Newsletter Michaela Engelmeier - Ausgabe 07|2014

Page 1

AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG

Ausgabe 07|2014

Aktuelles aus Berlin und Oberberg

MICHAELA ENGELMEIER MdB NEWSLETTER AUS DEM BUNDESTAG UND DEM WAHLKREIS

Bundestag beschließt Mindestlohn – er gilt ab 1. Januar 2015

Wir setzen einen Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik

4. JULI 2014

BLITZLICHTER Auf dem Hospiz- und Palliativtag

mit Franz Müntefering, den Rinks und u.a. der sehr engagierten Edith Walther

Mit Besuchergruppe unterwegs

Am 3. Juli hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifpaket) mit den Stimmen der Koalition und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Damit wird in Deutschland, wie bereits in 21 EU-Mitgliedsländern, ein gesetzlicher und flächendeckender Mindestlohn eingeführt. Am 30. Juni und 1. Juli hatten sich die Koalitionspartner auf letzte Details verständigt.

Der Mindestlohn gilt in Ost und West für alle Branchen Zehn Jahre sei in Deutschland über die Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns diskutiert und über das Für und

Wider gestritten worden – „jetzt kommt er und das ist ein Grund zur Freude“ sagte Bundesarbeitsund –sozialministerin Andrea Nahles (SPD) zu Beginn der Debatte. Es sei für viele Millionen Menschen in diesem Land von herausragender Bedeutung, endlich einen anständigen Lohn zu erhalten. „Wir setzen einen Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik“, machte Nahles deutlich. Der Mindestlohn gelte in Ost- und Westdeutschland gleichermaßen für alle Branchen. „Für viele Menschen ist dies die höchste Lohnerhöhung ihres Lebens“, sagte Nahles. Der Mindestlohn schaffe sozialen Frieden und ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit. Nahles bezeichnete

Mit einer Besuchergruppe aus Bochum im "Haus der 100 Biere" auf dem Kurfürstendamm

ALLE NEWSLETTER JETZT ÜBERSICHTLICH UND BEQUEM AUCH ONLINE ABRUFBAR UNTER:

www.issuu.com/engelmeier NOCH MEHR INFORMATIONEN AUF:

www.michaela-engelmeier.de


AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Ausgabe 07|2014 - Fortsetzung Seite 1 einige Beiträge in der öffentlichen Debatte während der letzten Wochen schlicht als „Kokolores“. Sie stellte klar, dass es keine Ausnahmen für Branchen gebe. Nur für junge Leute unter 18 Jahren gelte die Lohnuntergrenze nicht. Dadurch solle verhindert werden, dass sie sich gegen eine Ausbildung und für einen Job entscheiden, nur weil sie dort mehr verdienen. In Bezug darauf, dass Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben, machte Nahles deutlich, dass bereits 2016 geprüft werde, wie sich dies auf deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt auswirke. Denn es gebe kaum Arbeitgeber, die bereit seien, Langzeitarbeitslose zu beschäftigten. Deshalb kündigte Nahles ein neues Programm an, das darauf angelegt werde Arbeitgeber dafür zu gewinnen um Langzeitarbeitslose einzustellen.

Schluss mit Generation Praktikum Nahles erläuterte, dass künftig junge Menschen mit einem Berufsoder Studienabschluss den Mindestlohn erhalten müssten, wenn sie ein Praktikum ableisten. Ausgenommen vom Mindestlohn seien lediglich Praktika von bis zu drei Monaten im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung. „Das Gesetz schafft zum ersten Mal einen Qualitätsrahmen für Praktika“, betonte Nahles. Es gelten nun feste Regeln, die in einem Vertrag festgehalten werden. Damit gehöre die „Generation Praktikum“ der Vergangenheit an.

Der Mindestlohn braucht Kontrolle Es nütze nichts, sagt die Ministerin, wenn der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn nur auf dem Papier stünde. Er müsse auch umgesetzt werden, deshalb stelle der Zoll 1.600 neue Mitarbeiter ein, um die Umsetzung besser kontrollieren zu können.

Gesetz stärkt die Tarifstrukturen Die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katja Mast, erinnerte daran, dass die Einführung eines gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohns die Voraussetzung war, um überhaupt in die Koalition mit der Union zu gehen. „Gesagt. Getan. Gerecht“, so Mast. Sie stellt heraus, wie sich das Gesetz schon jetzt positiv bundesweit auf die Tarifvertragsstrukturen auswirkt. Die Fleischbranche und das Friseurgewerbe hätten nun einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag abgeschlossen und die Hotellerie und Gastronomie sowie die Landwirtschaft verhandelten darüber. Der Sozialdemokratie sei es wichtig, mit dem Gesetz die Gewerkschaften auch in den Betrieben zu stärken. Insgesamt sei der Mindestlohn ein Gewinn für die soziale Marktwirtschaft, unterstrich Mast. Als Erfolg der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes führte sie die Generalunternehmerhaftung und das Vorziehen der ersten Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 an.

Mindestlohn stärkt fairen Wettbewerb SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann wies darauf hin, dass vor allem viele Frauen vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren würden. Denn gerade Frauen arbeiteten für Niedriglöhne. Außerdem würden viele Unternehmen vom Mindestlohn profitieren. Dies seien die „redlichen Unternehmen, die den Unterbietungswettbewerb auf Kosten der Beschäftigten nicht mitmachen“, untermauerte Reimann. Sie ist sich sicher, dass der Mindestlohn eine Erfolgsgeschichte für unser Land wird.

Ziel ist Stärkung der Tarifautonomie Bernd Rützel, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales für die SPD-Fraktion, machte deutlich, dass der Mindestlohn nicht das Ziel sei, sondern „ein gut ausgebautes Wegstück und kein Flickenteppich, das Ziel ist die Stärkung der Tarifautonomie.“ Sie diene der gesamten Volkswirtschaft und

2 viele Länder würden Deutschland darum beneiden.

