FEUERWEHR.AT 2016/01-02

Page 1

Das offizielle Magazin des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes

UNSER NEUES MAGAZIN

1-2/2016

jetzt ABO EN! L L E T BES r.at h e w r feue

Retouren an ÖBFV Medien GmbH, Voitgasse 4, 1220 Wien Österreichische Post AG / Sponsoring.Post 16Z040656 S

Infos zum neuen öbfvmagazin ab Seite 9 atemschutz

Neue Richtlinie des ÖBFV für Atemschutzuntersuchungen „RL S-01“ – ab Seite 14.

BUNDESBEWERBE

Infos zu Kapfenberg 2016 (Aktive) und Feldkirch-Gisingen 2016 (Jugend) – ab Seite 20.

kat-management Rechtliche Grundlagen der Katastrophenhilfe durch Feuerwehren – ab Seite 28.


ABOnnieren sie jetzt unser neues magazin!

jetzt ABO BESTELLEN! feuerwehr.at


abo-aktion für feuerwehren 1 heft + 1 gratis um nur € 27,2 hefte + 1 gratis um nur € 49,3 hefte + 1 gratis um nur € 69,5 hefte + 1 gratis um nur € 109,10 hefte + 1 gratis um nur € 179,im Jahresabo: 10 Ausgaben, porto in österreich inkludiert, online-bestellung und abo-bedingungen auf www.feuerwehr.at

Das offizielle Magazin des Österreic

hischen Bundesfeuerwehrverbandes

UNSER NEUES MAGA ZIN Infos

jetzt ABO LLEN! S BE TE r.at h feuerwe Retouren an ÖBFV Medien GmbH, Voitgasse 4, 1220 Wien Österreichische Post AG / Sponsoring.Post 16Z040656 S

zum neuen öbfvmaga zin ab Seite 9 atemschutz

Neue Richtlinie des ÖBFV für Atemschutzuntersuchungen „RL S-01“ – ab Seite 14.

BUNDESBEWERBE

Infos zu Kapfenberg 2016 (Aktive) und Feldkirch-Gisingen 2016 (Jugend) – ab Seite 20.

1-2/2016

kat-management

Rechtliche Grundlagen der Katastrophenhilfe durch Feuerwehren – ab Seite 28.


INHALT & EDITORIAL

Aus dem ÖBFV

Ein einzigartiges Netzwerk Sie halten nun die erste Ausgabe unseres neuen offiziellen Magazins in Händen. Damit möchten wir Sie in Zukunft über die wichtigsten Informationen und Neuerungen aus dem österreichischen Feuerwehrwesen auf dem Laufenden halten. In unserer schnelllebigen Zeit stehen wir jeden Tag vor Herausforderungen. Viele dieser Herausforderungen können besser bewältigt werden, wenn im Team gearbeitet wird. „Wissen ist Macht“, wusste schon der englische Philosoph Francis Bacon vor rund 400 Jahren. Dieses Wissen in Form von Reportagen, Berichten, Ankündigungen oder Hinweisen nützt uns am meisten, wenn wir es weitergeben, teilen und nicht für uns behalten. Nur so können wir alle von diesem Wissen profitieren. Das weltweit einzigartige Netzwerk der österreichischen Feuerwehren wird dadurch noch besser genutzt. Wir freuen uns schon auf ein spannendes Jahr 2016 mit vielen kleinen aber auch großen Herausforderungen, mit hoffentlich wenig Einsätzen und einem erfolgreichen Miteinander.

Euer Albert Kern Präsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes

04

JAN/FEB 2016 Registrierkassenpflicht für Feuerwehren? Neue Führungskräfte Neue Richtlinie „Einsatztauglichkeit“ Bundesbewerbe Katastrophenhilfe & die Feuerwehr Eisrettung Vorbeugender Brandschutz: Regelwerke

06 10 14 20 28 32 40

IMPRESSUM: Medieninhaber: ÖBFV Medien GmbH, Voitgasse 4, 1220 Wien, GF: Albert Kern, Präsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV), FN441767h, Herausgeber: Österreichischer Bundesfeuerwehrverband, Voitgasse 4, 1220 Wien, Hersteller: DONAU FORUM DRUCK Ges.m.b.H., 1230 Wien, Redaktion & Medienkooperationen: Ing. Richard Berger, BA, richard.berger@feuerwehr.at, Mobil: +43 664 8827 98 34, Redaktion & Marketing: Mathias Seyfert, BA, m.seyfert@feuerwehr.at, Mobil: +43 664 8827 98 33, Abonnements: Jahrespreis (10 Hefte, versandkostenfrei) im Inland: € 27,- , EU: zuzüglich Versandkosten von € 36,- (insgesamt € 63,-). Jahres-Abos verlängern sich automatisch zum jeweils gültigen Jahresbezugspreis. Abos können jeweils 30 Tage vor Ende des Bezugsjahres schriftlich (per Post oder eMail) gekündigt werden. Online-Bestellung www.feuerwehr.at offenlegung: Medieninhaber: ÖBFV Medien GmbH, Erstellung und Vertrieb von Medien (Ankündigungsunternehmen), Voitgasse 4, 1220 Wien, GF: Albert Kern, Präsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV), Beteiligungsverhältnisse: Die ÖBFV Medien GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des ÖBFV, Voitgasse 4, 1220 Wien, Über den Inhaber: ÖBFV: Vorstand: Präsident Albert Kern, Vizepräsident Armin Blutsch, Vizepräsident Ing. Franz Humer, MSc, Vizepräsident DI Dr. Gerald Hillinger sowie alle weiteren Mitglieder des Präsidiums des ÖBFV, Vereinszweck: Ziele des ÖBFV sind die einheitliche Gestaltung der Organisation, der Ausrüstung und der Ausbildung der österreichischen Feuerwehren, unter Berücksichtigung der föderalistischen Struktur der Republik Österreich sowie die Vertretung jener Interessen der Feuerwehren, die über den Bereich eines Bundeslandes und des Bundesgebietes hinausgehen. Blattlinie: FEUERWEHR.AT ist das Fachmagazin des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes. Es richtet sich an Feuerwehrmitglieder, Führungskräfte und Experten aus dem Bereich Brandschutz, Katastrophenmanagement, Sicherheit und Forschung sowie an Firmen, Hersteller und Partner des Feuerwehrwesens. FEUERWEHR.AT informiert über die Tätigkeiten des Bundesfeuerwehrverbandes, der Landesfeuerwehrverbände, der freiwilligen, Berufs- und Betriebsfeuerwehren sowie über feuerwehrnahe Branchen und Organisationen.

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


INHALT & EDITORIAL

Aus der Redaktion / Öffentlichkeitsarbeit

Wir sind 100% ÖBFV

14

Wir sind stolz, das neue Magazin des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes zu präsentieren. Was das Team rund um das neue Magazin vor hat und wie wir aufgestellt sind, liest man im Beitrag auf Seite 9. Selbstverständlich werden wir versuchen, Eure Wünsche als Leser zu erfüllen. Damit uns das gelingt ist Feedback wichtig. Aber auch Eure Ideen und Vorschläge sowie Presseaussendungen sind uns wichtig. Sendet uns Eure Aussendungen und Beiträge an redaktion@feuerwehr.at. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen! Euer Redaktionsteam Thomas Meier, Andreas Rieger, Richard Berger, Mathias Seyfert PS: Zu jedem Abo gibt es für Feuerwehren +1 Heft gratis! www.feuerwehr.at

BFLB / BFJLB 2016

20

10

Feuerwehren Braunau (OÖ) und Wildon (STMK) standen im Finale um den CDM Award 36

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

jetzt ABO BESTELLEN! feuerwehr.at

Das neue ÖBFV-MAGAZIN

05


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

REGISTRIERKASSENPFLICHT FÜR FEUERWEHREN? Seit 2015 sind sie viel diskutiert: Mit 1. Jänner 2016 traten die Belegerteilungspflicht und die Registrierkassenpflicht für Unternehmer in Kraft. Verunsicherung löste das nicht nur bei Betrieben, sondern auch bei verschiedenen Vereinen, Organisationen und Feuerwehren aus, die – beispielsweise bei Veranstaltungen – Barzahlungen entgegennehmen. Welche Regeln Feuerwehren zu beachten haben, hat der ÖBFV hier für Sie dargestellt. Referat 6 „Finanzen“ des ÖBFV

TIPP

Vorausplanung der Veranstaltungen! Planen Sie schon zu Jahresbeginn ein, wann und wie lange Veranstaltungen stattfinden sollen. Das erspart die kurzfristige Absage oder Nachzahlungen.

R

egistrierkassen sind grundsätzlich nur für steuerpflichtige Betriebe erforderlich. Feuerwehren sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nur mit ihren so genannten „Betrieben gewerblicher Art“ steuerpflichtige Betriebe „begründen“ können.

Ausnahmeregelung für steuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art Kein Betrieb gewerblicher Art und somit keine steuerpflichtige Tätigkeiten werden begründet bei • entgeltlicher Durchführung geselliger oder gesellschaftlicher Veranstaltungen aller Art • in einer Dauer von maximal vier Tagen (siehe Berechnung, Seite 7), davon drei Tage mit gastgewerblicher Betätigung (Ausgabe von Speisen und Getränken) • die Erträge nachweislich für einen gemeinwirtschaftlichen Zweck verwendet werden • dieser Veranstaltungen nach außen hin erkennbar zur materiellen Förderung für Feuerwehrzwecke verwendet werden • die Verwendung für Feuerwehrzwecke auch tatsächlich stattfindet. Werden diese drei (vier) Tage überschritten, liegt ein steuerlicher Betrieb vor. Für diesen steuerpflichtigen Betrieb besteht nicht nur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, er unterliegt sowohl der Körperschaft- als auch der Umsatzsteuer verbunden mit

06

der Verpflichtung zur Buchführung oder zumindest zur Führung einer Einnahmen-Ausgabenrechnung nach den Regeln des Steuerrechts. Ebenso unterliegt er dem Gewerberecht mit allen damit verbundenen Folgen (Betriebsanlagengenehmigung, etc.).

Registrierkassenpflicht bei Vorliegen eines steuerpflichtigen Betriebes Liegt ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art vor, besteht Registrierkassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von 15.000 Euro und einem darin enthaltenen Barumsatz von 7.500 Euro. Unter Umsatz sind die Einnahmen ohne rechnerische Umsatzsteuer zu verstehen. Bei einem Umsatzsteuersatz von 20% bedeutet dies Gesamteinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) von 18.000 Euro und darin enthaltenen Bareinnahmen von 9.000 Euro. Als Umsatz sind Lieferungen oder Leistungen gegen Entgelt anzusehen, echte Spenden (ohne echte Gegenleistungen wie z.B. Erträge aus Haussammlungen, wenn damit keine Eintrittskarten für Veranstaltungen verkauft werden) zählen nicht als Umsatz. Damit jedoch überhaupt ein Umsatz vorliegt, muss eine Zuordnung zu einem Betrieb gewerblicher Art gegeben sein. Ist dies nicht der Fall, – weil etwa die 3-Tages-Regel eingehalten wird – sind diese Einnahmen in Bezug auf die Registrierkassenpflicht irrelevant.

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

Vielfach wird die DreiTages-Regel irrtümlich mit der 48-Stunden-Regelung für Vereine in Verbindung gebracht. Dies geschieht jedoch zu Unrecht: die 48-Stunden-Regel ist eine Regelung für gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts wie z.B. Vereine und findet auf Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Feuerwehren ebenso wenig Anwendung wie Begrenzungen hinsichtlich des Honorars allfälliger auftretender Musikgruppen.

Foto: pixabay/blickpixel

Berechnung der drei (vier) Tage Es wird auch nicht – wie bei Vereinen – in ein großes oder kleines Fest unterschieden, sondern für die Feuerwehr gilt ausschließlich die 3 (4) Tagesregel. Dabei wird jeder angefangene Tag als voller Tag gerechnet: Beispiel 1 Ein Feuerwehrfest beginnt am Freitag um 20 Uhr mit einem Dämmerschoppen, setzt sich am Samstag mit einem Schankbetrieb ab 14 Uhr und einer um 20 Uhr beginnenden abendlichen Tanzunterhaltung mit einer Musikgruppe fort. Das Fest findet am Sonntag mit einer Feldmesse um 9 Uhr mit anschießendem Frühschoppen, der um 12 Uhr endet, seinen Abschluss. Ergebnis: Es liegt eine Veranstaltung von drei Tagen vor. Allerdings werden an sich eintägige Veranstaltungen, die über Mitternacht andauern nur als eintägige Veranstaltung gezählt.

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

Beispiel 2 Der Feuerwehrball beginnt um 20 Uhr und endet um 3 Uhr früh. Ergebnis: Der Feuerwehrball zählt trotzdem nur als eintägige Veranstaltung. Nicht in die drei Tage werden Verpflegungsausgaben eingerechnet, die der eigentlichen (hoheitlichen) Tätigkeit untergeordnet sind und dieser unmittelbar dienen. Beispiel 3 Während einer Ausbildungstätigkeit wird den Teilnehmern vorbereitete Verpflegung gereicht, die jedoch zu bezahlen ist. Ergebnis: Die Verpflegungsausgabe dient ausschließlich der Ausbildungstätigkeit, die ausschließlich der (steuerfreien) hoheitlichen Tätigkeit zugerechnet wird. Sie unterliegen weder einer Steuer- noch Registrierkassenpflicht. Folgen der Überschreitung der drei (vier) Tages-Regel Werden die drei (vier) Tage überschritten, bewirkt dies, dass sämtliche gesellige oder gesellschaftliche Aktivitäten steuerpflichtige Betriebe sind und der Umsatz- und Körperschaftssteuer sowie dem Gewerberecht unterliegen. Die Umsätze aus allen Betrieben

07


ÖBFV-NEWS

Foto: FF Wiener Neudorf

Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

gewerblicher Art werden zusammengerechnet und bei Überschreitung der Umsatzgrenze (15.000 Euro Gesamtumsatz, davon 7.500 Euro Barumsatz) besteht Registrierkassenpflicht.

dertag etc.), wird diese Aktivität als ein weiterer Tag der Feuerwehr gezählt und bewirkt, dass alle Veranstaltungen steuerpflichtige Betriebe mit den oben beschriebenen Folgen sind.

