Umweltcontrolling Timmendorfer Strand

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Umweltcontrolling ausgew채hlter Open-Air-Events in Timmendorfer Strand

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Umweltcontrolling ausgew채hlter Open-Air-Events in Timmendorfer Strand

Auftraggeber: Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH - TSNT

Auftragnehmer:

Andreas Morgenroth, Umweltgutachten, L체bbersmeyerweg 13, 22549 Hamburg

Tel.: 040 866 266 33


Umweltcontrolling ausgewählter Open-Air-Events in Timmendorfer Strand

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INHALT

1.

Veranlassung.............................................................................................. 3

2.

Aspekte des engeren Naturschutzes .......................................................... 7

3.

Gesetzliche Grundlagen ............................................................................. 8 3.1

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz................................................. 8

3.2

Die Freizeitlärmrichtlinie.............................................................................. 9 Besonders geschützte Biotope im Wirkungsbereich.................................. 12

4. 4.1

Das Brodtener Ufer ................................................................................... 12

4.2

Die Hemmelsdorfer Seenlandschaft.......................................................... 13

5.

Aspekte der Ver- und Entsorgung ............................................................. 13 5.1

Catering .................................................................................................... 13

5.2

Getrenntsammlung ................................................................................... 13

5.3

Verkehr .................................................................................................... 14

6.

7.

Beurteilung der vereinbarten Events ......................................................... 15 6.1

Trommelfeuer ........................................................................................... 15

6.2

Beachpolo................................................................................................. 17

6.3

Beachhockey ............................................................................................ 19

6.4

Niendorfer Hafentage................................................................................ 20

6.5

Beachvolleyball......................................................................................... 21 Zusammenfassung ................................................................................... 23


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Veranlassung

Die Gemeinde Timmendorfer Strand ist ein Reiseziel von bundesweiter Bekanntheit, der Tourismus ist das wirtschaftliche Rückgrad der Gemeinde. Der touristischen Bedeutung entsprechend - 90% der örtlichen Wertschöpfung werden aus dem touristischen Sektor erbracht - unterhält die Gemeinde ein ganzjähriges, anspruchsvolles Veranstaltungsprogramm. Mit den Beachvolleyball-Meisterschaften und weiteren ähnlich ausgerichteten Events hat sich der Ort ein Alleinstellungsmerkmal als „maritim-sportlich-attraktiv“ erarbeitet. Dabei berücksichtigt die Gemeinde auch Bedürfnisse behinderter Menschen und ermöglicht deren eigenständige und aktive Teilnahme an Veranstaltungen. Alleinstellungsmerkmale funktionieren nur vor dem Hintergrund der untrennbaren örtlichen Einbindung, in Timmendorfer Strand sind dies die geografische Mitte der Lübecker Bucht und der Niendorfer Hafen. Die nachfragestärksten Veranstaltungen finden also nicht abgeschirmt, sondern „open air“ in der Umgebungslandschaft statt. Die damit verbundenen Nutzungskonflikte standen lange mit Hinweis auf die Priorität der örtlich entwickelten Eventkultur und ihrer Vorrangigkeit vor allen anderen Erwägungen im Raum. Inzwischen gilt als anerkannt, dass eine nachhaltige Entwicklung des Fremdenverkehrs auch die Minimierung vermeidbarer Umweltbelastungen einschließt. Vor diesem Hintergrund beauftragte Timmendorfer Strand und Niendorf Tourismus GmbH (TSNT) für die Saison 2009 ein Umweltcontrolling für ausgewählte OutdoorEvents. Es handelt sich um eine Aufgabe auf freiwilliger Basis mit dem Ziel, Potentiale für ökologisierte Veranstaltungen genauer als bisher zu erfassen und diese unmittelbar umzusetzen.

1

Folgende Handlungsfelder wurden im Vorgespräch zur Eingrenzung des Untersuchungsumfanges identifiziert: •

Auf- und Abbau (Baustellentätigkeiten, Zuwegung)

Beschallung (Verkehrslärm, Lautsprecherbeschallung)

Klima- und Energierelevanz (Verbräuche bzw. Einsparung fossiler Energien)

1

Vgl.: Gutachten d. Verf. für die Lübeck und Travemünde Tourismus GmbH zum Powerbootrennen und zur Sandworld Travemünde, zur Love-Parade Berlin, Veröffentlichungen in der Fachpresse, u.a. „EVENTPARTNER“ 02/08


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Catering (Eventfood, Biocatering, regionale Produkte)

Besucherverkehr (Parkraumbewirtschaftung, ÖPNV)

Abfallmanagement (beim Aufbau, zum Event, beim Abbau)

Wasser-, Boden-, Luftreinhaltung (Versiegelung, Toiletten, Geschirr)

