Geschäftsbericht 2018

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MEHR MUT! MEHR GESTALTEN! MEHR EUROPA! Geschäftsbericht 2018


BDA – DIE ARBEITGEBER

DIE BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN ARBEITGEBERVERBÄNDE (BDA) ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der ­gesamten deutschen ­gewerblichen ­Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittel­ständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen ­Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarkt­politik ­sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von ca. 1 Mio. ­Betriebe ein, die 25 Mio. Arbeitnehmer ­beschäftigen und die der BDA durch freiwillige ­Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden v­ erbunden sind. Die ­Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar ­angeschlossenen 48 Bundesfachspitzenverbänden und 14 Landesvereinigungen ­organisiert.

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Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren, das vergangene Jahr hat deutlich gemacht, dass wir in einer Zeit großer Umbrüche leben – politisch genauso wie wirtschaftlich, in unserem Land, in Europa und auf der ganzen Welt. Unsere Verbandsarbeit müssen wir auf diese Veränderungen ausrichten: Wir müssen agiler, vorausdenkender und internationaler arbeiten. Die Politik war im vergangenen Jahr leider viel zu selten dazu in der Lage, wegweisende Weichen für den Erfolg unseres Landes zu stellen. In Deutschland erlebten wir eine äußerst schwierige Regierungs­bildung, an deren Ende ein enttäuschender Koalitionsvertrag stand. Viele Beschlüsse der Großen Koalition sind wirtschaftlich unvernünftig, weil sie Flexibilität einengen und ein Mehr an Belastung und Regulierung bedeuten. Das gefährdet Arbeitsplätze. Für uns Arbeitgeber­ verbände ging es in erster Linie darum, Schlimmeres zu verhindern. Das ist uns im Teilzeitrecht gelungen, und auch beim Fachkräftezuwanderungs­gesetz haben wir wichtige Akzente setzen können.

Das Jahr 2018 bot aber auch Anlass zur Freude: Zusammen mit den Gewerkschaften haben wir das historische Stinnes-Legien-Abkommen und 100 Jahre Tarifautonomie gefeiert. Das stolze Jubiläum verpflichtet uns Sozialpartner, die Tarifautonomie fit für die Zukunft zu machen. Unser Präsident Ingo K ­ ramer hat dazu fundierte Vorschläge gemacht, die wir mit den Gewerkschaften diskutieren. Stark zeigte sich auch der Arbeitsmarkt: Die Arbeitslosenquote sank unter die 5%-Hürde. Ein Erfolg, auf den wir stolz sein können, auf dem wir uns aber nicht ausruhen dürfen. In der BDA sind wir 2018 deutlich digitaler geworden. Die technische Modernisierung unseres Verbands spiegelt sich auch in einem neuen Raumkonzept wider. Damit werden wir die Verbandsarbeit noch effizienter gestalten können.

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Auch im kommenden Jahr stehen wir vor großen ­Herausforderungen – umso mehr, da am Konjunktur­ himmel erste Wolken aufziehen. Wir müssen uns für geeignete Rahmenbedingungen bei der Digitalisierung, für eine gezielte und unbürokratische Fachkräfte­ zuwanderung sowie für zukunftsweisende Lösungen unserer Sozialsysteme einsetzen. Die BDA hat dazu tragfähige Konzepte vorgelegt. Ich bitte Sie alle: Arbeiten Sie daran mit, dass wir in unserer Gesellschaft zuerst die Chancen und erst dann die Risiken sehen. Wir brauchen mehr Mut und Zuversicht! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Freude mit dem BDA-Geschäftsbericht 2018 und ein erfolgreiches Jahr 2019! Ihr

Steffen Kampeter Hauptgeschäftsführer der BDA


Inhalt

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22

27

44

56

ARBEITS- UND TARIFRECHT

DIGITALISIERUNG

LOHN- UND TARIFPOLITIK

BESCHÄFTIGUNG

BILDUNG

73

87

98

114

121

SOZIALE SICHERUNG

EUROPA UND INTERNATIONALES

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

KOMMUNIKATION

DIE BDA


Arbeits- und Tarifrecht

ARBEITSBEZIEHUNGEN STÄRKEN – STAATLICHE EINGRIFFE ZURÜCKFÜHREN.

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Arbeits- und Tarifrecht

Tarifbindung für die Zukunft ­stärken – Tarifautonomie ­sichern Nach wie vor gestalten die Tarifpartner mit Tarifverträgen die Mehrheit der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Nach den aktuellen Zahlen des IAB-Betriebs­ panels von Mai 2018 galten im Jahr 2017 für rd. 77 % der Beschäftigten in Deutschland tarifvertragliche Regelungen unmittelbar oder mittelbar. 30 % aller Betriebe sind von Tarifverträgen erfasst und dort arbeiten 55 % aller abhängig Beschäftigten. Für weitere 20 % finden Tarifverträge zumindest partiell durch eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag Anwendung. Die Tarifbindung geht aber zurück. Der Organisationsgrad gerade auch bei den Gewerkschaften sinkt. Nur noch 15 % der arbeitenden Beschäftigten in Deutschland sind Mitglied einer Gewerkschaft.

Im Jahr 2018 feierten BDA und DGB 100 Jahre Stinnes-­ Legien-Abkommen und damit 100 Jahre Tarif­autonomie. Dieses Jubiläum muss Anlass sein zu diskutieren, wie die Tarifbindung wieder gestärkt werden kann. ­Gesetzlicher Zwang, etwa in Form einer Absenkung der Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlich­ erklärung, ist der falsche Weg. Tarifbindung ist und bleibt freiwillig. Es ist kein Ausdruck von Selbstbewusstsein und Vertrauen in die Tarifautonomie, wenn in einem staatlichen Eingriff die Antwort auf sinkende Tarifbindung gesehen wird. Daher sind auch Erwägungen, das Steuerrecht für eine Stärkung der Tarifbindung zu nutzen, kritisch zu hinterfragen. Vorschläge zur Stärkung der Tarifautonomie und der Tarifbindung sollten auf die Eigenverantwortung und Expertise der Sozialpartner setzen, Tarifregelungen zu schaffen, aufgrund derer sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bewusst für die Tarifbindung entscheiden. Dafür müssen Tarifregelungen für die Tarifpartner attraktiv sein und moderne und flexible Lösungen ­bieten. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat Vorschläge gemacht, wie die Attraktivität von Tarifbindung aus Arbeit­gebersicht gesteigert werden könnte. Der Beitrag soll der Anfang für eine Debatte über die Stärkung der Tarifbindung sein. Drei Handlungsoptionen, mit denen die Tarifbindung gestärkt werden kann, bilden den Schwerpunkt der Erwägungen: 1. Tarifverträge brauchen mehr Öffnungsklauseln. Differenzierungsklauseln und die Offenheit für betriebliche Vereinbarungen sind erforderlich, um speziBDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

» Die Tarifautonomie hat sich in den ­vergangenen 100 Jahren als zentraler Pfeiler unserer Sozialen Marktwirt­ schaft bewährt. Zusammen mit den Gewerkschaften müssen wir an einer zukunfts­fähigen Tarifpolitik arbeiten. Dazu gehören mehr t­ arifvertragliche ­Öffnungsklauseln für die flexible ­Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den Betrieben durch Betriebsrat und Arbeitgeber sowie modulare ­Tarifvertragsoptionen. Sonst wird die Tarifautonomie der zukünftigen Arbeitswelt nicht gerecht werden und erodieren. « Ingo Kramer Präsident der BDA, Gesellschafter J. Heinr. Kramer Holding

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Arbeits- und Tarifrecht

fische Betriebslösungen zu ermöglichen und auf Arbeitnehmerwünsche reagieren zu können. Solche Öffnungsklauseln sind ein entscheidender Beitrag, Betrieben mehr Flexibilität und mehr Spielräume auf der betrieblichen Ebene zu eröffnen. 2. Unternehmen und Belegschaften sollte ermöglicht werden, aus einem Tarifwerk einzelne Module auszuwählen. Die Komplexität eines gesamten Tarifwerks kann abschreckend wirken. Arbeitgeber könnten z. B. den Entgeltrahmen aus einem Tarifvertrag übernehmen, müssten aber nicht gleichzeitig auch komplexe Regelungen zur Arbeitszeit übernehmen. 3. Sollte dies nicht einvernehmlich vereinbart werden können, muss über andere Wege nachgedacht werden. Dann könnte Arbeitgeber und Betriebsrat das Recht eingeräumt werden, einen Tarifvertrag auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung zu übernehmen. Der Betriebsrat wird dadurch nicht zur Betriebsgewerkschaft. Die Betriebsparteien sollen Tarifverträge inhaltsgleich übernehmen können. Der Betrieb soll auch dann als tarifgebunden ­gelten. Mit den Vorschlägen wollen wir einen Anstoß für eine zukunftsweisende Diskussion geben, in der verschiedene Möglichkeiten für eine Stärkung der Tarifbindung erörtert werden. Die Tarifpartner sollten ihren Handlungsspielraum nutzen und Tarifverträge flexibel und zukunftsfest gestalten. Der Weg zu einer Stärkung der Tarifautonomie führt nicht über staatliche Regelungen, sondern über Tarifregelungen, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern attraktive branchenspezifische Rege-

lungen und Lösungen für aktuelle Herausforderungen bieten. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > kompakt > „Tarifautonomie“ und „Tarifpolitik“

Tarifeinheit bleibt für eine ­funktionierende Tarifautonomie unerlässlich Mit seiner am 11. Juli 2017 verkündeten Entscheidung zur Tarifeinheit hat das Bundesverfassungsgericht die Wiederherstellung der Tarifeinheit durch das Tarifeinheitsgesetz für verfassungsgemäß erklärt. Die Entscheidung bestätigt in wesentlichen Teilen die Auffassung der BDA, dass der Gesetzgeber das Tarifrecht anpassen und gestalten kann, ohne im Einzelfall hierfür das Grundgesetz ändern zu müssen. Die gesetzliche Ausgestaltung der Tarifautonomie und damit die Wiederherstellung der Tarifeinheit als eines wesentlichen Bestandteils sind verfassungskonform! Für eine funktionierende Tarifautonomie ist der Grundsatz der Tarifeinheit unerlässlich. Er stellt sicher, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, woran sie sind und was für sie gilt. Die Tarifeinheit sichert, dass auch bei unterschiedlichen Tarifakteuren ein in sich konzises, Streitigkeiten vermeidendes sowie den Betriebsfrieden sicherndes und die Arbeitsbeziehungen ordnendes Tarifsystem zustande kommen kann. Sie wirkt damit bereits in sich Frieden stiftend und ist ein Beitrag zur Sicherung der von Tarifverträgen ausgehenden für das BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

GESETZLICHE WIEDERHERSTELLUNG DER TARIFEINHEIT IST VERFASSUNGSGEMÄß Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das Tarif­ einheitsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der Tarifautonomie in Deutschland. Für eine funktionierende Tarifautonomie ist der Grundsatz der Tarifeinheit unerlässlich. Konkretisierungsauftrag: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber den Auftrag gegeben, bis zum 31. Dezember 2018 im Tarifeinheitsgesetz strukturelle Vorkehrungen zu schaffen, die sicherstellen, dass durch den vorrangigen Tarifvertrag auch die Interessen der Arbeitnehmer, die in Gewerkschaften organisiert sind, deren Tarifvertrag nachrangig ist, berücksichtigt werden.

deutsche Tarifsystem existenziellen Friedenspflicht, die mit dem Abschluss von Tarifverträgen verbunden ist. Genau das bestätigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber hat vom Gericht den Auftrag erhalten, das Tarifeinheitsgesetz an einer Stelle zu konkretisieren. Diese Konkretisierung verändert den Charakter der Tarifeinheit als stabilisierendes Ele7


Arbeits- und Tarifrecht

22. November 2018 #Arbeitgeberpräsident Kramer: Mehr Öffnungsklauseln & Tarifverträge in Zukunft modular denken. Das belebt die#Sozialpartnerschaft & stärkt die #Tarifautonomie. #DAT2018

ment der Arbeitsbeziehungen nicht. Der Bundestag hat am 29. ­November 2018 eine den Anforderungen des Gerichts entsprechende Konkretisierung des Tarifvertragsgesetzes beschlossen. Dadurch wird klargestellt, dass auch die Rechtsnormen eines Minderheitentarifvertrags Anwendung finden können, wenn beim Zustandekommen des Mehrheitstarifvertrags die Interessen der Arbeitnehmergruppen in der Minderheitsgewerkschaft nicht ernsthaft und angemessen berücksichtigt worden sind. Diese Regelung unterstreicht, dass es nicht auf das Interesse jedes einzelnen Arbeitnehmers ankommen kann, sondern die Arbeitnehmergruppen insgesamt im Prozess des Zustandekommens des Mehrheitstarifvertrags nicht strukturell abgesichert wurden. Die Anwendung dieser Ausnahmeregelung basiert damit zu Recht auf einem verfahrensrechtlichen Ansatz und vermeidet auf diese Weise die Gefahr der Inhaltskontrolle eines Tarifvertrags. Es kommt nicht auf die Berücksichtigung aller denkbaren Interessen, sondern auf die Nichtberücksichtigung der strukturellen Interessen der gesamtvertretenen Gruppen an; dieser Ansatz ver-

meidet ein „Rosinenpicken“. Vor allem sichert die Vorschrift und unterstreicht den grundsätzlichen Vorrang des Mehrheitstarifvertrags und liefert damit eine gute und belastbare Grundlage dafür, dass Tarifverträge auch künftig die Arbeitsbeziehungen belastbar ordnen und befrieden können. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > kompakt > „Tarifeinheit“

Arbeitskampf muss gesetzlich strukturiert werden

des gesamten Arbeitsrechts werden. Der Gedanke, der sich in die Rechtsprechung hineingeschlichen hat, insbesondere die Gewerkschaften hätten eine Arbeitskampfmittelfreiheit, die dann nur auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen wäre, muss wieder zurückgedrängt werden. Der sog. Flashmob zeigt deutlich, wie schnell sonst Arbeitskämpfe einen gefährlichen Charakter annehmen können. Wer den Arbeitskampf vom Arbeitsvertrag löst, untergräbt die Akzeptanz des Tarifrechts. Notwendig ist deshalb ein „Numerus clausus“ der Arbeitskampfmittel. Das können in erster Linie nur Streik und Aussperrung sein. Zulässige Ziele eines Streiks, Ankündigungs- und Verhandlungsobliegen-

Ein wichtiger Punkt zur Stärkung der Tarifautonomie ist ein verlässliches Arbeitskampfrecht. Es gibt nur in einzelnen Gesetzen sporadische Insellösungen – so z. B. die Streikparagrafen in der Arbeitsförderung sowie neu und unsystematisch das Streikeinsatzverbot von Zeitarbeitnehmern bei Arbeitskämpfen. Der Arbeitskampf muss wieder den Ausnahme­ charakter erhalten, den er früher auch in der Rechtsprechung hatte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in den 50er-Jahren zu Recht zusammengefasst, dass Arbeitskämpfe gesellschaftlich und wirtschaftlich höchst unerwünscht sind. Dabei hat das BAG die Möglichkeit der Arbeitnehmer zu streiken und die der Arbeitgeber auszusperren bestätigt. Diese konsequente Rechtsprechung ist in mehreren Schüben unvorhersehbar, unkalkulierbar und vor allem unsystematisch geworden. Die Sicht des BAG aus den 50er-Jahren muss wieder ein Grundverständnis BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Arbeits- und Tarifrecht

heiten und andere Regelungsbereiche sollten definiert werden, die für ein geordnetes Miteinander auch im Arbeitskampf notwendig sind. Das Tarifvertragsund auch das Tarifverhandlungsrecht in Deutschland sind wie die Koalitionsfreiheit und die aus ihr abgeleitete Tarifautonomie darauf ausgerichtet, Arbeitsbeziehungen zu ordnen und zu befrieden. Eine allein auf die Arbeitsbeziehungen zielende Ausrichtung des Arbeitskampfs darf daher niemals infrage gestellt werden. Eine Kodifikation des Arbeitskampfrechts kann unter diesen Bedingungen ein Beitrag sein, die Legitimation der Tarifautonomie weiter zu stärken und zu unterstreichen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitskampf

Teilzeitrecht: unternehmerische Freiheit über Verteilung des Arbeitszeitvolumens weiterhin gewahrt

TEILZEITTÄTIGKEIT VON FRAUEN: ÜBERWIEGEND FREIWILLIG Frauen, nach Altersklassen, Jahr 2016, in %

16,9

17,3

21,2

15,3

14,4

2,7 6,0

7,9

13,9

15,6

19,5

59,3

15–20

48,0

55,6

26,2

1,5

53,5

58,8

29,9

47,5 28,5

27,8

5,1

41,2

20,4

27,2 75,0

30,5

13,6

14,6

1,3 5,2 10,7

20–25

25–30

30–35

1,4 1,3 8,6

1,9 0,9 10,2

2,8 0,4 11,7

35–40

40–45

45–50

28,3

26,0

9,5 4,1

2,2 5,4

0,8 4,2

15,1

15,9

13,2

50–55

55–60

60–65

weil Vollzeittätigkeit aus anderen Gründen nicht gewünscht (einschl. ohne Angabe des Grundes) wegen persönlicher oder familiärer Verpflichtungen

Das Gesetz zur Brückenteilzeit wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Gegenüber den ursprünglichen Erwägungen des Bundesarbeitsministeriums konnten gewichtige Verbesserungen erreicht werden: Die Entscheidung über die Verteilung des Arbeitszeitvolumens bleibt in der Hand des Arbeitgebers. Die BDA konnte die geplante Beweislastumkehr in intensiven Verhandlungen entschärfen. Die Einführung einer befristeten Teilzeit schafft aber neue organisatorische Herausforderungen

wegen Betreuung von Kindern aufgrund von Krankheit, Unfallfolgen wegen Schulausbildung oder sonstiger Aus- und Fortbildung weil Vollzeittätigkeit nicht zu finden Summe teilweise < 100 % aufgrund z. T. fehlender Angaben wegen kleiner Fallzahlen Quelle: Statistisches Bundesamt, 2017, FS 1 R. 4.1; Rundungsdifferenzen

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Arbeits- und Tarifrecht

für Arbeitgeber und für diejenigen Arbeitnehmer, die von Mehrarbeit betroffen sein werden. Darüber hinaus ist die Anhebung der vergütungspflichtigen Mindeststundengrenze in der Arbeit auf Abruf mit den Anforderungen flexibler Arbeitsbeziehungsgestaltung nicht zu vereinbaren.

Vertragsautonomie ist Grundpfeiler des Arbeitsrechts. Ein einseitiger Eingriff muss eine Rechtfertigung mit sich bringen, so wie es bei Teilzeiten zur Betreuung von Kindern oder der Pflege eines nahen Angehörigen der Fall ist. Dieses Prinzip wurde aufgegeben. Das ist unverständlich vor der Tatsache, dass über 90 % aller Beschäftigten mit ihrer Arbeitszeit zufrieden Die Neuregelung einer befristeten Teilzeit, der sog. Brüsind und auch mehr als 90 % aller teilzeitbeschäftigckenteilzeit, war im Koalitionsvertrag ungewöhnlich ten Frauen keine Änderungswünsche hinsichtlich ihrer detailliert vereinbart. Das betrifft beispielsweise den Arbeitszeit haben. Bezugspunkt von Schwellenwert und Zumutbarkeits regelung, zielführend wäre hier der Betrieb statt des Nach der Rechtsprechung des BAG muss der BeArbeitgebers. Die Zumutbarkeitsregelung ist zwar im triebsrat für die Wahrnehmung seiner Rechte gerade Ansatz zu begrüßen. Im Ergebnis kann nicht über die Aufstockungswünsche der sie jedoch ihre volle Wirkung für die Teilzeit­ beschäftigten durch den ArbeitUnternehmen auch deshalb nicht entgeber informiert werden. Diese höchstJULI 2018 falten, weil die ersten 45 Arbeitnehmer richterliche Wertung wird nun durch die für die Berechnung mitgezählt werden. gesetzliche Regelung gemindert. Die Darüber hinaus wurde weder bei EinfühKoalitionsfraktionen haben in einer Neuregelung im Teilzeitrecht – rung der Brückenteilzeit grundsätzlich Protokollerklärung im Rahmen von BeOrganisationsfreiheit der Arbeitgeber bleibt gesichert berücksichtigt noch bei der Zumutbarschlussempfehlung und Bericht einikeitsregelung bedacht, dass es bereits ge zu begrüßende Interpretationen zum zahlreiche Ansprüche auf befristete TeilGesetzentwurf gegeben. Dazu gehözeit gibt. Dazu gehören die gesetzlichen ren das Verbot der Doppelzählung hinAnsprüche auf Elternzeit, Pflegezeit sichtlich der Berechnung der Schweloder Familienpflegezeit, die neben dem lenwerte und die Klarstellung, dass die gesetzlichen allgemeinen Anspruch auf Arbeitgeber Aktuell, Juli 2018 befristete Einstellung der Ersatzkraft mit dauerhafte Teilzeit bestehen. Darüber dem Sachgrund der Vertretung erfolgen hinaus vereinbaren Arbeitgeber auf betrieblicher oder kann. Hervorzuheben ist insbesondere die Möglichkeit, tarifvertraglicher Grundlage Teilzeitarbeitsverhältnisdie betrieblichen Ablehnungsgründe durch Tarifverträse mit ihren Mitarbeitern. ge zu konkretisieren. Demzufolge werden die durch Tarifpartner festgelegten Quotierungen als ÜberfordeNicht nachvollziehbar bleibt der Umstand, dass der rungsregeln durch das Gesetz über die Brückenteilzeit Anspruch nicht an Sachgründe gekoppelt wurde. Die nicht eingeschränkt. Befristete Teilzeit – Gesetzentwurf darf Unternehmen nicht überfordern

Zielgerichtete Gestaltung statt Gießkanne bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen und Weiterbildung

Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung weiter festschreiben

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Juni

Änderung der Beweislastregeln schafft für Arbeitnehmer keinen Anspruch, Länge und Dauer der Arbeitszeit selbstständig zu bestimmen. Seite 2

WEITERE THEMEN:

Gute Konjunktur spiegelt sich in Tarifabschlüssen wider Seite 4 | Start der Rentenkommission Seite 9 | MINT-Lücke erstmalig über 300.000 Fachkräfte Seite 10 EU-Arbeitsbehörde Seite 12 | Europäisches Semester Seite 14

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» Die Unternehmen praktizieren längst ­flexible und familienfreundliche Arbeits­ zeitmodelle. Eine befristete Teilzeit ist wegen der bereits bestehenden gesetz­ lichen und tarifvertraglichen Ansprüche auf Veränderung der Arbeitszeit überflüs­ sig. Gegenüber den ersten Erwägungen des Bundesarbeitsministeriums hat die nunmehr vorliegende Regelung Fortschritte gemacht. Das gilt vor allem hinsichtlich des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit. Bei der befristeten Teilzeit sehe ich aber nach wie vor das Risiko, dass Arbeitgeber insbeson­ dere im ­Hinblick auf den administrativen Mehr­aufwand schnell überlastet werden. « Dr. Bettina Volkens Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Fachausschuss für Arbeitsrecht, Präsidentin Arbeitgeberverband Luftverkehr, ­Vorstandsmitglied Deutsche Lufthansa AG 10


Arbeits- und Tarifrecht

Die von der Brückenteilzeit ausgehenden neuen Belastungen unterstreichen: Jede weitere Beschränkung arbeitsrechtlicher Flexibilität muss auf den Prüfstand. Die deutsche Wirtschaft darf nicht weiter an ihre Belastungsgrenze kommen. Wir brauchen ein Belastungsmoratorium. Die Koalitionspartner sollten innehalten und die Erwägungen des Koalitionsvertrags zur befristeten Arbeit überdenken. Weitere Beschränkungen im Arbeitsrecht sind gefährlich für die Arbeitsplätze und sie sind Gift für Menschen, die es besonders schwer am Arbeitsmarkt haben und Arbeit suchen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > argumente > „Teilzeit weiterhin flexibel handhaben“

Befristung – Änderungen ­gefährlich für Beschäftigung Der Koalitionsvertrag sieht deutliche Einschränkungen für befristete Arbeitsverhältnisse vor. Für Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten soll eine Höchstquote von 2,5 % für sog. sachgrundlose Befristungen (Kalender­ befristungen) gelten, sachgrundlose Befristungen sollen nur noch für eine Höchstdauer von 18 Monaten statt bisher 24 Monaten zulässig sein, mit einer einmaligen statt dreimaligen Verlängerungsmöglichkeit. Weiterhin soll eine Befristung dann nicht mehr zulässig sein, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben – unter Berücksichtigung vorheriger Einsätze als Zeitarbeitskraft. Ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber soll nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Jahren möglich sein. Durch die erwogenen Änderungen würden gerade diejenigen besonders hart getroffen, die Vermittlungshemmnisse haben. Befristungen sind ein Einstieg in Arbeit. Der Anteil der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist von 30 % 2009 auf fast 45 % 2017 gestiegen. In die Überlegungen einzubeziehen ist weiterhin der Umstand, dass der öffentlichen Hand mit der Haushaltsbefristung ein Sachgrund zur Verfügung steht, um unsichere Entwicklungen aufzufangen. Für die Privatwirtschaft gibt es einen solchen gesetzlichen Befristungsgrund nicht. Im öffentlichen Bereich ist die Befristungsquote auch bedeutend höher (10,4 %) als in der Privatwirtschaft (rd. 7 %). Schlussendlich treten die BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

» Die Beschränkungen, die der Koali­ tionsvertrag für das Befristungsrecht vorsieht, sind rückwärtsgewandt und schädlich für Arbeitnehmer und Arbeit­ geber. Befristungen bieten Unternehmen die notwendige Flexibilität, auf unter­ schiedliche Nachfrageentwicklungen zu reagieren. Die vorgesehenen Ände­ rungen bedeuten neue Belastungen und Bürokratie und sie verwehren gerade Menschen mit Vermittlungshemmnissen den Weg in den Arbeitsmarkt. « Alfred Gaffal Vizepräsident der BDA, Präsident Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Aufsichtsratsvorsitzender Wolf GmbH

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Arbeits- und Tarifrecht

Befristungen sind ein Einstieg in Arbeit. Der Anteil der Übernahmen in ein unbe­ fristetes Arbeitsverhältnis ist von 30 % 2009 auf fast 45 % 2017 gestiegen.

sog. Kettenbefristungen allein im Bereich der öffentlichen Hand auf, nicht in der Privatwirtschaft. Sollte es dennoch zu neuen Regelungen im Befristungsrecht kommen, müssen dringend aus Gründen der Rechtssicherheit weitere Beispiele für Sachgründe bei einer Sachgrundbefristung geschaffen werden. Das betrifft insbesondere Beschäftigungen bei Weiterbildungsträgern oder die Projektbefristung wegen schwankender Auftragslage im Sinne unvorhergesehener Ereignisse. Die öffentliche Hand kann hier auf den Sachgrund der Haushaltsbefristung zurückgreifen. Wenn ein Bundesministerium nicht sicher sagen kann, wie viel Geld es zur Verfügung hat, kann das ein privater Arbeitgeber erst recht nicht. Ebenso muss die Tarif­dispositivität des Befristungsrechts gestärkt werden. Die bereits bestehende gesetzliche Öffnung für Tarifverträge muss erhalten und so ausgebaut werden, dass von den zu engen Vorgaben des Koalitions­ vertrags auch künftig abgewichen werden kann. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > kompakt > „Befristungen“; www.arbeitgeber.de > Publikationen > argumente > „Sachgrundlose Befristungen sind unverzichtbar“

Digitalisierung benötigt ­Spezialisierung Durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt und der Wirtschaft wird Selbstständigkeit weiter an ­Bedeutung gewinnen. Sie ist ein zentraler Beitrag, Aufträge bedarfsgerecht, schnell und flexibel zu bearbeiten. Diese Entwicklung darf nicht durch die Einschränkung bewährter Vertragsinstrumente wie Werk- und Dienstverträge beeinträchtigt werden. Die Entscheidung, Werk- und Dienstverträge zu nutzen, ist Kernelement der Vertragsfreiheit und stärkt den Industrie­ standort Deutschland. Selbstständige Dienstleistungen und Werkverträge ­müssen auch künftig in den Betrieben genutzt werden können, um Arbeitsaufträge effektiv zu erfüllen. Hierbei kann es in Abgrenzung zu anderen Formen des Einsatzes von Personal zu Unsicherheiten kommen, die Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Diese Entwicklung muss weiter beobachtet werden, und ggf. muss der Gesetzgeber gegensteuern. Dabei muss alles vermieden werden, was neue Rechtsunsicherheit oder auch nur mehr Rechts­unsicherheit nach sich zieht. Die Gesetzgebung muss die selbstständige und arbeitsteilige Erbringung von Dienst- und Werkleistungen fördern und unterstützen und darf diese keinesfalls behindern. Der Koalitionsvertrag sieht ohnehin Prüfungen, wie dies geschehen kann, für das Sozialversicherungsrecht vor. Solche Klarstellungen und Ergänzungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts können ein Beitrag sein, die Diskussion über den Einsatz von Selbstständigen in den Betrieben zu versachlichen. BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2016 zur AÜG-Novelle zudem klargestellt, „dass mit der Definition der Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG die derzeitige Rechtslage nicht geändert werden solle, etwa bei der Beauftragung von Beratungsunternehmen. Das Gesetz ziele nicht darauf ab, die unternehmerische Tätigkeit beispielsweise von Beratungsunternehmen einzuschränken. Die Neuregelung solle dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen, wie sie z. B. in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten anzutreffen seien.“ Dieser Wertung ist nichts hinzuzufügen. Entscheidend für den Einsatz von Selbstständigen im Betrieb und Unternehmen muss auch künftig das von den Vertragsparteien Gewollte und Vereinbarte sein. Niemand weiß besser, was Inhalt und Ausgestaltung eines Vertrags anlangt, als die davon Betroffenen. Der absolute Vorrang vertraglicher Vereinbarungen vor anderen Auslegungen muss daher gewahrt bleiben.

Arbeitszeitgesetz an die ­Arbeitswelt 4.0 anpassen Das geltende Arbeitszeitgesetz stammt aus dem Jahr 1994. Die Prinzipien, die dem Arbeitszeitgesetz zugrunde liegen, sind bereits 1926 kodifiziert worden. Die damaligen Annahmen entsprechen nicht mehr den Bedürfnissen von Unternehmen und Beschäf12


Arbeits- und Tarifrecht

tigten in einer digitalisierten Arbeitswelt. Der Wandel von Produktions- und Arbeitsbedingungen durch die Digitalisierung macht eine Überarbeitung wichtiger arbeitsrechtlicher Vorschriften notwendig. Dazu gehört an erster Stelle eine Modernisierung des Arbeitszeitrechts. Die BDA hat ihre Forderungen hierzu im E-Paper „New Work – Zeit für eine neue Arbeitszeit“ zusammengefasst. Die Forderungen der BDA zielen nicht darauf ab, ein komplett neues Arbeitszeitgesetz zu entwickeln. Vielmehr müssen einige Stellschrauben verändert werden, die für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen positive Auswirkungen hätten. Der deutsche Gesetzgeber sollte dabei den Spielraum nutzen, den die EU-Arbeitszeitrichtlinie den Mitgliedstaaten einräumt. Änderungsbedarf besteht bei den Ruhezeiten. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Beschäftigte nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben müssen. Diese Vorgabe hat folgende Konsequenz: Beendet ein Beschäftigter seine Arbeit bereits um 15 Uhr, um seine Kinder zu betreuen, und erledigt er noch einmal am Abend bis 23 Uhr Korrespondenz per E-Mail aus dem Homeoffice, darf er seine Arbeit am nächsten Morgen frühestens um 10 Uhr wieder aufnehmen. Dieses Ergebnis ist sowohl für den Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber unbefriedigend. Das Arbeitszeitgesetz räumt den Tarifvertragsparteien zwar die Befugnis ein, die Ruhezeit durch einen Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung auf neun Stunden zu kürzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die „Art der Tätigkeit“ dies erfordert. Dies wird

insbesondere nur bei Rettungsdiensten, technischen Hilfsdiensten oder Stördiensten bei Gas,- Wasserund Elektrizitätsversorgung als zulässig anerkannt. Das Arbeitszeitgesetz sollte deshalb so weiterentwickelt werden, dass eine zusätzliche Öffnungsklausel in § 7 Arbeitszeit­gesetz aufgenommen wird, die alle Arten von Tätigkeiten umfasst. Als Folge könnte die Ruhezeit unabhängig von der Art der Tätigkeit auf bis zu neun Stunden reduziert werden. Ferner sollte es möglich sein, den Beschäftigten die Ruhezeit z. B. in zwei Blöcken zu gewähren, von denen einer eine zusammenhängende, störungsfreie Ruhezeit von z. B. acht Stunden umfasst. Dadurch würden die Grau­zonen verringert, die durch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel oder durch die Arbeit im ­Homeoffice entstehen. Änderungsbedarf besteht auch bei den Höchstarbeitszeiten: Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Höchstarbeitszeit auf acht, ausnahmsweise auf zehn Stunden. Demgegenüber sieht die EU-Arbeitszeitrichtlinie, die dem Arbeitszeitgesetz zugrunde liegt, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vor. Daher sollte es zukünftig möglich sein, die zulässige Arbeitszeit im Wochenverlauf variabel zu gestalten, indem von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt wird. Dabei wird die arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit der Beschäftigten nicht verändert. Die Beschäftigten arbeiten also nicht mehr, die Beschäftigungszeit kann im Einzelfall jedoch variabler verteilt werden. Die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit unterstützt betriebliche Abläufe, erhöht die Innovationsfähigkeit von Betrieben und ermöglicht Beschäftigten BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

ÜBERBLICK: „NEW WORK – ZEIT FÜR EINE NEUE ARBEITSZEIT“ Ruhezeit: Zusätzliche Öffnungsklausel in § 7 Arbeitszeitgesetz für die Tarifvertragsparteien, um die Ruhezeit – unabhängig von der „Art der Arbeit“ – von elf auf neun Stunden zu reduzieren und um die Ruhezeit in zwei Blöcken (davon ein zusammenhängender Block von mindestens acht Stunden) gewähren zu können Höchstarbeitszeit: Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Berechnung der Höchstarbeitszeit Aufzeichnungspflichten: ­Möglichkeit für die Arbeitgeber, die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verbindlich an die Beschäftigten zu delegieren und sich bei richtiger Unterweisung zu exkulpieren, wenn die Beschäftigten ihren Verpflichtungen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes nicht nachkommen

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Arbeits- und Tarifrecht

DEUTSCHE ARBEITEN KÜRZER ALS DER EU-DURCHSCHNITT Durchschnittliche tatsächliche Wochen­arbeitsstunden im Jahr 2017

34,9 33,8

31,8

NIEDERLANDE

ÖSTERREICH

DEUTSCHLAND

34,9

DÄNEMARK

35,2

SCHWEDEN

35,7

VEREINIGTES KÖNIGREICH

35,7

FINNLAND

35,8

IRLAND

35,9

FRANKREICH

36,3

BELGIEN

36,4

EU-28

36,5

ITALIEN

36,8

SPANIEN

37,2

LUXEMBURG

37,6

SLOWENIEN

37,6

MALTA

37,7

LITAUEN

37,9

PORTUGAL

38,1

ZYPERN

38,2

ESTLAND

38,3

LETTLAND

38,4

SLOWAKEI

38,5

UNGARN

38,8

RUMÄNIEN

38,8

KROATIEN

38,9

TSCHECHISCHE REPUBLIK

39,4

POLEN

40,0

BULGARIEN

GRIECHENLAND

40,7

Quelle: Eurostat, Europäische Arbeitskräfteerhebung, 2017

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Arbeits- und Tarifrecht

Arbeitszeiten der Beschäftigten aufzuzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Für den Arbeit­geber ist es in der Arbeitswelt 4.0, die zunehmend durch mobiles Arbeiten (insbesondere im Home­ office) gekennzeichnet ist, immer schwieriger, dieser Verpflichtung nachzukommen. Es ist zwar möglich, die Verpflichtung zur Aufzeichnung der eigenen Arbeitszeiten auf die Beschäftigten zu übertragen. Allerdings ist der Arbeitgeber im Falle eines Verstoßes der Beschäftigten alleiniger Adressat von Sanktionen. Es sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Arbeitgeber die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verbindlich an die Beschäftigten delegiert und exkulpiert ist, wenn die Beschäftigten ihren Verpflichtungen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes nicht nachkommen. eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So könnte ein Mitarbeiter, der seine Tätigkeit um 8 Uhr aufgenommen hat, noch an einer kurzfristig für 18 Uhr angesetzten Telefonkonferenz mit einem Konzernteil in einer anderen Zeitzone teilnehmen, auch wenn er die 10-Stunden-Grenze des Arbeitszeitgesetzes überschreiten würde. Als Ausgleich würde er im Laufe der Woche entsprechend kürzer arbeiten. Ebenso könnte ein Mitarbeiter, der kurzfristig die Betreuung eines erkrankten Kindes übernehmen muss, den Betrieb früher verlassen und im Laufe der Woche entsprechend länger arbeiten. Änderungsbedarf besteht schließlich bei den Aufzeichnungspflichten. Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die über die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden hinausgehenden

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitszeitgesetz

Datenschutz muss den ­Fortschritt der modernen ­Arbeitswelt unterstützen Mit der Datenschutz-Grundverordnung wurde ein Schritt in die Richtung eines EU-weit einheitlichen Datenschutzes gemacht. Dies kann grenzüberschreitende Tätigkeiten von Unternehmen im europäischen Binnenmarkt erleichtern. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt den Mitgliedstaaten mit Öffnungsklauseln die Möglichkeit, eigene Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz zu treffen. Das bedeutet aber, BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

dass neben der Datenschutz-Grundverordnung seit dem 25. Mai 2018 weiterhin 28 unterschiedliche nationale Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz zu beachten sind. Deutschland hat von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen. Die BDA hat sich während des Gesetzgebungsverfahrens intensiv für die Belange der Arbeitgeber eingesetzt. In der Unternehmenspraxis werden Vorgaben zum Beschäftigtendatenschutz vielfach durch Kollektivvereinbarungen wie Betriebsvereinbarungen geregelt. Die BDA hat sich sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene erfolgreich für den Erhalt dieser wichtigen Möglichkeiten zur praxisnahen Ausgestaltung des Datenschutzes eingesetzt. Die Datenschutz-Grundverordnung und das neu gestaltete BDSG sehen zu Recht vor, dass diese bewährten Instrumente auch weiterhin genutzt werden können. Deutschland ist mit seinen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz insbesondere in § 26 BDSG über die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung hinausgegangen. Das betrifft vor allem die Anforderungen an die Einwilligung. Das BDSG schreibt fest, dass auch in Zukunft im Beschäftigungsverhältnis eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt werden kann. Dies entspricht der Position der BDA. Bedenklich sind gleichwohl neue, unklare Vorgaben, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer überfordern. So soll z. B. die Einwilligung dann freiwillig erfolgen, wenn Arbeitgeber und beschäftigte Person gleich gelagerte Interessen verfolgen. Wann das der Fall ist, bleibt weitge15


Arbeits- und Tarifrecht

hend ungeklärt. Nach deutschem Recht unterliegt die Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis der Schriftform, wohingegen die Datenschutz-Grundverordnung lediglich eine nachweisbare Einwilligung fordert. Das ist in Zeiten des „papierlosen Büros“ ein rückwärtsgewandtes Signal.

DATENSCHUTZRECHT PRAXISNAH ­ANWENDEN Eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz: Der Beschäftigtendatenschutz muss den technischen Entwicklungen angepasst werden. Wichtig ist, dass der Datenschutz den Fortschritt der Arbeitswelt unterstützt und nicht behindert. Weitere Verschärfungen und Regulierungen sind für die moderne Arbeitswelt kontraproduktiv. Daher lehnen wir ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz ab. Flexiblere Regelungen: Für flexiblere Regelungen im Beschäftigtendatenschutz ist kein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz notwendig. Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und des BDSG stellt Unternehmen noch immer vor große Herausforderungen. Erforderlich sind nur teilweise Klarstellungen an den bestehenden Regelungen.

Mit Blick auf die zukünftige Ausrichtung des Datenschutzrechts sollten spezifische Einschränkungen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die BDA setzt sich dafür ein, dass die Digitalisierung und in deren Folge die Verarbeitung großer Datenmengen durch gesetzliche Regelungen angemessen flankiert werden. Diese Vorgaben müssen Arbeitgebern und Beschäftigten helfen, die Daten zu nutzen und in Chancen für Betriebe und Beschäftigte umzuwandeln. Das Datenschutzrecht muss zudem die Realität des technologischen Wandels abbilden und den sinnvollen Einsatz neuer Technologien unterstützen. Datenschutz darf nicht zum Innovationsverhinderungsschutz werden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > kompakt > „Arbeitnehmerdatenschutz“ und Themen A–Z > Datenschutz

Whistleblowing: Schutz von Unternehmen und Kollegen muss Priorität bleiben Die Europäische Kommission hat am 23. April 2018 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dass Personen, die über Verstöße gegen bestimmte Bestimmungen berichten (sog. Hinweisgeber bzw. Whistleblower), besser geschützt werden. Personen, die eine Bedrohung oder Beschädigung des öffentlichen Interesses befürchten, BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

sollen darauf vertrauen können, dass sie diese Befürchtungen ohne Repressalien äußern können. Der Richtlinienvorschlag sieht ein dreistufiges Verfahren für Hinweisgeber vor. Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. € müssen interne Kanäle und Verfahren für die Übermittlung und Weiterverfolgung von Meldungen einrichten. Gleiches soll für Unternehmen gelten, die im Finanzdienstleistungsbereich tätig oder für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung anfällig sind. Daneben sieht der Vorschlag eine Beweislastumkehr vor. Bei einer Maßnahme gegen einen Hinweisgeber muss die Person, die die Maßnahme ergriffen hat, nachweisen, dass es sich hierbei nicht um eine Maßnahme aufgrund der Meldung handelt. Der Richtlinienvorschlag hat nach Ansicht der BDA für Arbeitgeber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erhebliche Auswirkungen. Europaweit besteht kein Bedarf an Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern. Der Richtlinienvorschlag berücksichtigt nicht die gewachsenen rechtlichen Strukturen in den Mitgliedstaaten. Bereits heute bestehen in vielen Unternehmen Möglichkeiten zur innerbetrieblichen Meldung von Missständen. Vor allem in Deutschland ist das System zum Schutz von Hinweis­gebern gut austariert. Das in § 612a BGB geregelte Maß­ regelungsverbot stellt den Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsrecht sicher. Die verpflichtende Einführung eines Meldesystems bedeutet vor allem für kleine und mittlere Unternehmen einen hohen Bürokratie- und finanziellen Aufwand, ein klarer Vorrang einer internen Klärung von Hinweisen im Unternehmen ist aber nicht 16


Arbeits- und Tarifrecht

vorgesehen. Die vorgesehene Beweislastumkehr enthält eine massive Verschlechterung der bestehenden Beweislastverteilung vor allem im Arbeitsgerichts­ verfahren, z. B. im Fall einer K ­ ündigung. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäfts­geheimnissen (GeschGehG) soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist vor allem kritisch, dass der Gesetzentwurf in den Rechtfertigungsgründen eine Regelung zum Whistleblowing enthält und der Begriff des Fehlverhaltens nicht näher bestimmt ist. Die BDA hat ihre Stellungnahme in das laufende Gesetzgebungsverfahren, insbesondere in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, eingebracht. Die Erlangung, die Nutzung oder die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses soll gerechtfertigt sein, wenn sie zum Schutz eines berechtigten Interesses erfolgt, insbesondere zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens, wenn die das Geschäftsgeheimnis erlangende, nutzende oder offenlegende Person in der Absicht handelt, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen. Nicht eindeutig ist, ob der Gesetzentwurf eine Regelung zulässt, die einen internen Klärungsversuch bei der Meldung von Missständen vorsieht. Klargestellt werden sollte, dass ein solcher innerbetrieblicher Klärungsversuch verpflichtend möglich bleibt.

