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Das offizielle Magazin des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes

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feuerwehr schützt kulturgüter, ab Seite 28 2017: spenden neu Spenden müssen ab 2017 aufgezeichnet und ab 2018 gemeldet werden – ab Seite 8.

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atemschutz

Transport von Atemluftflaschen: neues Infoblatt des ÖBFV – ab Seite 16.

übung im tunnel Niederösterreich: Detailbericht zur Übung im Wienerwaldtunnel – ab Seite 34.

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INHALT & Editorial

Aus dem ÖBFV

Schöne Festtage!

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erade die letzten Monate eines Jahres werden sehr oft als besonders intensiv und anstrengend beschrieben. Viele Termine, Arbeiten die noch heuer abgeschlossen werden sollten und Planungen für das nächste Jahr – neben unserer ehrenamtlichen Tätigkeit – kosten viel Energie und Substanz. Das Jahr 2016 neigt sich mit großen Schritten dem Ende zu. Kaum war der Sommer vorbei, hatte die Adventzeit schon begonnen. Gerade in dieser arbeitsintensiven Zeit müssen wir uns darauf besinnen, zur Ruhe zu kommen. Das Wesentliche nämlich die Gesundheit, die Freude auch an den kleinen Dingen des Lebens und die Gelassenheit – müssen wieder mehr in den Vordergrund gerückt werden. Ich wünsche allen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden sowie deren Angehörigen eine besinnliche und ruhige Weihnachtszeit, ein friedvolles Fest im Kreise der Familien sowie einen guten Start in das neue Jahr! Gleichzeitig bedanke ich mich bei allen Feuerwehrfunktionären, die sich im Sinne des österreichischen Feuerwehrwesens engagieren, ihr Fachwissen zur Verfügung stellen und sich tagtäglich einsetzen, unsere Heimat noch sicherer zu machen. Auf ein sicheres und unfallfreies Jahr 2017!

Dezember 2016 ÖBFV

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Durchbruch beim Hepatitis-Schutz Tarifordnung neu - Grundlage für die Länder Spendenentgegennahme neu Neues von der Öffentlichkeitsarbeit Transport von Atemschutzflaschen

Int. Feuerwehrbewerbe Auftakt: Ein Blick zurück auf die internationalen Feuerwehrbewerbe des CTIF

Blackout

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Dr. Hannes Kern im Interview

Informationen 26 28 32 34

Die Feuerwehr als Traditionserhalter Evakuierungskonzept in einem Museumslager Hebekissenübung für den Winter Einsatzkonzept Wienerwaldtunnel

Brandschutz

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Pläne im Feuerwehreinsatz Euer Albert Kern Feuerwehrpräsident

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IMPRESSUM: Medieninhaber: ÖBFV Medien GmbH, Voitgasse 4, 1220 Wien, GF: Albert Kern, Präsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV), FN441767h, Herausgeber: Österreichischer Bundesfeuerwehrverband, Voitgasse 4, 1220 Wien, Hersteller DONAU FORUM DRUCK Ges.m.b.H., 1230 Wien, Redaktion & Medienkooperationen: Ing. Richard Berger, BA, richard.berger@feuerwehr.at, Mobil: +43 664 8827 98 34, Redaktion & Marketing: Mathias Seyfert, BA, m.seyfert@feuerwehr.at, Mobil: +43 664 8827 98 33, Abonnements: Jahrespreis (10 Hefte, versandkostenfrei) im Inland: € 27,- , EU: zuzüglich Versandkosten von € 36,- (insgesamt € 63,-). Jahres-Abos verlängern sich automatisch zum jeweils gültigen Jahresbezugspreis. Abos können jeweils 30 Tage vor Ende des Bezugsjahres schriftlich (per Post oder eMail) gekündigt werden. Online-Bestellung www.feuerwehr.at, Coverfoto: R. Berger

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INHALT & Editorial

FEUERWEHR.AT & der ÖBFV informieren über Grundlagen zum Einsatz von

Hebekissen bei Pkw und Lkw

PKW

LKW *

DREHPUNKT DRAUFSICHT

UNTERBAU

HEBEPUNKT

HEBEPUNKTE

*

HEBEPUNKT

DREHPUNKT

FAHRZEUG BEWEGUNG

* Nicht bei allen Lkw-Aufbauten

möglich

Plakat als Beilage in diesem Heft: Grundlagen zum Einsatz von Hebekissen (bei Pkw & Lkw) SEITENANSICHT

UNTERBAU

UNTERBAU

DREHPUNKT

Bedienungsanleitung des

Bundesfeuerwehrverband, Grafi ken: PARATECH

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Schritte für sicheres Arbeit

1) Fahrzeuge gegen Wegrolle 2) Last unterbauen (so hoch, n sichern wie möglich) 3) Drehpunkt bilden (gegen Wegrutsc hen sichern)

Herausgeber: Österreichischer

Neues bei der Spendenentgegennahme

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4) Hebekissen einbauen 5) Heben und unterbauen (abwechselnd) 6) Last dauerhaft sichern, wenn notwendig

jeweiligen Produkts beachten!

Aus der ÖBFV-Öffentlichkeitsarbeit Hebekissen vor Einsatz prüfen.

Grundsätzlich nur unter dem Hebekissen unterbauen; ...

Das erste Jahr ... nicht mehr als den Kantenschutz auf dem Hebekis-

Angehobene Last sofort unterbauen.

sen aufbauen.

Nicht unter scharfen Kanten arbeiten.

Größeres Hebekissen immer unten nutzen.

Unser erstes gemeinsames Jahr mit dem neuen Magazin ist vorbei und wir dürfen Euch allen Danken, dass dieses Magazin so ein Erfolg wurde. Das Redaktionsteam wünscht Euch ruhige Feiertage sowie Glück und Gesundheit für 2017! Wir lesen uns im neuen Jahr! Die Ausgabe 1-2/2017 erscheint Mitte Februar! Wir freuen uns auf Eure Einsendungen... unterstützt durch

Euer Redaktionsteam

Einsatz im Tunnel

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Historisch: Int. Bewerbe

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Hepatitis-Impfung: BMI fördert Aktion

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Das neue ÖBFV-MAGAZIN

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ÖBFV-News Tarifordnung für Verrechnung

Tarifordnung für Österreichs Feuerwehren Der Bundesfeuerwehrverband hat, wie in unserer Ausgabe 11/2016 kurz berichtet, eine neue Tarifordnung für Verrechnung von Leistungen durch Feuerwehren beschlossen. Sie dient zwar als Grundlage, muss aber nun in den Bundesländern beschlossen werden. Mathias Seyfert

Die neue Tarifordung muss in den Bundesländern einzeln beschlossen werden.

Es gibt aber auch weiterhin Ausnahmen für kostenlose Leistungen, bei denen diese Tarifordnung keine Anwendung findet: • wenn die freiwillige Feuerwehr bzw. Betriebsfeuerwehr zur erbrachten Dienst-, Sach- oder Einsatzleistung aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen verpflichtet war und nach diesen Bestimmungen ein Kostenersatz nicht vorgesehen ist, beispielsweise bei Elementarereignissen und bei der Rettung von Menschen und Tieren • bei falschem Alarm, wenn dieser unbeabsichtigt war („blinder Alarm“); Kostenfreiheit besteht nicht bei Brandmelder-Fehl- oder Täuschungsalarm • wenn Personal und Gerät nicht zum Einsatz gekommen sind oder kommen konnten (versuchte Einsatzleistung), außer die Anforderung der Feuerwehr erfolgte mutwillig Zusätzlich wird die Berechnung der Leistungen (Zeitraum, Tagsätze, Tarifgruppen etc.) in diesem Dokument genau erklärt und geregelt.

Umsetzung in den Ländern Die Tarifordnung gilt nicht automatisch in ganz Österreich, sondern muss im Sinne der Gesetzgebung der Bundesländer von den Landesregierungen beschlossen werden. Die vollständige Version des ÖBFV gilt ab 1. Jänner 2017 und wird auf der Website des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes veröffentlicht. Die in Zukunft gültigen Versionen für die einzelnen Bundesländer werden aber von den Landesfeuerwehrverbänden kommuniziert.

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Fotos: pixabay, Matthias Fischer/NÖ LFKDO

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asierend auf der bisherigen Version der Tarifordnung wurde das Dokument von den ÖBFV-Referaten 2 und 6 überarbeitet und die Höhe der Kosten indexmäßig angepasst. Diese Tarifordnung beinhaltet die Kostensätze für • Einsatzleistungen aller Art • Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen • Beistellung von Personal, Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Kommunikationseinrichtungen • Anschluss von Brandmeldeanlagen an das Feuerwehr-Nachrichtennetz sowie Prüfung und Wartung solcher Brandmeldeanschlüsse

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ÖBFV-News Hepatitis-Impfungen

Hepatitis-Impfung nun auch für die Feuerwehr Seit Jahren bereits kämpfen die österreichischen Feuerwehrmitglieder um die Zuerkennung eines Impfschutzes durch das Gesundheitsministerium. Hepatitis A wird hauptsächlich durch kontaminiertes Wasser oder Fäkalien übertragen, Hepatitis B über Körperflüssigkeiten wie Blut oder Speichel. Das Risiko einer Ansteckung – gerade für die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Hochwassereinsatz oder bei Verkehrsunfällen - ist demnach offensichtlich sehr hoch. Andreas Rieger

Fotos: pixabay, Matthias Fischer/NÖ LFKDO

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ie Feuerwehr ist keine Risikogruppe“, ist jedoch nach wie vor das ausschließende Argument. Bei Feuerwehrpräsident Albert Kern und den österreichischen Landesfeuerwehrkommandanten stößt dieser Ansatz auf wenig Verständnis: „Wir Feuerwehrfrauen und -männer haben einen Brotberuf und widmen uns danach ehrenamtlich der Feuerwehr. Wir setzen uns in der Freizeit einem enormen Risiko aus, um anderen Menschen zu helfen. Das muss auch entsprechend honoriert werden. Eine Schutzimpfung ist wohl das Mindeste was zum Erhalt dieses ehrenamtlichen Engagements beigetragen werden kann.“ „Davon, dass nachweislich schon FF-Mitglieder aus Niederösterreich bei schweren Verkehrsunfällen mit an Hepatitis infizierten Unfallopfern in Kontakt geraten sind und sich anschließend einer ärztlichen Kontrolluntersuchung mit wochenlanger Wartezeit auf einen Befund unterziehen mussten, davon sprach niemand. Kann jemand erahnen, welche Ängste die Betroffenen oder auch deren Familienmitglieder in dieser Zeit ausstehen? Gott sei Dank hat sich noch kein Feuerwehrmitglied mit Hepatitis infiziert“, so der Niederösterreichische Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner, der federführend an dieser Initiative beteiligt war. Die österreichischen Florianis stießen bei Innenminister Sobotka nun auf ein offenes Ohr. Er springt den Feuerwehrleuten zur Seite. „Es kann nicht angehen, dass wir bei diversen Risikogruppen sämtliche

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Kosten für Impfungen übernehmen und bei jenen, die freiwillig und zum Wohle der Bevölkerung ihr Leben aufs Spiel setzen, die Augen verschließen. Wir werden uns zeitnah um eine Lösung bemühen, damit die Sicherheit der Einsatzkräfte gewährleistet ist“, so Innenminister Wolfgang Sobotka. „Ich danke im Namen der österreichischen Feuerwehren Bundesminister Sobotka für diesen Vorstoß und die Unterstützung einer raschen Lösung im Interesse unserer Einsatzorganisation. Die Feuerwehr weiß das zu schätzen“, so Präsident Kern in einer Reaktion. Im ersten Jahr könnten 30.000 Feuerwehrmitglieder geimpft werden, wodurch das Risiko einer Erkrankung massiv gesenkt wird.

Dietmar Fahrafellner mit Wolfgang Sobotka: Zusage der Unterstützung.

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ÖBFV-News Spendenabsetzbarkeit 2017

Ab 2017: Feuerwehr muss Spenden melden Durch ein Bundesgesetz kommt ab 1. Jänner 2017 eine Neuerung auf freiwillige Feuerwehren in Österreich zu: Spenden von Privatpersonen müssen (wenn von ihnen gewünscht) an das Finanzamt gemeldet werden. Damit wird eine automatische Arbeitnehmerveranlagung ermöglicht. Auf die Feuerwehren kommt jedoch ein Mehraufwand zu. ÖBFV-Referat 6, Redaktion

Verpflichtung für die Feuerwehren Spenden, die ab 2017 einlangen, können ab 2018 gemeldet werden. Freiwillige Feuerwehren müssen aber schon ab 2017 Aufzeichnungen über die erhaltenen Spenden bzw. die Spender führen, damit sie 2018 ihrer Verpflichtung, diese Spendenbeträge an das Finanzamt zu übermitteln, auch nachkommen können. Wenn der Spender eine automatische Be-

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rücksichtigung wünscht, muss er in Zukunft bestimmte Angaben machen. Die Feuerwehr muss daraufhin folgende Daten weitermelden: • Vor- und Zuname des Spenders • Geburtsdatum des Spenders • Summe der jährlichen Spenden pro Spender (Summe bei mehreren Spenden) Bei Spenden, die ab 2017 zugehen, sollten die Spender darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie neben dem Vor- und Zunamen auch das Geburtsdatum bekannt geben; fehlt eine dieser Angaben darf die Feuerwehr dies als Erklärung betrachten, dass die Spende nicht von der Steuer abgesetzt werden will. Bei Spenden über Erlagschein muss ein eigener Spendenerlagschein verwendet werden, der auch eine Angabe des Geburtsdatums vorsieht.

