freeride safety - concept book

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SITUATIONSBESTIMMUNG | recherche | STATISTIKEN MENSCHEN | BERG | TOURISMUs | UNFALLPRÄVENTION Ökologie | BEREITSCHAFT | WISSEN | BERG | ATMEN WISSENSBESCHAFFUNG | ZUGANG | AKTUALITÄT | ort SOZIALER FAKTOR | FREIHEIT | RISIKO | BEWUSSTSEIN EIGENVERANTWORTUNG | AUSRÜSTUNG | GESPRÄCH prozess | SIGNALÄSTHETIK | SERViCEEINRICHTUNGEN WIRTSCHAFT | erziehung | VERZICHTSBEREITSCHAFT GLETSCHERSChWUND | Wetter | anreise | lösung tiefschnee | orientierung | WIND | verbot | freizeit erfahrung | zweifel | gleiten | urlaub | panorama daten | gebirge | selbsteinschätzung | warten spuren | unfÄlle | kameraden | natur | SELBSTMorD grenzen | lawine | trÄumE | spass | sicherheit Errossion | vegetationen | verdecken | gelände himmelsrichtungen | WAHRNEHMUNG | bindung kristall | gewissen | TEMPERATUR | schneereich langweiligkeit | waldschaden | TOD | albtraum skihaserl | schneebrett | KLIMA | Sonne | heimat piepser | verdecken | ALKOHOL | geschwindigkeit SKIRAUM | brennen | AUFSTIEG | schützen | WARTEN ERLEBEN | system | adrenalin | abstrakt | strategie gefahr | information | hilfe | KÄLTE | hangneigung



EINLEITUNG

MATERIAL

UMFRAGE

IDEEN

Folgerung


EINLEI


ITUNG


ANFANG


gung der Skiliftbetreiber, weiterhin möglichst viele Touristen auf die Berge befördern zu können, ohne dem wahren Grund der Unfälle nachzugehen. Zudem lag eine Wettbewerbsbedingung darin, dass keine aufklärerische Arbeit im Vorfeld bzw. außerhalb des Skigebietes erwünscht sei. Somit war die Wettbewerbsausschreibung für uns nicht länger akzeptabel – von nun an galt es, eine Strategie zu ent­ wickeln, wie man langfristig eine positive Veränderung im Verhalten und Bewusstsein der Bergtouristen, erreichen kann. Das führte schlussendlich dazu, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema immer komplexer wurde. Ein gemeinsamer Nenner und entspre­ chende Motivation waren schwer zu finden, letztendlich aber doch zu erkennen.

Ausgangspunkt unseres Projektes war ein Studentenwettbewerb

zum Thema »Freeride Safety«, ausgeschrieben von der Seilbahn­

gesellschaft Silvretta Nova. Die steigende Zahl der tödlich verun­

glückten Freerider war Anlass, das bestehende Leit- und Informati­

onssystem in diesem Skigebiet zu überarbeiten. Rudi Baur, der für

seine innovativen und unkonventionellen Informationssysteme be­

kannt ist, gab bei der Eröffnungsrede zum Wettbewerb bereits er­

ste Hinweise, wie ein modernes Leit- und Warnsystem im Skigebiet

aussehen könnte. Konzeptionelle Überlegungen führten uns zu dem

Entschluss, keine konventionellen Warn- und Hinweisschilder zu

entwerfen bzw. die bereits bestehenden formal zu überarbeiten. Di­

es wäre unserer Meinung nach lediglich eine bequeme Rechtferti-


MATE


ERIAL


BERG ALS BERG


G WAHRNEHMEN


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Kein Berg gleicht dem anderen: auch wer mit »sei­ nem«  Berg auf höchster Stufe vertraut ist, kann diese Erfahrung nicht ohne weiteres auf andere Berge übertragen. Wissen über Gelände­formen, im Winter als auch im Sommer, ist eine essentielle Grundvoraussetzung für risikoarme Bewegung im freien Skiraum.


Die SpaSSgesellschaft gedenkt


gedenkt ihrer gefallenen Kameraden.

TEXT von CHRISTIAN SAEHRENDT, taz Nr. 6633 vom 22.12.2001


In früheren Jahrhunderten gab es kaum jemanden, der die Alpen freiwillig besuchte. Die Bergwelt galt Reisenden als schrecklicher Anblick eines wü­ sten und menschenleeren Raumes. Bei Pass­ überquerungen war es noch üblich, die Kutschen­ fenster zu verhängen, damit niemand die Ödnis von Fels und Eis sehen musste. Wem es heute noch ähnlich geht, wer als Bewohner des dicht besiedelten Flachlandes immer eine U-Bahn-Station oder eine Pommesbude in Sichtweite haben muss und nichts stärker fürchtet als den Horror Vacui einer menschenleeren Landschaft, der ist in den Alpen am richtigen Ort. Hier lässt sich die grandiose Berglandschaft aus der sicheren Position städt-is­ cher Infrastruktur und in Begleitung vertrauter Menschenmassen erleben, wozu allerdings ein Besuch zur Hochsaison empfohlen wird …

TEXT von CHRISTIAN SAEHRENDT, taz Nr. 6633 vom 22.12.2001


statistik austria

N채chtigungen im Winterhalbjahr 2001/02

56 260 000


RISIKO

GEFAHRen VORSICHT


natur Mensch

VERhältnisse verhalten

NACH »3x3 lawinen« AUTOR: Werner munter, ISBN: 3763320601


25% DES WELTTOURISMUS konzentiert sich


auf Den ALPENraum

http://www.berge2002.ch/exp/enc/people/economy/tourism.html


bei. Dabei fällt unter die Kategorie Meteorologie vor allem der Ein­ fluss des Neuschnees (zusätzliche Auflast auf die Altschneedecke),

Praktiker nicht unmittelbar anwendbar ist.

perioden 1997 bis 2000 analysiert und mit der Reduktionsmethode ausgewertet wurden, ergab, dass sich nur bei 44 der 69 Unfälle ein »Stop« ergeben hätte, d.h. hätte man sich alleine auf die Redukti­ onsformel verlassen, wäre man in 37% der Fälle falsch gelegen. Die­ se Erkenntnisse scheinen also die oben angeführten Kritikpunkte zu bestätigen, dass man nämlich mit Hilfe topographischer Fak­ toren alleine keine zielführende Einschätzung der Lawinen­gefahr vornehmen kann. Auch wenn in die Formel die Gefahrenstufen aus dem Lagebericht einfließen und darin die Faktoren Meteorologie und Schneedecke entsprechend gewürdigt sind, ist dies insofern

zu entwicklen, die dem Tourengeher eine einfache Beurteilung der

Lawinengefahr ermöglichen soll. Kern dieser Methode ist die Re­

duktionsformel, die lediglich die Gefahrenstufe (Gst) aus dem Lage­

bericht sowie die topographischen Parameter Hangneigung und

Exposition beinhaltet. Das akzeptierte Risiko wird aus Gefahrenpo­

tential/Reduktionsfaktor berechnet, wobei das Gefahrenpotential

aus 2Gst und die Reduktionsfaktoren (RF) aus Hangneigung und

Exposition abgeleitet werden; diese sind um so höher je flacher der

Hang bzw. je weiter man vom Expositionsbereich NW-NE entfernt

ist. Das akzeptierte Restrisiko wurde von Munter mit 1 festgesetzt.

