Agrarbericht 2014

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AGRARBERICHT 201 4

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2 Impressum
10.14 1500d 860343287
3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis n Vorwort 6 n 1. Bedeutung und Lage der Landwirtschaft 9 n 1.1 Ökonomie 9 1.1.1 Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft 10 1.1.1.1 Strukturentwicklungen 10 1.1.1.2 Wirtschaftliche Kennziffern 14 1.1.1.3 Bundesausgaben 19 1.1.2 Märkte 21 1.1.2.1 Milch und Milchprodukte 23 1.1.2.2 Tiere und tierische Erzeugnisse 28 1.1.2.3 Pflanzenbau und pflanzliche Produkte 33 1.1.2.4 Der Gastronomiekanal in der Schweiz 39 1.1.3 Wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors 46 1.1.3.1 Sektor-Einkommen 2013 46 1.1.3.2 Schätzung des Sektor-Einkommens 2014 48 1.1.4 Wirtschaftliche Lage der Einzelbetriebe 51 1.1.4.1 Einkommen und Arbeitsverdienst 51 1.1.4.2 Weitere betriebswirtschaftliche Kennzahlen 55 n 1.2 Soziales und Gesellschaft 57 1.2.1 Einkommen und Verbrauch 58 1.2.2 Gesundheit 60 1.2.3 Haushaltsbudgeterhebung 70 1.2.3.1 Haushaltsbudgeterhebung als Grundlage 70 1.2.3.2 Einnahmen 71 1.2.3.3 Verbrauch 72 1.2.3.4 Fazit 73 1.2.4 Zeitbudgetstudie 74 1.2.5 Nahrungsmittelabfälle 78 1.2.6 Schutz des Kulturlandes 83 n 1.3 Ökologie und Ethologie 87 1.3.1 Ökologie 87 1.3.1.1 Flächennutzung und Produktionsmittel 89 1.3.1.2 Phosphor 91 1.3.1.3 Boden 100 1.3.1.4 Fazit 114 1.3.2 Ethologie 115
4 Inhaltsverzeichnis n 2. Agrarpolitische Massnahmen 119 n 2.1 Produktion und Absatz 119 2.1.1 Übergreifende Instrumente 121 2.1.1.1 Qualitätsstrategie der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft 121 2.1.1.2 Branchen- und Produzentenorganisationen 122 2.1.1.3 Absatzförderung 123 2.1.1.4 Kennzeichnung von Landwirtschaftsprodukten 124 2.1.1.5 Instrumente des Aussenhandels 127 2.1.2 Milchwirtschaft 133 2.1.3 Viehwirtschaft 139 2.1.4 Pflanzenbau 146 n 2.2 Direktzahlungen 153 2.2.1 Bedeutung der Direktzahlungen 154 2.2.2 Allgemeine Direktzahlungen 161 2.2.2.1 Flächenbeiträge 161 2.2.2.2 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 162 2.2.2.3 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 163 2.2.2.4 Hangbeiträge 164 2.2.3 Ökologische Direktzahlungen 166 2.2.3.1 Ökobeiträge 166 2.2.3.2 Ethobeiträge 178 2.2.3.3 Sömmerungsbeiträge 179 2.2.3.4 Beiträge für den Gewässerschutz 181 2.2.3.5 Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen 183 n 2.3 Grundlagenverbesserung 185 2.3.1 Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen 186 2.3.1.1 Strukturverbesserungen 186 2.3.1.2 Soziale Begleitmassnahmen 189 2.3.1.3 Praktiken bei Ökonomiegebäuden 190 2.3.1.4 Stallbauten für behornte Tiere 193 2.3.1.5 Controlling-Prozess in Projekten zur regionalen Entwicklung 195 2.3.2 Landwirtschaftliches Wissen – forschen, beraten, bilden 197 2.3.2.1 Landwirtschaftliches Innovations- und Wissenssystem LIWIS 197 2.3.2.2 Forschung 198 2.3.2.3 Beratung 202 2.3.2.4 Berufsbildung 203 2.3.3 Produktionsmittel 206 2.3.3.1 Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 206 2.3.3.2 Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen im Futterbau 210 2.3.3.3 Marktkampagne Dünger 2011/12 211 2.3.3.4 Gentechnisch veränderte Organismen in Futtermitteln 214
5 Inhaltsverzeichnis n 2.4 Spezialthemen 215 2.4.1 Finanzinspektorat 215 2.4.2 Agrarsektoradministration und das Portal Agate 218 2.4.3 Bundeseinheit für die Lebensmittelkette 221 n 2.5 Agrarpolitik 222 2.5.1 Umsetzung der Agrarpolitik 2014–2017 222 2.5.2 Foresight 225 n 3. Internationale Aspekte 229 n 3.1 Internationale Entwicklungen 229 3.1.1 Beziehungen zur EU 230 3.1.2 Freihandelsabkommen mit Ländern ausserhalb der EU 232 3.1.3 WTO 234 3.1.4 Die OECD am BLW – welche Themen verfolgen wir und wie bringen wir uns ein? 236 3.1.5 FAO 238 3.1.6 Folgeprozess Rio+20 243 3.1.7 Internationaler Getreiderat und Ernährungshilfe-Übereinkommen 245 n 3.2 Internationale Vergleiche 247 3.2.1 Produzenten- und Konsumentenpreise – Vergleich mit den Nachbarländern 247 3.2.2 Internationale Handelszahlen 250 n Mitarbeit am Agrarbericht 2014 252 n Stichwortverzeichnis 254 n Anhang A1 Tabellen A2 Rechtserlasse, Begriffe und Methoden A57 Abkürzungen A58 Literatur A61

Vorwort

Das Jahr 2013 war für die Landwirte wirtschaftlich ein erfolgreiches Jahr. Nach einem Rückgang im Jahr zuvor lagen die Einkommen 2013 etwas über dem langjährigen Durchschnitt. Dazu beigetragen hat vor allem die erfreuliche Situationen in der Tierproduktion: Der Milchpreis ist nach einem Tiefpunkt Mitte 2012 wieder angestiegen und auch die Preise für Schweinefleisch haben wieder angezogen. Die unterdurchschnittlichen Ergebnisse im Pflanzenbau – verursacht durch das ungünstige Wetter – wurden damit kompensiert. Erste Prognosen gehen davon aus, dass die Einkommen im Jahr 2014 wieder höher sein werden, weil die Preise während längerer Zeit auf dem hohen Niveau von 2013 verblieben sind und zusätzlich das Wetter noch für bessere Erträge gesorgt hat.

Diese sehr guten wirtschaftlichen Ergebnisse sollten aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft weiterhin vor grossen Herausforderungen steht. Das Umfeld der Landwirtschaft wird sich in den nächsten Jahren stark wandeln, was effiziente Anpassungsmassnahmen erforderlich macht. Unter den vielen Herausforderungen für die Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft seien hier sechs erwähnt, die von der Agrarpolitik, der Forschung und der Beratung in den nächsten Jahren besonders viel Aufmerksamkeit erfordern werden:

1. Im internationalen Vergleich ist die Schweizer Landwirtschaft noch immer nicht genügend wettbewerbsfähig. Das macht es beispielsweise notwendig, die Inlandproduktion mit hohen Zöllen zu schützen, damit sie in der internationalen Konkurrenz bestehen kann. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die internationalen Entwicklungen – etwa ein mögliches Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA – das Ausmass des Grenzschutzes immer mehr in Frage stellen werden. Es ist deshalb wichtig, dass die verbleibende Zeit, bis diese oder eine ähnliche einschneidende Veränderung eintritt, genutzt wird, um sich aktiv darauf vorzubereiten.

2. Während die Landwirtschaft aus vielen kleinen Betrieben besteht, sind die Märkte für landwirtschaftliche Produktionsmittel und diejenigen für die Produkte der Landwirtschaft von grösseren Unternehmen geprägt. Diese Konzentration der Unternehmen in den vor- und nachgelagerten Stufen führt dazu, dass diese bei Verhandlungen über die Konditionen eines Handels gegenüber den Landwirten im Vorteil sind. Das ist ein Grund, weshalb sich die Landwirte über eine «unfaire» Behandlung in den Wertschöpfungsketten beklagen. Die vergleichsweise hohe Kaufkraft und der kleine Schweizer Markt tragen massgeblich zu dieser Entwicklung bei, weil die Unternehmen hier schnell einen grossen Anteil in einem Markt erreichen und damit ihre Verhandlungsposition verbessern können.

3. Das Gefährdungspotenzial, das die Emissionen von Pflanzenbehandlungs- und Düngemitteln für die natürlichen Ressourcen haben, muss weiter vermindert werden. So wird in diesem Agrarbericht beispielsweise gezeigt, dass viele Böden bezüglich Phosphor überversorgt sind und die Effizienz in der Düngung stagniert. Werden negative Einflüsse auf die Umwelt identifiziert, müssen sie mit geeigneten Massnahmen reduziert werden. Eine besondere Schwierigkeit werden dabei neue Krankheiten, neue Schädlinge oder Neophyten sein, deren Behandlung zusätzliche Pflanzenbehandlungsmittel benötigt. Dies kann vermehrt zu Konflikten zwischen entgegengesetzten Zielen – Schutz der Kulturen gegen Schutz der Umwelt – führen.

6 Vorwort

4. Die Produktivität der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche der Schweiz und der Landwirtschaft insgesamt werden potenziell geschmälert. Drei Kräfte bewirken dies:

a. die Landinanspruchnahme durch Bauten oder Besiedelung

b. die Landinanspruchnahme durch ökologische Ausgleichsflächen, auf denen die Nahrungsmittelproduktion nur noch ein untergeordnetes Ziel ist

c. Die geforderte Reduktion des Einsatzes von Hilfsstoffen und Futtermitteln aus dem Ausland

Die Herausforderung wird darin bestehen, eine glaubwürdige Balance zu finden.

5. Um die Zielerreichung zu erhöhen werden den Landwirten immer detailliertere Bewirtschaftungsauflagen gemacht. Diese erhöhen den administrativen Aufwand für die Landwirte, was – wegen dem höheren Arbeitsaufwand – sowohl wirtschaftlich zu Problemen führen als auch die Motivation der Landwirte negativ beeinflussen kann. Es gilt hier Lösungen zu finden, die eine Erreichung der Ziele garantieren und gleichzeitig den Aufwand der Landwirte in engen Grenzen halten.

6. Die immer detaillierteren staatlichen und privaten Auflagen engen den unternehmerischen Freiraum und die Selbstverantwortung der Landwirte stark ein. Durch diese Einengung bleibt oft nicht genügend Platz für die unternehmerische Initiative der Landwirte. Die Landwirte sollen in der Zukunft vermehrt auf ihre Ausbildung und ihr Fachwissen abstützen können, um ihre unternehmerischen sowie die vom Gesetzgeber gesetzten Ziele zu erreichen. Dadurch wird es möglich werden, die von der Gesellschaft vorgegebenen Ziele effizienter zu erreichen.

Die Agrarpolitik ist derzeit geprägt von der Umsetzung der Agrarpolitik 2014–2017. Gleichzeitig müssen wir uns aber Gedanken machen, in welche Richtung wir die Agrarpolitik in der Zukunft weiter entwickeln wollen. Dabei müssen den Landwirten Perspektiven und Wege aufgezeigt werden, wie die oben beschriebenen Herausforderungen gemeistert werden können. Die Perspektiven müssen, damit sie überzeugend sind, in enger Zusammenarbeit zwischen der Branche, der Politik, der Forschung und der Beratung erarbeitet werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft wird dazu einen intensiven Dialog mit allen starten, in dessen Verlauf Antworten auf Fragen zu Zielvorstellungen, Strategien und unterstützender Begleitung durch die Politik erarbeitet werden sollen.

7 Vorwort
8

1. Bedeutung und Lage der Landwirtschaft

1.1 Ökonomie

Die Landwirtschaft ist auf eine ausreichende wirtschaftliche Basis angewiesen, damit sie die von ihr verlangten Leistungen erbringen kann. Die Darstellung der ökonomischen Auswirkungen der Agrarpolitik bilden deshalb einen wichtigen Bestandteil der Berichterstattung. Diese gibt u.a. Auskunft über die wirtschaftlichen Ergebnisse der Landwirtschaftsbetriebe, über die Strukturentwicklungen, über die Verflechtungen zur übrigen Wirtschaft oder über die Verhältnisse auf den verschiedenen Märkten.

Im Folgenden werden die ökonomische Stellung der Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft dargestellt, Informationen über Produktion, Verbrauch, Aussenhandel, Produzenten- und Konsumentenpreise auf den einzelnen Märkten vermittelt sowie die wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors und der Einzelbetriebe aufgezeigt.

9 1.1 Ökonomie

1.1.1 Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft

1.1.1.1 Strukturentwicklungen

Bei der Analyse der Strukturen in der Landwirtschaft wird der Fokus auf die Zahl der Betriebe und deren Grössenverhältnisse und auf die Zahl der Beschäftigten gelegt. Die folgenden Abschnitte orientieren über die Veränderungen dieser beiden Strukturmerkmale.

n Betriebe

Die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe ging in den ersten 13 Jahren des neuen Jahrtausends insgesamt um 15 330 Einheiten oder jährlich um 1,9 % zurück. Gut die Hälfte der 1 368 Betriebe, die im Berichtsjahr aufgegeben wurden, sind Betriebe der Grössenklasse 10–20 ha.

Entwicklung der Anzahl Betriebe nach Grössenklassen und Regionen

In den einzelnen Regionen war die Abnahmerate zwischen 2000 und 2013 in der Tal- und Bergregion mit 1,9 % gleich hoch, in der Hügelregion mit 1,7 % leicht tiefer. Im Berichtsjahr lag sie in allen Regionen über 2,0 % pro Jahr.

10 1.1 Ökonomie
Merkmal Anzahl Betriebe Veränderung pro Jahr in % 2000 2012 2013 2000–2013 2012–2013 Grössenklasse 0–3 ha 8 371 6 033 5 723 –2,9 –5,1 3–10 ha 18 542 11 583 11 024 –3,9 –4,8 10–20 ha 24 984 18 203 17 514 –2,7 –3,8 20–25 ha 7 244 6 513 6 421 –0,9 –1,4 25–30 ha 4 430 4 686 4 726 0,5 0,9 30–50 ha 5 759 7 366 7 486 2,0 1,6 > 50 ha 1 207 2 191 2 313 5,1 5,6 Region Talregion 31 612 25 127 24 490 –1,9 –2,5 Hügelregion 18 957 15 580 15 249 –1,7 –2,1 Bergregion 19 968 15 868 15 468 –1,9 –2,5 Total 70 537 56 575 55 207 –1,9 –2,4 Quelle: BFS
Tabelle 1 Seite A2

Entwicklung der Anzahl Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe nach Regionen

Die Abnahmerate war bei den Haupterwerbsbetrieben zwischen 2000 und 2013 mit 1,7 % pro Jahr insgesamt etwas tiefer als bei den Nebenerwerbsbetrieben mit 2,2 % pro Jahr. Grössere Differenzen zeigen sich zwischen den Regionen. Bei den Haupterwerbsbetrieben waren die Abnahmeraten mit 2,0 % resp. 1,8 % in der Tal- und Hügelregion beinahe doppelt so hoch wie in der Bergregion. Anders präsentiert sich das Bild bei den Nebenerwerbsbetrieben. Dort ist die Abnahmerate in der Bergregion mit 3,5 % mit Abstand am höchsten, gefolgt von der Talregion mit 1,8 % und der Hügelregion mit 1,3 %. Im Berichtsjahr waren die Abnahmeraten bei den Haupterwerbsbetrieben in der Tal- und Bergregion höher als im langjährigen Vergleich; in der Hügelregion war sie gleich hoch. Bei den Nebenerwerbsbetrieben hingegen waren die Abnahmeraten in allen Regionen (Ausnahme Bergregion) deutlich höher als im langjährigen Vergleich.

n Beschäftigte

Der Rückgang der Anzahl Landwirtschaftsbetriebe ist mit einer Reduktion der Anzahl Beschäftigten verbunden.

Entwicklung der Anzahl Beschäftigten

Zwischen 2000 und 2013 ist die Zahl der Beschäftigten insgesamt um rund 44 900 Personen gesunken. Die Abnahme pro Jahr war mit 1,9 % gleich hoch wie diejenige bei den Betrieben. Dabei war der Rückgang bei den familieneigenen Arbeitskräften prozentual höher als bei den familienfremden Arbeitskräften, absolut ging die Anzahl der familieneigenen Arbeitskräfte um rund 37 800, diejenige der familienfremden um 7 100 zurück. Zugenommen hat in diesen 13 Jahren die Zahl Betriebsleiterinnen unter den familieneigenen Arbeitskräften.

11 1.1 Ökonomie
Merkmal Anzahl Betriebe Veränderung pro Jahr in % 2000 2012 2013 2000–2013 2012–2013 Haupterwerbsbetriebe Talregion 23 536 18 587 18 110 –2,0 –2,6 Hügelregion 13 793 11 068 10 869 –1,8 –1,8 Bergregion 11 910 10 584 10 365 –1,1 –2,1 Total 49 239 40 239 39 344 –1,7 –2,2 Nebenerwerbsbetriebe Talregion 8 076 6 540 6 380 –1,8 –2,4 Hügelregion 5 164 4 512 4 380 –1,3 –2,9 Bergregion 8 058 5 284 5 103 –3,5 –3,4 Total 21 298 16 336 15 863 –2,2 –2,9 Quelle: BFS
Merkmal Anzahl Beschäftigte Veränderung pro Jahr in % 2000 2012 2013 2000–2013 2012–2013 Familieneigene 165 977 130 914 128 167 –2,0 –2,1 davon: Betriebsleiter 74 724 53 854 52 480 –2,7 –2,6 Betriebsleiterinnen 2 346 2 721 2 727 1,2 0,2 Familienfremde 37 816 31 114 30 752 –1,6 –1,2 Total 203 793 162 028 158 919 –1,9 –1,9 Quelle: BFS
Tabelle 2 Seite A2

n Frauen in der Landwirtschaft

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 2 727 Betriebe gezählt, die von einer Frau geleitet werden. Dies entspricht 4,9 % aller Betriebe. Die Zahl der von Frauen geführten Landwirtschaftsbetriebe nahm zwischen 2000 und 2013 um 381 Einheiten oder 1,2 % pro Jahr zu.

der Anzahl von Frauen geleiteten Betriebe nach Grössenklassen und Regionen

Die von Frauen geführten Betriebe sind in den Grössenklassen bis 10 ha im Verhältnis zur Gesamtheit der Betriebe übervertreten, in den Grössenklassen ab 10 ha ist der Anteil entsprechend unterdurchschnittlich. Das bedeutet auch, dass die von Frauen geführten Betriebe durchschnittlich kleiner sind als die Gesamtheit der Betriebe. Allerdings ist auch bei den von Frauen geführten Betrieben eine Bewegung hin zu den Grössenklassen mit mehr Fläche zu beobachten.

Die Verteilung der Betriebe nach Region ist 2013 ähnlich wie bei allen Betrieben. In der Talregion ist der Anteil mit 39 % etwas tiefer als beim Total der Betriebe mit 44 %, in der Hügelregion ist der Unterschied gering (26 % zu 28 %) und in der Bergregion ist der Anteil mit 34 % zu 28 % etwas höher.

12 1.1 Ökonomie
Merkmal Anzahl von Frauen geleiteten Betriebe Veränderung pro Jahr in % 2000 2012 2013 2000–2013 2012–2013 Grössenklasse 0–3 ha 654 579 575 –1,0 –0,7 3–10 ha 1 116 1 021 993 –0,9 –2,7 10–20 ha 418 741 744 4,5 0,4 20–25 ha 59 150 161 8,0 7,3 25–30 ha 36 96 104 8,5 8,3 30–50 ha 52 114 132 7,4 15,8 > 50 ha 11 20 18 3,9 –10,0 Region Talregion 924 1 072 1 090 1,3 1,7 Hügelregion 580 715 721 1,7 0,8 Bergregion 842 934 916 0,7 –1,9 Total 2 346 2 721 2 727 1,2 0,2 Quelle: BFS
Entwicklung

Entwicklung der Anzahl von Frauen geleiteten Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe nach Regionen

Merkmal Anzahl von Frauen geleiteten Betriebe Veränderung pro Jahr in %

Bei den von Frauen geführten Betrieben ist die Verteilung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe anders als bei allen Betrieben. Während bei Letzteren über zwei Drittel der Betriebe im Haupterwerb geführt werden, sind es bei den von Frauen geführten Betrieben weniger als die Hälfte. Allerdings hat sich dieses Verhältnis zwischen 2000 und 2013 klar zugunsten der Haupterwerbsbetriebe verschoben.

2013 waren über ein Drittel der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen Frauen. Insgesamt ging die Zahl der beschäftigten Frauen zwischen 2000 und 2013 um rund 16 500 zurück. Dieser Rückgang war prozentual gleich hoch wie bei der Gesamtheit der Beschäftigten. Zum grössten Teil ging der Rückgang bei den Frauen auf das Konto der familieneigenen Beschäftigten. Im Berichtsjahr wurde bei den familienfremden beschäftigten Frauen eine Zunahme der Ausländerinnen festgestellt.

13 1.1 Ökonomie
2000 2012 2013 2000–2013 2012–2013 Haupterwerbsbetriebe Talregion 331 566 585 4,5 3,4 Hügelregion 175 311 323 4,8 3,9 Bergregion 211 405 408 5,2 0,7 Total 717 1 282 1 316 4,8 2,7 Nebenerwerbsbetriebe Talregion 593 506 505 –1,2 –0,2 Hügelregion 405 404 398 –0,1 –1,5 Bergregion 631 529 508 –1,7 –4,0 Total 1 629 1 439 1 411 –1,1 –1,9 Quelle: BFS
Entwicklung der Anzahl beschäftigten Frauen Merkmal Anzahl beschäftigte Frauen Veränderung pro Jahr in % 2000 2012 2013 2000–2013 2012–2013 Familieneigene 64 292 49 577 48 574 –2,1 –2,0 davon Betriebsleiterinnen 2 346 2 721 2 727 1,2 0,2 Familienfremde 10 340 9 778 9 587 –0,6 –2,0 davon Familienfremde CH 6 786 5 361 5 133 –2,1 –4,3 davon Ausländerinnen 3 554 4 417 4 454 1,8 0,8 Frauen 74 632 59 355 58 161 –1,9 –2,0 Quelle: BFS

1.1.1.2 Wirtschaftliche Kennziffern

n Bruttowertschöpfung

Die Schweizer Wirtschaft erreichte im Berichtsjahr eine Bruttowertschöpfung von 614 Mrd. Fr. Das sind rund 11 Mrd. Fr. oder 1,7 % mehr als im Vorjahr. Der Anteil des Primärsektors lag bei 0,7 %.

Entwicklung der Bruttowertschöpfung der drei Wirtschaftssektoren

Angaben zu laufenden Preisen

Auf Grund der Gesamtrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung von 2014 (Anpassung an das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010) wurden alle Zeitreihen der Aggregate dieser Tabelle geändert. 1 Provisorisch Quelle: BFS

14 1.1 Ökonomie
Sektor 2000 2011 2012 1 2013 1 Anteil Veränderung 2013 2011–13 In Mio. Fr. in % in % Primärsektor 5 300 4 332 4 078 4 341 0,71 0,2 Sekundärsektor 115 366 158 631 157 720 158 051 25,73 –0,4 Tertiärsektor 317 079 433182 441 812 451 760 73,56 4,3 Total 437 745 596 145 603 609 614 153 100,00 3,0 Anmerkung:

n Aussenhandel

Der Schweizer Aussenhandel hat im Berichtsjahr wenig Schwung gezeigt gegenüber dem Vorjahr: Die Einund Ausfuhren waren mit 177,6 Mrd. Fr. bzw. 201,2 Mrd. Fr. nur um 0,5 % resp. 0,3 % höher als im Vorjahr. Die Handelsbilanz schloss 2013 mit einem Exportüberschuss von 23,6 Mrd. Fr. ab, das sind 0,2 Mrd. Fr. weniger als 2012.

Entwicklung des Aussenhandels

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen hat sich im Berichtsjahr insgesamt positiv entwickelt. Gegenüber 2012 stiegen die Importe wertmässig um 0,6 Mrd. Fr. auf 12,0 Mrd. Fr. und die Exporte konnten um 0,5 Mrd. Fr. auf 8,6 Mrd. Fr. erhöht werden. Die Handelsbilanz bei den Landwirtschaftsprodukten schloss 2013 mit einem Importüberschuss von 3,4 Mrd. Fr. ab., das sind 0,1 Mrd. Fr. mehr als 2012. Insgesamt ist der Importüberschuss zwischen 2000/02 und 2013 aber um 1,6 Mrd. Fr. zurückgegangen.

Im Berichtsjahr stammten rund 74 % der Landwirtschaftsimporte aus der EU. 62 % der Exporte wurden in den EU-Raum getätigt. Im Vergleich zu 2012 stiegen die Importe aus der EU um 0,6 Mrd. Fr. auf 8,9 Mrd. Fr. und die Exporte in den EU-Raum stiegen um 0,3 Mrd. Fr. auf einen Höchsstand von 5,3 Mrd. Fr. Die Handelsbilanz mit der EU bei den Landwirtschaftsprodukten schloss 2013 mit einem Importüberschuss von 3,6 Mrd. Fr. ab.

15 1.1 Ökonomie
2000/02 2011 2012 2013 2000/02–13 Mrd. Fr. % Einfuhren total 129,0 174,4 176,8 177,6 37,7 Landwirtschaftsprodukte 8,5 11,4 11,4 12,0 41,2 davon aus EU 6,4 8,5 8,3 8,9 39,1 Ausfuhren total 131,3 197,9 200,6 201,2 53,2 Landwirtschaftsprodukte 3,5 7,8 8,1 8,6 145,7 davon in EU 2,5 4,8 5,0 5,3 112,0 Quelle: OZD
1 500 1 000 1 500 2 000 1 000 2 500 500 0 500 in Mio. Fr. Einfuhren Ausfuhren Import- bzw. Exportüberschuss übrige Länder Niederlande Spanien Österreich Italien Frankreich Deutschland 1 206 1 260 57 860 489 498 91 371 863 365 379 531 758 288 1 812 1 334 478 1 647 1 116 2 154 1396
Landwirtschaftlicher Aussenhandel mit der EU 2013 Quelle:
OZD

Landwirtschaftsprodukte hat die Schweiz im Berichtsjahr wertmässig am meisten aus Deutschland eingeführt, gefolgt von Italien und Frankreich. Praktisch zwei Drittel der gesamten Importe aus der EU stammten aus diesen drei Ländern. Gut die Hälfte der wertmässigen Ausfuhren in die EU gingen 2013 in die drei Länder Deutschland, Frankreich und Italien.

Die Handelsbilanz mit den umliegenden EU-Ländern sowie mit Spanien und den Niederlanden wies im Berichtsjahr Importüberschüsse aus. Die schlechteste Bilanz zeigte die Schweiz mit Italien. Viel ausgeglichener sieht die Bilanz mit Österreich aus. Einen Exportüberschuss von 57 Mio. Fr. wies die Schweiz 2013 im Verkehr mit den übrigen EU-Ländern aus.

Ein- und Ausfuhren von landwirtschaftlichen Produkten und Verarbeitungserzeugnissen nach Produktekategorie 2013

Tierische Produkte, Fische (1, 2, 3, 5, 16)

Früchte (8)

Gemüse (7)

Lebende Pflanzen, Blumen (6)

Ölsaaten, Fette, Öle (12, 15)

Getreide und Zubereitungen (10, 11, 19)

Getränke (22)

Tierfutter, Abfälle (23)

Nahrungsmittel (20, 21)

Milchprodukte (4)

Tabak und Diverses (13, 14, 24)

Genussmittel (9, 17, 18)

Im Berichtsjahr wurden vor allem Getränke, tierische Produkte (inkl. Fische), Genussmittel (Kaffee, Tee, Gewürze) sowie Nahrungsmittelzubereitungen eingeführt. Die wertmässigen Getränkeeinfuhren setzten sich vor allem aus gut 60 % Wein, 16 % Mineralwasser und etwa 13 % Spirituosen zusammen. Von den Gesamteinfuhren unter dem Titel «Tierische Produkte, Fische» waren gut 40 % dem Sektor Fleisch, rund 30 % dem Sektor Fisch und der Rest dem Sektor zubereitetes Fleisch und Fleischkonserven zuzuordnen.

2013 wurden wie in den Vorjahren vor allem Genussmittel und Getränke exportiert, gefolgt von Nahrungsmittelzubereitungen, Getreide und Zubereitungen sowie Milchprodukte. Unter den Genussmitteln waren es vorwiegend Kaffee mit 2 035 Mio. Fr. (2012: 1 691 Mio. Fr.) sowie Schokolade und kakaohaltige Nahrungsmittel mit 762 Mio. Fr. (2012: 715 Mio. Fr.). Hauptanteile bei den Nahrungsmittelausfuhren bildeten die Lebensmittelzubereitungen, Kaffee-Extrakte, Suppen und Saucen.

Die Handelsbilanz nach Produktekategorien wies im Berichtsjahr vor allem bei tierischen Produkten inkl. Fische (–1 647 Mio. Fr.) und Früchten (–1 122 Mio. Fr.) Importüberschüsse aus. Wesentlich tiefer lag der Importüberschuss bei den Getränken (–38 Mio. Fr.). Exportüberschüsse wurden 2013 bei Genussmitteln, Tabak und Diverses sowie Milchprodukten erzielt.

16 1.1 Ökonomie
Quelle: OZD 3 000 2 500 2 000 1 000 1 000 1 500 1 500 500 2 000 500 0 in Mio. Fr. Einfuhren Ausfuhren Import- bzw. Exportüberschuss 1 796 149 1 535 3 038 1 503 344 658 314 592 666 74 1 137 1 122 1 647 642 591 15 647 5 596 411 38 5 614 512 102 1 174 763 1 878 1 841 310 500 190 33 1 218 1 185

n Selbstversorgungsgrad

Der Selbstversorgungsgrad wird definiert als Verhältnis der Inlandproduktion zum inländischen Gesamtverbrauch. Es wird unterschieden zwischen einem Selbstversorgungsgrad brutto und einem Selbstversorgungsgrad netto, wobei beim Selbstversorgungsgrad netto berücksichtigt wird, dass ein Teil der Inlandproduktion auf importierten Futtermitteln beruht. Dazu wird bei der Berechnung des Netto-Selbstversorgungsgrades die tierische Inlandproduktion um jenen Anteil reduziert, der mit importierten Futtermitteln produziert wird.

Entwicklung des Selbstversorgungsgrades

Mit der Revision der Nahrungsmittelbilanz können die Resultate bei den pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln nicht bei jeder Nahrungsmittelgruppe mit den früheren Werten verglichen werden, so dass keine langfristige Entwicklung mehr dargestellt werden kann.

Quelle: SBV

Die Methodik zur Berechnung der Nahrungsmittelbilanz wurde 2013 grundlegend revidiert. Aus diesem Anlass wurden die Berechnungen für die Jahre 2008 bis 2010 nach der neuen Methode NMB08 revidiert. Für die Daten der Jahre 2011 und 2012 wurde nur noch die neue Methode verwendet. Im Rahmen der Revision wurden die Nahrungsmittelgruppen der pflanzlichen Produktion neu zusammengestellt. Die zugrunde liegenden Nährstoffangaben der Nahrungsmittel wurden anhand aktueller Angaben komplett überarbeitet und den heutigen Ernährungsgewohnheiten angeglichen. Dies führt in der Tendenz zu generell etwas tieferen Nährstoffmengen bei den absoluten Werten der Nahrungsmittelbilanz (Inlandproduktion, Importe, Exporte und Vorräteveränderungen). Die Zeitreihen der Brutto- und Nettoselbstversorgungsgrad erleiden durch die Revision jedoch keinen nennenswerten Bruch.

Das Schwergewicht der Schweizer Landwirtschaft liegt auf der tierischen Produktion, was auch den verhältnismässig hohen Selbstversorgungsgrad in diesem Bereich erklärt. 2012 lag der Inlandanteil bei tierischen Produkten mit 100,8 % rund einen halben Prozentpunkt höher als 2011 (100,4 %). Der Anteil bei den pflanzlichen Produkten sank 2012 um 2,4 Prozentpunkte gegenüber 2011 auf 44,9 %. Dies lässt sich u.a. dadurch erklären, dass die Schweizer Landwirte im Pflanzenbau nach dem ausserordentlich guten Jahr 2011 im Jahr 2012 wieder eher durchschnittliche Erträge erzielt hat. Insgesamt lag 2012 der Selbstversorgungsgrad brutto mit 62,2 % ein Prozentpunkt tiefer als 2011 (63,2 %). Der Selbstversorgungsgrad netto lag 2012 bei 55,2 %, also 1,3 Prozentpunkte tiefer als 2011.

17 1.1 Ökonomie Tabelle 14 Seite A13
kalorienmässiger Anteil in % Pflanzliche Nahrungsmittel Tierische Nahrungsmittel Nahrungsmittel Total brutto Nahrungsmittel Total netto
0 120 100 80 60 40 20 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2000 2001 2002 2003
Begriffe und Methoden Seite A57

n Entwicklung von Preisindices

Der Produzentenpreisindex landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist zwischen 2000/02 und 2007 leicht gesunken. Nach einem kurzfristigen Anstieg im Jahr 2008 auf 105,3 % ist der Index bis 2012 erneut deutlich gesunken. Im Berichtsjahr kam es wieder zu einem markanten Anstieg auf 98,2 %. Der Index liegt nun annähernd auf dem Niveau wie zu Beginn des Jahrtausends.

Im Gegensatz zum Produzentenpreisindex sind die anderen Indices im Jahr 2013 höher als 2000/02. Der Landesindex der Konsumentenpreise für die Untergruppe Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke legte in den Jahren 2000/02 bis 2008 um 7,0 Prozentpunkte zu und sank dann wieder bis 2012 auf 101,2 %. Im Berichtsjahr ist der Index leicht auf 102,4 % angestiegen.

Entwicklung des Produzenten-, Konsumenten- und Importpreisindexes für Nahrungsmittel und Getränke sowie des Indexes der Preise für landwirtschaftliche Produktionsmittel

Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel Importpreisindex für Nahrungsmittel und Getränke Landesindex der Konsumentenpreise, Untergruppe Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke Produzentenpreisindex Landwirtschaft

Der Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel stieg bis 2008 auf 110,6 % an. Nach einem leichten Rückgang auf 108,0 % (2010) hat sich der Index in den letzten drei Jahren auf ein Niveau von 108,5 % (2013) eingependelt. Der Index kann in Produktionsmittel landwirtschaftlicher Herkunft (Saatgut, Futtermittel) und übrige Produktionsmittel unterteilt werden. Der erste nahm 2013 zu, der zweite sank leicht.

Der Importpreisindex für Nahrungsmittel und Getränke stieg bis 2008 auf 114,5 % und sank anschliessend bis 2012 auf 107,1 %. Im Berichtsjahr lag der Index bei 107,4 %.

18 1.1 Ökonomie
2000 – 02 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2012 2013 2011
Index (200 0 / 0 2 =100) Quellen: BFS, SBV 70 85 80 75 95 90 105 100 110 115 120

1.1.1.3 Bundesausgaben

n Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung

2007 wurde beim Bund das Neue Rechnungsmodell (NRM) eingeführt. Der Systemwechsel in der Rechnungslegung führte u.a. zu Veränderungen bei den Ausgaben nach Aufgabengebieten. Diese sind deshalb nicht mehr mit denjenigen früherer Jahre vergleichbar. Die Reihe wurde aber bis 2004 zurück gerechnet (vgl. Graphik).

Bei den agrarpolitischen Massnahmen gab es im Berichtsjahr keine grösseren Änderungen. Für Landwirtschaft und Ernährung wurden mit 3 706 Mio. Fr. 5 Mio. Fr. weniger aufgewendet als 2012. Nach sozialer Wohlfahrt (21 106 Mio. Fr.), Finanzen und Steuern (9 916 Mio. Fr.), Verkehr (8 224 Mio. Fr.), Bildung und Forschung (6 894 Mio. Fr.) und Landesverteidigung (4 789 Mio. Fr.) liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung an sechster Stelle. Die Gesamtausgaben des Bundes beliefen sich im Berichtsjahr auf 63 700 Mio. Fr. und lagen somit knapp 2 Mrd. Fr. höher als 2012.

Entwicklung der Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung

Der Anteil von Landwirtschaft und Ernährung an den Gesamtausgaben des Bundes lag 2013 bei 5,8 % und ist nach 2011 zum zweiten Mal unter die 6 %-Marke gesunken.

Im Bereich Produktion und Absatz stiegen die Ausgaben gegenüber 2012 um 10 Mio. Fr. Um 8,5 Mio. Fr. höher ausgefallen sind die Aufwendungen für den Pflanzenbau. Hauptverantwortlich dafür sind die ausserordentlichen Verwertungsmassnahmen 2013: Die Deklassierung von AOC-Wein und die Überschussverwertung von Birnensaftkonzentrat. Zudem stiegen die Ausgaben in den übrigen Krediten leicht an.

19 1.1 Ökonomie
2004 in Mio. Fr. in % absolut (Mio. Fr.) in % der Gesamtausgaben Quelle: Staatsrechnung 0 4 500 4 000 3 500 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500 0,0 1,0 10,0 8,0 9,0 6,0 7,0 4,0 5,0 2,0 3,0 2005 2006 2007 2008 2010 2009 3 750 3 608 3 645 3 601 3 551 3 666 2011 3 663 2012 3 711 2013 3 706 3 692
Tabelle 52 Seite A56

Entwicklung der Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung

Für Direktzahlungen hat der Bund im Berichtsjahr gut 10 Mio. Fr. weniger ausgegeben als 2012. Die allgemeinen Direktzahlungen waren wegen tieferen Ansätzen für RGVE-Beiträge und tieferen Flächen- und Tierbeständen gegenüber dem Vorjahr 27 Mio. Fr. tiefer. Die höhere Beteiligung bei den regionalen Programmen und Massnahmen (ÖQV, Gewässerschutz, Ressourcenschutz) sowie bei den Tierwohlbeiträgen erhöhten hingegen die ökologischen Direktzahlungen um 17 Mio. Fr.

Die Ausgaben im Bereich Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur wenig verändert. Lediglich die Ausgaben für Investitionskredite sind um 3 Mio. Fr. tiefer ausgefallen als im Vorjahr, da der Kredit für 2012 einmalig um diesen Betrag erhöht worden ist.

Bei den weiteren Ausgaben sanken die Mittel um 2 Mio. Fr. Einerseits wurden im Rahmen des «Schoggigesetzes» für exportierte landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte 6 Mio. Fr. mehr ausgegeben. Andererseits beanspruchten die Familienzulagen in der Landwirtschaft 7 Mio. Fr. weniger Bundesmittel und die Ausgaben für Verwaltung, Vollzug und Kontrollen waren insgesamt 1 Mio. Fr. tiefer als im Vorjahr.

20 1.1 Ökonomie
Ausgabenbereich 2008 2009 2010 2011 2012 2013 in Mio. Fr. Produktion und Absatz 536 471 428 441 440 450 Direktzahlungen 2 546 2 742 2 769 2 795 2 809 2 799 Grundlagenverbesserung 184 170 172 135 192 189 Weitere Ausgaben 285 308 297 293 270 268 Total Landwirtschaft und Ernährung 3 551 3 692 3 666 3 663 3 711 3 706 Quellen: Staatsrechnung, BLW

1.1.2 Märkte

Auch wenn die Jahresmitteltemperatur 2013 in der Schweiz genau dem Normwert 1981–2010 entsprach, waren die jahreszeitlichen Abweichungen doch beträchtlich. Bis Ende April herrschten anhaltend winterliche Verhältnisse, die Sonnenarmut von Januar bis Mai war auf Rekordniveau. Folge davon war ein stark reduziertes Wachstum der Kulturen. Vorteil dieser Wetterbedingungen war ein äusserst geringer Krankheitsdruck beim Feuerbrand, was sich in der Obstproduktion positiv auswirkte. Die Verzögerung in der Vegetationsentwicklung konnte, mit Ausnahme beim Gemüse, nicht mehr aufgeholt werden, was sich in einer um rund zwei Wochen verspäteten und insgesamt tiefen Ernte niederschlug. Ein extrem sonniger Sommer brachte den Ausgleich zum trüben Jahresbeginn, allerdings verbunden mit Wassermangel im Juli. Dies obwohl die Jahresniederschläge insgesamt leicht über der Norm lagen. Auch der Spätsommer war überdurchschnittlich warm und trocken. Dies hat zur insgesamt hohen Qualität der Ernten beigetragen. Mitte Oktober meldete sich mit Schnee bis in tiefe Lagen bereits wieder der Winter zurück. Ein klassischer Spätherbst mit nassem und stürmischem Westwindwetter im November und ein ruhiger und von viel Sonne geprägter Dezember rundeten dieses Jahr ab.

Im Ackerbau war vor allem bei den Kartoffeln eine überaus tiefe Ernte zu verzeichnen. Sowohl die Gesamternte wie auch der Flächenertrag erreichten absolute Tiefstwerte. Die Folge davon war eine deutliche Unterversorgung des Marktes. Auch im Getreidebau, bei den Eiweisspflanzen, den Zuckerrüben und zum Teil bei den Ölsaaten wurden unterdurchschnittliche Erträge erzielt. Im Gemüsebau konnten die schlechten Bedingungen im Frühling und die damit verbundene Vegetationsverspätung einigermassen wettgemacht werden, es resultierten aber trotzdem unterdurchschnittliche Flächenerträge. Die Preise waren dementsprechend hoch. Rekordtiefe Erträge trafen vor allem auch den Weinbau, wo die tiefste Ernte seit 1980 erzielt wurde. Zum nass-kalten Frühling gesellte sich hier noch der Hagel als ertragsreduzierender Faktor. Beim Obstbau hatten diese Faktoren einen geringeren Einfluss. So konnte für das Kernobst eine um nur 10 % tiefere Ernte als im Durchschnitt der vier Vorjahre erzielt werden. Bei den Beeren wurden erfreuliche Erntemengen verzeichnet.

21 1.1 Ökonomie

Die Lage auf dem Schweinemarkt hat sich nicht zuletzt dank der Disziplin der Schweineproduzenten entspannt. Die Produktion von Schweinefleisch sank um 3 % während der Produzentenpreis um 30 % zunahm. Die inländische Produktion von Geflügelfleisch und Eiern dehnt sich seit Jahren aus. Der Inlandanteil an Geflügelfleisch und an Ei und Eiprodukten erreicht mittlerweile je 55 %. Die im ersten Halbjahr sinkende Milchproduktion als Folge des niedrigen Erlöses führte im Sommer zu höheren Produzentenpreisen für Milch im A-Segment, was wiederum eine höhere Produktion nach sich zog. Trotz der gestiegenen Käseproduktion fällt die Käsehandelsbilanz Schweiz – EU mit einem Defizit von 856 t erstmals zu Ungunsten der inländischen Exporte aus.

Zusammensetzung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches 2013

Total 10,2 Mrd. Fr.

Nichtlandw. Nebentätigkeiten 4 %

Landw. Dienstleistungen 7 %

Sonstige pflanzliche Erzeugnisse 2 %

Wein 4 %

Obst 5 %

Gemüse- und Gartenbau 13 %

Futterpflanzen 9 %

Kartoffeln, Zuckerrüben 3 %

Getreide 3 %

Milch 22%

Rindvieh 12 %

Schweine 10 %

Geflügel, Eier 5 %

Sonstige tierische Erzeugnisse 1 %

Quelle: BFS

Im Berichtsjahr machte die pflanzliche Produktion 39,1 % des Gesamtproduktionswertes der Schweizer Landwirtschaft aus. Gegenüber dem Vorjahr sank er damit um 3,6 Prozentpunkte. 50,0 % des Produktionswertes der Landwirtschaft – 3,2 % mehr als 2012 – stammten aus der tierischen Produktion. Der Anteil der Produktion, der sich aus landwirtschaftlichen Dienstleistungen (spezialisierte Arbeiten im Ackerbau und in der Tierhaltung) und nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten zusammensetzt, stieg im Vorjahresvergleich erneut leicht an und entsprach 10,9 % des Gesamtproduktionswertes. Der Produktionswert des gesamten Sektors betrug im Berichtsjahr 10,2 Mrd. Fr. Gegenüber 2012 entspricht dies einer Zunahme um 2,1 %.

22 1.1 Ökonomie
Tabelle 15 Seite A14

1.1.2.1 Milch und Milchprodukte

Der Absatz von Schweizer Milchprodukten im Ausland erholte sich im Verlauf des Berichtsjahres wegen des starken Frankens nur langsam. Trotz dieser bezüglich Wettbewerbsfähigkeit herausfordernden Situation konnten die Hartkäseexporte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 842 t zu einem mittleren Warenwert von Fr. 9.52 je kg gesteigert werden, was einer Erhöhung um 22 Rp. je kg entspricht. Der Produzentenpreis für Milch ist als Folge der tiefen Milchproduktion im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

n Produktion: Milcheinlieferungen im Ungleichgewicht

Die Gesamtmilchproduktion betrug im Jahr 2013 4,03 Mio. t, wovon rund 632 000 t für den Eigengebrauch verwendet oder auf dem eigenen Betrieb verfüttert wurden. Die Milcheinlieferungen inkl. diejenigen der Freizone rund um Genf (63 t pro Tag) und der Milch aus dem Fürstentum Liechtenstein (FL) verzeichneten eine Abnahme von 1,2 % auf 3,43 Mio. t. Der im zweiten Halbjahr 2012 festgestellte Produktionsrückgang um rund 3,3 % dauerte bis Juni 2013 an. Im ersten Halbjahr 2013 wurde monatlich 4,7 % weniger Milch vermarktet als in der gleichen Vorjahresperiode. Nachdem die Branchenorganisation BO Milch den Richtpreis für Milch im A-Segment ab Juni 2013 um 3 Rp. auf 69 Rp. angehoben hatte, erhöhte sich die Milchproduktion um durchschnittlich 2,7 % je Monat. Der im zweiten Halbjahr 2013 deutlich gestiegene Milchpreis dürfte zu diesem Produktionsanstieg massgeblich beigetragen haben, indem u.a. weniger Milch verfüttert und mehr Kraftfutter eingesetzt wurde. Im Dezember erreichte der mittlere Produzentenpreis 69.30 Rp./ kg gegenüber 61 Rp./kg im ersten Quartal. Die Produktion von Käse nahm um 0,3 % zu, während die Produktionsmenge von Konsummilch leicht (–0,7 %) und diejenige von Butter stark (–8,2 %) rückläufig war.

23 1.1 Ökonomie
2000 /02 2006 2007 2008 2009 2011 2012 2013 2010
in Mio. t Quelle: TSM 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5
Entwicklung der Milcheinlieferungen (inkl. Zonenmilch und Milch aus FL)

n Verwertung: Ausdehnung der Frisch- und Halbhartkäseproduktion

Bei der Herstellung der verschiedenen Milchprodukte werden unterschiedliche Anteile von Inhaltsstoffen der Milch benötigt. So wird z.B. bei der Käseproduktion je nach Fettstufe des hergestellten Käses Milchfett abgeschöpft oder zugefügt. Deshalb wird die Verwertung der vermarkteten Milch nach den Inhaltsstoffen der Milch in Milchäquivalenten (MAQ) angegeben. Ein MAQ entspricht 73 g Eiweiss und Fett, oder anders ausgedrückt einem Kilogramm durchschnittlicher Milch mit einem Gehalt von 33 g Eiweiss und 40 g Fett. Das MAQ dient somit als Massstab zur Berechnung der in einem Milchprodukt verarbeiteten Milchmenge. Nach wie vor fliessen rund 43 % der MAQ in die Käse- und Quarkherstellung, welche die wichtigsten Verwertungsarten bleiben. Auffallend ist die überdurchschnittlich starke Abnahme der Verarbeitung von Milch zu Dauermilchwaren und Butter gegenüber dem Vorjahr. Der Rückgang betrug bei den Dauermilchwaren gut 40 000 t (–11,0 %) und bei der Butter knapp 49 000 t (–8,3 %) MAQ.

Milchverwertung nach Milchäquivalent 2013

Butter 15,7 %

Dauermilchwaren (Kondensmilch, Milchpulver, Rahmpulver etc.)

9,5 %

übrige Frischmilchprodukte (Speiseeis, Milchgetränke, Dessertprodukte etc.) 3,1 %

Jogurt 3,3 %

Konsumrahm 8,4 %

andere Verwertung (z.B. hochprozentige Eiweisspulver) 4,7 %

Käse 42,7 %

Quark 0,7 %

Konsummilch 11,9 %

Quelle: TSM

Die Käseproduktion stieg gegenüber 2012 um 1 525 t auf 182 705 t. Hartkäse weist mit insgesamt 68 260 t immer noch den grössten Anteil auf, wobei seine Produktion um 1 132 t sank. Verantwortlich dafür ist die Produktionsabnahme von Emmentaler AOP um 3 029 t (–12 %), während der Industriekäse Switzerland Swiss um 1 300 t auf 5 820 t wuchs. Positiv ist auch die seit mehreren Jahren anhaltende Produktionsausdehnung von Halbhartkäse mit 1,5 % (+900 t) gegenüber 2012 und 10,9 % (+6 047 t) im Vergleich zu 2008. Beim Frischkäse konnte die Produktion gegenüber 2012 um 1 671 t erhöht werden, während sie beim Weichkäse auf gleichem Niveau blieb. An der Spitze der meistproduzierten Käsesorten stehen Gruyère AOP und Emmentaler AOP, von denen im Jahr 2013 29 350 t bzw. 23 150 t hergestellt wurden. An dritter Stelle folgt Mozzarella mit einer Jahresproduktion von 21 650 t.

Die Produktion von Milchpulver und Milchkondensat verminderte sich um 7 974 t oder 14,2 % gegenüber dem Vorjahr, wobei der Rückgang vollumfänglich auf die Minderproduktion von Magermilchpulver zurückzuführen ist. Die Butter- und Butterfettproduktion ging um 3 733 t oder 7,4 % auf knapp 47 000 t zurück. Die Produktion von Milchgetränken dehnte sich um gut 5 600 t auf 73 000 t aus. Demgegenüber nahm die Herstellung von Jogurt um 1 570 t auf rund 140 000 t ab.

24 1.1 Ökonomie
Total 3 428 611 t Milch

n Aussenhandel: Handelsbilanz für Käse und Rahm positiv

Die Handelsbilanz der Schweiz für Milch und Milchprodukte schloss im Berichtsjahr negativ ab. Einzig die exportierten Mengen an Käse und in viel geringerem Umfang an Rahm überstiegen die entsprechenden Importe. Der weiterhin gestützte Wechselkurs dürfte zu diesem defizitären Resultat wesentlich beigetragen haben.

Der Käseexport stieg im Berichtsjahr um 457 t auf 62 883 t. Der Käseimport erreichte 52 150 t und schloss mit einer Zunahme von knapp 1 300 t ab. Wertmässig wurde 2013 Käse für 570 Mio. Fr. exportiert und für 378 Mio. Fr. importiert. Die Schweiz führte mit 51 200 t 1 % weniger Käse in EU-Länder aus als im Jahr 2012, wobei Deutschland mit 28 235 t und Italien mit 11 793 t die Hauptabnehmer waren. Es gilt allerdings zu beachten, dass der Käse nach dem Export in ein bestimmtes EU-Land oft in weitere EU-Länder verkauft wird und die Zollstatistik deshalb keine Aussage darüber erlaubt, in welchem Land Schweizer Käse schlussendlich konsumiert wurde. Wie in den Vorjahren weist der Hartkäse mit 35 800 t den höchsten Anteil an den Gesamtexporten auf. Beim ausländischen Konsumenten am beliebtesten war der Emmentaler AOP, wovon insgesamt 16 870 t exportiert wurden. Der grösste Teil des Emmentalers (8 181 t oder 48 %) konnte nach Italien abgesetzt werden. In Übersee am gefragtesten war der Gruyère AOP mit einer Exportmenge von 4 450 t. Davon konnten 3 051 t oder knapp 70 % in die USA verkauft werden.

Die Käseimporte 2013 im Umfang von 52 150 t stammten mit Ausnahme von 11 t alle aus der EU. Die Importe wuchsen gegenüber dem Jahr 2000 um mehr als 21 000 t. Wiederum wurde der grösste Teil aus Italien (19 657 t; +502 t gegenüber 2012), Frankreich (13 346 t; –433 t) und Deutschland (12 171 t; +1 284 t) eingeführt. Die bedeutendsten Importanteile wiesen die Frischkäse mit 19 184 t sowie die Weichkäse mit 9 383 t auf. Während die Importe von Hartkäse mit 7 335 t leicht rückläufig waren (–181 t), hält der mengenmässige Aufwärtstrend bei den Weich- und Halbhartkäsesorten an. Die Einfuhren von Weichkäse stiegen um 4,3 % (384 t) und diejenigen von Halbhartkäse um 7,6 % auf 8 619 t. Beim Frischkäse war Italien mit 8 663 t Hauptlieferant, während 5 885 t oder 52 % des eingeführten Weichkäses aus Frankreich stammten. Wie in den Vorjahren wiesen die Importe von Schmelzkäse (Conveniencekäse als Vorfabrikat für die verarbeitende Lebensmittelindustrie) eine geringe Zunahme um 149 t auf total 3 874 t auf.

Käsehandel Schweiz – EU

CH-Importe aus der EU

CH-Exporte in die EU

Quelle: OZD

Der Verbrauch von Butter konnte 2013 durch die inländische Produktion gut gedeckt werden. Vorwiegend wegen den rückläufigen Milcheinlieferungen im ersten Halbjahr nahm die Butterproduktion um 4 000 t auf 46 631 t ab. Die Butterimporte 2013 betrugen 640 t.

25 1.1 Ökonomie
in t
0 55 000 50 000 45 000 40 000 35 000 25 000 30 000 20 000 15 000 10 000 5 000 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 3 1 200 4 3 253 3 2 009 4 0 208 3 1 878 4 2 465 3 7 319 4 4 054 4 4 096 4 7 998 4 8 885 5 0 053 5 2 077 5 1 221

n Verbrauch: Stabiler Konsum

Der Pro-Kopf-Konsum von Milch und Milchprodukten schwankt seit mehreren Jahren nur noch in geringem Mass. Mit 21,0 kg pro Kopf verzeichnete der Konsum von Käse gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 150 g. Der Pro-Kopf-Konsum von Milchgetränken erhöhte sich um 0,6 kg auf 8,9 kg, während bei der Konsum- und Trinkmilch mit knapp 65 kg pro Kopf ein um 1,0 kg tieferer Konsum verzeichnet wurde.

n Gestiegener Produzentenpreis

Der durchschnittliche Produzentenpreis für Milch nahm gegenüber dem Vorjahr als Folge der tieferen Einlieferungen und den gestiegenen Exportmöglichkeiten von Milchprodukten in der zweiten Jahreshälfte um 7,5 % zu. Der mittlere Produzentenpreis belief sich 2013 auf 64,96 Rp./kg, was gegenüber 2012 einer Erhöhung um 4,5 Rp. entspricht.

Die Schweizer Milchwirtschaft ist mit den ausländischen Märkten stark verbunden, insbesondere auch weil der Käsehandel mit der EU vollständig liberalisiert ist. Der durchschnittliche Milchpreis wird deshalb von den internationalen Preisentwicklungen und speziell von der Absatzsituation in der EU beeinflusst. Die Milchpreisdifferenz zur EU betrug im Mittel 19 Rp./kg, rund 1 Rp./kg weniger als im Vorjahr, und rund 6 Rp./kg weniger als 2009. Die günstige Ausgangslage wirkte sich im Jahr 2013 nur bedingt auf die Produzentenpreise aus, weil die exportierte Menge als Folge des starken Frankens zu einem eher tiefen durchschnittlichen Warenwert abgesetzt werden musste.

26 1.1 Ökonomie
Rp. / kg
Milchpreisvergleich Schweiz / International 2012 bis Frühjahr 2014
0.00 25.00 50.00 75.00 Mai 13 Jul 13 Sept 13 Nov 13 Jan 14 März 14 März 13 Mai 12 Jul 12 Sept 12 Nov 12 Jan 13 März 12 Jan 12 CH EU Neuseeland USA
Quellen: BLW, www.milkprices.nl

n Konsumentenpreise folgen dem Produzentenpreis

Die durchschnittlichen Konsumentenpreise für Konsummilch und für die meisten Milchprodukte stiegen im Jahr 2013 an. Nur beim Frisch-, Weich- und Schmelzkäse konnte ein Rückgang der Preisindizes gegenüber dem Vorjahr beobachtet werden. Ausser für Mozzarella und Gruyère AOP bezahlten die Konsumentinnen und Konsumenten im Mittel etwas mehr als 2013. 1 kg Emmentaler surchoix kostete im Laden 16.72 Fr. (+0.36 Fr./kg), Le Gruyère surchoix 19.06 Fr. (–0.02 Fr./kg) und Tilsiter surchoix 15.14 Fr./kg (+0.53 Fr./kg).

Die abnehmende Butterproduktion führte dazu, dass die Konsumentenpreise leicht gestiegen sind. Der Preis für «Die Butter» (Kochbutter) lag bei 3.05 Fr. pro 250 g (+5 Rp.). Die Preise für Jogurt nehmen seit Jahren ab und kosten noch 0.57 Fr. (–4 Rp.) pro Becher zu 180 g, gegenüber 0.69 Fr.im Mittel der Jahr 2000/02 (–12,5 %).

27 1.1 Ökonomie
Konsumentenpreisindizes für Milch und Milchprodukte Index (Dez. 201 0 =100) Quelle: BFS 85 115 110 105 100 95 90 2000 / 02 2005 2010 2011 2013 2012 Rahm Milch Käse andere Milchprodukte Butter

1.1.2.2 Tiere und tierische Erzeugnisse

Den Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern wird das Jahr 2013 aus wirtschaftlicher Sicht in besserer Erinnerung bleiben als das Vorjahr. Die Produzentenpreise für Schweinefleisch stiegen um durchschnittlich 30 % gegenüber 2012. Die Preise für Kuh- und Lammfleisch nahmen um einige Prozente zu, während die Preisschwankungen für Rind- und Kalbfleisch gegenüber 2012 im nicht signifikanten Bereich blieben. Die Fleischproduktion war 6 500 t tiefer als im Jahr 2012. Die Ausfuhren von Fleisch und Fleischerzeugnissen lagen um 1 616 t oder 18 % unter dem Vorjahresniveau. Wertmässig schrumpften die Exporte um 10 Mio. auf 69 Mio. Fr. Die Geflügelfleischproduktion erhöhte sich weiter und erreichte einen Umfang von 51 000 t. Im Gegensatz zum Vorjahr wurde mehr Rindfleisch als Geflügel konsumiert. Über alle Fleischarten betrachtet, stammten rund 80 % des konsumierten Fleischs aus einheimischer Tierhaltung.

n Produktion: Stetig wachsender Geflügelbestand

Die Bäuerinnen und Bauern hielten im Berichtsjahr rund 1,56 Mio. Stück Rindvieh. Dies entspricht 0,5 % weniger als im Vorjahr. Wie der gesamte Rindviehbestand sank auch der Bestand an Milch- und Mutterkühen um 2 153 Tiere auf 703 489 (–0,3 %). Der Schweinebestand sank im letzten Jahr wegen der vorangehenden schwierigen Lage um rund 30 000 Tiere. In diesem musste sogar ein Rückgang von beinahe 60 000 Tiere (–4 %) verzeichnet werden. Im Berichtsjahr wurden somit noch 1,48 Mio. Schweine auf rund

7 300 Betrieben gehalten, was nahezu einer Halbierung der Schweinehalter, im Vergleich zum Jahr 2000, entspricht. Dank der anhaltenden freundlichen Lage auf dem Geflügelfleisch- und Eiermarkt knackte der gesamte Geflügelbestand im Berichtsjahr erstmals die 10 Mio. Grenze und verzeichnete einen Wachstum um 1,3 % gegenüber dem Vorjahr.

28 1.1 Ökonomie

Die Produktion aller Fleischarten verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % oder 6 497 t Schlachtgewicht. Während die Rindfleischproduktion um 431 t auf knapp 112 000 t Schlachtgewicht abnahm, sank die Schweinefleischproduktion um 7 225 t auf 235 500 t. Zu dieser Entwicklung dürfte in erster Linie das im Zusammenhang mit dem Schweinezyklus stehende Überangebot an Schweinefleisch in den Vorjahren beigetragen haben. Der Inlandanteil von verkaufsfertigem Fleisch sank beim Rindfleisch um markante 4,2 % auf 80,2 %, nach einem im 2012 verzeichneten Anstieg um 1,0 %. Als Folge der tieferen inländischen Rindfleischproduktion und des höheren Pro-Kopf-Konsums erhöhten sich die Importmengen überdurchschnittlich. Beim Schweinefleisch ging der Inlandanteil um 3,4 % auf 93,5 % zurück. Die anhaltend steigende Nachfrage nach Geflügelfleisch führte erneut zu einer Ausdehnung der inländischen Produktion um weitere 5 % auf über 51 000 t Verkaufsgewicht. Mit 54,4 % hat der Anteil der inländischen Produktion am Konsum einen Höhepunkt erreicht. Demgegenüber sank die Produktion von Lammfleisch weiter auf 4 800 t, was rund 3,0 % weniger ist als im Jahr zuvor (5 000 t). Die Kalbfleischproduktion musste mit 31 000 t (–900 t) erneut eine Einbusse in Kauf nehmen.

Die Eierproduktion stieg im Jahr 2013 um beachtliche 6 % auf 812 Mio. Stück. Die inländischen Eier konnten gut verkauft werden, was dazu geführt hat, dass die Produzentenpreise gegenüber dem Vorjahr stiegen. Der Preis für Freilandeier betrug 23,8 Rp./Ei und für Bodenhaltungseier 22,3 Rp./Ei. Während der Import von Konsumeiern gegenüber 2012 um knapp 12 Mio. Stück stieg, sank die Menge importierter Verarbeitungseier für Eiprodukte um die gleiche Stückzahl (–5 %). Der Anteil Schweizer Eier an den verkauften Konsumeiern erreichte rund 75 %. Berücksichtigt man die Eiprodukte in der Verbrauchsstatistik, so produzierten die inländischen Legehennen gut 55 % der konsumierten Eier und Eiprodukte.

Quellen: Proviande / Aviforum

n Aussenhandel: Rindstrockenfleisch ist das wichtigste Exportprodukt

Die Ausfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen erreichte im Berichtsjahr 7 164 t und lag 1 616 t (–18 %) tiefer als im Jahr 2012. Ursache des Rückgangs dürften gezielte Exportinitiativen gewesen sein, die im Vorjahr mit Absatzförderungsgeldern unterstützt wurden und deren Wegfall nun zum aussergewöhnlichen Exporteinbruch von Schweinefleisch (–1 893 t) geführt hat. Die neuerliche Zunahme der Geflügelfleischexporte um 384 t vermochte die Negativbilanz indes abzufedern. Die Angaben beinhalten auch die im Veredelungsverkehr ausgeführten Mengen an Fleisch und Fleischerzeugnissen im Umfang von 1 338 t. Hauptabnehmer bleiben die EU-Länder. Nach wie vor wichtigstes Exportprodukt ist Rindstrockenfleisch mit 1 682 t, das fast ausnahmslos nach Frankreich (1 223 t) und Deutschland (442 t) verkauft wird. Die Wurstwarenexporte stiegen um 39 t auf 325 t, während die Exporte von Fleischkonserven und -zubereitungen um 28 t auf 155 t abnahmen. Diese Produkte wurden grossmehrheitlich nach Deutschland und Frankreich sowie in geringerem Umfang nach Österreich ausgeführt. Zusätzlich führte die Schweiz 19 865 t Schlachtnebenprodukte aus. Der Handelswert der schweizerischen Exporte von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Schlachtnebenprodukten betrug insgesamt 69 Mio. Fr. und lag 10 Mio. Fr. tiefer als im Vorjahr.

29 1.1 Ökonomie
Entwicklung der Fleisch- und Eierproduktion Index (200 0 / 0 2 = 100)
50 190 170 150 130 110 70 90 2009 Geflügelfleisch Schaleneier Rindfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Pferdefleisch 2000 / 02 2008 2010 2013 2012 2011

Herkunft der Fleischimporte 2013

Schweizer Firmen importierten 2013 insgesamt 128 204 t Fleisch, Fleischerzeugnisse und Schlachtnebenprodukte. Rund 92 000 t (72 %) der Importe stammten aus EU-Ländern. Der Handelswert belief sich auf 873 Mio. Fr. (unverzollt, an der Grenze). Gegenüber dem Vorjahr stieg die Menge um 8 % und der Handelswert um 6 %. Die wichtigsten Lieferländer waren Deutschland mit 44 000 t (34 %), Brasilien mit 21 000 t (16 %), Frankreich mit 11 862 t (9 %) und Italien mit 8 520 t (7 %). Geflügel- und Rindfleisch mit Einfuhren von 46 758 t (Verkaufsgewicht) bzw. 23 534 t waren die dominierenden Fleischsorten. Ausserdem wurden 73 682 t (+7,5 %) Fische und Krustentiere mit einem Handelswert von 742 Mio. Fr. (+12 %) importiert.

Deutschland bleibt sowohl für Rind- als auch für Schweinefleisch der wichtigste Lieferant der Schweiz. Knapp 40 % des eingeführten Geflügelfleisches kommt aus Brasilien, hauptsächlich als gefrorene Ware. Die weltweit grössten Exportländer von Lammfleisch, Australien und Neuseeland, liefern über drei Viertel des importierten Volumens. Praktisch sämtliches importiertes Ziegenfleisch stammt wie seit Jahren aus Frankreich. Die Wurstwaren aus Deutschland und insbesondere aus Italien bleiben im Inland sehr begehrt: Die aus Italien importierten Wurstwaren waren im Jahr 2013 im Gegensatz zum Vorjahr rückläufig. Die Importware nahm um 160 t auf 3 010 t ab, während die Importmenge aus Deutschland um 70 t auf 1 140 t sank. Der gesamte Warenwert betrug wie im Vorjahr 65 Mio. Fr. und für Italien allein 51 Mio. Fr. oder rund Fr. 17.– je kg Wurstware. Ausserdem wurden knapp 3 500 t deutsche, 1 470 t französische und 924 t brasilianische Fleischkonserven und -zubereitungen in Schweizer Haushalte und der Gastronomie abgesetzt.

Im Berichtsjahr wurden 272 Rinder und Kühe exportiert, gegenüber 258 Stück im Vorjahr. 86 Tiere konnten nach Italien verkauft werden. Aus dem Ausland stammten 4 156 Tiere der Rindergattung, gut 100 Stück mehr als im Vorjahr; 3 044 Stück oder 73 % wurden aus Frankreich importiert. Im Jahr 2013 wurden 3 870 Tiere der Pferdegattung im Ausland gekauft. Davon stammten 1 850 Tiere aus Deutschland und 828 Tiere aus Frankreich. Die Anzahl ausgeführter Tiere der Pferdegattung sank um 50 Tiere auf 1 228 Stück. Bei Schafen und Ziegen nahmen die Importe um 32 auf 555 Tiere ab, während die Anzahl exportierter Tiere um 179 auf 812 Stück stieg.

Die Einfuhren von Konsum- und Verarbeitungseiern in der Schale (exkl. Bruteier und im Veredelungsverkehr eingeführte Schaleneier) betrugen 29 797 t. Mehr als die Hälfte der importierten Eier wurden in den Niederlanden gelegt. Die Eiprodukteherstellungsbetriebe schlugen die Hälfte der eingeführten Eier maschinell auf; die daraus hergestellten Eiprodukte fanden Absatz in der Lebensmittelindustrie und in der Gastronomie. Zudem wurden 7 193 t flüssige und getrocknete Eiprodukte sowie Eieralbumine überwiegend aus der EU in die Schweiz eingeführt.

30 1.1 Ökonomie
in % andere Länder Australien Neuseeland Brasilien Irland Ver. Königreich Österreich Italien Frankreich Deutschland Quelle: OZD 0 100 90 70 80 60 50 30 40 20 10
Rindfleisch Schweinefleisch Geflügelfleisch Schaffleisch Ziegenfleisch

n Verbrauch: Fleischkonsum zunehmend

Nachdem der Fleischkonsum schon über mehrere Jahre hinweg gestiegen ist, findet sich dieser Trend auch im Berichtsjahr wieder bestätigt. Der Fleischkonsum lag bei 426 771 t oder um gut 5 700 t höher als im 2012. Spitzenreiter bleibt trotz leicht rückläufigem Konsum das Schweinefleisch mit 192 612 t (+0,5 %), gefolgt von Geflügelfleisch (93 792 t; +1,9 %) und Rindfleisch (94 447 t; +4,9 %). Auch Fische und Krustentiere sind bei den Konsumenten und Konsumentinnen beliebt. Die importierte Menge stieg gegenüber dem Vorjahr um 5 156 t (+7,5 %) auf 73 682 t.

Quellen: Proviande / Aviforum

Die freundliche Konsumentenstimmung hat sich 2013 angesichts der guten wirtschaftlichen Entwicklung in der Schweiz weiter verbessert. Der zunehmende Einkaufstourismus als Folge des günstigen Wechselkurses hat sich jedoch dämpfend auf den statistisch erfassten Verbrauch niedergeschlagen. Der Pro-Kopf-Konsum von verkaufsfertigem Fleisch nahm im Berichtsjahr um 260 g auf 51,98 kg zu. Schweinefleisch bleibt mit 23,46 kg pro Kopf (–80 g)nach wie vor am beliebtesten. In der Gunst der Konsumentinnen und Konsumenten stehen auch Geflügelfleisch (11,4 kg) und Rindfleisch (11,5 kg). Während 2012 mehr Geflügelals Rindfleisch konsumiert wurde, hat sich der Trend nun wieder gedreht. Der Verbrauch von Kalbfleisch nahm auf 3,02 kg pro Kopf ab (–110 g). Während Geflügelfleisch eine Zunahme des Pro-Kopf-Konsums von annähernd einem Viertel gegenüber dem Mittelwert der Jahre 2000/02 verzeichnete, sanken der Verbrauch von Kalb- und Lammfleisch im gleichen Zeitraum um einen guten Fünftel. Der Pro-Kopf-Konsum von Pferdefleisch nahm im Berichtsjahr um 16,4 % ab. Dieser abrupte Rückgang, nach dem in den Vorjahren stagnierenden Konsum, kann eine Auswirkung des Pferdefleischskandals 2013 in Europa sein, welcher in den Medien grosse Präsenz erlangte.

31 1.1 Ökonomie
Index (200 0 / 200 2 = 100)
Entwicklung des Pro-Kopf-Konsums von Fleisch und Eiern
75 125 120 115 110 105 100 95 85 80 90 2009 Geflügelfleisch Rindfleisch Schaleneier Schweinefleisch Pferdefleisch Kalbfleisch Schaffleisch 2000 / 02 2008 2010 2011 2012 2013

n Produzentenpreise

Nach den Turbulenzen im Vorjahr hat sich der Produzentenpreis für Schweine im Berichtsjahr erholt. Er lag im Durchschnitt bei Fr. 4.48 je kg Schlachtgewicht oder fast 30 % (Fr. +1,03) höher als 2012. Generell ist festzuhalten, dass sich die durchschnittlichen Produzentenpreise beim Schlachtvieh gegenüber 2012 erhöht haben.

Entwicklung der Produzentenpreise Schlachtvieh und Schweine

Gegenüber 2012 nahm im Berichtsjahr der Jahresdurchschnitt der Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung für alle Kategorien weiter zu. Am stärksten von dieser Entwicklung betroffen waren Lammfleisch (+8 %) und Rindfleisch (+6 %).

32 1.1 Ökonomie
Fr / kg SG Quelle: Proviande 3.00 15.00 14.00 13.00 12.00 11.00 10.00 9.00 8.00 5.00 4.00 7.00 6.00 2010 Kälber Handelsklasse T3, QM Lämmer Handelsklasse T3 Muni Handelsklasse T3, QM Kühe Handelsklasse T3, QM Schweine, QM ab Hof 2000 / 02 12.53 14.57 11.31 13.31 13.48 13.58 13.60 13.90 10.72 10.71 11.22 8.29 8.43 8.51 6.24 6.28 6.82 3.60 3.45 4.48 9.71 8.16 6.36 3.80 10.30 8.09 6.62 4.29 8.93 7.08 4.96 7.64 5.18 4.57 12.31 2008 2009 2011 2012 2013 n Bruttomargen Fleisch
Entwicklung der Bruttomargen Verarbeitung und Verteilung von Fleisch Index (200 0 / 200 2 = 100) Quelle: BLW 75 80 90 130 125 120 115 110 95 85 100 105 2009 2010 Rindfleisch Lammfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Frischfleisch, Fleisch und Wurstwaren 2000 / 02 2008 2011 2012 2013

1.1.2.3 Pflanzenbau und pflanzliche Produkte

n Ackerkulturen

Starke Zunahme des Rapsanbaus im 10-Jahresvergleich

Das offene Ackerland und das gesamte Ackerland (offenes Ackerland zuzüglich Kunstwiesen, überdecktes Gemüse, Saatgutanbau [Wiesenfutterbau]) sind wie die landwirtschaftliche Nutzfläche rückläufig. Der Vergleich der Mittelwerte der Jahre 2000 bis 2002 mit jenen der Jahre 2011 bis 2013 zeigt, dass das offene Ackerland um 7,0 % und das gesamte Ackerland um 1,7 % abgenommen haben. Der überproportionale Rückgang des offenen Ackerlandes erklärt sich mit dem Anstieg der Kunstwiesenfläche. Flächenzunahmen verzeichnen vor allem Raps (+55,5 %), Silo- und Grünmais (+15,4 %), aber auch Freilandgemüse (+16,5 %) und Zuckerrüben (+9,0 %). Abgenommen haben die Anbauflächen von Getreide (–17,9 %) und Kartoffeln (–19,9 %). Hingegen haben sich bei einem Vergleich gegenüber 2011 und 2012 sowohl die Brot- als auch die Futtergetreidefläche im Berichtsjahr stabilisiert.