Wie muss die Feuerwehr die Spenden melden? Die Spenden müssen grundsätzlich elektronisch über das System „Finanz-Online“ gemeldet werden. Feuerwehren sollen einen Zugang erhalten. Leider liegen dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband dazu noch keine näheren Informationen vom Bundesministerium für Finanzen vor. Sobald diese Informationen einlangen, ergehen weitere Informationen. Für die Aufzeichnung dieser Daten stellt der ÖBFV als Beispiel (keine zwingende Formvorgabe) eine Excel-Liste zur Verfügung, die alle benötigten Felder beinhaltet. Download unter www.bundesfeuerwehrverband.at

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Grafik: Stuzza

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ie bereits bekannt ist, können Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände in Österreich von der Steuer abgesetzt werden (siehe Einkommensteuergesetz 1988). Die Bundesregierung verfolgt in Zukunft das Ziel der so genannten „antragslosen Veranlagung“. Dahinter verbirgt sich nichts anderes, als dass eine Arbeitnehmerveranlagung von Privatpersonen (früher Jahresausgleich) automatisch und nicht erst auf Antrag durchgeführt wird. Dazu müssen aber die wichtigsten Abschreibposten, wozu auch die Spenden an begünstigte Organisationen, wie etwa die Feuerwehren zählen, dem Finanzamt bekannt sein. Das bedeutet aber umgekehrt, dass Verwaltungsaufwand zu den Feuerwehren ausgelagert wird. Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband und auch andere Organisationen haben im Vorfeld mehrmals gegen diese Regelung interveniert – ungeachtet dessen wurde das Gesetz 2016 im Parlament beschlossen. Es bleibt jedoch die Tatsache, dass Feuerwehren verpflichtet sind, Spenden, die ab 2017 einlangen, dem Finanzamt zu melden haben, außer der Spender wünscht dies ausdrücklich nicht.

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ÖBFV-News

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Spendenabsetzbarkeit 2017

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Grafik: Stuzza

Was passiert, wenn die Spenderdaten nicht gemeldet werden? Die freiwilligen Feuerwehren unterliegen gesetzlichen Anordnungen. Wenn eine freiwillige Feuerwehr ihren Meldeverpflichtungen nicht nachkommt, kommt sie ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nach und handelt gesetzeswidrig. Die gravierenden Folgen ergeben sich aber auf der Seite des Spenders. Dieser kann nämlich seine Spende ab der Veranlagung 2017 nicht mehr bei der allgemeinen Steuererklärung geltend machen. Er kann nur einen Steuerbescheid abwarten, dagegen Berufung einlegen und dann im Wege dieser Berufung die Spende geltend machen; ein umständlicher Weg. Der vom ÖBFV aufgelegte Spendenblock kann weiterhin verwendet werden, und zwar dann, wenn ein Spender eine (nachträgliche) Bestätigung für eine

Bargeldspende wünscht. Zusätzlich müssen aber auch in diesem Fall Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Spenders erfasst werden, wenn er die Spende steuerlich absetzen will. Als Erlagscheine müssen ab 1. Jänner 2017 neue Spendenerlagscheine verwendet werden, welche neben einem Feld für Vor- und Zuname auch ein Feld für das Geburtsdatum vorsehen – bei Zusammenarbeit mit Banken ist darauf zu achten. Bei Spenden über Online-Banking müssen die jeweiligen Anbieter dieser elektronischen Portale die notwendigen Felder anbieten. Bis Redaktionsschluss waren diese Felder in den von uns getesteten Online-Banking-Plattformen noch nicht vorhanden.

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Öffentlichkeitsarbeit Neuigkeiten aus dem Sachgebiet

ÖBFV-Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit tagte Das Museum der Berufsfeuerwehr Wien war Ende November Schauplatz einer Arbeitstagung des Sachgebietes Öffentlichkeitsarbeit. Die Mitarbeiter des „SG 1.3“ berichteten dabei über diverse Themen die Medien- und Pressearbeit betreffend aus den Bundesländern. So versuchen sie, die Anliegen der Feuerwehr koordiniert über diverse Kanäle an alle Zielgruppen zu kommunizieren. Andreas Rieger, Mathias Seyfert

• Gemeinsam.Sicher.Feuerwehr wird in NÖ weiter ausgerollt und aktiv in die Schulen gebracht, Sponsoren finanzieren das Projekt. • Mit 1. Jänner wird auch in NÖ die neue Atemschutztauglichkeitsuntersuchung umgesetzt. Das Problem, dass immer weniger Feuerwehrärzte für Ergometrie zur Verfügung stehen, wird nun mit einem anderen Modell gelöst. Integrale Bestandteile werden Leistungstests und auch die Gesundenuntersuchung sein.

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in zweiter Schwerpunkt des Treffens war die Konsultation eines Juristen aus dem Fachgebiet Medienrecht. So konnten einige Fragen, die immer wieder in der Öffentlichkeitsarbeit auftreten, besprochen – und teilweise auch geklärt – werden. (siehe Infokasten) Davor standen jedoch die Berichte aus den (anwesenden) Bundesländern an:

Niederösterreich • Der LFV NÖ fordert massiv die Finanzierung der Hepatitis-Impfung für Feuerwehrleute durch die Politik. Eine potentielle Gefahr der Ansteckung ist durch die vielseitigen und riskanten Einsatzszenarien jedenfalls gegeben. Die Politik lehnte bis kurz nach dieser Sachgebietssitzung eine finanzielle Unterstützung ab. Mittlerweile hat Innenminister Wolfgang Sobotka eine Hepatitis-Impfung für jährlich 30.000 Feuerwehrmitgliedern angekündigt.

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Oberösterreich • Im LFV OÖ gibt es seit August einen neuen Mitarbeiter: Bernhard Bruckbauer unterstützt seit August LBD Wolfgang Kronsteiner im Bereich der Vermarktung und Medienarbeit. Er übernimmt damit neue Aufgaben und entlastet auch Hermann Kollinger im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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Fotos: FEUERWEHR.AT | M. Seyfert

Öffentlichkeitsarbeit für die Feuerwehr: Sachgebietsmitglieder mit Branddirektor Gerald Hillinger in Wien.

Burgenland • Im Burgenland wurde heuer nicht nur das Florianiheft an 90.000 burgenländische Haushalte versandt, sondern auch wieder – nach fünf Jahren – ein Tag der offenen Tür im Landesfeuerwehrkommando Bgld. durchgeführt. Über 1000 begeisterte Besucher fanden den Weg nach Eisenstadt. • Als Ausblick auf die Zukunft wurde berichtet, dass der LFV an einer neuen, zeitgemäßen Website arbeitet, die im ersten Quartal 2017 in Betrieb gehen soll. Gleichzeitig soll Facebook zur Kommunikation verwendet werden.

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Öffentlichkeitsarbeit Neuigkeiten aus dem Sachgebiet

Tirol • Im Jahr 2017 werden auch in Tirol in Zusammenarbeit mit einem Medienpartner wieder Auszeichnungen für feuerwehrfreundliche Arbeitgeber vergeben. Die Planungen dafür laufen bereits auf Hochtouren. • Der Bau des Brenner Basistunnels schreitet mit Hochdruck voran. Dazu laufen die Vorbereitungen für Feuerwehreinsätze. Feuerwehren, Gemeinden und die Tunnelbetreiber unterzeichneten vor kurzem eine Vereinbarung zur Spezialisierung bei Einsätzen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einsatzkräfte auch während der mehrere Jahre andauernden Bauarbeiten stets am neuesten Stand sind. • Beste Erfahrungen gibt es im Bereich Internet und Facebook. Seit der Neugestaltung des Internetauftritts kann eine Zunahme der Nutzer registriert werden. Die Feuerwehr wird in zeitgemäßer Form präsentiert. Weiters erfreulich: Es gibt bis dato keinen Missbrauch.

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Salzburg • Neu im Landesfeuerwehrverband ist Elisabeth Hollaus, sie übernimmt nicht nur Agenden im Bereich EDV, sondern auch die Öffentlichkeitsarbeit für die Salzburger Feuerwehren. • Auch in Salzburg hat man sich entschieden, Facebook zur Kommunikation zu verwenden: Der Verband ist nun auch unter der Adresse facebook.com/FeuerwehrverbandSalzburg erreichbar. • Die landeseigene Feuerwehr-Zeitschrift „Salzburger Florian“ wird in Zukunft direkt im Verband produziert. • Ab 2017 wird es eine neue Website inkl. kleinem Webshop geben. Steiermark • Der Bundesfeuerwehrleistungsbewerb in Kapfenberg forderte nicht nur den steirischen Bereich Bruck an der Mur, sondern auch den LFV Steiermark und das gesamte Presseteam aus allen

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Öffentlichkeitsarbeit Neuigkeiten aus dem Sachgebiet

Empfehlungen von einem Rechtsanwalt zum Thema „Medienrecht und Feuerwehr“ (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Update zu bisherigen Artikeln) • Bei der Foto-Dokumentation durch Feuerwehren gilt der Unterschied zwischen Aufnahme und Veröffentlichung zu beachten. Die Abbildung / Aufnahme von Bildern als notwendiger Zweck der Einsatzdokumentation ist grundsätzlich überall erlaubt – auch wenn darauf Dinge zu sehen sind, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Im zweiten Schritt muss aber sehr genau abgewogen werden, welche Bilder veröffentlicht werden: Hier gilt es, die Interessen von abgebildeten Personen zu wahren (blamierende, peinliche, lächerliche Darstellungen etc.) sowie persönliche Daten, Namen, Familienfotos an der Wand, genaue Anschriften, Kfz-Kennzeichen usw. nicht zu veröffentlichen. • Der Einsatz von Dash-Cams (Kamera hinter der Windschutzscheibe, die dauerhaft aufzeichnet) ist in Österreich aufgrund des Datenschutzgesetzes nicht erlaubt. (Auch das Aufzeichnen ohne eine geplante Veröffentlichung ist verboten.) • Vorsicht beim Veröffentlichen von fremden Fotos, Videos und Texten: Der Urheber muss vorher zustimmen, am besten schriftlich! • Ausbildungsunterlagen: Auch hier dürfen Fotos und Grafiken nur mit Erlaubnis und Anführung des Urhebers verwendet werden. Skizzen dürfen in ähnlicher Form nachgezeichnet werden (nicht „abpausen“ oder kopieren). • Wenn Journalisten eine aktuelle und detaillierte Information über einen Einsatz haben wollen, besteht keine Auskunftspflicht (z.B. „Wohin fährt die Feuerwehr gerade?“). Ist man mit solch einer Anfrage konfrontiert, sollte man als Feuerwehr auf die Behörde verweisen (z.B. Gemeinde, Bürgermeister, Polizei). • Kfz-Kennzeichen auf Fotos „verpixeln“: Es wird empfohlen, die Kennzeichen von Fahrzeugen unkenntlich zu machen, bevor die Bilder veröffentlicht werden. • Einen Sichtschutz bei Einsätzen aufzubauen ist erlaubt und sollte so gut wie möglich eingesetzt werden, um die Privatsphäre des Betroffenen zu schützen, die Feuerwehr ist aber nicht dazu verpflichtet

Feuerwehrbereichen und Landesfeuerwehrverbänden. • Ein Österreich-Bild zum Thema „Für uns – Freiwillige verbinden Generationen“ wurde in diesem Jahr in der Steiermark produziert. Dabei wurde auch die Öffentlichkeitsarbeit beleuchtet. Im Mittelpunkt der Sendung stand Katrin Schmiedbauer von der FF Pack. Gedreht wurde auch beim Lehrgang Öffentlichkeitsarbeit an der

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Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark. • Die Social Media Kanäle des LFV Steiermark wurden auf Twitter und Google+ erweitert. • Mit 2017 wird die Feuerwehrmitglied-Card in der Steiermark eingeführt. Diese soll in Zukunft den Feuerwehrpass ablösen und einen Mehrwert durch Spezialangebote bieten. • In der visuellen Kommunikation wurden „Bilderwelten“ entworfen, welche auf bestimmte Warnsituationen hinweisen und auf Social Media zum Einsatz kommen.