im Schattsektor (häu­fig schlechtes Schneedecken­fundament mit

leicht erkärt: einerseits befinden sich die meisten Gefahrenstellen

Warum eine Formel? Die Idee, die dieser Formel zugrunde liegt, ist

Studie (Zobl u. Ladstätter, 2001), bei der 69 Unfälle aus den Winter­

Situation hat Munter im Jahre 1997 dazu veranlasst, eine Methode

.

den Eindruck erweckt, man hätte nun endlich eine einfache und für

Die einfache Methode bleibt unsicher Wenn die Reduktionsmethode

im betreffenden Gebiet widerspiegeln kann

nicht ausreichend, weil ja der Lagebericht nicht die lokale Situation

Windrichtung (Schneever­frachtung). Eine kürzlich veröffentlichte

Die Reduktionsmethode nach Werner Munter Diese unbefriedigende

der Temperatur (z.B. Setzung) sowie der Windgeschwindigkeit und

m

dass diese zu theoretisch seien und das vermittelte Wissen für den

e

oft nicht angenommen, mit der »teils berechtigten« Begründung,

r

Maße die Faktoren­gruppen Meteorologie und Schneedeckenaufbau

fangen. Einschlägige Lawinenkurse werden von den Freizeitsportlern e

l

sportler die Beurteilung der Lawinengefahr ein schwieriges Unter­ h

nicht nur die topogra­­phischen Faktoren sondern in viel wesent­

ihr Vergnügen suchen, zum anderen ist jedoch für viele Winter­ c

heiten dar; denn zur Entstehung von Schnee­brett­lawinen tragen

Zahl an Erholungssuchenden, die abseits des gesicherten Skiraumes

i

Kritik an der Reduktionsmethode Munters Überlegungen stellen eine zu weitgehende Vereinfachung der tatsächlichen Gegeben­

Lawinenkurse – zu theoretisch Zum einen gibt es heute eine große

Beurteilung der Lawinengefahr


so muss davor nur eindringlich gewarnt werden. Da die Reduktions­ formel aufgrund Nichtberücksichtigung wichtiger schneekund­ licher und meteorologischer Faktoren wesentliche Lücken aufweist, kann sie als Entscheidungshilfe bei der Tourenplanung nur bedingt herangezogen werden. Der Tourengeher (und natürlich insbeson­ dere der Bergführer) hat auch weiterhin alle anderen Informationen einzuholen und diese – gemeinsam mit seiner Erfahrung – auf jeder

ist. Ein Verzicht auf das Befahren von steilen, nach Norden gerich­

teten Hängen kann also sicher zu einer Verringerung des Risikos

beitragen; allerdings waren diese Tatsachen auch schon bisher be­

kannt, und es stellt sich die Frage, warum man zu dieser Beurtei­

lung eine Formel benötigt – verantwortungsbewusste Tourengeher

haben in kritischen Zeiträumen diese Gebiete auch in der Vergan­

genheit (ohne Benutzung einer Formel) gemieden. Tour entsprechend zu würdigen.

jedermann anwendbare Methode zur Beurteilung der Lawinen­gefahr,

lichkeit für einen Lawinenanriss umso größer, je steiler der Hang

Schwach­schichten aus Tiefenreif), anderseits wird die Wahrschein­

aus einem Text von Peter Höller, Bundesamt u. Forschungs­zentrum für Walda


POPULÄRE IRRTÜMER Wenig Schnee bedeutet nur geringe Lawinengefahr | Bei tiefen Temperaturen gibt es keine Lawinen | Wald schützt vor Lawinen | Vorhandene Spuren garantieren Lawinensicherheit In einem kurzen Hang kann nicht viel passieren | Der Neuschnee hat sich nach 2 zwei bis drei Tagen gesetzt und ist tragfähig | Rauher Untergrund oder Bodenunebenheiten verankern die Schneedecke | »Wumm«-Geräusche sind Setzungsgeräusche.

http://www.vol.at/Pubs/Snowboard/boardersworldNACH


Die vermehrte Haftung gilt nur für die bodennahe Schicht. Ein ein­ geschneiter Oberflächenreif oder eine Harschschicht sind ideale Gleitschichten in der Schneedecke. »WUMM«GERÄUSCHE SIND SETZUNGSGERÄUSCHE = FALSCH!!! Sie sind Ausdruck hoher Labilität in der Schneedecke. Während in der Ebene keine Gefahr droht, kommt es in wenig geneigten Hängen zu Schneebrettabgängen. Weiters ist zu bedenken, dass sich der Schnee in der Lawine stark verän­ dert. Lockerer Pulverschnee kann z.B. zu festem, betonähnlichen Pressschnee werden.

bodennahe Schwimmschneeschicht. »BEI TIEFEN TEMPERATUREN

GIBT ES KEINE LAWINEN« = FALSCH!!! Dieser Spruch gilt nur dann,

wenn nach tageszeitlicher Aufweichung die Schneedecke in der

Nacht wieder abgekühlt wird. Im Hochwinter (>-10°C) unterbinden

tiefe Temperaturen die Setzung und Ver­festigung. Spannungen

bleiben in der Schneedecke erhalten. »WALD SCHÜTZT VOR LAWINEN« =

FALSCH!!! Dies gilt nur für dicht bestockten Fichtenwald. Bannwäl­

der schützen Siedlungen und Tallagen vor Lawinenkatastrophen,

aber nicht den Snowboarder vor Schneebrettlawinen. (Aufge­

lockerter Wald, z.B. ein Lärchenwald, vermittelt ein trügerisches Si­

cherheitsgefühl) »VORHANDENE SPUREN GARANTIEREN LAWINENSI-

dung zur Altschnee­decke erfolgt langsamer. »RAUHER UNTERGRUND ODER BODENUNEBENHEITEN VERANKERN DIE SCHNEEDECKE« = FALSCH!!!