33 1.1 Ökonomie

Die Getreideernte im Berichtsjahr war geprägt von schwierigen Aussaatbedingungen im Herbst 2012 und im Frühjahr 2013 sowie anhaltend kühlnassen Vegetationsbedingungen bis im Juni. Trotz der leichten Flächenzunahme von Brot- und Futtergetreide blieb die gesamte Getreideproduktion etwa um 9 % hinter jener des Vorjahres zurück. Gute Witterungsbedingungen zur Abreife und Ernte führten dazu, dass der Anteil an mahlfähigem Brotgetreide ausserordentlich hoch ausfiel. Unterschiedliche Einschätzungen über verfügbare Mengen und Qualitäten innerhalb der Branche führten dazu, dass das BLW mit einer vorgezogenen Freigabe der Zollkontingentsteilmengen der Lebensmittelindustrie mehr Spielraum für Importe einräumte, ohne das Zollkontingent zu erhöhen. Die Vermarktungsperiode von inländischem Futtergetreide war wegen der niedrigen Erträge kürzer als gewohnt, weshalb im ersten Semester 2014 umfangreichere Ergänzungsimporte zur Bedarfsdeckung erforderlich waren.

An der für Europa massgebenden Warenterminbörse in Paris (MATIF) bewegte sich die Notierung für Standardweizen bis Mitte Juni 2013 im Bereich von 245 Euro/t seitwärts. Im Vorfeld der neuen Ernte sackte die Notierung mit dem Wechsel auf den Novemberkontrakt bis Mitte Mai auf 210 Euro/t ab. Bis zum Abschluss der Ernte glitt die Notierung nahezu auf 180 Euro/t zurück und stieg dann wieder auf das Niveau von 210 Euro/t an. Die Preisentwicklung an den internationalen Märkten hatte zur Folge, dass der Kontingentszollansatz für Brotgetreide auf Beginn des 4. Quartals 2013 von 13.90 Fr./100 kg auf 18.00 Fr./100 kg erhöht wurde. Das Zollkontingent Brotgetreide von 70 000 t wurde im Berichtsjahr bis auf eine Restmenge von 4,5 t ausgeschöpft.

34 1.1 Ökonomie Nutzung des Ackerlandes in 1 000 ha übriges Ackerland Freilandgemüse Kartoffeln Zuckerrüben Raps Silo- und Grünmais Kunstwiesen Futtergetreide Brotgetreide Quelle: SBV 0 450 400 350 300 250 150 200 100 50 2000/02 2007 2008 2009 2010 2011 2012 20131 1 provisorisch Getreidemarkt
Entwicklung der Getreideproduktion in 1 000 t Quelle:
0 600 500 400 300 100 50 200 2000 / 02 2005 2006 2007 2008 2009 2012 2011 2010 Brotweizen Gerste Körnermais Futterweizen Triticale Hafer Roggen Dinkel 1 provisorisch 20131
SBV

Dynamischer Zuckermarkt

Der im Inland in Reinform konsumierte oder verarbeitete Zucker inklusive Export in verarbeiteten Produkten ergibt den Bruttoverbrauch an Zucker. In dieser Betrachtung nicht enthalten ist in verarbeiteten Produkten importierter Zucker. Der Bruttoverbrauch erreichte in den Jahren 2005 und 2006 mit über 500 000 t das Maximum. Infolge geringerer Exporte von Getränkegrundstoffen glitt der Bruttoverbrauch bis 2011 auf 329 000 t zurück. Im Berichtsjahr erreichte er wieder 410 000 t. Lag die inländische Zuckerproduktion zur Jahrtausendwende noch im Bereich von 200 000 t, wurde 2013 mit rund 256 000 t eine mittlere Zuckerproduktion erreicht. Insbesondere die nasskalten Witterungsbedingungen im ersten Semester des Berichtsjahres hatten mit 219 000 t trotz Flächenausdehnung gegenüber dem Vorjahr eine tiefe inländische Zuckerproduktion zur Folge.

Ölsaatenmarkt

Die Schweizer Ölsaatenproduktion erfolgt auf der Basis von Rahmenverträgen, die zwischen der Produktion und der Verarbeitung (Ölwerke) geschlossen werden. Diese werden vom «Produktionspool Ölsaaten» des Schweizerischen Getreideproduzentenverbandes (SGPV) verwaltet, welcher zu zwei Dritteln durch die Produzenten und zu einem Drittel durch die Ölwerke finanziert wird.

2013 präsentierte sich der Markt für Ölsaaten und Öl folgendermassen:

1 Schätzungen swissgranum

2 2 000 t gingen in die Futtermittelbranche

Die Vertragsmenge belief sich auf über 100 000 t, wobei die tatsächliche Produktionsmenge bei rund 85 000 t lag, da der Rahmenvertrag für die Sonnenblumen nur zu 50 % erfüllt wurde.

Mit einem Marktanteil von 30 % (–3 % gegenüber 2012) war das Sonnenblumenöl nach wie vor das meistkonsumierte Speiseöl in der Schweiz, wobei dieses Öl grösstenteils importiert wird. Beim Rapsöl, das mehrheitlich lokal produziert wird, erhöhte sich der Marktanteil gegenüber 2012 um über 1 % auf knapp 25 %. Mit einem Marktanteil von weniger als 1 % hatte das Sojaöl weiterhin keine Bedeutung. Bei den importierten Ölen hielten das Palmöl und das Olivenöl gewichtige Marktanteile mit 18 % bzw. 10 % (stabile Entwicklung).

Kartoffelmarkt

Die feuchtkalte Witterung im Frühling 2013 beeinträchtigte das Wachstum und verzögerte die Ernte um rund drei Wochen. Die Ernte betrug 363 800 t, was gegenüber 2012 (447 000 t) einem Rückgang um 83 200 t entspricht. Die Erträge sanken um 20 % auf 329,6 kg/Are. Die Flächen nahmen hingegen um 164 ha zu, was gegenüber 2012 (10 875 ha) einem Plus von 1,5 % entspricht. Die Anzahl Produzenten belief sich auf 5400 – das sind 1,3 % weniger als 2012.

35 1.1 Ökonomie
Rahmenvertrag Ernte 1 Ölproduktion Selbstversorgung in t in t in % Raps 82 000 72 510 28 954 80 Sonnenblumen 18 000 8 075 3 289 8 Soja 3 500 2 3 430 116 30

Die Ernte des Jahres 2013 wurde folgendermassen verwertet:

Seit 2012 haben nur Produzentinnen und Produzenten mit Abnahmeverträgen Anspruch auf finanzielle Unterstützung seitens der Branchenorganisation für die Verwertung von Überschusskartoffeln.

Die WTO-Abkommen verlangen einen Marktzugang von 22 250 t Kartoffeläquivalenten. 2013 wurden folgende Teilkontingente temporär erhöht:

– 9000 t Speisekartoffeln

– 34 500 t Veredelungskartoffeln

– 1 500 t Saatkartoffeln

Die Flächen für den Biolandbau beliefen sich auf 508 ha, was gegenüber 2012 ein Zuwachs um 23 ha darstellt, wobei die Gesamternte rund 12 000 t betrug (2012: 13 000 t).

n Spezialkulturen

Tiefe Ernten im Gemüse- und Tafelobstanbau, sehr tiefe Ernte im Rebbau

Die von der Schweizerischen Zentralstelle für Gemüsebau (SZG) erhobene Gemüsefläche (inkl. Mehrfachanbau pro Jahr sowie Dauerkulturen) betrug im Berichtsjahr 15 143 ha. Diese Fläche lag ganze 265 ha über dem Durchschnitt der vier Vorjahre.

Die Apfelfläche nahm letztes Jahr insgesamt um weitere 145 ha ab und lag für die Ernte 2013 bei 3 993 ha. Die Reduktion rührt insbesondere von einer Abnahme bei den Sorten Golden Delicious (–81 ha), Maigold (–45 ha) und Idared (–16 ha) her. Im Gegensatz dazu liegen die sogenannten Clubsorten weiterhin im Trend (+74 ha gegenüber 2012). Auch die Birnenfläche nahm ab (–23 ha) und lag 2013 bei 768 ha. Die Steinobstfläche hingegen stieg weiter um 26 ha und betrug 2013 1 596 ha. Dabei hatten alle Steinobstkulturen Zunahmen zu verzeichnen: Der Kirschenanbau +17 ha (neu 547 ha), der Aprikosenanbau +7 ha (neu 702 ha) wie auch der Zwetschgen- und Pflaumenanbau +2 ha (neu 334 ha). Auch alle Beerenkulturen hatten Zunahmen zu verzeichnen: Gesamthaft stieg die Anbaufläche um 62 ha auf 843 ha, wobei die Ausdehnung im Beerenanbau vor allem auf den Erdbeer- (+25 ha), Himbeer- (+25 ha) und Heidelbeeranbau (+7 ha) zurückzuführen ist.

Die Rebfläche der Schweiz betrug im Berichtsjahr 14 883 ha und befindet sich somit leicht unter dem Stand von 2012 (–37 ha). Die Rebsortenverteilung blieb mit 42 % weissen und 58 % roten Sorten stabil.

Im Berichtsjahr wurden 361 000 t Gemüse (ohne Verarbeitung) und 139 000 t Tafelobst geerntet. Im Vergleich zum Durchschnitt der vier Vorjahre handelte es sich dabei um einen Ertragsrückgang von 1 % beim Gemüse und 2 % beim Obst.

Die Marktvolumina der Gemüse- und Obstarten, die in der Schweiz angebaut werden können, betrugen im Berichtsjahr 591 000 t bzw. 195 000 t. Das Gemüsevolumen war 2 % und das Obstvolumen 3 % grösser als im Durchschnitt der letzten vier Jahre. Der Selbstversorgungsgrad von Schweizer Gemüse betrug 61 % und derjenige von Obst 71 %, infolge kleiner Ernten beim Gemüse um 2 % und beim Obst um 4 % tiefer als die letzten vier Jahre.

36 1.1 Ökonomie
Speisekartoffeln 174 700 t Veredlungskartoffeln 146 500 t Pflanzkartoffeln 21 000 t Verfütterung mit privater Finanzhilfe 9 000 t Verfütterung normal 12 600 t
Swisspatat
Quelle:

Die Weinlese 2013 lag mit 83,9 Mio. l um 16,5 % unter der Vorjahresernte (–16,5 Mio. l). Die Ernte 2013 geht somit als tiefste Ernte seit 1980, als nur rund 83 Mio. l geerntet wurden, in die Geschichte ein. Der nasskalte Frühling hat das Austreiben der Blüte stark verzögert. Die Reben konnten dann dank des milden Sommers und des sonnigen Herbstes den Rückstand in der Entwicklung etwas aufholen. Dennoch fand die Traubenlese in den meisten Regionen ungefähr zwei Wochen später als üblich statt und dauerte bis Mitte November an. Die Traubenbeeren waren aufgrund der Witterung teils deutlich kleiner als in den Vorjahren.

Unterdurchschnittliche Mostobsternte

Mit 64 060 t war die Mostapfelernte 2013 um 24 000 t tiefer als die Ernteschätzung und betrug 36 % weniger als der Erntedurchschnitt der letzten vier Jahre. Die Mostbirnenernte war mit 9 780 t ebenfalls um 46 % tiefer als der vierjährige Durchschnitt. 2013 wurden im Rahmen des WTO-Zollkontingents 1,82 t Mostäpfel und 2,87 t Mostbirnen importiert.

Der Selbstversorgungsgrad beim Apfelsaft, gemessen an der Normalversorgung, betrug nach der Ernte 2013 112 %. Beim Birnensaft lag der Selbstversorgungsgrad nach der Ernte 2013 mit 132 % über der für die Normalversorgung benötigten Menge. Ein Teil der Überschüsse wurde wie in den Vorjahren von der Branche mit eigenen Mitteln exportiert. Im Rahmen einer ausserordentlichen Verwertungsmassnahme konnten mit Bundesmitteln (2,1 Mio. Fr.) zusätzlich 850 t Birnensaftkonzentrat, was rund 6 500 t frischen Mostbirnen entspricht, an Lebens- und Futtermittelhersteller abgesetzt und die Lager entlastet werden (vgl. unter Abschnitt 2.1.4 «Ausserordentliche finanzielle Unterstützung der Verwertung von Birnensaftkonzentrat»).

Höhere Importmengen vor allem bei Obst und Gemüse, leichter Rückgang beim Wein

Die Einfuhren von Frischgemüse und Frischobst, welche in der Schweiz angebaut werden können, beliefen sich 2013 auf 231 000 t bzw. 57 000 t. Das waren beim Gemüse 6 % und beim Obst 17 % mehr als im Durchschnitt der vier Vorjahre. Die Exporte waren mit 700 t Gemüse und 1 600 t Obst unbedeutend.

Die Gesamtmenge der Weinimporte (inkl. Süssweine, Weinspezialitäten, Mistellen, Schaumwein und Traubenmost) sank im Jahr 2013 um 3,0 % auf 184,3 Mio. l (–5,7 Mio. l). Die Einfuhren innerhalb des Zollkontingents beliefen sich auf 157,5 Mio. l (–5,7 Mio. l; –3,5 %). Das jährliche globale Zollkontingent für Weiss- und Rotwein (exkl. Industrie-, Schaum- und Süssweine, Mistellen sowie Spezialitäten) umfasst 170 Mio. l und erlaubt die Einfuhr von diesen Weinen zum Kontingentszollansatz. Importe ausserhalb des Kontingents sind ohne Einschränkungen möglich, jedoch wird darauf ein höherer Ausserkontingentszollansatz erhoben.

Die gesamten Einfuhren von Weisswein mit 36,0 Mio. l nahmen um 1,5 Mio. l ab (–4 %). Einen Abwärtstrend ergab sich auch bei den Rotweineinfuhren (–4,0 Mio. l), welche neu gesamthaft 128,2 Mio. l erreichten (–3,0 %). Die Rot- und Weissweinimporte im Fass nehmen stetig ab und kamen 2013 auf einer Menge von 68 Mio. l zu liegen (–5,4 Mio. l; –7,3 %), währendem sich die Flaschenimporte mit 96,1 Mio. l fast auf Vorjahresniveau bewegten (–0,1 Mio. l; –0,1 %). Am meisten Wein wurde 2013 aus Italien eingeführt (68,8 Mio. l; –3,6 %), gefolgt von Frankreich (41,1 Mio. l; –9,5 %) und Spanien (29,4 Mio. l; –15,3 %).

Zum ersten Mal überholten die Importe aus Südafrika (10,7 Mio. l; +95,6 %) jene aus Portugal (8,7 Mio. l; +5,5 %).

Gemüse-,Obst- und Weinkonsum leicht steigend

2013 betrug der Pro-Kopf-Konsum von frischem Gemüse 74 kg, derjenige von Tafelobst (ohne tropische Früchte) 25 kg. Die Konsumwerte lagen bei Gemüse und bei Obst leicht über dem Durchschnitt der vier Vorjahre.

Der Gesamtverbrauch an Schweizer und ausländischem Wein – unter der Berücksichtigung von Verarbeitungs- und Exportweinen – hat entgegen der abnehmenden Tendenz der Vorjahre zugenommen und betrug 272,5 Mio. l, was im Vorjahresvergleich einem Plus von 5,5 Mio. l (+2 %) entspricht. Nachdem der Konsum

37 1.1 Ökonomie

von Schweizer Wein im Jahr 2012 mit 97 Mio. l erstmals die 100-Millionen-Grenze unterschritten hatte, fand im 2013 ein Umschwung zu Gunsten des Schweizer Weins statt. Der Gesamtverbrauch an Schweizer Wein stieg auf 106,9 Mio. l (+9,8 Mio. l; +10,2 %). Der Konsum von inländischem Weisswein stieg auf 53,3 Mio. l (+6,9 Mio. l; +14,9 %), jener von inländischem Rotwein auf 53,6 Mio. l (+2,9 Mio. l; +5,8 %). Ein Teil des gestiegenen Konsums von Schweizer Wein (höchstens 3,1 Mio. l) ist auf die Marktentlastungsmassnahme für Schweizer Wein zurückzuführen. 2013 konnte der Marktanteil von Schweizer Wein auf 39,2 % gesteigert werden (+2,9 %).

Steigende Preise bei Früchten und Gemüsen

Der Einstands- und der Verkaufspreis der beobachteten Früchte verzeichneten im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von je 28 Rp./kg auf 1.90 Fr./kg bzw. 4.33 Fr./kg. Damit stieg der Anteil des Einstandspreises am Verkaufspreis von 40 % (2012) auf 44 % (2013). Nachdem die Bruttomarge der beobachteten Früchte in den Jahren 2011 und 2012 rückläufig war, stabilisierte sie sich im Jahr 2013 auf dem Vorjahresniveau von 2.43 Fr./kg.

Entwicklung der Preise und der Bruttomargen ausgewählter Früchte

Auch beim beobachteten Gemüse nahmen sowohl der Einstands- als auch der Verkaufspreis im Jahr 2013 zu. Der Einstandspreis stieg im Vergleich zum Jahr 2012 um 16 Rp./kg auf 1.43 Fr./kg und der Verkaufspreis um 26 Rp./kg auf 3.22 Fr./kg, was ungefähr dem Niveau des Jahres 2010 entspricht. Die Bruttomarge der beobachteten Gemüsesorten erhöhte sich somit im Jahr 2013 um 10 Rp./kg auf 1.79 Fr./kg und erreichte damit wieder das durchschnittliche Niveau der Jahre 2000–2005. Auch beim beobachteten Gemüse betrug 2013 der Anteil des Einstandspreises am Verkaufspreis 44 %.

Entwicklung der Preise und der Bruttomargen ausgewählter Gemüse

38 1.1 Ökonomie
in Fr / kg
Quelle: BLW
1.00 1.50 2.00 3.00 4.00 2.50 5.00 4.50 3.50 Ø 2000 – 05 2006 2007 2008 2009 2011 2012 2013 2010 Bruttomarge Einstandspreis Verkaufspreis
Berücksichtigte Früchte: Äpfel, Aprikosen, Birnen, Erdbeeren, Kirschen, Nektarinen und Orangen
in Fr / kg
Ø 2000 – 05 2006 2007 2008 2009 2011 2010 1.00 1.50 2.00 3.00 2.50 3.50 Bruttomarge Einstandspreis Verkaufspreis 2012 2013
Quelle: BLW
Berücksichtigte
Gemüse: Blumenkohl, Chicorée, Gurken, Karotten, Kopfsalat, Tomaten und Zwiebeln

1.1.2.4 Der Gastronomiekanal in der Schweiz

Die Wertschöpfungskette für Nahrungsmittel in der Schweiz zeigt sich facettenreich. Für Konsumenten besteht ein vielfältiges Verpflegungsangebot, welches vorwiegend vom Detailhandel (für den Konsum Zuhause) und von der Gastronomie (für den Konsum ausser Haus) bereitgestellt wird. Im Gegensatz zum Detailhandelskanal sind bisher wenige Informationen über den Gastronomiekanal vorhanden, insbesondere über die vorgelagerte Stufe «Gastronomie-Grosshandel» (Liefer- und Abholgrosshandel). Nachfolgend wird in einem ersten Schritt der Gastronomiekanal definiert und eingegrenzt. Danach werden Strukturen und Entwicklungen des Endkonsums, der Stufe Gastronomie und der Stufe Gastronomie-Grosshandel aufgezeigt. Abschliessend werden Aspekte ausgewählter Warenbereiche (Kartoffeln, Gemüse und Käse) des Gastronomiekanals auf Stufe Grosshandel beleuchtet.

n Definition des Gastronomiekanals

Der Gastronomiekanal setzt sich aus den Elementen Gastronomie-Grosshandel und Gastronomie zusammen. Der Gastronomie-Grosshandel umfasst im Wesentlichen den Liefer- und Abholgrosshandel und gliedert sich in der Wertschöpfungskette als vorgelagerte Stufe der Gastronomie ein (vgl. folgende Abbildung).

39 1.1 Ökonomie

Der Gastronomiekanal als Teil der Wertschöpfungskette für Nahrungsmittel

Import / Export

Verarbeitung I & II

Grosshandel Detailhandel

Quelle: BLW

Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) (2008) wird der Gastronomie-Grosshandel wie folgt charakterisiert:

– Er umfasst den Wiederverkauf von Waren an die Gastronomie, Einzelhändler und teilweise an private Haushalte und ist somit Teilmarkt des Grosshandels für Nahrungsmittel.

In den letzten Jahren wurden die Abgrenzungen zwischen dem Grosshandel und den anderen Wertschöpfungsstufen unschärfer, da insbesondere einige Detailhändler aber auch andere Unternehmen in die Integration investierten. So haben z.B. grössere Detailhändler den Gastronomie-Grosshandel integriert, um durch das erweiterte Sortiment und Einkaufskonzept neue Kunden zu erreichen.

Der Begriff «Gastronomie» wird anlehnend an die Nomenklatur des BFS (2008) als Gewerbe beschrieben, welches die Bewirtung mit kompletten Mahlzeiten oder mit Getränken zum sofortigen Verzehr umfasst. Dabei wird zwischen herkömmlichen Restaurants, Selbstbedienungsrestaurants und Restaurants, die Speise und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, unterschieden. Die Gastronomie kann vom Gastronomie-Grosshandel, vom Detailhandel, von Importeuren oder von Produzenten bzw. Verarbeitern direkt beliefert werden (vgl. obere Abbildung).

n Struktur und Entwicklung des Konsums ausser Haus

Der Konsum ausser Haus ist neben dem Konsum Zuhause Teil des Endkonsums. In der Schweiz wird die Entwicklung des Gastronomiekanals wesentlich vom Konsum ausser Haus der Schweizer Privathaushalte sowie der ausländischen Feriengäste geprägt.

Im Jahr 2011 hat ein Schweizer Privathaushalt durchschnittlich 1 142 Fr./Monat für den totalen Konsum von Nahrungsmitteln ausgegeben. Davon entfallen rund 40 % auf den Konsum ausser Haus (BFS HABE, 2013). Während in anderen Ländern wie Deutschland, USA oder Irland der Anteil an Nahrungsmittelkonsum ausser Haus zugenommen hat, blieb er in der Schweiz in den letzten zehn Jahren gleich (Okrent & Alston, 2011; Keelan et al., 2009; Oltersdorf, 2003).

Im Jahr 2013 haben Privathaushalte insgesamt 23 Mrd. Fr. für Mahlzeiten und Getränke in der Gastronomie ausgegeben. Das sind 3 Mrd. Fr. weniger als noch vor drei Jahren (Gastrosuisse, 2014). Hinzu kommt, dass die Nachfrage von Privathaushalten für Essen und Trinken ausser Haus elastischer ist als für Nahrungsmittel, die im Detailhandel gekauft wurden. Wie in der nachfolgenden Abbildung zu erkennen ist, sind die Ausgaben von Privathaushalten für Mahlzeiten und Getränke in der Gastronomie einkommenssensitiver als die Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke im Detailhandel.

40 1.1 Ökonomie
Liefer- und Abholgrosshandel Endkonsum Produktion Gastronomie
Er stellt Waren in grossen Mengen zusammen, sortiert und klassifiziert sie neu und verteilt diese anschliessend in kleineren Mengen an die Kunden weiter, sei es per Lieferung des Verkäufers oder per Abholung des Käufers.

Nahrungsmittelkonsum nach Einkommensklassen für einen 2 – 3 Personen Haushalt 2011

n Struktur und Entwicklung auf der Stufe Gastronomie

Die Anzahl an Restaurationsbetrieben ist im Jahr 2012 gegenüber 2001 um 1,2 % gewachsen und lag 2012 bei rund 23 200 Betrieben. Kennzeichnend für die Branchenstruktur ist der hohe Anteil an Kleinbetrieben (0–9 Mitarbeitende pro Betrieb), der sich in den letzten zehn Jahren gemäss der Statistik für Unternehmensstruktur des Bundesamts für Statistik (2012) nicht stark verändert hat. Jedoch wird eine Verschiebung der Umsatzanteile von kleineren zu grösseren Betrieben festgestellt. Entsprechend erwirtschafteten im Jahr 2009 9 % aller gastronomischen Unternehmen 70 % des Gesamtumsatzes der Branche.

Der Umsatz in der Gastronomie weist ähnliche Entwicklungstendenzen auf, wie die Nachfrage für den Konsum ausser Haus. Unter Mitwirkung weiterer Faktoren hat sich der Umsatz laut Umfrage der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich in den letzten drei Jahren rückläufig entwickelt.

Ein Blick auf die Preisentwicklungen der Gastronomie und des Detailhandels zeigen, dass die Preise in der Gastronomie stärker gestiegen sind als im Detailhandel (vgl. folgende Abbildung). Diese Entwicklung kann für die Gastronomie längerfristig und unter Berücksichtigung der rückläufigen Umsätze zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber der ausländischen Konkurrenz und dem Detailhandel führen.

Preisentwicklung in der Gastronomie und im Detailhandel 1983 – 2013

Quelle: BFS, 2014

41 1.1 Ökonomie ø Einkommen pro Monat und Haushalt
in Fr / Monat und Haushalt Quelle: BFS 0 900 700 800 600 500 400 300 200 100 < 5 000 ≥ 5 000 – < 9 000 ≥ 9 000 – < 13 000 ≥ 13 000 Detailhandel (Nahrungsmittel und Getränke) Gastronomie (Mahlzeiten und Getränke) 601 684 828 503 222 343 738 754
Index (1983 = 100) Gastronomie (Mahlzeiten und Getränke) Detailhandel (Nahrungsmittel und Getränke)
Warenkorb gemäss LIK, BFS 100 220 180 200 160 140 120 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 100 131 202

n Sortimentsstruktur auf der Stufe Liefer- und Abholgrosshandel

Das Warensortiment des Liefer- und Abholgrosshandels wird in zwei Kategorien «Food» und «Non-food und Tabakwaren» unterteilt. Der «Food»-Bereich setzt sich aus 13 verschiedenen Kategorien zusammen (vgl. folgende Abbildung). Im Jahr 2013 wurden rund 20,6 % des Gesamtumsatzes mit der Produktkategorie Fleisch und Fisch erzielt und zählt damit zur umsatzstärksten. Innerhalb des Sortiments Fleisch und Fisch hat Rindfleisch, gefolgt von Schweine- und Kalbfleisch, den grössten Umsatzanteil. An zweiter und dritter Stelle folgen die Kategorien Milchprodukte und die spezifischen Beilagen, welche zu Fleisch und Fisch serviert werden, wie etwa Reis und Pasta. Rund 20 % des Umsatzes wird mit alkoholischen und alkoholfreien Getränken generiert.

Liefer- und Abholgrosshandel 2013 – Umsatzanteile verschiedener Produktekategorien 1

Fleisch/Fisch

Milch, Molkereiprodukte & Käse

Reis, Teigwaren, Speiseöl, etc.

Alkoholfreie Getränke

Alkoholische Getränke

Süsswaren, Knabbergebäck, Dessert

Obst, Gemüse & Kartoffeln

Suppen, Saucen & Würzen

Konserven

Dressings, Aufstriche & andere LM

Backwaren

Halb- & Fertigprodukte tiefgekühlt

Eier

Non Food, Tabakwaren

Umsatzanteile in %

Quelle: Grossopanel AG, Stans

42 1.1 Ökonomie
1 umfasst inländische und importierte sowie biologische und nicht biologische Ware 20,6 11,8 11,6 9,8 9,3 9,3 7,5 6,8 13,3 4,7 3,6 3,5 1,7 0,7

Übereinstimmend mit diesen Feststellungen hält Gastrosuisse (2014) fest, dass Konsumentinnen und Konsumenten im Jahr 2013 ausser Haus am meisten Geld für Fleischgerichte und die entsprechenden Beilagen (Reis, Teigwaren, etc.) ausgegeben haben. Es gilt zu beachten, dass Fleischgerichte verhältnismässig teurer sind als die entsprechenden Beilagen. Daher gilt es die Rolle des Preises von Fleisch und Fisch bei den Umsatzanteilen zu beachten.

Auch im «Food»-Bereich des Detailhandels sind die Sortimente Fleisch und Fisch sowie Milchprodukte am umsatzstärksten. Anders als im Liefer- und Abholgrosshandel folgt im Detailhandel die Kategorie Gemüse und Früchte (Frischware) an dritter Stelle.

n Aspekte einzelner Produktkategorien im Liefer- und Abholgrosshandel

Im Folgenden werden einzelne Eigenschaften diverser Produktkategorien des Gastronomie-Grosshandelsmarktes illustriert.

Kartoffeln und Gemüse

Der Markt für Speisekartoffeln des Liefer- und Abholgrosshandels zeichnet sich durch eine hohe Nachfrage nach Baked Potatoes (gebackene Kartoffeln) aus, wohingegen im Detailhandel vorwiegend festkochende Sorten verkauft werden. Bemerkenswert ist die Umsatzstärke der Frühkartoffeln, die auch im Detailhandel zu beobachten ist (vgl. folgende Abbildung).

Liefer- und Abholgrosshandel 2013 – Umsatz- und Mengenanteile von Frischkartoffeln 1

Des Weiteren ist festzustellen, dass sich die Einkaufspreise der Produkte von den Rohkartoffeln bis zum fertigen Kartoffelgratin für die Gastronomen von Verarbeitungsstufe zu Verarbeitungsstufe nahezu verdoppeln. So wird für Kartoffelgratin das Sieben- bis Achtfache im Vergleich zu Rohkartoffeln gezahlt (vgl. folgende Abbildung).

43 1.1 Ökonomie
1 inländisch & importiert; nicht-bio 0 20 10 30 42,6 9,6 19,8 8,9 40 50 in % Baked Potato Mehligkochend Festkochend Raclette Frühkartoffeln Weitere 40,9 21,7 4,6 10,4 0,4 0,3 Umsatz Menge 22,0 18,7
Quelle: Grossopanel AG, Stans

Liefer- und Abholgrosshandel 2013 – Preisunterschiede von Kartoffelprodukten 1 (Rohkartoffel bis Kartoffelgratin)

Ein ähnliches Preisverhältnis ist im Gemüsemarkt vorzufinden. So beträgt der Aufpreis für geschälte Zwiebeln im Vergleich zur ganzen Zwiebel rund 81 %. Für geschälte Zwiebeln wird 1.12 Fr./kg (49 %) mehr bezahlt. Die gehackten Zwiebeln kosten den Gastronomen 3.52 Fr./kg, womit der Preis 2,8 mal über demjenigen der ganzen Zwiebel liegt (vgl. folgende Abbildung, obere 4 Balken).

Die Karotten zeigen einen leicht tieferen Aufpreis als Speisekartoffeln und Zwiebeln. So wird für Karotten nach den ersten beiden Verarbeitungsprozessen (Waschen und Schälen) 59 % mehr bezahlt. Die Verarbeitung zu Karotten-Stäbchen (Julienne) erhöht schlussendlich den Preis für geschälte Karotten nochmals um zwei Drittel, womit der Endpreis von 3.97 Fr./kg rund 2,6 Mal über dem Preis für ungewaschene und ganze Karotten liegt (vgl. folgende Abbildung, untere 4 Balken).

Liefer- und Abholgrosshandel 2013 – Preisunterschiede von Frisch-Gemüse 1

Zwiebeln, ganz

Zwiebeln, Ringe

Zwiebeln,

Quellen: BLW, Marktbeobachtung; Grossopanel AG, Stans

44 1.1 Ökonomie
1 inländisch & importiert; nicht-bio 2 nur mehligkochende Speisekartoffeln 0.00 4.00 2.00 6.00 8.00 10.00 in Fr / kg Kartoffelgratin Kartoffel Scheiben Kartoffeln geschält Rohkartoffel 2 8.97 4.08 2.40 1.22
Quelle: Grossopanel AG, Stans
1 inländisch
0.00 2.00 1.00 3.00 4.00 5.00 in Fr / kg
& importiert; nicht-bio
Zwiebeln, ganz, geschält
gewaschen Karotten, ganz, geschält Karotten, Julienne 1.27 2.31 3.43 3.52 1.50 1.86 2.38 3.97
gehackt Karotten, ganz Karotten, ganz,

Käse

2013 stieg der Marktanteil von Mozzarella auf fast die Hälfte (46 %) der insgesamt en gros verkauften Käsemenge. Auf den Mozzarella folgen Raclettekäse und Gruyère, die mit 14 % bzw. 11 % mengenmässigem Marktanteil ins Gewicht fallen. Umsatzmässig liegt der Marktanteil von Mozzarella mit 33 % 13 Prozentpunkte unter dem mengenmässigen Marktanteil. Hier ist anzumerken, dass der Verkaufspreis von Mozzarella im Grosshandel (8.12 Fr./kg im Jahresmittel 2013) im Vergleich zu anderen Käsesorten auf einem bedeutend tieferen Niveau liegt (vgl. Abbildung). Die Käsesorten Mozzarella und Raclette erfreuen sich in Form von Pizza und Raclette grosser Beliebtheit beim Ausser-Haus-Konsum.

Liefer- und Abholgrosshandel 2013 – Umsatz- und Mengenanteile von Käsesorten, Durchschnittspreis in % der Gesamtverkaufsmenge von Käse

n Fazit

Der Gastronomie-Kanal ist neben dem Detailhandel ebenfalls ein wichtiger Absatzkanal für Nahrungsmittel und somit ein essenzieller Partner der Landwirtschaft. Die aktuelle Lage des Gastronomiekanals wird durch den rückläufigen Branchenumsatz und das steigende Preisniveau gegenüber dem Detailhandel geprägt. Die preis- und einkommenssensitive Nachfrage nach Mahlzeiten und Getränken ausser Haus reagiert sensibel auf Preis- und Einkommensveränderungen. Dadurch wird die momentane Situation eher verschärft. Indirekt betroffen sind auch die vorgelagerten Stufen wie der Liefer- und Abholgrosshandel.

Hinsichtlich der Warensortimente im Liefer- und Abholgrosshandel wurden die Produkte am meisten verkauft, die vom Endkonsum am stärksten nachgefragt wurden. Damit wird der Einfluss des Konsums ausser Haus auf den Liefer- und Abholgrosshandel bestätigt. Der Liefer- und Abholgrosshandel wies 2013 eine ähnliche Struktur der Umsatzanteile verschiedener Produktkategorien auf wie der Detailhandel. Des Weiteren wurden im Liefer- und Abholgrosshandel höhere Preise für stärker verarbeitete Produkte bezahlt. Je nach Produkt bestehen aber unterschiedlich hohe Aufpreise.

45 1.1 Ökonomie
in % Menge Umsatz Durchschnittspreis
0 50 40 30 20 10 Emmentaler Raclettekäse Mozzarella Gruyère Andere 5 % 1 4 % 1 4 % 46% 3 3 % 1 1 % 1 6 % 2 3 % 3 1 % 6% 15.84 15.26 8.12 11.83 12.31
Quelle: Grossopanel AG, Stans

1.1.3 Wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors

n Zwei Indikatorensysteme für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage

Gemäss Artikel 5 LwG wird mit den agrarpolitischen Massnahmen angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind.

Die Beurteilung ist in der Nachhaltigkeits-Verordnung (Artikel 3 bis 7) geregelt und erfolgt mit Hilfe zweier Indikatorensysteme. Eine sektorale Beurteilung basiert auf der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR), welche vom BFS mit Unterstützung des Sekretariats des SBV erstellt wird.

Damit die wirtschaftliche Realität eines Landes möglichst genau abgebildet werden kann und den Änderungen der internationalen Standards Rechnung getragen wird, muss die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) regelmässig revidiert werden. In Zusammenarbeit mit den europäischen Ländern hat die Schweiz im Jahr 2014 das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 2010) eingeführt. Um die methodische Übereinstimmung zu gewährleisten, musste auch die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) revidiert werden. Ein wesentlicher Punkt der Revision war die Integration neuer statistischer Quellen. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Bewertung der Rindvieh- und Gartenbauproduktion, bei den Vorleistungen von Futtermittel und Baumschulpflanzen sowie auf die Rückbehalte für die Selbsthilfemassnahmen der Produzenten. Die Revision hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die bereits veröffentlichten Daten 1985–2013. Die Abweichungen auf dem sektoralen Einkommen (Nettounternehmenseinkommen) bewegen sich zwischen ±25 Mio. Fr., das heisst weniger als ±1 %. Auch die jährliche Dynamik blieb unverändert. Alle hier ausgewiesenen Zahlen beruhen auf der revidierten Methodik.

Die einzelbetriebliche Betrachtung stützt sich auf die Buchhaltungsergebnisse der Zentralen Auswertung vom Institut für Nachhaltigkeitswissenschaften (INH) von Agroscope (vgl. Abschnitt 1.1.4).

1.1.3.1 Sektor-Einkommen 2013

Im Jahr 2013 betrug das Nettounternehmenseinkommen 2,939 Mrd. Fr. Im Vergleich zu den Jahren 20010/12 war es um 174 Mio. Fr. oder 6,3 % höher. Gegenüber 2012 nahm es um 189 Mio. Fr. zu (+6,9 %). 2013 war die Erzeugung 113 Mio. Fr. höher als 2012 und gleichzeitig die Kosten 81 Mio. Fr. tiefer. Verantwortlich für die höhere Erzeugung 2013 waren die guten Ergebnisse bei der tierischen Produktion (+417 Mio. Fr.). Zugenommen haben auch die landwirtschaftlichen Dienstleistungen (+5 Mio. Fr.) und die Nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten (+16 Mio. Fr.). Die pflanzliche Erzeugung hingegen verzeichnete ein Minus von 325 Mio. Fr. Bei den Kosten waren 2013 insbesondere die Ausgaben für die Vorleistungen um 58 Mio. Fr. tiefer als 2012.

46 1.1 Ökonomie

Ergebnisse der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz Angaben zu laufenden Preisen, in Mio. Fr.

Auf Grund der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom September 2014 wurden alle Zeitreihen der Aggregate dieser Tabelle geändert.

1 Halbdefinitiv, Stand 5.9.2014

2 Provisorisch, Stand 5.9.2014

3 Schätzung, Stand 5.9.2014

4 wird in der Literatur und in der Eurostat-Methodik als Nettounternehmensgewinn bezeichnet

Die Zahlen werden auf- oder abgerundet, wodurch die Summe der Komponenten gegenüber der Totale oder Salden abweichen kann. Quelle: BFS

Entwicklung

der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung

Sonstige Subventionen Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs Ausgaben (Vorleistungen, sonstige Produktionsabgaben, Abschreibungen, Arbeitnehmerentgelt, gezahlte Pachten, gezahlte Zinsen abzüglich empfangene Zinsen) Nettounternehmenseinkommen

1 Halbdefinitiv, Stand 5.9.2014

2 Provisorisch, Stand 5.9.2014

3 Schätzung, Stand 5.9.2014

Quelle: BFS

Tabellen 15–16

Seiten A14–A15

47 1.1 Ökonomie
2000/02 2010 2011 2012 1 2013 2 2014 3 Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs 10 694 10 047 10 173 10 084 10 196 10 569 – Vorleistungen 6 174 6 216 6 280 6 308 6 250 6 266 Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen 4 520 3 831 3 894 3 776 3 946 4 304 – Abschreibungen 1 983 2 142 2 112 2 073 2 076 2 072 Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen 2 537 1 689 1 782 1 703 1 870 2 232 – sonstige Produktionsabgaben 99 130 137 152 143 132 + sonstige Subventionen (produktunabhängige) 2 407 2 876 2 912 2 926 2 922 2 933 Faktoreinkommen 4 845 4 436 4 557 4 477 4 649 5 032 – Arbeitnehmerentgelt 1 134 1 231 1 235 1 257 1 253 1 266 Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen 3 711 3 205 3 322 3 220 3 396 3 767 – gezahlte Pachten 219 234 234 235 235 235 – gezahlte Zinsen 314 277 259 246 231 241 + empfangene Zinsen 29 10 11 11 9 8 Nettounternehmenseinkommen 4 3 206 2 704 2 840 2 750 2 939 3 298
Angaben zu laufenden Preisen in Mio. Fr.
0 14 000 12 000 10 000 8 000 6 000 4 000 2 000 2000 / 02 2010 2011 20121 20132 20143

1.1.3.2 Schätzung des Sektor-Einkommens 2014

Die Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs wird für 2014 auf 10,569 Mrd. Fr. geschätzt und damit um 3,7 % höher als im Vorjahr. Diese Zunahme ist sowohl auf eine höhere Produktion im Pflanzenbau als auch in der Tierproduktion zurückzuführen.

Die pflanzliche Produktion (4,200 Mrd. Fr.; inbegriffen produzierender Gartenbau) wird 2014 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 % höher geschätzt.

Die Getreideproduktion 2014 wird höher ausfallen als 2013. Die Getreidequalität hingegen dürfte mässig sein, da die nasse Witterung zu viel Auswuchs führte. Der Wert der Getreideernte 2014 wird 12,0 % über dem Vorjahreswert veranschlagt.

Bei den Zuckerrüben wird eine wesentlich höhere Produktionsmenge als 2013 erwartet. Der Zuckergehalt dürfte hingegen unterdurchschnittlich ausfallen. Die leicht steigende Fläche und die sehr guten Erträge versprechen eine bedeutend höhere Rapsernte als im Vorjahr. Die Produzentenpreise dürften allerdings als Folge des Rückgangs der Preise für Ölsaaten auf dem Weltmarkt tiefer als im Vorjahr sein. Der Produktionswert der Ölfrüchte wird insgesamt höher als im Vorjahr geschätzt. Die Anbaubeiträge für Ölfrüchte und Zuckerrüben wurden dieses Jahr um 300 Fr. je ha gekürzt und werden im Produktionswert verbucht. Der Produktionswert aller Handelsgewächse dürfte für 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 10,1 % höher ausfallen.

Die Raufutterproduktion war mengenmässig insgesamt gut. Als Folge des nassen Wetters litt hingegen die Qualität des Dürrfutters. Die mengenmässig gute Versorgung drückte auf die Preise. Der Produktionswert der Futterpflanzen wird dieses Jahr 1,9 % über dem Wert des Vorjahres veranschlagt.

Der Produktionswert für den Gemüsebau dürfte auch dieses Jahr weiter ansteigen. Zum einen wurde die Anbaufläche ausgedehnt, zum andern waren auch die Erträge gut. Im Vergleich zum Vorjahr dürfte für den Gemüsebau ein um 2,2 % höherer Produktionswert resultieren.

Beim produzierenden Gartenbau wird eine Zunahme des Produktionswertes von 1,6 % gegenüber dem Vorjahr erwartet. Wesentlich dazu beitragen dürfte die weitere Ausdehnung der Erzeugung von Weihnachtsbäumen.

Bei den Kartoffeln zeichnet sich eine sehr gute Ernte ab. Die Qualität ist hingegen nur mittelmässig und die Preise bewegen sich am unteren Preisband. Etwas zugenommen hat die Anbaufläche. Der Produktionswert 2014 wird 1,9 % höher als im Vorjahr geschätzt.

Beim Frischobst wird für 2014 eine überdurchschnittliche Apfel- und Birnenernte erwartet. Das sind gegenüber dem Vorjahr 15 % mehr Äpfel und 16 % mehr Birnen. Die geerntete Menge Mostäpfel wird dieses Jahr auf 106 000 t geschätzt, diejenige von Mostbirnen auf 13 600 t. Der Wert von Frischobst dürfte 2014 im Vergleich zu 2013 um 9,8 % höher zu liegen kommen. Die Position Obst beinhaltet neben dem Frischobst zum Teil auch die Weintrauben (für den Frischkonsum und die Verarbeitung zu Wein ausserhalb des Bereiches Landwirtschaft). Gegenüber dem letzten Jahr dürfte die Ernte zwar bedeutend höher ausfallen, aber unter dem langjährigen Durchschnitt bleiben. Die Preise dürften sich auf dem Vorjahresniveau bewegen. Gesamthaft wird für die Position Obst 2014 ein um 13,2 % höherer Wert als im Vorjahr geschätzt.

Der Produktionswert des Weins beruht teilweise auf den Veränderungen der Vorräte der beiden Vorjahre. Bei den Weinlesen 2012 und insbesondere 2013 wurden gegenüber 2011 tiefere Mengen gekeltert. Der Produktionswert des Weins wird im Jahre 2014 um 5,6 % höher als 2013 veranschlagt.

48 1.1 Ökonomie

Die tierische Produktion (5,249 Mrd. Fr.) wird 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 % höher eingeschätzt. Beim Rindvieh sind die Kuhschlachtungen gegenüber dem Vorjahr deutlich tiefer, bei den anderen Schlachtviehkategorien blieben sie eher stabil. Grundsätzlich eine stabile Situation zeigte sich auch bei den Preisen. Die Preise auf dem Schlachtschweinemarkt fielen nach dem nassen Sommer deutlich. Der Produktionswert dürfte gegenüber dem Vorjahr etwas zurückgehen. Die Lage auf dem Lämmer- und Schafmarkt war gut. Dies dürfte sich in einem gegenüber dem Vorjahr höheren Produktionswert niederschlagen. Die Absatzmöglichkeiten für inländisches Geflügel blieben gut. Die Pouletschlachtungen nahmen auch dieses Jahr bei stabilen Produzentenpreisen leicht zu. Die Milcheinlieferungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr und auch die Preise dürften nochmals etwas höher als im Vorjahr sein. Auch die Eierproduktion dürfte mengenmässig nochmals etwas zulegen. Aufgrund des verregneten und sonnenarmen Sommers dürfte nur eine mässige Honigernte zu erwarten sein.

Die Erzeugung landwirtschaftlicher Dienstleistungen (688 Mio. Fr.) wird 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 % höher geschätzt. Der Produktionswert der landwirtschaftlichen Dienstleistungen, welche insbesondere Lohnarbeiten für Dritte beinhalten (z.B. Saat und Ernte), hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugelegt. Das deutet auf eine steigende Spezialisierung der Produktionsabläufe in der Landwirtschaft hin.

Der Wert der nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten (432 Mio. Fr.) dürfte 2014 gegenüber 2013 um 1,5 % zunehmen. In dieser Position sind Tätigkeiten enthalten wie die Verarbeitung von Mostobst, Fleisch oder Milch auf dem Hof oder Dienstleistungen, wie Strassenrand- und Landschaftspflege, die Haltung von Pensionstieren (Pferde) sowie die Übernachtungen von Touristen (Schlafen im Stroh).

Die Ausgaben für Vorleistungen werden für 2014 auf 6,266 Mrd. Fr. veranschlagt, was 0,3 % über dem Vorjahreswert liegt. Dazu beitragen dürften die Ausgaben für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenbehandlungsmittel und Futtermittel, welche etwas höher ausfallen als im Vorjahr. Leicht tiefer als im Vorjahr werden dagegen die Kosten für die Energie und Schmierstoffe, die Düngemittel sowie die tierärztlichen Leistungen und Medikamente veranschlagt. Ebenfalls leicht rückläufig dürften die Ausgaben für den Unterhalt der Bauten, Maschinen und Geräte sein.

Die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (4,304 Mrd. Fr.) wird 2014 um 9,0 % höher eingeschätzt als 2013.

Die Abschreibungen (2,072 Mrd. Fr.) werden 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 % tiefer veranschlagt. Da die Abschreibungen zu Anschaffungspreisen (Wiederbeschaffungspreise) bewertet werden, spielt die Preisentwicklung der Investitionsgüter eine wichtige Rolle. Die Preise für Bauten und diejenigen für Ausrüstungen (Fahrzeuge und Maschinen) waren im laufenden Jahr stabil.

Die sonstigen Produktionsabgaben (132 Mio. Fr.) dürften 2014 im Vergleich zu 2013 um 7,9 % sinken. Die sonstigen Produktionsabgaben setzen sich zusammen aus den übrigen Produktionsabgaben (Motorfahrzeugsteuer, Stempelgebühr und Grundsteuer) sowie der Unterkompensation der Mehrwertsteuer.

Die sonstigen Subventionen (2,933 Mrd. Fr.) beinhalten alle Direktzahlungen, den berechneten Zins für zinslose öffentliche Darlehen (Investitionskredite, Betriebshilfe) und die übrigen von Kantonen und Gemeinden erbrachten laufenden Beiträge. Nicht enthalten sind die Gütersubventionen, welche bereits im Produktionswert zu Herstellungspreisen berücksichtigt wurden (z.B. Anbauprämien und Zulagen für silagefreie Fütterung bei der Milchproduktion). Die sonstigen Subventionen dürften 2014 gegenüber dem Vorjahr um 0,4 % höher ausfallen.

Das Arbeitnehmerentgelt (= Angestelltenkosten) wird für 2014 auf 1,266 Mrd. Fr. geschätzt, was 1,0 % über dem Wert von 2013 liegt. Die Lohnkosten je beschäftigte Person sind 2014 gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen.

49 1.1 Ökonomie

Die gezahlten Pachten (235 Mio. Fr.) stagnieren seit Jahren und dürften auch 2013 gegenüber dem Vorjahr praktisch auf derselben Höhe bleiben. Die gezahlten Schuldzinsen (241 Mio. Fr.) werden 2014 gegenüber 2013 um 4,5 % höher veranschlagt.

Als Nettounternehmenseinkommen verbleiben 3,298 Mrd. Fr. Das sind 359 Mio. Fr. resp. 12,2 % mehr als im Vorjahr.

50 1.1 Ökonomie

1.1.4 Wirtschaftliche Lage der Einzelbetriebe

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Betriebe beruht auf den Ergebnissen der Zentralen Auswertung des Instituts für Nachhaltigkeitswissenschaften (INH) von Agroscope. Neben den verschiedenen Einkommensgrössen liefern Indikatoren, wie z.B. jener zur finanziellen Stabilität, wichtige Hinweise auf die wirtschaftliche Lage der Betriebe. Im Tabellenanhang sind die Indikatoren detailliert aufgeführt.

1.1.4.1 Einkommen und Arbeitsverdienst

n Landwirtschaftliches Einkommen 2013 höher als im Vorjahr

Entwicklung der Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe: Mittel aller Regionen

51 1.1 Ökonomie
in Fr pro Betrieb Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung 0 10 000 20 000 30 000 40 000 50 000 100 000 90 000 80 000 70 000 60 000 2000 / 02 2010 2011 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Landwirtschaftliches Einkommen 18 806 56 203 1.29 FJAE 2012 26 308 55 182 1.22 26 737 59 474 1.21 26 772 55 965 1.21 2013 27 127 61 386 1.21 Familien-Jahresarbeitseinheiten Begriffe und Methoden Seite A57 Tabellen 17–26 Seiten A16–A26

Die Betriebe wuchsen 2013 im Vergleich zu 2012 um 2,2 % (Zuwachs gegenüber 2010/12 +4.2 %). Unabhängig von Preis- und Mengenentwicklungen hat dieses Wachstum eine Zunahme von Rohleistung, Direktzahlungen und Fremdkosten je Betrieb zur Folge.

Die Rohleistung hat 2013 sowohl im Vergleich zum Mittel der Jahre 2010/12 (+6,1 %) als auch im Vergleich zu 2012 zugenommen (+4,8 %).

Die Rohleistung aus dem Pflanzenbau nahm 2013 im Vergleich zu 2012 um durchschnittlich 2,7 % ab. Verantwortlich für diese Entwicklung waren die für die Landwirtschaft ungünstigen Wetterbedingungen des Frühjahres 2013. Insbesondere die Raufutterproduktion litt unter dem kalten und nassen Frühling. Im Ackerbau wirkte sich die ungünstige Witterung negativ auf die Erträge beim Körnermais sowie im Getreide-, Zuckerrüben- und Kartoffelanbau aus. Gemüse, Brotgetreide und Raps waren Kulturen, deren Rohleistung nicht unter den Wetterbedingungen gelitten hat.

Die Rohleistung aus der Tierhaltung nahm im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 10 % zu. Diese Entwicklung ist vor allem auf die höheren Preise auf dem Milch- und Schweinemarkt zurückzuführen.

Gegenüber 2010/12 haben die Direktzahlungen um 5,1 % zugenommen. Die Zunahme im Vergleich zu 2012 beträgt 2,2 %. Der Hauptgrund dafür ist der Strukturwandel bzw. das damit verbundene Flächenwachstum der Betriebe, das zu einer Zunahme der Flächenbeiträge um +2,4 % führte.

Die Fremdkosten lagen 2013 um 5,6 % über dem Dreijahreswert 2010/12. Gegenüber dem Vorjahr haben sie um 3,5 % zugenommen. Die Kostensteigerungen sind vor allem auf das Wachstum der Betriebe zurückzuführen.

Das landwirtschaftliche Einkommen ist die Differenz zwischen Rohleistung und Fremdkosten. Es entschädigt einerseits die Arbeit der Familienarbeitskräfte und andererseits das im Betrieb investierte Eigenkapital. 2013 lag das landwirtschaftliche Einkommen 7,9 % über dem Mittelwert der Jahre 2010/12 und 9,7 % über dem Vorjahresniveau.

Das ausserlandwirtschaftliche Einkommen ist gegenüber dem Mittel der drei Vorjahre (+2,0 %) als auch im Vergleich zu 2012 gestiegen (+1,3 %).

Aus der Veränderung des landwirtschaftlichen und ausserlandwirtschaftlichen Einkommens resultiert eine Zunahme des Gesamteinkommens um 6,0 % gegenüber 2010/12 und eine Zunahme von 7,0 % gegenüber 2012.

Das landwirtschaftliche Einkommen war 2013 gegenüber 2010/12 in der Talregion um 6,7 % höher. In der Hügel- und Bergregion war der Anstieg noch bedeutender (+10,5 %, resp. 8,6 %). Das ausserlandwirtschaftliche Einkommen ist in der Tal- und Hügelregion um 6,8 % bzw. 0,5 % gestiegen, während es in der Bergregion um 4,3 % gesunken ist. Entsprechend betrug die Zunahme des Gesamteinkommens in den drei Regionen 6,7 %, 7,1 % bzw. 3,6 %.

52 1.1 Ökonomie

Der Anteil der Direktzahlungen an der Rohleistung betrug 2013 18,2 % in der Talregion, 24,0 % in der Hügelregion und 39,2 % in der Bergregion. Damit hat der Anteil in allen Regionen gegenüber dem Vorjahr etwas abgenommen.

Die Einkommenssituation unterscheidet sich stark nach Betriebstyp (11 Produktionsrichtungen).

Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe nach Betriebstypen 2011/13

53 1.1 Ökonomie
Tabellen 17–20
Landwirtschaftsbetriebe
Einkommen nach Region Einheit 2000/02 2010 2011 2012 2013 2010/12–2013 % Talregion Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 20,01 22,17 22,23 22,96 23,56 4,9 Familienarbeitskräfte FJAE 1,25 1,16 1,15 1,16 1,16 0,3 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 67 865 64 627 71 660 66 009 71 977 6,7 Ausserlandw. Einkommen Fr. 17 197 25 016 26 007 26 840 27 711 6,8 Gesamteinkommen Fr. 85 061 89 643 97 666 92 849 99 688 6,7 Hügelregion Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 17,96 19,71 20,07 20,45 20,8 3,6 Familienarbeitskräfte FJAE 1,26 1,21 1,22 1,21 1,21 –0,3 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 50 826 51 567 56 046 53 309 59 251 10,5 Ausserlandw. Einkommen Fr. 20 580 27 748 27 818 26 911 27 637 0,5 Gesamteinkommen Fr. 71 406 79 314 83 864 80 220 86 888 7,1 Bergregion Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 18,68 20,55 20,90 21,21 21,7 3,9 Familienarbeitskräfte FJAE 1,37 1,33 1,30 1,29 1,31 0,3 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 41 789 42 804 42 483 41 989 46 073 8,6 Ausserlandw. Einkommen Fr. 19 725 27 032 26 876 26 520 25 653 –4,3 Gesamteinkommen Fr. 61 514 69 837 69 359 68 509 71 726 3,6 Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung
Seiten A16–A19
Einkommen der
nach Regionen
Betriebstyp Landw. Familien- Landw. Ausserlandw. GesamtNutzfläche arbeitskräfte Einkommen Einkommen einkommen ha FJAE Fr. Fr. Fr. Mittel alle Betriebe 21,79 1,21 58 942 26 878 85 820 Ackerbau 26,54 0,89 63 939 34 430 98 369 Spezialkulturen 14,19 1,21 75 265 23 711 98 976 Verkehrsmilch 22,14 1,31 56 702 23 982 80 684 Mutterkühe 20,94 1,09 40 099 38 153 78 252 Anderes Rindvieh 19,03 1,20 35 069 30 206 65 275 Pferde / Schafe / Ziegen 14,25 1,18 29 875 31 838 61 712 Veredlung 13,13 1,12 78 664 25 597 104 261 Kombiniert Verkehrsmilch / Ackerbau 30,57 1,24 74 277 21 299 95 576 Kombiniert Mutterkühe 26,85 1,08 59 412 35 748 95 160 Kombiniert Veredlung 22,59 1,28 84 203 21 002 105 204 Kombiniert Andere 24,04 1,19 58 727 27 385 86 112 Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung Tabellen 21a–21b Seiten A20–A21

Im Durchschnitt der Jahre 2011/13 erzielten die Betriebstypen Spezialkulturen, Veredlung und bestimmte kombinierte Betriebe (Veredlung, Verkehrsmilch/Ackerbau) die höchsten landwirtschaftlichen Einkommen. Diese erwirtschafteten zusammen mit dem Ackerbau und den kombinierten Mutterkuhbetrieben auch die höchsten Gesamteinkommen. Die tiefsten landwirtschaftlichen Einkommen und Gesamteinkommen erreichten die Betriebstypen anderes Rindvieh und Pferde/Schafe/Ziegen. Dazwischen liegen die spezialisierten Verkehrsmilchbetriebe und die Mutterkuhbetriebe.

n Arbeitsverdienst 2013 höher als 2010/12

Der von den Landwirtschaftsbetrieben erwirtschaftete Arbeitsverdienst (landwirtschaftliches Einkommen abzüglich Zinsanspruch für im Betrieb investiertes Eigenkapital) entschädigt die Arbeit der nichtentlöhnten Familienarbeitskräfte. Gegenüber dem Dreijahresmittel 2010/12 hat der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 2013 um 11,6 % zugenommen. Im Vergleich zu 2012 betrug die Zunahme 7,6 %. Der Unterschied zum landwirtschaftlichen Einkommen, das gegenüber dem Vorjahr stärker zugenommen hat, ist auf ein leichte Zunahme des Zinsanspruchs für das Eigenkapital (+0,28 Prozentpunkte) zurückzuführen (höheres Zinsniveau der Bundesobligationen).

Der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft ist in den einzelnen Regionen unterschiedlich hoch. Im Durchschnitt ist er in der Talregion wesentlich höher als in der Bergregion. Werden die Arbeitsverdienste pro Familienarbeitskraft, aufsteigend geordnet, in vier gleichgrosse Klassen aufgeteilt, so zeigt sich, dass auch deren Mittelwerte weit auseinander liegen. So erreichte 2011/13 der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft in der Talregion im ersten Viertel 16,1 % und derjenige im vierten Viertel 208,4 % des Mittelwertes aller Betriebe der Region. In der Hügelregion war die Bandbreite noch grösser (8,7 % und 206,3 %). In der Bergregion war der Arbeitsverdienst im ersten Viertel sogar negativ, jener des vierten Viertels lag bei 220,3 % des Mittelwerts.

Arbeitsverdienst der Landwirtschaftsbetriebe 2011/13: nach Regionen und aufgeteilt in vier Klassen

1 in Fr. pro FJAE 2

2

Basis 280 Arbeitstage

Quelle:

In allen Regionen übertraf 2011/13 das vierte Viertel der Landwirtschaftsbetriebe im Durchschnitt den entsprechenden Jahres-Bruttolohn der übrigen Bevölkerung. Die Differenz lag bei rund 42 000 Fr. (Talregion), 20 000 Fr. (Hügelregion) resp. 4 000 Fr. (Bergregion) Im Vergleich zur Periode 2010/12 hat sich damit die relative Situation des vierten Viertels in allen drei Regionen verbessert.

54 1.1 Ökonomie
Median Mittelwerte Region 1. Viertel 2. Viertel 3. Viertel 4. Viertel (0–25 %) (25–50 %) (50–75 %) (75–100 %) Talregion 51 667 8 968 40 109 65 553 116 191 Hügelregion 38 657 3 687 30 407 48 545 87 845 Bergregion 27 703 –718 20 056 36 579 67 206 1 Eigenkapitalverzinsung zum mittleren
2010: 1,65 %, 2011: 1,48 %, 2012: 0,66 %; 2013: 0,94%
Arbeitsverdienst
Zinssatz der Bundesobligationen:
Familien-Jahresarbeitseinheiten:
Agroscope
INH, Zentrale Auswertung
Tabellen 22–25 Seiten A22–A25

Vergleichslohn 2011/13, nach Regionen

1 Median der Jahres-Bruttolöhne aller im Sekundär- und Tertiärsektor beschäftigten Angestellten

Quellen: BFS, Agroscope INH, Zentrale Auswertung

Zu berücksichtigen gilt, dass die landwirtschaftlichen Haushalte ihren Lebensunterhalt nicht nur aus dem Arbeitsverdienst bestreiten. Ihr Gesamteinkommen, einschliesslich des ausserlandwirtschaftlichen Einkommens, liegt wesentlich höher als der Arbeitsverdienst. So betrug das Gesamteinkommen der Betriebe in der Bergregion im ersten Viertel 2011/13 rund 40 000 Fr. Den Lebensunterhalt finanzierten sie vor allem aus dem ausserlandwirtschaftlichen Einkommen, das sich auf rund 37 000 Fr. belief.

1.1.4.2 Weitere betriebswirtschaftliche Kennzahlen

n Finanzielle Stabilität

Der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital (Fremdkapitalquote) gibt Auskunft über die Fremdfinanzierung des Unternehmens. Kombiniert man diese Kennzahl mit der Eigenkapitalbildung, lassen sich Aussagen über die Tragbarkeit einer Schuldenlast machen. Ein Betrieb mit hoher Fremdkapitalquote und negativer Eigenkapitalbildung ist auf die Dauer – wenn diese Situation über Jahre hinweg anhält – finanziell nicht existenzfähig.

Auf Basis dieser Überlegungen werden die Betriebe in vier Gruppen mit unterschiedlicher finanzieller Stabilität eingeteilt.

Einteilung der Betriebe in vier Gruppen mit unterschiedlicher finanzieller Stabilität

Betriebe mit …

Eigenkapitalbildung

Positiv

Negativ

Fremdkapitalquote

Tief (<50 %)

… guter finanzieller Situation

… ungenügendem Einkommen

Hoch (>50 %)

… beschränkter finanzieller Selbständigkeit

… bedenklicher finanzieller Situation

Quelle: De Rosa

Die Beurteilung der finanziellen Stabilität der Betriebe 2011/13 zeigt in den drei Regionen ein ähnliches Bild. Zwischen 38 und 41 % der Betriebe befanden sich in einer finanziell guten und zwischen 35 und 37 % in einer finanziell schwierigen Situation (Betriebe mit negativer Eigenkapitalbildung). Das Dreijahresmittel 2011/13 präsentierte sich damit in den Tal- und Bergregionen etwas besser als 2010/12, während in der Hügelregion die Situation praktisch unverändert ist.

55 1.1 Ökonomie
Region Vergleichslohn 1 Fr. pro Jahr Talregion 74 232 Hügelregion 67 855 Bergregion 63 170

Beurteilung der finanziellen Stabiliät 2011 / 13 nach Regionen

n Eigenkapitalbildung, Investitionen und Fremdkapitalquote

Der Cashflow hat 2013 im Vergleich zu 2010/12 stark zugenommen (+14,7 %), während die Investitionen im Vergleich nur leicht zugelegt haben (+3,7 %). Aus diesen beiden Zahlen resultiert ein höheres CashflowInvestitionsverhältnis (+9,9 %). Die Eigenkapitalbildung (Gesamteinkommen minus Privatverbrauch) war wesentlich höher als in der Referenzperiode (+40,7 %), dies aufgrund eines gestiegenen Gesamteinkommens und praktisch stabilem Privatverbrauch. Die Fremdkapitalquote ist gegenüber den drei Vorjahren leicht gestiegen (+3,0 %).

Entwicklung von Eigenkapitalbildung, Investitionen und Fremdkapitalquote

1 Eigenkapitalbildung plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Cashflow zu Investitionen

Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

56 1.1 Ökonomie
Anteil Betriebe in %
0 10 20 40 30 50 60 100 90 80 70 Talregion Hügelregion Bergregion bedenkliche finanzielle Situation ungenügendes Einkommen beschränkte finanzielle Selbständigkeit gute finanzielle Situation 24 41 25 40 25 18 20 17 17 15 20 38
Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung
Merkmal 2000/02 2010 2011 2012 2013 2010/12–2013 % Eigenkapitalbildung Fr. 11 787 10 069 14 098 11 619 16 789 40,7 Cashflow 1 Fr. 42 203 46 677 49 527 48 562 55 329 14.7 Investitionen 2 Fr. 45 376 50 148 56 837 59 454 57 549 3,7 Cashflow-Investitionsverhältnis 3 % 93 93 87 82 96 9,9 Fremdkapitalquote % 41 44 44 46 46 3,0

1.2 Soziales und Gesellschaft

Das Soziale ist eine der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit. In der Berichterstattung über die agrarpolitischen Auswirkungen nehmen die sozialen Aspekte deshalb einen eigenen Platz ein. Für die Landwirtschaft wichtig sind aber auch gesellschaftliche Aspekte wie etwa das Umgehen mit Nahrungsmittelabfällen.

Im Folgenden werden die Einkommen und der Verbrauch der landwirtschaftlichen Haushalte auf der Basis von Ergebnissen der Zentralen Auswertung des Instituts für Nachhaltigkeitswissenschaften (INH) von Agroscope dargestellt, ferner die Ergebnisse der schweizerischen Gesundheitsbefragung der landwirtschaftlichen Bevölkerung im Vergleich zur übrigen Bevölkerung. Anschliessend folgen die Resultate einer Spezialauswertung der Haushaltsbudgeterhebung, Beiträge über eine Zeitbudgetstudie, über Nahrungsmittelabfälle sowie über den Schutz des Kulturlandes.

57 1.2 Soziales und Gesellschaft

1.2.1 Einkommen und Verbrauch

Für die Einschätzung der sozialen Lage der Bauernfamilien sind Einkommen und Verbrauch bedeutende Kenngrössen. Bei der ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit interessiert das Einkommen vor allem als Mass für die Leistungsfähigkeit der Betriebe. Bei der sozialen Dimension steht die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Haushalte im Vordergrund. Daher wird das ausserlandwirtschaftliche Einkommen der Bauernfamilien ebenfalls mit in die Analyse einbezogen. Untersucht werden dabei sowohl das Gesamteinkommen als auch die Entwicklung des Privatverbrauchs.

n Gesamteinkommen und Privatverbrauch nach Region

Das Gesamteinkommen, das sich aus dem landwirtschaftlichen und dem ausserlandwirtschaftlichen Einkommen zusammensetzt, lag im Durchschnitt der Jahre 2011/13 je nach Region zwischen 69 900 und 96 700 Fr. pro Haushalt: Die Haushalte der Bergregion erreichten 72 % des Gesamteinkommens der Haushalte der Talregion. Mit durchschnittlichen ausserlandwirtschaftlichen Einkommen von 26 400 bis 27 500 Fr. hatten die Bauernfamilien eine wichtige zusätzliche Einkommensquelle. Diese machte bei den Haushalten der Talregion 28 % des Gesamteinkommens aus, bei jenen der Hügelregion 33 % und bei denjenigen der Bergregion 38 %. Die Haushalte der Hügelregion wiesen mit 27 500 Fr. absolut die höchsten ausserlandwirtschaftlichen Einkommen aus.

Gesamteinkommen und Privatverbrauch pro Betrieb nach Region 2011 /13

Die Eigenkapitalbildung – der nicht konsumierte Teil des Gesamteinkommens – macht je nach Region zwischen 14 bis 18 % des Gesamteinkommens aus. Der Privatverbrauch liegt jeweils über der Höhe des landwirtschaftlichen Einkommens. Er ist entsprechend der Höhe des Gesamteinkommens bei den Haushalten der Talregion absolut am höchsten und bei jenen der Bergregion am tiefsten.

Das durchschnittliche Gesamteinkommen pro Haushalt lag 2013 mit 88 500 Fr. deutlich über jenem der Jahre 2010/12 mit 83 500 Fr. Der Privatverbrauch pro Haushalt hat 2013 im Vergleich zu 2010/12 (71 600 Fr.) leicht, um 100 Fr., zugenommen und lag bei 71 700 Fr.

Im Folgenden werden die Arbeitsverdienste pro Familien-Jahresarbeitseinheit aufsteigend geordnet und in vier gleich grosse Klassen (Viertel) eingeteilt und dabei das Gesamteinkommen und der Privatverbrauch pro Verbrauchereinheit 1 aufgezeigt.

58 1.2 Soziales und Gesellschaft
in Fr. Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung 0 100 000 80 000 60 000 40 000 20 000 Talregion Hügelregion Bergregion Privatverbrauch Landwirtschaftliches Einkommen Ausserlandwirtschaftliches Einkommen

n Gesamteinkommen und Privatverbrauch nach Verbrauchereinheit

Gesamteinkommen und Privatverbrauch pro Verbrauchereinheit nach Viertel 2011/13

1 Verbrauchereinheit = ganzjährig am Familienverbrauch beteiligtes Familienmitglied im Alter von 16 Jahren und mehr

Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

Die Haushalte des ersten Viertels erreichten 33 % des Gesamteinkommens pro Verbrauchereinheit von Haushalten des vierten Viertels. Beim Privatverbrauch war die Differenz zwischen dem ersten und dem vierten Viertel deutlich geringer: Er lag bei den Haushalten des ersten Viertels bei 64 % des Verbrauchs der Haushalte des vierten Viertels.

Das Gesamteinkommen pro Verbrauchereinheit konnte 2011/13 den Verbrauch der Familien von Betrieben im ersten Viertel nicht decken. Die Eigenkapitalbildung war negativ. Zehren diese Betriebe längerfristig von der Substanz, so müssen sie früher oder später aufgegeben werden. In den übrigen Vierteln war der Privatverbrauch geringer als das Gesamteinkommen: Er lag bei den Betrieben des zweiten Viertels bei 94 % des Gesamteinkommens, bei den Betrieben des dritten Viertels bei 80 % und bei den Betrieben des vierten Viertels bei 66 %.

Das Gesamteinkommen pro Verbrauchereinheit war 2013 im ersten Viertel im Vergleich zu den drei Vorjahren 2010/12 etwas tiefer (–20 Fr). Hingegen war das Gesamteinkommen pro Verbrauchereinheit 2013 sowohl im zweiten (+1 500 Fr.), als auch im dritten (+1 600 Fr) und vierten Viertel (+4 400 Fr.) höher als 2010/12. Der Privatverbrauch pro Verbrauchereinheit hat 2013 gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2010/12 im ersten Viertel abgenommen (–500 Fr.), beim zweiten, dritten und vierten Viertel zugenommen (+1 100 resp. +50 sowie +700 Fr.).

59 1.2 Soziales und Gesellschaft
Gesamteinkommen pro VE 1 (Fr.) 14 102 19 824 27 257 42 320 25 725 Privatverbrauch pro VE (Fr.) 17 843 18 651 21 885 27 823 21 476
1. Viertel 2. Viertel 3. Viertel 4. Viertel Alle Betriebe (0–25 %) (25–50 %) (50–75 %) (75–100 %) Mittelwerte

1.2.2 Gesundheit

Die Erwerbstätigkeit beeinflusst die Gesundheit. Gesundheit ist eines der zentralen sozialen Themen, für die periodisch eine Bestandesaufnahme gemacht wird. Gesundheitliche Vor- und Nachteile des Bauernberufs werden im Vergleich mit der übrigen Bevölkerung dargestellt. Als Datengrundlage dazu dient die Schweizerische Gesundheitsbefragung.

In den letzten Jahren haben die Herausforderungen für die Landwirtschaft zugenommen. Ob sich diese Veränderungen der beruflichen Belastung möglicherweise auch in den gesundheitlichen Entwicklungen niedergeschlagen haben, wird nachfolgend untersucht. Die Berichterstattung beschränkt sich dabei auf einige ausgewählte, relevante Aspekte der Gesundheit im Zeitraum 2002 bis 2012.

n Schweizerische Gesundheitsbefragung als Grundlage

Die Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB), eine Erhebung des BFS, wird alle fünf Jahre durchgeführt. Erhoben werden Daten zu Gesundheitszustand, Lebensgewohnheiten, gesundheitsrelevantem Verhalten, Gesundheitsvorsorge, Lebensbedingungen, sozialer Sicherheit und Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitssystems. Während 2002 19 700 zufällig aus dem Telefonbuch resp. aus dem Stichprobenregister des BFS ausgewählte Personen dazu mündlich und schriftlich befragt wurden, lag diese Zahl 2007 bei knapp 18 800 und 2012 bei 21 600. Grundgesamtheit der SGB ist die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz ab 15 Jahren, die in privaten Haushalten lebt.

Im Rahmen der SGB 2002, 2007 und 2012 wurden auch Landwirte und Bäuerinnen befragt, die unter 65 Jahre alt, mit landwirtschaftlicher bzw. bäuerlich-hauswirtschaftlicher Ausbildung und erwerbstätig waren resp. auf dem Familienbetrieb mitarbeiteten.

Um die Vergleichbarkeit mit der übrigen Bevölkerung zu gewährleisten, wurden jedem Landwirt und jeder Bäuerin Vergleichspersonen aus der restlichen Stichprobe zufällig zugeordnet. In früheren Publikationen wurden dabei jedem Landwirt resp. jeder Bäuerin jeweils zwei Personen gegenübergestellt, im Rahmen dieser Spezialauswertung waren es 2002, 2007 sowie 2012 mindestens 20 oder mehr Vergleichspersonen pro Landwirt resp. Bäuerin mit gleichem Alter, gleichem Geschlecht und in der gleichen Region wohnend (das heisst Grossregion, Grösse und Wirtschaftsstruktur berücksichtigend). Die folgenden Ergebnisse stammen aus den Untersuchungen dieser Gruppen.

60 1.2 Soziales und Gesellschaft
SGB 2002 SGB 2007 SGB 2012 Anzahl Landwirte 177 194 217 Bäuerinnen 55 65 134 Alter Landwirte 47 43 43 Bäuerinnen 44 46 42

n Allgemeiner Gesundheitszustand und Risikofaktoren

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Menschen gut in der Lage sind, ihren allgemeinen Gesundheitszustand realistisch einzuschätzen. Aus den Angaben zur selbst wahrgenommenen Gesundheit (Fragestellung

2012: Wie ist Ihr Gesundheitszustand im Allgemeinen?) lässt sich deshalb eine zuverlässige Aussage über den generellen Gesundheitszustand der Bevölkerung ableiten. Weiter werden zudem zwei Risikofaktoren für die Gesundheit, Body Mass Index und Rauchen, dargestellt.

