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Anpassung des Mindestlohns entspricht der Tarifentwicklung Die Mindestlohnkommission hat am 28. Juni 2016 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge wird der gesetzliche Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf 8,84 € angepasst. Zwei Jahre nach der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 wird der Mindestlohn damit beginnend ab dem 1. Januar 2017 für weitere zwei Jahre um 4 % erhöht. Die Anpassung zum 1. Januar 2019 wird danach entsprechend den Veränderungen des Tarifindex in den Kalenderjahren 2016 und

2017 erfolgen. Bemessen auf diesen Vierjahreszeitraum bis zum 31. Dezember 2018 ist das eine maßvolle Anpassung. Für die Anpassung zum 1. Januar 2019 wird nicht der Betrag von 8,84 €, sondern von 8,77 € zugrunde gelegt. > Fortsetz­ung auf S. 2

Nach „Brexit“-Entscheidung noch wichtiger: Deutsche und französische Wirtschaft fordern Konzentration der EU auf die großen Fragen Knapp 52 % der Briten haben sich in dem am 23. Juni 2016 abgehaltenen britischen EU-Referendum für einen Austritt Großbritanniens aus der EU ausgesprochen. BDA und BDI sowie ihr französischer Schwesterverband MEDEF betonen in einer gemeinsamen Erklärung, dass nun alles getan werden müsse, um Europa zusammenzuhalten und Reformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit voranzubringen. Die britische Bevölkerung hat für einen Austritt aus der EU votiert. Laut amtlichem Endergebnis stimmten bei dem EU-Referendum 17,4 Mio. Briten (51,9 %) für und 16,1 Mio. (48,1 %) gegen ein Ausscheiden Großbritanniens aus der EU. Wann die Verhandlungen über die Modalitäten der Trennung von der EU eingeleitet werden, ist gegenwärtig noch offen. Premierminister David Cameron, der

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seinen Rücktritt bis spätestens Oktober 2016 bekannt gab, verkündete, den Austritts­ antrag nicht unmittelbar stellen zu wollen. Die Präsidenten von BDA, BDI und MEDEF betonten in einer gemeinsamen Erklärung, dass es jetzt darum gehe, die „besonderen europäischen Kräfte zu mobilisieren“, um Europa zusammenzuhalten. > Fortsetzung auf S. 12

I N H A LT Arbeits- und Tarifrecht

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Lohn- und Tarifpolitik

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Beschäftigung

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Soziale Sicherung

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Bildung

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Europa

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Wirtschaft und Finanzen

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BDA intern

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Anpassung des Mindestlohns entspricht der Tarifentwicklung Fortsetzung der Titelseite > Von dem ab dem 1. Januar 2017 an geltenden Mindestlohn werden 0,07 € abgezogen. Dieser Abzug ist rechtsverbindlich, weil er in der Geschäftsordnung festgeschrieben wurde. Künftige Tarifverhandlungen werden durch diese Anpassung also nicht präjudiziert.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Gesetz­ licher Mindestlohn

Die Anpassung des Mindestlohns bleibt entsprechend dem Mindestlohngesetz und der Geschäftsordnung der Kommission regelgebunden. Über die Erhöhung des Mindestlohns finden keine „Tarifverhandlungen“ statt. Die Mindestlohnkommission ist keine Kommission der Tarifpartner und sie macht keine Tarifpolitik. Die Anpassung folgt vielmehr regelmäßig entsprechend dem

Mindestlohngesetz dem Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Diese gesetzliche Vorgabe setzen die Geschäftsordnung und der auf ihm fußende Beschluss der Mindestlohnkommission um. Das gilt auch für die Regel, dass von diesem Anpassungsmechanismus nur mit Zweidrittelmehrheit abgewichen werden kann. Diese Vorgaben der Geschäftsordnung sind jetzt nochmals im Hinblick auf den Anpassungsmechanismus zum 1. Januar 2019 einstimmig bestätigt worden. Der Mindestlohn bleibt auch künftig eine Hypothek für Tarifautonomie und Arbeitsmarkt. Seine Bewährungsprobe in schwieriger konjunktureller Situation steht noch aus. Daher bleibt die Regelgebundenheit seiner Anpassung unverzichtbar.

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Zeitarbeit Das Bundeskabinett hat am 1. Juni 2016 den Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Zeitarbeit beschlossen. Der Entwurf ist hinsichtlich der Abgrenzung von Selbstständigkeit zur Arbeitnehmereigenschaft ein vertretbarer Kompromiss. Die Regelung zur Zeitarbeit sichert die Möglichkeit tarifautonomer Gestaltung der Arbeitsbedingungen in dieser wichtigen Branche. Die Definition des Arbeitnehmers in einer neuen Vorschrift des BGB ändert – wie vom Koalitionsvertrag vorgesehen – die bestehende Rechtslage nicht. Das ist gegenüber dem Arbeitsentwurf aus dem November 2015 ein wichtiger Fortschritt. Trotz Änderungen auch im Bereich der Zeitarbeit – z. B. bei der vorgesehenen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten und beim Grundsatz der Gleichstellung beim Arbeitsentgelt (equal pay) – bedarf der Entwurf weiterer Korrekturen. Gegenüber dem Referentenentwurf wurde die sog. Unterbrechungszeit (die Zeit, die zwischen zwei Überlassungen liegen muss, um die Frist von neun Monaten beim equal pay und von 18 Monaten bei der Überlassungshöchstdauer wieder in Lauf zu setzen) von sechs auf drei Monate gesenkt. Ebenso gilt die Stichtagsregelung, nach der das Gesetz nicht auf bereits laufende Übereinkommen zur Überlassung von Arbeitnehmern angewendet wird, bei equal pay und der Überlassungshöchstdauer einheitlich erst ab dem 1. Januar 2017. Diese Erweiterung der Stich-

tagsregelung über die Überlassungshöchstdauer wurde von der BDA gefordert und ist ein wichtiger Fortschritt. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist die Anpassung der gesetzlichen Öffnungsklausel zur geplanten Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Von dieser Gestaltungsmöglichkeit können nicht nur tarifgebundene Unternehmen durch Tarifverträge oder durch Betriebsvereinbarung auf der Grundlage von Tarifverträgen abweichen, vielmehr ist dies jetzt weitgehend auch für nicht tarifgebundene Unternehmen sichergestellt. Ein Mangel bleibt das Fehlen einer klaren, eindeutigen und belastbaren Definition dessen, was das gleichwertige Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers beim Entleiher (equal pay) nach Ablauf des neunten Monats ist. Die Tarifpartner sind sich darin einig, dass dies das Bruttostundenentgelt einschließlich von Zulagen und Zuschlägen nebst anteiligem Weihnachts- und Urlaubsgeld sein soll. Daher sollte der Gesetzgeber


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Arbeits- und Tarifrecht   die vorgesehene widerlegbare und Zeitarbeit tendenziell verteuernde Vermutungsregelung zum vergleichbaren Arbeitsentgelt durch eine entsprechende Definition ersetzen. Das Gesetz darf nicht aus dem „Streikrecht“ eine „Streikpflicht“ machen. So ist es nicht nachvollziehbar, dass Arbeitnehmer, die schon vor Beginn des Streiks im Betrieb eingesetzt wurden, zurückgezogen werden müssen. Solche Arbeitnehmer werden nicht zum Zweck des vermeintlichen Streikbruchs eingesetzt. Das verschiebt in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Kampfparität zu Lasten der Arbeitgeber. Zu begrüßen ist demgegenüber die Klarstellung, dass nicht auch Arbeitnehmer abgezogen werden müssen, deren Tätigkeit in keinem Zusammenhang zum

Arbeitskampf steht. Ebenso notwendig war die Klarstellung, dass das sog. Konzernprivileg – also die erlaubnisfreie Überlassung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns – auch künftig in Arbeitskämpfen möglich bleibt. Zu Recht verzichtet der Entwurf auf die Ausdehnung der Kompetenzen des Zolls auf den Arbeitsschutz. Eine solche Ausdehnung würde zu Kompetenzkonflikten mit Gewerbeaufsichtsämtern führen und neue Bürokratie bedeuten. Klargestellt wird, dass Zeitarbeitskräfte für das Erreichen der Schwellenwerte bei der Unternehmensmitbestimmung nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie länger als sechs Monate im Betrieb eingesetzt werden.