Neuer Tag ab Mitternacht?

Beispiel 4 Neben einem 3-tägigen Feuerwehrfest (mit Ausschank) beteiligt sich die Feuerwehr mit einem Punschstand beim Adventmarkt. Ergebnis: Sowohl der Punschstand als auch das 3-Tagesfest sind ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art, mit all den damit verbundenen Folgen.

„An sich eintägige Veranstaltungen, die über Mitternacht andauern werden nur als eintägige Veranstaltung gezählt.“

Aktivitäten von Teilen der Feuerwehr Werden von Teilen der Feuerwehr (z.B. Feuerwehrjugend, Wettkampfgruppe, bestimmter Zug der Feuerwehr etc.) eine weitere Unternehmung durchgeführt (z.B. Punschstand, Labstation beim Wan-

Beispiel 5 Neben einem 3-tägigen Feuerwehrfest (mit Ausschank) betreibt die Wettkampfgruppe zu Silvester einen Punschstand. Der Reinerlös kommt ausschließlich der Wettkampfgruppe zugute. Ergebnis: Die Aktivität der Wettkampfgruppe wird der Feuerwehr zugerechnet, auch die Kasse der Wettkampfgruppe ist eine (Neben-)Kasse der Feuerwehr. Da an mehr als drei Tagen ein gastgewerblicher Ausschank der Feuerwehr vorliegt, ist sowohl der Punschstand als auch das 3-Tagesfest ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art, mit all den damit verbundenen Folgen.

TIPP

08

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

ALLE INFOS ÜBER UNSER NEUES MAGAZIN Herzliche Gratulation! Sie halten das erste Exemplar des neuen offiziellen Magazins des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes in Händen. Somit haben Sie bereits einen ersten Eindruck erhalten. Aber welchen Weg wollen wir mit diesem Magazin beschreiten? Wofür steht es? Und wie kann man es mitgestalten? Einen kurzen Überblick hat die Redaktion von FEUERWEHR.AT auf dieser Seite zusammengestellt. Redaktion

FEUERWEHR.AT wird als offizielles Magazin des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes geführt. Es ist in keiner Weise ein Konkurrenzmedium zu den Magazinen der Landesfeuerwehrverbände. Vielmehr ist der gegenseitige Austausch mit den Landesmedien, die Lieferung von Informationen sowie Unterstützung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit unser erklärtes Ziel.

ÖBFV Medien GmbH Für die Herstellung des Magazins hat der ÖBFV eine 100-prozentige Tochtergesellschaft gegründet: die ÖBFV Medien GmbH. Sie unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit des ÖBFV und ist Ansprechpartner für Leser, Werbekunden und Medienpartner. Ihr persönliches Abo Bleiben Sie mit Ihrem persönlichen Abo zu einem attraktiven Preis von € 27,- am Puls der Zeit – denn damit unterstützen Sie direkt den ÖBFV und das österreichische Feuerwehrwesen – und sichern sich selbst den direkten Zugang zu Informationen aus den ÖBFV-Sachgebieten. Damit der Österreichische Bundesfeuerwehrverband seine Mitglieder direkt und ungefiltert infor-

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

mieren kann, ist die Vernetzung zwischen den Mitarbeitern des Magazins und den Referaten und Sachgebieten immens wichtig. Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband sieht die ÖBFV Medien GmbH und das neue Magazin FEUERWEHR.AT als Chance, professionell in die Medienlandschaft einzutauchen und die vielschichtige Arbeit des Verbandes an die Feuerwehren zu kommunizieren. Dies kann auch als Motor gesehen werden, da die Sachgebiete ihre Arbeit gebührend im Magazin präsentieren und dadurch den Vortrieb in manchen Projekten österreichweit forcieren können. Zusätzlich öffnet das eigene Medium die Türen für Kooperationen und Partnerschaften, die ohne ein eigenes Magazin nicht möglich wären. Was das bedeutet, wird man an dieser Stelle bald lesen.

www

www.feuerwehr.at Hier finden Sie weitere Information zum Heft und zur Abo-Aktion.

Gestalten Sie die Inhalte von FEUERWEHR.AT mit und senden Sie uns Ihre Presseaussendungen, Anregungen aber auch Fachartikel direkt an die Redaktion: redaktion@feuerwehr.at. Gestalten Sie mit uns gemeinsam die Kommunikationszukunft des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes und zeigen Sie, dass Sie Teil der „Familie Feuerwehr“ sind.

09


NEWS AUS EUROPA DFV & ÖBFV verfolgen gemeinsame Ziele

GEMEINSAM IN EINE SICHERE EUROPÄISCHE ZUKUNFT Der Jahreswechsel läutete im Deutschen Feuerwehrverband (DFV) eine neue Ära ein. Nach zwölf Jahren als Präsident der deutschen Feuerwehren verabschiedete sich Hans-Peter Kröger in den wohlverdienten Ruhestand.

Franz Humer und Albert Kern übergeben Hans-Peter Kröger (Mitte) eine Auszeichnung des ÖBFV.

10

S

eit 2003 lenkte Hans-Peter Kröger gemeinsam mit seinem Team die Geschicke des deutschen Feuerwehrwesens. Dabei blickte er oftmals über den Tellerrand und verstand es hervorragend, stets nach einer europäischen und langfristigen Lösung für die Herausforderungen der Feuerwehren zu suchen. Die Feuerwehrkonferenz Europa – als Weiterentwicklung dieser Idee - hat das Ziel, seit 2010 die gleichen Interessen der verschiedenen Feuerwehrorganisationen in der Europäischen Union zu formulieren. Dadurch entstand ein unglaubliches Netzwerk. Mittlerweile ist der DFV auch in der EU-Hauptstadt Brüssel offiziell vertreten, um die Interessen der deutschen Feuerwehren direkt und ohne Umwege an die Entscheidungsträger kommunizieren zu können. Bedingt durch die Ähnlichkeit des Feuerwehrsystems im deutschsprachigen

Raum profitiert davon auch das österreichische Feuerwehrwesen. Im Interview für das Feuerwehr-Jahrbuch 2015 antwortete Kröger auf die Frage nach dem Erfahrungsschatz nach zwölf Jahren als DFV-Präsident: „Am Ende dieser ereignisreichen Jahre beim Deutschen Feuerwehrverband bin ich der Überzeugung, dass eine länger andauernde Präsidentschaft als zwölf Jahre nicht zielführend ist. Man nutzt sich als Ideengeber zwangsläufig ab. Verbände brauchen aber immer wieder neuen Input. Rückschauend halte ich zwei Amtsperioden für sinnvoll: eine zum Säen, und eine zum Ernten.“ ÖBFV Präsident Albert Kern betonte anlässlich der Amtsübergabe die Wichtigkeit einer guten länderübergreifenden Kooperation: „Viele Herausforderungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie angenehm es ist, sich auf jemanden verlassen zu können. Auch in der Gegenwart und der ungewissen Zukunft soll die Feuerwehr eine verlässliche Einsatzorganisation sein. Aus diesem Grund war es eine klare Schlussfolgerung der letzten Jahre, die Zusammenarbeit des Deutschen und des Österreichischen Feuerwehrverbandes zu verstärken und das hervorragende System der Ehrenamtlichkeit gegenüber all seinen Bedrohungen und Gefahren abzusichern und gemeinsam weiterzuentwickeln.“ Die Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband war unter der Präsidentschaft von Hans-Peter Kröger stets von Freundschaft und gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Diesen Weg will auch der neue DFV-Präsident Dipl.-Ing. Hartmut Ziebs weitergehen: „Gerne erweitern wir unseren Erfahrungsschatz durch den Austausch mit Feuerwehrverbänden anderer Länder. Die Zusam-

FEUERWEHR.AT

1-2/2016

Foto: R. Berger, KLFV

Andreas Rieger


NEWS AUS DEN LÄNDERN Neuigkeiten aus den Landesfeuerwehrverbänden

menarbeit mit unseren österreichischen Freunden ist nicht nur durch die vielen Gemeinsamkeiten der Feuerwehren, sondern auch durch das kameradschaftliche Miteinander schon immer etwas Besonderes gewesen.“ Der 57-jährige Ziebs aus Schwelm (Nordrhein-Westfalen) war seit 2003 Vizepräsident des DFV mit 1,3 Millionen deutschen Feuerwehrangehörigen und in den Bereichen Ausbildung, Forschung und vorbeugender Brandschutz besonders engagiert. Ein weiterer Schwer-

punkt seiner Aufgaben ist die Integration: „Es ist eine riesige Chance, dass wir mit unserem flächendeckenden Brandschutzund Hilfeleistungssystem einen Beitrag zur Integration leisten können. Nutzen wir diese Gelegenheit, die Menschen, die in unserem Land Schutz suchen, mit unserer Kultur, unserer Gesellschaft und unserem Feuerwehrsystem vertraut zu machen. Wenn wir das gut machen, gewinnen wir auch neue Feuerwehrleute“, so Ziebs in einer Aussendung.

DFV Präsident Hartmut Ziebs (links) und Albert Kern: Präsidenten mit gemeinsamen Zielen.

IM GESPRÄCH: KÄRNTENS NEUER LBD-STELLVERTRETER Rudolf Robin wurde zum neuen LBD Stellvertreter Kärntens gewählt. FEUERWEHR.AT sprach mit ihm. Interview geführt von Andreas Rieger

FEUERWEHR.AT: Du bist nun seit wenigen Wochen stellvertretender Landesfeuerwehrkommandant von Kärnten. Wie ist es dir in dieser ersten Phase ergangen? Rudolf Robin: Die Wahl am 28. November ist genau in die Adventzeit gefallen und die neue Aufgabe hat natürlich mit vielen Veranstaltungen unterschiedlicher Art sehr schnell Fahrt aufgenommen. Mir ist klar, dass die Funktion des Landesfeuerwehrkommandanten-Stellvertreter einen sehr umfangreichen, verantwortungsvollen aber auch spannenden Aufgabenbereich darstellt, dessen Herausforderungen ich mich gerne stelle.

Du kennst das Feuerwehrwesen bereits seit vielen Jahren. Was bedeutet Feuerwehr für dich ganz persönlich? Ich bin Feuerwehrmann mit Leib und Seele, habe mich selbst dem „Helfen“ verschrieben, und dieses Handwerk von der „Pike auf “ gelernt, sowie die

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

Führungsfunktionen vom Ortsfeuerwehrkommandanten bis hin zum Landesfeuerwehrkommandanten-Stellvertreter ausgeübt. Der Beitritt zur Feuerwehr war für mich persönlich durch meinen Vater und Großvater geprägt, zumal die Feuerwehr mit vielen ihrer Facetten oftmals im Mittelpunkt der Gespräche und gemeinsamen Diskussionen gestanden ist. Feuerwehr bedeutet für mich vorrangig zu helfen – von Menschen für Menschen – untermauert durch eine fundierte und professionelle Ausbildung, motivierten Feuerwehrleuten und einer entsprechenden Ausrüstung. Darüber hinaus liegt ein Fokus der Feuerwehr auch im Vermitteln und Vorleben gesellschaftlicher Werte. Werte, die in unserer Bevölkerung mehr und mehr zu verblassen drohen. Die Feuerwehr hat ebenso, speziell in den ländlichen Gebieten, eine große gesellschaftspolitische Rolle übernommen. Die Feuerwehr ist Kulturträger, lebt das Brauchtum und wird immer mehr zum Kommunikationsmittelpunkt in den einzelnen Dörfern.

Ing. Rudolf Robin Jahrgang 1967 Verheiratet Seit 1984 Mitglied der Feuerwehr Köstendorf. Seit 2003 Bezirksfeuerwehrkommandant des Bezirks Hermagor.

11


NEWS AUS DEN LÄNDERN Neuigkeiten aus den Landesfeuerwehrverbänden

Das Feuerwehrwesen in Österreich ist Sache der Bundesländer. Welche Bedeutung misst du der Zusammenarbeit über die Grenzen hinaus bei? Ich vertrete seit vier Jahren den Kärntner Landesfeuerwehrverband im Fachausschuss für Freiwillige Feuerwehren und habe dabei das föderalistische System kennengelernt. Ich bin der Überzeugung, dass das bekennende Miteinander – und die Zusammenarbeit über die Bundesländergrenzen hinweg – sehr wertvolle „Netzwerke“ entwickelt und über den gemeinsamen Erfahrungsaustausch vieles zur Weiterentwicklung des Feuerwehrwesens in Österreich beiträgt. Sehr gute und positive Beispiele kenne ich aus dem Bereich der Ausbildung, wo österreichweit wesentliche Projekte von den einzelnen Ver-

bänden gemeinsam umgesetzt wurden und werden.

In Villach werden im Jahr 2017 die internationalen CTIF Feuerwehrwettbewerbe ausgetragen. Eine ganze Woche lang begegnen sich Feuerwehren aus der ganzen Welt in Kärnten. Kannst du uns schon einen kleinen Einblick in das Rahmenprogramm geben? Und was bedeutet diese Veranstaltung für den LFV Kärnten? Die „Welt zu Gast in Villach - Internationale Feuerwehrbewerbe 2017 in Villach“ ist der Slogan der internationalen Feuerwehrolympiade vom 09. bis 16. Juli 2017. Die Vorbereitungsarbeiten aller Verantwortlichen laufen auf Hochtouren. Vor einigen Wochen konnte sich der Präsident

des ÖBFV, Albert Kern, sowie die einzelnen Wettkampfverantwortlichen der vier Disziplinen, ein Bild über den Stand der Vorbereitungsarbeiten vor Ort machen. Es werden mehr als 3.500 „Olympioniken“, begleitet von Betreuern und Fans aus ca. 50 Nationen, um den „Olympiasieg rittern“ und sich in den einzelnen Disziplinen messen. Von den internationalen Teilnehmern werden sehenswerte Leistungsbereitschaft, Ausdauer, Geschicklichkeit und Schnelligkeit gefordert. Das Jahrhundertereignis für das Feuerwehrwesen professionell zu organisieren und auszutragen und letztlich ein positives Feedback der Wettkämpfer zu erhalten, wäre wohl eine große Auszeichnung für das Feuerwehrwesen in Kärnten und auch ganz Österreich.