Selbstwahrgenommener Gesundheitszustand

2012 war der Anteil der Landwirte, die ihren Gesundheitszustand als «mittelmässig» sowie «schlecht oder sehr schlecht» einschätzten etwas grösser als bei den Männern der Vergleichsgruppe. Bei den Frauen war es gerade umgekehrt: Die Bäuerinnen wiesen beim selbstwahrgenommenen Gesundheitszustand bessere Werte aus als die Vergleichsgruppe Frauen, sie hatten 2012 auch die besten Werte der vier Vergleichsgruppen.

Aufgrund einer Anpassung des Fragebogens auf Italienisch und Französisch sind die Ergebnisse nicht mehr über die Zeit hinweg vergleichbar.

übergewichtig (25 ≤ BMI < 30)

stark übergewichtig (30 ≤ BMI)

Der Body Mass Index (BMI) wird als Quotient aus Körpergewicht (kg) und Körpergrösse in Metern im Quadrat (m2) bestimmt. Dabei gilt eine Person mit einem BMI ≥ 25 als übergewichtig, mit einem BMI ≥ 30 als stark übergewichtig bzw. adipös. Diese Personen sind einem höheren Risiko vor allem für HerzKreislaufkrankheiten ausgesetzt. Die Auswertungen zeigen, dass 2012 alle vier Vergleichsgruppen einen Anteil um 10 % mit stark Übergewichtigen hatten, die Männer etwas mehr, die Frauen etwas weniger. Ganz allgemein sind Männer häufiger übergewichtig als Frauen.

61 1.2 Soziales und Gesellschaft
in % Quelle:
0 30 20 10 Landwirte Vergleichsgruppe Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen 2012 2012 2012 2012 mittelmässig sehr schlecht oder schlecht
BFS
Body Mass Index in % Quelle: BFS 0 70 60 50 40 30 20 10 Landwirte Vergleichsgruppe Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012

Während im Zeitraum 2002 bis 2012 bei den Männern (Landwirte und Männer der Vergleichsgruppe) der Anteil mit starkem Übergewicht etwas anstieg, sank jener der «nur» Übergewichtigen bei den Landwirten resp. blieb bei den übrigen Männern gleich. Auch bei den Bäuerinnen nahm der Anteil der stark Übergewichtigen in den zehn Jahren leicht zu, jener der «nur» Übergewichtigen deutlich. Der Anteil der Übergewichtigen insgesamt blieb bei der Vergleichsgruppe Frauen im betrachteten Zeitraum konstant.

2012 rauchten deutlich mehr Männer und Frauen der übrigen Bevölkerung als die befragten Landwirte und Bäuerinnen. Die Männer der Vergleichsgruppe wiesen 2012 mit über einem Drittel den höchsten Anteil an rauchenden Personen aus.

Seit 2002 blieb der Raucheranteil bei den Landwirten konstant, bei den übrigen Männern sank er leicht. Bei den Bäuerinnen rauchten 2012 weniger als zehn Jahre vorher, ebenso bei den Frauen der Vergleichsgruppe.

n Psychischer Gesundheitszustand

Die psychische Belastung stellt eine wichtige Komponente der psychischen Gesundheit dar. Der entsprechende Index setzt sich aus «nervös», «niedergeschlagen oder verstimmt», «ruhig, ausgeglichen und gelassen», «entmutigt und deprimiert» sowie «glücklich» zusammen.

62 1.2 Soziales und Gesellschaft
Rauchen in %
0 10 20 30 40 50 Landwirte Vergleichsgruppe Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 Raucher / innen
Quelle: BFS
Psychische Belastung (in den letzten vier Wochen) in %
0 30 20 10 Landwirte
mittel hoch 2007 2012 2007 2012 2007 2012 2007 2012
Quelle: BFS
Vergleichsgruppe Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen

Die Angaben zur psychischen Belastung beziehen sich auf den Befund in den letzten vier Wochen vor der Befragung. Die psychische Belastung insgesamt («hohe» sowie «mittlere») war 2012 sowohl bei den Landwirten als auch bei den Bäuerinnen tiefer als jene ihrer jeweiligen Vergleichsgruppe. Unter der höchsten psychischen Belastung litten die befragten Frauen der Vergleichsgruppe, den niedrigsten Anteil an «hoher» psychischer Belastung wiesen 2012 die Bäuerinnen aus.

Die Frage wurde erst 2007 in den Fragebogen aufgenommen, so dass weiter zurückliegende Vergleiche nicht gemacht werden können. Zwischen 2007 und 2012 nahm die «hohe» psychische Belastung bei den Landwirten etwas zu, bei den Bäuerinnen hingegen ab, bei der Vergleichsgruppe Männer nahm sie tendenziell ab und bei der Vergleichsgruppe Frauen leicht zu.

n Körperlicher Gesundheitszustand

Hohe Arbeitsbelastungen können zu körperlichen und psychosomatischen Symptomen führen. Nachfolgend werden Angaben zu den Symptomen «Rücken- oder Kreuzschmerzen», «Kopf- oder Gesichtsschmerzen», «Schwäche, Müdigkeit» sowie «Ein- und Durchschlafstörungen» gemacht.

Rücken- oder Kreuzschmerzen (in den vier Wochen vor der Befragung)

Landwirte litten 2012 gesamthaft etwas stärker unter Rücken- oder Kreuzschmerzen als die Vertreter ihrer Vergleichsgruppe. Auch bei den Frauen waren die Bäuerinnen etwas mehr von «starken» und «ein bisschen» Rückenschmerzen betroffen als die übrigen Frauen. Die befragten Frauen hatten 2012 insgesamt öfter Rücken- oder Kreuzschmerzen als die Männer.

2012 war bei allen vier untersuchten Gruppen der Anteil an «starken» Rücken- oder Kreuzschmerzen tiefer als vor zehn Jahren.

63 1.2 Soziales und Gesellschaft
in %
0 60 50 40 30 20 10 Landwirte
2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 ein bisschen stark
Quelle: BFS Vergleichsgruppe Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen

Kopf- oder Gesichtsschmerzen (in den vier Wochen vor der Befragung)

Bei den befragten Landwirten traten Kopf- oder Gesichtsschmerzen 2012 insgesamt («stark» und «ein bisschen») häufiger auf als bei der Vergleichsgruppe Männer, bei den Frauen war es anders: Bäuerinnen litten weniger oft unter Kopfschmerzen als die übrigen Frauen. Am häufigsten starke Kopfschmerzen hatten 2012 die Frauen der Vergleichsgruppe. Männer leiden allgemein weniger unter Kopfschmerzen als Frauen.

Gegenüber der Befragung von 2002 war 2012 bei den Landwirten, der Vergleichsgruppe Männer sowie bei der Vergleichsgruppe Frauen der Anteil mit «starken» Kopfschmerzen tiefer, bei den Bäuerinnen war dagegen eine Zunahme zu verzeichnen.

Schwäche, Müdigkeit (in den vier Wochen vor der Befragung)

ein bisschen stark

Landwirte litten gemäss der Auswertung von 2012 generell («stark» und «ein bisschen») weniger unter Schwäche und Müdigkeit als die Vergleichsgruppe Männer, hingegen waren die Bäuerinnen stärker davon betroffen als ihre Vergleichsgruppe. Bei den befragten Frauen traten Schwäche und Müdigkeit häufiger auf als bei den Männern, bei den Bäuerinnen bei über der Hälfte.

Während die Landwirte, die Bäuerinnen und auch die Frauen der Vergleichsgruppe 2012 insgesamt stärker unter Schwäche und Müdigkeit litten als 2002, blieben die Angaben bei den Männern der Vergleichsgruppe im Zeitvergleich konstant.

64 1.2 Soziales und Gesellschaft
in % Quelle: BFS 0 60 50 40 30 20 10 Landwirte Vergleichsgruppe Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 ein bisschen stark
in % Quelle: BFS 0 70 60 50 40 30 20 10 Landwirte Vergleichsgruppe Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012

2012 waren die Landwirte insgesamt am wenigsten von Schlafstörungen betroffen. Frauen leiden allgemein häufiger unter Schlafstörungen: So traten denn auch bei rund einem Drittel der befragten Bäuerinnen und übrigen Frauen stärkere oder leichtere Ein- und Durchschlafstörungen auf, am häufigsten bei der Vergleichsgruppe Frauen.

Bei den Landwirten und Bäuerinnen sind im Zeitraum 2002 bis 2012 die «starken» Schlafstörungen gestiegen, ebenso bei den übrigen Frauen. Bei der Vergleichsgruppe Männer haben diese hingegen abgenommen.

n Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen und Beteiligung am öffentlichen Leben

Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen wie eine ausgewogene Ernährung und regelmässige körperliche Betätigung helfen mit, das Wohlbefinden und die Gesundheit zu stärken, Krankheiten zu vermeiden und die Folgen von Krankheit zu lindern. In diesem Abschnitt wird auch die Beteiligung am öffentlichen Leben aufgezeigt, dargestellt durch die Teilnahme bei Vereinen und Organisationen.

ich achte auf die Ernährung

Es fällt auf, dass 2012 nur gut die Hälfte der befragten Landwirte auf ihre Ernährung achteten, bei der Vergleichsgruppe Männer lag der Anteil mit 60 % höher. Bei den Frauen war das Ernährungsbewusstsein 2012 wie erwartet höher: 84 % bei den Bäuerinnen sowie 77 % bei der Vergleichsgruppe Frauen.

Das Ernährungsbewusstsein nahm zwischen 2002 und 2012 bei den Landwirten und Bäuerinnen leicht zu, bei der Vergleichsgruppe der Männer und Frauen etwas ab.

65 1.2 Soziales und Gesellschaft Ein- und Durchschlafstörungen (in den vier Wochen vor der Befragung) in % Quelle: BFS 0 50 40 30 20 10 Landwirte Vergleichsgruppe
Bäuerinnen
2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 ein bisschen stark
Männer
Vergleichsgruppe Frauen
Ernährungsbewusstsein in % Quelle:
0 90 70 80 60 50 40 20 30 10 Landwirte Vergleichsgruppe Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012
BFS

Der Anteil der Männer, die in ihrer Freizeit inaktiv waren, war 2012 bei den Landwirten höher als bei ihrer Vergleichsgruppe. Bei den Frauen hingegen waren die Bäuerinnen weniger oft inaktiv als die übrigen Frauen, und die Bäuerinnen waren 2012 auch insgesamt am wenigsten inaktiv.

Sowohl bei den betrachteten Männern als auch bei den Frauen war zwischen 2002 und 2012 eine klare Tendenz zu mehr Aktivität in der Freizeit festzustellen.

66 1.2 Soziales und Gesellschaft Körperliche Aktivität in % Quelle: BFS 0 60 40 50 30 20 10 Landwirte Vergleichsgruppe Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 teilaktiv inaktiv

2012 war der Anteil jener, die jeden Tag Alkohol trinken, bei den befragten Landwirten und Männern der Vergleichsgruppe gleich hoch. Frauen trinken allgemein weniger oft Alkohol als Männer. Und die befragten Bäuerinnen tranken 2012 noch weniger häufig Alkohol als die Frauen der Vergleichsgruppe.

Die Häufigkeit des Alkoholkonsums ging in der Zeitspanne 2002 bis 2012 bei allen vier untersuchten Personengruppen zurück.

Die berufliche Situation und eine hohe Arbeitsbelastung können Einschränkungen der sozialen Integration zur Folge haben.

Teilnahme bei Vereinen und Organisationen Quelle:

Landwirte nahmen 2012 häufiger an Vereinsanlässen teil als die übrigen Männer, ebenso war bei den Bäuerinnen die Teilnahme bei Organisationen grösser als bei ihrer Vergleichsgruppe – wobei es sich bei «Vereinen und Organisationen» sowohl um solche aus dem Freizeit- als auch aus dem Berufsbereich handeln kann. Am höchsten war die Teilnahmerate 2012 bei den Landwirten.

Aufgrund einer Anpassung im Fragebogen ist die Vergleichbarkeit der Resultate eingeschränkt. 2012 war die Teilnahme bei Vereinen und Organisationen bei allen vier betrachteten Gruppen höher als 2002.

67 1.2 Soziales und Gesellschaft Häufigkeit des Alkoholkonsums in % Quelle: BFS 0 50 30 40 20 10 Landwirte Vergleichsgruppe Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012
Woche jeden Tag
3 bis 6 mal pro
BFS Teilnahme etwa 1 mal pro Monat Teilnahme 1- oder mehrmals
in % 0 80 60 50 70 40 30 20 10 Landwirte Vergleichsgruppe Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012
pro Woche

n Inanspruchnahme medizinischer Leistungen und Medikamentenkonsum

Allgemein wird vermutet, dass Landwirte und Bäuerinnen eher weniger zum Arzt gehen und zu Hausmitteln greifen, wenn sie sich gesundheitlich nicht gut fühlen. Zur Darstellung der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und des Medikamentenkonsums wurden die Anzahl Arztbesuche in den 12 Monaten vor der Befragung und der Konsum von Schmerzmitteln in der Woche vor der Befragung herangezogen.

Anzahl Arztbesuche (in den 12 Monaten vor der Befragung)

Die Resultate bestätigen die Annahme, dass Landwirte und Bäuerinnen weniger oft zum Arzt gehen als Männer und Frauen der übrigen Bevölkerung. Zum einen besuchen anteilsmässig weniger Landwirte und Bäuerinnen einen Arzt. Zum andern nehmen sie im Bedarfsfall weniger Konsultationen in Anspruch als ihre Vergleichsgruppe. 2012 gingen die Frauen der Vergleichsgruppe am häufigsten zu einem Arzt.

Während bei den Männern – Landwirte und Vergleichsgruppe Männer – die Anzahl Arztbesuche 2012 insgesamt etwa gleich hoch war wie 2002, nahmen sie bei den Bäuerinnen etwas ab und bei den Frauen der Vergleichsgruppe leicht zu.

Schmerzmittelkonsum (in der Woche vor der Befragung)

Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen

1- bis mehrmals pro Woche täglich

BFS

Der Schmerzmittelkonsum insgesamt («täglich» und «1- bis mehrmals pro Woche») war 2012 bei der befragten bäuerlichen Bevölkerung tiefer als jener der entsprechenden Vergleichsgruppe. Am tiefsten lag die Einnahme von Schmerzmitteln 2012 bei den Landwirten.

Der Konsum von Schmerzmitteln war 2012 sowohl bei den untersuchten Männern als auch bei den Frauen höher als zehn Jahre vorher.

68 1.2 Soziales und Gesellschaft
in %
0 90 80 60 70 40 50 30 20 10 Landwirte Vergleichsgruppe Männer Bäuerinnen Vergleichsgruppe Frauen 1–3 Besuche 4 und mehr Besuche 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012
Quelle: BFS
in %
0 30 20 10 Landwirte Vergleichsgruppe
2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012 2002 2007 2012
Quelle:

n Zusammenfassung Gesundheit

Die Untersuchung der Resultate der schweizerischen Gesundheitsbefragungen von 2002, 2007 und 2012 zeigte, dass sich die verschiedenen Dimensionen der Gesundheit unterschiedlich entwickelten. Insgesamt veränderte sich die Gesundheit der Bäuerinnen im betrachteten Zeitraum überwiegend positiv, jene der Landwirte uneinheitlicher: Positive und negative Veränderungen bei den einzelnen Aspekten der Gesundheit hielten sich jedoch die Waage.

So waren die Landwirte 2012 körperlich aktiver, tranken weniger häufig Alkohol und achteten mehr auf die Ernährung als 2002. Und sie nahmen auch häufiger als früher an Vereinsanlässen teil. Ihre psychische Belastung hingegen hat zwischen 2007 und 2012 zugenommen (nur für diese Jahre Zahlen vorhanden). Die Landwirte fühlten sich zudem öfters schwach und müde und litten etwas häufiger unter Schlafstörungen als noch 2002. 2012 beurteilten sie ihren Gesundheitszustand insgesamt am schlechtesten der vier betrachteten Gruppen (nur Daten von 2012). Es gab zudem 2012 mehr stark übergewichtige Landwirte als 2002, dafür blieben es anteilsmässig gleich viele, die rauchten. 2012 hatten die Landwirte weniger starke Rücken- und Kopfschmerzen als 2002. Zum Arzt gingen die Landwirte 2012 etwa gleich häufig wie 2002. Im Vergleich mit den untersuchten Gruppen nahmen sie 2012 am seltensten täglich Schmerzmittel ein, aber häufiger als früher.

Die Bäuerinnen schätzten ihren Gesundheitszustand 2012 als am besten im Vergleich der vier betrachteten Gruppen ein (nur Daten von 2012). Dennoch waren 2012 etwas mehr Bäuerinnen als 2002 stark übergewichtig. Die starken Rückenschmerzen nahmen 2012 gegenüber 2002 leicht ab, indessen traten Kopfschmerzen und Schlafstörungen häufiger auf. Und sie litten 2012 etwas mehr unter Schwäche und Müdigkeit als 2002. Insgesamt stieg die psychische Belastung der Bäuerinnen 2012 gegenüber 2007 (nur für diese Jahre Zahlen vorhanden), der Anteil «hohe» Belastung sank jedoch. 2012 gingen sie seltener zum Arzt als 2002, der Schmerzmittelkonsum der Bäuerinnen hingegen war 2012 höher als 2002. Positiv war, dass die Bäuerinnen 2012 sowohl mehr auf ihre Ernährung achteten, als auch weniger oft rauchten und Alkohol tranken sowie körperlich aktiver waren und zudem häufiger an Vereinsanlässen teil nahmen als früher.

69 1.2 Soziales und Gesellschaft

1.2.3 Haushaltsbudgeterhebung

Einkommen und Verbrauch sind einer der zentralen sozialen Themenbereiche, von welchen regelmässig eine Bestandesaufnahme gemacht wird. Die Einkommens- und Verbrauchsresultate der Landwirtschaft werden mit Familienhaushalten aus ländlichen Gemeinden verglichen. Als Datengrundlage dazu dient die Schweizerische Haushaltsbudgeterhebung HABE (früher: Einkommens- und Verbrauchserhebung EVE).

1.2.3.1 Haushaltsbudgeterhebung als Grundlage

Das BFS hat 1990 sowie 1998 zwei grosse Einkommens- und Verbrauchserhebungen (EVE) durchgeführt.

Seit 2000 erhebt das BFS die Daten für die EVE im jährlichen Rhythmus, 2003 sowie 2006 gab es Revisionen (u.a. Gewichtung, Inhalt, Prozessoptimierung) und 2008 wurde die Bezeichnung auf Haushaltsbudgeterhebung HABE geändert. Die HABE ermöglicht einen detaillierten Einblick in die Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte und ermöglicht die Analyse des Konsums in Abhängigkeit verschiedener sozialer und demografischer Merkmale.

Die monatlichen Erhebungen erfolgen in drei Etappen:

Im Rahmen eines Rekrutierungsinterviews werden allgemeine Informationen erhoben.

Während eines Monats führt dann jeder Haushalt ein Tagebuch, ein Haushaltsbuch sowie einzelne Haushaltsmitglieder gegebenenfalls ein persönliches Tagebuch, um die Einnahmen und Ausgaben schriftlich festzuhalten.

Beim Schlussinterview werden zusätzliche Fragen gestellt zu Organisation des Haushalts, Wohnung, Umgebung usw.

Grundgesamtheit ist die ständig innerhalb der schweizerischen Grenzen wohnhafte Bevölkerung. Für die Erfassung der Haushaltscharakteristika weist man in jedem befragten Haushalt jener Person, welche am meisten zum Haushaltseinkommen beiträgt, die Rolle der Referenzperson zu.

Damit die Stichprobe der bäuerlichen Haushalte genügend gross ist, wurden die Daten aus den Jahren 2009, 2010 sowie 2011 zusammengelegt. In den Jahren 2009 bis 2011 wurden – verteilt auf 12 monatliche Stichproben – total 9 734 zufällig aus dem Telefonbuch ausgewählte Haushalte befragt, davon insgesamt 129 bäuerliche Haushalte, das heisst die Referenzperson war ein Landwirt oder eine Landwirtin resp. Bäuerin. Um eine Vergleichbarkeit dieser Haushalte mit nicht landwirtschaftlichen Haushalten zu ermöglichen, wurde ihnen die Gruppe «Familienhaushalte aus ländlichen Gemeinden» zugeordnet. Diese Haushalte haben im Durchschnitt eine leicht grössere Haushaltgrösse als die bäuerlichen (3,89 gegenüber 3,70 Personen).

Aufgrund der kleinen Stichprobengrösse bei den untersuchten bäuerlichen Haushalten können verschiedene Detailaufteilungen nicht gemacht werden, da sie statistisch nicht gesichert sind. Ausserdem ist die Qualität der Schätzwerte bei den bäuerlichen Haushalten wegen ihrer grossen Heterogenität eher ungenügend, das heisst die Daten und Aussagen müssen mit einer gewissen Vorsicht interpretiert werden.

70 1.2 Soziales und Gesellschaft

1.2.3.2 Einnahmen

Haushaltseinkommen

Qualität der Schätzwerte

a Sehr gut: Variationskoeffizient < 1 %

b Gut: Variationskoeffizient von ≥ 1 % bis < 2 %

c Recht: Variationskoeffizient von ≥ 2 % bis < 5 %

d Genügend: Variationskoeffizient von ≥ 5 % bis < 10 %

e Schlecht: Variationskoeffizient von ≥ 10 %

( ) Zuwenig Beobachtungen, um Ergebnis separat zu publizieren, es wird aber mitberücksichtigt

1 Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total abweichen

2 Inkl. Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer aber ohne diejenigen der Arbeitgeber

5 Inkl. Landwirte

6 Erwerbslose, Hausfrauen/Hausmänner und andere

Quelle: BFS

Die Einkommensresultate zeigen, dass das Bruttoeinkommen der bäuerlichen Haushalte auch unter Berücksichtigung der Haushaltsgrösse deutlich niedriger ist als jenes der Vergleichshaushalte «Familienhaushalte aus ländlichen Gemeinden». So liegen die Bruttoeinkommen der befragten landwirtschaftlichen Haushalte im Mittel bei 7 898 Fr. pro Monat, jene der Familienhaushalte aus ländlichen Gemeinden bei 11 196 Fr. Der Anteil «Erwerbseinkommen» macht bei den bäuerlichen Haushalten dabei 81 % aus, bei der Vergleichsgruppe 90 %. Sowohl relativ als auch absolut sind die «Einkommen aus Vermögen und Vermietung» und der «Renten und Sozialleistungen» bei den bäuerlichen Haushalten höher als bei den Vergleichshaushalten. Wegen der kleinen Fallzahl kann nicht ausgewiesen werden, wie sich die «Renten und Sozialleistungen» genau zusammensetzen.

Im Vergleich zur Spezialauswertung der HABE der Jahre 2006 bis 2008 (vgl. Agrarbericht 2010, S. 63–66) hat das Bruttoeinkommen der bäuerlichen Haushalte 2009 bis 2011 um 860 Fr. zugenommen von 7 039 auf 7 898 Fr., bei den Familienhaushalten aus ländlichen Gemeinden um 1 020 Fr. von 10 177 auf 11 196 Fr.

71 1.2 Soziales und Gesellschaft
Bäuerliche Haushalte Familienhaushalte aus ländlichen Gemeinden Budgetstruktur 1 Fr. % Fr. % Erwerbseinkommen 2 6 406 d 81,1 10 101 b 90,2 Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 1 775 e 22,5 8 504 c 76,0 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit 4 632 d 58,6 1 597 e 14,3 Einkommen aus Vermögen und Vermietung 594 e 7,5 184 e 1,6 Primäreinkommen 2 7 000 d 88,6 10 285 b 91,9 Renten und Sozialleistungen 874 e 11,1 751 d 6,7 Renten der AHV/IV (1. Säule) ( ) ( ) ( ) ( ) Renten aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) ( ) ( ) ( ) ( ) Sozialleistungen und Taggelder 467 e 5,9 629 d 5,6 Monetäre Transfereinkommen von anderen Haushalten ( ) ( ) 159 e 1,4 Bruttoeinkommen 7 898 d 100,0 11 196 b 100,0 Anzahl % Anzahl % Anzahl Personen pro Haushalt (Mittelwert) 3,70 c 100,0 3,89 a 100,0 Haushaltszusammensetzung 1 Selbständigerwerbende 5 1,45 c 39,2 0,27 d 6,9 Unselbständigerwerbende 0,73 e 19,8 1,53 c 39,3 Rentner 0,10 e 2,8 0,02 e 0,5 Personen in Ausbildung 0,22 e 6,1 0,21 d 5,5 Andere 6 0,24 e 6,4 0,32 d 8,2 Kinder unter 15 Jahren 0,95 e 25,7 1,54 c 39,7

1.2.3.3 Verbrauch

Haushaltsausgaben

Bäuerliche Haushalte Familienhaushalte aus ländlichen Gemeinden

Gebühren

Spenden, gemachte Geschenke und Einladungen

Konsumausgaben

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

Alkoholische Getränke und Tabakwaren

d –1,3 –101 d –0,9

e –1,1 –152 d –1,4

492 d –56,9 –6 563 b –58,6

d –11,4 –905 b –8,1

e –0,5

Qualität der Schätzwerte

a Sehr gut: Variationskoeffizient < 1 %

b Gut: Variationskoeffizient von ≥ 1 % bis < 2 %

c Recht: Variationskoeffizient von ≥ 2 % bis < 5 %

d Genügend: Variationskoeffizient von ≥ 5 % bis < 10 %

e Schlecht: Variationskoeffizient von ≥ 10 %

( ) Zuwenig Beobachtungen, um Ergebnis separat zu publizieren, es wird aber mitberücksichtigt

1 Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total abweichen

3 Der hier verwendete Begriff des verfügbaren Einkommens ist nicht kompatibel mit demjenigen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung

4 Die sporadischen Einkommen (erhaltene Geschenke, Verkäufe und Rückerstattungen) werden nicht in die Berechnung des Bruttoeinkommens einbezogen

5 Inkl. Landwirte

6 Erwerbslose, Hausfrauen/Hausmänner und andere

Quelle: BFS

72 1.2 Soziales und Gesellschaft
Budgetstruktur 1 Fr. % Fr. % Obligatorische Transferausgaben –2 159 d –27,3 –2 960 c –26,4
–615 d –7,8 –1 280 c –11,4 Steuern –786 e –9,9 –1 075
–9,6
–758
–605
–94
Verfügbares Einkommen 3 5 675 d 71,9 8 141
72,7
Übertragungen –613 c –7,8 –646
–5,8
–151
–135
–274
–258
Sozialversicherungsbeiträge
d
Krankenkassen: Prämien für die Grundversicherung
d –9,6
b –5,4 Monetäre Transferausgaben an andere Haushalte ( ) ( )
e –0,8
b
Übrige Versicherungen, Gebühren und
c
Krankenkassen: Prämien für Zusatzversicherungen
d –1,9
c –1,2 Übrige Versicherungsprämien
c –3,5
c –2,3
–102
–86
–4
–897
–112 d –1,0 Gast- und Beherbergungsstätten –410 e –5,2 –649 c –5,8 Bekleidung und Schuhe –178 e –2,3 –337 c –3,0 Wohnen und Energie –746 d –9,4 –1 585 b –14,2 Wohnungseinrichtung und laufende Haushaltsführung –309 e –3,9 –358 c –3,2 Gesundheitsausgaben –237 e –3,0 –280 d –2,5 Verkehr –688 e –8,7 –973 c –8,7 Nachrichtenübermittlung –206 d –2,6 –217 c –1,9 Unterhaltung, Erholung und Kultur –517 e –6,5 –782 c –7,0 Andere Waren und Dienstleistungen –265 e –3,4 –365 c –3,3 Sporadische Einkommen 4 227 e 2,9 566 e 5,1 Sparbetrag 797 e 10,1 1 498 e 13,4 Anzahl % Anzahl % Anzahl Personen pro Haushalt (Mittelwert) 3,70 c 100,0 3,89 a 100,0 Haushaltszusammensetzung 1 Selbständigerwerbende 5 1,45 c 39,2 0,27 d 6,9 Unselbständigerwerbende 0,73 e 19,8 1,53 c 39,3 Rentner 0,10 e 2,8 0,02 e 0,5 Personen in Ausbildung 0,22 e 6,1 0,21 d 5,5 Andere 6 0,24 e 6,4 0,32 d 8,2 Kinder unter 15 Jahren 0,95 e 25,7 1,54 c 39,7
–37

Entsprechend den niedrigen Einkommen der bäuerlichen Haushalte sind auch ihre Ausgaben geringer als jene der Vergleichshaushalte – wiederum unter Berücksichtigung der Haushaltsgrösse. Die niedrigeren Einkommen der bäuerlichen Haushalte haben so etwa zur Folge, dass die «Obligatorischen Transferausgaben», insbesondere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (degressive Beitragsskala), pro Monat tiefer ausfallen – 801 Fr. – als bei den Vergleichshaushalten. In den Jahren 2006 bis 2008 war dieser Unterschied etwas grösser (838 Fr.).

Ein Teil der Differenz bei den Konsumausgaben kann durch die Besonderheiten der bäuerlichen Haushalte erklärt werden. Eine grosse Differenz ist bei den Ausgaben für «Wohnen und Energie» zu beobachten. Diese Kosten sind bei den bäuerlichen Haushalten für die Jahre 2009 bis 2011 839 Fr. tiefer pro Monat (2006–08: 805 Fr.). Erklären lässt sich dies damit, dass das Wohnhaus Teil des landwirtschaftlichen Betriebs ist und somit auf der Basis des Ertragswertes übernommen werden konnte. Entsprechend tiefer fallen deshalb auch die Eigenmietwerte aus.

Bei den Ausgaben für «Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke» ist zu beachten, dass Naturalbezüge – Eigenversorgung aus Stall und Garten – mitberücksichtigt sind. Diese werden mit den entsprechenden Ladenpreisen bewertet.

Eine andere bäuerliche Besonderheit ist die räumliche Nähe bzw. Einheit von Wohn- und Arbeitsort. Die Kosten für den Arbeitsweg und die Ausserhausverpflegung am Mittag belastet deshalb das Budget meistens nicht. Ein Teil der tieferen Ausgaben für «Verkehr» sowie «Gast- und Beherbergungsstätten» dürften auf diesen Umstand zurückzuführen sein.

Wenn die Zeitreihen verglichen werden, fällt auf, dass bei den bäuerlichen Haushalten alle Ausgaben in den Jahren 2009 bis 2011 gegenüber 2006 bis 2008 stärker gestiegen sind als jene der Vergleichshaushalte: So bei den «Obligatorischen Transferausgaben» (bäuerlich: +318 Fr.; ländlich: +281 Fr.), den «Übrigen Versicherungen, Gebühren und Übertragungen» (bäuerlich: +65 Fr.; ländlich: +63 Fr.) sowie insbesondere bei den «Konsumausgaben» (bäuerlich: +819 Fr.; ländlich: +290 Fr.). Die Ausgabendifferenz zwischen den untersuchten bäuerlichen und ländlichen Haushalten beträgt daher in den Jahren 2009 bis 2011 noch rund 3 000 Fr. gegenüber 3 600 Fr. im Zeitraum 2006 bis 2008.

Unter dem Strich kann die Ausgabendifferenz der befragten bäuerlichen Haushalte zu den Vergleichshaushalten zu etwa drei Vierteln (2006–08: 62 %) aufgrund der bäuerlichen Besonderheiten erklärt werden.

Der «Sparbetrag» für die Jahre 2009 bis 2011 fällt sowohl bei den bäuerlichen Haushalten (+797 Fr.) als auch bei den Vergleichshaushalten positiv aus (1 498 Fr.). In den Jahren 2006 bis 2008 waren die Sparbeträge der beiden Haushalte ähnlich hoch resp. bei den bäuerlichen Haushalten leicht höher (bäuerlich: 1 060 Fr., ländlich: 971 Fr.).

1.2.3.4 Fazit

Das Bruttoeinkommen der befragten bäuerlichen Haushalte ist im Durchschnitt der Jahre 2009–11 tiefer als jenes der Familienhaushalte aus ländlichen Gemeinden. Der Abstand zwischen den beiden Gruppen ist im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2006–08 etwas grösser geworden (2009–11: 3 298 Fr., 2006–08: 3 138 Fr.).

Als Folge der niedrigeren Einkommen der bäuerlichen Haushalte sind die Transferausgaben, vor allem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, wesentlich unter dem Niveau der Vergleichsgruppe. Tiefer sind auch die Konsumausgaben. Der Hauptunterschied liegt hier bei den Ausgaben fürs Wohnen. Die bäuerlichen Haushalte profitieren bei dieser Budgetposition vom tiefen Eigenmietwert für das Wohnhaus als Folge der Übernahme zum Ertragswert.

Die mit den Besonderheiten der bäuerlichen Haushalte verbundenen tieferen Konsumausgaben zusammen mit den geringeren Transferausgaben machen einen beträchtlichen Teil der Ausgabendifferenz zur Vergleichsgruppe aus (2 164 Fr. von insgesamt 2 937 Fr.). Es verbleibt ein Unterschied von 770 Fr., welcher sich am Ende des Monats u.a. in der tieferen Sparrate des bäuerlichen Haushalts widerspiegelt.

73 1.2 Soziales und Gesellschaft

1.2.4 Zeitbudgetstudie

Eine Zeitbudgeterhebung zeigt den Zeitaufwand von Personen für ihre Tätigkeiten in einem bestimmten Zeitraum auf. Unter der Leitung von Agroscope nahmen 2011 179 Bäuerinnen von bäuerlichen Familienbetrieben an einer solchen detaillierten Zeiterfassung teil. Diese Erhebung dokumentierte den mittleren Zeitaufwand für einzelne Tätigkeitsfelder und Tätigkeiten, welche die Bäuerin, ihr Partner (Betriebsleiter) und andere Personen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 auf dem Hof ausführten.

n Zeitaufwand mittels Arbeitsrapporten alle acht Tage erfasst

Die Durchführung der Erhebung 2011 lehnte sich an eine frühere Zeitbudgetstudie aus dem Jahre 1974 an, um zeitliche Veränderungen der Arbeitsbeanspruchung innerhalb von vier Jahrzehnten aufzeigen zu können.

Wie 1974 wurde der Zeitaufwand auch 2011 mittels Arbeitsrapporten anhand einer vorgegebenen Tätigkeitsliste erhoben. Nicht erfasst wurden dabei Freizeit und Freiwilligenarbeit. Die neue Zeitbudgeterhebung wurde zwar online konzipiert, erlaubte aber auch eine schriftliche Teilnahme. Das Erhebungsintervall wurde von 15 auf acht Tage verkürzt, damit gewisse landwirtschaftliche Tätigkeiten, die heute aufgrund des technischen Fortschritts viel schneller erledigt werden als 1974, wie etwa das Heuen, nicht durch das Erhebungsraster fielen. Die Zeiterfassung erfolgte auf zehn Minuten genau, kürzere Aktivitäten wurden nicht erfasst bzw. einer anderen Tätigkeit zugeordnet. Gleichzeitig laufende Tätigkeiten, zum Beispiel Kinderbetreuung und Kochen, durften nur der einen oder anderen Tätigkeit zugeordnet oder mussten zeitmässig aufgeteilt werden.

Die Bäuerinnen füllten jeweils an den vorgegebenen Stichtagen für alle Personen auf dem Betrieb einen Arbeitsrapport aus. Sie wurden in acht Gruppen eingeteilt, die zwischen dem 1. und 8. Januar 2011 gestaffelt mit den Aufzeichnungen anfingen, um regionale und klimatische Begebenheiten und verschiedene Wochentage zu berücksichtigen.

Erhobene Tätigkeitsbereiche und Tätigkeiten

Haushalt: Wäsche- und Kleiderpflege, Wohnungspflege, Verpflegung (inkl. Einkauf, Küche aufräumen usw.), Heizen und ähnliches

Garten- und Umgebungsarbeiten (kann zum Haushalt, Betrieb oder zur landwirtschaftsnahen Produktion oder Freizeit gehören)

Familie: Erziehung (Kinderbetreuung), Pflege (alter und kranker Erwachsener)

Betrieb: Innenwirtschaft (Stallarbeiten inkl. Renovieren, Reparieren, Warten usw.), Aussenwirtschaft (Feldarbeiten inkl. Zäunen, Waldarbeiten usw.), Produkteaufbereitung für Handel/Industrie

Administration (Verwaltungsarbeiten für Betrieb und Haushalt): Buchhaltung, Steuererklärung, Post-, Bankverkehr usw.

Landwirtschaftsnahe Tätigkeit: Direktverkauf (ab Hof, Wochenmarkt etc.), Agrotourismus (Ferien auf dem Bauernhof, Schlafen im Stroh etc.), Events auf dem Hof / Gästebewirtung (Partyservice, Besenbeiz, Hofcafé etc.) usw.

Nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten/Nebenerwerb: ausserbetriebliche Erwerbstätigkeit, bezahlte Mandate

74 1.2 Soziales und Gesellschaft

Für die Auswertung der Zeitbudgeterhebung 2011 standen 7 457 Arbeitsrapporte, also Stichtage, von 179 Bäuerinnen zur Verfügung, davon stammten 6 173 Stichtage von Werktagen (83 %) und 1 284 von Sonnund Feiertagen (17 %). Der erhobene Zeitaufwand versteht sich inkl. Ferien, Krankheitstagen, Aus- und Weiterbildung und anderer besonderer Vorkommnisse. Für den mittleren Zeitaufwand pro Woche wurden die Durchschnittswerte von sechs Werktagen und einem Sonntag addiert.

n Merkmale der untersuchten landwirtschaftlichen Betriebe und Haushalte

Im Vergleich zum Durchschnitt der Schweizer Betriebe lag die Betriebsgrösse der Erhebungsbetriebe etwas höher (22 ha gegenüber 18 ha; 1974: 15 ha), ebenso der Anteil biologisch bewirtschaftender Betriebe (16 % gegenüber 10 %). Die Lage der erfassten Betriebe verteilte sich gleichmässig auf die Tal-, Hügelund Bergregion. 82 % der Erhebungsbetriebe wurden im Haupterwerb und 18 % im Nebenerwerb geführt (schweizweit 70 % zu 30 %), und knapp die Hälfte betrieb Milchwirtschaft (46 %). Von den 179 Erhebungsbetrieben lagen 84 % in der Deutschschweiz (schweizweit 78 %), 5 % in der Westschweiz (schweizweit 20 %) und 10 % in der italienischsprachigen Region in den Kantonen Tessin und Graubünden (schweizweit 2 %).

Bei den 179 untersuchten landwirtschaftlichen Familienbetrieben war der Partner der Bäuerinnen jeweils der Betriebsleiter. Im Mittel waren 1,3 Vollzeit-Arbeitskräfte und 1,1 Teilzeit-Arbeitskräfte tätig. Die durchschnittliche Haushaltgrösse betrug 4,4 Personen (1974: 6,4 Personen), und die Bauernfamilien hatten 2,1 Kinder (1974: 3,6 Kinder).

Nachfolgend aufgeführt ist nur der Zeitaufwand der teilnehmenden Bäuerinnen und der Betriebsleiter.

75 1.2 Soziales und Gesellschaft

n Zeitaufwand Bäuerin

Der Zeitaufwand der Bäuerinnen betrug 2011 durchschnittlich knapp 65 Stunden pro Woche. Über die Hälfte ihrer Zeit verwendeten Bäuerinnen für Haushalt, Familie und Garten: Im Mittel 25 Stunden für den Haushalt, 7,5 Stunden für die Kinderbetreuung, knapp 0,5 Stunden für die Pflege von alten oder kranken erwachsenen Personen sowie 3 Stunden für Garten- und Umgebungsarbeiten. Weitere Zeit der Bäuerinnen nahmen der Betrieb (15 h), die Administration (3 h) sowie landwirtschaftsnahe Tätigkeiten (2 h) in Anspruch. Der Zeitaufwand für die ausserbetriebliche Erwerbstätigkeit der Bäuerin betrug im Durchschnitt 8,5 Stunden pro Woche.

Der wöchentliche Zeitaufwand der Bäuerinnen ging zwischen 1974 und 2011 von gut 78 auf knapp 65 Stunden zurück. Er reduzierte sich insbesondere für den Haushalt von 45 auf 25 Wochenstunden. Der Zeitaufwand für den landwirtschaftlichen Betrieb ging ebenfalls um rund ein Viertel zurück, von 20 auf 15 Stunden pro Woche. Bäuerinnen wendeten 2011 im Durchschnitt 2 Stunden pro Woche für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten auf, diese wurden 1974 nicht separat ausgewiesen. Ihr Zeitaufwand für die Administration nahm seit 1974 etwas zu (+1,6 h pro Woche), ebenso für die Erziehung der Kinder (+1,7 h pro Woche). Deutlich zugenommen, von 1,5 auf 8,5 Stunden pro Woche, hat der Zeitaufwand der teilnehmenden Bäuerinnen für ihre ausserbetriebliche Erwerbstätigkeit.

Detailliertere Untersuchungen der Zeitbudgetstudie 2011 zeigten, dass der Zeitaufwand der Bäuerinnen je nach Familienphase variierte. So arbeiteten Bäuerinnen ohne oder mit erwachsenen Kindern wesentlich länger auf dem Betrieb, vor allem im Stall, als Frauen mit kleinen Kindern oder mit Schulkindern. Mit kleinen Kindern ging ihr Arbeitsaufwand bei der ausserbetrieblichen Erwerbstätigkeit zurück, dafür investierten sie mehr Zeit in die Kinderbetreuung. Und der Haushalt war in der Phase mit Schulkindern zeitaufwändiger als in den anderen Phasen.

76 1.2 Soziales und Gesellschaft
Zeitaufwand der Bäuerin Quelle: Agroscope INH 0 20 10 30 45,2 0,3 5,8 40 50 in Stunden je Woche Haushalt Garten und Umgebung Erziehung Pflege Administration Betrieb Landwirtschaftliche Tätigkeit Ausserbetriebliche Erwerbstätigkeit 24,8 7,5 0,4 Bäuerin 1974 Bäuerin 2011 3,1 3,5 1,6 1,4 0,0 3,2 1,9 8,6 15,3 20,3

n Zeitaufwand Betriebsleiter

Die Betriebsleiter, Partner der Bäuerinnen, arbeiteten 2011 im Mittel knapp 66 Stunden pro Woche. Mehr als drei Viertel ihrer Zeit verbrachten sie auf dem Betrieb, rund 50 Wochenstunden. An zweiter Stelle stand die ausserlandwirtschaftliche Erwerbstätigkeit mit 8 Stunden pro Woche. Der wöchentliche Zeitaufwand für die Administration lag bei gut 2 Stunden. Haushalt, Familie und Garten machten nur wenige Prozente des zeitlichen Aufwands der Betriebsleiter aus. In diesen Tätigkeitsbereichen wiesen sie bei der Kinderbetreuung mit 3 Stunden den höchsten Zeitaufwand pro Woche aus.

Zwischen 1974 und 2011 war auch beim Betriebsleiter eine grosse zeitliche Reduktion zu verzeichnen: Der wöchentliche Zeitaufwand ging im Schnitt von knapp 78 auf unter 66 Stunden zurück. Der Zeitaufwand reduzierte sich vor allem bei den landwirtschaftlichen Arbeiten, von 66 auf rund 50 Stunden pro Woche. Auch der zeitliche Aufwand für die Administration nahm von 3,5 auf gut 2 Stunden pro Woche ab, bei der ausserbetrieblichen Erwerbstätigkeit nahm der Zeitaufwand hingegen um 2 Wochenstunden auf 8 Stunden pro Woche zu. Für die Erziehung wendeten die Betriebsleiter 2011 pro Woche 3 Stunden auf, 1974 rund 0,5 Stunden.

n Zusammenfassung

Mit der Erhebung des Zeitaufwands auf 179 bäuerlichen Familienbetrieben im Jahr 2011 konnte die zeitliche Beanspruchung der Bäuerinnen, der Betriebsleiter und weiterer Personen in der Landwirtschaft ausgewiesen werden. Ein Vergleich mit der Erhebung von 1974 zeigt, dass der Zeitaufwand für Haushalt und Betrieb gesunken ist, jener für Administration, Erziehung und ausserbetriebliche Erwerbsarbeit hingegen zugenommen hat: Der wöchentliche Gesamtzeitaufwand der Bäuerinnen ging von gut 78 auf knapp 65 Stunden zurück, jener der Betriebsleiter von knapp 78 auf unter 66 Stunden pro Woche. Diese Entwicklung war insbesondere durch den technischen Fortschritt und einen Rückgang der im Haushalt lebenden Personen von 6,4 auf 4,4 Personen charakterisiert.

77 1.2 Soziales und Gesellschaft
Zeitaufwand des Betriebsleiters Quelle: Agroscope INH 0 20 10 30 1,1 0,1 0,4 40 50 60 70 in Stunden je Woche Haushalt Garten und Umgebung Erziehung Pflege Administration Betrieb Landwirtschaftliche Tätigkeit Ausserbetriebliche Erwerbstätigkeit 1,2 3,0 0,1 Betriebsleiter 1974 Betriebsleiter 2011 0,5 0,2 3,5 6,0 0,0 2,2 1,1 8,1 49,4 66,2

1.2.5 Nahrungsmittelabfälle

Laut einer Studie der Food and Agriculture Organization FAO (Gustavsson et al. 2011) geht weltweit ein Drittel aller für den menschlichen Konsum produzierten Nahrungsmittel verloren oder wird weggeworfen.

Verschiedene Studien (Almeida 2011, Beretta et al. 2012) schätzen, dass auch in der Schweiz ungefähr ein Drittel der produzierten Nahrungsmittel nicht gegessen werden.

Auf Stufe Konsum existieren in der Schweiz bislang zwei repräsentative Primärerhebungen, welche das Ausmass der Nahrungsmittelabfälle quantifizieren. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU 2013) untersuchte 2012 die Kehrichtzusammensetzung und Baier und Reinhard untersuchten 2007 die Gastronomieabfälle im Kanton Aargau (vgl. untenstehende Grafik).

Bei der Erhebung der Kehrichtzusammensetzung 2012 des BAFU wurde erstmals auch der Anteil der Nahrungsmittel im Kehricht erhoben – als Unterkategorie der biogenen Abfälle. Fast ein Sechstel des in der Studie untersuchten Hauskehrichts bestand aus Nahrungsmitteln. Pro Person landeten im Erhebungsjahr mehr als 30 kg Nahrungsmittel im Kehricht, ein grosser Teil davon wäre noch geniessbar. Hochgerechnet auf die ganze Schweiz sind dies 251 000 t, davon 15 000 t Fleisch und Fisch sowie 236 000 t übrige Nahrungsmittel.

Die Untersuchung des BAFU erfasst allerdings nicht alle Abfälle der Privathaushalte. Rüstabfälle oder Lebensmittel, die der Kompostierung oder der Kanalisation zugeführt werden, wurden in dieser Kehrichtsackuntersuchung nicht erfasst.

Die Studie von Baier und Reinhard für den Kanton Aargau konzentriert sich auf Nahrungsmittelabfälle in der Gastronomie, wie sie in Restaurants, Take-Aways und Kantinen anfallen. Die Untersuchung zeigt, dass in den Aargauer Grossküchen 11 925 t organischer Abfall pro Jahr anfallen, dies entspricht 124 Gramm pro Mahlzeit. Der organische Abfall setzt sich wie folgt zusammen: 48,5 % Speiseabfälle, 48,5 % Rüstabfälle und 3 % Öle.

Nahrungsmittelabfälle Stufe Konsum in der Schweiz

kg / Kopf / Jahr

Food Waste (Nahrungsmittelabfälle) in Privathaushalten, ohne Rüstabfälle (BAFU) ca. 33,5 – davon Fleisch und Fisch ca. 2,0 Gastronomieabfall, Rüst- und Speiseabfall und Speiseöl (Baier & Reinhard) ca. 20,0

n Aktionsplan Grüne Wirtschaft und parlamentarische Vorstösse

Der Bundesrat will die natürlichen Ressourcen schonen und gleichzeitig die Schweizer Wirtschaft stärken. Dazu hat er am 8. März 2013 einen Aktionsplan Grüne Wirtschaft verabschiedet. Dieser umfasst 27 Massnahmen in insgesamt vier Umsetzungsschwerpunkten. Die Verringerung der Nahrungsmittelabfälle ist eine der Massnahmen.

Im Parlament gab es zudem seit 2012 vier Vorstösse zum Thema. Die Interpellation 12.3300 «Vermeidung von Lebensmittelabfall» von Nationalrätin Tiana Angelina Moser beschäftigt sich mit den Haltbarkeitsdaten, die als Ursache von Nahrungsmittelabfällen in den Privathaushalten genannt werden. Dieses Thema wird im Rahmen des Stakeholderdialogs bearbeitet (vgl. Abschnitt «Stakeholderdialog»). Das Postulat 12.3907 «Ein Mittel gegen die Lebensmittelverschwendung» von Nationalrätin Isabelle Chevalley fordert die Prüfung einer Pflicht zur Verwertung von Nahrungsmittelabfällen für Einkaufszentren und grössere Restaurants. Nahrungsmittelabfälle dürften somit nicht mehr verbrannt werden. Das BAFU wird bis Ende 2014 im Rahmen eines Berichts die Frage prüfen. Die Motion 14.3175 von Markus Hausammann verlangt vom Bundesrat Massnahmen mit dem Ziel, die Lebensmittelverluste in der Schweiz bis 2020 um mindestens 30 % zu

78 1.2 Soziales und Gesellschaft

reduzieren. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche alle Stufen der Lebensmittelkette einbinden. Das Postulat 14.3603 «Foodwaste eindämmen» von Aline Trede verlangt vom Bundesrat einen Bericht über Massnahmen, wie Lebensmittelverluste verringert und eine pflanzliche Ernährung gefördert werden können. Der Bundesrat hat in seinen Antworten zu den beiden letztgenannten Vorstössen auf den laufenden Stakeholderdialog und die verschiedenen privaten Initiativen verwiesen und ist der Ansicht, dass den Anliegen der Vorstösse bereits Rechnung getragen wird.

Vor dem Hintergrund des bundesrätlichen Aktionsplans zur Grünen Wirtschaft und der verschiedenen parlamentarischen Vorstösse hat sich eine ämterübergreifende Projektgruppe der Bundesverwaltung (BLW, BAFU, BLV, DEZA) unter Leitung des BLW der Thematik angenommen. Die Aufgaben der Projektgruppe sind ein Stakeholder- und Forscherdialog, die Überprüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

Nebst den Aktivitäten im Rahmen des Stakeholderdialogs wurden von privaten Akteuren in der ganzen Schweiz zahlreiche Initiativen und innovative Projekte gestartet um die Nahrungsmittelabfälle zu reduzieren.

Nahrungsmittelabfälle fallen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette der Nahrungsmittelproduktion an. Ein Teil der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Abfälle ist übergreifender Natur. Es ist deshalb notwendig, diese gemeinsam anzugehen. Zu diesem Zweck hat die Projektgruppe der Bundesverwaltung einen Stakeholderdialog ins Leben gerufen. Dieser Stakeholderprozess ermöglicht einen fruchtbaren Dialog zwischen den einzelnen Akteuren entlang der Nahrungsmittelkette und unterstützt gemeinsame Anstrengungen.

Der Stakeholderdialog begann mit einer ersten Phase, in der zwischen Winter 2012 und Frühling 2013 über 20 Einzel-/Gruppengespräche resp. schriftliche Befragungen mit wichtigen Akteuren der gesamten Nahrungsmittelkette sowie Konsumenten-, Umwelt- und Entwicklungsorganisationen durchgeführt wurden. Ziel der Gespräche war ein verbessertes Problemverständnis sowie die Ermittlung von Handlungsfeldern. Die zweite Phase (Workshopphase) startete am 16. September 2013 mit einem Zusammentreffen der in der ersten Phase befragten Stakeholder. An dieser Startveranstaltung wurde entschieden, drei Arbeitsgruppen zu übergreifenden Themen einzusetzen.

Arbeitsgruppe Datierung

Die Arbeitsgruppe «Datierung» erarbeitete unter der Federführung des BLV Empfehlungen und Informationen zur Datierung von Lebensmitteln zuhanden der Industrie und der Konsumenten.

Auf der Grundlage von Vorarbeiten der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (FIAL) wurden Empfehlungen zuhanden der Hersteller respektive Inverkehrbringer von Lebensmitteln und der Vollzugsbehörden bezüglich Datierung von Nahrungsmitteln ausgearbeitet. Konkret ging es darum, auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen in den einschlägigen Verordnungen eine Hilfestellung für die Einteilung von Produktgruppen in die zwei Haltbarkeitskategorien «zu verbrauchen bis» respektive «mindestens haltbar bis» zu leisten. Dieser Leitfaden zur Datierung von Lebensmittel ist seit dem 2. Juni 2014 auf der Internetseite des BLV aufgeschaltet.

Weiter wurde auf der Grundlage von Vorarbeiten der Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS) an Botschaften zum Thema Datierung zuhanden der Konsumentinnen und Konsumenten gearbeitet. Ziel ist es, Konsumenten und Konsumentinnen über die Bedeutung der Haltbarkeitsdaten «zu verbrauchen bis» und «mindestens haltbar bis» besser aufzuklären.

79 1.2 Soziales und Gesellschaft
n Stakeholderdialog

Arbeitsgruppe Hilfsorganisationen

In dieser Arbeitsgruppe stehen drei Themen im Vordergrund. Erstens wird an der Frage gearbeitet, wie der Spendenprozess von Industrie und Grosshandel vereinfacht werden kann. Zweitens wird ein Leitfaden im Sinne einer Orientierungshilfe für die Weitergabe von Nahrungsmitteln an Hilfsorganisationen verfasst. Drittens wurden verschiedene Abklärungen gemacht zur Frage, ob für die Spender als auch für die Hilfsorganisationen steuerliche Anreize geschaffen werden können, Lebensmittel an Hilfsorganisationen abzugeben.

Arbeitsgruppe Bildung, Sensibilisierung, Information

Die Arbeitsgruppe «Bildung, Sensibilisierung, Information» erstellt unter der Leitung des BAFU ein Bildungsund Kommunikationskonzept, an dem die Akteure mittelfristig ihre entsprechenden Aktivitäten ausrichten sollen.

Um die Diskussionen in dieser Arbeitsgruppe auf einer fundierten Basis führen zu können, wurde eine Bevölkerungsbefragung (siehe Kasten «Ausgewählte Ergebnisse Bevölkerungsbefragung») und ein Kommunikationskonzept in Auftrag gegeben. Im Konzept werden u.a. die Hauptbotschaften für das Handlungsfeld identifiziert, Ansätze zu deren Vermittlung erarbeitet sowie Überlegungen zur möglichen Umsetzung angestellt.

Ausgewählte Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung zum Thema Food Waste

Die Ergebnisse der Befragung «Wirkungsmessung Kommunikation ‹Food Waste› » basieren auf einer repräsentativen Befragung von 1 017 Einwohner und Einwohnerinnen ab 15 Jahren aus der ganzen Schweiz. Die Befragung wurde zwischen dem 28. April und dem 10. Mai. 2014 telefonisch von gfs.bern durchgeführt.

Lebensmittelabfälle in der Eigenwahrnehmung hauptsächlich ein Problem der anderen Nahrungsmittelabfälle sind in der Eigenwahrnehmung hauptsächlich ein Problem der anderen. Selbst gehen die Befragten davon aus, dass bei ihnen nur wenige Lebensmittel im Abfall landen, während die Befragten mit Blick auf die Schweiz als Ganzes von einem relativ hohen Anteil an Food Waste ausgehen.

Einschätzung Lebensmittelabfälle im Haushalt

sehr wenige Lebensmittel im Abfall (0,1)

eher wenige Lebensmittel im Abfall (2,3)

mittel viele Lebensmittel im Abfall (4,5,6)

eher viele Lebensmittel im Abfall (7,8) sehr viele Lebensmittel im Abfall (9,10) weiss nicht / keine Antwort

im eigenen

= 1,9

Quelle: gfs.bern

80 1.2 Soziales und Gesellschaft
100 0 20 10 30 40 50 60 70 80 90 in % Einwohnerinnen ab 15 Jahren 47 2 5 34 32 35 2 14
11 Lebensmittelabfälle
Haushalt, Mittelwert
Lebensmittelabfälle
Schweiz, Mittelwert = 6,8 0 5 22
ganze

Nahrungsmittelabfälle sind ein wichtiges Thema

Aktuell hat rund die Hälfte der Schweizer Bevölkerung ab 15 Jahren in letzter Zeit etwas zum Thema Nahrungsmittelabfälle wahrgenommen. Rund zwei Drittel aller Befragten fühlen sich entsprechend gut informiert, während 37 % eine eher oder sehr schlechte Informiertheit zum Ausdruck bringen. Ein Grossteil der Befragten ist der Meinung, dass die Lebensmittelverschwendung in der Schweiz ein Problem ist, um das man sich mit grossem Einsatz kümmern muss.

Mit wie grossem Einsatz muss die Lebensmittelverschwendung angegangen werden?

in % EinwohnerInnen ab 15 Jahren

mit sehr kleinem Einsatz 1 %

mir eher kleinem Einsatz 14 %

mit eher grossem Einsatz 43 %

weiss nicht / keine Antwort 8 %

mit sehr grossem Einsatz 34 %

Wissen in Bezug auf Haltbarkeitsdaten und Lagerung zum Teil lückenhaft

Quelle: gfs.bern

Die Schweizer Einwohner und Einwohnerinnen ab 15 Jahren äussern mehrheitlich eine mehr oder weniger stark ausgeprägte individuelle Sicherheit, was die Lagerung von Frischprodukten betrifft. Junge Personen fühlen sich jedoch unsicherer.

Bei der Beurteilung der Haltbarkeit von Nahrungsmitteln stützt sich die Bevölkerung ab 15 Jahren mehrheitlich auf das Aussehen und das Haltbarkeitsdatum, während der Geruch und der Geschmack minderheitlich berücksichtigt werden.

Die Kenntnisse bezüglich der verschiedenen Bezeichnungen der Haltbarkeitsdaten auf Lebensmitteln sind lückenhaft. So finden sich einerseits bei der Bezeichnung «zu verbrauchen bis» Personen, die diese hauptsächlich als Richtwert verstehen. Andererseits finden sich bei der Bezeichnung «mindestens haltbar bis» wiederum Personen, welche diese als strikte Grenze sehen. In beiden Fällen sind diese Gruppen nicht mehrheitlich, sie zeigen aber auf, dass gerade in dieser Frage Unsicherheit besteht.

n Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Aus dem Stakeholderdialog ist klar hervorgegangen, dass dem Staat eine Verantwortung im Bereich der Information und der Sensibilisierung der Bevölkerung zugesprochen wird. Das wichtigste Instrument des Bundes zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit ist bislang eine Wanderausstellung mit dem Titel «Lebensmittel wegwerfen. Das ist dumm.». Diese Ausstellung wurde für den Welternährungstag 2012 in Bern konzipiert. Aufgrund des grossen Erfolges wurde sie 2013 und 2014 an weiteren neun Standorten in allen Landesteilen präsentiert. Ein zusätzliches Instrument ist die Broschüre «Zahlen, Fakten Tipps», welche an interessierte Personen wie etwa Lehrkräfte abgegeben wird. Die Ausstellungsplakate können von interessierten Personen auch als A0-Plakate bezogen werden und finden insbesondere bei Schulen grossen Anklang.

81 1.2 Soziales und Gesellschaft

Als Anschluss an die Wanderausstellung unterstützt der Bund eine Erlebniswelt zum Thema Food Waste, welche an der Olma 2014 und an verschiedenen Messen und Events im Jahr 2015 präsentiert wird. Weitere Massnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit werden im Rahmen des Stakeholderdialogs (Arbeitsgruppe Bildung, Sensibilisierung, Information) ausgearbeitet (vgl. Abschnitt Stakeholderdialog).

n Internationale Aktivitäten

Nahrungsmittelabfälle werden auch in internationalen Organisationen intensiv thematisiert. Die FAO startete in Zusammenarbeit mit der Messe Düsseldorf GmbH die Initiative SAVE FOOD. SAVE FOOD will den Dialog zwischen der Industrie, der Forschung, der Politik und der Zivilgesellschaft fördern und die Stakeholder regelmässig zusammenbringen. Gemeinsam mit dem United Nations Environment Programme UNEP wurde unter dem Banner der SAVE FOOD-Initiative 2013 die Kampagne Think.Eat.Save lanciert. Think.Eat.Save ist in erster Linie eine Sensibilisierungskampagne, die Konsumentinnen und Konsumenten Tipps zur Vermeidung von Abfällen gibt. Im Rahmen der Think.Eat.Save-Kampagne wurde ein Toolkit zur Vermeidung und Reduzierung der Nahrungsmittelabfälle entwickelt (UNEP 2014). Das Toolkit soll sowohl von staatlichen wie auch privaten Akteuren genutzt werden können. Die Wanderausstellung des Bundes wird im Toolkit als «Best Practice» im Bereich der Informationsprogramme für Konsumenten und Konsumentinnen erwähnt.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD hat sich zum Ziel gesetzt, vergleichbare Daten zu Nahrungsmittelabfällen aus den Mitgliedsstaaten zu sammeln und die Initiativen der jeweiligen Regierungen zu analysieren. Daraus werden anschliessend Politikempfehlungen abgeleitet. Auch in der EU ist die Reduzierung der Nahrungsmittelabfälle ein wichtiges Thema. Seit 2012 läuft das Projekt Food Use for Social Innovation by Optimising Waste Prevention Strategies FUSIONS der EU. FUSIONS bringt Akteure der Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft aus europäischen Ländern im Rahmen einer Multi-Stakeholder-Plattform zusammen. Das übergeordnete Ziel dieses Projektes ist die Harmonisierung des Monitorings von Nahrungsmittelabfällen, die Umsetzung von innovativen Massnahmen zur optimierten Nutzung von Lebensmitteln entlang der Wertschöpfungskette und die Entwicklung von Leitfäden für eine gemeinsame Nahrungsmittelabfallpolitik innerhalb der EU. Bis 2016 sollen das Potenzial gesellschaftlicher Innovation analysiert und einheitliche Standards für ein Monitoring der Nahrungsmittelabfälle sowie Richtlinien für eine gemeinsam Politik der EU-Staaten entwickelt werden.

82 1.2 Soziales und Gesellschaft

1.2.6 Schutz des Kulturlandes

n Ernährungssituation und Boden

Im Hinblick auf die weltweite Ernährungssituation wird eine zentrale Herausforderung in den nächsten Jahrzehnten darin bestehen, immer mehr Menschen mit qualitativ hochstehenden und gesunden Nahrungsmitteln versorgen zu können. Dies bedingt eine effiziente landwirtschaftliche Produktion unter Beachtung der Nachhaltigkeit. Der dazu zentrale Produktionsfaktor Boden steht weltweit und auch in der Schweiz unter Druck. Ohne Boden gibt es keine Landwirtschaft.

Durch den hohen Verlust von Kulturland verringert sich die Produktionsfläche für unsere Landwirtschaft dauernd. Gemäss der neuen Arealstatistik hat sich die Dynamik der Veränderungen etwas abgeschwächt, aber es hat keine Trendumkehr stattgefunden (siehe www.bfs.admin.ch > Themen > 02 – Raum, Umwelt > Zum Nachschlagen > Publikationen).

Zwischen 1985 und 2009 gingen in der Schweiz pro Sekunde 1,1 m2 Kulturland verloren. Die landwirtschaftliche Gesamtfläche verkleinerte sich dadurch um 5,4 %. Dies entspricht einer Fläche von 850 km2, vergleichbar mit der zehnfachen Grösse des Zürichsees. Die Siedlungsfläche hat innert 24 Jahren um 584 km2 zugenommen und wächst hauptsächlich auf Kosten der Landwirtschaftsfläche (gesamtschweizerisch ca. 69 % auf ehemaligen Kulturland, im tief gelegenen Dauersiedlungsgebiet 80 %).

Die Hauptursache des Kulturlandverlusts liegt in der Siedlungsentwicklung. Drei von vier Quadratmetern der landwirtschaftlichen Fläche gehen für den Bau von Strassen und Häusern verloren; in den meisten Fällen ist dieser Vorgang irreversibel. Die treibenden Kräfte für den Kulturlandverbrauch sind in erster Linie wirtschaftlicher Natur. Aber auch die gestiegenen Ansprüche der Bevölkerung nach grösseren Wohnflächen, die zudem preiswert sein sollten, sowie nach Freizeiträumen (z.B. Golfplätze) sind mitverursachend. Eine weitere Problematik des Kulturlandverlusts besteht im Alpenraum durch die landwirtschaftliche Nutzungsaufgabe und das dadurch verursachte Vordringen des Waldes.

Auf Bundesebene stellt der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) seit 1992 eines der wichtigsten Instrumente zum Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlandes dar. Er umfasst 438 560 ha, was rund 43 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche entspricht. Die Kantone haben sicherzustellen, dass ihr Anteil am Mindestumfang dauernd erhalten bleibt.

FFF umfassen ackerfähiges Kulturland, vorab Ackerland und die Kunstwiesen in Rotation sowie ackerfähige Naturwiesen. Sie sind der agronomisch besonders wertvolle Teil des für die landwirtschaftliche Nutzung geeigneten Kulturlandes der Schweiz.

n Umfeld zur Stärkung des Kulturlandschutzes

In neuerer Zeit ist eine zunehmende Sensibilität für das Thema Boden in Bevölkerung und Politik feststellbar. Kantonale Initiativen zum Kulturlandschutz sind am Laufen (Kt. BE und TG) oder bereits zustande gekommen (Kt. ZH). Auch auf Bundesstufe zeigen verschiedene politische Vorstösse das Unbehagen gegenüber der massiven Beanspruchung von Kulturland. Argumente zum besseren Kulturlandschutz haben auch die Abstimmungen zur Revision des Raumplanungsgesetzes und zur Zweitwohnungsinitiative stark mitgeprägt. Der Stellenwert des Schutzes des landwirtschaftlichen Bodens ist somit merklich gestiegen.

Die Stärkung des Kulturlandschutzes ist in verschiedene Gesetzgebungsprozesse eingeflossen. Ausgelöst durch eine parlamentarische Initiative wurde die Waldflächenpolitik flexibilisiert. Neben der Einführung des statischen Waldbegriffs in Gebieten mit unerwünschtem Waldeinwuchs und der punktuellen Lockerung des Realersatzgebots wurde auch das neue Direktzahlungssystem mit neuen Beitragstypen zur Eindämmung des Waldeinwuchses ausgestattet. Im Rahmen der Revisionsetappen des Raumplanungsgesetzes (RPG) soll der Kulturlandschutz und insbesondere der Schutz der Fruchtfolgeflächen ebenfalls markant gestärkt werden.

83 1.2 Soziales und Gesellschaft

Stellenwert des Kulturlandschutzes im BLW

Das BLW hat schon seit langem erkannt, dass das Kulturland einen besseren Schutz braucht; deshalb hat es zusammen mit dem federführenden Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) vor 1992 entscheidend an der Vorbereitung des Sachplans FFF mitgearbeitet. Seither hilft das BLW als Mitglied in der interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDA-FFF) bei der Umsetzung des Sachplans mit. In diesem Rahmen werden Sonderfälle, Richtplananpassungen oder aktuelle Vollzugsfragen zu FFF zwischen den Bundesämtern ARE, BAFU, BWL und BLW behandelt (siehe Vollzugshilfe 2006: www.are.admin.ch > Themen > Raumordnung > Konzepte und Sachpläne > Fruchtfolgeflächen).

Im Weiteren beurteilt das BLW im Rahmen der bundesinternen Konsultationen Vorhaben des Bundes und Richtplangeschäfte der Kantone u.a. aus der Sicht der Beanspruchung von Kulturland. Regelmässig verlangt das BLW bei Infrastrukturvorhaben den Einbezug der Landwirtschaft und eine echte Interessenabwägung hinsichtlich des Kulturlandverbrauchs. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die Kosten des Landerwerbs, sondern auch immaterielle Werte des Kulturlands einbezogen werden. In letzter Zeit hat sich die Sensibilität für die Anliegen des Kulturlandschutzes auch bei den Projektträgerschaften verbessert, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der politischen Diskussionen und angesichts der Bundesgerichtsentscheide, die bei diversen Infrastrukturvorhaben eine mangelnde Behandlung des Stellenwerts von FFF festgestellt haben. Das Bundesgericht legt insbesondere grösstes Gewicht auf eine echte Interessenabwägung, wie sie eigentlich Art. 3 RPV seit langem vorgibt.

n
84 1.2 Soziales und Gesellschaft

n Fakten und Handlungsbedarf

2012 hat das BLW im Auftrag des WBF einen umfassenden Bericht «Schutz des Kulturlandes» (vgl. www. blw.admin.ch > Themen > Schutz des Kulturlandes) erarbeitet. Darin werden die Fakten zum Kulturlandverlust sowie die möglichen Massnahmen zur Stärkung des Schutzes systematisch dargelegt. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014–17 hat das Parlament auch im Agrarkontext mehrere Massnahmen zur Stärkung des Kulturlandschutzes beschlossen:

– Ausschluss von Direktzahlungen auf Bauzonen, die nach dem 1. Januar 2014 neu ausgeschieden werden (Art. 70a Abs. 1 Bst. d LwG);

– Abgestufte Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Landschaft inkl. differenzierte Beiträge zur Förderung der Alpung (Art. 71 LwG);

– Landschaftsqualitätsbeiträge zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften (Art. 74 LwG);

Möglichkeit für die Kantone, Landumlegungen anzuordnen, wo Interessen der Landwirtschaft durch Nutzungsplanungen tangiert werden (Art. 100 LwG);

Behördenbeschwerderecht für das BLW bei Vorhaben, die FFF beanspruchen (Art. 34 Abs. 3 RPG).

Mit dem Behördenbeschwerderecht geht es dem BLW vor allem darum, krasse Fälle mit ungenügender Interessenabwägung oder mangelnder Kompensation gerichtlich beurteilen zu lassen. Die Modalitäten für den Einsatz dieses Rechtes werden verwaltungsintern diskutiert und konkretisiert. Um Kenntnis über relevante Vorhaben erhalten zu können, soll eine analoge Informationspflicht der Kantone zu Gunsten des BLW in der Raumplanungsverordnung (Art. 46) verankert werden, wie sie zu Gunsten des ARE bereits besteht.

n Thema bleibt aktuell

Im Rahmen der zweiten Etappe zur Revision des RPG wird es ebenfalls darum gehen, den Kulturlandschutz und die Umsetzung des Sachplans FFF zu verstärken. Ein Kernstück dieser Revision werden die Modalitäten zur Kompensation von FFF darstellen. Auch mit der Initiative des Schweizer Bauernverbands (SBV) zur Ernährungssicherheit wird das Thema des Kulturlandschutzes in die politischen Diskussionen der nächsten Monate einfliessen.

85 1.2 Soziales und Gesellschaft
86

1.3 Ökologie und Ethologie

1.3.1 Ökologie

Zur Einführung in das Kapitel Ökologie des Agrarberichts wird eine Übersicht über die Flächennutzung und den Einsatz von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln gegeben. Anschliessend werden zentrale Themen in einem Turnus von vier Jahren wiederkehrend vertieft behandelt.

Basierend auf der Verordnung zur Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft betreibt das BLW ein Agrarumweltmonitoring (AUM). Anhand von Agrarumweltindikatoren (AUI) beurteilt es periodisch die Entwicklung der ökologischen Leistungen der Landwirtschaftsbetriebe und die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die natürlichen Lebensgrundlagen. Nach 2002, 2006 und 2010 stehen dieses Jahr die Aspekte Phosphor und Boden zum vierten Mal im Fokus des Agrarberichts. Bei beiden Themen stehen die entsprechenden Resultate der AUI im Zentrum des Kapitels.

87 1.3 Ökologie und Ethologie

Systematische Rekapitulation der AUI:

Antriebskräfte

Umweltauswirkung Umweltzustand

Landwirtschaftliche Praxis Landwirtschaftlicher Prozess

Stickstoff (N) N-Bilanz der Landwirtschaft Potenzielle N-Verluste Nitrat im Grundwasser Ammoniakemissionen

Phosphor (P) P-Bilanz der Landwirtschaft P-Gehalt der Böden P-Belastung Seen

Energie / Klima Energieverbrauch Energieeffizienz Treibhausgasemissionen

Wasser Einsatz von Pflanzenschutz- Risiko von aquatischer Belastung Grundwasser mitteln (PSM) Ökotoxizität durch PSM und TAM

Einsatz von Tierarzneimitteln

(TAM)

Boden Bodenbedeckung Erosionsrisiko Schadstoffgehalte

Humusbilanz Bodenqualität Schwermetallbilanz

Biodiversität / Biodiversitäts- Potenzielle Auswirkungen Arten und Lebensräume

Landschaft förderflächen der landwirtschaftlichen Landwirtschaft (ALL-EMA)

Landschaftsqualitäts- Tätigkeiten auf die Landschaftsbeobachtung projekte Biodiversität Schweiz (LABES)

Beim Agrarumweltmonitoring ist das BLW namentlich für die AUI zu den Antriebskräften (landwirtschaftliche Praxis) und Umweltauswirkungen (landwirtschaftliche Prozesse) zuständig. Zudem arbeitet das BLW mit dem BAFU an der Entwicklung und Überwachung der Indikatoren zur Beurteilung des Umweltzustandes. Beim Phosphor handelt es sich hier um den Indikator «P-Belastung Seen», beim Boden werden die Grössen berücksichtigt, die im Rahmen der Nationalen Bodenbeobachtung (NABO) erhoben werden.

Zur Berechnung der AUI auf nationaler Ebene dienen in erster Linie die schweizweiten Verkaufs- und Importzahlen; die regionalen und betriebsbezogenen Daten liefern die rund 300 Landwirtinnen und Landwirte, die an der Zentralen Auswertung der Agrarumweltindikatoren (ZA-AUI) teilnehmen. Das Sammeln der Daten für die ZA-AUI ist eine wissenschaftliche Herausforderung. Sowohl von Seiten der Landwirtinnen und Landwirte als auch von Seiten der Forschung ist viel Engagement gefragt. Mit der Verknüpfung von Betriebstyp und Umweltauswirkung ergibt sich eine wichtige Informationsgrundlage für die Beurteilung der umweltbezogenen Aspekte der Agrarpolitik.

