Arbeitgeber aktuell April 2016

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Referentenentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen bedarf weiterer Korrekturen Am 13. April 2016 hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossen, dass der am 17. Februar bekannt gewordene neue Arbeitsentwurf des Bundes­ arbeitsministeriums zur Regelung von Zeitarbeit sowie Werk- und Dienstverträgen für die Ressortabstimmung freigegeben wird. Vor der Beschlussfassung durch das Kabinett werden sich die Spitzen der Koalition erneut mit dem Entwurf befassen. Der Entwurf enthält mit seiner Definition des Arbeitnehmers in einem neuen § 611a BGB einen vertretbaren Kompromiss. Trotz der ebenfalls erreichten Fortschritte zur Sicherung der Tarifautonomie in der Zeitarbeit wird die BDA weiter auf grundsätzliche Korrekturen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung hinwirken. In der vorgelegten Form würden die Neuregelungen z. B. massiv in die Arbeitskampfparität eingreifen. Der vorgese-

hene § 611a BGB soll eine allgemeingültige Definition des Arbeitnehmers für das Zivilrecht schaffen. Er entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und ändert damit das Arbeitsrecht nicht. > Fortset­z­ung auf S. 2

Keine neuen Fehler in der Rentenpolitik! Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die beschlossenen Weichenstellungen in der Rentenpolitik zu überprüfen. Hintergrund sind Befürchtungen, Altersarmut könne in den nächsten 10 bis 20 Jahren zu einem ernsthaften Problem für die gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland werden. Teilweise wird sogar behauptet, dass perspektivisch etwa die Hälfte der Bevölkerung in der Sozialhilfe landen könnte. Diese Sorge gründet sich insbesondere darauf, dass das Renten­niveau der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 weiter sinken wird. Einige Vertreter der Großen Koalition haben deshalb bereits gefordert, auf die beschlossene weitere Senkung des Rentenniveaus zu verzichten. Die geäußerten Befürchtungen zum Ausmaß der Altersarmut sind deutlich überzogen. Nach aktuellen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund sind gegenwärtig

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noch nicht einmal 3 % der Altersrentner auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen. > Fortset­z­ung auf S. 8

I N H A LT Arbeits- und Tarifrecht

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Lohn- und Tarifpolitik

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Beschäftigung

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Soziale Sicherung

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Bildung

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Europa

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Wirtschaft und Finanzen

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Referentenentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen bedarf weiterer Korrekturen Fortsetzung der Titelseite > Das ist gegenüber den Erwägungen aus dem November 2015, die mit einer Neudefinition des Arbeitsverhältnisses der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte diametral widersprochen hätten, ein wichtiger Fortschritt. Insbesondere der im damaligen Arbeitsentwurf vorgesehene Kriterienkatalog hätte negative Auswirkungen auf die selbstständige Dienstund Werkerbringung in Deutschland gehabt. Ganz typische Dienst- oder Werkverträge, die nach geltendem Recht unzweifelhaft zulässig sind, wären durch diesen Vorschlag infrage gestellt worden. Aufgabenteilung und Spezialisierung, deren Bedeutung wegen der zunehmenden Digitalisierung einer umfassend vernetzten Wirtschaft noch wichtiger wird, wären mit erheblicher Rechtsunsicherheit belastet und vielfach ganz unmöglich geworden. Ebenso verhindert werden konnte eine Beweislastumkehr, die dazu geführt hätte, dass Verwaltungsentscheidungen der Rentenversicherung Auswirkungen auf die Definition des Arbeitnehmerbegriffs und des Arbeitsverhältnisses genommen hätten. Zwar zielt die nun vorgesehene Vorschrift immer noch über den Koalitionsvertrag, in dem nichts zum Arbeitnehmerbegriff steht, hinaus. Sie bleibt aber im Rahmen des geltenden Rechts und verändert dieses nicht.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Werkverträge und > Zeitarbeit

Zu Recht kann in der Zeitarbeit auch künftig durch Tarifverträge vom Grundsatz der Gleichstellung beim Arbeitsentgelt (Equal Pay) unbefristet abgewichen werden. Weder aus deutschem noch aus europäischem Recht lässt sich eine Höchstgrenze für ein solches Abweichen ableiten. Die Tarifvertragsparteien haben es damit auch künftig in der Hand, Equal Pay branchenspezifisch im Rahmen von Branchenzuschlagstarifverträgen zu definieren. Für Betriebe, in deren Branchen solche Zuschlagstarifverträge nicht vereinbart werden, bedarf es aber darüber hinaus der Klarstellung, was Equal Pay nach dem neunten Einsatzmonat bedeutet. Das kann nur das tarifliche Bruttostundengrundentgelt inklusive tariflicher Zulagen und Zuschläge sein. Die vorgesehene Vermutungsregelung greift zu kurz, weil sie keine abschließende Rechtssicherheit schafft. Es ist ebenfalls zu begrüßen, dass den Tarifvertragsparteien der Einsatzbranchen die Möglichkeit eingeräumt wird, von der gesetzlich vorgesehenen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten abzuweichen. Nicht tarifge-

bundene Unternehmen können hiervon durch Bezugnahme auf den Tarifvertrag Gebrauch machen. Auch insoweit bleiben Nachbesserungen aber notwendig. So ist es z. B. ein systematischer Fremdkörper im deutschen Arbeitsrecht, dass nicht tarifgebundene Unternehmen, die auf der Grundlage eines Tarifvertrags mit ihrem Betriebsrat von der vorgesehenen Überlassungshöchstdauer abweichen wollen, dies nur für 24 Monate vereinbaren können sollen. Zu erwägen ist darüber hinaus, in Fällen, in denen die Einsatzbranchen keine Lösungen finden, eine Auffanglösung für die Zeitarbeitsbranche zu ermöglichen. Das im Arbeitsentwurf vorgesehene generelle gesetzliche Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitskräften bei einem Arbeitskampf ist unverhältnismäßig. Dies gilt sowohl für die vorgesehene Sanktion mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500.000 € als auch für die Systematik der Vorschrift. Nach dem Regelungsvorschlag müssten Zeitarbeitskräfte auch dann aus einem bestreikten Betrieb zurückgezogen werden, wenn sie schon vor Beginn des Arbeitskampfs dort eingesetzt wären. Solche Einsätze haben mit dem Arbeitskampf aber nichts zu tun. Darüber hinaus muss eindeutig klargestellt werden, dass das Einsatzverbot nicht gilt, wenn der Einsatz der Zeitarbeitskraft selbst nicht erlaubnispflichtig ist, und dass ein Abzug der Zeitarbeitskräfte nur nach Maßgabe der Streikbetroffenheit des Einsatzbetriebs notwendig ist. Wird in der Kantine gestreikt, ist es nicht akzeptabel, wenn Produktionskräfte aus dem Unternehmen zurückgezogen werden müssen. Die vorgesehene Stichtagsregelung, die für die Überlassungshöchstdauer gelten soll, muss auch auf den Grundsatz von Equal Pay erstreckt werden. Anderenfalls würde in laufende Verträge eingegriffen, ohne den betroffenen Unternehmen einen angemessenen Vertrauensschutz zu gewährleisten. Ebenso muss sichergestellt sein, dass der Unterbrechungszeitraum für einen erneuten Einsatz im Einsatzbetrieb nicht mehr als drei Monate umfasst. Die im Entwurf vorgesehene Frist von sechs Monaten widerspricht allen geltenden mit Gewerkschaften des DGB abgeschlossenen Tarifverträgen. Die Gestaltung entsprechender Unterbrechungszeiträume bei Equal Pay und Überlassungshöchstdauern sollte auch die Kompetenz der Tarifvertragspartner umfassen, Unterbrechungszeiträume angemessen zu regeln.