armen und kalten Wintern bildet sich in der Schneedecke eine labile,

Strahlungsabhängig. Der Vorgang beginnt oberflächlich, die Bin­

Schneebrett mit den Ausmassen von 15 x 29 x 0,4 m wiegt je nach

eine große Rolle. Leider endet der Irrtum häufig tödlich. Die Erfah­

FALSCH!!! Die Setzung und Verfestigung ist meist Temperatur- und

wort lautet: »A Schaffl voll Schnee kann dir's Lebe nehm.« Ein

erfolgreich. Beim Tiefschneefahren spielt »Versuch und Irrtum«

werden. Die häufigsten Irrtümer sind dabei: »WENIG SCHNEE BEDEU-

Schwünge zieht, werden oft unterschätzt. Ein Vorarlberger Sprich­

Schneefläche gleichzeitig ab. Daher sind Fluchtversuche nur selten

TET NUR GERINGE LAWINENGEFAHR« = FALSCH!!! Gerade in schnee­

VIEL PASSIEREN« = FALSCH!! Kurze Hänge, in denen man nur 3–4

Lockerschneelawine bricht bei der Schneebrettlawine eine größere

Schneebeschaffenheit zwischen 20 und 40 t. »DER NEUSCHNEE HAT

derungen in der Schneedecke. »IN EINEM KURZEN HANG KANN NICHT

selbst ausgelöst. Im Unterschied zum punktförmigen Anbruch einer

SICH NACH ZWEI BIS DREI TAGEN GESETZT UND IST TRAGFÄHIG« =

Wettereinflüsse, z.B. die Temperatur. Dadurch kommt es zu Verän­

Großlawine erfasst. Meist hat die erfasste Person das Schneebrett

kann auch in Zukunft nicht durch technische Hilfsmittel ersetzt

erst beim 70. oder beim 80. ausgelöst wurde. Häufig ändern sich

jahrzehntelang halten. Der Snowboarder wird selten von einer

rung und das »Gespür« für die Natur und die eigene Sicherheit

CHERHEIT« = FALSCH!!! Es kommt nicht selten vor, dass die Lawine

Zahlreiche Irrtümer konnten sich als »falsche Lawinenweisheiten«


째 +1


Die Wintertemperatur im Ostalpenraum hat sich seit 1880 um mehr als 1°C erhöht. Die Niederschläge, ins­ besondere auf der Alpennordseite, sind angestie­ gen. In höheren Lagen ist mit mehr Schnee zu rech­ nen, da trotz Erwärmung die Wintertemperaturen dort nicht den Gefrierpunkt überschreiten werden. Mehr Verdunstung durch höhere Temperaturen und mehr Feuchte vom Atlantik lassen mehr Schnee er­ warten, wodurch das Lawinenrisiko erhöht wird.