Die AUI, die anhand der Daten der an der ZA-AUI teilnehmenden Betriebe berechnet werden, sind noch mit Vorsicht zu geniessen. Die Ergebnisse unterliegen häufig grossen Schwankungen und gewisse Betriebstypenen sind im Berechnungsmodell noch untervertreten. Da das Projekt erst 2009 lanciert wurde, ist die Zeitreihe für eine Tendenzbestimmung heute noch nicht ausreichend. Die Ergebnisse der ZA-AUI werden deshalb in diesem Kapitel jeweils in Kastengrafiken dargestellt, die sämtliche Jahre umfassen und die Variabilität der AUI aufzeigen (Kasten vom ersten bis zum dritten Quartil mit Median, untere und obere Stäbe zur Angabe des Tiefst- und Höchstwertes innerhalb des 1,5-Fachen des Quartilabstandes).

88 1.3 Ökologie und Ethologie

1.3.1.1 Flächennutzung und Produktionsmittel

Entwicklung des Anteils der Fläche mit umweltschonender Bewirtschaftung

1 1993 bis 1998: IP+Bio; ab 1999: ÖLN

Quelle: BLW

Talgebiet Zielwert 65 000 ha im Talgebiet seit 1990

1 ohne Hochstamm-Feldobstbäume; vor 1999 nur zu Beiträgen berechtigte Biodiversitätsförderflächen

Quelle: BLW

BFS

89 1.3 Ökologie und Ethologie
in % der LN umweltschonende Bewirtschaftung1 davon Bio
0 100 90 70 80 60 50 40 30 20 10 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
in 1
ha Berggebiet
Anrechenbare Biodiversitätsförderflächen1
000
0 140 120 100 80 60 40 20 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Entwicklung des Tierbestandes in 1 000 GVE 1 Übrige Schweine Rindvieh
1 GVE: Grossvieheinheit 0 1 600 1 400 1 000 1 200 800 600 400 200 1990 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Quelle:

Entwicklung des Mineraldüngerverbrauchs

Stickstoff (N) (inkl. Paralandwirtschaft) Phosphor (angegeben als P2O5)

Quelle: SBV/Agricura

Veredelung von Importen1 Importfuttermittel

1 Nebenprodukte aus in der Schweiz verarbeiteten, importierten Agrarrohstoffen (z.B. Ölsaaten, Braugerste)

Entwicklung der Pflanzenschutzmittelverkäufe

Pflanzenschutzmittelverkäufe der SGCI-Firmen1

Quelle: SBV

Wachstumsregulatoren

1 Bis 2005 basierten die Angaben zu den Pflanzenschutzmittelverkaüfen auf Daten der Mitgliedsfirmen der Schweizerischen Gesellschaft für Chemische Industrie. Seit 2006 sind die Daten für alle Firmen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen, verfügbar. Diese Werte sind nicht direkt vergleichbar mit der Statistik bis 2005.

Quellen: Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie, BLW

90 1.3 Ökologie und Ethologie
in
1 000 t
0 80 70 60 50 40 30 20 10 199092 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
in 1 000 t
Entwicklung des Kraftfutterverbrauchs
CH andere Kuchen CH Ölsaaten CH Futtergetreide
0 2 000 1 750 1 500 1 250 1 000 750 500 250 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 (prov.) 199092
in
Wirkstoff Insektizide Rodentizide Fungizide Herbizide
t
0 2 500 2 000 1 500 1 000 500 1990 91 92 93 94 95 96 97 98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13

1.3.1.2 Phosphor

Im Agrarbericht 2010 wurde Phosphor als Hauptnährstoff für die Pflanzen- und Tierentwicklung ausführlich dargestellt. In der südlichen Hemisphäre sind grosse Flächen landwirtschaftlich genutzter Böden zur Erzeugung hoher Erträge zu wenig gut mit Phosphor versorgt. In industrialisierten Ländern wie der Schweiz tendieren hingegen viele Flächen zu übermässiger P-Anreicherung in den Böden, weil hier über Jahrzehnte gezielt P-Dünger zur besseren Versorgung der Böden eingesetzt wurden. Damit verbunden ist ein erhöhtes Risiko für Gewässerbelastungen durch Phosphor. Eine zentrale Herausforderung für die Landwirtschaft besteht darin, die Effizienz des P-Einsatzes weiter zu verbessern. Dies hat insbesondere auch damit zu tun, dass Phosphor ein essenzieller und nicht-substituierbarer Pflanzennährstoff ist, und P-Dünger grösstenteils aus dem nicht-erneuerbaren, endlichen mineralischen Rohstoff Rohphosphat gewonnen werden. Es sind unter anderem Fragen zur Lebensdauer globaler Rohphosphatvorkommen, ein stabiler wirtschaftlicher Zugang, als auch Verteilungsgerechtigkeitsaspekte, die Anlass zur Sorge hinsichtlich eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource geben. Hinzu kommen Qualitätsfragen, da P-Dünger mit unterschiedlichen Mengen unerwünschter Begleitelemente, darunter Cadmium und Uran, verunreinigt sein können (zu diesem Thema siehe auch Abschnitt 2.3.3.3 Marktkampagne Dünger 2011/12). Die Vermeidung zu hoher P-Inputs verlangsamt somit nicht nur den Abbau der Rohphosphatvorräte sondern schützt die Böden auch vor unerwünschtem Schadstoffeintrag. Ideal wäre eine ausgeglichene P-Bilanz (P-Effizienz von 100 %), das heisst, dass genau so viel Phosphor in der Landwirtschaft eingesetzt wird wie effektiv benötigt. Aufgrund von Bodenproben kennen viele Landwirte die P-Versorgung ihrer Böden und können zielgerichtet handeln. Würden wir alle einheimischen P-Quellen verwenden, darunter Klärschlamm und Abfälle aus der Fleischproduktion, könnte die Schweizer Landwirtschaft theoretisch auf mineralische P-Dünger verzichten.

n P-Bilanz und P-Effizienz

Für die Analyse der Entwicklung der P-Bilanz der schweizerischen Landwirtschaft über die Jahre wird die Hoftorbilanz nach OSPAR (Oslo-Paris-Kommission zum Schutz der Nordsee und des Nordostatlantiks) verwendet. Bei dieser Bilanzierungsmethode denkt man sich die gesamte Landwirtschaft der Schweiz als einen einzigen Betrieb. Als Input gilt alles, was von aussen in diesen «Betrieb» gelangt, also z.B. die importierten, nicht jedoch die in der einheimischen Landwirtschaft selbst produzierten Futtermittel. Ebenso werden der Anfall und der Einsatz von Hofdüngern nicht betrachtet, da diese innerhalb der Landwirtschaft selbst anfallen. Auf der Seite des Outputs wird die aus der Landwirtschaft weggeführte P-Menge erfasst, die vor allem in Form von pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln anfällt. Nicht berücksichtigt werden hingegen die im Futter- und Ackerbau produzierten Futtermittel, die in der Landwirtschaft verbleiben.

Die Entwicklung zeigt, dass der P-Input zwischen 1990 und 2012 um fast die Hälfte abgenommen hat. Die Mineraldüngerzufuhr ist vor allem in den neunziger Jahren massiv zurückgegangen. Im Jahr 2012 betrug sie weniger als ein Drittel im Vergleich zu 1990. Der Einsatz von Recyclingdüngern sank vor allem wegen dem Verbot der Klärschlammverwendung in der Landwirtschaft anfangs des Jahrhunderts stark. Auf der anderen Seite haben die importierten Futtermittel seit Mitte der neunziger Jahre stark zugenommen. Sie dominieren seit 2000 den P-Input in der Schweizer Landwirtschaft. Der P-Output nahm in der untersuchten Periode zu. Der grösste Teil des Anstiegs ist allerdings darauf zurückzuführen, dass seit Mitte der neunziger Jahre Tiermehl ausserhalb der Landwirtschaft entsorgt (verbrannt) werden muss.

Die P-Effizienz gibt das Verhältnis zwischen dem Input und dem Output von Phosphor bei der landwirtschaftlichen Produktion an. Die P-Effizienz konnte zwischen 1990/92 und 2010/12 von knapp 22 auf 60 % gesteigert werden. In absoluten Zahlen hat der jährliche P-Überschuss zwischen 1990/92 und 2010/12 von rund 20 200 t auf rund 5 900 t abgenommen. Aufsummiert über die Zeit ergibt das einen Überschuss von mehr als 200 000 t Phosphor. Gemäss Agrarpolitik 2014–2017 soll die P-Effizienz bis 2017 auf 68 % verbessert werden und der jährliche P-Überschuss auf 4 000 t Phosphor abnehmen.

91 1.3 Ökologie und Ethologie

n P-Bilanzen auf den ZA-AUI-Betrieben

Die Berechnung der P-Bilanz auf den ZA-AUI-Betrieben erfolgt gemäss der OECD-Methode «P-Bilanz an der Bodenoberfläche». Dabei wird die Differenz berechnet zwischen der gesamten, während eines Jahres auf den Boden ausgebrachten P-Menge (zu den bereits in der OSPAR-«Hoftorbilanz» berücksichtigten Grössen kommen noch die Hofdünger hinzu) und der dem Boden entzogenen P-Menge durch Acker- und Futterbauprodukte (im Gegensatz zur OSPAR Bilanz werden auch die auf dem Betrieb verbleibenden, den Tieren verfütterten Produkte einbezogen). Die wichtigste Inputgrösse sind die Hofdünger mit einem Anteil von durchschnittlich 80–90 %, die wichtigste Outputgrösse die Futterbauprodukte mit etwa 80 %. Die Ergebnisse der P-Bilanz nach OSPAR und OECD können aufgrund der erwähnten methodischen Unterschiede nicht direkt miteinander verglichen werden.

In den Jahren 2009 bis 2012 konnten die Daten von jährlich knapp 300 ZA-AUI-Betrieben ausgewertet werden. Es wird deutlich, dass in der Tal- und Hügelregion der P-Input (28 bzw. 29 kg P/ha) und der P-Output (je 28 kg P/ha), ausgedrückt als Mediane, praktisch gleich hoch sind. Die Bergbetriebe produzieren hingegen wegen der kürzeren Vegetationsperiode und dem dadurch geringeren Ertragsniveau deutlich weniger intensiv. Dementsprechend betragen der Input und der Output jeweils nur 17 kg P/ha. Die Bilanz ist in den drei Regionen fast ausgeglichen und der Überschuss liegt nahe beim Idealzustand von 0 kg P/ha. Der gesamtschweizerische Überschuss gemäss OSPAR-Hoftorbilanz liegt dagegen bei fast 6 kg P/ha. Die Gründe für den Unterschied können heute noch nicht abschliessend erklärt werden. Eine infolge zu hoher Mineralstoffzufuhr für die Fütterung überdurchschnittliche P-Menge in den Hofdüngern oder ein überschätzter Wiesenertrag können mit der verwendeten Methode nicht nachgewiesen werden. Die heute noch oft vorkommenden Erfassungsfehler im Betriebsnetz dürften im Laufe der Jahre deutlich zurückgehen.

92 1.3 Ökologie und Ethologie P-Bilanz und P-Effizienz in 1 000 t P Quelle: Agroscope 0 24 21 18 15 12 9 6 3 1992 1990 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 Input Importierte Futtermittel Mineraldünger Recyclingdünger Saatgutimport Atmosphärische Deposition Output Tierische Produkte Pflanzliche Produkte Bilanz (Input-Output) Effizienz (Output : Input) Effizienz in % 80 70 60 50 40 30 20 10 0

Die Auswertung nach Betriebstypen zeigt teilweise grössere Unterschiede. Der Median liegt beim P-Input zwischen 16 und 32 kg P/ha und beim P-Output zwischen 16 und 30 kg P/ha. Niedrige Werte werden hauptsächlich bei den Betriebstypen «Spezialkulturen» und «Anderes Rindvieh» festgestellt. Ein hohes Niveau wird häufig auf Verkehrsmilch- und kombinierten Betrieben beobachtet. Der Überschuss hingegen ist durchwegs klein und variiert zwischen den verschiedenen Betriebstypen nur wenig.

93 1.3 Ökologie und Ethologie P-Bilanzen nach Regionen kg P / ha LN Quelle: Agroscope –20 0 20 60 40 P-Input P-Output P-Bilanz Berg Tal Hügel
P-Bilanzen nach Betriebstypen kg P / ha LN Quelle:
–20 0 20 60 40 P-Input P-Output P-Bilanz Spezialkulturen
Agroscope
Anderes Rindvieh Mutterkühe Ackerbau Veredlung Verkehrsmilch Komb. Mutterkühe Komb. Verkehrssmilch Ackerbau Komb. Andere Komb. Veredlung

n P-Gehalt der Böden

Für eine gezielte Düngung sind nebst den Nährstoffbedürfnissen der Pflanzen auch verschiedene Bodeneigenschaften sowie die Risiken der Belastung der Gewässer zu berücksichtigen. Die Bodeneigenschaften können mittels periodischer Bodenuntersuchungen ermittelt werden. Für die Abschätzung der Wassergefährdung sind verschiedene Grundlagen erarbeitet worden, z.B. die Gewässeranschlusskarte basierend auf der Erosionsrisikokarte. Bei den periodischen Bodenuntersuchungen geht es nicht um die Erfassung des Gesamtnährstoffgehalts des Bodens, sondern darum, die für die Pflanzen mittelfristig verfügbaren Nährstoffe abzuschätzen. Man spricht von der Nährstoffversorgung der Böden. Gemäss den Vorschriften der Direktzahlungsverordnung müssen – mit gewissen Ausnahmen – die Parzellen aller Betriebe, welche Direktzahlungen erhalten, mindestens einmal in zehn Jahren untersucht werden.

Für ÖLN-Bodenproben zugelassene Labors sind verpflichtet, dem BLW die Untersuchungsergebnisse zur statistischen Auswertung zur Verfügung zu stellen. Von den total rund 130 000 gelieferten Datensätzen der Jahre 2010–2012 konnten rund 74 000 oder knapp 60 % ausgewertet werden. Die hauptsächlichen Gründe, weshalb Proben für die Auswertung nicht verwendet werden konnten, waren: fehlende Angaben zu Kultur bzw. Kulturgruppe, Probenahmetiefe, Tongehalt und Postleitzahl oder Anwendung einer Analysenmethode, für die keine Interpretationsgrundlage vorliegt. Insgesamt haben zehn Labors Daten geliefert. Die Anzahl der untersuchten Proben pro Labor variierte stark, sie reichte von wenigen Hundert bis zu rund 30 000. Auch die Verwendbarkeit der gelieferten Proben schwankte sehr stark. Bei zwei der Labors konnten z.B. über 90 %, bei zwei andern jedoch gar keine Daten verwendet werden. Der grösste Anteil der Proben wurde mit der CO2-Methode untersucht, gefolgt von der Ammoniumacetat-EDTA-Methode (AAE10) (beide Methoden vom ÖLN anerkannt). Bei der AAE10-Methode konnten über 13 000 Proben nicht interpretiert werden, weil der pH-Wert der Böden über 6,8 lag und damit gemäss den Vorgaben die CO2-Methode zur Anwendung hätte kommen müssen. Insgesamt musste die Qualität der zur Verfügung stehenden Daten als ungenügend beurteilt werden. Nach Abschluss dieser ersten Datenlieferungen sollen nur noch Laboratorien zugelassen werden, welche die geforderten Kriterien erfüllen.

Über die Hälfte der Proben stammte aus dem Futterbau, knapp die Hälfte konnte dem offenen Ackerland zugeteilt werden. Auf die langjährigen Spezialkulturen entfiel ein Anteil von weniger als 5 % der Proben. Aufgrund der Anzahl Proben mit interpretierbaren Daten kann der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche abgeschätzt werden, der bezüglich der P-Versorgung beurteilt werden kann. Unter der Annahme, dass die mittlere Parzellengrösse bei den untersuchten Proben 1,5 ha beträgt, deckt der interpretierbare Datensatz etwa 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz ab, wobei der Anteil in den Kantonen bzw. Gemeinden zwischen 2 und knapp 20 % variiert. Die beste Abdeckung liegt im zentralen und östlichen Mittelland sowie im Tessin vor.

Versorgungsklassen gemäss den GRUDAF

Versorgungsklasse

Beurteilung

A arm (stark unterversorgt)

B mässig (unterversorgt)

C genügend (angestrebter Versorgungszustand)

D Vorrat (überversorgt)

E angereichert (stark überversorgt)

Quelle: Agroscope

94 1.3 Ökologie und Ethologie

Zur Beurteilung der P-Versorgung eines Standortes wird der Messwert der Bodenanalyse gemäss den «Grundlagen für die Düngung im Acker- und Futterbau» (GRUDAF), Ausgabe 2009, einer der fünf Versorgungsklassen A–E zugewiesen. Damit einzelne Regionen miteinander verglichen werden können, wird aus der Verteilung der Versorgungsklassen einer Region (z.B. Kanton oder Gemeinde) die sogenannte Masszahl ermittelt. Das Vorgehen wurde gemäss einem Vorschlag des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg, Baden-Württemberg, gewählt. Dazu wird der prozentuale Anteil der jeweiligen Versorgungsklasse mit einem gewählten Gewichtungsfaktor multipliziert, um die Unterschiede zwischen den Versorgungsklassen besser sichtbar zu machen, und die fünf Produkte werden summiert. Die Summe entspricht dann der Kennzahl einer Region. Die Kennzahl erlaubt die Zuordnung zu einer der fünf Zustandsstufen, welche die Böden einer Region in Gebiete mit sehr häufigem P-Mangel (Zustandsstufe I) bis zu Gebieten mit sehr häufiger P-Überversorgung (Zustandsstufe V) klassiert. Anhand der Kennzahlen wurden Karten erstellt, welche die mittlere P-Versorgung der Böden pro Gemeinde darstellen.

95 1.3 Ökologie und Ethologie

Beispiel zur Berechnung der Masszahl Einstufung der Kennzahlen Versorgungs- Prozentanteil Gewichtungs- Masszahl Zustandsstufe Kennzahl Einstufung klasse faktor (Produkt) (entspricht der Farbe auf den Karten)

A

D

E

mit sehr häufigem Mangel

Gebiete mit gelegentlichem Mangel und gelegentlicher Überversorgung

mit häufiger Überversorgung

Quelle: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTA), Baden-Württemberg

Die P-Versorgung der Böden wird für das offene Ackerland und die Futterbauflächen pro Gemeinde dargestellt, für die übrigen Kulturgruppen sind zu wenige Daten vorhanden. Die Darstellung erfolgt getrennt für die Bodenanalysen, welche mit der CO2- bzw. AAE10-Methode untersucht wurden. Da die AAE10-Methode nur für Böden mit einem pH-Wert ≤ 6,8 interpretiert werden kann, sind in den entsprechenden Grafiken keine alkalischen Böden enthalten. Gemeinden mit weniger als zehn analysierten Bodenproben werden nicht dargestellt, da die Bestimmung des Versorgungszustandes mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund von Einzelproben erfolgte und dieser somit für die Region nicht repräsentativ ist.

P-Versorgung der offenen Ackerflächen in Schweizer Gemeinden 2010–2012 (CO2-Methode)

Ackerfläche CO2-P (N = 15 468):

Sehr häufiger Mangel

Häufiger Mangel

Gelegentlicher Mangel und gelegentliche Überversorgung

Häufige Überversorgung

Sehr häufige Überversorgung

Quelle: Agroscope

96 1.3 Ökologie und Ethologie
7,7 1 7,7 n I ≤ 240 Gebiete
55,2
241–280
B 27,6 2
n II
Gebiete mit häufigem Mangel
102,3
C 34,1 3
n III 281–320
17,6 4 70,5 n IV 321–360 Gebiete
65,1
Summe 100 300,8 Kennzahl
13,0 5
n V > 360 Gebiete mit sehr häufiger Überversorgung

P-Versorgung von Futterbauflächen in Schweizer Gemeinden 2010–2012 (CO2-Methode)

Futterbau CO2-P (N = 33 779):

Sehr häufiger Mangel

Häufiger Mangel

Gelegentlicher Mangel und gelegentliche Überversorgung

Häufige Überversorgung

Sehr häufige Überversorgung

Quelle: Agroscope

Die Karten der P-Versorgung der Böden auf der Basis der CO2-Methode zeigen sowohl beim Ackerbau wie auch beim Grünland, dass Gebiete mit sehr häufiger Überversorgung dominieren und vor allem in der Ostund Zentralschweiz liegen. Auffällig ist auch, dass in der Westschweiz und im Wallis weniger Gemeinden die nötige Anzahl von 10 Untersuchungsergebnissen aufweisen. Dies könnte damit zu tun haben, dass dort die AAE10-Methode verbreiteter ist als die CO2-Methode.

P-Versorgung von offenen Ackerflächen in Schweizer Gemeinden 2010–2012 (AAE10-Methode)

Ackerfläche AAE10-P (N = 9 088):

Sehr häufiger Mangel

Häufiger Mangel

Gelegentlicher Mangel und gelegentliche Überversorgung

Häufige Überversorgung

Sehr häufige Überversorgung

Quelle: Agroscope

97 1.3 Ökologie und Ethologie

P-Versorgung von Futterbauflächen in Schweizer Gemeinden 2010–2012 (AAE10-Methode)

Futterbau AAE10-P (N = 13 390): Sehr häufiger Mangel Häufiger Mangel Gelegentlicher Mangel und gelegentliche Überversorgung Häufige Überversorgung Sehr häufige Überversorgung

Quelle: Agroscope

Die Karten der P-Versorgung der Böden auf der Basis der AAE10-Methode zeigen vor allem im Futterbaugebiet ein etwas anderes Bild. Im Jura, den Voralpen und Alpen gibt es nach dieser Methode grosse Gebiete mit häufigem und sehr häufigem Mangel. Aus dem Wallis fehlen auch bei dieser Methode interpretierbare Proben.

Der Vergleich der P-Versorgung der Böden gemäss der CO2- und der AAE10-Methode zeigt, dass mit der AAE10-Methode die P-Versorgung häufig tiefer eingeschätzt wird. Dies entspricht auch Beobachtungen, die in anderen Projekten und in der Praxis gemacht werden. Eine Erklärung dafür kann häufig nicht gegeben werden. Insbesondere in Gebieten mit hohem Tierbesatz und jahrzehntelangem, regelmässigem Einsatz von Hofdüngern dürfte die Beurteilung nach der CO2-Methode eher den realen Verhältnissen entsprechen. Sichtund messbarer P-Mangel bei den Kulturen tritt in der Praxis äusserst selten und nur in speziellen Fällen auf.

98 1.3 Ökologie und Ethologie

n P-Gehalt der Seen

Der P-Gehalt in den Seen ist ein wichtiger Indikator für die Beurteilung der Wasserqualität. Hohe P-Gehalte in Seen fördern die Produktion von Biomasse. Beim Abbau der abgestorbenen Biomasse wird Sauerstoff verbraucht. Ein Überschuss an Biomasse führt so zu Sauerstoffmangel im Tiefenwasser oder an der Sedimentoberfläche. Phosphor gelangt grundsätzlich auf zwei Wegen in die Seen, entweder über Punktquellen (Kläranlagen, Industrie, Haushalte, Regenentlastungen der Kanalisationen) oder über diffuse Quellen (Landwirtschaft, Wald und Atmosphäre). Weil deutlich über 95 % der Punktquellen in Kläranlagen behandelt werden und insbesondere der darin enthaltene Phosphor zu einem sehr hohen Grad aus dem Abwasser entfernt wird, sowie weil seit 1986 die Verwendung von Phosphat in Textilwaschmitteln verboten ist, haben die P-Einträge in die Seen und die P-Gehalte in den Seen seit Mitte der siebziger Jahre stark abgenommen. Auch die P-Einträge aus der Landwirtschaft haben abgenommen, allerdings nicht in gleichem Ausmass.

Trotz aller Massnahmen wird die Anforderung der Gewässerschutzverordnung an den Sauerstoffgehalt von mindestens 4 mg/l zu jeder Zeit und in jeder Tiefe noch nicht in allen Seen eingehalten. In gewissen Seen muss darum noch langfristig Sauerstoff mittels Belüftung oder Zirkulationshilfe künstlich zugeführt werden.

99 1.3 Ökologie und Ethologie
P-Gehalt in den Seen Phosphorgehalt ( µ g / l) Quelle: BAFU 0 600 500 400 300 100 200 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 Genfersee Bodensee Neuenburgersee Lago Maggiore Vierwaldstättersee Zürichsee Bielersee Zugersee Walensee Murtensee Sempachersee Hallwilersee Greifensee Baldeggersee Pfäffikersee

1.3.1.3 Boden

Der Boden ist die Grundlage für den weitaus grössten Teil der Nahrungsmittelproduktion. Regenwasser, das auf die Erde fällt, wird im Boden gespeichert und ermöglicht es den Pflanzen zu gedeihen oder es sickert durch den Boden in den Untergrund, wobei es gefiltert wird und z.B. als Trinkwasser gewonnen werden kann. Ein unvorstellbar reiches Bodenleben sorgt dafür, dass organische Verbindungen, die auf und in den Boden gelangen, wieder in ihre Grundbausteine zerlegt werden und damit den Pflanzen wiederum als Nähr- und Baustoffe zur Verfügung stehen. Gleichzeitig bauen die Bodenlebewesen auch neue organische Verbindungen auf und bilden dadurch fruchtbaren Humus. Der Boden prägt zudem die Landschaft, in der wir leben und er dient als Fläche für die Erstellung von Siedlungen.

Im Agrarbericht 2010 wurde aufgezeigt, dass die weltweite Nachfrage nach fruchtbarem Boden ständig steigt, angetrieben durch das Bevölkerungswachstum und beispielsweise auch den zunehmenden Konsum von tierischen Lebensmitteln, welche pro Nahrungskalorie bedeutend mehr Fläche benötigen als pflanzliche. Gleichzeitig steht die der Landwirtschaft für die Produktion aktuell zur Verfügung stehende Fläche sehr stark

100 1.3 Ökologie und Ethologie

unter Druck. Einerseits werden oft die agronomisch besten Flächen für Siedlungszwecke verwendet – bis 2050 sollen es gemäss Umweltprogramm der Vereinten Nationen weltweit rund 200 Mio. ha sein. Dies entspricht dem 200-fachen der in der Schweiz verfügbaren landwirtschaftlichen Nutzfläche. Andererseits nimmt die Bodenfruchtbarkeit aufgrund der Bodendegradation auf riesigen Flächen ab. Im Vordergrund steht dabei die Erosion durch Wasser und Wind, wovon weltweit rund 1 500 Mio. ha. Boden betroffen sind. Weil nur noch relativ wenige zusätzliche gute Ackerböden gewonnen werden können – die FAO rechnet mit etwa 500 Mio. ha – muss eine Hektare Boden immer mehr Menschen ernähren. Zum Thema quantitativer Bodenschutz sei auf den Abschnitt 1.2.6 Schutz des Kulturlandes verwiesen.

Im Sommer 2013 wurde von BAFU und BLW das Modul Bodenschutz der Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft veröffentlicht. Darin werden die beiden grössten Gefahren, die der Bodenfruchtbarkeit durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in der Schweiz drohen, die Erosion und die Unterbodenverdichtung, thematisiert. Es wird detailliert beschrieben, wie die Bewirtschaftenden ihrer Verpflichtung zur Vermeidung von Erosion und Bodenverdichtung nachkommen müssen und welche Aufgaben dem Bund und den Kantonen diesbezüglich obliegen.

n Bodenbedeckung auf den Betrieben der ZA-AUI

Die Bodenbedeckung variiert das Jahr über: die Feldarbeit aber auch die Entwicklung der Vegetation und das Vorhandensein von oberflächlichen Pflanzenrückständen beeinflussen den Bodenbedeckungsgrad. Der Zustand der Bodenoberfläche gilt als eine der Antriebskräfte der Agrarpraxis, da er für mehrere Umweltwirkungen massgebend ist. Eine hohe Bodenbedeckung trägt zum physikalischen und chemischen Schutz des Bodens bei. Das Erosionsrisiko wird vermindert und der Verlust von mineralischen und organischen Stoffen (Nährstoffe, Pestizide und Schwermetalle) reduziert. Bodenbedeckung und angebaute Kultur stehen in direktem Zusammenhang. Die Fruchtfolge, die saisonale Entwicklungsdynamik (von der Saat bis zur Ernte) und der Umgang mit Zwischenkulturen spielen hier eine entscheidende Rolle. Auch die Anbaupraktiken –darunter die Bodenbearbeitung – haben Auswirkungen auf die Bodenbedeckung. Die Gesamtheit dieser Faktoren führt zu einer vielfältigen Bodenschutzpraxis, deren Beurteilung und Dokumentierung anhand der AUI aufschlussreich sein können.

Zur Beschreibung der zwei Hauptphasen der Bodenbedeckung einer landwirtschaftlichen Parzelle wurde ein neuer Indikator entwickelt. Zu den Hauptphasen zählen die Zwischenkulturphase (von der Ernte der Vorkultur bis zur Saat der Hauptkultur) und die Hauptkulturphase (von der Saat der Hauptkultur zu deren Ernte). Die Zwischenkulturphase berücksichtigt die Rückstände der Vorkultur, ihre Eintragung in den Boden während der Bearbeitung (Stoppelbearbeitung), ihr Zersetzungsgrad, das Vorkommen von Zwischenkulturen (Gründünger, Zwischenbegrünung) und ihre Bewirtschaftung. Die Hauptkulturphase beschreibt das Vorkommen von Rückständen zum Zeitpunkt der Saat der Hauptkultur, das Wachstum der Kultur zwischen Saat und Ernte und den Zersetzungsgrad der Rückstände der Vorkultur. Anhand von Modellen und Referenzwerten kann die Bodenbedeckung einer landwirtschaftlichen Parzelle über eine abgegrenzte Zeitspanne hinweg beurteilt werden.

Die vorliegende Analyse umfasst die Jahre 2010 bis 2012 mit durchschnittlich 236 Betrieben und insgesamt 4 804 Parzellen. Auf Stufe der Parzelle wird das Ergebnis mit einem Index der bedeckten Tage (Anzahl Tage mit 100 %iger Bedeckung; 2 Tage mit 50 %iger Bedeckung = 1 Tag mit 100 %iger Bedeckung) oder mit dem durchschnittlichen Bedeckungsgrad wiedergegeben. Auf Betriebsstufe entspricht der Bedeckungsgrad dem Mittelwert aus sämtlichen Parzellen (Ackerfläche und Dauerwiesen) bewertet nach der jeweiligen Fläche.

Ein Graslandbetrieb weist eine nahezu 100 %ige Bedeckung auf, insofern der Boden als Dauerwiese angelegt ist. Milchbetriebe sind hier ein gutes Beispiel. Ein Ackerbaubetrieb erreicht hingegen einen Bodenbedeckungsgrad von ca. 60 %, wobei dieser Wert je nach Betrieb stark variieren kann. Ackerflächen liegen während der Zwischenkulturphase und während des Anbaus der neuen Kultur teilweise unbedeckt. Kombinierte Betriebe (Verkehrsmilch/Ackerbau) liegen mit einer rund 80 %igen Bodenbedeckung dazwischen.

101 1.3 Ökologie und Ethologie

Da in der Talzone häufig offene Flächen vorkommen, liegt der Bodenbedeckungsgrad hier auf einem tiefen Niveau, kann jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Talbetriebe weisen Bodenbedeckungsgrade zwischen 50 und 100 % auf, die Hälfte bewegt sich zwischen 70 und 90 %. Drei Viertel der Hügelbetriebe erreichen einen Bedeckungsgrad von 90 % oder mehr, dieser Wert ist vergleichbar mit demjenigen der Bergzonen mit ausschliesslich Grünlandfläche.

Die unterschiedlichen Bodenbedeckungsgrade der Parzellen mit offenen Ackerflächen sind in erster Linie auf die Wahl der Rotations- und Fruchtfolgekulturen zurückzuführen. Winterweizen weist einen der niedrigsten Bedeckungsgrade auf: In der Zeitspanne von der Ernte der Vorkultur zur Ernte des Winterweizens ist der Boden die Hälfte der Zeit bedeckt (Bodenbedeckungsgrad von 50 %). Die Anbaupraktiken vor der Weizensaat können die Bodenbedeckung positiv beeinflussen, dennoch liegen nur 5 % der Parzellen – und somit ein kleiner Anteil – bei einem Bedeckungsgrad von ≥ 70 %. Dieser Wert entspricht der Bodenbedeckung einer frühreifen Winterkultur wie der Wintergerste. Mit einem relativ begrenzten Saatzeitfenster während der aktiven Vegetationsphase zeigt diese Getreideart, wie auch Raps, geringe Schwankungen zwischen den Parzellen. Bei den Sommerkulturen verfügen die Kartoffeln über den niedrigsten Bedeckungsgrad. Dieser variiert jedoch je nach Zeitpunkt der Verwendung der Kultur im Rotationszyklus. Bei den Sommerkulturen werden zwischen den einzelnen Parzellen weit grössere Unterschiede beobachtet als bei den Winterkulturen. Diese Unterschiede liegen namentlich in der grossen Variabilität der Zwischenkulturphase begründet. Bei den Winterkulturen hat vor allem die Vegetationsphase Einfluss auf den Bedeckungsgrad. Bei den Sommerkulturen fällt die Zwischenkultur ebenso stark wenn nicht gar stärker ins Gewicht.

102 1.3 Ökologie und Ethologie Bodenbedeckungsgrad nach Betriebstyp Durchschnittliche Bodenbedeckung in % Quelle: Agroscope 0 20 40 60 100 80 Ackerkulturen Kombiniert Verkehrsmilc h / Ackerbau Spezialkulturen Kombiniert Mutterkühe Kombiniert Andere Kombiniert Veredlung Vermarktete Milch Mutterkühe Anderes Rindvieh

Durchschnittlicher Bodenbedeckungsgrad der Parzellen nach Hauptkultur

Winterweizen Zuckerrübe Winterraps Körnermais Wintergerste Silomais Anzahl bedeckter Tage je Parzelle für die Haupt- und Zwischenkulturphase (+Rückstände)

+ Rückstände Kultur

+ Rückstände Kultur

+ Rückstände Kultur

Kartoffel Silomais

+ Rückstände Kultur

+ Rückstände Kultur

+ Rückstände Kultur

103 1.3 Ökologie und Ethologie
Durchschnittliche Bodenbedeckung in % Quelle:
0 20 40 60 100 80 Kartoffeln
Anzahl bedeckter Tage Quelle:
0 100 200 400 300 Anzahl bedeckter Tage 0 100 200 400 300 Anzahl bedeckter Tage 0 100 200 400 300 Anzahl bedeckter Tage 0 100 200 400 300 Anzahl bedeckter Tage 0 100 200 400 300 Anzahl bedeckter Tage 0 100 200 400 300 Winterraps Wintergerste Winterweizen Zwischenkultur
Zwischenkultur
Zwischenkultur
Zuckerrübe
Zwischenkultur
Zwischenkultur
Zwischenkultur
Agroscope
Agroscope

Die grossen Schwankungen beim Körnermais verdeutlichen, welche Auswirkungen die Rotation und die Anbautechniken auf die Bodenbedeckung haben. Der Vergleich der Parzellen mit simulierten Szenarien zeigt, dass viele der Kulturen von einer Zwischenkultur begleitet werden, die bis zum Frühling stehen bleibt. Hierdurch kann ein Gesamtbedeckungsgrad von ≥ 70 % erreicht werden. Das Abräumen der Zwischenkultur vor dem Winter senkt den Bodenbedeckungsgrad auf unter 50 %. Wird keine Zwischenkultur angebaut, reduziert sich der Bedeckungsgrad gegenüber den schonendsten Praktiken um mindestens 50 %. Der Anbau einer Zwischenkultur und ihre optimale Bewirtschaftung sind somit entscheidende Faktoren bei der Verbesserung der Bodenbedeckung.

Histogramm des Bodenbedeckungsgrades von Körnermaisparzellen

Zwischenkultur 21.07.–01.05. / Mulchsaat Mais

Zwischenkultur 21.07.–01.05.

Zwischenkultur 15.09.–01.05.

Zwischenkultur 21.07.–15.11.

Zwischenkultur 15.09.–15.11.

Ohne Zwischenkultur

Vorkultur: Winterweizen, geerntet am 20.07.

Zwischenkultur: Gründünger Nichtleguminosen

Hauptkultur: Körnermais, gesät am 01.05., geerntet am 15.10.

5 15 10 20 25 30

Anmerkung: Die roten Linien kennzeichnen den Bedeckungsgrad für verschiedene simulierte Anbaupraktiken

n Humusbilanz auf den ZA-AUI-Betrieben

der Parzellen (%)

Quelle: Agroscope

Neben der Bodenstruktur, dem Anteil an Ton, Schluff und Sand und dem pH-Wert ist der Humusgehalt ein wichtiges Kriterium für die Qualität eines Landwirtschaftsbodens und wird als Agrarumweltindikator für ackerbaulich genutzte Böden verwendet. Als «Humus» wird die tote organische Substanz im Boden bezeichnet. Sie besteht im Wesentlichen aus frisch dem Boden zugeführten organischen Substanzen, die leicht abbaubar sind, und dem Dauerhumus aus mehr oder weniger stabilen organischen Substanzen. Menge und Zusammensetzung des Humus beeinflussen direkt oder indirekt die meisten Bodenfunktionen. So ist der Humus beispielsweise wichtig für die Bildung von stabilen Krümeln, wodurch die Bodenoberfläche vor Verschlämmung und Erosion geschützt wird. Die Stabilität des Bodengefüges und damit die Erhaltung eines günstigen Porenraums ist wichtig für einen funktionierenden Wasser- und Lufthaushalt. Zudem sind Humusbestandteile ausgezeichnete Speicher für Pflanzennährstoffe. Auch für die Bodenorganismen sind Menge und Qualität der organischen Bodensubstanz von zentraler Bedeutung.

Klima- und Bodenverhältnisse bestimmen den Humusgehalt. In Ackerböden wird die Humusdynamik zusätzlich durch die Bewirtschaftung beeinflusst, hauptsächlich durch die Intensität der Bodenbearbeitung (z.B. Pflügen, Fräsen oder Eggen), den Anfall von Ernteresten und die Zufuhr von organischen Düngern. Obwohl der Humusgehalt für die Bodenqualität sehr wichtig ist, lässt sich der optimale Humusgehalt an einem bestimmten Standort nicht zweifelsfrei festlegen. Trotzdem herrscht Einigkeit, dass eine Humus mehrende Bewirtschaftung für die Bodenqualität besser ist als eine Humus zehrende.

104 1.3 Ökologie und Ethologie
0
Anteil
Durchschnittliche Bodenbedeckung (%) 0 10 80 50 60 70 40 30 20 90 100

Bei ackerbaulicher Bodennutzung ist es wichtig, Humusumsatz und -gehalt im Auge zu behalten. Für diesen Zweck wurden so genannte «Humusbilanzierungs-Methoden» entwickelt. Ziel dieser Methoden ist es, mit Hilfe von Bewirtschaftungsangaben abschätzen zu können, ob die Humusmenge im Boden erhalten bleibt, zu- oder abnimmt. Die in der Schweiz häufig verwendete Humusbilanzierungs-Methode ist als Beratungshilfsmittel entwickelt worden. Sie vergleicht die Humuszufuhr mit dem Humusabbau: Der Humusabbau wird aufgrund von Bodeneigenschaften und Bearbeitungsintensität abgeschätzt und mit dem Humusaufbau durch Zufuhr von organischen Substanzen als Erntereste und organische Dünger verglichen. Die Methode ist in der Lage, deutliche Bewirtschaftungsunterschiede grundsätzlich richtig zu bewerten, sie ist aber nicht geeignet, eine zuverlässige Abschätzung des Humusgehaltes zu machen.

Für die Berechnung der Humusbilanzen auf den Ackerflächen der ZA-AUI-Betriebe waren die zur Verfügung stehenden Daten ausreichend, obwohl nicht in jedem Fall genaue Angaben zu den auf den einzelnen Parzellen ausgebrachten Hofdüngern vorlagen. Sie wurden durch Durchschnittswerte der auf dem Betrieb ausgebrachten Hofdünger ersetzt. Da Betriebe mit sehr geringer Ackerfläche die Ergebnisse verzerren könnten, wurden nur Betriebe in die Auswertung übernommen, die eine offene Ackerfläche (das heisst ohne Kunstwiesen) von mehr als 5 ha aufwiesen und deren Ackerfläche einen Anteil von mehr als 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausmachte. Die Ergebnisse wurden nach Betriebstyp, Region (Tal-/Hügelzone) und Klima (ausgeglichen, trocken, feucht) ausgewertet.

105 1.3 Ökologie und Ethologie
Jährliche Humusbilanz nach Betriebstypen kg Humu s / ha Quelle: Agroscope –1 000 –500 0 500 1 000 2 000 1 500 Spezialkulturen Ackerbau Kombiniert Mutterkühe Kombiniert Verkehrsmilc h / Ackerbau Anderes Rindvieh Kombiniert Andere Verkehrsmilch Kombiniert Veredlung

Die Ergebnisse zeigen grosse und signifikante Unterschiede zwischen den Betriebstypen, jedoch keine gesicherten Unterschiede zwischen Tal- und Hügelbetrieben oder zwischen Klimaregionen. Die Medianwerte der Humusbilanzen von Ackerbaubetrieben mit oder ohne Spezialisierung auf einzelne Kulturen sind deutlich negativ, auf den tierhaltenden Ackerbaubetrieben hingegen durchwegs positiv. Verursacht werden die negativen Humusbilanzen vor allem durch Fruchtfolgen mit höherem Anteil an Hackfrüchten und weniger Kunstwiesen. Das führt einerseits zu einem geringeren unterirdischen Kohlenstoffeintrag durch die Kulturen und andererseits erhöht die intensivere Bodenbearbeitung den Humusabbau. Zusätzlich sind die Mengen an zugeführten organischen Düngern auf Ackerbaubetrieben geringer, was selbst durch die höheren Mengen an oberirdischen Ernteresten (Stroh, Gründüngungen) nicht kompensiert werden konnte.

Im Durchschnitt beträgt die Menge Humus in ackerbaulich genutzten Parzellen in der Schweiz 70 t pro ha. In einem Langzeitversuch an Agroscope betrug die durchschnittliche jährliche Abnahme während 60 Jahren auf nicht oder nur mineralisch gedüngten Parzellen und bei Abfuhr aller Erntereste rund 230 kg Humus pro ha. Unter Berücksichtigung der relativ groben Humusbilanzierungs-Methode mit einer entsprechend hohen Unsicherheit wird bei Bilanzwerten zwischen –200 und +200 kg Humus pro ha kein Einfluss auf die Bodenqualität angenommen. Erst bei stärker negativen Bilanzen wird von einer Beeinträchtigung der Bodenqualität ausgegangen. Weil zudem bei der Prüfung der Methode beobachtet wurde, dass sie meistens eher zu positive Ergebnisse liefert, sind langfristig negative Humusbilanzen der Ackerbaubetriebe ernst zu nehmen. Die Ergebnisse aus dem AUI-Betriebsnetz zeigen, dass viele Ackerbaubetriebe deutlich negativere Bilanzen aufweisen. Um eine ausgeglichene oder sogar positive Bilanz anzustreben, besteht auf vielen dieser Ackerbaubetriebe Handlungsbedarf; vor allem zusätzliche organische Dünger wären wünschenswert. Weitere geeignete Massnahmen, die bereits teilweise angewandt werden, sind der Anbau von Zwischenkulturen und Strohdüngung. Bei stark negativer Humusbilanz ist weiter zu prüfen, ob die Intensität der Bodenbearbeitung reduziert und so der Humusabbau vermindert werden kann.

n Erosionsrisiko auf den ZA-AUI-Betrieben

Das Erosionsrisiko einer Parzelle wird durch standortbedingte und bewirtschaftungsbedingte Faktoren bestimmt. Das standortbedingte Erosionsrisiko bildet die weitgehend natürliche Erosionsdisposition aufgrund der Boden- und Reliefeigenschaften sowie der Erosivität der Niederschläge ab. Sie ist durch die Erosionsrisikokarte (ERK2) flächendeckend für die landwirtschaftliche Nutzfläche der Schweiz erfasst. Das bewirtschaftungsbedingte Erosionsrisiko ergibt sich aus der Art der Landnutzung (Ackerland, Grasland, Dauerkultur etc.) und der Bewirtschaftung (Fruchtfolge, Art und Intensität der Bodenbearbeitung etc.). Es wird durch den sogenannten C-Faktor der «Allgemeinen Bodenabtragsgleichung», dem weltweit verbreitetsten Erosionsmodell bestimmt. Der C-Faktor gibt die relative Veränderung des Bodenabtrages bei einer bestimmten Bewirtschaftung gegenüber dem Abtrag bei langjähriger Schwarzbrache an. Der C-Faktor ist ein dimensionsloser Wert zwischen 0 und 1, wobei der Wert 0 den grösstmöglichen Erosionsschutz (100 %ige Bodenbedeckung, keine Bodenbearbeitung, gute Durchwurzelung etc.) und der Wert 1 das grösste Erosionsrisiko (vollständig nackter Boden, feines Saatbett) darstellt. Der C-Faktor ist vor allem im Acker- und Gemüsebau sowie bei einigen Dauerkulturen hoch, während er im Grünland in der Regel sehr gering ist.

Beim AUI Erosionsrisiko wird der C-Faktor für jede landwirtschaftlich genutzte Parzelle eines Betriebes des ZA AUI-Betriebsnetzes berechnet und als flächengewichteter Mittelwert aller Parzellen des Betriebes angegeben. Die Berechnung erfolgt immer genau über ein Jahr (365 Tage) vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Erfassungsjahres und umfasst somit eine Periode der Vorkultur, eine allfällige Zwischenkultur oder Brache und eine Periode der Hauptkultur. Für jede Kultur wurden kulturspezifische Angaben zur Dauer von sechs Entwicklungsphasen (z.B. die Bodenbearbeitung bis Saat, Saat bis 10 % Bodenbedeckung usw.) festgelegt. Diese Phasen werden mit aus der Literatur stammenden relativen Bodenabtragswerten jeder Kultur und Entwicklungsphase sowie der in dieser Zeitspanne zu erwartenden Erosivität der Niederschläge verrechnet, welche aus langjährigen Meteodaten ermittelt wurde. Bei den verwendeten relativen Bodenabtragswerten wird zwischen vier Bodenbearbeitungsverfahren bei jeder Kultur und Entwicklungsphase unterschieden (Pflug; pfluglos < 30 % Mulchbedeckung; Mulchsaat > 30 % Mulchbedeckung; Streifenfrässoder Direktsaat). Verschiedene Korrekturfaktoren fliessen zusätzlich in die Berechnungen ein. So verringert Kunstwiese in der Fruchtfolge das Erosionsrisiko, während ein hoher Anteil von Blattfrüchten oder der Anbau von Getreide oder Raps nach Wurzelfrüchten das Erosionsrisiko erhöht.

106 1.3 Ökologie und Ethologie

Der Indikator erfasst also nicht die aktuelle Erosion auf einer Parzelle, sondern das Risiko, wie viel Erosion auf einer Parzelle bei einer bestimmten Nutzung und Bewirtschaftung langjährig zu erwarten ist. Verändert sich die Nutzung oder Bewirtschaftung im Mittel aller Parzellen eines Betriebes, ändert sich der berechnete C-Faktor bzw. das Erosionsrisiko. So kann anhand der Analyse von Zeitreihen aller Betriebe erkannt werden, ob Änderungen in der Landnutzung oder Bewirtschaftung (z.B. Änderung der Bodenbearbeitungsverfahren im Rahmen der Ressourcenprogramme bzw. Ressourceneffizienzbeiträge oder Änderungen bei der Winterbegrünung) sich positiv oder negativ auf das Erosionsrisiko auswirken. Dadurch kann die Wirksamkeit agrarpolitischer Massnahmen im Bereich Erosionsschutz überprüft werden und es kann frühzeitig Handlungsbedarf bei falschen Entwicklungen erkannt werden. Der AUI Erosionsrisiko befindet sich derzeit in der Programmierungs- und Testphase, Ergebnisse liegen daher noch nicht vor.

standortbedingtes Erosionsrisiko

Boden Relief

Niederschlag

ErosionsrisikoKarte ERK2

Erosionsrisiko

bewirtschaftungsbedingtes Erosionsrisiko

Landnutzung

Fruchtfolge

Bodenbearbeitung

C-Faktor = Agrarumweltindikator

Quelle: BLW

Gesetzliche Anforderungen an den Erosionsschutz in der Landwirtschaft bestehen seit vielen Jahren sowohl auf der Basis des Umweltschutz- wie des Landwirtschaftsgesetzes. Mit der Agrarpolitik 2014–2017 treten auf 2015 erweiterte Bestimmungen beim ÖLN in Kraft. Es geht nicht um eine Verschärfung, sondern darum, die bestehenden Vorschriften vollzugstauglicher zu machen. Weil die Berechnung von C-Faktoren auf den einzelnen Parzellen relativ aufwändig ist, wurde eine vereinfachte Methode gewählt, welche es erlaubt zu beurteilen, ob die Bewirtschaftung standortgerecht erfolgt oder nicht. Diese Methode wurde im Modul Bodenschutz der Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft beschrieben, welche im Sommer 2013 von BAFU und BLW veröffentlicht wurde.

Neu gilt bereits das erstmalige Auftreten von relevanter, bewirtschaftungsbedingter Erosion als Verstoss gegen die ÖLN-Richtlinien. Relevant ist ein Bodenabtrag dann, wenn mehr als 2 t/ha und Jahr erodiert werden, was im Feld gut sichtbar ist. Bewirtschaftungsbedingt ist eine Erosion, wenn sie weder ausschliesslich naturbedingt noch ausschliesslich infrastrukturbedingt ist oder auf eine Kombination dieser beiden Ursachen zurückzuführen ist. Beim Auftreten von relevanter Erosion, die weder auf Infrastrukturmängel noch aussergewöhnliche Niederschläge zurückzuführen ist, erfolgt jedoch nicht automatisch eine Kürzung der Direktzahlungen. Kann der Bewirtschafter zeigen, dass spezifische Massnahmen gegen Erosion auf der betroffenen Parzelle ergriffen wurden, wird auf eine Kürzung verzichtet.

Diese neue Regelung stellt für die Landwirtschaft eine grosse Herausforderung dar. Um den Bewirtschaftern die Zeit für nötige Anpassungen zu gewähren, wird bis Ende 2016 noch keine Kürzung der Direktzahlungen im Fall von Erosion erfolgen. In dieser Zeit werden Erosionsfälle sorgfältig dokumentiert und die so gewonnenen Erfahrungen genutzt, um Grundlagen für eine praxistaugliche Umsetzung zu gewinnen, insbesondere die Bewertung erosionsmindernder Massnahmen.

107 1.3 Ökologie und Ethologie

n Schwermetallbilanz auf den ZA-AUI-Betrieben

Für alle Schwermetalle gilt, dass ein zu hoher Eintrag zu unerwünschten Umweltwirkungen führt. Die Elemente Kupfer (Cu) und Zink (Zn) sind essenzielle Spurenelemente für Menschen, Pflanzen und Tiere und finden im Gegensatz zu anderen Schwermetallen ein breites Einsatzgebiet in der Landwirtschaft, sowohl in der Pflanzen- als auch Tierproduktion. Weitere Schwermetalle wie beispielsweise Cadmium (Cd), Blei (Pb), Nickel (Ni) oder Chrom (Cr) können je nach Anwendungsspektrum von Mineral- oder Recyclingdünger ebenfalls für einzelne Betriebe relevant sein. Aufgrund der langjährigen Erkenntnisse aus dem Messnetz der Nationalen Bodenbeobachtung Schweiz (NABO) sind die Einträge dieser Schwermetalle weniger bedeutsam als jene von Cu und Zn. Der Eintrag von Uran (U) in landwirtschaftliche Böden über bestimmte PhosphorMineraldünger kann bislang nicht bilanziert werden, da hierzu in der Schweiz keine Untersuchungen zur Qualität dieser Mineraldünger durchgeführt wurden. Studien aus dem Ausland lassen vermuten, dass insbesondere für Acker- und Gemüsebaugebiete die Anreicherung von U in Böden nicht ausgeschlossen werden kann. Die Anreicherung von Schwermetallen in landwirtschaftlich genutzten Böden ist ein langfristiger Prozess und deshalb schwierig zu erfassen. Mit dem AUI Schwermetallbilanzen werden für die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich vereinfachte Stoffbilanzen für jede Parzelle des Betriebes berechnet. Damit kann ein zu hoher Eintrag von Cu und Zn in der Landwirtschaft frühzeitig erkannt werden.

Berücksichtigt werden Einträge über Hof-, Mineral- und Recyclingdünger, Pflanzenschutzmittel und atmosphärische Deposition sowie Austräge über das Erntegut. Dies entspricht einer vereinfachten Stoffbilanz an der Bodenoberfläche. Die Verlagerung von Cu und Zn in tiefere Bodenschichten z.B. über Sickerwasser oder Bodenlebewesen wird mit dieser Bilanzmethode nicht berücksichtigt. Die für die Jahre 2009 bis 2012 pro Jahr gemittelten Ein- und Austräge werden als Fluxe, das heisst in g/ha Jahr, berechnet. Der Nettoflux eines Stoffes bezeichnet die Differenz aus Ein- und Austrägen dieses Stoffes im Boden. Positive Werte geben eine Nettoanreicherung des Stoffes an, negative Werte einen Nettoentzug. Die Werte für die Cu- und ZnKonzentrationen der landwirtschaftlichen Hilfsstoffe sowie des Ernteguts stammen aus der Literatur, von entsprechenden Studien in der Schweiz oder aus eigenen Untersuchungen von Agroscope. Die Einträge durch die atmosphärische Deposition wurden aus Depositionsmessungen entnommen bzw. aus Messungen des Moosmonitorings in der Schweiz abgeleitet. Bei dem AUI Schwermetallbilanzen wurde nicht nach Betriebstyp und Region, sondern nach Tierdichte unterschieden, weil bei dieser Betrachtung die Unterschiede viel deutlicher zutage treten.

Für die meisten Betriebe lagen die Cu-Nettobilanzen zwischen –100 und +100 g/ha und Jahr und zeigten somit meist geringe Cu-Entzüge oder Anreicherungen. Auf einigen Betrieben wurden stark erhöhte Einträge von Cu über Pflanzenschutzmittel oder Hofdünger festgestellt.

Um die Umweltrelevanz von Schwermetallbilanzen beurteilen zu können, wird eine vorsorgeorientierte Grenzfracht definiert. Diese Fracht wird in der Fachliteratur die Summe aller Eintragspfade genannt, um langfristig eine schädliche Anreicherung von Cu im Boden zu vermeiden. Beim Überschreiten der Grenzfracht über einen längeren Zeitraum wird angenommen, dass die Bodenqualität beeinträchtigt wird.

Anreicherungen über Pflanzenschutzmittel erfolgen vor allem bei Spezialkulturen wie Obst- und Rebbau. Die Cu-Einträge über Hofdünger sind vor allem durch den Einsatz von Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen bedingt, welche aus Gründen der Tiergesundheit und zur Leistungsförderung mit Spurenelementen angereichert sind. Infolgedessen waren in der Regel die Cu-Nettofluxe von Parzellen der Betriebstypen mit höherem Viehbesatz, das heisst kombinierte Veredlungsbetriebe und Betriebe für Verkehrsmilch, am höchsten. Für Betriebe mit einem Viehbesatz von > 2 GVE/ha war der mittlere Cu-Nettoflux mit 140 g/ha und Jahr etwa zweimal so hoch als für jene mit einem Viehbesatz von 1–2 GVE/ha. Nur für wenige Betriebe lagen die über den ganzen Betrieb gemittelten Nettoeinträge über 360 g/ha und Jahr, was aus Gründen der Vorsorge als kritischer Wert gilt.

108 1.3 Ökologie und Ethologie

Einen vertieften Einblick in die Stoffkreisläufe erlauben die nach der Landnutzung differenzierten CuBilanzen auf Parzellenebene. Vor allem Graslandparzellen von tierintensiven Betrieben und solche von Spezialkulturen mit Einsatz von kupferhaltigen Fungiziden weisen Nettobilanzen oberhalb der genannten Grenzfracht auf. Von den über 6 000 bilanzierten Parzellen der insgesamt 333 verschiedenen Betriebe über die Jahre 2009 bis 2012 wurde in 5,2 % der Fälle die Grenzfracht überschritten. Der Anteil der erfassten Parzellen mit Spezialkulturen lag bei 3 bis 6 %. Für diese rund 300 Parzellen lagen die Cu-Nettobilanzen in der Regel über 1 000 g/ha Jahr.

Mit Ausnahme der Spezialkulturen gleicht das Muster der Zn-Einträge für die Betriebstypen dem der CuEinträge. Bedingt durch die Zn-Zusatzstoffe in Futtermitteln dominiert für Tierhaltungsbetriebe der ZnEintrag über Hofdünger.

Zink- und Kupfer-Nettobilanzen differenziert nach vier Klassen der Tierdichte für die ZA-AUI-Betriebe

Die rote Linie kennzeichnet eine «Grenzfracht» von 360 g / ha pro Jahr für Cu und 1 200 g / ha pro Jahr für Zn

Für die Berechnung lagen keine Gehaltsangaben der Hofdünger vor. Die Zusammensetzung der ausgebrachten Hofdünger wurde aufgrund der Tierzahlen der Betriebe geschätzt. Es wurden zudem mittlere Zn-Gehalte in Hofdünger aufgrund von Untersuchungen in der Schweiz herangezogen. Je nach Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen auf den einzelnen Betrieben können die Gehalte in Hofdüngern beträchtlich variieren. Dies wurde bisher in den Berechnungen nicht berücksichtigt. Die hier gezeigten Nettofluxe der Betriebe für Cu und Zn stellen somit durchschnittliche Verhältnisse dar. Für die Bilanz ist ausserdem der Austrag von Zn über das Erntegut bedeutend. Negative Zn-Nettofluxe, das heisst Entzüge, wurden in der Regel für Parzellen mit keinem oder geringem Hofdüngereinsatz festgestellt. Die höchsten Zn-Nettofluxe wiesen die Parzellen der Betriebe mit der höchsten Tierdichte auf. Im Vergleich mit der «Grenzfracht» von 1 200 g/ha pro Jahr überschreitet beinahe die Hälfte der Betriebe mit einer Tierdichte von über 2 GVE/ha diesen Vorsorgewert, während fast alle anderen Betriebe (< 0,2–2 GVE/ha) einen deutlich geringeren Zn-Nettoflux aufweisen. Von über 6 000 bilanzierten Parzellen wurde in 14,2 % der Fälle die Grenzfracht für Zn überschritten.

Eine veränderte Zusammensetzung der Futtermittelzusätze könnte eine Reduzierung der Zn-Frachten über den Hofdünger bewirken. Insbesondere ist das Management der Hofdünger und die Abgabe und Abnahme von Hofdünger mit anderen Betrieben ein wichtiges Instrument um die Stoffkreisläufe bezüglich Cu und Zn ausgewogener gestalten zu können.

109 1.3 Ökologie und Ethologie
Cu-Bilanz [ g / ha Jahr ] Quelle: Agroscope –100 0 100 200 400 300 < 0,2 0,2–1 1–2 > 2 < 0,2 0,2–1 1–2 > 2 Zn-Bilanz [ g / ha Jahr ] 0 1 000 2 000 3 000 5 000 4 000
Cu GVE / ha GVE / ha Zn

n Ergebnisse aus der NABO: Zeitliche Veränderungen von Nährstoffen, Humus und Schadstoffgehalten in Böden

Während die Indikatoren zu den Antriebskräften im AUM rasch reagieren und eine Früherkennung von Veränderungen ermöglichen, liefert die Nationale Bodenbeobachtung (NABO) Antworten über die langfristige Entwicklung des Bodenzustands anhand von Feldmessungen. Die NABO überwacht seit 1985 die Qualität und die Schadstoffbelastung des Bodens. Dazu betreibt sie ein Messnetz mit rund 100 Standorten, die über die ganze Schweiz verteilt sind, und erfasst die Bewirtschaftungsdaten von knapp 50 Landwirtschaftsbetrieben. Davon liegen 33 im Ackerland und 25 im Grasland. Die Standorte werden jeweils im Abstand von 5 Jahren beprobt. Die Proben stammen jeweils aus dem Oberboden (0–20 cm). Derzeit liegen die Ergebnisse der ersten fünf Erhebungszyklen vor (1985–2009). Es wird stets dieselbe Fläche à 10 m x 10 m beprobt.

110 1.3 Ökologie und Ethologie

Nährstoffe

Für 9 Grasland- sowie 7 Ackerstandorte wurden die Veränderungen der Nährstoffgehalte untersucht. Für die Graslandstandorte zeigen sich bei den totalen Stickstoff- und Phosphorgehalten identische Tendenzen: Bei intensiver Nutzung nahmen die Gehalte bis Ende der neunziger Jahre zu, danach stagnierten sie. Bei extensiver Nutzung waren sie bis Ende der neunziger Jahre konstant, danach nahmen sie ab. Die Ackerstandorte zeigen bei den Phosphorgehalten dieselben Tendenzen wie intensiv genutztes Grasland (Zunahmen mit anschliessender Stagnation). Die Stickstoffgehalte hingegen zeigen eine leichte Abnahme bis Ende der neunziger Jahre, gefolgt von einer leichten Zunahme.

Ein anderes Bild ergibt sich für die Gehalte an pflanzenverfügbarem Kalium: Während sich die Gehalte im Ackerland insgesamt kaum veränderten, nahmen sie unter Grasland stetig zu. Die Zunahmen scheinen bei intensiver Nutzung grösser zu sein als bei extensiver. Verantwortlich dafür ist vor allem die Zufuhr über Hofdünger.

Bisher konnten nur wenige NABO-Standorte auf Nährstoffe analysiert werden. Diese Standorte widerspiegeln typische Schweizer Verhältnisse im Sinne eines Referenzmessnetzes. Zusätzliche Analysen in den nächsten zwei Jahren werden zeigen, ob sich die Befunde verallgemeinern lassen.

Anmerkung: Intensiv genutztes Grasland: dunkelgrün, wenig intensiv bis extensiv genutztes Grasland: hellgrün und Acker: braun

111 1.3 Ökologie und Ethologie
Entwicklung der Gehalte an Stickstoff, Phosphor und Kalium Stickstoff total (m g / kg) Quelle: Agroscope –1 –0,8 0,4 0,2 0 –0,2 –0,4 –0,6 0,6 0,8 1 –1 –0,8 0,4 0,2 0 –0,2 –0,4 –0,6 0,6 0,8 1 1985 –1989 1995 –1999 1990 –1994 2000 –2004 2005 –2009 1985 –1989 1995 –1999 1990 –1994 2000 –2004 2005 –2009 Phosphor total (m g / kg) –200 –250 –150 150 100 50 0 –50 –100 200 250 –250 –200 –150 150 100 50 0 –50 –100 200 250 1985 –1989 1995 –1999 1990 –1994 2000 –2004 2005 –2009 1985 –1989 1995 –1999 1990 –1994 2000 –2004 2005 –2009 Kalium EDTA (m g / kg) –250 –200 100 50 0 –50 –100 –150 150 200 250 –250 –200 100 50 0 –50 –100 –150 150 200 250 1985 –1989 1995 –1999 1990 –1994 2000 –2004 2005 –2009 1985 –1989 1995 –1999 1990 –1994 2000 –2004 2005 –2009
Grasland Acker Erhebungszyklus Erhebungszyklus

Organischer Kohlenstoff

Die organische Substanz im Boden ist von zentraler Bedeutung für vielfältige Bodenfunktionen. Abnehmende Kohlenstoffgehalte führen in der Regel zu verminderter Fruchtbarkeit und Qualität des Bodens.

Entwicklung der Gehalte an organischem Kohlenstoff

Betrachtet man die zeitliche Entwicklung der Kohlenstoffgehalte auf 17 Grasland- und 29 Ackerstandorten des NABO-Messnetzes fällt auf, dass die Streuung der Werte beim Grasland deutlich grösser ist als beim Ackerland. Beim Grasland scheint eine Zunahme über die ersten zehn Jahre, gefolgt von einer Abnahme erkennbar. Aufgrund der grossen Streuungen – zwischen den Standorten, aber auch zwischen den Erhebungen – sind die Tendenzen jedoch nicht signifikant, wie weiterführende Auswertungen zeigten. Beim Ackerland hingegen scheint insgesamt eine leichte Abnahme bis Ende der neunziger Jahre erkennbar, gefolgt von einer leichten Zunahme. Die Veränderungen des Medians liegen im Bereich von 0,1 % Kohlenstoff.

Schwermetallbelastung

Die Entwicklung der Schwermetallgehalte über die letzten 20 Jahre ist gesamthaft erfreulich. So nahmen die Gehalte von Blei und Quecksilber im Oberboden seit den achtziger Jahren deutlich ab. Schwermetalle werden im Boden allerdings nicht abgebaut, sie werden lediglich verlagert oder wegtransportiert – in tiefere Bodenhorizonte, partikelgebunden in die Gewässer oder mit dem Erntegut. Abnehmende Gehalte bedeuten, dass die Einträge im Vergleich zu den achtziger Jahren abgenommen haben, die damals getroffenen Massnahmen zur Luftreinhaltung sowie das Klärschlammausbringungsverbot zeigen Wirkung. Auch beim Cadmium nahmen die atmosphärischen Einträge deutlich ab, die Gehalte im Boden sind jedoch konstant geblieben. Die Ursachen dafür sind unklar; allerdings weisen die NABO-Standorte seit jeher tiefe Cadmiumgehalte auf, sodass Abnahmen der Gehalte im Boden bei diesem Element schwierig zu detektieren sind. Bei Zink und Kupfer hingegen erfolgten an einigen Standorten deutliche Zunahmen. Diese Zunahmen treten vorwiegend unter intensiv genutztem Grasland auf. Die Bewirtschaftungsdaten zeigen, dass auf den betroffenen Parzellen grosse Mengen an Hofdünger ausgebracht wurden. Stoffflussbilanzierungen ergeben, dass Zink und Kupfer dort grösstenteils als Bestandteil des Hofdüngers in den Boden gelangten, was auch bei der AUI-Schwermetallbilanz klar zutage trat.

112 1.3 Ökologie und Ethologie
% org. Kohlenstoff Grasland Acker Quelle: Agroscope –0,8 0,4 0,2 0 –0,2 –0,4 –0,6 0,6 0,8 –0,8 0,4 0,2 0 –0,2 –0,4 –0,6 0,6 0,8 1985 –1989 1995 –1999 1990 –1994 2000 –2004 2005 –2009 1985 –1989 1995 –1999 1990 –1994 2000 –2004 2005 –2009 Erhebungszyklus Erhebungszyklus

Veränderungen von Zink und Kupfer auf Grasland

Anmerkung: Intensiv genutztes Grasland: dunkelgrün und wenig intensiv bis extensiv genutztes Grasland: hellgrün

113 1.3 Ökologie und Ethologie
Veränderung (m g / kg)
Agroscope –10 15 10 5 0 –5 20 25 –6 2 0 –2 –4 4 6 Zn Cu 1985 –1989 1995 –1999 1990 –1994 2000 –2004 2005 –2009 1985 –1989 1995 –1999 1990 –1994 2000 –2004 2005 –2009
Quelle:
Erhebungszyklus Erhebungszyklus

1.3.1.4 Fazit Phosphor

Der Umweltzustand der Seen hat sich seit den siebziger Jahren bezüglich der Nährstoffbelastung stetig verbessert und ist heute in den meisten Gewässern auf einem guten Stand. In einzelnen Seen wird immer noch zu viel Phosphor eingetragen und in wenigen Einzelfällen müssen Seen künstlich mit Sauerstoff versorgt werden. Die nationale OSPAR-Bilanz zeigt, dass die landwirtschaftlichen P-Überschüsse in der Schweiz seit 1990 sehr stark abgenommen haben. Seit dem Jahr 2000 gehen sie jedoch nur noch geringfügig zurück.

Die P-Effizienz verbleibt seit etwa 2004 auf einem Niveau von rund 60 %, nachdem sie über Jahre stetig zugenommen hatte. 68 % sollen gemäss Zielen der AP 2014–2017 im Jahr 2017 erreicht werden. Die beiden Schlüsselgrössen zur Verbesserung der Situation sind die importierten Futtermittel, die in den letzten zehn Jahren zunahmen, und die Mineraldünger, die trotz einer deutlichen Abnahme immer noch einen wichtigen Beitrag an den gesamten P-Import leisten.

Die Betrachtung der P-Bilanz auf der Basis der Betriebsergebnisse aus der zentralen Auswertung der Agrarumweltindikatoren (ZA-AUI) zeigt ein etwas anderes Bild. Die P-Bilanzen sind in allen Regionen nahezu ausgeglichen. Bei den verschiedenen Betriebstypen lassen sich aber deutliche Unterschiede erkennen. Während Ackerbaubetriebe leicht negative P-Bilanzen aufweisen, finden sich vor allem bei Betriebstypen mit hoher Tierproduktion P-Überschüsse. Die Ergebnisse gemäss diesen beiden Betrachtungen sind nicht direkt vergleichbar, weil unterschiedliche Bilanzierungsmethoden angewendet werden. Die Ergebnisse aus den ZA-AUI-Betrieben tragen jedoch dazu bei, einen tieferen Einblick vor allem in die Auswirkungen von Bewirtschaftungsmassnahmen zu erhalten.

Die Resultate der Bodenuntersuchungen zeigen die grosse Vielfalt in der P-Versorgung der Böden in den verschiedenen Regionen. Es ist auch weiterhin wichtig, dass die Betriebsleitenden den P-Gehalt ihrer Böden kennen und ihre Düngung entsprechend und standortgerecht planen. Die heutige Datenlage entspricht allerdings noch nicht den Erwartungen des Gesetzgebers. Verbesserungen auf der Ebene verschiedener Laboratorien sind nötig.

Boden

Der Boden ist sowohl in seiner Fläche wie der Fruchtbarkeit bedroht. Bei der Belastung mit Schwermetallen spielen heute aus landwirtschaftlicher Sicht nur noch Kupfer und Zink eine bedeutende Rolle. Durch den Einsatz von Futterzusatzstoffen und Pestiziden ergeben sich auf den entsprechend spezialisierten Betrieben oft Schwermetalleinträge in den Boden, die aus Sicht der Vorsorge kritisch zu betrachten sind. Auch die Humusbilanz zeigt auf gewissen Betrieben, vor allem Ackerbaubetrieben ohne oder mit geringer Tierhaltung, eine Tendenz zum Humusabbau, welche langfristig zu einer Verringerung der Bodenfruchtbarkeit führen kann. Die weiteren Agrarumweltindikatoren, Bodenbedeckung und Erosionsrisiko, lassen noch keine weitergehenden Schlussfolgerungen zu. Die Informationen aus dem Langfristmonitoring über den Umweltzustand, die NABO, bestätigen die Befunde aus der ZA-AUI weitestgehend und verstärken damit die Sicherheit der gemachten Aussagen.

Dank der Daten der ZA-AUI kann heute die Bodenbedeckung der landwirtschaftlichen Betriebe und Parzellen in Abhängigkeit ihrer Bewirtschaftungsform beziffert werden. Die Parzellen mit der geringsten Bodenbedeckung finden sich in den Ackerbauregionen. Die Wahl der Kultur, ihre Einbindung in die Rotation und die Anbautechnik können beachtliche Auswirkungen auf die Bodenbedeckung haben. Die Handhabung der Zwischenkulturen, namentlich der Anbauzeitpunkt und die Art des Abräumens, ist ein Schlüsselfaktor. Für die Zukunft gilt es deshalb zu klären, ob bei den Zwischenkulturen noch Optimierungspotenzial besteht.

114 1.3 Ökologie und Ethologie

1.3.2 Ethologie

n Beteiligung bei den Tierhaltungsprogrammen RAUS

und BTS

Im Rahmen der Direktzahlungen an die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen fördert der Bund mit den beiden Tierwohlprogrammen «Regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien» (RAUS) und «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» (BTS) die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Das RAUS-Programm enthält hauptsächlich Bestimmungen zum Auslauf auf der Weide oder im Laufhof bzw. beim Geflügel im Aussenklimabereich. Das BTS-Programm beinhaltet vor allem qualitative Vorgaben für die einzelnen Bereiche der geforderten Mehrbereichsställe, in denen sich die Tiere frei bewegen können. Seit 2009 werden die bis dahin geltende BTS- und RAUS-Verordnung in der Ethoprogrammverordnung zusammengefasst. Die Teilnahme an einem solchen Programm ist freiwillig. Die im Folgenden genannten Prozentzahlen beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller Direktzahlungsbetriebe bzw. aller dort gehaltenen Nutztiere.

Das RAUS-Programm wurde 1993 eingeführt. Von 1993 bis 2000 stieg die Beteiligung von 4 500 auf 30 000 RAUS-Betriebe an. 2013 beteiligten sich 35 600 Betriebe (2008: 37 600) an diesem Programm. Dieser Rückgang zwischen 2008 und 2013 ist insbesondere auf die geringere Teilnahme der spezialisierten Schweinezuchtbetriebe zurückzuführen, die seit 1. Januar 2009 nur noch für jene säugenden Zuchtsauen RAUS-Beiträge erhalten, denen Auslauf gewährt wird. Das BTS-Programm ist seit 1996 in Kraft. Von 1996 bis 2000 nahm die Beteiligung von 4 500 auf 13 000 BTS-Betriebe zu. Die Betriebsbeteiligung lag 2013 bei 20 700 (2008: 18 900).

115 1.3 Ökologie und Ethologie

Entwicklung der Beteiligung bei RAUS und BTS

Der Anteil der nach den RAUS-Bedingungen gehaltenen Nutztiere stieg zwischen 2000 und 2013 von 51 auf 74 %. Beim BTS-Programm nahm der Anteil in der gleichen Zeitspanne von 23 auf 51 % zu. Bei diesen Werten handelt es sich um die Summe der beteiligten GVE aller Nutziergruppen (bis 2008: Rindvieh, übrige Raufutterverzehrer, Schweine, Geflügel; ab 2009: Rindergattung, Pferdegattung, Ziegengattung, Schafgattung – nur bei RAUS, Schweinegattung, Kaninchen, Nutzgeflügel) in Bezug zur Gesamtzahl der GVE aller Direktzahlungsbetriebe.

