finanzwelt Ausgabe 02/2018

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50 | INVESTMENTFONDS | Indexschmuser „powered by BaFin“ stände‘, ‚Häufigkeit von Anpassungen im Portfolio (einschl. deren Gründe)‘, ‚Maßnahmen des Fondsmanagements zur Erzielung einer Outperformance‘, ‚Reaktion des Fondsmanagements auf unterschiedliche Marktlagen‘ und ‚Beschreibung eines aktiven Portfoliomanagementansatzes aus Sicht der Gesellschaft‘ befasst“. Zudem fragte die BaFin im Rahmen der anschließenden Gespräche vertieft nach „den bei der Gesellschaft vorhandenen Ressourcen und evtl. erfolgsabhängigen Vergütungen der im Portfoliomanagement beschäftigten Mitarbeiter“. Darüber hinaus wurde „die Größe der jeweiligen Gesellschaft einschließlich der Anzahl der von ihr verwalteten Fonds“ in die Betrachtung einbezogen. Ergebnis: Nach Überzeugung der BaFin verfügen „die von uns untersuchten Kapitalverwaltungsgesellschaften im Hinblick auf das Portfoliomanagement über ausreichende Ressourcen und Prozesse.“

Und doch kommt es zu Konsequenzen Da hat die offizielle Branchenvertretung neben der BaFin, der BVI, natürlich wenig Arbeit: „Von einer Praxis des closet index tracking kann in Deutschland angesichts der eindeutigen Ergebnisse einer BaFin-Analyse keine Rede sein“, ließ uns Patrizia Ribaudo namens des Verbandes wissen und erklärt weiter: „Lediglich in wenigen Einzelfällen bestanden Transparenzdefizite.“ Damit führt uns der BVI zum denkwürdigsten Teil der Geschichte. Denn obwohl die BaFin nach

eigener Aussage „keine Anhaltspunkte“ für verdeckte Indexstrategien fand, sah sie sich genötigt, Konsequenzen zu ziehen. Zukünftig sollen die Prospekte unter anderem eine Erklärung enthalten, ob der jeweilige Fonds „stockpinking“ betreibt oder einen bestimmten Index nachbilden. Zudem wird für Fonds, die länger als ein Jahr am Markt sind, eine Grafik obligatorisch, die Fonds- und Benchmarkperformance vergleicht. Auf unsere Rückfrage an die BaFin, welche Verbesserung damit konkret erreicht werden soll und ob man uns ein Beispiel für einen unzureichenden und daher verbesserungsbedürftigen Prospekt nennen könne, erfuhren wir nur: „Im Rahmen der Untersuchung konnten keine Fälle identifiziert werden, in denen fälschlicherweise behauptet wurde, dass ein aktives Management betrieben wird, obwohl der Fonds lediglich einen Index nachbildet.“ Vor diesem Hintergrund blieben uns Sinn und Zweck der Änderungen nebelhaft, bis wir das Auslegungsschreiben zu den veränderten Prospektanforderungen genauer unter die Lupe nahmen.

Transparenzlösung – Sinn und Zweck? Demzufolge hält „die BaFin nach derzeitigem Kenntnisstand eine ‚Transparenzlösung‘ für angemessen“. Transparenzlösung. Darauf muss man erst einmal kommen, um eine Lösung zu nennen, für die erst noch ein Problem gefunden werden muss, denn es wurden ja „… keine Fälle identifiziert …“.

Info Eine nützliche Datengrundlage liefert die europäische Organisation BetterFinance (hinter der u. a. die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz steht), die nach eigenen Angaben die ESMA-Studie auf identischer Datengrundlage wiederholt hat und (anders als die ESMA) auch Ergebnisse für die einzelnen Fonds veröffentlicht hat. www.betterfinance.eu Unter „publications“ die „research reports“ wählen und nach „closet indexing“ suchen. Die mutmaßlichen Index-Tracker finden sich im annex 1E zur Studie. Auf den Seiten von Mornigstar finden sich ebenfalls aussagefähige Daten zu den Fonds.

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In jedem Fall bleibt der Vertrieb, also die Berater, auf sich selbst gestellt, wie schon beim Debakel der offenen Immobilienfonds. Wer da auf die Kontrolle der BaFin vertraute, hatte gute Chancen, Kunden zu verlieren in der seinerzeit heftig rotierenden Drehtür zwischen zeitweiligen Fondsschließungen, um bei neuen Anlegern Geld zu sammeln, das dann in der nächsten Öffnungsperiode an die ausstiegswilligen Altanleger ausgezahlt wurde.

Warnzeichen für ein Schneeballsystem Das Ganze ähnelte immer mehr einem Schneeballsystem, was die BaFin bis heute nicht zu erkennen vermag: „Der von Ihnen gewählte Vergleich der Wiederaufnahme der Anteilsrückgabe bei Immobilien-Sondervermögen mit einem Schneeballsystem ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Denn bei Schneeballsystemen werden Personen in betrügerischer Absicht zur Investition in vermeintlich lukrative Anlagegeschäfte überredet. Die Gelder werden jedoch nicht angelegt, sondern zur Ausschüttung vorgetäuschter Renditen oder zur Rückzahlung an frühere Anleger verwendet. Weit über dem Marktüblichen liegende Renditeversprechen sind oft ein Warnzeichen für ein Schneeballsystem, das früher oder später unweigerlich zusammenbrechen muss“, ließ uns die BaFin wissen, als wir danach fragten, welche Konsequenzen die Behörde für ihre eigene Tätigkeit aus dem Immobilienfonds-Debakel gezogen hat. Wir halten fest: Der Kern des Problems waren die von allen Markttrends abgekoppelten Objektbewertungen, die als hoffnungslos nach oben verzerrt erkennbar waren sowohl im Vergleich zu den allgemeinen ImmobilienMarktindizes, zu den Zweitmarktbewertungen der Anteile sowie zu den Bewertungen der Immobilien-Aktiengesellschaften. Diese Verzerrungen ergaben „weit über dem Marktüblichen liegende Renditeversprechen“, nur dass die BaFin diese „Warnzeichen für ein Schneeball-


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