SCHUTZ VON HINWEISGEBERN – MAßNAHMEN AUF EUROPÄISCHER EBENE NICHT ­ERFORDERLICH Verpflichtende Einführung von Meldesystemen: Die Beurteilung darüber, welche Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und Missstände abzustellen, muss bei den zuständigen und haftbaren Entscheidungsträgern im Unternehmen verbleiben. Nur das Unternehmen kann beurteilen, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Kein europaweiter Bedarf an Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern: Ein europaweiter Bedarf an Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern besteht nicht. Die gewachsenen rechtlichen Strukturen in den Mitgliedstaaten finden keine ausreichende Berücksichtigung. ­Nationale sowie internationale Vorgaben und freiwillige unternehmensinterne Regelungen führen zu ausreichendem Schutz.

ENTWURF EINES GESETZES ZUM SCHUTZ VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist zur Unterstützung von Innovationsfähigkeit und Risikobereitschaft von Unternehmen unverzichtbar. Dem Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und deren wirtschaftlicher Verwertung kommt ein erheblicher wirtschaftlicher Wert zu, auch wenn die Geschäftsgeheimnisse nicht durch ein Spezialgesetz wie z. B. Urheber- oder Patentgesetz geschützt werden. Regelung zum Whistleblowing: Kritisch ist, dass der Gesetzentwurf in den Rechtfertigungsgründen eine Regelung zum Whistleblowing enthält, aber den Begriff des „Fehlverhaltens“ nicht näher bestimmt.

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Arbeits- und Tarifrecht

Vor allem die Bedingungen für eine Rechtfertigung müssen verschärft und klarer formuliert werden. Insbesondere müssen sie dem Bestimmtheitsgebot entsprechen. Klargestellt werden sollte außerdem, dass arbeitsrechtliche Vorgaben für die Meldung von Missständen erfüllt sein müssen. Dies entspräche auch dem Richtlinienvorhaben zum Whistleblowing auf europäischer Ebene. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > argumente > „Whistleblowing“ und Themen A–Z > Whistleblowing

Betriebsverfassung nicht ­bürokratisieren Obwohl im Bereich der Berufsbildung schon heute sehr weitgehende Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bestehen, sieht der Koalitionsvertrag eine Ausdehnung des Initiativrechts der Betriebsräte für Weiterbildung vor. Die Entscheidung über das Ob und den wesentlichen Inhalt von Weiterbildung kann aufgrund der damit verbundenen hohen Kostenbelastung nur der Arbeitgeber selbst treffen. Das vorgesehene Moderationsverfahren kann betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten übermäßig einengen. Ein solches Verfahren, auch wenn es nicht mit einem Einigungszwang versehen ist, darf keinesfalls zu bürokratischen Verzögerungen in den Betriebsabläufen führen. Ebenso kritisch ist die vom Koalitionsvertrag vorgesehene Ausweitung des sog. vereinfachten Wahlverfahrens bei der Wahl des Betriebsrats. Eine Anhebung des

Schwellenwerts von 50 auf 100 für das verpflichtende Wahlverfahren und von 100 auf 200 für das fakultative Wahlverfahren kann zu mehr Fremdbestimmung durch einzelne kleine Minderheitengruppen im Betrieb führen. Ein solches „Hauruckverfahren“ ist geeignet, den Schutz der Mehrheit vor der Minderheit auszuhebeln und die Attraktivität und Akzeptanz der Betriebsverfassung einzuschränken. Außerdem hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder bestätigt, dass das sog. vereinfachte Wahlverfahren zwar weniger Zeit in Anspruch nimmt, jedoch in der betrieblichen Praxis schwieriger durchzuführen und damit fehleranfälliger ist als das „normale“ Wahlverfahren. Im Übrigen sind es in der Regel nicht die Wahlmodalitäten, die Arbeitnehmer von Betriebsratsgründungen abhalten. Oft ist gerade in kleineren Betrieben der Kontakt zur Betriebsleitung so eng, dass Betriebsräte gar nicht für notwendig erachtet werden.

Europäisches Gesellschafts­ recht: Grenzüberschreitende Mobilität umfassend gewähr­ leisten Die Europäische Kommission hat im April 2018 ein Paket zum europäischen Gesellschaftsrecht vorgelegt. Dieses Paket besteht neben einem Richtlinienvorschlag zur Online-Gründung von Unternehmen aus einem Richtlinienvorschlag zur grenzüberschreitenden Mobilität im Wege von Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen. Es ist zu begrüßen, dass die Europäische Kommission zusätzlich zum bereits bestehenden Rechtsrahmen EU-weit einheitliche Rege-

Die über den Koalitionsvertrag hinausgehende beschlossene Änderung von § 117 BetrVG ist gefährlich. § 117 BetrVG sieht vor, dass ein Betriebsrat für Tätigkeiten im Flugverkehr auf Grundlage eines Tarifvertrags errichtet werden kann. Die Vorschrift ermöglicht Luftfahrtgesellschaften, sinnvoll mit Betriebsräten im Flugbetrieb zusammenzuarbeiten. Die vorgesehene Neuregelung, die für den Flugbetrieb generell die Errichtung von Betriebsräten vorsieht, würde die Abläufe in den betroffenen Unternehmen erheblich erschweren. Das hat der Gesetzgeber schon 1971 erkannt und daher die Vorschrift von § 117 BetrVG entsprechend gefasst.

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Arbeits- und Tarifrecht

lungen für grenzüberschreitende Umwandlungen und Spaltungen einführen will. Allerdings enthält der Vorschlag zahlreiche Regelungen, die das selbst erklärte Ziel der Europäischen Kommission – Förderung der Mobilität der Unternehmen im Binnenmarkt – wieder konterkarieren. Dies betrifft auch die Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Die BDA begleitet daher intensiv den Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene und hat gemeinsam mit dem BDI zu dem Richtlinienvorschlag Stellung genommen. Höchst problematisch ist die im Richtlinienvorschlag vorgesehene Generalklausel, wonach eine Umstrukturierungsmaßnahme nicht genehmigt werden soll, wenn eine „künstliche Gestaltung“ vorliegt, die darauf abzielt, unrechtmäßige Steuervorteile zu erlangen oder die Arbeitnehmerrechte zu beschneiden. Diese Generalklausel enthält zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe und birgt daher die große Gefahr der Rechtsunsicherheit. Sie sollte daher gestrichen werden. Im Hinblick auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer soll sich das vorgesehene Verfahren für Umwandlungen und Spaltungen an den bereits existierenden Regelungen zu Verschmelzungen orientieren. Dies ist richtig, da diese Regelungen in der betrieblichen Praxis bereits bekannt sind und die Unternehmen über Erfahrungen in der Anwendung dieser Regelung verfügen. Es ist deshalb unverständlich, dass der vorgesehene Schwellenwert zur Auslösung des Verhandlungsverfahrens nicht dem Schwellenwert entspricht, der für Verschmelzungen gilt. Sachlich gibt es keinen Grund, hierbei eine Unterscheidung zwischen Umwandlungen, Spaltungen und Verschmelzungen vorzunehmen.

RICHTLINIENVORSCHLAG „GRENZ­ÜBERSCHREITENDE UMWANDLUNGEN, VERSCHMELZUNGEN UND SPALTUNGEN“ – BDA-RELEVANTE REGELUNGEN Generalklausel (Art. 86c, 160d): Der Vorschlag sieht vor, dass die zuständige Behörde des Wegzugsmitgliedstaats die grenzüberschreitende Umwandlung bzw. Spaltung nicht genehmigt, wenn sie feststellt, dass es sich um eine künstliche Gestaltung mit dem Ziel handelt, unrechtmäßige Steuervorteile zu erlangen oder die gesetzlichen oder vertraglichen Rechte der Arbeitnehmer, Gläubiger oder Minderheits­ gesellschafter unrechtmäßig zu beschneiden. Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Art. 86l, 160n): Der Vorschlag sieht vor, dass die Gesellschaft grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften des Zuzugsmitgliedstaats beachten muss, es sei denn, dass das nationale Recht des Zuzugsmitgliedstaats eine Mitbestimmung in den Leitungsorganen der Gesellschaft nicht im selben Umfang vorsieht. Dies soll auch dann gelten, wenn die Anzahl der Arbeitnehmer vier Fünftel der im nationalen Recht des Wegzugsmitgliedstaats festgesetzten Schwelle für das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer übersteigt oder wenn das Mitbestimmungsrecht im Zuzugsmitgliedstaat unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer nicht denselben Umfang an Mitbestimmungsrechten vorsieht. Ist dies der Fall, muss die Gesellschaft mit den Arbeitnehmern Verhandlungen aufnehmen, um ihre Mitbestimmungsrechte festzulegen. Bericht des Leitungsorgans an die Arbeitnehmer (Art. 86f, 160h): Der Vorschlag sieht vor, dass das Leitungsorgan der Gesellschaft, das die grenzüberschreitende Umwandlung bzw. Spaltung vornimmt, einen Bericht erstellen muss, in dem die Auswirkungen der grenzüberschreitenden Maßnahme auf die Arbeitnehmer erläutert werden. Die Stellungnahme der Arbeitnehmer soll dem Bericht als Anlage beigefügt werden. Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen (Art. 86g, 160i): Der Vorschlag sieht vor, dass der unabhängige Sachverständige befugt sein soll, Stellungnahmen der Vertreter der Arbeitnehmer oder – wenn es solche Vertreter nicht gibt – der Arbeitnehmer selbst entgegenzunehmen.

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Arbeits- und Tarifrecht Vielmehr sollten die von Verschmelzungen bekannten Voraussetzungen sowie der Schwellenwert von 500 Arbeitnehmern einheitlich für alle Umstrukturierungsmaßnahmen Anwendung finden. Darüber hinaus ist der vorgesehene zusätzliche Bericht des Leitungsorgans für die Arbeitnehmer eine aufwendige und unnötige Anforderung. Ebenso ist es nicht erforderlich, dass die Vertreter der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmer zusätzlich gegenüber dem unabhängigen Sachverständigen Stellung nehmen können, da die Arbeitnehmer bereits ausreichend dazu Gelegenheit hatten. Eine solche Verpflichtung führt zu unnötigen Verzögerungen, die vermieden werden sollten. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Arbeits- und Tarifrecht > Mitbestimmung

Entgelttransparenzgesetz: ­Geringe Inanspruchnahme ­unterstreicht fehlenden Bedarf Seit Anfang des Jahres 2018 können Beschäftigte einen Anspruch auf Auskunft über das Vergleichsentgelt ihrer Kollegen des anderen Geschlechts beim Arbeitgeber einfordern. Die BDA unterstützt die Unternehmen bei der komplizierten Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes, das im Juli 2017 in Kraft trat und neben dem Auskunftsanspruch für Unternehmen ab 500 Beschäftigten eine Aufforderung zu Prüfverfahren und eine Berichtspflicht zu Maßnahmen der Entgeltgleichheit und Gleichstellung enthält.

Es besteht schlichtweg schon heute kein Bedarf an dem Entgelttransparenzgesetz.

Das Gesetz rief insbesondere im Rahmen der Implementierung erhebliche Belastungen für die Unternehmen hervor und gefährdet den Betriebsfrieden innerhalb der Belegschaft. Insbesondere greifen die Privilegierungen für tarifanwendende Arbeitgeber zu kurz. Bereits im Juni 2018 hat das Bundesfamilienministerium die erste Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes in Gang gesetzt. Die wenigen Fälle belegen jedoch schon heute, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschlands Betrieben mit ihren Arbeitsbedingungen und ihren Löhnen zufrieden sind. Gerade deshalb sind die Belastungen unverhältnismäßig und müssten tarifanwendende Arbeitgeber komplett aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen werden. Um die Einkommensgleichheit weiter zu fördern, ist es den Arbeitgebern in Deutschland wichtig, dass mehr Frauen Berufe mit besseren Einkommensaussichten ergreifen, häufiger in Vollzeit arbeiten können, ihre Erwerbstätigkeit weniger lange unterbrechen müssen und öfter in Führungspositionen gelangen. Das Entgelttransparenzgesetz, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist, leistet dazu keinen Beitrag. Die BDA wird sich insbesondere im Validierungsworkshop zur Evaluation des Gesetzes und in der abschließenden Stellungnahme der Sozialpartner BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

dafür einsetzen, dass es keinesfalls zu Verschärfungen des Entgelttransparenzgesetzes kommt. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Antidiskriminierung

Spürbarer Bürokratieabbau ­erfordert Verzicht auf neue ­bürokratische Regelungen Die Notwendigkeit eines spürbaren Bürokratieabbaus für Unternehmen in Deutschland bleibt ungebrochen. Obwohl der Jahresbericht 2018 des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) einen Rückgang des Erfüllungsaufwands zeigte, stellte der NKR auch fest, dass diese zahlenmäßig gemessenen Entlastungen für die Unternehmen häufig nicht spürbar sind. Hier müssen Erleichterungen geschaffen werden, die die Prozesse in Unternehmen tatsächlich vereinfachen und von unnötiger Bürokratie befreien. Gelingt dies z. B. bei Unternehmensgründungen, kann das die Unternehmen zu mehr Investitionen und dem Aufbau von Arbeitsplätzen bewegen und einen Vorteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland bedeuten. Nach wie vor besteht auch Handlungsbedarf bei dem Thema „Digitalisierung der Verwaltung“. Durch eine Nutzung digitaler Möglichkeiten können für Unternehmen im Kontakt zu Behörden viele bürokratische Hürden abgebaut werden. Im Koalitionsvertrag hat die Große Koalition ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) angekündigt. Jetzt sollte die Regierung dieser Ankündigung Taten 20


Arbeits- und Tarifrecht

folgen lassen und das Vorhaben zeitnah umsetzen. Die BDA hat bereits im Frühjahr 2018 einen Katalog mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau erarbeitet. Das Bundeswirtschaftsministerium sollte bald ein Eckpunktepapier für das BEG III vorlegen, damit die inhaltliche Diskussion über sinnvolle und spürbare Entlastungen beginnen kann. Fortschritte beim Bürokratieabbau dürfen nicht durch neue belastende Regelungen zunichtegemacht werden. Ein Gesetz wie das Gesetz zur Brückenteilzeit bringt erhebliche organisatorische Mehrbelastungen für Unternehmen mit sich und widerspricht dadurch allen Bemühungen um einen Abbau von bürokratischen Belastungen. Bessere Rechtsetzung bedeutet auch, eine belastende Regelung nur dann zu schaffen, wenn eine eindeutige Notwendigkeit für sie besteht. Gerade deshalb müssen weitere Eingriffe durch belastende Vorhaben, z. B. im Befristungsrecht, verhindert und neue, zusätzliche Bürokratie vermieden werden. Die BDA setzt sich für eine Weiterentwicklung der „One in, one out“-Regelung ein. In diese Regelung, wonach jede Belastung durch eine Entlastung ausgeglichen werden muss, sollte auch das europäische Recht einbezogen werden, da ein großer Teil der Belastungen für Unternehmen auf EU-Recht zurückgeht. Auch der einmalige Erfüllungsaufwand sollte von der Regelung erfasst werden. Dieser Umstellungsaufwand durch neue Regelungen stellt für Unternehmen eine große Belastung dar und sollte ebenfalls durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

BÜROKRATIE: BELASTUNG IMMER NOCH ZU HOCH Im Berichtszeitraum 2017/2018 reduzierte sich der jährliche Erfüllungsaufwand um insgesamt 876,4 Mio. €

200 0

Bürger 2,9 Mio. €

–200

Verwaltung –213,5 Mio. € UNTERSCHWELLENVERGABEVERORDNUNG

–400

UPSTREAMEMISSIONSMINDERUNGSVERORDNUNG

–600

Wirtschaft –665,8 Mio. €

–800 –1.000

Gesamt –876,4 Mio. € Juli 2017

Januar 2018

Quelle: Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats, 2018

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Gesellschaftspolitik > Bürokratieabbau BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Digitalisierung

DER DIGITALE WANDEL BIETET CHANCEN FÜR UNTERNEHMEN UND BESCHÄFTIGTE.

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Digitalisierung

Politik muss richtige Weichen für Digitalisierung stellen Die Digitalisierung wird Wirtschaft und Arbeitswelt nachhaltig verändern. Für den global vernetzten und hoch technologisierten Standort Deutschland bedeutet der digitale Wandel dabei enorme Chancen. Gleiches gilt für die Beschäftigten, die, anders als die häufig zitierten Horrorprognosen suggerieren, schon heute vom Einsatz digitaler Technologien profitieren. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat in einer aktuellen Studie aus dem Frühjahr 2018 festgestellt, dass durch die Digitalisierung in Deutschland bereits heute mehr neue Jobs geschaffen wurden, als weggefallen sind. Auch für die Zukunft gilt: Zwar werden einzelne Berufsbilder verschwinden. Aber gleichzeitig werden zahlreiche neue entstehen und bereits bestehende Berufsbilder fortentwickelt. Damit Unternehmen und Beschäftigte in Deutschland die Chancen der Digitalisierung nutzen können, muss die Politik allerdings die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Die BDA ist hier enger Partner der Politik und vertritt die Positionen der Arbeitgeber zur digitalen Arbeitswelt gegenüber Bundesregierung und Bundestag. Die Große Koalition hat die Digitalisierung im Koalitionsvertrag zu einem Schwerpunktthema der laufenden Legislaturperiode gemacht. Beim Digital-Gipfel am 3./4. Dezember 2018 in Nürnberg hat die Bundesregierung ihre digitale Agenda für das kommende Jahr vorgestellt. Einen besonderen Schwerpunkt legt sie dabei

ARBEITGEBERRELEVANTE FORMATE ZUM ­THEMA „DIGITALISIERUNG“ AUF BUNDESEBENE Im Juni 2018 tagte erstmals der Kabinetts­ ausschuss für Digitalisierung (DIGITALKABINETT) der Bundesregierung, der als regelmäßige Koordinierungsrunde für eine besser abgestimmte und ressortübergreifende Digitalpolitik sorgen soll.

Seit 2014 widmet sich der ­AUSSCHUSS ­DIGITALE AGENDA des ­Bundestags aktuellen netzpolitischen ­Themen und versteht sich als Impuls­geber für die parlamentarische Arbeit.

Mitte Oktober 2018 eröffnete die ­ ENKFABRIK ­DIGITALE ARBEITSGESELLSCHAFT D als Thinktank des Bundesarbeitsministeriums.

Die Bundesregierung veranstaltete am 3./4. Dezember 2018 ihren jährlich ­stattfindenden DIGITAL-GIPFEL (ehemals Nationaler IT-­Gipfel).

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Im August 2018 konstituierte sich der sog. ­ IGITALRAT – ein zehnköpfiges Gremium mit D ­E xperten aus Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, das die Arbeit der Bundesregierung kritisch begleiten soll.

Die im Juni 2018 einberufene ENQUETE-­ KOMMISSION KÜNSTLICHE INTELLIGENZ (KI) des Bundestags soll gemeinsam mit externen Experten bis Herbst 2020 konkrete politische Handlungsempfehlungen zum Umgang mit KI erarbeiten.

Unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums wird die PLATTFORM „­DIGITALE ­ARBEITSWELT“ betrieben, wobei sich die ­erste FOKUSGRUPPE „KÜNSTLICHE INTELLIGENZ IN DER ARBEITSWELT“ im Oktober 2018 konstituiert hat.

Die 16-köpfige DATENETHIKKOMMISSION der Bundesregierung soll bis Sommer 2019 einen Entwicklungsrahmen für den Umgang u. a. mit Daten, KI und Algorithmen vorschlagen.

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GERMANY RELOADED

auf das Thema „Künstliche Intelligenz (KI)“. Darüber hinaus h ­ aben die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag zur Digitalisierung im vergangenen Jahr verschiedene Gremien und Initiativen ins Leben gerufen. Unter anderem hat das Bundesarbeitsministerium eine „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ gegründet, die sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt beschäftigen soll. Die Denkfabrik ist eng verknüpft mit der Plattform „Digitale Arbeitswelt“ des Bundesarbeitsministeriums, in der die BDA durch Haupt­geschäftsführer Steffen Kampeter hochrangig vertreten ist.

Wie Wirtschaft und Beschäftigte von der Digitalisierung profitieren können

Digitalisierung

Germany reloaded

BDA hat Zukunft der Arbeit im Blick Die BDA beteiligt sich intensiv an der Debatte über die Zukunft der Arbeit. Erste Grundlage war die Umstrukturierung der bisherigen Abteilung Planung | Koordination | Grundsatzfragen. Die neue Abteilung Strategie und Digitalisierung koordiniert seit Anfang des Jahres die digitalpolitischen Themen innerhalb der BDA und vertritt die BDA in den entsprechenden Gremien der Bundesregierung.

Mit der Broschüre „Germany reloaded“ hat die BDA im November GERMANY 2018 einen umfassenden Überblick RELOADED über die Chancen und HerausforWie Wirtschaft und Beschäftigte von der derungen der digitalen Arbeitswelt Digitalisierung profitieren können aus Sicht der Arbeitgeber vorgelegt und konkrete Forderungen an die Politik formuliert. Neben einer umfassenden Bildungsoffensive, die junge Menschen in Schule, Ausbildung und Hochschule auf die neuen Herausforderungen vorbereitet und durch moderne betriebliche Weiterbildung individuelles und lebenslanges Lernen fördert, braucht es z.  B. eine langfristige Fachkräftestrategie, um den sich jährlich verschärfenden Fachkräftemangel insbesondere im IT-Bereich schnell, gezielt und wirkungsvoll zu bekämpfen. Darüber hinaus sind die Unternehmen und Tarifpartner in Deutschland auf die richtigen Rahmenbedingungen angewiesen, um schnell und flexibel auf die rasanten Veränderungen im digitalen Wandel reagieren und neue Technologien zum Vorteil von Arbeitgebern und Beschäftigten einsetzen zu können. Dies gilt u. a. bei der Regelung der Arbeitszeit, dem mobilen Arbeiten oder dem Datenschutz. Schließlich sollte die Politik das Potenzial der Digitalisierung nutzen, um die ­Nationale E-Government-Strategie zügig voranzubringen, unnötige Bürokratie abzubauen und die Unternehmen in Deutschland zu entlasten.

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» Die Digitalisierung bietet ein riesiges Potenzial für Wirtschaft und Arbeitswelt. Gerade Deutschland kann mit seiner starken industriellen Basis vom digitalen Wandel profitieren. Dafür müssen wir die Herausforderungen mutig angehen. Wir brauchen in Deutschland endlich wieder einen Gründergeist, der Lust am Gestalten der Zukunft versprüht. « Dr. Kai Beckmann Vizepräsident der BDA, Präsident Bundesarbeitgeberverband Chemie, Mitglied der Geschäftsleitung und CEU Performance Material Merck KGaA

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Digitalisierung

Künstliche Intelligenz: enormes Potenzial für die Arbeitswelt

Die deutsche Wirtschaft könnte bei ­voller Ausschöpfung ihres ­digitalen ­Potenzials bis 2025 ihr jährliches W ­ achstum um einen Prozentpunkt ­steigern und so rd. 500 Mrd. € zusätzlich erwirtschaften.

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Digital­ klausur am 15. November 2018 eine Strategie Künst­ liche ­Intelligenz verabschiedet. Damit will sie Deutschland „zu einem führenden Standort für KI“ entwickeln. Die Strategie identifiziert insgesamt zwölf prioritäre Handlungsfelder, u. a. die Stärkung und internationale Vernetzung der Forschung, den Transfer in die Wirtschaft, die Förderung von Unternehmensgründungen sowie die breite Verfügbarkeit von Daten.

Quelle: McKinsey Global Institut, 2016

Hintergrund zwar ein richtiger Schritt, kann aber eine notwendige Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ersetzen.

Aus Arbeitgebersicht sind insbesondere die beiden Handlungsfelder zu Arbeitswelt und Arbeitsmarkt sowie zu Ausbildung und Fachkräften interessant. Die Grundlage der Strategie KI war ein im Juli 2018 vorgedarin enthaltenen Ausführung zu den Bereichen Bilstelltes Eckpunktepapier, auf dessen Basis die Ressorts dung, Aus- und Weiterbildung sowie Fachkräftesicheeinen Online-Konsultationsprozess mit Wirtschaft, rung sind zwar grundsätzlich richtig, geben allerdings Gewerkschaften und Zivilgesellschaft durchführten. ­ vor allem bereits bekannte Positionen Hieran hat sich die BDA aktiv beteiligt und Vorhaben wider. Die Pläne zur Ausund hat gegenüber dem Bundesarbeitsweitung der Mitbestimmung mit Blick ministerium die Positionen der ArbeitAPRIL 2018 auf KI sowie die mögliche Einführung geber mit Blick auf KI deutlich gemacht. eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes sind aus Arbeitgebersicht jedoch Darüber hinaus ist die BDA Mitglied New Work – Zeit für eine äußerst kritisch zu bewerten. Statt den der vom Bundesarbeitsministerium neue Arbeitszeit Betrieben die Einführung digitaler Techunter dem Dach der Plattform „Digitale nologien durch neue Regulierung noch Arbeitswelt“ im Oktober 2018 ins Leben zu erschweren, sollte die Bundesregiegerufenen Fokusgruppe „Künstliche Inrung vielmehr prüfen, wie Unternehmen telligenz in der Arbeitswelt“. Die Fokusdie Chancen von KI bestmöglich nutzen gruppe soll das Bundesarbeitsministekönnen. Die Schaffung betrieb­ licher rium bei der Umsetzung der Strategie Experimentierräume ist vor diesem Arbeitgeber Aktuell, April 2018 KI der Bundesregierung beraten und Befristung – Chancen nicht verbauen

Bundesagentur für Arbeit auf zukünftige Herausforderung ausrichten

Teure Rentenpläne korrigieren: Mehr Weitblick in der Rentenpolitik

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darüber hinaus gemeinsame Empfehlungen für den ­Umgang mit KI in der betrieblichen Praxis erarbeiten. Die BDA hat bereits Ende Juni 2018 mit ihrem Positionspapier „Künstliche Intelligenz – Deutschland zum Vorreiter der Arbeitswelt von morgen machen“ einen 5-Punkte-Plan für die Arbeitswelt der Zukunft vorgelegt, der aus Sicht der Arbeitgeber die wichtigsten Entwicklungen und dringendsten Handlungsfelder für Wachstum und Beschäftigung vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklungen im Bereich KI aufzeigt. Neben dem enormen Potenzial für Unternehmen im Bereich der strategischen Personalpolitik erläutert das Papier auch die Chancen für Arbeitgeber und Beschäftigte durch die zunehmende Bedeutung der Mensch-Maschine-Kollaboration. Gleichzeitig wird aufgezeigt, wie aus Sicht der BDA die Herausforderungen durch KI mit Blick auf den Fachkräftemangel, unser Bildungs- und Ausbildungssystem sowie die immer wichtiger werdende Frage des sinnvollen Umgangs mit Daten bewältigt werden können.

Der Wandel von Produktions- und Arbeitsbedingungen durch die Digitalisierung macht eine Überarbeitun g wichtiger arbeitsrechtlicher Vorschriften notwendig. Dazu gehört an erster Stelle eine Modernisieru ng des Arbeitszeitrechts. Seite 3

WEITERE THEMEN:

Tarifrunde 2018 – Arbeitszeit weiter im Fokus Seite 5 | Ausbildungsvergütung in den Händen der Tarifpartner belassen Seite 10 | EU-Nachweisrichtlinie: Nationale Strukturen respektieren Seite 12 | Europäisches Semester: Reformen umsetzen – nachhaltiges Wachstum stärken Seite 14

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Digitalisierung

Fachkräfte als Motor des digitalen Wandels

Mensch-Maschine als Team der Zukunft

Ohne kluge ­Köpfe keine künstliche ­Intelligenz

Recruiting und Upskilling

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Mindset! Offen sein für neue Technologien

Punkte-Plan für die Arbeitswelt der Zukunft BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Lohn- und Tarifpolitik

TARIFAUTONOMIE UND SOZIALPARTNERSCHAFT SICHERN WIRTSCHAFT­LICHEN ERFOLG.

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Lohn- und Tarifpolitik

Tarifjahr 2018 – Neue Entgelt­ tarifverträge für über 16 Mio. Beschäftigte Im Jahr 2018 wurden für Branchen mit über 16 Mio. Beschäftigten die Lohn- und Gehaltstarifverträge neu ausgehandelt – das sind 50 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Diese Tarifverhandlungen verliefen weitgehend unauffällig. Zum einen ist dies auf die solide wirt­ schaftliche Lage in Deutschland zurückzuführen. Zum ­anderen wurden auch tarifpolitische Weichen gestellt, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig waren. Dazu zählen u. a. Veränderungen bei den Arbeitszeitregelungen in der Metall- und Elektroindustrie (M+E Industrie), aber auch spezifische Entgeltanhebungen im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Gespräche zur Modernisierung der bestehenden Arbeitsbedingungen wurden auch im Rahmen des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der chemischen Industrie vereinbart. Gemeinsam sollen Lösungen für eine sich durch die Digitalisierung verändernde Arbeitswelt gefunden werden. Die Lohnforderungen der Gewerkschaften lagen auf einem hohen Niveau zwischen 4,5 % und 7,5 % pro ­ Jahr. Gestützt durch die weiterhin gute konjunkturelle Entwicklung, lagen die Tariflohnanhebungen für das ­ Jahr 2018 mehrheitlich um die 3 %. Die Spannbreite der insgesamt vereinbarten Tariflohnsteigerungen erstreckte sich branchendifferenziert zwischen 1,9 % bis 6,6 %.

Dies verdeutlicht, wie unterschiedlich die Handlungsspielräume in den verschiedenen Branchen sind. Lange Laufzeiten von teils bis zu 36 Monaten, Null­ monate und Einmalzahlungen spielten im Jahr 2018 in vielen Tarifabschlüssen eine wesentliche Rolle zur Reduzierung der langfristigen Belastungen für die ­Betriebe. Teilweise wurden für den Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten auch tarifliche Öffnungsklauseln vereinbart, wie z. B. im September 2018 in der chemischen Industrie sowie davor in der Kautschukindustrie, der M+E-Industrie sowie zu Beginn des Jahres im Bereich der Luftverkehrsdienstleistungen im Tarifabschluss für das Bodenpersonal der Deutsche Lufthansa AG und ihrer Tochtergesellschaften.

Eckpunkte ausgewählter ­Tarifabschlüsse Das erste regionale Tarifergebnis in der Tarifrunde für die bundesweit rd. 170.000 Beschäftigten der Holzund Kunststoffindustrie erzielte am 23. Januar 2018 der ­Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg mit der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall). Der Tarifvertrag sieht bei einer Laufzeit von 21 Monaten für die ersten vier Monate zwei Einmalzahlungen von jeweils 150 € statt einer tabel­ larischen Entgelterhöhung vor. Zum Mai 2018 werden die Tariflöhne um 4 % angehoben. Dieses Pilotergebnis ist bis Mitte März von den weiteren regionalen Tarif­ bereichen der Holz und Kunststoff verarbeitenden ­Industrie übernommen worden. BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

38 % DER TARIFABSCHLÜSSE BEINHALTEN NULLMONATE – 44 % EINMALZAHLUNGEN 38 %

Nullmonate

44 %

Einmalzahlungen

62 %

keine Nullmonate

56 %

keine Einmalzahlungen

Quelle: BDA-TarifService, 2018

28


Lohn- und Tarifpolitik

Am 31. Januar 2018 einigten sich im Bereich der Luftverkehrsdienstleistungen der Arbeitgeberverband Luftverkehr und die v­ er.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – nach vier Verhandlungsrunden auf ein Tarifergebnis für die rd. 30.000 Beschäftigten des Bodenpersonals der Deutsche Lufthansa AG und u. a. der Lufthansa Cargo AG, Lufthansa Technik AG ­sowie der LSG-Sky-Chefs-Gesellschaften in Deutschland. Während der 33-monatigen Laufzeit erhalten die ­Beschäftigten nach einem Nullmonat eine zweistufige Tariflohnanhebung von jeweils 3 % zum Februar 2018 bzw. Mai 2019. Die zweite Entgelterhöhung ist abhängig vom Betriebsergebnis des betroffenen Geschäftsfelds. Es erfolgt aber mindestens eine Erhöhung um 1,8 %. Nach bestandener Abschlussprüfung sollen grundsätzlich alle Auszubildenden im erlernten Beruf übernommen werden. Die Tarifpartner der baden-württembergischen M+E-­ ­ Industrie haben nach sechs Verhandlungs­ runden am 6. Februar 2018 einen innovativen und ­zukunftsorientierten Arbeitszeitkompromiss ­vereinbart. Der Pilottarifabschluss für die gesamte M+E-­Industrie ist ein wichtiges Signal für branchendifferenzierte Lösungen statt eines gesetzlichen Einheitsmodells. ­ Die bundesweit rd. 3,9 Mio. Beschäftigten der B ­ ranche haben künftig grundsätzlich die Möglichkeit, ihre wöchentliche Arbeitszeit für einen begrenzten Zeit­ raum auf bis zu 28 Wochenstunden abzusenken und danach wieder zur vollen Wochenarbeitszeit zurück­ zukehren. Im Gegenzug können in einem Betrieb mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger als die tariflich vorgesehene regelmäßige Wochenarbeitszeit ­tätig sein – der Tarifabschluss sieht hier-

ÖFFNUNGSKLAUSELN IN TARIFVERTRÄGEN FÜR DIE FLEXIBILITÄT IN DEN BETRIEBEN UNERLÄSSLICH Anzahl der Tarifabschlüsse im Entgeltbereich mit Öffnungsklauseln

25

25

24

20

17 15

10

9 7

8

5

0

7 4

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

3 2013

2014

3

3

2015

2016

4

2017

Quelle: BDA-TarifService, 2018

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

29


Lohn- und Tarifpolitik

bei ­verschiedene ­Wahloptionen für die Betriebe vor. Im Entgeltbereich sieht die Tarifeinigung bei einer Laufzeit von 27 ­ Monaten nach einer Pauschalzahlung von 100 € ab April 2018 für den langen Zeitraum von zwei Jahren eine Entgelterhöhung um 4,3 % vor. Ab 2019 werden zusätzlich ein „tarifliches Zusatzgeld“ („T-Zug“) von 27,54 % eines Monatsentgelts und ein für alle ­Beschäftigten identischer Betrag von zunächst 400 € pro Jahr eingeführt. Der prozentuale Bestandteil des Zusatzgelds kann bei besonderer Belastung (z. B. Schichtarbeit, Pflege n ­ aher Angehöriger oder Betreuung von Kindern) in acht zusätzliche Urlaubstage umgewandelt werden. Für ­Betriebe mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit, die Zahlung des zweiten Bestandteils des Zusatzgelds zu verschieben, zu reduzieren oder ganz zu streichen. Für

BRANCHEN SETZEN WEITERHIN AUF EIGENE BRANCHENMINDESTLÖHNE Geltende bundesweite Branchenmindestlöhne nach AEntG, AÜG und TVG zum 1. Dezember 2018, in € pro Stunde 15,26 15,26

Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II/III

11,75 11,75

Bauhauptgewerbe, ML I

12,20 12,20

Dachdeckerhandwerk, ML I

9,55 10,30

Gebäudereiniger-Handwerk, ML I Geld- und Wertdienste, stationäre Dienste (regional differenziert, RP/Sl und Ost)

11,94 10,91 12,64 12,90

Geld- und Wertdienste, mobile Dienste (regional differenziert, SH und Ost)

11,35 11,35

Gerüstbauer-Handwerk

10,60 10,60

Maler- und Lackiererhandwerk, ML I

11,40 11,40

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

10,05 10,55

Pflegebranche

9,27 9,49

Zeitarbeitsbranche

10,95 10,95

Elektrohandwerke

Ost

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

West

Quelle: BDA-TarifService, 2018

30


Lohn- und Tarifpolitik

­ uszubildende ist u. a. ein z­ usätzlicher Freistellungstag A vor den Abschlussprüfungen vereinbart worden. Bis Mitte Februar haben die ­regionalen Tarifbereiche der ­M+E-­Industrie dieses ­Tarifergebnis übernommen.

» Nach 100 Jahren Tarifautonomie ist es an der Zeit, ein neues Kapitel ­aufzuschlagen. Wir, die IG Metall und die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, müssen gemeinsam an die große Aufgabe gehen, unser ­wichtigstes Gut zu modernisieren: Den Flächentarifvertrag. « Dr. Rainer V. Dulger Vizepräsident der BDA, Präsident GESAMTMETALL, geschäftsführender Gesellschafter ProMinent Dosiertechnik GmbH

Im Bereich der Postdienstleistungen ist am 28. Februar 2018 mit der ­ver.di ein Tarifergebnis für die Beschäftigten der Deutsche Post AG erzielt worden, das bei einer Laufzeit von 28 Monaten zunächst eine Einmalzahlung von 250 € und ab Oktober 2018 eine Entgelterhöhung von 3,0 % sowie ab Oktober 2019 von weiteren 2,1 % vorsieht. Das leistungsbezogene Entgelt wird in einen festen Bestandteil des Monatsgrundentgelts umgewandelt. Daneben ist ein Wahlmodell zur Umwandlung der linearen Entgelterhöhungen vereinbart worden. Am 12. April 2018 ist im Bereich Telekommunikation/IT für die Beschäftigten der Deutsche Telekom AG und einzelner nationaler Tochtergesellschaften mit der ­­­­ver.di ein Tarifpaket vereinbart worden, das bei einer Laufzeit von 26 Monaten nach drei Nullmonaten eine Entgelterhöhung von 3,1 % für die Entgeltgruppen 1 bis 5 und 2,7 % für die Entgeltgruppen 6 bis 10 ab Mai 2018 sowie einheitlich 2,1 % ab Mai 2019 vorsieht. Daneben ist ein Kündigungsverzicht bis Ende 2020 festgelegt worden. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Bund kamen am 17. April 2018 mit der ­ver.di – auch im Namen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Gewerkschaft der Polizei und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) für die Forstwirtschaft – sowie dem dbb beamtenbund und tarifunion zu einem Tarifergebnis für die rd. 2,2 Mio. BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

Im Jahr 2018 wurden für 50 % ­aller ­sozialversicherungspflichtig ­Beschäftigten die Lohn- und Gehalts­ tarifverträge neu ausgehandelt.

­ eschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und B Kommunen. Die Laufzeit von 30 Monaten beginnt mit einer Einmalzahlung von 250 € für die Beschäftigten der ersten sechs Entgeltgruppen. Darauf folgen dreistufige, lohngruppendifferenzierte Tariflohnanhebungen. Die Steigerungsraten liegen im Durchschnitt bei 3,19 % ab März 2018, bei 3,09 % ab April 2019 und bei 1,06 % ab März 2020. Zudem wird die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost stufenweise bis 2022 auf 100 % angehoben und der Urlaubsanspruch für Auszubildende auf 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche erhöht. Die diesjährige Tarifrunde für die rd. 800.000 Beschäftigten des Bauhauptgewerbes endete am 12. Mai 2018 mit einem Schlichterspruch des ehemaligen Bundeswirtschafts- und arbeitsministers Wolfgang Clement. Der Haupt­verband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie die IG BAU haben Ende Mai diesem Tarifergebnis zugestimmt. Nach zwei Nullmonaten sind bei einer 26-monatigen Laufzeit im Tarifbereich West inklusive 31


Lohn- und Tarifpolitik

TARIFVERTRAGSABSCHLÜSSE 2018 (ausgewählte Tarifbereiche)

Branche (Laufzeit)

Entgelterhöhungen

Branche (Laufzeit)

Entgelterhöhungen

Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Pilottarifabschluss in Baden-Württemberg (Jan 2018 bis Sep 2019)

4,0 % ab Mai 2018

Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen (Mrz 2018 bis Aug 2020)

Ø 3,19 % ab Mrz 2018 Ø 3,09 % ab Apr 2019 Ø 1,06 % ab Mrz 2020

Luftverkehrsdienstleistungen DLH AG, Lufthansa Cargo AG, Lufthansa Technik AG, LSG Sky Chefs u. a. − Bodenpersonal (Jan 2018 bis Sep 2020)

3,0 % ab Feb 2018

Bauhauptgewerbe (Mrz 2018 bis Apr 2020)

5,7 % (West) und 6,6 % (Ost) ab Mai 2018

Metall- und Elektroindustrie Pilottarifabschluss in Baden-Württemberg (Jan 2018 bis Mrz 2020)

4,3 % ab Apr 2018

Volkswagen AG Werke Wolfsburg, Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Emden, Kassel und VW Financial Service AG (Feb 2018 bis Apr 2020)

4,3 % ab Mai 2018

Postdienstleistungen Deutsche Post AG (Feb 2018 bis Mai 2020)

3,0 % ab Okt 2018

Telekommunikation/IT Deutsche Telekom AG, DT IT, TDG, T-Service-Unternehmen u. a. (Feb 2018 bis Mrz 2020)

3,1 % (EGr 1−5) und 2,7 % (EGr 6−10) ab Mai 2018

3,0 % ab Mai 2019

0,8 % (Ost) ab Jun 2019 Kautschukindustrie (Jun 2018 bis Mai 2020)

2,4 % ab Jun 2018 2,6 % ab Apr 2019 1,6 % ab Jan 2020

Zeitschriftenverlage – Redakteure (Mai 2018 bis Okt 2020)

100 € (Redakteure) und 3,0 % (Volontäre) ab Jul 2018 2,0 % ab Nov 2019

2,1 % ab Okt 2019

2,1 % ab Mai 2019

Zeitungsverlage – Redakteure (Jan 2018 bis Jul 2020)

1,9 % ab Mai 2018

Zuckerindustrie (Apr 2018 bis Mrz 2019)

2,0 % ab Apr 2018

Chemische Industrie (Aug 2018 bis Okt 2019: regional angepasst)

3,6 % ab Okt 2018

2,4 % ab Mai 2019

Quelle: BDA-TarifService, 2018

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Lohn- und Tarifpolitik

Die Lohnabschlüsse 2018 sehen lange Laufzeiten der Tarifverträge von teils bis zu 36 Monaten vor.

Berlin zum Mai 2018 eine Entgeltanhebung von 5,7 % sowie Einmalzahlungen von 250 € zum November 2018, von 600 € zum Juni 2019 und weiteren 250 € zum November 2019 vorgesehen. Die Beschäftigten in Ostdeutschland erhalten eine zweistufige Tariflohnanhebung von 6,6 % ab Mai 2018 sowie 0,8 % ab Juni 2019. Im November 2019 wird ihnen zudem eine Einmalzahlung von 250 € ausgezahlt. Daneben wird das bestehende 13. Monatseinkommen in den verschiedenen Tarifgebieten angeglichen und weiterentwickelt, sodass es ab dem Jahr 2020 erstmals bundesweit ein 13. Monatseinkommen geben wird. Darüber hinaus erhalten Auszubildende in Landes- und Bundesfachklassen eine steuerfreie Pauschale i. H. v. 60 € für Fahrt- und Unterbringungskosten. Am 24. Mai 2018 einigten sich der Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) auf eine dreistufige Entgelterhöhung von 2,4 % ab Juni 2018, 2,6 % ab April 2019 und 1,6 % ab Januar 2020 bei einer Laufzeit von insgesamt 24 Monaten. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten können die Betriebspartner auf der Grundlage einer freiwilligen Betriebsvereinbarung mit Zustimmung der Tarifpartner die

jeweiligen Entgelterhöhungen um bis zu drei Monate verschieben. Bei guter wirtschaftlicher Lage können die Entgelterhöhungen jedoch auch durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung vorgezogen werden. Die Wochenarbeitszeit in Ostdeutschland reduziert sich in den Jahren 2021, 2022 und 2023 um jeweils 30 Minuten auf dann bundeseinheitlich 37,5 Stunden. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ­ver.di (dju) sowie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) einigten sich am 6. Juni 2018 auf den A ­ bschluss eines neuen Gehaltstarifvertrags für die rd. 6.000 R ­ edakteure an Zeitschriftenverlagen. Die Laufzeit von insgesamt 30 Monaten beginnt mit zwei Nullmonaten. Es folgt eine zweistufige Tariflohnanhebung von 100 € für Redakteure und 3 % für Volontäre ab Juli 2018 sowie weiteren 2 % ab November 2019 für beide ­Beschäftigtengruppen. Die Tarifverhandlungen für die Angestellten an Buchund Zeitschriftenverlagen ­ werden ­ regional geführt.