Entwicklung der Beteiligung bei RAUS, nach Tierkategorie

Übrige Raufutterverzehrer bis 2008: Pferde, Ziegen, Schafe, Kaninchen; ab 2009 je eine eigene Tierkategorie

Wird die Beteiligung am RAUS-Programm nach Nutztiergruppen differenziert, stellt man bei der Rindergattung zwischen 2000 und 2013 eine Zunahme von 52 auf 79 % fest. Die Pferde-, Ziegen- und Schafgattung sowie die Kaninchen sind seit 2009 gemäss neuer Ethoprogrammverordnung je eine eigenständige Tierkategorie, vorher gehörten sie zur Gruppe der übrigen Raufutterverzehrer. Bei den Pferden lag die Beteiligung 2013 bei 83 %, bei den Ziegen bei 76 %, bei den Schafen bei 86 % und bei den Kaninchen bei 2 %. Bei den Schweinen stieg die Beteiligung von 37 bis auf 63 % (2008) und ging dann ab 2009 auf gut 50 % zurück. Der Rückgang ist hauptsächlich dadurch bedingt, dass seit 1. Januar 2009 nur noch für jene säugenden Zuchtsauen RAUS-Beiträge ausgerichtet werden, denen Auslauf gewährt wird.

116 1.3 Ökologie und Ethologie
GVE-Anteil in % RAUS BTS Quelle: BLW 0 80 70 60 50 40 30 20 10 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2010 2009 2011 2012 2013
GVE-Anteil in % Rindergattung Pferdegattung Ziegengattung Schafgattung Schweinegattung Kaninchen Nutzgeflügel übrige Raufutterverzehrer
0 90 80 70 60 50 40 30 20 10 2000 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Quelle: BLW Tabellen 39–40 Seiten A43–A44

Die Entwicklung der Beteiligung beim Nutzgeflügel setzt sich aus den unterschiedlichen Entwicklungen bei den Legehennen und bei den Mastpoulets zusammen. Währenddem die Beteiligung bei den Legehennen bis 2013 stetig zunahm (2013: 73 %), endete der Anstieg bei den Mastpoulets 1999 bei 42 %; seither ist ein klarer Rückgang festzustellen (2013: 8 %). Diese Entwicklung wurde durch die Einführung der minimalen Mastdauer von 56 Tagen bei den Poulets ausgelöst. Durch die im Vergleich zur konventionellen Produktion wesentlich längere Mastdauer stiegen die Produktionskosten und folglich auch der Preis am Markt erheblich. Entsprechend ging die Nachfrage nach RAUS-Poulets zurück.

Entwicklung der Beteiligung bei BTS, nach Tierkategorie

Übrige Raufutterverzehrer bis 2008: Ziegen, Kaninchen; ab 2009 je eine eigene Tierkategorie und neu Pferde

Wird die Beteiligung am BTS-Programm nach Nutztiergruppen unterschieden, stellt man bei der Rindergattung zwischen 2000 und 2013 eine im Vergleich zum RAUS-Programm wesentlich geringere Zunahme von 19 auf 47 % fest. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass die Investition in den meisten Fällen sehr hoch ist (Laufstall), so dass diese in der Regel erst bei einer notwendigen Ersatzinvestition getätigt wird. Seit 2009 gibt es auch ein BTS-Programm für die Pferdegattung, die Teilnahme betrug 2013 15 %. Die Ziegengattung und die Kaninchen sind seit 2009 je eine eigenständige Tierkategorie, vorher zählten sie zur Gruppe der übrigen Raufutterverzehrer. Die BTS-Beteiligung bei den Ziegen (2013: 37 %) ist ebenfalls geringer als beim RAUS-Programm; bei den Kaninchen hingegen ist sie (2013: 33 %) ein Mehrfaches höher als bei RAUS.

Bei den Schweinen wurde das BTS-Programm erst 1997 eingeführt. Die Beteiligung stieg zwischen 2000 und 2008 von 40 auf 65 % an, seither ist sie praktisch stabil (2013: 66 %). Die hohe BTS-Beteiligung beim Geflügel (2013: 90 %) ist zu einem grossen Teil auf den Markterfolg der Labels zurückzuführen, welche auf den BTS-Anforderungen aufbauen.

117 1.3 Ökologie und Ethologie
GVE-Anteil in % Rindergattung Pferdegattung Ziegengattung Schweinegattung Kaninchen Nutzgeflügel übrige Raufutterverzehrer
0 90 100 80 70 60 50 40 30 20 10 2000 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Quelle: BLW
118

2. Agrarpolitische Massnahmen

2.1 Produktion und Absatz

In Artikel 7 LwG sind die Grundsätze aufgeführt, nach welchen der Bund die Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse festsetzt: Die Landwirtschaft soll nachhaltig und kostengünstig produzieren sowie aus dem Verkauf der Produkte einen hohen Markterlös erzielen. Die Ausrichtung auf den Markt und nachhaltiges Wirtschaften werden damit im Sinne des Verfassungsartikels bekräftigt.

Der Bund verfügt über verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft, die sich an diesen Grundsätzen orientieren. Er unterstützt die Landwirtschaft mit Massnahmen im Bereich der Selbsthilfemassnahmen, sowie in den Bereichen Qualität, Absatzförderung, Kennzeichnung sowie Ein- und Ausfuhr. Diese Massnahmen haben über alle Produktionsbereiche hinweg Gültigkeit. Ergänzend dazu unterstützt der Bund die Landwirtschaft mit spezifischeren Instrumenten für die Milch-, Vieh- und Weinwirtschaft sowie den Pflanzenbau.

119 2.1 Produktion und Absatz

n Finanzielle Mittel 2013

2013 wurden für Massnahmen zugunsten der Produktion und des Absatzes 450 Mio. Fr. aufgewendet, das sind 10 Mio. Fr. mehr als im Vorjahr. Bei den Milchzulagen konnte mit den vorhandenen Mitteln eine Zulage von 15 Rp./kg verkäste Milch ausgerichtet werden. Dies war auch möglich, weil die Zulagen für Fütterung ohne Silage 2,2 Mio. Fr. weniger Mittel als budgetiert beanspruchten. Im Bereich Viehwirtschaft wurden 1,7 Mio. Fr. weniger benötigt als budgetiert, da die Inlandbeihilfen für Schlachtvieh und Fleisch sowie die Beihilfen für Inlandeier infolge einer guten und stabilen Nachfrage nach Rind- und Kalbfleisch sowie Konsumeiern tiefer ausfielen. Das Parlament hat im Dezember 2012 als ausserordentliche Massnahme für die Deklassierung von Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC) der Jahrgänge 2012 und älter zu Tafelwein eine Krediterhöhung von 10 Mio. Fr. beschlossen. Zudem hat es im Juni 2013 einen Nachtragskredit im Umfang von 2,5 Mio. Fr. für die Überschussverwertung von Birnensaftkonzentrat bewilligt. Dieser wurde bei den allgemeinen Direktzahlungen kompensiert. Die Minderaufwendungen im Bereich Pflanzenbau sind insbesondere auf geringere Aufwendungen für diese beiden Massnahmen zurückzuführen. Die zusätzlichen Mittel für die Deklassierung von AOC-Wein wurden von den Weinkellereien um

5,4 Mio. Fr. nicht ausgeschöpft, da die Weinlese 2013 die kleinste seit 1980 war. Zudem waren die zusätzlich angeforderten Mittel für die Überschussverwertung von Birnensaftkonzentrat im Vergleich zum Bedarf um 0,4 Mio. Fr. zu hoch angesetzt. Die Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, eine strategische Achse zur Erhöhung der Marktanteile von Schweizer Agrarprodukten, wurde auf gleichem Niveau weitergeführt.

Ausgaben für Produktion und Absatz

n Ausblick 2014

Das Budget für das Jahr 2014 wurde gegenüber dem Vorjahr aufgrund der ausserordentlichen Massnahmen im Bereich Pflanzenbau aber auch aufgrund der Änderungen im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 angepasst. Im Bereich Absatzförderung werden neu auch Mittel für die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit nach Art. 11 LwG eingesetzt, weshalb dieser Kredit in «Qualitäts- und Absatzförderung» umbenannt wird. Die Umsetzung der neuen Massnahmen im Bereich Qualitätsförderung führt zu höheren Ausgaben von 3,6 Mio. Fr. gegenüber dem Voranschlag 2013. Die Minderaufwendungen im Bereich Pflanzenbau von rund 13 Mio. Fr. gegenüber dem Vorjahr sind in erster Linie bedingt durch die im Jahr 2013 einmalig angefallenen Marktentlastungsmassnahmen zur Weindeklassierung. Weiter wurden mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems im Umfang der Erhöhung des Beitrags für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen im Gegenzug die Einzelkulturbeiträge im Ackerbau reduziert, was zu einem geringeren Bedarf führt.

120 2.1 Produktion und Absatz
Ausgabenposten 2012 2013 1 2013 2014 1 Mio. Fr. Qualitäts- und Absatzförderung 56 56 56 60 Milchwirtschaft 301 302 301 296 Viehwirtschaft 11 14 12 13 Pflanzenbau (inkl. Weinbau) 72 86 81 73 Gesamt 440 458 450 441
Budget
Voranschlag, Staatsrechnung
1
Quellen:
Tabellen 27–31 Seiten A27–A30

2.1.1 Übergreifende Instrumente

2.1.1.1 Qualitätsstrategie der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft

Die Qualitätsstrategie ist eine Branchenstrategie. Sie wurde in einem partizipativen, vom BLW moderierten Prozess entwickelt. Ein wichtiges Resultat des gemeinsamen Prozesses ist die Qualitäts-Charta. Sie ist das Commitment der Branche zu wichtigen Werten und Handlungsachsen.

Die Ausrichtung der Agrarpolitik auf die Qualitätsstrategie der Branche wurde mit der Revision des LwG im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 gestärkt. Die Gewährleistung einer sicheren und wettbewerbsfähigen Nahrungsmittelproduktion und -versorgung sowie die Stärkung der Qualitätsstrategie sind wichtige Schwerpunkte. Die Förderung der Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf Qualität und Nachhaltigkeit wird ausgeweitet, indem mit Artikel 11 LwG neu ein spezifisches Instrumentarium zur Unterstützung von wertschöpfungswirksamen Programmen und Projekten im Bereich der Qualität und Nachhaltigkeit zur Verfügung steht. Zudem soll die Absatzförderung im Bereich der Exportmärkte durch die Unterstützung von Exportinitiativen intensiviert werden. Und schliesslich kann die Produktekennzeichnung im Bereich der Qualitätserzeugnisse und der nachhaltigen Produktion weiter verbessert werden. Mit diesen subsidiären Massnahmen unterstützt der Bund die Qualitätsstrategie in den einzelnen Wertschöpfungsketten der Landund Ernährungswirtschaft.

121 2.1 Produktion und Absatz

2.1.1.2 Branchen- und Produzentenorganisationen

Branchen- und Produzentenorganisationen können nach Artikel 8 LwG Selbsthilfemassnahmen ergreifen, um die Qualität der Produkte zu fördern oder die Produktion und das Angebot den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Nach Artikel 9 LwG können solche gemeinsam entschiedenen Massnahmen vom Bundesrat auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden bzw. für diese verbindlich erklärt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Funktionieren der Massnahmen durch Unternehmen, die nicht Mitglieder sind und sich deshalb nicht daran beteiligen (sogenannte «Trittbrettfahrer»), gefährdet werden könnte. Damit diese Ausdehnung auf Nichtmitglieder zu Stande kommt, müssen die Voraussetzungen, welche in der Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen festgelegt sind, erfüllt sein. Grosses Gewicht haben dabei die Repräsentativität der Organisationen sowie das öffentliche Interesse an der Massnahme. Begehren zur Anpassung von Produktion und Angebot werden nur gutgeheissen, wenn sie nicht durch strukturelle Probleme, sondern durch eine ausserordentliche Situation bedingt sind. Die Ausdehnung von Massnahmen auf die Nichtmitglieder ist auf vier Jahre (Förderung der Qualität oder des Absatzes) resp. auf zwei Jahre (Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes) befristet. Eine Verlängerung ist möglich.

Geltende Ausdehnungen von Selbsthilfemassnahmen im Jahr 2013

Branchen- / Produzentenorganisation Massnahme

Interprofession du Gruyère Sanktionierung von Qualitätsabweichungen

Branchenorganisation Milch (BO Milch) Standardvertrag für den Milchkauf,

Geltungsdauer für Nichtmitglieder

31. Dezember 2015

30. Juni 2015 Bestimmungen zur Segmentierung

Emmentaler Switzerland Mengensteuerung Emmentaler

Schweizer Milchproduzenten SMP Beiträge für Marktforschung, Basiswerbung,

30. Juni 2015

31. Dezember 2015 Verkaufsförderungsmassnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Marketingmassnahmen

Schweizer Bauernverband SBV Beiträge für Marketing-Kommunikation

GalloSuisse Beiträge für Marketing-Kommunikation

Emmentaler Switzerland Beiträge für Werbung, Public Relations,

31. Dezember 2015

31. Dezember 2015

31. Dezember 2015 Messen und Ausstellungen

Interprofession du Vacherin Fribourgeois Beiträge für Werbung, Public Relations,

31. Dezember 2015 Messen und Ausstellungen

Branchenorganisation Milch (BO Milch) Beiträge zur zeitlich befristeten Förderung

30. April 2013 des Absatzes von Milchfett

31. Dezember 2014 und Wein von Schweizer Wein

Branchenverband Schweizer Reben Beiträge für Werbekampagne zur Förderung

122 2.1 Produktion und Absatz

2.1.1.3 Absatzförderung

Der Bund kann Marketing-Kommunikationsmassnahmen für den Absatz von Schweizer Landwirtschaftsprodukten mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten unterstützen. Mindestens die Hälfte der Kosten muss durch die betroffenen Organisationen bzw. Branchenverbände selbst finanziert werden. Die Festlegung der Kommunikationsziele, die Bestimmung der Zielgruppen, die Festlegung des Mitteleinsatzes und die Wirkungskontrolle sind somit in der primären Verantwortung der entsprechenden Branchenakteure. Die Unterstützung des Bundes hat subsidiären Charakter.

Mittelverteilung 2013

Lebende Tiere und Embryonen 1,0 % Honig 0,2 %

Eier 1,9 %

Wein 4,2 %

Getreide 0,5 %

Obst 4,0 %

Pilze 0,4 %

Gemüse 1,0 %

Fleisch 8,1 %

Milch und Butter 13,7 %

Käse 39,3 %

Kartoffeln 1,0 %

Ölsaaten 0,7 %

Zierpflanzen 0,7 %

Export Pilotprojekte (Budget) 0,7 %

Überregionale Projekte 5,4 %

Gemeinsame Massnahmen 5,3 %

PMB übergreifende Massnahmen 7,1 %

Öffentlichkeitsarbeit 4,7 %

Quelle: BLW

Die gewährten Mittel werden jeweils jährlich auf der Grundlage der Bestimmungen der Landwirtschaftlichen Absatzförderungsverordnung LAfV, einer Portfolio-Analyse sowie der verfügbaren Eigenmittel auf die verschiedenen Produkt-Marktbereiche und Organisationen aufgeteilt.

n Portfolio-Analyse

Ziel der Portfolio-Analyse ist die Beurteilung der Investitionsattraktivität der verschiedenen Produktgruppen. Dadurch soll eine möglichst hohe Rendite der Absatzförderungsmittel für die Schweizer Landwirtschaft erzielt werden. Die Beurteilung dieser Investitionsattraktivität wird anhand von sechs Kriterien vorgenommen.

Die Marktgrösse aus Produzentensicht widerspiegelt die Bedeutung der jeweiligen Produktgruppe für die Schweizer Landwirtschaft und wird anhand des Produktionswerts der landwirtschaftlichen Erzeugnisse erhoben. Ein weiteres Kriterium ist die Bedeutung des Herkunftslandes Schweiz. Die Absatzförderung zielt auf eine Steigerung der Präferenz für Schweizer Produkte ab. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Herkunft eines Produkts beachten und im Konsum von Schweizer Produkten einen Vorteil erkennen. Die Präferenzen der Bevölkerung werden mittels einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung erhoben.

Der Grenznutzen von Kommunikationsmassnahmen ist in wachsenden Märkten grösser, da für die Profilierung deutlich weniger Marketinganstrengungen notwendig sind als im Verdrängungswettbewerb in gesättigten Märkten. Das Kriterium Marktentwicklung bildet die Entwicklung des Pro-Kopf-Konsums der jeweiligen Produktgruppe ab.

123 2.1 Produktion und Absatz Tabelle 27 Seite A27

Die Investitionsbereitschaft einer Branche, gemessen am prozentualen Anteil der in Marketing-Kommunikationsmassnahmen investierten Eigenmittel am gesamten Produktionswert, dient als Indikator für die Wirksamkeit der Absatzförderung. Je mehr die Produzenten bereit sind zu investieren, desto eher kann davon ausgegangen werden, dass auch eine entsprechende Wirksamkeit generiert wird.

Da in einem geschützten Markt weniger Anstrengungen zur Vermarktung der jeweiligen Produkte notwendig sind als wenn sich ein Produkt auf einem freien Markt behaupten muss, ist die Wettbewerbsintensität ein zentrales Kriterium. Zur Beurteilung der Wettbewerbsintensität werden der effektiv bezahlte Zollanteil am Importwert sowie der Importanteil am inländischen Verbrauch beigezogen. Das Kriterium Export belohnt Branchen, die sich aktiv um den Export ihrer Erzeugnisse bemühen. Da der Inlandmarkt für viele Produktgruppen gesättigt ist, muss eine Zunahme der Ansatzmenge primär über den Export erreicht werden.

2.1.1.4 Kennzeichnung von Landwirtschaftsprodukten

n Aktueller Stand des GUB/GGA Registers

2013 hat das BLW zwei Gesuche um Änderung des Pflichtenheftes (Vacherin Mont-d’Or [GUB] und Emmentaler [GUB]) sowie eine Einsprache gegen eine Pflichtenheftänderung (Tête de Moine [GUB]) behandelt. Gestützt auf Artikel 8a der GUB/GGA-Verordnung (SR 910.12) wurde am 28. Mai 2013 Café de Colombia als GGA in das eidgenössische Register der GUB und GGA aufgenommen. Es handelt sich dabei um die erste Eintragung einer ausländischen Bezeichnung in der Schweiz. Der Café de Colombia ist in Kolumbien seit 2005 als Ursprungsbezeichnung eingetragen.

Vermerke «AOC» und «AOP»

Gemäss Artikel 16a der GUB/GGA-Verordnung müssen die Vermerke «kontrollierte Ursprungsbezeichnung», «geschützte Ursprungsbezeichnung» oder die entsprechenden Abkürzungen «KUB» und «GUB» auf der Etikettierung der Erzeugnisse, deren Bezeichnung eingetragen wurde, in einer Amtssprache aufgeführt sein.

An der Generalversammlung vom 7. Mai 2013 in Neuenburg haben die Mitglieder der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP der Änderung des Logos von «AOC» (KUB) auf «AOP» (GUB) zugestimmt. In den Pflichtenheften der bis heute eingetragenen Bezeichnungen werden die Bestimmungen zur Etikettierung ganz unterschiedlich geregelt: die Möglichkeiten reichen von der Verwendung des Logos der Vereinigung alleine oder kombiniert mit dem Logo der Gruppierung, über die Verwendung des Logos der Gruppierung, welches den Vermerk «AOC» enthält, bis hin zur alleinigen Verwendung des Vermerks «AOC». Vor dem Hintergrund der Entscheidung der Vereinigung und angesichts dieser heterogenen Handhabung hat das BLW beschlossen, eine allfällige Anpassung des Logos oder des Vermerks zu erleichtern und die Gesuche um Änderung des Pflichtenhefts im Zusammenhang mit der Etikettierung gesammelt zu bearbeiten.

Postulat Savary

Das Postulat Savary (13.3837) verlangt vom Bundesrat einen Bericht über die Tätigkeiten von Bund und Kantonen bei der Aufdeckung und Verfolgung von Betrugsfällen im Zusammenhang mit geschützten Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Es geht dabei um die Missbrauchsbekämpfung bei Ursprungsbezeichnungen bzw. geographischen Angaben, den Bezeichnungen «Berg» und «Alp» sowie der Bezeichnung von biologischen Erzeugnissen und Lebensmitteln. Der Bericht soll weiter aufzeigen, welche Massnahmen der Bund zur Verteidigung der geschützten Bezeichnungen im Ausland ergreift und, wenn nötig, Massnahmen vorschlagen, mit denen allfällige Lücken geschlossen werden. Hintergrund dazu bilden u.a. die Revision der Lebensmittelgesetzgebung und die vom Parlament verabschiedete Swissness-Vorlage.

124 2.1 Produktion und Absatz

GUB/GGA Register am 31. Dezember 2013

Bezeichnung Schutz Betriebe Unternehmen Zertifizierte Zertifizierte ZertifizieProduktions- Produktions- rungsstelle menge menge 2012 2013

Das GUB/GGA Register zählt heute 31 Eintragungen: 21 GUB und 10 GGA. Die Unterlagen können unter www.blw.admin.ch (Themen > Produktion + Absatz > Kennzeichnung und Absatzförderung > Ursprungsbezeichnungen) eingesehen werden.

125 2.1 Produktion und Absatz
Anzahl Anzahl t t Käse L’Etivaz GUB 69 70 430 430 OIC Emmentaler GUB 3 258 161 26 185 23 156 OIC Gruyère GUB 2 087 237 28 594 29 351 OIC Sbrinz GUB 55 25 1 479 1 560 ProCert Tête de Moine GUB 266 10 2 191 2 281 OIC Formaggio d’alpe ticinese GUB - 40 260 260 OIC Vacherin fribourgeois GUB 1 100 98 2 638 2 810 OIC Vacherin Mont-d‘Or GUB 140 19 575 585 OIC Berner Alpkäse / Hobelkäse GUB 51 473 1 085 1 020 OIC Walliser Raclette GUB 374 32 1 085 1 392 OIC Bloderkäse-Werdenberger GUB 14 2 11 11 ProCert Sauerkäse / Liechtensteiner Sauerkäse Fleischwaren Bündnerfleisch GGA 16 1 088 1 032 ProCert Longeole GGA - - 19,7 20 OIC Saucisse d’Ajoie GGA - 11 47,7 47,7 OIC Walliser Trockenfleisch GGA - 32 511 527 OIC Saucisson neuchâtelois GGA - 11 122 122 OIC Saucisse neuchâteloise Saucisson vaudois GGA - 21 1 033 996 ProCert Saucisse aux choux vaudoise GGA - 19 491 568 ProCert St. Galler Bratwurst / GGA - 15 3 450 3 447 OIC St. Galler Kalbsbratwurst IGP ProCert SQS q.inspecta Glarner Kalberwurst GGA - - 38 39,5 ProCert q.inspecta Spirituosen Eau-de-vie de poire du Valais GUB - 2 101 391 Liter 60 466 OIC 100 %-iger Alkohol Abricotine / Eau-de-vie GUB - 2 23 323 Liter 20 133 OIC d’Abricot du Valais 100 %-iger Alkohol Damassine GUB - 4 4 297 Liter 144 OIC 100 %-iger Alkohol Andere Erzeugnisse Rheintaler Ribel GUB 7 1 47 46.5 ProCert Cardon épineux genevois GUB 4 - 107 92 ProCert Walliser Roggenbrot GUB 61 61 750 695 OIC Munder Safran GUB - 15 0,0015 0,001 OIC Poire à Botzi GUB 14 3 28 55 ProCert Quelle: BLW

Internationale Verteidigung der GUB und GGA gestützt auf Artikel 16b des LwG

Die Schweiz verfügt seit 1997 über ein System zum Schutz von GUB und GGA. Diese Kennzeichnungen verleihen Landwirtschaftsprodukten einen Mehrwert, weshalb sie insbesondere im Ausland immer wieder auf betrügerische Art und Weise verwendet werden. Um solche Anmassungen von GUB und GGA im Ausland effizient bekämpfen zu können, wurde 2008 eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen.

So unterstützt der Bund vor dem Hintergrund von Artikel 16b des LwG Branchen-, Produzenten- und Verarbeiterorganisationen bei der Verteidigung der Schweizer GUB und GGA auf internationaler Ebene. Hierzu kann der Bund einen Teil der Kosten für Verfahren im Ausland übernehmen, die von den Schweizer Vertretungen auf Gesuch von Branchen-, Produzenten- oder Verarbeiterorganisationen zur Verteidigung von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben eingeleitet werden.

Das BLW unterstützt die folgenden Vorgehen:

– Einspracheverfahren gegen die Hinterlegung von (ausländischen) Marken, die Schweizer GUB oder GGA enthalten.

– Verfahren zur Eintragung von Schweizer GUB oder GGA als Marken in Ländern, die kein spezielles System zum Schutz von geografischen Angaben kennen.

– Rechtsgutachten.

n Biolandbau – Bundesbio oder Knospe?

Von den insgesamt 6 308 Landwirtschaftsbetrieben, die in der Schweiz im Jahr 2013 nach den Bestimmungen der Bio-Verordnung arbeiteten, hielten 5 884 Betriebe zusätzlich die Richtlinien von Bio Suisse ein und durften ihre Produkte mit dem Knospe-Label vermarkten. 424 Biobetriebe produzieren ausschliesslich nach den Bestimmungen der Bio-Verordnung. In Biokreisen werden diese «Bundesbiobetriebe» genannt und dürfen ihre Produkte als biologische Produkte vermarkten, allerdings ohne das Knospe-Label. Damit haben sie auch keinen Zugang zur Vermarktung über die Grossverteiler.

Die Nachfrage nach Bioprodukten wächst seit mehreren Jahren kontinuierlich, wobei die Schweizer Produktion diese Nachfrage nicht befriedigen kann. Daher stellt sich die Frage, ob die Produkte der «Bundesbiobetriebe» als Bioprodukte vermarktet werden, oder ob hier noch ein Potenzial an Produkten brachliegt, welche in den Biokanal gelangen könnten.

Aus einer Befragung bei den sogenannten Bundesbiobetrieben kristallisieren sich verschiedene Beweggründe heraus, weshalb diese Betriebe sich entschieden haben, biologisch aber ohne die Knospe zu produzieren. Die wichtigsten Gründe sind Folgende:

– Betriebe vermarkten ihre Produkte als Direktvermarkter, sie haben damit einen Absatzkanal, über den sie ihre Produkte auch ohne die Knospe als biologische Produkte vermarkten können;

– Einzelne Betriebe produzieren in einem Segment, in welchem die Nachfrage nach Bioprodukten kleiner ist als das Angebot. Dazu gehören z.B. die Raufutterverzehrer Pferde, Schafe und Ziegen (Fleischproduktion).

– Für Verkehrsmilchproduzenten besteht je nach Region nicht die Möglichkeit, Biomilch in den Biokanal zu liefern, da es keine Möglichkeit gibt, die biologisch produzierte Milch getrennt von der nicht biologischen Milch zu sammeln (nur ein Sammeltank).

In der Talzone gibt es anteilsmässig weniger Biobetriebe als in der Hügel- und in den Bergzonen. Bei den Bundesbiobetrieben ist diese Erscheinung noch ausgeprägter, nur 11 % der Bundesbiobetriebe sind in der Talzone. Die Umstellung auf die biologische Produktion ist für Grünlandbetriebe häufig nur mit geringen Änderungen verbunden. Weiter ist festzustellen, dass die Bundesbiobetriebe im Durchschnitt kleinere Flächen bewirtschaften als die Knospebetriebe und damit vermehrt im Nebenerwerb bewirtschaftet werden.

126 2.1 Produktion und Absatz

Eine Studie kommt deshalb zum Schluss, dass die Bundesbiobetriebe ihre Marktchancen genau kennen und den individuellen Strukturen und Ressourcen gemäss den Weg wählen, das Optimum aus den Betrieben herauszuholen. Dazu gehört, dass diese Betriebe aus verschiedenen Gründen auf die Vermarktung mit der Knospe verzichten und damit auch den Mitgliederbeitrag an Bio Suisse sparen. Ein brachliegendes Potenzial für eine Vermarktung von biologisch erzeugten Produkten konnte nicht identifiziert werden. (Quelle: Bachelor-Thesis HAFL, Christoph Dissler)

n Verordnung über offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte

Gestützt auf Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse, hat das WBF per 1. Juli 2014 die Verordnung über offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte in Kraft gesetzt.

Die Verordnung beinhaltet die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte und legt die Gestaltung und Anwendung der Gestaltungsvorlagen fest. Die offiziellen Zeichen dürfen verwendet werden, wenn die damit gekennzeichneten oder ausgelobten Produkte die Anforderungen der Berg und Alpverordnung erfüllen. Damit wird die Verwendung der Zeichen auf Produkten, auf Geschäftspapieren, in Kommunikationsmitteln und in der Werbung ermöglicht.

Die Auszeichnung von Berg- und Alpprodukten mit den offiziellen Zeichen steht für den offiziellen Schutz dieser Produkte und soll die Transparenz fördern. Private Marken und Labels sollen nicht konkurrenziert, sondern durch das offizielle Garantiezeichen ergänzt werden. Damit soll die Wiedererkennbarkeit im Markt sowie die Vermarktung und Positionierung der Produkte verbessert werden.

2.1.1.5 Instrumente des Aussenhandels

n Bestimmungen zu den Einfuhrregelungen und deren Vollzug

Die Einfuhrregelungen sind ein wichtiges Instrument für die Schweizer Landwirtschaft im Aussenhandelsbereich. Die grundlegenden Bestimmungen dazu sind in der Agrareinfuhrverordnung enthalten. Diese wurde bereits vor der Umsetzung der Agrarpolitik 2014–2017 total revidiert und vereinfacht. Im Rahmen der Revision des LwG änderte der Gesetzgeber einzig einen Artikel im Zolltarifgesetz, der direkte Auswirkungen auf die Agrareinfuhrverordnung hatte. Der Bundesrat kann demnach neu die Kompetenz für die Festsetzung der Zollansätze auch dem BLW erteilen, sofern die Marktverhältnisse häufige Anpassungen erfordern und er dem BLW für die Festlegung nur einen geringen Handlungsspielraum gibt. Diese Bedingungen sind bei der Festsetzung der Zollansätze für Zucker und Brotgetreide erfüllt, weshalb das BLW seit 2014 diese Zollbelastungen festlegt. Auch der Referenzpreis von Brotgetreide ist in der Agrareinfuhrverordnung geregelt. Um die Attraktivität des Anbaus von Futtergetreide gegenüber jenem von Brotgetreide zu verbessern, beschloss der Bundesrat, den Referenzpreis für Brotgetreide auf den 1. Juli 2014 um 3 auf 53 Fr. je 100 kg zu senken. Schliesslich sind die Bestimmungen zum Schwellenpreissystem so formuliert worden, dass sie besser nachvollziehbar sind.

Die Agrareinfuhrverordnung wurde im Berichtsjahr ausserdem geändert, um in den üblichen Intervallen die Zollansätze bei Getreide, Zucker und Futtermitteln anzupassen, und um die Zollkontingente für Kartoffeln und Eier zu erhöhen. Beim Zollkontingent für Kartoffeln war der Grund für die Erhöhung die verzögerte und insgesamt kleine Schweizer Kartoffelernte, bei demjenigen für Konsumeier konnte so eine Unterversorgung des Eiermarkts gegen Jahresende vermieden werden.

127 2.1 Produktion und Absatz

Einfuhrregelungen sind auch in produktspezifischen Verordnungen zu finden. In der Tierzuchtverordnung wurden die Einfuhrbestimmungen für Stierensamen liberalisiert. Seit dem 1. Januar 2014 dürfen alle Inhaberinnen einer Generaleinfuhrbewilligung (GEB) Stierensamen in unbeschränkter Menge im Zollkontingent importieren. Vorher war die Einfuhr im Kontingent inländischen Besamungsstationen vorbehalten. Nur sie durften Gesuche für Kontingentsanteile stellen, worauf ihnen das BLW eine begrenzte Anzahl Dosen zuteilte, die sie zum tiefen Kontingentszollsatz (KZA) importieren durften.

Der Beschluss mit den grössten Auswirkungen auf die Einfuhrregelungen wurde im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 beim Fleischimport gefällt. Nach dem neuen Artikel 48 Absatz 2bis LwG werden ab der Kontingentsperiode 2015 40 % der Kontingentsanteile für Rind-, Schaf-, Ziegen- und Pferdefleisch nicht mehr versteigert, sondern «nach der Zahl der geschlachteten Tiere» zugeteilt. Die Ausführungsbestimmungen legte der Bundesrat im November 2013 in der Schlachtviehverordnung und in der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD) fest. Die Bestimmungen sehen vor, dass die Gesuche für Kontingentsanteile ausschliesslich elektronisch erfasst und bearbeitet werden. Dafür soll so weit als möglich auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen werden. Diese Vorgaben bedeuteten jedoch, dass EDV-Programme, allen voran die Funktionalitäten der TVD, zu erweitern waren. Die EDV-Änderungen mussten teilweise bereits im Dezember 2013 eingespielt werden, damit die Schlachtbetriebe ab dem 1. Januar 2014 die nötigen Daten erfassen konnten. Diese bekamen die Möglichkeit, bei der Schlachtmeldung den sogenannten Abtretungsempfänger in Form einer zusätzlichen TVD-Nummer zu erfassen. Der Abtretungsempfänger ist diejenige Person, die dann – ebenfalls via Internetportal Agate in der TVD – ein Gesuch für Kontingentsanteile für die entsprechenden Fleischimportkontingente stellen kann. Die Änderungen erhöhen im Gegensatz zu zahlreichen Neuerungen der letzten Jahre den administrativen Aufwand beim Vollzug der Einfuhrregelungen. Insbesondere die Schlachtbetriebe sind davon betroffen. Sie können jedoch auch von der neuen Verteilung der Fleischimportkontingente profitieren, beispielsweise wenn sie selbst als Abtretungsempfänger auftreten und so selbst Kontingentsanteile erlangen.

Einen detaillierten Überblick über die Verordnungsänderungen bietet der Bericht des Bundesrates über zolltarifarische Massnahmen 2013. Im Rahmen dieses Berichts wird auch die Zuteilung und Ausnützung der Zollkontingentsanteile veröffentlicht. Diese und weitere Informationen zur Agrareinfuhr sind auf der BLW-Homepage unter dem Thema Einfuhr von Agrarprodukten oder direkt unter der Adresse www.import. blw.admin.ch zu finden.

n Bereinigung der statistischen Schlüssel im Fleischbereich

Die Einfuhrregelungen bedeuten für die Importeure und die Zolldeklaranten administrativen Aufwand. Das BLW ist bestrebt, diesen möglichst tief zu halten, z.B. im Bereich der Zollanmeldung. Dort muss für jede Ware die entsprechende 8-stellige Zolltarifnummer angegeben werden. Bei vielen Waren ist die Tarifnummer noch weiter unterteilt in sogenannte statistische Schlüssel oder Sonderausscheidungen, die ebenfalls in der Zollanmeldung angegeben werden müssen. Im Fleischbereich gab es viele Schlüssel, die für die Statistik und die Kontingentsbewirtschaftung weitgehend unbedeutend geworden waren und somit abgeschafft werden konnten. Das BLW und die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) beschlossen deshalb gemeinsam, vor allem bei Tarifnummern ausserhalb der Zollkontingente für Fleisch, über 100 Schlüssel zu streichen. Dadurch vereinfacht sich die Zollanmeldung für die betroffenen Produkte. Darüber hinaus wird das Fehlerrisiko wesentlich kleiner, versehentlich die Tarifposition mit der hohen Zollbelastung (Ausserkontingentszollansatz oder AKZA) zu deklarieren.

Im Hinblick auf eine bessere Statistik und eine einfachere Kontingentsbewirtschaftung wurden für einige Tarifnummern auch zusätzliche Schlüssel geschaffen oder deren bisherige Struktur geändert. Dies betrifft in erster Linie Tarifnummern für Wild- und Kaninchenfleisch sowie einige für bestimmte Fleischzubereitungen im 16. Kapitel des Zolltarifs.

128 2.1 Produktion und Absatz

n Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2013

Ein bedeutender Teil des Vollzugs der Einfuhrregelungen ist die Verteilung der Zollkontingente. Bei Zollkontingenten, die nicht mit dem einfachsten Verfahren («Windhund an der Grenze», «first come, first served») verteilt werden können, wird oft das Versteigerungsverfahren angewendet. Das BLW führte für die Kontingentsperiode 2013 über 100 Versteigerungen durch, um die verschiedenen Teilzollkontingente zu verteilen. Bei praktisch allen Versteigerungen nutzten Bietende die Möglichkeit, ihre Gebote über die Internetanwendung eVersteigerung einzureichen. Von den über 9 000 Geboten wurden 84 % mit eVersteigerung übermittelt.

Die zur Versteigerung ausgeschriebenen Kontingentsmengen sind zu einem grossen Teil in Verordnungen festgelegt und ändern nur ausnahmsweise. Die Freigaben bei vielen Fleisch- und Fleischwarenkategorien variieren jedoch von Jahr zu Jahr. Nach einem leichten Rückgang im Jahr 2012 ist die Gesamtmenge der Fleischimportkontingente im Jahr 2013 wieder gestiegen, und zwar um fast 10 % auf 86 225 t. Die Zunahme ist vor allem auf höhere Freigaben bei Schweinefleisch (+3 500 t) und bei Kuhfleisch für die Verarbeitung zurückzuführen. Der Bedarf nach importiertem Kuhfleisch verdoppelte sich gegenüber dem Vorjahr beinahe auf über 12 000 t.

Betrachtet man die durchschnittlichen Zuschlagspreise über alle Versteigerungen bei Fleisch, fällt auf, dass sie gegenüber 2012 um fast 9 % von 2,71 Fr./kg auf 2,47 Fr./kg gesunken sind. Zwar war bereits im Vorjahr bei einzelnen Fleischkategorien ein Rückgang der Zuschlagspreise festzustellen, im Jahr 2013 wurden jedoch mit Ausnahme einiger Fleischspezialitäten fast alle Kategorien von diesem Trend erfasst. Beispielsweise sank der Preis der teuersten Kategorie «Nierstücke / High-Quality-Beef» um einen Franken pro kg. Ob der Trend zu tieferen Zuschlagspreisen anhält, ist noch nicht absehbar. Sowohl die Freigabemengen wie auch die Definitionen der Fleischkategorien bei der Ausschreibung können je nach Marktsituation ändern. Und natürlich hat die allgemeine Nachfrage nach Importfleisch einen grossen Einfluss auf die Zuschlagspreise. Zudem lässt sich nicht abschätzen, wie sich die Zuschlagspreise entwickeln, wenn 40 % der Kontingentsfreigaben bei rotem Fleisch ab 2015 «nach der Zahl der geschlachteten Tiere» statt mit Versteigerungen verteilt werden.

Die detaillierten Ergebnisse der Kontingentsversteigerungen 2013 sind in der unten stehenden Tabelle aufgeführt.

n Einführung Zwei-Faktor Authentisierung bei AEV14online und eVersteigerung

Beim Vollzug der Einfuhrregelungen wird das BLW von zwei Internetanwendungen unterstützt. Die eine ist AEV14online. Inhaberinnen von Kontingentsanteilen können damit Vereinbarungen über die Ausnützung von Anteilen elektronisch erfassen und melden. Die zweite Internetanwendung ist eVersteigerung, in der registrierte Benutzerinnen und Benutzer Gebote für ausgeschriebene Kontingentsmengen abgeben können. Für die beiden Anwendungen musste die Sicherheit beim Zugriff spätestens ab 2014 erhöht werden. Wer auf sie zugreifen will, muss statt nur einen einfachen Passwortschutz mit Sicherheitszertifikat ein weiteres Sicherheitselement passieren, die sogenannte Zwei-Faktor Authentisierung (2FA). Für die beiden Anwendungen AEV14online und eVersteigerung wurde in kurzer Zeit eine Lösung für die 2FA entwickelt und realisiert. Ende 2013 konnte das neue gemeinsame Anmeldeportal für den Einstieg in die beiden Anwendungen in Betrieb genommen werden. Das BLW informierte die über 700 Benutzerinnen und Benutzer vor und während der Umstellung intensiv per Internet, E-Mail und Post über die Neuerung. Zudem konnten sie sich an den Helpdesk wenden, der extra in dieser Zeit zur Verfügung stand. Die Umstellung lief weitgehend reibungslos und erste Auswertungen zeigen, dass die Nutzung der Anwendungen seither nicht zurückgegangen ist.

129 2.1 Produktion und Absatz

Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2013

Produktbereich und Versteigerungsprodukte

Einheit 1 Versteigerte Menge Zuschlagspreis, Durchschnitt Versteigerter Anteil am gesamten (Teil-) Zollkontingent Versteigerungen 2013 Teilnehmer je Ausschreibung

1 Stk.: Stück, kg br.: Bruttogewicht in Kilogramm, kg net: Nettogewicht, kg ÄQ: Äquivalente der Frischware bei Verarbeitungsprodukten, deren Nettogewicht mit fixen Faktoren umgerechnet wird, kg 82 % MFG: kg netto Butter mit einem Milchfettgehalt von 82 %, Einfuhren unter Tarifposition 0405.9010 werden mit dem Faktor 1,21 in kg 82 % MFG umgerechnet

2 Zollkontingente Nr. 21 und Nr. 31 (autonomes Zollkontingent mit Zuteilung aufgrund der Exportleistung)

Quelle: BLW

130 2.1 Produktion und Absatz
Fleisch inkl. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte und Zuchttiere Geflügelfleisch kg br. 47 200 000 2,04 100 5 66 Schweinefleisch kg br. 3 700 000 0,68 100 4 24 Fleisch von Tieren der Schafgattung kg br. 5 535 000 1,96 90 6 51 Fleisch von Tieren der Ziegengattung kg br. 240 000 0,54 100 1 20 Fleisch von Tieren der Pferdegattung kg br. 4 800 000 0,22 100 6 12 Kalbfleisch kg br. 337 500 6,25 90 2 27 Kalbslebern kg br. 121 500 0,25 90 4 7 Nierstücke / High-Quality-Beef kg br. 4 815 000 11,32 90 13 57 Schlachtkörper Verarbeitungskühe kg br. 12 105 000 0,35 90 13 25 Verarbeitungsfleisch von Kühen, TK kg br. 90 000 0,51 90 1 14 Zungen kg br. 108 000 0,03 90 3 5 Ochsenmaul kg br. 108 000 0,03 90 3 2 Rindfleisch (Koscher) kg br. 273 500 0,05 100 5 5 Rindfleisch (Halal) kg br. 350 000 0,79 100 6 4 Schaffleisch (Koscher) kg br. 18 710 0,05 100 5 4 Schaffleisch (Halal) kg br. 175 000 0,87 100 6 4 Luftgetrockneter Schinken kg br. 1 100 000 8,86 100 1 71 Luftgetrocknetes Trockenfleisch kg br. 220 000 9,53 100 1 34 Wurstwaren kg br. 4 086 500 6,91 100 1 94 Dosen- und Kochschinken kg br. 71 500 7,38 100 1 28 Rindfleischkonserven kg br. 770 000 0,30 100 1 13 Milchpulver kg net 300 000 0,77 100 2 9 Butter kg 82 % MFG 100 000 1,08 100 1 8 Tiere der Rindviehgattung Stk. 1 200 546,07 100 2 11 Pflanzliche Produkte Schnittblumen kg br. 200 000 0,51 2 1 40 Kartoffelhalbfabrikate zur Saucenund Suppenherstellung kg ÄQ 351 000 0,02 100 2 2 andere Kartoffelhalbfabrikate kg ÄQ 754 020 0,02 100 2 4 Kartoffelfertigprodukte kg ÄQ 2 500 000 0,67 100 1 24 Erzeugnisse aus Kernobst 2 kg ÄQ 244 000 0,46 96 2 7 Obst zu Most- und Brennzwecken kg net 10 500 0,01 100 2 1
Anzahl Einheiten Fr./Einheit % Anzahl Anzahl, bzw. durchschnittliche Anzahl

n Ein- und Ausfuhren von verarbeiteten Agrarprodukten

Mit dem Ziel, das agrarpolitisch bedingte Rohstoffpreishandicap der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie auszugleichen und damit den Absatz von Schweizer Rohstoffen abzusichern, besteht an der Grenze im Rahmen des «Schoggigesetzes» (Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten) ein Preisausgleichssystem für verarbeitete Agrarprodukte. Importzölle verteuern die in den importierten Verarbeitungsprodukten enthaltenen Grundstoffe auf das inländische Preisniveau, während Ausfuhrbeiträge bestimmte Grundstoffe in Verarbeitungsprodukten beim Export verbilligen.

Das «Schoggigesetz» ist nicht direkt ein agrarpolitisches Instrument, es gleicht jedoch agrarpolitisch bedingte Preisunterschiede aus. In den letzten Jahren konnte das ordentliche Budget den Bedarf für den Rohstoffpreisausgleich nicht mehr decken, worauf insbesondere mit Kürzungen der Ausfuhrbeitragsansätze reagiert wurde. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Rohstoffpreisausgleich aus Budgetgründen auch in Zukunft nicht vollständig gewährleistet werden kann.

Im Rahmen des Schoggigesetz-Budgets 2013 standen für den Zeitraum Dezember 2012 bis November 2013 70 Mio. Fr. für Ausfuhrbeiträge zur Verfügung. Dieser Betrag wurde auf Ersuchen der Branchen erstmals auf die Grundstoffkategorien «Milchgrundstoffe» und «Getreidegrundstoffe» aufgeteilt, womit die Ausschöpfung der verfügbaren Mittel besser auf die Preisentwicklungen in den jeweiligen Sektoren ausgerichtet werden konnte. Erste Simulationen zu Beginn des Beitragsjahres 2013 hatten ergeben, dass die 70 Mio. Fr. nicht ausreichen würden, um für die erwarteten Mengen den vollständigen Preisausgleich sicherzustellen. Die Beitragsansätze waren deshalb ab Februar 2013 gekürzt worden, um einen Preisausgleich während des ganzen Beitragsjahres sicherstellen zu können. Trotz der Kürzungen konnte nicht allen eingegangenen Anträgen um Ausfuhrbeiträge entsprochen werden. Der Fehlbetrag belief sich auf

2,9 Mio. Fr., wobei den betroffenen Firmen für nicht kompensierte Butter Importanrechte im Gegenwert von 1,3 Mio. Fr. zugeteilt wurden.

131 2.1 Produktion und Absatz
Entwicklung Schoggigesetz-Budget in Mio. Fr. Quelle: EZV 0 10 20 30 40 50 100 90 80 70 60 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Passiver Übertrag Nachtragskredit Ord. Budget

Die Schweiz weist für die verarbeiteten Agrarprodukte wertmässig eine positive Aussenhandelsbilanz aus. Nach hohen Zuwachsraten in den Vorjahren (+97 % von 2005 bis 2008) hat sich das Wachstum der Exporte in den letzten fünf Jahren verlangsamt (+28 % von 2008 bis 2013). Dennoch konnte im 2013 gegenüber dem Vorjahr bei den Exporten eine Zunahme von 10 % verzeichnet werden. Die Einfuhren verharrten in den letzten Jahren auf praktisch gleichem Niveau. Der mit Abstand wichtigste Handelspartner für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte ist die EU mit einem Exportanteil von 63 % und einem Importanteil von 78 %.

Ein- und Ausfuhren von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten

132 2.1 Produktion und Absatz
in Mio. Fr. Quelle: EZV, 2013 0 8 000 7 000 6 000 5 000 4 000 3 000 2 000 1 000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2013 2012 2011 Ausfuhren Total Einfuhren Total

2.1.2 Milchwirtschaft

Die vermarktete Milchmenge war im Berichtsjahr mit 3,429 Mio. t erstmals seit der Aufhebung der Milchkontingentierung rückläufig (–1,1 %). Davon stammten etwa 29 000 t (0,8 %) aus dem Fürstentum Liechtenstein und aus den Freizonen rund um Genf. Der Anteil Milch aus biologischer Produktion an der vermarkteten Milch lag bei 6,2 % und der Anteil aus der Produktion ohne Fütterung von Silage bei 33 %. Rund 0,1 Mio. t (2,9 %) der vermarkteten Milch wurde auf Sömmerungsbetrieben produziert.

Massnahmen für den Schweizer Milchmarkt 2013

Produkt

Massnahme

Rohmilch Käse Butter Magermilch Milchpulver Konsummilch, Rahm, Frischmilchprodukte

Grenzschutz n 1 n n n n

Zulagen n

Meldepflicht n n n n n n

Milchproduktion und Milchverwertung

Milchkaufverträge n

1 Grenzschutz besteht nur gegenüber Nicht-EU Ländern

Quelle: BLW

133 2.1 Produktion und Absatz

n Finanzielle Mittel und statistische Kennzahlen 2013

Der Bund richtete 2013 unverändert eine Zulage für verkäste Milch von 15 Rp./kg Milch und eine Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rp./kg Milch aus. Für beide Milchzulagen zusammen wurden 299 Mio. Fr. ausgegeben. Für die Administration der Milchdaten sowie für Informatikmittel im Milchbereich wendete der Bund knapp 3 Mio. Fr. auf.

Mit der Umsetzung der AP 14–17 auf den 1. Januar 2014 wird die Zulage für Fütterung ohne Silage neu auch für Ziegen- und Schafmilch gewährt, die zu Halbhart-, Hartkäse oder Extra Hartkäse verarbeitet wird. Aufgrund der mengenmässig starken Zunahme von Magerkäse in den letzten Jahren, der zu sehr tiefen Preisen vornehmlich ins Ausland verkauft wurde, ist Milch, die zu Käse mit einem Milchfettanteil unter 150 g/kg verarbeitet wird, seit dem 1. Januar 2014 nicht mehr zulagenberechtigt. Trotz erwartungsgemäss steigender Produktion von zulageberechtigtem Käse im 2014, sollten die Budgetvorgaben von 293 Mio. Fr. im 2014 eingehalten werden können.

Die Milchverwerter sind nach der Milchpreisstützungsverordnung verpflichtet, die erhaltenen Zulagen innert Monatsfrist den Produzenten und Produzentinnen, von denen sie die zu Käse verarbeitete Milch gekauft haben, weiterzugeben. Sie sind angehalten, die Zulagen in der Abrechnung über den Milchkauf an die Produzenten und Produzentinnen separat auszuweisen. Die Milchverwerter haben die Buchhaltung so zu führen, dass ersichtlich ist, welche Beträge sie für die Zulagen erhalten und ausbezahlt haben. Nachfolgende Grafik zeigt die Zahl der Milchverwerter, die Zulagen erhielten sowie die ausgerichteten Milchzulagen je Grössenklasse im Kalenderjahr 2013.

2 342 Milchverwerter erhielten im Berichtsjahr insgesamt 299 Mio. Fr. an Milchzulagen, was einem Durchschnitt von rund 128 000 Fr. pro Milchverwerter entspricht. Die Verteilung zeigt eine Konzentration der Zulagen auf wenige grosse Milchverarbeitungsbetriebe: 21 % der Milchverwerter erhielten rund 95 % der Milchzulagen. Einen Betrag von jährlich weniger als 10 000 Fr. erhielten 60 % oder 1 417 Verarbeitungsbetriebe. Es handelte sich dabei überwiegend um Sömmerungsbetriebe mit eigener Käseproduktion. Die ausbezahlten Zulagen je kg verkäste Milch betrugen für diese Grössenklasse 5 Mio. Fr.

134 2.1 Produktion und Absatz
Ausbezahlte Milchzulagen nach Grössenklassen der Milchverwerter Kalenderjahr 2013 1–1 0 000 1 0 001–2 0 000 2 0 001–5 0 000 5 0 001–10 0 000 10 0 001–20 0 000 20 0 001–30 0 000 30 0 001–40 0 000 40 0 001–50 0 000 50 0 001–1 00 0 000 > 1 00 0 000 Milchzulagen (Mio. Fr.) Milchverwerter Milchzulagen (Mio. Fr.) Zahl der Milchverwerter Quelle: BLW 0 140 100 120 80 20 40 60 0 1 500 1 250 1 000 750 500 250 Grössenklasse (Fr.) 271 50 139 117 77 48 83 35 1 417 105

Die Inspektionsstelle des BLW führt im Bereich Milch und Milchprodukte risikobasierte Kontrollen bei Milchverwertern durch, die Milchdaten melden und Zulagen geltend machen. Im Berichtsjahr wurden wiederum gegen 300 Betriebe kontrolliert. Die Inspektionsstelle musste rund die Hälfte der kontrollierten Betriebe beanstanden. Die allermeisten Beanstandungen führten zu einer Verwarnung, weil es sich beispielsweise um kleine Erfassungsfehler oder um erstmalige Verfehlungen handelte. Zu viel ausbezahlte Zulagen in Folge von unkorrekten Meldungen der Milchverwertungsdaten müssen die Milchverwerter in jedem Fall zurückerstatten. Zudem wurden vermehrt Erstmilchkäufer angehalten, mit den Produzenten schriftliche Milchkaufverträge abzuschliessen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Im Milchjahr 2012/13 (1. Mai 2012 bis 30. April 2013) gab es in der Schweiz 13 370 Betriebe im Talgebiet und 10 733 Betriebe im Berggebiet mit Milchproduktion. Gegenüber dem Milchjahr 2011/12 ist damit die Zahl der Milchproduktionsbetriebe um 3,5 % oder 869 Betriebe zurückgegangen. Das entspricht mehr als 2 Betrieben, die täglich mit der Milchproduktion aufhörten. Zusätzlich wurde in der Alpungsperiode auf 2 709 Sömmerungsbetrieben Milch produziert. Die vermarktete Milchmenge je Sömmerungsbetrieb erreichte im Mittel rund 36 400 kg.

Die durchschnittlich vermarktete Milch lag 2013 bei 167 775 kg je Talbetrieb und bei 95 161 kg je Bergbetrieb. Während im Talgebiet gegenüber dem Milchjahr 2011/12 durchschnittlich nur 80 kg mehr geliefert wurde, waren es im Berggebiet rund 550 kg mehr (+0,6 %). Der tiefe Milchpreis, der nasskalte Frühling 2013 und der geringere Einsatz von Kraftfutter dürften zu dieser unterdurchschnittlichen Entwicklung beigetragen haben. In den letzten zehn Jahren betrug die Zunahme der eingelieferten Milchmenge 57 % bei Tal- und 46 % bei Bergbetrieben. Diese ungleiche Entwicklung verdeutlicht die besseren Wachstumsmöglichkeiten im Talgebiet. Der 2012/13 im Berggebiet erreichte prozentuale Zuwachs der durchschnittlichen Milchmenge gegenüber dem Vorjahr überstieg indes denjenigen im Talgebiet zum zweiten Mal in Folge.

Entwicklung der durchschnittlich vermarkteten Milch je Betrieb

Im Vergleich mit dem Milchjahr 2000/01 stieg die vermarktete Milchmenge je Kuh um fast 20 % und je ha landwirtschaftliche Nutzfläche um mehr als 30 %. Sie betrug im Milchjahr 2012/13 5 990 kg je Kuh und 5 595 kg je ha. Sie ist mit einer Abnahme von 171 kg/Kuh (–2,8 %) und 101 kg/ha (–1,8 %) leicht rückläufig gegenüber dem Vorjahr.

Im Milchjahr 2012/13 haben die ganzjährig bewirtschafteten Milchproduktionsbetriebe 3,265 Mio. t und die Sömmerungsbetriebe rund 0,1 Mio. t Milch vermarktet. 47 % der Milchproduzenten, prozentual nur unwesentlich weniger als im Vorjahr (–334 Betriebe), haben weniger als 100 000 kg Milch pro Jahr vermarktet. Ihr Anteil an der Gesamtproduktion erreichte lediglich 20 %. Die Milchproduktionsbetriebe mit einer Jahresmenge von mehr als 350 000 kg produzierten mengenmässig 18 % der total vermarkteten Milch. Im Berichtsjahr vermarkteten davon 390 Betriebe über 0,5 Mio. kg, gegenüber 16 Betrieben vor einem Jahrzehnt. Der Standort dieser Betriebe liegt in 9 von 10 Fällen im Talgebiet.

135 2.1 Produktion und Absatz
in kg Quelle: BLW 0 180 000 160 000 140 000 100 000 120 000 80 000 60 000 40 000 20 000 2000 / 01 2002 / 03 2004 / 05 2006 / 07 2008 / 09 2010 / 11 2011 / 12 Talgebiet Schweiz (ohne Sömmerungsgebiet) Berggebiet 2012 / 13
Tabelle 28 Seite A28

Anteil der vermarkteten Milch an den Gesamteinlieferungen nach Grössenklassen der Betriebe

Milchjahr 2000 / 2001

Milchjahr 2006 / 2007

Milchjahr 2012 / 2013

n Wirkung der Milchzulagen

In zwei wissenschaftlichen Studien wurde die Wirkung der Zulage für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage untersucht. Beauftragt wurden die Flury&Giuliani GmbH und die Universität Wageningen in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich. Bei der Einführung der Milchzulagen im Jahr 1999 waren die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Erhalt der Milchproduktionsmenge für die Käseproduktion und die Reduktion der staatlichen Ausgaben Ziele der Massnahmen. Dies im Hinblick auf den wachsenden Druck, der voraussichtlich auf den Milchsektor zukommen würde, wenn die staatlichen Ausgaben des Bundes weiter sinken würden und die bilateralen Abkommen mit der EU sowie der Abbau der Handelshemmnisse im Rahmen der WTO zustande kämen.

15 Jahre nach Einführung der Zulagen, in einem gegenüber den Erwartungen veränderten internationalen Umfeld – Aufhebung der Quoten in der EU im 2015, Status-quo bei den WTO-Verhandlungen – kommen die Studien zum Schluss, dass die Wirkung der Milchzulagen sich weitgehend mit den Zielsetzungen der Massnahme decken. Die Schweiz produziert im Vergleich mit den Nachbarländern sowohl in der gewerblichen als auch in der industriellen Milchverarbeitung bzw. Käseproduktion immer noch kostenintensiv. Die Evaluation zeigt aber auf, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette Milch verbessert hat. Die staatlichen Ausgaben für den Milchmarkt sind seit der Einführung der Milchzulagen unter die Grenze von 300 Mio. Fr. gesunken.

n Milchkaufverträge

Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über die Milchkaufverträge (Artikel 36b LwG), als flankierende Massnahmen für die Zeit nach dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung, wurden vom Parlament im Rahmen der AP 2014–2017 auf den 1. Januar 2014 aufgehoben.

136 2.1 Produktion und Absatz
in %
Quelle: BLW 0 22 20 18 16 14 10 8 6 4 2 12 1–25 000 25 001–50 000 50 001–75 000 75 001–100 000 100 001–125 000 125 001–150 000 150 001–175 000 175 001–200 000 Grössenklasse (kg) 200 001–225 000 225 001–250 000 250 001–275 000 275 001–300 000 300 001–325 000 325 001–350 000 350 001–375 000 375 001–400 000 400 001–500 000 > 500 000

Die Treuhand GmbH (TSM) hat bis Ende August 2013 Vertragsmengen in der Höhe von insgesamt 3,49 Mio. t Milch für das Kalenderjahr 2013 resp. das Milchjahr 2013/14 von total 695 Verwertern erfasst. Im Vergleich zur Vorjahresperiode sind die Vertragsmengen um rund 62 000 t oder 1,9 % gestiegen. Wichtig ist zu beachten, dass es sich bei diesen Vertragsmengen um eine Momentaufnahme handelt. Milchverwerter und Produzenten können neue Milchkaufverträge abschliessen oder bestehende Verträge anpassen und müssen der TSM diese Änderungen melden. Dementsprechend kann sich das Total der Vertragsmengen verändern.

Auf den 1. Januar 2014 ist der neue Artikel 37 des LwG betreffend Standardverträge im Milchsektor in Kraft getreten. Gemäss diesem Artikel sind die Branchenorganisationen des Milchsektors für die Ausarbeitung eines Standardvertrags im Milchsektor zuständig. Das Gesetz legt fest, dass ein Standardvertrag die Vertrags- und Vertragsverlängerungsdauer von einem Jahr sowie mindestens Regelungen über die Mengen, die Preise und die Zahlungsmodalitäten enthalten muss. Die Vertragsparteien können darüber hinaus weitere Vertragsdetails festlegen unter der Auflage, dass diese den Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigen. Der Bundesrat kann den Standardvertrag auf Begehren einer Branchenorganisation auf allen Stufen des Kaufes und des Verkaufes von Rohmilch als verbindlich erklären. Für Streitigkeiten aus dem Standardvertrag und den einzelnen Verträgen sind die Zivilgerichte zuständig.

n Milchdaten

Das BLW hat mit der TSM eine vierjährige Leistungsvereinbarung abgeschlossen, die am 30. April 2013 ausgelaufen ist. Im Hinblick auf die 2014 in Kraft tretende neue Agrarpolitik 2014–2017 (AP 14–17) und die neuen Möglichkeiten zur Verknüpfung mit bestehenden bundesinternen Informatiksystemen wurde ein auf 18 Monate befristeter Dienstleistungsvertrag mit der TSM abgeschlossen, welcher im Frühjahr 2014 um ein Jahr verlängert wurde. Die TSM ist beauftragt, Daten der Milchproduktion, der Milchverwertung und der Milchkaufverträge zu erfassen und zu prüfen. Die Milchverwerter müssen diese Milchdaten monatlich melden. Davon ausgenommen waren im Berichtsjahr die Daten zu den Milchkaufverträgen, die von den Erstmilchkäufern jährlich gemeldet werden mussten. Mit der Aufhebung von Artikel 36b und Artikel 43 Absatz 3 des LwG ist die Pflicht zum Abschluss von Milchkaufverträgen und zur Meldung der Vertragsdaten auf den 1. Januar 2014 weggefallen. Die Vertragsdaten mussten somit im 2013 letztmals von allen Erstmilchkäufern an die TSM gemeldet werden. Die TSM ist verantwortlich dafür, dass der Meldepflicht betreffend der Milchproduktionsdaten und der Milchverwertung nachgekommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, sanktioniert sie die betroffenen Firmen und Betriebe. Die TSM bereitet anhand der gemeldeten Milchverwertungsdaten die Auszahlung der Zulagen vor. Diese Angaben zur Auszahlung werden zweimal wöchentlich ans BLW übermittelt, welches anschliessend die Zulagen an die Milchverwerter auszahlt.

n Branchenorganisation Milch

Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) ist die Plattform der schweizerischen Milchwirtschaft. Sie vereint rund 48 nationale und regionale Organisationen der Milchproduzenten und der Milchverarbeiter sowie Einzelfirmen der Industrie und des Detailhandels. Nach eigenen Angaben produzieren die Mitglieder der BO Milch rund 95 % der in der Schweiz vermarkteten Milchmenge.

Der Bundesrat erklärte am 31. August 2011 auf Begehren der BO Milch die Bestimmungen des Standardvertrages für den Milchkauf und die Abgabe von 1 Rp./kg vermarktete Milch zur Äufnung eines Marktentlastungsfonds auch für die Nichtmitglieder der BO Milch für den Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis am 30. April 2013 als verbindlich. Die Milchproduzentinnen und Milchproduzenten mussten somit noch bis am 30. April 2013 eine Abgabe von 1 Rp./kg auf ihrer gesamten vermarkteten Milchmenge bezahlen. Dank dieser Beiträge konnten die hohen Butterlager bis Ende 2012 deutlich abgebaut werden.

137 2.1 Produktion und Absatz

Die Delegiertenversammlung der BO Milch beschloss am 12. November 2012, dass für ihre Mitglieder die Bestimmungen des Standardvertrages für den Milchkauf weiterhin gelten sollen. Zusätzlich wurde ein neues Reglement zur Segmentierung des Milchmarktes verabschiedet. Der Bundesrat hat im Juni 2013 auf Begehren der BO Milch die Bestimmungen des Standardvertrages und zur Segmentierung des Milchmarktes für den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2015 auf die Nichtmitglieder der BO Milch ausgedehnt. Die Nichtmitglieder der BO Milch sind damit ebenfalls verpflichtet, für alle Milchkäufe und -verkäufe schriftliche Milchkaufverträge abzuschliessen. In den Milchkaufverträgen muss zudem die Milchmenge nach ihrem Verwendungszweck in Segmente unterteilt werden. Die Segmentierung ist heute von allen Akteuren anerkannt. Gemäss Angaben der BO Milch wurden im 2. Halbjahr 2013 für 98,9 % der total vermarkteten Milchmenge (ohne Sömmerungsbetriebe) Segmentierungsdaten an die TSM gemeldet. Die restlichen 1,1 % betreffen Milchverwerter mit einer verwerteten Jahresmenge unter 100 000 kg, die gemäss Reglement der BO Milch nicht meldepflichtig sind.

Einteilung in die Segmente nach Verwendungszweck der Milch

A-Milch

Wertschöpfungsstarke Produkte mit Grenzschutz und solche mit Rohstoffpreisausgleich.

Für A-Milch wird ein höherer Preis bezahlt als für B- und C-Milch.

B-Milch

Milchprodukte ohne Grenzschutz oder Rohstoffpreisausgleich für den Inlandmarkt und den Export.

C-Milch

Wertschöpfungsschwache Produkte für den Weltmarkt.

Für C-Milch werden die tiefsten Preise bezahlt.

Für Bauern ist die Lieferung freiwillig.

Im Jahr 2013 war der Milchmarkt sehr ausgeglichen. Die Milcheinlieferungen verringerten sich etwas und die Produzentenpreise sind angestiegen. Unter diesen positiven Vorzeichen konnten 89 % der Milch im wertschöpfungsstarken A-Segment und 10,7 % im B-Segment verwertet werden. C-Milch gab es deshalb praktisch keine. Seit Herbst 2013 steigen die Einlieferungen und auch die Butterlager wieder an. Der Härtetest für die Segmentierung dürfte somit wohl im 2014 erfolgen.

138 2.1 Produktion und Absatz

2.1.3 Viehwirtschaft

Die Viehwirtschaft trägt zusammen mit der Milchproduktion zur Hälfte des landwirtschaftlichen Produktionswertes bei. Die Anforderungen an die Zucht und Haltung der Tiere wie auch der Qualität, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung der tierischen Produkte wachsen stetig. Die Tierhalter müssen sich diesen Entwicklungen stellen, was einerseits bedeutet, dass sie die Produktionskosten im Griff behalten und andererseits die Produktion auf die Bedürfnisse des Marktes ausrichten müssen.

Massnahmen 2013

Tier Massnahme

Grenzschutz n n n n n n n n n

Marktabräumung ab öffentlichen

Märkten n n n

Einlagerungsaktion Fleisch n

Verbilligungsaktion n

Aufschlagaktion Eier n

Verwertungsbeiträge Schafwolle n

Höchstbestände n n n n

Tierverkehrsdatenbank

Infrastrukturbeiträge für öffentliche

Märkte im Berggebiet n n n

Erhaltung gefährdeter Schweizer Rassen

1 Rindvieh

2 Geflügel

Quelle: BLW

139 2.1 Produktion und Absatz
n n n n
Tierzuchtförderung n n n n n n n
1
n
n 1 n n n n n 2 n 2 n
Rinder Kälber Schweine Equiden Schafe Ziegen Poulets Truten Lege- hennen Bienen

Für die Preisstabilisierung auf dem Fleisch- und Eiermarkt werden temporäre Entlastungsmassnahmen unterstützt. So unterstützt der Bund mit Beihilfen im Frühling und Sommer die Einlagerung von Kalbfleisch, und er trägt einen Teil des Wertverlustes beim Aufschlagen von Konsumeiern in Zeiten mit zu grossem Angebot. Zur Absatzsicherung müssen ferner Schlachtviehhändler, die Zollkontingentsanteilsinhaber sind, in befristeten Perioden auf öffentlichen Märkten Tiere übernehmen, die im freien Verkauf nicht absetzbar sind. Ein wesentliches Element zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen ist die Förderung von tierzüchterischen Massnahmen. Insbesondere die Führung von Herdebüchern und die Durchführung von Leistungsprüfungen werden finanziell unterstützt. Für die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen wird eine Tierverkehrsdatenbank betrieben. Nach wie vor gibt es für Mastkälber, Schweine und Geflügel (ohne Junghennen) einen Höchstbestand pro Betrieb.

Die Kennzeichnungspflicht für importiertes Kaninchenfleisch aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltungsform ist seit einigen Jahren in Kraft. Einige Importeure haben sich angepasst und führen seither Kaninchenfleisch ein, welches im Ausland unter Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung produziert wird. Dazu müssen die Produzenten im Ausland Produktionsrichtlinien mit gleichwertigen Haltungsanforderungen an die Kaninchen befolgen, welche eine staatlich akkreditierte Zertifizierungsstelle vor Ort überprüft. Das BLW beurteilt derartige Richtlinien und anerkennt sie als gleichwertig, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Produktionsrichtlinien und die gesuchstellenden Importeure werden auf der Homepage des BLW publiziert (www.import.blw.admin.ch > Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung, LDV). Ohne Nachweis einer gleichwertigen Produktion muss Kaninchenfleisch am Verkaufspunkt mit «aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltungsform» deklariert sein.

n Finanzielle Mittel 2013

Für Massnahmen in der Viehwirtschaft (inkl. Tierzuchtförderung und Entsorgungsbeiträgen) wurden im Berichtsjahr insgesamt 92,5 Mio. Fr. gesprochen. Davon wurden an die Genossenschaft Proviande, welche im Auftrag des Bundes Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt ausführt, rund 6,7 Mio. Fr. ausbezahlt.

Die Ausgaben für den Betrieb der Tierverkehrsdatenbank (TVD) an die identitas AG beliefen sich 2013 auf 9,5 Mio. Fr. Diese Ausgaben wurden durch die Gebühreneinnahmen von 10,3 Mio. Fr. vollständig gedeckt. Für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten richtete die identitas AG im Auftrag des BLW 46,4 Mio. Fr. aus. Etwa ein Drittel dieses Betrags kam den Rindviehhaltern mit Kälbergeburten zugute und etwa zwei Drittel den Betrieben, die Tiere der Rinder-, Schaf-, Schweine- oder Ziegengattung schlachteten.

Mittelverteilung 2013

Total 92,5 Mio. Fr.

Beiträge zur Unterstützung der inländischen Eierproduktion 1,7 %

Inlandbeihilfen Schlachtvieh und Fleisch und Infrastrukturbeiträge im Berggebiet 3,0 %

Tierzuchtförderung 37,0 %

Beiträge Schafwolle 0,9 %

Leistungsvereinbarung Proviande 7,2 %

Entsorgung tierische Nebenprodukte 50,2 %

Quelle: Staatsrechnung

140 2.1 Produktion und Absatz
Tabelle 29 Seite A28

n Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt

In Form einer Leistungsvereinbarung hat das BLW der Genossenschaft Proviande Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt übertragen.

Neutrale Qualitätseinstufung

Gestützt auf die Schlachtviehverordnung stuft Proviande in grossen Schlachtbetrieben (per Ende des Berichtsjahres 28 Betriebe) die Qualität der Tierkörper ein. Als «gross» gilt ein Betrieb, wenn er im Durchschnitt mehr als 120 Schweine oder rund 23 Stück Grossvieh pro Woche schlachtet. Bei Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung werden die Fleischigkeit und der Ausmastgrad optisch nach der sogenannten CH-TAX bestimmt. Bei Tieren der Schweinegattung wird die Fleischigkeit – der Magerfleischanteil – mit Geräten bestimmt. Die Ergebnisse der neutralen Qualitätseinstufung werden zentral auf einem Server der identitas AG gespeichert und dienen zur Überwachung, Qualitätsverbesserung und Statistik. Die Qualität der Schlachttiere muss mit wenigen Ausnahmen auch in allen weiteren Schlachtbetrieben bestimmt werden, wobei diese Einstufung von Angestellten der Schlachtbetriebe ausgeführt werden darf. Die neutrale Qualitätseinstufung dient der Verbesserung der Transparenz und der Schlachtkörperqualität sowie der korrekten Abrechnung der Schlachttiere.

Die in den letzten Jahren beobachtete Zunahme der Fleischigkeit von geschlachteten Tieren ist auf den hohen Wissensstand der Tierzüchter zurückzuführen. 62 % der Muni, fast 27 % der Kälber und 62 % der Lämmer wurden 2013 als vollfleischig oder sehr vollfleischig eingestuft. Im Jahre 2005 waren es lediglich 43 % der Muni, 17 % der Kälber und 43 % der Lämmer. Die Fleischigkeit der Kühe stagnierte dagegen in derselben Zeitspanne. Während in den letzten Jahren zwischen 42 % und 47 % der geschlachteten Kühe leerfleischig oder sehr leerfleischig waren, verringerte sich dieser Anteil 2013 auf 40 %. Der grosse Anteil von Milchkühen und die Haltung von speziellen Milchrassen ist für diese Entwicklung verantwortlich.

Verteilung der Schlachtkörper auf die Fleischigkeitsklassen 2013

Quelle: Proviande

141 2.1 Produktion und Absatz
in %
Fleischigkeitsklasse: H T A
C
X
= sehr vollfleischig, H = vollfleischig, T = mittelfleischig, A = leerfleischig, X = sehr leerfleischig 0 80 70 60 50 40 30 20 10 Gitzi
Kälber
Kühe
C
Lämmer
Muni

Überwachung von öffentlichen Märkten und Organisation von Markentlastungsmassnahmen

Vor Beginn des Kalenderjahres erstellt Proviande in Übereinkunft mit den Kantonen und den bäuerlichen Organisationen ein Jahresprogramm für öffentliche Schlachtvieh- und Schafmärkte. Dieses beinhaltet Ort und Datum des Marktes sowie die Tierkategorien, die aufgeführt werden können. Die Zahl der Märkte ging sowohl beim Grossvieh, bei den Kälbern wie bei den Schafen gegenüber dem Vorjahr leicht zurück. Die Zahl der aufgeführten Tiere blieb beim Grossvieh konstant. Hingegen wurden bei den Kälbern 19,7 % und bei den Schafen 5,5 % weniger Tiere aufgeführt als 2012. Im Rahmen der Marktabräumung teilte Proviande 3 900 Tiere der Schafgattung an Händler zu, die Inhaber eines Zollkontingentsanteils waren. Für diese Übernahmen müssen die Händler den von Proviande festgestellten Wochenpreis bezahlen.