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Arbeits- und Tarifrecht

Neue europäische Datenschutzlandschaft vernünftig gestalten Nach vierjährigen Verhandlungen ist das europäische Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des europäischen Datenschutzes beendet. Gleichzeitig erhält mit dem „Privacy Shield“ die Datenübermittlung in die USA teilweise eine neue Basis. Die BDA setzt sich für eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung ein. Mit der formellen Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung durch Rat und Europäisches Parlament haben die europäischen Institutionen die Weichen für die Neugestaltung des Datenschutzrechts in Europa gestellt. Die neue Verordnung regelt u.  a. Bereiche, die den Beschäftigtendatenschutz betreffen. Wie bisher können Daten auf der Grundlage von Kollektivvereinbarungen – einschließlich Betriebsvereinbarungen – verarbeitet werden, eine Kernforderung der BDA im Gesetzgebungsprozess. Zudem soll im Beschäftigungsbereich weiterhin die Möglichkeit bestehen, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu erteilen, wofür die BDA sich ebenso erfolgreich eingesetzt hat wie für eine vernünftige Lösung für die Übermittlung personenbezo-

gener Daten z. B. zwischen Mutter und Tochter eines Konzerns. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst 2015 die Übermittlung personenbezogener Daten auf der Grundlage der sog. Safe-Harbor-Entscheidung für ungültig erklärt hat, wird zurzeit intensiv über eine Nachfolgeregelung beraten, das „Privacy Shield“. Mit den dort geregelten Vorgaben will die EU-Kommission den Bedenken des EuGH gegen die Datenübermittlung in die USA entgegentreten und einen rechtssicheren Weg für eine solche Übermittlung aufzeigen. Die BDA setzt sich für eine rasche Einigung ein, damit Unternehmen zeitnah eine rechtssichere Möglichkeit bekommen, Daten in die USA zu übermitteln.

KURZ NOTIERT Änderungsbedarf beim gesetzlichen Mindestlohn Am 14. März 2016 fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags eine Anhörung zum gesetzlichen Mindestlohn statt. Die BDA machte Änderungs- und Anpassungsbedarf an die gesetzlichen Regelungen deutlich. Insbesondere für Praktikanten, Menschen, die noch nie gearbeitet haben, Langzeitarbeitslose und Menschen ohne oder mit zu geringer Qualifikation sind die Zeiten für Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn zu kurz. So muss z. B. für Orientierungspraktika und Menschen mit Vermittlungshemmnissen auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigung über zwölf Monate ohne Anwendung des Gesetzes möglich sein. Die Mindestlohnbürokratie muss generell an die Anforderungen des Arbeitsmarkts angepasst werden. Eine solche Anpassung würde auch der Integration von Flüchtlingen dienen. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Gesetzlicher Mindestlohn

Rückschritt beim Mutterschutz verhindern Am 5. April 2016 hat im Bundesfamilienministerium eine Verbändeanhörung zu einem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts stattgefunden. Die geplanten Regelungen gehen deutlich über die Vorgaben des Koalitionsvertrags und über das Unionsrecht hinaus. Sie bedeuten ein Mehr an Bürokratie und enthalten unverhältnismäßige Verschärfungen zu Lasten der Unternehmen. Das gilt insbesondere für die vorgesehene Ausweitung durchzuführender Gefährdungsbeurteilungen. Angesetzt werden soll hierbei bereits im Zeitpunkt der Einrichtung des Arbeitsplatzes, unabhängig davon, ob es sich um eine gefahrlose Bürotätigkeit handelt oder ob überhaupt damit zu rechnen ist, dass Frauen auf dem Arbeitsplatz beschäftigt werden. Daneben steht ein weitgehendes Beschäftigungsverbot bei noch ausstehender konkreter Gefährdungsbeurteilung. Die vorgesehene generelle Aufnahme arbeitnehmerähnlicher Personen ist systemwidrig und abzulehnen.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitnehmerdatenschutz


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Arbeitgeber aktuell | April 2016

Tarifjahr 2016 – Gewerkschaften dürfen bei ihren Tarifforderungen wirtschaftliche Rahmenbedingungen nicht ignorieren Zurzeit laufen Tarifverhandlungen insbesondere in beschäftigungsstarken Branchen, wie der Metallund Elektroindustrie (M+E-Industrie), dem Bauhauptgewerbe, dem öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen sowie der Druckindustrie. Anfang Mai folgen die Tarifverhandlungen für die privaten Banken und ab Mitte des Jahres folgen dann die ersten regionalen Verhandlungen in der Chemischen Industrie. Die Gewerkschaften fordern mehrheitlich einen Lohnzuwachs von 5 % – teilweise bis zu 6 %. Angesichts niedriger Produktivitätszuwächse und zahlreicher konjunktureller Unsicherheiten geht diese Anspruchshaltung der Gewerkschaften aber vollkommen an der wirtschaftlichen Realität in den Branchen vorbei. Um die aktuell gute Arbeitsmarktentwicklung nicht vollkommen auszubremsen, wäre stattdessen eine branchendifferenzierte, flexible und verantwortungsvolle Tariflohnentwicklung notwendig.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > ­Tarifverhandlungen

Wie z. B. die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) für die Tarifverhandlungen in der M+E-Industrie auf eine „5 %-Forderung“ bei einer Laufzeit von zwölf Monaten kommt und entsprechende Erwartungen bei ihren Mitgliedern schürt, bleibt rätselhaft. Laut Gesamtmetall-Präsident Dr. Rainer Dulger kamen den Beschäftigten in der M+E-Industrie seit der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008/2009 insgesamt Tariflohnzuwächse von rd. 20 % zugute – und dies bei einem Produktivitätsanstieg von lediglich 2 %. Hinzu kommen die derzeit schwächeren Wachstumsraten in wichtigen Absatzmärkten der Branche. Um zu verhindern, dass aus Kostengründen Kapazitäten künftig nur noch

im Ausland aufgebaut werden und nicht in neue Arbeitsplätze in Deutschland investiert wird, gilt es, an die Einsichtsfähigkeit der Gewerkschaft zu appellieren, am Ende auf ein Tarifergebnis mit Augenmaß einzulenken.

Aber auch in den anderen Branchen dürfen die Gewerkschaften nicht die Augen davor verschließen, dass die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in einem Wirtschaftsbereich immer heterogener wird. Deshalb brauchen die Betriebe neben einer verantwortungsvollen und produktivitätsorientierten Tariflohnpolitik vor allem ausreichend Flexibilität in Form von tarifvertraglichen Öffnungsklauseln.

