Tarifautonomie statt Mindestlohn - 13 gute Gründe gegen einen gesetzlichen Mindestlohn

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tarifautonomie statt mindestlohn – 13 gute grßnde gegen einen gesetzlichen mindestlohn Mindestlohn macht arbeitslos!


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gesetzlichE mindestlöhne ... … VERHINDERN EINSTIEG IN Arbeit. Wer seit Jahren arbeitslos oder nur gering qualifiziert ist, verliert durch

... sind überflüssig, weil bereits ein Mindesteinkommen garantiert ist.

gesetzliche Mindestlöhne jegliche berufliche Perspektive. Er wird

Das mit der Agenda 2010 eingeführte Arbeitslosengeld II garantiert

seiner Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz beraubt, da die geringe

bereits ein existenzsicherndes Mindesteinkommen. Wer nicht genug

Produktivität seiner Arbeit keine höheren Löhne zulässt. Das ist das

verdient, um seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie zu fi-

Gegenteil von sozialer Gerechtigkeit. Von einem Mindestlohn, den

nanzieren, erhält entsprechend ergänzende Fürsorgeleistungen vom

man nicht bekommt, weil es den Job nicht gibt, kann niemand leben.

Staat. Das garantierte Mindesteinkommen vernichtet keine Arbeitsplätze und tastet die Tarifautonomie nicht an. Nur das bedürftigkeits-

Deutschland braucht mehr Chancen auf Einstieg in Arbeit. Die-

abhängige Mindesteinkommen bietet Langzeitarbeitslosen, gering

jenigen, die heute draußen stehen, müssen neue und echte Ein-

Qualifizierten und anderen Menschen mit Vermittlungshemmnissen

stiegschancen bekommen. Jeder berufliche Aufstieg setzt einen ge-

eine Chance auf Einstieg in Arbeit.

lungenen Einstieg voraus. Wer gesetzliche Mindestlöhne verlangt, Deutschland immer noch gibt.

… verkehren erfolgreiche Arbeitsmarktreformen in ihr Gegenteil.

… VERNICHTEN ARBEIT.

Grundprinzip der Agenda 2010 ist es, Arbeitslose schneller in Arbeit

vertritt nicht die Interessen der 3,2 Millionen Arbeitslosen, die es in

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zu bringen. Das bedeutet, dass auch eine niedrig entlohnte Tätigkeit Gesetzliche Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze und verhindern,

als zumutbar gilt und der Staat das Erwerbseinkommen bei Bedarf

dass neue Arbeitsplätze entstehen. Sie erwecken den falschen An-

durch ergänzendes Arbeitslosengeld II aufstockt. Diese Kombination

schein, dass es allein am guten Willen des Arbeitgebers liegt, wie

aus Fördern und Fordern ist absolut zwingende Voraussetzung für

hoch Löhne sind. Gesetzliche Mindestlöhne ignorieren Gesetze,

ein Gelingen der Reformen am Arbeitsmarkt. Die Erfolge der Agen-

Preise und Bedingungen des Marktes und lassen so die Arbeitskos-

da 2010 sind inzwischen deutlich sichtbar: Allein 2007 ist es rund

ten steigen. Das erzwingt Rationalisierungen in den Betrieben: Vor

700.000 Langzeitarbeitslosen gelungen, einen Job und damit eine

allem Arbeitsplätze für gering qualifizierte Menschen werden durch

berufliche Perspektive zu finden.

Maschinen ersetzt, wandern ins billigere Ausland ab oder werden in die Schwarzarbeit verdrängt. Bei ortsgebundenen Dienstleistungen

Das neue Motto der Mindestlohn-Befürworter lautet: Es ist besser,

würde der zu erwartende Nachfragerückgang ebenfalls zum Abbau

keine Arbeit zu haben als eine Arbeit unterhalb eines gesetzlichen

von Arbeitsplätzen führen.

Mindestlohns. Dieses Werben für gesetzliche Mindestlöhne steht in offenem Gegensatz zu der richtigen und erfolgreichen Reform-

Der gesetzliche Mindestlohn für Briefdienstleister hat schon we-

politik der letzten Jahre. Eine Kehrtwende setzt die erreichten Ergeb-

nige Wochen nach seiner Einführung zahlreiche Unternehmen

nisse fahrlässig aufs Spiel. Das Beispiel der Briefdienstleister zeigt,

in die Insolvenz getrieben. Davon betroffen sind mindestens

wie zahlreiche Beschäftigte erneut ihren Job verlieren, die erst vor

10.000 Arbeitsplätze.

kurzem längere Arbeitslosigkeit überwunden und den Einstieg in Arbeit geschafft haben.