Zahlen zu den überwachten öffentlichen Märkten 2013 Merkmal

n Massnahmen auf dem Eiermarkt

Besonders nach Ostern sinkt die Nachfrage nach Eiern markant. Um die Auswirkungen saisonaler Marktschwankungen zu mildern wurden 2013 nach Anhörung der interessierten Kreise im Rahmen der bewilligten Kredite rund 1,6 Mio. Fr. für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung gestellt. Die Eiprodukthersteller schlugen im Berichtsjahr 13,3 Mio. inländische Konsumeier auf und das hergestellte Eiweiss und Eigelb wurde in der einheimischen Nahrungsmittelindustrie verwertet. Damit wurde der Konsumschaleneiermarkt entlastet. Der Handel seinerseits verbilligte 7,4 Mio. Konsumeier zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. Pro aufgeschlagenes Ei richtete der Bund einen Beitrag von 9 Rp. und pro verbilligtes Ei einen Beitrag von 5 Rp. aus. Die Branche selber steuert in etwa den gleichen Betrag an die Marktentlastung bei. Insgesamt nahmen zehn Firmen an der Aufschlagsaktion und acht Firmen an der Verbilligungsaktion teil.

n Massnahmen für die Schafwollverwertung

Gestützt auf die Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle unterstützte das BLW im Jahr 2013 in erster Priorität innovative Projekte zur Schafwollverwertung. In zweiter Priorität erhielten Selbsthilfeorganisationen Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle. Diese Organisationen müssen die eingesammelte Wolle mindestens sortieren, waschen und zur Weiterverarbeitung zu Endprodukten abgeben, wobei nur das Waschen ausnahmsweise im Ausland erfolgen darf.

Das BLW unterstützte 2013 sieben innovative Projekte mit rund 0,6 Mio. Fr. Fünf Selbsthilfeorganisationen haben 178 t Schafwolle gesammelt, sortiert und diese gewaschen zur Weiterverarbeitung zu Endprodukten im Inland abgegeben. Der Beitrag des Bundes für gewaschene Wolle betrug 2 Fr. je kg, was einen Betrag von Total rund 0,36 Mio. Fr. ergab.

142 2.1 Produktion und Absatz
Einheit Kälber Grossvieh Tiere der Schafgattung Überwachte öffentliche Märkte Anzahl 270 723 317 Ersteigerte Tiere Anzahl 38 194 58 198 70 918 Durchschnittliche Anzahl Tiere pro Markt Anzahl 141 80 224 Anteil aufgeführte Tiere an allen Schlachtungen % 15,2 14,8 32,6 Zugeteilte Tiere (Marktabräumung) Anzahl 0 484 3 901 Quelle: Proviande

n Massnahmen im Bereich Tierverkehr

2013 war im Bereich Tierverkehr und Tierverkehrsdatenbank eher ein ruhiges Jahr. Nach den Turbulenzen im Zusammenhang mit der Migration der Rinder TVD 2012 auf das Agate-Portal kehrte wieder Normalbetrieb ein.

Die Übergangsfrist für die Registrierung von Tieren der Pferdegattung, sogenannte Equiden, durch deren Eigentümer endete am 30. November 2013. Dies nachdem der Bundesrat die Frist am 15. Mai 2013 auf Ersuchen der kantonalen Veterinärämter verlängert hatte. Seit dem 1. Dezember 2013 ist es Equideneigentümern nicht mehr möglich, die Erstregistrierung eines Equiden eigenständig zu melden; sie müssen sich dafür an den TVD-Helpdesk wenden.

In Sachen Passausstellung wurden Vereinfachungen geplant und Verordnungsänderungen (Tierseuchenverordnung und TVD-Verordnung) aufgegleist. So ist vorgesehen, dass die passausstellenden Stellen ab 1. Januar 2015 für die Passausstellung von der identitas AG, der Betreiberin der TVD, einen Grundpass beziehen müssen. Der Passrohling angereichert mit Daten von der TVD enthält folgende Elemente: Name und Adresse des Equideneigentümers zum Zeitpunkt der Passausstellung, die UELN (Universal Equine Life Number), Name des Tiers, Geburtsdatum und Geburtsort des Tiers, sowie Geschlecht, Gattung (Pferd, Esel, Maultier, Maulesel) und Mikrochipnummer des Tiers. Sofern der Equideneigentümer anlässlich der Geburtsmeldung sein Einverständnis erteilt, kann die passausstellende Stelle diese Daten vor der Bestellung des Grundpasses bei Abweichungen mit den Herdebuchdaten korrigieren.

n Förderung der Tierzucht

Bundesbeiträge zur Förderung der Tierzucht können nach Art. 144 LwG nur an anerkannte Tierzuchtorganisationen ausgerichtet werden. Sämtliche anerkannten Zuchtorganisationen werden auf der Homepage des BLW publiziert (www.blw.admin.ch > Themen > Produktion und Absatz > Tiere und Tierprodukte > Anerkannte Zuchtorganisationen in der Schweiz). Die Ausführungsbestimmungen sind in der Tierzuchtverordnung (TZV) festgehalten. Diese regelt die Voraussetzungen, die eine Zuchtorganisation bei Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie bei Equiden, Kaninchen, Geflügel, Honigbienen und Neuweltkameliden erfüllen muss, um vom BLW anerkannt zu werden. Die Anerkennung ist auf maximal zehn Jahre befristet.

Mit Inkraftsetzung der revidierten Tierzuchtverordnung per 1. Januar 2013 können die Beiträge je Herdebuchtier nur abgerechnet werden, wenn a) deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind, und b) sie einen Blutanteil von 87,5 % oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen. Weiter dürfen züchterische Massnahmen nur für Tiere abgerechnet werden, deren Eigentümerin oder Eigentümer im Beitragsjahr Aktivmitglied einer anerkannten Zuchtorganisation ist und Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat. Eine züchterische Massnahme darf je Tier und je Jahr nur einmal abgerechnet werden. Gemäss den Übergangsbestimmungen wurden die Tierzuchtbeiträge im Jahr 2013 mit Ausnahme der Honigbienenmassnahmen nach der alten Tierzuchtverordnung vom 14. November 2007 ausgerichtet.

An 27 Zuchtorganisationen wurden 2013 insgesamt rund 34,3 Mio. Fr. ausgerichtet. Damit wurden die Herdebuchführung, die Durchführung von Leistungsprüfungen und die Erhaltung von Schweizer Rassen unterstützt. Für die Erhaltung werden meist mehrjährige Projekte durchgeführt. Lag der Gesamtbeitrag an eine Zuchtorganisation unter 30 000 Fr., wurde kein Beitrag ausbezahlt. Davon ausgenommen sind Beiträge an Zuchtorganisationen von Schweizer Rassen.

143 2.1 Produktion und Absatz

Rund 24 Mio. Fr. resp. 70 % der zur Verfügung stehenden Tierzuchtmittel flossen an die Rindviehzucht, davon zwei Drittel an die Durchführung der Milchleistungsprüfungen. Mit den Tierzuchtbeiträgen des Bundes können die züchterischen Dienstleistungen der Organisationen verbilligt werden. Die Züchterinnen und Züchter profitieren indem sie beispielsweise tiefere Tarife für die Milchleistungsprüfungen bezahlen.

Mittelverteilung 2013

Total 34,3 Mio. Fr.

Schafzucht (ohne Milchschafe); 1 959 650 Fr.; 5,7 % Projekte zur Erhaltung Schweizer Rassen; 207 219 Fr.; 0,6 %

Schweinezucht; 3 400 000 Fr.; 9,9 %

Ziegen- und Milchschafzucht; 1 799 789 Fr.; 5,3 %

Rindviehzucht; 23 686 283 Fr.; 69,2 %

n Erhaltung gefährdeter Schweizer Rassen

Pferdezucht; 2 112 280 Fr.; 6,2 %

Neuweltkameliden; 50 000 Fr.; 0,1 %

Erhaltung der Freibergerrasse; 854 400 Fr.; 2,5 % Bienen; 182 266 Fr.; 0,5 %

Quelle: Staatsrechnung

Das BLW unterstützt die Erhaltung der Biodiversität im Bereich genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft mit Massnahmen zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Nutztierrassen mit Schweizer Ursprung. Dabei werden 23 Rassen verschiedener Tiergattungen (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienen, Kaninchen, Hühner), welche aufgrund ihrer kleinen Populationen, wegen eines zu hohen Inzuchtgrades oder aufgrund traditioneller Beweggründe als gefährdet gelten, unterstützt. Die unterstützten Rassen haben eine wichtige ökonomische, ökologische, kulturelle und historische Bedeutung für die Schweiz. Weiter weisen sie sich durch hohe Anpassungsfähigkeit, Robustheit und gute Futterverwertung aus. Auf nationaler Ebene werden Erhaltungsprojekte von anerkannten Zuchtorganisationen vom BLW finanziell unterstützt und begleitet, respektive initiiert. Jährlich organisiert das BLW gemeinsam mit der Schweizerischen Vereinigung für Tierproduktion (SVT) einen Workshop zu tiergenetischen Ressourcen. Im Jahr 2013 haben 30 Personen aus 20 Organisationen, Forschungsinstituten und von NGOs teilgenommen. Am Workshop 2013 wurde der Entwurf des Nationalen Aktionsplans (NAP) für tiergenetische Ressourcen sowie das Monitoringprojekt der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) vorgestellt. Weiter wurde den Teilnehmenden mittels Übungen die Möglichkeit geboten, das Programm Populationsreport (PopRep) kennen zu lernen. Das Programm dient dem züchterischen Management von Herdebuchpopulationen. Ausserdem finden Erfahrungsaustausche mit Spezialisten aus anderen Ländern betreffend Erhaltungsmassnahmen statt. Weiter stärkt das BLW die Zusammenarbeit mit den Interessenvertretern laufend und baut zusammen mit den Betroffenen den Nationalen Genpool für Rinder, Schweine, Pferde und Ziegen (ex-situ Massnahme) weiter aus. Der erarbeitete Nationale Aktionsplan für tiergenetische Ressourcen beinhaltet alle auf nationaler Ebene getätigten Massnahmen zur Erhaltung gefährdeter Schweizer Nutztierrassen und zeigt möglichen Handlungsbedarf auf. Auch auf internationaler Ebene engagiert sich das BLW, beispielsweise durch das Präsidium im European Regional Focal Point, einem Verbund von über 45 europäischen Staaten, sowie in verschiedensten Kommissionen und Arbeitsgruppen der FAO.

144 2.1 Produktion und Absatz
Tabelle 30 Seite A29

n Überprüfung der Zuchtorganisationen

Zur Kontrolle des Einsatzes der Mittel zur Förderung der Tierzucht werden anerkannte Zuchtorganisationen

überprüft: Dabei werden alle Zuchtorganisationen innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal vor Ort kontrolliert. 2013 wurden fünf anerkannte Zuchtorganisationen überprüft. Die Inspektion wurde mit einem Bericht dokumentiert, welcher allfällige Mängel darlegte und Anweisungen zu deren Behebung unterbreitete.

n Höchstbestände

Der Bundesrat legt gestützt auf Artikel 46 LwG Höchstbestände je Betrieb für die Schweinezucht, Schweinemast, Legehennenhaltung, Pouletmast, Trutenmast und Kälbermast fest. Damit sollen bodenabhängige Familienbetriebe geschützt werden. Bei einer Überschreitung der festgelegten Höchstbestände wird je zu viel gehaltenes Tier eine Abgabe erhoben. Die Höhe der Abgaben ist so festgelegt, dass sich das Halten von zusätzlichen Tieren wirtschaftlich nicht lohnt. Im Berichtsjahr wurden diesbezüglich diverse Kontrollen durchgeführt und die entsprechenden Sanktionen ergriffen.

Erfahrungen aus dem Vollzug der Höchstbestandesverordnung sind in die Totalrevision eingeflossen, welche am 1. Januar 2014 in Kraft trat. Die Höchstbestände pro Tierkategorie bleiben unverändert und müssen weiterhin von allen Betrieben eingehalten werden. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Betriebe über eine Bewilligung verfügen, welche auf Gesuch hin vom BLW erteilt werden kann. Folgende Betriebe können ein Gesuch um Bewilligung eines erhöhten Tierbestandes einreichen:

Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben;

– Betriebe mit Schweinehaltung, die im öffentlichen Interesse Nebenprodukte aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung verwerten; der Energiebedarf der Schweine muss mindestens zu 25 % mit Nebenprodukten aus der Milchverarbeitung oder 40 % mit Lebensmittelnebenprodukten, die nicht aus der Milchverarbeitung stammen, gedeckt werden;

Versuchsbetriebe und Forschungsanstalten des Bundes.

Im Jahr 2013 verfügten 26 Betriebe aufgrund der Verfütterung von Nebenprodukten aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung über eine Bewilligung. Zusätzlich durften zehn Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllen und den anfallenden Hofdünger auf der eigenen Betriebsfläche ausbringen können, einen höheren Bestand halten. Weiter waren während des Berichtsjahres zwei Betriebe aufgrund von Versuchs- und Forschungstätigkeiten im Besitz einer Bewilligung.

145 2.1 Produktion und Absatz

2.1.4 Pflanzenbau

Gemessen am Produktionswert hat der Pflanzenbau in der Schweiz eine annähernd so hohe Bedeutung wie die tierische Produktion. Innerhalb des Pflanzenbaus hat dabei der Gemüse- und Gartenbau die grösste Bedeutung, gefolgt vom Futterbau. Ergänzend zum Grenzschutz fördert der Bund den Pflanzenbau mit spezifischen Einzelkulturbeiträgen für einzelne Kulturen im Ackerbau und Beiträgen für die Verarbeitung von Schweizer Obst.

Massnahmen 2013

Kultur

Massnahme

Grenzschutz 1 n n n n n n n n

Verarbeitungsbeiträge n 2

Anbaubeiträge n n n n 3

1 Je nach Verwendungszweck bzw. Zolltarifposition kommen teilweise keine oder nur reduzierte Grenzabgaben zur Anwendung

2 Betrifft nur Teile der Erntemenge (Marktreserve Kernobstsaftkonzentrate, Rohstoffpreisausgleich zur Herstellung von Kern- und Steinobstprodukten)

3 Nur für Kartoffeln, Mais und Futterpflanzen

Quelle: BLW

146 2.1 Produktion und Absatz
Getreide Körnerleguminosen Ölsaaten Kartoffeln Zuckerrüben Saatgut Gemüse, Schnittblumen, Weinbau Obst

n Finanzielle Mittel 2013

Die im Jahr 2013 für den Pflanzenbau ausgerichteten Mittel stiegen gegenüber dem Vorjahr von 72 Mio. Fr. auf 80,5 Mio. Fr. Davon entfielen 88 % auf die Förderung von Einzelkulturen, 5 % auf die Verarbeitung und Verwertung von Obst, 1 % auf Fördermassnahmen im Weinbau und 6 % auf die Entlastungsmassnahme für Schweizer Wein.

Grund für den Anstieg der Ausgaben waren hauptsächlich die einmaligen Aufwendungen für die Verwertung von Birnensaftkonzentrat von 2,1 Mio. Fr. und jene für die Deklassierung von Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung zu Tafelwein von 4,6 Mio. Fr. Im Vorjahresvergleich stiegen die aufgewendeten Mittel für die Ackerkulturen um rund 0,5 Mio. Fr.

Ausgaben für Obstmassnahmen 2013

Total 4,3 Mio. Fr.

Überschussverwertung

Birnensaftkonzentrat

49 %

Anderes 3 %

Marktreserve Mostobst 23 %

Rohstoffpreisausgleich 25 %

Quelle: BLW

2013 betrug die Unterstützung für obstspezifische Massnahmen 4,3 Mio. Fr., wovon 1,1 Mio. Fr. für den Rohstoffpreisausgleich und 1 Mio. Fr. für die Marktreserve beim Kernobstsaftkonzentrat aufgewendet wurden. 2,1 Mio. Fr. wurden zum Abbau von 850 t Übermengen beim Birnensaftkonzentrat verwendet.

n Ausserordentliche finanzielle Unterstützung der Verwertung von Birnensaftkonzentrat

Hintergrund

Am 1. Januar 2013 umfassten die Lager ungefähr zweimal mehr Birnensaftkonzentrat als jährlich benötigt wird. Verursacht wurde die Übermenge durch das Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Eine seit Jahren rückläufige Nachfrage nach Schweizer Birnensaftkonzentrat, andere Ernährungsgewohnheiten und insbesondere die Aufhebung der Exportsubventionen des Bundes per 1. Januar 2010, die bis dahin u.a. für Apfel- und Birnensaftkonzentrat ausgerichtet wurden, haben dazu geführt, dass der Absatz stark gesunken und die Lagermengen entsprechend angestiegen sind.

147 2.1 Produktion und Absatz

Entwicklung des Angebots und der Nachfrage von Birnensaftkonzentrat

Mit der künstlich geschaffenen Nachfrage in Form der vom Bund subventionierten Exporte konnten die durch die Alternanz bedingten hohen Ernten und der schon damals tendenziell sinkende Inlandbedarf bis Ende 2009 kompensiert und die Lagermengen reguliert werden. Ab 2010 war jedoch nur noch die tatsächliche Nachfrage nach Schweizer Birnensaftkonzentrat massgebend. Hinzu kam, dass mit der hohen Mostbirnenernte im Jahr 2011 entsprechend mehr Birnensaftkonzentrat hergestellt wurde. Um die immer volleren Lager abzubauen, hat die Branche den Export von Konzentrat mit eigenen Mitteln unterstützt. Trotz den von der Branche geförderten Exporten belief sich die Übermenge an Birnensaftkonzentrat vor Erntebeginn 2013 auf 850 t. Um auf die Ernte 2013 hin einen weiteren Preiszerfall der Mostbirnen zu verhindern, beschloss das Parlament im Juni 2013 auf Antrag von Nationalrat Jans und entgegen der Empfehlung des Bundesrats eine Beihilfe von 2,5 Mio. Fr. zum Abbau der Lagerbestände an Birnensaftkonzentrat.

Lagerabbau

Die finanzielle Unterstützung der Verwertung des überschüssigen Birnensaftkonzentrats im Umfang von 850 t wurde in einer Bundesratsverordnung geregelt (SR 916.131.12), die am 15. September 2013 in Kraft getreten ist. Die Verwertung von Birnensaftkonzentrat aller Ernten bis und mit 2012 wurde mit diesen Beihilfen unterstützt. Beitragsberechtigt waren alle Betriebe und Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz, die sich verpflichteten, das Konzentrat unter Einhaltung der auf Verordnungsstufe geregelten Vorgaben entweder im Lebens- oder im Futtermittelbereich zu verwerten. Die Verwertung als Lebensmittel war mit Auflagen verbunden. So war z.B. die Herstellung von alkoholhaltigen Getränken nicht möglich, da deren Unterstützung mit Beiträgen im Widerspruch zur Gesundheitsprävention des Bundes gestanden hätte. Um den normalen Marktablauf nicht aufgrund der Überschussverwertung zu beeinflussen, wurden auch keine Beiträge ausgerichtet für Konzentrat, das zur Herstellung von etablierten kernobstsafthaltigen Produkten, wie z.B. birnensafthaltiger Apfelsaft, verwendet wurde. Die Zuteilung der Beiträge erfolgte im Rahmen einer Ausschreibung, in der sich die Beitragsberechtigten um die gewünschte Menge und die gewünschte Bundesunterstützung bewerben konnten. Der Zuschlag erfolgte in aufsteigender Reihenfolge, beginnend beim tiefsten Beitragsgebot (tiefster geforderter Bundesbeitrag pro kg Konzentrat) bis zur Ausschöpfung der 850 t Übermenge. Für die Verwendung als Lebensmittel wurde ein maximaler Unterstützungsbeitrag von 2.25 Fr./kg festgelegt, für die Verwendung als Futtermittel betrug der höchstmögliche Beitrag 2.65 Fr./kg.

An der Ausschreibung nahmen vier Unternehmen mit Geboten für eine Gesamtmenge von 1 625 t Birnensaftkonzentrat teil. Gesamthaft wurden 2,1 Mio. Fr. für die Verwertung von 850 t Übermenge Birnensaftkonzentrat zugeteilt. Unter den berücksichtigten Geboten waren sowohl solche für die Verwendung im Lebensmittel- als auch für die Verwendung im Futtermittelbereich. Im Dezember 2013 reichten die berücksichtigten Unternehmen dem BLW die Kaufverträge mit den Mostereien ein. Die zugeteilten Beiträge wurden anschliessend zu Lasten des Budgets 2013 an die berechtigten Unternehmen überwiesen. Die Beitragsempfänger müssen das Birnensaftkonzentrat bis Ende 2014 verwerten und dem BLW einen entsprechenden Nachweis einreichen. Allfällige zu Unrecht bezogene Beiträge müssen zurückerstattet werden. Der Nachtragskredit wurde bei den allgemeinen Direktzahlungen kompensiert.

148 2.1 Produktion und Absatz 2004 2005
Birnensaftkonzentrat (t) Quelle: BLW 0 2 500 2 000 1 000 1 500 500 3 000 3 500 4 000 4 500 5 000 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Produktion Verkauf Inland Export Lagerbestand per 31.12.

Ausblick

Aufgrund dieser ausserordentlichen Massnahme zur beitragsgestützten Verwertung von Birnensaftkonzentrat konnten die vor der Ernte 2013 bestehenden Überschüsse abgebaut und die Lagersituation bereinigt werden. Um längerfristig ein Gleichgewicht zischen Angebot und Nachfrage von Birnensaftkonzentrat zu erreichen, sind insbesondere Innovation bei der Suche nach neuen Produkten und neuen Absatzkanälen sowie ein gutes Marketing notwendig.

n Ausserordentliche Marktentlastungsmassnahme für Schweizer Wein im Jahr 2013

Situation auf dem Schweizer Weinmarkt im Jahr 2011 und davor

Die Weinernte in der Schweiz bewegte sich von 2005 bis 2010 jährlich zwischen 100 und 111 Mio. l. Diese Ernteschwankungen zwischen den einzelnen Jahren sind normal und zu einem grossen Teil witterungsbedingt: Trockene und warme Bedingungen beispielsweise fördern die Entwicklung der Trauben und verringern das Risiko von Pilzbefall. Kälte hingegen hemmt das Wachstum, Lichtmangel reduziert den Zuckergehalt und Feuchte fördert den Pilzbefall. Lokal tritt auch immer wieder Hagel auf, der den Reben und den Trauben heftig zusetzen und den Ertrag massiv verringern kann. Ein Teil der Ernteschwankungen ist somit von natürlichen Faktoren beeinflusst, die die Winzerinnen und Winzer nur bedingt mit guter Planung, Schädlingsbekämpfung und Hagelnetzen beeinflussen können.

Ein anderer Teil der Ernteschwankungen kann direkt durch Winzerinnen und Winzer beeinflusst werden: Sie verfügen über die Möglichkeit, die Erntemenge durch das Ausdünnen unreifer Trauben («Grüne Lese») herabzusetzen und gleichzeitig die Qualität der verbleibenden Trauben zu erhöhen, indem in diese mehr Zucker eingelagert wird. Der Bund gibt für Weine der Klassen «mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC)» und «Landweine», nicht jedoch für «Tafelweine», eine Ertragshöchstmenge pro Flächeneinheit vor, die im Falle der AOC-Weine von den Kantonen tiefer angesetzt werden kann. Manche Kantone passen die zulässige Ertragshöchstmenge jährlich an, meist in Absprache mit der Branche. Die Ertragsregulierung ist erforderlich, um Trauben hoher Qualität zu erhalten und um das Angebot an Wein qualitativ wie auch quantitativ der Nachfrage anzupassen.

Wein ist ein gut lagerfähiges Produkt, das normalerweise nicht im Erntejahr auf den Markt kommt. Dies erlaubt es auch, ertragsärmere Jahrgänge mit ertragsreicheren Jahrgängen auszugleichen. Somit verfügen die Weinkellereien über eine zusätzliche Flexibilität bezüglich Vermarktung ihrer Weine.

Aufgrund der wetterabhängigen Produktion, der Ertragsregulierung im Weinberg sowie der guten Lagerfähigkeit des Weins sollte die Entwicklung des Weinmarktes über mehrere aufeinander folgende Jahre beobachtet werden, um Tendenzen bezüglich Zu- oder Abnahme beim Konsum festzustellen.

Betrachtet man die Produktion und den Konsum von Schweizer Wein über einige Jahre hinweg, so ist zu sehen, dass das konsumierte Volumen in den Jahren 2005–2008 jeweils zwischen 0,7–4 Mio. l über der produzierten Menge lag, das heisst es wurde mehr Schweizer Wein konsumiert als produziert. In einer solchen Situation nehmen die Lagerbestände ab. Der inländische Weinkonsum wird jeweils errechnet durch die Addition der Lagerbestände des Vorjahres mit der Ernte des betrachteten Jahres unter Abzug der Lagerbestände am Ende des betrachteten Jahres. Im Jahr 2009 wurden über 8 Mio. l mehr produziert als konsumiert und im Jahr 2010 lag der Konsum wieder gute 3 Mio. l über der Produktion. Betrachtet man das Mittel über die Jahre 2005–2010, so wurden jährlich knapp 105 Mio. l konsumiert und etwas über 104 Mio. l produziert, was einem Konsumüberhang von einer halben Million Litern entspricht.

149 2.1 Produktion und Absatz

Entwicklung der Differez des jährlichen Konsums von Schweizer Weiss-, Rot- und Roséweinen zur Produktion

Im Jahr 2011 fiel dann die mit 112 Mio. l grosse Ernte mit einer Konsumabnahme von Schweizer Weiss- und Rotwein auf rund 100 Mio. l zusammen. Die gesamten Vorräte an Schweizer Weiss- und Rotwein erreichten im 2011 179 Mio. l, 12 Mio. l mehr als der Schnitt der Jahre 2008–2010, wobei die Zunahme auch mit der grossen Ernte 2011 zu erklären ist.

Ursprung der Entlastungsmassnahme

Ausgangspunkt der laufenden Überschussverwertung war die im September 2012 von Nationalrat Laurent Favre eingereichte Motion 12.3728 «Förderung des Absatzes von Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung AOC aus Lagerbeständen».

Gemäss der Motion sollte der Bund, gestützt auf Artikel 13 des LwG, die Deklassierung von 10 Mio. l Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC) zur preislich günstigeren Klasse der Tafelweine mit einer Finanzhilfe von 15 Mio. Fr. unterstützen. Der Artikel 13 LwG gibt dem Bund die Möglichkeit, sich bei ausserordentlichen Entwicklungen an den Kosten befristeter Marktentlastungsmassnahmen zu beteiligen, um Preiszusammenbrüche bei landwirtschaftlichen Produkten zu vermeiden. Der Gesetzesartikel schliesst jedoch die Beteiligung an strukturell bedingten Überschüssen aus.

Begründet wurde die Motion mit dem Zusammenfallen der gegenüber 2010 um 9 % grösseren Ernte 2011 auf der einen und dem gleichzeitigen Konsumrückgang von rund 106 Mio. l im 2010 auf rund 100 Mio. l im 2011 auf der anderen Seite. Für den Konsumrückgang, wurde moniert, sei der starke Franken und dessen Auswirkungen auf die Konjunktur der Jahre 2011 und 2012, der Importdruck ausländischer Weine, der vermehrte Einkaufstourismus jenseits der Grenze sowie der Rückgang des Tourismus verantwortlich. Die Deklassierung von 10 Mio. l AOC-Wein sollte den Markt für Schweizer Weine wieder ankurbeln und der Preisdumpingspirale ein Ende setzen. Die Kosten einer solchen Deklassierung wurden auf 3 Fr. pro l geschätzt, wobei 50 %, das heisst 1.50 Fr. pro l, vom Bund zu übernehmen seien.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass die Traubenernte 2011 jene von 2010 um ungefähr 9 % übersteige, es jedoch bei der Weinproduktion normal sei, dass es ertragsreiche und weniger ertragsreiche Jahre gebe. Zudem würden die Akteure und Kantone über die notwendigen Instrumente verfügen, die eine verbesserte Anpassung des Angebots an die Marktentwicklung ermöglichen – beispielsweise über die Ertragsbegrenzung bei der Traubenproduktion. Der Weinkonsum in der Schweiz verzeichnete zudem bereits in den letzten zwanzig Jahren eine rückläufige Tendenz, sodass die Anwendung von Artikel 13 des LwG nicht gerechtfertigt sei.

Die Motion wurde im Parlament nicht behandelt, da die Forderung, 15 Mio. Fr. für die Deklassierung von Wein zur Verfügung zu stellen, ebenfalls anlässlich der Budgetdebatte im Dezember 2012 gestellt wurde. Ein Antrag um Erhöhung der Rubrik «Beihilfen Pflanzenbau» wurde eingereicht. Letztendlich beschloss das Parlament einen Beitrag von 10 Mio. Fr. für die Weindeklassierung.

150 2.1 Produktion und Absatz
Differenz in Liter Quelle: BLW 0 25 000 000 20 000 000 15 000 000 10 000 000 5 000 000 –5 000 000 –10 000 000 –15 000 000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Differenz Konsum / Produktion gesamt Konsum = Produktion mehr konsumiert als produziert mehr produziert als konsumiert

Umsetzung der Massnahme

Der Bundesrat setzte den Willen des Parlaments in der Verordnung über die ausserordentliche finanzielle Unterstützung der Deklassierung von Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung zu Tafelwein (SR 916.141) mit Inkrafttreten auf den 1. Juni 2013 um. Der Motionär zog daraufhin seine Motion zurück. Die Verordnung regelte u.a. die maximale Beitragshöhe (1.50 Fr./l), das Ausschreibungsverfahren, das Zuteilungssystem der Beiträge sowie die Kontrollen der teilnehmenden Betriebe.

Der Bundesrat hatte sich für ein Ausschreibeverfahren entschieden, bei dem interessierte Weinkellereien bis zu drei Gebote zu höchstens 1.50 Fr./l und mindestens 2 000 l einreichen konnten. Bei vollständiger Ausschöpfung der Finanzhilfe von 10 Mio. Fr. hätten jene Betriebe den Zuschlag zuerst erhalten, die weniger als 1.50 Fr./l geboten hätten. Mit dieser Bedingung wollte der Bundesrat erreichen, dass eine möglichst grosse Menge an Wein zu einem möglichst tiefen Bundesbeitrag deklassiert und die Bundesgelder somit so effizient wie möglich eingesetzt werden.

Eine Bedingung zur Teilnahme am Ausschreibeverfahren war, dass die Weinkellereien mindestens für die Zeit der Marktentlastungsmassnahme der Schweizer Weinhandelskontrolle unterstellt sind – selbst jene, die normalerweise von einer gleichwertigen kantonalen Weinhandelskontrolle kontrolliert werden. Der Weinhandelskontrolle sind alle mit Wein oder Traubensaft handelnde Betriebe unterstellt. Sie überprüft die Kellerbuchhaltung der Betriebe und verzeigt festgestellte Verstösse gegen das Landwirtschafts- oder Lebensmittelrecht, etwa im Bereich der kontrollierten Ursprungsbezeichnungen oder der Etikettierungsvorschriften. Zudem überwacht sie die Marktströme des Weinhandels. Die an der Marktentlastungsmassnahme teilhabenden Betriebe werden alle von der Schweizer Weinhandelskontrolle kontrolliert, um sämtliche von der Massnahme ausgehenden Transaktionen mit den deklassierten Weinen von derselben Stelle aus zu beobachten.

Auf die Ausschreibung meldeten sich 14 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 4,9 Mio. l und einem Beitragsgesuch von 7,4 Mio. Fr.. Die Gesuchsteller stammten alle aus der Westschweiz und die Gesuche betrafen praktisch ausschliesslich Weine aus den Kantonen Wallis, Waadt, Genf, Neuenburg und Bern. Jedoch führten die schlechten Witterungsverhältnisse während der Blütezeit sowie ein starker Hagelfall am 20. Juni 2013 am Jura-Südfuss (Genf, La Côte, Drei-Seen-Region) zu einem Rückgang der eingeschriebenen Mengen. Schlussendlich wurden von 11 Unternehmen 3,1 Mio. l mit einem Beitragswert von 4,6 Mio. Fr. deklassiert. Das zugestandene Budget von 10 Mio. Fr. wurde somit nur zu 46 % beansprucht. Der Rest floss zurück in die Bundeskasse.

151 2.1 Produktion und Absatz
Herkunft der deklassierten Weine in Liter Quelle: BLW 0 200 000 400 000 600 000 800 000 1 000 000 2 000 000 1 800 000 1 600 000 1 400 000 1 200 000 rot / rosé weiss 198 845 428 331 388 457 20 000 39 333 120 142 347 031 1 540 574 Waadt Genf Wallis Andere

Der grösste Teil der deklassierten Weine stammte aus dem Kanton Waadt (1,7 Mio. l), gefolgt vom Kanton Genf mit knapp 0,8 Mio. l und dem Kanton Wallis mit 0,5 Mio. l. Die Weine der übrigen Gebiete machten weniger als 0,1 Mio. l aus. Insgesamt wurden etwas über 2 Mio. l Weisswein und etwas mehr als 1 Mio. l Rotwein deklassiert.

Die teilnehmenden Firmen müssen nun den deklassierten Wein bis Ende 2014 verwerten. Die Schweizer Weinhandelskontrolle wird bis Ende März 2015 die entsprechenden Kontrollen durchführen. Allfällige zu Unrecht bezogene Beiträge müssen zurückerstattet werden. Die Situation auf dem Weinmarkt hat sich dank der kleinen Ernte 2013 beruhigt. Die Nachfrage an Schweizer Wein sowie die Weinlese im Jahr 2014 werden die künftige Preisbildung bestimmen.

152 2.1 Produktion und Absatz

2.2 Direktzahlungen

Die Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Agrarpolitik. Mit ihnen werden die von der Gesellschaft verlangten Leistungen gefördert. Unterschieden wird zwischen allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen.

Ausgaben für die Direktzahlungen

Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte in Abschnitt 2.2 «Direktzahlungen» beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs.

1 Budget 2014 mit weiterentwickeltem Direktzahlungssystem Quelle:

153 2.2 Direktzahlungen
Ausgabenbereich 2012 2013 2014 1 Mio. Fr. Allgemeine Direktzahlungen 2 163 2 146 Ökologische Direktzahlungen 641 667 Abzüge 13 15 Total 2 791 2 798 2 809
BLW Tabelle 32 Seite A31

2.2.1 Bedeutung der Direktzahlungen

n Förderung gemeinwirtschaftlicher und besonderer Leistungen

Das Erbringen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft wird durch die allgemeinen Direktzahlungen gefördert. Zu diesen zählen die Flächenbeiträge und die Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere. Diese Beiträge haben das Ziel, die Nutzung und Pflege der landwirtschaftlichen Nutzfläche sicherzustellen. In der Hügel- und Bergregion erhalten die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen zusätzlich Hangbeiträge und Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen. Damit werden die Bewirtschaftungserschwernisse und die tieferen Erträge in diesen Regionen berücksichtigt. Voraussetzung für alle Direktzahlungen (ohne Sömmerungsbeiträge) ist die Erfüllung des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).

Mit Öko-, Etho-, Gewässerschutz- und Sömmerungsbeiträgen (Oberbegriff: Ökologische Direktzahlungen) werden die Landwirte über finanzielle Anreize motiviert, besondere Leistungen zu erbringen, welche die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben und den ÖLN übersteigen.

Die Ökobeiträge umfassen die Beiträge für den ökologischen Ausgleich, für die Öko-Qualität, für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion) sowie für den biologischen Landbau. Mit den Ethobeiträgen fördert der Bund die Tierhaltung in besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen (BTS) sowie den regelmässigen Auslauf der Nutztiere im Freien (RAUS). Die Gewässerschutzbeiträge bewirken die Reduktion von Nitrat- und Phosphorbelastungen in Gewässern und die Sömmerungsbeiträge werden für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung der Sömmerungsflächen ausgerichtet.

n Wirtschaftliche Bedeutung der Direktzahlungen 2013

Die Direktzahlungen betrugen 2013 2,798 Mrd. Fr. Pro Betrieb wurden durchschnittlich 57 449 Fr. ausbezahlt. Der Berg- und Hügelregion kamen 56,4 % der gesamten Direktzahlungssumme zugute.

154 2.2 Direktzahlungen

Direktzahlungen 2013

Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte in Abschnitt 2.2 «Direktzahlungen» beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs.

1 Abzüge setzen sich zusammen aus: a) Begrenzungen und Abstufungen der Direktzahlungen gemäss DZV b) Kürzungen der Direktzahlungen aufgrund von festgestellten Mängeln bei Kontrollen und c) Saldo von Rückforderungen und Nachzahlungen von Direktzahlungen der Vorjahre.

Quelle: BLW

Anteil der Direktzahlungen an der Rohleistung von Referenzbetrieben nach Regionen 2013

Agroscope INH, Referenzbetriebe der Zentralen Auswertung

155 2.2 Direktzahlungen
Beitragsart Total Talregion Hügelregion Bergregion 1 000 Fr. Allgemeine Direktzahlungen 2 145 552 825 815 569 759 738 572 Flächenbeiträge 1 195 940 621 783 284 384 289 774 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 487 230 192 180 142 562 152 488 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 348 883 8 961 107 647 232 275 Allgemeine Hangbeiträge 102 093 2 891 35 166 64 036 Hangbeiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen 11 405 Ökologische Direktzahlungen 667 466 266 312 145 398 125 109 Ökobeiträge 302 263 156 668 75 187 70 408 Beiträge für den ökologischen Ausgleich 141 883 83 893 34 435 23 556 Beiträge nach der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) 95 230 36 916 26 140 32 174 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion) 30 064 21 972 7 588 504 Beiträge für den biologischen Landbau 35 086 13 887 7 025 14 174 Ethobeiträge 234 556 109 644 70 211 54 701 Beiträge für Besonders Tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) 68 151 38 486 19 763 9 901 Beiträge für Regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) 166 405 71 157 50 448 44 799 Sömmerungsbeiträge 101 064 Beiträge für Gewässerschutz- und Ressourcenprogramme 29 584 Abzüge 1 14 783 Total Direktzahlungen 2 798 236 1 092 127 715 157 863 681 Direktzahlung pro Betrieb 57 449 52 506 53 913 58 983
Merkmal Einheit Total Talregion Hügelregion Bergregion Betriebe Anzahl 2 655 1 108 830 717 LN im Ø ha 22,29 23,56 20,8 21,7 Allgemeine Direktzahlungen Fr. 47 022 41 020 46 832 57 104 Öko- und Ethobeiträge Fr. 10 210 11 792 10 251 7 562 Total Direktzahlungen Fr. 57 232 52 812 57 083 64 666 Rohleistung Fr. 272 343 331 957 261 978 184 491 Anteil Direktzahlungen an der Rohleistung % 21 15,9 21,8 35,1 Quelle:
Tabellen
Seiten
42a–43
A47–A49

Die Förderung der Bewirtschaftung unter erschwerenden Bedingungen in der Hügel- und Bergregion führt dazu, dass die Summe der Direktzahlungen pro ha mit zunehmender Erschwernis ansteigt. Infolge der gleichzeitig sinkenden Erträge steigt der Anteil der Direktzahlungen am Rohertrag von der Tal- zur Bergregion an.

n Anforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Für den Bezug von Direktzahlungen sind von den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern zahlreiche Anforderungen zu erfüllen. Diese umfassen einerseits allgemeine Bedingungen, wie Rechtsform, zivilrechtlicher Wohnsitz usw., andererseits sind auch strukturelle und soziale Kriterien für den Bezug massgebend wie beispielsweise ein minimaler Arbeitsbedarf, das Alter der Bewirtschafter, das Einkommen und Vermögen. Hinzu kommen spezifisch ökologische Auflagen, die unter den Begriff «Ökologischer Leistungsnachweis»

(ÖLN) fallen. Die Anforderungen des ÖLN umfassen eine ausgeglichene Düngerbilanz, ein angemessener Anteil ökologischer Ausgleichsflächen, eine geregelte Fruchtfolge, ein geeigneter Bodenschutz, eine gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie eine tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Mängel bei den massgebenden Vorschriften haben Kürzungen oder eine Verweigerung der Direktzahlungen zur Folge.

n Agrarpolitisches Informationssystem

Die meisten statistischen Angaben über die Direktzahlungen stammen aus der vom BLW entwickelten Datenbank AGIS (Agrarpolitisches Informationssystem). Dieses System wird einerseits mit Daten der jährlichen Strukturerhebungen, welche die Kantone zusammentragen und übermitteln, und andererseits mit Angaben über die Auszahlungen (bezahlte Flächen und Tierbestände sowie entsprechende Beiträge) für jede Direktzahlungsart (Massnahme) gespiesen. Die Datenbank dient in erster Linie der administrativen Kontrolle der von den Kantonen an die Bewirtschafter ausgerichteten Beträge. Weitere Funktionen des Systems bestehen in der Erstellung allgemeiner Statistiken über die Direktzahlungen und der Beantwortung zahlreicher agrarpolitischer Fragen.

Von den 54 133 über der Erhebungslimite des Bundes liegenden und 2013 in AGIS erfassten Betrieben beziehen deren 48 708 Direktzahlungen.

n Auswirkungen der Begrenzungen und Abstufungen

Begrenzungen und Abstufungen wirken sich auf die Verteilung der Direktzahlungen aus. Bei den Begrenzungen handelt es sich um die Einkommens- und Vermögensgrenze sowie den Höchstbeitrag pro StandardArbeitskraft (SAK), bei den Abstufungen um die Degressionen nach Fläche und Tieren.

Wirkung der Begrenzungen der Direktzahlungen 2013

156 2.2 Direktzahlungen
Begrenzung Betroffene Kürzung Anteil am Beitrag Anteil am Total Betriebe der betroffenen DZ Betriebe Anzahl Fr. % % pro Standard-Arbeitskraft 145 334 527 4,91 0,01 auf Grund des Einkommens 1 547 7 750 047 8,00 0,28 auf Grund des Vermögens 341 6 125 165 52,12 0,22 Total 14 209 740 0,51 Quelle: BLW

Die Begrenzungen haben Kürzungen der Direktzahlungen von 14,2 Mio. Fr. zur Folge, wovon rund 13,9 Mio. Fr. auf solche infolge Überschreitung der Einkommens- und Vermögensgrenzen zurück zu führen sind. Sowohl die Anzahl der betroffenen Betriebe wie auch die Kürzungssumme haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht.

Wirkung der Abstufung der Beiträge nach Flächen oder Tierzahl 2013

Insgesamt sind 5 961 Betriebe von den Abstufungen gemäss Direktzahlungsverordnung betroffen. Bei den meisten Betrieben gibt es Abzüge bei verschiedenen Massnahmen. Die Reduktionen betragen total rund 32,1 Mio. Fr. Gemessen an allen Direktzahlungen, die abgestuft sind, beträgt der Anteil sämtlicher Reduktionen rund 1,2 %. Die Beitragsdegressionen wirken sich insbesondere bei den Flächenbeiträgen stark aus, wo die Abstufungen bei 4 034 Betrieben (rund 8,3 % aller Betriebe mit Direktzahlungen) zur Anwendung kommen. Von den Betrieben mit Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere sind 1 412 von der Kürzung dieser Beiträge betroffen, da sich andere spezifische Begrenzungen dieser Massnahme wie die Förderlimite bereits vor der Abstufung der Direktzahlungen auswirken. Von der Beitragsreduktion betroffen sind auch die ökologischen Direktzahlungen. So wurden beispielsweise die Beiträge für den biologischen Landbau bei 470 Bio-Betrieben um rund 671 000 Fr. gekürzt, was bei den betroffenen Betrieben einem Anteil von 8,6 % entspricht.

157 2.2 Direktzahlungen
Massnahme Anzahl ha oder Fr. % % GVE Flächenbeiträge 4 034 54,9 20 504 426 7,4 0,73 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 1 412 71,2 2 891 696 5,9 0,10 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 905 71,8 1 471 836 5,8 0,05 Allgemeine Hangbeiträge 19 44,4 10 164 2,4 0,00 Hangbeiträge für Rebflächen in Steilund Terrassenlagen 2 50,2 14403 5,1 0,00 Beiträge für den ökologischen Ausgleich 20 50,6 73 599 7,2 0,00 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion) 24 50,6 26 637 5,6 0,00 Beiträge für den biologischen Landbau 470 53,0 670 847 8,6 0,02 Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme 2 417 84,9 3 095 396 11,1 0,11 Beiträge für regelmässigen Auslauf im Freien 2 486 80,0 3 365 080 9,1 0,12 Total 5 961 32 124 083 7,5 1,15 Quelle: BLW
Betroffene Betriebe berechtigende Fläche oder Tierbestand pro Betrieb Kürzung Anteil am Beitrag der betroffenen Betriebe Anteil am ausbezahlten Beitrag (alle Betriebe)

n Vollzug, Kontrollen, Beitragskürzungen und Sonderbewilligungen

Die Verantwortung für Kontrollen obliegt den Kantonen (Artikel 66 der Direktzahlungsverordnung). Sie können akkreditierte Organisationen, die für eine sachgemässe und unabhängige Kontrolle Gewähr bieten, zum Vollzug beiziehen. Die Kantone müssen die Kontrolltätigkeit der beigezogenen Organisationen stichprobenweise überprüfen. Die Ausrichtung von Bio-Beiträgen setzt voraus, dass die Auflagen des Biolandbaus (inkl. RAUS-Anforderungen) erfüllt sind. Die Bio-Betriebe werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle jährlich kontrolliert. Die Kantone überwachen auch diese Kontrollen.

Gemäss der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben muss jeder Landwirtschaftsbetrieb mindestens alle vier Jahre hinsichtlich der Einhaltung der in der Direktzahlungsverordnung verankerten Vorgaben betreffend die Direktzahlungen (inkl. ÖLN) überprüft werden. Mindestens alle 12 Jahre sind die für die Ausrichtung der Direktzahlungen massgebenden Strukturdaten wie Fläche, Bewirtschaftungsart oder Tierzahlen und die Einhaltung der Vorgaben der Sömmerungsbeitragsverordnung zu prüfen. Zudem sind jährlich mindestens 2 % der Betriebe einer stichprobenweisen Kontrolle zu unterziehen. Auf Betrieben ohne Mängel soll in der Regel nicht mehr als eine Kontrolle, auf Bio-Betrieben sollen nicht mehr als zwei Kontrollen pro Jahr vorgenommen werden.

Bei einer mangelhaften Erfüllung der für die Direktzahlungen massgebenden Vorschriften kürzen die Kantone die Beiträge nach Vorgaben. Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren hat dazu eine entsprechende Richtlinie erlassen.

2013 waren insgesamt 48 708 Landwirtschaftsbetriebe für den ÖLN angemeldet. Die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen wurden auf 19 630 (40,3 %) durch die Kantone bzw. durch die von ihnen beauftragten Kontrollstellen kontrolliert. Wegen Mängeln beim ÖLN wurden bei 2 031 Betrieben (4,2 % der für den ÖLN angemeldeten Betriebe) die Beiträge gekürzt.

Gemäss Bio-Verordnung müssen alle Bio-Betriebe jedes Jahr kontrolliert werden. Wegen Mängeln in diesem Bereich wurden die Beiträge von 3,8 % der für Bio-Beiträge angemeldeten Betriebe gekürzt.

Die Einhaltung der Anforderungen bezüglich BTS/RAUS und bestimmter Label im Bereich Tierhaltung werden in der Regel gleichzeitig kontrolliert. Deshalb wurden bezüglich BTS und RAUS wesentlich mehr als 25 % der Betriebe (entspricht einer Kontrolle alle vier Jahre) kontrolliert: bei BTS waren es 47,2 % und bei RAUS 41,9 % der angemeldeten Betriebe. Beim BTS-Programm wurden bei 2,7 %, beim RAUS-Programm bei 3,2 % der beteiligten Betriebe die Beiträge gekürzt.

Gesamthaft wurden Beitragskürzungen von rund 5,58 Mio. Fr. vorgenommen.

Zusammenstellung der Beitragskürzungen 2013

mit

Mangelhafte Aufzeichnungen, nicht tiergerechte Haltung der Nutztiere, andere Gründe (fehlende Bodenproben, abgelaufener Spritzentest), nicht ausgeglichene Düngerbilanz, ungenügende Puffer- und Grasstreifen, Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, nicht rechtzeitige Anmeldung, nicht angemessener Anteil ÖAF.

Schnittzeitpunkt oder Pflegemassnahmen nicht eingehalten, falsche Angabe der Anzahl Bäume, Verunkrautung, falsche Flächenangaben, unzulässige Düngung, nicht rechtzeitige Anmeldung, und Pflanzenschutz.

Quelle: Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Beitragskürzungen

158 2.2 Direktzahlungen
Kategorie Anzahl Anzahl Anzahl Fr. ÖLN 48 708 19 867 2 031 2 701 694 ÖAF 46 974 - 321 225 426
berechtigte Betriebe Kontrollierte
Kürzungen Kürzungen Hauptgründe
Beitrags-
Betriebe Betriebe
Tabelle 44 Seite A49

Zusammenstellung der Beitragskürzungen 2013

Beitrags- berechtigte Betriebe Kontrollierte Betriebe Betriebe mit Kürzungen Kürzungen

Hauptgründe

nicht rechtzeitige Anmeldung, Ernte nicht im reifen Zustand zur Körnergewinnung, unzulässige Pflanzenschutzmittel Verstoss Fütterungsvorschriften, Hobbybetriebe nicht nach Bio-Vorschriften, Tierhaltung, Gewässerschutz, Aufzeichnungen, im BioLandbau nicht zugelassene Dünger und Pflanzenschutzmittel, nicht rechtzeitige Anmeldung, falsche Angaben.

Einstreu unzweckmässig, nicht rechtzeitige Anmeldung, kein Mehrflächen-Haltungssystem, Haltung nicht aller Tiere der Kategorie nach den Vorschriften, mangelhafter Liegebereich, falsche Angaben, mangelhafte Stallbeleuchtung.

Mindestmastdauer bei Geflügel nicht erreicht, Liegebereich mit Spalten/Löcher, Tierschutz, zu kleine Weidefläche, verspäteter Einzug in RAUS-Stall, zu wenig Auslauftage, nicht rechtzeitige Anmeldung, mangelhafte Aufzeichnungen, nicht alle Tiere einer Kategorie nach den Vorschriften gehalten, falsche Angaben, ungenügender Laufhof.

Unter- oder Überschreitung des Normalbesatzes, unsachgemässe Weideführung, Nutzung nicht beweidbarer Flächen, Verstösse gegen landwirtschaftsrelevante Vorschriften nicht rechtzeitige Anmeldung, Ausbringen nicht erlaubter Dünger, andere Elemente (Überlieferung Milchkontingent) falsche

Angaben zum Tierbestand, fehlende Dokumente, nicht ordnungsgemässer Unterhalt von Gebäuden, Erschweren von Kontrollen, falsche Angaben betreffend Sömmerungsdauer, fehlende Daten, unerlaubter Herbizideinsatz, Wiederholungsfälle.

falsche Flächenangaben, falsche Tierbestandesangaben, andere Elemente (falsche Angaben ÖLN, weniger als 50 % betriebseigene Arbeitskräfte, nicht rechtzeitige An-/ Abmeldung eines Programmes, Kontrollen erschwert), falsche Angaben zum Betrieb oder Bewirtschafter, falsche Angaben zur Sömmerung.

keine Angaben möglich

keine Angaben möglich

keine Angaben möglich

1 Im Gegensatz zu den übrigen landwirtschaftlichen Betrieben ist bei Bio-Betrieben eine zweimalige Kontrolle pro Jahr möglich. Dies erklärt die Differenz der Anzahl beitragsberechtigter und kontrollierter Betriebe.

Quelle: Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Beitragskürzungen

159 2.2 Direktzahlungen
Kategorie Anzahl Anzahl Anzahl Fr. Extenso 14 060 3 924 24 8 471 Bio 5 988 6 080 1 228 224 909 BTS 20 671 9 772 571 430 269 RAUS 35 698 14 985 1 140 1 092 572 Sömmerung 7 057 766 116 91 513 Grunddaten - - 242 479 364 Gewässerschutz - - 168 256 346 Natur- und - - 43 30 542 Heimatschutz Umweltschutz - - 27 43 700 Total - - 4 911 5 584 805

n Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz

Im Rahmen des ÖLN ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewissen Restriktionen unterworfen. Unter bestimmten Umständen und in begründeten Fällen können Landwirte gestützt auf Ziffer 6.4 des Anhangs der Direktzahlungsverordnung Sonderbewilligungen beim kantonalen Pflanzenschutzdienst beantragen, um Kulturen mit zusätzlichen Mitteln zu schützen. 2013 wurden 1 790 Sonderbewilligungen für rund 6 640 ha LN erlassen. Die Anzahl Sonderbewilligungen ist im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant. Die Witterungsbedingungen 2013 haben die Blattläusepopulationen im Kartoffelbau begünstigt, deren Bekämpfung nur mit einer Sonderbewilligung möglich ist. Im Rapsanbau mussten zur Bekämpfung des Erdflohs mehr Sonderbewilligungen erteilt werden. Des Weiteren ist im Obstbau die Feuerbrandbekämpfung die Hauptursache für Sonderbewilligungen.

Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2013

1 Mit anderen als der im Anhang der Direktzahlungsverordnung (DZV) aufgelisteten Produkte.

2 Zur Bekämpfung der Blattläuse im Tabak haben die Kantone FR, VD und JU in 2013 eine regionale Sonderbewilligung erteilt.

3 Bei Feuerbrand wird für Hochstammbäume eine Are pro Baum angerechnet. In den betroffenen Kantonen wurden auch regionale Sonderbewilligungen für Kupferbehandlungen in Feuerbrandbefallsgebieten erteilt.

Quelle: BLW

160 2.2 Direktzahlungen
Total Bewilligungen Fläche Kategorie Anzahl % der Betriebe ha % der Betriebe mit Sonder- betroffenen bewilligung Fläche Applikationen mit Pflanzenschutzmittel während des Winterbehandlungsverbots 63 3,52 284,59 4,29 Einsatz von Insektiziden und nematiziden Granulaten 249 13,91 871,81 13,13 Getreide: Bekämpfung der Getreidehähnchen 1 155 8,66 903,30 13,60 Kartoffeln: Bekämpfung der Kartoffelkäfer 1 401 22,40 1 766,55 26,61 Leguminosen, Sonnenblumen, Tabak: Bekämpfung der Blattläuse 2 41 2,29 201,15 3,03 Übrige Schädlingsbekämpfung im Ackerbau 388 21,68 1 653,56 24,90 Dauergrünland: Flächenbehandlung 88 4,92 255,21 3,84 Einsatz Totalherbizide 335 18,72 578,89 8,72 Gemüsebau 3 0 0,00 0,00 0,00 Obstbau 3 70 3,91 124,69 1,88 Total 1 790 100,00 6 639,75 100

2.2.2 Allgemeine Direktzahlungen

Im Rahmen der Umsetzung der AP 2011 wurden im Jahr 2009 verschiedene Direktzahlungen angepasst. Die Umlagerung von der Marktstützung hin zu Direktzahlungen brachte bei verschiedenen Beitragsarten neue, in der Regel höhere Beitragsansätze. Für das Beitragsjahr 2013 wurde der Beitrag für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere für eine Tierkategorie um 25 Franken je GVE reduziert.

2.2.2.1 Flächenbeiträge

Die Flächenbeiträge fördern die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie den Schutz und die Pflege der Kulturlandschaft, die Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion und die Gesunderhaltung unserer Lebensgrundlagen. Die Flächenbeiträge werden mit einem Zusatzbeitrag für das offene Ackerland und die Dauerkulturen ergänzt.

Ansätze 2013

– 40 bis 70

1 Der Zusatzbeitrag für offenes Ackerland und Dauerkulturen beträgt Fr. 640 pro ha und Jahr; auch er unterliegt der Flächenabstufung

Für angestammte Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone reduzieren sich die Ansätze bei allen flächengebundenen Direktzahlungen um 25 %. Insgesamt handelt es sich um rund 5 000 ha, welche seit 1984 in der ausländischen Grenzzone bewirtschaftet werden. Schweizer Betriebe, die heute Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone zukaufen oder pachten, erhalten für diese Flächen keine Direktzahlungen.

Flächenbeiträge 2013 (inkl. Zusatzbeitrag)

Der Zusatzbeitrag wurde für insgesamt 263 635 ha offenes Ackerland und 19 228 ha Dauerkulturen ausgerichtet.

161 2.2 Direktzahlungen
1 020
Fr./ha 1 – bis 40 ha
ha 765 – 70 bis 100 ha 510 – 100 bis 130 ha 255 – über 130 ha 0
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Fläche ha 475 093 255 994 286 138 1 017 225 Betriebe Anzahl 20 652 13 209 14 631 48 492 Fläche pro Betrieb ha 23,0 19,4 19,6 21,0 Beitrag pro Betrieb Fr. 30 108 21 530 19 805 24 663 Total Beiträge 1 000 Fr. 621 783 284 384 289 774 1 195 940 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 621 197 285 031 289 122 1 195 350 Quelle: BLW
Tabellen 33a–33b Seiten A32–A33

2.2.2.2 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere

Die Massnahme hat zum Ziel, mit der Milch- und Fleischproduktion auf Raufutterbasis einen Beitrag zur Versorgungssicherheit auf dem Grünland zu leisten und gleichzeitig die Flächen im Grasland Schweiz durch die Nutzung zu pflegen.

Bei der Festlegung des massgebenden Tierbestands für die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere gibt es zwei Kategorien. Bei Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln wird der mittlere Bestand aufgrund der Daten der Tierverkehr-Datenbank berechnet. Als Referenzzeit gilt der 1. Mai des Vorjahres bis zum 30. April des Beitragsjahres. Bei den übrigen Raufutter verzehrenden Nutztieren gilt als massgebender Tierbestand die Anzahl Tiere, die während der Winterfütterung (Referenzperiode: 1. Januar bis Stichtag des Beitragsjahres) auf einem Betrieb gehalten werden. Als Raufutter verzehrende Nutztiere gelten Tiere der Rinder- und der Pferdegattung sowie Schafe, Ziegen, Bisons, Wasserbüffel, Hirsche, Lamas und Alpakas. Die Beiträge werden in Abhängigkeit der vorhandenen Dauergrün-, Kunstwiesen-, Mais- und Futterrübenfläche bezahlt. Die verschiedenen Tierkategorien werden umgerechnet in Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten (RGVE) und die Förderung mit Beiträgen ist je ha begrenzt (Förderlimite). Die Begrenzung ist abgestuft nach Zonen. Für Flächen mit Mais und Futterrüben erhöht sich die Förderlimite bzw. der Tierbestand, bis zu dem Beiträge ausbezahlt werden, um die Hälfte der Ansätze der Grünfläche.

Die RGVE sind in drei Beitragsgruppen aufgeteilt. Für Tiere der Rindvieh- und der Pferdegattung, Bisons, Wasserbüffel, Milchziegen und Milchschafe werden Fr. 690 und für die übrigen Ziegen und Schafe sowie Hirsche, Lamas und Alpakas Fr. 520 je RGVE ausgezahlt. Bei den Verkehrsmilchproduzenten werden pro 4 400 kg im Vorjahr abgelieferter Milch eine RGVE in Abzug gebracht. Für diese vom Milchabzug betroffenen RGVE wurde der Beitrag auf das Jahr 2013 auf Fr. 425 je RGVE reduziert. Total wurden 487 Mio. Fr. ausbezahlt.

Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 2013

162 2.2 Direktzahlungen
Begrenzung der Förderung RGVE/ha Grünfläche – in der Talzone 2,0 – in der Hügelzone 1,6 – in der Bergzone I 1,4 – in der Bergzone II 1,1 – in der Bergzone III 0,9 – in der Bergzone IV 0,8
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Zu Beiträgen berechtigende RGVE Anzahl 385 418 282 800 272 652 940 870 Betriebe Anzahl 15 699 12 527 14 161 42 387 Zu Beiträgen berechtigende RGVE pro Betrieb Anzahl 24,6 22,6 19,3 22,2 Beiträge pro Betrieb Fr. 12 242 11 380 10 768 11 495 Total Beiträge 1 000 Fr. 192 180 142 562 152 488 487 230 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 200 743 147 098 156 052 503 893 Quelle: BLW

Beiträge für Betriebe mit und ohne vermarktete Milch 2013

Die Betriebe mit vermarkteter Milch erhalten zwar pro RGVE rund 206 Fr. weniger RGVE-Beiträge als die Betriebe ohne vermarktete Milch. Dafür profitieren sie von der Marktstützung in der Milchwirtschaft (Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage).

2.2.2.3 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen

Mit den Beiträgen werden die erschwerenden Produktionsbedingungen der Viehhalter im Berggebiet und in der Hügelzone ausgeglichen. Im Gegensatz zu den allgemeinen Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere, bei welchen die Flächennutzung mit Grünland im Vordergrund steht (Pflege durch Nutzung), werden bei dieser Massnahme auch soziale, strukturelle und siedlungspolitische Ziele verfolgt. Beitragsberechtigt sind dieselben Tierkategorien wie bei den Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere. Die Begrenzung der Beiträge ist die gleiche wie für die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere (Förderlimite).

Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 2013

163 2.2 Direktzahlungen
Betrieb mit Betrieb ohne vermarkteter Milch vermarkteter Milch Betriebe Anzahl 23 575 18 812 Tiere pro Betriebe RGVE 31,0 15,9 Abzug aufgrund Beitragsbegrenzung der Grünfläche RGVE 2,9 1,2 Milchabzug RGVE 24,5 0,0 Tiere zu Beiträgen berechtigt RGVE 28,2 14,7 Beiträge pro RGVE Fr. 413 619 Quelle: BLW
Merkmal Einheit
Ansätze pro RGVE 2013 Fr./GVE – in der Hügelzone 300 – in der Bergzone I 480 – in der Bergzone II 730 – in der Bergzone III 970 – in der Bergzone IV 1 230
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Zu Beiträgen berechtigende RGVE Anzahl 93 427 282 273 272 493 648 192 Betriebe Anzahl 3 056 12 501 14 153 29 710 RGVE pro Betrieb Anzahl 30,6 22,6 19,3 21,8 Beiträge pro Betrieb Fr. 2 932 8 611 16 412 11 743 Total Beiträge 1 000 Fr. 8 961 107 647 232 275 348 883 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 8 908 107 986 233 534 350 429 Quelle: BLW

2.2.2.4 Hangbeiträge

n Allgemeine Hangbeiträge: Zum Ausgleich erschwerender Flächenbewirtschaftung

Mit den allgemeinen Hangbeiträgen werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in Hanglagen der Hügel- und Bergregion ausgeglichen. Sie werden nur für Wies-, Streu- und Ackerland sowie für Dauerkulturen ausgerichtet. Wiesen müssen jährlich mindestens einmal, Streueflächen alle ein bis drei Jahre geschnitten werden. Die Hanglagen sind in zwei Neigungsstufen unterteilt.

Beiträge für Hangflächen 2013

Von den insgesamt 210 000 ha LN Hangflächen werden knapp 2/3 der Kategorie Neigung 18–35 % zugeordnet. Der Umfang der angemeldeten Flächen ändert leicht von Jahr zu Jahr. Dies hängt von den klimatischen Bedingungen ab, die einen Einfluss auf die Bewirtschaftungsart (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen) haben.

n Hangbeiträge für Rebflächen: Zur Erhaltung der Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen

Die Hangbeiträge für Reben tragen dazu bei, Rebberge in Steil- und Terrassenlagen zu erhalten. Um den Verhältnissen der unterstützungswürdigen Rebflächen gerecht zu werden, wird für die Bemessung der Beiträge zwischen den steilen und besonders steilen Reblagen und den Rebterrassen auf Stützmauern unterschieden. Beiträge für den Rebbau in Steil- und Terrassenlagen werden nur für Flächen mit einer Hangneigung von 30 % und mehr ausgerichtet. Die Beitragsansätze sind zonenunabhängig.

Ansätze 2013 Fr./ha

– für Flächen mit 30 bis 50 % Neigung

– für Flächen mit über 50 % Neigung

– für Flächen in Terrassenlagen

1 500

3 000

5 000

164 2.2 Direktzahlungen
Ansätze 2013 Fr./ha – Neigung 18 bis 35 % 410 – Neigung über
620
35 %
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Zu Beiträgen berechtigende Flächen: – Neigung 18–35 % ha 4 780 60 151 68 829 133 760 – über 35 Neigung ha 1 502 16 937 57 769 76 208 Total ha 6 282 77 087 126 598 209 967 Betriebe Anzahl 2 160 11 942 13 743 27 845 Beitrag pro Betrieb Fr. 1 339 2 945 4 660 3 666 Total Beiträge 1 000 Fr. 2 891 35 166 64 036 102 093 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 2 866 35 396 64 039 102 302 Quelle: BLW

Beiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen 2013 Einheit

Der Anteil der beitragsberechtigten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 30 %.

165 2.2 Direktzahlungen
Beiträgen berechtigende Flächen total: ha 3 753 Steillagen 30 bis 50 % Neigung ha 1 886 Steillagen über 50 % Neigung ha 372 Terrassenanlagen ha 1 494 Anzahl Betriebe Anzahl 2 464 Beitragsberechtigte Fläche pro Betrieb ha 1,5 Beitrag pro Betrieb Fr. 4 629 Beiträge Total 1 000 Fr. 11 405 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 11 313 Quelle: BLW
Zu

2.2.3

Ökologische Direktzahlungen

2.2.3.1 Ökobeiträge

Die Ökobeiträge fördern besondere ökologische Leistungen, deren Anforderungen über diejenigen des ÖLN hinausgehen. Den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen werden Programme angeboten, bei denen sie freiwillig mitmachen können. Die einzelnen Programme sind voneinander unabhängig; die Beiträge können kumuliert werden.

Verteilung der Ökobeiträge auf die verschiedenen Programme 2013

Total 302 Mio. Fr.

ÖQV 31 %

Ökoausgleich 47 %

Biologischer Landbau 12 %

Extenso 10 %

Quelle: BLW

166 2.2 Direktzahlungen
Tabellen 34a–34b Seiten A34–A35

n Ökologischer Ausgleich

Mit dem ökologischen Ausgleich soll der Lebensraum für die vielfältige einheimische Fauna und Flora in den Landwirtschaftsgebieten erhalten und nach Möglichkeit wieder vergrössert werden. Der ökologische Ausgleich trägt zudem zur Erhaltung der typischen Landschaftsstrukturen und -elemente bei. Gewisse Elemente des ökologischen Ausgleichs werden mit Beiträgen gefördert und können gleichzeitig für den obligatorischen ökologischen Ausgleich des ÖLN angerechnet werden, während andere Elemente beim ÖLN nur anrechenbar sind.

Elemente des ökologischen Ausgleichs mit und ohne Beiträge

Beim ÖLN anrechenbare Elemente Beim ÖLN anrechenbare Elemente mit Beiträgen ohne Beiträge

extensiv genutzte Wiesen extensiv genutzte Weiden wenig intensiv genutzte Wiesen

Waldweiden (Wytweiden, Selven)

Streueflächen einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen

Hecken, Feld- und Ufergehölze

Buntbrachen

Rotationsbrachen

Ackerschonstreifen

Wassergräben, Tümpel, Teiche

Ruderalflächen, Steinhaufen und -wälle

Trockenmauern

Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt

Saum auf Ackerland weitere, von der kantonalen Naturschutzfachstelle definierte ökologische Ausgleichsflächen auf der LN Hochstamm-Feldobstbäume

Extensiv genutzte Wiesen

Die Flächen dürfen nicht gedüngt und während sechs Jahren in Abhängigkeit der Zone jeweils frühestens Mitte Juni bis Mitte Juli genutzt werden. Das späte Mähen soll gewährleisten, dass die Samen zur Reife gelangen und die Artenvielfalt durch natürliche Versamung gefördert wird. So bleibt auch zahlreichen wirbellosen Tieren, bodenbrütenden Vögeln und kleinen Säugetieren genügend Zeit zur Reproduktion. Die Fläche der extensiven Wiesen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.

Die Beiträge für extensiv genutzte Wiesen und Streueflächen sind einheitlich geregelt und richten sich nach der Zone, in der sich die Fläche befindet.

167 2.2 Direktzahlungen
Tabellen 35a–35d Seiten A36–A39
Ansätze 2013 Fr./ha – Ackerbau- und Übergangszonen 1 500 – Hügelzone 1 200 – Bergzonen I und II 700 – Bergzonen III und IV 450

Beiträge für extensiv genutzte Wiesen 2013

Wenig intensiv genutzte Wiesen

Wenig intensiv genutzte Wiesen dürfen in einem geringen Ausmass mit Mist oder Kompost gedüngt werden. Für die Nutzung gelten die gleichen Vorschriften wie bei den extensiv genutzten Wiesen. Für wenig intensiv genutzte Wiesen werden in allen Zonen Fr. 300 pro ha ausbezahlt.

Beiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen 2013

Streueflächen

Als Streueflächen gelten extensiv genutzte Grünflächen auf Feucht- und Nassstandorten, welche in der Regel im Herbst oder Winter zur Streuenutzung gemäht werden.

Beiträge für Streueflächen 2013

168 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 18 838 10 697 10 668 40 203 Fläche ha 35 743 15 309 22 211 73 263 Fläche pro Betrieb ha 1,90 1,43 2,08 1,82 Beitrag pro Betrieb Fr. 2 774 1 460 1 105 1 981 Total Beiträge 1 000 Fr. 52 255 15 616 11 785 79 657 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 49 749 14 559 11 024 75 331 Quelle: BLW
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 3 216 4 052 7 245 14 513 Fläche ha 2 663 3 861 14 048 20 572 Fläche pro Betrieb ha 0,83 0,95 1,94 1,42 Beitrag pro Betrieb Fr. 249 286 582 425 Total Beiträge 1 000 Fr. 799 1 160 4 215 6 174 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 922 1 284 4 279 6 486 Quelle: BLW
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 1 956 1 942 3 403 7 301 Fläche ha 2 189 1 545 3 898 7 633 Fläche pro Betrieb ha 1,12 0,80 1,15 1,05 Beitrag pro Betrieb Fr. 1 630 774 710 973 Total Beiträge 1 000 Fr. 3 188 1 504 2 415 7 107 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 3 153 1 500 2 385 7 037 Quelle: BLW

Hecken, Feld- und Ufergehölze

Als Hecken, Feld- oder Ufergehölze gelten Nieder-, Hoch- oder Baumhecken, Windschutzstreifen, Baumgruppen, bestockte Böschungen und heckenartige Ufergehölze. Zu einer Hecke gehört ein Krautsaum, der in Abhängigkeit zur Zone jeweils frühestens Mitte Juni bis Mitte Juli genutzt wird. Die Beiträge für Hecken, Feld- und Ufergehölze (einschliesslich Krautsaum) betragen in der Tal- und Hügelzone Fr. 2 500, in den Bergzonen I und II Fr. 2 100 und in den Bergzonen III und IV Fr. 1 900 pro ha.

Beiträge für Hecken, Ufer- und Feldgehölze 2013

Buntbrachen

Als Buntbrachen gelten mehrjährige, mit einheimischen Wildkräutern angesäte, ungedüngte Streifen von mindestens 3 m Breite. Buntbrachen dienen dem Schutz bedrohter Wildkräuter. In ihnen finden auch Insekten und andere Kleinlebewesen Lebensraum und Nahrung. Zudem bieten sie Hasen und Vögeln Deckung. Für Buntbrachen werden Fr. 2 800 pro ha ausgerichtet. Die Beiträge gelten für Flächen von der Ackerbauzone bis und mit der Hügelzone.

für Buntbrache 2013

Rotationsbrachen

Als Rotationsbrachen gelten ungedüngte ein- bis zweijährige, mit einheimischen Ackerwildkräutern angesäte Flächen, die mindestens 6 m breit sind und mindestens 20 Aren umfassen. In Rotationsbrachen finden bodenbrütende Vögel, Hasen und Insekten Lebensraum. In geeigneten Lagen ist auch die Selbstbegrünung möglich. Für die Rotationsbrachen werden in der Ackerbauzone bis und mit der Hügelzone Fr. 2 300 pro ha ausgerichtet.

169 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 6 988 4 110 2 188 13 286 Fläche ha 1 859 1 080 428 3 367 Fläche pro Betrieb ha 0,27 0,26 0,20 0,25 Beitrag pro Betrieb Fr. 664 619 403 607 Total Beiträge 1 000 Fr. 4 637 2 543 883 8 063 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 4 388 2 355 840 7 583 Quelle: BLW
Beiträge
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion 1 Total Betriebe Anzahl 1 720 349 2 2 071 Fläche ha 1 665 243 2 1 910 Fläche pro Betrieb ha 0,97 0,70 1,17 0,92 Beitrag pro Betrieb Fr. 2 712 1 949 3 262 2 584 Total Beiträge 1 000 Fr. 4 665 680 7 5 352 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 4 669 633 2 5 305 1 Hier handelt es sich um Betriebe, die Flächen in der Hügel- oder Talregion bewirtschaften. Quelle: BLW

Beiträge für Rotationsbrache 2013

1 Hier handelt es sich um Betriebe, die Flächen in der Hügel- oder Talregion bewirtschaften.

Ackerschonstreifen

BLW

Ackerschonstreifen bieten den traditionellen Ackerbegleitpflanzen Raum zum Überleben. Als Ackerschonstreifen gelten 3 bis 12 m breite, extensiv bewirtschaftete Randstreifen von Ackerkulturen wie Getreide, Raps, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Soja, nicht jedoch Mais. In allen Zonen wird ein einheitlicher Beitrag von Fr. 1 300 pro ha bezahlt.

Beiträge für Ackerschonstreifen 2013

Saum auf Ackerflächen

Säume sind mit einheimischen Wildkräutern angesäte, streifenförmige, jährlich nur zur Hälfte gemähte Dauergesellschaften, die auf der Ackerfläche oder Dauerkulturfläche angelegt werden. Sie müssen mindestens 3 m und dürfen maximal 12 m breit sein. Während mindestens zwei Vegetationsperioden bleiben sie am gleichen Standort bestehen. Für Säume werden von der Ackerbauzone bis und mit der Bergzone II Fr. 2 300 pro ha ausgerichtet.