KAT-Geräteübergabe in Salzburg Zwei neue Einsatzfahrzeuge und acht Hochwasseranhänger konnten an die Stützpunktfeuerwehren übergeben werden. Text und Foto: Martin Panzer / LFV Salzburg

Übergabe durch LH Dr. Wilfried Haslauer und LFKDT Leopold Winter.

E

in Hochwasseranhänger ist unter anderem mit drei Rollcontainern, vier Schmutzwasserbeziehungsweise Schlammtauchpumpen mit einer Gesamtförderleistung von circa 12.000 l/min und dem benötigten Zubehör ausgestattet. Fix

12

eingebaut ist zudem ein 75 kVA Stromerzeuger. Diese Anhänger werden bei den Feuerwehren von Abtenau, Adnet, Bad Hofgastein, Flachau/Löschzug Reitdorf, Grödig, Piesendorf, Taxenbach und St. Michael stationiert. Die neuen Einsatzleitfahrzeuge ersetzen die bestehenden Fahrzeuge der Bezirke Lungau (Standort Ramingstein) und Pongau (Standort St. Johann). In jedem Bezirk ist ein Bezirkseinsatzleitfahrzeug stationiert, das bei größeren Einsätzen zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung angefordert werden kann. Dieser Austausch war notwendig, da diese nach mehr als 18 Jahren im Dienst nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen.

Deshalb wurden diese Fahrzeuge bereits im Jahr 2014 (Flachgau - Standort Eugendorf) beziehungsweise in diesem Jahr (Tennengau - Standort Oberalm und Pinzgau - Standort Saalfelden) ausgetauscht. Mit der Übergabe konnte dieses Projekt abgeschlossen werden. Die Geräte und Fahrzeuge wurden aus Mitteln des Katastrophenfonds finanziert.

www

http://tinyurl.com/ KAT-SBG

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


FAHRZEUGTECHNIK 30 Jahre Frontblitzer

30 JAHRE „FRONTBLITZER“ AN FEUERWEHRFAHRZEUGEN 30 Jahre ist es jetzt her, dass zum ersten Mal „Frontblitzer“ an einem Feuerwehrfahrzeug montiert wurden. Heute ist dies fast zu 100 % Standardausrüstung bei Einsatzfahrzeugen aller Hilfs- und Rettungsorganisationen. Reinhard Amann

Fotos: LFV Salzburg, Presseteam Feuerwehr Wr. Neustadt

S

eit 30 Jahren werden an Feuerwehrfahrzeugen „Frontblitzer“ montiert. Mit dem Neubau der Landesfeuerwehrschule und Katastrophenschutzzentrums Vorarlberg in Feldkirch 1986 wurden umfangreiche Ausrüstungen für Katastropheneinsätze beschafft und dort gelagert. Um diese Ausrüstung kurzfristig an die Einsatzstelle zu transportieren, wurde ein neues Fahrzeugkonzept entwickelt. Die Ausrüstung wurde in verschiedenen Absetz-Containern gelagert. Getrennte Container für Waldbrand-, Lawinen-, Hochwasser, Technische-Hilfeleistungsund Gefahrguteinsätze wurden beschafft. Dazu zwei Trägerfahrzeuge, ein Zweiachs- und ein Dreiachsfahrgestell jeweils mit Allradantrieb. Durch den Allradantrieb und das Absetzsystem wurden die Fahrzeuge allerdings sehr hoch. Vier Meter und das Dach des Fahrerhauses war auf ca. 3,5 Meter Höhe. Für den damals mit der Beschaffung der Fahrzeuge und Ausrüstung beauftragten Schulleiter der Landesfeuer-

wehrschule, Reinhard Amann, waren so hoch montierte Rundumkennleuchten nicht akzeptabel. Für einen knapp vor einem so hohen Einsatzfahrzeug fahrenden Fahrzeuglenker, waren die Rundumkennleuchten nicht erkennbar. Deshalb verlangte Amann bei der Ausschreibung zusätzlich im Kühlergrill eingebaute blaue Blitzlichter. Dies führte anfänglich zu recht hitzigen Debatten über die Rechtmäßigkeit der Blitzer, da das Gesetz nur „Rundumkennleuchten“ kannte. Der nüchterne Hausverstand setzte sich jedoch durch und die aufbauende Firma Rosenbauer fand in den USA geeignete Blitzlampen, welche dann auch montiert wurden. Somit konnte 1986 in Europa eines der ersten Feuerwehrfahrzeuge mit im Kühlergrill eingebauten blauen Blitzlampen ausgeliefert werden. Die Idee fand dermaßen Anklang, dass etliche Feuerwehren ihre Fahrzeuge damit nachrüsten ließen. Heute, dreißig Jahre später, wird fast kein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr, Rettung, Polizei und Zivilstreifen ohne „Frontblitzer“ ausgeliefert.

Für ein Beratungsgespräch h vor Ort:

SHOWCAR ANFORDERN!

Mobile Signal-, Warn- und Lichttechnik

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

www.eurosignal.at

13


ÖBFV-RICHTLINIE Neue Richtlinie des ÖBFV zur Tauglichkeit im Einsatzdienst

14

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


ÖBFV-RICHTLINIE Neue Richtlinie des ÖBFV zur Tauglichkeit im Einsatzdienst

NEUE RICHTLINIE FÜR EINSATZTAUGLICHKEIT Demnächst wird die Richtlinie des ÖBFV „RL S-01“ zum Download auf der Webseite des Bundesfeuerwehrverbandes zur Verfügung stehen. Sie ersetzt das Dokument von 1996 und regelt Tauglichkeit und Untersuchungen bzw. Eignung für den Einsatzdienst bei freiwilligen und Betriebsfeuerwehren. Ein besonderes Novum ist der feuerwehrinterne Leistungstest ÖFAST (Österreichischer Feuerwehr AtemSchutz Test), der mit einfachen Mitteln von jeder Feuerwehr durchgeführt werden kann. Ausgearbeitet wurde die neue Regelung vom ÖBFV-Sachgebiet 1.6 „Feuerwehrmedizinischer Dienst“. Text: Sachgebietsleiter 1.6, MR LFA Dr. Peter SPÖTTL (VBG), Mathias Seyfert

D

Fotos: M. Seyfert

ie allgemeine Tauglichkeit für den Einsatzdienst beschreibt weiterhin, welche physische und psychische Konstitution eines Feuerwehrmitglieds notwendig ist, um im Einsatz sicher arbeiten zu können. Dazu gehören eine dem Alter entsprechende körperliche Verfassung und eine normale psychische Belastbarkeit. Auch wenn ein Feuerwehrmitglied grundsätzlich einsatztauglich ist, kann es zeitweise Einschränkungen (= keine Teilnahme an Einsätzen / Übungen) geben, die beachtet werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Zeit nach einer schweren Krankheit / Operation, während des Krankenstandes oder einer Schwangerschaft sowie der anschließende Mutterschutz.

Atemschutztauglichkeit Die Atemschutztauglichkeit wird nunmehr in drei Stufen unterteilt. Erstens stellt die Freigabe nach einer ärztlichen Untersuchung die Grundlage für die Tauglichkeit dar (spätestens alle fünf Jahre). Zweitens wird ein jährlicher Fitnesstest in der Feuerwehr durchgeführt, der als Training, Überprüfung und zur Motivation dienen soll. Drittens muss der Atemschutzgeräteträger tagesaktuell selbst entscheiden, ob er tauglich ist. Diese letzte Stufe setzt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein voraus, denn nur der Atemschutzgeräteträger selbst weiß, ob er gesund ist, ausreichend Schlaf hatte oder unter Al-

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

kohol- / Medikamenteneinfluss steht. Die Entscheidung, ob sich ein Feuerwehrmitglied für einen Atemschutzeinsatz ausreichend leistungsfähig fühlt, kann von diesem nicht delegiert werden.

» Die Anpassung der Richtlinie war notwendig, weil die Belastung der Atemschutzgeräteträger in den letzten Jahren stark zugenommen hat. « Dr. Peter Spöttl, Feuerwehrmedizinischer Dienst

Stufe 1 – ärztliche Untersuchung Die Tauglichkeit des Feuerwehrmitglieds wird in der ersten Stufe ärztlich beurteilt – hier gelten strengere Vorgaben als bei der einfachen Einsatztauglichkeit. Sehfähigkeit, Gehör, BMI (Body Mass Index), Ergometrie und Spirometrie sind einige der zu überprüfenden Punkte. Die Nachuntersuchungsintervalle betragen bis zum 40. Lebensjahr max. fünf Jahre, bis zum 50. Lebensjahr max. drei Jahre und darüber max. ein Jahr.

15


ÖBFV-RICHTLINIE Neue Richtlinie des ÖBFV zur Tauglichkeit im Einsatzdienst

Bilder 1+2: Station „Gehen 200 m ohne und 100 m mit Last“ Bild 3: Station „Stiegensteigen“ 90 Stufen

RICHTLINIE RL S-01 BESTELLEN Den genauen Ablauf des ÖFAST finden Sie in der neuen ÖBFV-Richtlinie RL S-01, die demnächst im Webshop des ÖBFV zur Verfügung steht: www.bundesfeuerwehrverband.at

16

Stufe 2 - Jährlicher Leistungstest in der Feuerwehr (ÖFAST) Neu eingeführt wurde nun der Leistungstest ÖFAST (Österreichischer Feuerwehr AtemSchutz Test) in der Feuerwehr: Er orientiert sich an bestehenden Fitnesstests für Feuerwehrleute und ist mit einfachen Mitteln in jeder Feuerwehr durchzuführen. Alle benötigten Geräte sind bei der Feuerwehr vorhanden – es muss nichts angekauft oder gebaut werden. Die Vorteile des neuen ÖFAST sind unter anderem: • Kommandant / Einsatzleiter kennt Leistungsfähigkeit (Fitness) der Mannschaft • Es kann unter den Teilnehmern ein „gesunder“ Konkurrenzdruck entstehen, der beim gemeinsamen Üben die Trainingsbereitschaft und das Fitnessbewusstsein fördert • Ärztliches Untersuchungsintervall auf fünf Jahre erhöht (bisher drei Jahre –

dadurch öfter anfallende Kosten) • Teamgeist wird gefördert: die gesamte Feuerwehr soll mitmachen (auch ohne Atemschutzgerät!) Wichtig: Im Ausbildungs- und Übungsdienst der Feuerwehr (besonders im Atemschutzbereich) müssen die FW-Mitglieder oft an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit herangeführt werden. Dabei kommt es immer wieder zur Notwendigkeit, eine Übung bei Überbeanspruchung des Feuerwehrmitgliedes abzubrechen. In der Richtlinie befindet sich dazu ein Merkblatt mit Abbruchkriterien und Anweisungen.

Stufe 3 – eigene Einschätzung Der Proband ist nur atemschutzeinsatzfähig, wenn der letzte bestandene ÖFAST nicht länger als 15 Monate zurückliegt (Stufe 2) und die Einsatztauglichkeit durch das Feuerwehrmitglied selbst fest-

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


ÖBFV-RICHTLINIE Neue Richtlinie des ÖBFV zur Tauglichkeit im Einsatzdienst

Bild 4: Station „Gehen mit 2 x 20 kg“ Bild 5 & Grafik: Station „Übersteigen und unterkriechen“

Grafik: Dr. Peter Spöttl

Bild 6: Station „Schlauch rollen“

gestellt wurde (Stufe 3). Neu aufgetretene chronische Erkrankungen oder Operationen beenden automatisch die Tauglichkeit. Hierbei liegt die Verantwortung beim Feuerwehrmitglied selbst: Die Frage, ob man geeignet ist, muss sich jedes Mitglied – wie bisher – vor jedem Atemschutzeinsatz selbst stellen; und ehrlich beantworten! Nur wenn alle drei Stufen positiv sind, darf der Atemschutzeinsatz übernommen werden.

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

Spezielle Tauglichkeit – „ÖFAST“ und „ÖFAST schwer“ Spezialaufgaben erfordern mitunter eine noch höhere Belastbarkeit der Einsatzmannschaft. Dazu zählen auch der Tauchdienst sowie der Einsatz mit Langzeitatemschutzgeräten und Schutzanzügen. Während der Tauchdienst durch die Landesfeuerwehrverbände geregelt ist, wurde für die beiden letzten Kategorien ebenfalls eine Prüfung ausgearbeitet – der Öster-

reichische Feuerwehr AtemSchutz Test SCHWER (ÖFAST-S). In dieser Version wird der ÖFAST um einige Übungen erweitert, durchgeführt wird der ÖFAST-S mit der gleichen Ausrüstung (Schutzanzug und Langzeitatmer kommen nicht zum Einsatz).

17


ÖBFV-RICHTLINIE Neue Richtlinie des ÖBFV zur Tauglichkeit im Einsatzdienst

MR Dr. Peter Spöttl ist Leiter des ÖBFVSachgebiets 1.6 „Feuerwehrmedizinischer Dienst“ und Landesfeuerwehrarzt in Vorarlberg

18

FEUERWEHR.AT: Warum war eine Anpassung der Richtlinie notwendig? Dr. Spöttl: Die technischen Änderungen der letzten Jahre haben die Einsatzbelastung für den Atemschutzgeräteträger stark ansteigen lassen. Durch die neue Schutzkleidung kann die Körperwärme schlecht abgeführt werden und durch die Vergrößerung des Luftvorrates wird die Einsatzzeit verlängert. Was sind die wichtigsten Änderungen? Die Ergometrie wird nicht mehr als Blockbelastung (175 W, 6 min) sondern als symptomlimitierte Ausbelastung durchgeführt. Der Untersuchte lernt unter ärztlicher Aufsicht seine persönlichen Symptome (Herzklopfen, Atemnot etc.) bei Erreichen seiner Leistungsgrenze kennen. Dies hilft ihm Übung oder Einsatz rechtzeitig abzubrechen, bevor er zu Schaden kommt. Neu ist auch der hier beschriebene Fitnesstest ÖFAST.