Dank an die Gewerkschaften Im Plenarsaal verfolgten der amtierende DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und sein Vorgänger Michael Sommer sowie der ver.diVorsitzende Frank Bsirske, die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger, der IG BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis und der Vorsitzende der IG BAU Robert Feider die Debatte. Ihnen und vor allem Michael Sommer dankten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für ihren jahrelangen Einsatz für den Mindestlohn.

Die wichtigsten Regelungen des Tarifpakets Im Jahr 2012 arbeiteten 19,2 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen Lohn unter 8,50 Euro pro Stunde. Bereits ab 1. Januar 2015 werden rund 3,7 Millionen Menschen vom Mindestlohn profitieren. Damit bekommen sie endlich eine angemessene Anerkennung für die von ihnen geleistete Arbeit. Außerdem sorgt der Mindestlohn als unterste Lohngrenze für einen fairen Wettbewerb der Unternehmen. Und zu guter Letzt stärkt der Mindestlohn die Kaufkraft in unserem Land. Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt ab 1. Januar für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen in Ost- und Westdeutschland. Die Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles führte in den letzten Monaten einen intensiven Branchendialog, um Lösungen zu finden, wie der Mindestlohn flächendeckend in allen Branchen eingeführt werden kann. Um dies erfolgreich umzusetzen, gilt für die Dauer von zwei Jahren zur Einführung eine Übergangsfrist.


AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Ausgabe 07|2014

3

- Fortsetzung Seite 2 –

Wie sieht die Übergangsregelung aus? Bis zum 31. Dezember 2016 gilt eine Übergansfrist, in der vom Mindestlohn abgewichen werden darf. Allerdings ist dies nur auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Rahmen von Branchenmindestlöhnen oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei Leiharbeit gestattet – hier gilt bereits eine Lohnuntergrenze. Ohne Einschränkung gilt der Mindestlohn ab 1. Januar 2017. Für die Zeitungszusteller und -zustellerinnen wird es auf Grund der besonderen Struktur der Branche eine gesetzliche Übergangsregelung geben. Danach gilt für die Zeitungszusteller und -zustellerinnen, dass ihre Entlohnung den Mindestlohn im Jahr 2015 um maximal 25 Prozent unterschreiten darf und im Jahr 2016 nur noch um 15 Prozent. Spätestens ab 2017 gilt auch hier der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Auch für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro ab dem 1. Januar 2015. Um dieser Branche die Einführung des Mindestlohns zu erleichtern, wird die bereits vorhandene Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Diese Regelung wird allerdings auf vier Jahre befristet.

Wer fällt nicht unter die Mindestlohn-Regelung? Die gesetzliche Regelung sieht Abweichungen vom Mindestlohn nur für klar eingegrenzte Fallgruppen vor:  Jugendliche unter 18 Jahren und ohne Berufsabschluss. Damit soll verhindert werden, dass Jugendliche anstatt einer Ausbildung einen Job zum Mindestlohn ergreifen.  Auszubildende  Praktikantinnen und Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen von

Schule, Ausbildung oder Studium ableisten oder ein Praktikum zur Orientierung vor der Berufswahl von maximal drei Monaten absolvieren. Denn dort wo Lerninhalte im Vordergrund stehen, muss es andere Regeln geben. Gleiches gilt für freiwillige Praktika während der Ausbildung oder des Studiums von bis zu drei Monaten. Ein solches Praktikum darf aber nicht mehrfach bei der gleichen Stelle stattfinden. Gehen diese Praktika über drei Monate hinaus, dann gilt der Mindestlohn auch für Orientierungs- und freiwillige Praktika. Für Praktika nach einer Berufsausbildung oder einem Studium gilt ohnehin der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Außerdem hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass zukünftig für Praktika ein schriftlicher Praktikumsvertrag abgeschlossen werden muss. Darin sollen die Ausbildungsziele, die Dauer des Praktikums, die Arbeitszeit und die Bezahlung festgelegt werden.  Langzeitarbeitsarbeitslose, die länger als 12 Monate ohne Beschäftigung und in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen, haben in den ersten

sechs Monaten einer Beschäftigung keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Die Bundesregierung wird zum 1. Juni 2016 prüfen, ob diese Ausnahme die Chancen auf einen Arbeitsplatz verbessert hat oder nicht und ob sich schlimmstenfalls so genannte Drehtüreffekte zeigen. Beschäftigte in einem Betrieb, für den ein Tarifvertrag gilt, haben Anspruch auf den Tariflohn.

Wer legt den Mindestlohn fest? Eine Mindestlohnkommission prüft die Höhe des Mindestlohns und schlägt gegebenenfalls eine Anpassung vor. Der Mindestlohnkommission gehören sechs stimmberechtigte Mitglieder an: je drei auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite. Sie schlagen jeweils einen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin als beratenes Mitglied ohne Stimmrecht vor. Arbeitnehmer- und Arbeitgeber benennen im Wechsel einen oder eine Vorsitzende. Die Bundesregierung setzt die von der Kommission vorgeschlagenen Anpassungen per Rechtsverordnung um.


AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Ausgabe 07|2014 - Fortsetzung Seite 3 –

Wann wird es die erste Anpassung des Mindestlohns geben? Die Mindestlohnkommission überprüft den Mindestlohn erstmalig im Jahr 2016. Dabei wird zum Beispiel die Tarifentwicklung einbezogen. Zum 1. Januar erfolgt die erste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Danach wird er alle zwei Jahre geprüft und gegebenenfalls angepasst.

