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Der Steuertipp Wie geht eigentlich Krypto?

Sie sind in aller Munde und haben, neben einigen absturzartigen Kursverlusten, eine enorme Wertsteigerung erlebt. Zeit also, sich Krypto aus steuerlicher Sicht anzusehen.

Kryptos sind virtuelle Währungen und beruhen auf der Idee einer nichtstaatlichen Ersatzwährung mit begrenzter Geldmenge. Anders als bei dem Geld, das die Notenbanken unbegrenzt ausgeben können, und bei dem Buchgeld, das die Geschäftsbanken schaffen, erfolgt die Schöpfung neuer Werteinheiten über ein vorbestimmtes mathematisches Verfahren innerhalb eines Computernetzwerks. Dieser Prozess wird als „Mining“ bezeichnet. Die virtuelle Währung an den jeweiligen Stellen und alle bisherigen Transaktionen sind in einer zentralen Datei, der Blockchain, öffentlich einsehbar. Anhand der Stellen ist im Netzwerk jedoch nicht erkennbar, welche Person tatsächlich Inhaber der virtuellen Währung ist. Einmal getätigte Transaktionen sind grundsätzlich irreversibel.

Dies vorausgeschickt gilt steuerlich daher, dass Kryptowährungen eben nicht als Währung angesehen werden und somit die Wertsteigerungen, anders als bei Zinsen und Dividenden, nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Daher kann der mitunter günstigere Steuersatz von 25 % aus der Abgeltungssteuer nicht in Anspruch genommen werden, dafür fallen aber auch sämtliche Werbungskosten nicht unter den Sparer-Pauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 € bei Zusammenveranlagung.

Der Überschuss oder Verlust aus der Veräußerung von Bitcoins führt zu sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, soweit Erwerb und Veräußerung der Bitcoins innerhalb eines Jahres stattfanden. Die meisten Steuerpflichtigen kennen diese Vorschrift bislang nur beim Verkauf eines nicht selbst genutzten Gebäudes im Privatvermögen, dann allerdings mit 10 Jahren zwischen Kauf und Verkauf. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Bitcoins nicht selbst generiert wurden, weil es dann am „Erwerb“ fehlt.

Soweit erworbene Bitcoins als Zahlungsmittel eingesetzt werden, gilt dies als Veräußerung der Bitcoins und führt ebenfalls zu sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Der Wert der im Gegenzug erhaltenen Ware oder Dienstleistung ist als Veräußerungspreis anzusetzen. Die Durchschnittswertmethode ist nicht anzuwenden.

Bei der Ermittlung des Gewinns sind die Anschaffungskosten von dem Veräußerungspreis abzuziehen. Dabei gilt die Verwendungsfiktion, dass zuerst angeschaffte Bitcoins auch zuerst veräußert werden.

Wer sich mit Kryptowährungen beschäftigen möchte, sollte immer auch auf eine detaillierte und präzise Dokumentation setzten, um sowohl die Jahresfrist als auslösendes Ereignis der Besteuerung einerseits und die zutreffende Ermittlung des zu versteuernden Überschusses anderseits vornehmen zu können. Für sämtliche weitere Fragen um diese neue Anlageklasse freuen wir uns als Ihr versierter steuerlicher Berater.

Max Eick, Steuerberater, Telefon 800 71 22 Allgemein

RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht

Arbeitsrecht

RA Tobias Burgmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, www.arbeitsrecht-blankenese.de

RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze

Hobökentwiete 2 a, 22559 Hamburg Telefon 040 / 68 87 79 44 E-Mail: info@lotze-ra.de

Erbrecht • Familienrecht

RA und Notar Maximilian Fischer M.A.

Am Marktplatz 2a 22880 Wedel Telefon 04103 / 6574

Erbrecht • Testamentsvollstreckung

Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de

Kai-Jürgen Aßmann

Rechtsanwalt und Mediator Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Telefon 040 / 210 913 660, www.anwalt-assmann.de

Frederike Borsdorff LL.M., www.btp-recht.de Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) ABC-Straße 38, 20354 Hamburg – auch Hausbesuche Telefon 040 / 605 33 73 10, borsdorff@btp-recht.de

Familienrecht • Scheidungsrecht

RA Ingo Holzhäuser, Fachanwalt für Familienrecht

Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93, E-Mail: info@ familienrecht-blankenese.de, www.familienrecht-blankenese.de

RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de

Grundstück • Vermögensübertragung

Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de

Miet-/Wohnungseigentumsrecht • Immobilienrecht

Immobilienkanzlei Ramm, Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Blankeneser Landstraße 88, 22587 Hamburg Tel. 040 / 87 08 02 92, www.kanzlei-ramm.de

Mietrecht • Wohnungseigentum • Nachbarrecht

Rechtsanwaltskanzlei Jungmann & Kaut

Blankeneser Landstraße 39a, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 55 58, Fax 040 / 866 36 24 www.jungmann-rechtsanwalt.de

Verkehrsrecht

RA Tobias Burgmann

RAe Holzhäuser & Burgmann Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 64 61 71, www.blankenese-kanzlei.de

Kommentar im Februar Wirkt sich eine neue Partnerschaft auf Unterhaltsansprüche aus?

Rechtsanwältin Astrid Weinreich, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, Telefon 86 60 31-0

In der familienrechtlichen Praxis wird häufig die Frage gestellt, ob eine neue Partnerschaft zu einem Verlust von Unterhaltsansprüchen führt.

Die Frage ist insofern berechtigt, als das Zusammenleben in einer verfestigten Lebensgemeinschaft, der in der Praxis am häufigsten vorkommende Verwirkungsgrund von Unterhaltsansprüchen ist. Dem Unterhaltsschuldner sind weitere Unterhaltszahlungen dann nicht mehr zumutbar, wenn die/der Unterhaltsberechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.

