Sandworld, Umweltbegleitung

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Landschaftspflegerischer Begleitplan Sand-World 2007

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Sandskulpturenfestival „Sand World“ – Travemünde 2007

Landschaftspflegerischer Begleitplan - Kurzversion

Auftraggeber:

Lübeck- und Travemünde Tourist-Service GmbH Holstentorplatz 1-5 23552 Lübeck

Bearbeitung:

Dipl.-Ing. Andreas Morgenroth Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Lübbersmeyerweg 13 22549 Hamburg

Aufgestellt:

25. 10. 2007

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Landschaftspflegerischer Begleitplan Sand-World 2007

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INHALT 1.

Veranlassung und Zusammenfassung 1.1

2.

Festsetzungen der Unteren Naturschutzbehörde

Sanduntersuchungen 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6

3.

Untersuchung der Kornverteilung und Interpretation Bruchflächigkeit Organik Höhen Verbleib des Skulptursandes Verbleib des Basissandes

Vermeidung unnötiger Beeinträchtigungen und Eingriffskompensation 3.1 3.2

Allgemeine Zielsetzung und Gestaltungsgrundsätze Maßnahmen zur Verhinderung vermeidbarer Beeinträchtigungen 3.2.1 3.2.2

3.3

Anforderungen an das Baustellenmanagement Veranstaltungsbezogene Anforderungen

Unvermeidbare Beeinträchtigungen, Eingriffskompensation 3.3.1 3.3.2

Spülsaumsukzession Abwägung Maschinenräumung - Handräumung

4.

Wirkungen auf die Dünen- und Strandvegetation

5.

Zusammenfassung des Eingriffs und Bewertung seiner Zulässigkeit


Landschaftspflegerischer Begleitplan Sand-World 2007

1.

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Veranlassung und Zusammenfassung

Mit dem vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplan für das Sandskulpturen-Festival „Sand World 2007“ wurde eine Großveranstaltung umfassend auf naturschutzrelevante Wirkungen untersucht. Dabei wurden das Bauvorhaben, der Besucherverkehr, Auf- und Abtragungen und damit verbundene Fragen der Kontamination und des Transportes ebenso untersucht wie die möglichen Beeinträchtigungen schutzwürdiger Biotope. Dabei handelt es sich um die angrenzenden Dünen. Der vegetationsfreie Strand außerhalb der Dünen ist nicht geschützt, naturschutzrechtlich ungesichert ist auch der insektenbelebte Spülsaum. Die Erfassungen und Erfahrungen der Vorjahre ergaben, dass besonders die Frage der Bodenbewegungen umweltfachlich relevant sind. Das Landesnaturschutzgesetz fordert den ressourcenschonenden Umgang mit dem Naturgut Boden. Bei den antransportierten Sanden musste in Betracht gezogen werden, dass sich – falls das Substrat am Ort verbliebe – biotopverändernde Auswirkungen einstellen könnten. Andererseits war in Betracht zu ziehen, dass An- und Abtransporte LKW-Fahrten generieren und damit Belastungen für die Anwohner auf dem Priwall ausgelöst würden. Die mögliche Belastung des angelieferten Sandes war zu klären sowie mögliche Verunreinigungen durch des Bauprozess. Schließlich waren die Höhenverhältnisse vor und nach der Veranstaltung zu dokumentieren, da 2007 das letzte Jahr des Genehmigungszeitraums für die Sandworld ist. Für diese Fragestellungen wurden externe Gutachten vergeben: •

Von der Bauprüfstelle Wismar werden an acht in der Karte dargestellten Punkten Sandproben nach der Veranstaltung genommen und auf ihre jeweilige Korngrößenverteilung hin untersucht.

Das gleiche Unternehmen untersuchte bereits den Basissand am Entnahmeort, der Kiesgrube Roggenstorf, der unter der Voraussetzung gleicher Körnung wie am Strand nach der Veranstaltung dort verbleiben sollte,

Von der Deponie Ihlenberg wurden die dort eingelieferten Sandmengen nach der Veranstaltung erfasst, damit eine Sandmassenbilanz aufgestellt werden konnte.

Der Biologe Dr. Gulski wurde mit einem qualifizierten Biomonitoring beauftragt.

Die in den Vorjahren durch das Unternehmen ENAXI veranlasstren Untersuchungen des aus Holland herantransportierten Skulptursandes wurde 2007 nicht vorgenommen, da der Skulptursand aus dem Flusssand der Havel bei Niederlehme entnommen wurde. Dort waren keine Schwermetallanteile zu vermuten im Unterschied zum Flusssand der Maas. Dieser LBP ist eine aktualisierte Überarbeitung der 2003 erstmals erstellten Arbeit. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass 2003 eine Duldung des verbliebenen Skulptursandes beantragt wurde. Dieser Skulptursand konnte aufgrund hoher NaCl-Werte nicht im Hinterland deponiert werden. Im aktuellen Jahr 2007 wurden sowohl der Skulptur- als auch der Basissand vollständig entfernt. Dies ist durch das Höhenaufmaß vorher/nachher dokumentiert und nachgewiesen worden. Für das Höhenaufmaß wurde das Areal rechtwinklig gerastert, Abstand 20 x 20 m. Nachträglich könnten Zwischenmaße gemittelt werden. Die sorgfältige Entfernung des farblich deutlich gekennzeichneten Skulptursand konnte in den letzten Jahren eindeutig dokumentiert werden, es blieb nur reiner Basissand zurück. 2007 wurde wiederum mit der gleichen Sorgfalt gearbeitet und durch die untersuchten Sandproben dokumentiert. Trotz der häufigen Erdarbeiten der letzten Jahre mit den unterschiedlichen Sandarten ist abschließend festzustellen, dass die Verhältnisse am Priwallstrand keinen bedenklichen anthropogenen Änderungen unterworfen wurden.


