Newsletter Michaela Engelmeier - Nr. 28 - Ausgabe 12-2015

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AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG

Nr. 28 - Ausgabe 12-2015

Aktuelles aus Berlin und Oberberg

MICHAELA ENGELMEIER MdB NEWSLETTER AUS DEM BUNDESTAG UND DEM WAHLKREIS

3. JULI 2015

Griechenlandkrise

Wir werden die Menschen in Griechenland nicht im Stich lassen!

Seit ihrer Gründung vor mehr als 150 Jahren ist die SPD eine Partei der internationalen Solidarität. Es waren Sozialdemokraten, die 1925 die „Vereinigten Staaten von Europa“ forderten. Das großartige Projekt der Europäischen Union wurde nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts maßgeblich von Sozialdemokraten und Sozialisten gestaltet. In einem Impulspapier über die künftigen Herausforderungen an die Politik der SPD, das wir in den kommenden Wochen diskutieren wollen, hat das Präsidium der Partei den folgenden Leitsatz formuliert: „Die SPD will, dass Deutschland ein guter Nachbar und vertrauenswürdiger Partner in Europa

ist. Wir denken an unsere Geschichte. Wir haben große Hilfe bekommen. Und wir haben selbst tatkräftig anderen geholfen. Heute geht es uns besser als vielen. Aber Hochmut kommt vor dem Fall. Die Sozialdemokratie arbeitet für ein starkes Europa, das wieder Hoffnung weckt.“ Diesem Leitsatz fühlen wir uns auch in diesen schwierigen Tagen verbunden. Wir wollen und werden Solidarität geben. Doch wir müssen auch Solidarität und Verantwortungsbewusstsein aller anderen europäischen Partner erwarten. Noch nie seit den Römischen Verträgen war Europa in einer so tiefen inneren Krise wie heute. Nicht nur die Bewältigung der Finanzkrise in Griechenland fordert uns heraus, sondern auch die große Zahl von Menschen, die vor Not,

Krieg und Elend aus ihren Ländern in der Hoffnung auf ein sicheres Leben nach Europa flüchten. Und nicht zuletzt das Erstarken europafeindlicher und nationalistischer Parteien in vielen europäischen Nachbarstaaten. Wir deutsche Sozialdemokraten werden aber gemeinsam mit unseren Freunden in der Sozialdemokratischen Partei Europas alles dafür tun, damit Europa diese Bewährungsprobe verantwortungsbewusst und solidarisch besteht. Nur gemeinsam werden die Völker und Nationen Europas in einer sich rasant verändernden Welt eine starke Stimme haben und Wohlstand und Sicherheit für unsere Kinder und Enkel gewährleisten können. Vor allem für die Entwicklung in Griechenland müssen in diesen Tagen folgenreiche Entscheidungen getroffen werden. Das gilt für die Regierung und die Bevölkerung Griechenlands. Das gilt für die Regierung in Deutschland und die anderen Regierungen der Eurozone. Das gilt für die Europäische Kommission und das Parlament. Und das gilt für die gesamte europäische Sozialdemokratie. Griechenland droht in diesen Tagen die Zahlungsunfähigkeit. Diese bittere Wahrheit müssen alle erkennen, auch die Regierung


Aus dem Deutschen Bundestag Tsipras und die Bürgerinnen und Bürger Griechenlands. Diese Situation haben wir abzuwenden versucht. In den vergangenen Wochen haben wir gemeinsam mit Martin Schulz, Frank-Walter Steinmeier und Jean-Claude Juncker sowie unseren sozialdemokratischen und sozialistischen Freundinnen und Freunden in Europa alle nur denkbaren Anstrengungen unternommen, um den Verbleib Griechenlands im Euro zu ermöglichen. Der griechischen Regierung wurden Ende vergangener Woche Vorschläge für Hilfen unterbreitet, die weiter gingen als alles, was in den vergangenen Jahren einem der Krisenstaaten angeboten wurde. Diese Vorschläge wurden gerade vor dem Hintergrund der kritischen wirtschaftlichen und sozialen Lage Griechenlands formuliert. Wir glauben, dass sich in diesen Angeboten auch die Einsicht der europäischen Institutionen und des Internationalen Währungsfonds (IWF) spiegelt, dass die Rettungspolitik der Vergangenheit zu einseitig und letztlich nicht erfolgreich war. Nur auf Sparmaßnahmen zu setzen und auf jeden Impuls für Wachstum und Beschäftigung ebenso zu verzichten wie auf Hilfsprogramme zur Abfederung der sozialen Härten konnte nicht erfolgreich sein. Darauf haben wir Sozialdemokraten immer wieder hingewiesen. Es ist vor allem der Arbeit von Sozialdemokraten und insbesondere Martin Schulz zu verdanken, dass es jetzt qualitativ neue und bessere Hilfsangebote für Griechenland gab. Sie zeigen einen echten Ausweg für Griechenland. Und sie nehmen Rücksicht auf soziale Härten. Und vor allem: sie beinhalten Investitionen in Wachstum und Beschäftigung. Dazu zählen: • Eine fünfmonatige Verlängerung des laufenden Hilfsprogramms bis November mit weiteren Auszahlungen von mehr als 15 Mrd. Euro; • Eine sofortige Auszahlung von 1,8 Mrd. Euro, um den Zahlungsausfall in dieser Woche abzuwenden;