Wien • Die Berufsfeuerwehr Wien hat ein großes Projekt im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit abgeschlossen, das nächstes Jahr in den heimischen Kinos zu sehen sein wird. Die Berufsfeuerwehr hat sich dazu entschlossen, an einer Komödie, die unter anderem im „Feuerwehr-Milieu“ spielt, mitzuwirken. Nur so hatte man ein wenig Mitspracherecht, einige Szenen im Film zu verändern und dieses Medium – immer aus der Sicht der Komödie – für eine etwas andere Art der Imagearbeit zu nutzen. Dabei wurde besonders auf folgenden Grundsatz Wert gelegt: „Über sich selbst lachen ist in Ordnung, ins Lächerliche gezogen werden allerdings nicht“. Das Zielpublikum mit den rund 340.000 Feuerwehrmitgliedern soll auch erreicht und nicht vor den Kopf gestoßen werden, so die vertretene Meinung der mitwirkenden Feuerwehrmänner aus Wien. Der Film ist definitiv kein authentischer Film über die Arbeit der Feuerwehrleute, sondern eine Komödie. Trotzdem ist in der einen oder anderen Szene auch etwas „Tiefgang“ dabei, wie das folgende beschriebene Phänomen: • Ein immer stärker werdendes Phänomen beobachtet die Pressestelle der BF Wien im Bereich Social Media: Immer schneller wird über „Leserreporter“ mit Smartphones die Arbeit der Feuerwehr dokumentiert. Man ist sich der Tatsache bewusst, dass die Bevölkerung mehr oder weniger live via Social Media über Einsätze berichtet. (Die Boulevard-Presse unterstützt diese Entwicklung mit der Bezahlung von Fotos und Videos, die von Privatpersonen eingesandt werden.) Problematisch sind dabei die Aussagekraft und der Wahrheitsgehalt der so generierten Meldungen. Nur durch eine umfangreiche Bewusstseinsbildung kann diesem Trend entgegengesteuert werden.

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Sicher durch die Weihnachtszeit Ruhe finden, Freunde treffen und mit der Familie das Jahr ausklingen lassen. Die besinnliche Weihnachtszeit führt uns zusammen und beendet das aufregende Jahr. Doch leider steigt in diesem Zeitraum auch die Brandgefahr durch unbedachte Handhabung des Christbaumschmucks um bis zu 400%. Mit einem starken Partner sind Sie für jede Situation gerüstet und können sicher mit Ihren Lieben das Jahr ausklingen und Weihnachten kommen lassen. Ihre Sicherheit ist unser Service.

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Historischer Rückblick Die internationalen Feuerwehrwettkämpfe des CTIF

DIE INTERNATIONALEN FEUERWEHR-WETTKÄMPFE DES CTIF: EIN RÜCKBLICK Dass Wettbewerbe Motivation für das Erlernen einer bestimmten Tätigkeit sind ist schon seit Urzeiten bekannt. 1951 veranstaltete auch der Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband erstmals Feuerwehrwettkämpfe auf Landesebene, 1959 konnten bereits mehr als 7.000 Teilnehmer gezählt werden. Die Bewerber mussten schon damals eine „trockene“ Löschangriffsübung und einen Staffellauf absolvieren. ELBDSTV Herbert Schanda, ehem. Internationaler Wettkampfleiter des CTIF

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Fotos: Archiv Herbert Schanda

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uf Grund des großen Erfolges in Niederösterreich beschloss die Internationale Kommission der Feuerwehren unter der Leitung des damaligen Präsidenten des CTIF, Josef Holaubek aus Österreich, auf Grundlage der niederösterreichischen Wettkampfvorschriften die I. Internationalen Feuerwehrwettkämpfe in Bad Godesberg am Rhein in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit dem 23. Deutschen Feuerwehrtag, in der Zeit vom 21. bis 24. Juni 1961 durchzuführen. Mit nur 51 Gruppen zu 10 Mann (Gruppe 1:8 und 1 Reservemann) begann die erfolgreiche Geschichte der Internationalen Feuerwehrwettbewerbe. Zwei Jahre später, 1963 in Mulhouse in Frankreich, nahmen bereits 69 Gruppen an den Wettkämpfen teil. Seither sind beim Staffellauf Hindernissen zu bewältigen. Die nächsten Wettkämpfe fanden 1966 in Karlovac in Jugoslawien statt und 1969 zeigten die Österreicher in Krems, wie sie Wettkämpfe organisieren. Erstmals nahmen hier Frauengruppen an den Bewerben teil. Vier Jahre später war Brünn (Brno) in der Tschechoslowakei der Austragungsort. Mit den Sportwettkämpfen erhielt die internationale Veranstaltung eine zusätzliche, vorerst nur Berufsfeuerwehren vorbehaltene Wettkampfart. 1977 veranstaltete Italien die Bewerbe in der Stadt Trient (Trento). 1981 trafen sich die Wettkämpfer in Deutschland in der Stadt Böblingen und wieder gab es eine Neuerung: Gemeinsam mit den Wettkämpfen für die Erwachsenen führten auch die Feuerwehrjugendgrup-

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Historischer Rückblick Die internationalen Feuerwehrwettkämpfe des CTIF

pen ihre Bewerbe durch. Vier Jahre später war die Stadt Vöcklabruck in Österreich Gastgeber und als Neuerung gab es auch für freiwillige Feuerwehren die Möglichkeit an der Wettbewerbsart Sportwettkämpfe teilzunehmen. 1989 war Warschau, die Hauptstadt Polens der Austragungsort der Wettbewerbe. Als vier Jahre später, im Jahr 1993 die Bewerbe in Berlin ausgetragen wurden, gab es keine DDR und kein Ostberlin mehr. 1997 folgte Herning in Dänemark und 2001 Kuopio in Finnland. In Kuopio gab es wieder eine Neuerung: Seither nehmen auch Frauenmannschaften an den Sportwettkämpfen teil. Varaždin in Kroatien war 2005 die nächste Station der Wettbewerbe des CTIF. Zu den Bewerben 2009 in Ostrava kamen die bisher meisten Teilnehmer. 28 Länder schickten 161 Gruppen zu den

Traditionellen Internationalen Feuerwehrwettbewerben, 25 Gruppen zu den Sportwettkämpfen und 49 Gruppen zum Internationalen Jugendfeuerwehrbewerb. Eine Entwicklung, an die man sich 1961 noch nicht zu denken getraute. 2013 wurder die Bewerbe – nun bereits zum zweiten Mal – in Mühlhausen (Mulhouse) in Frankreich abgehalten. Die nächsten, die 16. Internationalen Feuerwehrwettbewerbe des CTIF, mit allen drei Bewerbsarten, finden 2017 abermals in Österreich, in Villach in Kärnten statt.

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infoblatt des ÖBFV Transport von Atemluftflaschen

Transport von Atemluftflaschen Das Sachgebiet 3.3 „Atem- und Körperschutz“ des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes hat das Infoblatt zum KS-19 Thema „Transport von Atemluftflaschen“ in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aktualisiert. Es gibt Aufschluss über die rechtlichen Bestimmungen sowie die Ausnahmen, die für Feuerwehren gelten und ersetzt das Infoblatt aus dem Jahr 2009.

„Leere“ Flaschen nach dem Einsatz (mit Restdruck): Für den Transport sind einige Vorschriften einzuhalten.

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urch den ADR-Vollzugserlass 2007 wurde klargestellt, dass der Transport von Atemluftflaschen in Privat-Pkws und in bestimmten Fällen auch in Feuerwehrfahrzeugen den Bestimmungen des ADR unterliegen. Von den Feuerwehren Österreichs sind daher die maßgeblichen Rechtsvorschriften für den Transport von Atemluftflaschen das ADR, die StVO, das KFG, die KDV und nicht zuletzt die Bestimmungen der CLP Verordnung zu beachten.

ADR-Bestimmungen Gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (französische Abkürzung: ADR), wird eine Freistellung für Beförderungen, die von Einsatzkräften oder unter deren Überwachung durchgeführt werden, eingeräumt, soweit die Beförderungen im Zusammenhang mit Notfallmaßnahmen erforderlich sind. Solche Beförderungen schließen Fahrten im Rahmen von Einsätzen und

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infoblatt des ÖBFV Transport von Atemluftflaschen

Falsch: Der Transport von losen Flaschen oder in ungeeigneten Behältern in Fahrzeugen ist verboten. Richtig: Zugelassene Transportkisten mit entsprechender Kennzeichnung.

Fotos: Rosenbauer, M. Seyfert

Einsatzübungen ein. Hingegen sind Fahrten zur Vorratshaltung (z.B. Auffüllen von Atemluftflaschen) von dieser Freistellung nicht erfasst. Das ADR sieht zusätzlich vor, dass bei einer Gesamtmenge je Beförderungseinheit von nicht mehr als 1000 Liter der Transport unter erleichterten Bedingungen möglich ist. Hervorzuheben ist, dass Fahrten mit Feuerwehrfahrzeugen samt deren Normbeladung (z.B. Atemschutzgeräte mit Reserveflaschen in einem TLF) nicht unter die Bestimmungen des ADR fallen. Diese Auffassung ist deshalb vertretbar, weil es jederzeit zu einem Einsatz kommen kann und die entsprechende Fahrt dann zu einer Einsatzfahrt würde. Außerdem kann in diesem Zusammenhang nicht von einem Transport im wörtlichen Sinne gesprochen werden, zumal keine gefährlichen Güter von A nach B befördert werden.

Wann gilt die ADR-Ausnahme nicht? Handelt es sich nicht um Einsatzfahrten oder um die Normbeladung (z.B. ATS-Geräte und Reserveflaschen in einem TLF), sind die ADR-Bestimmungen zu beachten. In Abstimmung mit dem BMVIT er-

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Transporthalterung von Rosenbauer: Die Flaschen können gesichert werden und die Ventile sind geschützt. Die Halterung muss zusätzlich im Fahrzeug verzurrt oder gesichert werden.

gibt sich für die Feuerwehren daher nachstehende Vorgangsweise beim Transport von Atemluftflaschen in Privat-Pkws und in Feuerwehrfahrzeugen (z.B. Transport von Atemluftflaschen in einem MTF oder LAST zur Füllstelle): • Es ist mindestens ein tragbares Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver mitzuführen.

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Anhang:

Transport von Atemluftflaschen Muster eines Beförderungspapiers für den Transport von Atemluftflaschen bei Feuerwehren.

Wichtige Hinweise Atemluftflaschen zur Verwendung bei Feuerwehren dürfen nie gänzlich entleert werden. Daher sind auch Transporte von umgangssprachlich „leeren“ Flaschen (aber mit Restdruck) im Sinne des ADR Transporte des Gefahrgutes „UN1002 LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT)“. Die Transportbestimmungen des ADR sind daher bereits bei der Fahrt zur Füllstelle vollständig zu erfüllen.

ADR – Beförderungspapier Absender/Empfänger: Feuerwehr: ____________________________________ Adresse: ____________________________________ ____________________________________ UN1002 LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT), 2.2 (E) Anzahl der Flaschen

Liter (nominal) 4 6 6,8 10 15 Gesamtmenge BK3

Menge

Ausfüllanleitung: -

Anzahl der Flaschen vor Beginn der Fahrt eintragen. Gesamtmenge (gesamtes Nominalvolumen) der vollen Flaschen berechnen und eintragen. Bsp.: Sie wollen 6 Stück 4 Liter / 200 bar Flaschen und 3 Stück 6,8 Liter / 300 bar CFKFlaschen transportieren. Die Liter Angabe der Flasche ist das nominale Fassungsvermögen. Sie tragen in der entsprechenden Zeile die Anzahl der Flaschen ein und berechnen die Menge (Anzahl der Flaschen x Liter nominal). Die Gesamtmenge ist abschließend zu berechnen. Gesamtmenge ist: 6 x 4 + 3 x 6,8 = 44,4

I-3_3_1 Info - Blatt KS 19 Transport Atemluftflaschen

www

Download des gesamten Infoblattes demnächst unter: bundesfeuerwehrverband.at

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• Die Gesamtbeförderungsmenge für die gegenständlichen Stoffe der Klasse II darf 1000 Liter, bezogen auf den nominalen Fassungsraum der Gefäße, nicht überschreiten. • Die Ladung muss entsprechend gesichert sein (siehe Ausführungen weiter unten). • Die Flaschen bzw. ein geschlossener Transportbehälter sind beim Transport mit dem entsprechenden Gefahrenzettel (schwarze Flasche auf stehendem grünem Quadrat, Mindestkantenlänge 100 mm) zu kennzeichnen. Am Transportbehälter ist zusätzlich der Aufdruck UN 1002 und das Wort „Umverpackung“ (Mindestschriftgröße 12 mm) anzubringen. • Es muss ein Beförderungspapier im Sinne des Punktes 5.4.1.1 mitgeführt werden, welches folgende Einträge aufzuweisen hat • UN-Nummer • offizielle Benennung des beförderten Gutes (Druckluft) • Anzahl und Beschreibung der Versandstücke • Gesamtmenge des gefährlichen Gutes • Name und Anschrift des Absenders und des Empfängers

Chemikalienrecht (CLP-Verordnung) Eine Kennzeichnung von Atemluftflaschen der Feuerwehren nach Bestimmungen der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) kann entfallen, wenn die Flaschen nur an Feuerwehrfüllstellen gefüllt und in Feuerwehrgeräten verwendet werden. Eine derartige Befüllung ist kein In-Verkehr-Bringen im Sinne der CLP Verordnung, sondern eine betriebsinterne Verwendung. Ladungssicherung (ADR, StVO, KFG, KDV) Auch das Thema Ladungssicherung stellt einen wichtigen Teil zur Gesamtproblematik Atemluftflaschentransport dar. Folgende Bestimmungen sind maßgeblich: • Punkt 7.5.7.1 sowie CV 9 und CV 10 des ADR • § 61 StVO • § 101 f KFG • § 59 KDV Sämtliche der angeführten Vorschriften beinhalten im Wesentlichen allgemeine Bestimmungen über die Art und Weise der Lagerung, der damit zusammenhängenden Schutzziele sowie über die Pflichten des Fahrzeuglenkers. Lediglich die Sonderbestimmungen im ADR (CV-Vorschriften gemäß Abschnitt 7.5.11) CV 9 und CV 10 enthalten nachstehende spezifischere Regelungen: • Flaschen dürfen nur parallel oder quer zur Längsachse gelagert werden. • Die Lagerung nahe der Stirnwände hat grundsätzlich quer zur Längsachse zu erfolgen. • Flaschen dürfen bei entsprechender Standsicherheit auch aufrecht gelagert werden.