Würde der von den Gewerkschaften geforderte Mindestlohn von 7,50 € in allen Branchen gelten, so rechnet das ifo Institut für Wirtschaftsforschung mit 1,1 Millionen mehr Arbeitslosen in Deutschland.


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... lassen sich nicht durch die Zahl der „Aufstocker“ rechtfertigen.

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Die Zahl der „Aufstocker“ taugt keineswegs als Beleg für vermeint-

Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ist eine vom Staat

lich unsoziale Arbeitsbedingungen in Deutschland. Die Argumen-

festgesetzte Lohnuntergrenze, die einheitlich für alle Branchen

tation der Mindestlohn-Befürworter führt hier gleich dreifach in die

gilt. Im Gegensatz dazu gelten branchenbezogene Mindest-

Irre: 1. Gesetzliche Mindestlöhne würden an der Zahl der „Aufsto-

löhne, die entsprechend den Regierungsentwürfen mit Hilfe

cker“ kaum etwas ändern. 2. Sie würden nur dazu führen, dass viele

des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeits-

„Aufstocker“ ihren Arbeitsplatz verlieren und zu reinen Fürsorge-

bedingungengesetzes eingeführt werden sollen, nur in einer

empfängern werden, die ausschließlich von sozialen Transferleis-

bestimmten Branche.

tungen leben. Das wäre für den Staat aber deutlich teurer, als den Lohn in bestehenden Arbeitsverhältnissen aufzustocken. 3. Nicht bei Millionen, sondern allenfalls bei rund 4.000 Beschäftigten in

Mindestlöhne nach dem

Deutschland kann von der Aufstockung auf einen zu geringen Lohn

Arbeitnehmer-Entsendegesetz

geschlossen werden.

Über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sollen in Branchen mit Im Frühjahr 2008 bezogen rund 1,3 Millionen Menschen in

einer Tarifbindung von über 50 Prozent gesetzliche Mindest-

Deutschland ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen Arbeits-

löhne ermöglicht werden. Ist eine Branche in das Gesetz aufge-

losengeld II. Die Tatsache, dass jemand „Aufstocker“ ist, hat in der

nommen, kann ein Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Arbeit-

absoluten Mehrheit der Fälle aber nichts mit zu niedrigen Löhnen

nehmer dieser Branche für zwingend erklärt werden. Dies ist

zu tun, sondern damit, dass der betreffende Arbeitnehmer nur teil-

bereits auf Antrag einer Tarifvertragspartei durch eine Rechts-

zeitbeschäftigt oder Alleinverdiener in einer Familie ist: Zwei Drit-

verordnung möglich. Konkurrierende Tarifverträge der Branche

tel der „Aufstocker“ sind Minijobber oder Teilzeitbeschäftigte, und

sollen zwingend außer Kraft gesetzt werden.

mehr als 70 Prozent aller „Aufstocker“ leben in Mehrpersonenhaushalten mit und ohne Kinder. In diesen Fällen würden selbst Mindestlöhne oberhalb der häufig geforderten 7,50 € oft nicht

Mindestlöhne nach dem

ausreichen, um keinen Anspruch mehr auf ergänzendes Arbeits-

Mindestarbeitsbedingungengesetz

losengeld II zu haben. So gab es in der Baubranche 2005 mehr als 55.000 „Aufstocker“, obwohl es dort bereits seit Jahren einen

Zur Festsetzung von gesetzlichen Mindestlöhnen in Branchen mit

Mindestlohn von 9,00 € bis 12,50 € gibt.

einer Tarifbindung von unter 50 Prozent soll das Mindestarbeitsbedingungengesetz von 1952, das nie zur Anwendung kam, akti-

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsfor-

viert werden. Die staatliche Festsetzung soll durch eine Rechtsver-

schung zeigt, dass „Aufstocker“ mit einem Vollzeitjob im Schnitt

ordnung erfolgen, wenn ein Haupt- und ein Fachausschuss über

mehr als 10 € die Stunde verdienen. Ein verheirateter Alleinver-

das „Ob“ und das „Wie“ eines Mindestlohns entschieden haben.

diener mit zwei Kindern über 14 Jahren und durchschnittlichen

Das staatliche Lohndiktat soll in der jeweiligen Branche zwingend

Unterkunftskosten müsste bei einer 40-Stunden-Woche mindestens

gelten und – entgegen dem bisher ausdrücklich geltenden Tarif-

13 € brutto pro Stunde verdienen, um keinen Anspruch mehr auf

vorrang – auch bestehende Tarifverträge außer Kraft setzen. Nur

ergänzendes Arbeitslosengeld II zu haben. Für gering Qualifizierte

vor dem 16. Juli 2008 abgeschlossene Tarifverträge und deren un-

ohne Berufsabschluss, die einen Großteil der „Aufstocker“ bilden,

mittelbare Folgetarifverträge sollen weiter Vorrang haben.

ist das aber in keiner Weise realistisch.

