bfg München Tätigkeitsbericht 2020

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München

TÄTIGKEITSBERICHT

en h c n ü M g f b e r h a 150 J

bfg-muenchen.de

September


I N H A LT Veranstaltungen 4

Fünfter Jahrestag des Attentats auf Charlie Hebdo

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Der Freche Mario 2019

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Heidenspaß–Party am Karfreitag

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Platz für Humanisten auf dem Corso Leopold

9 Gottlosenstammtisch Bibliotheksgespräche 10

Diskussionen, Vorträge und Lesungen

Presse 25 Presseschau

Sonstiges 22

Das Besondere Kirchgeld

27 Grundsatzprogramm 29

Alles, was nicht fehlt ...

31 Impressum

Themen 12

Abschaffung der Staatsleistungen

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Teilerfolg gegen „Kreuzerlass”

Aktionen 16 Weiße Fahnen in München Welthumanisten-Tag 17 Rechtsstaat und Bürgerrechte vor CSU schützen 18 Verurteilt wegen „ästhetischer Interventionen” am „Ehrenmal“ des Nazikriegsverbrechers

Analyse 19 Kirchen sollen „Judensau“-Plastiken in ganz Deutschland entfernen 21

Antidemokratische Inschrift auf der Kuppel des Humboldt Forums

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Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks fest in Gottes Hand

Bund für Geistesfreiheit München Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet 1870 Geschäftsstelle: Georgenstraße 84 80799 München Tel. 089 77 59 88 info@bfg-muenchen.de www.bfg-muenchen.de

Verwaltungssitz der Körperschaft: Valleystraße 27 · 81371 München

Titel: Benedikt Schräpler - Rückseite: Jacques Tilly, Copyright Giordano-Bruno-Stiftung - 2. Auflage 08.10.2020

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Bewegte Zeiten … Liebe Leserinnen und Leser, Söders „Kreuzerlass“ wackelt. Am 27. Mai 2020 haben wir einen ersten Erfolg vor dem Verwaltungsgericht München erreicht. In seinem Beschluss stellte das Gericht fest, dass der Kreuzerlass einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt und dass dieser „gezielt darauf gerichtet (ist), jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren.“ Darüber haben wir uns wirklich sehr gefreut, weil wir es in dieser Deutlichkeit nicht erwartet hatten. Jetzt gilt es, die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) abzuwarten. Auch beim Besonderen Kirchgeld gibt es interessante Neuigkeiten: Der Einzug des Besonderen Kirchgelds, mit dem religions- oder konfessionslose Mitbürgerinnen und -bürger gezwungen werden, den Kirchen trotz Kirchenaustritts erhebliche Summen zu zahlen, ist nach einer Entscheidung der evangelischen Landeskirche in Bayern seit 2018 ausgesetzt - auch ein Erfolg für den Bund für Geistesfreiheit München, der jahrelang auf diesen Missstand hingewiesen hat.Darüber und über unsere Veranstaltungen wie die Heidenspaßpartys, den Platz für Humanisten oder das Gedenken an das Charlie-Hebdo-Attentat wollen wir Euch in unserem aktuellen Tätigkeitsbericht April 2019 – September 2020 informieren. Aber auch mit anderen Themen ist der Bund für Geistesfreiheit München an die Öffentlichkeit gegangen – z.B. mit unserer Kritik an den historischen Staatsleistungen. Es kann ja auch nicht sein, dass die beiden großen Kirchen in Zeiten der Corona-Krise weiterhin für den Verlust ihrer Besitztümer und Kirchengüter zur Zeit der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts die Hand aufhalten.

Unter dem Motto „Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks fest in Gottes Hand“ haben wir die Zusammensetzung des Rundfunkrats kritisiert und Vorschläge für eine Reform des zentralen Entscheidungs- und Kontrollgremiums gemacht. Mit unserer Forderung, dass die Kirchen die sog. „Judensau“-Plastiken in ganz Deutschland entfernen sollen, haben wir für Aufsehen gesorgt. Wir haben die Umbenennung der Münchner KardinalFaulhaber-Straße verlangt. Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass ein Kriegstreiber und Demokratiefeind wie Kardinal Faulhaber mit einem Straßennamen geehrt wird.Und wir lassen uns nicht davon abbringen, den Aktionskünstler Wolfram Kastner in seinem Kampf gegen das „Ehrenmal“ des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl auf dem Friedhof der Fraueninsel im Chiemsee zu unterstützen. Auch unsere Klage gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz ist noch nicht entschieden. Noch nie wurden in Deutschland so viele Grund- und Menschenrechte in einem Gesetz auf einmal verletzt. Grundsätzlich freut es uns, dass wir uns in den vergangenen Jahren als ernstzunehmender Ansprechpartner für die Belange der Konfessionsfreien und Menschen ohne Religion etablieren konnten. Aber macht Euch doch selbst ein Bild von unserer Arbeit. Viel Spaß beim Lesen dieses Hefts wünscht der Vorstand des Bundes für Geistesfreiheit München.

Michael Wladarsch

Assunta Tammelleo

Erster Vorsitzender

Stellv. Vorsitzende

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Veranstaltungen

Fünfter Jahrestag des Attentats auf

Bund für Geistesfreiheit München mahnt zu verstärktem Engagement für die Kunst-, Meinungs- und Pressefreiheit Wie jedes Jahr fand auf Initiative des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) am 7. Januar, dem Jahrestag des Attentats auf Charlie Hebdo, eine Gedenkveranstaltung statt. Damit möchte der bfg München an die Opfer des Attentats auf die Satirezeitschrift am 7. Januar 2015 in Paris erinnern, bei dem neun Mitarbeiter der Zeitschrift und ein Personenschützer ermordet wurden. Der Terroranschlag aus religiösen Motiven löste 2015 zunächst eine Welle der Solidarität auf der ganzen Welt aus („Je suis Charlie“), die aber in den vergangenen Jahren merklich abgenommen hat. „Mit der Veranstaltung wollen wir darauf hinweisen, dass wir uns verstärkt für die mühsam errungene Kunst-, Meinungs- und Pressefreiheit zu jeder Zeit mit Nachdruck einsetzen müssen, wenn wir sie nicht verlieren wollen“, sagte Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des bfg München in der Kulturbühne Hinterhalt im oberbayerischen Geretsried. Für Tammelleo ist es nicht hinnehmbar, „dass sich auch heute noch Kulturschaffende und Journalisten weltweit staatlicher Verfolgung und Strafe bis hin zur Todesstrafe ausgesetzt sehen, oder sie von religiösen Eiferern verfolgt, verletzt oder gar getötet werden - nur deswegen, weil sie sich mit religiösen Glaubensvorstellungen kritisch oder satirisch auseinandersetzen.“ Der Abend in der Kulturbühne Hinterhalt mit 60 Gästen begann mit einer Vernissage des Künstlers Michael Heininger, der in der Galerie der Kulturbühne Cartoons über aktuelle politische Ereignisse und Persönlichkeiten gezeigt hat - ins richtige Licht gerückt vom Lichtdesigner Günter Klügl. Heiningers Arbeiten beschäftigen sich mit der bayerischen Politik Söders genauso wie mit den USA unter Trump.

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Der Künstler wies in seiner Eröffnungsrede darauf hin, „dass die Geschichte der politischen Karikatur gezeichnet ist von Zensur und Gewalt, von Querelen mit der Polizei und der Justiz, von Verboten und Entlassungen. Dabei sollten die Karikierten vielmehr bedenken, dass nur der von Bedeutung ist, der karikiert wird.“ Kritik an der Karikatur sei wichtig und wünschenswert, so Heininger, „aber bitte nicht mit dem Maschinengewehr wie am 7. Januar 2015 in Paris.“ Anschließend präsentierte der Kabarettist und Lyriker Holger Paetz Ausschnitte aus seinem satirisch-politischen Jahresrückblick „So schön war‘s noch selten“. Der Sprachvirtuose Paetz räsonierte über Politisches und Alltägliches, über die Orientierungslosigkeit der CSU, den Niedergang der SPD und kritisierte die fehlende strafrechtliche Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche: „Ein Pfadfinderverein, der sich solche Sachen geleistet hätte, der wäre schon lang dicht gemacht worden.“ Die in der Missbrauchsdebatte an den Tag gelegte Verlogenheit der Kirchen fasste er treffend mit den Worten zusammen: „Würdenträger des Glaubens tragen gern dunkle Gewänder, nur oben am Halse blitzt etwas Helles, es ist der Rest der weißen Weste.“ Dass Joseph Ratzinger, der ehemalige Papst Benedikt XVI., versucht hat, die Schuld am Missbrauch von Kindern durch katholische Priester den 68ern in die Schuhe zu schieben, kommentierte Paetz so: „Wenn dieses Kopfschütteln nicht bald vergeht, muss ich morgen zum Orthopäden.“


Gedenk veransta lt dem Ca rtooniste ung in der Kult urb n Micha el Heinin ühne Hinterha lt ger sow ie den K : Mit den bfg-A ll abarett isten Ho -Stars, lger Pae tz und H

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Den Abend beschloss HG Butzko mit seinem Programm „echt jetzt“, in dem er sich mit der Stimmung im Land auseinandersetzte. Der „Hirnschrittmacher des deutschen Kabaretts“ analysierte schonungslos den Aufstieg des Rechtspopulismus und der AfD: „12,6 Prozent der Deutschen haben bei der letzten Bundestagswahl eine Partei gewählt, die den politischen Anstand zu Grabe trägt. Bei diesen Wählern bekam der Begriff Urnengang eine völlig neue Bedeutung.“ Verantwortlich für den Aufstieg der Rechten machte Butzko unter anderem „eine Politik, die es nicht geschafft hat, etwas gegen die Bildungsmisere zu unternehmen, die nicht eine Sekunde zögerte, Multimilliarden für die Bankenrettung bereitzustellen, aber jeden Euro für Lehrkräfte oder Unterrichtsmaterialien zweimal umgedreht hat.“ Für ihn ist das aber kein Grund die

AfD zu wählen: „Wer aus Protest gegen all das Rechts-

populisten wählt, das ist doch so, als würdest du in einer Kneipe an der Klobürste lutschen, weil‘s Bier nicht schmeckt.“ Musikalisch umrahmt wurde der Abend mit Liedern aus 100 Jahren Musikgeschichte - präsentiert von den bfg-All Stars mit Assunta Tammelleo am Mikrofon. Veranstalter waren der bfg München, der KIL Kulturverein Isar Loisach und „das andere Bayern“. Die Eintrittsgelder der Veranstaltung wurden zur Finanzierung des mit 3.000 EUR dotierten Kunstpreises „Der Freche Mario“ verwendet, der alle Kulturschaffenden ermutigen möchte, sich mit den sog. ewig währenden religiösen Wahrheiten und Autoritäten kritisch zu befassen. Nach Eichstätt 2019 und Geretsried 2020 wird die Gedenkveranstaltung im nächsten Jahr wieder in München stattfinden.

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Veranstaltungen

Martin Perscheid, Piero Masztalerz, Michael Holtschulte

Der Freche Mario

Kunstpreis geht 2019 an den Cartoonisten Martin Perscheid

Darf man über Religion lachen? Nicht nur im Iran oder Saudi-Arabien kann das für Künstler und Kulturschaffende gefährlich werden. In vielen Ländern Europas gibt es noch immer „Blasphemiegesetze“, auch in Deutschland. Hierzulande müssen Kulturschaffende den „Gotteslästerungs-Paragrafen“ 166 STGb („Beschimpfung“ von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften) fürchten. Die Forderung nach Abschaffung des § 166 ist deshalb eine Kernforderung der Organisatoren des Kunstpreises „Der Freche Mario“. Am Karfreitag, den 19. April 2019, hat der Bund für Geistesfreiheit München im Werkstattkino die Preisträger bekanntgegeben. Der mit 3.000 Euro dotierte Preis zeichnet Künstler aus, die sich ohne Schere im Kopf mit den sog. ewig währenden Wahrheiten und Autoritäten auseinandersetzen. Gewonnen hat der Cartoonist Martin Perscheid mit „Orthognomer Kalottischer Drubel“, den zweiten Platz machte der Kabarettist Holger Paetz mit seinem Gedicht „Endlich Adieu“ und den dritten Preis Holger Paetz Verlag Schwabing – Der Hausverlasser 2017

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erhielt der Cartoonist Piero Masztalerz mit „Alexa für Moslems“. Die Werke der Gewinner und die Plätze vier bis zehn können Sie sich unter: www.frechermario.org/gewinner-2019 ansehen


Heidenspaß-Party am Karfreitag Tanzverbot für den Bund für Geistesfreiheit aufgehoben Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am 7. Oktober 2016, dass Artikel 5 des bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit München, der sich nach dem Verbot seiner Heidenspaß-Party im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte. Seit dem Urteil der Richter in Karlsruhe sind an Karfreitag Ausnahmen möglich, wenn Heidenspaß-Partys und Freigeister-Tanzveranstaltungen Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber von Religionen sind. Das ließ sich der Bund für Geistesfreiheit nicht zweimal sagen und veranstaltete 2017 im Oberangertheater und 2018 und 2019 im BLITZ-Club auf der Museumsinsel mit großem Erfolg Heidenspaß-Partys. Wegen der CoronaKrise musste das Fest in diesem Jahr leider ausfallen. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen Vorschläge und Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen, ganz gleich, ob sie sich in geschlossen Räumen oder im öffentlichen Raum aufhalten, und ganz gleich, ob es sich um einen Werktag, Feiertag oder „Stillen Tag“ handelt. Und natürlich werden nächstes Jahr wieder eine oder sogar mehrere Heidenspaß-Partys in München stattfinden.