Sachsen am stärksten vom gesetzlichen Mindestlohn betroffen Im Freistaat Sachsen waren 2015 überdurchschnittlich viele Betriebe von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns betroffen. Dies zeigen die ersten Zwischenergebnisse einer Sonderauswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Bundesland. Auswertungen des IAB-Betriebspanels aus dem Jahr 2014 hatten bereits gezeigt, dass ostdeutsche Betriebe und hierbei vor allem Unternehmen in Sachsen besonders stark von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns betroffen sind. Diese Ergebnisse wurden nun auch vom IAB in einer aktuellen Sonderauswertung der Daten des Betriebspanels für Sachsen bestätigt. Nach ersten Zwischenergebnissen, die am 10. März 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, waren insgesamt 38 % aller sächsischen Betriebe von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns betroffen. Diese Betriebe hatten im Jahr 2014

noch mindestens eine Person beschäftigt, die weniger als 8,50 € pro Stunde erhielt. In Ostdeutschland betraf dies 33 % aller Betriebe, im gesamten Bundesgebiet 12 % der Betriebe. Zu den von Unternehmen in Sachsen am häufigsten genannten personalpolitischen Maßnahmen, die der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns folgten, gehörten in erster Linie die Verringerung und Verdichtung der Arbeitszeit sowie die Anhebung der Stundenlöhne auch oberhalb von 8,50 €. Darüber hinaus ist eine Zurückhaltung bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Wieder-


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Lohn- und Tarifpolitik   besetzung frei werdender Stellen feststellbar. Vereinzelt wurden auch Entlassungen vorgenommen und Arbeitsplätze abgebaut. Gleichzeitig sind vor allem die Preise erhöht worden, Investitionen wurden reduziert und vereinzelt auch einzelne Leistungen bzw. sogar ganze Geschäftsfelder ausgelagert. Alle diese Maßnahmen belasten Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen. So kam das IAB in einer weiteren Veröffentlichung im März 2016 zu dem Ergebnis, dass bundesweit zwar nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die durchschnittlichen

Löhne in den betroffenen Betrieben um 4,8 % gestiegen sind, die Beschäftigung nahm aber gleichzeitig um 1,9 % ab. Ohne die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hätten demzufolge ca. 60.000 zusätzliche Jobs entstehen können. Die BDA tritt deshalb weiterhin dafür ein, dass das Mindestlohngesetz wesentlich überarbeitet und Bürokratie abgebaut wird sowie bestehende Rechtsunsicherheiten ausgeräumt werden. Jede unnötige belastende Regelung, die für die betroffenen Betriebe in der täglichen Praxis eine unverhältnismäßige Barriere bedeutet, muss auf den Prüfstand gestellt werden.

KURZ NOTIERT Abschluss für die Deutsche Telekom AG Am 13. April 2016 ist mit der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ein Tarifabschluss für die Beschäftigten in der Konzernzentrale der Deutsche Telekom AG und der Telekom Deutschland erzielt worden. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten steigen nach zwei Nullmonaten die Entgelte ab 1. April 2016 um 2,2 % bzw. 2,6 % in den unteren Entgeltgruppen und ab 1. April 2017 um weitere 2,1 %. Zudem wurde der Kündigungsverzicht bis Ende 2018 verlängert. Nähere Informationen:­ www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen Tarifabschlüsse in der Leder verarbeitenden und der Leder erzeugenden Industrie Am 3. März 2016 vereinbarten der Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) in der ersten Verhandlungsrunde eine Entgelterhöhung von 2,5 % ab 1. März 2016 bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Auch für die Leder erzeugende Indus­trie wurde am 14. März 2016 in der zweiten Verhandlungsrunde ein Tarifabschluss zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Lederindustrie und der IG BCE erzielt. Ab 1. März 2016 gelten hier bundesweit einheitlich ein Gehaltsrahmentarifvertrag sowie ein Gehaltstarifvertrag. Bei einer Laufzeit von 18 Monaten steigen die Tariflöhne ab Anfang März um 3 %. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen Tarifabschluss im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau erzielt Am 1. März 2016 einigten sich der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und die Industriegewerkschaft Bauen-

Agrar-Umwelt in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss. Dieser sieht bei einer Laufzeit von 20 Monaten nach zwei Nullmonaten eine zweistufige Tariflohnanhebung von 3 % zum April 2016 sowie weiteren 1,5 % zum April 2017 vor. Daneben ist eine Sozialpartnervereinbarung zur Förderung der Weiterbildung der Beschäftigten im Garten- und Landschaftsbau getroffen worden. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen Pilotergebnis für die Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie Am 23. Februar 2016 vereinbarte der Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg mit der IG Metall in der dritten Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis, das Pilotcharakter für die anderen Tarifgebiete der Branche hat. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten steigen nach vier Nullmonaten die Entgelte ab 1. Mai 2016 um 2 % und ab 1. Juli 2017 um weitere 1,7 %. Daneben ist ein Tarifvertrag Demografie, der am 1. Juli 2017 in Kraft tritt, abgeschlossen worden. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen Tarifvertrag in der Cigarettenindustrie vereinbart Der Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie einigte sich am 17. Februar 2016 in der ersten Verhandlungsrunde auf ein Tarifergebnis mit der Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten. Der reine Entgeltabschluss sieht im Rahmen einer zwölfmonatigen Laufzeit eine Tariflohnanhebung von 2,5 % zum März dieses Jahres vor. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Gesetz­ licher Mindestlohn


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Arbeitgeber aktuell | April 2016

Koalition greift wichtige Forderungen zur Integration von Flüchtlingen auf Die Regierungskoalition hat ihren Reformkurs in der Flüchtlingspolitik, insbesondere zur Beschleunigung von Asylverfahren und zur Erarbeitung eines Integrationskonzepts für Flüchtlinge, fortgesetzt. Die Bereitschaft der Unternehmen, sich für die Integration der Flüchtlinge mit Bleibeperspektive zu engagieren, ist nach wie vor groß. Als ein Ergebnis des gemeinsamen Arbeitsstabs von BDA, BDI und Bundesagentur für Arbeit zur Integration von Flüchtlingen wurde Anfang März 2016 eine Best-Practice-Plattform gestartet, um den Austausch zu erfolgreichen Initiativen zu verbessern (www.arbeitsmarktmonitor.de > Netzwerke und Projekte > Asyl und Integration). Die ersten Erfahrungen zeigen jedoch, dass die praktischen Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt enorm sind und es einer massiven Flankierung und Unterstützung der Unternehmen bedarf. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Flüchtlinge

Für die Integration von Flüchtlingen sind bereits viele Schritte in die richtige Richtung umgesetzt worden. Allerdings sind weitere Maßnahmen auf allen Ebenen und eine

Optimierung der Schnittstellen zwischen den beteiligten Behörden erforderlich. Die BDA hat einen „Fünf-Punkte-Plan“ in die Diskussion eingebracht, der die wichtigsten Handlungsbedarfe adressiert und deutlich macht: Notwendig, ist dass Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive beginnend mit der Sprachförderung frühestmöglich ansetzen und nahtlos ineinandergreifen müssen. Zudem müssen noch bestehende Hürden für den schnellen Arbeitsmarktzugang beseitigt werden. Mit der Einigung des Koalitionsausschusses vom 13. April 2016 auf ein Integrationsgesetz wurden weitere wichtige Forderungen der BDA diesbezüglich wie z. B. die teilweise Abschaffung der Vorrangprüfung und damit auch des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit sowie vor allem die Sicherung des Aufenthalts während der Ausbildung („3+2“-Regelung) aufgegriffen.