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Angesichts des Umstands, dass die meisten „Aufstocker“ überhaupt nur aufgrund ihres geringeren Arbeitszeiteinsatzes oder aber der Größe ihrer Familien Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II

… verletzen den Grundsatz der Tarifautonomie.

haben, kann nur bei alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten aus der

Tarifautonomie bedeutet, dass Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberver-

Aufstockung tatsächlich auf einen zu geringen Lohn geschlossen

bände die Arbeitsbedingungen gemeinsam mit den Gewerkschaften

werden. Aber lediglich 3 Prozent der alleinstehenden Arbeitslo-

durch Tarifverträge regeln, ohne dass der Staat eingreift. Tarifautono-

sengeld-II-Empfänger gehen überhaupt einer Vollzeitbeschäftigung

mie schließt aber auch das Recht ein, Arbeitsbeziehungen ohne Ta-

nach: Von den insgesamt gut 22 Millionen Vollzeitbeschäftigten in

rifvertrag regeln zu können. Jedes staatliche Lohndiktat ist ein Angriff

Deutschland sind das noch nicht einmal 0,3 Prozent.

auf die Tarifautonomie.

Außerdem kann die überwältigende Mehrheit der „Aufstocker“ den

Die Regierungsentwürfe zum Entsendegesetz und zum Mindestar-

Leistungsbezug bereits nach kurzer Zeit wieder überwinden – vor allem

beitsbedingungengesetz sollen die Voraussetzung für eine staatli-

wenn sie einen Vollzeitjob annehmen. Nach den letzten vorliegenden

che Lohnfestsetzung schaffen, mit der Tarifverträge ausgeschaltet

Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung beziehen

werden können.

weniger als 63.000 Vollzeitbeschäftigte ganzjährig ergänzendes Arbeitslosengeld II – und darunter sind nur 4.000 Alleinstehende. Damit

Nach der Aufnahme einer Branche in das Entsendegesetz könnten

kann allenfalls bei 4.000 Beschäftigten in Deutschland von der Aufsto-

selbst tarifvertragliche Regelungen, die bisher nur für einen kleinen

ckung auf einen dauerhaft zu geringen Lohn geschlossen werden.

Teil der Branche Anwendung finden, der gesamten Branche aufgezwungen werden und gleichzeitig andere, von der Mehrheit der

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Branche angewandte Tarifverträge außer Kraft setzen. Auch nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz könnten die Mindestarbeits-

Ganzjährige Aufstocker 62.800 Vollzeitbeschäftigte

entgelte einer Minderheit der Mehrheit in einer Branche diktiert wer4.100 Alleinstehende 5.600 Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren

19.700 Paare ohne Kinder

den. Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen wären die Ermächtigung zu einem verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Eingriff in die Tarifautonomie. Auch ein branchenübergreifender, allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn würde Tarifverträge unterhalb des gesetzlich festgesetzten Niveaus außer Kraft setzen. Die Tarifpartner haben vernünftige Gründe, in bestimmten Fällen

241.500 Sonstige (Teilzeitbeschäftigte, Minijobber etc.)

Einstiegslöhne zu vereinbaren, die unter den von den Gewerk33.400 Paare mit Kindern unter 18 Jahren

schaften selbst geforderten 7,50 € liegen. Nur so können die Tarifpartner sicherstellen, dass Berufsanfänger, Langzeitarbeitslose und gering Qualifizierte eine Chance auf Einstieg in Arbeit haben.

304.300 Gesamt Quelle: IAB 2005

62.800 Vollzeitbeschäftigte


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… verbieten betriebliche Bündnisse zur Rettung von Arbeitsplätzen.

beschränken, die falschen und realitätsfernen Entscheidungen des

Gesetzliche Mindestlöhne verbieten betriebliche Bündnisse zur Ret-

Noch werden in Deutschland die Arbeitsbedingungen von über

tung eines Unternehmens. In der Vergangenheit konnten Unterneh-

80 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse durch Tarifverträge be-

men und damit Arbeitsplätze gerettet werden, indem sich Gewerk-

stimmt. Je mehr Tarifverträge durch gesetzliche Mindestlöhne außer

schaften, Betriebsrat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam

Kraft gesetzt werden, desto geringer wird insgesamt die Rolle von Ta-

darauf verständigten, zur Beschäftigungssicherung zeitlich befristet

rifverträgen bei der Festsetzung von Arbeitsbedingungen. Ein Blick ins

vom geltenden Tarifvertrag abzuweichen.