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Darüber hinaus befinden sich aber auch hier allgemeine Bestimmungen, wonach jegliche Lagerung so zu erfolgen hat, dass ein Verrutschen oder Verschieben verhindert wird und dadurch die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der Fahrzeuginsassen gewährleistet bleibt.

Normative Bestimmungen für die Ausführung von Feuerwehrfahrzeugen Halterungen für den Transport von Atemschutz- und Tauchflaschen in Fahrzeugen sind so zu gestalten, dass die Fahrzeuginsassen weder gefährdet noch behindert werden und Flaschen vor Beschädigungen und Umwelteinflüssen ausreichend geschützt sind. Diese Forderungen gelten nicht nur für den normalen Transport, sondern auch für den Fall von Notbremsungen, Unfällen und Fahrzeugüberschlägen. Die Festlegungen der EN 1846-2 sind in allen Fällen zu berücksichtigen (siehe Pkt. 5.1.2.2.2 – Schutz der Besatzung). Neben den angeführten Normen existieren unzählige weitere EN-Normen zum Thema Ladungssicherung, deren praktische Umsetzung äußerst schwierig erscheint. Seitens der Europäischen Union gibt es darüber hinaus sogenannte „European Best Practice Guidelines on Cargo Securing for Road Transport” (Dokument mit 208 Seiten). Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es kein Patentrezept für die Ladungssicherung im Fall des Transports von Atemluftflaschen gibt, sondern jeder Fall vor allem in technischer Hinsicht spezifisch zu prüfen ist. Die im Anhang befindlichen Darstellungen sind als zulässige bzw. nicht zulässige und im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften befindlichen Transport- und Lagerungsvarianten zu betrachten und stellen somit eine allgemeine Information dar. Hingewiesen wird darauf, dass das vorliegende Info-Blatt nicht als abschließendes Regelwerk betrachtet werden kann. Abgesehen von den dargestellten Fällen wird es weitere Möglichkeiten einer zulässigen Lagerung geben, die ggf. einer individuellen Überprüfung unterzogen werden müssten. Konstruktionslösungen Grundsätzlich wird die Lagerung in Mehrflaschentransporttrageboxen empfohlen. In allen Fällen muss ein ausreichender Ventilschutz gewährleistet sein. Auf unterschiedliche Flaschenabmessungen ist Rücksicht zu nehmen. Die Bilder zeigen geeignete und ungeeignete Transportvarianten. Hinweis: Dieses Infoblatt gilt grundsätzlich auch für den Transport von Atemluft- und Tauchflaschen in Privatfahrzeugen.

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blackout Interview mit Hannes Kern

Wunder sind nicht möglich BR Thomas Meier führte für FEUERWEHR.AT mit Dr. Hannes Kern, Jahrgang 1982 und Mitglied der FF Vorau in der Oststeiermark ein Interview über das große Thema „Blackout“ aus der wissenschaftlichen Sicht. „Technische Katastrophen“ sind sein Spezialgebiet. Thomas Meier

Dr. Hannes Kern

Nimmst du die Möglichkeit eines „Blackout“ als Bedrohungsszenario ernst, oder hältst du das eher für eine medial aufgebauschte Panikmache, quasi Blackout als eine Art von journalistischer Fiktion? Oder doch eher ein mögliches Szenario, dass auf tatsächlichen Fakten beruht? Szenarien sind immer, wenn man sich von der „risikologischen“ Seite nähert verschiedene Ereignisse, die man, wenn man die Vielfalt von Ereignissen näher betrachtet, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit belegen kann. Ich glaube, dass es eine durchaus relevante Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Blackouts gibt. Wir sehen das durchaus, wenn man sich kleinere „Hoppalas“ oder ähnliches am Energiesektor anschaut. Also ja, ein durchaus realistisches Szenario mit einer durchaus nicht zu verachtenden Eintrittswahrscheinlichkeit. Daher ist anzuraten, sich als Bevölkerung aber auch als Einsatzorganisation mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Wie schätzt du die Rolle bzw. die Aufgaben der Feuerwehren im Falle eines Blackouts ein? Pauschal lässt sich das schwer beantworten. Da sind mehrere Zugänge möglich. Die eine Seite ist die Prävention, wo wir als Multiplikatoren wirken können, weil wir in der Fläche verteilt sind. Unsere Mitglieder können in der Bevölkerung, im Sinne der Aufklärung, einen wichtigen und aktiven Part übernehmen. Die Rolle der Feuerwehren im Blackout-Szenario selbst muss man aus meinem Dafürhalten zeitlich differenziert sehen. Wir können uns in der Erstphase eines Blackouts sicher darauf verständigen, dass die Feuerwehren versuchen werden, die ersten zwei –

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Fotos: Thomas Meier, FEUERWEHR.AT | R. Berger

» Die Feuerwehr kann keine Wunder bewirken, dafür ist sie nicht ausgelegt. «

Thomas Meier: Was verstehst du unter Blackout, wie würdest du diesen Begriff definieren? Hannes Kern: Blackout ist für mich ein lang andauernder, vollständiger und großflächiger Stromausfall. Durchaus mit überregionalem Charakter. Fakt ist, dass wir in der Realität den Begriff Blackout in dieser Form so noch nicht kennen. Vor allem der Aspekt des lang anhaltenden Stromausfalls über mehrere Tage hinweg, der macht das Szenario eigentlich so kritisch. Besonders in einer Gesellschaft, die in außergewöhnlich hohem Ausmaß auf den Faktor „just in time“ getrimmt ist.

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Blackout

Interview mit Hannes Kern

vielleicht drei Tage – ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben wie Brandbekämpfung, Menschenrettung, technische Einsätze usw. so lange als möglich aufrecht zu erhalten. Die Frage ist – und da sucht jede Organisation noch ein bisschen so ihren Platz – was machen wir nach diesen drei Tagen? Wie leistungsfähig sind wir dann überhaupt noch? Die Abschätzungen dahingehend sind im Prinzip Mutmaßungen, da es keine Erfahrungswerte gibt. Grundsätzlich glaube ich, dass wir nur sehr eingeschränkt fähig sind, über unsere Aufgaben hinauszugehen, selbst wenn man sich anschaut, was wir an Mitteln wie Stromerzeuger und ähnlichem haben. Fakt ist, dass wir im Falle eines Blackouts die großen Szenarien damit nicht lösen können.

Über den kritischen Bereich hinaus, den du mit drei Tagen annimmst, ist mutmaßlich die Resilienz unserer Mitglieder, also die Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte, eine große Unbekannte?

Das ist eine wirklich sehr große Unbekannte. Ich unterstelle jedem Feuerwehrmitglied, dass dieses hochmotiviert und hoch pflichtbewusst seinen Dienst leistet. Nur im Falle des Falles sind das dann Szenarien, die die Gesamtbevölkerung betreffen. Um es auf den Punkt zu bringen: Wieviel Potenzial wir als Feuerwehr zur Verfügung haben, nämlich an Manpower, ist wirklich schwer abzuschätzen.

Stichwort: „Resilienz“ Widerstands- und Erholungsfähigkeit einer Gesellschaft, Organisation, etc.

Abgesehen von der Manpower, wie schaut es aus deiner Sicht mit unseren technischen Ressourcen aus? Wären wir überhaupt in der Lage, beispielsweise im landwirtschaftlichen Bereich, z.B. Mastbetriebe etc., Hilfestellung in Form von Notstromversorgung zu geben? Das zeigte uns schon Sturm Paula, den ich in unserer Region, in der Oststeiermark, ja auch selbst miterlebt habe. Da war der Strom für ca. zwei Tage weg. Wir haben dort relativ schnell und massiv die Kapazitätsgrenze erreicht gehabt, was zum Beispiel die

Fotos: Thomas Meier, FEUERWEHR.AT | R. Berger

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Blackout Interview mit Hannes Kern

sere eigene Infrastruktur am Laufen zu halten. Sonst sind wir auf einem verlorenen Posten. Auf jeden Fall. Wir können nicht Wunder wirken, darauf sind wir nicht ausgelegt.

Was kann eine Feuerwehr konkret tun, um die Resilienz im eigenen Bereich sicherzustellen? Im technischen Bereich liegt das meiner Meinung nach im Aufrechterhalten der Kommunikationsstrukturen, so lange das möglich ist. Sprich Notstromversorgung in den Feuerwehrhäusern. Das ist ein wesentlicher Aspekt. Entweder fix installiert oder man hat etwas vorbereitet, sodass der Stromerzeuger aus einem Fahrzeug das Feuerwehrhaus quasi am Laufen hält. Weil Feuerwehrhäuser sind in den Kommunen, so meine Erfahrung, in Krisensituationen Dreh- und Angelpunkte. Die Feuerwehr ist Ansprechpartner vor Ort. Selbst wenn alles andere versagt, kommt man zum Feuerwehrhaus.

Master-Studiengänge zum Thema

Zur Person: Hannes Kern

Prozess- und Anlagensicherheit, Notfall- und Katastrophenmanagement • Montanuniversität Leoben • Fokus auf technische Katastrophen und operative Aufgaben in der Sicherheitstechnik, Katastrophenabwehr und Risikoanalyse. • weiterbildung.unileoben.ac.at/de/4585/

Ass. Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont. Hannes Kern, Jahrgang 1982, ist seit seinem zwölften Lebensjahr Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Vorau in der Oststeiermark. Dort ist er gegenwärtig als Zugskommandant (Dgrd. BM) äußerst engagiert tätig. Im Bereichsführungsstab des BFV Hartberg ist der engagierte Experte in der Stabsfunktion „S2“ tätig und dementsprechend für die Einschätzung der Lage bzw. Gefahrenlage im Einsatzfall zuständig. Seine fachliche Expertise bringt Kern auf Landesverbandsebene im Arbeitskreis Gefahrgut ein. Seit 1. Juli 2016 ist Kern, der an der TU Graz Technische Chemie studierte, Assistenzprofessor an der Montanuniversität Leoben für den Bereich Sicherheit und Gefahren-

OeRISK - Risikoprävention und Katastrophenmanagement • Postgraduate Center Uni Wien • Fokus auf Naturkatastrophen, Katastrophen- und Risikokreislauf, Entwicklung grundlegender Anwendungskompetenz sowie nationale und internationale Forschungskonzepte • www.postgraduatecenter.at/oerisk

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abwehr. Dort leitet er eine Arbeitsgruppe, welche sich intensiv mit dem Themenbereich Prozess- und Anlagensicherheit auseinandersetzt. Als stellvertretender Vorsitzender der Curriculumskommission trägt Kern überdies die organisatorische Verantwortung für einen universitären Lehrgang, der sich – seit 2015 an der Montanuniversität eingeführt – mit Prozess- und Anlagensicherheit, Notfall und Katastrophenmanagement, in welchem auch die technischen Katastrophen im Vordergrund stehen, beschäftigt. Lehrgangsleiter ist Institutsleiter Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Harald Raupenstrauch. Foto: R. Berger

Stromversorgung von Mastbetrieben und ähnliches anbelangt. Eine Erkenntnis war, dass die Betriebe auf solche Situationen, keinen Strom zu haben, eigentlich sehr schlecht vorbereitet waren. Da war es zum Beispiel bei Betrieben teilweise gar nicht vorgesehen, dass Notstrom eingespeist werden kann. Hinzu kam, dass unsere Aggregate bei größeren Betrieben in keinster Weise ausreichend waren, um hier überhaupt eine Notstromversorgung bewerkstelligen zu können. Auch die rechtliche Dimension ist entscheidend. Was wäre, wenn durch die Notstromversorgung Schaden entsteht? Man hängt den Erzeuger an und die Melkanlage ist auf einmal kaputt. Das kann natürlich auch passieren. Grundsätzlich glaube ich, dass das eine behördliche Aufgabe ist. Das ist Thema des Katastrophenschutzes. Wir als Feuerwehr sind Teil dieses Netzwerks, aber die Behörde muss hier sehr stark Flagge zeigen, weil das in ihren gesetzlichen Auftrag hineinfällt. Man darf hier nicht die Feuerwehr isoliert sehen. Wir sind in ein Gesamtsystem eingebettet und müssen schauen, un-

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Zum Glück gibt‘s Felix FELIX Austria und der ÖBFV sind Partner

Ist das Thema „Blackout“ deiner Meinung nach im Feuerwehrwesen schon „angekommen“? Ich glaube, dass Feuerwehren derzeit noch nicht so weit sind, ein Blackoutszenario vollumfänglich angedacht zu haben. Vor allem haben wir, so meine Einschätzung, noch nicht erfasst, was nach diesen drei Tagen passiert. Wichtig wäre es, seriös an dieses Thema heranzugehen und zu fragen: Was würde ein Blackout bedeuten? Was würde das heißen, wenn 50 oder70 Prozent der Mannschaft nicht kommt? Was können wir machen, wenn wir keinen Strom haben? Wenn wir keinen Treibstoff mehr haben? Das Thema Blackout muss noch weiter vordringen und wir als Feuerwehr müssen uns das genau anschauen. Der ÖBFV hat mit dem Denkleitfaden für den Fall eines Blackouts gute Vorarbeit geleistet. Aber bis das wirklich in jede Feuerwehr durchdringt, ist sicher noch ein gutes Stück Arbeit erforderlich.Wunder sind nicht möglich.

