mit einem chronisch kranken oder behinderten Geschwisterkind, bei zwei Millionen davon ist das Geschwisterkind schwer chronisch erkrankt. Jede 5. Familie mit mindestens zwei Kindern ist betroffen. Geschwisterkinder haben im Vergleich zu Geschwistern nicht erkrankter oder behinderter Kinder ein 2-3 fach erhöhtes Risiko für psychische Auffälligkeiten und Störungen. Die psychischen Belastungen können sich äußern in Anpassungsproblemen, Isolation, Ängsten oder Depression sowie vermehrten Problemen in Familie, Schule oder Freizeit. Dies belegen bislang durchgeführte

Geschwisterstudien. Die Höhe des Risikos ist dabei weniger abhängig von der Art der Erkrankung des Bruders oder der Schwester, als vielmehr vom familiären Stress, der mit dem täglichen Versorgungsaufwand einhergeht .

Unterschiedlich belastet Die Mehrheit der Geschwisterkinder weist allerdings einen geringen Belastungsgrad auf. Mit dem Ziel, diejenigen Geschwister frühzeitig zu erkennen, die ein erhöhtes Risiko für psychische Auffälligkeiten haben, hat FamilienBande ein Modell unterschiedlicher Belastungsgrade und möglicher Hilfen formuliert. Für A gering belastete Kinder (ca. 70 %) Information, Aufklärung oder auch Training sowie Schulungen


FamiLienBande A mittelgradig belastete Kinder (ca. 20 %) zusätzlich spezielle Angebote für Geschwisterkinder und die gesamte Familie A hoch belastete Kinder (ca. 10 %) darüber hinaus therapeutische Angebote.

Prävention ist der Schlüssel Das Risiko der Belastung, aber auch die tatsächliche Belastung des Geschwisterkindes wird häufig nicht ausreichend beachtet oder ganz einfach übersehen. Reagiert wird oft erst, wenn es zu spät ist. Zwar gibt es in Deutschland bereits Unterstützung für Geschwisterkinder. Dies ist aber wenig bekannt. Bedarfsgerechte Angebote werden oft gar nicht gefunden. Deshalb legt FamilienBande einen Schwerpunkt auf Geschwisterkinder mit geringer und mittlerer Belastung. Wie wichtig Prävention ist, erkennt auch die Politik zunehmend zum Beispiel mit dem Ende 2010 verabschiedeten Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung mit einem Schwerpunkt auf die Präventions- und Versorgungsforschung.

FamilienBande basiert auf drei Grundsäulen:

➊ Bewusstsein für das Thema wecken

und aufklären, z.B. durch Information über die Situation der Geschwister von chronisch kranken oder behinderten Kindern und ihrer Familien.

➋ Angebote für Geschwisterkinder: Bereits vorhandene Angebote werden identifiziert, evaluiert und zugänglich gemacht. Neue Angebote werden zusammen mit erfahrenen Partnern aus Forschung und Praxis erarbeitet und den Einrichtungen zur Übernahme angeboten. Diese Geschwisterkinder-Hilfen bieten konkrete Unterstützung und Anleitung im Umgang mit der besonderen Lebenssituation.

➌ Wissenschaft: Zur Früherkennung

des besonderen Versorgungsbedarfs werden Instrumente und Strategien entwickelt. Die Maßnahmen werden evaluiert und fließen in die Gestaltung von Angeboten für Geschwisterkinder und die Fortbildung von Fachkräften mit ein.

FamilienBande hat ein erstes praxisnahes Instrumente (LARES) zur Unterstützung der Geschwisterarbeit im Alltag von Fachkräften entwickelt. Mithilfe von speziellen Fragebögen für Kinder und Eltern wird der Belastungsgrad sowie der individuelle Bedarf an Hilfestellungen ermittelt. ‚LARES Geschwisterkinder‘ wird entwickelt vom Institut für Gesundheitsforschung und Versorgungsförderung (IGV) Bochum, einer gemeinnützigen, wissenschaftlichen Einrichtung der Ruhr-Universität. Das Instrument wird Ende 2011 Ärzten und Fachkräften aus dem Sozialbereich zur Verfügung stehen. Unterstützung für Familien und Ärzte gibt es schon heute: FamilienBande hat bereits über 120 Angebote für Geschwisterkinder ermittelt. Interessierte finden sie regional geordnet in der ersten deutschen Datenbank für Geschwisterkinderangebote auf www.initiative-familienbande. de. Mit der Infoline FamilienBande steht unter Tel. 01805/322633 eine telefonische Beratungs-Hotline zur Verfügung. Speziell geschulte Mitarbeiter vermitteln zu bedarfsgerechte Angeboten vor Ort.