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1.1

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Festsetzungen der Unteren Naturschutzbehörde

Die Untere Naturschutzbehörde hatte die SandWorld für 2004 sowie drei Folgejahre - also bis 2007 - mit folgenden Auflagen genehmigt: 1.

Basissand Der Basissand darf zwischen den jeweiligen Sand-World-Veranstaltungen auf dem genehmigten Veranstaltungsgelände nach Maßgabe der Auflagen 1.1 bis 1.6 dieses Bescheides zwischen gelagert werden. Diese Nutzung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

1.1

Der für die Veranstaltung 2004 und die nachfolgenden Veranstaltungen verwendete Basissand darf nur dann am Strand verbleiben, wenn unmittelbar nach dem jeweiligen Ende der Veranstaltung erbrachte Sandproben ergeben, dass der Basissand im Hinblick auf Korngröße und Kornoberfläche annähern dem Strandsand gleicht. Es darf darüber hinaus nur das Material aus der bereits untersuchten Abbaustelle der Kiesgrube Roggenstorf verwendet werden.

1.2

Der Basissand ist innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltung einzuplanieren.

1.3

Der Basissand darf nur auf der genehmigten Veranstaltungsfläche in einer Höhe von max. 0,25 m von der ursprünglichen Strandoberfläche aus aufgebracht werden.

1.4

Baufahrzeuge dürfen sich nur innerhalb der genehmigten Veranstaltungsfläche bewegen.

1.5

Die Grenze der Fläche des aufgebrachten Basissandes ist unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten durch Auspflocken kenntlich zu machen.

1.6

Die umliegenden Strandflächen (Bereiche zwischen Grenze des Veranstaltungsgelände und Dünenfuß, Ostsee-Uferlinie und 20 m östlich der östlichen Grenze des Veranstaltungsgeländes (Anpeilungslinie zum Leuchtturm Nordermole) sind höhenmäßig in einem Raster von 10 x 10 m einzumessen.

1.7

Vor Beginn der Anfuhr des Sandes in 2004 ist der anstehenden Strandsand im Hinblick auf Korngröße und Kornoberfläche zu analysieren.

1.8

Der Skulpturensand ist nach dem jeweiligen Ende der Veranstaltung komplett abzufahren.

2.

Auflagen

Außerdem wird die mit Bescheid vom 06.01.2003 eingeräumte Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des Priwallstrandes für einen Sandskulpturenwettbewerb wie folgt ergänzt: 2.1

Im Zufahrtbereich durch die Dünen ist ab 2004 ein im Boden verankerter, mind. 1.50 m hoher fester Bauzaun zu errichten.

2.2

Fahrzeuge dürfen sich nur innerhalb des festgelegten Veranstaltungsgeländes bewegen. Unnötige Bodenverdichtung durch hohen Bodendruck ist generell durch Einsatz breitreifiger Fahrzeuge sowie mind. 3-achsiger Transport-LKW zu vermeiden.

2.3

Der Strand darf ganzjährig nicht mit PKW befahren werden. (im letzten Jahr haben Bediensteten- PKW am Strand geparkt).

2.4

Südlich des Dünenbereiches dürfen entlang des Dünenweges und sonstiger Wegeränder keine Fahrzeuge während der Veranstaltungszeitperiode parken. Hinweis: Die UNB hat davon Kenntnis, dass Mitarbeiter der Sand-World im letzten Jahr ihre PKW auf Wegerändern der betr. Wege ständig geparkt haben. Hierzu kam es zu Beeinträchtigungen der tlw. geschützten Dünen- und Trockenrasenvegetation)


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2.5

Zwecks Ermöglichung einer jährlich rückstandslosen Entfernung ist zwischen Wegekies und Naturstrand stets ein Geotextilfließ zu verlegen.

2.6

Eine beabsichtigte Stromkabelverlegung im Boden ist vorher bei uns zwecks Prüfung eines Genehmigungserfordernisses zu beantragen.

2.7

Die Beleuchtung des Veranstaltungsbereiches darf nur nach innen (Skulpturen, Wege, Cateringbereich) gerichtet sein, d.h. Leuchtstrahler dürfen nicht nach außerhalb des Veranstaltungsgeländes leuchten.

2.8

Geräuschemissionen sind entsprechend dem neuesten Stand der Technik zu minimieren. Die elektro-akustische Beschallung ist nur als Punktbeschallung mit leistungsschwachen Lautsprechern zulässig und darf sich auch nur ins Innere des Veranstaltungsgeländes richten. Auf tiefe Bassfrequenzen ist zu verzichten.

2.9

Von den ehemaligen Seetang-Erdmieten sind direkt an der Düne noch Reste verblieben. Diese sind in Zusammenhang mit den Herrichtungsarbeiten noch abzufahren.

3.