Ausland zeigt: In Ländern mit gesetzlichen Mindestlöhnen hat die Ta-

Staates zu kritisieren.

rifautonomie eine deutlich geringere Bedeutung als in Deutschland. Gesetzliche Mindestlöhne machen ein solches Abweichen selbst dann unmöglich, wenn das Unternehmen nachweisbar vor der Pleite steht und ein betriebliches Bündnis Rettung bringen könnte. Zu beobachten ist dies bei kleinen und mittleren Wettbewerbern der Deut-

Bedeutung von Tarifverträgen ungebrochen

schen Post AG, die Insolvenz anmelden und alle Beschäftigten ent-

18 %

lassen müssen, weil sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, den „Monopolsicherungslohn“ von bis zu 9,80 € zu zahlen. Teile der Politik haben zu Recht immer wieder gefordert, betrieb-

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liche Bündnisse auf eine rechtlich gesicherte Grundlage zu stellen. Gesetzliche Mindestlöhne bewirken das Gegenteil: Sie verbieten be82 %

triebliche Bündnisse.

… schwächen die Tarifpartner. Jede staatliche Lohnfestsetzung schwächt die Tarifpartner und

unmittelbare und mittelbare Tarifbindung

ohne Tarifbindung

Quelle: IAB 2006

legt die Axt an die Wurzel der Tarifautonomie. Sie demotiviert Menschen, sich in Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften für die Gesellschaft und das Gemeinwohl in Deutschland einzusetzen. Warum sollte ein Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sein, wenn der Staat die Löhne regelt?

… blockieren betriebsnahe und praxistaugliche Lösungen. Das System der staatsfernen, betriebsnahen und praxistauglichen

Gesetzliche Mindestlöhne stehen in krassem Widerspruch zu

Lohnfindung hat sich in Deutschland vollauf bewährt und maßgeb-

Eigeninitiative, Engagement und Verantwortung als grundlegenden

lich zu sozialem Frieden und allgemeinem Wohlstand beigetragen.

Werten in einer freiheitlichen Gesellschaft. Sie setzen auf

Die Tarifautonomie ist eine tragende Säule der Sozialen Marktwirt-

Bürokratie und staatlichen Zwang statt auf die Dialogfähigkeit und

schaft, die auf wirtschaftliche Selbstorganisation statt auf staatliche

Praxiserfahrung der Tarifpartner. Durch das Eingreifen des Staates

Bevormundung setzt. Jeder Versuch staatlicher Lohnfestsetzung

wird den Tarifpartnern die Verantwortung abgenommen, sich zu

bringt das Tarifsystem aus dem Gleichgewicht und produziert Ergeb-

einigen und die Arbeitsbedingungen gemeinsam zu regeln. Die

nisse, die sich nicht an den Gesetzen des Marktes und der wirtschaft-

Rolle von Arbeitnehmern und Arbeitgebern würde sich darauf

lichen Realität vor Ort orientieren.


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Die Folgen eines gesetzlichen Mindestlohns, der sich nicht am Markt orientiert, bekommen gegenwärtig Beschäftigte von Wettbewerbern der Deutschen Post AG zu spüren: Der „Monopolsicherungslohn“

… machen Löhne zum Spielball der Parteipolitik.

für Briefdienstleister hat schon wenige Wochen nach seiner Einfüh-

Die Mindestlohn-Diskussion ist schon heute ein parteitaktisches In-

rung zahlreiche Unternehmen in die Insolvenz getrieben und tau-

strument der Politik. Es ist eine Illusion zu glauben, dass entspre-

sende von Arbeitsplätzen gekostet.

chende Debatten durch die Einführung weiterer gesetzlicher Mindestlöhne zu beenden sind. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen,

… verhindern Wettbewerb, schützen die Starken, belasten die Schwachen.

dass ein deutlicher Zusammenhang zwischen Wahlen und der Erhö-

Das Beispiel des bestehenden Mindestlohns für Briefdienstleister zeigt

Jeder Wahlkampf bietet den Parteien aufs Neue die Möglichkeit,

drastisch, wie ein dominierendes Unternehmen gesetzliche Möglich-

sich mit der Forderung nach höheren Mindestlöhnen zu profilieren.