KURZ NOTIERT Schwerbehindertenvertretung: Bewährte Regeln nicht verschärfen! Das Bundesarbeitsministerium hat den Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes vorgelegt, in dessen Rahmen die Regelungen zum Recht der Schwerbehindertenvertretungen ausgedehnt werden sollen. Es ist u. a. vorgesehen, die Schwellenwerte für die Freistellung der Vertrauensperson abzusenken, einen Anspruch auf eine Bürokraft einzuführen und die Fortbildungsansprüche für Stellvertreter auszuweiten. Diese Vorschläge bedeuten in erster Linie mehr Kosten und mehr Bürokratie. Damit ist weder den schwerbehinderten Menschen noch den Unternehmen geholfen. Die Bereitschaft der Unternehmen zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen würde konterkariert. BDA und DGB: Mitbestimmung darf national geregelt werden Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof zur deutschen Unternehmensmitbestimmung haben sich BDA und DGB gegenüber der Bundesregierung gemeinsam positioniert. Die Argumentation, dass in der EU beschäftigte Arbeitnehmer aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminiert und in ihrer Freizügigkeit beschränkt werden, wenn das Wahlrecht für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nur inländischen Beschäftigten zusteht, überzeugt nicht. Die Ausweitung des Wahlrechts auf Beschäftigte ausländischer Konzerngesellschaften bei der Bildung eines Aufsichtsrats in der deutschen Muttergesellschaft würde nicht nur eklatant

gegen das Territorialitätsprinzip verstoßen, sondern auch die Systematik des EU-Rechts in Frage stellen. Soweit es keine Vorgaben des EU-Rechts gibt, sind die Regeln über die Beteiligung von Arbeitnehmern durch das jeweilige nationale Recht bestimmt. Neue Bürokratiebelastungen vermeiden Am 27. April 2016 hat die Bundesregierung ihren Jahresbericht zum Bürokratieabbau 2015 verabschiedet. Danach konnte 2015 der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um ca. 1,4 Mrd. € gesenkt werden. Der einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft war mit fast 1,8 Mrd. € hingegen deutlich höher als 2014 (691 Mio. €). Der mit dem Mindestlohngesetz um mehrere Mrd. Euro gestiegene Erfüllungsaufwand wird dadurch nicht im Ansatz ausgeglichen. In der verbleibenden Legislaturperiode gilt es, jede neue Belastung der Unternehmen zu vermeiden. Insbesondere der vom Bundesfamilienministerium vorgelegte Entwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz ist hochbürokratisch und muss daher umfassend überarbeitet werden.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Werk­ verträge und Zeitarbeit


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Pilot-Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie – „Einstieg in eine innovative Tarifpolitik“ Die Tarifpartner der Metall- und Elektroindustrie (M+E-Industrie) in Nordrhein-Westfalen vereinbarten nach fünf Verhandlungsrunden am 13. Mai 2016 einen Tarifvertrag mit einer langen Laufzeit und Differenzierungsmöglichkeiten für Betriebe mit einer unterdurchschnittlichen Ertragslage. Durch den Abschluss sind einerseits Flexibilisierungen möglich, andererseits ist aber auch Planungssicherheit in den Unternehmen für einen längeren Zeitraum gegeben.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen und in der Presse-Information Nr. 025/2016

Als „Einstieg in eine innovative Tarifpolitik“ bewertete der Präsident und Verhandlungsführer der nordrhein-westfälischen M+E-Arbeitgeber, Arndt G. Kirchhoff, den Tarifabschluss, der bei einer Laufzeit von 21 Monaten zu Beginn zwei Nullmonate und einen Pauschalbetrag von 150 € im Juni 2016 vorsieht sowie ab Juli 2016 eine Erhöhung der Entgelte um 2,8 % und ab April 2017 um 2,0 %. Für Betriebe mit einer unterdurchschnittlichen Ertragslage kann die Pauschalzahlung auch zu einem

späteren Zeitpunkt erfolgen oder ganz abbedungen werden. Die zweite Entgelterhöhung ist bis Juli 2017 verschiebbar. Unternehmen können damit das Abschlussvolumen um bis zu 10 % senken. Trotz der im Vorfeld von den Gewerkschaften geschürten Erwartungshaltung und des häufigen Verweises auf die Streikbereitschaft der Industriegewerkschaft Metall konnte ein Kompromiss erzielt werden, der in seiner Differenzierung Signalwirkung für andere Wirtschaftsbereiche haben sollte.

Tarifabschluss in der chemischen Industrie bietet Betrieben lange Planungssicherheit und wichtige Flexibilität Das am 23. Juni 2016 erzielte Tarifergebnis für die chemische Industrie verschafft den Betrieben wichtige Planungssicherheit und bietet Flexibilität bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Mit den Erneuerungen bzw. Weiterentwicklungen im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung unterstreichen die Tarifpartner zudem ihr Engagement im Bereich der Nachwuchssicherung.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen

Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und die Industriegewerkschaft Berg­ bau-Chemie-Energie (IG BCE) einigten sich in der zweiten bundesweiten Verhandlungsrunde auf ein Tarifergebnis für die ca. 550.000 Beschäftigten der Branche. Innerhalb der langen Laufzeit von 24 Monaten steigen die Tarifentgelte regional differenziert in zwei Stufen. Die erste Entgelterhöhung von 3,0 % erfolgt in den Tarifbezirken Hessen, Nordrhein und Rheinland-Pfalz zum 1. August 2016; die zweite Erhöhung von 2,3 % folgt dort zum 1. September 2017. Beide Tariflohnsteigerungen können in besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten um jeweils zwei Monate verschoben werden. Damit wird

der differenzierten Situation innerhalb der Chemiebranche Rechnung getragen. Mit dem neu geschaffenen Programm „Pre-Start“ werden die Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen mit besonderem Entwicklungsbedarf verbessert, z. B. durch Vermittlung von Sprachkenntnissen und sozialer Kompetenz. Darüber hinaus werden die bewährten Programme zur Berufsvorbereitung „Start in den Beruf“ und „StartPlus“ erweitert. Trotz sinkender Schulabgängerzahlen wurde an dem bestehenden Ausbildungsplatzniveau festgehalten. In der chemischen Industrie gilt weiterhin der Grundsatz „Ausbildung vor Übernahme“.