Wie wird sichergestellt, dass der Mindestlohn eingehalten wird? Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer muss anhand der Lohnabrechnung erkennen können, dass er oder sie den Mindestlohn erhalten hat. Nur wenn der Mindestlohn wirklich gezahlt wird, schützt er die Menschen vor Dumpinglöhnen. Deshalb wird auch kontrolliert, ob der Mindestlohn eingehalten wird. Bei Kontrolle, Haftung und Sanktionen greifen die Regelungen, die sich schon im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bewährt haben. Verantwortlich ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Damit die Kontrolle auch effektiv ist, werden zusätzlich 1.600 Zollbeamte eingestellt. Zusätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über eine Mindestlohn-Hotline schnell und einfach Informationen zum Mindestlohn einholen oder melden, wo der Mindestlohn unterlaufen wird. Arbeitgebern, die den Mindestlohn nicht zahlen, drohen im Einzelfall Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. Denn dies ist kein Kavaliersdelikt.

Wie wird die Tarifautonomie gestärkt? Die Sozialpartnerschaft, nach der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Tarife aushandeln, hat über viele Jahrzehnte die Grundlagen für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland gelegt. Diese Errungenschaft ist in den letzten

Jahren mehr und mehr geschwächt worden. In manchen Branchen greift sie gar nicht mehr. Auch diese Entwicklung hat zur Ausbreitung von Niedriglöhnen geführt. Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern: Nach dem geltenden Tarifvertragsgesetz können Tarifverträge unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklärt werden. Damit gelten sie auch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der gleichen Branche, die nicht Mitglied der Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes sind, die den Tarifvertrag ausgehandelt haben. Dies ist bislang möglich, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und der Tarifvertrag mindestens für die Hälfte der Beschäftigten der jeweiligen Branche gilt. Wegen der abnehmenden Tarifbindung wird die Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch die 50Prozent-Grenze gebremst. Deshalb ist im Tarifpaket geregelt, das 50Prozent-Quorum zu streichen. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages wird künftig in den Branchen erfolgen, wenn die Sozialpartner auf Branchenebene und auf Ebene der Spitzenverbände dies für erforderlich halten und es im öffentlichen Interesse geboten ist. Das gilt auch, wenn die Funktionsfähigkeit von gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien wie Sozialkassen gefährdet ist, oder wenn es darum geht, die Wirksamkeit eines Tarifvertrages gegen die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen zu sichern. Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erhalten viele Beschäftigte Zugang zu Tarifverträgen, die neben der Bezahlung z. B. auch Urlaub, Fortbildung und die betriebliche Altersvorsorge regeln. Arbeitnehmer-Entsendegesetz öffnen: Mit Hilfe des ArbeitnehmerEntsendegesetzes können branchenbezogene Mindestlöhne für alle Beschäftigten der jeweiligen Branche verbindlich gemacht werden, egal ob der Arbeitgeber seinen

4 Sitz im In- oder im Ausland hat. Die Branchenmindestlöhne sorgen für einen fairen Wettbewerb, indem Dumpinglöhne verhindert werden. Zuletzt hat sich die Fleischbranche für diesen Weg entschieden und auch die Vergütung für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer geregelt. In den Branchenmindestlöhnen können über die Lohnuntergrenze hinaus weitere Gehälter, z. B. für Facharbeiter und Facharbeiterinnen, vereinbart werden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Branchen geöffnet. So können sie mit tariflichen Vereinbarungen den Übergang in den Mindestlohn und auch weitere Regelungen selbst gestalten.

Newsletter abonnieren! Der Newsletter der Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier erscheint in regelmäßigen Abständen und informiert Sie über Aktuelles und Wissenswertes aus dem Deutschen Bundestag und dem Wahlkreis. Alle bisher erschienenen Newsletter können übersichtlich und bequem online abgerufen werden unter: www.issuu.com/engelmeier In Kürze kann der Newsletter auch über eine einfache Funktion auf der Internetseite von Frau Engelmeier abonniert werden. Bis diese Funktion zur Verfügung steht, haben Sie die Möglichkeit, den Newsletter unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer E-Mail-Adresse zu bestellen. Eine einfache E-Mail an michaela.engelmeierheite.ma02@bundestag.de genügt.


AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Ausgabe 07|2014

5

Die SPD regiert. Das Land kommt voran.

Endlich. Die Optionspflicht endet. Im Die SPD sorgt dafür, dass das Staatsbürgerschaftsrecht modernisiert wird. Der Bundestag hat die sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder abgeschafft. „Das ist eine sehr gute Entscheidung, die längst überfällig war. Aber klar ist auch: Es ist nur ein erster Schritt“, sagte SPD-Chef Sigmar Gabriel am Donnerstag. Nach zum Teil heftigem Ringen innerhalb der Koalition von Union und SPD hat der Bundestag am Donnerstag mit breiter Mehrheit eine Neuregelung zum Doppelpass beschlossen. Künftig müssen sich in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der ihrer Eltern entscheiden. Darauf haben viele junge Menschen in unserem Land gewartet. Ein zentrales Integrationshemmnis wird abgeschafft.

Entlastung für hunderttausende Jugendliche „Endlich das Ende der Optionspflicht! Endlich ist Schluss damit, dass wir junge Menschen in die Zwickmühle treiben, sich entweder gegen Deutschland oder gegen das Herkunftsland ihrer Eltern zu entscheiden“, so Sigmar Gabriel. Der SPD-Chef erinnerte daran, dass seine Partei viele Jahre zusammen mit den Migrationsverbänden gegen die Optionspflicht gekämpft hat. „Mit der neuen Regelung stoppen wir Ausbürgerungen und werden endlich der Vielfalt in unserem Lande und der Lebenswirklichkeit vieler junger Menschen gerecht. Das ist eine sehr gute Entscheidung, die längst überfällig war. Aber klar ist auch: es ist nur ein erster Schritt“, betonte Gabriel.