Relevanz des Themas ist groß Repräsentative Umfragen in der Bevölkerung, aber auch bei Ärzten und Apothekern geben der Initiative breite Rückendeckung. Im Schnitt sehen 85 % die Relevanz des Themas Geschwisterkinder, 75 % sind sogar bereit, sich für das Thema selbst zu engagieren. FamilienBande wird zudem unterstützt von prominenten Persönlichkeiten aus der Politik wie

Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen und Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder. Damit sind erste, wesentliche Schritte getan, um der Situation von Geschwisterkindern in Deutschland die Aufmerksamkeit zu verschaffen, die das Thema benötigt. Eine Initiative wie FamilienBande kann dies freilich nur mit breiter gesellschaftlicher Unterstützung erreichen. Auch Gesundheitspolitik und Krankenkassen können hierzu beitragen – zum Beispiel indem sich die Akteure im Sinne der Prävention noch stärker für Information und Aufklärung der Familien engagieren. www.initiative-familienbande.de Email: info@initiative-familienbande.de

dR. diRK KOSCHe

dr. dirk Kosche promovierte in Experimenteller Pharmakologie an der Universität Greifswald und arbeitete am Leibniz Institut für Neurobiologie in Magdeburg. Seine Industriekarriere startete er 1990 bei Merck Sharp & Dohme Deutschland im Außendienst und war später im Sales Management und Marketing tätig. Anschließend arbeitete er fünf Jahre bei McKinsey in Deutschland und den USA. Im Jahr 2001 übernahm er die Leitung der Strategischen Planung der Novartis International AG in Basel. Von 2004 bis 2006 führte er die Geschäfte von Novartis Pharma in Irland. Zuletzt leitete er die Pharmaorganisation von Novartis in der Schweiz.

Am Puls

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KOmmentaR

Ihre Erfahrung ist uns wichtig! Im Mittelpunkt unserer Diskussionen steht in diesem Jahr neben dem Versorgungsgesetz die Reform der sozialen Pflegeversicherung. Viele Vorschläge haben in den letzten Wochen und Monaten bereits in den Medien Niederschlag in der öffentlichen Diskussion gefunden worden. Welche nun tatsächlich wie von der Koalition aufgegriffen werden, soll und muss sich in den nächsten Monaten entscheiden. Ziel ist es, die Reform noch im ersten Halbjahr 2012 in Kraft zu setzen. Ein grundlegender Baustein dieser Reform ist die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe. Dabei geht es neben der Bezahlung auch darum, wie die Bürokratie im Pflegebereich so reduziert werden kann, dass den Pflegerinnen und Pflegern wieder mehr Zeit für die Arbeit mit den Pflegebedürftigen zur Verfügung zu stellen. Das Berufsbild erfordert physisch und psychisch hohe Anforderungen. Sein Auftrag ist der Dienst am Menschen - nicht an den Akten. Dieses muss gewährleistet werden, indem die Dokumentationspflichten auf das notwendige Maß reduziert werden und endlich die Ergebnisqualität nicht nur im Gesetz, sondern auch im Tun des MDK in den Mittelpunkt gerückt wird. Wir wollen die Chance nutzen und umfassende Verbesserungen für Patienten und diejenigen, die im Pflegebereich arbeiten, durchsetzen“.