GREENPEACE ÖSTERREICH: KLIMAWANDEL UND LAWINEN


VORAUSGESETZT

Präambel: Die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Slowenische Republik, das Fürstentum Liechtenstein, die Republik Österreich, die Schweizerische Eidgenossenschaft sowie die Europä­ ische Union – im Bewusstsein, dass die Alpen einer der grössten zu- sammenhängenden Naturräume Europas und ein durch seine spezifische und vielfältige Natur, Kultur und Geschichte ausgezeichneter Lebens-, Wirtschafts-, Kultur- und Erholungsraum im Herzen Europas sind, an dem zahlreiche Völker und Länder teilhaben, in der Erkenntnis, dass die Alpen Lebens- und Wirtschaftsraum für die einheimische Bevölkerung sind und auch grösste Bedeutung für ausseralpine Gebiete haben, unter anderem als Träger bedeutender Verkehrswege, in Anerkennung der Tatsache, dass die Alpen unverzichtbarer Rückzugs- und Lebensraum vieler gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sind, im Bewusstsein der grossen Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen, den naturräumlichen Gegebenheiten, der Besiedlung, der Land- und Forstwirtschaft, dem Stand und der Entwicklung der Wirtschaft, der Verkehrsbelastung sowie der Art und Intensität der touristischen Nutzung, in Kenntnis der Tatsache, dass die ständig wachsende Beanspruchung durch den Menschen den Alpenraum und seine ökologischen Funktionen in zuneh­ menden Masse gefährdet und dass Schäden nicht oder nur mit hohem Aufwand, beträchtlichen Kosten und in der Regel nur in grossen Zeiträu­ men behoben werden können, in der Überzeugung, dass wirtschaftliche Interessen mit den ökologischen Erfordernissen in Einklang gebracht werden müssen – sind im Gefolge der Ergebnisse der ersten Alpenkonferenz der Umweltminister vom 9. bis 11. Oktober 1989 in Berchtesgaden wie folgt übereingekommen Artikel 1: Anwendungsbereich 1. Gegenstand dieses Übereinkommens ist das Gebiet der Alpen, wie es in der An­ lage beschrieben und dargestellt ist. 2. Jede Vertragspartei kann bei der Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsur­ kunde oder jederzeit danach eine an die Republik Österreich als Verwahrer gerichtete Erklärung die Anwendung diese Übereinkommens auf weitere Teile ihres Hoheitsgebiets erstrecken, sofern dies für die Vollziehung der Bestimmungen dieses Übereinkommens als erforderlich an­ gesehen wird. 3. Jede nach Absatz 2 abgegebene Erklärung kann in Bezug auf jedes darin genannte Hoheitsgebiet durch eine an den Verwah­ rer gerichtete Notifikation zurückgenommen werden. Die Zurücknahme wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von sechs Monaten nach Eingang der Notifikation beim Verwahrer folgt Artikel 2: Allgemeine Verpflichtungen 1. Die Vertragsparteien stellen unter Beachtung des Vorsorge-, des Verursacher- und des Kooperationsprinzips eine ganzheitliche Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen aller Alpenstaaten, ihrer alpinen Regionen sowie der Europäischen Union unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen sicher. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für den Alpenraum wird verstärkt sowie räumlich und fachlich erweitert 2. Zur Erreichung des in Absatz 1 genannten Zieles werden die Vertrags­ parteien geeignete Maßnahmen insbesondere auf folgenden Gebieten ergreifen: (a) Bevölkerung und Kultur - mit dem Ziel der Achtung, Erhal­ tung und Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Eigenständigkeit der ansässigen Bevölkerung und der Sicherstellung ihrer Lebens­ grundlagen, namentlich der umweltverträglichen Besiedlung und wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Förderung des gegenseitigen Ver­ ständnisses und partnerschaftlichen Verhaltens zwischen alpiner und außeralpiner Bevölkerung a.Raumplanung - mit dem Ziel der Sicherung einer sparsamen und rationellen Nutzung und einer gesunden, harmonischen Entwicklung des Gesamtraumes unter besonderer Beachtung der Naturgefahren, der Vermeidung von Über- und Unternutzungen sowie der Erhaltung oder Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen durch umfassende Klärung und Abwägung der Nutzungsansprüche, vorausschauende integrale Planung und Abstimmung der daraus resultie­ renden Maßnahmen b. Luftreinhaltung – mit dem Ziel der drastischen Verminderung von Schadstoffemissionen und -belastungen im Alpen­ raum und der Schadstoffverfrachtung von außen, auf ein Maß, das für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht schädlich ist c. Bodenschutz - mit dem Ziel der Verminderung der quantitativen und qualitativen Bodenbeeinträchtigungen, insbesondere durch Anwendung bodenschonender land- und forstwirtschaftlicher Produktionsverfahren, sparsamen Umgang mit Grund und Boden, Eindämmung von Erosion sowie Beschrän­ kung und Versiegelung von Böden d. Wasserhaushalt - mit dem Ziel, gesunde Wassersysteme zu erhalten oder wiederherzustellen, insbeson­ dere durch die Reinhaltung der Gewässer, durch naturnahen Wasserbau und durch eine Nutzung der Wasserkraft, die die Interessen der ansäs­ sigen Bevölkerung und das Interesse an der Erhaltung der Umwelt gleichermaßen berücksichtigt e. Naturschutz und Landschaftspflege – mit dem Ziel, Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, daß die Funktionsfähigkeit der Ökosy­ steme, die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Leistungsfähig­ keit der Naturgüter sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit dauerhaft gesichert werden f. Berglandwirtschaft - mit dem Ziel, im Interesse der Allgemeinheit die Bewirtschaftung der traditionellen Kulturlandschaften und eine standort­ gerechte, umweltverträgliche Landwirtschaft zu erhalten und unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen zu fördern g. Bergwald - mit dem Ziel Erhaltung, Stärkung und Wieder herstellung der Waldfunktionen, insbesondere der Schutzfunktionen durch Verbesse­ rung der Widerstandskraft der Waldökosysteme, namentlich mittels einer naturnahen Waldbewirtschaftung und durch die Verhinderung wald­ schädigender Nutzungen unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen im Alpenraum h. Tourismus und Freizeit - mit dem Ziel, unter Einschränkung umweltschädigender Aktivitäten, die touristischen und Freizeitaktivitäten mit den ökologischen und sozialen Erfor­ dernissen in Einklang zu bringen, insbesondere durch Festlegung von Ruhezonen i. Verkehr - mit dem Ziel, Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß zu senken, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume er­ träglich ist, unter anderem durch eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs, auf die Schiene, vor allem durch die Schaffung geeigneter Infrastrukturen und marktkonformer Anreize, ohne Diskriminierung aus Gründen der Nationalität j. Energie - mit dem Ziel, eine natur- und landschaftsschonende sowie umweltverträgliche Erzeugung, Verteilung und Nutzung der Ener gie durchzusetzen und en­ rgieeinsparende Maßnahmen zu fördern k. Abfallwirtschaft - mit dem Ziel, unter besonderer Berücksichtigung der Abfallvermeidung eine den besonderen topographischen, geologischen und klimatischen Bedürfnissen des Alpenraumes angepaßte Abfallerfassung, -verwertung und -entsorgung sicherzustellen 1.Die Vertragsparteien vereinbaren Protokolle, in denen Einzelheiten zur Durchführung dieses Übereinkommens festgelegt werden Artikel 3: Forschung und systematische Beobachtung Die Vertragsparteien vereinbaren, auf den in Artikel 2 genannten Ge­ bieten a) Forschungsarbeiten und wissenschaftliche Bewertungen durchzuführen und dabei zusammenzuarbeiten b) gemeinsame oder einan­ der ergänzende Programme zur systematischen Beobachtung zu entwickeln c) Forschung und Beobachtung sowie die dazugehörige Datener­ fassung zu harmonisieren Artikel 4: Zusammenarbeit im rechtlichen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Bereich 1. Die Vertragsparteien erleichtern und fördern den Austausch rechtlicher, wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und technischer Informationen, die für dieses Übereinkommen erheblich sind 2. Die Vertragsparteien informieren einander zur größtmöglichen Berücksichtigung grenzüberschrei­ tender und regionaler Erfordernisse über geplante, juristisch oder wirtschaftliche Maßnahmen, von denen besondere Auswirkungen auf den Alpenraum oder Teile desselben zu erwarten sind 3. Die Vertragsparteien arbeiten mit internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Organi­ sationen soweit erforderlich zusammen, um das Übereinkommen und die Protokolle, deren Vertragspartei sie sind, wirksam durchzuführen 4. Die Vertragsparteien sorgen in geeigneter Weise für eine regelmäßige Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse von Forschungen, Be­ obachtungen und getroffene Maßnahmen 5. Die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus diesem Übereinkommen im Informationsbereich gel­ ten vorbehaltlich der nationalen Gesetze über die Vertraulichkeit. Vertraulich bezeichnete Informationen müssen als solche behandelt werden Artikel 5: Konferenz der Vertragsparteien (Alpenkonferenz) 1.Die gemeinsamen Anliegen der Vertragsparteien und ihre Zusammenarbeit sind Gegenstand regelmäßig stattfindender Tagungen der Konferenz der Vertragsparteien (Alpenkonferenz). Die erste Tagung der Alpenkonfe­