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Lohn- und Tarifpolitik

KURZ NOTIERT Tarifeinigung für die Druckindustrie Der Bundesverband Druck und Medien und ver.di einigten sich für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie in der vierten Verhandlungsrunde am 14. Juni 2016 auf eine zweistufige Entgelterhöhung nach drei Nullmonaten von 2,0 % ab Juli 2016 und 1,8 % ab August 2017 bei einer Laufzeit von 29 Monaten. Die Tarifvertragsparteien haben die Übernahme des Tarifabschlusses für die Angestellten in den einzelnen Tarifregionen empfohlen. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen Tarifergebnis für die Kautschukindustrie Der Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie vereinbarte mit der IG BCE am 31. Mai 2016 nach zwei Verhandlungsrunden einen Tarifvertrag für die rd. 30.000 Beschäftigten der Kautschukindustrie mit einer dreistufigen Entgelterhöhung von 2,5 % ab Juni 2016, 1,9 % ab Juni 2017 und 0,6 % ab Januar 2018 bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Zudem entfällt ab Januar 2017 das Wahlrecht zwischen vermögenswirksamer Leistung und tariflicher Altersversorgung zugunsten der tariflichen Altersversorgung. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen Tarifabschluss für die Beschäftigten ­ im Bauhauptgewerbe Am 18. Mai 2016 einigten sich der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) nach vier Verhandlungsrunden auf einen Tarifabschluss für die ca. 760.000 Beschäftigten des Bauhauptgewerbes. Bei einer Laufzeit von 22 Monaten steigen die Entgelte ab Mai 2016 um 2,4 % (West) bzw. 2,9 % (Ost) und ab Mai 2017 um 2,2 % (West) bzw. 2,4 % (Ost). Daneben ist u. a. auch eine Neuregelung der Übernahme von Kost und Logis bei der Tätigkeit auf einer auswärtigen Baustelle vereinbart worden. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen

Tarifergebnis für öffentlichen Dienst ­ von Bund und Kommunen Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Bund handelten mit ver. di und dem dbb beamtenbund und tarif­union am 29. April 2016 nach drei Verhandlungsrunden ein Tarifergebnis für die rd. 2,2 Mio. Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aus. ver.di verhandelte hierbei auch für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Gewerkschaft der Polizei und die IG BAU. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten steigen die Entgelte um 2,4 % ab März 2016 und 2,35 % ab Februar 2017. Die Tarifpartner einigten sich erstmals auf eine Entgeltordnung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst ab 1. Januar 2017, die das bisherige Übergangsrecht ablöst. Auch wurde für einige Zusatzversorgungskassen ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage vereinbart. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen Vergabemindestlohn: Brandenburg plant Erhöhung – Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen orientieren sich am gesetzlichen Mindestlohn Die brandenburgische Landesregierung hat am 24. Mai 2016 beschlossen, den Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen ab 1. September 2016 um 0,50 € auf 9 € pro Stunde zu erhöhen. Sie folgt damit der Empfehlung der Brandenburger Mindestlohnkommission vom 5. Juni 2015. Die Erhöhung bedarf noch einer Änderung des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. In Rheinland-Pfalz wurde dagegen die Mindestentgeltkommission durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 abgeschafft. Der Vergabemindestlohn von 8,90 € pro Stunde gilt so lange fort, bis der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz erstmals dessen Höhe bei Angebotsabgabe erreicht oder übersteigt. Auch in Nordrhein-Westfalen soll der Vergabemindestlohn künftig in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gelten, sobald dieser das aktuelle Niveau von 8,85 € pro Stunde erreicht. Die Landesregierung beschloss u. a. dazu am 14. Juni 2016 einen Entwurf zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Gesetzlicher Mindestlohn


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Weitere Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen auf den Weg gebracht Am 2. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Integrationsgesetzes in erster Lesung behandelt. Damit wird ein weiterer Schritt zur Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive in Beschäftigung und Ausbildung gemacht. Die vereinbarten Maßnahmen müssen zügig umgesetzt und noch bestehende Konstruktionsfehler behoben werden. Mit dem Integrationsgesetz werden wichtige Forderungen der Arbeitgeber zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt aufgegriffen. Dies gilt insbesondere für die Sicherung des Aufenthalts während der gesamten Ausbildung, die Erleichterung des Zugangs zur Ausbildungs- und Sprachförderung sowie die zumindest punktuellen Erleichterungen bei der Vorrangprüfung und der Beschäftigung in der Zeitarbeit.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Flüchtlinge

Die Einschränkung beim Wegfall der Vorrangprüfung auf bestimmte Bezirke der Agenturen für Arbeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsmarktsituation ist jedoch nicht zielführend. Die BDA setzt sich für eine flächendeckende Abschaffung

der Vorrangprüfung und vollständige Abschaffung des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige ein. Erforderlich ist zudem eine vollständige Öffnung der Ausbildungsförderung für junge Asylbewerber mit Bleibeperspektive und Geduldete ohne Arbeitsverbot ab dem Zeitpunkt des Abschlusses eines Ausbildungsvertrags. Überdies bedarf es einer Pflicht zum Besuch von Integrationskursen nicht nur für bereits anerkannte Flüchtlinge, sondern auch für Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive und Geduldete ohne Arbeitsverbot. Auch muss sichergestellt werden, dass Teilnehmer den Kursangeboten gezielt zugewiesen werden und flächendeckend ein ausreichendes Angebot an Integrationskursen zur Verfügung steht.

KURZ NOTIERT Entgelttransparenzgesetz: Keine Einigung der Koalitionäre Die BDA befindet sich weiterhin in Gesprächen mit dem Bundesfamilienministerium zum geplanten sog. Entgeltgleichheitsgesetz. Hauptstreitpunkte sind der Anwendungsbereich für den Auskunftsanspruch und die Durchführung von Entgeltanalyseverfahren. Der Gesetzentwurf würde zu erheblichen bürokratischen Mehrbelastungen der Arbeitgeber führen, aber nichts an den Ursachen ungleichen Erwerbsverhaltens ändern. Er wird auch aufgrund der massiven Kritik der BDA derzeit überarbeitet. Gewinnbringender Austausch beim Arbeitsstab „Integration von Flüchtlingen“ Am 31. Mai 2016 hat die zweite Sitzung des BDA-Arbeitsstabs „Integration von Flüchtlingen“ stattgefunden. Die rd. 90 Teilnehmer tauschten sich intensiv über erfolgreiche Ansätze zur Rekrutierung und Heranführung an Ausbildung und Beschäftigung aus und identifizierten weitere Hürden für die Integration von Flüchtlingen, insbesondere bei der Vermittlung von Flüchtlingen an Unternehmen, sowie Erwartungen an den Arbeitsstab, u. a.

als Gremium zum Austausch über Best Prac­ tice bei der Integration. Die nächste Sitzung findet voraussichtlich Ende 2016 statt. Neue Broschüren zu Integration, Außer­europäischen Fachkräften und ­Willkommenskultur veröffentlicht BDA, BDI und Bundesagentur für Arbeit haben eine gemeinsame Broschüre „Herausforderungen gemeinsam schultern“ mit wichtigen Informationen und ausgewählten Praxisbeispielen rund um das Thema „Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung“ entwickelt. Diese sowie die beiden ebenfalls neu veröffentlichten Broschüren „Außereuropäische Fachkräfte für die Wirtschaft gewinnen“ und „Willkommenskultur – Ein Leitfaden für Unternehmen“ können ab sofort unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > Broschüren kostenfrei bestellt oder als PDF-Version heruntergeladen werden. Gesetz zur „Stärkung der Weiterbildung und Arbeitslosenversicherung“ beschlossen Das am 2. Juni 2016 vom Bundestag beschlossene sog. Arbeitslosenversicherungs- und Weiterbildungsstärkungsgesetz sieht u. a. die