Warum gibt es nur mehr alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung der Tauglichkeit? Die ärztliche Untersuchung ist nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Untersuchung und soll Kranke von Gesunden trennen. Durch den jährlichen Belastungstest in der Feuerwehr wird die Fitness engmaschig überprüft und die ärztliche Untersuchung kann später erfolgen. Das Untersuchungsintervall verkürzt sich im höheren Lebensalter (hier sind neu aufgetretene Erkrankungen häufiger) und bei überstandener schwerer Erkrankung. Warum soll eine Pulsmessung erfolgen? Diese kann (= fakultativ) durchgeführt werden. Das Pulsfrequenzverhalten in der Erholungsphase gibt dem Fachmann Auskunft über den Trainingszustand.

FEUERWEHR.AT

1-2/2016

Fotos: Dr. Peter Spöttl, M. Seyfert, LFV Tirol

INTERVIEW: WAS HAT SICH AN DER RL S-01 GEÄNDERT?


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

ALPIN,- SPRENG, UND FLUGDIENST: RINNERGSCHWENTNER VERABSCHIEDET Im Beisein von Referatsleiter und ÖBFV-Vizepräsident Ing. Franz Humer, MSc. fand die „Hofübergabe“ im Rahmen der Sachgebietssitzung in Linz statt: Jörg Degenhart wird das Sachgebiet zukünftig führen. Für seine 15-jährige verdienstvolle Arbeit als Sachgebietsleiter wurde BR Karl Rinnergschwentner mit dem Steckkreuz des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes ausgezeichnet.

SICHERHEIT AUFTRAG SICHERHEITIST ISTUNSER UNSER AUFTRAG

Atemschutzüberwachung

Humer, Rinnergschwentner und Degenhart bei der Übergabe.

JÖRG DEGENHART G. SONNBERGER ÜBERNIMMT SG 5.3 ÜBERNIMMT SG 3.6

Jörg Degenhart tritt die Nachfolge von Karl Rinnergschwentner an, der sich nun in der wohlverdienten „Feuerwehr-Pension“ befindet. Jörg Degenhart wird zukünftig für die Belange des Flugdienstes und der Waldbrandtaktik im ÖBFV verantwortlich sein.

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

Gerhard Sonnberger aus Niederösterreich übernimmt das ÖBFV-Sachgebiet 3.6 „Dienstund Einsatzbekleidung“. Vorübergehend war die Position nicht besetzt, davor war Ing. Florian Berger dafür zuständig.

Die Atemschutzüberwachungssysteme EUROBOX und Checkbox 5+1 von IEP Pölz bieten Sicherheit durch ihre elektronische Registriervorrichtung zur Überwachung der Einsatzzeit von Atemschutzgeräteträgern. Die Checkbox 5+1 ist ab jetzt mit der Version V04 verfügbar. Das Update bietet folgende Vorteile: • bis zu 6 Personen pro Trupp • handschriftliche Unterlagen entfallen • Attribute selbst definierbar, zum Beispiel • Einsatzart • Einsatzort • Funkrufname • Sicherheitstrupp revidierbar (umstellbar)

Mehr Infos und technische Daten unter shop.poelz.at bzw. +43 7588 70122

Industrieelektronik PÖLZ GmbH 19

www.poelz.at


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

SAVE THE DATE! Siegerverkündung 12. Bundesfeuerwehrleistungsbewerb 11. September 2016 um 10:00 in Kapfenberg Andreas Rieger

www

www.kapfenberg2016.at Hier gibt es mehr Informationen zum Bewerb

20

V

on 9. bis zum 11. September 2016 wird das obersteirische Kapfenberg zur österreichischen Feuerwehrhauptstadt. Die besten Bewerbsgruppen aller Bundesländer sowie des benachbarten Auslands stellen sich dem 12. Bundesfeuerwehrleistungsbewerb. Am 10. September wird die Bewerbsfahne bei der feierlichen Eröffnung um 08:00 gehisst, danach erfolgt der erste „Angriffsbefehl“. Das Herstellen einer Löschleitung zur Brandbekämpfung auf Zeit und im Idealfall fehlerfrei ist die erste Disziplin. Sensationelle Zeiten und ein stets spannender Wettkampf bei den Parallelstarts werden tausende Schlachtenbummler und Fans im Franz-Fekete Stadion begeistern. Auch die zweite Disziplin, der Staffellauf, erfordert von den Feuerwehrmitgliedern Ausdauer und Fit-

ness, im Vorfeld ist monatelanges Training notwendig. Wer von Ihnen wird wohl bei der Siegerverkündung am 11. September um 10:00 die heißbegehrte Trophäe überreicht bekommen? Die Vorbereitungen laufen bereits jetzt auf Hochtouren, um den zahlreichen Teilnehmern, Ehrengästen und Fans ein spannendes und einmaliges Wochenende in Kapfenberg zu bieten.

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

FELDKIRCH, WIR KOMMEN! Bundesfeuerwehrjugendleistungsbewerb in Vorarlberg 2016

Save the Date!

Z

ugegeben, ein bisschen Zeit ist noch bis zum Sommer. Doch schon jetzt möchten wir auf die 21. Bundesfeuerwehrjugendleistungsbewerbe am 26. und 27. August in FeldkirchGisingen in Vorarlberg hinweisen. Mit voller Konzentration, einer gehörigen Portion Teamgeist und nach einer ausgiebigen Trainingsphase messen sich die besten Jugendgruppen aus ganz Österreich. Am Ende dieses Wochenendes wird schlussendlich auch feststehen, wer Österreich bei den internationalen Bewerben in Villach 2017 vertreten wird.

TIROLER FEUERWEHREN SIND „ALLTAGSENGEL 2015“ Die Aktion „Alltagsengel“ wird alljährlich in der Weihnachtszeit von ORF Radio Tirol organisiert.

Foto: LFV Tirol

D

iesmal stand die Publikumswahl unter ganz besonderen Vorzeichen. Im Sommer wurden weite Teile Tirols von schweren Unwettern heimgesucht. Besonders schlimm war die Situation in den Gemeinden Sellrain und See im Paznauntal, wo die Feuerwehren aus ganz Tirol wochenlang im Großeinsatz standen. Eine Radio-Tirol-Hörerin nominierte daraufhin die Tiroler Feuerwehren. Da es sich aber um eine Personenwahl handelt, wurden die beiden Kommandanten Georg Jordan aus Seilrain und Bernhard Spiss aus See stellvertretend für alle Tiroler Feuerwehrmitglieder benannt. Das Ergebnis war eindeutig: Tausende Stimmen fielen

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

auf die Tiroler Feuerwehren, deren Mitglieder somit als „Alltagsengel 2015“ ausgezeichnet wurden. Georg Jordan, Kommandant der Feuerwehr Seilrain, brachte die Bedeutung der Aktion noch einmal deutlich zum Ausdruck: „Wir nehmen diese Auszeichnung stellvertretend für jede einzelne Feuerwehrfrau und jeden einzelnen Feuerwehrmann in Tirol entgegen, die sich das ganze Jahr bei Einsätzen aller Art in großartiger Weise engagieren. Der Titel ‚Alltagsengel‘, der uns vom Publikum verliehen wurde, bringt die Wertschätzung sehr deutlich zum Ausdruck. Wir freuen uns alle.“

Sängerin Hannah rockte die LFS Tirol und gratulierte den „stellvertretenden Alltagsengeln“ Georg Jordan (li.) und Bernhard Spiss

21


ÖBFV-NEWS Fahrzeugbestellungen über die Bundesbeschaffung

EINKAUFEN ÜBER DIE BUNDESBESCHAFFUNG Um größere Stückzahlen von Gütern und Dienstleistungen günstig und rechtssicher (entsprechend dem Bundesvergabegesetz) einkaufen zu können, hat der Staat Österreich eine Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) gegründet. Das vorerst Bundes-Dienststellen vorbehaltene Angebot ist mittlerweile auch für andere verfügbar. Somit kann auch das Feuerwehrwesen über den Einkaufsdienstleister des Bundes Produkte bestellen – nach eigenen Angaben zu Topkonditionen. Im Portfolio finden sich auch Feuerwehrfahrzeuge – wir haben uns für Sie den aktuellen Stand des Angebots angesehen. Text: Gerald Klemenschitz, Leiter des ÖBFV-Sachgebiets 3.8 „Einsatzfahrzeuge“

Foto: Rosenbauer (Symbolfoto)

Feuerwehrfahrzeuge über die BBG bestellen: Günstiger, geprüft und rechtssicher.

22

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


ÖBFV-NEWS Fahrzeugbestellungen über die Bundesbeschaffung

B

essere Konditionen und der Wegfall der Ausschreibungspflicht – dies sind nur einige Vorteile, wenn Feuerwehrfahrzeuge über die Bundesbeschaffungs-GmbH bezogen werden; Schon seit einiger Zeit wird gemeinsam mit der Bundbeschaffungs- GmbH (BBG) an einem Projekt gearbeitet, Feuerwehrfahrzeuge einfach und unkompliziert über den Webshop der BBG zur Verfügung zu stellen. Der Bundesfeuerwehrverband übernimmt mit dem Sachgebiet 3.8 „Einsatzfahrzeuge“ die Koordination der Gespräche. Den Feuerwehren soll in Abstimmung mit den Landesfeuerwehrverbänden somit die Möglichkeit gegeben werden, Feuerwehrfahrzeuge ohne eigene Ausschreibung aber trotzdem rechtssicher, z.B. über den zuständigen Landesfeuerwehrverband, beschaffen zu können. Seit dem Frühjahr 2015 sind nun Kleinfahrzeuge verfügbar, im Herbst 2015 folgten Großfahrzeuge.

Topkonditionen durch Großbestellungen Bezugnehmend auf die Preisgestaltung der Fahrzeuge kann gesagt werden, dass für die Fahrgestelle und die Aufbauten Topkonditionen erreicht werden konnten, welche gegenüber dem bisherigen Beschaffungswesen doch einiges an Einsparung für die Gemeinden bzw. Feuerwehren bedeuten. Preisgestaltung Eine Preisliste für die im E-Shop der BBG hinterlegten Fahrzeuge kann auf Grund der Vertragsbestimmungen (Geheimhaltungspflicht) nicht veröffentlicht werden. Eine Einsicht in diese ist aber jedem BBG-Kunden mit entsprechender Nutzungsvereinbarung möglich (z.B. über den Landesfeuerwehrverband). Verfügbare Feuerwehrfahrzeuge Alle derzeitigen Angebote sind in zwei Rahmenverträge gegliedert: 1. Kleinfahrzeuge von 3,5 t bis 7,5 t: Fahrgestell ist in diesem Fall von Iveco Österreich (Iveco Daily), der Aufbau von Magirus Lohr (z.B. HLF, VRF etc., 4x2 oder 4x4). In absehbarer Zeit ist die

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

WIE WERDEN FAHRZEUGE ÜBER DIE BBG BESCHAFFT? Je nach Bundesland erfolgt die Abstimmung über den Landesfeuerwehrverband. Bitte informieren Sie sich dort über Sammelbestellungen, Konditionen und für Ihr Bundesland verfügbare Fahrzeuge / Optionen.

Ergänzung um ein 12 bis 14 t-Fahrgestell geplant. 2. betrifft alle anderen wasserführenden Fahrzeuge (HLF, RLF, TLF), aufgeteilt auf drei Bereiche • bis 16 t: Aufbauer Magirus Lohr • 16 t bis 18 t: Aufbauer Rosenbauer • über 18 t: Aufbauer Magirus Lohr

Individuelle Ausschreibung weiterhin mögilch Zu beachten ist, dass Feuerwehrfahrzeuge nur mit den angebotenen Fahrgestellen und Aufbauern bestellt werden können. Es besteht keine Verpflichtung solche Fahrzeuge unbedingt über diese Rahmenvereinbarung abzurufen. Wenn seitens der Feuerwehr gewünscht, kann nach wie vor eine Beschaffung wie bisher durchgeführt werden. Es liegt aber dann in der Verantwortung des Käufers, diese nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (Ausschreibungspflicht, nachvollziehbare Bestbieterermittlung) durchzuführen. Status Jänner 2016 Die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und das Burgenland haben die Kleinfahrzeuge nun konkretisiert: Diese Angebote sind mit Ausstattung und Gestaltung laut Landesfeuerwehrverband definiert und als fertiges Angebot verfügbar. Will die Feuerwehr als Kunde etwas abändern, müssen die Änderungen mit dem Lieferanten besprochen werden – in jedem Fall wird der Genehmigungsprozess für Subventionen dadurch einfacher. In einigen Bundesländern wird derzeit daran gearbeitet, auch die Großfahrzeuge so schnell wie möglich verfügbar zu machen; hier sollen ebenso Optionen und Variationen möglich sein.

23


NEWS AUS DEN LÄNDERN Neuigkeiten aus den Landesfeuerwehrverbänden

NIEDERÖSTERREICH: ANPASSUNG DES FEUERWEHRGESETZES Per 1. Jänner 2016 trat das neue Niederösterreichische Feuerwehrgesetz in Kraft. In einem monatelangen Prozess haben Feuerwehrfunktionäre, Top-Juristen und die für Feuerwehr und Katastrophenschutz zuständige Abteilung IVW4 der NÖ Landesregierung an der Neugestaltung der Inhalte gearbeitet. Einige Punkte wurden an neue Gegebenheiten angepasst und auch vereinfacht.

www

Redaktion Brandaus & FEUERWEHR.AT

Hier geht es direkt zum Online-Inhaltsverzeichnis der betreffenden Nummer des Brandaus. Ab März findet man unter dieser Adresse auch die Online-Ausgabe.