Für die relevanten Handlungsfelder sollten Kriterien zur Bewertung sowie Ziele ermittelt werden. Die vereinbarte Kostenbeschränkung machte es jedoch erforderlich, punktuelle Schwerpunkte zu setzen. Vereinbart wurde auch eine partielle Überwachung (Monitoring): Hier sollte die Umsetzung von Verabredungen sicher gestellt werden. Die Ergebnisse des Umweltcontrolling soll der TSNT GmbH als Planungshilfe über den Untersuchungszeitraum 2009 hinaus nutzbar sein. Die Aufgabenstellung ist in diesem Umfang landesweit noch relativ unerprobt, so dass für diese Untersuchung auch Erfahrungen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen – sowie auch die für die Fußball-Westmeisterschaft 2006 entwickelten „green goal“ Kriterien verwendet wurden. Sowohl Verwaltung als auch Selbstverwaltung der Gemeinde Timmendorfer Strand haben das von der Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90-DIE GRÜNEN - FDP initiierte Projekt durch umfassende Informationsbereitstellung unterstützt, wodurch diese Arbeit in der gebotenen Informationsdichte erst möglich wurde. Die Öffentlichkeit wurde durch folgende Veröffentlichungen über die Aufgabe informiert: •

Lübecker Nachrichten v. 10. 02. 09: „Großveranstaltungen auf dem Prüfstand“

Internetportal www.tini24.de: „Umweltcontrolling bei Veranstaltungen“

DER REPORTER v. 11.02.09 „TSNT setzt bei Events auf Umwelt-Controlling“

2

Außerdem veröffentlichte das Kundenmagazin der Regionalbahn Schl.-H. „Takt“ in der Ausgabe 06/09 einen Vorbericht zu den Beachvolleyball-Meisterschaften und der Erreichbarkeit dieser Veranstaltung mit der Bahn.

2

http://www.tini24.de/index.php?site=news&news_ID=640&PHPSESSID=b64098de841f4646c5358ee2ee5417a9


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Vereinbart wurde die Untersuchung folgender Veranstaltungen: •

„Trommelfeuer“ (7. Februar 2009)

„Beach-Polo-Turnier“ (1. – 3. Mai 2009)

„Beach-Hockey-Turnier“ (17. – 19. Juli 2009)

„Niendorfer Hafentage“ (31. Juli – 2. August 2009)

„Beach-Volleyball-Meisterschaften“ (27. – 30. August 2009)

Hier die räumliche Lage der Outdoor-Events und die nächstgelegenen Schutzgebiete LSG Brodtener Ufer und NSG Hemmelsdorfer See (Kartenquelle Google-maps):


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2.

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Aspekte des engeren Naturschutzes

Eine Naturschutz-fokussierte Betrachtung muss Wertschöpfungspotentiale sowie den Spaß- und Unterhaltungscharakter von Events ausblenden. Eine daraus erwachsene Kritik an diesem Gutachten wäre insofern verfehlt, denn es ist gerade Aufgabe einer umweltfachlichen Begleitung, sich auf die vorliegende Aufgabe zu konzentrieren. Vor diesem Hintergrund ist zunächst festzuhalten: •

Eventtypische Begleitmerkmale sind Belastungen – Stressfaktoren für alle betroffenen Arten der belebten Umwelt.

Die umfassendste Belastung wiederum wird zweifellos durch Lärm ausgelöst, der zu Gesundheitsschäden führen kann. Zu unterscheiden ist die Art des Lärms, seine Dauer sowie der Gewöhnungsfaktor.

Ungeklärt ist, ob Tiere Lärm wie Menschen empfinden. Auch das Ausmaß der Beeinträchtigung von wildlebenden Tieren durch Lärm lässt sich nicht genau einschätzen. So muss auch die bisherige Praxis, Lärmschutz an Richt- bzw. Grenzwerten zu orientieren, aus tierökologischer Sicht fragwürdig erscheinen.

Auch Lichtemissionen - vor allem gepulste - verursachen Wirkungen, vor allem, wenn sie in üblicherweise unbeleuchteten Arealen und kurzzeitig auftreten. Mit der starken Beleuchtung z.B. auf der Sandworld in Travemünde wurden erhebliche Wanderungen von nachtaktiven Insekten ausgelöst, so dass sich die Nahrungsquelle von Fledermäusen sich veränderte. Für Open-air-Veranstaltungen ergibt sich daraus: Es handelt sich um Störereignisse mit erhöhtem Wirkungsgrad, da der Lärm die Tierwelt aufgrund fehlender Gewöhnung erhöht belastet.

Für die natürliche Pflanzenwelt kann die Nitrifizierung aufgrund fehlender Toiletten sowie Vertritt empfindlicher Biotope (Dünen, Wurzelbereiche von Bäumen) beeinträchtigend wirken.