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Beschäftigung   Einführung einer – zunächst bis Ende 2020 befristeten – Weiterbildungsprämie vor. Die BDA hatte sich in der Anhörung zu diesem Gesetz gegen die Prämie sowie für eine lediglich restriktive Förderung von Grundkompetenzen durch die Arbeitslosenversicherung ausgesprochen und wird darauf achten, dass mit der Weiterbildungsprämie nicht falsche Anreizwirkungen verbunden werden. Gesetz zur Rechtsvereinfachung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Bundestag verabschiedet Die BDA konnte im Gesetzgebungsverfahren zur Rechtsvereinfachung in der Grundsicherung erreichen, dass die Sanktionsregelungen beibehalten werden und dass die öffentlich geförderte Beschäftigung nicht massiv ausgeweitet wurde. Wichtige Forderungen der BDA, insbesondere zu weitreichenden Vereinfachungen und zu einer Bagatellgrenze für Erstattungen bei Arbeitslosengeld-II-Leistungen, konnten nicht durchgesetzt werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte Förderrichtlinie zum ESF-Programm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ­vereinfacht Das Bundesarbeitsministerium hat die Förderrichtlinie zum ESF-Programm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit vereinfacht, um die Beteiligung von Arbeitgebern zu erleichtern. Insbesondere wurden Stichprobenprüfungen für die Nachweise der Arbeitgeber eingeführt und damit auf die pauschale Vorlage aller erforderlichen Nachweise durch Arbeitgeber verzichtet. Die Betriebsakquisiteure können den Arbeitgeber nun auch bei der Abwicklung des Lohnkostenzuschusses unterstützen. Die BDA hat sich seit Langem für Vereinfachungen eingesetzt. Gesetzentwurf zur Begrenzung der ­Sozialleistungsansprüche von EU-Ausländern geht nicht weit genug Der Referentenentwurf, den das Bundesarbeitsministerium am 3. Mai 2016 vorgelegt hat, soll der Klarstellung von Ansprüchen auf Sozialleistungen bzw. Leistungsausschlüssen von EU-Ausländern im SGB II und SGB XII dienen, wie sie die BDA wegen der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gefordert hatte. Der Referentenentwurf geht jedoch nicht weit genug: Ansprüche auf beitragsunabhängige Sozialleistungen sollten nur bestehen, wenn diese in einem gewissen Umfang erarbeitet wurden. Die Leistungsausschlüsse dürfen

auch nicht über das Europäische Fürsorgeabkommen umgangen werden können. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Zuwanderung Novellierung des Vergaberechts im Unterschwellenbereich steht an Nach der Reform des Vergaberechts für öffentliche Auftragsvergaben oberhalb der EUSchwellenwerte soll jetzt das Haushaltsrecht für Vergaben im Unterschwellenbereich angepasst werden. Gegenüber den zuständigen Ministerien hat die BDA betont, dass die Bundesagentur für Arbeit die Sonderregelungen für soziale Dienstleistungen in § 65 Vergabeverordnung, insbesondere die Regelung zur verstärkten Berücksichtigung von Qualität bei der Zuschlagsentscheidung, auch im Unterschwellenbereich anwenden können muss. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitsmarktpolitik BDA legt Diskussionspapier zur O ­ ptimierung der Schnittstellen z­ wischen SGB III und SGB II vor Arbeitslose Menschen werden sowohl im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung) als auch SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) betreut. Die Zusammenarbeit und das Schnittstellenmanagement zwischen den Trägern im SGB III (Arbeitsagentur) und im SGB II (Jobcenter bzw. zugelassene kommunale Träger) müssen dringend verbessert werden. Hierzu hat die BDA die zentralen Maßnahmen in einem Diskussionspapier zusammengefasst. Nähere Informationen: www. arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitsmarktpolitik Projekte der ESF-Sozialpartnerrichtlinie positiv entschieden Im zweiten Förderaufruf wurden 32 Projektanträge im Rahmen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ positiv von der Steuerungsrunde aus BDA, DGB und Bundesarbeitsministerium entschieden. Erfolgsfaktoren sind u. a. das engagierte Mitwirken beider Sozialpartner bzw. Betriebspartner sowie die nachhaltige Veränderung von Unternehmensstrukturen und -prozessen. Ein dritter Aufruf erfolgt im November 2016.


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Arbeitgeber aktuell | Juli 2016

Rahmenbedingungen der betrieblichen ­Altersvorsorge verbessern! Nach mehrmaliger Verzögerung haben das Bundesarbeitsministerium und das Bundesfinanzministerium am 15. April 2016 gemeinsam zwei Gutachten zur betrieblichen Altersvorsorge veröffentlicht. Beide Gutachten befassen sich mit der Frage, wie die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge erhöht werden kann. Sie werden bei der Vorbereitung eines Gesetzentwurfs zur betrieblichen Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen, der im Sommer vorgelegt werden soll. Sowohl das Gutachten von Prof. Peter Hanau und Dr. Marco Arteaga zur Weiterentwicklung des Vorschlags des Bundesarbeitsministeriums für ein „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ als auch das Gutachten über „Optimierungsmöglichkeiten“ im Steuer- und Beitragsrecht von Prof. Dirk Kiesewetter unterbreiten Vorschläge nur für Teilbereiche der betrieblichen Altersvorsorge. Erforderlich ist aber ein Gesamtkonzept, das die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge verbessert, um auch Arbeitgeber zu unterstützen, die sich bereits seit Langem in großem Umfang in der betrieblichen Altersvorsorge engagieren. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale Sicherung > Betriebliche Altersvorsorge

Das Hanau/Arteaga-Gutachten greift zwar wesentliche BDA-Kritikpunkte am bisherigen Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums für ein „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ auf. Insbesondere soll die Arbeitgeberenthaftung

in allen externen Durchführungswegen und auch ohne eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien möglich sein. Gleichwohl werden nicht alle Kritikpunkte ausgeräumt und bleiben einige Fragen, z. B. zur Insolvenzsicherung, offen. Das Kiesewetter-Gutachten greift konkrete Empfehlungen der BDA auf, wie z. B. die Beseitigung der bestehenden Benachteiligung der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Förderung bei Krankenund Pflegeversicherungsbeiträgen sowie eine gezieltere Förderung von Geringverdienern. Allerdings bleiben die Empfehlungen deutlich hinter dem Erforderlichen zurück. So wird der BDA-Vorschlag nach einer Ausweitung der steuer- und beitragsfreien Einzahlungsmöglichkeit bei Direktversicherungen, Pensionsfonds und -kassen zwar erörtert, aber nicht ausdrücklich empfohlen.