Deutschland bekennt sich zu seiner Einwanderungsgesellschaft Die Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Migration, Aydan Özoğuz, begrüßte die Änderung als

„die wichtigste Reform des Staatsangehörigkeitsrechts seit 1999“. Genau zehn Jahre nach dem Zuwanderungsgesetz bekenne sich Deutschland zu den Kindern seiner Einwanderer. „Die beschlossene Änderung wird die gesellschaftliche und politische Akzeptanz der Mehrstaatigkeit in Deutschland grundlegend verbessern. Mit dem Gesetz zeichnen wir heute ein wichtiges Stück der Lebenswirklichkeit in unserem Land nach. Ich bin guten Mutes, dass wir - eher früher als später – unaufgeregt, sachlich und in großem Konsens weitere Schritte im Staatsangehörigkeitsrecht machen werden“, so die SPD-Vize Özoğuz.

Das ändert sich Faire Chancen auf Teilhabe und Zugehörigkeit für alle. Dafür steht die SPD. Deshalb hat sie sich seit langem für ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht stark gemacht. Nun hat die SPD es geschafft, dass die Optionspflicht für die in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder künftig entfällt. Wer bis zum 21. Lebensjahr acht Jahre lang in Deutschland gelebt oder hier sechs Jahre eine Schule besucht oder hier einen Schul- oder Berufsbildungsabschluss gemacht hat, kann beide Pässe behalten - das werden über 95 Prozent der Optionspflichtigen erfüllen.

Keine bürokratische Hürden Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, wird das Aufwachsen in Deutschland künftig von den

Behörden anhand der Meldedaten mit wenig Aufwand selbst festgestellt. Durch diese Beweislastumkehr müssen die Betroffenen nicht mitwirken. Nur in Ausnahmefällen werden sie von den Behörden angeschrieben. „Mir ist besonders wichtig: Nicht die Jugendlichen müssen in die Ämter laufen, sondern die Behörden müssen bei Zweifeln auf die Jugendlichen zugehen. Und die Kinder haben einen Anspruch auf frühe Klärung, ob sie beide Pässe behalten können“, sagte Özoğuz. Konkret heißt das, dass sich in der Regel die Optionspflicht bereits für ein achtjähriges Kind erledigt hat. Auch die Härtefall-Regelung im Gesetz werde helfen, betont die SPD-Vize: „Denn so unterschiedlich die Jugendlichen sind, so unterschiedlich sind ihre Lebenswege. Darum muss der enge Bezug zu Deutschland auch jenseits der festgelegten Kriterien möglich sein.“

Hintergrund Seit der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts durch die rotgrüne Koalition im Jahr 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Durch den Widerstand der Union musste damals ein Kompromiss geschlossen werden: In Deutschland geborene Kinder aus Zuwandererfamilien, die mit der Geburt zunächst den deutschen und einen anderen Pass bekommen, mussten sich bis zum 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese umstrittene Optionspflicht betrifft vor allem Deutsch-Türken. Für viele andere Nationalitäten gelten Ausnahmen. Die SPD hatte im Koalitionsvertrag mit CDU und CSU durchgesetzt, den Optionszwang abzuschaffen.


AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Ausgabe 07|2014

6

Mehrgenerationenhäuser sind gerettet Finanzierung damit auch in Marienheide gesichert nenübergreifende Angebote werden von hier aus geplant, durchgeführt und koordiniert.

Am 2. Juli 2014 hat das Kabinett den Entwurf für den Bundeshaushalt 2015 beschlossen. Darin enthalten ist auch die weitere Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser. Das entsprechende Aktionsprogramm sollte ursprünglich zum Ende des Jahres 2014 auslaufen. Nach intensiven Haushaltsverhandlungen können die erfolgreichen Projekte für das Miteinander der Generationen weiter geführt werden. Damit ist auch die Finanzierung für das Mehrgenerationenhaus der Caritas in Marienheide für das Jahr 2015 gesichert und hat damit weitere Planungssicherheit. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bereits frühzeitig für eine Weiterführung des erfolgreichen Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser eingesetzt. Denn unter Schwarz-Gelb wurden die Mittel für Mehrgenerationenhäuser gekürzt. Zudem läuft eine Kofinanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds zum Jahresende aus. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung ist es gelungen, die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser im heute verabschiedeten Regierungsentwurf für den Haushalt 2015 sicherzustellen. Michaela Engelmeier schätzt die Arbeit des Mehrgenerationenhauses in Marienheide. Das "Netzwerk Heilteich" ist Treffpunkt für Jung und Alt mitten im Ortskern von Marienheide. Viele verschiedene Gruppierungen treffen sich hier zum gemeinsamen Austausch und Freizeitgestaltung. Den zentralen Mittelpunkt bildet das Café, als Raum zur Begegnung und dem gemeinsamen Tun. Viele generatio-

„Durch die vielfältigen Veränderungen unserer immer älter und bunter werdenden Gesellschaft werden generationenübergreifende Orte immer wichtiger. Mehrgenerationenhäuser fördern das Miteinander der Generationen vor Ort. Die Mehrgenerationenhäuser sind auch eine Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels“ so Engelmeier.