D

as NÖ Feuerwehrgesetz wurde zuletzt im Jahr 2000 umfassend novelliert. Auf dessen Basis wurden die Säulen „Feuer- und Gefahrenpolizei“ sowie „Organisation des Feuerwehrwesens“ in der heute gültigen Fassung aufgebaut und den heutigen Gegebenheiten entsprechend angepasst. Besonders bei den Themen Voranschlag, Rechnungsabschluss, Rechnungsprüfung sowie zum Abschluss von Rechtsgeschäften innerhalb der Feuerwehren und des NÖ Landesfeuerwehrverbandes wurden neue und abgeänderte Regeln erstellt. Völlig neu ist die Organstellung für Bezirks- und Abschnittsfeuerwehr1886 - 2016 kommandanten. Auch eine Vereinheitlichung der Abläufe bei den Wahlen der Feuerwehren und des NÖ Landesfeuerwehrverbandes wurde mit dem neuen Gesetz erreicht. Das Thema „Feuerpolizeiliche Beschau“ wurde neu präzisiert und so manche Klarstellung wurde getroffen. Tätigkeiten der Aus- und Fortbildung, Übung, Mitwirkung bei der Beschaffung, Erhaltung und Mittelbeschaffung sowie die Kameradschaftspflege wurden rechtlich den Einsatztätigkeiten

gleichgestellt. Dadurch ist eine versicherungstechnische Abdeckung bei allen Tätigkeiten im Feuerwehrdienst gegeben.

Auch neu: NÖ Feuerwehrordnung Die Dienst-, Wahl und Geschäftsordnung für NÖ Feuerwehren wurden durch die neu aufgestellte NÖ Feuerwehrordnung abgelöst, die eine Zusammenfassung mit neuen und erweiterten Inhalten darstellt. So wurde nun das Disziplinarrecht umfassend aufgenommen. Auch die Mitwirkung bei einer zweiten Feuerwehr im selben Bundesland wurde genau geregelt, um sowohl am Wohnort als auch am Dienstort bei einer öffentlichen Freiwilligen Feuerwehr helfen zu können. Auch die Modalitäten zur Gründung einer Feuerwehr oder Feuerwache wurden angepasst.

Brandaus

24

Jahre

http://tinyurl.com/ BA-2015-11

Brandaus informiert konkret Was ganz genau geändert wurde, steht im Brandaus 11 / 2015 und ist ab März im Online-Archiv verfügbar.

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

RETTER 2016 Die „Retter“ findet wieder am Messegelände in Wels statt. Vom 29. September bis einschließlich 1. Oktober wird Wels Feuerwehrhauptstadt. Die Messe Wels verspricht ein breites Spektrum an Ausstellern aus dem Bereich Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz sowie ein umfangreiches Rahmenprogramm Redaktion

D

ie Retter 2016 steht auf fünf Säulen: Einsatzund Sonderfahrzeuge, private Sicherheit, betriebliche Sicherheit, Arbeitssicherheit und Einsatzorganisationen. In diesen Bereichen wird die Messe Wels auch einige Akzente im Bereich Fachprogramm setzen. Besonders für den medizinischen Dienst wird die Messe heuer erstmals besonders interessant: Die ersten Retter Emergency Days in Wels werden abgehalten. Diese Veranstaltung wird gem. §50 SANGesetz als Fortbildung gewertet.

Außerdem erwartet das Fachpublikum wieder eine Fülle an Ausstellern und ein spannendes Rahmenprogramm. Auch wird nach langer Pause wieder der Oberösterreichische Landes-Feuerwehrtag im Rahmen der Retter Messe abgehalten. Man darf gespannt sein! Das Team von FEUERWEHR.AT freut sich schon auf die Messe. Vielleicht trifft man sich dort!

www

www.rettermesse.at Hier finden Sie weitere Infos rund um die Messe.

FACHMESSE FÜR SICHERHEIT UND EINSATZORGANISATIONEN

• Halle der Feuerwehren • O.Ö. Landesfeuerwehrtag

• Umfassende Schau an Ausrüstung und Ausstattung

• Austrian Firefighter Combat Challenge

• Spektakuläre Live-Vorführungen

• 1-2/2016 Umfangreiche Präsentation neuester FEUERWEHR.AT Einsatzfahrzeuge

• Informative Impulsvorträge, fachspezifische Seminare & Symposien

NOTFAL

GE LTA

Feuerwehr Brandschutz Katastrophenschutz Rettung Notfallmedizin Arbeitsschutz

ETT 1. R ER

29. Sept. - 1. Okt. 16 retter-messe 25

w w w.ret t ermesse.at


FITNESS „Für mehr Fitness in der Feuerwehr“ – Start der Serie

„FÜR MEHR FITNESS IN DER FEUERWEHR“ Das ist das erklärte Ziel von Manuel Gößler, einem „Feuerwehrsportler“ aus der Steiermark. Der engagierte Athlet hat ein Fitness-Programm zusammengestellt, das für alle Feuerwehrleute geeignet ist. Den Auftakt dieser Serie für die nächsten Monate starten wir mit einer einfachen Übung… Redaktion, Manuel Gößler

M

anuel Gößler ist nicht nur bei der Berufsfeuerwehr Graz und der Freiwilligen Feuerwehr in seiner Heimatgemeinde sportlich aktiv, sondern auch in der Freizeit mit dem Training beschäftigt. Er fasst seine Aktivitäten mit dem Begriff „Feuerwehrsport“ zusammen, denn die Disziplinen „Toughest Firefighter Alive“, „Firefighter Stairrun“ und „Firefighter Combat Challenge“ kommen alle aus dem Bereich des Feuerwehrwesens, wenn sie auch mit den Feuerwehrleistungsbewerben in Österreich nichts zu tun haben. Für FEUERWEHR.AT hat Manuel Fitnessübungen zusammengestellt, die

START DER SERIE: GRUNDLAGEN 1. Squat (engl. für Kniebeuge) Der Squat beginnt und endet immer mit einer vollen Körperstreckung. Hüfte und Knie bilden hierbei eine Linie mit dem Körper, die Füße sind schulterbreit geöffnet und der Blick ist nach vorne gerichtet. Während der gesamten Übung bleiben die Fersen am Boden und die Knie über dem Sprunggelenk werden aktiv nach außen gedrückt. Die Körpermitte ist aktiviert, wodurch der Oberkörper aufrecht bleibt. Spanne Deinen Rumpf und Dein Gesäß an und senke das Gesäß so weit nach unten ab, bis die Hüfte unterhalb der Knie ist, beziehungsweise so tief, wie es für Dich möglich ist. Deine Arme werden während der Abwärtsbewegung vor den Körper geführt. Während Du dich

26

auch Teil seines Trainings sind. In den nächsten Monaten wird im Zuge dieser Serie ein forderndes und anstrengendes Zirkeltraining entstehen – also bleiben Sie am Ball! Die Intensität und Anzahl der Wiederholungen muss jedes Feuerwehrmitglied auf die eigene Gesundheit und Kondition abstimmen. Ziel ist es, jedes Monat eine kleine Steigerung zu erreichen, ohne sich selbst zu überfordern. Das Training ist auch eine optimale Vorbereitung auf die neuen Atemschutz-Überprüfungen – siehe Seite 14! Mehr Info zu Manuel: www.feuerwehrsport-goessler.at

wieder aufrichtest, drücke Deine Knie aktiv nach außen bis sich Hüfte und Knie wieder in der vollen Streckung befinden. Schwierigkeitsstufe 1 : Drei Sätze mit 10 bis 15 Wiederholungen Schwierigkeitsstufe 2: Drei Sätze mit 20 Wiederholungen

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


NEWS-SPLITTER Neuigkeiten von Ländern und Herstellern

VORARLBERG: BILANZ 2015

3

899 Feuerwehreinsätze im Jahr 2015: Diese Bilanz zeigt gegenüber dem Vorjahr eine generelle Steigerung, sowohl bei Brand- als auch bei

den technischen Einsätzen. Im Juli mit 580 Gesamteinsätzen waren die Vorarlberger Feuerwehren am meisten gefordert. „Nicht nur Feuerwehreinsätze stehen in der Bilanz 2015. Vom zeitlichen Gesamtaufwand verursachen diese rund 20%, der überwiegende Aufwand an Zeit investieren die Feuerwehren in „ATV“ (Ausbildung, Technische Ausrüstung) – deren Wartung sowie Verwaltungsaufgaben“, sagt Landesfeuerwehrinspektor Vetter.“ In Geldwert dargestellt weisen allein die Einsatzstunden einen Gegenwert von € 2,5 Mio. aus (gerechnet mit einem Stundenlohn von € 35,-).

STEIERMARK: RÜCKBLICK AUF 2015

A

lljährlich präsentiert der Landesfeuer wehr verband Steiermark die Leistungsbilanz der steirischen Feuerwehren. Beim traditionellen Neujahrsempfang in der Aula der Alten Universität in Graz wurde von Landesfeuerwehrkommandant PRÄS Albert Kern ein Resümee zum Einsatzjahr 2015 gezogen. Im Jahr 2015 wurden von den steirischen Florianis im Summe 5.453.092 Einsatz- und Arbeitsstunden (+5.619 gegenüber 2014) geleistet. Bei einem fiktiven Stunden-

lohn von 25 Euro ergäbe sich daraus ein Betrag von ca. 136 Millionen Euro, so Kern in seiner Analyse. Aus der Statistik des Landesfeuerwehrverbandes geht ebenso hervor, dass 1.086 Menschen und knapp 2.000 Tiere (1.970) gerettet werden konnten.

ESKA MIT THL-HANDSCHUH AUS OÖ S-GARD: NEUE SCHUTZKLEIDUNG

Fotos: M. Seyfert, Hersteller, LFVs

W

ährend der FLASH CROSSTECH zu den teuersten Handschuhen der technischen Hilfeleistung zählt, steht der PRUTOS für eine kostengünstige Alternative aus der revolutionären ESKA THL-Kollektion. Er vereint gutes Tragegefühl mit höchstem Schutz. Mit dem PRUTOS können Arbeiter, Einsatzkräfte und Lebensretter ordentlich anpacken und Fingerspitzengefühl bewahren. Das Fire Block Leder verpasst diesem Handschuh eine unermüdliche Strapazierfähigkeit. Der höchste Abriebwert nach

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

S

EN 388:2003 im gesamten Innenhandbereich unterstreicht die Qualität. Nähere Informationen finden Sie auf www.eska.at

-GARD entwickelte gemeinsam mit führenden Spezialisten und Endanwendern in der Feuerwehrwelt die neue Bekleidung „ULTIMATE“. Die Bekleidung ist voll auf die Bedürfnisse moderner Einsatzkräfte abgestimmt und bietet neben dem neuen Materialkonzept viele komplett neu entwickelte Features und eine Trageergonomie auf vollkommen neuem Level. Bedien- und Verstellelemente sowie Sichtbarkeit der Bekleidung bei Tageslicht und bei Dunkelheit wurden optimiert. Mehr Informationen unter: www.s-gard.de

27


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

KATASTROPHENHILFE IST FEUERWEHRSACHE Es gibt in Österreich in jedem Bundesland ein eigenes Feuerwehrgesetz und ein eigenes Gesetz, welches sich der Behandlung von Katastrophen widmet. Der Aufbau der Gesetze ist unterschiedlich und zielt auf verschiedene Teilziele ab. Aber in allen Bundesländern ist eines gleich: Die Feuerwehr ist eine der ersten Organisationen, die in der Bewältigungsphase einer Katastrophe zu Hilfe gerufen wird. Von Richard Berger

D

ie Fachliteratur lehrt uns: Um Katastrophen len Anlassfällen auf Bundesebene zuständig.“ Als optimal bewältigen zu können, benötigt man zentrale Informations-, Kommunikations- und klare rechtliche und organisatorische Rahmen, Koordinationsplattform des Innenministeriums leilokale Präsenz, unmittelbare Verfügbarkeit der not- tet die Abteilung auch die Bundeswarnzentrale, wendigen Ressourcen, ein abgestimmtes Handeln zeichnet verantwortlich für die Koordination des aller Akteure und eindeutige sowie rasche Informa- staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanationsflüsse. Es ist gements (SKKM) und aber gar nicht so ist erste Anlaufstelle für leicht im österdie Koordination und reichischen KaAnforderung von intertastrophenschutnationaler Katastrozwesen den phenhilfe. „Die Begriffe Durchblick zu erZivilschutz, Katastrolangen. Viele Bephenschutz und Bevölstimmungen auf kerungsschutz werden unterschiedlichen oft in unterschiedlichen Ebenen berühren Bedeutungen verwenAlbert Kern, uns. Die EU hat det. Der Terminus Mechanismen ein„KatastrophenmanagePräsident d. ÖBFV gerichtet und ment“ wird als ÜberbeRichtlinien wie die griff für die Bereiche EU-HochwasserVermeidung, Vorsorge, managementrichtlinie etabliert. Das Bundesminis- Bewältigung und Wiederherstellung verstanden“, ziterium für Inneres ist für die Koordination des staat- tiert Mag. Siegfried Jachs, Leiter des Referates lichen Krisen- und Katastrophenmanagements II/13/a, Staatliches Krisen- und Katastrophenmanaverantwortlich. Die zuständige Abteilung II/13 - gement sowie Zivilschutz die entsprechende WebEinsatz-, Krisen- und Katastrophenkoordination seite des BM.I im Gespräch mit FEUERWEHR.AT koordiniert auch die Mitwirkung bei anlassbezogener Krisenbewältigung, die internationale Katastro- Bundesverfassung phenhilfe sowie die Angelegenheiten des Zivilschut- Dass die Feuerwehr und die Katastrophenbewältizes. „Damit ist in Österreich eine Stelle für die gung Ländersache ist, liegt an der österreichischen Koordination bei überregionalen bzw. internationa- Bundesverfassung. Der Begriff „Katastrophe“ ist in

» Feuerwehren sind erste Katastrophenhelfer «

28

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

der österreichischen Bundesverfassung (B-VG) nicht genannt. „Komplexe Aufgaben, insbesondere wenn sie nicht explizit im B-VG angeführt sind, überschneiden sich mit zahlreichen anderen Kompetenztatbeständen und sind dadurch zwischen verschiedenen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden aufgesplittert“, so liest man in den Unterlagen des 2015 gestarteten Universitätslehrganges „Risikoprävention und Katastrophenmanagement – OeRISK“ am Postgraduate Center der Universität Wien. Man kann also aus dem B-VG schließen, dass der Schwerpunkt der Risikoprävention beim Bundesgesetzgeber (weil so erwähnt) und der Schwerpunkt des Katastrophenmanagements bei den Ländern liegen, woraus sich die Landesgesetze ergeben. So erklärt DI Dr. Florian Rudolf-Miklau, Privatdozent an der Universität Wien, dass die wichtigsten Kompetenzen des Bundes im Rahmen

des Risikomanagements im Bereich des Wasserrechts, des Forstrechts, des Verkehrsrechts und des Gesundheitswesens liegen. Auf der Seite der Länder liegen die Raumordnung, das Bauwesen, die Katastrophenhilfe bzw. das Katastrophenmanagement und eben das Feuerwehrwesen. Und gemäß B-VG sind im eigenen Wirkungsbereich die örtliche Gesundheitspolizei, die örtliche Baupolizei, die örtliche Straßenpolizei, die örtliche Raumordnung und die örtliche Feuerpolizei ausdrücklich Aufgaben der Gemeinden.