renz wird spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens durch eine einvernehmlich zu bestimmende Vertragspartei einberu­ fen 2. Danach finden in der Regel alle zwei Jahre ordentliche Tagungen der Alpenkonferenz bei der Vertragspartei statt, die den Vorsitz führt. Vorsitz und Sitz wechseln nach jeder ordentlichen Tagung der Alpenkonferenz. Beides wird von der Alpenkonferenz festgelegt 3. Die vorsitz­ führende Vertragspartei schlägt jeweils die Tagesordnung für die Tagung der Alpenkonferenz vor. Jede Vertragspartei hat das Recht, weitere Punkte auf die Tagesordnung setzen zu lassen 4. Die Vertragsparteien übermitteln der Alpenkonferenz Informationen über die von ihnen zur Durchführung dieses Übereinkommens und der Protokolle, deren Vertragspartei sie sind, getroffenen Maßnahmen, vorbehaltlich der nationalen Gesetze über die Vertraulichkeit 5. Die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisation, der Europarat sowie jeder europäische Staat können auf den Tagungen der Alpenkonferenz als Beobachter teilnehmen. Das gleiche gilt für grenzüberschreitende Zusammenschlüsse alpiner Gebiets­ körperschaften. Die Alpenkonferenz kann außerdem einschlägig tätige internationale nichtstaatliche Organisationen als Beobachter zulassen 6. Eine außerordentliche Tagung der Alpenkonferenz findet satt, wenn sie von ihr beschlossen oder wenn es zwischen zwei Tagungen von einem Drittel der Vertragsparteien bei der vorsitzführenden Vertragspartei schriftlich beantragt wird Artikel 6: Aufgaben der Alpenkonferenz Die Alpenkonferenz prüft auf ihren Tagungen die Durchführung des Übereinkommens sowie der Protokolle samt Anlagen und nimmt auf ihren Tagungen insbesondere folgende Aufgaben wahr: (a) Sie beschließt Änderungen des Übereinkommens im Rahmen des Verfahrens des Artikels 10 (b) Sie beschließt Protokolle und deren Anlagen sowie deren Änderungen im Rahmen des Verfahrens des Artikels 11 (c) Sie beschließt ihre Geschäftsordnung (d) Sie trifft die notwendigen finanziellen Entscheidungen (e) Sie beschließt die Einrichtung von zur Durchführung des Über­ einkommens für notwendig erachteten Arbeitsgruppen (f) Sie nimmt die Auswertung wissenschaftlicher Informationen zur Kenntnis (g) Sie be­ schließt oder empfiehlt Maßnahmen zur Verwirklichung der in Artikel 3 und Artikel 4 vorgesehenen Ziele, legt Form, Gegenstand und Zeitab­ stände für die Übermittlung der nach Artikel 5 Absatz 4 vorzulegenden Informationen fest und nimmt diese Informationen sowie die von den Arbeitsgruppen vorgelegten Berichte zur Kenntnis (h) Sie stellt die Durchführung der notwendigen Sekretariatsarbeiten sicher Artikel 7: BeschluSSfassung in der Alpenkonferenz 1. Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, faßt die Alpenkonferenz ihre Beschlüsse mit Ein­ stimmigkeit. Sind hinsichtlich der in Artikel 6 lit. c), f) und g) genannten Aufgaben alle Bemühungen um eine Einstimmigkeit erschöpft und stellt der Vorsitzende dies ausdrücklich fest, so wird der Beschluß mit Dreiviertelmehrheit der auf der Sitzung anwesenden und abstimmenden Vertragsparteien gefaßt 2. In der Alpenkonferenz hat jede Vertragspartei eine Stimme. In ihrem Zuständigkeitsbereich übt die Europäische Uni­ on ihr Stimmrecht mit einer Stimmenzahl aus, die der Anzahl ihrer Mitgliedstaaten entspricht, die Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind; die Europäische Union übt ihr Stimmrecht nicht aus, wenn die betreffenden Mitgliedsstaaten ihr Stimmrecht ausüben Artikel 8: Ständiger AusschuSS 1. Ein ständiger Ausschuß der Alpenkonferenz, der aus den Delegierten der Vertragsparteien besteht, wird als ausführendes Organ eingerichtet 2. Unterzeichnerstaaten, welche die Konvention noch nicht ratifiziert haben, haben in den Sitzungen des Ständigen Aus­ schusses Beobachterstatus. Dieser kann darüber hinaus jedem Alpenstaat, der diese Konvention noch nicht unterzeichnet hat, auf Antrag ge­ währt werden 3. Der Ständige Ausschuß beschließt seine Geschäftsordnung 4. Der Ständige Ausschuß bestimmt außerdem über die Modali­ täten der allfälligen Teilnahme von Vertretern staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen an seine Sitzungen 5. Die in der Alpenkonferenz vorsitzführende Vertragspartei stellt den Vorsitz im Ständigen Ausschuß 6. Der Ständige Ausschuß nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) er sichtet die von den Vertragsparteien übermittelten Informationen gemäß Artikel 5, Absatz 4 zur Berichterstattung an die Alpenkon­ ferenz b) er sammelt und bewertet Unterlagen im Hinblick auf die Durchführung des Übereinkommens sowie der Protokolle samt Anlagen und legt sie der Alpenkonferenz gemäß Artikel 6 zur Überprüfung vor c) er unterrichtet die Alpenkonferenz über die Durchführung ihrer Beschlüsse d) er bereitet inhaltlich die Tagungen der Alpenkonferenz vor und kann Tagesordnungspunkte sowie sonstige Maßnahmen betreffend die Durchführung des Übereinkommens und seiner Protokolle vorschlagen e) er setzt entsprechend Artikel, lit. e) Arbeitsgruppen für die Erarbei­ tung von Protokollen und Empfehlungen ein und koordiniert deren Tätigkeit f) er überprüft und harmoniert Inhalte von Protokollentwürfen un­ ter ganzheitlichen Aspekten und schlägt sie der Alpenkonferenz vor g) er schlägt Maßnahmen und Empfehlungen zur Verwirklichung der in dem Übereinkommen und den Protokollen enthaltenen Ziele der Alpenkonferenz vor 7. Die Beschlußfasung im Ständigen Ausschuß erfolgt ent­ sprechend den Bestimmungen des Artikels 7 Artikel 9: Sekretariat Die Alpenkonferenz kann die Errichtung eines ständigen Sekretariates mit Einstimmigkeit beschließen Artikel 10: Änderungen des Übereinkommens Jede Vertragspartei kann der in der Alpenkonferenz vorsitzführen­ den Vertragspartei Vorschläge für Änderungen dieses Übereinkommens unterbreiten. Solche Vorschläge werden von der in der Alpenkonfe­ renz vorsitzführenden Vertragspartei mindestens sechs Monate vor Beginn der Tagung der Alpenkonferenz, die sich mit ihnen befassen wird, den Vertragsparteien und Unterzeichnerstaaten übermittelt. Die Änderungen des Übereinkommens treten gemäß Absatz (2), (3) und (4) des Ar­ tikels 12 in Kraft Artikel 11: Protokolle und ihre Änderung 1. Protokollentwürfe im Sinne des Artikels 2, Absatz 3 werden von der in der Alpen­ konferenz vorsitzführenden Vertragspartei mindestens sechs Monate vor Beginn der Tagung der Alpenkonferenz, die sich mit ihnen befassen wird, den Vertragsparteien und Unterzeichnerstaaten übermittelt 2. Die von der Alpenkonferenz beschlossenen Protokolle werden anläßlich ih­ rer Tagungen oder danach beim Verwahrer unterzeichnet. Sie treten für diejenigen Vertragsparteien in Kraft, die sie ratifiziert, angenommen oder genehmigt haben. Für das Inkrafttreten eines Protokolls sind mindestens drei Ratifikationen, Annahmen oder Genehmigungen erforder­ lich. Die betreffenden Urkunden werden bei der Republik Österreich als Verwahrer hinterlegt 3. Soweit im Protokoll nichts anderes vorgesehen ist, gelten für das Inkrafttreten und die Kündigung eines Protokolls die Artikel 10, 13 und 14 sinngemäß 4. Für Änderungen der Protokolle gel­ ten entsprechend die Absätze 1 bis 3 Artikel 12: Unterzeichnung und Ratifizierung 1. Dieses Übereinkommen liegt ab dem 7. November 1991 bei der Republik Österreich als Verwahrer zur Unterzeichnung auf. 2. Das Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmi­ gung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt 3. Das Übereinkommen tritt drei Monate nach dem Tag in Kraft, nachdem drei Staaten ihre Zustimmung gemäß Absatz 2 ausgedrückt haben, durch das Übereinkommen gebunden zu sein 4. Für jeden Unterzeichnerstaat, der später seine Zustimmung gemäß Absatz 2 ausdrückt, durch das Übereinkommen gebunden zu sein, tritt es drei Monate nach Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde in Kraft Artikel 13: Kündigung 1. Jede Ver­ tragspartei kann dieses Übereinkommen jederzeit durch eine an den Verwahrer gerichtete Notifikation kündigen 2. Die Kündigung wird am er­ sten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von sechs Monaten nach Eingang der Notifikation beim Verwahrer folgt Artikel 14: Notifikation Der Verwahrer notifiziert den Vertragsparteien und Unterzeichnerstaaten •jede Unterzeichnung •jede Hinterlegung einer Ratifi­ kations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde •jeden Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Übereinkommens nach Artikel 12 •jede nach Arti­ kel 1 Absätze 2 und 3 abgegebene Erklärung •jede nach Artikel 13 vorgenommene Notifikation und den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirk­ sam wird. Zu Urkunde dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommen unterschrieben. Geschehen zu Salzburg am 7. November 1991 in deutscher, französischer, italienischer und slowenischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen ver­ bindlich ist, in einer Urschrift, die im Staatsarchiv der Republik Österreich hinterlegt wird. Der Verwahrer übermittelt den Unterzeichner­ staaten beglaubigt Abschriften.