Bundestag erinnert an Ausbruch des Ersten Weltkriegs Der Bundestag hat in einer Gedenkstunde dem Ausbruch des ersten Weltkriegs vor hundert Jahren gedacht. Der französische Politikwissenschaftler Prof. Dr. Alfred Grosser sprach in seiner Rede über die französische Sicht auf den ersten Weltkrieg und die Entwicklung Deutschlands im 20 Jahrhundert. Am 28. Juni 1914 wurden der österreichisch-ungarische Thronfolger Franz Ferdinand und seine Gemahlin Sophie Opfer eines Attentats im damals österreichischen Sarajewo in Bosnien-Herzegowina. Was folgte waren eine Reihe von Kriegserklärungen und der bis dahin umfassendste Krieg der Geschichte, der rund 17 Millionen Menschen das Leben kostete. In Frankreich bleibe der Erste Weltkrieg immer „La Grande Guerre“ (Der Große Krieg), wichtiger noch als der Zweite Weltkrieg, sagte Alfred Grosser in seiner Rede. Deshalb gebe es auch eine wesentlich größere Erinnerungskultur an dieses Ereignis, während in Deutschland die Aufarbeitung des Zweiten Weltkrieges im Mittelpunkt stehe. „Wenn ein Franzose

einem Ausländer die Bedeutung des Ersten Weltkrieges für Frankreich zeigen möchte, braucht er ihn nur auf irgendeinen Friedhof in irgendeinem Dorf in Frankreich zu führen.“ Auf den Denkmälern dort stünden unendlich lange Listen mit den Namen der Gefallenen, die des Zweiten Weltkrieges seien wesentlich kürzer. Dabei gebe es in der französischen Erinnerung nur wenige Bezüge auf den Sieg. „Die Trauer war immer allgegenwärtig.“ Grosser wurde 1925 als Sohn deutsch-jüdischer Eltern in Frankfurt am Main geboren. Die Familie emigrierte 1933 nach der nationalsozialistischen Machtergreifung nach Frankreich. Alfred Grosser ist seit 1937 französischer Staatsbürger und kämpfte im Zweiten Weltkrieg in der französischen Widerstandsbewegung. Die Besonderheit Deutschlands vor 100 Jahren sei im Vergleich zu anderen Ländern der große Platz des Militärs in der Gesellschaft gewesen, sagte er. Erst der Ausgang des Zweiten Weltkrieges habe Deutschland grundlegend verändert. „Der Unterschied zwischen dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg ist, dass die totale Niederlage von 1945 ein total anderes Deutschland hervorgebracht hat.“ Auch die deutsch-französische Freundschaft konnte sich nur entwickeln, weil die Bundesrepublik von Anfang an ein völlig anderer Staat gewesen sei als das Deutschland Adolf Hitlers. Im Unterschied zu 1918 hätten zudem viele Franzosen nach 1945 eingesehen, dass es nicht „die“ Deutschen gab und Beziehungen schnell wieder aufgebaut. Grosser selbst hat sich unmittelbar nach Kriegsende für die deutsch-französische Verständigung eingesetzt. Er habe relativ früh erkannt: „Eine Kollektivschuld – so zahlreich auch die Mörder und so schwerwiegend auch die Verbrechen waren – gab es nicht.“


AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Ausgabe 07|2014

7

Gesagt, getan, gerecht:

Lebensleistung wird besser anerkannt Von Die Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier begrüßt Inkrafttreten des Rentenpakets

„Die Lebensleistung von Menschen in der Rente wird mit Inkrafttreten des Rentenpakets besser honoriert“, sagt Michaela Engelmeier, SPD-Bundestagsabgeordnete. Das Gesetz für Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung tritt heute in Kraft. Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren hat die SPD in Rekordzeit ein zentrales Wahlversprechen erfüllt. Die sogenannte Mütterrente honoriert Erziehungsleistungen von Eltern und Erwerbsminderungsrentner werden signifikant besser gestellt. Außerdem wird das Budget für RehaLeistungen deutlich erhöht.

ist, müsse jede(r) Bürger/in mit der Deutschen Rentenversicherung klären.

Mit dem Rentenpaket will die SPD-Bundestagsfraktion Menschen, die lange berufstätig waren und 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, die Möglichkeit geben, früher ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Das gilt zunächst ab 63 Jahren. Ab dem Geburtsjahr 1953 wird das Alter schrittweise um jeweils zwei Monate auf 65 Jahre angehoben. Im Oberbergischen Kreis werden dann etwa 670 Menschen in diesem Jahr abschlagsfrei in Rente gehen können. „Das ist eine gerechte Anerkennung für die Menschen in unserem Wahlkreis, die besonders langjährig gearbeitet und in die Rente eingezahlt haben“, erklärt Engelmeier. Wie hoch der individuelle Rentenanspruch

„Die große Mehrheit der Bevölkerung ist für die Verbesserungen in der Rente“, sagt Engelmeier. So würden laut einer Umfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 78 Prozent die frühere abschlagsfreie Rente befürworten, 83 Prozent stünden hinter der sogenannten Mütterrente und 77 bejahen die höhere Erwerbsminderungsrente, berichtet Engelmeier.

Zudem erhalten Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, mit der soge-nannten Mütterrente einen bessere Anerkennung ihrer Erziehungsleistung erhalten. Ein zusätzlicher Rentenpunkt macht ab 1. Juli im Westen 28,61 Euro pro Kind und im Osten 26,39 Euro im Monat aus. Viele tausend Mütter und teilweise auch Väter, die bereits eine Rente mit einer Kindererziehungszeit beziehen, werden auch im Oberbergischen davon profitieren.

"Das Rentenpaket ist kein Geschenk, die Menschen haben es sich verdient, dass ihre Lebensleistung in der Rente besser anerkannt wird“, erklärt Engelmeier.

BLITZLICHTER Aus dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages:

Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigte sich sehr ausführlich mit dem Thema "Inklusion durch Sport" und dem Behindertensport. Mit sehr hochkarätigen Gästen

und Sachverständigen, wie z. B. Verena Bentele( Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen), Prof. Gudrun Doll-Tepper (DOSB Vizepräsidentin), Gernot Mittler(Präsident Special Olympics Deutschland) und Thomas Härtel (Vizepräsident Deutscher Behindertensportverband)

Aus dem Plenum:

Eine tolle Plenums-Woche mit wichtigen und historischen Abstimmungen! Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind der aktive und erfolgreiche Teil in der GroKo und das ist auch gut so!


AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Ausgabe 07|2014

8

Rede von Michaela Engelmeier-Heite am 04.07.2014

„20 Jahre nach Kairo: Bevölkerungspolitik im Kontext internationaler Entwicklungszusammenarbeit und der Post-2015-Agenda“ Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, Kairo stellt für mich ein Meilenstein dar. Dem trägt unser Antrag Rechnung! Neben anderen wichtigen bevölkerungspolitischen Themen hoben bereits vor 20 Jahren die teilnehmenden 179 Staaten die Rolle von Frauen und Mädchen hervor. Mit der nächsten Konferenz im September in New York werden wir weiter daran arbeiten die Herausforderungen zur Stärkung von Frauen und Mädchen, dem Wohlergehen von Individuen, Familien, Staaten und unserer Welt zu erreichen. Während meiner 5minütigen Redezeit werden mindestens zwei Frauen an Komplikationen während der Schwangerschaft oder bei der Geburt sterben. Pro Tag sind das rund 800 Frauen. Ihr Tod wäre vermeidbar, weil es sich um vermeidbare Komplikationen handelt. Vermeidbar, wenn sie auf eine ausreichende medizinische Versorgung zurückgreifen könnten. Vermeidbar, wenn das Stadt-LandGefälle den Zugang zu Diensten für reproduktive Gesundheit nicht zusätzlich erschweren würde. Denn während in Deutschland und Europa Frauen jederzeit und überall auf die medizinische Betreuung während der Schwangerschaft und bei der Geburt zurückgreifen können, liegt die Quote in Städten in unseren Partnerländern bei ca. 84 Prozent, im ländlichen Raum sogar nur bei ca. 53 Prozent. Das sind gerade mal halb so viele wie bei uns! Halb so viele Frauen, die darauf hoffen können, dass sie selbst und ihre Kinder die Schwangerschaft und die Geburt überleben.

Seit der Konferenz zu Bevölkerung und Entwicklung im Jahr 1994 in Kairo hat Deutschland insgesamt mehr als eine Milliarde Euro für die Verbesserung der reproduktiven Gesundheit in Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt und auf dem G8-Gipfel in Muskoka im Jahr 2010 weitere Mittel für die Gesundheit von Müttern und Kindern zugesagt. Bei weiteren Konferenzen wird ausdrücklich darum geworben, sich auf gemeinsame bevölkerungspolitische und bevölkerungsrechtliche Maßstäbe zu verständigen, die das jeweilig nationale Entwicklungsniveau heben und jeder Frau, jedem Mann und jedem Kind ein besseres Leben ermöglichen. Im April war ich als Parlamentsvertreterin bei der 6. Internationalen Parlamentarierkonferenz in Stockholm. Dort versammelten sich Parlamentarier aus allen Ländern um sich in Stockholm der Umsetzung der Ziele zu widmen, die wir hier im vorliegenden Antrag unserer Regierungskoalition formuliert haben. Die IPCD Konferenzen finden in geregelten Abständen statt, um sich mit dem Thema Bevölkerungsentwicklung zu befassen, zu lernen und zu netzwerken und konkrete Maßnahmen zu planen. Mir hat es einen wichtigen Anstoß gegeben, hier im Parlament für

politische und finanzielle Unterstützung für die Themenbereiche der Entwicklungszusammenarbeit zu werben. In den Entwicklungsländern selbst geht es noch mehr darum, auch die politischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Das IPCI widmet sich genau diesen Fragestellungen. Aus der Konferenz heraus haben wir eine Erklärung verfasst, welche die Fragen der Bevölkerungsentwicklung umfassend darstellt. Sicherlich bemerken wir Fortschritte bei der Erreichung der Ziele die auf der Konferenz des ICPD gesetzt wurden, - uns bleiben aber auch viele Herausforderungen für die vollständige Umsetzung. Zwei Dinge, die mich besonders berührt haben möchte ich hier thematisieren: Die Zwangsverheiratung und die Geburtenregistrierung von Kindern. Erschüttert hat mich das Bild eines 11jährigen Mädchens das an einen alten 68jährigen Mann verkauft und verheiratet wurde. In ihren Augen war nichts anderes als Angst und Schrecken, tiefste Furcht vor diesem Mann zu sehen. Eine Frucht die allzu oft begründet ist, viele Mädchen überleben diese Zwangsehe nicht, weil sie so schwer misshandelt und sexuell missbraucht das sie sterben.


AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Ausgabe 07|2014

9

- Fortsetzung Seite 8 Wir müssen dafür eintreten, Gesetzgebungen zu beseitigen, die eine frühe und Zwangsheirat zulassen. Wir brauchen Erlasse zur Durchsetzung von Rechtsvorschriften über das gesetzliche Mindestheiratsalter von 18 Jahren; wir müssen uns dafür einsetzen, dass schädliche Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung verhindert werden. Wir benötigen Rechtsvorschriften zum Umgang mit jugendlichen Schwangerschaften die unsichere Abtreibungen verhindern, wir brauchen die Aufwertung des Status von Frauen und Mädchen und die Bewältigung der negativen sozialen Folgen von Geschlechterstereotypen, wir brauchen umfassende Sexualerziehung für Jungen und Mädchen. Diese Ausbildung muss genaue Angaben enthalten über die menschliche Sexualität, Schwangerschaft und Geburt; HIV und sexuell übertragbare Krankheiten; Familienleben und die zwischenmenschlichen Beziehungen; Kultur und Sexualität; und Menschenrechtsschutz. Mit unserer Politik, mit Programmen und Gesetzen verpflichten wir uns, die Rechte aller zu schützen und zu fördern. In dem Zusammenhang möchte ich mich meinem zweitem schon erwähnten Thema zuwenden – der Geburtenregistrierung. In der Kinderrechtskonvention ist in den Artikeln 7 und 8 das Recht verbrieft, das jedes Kind ein Recht auf seine Identität hat, das Recht zu wissen, wer es ist, zu welchem Staat es gehört und wer seine Eltern sind. Das Kind hat ein Recht darauf, dass es unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register eingetragen wird, es hat das Recht auf einen Namen und von Geburt an das Recht, eine Staatangehörigkeit zu erwerben. Warum ist das so wichtig? Nein, es handelt sich hier nicht um einen bürokratischen Akt, den man vernachlässigen kann.