Die Chronologie d er Heidenspaß-P ar 03.04.07

Bescheid LHM: Untersagung Freigeister-Tanz am 06.04.07

04.04.07

Widerspruch hiergegen Eilantrag zum BayVG München (m 18 s 07.1290) Klage zum BayVG München (m 18 k 07.2274)

05.04.07

Ablehnender Beschluss BayVG München im Eilverfahren Beschwerde hiergegen zum BayVGH (24 cs 07.872) Ablehnender Beschluss BayVGH im Eilverfahren

23.05.07

Regierung von Oberbayern: Widerspruchsbescheid (teilweise wegen Zeitablaufs eingestellt und im Übrigen zurück gewiesen) Ins Verfahren (m 18 k 07.2274) eingeführt worden

12.03.08

Mündliche Verhandlung im Klageverfahren Urteil BayVG München: Klage abgewiesen

29.05.08

Berufung hiergegen zum BayVGH (10 bv 08.1494)

07.04.09

Urteil BayVGH: Berufung zurückgewiesen

04.05.09

Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des BayVGH vom 07.04.09

09.06.09

Mitteilung BayVGH: Beschwerde nicht abgeholfen? und Abgabe an BVerwG (BVerwG 6 b 35.09)

21.12.09

BVerwG Beschluss: Beschwerde zurückgewiesen

09.02.10

Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (1 BvR 458/10)

27.10.16

Verfassungsbeschwerde erfolgreich (zugestellt am 30.11.16) Zurückverwiesen an BayVGH (10 bv 16.2382)

14.04.17

Heidenspaß-Party im Oberanger-Theater

30.03.18

Heidenspaß-Party im BLITZ-Club

19.04.19

Bekanntgabe Preisträger „Frecher Mario 2019” im Werkstattkino

Fotos: Dieter Schnöpf

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Veranstaltungen

auf dem Corso Leopold Auf Einladung des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) zeigte ein breites Bündnis religionsfreier Organisationen unter dem Motto „Auf die Menschen kommt es an!“ am Platz für Humanisten auf dem Corso Leopold das fröhliche Gesicht des säkularen Humanismus.Highlights im Programm waren der Philosoph Michael Schmidt-Salomon, der über die Legende vom christlichen Abendland sprach, Stefan Paintner von der Säkularen Flüchtlingshilfe e.V., der Schwabinger Kabarettist Holger Paetz mit seinem Programm „Fürchtet Euch!“ und der Tourstopp des Kampagnenbusses der Giordano-Bruno-Stiftung, der unter dem Motto „Abschied von der Kirchenrepublik: 100 Jahre Verfassungsbruch sind genug“ durch ganz Deutschland fuhr und die konsequente Trennung von Staat und Kirche bzw. das Ende der Staatsleistungen forderte (www.schlussmachen.jetzt).

bzw. sogar bewusst ignoriert. Das muss sich ändern.“ Auf dem Platz für Humanisten bot sich am 25. und 26. Mai die Gelegenheit, zahlreiche säkulare und religionsfreie Gruppierungen wie die Giordano-Bruno-Stiftung, die Freidenker München, den Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten kennenzulernen. Buntes Wort- und Musikprogramm Neben dem traditionellen „Philosophischen Weißwurstfrühstück“ des bfg München fanden außerdem zwei Diskussionsrunden statt: „Rechtsruck in Europa?“ mit Münchner Stadträten und „Cradle to Cradle“ - Talk und Aktion zum Thema „Echte Nachhaltigkeit“ mit Vertretern von „Fridays for Future“ und „extinction rebellion“. Musik und Gesang kamen u.a. von Lucile & the Rakibuam, EDLROST, Charles Darwin Gospelchor, Karl Marx Brothers und MASK.

Warum es einen Platz für Humanisten braucht „Am Platz für Humanisten geht es um eine tolerante, offene Weltsicht, die sich auf ein Leben im Hier und Jetzt konzentriert,“ sagt Michael Wladarsch, Vorsitzender des bfg München, der seit dem Jahr 2015 die Bühne auf dem größten Straßenfest der Republik organisiert. Wladarsch weiter: „Obwohl 55 % der Münchnerinnen und Münchner konfessionsfrei sind, ist diese Gruppe nirgendwo politisch repräsentiert und wird als relevanter Faktor der Stadtgesellschaft nicht wahrgenommen Trotz Regen fand der Platz für Humanisten 2019 regen Zuspruch. Highlight war der Tourstop der Buskampagne der gbs zum Thema „100 Jahre Verfassungsbruch”

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2020 gab es keinen Platz für Humanisten, weil der Corso Leopold coronabedingt abgesagt wurde.


Gottlosenstammtisch Bibliotheksgespräche Der Gottlosenstammtisch im Mariandl Seit 20 Jahren ist der Gottlosenstammtisch eine feste Größe in der säkularen Szene und mit Sicherheit einer der ungewöhnlichsten Stammtische in der Stadt überhaupt. Dort können Religionsfreie, Agnostiker, Atheisten und Humanisten aus München und Umgebung in Kontakt kommen, um über Aktuelles, das Leben, das Universum und den ganzen Rest zu diskutieren. Es gibt keine fest vorgegebenen Programmpunkte, die Gespräche entwickeln sich von alleine. Man erfährt Neuigkeiten aus dem Bund für Geistesfreiheit oder anderen Organisationen der säkularen Szene.

Am vierten Donnerstag im Monat Der Gottlosenstammtisch findet regelmäßig jeden vierten (nicht letzten!) Donnerstag im Monat um 20 Uhr im Hotel & Café Mariandl, Goethestr. 51, 80336 München, nähe Hauptbahnhof, Bus 62, statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, einfach vorbeikommen! Der Stammtisch ist offen für alle.

Säkulare Bibliothek beim bfg München Einmal im Monat können beim Bund für Geistesfreiheit München aktuelle Bücher aus den Kategorien Philosophie, Religion, Religionskritik, Ethik und Humanismus entliehen werden. Zu diesem Termin finden auch die Bibliotheksgespräche statt, bei denen über aktuelle Themen diskutiert wird (aktuell wegen Corona sind diese Termine allerdings ausgesetzt). Das Spektrum der Bücher des bfg München reicht von einschlä-

gigen Philosophen über Religions- und Kirchenkritiker wie Karlheinz Deschner, Richard Dawkins, Sam Harris oder Christopher Hitchens bis hin zu Wissenschaftlern wie Charles Darwin und Stephen Hawking. Auch viele aktuelle englischsprachige Titel sind vorhanden. Der Gesamtbestand wird durch Kauf, Schenkungen oder Erbschaften laufend ergänzt und in einer OnlineDatenbank mit den bibliografischen Angaben erfasst. Dort ist auch ersichtlich, welche Bücher entliehen werden können.

Bibliothek und Bibliotheksgespräch Die Bibliothek ist an jedem ersten Donnerstag im Monat von 17 bis 19 Uhr geöffnet und befindet sich in der Geschäftsstelle des bfg München in der Georgenstraße 84, U-Bahn Josephsplatz.

www.library.bfg-muenchen.de 9


Veranstaltungen

Diskussionen, Vorträge und Lesungen 10.05.2020 09.08.2020 Lesung und Ausstellungseröffnung: Bonschab – ein Name auf den Tod? Der Aktionskünstler Wolfram P. Kastner und der Autor Claus-Peter Lieckfeld lasen am 9. August 2020 aus dem Verhör- und Folterprotokoll der Eichstätter Gastwirtin und Bürgermeisterfrau Ursula Bonschab im Museum „Das Jurahaus“ in Eichstätt. Ursula Bonschab wurde im Alter von 36 Jahren 1627 von den Eichstätter „Hexen“Jägern des Fürstbischofs Westerstetten gefangen genommen, verhört, gefoltert, ausgeraubt, als „Hexe“ verurteilt, mit dem Schwert „justifiziert“ und zu Asche verbrannt. Nach der Lesung wurde die Ausstellung von Wolfram P. Kastner „BischofsMacht und HexenMord“ mit Lithografien zur Verfolgung sogenannter Hexen eröffnet. Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützte die Lesung und die Ausstellung in Eichstätt.

Brandfleck und Lesung aus verbrannten Büchern Seit 1995 erinnert der Aktionskünstler Wolfram Kastner jedes Jahr mit einem Brandfleck und einer Lesung aus verbrannten Büchern an die Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 auf dem Königsplatz. Wegen Corona war die Lesung in der bisherigen Form mit vielen Beteiligten nicht möglich. Auf der Website lesungausverbranntenbuechern.de sind daher Videoaufnahmen von fünfminütigen Lesungen aus verbrannten Büchern zu sehen und zu hören. Der Bund für Geistesfreiheit München, der seit vielen Jahren die Aktion auf dem Königsplatz unterstützt, war am 10. Mai 2020 trotzdem vor Ort.

„Damit kein Gras über die Geschichte wächst“ – Wolfram Kastner macht einen Brandfleck in den Rasen am Königsplatz

09.04.2020 Das Verhör- und Folterprotokoll der Eichstätter Gastwirtin und Bürgermeisterfrau Ursula Bonschab

„Gelobt sei Gott“ - ein Film über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche in Frankreich An Karfreitag, 10. April 2020, wollte der Bund für Geistesfreiheit München eigentlich den Film „Gelobt sei Gott“ von François Ozon im Münchner Werkstattkino zeigen. Wegen Corona werden wir den Film zu einem späteren Zeitpunkt bringen. „Gelobt sei Gott“ behandelt nach wahren Begebenheiten den Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche in Frankreich.

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05.06.2019 „Wer heilt, hat recht?“ - Film zum Vortrag von Prof. Edzard Ernst in der Seidlvilla

Helmut Ortner

19.02.2020 „EXIT: Warum wir weniger Religion brauchen“

„Wer heilt, hat recht“- dieser angeblich von Samuel Hahnemann, dem Erfinder der Homöopathie, stam­ mende Satz ist die wohl beliebteste Rechtfertigung aller Quacksalber im deutschen Sprachraum. In seinem Vortrag am 5. Juni 2019 in der Volkssternwarte hat der Mediziner Edzard Ernst die Logik, die in diesem Spruch steckt, kritisch beleuchtet. Veranstalter waren die GWUP München und der Bund für Geistesfreiheit München. Den Film zum Vortrag, den Ihr unter www.bfg-muenchen.de anschauen könnt, hat Andreas Weimann produziert.

Am 19. Februar 2020 stellte Helmut Ortner in der Seidlvilla den Sammelband „EXIT: Warum wir weniger Religion brauchen - Eine Abrechnung“ in der Münchner Seidlvilla vor. Der Herausgeber und Mitautor des Bandes las aus dem Buch und diskutierte im Anschluss mit dem Publikum. Dabei ging es um die Frage, welche Rolle soll Religion heute spielen? Ihr könnt den Mitschnitt der Veranstaltung des Bundes für Geistesfreiheit München und der Giordano-Bruno-Stiftung, Ortsgruppe München, unter www.bfg-muenchen.de nachhören.

Edzard Ernst

Carsten Frerk

15.10.2019

16.05.2019

„Gott trifft Darwin“ - Die Evolution der Religion

„Kirche - Beste Geschäftsidee aller Zeiten!“

Der Soziobiologe Eckart Voland entwickelte in seinem Vortrag am 15. Oktober 2019 in der Seidlvilla Szenarien für die Entstehung von Religiosität, nach denen Gläubigkeit nicht „vom Himmel fiel“, sondern sich in die Erzählung der Evolution einfügen lassen. Veranstalter waren der Bund für Geistesfreiheit München und die Regionalgruppe München der Giordano-Bruno-Stiftung .

Der Vortrag des Politologen und Publizisten Dr. Carsten Frerk am 16. Mai 2019 im Kulturkeller von 84 GHz widmete sich der Frage, wie aus einer kleinen, neu gegründeten Glaubensgemeinschaft in einer unbedeutenden und abgelegenen Region des Imperium Romanum die bedeutendste (katholische) Weltreligion wurde und wie sie diese Marktposition – trotz aller Krisen - bislang behauptet hat.

Eckart Voland

12.04.2019 „Staat ohne Gott?“ Kurt Stützer, Vorstandsmitglied des Bundes für Geistesfreiheit München, stellte am Freitag, 12. April 2019, in der Seidlvilla das Buch „Staat ohne Gott“ des Rechtsphilosophen Horst Dreier vor.