Bundesteilhabegesetz muss weiterentwickelt werden Das Bundeskabinett hat am 28. Juni 2016 den Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen, mit dem das für Rehabilitation maßgebliche SGB IX neu strukturiert und im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention fortentwickelt werden soll. Der Gesetzentwurf enthält einige positive Ansätze zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung und im Rehabilitations- und Teilhaberecht. Die vorgesehenen Regelungen können dazu beitragen, die Beitragsgelder zur Sozialversicherung wirkungsvoller einzusetzen. Die BDA konnte bereits im Beteiligungsverfahren des Bundesarbeitsministeriums im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens viele Forderungen durchsetzen. Positiv sind insbesondere die Maßnahmen, die die Zusammenarbeit der Reha-Träger verbindlicher ausgestalten. In die Gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) müssen jedoch alle Rehabilitationsträger einbezogen werden – auch die Träger der Eingliederungshilfe.

Wichtig ist insbesondere, dass künftig mehr Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Daher ist es richtig, dass das BTHG die Einführung eines unbefristeten Lohnkostenzuschusses für Arbeitgeber („Budget für Arbeit“) zum Ausgleich einer behinderungsbedingten Minderleistung vorsieht. Auch der Verzicht auf eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe sowie auf weitere Lastenverschiebungen in Richtung der Sozialversicherungen (insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung) ist zu begrüßen.


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Soziale Sicherung   Durch die ersatzlose Abschaffung der Gemeinsamen Servicestellen entsteht eine Lücke bei der trägerübergreifenden Beratung von Arbeitgebern. Hier bedarf es noch einer Nachjustierung im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. Das mit der Einführung einer ergänzenden träger­ unabhängigen Beratung verfolgte Ziel, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihre Teilhabemöglichkeiten

durch ein niedrigschwelliges und frühzeitig einsetzendes Beratungsangebot zu stärken, ist grundsätzlich begrüßenswert. Das bestehende System darf aber auf keinen Fall noch komplexer werden und es dürfen keine Doppelstrukturen entstehen, die zu zusätzlichen Schnittstellen führen. Nach Auslaufen der fünfjährigen Bundesfinanzierung darf keine Kostenverlagerung auf die Reha-Träger erfolgen.

KURZ NOTIERT Neues BDA-Grundsatzpapier zur Rentenpolitik erschienen

„Unternehmensservice Demografie“ soll Berater vernetzen

In der aktuellen politischen Debatte spielen die Themen „Rente“ und „Alterssicherung“ eine sehr prominente Rolle. Die BDA hat deshalb im Mai 2016 ein neues rentenpolitisches Grundsatzpapier verfasst, in dem die zentralen Positionen zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie betrieblichen und privaten Altersvorsorge komprimiert zusammengefasst sind. Für Interessierte, die tiefer in die Materie einsteigen wollen, enthält das Papier auch Hinweise zu weiterführenden BDA-Publikationen, die sich mit einzelnen Teilbereichen der Alterssicherung eingehender beschäftigen. Darunter befinden sich insbesondere die aktualisierten argumente zu den Themen „Rente mit 67“, „Altersarmut“ und „Riester-Rente“. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale Sicherung > Rentenver­ sicherung

Aus der Demografiestrategie der Bundesregierung ist unter dem Kovorsitz der BDA das Projekt „Unternehmensservice Demografie“ hervorgegangen. Ziel ist es, die zahlreichen Beratungsangebote der Sozialversicherungsträger und Kammern für kleine und mittlere Unternehmen zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels besser zu vernetzen. Dazu sollen alle Berater trägerübergreifend in einer Datenbank erfasst werden, um einen fachlichen Austausch der Berater untereinander zu erleichtern, Kooperationspartner zu finden und Unterstützung für die Unternehmen zu koordinieren. Unmittelbar nach der technischen Umsetzung soll die Freigabe erfolgen.

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird derzeit über Reformvorschläge zum Berufskrankheitenrecht diskutiert. Auf der Mitgliederversammlung am 1. Dezember 2016 soll ein Reformpapier verabschiedet werden, welches als Konzept der Selbstverwaltung an die Politik heran getragen werden soll. Die BDA wird den Entwurf in ihrem Arbeitskreis Berufskrankheitenrecht am 18. August 2016 diskutieren und im Anschluss gegenüber der DGUV zu den Vorschlägen Stellung nehmen.

Auf Drängen der BDA hat das Bundeskanzleramt bzw. der Normenkontrollrat das Statistische Bundesamt beauftragt, Lösungsalternativen für die Regelung der Fälligkeit von Sozialbeiträgen zu untersuchen. Ergebnis ist: Die Betriebe können um 64 Mio. € entlastet werden, wenn stets der Vormonat Grundlage für die Beitragsabführung sein kann. Diese Forderung der BDA ist in einem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Referentenentwurf eines zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 29. Juni 2016 umgesetzt worden.

Vorschläge zur Reform des Berufskrankheitenrechts erarbeitet

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Inhalte > Beschäftigung > Inklusion von Menschen mit Behinderung


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Arbeitgeber aktuell | Juli 2016

Allianz-Partner ziehen positive Bilanz Am 2. Juni 2016 tagte zum ersten Mal seit Gründung der Allianz für Aus- und Weiterbildung die Steuerungsgruppe auf Spitzenebene. In der Sitzung wurde eine positive Zwischenbilanz gezogen sowie zehn Arbeitsschwerpunkte für eine starke berufliche Bildung verabschiedet.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Allianz für Aus- und Weiter­bildung

Das neue Instrument der Assistierten Ausbildung ist insbesondere durch den Einsatz der BDA erfolgreich gestartet. Rund 5.000 junge Menschen wurden im Jahr 2015 hierdurch unterstützt. Außerdem haben 14 % mehr Auszubildende ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in Anspruch genommen als im Vorjahr. Zudem macht ein gemeinsames Konzept von Wirtschaft, Gewerkschaften und Bundesagentur für Arbeit (BA) das Matching von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen noch effektiver. Ebenfalls ist es gelungen, dass der BA mehr Ausbildungsplätze gemeldet werden. Im April 2016 waren es 16.000 mehr als 2014, dem Referenzjahr der Allianz. Dadurch wird das Ausbildungsengagement der Wirt-

schaft noch besser sichtbar und die Betriebe verbessern ihre Chancen, freie Ausbildungsplätze zu besetzen. Die Allianz-Partner haben sich zudem auf zehn Arbeitsschwerpunkte geeinigt, um die berufliche Bildung weiter zu stärken. Die BDA konnte bewirken, dass u. a. das aktive Angehen von Passungsproblemen zwischen Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in den Regionen, das Gewinnen von mehr Leistungsstarken für die berufliche Bildung sowie der Ausbau von Nachqualifizierung von Erwachsenen ohne Berufsabschluss als Schwerpunkte definiert wurden. Flüchtlinge sind darin ausdrücklich eingeschlossen.