http://www.ALPENKONVENTION.ORG


g r undlawine Schneebrett ckerschnee Fliesslawine lawin e O neBo denlawine rockens wine Nasss lawine Tallaw Hanglawine st r op h enlawine S kifa h r e Schneegr ne Schneeb ckerschnee Fliesslawine OberlawB ne

Lawinenform = Bewegungsart + Lage der Gleitschicht + Feuchtigkeit + Form der Bahn + L채nge der B

Lawinengef


undlawine ett Lonee lawine liesslawineStaubOberlawidenlawine kenschneelaassschneeallaw ineHanglawine Kataenlawine eundlawir lawine neebrett Lonee lawine liesslawineStau e denlawi-

Bahn + Schadensart + Lawinenmaterial + Anrissform

fahr = Gel채nde + Wind +Schneedeckenaufbau + Neuschneemenge + Temperatur


… behauptet, nichts von einer Lawinengefahr bemerk

auf die drohende Gefahr hingewiesen hat, ist zum

die Schuld von sich zu weisen. Die Argumentation, e

stichhaltig, als würde jemand beim Überqueren einer

wird behauptet, dass kein Schild, keine Warnleuchte i


kt zu haben, weil angeblich keine orange Warnleuchte

einen ein Hohn, zum anderen einfach ein Versuch,

es hätte keine Warnungen gegeben, ist ungefähr so

r vielbefahrenen Autobahn überfahren und hinterher

ihn auf die drohende Gefahr aufmerksam gemacht …

Text von Dr. Andreas Ermacora (Rechtsreferent des Österreichischen Alpenvereins), Tirol Online vom 21.11.2000


WARNSTUFEN

LAWINENgefahr

WARNSTUFE

Gering

1

Mässig

2

Erheblich

3

Gross

4

Sehr Gross

5

ANZAHL DER unfÄLLE

Sehr Gross

schnee und lawinen 2000 – 2001 (Bericht nr 10), lawinenwarndienst tirol


mögen. Tourenmöglichkeiten eingeschränkt. 4 Gross Eine Lawinen-

möglich. Skitouren erfordern lawinenspezifisches Beurteilungsver­

o

r ++ allem an den angegebenen Steilhängen möglich. Fallweise sind spontan+++ einige mittlere, vereinzelt aber auch große Lawinen

v

kaler Gefahrenstellen++ günstige Tourenverhältnisse. 3 Erheblich Eine Lawinenauslösung ist bereits bei geringer Zusatzbelastung+

allem an den angegebenen Steilhängen++ möglich. Größere spon­ tane Lawinen+++ sind nicht zu erwarten. Unter Berücksichtigung lo­

lich. Allgemein sichere Tourenverhältnisse. 2 Mässig Eine Lawi­ nenauslösung ist insbesondere bei großer Zusatz­­belastung+ vor

Spontan+++ sind nur kleine Lawinen (sogenannte Rutschen) mög­

1 Gering Eine Lawinenauslösung ist allgemein nur bei großer Zusatz­ belastung+ an sehr wenigen, extremen Steilhängen++ möglich.

bericht im allgemeinen näher beschrieben (z.B. Höhenlage, Expositi­ on, Geländeform,…). +++ spontan = ohne menschliches zutun.

sprengung,… | gering = einzelner Skifahrer, Snowboarder, Fuß­ gänger,…). ++ Das lawinengefährliche Gelände ist im Lawinenlage­

+ Zusatzbelastung (groß = Skifahrergruppe, Pistenfahrzeug, Lawinen-

erwarten. Skitouren sind allgemein nicht möglich.

sind zahlreiche große Lawinen, auch in mäßig steilem Gelände, zu

erfordern großes lawinenspezifisches Beurteilungsvermögen. Tou­ renmöglichkeiten stark eingeschränkt. 5 Sehr Gross Spontan+++

mittlere, mehrfach auch große Lawinen zu erwarten. Skitouren

auslösung ist bereits bei geringer Zusatzbelastung+ an zahlreichen Steilhängen++ wahrscheinlich. Fallweise sind spontan+++ viele


546 Tödliche Lawinenunfälle in


in Österreich während der vergangenen 20 Jahre schnee und lawinen 2000 – 2001 (Bericht nr 10), lawinenwarndienst tirol


UMFR


RAGE


freeride Safety




Der Entschluss die Erfordernisse des Wettbewerbs »Freeride Safety« außen vor zu lassen und eine ganzheitliche Kampagne zum Thema durchzufüh­ ren warf etliche Fragen auf. Es musste über Inhalte, Bildlichkeit und Sprachlichkeit entschieden werden. Um hier das optimale Ergebnis erzielen zu können, war das Einholen diverser Expertenmeinungen so­ wie eine Umfrage im Kreise unserer Zielgruppe ein ebenso wichtiger wie auch aufschlussreicher Bestandteil.