Kurt Stützer Fotos: Evelyn Frerk

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Themen

Abschaffung der Staatsleistungen Es kann nicht sein, dass die beiden großen Kirchen auch in Zeiten der Corona-Krise weiterhin für den Verlust ihrer Besitztümer und Kirchengüter zur Zeit der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts die Hand aufhalten. Der aktuelle Gesetzentwurf der Oppositionsparteien im Bundestag garantiert den Kirchen eine hohe Ablösesumme zu Lasten der Steuerzahlerinnen und -zahler. Gerade angesichts einer enormen Staatsverschuldung aufgrund der staatlichen Corona-Rettungsschirme ist es nicht weiter zumutbar, dass die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik immer noch dafür zahlen sollen, was vor 200 Jahren „Thron und Altar“ unter sich ausgemacht haben. Eine Ablösung der Staatsleistungen bzw. ein Ende der Zahlungen ist dringend geboten. Selbst wenn man die Meinung vertritt, dass es sich bei den Staatsleistungen um Entschädigungszahlungen aufgrund der Inbesitznahme geistlicher Territorien und der Einziehung von Kirchengütern handelt, nach über 200 Jahren sind diese Verpflichtungen längst und um ein Mehrfaches abgegolten. 2020 zahlt der Freistaat Bayern an die katholische und evangelische Kirche ca. 100 Millionen Euro, für ganz Deutschland belaufen sich die staatlichen Zuwendungen auf 570 Millionen Euro. Seit 1949 haben die Kirchen ca. 19 Milliarden Euro an historischen Staatsleistungen erhalten, in Bayern sind es ungefähr vier Milliarden Euro. Das belegen die Recherchen der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union. Welche Summen zwischen 1803 und 1949 geflossen sind, darüber gibt es keine genauen Zahlen. Bei den historischen Staatsleistungen geht es nicht um Zahlungen des Staates, die z.B. für den Betrieb von Kindergärten, Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen an Caritas oder Diakonie geleistet werden, sondern sie stehen den Kirchen ohne Zweckbindung zur freien Verfügung. So verwendet beispielsweise die katholische Kirche in Bayern einen Großteil der Gelder für das Personal der bayerischen Erzdiözesen - einschließlich der Jahres-

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renten für Erzbischöfe und Bischöfe -, für die Besoldung der Seelsorgegeistlichen sowie für Pensionen. Bezahlt wird dies von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, auch von den konfessionsfreien, obwohl die katholische und evangelische Kirche im Jahr 2019 in Deutschland allein über die Kirchensteuer ein Rekordergebnis von 12,7 Milliarden Euro erzielt haben. Dazu kommt das Vermögen der Kirchen in Deutschland, das auf mehrere hundert Milliarden Euro geschätzt wird. Die historischen Staatsleistungen gehen auf die Säkularisation zur Zeit der napoleonischen Kriege Anfang des 19. Jahrhunderts zurück. Durch den „Reichsdeputationshauptschluss“ von 1803 wurden die geistlichen Territorien und Kirchengüter des „Heiligen Römischen Reichs“ säkularisiert, das heißt, sie wurden der Hoheit der größeren weltlichen Landesfürsten unterstellt. Neben Preußen, Württemberg oder Baden profitierte davon vor allem auch das damalige Kurfürstentum Bayern. So hatte sich dessen Staatsgebiet bis 1815 unter anderem um geistliche Territorien wie die Fürstbistümer Passau, Eichstätt, Augsburg, Freising, Bamberg und Würzburg erweitert. Bayern hatte aber nicht nur territoriale Zugewinne, auch innerhalb des Kurfürstentums wurden fast alle Klöster aufgelöst und der Grundbesitz auf den Staat übertragen. Im Reichsdeputationshauptschluss wurde auch festgestellt, dass fortan die neuen Landesherren, Aufgaben der Kirchen zu übernehmen bzw. zu bezahlen haben, z.B. die Gehälter der Bischöfe, Vikare, Pfarrer etc., Verwaltungs- und Unterrichtskosten, aber auch die Pensionen für die ehemaligen geistlichen Landesherren,


die ihrer Ämter verlustig gegangen waren. Genauer ausgeführt wurden die Leistungen dann durch Verträge bzw. Konkordate zwischen den Kirchen und den deutschen Einzelstaaten, in Bayern z.B. 1817 und 1924. Schon 1803 war die Möglichkeit der Ablösung der jährlichen Zahlungen durch eine Einmalzahlung angeführt. Seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) am 11. August 1919 besteht in Art. 138 sogar ein Verfassungsauftrag zur endgültigen Beendigung sämtlicher historischer Staatsleistungen durch eine einmalige Ablösung. Dieses Ablösegebot in Art. 138 WRV wurde im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 mit Art. 140 übernommen. Dort heißt es: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“

Gesetzentwurf der Oppositionsparteien: Hohe Ablösesumme zu Lasten der Steuerzahlerinnen und -zahler. Die Erfüllung dieses Verfassungsauftrags steht nunmehr seit über 100 Jahren aus. Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke haben am 13. März 2020 einen gemeinsamen „Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“ vorgestellt. Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung der an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen gegen eine Ablösesumme von gut zehn Milliarden Euro vor. Beim Vorschlag der Oppositionsparteien sollen jedoch bis zur endgültigen Ablösung die jährlichen Beträge in voller Höhe weiter gezahlt werden. Die endgültige Ablösung soll sich in einem Zeitraum von 20 Jahren vollziehen. Das hieße dann, die Kirchen bekämen 20 Jahre lang jedes Jahr zweimal Geld, einmal die jährlichen Staatsleistungen sowie den jährlichen Beitrag zur Ablösesumme - schätzungsweise insgesamt 22 - 25 Milliarden Euro. Es kann nicht angehen, den Kirchen über 20 Jahre noch mehr Geld ohne jegliche Zweckbindung zu überweisen. Jedoch sah sich bisher keine Bundesregierung seit 1949 veranlasst, das in Art. 140 GG bzw. Art. 138 WRV geforderte „Grundsätzegesetz“ auf den Weg zu bringen, auf dessen Basis die Länder dann die Staatsleistungen endgültig ablösen können. Man kann das nur als eklatanten Verfassungsbruch zugunsten der Kirchen bezeichnen.

Zudem macht es die Tatenlosigkeit der Bundesregierung den Landesregierungen leicht, die Verantwortung dafür Berlin zuzuschieben. Doch auch die Länder könnten beispielsweise über den Bundesrat einen Gesetzentwurf für ein Bundesgesetz einbringen.

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Für den Bund für Geistesfreiheit München bleibt als einziger gangbarer Weg die entschädigungslose Abschaffung der Staatsleistungen. Denn es ist mehr als fraglich, ob die Kirchen aufgrund der Säkularisation vor 200 Jahren überhaupt einen Anspruch auf Zahlungen haben. Haben sie doch ihre Besitztümer und Territorien in feudalen bzw. vordemokratischen Zeiten erworben und unter Ausbeutung ihrer ansässigen Untertanen die Gewinne eingestrichen. Nicht selten waren sie zudem Nutznießer von „Hexen“-Verfolgungen, Pogromen gegen Juden oder Andersgläubige und haben sich die Besitztümer der Vertriebenen und Getöteten einverleibt. Wurden die Opfer, ihre Angehörigen oder Nachkommen jemals entschädigt?

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Themen

Teilerfolg gegen „Kreuzerlass“

Foto: Thomas Karsten

Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern zeigten sich erfreut über den Beschluss des Verwaltungsgerichts München (VG) vom 27. Mai 2020 zum sog. „Kreuzerlass“ der bayerischen Staatsregierung. Unter anderem hat das Gericht festgestellt, dass der „Kreuzerlass“ einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt und dass dieser „gezielt darauf gerichtet (ist), jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren.“

Ulrike Gote

Markus Apel

RA Dirk Asche

Am 5. Oktober 2018 hatten die beiden Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammen mit 25 weiteren Mitstreiterinnen und Mitstreitern Klage eingereicht. Ziel der Klage ist es, die bayerische Staatsregierung dazu zu verpflichten, den Kreuzerlass bzw. § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) zurückzunehmen. Dort heißt es: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Darüber hinaus geht es in der Klage darum, dem Freistaat aufzuerlegen, die angebrachten Kreuze in den über 1.100 staatlichen Dienststellen zu entfernen sowie den Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und sonstigen Körperschaften zu empfehlen, die Kreuze wieder abzunehmen. Alle Klägerinnen und Kläger eint, dass sie auf Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität pochen und sich durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen in ihrer Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit verletzt sehen.Das VG ist am 27. Mai 2020 zu dem Beschluss gekommen, dass einer der Anträge der Klägerinnen und Kläger, nämlich § 28 AGO aufzuheben, im Wege der sog. Normenkontrollklage zu behandeln ist. Daher hat das VG diesen Teil der Klage an den Bayerischen Verwaltungs-

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Konstantin Wecker

gerichtshof (VGH) verwiesen, der in diesem Fall zuständig ist. Denn aus Sicht des VG greift § 28 AGO unmittelbar in das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG ein („Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“). Damit widerspricht das Gericht der Auffassung des Freistaats Bayern, dass es sich beim „Kreuzerlass“ lediglich um eine rein behördeninterne Geschäftsordnungsregelung handle, die keine unmittelbare Außenwirkung auf die Bürgerinnen und Bürger habe, sondern stellt fest, dass § 28 AGO eine Verwaltungsvorschrift mit Außenwirkung ist und einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt. Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München und Initiatorin der Klage, sieht sich durch das VG bestätigt: „Alle Klägerinnen und Kläger müssen in ihrem Leben eine Behörde aufsuchen oder werden gar dort hingebracht – z. B. von der Polizei oder einem Rettungsdienst. Von der Geburtsanzeige bis zur Sterbemitteilung, von der Kfz-Zulassung bis zu einem Bauantrag, von einer Gewerbeanmeldung bis zur Eheschließung – es gibt kaum einen Bereich, in dem die Klägerinnen und Kläger nicht damit konfrontiert sind, dass ihnen das Kreuz als quasi-staatliches Symbol demonstrativ vorgehalten wird.“


Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern haben am 9. Oktober 2018 ihre Klage gegen den sog. "Kreuzerlass" erstmals auf einer Pressekonferenz im Bellevue di Monaco vorgestellt.

Wolf Steinberger

Auch über die Absichten der bayerischen Staatsregierung äußert sich das VG klar und deutlich. Der mit dem „Kreuzerlass“ erfolgte Zweck sei „gezielt darauf gerichtet, jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren, müssen doch die Kreuze gut sichtbar im Eingangsbereich angebracht werden. Der Beklagte vermittelt durch seine Regelung, dass er vom Kreuz geprägt ist und führt dies zielgerichtet dem Bürger ‚vor Augen‘. Er legt es gezielt darauf an, dass die Bürger beim Betreten der Behörde ums Kreuz ‚nicht herumkommen‘.“ Insbesondere sind auch der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern sowie deren Mitglieder vom „Kreuzerlass“ betroffen, „weil das Kreuz als das zentrale Symbol der christlichen Religionsgemeinschaften den Kennzeichen und Symbolen anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vorgezogen und in demonstrativer Weise schon im Eingangsbereich präsentiert wird. Als religionskritische Weltanschauungsgemeinschaft sehen wir uns hier nicht nur einer Ungleichbehandlung ausgesetzt, sondern auch einer Herabsetzung der eigenen Weltanschauung durch die Bevorzugung der christlichen Religion, obwohl wir als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Religionsgemeinschaften juristisch gleichgestellt sind“, sagt Tammelleo. Das Grundgesetz hat aber durch Artikel 140 „dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität“ auferlegt, wie das Bundesverfassungsgericht schon 1965 feststellte. Der Kreuzerlass und die Anbringung der Kreuze im Eingangsbereich der bayerischen Behörden verletzt dieses Neutralitätsgebot aus Sicht des Bundes für Geistesfreiheit. „Denn das Kreuz ist nicht ‚Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns‘, wie es im Kreuzerlass steht, sondern es ist ein ‚religiöses Symbol des Christentums‘ wie das VG richtig feststellt“, so Tammelleo.

Michael Wladarsch

wieder abzunehmen, verbleiben beim VG, welches vermutlich die Entscheidung des VGH abwarten wird. Tammelleo zeigte sich angesichts der Beschlüsse des VG zufrieden: „Dass das Verwaltungsgericht München inhaltlich in weiten Teilen unserer Argumentation gefolgt ist, stimmt uns alle sehr zuversichtlich. Jetzt erwarten wir, dass auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Verstoß gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit feststellt und Ministerpräsident Markus Söder und die Bayerische Staatsregierung verpflichtet, die Kreuzpflicht in Bayern wieder zurückzunehmen.“ Der Klage des Bundes für Geistesfreiheit München und Bayern angeschlossen haben sich insgesamt 25 Personen, darunter Liedermacher Konstantin Wecker, Pfarrer Matthias Striebeck i.E., die ehemalige Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote, Markus Apel, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbands in Bayern (LSVD Bayern), Wolf Steinberger, Unternehmer und Kurator der GiordanoBruno-Stiftung, Hamado Dipama vom Münchner Migrationsbeirat sowie weitere 19 Frauen und Männer, unter anderem staatliche Angestellte, Unternehmer und Kulturschaffende. Am 5. Oktober 2018 wurde die Klage vor dem VG durch die Rechtsanwälte Hubert Heinhold und Dirk Asche von der Kanzlei Wächtler und Kollegen eingereicht.