Redakteure zum März 2020 vereinbart ­worden. Daneben sind ab Mai 2018 Entgelterhöhungen um 135 € für Redakteure bis zum vierten Berufsjahr und um 100 € für Volontäre vorgesehen. Die dju ­hatte ­zunächst an den Tarifverhandlungen teilgenommen, sich jedoch dem zwischen BDZV und DJV gefundenen Ergebnis verweigert. Die Tarifkommission der dju hat sich am 5. November 2018 gegen dieses Tarif­paket ausgesprochen und das ­Verhandlungsangebot des BDZV abgelehnt. Die Tarifverhandlungen für die Angestellten an Zeitungs­verlagen werden regional geführt.

Am 2. Juli 2018 einigten sich der Bundes­ verband ­Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der DJV auf einen Tarifabschluss für die rd. 13.000 Redakteure an Zeitungsverlagen. Bei einer Laufzeit von 31 Monaten steigen nach vier Nullmonaten die Entgelte um 1,9 % ab Mai 2018 und um weitere 2,4 % ab Mai 2019. Zusätzlich sind Einmalzahlungen von 500 € für Redakteure und 70 € für Volontäre zum August 2018 und weiteren 600 € für BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

33


Lohn- und Tarifpolitik

DIFFERENZIERTE TARIFLOHNSTEIGERUNGEN PRÄGEN DAS TARIFJAHR 2018 In 2018 vereinbarte Tariflohnsteigerungen in % für das laufende Jahr nach Gewerkschaften differenziert

­ver.di Energieversorgung TG GWE

NGG 2,2

Luftverkehrsdienstleistungen ­Bodenpersonal Energieversorgung Private Energiewirtschaft BW

3,0

Brauwirtschaft HH, SH, MV

3,0

Brauwirtschaft BY

Deutsche Post AG*

3,0

Hotel- und Gaststättengewerbe BW

Energieversorgung TG Energie*

3,0

Süsswarenindustrie Ost

Öffentlicher Dienst* (Bund und Kommunen) Private Film- und Fernsehindustrie

3,19 2,0

2,4 2,5 3,0 2,5

Stärkeindustrie NI, BB

3,0

Mineralbrunnenindustrie BW

3,0

Obst, Gemüse und Kartoffel verarbeitende Industrie NRW Sektkellereien, Brennereien, Spirituosenbetriebe HE, RP

3,0 2,5

Molkereien HE

2,8

Milchindustrie SL

2,8

Zuckerindustrie Nährmittelindustrie NI, HB Hotel- und Gaststättengewerbe NRW

Lohngruppen differenzierte Tarifabschlüsse nicht enthalten.

3,0

Ernährungswirtschaft ST

2,0 2,75 2,9

*  Am Tarifabschluss waren noch andere Gewerkschaften beteiligt.

Quelle: BDA-TarifService, 2018

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Lohn- und Tarifpolitik

DIFFERENZIERTE TARIFLOHNSTEIGERUNGEN PRÄGEN DAS TARIFJAHR 2018 In 2018 vereinbarte Tariflohnsteigerungen in % für das laufende Jahr nach Gewerkschaften differenziert

IGM

IG BAU 3,0

Schreinerhandwerk BY Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie

4,0

Metall- und Elektroindustrie

4,3

Volkswagen AG

4,3

Kalksandsteinindustrie West + Ost 1. Stufe Kalksandsteinindustrie West + Ost 2. Stufe Kalkindustrie Nordwestfalen 1. Stufe Kalkindustrie Nordwestfalen 2. Stufe

2,3 2,1 2,3 2,1 5,7

Bauhauptgewerbe West

6,6

Bauhauptgewerbe Ost

IG BCE Kautschukindustrie Glasindustrie Ost

Beton- und Fertigteilindustrie NRW Steine- und Erden-Industrie BW, BY

2,4 3,6

Naturstein-Industrie RP, SL

Chemische Industrie

3,6

Steine- und Erden-Industrie RP

Lederwaren- und Kofferindustrie

3,2

Energieversorgung TG Vattenfall*

3,2

3,3

Steine- und Erden-Industrie HE

3,0

Schuhindustrie

Lohngruppen differenzierte Tarifabschlüsse nicht enthalten.

4,6

Ziegelindustrie, BY

3,2 3,4 3,2 2,3

*  Am Tarifabschluss waren noch andere Gewerkschaften beteiligt.

Quelle: BDA-TarifService, 2018

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Lohn- und Tarifpolitik

Für die rd. 5.000 Beschäftigten der Zuckerindustrie ist mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten am 10. Juli 2018 ein Tarifergebnis mit einer Entgelt­ erhöhung von 2,0 % ab April 2018 bei einer Laufzeit von zwölf Monaten erzielt worden.

Bereits nach der zweiten bundesweiten Verhandlungsrunde einigten sich die Chemie-Tarifpartner, der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und die IG BCE am 20. September 2018 auf ein Tarifergebnis. Die rd. 580.000 Beschäftigten der chemischen und pharmazeutischen Industrie erhalten innerhalb der 15-mona­tigen Laufzeit für die ersten zwei Monate eine Einmalzahlung von 280 €. Betriebe in besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten können diese Einmalzahlung jedoch entfallen lassen. Mit diesem zusätzlichen Gestaltungsspielraum wird der differenzierten Situation der B ­ ranche Rechnung getragen. Für die folgenden 13 ­Monate e ­ rfolgt eine Tariflohnanhebung von 3,6 %.

Zudem wird das tarifliche Urlaubsgeld von 614 € auf 1.200 € pro Jahr erhöht. Um den Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels zu begegnen, e ­ inigten sich BAVC und IG BCE auf eine unverzügliche Gesprächsaufnahme über eine Modernisierung der b ­ estehenden tariflichen Arbeitsbedingungen. Bis Ende der Laufzeit des Tarifvertrags will man zu ­dieser „Roadmap Arbeit 4.0“ konkrete Ergebnisse zu den Themen „Arbeitsvolumen“, „Arbeitszeitsouveränität“, „Mobiles Arbeiten“, „Qualifizierung“ und „Lebensphasenorientierte Arbeitszeit“ finden. Am 30. Oktober 2018 folgte dann ein Tarifabschluss zwischen BAVC und dem Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie für die akademisch ausgebildeten naturwissenschaftlichen und technischen Angestellten der Branche, der bei einer Laufzeit von zwölf Monaten eine Entgeltsteigerung von 3,0 % regelt. Für das erste Jahr der Beschäftigung können die Bezüge wie bisher frei vereinbart werden, im zweiten Beschäftigungsjahr betragen im Jahr 2018 die tariflichen Mindestbezüge für diplomierte Angestellte und solche mit einem Masterabschluss 66.150 €, für promovierte Angestellte 77.075 €. Diese Erhöhung ent-

Die Tariflohnsteigerungen 2018 zeigen eine große branchendifferenzierte Spannbreite zwischen 1,9 % und 6,6 %.

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spricht hierbei dem im allgemeinen Tarifbereich vereinbarten Tarifabschluss unter Berücksichtigung des Charakters kalenderjährlich gezahlter Mindestjahresbezüge.

Tarifpolitischer Ausblick Selten standen zum Ende eines Tarifjahrs noch so viele weitreichende Tarifverhandlungen an: So laufen derzeit u. a. noch die Tarifverhandlungen in der Druckindustrie, im Oktober begannen die Tarifverhandlungen bei der Deutsche Bahn AG. Im Oktober startete auch die Tarifrunde der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie mit der ­ver.di, die ab Dezember auch wieder mit dem öffentlichen Dienst der Länder Tarifverhandlungen aufnimmt. Auch die ersten Monate des kommenden J­ahres werden vor allem durch ­ ­ ver.di-Tarifrunden geprägt sein: mit den Verhandlungen für das private und öffentliche Bankgewerbe ab Januar 2019, dem Einzelhandel ab März 2019 sowie dem Groß- und Außenhandel ab April 2019. Für die IG BCE stehen Tarifrunden in der Kali- und Steinsalzindustrie sowie im Steinkohlenbergbau, der Papiererzeugenden Industrie und der Ledererzeugenden Industrie an. Die IG Metall verhandelt für die Beschäftigten in der nordwestdeutschen Eisen- und Stahlindustrie sowie der Textil- und Bekleidungsindustrie. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der ­gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kommt in seinem aktuellen Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich das 36


Lohn- und Tarifpolitik

KÜNDIGUNGSTERMINE AUSGEWÄHLTER LOHN- UND GEHALTSTARIFVERTRÄGE IM JAHR 2019 Kündigungstermin

Branchen

Tarifgebiete

Beschäftigte in 1.000

Gewerkschaften

01/19

Privates und öffentliches Bankgewerbe Textil- und Bekleidungsindustrie

West + Ost West

205 100

v­ er.di, DBV, DHV IGM

02/19

Energieversorgung Papiererzeugende Industrie Ledererzeugende Industrie

AVEU Baden-Württemberg West + Ost West + Ost

20 17 50 2,5

­ver.di, IG BCE ver.di IG BCE IG BCE

03/19

Hotel- und Gaststättengewerbe Einzelhandel Zuckerindustrie

Bremen West + Ost West + Ost

10 3.000 5

NGG ­ver.di NGG

04/19

Textil- und Bekleidungsindustrie Groß- und Außenhandel Energieversorgung

Ost West + Ost TG Bayern

16 1.700

IGM ­ver.di ­ver.di

05/19

Kfz-Handwerk

Baden-Württemberg, Bayern

64 78

IGM IGM

06/19

Luftverkehrsdienstleistungen Hotel- und Gaststättengewerbe Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Energieversorgung

Lufthansa – Kabinenpersonal Berlin West + Ost TG Energie

19 59 64 20

UFO NGG ­ver.di, IG BAU ­ver.di, IG BCE

07/19

Feinkeramische Industrie Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

West West + Ost

25 114

IG BCE IG BAU

08/19

Privates Versicherungsgewerbe Hotel- und Gaststättengewerbe

Innen- und Außendienst Mecklenburg-Vorpommern

206 50

v­ er.di, DHV, DBV NGG

09/19

Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie

West + Ost

12/19

Zeitarbeit Systemgastronomie (BdS) Wach- und Sicherheitsgewerbe Energieversorgung Hotel- und Gaststättengewerbe

West + Ost West + Ost MTA + KTA Niedersachsen TG GWE Baden-Württemberg

IGM 900 100 7 130

DGB-TG Zeitarbeit NGG ­ver.di ­ver.di NGG

Quelle: BDA-TarifService, 2018

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Lohn- und Tarifpolitik

Expansionstempo der deutschen Wirtschaft nur noch gedämpft fortsetzen wird. Ungünstige außenwirtschaftliche Rahmenbedingungen, temporäre produktionsseitige Probleme und Kapazitätsengpässe lassen das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr voraussichtlich nur noch um 1,6 % und im kommenden Jahr um 1,5 % steigen. Damit liegt der Sachverständigenrat deutlich unter den bereits im Oktober 2018 von der Bundesregierung nach unten korrigierten Prognosen von 1,8 % in den Jahren 2018 und 2019. Diese zu ­erwartende Eintrübung der Konjunktur muss in den derzeitigen und kommenden Tarifverhandlungen ­auch Berücksichtigung finden. Wichtig bleibt darüber hinaus auch im nächsten Tarif­ jahr die Einhaltung eines branchendifferenzierten Kurses. Die gute wirtschaftliche und arbeitsmarkt­ politische Entwicklung in Deutschland zeigt den Erfolg dieser tarifpolitischen Differenzierungen. Betriebe in personalkostenintensiven Dienstleistungsbranchen stehen bekanntermaßen vor anderen Herausforderungen als exportorientierte Industriebereiche. Genau deshalb können Einheitslösungen, wie z. B. die Mindestausbildungsvergütung, nie die ­ richtige Antwort sein. Die Lohnpolitik muss das ureigene Hoheitsgebiet der Tarifpartner bleiben. Vorhaben ­ wie die Mindestausbildungsvergütung schwächen die Tarifautonomie und damit die verfassungsgemäß geschützten Freiheitsrechte der Tarifpartner. Tarif­ vertragliche Regelungen sowie eine Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften werden darüber ­hinaus unattraktiv, wenn Tarifverträge durch staatliche Eingriffe ausgehöhlt werden.

ANTRÄGE ZUR ÄNDERUNG DES MINDESTLOHNGESETZES ZIELEN IN DIE FALSCHE RICHTUNG Anhörung zum Thema „Mindestlohn“ im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 24. September 2018 Die vier Anträge der Fraktionen Die Linke bzw. Bündnis 90/Die Grünen zum gesetzlichen Mindestlohn, über die der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 24. September 2018 beriet, ließen bedauerlicherweise ein rückwärtsgewandtes Verständnis von Tarifautonomie und Tarifbindung erkennen. So fordern die Fraktionen u. a. die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € pro Stunde, eine ­Verschärfung der Arbeitszeitdokumentation, die Abschaffung von Ausnahmeregelungen sowie Änderungen im Rahmen der Mindestlohnanpassung und in der Zusammensetzung der Mindestlohnkommission. Die Anträge setzen damit nicht auf die Stärkung der Tarifautonomie, sondern auf mehr Bürokratie und staatliche Gängelung. Als geladene Sachverständige machte die BDA im Rahmen der Anhörung deutlich, dass diese Forderungen der vollkommen falsche Weg sind, den Arbeitsmarkt für die Zukunft fit zu machen. Der Mindestlohn darf nicht dazu missbraucht werden, Vorschriften des Arbeitsrechts an anderer Stelle noch restriktiver und bürokratischer zu gestalten. Die BDA unterstrich dagegen die Vorteile der gegenwärtigen Systematik zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns, die sich an der nachlaufenden Tariflohnentwicklung orientiert. Diese gibt den Betrieben Planungssicherheit und verhindert gleichermaßen übergeordnete „Tarifverhandlungen“ über einen gesetzlichen Mindestlohn in der Mindestlohnkommission. Politische Forderungen nach überproportionalen Mindestlohnanhebungen sind gefährlich und ein weiterer Eingriff in die Tarifautonomie. Zudem bedarf es keiner Änderung der Abstimmungsregelungen bzw. der Zusammensetzung der Mindestlohnkommission. Die Sachverständigen waren sich in der Sitzung darüber einig, dass über die Höhe des Mindestlohns auch in Zukunft die Mindestlohnkommission entscheiden solle. Keiner der Sachverständigen unterstützte die Forderung nach einer politisch festgelegten Anhebung des Mindestlohns auf 12 € pro Stunde.

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Lohn- und Tarifpolitik

ENTWICKLUNG IN DIE RICHTIGE RICHTUNG: MEHRHEIT DER BUNDESLÄNDER NIMMT ABSTAND VON EIGENEN MINDESTLÖHNEN Landes- und Vergabemindestlohn in € pro Stunde

Vergabemindestlohn

9,99

9,18

Aufhebung des Landesmindestlohns zum 1. Januar 2019

8,84

10,50

8,84 9,00 8,84

8,84

ab 1. Januar 2019 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

9,00

./. 8,90

Erhöhung auf 10,50 € geplant

8,84

Erhöhung auf 10,50 € geplant

Vergabemindestlohn von 9,54 € geplant

8,84

(VERGABE-)MINDESTLÖHNE – DIE MEHRHEIT DER LÄNDER IST ZURÜCK AUF DEM WEG DER VERNUNFT Mit der Einführung des bundesweiten allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns sind eigene (Vergabe-)Mindestlöhne der Länder überflüssig geworden. Die meisten Bundesländer haben ihre Mindestlöhne deshalb richtiger­weise abgeschafft oder zumindest an die Höhe des Mindestlohns nach dem ­Mindestlohngesetz des Bundes gekoppelt. Von den ehemals fünf Ländern mit einem eigenen Mindestlohngesetz hat die Mehrheit wieder Abstand von eigenen allgemeinen Landesmindestlöhnen genommen. Schleswig-­ Holstein wird zudem seine praxisferne Politik zweier unterschiedlich hoher Mindestlöhne zum 1. Januar 2019 abschaffen. Der Vergabemindestlohn bleibt allerdings bestehen. Berlin und Bremen sind damit die letzten Befürworter ­eigener Landesmindestlohngesetze. In mittlerweile sieben Bundesländern entspricht der Vergabemindestlohn ­zumindest dem bundesgesetzlichen Mindestlohn. Vier Landesgesetze s­ ehen dagegen sogar einen höheren Vergabemindestlohn vor. Spitzenreiter ist ­aktuell Mecklenburg-Vorpommern: Der vergabespezifische Mindestlohn von bisher 8,50 € pro Stunde wurde 2018 gleich zweimal erhöht auf nunmehr 10,50 € pro Stunde. In Brandenburg und Thüringen sind ebenfalls aktuell Erhöhungen geplant. Zu der geplanten Erhöhung in Berlin sagte die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Antje Kapek: „Wir sind uns einig, dass Berlin Spitzenreiter unter den Bundesländern werden soll und damit sogar Brandenburg und Thüringen überholt.“ Einen solchen Wettbewerb um den höchsten Mindestlohn lehnt die BDA ­entschieden ab. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Landesvergabemindestlöhne weit über den bundesgesetzlichen Mindestlohn zu erhöhen. Dies geht nicht nur zulasten der Bereitschaft von Unternehmen, an der Ausschreibung öffentlicher Aufträge teilzunehmen, sondern trifft vor allem auch die öffent­lichen Haushalte und damit den Steuerzahler.

8,84

Quelle: Lohn- und Tarifpolitik, 2018

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Lohn- und Tarifpolitik

Entwicklung des Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen

Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Anpassung des Mindestlohns an der nachlaufenden Tariflohnentwicklung. Als Grundlage für deren Berechnung stützt sie sich auf den ­Index der tariflichen Stundenverdienste (ohne S ­ onderzahlungen) des Statistischen Bundesamts.

106

Die erste Stufe der Anpassung orientiert sich an der ­Entwicklung des Tarifindex in den Jahren 2016 und 2017. Für die zweite Stufe wird die Tariflohnentwicklung im ersten Halbjahr 2018 berücksichtigt. Für die bis zum 30. Juni 2020 vorzunehmende künftige Anpassungsentscheidung mit Wirkung zum 1. ­Januar 2021 wird der Betrag von 9,29 € zugrunde gelegt. Damit ist es gelungen, eine Doppelanrechnung des diesjährigen Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen zu vermeiden.

102

2018

108

2017

110

2016

Am 26. Juni 2018 hat die Mindestlohnkommission über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden: Der ­ Mindestlohn wird mit Wirkung ab 1. Januar 2019 auf 9,19 € und ab 1. Januar 2020 auf 9,35 € brutto pro Stunde festgesetzt. Die zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV2) ist am 20. November 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

ANPASSUNG DES GESETZLICHEN MINDESTLOHNS ORIENTIERT SICH AM ANSTIEG DER TARIFVERDIENSTE

2015

BESCHLUSS DER MINDESTLOHNKOMMISSION ZUR ANPASSUNG DES GESETZLICHEN MINDESTLOHNS

104

Mindeststunden­ lohn wird 2019* auf 9,19 € angepasst.

Mindeststunden­ lohn wird 2020* auf 9,35 € ­angepasst.

* gemäß dem ­Tariflohnanstieg in den Jahren 2016 und 2017

* gemäß dem T­ ariflohnanstieg im ersten Halbjahr 2018

100

98

JUNI

MAI

APRIL

MÄRZ

JANUAR

FEBRUAR

DEZEMBER

NOVEMBER

OKTOBER

SEPTEMBER

AUGUST

JULI

JUNI

MAI

APRIL

MÄRZ

FEBRUAR

JANUAR

DEZEMBER

NOVEMBER

OKTOBER

SEPTEMBER

AUGUST

JULI

JUNI

MAI

APRIL

MÄRZ

FEBRUAR

JANUAR

DEZEMBER

96 Nach der Überzeugung der Mindestlohnkommission ist die ­Tarifentwicklung als Ausgangspunkt für eine Gesamtabwägung sinnvoll, weil die Tarifpartner beim Abschluss von Tarifverträgen die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigungssituation ­berücksichtigen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2018

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Lohn- und Tarifpolitik

Arbeitszeiten im Wandel – ­­ Erste tarifpolitische Antworten Die Arbeitszeitgestaltung ist seit jeher eine Kern­ aufgabe der Tarifpolitik. Tarifverträge können wichtige Elemente für eine flexible Arbeitszeitgestaltung bieten. Dabei stehen den betrieblichen Erfordernissen die ­individuellen Interessen der Beschäftigten gegenüber, die in Einklang zu bringen sind. Der ständige Wandel der Arbeitswelt stellt die Tarifpartner stets aufs Neue vor die Aufgabe, ihre eigenen tarifvertrag­lichen Regelungen zu überprüfen, ggf. anzupassen oder ­ ­sogar ganz neue Lösungen zu finden. So ermöglichen z. B. digitale Technologien eine neue Art zu arbeiten, indem Ort und Dauer der Arbeit flexibel ausgestaltet werden können. Heute wird bereits in einigen Tarifverträgen eine große Bandbreite an Arbeitszeitflexibilität geregelt, z. B. durch Arbeitszeitkorridore oder eine ­ lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung. Tarif­ verträge ermöglichen ­zunehmend – dort, wo Tätigkeit und Gegebenheiten dies zulassen – die Arbeit auch außerhalb des Büros und der Betriebsstätte. Vor dem Hintergrund des Wandels der Arbeitswelt durch gesellschaftliche Entwicklungen und digitale Transformation rückt zunehmend die Arbeitszeit wieder in den Mittelpunkt tarifpolitischer Diskussionen. Strukturelle Änderungen der Wirtschaft einerseits und vielfältige individuelle Erwerbsverläufe andererseits ­ erfordern eine größere Dynamik der Arbeitszeitstruktur als bisher. In diesem Jahr haben einige

ARBEITSZEIT IM WANDEL Veränderungen des Arbeitsorts, Anteil in % aller Beschäftigungsverhältnisse

60

53

50

49

51

40

30

20

19 10

0

2012/2013

0

9

11 0

Arbeit von zu Hause: nur während der Freizeit 2014/2015

11

12

14

6

Arbeit von zu Hause: während der Arbeitszeit

keine feste Arbeitszeit

Gleitzeit

2016/2017

Quelle: Bundesarbeitsministerium, Forschungsbericht, 2018

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Lohn- und Tarifpolitik

Branchen und Unternehmen diese Herausforderung angenommen und tarifpartnerschaftlich sehr indivi­ duell gestaltet.

» Die Arbeitswelt befindet sich ­wegen der Digitalisierung in einem fort­ schreitenden Wandlungsprozess. Die Herausforderungen für die Sozialpart­ ner liegen darin, diese Entwicklung auch in den Tarifverträgen abzubilden. Nur so ­werden sie den Betrieben ein ­modernes und zukunftsfähiges ­Rüstzeug an die Hand geben können, mit dem das ­Wachstums- und Beschäftigungs­ potenzial der ­Digitalisierung optimal genutzt werden kann. «

So wurde z. B. in diesem Tarifjahr in der M+E-Indus­trie das bestehende Quotensystem für eine betriebliche Abweichung von der tarifvertraglichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit überarbeitet bzw. ausgebaut, um den betrieblichen Erfordernissen nach mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit Rechnung zu tragen. Zudem können die Betriebe zu einem „kollektiven betrieblichen Arbeitszeitvolumen“ wechseln. Dies schafft für die Betriebe mehr Spielräume bei der Arbeitszeitgestaltung. Auf der anderen Seite haben auch die Beschäftigten grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit z. B. durch eine neue befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht auf Vollzeit flexibler zu gestalten. Zudem können Beschäftigte mit erhöhten privaten und beruflichen ­Belastungen statt eines zusätzlichen Entgeltbestandteils freie Tage wählen, sofern keine betrieblichen Notwendigkeiten entgegenstehen.

Auch der Tarifabschluss für die Deutsche Post AG mit der ­ ver.di vom 28. Februar 2018 sieht erstmals ein Wahlmodell zwischen Entgelterhöhung und ­zusätzlicher Entlastungszeit für die Beschäftigten vor. Die Deutsche Telekom AG und die ­ver.di haben sich am 12. April 2018 u. a. auf neue, innovative Arbeitszeit­ modelle geeinigt. Statt einer bereits tariflich vereinbarten allgemeinen Reduzierung der Wochenarbeitszeit für die operativen Bereiche erhalten die Beschäftigten blockweise zusätzliche freie Tage im Jahr. Daneben soll ein neues Teilzeitmodell eingeführt werden: Beschäftigte sollen die Möglichkeit erhalten, ihre vertragliche Wochenarbeitszeit zu reduzieren, in Vollzeit weiter­ ­ zuarbeiten und die dadurch gewonnene Zeit innerhalb des Jahres in ­Freizeitblöcken zu nutzen. Mit diesen Tarifergebnissen haben Beschäftigte wie Betriebe größere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung. Die Tarifabschlüsse machen nicht zuletzt deutlich, dass sich die komplexen Bedürfnisse nach einer flexiblen, betrieblichen und individuellen Arbeitszeit­ gestaltung nicht mit einer gesetzlichen Einheitslösung in Einklang bringen lassen.

Dr. Bernhard Beck Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzender BDA-Fach­ausschuss Lohn- und Tarifpolitik, Vorsitzender Vereinigung der ­Arbeitgeberverbände ­ energie- und versorgungs­wirtschaftlicher Unternehmungen, Vorstandsmitglied EnBW Energie Baden-Württemberg AG

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Lohn- und Tarifpolitik

IMMER MEHR EINSATZBRANCHEN NUTZEN DIE GESETZLICHE ÖFFNUNGSKLAUSEL ZUR HÖCHSTÜBERLASSUNGSDAUER IM ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZ

ERSTE BUNDESWEITE TARIFLICHE ­REGELUNGEN ZUR ­HÖCHSTÜBERLASSUNG VON ZEITARBEITNEHMERINNEN UND ­ZEITARBEITNEHMERN VEREINBART

Beispiele tariflicher Regelungen, die von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten abweichen

36

Monate

48

Monate

Eisen- und Stahlindustrie

Metall- und Elektroindustrie

Nordwest

Ost + West

48 *

Monate Steinkohlenbergbau

* stufenweise differenzierte Höchstüberlassungsdauer, für Arbeitnehmerüberlassung ab 1. Januar 2018 beträgt die Höchstüberlassungsdauer 48 Monate

Auch die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom April 2017 ist erstmals eine R ­ egelung zur Höchstüberlassung von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern getroffen worden. Hiernach darf ein Zeitarbeitsunternehmen eine Person grundsätzlich nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Kundenbetrieb überlassen und der Kundenbetrieb dieselbe Person nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate in seinem Betrieb beschäftigen. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen durch denselben oder einen anderen Kunden­betrieb ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den v­ erschiedenen Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen. Die gesetzliche Regelung in § 1 Abs. 1b AÜG sieht j­edoch eine Öffnungsklausel für Tarifverträge vor – diese gilt ausschließlich für die Einsatzbranchen und damit nicht für die Zeitarbeitsbranche selbst. Neben der Regelung für die M+E-Industrie mit der IG Metall vom 31. Mai 2017, die grundsätzlich eine Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten vorsieht, konnten mit der IG Metall für Einsätze von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern in Betrieben der nordwestdeutschen Eisen- und Stahlindustrie vom 22. August 2018 sowie der IG BCE für die Arbeitnehmerüberlassung in den Steinkohlenbergbau vom 15. März 2017 und in den Kali- und Steinsalzbergbau vom 26. Juni 2018 ­weitere bundesweite Tarifverträge zur Höchstüberlassung vereinbart werden. Daneben gibt es verschiedene r­egionale Regelungen für z. B. die Elektrohandwerke und Tarifbereiche der Steine- und Erden-Industrie. Die vereinbarten Dauern der Höchstüberlassung liegen bisher in einem Rahmen von 30 bis 54 Monaten.

Quelle: BDA-TarifService, 2018

Teilweise verweigern sich jedoch die Gewerkschaften, eine vom Gesetz abweichende Höchstüberlassungsdauer zu vereinbaren. Diese Öffnungsklausel ist für die Tarifpartner jedoch richtig und auch notwendig. Tariföffnungsklauseln dürfen nicht nur ein „Feigenblatt“ oder „Lösungspflaster“ für Eingriffe des Gesetzgebers in die Tarifautonomie sein, sie müssen auch genutzt werden.

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Beschäftigung

ARBEITSMARKT WEITER AUF ERFOLGSSPUR – POTENZIALE ENTWICKELN, VIELFALT STÄRKEN, FACHKRÄFTE SICHERN.

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Beschäftigung

„Normalarbeitsverhältnisse“ weiter auf dem Vormarsch Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren erfreulich entwickelt. Dennoch werden immer wieder Erfolge am Arbeitsmarkt und die Reformen im Zuge der „Agenda 2010“, die hierfür maßgeblich mitverantwortlich sind, infrage gestellt und Zerrbilder verbreitet. Insbesondere flexible Beschäftigungsformen, wie Zeitarbeit, Befristung, geringfügige Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, die wesentlich zum Abbau von Arbeitslosigkeit und zur Flexibilität in den Unternehmen beigetragen haben und für deren Erhalt sich die BDA immer eingesetzt hat, werden als „­atypisch“ oder gar „prekär“ diffamiert.

Die Zahl der sog. Normalarbeitsverhältnisse ist zwischen 2006 und 2017 um 3,6 Mio. auf 25,8 Mio. gestiegen. Quelle: Statistisches Bundesamt, 2018

Die BDA hat sich immer für den Erhalt von flexiblen Beschäftigungsformen eingesetzt und wird weiter auf allen Ebenen für Klarstellungen über die Zerrbilder sorgen: Von einer Erosion des „Normalarbeitsverhältnisses“ durch flexible Beschäftigungsformen kann keine Rede sein. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist zwischen 2006 und 2017 die Zahl der „Nor-

malarbeitnehmer“ um rd. 3,6 Mio. gewachsen, die der flexiblen Beschäftigungsverhältnisse ist hingegen nur geringfügig um 144.000 gestiegen. Flexible Beschäftigungsformen sind unverzichtbare Bausteine eines ausgewogenen Gesamtpakets für mehr Arbeitsmarktdynamik insgesamt. Fakt ist, dass sie den (Wieder-) Einstieg in Arbeit vielfach erleichtern und neue Beschäftigungsperspektiven gerade auch für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose bieten. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Beschäftigung > Flexible Beschäftigungsformen

Arbeitsmarktpolitik zukunftsfähig gestalten Die anhaltend guten Arbeitsmarktzahlen zeigen, dass wirtschaftliches Wachstum Arbeitsplätze und Wohlstand schafft. Deutschland hat eine Rekorderwerbstätigkeit und die niedrigste Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung. Gleichzeitig erleben wir den höchsten Stand an offenen Stellen und bundesweit zunehmende Fachkräfteengpässe. Die Fachkräfteengpässe werden sich mit dem nun einsetzenden beschleunigten demografischen Wandel durch das Ausscheiden der Babyboomer-Generation aus dem Arbeitsleben strukturell erheblich verstärken. Die Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland wird deshalb zusammen mit dem ebenfalls an Tempo zunehmenden digitalen Wandel zu einer der größten Herausforderungen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft werden.

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DAS SOG. NORMALARBEITS­VERHÄLTNIS IST AUF DEM VORMARSCH – STILLE ­RESERVE UND ARBEITSLOSIGKEIT ­RÜCKLÄUFIG So viel Prozent der 15- bis 64-Jährigen befinden sich in den folgenden Erwerbsformen:

5

6

in Bildung oder Ausbildung sog. Normalarbeitsverhältnis

41

48

Selbstständige flexible Beschäftigung nicht erwerbstätig/ arbeitslos

7 14

7 14

33

2006

25 2017

Quellen: Statistisches Bundesamt, 2018; Eurostat, 2018; eigene Berechnungen

45


Beschäftigung

Digitalisierung für den Arbeitsmarkt nutzen

Auf dem Arbeitsmarkt herrscht Rekordbeschäftigung: 45 Mio. Erwerbstätige und davon 33 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im August 2018.

Deutschland hat alle Möglichkeiten, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Es besteht überhaupt kein Grund, Ängste zu schüren. Die Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gehen davon aus, dass durch die Digitalisierung in etwa so viele neue Arbeitsplätze entstehen, wie technologiebedingt wegfallen werden. Allerdings nicht im jeweils gleichen Bereich oder auf der gleichen Qualifikationsstufe. Es wird zu neuen Anpassungsprozessen am Arbeitsmarkt kommen, die bei rechtzeitigem Handeln aber gut ­bewältigt werden können.

11. Oktober 2018 Dem Denken im @BMAS_Bund muss schnell sinnvolles Handeln folgen. Z. Bsp. ein flexibles Arbeitszeitgesetz für die #Arbeitswelt40. Wir Arbeitgeber sind da längst weiter & haben vorausgedacht. Hier geht’s zu unseren Ideen für #NewWork

Weiterbildung ist und bleibt Aufgabe der Unternehmen – Arbeitslosenversicherung kann flankieren Vor diesem Hintergrund wird Weiterbildung immer bedeutsamer. Die Bundesregierung hat sich deshalb folgerichtig auf eine große gemeinsame Weiterbildungsin-

Quellen: Statistisches Bundesamt, 2018; Bundesagentur für Arbeit, 2018

» Die Unternehmen suchen auf allen ­Ebenen und Qualifizierungsstufen händeringend nach Arbeitskräften – Tendenz noch immer steigend, zunehmend auch bei den Helferberufen. Diese große ­Chance muss genutzt werden, um gerade Langzeitarbeitslose verstärkt für den ersten Arbeitsmarkt fit zu machen. Ein besonderes Augenmerk muss die Arbeitsmarktpolitik dabei auf Allein­ erziehende und Familien richten. « Brigitte Faust Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für Arbeitsmarktfragen, Präsidentin Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss

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itiative verständigt. Die Arbeitslosenversicherung kann hier zielgruppenorientiert unterstützen. Eine Förderung mit der Gießkanne oder eine quasi staatlich gelenkte Weiterbildung darf es nicht geben. Sie wäre angesichts der Dynamik der Märkte zum Scheitern verurteilt. Weiterbildung ist Kernaufgabe von Betrieben und Beschäftigten, sie liegt in ihren ureigensten Interessen. Wenn jemand verlässlich abschätzen kann, welche Fähigkeiten, welche Qualifizierungsstrategien und welche Qualifizierungsformate in Zukunft gebraucht werden, dann sind das die Unternehmen selbst. Die Arbeitslosenversicherung kann dies insbesondere mit dem Ziel der Prävention von Arbeitslosigkeit und dem Fokus auf die Zielgruppen Geringqualifizierte, Ältere und qualifizierte Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) flankierend ergänzen, insbesondere um Anstöße zu einer systematischen Weiterbildung zu geben. Der Ansatz des Qualifizierungschancengesetzes, grundsätzlich alle Beschäftigten in allen Unternehmen, die von einem Strukturwandel betroffen sind, durch die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung zu fördern, geht viel zu weit. Konsequent umge46


Beschäftigung

4,9 % Arbeitslosenquote im Oktober 2018: Bester Wert seit der Wiedervereinigung. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2018

setzt ­liefe dies auf eine uferlose Förderung durch die Arbeitslosenversicherung und damit die vorprogrammierte Erhöhung der Beiträge (= Lohnzusatzkosten)

hinaus. Eine bessere Eingrenzung der Zielgruppe auf Beschäftigte in KMU, die in absehbarer Zeit von einer durch den digitalen Strukturwandel verursachten umfassenden Entwertung ihrer Qualifikation bedroht sind, wäre notwendig. Die Arbeitslosenversicherung kann nur ein Element der von der Bundesregierung angekündigten Nationalen Weiterbildungsinitiative sein. Sie kann und darf das dazu notwendige Gesamtkonzept nicht ersetzen. Die BDA hat im Oktober 2018 ihre Stellungnahme zum Qualifizierungschancengesetz sowie im November 2018 ihr Positionspapier zur Nationalen Weiterbildungsstrategie veröffentlicht.

BEITRAGSSATZ ZUR ARBEITSLOSENVERSICHERUNG MUSS GESENKT WERDEN Mit dem Qualifizierungschancengesetz senkt die Bundesregierung den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 %. Damit wird eine zentrale Forderung der BDA endlich erfüllt. Dabei soll der Beitragssatz per Gesetz um 0,4 Prozentpunkte und per Rechtsverordnung um weitere 0,1 Prozentpunkte reduziert werden. Trotz der Beitragssatzsenkung wird es möglich bleiben, eine notwendige konjunkturelle Reserve in der Arbeitslosenversicherung aufzubauen bzw. zu halten. Nach Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sollte eine konjunkturelle Reserve rd. 0,65 % des Bruttoinlandsprodukts betragen, das würde derzeit einem Wert von rd. 22 Mrd. € entsprechen. Nach der Finanzplanung der Bundesagentur für Arbeit wird dieser Wert auch Ende 2018 erreicht. Der Spielraum zur Beitragssatzsenkung auf 2,5 % ist daher vorhanden, sie wird die Beitragszahlenden jährlich um rd. 6,5 Mrd. € entlasten. Positiv zu werten ist das Signal, dass bei einer weiteren guten konjunkturellen Entwicklung weitere Absenkungen möglich sind und per Verordnung realisiert werden können. Somit wird die notwendige Reserve abgesichert, ohne in der Arbeitslosenversicherung einen kontraproduktiven Beitragssatzautomatismus einzuführen. Nähere Informationen im Rundschreiben Nr. IV/092/18 vom 30. November 2018

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Bundesagentur für Arbeit zukunftsfähig aufstellen – Forderungen der BDA Für die Bundesagentur für Arbeit (BA) sollten neben der Unterstützung und Vermittlung von Arbeitslosen in Zukunft vor allem auch die Berufsberatung von jungen Menschen, die Ausbildungsförderung, berufliche Weiterbildung und Weiterbildungsberatung von Arbeitslosen sowie die lebenslange Berufswegberatung von Beschäftigten, wenn sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, im Fokus stehen. Dazu hat der Verwaltungsrat der BA u. a. den Startschuss für die flächendeckende Einführung der Beratung an Schulen gegeben, um die lebensbegleitende Berufsberatung vor dem Eintritt ins Erwerbsleben zu stärken. Hierbei ist insbesondere eine kontinuierliche Verbesserung bei der Qualität der Beratung notwendig. Die BA muss dabei klären, ob sie über genügend ausreichend qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Kenntnissen über die Bedarfe der Betriebe verfügt, und entsprechende eigene Qualifizierungen systematisch vornehmen. Die Beratung nach dem Eintritt ins Erwerbsleben muss auf die Vernetzung der relevanten Akteure setzen. Vorhandene Strukturen in der Weiterbildungsberatung und das Weiterbildungsengagement der Arbeitgeber dürfen nicht verdrängt werden. Wo bereits etablierte Angebote vor Ort bestehen, müssen sich die Agenturen wie auch bei der Beratung vor dem Eintritt ins Berufsleben auf eine Lotsenfunktion beschränken. In diesem Sinne begleitet die BDA über den Verwaltungsrat der BA das Projekt „Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB)“ der BA kritisch und konstruktiv.

47


Beschäftigung

REKORDARBEITSMARKT ENTLASTET BEITRAGSZAHLER Höhe des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung in %

6,8

» Arbeitgeber investieren jedes Jahr über 33 Mrd. € in die Weiter­bildung ihrer Beschäftigten, um die Wett­ bewerbsfähigkeit zu stärken und Wohlstand zu sichern. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann hier mit zielgerichteter Förderung sinnvolle Anstöße geben. Allerdings muss die Weiterbildungs­förderung durch die BA in eine u­ mfassende nationale Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung ­eingebettet ­werden.  «

4,2

6,3

6,5

4,3

4,2 3,3

1989

1990

1991

1992

Josef Sanktjohanser Vizepräsident der BDA, Präsident Handelsverband Deutschland – HDE, PETZ REWE GmbH

1993 bis 2006

2007

2008

2,8

2,8

2009

2010

3,0

2011 bis 2018

2,5

ab 2019

Quelle: Bundesgesetzblatt, verschiedene Ausgaben

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48


Beschäftigung

Der Arbeitsmarkt wandelt sich vor dem Hintergrund der Digitalisierung und der demografischen Entwicklung zunehmend von einem Arbeitgeber- zu einem Arbeitnehmermarkt. Die BA kann Unternehmen, insbesondere KMU, die bei der Rekrutierung und Qualifizierung einen Informations- und Beratungsbedarf haben, durch ihren Arbeitgeber-Service unterstützen. Um dieser Rolle gerecht zu werden, muss der Arbeitgeber-Service seiner Bedeutung angemessen neu aufgestellt werden. Zum Beispiel sollte flächendeckend ein gemeinsamer Arbeitgeber-Service von Arbeitsagenturen und Jobcentern geschaffen werden, da Arbeitgeber einen rechtskreisübergreifenden kompetenten und kontinuierlichen Ansprechpartner brauchen. Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsberatung von Arbeitgebern im Sinne einer anlassbezogenen Präventivberatung muss gerade für KMU und in Regionen mit Fachkräfte­ engpässen und fortschreitender Digitalisierung zum Standard werden. Dabei muss Qualifizierungsberatung Verweis- und Lotsenberatung bleiben.

Gute Arbeitsmarktlage für Langzeitarbeitslose nutzen Die gute Lage am Arbeitsmarkt bietet gerade auch für langzeitarbeitslose Menschen Chancen auf Integration in Arbeit. Im Oktober 2018 wurde erstmalig seit der Wiedervereinigung die Arbeitslosenquote von 5 % unterschritten. Mit 776.000 wurde ein historischer Tiefstand bei der registrierten Langzeitarbeitslosigkeit erreicht. Allein im Oktober wurden der Bundesagentur für Arbeit (BA) über 160.000 offene Stellen im Helferbereich gemeldet. Die BDA setzt sich dafür ein, dass für langzeitarbeitslose Menschen und Betriebe, die einstellen wollen, zielgerichtete und passgenaue Lösungen gefunden werden, die die individuellen Vermittlungshemmnisse des oder der Einzelnen in den Blick nehmen. Ziel von neuen Instrumenten muss sein, Langzeitarbeitslose fit für den ersten Arbeitsmarkt zu machen und den Schwung am Arbeitsmarkt zu nutzen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Beschäftigung > Arbeitsmarktpolitik sowie www.arbeitgeber.de > Inhalte > Bildung > Weiterbildung

30. Oktober 2018 Historischer Tiefstand auf dem #Arbeitsmarkt! Die Arbeitslosenquote sinkt erstmals unter 5 %! Die hohe Beschäftigungsdynamik jetzt nutzen, um ganz gezielt Langzeitarbeitslose mit Kindern und besonderen Hemmnissen in #Arbeit zu bringen!

GUTE KONJUNKTUR ZUM ABBAU DER LANGZEITARBEITSLOSIGKEIT NUTZEN Langzeitarbeitslose (in Tsd.) 2007

1.733

2008

1.327

2009

1.138

2010

1.140

2011

1.068

2012

1.047

2013

1.070

2014

1.077

2015

1.039

2016

993 900 825

2017 2018

Quelle: Bundesagentur für Arbeit Statistik, 2018

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Beschäftigung

Individuelle „Kümmerer“ immer wichtiger Die BDA hat sich intensiv für eine marktnahe Ausgestaltung des „Teilhabechancengesetzes“ eingesetzt, mit der sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose zielgerichtet bei der Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt und nicht über lange Zeit in öffentlich geförderter Beschäftigung „geparkt“ werden dürfen. Erfolgreich hat die BDA dafür gestritten, dass die Sozialpartner faktisch ein Entscheidungsrecht bei den Einsatzfeldern der öffentlich geförderten Beschäftigung haben, die immer nur Ultima Ratio sein darf. Das bedeutet, dass jährlich durch die gemeinsamen Einrichtungen bzw. zugelassenen kommunalen Träger eine einvernehmliche Stellungnahme der Sozialpartner im örtlichen Beirat einzuholen ist, insbesondere zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekten. Eine von der Stellungnahme abweichende Festlegung der Einsatzfelder muss zudem von den Jobcentern schriftlich begründet werden.