Widerrufsvorbehalt

Die Einräumung der Sondernutzung ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs verbunden für den Fall, dass Auflagen nicht beachtet oder negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt festgestellt werden. Die UNB behält sich außerdem die nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen vor. Zur SandWorld 2006 hat die UNB im Schreiben v. 26. 06. 06 folgendes in Erinnerung gebracht: Bei dem alljährlichen Abstimmungstermin vor Ort zur Bestimmung des SandWorld-Areals wurde mir von Herrn Köllner (Schlüter GmbH) mitgeteilt, dass der aus dem letzten Jahr einplanierte Basissand nicht mehr verwendet und liegen bleiben soll. Wir müssen vermuten, und dies wird sichtbar verstärkt durch die dunklen Verfärbungen des Sandes, dass dieser Basissand mit Skulptursand vermischt und daher für die diesjährige Veranstaltung ungeeignet war. Demnach wären auch Skulptursandanteile den Winter über am Strand verblieben. Wir bitten um Hergabe der Bodenprobenergebnisse des Sandes aus der Zeit vor der Einplanierung nach der Veranstaltung 2005, einschließlich der üblichen Bewertung. Für den Fall einer zugelassenen Verlängerung bedeutet dies, dass nach der Veranstaltung im Herbst dieser am Strand verbliebene Mischsand, ebenso wie der diesjährig am Strand verbaute Skulptur- und Mischsand, komplett abgefahren werden muss. Am Strand verbleiben kann nur reiner Basissand aus diesem Jahr, dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die Körnungskurven die mit dem Strandsand vergleichbaren Körnungsgrößen und –strukturen haben. Für den Fall einer Nichtverlängerung der Erlaubnis wäre ohnehin der gesamte Misch- und Skulpturensand bis auf das alte Strandniveau herunter abzutragen und zu entfernen. Zur SandWorld 2007 wurde einer Verlängerung der Befristung bis 2009 statt gegeben. hat die UNB im Fax v. 04. 06. 07 folgendes ausgeführt:


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Ergebnisse der Sanduntersuchungen

2.1

Untersuchung der Kornverteilung und Interpretation

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Entsprechend den von Bereich Naturschutz der Hansestadt Lübeck festgesetzten Anforderungen wurden Ende Sept. 2007 – einen Tag vor einer ungewöhnlichen Überflutung und nach Abräumung der SandWorld-Baustelle - an neun festgelegten Punkten Sandproben genommen und durch ein unabhängiges Labor untersucht1. Die Proben wurden an der Oberfläche entnommen. Hier die genaue Lage der Probenentnahmen:

Die Entnahmestellen wurden so gewählt, dass sich darunter Proben aus Strandsand, Strandwällen sowie auch Proben aus zwei ehemaligen Aufschüttungen befanden. Diese Aufschüttungen bestanden aus geräumtem Spülsaum, der vor Jahren zusammen geschoben wurde, zwischenzeitlich übersandeten und noch 2003 mit einer deutlich abweichenden Vegetationsschicht - bestehend u.a. aus Brennnessel und aufkommendem Holunder - bedeckt waren. Diese Aufschüttungen wurden im Frühjahr 2004 entfernt. Der Basissand – insg. 5.400 to – sollte, wie in den Vorjahren auch, aus der in Mecklenburg liegenden Kiesgrube Roggenstorf entnommen werden, die einheitliche, dem Meeresstrand entsprechende Körnungen gewährleisten konnte (das Material war bereits gesiebt). Untersucht wurden die genaue Zusammensetzung der Sandproben, indem der Sand nach DIN-Norm in einzelne Korngrößenklassen - die Kornfraktionen - gesiebt und die Anteile der verschiedenen Fraktionen bezogen auf das Gesamtgewicht der Probe ermittelt. Der Siebungen wurden grafisch als Sieblinien und fotografisch wie nachfolgend dargestellt erfasst. Die Siebliniengrafiken zeigen in der horizontalen logarithmisch die jeweilige Körnungsgröße und das prozentuale Verhältnis dieser Körnungsgröße zur Gesamtprobe an. Die Kurven sind enggestuft, zeigen also an, dass die Sandproben relativ homogen sind. Wesentlich war der Nachweis, dass der Skulptursand vollständig entfernt war. Der hohe Lehmanteil hätte eine stark gelbe Farbe verursacht und zur Einfärbung von Kleidung und Schuhwerk führen können. Weiter wäre unter Trittbelastung eine starke Verdichtung – ggf. sogar Pfützenbildung - zu erwarten gewesen. Da die Untersuchungsreihe bereits seit 2004 durchgeführt worden ist, waren folgende Fragen von besonderem Interesse:

1

Bauprüfstelle Wismar, Lübsche Str. 109, 23966 Wismar, Tel.: 03841 - 762306


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Der Korngrößenvergleich derselben Entnahmestelle vor der SandWorld 2004 sowie nach Bder Sandworld 2007 zur Dokumentation möglicher Abweichungen,

Eine zusätzliche Korngrößenanalyse in der Mitte des Veranstaltungsbereichs (Probe 9),

Der Korngrößenvergleich bei den natürlichen Dünen 2004 und 2007, um ggf. Einflüsse festzustellen.

HINWEIS: Wesentlich ist die Beurteilung des Anteils abschlämmbarer Bestandteile. Dieser liegt in natürlichem Strandsand (und auch im angelieferten Sand aus der Kiesgrube Roggenstorf) bei unter 1 %. Abschlämmbare Bestandteile können unter Wind- oder Wassereinwirkung leicht verdriftet werden und im Windschattenbereich kumulieren, wodurch wiederum biotopverändernde Wirkungen eintreten können. Für die Interpretation entscheidend ist also der Bereich der Körnungsgröße unter 0,1 cm. Es wird deutlich, dass ein Eintrag problematischer Feinkornbestandteile nicht erfolgt ist.