Mit freundlicher Genehmigung: Jacques Tilly

Assunta Tammelleo

Die weiteren Anträge der Klägerinnen und Kläger, den Freistaat zu verpflichten, die Kreuze zu entfernen sowie den Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und sonstigen Körperschaften zu empfehlen, bereits angebrachte Kreuze

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Aktionen

Weiße Fahnen in München zum 75. Jahrestag der Befreiung für Freiheit und Menschenrechte, gegen rechtsextremistische Tendenzen und Geschichtsrevisionismus. Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter übernahm die Schirmherrschaft für das Projekt, das der Künstler Wolfram P. Kastner und der Grafikdesigner Michael Wladarsch initiierten.

Am 75. Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg wehten zum ersten Mal in der ehemaligen „Hauptstadt der Bewegung“ etwa 200 weiße Fahnen an öffentlichen und privaten Gebäuden – mit der Aufschrift „Tag der Befreiung 30. April 1945“ – als sichtbares Zeichen

So flatterten viele weiße Fahnen auf dem zentralen Marienplatz. Vor dem Landtag hissten Landtagspräsidentin Ilse Aigner und der Präsident der Stiftung Bayerische Gedenkstätten, Karl Freller, höchstpersönlich weiße Fahnen. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich 40 städtische und staatliche sowie weitere private Institutionen mit weißen Fahnen demonstrativ für Freiheit und Frieden und gegen Hass und Gewalt einsetzen. Der Bund für Geistesfreiheit München hat die Aktion finanziell unterstützt. Darüber hinaus fordern wir den „Tag der Befreiung“ zum gesetzlichen Feiertag zu erklären und stattdessen „Christi Himmelfahrt“ zu streichen. Mehr Infos auf: www.tagderbefreiung.online

Welthumanisten-Tag am 21.06.2019 bfg feiert mit EMBRYO und den Rakibuam Viele konfessionsfreie, säkulare und atheistische Bürgerinnen und Bürger feierten am Freitag, den 21. Juni 2019, den „Welthumanistentag“. Der internationale Feiertag verweist auf die wesentlichen Werte einer humanistischen Lebensanschauung: vernunftorientiertes Denken und Handeln, selbstbestimmtes Leben,

Toleranz und solidarisches Miteinander sowie die Überzeugung, dass alle Menschen nur ein einziges Leben besitzen.Bei der Party des Bundes für Geistesfreiheit München am Kulturstrand am Vater-Rhein-Brunnen waren u.a. mit dabei DJ Süperfly, Lucile and the Rakibuam und Embryo.

Die offiziellen Feiertage des bfg Evolutionstag

am 6. Freitag nach dem Sonntag, der dem ersten Frühjahresvollmond folgt

18. März

Gedenktag für die Märzrevolution 1848/49

21. Juni

Welthumanisten-Tag

10. Dezember

Tag der Menschenrechte

Der Bund für Geistesfreiheit hat vier offizielle Feiertage beim Kultusministerium eingetragen.

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www.kulturstrand.de


Rechtsstaat und Bürgerrechte vor CSU schützen Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat es am 7. März 2019 abgelehnt, die mit einer Popularklage angegriffenen Regelungen des Polizeiaufgabengesetzes durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) und der Bund für Geistesfreiheit Bayern hatten am 25. August 2018 eine Popularklage und einen Eilantrag auf vorläufige Aussetzung des Gesetzesvollzug gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Über die Popularklage muss das Gericht noch im Hauptsache-Verfahren entscheiden.

Diese neue Formulierung betrifft vor allem die auf Antrag der Polizei anzuordnende überlange präventive Freiheitsentziehung von drei Monaten mit „jeweiliger“ Verlängerungsmöglichkeit um weitere drei Monate, also die sog. Unterbindungshaft, die rechtlich auf unbestimmte Dauer durch Richter des Familiengerichts (!) im Wege der Freiwilligen Gerichtsbarkeit angeordnet werden kann.

G A P o #n

Nach Auffassung der Kläger sind die vom 24. Juli 2017 und vom 18. Mai 2018 novellierten Artikel des Gesetzes verfassungswidrig, da sie zahlreiche im deutschen Grundgesetz und in der bayerischen Verfassung garantierte Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger massiv verletzen – wie z.B. das Grundrecht der Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Grundrechte auf Freiheit der Person und körperliche Unversehrtheit, das Rechtsstaatsprinzip, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit oder das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. „Uns geht es mit der Klage darum, Rechtsstaat und Bürgerrechte vor der CSU und der Bayerischen Staatsregierung zu schützen, die offensichtlich den Weg in den autoritären Polizei- und Überwachungsstaat eingeschlagen haben,“ stellt Assunta Tammelleo vom Bund für Geistesfreiheit München fest. Die Klage des Bundes für Geistesfreiheit richtet sich gegen alle Artikelneufassungen, in denen der neue unbestimmte Rechtsbegriff „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut“ (Art. 11 Abs. 3 PAG) verwendet wird.

„Eine präventive Haft von dieser Dauer ohne konkreten Tatverdacht, ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft, ohne Durchführung eines öffentlichen Verfahrens stellt die eklatanteste normative Grundrechtsverletzung des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 3 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung (BV) und des Grundrechts der Freiheit der Person aus Art. 102 Abs. 1 und 2 der BV dar seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 1946. Sie ist rechtsstaatlich völlig unverhältnismäßig und damit grob verfassungswidrig,“ sagt RA Rudolf P.B. Riechwald, der die Kläger in dem Verfahren vertritt.

Wie die vom Bund für Geistesfreiheit kritisierten Regelungen des PAG verfassungsrechtlich zu bewerten sind, ist mit der Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht entschieden. Das soll laut Bayerischem Verfassungsgerichtshof im Hauptsache-Verfahren geklärt werden.

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Aktionen

Verurteilt wegen „ästhetischer Interventionen” am „Ehrenmal“ des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl auf der Fraueninsel Am 9. Oktober 2018 stand der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner aufgrund seiner Kunstaktionen am Kenotaph auf der Fraueninsel im Chiemsee zum dritten Mal vor Gericht. Der Grabnutzungsberechtigte, ein Neffe der Witwe Alfred Jodls, hatte auf Erstattung von über 4.000 EUR Putz- und Reinigungskosten vor dem Landgericht München geklagt. Der Künstler hatte seit 2015 mit mehreren ästhetischen Interventionen gegen das 1953 errichtete Kenotaph auf der Fraueninsel im Chiemsee protestiert. Das Landgericht verurteilte Kastner zur Erstattung der Reinigungskosten. Der Künstler hat jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützt Wolfram Kastner von Anfang an bei den Verfahrenskosten, die sich bisher auf ca. 20.000 EUR belaufen. Das Kenotaph ist ein Scheingrab, denn Jodl liegt dort nicht begraben. Er gehörte zu den 24 im „Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher“ vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen. Am 1. Oktober 1946 wurde er in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und mit neun weiteren Verurteilten am 16. Oktober 1946 in Nürnberg hingerichtet, seine Leiche wurde verbrannt und seine Asche in einen Seitenarm der Isar gestreut. Damit sollte ein Gedenken an den Kriegsverbrecher Jodl verhindert werden. Auch die alliierte Kontrollratsdirektive Nr. 30 vom 13. Mai 1946 untersagte ausdrücklich die Errichtung, die Aufstellung oder Zurschaustellung von

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Gedenksteinen, „die darauf abzielen, die deutsche militärische Tradition zu bewahren und lebendig zu erhalten (und) den Militarismus wachzurufen (…).“ Trotz des Verbots und obwohl die Friedhofssatzung die Errichtung eines Kenotaphs nicht vorsieht, befindet sich seit 1953 der Gedenkstein Jodls auf der Fraueninsel. Auf dem großen Steinkreuz eingemeißelt sind neben Jodls Namen und dem Geburts- und Sterbedatum ein Eisernes Kreuz wegen seiner „militärischen Verdienste“ sowie sein militärischer Rang. Dass Jodl Schuld an der Ermordung hunderttausender Menschen trägt und dass er als Chef des Wehrmachtführungsstabs im Oberkommando der Wehrmacht einer der engsten Berater Hitlers war, ist auf dem Stein nicht zu lesen. Einer Bitte Kastners diesen Missstand am Gedenkstein zu beheben, wollten weder der Grabnutzungsberechtigte noch die Gemeinde Chiemsee als Grabeigentümer entsprechen. Der Künstler hatte daraufhin das Steinkreuz im Sommer 2015 mit einer Hinweistafel versehen, auf der „Keine Ehre dem Kriegsverbrecher“ zu lesen war. Im Jahr 2016 brachte er zweimal rote Farbe als Symbol für das Blut an, das der Kriegsverbrecher Jodl vergossen hatte. In einer weiteren Aktion hatte er zudem den Buchstaben J vom Namen entfernt und an das Historische Museum in Berlin geschickt, übrig blieb „Odl“ – in Bayern das Wort für Jauche bzw. Gülle.


Analyse

Kirchen sollen „Judensau“-Plastiken in ganz Deutschland entfernen „Diese Schmähskulpturen heißen ‚Judensau‘, was anders als eine Beleidigung soll das denn sein? Die Skulpturen sind nach wie vor an den Außenmauern der Kirchen erkennbar und entfalten dort ihre beleidigende, erniedrigende, antijüdische und antisemitische Wirkung.“ Nürnberger Sebalduskirche Foto: Wofram Kastner

gegen Antisemitismus zu setzen und die „Judensau“-Plastiken zu entfernen und ins Innere der Gebäude zu nehmen. „Wo diese Schmähskulpturen waren, könnten dann Tafeln angebracht werden, auf denen erklärt wird, warum sie entfernt wurden: weil die Kirchen diese beleidigende Wirkung nicht mehr erzielen und sich davon distanzieren wollen. Im Inneren der Kirchen könnten Christen die Plastik in den richtigen Kontext setzen und sich mit ihrer Geschichte wie z.B. dem christlichen Antijudaismus, den Pogromen gegen Juden, den Ermordungen und Vertreibungen auseinandersetzen,“ sagt Kastner. „Erschreckend ist, dass es diese Skulpturen fast ausschließlich in Deutschland und dem deutschsprachigen Raum gibt. Eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Hintergründen steht bis heute aus. Es stünde den Kirchen gut zu Gesicht, auch das endlich in Angriff zu nehmen,“ so der Aktionskünstler. Am 4. Februar 2020 hat das Oberlandesgericht Naumburg die Klage auf Entfernung der ca. 700 Jahre alten sogenannten „Judensau“ an der Lutherkirche in Wittenberg abgewiesen, aber eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Michael Düllmann, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, hatte auf Abnahme des Reliefs geklagt, durch das er sich beleidigt, verhöhnt und erniedrigt sieht. Es zeigt ein Schwein, an dessen Zitzen Menschen saugen, die durch ihre Kleidung als Juden erkennbar sind. Ein Rabbiner schaut dem Schwein in den After. In Deutschland gibt es ca. 25 solcher Skulpturen, Reliefs oder auch Wasserspeier, die Juden und ihre Religion verächtlich machen. Sie stammen aus dem 13., 14. und 15. Jahrhundert und befinden sich zumeist an Kirchen, so z.B. am Kölner Dom, am Regensburger Dom oder an der Nürnberger Sebalduskirche. Für den Aktionskünstler Wolfram Kastner, Vorstandsmitglied im Bund für Geistesfreiheit München (bfg München), war die Klage überfällig: „Diese Schmähskulpturen heißen ‚Judensau‘, was anders als eine Beleidigung soll das denn sein? Und sie sind nach wie vor an den Außenmauern der Kirchen erkennbar und entfalten dort ihre beleidigende, erniedrigende, antijüdische und antisemitische Wirkung.“ Der bfg München fordert daher die beiden großen Kirchen auf, endlich ein Zeichen

Landgericht Dessau-Roßlau sieht keine Beleidigung bei „Judensau“-Relief an Lutherkirche Düllmann, der auf Abnahme der Schmähskulptur an der Lutherkirche in Wittenberg klagt, hat angekündigt, dass er notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen will. Unterstützung hat er vom Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung Felix Klein bekommen, der am 30. Oktober 2019 die Entfernung des Reliefs in Wittenberg und die Unterbringung in ein Museum forderte. Ganz anders hatte dies am 24. Mai 2019 das Landgericht Dessau-Roßlau gesehen, als es sein Urteil im Prozess um das Schmährelief verkündete. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, „dass der Kläger unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt die Beseitigung des Sandsteinreliefs verlangen könne. Aus dem Umstand, dass das Relief weiterhin an der Mauer der Stadtkirche vorhanden ist und die Stadtkirchengemeinde dies nicht hat beseitigen lassen, liege keine Beleidigung (...) vor.“ In der von dem Relief ausgehenden Wirkung sieht das Gericht, auch weil am Boden unter der Schmähplastik ein Mahnmal angebracht ist, „keine Kundgabe der eigenen Missachtung durch die Beklagte in der Form eines negativen Werturteils in Bezug auf Juden.“ Die Gedenkplatte am Boden unter dem Relief inklusive dem beigefügten Text „Gottes eigentlicher Name, der geschmähte Schem-Ha-Mphoras,

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Jahr 2005 selbst eine Tafel anfertigen lassen.