KURZ NOTIERT Entgeltgleichheitsgesetz – Referentenentwurf wird überarbeitet Der erste Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums zu einem „Entgeltgleichheitsgesetz“ vom Dezember 2015 wird so nicht in die Ressortabstimmung gehen und muss überarbeitet werden. Dazu hat die scharfe Kritik der BDA beigetragen. Die Gesetzespläne stellen einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie dar, schaffen sinnlose Bürokratie und gehen weit über die ohnehin problematischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus. Vergaberechtsreform bringt Verbesserungen Am 18. April 2016 sind das reformierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die dazugehörende Vergabeverordnung in Kraft getreten. Damit ist die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte neu geregelt. Künftig kann u. a., wie von der BDA angestrebt, bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit stärker auf Qualität geachtet werden. Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass die erreichten Verbesserungen auch im Unterschwellenbereich zur Anwendung kommen.

Gesetz zur „Stärkung der Weiterbildung und Arbeitslosenversicherung“ ­verbesserungsbedürftig Im Gesetzgebungsverfahren zum sog. Arbeitslosenversicherungs- und Weiterbildungs­­stärkungsgesetz wird sich die BDA u. a. weiter gegen die Einführung einer Weiterbildungsprämie einsetzen. Deren Wirkungen sind nicht hinreichend untersucht, falsche Anreizwirkungen aber sehr wahrscheinlich. Grundsätzlich darf die Bundesagentur für Arbeit nicht umfassend zu einer Bundesagentur für Arbeit und Weiterbildung ausgebaut werden. Das Gesetz stellt einen weiteren Schritt in diese Richtung dar.


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Beschäftigung   Rechtsvereinfachung der Grundsicherung geht nicht weit genug Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II können nur ein erster Schritt zur weiteren Rechtsvereinfachung des Leistungsrechts im SGB II sein. Die BDA wird sich für weiter reichende Vereinfachungen, insbesondere für mehr Pauschalierungen, einsetzen. Zudem müssen die Probleme an den Schnittstellen SGB II und SGB III abgebaut werden. Hierzu wird die BDA im Sommer ein Thesenpapier veröffentlichen. Arbeitsmarktberichterstattung über Flüchtlinge ausgeweitet Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht seit März 2016 detaillierte Arbeitsmarktzahlen von Ausländern nach den wichtigsten Asylzugangsländern. Seit Dezember 2015 wird von allen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Drittstaatsangehörigen der Aufenthaltsstatus erhoben. Damit können in Zukunft Flüchtlinge in der Arbeitslosen- und in der Förderstatistik eindeutig identifiziert werden. Eine erstmalige Veröffentlichung dieser Daten ist für Sommer 2016 vorgesehen. Deutsche Normungsinitiative ­ „Human Capital Reporting“ führt zu neuer Bürokratie Das nationale DIN-Spiegelgremium hat im Rahmen des ISO-Normungsvorhabens „Human Resource Management“ gegen den Widerstand der BDA eine eigene Normungsinitiative „Human Capital Reporting“ gestartet. Ziel ist es, Kennzahlen für die interne oder externe Berichterstattung über Humankapital, z. B. gegenüber Kapitalgebern, zu entwickeln. Dies führt dazu, dass eine Erhebung von Personalkennziffern erforderlich wird, die bisher gerade in kleinen und mittleren Unternehmen nicht erfasst werden. Die BDA setzt sich dafür ein, dass die Unternehmen durch das geplante Reporting nicht mit neuen Erhebungs- und Dokumentationspflichten belastet werden. Neue BDA-Broschüre „Außereuropäische Fachkräfte für die Wirtschaft gewinnen“ Für Unternehmen, die im Inland trotz intensiver Suche keine geeigneten Bewerber finden, ist die Ansprache von Fachkräften aus dem Ausland ein wichtiger Kanal für die Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeitern. Die neue BDA-Broschüre „Außereuropäische Fachkräfte für die Wirtschaft gewinnen“ bündelt relevante Informations- und Beratungs-

angebote rund um die Rekrutierung von außereuropäischen Fachkräften im Inland und im außereuropäischen Ausland. Sie erscheint Mitte Mai 2016. BDA-Leitfaden zur Willkommenskultur aktualisiert Viele Unternehmen wissen um die Vorteile einer Willkommenskultur gegenüber Fachkräften mit Migrationsgeschichte. Sie profitieren z. B. von interkulturellen Kompetenzen. Die Neuauflage der BDA-Broschüre „Willkommenskultur – ein Leitfaden für Unternehmen“ rückt diese Vorteile ins Bewusstsein und unterstützt anhand von Praxisbeispielen und Informationen bei der Entwicklung von Diversity-Strategien. Die Neuauflage erscheint Mitte Mai 2016. Frauenerwerbstätigkeit fördern – BDA vielfach engagiert Gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium unterstützt die BDA verschiedene frauen- und familienpolitische Initiativen. Die Perspektive der Arbeitgeber vertritt die BDA u. a. in den Programmen „KitaPlus“ für bedarfsgerechte Betreuungszeiten, „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ sowie „Perspektive Wiedereinstieg“ und im Beirat zur Umsetzung der Frauenquote und in den Dialogforen zur Entgeltgleichheit. Nähere Informationen: www. arbeitgeber.de > Inhalte > Beschäftigung > Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Sozialpartnerverhandlungen ­ „Active Ageing“ – praktische Hilfe für Unternehmen notwendig Dem Arbeitsprogramm des Sozialen Dialogs für die Jahre 2015–2017 entsprechend, haben jüngst die Verhandlungen der europäischen Sozialpartner über eine Rahmenvereinbarung zum Thema „Active Ageing“ begonnen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen auf Seiten der BDA als Teil der internationalen Arbeitgebervertretung wird auf der Bereitstellung praktischer Hilfestellungen für Unternehmen liegen, u. a. durch einen Erfahrungsaustausch, Instrumentenkästen und Unterstützung durch die Sozialpartner.


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Arbeitgeber aktuell | April 2016

Keine neuen Fehler in der Rentenpolitik! Fortsetzung der Titelseite > Zwar kann diese Quote langfristig wachsen, dennoch ist – wie Berechnungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium gezeigt haben – kein dramatischer Anstieg zu erwarten. Altersarmut wird also kein Massenphänomen werden. Zudem ist für die Frage der Altersarmut nicht das abstrakte Rentenniveau entscheidend, sondern die effektiven Zahlbeträge der Rentenversicherung. Und die werden – nach dem jüngsten Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung – bis 2029 um durchschnittlich mehr als 2 % pro Jahr steigen. Den Rentnern werden also auch nach Abzug der Inflation noch reale Einkommenszuwächse verbleiben.

Nicht vergessen werden darf, dass die zur Jahrtausendwende vom Gesetzgeber beschlossene Rentenniveausenkung eine Antwort war, um die finanziellen Folgen des demografischen Wandels beherrschbar zu halten. Die Herausforderung der Alterung der Bevölkerung besteht aber nach wie vor. Deshalb würde eine Anhebung des Rentenniveaus auf 50 % auch einen Rentenbeitragssatz von 24,3 % im Jahr 2030 erforderlich machen, wie das Bundesarbeitsministerium errechnet hat. Damit wären zusätzliche Kosten von 27,6 Mrd. € pro Jahr für Beitrags- und Steuerzahler verbunden. Diese zusätzliche Kostenbelastung würde der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erheblich schaden und die Nettoverdienste der Beschäftigten verringern.