Hier zunächst die Ergebnisse aus dem Aufschüttungsbereich der SandWorld als Foto der Siebung und der Sieblinien, der Vergleich zur ersten Analyse 2004 sowie die Sieblinie der Entnahmestelle Roggenstorf: Probenstelle 1: (inneres SandWorld-Areal)


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Probenstelle 4: (inneres SandWorld-Areal)

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Probenstelle 9 (inneres SandWorld-Areal):

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Interpretation: Diese Sanduntersuchungen im Bereich des inneren SandWorld-Areals (also des Aufschüttungsgeländes) können wie folgt interpretiert werden: •

Im Vergleich zum Ausgangssubstrat – Kies aus der Entnahmestelle Roggenstorf – war bei den Proben nach Ende der SandWorld 2007 der Anteil der abschlämmbaren Feinbestandteile (< 0,063 cm) um max. 3,6 % überschritten. Diese geringe Abweichung ist im Hinblick auf mögliche ökologische Effekte vernachlässigbar.

Es ist zu vermuten, dass der angelieferte Roggenstorf-Sand nicht aus der gleichen Entnahmestelle stammt wie 2004, denn der Kiesanteil ist geringfügig höher.

Hier die Ergebnisse aus dem Bereich der ehemaligen Seetangdeponien der SandWorld als Foto der Siebung und der Sieblinien sowie der Vergleich zu 2004: Probenstelle 2 (ehem. Seetangdeponien):


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Probenstelle 6 (ehem. Seetangdeponie):

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Interpretation: •

Die beiden Messpunkte waren vor der Sandworld bereits anthropogen beeinflusst (Ablagerungen) und unterlagen in beiden Jahren praktisch keiner Beeinflussung durch die SandWorld.

Eine Veränderung des natürlichen Zustandes würde hier die natürliche Leistungsfähigkeit am wenigsten beeinträchtigen, da der Standort ohnehin durch die jahrelange Spülsaumablagerung vorbelastet ist.

Der ehemals – noch 2003 festgestellte - hohe organische Anteil aufgrund der SeetangKompostierung kann nicht mehr nachgewiesen werden, diese Proben weichen insofern von den anderen nicht signifikant ab. Die Problematik der Seetangaufschüttung ist also beseitigt.

Probenstelle 5 (Sukzessionsbereich östl. d. Veranstaltung):


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Probenstelle 8 (Sukzessionsbereich รถstl. d. Veranstaltung):

Interpretation: Diese wichtigen Bereiche wiesen nach der Sandworld 2007 im Feinkornbereich einen ca. 3% erhรถhten Anteil auf, dieser entspricht dem der Entnahmestelle Roggenstorf. Auch der Kieskornanteil ist um ca. 3% erhรถht.


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Probenstelle 3 (nĂśrdl. DĂźnenrand):

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Probenstelle 7 (nördl. Dünenrand):

Interpretation: Im Bereich des angrenzenden Dünenrandes ist die im Vergleich größte Abweichung zwischen 2004 und 2007 zu beobachten: Die ursprünglich sehr homogene, durch Wind- und Hochwasserverdrift


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beeinflusste Sandzusammensetzung insofern verändert, als besonders der Kieskornanteil erhöht ist (um fast 20% bei Probe 3, um ca. 10% bei Probe 7). Insgesamt dokumentieren die Untersuchungen eine eng gestufte Körnung im typischen Sandkornbereich. Der Anteil schluffiger, also lehmiger Bestandteile sind zwar volumenmäßig gering, steigt aber jeweils nach der SandWorld leicht an. Signifikanter ist die Zunahme kiesiger Bestandteile am Dünenrand. Auch bei den anderen Proben ist im Hinblick auf kiesige Fraktionen eine größere Heterogenität als vor der Sandworld festzustellen. Alle Proben bestehen aus Sand, Kies, Muschelschalen, Wurzelwerk und Seetang in unterschiedlicher Zusammensetzung Im Bereich der Aufschüttungen (Proben 1, 4 u. 9) ist nachgewiesen, dass die Trennung zwischen Skulptur- und Basissand 2006 fast vollständig gelungen ist. Aufgrund der natürlichen Schwerkraft ist nicht zu erwarten, dass im Verlauf der Wind- und Hochwassererosion die kiesigen Anteile in den Bereich der geschützten Dünenbiotope gelangen. Biotopverändernde Wirkungen sind also kaum zu erwarten. Empfohlen wird jedoch, diese Prognose durch eine Nachuntersuchung ca. 2 Jahre nach der letzten Sandworld zu verifizieren.

2.2

Bruchflächigkeit

Besonderes Augenmerk galt zudem dem Verhältnis Rundkorn/Bruchkorn (sog. Bruchflächigkeit). Zu prüfen war, ob das Rundkorn/Bruchkornverhältnis von Strandsand dem des Basissandes entspricht, der als Unterbau auf dem Veranstaltungsbereich aufgebracht werden sollte. Laut Untersuchungsergebnissen des Büros URS-Lübeck bestehen zwischen Strand- und Kiesgrubensand im Hinblick auf die sog. Bruchflächigkeit keine signifikanten Unterschiede. Das entsprechende Prüfverfahren nach der EN 933-5 wird jedoch erst bei Gesteinskörnungen mit Korngrößen ab 4 mm empfohlen, wurde jedoch hier angewendet. Dies Ergebnis mag zunächst überraschen, da zu vermuten wäre, dass Strandsand größeren Schleifprozessen ausgesetzt ist als der „ruhende“ Kiesgrubensand. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass der Sand der Kiesgruben bereits im Zusammenhang mit eiszeitlichen Schiebungen geschliffen wurde, teils sogar unter dem mechanischen Druck des Eises. Grundsätzlich gilt: Stärker abgerundete Körner haben meist eine längere Reise hinter sich als eckige Sandkörner. Es ist dabei unerheblich, ob der Transport in historischer oder prähistorischer Zeit erfolgte.

3.3

Organik

Die Bestimmung der Organik ergab, dass erwartungsgemäß die Proben aus den randlichen Sukzessions- und Dünenbereichen organische Bestandteile enthielten. Hier ergaben sich keine Abweichungen bei den Vorher-Nachher-Betrachtungen.