IDE


EEN


KAMPAGNE | Printmedien | Publikationen | Bücher Magazine | Presse | Sachbücher | Comics | Plakate Literatur | Fachbücher | Kalender | Faltblätter Postkarten | Werbeartikel | Postwurfsendungen Infokarten | Give Aways | Bierdeckel | Servietten fahnen | einladungen | absperrbänder | wimpel Aufkleber | Anzeigen | Flyer | klopapier | liftkarten wandtapeten | tabletts | kataloge | briefmarken eintrittskarten | fuSSabstreifer | poster | folder Elektronische Medien | Audio | Rundfunk | Kino Beschallungen | SMS | Tonträger | Audiovisuell filme | VHS | Kino | DVD | Neue Medien | Multimedia computer | mobile devices | gps | handy | palmtops infoTerminals | TV | Infoscreen | CD-ROMs | Online Sites | Mails | Newsgroups | Newsletters | spiele funk | virtual reality | cyberspace | touchscreen Events | Seminare | Camps | Workshops | Vorträge Parties | Festivals | Stores | Bazare | kongresse konzerte | wettbewerbe | tagungen | vhs-kurse vorlesungen | selbsterfahrungskurse | ausflüge überlebenstraining | theaterstücke | crossmedia messen | touren | fortbildungen | freizeitcamps teambildungkurse | tuniere | demonstrationen


demografisch und emotional zu unserer Zielgruppe? Aus welchen formalen und inhaltlichen Komponenten besteht unsere Kampa­ gne? In welcher visuellen Sprache müssen die Zeichen gesetzt werden? Welche Medien und Zeichenträger verwenden wir? Wie erzeugt man Vertrauen? Was ist bei der Kombination Ästhetik und Sicherheit zu beachten? Worauf sollte im Vorfeld und vor Ort geach­ tet werden?

Um eine wirklich tiefgreifende Bewusstseins- und Verhaltensän­

derung der Skitouristen zu erzielen, ist unserer Betrachtung nach

eine Langzeitkampagne nötig, die unter folgenden Leitsätzen

zusammengefasst werden kann: Von der Verbotstafel zum beglei­

tenden Informations­system – vom Monolog zum Dialog – von der

Konfrontation zur Begleitung. Weitere Überlegungen und Arbeits­

schritte galten zunächst der inhaltlichen Recherche. Wer gehört


TOOLKIT


Um ein bewußtes Verhalten der Touristen gegenüber dem Berg zu

tersuchungen und Gespräch

erreichen, muss zunächst der Berg/das Skigebiet vom Touristen als

der Bergwacht, staatlich gepr

hochalpines Gelände wahrgenommen werden. Ein entsprechendes

Das Toolkit setzt sich zunächs

Informationspaket, das sowohl die Schönheit als auch die poten­

zusammen. Diese enthalten In

ziellen Gefahren der Berge informativ und charmant vermittelt,

Skigebiete (Ge- und Verbots

kann dabei nur im Vorfeld, also vor der Anreise ins Skigebiet, sinn­

Lawinenkunde, Ausrüstung,

voll etabliert werden. Die Umsetzung könnte u.a. über ein gedruck­

Verhaltenstipps, Pistenarten

tes Modulsystem erfolgen, welches aus einzelnen und allgemein

Toolkit durch regionalspezif

verständlichen Informationskarten besteht. Diese Karten könnten

karte, topografische Gegebe

zum Beispiel als Beilage in renommierten Magazinen aus dem Ski-

Hotel- und Gastronomieverze

und Snowboardbereich zu finden sein. Aus robusten und wetter­

stellen, Informations- und N

festen Material bestehend, können sie als stets erweiterbarer Fä­

Ort, Gebirgsdaten, Preise,…)

c

r

keitsmesser, Selbsteinschätzu

gesammelt werden. Je nach Wissen und Interesse des Freeriders

Bei allen Karten steht formal

können sie aber auch als einzelne Karte vom Skitouristen als Ausrü­

dergrund. Jegliche Inhalte de

h

e

stungsgegenstand problemlos auf die Piste mitgenommen werden.

auf diverse Medien übertrag

Die Inhalte der Karten ergeben sich aus Literatur, empirischen Un­

Spots, Radiosendungen, …).


MEDIENSYsTEM IM VORFELD


zugeordnet, die sich vertieft mit dem entsprechenden Thema be­ schäftigt. Hier ist es ebenfalls möglich, interaktiv Erfahrungen, Wis­

einem neu entwickelten Magazin mit spezifischen Einzelthemen

(z.B. die Ausrüstung, der Schnee, der Massentourismus,…) unterzu-

sen und Informationen im Vorfeld auszutauschen.

e

I

Folglich entstand der Gedanke, die einzelnen Informationskarten

t

der Kampagne entsprechend, ist jedem Magazin zudem eine eigene

Informationen in puncto Sicherheit und Bewusstsein vermitteln.

i

und als Informationskarte dem Magazin beigelegt. Der Bandbreite

cher Zeitschriften fiel uns auf, dass diese relativ wenig essenzielle

e

wesentlichen Aspekte der Ausgabe werden inhaltlich komprimiert

magazinen als Beilage zu finden sein. Bei näherer Betrachtung sol­

s

Lawine, Alarmieren, 3x3 Reduktionsmethode von Munter,… . Die

könnten die einzelnen Informationskarten z.B. in Snowboard­

t

lagebericht, Gelände­formen, Risikofaktor Mensch, Verhalten in der

erwähnte »Toolkit« fällt, nur einen Aspekt. Wie bereits erwähnt,

e

gung, Gefahren­- zeichen vor Ort, Erlebnisberichte, Lawinen­

n

nahmen bei einem Lawinen­unglück, Gefahrenstufe und Hangnei­

wörter, unter denen diese Kampagne laufen könnte. Bei der Umset­

zung bildet der Printbereich, in den in der untersten Ebene auch der

r

skala, Verteilung der Lawinenunfälle 2001/2002, Standardmaß­

Erfahrung, Emotion« sind unserer Meinung nach passende Schlag­

e

men beinhaltet: Freeride-Equipment, Europäische Lawinengefahren­

um den Berg als solchen intensiver erleben zu können. »Erleben,

t

Magazins trägt den Titel »Die Lawine«, welche u.a. folgende The­

touristen im Vorfeld sensibel Wissen und Emotionen zu vermitteln,

n

ordnen. Die erste und von uns konzipierte Ausgabe eines solchen

Das ideelle Ziel der Langzeit-Kampagne ist, dem potenziellen Ski­


MEDIENSYsTEM vor ort


gestaffelte Informationen genützt werden. Durch wiederholtes Wahrnehmen der gleichen Information wird diese unterbewusst ebenfalls in Erinnerung behalten. Der Gedanke der ständigen Wiederholung von Information kann für das gesamte Mediensystem vor Ort erfolgreich Verwendung finden, solange dies nicht als aufdring­ lich oder störend empfunden wird.

der Informationen vor Ort. Dabei ist es sinnvoll, bereits existierende

Medienträger im Skigebiet zu verwenden, auf denen wichtige Infor­

mationen auf subtile Weise vermittelt werden können. Aus der

Psychologie ist bekannt, dass erfolgreiches Lernen v.a. in Situati­

onen der Entspannung stattfindet. Ein Moment, in dem der Tourist

die Möglichkeit zur physischen Erholung hat, ist die Zeit, die er im

der

Lift bzw. in der Gondel verbringt. Stützpfeiler, die unweigerlich von

Gondel passiert werden, können ideal als Projektionsfläche für

Den Schwerpunkt der Kampagne bildet die praktische Umsetzung


VERLEIHARTIKEL


den Talstationen neben Skiern und Snowboards ebenfalls zum Aus­ leihen angeboten werden. Im Rahmen der Kampagne könnten alle ausleihbaren Ausrüstungen mit den grafischen Informationen der Toolkit-Karten versehen werden, da sie eine ideale Projektionsfläche bieten. Hier ist in erster Linie an wirklich essentielle Informationen, wie z.B. Anweisungen zur ersten Hilfe, Bergung von Verschütteten, Notrufnummern,… zu denken.

