finanzwelt Ausgabe 02/2018

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88 | BERATER | IDD

Ein neues Zeitalter ist eingeläutet Zahlreiche Direktiven und Verordnungen haben in den vergangenen Jahren Einzug in den Berateralltag gehalten. Zuletzt sorgte das hierzulande Ende Februar in Kraft getretene IDD-Umsetzungsgesetz mit all seinen Verpflichtungen für erhöhten Arbeitsaufwand bei Versicherungen und Vermittlern. Denn mit der Insurance Distribution Directive (IDD) soll der Verbraucherschutz bei Versicherungsprodukten verbessert werden. Das tönt zunächst gut. Und stellt Vermittler damit gleichzeitig vor neue, zugleich aber lösbare Herausforderungen.

Konrad Häuslmeier Projektleiter IDD die Bayerische

Verordnung VersVermV, die Näheres zur IDD regeln soll, noch in Bearbeitung. Kurzum: Die Regulierungslawine ist bis dato nicht zu stoppen.

Nicht den Tag X abwarten

Geschäftsbereiche gleichermaßen. Jeder, der mit Kunden in einer beratenden Weise in Berührung kommt, muss künftig IDD-konform handeln.“ Ralf Berndt, Vorstand Vertrieb und Marketing der Stuttgarter, stimmt dem zu und ergänzt, dass entsprechende Maßnahmen bei Versicherern und Vermittlern umfangreiche und kostenintensive Veränderungen in den Vertriebs- und Beratungsprozessen zur Folge hätten. Auch führten die gesetzlichen Anforderungen zu erhöhten Aufwänden bei Beratung/ Dokumentation.

Doch dürfen Sie als Vermittler nicht einfach den Tag X abwarten, sondern sind schon jetzt in der Pflicht, IDD-konform zu beraten. Denn der Geltungsbereich der IDD-Directive ist riesig und darf nicht unterschätzt werden. Konrad Häuslmeier, Projektleiter IDD der Bayerischen: „Die IDD stellt die Branche vor einigen Herausforderungen, auf die sich die Bayerische intensiv und in vielen Unternehmenssegmenten vorbereitet. Denn das neue Regelwerk betrifft den Vertrieb und viele

Wie hat sich nun das Hin und Her um die Umsetzungsdeadline auf die Branche ausgewirkt? Ist diese größtenteils IDDready? Und was sind die Herzstücke der

Ralf Berndt Vorstand Vertrieb und Marketing Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

Volker Britt Geschäftsführer HonorarKonzept GmbH

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IDD-ready?

Foto: © olly – stock.adobe.com

Am 23. Februar 2018 lief die Frist zur Umsetzung der IDD ab. Zwar hat die EU einigen Mitgliedsstaaten eine Fristverlängerung für Umsetzung und Anwendung der neuen Regeln für den Versicherungsvertrieb bis zum 01. Juli 2018 eingeräumt, doch das hat für die deutsche Gesetzgebung keine hinreichende Bedeutung. Martin Klein, geschäftsführender Vorstand VOTUM, stellte hierzu in einem Interview fest, dass die verabschiedeten Neufassungen der Gesetze, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz, bereits Gültigkeit erlangt hätten und auch im Nachhinein nicht mehr angepasst würden. Somit Rechtsklarheit und alles fein? Einerseits ja, denn die IDD ist in Kraft, andererseits ist die überarbeitete Versicherungsvermittler-


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