Beiträge für Saum auf Ackerland 2013

170 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion 1 Total Betriebe Anzahl 338 65 0 403 Fläche ha 451 84 0 535 Fläche pro Betrieb ha 1,33 1,29 0 1,33 Beitrag pro Betrieb Fr. 3 071 2 972 0 3 055 Total Beiträge 1 000 Fr. 1 038 193 0 1 231 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 1 094 208 6 1 308
Quelle:
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 99 34 10 143 Fläche ha 72 30 2 104 Fläche pro Betrieb ha 0,73 0,87 0,23 0,73 Beitrag pro Betrieb Fr. 950 1 131 297 947 Total Beiträge 1 000 Fr. 94 38 3 135 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 72 24 1 97 Quelle:
BLW
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 453 139 3 595 Fläche ha 103 23 1 127 Fläche pro Betrieb ha 0,23 0,17 0,17 0,00 Beitrag pro Betrieb Fr. 525 382 403 491 Total Beiträge 1 000 Fr. 238 53 1 292 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 191 44 1 236 Quelle: BLW

Hochstamm-Feldobstbäume

Beiträge werden ausgerichtet für hochstämmige Kern- und Steinobstbäume, die nicht in einer Obstanlage stehen, sowie für Kastanien- und Nussbäume in gepflegten Selven. Pro angemeldetem Baum werden Fr. 15 ausgerichtet.

Beiträge für Hochstamm-Feldobstbäume 2013

171 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 14 537 11 005 5 193 30 735 Bäume Stück 1 132 058 843 160 283 116 2 258 334 Bäume pro Betrieb ha 77,87 76,62 54,52 73,48 Beitrag pro Betrieb Fr. 1 168 1 149 818 1 102 Total Beiträge 1 000 Fr. 16 978 12 647 4 247 33 872 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 16 796 12 631 4 157 33 584 Quelle: BLW

Aufteilung der ökologischen Ausgleichsflächen 2013

Waldweiden 2 % andere ÖAF 1 %

Extensiv genutzte Weiden 21 %

ÖAF im Ackerland 2 %

Feld- und Ufergehölze 2 %

Extensiv genutzte Wiesen 52 %

Streueflächen 5 % Wenig intensiv genutzte Wiesen 15 %

Quelle: BLW

Verteilung der ökologischen Ausgleichsflächen nach Regionen 2013 1

172 2.2 Direktzahlungen
Total 141 473 ha
Elemente Talregion Hügelregion Bergregion ha % der LN ha % der LN ha % der LN Extensiv genutzte Wiesen 35 743 7,18 15 309 5,84 22 211 7,67 Wenig intensiv genutzte Wiesen 2 663 0,54 3 861 1,47 14 048 4,85 Streueflächen 2 189 0,44 1 545 0,59 3 898 1,35 Feld- und Ufergehölze 1 859 0,37 1 080 0,41 428 0,15 Buntbrachen 1 665 0,33 243 0,09 2 0,00 Rotationsbrachen 451 0,09 84 0,03 0 0,00 Ackerschonstreifen 72 0,01 30 0,01 2 0,00 Saum auf Ackerfläche 103 0,02 23 0,01 1 0,00 Extensiv genutzte Weiden 5 318 1,07 6 149 2,35 17 833 6,16 Waldweiden (ohne bewaldete Fläche) 41 0,01 285 0,11 2 901 1,00 Wassergräben, Tümpel, Teiche 148 0,03 40 0,02 21 0,01 Ruderalflächen, Steinhaufen und -wälle 47 0,01 12 0,00 11 0,00 Trockenmauern 8 0,00 4 0,00 17 0,01 Rebflächen mit hoher Artenvielfalt 697 0,14 118 0,05 92 0,03 Weitere ökologische Ausgleichsflächen 121 0,02 32 0,01 69 0,02 51 125 10,27 28 815 11,00 61 532 21,26
1 ohne Hochstamm-Feldobstbäume und ohne standortgerechte Einzelbäume Quelle: BLW

n Öko-Qualitätsverordnung

Um die natürliche Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern, unterstützt der Bund auf der LN ökologische Ausgleichsflächen von besonderer biologischer Qualität und die Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen mit Finanzhilfen. Die Anforderungen, welche die Flächen für die Beitragsberechtigung gemäss der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) erfüllen müssen, werden durch die Kantone festgelegt. Der Bund überprüft die kantonalen Vorgaben auf Grund von Mindestanforderungen. Entsprechen die kantonalen Anforderungen den Mindestanforderungen des Bundes und ist die regionale Mitfinanzierung gewährleistet, leistet der Bund Finanzhilfen an die von den Kantonen ausgerichteten Beiträge an die Landwirte. Die Finanzhilfen des Bundes betragen 80 % der anrechenbaren Beiträge. Die restlichen 20 % müssen durch Dritte (Kanton, Gemeinde, Private, Trägerschaften) übernommen werden. Beiträge für die biologische Qualität und die Vernetzung sind kumulierbar. Die Verordnung beruht auf Freiwilligkeit, finanziellen Anreizen und der Berücksichtigung regionaler Unterschiede bezüglich der Biodiversität.

Anrechenbare Ansätze

Für die biologische Qualität Für die Vernetzung (Fr. pro ha und Jahr (Fr. pro ha und Jahr bzw. pro Baum und Jahr) bzw. pro Baum und Jahr) Tal–Bergzone II Bergzonen III–IV Tal–Bergzone II Bergzonen III–IV

1

Betrag wird zu je maximal 50 % für die Flora- und die Strukturqualität ausgerichtet.

Eine ökologische Ausgleichsfläche trägt vor allem dann zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt bei, wenn sie bestimmte Zeigerarten und Strukturmerkmale ausweist und/oder gemäss den Lebensraumansprüchen der Ziel- und Leitarten bewirtschaftet wird. Während sich der Bewirtschafter einer ökologischen Ausgleichsfläche für die biologische Qualität direkt anmelden kann, braucht es für die Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen ein Konzept, das mindestens eine landschaftlich und ökologisch begründbare Einheit abdeckt.

173 2.2 Direktzahlungen
Extensiv genutzte Wiesen, wenig intensiv genutzte Wiesen und Streueflächen 1 000 700 1 000 500 Extensiv genutzte Weiden und Waldweiden (Wytweiden und Selven) 500 1 300 1 500 300 Hecken, Feld- und Ufergehölze 2 000 2 000 1 000 500 Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt 1 000 1 000 1 000 500 Hochstamm-Feldobstbäume 30 30 5 5 Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen 5 5 Weitere ökologische Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche 1 000 500
Der
36
Tabelle
Seite A40

Beiträge 1 gemäss Öko-Qualitätsverordnung 2013

1 Kürzungen, Rückforderung und Nachzahlung nicht berücksichtigt

2 Hochstamm umgerechnet (1 Stück = 1 Are)

Der markante Anstieg der Beitragssumme ist einerseits auf die Erhöhung der Beiträge im Rahmen der AP 2011 und andererseits auf die gute Akzeptanz der Programme zurückzuführen.

Beiträge 1 für biologische Qualität und Vernetzung 2 2013

1 Kürzungen, Rückforderung und Nachzahlung nicht berücksichtigt

2 Da es Flächen gibt, die gleichzeitig Beiträge für die Qualität und die Vernetzung erhalten, dürfen die Spalten «biologische Qualität» und «Vernetzung» nicht addiert werden.

Quelle: BLW

174 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 13 747 9 745 11 154 34 646 Fläche 2 ha 44 098 33 820 62 351 140 269 Fläche 2 pro Betrieb ha 3,21 3,47 5,59 4,05 Beitrag pro Betrieb Fr. 2 685 2 682 2 885 2 749 Total Beiträge 1 000 Fr. 36 916 26 140 32 174 95 230 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 32 018 22 548 28 630 83 196
Quelle: BLW
Merkmal Einheiten Biologische Vernetzung Qualität Extensiv genutzte Wiesen, Wenig intensiv genutzte Wiesen, Streueflächen Betriebe Anzahl 19 481 28 136 Fläche ha 32 882 56 322 Extensiv genutzte Weiden, Waldweiden Betriebe Anzahl 3 814 7 908 Fläche ha 8 575 17 380 Hecken, Feld- und Ufergehölze Betriebe Anzahl 4 001 8 385 Fläche ha 984 2 053 Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt Betriebe Anzahl 285 197 Fläche ha 426 394 Hochstammfeldobstbäume Betriebe Anzahl 10 654 18 447 Baum Stück 687 523 1 049 698 Andere Elemente Betriebe Anzahl 11 120 Fläche ha 3 881

ÖQV Flächen mit Qualität (inkl. Hochstammbäume)

in % der LN 11–20 >20

0 1–5 6–10

Werte pro Gemeinde

Sömmerungsgebiet

ÖQV Flächen mit Vernetzung (inkl. Hochstammbäume)

Quelle: BLW, GG25 © Swisstopo 2014

in % der LN 11–20 >20

0 1–5 6–10

Werte pro Gemeinde

Sömmerungsgebiet

Quelle: BLW, GG25 © Swisstopo 2014

175 2.2 Direktzahlungen

n Extensive Produktion von Getreide und Raps

Diese Massnahme hat zum Ziel, den Anbau von Getreide und Raps ohne Wachstumsregulatoren, Fungizide, chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und Insektizide zu fördern. Der Beitragsansatz bemisst sich auf Fr. 400 pro ha.

Beiträge für Extensive Produktion von Getreide und Raps 2013

Aufteilung der Extensofläche 2013

4 % Futtergetreide 32 %

64 %

176 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 8 887 4 669 504 14 060 Fläche ha 55 190 19 005 1 260 75 456 Fläche pro Betrieb ha 6,21 4,07 2,50 5,37 Beitrag pro Betrieb Fr. 2 472 1 625 1 000 2 138 Total Beiträge 1 000 Fr. 21 972 7 588 504 30 064 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 21 690 7 478 507 29 675 Quelle: BLW
Quelle: BLW Total 75 456 ha
Brotgetreide
Raps
Tabelle 37 Seite A41

n Biologischer Landbau

Ergänzend zu den am Markt erzielbaren Mehrerlösen fördert der Bund den biologischen Landbau als besonders naturnahe und umweltfreundliche Produktionsform. Um Beiträge zu erhalten, müssen die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen auf dem gesamten Betrieb die Anforderungen der Bio-Verordnung erfüllen. Ausnahmen von der Gesamtbetrieblichkeit bestehen für den Weinbau und für Obstanlagen.

Beim biologischen Landbau wird auf chemisch-synthetisch hergestellte Produktionsmittel, wie Handelsdünger oder Pestizide, gänzlich verzichtet. Dies spart Energie und schont Wasser, Luft und Boden. Für den Landwirt ist es deshalb besonders wichtig, die natürlichen Kreisläufe und Verfahren zu berücksichtigen. Insgesamt erreicht der Biolandbau eine höhere Effizienz in der Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Dies ist ein wichtiger Indikator für die Nachhaltigkeit des Produktionssystems.

2013 umfasste der biologische Landbau 12,2 % der gesamten LN.

Beiträge für den biologischen Landbau 2013

Bergregion 56 %

21

Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche nach Region 2013 Quelle: BLW

177 2.2 Direktzahlungen
Ansätze 2013 Fr./ha – Spezialkulturen 1 350 – Offene Ackerfläche ohne Spezialkulturen 950 – Grün- und Streueflächen 200
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 1 357 1 386 3 245 5 988 Fläche ha 29 135 25 896 69 808 124 839 Fläche pro Betrieb ha 21,47 18,68 21,51 20,85 Beitrag pro Betrieb Fr. 10 234 5 069 4 368 5 859 Total Beiträge 1 000 Fr. 13 887 7 025 14 174 35 086 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 12 691 6 716 13 705 33 112 Quelle: BLW
Total 124 839 ha
%
Hügelregion
% Talregion 23
Tabelle 34a Seite A34

2.2.3.2 Ethobeiträge

Mit Ethobeiträgen wird die freiwillige Teilnahme an einem oder beiden Ethoprogrammen «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» gefördert.

n Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)

Gefördert wird die Tierhaltung in Haltungssystemen, welche die in der Ethoprogrammverordnung definierten Anforderungen erfüllen Diese gehen wesentlich über das von der Tierschutzgesetzgebung verlangte Niveau hinaus.

BTS-Beitragsansätze 2013

Über 120 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, über 30 Monate alte Tiere der Pferdegattung und über ein Jahr alte Tiere der

Zuchthennen und -hähne, Legehennen, Junghennen und -hähne, Küken, Mastpoulets,

BTS-Beiträge 2013

n Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)

Gefördert wird der in der Ethoprogrammverordnung definierte regelmässige Auslauf von Nutztieren auf einer Weide oder in einem Laufhof bzw. in einem Aussenklimabereich.

RAUS-Beitragsansätze 2013 Fr./GVE

Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere der Pferdegattung, über ein Jahr alte Tiere der Schaf- und der Ziegengattung, Weidelämmer sowie Kaninchen 180

nicht säugende Zuchtsauen 360

– übrige Schweine, ohne Saugferkel 155

– Zuchthennen und -hähne, Legehennen, Junghennen und -hähne, Küken, Mastpoulets und Truten 280

178 2.2 Direktzahlungen
Ziegengattung 90 – Schweine,
155 –
Truten und Kaninchen 280
Fr./GVE
ohne Saugferkel
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 9 461 6 415 4 795 20 671 GVE Anzahl 329 281 174 252 98 419 601 951 GVE pro Betrieb Anzahl 34,80 27,16 20,53 29,12 Beitrag pro Betrieb Fr. 4 068 3 081 2 065 3 297 Total Beiträge 1 000 Fr. 38 486 19 763 9 901 68 151 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 37 545 19 146 9 534 66 225 Quelle: BLW
Tabelle 38 Seite A42

RAUS-Beiträge 2013

2.2.3.3 Sömmerungsbeiträge

n Nachhaltige Bewirtschaftung der Sömmerungsgebiete

Mit den Sömmerungsbeiträgen soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen und Voralpen sowie im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300 000 GVE genutzt und gepflegt. Der Viehbesatz wird nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Nutzung festgelegt. Man spricht dabei vom sogenannten Normalbesatz. Ausgehend vom Normalbesatz werden die Beiträge nach Normalstoss (NST) ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer GVE während 100 Tagen.

Sömmerungsbeiträge 2013

1 Bei dieser Zahl handelt es sich um das Total der beitragsberechtigten Sömmerungsbetriebe (ohne Doppelzählungen)

179 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 13 066 10 634 11 998 35 698 GVE Anzahl 395 102 278 878 247 628 921 607 GVE pro Betrieb Anzahl 30,24 26,23 20,64 25,82 Beitrag pro Betrieb Fr. 5 446 4 744 3 734 4 661 Total Beiträge 1 000 Fr. 71 157 50 448 44 799 166 405 Total Beiträge 2012 1 000 Fr. 71 142 49 822 44 705 165 670 Quelle: BLW
Ansätze 2013 Fr. – Für gemolkene Kühe, Milchziegen und Milchschafe pro GVE (56–100 Tage Sömmerung) 330 – Für Schafe ohne Milchschafe pro NST bei ständiger Behirtung 330 bei Umtriebsweide 250 bei übrigen Weiden 120 – Für übrige Raufutter verzehrende Tiere pro NST 330
Merkmal Beiträge Betriebe GVE oder NST 1 000 Fr. Anzahl Anzahl Kühe, Milchziegen und Milchschafe 12 383 1 089 37 527 Schafe ohne Milchschafe 5 637 875 23 010 Übrige Raufutter verzehrende Tiere 83 045 6 518 242 646 Total 101 064 7 057 Total 2012 101 521 7 091 1
Quelle:
Tabelle 38 Seite A42
BLW
Tabellen
41a–41b Seiten A45–A46

Seit dem Beitragsjahr 2003 werden differenzierte Sömmerungsbeiträge für Schafe (ohne Milchschafe) nach Weidesystem ausgerichtet. Mit den höheren Beiträgen für die ständige Behirtung und Umtriebsweide werden einerseits die höheren Kosten berücksichtigt, andererseits wird, in Analogie zu den Ökobeiträgen, der Anreiz für eine nachhaltige Schafalpung erhöht. Eine ständige Behirtung bedeutet, dass die Herdenführung durch einen Hirten mit Hunden erfolgt und die Herde täglich auf einen vom Hirten ausgewählten Weideplatz geführt wird. Bei einer Umtriebsweide hat die Beweidung während der ganzen Sömmerung abwechslungsweise in verschiedenen Koppeln zu erfolgen, die eingezäunt oder natürlich klar abgegrenzt sind.

Schafsömmerung nach Weidesystem 2013

Entwicklung der Sömmerung 2011–2013: Betriebe, gesömmerte Tiere in Normalstössen nach Tierkategorien

180 2.2 Direktzahlungen
Weidesystem Betriebe Tiere mit Beiträge Beiträgen Anzahl NST 1 000 Fr. Ständige Behirtung 129 10 347 3 397 Umtriebsweide 227 4 728 1 173 Übrige Weide 503 7 228 867 Kombination von Weidesystemen 16 742 200 Total 875 23 045 5 637 Total 2012 877 23 614 5 672 Quelle: BLW
Jahr 2011 2012 2013 Tierkategorie Einheiten Milchkühe Betriebe 3 772 3 853 3 873 Stösse 104 269 100 869 97 964 Mutter- und Ammenkühe und andere Kühe Betriebe 2 310 2 518 2 578 Stösse 33 543 34 833 35 608 Anderes Rindvieh Betriebe 6 121 6 078 6 061 Stösse 123 258 118 117 112 340 Tiere der Pferdegattung Betriebe 960 923 923 Stösse 4 555 4 420 4 393 Schafe Betriebe 970 933 926 Stösse 25 264 23 914 23 378 Ziegen Betriebe 1 405 1 405 1 347 Stösse 6 104 6 094 5 971 Andere gesömmerte Tiere Betriebe 179 339 228 Stösse 503 810 533 Ein Stoss = 1 GVE * Dauer / 100 Quelle: BLW

2.2.3.4 Beiträge für den Gewässerschutz

n Abschwemmungen und Auswaschung von Stoffen verhindern

Seit 1999 ermöglicht Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes dem Bund, Massnahmen der Landwirtschaft zur Verhinderung der Abschwemmung und Auswaschung von Stoffen in ober- und unterirdische Gewässer zu fördern. Das Schwergewicht des Programms liegt bei der Reduktion der Nitratbelastung des Trinkwassers und der Phosphorbelastung der oberirdischen Gewässer in Regionen, in denen der ÖLN, der Biolandbau, Verbote und Gebote sowie vom Bund geförderte freiwillige Programme (Extenso, ökologischer Ausgleich) nicht genügen. Neue Entwicklungen zeigen sich im Beriech der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln.

2013 waren insgesamt 31 Projekte in der Umsetzung: 28 Nitratprojekte, 1 Phosphorprojekt (die 3 Phosphorprojekte des Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersees wurden 2011 zu einem Projekt zusammengelegt) und 2 Projekte im Bereich Pflanzenschutzmittel (PSM).

Gemäss der Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet, für ober- und unterirdische Wasserfassungen einen Zuströmbereich zu bezeichnen und bei unbefriedigender Wasserqualität Sanierungsmassnahmen anzuordnen. Diese Massnahmen können im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik bedeutende Einschränkungen bezüglich Bodennutzung und untragbare finanzielle Einbussen für die Betriebe mit sich bringen. 2013 wurden 5,8 Mio. Fr. ausbezahlt.

181 2.2 Direktzahlungen

Überblick über die Projekte 2013

1 Verlängerung der Projekte vereinbart

2 Projekt im Rahmen einer Güterregulierung mit einmaligem Beitrag im Jahre 2005

3 Mit baulichen Strukturmassnahmen

4 Seit 2011 werden die Projekte Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee als ein Projekt weitergeführt.

Quelle: BLW

182 2.2 Direktzahlungen
Kanton Region, Geplante Stoff Projektgebiet Beiträge Gemeinde Projektdauer 2013 Jahr ha Fr. AG Baldingen 2004–2015 Nitrat 58 39 127 AG Birrfeld 2002–2014 Nitrat 801 317 119 AG Wohlenschwil 2001–2013 Nitrat 62 76 338 AG Klingnau 2007–2013 Nitrat 101 37 518 AG Hallwilersee 2001–2010 Phosphor 1 200BE Gimmiz 2011–2016 Nitrat 180 216 328 BL Buus 2011–2016 Nitrat 220 76 320 FR Avry-sur-Matran 2000–2017 Nitrat 37 23 725 FR Courgevaux 2003–2014 Nitrat 38 29 519 FR Domdidier 2004–2015 Nitrat 26 23 312 FR Fétigny 2004–2015 Nitrat 109 129 662 FR Lurtigen 2005–2016 Nitrat 286 107 419 FR Torny (Middes) 2000–2018 Nitrat 53 16 715 FR Salvenach 2005 2 Nitrat 13,5FR Neyruz 2010–2015 Nitrat 8 8 858 FR Gurmels 2011–2016 Nitrat 81 67 680 GE Charmilles 2008–2013 PSM 202 10 210 3 LU Baldeggersee 2000–2013 Phosphor 12 900 4 2 796 452 4 LU Sempachersee 1999–2013 LU Hallwilersee 2001–2013 NE Valangin 2009–2014 Nitrat 178 74 591 SH Klettgau 2001–2019 1 Nitrat 520 249 667 SO Gäu I und ll 2000–2014 Nitrat 1 508 615 133 VD Bavois 2005–2013 Nitrat 37 21 021 VD Bofflens 2005–2016 Nitrat 112 113 498 VD Boiron / Morges 2005–2016 PSM 2 250 132 116 VD Bussy sur Moudon 2009–2015 Nitrat 34 48 104 VD Curtilles 2009–2015 Nitrat 29 22 852 VD Lucens 2013–2018 Nitrat 250 132 498 VD Morand / Montricher 2000–2019 1 Nitrat 399 229 333 VD Neyruz-sur Moudon 2009–2014 Nitrat 20 19 184 VD Thierrens 1999–2017 Nitrat 16 30 799 VD Sugnens (Montilliez) 2007–2018 Nitrat 16 16 260 VD Peney-le-Jorat / Villars-Tiercelin 2009–2014 Nitrat 28 44 893 ZH Baltenswil 2000–2017 Nitrat 130 57 390 Total 5 783 639 Total 2012 7 209 178

2.2.3.5 Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen (Ressourcenprojekte)

Gemäss Artikel 77a und 77b LwG fördert der Bund seit 2008 die Verbesserung der Nutzung von natürlichen Ressourcen in der Landwirtschaft mit Beiträgen. Die Zielbereiche sind die für die landwirtschaftliche Produktion benötigten Ressourcen wie Stickstoff, Phosphor und Energie, die Optimierung des Pflanzenschutzes sowie der verstärkte Schutz und die nachhaltigere Nutzung des Bodens und der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft. Die Massnahmen müssen über die Anforderungen der Gesetze, des ÖLN oder anderweitiger Förderprogramme des Bundes wie der Öko-Qualitätsverordnung hinausgehen.

Die ökologische Verbesserung soll nicht durch die Reduktion der inländischen Produktion sondern durch eine Steigerung der Effizienz beim Ressourceneinsatz erreicht werden.

– Die auf sechs Jahre befristeten Beiträge sollen neuen Techniken und Organisationsformen sowie strukturellen Anpassungen zum Durchbruch verhelfen, die Verbesserungen in diesen Bereichen bringen und zu deren Einführung eine finanzielle Unterstützung notwendig ist.

Die Wirkung der Massnahmen muss nach Abschluss des Projekts beibehalten werden.

Das BLW beteiligt sich mit bis zu 80 % an den anfallenden Kosten. Die Restfinanzierung des Projekts muss durch eine Trägerschaft sichergestellt werden.

Die Teilnahme an den Massnahmen ist freiwillig.

Diverse Ressourcenprojekte befinden sich in der Umsetzung; weitere sind in Erarbeitung.

Natürliche Ressource / Projekte in Umsetzung 2013

Zielbereich

Stickstoff Kantone Thurgau, Luzern, Freiburg, Bern, Kantone Appenzell I. Rh., Appenzell A. Rh., Solothurn, Aargau, Zentralschweizer Projekt (Kantone Obwalden, Nidwalden, Uri, Schwyz, Zug), Waadt, Neuenburg, Glarus, Graubünden, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Zürich

Bodenfruchtbarkeit Kantone Basel-Stadt, Bern, Solothurn, Waadt Biodiversität Smaragd Oberaargau

Förderung der Ackerbegleitflora (diverse Kantone)

Energie Erneuerbare Energien und elektrische Antriebe im Rebbau

Reduktion Herbizideinsatz Vitival (Kanton Wallis)

Boden/Wasser/Luft Kanton Jura

2013 wurden für Ressourcenprojekte Beiträge in der Höhe von 23,8 Mio. Fr. ausgerichtet.

Quelle: BLW

Ende 2013 wurde das erste, im Jahr 2008 durch den Kanton Thurgau lancierte Ressourcenprojekt erfolgreich abgeschlossen.

Im Laufe des Jahres 2013 wurde der Übergang von den Ressourcenprojekten zu den Ressourceneffizienzbeiträgen intensiv diskutiert. In den Übergangsbestimmungen der DZV wurde festgelegt, dass Bewirtschaftern oder Bewirtschafterinnen, die Direktzahlungen im Rahmen eines Ressourcenprogrammes erhalten, für dieselbe Massnahme keine Ressourceneffizienzbeiträge ausgerichtet werden (Art. 115, neue DZV).

183 2.2 Direktzahlungen
184

2.3 Grundlagenverbesserung

Die Massnahmen unter dem Titel Grundlagenverbesserung fördern und unterstützen eine umweltgerechte und effiziente Nahrungsmittelproduktion sowie die Erfüllung der multifunktionalen Aufgaben.

Finanzhilfen für Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen

1 Budget

2 Ab 2012 innerhalb des Zahlungsrahmens Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen

3 Nicht über den Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen gesteuert

Mit den Massnahmen zur Grundlagenverbesserung werden folgende Ziele angestrebt:

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Produktionskosten;

Erleichterung der täglichen Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte;

Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum;

Moderne Betriebsstrukturen und gut erschlossene landwirtschaftliche Nutzflächen;

Effiziente und umweltgerechte Produktion;

Ertragreiche, resistente Sorten und qualitativ hochstehende Produkte;

Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt;

Erhaltung und nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen.

185 2.3 Grundlagenverbesserung
Massnahme 2012 2013 2014 1 Mio. Fr. Beiträge Strukturverbesserungen 87,0 90,0 99,0 Investitionskredite 54,0 51,0 45,3 Betriebshilfe 0,8 0,6 1,9 Umschulungsbeihilfen 0,1 0,1 0,9 Beratungswesen 2 und Forschungsbeiträge 3 18,1 18,3 20,0 Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten und Schädlinge 3 1,9 2,1 3,4 Pflanzen- und Tierzucht 38,0 37,7 37,6 Total 199,9 199,8 208,1
Quelle: BLW

2.3.1 Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen

2.3.1.1 Strukturverbesserungen

Mit den Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen werden die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum verbessert, insbesondere im Berggebiet und in den Randregionen. Im Interesse der Öffentlichkeit werden zudem ökologische, tierschützerische und raumplanerische Ziele umgesetzt, wie der naturnahe Rückbau von Kleingewässern, die Vernetzung von Biotopen oder der Bau von besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen.

Investitionshilfen für Strukturverbesserungen werden als Hilfe zur Selbsthilfe für einzelbetriebliche und für gemeinschaftliche Massnahmen gewährt. Es stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

Beiträge mit Beteiligung der Kantone, vorwiegend für gemeinschaftliche Massnahmen;

Investitionskredite in Form von rückzahlbaren, zinslosen Darlehen, vorwiegend für einzelbetriebliche Massnahmen.

Mit Investitionshilfen werden die landwirtschaftlichen Infrastrukturen gefördert. Sie ermöglichen die Anpassung der Betriebe an die sich laufend ändernden Rahmenbedingungen. Durch die Senkung der Produktionskosten und die Förderung der Ökologie wird die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft verbessert. Auch in anderen Ländern, insbesondere in der EU (GAP 2. Säule), sind landwirtschaftliche Investitionshilfen wichtige Massnahmen zur Förderung des ländlichen Raums. Allerdings werden in der EU die Beihilfen ausschliesslich als Beiträge ausgerichtet.

186 2.3 Grundlagenverbesserung

n Finanzielle Mittel für Beiträge

Für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten wurden im Jahr 2013 Beiträge im Umfang von 87,8 Mio. Fr. ausbezahlt. Ausserdem genehmigte das BLW neue Projekte mit Bundesbeiträgen von insgesamt 83,4 Mio. Fr. Damit wurde ein Investitionsvolumen von 457,1 Mio. Fr. ausgelöst. Die Summe der Bundesbeiträge an die genehmigten Projekte ist nicht identisch mit der Budgetrubrik «Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen», da die Zusicherung eines Beitrages und dessen Auszahlung nur ausnahmsweise im gleichen Jahr erfolgen und vielfach von einem genehmigten Projekt nur eine Tranche zugesichert wird.

Genehmigte Beiträge des Bundes 2013

Landumlegungen mit Infrastrukturmassnahmen

Wegebauten

Massnahmen Boden-Wasserhaushalt

Wasserversorgungen

Wiederherstellungen und Sicherungen

Periodische Wiederherstellung (PWI)

andere Tiefbaumassnahmen

13 % 21 % 66 %

Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE)

Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere

Alpgebäude

andere Hochbaumassnahmen

Quelle: BLW

Ausbezahlte Beiträge des Bundes an Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten 2003–2013

187 2.3 Grundlagenverbesserung
Tabellen 45–46, 50a Seiten A50, A54
25 0 5 10 15 20 in Mio. Fr. Talregion Hügelregion Bergregion
in Mio. Fr.
0 20 40 60 80 100 120 2000/02 93 2003 102 2004 94,5 2005 85 2006 107,5 2007 92,4 2008 88,5 2009 82,8 2010 85 2013 90 2012 87 2011 83
Quelle: BLW

n Finanzielle Mittel für Investitionskredite

Im Jahre 2013 bewilligten die Kantone für 2 136 Fälle Investitionskredite im Betrag von 335,6 Mio. Fr. Von diesem Kreditvolumen entfielen 88,8 % auf einzelbetriebliche und 7 % auf gemeinschaftliche Massnahmen. Im Berggebiet können für gemeinschaftliche Projekte auch Überbrückungskredite, so genannte Baukredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren, gewährt werden.

Investitionskredite 2013

Die Kredite für einzelbetriebliche Massnahmen wurden hauptsächlich als Starthilfe, für die Diversifizierung sowie für den Neu- oder Umbau von landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden eingesetzt. Sie werden in durchschnittlich 13,1 Jahren zurückbezahlt.

Bei den gemeinschaftlichen Massnahmen wurden insbesondere Bodenverbesserungen, Bauten und Einrichtungen für die Milchwirtschaft und für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sowie der gemeinschaftliche Kauf von Maschinen oder Fahrzeugen unterstützt.

Im Jahre 2013 wurden den Kantonen 51 Mio. Fr. neue Bundesmittel zur Verfügung gestellt und zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Krediten eingesetzt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 geäufneten Fonds de roulement beträgt 2,467 Mrd. Fr.

Investitionskredite 2013 nach Massnahmenkategorien, ohne Baukredite

Kauf Betrieb durch Pächter Wohngebäude

Ökonomiegebäude

Diversifizierung

Gemeinschaftliche Massnahmen1

andere Hochbaumassnahmen 2

Bodenverbesserungen, ohne Baukredite

1 Gemeinschaftlicher Kauf von Maschinen und Fahrzeugen, Starthilfe für bäuerliche Selbsthilfeorganisationen, Gemeinschaftliche Einrichtungen und Bauten für die Verarbeitung / Lagerung landw. Produkte, Gemeinschaftliche Anlagen für die Produktion erneuerbarer Energie aus Biomasse

2 Produzierender Gartenbau, Gewerbliche Kleinbetriebe

Quelle: BLW

188 2.3 Grundlagenverbesserung
Anzahl Mio. Fr. Anteil % Einzelbetriebliche Massnahmen 1 974 298,0 88,8 Gemeinschaftliche Massnahmen, ohne Baukredite 123 23,5 7,0 Baukredite 39 14,1 4,2 Total 2 136 335,6 100 Quelle: BLW
140 160 0 20 40 60 80 100 120 in Mio. Fr.
Talregion Hügelregion Bergregion Starthilfe
47 % 28 % 25 %
Tabellen 47–48, 50b Seiten A51–A54

2.3.1.2 Soziale Begleitmassnahmen

n Betriebshilfe

Die Betriebshilfe wird in Form von zinslosen Darlehen gewährt und dient dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu verhindern oder zu beheben. In der Auswirkung entspricht die Betriebshilfe einer einzelbetrieblichen, indirekten Entschuldung.

Im Jahr 2013 wurden in 93 Fällen insgesamt 12,9 Mio. Fr. Betriebshilfedarlehen gewährt. Das durchschnittliche Darlehen betrug 139 215 Fr. und wird in 11,8 Jahren zurückbezahlt.

Betriebshilfedarlehen 2013

2013 wurden den Kantonen 0,55 Mio. Fr. neu zur Verfügung gestellt. Seit dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs (NFA) entspricht die kantonale Beteiligung mindestens der Höhe der neuen Bundesmittel. Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Darlehen eingesetzt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufneten Fonds de roulement beträgt zusammen mit den Kantonsanteilen

Im

225,8 Mio. Fr.

n Umschulungsbeihilfen

Die Umschulungsbeihilfe erleichtert für selbständig in der Landwirtschaft tätige Personen den Wechsel in einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf. Sie beinhaltet Beiträge an Umschulungskosten und Lebenskostenbeiträge für Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter, die das 52. Altersjahr noch nicht beendet haben. Die Gewährung einer Umschulungsbeihilfe setzt die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs voraus. Im Berichtsjahr wurden keine Umschulungsbeihilfen zugesichert. Insgesamt wurden auf Basis der zugesicherten Umschulungsbeihilfen der Vorjahre an vier in der Umschulung stehende Personen 134 300 Fr. ausbezahlt. Die Umschulungsdauer beträgt, je nach Ausbildung, ein bis drei Jahre. Das Ausbildungsspektrum der Umschulung ist breit und reicht von sozialen Berufen wie Physiotherapeut, Religionspädagoge oder Krankenschwester bis hin zu handwerklichen und kaufmännischen Berufen (Zimmermann, Schlosser, Heizungsmonteur, Mechaniker, Koch oder Agrokaufmann). Eine Beihilfe wurde für eine Ausbildung an einer Fachhochschule gewährt.

Die Gründe für die geringe Beteiligung an diesem Programm mögen anfänglich in der fehlenden Bekanntheit gelegen haben, zeitweise auch an den ungünstigen wirtschaftlichen Aussichten in anderen Berufsfeldern. Ein Hindernis könnten aber auch Auflagen sein, welche für den Bezug der Beihilfen zu erfüllen sind, so insbesondere die definitive Betriebsaufgabe.

189 2.3 Grundlagenverbesserung
Anzahl Mio. Fr. Umfinanzierung bestehender Schulden 52 8,8 Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Belastung 38 3,9 Darlehen bei Betriebsaufgabe 3 0,2 Total 93 12,9 Quelle: BLW
Jahr
Tabellen 49,
Seiten A53–A54 Tabelle 51 Seite A55
50b

2.3.1.3 Praktiken bei Ökonomiegebäuden

n Baukosten steigen weiter an

Die gute Konjunktur in der Baubrache hat zur Folge, dass die Kosten für Infrastrukturbauten Jahr für Jahr wachsen. Seit 1998 haben sich die Preise im Hochbau um 26 % erhöht, im Tiefbau um 36 %. Die vom Bund unterstützten Strukturverbesserungsvorhaben stellen ein Investitionsvolumen von jährlich über 600 Mio. Fr. dar. Dieser Betrag ist verschwindend klein im Vergleich zum Gesamtvolumen der Baubranche mit ihren über 60 Mrd. Fr.. Die Landwirtschaft hat somit keinen Einfluss auf die Entwicklung des Baukostenindex. Dennoch leistet sie im Baubereich einen substanziellen Beitrag zur Stützung der regionalen oder lokalen Wirtschaft in Randregionen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der begrenzten Mittel, die zur Finanzierung der Infrastruktur vorhanden sind, ist man in der Landwirtschaft gezwungen, innovative Lösungen zu finden, harte Preisverhandlungen zu führen und Kompromisse einzugehen. In der Folge weisen die Baukosten bei den landwirtschaftlichen Gebäuden eine schwächere Entwicklung auf als in der Baubranche insgesamt.

n Direktzahlungen ohne Einfluss auf den Investitionsentscheid bei landwirtschaftlichen Bauten

Verschiedene betriebsinterne und -externe Faktoren beeinflussen den Entscheid einer Bauernfamilie, in ein Ökonomiegebäude zu investieren oder nicht. Zu den internen Faktoren, die den Investitionsentscheid nachhaltig beeinflussen, gehören der Status als Eigentümer oder Pächter des Betriebs, der Unternehmergeist des Bewirtschafters, die Betriebsstrategie, das Alter des Bewirtschafters und seiner Familie, die Aussichten auf eine Betriebsübernahme durch die nächste Generation und die verfügbaren Finanzmittel. Dem gegenüber stehen die externen Faktoren wie die Umweltschutz- und Tierschutzbestimmungen, die Chancen von Märkten und Labels, die absehbare Verbesserung der Produktionsfaktoren oder die Möglichkeiten einer überbetrieblichen Zusammenarbeit – sie alle werden in die Waagschale gelegt. Der Entscheid, in Ökonomiegebäude zu investieren, wird auf keinen Fall vom Bestreben einer Maximierung der Direktzahlungen geleitet. Da die Direktzahlungen jedoch einen nicht unerheblichen Teil des Betriebseinkommen ausmachen, spielen sie bei der Berechnung der Tragbarkeit einer Investition eine wichtige Rolle.

n Dank Analyse der Betriebssituation in die richtige Richtung gehen

Wenn grosse Investitionen ins Auge gefasst werden, müssen unbedingt die strategischen Optionen, die dem Betrieb offenstehen, eruiert werden – allenfalls mithilfe eines Beraters. Um den Betrieb und sein Umfeld positionieren zu können, müssen seine Stärken und Schwächen sowie Chancen und Gefahren auf den Tisch gelegt werden, damit die strategische Ausrichtung Klarheit schaffen kann hinsichtlich der Notwendigkeit und der Bedürfnisse einer künftigen Investition. Wird die Ausrichtung nicht klar definiert, ist die Gefahr gross, dass eingegangene Kompromisse später zu deutlichen Nachteilen führen. So hat der Landwirt vom ersten Gedanken an eine Investition in ein neues Ökonomiegebäude bis zu seiner effektiven Nutzung zahlreiche administrative und planerische Etappen zu meistern. Während dieses gesamten Prozesses wird der Landwirt stets bestrebt sein, eine kostengünstige Variante zu bauen. Und da er nicht über die nötigen Kenntnisse verfügt, das Projekt selbst auszuarbeiten, wird er einen Fachmann – einen selbstständigen Architekten oder einen Generalunternehmer – damit beauftragen.

n Raumplanerischen Auflagen nicht unterschätzen

Gemäss Raumplanungsgesetz sollen Landwirtschaftszonen möglichst nicht bebaut werden. Baubewilligungen gelten in diesen Zonen als Ausnahme. Es sind zahlreiche Auflagen in Bezug auf den Standort, die Ausgestaltung sowie die Materialien und Farben der Bauten damit verbunden. Die Einbettung in die umliegende Landschaft ist bei einem solchen Vorhaben von zentraler Bedeutung. Werden diese Auflagen bei der Projekterarbeitung nicht genügend berücksichtigt, wird die zuständige kantonale Stelle keine Baubewilligung erteilen. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund von umfassenderen Planungsarbeiten und Verzögerungen zusätzliche Kosten entstehen.

190 2.3 Grundlagenverbesserung

n Ein guter Architekt rentiert sich

Bei Generalunternehmen im Bereich des Agrarbaus handelt es sich meist um Firmen, die auf den Verkauf von Stallanlagen spezialisiert sind. Sie bieten oft günstige Pauschalangebote für Architekten- und Bauherrenleistungen. Dies kann die Wahrnehmung des Landwirten verfälschen, wenn er die Leistungsangebote eines selbstständigen Architekten und eines Generalunternehmers vergleicht, und er wird aus finanziellen Gründen versucht sein, bei den Architektenkosten zu sparen. In diesem Fall kann der Planer nur wenig Zeit für die Erarbeitung und den Vergleich von Projektvarianten aufwenden – aus der Arbeit des Architekten kann aufgrund des Kostendrucks keinen Nutzen gezogen werden. So wird beispielsweise die Lösung mit mehreren nicht isolierten Gebäuden mit offenen Fronten, einem geeigneten Träger- und Fundamentsystem und einer optimalen Materialverwendung bezüglich Typ, Qualität und Menge gar nicht erst in Betracht gezogen.

n Fester Finanzrahmen ab Beginn der Projektkompromisse

Sparpotenziale bei den Baukosten können ausgeschöpft werden, wenn intensiv an den Projekten gearbeitet wird. Man muss sich auf kompetente Fachleute verlassen können, die man entsprechend zu entlöhnen bereit ist und deren Ziel rationelle Projekte für ein effizientes Arbeitsumfeld sind. Der finanzielle Rahmen des Vorhabens muss möglichst früh feststehen, noch bevor ein Architekt involviert wird. Auf dieser Grundlage kann der Planer in Absprache mit dem Auftraggeber eine Variante ausarbeiten, die von Beginn weg Kompromisse berücksichtigt, die dem festgelegten Finanzrahmen entsprechen.

n Klare Vorgaben für den Projektverfasser

Der Landwirt muss bei der Vergabe der Planungs- und Baumandate klar kommunizieren, welche Vorgaben bezüglich der Tierhaltung, der Anordnung der Neubauten und ihres mechanischen Innenausbaus eingehalten werden müssen. Der finanzielle Rahmen ist ausdrücklich zu erwähnen. Zusätzliche Kosten werden oft durch den Landwirten verursacht, der ohne Veranschlagung und Klärung der Kosten bei den Bauunternehmen Änderungen am Projekt fordert. Zur rigorosen Budgetkontrolle gehört das Erstellen von Kostenvoranschlägen, das Prüfen der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen, das Einholen von weiteren Offerten für jede Änderung am Vorhaben, das Prüfen der Rechnungen vor der Zahlung sowie das Unterzeichnen von Regierapporten der in gegenseitiger Absprache verrichteten Arbeiten.

n Grundsätze für rationelle Lösungen

Wer Einsparungen machen möchte, sollte die folgenden Grundsätze beachten:

– bestehende Bausubstanz integrieren;

– auf Betonmaterialien und Maurerarbeiten möglichst verzichten;

– zur Minimierung von Terrassierungen und Aufschüttungen Geländeprofile erstellen;

– etappenweise bauen und mögliche Erweiterungen einplanen.

Der moderne und rationelle Stall ist ein Kaltstall mit klar abgegrenzten Fütterungs-, Ruhe- und Melkzonen. So stellt beispielsweise die Freiluft-Futterraufe mit einfachem Dach in einem Laufhof eine sehr kostengünstige Lösung dar, die noch dazu die Vitalität der Tiere fördert. Der Landwirt muss bestrebt sein, Überflüssiges wegzulassen.

191 2.3 Grundlagenverbesserung

n Günstige Varianten haben ihren Preis

Wenn nach eingehender Prüfung der betriebsstrategischen Optionen der Entscheid für eine Investitionsvariante gefallen ist, können rationelle Projekte erarbeitet werden, die eine effiziente Arbeitsweise gewährleisten. Sobald es darum geht, erste Projektskizzen zu erstellen, muss das Kostenkriterium im Vordergrund stehen. Damit ein befriedigendes Resultat erzielt werden kann, müssen der Landwirt und der Projektverfasser eng zusammenarbeiten und auf dieselben Ziele hinarbeiten. Das Know-how des Projektverfassers ist daher zentral. Im Pflichtenheft des Projekts muss der Landwirt klar unterscheiden zwischen den effektiven Bedürfnissen und seinen persönlichen Wünschen für den Betrieb. Hier ist eine gute Beratung durch den Projektverfasser oder einen Fachmann unerlässlich. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten müssen klar definiert werden. Der Landwirt muss die Arbeit des Projektverfassers anerkennen und bereit sein, ihn entsprechend zu entlöhnen.

192 2.3 Grundlagenverbesserung
Entwicklung der Baukostenindizes Index Landwirtschaftliche Gebäude Index Hochbau Quellen: BFS, Agroscope 0 140 120 100 80 60 40 20 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2010 2007 2009 2008 2011 2013 2012

2.3.1.4 Stallbauten für behornte Tiere

Üblicherweise werden Kühe, welche in Laufställen gehalten werden, in den ersten Lebensmonaten enthornt. Wer seine Tiere nicht der natürlich gewachsenen Hörner berauben wollte, entschied sich in der Vergangenheit in der Regel für die Anbindehaltung seiner Tiere. Das Angebundensein entspricht aber nicht den heutigen Vorstellungen über die arteigenen Bedürfnisse der Rinder und Kühe und berücksichtigt das natürliche Verhalten der Tiere nur ungenügend. Die Lösung für dieses Dilemma ist der Bau von Laufställen für behornte Kühe, dessen Dimensionen und Ausgestaltung das artgerechte Verhalten der horntragenden Kühe ermöglichen.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Laufställe für behornte Kühe grösser dimensioniert sein müssen als Ställe für unbehornte Tiere. Dies gilt insbesondere für die konfliktträchtigen Bereiche wie den Fressbereich oder allfällige Sackgassen, welche ohnehin vermieden werden sollten. Die «Abmessungen für Aufstallungssysteme» (2008) von Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART) verlangen pro Kuh 10 m 2 Gesamtfläche inkl. Auslauf. Die Empfehlungen für behornte Tiere betragen gemäss dem Merkblatt «Laufställe für horntragende Milchkühe» (2011), welches vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) zusammen mit anderen Bio-Landbauorganisationen und der Uni Kassel herausgegeben wurde, mit 15 bis 20 m2 pro Kuh praktisch das Doppelte. Das Ausweichen wird als bedeutende Verhaltensweise zur Kommunikation unter Rindern und damit als wichtiger Bestandteil des Sozialverhaltens bezeichnet. Kann die zwischen den Tieren geforderte Ausweichdistanz mangels Platzangebot nicht eingehalten werden, kommt es zu sozialen Auseinandersetzungen, welche unter Umständen mit den Hörnern ausgetragen werden und zu Verletzungen bei rangniedrigeren Tieren führen können.

Bei der Gestaltung ist auf eine klare Gliederung des Stalls in Fressbereich, Liegebereich, Laufflächen und Auslauf zu achten. Dies verhindert Konflikte, die aus der Nutzung desselben Bereichs für unterschiedliche Aktivitäten entstehen. Enge Gänge sind zu vermeiden. Überzählige Liegeboxen können das Konfliktpotenzial bei eher knapper Dimensionierung entlasten. Strukturelemente wie Stützen, Heuraufen etc. dürfen die Orientierung und die Übersicht der Kühe nicht erschweren. Stalleinrichtungen wie Tränken, Viehbürsten, Kraftfutterstationen und Lecksteine sollten von mindestens drei Seiten mit einem Freiraum von je 3 m zugänglich sein und nicht nebeneinander stehen.

n Ein Beispiel aus dem Berggebiet

Im toggenburgischen Hemberg wurde 2011 ein Freilaufstall für behornte Braunviehkühe erstellt. Das Wohl der Tiere und die ergonomisch günstigere Melkerei waren für die Wahl eines Freilaufstalles massgebend. Das Enthornen kam für das Betriebsleiterehepaar nicht in Frage, da es sich schlecht mit der Ausrichtung auf die biologische Bewirtschaftung vertrage. Weil sich der Hof auf 950 m.ü.M. befindet, entschied man sich für einen geschlossenen Kaltstall.

Der Stall hat eine fünf Meter breite Fressachse. Die 30 Liegeboxen sind 1,3 x 3 m gross und mit Häckselstroh, gemischt mit Kalk, gefüllt. Die Fressplatzbreite beträgt 97 cm und die Krippenplätze sind mit Selbstfangittern mit horizontalen Trennstäben und vollständig öffnenden Bügeln versehen. Zum Fressen werden die Kühe eingesperrt, womit auch rangniedrige Kühe in Ruhe fressen können. Gefüttert wird eine Ration aus Heu, Gras- und wenig Maissilage. Das Kraftfutter erhalten die Tiere einzeln im Fressgitter vorgelegt. Gemolken werden die Kühe in einem Tandem-Melkstand. Dieses System schliesst Rangeleien während des Melkens aus und ermöglicht gleichzeitig maximalen Kontakt des Melkers mit den Tieren. Weil die Kühe vor dem Melken immer ein wenig unter «Hochspannung» stehen, ist ein genügend grosser Warteraum wichtig.

Der Stall bietet pro Kuh 19,1 m2 Platz. Er ist für 30 GVE konzipiert und kostet inklusive der vielen Eigenleistungen Fr. 897 000.–. Das gleiche Raumprogramm für hornlose Kühe hätte schätzungsweise Fr. 100 000.–bis 150 000.– weniger gekostet. Trotzdem würde die Betriebsleiterfamilie heute den Stall wieder genau gleich bauen. Das Knowhow für Laufställe von Hornträgerinnen ist beim FiBL vorhanden, das bauwillige Landwirte beraten kann.

193 2.3 Grundlagenverbesserung

n Ein Beispiel aus dem Talgebiet

Im zürcherischen Pfäffikon wurde 2011 auf 720 m.ü.M ein neuer Freilaufstall erstellt. Als Züchter von Original Braunvieh gehören für den Betriebsleiter Hörner einfach dazu. Aus Tierschutzgründen stand ein Anbindestall nie zur Diskussion; die Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit zur Pflege der Sozialkontakte unter den Kühen sprachen klar für den Freilaufstall, ebenso arbeitswirtschaftliche Vorteile wie das ergonomischere Melken. Der neue Stall wurde als Offenfrontstall gebaut, aber aus Lärmschutzgründen bei Regenfall mit einem isolierten Dach versehen. Die Liegeboxen haben eine Breite von 1,25 m. Die wandständigen, mit Strohhäcksel und Kalk eingestreuten Liegeboxen sind 3 m lang, die gegenständigen betragen 2,6 m. Vorne sind bei allen Liegeboxen Fluchtgänge angebracht. Der Fressgang hat eine Breite von 5 m, die Fressplatzbreite beträgt 1,06 m pro Kuh. Die verschliessbaren Palisadenfressgitter sind nach oben breit und vollständig offen, die Trennstäbe zwischen den Fressplätzen aber vertikal angebracht. Gemäss Untersuchungen behindern vertikale Elemente die Sicht der Kühe nach hinten und sind daher weniger geeignet als horizontale Stäbe. Die Durchgänge, in welchen auch die Tränken angebracht sind, betragen 2,6 m. Die Tiere erhalten eine Ration aus Gras, Belüftungsheu, Silomais und Zuckerrübenschnitzel. Das Futter wird von Hand vorgelegt und die Kühe werden zum Fressen im Fressgitter eingesperrt. Einen Futterautomat gibt es auf dem Betrieb noch nicht, das Kraftfutter wird über die Krippe verabreicht. Weil dies aber viel Arbeit verursacht, steht ein Automat im Moment zur Diskussion.

Bisher ist es kaum zu Verletzungen gekommen. Alle Hörner werden nach oben gerichtet und die Spitzen abgefeilt. Brünstige Kühe werden manchmal vorübergehend in eine Abkalbebox gesperrt.

Gemolken werden die Kühe in einem 2 x 3 Tandem-Melkstand, welcher aber momentan nur mit vier Melkaggregaten ausgerüstet ist. Der ganze Laufhof dient als Warteraum. Die Kosten für den Stall mit 36 Liegeboxen für 33 bis 35 Kühe, aber ohne Heu- und Strohlagerraum, beliefen sich auf Fr. 980 000.–. Die Stallfläche pro Kuh inkl. Auslauf beträgt 16 m2 pro Kuh. Die entstandenen Mehrkosten für behornte Kühe betragen nach Schätzung des Betriebsleiters Fr. 1 000.– pro GVE.

n Fazit

Für ein Maximum an Tierwohl sind Laufställe besser geeignet als Anbindeställe. Laufställe für horntragende Tiere funktionieren gut, wenn sie richtig und vor allem gross genug gebaut werden. Wer seinen Kühen die Hörner belassen und trotzdem den Komfort des Laufstalles gewähren will, hat aber höhere Stallbaukosten zu tragen. Diesen Zielkonflikt zwischen kostengünstigem Enthornen und höheren Baukosten muss jeder bauwillige Landwirt letztlich für sich selbst lösen.

194 2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.1.5 Controlling-Prozess in Projekten zur regionalen Entwicklung

Mit einer steigenden Anzahl erfolgreich umgesetzter Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) wird die Bedeutung dieses agrarpolitischen Instruments für die ländliche Entwicklung sichtbar. Die Projekterfolge hängen zu einem grossen Teil vom Management und damit auch von den Persönlichkeiten ab, die sich für ihre Ideen engagieren. Controlling, Monitoring und Evaluation (CME) helfen als Führungsinstrumente, die Umsetzung eines Projektes optimal zu planen, zu steuern und zu realisieren. Sie machen Abweichungen von der gewählten Richtung erkennbar und sind Grundlage für eine allfällige Kurskorrektur. Genau diese Informationen sind für den längerfristigen Erfolg der PRE entscheidend. Dazu ermöglichen CME als strategische Bewertungsinstrumente letztlich auch die periodische Beurteilung des mittel- und längerfristigen Nutzens des Instruments PRE.

Für das BLW und die Kantone ist es von Interesse, ob die mit öffentlichen Mitteln geförderten Massnahmen auf der Grundlage der Ziele in der Strukturverbesserungsverordnung (SVV) sowie der Projektziele in den PRE erfolgreich umgesetzt werden. Dazu verlangt Artikel 170 der Bundesverfassung, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verpflichtet das BLW, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Agrarpolitik zu untersuchen und unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu beurteilen. Um eine Meta-Evaluation des Instrumentes PRE durchführen zu können, ist dazu ein einheitliches CME-System, das genügend einheitliche Daten liefert, eine wichtige Voraussetzung.

n Neues Controlling-, Monitoring- und Evaluations-Konzept bei PRE

Das BLW und Agridea haben aus oben erwähnten Gründen in den Jahren 2012 und 2013 in einem partizipativen Prozess mit Agroscope, PRE-Verantwortlichen der Kantone und Projektträgern ein einheitliches Konzept aufgebaut, das die Planung und Umsetzung des CME-Prozesses bei PRE sicherstellt und stark vereinfacht. Dabei wurde ein Leitfaden zur wirkungsorientierten Steuerung einschliesslich eines Monitoring- und Controllingrasters sowie Arbeitsvorlagen für Zwischen- und Schlussberichte erarbeitet. Diese Arbeitspapiere ermöglichen künftig ein einheitliches Verfahren bei der Umsetzung einer wirkungsorientierten Projektsteuerung bei PRE. Konkret verlangt das BLW, dass in der Grundlagenetappe (Planungsphase) ein Controllingkonzept unter Verwendung eines vorgegebenen Rasters ausgearbeitet wird. Aus den gemachten Erfahrungen in der Projektbegleitung von PRE empfiehlt Agridea, zusätzlich ein Monitoringsystem für die wirkungsorientierte Projektsteuerung zu installieren. Die Grundlage für die Ausarbeitung des Controllingkonzepts bildet in einem PRE die Vereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Bund, Kanton und Trägerschaften. Darin sind die Projektziele und Massnahmen definiert, die im vorgegebenen Zeitrahmen von der Gesamtprojektträgerschaft erreicht bzw. umgesetzt werden müssen. Die Zielerreichung wird nach vereinbarten SOLL-Werten an vorausbestimmten Zeitpunkten gemessen und bewertet. Der Vergleich der IST- mit den SOLL-Werten, die Analyse und die Suche nach den Gründen für die Abweichungen sollen die Akteure in den Projekten zu gemeinsamen Anpassungen und Verbesserungen animieren. Das Controlling und Monitoring finden jährlich während der Umsetzung des Projektes (Zwischenbericht) und die Evaluation nach Abschluss des PRE (Schlussbericht) statt. Die für das Controlling erhobenen Daten und die verfassten Berichte sind wertvolle Grundlagen für die umfassende Evaluation des Instruments PRE.

195 2.3 Grundlagenverbesserung

Controlling-, Monitoring- und Evaluationszyklus in PRE

Entscheidungen treffen Anpassungen Verbesserungen

n Erfolgreicher Start und weiteres Vorgehen

Zwischenbericht

Das neue CME-System für PRE wurde im Juni 2013 offiziell eingeführt. Im Rahmen des nationalen Erfahrungsaustausches von Agridea zum Projektcoaching und zu PRE wurde es verschiedenen Verantwortlichen der Kantone, Projektcoaches und Projektträgern näher vorgestellt. Seit Juli 2013 wird in allen PRE, die sich in der Detailplanung oder in der Umsetzung befinden, mit dem neuen CME-System gearbeitet. Auch bei PRE, in denen vor der Einführung des neuen Konzepts mit der Umsetzung begonnen wurde, werden nun Schritt für Schritt auf das neue System umgestellt. Neue wie auch bereits in Umsetzung stehende Projekte werden bei der Erarbeitung des CME durch BLW und Agridea bei Bedarf unterstützt. Um den Prozess weiter zu vereinfachen, wird zurzeit unter der Leitung von BLW und Agroscope ein Set von Schlüsselindikatoren erarbeitet, das eine zukünftige Evaluation des gesamten agrarpolitischen Instrumentes PRE zulässt, bei allen einzelnen PRE anwendbar ist und über einen längeren Zeitraum verfolgt werden kann.

196 2.3 Grundlagenverbesserung
Quellen: Agridea, BLW
Datenanalyse SOLL-IST-Vergleich Jährliche Planung Schlussbericht Selbstevaluation BLW, Kanton BLW, Kanton Umsetzung Monitoring Entscheid für Umsetzung
Vorabklärung Grundlagenetappe Planung und Budgetierung von C, M und E Projektidee Evaluation Instrument PRE
regionalen Entwicklung Datensammlung (Controlling) Jährlicher Projektzyklus 1 2 6 7 8 9 3 4 5
Projektskizze
Rahmen Instrument Projekte zur

2.3.2 Landwirtschaftliches Wissen – forschen, beraten, bilden

Innovations- und Wissenssysteme wie das der Landwirtschaft setzen sich aus Akteuren und Institutionen der Forschung, Bildung, Beratung und Praxis zusammen. Eine Vernetzung aller Partner, in der Koordination und Zusammenarbeit gepflegt werden, trägt dazu bei, das volle Potential des Systems zum Wohle der Landwirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu nutzen. Das BLW legt im Rahmen seiner Fördertätigkeiten in Forschung und Beratung deshalb grossen Wert auf Vernetzung. Mit den zur Verfügung stehenden Förderinstrumenten wird ein breites Spektrum an Akteuren in Forschung und Beratung angesprochen. Diese Aktivitäten werden von nationalen und internationalen Forschungsprogrammen unterstützt.

2.3.2.1 Landwirtschaftliches Innovations- und Wissenssystem LIWIS

Die zunehmende Komplexität des Wissens und der anstehenden Herausforderungen, aber auch die zunehmende Beschleunigung der Wissensgenerierung und der steigende Innovationsbedarf erfordern ein Landwirtschaftliches Innovations- und Wissenssystem (LIWIS), das flexibel, vernetzt, effizient, unterstützend und kundenorientiert arbeitet. Dementsprechend haben sich die daran beteiligten Institutionen laufend anzupassen.

Im LIWIS wird Wissen zur Produktion von Nahrungsmitteln, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft erarbeitet, bewahrt und kommuniziert. Das LIWIS stützt sich dabei auf die vier Systemeinheiten Forschung, Bildung, Beratung und Praxis. Die Schweiz fördert die sowohl auf Erkenntnisgewinn gerichtete als auch die anwendungsorientierte landwirtschaftliche Forschung, und sie verfügt über ein bewährtes berufliches und hochschulisches Bildungsangebot sowie über ein breit aufgestelltes Beratungswesen.

Die Rahmenbedingungen für Forschung, Bildung, Beratung und Praxis sind von den betreffenden Akteuren so zu gestalten, dass Innovationen entstehen und umgesetzt werden. Die Akteure brauchen dazu entsprechende Spielräume und Ressourcen, aber auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Innovationen. Unternehmerisches Handeln bedeutet primär innovativ zu sein. Denn es gilt, für bestehende Herausforderungen stets bessere Lösungen und für neu auftretende Probleme gute Lösungen zu finden.

Auf europäischer Ebene laufen unter den Stichwort Agricultural Knowledge and Innovation System (AKIS) und Support of Learning and Innovation Networks for Sustainable Agriculture (SOLINSA) Initiativen, die nationalen Wissenssysteme zu offenen Innovationssystemen weiterzuentwickeln.

197 2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.2.2 Forschung

n Reorganisation von Agroscope

Der Zusammenschluss aller Agroscope-Standorte unter einem Dach stärkt ab 2014 die Forschung für Landund Ernährungswirtschaft. «Gutes Essen, gesunde Umwelt» lautet das Motto der künftigen Ausrichtung von Agroscope. Neu ist die strategische Führung von der operativen getrennt. Insgesamt vier AgroscopeInstitute verfügen über klar definierte Kompetenzen. Der neue Leistungsauftrag 2014 bis 2017 unterstützt eine enge Zusammenarbeit über alle Standorte hinweg. Die Reorganisation ermöglicht auch in der Markenpflege und Kommunikation wichtige Synergien.

Agroscope Changins-Wädenswil ACW, Agroscope Liebefeld-Posieux ALP-Haras und Agroscope ReckenholzTänikon ART treten seit Anfang 2014 gemeinsam unter dem Namen Agroscope, Forschung des Bundes für die Land- und Ernährungswirtschaft, auf. Über den Agroscope-Rat gibt das BLW die Strategie, die Ziele und die angestrebte Wirkung von Agroscope vor. Die klar festgelegten Kompetenzen der vier neuen Agroscope-Institute umfassen wichtige Bereiche des Ökosystems und der Wertschöpfungskette in der Agrarund Ernährungswirtschaft (inkl. Ernährungssicherheit). Die neue Organisationsstruktur bietet optimale Voraussetzungen, um inter- und transdisziplinäre Fragestellungen im Agrar- und Ernährungssystem behandeln zu können.

Vier neu definierte Aufgabenbereiche

Agroscope hat die gleichen Aufgaben wie bisher, sie wurden jedoch klarer definiert und beinhalten:

– Forschung und Entwicklung zugunsten der Land- und Ernährungswirtschaft;

– Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für die Gesetzgebung der Bundesbehörden;

– Vollzug im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung und der Vereinbarungen mit anderen Bundesämtern;

– Wissensaustausch und Technologietransfer.

Periodische Überprüfung und Begleitung

Der Landwirtschaftliche Forschungsrat, eine vom Bundesrat bestellte ausserparlamentarische Kommission, überprüft periodisch Aktualität, Effizienz und Wirkung der Forschung des Bundes für die Land- und Ernährungswirtschaft. Ferner kann er einzelne Bereiche von Agroscope in Absprache mit dem BLW evaluieren lassen. Er ist in Übereinkunft mit dem Agroscope-Rat befugt, Ausschüsse zur Bearbeitung konkreter Aufgaben zu bilden.

Agroscope erarbeitet Lösungsansätze für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft. Sie orientiert sich dabei an der internationalen Forschungsumgebung und kann dadurch Trends frühzeitig erkennen. Der neu eingesetzte, international anerkannte «Wissenschaftsrat» steht Agroscope beratend zur Seite. Den erforderlichen Praxisbezug stellt der «Anspruchsgruppenrat» sicher. In ihm nehmen Vertretungen verschiedener Branchenverbände sowie kantonale und nationale Parlamentarierinnen, Parlamentarier und Behörden Einsitz.

Geschäftsleitung und Institute

Die neue Geschäftsleitung von Agroscope bilden Michael Gysi (Leiter), Christine Grivel Niklaus (Leiterin der Einheit Ressourcen) und die vier Institutsleiter. Als Stellvertreter und Leiter der Corporate Communication fungiert Jean-Philippe Mayor, Leiter des Instituts für Pflanzenbauwissenschaften (IPB). Als Leiter von Corporate Research wurde Paul Steffen ernannt, der dem Institut für Nachhaltigkeitswissenschaften (INH) vorsteht. Daniel Guidon führt das Institut für Nutztierwissenschaften (INT) und Hans-Peter Bachmann dasjenige für Lebensmittelwissenschaften (ILM).

198 2.3 Grundlagenverbesserung

– Der Pflanzenbau ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft. Neben der nachhaltigen Produktion gesunder Lebensmittel gewinnen die Herausforderungen der Ernährungssicherheit und Selbstversorgung an Bedeutung. Im Fokus des Instituts für Pflanzenbauwissenschaften steht die vielfältige Pflanzenproduktion mit angepassten Sorten in widerstandsfähigen Anbausystemen. Der Schutz der Kulturen vor neuen Krankheitserregern und vor negativen klimatischen Einflüssen beschäftigt die Forschungsarbeit. Lebensmittel dürfen nicht durch gesundheitsschädigende Substanzen verunreinigt sein.

Die Forschung am Institut für Nutztierwissenschaften umfasst alle Tätigkeiten, die eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Produktion von Milch, Fleisch und Bienenerzeugnissen als Basis von gesunden, sicheren und hochwertigen Produkten zum Ziel haben. Dazu kommen die Unterstützung für eine nachhaltige Pferdezucht und -haltung sowie die Forschung zu tierschutzrelevanten Problemen bei der Haltung von Wiederkäuern und Schweinen.

– Das Institut für Lebensmittelwissenschaften leistet mit seiner Forschung, dem Wissensaustausch und den ausgewählten Dienstleistungen einen wesentlichen Beitrag zu einer sicheren, ausgewogenen, nachhaltigen und genussvollen Ernährung der Bevölkerung auf der Basis von frischen und verarbeiteten Lebensmitteln schweizerischer Herkunft. Das ILM verfügt über eine einzigartige Sammlung an Mikroorganismen mit einer hohen Biodiversität und produziert daraus Kulturen für fermentierte Lebensmittel.

– Das Institut für Nutztierwissenschaften befasst sich mit der Erforschung und Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft. Mit einem ganzheitlichen Systemansatz entwickelt das INH Grundlagen und Entscheidungshilfen für Landwirtschaft, Behörden und Gesellschaft in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Agrartechnik. Innerhalb von Agroscope koordiniert das INH die Forschung im Biolandbau.

Agroscope-Rat

Landwirtschaftlicher Forschungsrat

Wissenschaftsrat Wissenschaftlichkeit

Chef Agroscope Corporate Research Corporate Communication

Anspruchsgruppenrat

Praxisbezug

Institut für Pflanzenbauwissenschaften IPB

Institut für Nutztierwissenschaften INT

Institut für Lebensmittelwissenschaften ILM

Institut für Nachhaltigkeitswissenschaften INH

Einheit Ressourcen

Quelle: Agroscope

199 2.3 Grundlagenverbesserung
BLW

n Thematische Schwerpunkte der Forschung von Agroscope

Agroscope besitzt für die Jahre 2014 bis 2017 einen neuen Leistungsauftrag. Der Bundesrat hat den entsprechenden Vorschlag des BLW gutgeheissen. Darin werden sechs thematische Schwerpunkte definiert, an denen sich die Agroscope-Forschung strategisch ausrichtet. Jeweils einjährige Leistungsvereinbarungen mit den vier neuen Agroscope-Instituten konkretisieren den Auftrag. Agroscope positioniert sich als Brückenbauerin zwischen der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung. Sie sucht und bietet wissenschaftlich abgestützte Lösungen für die Herausforderungen, die sich im Bereich der Ernährung und Landwirtschaft im nationalen und globalen Kontext stellen.

Das Bevölkerungswachstum, die Abnahme landwirtschaftlich nutzbarer Flächen, der Klimawandel und ein zunehmend globalisierter Handelsraum sind Entwicklungen, auf welche die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft Antworten finden muss. Agroscope nimmt sich dieser Aufgabe an und steht in einem permanenten internationalen wissenschaftlichen Austausch. Erste Priorität haben Lösungsansätze für die Schweizer Praxis. Das Ziel ist eine effiziente, umweltschonende und marktgerechte Produktion, damit das Angebot an gesunden Lebensmitteln gewährleistet bleibt. Der Leistungsauftrag beruht auf dem Forschungskonzept für die Land- und Ernährungswirtschaft. Dieses legt sechs thematische Schwerpunkte fest, woran sich Agroscope orientiert.

1. Ökologische Intensivierung

Angesichts des globalen und nationalen Bevölkerungswachstums gilt es, die landwirtschaftliche Produktion zu steigern, ohne die Umwelt zusätzlich zu belasten. Im Sinne dieser ökologischen Intensivierung arbeitet Agroscope deshalb an effizienteren, umweltschonenderen Verfahren in der Tierhaltung und im Pflanzenbau. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Dünger oder Zusatzstoffen soll entlang der ganzen Produktionslinie verringert werden. Anhand von Indikatoren, die Agroscope erarbeitet hat, lassen sich die Risiken und langfristigen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln abschätzen.

2. Sicherung der natürlichen Ressourcen

Die natürlichen Ressourcen Boden, Luft, Wasser sowie die Biodiversität sind die Grundlagen unserer Landwirtschaft. Damit diese auch den kommenden Generationen zur Verfügung stehen, erforscht Agroscope Formen der nachhaltigen Bewirtschaftung. Insbesondere die wirtschaftliche Nutzung der lebenswichtigen Wasserressourcen ist zu verbessern. Die Anstrengungen der Landwirtschaft zur Erhaltung, Förderung und Nutzung der Biodiversität werden von Agroscope aktiv begleitet und unterstützt.

3. Herausforderung Klimawandel

Von der Land- und Ernährungswirtschaft wird erwartet, dass sie ihre Treibhausgasemissionen reduziert und die Kohlenstoffspeicher schützt. Gleichzeitig ist sie gefordert, ihre Produktion an den Klimawandel anzupassen. Steigende Temperaturen und trockenere Sommer führen in vielen Regionen zu einem erhöhten Wasserbedarf im Acker- und Futterbau. Dank den Modellberechungen von Agroscope wird frühzeitig erkannt, wann und wo in der Schweiz Wassermangel droht. Überdies untersucht Agroscope, wie sich einzelne Massnahmen in der Bodenbearbeitung, der Kultur- und Sortenwahl sowie im Anbauplan auf den Wasserhaushalt und die veränderten klimatischen Bedingungen auswirken.

200 2.3 Grundlagenverbesserung

4. Qualitativ hochwertige Lebensmittel

Die Verbreitung von Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen ist weltweit ein zunehmendes gesundheitliches und volkswirtschaftliches Problem. Gesunde Lebensmittel sind weitestgehend frei von Schadstoffen und schädlichen Mikroorganismen. Dies kann mit Strategien wie der Rückverfolgbarkeit, der Saatgutkontrolle, entsprechenden Anbau- und Verarbeitungsmethoden, der Sortenzucht oder dem Pflanzenschutz erreicht werden. Agroscope unterstützt Produzenten, Verarbeiter sowie die betreffenden Stellen des Bundes und der Kantone mit Fachwissen, Prävalenzdaten und Forschungsergebnissen, damit die Lebensmittelsicherheit auf einem hohen Niveau bleibt.

5. Bessere Wettbewerbsfähigkeit

Für die Wettbewerbsfähigkeit zählen die Produktionskosten, die Wirkung von Liberalisierungsschritten oder die Entwicklung auf den nationalen und internationalen Agrarmärkten. Agroscope liefert das Wissen für die Gestaltung geeigneter Rahmenbedingungen sowie Entscheidungshilfen für Politik und Unternehmen. Auf Basis der «Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten», die Agroscope seit 1976 durchführt, wird die wirtschaftliche Situation der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe analysiert. In den nächsten Jahren wird die Auswertung umfassend erneuert.

6. Vitale und attraktive ländliche Räume

Eine attraktive Agrarlandschaft bietet ihren Bewohnerinnen und Bewohnern nicht nur eine intakte Umwelt, sondern auch ein besonderes soziales Umfeld und ein ausreichendes Einkommen. Agroscope untersucht, wie sich Landwirtschaftsbetriebe dank touristischen Angeboten, Umweltleistungen oder erneuerbaren Energien ökonomisch breiter aufstellen können. Sie schafft Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung und eine konsistente Raumplanung, erarbeitet nachhaltige Lösungsvorschläge, erforscht Systeme und Wertschöpfungsketten ganzheitlich und beurteilt die Chancen und Risiken neuer Technologien.

Forschungsprogramme

Die Programmforschung ist ein wesentlicher Pfeiler in der Forschung von Agroscope. Ausgangspunkt für dieses Engagement ist die Erkenntnis, dass die Beantwortung aktueller und gesellschaftlich relevanter Fragen ebenso wie die Beantwortung wichtiger Probleme der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft einen disziplinenübergreifenden Forschungsansatz erfordern.

Im ersten Trimester 2014 wurden die drei seit 2008 laufenden Agroscope-Forschungsprogramme abgeschlossen. Es sind dies: ProfiCrops (Problemlösungen für einen wettbewerbsfähigen Pflanzenbau im zunehmend liberalisierten Umfeld), NutriScope (die Bedeutung der Lebensmittelkette vom Anbau bis zum Konsum bezüglich Nahrungsmittelqualität und -sicherheit) sowie AgriMontana (Beitrag der Landwirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung der Berggebiete).

Im Sommer 2014 starteten die beiden neuen Programme «Mikrobielle Biodiversität» und «REDYMO: Reduktion und Dynamik antibiotikaresistenter und persistenter Mikroorganismen entlang der Lebensmittelketten». Sie behandeln mittel- bis langfristig orientierte Themen mit einem Potenzial zum Aufbau neuer Forschungs- und Entwicklungsbereiche. Für die Laufzeit von 2014 bis 2018 unterstützt Agroscope die Programme im Umfang von 0,8 Mio. Fr. pro Jahr.

201 2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.2.3 Beratung

Die landwirtschaftliche und bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung in der Schweiz ist auf zwei Stufen organisiert. Die Direktberatung der Bauernfamilien geschieht vor Ort in erster Linie durch die kantonalen Beratungsdienste. Diese sind je nach Kanton Teil des Bildungs- und Beratungszentrums, des Landwirtschaftsamtes oder eines kantonalen Bauernverbandes. Die Leiter der Beratungsdienste sind im BeratungsForum Schweiz zusammengeschlossen. In einigen spezifischen Wissensgebieten wie Bienen, Geflügel oder Alpwirtschaft sind Beratungsdienste von landwirtschaftlichen Organisationen tätig.