Vorschlag „Deutschland-Rente“ ­ unausgereift und ohne Vorteile Die hessischen Staatsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen), Stefan Grüttner (CDU) und ­Dr. Thomas Schäfer (CDU) haben im Februar 2016 das Konzept „Die Deutschland-Rente – Staat soll zentralen Rentenfonds organisieren“ vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, die kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge durch ein „einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann“ zu stärken. Die „Deutschland-Rente“ bietet jedoch keine Vorteile, die private Versorgungsträger nicht erfüllen bzw. nicht erfüllen könnten. Für die „Deutschland-Rente“ soll ein zen­ traler Rentenfonds aufgebaut werden, in den alle Arbeitnehmer verpflichtend Teile ihres Nettogehalts einzahlen. Ihnen soll jedoch eine Abwahlmöglichkeit eingeräumt werden („opt-out“). Die Abführung der Beiträge zur „Deutschland-Rente“ soll über die Arbeitgeber durch die Rentenversicherung erfolgen. Zwar ist die dem Vorschlag zugrunde liegende Annahme, dass die kapitalgedeckte Altersvorsorge gestärkt werden muss, zu begrüßen. Dies ist aber auch ohne einen Staatsfonds erreichbar. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale ­Sicherung > ­Betriebliche ­Altersvorsorge

Der Vorschlag gibt zudem keine Antwort darauf, weshalb ein staatlich organisierter Fonds die Herausforderungen der Kapitalmärkte, insbesondere im Hinblick auf

die anhaltende Niedrigzinsphase und die Schwankungsanfälligkeit der Märkte, besser bewältigen sollte als die bestehenden Träger der Altersvorsorge. Anders könnte es nur dann sein, wenn dem Staatsfonds vom Gesetzgeber wettbewerbsverzerrende Vorteile zugestanden würden. Außerdem bleiben wichtige Merkmale der Ausgestaltung des vorgeschlagenen staatlichen Fonds und seiner Einordnung in das deutsche Alterssicherungssystem offen (vor allem zu den zu gewährenden Leistungen und zur aufsichtsrechtlichen Behandlung). Die BDA hat ein umfassendes und kritisches Positionspapier zur „DeutschlandRente“ erstellt und bringt sich in die Debatte über dieses Rentenmodell intensiv ein.


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Soziale Sicherung

Festschreibung des Arbeitgeberanteils in der Krankenversicherung beibehalten SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern eine paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge und eine Abschaffung der Zusatzbeiträge. Am 29. Januar 2016 haben die SPDregierten Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen dazu eine Initiative in den Bundesrat eingebracht. Inzwischen ist auch Schleswig-Holstein der Initiative beigetreten. Die Festschreibung des Arbeitgeberanteils ist weiterhin notwendig, damit sich überproportional steigende Gesundheitsausgaben nicht negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken. Eine Abschaffung der Zusatzbeiträge würde darüber hinaus den Preiswettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen schwächen. Außerdem beteiligen sich die Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (51 Mrd. € oder umgerechnet 4,3 Beitragssatzpunkte im Jahr 2014) bereits überproportional an den Krankheitskosten. Der Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte zum Jahreswechsel 2015/2016 kann zudem kein Argument für eine Forderung nach einer Rückkehr zur paritätischen Finanzierung

sein, auch weil die Versicherten durch einen Wechsel ihrer Krankenkasse Mehrbelastungen vermeiden können. Die BDA hat ein Positionspapier erarbeitet sowie zu den Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/­ Die Grünen auf Wiederherstellung paritätischer Beitragssätze am 24. Februar 2016 im Bundestagsausschuss für Gesundheit Stellung genommen. Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl wird das Thema noch an Bedeutung zunehmen. Die BDA wird sich weiterhin intensiv in die Debatte einbringen.

KURZ NOTIERT Neuer Pflegebeirat eingesetzt Um die Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu begleiten, hat das Bundesgesundheitsministerium, wie im SGB XI vorgesehen, einen neuen Pflegebeirat berufen. Er umfasst 64 Mitglieder bzw. 40 Institutionen, u. a. die Sozialpartner BDA und DGB. Der Beirat wird bis Ende 2020 bis zu viermal jährlich tagen und vor allem das Bundesgesundheitsministerium, aber auch andere Beteiligte zu verschiedenen Fragestellungen beraten, wie z. B. zu Leistungsentscheidungsverfahren und zur Entwicklung der ambulanten Pflegevergütungen sowie der stationären Pflegesätze.

Nationale Präventionskonferenz ­verabschiedet Bundesrahmen­ empfehlungen Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat am 19. Februar 2016 erstmals entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag Bundesrahmenempfehlungen beschlossen. Sie dienen dazu, die Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention weiterzuentwickeln und die trägerübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern. Die BDA ist mit beratender Stimme neben den relevanten Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger Mitglied der NPK. Durch die Bundesrahmenempfehlungen sind jedoch keine spürbaren Auswirkungen auf die betriebliche Gesundheitsförderung zu erwarten.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale Sicherung > Krankenversicherung


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Arbeitgeber aktuell | April 2016

Ausbildung in der Pflege nicht vereinheitlichen, sondern modernisieren Die Bundesregierung ist der Auffassung, mit einem Gesetzentwurf die Pflegeberufe attraktiver machen zu können. Geplant ist, die bisherigen Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Einheitsausbildung zusammenzufassen. Die geplante Neuordnung der Pflegeberufe wäre ein Rückschritt gegenüber den bestehenden Ausbildungen und kein Beitrag, um den Fachkräftemangel in der Altenpflege zu verringern. Stattdessen müssen die bisherigen drei Ausbildungsberufe in der Pflege modernisiert werden.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Presse > Stellungnahmen und Positionen > Gemeinsame Kernqualifikationen sichern statt untaugliche Einheits­ ausbildung schaffen

Die Qualifikationsanforderungen in den einzelnen Pflegeberufen sind zu unterschiedlich, um sie zu einer Ausbildung zusammenfassen zu können. Die Pflege eines Demenzkranken im Pflegeheim erfordert ein deutlich anderes Wissen, als es für die Arbeit auf einer Entbindungsstation im Krankenhaus oder für die Begleitung suchtkranker Jugendlicher benötigt wird. Pflege kann nur von Fachkräften geleistet werden, die für den jeweiligen Personenkreis ausgebildet wurden. Der Plan der Bundesregierung würde die praktische Ausbildungszeit beim einstellenden Träger halbie-

ren sowie weitere fünf bis sieben Betriebe und Einrichtungen an der praktischen Ausbildung beteiligen. Hierdurch hätten Auszubildende nicht ausreichend Zeit, um notwendige Handlungsabläufe zu verinnerlichen. Daneben würde ein komplizierter Organisationsaufwand für den einstellenden Träger entstehen. Es besteht die große Gefahr, dass durch die geplante Reform die Zahl der ausbildenden Betriebe insgesamt zurückgehen würde, auch weil die zusätzlich benötigten personellen Ressourcen in kleineren Einrichtungen nicht gestellt werden können.

SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland mit Schwerpunktthema „Alle Potenziale entfalten!“ Betriebliche Angebote und Wünsche von Jugendlichen passen oft nicht zusammen. Die Folgen sind Fachkräftemangel in Betrieben und unnötige Ausbildungs- und Studienabbrüche. Mit dem Schwerpunktthema „Alle Potenziale entfalten!“ greift das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland (SW) insbesondere diese Herausforderung auf. Weitere Handlungsfelder des Schwerpunktthemas sind Berufsorientierung am Gymnasium, Kooperation mit Ganztagsschulen und Integration von Flüchtlingen.