Zur Erfüllung dieses Ziels ist die Bundestagsfraktion auf die Unterstützung der Aktiven im Pflegebereich angewiesen, die Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge aus ihrer täglichen Praxis in das Beratungsverfahren einbringen sollen. Mit dem neuen Internetportal www.wenigerpflegebuerokratie.de  wurde eine Plattform eingerichtet, welche die Zielsetzung verfolgt, ganz praktische Lösungsansätze zu sammeln. Ich möchte Sie dazu auffordern, Ihre Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Pflege ganz einfach als Kommentar auf der Homepage zu hinterlassen oder per E-Mail an vorschlag@wenigerpflegebuerokratie.de zu schicken. Wir benötigen die Unterstützung aus der Praxis. Wir werden jeden konkreten Vorschlag prüfen und gegebenenfalls umsetzen. Ich hoffe auch auf Ihre Unterstützung! Herzlichst,

JENS SPAHN

Ihr Jens Spahn

Es ist uns wichtig, die Pflegereform vom Bedarf der Menschen, des Patienten, seiner Angehörigen und auch der Pflegekräfte zu sehen. Dazu bedarf es meist ganz praktischer Veränderungen, im Großen, nicht selten aber auch im Kleinen.

jens Spahn, MdB, wurde 1980 in Ahaus geboren. Seine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der WestLB führte ihn auch nach Luxemburg. Der studierte Politikwissenschaftler gehört seit 2002 dem Deutschen Bundestag an. Seit 2009 ist er gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion und stellvertretender Landesvorsitzender des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CDU Nordrhein-Westfalen.

impressum Herausgeber Dr. Mathias Höschel Dr. Hanno Kehren Frank Rudolph Verlag Günter Kohl PR + Marketing Gärtnerkoppel 3 24259 Westensee/ Kiel Tel. 04305-992992 / Fax 04305-992993 E-Mail: gkprkiel@t-online.de

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Am Puls

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Anzeigenverkauf Über den Verlag Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe: 16.8.2011 Redaktion Tim Küsters Satz und Layout Walter Katofsky, Kiel Druck Evers-Druck, Meldorf

Abonnement Einzelheft: 24,- Euro pro Jahr bei 4 Ausgaben Geschäfts-Abo: 20 Ex. Pro Ausgabe: 200,- Euro Das Magazin am puls erscheint viermal im Jahr jeweils zur Mitte eines Quartals.


Timo Boll ist ein Sportler für Organspende „Jeden Tag sterben Menschen, weil lebensrettende Organe fehlen. Dieser kleine Ausweis kann Leben schenken! Hast Du schon einen?“

Verein Sportler für Organspende e.V.

Eine Idee der Kameradschaft Im Verein Sportler für Organspende e.V. (VSO) unterstützen Persönlichkeiten des Sports eine lebensrettende Idee. Sie treten dafür ein, nach dem eigenen Tode neues Leben zu schenken, tragen einen Organspendeausweis bei sich. Die prominenten Vereinsmitglieder diskutieren die Organspende positiv in der Öffentlichkeit und machen durch ihr Vorbild den vielen Kranken auf den Wartelisten Mut. Der Europameister Timo Boll und weitere Stars des Tischtennissports machen mit.

Erklärung zur Organ- und Gewebespende

Organspendeausweis

Foto: Dr. Stephan Roscher

: einfach , z n a g eiden Es ist usschn nd a s i e u w Aus , falten ! n e l l ü f en aus h trag bei sic

Organspende nach § 2 des Transplantationsgesetzes

Name, Vorname Straße

Geburtsdatum PLZ, Wohnort

Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 90 40 400.

Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich: JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden. oder

JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:

oder

JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:

oder

NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.

oder

Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden: Name, Vorname Straße

Telefon PLZ, Wohnort

Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise D AT U M

UNTERSCHRIFT

Verein Sportler für Organspende e.V. (VSO) Postfach 70 06 20 60556 Frankfurt am Main E-Mail: kontakt@vso.de Internet: www.vso.de Spendenkonto: Deutsche Kreditbank Konto: 11 77 55 66 BLZ: 120 300 00


gEMEINSAM BESSEr.

DIENSTLEISTuNgEN für DEN Arzt Als berufsständische Organisation der Ärzteschaft wahren und fördern wir die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen unserer Kunden auf dem gebiet der Privatpraxis.

Wir entlasten Ärzte von allen kaufmännischen und verwaltungstechnischen Arbeiten, die bei der Abrechnung privater Honorarleistungen entstehen. Dadurch versetzen wir sie in die Lage, sich ihren eigentlichen medizinischen Aufgaben widmen zu können.

Gemeinsam besser.

www.ihre-pvs.de


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