Katastrophenmanagement Gemäß ÖNORM S 2304 kann man Katastrophenmanagement als permanenten Vorgang sehen. Ein Kreislauf aus Vermeidung, Vorsorge, Bewältigung und Wiederherstellung unter permanenter Evaluierung aller Phasen. Während die Phasen Vermeidung

Foto: R. Berger | ÖBFV feuerwehr.at; Grafik: R. Berger nach Jachs

Katastrophenmanagementzyklus nach Jachs: Erste Aufgabe der Feuerwehren ist der Einsatz.

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

29


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

TIPP

Literaturempfehlung Einführung in das Katastrophenmanagement, Siegfried Jachs, tredition ISBN: 978-38424-0124-2

30

und Vorsorge unter den Katastrophenschutz fallen, sind die Bewältigung und die Wiederherstellung unter dem übergeordneten Begriff „Katastrophenhilfe“ zu setzen. Genau diese Punkte werden in den jeweiligen Landesgesetzen – teilweise sehr unterschiedlich – beschrieben. Man vergleiche zum Beispiel das Niederösterreichische Katastrophenhilfegesetz (NÖ KHG) und das Steiermärkische Katastrophenmanagementgesetz: Zwei Gesetze mit dem gleichen Ziel, aber in unterschiedlicher Ausführung, mit unterschiedlicher Kompetenzverteilung und sogar mit unterschiedlicher Definitionstiefe der Aufgaben der Feuerwehren im Katastrophenschutz.

Unterschiedliche Tiefe in den Gesetzen In den Landesfeuerwehrverbänden wurden die Katastrophenhilfsdienste eingerichtet. Die Feuerwehreinheiten wurden gegründet, um den örtlichen Feuerwehren im Bedarfsfall mit speziellem Gerät und Mannschaft aus anderen Regionen helfen zu können. So ist dieser Katastrophenhilfsdienst der Freiwilligen Feuerwehren für Niederösterreich zum Beispiel im NÖ KHG geregelt. Dort wird auch genau geregelt, dass der Landesfeuerwehrverband nach

Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel Gerätschaften für diesen Katastrophenhilfsdienst anzuschaffen und zu erhalten hat. Ähnlich lautende Paragrafen finden sich – mit mehr oder weniger eindeutiger Gleichheit der Wortwahl – in fast allen Landesgesetzen, wenn auch – wie bereits erwähnt – in unterschiedlicher Tiefe. So sind die Gesetze in Niederösterreich, Burgenland und Salzburg gleich aufgebaut und behandeln den Katastrophenhilfsdienst der Feuerwehren in einer besonderen Tiefe. Die Katastrophenhilfegesetze der Länder Tirol, Steiermark und Kärnten sind sich im Aufbau sehr ähnlich, gehen auf die Feuerwehr aber nur rudimentär ein. Hier liegt das Hauptaugenmerk auf den Gemeinden. Das Oberösterreichische Katastrophenschutzgesetz behandelt sehr eingehend die Rolle des Landes-Feuerwehrverbandes und der Feuerwehren im Katastrophenschutz. Dem gegenüber steht Vorarlberg mit seinem Gesetz, in welchem nur dreimal das Wort „Feuerwehr“ vorkommt (im Vergleich dazu: Oberösterreich 34 Mal, Niederösterreich 26 Mal): Hier wird die Gemeinde mit umfangreichen Aufgaben betraut, welche sich wiederum der Feuerwehr – aber eben auch anderen Organisationen und

FEUERWEHR.AT

1-2/2016

Fotos: M. Fischer | NÖLFV

Österreichs Feuerwehren sind für den Katastropheneinsatz gut gerüstet. Laufend wird gem. des Katastrophenmanagementzyklus auch bei den Landesfeuerwehrverbänden evaluiert.


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

Institutionen – bedient. Diese unterschiedlichen Rechtsgrundlagen machen es den Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbänden mehr oder weniger leicht, die notwendigen Ausrüstungsgegenstände zu argumentieren.

Feuerwehren sind erste Katastrophenhelfer Österreichs Feuerwehren rüsten im Bereich Katastrophenhilfe weiter auf und sind mehr denn je gefordert. Die Erfahrungen der letzten Jahre sowie die dichte Umsetzung der SKKM Richtlinie haben bei den Feuerwehren eine besondere Struktur und vor allem eine enorme Kompetenz im Bereich des Katastropheneinsatzes geschaffen. Die Feuerwehren sind mit den Verantwortlichen der Länder in permanentem Kontakt, um entsprechend dem gesetzlichen Auftrag auch im Bereich Weiterbildung und Planung nachzukommen. Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband dient dabei als Dienstleister für die Landesfeuerwehrverbände im Katastropheneinsatz mit Raphael Koller als Verbindungsoffizier zum Bundesministerium für Inneres. Internationaler Katastrophenhilfsdienst Die Österreichischen Feuerwehren leisten auch im Sinne der Solidarität internationale Hilfe bei Großschadensereignissen und Katastrophen. Zu diesem Zweck nehmen Einheiten der österreichischen Feuerwehren regelmäßig an internationalen Übungen teil. Die dort gesammelten Erfahrungen können auch in der nationalen Katastrophenhilfe sinnvoll eingesetzt werden. Außerdem fördern diese Übungen die internationale Kontaktpflege. Unterschiede in den Gesetzen – gleiche Ziele Trotz neun Katastrophenschutzgesetzen und neun unterschiedlicher Feuerwehrgesetze bleibt eines immer gleich: Die Feuerwehr ist die lokale Stärke, die vor Ort ist, wenn die Katastrophe eingetreten ist, um rasch, schlagkräftig und nachhaltig zu helfen.

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

Auch international helfen die Österreichischen Feuerwehren

Risikoprävention? Aufmerksame Leserinnen und Leser erkannten das Wort „Risikoprävention“ als schwierig zu greifen. Risiko kann als Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß gesehen werden. Verringert man das Schadensausmaß und/oder die Eintrittswahrscheinlichkeit, so verringert sich das Risiko proportional. Unter dem Begriff Risikoprävention sind alle präventiven Maßnahmen zu verstehen, die das Risiko mindern können, wie zum Beispiel Wildbachverbauung oder Lawinenschutz. Sozusagen: Risikomanagement im präventiven Bereich.

31


AUSBILDUNG Verhalten bei Eisrettungen

RETTUNGSMASSNAHMEN BEI EISUNFÄLLEN Die kalte Jahreszeit birgt in vielerlei Hinsicht besondere Gefahren. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Winter nicht mehr so streng sind wie früher, muss häufiger mit Gefahren durch nicht ausreichend tragfähiges Eis gerechnet werden. Die Gefahr einer nicht belastbaren Eisdecke wird häufig unterschätzt und bringt erhebliche Gefahren für die Eingebrochenen aber auch für die Ersthelfer mit sich. FEUERWEHR.AT möchte dieses heikle Thema durchleuchten und mehr Sicherheit für Einsatzkräfte bringen. Von Ralf Komaier (BF Klagenfurt am Wörthersee)

E

ine geschlossene tragfähige Eisdecke benötigt Zeit. Tragfähige Eisdecken brauchen in ihrer Entstehung eine längere Frostperiode. Eis ist spröde und verformt sich nicht, es bricht

32

abrupt, wenn eine bestimmte Belastungsgrenze überschritten ist. Die Tragfähigkeit der Eisdecke ist schwer einzuschätzen und sie kann über das Gewässer hinweg stark variieren.

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


AUSBILDUNG Verhalten bei Eisrettungen

Grundlagen der Eisbildung Erst wenn die Temperatur über einige Tage ständig unter 0 °C bleibt, können belastbare Eisdecken entstehen. Fällt Schnee auf eine frische Eisdecke, wirkt das als eine Isolierschicht und das Eis wächst nicht mehr so schnell. Aber auch Zu- und Abflüsse, Strömungen, Zuflüsse warmer Industriegewässer, Wärmebildungen unter Brücken, Eisrisse usw. hemmen die Eisbildung. Fließende Gewässer frieren aufgrund der turbulenten Durchmischung eher schlecht und langsam zu.

Foto: R. Berger

Reaktion des menschlichen Körpers bei Eiseinbrüchen Brechen Personen in die Eisfläche ein, nimmt die Körpertemperatur, aufgrund der etwa 27mal höheren Wärmeleitfähigkeit des Wassers im Vergleich zu Luft, sehr schnell ab. Schützende Kleidungsstücke und eine Gegenregulation des Körpers wirken zwar verzögernd, eine Unterkühlung (Hypothermie) ist aber trotzdem bereits nach kurzer Zeit im kalten Wasser zu erwarten. Versucht sich die eingebrochene Person durch schnelle Schwimmbewegungen an der Wasseroberfläche zu halten bzw. auf das tragfähige Eis zu bringen, wird der Kreislauf angeregt und das warme Blut des Körperkerns in die Körperschale transportiert. Dadurch wird die Wärmeabgabe des Körpers weiter gesteigert und die Unterkühlung begünstigt. Mit zunehmender Unterkühlung setzen beim Eingebrochenen Muskelstarre und Bewusstseinseintrübungen ein. Eine Selbstrettung ist in vielen Fällen nicht mehr möglich, weil jegliche Haltemöglichkeiten, um sich aus dem Eisloch herauszuziehen, fehlen und bzw. oder die Eiskante beim Versuch sich darüber zu schieben abbricht. Aussagen, wie lange die Eingebrochenen es in einem Eisloch aushalten, sind schwer zu treffen. Es hängt von der jeweiligen körperlichen Konstitution der verunfallten Person ab. Eigene Eiseinbrüche – Selbstrettung Ein Selbstrettungsversuch aus einem winterlichen Gewässer muss innerhalb kürzester Zeit schnell und entschlossen erfolgen. Aufgrund der Kälte sind die Kräfte und die Handlungsfähigkeit sehr schnell be-

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

Unterkühlung (Hypothermie) Stadium

Phase

Kerntemperatur

Symptome

1

Erregung

37° - 34°C

Ansprechbar, deutliches Muskelzittern, Atmung und Kreislauf beschleunigt

2

Erschöpfung

34° - 30°C

Schläfrig, noch erweckbar, Muskelzittern hört auf, Kreislauf beeinträchtigt

3

Lähmung

30° - 27°C

Nicht ansprechbar, Atmung / Kreislauf unregelmäßig, aussetzend

4

Scheintod / Tod

27° - 24°C

Tief bewusstlos, Atem- / Kreislaufstillstand

einträchtigt. Schon beim Einbrechen sollte man Ruhe bewahren und Arme und Beine ausbreiten, um ein Untertauchen zu verhindern. Man soll sich nicht von Kleidungsstücken entledigen. Um auf sich aufmerksam zu machen muss man laut um Hilfe rufen. Ist die Einbruchsstelle klein genug, sollte man versuchen,

» Hektik am Eis kann gefährlich werden. Regelmäßige Übungen sind wichtig « Gerda Eismayer, Leiterin SG 5.4, Wasserwehr- und Tauchdienst den Körper vorsichtig und größtmöglich auf die Eisfläche zu schieben und zu verteilen. Man könnte sich mit den Füßen am gegenüberliegenden Rand der Einbruchsstelle abstoßen. Bei der Rettung einer im Eis eingebrochener Person, müssen die Retter schnell, aber niemals überhastet, handeln. Grundregeln zur Rettung im Eis eingebrochenen Personen: • Ruhe bewahren und niemals überhastet handeln • Notruf 122 wählen • Dem eingebrochenen Mut zusprechen und Verhaltensanweisungen geben • Das Bewegen auf der Eisfläche darf nur kriechend erfolgen

33


AUSBILDUNG Verhalten bei Eisrettungen

www

http://tinyurl.com/ Eisrettung Hier finden Sie die ausführliche Anleitung der BF Klagenfurt am Wörthersee

• Nach Möglichkeit sind Gegenstände mit großer Auflagefläche einzusetzen, um den Druck auf die Eisfläche zu verteilen (Leitern, Bretter, Türe) • Dem Verunfallten nie die Hand reichen, es besteht die Gefahr, selbst ins Wasser gezogen zu werden • Der Retter muss immer auf die Eigensicherung achten ( Sicherung mittels Leine, Gürtel oder einer Menschenkette ) • Dem Verunfallten sollte deshalb immer ein Hilfsmittel (Jacke, Schal, Stock, Ast, Brett, usw.) zugerreicht werden, mit dem dieser aus der Einbruchsstelle gezogen werden kann.