2.4

Höhen

Entsprechend den Festsetzungen der Unteren Naturschutzbehörde wurde bereits in den Vorjahren ein Höhenaufmaß vorgenommen, um nach Ende des Genehmigungszeitraums eine Übersicht über die Höhenverhältnisse zu bekommen. Vom nächstgelegenen Höhenpunkt am Passathafen wurde bis zur Imbissbude am 2. Strandzugang nivelliert und von dort aus in 20-m-Abständen die jeweilige Höhe ermittelt. Da sowohl An- als auch Abtransport das gleiche Volumen hatte, war bereits zu vermuten, dass keine nennenswerten Aufschüttungen am Strand verblieben, das Nivellement hat dies bestätigt. Die Aufschüttung selbst wird grundsätzlich nicht als problematisch eingeschätzt, da durch natürliche Strandvorgänge vergleichbare Umlagerungen erfolgen. Problematisch wäre allein die gegenüber den natürlichen Verhältnissen veränderte Korngrößenzusammensetzung (s.o.).


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Höhenaufmaß: Die schwarz dargestellten entsprechen den Höhen vor der Sandworld 07, die darunter angefügten grün dargestellten Werte die Höhen nach der Sandworld. Die Höhe 1,768 m ist ein eingemessener Festpunkt.

2.5

Verbleib des Skulptursandes

Der feinkörnige Skulptursand aus Niederlehme/Brandenburg (die oberen 30-50 cm der Skulpturen) wurde während der Bauphase mit Salzwasser beregnet. Eine Rückstandsuntersuchung2 unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung im Jahr 2003 zeigte hohe Chlorid- und Sulfatwerte, so dass der Sand nicht außerhalb des Salzwassereinzugsbereiches in die freie Landschaft verbracht werden durfte (sog. Z-2 Klassifikation). Die Untere Naturschutzbehörde hatte daraufhin geduldet, den Skulptursand zu einer Halde zu formen und mit Folien vor winterlicher Erosion zu schützen. Für die diesjährige SandWorld wurde erwogen, Süßwasser zum Stampfen des Skulptursandes zu verwenden. Dies wurde jedoch aus Kostengründen verworfen. Der Skulptursand wurde jedoch ohne weitere Prüfung zur Deponie Ihlenberg gefahren und dort zur Substratdurchmischung verwendet.

2.6

Verbleib des Basissandes

Mit der Unteren Naturschutzbehörde war vereinbart worden: Der nicht mit Skulptursand gemischte, reine Basissand sollte nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (die nach der Veranstaltung entnommenen Bodenproben durften nicht wesentlich von der Situation vor der Veranstaltung abweichen) auf dem Strand verbleiben. Damit wäre die Beeinträchtigung zu vermeiden, die durch ca. 550 LKW-Fahrten verursacht werden würde.

2 Gemäß Abfallschlüsselkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), der inzwischen unter der Bezeichnung EAK EU-weit gilt. Stoffe werden darin bestimmten Zuordnungswerten zugeteilt.


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Zwei Möglichkeiten des Verbleibes waren zu unterscheiden: •

Der Basissand kann zu einer Halde zusammen geschoben werden. Da die Halde 5.400 to = 3.200 m³ beinhalten muss, hätte sie einen Umfang von z.B. 2 m x 8 m x 200 m (Höhe x Breite x Länge). Diese Halde würde auf dem Priwall-Strand über einen Zeitraum von 6 Monaten – bis zur nächsten Verwendung für die Sand-World 2006 lagern. Vorteil: Die Haldenbildung ist weitgehend erosionssicher, bei Überschwemmungen würde der Sandkörper weitgehend erhalten bleiben. Nachteile: Das Landschaftsbild wäre beeinträchtigt, zudem könnten sich mikroklimatische Veränderungen einstellen, ggf. mit nicht zu nicht prognostizierbaren Biotopveränderungen führen.

Der Basissand wird flächig innerhalb des Veranstaltungsareals von 1,2 ha verteilt. Die 3.200 m³ würden das Areal um 0,24 m erhöhen. Nachteil: Bei Überschwemmungen kann das Material erodieren und steht im Folgejahr nicht mehr zur Verfügung. Vorteile: In das Landschaftsbild wird nicht eingegriffen, biotopverändernde Bedingungen sind nicht zu erwarten, da der Sand nur innerhalb des bereits zuvor überformten, vegetationsfreien Veranstaltungsareals verteilt wird.

Bei sorgsamer Abwägung ergibt sich zur Frage des Basissandverbleibs: •

Der Basissand wurde – genau wie der Skulptursand – zur Deponie Ihlenberg verbracht.

3.

Vermeidung unnötiger Beeinträchtigungen

3.1

Allgemeine Zielsetzung und Gestaltungsgrundsätze

Es war zu untersuchen, mit welchen Maßnahmen vermeidbare Beeinträchtigungen der Naturgüter verhindert und unvermeidbare Eingriffe auszugleichen sind.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan verfolgt dabei das allgemeine Ziel, dass der beabsichtigte Eingriff in Natur und Landschaft auf das unumgängliche Mindestmaß beschränkt bleibt sowie funktional kompensiert wird.

Von daher war nicht nur festzusetzen, wie zu erwartende Beeinträchtigungen naturhaushaltlich ausgeglichen werden sollen, sondern auch, wie im Gebiet selbst der Eingriff zu minimieren ist.