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3.

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Gesetzliche Grundlagen 3.1

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Diese Studie unterliegt wesentlichen Anforderungen, wie sie im UVP-Gesetz festgelegt sind - unbeschadet der Tatsache, dass Open-Air-Events nicht zu den gemäß Anlage zum § 3 UVPG genannten Vorhaben zählt. Gemäß § 2 UVPG muss eine Prüfung die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, Kulturund sonstige Sachgüter umfassen. Die wesentlichen dem UVPG zugrundeliegenden Prinzipien sind: • Das Vorsorgeprinzip Es wird hauptsächlich in § 1 UVPG ausgedrückt. Zweck des Gesetzes ist demnach eine wirksame Umweltvorsorge, die durch die möglichst frühzeitige Berücksichtigung aller Umweltauswirkungen erreicht werden soll. Das Vorsorgeprinzip geht weit über das bisher häufig in der Umweltgesetzgebung angewendete Prinzip der Gefahrenabwehr hinaus. • Das Verursacherprinzip Dem Verursacherprinzip entsprechend werden große Teile der Prüfung der Auswirkungen eines Vorhabens in die Verantwortung des Projekträgers gestellt. Bei der Gemeinde verbleiben lediglich die abschließende Bewertung der Umweltauswirkung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Projektträger ist im vorliegenden Aufgabenspektrum nicht zwangsläufig die TSNT GmbH, da einige Veranstaltungen vollständig in die Hand von Event-Dienstleistern gegeben werden. Doch auch in diesen Fällen übernimmt die TSNT GmbH die Verantwortung im Rahmen der vorliegenden Studie. • Der integrative Ansatz Der integrative Ansatz verlangt eine Gesamtbewertung aller Umweltauswirkungen einschließlich der Wechselwirkungen. Erforderlich wird demzufolge eine Einbeziehung der Wechselwirkungen zwischen den biologisch relevanten Faktoren.


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• Die Beteiligung der Öffentlichkeit Um die umweltrelevanten Sachverhalte möglichst umfangreich berücksichtigen zu können, wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden, zu den Projektfolgen Stellung zu nehmen. Es geht um die Ermittlung und Berücksichtigung des Sachverhalts aus der Perspektive der Betroffenen.

3.2

Die Freizeitlärmrichtlinie

Gesetzliche Grundlage für den Lärmschutz ist bei den - im Rahmen dieser Untersuchung nicht relevanten - indoor-Veranstaltungen sowie technische Anlagen die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm), bei outdoor-Veranstaltungen die hier näher zu erläuternde „Freizeitlärmrichtlinie“. Zweck dieser Richtlinien ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Grundsätzlich verpflichten diese, unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Als Maßnahmen kommen hierfür insbesondere in Betracht: • Anwendung des Standes der Technik, • organisatorische Maßnahmen im Betriebsablauf, • zeitliche Beschränkungen des Betriebs, • Einhaltung ausreichender Schutzabstände zu benachbarten Wohnhäusern, • Ausnutzen natürlicher oder künstlicher Hindernisse zur Lärmminderung, • lärmoptimierte Auswahl der Örtlichkeit. Im folgenden sind die Immissionsrichtwerte der Lärmschutzrichtlinie dargestellt:


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Art der zu schützenden Nutzung

Immissionsrichtwerte in dB(A) Tag

Nacht

6 - 22 Uhr

22 - 6 Uhr

3

(Ruhezeiten) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten

45 (45)

35

Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen

50 (45)

35

50 (50)

40

60 (55)

45

65 (60)

50

untergebracht sind Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnen Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind Bezugszeiträume an Werktagen an Sonn- u. Feiertagen

Tag 8 - 20 Uhr

Ruhezeiten

Nacht

6 - 8 Uhr

0 - 6 Uhr

20 - 22 Uhr

22 - 24 Uhr

9 -13 Uhr

7 - 9 Uhr

0 - 7 Uhr

15- 20 Uhr

13 - 15 Uhr

22 - 24 Uhr

20 - 22 Uhr Bei seltenen Ereignissen - bis zu zehn Ereignisse/Jahr gelten als „selten“ - betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immissionsorte in reinen Wohnbzw. Kurgebieten tagsüber 70 dB(A) und nachts 55 dB(A). Als Immissionsorte wurden für die Veranstaltungen in Timmendorfer Strand am Niendorfer Hafen das der Schallquelle nächstgelegene Schlafzimmerfenster gewählt. An diesen sog. „Aufpunkten“ wurde die Beschallung mit einem handelsüblichen Schallmessgerät gemessen und eingepegelt.