den die Juden vor den Christen fast unsagbar heilig hielten, starb in sechs Millionen Juden unter einem Kreuzeszeichen,“ hält Kastner für unzureichend. „Am Beispiel Wittenberg zeigt sich exemplarisch, dass der Umgang der Kirchen mit solchen Schmähskulpturen seit vielen Jahren kritikwürdig ist“, sagt der Aktionskünstler, der seit Anfang der 2000er Jahre immer wieder versucht hat, mit den Kirchenverantwortlichen in Köln, Regensburg oder Nürnberg ins Gespräch zu kommen. „Die aber reagierten zumeist mit Wegschauen, nicht Hinschauen und Lügen, z.B. dass sie gar nicht wüssten, was da an ihrer Kirchenmauer hänge. Erst wenn es gar nicht mehr anders ging, wurden im Lichte der Öffentlichkeit einige Täfelchen angebracht mit seltsamen, dürren und eigentlich verdrängenden Worten.“

Am 12. Mai 2005 brachte Kastner diese Tafel in einer Aktion am Regensburger Dom an, wenige Stunden später wurde sie entfernt. Von wem ist nicht bekannt. Ähnlich verhält es sich mit der Stadtkirche Heilig Dreifaltigkeit in Bayreuth, an der eine kaum noch erkennbare Schmähskulptur hängt. 2004 wurde eine Gedenktafel angebracht, sie trägt die Inschrift: „Unkenntlich geworden ist das steinerne Zeugnis des Judenhasses an diesem Pfeiler. Für immer vergangen sei alle Feindseligkeit gegen das Judentum.“ Auch hier gilt für Kastner: „Wünschen hilft nicht weiter. Die Kirchen müssen etwas tun und Verantwortung übernehmen, denn vergangen ist der Antisemitismus heutzutage augenscheinlich nicht.“

Negativbeispiel Regensburger Dom

Nicht viel besser: die Nürnberger Sebalduskirche

An der aus dem 14. Jahrhundert stammenden Schmähskulptur am Regensburger Dom befinden sich drei durch ihre Kopfbedeckung als Juden gekennzeichnete Personen. Einer hält die Sau am Ohr, die anderen beiden machen sich an den Zitzen zu schaffen. Seit 2005 ist unter der Plastik eine Tafel angebracht, dort ist zu lesen: „Die Skulptur als steinernes Zeugnis einer vergangenen Epoche muss im Zusammenhang mit ihrer Zeit gesehen werden. Sie ist in ihrem antijüdischen Aussagegehalt für den heutigen Betrachter befremdlich. Das Verhältnis vom Christentum und Judentum in unseren Tagen zeichnet sich durch Toleranz und gegenseitige Achtung aus.“ Für Kastner ist das ein Text, der nichts besagt und obendrein falsch ist: „Wenn ich mir heute den Antisemitismus anschaue, der auch unter Christen stark verbreitet ist, dann hätte man etwas anderes schreiben müssen, z.B. dass man sich dazu verpflichtet, sich gegen jede Form von Antisemitismus zu wehren. Und was völlig fehlt: Die Kirchen haben im Mittelalter und in der frühen Neuzeit davon profitiert, dass man Juden ausgeraubt, vertrieben und ermordet hat, z.T. haben die Kirchen die Pogrome mit angestiftet, und das sollte man dann auch klar und deutlich benennen und bekennen, statt nichtssagende Worthülsen zu verwenden.“ So verwies der Regensburger Stadtrat im Jahr 1519 alle Juden der Stadt, das jüdische Viertel und die Synagoge wurden zerstört, der Friedhof geschändet, an der Stelle der Synagoge wurde eine Wallfahrtskapelle errichtet. Erst 150 Jahre später entstanden wieder erste Ansätze jüdischen Lebens in der Stadt. Am 9. November 1938 wurde die Synagoge niedergebrannt, Juden geschlagen und verhaftet, ihre Läden geplündert. Am nächsten Tag wurden Juden von Nazis in einem „Schandmarsch“ durch die Stadt getrieben. Für den Regensburger Dom hatte der Aktionskünstler im

Die Schmähskulptur an der Nürnberger Sebalduskirche, die sich dort seit 1380 befindet, zeigt neben Juden, die an den Zitzen des Schweins saugen, einen Juden, der der Sau eine Schüssel hinhält, und einen weiteren, der ihre Exkremente mit einem Topf auffängt. Bei der Skulptur befindet sich keine Tafel, das in der Kirche ausliegende Faltblatt über das Gebäude verweist zwar mit den Worten „Judensau – Plastik um 1380“ darauf, erklärt wird dadurch nichts, man ist eher irritiert. Angeblich soll einem bei Nachfrage am Informationsschalter ein Flyer ausgehändigt werden. Der Schalter war bei unserem Besuch aber nicht besetzt. Komisch ist auch, dass zur Sebalduskirche verschiedenste Flyer ausliegen, nur der zur Schmähskulptur nicht. Auf der Internetseite der Kirche jedoch wird auf die Plastik eingegangen und der Kirchenvorstand erklärt dazu: „Das ‚Judensau‘-Schmähbild aus dem Spätmittelalter drückt den Judenhass aus, der die Schoah vorbereitet hat. Im selben Ungeist sind jüdische Bürger Nürnbergs bis ins 20. Jahrhundert verachtet und verteufelt, vertrieben und vernichtet worden. Voller Scham verbeugen wir uns vor den Millionen Opfern des Judenhasses. Wir bitten sie und unseren gemeinsamen Gott um Vergebung.“ Kastner reicht diese Stellungnahme auf der Internetseite nicht: „Es geht nicht nur darum, sich zu schämen, sondern darum, Verantwortung zu übernehmen, ein Schuldbekenntnis abzulegen und sich zu verpflichten, sich gegen jegliche Form von Ausgrenzung und Antisemitismus zu wehren – und das in der Kirche und im öffentlichen Raum deutlich zu machen.“ Im Jahr 1349 wurden in Nürnberg über 500 Juden, etwa ein Drittel der dortigen jüdischen Gemeinde, bei einem Pogrom ermordet, die Übrigen vertrieb man aus der Stadt und da wo die Synagoge gestanden war, baute man die Frauenkirche. In Bayern finden sich weitere antijüdische Schmähplastiken noch im Münster des Klosters Heilsbronn – dort befindet sich an einer Säule im „Mortuarium“ (Grablege) eine „Judensau“ aus dem 15. Jahrhundert, die als Sockel für eine Heiligenfigur dient – sowie an einem Wohnhaus (ehemaliges Domherrenstift) in der mittelfränkischen Stadt Spalt. Darüber hinaus gibt es noch ca. 20 weitere in ganz Deutschland, z.B. in Magdeburg, Köln, Erfurt und Goslar. Und auch an weltlichen Gebäuden findet man sie, in Bayern z.B. an der Cadolzburg. Immer wieder in den letzten 20 Jahren hat Kastner Aktionen und Interventionen vor Kirchen in ganz Deutschland durchgeführt. 2002 hat Kastner z.B. vor dem Kölner Dom ein Sandwich-Plakat getragen mit der Aufschrift „Judensau am Kölner Dom“ und dazu Flyer verteilt, wenig später erfolgte eine Aktion in Nürnberg. Mit einem aufs Pflaster gesprühten Schriftzug „Judensau“ und einem Pfeil zur Wand der Sebalduskirche wies er auf die antijüdische Plastik hin. Gerne würde der Aktionskünstler „zusammen mit Leuten vor Ort eine solche Schmähskulptur entfernen und in einen Kirchenraum tragen.“

Vorschlag für eine Hinweistafel für den Regensburger Dom, die allerdings nur für ein paar Stunden zum Einsatz kam.

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Analyse

Antidemokratische Inschrift auf der Kuppel des Humboldt Forums Das Humboldt Forum in Berlin, das in Form des ehemaligen Berliner Stadtschlosses wiederaufgebaut wird, ist aktuell eines der größten und prestigeträchtigsten Bauvorhaben der Bundesrepublik Deutschland. Während die Anbringung eines christlichen, tonnenschweren goldenen Kreuzes prominent auf der Kuppel des Gebäudes 2017 erst nach langer Diskussion beschlossen wurde, ist nun auch die historische Inschrift der Kuppel des ehemaligen Schlosses wieder angebracht worden. Eine Diskussion in der Öffentlichkeit dazu gab es nicht, kritisiert Michael Geyer vom Bund für Geistesfreiheit München in seiner Stellungnahme. Die Inschrift lautet: „Es ist kein ander Heil, es ist auch kein anderer Name den Menschen gegeben, denn der Name Jesu, zu Ehren des Vaters, dass im Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Kniee, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind.“ Ist das Retro oder kann das weg? Es kann weg. Niemand in unserer demokratischen Gesellschaft ist gezwungen, vor irgendjemandem das Knie zu beugen. Das widerspricht zutiefst dem Selbstverständnis des Souveräns, der Bürgerinnen und Bürger. Abgesehen davon, dass in einem modernen Staatsgebilde religiöse Dogmen keine Rolle spielen dürfen, also die Existenz oder Nichtexistenz eines Gottes, die Existenz Jesu sowie die Existenz von Himmel und Hölle, einerlei sind, muss dieser Spruch an so prominenter Stelle unserer Republik jedem Demokraten Schmerzen bis in die Eingeweide verursachen. So wie es verfehlt ist, bei einem Staatsakt zur Feier der Bayerischen Verfassung anstatt der Würdigung des Revolutionärs Kurt Eisner den Nachkommen der Monarchie zu begrüßen, dessen Vertreter man 1918 aus dem Land gejagt hatte, so ist es absurd, sich demütig über den eigenen Köpfen eine weithin sichtbare antidemokratische Aussage eines Königs zu montieren. Denn mit dieser Inschrift wollte Friedrich Wilhelm IV. seine Absicht zur Unterdrückung der Demokratie und Bürgerrechte hin zu einer absolutistischen Herrschaft offenkundig machen. Und nun soll sich ein republikanischer Staat mit solch einer Inschrift schmücken? Apropos König Friedrich Wilhelm IV. – war da nicht was? Richtig, die Dynastie der Hohenzollern, dessen letzter Spross seinem berühmten Vorfahren nun mit seinen „Eiern aus Stahl“ alle Ehre macht, um sich Entschädigung für seine alten Adelspfründe von der Bundesrepublik zu erstreiten. Diesem edlen Geschlecht setzen wir Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik nun ein weiteres Denkmal. Das Humboldt Forum hat angekündigt, das Kreuz und die Inschrift historisch einzuordnen. Da stellt sich die Frage: Warum baut man erst etwas für Millionen Euro, wofür man dann absehbar, damit es nicht zu Missverständnissen kommt, eine Erklärung nachschieben muss? Möglicherweise ist das Kreuz am Ende, so wie in Bayern nach dem Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgericht vor 25 Jahren, gar kein christliches Kreuz, sondern lediglich ein kulturelles Zeichen? Wenn diese historische Einordnung so gut gelingt wie im Falle der „Judensau“ in Wittenberg, na toll. Es macht es nicht besser, dass Kreuz und Inschrift von Spenden finanziert werden. Den Löwenanteil mit 644 Mio. Baukosten übernimmt der Staat, demgegenüber stehen Spenden von 80 Mio. für die Außenfassade und 25 Mio. für die Kuppel. Mit einer vergleichsweise geringen Geldsumme wird hier ein komplettes, um ein vielfach kost-

spieligeres Gebäude regelrecht gekapert und der demokratischen Gesellschaft entfremdet. Das Kreuz und die Inschrift auf dem Humboldt Forum sind vermutlich nur deswegen kein formeller Verstoß gegen die Neutralität des Staates, da das Gebäude und die Ausstellung von einer Stiftung kuratiert werden – und somit zwar zum Großteil vom Staat bezahlt werden, der Staat jedoch eben nicht Eigentümer ist. Es ist somit vermutlich kein „öffentliches Gebäude“ im eigentlichen Sinn. Ungehindert dessen wird es jedoch weiterhin so sein, dass die Finanzierung der Stiftung auch in Zukunft maßgeblich durch den Staat erfolgen wird. Letztendlich wird das Humboldt Forum, auch wenn es wohl nicht formell als staatliche Repräsentation gesehen werden kann, allein aufgrund der Geschichte und Lokalität des Ortes sowie der Ausstellungskonzepte als Aushängeschild der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin gesehen werden. Dies ist durchaus positiv, wenn durch geeignete Ausstellungen ein neues kulturelles Zentrum entsteht und gefördert wird. Damit erhalten das Gebäude und die Ausstellung jedoch im Gegenzug die Verantwortung, im gesellschaftlichen Raum der Bundesrepublik sorgfältig zu agieren. Dem widerspricht aufs Tiefste ein tonnenschweres, goldenes Kreuz, das die weltanschauliche Neutralität des Staates verletzt, und dem widerspricht umso mehr ein reaktionäres und geschichtsvergessenes Spruchbanner auf der Außenseite der Kuppel. Im Interview mit dem Deutschlandfunk nennt Nikolaus Bernau den aus der Bibel stammenden Spruch zu Recht „antidemokratische Propaganda“. Ist nun alles schon zu spät? Vermutlich: ja. Allerdings: Bis Mitte August 2020 konnte man sich einer Online-Petition, initiiert von Andreas Kielmann vom Bund für Geistesfreiheit München, gegen Kreuz und Inschrift anschließen, um zumindest seinem Unwillen Ausdruck zu verleihen, diesen Missbrauch zu akzeptieren. Vielleicht findet sich doch noch ein besserer Spruch – zur Auswahl haben wir viele. Wie wäre es mit „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Oder, alternativ, im Sinne des Namensgebers: „Eine Eigentümlichkeit des Chamäleons ist sein Vermögen, zur gleichen Zeit nach verschiedenen Richtungen sehen zu können, mit dem einen Auge gen Himmel, mit dem anderen zur Erde. Es gleicht darin manchem Kirchendiener, der dasselbe ebenso gut kann.“ (Alexander von Humboldt)