3.2

Maßnahmen zur Verhinderung vermeidbarer Beeinträchtigungen 3.2.1

Anforderungen an das Baustellenmanagement

Die SandWorld war in der Aufbauphase ein Bauvorhaben wie andere auch. Es wurden Lärmbelastungen sowie umfassende Eingriffe in das Bodengefüge verursacht. Allein die Anfuhr der 5.400 to Basissand (entspr. 3.200 m³) machte ca. 540 LKW-Fahrten erforderlich. Dafür wurden ca. 2.500 Liter Diesel verbraucht3. Hinzu kamen die Zulieferung des Skulptursandes von der Entladestelle Priwall-Hafen zum Verwendungsort sowie der Transport und Einbau des Wegekieses. Der Wegekies wurde nach der Veranstaltung wieder abgeräumt, der Basissand flächig bis zu 25 cm stark aufgetragen. Um die Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt zu minimieren, wurden folgende, z.T. nicht in den Festsetzungen der Unteren Naturschutzbehörde enthaltene Maßnahmen vereinbart:

3 Zum Einsatz kommen 3-Achs-LKW (allradgetrieben) mit 15 to zul. Zuladung, nach Aussage von Hrn. Bock, Fa. Grothe-Bau werden 15 LKW 4 Tage lang zwischen dem Priwall und der ca. 20 km entfernten Kiesgrube bei Roggenstorf in Nordwestmecklenburg pendeln.


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Die gesamte Aufbauphase ist möglichst zusammenhängend zu realisieren, um die Lärmbelastung nicht unnötig in die Länge zu ziehen.

Während der Aufbauzeit sind vor allem in unmittelbarer Nähe des als Brutvogelbiotop anzusehenden Waldrandes keine unnötigen Störungen zu verursachen.

Notwendige Wegeverbreiterungen sind immer auf derjenigen Seite vorzunehmen, die die geringste Biotopwertigkeit hat. Insbesondere Bäume sind zu schonen.

Gesetzlich geschützte Biotope dürfen nicht durch überfahren, überschütten oder anderweitig beeinträchtigt werden. Im Bereich der Dünen sind selbst kleinmaßstäbliche Abgrabungen und Aufschüttungen unzulässig. Besonders ist daher darauf zu achten, dass bei der Hauptzuwegung keine Wegeverbreiterung in den Dünenbereich hinein erfolgt. Dazu sind hohe Pflöcke am Rand der zulässigen Zuwegung einzuschlagen.

Unnötiger Bodenverdichtung ist vorzubeugen, d.h. keine Bodenbewegung nach starkem Regen sowie ggf. Verlegen von Bohlen zur Verminderung des Bodendrucks. Zum Sandtransport sind mindestens 3-Achs-LKW zu verwenden.

Ausgetrocknete Sandanlieferungen sind bei der Schüttung und Verteilung zu befeuchten, um unnötiger Feinsandverdriftung vorzubeugen.

Der zentrale 2.000 m² große Platz ist weitgehend unversiegelt zu lassen.

Zur späteren rückstandslosen Entfernung ist zwischen Wegekies und Naturstrand ein Geotextilflies zu verlegen.

Der Skulptursand ist nach der Veranstaltungsbereich zu entfernen.

Als Basissand darf die festgesetzte Menge von 5.400 to nicht überschritten werden. Nur das Material aus der Kiesgrube Roggenstorf darf angeliefert werden.

Nach der Veranstaltung wird erstmals auch der Basissand abtransportiert.

Veranstaltung

rückstandsfrei

aus

dem

Veranstaltungsbezogene Anforderungen •

Die gesetzlich geschützten Biotope sind vor Trittbelastung und Nitrifizierung durch eine wirksame Abzäunung zu schützen. Die Einzäunung dient also nicht nur dem Schutz der Veranstaltung, sondern auch dem Schutz der angrenzenden Dünen. Sie ist entsprechend stabil auszulegen, die Bauzaunelemente sind stabil miteinander zu verschrauben. Falls sich herausstellen sollte, dass die Einzäunung nicht ausreicht, sind Ordnungskräfte einzusetzen.

Der Einsatz von Generatoren zur Stromproduktion ist unzulässig. Davon ausgenommen ist ein Notstromaggregat.

Die Stromversorgung ist durch Erdkabel und nicht durch Freileitungen herzustellen. Die Erdkabel dürfen nicht durch die Dünen gegraben werden.

Abfallbehälter sind zu deckeln und regelmäßig zu entleeren. Auf die sachgemäße Trennung des Abfalls ist zu achten.

Chemietoiletten dürfen nur im begründeten Einzelfall (Behindertenbedarf) aufgestellt werden. Ansonsten sind Toilettenwagen mit Anschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung zu verwenden.

Die Beleuchtung ist mittels Punktstrahlern so auszurichten, dass Lichtemissionen nicht direkt in Richtung Ost und Süd erfolgen. Es dürfen keine Hitze emittierenden Leuchtstoffe wie Halogen verwendet werden, sondern nur kalte Leuchtstoffe wie Natriumdampf. Es darf nur in Richtung Veranstaltungsbereich (Skulpturen, Wege und Cateringbereich) beleuchtet werden. Installationen von Laser- oder Blitzlicht sind unzulässig. Gegen farbige, dämpfende Filter bestehen keine Bedenken.


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Geräuschemissionen sind entsprechend dem neuesten Stand der Technik zu minimieren. Die elektro-akustische Beschallung ist nur als Punkt-Beschallung mit leistungsschwachen Lautsprechern zulässig. Auf die als weit schallend bekannten Bassfrequenzen ist zu verzichten.

Der Veranstalter ist im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit daran gehalten, die Verwendung des Klebers Polyvinylacetat so gering wie möglich zu halten.