3

Definition Db (A): Die Größe des Schalldrucks einer Quelle X im Verhältnis zum Bezugsschalldruck p0. L = 20 log (px/p0). Wird in »Dezibel (dB) angegeben, oft mit Frequenzbewertung [z.B. dB(A)]. Die Bewertung des Schalldrucks ist auf das menschliche Ohr bezogen.


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Als lokale Besonderheit muss die Lage an der offenen Ostsee betrachtet werden, denn Schallwellen können sich über freien Wasserflächen ungehindert ausbreiten. Als Faustregel für die Lärmimmissionsausbreitung über offenem Wasser wird bei einer Abstandsverdoppelung eine Abnahme um 6 dB(A) für punktartige Lärmquellen bzw. 3 dB (A) für linienhafte Lärmquellen angegeben. Zum Vergleich • Start von Düsenmaschinen in 100 m Entfernung:

125 dB (A)

• Presslufthammer, unmittelbar daneben:

100 dB (A)

• mittlerer Straßenverkehr, unmittelbar daneben:

85 dB (A).

90

85 79

80

73 67

70

61 60

55

50 40 30 20 10 0 200

400

800

1600

3200

6400

Entfernungsabhängige Reduzierung des Schalldruck in dB(A) bei verschiedenen Abständen über einer offenen Wasserfläche. Ordinate: Schalldruck in dB(A), Abzisse: Abstand in Meter von einer 91 dB (A) emittierenden Lärmquelle

Die Ausbreitung der Schallwellen im Frequenzbereich von 250- 1000 Hz an Land ist von der Topographie, der Bebauung usw. abhängig und nicht berücksichtigt worden. Es muss von einer stärkeren Abnahme der Lärmimmission über Land ausgegangen werden. Die Werte für die tieffrequente Beschallung liegen ca. 2-3 dB über den angegebenen Werten. Töne niedriger Frequenzen können sich auch an Land besser ausbreiten.


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4.

Besonders geschützte Biotope im Wirkungsbereich

4.1

Das Brodtener Steilufer

Steilküsten wie das Brodtener Ufer stehen unter dem besonderen Schutz des Landesnaturschutzgesetz (vgl. § 26 LNatSchG). Der Landschaftsraum ist aufgrund seiner Seltenheit auch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Bis zu 20 m ragt die Abbruchkante empor und bietet einen einzigartigen Blick über die gesamte Lübecker Bucht. Das Brodtener Ufer hat zwei unterschiedliche Zonen: In der aktiven Zone brechen die Bodenmassen ab, stürzen in die See und werden durch küstenparallele Strömungen größtenteils am Priwall abgelagert. In der passiven Zone sind die Abbruchprozesse zur Ruhe gekommen. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten haben aufgrund der besonderen kleinklimatischen Verhältnisse am Brodtener Steilufer ihre nördliche Verbreitungsgrenze. Dies ist insofern plausibel, da das Kliff ostexponiert ist und somit geschützt zur Hauptwindrichtung liegt. Unter den Pflanzen sind es die salztoleranten, aber sehr trittempfindlichen Arten wie Meerkohl, Stranddistel oder Queller, die im Landschaftsraum völlig fehlen bzw. nur noch selten anzutreffen sind. Bei den Vogelarten sind es besonders die am Strand brütenden Arten wie z.B. Sand- und Flussregenpfeifer, die aufgrund ihres ausgeprägten Fluchtverhaltens keine Brut- und Aufzuchtmöglichkeiten mehr haben.

Lebensraums Steilufer: 1 Uferschwalbe, strand-Wolfsspinne,

2 Sandregenpfeifer,

8 Flohkrebs, 9 Springschwanz,

3 Pilzmücke,

10 Sanddorn,

4 Strandfliege,

5 Stockente, 6 Dammläufer,

7 Meer-

11 Kamille, 12 Huflattich, 13 Rotschwingel, 14 Krötenbinse,

15 Acker-Gauchheil, 16 Meersenf, 17 Flechtstraußgras, 18 Spülsaum, 19 Geröll, 20 Wasserquelle


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4.2

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Die Hemmelsdorfer Seenlandschaft

Dieser Landschaftsraum liegt westlich des Veranstaltungsbereichs Niendorfer Hafen, die Entfernung ist ähnlich wie zum Brodtener Ufer (ca. 2 km) wird jedoch durch die Barrierewirkung des Landes kaum noch von Beschallungen erreicht. Der Landschaftsraum ist vor allem als Brutbiotop wassergebundener Vogelarten (Rallen, Säger, Enten), aber auch als Rastplatz für Zugvögel von überregionaler Bedeutung.

5.

