2 minute read

Rechtsstaat und Bürgerrechte vor CSU schützen

Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat es am 7. Diese neue Formulierung betrifft vor allem die auf März 2019 abgelehnt, die mit einer Popularklage an- Antrag der Polizei anzuordnende überlange präventive gegriffenen Regelungen des Polizeiaufgabengesetzes Freiheitsentziehung von drei Monaten mit „jeweiliger“ durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Voll- Verlängerungsmöglichkeit um weitere drei Monate, zug zu setzen. Der Bund für Geistesfreiheit München also die sog. Unterbindungshaft, die rechtlich auf un(bfg München) und der Bund für Geistesfreiheit Bayern hatten am 25. August 2018 eine Popularklage und einen Eilantrag auf vorläufige Aussetzung des Gesetzesvollzug gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Über die Popularklage muss das Gericht noch im Hauptsache-Verfahren entscheiden. Nach Auffassung der Kläger sind die vom 24. Juli 2017 und vom 18. Mai 2018 novellierten bestimmte Dauer durch Richter des Familiengerichts (!) im Wege der Freiwilligen Gerichtsbarkeit angeordnet werden kann. „Eine präventive #noPAG Artikel des Gesetzes verfassungswidrig, da sie Haft von dieser Dauer ohne konkreten zahlreiche im deutschen Grundgesetz und in der Tatverdacht, ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft, bayerischen Verfassung garantierte Grundrechte der ohne Durchführung eines öffentlichen Verfahrens stellt Bürgerinnen und Bürger massiv verletzen – wie z.B. die eklatanteste normative Grundrechtsverletzung des das Grundrecht der Unantastbarkeit der Menschen- Rechtsstaatsprinzips aus Art. 3 Abs. 1 der Bayerischen würde, die Grundrechte auf Freiheit der Person und Verfassung (BV) und des Grundrechts der Freiheit der körperliche Unversehrtheit, das Rechtsstaatsprinzip, Person aus Art. 102 Abs. 1 und 2 der BV dar seit ihrem das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit oder das Inkrafttreten im Jahre 1946. Sie ist rechtsstaatlich völlig Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheim- unverhältnismäßig und damit grob verfassungswidrig,“ nisses. „Uns geht es mit der Klage darum, Rechtsstaat sagt RA Rudolf P.B. Riechwald, der die Kläger in dem und Bürgerrechte vor der CSU und der Bayerischen Verfahren vertritt. Staatsregierung zu schützen, die offensichtlich den Weg in den autoritären Polizei- und Überwachungsstaat Wie die vom Bund für Geistesfreiheit kritisierten Regeeingeschlagen haben,“ stellt Assunta Tammelleo vom lungen des PAG verfassungsrechtlich zu bewerten sind, Bund für Geistesfreiheit München fest. ist mit der Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer Die Klage des Bundes für Geistesfreiheit richtet sich gegen alle Artikelneufassungen, in denen der neue un- Das soll laut Bayerischem Verfassungsgerichtshof im bestimmte Rechtsbegriff „zur Abwehr einer drohenden Hauptsache-Verfahren geklärt werden. Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut“ (Art. 11 Abs. 3 PAG) verwendet wird. einstweiligen Anordnung nicht entschieden.

Advertisement