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Das Besondere Kirchgeld Durch eine Entscheidung der Evangelischen Landeskirche in Bayern (ELKB) wird rückwirkend ab 1.1.2018 - und bis auf Weiteres- kein Besonderes Kirchgeld für Bayern eingezogen. Laut einer Pressemitteilung der ELKB liegt „der jährliche Ertrag ... mit 13,4 Millionen Euro bei weniger als zwei Prozent des Gesamtkirchensteueraufkommens und stehe nicht im Verhältnis zu dem Imageschaden, den die ELKB dadurch erleide. Seit seiner Einführung habe diese Steuer ‚erhebliche, nicht zu behebende Akzeptanzprobleme’ verursacht.” Diese Entscheidung kann aber von der ELKB genauso einfach wieder rückgängig gemacht werden. Für die anderen Bundesländern, in denen das Besondere Kirchgeld noch eingezogen wird, gelten folgende Informationen, die wir mit Hilfe eines Rechtsanwalts zusammengefasst haben (ohne Rechtsverbindlichkeit). Stand August 2020 Woher kommt das Besondere Kirchgeld und warum heißt es so? Bei sogenannten glaubensverschiedenen Ehen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Urt. v. 14.12.1965 - 1 BvR 606/60), dass zwar nicht das einkommensteuerrechtlich ermittelte Einkommen des nicht einer Kirche angehörenden Ehegatten Gegenstand einer (Kirchen-)Besteuerung bilden kann, dass wohl aber der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten den Gegenstand der Besteuerung bildet, wenn die Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt werden und (nur) der konfessionslose Ehegatte Einkommen erzielt (Alleinverdienerehe). Nachdem die Bestimmung dieses Lebensführungsaufwandes allerdings besondere Schwierigkeiten bereitet, ist es juristisch nicht zu beanstanden, wenn hierfür als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des kirchen-angehörigen Ehepartners der Aufwand nach dem gemeinsamen Einkommen der Ehegatten bemessen wird, also auf Basis des Einkommens des Konfessionslosen (denn auch der einkommenslose kirchenangehörige Ehegatte muss ja von etwas leben). Eine solche Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Erhebung eines Besonderen Kirchgeldes hieraus begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine besondere Situation ergibt sich bei Doppelverdienerehen, bei der beide Ehepartner ein relevantes Einkommen erzielen. Hierzu gibt es eine eigene Rechtsprechung der Finanz- und Verwaltungsgerichte. (vergl. https:// hpd.de/artikel/bundesfinanzhof-schraenkt-besondere-kirchgelddeutlich-17248).Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 8.10.2013 (I B 109/12) ausdrücklich festgestellt, dass die Kircheneinkommensteuer strikt vom Besonderen Kirchgeld zu trennen ist. Wegen der Konfessionslosigkeit eines Ehegatten wird diese Art der Abgabe bei glaubensverschiedenen Ehegatten wohl auch nicht als „Kirchensteuer“, sondern als „Besonderes Kirchgeld” bezeichnet. Regelung nach Art. 22 S. 4 BayKiStG für weltanschauliche Körperschaften des öffentlichen Rechts Als in Bayern anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts kommt der bfg München in den Genuss von Art. 22 S. 4 BayKiStG. Danach wurde das Besondere Kirchgeld nicht erhoben, wenn der konfessionslose Ehegatte des einer Kirche angehörigen umlagepflichtigen Gatten einer weltanschaulichen Gemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Hier wurde dann nur derjenige Ehegatte, der der religiösen Glaubensgemeinschaft angehört, mit seinem Einkommen zur Kirchensteuer herangezogen. Grundlage dieser Regelung aus der Weimarer Verfassung zur Gleichstellung von Religion und Weltanschauung Die geltende Rechtslage basiert auf Art. 140 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 137 Abs. 7 Weimarer Reichsverfassung (WRV). Danach sind Weltanschauungsgemeinschaften den Religionsgemeinschaften gleichgestellt. Zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, Art. 4 GG, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Personen, die nicht (mehr) Kirchenmitglieder sind, Steuerpflichten zu Gunsten einer Religionsgemeinschaft nicht auferlegt werden dürfen (BVerfGE 19, 206/216 vom 29.1.2010; 2 BvR 816/10 vom 28.10.2010). Schlussfolgerung und Rechtssicherheit Für Bayern kann also gesagt werden, dass nach der geltenden Rechtslage und aus gemachten Erfahrungen die Vollmitgliedschaft im Bund für Geistesfreiheit München vor der Erhebung des Besonderen Kirchgeldes schützt, sofern man auch in Bayern steuerpflichtig ist. Der Einzug wurde seit 2018 ausgesetzt. Regelung für andere Bundesländer Der bfg München ist in Bayern als öffentlich-rechtliche Körperschaft registriert und anerkannt. Er ist damit in Bayern grundsätz-

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lich steuererhebungsberechtigt, erhebt aber nur Mitgliedsbeiträge. Bundesweit hat er Rechtsfähigkeit, nicht aber eine Steuererhebungsberechtigung in anderen Bundesländern. Status der angestrengten Klagen Seit 2015 unterstützt der bfg München Einsprüche, Widersprüche und Klagen um eine rechtliche Klärung zu erhalten. Nachdem der Rechtsweg in einigen Bundesländern ausgeschöpft war, wurde am 28.03.19 eine Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 2 BvR 591/19 eingereicht. Diese wurde laut einstimmigem Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ist dieser Rechtzug beendet und die Verfahren, die sich bisher auf die Verfassungsbeschwerde bezogen haben, wurden (und werden wohl) im Folgenden abschlägig beschieden. Die Argumentation ist stets die gleiche 1. Der Bund für Geistesfreiheit ist finanztechnisch nur für Bayern relevant - nicht für andere Bundesländer 2. Der Bund für Geistesfreiheit ist nicht „steuererhebend” und damit nicht gleichzustellen. Weiteres Vorgehen Der bfg Bayern wird nun verstärkt daraufhinarbeiten auch in anderen Bundesländern als K.d.ö.R. anerkannt zu werden um damit das erste Argument zu entkräften. An den Begrifflichkeiten im zweiten Argument lässt sich nur schwer etwas ändern. Hier kann nur erweiterter politischer und sozialer Druck helfen um - wie in Bayern geschehen - bei den Verantwortlichen die Absurdität und Widersinnigkeit des Besonderen Kirchgelds deutlich zu machen. Einspruch kann weiterhin zum Erfolg führen Wenn Sie Mitglied im bfg München sind können sie weiterhin Einspruch gegen die Zahlung einlegen. Nicht alle Behörden sind sich der aktuellen Rechtslage bewusst. Es gibt einige dokumentierte Fälle bei denen der Einzug des Besonderen Kirchgeld auf der Basis unserer Argumentation ausgesetzt wurde. Jeder, der als Mitglied im bfg München also einen Bescheid mit Festsetzung eines Besonderen Kirchgeldes gegen sich erhält (d.h. der der Kirche angehörige Ehegatte), kann innerhalb eines Monats ab Zugang schriftlich Einspruch/Widerspruch einlegen. Rechtsbeistand für weitere Klagen Der bfg Bayern prüft aktuell ob eine erneute Welle von Klagen mit einer anderen Argumentation zielführend ist. Wenn Sie diesen Weg mit uns beschreiten wollen, wenden Sie sich an kirchgeld@bfg-muenchen.de. Eine schnelle Lösung um das Besondere Kirchgeld zu vermeiden. Im Moment ist der Kirchenaustritt des verbliebenen Kirchenmitglieds das einfachste Mittel, um dem Besonderen Kirchgeld und damit einer unbeabsichtigten/unerwünschten Förderung der Kirchen zu entgehen. Was bringt eine Mitgliedschaft im Bund für Geistesfreiheit? Mit Ihrer Mitgliedschaft im bfg tragen Sie dazu bei, dass Gesetze, wie dasjenige, das Sie zur Zahlung des Besonderen Kirchgeldes zwingen will, irgendwann in der ganzen Bundesrepublik aufgegeben werden müssen. Diese Regelung ist nicht nur weltweit einmalig, sondern aus unserer Sicht auch rechts- und verfassungswidrig. Die Abschaffung des Besonderen Kirchgeldes in Bayern zeigt auch den Erfolg unserer Strategie. Wir treten als Organisation für die Rechte von Konfessionslosen oder nichtreligiöser Menschen ein und fordern die überfällig Trennung von Kirche und Staat in Deutschland. Je mehr Mitglieder wir vorweisen können desto stärker wird der Druck sein, den wir ausüben können. Vertretung der Konfessionslosen und humanistische Weltanschauungsgemeinschaft Inzwischen sind weit mehr als ein Drittel der Bundesbürger kein Mitglied in einer eingetragenen Religionsgemeinschaft - Tendenz weiter steigend. Dennoch bestehen die Privilegien der Kirchen mit hohen Subventionen, staatlich bezahltem Religionsunterricht sowie steuerfinanzierten Theologielehrstühlen und Bischofsgehältern, Zugang zu Medien oder Kommissionen, dem staatlichem Kirchensteuereinzug und einer eigenen Rechtssprechung unverändert weiter. Der bfg München engagiert sich auf politischer, sozialer und künstlerischer Ebene, um diesen Missstand öffentlich zu machen und Druck für eine positive Veränderung aufzubauen. Als Weltanschauungsgemeinschaft setzen wir uns ein für das humanistische Weltbild eines vernunftbegabten und selbstbestimmten Menschen in einer offenen toleranten Gesellschaft ohne dogmatische Ideologien oder Glaubensbekenntnisse.

Je mehr Gleichgesinnte oder Betroffene sich dafür engagieren, desto eher wird dies Wirklichkeit.


Analyse

Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks fest in Gottes Hand Bund für Geistesfreiheit München fordert Reform des zentralen Entscheidungs- und Kontrollgremiums und die überfällige Anpassung an gesellschaftliche Realitäten „Der Rundfunkrat zählt insgesamt 50 Mitglieder, die von den in Art. 6 Absatz 3 Bayerisches Rundfunkgesetz festgelegten politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen für jeweils fünf Jahre dorthin entsandt werden,“ heißt es im Internetauftritt des Bayerischen Rundfunks (BR). Klingt erst mal gut, aber decken diese Gruppen wirklich das gesamte gesellschaftliche Spektrum ab? Wenn man sich die Zusammensetzung des Rundfunkrats genauer anschaut, wird man stutzig.

therischen Landeskirche in Bayern. Sandra Schumann wird von den „Familienverbänden“ entsandt. Dass sie erste Vorsitzende der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern und Fachvorständin des Diakonischen Werkes Bayern ist, darüber erfährt man nichts auf der Seite des BR – gleiches gilt für Fack und Jena. Und stellvertretende Vertreterin im Programmbeirat der ARD ist die bayerische Rundfunkrätin Susanne Zehetbauer von den katholischen Frauenorganisationen.