Aspekte der Ver- und Entsorgung

Durch das Berücksichtigen von Umweltbelangen bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen können Events eine Vorreiterrolle mit Signalfunktion übernehmen. Umfangreiche Informationen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen bietet die Website www.beschaffung-info.de. 5.1

Catering

Besondere Beachtung sollten saisonale, ökologisch angebaute, und fair gehandelte Produkte finden. Der Verzicht auf lange Transportwege und die Verwendung von saisonalen

und

umweltgerecht

transportierten Lebensmitteln bedeutet eine Stützung der ökologischen

Landwirtschaft

sowie eine verbesserte Klimaschutzbilanz. Eventbesucher sind im Allgemeinen

sehr

aufgeschlossen

gegenüber

Produkten

regionalen

der

Küche. Beispielhaft seien die Fischzubereitungen, Cocktails mit heimischen Obstsäften, mehr Kartoffelprodukte etc. erwähnt.

Das entspr. Projekt zur Internationalen Gartenschau Hamburg 2013


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5.2

Getrenntsammlung

Trennsysteme für getrennte Abfallsammlung, v.a. für die Fraktionen Papier, Biomüll, Glas, Leichtverpackungen und Metall unterstützt die TSNT GmbH im Rahmen ihrer Möglichkeiten, weist jedoch darauf hin, dass der zuständige Entsorger Zweckverband Ostholstein aus Gründen der aktuellen Marktlage die Getrenntsammlung partiell wieder zusammenführt. Es bleibt jedoch ein Anliegen der TSNT, vermeidbare Abfallmengen 4

zu minimieren und wird dies vom Caterer bzw. dem Veranstalter einfordern . Zu den immer wieder geschürten Zweifeln an der Getrenntsammlung von Wertstoffen werden durch Umfragen widerlegt, die eine hohe Akzeptanz der Bürger mit dem System des Gelben Sacks bzw. der Gelben Tonne und anderer Separierungssysteme dokumentieren. Angebliche Pannen, nicht abgeholte Säcke oder verschmutzte Wege werden zwar als Argument für die Forderung nach einer Abschaffung der Getrenntsammlung benutzt, tatsächlich sind die Besucher von Events mit der getrennten Entsorgung in der Regel einverstanden und vermeiden Fehleinwürfe. Besonders die Verwendung von Einweggetränkeverpackungen sowie Pappen sollte minimiert werden, indem z.B. Bratwürste im Brötchen verkauft werden – analog zu Fischbrötchen. Übrig gebliebene Speisen sollten besser an gemeinnützige Organisationen, z.B. an „Lübecker Tafel“ entsorgt werden. Nähere Info: www.tafel.de.

4

Der Geschäftsführer der TSNT verfügt aus seiner beruflichen Laufbahn umfassende Kompe-

tenz im Entsorgungsbereich


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5.3

Verkehr

Der Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss

vor

dem

Hintergrund

des

Klimaschutzes besonderes Augenmerk geschenkt werden. Dies ist in der inneren

Lübecker

Bucht

aufgrund

mangelnder Fahrplankoordination zwischen Autokraft und DB Regio noch verbesserungsbedürftig,

obwohl

fahr-

planmäßig Anschlüsse vom Strand zum Bahnhof

bestehen.

Sommer

stark

Durch

den

zunehmenden

im

Fahr-

kartenverkauf im Bus wird der Anschlusszug jedoch häufig verpasst. Hier könnte mit Ticketautomaten an den Strandhaltestellen

Abhilfe

geschaffen

werden. Verbessert

wurde

bereits

die

Aus-

schilderung vom Bahnhof zum Strand. Fußgängern

sollte

ein

durchgehend

einheitlich beschilderter oder markierter Weg - ggf. durch den alten Kurpark empfohlen werden. Sinnvoll wäre zudem die Verbesserung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Oben: Gute Platzierung in der DB Kundenzeitschrift „Takt“

Die z.T. noch heterogene Ausschilderung für Fußgänger und Radfahrer


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6.

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Beurteilung der vereinbarten Events

Wie mit dem Auftraggeber, der TSNT GmbH vereinbart, nachfolgend eine matrixartige Beschreibung der ausgewählten Events mit ihren Merkmalen und Einzelvorschlägen: 6.1

Trommelfeuer

Das „Trommelfeuer“ ist als kleines Hafen-Ambiente-Event zum Ende des Winters ausgerichtet. Wesentliche Wirkung durch Bekanntmachung in überregionalen Medien. Offene Frage: ÖPNV-Anbindung. Event war durch Regenwetter beeinträchtigt.