Rettung mit Hilfsmitteln der Feuerwehr Die Rettung einer eingebrochenen Person durch die Feuerwehr sollte immer unter Berücksichtigung besonderer Sicherheitsvorkehrungen erfolgen. Grundsätze: • Niemand betritt die Eisfläche ohne einer besonderen Sicherheits-Ausrüstung (Rettungsweste, Feuerwehrgurt, Sicherheitsbrustgurt). • Der Retter ist mit Leinen zum Ufer zu sichern. • Um eine bessere Sicht zu haben, soll der Retter keinen Feuerwehr-Helm tragen.

34

Als Erstmaßnahme könnte man den Verunfallten, wenn die Einbruchsstelle im Uferbereich ist, eine Feuerwehrrettungsleine zuwerfen, um die Person damit zu sichern. Wenn der Eingebrochene aufgrund der zunehmenden Unterkühlung nicht mehr aktiv bei der Rettung mithelfen kann, dann müssen die Einsatzkräfte gesichert mit Hilfsmittel zum Verunfallten. Mittels einer Schiebe- oder Steckleiter könnte sich der zum Ufer gesicherte Retter liegend auf der Leiter direkt zum Verunfallten vorarbeiten. Dadurch wird eine große Auflagefläche auf dem Eis gewährleistet. Bekommt der gesicherte Retter den Verunfallten zu greifen, können die anderen Einsatzkräfte den Retter und den Verunfallten mittels Seil Richtung Ufer ziehen. Eine Feuerwehr, die Teiche oder ähnliches in ihrem Einsatzgebiet hat, sollte sich der Jahreszeit entsprechend auf Eiseinbrüche vorbereiten. Das beinhaltet zum Beispiel das Herrichten von Sicherheits- und Hilfsmitteln sowie Rettungsgeräten, die dann griffbereit zur Verfügung stehen, aber auch Rettungsübungen von Eiseinbrüchen sollten regelmäßig durchgeführt werden. Diverse Firmen bieten erstklassige Rettungsmittel für Eiseinbrüche an. So ist ein Eisrettungsanzug eine sinnvolle Anschaffung. Hier ist es auch sinnvoll, Anzüge in der Ausführung mit angenähten wasserdichten Socken anzuschaffen (statt der fix montierten

FEUERWEHR.AT

1-2/2016

Fotos: R. Berger, R. Komaier

Bild 1: Kontaktaufnahme mit dem zu Rettenden und guter Zuspruch sind wichtig. Bild 2: Wurfleinen sind eine Alternative. Allerdings sind die Opfer meist zu erschöpft. Außerdem braucht man Übung. Bild 3: Warme Kleidung für die Retter schützt vor Unterkühlung. Festes, für Wasser geeignetes Schuhwerk ist wichtig, um guten Halt zu haben.


AUSBILDUNG Verhalten bei Eisrettungen

Stiefel). Dadurch kann spezielles Schuhwerk für die Eisrettung verwendet werden. Der eigene Einsatzstiefel oder zum Beispiel der von HAIX und Outer-Limits speziell für Wassereinsätze entworfene SeaEagle, ein Stiefel mit Löchern, damit einfließendes Wasser auslaufen kann, wäre eine gute Möglichkeit.

» Am Eis muss man sich an Sicherheitsregeln halten. Eigenschutz geht vor « Ralf Komaier, Mitarbeiter SG 5.4

Hilfe für untergegangene Personen Sind Personen bereits an der Einbruchsstelle untergegangen, sollte man auf keinen Fall einen Rettungsversuch unter Wasser unternehmen. Selbst zu unterkühlen und unter Wasser die Orientierung zu verlieren und zu Ertrinken, könnte die Folge sein.

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

Hier ist eine umgehende Alarmierung der Feuerwehrtaucher die sinnvollste Lösung. Für solche Einsatzfälle sind Feuerwehrtaucher bestens ausgebildet.

Erste- Hilfe Maßnahmen bei Eiseinbrüchen Bei jedem Eiseinbruch ist auch die Alarmierung des Rettungsdienstes zu veranlassen, sofern dieser nicht bereits vor Ort ist. Die verunfallte Person ist an einen windstillen, warmen Ort zu bringen und von nasser Oberbekleidung zu befreien. Anzustreben ist eine flache Lagerung. Unnötige Bewegungen sind zu vermeiden. Um der Unterkühlung entgegen zu wirken, sollte man den Körper in Decken oder eine Rettungsdecke hüllen. Nur bewusstseinsklaren Personen dürfen heiße, gezuckerte Getränke verabreicht werden. Üben, üben, üben Auf jeden Fall ist das Üben von Eisrettungen notwendig. Nur einen Anzug anzuschaffen, eine kurze Einschulung zu absolvieren, ist zu wenig. Es wird empfohlen, der Jahreszeit entsprechend – und besonders im Hinblick auf die nicht mehr so strengen Winter – solche Einsatzszenarien entsprechend zu üben.

Bild 4: Realistische Übungen können gut mit Feuerwehrtauchern dargestellt werden. Bild 5: Die Feuerwehren verwenden unterschiedliche Hilfsmittel. Es ist wichtig, die Ausrüstung an die Notwendigkeit anzupassen, nicht an den Trend.

Info

HBM Ralf Komaier von der BF Klagenfurt ist Mitarbeiter des ÖBFV-Sachgebiets 5.4 „Wasserdienst und Tauchdienst“ und ÖBFV-Lehrtaucher.

35


CDM AWARD Preisverleihung in Deutschland

FEUERWEHREN BRAUNAU UND WILDON BEIM CDM-AWARD Der Conrad-Dietrich-Magirus-Award wurde am 22. Jänner 2016 verliehen. Die Feuerwehren Wildon und Braunau landeten im Onlinefinale um den Titel „Bestes internationales Feuerwehrteam“. FEUERWEHR.AT begleitete die beiden Feuerwehren bei ihrem Trip nach Ulm, in die Zentrale von Magirus und dann zur feierlichen Abendgala ins Congress Centrum Ulm. Von Magirus und Richard Berger

Z

Die „White Helmets“ – herausragende Katastrophenhilfe in Syrien Überreicht bekamen die Sieger dieser begehrten uszeichnung der Feuerwehrbranche in diesem Jahr von den „White Helmets“, einer syrischen Katastrophenhilfeorganisation, die Pate des Conrad Dietrich Magirus Awards 2015 ist. Die Organisation wurde mit einem überwältigenden Video vorgestellt, dass Standing Ovations der anwesenden Einsatzkräfte für die Leistungen des ehrenamtlichen Teams im Kriegsgebiet auslöste. (Nur die Ältesten unter uns wissen, was es bedeutet, in einem solchen Gebiet Menschen aus zerbombten Gebäuden zu retten. Wir wissen von Er-

Foto: R. Berger, Magirus

um zweiten Mal in Folge sichert sich ein brasilianisches Feuerwehrteam den internationalen Conrad Dietrich Magirus Award. Während des weltberühmten Karnevals bekämpften die Einsatzkräfte erfolgreich einen Großbrand in einem von Rios größten suburbanen Einkaufszentren. Ebenfalls unter die Top Drei schafften es die Feuerwehren Isfahan (Iran) und Istanbul (Türkei). Gemeinsam mit den Onlinefinalisten Braunau und Wildon sowie Kameraden aus Chile und Tschechien waren sie zur feierlichen Galaveranstaltung nach Deutschland eingeladen und wurden vor internationalem Fachpublikum der Feuerwehrwelt geehrt.

36

FEUERWEHR.AT

1-2/2016


CDM AWARD Preisverleihung in Deutschland

zählungen unserer Großväter und -mütter, was es bedeutete, unter dem Schutt Menschen zu suchen, die man kannte und den Einsatz abzubrechen, weil erneuter Fliegeralarm gegeben wurde.) Die Syria Civil Defence (SCD) ist eine freiwillige Organisation von knapp 3000 Syrern, die sich landesweit in insgesamt 110 Zentren für Hilfe einsetzt. Ihr breitgefächertes Engagement erstreckt sich von elektronischen Frühwarnsystemen über Feuerwehreinsätze und die Bergung von Verletzten bis hin zum Aufbau der ganzheitlichen Notversorgung. Seit ihrer Gründung 2013 haben die „White Helmets“ mehr als 40.000 Menschenleben gerettet.

Österreich als Team trotzdem unschlagbar Österreich wurde durch Wildon und Braunau würdig vertreten. „Klar, eine Auszeichnung für eine der beiden österreichischen Feuerwehren wäre an diesem tollen Veranstaltungsabend natürlich sehr schön gewesen, aber das wäre schon Jammern auf einem sehr hohen Niveau. Denn jedes nominierte Feuerwehrteam hat mich mit den erbrachten Einsatzleistungen schwer beeindruckt. In Summe war für mich in Ulm jeder ein Gewinner. Denn Magirus hat wieder für eine Atmosphäre gesorgt, die bei allen Gästen für Gänsehaut sorgte. Stolz macht es mich, dass Österreich in der Kategorie International das einzige Land war, welches von gleich zwei Feuerwehrteams im Onlinefinale vertreten wurde. Das spricht für unsere hervorragende Qualität im heimischen Feuerwehrwesen“, würdigt Albert Kern im Gespräch mit FEUERWEHR.AT die Leistungen ALLER Österreichischer Feuerwehren.

White Helmets Gründer James Le Mesurier und Raed Alsaleh mit dem von Magirus an die White Helmets geschenktem Drehleiterfahrzeug

White Helmets - Helfer im Kriegsgebiet James Le Mesurier gründete die White Helmets 2013. Er unterhielt sich mit einer Gruppe türkischer Erdbebenretter. „Wenn man jemanden aus einem Gebäude retten kann, das durch ein Erdbeben einstürzte, dann kann man das auch aus einem niedergebombten“, so erzählte er auf der Bühne der CDM-Awards. „Die Menschen hatten alle die Wahl: Flüchten, zur Waffe greifen oder helfen“, so Le Mesurier zu Aljazeera in einem früheren Interview. Man startete mit einem Trainingskurs in Aleppo mit 20 Personen, gemeinsam mit den Türkischen Spezialisten. Heute sind es über 3000 Helfer die alle einen anderen Job hatten und heute im Kriegsgebiet helfen. Egal ob Freund oder Feind.

TIPP CDM Award auch in diesem Jahr Mehr unter http://tinyurl.com/ CDM-Award

Mehr Infos unter: www.whitehelmets.org

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

37


VORBEUGEN Neues aus dem Vorbeugenden Brandschutz

DIE PRÜFSTELLE FÜR BRANDSCHUTZTECHNIK DES ÖBFV Seit 1951 stellt die Prüfstelle für Brandschutztechnik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbands (ÖBFV) eine wichtige Funktion im Bereich Brandschutz dar. Eigentümer der Prüfstelle f. Brandschutztechnik ist der ÖBFV, was bedeutet, dass sämtliche erwirtschafteten Gewinne dem österreichischen Feuerwehrwesen zugutekommen. Text: PBST

D

ie Prüfstelle für Brandschutztechnik ist mit acht Außenstellen in allen Bundesländern vertreten – einzige Ausnahme ist Niederösterreich, welches von Wien aus betreut wird. Personell stehen der Prüfstelle f. Brandschutztechnik rund 100 bestens qualifizierte Mitarbeiter, davon 70 Prüfer, zur Verfügung, die zum einen den in diesem Bereich unersetzbaren persönlichen Kontakt garantieren,

Unser Team in der neuen Zentrale in Wien Donaustadt, Voitgasse 4. zum anderen aber auch durch ihre langjährige Erfahrung ein unentbehrlicher Teil der Prüfstelle f. Brandschutztechnik sind. Innerhalb der Organisation ist die organisatorische Leitung durch drei Abteilungen geregelt: die Geschäftsführung und Leitung der Prüfstelle f. Brandschutztechnik unter DI Wilfried Pausa, der Abteilung technische Angelegenheiten und Akkreditierung unter DI Wilfried

38

Pausa sowie der nicht akkreditierte Bereich unter Ing. Johann Ettel, MSc.

Ihr Partner für den Vorbeugenden Brandschutz Als eine der ersten staatlich akkreditierten Prüfstellen in Österreich ist die Prüfstelle f. Brandschutztechnik für die Überprüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen innerhalb sowie außerhalb der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung vorgegebenen Akkreditierungsbereiche zuständig. Dazu gehören beispielsweise Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen und Brandrauchentlüftungsanlagen, aber auch die Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten sowie Ausbildungen und Schulungen. Zusätzlich ist die Prüfstelle f. Brandschutztechnik auch im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes tätig – von der Erstellung der Brandschutzkonzepte bis hin zur Umsetzung von Sonderlösungen in sämtlichen Bereichen. Qualitätssicherung bei den Aufgaben der Prüfstelle für Brandschutztechnik Wesentlicher Bestandteil aller Aufgaben – und Kern der an uns gestellten Anforderungen – ist ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem gemäß der ÖNORM EN ISO/IEC 17020 und 17025, welches die Einhaltung sowie die effiziente Durchführung von Prozessen, Maßnahmen und Zielen sicherstellt. Darüber hinaus ist die Prüfstelle für Brandschutztechnik Mitglied des VB-Cert, der EUSAS, der VIB sowie der AUSTROLAB.