Der Vorstand des Rundfunkrat – 100 % christlich Starke Stellung der CSU im Rundfunkrat Der Vorstand des Rundfunkrats besteht aus dem ersten Vorsitzenden, Dr. Lorenz Wolf, der von der katholischen Kirche entsandt wird. Wolf ist Leiter des katholischen Büros Bayern. Als solcher vertritt er die Freisinger Bischofskonferenz und die sieben bayerischen Diözesen beim Landtag und bei der Staatsregierung. Man kann ihn gut und gerne als den Cheflobbyisten der katholischen Kirche in Bayern bezeichnen. Stellvertretender Vorsitzender ist Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert. Er sitzt, so liest man auf der Internetseite des BR, für die Bayerischen Hochschulen in dem Gremium. Man erfährt aber nicht, dass er bis 2018 an der Otto-FriedrichUniversität Bamberg der Lehrstuhlinhaber für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts am Institut für katholische Theologie war. Schriftführerin im Vorstand ist Elke Beck-Flachsenberg von den evangelischen kirchlichen Frauenorganisationen. Kurzum: Der Vorstand des Rundfunkrats besteht ausschließlich aus Vertretern der Kirchen und ihrer Organisationen bzw. den Kirchen eng verbundenen Personen. Großer Einfluss kirchlicher und kirchennaher Mitglieder im Rundfunkrat und dessen Ausschüssen Kirchenrat Dieter Breit, entsandt von der evangelischen Kirche, ist stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Grundsatzfragen und Medienpolitik. Zudem ist er der Politikbeauftragte der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern und damit zuständig für die Beziehungen der Kirchenleitung zum Bayerischen Landtag – wie Dr. Lorenz Wolf, sein katholisches Pendant, ein Lobbyist in Sachen kirchlicher Belange. Vorsitzender des Programmausschusses ist Matthias Fack, entsandt vom Bayerischen Jugendring, dessen Präsident er seit 2011 ist. Davor war er Landesvorsitzender des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend und geschäftsführender Leiter der Landesstelle für Katholische Jugendarbeit in Bayern. Stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen ist der Gewerkschafter Matthias Jena. Zugleich ist er Mitglied der Synode der evangelisch-lu-

Politisch aktiv in einer christlichen Partei, sprich der CSU, sind im Rundfunkrat mindestens 14 Mitglieder von insgesamt 50 – entweder sind es Landtagsabgeordnete, Kommunalpolitiker oder Funktionäre der CSU, die über die verschiedensten Verbände den Weg in das Gremium gefunden haben. So sind zum Beispiel die drei Vertreter von Städte-, Gemeinde und Landkreistag alle in der CSU aktiv. Dazu kommt als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung im Rundfunkrat der CSU-Politiker Florian Herrmann, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei. Vorsitzender des Ausschusses für Grundsatzfragen und Medienpolitik im Rundfunkrat ist der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Thomas Kreuzer. Stellvertretender Vorsitzender des Programmausschusses ist Christian Knauer. Der ehemalige CSU-Landtagsabgeordnete und CSU-Landrat wird vom Bund der Vertriebenen entsandt. Generell irritiert zudem, dass in dem Gremium zwölf Landtagsabgeordnete sitzen sowie mindestens 24 Mitglieder des Rundfunkrats ein Parteibuch haben. Damit ist der Rundfunkrat ganz sicher kein Spiegel der Gesellschaft. Die nach außen immer wieder vielbeschworene Staats- und Politikferne des Gremiums ist dadurch nicht gewährleistet. 22 Mitglieder des Rundfunkrats sind den christlichen Kirchen eng verbunden Insgesamt sind mindestens 22 Mitglieder des Rundfunkrats von den Kirchen selbst oder von kirchlichen Organisationen entsandt, Politiker und Funktionäre der CSU oder stehen den beiden großen Kirchen nahe. Bei vielen Rundfunkräten kann man das an dem Internetauftritt des BR aber nicht erkennen, eine Vita mit Lebenslauf, beruflicher Tätigkeit, etc. fehlt zur Einordnung der Person. Transparenz schaut anders aus. Die Anzahl kirchlicher und kirchennaher Vertreter steht zudem im Widerspruch zur Zahl der aktiven Kirchenmitglieder in Bayern, die bei etwa 3-5 % liegen dürfte.Ob sich mit der christlichen Dominanz im Rundfunkrat die vielen christlichen

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Erbauungs-, Verkündigungs- und Erweckungssendungen der Kirchen sowie die wenigen kirchenkritischen Sendungen und Reportagen im BR erklären lassen, kann man nur vermuten, liegt aber nahe. Mehr Vielfalt im Rundfunkrat ist nötig und wichtig für einen demokratischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk Am 8. Dezember 2016 verabschiedete der bayerische Landtag bzw. die damalige CSU-Mehrheit die Neufassung des Bayerischen Rundfunkgesetzes. In Kraft getreten ist die Novelle am 1. Januar 2017. Wichtigste Änderung war, dass der Rundfunkrat um drei Sitze von 47 auf 50 vergrößert wurde. Jeweils einen Sitz bekamen dabei Migranten und Menschen mit Behinderung. Begrüßenswert, aber bei weitem nicht ausreichend, wenn man die gesellschaftlichen Realitäten betrachtet. Es fehlen z.B. Bürger- und Menschenrechtsgruppen, nicht-kirchliche Frauenorganisationen, LGBTQIA+-Vertreter, Seniorenverbände oder Muslime. Ebenso wenig stellen säkulare und konfessionsfreie Verbände einen Rundfunkrat. Angesichts der Tatsache, dass in Bayern weniger als zwei Drittel – zudem zumeist „TaufscheinChristen“ – evangelisch oder katholisch sind, wäre das ein längst überfälliger Schritt wie ihn der Westdeutsche Rundfunk und Radio Bremen vor Jahren schon vollzogen haben. Dort sitzen in den Gremien Vertreter der Giordano-BrunoStiftung, des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten oder der Humanistischen Union.

Warum in Bayern nicht die Zahl der Vertreter von Kirchen und kirchlichen Organisationen reduzieren, warum nicht beispielsweise die zwei Vertreterinnen der kirchlichen Frauenorganisationen durch Vertreterinnen nicht-konfessioneller Frauenverbände ersetzen? Wünschenswert wäre zudem eine fünfzigprozentige Frauenquote, aktuell beträgt der Frauenanteil nur 32 Prozent. Der Anteil von Jugendlichen und jungen Erwachsenen liegt bei 0 Prozent. Warum nicht mindestens die Hälfte der Landtagsabgeordneten ersetzen und sechs nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bürgerinnen und Bürger jeder Altersgruppe in das Gremium wählen? Denn für die wird das Programm schließlich gemacht. Fazit Wenn der Rundfunkrat im Interesse der Allgemeinheit über die Erfüllung des Programmauftrags wachen soll, wie auf dem Internetauftritt des BR beschrieben, dann möchte man schon gerne wissen, wer in diesem Gremium sitzt. Um das herauszufinden, braucht es derzeit aber noch eine aufwändige Recherche im Internet. Zudem könnten mehr gesellschaftliche Vielfalt und eine echte Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern im Rundfunkrat einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Bayerischen Rundfunk bunter zu machen und die Kontroll- und Beratungsfunktion des Gremiums zu stärken. Das würde die gesellschaftliche Relevanz und Wahrnehmung dieses Gremiums sicher erhöhen. Denn wann hat der Rundfunkrat zum letzten Mal eine Debatte geführt, die in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt hat? (Stand März 2020)

Sendungen des bfg bei LORA 92,4 Seit 2005 sendet der Bund für Geistesfreiheit München bei Radio LORA 92.4: Freigeistergespräch, Gegensprechanlage und ein regelmäßiges Format Wir sprechen mit interessanten Zeitgenossen über deren Arbeit, ihren Freigeist oder ihr zivilgesellschaftliches Engagement. Oder wir diskutieren mit unseren Gästen und den Hörern (Höreranrufe sind willkommen!) über weltanschauliche Themen, ihren Glauben oder Nichtglauben. Aber auch die Themen Menschen- und Bürger-

rechte, Demokratie, Selbstbestimmung oder Krieg und Frieden werden in den Sendungen thematisiert. Die Radioredaktion des bfg München besteht aus Dietmar Friedsmiedl, Wolf Steinberger, Assunta Tammelleo und Michael Wladarsch.

Wir senden jeden ersten Dienstag im Monat um 17 Uhr bei Radio LORA München auf UKW 92.4, auf DAB+ (Kanal 11C) und im Livestream unter:

www.lora924.de und als Podcast unter: www.bfg-muenchen.de

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Presse Kreuzerlass, Staatsleistungen, Rundfunkrat, Ethikunterricht, Humboldt-Forum, „Judensau“, Karfreitag, Tanzverbot, Frauentag, „Charlie Hebdo“, KardinalFaulhaber-Straße, „Ehrenmal“ des Nazikriegsverbrechers Jodl - Seit April 2019 haben zahlreiche Medien über einige unserer Themen und Aktionen berichtet.

Söders Kreuzerlass wird Fall für Verwaltungsgerichtshof

Bund für Geistesfreiheit München präsentierte sich

Interview zum Internationalen Frauentag

Süddeutsche Zeitung, Bild, RTL, Abendzeitung, Passauer Neue Presse, Augsburger Allgemeine, Donaukurier und viele viele andere am 10.06.2020

Bayerischer Rundfunk am 25.05.2020

Bayerischer Rundfunk am 08.03.2020

Im zweimonatlichen Sendefenster des Bundes für Geistesfreiheit Bayern im Bayerischen Rundfunk durfte sich der Bund für Geistesfreiheit München vorstellen. In der knappen Viertelstunde ging es unter anderem um unsere Klagen gegen den Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder sowie gegen das novellierte bayerische Polizeiaufgabengesetz. Außerdem haben wir über unseren Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2016 gesprochen, der es uns ermöglicht hat, an Karfreitag schon dreimal „Heidenspaßpartys“ in München zu feiern.

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2020 wurde die stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München Assunta Tammelleo in der monatlichen Sendung „Positionen“ des Bundes für Geistesfreiheit Bayern im Bayerischen Rundfunk interviewt.

Und Münchner Merkur, TZ, das Oberbayerische Volksblatt und die Nürnberger Nachrichten stellten die Frage: „Müssen die Kreuze wieder abgehängt werden?“ Hintergrund der Meldungen war der Beschluss des Verwaltungsgerichts München (VG) vom 27. Mai 2020 zum sog. „Kreuzerlass“ der Bayerischen Staatsregierung. Unter anderem hatte das Gericht festgestellt, dass der „Kreuzerlass“ einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt und dass dieser „gezielt darauf gerichtet (ist), jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren.“ Das VG ist außerdem zu dem Beschluss gekommen, dass einer der Anträge der Klägerinnen und Kläger, nämlich den „Kreuzerlass“ aufzuheben, im Wege der sog. Normenkontrollklage zu behandeln ist. Daher wurde die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München und Bayern vom VG München an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen.

Wider die antidemokratische Inschrift auf dem Berliner Humboldt-Forum Humanistischer Pressedienst Das Humboldt Forum in Berlin, das in der Form des ehemaligen Berliner Stadtschlosses wiederaufgebaut wird, ist aktuell eines der größten und prestigeträchtigsten Bauvorhaben der Bundesrepublik Deutschland. Während die Anbringung eines christlichen, tonnenschweren goldenen Kreuzes prominent auf der Kuppel des Gebäudes 2017 erst nach langer Diskussion beschlossen wurde, wurde nun auch die historische Inschrift der Kuppel des ehemaligen Schlosses wieder angebracht. Sie lautet: „Es ist kein ander Heil, es ist auch kein anderer Name den Menschen gegeben, denn der Name Jesu, zu Ehren des Vaters, dass im Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Kniee, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind.“ Eine Diskussion in der Öffentlichkeit dazu gab es nicht, kritisierte Michael Geyer vom Bund für Geistesfreiheit München in seiner Stellungnahme im Humanistischen Pressedienst.

Weg mit den Staatsleitungen Radio LORA München am 05.05.2020

Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks fest in Gottes Hand Humanistischer Pressedienst, Perlentaucher, Radio LORA Der Bund für Geistesfreiheit München kritisierte am 11. März 2020 die Zusammensetzung des Rundfunkrats und forderte die Reform des zentralen Entscheidungs- und Kontrollgremiums sowie die überfällige Anpassung an gesellschaftliche Realitäten.

Bund für Geistesfreiheit München fordert Verzicht der Kirchen auf historische Staatsleistungen. Interview über Gottesdienste, Tanzverbote ... Radio Dreyeckland Freiburg am 12.04.2020 Der Sender sprach mit Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, über die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, über „Heidi“ an Ostern, „Das Leben des Brian“, Schankanlagen, Rock ‚n‘ Roll, christliche Rundfunkräte und kostümierte Vorbeter ...

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Presse Kirchen sollen „Judensau“Plastiken in ganz Deutschland entfernen

Umbenennung der Münchner Kardinal-Faulhaber-Straße in „Sylvia-Klar-Straße“

Ethikunterricht in Bayern: 77 Prozent der Lehrer unterrichten fachfremd

Darüber berichtet haben unter anderem der Bayerische Rundfunk, Deutschlandradio Kultur, Straubinger Tagblatt, Radio Corax aus Halle, Radio Unerhört aus Marburg und viele andere.

Süddeutsche Zeitung 19.11.2019

Humanistischer Pressedienst am 01.07 2019

Der Aktionskünstler Wolfram Kastner, Vorstandsmitglied im Bund für Geistesfreiheit München, forderte in unserer Pressemitteilung vom 20. Januar 2020 die beiden großen Kirchen auf, endlich ein sichtbares Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. In Deutschland gibt es ca. 25 solcher Skulpturen, Reliefs oder auch Wasserspeier, die Juden und ihre Religion verächtlich machen. Sie stammen aus dem 13., 14. und 15. Jahrhundert und befinden sich zumeist an Kirchen, so z.B. am Kölner Dom, am Regensburger Dom oder an der Nürnberger Sebalduskirche. Fünfter Jahrestag des Attentats auf „Charlie Hebdo“ u.a. Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur, Oberland, Radio LORA und der Humanistische Pressedienst Wie jedes Jahr fand auf Initiative des Bundes für Geistesfreiheit München am Jahrestag des Attentats auf Charlie Hebdo am 7. Januar 2020 eine Gedenkveranstaltung statt. Damit möchten wir an die Opfer des Attentats auf die Satirezeitschrift am 7. Januar 2015 erinnern, diesmal wurde die Veranstaltung in der Kulturbühne Hinterhalt in Geretsried durchgeführt.