Als Erfolg konnte weiterhin im Gesetzgebungsverfahren erreicht werden, dass Jugendliche nicht zur Zielgruppe der öffentlich geförderten Beschäftigung gehören, sondern für sie weiter die Ausbildung im Vordergrund steht. Eine bessere Förderung der begleitenden Qualifizierung ist nun wie von der BDA gefordert möglich. Weiterbildung und Qualifizierung sind insbesondere bei den arbeitsmarktfernen und häufig gering qualifizierten Zielgruppen des Teilhabechancengesetzes bedeutsam. Gleiches gilt für eine enge begleitende Beratung und Unterstützung sowohl des Arbeitslosen als auch des Arbeitgebers durch einen „Coach/Kümmerer“. Wichtig ist, dass „Drehtüreffekte“ dadurch vermieden werden konnten und dass anders als vielfach gefordert während der geförderten Beschäftigung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I zulasten der Beitragszahler erworben wird.

21. September 2018 #Arbeitgeberpräsident Kramer: Menschen mit Behinderung sind #Fachkräfte, die Unternehmen gerade händeringend suchen. Brauchen daher bessere Netzwerke vor Ort, die direkten Draht zwischen Betrieben & Jugendlichen mit Behinderung herstellen. #Inklusion

Allianzen helfen Langzeitarbeitslosen Zur Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens hatte die BDA in einer Allianz mit der Caritas im Oktober 2018 „Zehn Eckpunkte zur Unterstützung und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Menschen“ in die öffentliche Diskussion eingebracht und sich mehrfach ausführlich in Stellungnahmen positioniert.

Leistungsrecht in der Grundsicherung viel zu kompliziert und bürokratisch Die BDA wird sich weiterhin für betriebsnahe Angebote für Langzeitarbeitslose und für Rechtsvereinfachungen in der Grundsicherung nach dem SGB II einsetzen. Eine weitere Entbürokratisierung und Entlastung der Jobcenter sind ebenso dringend erforderlich wie eine konsequente Steuerung nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit auch im SGB II. Die BDA wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass bei der Verteilung der Eingliederungsmittel auch der Problemdruckindikator dringend geprüft wird. Er darf nicht dazu führen, dass Jobcenter mit außergewöhnlich großen Integrationserfolgen in Ausbildung und Arbeit im Folgejahr durch Kürzung der ihnen zustehenden Mittel für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik „bestraft“ werden. Gute Integrationserfolge von fachlich und programmatisch kreativ arbeitenden Jobcentern müssen bei der Mittelzuweisung positiv berücksichtigt werden und dürfen nicht „untergepflügt“ werden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen > Beschäftigung > Arbeitsmarktpolitik

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Beschäftigung

Zuwanderung von ausländischen Fachkräften erleichtern Die deutsche Wirtschaft ist auf die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte angewiesen. Dabei muss der sich Fokus angesichts der abnehmenden Zuwanderungszahlen aus den europäischen Ländern stärker als bisher auf Länder außerhalb von Europa richten. Die notwendigen rechtlichen und administrativen ­Voraussetzungen müssen jetzt zügig geschaffen werden. Auch die Politik hat diesen Umstand erkannt. Die Bundesregierung hat deshalb am 19. Dezember 2018 den Gesetzentwurf eines Fachkräfteeinwanderungs­ gesetzes beschlossen.

QUALIFIZIERTE FACHKRÄFTEZUWANDERUNG AUS DRITTSTAATEN ERLEICHTERN 1.125 Zuzüge aus Drittstaaten (in Tsd.) Anteil der Zuwanderer zum Zweck der Erwerbsmigration an allen Zuzügen aus Drittstaaten

673

Pläne der Bundesregierung greifen ­Forderungen der BDA auf Im Gesetzentwurf des Fachkräfteeinwanderungs­ gesetzes hat die Bundesregierung zentrale Forderungen der BDA aufgegriffen. Dazu zählen die Fortentwicklung des bereits jetzt recht guten Rechtsrahmens

232 13 %

Erwerbsmigration aus Drittstaaten bleibt gering, nur 11,2 % der Migration findet zu Erwerbszwecken statt.

545

519

266 14 %

306

12,6 %

363

9,3 %

11,2 % 7,6 %

7,2 % 3,4 %

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2018 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2018

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Beschäftigung

und deshalb der Verzicht auf einen Systemwechsel zu einem Punktesystem. Auch sollen grundsätzlich die Vorrangprüfung sowie die Beschränkung auf Engpassberufe wegfallen. Es ist auch gelungen, die Problematik der administrativen Ausgestaltung der Zuwanderungsprozesse als Thema im Gesetzentwurf zu verankern. Dass die hoch komplexen Verwaltungsverfahren, langen Verfahrensdauern und Schnittstellenprobleme der verschiedenen beteiligten Behörden zentrale Zuwanderungshemmnisse sind, darauf hatte die BDA immer wieder hingewiesen. Die vorgesehene Einrichtung zentraler Ausländerbehörden pro Bundesland für den Bereich der Fachkräfteeinwanderung und die damit verbundene Bündelung der Aufgaben der über 600 Ausländer­ behörden sowie das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Arbeitgeber sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Umgesetzt werden muss aber auch die in den Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung vom 2. Oktober 2018 adressierte Digitalisierung des Visumsverfahrens (Auslandsvertretung, Ausländer­ behörde, Bundesagentur für Arbeit), eine gezielte Personalverstärkung in den Auslandsvertretungen und der Aufbau von einheitlichen E-Government-Lösungen.

BDA: FÜR STRIKTE TRENNUNG VON ASYL UND ERWERBSMIGRATION Für gut integrierte Geduldete bestehen bereits heute im geltenden Recht Bleiberechtsregelungen. Diese Regelungen setzen jeweils eine gewisse Aufenthaltsdauer sowie die Lebensunterhaltssicherung voraus und müssen noch während der Duldungsphase beantragt werden. Erleichterte Anforderungen gelten z. B. für gut integrierte Jugendliche oder Geduldete, die als Fachkraft beschäftigt sind. Die Arbeitgeber unterstützen die bestehenden Möglichkeiten und haben sie – wie bei der sog. Ausbildungsduldung und der anschließenden Beschäftigung („3+2-Regelung“) – selbst gefordert. Insofern sind die rechtlichen Bleibemöglichkeiten, die einige nun unter dem Begriff des „Spurwechsels“ fordern, schon jetzt rechtliche Realität. Arbeitgeberpräsident Kramer hat deshalb auch an die Ausländerbehörden und Innenminister der Länder appelliert, die bestehenden Regelungen im Sinne der Betroffenen auszulegen. Die Forderung nach einem „Spurwechsel“ in die Erwerbsmigration für alle Personen mit abgelehntem Asylantrag, die einen Arbeitsplatz gefunden haben (genereller „Spurwechsel“ oder „Spurwechsel“ als Regelfall), bringt in unzulässiger Weise die Aufnahme von Menschen in Not aus humanitären Gründen mit der benötigten Fachkräftezuwanderung nach Bedarf zusammen. Ein derart unkonditionierter „Spurwechsel“ in die Erwerbsmigration würde das Asylverfahren zu einem einfacheren Weg der Einreise nach Deutschland machen als ein auf Bedarfskriterien beruhendes Verfahren zur Erwerbsmigration. Deshalb kann ein genereller „Spurwechsel“ nicht in Betracht gezogen werden. Nähere Informationen im Rundschreiben Nr. IV/060/18 vom 24. August 2018

Weitere Verbesserungen sind vorgesehen Weiteres zentrales Anliegen der BDA ist es zudem, Verbesserungen bei der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen zu erreichen. Im Gesetzentwurf wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Menschen aus dem Ausland mit einer abgeschlossenen Ausbildung und damit einer vergleichbar guten Qualifikation eine BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Beschäftigung

GEFLÜCHTETE IN AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG INTEGRIEREN Beschäftigte aus nicht europäischen Asylherkunftsländern (jeweils Juni, in Tsd.)

314

213

Arbeit aufnehmen können, wenn diese nicht zu 100 % formal einer deutschen Ausbildung entspricht. Da das deutsche Ausbildungssystem weltweit einzigartig ist, kann es nur so gelingen, die Zuwanderung von beruflich Qualifizierten substanziell auszubauen. Zusätzlich wird es notwendig sein, das Anerkennungsverfahren und z. B. auch den Zugang zur Ausbildung in Deutschland zu verbessern. Die BDA wird sich weiter für die Umsetzung der in unserem 7-Punkte-Plan enthaltenen konkreten Vorschläge für eine Verbesserung der Fachkräftezuwanderung einsetzen und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiter eng begleiten. Nähere Informationen unter: www.arbeitgeber.de > Beschäftigung > Zuwanderung und Integration sowie Rundschreiben IV/089/18 vom 26. November 2018 und Rundschreiben IV/102/18 vom 19. Dezember 2018

141

81

85

94

107

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Statistik, 2018

15. Oktober 2018 Deshalb: #Fachkräfteeinwanderungsgesetz der #GroKo muss jetzt schnell kommen, damit der #Fachkräftemangel nicht zur Wachstumsbremse wird. Hier geht’s zu unseren Ideen für mehr #Fachkräfte in Deutschland.

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Normierung kann sozialpartnerschaftliche Regelungen nicht ersetzen In den letzten Jahren haben die Normungsaktivitäten des Deutschen Instituts für Normung (DIN) und der International Organization for Standardization (ISO) in Themenbereichen, die bislang als vorrangiges Tätigkeitsfeld der Betriebs- und Sozialpartner galten, deutlich zugenommen. Ein Beispiel hierfür ist das ISO-Normungsvorhaben „Human Resource Management“, das mit 14 derzeit laufenden oder bereits abgeschlossenen Einzelvorhaben nahezu alle Bereiche der betrieblichen Personalpolitik betrifft. Durch derartige Aktivitäten laufen die Arbeitgeber, aber auch die Beschäftigten in Deutschland mehr und mehr Gefahr, dass betriebliche Handlungsspielräume durch internationale Normungsarbeit unnötig und ungefragt eingeschränkt werden. Derzeit personalpolitisch besonders brisant ist das Vorhaben „Diversity and Inclusion“, welches die Berücksichtigung von Vielfalt nicht nur für das Unternehmen, sondern für die gesamte Lieferkette im Wertschöpfungsprozess vorsieht. Das Normungsvorhaben geht also weit über das hinaus, was z. B. das Antidiskriminierungsgesetz oder das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“ in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vorsehen. Hier könnte der Gesetzgeber sogar animiert werden, bestehende Gesetze zu verschärfen mit dem Argument, dass Normen, die unter der angeblichen Beteiligung der Wirtschaft entstanden sind, über die aktuelle Rechtslage hinausgehen. 53


Beschäftigung

Zudem erarbeitet das DIN gerade die sog. Normungsroadmap „Innovative Arbeitswelt“, aus der sich in Zukunft ebenfalls zahlreiche neue Normungsaktivitäten auf nationaler wie internationaler Ebene ergeben werden. So könnten über Normung fragwürdige Konzepte und Ideen zur Gestaltung von Arbeit realisiert werden, die es aus gutem Grund bisher nicht in einen Koalitionsvertrag geschafft haben. Denkbar ist auch, dass neue Formen der Zusammenarbeit in den Unternehmen normiert werden und somit ein notwendiges Mehr an ­Agilität in den Unternehmen ad absurdum geführt wird. Die BDA hat daher ein Konzept entwickelt, das darauf abzielt, die Arbeitgeberinteressen in Normungsprozessen deutlicher und strategischer zu formulieren. Davon unabhängig wird es aber auch notwendig sein, auf unterschiedlichen Ebenen deutlich zu machen, dass das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft durch die überbordende Normierung von sozialpolitischen Themen nachhaltig Schaden zu nehmen droht. Nähere Informationen im Rundschreiben Nr. IV/071/18 vom 2. Oktober 2018

Geplanter ­Fortschritts­index „Vereinbarkeit“ wenig ­aussagekräftig Das Bundesfamilienministerium plant mit dem sog. Fortschrittsindex „Vereinbarkeit“ ein Kennzahlensystem, das Unternehmen auf freiwilliger Grundlage zur Messung und zum Benchmarking von Familienfreundlichkeit dienen soll. Die überwiegende Mehrheit der im bisherigen Entwurf ausgewählten personalpolitischen Kennzahlen erweist sich jedoch als bedingt aussagekräftig. So werden u. a. die Mitarbeiterbindung und die Betriebszugehörigkeit als Indikatoren für gelingende Vereinbarkeit herangezogen. Jedoch kann nicht nur fehlende Familienfreundlichkeit, sondern z.  B. auch ein besser bezahlter Job (bei gleichzeitig schlechteren Vereinbarkeitsbedingungen bei einem neuen Arbeitgeber) eine Ursache für den Wechsel sein. Ein Unternehmen müsste also zwingend organisatorisch aufwendige Exit-Interviews führen, um hier Transparenz über die Gründe des Arbeitsplatzwechsels herstellen zu können. Die BDA hat ihre kritischen Einschätzungen zu den angedachten Kennzahlen für den Fortschrittsindex gegenüber dem Bundesfamilienministerium eingehend dargelegt. Nähere Informationen im Rundschreiben Nr. IV/082/18 vom 31. Oktober 2018

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Gute Arbeit in Deutschland längst Realität Mit der vom Bundesarbeitsministerium und dem IAB gemeinsam getragenen Langzeitstudie „­Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg“ gelingt es seit 2012, die Perspektive der Arbeitgeber und die der Beschäftigten im Hinblick auf relevante personalpolitische Themenstellungen gleichermaßen umfassend zu erfragen und somit ein realistisches Bild von Arbeit in Deutschland zu bekommen. Die umfangreichen Ergebnisse der ­Studie zeigen: Gute Arbeit in Deutschland ist längst gelebte Realität. Dementsprechend, so der Abschlussbericht zur Studie, „ist die Jobzufriedenheit bei den befragten Beschäftigten sehr hoch und über die Jahre stabil“. Und sie unterscheidet sich kaum im Alter und belegt somit auch die Erfolge von alterssensibler Personalpolitik in den Unternehmen. Belegt wird auch die positive Wirkung von Vielfalt. Denn je höher die Altersdiversität im Betrieb ist, desto höher sind auch die Jobzufriedenheit, das Commitment und das Engagement der Beschäftigten. Untersucht wurden bisher die Themenfelder Fachkräftesicherung und -bindung, mobiles Arbeiten, Digitalisierung am Arbeitsplatz, Personalentwicklung und Weiterbildung, sozialer Wandel und mitarbeiterorientierte Unternehmensführung, psychische Gesundheit in der Arbeitswelt, Chancengleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsplatz, Altersdiversität in Betrieben sowie variable Vergütungssysteme. Mit der Studie gelingt es zudem, einige Mythen der Gewerkschaften zu berichtigen. So nehmen Überstunden nicht, wie 54


Beschäftigung

» Die „Arbeitswelt der Zukunft“ bedeutet auch ein Human Resource Management 4.0. Bereits heute ­können Rekrutierungsprozesse durch Algorithmen abgebildet werden. Dies ist keine ­Bedrohung, sondern kann für die Personal­verantwortlichen sogar ­zusätzliche Kapazitäten bedeuten, die anderen Themen zugutekommen wie z. B. der Weiterbildung der Beschäftigten. Der ständige Wandel der Arbeitswelt fordert schon längst, vorhandene Kompetenzen fortlaufend ­anzupassen. « Ingrid Hofmann Vorsitzende BDA-Ausschuss Betriebliche Personalpolitik, ­Geschäftsführende Gesellschafterin I. K. Hofmann GmbH

oftmals behauptet, seit Jahren zu. Tatsächlich ist die durchschnittliche Anzahl der geleisteten Überstunden in den letzten Jahren rückläufig. Und diese Überstunden werden zum ganz überwiegenden Teil mit Geld oder Freizeit abgegolten. Auch wird der Kritik an der sog. Entgrenzung der Arbeit, der angeblich zunehmenden Vermischung von Privat- und Berufsleben, entgegengetreten. Vielmehr wünschen sich 49 % der befragten Beschäftigten, auch zu Hause arbeiten zu können. Dies alles zeigt, dass die Arbeitgeber und die Beschäftigten Flexibilität, nicht aber noch mehr gesetzliche Regulierungen brauchen, um gemeinsam gute Arbeit zu realisieren.

ARBEITSWELTEN DER ZUKUNFT MITGESTALTEN Das Wissenschaftsjahr 2018 steht unter dem Motto „Arbeitswelten der Zukunft“. Es soll die Frage ­beantworten, wie sich Arbeit in Zukunft verändert und welche Rolle Forschung und Wissenschaft bei der Bewältigung dieser Veränderungen spielen. Darüber hinaus hat das Bundesforschungsministerium die Sozialpartner über einen Beirat in die Begleitung des Wissenschaftsjahrs aktiv einbezogen. In dieser Rolle war die BDA u. a. Mitglied der Jury des Hochschulwettbewerbs „Zeigt eure Forschung!“, bei dem Kommunikationskonzepte ausgezeichnet werden, die aktuelle Forschungsergebnisse bezüglich der Arbeitswelten der Zukunft einer breiten Öffentlichkeit vermitteln. Zudem hat BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter die Abschlusstagung des Wissenschaftsjahrs am 4. Dezember mit anderen Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft eröffnet. Darüber hinaus gestaltet die BDA gemeinsam mit dem DGB eine Session zum Thema „Sozialpartnerschaftliche Gestaltungsräume und Innovationen“.

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Bildung

BILDUNG IST DIE ­ZENTRALE INVESTITION IN UNSERE ZUKUNFT.

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Bildung

Bildungspolitik ist Sozialpolitik Für die Arbeitgeber in Deutschland hat Bildungspolitik eine besonders hohe Relevanz. Gute Bildungspolitik ist nicht nur die Basis für wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftlichen Wohlstand: Sie ist auch die wirksamste und nachhaltigste Sozialpolitik. Die Arbeitgeber setzen sich darum kontinuierlich und nachhaltig mit eigenen Initiativen und Konzepten für eine bessere Bildung in Deutschland ein. Das Ziel: ein Bildungssystem, das weltweit spitze ist. Die BDA skizziert ihr Leitbild eines modernen und leistungsfähigen Bildungssystems in ihrer Grundsatzposition „Bildung 2030 im Blick“. Nähere Informationen unter www.bildung2030.de

BILDUNG 2030 IM BLICK Die bildungspolitische Position der Arbeitgeber

Bildung 2030 im Blick

Rekordmangel bei MINT-Fachkräften Die MINT-Arbeitskräftelücke erreicht mit 330.000 Personen im Jahr 2018 einen neuen Höchstwert seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2011. Sie liegt rd. ein Drittel über den Werten der entsprechenden Vorjahres­ monate, wie die im Auftrag von BDA, BDI, G ­ esamt­metall und „MINT Zukunft schaffen“ vom IW Köln erstellten MINT-Frühjahrs- und -Herbstreports 2018 zeigen. Etwa zwei von drei fehlenden MINT-Arbeitskräften sind solche mit einem beruflichen Abschluss, ein Drittel mit einer akademischen Ausbildung. Festzustellen ist auch: Die MINT-Lücke ist im Zuge des digitalen Struktur­ wandels deutlich IT-lastiger geworden. Welche große Bedeutung die Fachkräftezuwanderung im MINT-Bereich inzwischen hat, macht die Tatsache deutlich, dass die Lücke ohne die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften um rd. 150.000 höher ausfallen und damit bei etwa 480.000 liegen würde. Die Unternehmen haben auf diese Entwicklung reagiert und in den letzten Jahren deutlich mehr MINT-Ausbildungsplätze angeboten. Die Zahl der neu abgeschlossenen MINT-Ausbildungsverträge stieg kontinuierlich zwischen 2013 und 2017 von 136.900 auf 144.400 (+5,5 %). Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Bildung > MINT

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» Ich will für Deutschland ein ­Bildungssystem, in dem jeder junge Mensch seine Talente optimal entwickeln kann und Kompetenzen gezielt gefördert ­werden. Gute Bildung ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und ein ­erfülltes Leben, ­beruflich und privat. Darum brauchen wir ein Bildungssystem, das Chancengleichheit unabhängig vom Elternhaus schafft und allen, die es wünschen, eine ­Ganztagsbetreuung bietet.  « Ingo Kramer Präsident der BDA, Gesellschafter J. Heinr. Kramer Holding

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Bildung

MINT-FACHKRÄFTEMANGEL AUF REKORDNIVEAU Über 300.000 fehlende MINT-lerinnen und MINT-ler – 2 von 3 im Facharbeiterbereich, Anzahl in Tsd.

350 MINT-Arbeits­kräftelücke (gesamt)

300

250

200

MINT-Fachkräfte (Anforderungsniveau 2, i. d. R. Berufsbildungsabschluss)

150

MINT-Expertentätigkeiten (Anforderungsniveau 4, i. d. R.

100

Akademiker/-innen) MINT-Spezialistentätigkeiten

50

(Anforderungsniveau 3, i. d. R. Meister/-innen und Techniker/-innen)

0

2011-08

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018-11

Quelle: IW Köln; BA; verschiedene Jahre

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Bildung

2018 fehlten 330.000 MINT-Fachkräfte.

27. November 2018 Breites Medienecho zum #MINT-Report: Der #Fachkräftemangel macht sich insbesondere bei der #Digitalisierung bemerkbar. Allein in der #IT fehlen 40.000 Expertinnen und Experten. Bei der beruflichen #Bildung sieht es nicht besser aus. Handlungsbedarf für die #Politik!

Mindestausbildungsvergütung nur, wenn sie keine Ausbildungsplätze kostet

Ausbildungsvergütungen von 325 € bis 420 € tariflich vereinbart. Dies gilt sowohl in West- als auch in Ostdeutschland, z. B. in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Umso erstaunlicher ist, dass der DGB hiervon in seinen Forderungen um bis zu 95 % abweicht und eine MiAV von 635 € im ersten Ausbildungsjahr einführen will. Die BDA erteilt dieser überzogenen Forderung eine klare Absage. Aus unserer Sicht ist es alarmierend, dass der DGB seinen eigenen Gewerkschaften in den Rücken fällt und den Sozialpartnern vor Ort die Verhandlungs- und Entscheidungskompetenz abspricht. Gerade in den genannten Branchen würden mit einer MiAV in dieser Höhe die Finanzierbarkeit von Ausbildungen und damit das Ausbildungsplatzangebot gefährdet. Auch der Vorschlag von Bundesbildungsministerin Karliczek, eine MiAV von 504 € für das erste Ausbildungsjahr einzuführen, weicht um bis zu 55 % von aktuell tariflich vereinbarten Ausbildungs­vergütungen ab.

Ordnungs-, arbeitsmarkt- und bildungspolitisch ist die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (MiAV) ein Fehler. Politisch ist diese jedoch fest vereinbart. Die BDA spricht sich klar dafür aus, dass sich die MiAV am aktuellen Tarifgeschehen orientieren muss. Für die Festlegung der Höhe müssen die Branchen bzw. Tarifbereiche mit geringen wirtschaftlichen Spielräumen maßgeblich sein. Gegenwärtig haben DGB-Gewerkschaften und Handwerksinnungen z. B. im Metall-, Konditoren- und Friseurhandwerk regional

Die Festlegung der MiAV wird im Rahmen der BBiG-Novellierung vorgenommen. Diese wird von der BDA eng begleitet. Mit einer Verbändeanhörung ist Anfang 2019 zu rechnen.

Nationaler Bildungsrat, DigitalPakt Schule, Nationale Weiterbildungsstrategie: Es kommt auf die Umsetzung an! Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Reihe von bildungspolitischen Vorhaben angekündigt. Mit einem neu zu gründenden Nationalen Bildungsrat sollen mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen erreicht werden. Die Wirtschaft unterstützt diese Ziele ausdrücklich. Sie muss aber zwingend im Nationalen Bildungsrat angemessen vertreten sein. Auch muss die Schnittstelle zwischen Bildungsrat und Kultusministerkonferenz gestaltet und müssen die Kompetenzen geklärt werden. Durch eine Grundgesetzänderung will der Bund die Grundlage für den DigitalPakt Schule sowie den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich schaffen. Die BDA hat die beabsichtigte Ausweitung des finanziellen Engagements des Bundes im Bildungsbereich für die Realisierung dieser Vorhaben begrüßt. Sie hat aber auch die primäre Verantwortung und Kultushoheit der Länder betont, die die neuen Bundesmittel nur als eine Ergänzung, aber nicht als Ersatz der eigenen Landesmittel einsetzen dürfen.

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Bildung

Unternehmen geben im Jahr 33,5 Mrd. € für Weiterbildung aus.

Die Koalition hat vor dem Hintergrund des digitalen Strukturwandels auch die Entwicklung einer Nationalen Weiterbildungsstrategie vereinbart; die Gespräche hierzu starteten im November. Die BDA weist darauf hin, dass sich das finanzielle Weiterbildungsengagement der Unternehmen zwischen 2001 und 2016 von 16,9 auf 33,5 Mrd. € verdoppelt hat. 85 % aller Unternehmen sind in der Weiterbildung aktiv. Die Wirtschaft ist damit der mit Abstand größte Anbieter von Weiterbildung, die im ureigensten Interesse der Unternehmen liegt.

Kein umfassender Novellierungsbedarf beim Berufsbildungsgesetz Anfang 2019 will die Bundesregierung eine ­partielle Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschließen. Neben der Einführung der Mindest­ ­ ausbildungsvergütung (MiAV) sind dabei vor allem eine bedarfsgerechte Modernisierung des Prüfungswesens, verbesserte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung, eine Stärkung der Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung und die Verankerung der drei beruflichen Fortbildungsniveaus angedacht, die zukünftig über das sog. Meister- oder Aufstiegs-BAföG (AFBG) förderfähig sein sollen.

MODERNISIERUNG DER BERUFLICHEN AUS- UND FORTBILDUNG FORTGESETZT Neu geordnet wurden 2018 die folgenden Berufe: Anlagenmechaniker/-in*, Behälter- und Apparatebauer/-in, Chemikant/-in, Edelsteinschleifer/-in, Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik*, Elektroniker/-in für Betriebstechnik*, Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme*, Elektroniker/-in für Geräte und Systeme*, Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik*, Fachinformatiker/-in*, Flachglastechnologe/-technologin, Industriemechaniker/-in*, Informatikkaufmann/-kauffrau*, Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/-in*, Informations- und Telekommunikations­system-Kaufmann/Kauffrau*, Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce, Konstruktionsmechaniker/-in*, Maßschuhmacher/-in, Mechatroniker/-in*, Präzisionswerkzeugmechaniker/-in, Prüftechnologe/-technologin Keramik, Steinmetz/-in und Steinbildhauer/-in, Verfahrenstechnologe/-technologin Metall, Werkzeug­mechaniker/-in*, Zerspanungsmechaniker/-in* Im Neuordnungs- bzw. Erlassverfahren befinden sich folgende Berufe: Bankkaufmann/-kauffrau (in Vorbereitung), Fachinformatiker/-in, Gebäudereiniger/-in, Gold- und Silberschmied/-in, Informatikkaufmann/-kauffrau, Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/-in, Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/-Kauffrau, Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel, Kaufmann/Kauffrau für Verkehrsservice (in Vorbereitung), Maler/-in und Lackierer/-in, Mediengestalter/-in Bild und Ton, Orgelbauer/-in, Papiertechnologe/-technologin Neu geordnet wurden folgende Fortbildungen: Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin*, ­Pflanzentechnologiemeister/-in Aufgehoben wurde folgende Fortbildung: geprüfte/-r Sozialsekretär/-in In Neuordnungsverfahren befinden sich folgende Fortbildungen: Fachberater/-in im Vertrieb (­ in Vorbereitung), Fachwirt/-in im E-Commerce, geprüfte/-r Betriebswirt/-in, geprüfte/-r Restaurator/-in, ­geprüfte/-r Industriemeister/-in – Fachrichtung Printmedien, geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Print, geprüfter ­Medienfachwirt/-in Digital, Meister/-in für Veranstaltungstechnik *  Alle diese Berufe wurden aufgrund von Änderungsverordnungen neu geordnet, nicht im Rahmen eines formalen Neuordnungsverfahrens.

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Bildung

In der vergangenen Legislaturperiode hat das BMBF auf Basis einer umfassenden “Evaluation des Berufsbildungsgesetzes” (2016) festgestellt, dass kein Bedarf an grundsätzlichen oder systemischen Änderungen besteht. Auch die BDA sieht keinen umfassenden Änderungsbedarf, sondern spricht sich für eine „minimalinvasive“ Novellierung aus. Die von den Sozialpartnern mitgestaltete duale Berufsausbildung hat sich bewährt. Ihre Praxisnähe darf unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Entsprechend sollte die Novellierung genutzt werden, um einige wenige sinnvolle Veränderungen und Ergänzungen umzusetzen. Hierzu zählt bspw. die Stärkung und Vereinfachung der gestuften Ausbildung im Anrechnungsmodell, Öffnung der Teilzeitausbildung für weitere Zielgruppen und Verfahrenserleichterungen bei Auslandsaufenthalten während der Ausbildung. Weiter fordert die BDA, dass im Zuge der Novellierung das äußerst erfolgreiche duale Studium nicht angetastet sowie die Anforderungen an die betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbilder nicht verschärft werden. Der Gesetzgebungsprozess wird von der BDA aktiv begleitet.

Allianz für Aus- und Weiterbildung und Berufsbildungspakt

DOPPELT SO VIELE UNBESETZTE AUSBILDUNGSPLÄTZE WIE UNVERSORGTE BEWERBER/-INNEN 57.656

Lehrstellenplus ist seit 2009 von rd. 2.000 auf rd. 25.000 gewachsen 48.937

38.269 34.625

34.051 30.446

23.712 21.087

19.802 17.564

12.033

2009

20.932

20.782

24.540

20.550

15.673

15.510

2010

11.366

2011

Unbesetzte Ausbildungsstellen

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015–2018 soll laut Koalitionsvertrag erneuert und weiterentwickelt werden. In den vergangenen Monaten fanden mehrere Gespräche über die Themen und die Organisation der

43.478

41.592

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Unversorgte Bewerber/-innen

Zahlen jeweils zum 30. September eines Jahres Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2018

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Bildung

„neuen Allianz“ unter Beteiligung der BDA statt. Bisherige Allianz-Erfolge waren z. B. die Einführung der Assistierten Ausbildung, die erhöhte Zahl bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeter Ausbildungsstellen oder die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Ausbildung von Flüchtlingen. Die Allianz hat spürbar dazu beigetragen, das Matching auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Dieses übergeordnete Ziel wird sie auch weiterhin verfolgen und sich dafür einsetzen, dass mehr Jugendliche eine Ausbildung beginnen und diese erfolgreich beenden. Der Start der „neuen“ ­Allianz wird Anfang 2019 erwartet. Die BDA unterstützt dies ausdrücklich. Der Koalitionsvertrag sieht zudem die Einführung eines Berufsbildungspakts vor. Geplant ist eine Bündelung von Maßnahmen und Aktivitäten zur Stärkung der Berufsbildung, jedoch kein neues Gremium. Vielmehr sollen je nach Art der Maßnahme unterschiedliche Akteure (vor allem Länder, Sozialpartner und Kammern) einbezogen werden, insbesondere auch durch Nutzung der Allianz für Aus- und Weiterbildung als institutionellen Rahmen. Ein solcher „schlanker“ Ansatz wird auch von der BDA begrüßt. Konkrete vom Bundesbildungsministerium genannte Maßnahmen sind u. a. der Ausbau des sog. Meister- bzw. Aufstiegs-BAföG, die Realisierung des DigitalPakts Schule sowie die Einführung des Förderprogramms „AusbildungWeltweit“ in Ergänzung zum EU-Programm Erasmus+. Zudem plant das Ministerium einen Bundeswettbewerb „Innovation für eine exzellente berufliche Bildung“. ­Daran sollen sich auch Unternehmen mit ihren Konzepten und Strategien beteiligen können.

Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ gestartet Die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ im Deutschen Bundestag hat sich Ende September 2018 konstituiert. Sie soll beraten, wo und auf welche Weise die berufliche Bildung an die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt angepasst werden muss und inwieweit die Stärken des Systems dabei weiter ausgebaut und mögliche Zugangshürden abgebaut werden können. Besonders berücksichtigt werden sollen die Sicherung des Fachkräftebedarfs, niedrigschwellige Zugänge zu Bildungs- und Qualifizierungsangeboten sowie die Herausforderungen des digitalen Wandels für die Arbeitswelt. Das Gremium soll eine Strategie für die Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung formulieren und aufzeigen, wie die Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung in Zeiten des digitalen Wandels von Berufsbildern und Erwerbsbiografien gestärkt werden können. Insgesamt gehören der Enquete-Kommission 19 Bundestagsabgeordnete und 19 Sachverständige an. Die BDA ist durch Dr. Barbara Dorn als Sachverständige vertreten.

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» Die duale Ausbildung ist ein Erfolgsmodell und ein Grundpfeiler für die Stärke der deutschen Wirtschaft. Eine gute Ausbildung bietet allen jungen Menschen – mit oder ohne Abitur, Leistungsstarken genauso wie Leistungsschwächeren – sehr gute Entwicklungs- und Karrierechancen und interessante Tätigkeiten. Auch die Verdienstmöglichkeiten sind gut. Die Schulen – auch die Gymnasien – sollten hierüber noch besser informieren. « Hans Peter Wollseifer Vizepräsident der BDA, Präsident Zentralverband des Deutschen Handwerks, geschäftsführender Gesellschafter Wollseifer Grundbesitzgesellschaft GmbH & Co. KG

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Bildung

Erfreulich: Altenpflegeberuf bleibt erhalten

Mehr Sichtbarkeit für die Berufsbildung

Durch das im vergangenen Jahr verabschiedete Pflegeberufegesetz wird ab 2020 für die drei Bereiche Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege eine generalistische Ausbildung in den ersten zwei Ausbildungsjahren eingeführt. Die BDA hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass dabei die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/-in erhalten bleibt. Die Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen für die Pflegeberufe werden durch die Pflegeberufeverordnung vorgegeben. Nach intensiven Diskussionen wurde letztlich sichergestellt, dass die Ausbildung „Altenpfleger/-in“ für normal begabte Menschen auch künftig einen realistischen Berufsabschluss ohne akademische Überfrachtung darstellt. Bei der öffentlichen Anhörung zur Verordnung im Juni 2018 hat die BDA diese deshalb insgesamt positiv bewertet.

Die berufliche Bildung ist eine wichtige Stütze der deutschen Wirtschaft. Um ihre Sichtbarkeit gerade auch bei jungen Menschen zu erhöhen, hat die BDA im April 2018

Zudem stand der Deutsch-Französische Tag 2018 am 22. Januar unter dem Vorzeichen der Mobilitätsförderung Auszubildender. In diesem Rahmen führte die BDA gemeinsam mit der französischen Botschafterin Anne-Marie Descôtes und mit weiteren Partnern aus Politik und Wirtschaft eine Veranstaltung in der französischen Botschaft mit mehreren Fachpanels mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Kammern und Berufsschulen durch, an der neben Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer auch die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen sowie die damalige kommissarische Bundesarbeitsministerin Dr. Katarina Barley teilnahmen.

Die Pflegeberufeverordnung kann im Bundesgesetzblatt heruntergeladen werden.

20. April 2018 Der #Digitalpakt muss endlich kommen. Müssen unsere Schulen, insbesondere auch die #Berufsschulen, zu modernen Lernorten machen. #Arbeitgeberpräsident Kramer spricht mit Schülerinnen über #Digitalisierung. #WochederberuflichenBildung #dubildestzukunft

gemeinsam mit dem DGB, dem DIHK und dem ZDH sowie mit Unterstützung der Kultusministerkonferenz der Länder die „Woche der beruflichen Bildung“ durchgeführt, unter der gemeinsamen Schirmherrschaft von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender. Mit zahlreichen Vor-Ort-Terminen in Ausbildungsbetrieben sowie Schulen und Berufsschulen würdigte der Bundespräsident ebenso wie Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer die hohe gesellschaftliche Bedeutung der beruflichen Bildung.

Ingo Kramer mit Azubis im Labor von Bayer

Mehr zur „Woche der beruflichen Bildung“ unter ­ www.arbeitgeber.de sowie unter ­www.bundespraesident.de Mehr zum Deutsch-Französischen Tag unter www.arbeitgeber.de BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Lehrende fit machen für digitale Bildung

DIGITALE BILDUNG – WO SEHEN DIE BILDUNGSEINRICHTUNGEN DIE GRÖßTEN UNTERSTÜTZUNGSBEDARFE?

Digitale Kompetenzen gehören wie Rechnen, Schreiben und Lesen zu einer zeitgemäßen Allgemeinbildung als Basis für Studium oder Berufsausbildung. Die BDA thematisiert dies nachdrücklich in ihrer bildungspolitischen Grundsatzposition „Bildung 2030“. Schülerinnen und Schüler müssen ein grundlegendes Verständnis für digitale Technologien erwerben, das über die bloße Anwendung hinausgeht. Auch sollen alle Schulen Informatik als Wahl- oder Profilfach anbieten, damit Jugendliche möglichst früh die Grundlagen von Datenverarbeitung und Programmieren lernen. Während manche Visionärinnen und Visionäre im Schulranzen der Zukunft nur noch den Laptop neben dem Pausenbrot sehen, fürchten Skeptiker einen Verlust an Konzentrationsfähigkeit bei jungen Menschen und warnen vor einem Hype.

Befragt wurden 300 Bildungseinrichtungen, Angaben in % Trifft zu

Trifft eher zu

Trifft eher nicht zu

Trifft nicht zu

Finanzielle Förderung

55,3

27,2

7,6

9,9

Schulungsangebote zum Aufbau digitaler Kompetenzen unserer Lehrkräfte

36,5

43,5

13,7

7,4

Beratung zum Thema „Formen virtueller Zusammenarbeit“

23,7

42,3

19,9

14,1

Beratung zum Thema „E-Learning“

25,0

37,2

22,5

15,3

Beratung zum Thema „Auswahl von Softwareprodukten“

17,5

37,8

24,8

20

Beratung zum Thema „IT-Sicherheit und Datenschutz“

20,5

34,3

27,1

18

Beratung zum Thema „Cloud-Angebote“

18,9

26,7

30,1

24,2

Beratung zum Thema „Nutzung sozialer Medien“

13,6

29,2

27,1

30,1

Beratung zum Thema „Online-Marketing oder Suchmaschinen-Marketing, um die Bekanntheit zu stärken“

12,6

29,2

24,2

33,8

Beratung zum Thema „Auswahl von Hardwareprodukten“

16,3

24,6

33,8

25,4

Quelle: IW-Bildungsmonitor 2018

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Bildung

DIE STIFTUNG DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÖRDERT CHANCENGERECHTIGKEIT UND UNTERNEHMERGEIST Viele junge Talente verdienen eine Chance. In der Initiative „Chancen-Euro“ können Unternehmen mit dem Prinzip „1 € pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter pro Jahr“ einen Beitrag dazu leisten, dass mehr junge Menschen eine wirkungsvolle Förderung durch die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) erhalten. Dank Mitteln aus dem Chancen-Euro und dem Engagement weiterer Partner kann das Programm „Zeig, was Du kannst!“ in mehr Regionen angeboten werden. Es begleitet Hauptschülerinnen und Hauptschüler in eine Berufsausbildung. Mit dem bundesweiten Vorhaben „Studien- und Berufsorientierung wirksam begleiten“ trägt die sdw gemeinsam mit der BA in fast allen Bundesländern zu passgenauen Angeboten bei, indem sie gezielt Unterrichtsmaterialien für die gymnasiale Oberstufe entwickelt. 2018 standen bei der sdw Chancengerechtigkeit und Unternehmergeist besonders im Fokus: Es war ein wichtiges Signal, dass gleich zwei Kabinettsmitglieder Schirmherrschaften für sdw-Programme übernahmen: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für das Gründerbildungsprogramm „Herausforderung Unternehmertum“ im Studienförderwerk Klaus Murmann und Bundesbildungsministerin Anja Karliczek für den Studienkompass, der junge Menschen aus nichtakademischen Elternhäusern auf dem Weg in ein Studium unterstützt. Unternehmergeist fördert die sdw auch mit einem neuen Stipendienangebot: dem Hans Weisser Stipendium, das junge Berufserfahrene und Intrapreneure durch Weiterqualifizierungen im Ausland unterstützt. Nähere Informationen unter www.chancen-euro.de und www.sdw.org

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Diese gegensätzlichen Positionen vertraten bei „Sozialpartner Arbeitgeber im Dialog“ am 12. Dezember auch die Diskutanten Staatsministerin Dorothee Bär MdB und der Historiker Prof. Dr. Andreas Rödder von der Universität Mainz. Die BDA setzt sich dafür ein, dass alle Bildungsbereiche neben inhaltlichen, sozialen und individuellen Kompetenzen die MINT-Bildung stärken und digitale Kompetenzen gezielt fördern. Digitale Medien und Technologien müssen dabei sowohl als didaktische Instrumente wie auch als Gegenstand des Lehrens und Lernens sinnvoll in die Lehre und in den Unterricht integriert werden. Damit dies umgesetzt werden kann, müssen Lehrende aller Bildungsbereiche systematisch und gezielt auf die Vermittlung digitaler Kompetenzen vorbereitet und kontinuierlich fortgebildet werden.

Qualität in der Kita weiter-­ entwickeln Die Kindertagesbetreuung wird in allen Bundesländern ausgebaut, wenn auch mit unterschiedlichen Standards und Schwerpunkten. Dass die Entlastung einkommensschwacher Eltern bei den Gebühren nicht bundesweit gewährleistet ist, zeigte die Studie „Eltern Zoom 2018“. Die Bundesregierung will daher mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ die Überlassung von Bundesmitteln an die Länder mit Vereinbarungen zur Investition der Mittel in Qualität und Teilhabe verbinden.

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Bildung

INTERESSE JUNGER MENSCHEN AN WIRTSCHAFT IST GEWACHSEN: ZWEI DRITTEL WÜRDEN GERN MEHR ÜBER WIRTSCHAFT WISSEN

Die BDA unterstützt das Ziel, den qualitativen Ausbau durch zusätzliche Bundesmittel zu fördern. Richtig ist es ebenso, die Sozialverträglichkeit der Elternbeiträge zu sichern. Die BDA hat sich intensiv in die Konsultationen zum Gesetz eingebracht und angemahnt, keine einseitigen Priorisierungen vorzugeben, die Sprachförderung zwingend als förderfähiges Feld aufzunehmen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel mit konkreten Zielmarken zu unterlegen. Das Ende 2018 verabschiedete Gesetz enthält diese Änderungsvorschläge.