Unvermeidbare Beeinträchtigungen, Eingriffskompensation

Zunächst sei angemerkt, dass es bei der Ermittlung und Konzeption des Eingriffsausgleichs nicht so sehr um die Befriedigung von Berechnungsvorschriften geht, sondern vielmehr um eine an den tatsächlichen Verhältnissen orientierte Kompensation von Funktionen und Werten, die eine fachlich zufriedenstellende Gesamtlösung ergeben soll. Der Strandbereich unterliegt einer intensiven Freizeitnutzung mit entsprechenden Einrichtungen wie z.B. dem Wachturm der DLRG. Er wird maschinell gesäubert, das Räumgut wird auf Halden zwischengelagert. Zu berücksichtigen ist, dass der Strand naturschutzrechtlich nicht geschützt ist. Unter der Voraussetzung, dass die geschützten Biotope der Dünen nicht beeinträchtigt werden, liegt für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften kein Eingriff vor. Da keine dauerhaften Versiegelungen vorgenommen werden und nicht in den Wasserhaushalt eingegriffen wird, liegt auch kein Eingriff in die Schutzgüter Wasser und Boden vor. Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftserleben kann davon ausgegangen werden, dass die Sandskulpturenanlage nicht als Beeinträchtigung, sondern als Bereicherung empfunden wird. Jedoch kann die temporäre Deponierung der Sande durchaus als beeinträchtigend empfunden werden. Gemäß § 13 Abs. 5 LNatSchG gilt ein Ausgleich in der Regel bereits als erbracht, wenn der betroffene Bereich der natürlichen Entwicklung überlassen und ohne Nutzung bleibt. Es ist sicher gestellt, dass diese Auflage während der temporären Deponierung erfüllt wird. Dennoch wird vorgeschlagen, für die Intensivierung des Strandnutzung Flächen auszuweisen, die – ebenfalls temporär - der Freizeitnutzung entzogen und den natürlichen Vorgängen am Strand überlassen werden. Auch wird empfohlen, zwei Jahre nach Ende der letzten Bodenuntersuchung vom nördlichen Dünenfuß vorzunehmen. 3.3.1

Sandworld

eine

abschließende

Spülsaumsukzession

Vorgeschlagen wird, dass nach der SandWorld der Spülsaum im Bereich der Auskolkung, wo die Badenutzung ohnehin sicherheitsbedenklich ist, vom September bis November der natürlichen Entwicklung überlassen bleibt. Wie unter Punkt 4.1.1. beschrieben, bildet der Spülsaum die Lebensgrundlage für eine Vielfalt von Insekten, die wiederum Nahrungsgrundlage für Vögel und Fledermäuse sind. Ein intakter Spülsaum ist wegen der Strandräumung nur noch rudimentär und kurzzeitig auf dem Priwall zu finden. Mit dieser Empfehlung sollen Rast, Nahrungs- und Vermehrungsbiotope für die priwalltypischen Lebensgemeinschaften erweitert werden. Etwaige, unter ungünstigen Witterungsbedingungen zeitweise auftretende Geruchsbelästigungen sind hinnehmbar. Ohnehin ist der Anteil eiweißhaltiger Stoffe auf dem Priwall vergleichsweise gering, da der Spülsaum dort überwiegend aus Blau- Grün- und Rotalgen besteht, die durch den Schwall der Fähren losgerissen werden. Eiweißhaltige Bestandteile wie Blasentang, Quallen sowie verwesende Muscheln nehmen einen vergleichsweise geringen Anteil ein.


Landschaftspflegerischer Begleitplan Sand-World 2007

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Abwägung Maschinenräumung - Handräumung

Als eine weitere Möglichkeit zur Eingriffskompensation ist der partielle Verzicht der maschinellen Strandräumung bzw. Umstellung auf Handräumung zu erwägen. Handräumung ist aus Naturschutzsicht immer dann zu prüfen, wenn •

die mit dem Räumgerät verbundene Lärmbelästigung eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung sensibler Arten (insb. brütender Vögel) verursacht,

die Sanddurchkämmung potentiell aufkommende seltene Biotope verhindert.

Andererseits muss betrachtet werden, dass Wirtschaftlichkeitsaspekte zur Maschinenräumung geführt haben, vergleichbare Räumung per Hand gilt heute kaum noch als bezahlbar. Hinzu kommt, dass gerade kleine Abfallfraktionen per Hand nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Dieser Kleinabfall ist z.T. toxisch und benötigt unter den natürlichen Abbaubedingungen des Sandes viele Jahre, um sich zu zersetzen. Ein allgemein bekanntes Problem stellen z.B. die stark nikotinbelasteten Zigarettenreste dar. Zigaretten enthalten 9 bis 30 mg Nikotin, die Stummel noch etwa 5 bis 7 mg. Die letale Nikotin-Dosis für Säuglinge wird mit 15 bis 20 mg angegeben.4 Entsprechend gefährdet sind freilebende Tiere, die bereits bei Aufnahme kleiner Mengen von Nikotin gesundheitliche Beeinträchtigungen davon tragen können. Nach typischen winterlichen Überschwemmungen sind besonders nahrungssuchende Meeresenten gefährdet, da die Stummel tagelang im Wasser schwimmen. Auch das Trinken aus Wasserpfützen, die Zigarettenkippen enthalten, kann zu einer Vergiftung führen.5 Die Problematik ist beachtlich: Bei 1.000 Badegästen pro Tag auf einer Fläche von 2 ha ist mit 500 – 1.000 Kippen zu rechnen, dies addiert sich zu 50.000 – 100.000 Kippen pro Saison bzw. 2 – 5 Kippen/m². Die Frage der erweiterten Handräumung sollte aufgrund der o.a. Aspekte einer gesonderten Prüfung vorbehalten bleiben.