• Ein neues drittes Hilfsprogramm als Anschlussfinanzierung für die Zeit danach; • Die Chance einer Schuldenerleichterung, wenn die Reformen umgesetzt werden; • 35 Milliarden € Wachstumsinvestitionen aus europäischen Fonds bis 2020. Aber auch diese Angebote waren und sind natürlich mit Bedingungen verbunden. Zu den Regeln von Finanzhilfen im Euroraum gehört, dass beide Seiten sich darüber verständigen, mit welchen Reformen Schulden abgebaut und Wirtschaftskraft wiedererlangt werden können. Würde man darauf verzichten, würden sich immer wieder neue Schulden und finanzielle Probleme ergeben. Solidarität und die Bereitschaft zu Eigenverantwortung und Reformen im eigenen Land gehören für uns Sozialdemokraten zusammen. Doch auch bei den in Griechenland notwendigen Reformmaßnahmen gab es die Bereitschaft, mit der Regierung in Athen einen fairen Kompromiss zu vereinbaren: • Die Zielmarken für den Primärüberschuss im griechischen Haushalt – also der positive Saldo nach Abzug des Schuldendienstes – wurden herabgesetzt, ebenso die Zielmarken für die erwarteten Privatisierungserlöse. • Soziale Maßnahmen zur Bekämpfung der humanitären Krise (Unterstützung Bedürftiger mit Nahrungsmitteln, Strom, Mieten, Gesundheitsversorgung) gehörten ebenso dazu wie die Einführung einer sozialen Grundsicherung. Es sollte z.B. auch keine Mehrwertsteuererhöhung auf Medikamente und Grundnahrungsmittel geben. Und im Rahmen einer Rentenstrukturreform, deren Notwendigkeit auch von der griechischen Regierung akzeptiert wurde, konzentrierten sich die Maßnahmen auf die Frühverrentung und auf die 20% der Höchstrentenbezieher.

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• Außerdem eine energische Bekämpfung der Steuerflucht und eine deutliche Kürzung der Militärausgaben. Aber es ging nicht nur um Haushaltssanierung durch Ausgabekürzungen. Auch Einnahmeverbesserungen durch eine Anhebung der Unternehmensbesteuerung und durch Bekämpfung von Steuerbetrug waren vorgesehen. Die griechische Regierung hat diese weitreichenden Angebote nicht verhandelt, sondern sie hat einen anderen Weg eingeschlagen, in dem sie ein Referendum angekündigt und dadurch einseitig und plötzlich die Verhandlungen abgebrochen hat. Über die Motive will ich nicht spekulieren. Dass die griechischen Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum entscheiden können, ist legitim. Aber es muss klar sein, worüber dabei entschieden wird: Es geht letztlich um die Frage: Ja oder Nein zum Euro. Eine Ablehnung der Angebote in der Hoffnung, gar keine Gegenleistungen mehr bringen zu müssen, steht nicht zur Diskussion. Das muss jede verantwortungsbewusste Regierung ihren Bürgern sagen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden die Menschen in Griechenland in keinem Fall im Stich lassen. Wenn die griechischen Bürgerinnen und Bürger sich in ihrem Votum zum Verbleib im Euro bekennen, dann werden wir sofort die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Doch auch für den Fall, dass es zur Zahlungsunfähigkeit kommt, wird Unterstützung bereit stehen. Wir werden helfen. Wie auch immer Griechenland entscheidet: Der Euro bleibt in jedem Fall eine starke und sichere Währung. Deutschland und Europa werden alles tun, damit der Euroraum stabil bleibt. Wir streiten weiter für ein solidarisches Europa der Menschen, das Frieden und Wohlstand sichert. n


Aus dem Deutschen Bundestag Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe

Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde

Es gibt Menschen, die den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben durch Suizid selbst bestimmen möchten. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, wird der Bundestag in diesem Jahr entscheiden. In 1. Lesung wurde in dieser Woche im Deutschen Bundestag über die Gesetzentwürfe zur „Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz)“ beraten. „Der Gesetzentwurf soll das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis vor rechtlichen Sanktionen schützen“, so die Bundestagsabgeordnet Michaela Engelmeier „Dort, wo es um menschliches Leiden an der Grenze zwischen Leben und Tod geht, ist das Strafrechts das falsche Mittel. Daher unterstütze ich den Antrag meiner Kollegen Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka zum Suizidhilfegesetz“. Die SPD-Abgeordneten sind der Auffassung, dass der in Deutschland seit nahezu 150 Jahren bestehende Grundsatz gewahrt bleiben sollte, wonach sowohl der Suizid als auch die Beihilfe zum Suizid

straflos ist. Im Unterschied zu allen anderen Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe sehen die Politiker bewusst von einer Änderung des Strafrechts ab. Umfragen zufolge lehnt die große Mehrheit der Bevölkerung eine Verschärfung des Strafrechts ab. In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme haben 141 Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer vor einer Ausweitung des Strafrechts im Zusammenhang mit der Sterbehilfe gewarnt. Die Ärzte bitten darum, dass ihnen am Krankenbett eine verantwortliche Gewissensentscheidung auch weiterhin ohne strafrechtliche Drohungen ermöglicht wird. „Die Menschen wünschen sich, dass wir anstelle des Strafrechts das Leiden der Patienten und ihrer Angehörigen in den Blick nehmen“, so Engelmeier. „Diesem Wunsch der Menschen sollten wir als Parlament entsprechen“. Derzeit besteht eine hohe Rechtsunsicherheit für Ärzte und Patienten, da das ärztliche Standesrecht in 10 von 17 Landesärztekammern die ärztliche Suizidhilfe untersagt, obgleich die Suizidhilfe straflos ist. Ärzte riskieren daher berufsrechtliche Sanktionen je nachdem,