Alle Befragten Wirtschaft interessiert mich … sehr stark stark

8

10

26

24

36

39

21

20

Interesse an Wirtschaft nach Alter 2018

2015

etwas kaum gar nicht

8

7

2015

2018

SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland 2018

40 22

42

41

40

22

14–17 Jahre

18–20 Jahre

21–24 Jahre

Quelle: Bankenverband – Bundesverband deutscher Banken

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Der Übergang Schule/Beruf rückt immer stärker in den Fokus der Bildungspolitik. Passungsprobleme zwischen Bewerberprofil und Berufsprofil sind dabei die größte Herausforderung. Daher hat die beruf­ liche Orientierung in der Schule nochmals deutlich an Beachtung gewonnen. Alle weiterführenden Schulen, gleich welche Schulform, haben die Aufgabe, ihre Schülerinnen und Schüler auf das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten. Dazu zählen ein systematisches Curriculum in der Schule ebenso wie Praxis­ erfahrung im Betrieb. SCHULEWIRTSCHAFT begleitet Schulen und Betriebe dabei. Dafür wurden auch 2018 Publikationen erarbeitet, Veranstaltungen durchgeführt, Netzwerke gefördert und gute Beispiele ausgezeichnet. SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland kooperiert dabei erfolgreich mit der BA. Die BDA unterstützt zusammen mit dem IW Köln das Netzwerk auf Bundesebene. 66


Bildung

Checklisten für ein erfolgreiches

Schülerbetriebspraktikum

SCHÜLERBETRIEBSPRAKTIKUM GUT GESTALTEN Gemeinsam mit der BA wurden die „Checklisten Schülerbetriebspraktikum“ neu herausgebracht – inhaltlich aktualisiert und im neuen Design. Sie formulieren, was gute Qualität bei der Gestaltung eines Schülerbetriebspraktikums ausmacht. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Betriebe sowie die Eltern werden angesprochen. Die Checklisten sind stark nachgefragt und ein ausgesprochener Bestseller. Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft.de

LEITBILD ÖKONOMISCHE BILDUNG

Leitbild ÖKONOMISCHE BILDUNG

praxisnah – fundiert – zeitgemäß

WWW.SCHULEWIRTSCHAFT.DE

J unge Menschen wollen die Wirtschafts- und Arbeitswelt verstehen und aktiv mitgestalten können. Dafür brauchen sie eine fundierte ökonomische Bildung. Sie sollen mit Sachkenntnis verantwortungsbewusst und souverän eigene Entscheidungen treffen. Wirtschaftsnähe heißt dabei Praxisnähe – ohne Einblick in die betriebliche ­Praxis können weder Berufsorientierung noch ökonomische ­Bildung gelingen. In diesem Sinne versteht das Netzwerk ­SCHULEWIRTSCHAFT seine Angebote an Lehrerfortbildungen, Materialien und den JUNIOR-­ Schülerfirmen. Werbung an Schulen wird dagegen ausdrücklich abgelehnt. Mit dem Leitbild „Ökonomische Bildung – fundiert, praxis­ nah, zeitgerecht“ hat SCHULEWIRTSCHAFT 2018 das leitende Verständnis seines Engagements transparent gemacht. Damit soll auch der immer wieder aufkommenden Kritik von Gewerkschaften und Medien am Engagement der Wirtschaft in der Schule entgegnet werden.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer besucht das­ Schülerunternehmen Streetcycled in Düsseldorf

Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft.de/oekonomischebildung und www.netzwerk-berufswahlsiegel.de

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Bildung

FACHTAGUNG: JUNGE FLÜCHTLINGE FÜR DIE AUSBILDUNG GEWINNEN Die Berufsorientierung geflüchteter junger Menschen ist eine neue Herausforderung. SCHULE­ WIRTSCHAFT Deutschland und BA haben deshalb einen Online-Flyer für geflüchtete Jugendliche publiziert, um für die duale Ausbildung zu werben. Unterstützt wurden sie dabei von der Siemens AG. Am 4. Dezember 2018 vertieften SCHULEWIRTSCHAFT und BA das Thema mit einer gemeinsamen Fachtagung. Erfolge, Herausforderungen und Perspektiven gelingender Integration durch Ausbildung wurden aus dem Blickwinkel aktueller Studien erörtert. Herzstück der Tagung bildeten Gesprächsforen, in denen Auszubildende, Ausbildungsverantwortliche, Lehrende und Berater/-innen über ihre Erfahrungen in der Praxis der Berufsorientierung und -ausbildung ins Gespräch kamen. Nähere Informationen unter www.einfachzukunft.de

SCHULEWIRTSCHAFT DEUTSCHLAND AUF DEM DEUTSCHEN SCHULLEITERKONGRESS Der Deutsche Schulleiterkongress hat sich mit zuletzt 2.500 Teilnehmenden als Treffpunkt für Lehrkräfte mit Leitungsfunktion etabliert. SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland war beim Kongress im März 2018 in Düsseldorf dabei und konnte bei vielen Schulleitungen für das neue Online-Tool PROFILehrkraft werben. Es dient zur Personalentwicklung und eignet sich sowohl zum Selbsttest für Lehrerinnen und Lehrer wie auch als Grundlage für Zielvereinbarungsgespräche in der Schule. Nähere Informationen unter www.deutscher-schulleiterkongress.de und www.profilehrkraft.de

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#SCHULEWIRTSCHAFT Publish or perish: SCHULEWIRTSCHAFT nutzt verstärkt die sozialen Medien, um seine Zielgruppen zu erreichen. Für alle SCHULEWIRTSCHAFT-Netzwerker steht seit 2018 ein Leitfaden zur optimalen Nutzung zur Verfügung. Insbesondere die definierten Hashtags sollen für Akteure wie Interessenten die vielfältigen Aktivitäten sichtbar machen und diese zusammenbringen.

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Bildung

SCHULEWIRTSCHAFT-PREIS „DAS HAT POTENZIAL!“ PREISTRÄGER 2018 Auch 2018 konnte der SCHULEWIRTSCHAFT-Preis „Das hat Potenzial!“ an Unternehmen, Schulen und Verlage für herausragendes Engagement an der Schnittstelle Schule/Beruf vergeben werden. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert den Preis und war Gastgeber der Preisverleihung am 5. Dezember 2018.

Kategorie „Unternehmen“ Kleine Unternehmen (bis 100 Beschäftigte) 1. Albrecht Bühler Baum und Garten GmbH (Baden-Württemberg) 2. ReformKontor GmbH & Co. KG (Mecklenburg-Vorpommern) Mittlere Unternehmen (100 bis 1.000 Beschäftigte) 1. DRK Krankenhaus Grimmen GmbH (Mecklenburg-Vorpommern) 2. Fleischwerk EDEKA Nord GmbH (Mecklenburg-Vorpommern) 3. Sanner GmbH (Hessen) Große Unternehmen (ab 1.000 Beschäftigte) 1. Roche Diagnostics GmbH (Baden-Württemberg) 2. Balluff GmbH (Baden-Württemberg) 3. Knauf Gips KG (Bayern) 3. Continental AG Division Contitech, Standort ­Waltershausen (Thüringen)

Kategorie „SCHULEWIRTSCHAFT-Starter“ Mittlere Unternehmen (100 bis 1.000 Beschäftigte) 1. dechant hoch- und ingenieurbau GmbH (Bayern) 2. KAESER Kompressoren – Werk Gera (Thüringen) Große Unternehmen (ab 1.000 Beschäftigte) 1. Maschinenfabrik Bernhard Krone GmbH & Co. KG (Niedersachsen) 2. KNOLL Maschinenbau GmbH (Baden-Württemberg)

Kategorie „Schulbuch“ „Bücher für die Sekundarstufe I Allgemeinbildende Schule“ Wirtschaft & Co. – Baden-Württemberg, C. C. B ­ uchner Verlag GmbH & Co. KG „Zusätzliche Lernmedien“ Geld verstehen, C. C. ­Buchner Verlag GmbH & Co. KG & Deutsche Bundesbank

Kategorie „Kooperation Schule – Unternehmen zur digitalen Bildung“ 1. Fujitsu Technology Solutions GmbH & Gymnasium bei St. Anna (Bayern) 2. Häcker Automation GmbH & Albert-SchweitzerGymnasium Ruhla (Thüringen) 3. Phoenix Contact GmbH & Co. KG & HermannVöchting-Gymnasium (Nordrhein-Westfalen)

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Bildung

Netzwerk Berufswahl-SIEGEL 2018 SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland koordiniert bundesweit das Netzwerk Berufswahl-SIEGEL mit zurzeit rd. 1.600 SIEGEL-Schulen. Bundesförderer sind die BA, Siemens AG und J. P. Morgan sowie seit 2018 die Beisheim Stiftung und Data One. Ziel ist die flächen­ deckende systematische Verbesserung der Berufsund Studienorientierung an den Schulen mit einheitlichen hochwertigen Qualitätsstandards. Für die Qualitätssicherung ist die wissenschaftliche Begleitung elementar. 2018 wurden die Grundlagen für eine Evaluation des Berufswahl-SIEGELs durch die FernUniversität in Hagen gelegt. Ebenso wurde die Planung einer Plattform vorangebracht, auf der ­SIEGEL-Schulen gute Praxisbeispiele finden können. Auf der Bundestagung am 6./7. Juni 2018 bei Evonik

I­ndustries in Marl (NRW) berieten und beschlossen die Trägerregionen das gemeinsame Vorgehen im Netzwerk. Ein weiterer Workshop in Frankfurt am Main prüfte, welche Erfahrungen aus dem Wettbewerb und Netzwerk „Starke Schule“ für das SIEGEL nutzbar gemacht werden können. Um die Information und Kommunikation im bundesweiten Netzwerk zu fördern, erscheint seit Juni 2018 pro Quartal ein Newsletter. Dafür wurde ein SIEGEL-Maskottchen vom Animations-Start-up „Studio Seufz“ aus Stuttgart entwickelt. Das animierte Logo ist auch die Hauptfigur im humorvollen neuen Videoclip zum Berufswahl-SIEGEL. Damit SIEGEL-Schulen sich austauschen und Akteure sich weiter vernetzen können, wurde am 21. ­September 2018 der vierte bundesweite Netzwerktag ­ Berufswahl-SIEGEL durchgeführt. Der Tag war zugleich Höhepunkt des Schülerwettbewerbs „Smart

NEUE ANGEBOTE FÜR SIEGEL-SCHULEN Digitale Kompetenzen gehören zunehmend zur Berufsorientierung. SIEGEL-Schulen sind zur Roadshow „Berufswahl-SIEGEL goes digital“ eingeladen. Data One bietet als Förderer kostenfreie Workshops zum digitalen Lernen an. 2018 startete die Tour im Saarland, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. In den neuen „Schüler-Azubi-Camps“ lernen Schüler/-innen ab Klasse 8 in den Herbstferien verschiedene Ausbildungsberufe kennen und kommen mit Auszubildenden aus Unternehmen in Kontakt. Die Camps werden von der Beisheim Stiftung gefördert und werden 2018 in SCHULEWIRTSCHAFT Bayern und Baden-Württemberg angeboten. Nähere Informationen unter www.netzwerk-berufswahlsiegel.de

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» Ein modernes, leistungsfähiges ­Bildungssystem muss neben Fachwissen immer auch Kompetenzen wie ­Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Verantwortungsbereitschaft fördern. In unseren Unternehmen und in ­unserer Demokratie brauchen wir solche ­Persönlichkeiten.  « Dr. Gerhard F. Braun Vizepräsident der BDA, Vorsitzender BDA/BDI-Fachausschuss ­Bildung, Berufliche Bildung, Präsident Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz, Vorsitzender des ­Beirats der HEGER Gruppe

Rund 1.600 SIEGEL-Schulen stehen deutschlandweit für hervorragende Berufsorientierung. 70


Bildung

Film Safari“ 2017/18, bei dem zehn Schülerteams ­filmisch einen besonders spannenden Ausbildungs­ beruf darstellten.

Das Berufswahl-SIEGEL: Ein Comic-Clip erklärt kurz, prägnant und witzig Verfahren und Ziel.

Akkreditierungsrat für das Hochschulwesen mutiert zur bürokratischen Prüfstelle Die Länder haben sich im Zuge der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts im sog. „Akkreditierungsstaatsvertrag“ darauf verständigt, dass der Akkreditierungsrat seit dem 1. Januar 2018 die formalen Entscheidungen über die Akkreditierungen von Studiengängen bzw. Qualitätssicherungssystemen von Hochschulen selber treffen muss. Bis dahin

war dies die Aufgabe von zehn fachlich unterschiedlich spezialisierten Akkreditierungsagenturen. Durch diese Verschiebung der Entscheidungsfunktion ist der Akkreditierungsrat vom strategischen Gremium zur bürokratischen Prüfstelle mutiert. Die BDA hat frühzeitig und auf allen Ebenen vor dieser Entwicklung gewarnt. Ob und wie die Arbeitsfähigkeit des Akkreditierungsrats in Zukunft gewährleistet werden kann, wenn dieses aus Ehrenamtlichen bestehende Gremium – neben Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaft, internationalen Expertinnen und Experten, Studierenden und Gewerkschaften engagieren sich für die Arbeitgeberseite Dr. Christina Gommlich (BASF) und Dr. h. c. Josef Beutelmann (Barmenia Versicherungen) als Mitglieder im Akkreditierungsrat – im Jahr zwischen 400 und 1.600 Akkreditierungsentscheidungen zu fällen hat, ist unklar. Die BDA sieht diese Entwicklung äußerst kritisch: Scheitert das deutsche Akkreditierungssystem, nehmen die Studienqualität und der Ruf des Hochschulstandorts Deutschland insgesamt Schaden.

Verstetigung Hochschulpakt: Fehlanreize vermeiden Die im Koalitionsvertrag vereinbarte und in den kommenden Monaten zwischen Bund und Ländern auszuhandelnde Verstetigung des Hochschulpakts muss klaren Kriterien folgen. Der bisherige singuläre Parameter „Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger“ hat in den vergangenen Jahren Fehlanreize gesetzt. BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

NEUAUFLAGE BDA-HANDREICHUNG „ERFOLGSMODELL DUALES STUDIUM“ 2012 hat die BDA gemeinsam mit dem Stifter­ verband die Broschüre „Erfolgsmodell Duales Studium – Leitfaden für Unternehmen“ veröffentlicht. Seitdem hat sich das duale Studium weiterhin sehr positiv entwickelt: Aktuell studieren bundesweit über 100.000 Männer und Frauen dual, rd. 48.000 Unternehmen beteiligen sich an den knapp 1.600 dualen Studiengängen. Die aktualisierte und erweiterte Neuauflage des Leitfadens ist im Mai 2018 erschienen und gibt interessierten Unternehmen praxisgerechte Tipps für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Hochschulen an dualen Studienformaten.

ERFOLGSMODELL DUALES STUDIUM Leitfaden für Unternehmen

Online abrufbar unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > Duales Studium

Der Hochschulpakt belohnt in seiner bisherigen Ausformung finanziell Hochschulen für die Aufnahme der größtmöglichen Anzahl von Studienanfängerinnen und -anfängern – ungeachtet der Qualität der Ausbildung und hoher Abbruchquoten. Bund und Länder sollten daher zukünftig die Hochschulen nach 71


Bildung

Über 100.000 Männer und Frauen ­studieren aktuell in einem dualen Studiengang. Damit hat sich die Zahl der dual ­Studierenden in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt.

erbrachten Leistungen unterstützen und neben der Studienanfänger­zahl auch die Zahl erfolgreicher, qualitätsgesicherter Abschlüsse als Kriterium für eine Förderung einbeziehen, ohne dass Prüfungsanforderungen abgesenkt werden. Darüber hinaus sollten auch Kriterien wie digitalisierte Lehrangebote, besondere Angebote für beruflich Qualifizierte und eine verringerte Studienabbruchquote einbezogen werden. Für eine verbesserte Transparenz über den Mitteleinsatz muss die Nachfolgevereinbarung auch eine wirksame Kontrolle der Mittelzuweisungen an die Hochschulen sicherstellen. Der aktuell geltende Hochschulpakt läuft Ende 2020 aus. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Bildung > Hochschule/­ Hochschulpolitik

Bologna-Ministerkonferenz in Paris – BDA spricht für die ­europäische Wirtschaft

Bildung für nachhaltige Entwicklung: deutsche Wirtschaft bei Nachhaltigkeit vorn

Im Mai 2018 fand in Paris die zehnte Bologna-Konferenz statt. Die BusinessEurope-Delegation wurde von BDA-Vizepräsident Dr. Gerhard F. Braun geleitet. Bei dem Treffen zogen die Bildungsministerinnen und -­minister der Bologna-Staaten Bilanz. Klar wurde, dass der Umsetzungsstand des Bologna-Prozesses in den 48 Teilnehmerstaaten sehr unterschiedlich ist. Eine Reihe von Ländern hat erheblichen Nachholbedarf bei den Themen „Modularisierung“, „Mobilität“ und „­E xterne Qualitätssicherung“. Die Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter unterstrichen im verabschiedeten Kommuniqué, wie wichtig die Förderung von Berufsbefähigung („Employability“) und Persönlichkeitsbildung im Studium ist. Dies muss im gesamten europäischen Hochschulraum umgesetzt ­werden.

Mit dem Weltaktionsprogramm „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ hat die UNESCO 2015 dazu aufgerufen, in allen Bildungsbereichen nachhaltiges Denken und Handeln zu stärken. Die Federführung für die Umsetzung in Deutschland liegt beim Bundesbildungsministerium, das hierfür eine „Nationale Plattform“ aller Stakeholder implementiert hat. Auch die BDA wirkt hier mit und begleitet die Umsetzung kritisch-konstruktiv, denn Deutschland nimmt in Sachen Nachhaltigkeit bereits heute eine Vorreiterrolle ein. Die deutsche Wirtschaft hat beachtliche Erfolge bei Ressourceneffizienz, Energieeffizienz sowie Umwelt- und Klimafreundlichkeit zu verzeichnen. Das Bildungssystem spiegelt ein hohes Maß an Sensibilisierung wider, die jetzige junge Generation ist daher insgesamt sehr gut über die Schutzbedürftigkeit der Umwelt – regional wie global – informiert.

Nähere Informationen unter www.ehea2018.paris

Prof. Dr. Konrad Wolf, ­Wissenschaftsminister Rheinland-Pfalz, BDA-Vize­präsident Dr. Gerhard F. Braun, ­Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (v. l. n. r.)

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

Die Plattform erarbeitete zusammen mit verschiedenen Fachforen und unter Einbeziehung zahlreicher Akteure aus Bildung, Forschung, Verbänden und Politik sowie der interessierten Öffentlichkeit für alle Handlungsfelder und Bildungsbereiche Ziele und Maßnahmen, die bis 2030 erreicht werden sollten. Nähere Informationen unter www.bne-portal.de

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Soziale Sicherung

DAS ZIEL DER GENERATIONENGERECHTIGKEIT MUSS IN DER SOZIALVERSICHERUNG WIEDER BEACHTUNG FINDEN.

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Soziale Sicherung

Sozialabgabenlast von Arbeitgebern und Beschäftigten muss dauerhaft unter 40 % gehalten werden Deutschland hat im vergangenen Jahr fast 1 Bio. € für Sozialleistungen ausgegeben. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben um 36,5 Mrd. € gestiegen. Obwohl das nominale Bruttoinlandsprodukt seit 2011 fortlaufend und kräftig zwischen 2,0 % und 3,8 % pro Jahr zugelegt hat, lagen die Ausgabenzuwächse in den sozialen Sicherungssystemen in allen sechs Jahren mit Raten zwischen 2,3 % und 4,4 % immer darüber. Die Sozialleistungsquote hat sich in diesem Zeitraum kontinuierlich von 28,7 % auf jetzt 29,6 % erhöht. Allein dieser Anstieg der Sozialleistungsquote bedeutet für die Beitrags- und Steuerzahler insgesamt Mehrausgaben von fast 100 Mrd. € und allein im Berichtsjahr 2017 fast 30 Mrd. €.

19. Oktober 2018 #Parität: #GroKo testet einmal mehr die Belastbarkeit der deutschen Wirtschaft. Wir sind mehr als beunruhigt, dass die Obergrenze von 40 % bei den Sozialabgaben wirklich eingehalten wird. Kampeter im Interview mit @pnp️

SOZIALLEISTUNGEN AUF HOHES NIVEAU GESTIEGEN Im Jahr 2017 hat Deutschland 965,5 Mrd. € für Sozialleistungen ausgegeben Sozialleistungsquote, in %

29,8

29,2 29,0

29,0

2013

2014

29,7

29,7

29,7

2018

2019*

2020*

29,8

29,3

28,7

2012

2015

2016

2017

2021*

* Prognosen aus Sozialbericht 2017​ Quelle: Bundesarbeitsministerium, Sozialbudget 2017

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Soziale Sicherung

8. November 2018 #Arbeitgeberpräsident Kramer: #GroKo verliert mit dem #Rentenpaket die Generationengerechtigkeit völlig aus den Augen. #Rente #Bundestag

Diese Entwicklung geht zunehmend auf Kosten der jüngeren Generation. Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass das Sozialbudget nicht weiter überproportional steigt. Die Große Koalition hat in ihrem ersten Regierungsjahr viele neue Sozialleistungen beschlossen, ohne jedoch dabei ein Konzept zu haben, wie diese dauerhaft finanziert werden können. Die BDA begrüßt daher die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers, dass die Sozialbeiträge für Arbeitgeber und Beschäftigte dauerhaft unter 40 % bleiben sollen. Diesen Worten müssen nun auch Taten folgen. Es gilt, jetzt die notwendigen Reformen der Sozialsysteme vorzunehmen, damit die 40 %-Marke auch langfristig nicht überschritten wird.

Rentenpolitik bezahlbar, ­gerecht und weitsichtig ­ausgestalten Das von der Großen Koalition beschlossene „Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ bedeutet mil-

liardenschwere Zusatzbelastungen für die Beitragszahler und erschwert die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Große Koalition verliert mit ihrem Rentenpaket die Generationengerechtigkeit vollkommen aus den Augen. Wenn die Demografie greift, werden auf die geburtenschwachen Jahrgänge unserer Kinder und Enkelkinder Milliardenkosten zukommen – es ist deshalb ein Paket der sozialen Schieflage.

2018 liegen die Sozialbeiträge für ­Arbeitgeber und Beschäftigte bereits bei 39,75 % bzw. für Kinderlose bei 40,0 %.

Zugunsten der Rentner soll das heutige Rentenniveau von 48 % bis 2025 festgeschrieben werden, während der Beitragssatz bis 2025 bis auf 20 % steigen darf. Durch das Rentenpaket steigt der Beitragssatz sogar deutlich schneller und stärker als nach bisherigem Recht. Die Zusage eines Mindestrentenniveaus von 48 % bis 2025 ist zudem finanziell äußerst riskant, da diese Zusage bei einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage, wie derzeit von den Forschungsinstituten bereits prognostiziert, schnell zu einer Finanzierungslücke im zweistelligen Milliardenbereich führen kann. Ohnehin berücksichtigt die im Gesetzentwurf enthaltene BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

Voraus­berechnung des Beitragssatzes nicht alle künftig die Rentenversicherung treffenden Belastungen, wie z. B. Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung. Die beschlossenen zusätzlichen Mütterrenten schaffen teure Zusatzbelastungen. Erziehenden von vor 1992 geborenen Kindern sollen zusätzliche sechs Monate (0,5 Entgeltpunkte) angerechnet werden. Es ist ärgerlich, dass erneut vor allem die Beitragszahler für die Finanzierung einer solchen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe herangezogen werden sollen. Mit der neuerlichen Leistungserhöhung bei den Erwerbsminderungsrenten schießt der Gesetzgeber über das vertretbare Maß hinaus, weil Erwerbsminderungsrentner künftig bei sonst gleicher Versicherungsbiografie deutlich höhere Renten als Altersrentner erhalten.

» Ja, wir wollen und wir werden diese Sozialversicherungsabgaben nicht nur für diese Wahlperiode, sondern auch generell und für alle Zukunft unter 40 % halten, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber in diesem Bereich nicht über Gebühr belastet werden. « Peter Altmaier Bundeswirtschaftsminister September 2018

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Soziale Sicherung

RENTENKOMMISSION „VERLÄSSLICHER GENERATIONENVERTRAG“ Gesellschaftliche Gruppen

Beteiligte Bundesministerien

Betroffene Sozialverbände, DGB, BDA etc.

BMAS (Leitung)

BK

Teilnehmer eines Generationendialogs Jugend- und Seniorenorganisationen

geben Impulse und beraten

unterstützen

BMF

BMWi

Anbieter Gesetzliche Rentenversicherung, private und betriebliche Altersversorgung

BMI

BMG

Wissenschaft

BMFSFJ

Quelle: Bundesarbeitsministerium

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Soziale Sicherung

Allein bis 2030 werden die vorgesehenen Rentenpläne zu ­Mehrausgaben von über 75 Mrd. € für die gesetzliche Renten­versicherung führen.

Die vorgenommene Neuregelung der Midijobs e ­ rreicht nicht zielgenau Geringverdiener mit geringen Stundenlöhnen und führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Privilegierung von Midijobbern. Denn sie werden künftig für jeden gezahlten Beitrags-Euro deutlich höhere Rentenanwartschaften erhalten als andere Beitragszahler.

Anstatt milliardenschwere Zusatzbelastungen für die Rentenversicherung zu beschließen, wäre es sinnvoll gewesen, die Ergebnisse der neu gegründeten Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ Anfang 2020 abzuwarten. Bis dahin würden die vorgesehenen Haltelinien ohnehin nicht überschritten, sodass kein Grund bestand, vorab zu handeln. Die Sozialpartner werden in der Rentenkommission durch Alexander Gunkel (BDA) und Annelie Buntenbach (DGB) vertreten. Ziel der BDA ist dabei, die langfristige und nachhaltige Finanzierbarkeit des Rentensystems zu sichern. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale Sicherung > Gesetzliche Rentenversicherung

» Wenn wir auch in Zukunft Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand sichern möchten, müssen sich Betriebe im Wettbewerb behaupten können. Hierzu braucht es auch eine generationen­ gerechte Sozialpolitik, weil sie die ­Balance zwischen Sozialleistungen und ­Abgabenlast sicherstellt.  « Janina Kugel Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss ­Soziale Sicherung, Vorstandsmitglied Siemens AG

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Soziale Sicherung

BEITRAGSSATZENTWICKLUNG IN DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG BIS 2030 23 RENTENPAKET 2018 22

Haltelinie 22 %

21

» Es wird höchste Zeit klarzustellen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten lohnsteuerfrei eine betriebliche ­Kranken- oder Pflegezusatzversicherung finanzieren können. Das Bundesfinanzministerium darf die eindeutige Rechtsprechung in dieser Frage nicht länger ignorieren. Betriebliche Krankenoder Pflegezusatzversicherungen sind ein wertvolles Instrument zur Fachkräftesicherung und -bindung, deren ­Verbreitung nicht weiter behindert werden darf. «

GELTENDES RECHT 20

Haltelinie 20 %

19

18

17 2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

Quelle: DRV Bund, Oktober 2018

Dr. Andreas Eurich Vizepräsident der BDA, Vorsitzender Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland, Vorstands­ vorsitzender Barmenia Versicherungen

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Soziale Sicherung

Pflegeversicherung muss ­dauerhaft finanzierbar bleiben

PFLEGEVERSICHERUNG BELASTET BEITRAGSZAHLER IMMER MEHR

Die geplante Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte von 2,55 % auf 3,05 % bedeutet für die Arbeitgeber eine Mehrbelastung von 2,1 Mrd. € jährlich. Damit wird die Entlastung durch die Absenkung des Beitragssatzes bei der Bundesagentur für Arbeit um 0,5 Prozentpunkte zum 1. Januar 2019 zunichtegemacht. Von 2015 bis 2019 steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung damit um insgesamt einen Beitragssatzpunkt, wodurch die Beitragszahler jährlich um 14,8 Mrd. € zusätzlich belastet werden.

Beitragssatz und Zahl der Leistungsempfänger deutlich gestiegen

10. Oktober 2018 #Arbeitgeberpräsident Kramer @AZ_Augsburg zur Entscheidung der #GroKo, den Pflegebeitrag zu erhöhen: Wir brauchen eine Beitragsbremse in den Sozialversicherungen! Sozialbeiträge müssen langfristig unter 40 % bleiben. ­­ @jensspahn @BMG_Bund #Pflege

in Mio.

in % 3,5

3,5

3,0

3,0

2,5

2,5

2,0

2,0

1,5

1,5

1,0

1,0

0,5

0,5

0

2005

Beitragssatz, in %

2010

2015

2016

2017

2018

2019

0

Leistungsempfänger, in Mio.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 2018

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Soziale Sicherung

Die BDA hat diese Beitragsanhebung deutlich kritisiert. Erforderlich wären neben der Abkehr von der lohnbezogenen Finanzierung der Auf- und Ausbau einer privatrechtlich organisierten ergänzenden kapitalgedeckten Risikovorsorge und vor allem durchgreifende Strukturreformen auf der Leistungsseite. Insbesondere muss der Kosten-, Preis- und Qualitätswettbewerb zwischen den Pflegekassen und gegenüber den Leistungsanbietern ausgebaut werden. Die erneute Erhöhung des Beitragssatzes wird hingegen die Finanzierung der Pflegeversicherung voraussichtlich nur bis 2022 sicherstellen. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht u.  a. vor, dass Lohnerhöhungen und zusätzliche Pflegestellen in der Krankenpflege vollständig durch die Beitragszahler zur Krankenversicherung finanziert werden sollen. In der Altenpflege sind dadurch 13.000 neue Stellen von der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Durch die von der Koalition beschlossene Kostenregelung wird unwirtschaftlichem Verhalten Vorschub geleistet, weil die Pflegeanbieter durch sie höhere Personalkosten auf Kosten Dritter – der gesetzlichen Krankenversicherung – produzieren können. Bereits in den letzten fünf Jahren sind die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung um mehr als zwei Drittel gestiegen (von 23 Mrd. € im Jahr 2012 auf 39 Mrd. € im Jahr 2017). Jetzt kommen alleine durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz 7,6 Mrd. € hinzu. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale Sicherung > Pflegeversicherung

„KONZERTIERTE AKTION PFLEGE“ DROHT WEITERE BELASTUNGEN FÜR DIE BEITRAGSZAHLER ZU BRINGEN Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey im Herbst 2018 die fachlich zuständigen Verbände in das Dachgremium der „Konzertierten Aktion Pflege“ eingeladen, um binnen eines Jahres verbindliche Vereinbarungen zu treffen, mit denen die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessert werden. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD verständigt: „Wir wollen in einer ‚Konzertierten Aktion Pflege‘ eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Situation in der Altenpflege erreichen. Deshalb entwickeln wir verbindliche Personalbemessungsinstrumente, auch im Hinblick auf die Pflegesituation in der Nacht. “ Die ‚Konzertierte Aktion Pflege‘ umfasst u. a. eine Ausbildungsoffensive, Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie eine Weiterqualifizierung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zu Pflegefachkräften. Das Dachgremium kommt nach der Auftaktsitzung nur noch nach einem Jahr für die Abschlusssitzung auf Spitzenebene zusammen. Im Dachgremium sollen verbindliche Zusagen der Verbände gemacht und festgelegt werden, wie und in welchem Zeitrahmen die Maßnahmen umgesetzt werden. Die konkreten Maßnahmen werden seit Herbst 2018 in fünf Arbeitsgruppen erarbeitet: AG 1: Ausbildung und Qualifizierung AG 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung AG 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung AG 4: Pflegekräfte aus dem Ausland AG 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege Hinzu kommen Impulse aus Workshops und flankierende Maßnahmen der Ressorts.

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Soziale Sicherung

ENTLOHNUNG IN DER ALTENPFLEGE BESSER ALS IHR RUF So viel verdienen vollzeitbeschäftigte „Altenpfleger/-innen” ohne Spezialisierung wirklich (Bruttomonatsentgelte)

2.319 € 2.922 € 2.424 €

2.543 €

2.690 € 2.136 € 2.917 € 2.203 € 2.736 €

2.375 €

2.850 € 2.827 € 2.989 € 3.036 €

(Bremen) zu wenige Daten ≤ 2.334 €

2.335–2.744 €

Die häufig erhobene Behauptung eines besonders drastischen Personalmangels und widriger Arbeitsbedingungen in allen Pflegeberufen entbehrt bei genauerer Betrachtung einer hinreichenden Grundlage. Laut Bundesgesundheitsministerium ist die Zahl der Beschäftigten bei ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen allein im Zeitraum von 2013 bis 2015 um 80.000 bzw. 8 % angestiegen.

2.650 €

k. A.

Fakten sprechen gegen „Pflegenotstand“

2.745–3.253 €

Dass die Personalsituation im Pflegebereich dennoch derzeit angespannt ist, hat vor allem eine politisch bedingte Ursache: Die Nachfrage nach Pflegeleistungen stieg durch einen einmaligen Effekt – die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs – noch stärker an als das Angebot. Ende 2016 wies das Bundesgesundheitsministerium noch 2,75 Mio. Pflegebedürftige aus. Ende 2017 lag ihre Zahl bereits bei 3,30 Mio. Wenn die Politik in sehr kurzer Zeit so viele zusätzliche Versorgungsansprüche schafft und – wie bereits vom Bundesgesundheitsministerium eingeräumt – den Zuwachs an zusätzlich Leistungsberechtigten unterschätzt hat, ist es nicht überraschend, dass die Pflegedienstleister dadurch an ihre Grenzen kommen und unter Personalknappheiten leiden. Angesichts des dennoch erreichten erheblichen Ausbaus von Pflegeangeboten in den letzten Jahren ist es aber völlig unangemessen, die aktuelle Lage dramatisierend als Pflegenotstand zu beschreiben.

Der Ausbau der Pflege betrifft nicht nur die Altenpflege, sondern erst recht die Krankenpflege: Laut Statistischem Bundesamt waren am 31. Dezember 2016 in den Krankenhäusern über 433.000 Stellen im Pflegedienst besetzt – so viele wie noch nie im wiedervereinigten Deutschland. In den vorangegangenen zehn Jahren seit 2006 stieg dieser Wert um über 10 % an. Oft wird zwar auf eine gewachsene Belastung der Pflegekräfte durch gestiegene Fallzahlen in den Krankenhäusern verwiesen. Tatsächlich stiegen die Fallzahlen von 2001 bis 2017 um 12,3 %. Im gleichen Zeitraum sank aber die durchschnittliche Verweildauer der Patienten im Krankenhaus um 22,3 % und damit deutlich stärker ab. Auch die pauschale These einer vermeintlich unzureichenden Bezahlung von Pflegekräften muss kritisch hinterfragt werden. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, in dem die Bruttomonatsentgelte von Vollzeitbeschäftigten nach Berufsgruppen gegliedert werden, betrug das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Altenpflegefachkräften 2.744 € (2017). Je nach Spezialisierung verdienen Pflegekräfte auch deutlich mehr. So beträgt der Medianverdienst für Intensivpflege und Anästhesie 3.740 €. Dieser Wert liegt deutlich oberhalb des Medianentgelts für alle Beschäftigten in Deutschland, das im gleichen Jahr bei 3.209 € lag. Dabei gehen hier auch Berufe mit sehr hohen Qualifikationsanforderungen (z. B. auch Hochschulabschluss) ein.

Quelle: Entgeltatlas, Bundesagentur für Arbeit

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Soziale Sicherung

Gesundheitsversorgung besser steuern, nicht verteuern 2019 treten zwei Gesetze in Kraft, die die Arbeit­geber im Bereich der Krankenversicherung erheblich belasten: das „Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Versichertenentlastungsgesetz; GKV-VEG) und das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz; TSVG). Die BDA hat beide Gesetze mit Nachdruck kritisiert.

Das GKV-VEG sieht die paritätische Finanzierung des individuellen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung vor, der derzeit von den Versicherten allein getragen wird. Dies führt zu einer deutlichen Verteuerung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und belas-

tet die Arbeitgeber mit rd. 5 Mrd. € zusätzlich jährlich. Diese Zusatzbelastung wird künftig weiter steigen. Die im GKV-VEG außerdem vorgesehene Begrenzung der Finanzausstattung von Krankenkassen und Gesundheitsfonds ist hingegen richtig und überfällig. Nicht benötigte Beitragsmittel müssen an die Beitragszahler zurückgegeben werden und dürfen nicht weiter zu Negativzinsen bei Kassen und Gesundheitsfonds lagern. In diesem Zusammenhang ist zu begrüßen, dass der festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag 2019 um 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden soll. Die mögliche Beitragsentlastung durch den Abbau nicht benötigter Finanzreserven der Krankenkassen sollte jedoch nicht überschätzt werden und stellt keine Kompensation für die Mehrkosten der Arbeitgeber aus der Zusatzbeitragsfinanzierung dar. Der einmalige Entlastungseffekt wird bereits mittelfristig durch die Mehrbelastungen infolge der im Gesetz auch geregelten Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige übertroffen. Das TSVG zielt darauf ab, eine zukunftsfeste, gute und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherzustellen. Leider werden viele richtige Maßnahmen zur Versorgungssteuerung einseitig so ausgestaltet, dass auf die positive Wirkung durch zusätzliche finanzielle Mittel gesetzt wird. Dadurch werden die Maßnahmen unnötig teuer und weniger effektiv. Alleine die Erhöhung des Festzuschusses für Zahnersatz von 50 auf 60 % sowie die Erhöhung des Bonus von 60 bzw. 65 % auf 70 bzw. 75 % bei vollständigem Bonusheft bringen zusätzliche Kosten i. H. v. jährlich rd. 570 Mio. € ab 2021. Insgesamt ist von Mehrbelastungen der Beitragszahler von mehr BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

Insgesamt sind 4.063 ­Personen ­ehrenamtlich in der sozialen ­Selbstverwaltung aktiv.

als 1,5 Mrd. € für die Finanzierung der ambulant ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung auszugehen. Wirksamer und kostengünstiger wäre – gerade in Fällen von Überversorgung –, auch auf die Steuerungswirkung verringerter finanzieller Mittel zu setzen. Es wäre z. B. sinnvoller, die Neuregelung der Sprechstundenvergütung, die Einführung der regionalen Zuschläge und die Änderungen in der Bedarfsplanung kostenneutral zu gestalten, damit die Maßnahmen eine höhere Steuerungswirkung entfalten und die Beitragszahler nicht zusätzlich belasten. Mit dem TSVG wird außerdem ein weiteres Mal in die Rechte der Selbstverwaltung eingegriffen, indem die Vergütung von Vorständen der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich reguliert wird. So kann eine niedrigere Vergütung der Vorstände vom Bundesgesundheits­ministerium angeordnet werden, mittelfristig sind gar keine Erhöhungen der Vergütung der Vorstände möglich und langfristig müssen sich Erhöhungen im Rahmen der Teuerungsrate bewegen. Damit werden erneut die Rechte der Selbstverwaltung geschwächt. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale Sicherung > Gesetzliche Krankenversicherung 82


Soziale Sicherung

VORSCHLÄGE DER BUNDESWAHLBEAUFTRAGTEN FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNGS­ WAHLEN ZUR REFORM DES SOZIALWAHLRECHTS Die Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen haben am 11. Oktober 2018 in Berlin ihren Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2017 an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil übergeben. Dieser Bericht ist kostenlos im Internet unter www.sozialwahl.de abrufbar. Darin schlagen die Beauftragten folgendes 10-­Punkte-Programm für die Reform der Sozialwahlen vor: 1. Einführung von Online-Wahlen ab den Sozialwahlen 2023 2. Einführung eines rechtlich definierten Verfahrens bei der Listenaufstellung und des Nachrückens 3. Reduzierung der Anzahl der notwendigen Unterstützerunterschriften 4. Unterstützerunterschriften können auch von Mitgliedern anderer Rentenversicherungsträger kommen 5. Versicherungsträger in der Listenbezeichnung 6. Verbot der Listenzusammenlegung nach dem Einreichen 7. Freistellungsregelungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Weiterbildung präzisieren 8. Einheitliche steuerrechtliche Bewertung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie Nichtberücksichtigung der Aufwandsentschädigung als Hinzuverdienst bei Rentenbezug 9. Berücksichtigung von Frauen bei der Listenaufstellung 10. Beauftragte für die Soziale Selbstverwaltung Die BDA unterstützt das Ziel, die Soziale Selbstverwaltung und die Sozialwahlen zu stärken, z. B. durch ­Online-Wahlen. Die Anforderungen an Listenführer sollten jedoch nicht weiter erhöht und Geschlechterquoten nicht erzwungen werden. Zudem bedarf es keiner neuen Freistellungsansprüche für Weiterbildung. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale Sicherung > Soziale Selbstverwaltung

Chance für ein eigenständiges Aufsichtsrecht für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vertan Am 13. Januar 2019 wird das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) – Pensionsfondsrichtlinie“ in Kraft treten. Kernstück des Umsetzungsgesetzes sind die Regelungen der erweiterten Vorschriften zur Geschäftsorganisation. Wie Versicherungsunternehmen müssen auch Pensionskassen und Pensionsfonds künftig über Schlüsselfunktionen verfügen. Es müssen eine Risikomanagementfunktion und die interne Revisionsfunktion vorhanden sein. Eine weitere wichtige Neuerung ist die umfassende eigene Risikobeurteilung, die Pensionskassen und Pensionsfonds durchführen müssen; dabei haben sie u. a. die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, den gesamten Finanzierungsbedarf und die Güte der Mechanismen zum Schutz der Anwartschaften und Ansprüche der Versorgungsberechtigten zu beurteilen. Die durch die Pensionsfondsrichtlinie geschaffenen umfangreichen Informationspflichten sind als Eckpunkte im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verankert. Weitere Einzelheiten werden in einer Verordnung geregelt. Auch künftig gelten die Informationspflichten

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Soziale Sicherung

des VAG, die die betriebliche Altersvorsorge betreffen, einheitlich für Pensionskassen, Pensionsfonds und Direkt­versicherungen. Die Unternehmen müssen sich mit den konkreten Risiken auseinandersetzen, denen sie und die von ihnen betriebenen Altersvorsorge­ systeme ausgesetzt sein können. Das betrifft alle Arten von Risiken, also z. B. auch Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel, der Verwendung von Ressourcen sowie soziale Risiken.

(BaFin) übertragen werden. Auch die Verlängerung einiger Fristen zur Abgabe von Erklärungen gegenüber der Aufsichtsbehörde ist positiv zu bewerten.

Leider wurde die Chance, ein eigenständiges Aufsichtsrecht für EbAV zu schaffen, nicht genutzt. Die Neuregelungen bleiben in wichtigen Bereichen von der Versicherungssystematik geprägt, ohne Rücksicht auf die Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge. Außerdem werden keine Vorkehrungen Die BDA hat das Gesetzgebungsvergetroffen, um einer mittelbaren Ausfahren von Anfang an intensiv begleitet weitung von Eingriffskompetenzen der SEPTEMBER 2018 und konnte einige Korrekturen der ureuropäischen Aufsichtsbehörde EIOPA sprünglichen Gesetzespläne erreichen. in Form von Berichtspflichten entgegenInsbesondere wird der Abschnitt zu den zuwirken. Mit Sorge ist zu beobachten, Rentenpolitik bezahlbar, gerecht und weitsichtig ausgestalten EbAV übersichtlicher gefasst und auf dass EIOPA durch sog. Guidances imdie bisherige Verweiskette auf kleine mer detailliertere Vorgaben über KernVersicherungsunternehmen verzichtet. tätigkeiten von EbAV erlässt, die keiAuch die geänderte Regelung in Bezug ner parlamentarischen Kontrolle mehr auf eine Ermächtigung zum Erlass einer unterliegen. Die Gefahr ist groß, dass Verordnung ist positiv zu bewerten. So dadurch vermeidbare Bürokratie geerstreckt sich die Verordnungsermächschaffen und nationalen Besonderheiten tigung zu den Informationspflichten Arbeitgeber Aktuell, September 2018 nicht oder nur unzureichend Rechnung nunmehr nur auf das Bundesfinanzgetragen wird. ministerium. Das Bundesfinanzministerium kann nur im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > durch Rechtsverordnung Vorschriften zu den InformaSoziale Sicherung > Betriebliche Altersvorsorge sowie > tionspflichten erlassen. Die Ermächtigung kann damit Publikationen > kompakt > „Betriebliche Altersvorsorge“ nicht, wie noch im Referentenentwurf vorgesehen, auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Chancen von Teilzeit erhalten

Künstliche Intelligenz – Deutschland zum Vorreiter der Arbeitswelt von morgen machen

Fachkräftezuwanderungsgesetz zügig auf den Weg bringen

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Das am 29. August 2018 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz über „Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ bedeutet milliardenschwere Zusatzbelastungen für die Beitragszahler und erschwert die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Seite 10

WEITERE THEMEN:

Konjunkturaufschwung kommt in allen Einkommensgruppen an Seite 6 | Pflegeversicherung – Beitragszahler nicht einseitig belasten Seite 11 | Berufsbildungsgesetz: Wenn Novellierung, dann „minimalinvasiv“! Seite 12 | Brexit: Weißbuch der britischen Regierung lässt viele Fragen unbeantwortet Seite 15 | Jahressteuergesetz 2018 Seite 16

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» Betriebsrentenverpflichtungen müssen künftig wieder in voller Höhe steuerlich anerkannt werden. Durch die Niedrigzinsphase haben sich die ­Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz drastisch erhöht. Diese Zusatzbelastung wird jedoch nach aktuellem Steuerrecht oftmals kaum mehr als zur Hälfte anerkannt. Mit dieser Besteuerung von Scheingewinnen muss endlich Schluss sein. « Milagros Caiña-Andree Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss ­Betriebliche Altersvorsorge, Vorstandsmitglied BMW AG

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Soziale Sicherung

Pflichtvorsorge bei UV-Strahlung nicht praktikabel

BDA aktiv im richtigen Umgang mit psychischer Belastung

Nach langen Diskussionen hat der Ausschuss für Arbeitsmedizin, der das Bundesarbeitsministerium berät, im Juni 2018 mehrheitlich eine Empfehlung zur Vorsorge bei UV-Strahlung beschlossen. Diese Empfehlung, die gegen die Stimmen der Arbeitgebervertreter im Ausschuss erfolgte, sieht vor, dass die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung um einen Vorsorgetat­ bestand „Regelmäßige Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung“ ergänzt werden soll. Es wird vorgeschlagen, die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung sowohl um eine Pflicht- als auch um eine Angebotsvorsorge in Zusammenhang mit UV-Strahlung zu ergänzen. Das Bundesarbeitsministerium muss nun entscheiden, ob es die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung entsprechend der Empfehlung ändern wird.