4

Wirkungen auf die Dünen- und Strandvegetation

Die im folgenden dargelegte Einschätzung erfolgte anhand der vom Biologen Dr. Michael GULSKI angefertigter Ergebnisprotokolle und Fotos und kann entsprechend nur als grobe, vorläufige Aussage verstanden werden. Zudem sind Vergleiche von Daten einer Juli-Begehung mit denen einer im September des folgenden Jahres durchgeführten Besichtigung mit der gebotenen Vorsicht zu behandeln. Insbesondere können bislang keine Aussagen zu Vegetationsveränderungen infolge von möglichen Einträgen (u.a. feinkörnigerer Skulptursand aus dem SandWorldbereich) bzw. Nitrifizierungen getroffen werden. Hierzu sind längerfristige Erhebungen über mehrere Jahre erforderlich. Fundierte, aussagekräftigere Daten werden durch die seit Dauerflächenuntersuchungen (Monitoring) gewonnen werden.

September

2003

bestehenden

Die Ortsbegehungen ergaben nachstehende Sachverhalte: •

4 5

Die für die Zeit der SandWorld aufgestellten Bauzäune schützen Dünen und Vegetation augenscheinlich insgesamt gut. Empfohlen wird jedoch, die Schutzabzäunung 5 Meter in den bislang nicht geschützten, direkt strandseitigen angrenzenden Vordünenbereich auszudehnen, da hier eine Reihe stark gefährdeter Pflanzenarten wie z.B. das Sand-Lieschgras (Gefährdungskategorie 1, Rote Liste Lübeck; Gefährdungskategorie 2 Schleswig-Holstein) wachsen.

www.aerztlichepraxis.de ZIEMER, P. (1999): Intoxikationen bei Kleintieren


Landschaftspflegerischer Begleitplan Sand-World 2007

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Die Vegetationsdeckung ist insgesamt wegen des gegenüber 2006 niederschlagsärmeren Sommers niedriger. Augenscheinlich decken Arten wie Strandroggen und Baltischer Strandhafer etwas weniger, Trockenrasen-Arten sind dagegen mehr Aspekt bildender als 2006.

Vordünen- und nördliche Dünenvegetation sind beiderseits der Strandhalle infolge Tritteinwirkungen etwas zurückgegangen. Augenscheinlich ist dies auch auf von der Strandhalle ausgehende Nutzungsintensivierungen zurückzuführen, da eine derartige Entwicklung in den stärker frequentierten Eingangsbereichen zur SandWorld nicht festgestellt wurde.

Beiderseits des Eingangsbereiches ist es zu vermeidbaren, kleinflächigen Erosionsschäden durch Baufahrzeuge am Dünenrand gekommen (max. 1 m breiter Streifen an beiden Dünenfußbereichen auf je 25 m Länge = 50 m²).

Ebenfalls ist am Nordrand der Dünen beiderseits des Eingangsbereiches (auf je etwa 10 Meter Länge) eine leichte randliche Vermüllung festzustellen (Plastik-Verpackungsabfälle, Getränkeflaschen, Glasscherben).

Zusammenfassende Bewertung der Zulässigkeit

Zusammenfassend ist das geplante Vorhaben naturschutzfachlich wie folgt zu bewerten: •

Die Beeinträchtigung der Schutzgüter wurde bei Beachtung der für das Untersuchungsgebiet formulierten Ziele und Maßnahmen auf ein unvermeidbares und hinnehmbares Minimum reduziert.

Die Festsetzungen zur Minimierung sind aus der naturschutzfachlichen Einschätzung örtlicher Erfordernisse sowie auf die jeweilige Beeinträchtigung natürlicher Schutzgüter heraus entwickelt.

Die aufzutragenden Sande wurden vor und nach der Veranstaltung einer besonders intensiven naturschutzfachlichen sowie bodenkundlichen Betrachtung unterzogen. Festgesetzt wurde, den Wegekies rückstandsfrei nach Abschluss der Veranstaltung zu entfernen. Skulptursand und Basissand sind sorgfältig getrennt worden, Basissand kann nur dann am Strand verbleiben, wenn er eine vergleichbare Körnung wie der Strandsand hat. Dies war im aktuellen Jahr jedoch gut gelungen. Der Skulptursand wurde rückstandsfrei abgefahren. Sollte keine Sandworld mehr auf dem Gelände stattfinden, wird empfohlen, nach 2 Jahren eine abschließende Bodenprobe vom nördlichen Dünenfuß vorzunehmen.

Im Hinblick auf die Vegetation der benachbarten Dünen sind Dauerflächen angelegt worden. Dort wird ein qualifiziertes Monitoring durchgeführt, um evt. anthropogene Einflüsse zu dokumentieren. Nach bisherigen Ergebnisse konnten keinerlei Beeinträchtigungen festgestellt werden. Die Absperrungen haben vielmehr den üblicherweise am Naturstrand zu erwartenden Vertritt wirksam verhindert.

Das Vorhaben „SandWorld“ kann unter Beachtung o.a. Festsetzungen für den geplanten Zeitraum bis 2009 befürwortet werden.

Für Folgeveranstaltungen sind die hier dargestellten Anforderungen vorbehaltlich neuer Erkenntnisse zu übernehmen. Unverzichtbar bleibt insbesondere das begleitende Biomonitoring sowie die abschließende Bodenanalyse nach Abschluss der Rückbauarbeiten, sie dient als Nachweis für die rückstandslose Wiederherrichtung der natürlichen Standortbedingungen.

Die Untersuchung ist nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung aller verfügbaren Unterlagen erstellt worden.


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