MINT-Lücke um 70 % gewachsen – IT-Infrastruktur in vielen Regionen ungenügend Den Unternehmen in Deutschland fehlten im April 2016 insgesamt 171.400 Arbeitskräfte im MINTBereich. Dies waren 25 % mehr als noch im April 2015 und 70 % mehr als zu Beginn des Jahres 2014. In den kommenden Jahren wird der Ersatzbedarf im MINT-Segment kontinuierlich ansteigen, da altersbedingt viele MINT-Beschäftigte in den Ruhestand gehen werden.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > MINT

Im akademischen Bereich deckt das Neuangebot an Arbeitskräften trotz deutlich höherer MINT-Studienabsolventenzahlen zwar nicht den kompletten Ersatz- und Expansionsbedarf, durch Zuwanderung sowie über eine steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren können aber zusätzliche Potenziale erschlossen werden. Im beruflichen Segment dagegen ist von einem Neuangebot auszugehen, das nur zwei Drittel (im Jahr 2016) bzw. die Hälfte (im Jahr 2025) des demografischen Ersatzbedarfs deckt. Bis zum Jahr 2025 würde damit die Anzahl erwerbstä-

tiger MINT-Fachkräfte um etwa 1 Mio. sinken. Erschwerend wirkt die abschlagsfreie Rente mit 63, die den Betrieben zusätzlich knapp 20.000 wertvolle Fachkräfte entzogen hat. Bei der IT-Infrastruktur zeigt sich ein ähnlich problematisches Bild: Mitte 2015 stand rd. 69 % aller Haushalte Breitband-Internet mit einer Verbindungsrate von 50 Mbit/s zur Verfügung. In ländlichen Gemeinden galt dies jedoch nur für knapp jeden vierten Haushalt, während in vielen Großstädten bereits nahezu eine Vollabdeckung erreicht wird.

KURZ NOTIERT Mehr Zeit für Diskussion des Pflege­berufereformgesetzes Die BDA hat sich in der Anhörung zum Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Pflegeberufe nachdrücklich gegen eine Totalvereinheitlichung der Berufe eingesetzt, weil dies zwingend zum Verlust von differenzierten

Fachkompetenzen und zur Verschärfung des Fachkräftemangels in der Branche führen würde. Die BDA befürwortet eine Weiterentwicklung der Kranken-, Kinder- und Altenpflegeberufe, die eine gemeinsame Grundausbildung mit anschließender Spezialisierung und Abschluss in einem der drei Berufe verbindet. Wie die BDA gefordert hat,


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Bildung   wurde die Absicht aufgegeben, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Zunächst werden die Curricula ausgearbeitet, die für eine fundierte gesetzliche Neuaufstellung der Berufe unentbehrlich sind. Sozialpartner einigen sich auf n ­ euen ­Ausbildungsberuf „Kaufleute im ­E-Commerce“ Die Sozialpartner verständigten sich auf Eckwerte für den neuen branchenübergreifenden Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce“ und beantragten Ende Juni 2016 die Schaffung des Berufs beim Bundeswirtschaftsministeriums. Ein Fortbildungsberuf „Fachwirt/Fachwirtin im ECommerce“ soll in einem weiteren Prozess geordnet werden. Die BDA befürwortet den neuen Beruf als wichtiges Element zum Ausbau digitaler Kompetenz in den Wirtschaftsbereichen Handel und Dienstleistungen. Vier berufliche Aufstiegsfortbildungen dem DQR-Niveau 7 zugeordnet Nach langen Beratungen wurde im März 2016 die Zuordnung von vier Fortbildungsabschlüssen (Geprüfte/r Berufspädagoge/ in, Technische/r Betriebswirt/in, Betriebswirt/in nach BBiG bzw. HwO) zum Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) beschlossen. Neben dem Strategischen Professional (IT) waren diesem Niveau bislang nur Master- und gleichgestellte Abschlüsse des Hochschulbereichs zugeordnet. Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Gleichwertigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung. Nähere Informationen: www.dqr.de Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung im Hochschulbereich zeitnah umsetzen Das Bundesverfassungsgericht bewertet die externe akademische Qualitätssicherung zwar als verfassungsgemäß, sieht allerdings die aktuelle Rechtsgrundlage nicht als hinreichend. Die Landesgesetzgeber sind nun aufgerufen, bis 2018 verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Bis dahin gelten für die Hochschulen, den Akkreditierungsrat und die Akkreditierungsagenturen die jetzigen Regelungen. Die BDA setzt sich für die zeitnahe Schaffung pragmatischer rechtlicher Grundlagen ein, die das bestehende System der akademischen Qualitätssicherung unter der Beteiligung der Berufspraxis absichern.

Studienintegrierende Ausbildung: Pilotprojekte starten Die Initiative „Chance Ausbildung“, bestehend aus elf Ministerien der Bundesländer, der BA und der Bertelsmann Stiftung, sieht zum Thema „Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung“ u. a. das Modell einer studienintegrierenden Ausbildung vor. Berufliche Ausbildungen werden dabei mit akademischen Inhalten verzahnt: Für das Modell spricht, dass sich die jungen Menschen erst nach einer kombinierenden Grundstufe für einen der beiden Bildungswege oder aber für einen Doppelabschluss entscheiden und so die Zahl der Abbrüche verringert werden kann. Nähere Informationen: www.bertelsmannstiftung.de Bundestagung Berufswahl-SIEGEL Das Netzwerk Berufswahl-SIEGEL traf sich am 2./3. Juni 2016 in der Deutschen Kinemathek in Berlin. Im Fokus standen die wissenschaftliche Begleitung des Berufswahl-SIEGELs durch die Universität Paderborn, das neue Handbuch für Jurymitglieder, das aktualisierte Kommunikationskonzept sowie die weitere Strategie und Steuerung im Netzwerk. Wettbewerb „Das hat Potenzial!“ gestartet Für die Vergabe des SCHULEWIRTSCHAFTPreises „Das hat Potenzial!“ werden bis zum 31. Juli 2016 engagierte Unternehmen mit vorbildlicher Berufs- und Studienorientierung, vorbildliche Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen zur digitalen Bildung sowie das „Schulbuch des Jahres – Ökonomische Bildung 2016/17“ gesucht. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, macht herausragende gute Praxis öffentlich und unterstützt den Aufbau langfristiger Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen, um Jugendliche besser auf die Arbeitswelt vorzubereiten. Nähere Informationen: www.schulewirtschaft.de Netzkonferenz „Starke Schule“ „Starke Schule – Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ ist nicht nur ein großer Wettbewerb von BDA, BA, Deutsche Bank Stiftung und Hertie-Stiftung, sondern bietet Schulen auch attraktive Angebote an Fortbildung und Vernetzung. Höhepunkt des Jahres war die Netzkonferenz der Preisträgerschulen am 16./17. Juni 2016 in Berlin, die von der BDA ausgerichtet wurde. Dabei stellten Siegerschulen ihre preisgekrönten Konzepte vor.


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Arbeitgeber aktuell | Juli 2016

Nach Brexit-Entscheidung noch wichtiger: ­Deutsche und französische Wirtschaft fordern Konzentration der EU auf die großen Fragen Fortsetzung der Titelseite > Zum einen müssen die richtigen Prioritäten für die weitere europäische Integration in den großen Fragen, auch der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen im Rat gesetzt werden. Gleichzeitig muss die EU endlich Zurückhaltung in kleinen Dingen üben und darf nicht kleinteilig in das Alltagsleben der Bürger mit seinen vielen nationalen Besonderheiten und Traditionen hineinreglementieren. Die drei

Präsidenten riefen die EU-Staats- und -Regierungschefs auf, mit den richtigen Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu sorgen und damit mehr Beschäftigung und Wachstum zum Wohle aller Europäer zu schaffen. Die Erklärung im Wortlaut ist zu finden unter: www.arbeitgeber.de > Presse > Presse-Information 2016 > Gemeinsame Erklärung der deutschen und französischen Industrie- und Arbeitgebervereinigungen