Nähere Informationen: www.schulewirtschaft.de

Ganztagsschulen haben mehr Zeit und damit auch mehr Möglichkeiten, eine intensive Berufsorientierung durchzuführen und Praxisteile in den Schultag zu integrieren. Ein Leitfaden, der derzeit von SW mit mehreren Pilotschulen erstellt wird, wird hierfür konkrete Handlungsanweisungen aufzeigen. Auch Gymnasien müssen ihre Berufs- und Studienorientierung verbessern. Unterstützung bei Konzeption und Umsetzung wird eine praxisorientierte Handreichung geben, die zurzeit von SW und Bundesagentur für Arbeit erarbeitet wird.

Zur „Integration von Flüchtlingen durch Bildung“ wird unter Leitung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln ein „Paket“ mit Materialien, Instrumenten und Beispielen zusammengestellt, um Schulen und Unternehmen Möglichkeiten der Zusammenarbeit in diesem Themenfeld aufzuzeigen. In der Planung sind u. a. ein Berufswahlpass für Flüchtlinge, Checklisten zur Umsetzung von Aktivitäten sowie Fortbildungen für Lehrkräfte. Angedacht ist, den Schülerwettbewerb „Ich habʼs geschafft“ für das Thema „Flüchtlinge“ zu öffnen.


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Bildung

KURZ NOTIERT Arbeitgeber beteiligen sich an Nationaler Plattform „Bildung für nachhaltige ­Entwicklung“

Entscheidung über Projektförderung ­ im Rahmen der neuen ESF-Sozialpartnerrichtlinie

Auf Einladung des Bundesbildungsministeriums beteiligt sich die BDA an der Nationalen Plattform, die in Kooperation von Politik und Wirtschaft Bildung für Nachhaltigkeit befördern will. Die Wirtschaft hat Nachhaltigkeit „in den Genen“: Unternehmen wollen langfristig wirken, daher berücksichtigen sie neben ökonomischen Faktoren gleichermaßen Ökologie und Gemeinwohl. Auch ist die junge Generation durch Schule, Ausbildung und Studium für Umweltschutz sensibilisiert. Auf dieser Basis können gemeinsame Anregungen für das entsprechende Weltaktionsprogramm gegeben werden.

Im 2. Förderaufruf wurden bis zum 29. Februar 2016 zahlreiche Interessenbekundungen für die neue Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ eingereicht. Im Mai 2016 entscheidet die Steuerungsgruppe über die eingegangenen Anträge. BDA, DGB und Bundesarbeitsministerium steuern die Umsetzung der Richtlinie und sind in der Steuerungsgruppe gleichermaßen vertreten. Die Richtlinie fördert Projekte zu Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt. Think Lab Energie – Gesellschaft – Wandel

Erlernte Fähigkeiten und Fertigkeiten transparent machen Auf dem Arbeitsmarkt sind Leistungsnachweise, wie z. B. Ausbildungs- und Studienzeugnisse, ein zentrales Kriterium. Erfahrungswissen aus Weiterbildungen ohne formalen Abschluss sowie aus Beruf und Freizeit könnten allerdings noch besser erfasst und sichtbar gemacht werden. Die BDA beteiligt sich an der Diskussion darüber, wie dies geschehen könnte, u. a. in der Arbeitsgruppe des Bundesbildungsministeriums „Validierung von nonformalem und informellem Lernen“. Allianz für Aus- und Weiterbildung mit ­neuer Internetseite Unter www.aus-und-weiterbildungsallianz.de präsentiert die BDA gemeinsam mit allen anderen Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung Informationen über zentrale Themenfelder und Maßnahmen der Allianz sowie Links zu Ausbildungsbündnissen der einzelnen Bundesländer. Außerdem findet sich auf der Website eine Erklärung der Allianzpartner mit dem Titel „Gemeinsam für Perspektiven von Flüchtlingen“, in der betont wird, dass Integration in Ausbildung insbesondere durch Sprachförderung, frühzeitige Kompetenzerfassung, umfangreiche Information zur beruflichen Bildung sowie Unterstützungsinstrumente vor und während der Ausbildung gelingen kann. Hierfür hatte sich die BDA eingesetzt.

Studierende und Promovierende des Studienförderwerks der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) entwickeln in Projektteams innovative Ideen zur Umsetzung der Energiewende und zum damit verbundenen gesellschaftlichen Wandel. Nähere Informationen zum Förderprojekt in Kooperation mit der RWE Stiftung: www.sdw.org Start der Ausschreibung zum Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung 2016 Der Deutsche Arbeitgeberpreis für Bildung widmet sich im Jahr 2016 dem Thema „Chance Vielfalt“. Gesucht werden die besten Bildungskonzepte für eine gelingende Integration, insbesondere von Flüchtlingen. Von Mitte April bis Mitte August können sich interessierte Bildungseinrichtungen in den vier Kategorien Frühkindliche Bildung, Schulische Bildung, Berufliche Bildung und Hochschulische Bildung bewerben. Die Preisverleihung findet am 15. November 2016 im Rahmen des Deutschen Arbeitgebertags in Berlin statt. Nähere Informationen: www.arbeitgeberpreis-fuer-bildung.de


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Arbeitgeber aktuell | April 2016

Gipfel der Staats- und Regierungschefs: ­ BDA, BDI und MEDEF machen sich für europäische Lösung stark Im Vorfeld des EU-Gipfels am 17. und 18. März 2016 veröffentlichten die Präsidenten der deutschen und französischen Arbeitgeber- und Industrieverbände Ingo Kramer (BDA), Ulrich Grillo (BDI) und Pierre Gattaz (MEDEF) eine Erklärung mit dem Titel „Gemeinsam handeln, Europa stärken“. Die Präsidenten betonen, dass Krieg, Terror und Flucht nur im europäischen Verbund erfolgreich begegnet werden kann. Mit großer Sorge sehen die drei Präsidenten, dass „einige Mitgliedstaaten von europäischen Grundwerten abrücken. Manche politischen Parteien haben in völliger Überschätzung ihrer nationalen Handlungsmöglichkeiten nur ein Programm: Abkehr von Europa. Dabei gilt gerade jetzt erneut: Kein Staat für sich kann die mit Krieg, Terror und Völkerwanderung einhergehenden Probleme lösen, dazu braucht es die ganze Schlagkraft der EU.“ Gemeinsam betonen sie in der Erklärung, dass eine „funktionierende Kontrolle der EU-Außengrenzen auch der Akzeptanz des Asylrechts, eines Kernbestandteils der europäischen Grundwerte, helfen wird. Alle europäischen Mitgliedstaaten sind aufgefordert, ihrer Verantwortung bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen gerecht zu werden. Staaten, die dies ablehnen oder gar auf nationale Alleingänge setzen, können auch für sich selbst nicht die Solidarität der Europäischen Union einfordern.“

Menschen Zuflucht zu bieten, die „in ihrer Heimat Bombenhagel oder schlimmster Verfolgung ausgesetzt sind“, ist ein Gebot. Doch – so die drei Präsidenten – „wird das nachhaltig nur gelingen, wenn jene Menschen, die nicht die geringste Chance auf Anerkennung als Verfolgte haben, keine Anreize für den Weg nach Europa haben bzw. nach einem zügigen Asylverfahren schnell in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Das erfordert wirksame Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten.“ Die auf dem EU-Gipfel schließlich gefundene Einigung mit der Türkei markiert einen entscheidenden Schritt, um bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu einer europäischen Lösung zu kommen. Nun gilt es, auf die zügige und vollständige Umsetzung dieses Abkommens hinzuwirken.