keiten missbrauchen kann, um Konkurrenz auszuschalten und Wettbe-

Frankreich und die USA sind zwei aktuelle Beispiele dafür, dass

werb zu verhindern. Das nutzt starken Unternehmen, kann aber nicht

Wahlkämpfe über das Versprechen höherer gesetzlicher Mindest-

im Interesse der Allgemeinheit sein, weil wettbewerbsfeindliche Löhne

löhne geführt werden. Und in Deutschland finden praktisch lau-

Arbeitsplätze kosten. Die Opfer sind die Schwachen: Arbeitnehmer,

fend Wahlkämpfe statt.

hung von gesetzlichen Mindestlöhnen besteht.

die ihren Job verlieren; Berufsanfänger, Langzeitarbeitslose und gering Qualifizierte, deren Chance auf Einstieg in Arbeit zerstört wird.

6 Beschäftigungsentwicklung bei Wettbewerbern der Deutschen Post AG Einführung des gesetzlichen Mindestlohns für Briefdienstleister zum 1. Januar 2008 50.000

31.03.2008 40.000

30.000

20.000

Dez. 2002

Dez. 2003

Quellen: Bundesnetzagentur / BDA

Dez. 2004

Dez. 2005

Dez. 2006

Dez. 2007

Dez. 2008


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… führen zu immensen Kosten und unnötiger Bürokratie.

Jugendarbeitslosigkeit in Ländern

Gesetzliche Mindestlöhne können mit geltenden Tarifverträgen

im Vergleich zu Deutschland

mit gesetzlichen Mindestlöhnen

kollidieren, schaffen dadurch eine große Rechtsunsicherheit und erfordern unnötige Bürokratie. Insbesondere bei einem System un-

Arbeitslosenquote

Arbeitslosenquote

terschiedlicher Branchenmindestlöhne müssen diese einzeln regis-

unter 25 Jahre in %

insgesamt in %

Frankreich

22,1

9,2

Belgien

20,5

8,2

aufwändige Kontrolle. Dazu müssen wahrscheinlich sogar neue

Luxemburg

16,2

4,7

Kontrollbehörden geschaffen werden. Das bedeutet weitere Kosten

Großbritannien

14,1

5,3

und Bürokratie, würde die Einhaltung der gesetzlichen Mindest-

Deutschland

12,5

9,8

triert und allen betroffenen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Zudem braucht die Einhaltung gesetzlicher Mindestlöhne eine

löhne aber trotzdem kaum flächendeckend gewährleisten. Allein die Einführung weiterer gesetzlicher Mindestlöhne über eine Ausweitung des Entsendegesetzes würde nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln wegen des Bedarfs an zusätz-

Quelle: Eurostat 2006

lichen Kontrolleuren Kosten in Milliardenhöhe verursachen, die der Steuerzahler zu zahlen hätte. Der Verweis auf andere Länder in der Mindestlohn-Debatte ist grob

… in anderen Ländern belegen die negative Wirkung.

irreführend. Die Rahmenbedingungen, insbesondere die wirtschaft-

Ein Großteil aller empirischen Studien stellt fest, dass gesetzliche

löhnen keine funktionierende Tarifautonomie, zum anderen existiert

lichen und rechtlichen Voraussetzungen, sind äußerst unterschiedlich. Zum einen haben die meisten Länder mit gesetzlichen Mindest-

Mindestlöhne negative Beschäftigungseffekte haben. So werden

in Deutschland mit dem Arbeitslosengeld II bereits ein gesetzliches

die im Vergleich zu Deutschland fast doppelt so hohe Jugendar-

Mindesteinkommen. Bemerkenswert ist allerdings, dass Länder mit

beitslosigkeit und die immer wieder aufflammenden Unruhen in

einer ähnlich großzügigen sozialen Absicherung wie Deutschland

Frankreich als eine unmittelbare Folge der dort geltenden gesetz-

(etwa Dänemark und Österreich) ganz bewusst auf die Einführung

lichen Mindestlöhne gewertet.

von gesetzlichen Mindestlöhnen verzichtet haben.

Gesetzliche Mindestlöhne sind unsozial und vernichten Arbeitsplätze.

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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände im Haus der Deutschen Wirtschaft Breite StraĂ&#x;e 29 10178 Berlin Tel. +49 30 2033-1919 Fax +49 30 2033-1805 www.mindestlohn-macht-arbeitslos.de info@mindestlohn-macht-arbeitslos.de Stand: September 2008 ISBN: 978-3-938349-45-8

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