Weltweit sind rund 230 Millionen Kinder unter 5 Jahren in keinem Geburt-enregister eingetragen. Mit weitreichenden Folgen: Weder können sie ihre Nationalität nachweisen, noch wann sie geboren wurden noch wie sie heißen.

In Afrika verfügen inzwischen viele Menschen über ein Handy. Wäre es möglich an eine offizielle Stelle eine sms zur Geburtenregistrierung zu schicken wäre ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen, das sich schnell und kostengünstig realisieren ließe.

In Afrika südlich der Sahara sind es 56 Prozent, und in Somalia und Liberia werden nur 3 respektive 4 Prozent der Kinder registriert. Kinder ohne Geburtsschein sind juristisch inexistent und deshalb stärker dem Risiko für Ausbeutung, Missbrauch und Gewalt ausgesetzt. Nichtregistrierte Kinder sind im erhöhten Masse gefährdet für Kinderhandel, Kinderarbeit oder den verfrühten Einzug in den bewaffneten Dienst.

Sie sehen - hier können wir helfen! Mit wirksamen Programmen werden wir uns aktiv an Problemlösungen beteiligen und Hilfe leisten.

Für nichtregistrierte Kinder ist zudem der Zugang zu staatlicher Bildung und medizinischer Versorgung schwierig bis unmöglich, und das Gesetz legt ihnen auch später weitere Barrieren in den Weg: Erwachsene ohne Geburtsschein können keinen Pass bekommen, haben keine Bürger- und Wahlrechte, können kein Konto eröffnen, keinen Besitz erwerben oder erben und nicht offiziell reisen.

Und das werden wir auch tun!

IMMER FÜR SIE DA! Bürgerbüro: Das Bürgerbüro von Michaela Engelmeier in der Bahnhofstraße 2 in 51766 Engelskirchen-Ründeroth, ist montags bis donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr besetzt (Telefon: 02263 96930-10). Ihre Ansprechpartner: Ralf Zimmermann und Andreas Horath

Bürgersprechstunden: Wie kommt es bei diesen weitreichenden Problemen dazu, dass Menschen nicht registriert sind? Weil sie keine Kenntnis über ihre Rechte haben, es beschwerliche Verfahren sind, sich benachteiligte Familien die Gebühren beim Ausstellen der Geburtsurkunde nicht leisten können, die Meldestellen für viele Familien in ländlichen Gebieten leben nur schwer erreichbar sind. Es fehlt aber auch an moderner mobiler Technik der Datenerfassung, das Behördenpersonal ist schlecht ausgebildet. Ein weiterer schwerer Hinderungsgrund ist, das ethnische Volksgruppen befürchten, durch die Registrierung noch stärker benachteiligt zu werden.

In Waldbröl: Jeden zweiten Donnerstag (nur an Markttagen) von 9.00 bis 11.00 Uhr, Ort: SPD-Bürgerbüro, Hochstraße 26, 51545 Waldbröl In Bergneustadt: Jeden zweiten Donnerstag (nur an Markttagen) von 9.00 bis 11.00 Uhr, Ort: SPD BürgerTreff, Kölner Straße 215 (Deutsches Eck), 51702 Bergneustadt. Weitere regelmäßige Bürgersprechstunden sind im Oberbergischen geplant.


AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Ausgabe 07|2014

10

Die SPD regiert. Das Land kommt voran.

Verstärkt gegen Rechtsextremismus

Mit dem neuen Bundesprogramm "Demokratie leben" stärkt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Zivilgesellschaft und schafft Kontinuität im Kampf gegen Rechtsextremismus. „Wir müssen den Menschen, die sich in ihrem Dorf oder ihrer Stadt gegen Rechtsradikale engagieren und wehren, den Rücken stärken", sagte Schwesig am Dienstag in Berlin. Mit dem Programm "Demokratie leben - Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit, das 2015 startet, werden Initiativen und Vereine langfristiger und nachhaltiger unterstützt als bisher. „Die Menschen vor Ort müssen unterstützt werden, wenn sie sich für eine vielfältige Gesellschaft einsetzen. Sie brauchen verlässliche Strukturen und Planungssicherheit. Vertrauen und Dialog ist die Basis der Zusammenarbeit", sagte die Bundesministerin und SPD-Vize bei der Vorstellung des Programms.

Klarer Schwerpunkt gegen Rechtsextremismus Mit dem neuen Bundesprogramm investiert ihr Bundesministerium mehr Geld in die Extremismusprävention als jemals zuvor. Anders als ihre Vorgängerin Kristina Schröder (CDU) legt Schwesig einen klaren Schwerpunkt auf den Kampf gegen Rechtsextremismus. Doch sollen auch Projekte gefördert werden, die sich gegen jegliche Formen von

vorurteilsbasierter, politischer und weltanschaulich motivierter Gewalt wenden: Radikale demokratie- und rechtsstaatsfeindliche Formen des Islam, des Ultranationalismus und der linken Militanz zum Beispiel. Bereits Anfang des Jahres hatte Schwesig die von ihrer Vorgängerin eingeführte umstrittene sogenannte Extremismusklausel abgeschafft.