Eckdaten

Beschallung

Catering, Ver-und Entsorgung

• • • • •

Sa, 07. Febr. 09 um den Niendorfer Hafen 16 – 21:15 Uhr 1 Auf- und 1 Abbautag Veranstaltungsraum ca. 7.000 m² Zielpublikum: 6.000 Besucher aus den Nachbarorten Veranstaltung entsprach nicht den Erwartungen (Regenwetter)

• • • •

Limitiert auf 65 dB (A) – gemessen auf nächstem Balkon Einvernehmlichkeit mit betroffenen Anwohnern Nachgespräch ohne Beschwerden Besondere Problematik durch Bauleitplanung (Sondergebiet Hafen neben Kurgebiet)

• Anteil Verkauf regionaler Produkte (Ostseefisch) >70% • 20 „Friesenhäuschen“ der TSNT, vorh. Fischverkaufsbuden • Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung durch örtl. Bauhof Müllbehälter für Getrenntsammlung • Mehrweggläser und –flaschen obligatorisch • Mobiltoiletten


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• Auffangparkplatz für Pkw-Anfahrten ausreichend • Anbindung ÖPNV verbesserungsfähig: zu wenig Fahrten Verkehr

Richtung Travemünde und nicht vorh. Anschluss am Bahnhof Timmendorfer Strand • Shuttle wg. geringem Nachfragepotential nicht eingerichtet

Auffangparkplatz

Ausschnitt aus der Flurkarte mit Sondergebiet Hafen und Nähe des Parkplatzes: Östlich des Hafens schließt sich unmittelbar das „Kurgebiet“ an

6.2

Beach-Polo

Ein Event mit überregionaler Ausstrahlung. Potentiell hoher Aufmerksamkeitswert durch Berichterstattung, weil Vorsaison und als Sportart noch relativ unbekannt, hohe Anforderungen an Pferde und Reiter. Kooperation mit Veranstalter Thomas Strunck und Alexander Schwarz.


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Eckdaten

Beschallung

Catering, Ver-und Entsorgung

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• • • • • •

Fr, 01. bis So. 03. Mai um die Seebrücke 16 – 21:15 Uhr Lange Auf- und Abbauzeit, insg. 8 Tage Veranstaltungsraum Strand, VIP-Zelte, Seebrücke ca. 4.000 m² Zielpublikum: 25.000 auch intern. Besucher aus Großstädten Veranstaltung übertraf Erwartungen (gutes Wetter, langes We) Begleitmesse ohne Bezug auf das Event (Präsentation von PKW und Jachten)

• • • •

Limitiert auf 45 dB(A), Zimmerlautstärke, Ansagen etwas lauter Einvernehmlichkeit mit betroffenen Anwohnern und Maritim Beschwerden nur wg. lauter Ansagen Besondere Problematik durch Lautsprecher auf Seebrücke, die weit über Wasser schallen

• Anteil regionaler Produkte im VIP-Catering bereits >60% (!) • Budengastronomie dagegen nur durchschnittlich • Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung durch örtl. Bauhof keine Getrenntsammlung, verantw. ist Zweckverband OH • Mehrweggläser und –flaschen, Mobiltoiletten vorh. • Bewässern des Spielfeldes mit Frischwasser, kann durch Seewasser ersetzt werden

• Ggf. weitere Komprimierung der Auf- und Abbauzeiten prüfen •

Verkehr

• • • •

durch "just-in-time" Fahrten, sofortiges Be- und Entladen, kein Parken von LKWs Anbindung ÖPNV verbesserungsfähig: zu wenig Fahrten Richtung Travemünde und nicht vorh. Anschluss am Bahnhof Timmendorfer Strand (Busse kommen häufig zu spät) Feuchthalten der wassergebundenen Wege bei Trockenheit zur Verminderung von Staubfahnen Ausgabe von Berechtigungsausweisen zur Verhinderung wilden Parkens im Kurpark Schranke an der nördlichen Ausfahrt in Betrieb halten (Ein- und Ausfahrt analog südl. Ausfahrt, Durchfahrt 10 - 18 Uhr) Parken sowie Be- und Entladen im Wurzelbereich der Kiefern im Kurpark problematisch, Grasnabe im Kurpark durch Reifenschlupf und grasende Pferde z.T. beschädigt


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6.3

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Beach-Hockey

Ein Event auch als Werbeveranstaltung für den Hockeysport, Clubcharakter, Treffpunkt der Hockey-Szene, Förderung der Jugendarbeit. Näheres unter www.beachhockey.de 120 Kinder und Jugendliche wurden Turnier begleitend in Camps eingeladen. 2/3 der Mannschaften reisten mit der Bahn an. Kooperation mit der deutschen Knochenmarkspenderdatei. Beschallung im Vorgespräch mit dem örtlichen Eventplaner Herrn Langbehn und dem Veranstalter Herrn Schonhardt verabredet.