25 Jahre deutsch-polnische Freundschaft: Gemeinsame Erklärung mit Lewiatan Gemeinsam mit ihrem polnischen Schwesterverband Lewiatan feierten BDA und BDI am 15. Juni 2016 in Warschau 25 Jahre deutsch-polnische Freundschaft. Anlässlich dieses wichtigen Jahrestags unterzeichneten alle drei Verbände eine gemeinsame Erklärung mit einem klaren Bekenntnis zu Europa. „Eine gute gemeinsame Zukunft in der Welt haben wir nur mit Europa“, heißt es in der Erklärung. „In den Außenbeziehungen, der Sicherheitspolitik, dem Kampf gegen Terror, der Energieversorgung, der Klimapolitik und vielen anderen Bereichen müssen wir Europäer uns einheitlich aufstellen. In all diesen Bereichen muss die EU mit einer Stimme auftreten und dafür auch die erforderlichen Kompetenzen erhalten. Das schließt die Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen im Europäischen Rat mit ein.“ Weiter heißt es: „Ein Europa, das stark ist, bei großen

Fragen mit einer Stimme spricht und sich im Inneren weiterentwickelt, nimmt uns nicht unsere nationalen Identitäten. Es war immer die Vielfalt, die Europa stark gemacht hat, und wir wollen, dass dies so bleibt.“ Höhepunkt der Veranstaltung in Warschau war die Auszeichnung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit dem höchsten Preis, der in Polen von der Wirtschaft verliehen wird. Die Erklärung im Wortlaut ist zu finden unter: www.arbeitgeber.de > Presse > Presse-Information 2016 > Polnisch-Deutscher Business Summit

Entsenderichtlinie: EU-Kommission muss „gelbe Karte“ ernst nehmen! Die EU-Kommission hat für ihren Revisionsvorschlag zur Entsenderichtlinie von den nationalen Parlamenten die „gelbe Karte“ erhalten. Mit 22 begründeten Stellungnahmen aus elf Mitgliedstaaten wurde das notwendige Drittelquorum am Stichtag 10. Mai 2016 erreicht. Die BDA warnte, dass diese Revision der Entsenderichtlinie eine spaltende Wirkung unter den EU-Mitgliedstaaten entfalten wird. Mit dem Revisionsvorschlag sollen u. a. sehr problematische Änderungen zur Entlohnung entsandter Arbeitnehmer, zu den Vorschriften für Leiharbeitnehmer und bei längeren Entsendungen eingeführt sowie die Geltung allge-

meinverbindlicher Tarifverträge für entsandte Arbeitnehmer auf alle Wirtschaftszweige ausgeweitet werden. Die BDA hat sich von Anfang an gegen eine Revision der Entsenderichtlinie eingesetzt. Mit dieser würde enorme neue Bü-


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Europa   rokratie für Unternehmen geschaffen und ein gut funktionierender bestehender Ordnungsrechtsrahmen ohne Not geändert. Mit der „gelben Karte“ wandten sich nun die Parlamente aus Bulgarien, Dänemark, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn gegen den Vorschlag. Sie begründen ihre Ablehnung damit, dass die Mitgliedstaaten, die die Vorschriften zur Sicherstellung gleicher Arbeitsbedingungen für notwendig

erachten, diese viel besser selbst national einführen können. Zudem seien erst noch die Wirkungen der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie abzuwarten. Die „gelbe Karte“ ist das Instrument für eine Subsidiaritätsrüge bezüglich europäischer Gesetzgebungsakte. Die EU-Kommission muss nun verfahrensgemäß beschließen und begründen, ob sie an ihrem Gesetzgebungsvorschlag festhält, ihn abändert oder zurückzieht.

KURZ NOTIERT Europäische Säule sozialer Rechte: ­ BDA verabschiedet Stellungnahme Die BDA hat ihre Stellungnahme zum Kommissionsentwurf für eine „Säule sozialer Rechte“ vorgelegt. Die Einführung einer Säule sozialer Rechte kann sinnvoll sein, wenn sie dazu beiträgt, die globale Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Wirtschaftsraums zu verbessern. Dafür muss sie so konzipiert sein, dass in ihr Benchmarks festgelegt werden, die den Reformprozess auf nationaler Ebene hin zu dynamischen Arbeitsmärkten und nachhaltigen Sozialsystemen vorantreiben. Die bestehenden EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialpolitik sind ausreichend, deshalb sind neue, zusätzliche rechtsverbindliche soziale Mindeststandards auf EUEbene nicht erforderlich. Die BDA wird bei der Anhörung der europäischen Sozialpartner und bei den Konsultationen der nationalen Sozialpartner durch die EU-Kommission in diesem Sinne wirken. Reform des europäischen Beschäftigungsnetzwerks EURES: Verordnung in Kraft getreten Die Verordnung zur Reform des European Employment Service (EURES) wurde am 22. April 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 12. Mai 2016 in Kraft getreten. Ziel der Reform war es, das EURES-Netz zum bevorzugten Arbeitsvermittlungsinstrument für Arbeitsuchende und Arbeitgeber in Europa zu entwickeln. Im finalen Gesetzestext sind erhebliche Verbesserungen auf Drängen der BDA erzielt worden. So werden zukünftig nur solche Stellenangebote in der Jobbörse und damit auch im EURES-Portal eingestellt, die sich wirklich für eine grenzüberschreitende Vermittlung eignen. Dazu gehört auch, dass Lehrstellen und (Kurz-)Praktika von der Übermittlung an das EURES-Portal ausgenommen werden können.

Europäische Migrationsagenda: Irreguläre Migration eindämmen und legale Zuwanderung aus Drittstaaten vereinfachen Am 7. Juni 2016 stellte die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen im Rahmen ihrer Migrationsagenda vor. Mit der Überarbeitung der Blauen Karte-EU-Richtlinie zielt sie auf eine strategische Anwerbung hochqualifizierter Migranten aus Nicht-EU-Staaten. Vereinfachte Zulassungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel sollen die Attraktivität der EU für Hochqualifizierte erhöhen und helfen, den Fachkräftemangel in bestimmten Branchen besser zu bewältigen. Der EU-Rahmen zur Zuwanderung von Fachkräften muss allerdings den Mitgliedstaaten genügend Spielraum bei ihren nationalen zuwanderungsrechtlichen Regelungen lassen, damit diese ihren höchst unterschiedlichen Bedarfssituationen auf den Arbeitsmärkten und unterschiedlichen Arbeitsmarktstrukturen gerecht werden. EU-Kommission veröffentlicht „New Skills Agenda“ Die EU-Kommission legt den Schwerpunkt ihrer „New Skills Agenda“ auf Beschäftigungsfähigkeit und arbeitsmarktrelevante Kompetenzen. Die BDA hat immer auf die Bedeutung einer (Aus-)Bildung, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts ausgerichtet ist, bestanden, da nur so Jugendarbeitslosigkeit bekämpft werden kann. Die für die Mitteilung geplante europaweite Stärkung der dualen Ausbildung sowie die Beibehaltung des Europäischen Qualifikationsrahmens als Transparenzinstrument sind folgerichtig. Einzig die Idee einer „Skills Guarantee“ für Geringqualifizierte sieht die BDA kritisch, da sie falsche Erwartungen wecken könnte.