FEUERWEHR.AT

1-2/2016

Foto: Pamela Hniliczka

www.pruefstelle.at


VORBEUGEN Neues aus dem Vorbeugenden Brandschutz

TÜV AUSTRIA AKADEMIE: BRANDSCHUTZTAG LOCKT MIT INTERESSANTEM PROGRAMM Der Brandschutztag der TÜV AUSTRIA Akademie ist bereits ein fester Bestandteil im Kalender vieler Brandschutzbeauftragter und Feuerwehrmitglieder. Die in der Pyramide Vösendorf veranstaltete Expertentagung bietet auch im heurigen Jahr ein interessantes Programm.

www

www.tuv-akademie.at Hier finden Sie weitere Infos im Internet.

Redaktion

N

ur wer über aktuelle Neuerungen und zukünftige Entwicklungen Bescheid weiß, kann seine Aufgabe im Brandschutz effizient wahrnehmen. Nach diesem Motto wird auch der TÜV AUSTRIA Brandschutztag 2016 am 15. März veranstaltet: Bleiben Sie am Stand der Technik!

Brandschutzes. Fachfirmen präsentieren auch heuer wieder im Pausenfoyer interessante Neuerungen. FEUERWEHR.AT wird dabei sein und von der Veranstaltung berichten.

Internationale Koryphäe der Brandursachenermittlung Frank D. Stolt, Brandschutzexperte, Kriminologe und vieles mehr, wird einen anschaulichen Vortrag zum Thema „Zusammenwirken der betrieblichen Brandschutzorgane mit den Brandermittlungsorganen“ halten. Der aktive Feuerwehrmann, Polizist und Sachverständige ist Ausbilder an mehreren Stätten der Feuerwehr und Polizei in Deutschland, als Sachverständiger europaweit im Einsatz und berichtet aus der Praxis. Von Löschanlagen bis Fotovoltaik Leopold Ballek (Ausbildungsleiter der TÜV AUSTRIA Akademie) wird über Löschanlagen und Sauerstoffreduktionsanlagen referieren und Herbert Hasenbichler von der Landesstelle für Brandverhütung Steiermark wird sich der neuen TRVB 110 B widmen und über die brandschutztechnischen Anforderungen bei Leitungen und deren Durchführungen vortragen. Martin Swoboda vom TÜV AUSTRIA berichtet über neue Sicherheitsund Brandfallabschaltsysteme bei Fotovoltaikanlagen. Sicher. Gut. Der TÜV AUSTRIA Brandschutztag liefert für alle Schlüsselkräfte des Brandschutzes wie etwa Brandschutzbeauftragte, Brandschutzmanager, Sicherheitsfachkräfte, Haus- und Gebäudetechniker sowie Geschäftsleiter, aber auch Mitgliedern von Feuerwehren viel Wissenswertes im Bereich des Vorbeugenden

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

15.03.2016 TÜV AUSTRIA

BRANDSCHUTZTAG Austria Trend Hotel Eventhotel Pyramide, Parkallee 2, 2334 Vösendorf

www.tuv-akademie.at

39


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

BRANDSCHUTZ: REGELWERKE DES ÖBFV Jede Gesellschaft benötigt einen Rahmen für ein geordnetes Zusammenleben. Ohne Gesetze und Regelwerke ist dies nur schwer möglich. Auch für den Brandschutz gibt es in Österreich verschiedene Regelwerke, die hier im Überblick betrachtet werden sollen. Markus Fellner

Kompetenzzentrum: Prüfstelle f. Brandschutztechnik und ÖBFV im neuen Gebäude in Wien, 22.

Im Feuerwehrwesen treffen wir ebenso tagtäglich auf Gesetze, Normen und Regelwerke. Wir handeln auf Basis der jeweiligen Landesfeuerwehrgesetze, wir gestalten unseren Betrieb gemäß der vorliegenden Dienstordnungen und -anweisungen. Der Aufbau von Feuerwehrfahrzeugen und Einsatzgerätschaften ist in Produktnormen und Richtlinien geregelt, ebenso wie die Löschwasserversorgung der Kommunen.

Regulative im Brandschutz Gesetze, Verordnungen und Richtlinien stellen ein definiertes und gesellschaftlich toleriertes Niveau der jeweils betrachteten Sache oder eines Zustandes dar. Das heißt, es wird im Falle des Brandschutzes ein definiertes Mindestmaß der zu erreichenden Sicherheit dargestellt bzw. eingefordert. Normen und Richtlinien stellen Wege und Rahmen dar, diese Schutzziele mit anerkannten Methoden bzw. innerhalb anerkannter Grenzwerte zu erreichen. Im Bereich des Brandschutzes kennen wir folgende Brandschutzregulative: • EU: EU-Verordnungen und Direktiven, z.B. Maschinen-RL, Bauprodukteverordnung, Persönliche Schutzausrüstung etc. • Bundesebene: Bundesgesetze und Verordnungen (z.B.: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung) • Landesebene: Landesgesetze und Verordnungen (z.B.: Bauordnung, Feuerwehrgesetz) • Normen: Europa (EN), Österreich (ÖNORM) • Richtlinien: z.B.: Technische Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz (TRVB), Öster-

40

FEUERWEHR.AT

1-2/2016

Foto: Prüfstelle f. Brandschutztechnik, Grafik: Fellner

D

urch die Regelwerke werden konkrete Angaben und Grenzwerte sowie das akzeptierte Niveau dargestellt. Für jede Planung oder den gewerblichen Betrieb sind diese Angaben essentiell. Würden wir ohne Regelwerke agieren, könnte sehr rasch die Sicherheit von Personen gefährdet werden. Nicht immer erleichtern uns Gesetze und Regelwerke das tägliche Leben, doch wir würden rasch erkennen, dass es ohne sie auch nicht leichter wäre.


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

reichische Bestimmungen für die Elektrotechnik Im Rahmen dieses Artikels wird der Entstehungsprozess der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) und der Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) beschrieben.

EU - GESETZ

BUNDESGESETZ (ASchG, AStV)

Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz Die TRVB gelten in Österreich als das Basisregelwerk für den Vorbeugenden Brandschutz. Die Richtlinien können grob in die Themenbereiche Bauwesen, Organisation, abwehrender Brandschutz, Elektrotechnik, Heizung und Installationsrichtlinien unterteilt werden. Die Richtlinienreihe „2 – Brandschutz“ des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) wurde von den Bundesländern (ausgenommen Salzburg) direkt als verbindlich erklärt oder in das jeweilige Landesbaurecht übernommen. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen sind die nutzungsbezogenen TRVB nicht mehr erforderlich und wurden daher aufgehoben (Büro- und Wohnhäuser, Schulen, Veranstaltungsstätten, Beherbergungsstätten, etc.). Sie können teilweise noch beim ÖBFV erworben und als Basis für Brandschutzkonzepte verwendet werden. Es ist aber möglich, dass sich Widersprüche zu den derzeit gültigen Regelwerken ergeben. Die zurückgezogenen TRVB dürfen nicht mehr zitiert werden, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.

1-2/2016

FEUERWEHR.AT

LANDESGESETZ

NORMEN (EN 13237, ÖNORM B 1600)

(Bauordnung, Feuerwehrgesetz)

BRANDSCHUTZREGELWERK

TRVB

TRVB-Arbeitskreis Die Richtlinien werden vom TRVB-Arbeitskreis (TRVB-AK), durch Koordination des Referats 4 des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, erstellt und regelmäßig überarbeitet. Dieser Arbeitskreis setzt sich aus verschiedenen Fachleuten der

OIB – Richtlinie 2

RL-ÖBFV

diversen Themengebiete zusammen. Sämtliche Mitglieder des Arbeitskreises kommen aus den Reihen der Landesfeuerwehrverbände (jedes Bundesland ist vertreten) aus den Berufsfeuerwehren und von den österreichischen Brandverhütungsstellen – somit verfügen die Mitglieder über einen großen Praxisbezug und eine breite Einsatzerfahrung. Pro Jahr finden zumindest fünf Sitzungen in der Dauer von jeweils rund drei Tagen statt. In diesen Sitzungen werden Richtlinien erstellt, neue Erkenntnisse in bestehende Richtlinien eingearbeitet und Entwicklungen am Sektor des Vorbeugenden Brandschutzes diskutiert. Der TRVB-AK berichtet regelmäßig über Neuerungen und Veränderungen der TRVBs als Ergebnis der Arbeitssitzungen. Auf der Webseite www.trvb-ak.at sind diese Informationen frei zugänglich. Es wird auf dieser Seite der aktuelle Stand der verschiedenen Richtlinien (in Bearbeitung, im Stellungnahmeverfahren, im Genehmigungsverfahren etc.) sowie deren Änderungen bekannt gegeben. Wurden neue Richtlinien erstellt und zur Stellungnahme freigege-

41


ÖBFV-NEWS Neuigkeiten aus dem Bundesfeuerwehrverband

Die Regelwerke wie TRVB und ÖBFV-Richtlinien sind wichtige Werkzeuge für die Planung im Brandschutz.

ben, findet man diese ebenfalls im Bereich „Downloads“. Eine Rückmeldung zu den Entwürfen bzw. die generelle Kommunikation mit dem Arbeitskreis ist über die E-mail Adresse sg4.3@bundesfeuerwehrverband.at jederzeit möglich und erwünscht.

Praxisbezug Aufgrund der Zusammensetzung des Arbeitskreises ist es möglich, ein harmonisiertes, bundesweit gültiges Niveau des Vorbeugenden Brandschutzes in Österreich darzustellen. Auch wenn die Richtlinien keinen Normencharakter oder Gesetzeskraft haben, zählen die Richtlinien seit Jahren zum Stand der Technik und werden auch so behandelt. Sie stellen oftmals die brandschutztechnische Basis in Genehmigungsverfahren und Projektbeschreibungen dar. Der Vorteil

Richtlinien des ÖBFV Ähnlich wird auch die Entwicklung der Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes durchgeführt. Die Richtlinien erstrecken sich von konkreten Baurichtlinien für Feuerwehrfahrzeuge und Einsatz- und Ausrüstungsgegenstände über organisatorische Rahmenbedingungen, bauliche Mindestanforderungen der Löschwasserversorgung bis hin zu taktischen Basisinformationen. Die Erstellung und Überarbeitung erfolgt in den einzelnen Fachreferaten des ÖBFV und garantiert damit auch eine österreichweit harmonisierte Fassung, da grundsätzlich alle Referate mit Delegierten aus den Bundesländern besetzt werden. Die Genehmigung der Richtlinie erfolgt im Rahmen der Präsidialsitzungen. Sämtliche Richtlinien können über den Webshop des ÖBFV unter www.bundesfeuerwehrverband. at/shop bestellt werden. Die Richtlinien stellen ein sehr gutes Rüstzeug für uns als Feuerwehr, aber auch für Hersteller, Behörden und Planer dar. Wir sprechen damit alle die gleiche Sprache und kennen die gemeinsame Basis. Damit ist bereits ein großer Schritt in eine positive Umsetzung gesetzt. Nehmen wir das Angebot an und setzen dieses hervorragende Werkzeug bei unserer Tätigkeit ein.

» Nehmen wir das Angebot an und setzen die TRVB bei unserer Tätigkeit ein. «

42

FEUERWEHR.AT

1-2/2016

Foto: Prüfstelle f. Brandschutztechnik

des Systems des TRVB-AK ist, dass rasch auf technische, taktische und rechtlich geänderte Rahmenbedingungen bzw. Neuerungen reagiert werden kann. Neue Entwicklungen und Erkenntnisse aus dem abwehrenden Brandschutz fließen ebenfalls unmittelbar in den Erstellungsprozess ein. Durch diesen Umstand werden der notwendige Praxisbezug und der Brückenschlag zwischen abwehrendem und Vorbeugendem Brandschutz gewährleistet.


ÖBFV-Webshop www.bundesfeuerwehrverband.at/shop

Jahrbuch Österreichs Feuerwehren 2015 Fachschriftenheft Nr. 6 Atemschutz

Handbuch f. Grundausbildung USB-Sticks

Jahrbuch der Österreichischen Feuerwehren, Ausgabe 2015. Druckfrisch präsentieren wir das Jahrbuch der österreichischen Feuerwehren 2015! Auf 224 Seiten werden die spektakulärsten Einsätze, die größten Veranstaltungen, Jubiläen sowie richtungsweisende Neuigkeiten auf dem Sektor der Aus- und Weiterbildung dargestellt.

wählbar aus:

Preis: € 12,00 Versandkosten: € 4,50

Der Atemschutz und Körperschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Feuerwehrwesens. Mit diesem Fachschriftenheft werden die Grundsätze für den Unterricht im Atemschutz, für die praktische Ausbildung der Geräteträger und für die Handhabung der Atemschutzgeräte festgesetzt. Festlegungen bezüglich der Wartung, Prüfung und Instandhaltung von Atemschutzgeräten sind nicht Gegenstand dieses Fachschriftenheftes. Preis: € 12,00 Versandkosten: € 4,50

USB Lanyard (16GB) Preis: € 11,50 USB Lanyard (16GB) + Geschenkbox Preis: € 13,50 USB Sonderanfertigung: Hydrant (16GB) Preis: € 11,50

Versandkosten: ab € 4,50

und vieles mehr aus folgenden Kategorien... • Ausbildungs- & Lehrunterlagen • Fachschriftenhefte • ÖBFV-Richtlinien

• Sonstige Publikationen • TRVB • CDs / DVDs


„Ganz oben brauchst du maximale Sicherheit. Im Handeln, in der Technik, am Gerät.“ Claudia G., 43 Jahre.

Sicherheit geben. Von Generation zu Generation.

Seit 150 Jahren entwickelt, testet und produziert Rosenbauer Feuerwehrtechnik für den Einsatz von Feuerwehren auf der ganzen Welt. Von Generation zu Generation haben die Fahrzeuge, Löschsysteme und Ausrüstungen immer wieder neue Standards in Sachen Effizienz und Sicherheit gesetzt. Und von Generation zu Generation verlassen sich Feuerwehrleute im Ernstfall auf das Können, die Kompetenz und Innovationskraft von Rosenbauer.

Seit 1866. www.rosenbauer.com

www.facebook.com/rosenbauergroup


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.