in welcher Ärztekammer sie Mitglied sind. Im Falle einer Verschärfung des Strafrechts würde die ohnehin komplizierte Rechtslage noch schwieriger. Der Versuch, das Wirken von Sterbehilfevereinen und einzelnen „Sterbehelfern“ im Wege eines Verbots der organisierten, geschäftsmäßigen bzw. gewerbsmäßigen Suizidhilfe unter Strafe zu stellen, beinhaltet ein empfindliches Risiko vor allem für diejenigen Ärzte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit Grenzfällen zu tun haben, wie etwa Onkologen und Palliativmediziner. Diese Ärzte müssen befürchten, dass ihre Gewissensentscheidung strafrechtliche Ermittlungen nach sich zieht, auch wenn sie nur in sehr wenigen Ausnahmefällen Suizidhilfe leisten würden und eine Verurteilung unwahrscheinlich wäre. Dies gefährdet das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis. Deshalb sieht der Gesetzentwurf die Aufnahme eines neuen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, der es todkranken Menschen ausdrücklich gestattet, ihren behandelnden Arzt des Vertrauens um Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung zu bitten. Diese Vorschrift betrifft nur die Fälle, bei denen es nicht mehr um das Ob des Todes, sondern nur noch darum geht, ob der Patient weiter leiden muss. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde. Nach dieser Vorschrift soll eine ärztliche Suizidhilfe unter folgenden Voraussetzungen geschützt sein: • Der Patient muss volljährig und einwilligungsfähig sein. • Der Patient muss an einer unheilbaren und unmittelbar zum Tode führenden Erkrankung leiden. Damit betrifft diese Vorschrift nur die sehr wenigen Fälle, bei denen die Palliativmedizin an ihre Grenzen stößt.

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Aus dem Deutschen Bundestag Ausgeschlossen sind z.B. psychische Erkrankungen oder Demenz. • Der Patient muss über zur Verfügung stehende Alternativen, insbesondere über palliativmedizinische Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden.

Beratung über Gesetzentwurf vertagt

CDU in NRW muss Klarheit bei Fracking schaffen

• Die ärztliche Diagnose muss von mindestens einem weiteren Arzt bestätigt werden. • Für den Arzt besteht der Grundsatz der Freiwilligkeit. Für alle anderen Fallkonstellationen bleibt es bei der derzeitigen Rechtslage. Mit einer solchen Regelung wird den Menschen die Sicherheit gegeben, sich in einer Leidenssituation ihrem behandelnden Arzt anvertrauen zu können. Er vermag es am besten einzuschätzen, was in Würdigung der Gesamtsituation zu verantworten ist. Die Erfahrung aus der Sterbebegleitung lehrt, dass gerade das sichere Wissen, sich in einer aussichtslosen Situation an einen Arzt wenden zu können, dazu führt, dass Menschen von einem Suizidwunsch letztlich Abstand nehmen. „Sterbehilfevereine und solche Personen, die von sich aus Sterbehilfe anbieten, lehne ich ab“, sagte Engelmeier „Deren Tätigkeit wird mit der vorgeschlagenen Regelung wirksam die Grundlage entzogen, ohne die verantwortungsvoll handelnden Ärzte zu gefährden“. Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, dass dort, wo die ärztliche Suizidhilfe gestattet ist, sich die Anzahl der Suizidhilfefälle konstant auf sehr niedrigem Niveau bewegt. „Dies sollte uns ermutigen“, so Engelmeier abschließend „Die Ärzte verdienen unser Vertrauen. Der Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit und leistet einen Beitrag zum Rechtsfrieden in unserem Land in einer ethisch schwierigen Frage“. n

Der Deutsche Bundestag wird erst nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf zum Fracking entscheiden. Grund ist das Beharren der Union auf einer Expertenkommission, die anstelle des Parlaments eine Entscheidung über die Anwendung von Fracking treffen soll. „Einer solchen Selbstentmachtung der gewählten Volksvertretung kann die SPD nicht zustimmen“, sagt die oberbergische Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier. Die Landes-SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion klar gegen Fracking positioniert. Engelmeier: „Fracking ist eine heute nicht zu verantwortende Risikotechnologie. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen.“ Die CDU dagegen spricht mit gespaltener Zunge. Vor Ort in den Wahlkreisen und auf Landesebene ist sie gegen Fracking. Doch die zentralen Verhandler aus Reihen der NRW-CDU in Berlin sind stramm auf Pro-Fracking-Kurs und wollen eine Expertenkommission –

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die von CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier erdacht wurde – anstelle des Bundestages über kommerzielle Fracking-Projekte entscheiden lassen. Dies will die SPDAbgeordnete Michaela Engelmeier nicht hinnehmen: „Über die Risikotechnologie Fracking kann nur der demokratisch legitimierte Bundestag entscheiden. Die von der CDU erdachte Altmaier-Kommission wäre ein demokratischer Sündenfall.“ Das Doppelspiel der CDU müsse ein Ende haben, so Engelmeier. „Vor Ort gegen Fracking sein und in Berlin dafür – das ist nichts anderes als eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler. Ich erwarte jetzt ein klares Signal der Union, dass sie die Aufgaben des Parlaments ernst nimmt und die undemokratische Idee der AltmaierKommission aufgibt. Vorher kann es keine Einigung beim FrackingGesetz geben.“ n