Über unsere Presseerklärung „Kriegstreiber, Demokratiefeind und Hitler-Verehrer: Umbenennung der Münchner KardinalFaulhaber-Straße in ‚Sylvia-KlarStraße‘“ berichtet. Für den Bund für Geistesfreiheit München ist es nicht hinnehmbar, dass ein Kriegstreiber, Demokratiefeind und Hitler-Verehrer wie Kardinal Faulhaber mit einem Straßennamen geehrt wird. Sylvia Klar war Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft in München, verhalf dem späteren bayerischen Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner zur Flucht, war bei der Widerstandsgruppe „Neu Beginnen“ und wurde von den Nazis 1942 in der Gaskammer der Tötungsanstalt Bernburg ermordet. Keine Ehre dem Kriegsverbrecher! Humanistischer Pressedienst am 16.06.2019 Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützt den Aktionskünstler Wolfram Kastner bisher mit über 20.000 Euro Verfahrens- und Prozesskosten wegen seiner ästhetischen Interventionen am „Ehrenmal“ des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl auf der Fraueninsel im Chiemsee und fordert die sofortige Entfernung des Schandmals.

Über die Recherche des Bundes für Geistesfreiheit hat der Humanistische Pressedienst am 1. Juli 2019 berichtet. Zwar ist die Zahl der Lehrer, die Ethik unterrichten, in den letzten zehn Jahren um rund 3.800 auf ca. 13.000 angewachsen, doch der Bedarf ist viel größer. Noch schlimmer aber steht es um die Qualität der Ausbildung zum Ethiklehrer – das heißt, wenn sie überhaupt ausgebildet wurden. So waren an den Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien im Schuljahr 2017/2018 insgesamt rund 2.600 Lehrkräfte im Fach Ethik eingesetzt, davon rund 2.000 fachfremd, wie das Kultusministerium mitteilte. Knapp 77 Prozent der Ethiklehrer an diesen Schulen haben folglich keine Ausbildung im Fach Ethik. Vor 47 Jahren wurde Ethik als Unterrichtsfach eingeführt. Dass die Staatsregierung es bis heute nicht geschafft hat, Ethik zu einem normalen Studienfach zu machen, zeigt den fehlenden politischen Willen und die weltanschauliche Engstirnigkeit von Staatsregierung und CSU.

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In dieser Spezialfolge des Atheismuspodcasts „ungläublich“ am 23.08.2020 sprach Tim Pfeilschifter mit Michael Wladarsch, dem Vorsitzenden des Bund für Geistesfreiheit München und deutschem AtheismusAktivisten. Wir beleuchten den aktuellen Stand von konfessionslosem Aktivismus in Deutschland und diskutieren über die Bedeutung des Begriffs „Atheismus”. Nachzuhören z.B. bei Spotify


Grundsatzprogramm

I. Die humanistischen Grundsätze Das Selbstverständnis unserer Mitglieder beruht auf den Grundsätzen der Aufklärung und des weltlichen Humanismus. Danach haben alle Menschen das Recht und auch die Verantwortung, ihr individuelles Leben selbst zu bestimmen. Wir fördern den konstruktiven und friedlichen Austausch von Ideen, kritisieren jeden Dogmatismus und vertreten keine absoluten Wahrheiten. Ethik und Wissenschaft Humanistinnen und Humanisten gehen davon aus, dass weder in der Natur noch in der Ferne des Kosmos eine „göttliche“ Kraft das menschliche Sein bestimmt. Die Wissenschaften sind für den Humanismus ein unverzichtbares Hilfsmittel. Sie beruhen auf menschlichen Erfahrungen, auf der Überprüfbarkeit ihrer Aussagen und auf der kritischen Beurteilung ihrer praktischen Konsequenzen. Wissenschaft wird nicht wertfrei und ohne Eigeninteresse benutzt. Daher müssen die Forschung und die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse an ethische Kriterien geknüpft werden. Menschen sind Teil der Natur und der ökologischen Entwicklung. Nach humanistischer Auffassung müssen die Menschen Verantwortung für die Erhaltung der Arten und für die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen übernehmen, die z.B. durch die Bevölkerungsexplosion bedroht sind. Eigenverantwortung Die Menschen haben die Freiheit, zwischen verschiedenen Lebensauffassungen zu wählen. Humanismus setzt die Fähigkeit zu selbst bestimmter ethischer Entscheidung voraus. Selbstbestimmung bedeutet die Entfaltung persönlicher Freiheit in sozialer Verantwortung. Zur Selbstbestimmung gehört ebenso das Bewusstsein der Grenzen menschlicher Erkenntnis. Selbstverantwortung und Solidarität der Menschen untereinander machen die Verwirklichung der Menschenrechte zu einem Schwerpunkt humanistischer Praxis. Toleranz Humanistinnen und Humanisten tragen dazu bei, die Vielfalt der menschlichen Lebensformen als Bereicherung zu erfahren. Deshalb wenden sie sich gegen jede Diskriminierung auf Grund von ethnischer Abstammung,

Geschlechtszugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft sowie auf Grund religiös weltanschaulicher Bindungen oder homosexueller Orientierung. Diese Vielfalt und die Toleranz ist Ausdruck von Freiheit in einer Gesellschaft. Frieden Krieg, Produktion von Massenvernichtungsmitteln und Waffenhandel sind Ausdruck inhumaner und irrationaler Verhaltensweisen. Dauerhafter Frieden, Solidarität und Gerechtigkeit sind dagegen zentrale Ziele des Humanismus. Eine ideologisch-religiöse Hilfestellung für Armeen, etwa durch Militärseelsorge, steht im Widerspruch zu humanistischen Ideen. Gleichberechtigung Die humanistische Lebensauffassung begründet die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Emanzipation von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Recht auf Selbstbestimmung Humanistinnen und Humanisten setzen sich bewusst mit dem Sinn des individuellen Lebens auseinander und fordern einen menschenwürdigen Umgang mit Alter, Krankheit und Behinderung. Eine Verklärung von menschlichem Leid als sinnstiftend lehnen sie ab. Sterben und Tod sind Teilaspekte des Lebens, die weder zu verdrängen noch zu idealisieren sind. Wir treten ein für das Selbstbestimmungsrecht des Individuums auch in der letzten Lebensphase, das das Recht auf den eigenen Tod einschließt. Menschenrechte Die Bereitschaft zur Verständigung ist die Grundlage, das Miteinander auf der Erde zu garantieren. Humanistische Lebensauffassung ist gekennzeichnet von Toleranz gegenüber allen Menschen, anderen Denk- und Lebensauffassungen und zu Religionen. Toleranz trifft ihrerseits auf Grenzen, wenn Menschenrechte verletzt bzw. wenn Positionen der Intoleranz vertreten werden. Humanistische Vereinigungen arbeiten international an der Verwirklichung der Menschenrechte. Ihre Vorstellung eines Zusammenlebens auf unserem Planeten liegt in menschenwürdigen Lebensverhältnissen, demokratischen Freiheiten und in der uneingeschränkten Selbstbestimmung für alle Menschen.

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Grundsatzprogramm

II. Trennung von Staat und Kirche In den Menschenrechten ist die Gleichberechtigung aller Religionen und Weltanschauungen verankert. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet den Staat - trotz des Hinweises auf die „Verantwortung vor Gott“ in der Präambel - zu religiös-weltanschaulicher Neutralität. Es schließt theoretisch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse aus. Die gesellschaftliche Wirklichkeit sieht anders aus. Durch die Übernahme von Ausnahmeklauseln aus vordemokratischen Zeiten in die Verfassung und Sondervereinbarungen mit dem Staat haben sich die Kirchen in Deutschland Privilegien gesichert, die weltweit einmalig sind. Der Bund für Geistesfreiheit tritt für eine echte Trennung von Staat und Kirche ein, dazu gehören: 1. •

Die Abschaffung von kirchlichen Privilegien Abschaffung des Sonderstatus „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und damit Abschaffung der Steuerfreiheit. Das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht muss auch für kirchliche Trägergelten und damit die Einhaltung der Grundrechte für alle Beteiligten gewährleistet sein. Das Darstellungsrecht der Kirchen in den öffentlichen Medien ist dem anderer gesellschaftlicher Gruppen gleichzustellen. Abschaffung der automatischen Mitgliedschaft zu einer Religionsgemeinschaft wird abgeschafft und durch eine persönliche Beitrittserklärung nach Erreichen der Religionsmündigkeit (Vollendung des 14. Lebensjahrs) ersetzt. Der Austritt erfolgt durch einfache schriftliche Erklärung gegenüber der betroffenen Organisation.

2. Die Abschaffung der staatlichen Finanzierung von kirchlichen Angelegenheiten(wie z.B. Theologenausbildung, Einzug der Kirchensteuer) • Der Kirchensteuereinzug wird vom Staat durchgeführt. • Der Steuereinzug darf nicht auf Kosten aller Staatsbürger (gleich welcher Konfessionszugehörigkeit) stattfinden. • Die Priester- und Theologenausbildung wird vom Staat finanziert. Dies ist nicht Sache des Staates, daher sind die theologischen Fakultäten der Univer-

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sitäten in kircheneigene und kirchlich finanzierte Ausbildungsstätten umzuwandeln. Die Militärseelsorge, die Seelsorge in Grenzschutz, Polizei und Justizvollzug wird staatlich finanziert. Dies ist jedoch eine Angelegenheit der jeweiligen Religionsgemeinschaft, die auch die Finanzierung zu übernehmen hat.

3. Die Abschaffung der staatlichen Zahlungen auf Basis überholter Vertragsgrundlagen • Aufgrund der noch gültigen Konkordate und Staatskirchenverträge (z.B. das Hitler-Konkordat von 1933) fließen jährlich viele Millionen Euro in die Kirchenkassen. Diese längst überholten Verträge sind zu kündigen, ihre Inhalte sind - soweit erforderlich per Gesetz oder Übergangsvereinbarung zu regeln. • Alle Staatsleistungen an die Kirchen (z.B. aufgrund der Säkularisierung in früheren Jahrhunderten) sind einzustellen. Durch die bisherigen Zahlungen des Staates ist die von der Verfassung vorgesehene Ablösung bereits geleistet. 4. Die Abschaffung des kirchlichen Einflusses auf staatliche Hoheitsgebiete • Konfessionsbezogener Religionsunterricht ist an den staatlichen Schulen abzuschaffen und statt dessen das Unterrichtsfach Ethik einzuführen. • Sakrale Symbole in staatlichen Einrichtungen wie religiöse Kulthandlungen bei staatlichen Veranstaltungen sind abzuschaffen. Aktuell ist mehr als ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland konfessionslos, weite Teile der Kirchenmitglieder sind nur (noch) aus „Tradition“ in den Kirchen Mitglied, und nach Umfragen glaubt nur noch die Hälfte an ein „höheres Wesen“. Angesichts der fortschreitenden Säkularisierung kann nicht mehr von Volkskirchen gesprochen werden, die die Mehrheit der Bürger repräsentieren. Umso nötiger ist ein aktiver Verband, der die Interessen des wachsenden Anteiles an Konfessionslosen vertritt.

Grundsätze beschlossen auf der Mitgliederversammlung des bfg München am 27.02.1993


Alles, was nicht fehlt …

19-07 Strategietagung des bfg Bayern in Schweinfurt

19-04 AcTVism Interview

19-06 Diskussion über Religion im Unternehmen

19-04 Religions- und Weltanschauungspolitik bei den Grünen im Landtag

19-06 SDP Laizisten mit Lale Akgün

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DENKEN 1. Platz z

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200 €

Regens 93047 erstr. 15, , Hemau Schmid

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MACHT

19-12 Beisetzung Dr. Jürgen Dreher

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19-08 CSD in München

. ., 1. Vorsitz K.d.ö.R hlossen eg ist ausgesc freiheit Bayern für Geistes Der Rechtsw .: Bund V.i.S.d.P

300 €

19-07 Runder Tisch der FDP im Landtag zum Thema Religionspolitik und Weltanschauung

Postkartenserien 100 Jahre Freistaat Bayern 100 Jahre Frauenwahlrecht Herr J...

ber und Moritz Ein Film von Marcel Seehu

Springer

ischen* Projekten Eine Reise zu anarchist

in Europa

ENRIC DURAN, KIAOU, MARIANO MATURANA, SPRINGER MAKIS STAIS, MARGARITA SEEHUBER Ton MORITZ MORITZ SPRINGER mit NÄTHE Kamera MARCEL MARCEL SEEHUBER und MICHAEL KACZMAREK SCHOLL Sprecher CHRISTIAN Produktion Ein Film von MOHIT MAINI Mischung RÖMERT DANIEL ÜBERALL, SIMON Eine PORT-AU-PRINCE Sound Design JÖRG THEIL, MORITZ SPRINGER, RENÉ COSTA, HANNA PODDIG, Zeichnungen FRANS STUMMER OBERMEIER Produktion MARCEL SEEHUBER, JUANITO PIQUETE, DIDAC Animation LENNART LANGANKI PRITTWITZ, TOBIAS Schnitt FRANK MÜLLER, Assistenz DEMIAN VON MORITZ SPRINGER DR. PETER SEYFERTH MARCEL SEEHUBER und und JAN KRÜGER Regie Wissenschaftliche Beratung

Der Bund für Geistesfreiheit AB 4. FEBRUAR IM KINO unterstützt das GAUDIBLATT www. gaudiblatt.de 14. Se

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