finanzwelt Ausgabe 02/2018

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über 100 neue Gesetze jedes Jahr auf Unternehmensrelevanz prüfen – zuzüglich neuer Bundes- und Landesverordnungen, Branchen- und ComplianceRichtlinien, europäischen Regelwerke etc. Die Mitversicherung in den Deckungen zur Betriebs- und Berufshaftpflicht sollte demzufolge obligatorisch sein.

Ein Ruin rückt schneller als gedacht Man muss übrigens nicht unbedingt Dieselmotoren manipulieren, damit Aufsichts-, Finanz- und andere Behörden mit Nachzahlungen und Strafen ein Unternehmen ins Wanken bringen. Ein Ruin rückt in greifbare Nähe, wenn überdies ein öffentlicher Imageschaden in der Folge zu leeren Auftragsbüchern und Kundenverlust führt. Im Haftungsfall werden Vorstände von Aktiengesellschaften sogar kraft besonderem Gesetz mit 10 % des Schadens und bis min. 1,5 Jahresgehältern im Haftungsfall persönlich zur Kasse gebeten. Spätestens dann, wenn Investoren und andere fremde Anteilseigner den Weg in das Unternehmen finden, gehört die D&O mit auf den Beratungsplan. Für das kleine Ladengeschäft um die Ecke haben solche Risiken weniger Bedeutung, zumindest solange der analoge Handel nicht um einen globaleren, digitalen Handel ergänzt wird. In Deutschland regeln tausende Gesetze mit zigtausend Paragrafen das tägliche Leben, ähnlich bei unseren europäischen Nachbarn. Dieses Dickicht erfordert Haftpflicht- und Rechtsschutz, der auch eine mögliche interna-

tionale Kundenpräsenz rücksichtigt. Haftpflichtversicherer mieden seit jeher Ansprüche, die nach Lehrbuch als Vertragserfüllungen zu den nicht versicherbaren Unternehmerrisiken zählen. Ausnahmen davon wandeln sich zunehmend zur Regel. Baubetriebe konnten vor Jahren solche Risiken nur mit hohem Selbstbehalt und niedriger Deckungssumme z. B. für Bearbeitungs-, Erdleitungs- und ähnliche Tätigkeitsschäden absichern. Heute gehören solche Deckungen, jedoch mit weitreichenderem Umfang, zum Standard.

Innovative Deckungskonzepte Seit Jahrzehnten kennt die Transportbranche die Verkehrshaftungsversicherung, welche Frachtführer, Speditionen und andere Logistiker gegen selbst verursachte Schäden am Transportgut absichern. Ähnlich dem Haftpflichtschutz für Boote und Schiffe reihen Versicherer diesen Schutz rund um den Transport in die Transportabteilungen ein. Die Emittenten von Finanzprodukten, die der Gesetzgeber in der letzten Dekade besonders stark regulierte, können mit einer sog. E&O (Errors and Omissions) den Haftpflichtschutz auf Vermögensverluste ihrer Anlagekunden erweitern, die aus etwaigen Mängeln im Finanzprodukt entstehen. Diese Deckungsform ist als Innovation für IT-Anbieter im Gespräch, die als Emittenten neuer Software weit kapitalere Schäden anrichten können. Insbesondere gewerbliche Anwender sowie deren Versicherer von Cyber-

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Risiken, sofern diese Folgeschäden aus Softwarefehlern absichern, kommen als Anspruchsteller in Betracht. Die E&O deckt gravierende Risiken aus der Vertragserfüllung des versicherten Unternehmens. Die Globalisierung führt Unternehmer in bisher unbekannte Haftungssituationen. Gelangen Produkte außerhalb Europas über Handelsportale nach Europa bzw. nach Deutschland, geraten Händler in die Produzentenrolle, was im Haftpflichtschutz nicht vollumfänglich obligatorisch gedeckt sein dürfte. Betriebshaftpflichtversicherer schränken z. B. Auslandsschäden oft deutlich ein. Produkte können irgendwo auf der Welt in exponierten Bereichen, wie im Fahrzeug- und Flugzeugbau oder im Industrie- und Umweltanlagenbau, auftauchen und überraschende Forderungen auslösen. Das fordert Haftpflichtversicherer zunehmend heraus. Ausschlüsse und Begrenzungen helfen dem Versicherer, doch nicht dem Firmenkunden und Vermittler. Fazit: Gesellschaftliche, gesetzliche, globale und technische Entwicklungen schaffen neue Risiken und verändern stetig die Gemengelage einer fundierten wie lückenlosen Risikobewertung für Gewerbekunden. Der Versicherungsschutz ist entsprechend permanent anzugleichen. Eine regelmäßige Betreuung bleibt dafür unabdinglich. (gg, mo, sf) Weitere Informationen zum Thema „Beratung und Dokumentation“ in der nächsten finanzwelt-Ausgabe.


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