Aus dem Deutschen Bundestag Persönliche Erklärung

„Atomausstieg in Deutschland ist unumkehrbar“ Seit einigen Wochen häufen sich Berichte über „Hinkley Point C“, ein in Großbritannien (Nähe Bridgwater, Somerset, an der Südwestküste von England) geplantes AKW-Neubauprojekt. Hintergrund ist die Entscheidung der EU-Kommission Ende 2014, in der nationale Beihilfen genehmigt wurden, die die britische Regierung für Hinkley Point C vorsieht. Mit der Veröffentlichung der Kommissionsentscheidung Ende April 2015 im EU-Amtsblatt läuft im Juli 2015 die Frist zur Einreichung einer Nichtigkeitsklage gegen diese Entscheidung ab. Einige Stimmen, darunter zwei Anträge der Fraktion DIE LINKE sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eine Initiative von Greenpeace Energy, fordern Deutschland auf, gegen die Entscheidung der EUKommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einzureichen. Die Bundesregierung hat den Beihilfebeschluss der EU-Kommission zu Hinkley Point C faktisch und rechtlich analysiert. Danach enthält der Beschlusstext keine beihilferechtlichen Aussagen, die nach Ansicht der Bundesregierung so offensichtlich fehlerhaft sind, dass eine Nichtigkeitsklage hinreichend erfolgsversprechend wäre. Eine Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission wäre damit vor allem eine Einmischung in die nationale energiepolitische Entscheidungskompetenz eines Mitgliedstaates. In der Auseinandersetzung geht es somit nicht um die Haltung zur Kernenergie, sondern um die Frage, ob aus beihilferechtlicher Sicht die Einreichung oder Unterstützung einer Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission Aussicht auf Erfolg hat. Gemäß §31 GO erklärt die Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier zu der Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Aktiv gegen Subventionen

für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU“ und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C stoppen und rechtliche Schritte einlegen“ (TOP 18 der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 02.07.2015): „Wenn Deutschland nicht gegen die Entscheidung der EU-Kommission zur Genehmigung der Beihilfe für Hinkley Point C klagt, ist darin keine Unterstützung von Atomenergie zu sehen. Genauso liegt in der Ablehnung entsprechender Bundestagsanträge keine Abwendung vom notwendigen Atomausstieg vor. Der Atomausstieg in Deutschland ist für mich unumkehrbar. Mit der SPD setze ich mich sowohl national als auch europäisch und international für den Ausstieg aus der Atomenergie, den Umstieg auf Erneuerbare Energien sowie für mehr Energieeffizienz ein. Der europäische Atomausstieg ist insofern eine politische Aufgabe, die nicht über einen beihilferechtlichen Klageweg auf den EuGH abgewälzt werden kann und sollte. Im Einzelnen zu den genannten Bundestagsanträgen: Ende 2014 hat die EU-Kommission die nationalen Beihilfen, die die britische Regierung für Hinkley Point C vorsieht, genehmigt. Mit den genannten Anträgen wird Deutschland aufgefordert, gegen die Entscheidung der EU-Kommission beim EuGH zu klagen. Die von der britischen Regierung für Hinkley Point C vorgesehene Förderung ist unbestritten eine Beihilfe. Das EU-Beihilferecht gesteht der EU-Kommission über Art. 107 EUV weite Ermessensspielräume für die Genehmigung von Beihilfen zu. Die Beihilfe-Genehmigung der EU-Kommission ist nach Einschätzung der von Seiten der SPD im Rahmen der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses

für Wirtschaft und Energie am 17. Juni 2015 benannten Sachverständigen nicht offenkundig rechtsfehlerhaft. Diese Einschätzung wird auch von der Bundesregierung geteilt. Eine Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission erhielte insbesondere vor diesem Hintergrund eine politische Dimension, zumal hiermit auf die britische Entscheidung über die Ausgestaltung ihres Energiemixes eingegangen wird. Nach Art. 194 EUV ist es das Recht der Mitgliedstaaten über ihren Energiemix zu entscheiden. Deutschland hat bei der Förderung Erneuerbarer Energien stets – zu Recht – die nationale energiepolitische Entscheidungskompetenz betont. Dieser Maßstab sollte auch für den Umgang mit den Energiepolitiken anderer Mitgliedstaaten gelten. Mit der Beihilfe-Entscheidung zu Hinkley Point C hat die EU-Kommission einen weitergehenden Förderrahmen erlaubt, als sie etwa für Erneuerbare Energien in den (für die Mitgliedsstaaten nicht-verbindlichen) Energie-Beihilfeleitlinien vorgesehen sind. Vor diesem Hintergrund und auch, weil sich die EU gemeinsam auf den Ausbau Erneuerbarer Energien verständigt hat, muss zukünftig erst recht ein breiterer Handlungsspielraum bei der Gestaltung von Fördersystemen für Erneuerbare Energien möglich sein. Klar ist aber auch, dass es eine europäische Förderung für den Neubau von Atomkraftwerken aus öffentlichen Geldern nicht geben darf. In den Beratungen zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) haben sich zuerst Bundesminister Sigmar Gabriel und dann auch die gesamte Bundesregierung explizit gegen eine Aufnahme der Förderung von Kernkraftwerken ausgesprochen. Die Bundesregierung hat erklärt, dass sie auch im Rahmen weiterer Diskussionen zu den Einzelbausteinen der Energie-Union eine EU-Förderung oder gar einen europäischen Förderrahmen für Kernkraftwerke entschieden ablehnen wird. Aus diesen Gründen lehne ich die oben angegebenen Anträge ab“. n

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Aus dem Sport Prof. Dr. Mester zu Gast in der AG Sport

Wissenschaftliche Kompetenz für mehr Förderstruktur im Spitzensport Am 30. Juni begrüßte die sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Michaela Engelmeier, Prof. Dr. Joachim Mester vom Institut für Trainingswissenschaft und Sportinformatik der Sporthochschule Köln als Gast der AG Sport im Deutschen Bundestag.

Unterstützung viel passgenauer im Training betreut und auch langfristig auf internationale Wettkämpfe vorbereitet wer-den“, so Mester. Durch ein Training unter wissenschaftlicher Begleitung könnten besonders hohe körperliche Leistungsfähigkeiten erreicht und damit auch Verletzungen und Überbelastung im Verlauf einer Sportler-Karriere verhindern werden. „Professor Mesters Institut liefert wissenschaftliches Know-How der Grundlagenforschung für die Athletinnen und Athleten und vernetzt es in und außerhalb der Sportwissenschaften“ so Engelmeier.

