SIP Kundenmagazin "CURVE" 10/2020

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NEU

MIT DEM AUTOFÜHRERSCHEIN

125ER FAHREN Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten 2019 in seiner 984. Sitzung über die “Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ abgestimmt. Künftig ist es nach Erfüllung bestimmter Pflichten und Übungen erlaubt, mit dem Pkw-Führerschein auch 125er-Leichtkrafträder und -roller zu fahren. Die Länderkammer hat somit dem von Anfang an in der Öffentlichkeit sehr umstrittenen Reformvorstoß des Bundesverkehrsministeriums in Sachen Liberalisierung des Zugangs zum Zweirad letzten Endes doch noch zugestimmt. Nachzulesen auf der Homepage des Bundesrates. Man schenkte den Befürwortern der Reform mit ihren zahlreichen rationalen und vernünftigen Argumenten mehr Glauben als den teilweise überzogenen und irrationalen Daten und Fakten der auf Sicherheit bedachten Verbände und Lobbyisten.

Dazu ganz frisch die offizielle Meldung des Industrie-Verbandes Motorrad (IVM) zum Bundesratsentscheid: „Für viele Bundesbürger wird es jetzt leichter, mit dem Pkw-Führerschein Leichtkraftroller und -krafträder mit max. 15 PS zu fahren. In seiner heutigen Sitzung stimmte der Bundesrat für die 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Damit ist der Weg frei für die vom Bundesminister für Verkehr vorgeschlagene Liberalisierung zur Nutzung von Leichtkraftrollern und Leichtkrafträdern mit 125 Kubikzentimeter und max. 11 KW (15 PS) Leistung.

PRÜFUNGS- ABER NICHT SCHULUNGSFREI Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine unkontrollierte Nutzungsfreigabe leichter Roller und Motorräder für alle. Der Gesetzgeber setzt neben der 5-jährigen Fahrpraxis im Pkw und einem Mindestalter von 25 Jahren eine umfangreiche und sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis voraus – verzichtet aber auf eine Prüfung.

Damit eröffnet sich für viele Menschen in Deutschland die Möglichkeit, preis- und verbrauchsgünstige Mobilität zu nutzen, entweder als umweltfreundliche Verkehrsalternative im Großstadtverkehr oder als effiziente Individuallösung auf dem Land.“

UM EIN KRAFTRAD DER KLASSE A1 FÜHREN ZU DÜRFEN, MÜSSEN INTERESSIERTE

» seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, » das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und » eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu

90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.


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