Das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten ist ein wichtiges Anliegen der Unternehmen. Eine zunehmende Rolle spielt dabei die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer. Deshalb engagiert sich die BDA, um psychisch bedingte Fehlzeiten und Leistungseinschränkungen von Beschäftigten zu vermeiden. Im arbeitswissenschaftlichen Rahmen hat die BDA 2018 insbesondere bei dem Arbeitsprogramm des Bundesarbeitsministeriums „GDA Psyche“ mitgewirkt und das Erstellen von Handlungsleitfäden, Betriebsbesichtigungen und die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung bei den betrieblichen Akteuren aktiv begleitet und unterstützt.

Die BDA sowie die von einer solchen Vorsorgepflicht hauptsächlich betroffenen Branchen, wie beispielsweise der Bau, haben schriftlich und in Gesprächen mit Vertretern des Ausschusses für Arbeitsmedizin und dem Bundesarbeitsministerium sehr deutlich gemacht, dass eine solche Vorsorge zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten und Kosten führen würde. Insbesondere die Pflichtvorsorge, die vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden müsste, würde die Betriebe – insbesondere auch angesichts des bestehenden Betriebsärztemangels – vor enorme Probleme stellen.

» Digitalisierung bietet die Chance, viele Beschäftigte physisch zu entlasten sowie den Arbeitsalltag flexibler und d­ amit individueller zu gestalten. Trotzdem bleibt es notwendig, dass die Beschäftigten auch Verantwortung für ihre Arbeitsgestaltung und ihr Selbst­ management übernehmen, um lang­ fristig gesund zu bleiben. « Hans-Dieter Bremer Vorsitzender BDA-Ausschuss Arbeitssicherheit, Geschäftsführer Beton-Service GmbH

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Soziale Sicherung

Auch im Zuge der Diskussion zum Wandel der Arbeitswelt durch die zunehmende Digitalisierung und Flexibilisierung hat sich die BDA positioniert. Beispielsweise hat sie im Rahmen des Projekts „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ (psyGA) deutlich machen können, dass die Digitalisierung eine große Chance darstellt, damit Beschäftigte flexibler arbeiten und verschiedene Lebensbereiche wie Arbeit und Pflege von Angehörigen besser vereinbaren können. Allerdings ist dabei auch die Stärkung der Eigenverantwortung und des Selbstmanagements bei Beschäftigten wesentlich, damit sie Arbeits- und Erholungszeiten bewusst wahrnehmen und nutzen. Weiter hat sich die BDA im Projekt „Mitdenken 4.0“ der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eingebracht, um das Thema „Führen durch Ziele“ mitzugestalten. Das Anliegen der BDA war es, Betrieben Wissen und Methoden zu vermitteln, wie durch bestimmte Führungsarten (Stichwort „indirekte Steuerung“) die Motivation und Selbstständigkeit der Beschäftigten gestärkt werden können. Gleichzeitig kann so selbstgefährdendes Verhalten der Mitarbeiter, welches Erschöpfung und psychische Erkrankungen zur Folge haben kann, vermieden werden.

Arbeitgebermeldeverfahren modernisieren Immer mehr Verfahren, mit deren Hilfe die Arbeitgeber die ihnen auferlegten Meldepflichten erfüllen, wurden in den letzten Jahren digitalisiert. Die BDA setzt sich dafür ein, dass mit der Digitalisierung auch eine Modernisierung und Automatisierung einhergehen, die für Arbeitgeber mit dem Abbau von Bürokratie, Zeitaufwand und damit auch Kosten verbunden sein werden. Insgesamt verläuft die Modernisierung des Beitragsund Meldeverfahrens durch den Gesetzgeber aber eher enttäuschend. Exemplarisch kann hier die elektronische Arbeits­ unfähigkeitsbescheinigung (eAU) genannt werden, bei deren Neugestaltung Anfang 2018 die Techniker Krankenkasse (TK) unter Beteiligung der BDA mit der erfolgreichen Durchführung eines Pilotverfahrens bewiesen hat, dass aus technischer Sicht die Umstellung der Krankmeldung auf ein elektronisches Verfahren und damit verbunden der Wegfall des „gelben Zettels“ möglich wäre. Aufgrund rechtlicher Bedenken hat der Gesetzgeber sich aber dazu entschlossen, zunächst

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nur den unbedeutendsten Teil des Verfahrens tatsächlich in elektronischer Form umzusetzen, nämlich die Übertragung der Informationen über die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt zur Krankenkasse. Immerhin konnte die BDA erreichen, dass das neue Verfahren erweitert werden soll und künftig alle notwendigen Informationen auf Anfrage auch elektronisch an Arbeitgeber weitergeleitet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sollen 2019 geschaffen werden. Gelingt dies, könnte viel Zettelwirtschaft abgeschafft werden und würden Arbeitgeber und Beschäftigte von Bürokratie entlastet.

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Europa und Internationales

EINE WETTBEWERBSFÄHIGE UND WELTOFFENE UNION FÜR WOHLSTAND UND HOHEN SOZIALSCHUTZ.

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Europa und Internationales

Europa ist unsere Zukunft und heute wichtiger denn je Die Europäische Union ist eine Erfolgsgeschichte – für ihre Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Wirt­ schaft. Die deutschen Arbeitgeber haben sich von Be­ ginn an zur europäischen Integration bekannt und den Integrationsprozess aktiv mitgestaltet. Neben Frieden und wirtschaftlicher Stärke bringt die EU ein hohes Maß an politischer Stabilität mit sich. Dies schafft ver­ lässliche Rahmenbedingungen, die Grundlage für jede wirtschaftliche Aktivität und den Wohlstand der Bürge­ rinnen und Bürger sind. Nur mit einer starken Europäi­ schen Union kann Deutschland die Zukunft meistern. Dies ist umso wichtiger, da auf globaler Ebene nur mit einer starken Europäischen Union den Herausforderun­ gen begegnet werden kann. Mit den globalen Mächten USA und China kann nur die Europäische Union auf Augenhöhe – und nicht die einzelnen Mitgliedstaaten – über Themen wie Außen-, Sicherheits-, Handels- und Umweltpolitik sowie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verhandeln. Deshalb kann nur mit und innerhalb der EU Deutschland die globalen und langfristigen Herausforderungen lösen. Die deut­ sche Wirtschaft befürwortet deshalb die europäische Integration und beteiligt sich mit großem Engagement am Dialogprozess zur weiteren Zukunft der EU. Die europäische Integration ist entscheidend für die Un­ ternehmen. Die EU ist der größte Wirtschaftsraum der Welt – versehen mit den bereits heute weltweit besten Sozialstandards. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf ist eines der höchsten der Welt. Mit nur 7 % der

» Die Europäische Union ist heute ­wichtiger denn je. Sie muss ihr Handeln wieder stärker darauf ausrichten, die Volkswirtschaften der EU wettbewerbsund leistungsfähiger zu machen, und damit die Grundlage für eine Verbesserung der sozialen Dimension legen. Mehr europäische Sozialregulierung, eine Europäische Arbeitslosenversicherung oder eine Ausweitung der Mehrheits­ entscheidungen in diesem Bereich wären für die Erreichung dieses Ziels der falsche Weg. « Dr. Holger Bingmann Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen und Vorsitzender des BDA-Ausschusses Sozialpolitik in der EU

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Weltbevölkerung produziert Europa 22 % des globalen BIP und verteilt 40 % der Ausgaben für soziale Siche­ rung unter seinen Bürgern. Die Europäische ­Union hat bereits in den letzten Jahren einen umfassenden so­ zialpolitischen Acquis mit über 60 Verordnungen und Richtlinien erarbeitet. Die berechtigte Kritik an neuen Initiativen in diesem Feld richtet sich deshalb nicht gegen Europa oder die Integration, sondern zeigt auch, dass alle Kraft auf europäisches Einvernehmen in glo­ balen Fragen der Weiterentwicklung gelegt werden muss. Sozialpolitik jenseits der Menschenrechte muss bevorzugtes Feld nationalen Handelns bleiben und kann nicht zu den globalen, europa- und weltweit an­ zupackenden Problemen zählen.

Initiative der Europäischen Kommission zur Überführung von Gesetzesvorhaben in die Mehrheitsentscheidung der falsche Weg Die Europäische Kommission hat angekündigt, kon­ krete Überlegungen zur Überführung von sozialpoli­ tischen Gesetzesvorhaben der EU in die Mehrheits­ entscheidung vorzulegen. Nach den europäischen Verträgen gilt für Gesetzgebungsverfahren in be­ stimmten sozialpolitischen Bereichen, wie beispiels­ weise zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer, das Ein­ stimmigkeitsprinzip. Bislang können nur bei Erfüllung von hohen Anforderungen diese Bereiche in das or­ 88


Europa und Internationales

dentliche Gesetz­gebungsverfahren überführt werden. Überlegungen zur Änderung dieser Regel sind ver­ fehlt. Die Europäische Union hat nach den Verträgen die Aufgabe, im Bereich der Sozialpolitik die Tätigkeit der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen, wobei bestimmte besonders sensible Bereiche der Einstimmigkeit unterliegen. Diese grundlegende Regel sollte beibehalten werden, um eine unverhältnismä­ ßige und überbordende Harmonisierung der Sozial­ politiken zu verhindern.

Neufassung der EU-Nachweis­ richtlinie: Arbeitnehmerdefinition dem nationalen Recht überlassen Ende 2017 präsentierte die EU-Kommission ihren Richtlinienentwurf „über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU“. Ministerrat und Be­ schäftigungsausschuss des EU-Parlaments haben sich seitdem eingehend mit dem Kommissionsvorschlag zur Neufassung der seit 1991 bestehenden Nachweis­ richtlinie befasst. Ihre nunmehr festgelegten Positionen korrigieren leider unzureichend diesen aus Arbeitge­ bersicht sehr problematischen Vorschlag. Geht es nach diesen EU-Organen, sollen die interinstitutionellen Ver­ handlungen (sog. Trilog) zur Verabschiedung der neu gefassten Richtlinie noch vor den Europawahlen im Mai 2019 abgeschlossen sein. Die BDA lehnt diese In­ itiative der EU-Kommission scharf ab. Angesichts der Verhandlungslage im Rat und Europäischen Parlament

KERNPUNKTE DES EU-KOMMISSIONSVORSCHLAGS ZUR NEUFASSUNG DER NACHWEISRICHTLINIE Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU Aktuell verpflichtet die EU-Nachweisrichtlinie den Arbeitgeber dazu, Arbeitnehmer schriftlich über die ­wesentlichen Punkte ihres Arbeitsverhältnisses zu informieren. Die EU-Kommission will mit ihrem V ­ orschlag zur Neufassung dieser Richtlinie über die bestehenden Regelungen erheblich hinausgehen: Einführung einer EU-weit rechtlich verbindlichen Definition des Arbeitnehmerbegriffs Begrenzung der Ausschlussbestimmungen, d. h. Ausschluss nur für Beschäftigungsverhältnisse mit ei­ ner Arbeitszeit von bis zu acht Stunden pro Monat möglich Erweiterung des „Informationspakets“, mit neuer Informationspflicht u. a. zu Dauer und Bedingungen der Probezeit und, für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer, Anpassung der Informationspflichten an Bestim­ mungen der Entsende- und Durchsetzungsrichtlinie Verkürzung der zweimonatigen Frist zur Unterrichtung, sodass die Unterrichtung spätestens am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses erfolgen muss Aufnahme von „Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen“, mit Bestimmungen u. a. zum Über­ gang in eine andere Beschäftigungsform und zum Recht des Arbeitnehmers auf Mehrfachbeschäftigung Einführung verschärfter Sanktionen, darunter Strafgelder oder die Vermutung von Arbeitsbedingungen zugunsten der Arbeitnehmer und die Umkehr der Beweislast beim Kündigungsschutz Das BDA-Positionspapier ist abrufbar unter www.arbeitgeber.de > Presse > Stellungnahmen und Positionen > „Nationale Strukturen respektieren, keine Rechtsunsicherheit durch EU-weiten Rechtekatalog und Arbeitnehmerbegriff“

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Europa und Internationales

ist jedoch von einer Verabschiedung der Richtlinie aus­ zugehen. Daher setzt sich die BDA für erhebliche Kor­ rekturen an dem Richtlinienvorschlag ein. Besonders schädlich ist die EU-weit vorgesehene rechtlich verbindliche Definition des Arbeitnehmerbe­ griffs. Sollte diese Rechtskraft erhalten, wäre die Gren­ ze etwa zwischen selbstständigen Dienstleistern und Arbeitnehmern so verwischt, dass sich jemand nach einmaliger Inanspruchnahme einer Dienstleistung un­ versehens als Arbeitgeber des Dienstleisters wieder­ fände. Sowohl der Kommissionsvorschlag als auch der Vorschlag in der Position des Beschäftigungsaus­ schusses bergen die Gefahr erheblicher Rechtsunsi­ cherheit. Der Ministerrat lehnt eine EU-weite Definition des Arbeitnehmerbegriffs hingegen in seiner allgemei­ nen Ausrichtung ab. Dies hatte auch die BDA bestän­ dig gefordert und trat mit Erfolg für die Streichung der rechtlichen Definition des Arbeitnehmerbegriffs und einen ausdrücklichen Bezug zum geltenden Recht im Mitgliedstaat in der Positionierung des Rates ein. Die BDA wird das EU-Gesetzgebungsverfahren weiterhin sehr kritisch begleiten und in Abstimmung mit den europäischen Schwesterverbänden für weitreichende Korrekturen am Richtlinienvorschlag werben.

EU-Arbeitsbehörde: Neue Megabehörde mit wenig Mehrwert

EUROPÄISCHE ARBEITSBEHÖRDE: JÄHRLICH STEIGENDE KOSTEN Angaben in Mio. €

2,416 0,568 8,088

Personalkosten Verwaltungskosten

2019

Operative Kosten

Gesamt: 11,072

6,658 1,115 14,172

2020

Gesamt: 21,945

11,071 6,470 21,390

2021

Gesamt: 38,930

15,125 5,160 24,695

2022

Gesamt: 44,980

17,349 5,650 28,000

2023

Gesamt: 50,999

Quelle: Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde, 2018

Am 13. März 2018 legte die EU-Kommission einen Ver­ ordnungsvorschlag zur Einrichtung einer europäischen Aufsichtsbehörde als Teil ihres „Pakets zu sozialer Ge­ BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Europa und Internationales

rechtigkeit“ vor. Die neue Arbeitsbehörde mit einem jährlichen Budget von 50 Mio. € soll die Mitglied­staaten und die EU-Kommission in Fragen der grenzüber­ schreitenden Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU unter­ stützen sowie bei grenzüberschreitenden Streitfällen vermitteln. Die BDA und BusinessEurope hatten schon im Rahmen der EU-Sozialpartneranhörung im Vorfeld des Vorschlags Zweifel am Mehrwert einer solchen In­ itiative geäußert. Diese haben sich leider mit der Ver­ öffentlichung des Verordnungsvorschlags bestätigt, denn aus Arbeitgebersicht schafft die vorgeschlage­ ne EU-Behörde vor allem teure Doppelstrukturen und neue Bürokratie.

Es ist zwar grundsätzlich positiv, dass durch den vorgelegten Verordnungsentwurf über bestehende EU-Strukturen, Koordinierungsfragen und die Bereit­ stellung nützlicher Informationen diskutiert wird. Ins­ besondere Informationen zu den zwingenden nationa­ len Arbeitsbestimmungen bei Entsendungen werden dringend digital, unbürokratisch und vor allem in allen EU-Amtssprachen benötigt. Das vorgeschlagene sehr breite Aufgaben- und Tätigkeitsspektrum der neuen EU-Arbeitsbehörde ist allerdings von einem pragmati­ schen Ansatz weit entfernt. Dies betont die BDA immer wieder gegenüber der Bundesregierung und den Ver­ tretern der EU-Institutionen und hat hierzu eine Stel­ lungnahme herausgegeben. Um Kontrolle und Durchsetzung von Vorschriften im Kontext grenzüberschreitender Arbeitskräftemobilität zu verbessern, braucht es keine neue EU-Behörde. Nö­ tig wäre hingegen verstärktes „capacity building“ für die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, um die Mög­ lichkeit einer engeren europäischen Zusammenarbeit zu fördern. Geht es nach der EU-Kommission, sollen die Verhandlungen über den Verordnungsentwurf 2019 abgeschlossen sein, damit sie noch im selben Jahr ihre Arbeit aufnehmen kann. Die BDA tritt weiterhin für einen zielorientierten Ansatz ein, auch in ihrer Funk­ tion als Berater in der sog. European A ­ dvisory Group, die die EU-Kommission bei der Errichtung der neuen ­Behörde unterstützt. Die BDA-Stellungnahme zur EU-Arbeitsbehörde ist abrufbar unter www.arbeitgeber.de > Presse > Stellungnahmen & Positionen > „Europäische Arbeitsbehörde bietet keinen Mehrwert, bestehende EU-Strukturen besser vernetzen“ BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

Umsetzung der revidierten ­Entsenderichtlinie: Flexibilität maximieren, Rechtsunsicherheit minimieren Die Revision der Entsenderichtlinie ist am 30. Juli 2018 in Kraft getreten und der Zeitraum für die Umsetzung in das nationale Recht beträgt zwei Jahre. Zur Vor­ bereitung der Umsetzung setzt sich die BDA für eine 1:1-Umsetzung der neuen Vorschriften und für die voll­ ständige Ausschöpfung der Ausnahmemöglichkeiten vom Anwendungsbereich der Richtlinie ein. Auf Initiati­ ve der BDA hat BusinessEurope eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Richtlinie eingesetzt, mit dem Z ­ iel, sich darüber in den Mitgliedstaaten auszutauschen und Arbeitgeberforderungen effizient zu koordinieren. Auch die BDA wird mit einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe die Umsetzung der Richtlinie begleiten.

Auslandseinsätze: Verbleib im Sozialsystem des Heimat­lands beibehalten, zusätzliche ­Hürden vermeiden Die BDA setzt sich dafür ein, dass Arbeitnehmer oder Selbstständige bei Auslandseinsätzen mit einer Dau­ er von bis zu zwei Jahren weiterhin dem Sozialversi­ cherungssystem des Entsendestaats unterliegen. Der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und 91


Europa und Internationales

Verbraucherschutz hat am 21. Juni 2018 eine vollstän­ dige allgemeine Ausrichtung erzielt, die diese Position bestätigt. Zudem dürfen keine Vorversicherungszeiten für den Verbleib im Sozialsystem des Entsendestaats eingeführt werden. Dies würde die Durchführung von Auslandseinsätzen unnötig verkomplizieren und zu­ sätzliche Hürden für die Unternehmen mit sich brin­ gen. Notwendig ist auch die Ausnahme, bei kurzen Auslandseinsätzen von der erforderlichen A1-Beschei­ nigung abzusehen.

Vereinbarkeitsrichtlinie – BDA wendet sich gegen ­Verschärfungen Im Juli 2018 hat das Europäische Parlament seinen Be­ richt zum Richtlinienvorschlag zur Vereinbarkeit von Be­ ruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige angenommen. Seit September befinden sich Kommis­ sion, Rat und Parlament nun in Trilog-Verhandlungen. Dabei stellt die Position des Parlaments im Vergleich zum Kommissionsentwurf in einigen Punkten eine weitere Verschlechterung dar: So werden Lohnfort­ zahlungen während Vaterschafts-, Eltern- und Pflege­ urlaub i. H. v. 78 bis 80 % des vorherigen Einkommens gefordert; die Kommission hatte eine Fortzahlung auf Krankengeld­niveau (in Deutschland 70 % des Brutto­ verdienstes) vorgesehen. Des Weiteren will das Parla­ ment Arbeitgeber dazu verpflichten, jeden Antrag auf flexible Arbeitsregelungen schriftlich zu beantworten, und eine Ablehnung nur bei schwerwiegender Beein­ trächtigung der betrieblichen Abläufe ermöglichen.

10 Mrd. € pro Jahr könnten die Kosten eines ungeregelten Brexits für EU-Firmen betragen, 3 ­Mrd. € würden davon auf deutsche ­Unternehmen entfallen. Quelle: IW Köln, 2018

Die Forderungen des Parlaments gehen völlig an der Realität vorbei und würden erhebliche Kosten für Steu­ erzahler mit sich bringen. Außerdem ignorieren sie die klare Positionierung der Mitgliedstaaten im Rat: Diese sprechen sich für eine Regelung der Entlohnung auf nationaler Ebene durch Regierungen bzw. Sozialpart­ ner aus, was auch die BDA befürwortet. Die Vorschlä­ ge zu flexiblen Arbeitsregelungen würden zu mehr Verwaltungsaufwand führen und besonders kleine und mittlere Unternehmen vor große Probleme stellen. Darüber hinaus ist die neue Richtlinie generell äußerst kritisch zu bewerten, da sie eine bestehende Sozial­ partnervereinbarung von 2010 ohne Zustimmung der Arbeitgeber ersetzt und so den Europäischen Sozialen Dialog grundsätzlich infrage stellt.

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Brexit – die Zitterpartie geht weiter Mit der Einigung über das Austrittsabkommen und die politische Erklärung zu den zukünftigen Be­ ziehungen ist ein positiver Zwischenschritt in den ­Brexit-Verhandlungen erfolgt. Allerdings ist angesichts der politischen Situation im Vereinigten Königreich weiterhin völlig offen, ob das Abkommen tatsächlich in Kraft treten kann, sodass es zu einem geregelten ­Brexit kommt: Bevor das Vereinigte Königreich die EU am 29. März 2019 verlässt, muss das Abkommen sowohl vom Europäischen Parlament als auch dem britischen Unterhaus ratifiziert werden. Gerade auf britischer Sei­ te ist der Ausgang äußerst ungewiss, insbesondere nachdem die für den 11. Dezember 2018 angesetzte Abstimmung über das Abkommen im Unterhaus ver­ schoben wurde. Ohne Zustimmung des Parlaments käme es zu einem ungeregelten Austritt ohne die ge­ plante Übergangsphase bis Ende 2020 und das EU-

18. Oktober 2018 Steffen Kampeter @Tagesspiegel: Die Zeit, einen ungeregelten #Brexit zu verhindern, wird immer knapper. Die deutsche Wirtschaft braucht Planungssicherheit, eine Übergangsphase & eine Vorstellung über die zukünftigen Beziehungen mit Großbritannien. #EU

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Recht würde von einem Tag auf den nächsten keine Anwendung mehr finden. Die Konsequenzen für die Wirtschaft sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU wären gravierend. Die BDA hat drei Ad-hoc-Arbeitsgruppen zum Brexit ins Leben gerufen, die sich mit den Themen „Arbeit­ nehmerfreizügigkeit“, „Arbeitsrecht“ und „Bildung“ be­ schäftigen. Oberste Priorität für alle hat ein geregelter Austritt, um negative Auswirkungen für Unternehmen und Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten. Eine weitere Kernforderung der BDA betrifft eine rezi­ proke Lösung zu konzerninternen Entsendungen: Die­ se müssen nach dem Brexit für deutsche Unterneh­ men in Richtung des Vereinigten Königreichs genauso unkompliziert sein wie umgekehrt, auf Grundlage der EU-ICT-Richtlinie. Auch eine Regelung zur Koordinie­ rung der sozialen Sicherungssysteme, die möglichst nahe am Status quo ist, muss gefunden werden. In Anbetracht der vielen Unwägbarkeiten sollten Unter­ nehmen sich aber weiterhin auch für die Möglichkeit eines ungeregelten Brexits wappnen. Die BDA hat 2018 gemeinsam mit dem BDI und der vbw den Leitfaden „Der Brexit kommt – Was ist zu tun?“ herausgegeben. Das Bundesarbeitsministerium bereitet außerdem für den Fall, dass das Abkommen nicht in Kraft treten kann, vorsorglich ein Überleitungsgesetz vor und hat die BDA dazu konsultiert. Der Leitfaden ist abrufbar unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > Broschüren > „Der Brexit kommt – Was ist zu tun?

5. Oktober 2018 #Arbeitgeberpräsident Kramer beim ­ #B202018-Gipfel in Argentinien: @g20org müssen freien Handel stärken & offenere, dynamische, inklusive Arbeitsmärkte schaffen. @b20 @ioevoice #B20Summit

Arbeitgeberpräsident Ingo ­Kramer vertrat deutsche Wirtschaft bei B20-Gipfel in Buenos Aires Argentinien hat im Jahr 2018 die G20-Präsident­ schaft inne und die G20-Troika besteht aus Argenti­ nien, Deutschland (vorangehendes Präsidentschafts­ land) und Japan (nächstes Präsidentschaftsland). Die BDA war entsprechend als Mitglied der B20-Troika in die argentinische B20-Präsidentschaft eingebun­ den. Der B20-Gipfel fand am 4./5. November 2018 in ­Buenos Aires statt. Der offizielle Vertreter der deut­ schen Wirtschaft beim B20-Gipfel war BDA-Präsident Ingo Kramer. Im Rahmen des Gipfels hat die deutsche Wirtschaft die G20 aufgefordert, gegen Abschottungs­ tendenzen in der Weltwirtschaft vorzugehen, da Han­ delsbarrieren und Abschottung langfristig niemanden schützen, aber wirtschaftlichen und darauf fußenden sozialen Fortschritt für alle Menschen gefährden.

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» Handelsbarrieren und Abschottung n­ ützen langfristig niemandem, ­gefährden aber wirtschaftlichen und darauf ­fußenden sozialen Fortschritt für alle Menschen. Es muss vordringliche ­Aufgabe der G20 sein, die gefährliche Protektionismus-Spirale zu durch­ brechen und das multilaterale Handelssystem entschlossen zu stärken. « Dr. Gerhard F. Braun Vizepräsident der BDA, Vorsitzender BDA/BDI-Fachausschuss ­Bildung, Berufliche Bildung, Präsident Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz, Vorsitzender des ­Beirats der HEGER Gruppe

Weitere Informationen zu B20 Germany unter www.b20germany.org und zu B20 Argentina unter www.b20argentina.info

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UN Treaty Process – Vertragsentwurf sehr schädlich für deutsche Unternehmen

BDA in Arbeiten der OECD zu „Due Diligence“ und zum B­ erliner CSR-Konsens eingebunden

Umsetzung des Nationalen ­Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte schreitet voran

Die vierte Sitzung der intergouvernementalen Arbeits­ gruppe zur Erstellung eines neuen völkerrecht­lichen Vertrags zu Unternehmen und Menschenrechten fand vom 15. bis 19. Oktober 2018 in Genf statt. Vor der Sitzung hat der ecuadorianische Vorsitz einen Text­ entwurf und ein „optional protocol“ vorgelegt, die die BDA kritisch bewertet. Der Textentwurf würde dazu führen, dass die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2011 untergraben wer­ den. Auch würde die geplante zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für ihre Lieferketten kontraproduk­ tive entwicklungspolitische Konsequenzen nach sich ziehen und die vielen unbestimmten Begriffe würden zu Rechtsunsicherheiten führen. Die BDA hat sich in die Arbeiten zur Erstellung des gemeinsamen Posi­ tionspapiers der Wirtschaft von IOE, ICC, BIAC und ­­BusinessEurope eingebracht.

Die OECD hat einen wichtigen sektorübergreifenden Leitfaden zu „Due Diligence for Responsible Business Conduct“ im Mai 2018 verabschiedet. Die BDA war über BIAC in die Arbeiten zur Erstellung des Leitfadens eingebunden.

Die Bundesregierung arbeitet weiterhin an der Um­ setzung des am 21. Dezember 2016 im Bundeskabinett verabschiedeten Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Der NAP enthält die „Er­ wartung der Bundesregierung“ gegenüber allen Unter­ nehmen, einen „Prozess der unternehmerischen Sorg­ falt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette“ einzuführen. Als konkrete Zielvor­ gabe wurde formuliert, dass mindestens 50 % der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 diese „menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung“ in ihre Unternehmensprozesse inte­ grieren sollen. Dies wird ab dem Jahr 2018 jährlich von der Bundesregierung überprüft und im Jahr 2020 wird

Das gemeinsame Positionspapier der Wirtschaft kann hier ­abgerufen werden.

Das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung hat den „Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverant­ wortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten“ in sei­ ner Sitzung am 25. Juni 2018 verabschiedet. Seit dem Jahr 2015 arbeitete das Nationale CSR-Forum an dem CSR-Konsens. Nach dem Berliner CSR-Konsens soll privaten und öffentlichen Unternehmen mehr Orientie­ rung gegeben werden, die unternehmerische Sorgfalt angemessen auszuüben. Die im Nationalen CSR-­Forum der Bundesregierung vertretenen Organisationen möchten Unternehmen unterstützen und sie ermuti­ gen, aktiv die neuen Herausforderungen anzunehmen. Der Berliner CSR-Konsens enthält neben der Einlei­ tung auch Kapitel zu internationalen CSR-Standards, Führungs- und Management­prinzipien, „­wesentlichen Elementen eines verantwortlichen Managements von Liefer- und Wertschöpfungsketten“ sowie zur gemein­ samen nachhaltigen Gestaltung von Lieferketten. Der Leitfaden kann hier abgerufen werden und der CSR-Konsens kann hier abgerufen werden.

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Europa und Internationales

ein umfassender Bericht vorgelegt. Die BDA ist in die­ se Arbeiten über die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Menschenrechte beim Bundesarbeitsministerium eingebunden. Positiv ist, dass die neu geschaffene „Agentur für Wirtschaft und Entwicklung“ konkre­ te Unterstützungsleistungen und Hilfestellungen für Unternehmen anbietet („Helpdesk“ für Unternehmen). Das Bundesarbeitsministerium arbeitet auch an den NAP-Branchendialogen und wird Anfang 2019 hierzu Veranstaltungen durchführen.

BDA unterstützt ihre Mitglieder zu CSR Die BDA hat in Zusammenarbeit mit dem „Internatio­ nal Training Centre of the ILO (ITC/ILO)“, Confindustria, MEDEF, BusinessEurope und der IOE Schulungen zu TCAs und CSR am 3. Juli 2018 in Berlin und an weite­ ren Terminen durchgeführt. Im Rahmen dieses Projekts wurde die Broschüre „Transnational Company Agree­ ments: Issues, Approaches and Practices – A guide for employers‘ organisations and companies“ veröffent­ licht. Die Broschüre richtet sich vor allem an Verbandsund Unternehmensvertreter und gibt Hilfestellungen und einen Überblick zu den wesentlichen Aspekten transnationaler Unternehmensvereinbarungen. Die Broschüre kann hier abgerufen werden.

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107. Internationale Arbeits­ konferenz 2018: Erfolg für die Arbeitgeber beim Sozialen ­Dialog Wichtige Verhandlungen haben im Ausschuss für So­ zialen Dialog und Dreigliedrigkeit stattgefunden. Den Arbeitgebern gelang es insbesondere, die von Ge­ werkschaftsseite geforderte Unterstützung der schwe­ dischen Initiative „Global Deal“ in den Schlussfolgerun­ gen zu verhindern. Diese Initiative war ohne jegliche Konsultation der Arbeitgeberverbände ins Leben ge­ rufen worden und die Diskussion während der Konfe­ renz hatte gezeigt, dass auch die Mehrzahl der Regie­ rungen diese Initiative nicht für unterstützenswert hält. Schließlich gelang es der Arbeitgeberbank, die erneut vorgebrachte Forderung der Gewerkschaften nach ei­ ner Lieferkettenhaftung abzuwehren.

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Europa und Internationales

#MYEUROPE18: UNSERE STIPENDIATEN AUF EUROPA-ENTDECKUNGSREISE 28. Juni 2018 Wie funktioniert #Ausbildung auf #Zypern? Unsere #myEurope18Stipendiatin Stelina hat sich das vor Ort angeschaut. Warum eine Ausbildung auf Zypern so attraktiv ist, erfahrt ihr in Stelinas neuem Video. #EU #Europa @SchwarzkopfStfg 7. August 2018 Unsere #myEurope18-Stipendiatin Carla goes Bauernhof. In der spanischen Grenzregion hat sie festgestellt: Offene Grenzen in #Europa sind überlebenswichtig für die Landwirtschaft. Produkte werden schnell & unkompliziert von einem Land ins andere transportiert. @SchwarzkopfStfg

17. Juli 2018 Lust auf Inselhüpfen in Griechenland? Dank #Digitalisierung geht das mittlerweile ganz einfach, spontan & online per QR-Code auf dem Smartphone. Über die neuen digitalen Möglichkeiten spricht unsere #myEurope18Stipendiatin Elenor in ihrem neuen Video. 11. September 2018 #Digitalisierung: Wer heute nicht online ist, hat schlechte Karten im Wettbewerb. Das berichtet unser #myEurope18-Stipendiat Patrick aus Portugal. Online sein heißt: das Geschäft beleben, neue Arbeitsplätze schaffen & in der #Arbeitswelt40 moderner arbeiten. @SchwarzkopfStfg

Gemeinsam mit der Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa hat die BDA in diesem Jahr zum zweiten Mal Reisestipendien an junge Menschen aus ganz Europa vergeben. Die Jugendlichen und jun­ gen Erwachsenen zwischen 18 und 27 Jahren erhalten dadurch die Möglichkeit, Europa besser kennenzulernen und ein tiefes Ver­ ständnis für die europäische Idee zu entwickeln. Ab Juni haben die Stipendiaten nach und nach ihre Koffer gepackt und sind zu ihrer Europa-Entdeckungstour aufgebrochen. Alle Sti­ pendiaten reisen zu einem besonderen Schwerpunktthema. Dazu

19. Juli 2018 Liechtenstein & die Schweiz: keine #EU-Mitgliedschaft, aber trotzdem offene Grenzen. Warum für die Liechtensteiner das Überqueren der Grenze zum Alltag gehört, berichtet unsere #myEurope18-Stipendiatin Lucie in ihrem neuen Video. 14. September 2018 Mit einer #Ausbildung kommst du ganz hoch hinaus! So wie Kerem. Er lebt in Athen & arbeitet seit dem Ende seiner Ausbildung für ein weltweit führendes Technologieunternehmen. Unser #myEurope18-Stipendiat Philipp hat ihn getroffen & mit ihm über seine Ausbildung gesprochen.

2. August 2018 Ziel erreicht! Unser #myEurope18-Stipendiat Paul hat es mit dem Fahrrad von Deutschland bis nach Spanien geschafft! Dank offener Grenzen kann er problemlos herüberfahren – wie viele Pendler auf ihrem Weg zur #Arbeit Tag für Tag. @SchwarzkopfStfg 17. September 2018 #Digitalisierung: die große Freiheit, selbst entscheiden zu können, wo & wann man arbeitet. Man braucht nur ein mobiles Endgerät & Internet. Unser #myEurope18Stipendiat Patrick zieht in seinem neuen Video Bilanz von seiner Reise zu #Arbeit40 nach Portugal. @SchwarzkopfStfg

zählen der Wert von offenen Grenzen in Europa, die Chancen der Arbeitswelt 4.0, Aufstieg durch Ausbildung oder der Kampf gegen den Klimawandel. Von Lissabon bis Helsinki, von Stockholm bis Kreta: Aus allen Ecken und Winkeln Europas haben wir spannende Videos und Fotos er­ halten, die wir unter #myEurope18 auf dem Twitter-Account der BDA (@DieBDA) geteilt haben. Auf #myEurope18 gehen und reinschauen, es lohnt sich!

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Europa und Internationales

„Global Compact for Migration“: vorrangige Ziele des internationalen Migrationspakts nicht aus dem Fokus verlieren Die Vereinten Nationen haben erstmalig eine freiwil­ lige und nicht rechtsverbindliche Übereinkunft zum Thema „Migration“, den „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ (GCM), aus­ gehandelt. Am 10./11. Dezember 2018 soll dieser Migrationspakt von den Mitgliedstaaten der Vereinten Na­ tionen in Marrakesch/Marokko formal angenommen werden. Die BDA hat die Verhandlun­ gen zur Ausarbeitung des GCM begleitet und sich u. a. für den nicht bindenden Charakter des Textes eingesetzt. Auch über die internationale Arbeitgeberorgani­ sation (IOE) war die BDA am Kon­ sultationsprozess zum globalen Pakt aktiv beteiligt. Mit dem GCM werden wichtige Themenfelder der Mig­ ration in den Fokus gerückt, darunter insbesondere die Zielrichtung, Ausbeutung und Menschenhandel zu ver­ hindern und Einschränkungen hinsichtlich menschen­ würdiger Arbeitsbedingungen für Migranten abzubau­ en. Diese Ziele unterstützt die BDA ausdrücklich, auch wenn die praktische Relevanz in unserem Land so gut

wie nicht gegeben ist. In Deutschland besteht bereits ein sehr hoher Schutzstandard für Migranten. Für die Bundesregierung sollte es vor dem Hintergrund ihrer Umsetzungsbestrebungen jetzt darum gehen, sich auf die Aspekte mit tatsäch­ lichem Mehrwert für die inländische Migrationspolitik zu konzentrie­ ren. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen, die auf eine Ver­ besserung der administrativen Prozesse regulärer Migrations­ wege abzielen. Die Dringlichkeit hierfür hatte die BDA bereits im Rahmen des Konsultations­ prozesses betont und nach der Einigung auf den „Final Draft“ des Paktes gegenüber dem Auswärtigen Amt ausdrücklich davor gewarnt, die im GCM adressierten Themen als Vorwand zu nutzen, um in Deutschland eine noch restriktivere Gesetzgebung im Arbeitsrecht zu betreiben oder eine Migrationspolitik zu verfolgen, die sich vom Bedarf der Unternehmen an Flexibilität entfernt. Der „Final Draft“ des GCM ist unter folgendem Link ­abrufbar.

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Wirtschaft und Finanzen

WOHLSTAND UND NACHHALTIGES WACHSTUM DURCH INVESTITIONEN UND FREIEN HANDEL.

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Wirtschaft und Finanzen

Gerechtigkeitsdebatte in Deutschland versachlichen

31. Oktober 2018 #KalteProgression muss endlich abgebaut werden! Brauchen eine regelmäßige Anpassung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs, damit Lohnerhöhungen auch wirklich bei den Beschäftigten ankommen. @BMF_Bund

Die Frage, wie gerecht es in Deutschland zugeht, wird kontrovers diskutiert. Dabei ist zu beobachten, dass sich die Debatte immer mehr zu einer Dramatisierung und Skandalisierung hin verschiebt. Die BDA trägt dazu bei, die gesellschaftliche Debatte mit Fakten statt Zerrbildern anzureichern. Immer wieder wird Deutschland in der Gerechtigkeitsdebatte eine bröckelnde Mittelschicht attestiert und behauptet, dass gerade die Mittelschicht nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre profitiert habe. Diese Behauptung ist jedoch falsch. Sowohl die Konrad-Adenauer-Stiftung als auch das IW Köln zeigen in wissenschaftlichen Studien, dass die Mitte der Gesellschaft stabil ist. Aufbauend auf dem Mittelschichtsbericht der Konrad-Adenauer-Stiftung diesen Jahres hat die BDA darüber hinaus herausgearbeitet, dass die Mittelschicht durchaus von der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre profitiert hat: Während die Einkommen der Mittelschicht seit 2005 um 7,7 % gestiegen sind, waren es bei der unteren Schicht nur 6,1 % und bei der oberen sogar nur 3,4 % (siehe Grafik, nächste Seite). Im Zusammenhang mit der Gerechtigkeitsdebatte und der Diskussion über die Digitalisierung der Arbeitswelt ist auch wieder die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens aufgeworfen worden. Danach sollen alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von sonstigen Einkünften und vorhandenem Vermögen Anspruch auf

Die BDA hat in einem Gastbeitrag von BDA-Präsident Ingo Kramer zusammen mit BDI-Präsident Dieter Kempf in der „WirtschaftsWoche“ Anfang 2018 verdeutlicht, dass das bedingungslose Grundeinkommen leistungsfeindlich ist und damit keine taugliche Alternative zum heutigen Sozialstaat darstellt. Das bedingungslose Grundeinkommen reduziert Arbeitsanreize, verschärft den Fachkräftemangel und provoziert damit weitere Beschäftigungsverluste. Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass bei Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens vor allem Frauen deutlich weniger arbeiten würden. Dies würde die großen Erfolge der letzten Jahre, in denen die Erwerbsbeteiligung von Frauen deutlich gestiegen ist, z. T. wieder zunichtemachen.

ein staatliches existenzsicherndes Mindesteinkommen haben. Diesen Anspruch soll sogar haben, wer nicht bereit ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Im Gegenzug würden alle in Geld erbrachten Sozialleistungen entfallen. BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

Zudem liegen die Mehrbelastungen durch die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens deutlich höher als die Kosteneinsparungen durch den parallel vorgesehenen Wegfall anderer Sozialleistungen. Dies liegt vor allem daran, dass das bedingungslose Grundeinkommen – anders als die bestehende Grundsicherung – nicht nur Bedürftigen, sondern auch Per99


Wirtschaft und Finanzen

DIE MITTELSCHICHT HAT IN DEN LETZTEN JAHREN AM MEISTEN PROFITIERT Reale Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen in €, Angaben in realen Preisen mit Basisjahr 2012

2005

2010

Veränderung zwischen 2005 und 2015 in %

2015

Mittelwert

Median

Mittelwert

Median

Mittelwert

Median

Mittelwert

Median

Untere

691,64

731

730,12

769,25

730,47

775,41

5,6

6,1

Mittlere

1.683,30

1.593,91

1.755,37

1.662,46

1.807,08

1.716,79

7,4

7,7

Obere

4.647,11

3.814,41

4.525,27

3.834,17

4.720,41

3.945,77

1,6

3,4

Gesamt

1.769,97

1.534,41

1.814,35

1.595,67

1.854,01

1.625,97

Einkommensschicht

Quelle: Konrad-Adenauer-Stiftung, 2018; eigene Berechnungen

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Wirtschaft und Finanzen

sonen, die selbst für sich sorgen können bzw. über ein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen, zugutekommen soll.

STEIGENDE LOHNSTÜCKKOSTEN GEFÄHRDEN DEUTSCHLANDS WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volkswirtschaft > Einkommen

Jährliche Veränderung der Lohnstückkosten, in %

Freihandel stärken – Protektionismus entgegentreten

3,5

Seit Sommer 2013 wurden zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) geführt. Die BDA hat sich dabei stets für offene Märkte sowie für freien und fairen Handel eingesetzt und protektionistische Strömungen abgelehnt. Ab Anfang 2017 pausierten die Verhandlungen mit der US-Regierung unter Präsident Donald Trump, in der ersten Hälfte 2018 drohte sogar der Handelskonflikt zwischen den USA und der EU zu eskalieren. Dabei ist die US-amerikanische Kritik, die EU würde sich mit einem übermäßigen Handelsbilanzüberschuss auf amerikanische Kosten bereichern, nicht gerechtfertigt. Ganz im Gegenteil, berücksichtigt man die hohen Einnahmen durch Dienstleistungshandel und Primäreinkommen, weisen die USA gegenüber der EU einen Leistungsbilanzüberschuss von rd. 14 Mrd. € auf.