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Marke: Mercedes-Benz L310, Baujahr: 1987, Antrieb: Heckantrieb mit Differenzialsperre, Treibstoff: Benzin, Aufbau: Rosenbauer, Kilometerstand: ca. 33.000 km, Fahrzeugzustand: technisch und optisch in Ordnung, Weiters: §57a-Überprüfung gültig bis 7/2017; Generalüberholung im Jahr 2009, Verkaufspreis: auf Anfrage, Rückfragen: FHM Christoph Markowitsch, 0676/4773442 oder unter hof-leithaberge@feuerwehr.gv.at

Type: VW Caravelle T4 2,5 TDI, langer Radstand, Erstzulassung: April 1998, Leistung: 102 PS / 75 kW, Hubraum: 2.461 cm³, KM-Stand: 94000 km, Besatzung: 1 : 7, Eigengew.: 1916 kg, Höchst zul. Gesamtgew.: 2810 kg, Aufbau Rosenbauer, Mittelkonsole für elektrische Einrichtungen, Klapptisch im Mannschaftsraum, servicegepflegt, Verkehrsleiteinrichtung, (Tritec) Blaulichtbalken m. Lautsprecher und Umfeldbeleuchtung, Anhängekupplung, Halterungen im Heckbereich für feuerwehrtechn. Beladung, mehr Fotos unter www.ffachau.at, abzugeben ab Feb. 2017, VB: 10.980 €, Kontakt: BM Martin Pillitsch, 0664 / 870 3220

Foto: R. Berger

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Höhenretterausbildung BF und FF bilden gemeinsam aus

Höhenretter in Innsbruck Erstmals schlossen die Mitglieder der Berufsfeuerwehr Innsbruck und der Freiwilligen Feuerwehr Mühlau eine gemeinsame Ausbildung zum Höhen- / Tiefenretter mit einer Einsatzübung ab. Nicole Kasinger-Gachowetz, AUVA

U

nter der Federführung des stellvertretenden Branddirektors DI Martin Gegenhuber wurde die gemeinsame Ausbildung zum Höhen- und Tiefenretter mit Teilnehmern der Freiweilligen Feuerwehr Mühlau und der Berufsfeuerwehr Innsbruck abgeschlossen.

FF & BF bilden gemeinsam aus Nachdem sich zuletzt die (rechtlichen) Rahmenbedingungen verändert hatten war eine Spezialisierung in diesem Bereich notwendig geworden. Um den hohen Anforderungen und dem Redundanzgedanken gerecht zu werden, war es notwendig einen einheitlichen Standard in der Ausbildung sowie eine enge Kooperation zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Mühlau und der Berufsfeuerwehr zu finden, um eine 24h Bereitschaft in diesem Bereich für den Raum Innsbruck auch künftig gewährleisten zu können.

Zuständigkeiten neu Im Großraum Innsbruck ist als Einsatzort vom Hochhaus über Brunnen und Schächte bis zur Seilbahnanlage eine Vielzahl an Rettungsszenarien vorstellbar, bei denen ausgebildete Höhenretter rasch zum Einsatz kommen müssen. Auch die Unterstützung der Rettung beim Patiententransport aus un-

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Fotos: G. Holzleitner (PA AUVA), ESKA

Nötige Spezialisierung „Diese Spezialisierung ist notwendig geworden, um den besonderen Einsatzanforderungen im Raum Innsbruck gerecht zu werden“, so BD-Stv. DI Martin Gegenhuber. „Das neue Projekt zeigt, wie wertvoll eine gleichwertige Ausbildung für Hauptberufliche und Freiwillige im Bereich des spezialisierten Feuerwehrdienstes ist. Nur so kann künftig ein einheitliches Schutzniveau für jeden im Einsatz gewährleistet werden“, so Gegenhuber weiter.

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Höhenretterausbildung BF und FF bilden gemeinsam aus

zugänglichen Häusern oder zur Sicherung des eigenen Personals bei technischen Hilfseinsätzen fällt in den Zuständigkeitsbereich dieser neuen Einsatztruppe.

Ausbildung bei Spezialist Unter der professionellen Anleitung von Helmut Demetz, Geschäftsinhaber der Firma Höhensicherung, wurden verschiedenste Szenarien geübt und unter Anwendung der Zweiseiltechnik, wie auch der Arbeitnehmerschutz es fordert, das höchste Maß an Sicherheit trainiert. Diese Sicherheit dient nicht nur den Teilnehmern, sondern kommt auch jenen Verunfallten zugute, die eines Tages auf die Hilfe und die Professionalität dieser Mannschaft angewiesen sind. Im kommenden Jahr sind weitere Ausbildungen geplant.

Fotos: G. Holzleitner (PA AUVA), ESKA

ESKA liefert Feuerwehrhandschuhe nach Asien Nach Europa und Australien ist die Handschuhmacherei ESKA® auch in Asien auf dem Vormarsch. Erst kürzlich wurde ESKA® Shanghai eröffnet. Feuerwehrleute in China, Taiwan und Südkorea können auf den Handschuh SIGA PBI zurückgreifen und sicher anpacken. Hauptumsatzträger bei ESKA® sind innovative Feuerwehrhandschuhe für den europäischen und australischen Markt. In Down Under ist das 30 Mitarbeiter zählende Familienunternehmen aus Oberösterreich mit über 80% unangefochtener Marktführer. Der große Schritt nach Asien beschert ESKA® aktuell eine Exportquote jenseits der 90 Prozent. Mit ESKA® Shanghai antwortet das Familienunternehmen auf ein beachtliches Marktpotenzial. „Chinesische Händler suchten weltweit nach modernen Feuerwehrhandschuhen und qualitativem Equipment für den heimischen Markt und sind auf uns gestoßen. Mit der Eröffnung von ESKA® Shanghai nützen wir eine große Chance“, erklärt ESKA® Geschäftsführer Paul Loos. ESKA® exportiert somit seine Qualitätsprodukte „Made in Austria“ ausgerechnet in eines der beliebtesten Produktionsländer der Welt. Auch der südkoreanische Markt wird mit

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Feuerwehr- und Militärhandschuhen beliefert. „Florianijünger in Taiwan tragen ebenfalls unsere Produkte“, ergänzt Loos.

Außergewöhnlich flammwidrig Der Feuerwehrhandschuh „Siga PBI“ hat sich nicht umsonst am asiatischen Markt etabliert. Seine Außenhülle ist zu 100% aus PBI® Materialien gefertigt. Die flammwidrigen Eigenschaften der PBI-Faser verhindern ein Aufreißen des bewegten und gestressten Handschuhs bei Kontakt mit Flammen und Hitze. Hinzu kommen beschichtetes PBI® Gold, die PBI® Matrix, eine verstärkte Carbon-Schlagschutzschale und der Stretchabsorber auf den Fingerknöcheln. Das Kevlar® Futter mit Silberfäden verleiht dem Handschuh eine antibakterielle sowie geruchshemmende Wirkung.

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Tradition zählt noch Die Feuerwehr als Traditionsbewahrer

Gott zur Ehr‘, dem Nächsten zur Wehr Wenn wir an die Feuerwehr denken, kommen uns zu allererst rote Fahrzeuge mit modernster Technik, brennende Häuser, Verkehrsunfälle oder Sturmfluten in den Sinn. Als Helfer in der Not ist die Feuerwehr rund um die Uhr zur Stelle. Doch Feuerwehr bedeutet nicht nur anderen Menschen in gefährlichen und schwierigen Situationen zu helfen. Feuerwehr bedeutet auch Tradition, Gemeinschaft und sozialer Zusammenhalt. FEUERWEHR.AT wirft einen Blick auf die etwas ruhigeren, aber nicht minder interessanten Tätigkeiten der freiwilligen Helfer.

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eiße Handschuhe, der Leibriemen und der Traditionshelm werden nur zu besonderen Anlässen aus der Vitrine des Feuerwehrhauses geholt. Die traditionelle Standarte mit dem Ortswappen sowie der Inschrift „Gott zur Ehr‘, dem Nächsten zur Wehr“ gehört bei großen Festlichkeiten natürlich ebenfalls dazu. Im Laufe eines Jahres widmet sich die Feuerwehr neben der Einsatz- und Übungstätigkeit auch der Pflege von Brauchtum und Tradition.

Floriani Die Ehrung des Schutzpatrons der Feuerwehr am Florianitag Anfang Mai, gehört wohl zu den höchsten Feiertagen eines Feuerwehrmannes. Der Kirch-

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gang, gefolgt vom Besuch im Wirtshaus oder der Eröffnung der Grillsaison. Jede Feuerwehr hat hier eigene Traditionen, die gelebt und gepflegt werden. Doch auch das ist nicht in ganz Österreich gleich: „Bei uns (Anm.: in Vorarlberg) gibt es zum Beispiel den Florianitag eigentlich nicht, obwohl Florian verehrt wird. (…) Meine Feuerwehr rückt am Seelensonntag (Sonntag nach Allerheiligen) aus, um am sogenannten Friedenssonntag mit anderen Vereinen, den Gefallenen der beiden Weltkriege zu gedenken. Andere nehmen wieder nur an der Fronleichnamsprozession teil, was wir nicht machen“, berichtet BR Peter Schmid, Leiter des Sachgebietes 1.5 Feuerwehrgeschichte und Dokumentation und Mitglied der FF Motten-Mariex im Bezirk Bludenz.

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Fotos: Presseteam der Freiwilligen Feuerwehr Wr. Neustadt

Andreas Rieger, Peter Schmid

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Tradition zählt noch

Die Feuerwehr als Traditionsbewahrer

Allerheiligen Zu Allerheiligen, wenn wir den Verstorbenen gedenken, treten vielerorts auch Feuerwehren an, um toten Kameraden die Ehre zu erweisen und Kränze niederzulegen. „Die Erinnerung an unsere verstorbenen Förderer, Freunde und Kameraden muss hochgehalten werden. Sie sind Teil unserer Geschichte“, so der Kommandant Branddirektor Josef Bugnar der Feuerwehr Wiener Neustadt in einer Aussendung.

Fotos: Presseteam der Freiwilligen Feuerwehr Wr. Neustadt

Krampus & Nikolo Viele Feuerwehren sind schon seit Jahrzehnten Veranstalter von Krampusläufen. Die ehrenamtlichen Mitglieder unterstützen Anfang Dezember auch den Nikolaus bei seinen Besuchen der Kinder. Wie dieser Brauch generell entstanden ist, lässt sich heute nur noch schwer feststellen. Friedenslicht-Aktion Bereits seit 1986 wird – ausgehend vom ORF Landesstudio Oberösterreich - zu Weihnachten das Friedenslicht in die Häuser gebracht. Eigentlich war das Friedenslicht nur als einmalige Aktion für “Licht ins Dunkel” geplant. Aber schon im ersten Jahr wurde das ORF-Friedenslicht aus Bethlehem von der Bevölkerung begeistert aufgenommen. Inzwischen ist das Symbol des Weihnachtsfriedens in ganz Europa zum Brauchtum geworden. Jedes Jahr vor Weihnachten entzündet ein Kind in der Geburtsgrotte von Bethlehem das Friedenslicht. Am Heiligen Abend wird es als Dankeschön an alle, die „Licht ins Dunkel“ unterstützen, in ganz Österreich und in mehr als 25 europäischen Ländern vom Roten Kreuz, den Feuerwehren, den Pfadfindern und vielen anderen Organisationen verteilt.

ner, aber auch die Jugend der Feuerwehr widmen sich dadurch der Traditionspflege, was seit Generationen geschätzt wird. Doch Sachgebietsleiter Peter Schmid sieht hier einen aktuellen Trend: „Meiner Meinung nach wird es immer weniger, da die Feuerwehren immer mehr Aufgaben übernehmen, die eigentlich nicht ihre Kernkompetenz betrifft und die ehrenamtlich Tätigen zum Teil schon überfordert werden. Da hat man keine Zeit (oder Lust) sich auch noch um das Brauchtum zu kümmern. Diese Entwicklung ist sicherlich nicht von Vorteil, da gerade die Beschäftigung mit dem Brauchtum unter anderem auch die Kameradschaft fördert. Solche Anlässe spielen aber nicht nur aus diesem Grund eine wesentliche Rolle im Feuerwehrleben. Nachdem die Florianis auch einen finanziellen Teil zum Erhalt der Einsatzbereitschaft sicherstellen müssen, bietet sich durch die Ausrichtung dieser Veranstaltungen die Gelegenheit, Spenden zu sammeln und das Bewusstsein in der Bevölkerung zu schärfen. „Die Brauchtümer spielen bei der Feuerwehr schon eine große Rolle. Regional verschieden ist die Intensität wie diese gelebt werden. Es gibt sicherlich auch Unterschiede im städtischen und ländlichen Raum“, fasst Peter Schmid zusammen. Aufgrund dieser zahlreichen Unterschiede der in den verschiedenen Regionen besonders stark verwurzelten Bräuche, sei es das Maibaumaufstellen, der traditionelle Ball, Gesangsvereine und Musikkapellen, Theatergruppen, Kirtage oder Faschingsumzüge, wird FEUERWEHR.AT in Zukunft auch einen Blick in die Vergangenheit machen und Feuerwehrtraditionen und -bräuche näher vorstellen.