Eckdaten

• • • • • •

Sa, 18. bis So. 19. Juli um die Seebrücke 12 – 20:00 Uhr kurze Auf- und Abbauzeit hps. durch Strandmodellierung Veranstaltungsraum Strand, Seebrücke ca. 4.000 m² Zielpublikum: ca. 2000, Urlauber, Besucher aus Großstädten Veranstaltung entsprach Erwartungen (durchwachsenes Wetter) Keine Begleitmesse

Beschallung

• • • •

Limitiert auf Zimmerlautstärke, Verzicht auf Tiefton-Boxen Musik unhörbar an Promenade u. Maritim, auch wg. Westwind Beschwerden nur wg. Radladerverkehr Nur Schiedsrichterpfiffe hörbar


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• Anteil regionaler Produkte in Budengastronomie hoch, durch Catering, Ver-und Entsorgung

Vereinbarung mit Nautic-Club

• Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung durch örtl. Bauhof keine Getrenntsammlung, verantw. ist Zweckverband OH

• Mehrweggläser und –flaschen, Mobiltoiletten vorh. • Auf Bewässern des Spielfeldes konnte verzichtet werden

• Motorkapselung des Radladers wünschenswert • Anbindung ÖPNV verbesserungsfähig: zu wenig Fahrten Rich-

Verkehr

6.4

tung Travemünde und nicht vorh. Anschluss am Bahnhof Timmendorfer Strand (Busse kommen häufig zu spät) • Feuchthalten der wassergebundenen Wege bei Trockenheit zur Verminderung von Staubfahnen • Auf Be- und Entladen im Wurzelbereich der Kiefern im Kurpark wurde verzichtet, keine Beschädigungen der Grasnabe • Hoher Anteil bahnreisender Sportler

Niendorfer Hafentage

Ein um den Fischerei- und Freizeithafen herum orientiertes Event in der Saisonmitte, durch günstiges Wetter und das stimmige Konzept sehr gut besuchtes Open-air-event. Durch Ausrichtung/Einpegelung der Beschallungstechnik keine Vermieterkonflikte.

Eckdaten

• • • • • •

Fr. 31. Juli bis So 2. Aug. 09 um den Niend. Hafen 12 – 22:00 Uhr Kurze, konfliktfreie Auf- und Abbauzeit der Bühne Veranstaltungsraum östl. Wiese am Hafen, ca. 2.000 m² u. Buden Zielpublikum: ca. 5.000, Urlauber, Tagesgäste Veranstaltung übertraf Erwartungen Keine Begleitmesse


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• Wurde im Hoch- und Mitteltonbereich erhöht, im Bassbereich Beschallung

reduziert, dadurch verringerte Schallreichweite • Musik als Stimmungsfaktor wurde nicht beeinträchtigt – im Veranstaltungsbereich laut wahrnehmbar • Frühere Einwender wurden informiert und einbezogen

• Anteil regionaler Produkte in Budengastronomie sehr hoch, Catering, Ver-und Entsorgung

durch großes Fischangebot, aber auch neue Produkte, z.B. aus Sanddorn und heimischem Wild • Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung durch örtl. Bauhof keine Getrenntsammlung, verantw. ist Zweckverband OH • Mehrweggläser und –flaschen, Mobiltoiletten vorh. • Insg. schlüssiges, überzeugendes Regionalcateringkonzept

• Auf- und Abbauverkehr kaum nennenswert über hafenbezoge-

Verkehr

6.5

nem Verkehr • Anbindung ÖPNV verbesserungsfähig: zu wenig Fahrten Richtung Travemünde und nicht vorh. Anschluss am Bahnhof Timmendorfer Strand (Busse kommen häufig zu spät) • Hoher Anteil Fahrrad fahrender Besucher, für die jedoch ein ausgeschilderter Platz zum Anschließen der Räder ausgewiesen werden sollte • Auffangparkplatz im rückwärtigen Bereich gut frequentiert, dadurch kaum Parksuchverkehr

Beachvolleyball-Meisterschaften

Diese Veranstaltung bildet den Höhepunkt des Open-air-Eventprogramms in Timmendorfer Strand, terminlich bewusst auch als Abschlusshöhepunkt der Saison gesetzt. Hauptsponsor „smart“ präsentiert seine Kleinwagen im neuen Kurpark. Hohes Besucherinteresse, voll besetzte Tribünen, bes. am Samstag – trotz des Schauerwetters. Musikalisches Abendprogramm – „N-Joy-Nachtschicht“ am Samstag Abend in Halle (ETC) verlagert, dadurch Lärmminimierung. Zu überdenken wäre, ob nicht auch das Feuerwerk vom Strand zum ETC-Parkplatz verlagert werden könnte (Rückstandsproblematik sich im Wasser lösender Stoffe). Probefahrten des Hauptsponsors verstärken den Parksuchverkehr.