Entsenderichtlinie: EU-Kommission legt problematischen Revisionsvorschlag vor Am 8. März 2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Revision der Entsenderichtlinie verabschiedet. Es ist – nach Intervention von BUSINESSEUROPE und der BDA – gelungen, zu verhindern, dass das im Arbeitsprogramm 2016 der EU-Kommission vorgesehene Prinzip „Gleiche Bezahlung für die gleiche Arbeit am gleichen Ort“ in den Vorschlag aufgenommen wird. Dieses Prinzip erscheint zwar auf den ersten Blick eingängig und plausibel. In der rechtlichen Umsetzung wäre es aber nicht nur untauglich, sondern auch höchst gefährlich. Ein solches Prinzip würde massiv in die verfassungsrechtlich austarierte Tarifautonomie eingreifen und regional sowie sektoral ausgehandelte Flächentarifverträge unmöglich machen. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und BUSINESSEUROPE-Präsidentin Emma Marcegaglia hatten die Kommission eindringlich vor der Revision der Entsenderichtlinie und insbesondere vor der Einführung des oben genannten Grundprinzips ge-

warnt. Der Revisionsvorschlag enthält jedoch weiterhin sehr problematische Änderungen zur Entlohnung entsandter Arbeitnehmer, zu den Vorschriften für Leiharbeitnehmer und bei längeren Entsendungen. Zusätzlich sollen nun allgemeinverbindliche Tarifverträge für entsandte Arbeitnehmer nicht mehr nur für den Baubereich, sondern für alle Wirtschaftszweige gelten. Diese Änderungen würden die Dienstleistungsfreiheit im Bin-


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Europa   nenmarkt einschränken und für Unternehmen erhebliche Rechtsunsicherheit bringen. Die Revision stellt die sensible Balance der aktuellen Richtlinie infrage und führt zudem zu einer schädlichen weiteren Polarisierung und politischen Spaltung innerhalb der EU.

Die BDA wird sich in Abstimmung mit ihren Mitgliedern an der Debatte zu den – teilweise recht komplexen – Änderungsvorschlägen der EU-Kommission beteiligen und in die bald beginnenden Beratungen im Rat und Europäischen Parlament einbringen.

KURZ NOTIERT BDA und MEDEF vereinbaren enge Zusammenarbeit zur EU und Digitalisierung

Konsultation zur „Europäischen Säule ­sozialer Rechte“ – Richtung bleibt unklar

Am 31. März 2016 besuchte eine hochrangige Delegation des MEDEF unter Leitung von Präsident Pierre Gattaz die BDA und den BDI. Gegenstand des Gesprächs war der bilaterale Austausch über die wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in Frankreich und Deutschland sowie auf EU-Ebene. Aufbauend auf der sehr positiven Aufnahme der gemeinsamen BDA/BDI/MEDEF-Position zur Flüchtlingskrise „Gemeinsam handeln, Europa stärken“ vom 15. März 2016 wurde vereinbart, sich auch zu weiteren wichtigen EU-politischen Themen – Ergebnis des UK-Referendums, Vertiefung der Integration, Vollendung des Binnenmarkts – gemeinsam zu positionieren. Zu den beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten der Digitalisierung soll ebenfalls eine gemeinsame Position – aufbauend auf der BDA-Stellungnahme zum Grünbuch „Arbeitsrecht 4.0“ – erarbeitet werden.

Die EU-Kommission hat einen ersten, vorläufigen Entwurf einer „Europäischen Säule sozialer Rechte“ vorgelegt und dazu eine öffentliche Konsultation gestartet, an der sich die BDA beteiligen wird. In der Säule sollen „fundamentale Grundsätze“ festgehalten werden, um die, so wörtlich, „Performanz der jeweiligen nationalen Beschäftigungs- und Sozialpolitik zu bewerten“ mit dem Ziel, diese stärker anzugleichen. Die Konsultationsfrist läuft bis Ende 2016. Bis dahin wird unklar bleiben, in welche Richtung die Kommission überhaupt gehen will. Begrüßenswert ist zumindest, dass nach heutigem Stand nicht von neuen sozialpolitischen Richtlinien die Rede ist, sondern der Fokus vielmehr auf eine bessere Umsetzung bestehender Richtlinien gelegt wird.

Sozialpartnerkonsultation „Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben“– Allen Mitgliedstaaten gerecht werden Die EU-Kommission führt gegenwärtig eine Sozialpartnerkonsultation zu den Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch. Dazu fand am 23. Februar 2016 eine Anhörung der Sozialpartner statt, in der die EU-Kommission als mögliche Maßnahmen u. a. eine erneute Revision der Mutterschutz- und Elternurlaubsrichtlinie bzw. die Einführung eines Vaterschafts- und Pflegeurlaubs ins Spiel brachte. Die EU-Kommission kündigte zudem an, dass sie eine Initiative für einen „neuen Start für erwerbstätige Eltern“ im Anschluss an die Sozialpartnerkonsultation noch 2016 vorlegen werde. Die BDA ist in engem Dialog mit der Kommission, um Lösungen zu erreichen, die den höchst unterschiedlichen Ausgangssituationen in den einzelnen Mitgliedstaaten gerecht werden.

Berliner CSR-Konsens zu Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten – realistischer Ansatz gefragt Das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung erarbeitet derzeit einen „Berliner CSRKonsens zur Unternehmensverantwortung in Wertschöpfungs- und Lieferketten“. Dieser soll der Orientierung privater und öffentlicher Unternehmen bei der Ausübung ihrer angemessenen Sorgfalt dienen und zugleich die Positionierung Deutschlands in den internationalen Gremien unterstützen. Die BDA hat sich in die Debatte intensiv eingebracht und spricht sich für einen realistischen Ansatz nach dem 3-Säulen-Modell der UN-Leitprinzipien aus.