Repräsentative Öffentlichkeitsarbeit Bei diesen Anlässen tritt die Feuerwehr noch stärker mit der Bevölkerung in Kontakt. Viele Feierlichkeiten werden durch das festliche Auftreten der Feuerwehr zu einem besonderen Erlebnis. Die Feuerwehr spielt somit eine zentrale Rolle im sozialen Gefüge des Miteinanders. Sei es in einer kleinen Gemeinde oder in einer größeren Stadt. Die Frauen und Män-

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Rettung von Kulturgütern Die Feuerwehr und die Bewahrung von Kunst- und Kulturgütern

Evakuierung von Kunst- und Kulturgütern im Brandfall In Museen, viel mehr aber noch in Museumsdepots befindet sich eine Vielzahl an im wahrsten Sinne des Wortes „unschätzbaren Werten“. Eine Evakuierung der Museumsobjekte im Brandfall stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und wirft in der Vorbereitung auf den Ernstfall viele Fragen auf: welche Objekte sind vorrangig in Sicherheit zu bringen, wer entscheidet darüber, wie finden die Helfer rasch die zu evakuierenden Objekte, wer stellt die dafür notwendigen Personal- und Logistikressourcen zur Verfügung und vieles mehr. Anlässlich der Errichtung und Besiedelung des 12.000m² großen Zentraldepots der Museen der Stadt Wien in Himberg hat sich die Freiwillige Feuerwehr Himberg gemeinsam mit dem Betreiber all diesen Fragen gestellt.

Foto: R. Berger

Von Martina Klauser (Museen der Stadt Wien / FF Bisamberg)

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Rettung von Kulturgütern Die Feuerwehr und die Bewahrung von Kunst- und Kulturgütern

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Foto: R. Berger

Foto: FEUERWEHR.AT | R. Berger

elche Objekte sind vorrangig zu evakuieren? Bei circa einer halben Million Museumsobjekten keine ganz leichte Frage! Natürlich spielt hier einerseits die Frage des Wertes eine zentrale Rolle, andererseits müssen die Objekte aber auch problemlos über Flucht- und Evakuierungswege transportiert werden können, durch alle Türen und Stiegen passen und es gilt Einschränkungen festzulegen, da zu evakuierende Objekte im Notfall nur durch maximal zwei Personen transportiert werden können. Nach diesen Kriterien konnte die Evakuierungsliste zusammengestellt werden. Jetzt galt es noch all diese Objekte leicht zugänglich zu machen, also ein wertvolles Möbel nicht auf vier Metern Höhe zu lagern.

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Wie findet das Evakuierungsteam diese Objekte? Dem tatsächlichen Evakuierungsplan liegt der Brandschutzplan zu Grunde, da dieser bereits eine vereinfachte Darstellung des Gebäudes ist und Feuerwehreinsatzkräfte auch gewohnt sind, diesen zu lesen. Der Brandschutzplan wurde als Vorlage genommen und in einem eigenen Plan um die Lagertechnik wie zum Beispiel Rollregale erweitert. Die zu evakuierenden Objekte wurden außerdem mit einem Nummernsystem versehen, welches auch spätere Änderungen zulässt. Der neu entstandene „Evakuierungsplan“ wurde in einem grünen Plankasten neben der BMZ platziert. In diesem Plan wurden symbolhaft die Lagerorte der zu evakuierenden Gegenstände eingetragen und jeweils zwei voneinander unabhängige Evakuierungswege dargestellt. Für jedes im Ernstfall zu evakuierende Objekt wurde zusätzlich ein Datenblatt inklusive Foto erstellt, das einerseits alle relevanten Informationen für den Einsatzleiter enthält (genaue Größe, Gewicht, notwendiges Werkzeug zur Manipulation), andererseits aber auch in praktikabler Form gemeinsam mit dem Evakuierungsplan vom Atemschutztrupp mitgenommen werden kann und das rasche Auffinden der einzelnen Objekte vereinfacht. „In Zukunft werden die Pläne foliert im grünen Kasten eingeschlossen. Da heikle Informationen auf der Checkliste sowie eine Abbildung des Bergeguts zu finden ist, wurde ein eigenes Schlüsselsystem verwendet“, erklärt Wolfgang Ernst von der Freiwilligen Feuerwehr Him-

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berg. Diese vorbereitete Checkliste für den Einsatzleiter ermöglicht es diesem, seine Mannschaft effizient einzusetzen und die Übersicht über die bereits evakuierten Objekte zu behalten. Parallel mitgeführt werden natürlich auf sämtlichen Unterlagen die museumsrelevanten Kennzahlen (wie Datenbanknummer) um jederzeit Objekte aus der Evakuierungsliste löschen oder ergänzen zu können.

nieren. Klar geregelt ist auch, dass im Brandfall der Einsatzleiter der Feuerwehr unter Rücksichtnahme auf den Schutz der Einsatzkräfte über eine mögliche Evakuierung aus dem Gefahrenbereich entscheidet. Dieser wird bei allen weiteren Entscheidungen rund um eine eventuell notwendige Objektevakuierung, welche Bereiche evakuiert werden, wohin evakuiert wird (nächste, übernächste Brandabschnitte oder darüberhinausgehend) vom zuständigen Mitarbeiter Alarmorganisation des Krisenstabes des Wien Museums unterstützt. Leider nützen die besten Pläne ohne entsprechen- Weiters sind im Alarmplan die Personalressourcen der, laufend aktualisierter Alarmorganisation nichts. seitens der Feuerwehren und des Betreibers, die mögDiese liegt daher nicht nur griffbereit bei der Feuer- lichen Eingriffszeiten und die möglichen Logistikreswehr Himberg sowie der Alarmzentrale Schwechat, sourcen gelistet. „Keine einfache Aufgabe für eine sondern auch bei Freiwillige Feuerallen anderen Einwehr, Evakuiesatzorganisationen. rungsmaßnahmen Um die Einbruchsfür so wertvolle sicherheit auch im Sachgüter zu überBrandfall gewährnehmen“, erläutert leisten zu können, der Kommandant bleiben natürlich der Feuerwehr Wolfgang Ernst, FF Himberg sämtliche sonstigen Himberg ABI MiSicherheitssysteme chael Berger. wie die Alarmanlage aktiv und lösen daher ebenfalls „Doch mit so einem ausgeklügelten EvakuierungsAlarm aus. Selbstverständlich muss auch die Alarmie- konzept sind wir für den Ernstfall bestens gerüstet. rungskette im Krisenstab des Wien Museum funktio- Ein wesentlicher Faktor für diesen Erfolg waren nicht

» Durch die Evakuierungspläne sparen wir wertvolle Zeit im Einsatz. «

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Oben: Der Einsatzleiter zeigt dem Atemschutztrupp den Weg am Evakuierungsplan zu den zu bergenden Gütern. Mit der Checkliste geht der ATS-Trupp in das Objekt.

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Rettung von Kulturgütern Die Feuerwehr und die Bewahrung von Kunst- und Kulturgütern

Bei einer Begehung konnten die Pläne kennengelernt werden.

nur die zahlreichen Planungsbesprechungen und Übungen, sondern auch die Tatsache, dass der Betreiber mit der Sicherheitsverantwortlichen Ing. Mag. Martina Klauser die Anforderungen einer Freiwilligen Feuerwehr aus eigener Feuerwehrerfahrung kennt“, ergänzt Berger.

Martina Klauser und Wolfgang Ernst (Mitte) erklären das Evakuierungskonzept den im Alarmplan eingesetzten Feuerwehren Himberg und Maria Lanzendorf.

Hoffentlich kein solcher Einsatz Viele Überlegungen und noch viel mehr Arbeit haben zu einem Evakuierungskonzept geführt, das es im Ernstfall ermöglicht, Kunst- und Kulturgüter vor ihrer Zerstörung zu retten – auch wenn wir dieses Konzept hoffentlich nie benötigen werden!

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Fotos: FEUERWEHR.AT | R. Berger

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Übungsidee für den Winter Hebekissen in der Feuerwehr

Hebekissen in der Winterübung Hebekissen sind Einsatzgeräte, die unterschiedlich oft verwendet werden. Eine Übung mit Hebekissen zu gestalten artet oft in eine Materialschlacht aus oder wird von vielen meist nur mit Verkehrsunfällen und Bergungen assoziiert. Wolfgang Scheureder, Kommandant der FF Eberstalzell, stellt für FEUERWEHR.AT eine Übung von Heavy Rescue Germany vor, die jede Feuerwehr, welche über Hebekissen verfügt, leicht nachstellen kann. Richard Berger und Wolfgang Scheureder

Der fertige Aufbau der Station vor Übungsbeginn.

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er Einsatz von Hebekissen bedarf Übung, wie jedes Rettungsgerät in der Feuerwehr. Hebekissen sind Hebegeräte, die mit Pressluft (pneu-

matisch) arbeiten. Diese gibt es in unterschiedlichen Größen, für unterschiedliche Tonnagen. Die Luft wird aus der Flasche über das sogenannte Steuerorgan kontrolliert in das Hebekissen geleitet. Das Steuerorgan dient dazu, den Luftstrom zu kontrollieren. Denn es geht bei Hebekissen nicht einfach nur um „voll aufblasen“ und „voll ablassen“.

Gefühl gefragt Die meisten Hebekissen bilden beim Aufblasen eine bauchige Form. Das bedeutet, dass das gehobene Gut instabil werden kann, wenn man nicht entsprechend durch Unterbau oder andere Stabilisierungsmaßnahmen gegensteuert. Deshalb ist beim Einsatz von Hebekissen Gefühl gefragt. Um dieses „Gefühl“ zu trainieren hat die Freiwillige Feuerwehr Eberstalzell eine einfache Übungsstation entwickelt:

Mit diesen Materialien kann nun eine Station aufgebaut werden, bei welcher das sichere und kontrollierte Anheben einer Last mit Hebekissen – bei gleichzeitigem Unterbau der Last – geübt werden kann. Man kann diese Übung auch als Bewerb mit zwei Gruppen aufbauen. Ein ebenfalls wichtiger Punkt dieser Übungsstation ist die Kommunikation zwischen den eingesetzten Kräften.

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Fotos: FF Eberstalzell

Was wird benötigt • Diverses Unterbaumaterial, Rüstholz und Keile • Hebekissen-Satz und Druckluft • Steckleiter mit Verbindungsteil • 2x Biertischgarnitur • Löscheimer • Halligan-Tool / Brechstange

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Übungsidee für den Winter

Hebekissen in der Feuerwehr

Aufbau Der Aufbau ist denkbar einfach. Man legt den Biertisch mit der Tischseite nach unten in der Fahrzeughalle auf den Boden. Den zweiten Biertisch legt man oben auf, sodass die Tischplatte nach oben zeigt. Auf diesen Tisch stellt man die Steckleiterteile mit dem Verbindungsteil und auf das Verbindungsteil stellt man einen mit Wasser gefüllten Löscheimer. Ziel der Übung? Nun muss mit zwei Hebekissen die ganze Konstruktion so angehoben werden, dass kein Wasser aus dem Eimer schwappt. Wenn in mehreren Gruppen gearbeitet wird, gewinnt jene Gruppe, die in einer bestimmten Zeit am höchsten kommt.

Gibt es Regeln? Selbstverständlich sind Regeln wichtig. Schwappt Wasser aus dem Eimer oder kippt die Leiter um, muss neu gestartet werden. Natürlich muss – wie im Einsatz – volle Schutzausrüstung inkl. Helm getragen werden. Der Bediener des Steuergerätes muss mit dem Rücken zur Last arbeiten, darf also nicht zur Last sehen. Er muss auf Kommando arbeiten. Und zu guter Letzt dürfen der Tisch und der Eimer nicht berührt werden. Die Redaktion von FEUERWEHR.AT wünscht viel Spaß bei dieser Übung. Gerne könnt ihr Fotos der Übung auf facebook.com/feuerwehr posten. Ihr habt eine andere einfache Übungsidee? Sendet uns die Idee an redaktion@feuerwehr.at.