Prof. Mester, der bereits als Sachverständiger im Sportausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema „Neue Strukturen für die Spitzenförderung“ eine Analyse zur Wirksamkeit des Fördersystems vorgestellt hatte, ist auch Leiter des Instituts für Trainings- und Bewegungslehre an der deutschen Sporthochschule Köln, Vorsitzender des Vorstandes von „momentum“, dem deutschen Forschungszentrum für Leistungssport und seit vielen Jahren engagiert in der Begleitung des Leistungssportes in Deutschland. Nach Mesters Analyse ist das am Medaillenspiegel gemessene eher bescheidene Abschneiden des deutschen Teams bei den olympischen und paralympischen Spielen in London 2012 kein Zufall gewesen, sondern Teil eines klaren Negativtrends. Die Ursachen für den Rückgang der olympischen und paralympischen Medaillen sieht er im System - auch durch mangelnden Wettbewerb im Betreuungssystem der Athletinnen und Athleten. „Sportlerinnen und Sportler könnten mit sportwissenschaftlicher

„Ein Angebot für eine klassische Win-Win-Situation, das wir in der SPD-Bundestagsfraktion gerne für die Beratungen über eine Reform der Spitzensportförderstruktur aufgreifen werden“. Die Arbeit sei eine wertvolle Unterstützung für die Sportlerinnen und Sportler, diente einer zielgenauen Sportförderung des Bundes und ergänze bestehende Forschungseinrichtungen, so die Bundestagsabgeordnete und dankte Prof. Mester für sein Engagement. n

Nicht verpassen:

European Maccabi Games 2015 in Berlin Die European Maccabi Games 2015 sind Europas größte jüdische Sportveranstaltung, die alle vier Jahre in einer anderen europäischen Stadt ausgetragen wird. 70. Jahre nach Ende der Shoa wird Berlin vom 27. Juli bis zum 5. August erstmals Gastgeber der Spiele. „Nachdem ich selbst Gast der Maccabi Games in Israel sein durfte, freut es mich persönlich sehr, dass die Spiele 2015 in Berlin und damit zum ersten Mal in Deutschland stattfinden“ so die Bundestagsabgeordnete und sportpolitische

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Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion Michaela Engelmeier. „Ich fühle mich sehr geehrt die Patenschaft für die Sportart Halbmarathon übernehmen zu dürfen“. 2.300 jüdische Sportler und über 300 Volontäre jeden Alters und Religion werden aus aller Welt in die Deutschlands Hauptstadt kommen, um Teil eines großartigen und einmaligen Events zu werden. Die Eröffnungsfeier wird am 28. Juli um 20 Uhr in der Berliner Waldbühne stattfinden. Zu der Veranstaltung werden mehr als 10.000 Zuschauer erwartet. Zum Programm gehören unter anderem: • Eröffnungsrede: Bundespräsident Joachim Gauck • Moderation: Palina Rojinski • Live Performance: Matisyahu und Adel Tawil • Special Act: Dana International Über die ganze Woche verteilt wird es verschiedene Events und ein umfangreiches Rahmen-programms geben. Der Eintritt ist frei. Alle Informationen über die European Maccabi Games 2015 finden Sie im Internet unter: www.emg2015.de. Lesen Sie neben einem Grußwort der Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier interessante Interviews mit Adel Tawil, Sarah Poewe, der Holocaustüberlebenden Margot Friedländer und Grußworte von Kanzlerin Dr. Angela Merkel und Jerômé Boateng. n


Aus dem Sport Sportpolitische Fachkonferenz

Kinderlärm auf Sportanlagen ist kein schädlicher Umwelteinfluss

In der letzten Woche fand die zweitägige Fachkonferenz der sportpolitischen Sprecher aller sozialdemokratischen Landtagsfraktionen und der SPD-Bundestagsfraktion in Hannover statt. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hatte zu dieser Konferenz eingeladen, in deren Mittelpunkt die Förderung des Breitensports stand. „Für den Breitensport ist ein gutes Miteinander von Sport und Wohnen besonders wichtig. Deshalb haben wir heute vereinbart, dass wir in allen Länderparlamenten Initiativen ergreifen, damit der Lärm von Kindern und Jugendlichen auf Sportanlagen privilegiert wird“, erklärt Karl-Heinz Hausmann, sportpolitischer Sprecher der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion. Hintergrund ist, dass das Thema Lärm seit vielen Jahren ein „Dauerbrenner“ in der Diskussion um die Rahmenbedingungen für den Sport in Deutschland ist. In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Einschränkungen des Betriebs von Sportanlagen, nachdem sich Nachbarn und Anwohner gegen die Lärmimmissionen, die von Sportanlagen ausgehen, gerichtlich zur Wehr setzten und damit zum Teil auch erfolgreich waren. Das

führte dazu, dass manche Sportanlagen nur noch sehr eingeschränkt nutzbar sind.