3,0 2,5 2,0

DEUTSCHLAND

1,5 1,0

EURORAUM (19 LÄNDER)

0,5 0 2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Quelle: Eurostat, 2018; eigene Darstellung

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Wirtschaft und Finanzen

Das EU-Japan-Abkommen wird den ­Unternehmen in der EU Zolleinsparungen i. H. v. jährlich 1 Mrd. EUR bringen. Quelle: EU-Kommission, 2018

(ASEM-Gipfel) im Oktober 2018 u. a. ein Freihandelsund ein Investitionsschutzabkommen unterschrieben. Diese Abkommen sind die ersten bilateralen Abkommen dieser Art, die zwischen der EU und einem Mitgliedstaat des Verbands südostasiatischer Nationen (ASEAN) geschlossen werden. Singapur ist bei Weitem der größte ASEAN-Partner der EU, auf den fast ein Drittel des Handels mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und dem ASEAN entfällt. Außerdem hat die EU-Kommission Mitte Oktober 2018 die Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Vietnam angenommen. Mit dem Handelsabkommen

7. November 2018 #Arbeitgeberpräsident Kramer: #Jahresgutachten des @SVR_Wirtschaft ist Warnschuss für die #GroKo! #Fachkräfte aus dem Ausland, Abschaffung des #Soli & demografiefeste #Rente: Reformvorschläge des Sachverständigenrats sollten der Bundesregierung ein zukunftsweisender Kompass sein.

Erfreulicherweise wurden die Handelsgespräche seit der gemeinsamen Erklärung der Präsidenten Juncker und Trump im Juli 2018 – zunächst in Form einer hochrangigen Arbeitsgruppe – wieder aufgenommen. Nach wie vor belasten zahlreiche tarifäre und nicht tarifäre Handelshemmnisse den Handel zwischen den USA und der EU. Deren Abbau würde Arbeitsplätze sichern, Wohlstand schaffen und sollte langfristiges Ziel der Verhandlungen zwischen der EU und den USA ­bleiben. Zu Recht schließt die EU-Kommission auch mit anderen Wirtschaftspartnern bilaterale Handelsabkommen ab, um Chancen für europäische Unternehmen weltweit bestmöglich nutzen zu können. So hat die EU im Juli 2018 ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan unterzeichnet. Damit wird ein Handelsraum geschaffen, der mehr als 600 Mio. Menschen umfasst und nahezu ein Drittel des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwirtschaftet. Zudem haben die EU und Singapur am Rande des Asien-Europa-Gipfels BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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EU HAT WELTWEIT HANDELSBEZIEHUNGEN

EU und Zollunion (Andorra, Monaco, San Marino, Türkei) Europäischer Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, ­Liechtenstein) Angewendetes präferenzielles Handelsabkommen ­(Freihandelsabkommen, Wirtschaftspartnerschafts­abkommen, vertiefte und umfassende Freihandelszone) Präferenzielles Abkommen, das noch angewendet ­werden muss Anstehende Verhandlungen über präferenzielle ­Handels­abkommen Potenzielle präferenzielle Handelspartner Anstehende Verhandlungen über eigenständiges Investitions­abkommen Präferenzielles Abkommen im Modernisierungsprozess

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Quelle: EU-Kommission, 2018

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Wirtschaft und Finanzen

werden mehr als 99 % der Zölle auf Waren, die zwischen beiden Seiten gehandelt werden, abgeschafft. Das Europäische Parlament – und bei den Investitionsschutzabkommen auch die einzelnen Mitgliedstaaten – muss den Abkommen mit Singapur und Vietnam noch zustimmen, damit sie in Kraft treten können. Die BDA setzt sich dafür ein, dass die Ratifizierung schnell voranschreitet, damit die Vorteile der Abkommen bald genutzt werden können.

zeigt die Messung der jährlich anfallenden Bürokratiekosten durch Informationspflichten bei Unternehmen, dass nur 0,7 % aller Informationspflichten auf die amtliche Statistik entfallen. Insofern ist hier das Entlastungspotenzial relativ gering. Zunehmend werden von den Unternehmen vor allem aufwendige Auskunftsersuche außerhalb der amtlichen Statistik kritisiert, wie z. B. von Bundes- und Landesbehörden wie Bundesnetzagentur, Kartellämtern etc.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volkswirtschaft > Globalisierung und Freihandel

Statistikpflichten für Unternehmen effizienter und belastungsärmer gestalten Der Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD sieht vor, dass in der aktuellen Legislaturperiode im Rahmen des Bürokratieabbaus insbesondere auch die Statistikpflichten für Unternehmen weiter verringert werden sollen. Dazu hat sich am 12. September 2018 eine ressortübergreifende Bund-Länder-­ Arbeitsgruppe konstituiert, die bis Ende des Jahres 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet. Die bisherigen Ideen zielen auf Modernisierung und Digitalisierung, aber auch auf die Reduzierung von Statistiken. Die BDA hat in ihrer gemeinsamen Stellungnahme mit BDI, ZDH und BDEW an das Bundeswirtschaftsministerium das Vorhaben, Unternehmen von Bürokratie und von Statistikpflichten zu entlasten, gelobt. Allerdings

7. September 2018 Steigende #Arbeitskosten gefährden #Wettbewerbsfähigkeit und #Arbeitsplätze! Deshalb: Die #Sozialabgaben langfristig auf unter 40 % begrenzen! @bmas_bund @destatis

Um Unternehmen zu entlasten, ist es wichtig, die vorhandenen Statistiken effizienter und kostengünstiger als bisher zu gestalten. Hier sind in den letzten Jahren dank der intensiven Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien und der zunehmenden Verwendung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke Schritte in die richtige Richtung unternommen worden. Mit der digitalen Agenda des Statistischen Bundesamts sollte dieser Ansatz fortgesetzt und noch intensiver ausgeschöpft werden. Doppelerhebungen erzeugen zu Recht großen Unmut bei den Meldepflichtigen. Durch Schaffung einer zentBDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

ralen Datensammelstelle für alle Institutionen könnten Doppelerhebungen erkannt und vermieden werden. Im Idealfall könnten Unternehmen an diese Stelle automatisiert Daten liefern und jedes Statistische Landesamt und das Statistische Bundesamt von dieser Datenstelle zweckgebunden ihre erforderlichen Daten zur weiteren Verarbeitung beziehen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Themen A–Z > Statistik

Europäisches Semester: Investitionen stärken – Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern Das Europäische Semester soll der Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung der Mitgliedstaaten in der EU dienen. Es beginnt jeweils im Herbst mit dem Jahreswachstumsbericht und schließt – nach individuellen Länderberichten im Februar – im Frühjahr mit konkreten länderspezifischen Empfehlungen. Mit ihren Reformvorschlägen zur Stärkung der Investitionstätigkeit, zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung und insbesondere zur Begrenzung der Steuer- und Abgabenbelastung hat die EU-Kommission 2018 zentrale BDA-Forderungen unterstützt. Wie bereits in den Vorjahren setzt die EU-Kommission im Jahreswachstumsbericht 2018 den Fokus auf eine Stärkung der Investitionstätigkeit, die Umsetzung von Strukturreformen – u. a. zur Verbesserung der Erwerbsbeteiligung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit – 104


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sowie auf die Gewährleistung einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung betont die EU-Kommission zu Recht die Notwendigkeit einer verbesserten Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials. Ein hochwertiges Bildungssystem und zielgerichtete Qualifizierung sind wichtige Maßnahmen, um die Chancengleichheit sowie die soziale und wirtschaftliche Teilhabe zu erhöhen. Im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung bedarf es zudem einer dringend notwendigen Modernisierung der Arbeits- und Produktmärkte. In ihrem Entwurf für die länderspezifischen Empfehlungen vom 23. Mai 2018, welcher anschließend vom Rat für Wirtschaft und Finanzen sowie dem Europäischen Rat bestätigt wurde, hat die EU-Kommission zu Recht ihre Forderung nach einer weiteren Stärkung der Investitionstätigkeit wiederholt. Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Bildung sowie Forschung und Innovation sind grundlegend, um die Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern. Bereits in ihrem Länderbericht vom 7. März 2018 betont die EU-Kommission die Notwendigkeit einer Stärkung des Potenzialwachstums, nicht zuletzt durch bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen. Die BDA unterstützt die Forderung einer verbesserten Wirksamkeit des Steuersystems. Neben einer Optimierung der Steuerverwaltung besteht dringender Handlungsbedarf für eine dauerhafte Begrenzung der Steuer- und Abgabenbelastung sowie die Beseitigung von Fehlanreizen für längere Arbeitszeiten.

Die BDA steht im engen Austausch mit der EU-Kommission und hat in Gesprächen im Frühjahr und im Herbst 2018 ihre Positionen deutlich gemacht: Für ein stabiles und krisenfestes Europa müssen die Mitgliedstaaten mehr Verantwortung übernehmen und vereinbarte Empfehlungen sowie Strukturreformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit vorantreiben. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volkswirtschaft > Wachstum

Europäische Währungsunion: Fundament für eine krisenfeste Eurozone schaffen Die Diskussion über eine Vertiefung der Währungsunion ist weiterhin voll im Gange. Im Laufe des Jahres hat die Europäische Kommission konkretisierte Vorschläge u. a. zur Risikoreduzierung im Bankensektor sowie für ein Reformhilfeprogramm und eine Stabilisierungsfunktion für Investitionen vorgelegt. Auch das deutsch-französische Ministertreffen auf Schloss Meseberg am 19. Juni 2018 hat sich intensiv mit der Zukunft der EU auseinandergesetzt. Gleichwohl konnte bisher noch keine grundlegende Einigung erzielt werden. Die BDA fordert daher intensivierte Bemühungen um tatsächliche Reformfortschritte. Eine langfristig stabile und krisenfeste Währungsunion kann nur mit wettbewerbs- und widerstandsfähigen Mitgliedstaaten gelingen. Die gemeinsame Stärkung erfordert daher zwangsläufig auch mehr nationale Eigenverantwortung. BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

Die EU-Kommission setzt mit der Förderung von Reformen und der Absicherung von Investitionen die richtigen Schwerpunkte zur langfristigen Stabilisierung Europas. Die BDA begrüßt das Ziel, die Umsetzung nationaler Strukturreformen durch verbesserte positive Anreize voranzutreiben. Dabei sind insbesondere eine gestärkte Einbindung der Mitgliedstaaten u. a. im Rahmen des Europäischen Semesters sowie die strikte Kopplung solidarischer Unterstützung an nationale Reformzusagen und an die Einhaltung gemeinsamer Kriterien zielführend. Der abermals vom deutschen Finanzminister eingebrachte Vorschlag einer Europäischen Arbeitslosenrückversicherung stellt hingegen kein geeignetes Instrument zur Stabilisierung der Eurozone dar. Diese würde der weiterhin bestehenden großen Heterogenität der nationalen Arbeitsmarktsysteme nicht Rechnung tragen. Die Vergabe von Krediten für sofort 105


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konsumierbare Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld würde stattdessen massive Fehlanreize nach sich ziehen. Sollten Sozialleistungen nicht aus eigener Wirtschaftskraft heraus solide finanziert werden können, muss mit nationalen strukturellen Reformen geantwortet werden, die wirtschaftliche Leistungskraft und soziale Ansprüche wieder in ein Gleichgewicht bringen. Die Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem Europäischen Währungsfonds ist ebenso zielführend wie das Vorhaben, diesen im EU-Recht zu verankern. In diesem Zusammenhang sollten seine Kompetenzen zur Beurteilung der Schuldentragfähigkeit sowie zur Ausarbeitung und Überwachung von Programmen ausgeweitet und gestärkt werden. Eine gemeinsame Letztsicherung für die Abwicklung von Banken ist zwar grundsätzlich sinnvoll, sie darf aber keinesfalls auf öffentliche Mittel zurückgreifen und erfordert daher eine weitere konsequente Risikoreduzierung. Dies sollte auch für die Einführung einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung gelten.

450 Einzelmaßnahmen zur Sanierung des Haushalts- und Staatswesens hat Griechenland im Rahmen des dritten Hilfsprogramms zwischen 2015 und 2018 umgesetzt. Quelle: EU-Kommission, 2018

Griechenland: Reformprozess fortsetzen Nach acht Jahren unter dem Euro-Rettungsschirm wurde am 20. August 2018 das dritte ESM-Hilfsprogramm für Griechenland planmäßig beendet. Zuvor hatten sich die EU-Finanzminister auf die Auszahlung neuer Kredite sowie an weitere Reformfortschritte gekoppelte Schuldenerleichterungen geeinigt, nachdem die vier beteiligten Institutionen (EU-Kommission, EZB, ESM und IWF) Griechenland die erfolgreiche Umset-

Die BDA setzt sich auf nationaler sowie auf europäischer Ebene im Rahmen von BusinessEurope für die Einhaltung der gemeinsamen Stabilitätskriterien und die Umsetzung von Strukturreformen zur Verbesserung der nationalen Wettbewerbsfähigkeit ein. Die Übernahme nationaler Eigenverantwortung ist das Fundament für ein solidarisches, geeintes und krisenfestes Europa.

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WALTER-RAYMOND-STIFTUNG: „100 JAHRE STINNES-LEGIEN-­ABKOMMEN: WIE ZUKUNFTSFÄHIG IST DEUTSCHLANDS SOZIALPARTNERSCHAFT?“ 2018 feierte das Stinnes-Legien-Abkommen sein Jubiläum: Dieses Abkommen markiert den Beginn der deutschen Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Die Walter-Raymond-Stiftung nahm dies zum Anlass, im Rahmen ihres Kolloquiums am 16. und 17. März 2018 in Berlin den Wert von Sozial- und Tarifpartnerschaft für die Arbeitsbeziehungen angemessen zu würdigen. Für eine fundierte Einbettung des Stinnes-LegienAbkommens in seinen historischen Kontext sorgte im ersten Vortrag des Kolloquiums Prof. Dr. Karl Christian Führer von der Universität Hamburg. Anschließend ging Prof. Dr. Anke Hassel, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, in ihrem Beitrag darauf ein, warum Staaten mit einer funktionierenden Sozialpartnerschaft – neben Deutschland z. B. auch die skandinavischen Länder – hinsichtlich wirtschaftlicher und sozialer Indikatoren erfolgreicher sind. Dies schlug

einen inhaltlichen Bogen zum Vortrag von Christiane Mißlbeck-Winberg, Leiterin der Abteilung für Europapolitik beim dänischen Arbeitgeberverband. Sie stellte darin den Teilnehmenden das dänische Modell der Sozialpartnerschaft in seinen charakteristischen Merkmalen vor, wobei sie auch die Unterschiede zum deutschen Modell beleuchtete. Einen gelungenen Abschluss des ersten Kolloquiumstags bildete die Dinner Speech von Michael Müller, Arbeitsdirektor der ­Fraport AG, der auf das bisweilen schwierige Verhältnis von Tarifpartnerschaft und Tarif­konflikt einging. Der zweite Tag des Kolloquiums begann mit einer angeregten Paneldiskussion zwischen Arndt G. Kirchhoff, Präsident von METALL NRW, und Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall Küste, zu den Herausforderungen der Digitalisierung für die Sozialpartnerschaft. Dabei stellten die beiden Diskutanten trotz unterschiedlicher Schwerpunkte viele Gemeinsamkeiten in

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ihren Einschätzungen der Lage fest. Die Anknüpfung an das aktuelle politische Geschehen erfolgte schließlich im letzten Themenblock: Hier analysierten sowohl Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der BDA, als auch Prof. Dr. Richard Giesen von der Ludwig-Maximilians-Universität München die Agenda der neuen Bundesregierung in Hinblick auf die kritischen Fragen von Arbeitszeit und Tarifrecht. In ihrem Resümee konnte Heide Franken, Sprecherin des Vorstands der Walter-Raymond-Stiftung, abschließend festhalten, dass der langen Geschichte der deutschen Sozialpartnerschaft auch eine große Zukunft folgen wird, wenn die richtigen Weichen gestellt werden: Arbeitgeber und Gewerkschaften sollten eng zusammenarbeiten, um die Tarif- und Sozialpartnerschaft immer wieder an die sich verändernden Bedingungen in Wirtschaft und Arbeitsmarkt anzupassen und somit langfristig erfolgreich zu machen.

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zung aller vereinbarten Maßnahmen bescheinigt hatten. Damit sollte insbesondere die Rückkehr Griechenlands an die Kapitalmärkte abgesichert ­werden. Die griechische Wirtschaft befindet sich auf einem aufsteigenden Weg. Die Reformanstrengungen der letzten Jahre mit insgesamt 450 umgesetzten Maßnahmen zeigen Wirkung. Dies belegen die zuletzt erzielten Haushaltsüberschüsse, das auflebende Wirtschaftswachstum von 1,4 % im Jahr 2017 und der stetige Rückgang der Arbeitslosenquote von über 27 % im Jahr 2013 auf zuletzt rd. 20 %. Damit diese Fortschritte fortgesetzt und die weiterhin hohe Arbeitslosenquote weiter gesenkt werden kann, ist die Weiterführung des Reformkurses von großer Wichtigkeit. Dieser bildet die Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum mit einem höheren Beschäftigungsgrad und der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Dies sind die Garanten für eine langfristige Stabilisierung Griechenlands und den Aufbau bzw. die Sicherung von ­Wohlstand.

Staatsfinanzen: Solide Haushaltspolitik lässt ­MaastrichtObergrenze in Sichtweite rücken Wie schon in den Jahren 2014 bis 2017 strebt die Bundesregierung auch in der laufenden Legislaturperiode ausgeglichene Bundeshaushalte ohne neue Schulden an. Erfreulicherweise erhöht der Bund gleichzeitig seine Investitionen: Während 2017 noch rd. 36 Mrd. € hierfür eingestellt waren, steigt diese Zahl mit dem Bundeshalt 2018 auf 37,4 Mrd. € und im Entwurf für 2019 sogar auf 37,9 Mrd. €. Im Vergleich dazu betrugen die Investitionen 2014 gerade mal 25 Mrd. €. In den zusätzlichen Investitionen spiegeln sich auch die neuen politischen Prioritäten der Bundesregierung

Dabei sollte die Übernahme von Eigenverantwortung auch weiterhin eine zentrale Grundlage für die solidarische Unterstützung der europäischen Gemeinschaft sein. Die mittelfristige Haushaltsstrategie Griechenlands, welche das Erreichen eines Primärüberschusses von 3,5 % des BIP bis 2022 vorsieht, sowie die zugesicherten Reformen sind daher zu begrüßen und zu unterstützen. In Verbindung mit einer konsequenten Umsetzung der bereits im Vorfeld ausgearbeiteten Wachstumsstrategie kann so ein wichtiger Beitrag zum dringend notwendigen Abbau der Staatsverschuldung und zur Stärkung der Attraktivität des Investitionsstandorts Griechenland geleistet werden.

» Versorgungssicherheit und wett­ bewerbsfähige Energiepreise sind unverändert Grundvoraussetzungen für den Erhalt von industriellen Wertschöpfungsketten und von hochwertigen Arbeitsplätzen in der Industrie: Daher darf ein politisch motivierter Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland nicht überhastet erfolgen, da dies die Grundlagen unseres Wohlstands infrage stellen würde – ohne dass sich dadurch die globalen Klimaziele leichter erreichen ließen. « Arndt G. Kirchhoff Vizepräsident der BDA, Präsident Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Geschäftsführender Gesellschafter der KIRCHHOFF Gruppe

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wider. So liegen deutliche Schwerpunkte im Bereich der Verkehrsinvestitionen, im Breitbandausbau, aber auch im Bereich „Bildung und Forschung“. Gleichwohl wird auch der Bundeshaushalt 2018 von den Sozialausgaben dominiert, die Leistungserhöhungen und zusätzliche Ausgaben für die Schaffung von staatlich geförderten Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose vorsehen.

» Stabiles Wachstum ist die Voraussetzung für die Sicherung unseres Wohlstands. Damit dies auch in Zukunft gelingt, müssen die Rahmenbedingungen für unternehmerische Investitionen verbessert werden. Es ist an der Zeit, die Unternehmen steuerlich zu entlasten und Bürokratie abzubauen. Nur so lässt sich die Innovationskraft stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen festigen. « Prof. Dr. Michael Heise Vorsitzender BDA-Ausschuss Volkswirtschaftliche Fragen, Chief Economist Allianz SE

Die BDA erwartet von der Bundesregierung eine generationengerechte und nachhaltige Finanzpolitik. Es ist von entscheidender Bedeutung, die gesamtstaatliche Verschuldung weiterhin kontinuierlich zu reduzieren. Diese lag zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode noch bei 77,5 % des BIP. Gemäß dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2019 soll der Schuldenstand im kommenden Jahr unter die Grenze von 60 % sinken – und damit erstmals seit 2002 wieder die Stabilitätskriterien des Vertrags von Maastricht erfüllen. An diesem Ziel muss festgehalten werden, zumal bei einer Normalisierung des Zinsniveaus auch die Zinslast der öffentlichen Hand wieder deutlich ansteigen wird. Der finanzielle Spielraum, der für die laufende Legislaturperiode erarbeitet werden konnte, sollte nun vordringlich für Zukunftsinvestitionen und gezielte Entlastungen genutzt werden. Es kommt insbesondere darauf an, endlich die Leistungsgerechtigkeit im Steuerrecht zu stärken. Dazu gehört, verdeckte Steuererhöhungen durch die „kalte Progression“ abzubauen und die Grenze zum Spitzensteuersatz anzuheben, der derzeit bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von rd. 55.000 € greift. BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volkswirtschaft > Öffentliche Finanzen

Steuerpolitik: Gezielte Entlastungen für den Standort Deutschland Im internationalen Standortwettbewerb gewinnt die Steuerpolitik an Bedeutung. Vor allem die US-Steuerreform, die 2018 in Kraft getreten ist, entlastet die dortigen Unternehmen spürbar und setzt deutliche Anreize für Investitionen in den Vereinigten Staaten. Zudem sind in zahlreichen Nachbarländern Steuerstrukturreformen umgesetzt (z. B. in Österreich) oder konkret geplant (z. B. in Frankreich, Belgien, Großbritannien). In Deutschland dagegen liegt die letzte Unterneh109


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mensteuerreform bereits zehn Jahre zurück. Die hohe steuerliche Belastung und die Komplexität des Steuerrechts sind zu einem Investitionshemmnis in Deutschland geworden (IW Köln, Unternehmensumfrage 2017). Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD reagiert auf diese Entwicklung fast gar nicht. Die BDA sieht den Verlust an steuerlicher Wett­ bewerbsfähigkeit mit Sorge. Beim Münchener Spitzengespräch am 9. März 2018 appellierte die BDA gemeinsam mit BDI, DIHK und ZDH an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die Steuerpolitik als Standortpolitik zu nutzen. Vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklungen reicht ein Verzicht auf Steuererhöhungen – wie im Koalitionsvertrag verankert – nicht aus. Deutschland kann sich vom verstärkten Wett­bewerb

LOHNSTEUERAUFKOMMEN WÄCHST SCHNELLER ALS DIE LÖHNE Entwicklung von Lohnsteuer und Lohnsumme (Index 2005 = 100)

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25. Oktober 2018 Heißt für uns: Es gibt genügend Spielraum für spürbare Entlastungen von Unternehmen & Beschäftigten! Gerade wenn die Konjunktur abkühlt, brauchen wir neue Impulse für #Wachstum & #Wettbewerbsfähigkeit! #Steuerschätzung @OlafScholz @BMF_Bund

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Quellen: IW Köln, 2018; Bundesfinanzministeriun, 2018; Statistisches Bundesamt, 2016

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WETTBEWERBSFÄHIGE STROM- UND ENERGIEPREISE SICHERN Das Bundeskabinett hat am 6. Juni 2018 die Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ beschlossen. Die aus vier Vorsitzenden, 24 stimm- und redeberechtigten Mitgliedern und drei redeberechtigten Bundestagsabgeordneten bestehende Kommission soll bis Ende 2018 ihren Abschlussbericht vorlegen. Die BDA ist in der Kommission durch den BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter vertreten. Grundlage für die Kommissionsarbeit ist einerseits das Bekenntnis der Bundesregierung zu den national, europäisch und im Rahmen des Pariser Klimaabkommens vereinbarten Klimaschutzzielen. Darüber hinaus sieht bereits der aus dem Jahr 2016 stammende Klimaschutzplan der Bundesregierung den schrittweisen Weg in Richtung einer weitgehend treibhausgasneutralen Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland bis Mitte des Jahrhunderts vor. Andererseits geht es laut Einsetzungsbeschluss darum, den durch diese politische Entscheidung bedingten beschleunigten Strukturwandel nicht einseitig den betroffenen Regionen – sowohl beim Braunkohletagebau als auch an den Steinkohlekraftwerksstandorten – und den dort Beschäftigten aufzubürden. Die BDA setzt sich nachdrücklich für wettbewerbsfähige Strompreise und eine dauerhaft sichere Energieversorgung als unverzichtbare Grundlagen für die Sicherung des Industriestandorts und damit des Wohlstands in Deutschland ein. Daher kommt es für einen erfolgreichen Strukturwandel darauf an, dass bewährte Wertschöpfungsketten gesichert werden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen in Deutschland erhalten wird. Insofern sind Rahmenbedingungen für Investitionen in Industriearbeitsplätze erforderlich, die dazu beitragen, dass bestehende Wertschöpfungsnetzwerke in den betroffenen Regionen nicht ausgebremst werden, sondern mit eigenen Investitionen die regionale Entwicklung fördern. Ziel muss sein, hochwertige und zukunftssichere (Industrie-)Arbeitsplätze in Deutschland zu halten. Erfolgreicher Strukturwandel setzt zudem voraus, dass rechtzeitig ausreichende Flächen für Neuansiedlungen in den Regionen zur Verfügung gestellt werden und diese Flächen – vor allem auch mittels beschleunigter Planungs- und Genehmigungsverfahren – mit allen notwendigen und modernen Infrastrukturen erschlossen werden.

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STEUERBELASTUNG AUF SEHR HOHEM NIVEAU

23 % beträgt der effektive Steuersatz für Unternehmen in den USA, 28 % in Deutschland (ZEW, 2017, unter Berücksichtigung der US-Steuerreform).

Entwicklung der Steuerquote (nach volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung) 24 23,5 23

um die besten Rahmenbedingungen für Unternehmen nicht abkoppeln. Daher ist eine strukturelle Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts dringend erforderlich.

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Konkrete Ansätze für eine solche Steuerreform hat die BDA gemeinsam mit den weiteren Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Anhörung zum „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz 2018)“ am 15. Oktober 2018 gegenüber dem Finanzausschuss eingebracht. Die zehn Punkte der Spitzenverbände zielen darauf, die Position der Unternehmen in Deutschland zu stärken, um Investitionen und Beschäftigung auch in der Zukunft sicherzustellen.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Monatsbericht September 2018

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volkswirtschaft > Steuerpolitik

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10 ECKPUNKTE DER DEUTSCHEN GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT ZUR WEITERENTWICKLUNG DER STEUERLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN IN DER 19. LEGISLATURPERIODE 1. Mit Blick auf den verschärften globalen Steuer wettbewerb sollte die Gesamtsteuerbelastung der in Deutschland tätigen Unternehmen an das international niedrigere Niveau angepasst und dazu die Steuersätze auf ein wettbewerbsfähiges Niveau abgesenkt werden. 2. Im Kontext einer zu begrüßenden europäischen Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen sollte die deutsche Sonderbelastung aus der Gewerbesteuer reformiert werden. Insbesondere müssen die substanzbesteuernden Elemente bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften gänzlich zurückgeführt werden. 3. Mit einer überfälligen Reform des Außensteuerrechts sollte zudem die Benachteiligung von Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland beendet werden. 4. Im Interesse einer rechtsformneutralen Besteuerung muss die Behandlung thesaurierter Gewinne der Personengesellschaften praxisgerecht ausgestaltet werden.

5. Die Tarifeckwerte der Einkommensteuer müssen strukturell angepasst und der Solidaritätszuschlag aus verfassungsrechtlichen Gründen der Gleichbehandlung für alle Steuerpflichtigen gleicher­ maßen und vollständig abgeschafft werden. 6. Die steuerlichen Zinssätze bedürfen angesichts der andauernden Niedrigzinsphase einer grundlegenden Reform. Dies gilt auch für den Zinssatz nach § 6a des Einkommensteuergesetzes zur steuerlichen Bewertung von Betriebsrenten­ verpflichtungen. 7. Grundsätzlich bedarf es einer Vereinfachung des Steuersystems und des Besteuerungsverfahrens, um die Unternehmen von unnötigem administrativem Aufwand zu entlasten und ihnen hierdurch mehr finanziellen und personellen Spielraum für Innovationen und Investitionen zu geben. Dadurch würde beispielsweise die Digitalisierung interner Verfahrensabläufe gefördert. Insbesondere die zutreffende Behandlung lohnsteuerlicher und umsatzsteuerlicher Sachverhalte wird durch immer komplexere Regelungen erschwert und ist für viele Unternehmen in der Praxis kaum noch administrierbar.

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8. Die Grundsteuer sollte gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform reformiert werden, ohne dass es zu Mehrbelastungen der Unternehmen kommt. Insbesondere sollten bei der erforderlichen Neuregelung der Bewertung möglichst weitgehend Typisierungen genutzt werden, um das System einfach auszugestalten. 9. Zur Schaffung von Investitionsanreizen in Deutsch land und zur Stärkung der Innovationskraft Deutschlands ist eine steuerliche Forschungsförderung für alle Unternehmen notwendig. Diese muss als Ergänzung der bewährten direkten Projektförderung verstanden werden, die ebenfalls auszubauen ist. Angesichts des zunehmenden internationalen Wettbewerbs hinsichtlich der Digitalisierung und des technologischen Fortschritts darf Deutschland nicht den Anschluss verlieren. 10. Initiativen zur Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen und zur Gewährleistung einer angemessenen Besteuerung sog. digitaler Geschäftsmodelle sollten international abgestimmt sein und müssen eine Doppelbelastung vermeiden.

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Kommunikation

MODERNE KOMMUNIKATION FÜR DIE ARBEITGEBER.

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Kommunikation

Die neue Abteilung ­Kommunikation: Presse, Reden, Social Media und Politik unter einem Dach

Präsidenten und dem Ausbau der Social-Media-Aktivitäten hat die neue Abteilung Kommunikation auch die strategische und politische Kommunikation der BDA übernommen. Abteilungsleiterin ist Julika Lendvai, die zuvor die Stabsstelle Politische und Strategische Kommunikation der BDA verantwortet hat.

Mit dem Jahreswechsel 2017/2018 hat sich die Kommunikationsarbeit der BDA inhaltlich und personell neu aufgestellt. Neben der klassischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, dem Redenschreiben für den

Zum inhaltlichen und personellen „Relaunch“ der Abteilung kommt ein neues Strategiekonzept, das sich auch in einem neuen Raumkonzept widerspiegelt. Seit April 2018 arbeitet die BDA-Kommunikation

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in einem neu geschaffenen, transparenten „Newsroom“ – gleich gegenüber den Büros von Präsident und Haupt­geschäftsführung. Der Newsroom steht für kurze Abstimmungswege und eine enge Verzahnung aller Kommunikationswege. Ziel ist es, die Verbandskommunikation noch effizienter, politischer und multi­ medialer aufzustellen. Ebenfalls im Newsroom arbeitet die neu geschaffene Abteilung Marketing und Verbandsentwicklung.

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Kommunikation

Fokus auf ­proaktive ­Presse­arbeit und ­prominente ­Interviews

Die Basis für eine erfolgreiche Pressearbeit ist ein engmaschiges Planungsnetz. Dazu gehört die tagesaktuelle Nachrichtenbeobachtung genauso wie die Langfristplanung. Hinzu kommen ausführliche Wochen- und Monatsplanungen, die in Zusammenarbeit mit allen Fachabteilungen des Hauses erstellt werden.

Die Pressearbeit der BDA verfolgt zwei strategische Ziele: Unser Anspruch ist eine proaktive Pressearbeit. Die BDA will selbst Themen setzen und die Agenda der Berichterstattung in Zeitung, Radio und Fernsehen sowie online mitbestimmen. Dazu gehört, möglichst jede Stellungnahme bzw. jedes Positionspapier aus unserem Hause exklusiv zu vermarkten. Dies ist im Jahr 2018 an vielen Stellen prominent und mit breitem Medienecho gelungen. Ein Beispiel war das 7-Punkte-Papier zur Fachkräftezuwanderung.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer im Interview mit der Funke Mediengruppe, Januar 2018

Im Jahr 2018 gehörten zu den Topthemenfeldern, die die BDA proaktiv setzen konnte: Flexibilisierung des Arbeitsmarktes/Arbeitszeitgesetz, gefolgt von Rente/Rentenkommission/Rente mit 63, Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags, Kritik am steigenden Arbeitgeberanteil in der Krankenversicherung, zudem Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Ein besonderes mediales Ereignis stellte neben dem alljährlichen Deutschen Arbeitgebertag mit dem Besuch der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel der Festakt zum 100-jährigen Jubiläum des Stinnes-Legien-Abkommens mit Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier dar. Neben einem ausführlichen Doppel­ interview mit Arbeitgeber­präsident Ingo Kramer und dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann löste ein Namensbeitrag von Ingo Kramer große mediale Resonanz aus, der sich in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ unter dem Titel „Mehr Tarif­ bindung nur mit neuer Tarifpolitik!“ dafür starkmachte, Tarifverträge zu flexibilisieren und „modulare Tarifbindung“ zu ermöglichen.

Zum anderen ist es uns ein wichtiges ­Anliegen, die etablierte Marke „Arbeitgeberpräsident“ auf hohem Niveau weiterzuentwickeln und zu stärken. Ob bei den Zeitungen der WELT, ­Funke ­Mediengruppe, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland und vielen anderen – das Ziel konnte deutlich erreicht werden. Dabei gab es in diesem Jahr gleich drei Interview­premieren: Erstmals überhaupt in seiner Amtszeit führte der Arbeitgeberpräsident sowohl mit der BILD als auch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ein Interview. Eine weitere Premiere betraf das traditionelle Jahresinterview zum Deutschen Arbeit­gebertag, das in diesem Jahr erstmals die „­Süddeutsche Zeitung“ übernahm. BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Kommunikation

Soziale Medien: neue Formate, mehr Bewegtbilder Die Social-Media-Strategie der BDA ruht auf drei Säulen: der proaktiven Planung und Verbreitung von Botschaften, dem Monitoring von täglichen Trends in den sozialen Netzwerken und der monatlichen Analyse der eigenen Performance. Im August 2018 hat der BDA-Twitter-Account die Marke von 6.000 Followern geknackt. Das nächste Ziel ist, die Schwelle von 7.000 Followern zu überschreiten.

Die Abteilung Kommunikation möchte bei neuen Entwicklungen in den sozialen Netzwerken stets Vorreiter sein. Dazu hat sie in diesem Jahr eine Reihe neuer Formate für Bewegtbilder, interaktive Tools und Grafiken eingeführt.

#KlartextKramer  In regelmäßigen Abständen wendet sich Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer in einem eigenen Format exklusiv und direkt an die Follower der BDA.

#ImDialog   Erklärvideos

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Sozialpartner ­Arbeitgeber #ImDialog“ werden Synergien genutzt und kurze V ­ ideostatements der Gäste mit politischen Botschaften aufgezeichnet.

Das breite Themenspektrum der BDA birgt einen großen Schatz an Geschichten, die erzählt werden wollen. Aus Unternehmensperspektiven werben wir exemplarisch für unsere Positionen und greifen dabei aktuelle politische Themen auf.

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#myEurope18  Das Reisestipendienprogramm der BDA und der Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa haben wir in diesem Jahr nicht nur mit Fotos, sondern schwerpunktmäßig mit vielen spannenden Videos aus allen Ecken und Winkeln Europas begleitet.

Umfragen  Twitter bietet seit Kurzem die Möglichkeit, ­Umfragen unter den Followern zu starten. Der Vorteil: Umfragen erhöhen die Interaktion in der BDA-Community und sie liefern ein gutes Stimmungsbild zu aktuellen politischen Themen in den sozialen Netzwerken.

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Unterwegs für die deutsche Wirtschaft: Reden von Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer Sondierungspapiere, Koalitionsverhandlungen, Koalitionsvertrag: Die Reden von Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer standen zu Beginn des Jahres ganz im Zeichen der Vorhaben der neuen Bundesregierung. Das zeigten u. a. die Festvorträge beim AGA Unternehmensverband

in Hamburg, beim Arbeitgeberverband für Ostfriesland und Papenburg in Emden und beim diesjährigen LVU-Unternehmertag in Mainz. Der Tenor: Was sich die deutsche Wirtschaft gewünscht hat, war ein großer, mutiger Zukunftsvertrag für Deutschland. Was als Koalitionsvertrag herausgekommen ist, war in weiten Teilen enttäuschend und für die deutschen Unternehmen ein herber, teurer Schlag. Mitte des Jahres hat Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer eine Rede vor Studenten der Beijing Foreign Stu-

dies University in Peking gehalten. Er hat dabei für einen leichteren Zugang deutscher Unternehmen zum ­chinesischen Markt, einen besseren Schutz geistigen Eigentums in China und für eine engere Zusammen­ arbeit der beiden Länder geworben. Auszüge der China-­ Rede sind im Gastkommentar des „Handelsblatts“ vom 22. Mai 2018 erschienen. In der zweiten Jahreshälfte hat Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer u. a. den Festvortrag zur Eröffnung des Deutschen Sozialgerichtstags in Potsdam gehalten. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Richtungsstreits innerhalb der Bundesregierung hat er gegenüber den Regierungsparteien angemahnt, dass eine Große Koalition große Aufgaben für Deutschland und Europa lösen müsse. Das Highlight des Jahres war die Rede von Arbeitgeberpräsident Kramer auf dem Deutschen Arbeitgebertag am 22. November 2018 vor über 1.000 Gästen aus der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag, aus Wirtschaft und Gesellschaft.

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Kommunikation

Fundierte Analysen und Ausbau des Netzwerks: Die BDA stärkt ihre politische Kommunikation Im Nachgang zur Bundestagswahl 2017 hat die Abteilung Kommunikation federführend für die BDA die Sondierungs- und Koalitionsgespräche zwischen den Bundestagsparteien beobachtet und im Rahmen von umfangreichen Synopsen und Bewertungen analysiert. So war zu jedem Zeitpunkt der langwierigen Regierungsbildung sichergestellt, dass die Interessen der deutschen Arbeitgeber wirkungsvoll und sachorientiert gegenüber Politik und Öffentlichkeit kommuniziert werden konnten. Gleichzeitig wurden die Mitgliedsverbände jederzeit über den aktuellsten Stand der Verhandlungen informiert. Interne und externe politische Kommunikation gingen dabei Hand in Hand.

Mittels langfristiger Planungsinstrumente und eines permanenten Monitorings der Gesetzgebungsprozesse wird diese Arbeit auch nach der Regierungsaufnahme durch die Große Koalition kontinuierlich fortgesetzt. Im permanenten Austausch mit den Fachabteilungen entwickelt die Abteilung Kommunikation so Strategien zur erfolgreichen Verzahnung von politischer Kommunikation und Pressearbeit. Das Ziel ist, vor die Lage zu kommen, um politische Entwicklungen proaktiv begleiten zu können. Unter dem Titel „Kaffee & Fakten“ wurde darüber hinaus ein neues Kommunikationsformat etabliert, das

Mitarbeiter aus Ministerien, Fraktionen, MdB-Büros, Parteizentralen, politischen Vorfeldorganisationen und Stiftungen im Rahmen einer Frühstücksveranstaltung mit Mitgliedern der BDA-Hauptgeschäftsführung sowie Praktikern aus Unternehmen zusammenbringt. Mit „Kaffee & Fakten“ hat die BDA ein neues Netzwerk geschaffen, über das sie zentrale Inhalte ihrer Arbeit unmittelbar adressieren kann, und positioniert sich als erste Ansprechpartnerin und Dienstleisterin für sozial- und arbeitsmarktpolitische Themen im politischen Berlin. Die ersten Veranstaltungen haben bereits stattgefunden, 2019 folgen ­weitere.

KAFFEE & FAKTEN

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Die BDA

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Die BDA

Deutscher Arbeitgebertag 2018 Der Deutsche Arbeitgebertag 2018 stand unter dem Motto „MEHR MUT! MEHR GESTALTEN! MEHR E ­ UROPA!“. Rund 1.500 Gäste aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft nahmen am 22. November 2018 am wichtigsten Kongress der gesamten deutschen Wirtschaft in Berlin teil. In seiner Rede machte Arbeitgeberpräsident Ingo ­Kramer deutlich, dass die Wirtschaftskraft in Deutschland nie größer war als heute. Unsicherheiten würden allerdings zunehmend zu einem geringeren Wachstum führen. Deshalb sei es an der Zeit, unser Land zukunftsfest zu gestalten – insbesondere durch eine Absicherung der 40 %-Grenze, mehr Mut in der Tarifpolitik, eine gezielte Fachkräftezuwanderung und mehr europäisches Handeln. Bundeskanzlerin Dr. ­ Angela Merkel sagte, Ziele ihrer Politik seien, den digitalen Wandel zu gestalten und gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen. Die Politik müsse die Menschen mit auf den Weg nehmen und „die Digitalisierung vom Bürger her denken“. Der gesellschaftliche Zusammenhalt sei ihr sehr wichtig. Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles sagte, dass die Erfolge der EU viel stärker hervorgehoben werden müsste. Die EU sei nicht das Problem, sondern für viele Herausforderungen die Antwort.

Zur Rede gelangen Sie mit einem Klick auf das Foto.