Professionelles Freeride-Equipment besteht heute aus wesentlich

mehr als aus Mütze, Schal und Handschuhe. Um auch abseits der

überwachten und präparierten Pisten möglichst sicher das Tal zu

erreichen, sollte man daher auf folgende Ausrüstungsgegenstände

nicht verzichten: Schaufel, Verschüttetensuchgerät, Lawinenson­

de,… fehlen in keinem Rucksack eines verantwortungsbewussten

Freeriders. Da diese Ausrüstung jedoch sehr teuer ist, sollte sie in


FREERIDE-FÜHRERSCHEIN


spiel die Überlebenschancen bei Lawinenverschütteten bereits nach 15 Minuten drastisch sinken. Schwierige und unpräparierte Pisten

Führerschein«oder in geschulter Begleitung befahren werden.

scheidender Aspekt unserer Überlegungen war, dass ein aufklären­

des Informationssystem auf keinen Fall autoritären Charakter ha­

ben darf, da man mit Verboten bei dieser Zielgruppe vermutlich

wenig, wenn nicht gar das Gegenteil, erreicht. Grundsätzlich stellt

»Freeride-

Handeln bei Gefahr und/oder Unglück unverzichtbar, da zum Bei­

meisten, zum Teil tödlichen Unfälle, verzeichnet werden. Ein ent­

dem

ist bewusstes Bewegen, sicheres Orientieren und profisionelles

müssen folglich auf diese Gruppe zugeschnitten sein, da hier die

mit

Sicherheitsmaßnahme bisher verzichten. Gerade im alpinen Bereich

die visuelle Sprache als auch die einzelnen Themen der Kampagne

auschließlich

bzw. angeboten werden, wohingegen alpine Sportarten auf diese

Skigebietes und der deutschen Sprache nicht vertraut sind. Sowohl

somit

chen, Segeln oder Surfen spezielle »Führerscheine« verpflichtend

zwischen 15 und 25 Jahren, die mit den lokalen Gegebenheiten des

könnten

sich zudem die Frage, warum in anderen Sportarten, wie z.B. Tau­

Die anvisierte Risikogruppe besteht aus männlichen Skitouristen,


INFO-POINT


alisierte Informationen über Lawinen, Wetter- und Schneeverhält­ nisse zur Verfügung stellen.

ähnliche Informationsträger am Pistenrand zum Einsatz kommen.

Dadurch kommt es bei den Touristen häufig zu Irritationen, da sie

die Aktualität der Information nicht mehr einschätzen können.

(Gondelstationen, Berghütten, Kassen,…) entsprechende »Info­ Points« ein­zurichten, die, von Fachpersonal betreut, stündlich aktu­

wirklich erschlossen werden, wenn Infoscreens, Schautafeln oder

kompromissen. Es ist daher sinnvoll, an zentralen Anlaufstellen

mation bezüglich ihrer Aktualisierbarkeit (z.B. Wetter- und Schnee­

bericht). Das Skigebiet kann zudem in seiner ganzen Größe nicht

Beim verantwortlichen Personal kommt es zu ständigen Handlungs­

Ein weiteres Problem für die Sicherheit im Skigebiet bildet die Infor­


MOBILtELEFON


Mobiltelefone, die bisher nur zum Absetzen von Notrufen nützlich sind, könnten durch eine Software oder einen entsprechenden Auf­ satz um eine wichtige Funktionalität erweitert werden: Ortung und Finden von Lawinenopfern.

Wie bereits erwähnt ist der größte Teil der FreeriderInnen nicht mit

der einschlägigen Sicherheitsausrüstung vertraut bzw. ausgestat­

tet. Die Tatsache, dass heutzutage fast alle Touristen ein Mobiltele­

fon besitzen, führte uns zu folgender Überlegung: Konventionelle


folge


folgerung


konklusion

»Gesagt ist nicht gehört, gehört ist nicht verstanden, verstanden ist nicht einverstanden, einverstanden ist nicht behalten, behalten ist nicht angewandt, angewandt ist nicht beibehalten.« KONRAD LORENZ


jedoch schier unerschöpflich schienen. Aufgabe ist es, diese Infor­ mationen zu strukturieren, sie in die richtige Form zu bringen und vernünftig zu kommunizieren. Nur so kann auf Dauer ein neues Bewusstseinsverhalten eintreten. Die Lösung des Problems sind sicher nicht neugestaltete Schilder am Pistenrand.

potenziellen Möglichkeiten und Ziele einer fiktiven Langzeitkampa­

gne aufzeigen. Der Erfolg jeder Kampagne, die Themen wie

Eigenverantwortung und Sicherheit beinhaltet, basiert auch auf der

Bereitschaft des Empfängers, seinen Horizont erweitern zu wollen.

Bei unseren Recherchen zum Thema »Freeride Safety« stießen wir

im Internet auf Unmengen von Informationen, die zwar schlecht

sortiert und in ihrer Darstellung unzureichend waren, inhaltlich

Im Rahmen dieses Projekts wollen wir einen groben Umriss der



3x3 | 15 MINUTEN | Kameradenhilfe | bergrettung EIGENVERANTWORTUNG | lawinenairbag | zugang führerschein | informationsträger | kältetod schneeverhältnisse | lawinenlagebericht | LVS dialog | fernauslösung | variantenfahrer | recco anrissstelle | triebschnee | populäre irrtümer risikomanagement | reduktionsmethode | STILLE lawinensonde | langzeitkampagne | hot-spots druckspannung | haftreibung | ökosysteme | lee ungebundener schnee | methode | inclinometer freier skiraum | windangel | erfassungspunkt klimaerwärmung | wille | feldlinienverfahren medienadequanz | prozesse | interesse | wissen verfügbarkeiten | streuverluste | kalkulation positionierung | menschen | strategie | vor ort aktuelle information | orientierung | masse ganzverschüttung | leben | veränderung | PLAN bedingungen | verhalten | einschätzung | sturz panorama | langzeitwirkung | selbsterfahrung erziehung | routenempfehlungen | kartografie schulunterricht | medienträger | publikationen voraussetzungen | gewichtung | sport | feinsuche sturz | weitsicht | fernsicht | umsicht | vorsicht





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