Sportvereinen ganz besonders am Herzen“, erklärt der niedersächsische SPD-Abgeordnete Hausmann. Auch das neue Anti-Doping-Gesetz, dessen Entwurf der Bundestag derzeit berät, sorgt für einen Schutz des Sports indem es den fairen organisierten Sportwettkampf stärkt und die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler schützt. Ein Gesetz gegen Spielmanipulation wird derzeit entwickelt. „Damit schaffen wir weitergehende strafrechtliche Regelungen im Kampf gegen Doping und Manipulation im Sport“ erläutert Engelmeier. Ganz besonders freut sich der Niedersachse Karl-Heinz Hausmann über die Olympia Bewerbung Hamburgs: „Die Bewerbung Hamburgs ist auch eine Riesenchance für den Sport in Niedersachsen. Deshalb freue ich mich, dass der Bund die Bewerbung mit 30 Mio. Euro unterstützt“. n

„Für viele Sportvereine, Trainerinnen und Trainer, Eltern und Kinder ist das eine absurde Situation“ ist die sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Michaela Engelmeier, überzeugt. Kinderlärm sei kein schädlicher Umwelteinfluss und das müsse selbstverständlich auch für Kinderlärm im Sport gelten. „Wir wollen außerdem die Regelungen zu den Ruhezeiten wie etwa zur Mittagsruhe an Sonn- und Feiertagen den tatsächlichen Lebensverhältnissen anpassen“, so Engelmeier. Weitere Themen der Fachkonferenz waren die Förderung des Leistungs- und Breitensports, der Kampf gegen Doping und Spielmanipulation, sowie geplante Maßnahmen für den Lärmschutz auf Sportanlagen. Die sozialdemokratischen Sprecherinnen und Sprecher der Länder sowie der SPD-Bundestagsfraktion haben auf der Konferenz verabredet, Projekte zur Förderung der Infrastruktur im Sport voranzubringen. „Im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsschulen in Niedersachsen liegen uns die Kooperationen von Schulen und Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 7


Aktuelles aus Europa und NRW TTIP

"Private Schiedsstellen sind erledigt" Nachdem die TTIP Resolution am 9. Juni von Parlamentspräsident Martin Schulz wegen der zahlreichen Änderungsanträge zur Prüfung an den Ausschuss für internationalen Handel (INTA) zurückverwiesen wurde und dort bei der außerordentlichen Sitzung am vergangenen Montag zum wesentlichen Konfliktpunkt InvestorStaat-Schiedsverfahren (ISDS) keine Lösung gefunden wurde, greift Schulz mit einem eigenen Vorschlag in die Debatte über das Freihandelsabkommen TTIP ein. Mit TTIP soll der größte Wirtschaftsraum der Welt entstehen. Vor allem die vorgesehenen privaten Schiedsgerichte, vor denen Investoren gegen Staaten klagen können, sorgen für Protest, auch in der sozialdemokratischen Fraktion des Europäischen Parlaments. Schulz‘ Vorschlag sieht vor, die Schiedsgerichte durch „ein neues System“ für Investorenklagen zu ersetzen, wobei private Interessen nicht öffentliche Interessen unterminieren dürfen. Ursprünglich sollte das Parlament am 10. Juni eine Stellungnahme zu TTIP verabschieden. Schulz hatte den Punkt mangels Mehrheit von der Tagesordnung genommen und an den Handelsausschuss zurückgegeben. Der hatte die Anträge am Montag ohne Diskussion ans Plenum zurücküberwiesen. Am Donnerstag entscheiden Schulz und die Vorsitzenden der Fraktionen, ob TTIP in der kommenden Woche auf die Tagesordnung kommt. Am 13. Juli beginnt die nächste Verhandlungsrunde zwischen EU und USA.

Sozialdemokraten verweigern Zustimmung zu CETA mit ISDS Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament erteilen privaten Schiedsstellen in allen künftigen Handelsabkommen der Europäischen Union eine Absage. In einer

Fraktionssitzung der S&D stimmten sie am Mittwoch für einen Änderungsantrag zur TTIP-Resolution, der ISDS aus dem Abkommen ausschließen wird. Die Unterstützer des Antrags kämpfen dafür sicherzustellen, dass das ISDS-System durch ein neues öffentliches und transparentes System zum Schutz von Investitionen ersetzt wird, in dem private Interessen öffentliche Politik nicht unterlaufen können, heißt es im Text. "Private Schiedsstellen sind am Ende", unterstreicht Bernd Lange, SPD-Europaabgeordneter und Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament. "Sie müssen ohne jeden Interpretationsspielraum durch ein neues System zum Schutz von Investitionen ersetzt werden. An dieses haben wir Sozialdemokraten klare Forderungen. Unter anderem müssen öffentlich ernannte, unabhängige Richter in öffentlichen Verfahren über die Fälle entscheiden. Diese Position werden wir selbstverständlich auch im Plenum verteidigen. Diese Anforderungen an Handelsabkommen machen selbstverständlich nicht bei TTIP halt, sondern müssen für alle künftigen Handelsabkommen der Europäischen gelten. So werden wir auch das CETA-Abkommen ablehnen, wenn es darin keine fundamentalen Änderungen gibt. Denn auch im Vertragswerk der EU mit Kanada haben intransparente Schiedsstellen keine Daseinsberechtigung." "Auch andere Abgeordnete, die ISDS eine eindeutige Absage erteilen wollen, werden nun ihre Chance bekommen"', so Bernd Lange. "Die Zeit für eine starke Position des Europaparlaments zu TTIP ist begrenzt. Globalisierung braucht Regeln. Das Parlament muss eindeutige Ansprüche an TTIP stellen, sonst setzt sich die EU-Kommission mit ihren offensichtlich mangelhaften Vorstellungen durch." n