Tipp

Poster als Beilage Im Anhang findet ihr ein Poster zu Hebekissen bei Pkw- und Lkw-Bergung

Fotos: FF Eberstalzell

Links oben: Material pro Station. Rechts oben: Nachrücken beim Kreuzstoß. Links unten: Bediener mit Rücken zur Station. Rechts unten: Permanentes Unterbauen ist wichtig.

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Tunneleinsatzkonzept Der Wienerwaldtunnel und die Feuerwehren

Drei Portale – Ein Tunneleinsatzkonzept OBI Christoph Gruber, Kommandantstellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Ollern (NÖ) und Koordinator „Feuerwehr Wienerwaldtunnel“ erklärt exklusiv für FEUERWEHR.AT den Eisenbahntunnel „Wienerwaldtunnel“, das Sicherheitskonzept und die Rolle der Feuerwehren bei einem Einsatz.

Info

Link zum Video tinyurl.com/ollern

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ei diesem Bauwerk handelt es sich mit einer Gesamtlänge von 13,36 Kilometern um den drittlängsten Eisenbahntunnel Österreichs. Im Dezember 2012 wurde dieser nach acht Jahren Bauzeit in Betrieb genommen und ist Bestandteil der Hochleistungsbahnstrecke der neuen Westbahn. 240 Züge täglich verkehren auf diesem Streckenabschnitt mit bis zu 230km/h. Das Ostportal des Tunnels liegt unterirdisch, nämlich in der Weichenhalle in Wien Hadersdorf-Weidlingau. Das Westportal liegt zwischen Klein-Staasdorf und Chorherrn im Tullnerfeld in Niederösterreich. Der Niederösterreichische Tunnelabschnitt besteht aus zwei Röhren,

die jeweils eingleisig ausgeführt sind. Dieser erstreckt sich über eine Länge von 11,28 Kilometer. Ein Teil davon liegt im Bezirk Tulln, ein anderer im Bezirk Wien Umgebung. Im Bundesland Wien vereinigen sich die beiden Röhren zu einer Röhre, welche mit zwei Gleisen ausgestattet ist. Auf der Westbahnstrecke gilt das Rechtsfahrgebot. Das südlich gelegene Gleis 7 führt somit in Richtung Wien und das nördlich situierte Gleis 9 in Richtung St. Pölten.

Die Sicherheitseinrichtungen Im Bauwerk befindet sich alle 500 Meter ein Notausstieg. Im niederösterreichischen Abschnitt handelt

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Fotos: BFKDO Tulln, FF Ollern

Christoph Gruber

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Tunneleinsatzkonzept

Fotos: BFKDO Tulln, FF Ollern

Der Wienerwaldtunnel und die Feuerwehren

es sich hierbei um 22 Querschläge, welche die beiden Röhren miteinander verbinden. Diese Querschläge sind mit entsprechenden Brandschutztüren, Überdruckbelüftungseinrichtungen und Beleuchtungskörpern ausgestattet. Ebenso befinden sich dort Technikräume der Tunnelanlage. Diese sind mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Im Abschnitt Wien stehen vier Notausgänge zur Verfügung, die ins Freie führen. Beim Notausstieg 32 müssen 63 Höhenmeter überwunden werden, beim Notausstieg 30 sind es nur noch 7 Meter. Über die gesamte Strecke des Tunnels ist ein Handlauf mit integrierter LED-Beleuchtung verbaut. Die Beleuchtung kann vom Notfallkoordinator der ÖBB mittels Fernsteuerung in Betrieb genommen werden. Ebenso sind im Bauwerk alle 100 Meter grün beleuchtete Taster installiert, die eine manuelle Einschaltung zulassen. Zusätzlich sind alle 200 Meter Notruffernsprecher zu finden. Alle 125 Meter befinden sich Elektranten und Hydranten. Bei den Elektroversorgungsstationen können 400V und 230V abgenommen werden. Leitungsschutzschalter und Fehlerstromschutzschalter sind ebenso dort angeordnet. Das Löschwasser im Tunnelabschnitt Niederösterreich kann von einer DN 125 Zuleitung mit einer Leistung von 1200 Liter pro Minute entnommen werden. Nach Öffnen eines Hauptventils kann von zwei B-Anschlüssen, welche jeweils mit einer abnehmbaren C-Reduzierung bestückt sind, Wasser entnommen werden. Ein Hochbehälter bevorratet 122 Kubikmeter Löschwasser und versorgt damit die permanent zirkulierende Leitung. Im Abschnitt von Wien sind die Löschleitungen trocken ausgeführt. Im Bedarfsfall werden sie im Bereich der Notausstiege gespeist. Die beiden Löschleitungen können im Bedarfsfall an der Landesgrenze miteinander verbunden werden. Der gesamte Wienerwaldtunnel ist mit Fahrzeugen befahrbar. Im zweiröhrigen Teil sind in jedem Gleisbereich vier Wendenischen zu finden. Nach einfachem manuellen Abbau der Handläufe stehen elf Meter Radius zum Wenden zur Verfügung. Diese Nischen können somit auch mit Autobussen befahren werden. Die Brandrauchentlüftung fördert 320 Kubikmeter Luft pro Minute über eine 210 Meter lange vertikale Kaverne ins

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Freie. Dieser Notfallentlüftungsschacht befindet sich kurz vor dem Übergang vom zweiröhrigen zum einröhrigen Abschnitt. Am Portal Chorherrn ist ein ca. 1500 Quadratmeter großer Rettungsplatz angelegt. Dieser ist mit einem Infostand, zwei Hydranten, einer Portalplatzbeleuchtung und einem Auffangbecken für 100 Kubikmeter Tunnelwasser bzw. austretende Schadstoffe ausgestattet. Im Infostand sind das Feuerwehrbedienfeld der Brandmeldeanlage (Technikgebäude), eine Windrichtungsanzeige, Schlüsselkästen, zwei Bedieneinheiten der Oberleitungssignalisierung-Anlage (OLSIG) sowie ein Elektroverteiler untergebracht. Am Portal selbst wird im Einsatzfall die Einsatzleitung, der Atemschutzsammelplatz, ein Logistikbereich und ein Triageplatz des Rettungsdienstes eingerichtet.

Das Feuerwehr-Einsatzkonzept Die Anforderung der Feuerwehr erfolgt durch den Notfallkoordinator der ÖBB im Sinne des innerbetrieblichen Notfallmanagements. Dieser verständigt entsprechend des betreffenden Streckenkilometers die zuständige Feuerwehrnotrufstelle. Dies sind entweder die Landeswarnzentrale NÖ bzw. Bezirksalarmzentrale Tulln, die Abschnittsalarmzentrale

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Tunneleinsatzkonzept

Purkersdorf oder die Nachrichtenzentrale der Berufsfeuerwehr Wien. Der Wienerwaldtunnel besitzt im Einsatzfall drei Portale. Diese sind der Rettungsplatz bei Chorherrn für die Einsatzkräfte aus dem Bezirk Tulln, die Notausstiege im Bereich Wien für die Blaulichtorganisationen aus Wien und das Portal Hadersdorf-Weidlingau für die Einheiten aus dem Feuerwehrabschnitt Purkersdorf. Im Einsatzfall werden immer alle drei Portale besetzt. Die Gesamtfeuerwehreinsatzleitung des Wienerwaldtunnels obliegt immer dem Portal im Tullnerfeld und somit dem Bezirksfeuerwehrkommando Tulln. Die Einfahrt mit Feuerwehrfahrzeugen ist nur von den Portalen im Tullnerfeld und in Hadersdorf möglich.

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Entsprechend wurden seitens der ÖBB jeweils ein Rüstlöschfahrzeug-Tunnel bei den Feuerwehren Ollern und Purkersdorf, jeweils ein Versorgungsfahrzeug bei den Feuerwehren Judenau und Steinbach sowie jeweils ein Atemluftfahrzeug bei den Feuerwehren Purkersdorf und St. Andrä-Wördern stationiert. Im Alarmplan des Bezirkes Tulln sind noch weitere Rüstlöschfahrzeuge-Tunnel und Versorgungsfahrzeuge vom Stationierungskonzept der Tunnelkette Tullnerfeld berücksichtigt. Die Alarmpläne des Bezirksfeuerwehrkommandos Tulln und des Abschnittfeuerwehrkommandos Purkersdorf berücksichtigen nicht den Einsatz gesamter Feuerwehren, sondern nur spezifischer Fahrzeuge von mitwirkenden Feuerwehren, die dann in ihren Feuerwehrhäusern mit den nicht ausgerückten Mitgliedern die Einsatzreserven bilden. Die Herausforderung besteht darin, die anfängliche Chaosphase abzufedern und den großen Kräfte- und Gerätebedarf für den Tunneleinsatz bereitzustellen. Um dieses Szenario zu beherrschen, wurde ein Einsatzplan samt Kommunikationsplan erstellt. Zusätzlich haben die eingeteilten Einheiten spezifische Einsatzchecklisten erhalten. Großer Wert wird auf eine starke Führungsstruktur am Portalplatz im Tullnerfeld gelegt. Wichtig ist es hier auch Melder einzusetzen um den Funkweg zu entlasten. Die Führungsstruktur besteht bei Brand- und technischen Einsätzen aus vier Kommandofahrzeugen und wird bei einem Schadstoffszenario mit einem weiteren verstärkt. Das Kommandofahrzeug „Einsatzleitung Wienerwaldtunnel“, für die Kommunikation mit den anderen Portalen zuständig, unterstützt den Feuerwehreinsatzleiter bei der Dokumentation des Einsatzes und ist Schnittstelle zu anderen Einsatzorganisationen, den ÖBB und der Behörde. Drei weitere Kommandofahrzeuge widmen sich den Einsatzabschnitten Tunneleinsatz, Atemschutz und Logistik. Alle Einheiten, die in den Tunneleinsatz gehen, werden dem Kommando Einsatz übergeben und müssen auf die entsprechende Sprechgruppe wechseln. Im Tunnel selbst übernimmt der Gruppenkommandant der Tunnelvorauseinheit des RLFA-T Ollern die Tunneleinsatzabschnittsleitung und leitet so den Einsatz beim Schadensereignis vor Ort. Dieser fordert nach

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Fotos: FF Ollern

Der Wienerwaldtunnel und die Feuerwehren

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Tunneleinsatzkonzept Der Wienerwaldtunnel und die Feuerwehren

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seiner Bestätigung der vorhandenen Sicherheit in der gesunden Röhre, in die immer zur Erkundung eingefahren wird, weitere Kräfte an. Eine weitere Führungseinheit übernimmt die Aufgabe der Tunnelzutrittskoordination. Hier werden alle Fahrzeuge und deren mitfahrende Personen namentlich erfasst und beim Ausfahren aus dem Tunnel das Verlassen dieser wieder registriert und die Vollzähligkeit geprüft. Zusätzlich übernimmt eine Feuerwehr die Regelung der Zufahrt auf den Portalplatz. Nur Fahrzeuge mit entsprechender Berechtigung dürfen auf den Rettungsplatz einfahren. Alle alarmierten Einheiten der Feuerwehr und des Rettungsdienstes haben auf der Bahnbegleitstraße ihren Bereitstellungsraum. Diese Landesstraße wird im Einsatzfall gesperrt und ein Einbahnsystem, das durch Kräfte der Feuerwehr und Polizei geregelt wird, sorgt für eine geordnete Zu- und Abfahrt. Bevor Kräfte überhaupt in den Tunnel vorrücken können, muss der Feuerwehreinsatzleiter gemeinsam mit dem ÖBB Notfallkoordinator bzw., wenn bereits eingetroffen, mit dem ÖBB Einsatzleiter den sicheren Einsatzbereich herstellen. Die Strecke muss freigefahren, der Strom abgeschaltet, die automatische Erdung erfolgt, die Sichterdung angebracht und der Einsatzbereich mittels Ausklapptafeln im Gleisbereich gekennzeichnet sein. Erst dann öffnet sich ein elektronisch gesicherter Schlüsseltresor, der den Schlüssel zum Öffnen des Schrankens für die Zufahrt auf den Gleisbereich beinhaltet. Der Prozess nimmt etwas Zeit in Anspruch, ist aber wichtig, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Durch die Installation der OLSIG und dem damit verbundenen Umstand, dass der Feuerwehreinsatzleiter einen Sicherheitsschlüssel der Anlage beim Abarbeiten der Checkliste abzieht, ist ein Wiedereinschalten der Stromanlage technisch unmöglich. Ein solches OLSIG Bedienfeld befindet sich auch beim Portal Hadersdorf-Weidlingau. Die Kommunikation zwischen den beiden Portalen ist somit als sehr wichtig anzusehen.