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Weitere prominente Redner und Diskussionsteilnehmer waren u. a. Dr. Robert Habeck, Vorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, Christian Lindner, Vorsitzender der FDP, Markus Blume, Generalsekretär der CSU, Katrin Suder, Vorsitzende des Digitalrats der Bundesregierung, Julia Jäkel, CEO der Gruner+Jahr GmbH, Dr. ­Ulrich Störk, Sprecher der Geschäftsführung von PwC Deutschland, Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bahn AG, Bojan Pancevski, Germany Correspondent des „Wall Street Journal“, und Damien ­McGuinness, Correspondent der BBC. Die Besucher des Deutschen Arbeitgebertags bekamen am Nachmittag die Gelegenheit, in Unternehmens­ panel über aktuelle Themen zu diskutieren. Die ­Panel „Digitale Transformation in Arbeit und Bildung“ und „Jobs von morgen? Geht nur mit Ausbildung von heute!“ boten Anlass zum intensiven Meinungsaustausch. www.deutscher-arbeitgebertag.de

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Festveranstaltung ­­„100 Jahre Sozialpartnerschaft“ Im Jahr 2018 feiern wir 100 Jahre Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft. 1918 schlossen Arbeitgeberver­ bände und Gewerkschaften erstmals eine umfangreiche Kollektivvereinbarung – das sog. Stinnes-­LegienAbkommen. Anlässlich dieses Jubiläums luden BDA und DGB am 16. Oktober 2018 zu einer gemeinsamen Festveranstaltung „100 Jahre Sozialpartnerschaft – ­erfolgreich in die Zukunft“ in Berlin ein. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch eine Festrede von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Der Bundespräsident betonte, dass Deutschland gerade in wirtschaftlichen Krisen von einer starken Sozialpartnerschaft profitierte. Die Sozialpartner seien Eckpfeiler für wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität in Deutschland. Auf die Festrede folgte ein Gespräch zwischen Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB, und Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Beide äußerten das gemeinsame Ziel, die Tarifbindung in Deutschland zu stärken. Welche Wege zur Erreichung dieses Ziels geeignet seien, wurde vom Arbeitgeberpräsidenten und vom DGB-Vorsitzenden unterschiedlich eingeschätzt. Ingo Kramer betonte, dass Tarifverträge in Zukunft flexibel und modular gedacht werden sollten. Er warnte vor mehr staatlichem Einfluss.

erfolgreich in die Zukunft

Der Nachmittag widmete sich zunächst dem Themenblock „Tarifbindung – Herausforderungen und Chancen“ und begann mit einem Impulsvortrag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Hubertus Heil BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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führte aus, dass im digitalen Zeitalter mehr und nicht weniger Sozialpartnerschaft benötigt werde. An der sich anschließenden Podiumsdiskussion nahmen neben dem Bundesarbeitsminister auch Frank Bsirske, Vorsitzender ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Dr. Rainer Dulger, Präsident Gesamtmetall, Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland, und Jörg Hofmann, Vorsitzender Industriegewerkschaft Metall, teil. Es folgte ein zweiter Themenblock zum Thema „Sozialpartnerschaft im internationalen Vergleich“. Den Impulsvortrag hierzu übernahm die französische Arbeitsministerin Muriel Pénicaud. Muriel Pénicaud sagte, dass die deutsche Sozialpartnerschaft eine echte Inspirationsquelle für andere Länder sei. Der EU müsse zudem mehr Gewicht verliehen werden, damit Europa auch in Zukunft in der ersten Liga mitspiele. An der anschließenden Diskussion nahmen außerdem Dr. ­ Bettina Volkens, Präsidentin Arbeitgeberverband Luftverkehr, Erol Kiresepi, Präsident International Organisation of Employers, Michael Vassiliadis, Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, und Susanna Camusso, Generalsekretärin Confederazione Generale Italiana del Lavoro, teil. Einen abschließenden Ausblick gab Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Der Bundeswirtschaftsminister betonte, dass die Politik gut beraten sei, den Sozialpartnern Freiräume einzuräumen und mehr auf diese zu hören. Ohne die Sozialpartner würde Deutschland heute nicht da stehen, wo wir sind. Um diesen sozialen Erfolg würden wir in vielen Ländern beneidet. BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Geschäftsführerkonferenz 2018 Am 4. und 5. Juni 2018 fand auf Einladung der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen die Geschäftsführerkonferenz der BDA statt. Rund 200 Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführer der BDA-Mitgliedsverbände waren nach Duisburg gereist. Erster Redner war Arndt G. Kirchhoff, BDA-Vizepräsident und Präsident der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen. Es folgten ein Grußwort von Martin Jonetzko, Geschäftsführer Unternehmerverband Metall Ruhr-Niederrhein, und eine Präsentation mit anschließender Diskussion von Thomas Treml, Technologie- und Strategieberater bei Microsoft zum Thema „BDA 4.0: Digitales Upgrade der Verbandsarbeit – Erreichtes & Perspektiven“. Abschließendes Thema des ersten Tags war „EU am Scheideweg – Europas Position in der Welt“. Hierzu sprach E­lmar Brok, MdEP. Der Tag klang bei der traditionellen Abendveranstaltung aus, die in diesem Jahr in der ­Haniel-Konzernzentrale stattfand.

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Der zweite Tag begann mit einer Rede von Armin Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen. ­ Es folgte eine Diskussion zum Thema „New Work – flexible Beschäftigung: Konsequenzen aus dem Koalitionsvertrag“. Diskussionsteilnehmer waren: Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Martin Riedl, Leiter ­Arbeits- und Sozialrecht der Daimler AG, und Professor Richard Giesen, Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) der Ludwig-Maximilians-Universität München. Es folgten weitere Vorträge mit anschließender Diskussion von Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutsche Rentenversicherung Bund, zum Thema „Herausforderungen und Perspektiven der Alterssicherung“ und ­Janina Kugel, Mitglied des Vorstands der Siemens AG, zum Thema „Arbeitswelt im Umbruch – digitale Transformation aus Konzernsicht“. Abgeschlossen wurde die Geschäftsführerkonferenz durch die Rede von Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der BDA. BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Sozialpartner Arbeitgeber im Dialog 2018 In regelmäßigen Abständen diskutieren bei der Veranstaltungsreihe „Sozialpartner Arbeitgeber im Dialog“ führende Akteure aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft über aktuelle wirtschafts- und sozialpolitische Herausforderungen. Den Auftakt im Jahr 2018 machte das Thema „Wie gerecht ist Deutschland?“. Zu dieser Frage diskutierten am 12. April 2018 die Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-­BöcklerStiftung, Professor Anke Hassel, und der Direktor und Mitglied des Präsidiums des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, Professor Michael ­Hüther. Professor Anke ­Hassel monierte, dass Deutschland das Land mit dem am meisten ungleich verteilten Vermögen in der Eurozone sei. Professor Michael Hüther sprach sich dafür aus, die Anreize für Arbeit zu stärken. Arbeit sei der Schlüssel für Chancen, Aufstieg und ein erfolgreiches Leben. Am 20. Juni 2018 war „New Work – wie sieht die Arbeit 4.0 aus?“ Thema von „Sozialpartner Arbeitgeber im ­Dialog“. Referentinnen des Tages waren die Generalsekretärinnen von CDU und FDP, Annegret Kramp-­ Karrenbauer und Nicola Beer, sowie Professor Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability in Ludwigshafen. Professor Jutta Rump betonte, dass die Digitalisierung den Menschen mehr Zeit einbringe. Annegret Kramp-Karrenbauer sprach die Erwartung aus, dass die Arbeitswelt 4.0 neue Berufsfelder schaffen würde. Nicola Beer warb dafür, BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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mehr die Chancen zu sehen und das Arbeitszeitgesetz zu modernisieren. „Künstliche Intelligenz: Was kommt auf uns zu? Was plant die Politik? Was macht die Wirtschaft?“ war Thema von „Sozialpartner Arbeitgeber im Dialog“ am 3. Sep-

tember 2018. Als Dialogpartnerinnen und Dialogpartner hatten sich eingefunden: Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Holger Bingmann, Mitglied des BDA-Präsidiums, Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen und Geschäftsführender Gesellschafter der MELO Group GmbH & Co. KG, sowie Professor Stefan Wrobel, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS und Professor für Informatik an der Universität Bonn. Professor Wrobel machte deutlich, dass es gelte, die hiesigen Forschungsexzellenzen zu nutzen, damit in Deutschland neue Arbeitsplätze und Wachstum durch künstliche Intelligenz (KI) entstehen. Nadine Schön warb dafür, den Umgang mit digitalen Systemen und KI „schon sehr früh in die Köpfe der jungen Menschen” zu bringen. Dr. Holger Bingmann forderte die Politik auf, bessere Rahmen­bedingungen zu setzen. Am 12. Dezember 2018 war „Digitalisierung und Bildung – zwischen Handyverbot und virtuellem Klassenzimmer“ Thema der Veranstaltungsreihe. Dorothee Bär, Staatsministerin im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, diskutierte mit Professor Andreas Rödder, Professor für Neueste Geschichte, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Dorothee Bär stellte einen großen Nachholbedarf bei der digitalen Bildung in den Schulen fest. Diesen gelte es aufzuholen. Professor Andreas Rödder plädierte für einen offensiven Einsatz der digitalen Medien, er warb aber auch für die analogen Kulturtechniken.

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Deutscher Arbeitgeberpreis für Bildung 2018 So viele Bewerbungen wie 2018 gab es beim Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung noch nie. Das diesjährige Motto „Gemeinsam innovativ! Kooperationen kreativ für neue Bildungsideen nutzen“ traf offensichtlich bei den Bildungseinrichtungen einen Nerv. Dementsprechend intensiv waren die Entscheidungsprozesse in der Jury unter der Leitung von BDA-Vizepräsident Dr. Gerhard F. Braun. Unterstützt wurde der Deutsche Arbeitgeberpreis für Bildung erneut von Deutsche Telekom AG und ­Deutsche Bahn AG. Jede Kategorie ist mit 10.000 € ­dotiert.

DIE PREISTRÄGER 2018 ategorie „Frühkindliche Bildung“:  K Bildungshaus Lurup in Hamburg  Kategorie „Schulische Bildung“:  Leonardo da Vinci Campus in Nauen, Brandenburg Kategorie „Berufliche Bildung“:  Evangelisches Fachseminar für Altenpflege der Diakonie Stiftung Salem in Minden, Nordrhein-Westfalen Kategorie „Hochschulische Bildung“:  NwT-Bildungshaus der Hochschule Esslingen, ­Baden-Württemberg

www.arbeitgeberpreis-fuer-bildung.de

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Netzwerktag Berufswahl-SIEGEL am 21. September 2018 Schon zum vierten Mal fand der bundesweite Netzwerktag im Haus der Deutschen Wirtschaft mit über 300 Gästen statt. Thema war die inklusive berufliche Orientierung. SIEGEL-Schulen, die 2018 als Botschafterschulen gewürdigt wurden, konnten sich über gute Beispiele aus der Praxis informieren und untereinander austauschen. Eine Diskussionsrunde mit Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer, Johannes Pfeiffer für die Bundesagentur für Arbeit und Heidi Weidenbach-Mattar für die Kultusministerkonferenz thematisierte die Rahmenbedingungen für eine gelingende Inklusion, auch beim Übergang in die Berufswelt.

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Der Netzwerktag war zudem Höhepunkt des Schülerwettbewerbs „Smart Film Safari“: Aus zehn Filmclips kürte eine Schülerjury den Bundessieger. Burkhard Kübel-Sorger vom Förderer J. P. Morgan überreich­ te den Preis an das Siegerteam „Die Physios“ der ­Albertus-Magnus-Realschule St. Ingbert, Saarland. Zu Beginn des Netzwerktags hatte der neue Videoclip zum Berufswahl-SIEGEL von Studio Seufz Premiere. www.netzwerk-berufswahlsiegel.de

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BDA-Diskussionsforum auf der „didacta“: „Bildungsgerechtigkeit – schon da oder noch weit weg?“ Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln, schafft Chancengerechtigkeit und setzt Potenziale frei. Beim BDA-Diskussionsforum im Februar 2018 auf der „didacta“ wies Professor Axel Plünnecke (IW Köln) nach, dass es inzwischen mehr Bildungsaufstiege als -abstiege gibt: 54 % der 30- bis 65-Jährigen sind Bildungsaufsteiger, 14 % -absteiger. Dennoch bestehe Handlungsbedarf, bestätigte BDA-Vizepräsident Dr. Gerhard F. Braun: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit unzureichenden Leistungen sei von PISA 2000 bis PISA 2015 zwar deutlich gesunken, aber es seien immer noch 17 % nach Verlassen der Schule nicht ausbildungsreif. Die Unternehmen würden nachhelfen, wo sie können, obwohl es Aufgabe der Schule sei, den Jugendlichen die notwendige Ausbildungsreife mitzugeben. Handlungsbedarf sah Mareike Wulf, CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen, insbesondere bei Migrantenkindern; hier sei frühkindliche Bildung entscheidend. Marlis Tepe, GEW-Bundesvorsitzende, forderte die Option einer längeren Berufsschulzeit für jugendliche Geflüchtete, damit sie in Beruf und Gesellschaft hineinwachsen. Ein gutes Beispiel bot Marc Honsell, der es vom schlechten Hauptschüler zum Hochschulabsolventen geschafft hat, auch dank Förderung durch die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw).

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Zum Statement gelangen Sie mit einem Klick auf das Foto.

» Weg mit alten Rollenbildern, her mit einer flächendeckenden, ­klischeefreien Berufsorientierung an unseren Schulen: damit aus den ­jungen Mädchen von heute die MINT-Fachkräfte von morgen werden. « Ingo Kramer Präsident der BDA, Gesellschafter J. Heinr. Kramer Holding

Girls‘ Day 2018 Beim bundesweiten Girls‘ Day bekommen Schüle­rinnen Einblicke in Berufsfelder, in denen Frauen bislang unterrepräsentiert sind. Die BDA gab ihrem Aktionstag den Titel „Girls wanted! Berufswege und Aufgabenfelder in Wirtschaft und Informatik“ und begrüßte 21 Schüle­ rinnen des Berliner Gymnasiums Tiergarten. Gemeinsam mit BDA-Referentinnen nahmen die Schülerinnen das Berufswahlverhalten von Frauen und Männern genauer unter die Lupe. Höhepunkt war der Austausch mit der Informatikprofessorin Prof. Dr. Dagmar Krefting von

der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin. Ihr überaus erfolgreicher Frauenstudiengang „Informatik und Wirtschaft“ wurde im vergangenen Jahr mit dem Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung ausgezeichnet. Den Schülerinnen führte sie vor Augen, wie breit und überaus spannend das Spektrum der beruflichen Möglichkeiten für Informatikerinnen ist – und wie groß die Nachfrage in den Unternehmen. www.girls-day.de BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Inklusionspreis für die Wirtschaft 2018 Arbeitgeber wissen, dass sich die Inklusion von Menschen mit Behinderungen lohnt: Sie eröffnet neue Fachkräftepotenziale und schafft Vielfalt in Unternehmen. Genau das möchte der Inklusionspreis für die Wirtschaft zeigen. Er prämiert vorbildliche Praxisbeispiele in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, aber auch in der Weiter­ beschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sein Ziel: andere Arbeitgeber zum Nachmachen einladen und Impulse für mehr Inklusion in der Wirtschaft geben. Inklusion schafft Mehrwert für Unternehmen: Das zeigt der Inklusionspreis für die Wirtschaft, der 2018 zum sechsten Mal verliehen wurde. Vier inklusions­ starke Unternehmen erhielten den renommierten Preis: die IT-Firma JP-ProteQ, der Fachhändler Schmaus, der Energieversorger Westnetz und der Elektrokonzern Siemens. „Wir wollen vorbildliches unternehmerisches Handeln auszeichnen, das die Potenziale von Menschen mit Behinderungen sichtbar macht“, erklärte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer für den Initiatorenkreis, zu dem neben der BDA die Bundesagentur für Arbeit, die Charta der Vielfalt und das UnternehmensForum gehören.

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UNSER LEITBILD: DIE STIMME DER ARBEITGEBER FÜR DIE SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT

Die Mitarbeiter der BDA haben im letzten Jahr ­gemeinsam ein externes ­Leitbild ­erarbeitet. Ziel ist, der Öffentlichkeit möglichst kompakt und verständlich zu ­beschreiben, wer wir sind und was wir wollen. Das neue Leitbild wird seit März dieses Jahres online und offline kommuniziert: Wir, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeit­geberverbände (BDA), setzen uns dafür ein, dass Unternehmen in Deutschland investieren, Innovationen vorantreiben, Arbeits- und Ausbildungs­plätze schaffen können. Dies entspricht unserer gesamtgesellschaft­lichen Verantwortung und ist der wesentliche Beitrag, den Arbeit­ geber für die Soziale Marktwirtschaft, für Demokratie und Sicherheit sowie für gesellschaftlichen Wohlstand leisten. Um diese Verantwortung wahrzunehmen, müssen Unternehmen erfolgreich wirtschaften können, im internationalen Wettbewerb ­bestehen und Gewinne erzielen. Dafür brauchen sie ­Gestaltungsfreiräume. Starke Arbeitgeberverbände sorgen dafür, dass die im Grundgesetz ­verankerte ­Sozialpartnerschaft gelingt und faire Arbeitsbedingungen in unserem Land gewährleistet werden. Gelebte Sozialpartnerschaft findet ihren Ausdruck im Einsatz für moderne und flexible Tarif­verträge, ein anpassungsfähiges Arbeitsrecht sowie in der engagierten Mitarbeit in der Sozialen Selbstverwaltung. BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Durch unsere Verankerung in den Betrieben sind wir authentische Stimme der deutschen Arbeitgeber – auch in Europa und weltweit. Anspruch der BDA ist, Meinungsführerin in allen wichtigen sozial- und wirtschaftspolitischen Debatten zu sein. Sie ist erste Ansprechpartnerin und Ratgeberin für alle Anliegen, die für Arbeitgeber relevant sind. Wir stehen für Kompetenz in der Tarifpolitik, im Arbeitsrecht, in der Sozial-, Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik sowie in euro­papolitischen und internationalen Fragen. Wir erfüllen unsere Aufgaben dialog- und teamorientiert, und wir arbeiten dazu eng mit unseren Mitgliedsverbänden zusammen. Transparente und demokra­tische Willensbildung verleiht unserer Position ein weit über Einzelinteressen hinausgehendes Gewicht. Die BDA will verlässliche Partnerin in ihrem Netzwerk aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Medien sein, um die Interessen ihrer Mitglieder wirksam vertreten zu können.

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BDA-Gremien (Stand 1. Januar 2019)

Das Präsidium ist das zentrale Entscheidungsorgan der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Es leitet die Tätigkeit der BDA im Rahmen der Richtlinien des Vorstands. Das Präsidium diskutiert in regelmäßigen Abständen aktuelle sozialpolitische Fragen und bestimmt dazu die Position der BDA. Es setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, acht Vizepräsidenten, einschließlich des Schatzmeisters, sowie weiteren Mitgliedern.

Präsident

Vizepräsidenten

Ingo Kramer Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Gesellschafter Firmengruppe J. Heinr. Kramer

Dr. Kai Beckmann Präsident Bundesarbeitgeberverband Chemie Mitglied der Geschäftsleitung, CEO Performance ­Materials Merck KGaA

Ehrenpräsident Prof. Dr. Dieter Hundt Ehrenpräsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Aufsichtsratsvorsitzender Allgaier Werke GmbH

Dr. Gerhard F. Braun Präsident Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz Beiratsmitglied Karl Otto Braun Gruppe Dr. Rainer V. Dulger Präsident GESAMTMETALL Gesamtverband der ­Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie Geschäftsführender Gesellschafter ProMinent GmbH Dr. Andreas Eurich Vorsitzender Arbeitgeberverband der ­Versicherungsunternehmen in Deutschland Vorstandsvorsitzender Barmenia Versicherungen

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Alfred Gaffal Präsident vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft Aufsichtsratsvorsitzender Wolf GmbH Arndt G. Kirchhoff Präsident unternehmer nrw Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen Geschäftsführender Gesellschafter Kirchhoff Holding GmbH & Co. KG Präsident Institut der deutschen Wirtschaft Köln Josef Sanktjohanser Präsident Handelsverband Deutschland – HDE PETZ REWE GmbH Hans Peter Wollseifer Präsident Zentralverband des Deutschen Handwerks Wollseifer Bauwerk Solutions GmbH

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Die BDA

Präsidiumsmitglieder Dr. Frank Appel Vorstand Arbeitgeberverband Postdienste Vorstandsvorsitzender Deutsche Post AG Thomas Bäumer Vizepräsident Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister Vorsitzender des Beirats Adecco Operations Germany GmbH Werner M. Bahlsen Präsident Unternehmerverbände Niedersachsen Vorsitzender der Geschäftsführung Bahlsen GmbH & Co. KG Dr. Bernhard Beck Vorsitzender Vereinigung der Arbeitgeber­verbände energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen Vorstandsmitglied EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Holger Bingmann Präsident Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Geschäftsführender Gesellschafter MELO Group GmbH & Co. KG Dr. Jörg Brückner Präsident Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft Geschäftsführender Gesellschafter KWD Kupplungs­ werk Dresden GmbH

Dr. Frank Büchner Präsident Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg Leiter Division Energy Management Siemens Deutschland Milagros Caiña-Andree Vorstandsmitglied BMW AG Dr. Jürgen Deilmann Ehrenmitglied im Präsidium der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Beiratsmitglied Deilmann-Montan GmbH Matthias Ditzen-Blanke Vizepräsident Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger Verleger Nordsee-Zeitung GmbH Martin Empl Präsident Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände Brigitte Faust Präsidentin Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss Andreas J. Goss Vorsitzender Arbeitgeberverband Stahl Vorstandsvorsitzender thyssenkrupp Steel Europe AG

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Heiko Hutmacher Vorstandsmitglied METRO AG Dr. Christian P. Illek Vorstandsvorsitzender agv comunity, ­Arbeitgeberverband für Telekommunikation und IT Vorstandsmitglied Deutsche Telekom AG Sybille Kaiser Präsidentin Bundesverband Keramische Industrie Geschäftsführerin Porzellanfabrik Hermsdorf GmbH Steffen Kampeter Hauptgeschäftsführer Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Hartmut Koch Präsident Verband der Wirtschaft Thüringens Geschäftsführender Gesellschafter TIBOR Gesellschaft für Bildung, Beratung und Vermittlung mbH Dr. Walter Koch Ehrenmitglied im Präsidium Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Gesellschafter Dillinger Fabrik gelochter Bleche GmbH Janina Kugel Vorstandsmitglied Siemens AG

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Die BDA

Thomas Lambusch Präsident Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsführer SEAR GmbH

Lutz Oelsner Präsident Die Unternehmerverbände im Lande Bremen Vorstandsvorsitzender GESTRA AG

Gregor Lehnert Präsident Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Geschäftsführer UGL Unternehmensgruppe Gregor Lehnert GmbH & Co. KG

Dr. Arend Oetker Geschäftsführender Gesellschafter Dr. Arend Oetker Holding GmbH & Co. KG

Dr. Richard Lutz Vorstandsvorsitzender Deutsche Bahn AG

Jürgen W. Peschel Präsident Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung Geschäftsführer Smurfit Kappa Deutschland GmbH

Wolf Matthias Mang Präsident Vereinigung der hessischen ­Unternehmerverbände Geschäftsführer Arno Arnold GmbH & Co.

Wilfried Porth Vorstandsvorsitzender Hanns Martin Schleyer-Stiftung Vorstandsmitglied Daimler AG

Sandra Mühlhause Präsidentin Bundesverband der Systemgastronomie BdS e. V. Vorstand Personal McDonald’s Deutschland LLC

Angelique Renkhoff-Mücke Vizepräsidentin Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft Vorstandsvorsitzende WAREMA Renkhoff SE

Ingeborg Neumann Präsidentin Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie Geschäftsführende Gesellschafterin Peppermint Holding GmbH

Karl von Rohr Vorsitzender Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes Vorstandsmitglied Deutsche Bank AG

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Andreas Schmieg Vizepräsident Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Geschäftsführender Gesellschafter TS Brandschutz GmbH Jan Ole Schneider Vorstandssprecher Walter-Raymond-Stiftung Bernd Tönjes Vorstandsvorsitzender RAG-Stiftung Dr. Bettina Volkens Präsidentin Arbeitgeberverband Luftverkehr Vorstandsmitglied Deutsche Lufthansa AG Uli Wachholtz Präsident UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein Geschäftsführer Karl Wachholtz Verlag GmbH & Co. KG Dr. Stefan Wolf Vorsitzender SÜDWESTMETALL Verband der ­ Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Vorstandsvorsitzender ElringKlinger AG

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Die BDA

BDA-Vorstand

Vorsitzende der Ausschüsse

Gemeinsames Präsidium von BDA und BDI

Neben den gewählten Mitgliedern des Präsidiums ­gehören folgende Damen und Herren dem Vorstand an:

Dr. Bernhard Beck Ausschuss Lohn- und Tarifpolitik

Alternierende Vorsitzende Ingo Kramer Prof. Dieter Kempf

Werner Bayreuther Rainer Brüderle Oswald Bubel Werner Dacol Volker Enkerts Sigrid Erdmann Thomas Greiner Klemens Gutmann Alfred Hartmann Dr. Wolfgang Heer Franz-Bernd Köster Martin Krengel Hans-Peter Langer Dr. Burkhard Lohr Uwe Nostitz Dr. Walther Otremba Wolfgang Poppen Eugen Puderbach Dr. Jürgen-Johann Rupp Jürgen Schitthelm Karl-Heinz Schneider Birgit Schwarze Johannes Schwörer Martin Seiler Dr. Sven Vogt Dr. Frank Weigand Sandra Widmaier-Gebauer Lutze von Wurmb Guido Zöllick

Dr. Holger Bingmann Ausschuss Sozialpolitik in der Europäischen Union Dr. Gerhard F. Braun BDA/BDI Fachausschuss Bildung, Berufliche Bildung Hans-Dieter Bremer Ausschuss Arbeitssicherheit Milagros Caiña-Andree Ausschuss Betriebliche Altersvorsorge Brigitte Faust Ausschuss für Arbeitsmarktfragen Alfred Gaffal Haushaltsausschuss Prof. Dr. Michael Heise Ausschuss für Volkswirtschaftliche Fragen Ingrid Hofmann Ausschuss Betriebliche Personalpolitik Janina Kugel Ausschuss Soziale Sicherung

Weitere Mitglieder des Präsidiums Prof. Thomas Bauer Dr. Kai Beckmann Achim Berg Dr. Gerhard F. Braun Dr. Rainer V. Dulger Dr. Andreas Eurich Prof. Dr. Heinz Jörg Fuhrmann Alfred Gaffal Ulrich Grillo Arndt G. Kirchhoff Bernhard Mattes Ingeborg Neumann Josef Sanktjohanser Hans Van Bylen Carl Martin Welcker Hans Peter Wollseifer Michael Ziesemer Steffen Kampeter Joachim Lang

Dr. Bettina Volkens Arbeitsrechtsausschuss

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In memoriam Sie waren der Bundesvereinigung der Deutschen ­Arbeitgeberverbände in langjähriger Mitarbeit verbunden und hatten wesentlichen Anteil an der Gestaltung unternehmerischer Sozialpolitik.

Helmut Schingen ehem. stellv. Vorstandsmitglied der BDA für Bundes­ verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau 29. August 2017 Falk-Peter Freiherr von Oeynhausen ehem. Vorstandsmitglied der BDA für Gesamt­ verbandes der Deutschen Land- und Forstwirt­ schaftlichen Arbeitgeberverbände 25. November 2017 Manfred Adrian ehem. Mitglied im Präsidium und Vorstand der BDA für Bundesverband Druck und Medien 4. Januar 2018

Dr. phil. Hellmut Kruse ehem. Mitglied im Präsidium und Vorstand der BDA für UVNord – Vereinigung der Unternehmens­ verbände in Hamburg und Schleswig-Holstein 25. Januar 2018 Dr. Werner Stumpfe ehem. BDA-Vizepräsident und Mitglied des ­Vorstandes der BDA für GESAMTMETALL Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie 25. Januar 2018 Wilhelm Sandmann ehem. Mitglied im Präsidium und Vorstand der BDA für Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger 13. März 2018

Gerd Allers ehem. Vorstandsmitglied der BDA für die Sozial­ politische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden 24. März 2018 Klaus Müller-Gebel ehem. Vorstandsmitglied der BDA für den Arbeit­ geberverband des privaten Bankgewerbes 11. Juni 2018 Dr. Hubertus Stadler ehem. Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der ­hessischen Unternehmerverbände 7. Juli 2018 Dr. Hans W. Graßhoff ehem. Mitglied im Präsidium und Vorstand der BDA für den Arbeitgeberverband Stahl 23. Juli 2018

Wir gedenken ihrer.

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LANDESVEREINGUNGEN UND BUNDESFACHSPITZENVERBÄNDE

agv comunity Arbeitgeberverband für Telekommunikation und IT e. V. www.agv-comunity.de

UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Arbeitgeber Baden-Württemberg – Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e. V. www.agv-bw.de

Die Unternehmensverbände im Lande Bremen e. V. Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V.

unternehmer nrw Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e. V.

Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der ­Mobilitätsund Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) www.agv-move.net

Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. (VSW) Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

Verband der Wirtschaft Thüringens e. V.

Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V. www.aw-sa.de

Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU)

AdC

Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e. V. vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Arbeitgeber Baden-­Württemberg – Landesvereinigung ­BadenWürttembergischer ­Arbeitgeberverbände e.  V.

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

AdC

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e. V. www.adc-online.de

AdC AdC

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

AdC AdC

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

AdC

Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. www.agv-online.de

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Die BDA

Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie (ADK) e. V. www.adk-verband.de

Arbeitgeberverband der Deutschen Lederindustrie e. V. www.vbu-net.de

Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland www.agv-vers.de

Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e. V. www.agvbanken.de

Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V. – Eisenbahnen, Berg- und Seilbahnen, Kraftverkehrsbetriebe – www.agvde.de

Arbeitgeberverband Luftverkehr e. V. (AGVL) www.agvl.de

Arbeitgeberverband Pflege e. V. www.arbeitgeberverband-pflege.de

Arbeitgeberverband Postdienste e. V. www.agv-postdienste.de

Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) www.personaldienstleister.de

Bundesarbeitgeberverband Glas und Solar e. V. www.bagv.de

Bundesverband Briefdienste e. V. www.briefdienste-online.de Arbeitgeberverband Stahl e. V. www.agvstahl.de

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e. V. (ANG) www.ang-online.com

bpa Arbeitgeberverband e. V. www.bpa-arbeitgeberverband.de

BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT (BDSW) Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. www.bdsw.de

Bundesverband der Systemgastronomie BdS e. V. www.bundesverband-systemgastronomie.de

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. www.bdzv.de Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V. www.bavc.de

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Die BDA

Bundesverband Druck und Medien e. V. www.bvdm-online.de

Bundesverband Garten-, Landschaftsund Sportplatzbau e. V. www.galabau.de

Die Unternehmensverbände im Lande Bremen e. V. www.uvhb.de

Handelsverband Deutschland – HDE e. V. www.einzelhandel.de

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. www.bauindustrie.de DSSV e. V. Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen www.dssv.de HAUPTVERBAND DER DEUTSCHEN HOLZINDUSTRIE

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. www.bga.de

Bundesverband Keramische Industrie e. V. (BVKI) www.keramverbaende.de

Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. www.debriv.de

GESAMTMETALL Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der ­Metall- und Elektro-Industrie e. V. www.gesamtmetall.de

Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e. V. www.holzindustrie.de

Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) e. V. www.hpv-ev.org Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen ­Arbeitgeberverbände e.  V. www.glfa.de

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. – Arbeitgeberverbund www.textil-mode.de

Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU) www.lvu.de

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden

Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Theater und Orchester www.buehnenverein.de Gesamtverband Steinkohle e. V. (GVSt) www.gvst.de

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden www.spa-steine-und-erden.eu

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) www.dehoga-bundesverband.de

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Die BDA

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Verkehr (SAV) Verband der Wirtschaft Thüringens e. V. www.vwt.de unternehmer nrw Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e. V. www.unternehmer.nrw

Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) www.zdh.de

Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. www.uvn-online.de

Verband Deutscher Reeder e. V. www.reederverband.de

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ) www.vdz.de

Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e. V. www.vsu.de

Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. (VSW) www.vsw-direkt.de

Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V. www.vumv.de

Verein der Zuckerindustrie e. V. www.zuckerverbaende.de Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. www.uvb-online.de

UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. www.uvnord.de

Vereinigung der Arbeitgeberverbände der Deutschen Papierindustrie e. V. www.vap-papier.de VKS – Verband der Kali- und Salzindustrie e. V. www.vks-kalisalz.de Vereinigung der Arbeitgeberverbände energie- und ­versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen (VAEU) www.vaeu.de

vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. www.vbw-bayern.de

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. www.zdb.de Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. www.vhu.de

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Die BDA T +49 30 2033-0 F +49 30 2033-2105

Präsident

bda@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de

Ingo Kramer

Brigitte De Vita Alexander Frank Richard Heimann Teresa Hornung Noora Närvänen Michael Stiefel

Stand: 1. Januar 2019 *Qualitätsmanagementkoordinator

Hauptgeschäftsführer

Büro Brüssel Leitung Arne Franke Referenten (m/w)

Sekretariat Ulrike Kümpel-Moderau T -1004 F -1005

Organisation

Astrid Schwarz T +32 2 792 10 50 F +32 2 792 10 55 bruessel@arbeitgeber.de

Steffen Kampeter

Sekretariat Ulrike Kümpel-Moderau Alexandra Bauer Konstanze Wilgusch T -1007/1006 F -1005

Abteilungen II, III, VII, VIII, X

hgf.mail@arbeitgeber.de

Mitglied der Hauptgeschäftsführung

Mitglied der Hauptgeschäftsführung

Alexander Gunkel*

Peter Clever

Abteilungen I, IV, VI, XI

Sekretariat Claudia Jurk T -1008 F -1015 hgf.mail@arbeitgeber.de

Abteilungen IV, V, IX

Sekretariat Manuela Poniwaß T -1009 F -1015 hgf.mail@arbeitgeber.de

Abteilung I

Abteilung II

Abteilung III

Abteilung IV

Abteilung V

Abteilung VI

Abteilung VII

Abteilung VIII

Abteilung IX

Abteilung X

Abteilung XI

Verwaltung und Verbandsorganisation

Arbeits- und Tarifrecht

Lohn- und Tarifpolitik

Arbeitsmarkt

Bildung | Berufliche Bildung

Soziale Sicherung

Marketing und Verbandsentwicklung

Kommunikation

Europäische Union und Internationale Sozialpolitik

Strategie und Digitalisierung

Volkswirtschaft | Finanzen | Steuern

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

organisation@arbeitgeber.de

arbeitsrecht@arbeitgeber.de

tarifpolitik@arbeitgeber.de

arbeitsmarkt@arbeitgeber.de

bildung@arbeitgeber.de

soziale.sicherung@arbeitgeber.de

marketing@arbeitgeber.de

kommunikation@arbeitgeber.de

europa@arbeitgeber.de

grundsatz@arbeitgeber.de

volkswirtschaft@arbeitgeber.de

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Redaktion ZFA und SAE Franziska Caroline Lerch

TarifService

Betriebliche Personalpolitik

SCHULEWIRTSCHAFT

Arbeitswissenschaft

Internet Andreas Timm

Pressesprecher

Büro des Präsidenten und des Hauptgeschäftsführers

Walter-Raymond-Stiftung

Ulrich Hüttenbach* Martin Pulm

Susann Gäbler T -1100 F -1105

Kaufmännische Assistenz Katrin Altmann Adressverwaltung Hanka Köppen Désirée Madeline Kopittke Manuel Schiller

Einkauf und Services

Roland Wolf Thomas Prinz

Manuela Hahn Gisela Heinzmann Marion Hirte Beate Murtezani T -1200 F -1205

Eva Barlage-Melber Kristina Harrer-Kouliev Anja Klie Kerstin Plack Stefan Sträßer Benjamin Stumpp Helena Wolff

Andre Müller Dr. Mandy Reichel

Marina Fahrentholtz Mona Ibrahim T -1300 F -1305

Natalia Stolz

Dr. Jürgen Wuttke Dr. Anna Robra

Marina Reikowski Marion Blumauer Janine Spolaczyk T -1400 F -1405

Dr. Nicolas Keller Beate Kostka Ariane Liske Dr. Jupp Zenzen

Dr. Barbara Dorn Dr. Donate Kluxen-Pyta Dr. Irene Seling Kati Hildebrandt Hilal Emmida Sevim Ünal T -1500 F -1505

Dr. Volker Hansen Saskia Osing

Heike Bozan Heike Naumann T -1600 F -1605

Dr. Lena Behmenburg Moritz Lohe Dr. Isabel Rohner Laura Wyss

Gerald Friedrich Dr. Stefan Mondorf Dominik Naumann Florian Swyter Dr. Anne Thomas Thomas Werner

Matthias Heidmeier Wolfram Sieg

Sabine Block Claudia Bubbel T -1700 F -1705

Jörg Swane

Julika Lendvai

Claudia Bubbel Sabine Block T -1800 F -1805

Dennis Bachmann Alexander Humbert

Renate Hornung-Draus Paul Noll

Bianca Voyé Sandra Glebke Jessica Hoiczyk T -1900 F -1905

Dr. Carmen Eugenia Bârsan Patricia Schikora Hanna Schöls

Kristian Schalter

Heike Hausmanninger T -1070 F -1075

Julian Caligiuri Sarah-Christin Stech Denis Suarsana

Dr. Oliver Perschau

Cornelia Hentschel T -1950 F -1955

Hans-Heinrich Baumann Dr. Marion Eberlein Marius Müller-Böge

Sven Kochanowski

einkauf.mail@arbeitgeber.de

Bibliothek Anke Beyer-Stamm Service Astrid Leu Joaquim Michalski

Finanzen

Martin Pulm Claudia Berthe Gudrun Häntsch Viola Rieche

Tarifauswertungen | Tarifdatenbank | Tarifarchiv Astrid Bohn Michaela Grebasch T - 1309 / 1312 F - 1305

Christian Meyer

Martin Brüning Thomas Hyrbaczek Christian Seipp Hans-Jürgen Tunze

Dr. Elisa Clauß Dr. Birgit Verworn

Christopher Lück

Organisation Ursula Haschen

Kristian Schalter Sarah-Christin Stech

Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung

TarifService@arbeitgeber.de

Dr. Oliver Perschau

finanzen.mail@arbeitgeber.de

Informations- und Kommunikationstechnik

Yvonne Kohlmann Stefanie Langen

Sekretariat

Organisation

arbeitsmarkt@arbeitgeber.de

bildung@arbeitgeber.de

Doreen Mertens T -1410 F -1405

Katja Rasch T -1511 F -1505

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

soziale.sicherung@arbeitgeber.de

bph.mail@arbeitgeber.de

info@iswa-online.de

Carola Wünsche T -1604 F -1605

Anja Rauchbach T -1020 F -1025

Seminarorganisation Ellen Dumschat T -1954 F -1955

iuk.mail@arbeitgeber.de

Personal

Katrin Rennicke

personal.mail@arbeitgeber.de

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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Die BDA SOZiALVeRSiCHeRUNG

BDA VIELFACH VERANTWORTLICH BETEILIGT ARBeiT UND SOZiALeS 

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Forschungsnetzwerk Alterssicherung

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung

Ausschuss zum Nationalen Aktionsplan der UN-Behindertenrechtskonvention

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Begleitausschuss und Steuerungsgruppen zum Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds

Beirat der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung

German Industrial Relations Association

Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik

Gesellschaft für Sozialen Fortschritt

Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung: ständige Ausschüsse Arbeitsmarkt, Gesundheit und Pflege, Europa

 

Industrie-Pensions-Verein Initiative Gesundheit und Arbeit

Initiative Neue Qualität der Arbeit

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Beirat für Forschungsmigration

Institut für angewandte Arbeitswissenschaft

Digital-Gipfel

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Kommission Arbeitsschutz und Normung

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Künstlersozialkasse

Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Netzwerkbüro Erfolgsfaktor Familie

Nationale Präventionskonferenz

Mindestlohnkommission

Partnerschaft für Fachkräfte in Deutschland

Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit

Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft

REFA Bundesverband e. V./Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung

REHADAT – Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation

Sozialbeirat – Beratungsgremium für die gesetzgebenden Körperschaften und die Bundesregierung

Bundesagentur für Arbeit: Verwaltungsrat, Beratender Ausschuss für behinderte Menschen, AZAV-Beirat

Bundesarbeitsministerium: Arbeitsgruppe Betriebliche Gesundheitsförderung, Arbeitsstättenausschuss, Ausschuss für Arbeitsmedizin, Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen, Tarifausschuss, Forschungsbeirat, Gemeinsamer Heimarbeitsausschuss, Inklusionsinitiative, Arbeitszeitdialog, Beraterkreis Armuts- und Reichtumsbericht, ESF-Sozialpartnerrichtlinie, Beirat „rehapro“, Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt Bundesfamilienministerium: Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, Dialogprozess Einkommensperspektiven für Frauen, Steuerungsgruppe KitaPlus, Steuerungskreis Perspektive Wiedereinstieg, Programmbotschafter „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“, Beirat „Zielsicher: Mehr Frauen in Führung“, Steuerungskreis POINT – Potentiale integrieren

Industrie-Hilfsverein

ReCHT

Bundesforschungsministerium: Zukunft der Arbeit

Bundeswehr: Arbeitskreis Führungskultur

Stiftung für das behinderte Kind

Demografiestrategie der Bundesregierung

Unternehmens-Netzwerk INKLUSION

Deutsche Gesellschaft für Personalführung

UnternehmensWert:Mensch

Deutscher Sozialrechtsverband

Verband deutscher Sicherheitsingenieure

Deutsches Institut für Normung

Verein Deutscher Ingenieure

Expertinnen-/Expertenkreis klischeefreie Berufs- und Studienwahl

Versorgungsverband deutscher Wirtschaftsorganisationen

48 14

BUNDeSFACHSPiTZeNVeRBÄNDe LANDeSVeReiNiGUNGeN

Techniker Krankenkasse

Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union an der Universität Trier

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Wissenschaftliches Institut der AOK

BiLDUNG 

Akkreditierungsrat

Allianz für Aus- und Weiterbildung

Bundesinstitut für Berufsbildung

Bundesbildungsministerium: Beirat für Ausbildungsförderung, Beirat Forschungsförderung, AG Fortführung des Bologna-Prozesses CERTQUA – Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der beruflichen Bildung

Deutscher Akademischer Austauschdienst

Deutsches Studentenwerk

Forschungszentrum betriebliche Bildung

Gemeinnützige Hertie-Stiftung: Starke Schule

Hochschulrektorenkonferenz

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung

MINT Zukunft schaffen

Nationales MINT Forum

Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland

Stiftung der Deutschen Wirtschaft / Chancen-Euro

Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit

ifo – Institut für Wirtschaftsforschung

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

Institut für Weltwirtschaft

WiRTSCHAFT UND FiNANZeN

Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft

MeDieN

KiRCHe

Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung

ARD: Gremienvorsitzendenkonferenz

Bundesfinanzministerium: Makroökonomischer Dialog auf nationaler Ebene

Deutsche Welle: Verwaltungsrat

Bund Katholischer Unternehmer

Deutschlandradio

Medienbeirat der Mediengruppe RTL Deutschland

Zentralkomitee der deutschen Katholiken: Sachbereich 3/Gesellschaftliche Grundfragen

ZDF: Fernsehrat

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

Bundeswirtschaftsministerium: Dialog zu Nationalem Reformprogramm und Jahreswirtschaftsbericht

Bündnis „Zukunft der Industrie“

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

International Labour Organization

Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft

International Organisation of Employers

Statistisches Bundesamt

Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit

SEQUA – Stiftung für Wirtschaftliche Entwicklung und Berufliche Qualifizierung

The Business and Industry Advisory Committee to the OECD

CEN European Committee for Standardization

Beratender Ausschuss der EU für Arbeitnehmerfreizügigkeit

FIBAA – Internationale Agentur zur Qualitätssicherung im Hochschulbereich

Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik Deutschland

Cedefop Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

Birmingham University: Birmingham Business School

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“

BusinessEurope

Begleitkommission zum Europäischen Sozialfonds

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

Bologna Follow-up Group

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

EU-Expertengruppe Arbeitsmigration

GKV-Spitzenverband

Beratender Ausschuss für Berufsbildung der EU

gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

Deutscher Juristentag

B20: Employment and Education Task Force

Deutsche Rentenversicherung Bund

Beratender Ausschuss der EU für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

THiNKTANKS UND STiFTUNGeN

eUROPA UND iNTeRNATiONALeS

Bundesagentur für Arbeit

Deutscher Arbeitsgerichtsverband: Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht

Dienstleistungen Finanzwirtschaft Handel Handwerk Industrie Landwirtschaft Verkehr | Transport | Logistik

AOK-Bundesverband + AOK Nordost

BeReiCHe: · · · · · · ·

Sozialgerichte, Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht (ehrenamtliche Richter)

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

Arbeitskreis evangelischer Unternehmer

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Impressum

BDA | DIE ARBEITGEBER Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1700 F +49 30 2033-1705 marketing@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Redaktionsschluss: 21. Dezember 2018 Fotografie: (3) Steffen Kampeter BDA | Chaperon, (6, 57) Ingo Kramer BDA | Christian Kruppa, (10) Oliver Roesler, (11) Rainer Hofmann Photo Design, (31) Alex Kraus, (46) Kai Bublitz, (48) Die Hoffotografen GmbH Berlin, (55) Frank Boxler, (63, 116, 135) Andreas Timm | BDA, (67) unternehmerverbände nrw, (70, 93) Stefan Strussione, (72) Katharina Heil, (77) Siemens AG, (78) Claudia Kempf, (84) Rainer Häckl, (88) Annett Melzer, (103) Weltkarte | Designed by Freepik, (109) Markus Dlouhy, (119, 122) Simone M. Neumann, (123, 124, 125) Marco Urban, (116, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 130, 131, 132) Christian Kruppa, (121, 124, 125) Marc-Steffen Unger, (128, 129) Wilfried Meyer, (130, 133) Christian Lietzmann, (134) BDA, (136) Esteve Franquesa

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2018

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