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 8

Rechtssicherheit für junge Flüchtlinge und Ausbildungsbetriebe Ab sofort können die nordrheinwestfälischen Ausländerbehörden jungen Flüchtlingen, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben, eine Duldung aussprechen. „Damit schaffen wir zu Beginn des Ausbildungsjahres Rechtsicherheit für die Ausbildungsbetriebe und die jungen Flüchtlinge. Zusätzlich erkennen wir die Integrationsbemühungen und das Engagement der jungen Menschen an“, betonte NRW Innenminister Jäger. NRW Arbeitsminister Guntram Schneider erklärte: „Wir schöpfen in Nordrhein-Westfalen damit die Möglichkeiten, die das Land hat, aus und ermöglichen jungen Menschen hier eine Ausbildung zu beginnen und abzuschließen. Damit haben auch die Unternehmen eine Planungssicherheit. Sicher, besser wäre es, wenn der Bund für eine klare rechtliche Reglung sorgen würde. Darüber verhandeln wir noch. Aber als Land setzen wir ein klares, integrationspolitisches Signal.“ Das NRW Innenministerium weist in seinem Schreiben an die NRWAusländerbehörden darauf hin, dass die Duldung im begründeten Einzelfall schon von Beginn an und für die Dauer der gesamten Berufsausbildung erteilt werden kann. Die Ausländerbehörden können in diesem Zusammenhang ihr Ermessen nutzen. Damit greift Nordrhein-Westfalen eine von der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung dargelegte Rechtsauffassung auf. Die Bundesregierung stellte klar, dass die Aufnahme einer Berufsausbildung zu den dringenden persönlichen Gründen zählt und eine Duldung daher bereits nach geltender Rechtslage erteilt werden kann. n


Aus der SPD-Bundestagsfraktion

Eine Halbjahresbilanz

6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt Der Mindestlohn gilt seit sechs Monaten – und die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro wirkt: Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Der Umsatz im Einzelhandel ist gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Und die Zahl der Aufstocker ist seit Inkrafttreten des Mindestlohns um 45.000 gesunken. „Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt durchweg positiv aus. Der Mindestlohn wirkt“, erklärt die SPDBundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier. Dass rund 3,7 Mio. Menschen jetzt mehr auf dem Gehaltszettel haben, macht sich auf dem Arbeitsmarkt positiv bemerkbar. „Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Es gab also keine Jobverluste – wie von den Mindestlohn-Kritikern erwartet wurde. Arbeitskräfte werden weiterhin gesucht“, so Engelmeier. Außerdem ist die Zahl derer, die trotz Job auf Hartz IV angewiesen sind, seit Anfang des Jahres laut der Bundesagentur für Arbeit um 45.000 zurückgegangen. „Wenn weniger Menschen aufstocken müssen, spart das allen Steuerzahlern viel Geld“, erklärt Engelmeier. Auch der Einzelhandel profitiert seit der Einführung des Mindestlohns vom höheren Lohn der Menschen: Der Umsatz ist laut dem Statistischen Bundesamt im Frühjahr gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Auch die Taxibranche gab Entwarnung und erklärte, dass

es zu keinen dramatischen Kundenrückgängen im Tagesgeschäft gekommen sei. „Für mich steht fest: 6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter an einer korrekten Dokumentation und einer ordentlichen Kontrolle festhalten. Nur so können wir Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne verhindern und dafür sorgen, dass der Mindestlohn weiter positiv wirkt“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete. n

Justiz

SPD-Bundestagsfraktion begrüßt Abschlussbericht zur Reform der Tötungsdelikte Die von Bundesjustizminister Heiko Maas eingesetzte Expertengruppe hat heute Ihren Abschlussbericht vorgelegt. Bei Verwirklichung von Mordmerkmalen soll künftig eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht mehr zwingend verhängt werden müssen. Denn in der Praxis führte die bisherige Regelung immer wieder zu Problemen. Der Vorschlag der Expertengruppe ist gerade keine Aufweichung des Strafmaßes für Mord, sondern eine Anpassung an das Unrecht der Tat in einigen Sonderkonstellationen. So wird bislang beispielsweise der prügelnde Ehemann, der im Streit seine Frau erschlägt ‚nur‘ wegen Totschlags verurteilt, setzt sich die körperlich weit unterlegende Frau aber zur Wehr und vergiftet den Haustyrannen, oder tötet ihn im Schlaf, verwirklicht diese das

Mordmerkmal der Heimtücke und wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Gerichte mussten bis jetzt diese Ungerechtigkeiten in richterlicher Rechtsfortbildung lösen. Dies darf aber nicht zum Regelfall werden, deshalb muss jetzt dringend eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, mit der den Richtern die Möglichkeit gegeben wird, Strafen zu verhängen, die dem Unrecht der Tat in diesen Sonderfällen gerecht werden. Unabhängig davon ist es auch an der Zeit endlich die Tötungsdelikte von dem Gesinnungsstrafrecht der Nationalsozialisten zu befreien. Denn Mord und Totschlag entsprechen nicht der grundliegenden Systematik des Strafgesetzbuches, sie sind täterbezogen und nicht tatbezogen. Diese der Feder eines der berüchtigtsten NS-Juristen und Präsidenten des sogenannten Volksgerichtshofs Roland Freisler entstammende Systematik beschreibt also nicht wann eine Tat ein Mord ist, sondern er beschreibt durch die Formulierung einen Menschentypus der aufgrund von moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen wie dem der niedrigen Beweggründe oder dem der Heimtücke ‚ein Mörder ist‘. In der derzeitigen Regelung ist damit immer noch der menschenverachtende Grundgedanke der Nationalsozialisten immanent. Hier besteht Regelungsbedarf. n

IMPRESSUM Herausgeberin (V.i.S.d.P.) Michaela Engelmeier MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227 74633 Telefax: +49 (0)30 227 76631 Mail: michaela.engelmeier@bundestag.de Internet: www.michaela-engelmeier.de Redaktion Michaela Engelmeier MdB Frauke Stürenburg Andreas Horath Layout: Andreas Horath Bilder: SPD-Bundestagsfraktion, Deutscher Bundestag, Michaela Engelmeier, Fotolia.com