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• Do. 27. – 30. Aug. 09 in eigenem temporären Stadion am Strand Eckdaten

• • • • •

(„center-court“) Höhe Seebrücke 12 – 20:00 Uhr Systembedingt lange Auf- und Abbauzeit der Bühne Einbußen der Strandkorbvermieter wurden kompensiert Zielpublikum: ca. 50.000, Urlauber, Tagesgäste, Fans Rahmenprogramm mit Feuerwerk Präsentation und Probefahrten von Kleinwagen

• Innerhalb der Stadionschüssel, dadurch verringerte SchallBeschallung

reichweite

• Außerhalb des Veranstaltungsbereich weit unterhalb der Grenzwerte

• Auch früher keine Einwender • • Anteil regionaler Produkte in Budengastronomie noch entwickCatering, Ver-und Entsorgung

lungsfähig, regionale Produkte wurden nicht kommuniziert, • Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung durch örtl. Bauhof keine Getrenntsammlung, verantw. ist Zweckverband OH • Mehrweggläser und –flaschen, Mobiltoiletten vorh.


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• Auf- und Abbauverkehr systembedingt hoch, • Anbindung ÖPNV verbesserungsfähig: zu wenig Fahrten Rich-

Verkehr

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tung Travemünde und nicht vorh. Anschluss am Bahnhof Timmendorfer Strand (Busse kommen häufig zu spät) • Für Fahrrad fahrenden Besucher fehlt ein ausgeschilderter Platz zum Anschließen der Räder • Unzureichende Fußwegausschilderung vom Bahnhof zur Seebrücke • Auffangparkplatz im rückwärtigen Bereich bei famila überlastet, dadurch Parksuchverkehr

Zusammenfassung

Die Timmendorfer Strand und Niendorf Tourismus GmbH (TSNT) beauftragte für die Saison 2009 ein Umweltcontrolling für ausgewählte Outdoor-Events. Es handelte sich um eine Aufgabe auf freiwilliger Basis mit dem Ziel, Potentiale für ökologisierte Veranstaltungen genauer als bisher zu erfassen und diese unmittelbar umzusetzen. Folgende Handlungsfelder wurden untersucht und im voranstehenden Bericht dokumentiert: •

Auf- und Abbau (Baustellentätigkeiten, Zuwegung)

Beschallung und Verkehrslärm

Klima- und Energierelevanz (Verbräuche bzw. Einsparung fossiler Energien)

Catering (Eventfood, Biocatering, regionale Produkte)

Besucherverkehr (Parkraumbewirtschaftung, ÖPNV)

Abfallmanagement (beim Aufbau, zum Event, beim Abbau)

Wasser-, Boden-, Luftreinhaltung (Versiegelung, Toiletten, Geschirr)

Die Aufgabenstellung war in diesem Umfang landesweit noch relativ unerprobt, so dass für diese Untersuchung auch Erfahrungen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen – sowie auch die für die Fußball-Westmeisterschaft 2006 entwickelten „green goal“ Kriterien verwendet wurden. Sowohl Verwaltung als auch Selbstverwaltung der Gemeinde Timmendorfer Strand haben das von der Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90-DIE GRÜNEN - FDP initiierte Projekt durch umfassende Informationsbereitstellung unterstützt, wodurch diese Arbeit in der gebotenen Informationsdichte erst möglich wurde.


Umweltcontrolling ausgewählter Open-Air-Events in Timmendorfer Strand

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Einige Hinweise wurden unmittelbar umgesetzt, andere sollen in Abstimmung mit anderen Planungsbeteiligten erörtert werden: •

Als gelöst kann vor allem die Lautsprecher-Beschallung gelten, die mit Beteiligung der Anwohner genau eingepegelt wurde.

Besonderes Augenmerk soll künftig auf die Förderung regionaler Produkte gelegt werden, dies ist unter örtlichen Gastronomen bereits angekommen, künftig soll aber auch bei der Imbiss-Gastronomie dafür geworben werden.

Beim Besucherverkehr bleibt es wichtig, Parksuchverkehr zu vermeiden und einen garantierten Bus-Bahn-Anschluss am Bahnhof zu gewährleisten. Eine verbesserte Fußwegeausschilderung zum Strand ist bereits umgesetzt.

Das Abfallmanagement ist weiterhin verbesserungsfähig, besonders die Mülltrennung ist hinter bereits erreichten Standards zurückgefallen.

Die Ergebnisse des Umweltcontrolling sind als Planungshilfe über den Untersuchungszeitraum 2009 hinaus nutzbar, die TSNT sieht hier eine fortwährende Aufgabe, die weitere Zusammenarbeit ist bereits verabredet.


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