Das Programm im Überblick Das neue Bundes-programm "Demo-kratie leben" basiert auf drei Säulen: 1. Aufbau von festen Strukturen vor Ort Lokale "Partnerschaften für Demokratie" sollen gefördert werden. Ihr Ziel: Sie sollen die Menschen in den Kommunen besser unterstützen, die sich gegen Demokratiefeindlichkeit engagieren. Außerdem sollen sogenannte Demokratiezentren vor Ort die Arbeit der mobilen Beratung für Gewaltopfer, Aussteiger oder Lehrer stärken und die Vernetzung auf Landesebene ausbauen. Bundesweite Träger werden erstmals längerfristig gefördert. Mit dem Aufbau von festen Strukturen vor Ort setzt die Bundesregierung Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschuss um.
 2. Modellprojekte für neue gesellschaftliche Herausforderungen
 Neben diesen festen Strukturen werden auch Modellprojekte unterstützt - z. B. gegen Islamfeindlichkeit, Antiziganismus (Gewalt gegen Sinti und Roma), Homophobie, TransgenderDiskriminierung, Radikalisierungstendenzen im Bereich linker Militanz oder Islamismus. Diese Projekte sollen künftig mit bis zu

80 Prozent statt bisher mit 50 Prozent gefördert werden.
 3. Steuerung und Umsetzung des Programms
 Die administrative Umsetzung wird weiterhin durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgen. Die wissenschaftliche Programmevaluation übernimmt erneut das Deutsche Jugendinstitut (DJI). Zudem wird ein Programmbeirat eingerichtet, in dem neben den Bundesressorts auch die Bundeszentrale für politische Bildung, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Zivilgesellschaft mitarbeiten werden.

Vertrauen und Planungssicherheit schaffen Für das Bundesprogramm "Demokratie leben" stehen 30,5 Millionen Euro zur Verfügung. Anders als bisher müssen die Vereine und Organisationen nicht mehr Jahr für Jahr um ihre weitere Finanzierung zittern. Künftig werden alle Strukturen, Projekte und Maßnahmen über einen langen Zeitraum von 5 Jahren gefördert. Das schafft die von vielen Initiativen geforderte Planbarkeit. „Ich möchte die Projekteritis beenden und mit unseren Programmpartnern eine Partnerschaft des Vertrauens auf Augenhöhe aufbauen. Die Organisationen, Vereine und Träger brauchen Vertrauen und Planungssicherheit“, betonte Schwesig. „Das ist mit dem neuen Bundesprogramm 'Demokratie leben' gewährleistet.“


AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Ausgabe 07|2014

11

Erdgasförderung: Ja Fracking: Nein

SPD hält Wort: Stabile Zukunft der Künstlersozialversicherung

In Deutschland wird es keine Förderung von Schiefergas nach der derzeit international üblichen Fracking-Methode geben.

Die SPD hält Wort! Seit vielen Jahren setzen wir uns für die Stärkung der Künstlersozialversicherung ein. Mit dem bevorstehenden Beschluss heute Abend im Bundestag halten wir uns an unser Versprechen und sichern fast 180.000 Kulturschaffenden und Künstlern über die Künstlersozialkasse eine soziale Absicherung.

Das stellen Umweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einem gemeinsamen Eckpunktepapier klar. Trinkwasser und Gesundheit müssen absoluten Vorrang haben. Damit steht fest: Jenes Fracking, das in den Medien mit Dokumentation aus den USA und Kanada bebildert wurde, wird es in Deutschland nicht geben. Das ist die richtige Entscheidung. Ergasförderung, ja – Fracking, nein! Die seit Jahrzehnten in Deutschland angewandte konventionelle Erdgasförderung wird mit deutlich schärferen Umweltauflagen modernisiert. Wasserschutzzonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für alle Vorhaben verpflichtend festgeschrieben.

Aktuelles aus Berlin und Oberberg

Das Gesetz schafft Abgabegerechtigkeit und ermöglicht es, den Beitrag stabil zu halten. Die SPD, insbesondere Arbeitsministerin Andrea Nahles, hat dieses Thema gleich zu Beginn ihrer Amtszeit angepackt. Erfolgreich haben wir uns dafür eingesetzt, dass künftig fast alle Unternehmen, die künstlerische und kreative Leistungen in Anspruch nehmen, vom Prüfverfahren der Rentenversicherung erfasst werden. Zudem werden die Unternehmen besser über die Künstlersozialabgabe informiert.

Eine wichtige Vereinfachung stellt die neue Bagatellgrenze für kleine Betriebe dar. Sie müssen bis zu einer Auftragssumme von 450 Euro pro Jahr keine Abgabe an die Künstlersozialkasse entrichten, was den bürokratischen Aufwand enorm verringert. Die Künstlersozialversicherung wird solidarisch von Kulturschaffenden, Verwertern von Kultur und dem Bund getragen. Sie sichert sie im Krankheits- und Pflegefall ab und verschafft Künstlern und Publizisten eine Rente. In den vergangenen Jahren war die Künstlersozialkasse stark gefährdet. Der stetig wachsende Abgabesatz, die mangelhafte Durchsetzung der Abgabepflicht bei den Verwertern und die starke Lobby auf der Arbeitgeberseite stellten eine Bedrohung dieser wichtigen Säule der sozialen Absicherung für Künstler und Kreative dar. Dieser Entwicklung treten wir mit dem neuen Gesetz entgegen. Damit erfüllt die SPD ein weiteres Wahlversprechen.

IMPRESSUM Herausgeberin (V.i.S.d.P.) Michaela Engelmeier MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227 74633 Telefax: +49 (0)30 227 76631 E-Mail: michaela.engelmeier-heite@bundestag.de Internet: www.michaela-engelmeier.de Redaktion Michaela Engelmeier MdB, Frauke Stürenburg, Andreas Horath E-Mail: michaela.engelmeier-heite.ma02@bundestag.de

Newsletter der SPD Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier

Layout: Andreas Horath Bilder: © SPD-Bundestagsfraktion, Michaela Engelmeier


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.