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 9


Aus dem Wahlkreis Parlamentarischen Patenschafts-Programm

„Dein Tag für Afrika“

Traumziel Alaska – Junger Lindlarer Forstwirt fährt mit Bundestags-Stipendium für ein Jahr in die USA

Oberberger Schüler arbeiten für Afrika

Kurz vor der Reise nach Amerika traf sich die Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier mit dem diesjährigen Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) für junge Berufstätige, Louis Altinkamis aus Lindlar. Am 4. August geht es endlich los. Dann startet Louis Altinkamis in sein einjähriges Stipendium in den USA. Wo es genau hingeht, weiß der 22-jährige Forstwirt erst seit kurzem: Soldotna im US-Bundesstaat Alaska. Hier wird er das kommende Jahr bei einer Gastfamilie leben, das Kenai Peninsula College besuchen und als Forstwirt arbeiten. Rund 360 Schülerinnen und Schüler von 15 bis 17 Jahren sowie junge Berufstätige bis 24 Jahre aus Deutschland erhalten jedes Jahr die Chance auf ein Jahr in den USA. Sie alle sind dabei junge Botschafter für die politischen und kulturellen Werte ihrer Heimat.

Das Parlamentarischen Patenschafts-Programms ist ein gemeinsames Stipendienprogramm des Deutschen Bundestages und des US Kongresses. Nach einem umfassenden Bewerbungsverfahren hatte die oberbergische Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier in diesem Jahr Louis Altinkamis für das Stipendium ausgewählt. "Ich wünsche Louis eine interessante und wundervolle Zeit in Alaska, mit einer netten Gastfamilie mit Familienanschluss, einen Einblick in die einzigartige amerikanische Lebensart und viele unvergesslichen Erlebnisse" so Engelmeier zur Verabschiedung. Eine Bewerbung für das kommende Austauschjahr 2016/17 ist noch bis zum 11. September 2015 möglich. Alle Informationen inklusive Online-Bewerbung sind auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de/ppp zu finden. n

"Langsam steigt die Aufregung" freut sich der junge Lindlarer "Es ist fantastisch, dass ich in meinen Lieblingsbundesstaat reisen darf. Als gelernter Forstwirt ist Alaska wirklich ein Traumziel".

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 10

Am 23. Juni, dem Aktionstag "Dein Tag für Afrika", setzen sich Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland für Gleichaltrige in Afrika ein. Sie gehen einen Tag statt zur Schule jobben oder leisten Hilfsdienste im Freundes- und Familienkreis. Das dabei gesammelte Geld kommt Kinder- und Jugendbildungsprojekten in Burundi, Ghana, Ruanda, Uganda, Süd-afrika und der Elfenbeinküste zugute. „Ich bin immer wieder beeindruckt, wie viele junge Menschen sich auch im Oberbergischen am Aktionstag beteiligen und damit ihre Solidarität für Gleichaltrige in Afrika zum Ausdruck bringen", so die oberbergische Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier. "Viele Schulen im Kreis machen sich heute mit kreativen Jobs und Aktionen und mit viel Enthusiasmus für andere stark und können so, an nur einem einzigen Tag, viel für Afrikas Kinder bewirken. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Beteiligten für dieses großartige Engagement". Im vergangenen Jahr nahmen über 180.000 Schüler in Deutschland teil und nahmen dabei 1,2 Millionen Euro ein. Die Kampagne findet bereits zum 13. Mal statt. n

Der nächste Newsletter erscheint am 11. September 2015


Aus dem Wahlkreis Wanderausstellung

Bundestag gastierte in Gummersbach Vom 22. bis 27. Juni 2015 gastierte die Wanderausstellung des Deutschen Bundestages im "Bergischen Hof" in Gummersbach. Die offizielle ErÜffnung der Ausstellung fand am 22. Juni in Anwesenheit vieler Gäste aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft statt. Hier einige Bilder der Ausstellung:

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 11


Blitzlichter – Michaela unterwegs

Gemeinsam mit den Mitarbeitern der Krankenhäuser in Gummersbach und Engelskirchen bei der bundesweiten Protestaktion der Gewerkschaft ver.di

Mit "meinem" Girl, Paula Dietzel aus Wiehl, beim Girls' Day im Deutschen Bundestag.

Preisverleihung zum Landeswettbewerb NRW "Bunt statt blau Kunst gegen Komasaufen". Herzlichen Glückwunsch an Jessica Strom vom Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium zum 4. Platz!

Interessante Gespräche mit vielen engagierten Mädchen aus ganz Deutschland bei Girls‘ Day 2015 in Berlin.

Gemeinsam mit meiner engagierten Mutter Barbara Lazaris beim Sozialverband Deutschland/Nordrhein Westfalen e.V.

Mit Nelli Foumba, der selbst als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in unser Land gekommen ist und nun seine Erfahrungen und Erlebnisse nutzt, um anderen jungen Flüchtlingen zu helfen.

Der "Nümbrechter" für Nümbrecht. Mit dem Bürgermeisterkandidat Jürgen Rogowski, Jörg Bukowski, Friedhelm Julius Beucher und Roland Adelmann auf der Wanderausstellung des Deutschen Bundestages.

Bei der öffentlichen Anhörung zum Antidoping Gesetz mit meiner Kollegin Jeannine Pflugradt.

Weitere aktuelle Informationen und viele Bilder meiner tagtäglichen Arbeit finden Sie auch im Internet unter: www.facebook.com/MichaelaEngelmeierMdB

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 12


Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern wunderschöne und erholsame Ferien. Ihre/Eure

Michaela Engelmeier MdB

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 13


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