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Arbeitgeber aktuell | April 2016

TTIP: Verhandlungen noch in diesem Jahr abschließen Im Rahmen der 12. TTIP-Verhandlungsrunde zwischen den USA und der EU, die vom 22. bis zum 26. Februar 2016 stattfand, wurden u. a. die Möglichkeiten der engeren regulatorischen Kooperation ausgelotet. Klargestellt wurde nochmals, dass es auch in Zukunft keine Einschränkung der nationalen Gesetzgebung geben wird. Erstmals stand der konkrete Vorschlag der EU-Kommission zu einem modernen und transparenten Investitionsschutz auf der Tagesordnung. Der Kommissionsvorschlag beinhaltet ein Investitionsgericht mit öffentlich bestellten Richtern. EU und USA wollen die Verhandlungen zu einem ersten Gesamtentwurf des Abkommens bis Ende 2016 abschließen.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Volkswirtschaft > Globalisierung und TTIP sowie Gastkommentar im „Handelsblatt“ vom 24. Februar 2016

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer betonte in Brüssel anlässlich der 12. TTIP-Verhandlungsrunde die herausragende Bedeutung einer umfassenden transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft mit hohen Standards und dem nachhaltigen Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen. Die BDA begrüßt, dass die Chefverhandlungsführer der EU und der USA bereits für den Sommer 2016 die Erarbeitung konsolidierter Vertragstexte in Aussicht gestellt haben. Zielführend ist, dass in TTIP ein eigenes Kapitel für kleine und mittelständische Unternehmen verhandelt wird. Der Vorsitzende des

BDI/BDA-Mittelstandsausschusses Hans-Toni Junius hob in einem Gastkommentar im „Handelsblatt“ hervor, dass gerade der exportstarke deutsche Mittelstand von TTIP profitieren wird. Vereinfachte Zollverfahren, besser abgestimmte Produkt- und Produktionsanforderungen sowie miteinander kompatible Test- und Prüfverfahren sind im ureigenen Interesse des Mittelstands. Um die TTIP-Verhandlungen möglichst noch in diesem Jahr erfolgreich abzuschließen, gilt es jedoch, noch einige Hürden aus dem Weg zu räumen. Dies betrifft u. a. die Sicherstellung eines modernen, transparenten Investitionsschutzes, für den sich die BDA weiter einsetzt.

Nationales Reformprogramm 2016: Flüchtlinge integrieren – Bürokratie abbauen Im Zuge des Europäischen Semesters zur wirtschaftspolitischen Koordinierung müssen die EU-Mitgliedstaaten über bereits umgesetzte bzw. geplante Reformmaßnahmen Bericht erstatten. Dies erfolgt im Rahmen des jährlich vorzulegenden Nationalen Reformprogramms (NRP). Gegenüber dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium hat die BDA in einer Stellungnahme zum NRP-Entwurf, der am 4. März 2016 vorgelegt wurde, dafür plädiert, die Integration von Asylsuchenden mit Bleibeperspektive zu beschleunigen und den Bürokratieabbau entschlossener als bisher umzusetzen. Begrüßenswert im NRP-Entwurf ist der starke Fokus, den die Bundesregierung auf die zügige Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive legt. Gleichwohl reichen die bisherigen Anstrengungen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise nicht aus. Menschen, die über einen längeren Zeitraum bleiben werden, müssen einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Hierzu sollten Hürden abgebaut werden. Die BDA hat sich deshalb in ihrer Stellungnahme u. a. für die Abschaffung des Beschäftigungsverbots in Zeitarbeit ausgesprochen, das Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive und Geduldete grundsätzlich während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts betrifft.

Darüber hinaus setzt sich die BDA in ihrer Stellungnahme dafür ein, dass der mit dem Prinzip „One in, one out“ angestrebte Bürokratieabbau nicht länger verwässert wird. Künftig sollte auch einmaliger, zumeist äußerst kostenintensiver Erfüllungsaufwand berücksichtigt werden. Beispielhaft sind hier Steuerrechtsänderungen zu nennen, bei denen oftmals umfassender einmaliger Anpassungsbedarf in den Unternehmen entsteht – gerade auch dann, wenn Unternehmen für den Steuerabzug Dritter (z.  B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) in die Pflicht genommen werden. Das NRP soll Ende April 2016 an die EU-Kommission versandt werden.


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Wirtschaft und Finanzen

KURZ NOTIERT Abschlagszahlungen bei Werkverträgen: Praxisfremde Bilanzierungsregeln ­verhindert Die BDA hat sich gemeinsam mit den weiteren Spitzenverbänden der Wirtschaft erfolgreich gegen praxisfremde steuerliche Bilanzierungsregeln von Abschlagszahlungen bei Werkverträgen eingesetzt. So hat das Bundesfinanzministerium im Februar 2016 eine für die betriebliche Praxis sehr problematische neue Verwaltungsanweisung aufgehoben. Damit bleiben den Unternehmen viel unnötige Bürokratie und Rechtsunsicherheit – z. B. durch Auseinanderlaufen von Handels- und Steuerbilanz – erspart.

BUSINESSEUROPE-Reformbarometer 2016: Reformmüdigkeit überwinden Die BDA setzt sich mit dem BDI im Rahmen des Reformbarometers 2016 von BUSINESS­ EUROPE (BE) nachdrücklich dafür ein, der zunehmenden Reform- und Wachstumsmüdigkeit in EU-Mitgliedstaaten entgegenzuwirken. Die überwiegende Mehrheit der BE-Mitglieder hält die von der EU-Kommission 2015 veröffentlichten Länderspezifischen Em­pfehlungen für angemessen. Diese seien allerdings nur zu 20 % zufriedenstellend von den Staaten umgesetzt worden. Wichtig ist vor allem, Hürden für unternehmerische Investitionen zu beseitigen – auch mit Unterstützung der sog. Juncker-Investitionsoffensive.

Europäisches Semester: Länderbericht mahnt zu Recht zu stärkerer Investitionstätigkeit

Betriebsveranstaltungen: Praxisfragen der Besteuerung klären

In ihrem Länderbericht zu Deutschland äußert die EU-Kommission Kritik an den geringen öffentlichen Investitionen u. a. in den Bereichen Bildung, Forschung und digitale Infrastruktur. Weitere Mängel bestünden in Deutschland u. a. beim Bürokratieabbau und der Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials. Die BDA unterstützt die Kernforderungen der EU-Kommission zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Zugleich hat sich die BDA gegenüber der EU-Kommission erneut für eine bessere Einbindung der Sozialpartner in den Semesterprozess ausgesprochen.

Die BDA setzt sich gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft gegenüber dem Bundesfinanzministerium dafür ein, Fragen der betrieblichen Praxis zur korrekten lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen zu klären. Zum 1. Januar 2015 war hierzu eine begrüßenswerte neue Freibetragsregelung in Kraft getreten. Die Erfahrung der Betriebe zeigt inzwischen jedoch, dass in bestimmten Fällen Unklarheiten hinsichtlich der richtigen lohnsteuerlichen Abrechnung bestehen. Diese müssen im Interesse von Unternehmen und Arbeitnehmern rasch beseitigt werden.

Deutschlands Leistungsbilanzüberschuss ist Ausdruck von Wettbewerbsstärke

Elektronische Lohnsteuerkarte: Arbeitgeber-Newsletter durchgesetzt

Die EU-Kommission hat am 8. März 2016 die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung makroökonomischer Ungleichgewichte veröffentlicht. Unter den 18 geprüften Staaten mit einem Ungleichgewicht befindet sich u. a. neben den Niederlanden und Schweden auch Deutschland. Die EU-Kommission kritisiert Deutschlands hohen Leistungsbilanzüberschuss. Die BDA hat gegenüber der EU-Kommission wiederholt deutlich gemacht, dass der deutsche Leistungsbilanzüberschuss mitnichten das Ergebnis von Lohnzurückhaltung, sondern Ausdruck der Wettbewerbsstärke deutscher Unternehmen ist, die international gefragte, qualitativ hochwertige Produkte exportieren.

Die BDA hat sich bei der Finanzverwaltung erfolgreich für einen Arbeitgeber-Newsletter zum Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingesetzt. Damit werden Arbeitgeber über Neuerungen und Probleme bei ELStAM informiert.


www.arbeitgeber.de

BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 18. April 2016 ISSN: 2199-1316


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