Die Tunnel-Sicherheitsübungen Bereits vor der offiziellen Inbetriebnahme des Wienerwaldtunnels wurden Übungen unter Beteiligung

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von Feuerwehr, ÖBB, Rettungsdienst, Polizei und Behörde bundesländerübergreifend abgehalten. Von kleinen Übungen steigerte man sich zur Großübung. Die Erkenntnisse wurden immer wieder gemeinsam eingearbeitet und so ein effektives und effizientes Einsatzkonzept geschaffen. Im Jahresturnus üben die Kommandoeinheiten im Rahmen einer Stabsübung. Im November 2016 fand nach vier Jahren wieder eine Sicherheitsübung mit 170 Einsatzkräften im Wienerwaldtunnel selbst statt. Die Übung hat aufgezeigt, dass durch die über die Jahre aufrechterhaltene Kooperation zwischen allen beteiligten Organisationen ein wichtiger und wertvoller Beitrag zur Tunnelsicherheit geleistet werden kann.

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brandschutz Wissen für den Feuerwehrkommandanten

Einsatz von Plänen im Feuerwehrdienst Pläne sind vereinfachte und verkleinerte Darstellungen der Wirklichkeit. Sie dienen zur raschen Orientierung und können bei der Planung unterstützen. Brandschutzpläne werden zum Beispiel im Zuge von gewerbeund baurechtlichen Verfahren durch jene Behörde vorgeschrieben, die den Bescheid ausstellt. Dies erfolgt meist für Objekte mit besonderen Risiken, erhöhter Brandgefahr, automatischen Lösch- und Detektionsanlagen sowie großen Ausdehnungen.

Winterschulungen bieten sich an: Pläne lesen und verstehen lernen.

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randschutzpläne sind ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie werden sowohl von der Feuerwehr als auch von den Kräften des Betriebsbrandschutzes (Brandschutzbeauftragter, Brandschutzgruppen) genützt. Eine wesentliche Fähigkeit eines Feuerwehrkom-

mandanten im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes besteht darin, einen Brandschutzplan lesen und korrekt interpretieren zu können. Die letzte Überarbeitung der TRVB 121 O erfolgte im Jahr 2014 mit Ergänzungen im Jahr 2015. Diese TRVB stellt in Österreich das wesentliche Regelwerk für

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brandschutz Wissen für den Feuerwehrkommandanten

die Erstellung von Brandschutzplänen dar und kann über den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband bzw. die Österreichischen Brandverhütungsstellen bezogen werden. Das Regelwerk definiert die Inhalte und die Gestaltungsform von Brandschutzplänen. Eine wesentliche Aufgabe für einen Kommandanten oder eine von ihm betraute Person ist die Vidierung dieser Pläne. Mit der Vidierung wird die formale(!) Richtigkeit (z.B. richtige Farben, Symbole etc.), und damit die Einhaltung der Regelungen der TRVB, des Brandschutzplanes durch Unterschrift und Stempel bestätigt.

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Folgende Unterlagen sind die Mindestanforderungen für Brandschutzpläne und müssen immer vorhanden sein: • Deckblatt – Enthält die Objektbezeichnung, Feuerwehreinsatzadresse, Feuerwehrhauptzugang, Postadresse, Liste der zugehörigen Geschoßpläne mit Hauptnutzung und Plandatum, Angaben zum Verfasser sowie einem Feld für die Vidierung durch die Feuerwehr • Objektbeschreibung – Vom Betreiber unterzeichnete brandschutztechnische Beschreibung des Objekts • Legende – Es werden nur die jeweils verwendeten Plansymbole angeführt • Lageplan – Übersichtsplan des Objekts und des angrenzenden Umfeldes für eine erste Lagebeurteilung. • Geschoß-(Grundriss)pläne – die erforderlichen Pläne je Objekt Für die Vidierung genügt grundsätzlich die Überprüfung der vorgelegten Unterlagen gemäß der Vorgaben der TRVB. Eine Begehung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber zusätzlich als Schulung für die Einsatzmannschaft genutzt werden. Durch den Vergleich mit der Wirklichkeit gewinnt der Brandschutzplan noch mehr an Informationskraft. Es ist allerdings nicht Aufgabe der Feuerwehr, den Planstand und sämtliche Eintragungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Diese Verantwortung liegt beim Planverfasser und Betriebsinhaber. Der Kommandant bzw. die eintreffenden Ein-

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satzkräfte rechnen grundsätzlich mit dem Vorhandensein und der Funktion der eingetragenen Einrichtungen. Im Zuge von ergänzenden Übungen und Begehungen kann der Umgang und die Orientierung mit dem Brandschutzplan durch die verschiedenen möglichen Einsatzleiter geübt werden. Die Beherrschung der richtigen Interpretation der im Brandschutzplan eingezeichneten Elemente ist eine wesentliche Fähigkeit. Dazu gehört neben dem Erkennen der Symbole auch das Wissen über die Funktionsweise und Wirksamkeit der beschriebenen Einrichtungen. Nur wenn das Auslegungskonzept einer Druckbelüftungsanlage auch verstanden wird, können ergänzende Einsatzmaßnahmen wirkungsvoll darauf abgestimmt werden. Im Gegenzug können durch unsachgemäße Handlungen die Wirksamkeit der Systeme eingeschränkt oder sogar aufgehoben werden.

Weiterführende Informationen „Basiswissen“ • TRVB 121 O – Brandschutzpläne für den Feuerwehreinsatz • ÖNORM EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“

Expertenwissen Aus einem Brandschutzplan gemäß der aktuellen TRVB kann viel mehr Nutzen gezogen werden, als ihn nur als Orientierungsplan zu verwenden. Durch die Darstellung der vorhandenen baulichen und anlagentechnischen Brandschutzeinrichtungen können wertvolle Erkenntnisse für die direkte oder vorbeugende Einsatzplanung gezogen werden. • Personenrettung ÌÌ Wo können sich Personen am wahrscheinlichsten aufhalten (Nutzungsbezeichnung, Sammelräume)? ÌÌ Welche Fluchtwege stehen zur Verfügung? Wo ist eine Trennung der Zugriffswege der Feuerwehr für Personenrettung und Brandbe-

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kämpfung möglich und sinnvoll? ÌÌ Einsatzmöglichkeiten für Hubrettungsfahrzeuge? Können den Fahrzeugen sinnvolle Einsatzbereiche zugeordnet werden (Funktion)? ÌÌ Zuteilung von Aufstellungsflächen für Rettungsdienst. Festlegung von Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten. Festlegung von Einbahnsystemen unter Einbindung der Polizei • Brandbekämpfung ÌÌ Vorhandensein von technischen Systemen (Brandmeldetechnik, Löschsysteme, Rauchund Wärmeabzug, etc.) ÌÌ Brandabschnitte: Welche sind betroffen? Welche Grenzen sollen verteidigt werden? Kontrolle von Brandabschnitten bezüglich deren Funktion (z.B.: geschlossene Brandabschnittselemente) ÌÌ Organisation der Löschwasserversorgung zum und im Brandobjekt (Wasserentnahmestellen, Einspeisemöglichkeiten, interne Löschwasserversorgung) ÌÌ Abschätzung der benötigten Schlauchlänge und Strahlrohranzahl zur Durchführung des jeweiligen Auftrages (z.B.: Brandbekämpfung im 3. OG ohne Wandhydranten in einem Altbau) ÌÌ Hinweise auf besondere Gefahrenmomente

(Gase, Chemikalienlager, radioaktive Strahlung, Elektrizität) • Schadstoffeinsatz ÌÌ Darstellung von Kanaleinläufen und der Fließrichtung im Kanal ÌÌ Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerort, Lagerart) ÌÌ Löschwasserrückhalteeinrichtungen und deren Bedienelemente • Einsatzleitung ÌÌ Lageeinweisung und Befehlsausgabe für Unterstützungskräfte ÌÌ Organisation und Dokumentation von Einsatzabschnitten ÌÌ Lageführung (z.B.: Übersichtsdarstellung, Detailpläne, Objektinformationen) Aus dieser beispielhaften Aufzählung ist ersichtlich, dass im Vorfeld anhand der Brandschutzpläne eine ausgezeichnete Basis für tatsächliche Einsatzpläne geschaffen werden kann. Sinnvoll ist die gemeinsame Erarbeitung von betriebsinternen Alarmierungs- und Verständigungsplänen, Alarmierungsbzw. Sonderalarmpläne, für die Feuerwehren Gefahrenabwehrpläne-Einsatzunterlagen und ein betriebsinterner Maßnahmenplan. Vorhandene Flucht- und Rettungswegpläne stellen auch eine

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Pläne mit der Realität vergleichen: Dabei können Vorstellungskraft und Routine geschult werden.

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brandschutz Wissen für den Feuerwehrkommandanten

hervorragende Unterstützung für die Einsatzplanung bei Schadensereignissen mit hoher Anzahl von gefährdeten Personen dar. Die erarbeiteten Pläne und Maßnahmenkataloge sollten regelmäßig evaluiert und im Bedarfsfall überarbeitet werden. Gemeinsame Einsatzübungen zum Testen der internen Abläufe, Überprüfung der Wirksamkeit und Vollständigkeit der Unterlagen sowie die Zusammenwirkung mit den Einsatzkräften sind essentiell. Es nützt kein Plan, wenn er nicht richtig interpretiert werden kann oder zu einer falschen Entscheidung verleitet. Der Umgang und Einsatz von Brandschutz- und weiterer Einsatzpläne muss auch feuerwehrintern regelmäßig geübt und überprüft werden. Es sollte zur Selbstverständlichkeit werden, im Einsatzfall mit Plänen zu arbeiten. Gerade Winterschulungen bieten sich für Objektbegehungen und Planspiele für größere Einsatzverbände an. Bei größeren Objekten mit zum Beispiel mehreren Brandmeldekriterien und Zufahrtspunkten liegen möglicherweise auch mehrere Parien von Brandschutzplänen in verschiedenen Plankästen vor. Im Einsatzfall kann die größere Anzahl von Plänen sehr hilfreich sein, jedoch muss auch die Aktualisierung sämtlicher Planparien bedacht werden. Die Organisation und Verteilung von Einsatzunterlagen und

die Verfügbarkeit im Schadensfall sind ebenfalls relevante Kriterien die im Vorfeld geklärt werden müssen. Wissen und Erfahrungen geben uns das Rüstzeug und die Sicherheit, um in jeglichen Einsatzsituationen zu bestehen. Mit der permanenten Weiterentwicklung und Vergrößerungen unserer Kompetenzen und Einsatzvorbereitungen ermöglichen wir eine gute Basis für eine erfolgreiche Zukunft.

Weiterführende Informationen „Expertenwissen“ • DIN ISO 23601– 2010-12: Sicherheitskennzeichnung - Flucht- und Rettungspläne • ÖBFV RL B-01 „Alarm- und Gefahrenabwehrpläne z. ÖNORM A 9030 Teil 1: Alarmpläne • RL B-02 „Alarm- und Gefahrenabwehrpläne z. ÖNORM A 9030 Teil 2: Einsatzunterlagen“ • RL B-03 „Alarm- und Gefahrenabwehrpläne z. ÖNORM A 9030 Teil 3: Einsatzmaßnahmen“

Prüfstelle für Brandschutztechnik

Foto: M. Seyfert

Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle

Zentrale Wien: Voitgasse 4, 1220 Wien +43 (0)1 544 12 33 office@pruefstelle.at

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>> Überprüfung und Revision von brandschutztechnischen Anlagen, wie Brandmeldeanlagen, Brandfallsteuerungen, Sprinkler- und Gaslöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und Druckbelüftungen

Durch praxiserfahrene Prüfer, welche vor allem im beratenden Sektor und in der Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten und Brandschutzevaluierungen tätig sind, können auch die nicht akkreditierungsfähigen Bereiche durch die Prüfstelle für Brandschutztechnik abgedeckt und für Sie zielführend umgesetzt werden. So werden Brandschutzpläne erstellt und die begleitende Baukontrolle und Bauüberwachung angeboten. Außerdem bieten wir als eine der wenigen Stellen in Österreich Entrauchungs-, Brand- und Fluchtwegsimulationen sowohl nach dem Feldals auch Zonenmodell an.

>> Typenprüfungen von Brandmelderzentralen, Brandmeldesystemen, Brandfallsteuer- und Einsatzleitsystemen, Gaslöschsystemen, Elektroakustischen Notfallsystemen und Sauerstoffreduktionssystemen UNSERE KOMPETENZEN ... IHRE VORTEILE

12/2016

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Das offizielle Magazin des Österreichische

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jetzt ABO LLEN! BESTE r.at feuerweh Retouren an ÖBFV Medien GmbH, Voitgasse 4, 1220 Wien Österreichische Post AG / Sponsoring.Post 16Z040656 S

zum neuen öbfvmaga zin ab Seite 9 atemschutz

Neue Richtlinie des ÖBFV für Atemschutzuntersuchungen „RL S-01“ – ab Seite 14.

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BUNDESBEWERBE

Infos zu Kapfenberg 2016 (Aktive) und Feldkirch-Gisingen 2016 (Jugend) – ab Seite 20.

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Rechtliche Grundlagen der Katastrophenhilfe durch Feuerwehren – ab Seite 28.

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10er-Abo mit gratis Spielepaket von Ravensburger um € 179,für die ersten 90 Bestellungen

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