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Arbeitgeber aktuell | Juli 2016

Gesetzlicher Mindestlohn: Auswirkungen noch nicht evaluierbar Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn i. H. v. 8,50 € eingeführt. Die Mindestlohnkommission hat u. a. die Aufgabe zu prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Beschäftigten beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Erkenntnisse dieser Gesamtabwägung wurden der Bundesregierung erstmals am 28. Juni 2016 gemeinsam mit dem Beschluss zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen des 1. Evaluationsberichts vorgelegt. Nachdrücklich hat die BDA in der Mindestlohnkommission deutlich gemacht, dass eine Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist. Zum einen liegen die für eine Evaluation erforderlichen validen Daten erst mit einiger Verzögerung vor. Zum anderen nutzen einige Branchen die Möglichkeit der gesetzlichen Übergangsregelung. Darüber hinaus wirken sich betriebliche Anpassungsprozesse in der Regel erst mit einiger Verzögerung aus. Mögliche Effekte des gesetzlichen Mindest-

lohns werden zudem von der derzeit günstigen Konjunktur überlagert. Intensiv sind die volkswirtschaftlichen Aspekte der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auch im BDAAusschuss Volkswirtschaftliche Fragen sowie im BDI/BDA-Arbeitskreis Statistik diskutiert worden. Dabei bestand Einigkeit, dass noch keine Entwarnung vor den Risiken des gesetzlichen Mindestlohns gegeben werden kann. Die BDA wird sich in der Mindestlohnkommission weiterhin für eine belastbare Analyse und Evaluation einsetzen.

Internationales Steuerrecht: Wettbewerbs­ nachteile für deutsche Wirtschaft verhindern Das Bundesfinanzministerium hat am 1. Juni 2016 einen Referentenentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher Maßnahmen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnkürzung und -verlagerung („Base Erosion and Profit Shifting – BEPS“) vorgelegt. Die BDA unterstützt gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft das Ziel, Defizite der internationalen Besteuerungsregeln zu beseitigen. Dabei darf es jedoch nicht zu Verzerrungen der Wettbewerbsbedingungen kommen. Der Referentenentwurf sieht vor, dass multinationale Konzerne dazu verpflichtet werden, länderbezogene Berichte („Country-­b y-Country-Reporting – CbCR“) zu steuerrelevanten Daten zu erstellen und der Finanzverwaltung zu übermitteln. Das Bundeszentralamt für Steuern soll diese Berichte an ausländische Steuerbehörden übersenden und im Gegenzug länderbezogene Berichte dort ansässiger Konzerngesellschaften erhalten (automatischer Informationsaustausch). Das CbCR ergänzt die bestehende Verrechnungspreisdokumentation, mit der Finanzbehörden die Konditionen überprüfen, zu denen Güter und Dienstleistungen zwischen inländischen

und ausländischen Teilen eines Konzernverbunds ausgetauscht werden. Es ist derzeit nicht absehbar, ob auch große Volkswirtschaften wie z. B. die USA, Kanada und China den internationalen Informationsaustausch tatsächlich umsetzen. Ein „Regulierungsgefälle“ mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft muss in jedem Fall vermieden werden. Zudem muss die Vertraulichkeit der übermittelten Daten für die deutsche Wirtschaft gesichert sein. Gerade deshalb lehnt die BDA eine Veröffentlichung der CbCRDaten – wie von der EU-Kommission vorgeschlagen – entschieden ab.


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Wirtschaft und Finanzen

KURZ NOTIERT Sachverständigenrat: BDA dringt u. a. auf Nachhaltigkeit bei der Alterssicherung Anlässlich der diesjährigen Anhörung beim Sachverständigenrat empfing Arbeitgeberpräsident Kramer die fünf Wirtschaftsweisen am 23. Juni 2016 in Berlin. Im Vorfeld des nächsten Jahresgutachtens wurde die Gelegenheit genutzt, um Positionen der BDA zur Flüchtlingsintegration sowie zur Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierbarkeit und Leistungsfähigkeit der Alterssicherung einzubringen.

Ineffizienz im Steuersystem sowie stärkere Anreize für einen späteren Renteneintritt und eine Reduzierung der Abgabenbelastung des Faktors Arbeit angeregt. Die BDA hatte gegenüber der EU-Kommission für diese Themensetzung geworben. Auch gegenüber dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesarbeitsministerium setzt sich die BDA hierfür ein. Die Entscheidung der EU-Kommission, sanktionsbehaftete Defizitverfahren gegen Spanien und Portugal zu verschieben, darf zu keinem dauerhaften Unterlaufen der Stabilitätsvorgaben führen.

Lohnsteuer bei „verschiedenartigen ­Bezügen“: Unnötige Bürokratie verhindert

BUSINESSEUROPE-Frühjahrsprognose: Strukturreformen konsequent umsetzen

Die BDA hat sich gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft erfolgreich für eine praxisgerechte Regelung zur Abrechnung „verschiedenartiger Bezüge“ eingesetzt. Diese Bezüge liegen z. B. vor, wenn ein Arbeitnehmer zugleich Arbeitslohn und Versorgungsbezug von einem Arbeitgeber erhält. Bei der „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ war ursprünglich eine sehr aufwendige und praxisfremde Regelung vorgesehen. Auf Initiative der BDA wurde stattdessen die bewährte derzeitige Erlasslage in das Einkommensteuergesetz aufgenommen.

Mit dem „Economic Outlook Spring 2016“ hat BUSINESSEUROPE eine Analyse der europäischen Wirtschaftslage für die Jahre 2016 und 2017 vorgelegt. An der Erarbeitung der Analyse war die BDA maßgeblich beteiligt. Die moderate wirtschaftliche Erholung in der EU und der Eurozone setzt sich fort. Für nachhaltige Wachstumsdynamik sind Strukturreformen in den EU-Mitgliedstaaten unerlässlich. Zugleich ist an den Konsolidierungsmaßnahmen festzuhalten. Für beide Ziele setzt sich die BDA auf nationaler wie europäischer Ebene unverändert ein.

Reform der Investmentbesteuerung: ­Belastungen für betriebliche ­Altersvor­sorge abgewendet

Internationaler Währungsfonds: BDA setzt sich für mehr Reformmut in Deutschland ein

Die BDA hat zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft drohende Belastungen für die betriebliche Altersvorsorge bei der Reform der Investmentbesteuerung verhindert. So bleibt die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erhalten. Bei der Neuregelung der Fondsbesteuerung konnten die Spitzenverbände außerdem wichtige Erleichterungen für die Altersvorsorge durchsetzen. Zudem ist es gelungen, Treuhandmodelle der betrieblichen Altersvorsorge – die gerade kein Vehikel für Steuergestaltungen sind – aus dem Anwendungsbereich der neu geschaffenen Regelung zur Verhinderung von „Dividendenstripping“ auszunehmen. Europäisches Semester: Länderspezifische Empfehlungen weisen in richtige Richtung Am 18. Mai 2016 hat die EU-Kommission im Rahmen des Frühjahrspakets länderspezifische Empfehlungen vorgelegt. Für Deutschland werden zu Recht eine Erhöhung von öffentlichen Investitionen, die Reduzierung von

Die BDA hat sich Anfang Mai 2016 gegenüber der Delegation des Internationalen Währungsfonds zur Vorbereitung des Deutschlandberichts nachdrücklich für bessere Rahmenbedingungen für den Standort Deutschland ausgesprochen. Neben Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn ging es u. a. auch um die Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. Die BDA setzt sich unverändert für eine verfassungskonforme Weiterentwicklung der Ehegattenbesteuerung und eine Reform der beitragsfreien Mitversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein.


www.arbeitgeber.de

BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 1. Juli 2016 ISSN: 2199-1316


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