Von einer verfestigten Lebensgemeinschaft spricht man einerseits bei einem Zusammenleben in einer sogenannten Unterhaltsgemeinschaft oder andererseits bei einer eheähnlichen Gemeinschaft.

Eine Unterhaltsgemeinschaft ist zu bejahen, wenn der Bedürftige dauerhaft in fester sozialer Verbindung mit einem neuen Partner zusammenlebt, sie gemeinsam wirtschaften und z. B. der haushaltsführende Partner von dem anderen finanziell unterhalten wird. Anhaltspunkte sind insbesondere die Finanzierung des Haushalts oder eines Teils sowie der Wohnung durch den neuen Lebensgefährten, der Kauf oder Bau eines gemeinsamen Eigenheims, ein aus der neuen Verbindung hervorgegangenes Kind, Zusammenleben mit den beiderseitigen Kindern bei ausreichendem Einkommen des neuen Partners für einen gemeinsamen Haushalt. Maßgebend sind stets die Umstände des Einzelfalls. Auf die Dauer der Partnerschaft kommt es in dieser Konstellation nicht an.

Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt hingegen vor, wenn der Berechtigte zu einem neuen Partner eine auf Dauer angelegte Beziehung aufnimmt und das nichteheliche Zusammenleben an die Stelle der Ehe getreten ist. Ein Indiz für eine feste soziale Gemeinschaft ist in der Regel ein gemeinsamer Haushalt. Es kommt jedoch im Gegensatz zur Unterhaltsgemeinschaft maßgeblich auf das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit an. Für die eheähnliche Gemeinschaft wird insofern eine längere Dauer des Zusammenlebens verlangt. Als Mindestdauer wurden von der Rechtsprechung zwei bis drei Jahre angesetzt. Während die wirtschaftliche Lage des neuen Partners im Gegensatz zur Unterhaltsgemeinschaft bei der eheähnlichen Gemeinschaft keine Rolle spielt.

Ist die neue Partnerschaft hingegen noch nicht so gefestigt, dass man von einer eheähnlichen Beziehung sprechen kann und liegt auch keine Unterhaltsgemeinschaft vor, ergibt sich jedoch aus dem Zusammenleben mit dem neuen Partner eine Ersparnis, die den Unterhaltsbedarf mindert. Der bestehende Unterhaltsanspruch kann um diese Ersparnis gekürzt werden.

Ob der Unterhalt durch Verwirkung ganz entfällt oder ein geringerer Bedarf sich auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs auswirkt, sollte daher regelmäßig geprüft werden.

Der Finanztipp Das Mehr-drin-Girokonto

Hamburg und sein Umland haben jede Menge zu bieten, das es zu entdecken gilt. Dabei helfen die HaspaJoker-Girokonten der Hamburger Sparkasse. Denn damit kann an fast jeder Ecke in Hamburg und überall in Deutschland kostenlos Bargeld abgehoben und vom größten Geldautomaten-Netz profitiert werden. Der HaspaJoker ist mehr als ein Girokonto, denn er bietet vielfältige zusätzliche Leistungen an: vom Türöffnungs-Notdienst zum günstigen Festpreis und den Schlüsselfund-Service über weltweiten HandySchutz bis zum Ticket-Shop mit 5 Prozent Rückvergütung sowie Vergünstigungen bei zahlreichen Partnern vor Ort und online.

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Außerdem bieten mehr als 220 regionale Einzelhändler und über 1.000 Online-Shops Rückvergütungen über S-Cashback bei Zahlungen mit Girocard oder Kreditkarte der Sparkasse an. Zu den Partnern gehört zum Beispiel Rindchen‘s Weinkontor. Da lohnt sich der Einkauf besonders, denn HaspaJoker-Kunden genießen das Weinpaket „Sterne des Südens“ mit einem Rabatt von 35 Prozent.

Wer mehr wissen möchte und noch kein HaspaJokerGirokonto hat, schaut einfach online auf haspa.de/ joker oder fragt bei uns oder in einer anderen der 100 Haspa-Filialen nach.

Ich informiere Sie auch gern über weitere Finanzthemen. Sie erreichen mich unter Telefon 040/3579-5047 oder per E-Mail an thomas.sobania@haspa.de.

Thomas Sobania, Filialdirektor Blankenese

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Eick & Partner GbR, Dipl.-Kfm. Eckard Eick und Max Eick, Steuerberater, Unternehmensberatung, Testamentsvollstreckung Harderweg 1, 22549 Hamburg-Osdorf, Telefon 040 / 800 71 22 E-Mail: eick@eick.de, Internet: www.eick.de

Baur Drews Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater

Strübelhorn 7, 22559 Hamburg Telefon 040 / 284 10 07-60, Telefax 040 / 81 16 55 E-Mail: office@bd-partner.de

Hamburger Steuerberatungsgesellschaft mbH

Carola Gerhardt und Claudia Bahr, Steuerberaterinnen Sülldorfer Kirchenweg 2a, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 60 13-0, www.steuerberater-hamburg.de

Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Blankeneser Bahnhofstraße 37, 22587 Hamburg, Telefon 040 / 81 51 11, Fax 040 / 81 51 71 E-Mail: info@steuer-voss.de, www.steuer-voss.de

Der Sachverständige §

Ingenieurbüro Weisser, von der IHK Kiel öffentlich bestellt und vereidigt Sachverständige für KFZ-Schäden und Bewertungen, Havarien und Kaufberatungen für Boote und Yachten, Schwimmfähigkeitszeugnisse Mühlenstraße 25, 22880 Wedel, Tel. 04103 / 91 2000, www.weisser.com