AGRIDEA unterstützt die Beratungskräfte in den Kantonen und Organisationen. Sie entwickelt neue Beratungsmethoden, bietet methodische und fachliche Weiterbildungskurse für Beratungskräfte an, bereitet neues Forschungs- und Erfahrungswissen auf und bringt es in den Innovationsprozess ein. Zudem initiiert und koordiniert die AGRIDEA Plattformen und Foren oder arbeitet in ihnen mit und erleichtert so den Austausch von Wissen und Erfahrungen. Das BLW schloss mit der AGRIDEA einen Finanzhilfevertrag für weitere vier Jahre von 2014 bis 2017 ab und finanziert diese Leistungen mit einem Basisbeitrag.

Zu erwähnen sind im gesamten Wissens- und Innovationssystem weitere Akteure, die in Beratung und Informationsaustausch unterschiedlich stark aktiv sind: Agroscope, Fachhochschulen, das FiBL, Verbände, Medien und die Privatwirtschaft.

Ausgaben des Bundes für die Beratungsunterstützung 2013

Wettbewerbliche Vergabe im Beratungswesen

Ab 2014 setzt das BLW einen Teil der Mittel nach wettbewerblichen Verfahren (Ausschreibungen und Finanzhilfen für Beitragsgesuche) ein. Damit werden der Wettbewerb und die Kostenvergleichbarkeit gefördert. Neue Akteure haben die Möglichkeit, in der Beratung aktiv zu werden und ihre Wirksamkeit und Effizienz zu beweisen. Zudem erlaubt dies sowohl neuen wie auch bekannten Akteuren, neue Beratungsinhalte aufzugreifen oder neue Ansätze vorzuschlagen. Dadurch entstehen Flexibilität und zusätzliche Bewegung im System, somit auch Raum für Innovation.

Beratung soll auf zwei Arten Wirkung erzielen:

Innovationseffekt: Beratung soll die praktische Anwendbarkeit von Forschungsresultaten oder theoretischen Erkenntnissen ermöglichen, indem sie geeignete Methoden und bereits vorhandenes Handlungsund Umsetzungswissen vermittelt. Ziel der Beratung ist eine messbare Änderung der angestrebten Zielgrösse in der Praxis (verfügbares Einkommen, Marktanteil, Umweltwirkung usw.) oder eine verbesserte Funktionsfähigkeit des Systems.

– Multiplikatoreffekt: Beratungsvorhaben sollen nicht nur in einem spezifischen Kontext, sondern allgemein und breit einsetzbar sein. Sie erzielen eine grosse Breitenwirkung, wenn sie in mehreren Regionen, mit unterschiedlichen Zielgruppen oder mit verschiedenen Themen (landwirtschaftliche Kulturen, Tierarten, Vorgehensweisen usw.) einsetzbar sind. Trotzdem sollen die jeweils spezifischen Bedürfnisse darin berücksichtigt sein.

202 2.3 Grundlagenverbesserung
Empfänger Mio. Fr. Beratungszentrale (AGRIDEA) 9,5 Spezial-Beratungsdienste landwirtschaftlicher Organisationen 1,7 Gemeinschaftliche Projektinitiativen 0,8 Total 12,0 Quelle: Staatsrechnung

Bei den Ausschreibungen des BLW stehen in den nächsten Jahren die Förderbereiche Wettbewerbsfähigkeit und Ressourceneffizienz im Vordergrund. Bei den Gesuchen, die dem BLW vierteljährlich unterbreitet werden können, soll das mit dem Projekt verfolgte Ziel relevant sein für das LIWIS und die Landwirtschaft. Ausschreibungen und Beitragsgesuche sollen dabei:

das Beratungssystem optimieren, seine Struktur und Funktionsweise hinterfragen und verbessern; und/ oder

neues Wissen in die Praxis einführen, Bindeglied zwischen wissenschaftlichem Erkenntniswissen aus der Forschung und der praktischen Umsetzung sein; und/oder

Erfahrungen verbreiten, Katalysator des Austausches innerhalb der Praxis sein; und/oder

Rahmenbedingungen und Massnahmen vermitteln, die Praxis über politische Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen informieren.

2.3.2.4 Berufsbildung

n Beitrag der Berufsbildung an die Sicherung des Berufsnachwuchses und an die Professionalität in der Landwirtschaft

Die Frage der Nachwuchssicherung in der Landwirtschaft ist für die Berufsorganisationen zentral. Absolvieren heute genügend junge Leute die Berufslehre, damit mittel- und langfristig genügend qualifiziertes Personal die gewünschte Professionalität in der Branche halten kann? Dabei geht es um ein breit gefächertes berufliches Tätigkeitsfeld, für welches die Berufsbildung den Nachwuchs vorbereiten muss: Betriebsleiter, landwirtschaftliche Mitarbeiter, Unternehmer, Kader und Mitarbeitende der vor- und nachgelagerten Sektoren sowie bei öffentlichen Institutionen. Es liegt im Interesse des Berufsstandes, dass nicht nur die Betriebsleiter, sondern möglichst viele Berufstätige des Agrarsektors eine landwirtschaftliche Grund- und Weiterbildung absolvieren. Personen, die eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld der Landwirtschaft absolviert haben, sind gute «Botschafter» für die Urproduktion, die Verarbeitungswirtschaft und für die Organisationen, auch wenn sie später keinen eigenen Betrieb führen.

Die Landwirtschaft stützt sich – wie jeder Wirtschaftssektor – auf die hohe Professionalität seiner Betriebsinhaber, Betriebsleiter, Kader und Mitarbeitenden ab. Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist aufgefordert, diese Professionalität in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu unterstützen.

Die Bildungsgänge im Berufsfeld der Landwirtschaft lehnen sich konsequent an das Schweizerische Bildungssystem an. Der Grundsatz «Kein Abschluss ohne Anschluss» ist sichergestellt. Das Fundament bildet die duale berufliche Grundbildung mit einem Lehrvertrag auf einem Ausbildungsbetrieb und gleichzeitigem Besuch einer Berufsfachschule. Diese duale Berufsbildung ist dank der Verbundpartnerschaft zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt breit abgestützt und in der Wirtschaft verwurzelt. Damit ist sichergestellt, dass die jungen Lernenden ein aktuelles und auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtetes Berufsprofil erlangen, was sich positiv auf das Phänomen der Jugendarbeitslosigkeit auswirkt.

203 2.3 Grundlagenverbesserung

n Zukünftiger Bedarf an Betriebsleitern und Fachkräften in der Landwirtschaft

Bedarf an Betriebsleitenden

Der Bedarf an Betriebsleitenden hängt von der Strukturentwicklung und dem Generationenintervall ab. Entsprechende Schätzungen sind heikel. Wie weit können wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen vorausgesehen werden? Darf man vom bestehenden Betriebsmodell des Familienbetriebs ausgehen, wenn die Betriebe gleichzeitig grösser und/oder komplexer werden? Es ist zu erwarten, dass sich der Rationalisierungseffekt auf die Zahl der nötigen Betriebsleiter und Fachkräfte auswirken wird. Es ist ebenso anzunehmen, dass sich die verschiedenen Berufsqualifikationen verändern – vermutlich steigern – werden. Schätzungen gehen davon aus, dass mittelfristig jährlich ein Bedarf an ca. 1 000 – 1 200 neuen Betriebsleitern besteht.

Bedarf an Fachpersonen im weiteren Umfeld der Urproduktion

Dieser Bedarf ist sehr breit gefächert. Er kann nicht so klar zugeordnet werden, wie derjenige an Betriebsleitern von Landwirtschaftsbetrieben und ist quantitativ schwieriger zu schätzen. Diese Fachleute sind den nachstehenden Tätigkeitsfeldern zuzuordnen: Agrarhandel in Unternehmungen des vor- und nachgelagerten Sektors, Agrar-Dienstleistungen (Treuhand, Schätzung, Agrotourismus), Berufsorganisationen, Verwaltung und Betriebe bei Bund, Kantonen, Gemeinden, Bürgergemeinden, Kooperationen, private und öffentliche Beratung und Ausbildung sowie Forschung).

Es können Fachpersonen mit allen Abschlüssen des Berufsfelds Landwirtschaft (Eidg. Berufsattest EBA, Eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ, Berufsprüfung, Höhere Fachprüfung/Meisterprüfung, Höhere Fachschule, Bachelor, Master) Funktionen in den genannten Tätigkeitsfeldern übernehmen.

Die im Frühjahr 2013 erstellte Arbeitsmarktstudie bestätigt die seit längerem bekannte Situation, dass ausgebildete Fachpersonen leicht eine Anstellung finden.

204 2.3 Grundlagenverbesserung

n

Abschlüsse der beruflichen Grundbildung

Die Berufsleute im Berufsfeld Landwirtschaft mit Abschlüssen der Sekundarstufe II (EBA und EFZ) stellen das «Reservoir» für den Grossteil der beruflichen Tätigkeiten in der Agrarwirtschaft dar. Sie sind in der Lage, direkt Funktionen zu übernehmen oder stehen am Anfang einer beruflichen Weiterbildung auf der Tertiärstufe A oder B.

In den vergangenen Jahren haben jährlich zwischen 1 150 und 1 250 junge Menschen eine Berufslehre (EFZ und EBA) im Berufsfeld der Landwirtschaft (Beruf Landwirt und landwirtschaftliche Spezialberufe) aufgenommen. Obwohl als Folge der Demografie zwischen 2010 und 2018 deutlich weniger Jugendliche ins Berufsbildungsalter treten werden, ist in der landwirtschaftlichen Grundbildung kein Einbruch zu erwarten. Schlussfolgerungen und Situationsanalyse

Der Beruf Landwirt und diejenigen der landwirtschaftlichen Spezialberufe sind nach wie vor attraktiv. Sie ermöglichen Lernenden, in und mit der Natur, mit Nutztieren und mit modernen Maschinen zu arbeiten. Eine breite, solide Ausbildung unter diesen Rahmenbedingungen spricht einen Teil der Jugendlichen an. Die Entwicklung der Lernendenzahlen der letzten Jahre zeigt, dass sie von Jugendlichen aus den Landregionen mit Motivation gewählt werden. Die Freude am Beruf wird durch die starke Sinngebung, die abwechslungsreiche Arbeit und die relative Unabhängigkeit geprägt. Die fachlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhänge sind vielfältig und verleihen den Berufen der Urproduktion ein hoch interessantes Berufsprofil.

Nicht alle Absolventinnen und Absolventen der landwirtschaftlichen beruflichen Grundbildung werden Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter. Aufgrund der oben stehenden Berechnungen besteht, auf eine Generation hinaus betrachtet, pro Jahr ein Manko von 100 bis 200 Berufsleuten mit einer soliden beruflichen Grundbildung. Diese Feststellung wird durch die Beobachtungen am Arbeitsmarkt gestützt. Die Sicherstellung an professionellen Hofnachfolgen und qualifizierten Fachkräften dürfte in den kommenden Jahren eng werden. Die Situation ist nicht dramatisch, aber sie ist doch aufmerksam zu verfolgen.

Der in der DZV vorgesehene Direktzahlungskurs zum Erlangen der DZ-Berechtigung für Personen mit einem anderen Berufsabschluss kompensiert im Moment das quantitative Manko an Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern. Auf die Dauer besteht aber das Risiko, dass sukzessive ein Qualitätsproblem im Bereich der Professionalität entsteht. Der Direktzahlungskurs soll deshalb keine Konkurrenz für die reguläre Berufsbildung darstellen.

Der Berufsverband hat ein zentrales Interesse daran, dass möglichst viele junge Leute die reguläre Berufsbildung auf der Stufe EFZ oder EBA absolvieren. So besteht die beste Gewähr, dass sie die Grundkompetenzen erlangen, um später eine der zahlreichen Laufbahnen in der produzierenden Landwirtschaft oder in einem vor- und nachgelagerten Wirtschaftssektor einschlagen können. Jede Person, die eine landwirtschaftliche Grundbildung absolviert hat, ist eine wertvolle Botschafterin für die Land- und Ernährungswirtschaft.

205 2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.3 Produktionsmittel

2.3.3.1 Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Am 16. März 2012 hat Nationalrätin Tiana Angelina Moser das Postulat 12.3299 mit dem Titel «Aktionsplan zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» eingereicht. Mit diesem Postulat wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob ein Aktionsplan ein geeignetes Instrument darstellt, um die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme vom 23. Mai 2012 vor, eine Auslegeordnung der bereits umgesetzten Massnahmen zu erarbeiten und vor diesem Hintergrund zu prüfen, ob und, wenn ja, in welcher Form weitere Schritte (z.B. ein Aktionsplan mit Reduktionszielen) sinnvoll sind.

Text des Postulates

Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, ob und in welcher Form ein Aktionsplan zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, wie ihn die EU vorsieht, geeignet ist, um die Verringerung der Pestizidbelastung in der Schweiz sicherzustellen.

Mögliche Ziele und Vorgaben des Aktionsprogramms:

1. Erarbeitung von Reduktionszielen und -massnahmen auf der Basis von Risikoindikatoren;

2. Sicherstellung der unabhängigen Beratung der Landwirtinnen und Landwirte;

3. Verbesserung der Information der Öffentlichkeit über Risiken.

Am 21. Mai 2014 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulates verabschiedet. Dieser Bericht beschreibt die heutigen Rahmenbedingungen und die bereits umgesetzten Massnahmen zur Reduktion der Risiken für Mensch und Umwelt. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass ein Aktionsplan geeignet ist, hier Verbesserungen zu erzielen.

Pflanzenschutzmittel (PSM) werden in und ausserhalb der Landwirtschaft verwendet. In der Landwirtschaft steht der Schutz der Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen sowie vor der Konkurrenz durch Unkräuter im Vordergrund. PSM liefern einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Erträge und zur Qualität der Erntegüter. Sie enthalten Wirkstoffe, welche unerwünschte Auswirkungen auf Mensch und Nichtzielorganismen haben können. Deswegen nehmen neben der landwirtschaftlichen Gesetzgebung auch zahlreiche Bestimmungen aus anderen Rechtsbereichen, wie die des Lebensmittel-, Gewässerschutz-, Chemikalien-, Abfall- und des Transportrechts direkt oder indirekt Bezug auf Fragen des nachhaltigen PSM-Einsatzes und der Risikoreduktion. Diese Rechtserlasse streben ein möglichst hohes Niveau für den Schutz des Menschen wie auch für den Schutz der Umwelt an.

206 2.3 Grundlagenverbesserung

n Schutz der Kulturen

PSM dienen dazu, Kulturen gegen Schadorganismen (Krankheiten und Schädlinge der Kulturpflanzen, Unkräuter) zu schützen. Diese Organismen können zu erheblichen Einbussen bei der Ernte oder der Handelsqualität der Erträge führen. Verschiedene Studien beziffern die von Schadorganismen verursachten Ernteverluste auf 30 bis 40 % des potenziell möglichen Ertrags. Bei Früchten und Gemüse können wenige Flecken eine Deklassierung der gesamten Ware zur Folge haben, was für die Produzenten grosse wirtschaftliche Verluste bedeutet.

PSM werden neben der Landwirtschaft auch in Privatgärten, zum Unterhalt von privaten und öffentlichen Grünflächen, Sport- und Parkanlagen, Gleisanlagen und Strassenböschungen, in forstlichen Pflanzgärten und so weiter eingesetzt. Das unkontrollierte Wachstum von Pflanzen kann die Stabilität der Verkehrsinfrastrukturen gefährden.

Zahlreiche Präventivmassnahmen verhindern die Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingen. Folgende vorbeugenden Massnahmen verringern den Druck der Schadorganismen in der Kultur und senken den Bedarf an direkten Bekämpfungsmethoden: krankheitsresistente Sorten;

Anbau von neuen Kulturen mit gesundem Vermehrungsmaterial (Pflanzenpass und zertifizierte Pflanzengesundheit);

Massnahmen gegen Einschleppung und Verbreitung von neuen Schadorganismen an den Grenzen und im Inland;

angepasste Fruchtfolge.

Eine direkte Bekämpfung gegen einzelne Schadorganismen ist auch mit biologischen Methoden wie dem Einsatz von natürlichen Antagonisten und nützlichen Insekten und Milben (Nützlingen) oder der Anwendung mechanischer und thermischer Verfahren möglich. Gleichzeitig haben diese Methoden aus pflanzengesundheitlicher (die Anzahl verfügbarer biologischer Bekämpfungsmittel ist begrenzt) wie ökologischer Sicht (Risiko im Zusammenhang mit der Einführung exotischer Arten, Energiebilanz) ihre Grenzen. Deshalb muss des Öfteren auf eine direkte Bekämpfung mit natürlichen oder synthetischen PSM-Wirkstoffen zurückgegriffen werden. Der Verzicht auf die Anwendung solcher Produkte würde heutzutage eine Senkung der Produktion von Lebensmitteln in der Schweiz bedeuten.

n Risiken von Pflanzenschutzmitteln

Um wirksam zu sein, müssen PSM biologisch aktiv sein. Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – wie beispielweise dem Lockstoffverfahren bei den Faltern – wirken PSM-Wirkstoffe nicht nur auf die zu bekämpfenden Schadorganismen. Sie können auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf Nichtzielorganismen wie Bienen oder Insekten haben, die in oder um die behandelte Parzelle vorkommen und keine Schädlinge darstellen, auf Bodenorganismen, Vögel, Fische und andere Wasserlebewesen in umliegenden Gewässern.

Das Risiko umfasst zwei Faktoren: die Toxizität des Wirkstoffes und die Exposition des Menschen bzw. der Nichtzielorganismen.

Die Toxizität kann zwischen verschiedenen Gruppen von PSM-Wirkstoffen stark variieren. Um diese Toxizität zu bestimmen, werden spezifische Versuche an verschiedenen Organismen im Labor durchgeführt. Dazu werden diese Organismen im Labor unterschiedlichen Dosen von PSM ausgesetzt und die Wirkung gemessen. Anhand der Resultate können Dosis-Wirkungskurven erstellt und die akute sowie chronische Toxizität der Wirkstoffe bestimmt werden. Für die untersuchten Organismen können so die toxikologisch annehmbaren Dosen bestimmt werden und anhand wissenschaftlicher Methoden auch die toxikologisch annehmbaren Dosen für den Menschen und andere Nichtzielorganismen abgeleitet werden.

207 2.3 Grundlagenverbesserung

Eine Exposition des Menschen ist u.a. bei der Anwendung von PSM, bei der Arbeit in behandelten Kulturen, beim Aufenthalt neben behandelten Kulturen, beim Konsum von Lebensmitteln aus behandelten Kulturen oder von Wasser mit Rückständen möglich. Auch bei der Lagerung, dem Transport, der Herstellung oder der Entsorgung kann der Mensch mit PSM in Kontakt kommen.

Die Exposition von Nichtzielorganismen kann entsprechend ebenfalls variieren. Ein für Bienen toxisches PSM stellt beispielsweise nur dann ein Risiko dar, wenn die Bienen mit ihm überhaupt in Kontakt kommen; ist dies nicht der Fall, so ist das Risiko bei einer Anwendung gering. Kommen die Bienen mit dem PSM in Kontakt, z.B. bei einer Applikation während der Blüte einer für die Bienen attraktiven Kultur, ist das Risiko hingegen erheblich.

Wasserlebewesen können auf verschiedene Arten exponiert sein. So kann ein PSM bei der Anwendung über die Luft teilweise in umliegende Gewässer abdriften. Auf diese Art werden auch Nichtziel-Landlebewesen, die ausserhalb der behandelten Parzellen vorkommen, exponiert. Bei Niederschlägen nach der Ausbringung kann je nach Situation ein Teil des PSM-Wirkstoffes durch Ausschwemmung aus den behandelten Flächen oder über Drainageleitungen in die Gewässer gelangen. Bei nicht vorschriftsgemässem Befüllen und Reinigen der Ausbringgeräte oder bei Anwendungen auf undurchlässigen Flächen wie Strassenrändern oder Bedachungen können PSM zudem via Kanalisation in die Gewässer gelangen.

Bei einer Behandlung sind auch Nichtzielorganismen, die im Boden der Parzelle leben, exponiert. Vögel und Säugetiere, die ihre Nahrung auf der behandelten Parzelle suchen, können ebenfalls direkt exponiert sein, meist kommen sie jedoch indirekt mit der Futteraufnahme mit dem PSM-Wirkstoff in Kontakt.

PSM können auch bezüglich Kulturpflanzenverträglichkeit (Phytotoxizität) ein Risiko für die behandelten Kulturen selber darstellen. Dies trifft insbesondere auf Herbizide zu, da deren Verträglichkeit zwischen den Kulturen stark variiert.

Das Abbauverhalten von PSM in den verschiedenen Umweltbereichen ist eine wichtige Komponente des Risikos. Bei längerer Abbauzeit oder wiederholter Ausbringung am gleichen Standort steigt das Risiko, dass ein Wirkstoff oder biologisch wirksame Metaboliten in die Nahrungskette gelangen und durch Bioakkumulation zu Vergiftungen von Tieren führen können. Ein PSM-Wirkstoff, der leicht löslich ist, kann in das Grundwasser ausgewaschen werden. Ein PSM-Wirkstoff mit starker Fixierung, der sich nur langsam abbaut, kann sich im Boden ansammeln und für die Bodenorganismen ein nachhaltiges Risiko darstellen. Baut sich ein PSM-Wirkstoff im Wasser nur schwer ab, kann er über weite Gewässerstrecken weggeschwemmt werden und auch im Abstrom lebende Organismen gefährden.

Spezielle Risiken bestehen beim Einsatz von PSM, die aus Organismen bestehen oder solche enthalten. Zum Beispiel können gebietsfremde Organismen invasiv werden und heimische Arten verdrängen oder sich mit heimischen Arten hybridisieren.

Aufgrund des hohen Risikopotenzials der PSM bestehen zahlreiche gesetzliche Vorschriften zum Umgang mit PSM. Weil PSM bioaktive Stoffe sind und direkt und gezielt in die Umwelt ausgebracht werden, sind PSM bezüglich ihrer toxikologischen Eigenschaften und Umweltwirkungen besser erforscht als andere Chemikalien und die Risiken können daher in der Regel gut eingeschätzt werden.

208 2.3 Grundlagenverbesserung

n Massnahmen zur Reduktion der Risiken

Im Bereich der PSM werden zahlreiche Massnahmen zur Reduktion der Risiken umgesetzt.

Das Zulassungsverfahren stellt eine wichtige Grundlage zur Risikominderung beim Einsatz von PSM dar. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens werden diverse Risiken für Mensch und Umwelt untersucht. Ein PSM kann nur dann zugelassen werden, wenn nach heutigem Wissensstand und bei korrekter Anwendung kein unannehmbares Risiko für Mensch und Umwelt besteht. Falls für die Risikoreduktion erforderlich, werden bei der Zulassung spezielle Anwendungsvorschriften verfügt (z.B. Anwenderschutzauflagen oder Mindestabstände zu Oberflächengewässern). Da das Risiko der PSM auf der Basis der zur Zeit der Bewilligung geltenden Kenntnisse beurteilt wird, sind regelmässige erneute Überprüfungen notwendig, um neue Erkenntnisse zu berücksichtigen. Gegebenenfalls werden Anwendungsvorschriften angepasst oder PSM vom Markt zurückgezogen.

Unabhängig von der Zulassung tragen zahlreiche Massnahmen allgemein dazu bei, dass möglichst wenig auf PSM zurückgegriffen werden muss und bei der Anwendung die Einträge reduziert werden können: Anwendungsverbote, beispielsweise in der Nähe von Gewässern und in Feuchtgebieten, tragen zu einem effizienten Schutz dieser besonders sensiblen Gebiete bei; Die Vorschriften im Zusammenhang mit den Direktzahlungen und die Förderung besonders umweltfreundlicher Produktionsformen senken den Einsatz von PSM in der Landwirtschaft; Überwachungsnetze, die von den kantonalen Pflanzenschutzdiensten geführt werden, sowie Prognosesysteme über die Entwicklung von Krankheiten und Schädlingen tragen dazu bei, die Anzahl Anwendungen aufgrund des tatsächlichen Krankheits- und Schädlingsdrucks in der Kultur zu beschränken; Entwicklung und Anwendung von präziseren Ausbringungstechniken reduzieren die Abdrift und die Emissionen in benachbarte Parzellen.

Zusätzlich zu diesen Massnahmen existieren verschiedene Überwachungs- und Kontrollsysteme zur Beobachtung der Einträge von PSM-Wirkstoffen und Abbauprodukten in verschiedenen Umweltmedien und in der Lebensmittelkette. Hierbei handelt es sich namentlich um die Programme zur Beobachtung des Grundwassers und der Oberflächengewässer sowie die Kontrollsysteme für Rückstände in Lebensmitteln der zuständigen kantonalen Stellen.

n Nutzen eines Aktionsplans zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass ein Aktionsplan neben den bereits umgesetzten Massnahmen ein geeignetes Instrument darstellt, um die Risiken von PSM zu reduzieren und ihre nachhaltige Anwendung zu fördern. Ein Aktionsplan kann insbesondere zu folgenden Punkten dienen: Festlegung von gemeinsamen und breit abgestützten Zielen für eine nachhaltige Anwendung von PSM unter Berücksichtigung der drei Anforderungen «Schutz des Menschen», «Schutz der Umwelt» sowie «Schutz der Kulturen». Hierzu sollte ein umfassender Dialog zwischen den institutionellen Akteuren auf Bundes- und Kantonsebene, den Landwirtinnen und Landwirten, der chemischen Industrie, den Umweltverbänden, den Wasserversorgern und so weiter stattfinden. Das gegenseitige Verständnis für teils unterschiedliche Wertvorstellungen und Ansprüche an den Einsatz von PSM, ein kohärentes, breit abgestütztes Handeln und aufeinander abgestimmte sowie in der Praxis umsetzbare und effiziente Massnahmen könnten damit gefördert werden.

Als Rahmen für eine Priorisierung des ausgewiesenen Verbesserungspotenzials bei den bestehenden Massnahmen dort, wo eine weitere Verminderung des Risikos nötig ist. Eine Priorisierung des ausgewiesenen Verbesserungspotenzials – einschliesslich Priorisierung von Forschung und Beratungsbedürfnissen – soll bei der Erarbeitung eines Aktionsplans unter Berücksichtigung der festgelegten Ziele und der bestehenden Mittel vorgenommen werden. Diese soll unter Einbezug der betroffenen Kreise und der Vollzugsbehörden erarbeitet werden.

209 2.3 Grundlagenverbesserung

Als Anlass für die Prüfung zusätzlicher Instrumente, um die festgelegten Ziele effizient zu erreichen und Lücken zu schliessen.

Als Rahmen für die Koordination bestehender Massnahmen zur Risikoreduktion von PSM, z.B. für eine breitere Kommunikation und Nutzung der schon vorhandenen Informationen zwischen den Akteuren. Dies bedingt eine Koordination zwischen den institutionellen Akteuren, welche im Rahmen der Umsetzung eines Aktionsplans stattfinden könnte.

Als Instrument zur Förderung der Information an die betroffenen Akteurinnen und Akteure und an die Öffentlichkeit. Die Anwendung von PSM und die Notwendigkeit der Risikoreduktion rückt verstärkt in den Fokus des öffentlichen Interesses und der politischen Diskussion. Die gesellschaftlichen Anforderungen und Erwartungen an den Einsatz von PSM sind sehr unterschiedlich. Die Behörden sind gefordert, in diesen Bereichen die betroffenen Akteurinnen und Akteure und die Öffentlichkeit sachlich und umfassend zu informieren.

2.3.3.2 Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen im Futterbau

Auf alpinen Flächen über der Waldgrenze sowie offenen Flächen auf Grund klimatischer Eigenschaften (Steppen) oder starker Nutzung durch Wildtiere dominieren Gräser und Kräuter. Der Alpenraum besitzt besondere Voraussetzungen bezüglich Klima, Lagebedingungen wie Exposition und Neigung, ökologischen Nischen und anderen Evolutionsfaktoren, die zu einer Entfaltung grosser genetischer Variabilität führte. Dazu hat die Schweiz einen grossen Anteil an Naturfutterbauflächen mit einer abgestuften Bewirtschaftungsintensität. Der Reichtum an Futterpflanzen in der Schweiz ist aus nationaler und internationaler Sicht äusserst erhaltenswert.

Vor hundert Jahren begann die gezielte Auslese und Züchtung von Gräsern und weiteren Futterpflanzen (z.B. Klee). Durch die gezielte Auslese einzelner Futterpflanzen und deren grossflächige Nutzung wird die Variabilität der genetischen Ressourcen enorm eingeschränkt. Die grosse genetische Vielfalt der Futterpflanzen in der Schweiz soll als natürliche Ressource erhalten bleiben, um auf neue zukünftige Herausforderungen reagieren zu können. Die Erhaltung der genetischen Ressourcen bei Futterpflanzen ist am besten mittels einer Erhaltung vor Ort (in situ) möglich. Die Futterpflanzen der Naturwiesen sind keine eigentlichen Kulturpflanzen sondern genutzte Wildpflanzen, die sich durch Zusammenspiel der Bewirtschaftung und den Standorteigenschaften entwickelt haben. Zudem ist durch eine Erhaltung vor Ort die weitere Evolution z.B. der Umweltbedingungen dieser genetischen Ressourcen möglich, was einen wesentlichen zusätzlichen Nutzen bringt. Zur Erhebung von erhaltenswerten Futterflächen vor Ort wurde die Schweiz in sechs biogeographische Regionen eingeteilt. Es werden Pflanzenverbände ausgesucht, die sich auf Grund der langjährigen Bewirtschaftung und Nutzung gebildet haben. Auf einer ausgewählten Kreisfläche von 25 m2, an einem für den Standort repräsentativen Ort, wird eine Artenliste erstellt und der Deckungsgrad geschätzt. Die Aufnahme von erhaltenswerten Futterflächen vor Ort und die Kriterien für die langfristige Erhaltung von Futterpflanzenverbänden wurde mittels zwei Projekten erfolgreich validiert. Die Erhaltung von Futterflächen kann gewährleistet werden, wenn eine konstante Bewirtschaftung bezüglich Düngung und Nutzungsintensität fortgeführt wird. Zudem ist es äusserst wichtig, dass keine Übersaaten mit fremdem Saatgut gemacht werden. Zurzeit wird evaluiert, wie die Erhaltung solcher Futterflächen langfristig gefördert werden kann.

210 2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.3.3 Marktkampagne Dünger 2011/12

n Ausgangslage und Ziele der Kampagne

Nur zugelassene Dünger können in der Schweiz vertrieben werden, das BLW ist für die Zulassung zuständig. Dünger werden gemäss Düngerverordnung (DüV, SR 916.171) zugelassen, wenn sie bei sachgemässer Anwendung weder Mensch, Tier und Umwelt gefährden und sich für die vorgesehene Verwendung eignen. Bei Düngern wird zwischen nicht anmeldepflichtigen, anmeldepflichtigen und bewilligungspflichtigen Produkten unterschieden. Mineraldünger, die einem Düngertypen entsprechen, der in der Düngerbuch-Verordnung (DüBV, SR 916.171.1) gelistet ist, können ohne Anmeldung oder Bewilligung des BLW in die Schweiz importiert und vertrieben werden, wenn sie die Anforderungen hinsichtlich Kennzeichnung sowie Nähr- und Schadstoffgehalten erfüllen. Die Importeure und Vertreiber von Mineraldünger müssen die Einhaltung dieser Anforderungen eigenverantwortlich gewährleisten.

Die Kantone kontrollieren, ob die sich auf dem Markt befindenden Dünger die düngerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Auf deren Wunsch koordiniert das BLW deren Tätigkeit in sogenannten nationalen Kampagnen. Die letzte solche Marktkampagne wurde 2011/12 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei in 11 Kantonen 103 Dünger überprüft, ob die Kennzeichnung korrekt ist und die deklarierten mit den analysierten Nährstoffgehalten übereinstimmen. Weiter wurden mit dem Ziel, eine Standortbestimmung in Düngern zu erhalten, die Gehalte von zehn Schwermetallen untersucht. Bei der Auswahl der Proben wurde der Fokus auf in der Schweiz häufig eingesetzte Mineraldünger gelegt. Von den 103 Proben waren 89 % Mineraldünger und 11 % organische oder organisch-mineralische Dünger.

211 2.3 Grundlagenverbesserung

n Kennzeichnungsvorschriften – Steht drauf, was drauf muss?

Die Kennzeichnung der Dünger wurde anhand von 11 Kriterien überprüft: Lesbarkeit, Sprache, irreführende Anpreisung, Handelsname, Düngertyp, Inverkehrbringer, Nährstoff-Deklaration, Gewicht und dreier Kriterien zur Gebrauchsanweisung. Mit mehr als 10 % Beanstandungen sind Mängel bei der Sprache der Etikette, der Angabe des Düngertyps, der Angabe des Inverkehrbringers sowie fehlende Angaben zur Lagerung und Beseitigung am Häufigsten. Insgesamt werden die Kennzeichnungsvorschriften recht gut umgesetzt.

Resultate der Überprüfung der Kennzeichnungsvorschriften anhand von 11 Kriterien

Handelsname

Gewicht

Irreführende Anpreisung

Lesbarkeit

Nährstoff-Deklaration

Inverkehrbringer

Sprache

Düngertyp

Verwendungs- und Dosierungsvorschriften (Gebrauchsanweisung)

Umweltgefährdende Angaben und Hinweise (Gebrauchsanweisung)

Angaben Lagerung und Beseitigung (Gebrauchsanweisung)

kein Mangel Mangel

n Nährstoffgehalte – Ist drin, was draufsteht?

Quelle: BLW

Der Vergleich der analysierten Nährstoffgehalte (Stickstoff, Phosphor, Kalium und Magnesium) mit den entsprechenden Angaben auf der Etikette führte bei 17 % der Proben zu Beanstandungen, da tiefere Gehalte festgestellt wurden. Ob es sich dabei im Allgemeinen um geringe Abweichungen handelte, ist aufgrund des fehlenden Detaillierungsgrads der Daten nicht bekannt. Bei 83 % wurden die deklarierten Werte erreicht, nach Düngerrecht werden höhere Gehalte nicht beanstandet.

n Schwermetallgehalte – Was ist drin, was nicht draufsteht?

Nachdem die letzte Schweizer Untersuchung von Schwermetallgehalten in Mineraldüngern aus dem Jahre 1991 stammt, wurden die Dünger der Kampagne 2011/12 auf die zehn Schwermetalle Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Cobalt, Kupfer, Molybdän, Nickel, Vanadium und Zink untersucht. Nicht alle der untersuchten Elemente gelten in jedem Fall als Schadstoffe, einige davon (Cobalt, Kupfer, Molybdän und Zink) sind bekannte und zugelassene Pflanzennährstoffe, sie gehören zu den Spurennährstoffen und werden Düngern auch absichtlich zugesetzt. Die Resultate weisen insgesamt eine äusserst starke Streuung auf. Vergleiche mit früheren Studien zeigten, dass sich die Schwermetallgehalte in Mineraldüngern in den letzten Jahrzehnten nicht massgeblich verändert haben. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass reine Stickstoff- und reine Kaliumdünger die tiefsten Schwermetallgehalte aufweisen, reine Phosphordünger hingegen die höchsten

212 2.3 Grundlagenverbesserung
0 10 20 30 50 60 40 90 80 70 100 in %

(für weitere Informationen zum Thema Phosphor vgl. Kapitel 1.3.1 Ökologie), was sich auch in höheren Gehalten in mineralischen Mehrnährstoffdüngern NP, PK und NPK wiederspiegelt. In der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) werden im Anhang 2.6 Anforderungen an die Qualität von Düngern in Bezug auf ihre Schadstoffgehalte gestellt. Für sieben Schwermetalle wurden die Anforderungen von allen untersuchten Düngern eingehalten. Einzig bei Cadmium wurden relativ häufig höhere Werte gemessen. Cadmium kommt natürlicherweise in Gesteinen vor. Bei Phosphordüngern, die aus Rohphosphat bestehen, solches enthalten oder daraus hergestellt wurden, ist bekannt, dass diese je nach Herkunft des Rohphosphats mit hohen Cadmiumgehalten belastet sein können. Für Mineraldünger, die mehr als 1 % Phosphor enthalten, gilt deshalb in der Schweiz ein Grenzwert von 50 g Cadmium / t Phosphor. Von den 44 untersuchten mineralischen Phosphordüngern überschritten 45 % den Cadmium-Grenzwert, in zwei Fällen sogar um das Vierfache. Anzumerken ist, dass die EU weniger und keine einheitlichen Regelungen bezüglich Schwermetall-Grenzwerte in Düngern kennt.

Überschreitungen des Cadmium-Grenzwertes in mineralischen Phosphordüngern

Total untersuchte Dünger: 44

> 200 – 220 g Cadmium / t Phosphor

> 100 –140 g Cadmium / t Phosphor

> 50 –100 g Cadmium / t Phosphor

0 – 50 g Cadmium / t Phosphor

Quelle: BLW

Fazit

Die Marktkampagne 2011/12 zeigt, dass die Anforderungen des Düngerrechts für mineralische, organische und organisch-mineralische Dünger insgesamt nicht immer vollständig eingehalten werden. Nur etwas mehr als die Hälfte der untersuchten mineralischen Phosphordünger hält den Cadmium-Grenzwert ein. Die verantwortlichen Düngerimporteure und -händler sind somit gefordert, ihre Qualitätssicherung zu überprüfen und zu verbessern.

Bei den mineralischen Phosphordüngern kommt als zusätzliche Herausforderung dazu, dass die primären Vorkommen an Rohphosphat endlich sind. Die Gewinnung von qualitativ hochwertigem Phosphordünger wird sich damit in den nächsten Jahrzenten verteuern. Der Bund ist deshalb gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Phosphor vermehrt recycelt und somit die Phosphorkreisläufe zukünftig besser geschlossen werden können.

213 2.3 Grundlagenverbesserung
54,5 % 29,5 % 11,4 % 4,5 % n

2.3.3.4 Gentechnisch veränderte Organismen in Futtermitteln

Bei der Einfuhr dem Zoll gegenüber gemeldete GVO-haltige Futtermittelimporte

Zwischen 2008 und 2012 wurden keine gentechnisch veränderten Futtermittel in die Schweiz importiert, obwohl dies rechtlich möglich ist. Eine gentechnisch veränderte Soja- und zwei gentechnisch veränderte Maissorten sind in der Schweiz als Lebens- und Futtermittel zugelassen und sind auf dem internationalen Markt erhältlich.

Das erste Mal seit 2007 wurden 2013 erneut gentechnisch veränderte Futtermittel in die Schweiz eingeführt. Diese müssen entsprechend gekennzeichnet werden, wenn sie zum Verkauf angeboten werden. Es handelt sich 2013 ausschliesslich um Futtermittel für den Haustierbereich. Zudem macht die eingeführte Menge nur einen sehr kleinen Anteil der Gesamtmenge aus.

Untersuchungen von Nutztierfuttermitteln auf GVO-haltige Bestandteile durch Agroscope

Jahr durch den Zoll erhobene falsche durch Agroscope erhobene falsche

214 2.3 Grundlagenverbesserung
Jahr Importierte Futtermittelmenge gemeldete GVO-haltige gemeldete GVO-haltige total Futtermittel Futtermittel in t in t in % 2009 380 018 0 0 2010 455 877 0 0 2011 491 419 0 0 2012 436 099 0 0 2013 445 381 13 0,003 Quellen: BLW, OZD
Proben beim Import Angaben Proben des Marktes Angaben Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 2009 96 0 241 0 2010 60 0 237 1 2011 59 0 239 4 2012 41 0 284 1 2013 62 0 311 1 Quelle: Agroscope

2.4 Spezialthemen

2.4.1 Finanzinspektorat

Das Jahresprogramm des Finanzinspektorates wird aufgrund von internen Risikoanalysen, Erfahrungswerten und einer Mehrjahresplanung erarbeitet. Um Lücken und Doppelspurigkeiten im Programm zu vermeiden, wird es auf die Aktivitäten der Eidgenössischen Finanzkontrolle abgestimmt und von ihr genehmigt.

Rechenschaftsablage im Berichtsjahr

Im Berichtsjahr wurden folgende Revisionen ausgeführt:

Revision des Direktzahlungssystems in drei Kantonen;

Revision von Massnahmen der Grundlagenverbesserung in den drei gleichen Kantonen;

Finanzrevisionen der Buchungskreise BLW und Agroscope;

Funktionsprüfung des Internen Kontrollsystems im Subventionsprozess des BLW;

Revision des Leistungsauftrages bei einer Partnerorganisation im Bereich Schlachtvieh;

Revision von Absatzförderungsmassnahmen bei einer Partnerorganisation;

Sonderauftrag des Direktors im Bereich Agroscope;

Nachfolgeprozess von abgeschlossenen Revisionen.

Sämtliche Prüfungen wurden in Anlehnung an die Standards für die berufliche Praxis des Institute of Internal Auditors (IIA) sowie des Schweizerischen Verbandes für Interne Revision (SVIR) vorgenommen.

Im vergangenen Jahr wurden in drei Kantonen die Finanzflüsse der Direktzahlungen zwischen Bund und Kanton sowie die Zahlungen an die Bewirtschaftenden revidiert. Zusätzlich wurde ein Follow-up der gemachten Feststellungen und Beanstandungen aus vorhergehenden Revisionen durchgeführt. Bei einem von drei Kantonen resultierte ein positives Prüfungsergebnis. Bei einem Kanton wurden weiterhin bei Verstössen im Bereich des Gewässerschutzes Direktzahlungskürzungen nur aufgrund von rechtskräftigen Strafbefehlen vorgenommen; gemäss bundesrechtlichen Vorgaben würden aber Feststellungsverfügungen für die Anwendung der Kürzungsrichtlinien genügen. Weitere Mängel bezogen sich auf Flächenkorrekturen, Bodenuntersuchungen und Berechnungen der Abzüge betreffend Einkommen und Vermögen. Die Prüfungen des Mittelflusses entsprachen weitgehend den rechtlichen Vorgaben und den erbrachten Leistungen. Bei zwei Kantonen wurden weiterhin Verrechnungen ohne Rechtsgrundlage vorgenommen.

Im Bereich der Grundlagenverbesserung wurden in den gleichen Kantonen die Finanzflüsse zwischen Bund und Kanton sowie die Zahlungen an die Gesuchstellenden für Beiträge, Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen geprüft. Die Abwicklung der Massnahmen war jeweils klar geregelt und die Organisation grundsätzlich zweckmässig. Die Rechtmässigkeit der Betriebshilfedarlehen konnte aus verschiedenen Gründen bei zwei Kantonen nur mit Einschränkung bestätigt werden. In einem Kanton fehlten zudem in allen geprüften Dossiers wichtige Grundlagendokumente, um die Beurteilung der verschiedenen Eintretenskriterien nachvollziehen zu können. Es wurde deshalb die Dokumentations- und Archivierungspraxis bemängelt.

Die Buchführung und Rechnungslegung 2012 des BLW und von Agroscope entsprach als Ganzes den gesetzlichen Bestimmungen. Die Ordnungs- und Rechtmässigkeit konnte bestätigt werden. Betreffend Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit besteht in der Buchhaltung Agroscope Weiterentwicklungspotenzial. Dazu wurden zwei Empfehlungen abgegeben.

215 2.4 Spezialthemen
n Revisionstätigkeiten

Die Revision des Subventionsprozesses im BLW hatte zum Ziel zu prüfen, ob im Amt ein angemessenes und den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzverwaltung entsprechendes finanzrelevantes Internes Kontrollsystem (IKS) existiert und ob dieses wirksam ist. Es konnte festgestellt werden, dass das IKS im Fachbereich Finanzen bereits einen guten Stand erreicht hat; demgegenüber musste bemängelt werden, dass in der Prozesslandkarte kein Subventionsprozess existiert und im Bereich der Direktzahlungen keine Risiko-Kontrollmatrix bestand. Der Handlungsbedarf wurde erkannt und die abgegebenen Empfehlungen wurden vom BLW akzeptiert.

Bei der Überprüfung eines Leistungsauftrages im Bereich Schlachtvieh konnte festgestellt werden, dass die Bilanz und Erfolgsrechnung sowie die Abgrenzung zwischen dem Aufwand für die Erfüllung des Leistungsauftrages und dem Aufwand für die Erbringung von privatrechtlichen Dienstleistungen korrekt erfolgte. Die neutrale Qualitätseinstufung auf den öffentlichen Märkten wie auch in den Schlachtbetrieben erfolgte professionell. Im Gegensatz zum Ausland finden in der Schweiz beim Rindvieh und bei den Schafen teilweise zwei Beurteilungen statt. Begründet wird dieses Vorgehen mit dem Schutz des Produzenten und der vollständigen Transparenz. Beim Kalbfleischmarkt hat sich das System mit den Einlagerungsaktionen optimal eingespielt; Einbrüche der Produzentenpreise können damit vermieden werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit der Wettbewerb noch funktioniert und sich die Landwirte der Marktlage anpassen. Die im Rahmen des Leistungsauftrags erbrachten Leistungen waren nachvollziehbar und entsprachen den Vorgaben.

Im Bereich der Absatzförderungsmassnahmen wurde bei einer Partnerorganisation eine Revision durchgeführt. Die gegenüber dem BLW geltend gemachten Kosten konnten nachvollzogen werden und waren grundsätzlich korrekt. Bei einzelnen Aktivitäten und verschiedenen Kosten wurde die Anrechenbarkeit in Frage gestellt. Trotz diesen Vorbehalten konnte die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Abrechnung bestätigt werden.

Im Auftrag des Direktors wurden verschiedene Abklärungen zu wichtigen Sachverhalten im Rahmen des Reorganisationsprojektes «New Agroscope» vorgenommen. Ein Hauptaugenmerk richtete sich dabei auf den Entscheid und die Konsequenzen, eine flächendeckende Erfassung der Arbeitszeiten durch alle Mitarbeitenden von Agroscope einzuführen; dies vor dem Hintergrund, dass die Personalkosten den Hauptteil der Gesamtkosten von Agroscope ausmachen.

Im Rahmen des Folgeprozesses wurde der Umsetzungsstand der offenen Empfehlungen aus zehn Revisionen bei den betroffenen Fachbereichen oder Organisationen überprüft. In zwei Kantonen wurde vor Ort der Stand der Umsetzung im Bereich der Vollzugsaufgaben der Direktzahlungen geprüft. Es kann festgehalten werden, dass die Mehrzahl der Empfehlungen umgesetzt worden ist. Die noch nicht umgesetzten oder in Bearbeitung stehenden Empfehlungen werden in einem Jahr nochmals auf ihren Umsetzungsstand hin überprüft werden.

216 2.4 Spezialthemen

n Inspektionstätigkeiten

Kontrolltätigkeit im Berichtsjahr

Die Inspektionsstelle BLW führt für die Fachbereiche des BLW Kontrollen in allen Bereichen der landwirtschaftlichen Gesetzgebung von Produktion und Absatz durch. Aufgrund der Überprüfung der Ressourcensituation im BLW (Frühjahr 2012) wurde in der Geschäftsleitung des BLW u.a. die Kontrolldichte bei den Käsereikontrollen thematisiert. Es wurde beschlossen, die Anzahl der Käsereikontrollen zu verringern und, in Anlehnung an die Kontrollkoordinationsverordnung, einen maximalen Abstand von vier Jahren zwischen den Kontrollen zu definieren. Dieser Entscheid bewirkte, dass im 2013 rund 100 Inspektionen weniger durchgeführt wurden als im Vorjahr. Gesamthaft wurden 300 Kontrollen in den folgenden Bereichen vorgenommen:

Milch mit 207 Kontrollen;

Früchte und Gemüse, Schnittblumen, Kartoffeln, Fleisch und Eier mit 93 Kontrollen. Die Überprüfung von Vertrags-, Produktions- und Verwertungsdaten im Bereich Milch im Zusammenhang mit der Auszahlung von Zulagen und der Datenerfassung erfolgte nach der internationalen Norm EN ISO/ IEC 17020. Für die übrigen Kontrollbereiche wurden die gleichen Qualitätsnormen angewendet.

Grundlage für die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe im Bereich Milch bilden eine periodisch aktualisierte Risikoanalyse und ein mit dem zuständigen Fachbereich vereinbarter Jahresgesamtauftrag. Im Berichtsjahr wurden Zulagen im Gesamtbetrag von knapp 299 Mio. Fr. ausbezahlt. 21 % der Betriebe wurden kontrolliert; davon mussten 123 beanstandet werden. 104 Fälle wurden zur Weiterbearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Bei den meisten Kontrollen in den anderen Bereichen wurden die von den Firmen gemeldeten Angaben für die Inlandleistung gemäss den jeweiligen Verordnungen überprüft; dies geschah mittels Kontrolle von Lieferscheinen, Lagerbuchhaltungen, internen Abrechnungen, Rechnungen und Aufzeichnungen in den Buchhaltungen. Die übrigen Kontrollen betrafen Verkaufsstellen, Aufschlagsaktionen, Flächenkontrollen und die Durchführung von öffentlich überwachten Kälbermärkten. Die Resultate dieser Kontrollen wurden den zuständigen Fachbereichen zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Widerhandlungen

Abklärungen und Befragungen im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen die Landwirtschaftsgesetzgebung werden in Zusammenarbeit mit eidgenössischen und kantonalen Untersuchungsbehörden, mit privaten Organisationen und anderen Rechtshilfestellen vorgenommen. Im Berichtsjahr mussten keine Milchkontingentierungsfälle abgeklärt werden und es werden auch keine weiteren Fälle erwartet, da die staatliche Milchkontingentierungsregelung per 30. April 2009 aufgehoben worden ist.

217 2.4 Spezialthemen

2.4.2 Agrarsektoradministration und das Portal Agate

In der Systemlandschaft der Agrarsektoradministration (ASA) sind bestehende kantonale Systeme mit weiteren Systemen und Anwenderprogrammen (Applikationen) über das Portal Agate verbunden. Speziell für die Landwirtinnen und Landwirte – die grösste Benutzergruppe – steht ein zeitgemässes System zur Verfügung. Ihnen wird ermöglicht, die künftigen Anforderungen mit einem vertretbaren Aufwand zu meistern. ASA unterstützt die Zusammenarbeit der Kantone und des Bundes organisatorisch und informationstechnisch. Ausserdem fördert es die Vereinheitlichung der Informationssysteme und soll die Einbindung der Bedürfnisse der Primärproduktion ermöglichen.

Agate: Integration von Teilnehmersystemen (Systeme und Applikationen)

Im Jahr 2013 wurde die Integration der Kantonssysteme ACORDA (Kantone GE, NE, JU, VD), AGRICOLA (AG, AI, AR, GL, GR, NW, OW, SG, SZ, TI, UR, ZH) und GELAN (BE, FR, SO) vorangetrieben. Dazu wurden die Verantwortlichen der Kantonssysteme kontaktiert, die Erwartungen und Möglichkeiten geklärt sowie jeweils eine eigenständige Projektorganisation aufgebaut. Die Projektabwicklung folgt dem neuen Projektmanagementvorgehen HERMES 5 in der Bundesverwaltung. Die technischen Abklärungen wurden in Zusammenarbeit mit dem IT-Leistungserbringer des Departementes vorgenommen. Die Kantonssysteme GELAN und ACORDA werden Anfang 2014 in Agate integriert.

Des Weiteren wurden die Integration vom Traubenpass (im Pilotbetrieb) und eine Aufschaltung der Milchdaten in Agate aufgegleist.

Wenn ein neues Kantonssystem ins Portal Agate integriert wird, erhalten diejenigen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, welche in den entsprechenden Kantonen erfasst sind und bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen Zugriff auf Agate hatten, einen Brief mit ihrer Agate-Nummer und dem Passwort zugesendet. Die Kontaktdaten der Personen werden hierzu aus dem Datenbestand von AGIS – dem zentralen agrarpolitischen Informationssystem des BLW – und dem jeweiligen Kantonssystem bezogen. Anhand dieser Datensätze werden neben dem Passwortversand auch die Berechtigungen auf Teilnehmersysteme (z.B. TVD, HODUFLU) automatisch vergeben.

Neben den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen besteht eine zweite Gruppe von Personen, die über Agate auf ihr Kantonssystem zugreifen müssen: die Kantonsmitarbeitenden und Erhebungsstellenleitenden in den Gemeinden (letztere haben je nach Kanton eine andere Bezeichnung). Die Liste dieser Personen muss vom Kanton erstellt werden. Im Rahmen der Integrationsprojekte werden auch für sie Benutzerkonten in Agate angelegt.

Ist ein System in Agate integriert, so wird es auch in die operative Organisation von Agate aufgenommen. Das wichtigste Gremium für den Informationsaustausch ist das AV-Board (AV = Anwendungsverantwortliche(r)).

Das AV-Board und das Change-Management

Das AV-Board besteht aus allen Anwendungsverantwortlichen der integrierten Teilnehmersysteme und des Portals. Das Gremium tagt etwa alle zwei Monate. Themen sind Neuerungen und technische Veränderungen am Agate-Portal selbst, an den Teilnehmersystemen und den dazwischen liegenden Schnittstellen sowie allgemeine Systemverbesserungen. Veränderungen und gewünschte Verbesserungen werden mit einem Antrag an das Change-Management des BLW gestellt. Für die Abwicklung in diesem technisch, rechtlich und organisatorisch komplexen Umfeld wurden BLW-intern ein Change-Management- und ein Umsetzungs-Prozess definiert. Diese werden ab dem Jahr 2014 mit der Position des Change-Managers umgesetzt werden.

218 2.4 Spezialthemen

Weiterentwicklung des Portals

Für das Jahr 2014 ist die Einspielung einer neuen Version von Liferay – der Portalsoftware – vorgesehen. Mit der neuen Version wird die erste Seite nach dem Login (persönliche Startseite) so abgeändert werden, dass Textboxen eingefügt werden können. Diese Textboxen werden den Benutzern aktuelle Mitteilungen zu den Teilnehmersystemen anzeigen. Die Benutzerinnen und Benutzer werden dabei nur diejenigen Textboxen sehen, welche für sie relevant sind. Dadurch wird den Teilnehmersystemen ermöglicht, Informationen direkt an ihre Benutzergruppen zu adressieren.

Agate: Bestehende Informationssysteme – aktueller Stand

Die einzelnen Applikationen, die ins Portal Agate integriert sind, erfahren selbst laufend Verbesserungen und werden den Bedürfnissen der Benutzer (Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie Behörden) angepasst. Gegenwärtig präsentiert sich die folgende Systemlandschaft:

Acontrol: Datenbank mit Kontrollergebnissen zu landwirtschaftlichen und veterinärrechtlichen Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben und Tierhaltungen gemäss Veterinärrecht.

2013 konnte die Task Force, welche sich mit den anfänglichen Performance- und Stabilitätsproblemen von Acontrol beschäftigt sowie Verbesserungsmassnahmen durchgeführt hat, abgeschlossen werden. Die geforderte Performance und Stabilität wird inzwischen gewährleistet.

Die kantonalen Veterinärämter arbeiten grösstenteils in Acontrol. Die kantonalen Landwirtschaftsämter arbeiten grösstenteils in ihren Kantonssystemen und transferieren ihre Daten ins Acontrol. Um eine genügend detaillierte Datenqualität beim Transfer der Daten aus den Landwirtschaftsämtern zu erreichen, wurde eine Arbeitsgruppe des operativen Gremiums «Benutzergruppe Acontrol» eingesetzt, welche einen Standardisierungsprozess für die Kontrollpunkte (Vorschriften, die bei einer Kontrolle auf einem Landwirtschaftsbetrieb überprüft werden) durchgeführt hat.

Asan: IT-Applikation für den schweizerischen Veterinärdienst zur Erfassung, Bearbeitung und Erstellung von Bewilligungen sowie zur Geschäftsabwicklung im BLV. Laboratorien, Kantonstierärzte und die Oberaufsichtsstelle des BLV können zusätzlich, je nach Berechtigungen, unter einem eigenen Register «Laborergebnisse» abfragen resp. bearbeiten. Zudem sind Meldungen und allfällige Fehler zum Datenversand für Berechtigte ersichtlich.

2013 und Anfang 2014 wurden die geplanten drei Realisierungseinheiten im Rahmen von «Asan 3.0 –Optimierung» umgesetzt und mit der Einführung von Asan 3.3 Ende Mai 2014 abgeschlossen. Mit diesen Weiterentwicklungen werden sich weitere Typen von Geschäften im Zuständigkeitsbereich des schweizerischen Veterinärdienstes in Asan erfassen lassen. Zudem werden bestehende Funktionalitäten in Asan einheitlicher und leichter verständlich gestaltet.

Die Arbeiten zur Vervollständigung des Funktionsumfangs von Asan werden in zwei weiteren Schritten erfolgen: Bis Ende 2014 werden zusätzliche Fachprozesse in Asan abgebildet und im Januar 2015 eingeführt. In einem zweiten Schritt soll die Fertigstellung des Systems mit der Umsetzung der Funktionalitäten im Bereich der Tierseuchenbekämpfung bis Mitte 2015 erfolgen.

Astat-2: Auswertungsplattform für Agrardaten des BLW

Im Rahmen dieses Projektes werden die drei Datenquellen AGIS (Agrarpolitisches Informationssystem), HODUFLU (Nährstoffverschiebungen) und Acontrol (Kontrolldaten) erschlossen und für Auswertungen zugänglich gemacht. Das Ziel ist es, aus den administrativen Daten nützliche Informationen zu gewinnen und diese den berechtigten Stellen zur Verfügung zu stellen.

Im Sommer 2013 wurde die erste Realisierungseinheit mit AGIS und HODUFLU umgesetzt. Die Integration der Daten aus Acontrol erfolgte ab Herbst 2013 in der zweiten Realisierungseinheit. Das Projekt wurde im Frühjahr 2014 abgeschlossen.

219 2.4 Spezialthemen

Der Beitragsberechnungsservice (BBS) ermöglicht die Berechnung aller Direktzahlungen und Einzelkulturbeiträge, inkl. Kürzungen. Mit der AP 14–17 wurde das Direktzahlungssystem weiterentwickelt und neu konzipiert. In der Folge wurde auch der Beitragsberechnungsservice zur Version 2014 (BBS14) angepasst.

Der BBS14 ist ein Webservice ohne Benutzerinterface, der von anderen Applikationen aufgerufen wird und anhand des mitgelieferten Dateninputs die berechneten Resultate als Output zurückliefert. Auch die Kantonssysteme erhalten Zugriff auf die Schnittstelle des Beitragsberechnungsservice und können diesen anstelle von eigenen, separat entwickelten Berechnungstools nutzen.

Mit dem Einsatz des BBS14 ist zudem eine Reduktion der jährlich anfallenden Aufwände für die Aktualisierung der Berechnungen bei den Kantonssystemen möglich.

HODUFLU: Daten zu Nährstoffverschiebungen

HODUFLU befand sich 2013 im letzten Jahr der Pilotphase, mehrere Kantone haben daran teilgenommen. Die Applikation ist nun soweit entwickelt, dass sie mit der AP 14–17 eingeführt werden kann und per

1. Januar 2014 obligatorisch wird.

TVD: Tierverkehrsdatenbank

Der Bereich Klauentiere der TVD funktioniert weitgehend nach denselben Regeln wie im Vorjahr. Ihre Nützlichkeit konnte die TVD bei der Bewältigung der Tuberkuloseausbrüche in der Ost- und der Westschweiz unter Beweis stellen.

Im Bereich Equiden wurde die Übergangsfrist für die Ersterfassung von Tieren um 11 Monate bis zum 1. Dezember 2013 verlängert. Ende 2013 waren knapp 102 000 Equiden mit dem Status «lebend» in der TVD registriert. Die Meldedisziplin für Geburten, Importe, Schlachtungen und Euthanasierungen hat sich deutlich verbessert. Bei den Standort- und Eigentumswechselmeldungen besteht noch Verbesserungsbedarf.

Im letzten Quartal 2013 wurde die TVD um die Erfassung der Abtretungsempfänger bei Schlachtungsmeldungen erweitert.

Anicalc: Funktion zur Berechnung der GVE-Werte bzw. Normalstösse eines Betriebs für die Referenzperiode (ein Jahr).

Erstmals wurden im 2013 die Tierlisten «Referenzzeit» den Tierhaltern nicht mehr per Post zugestellt, sondern nur noch elektronisch unter ihrem Agate Account mitgeteilt. Dies führte zu einem Rückgang der Korrekturanträge um über 60 % verglichen mit dem Vorjahr.

GVE-Rechner: Funktion zur Berechnung der GVE-Werte bzw. Normalstösse eines Betriebs für einen beliebigen Zeitraum innerhalb der letzten 365 Tage an einem beliebigen Datum.

Im August 2013 wurde der GVE Rechner um die Berechnung der Normalstösse basierend auf den Sömmerungsaufenthalten erweitert. Dies erlaubt es den verantwortlichen Tierhalterinnen und Tierhaltern die Bestossung ihrer Alpen zu optimieren. Auf das Jahresende hin wurden die neuen GVE-Werte aus dem Paket der AP 14–17 für Rinderkategorien und die Nutzungsart von Kühen in den Rechner übernommen.

220 2.4 Spezialthemen

2.4.3 Bundeseinheit für die Lebensmittelkette

Externe Evaluation der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK)

Interface Luzern und das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) in Lausanne evaluierten, im Auftrag der Amtsdirektorenkonferenz der Bundesämter für Landwirtschaft (BLW), Veterinärwesen und Gesundheit, die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK).

Die Evaluation analysierte das Konzept, die Umsetzung sowie die Leistungen und Wirkungen der BLK und ordnete das Schweizer Modell in den internationalen Kontext ein. Die Evaluation zeigte, dass es der BLK gelungen ist, gut funktionierende Prozesse zur Durchführung von Auditprogrammen und zur Erstellung des mehrjährigen nationalen Kontrollplans zur Stärkung der Lebensmittelsicherheit zu erarbeiten. Die Ergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass die Leistungen der BLK bis anhin hinsichtlich der Erreichung der strategischen Ziele wenig wirksam waren. Zudem wird die Einheit von den Vertretenden der kantonalen Lebensmittelkontrolle schlecht akzeptiert. Schliesslich konnte festgestellt werden, dass eine Gesamtstrategie des Bundes fehlt, welche die Ziele, Aufgaben und Kompetenzen der Bundesaufsicht inkl. der BLK klar definiert. Der Bericht empfiehlt, Optimierungen hinsichtlich des Konzepts und der Leistungen vorzunehmen.

Strategie entlang der gesamten Lebensmittelkette

Infolge der Bildung des neuen Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist das BAG seit Anfang 2014 nicht mehr Auftraggeber der BLK. Die Abteilung Lebensmittelsicherheit des BAG hat ins BLV gewechselt. Die Neuorganisation stellt BLW und BLV vor die Frage nach einer gemeinsamen Strategie im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Erstmals angegangen wurde die Fragestellung anlässlich der jährlich stattfindenden Tagung über den Nationalen Kontrollplan (NKP). Zielsetzung der Tagung war das Festlegen gemeinsamer strategischer Ziele für die Planungsperiode 2015–2019 des NKP. Vorgängig liegt der Fokus jedoch auf dem Erarbeiten einer Gesamtstrategie entlang der gesamten Lebensmittelkette. Diese werden Vertretende des Bundes (BLW, BLV, Eidg. Zollverwaltung, Agroscope sowie BLK) und der Kantone (Verbandsvorsitzende KOLAS, VSKT und VKCS) im Verlaufe des 2014 verfassen.

Kurzfilm «Kontrollen entlang der Lebensmittelkette»

Der fast zehnminütige Film in den Sprachen D/F/I/E zeigt die verschiedenen Partner und ihre Rolle bei der Durchführung der amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette in der Schweiz. Bei der technischen Aufbereitung des Films wurde darauf geachtet, dass die Behörden den Film mit eigenen Sequenzen ergänzen können.

Aufsicht im Auftrag der Bundesämter

2013 erfolgte der Abschluss eines Auditprogrammes, bei dem die BLK den Vollzug zu Fragestellungen entlang der Lebensmittelkette bei Importeuren auditierte. Dabei überprüfte die BLK die Konformität der Vollzugstätigkeit der zuständigen Behörden mit den gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Futtermittel, Tiere und tierische Nebenprodukte, Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.

Im Herbst 2013 startete die BLK ein Auditprogramm zur Überprüfung der Prozesse zur Bewilligung von Betrieben in der Schweiz. Auslöser war die wiederholte Feststellung, dass die offizielle Liste des Bundes nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Die Ergebnisse der Evaluation, der aktuell gültige Nationale Kontrollplan, der Kurzfilm und die Schlussberichte zu den Auditprogrammen sind unter www.blk.admin.ch publiziert.

221 2.4 Spezialthemen

2.5 Agrarpolitik

2.5.1 Umsetzung der Agrarpolitik 2014–2017

Die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014–2017 (AP 14–17) sind am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Mit diesem ersten und grössten Umsetzungsschritt der AP14–17 hat der Bundesrat 19 Bundesratsverordnungen geändert. Die gewichtigste Änderung wurde in der Direktzahlungsverordnung vorgenommen. Weiteres zentrales Element der AP 14–17 sind die Massnahmen zur Unterstützung der Qualitätsstrategie. Sie werden in der geänderten landwirtschaftlichen Absatzförderungsverordnung und der neuen Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft konkretisiert. Dies stärkt die Wertschöpfung und unterstützt die Erschliessung von Marktpotenzialen.

n Neuerungen bei den Direktzahlungen

Während weiterhin rund 2,8 Mrd. Fr. pro Jahr Direktzahlungen ausbezahlt werden, bringt die AP14–17 wesentliche Änderungen bei den einzelnen Instrumenten. Die neuen Massnahmen und die geänderten Ansätze der bisherigen Direktzahlungen haben Auswirkungen auf die Verteilung dieser Mittel auf die Landwirtschaftsbetriebe. So erhalten insbesondere Bewirtschafter von Sömmerungs- und Bergbetrieben tendenziell eher mehr Direktzahlungen, während Talbetriebe eher weniger erhalten. Die bisherigen Tier- und allgemeinen Flächenbeiträge wurden aufgehoben. Die verschiedenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die Landwirtschaft nach Artikel 104 Bundesverfassung erbringen soll, werden seit 2014 mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Die Stossrichtung der einzelnen Direktzahlungsinstrumente wird auch in der Bezeichnung des jeweiligen Beitragstyps wiedergegeben. Die Instrumente in den Bereichen Ressourceneffizienz, nachhaltige Produktionssysteme, Kulturlandschaft, sichere Versorgung, Biodiversität und Tierwohl wurden zudem gezielt ausgebaut. Die Entwicklung soll dabei nicht auf Kosten der Produktion gehen. Im Gegenteil soll die Kalorienproduktion in der Schweiz auch in den nächsten Jahren trotz abnehmender Kulturflächen weiter zunehmen.

Die neue Direktzahlungsverordnung konkretisiert die sieben Direktzahlungsinstrumente:

Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft: Neben den bestehenden Hang- und Sömmerungsbeiträgen erhalten unter dieser Rubrik Betriebe neu einen Steillagenbeitrag, wenn sie einen hohen Anteil an steilen Flächen aufweisen. Zudem erhalten Betriebe, die ihre Tiere auf Schweizer Alpen in die Sömmerung geben, neu einen Alpungsbeitrag.

Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln: Die Mittel, die bisher für die Tierbeiträge eingesetzt wurden, werden neu flächenbezogen ausgerichtet. Die Betriebe müssen dafür aber einen minimalen Tierbesatz auf Dauergrünland ausweisen.

Zudem wird mit dem Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen von Fr. 400 pro ha der inländische Ackerbau und insbesondere der Futtergetreideanbau gestärkt.

Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt: Gegenüber der bisherigen Agrarpolitik wurden die Anreize für qualitativ hochwertige Flächen gestärkt. In den meisten Regionen gibt es flächenmässig genügend Biodiversitätsförderflächen, die Qualität ist aber noch nicht ausreichend (vgl. Walter et al., 2013). Neu werden für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet und für Blühstreifen Beiträge ausgerichtet.

Landschaftsqualitätsbeitrag zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften: Mit diesem neuen Instrument können regional angepasste Massnahmen zur Pflege der Kulturlandschaft unterstützt werden. Der Kanton muss sich mit mindestens 10 % an den Beiträgen beteiligen.

Produktionssystembeiträge zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen: Neben den bestehenden Bio-, Extenso- und Tierwohlbeiträgen wird neu ein Beitrag für

222 2.5 Agrarpolitik

graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion von Fr. 200 pro ha ausgerichtet. Voraussetzung ist ein Kraftfutteranteil in der Ration von maximal 10 % und ein standortgerechter minimaler Anteil an Wiesen- und Weidefutter (Talgebiet 75 %; Berggebiet 85 %).

Ressourceneffizienzbeiträge zur nachhaltigen und effizienten Nutzung der Ressourcen: Neu werden auf sechs Jahre befristete Beiträge für emissionsarme Ausbringverfahren (wie Schleppschlauch), driftreduzierende Geräte beim Pflanzenschutzmitteleinsatz und bodenschonende Anbauverfahren (wie Direktsaat) ausgerichtet.

Übergangsbeitrag zur Gewährleistung einer sozial und wirtschaftlich verträglichen Entwicklung: Dieser Beitrag wird zur Abfederung des Systemwechsels während voraussichtlich acht Jahren ausgerichtet. Er nimmt kontinuierlich ab, da diese Mittel sukzessive im Zuge der Mehrbeteiligung zu den leistungsbezogenen Direktzahlungen umgelagert werden.

n Beteiligung an den neuen Direktzahlungsprogrammen

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter konnten sich 2014 für die neuen leistungsbezogenen Direktzahlungsprogrammen anmelden. Für Massnahmen zur Förderung und Erhaltung der Landschaftsqualität, für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion, für Ressourceneffizienzmassnahmen, für die neuen Biodiversitätstypen Uferwiese entlang von Fliessgewässern und artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet werden erstmals Beiträge ausgerichtet. Gestützt auf die Anmeldungen dürften die Beteiligungen voraussichtlich höher sein als ursprünglich geschätzt. Definitive Zahlen zur Beteiligung werden gegen Ende 2014 vorhanden sein. Die Umsetzung der neuen Programme verursacht in den Kantonen einen hohen Initialaufwand. So werden beispielsweise alle angemeldeten artenreichen Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet bis Ende 2016 von Experten kontrolliert. Auch die erste Grundkontrolle für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion muss bis zu diesem Termin abgeschlossen sein.

Für die Erhaltung und Förderung der Landschaftsqualität reichten 25 Kantone insgesamt 71 Projekte ein. Der Schwerpunkt der Projektgebiete liegt in den Zentralschweizer Kantonen, in Waadt, Graubünden, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Jura und Baselland, wo die Projektgebiete die gesamte Fläche des Kantons umfassen. Andere Kantone haben sich bei der Erarbeitung von Projekten vorerst auf bestimmte Regionen des Kantons beschränkt. Das BLW bewilligte und veröffentlichte sämtliche Projekte mit den dazugehörigen Massnahmen und Beitragsansätzen für eine Periode von acht Jahren (2014–2021). Insgesamt sind es einige Hundert landschaftsrelevante Massnahmen, welche die Projektträgerschaften jeweils massgeschneidert auf die Region festgelegt haben. In den Projektgebieten wird im Durchschnitt eine Beteiligung von zwei Dritteln der Bewirtschafter geschätzt.

Die Anmeldungen für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion sind kantonal unterschiedlich. Beteiligungen von über zwei Dritteln der Betriebe werden in den Kantonen Graubünden, St. Gallen und Luzern erwartet. Etwas tiefer liegen sie in den Kantonen Bern, Aargau und Thurgau. Gesamtschweizerisch wird geschätzt, dass für etwa die Hälfte der Grünflächen Beiträge ausgerichtet werden.

Bei den artenreichen Grün- und Streuflächen im Sömmerungsgebiet sind die ersten Grundkontrollen erst für einen Teil der Anmeldungen abgeschlossen. Aufgrund der ersten Schätzungen aus einzelnen Kantonen dürften gesamtschweizerisch etwa 30 % der Sömmerungsflächen die Anforderungen des Qualitätsbeitrags erfüllen.

In den meisten Kantonen laufen derzeit noch Ressourcenprojekte, die der Kanton zu mindestens 20 % kofinanzieren muss. Bis zum Ende dieser Projekte können sich die vertraglich gebundenen Landwirte und Landwirtinnen nicht für die gleiche Massnahme bei den neuen Ressourceneffizienzbeiträgen des Bundes anmelden. Weil die emissionsmindernden Ausbringverfahren in vielen kantonalen Projekten unterstützt werden, wird es in den kommenden Jahren einen fliessenden Übergang zu den Ressourceneffizienzmassnahmen mit ansteigender Finanzierung durch den Bund geben. Für die bodenschonende Bodenbearbeitung werden bereits 2014 Beteiligungen von rund 40 000 ha im Bundesprogramm erwartet.

223 2.5 Agrarpolitik

n Unterstützung der Qualitätsstrategie

Weiteres zentrales Element der AP 14–17 sind die Massnahmen zur Unterstützung der Qualitätsstrategie. Sie werden mit der Förderung von Exportinitiativen aufgrund der geänderten landwirtschaftlichen Absatzförderungsverordnung und der neuen Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft konkretisiert. Sie haben zum Ziel, die Wertschöpfung zu stärken und die Erschliessung von Marktpotenzialen zu unterstützen.

Die neuen rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zur Förderung von Exportinitiativen werden bereits im ersten Jahr nach deren Einführung rege genutzt. So werden im 2014 Exportinitiativen für Käse, Fleisch und Fleischprodukte, Genetik, Bio-Produkte und Zierpflanzen unterstützt. Auch wird die Präsentation von AOP/ IGP-Produkten im Rahmen der Roadshow «verso l’Expo Milano», welche in verschiedenen italienischen Städten Halt macht, mit einem kleineren Betrag gefördert. Für 2015 besteht eine weiterhin starke Nachfrage nach Mitteln zur Unterstützung von Exportinitiativen. Hinzu kommt, dass die Land- und Ernährungswirtschaft im Restaurant des Schweizer Pavillons an der Weltaustellung Expo Milano 2015 präsent sein wird. Dies stellt ebenfalls eine hervorragende Möglichkeit dar, die Schweizer Produkte und deren Werte einem breiten internationalen Publikum näher zu bringen.

224 2.5 Agrarpolitik

2.5.2 Foresight

Die Landwirtschaft ist Teil eines komplexen globalen, nationalen und lokalen Ernährungssystems. In der Wertschöpfungskette ist sie eng verbunden mit den Anbietern von Vorleistungen wie z.B. Saatgut- und Düngemittellieferanten, aber auch mit der lebensmittelverarbeitenden Industrie, dem Handel und schlussendlich mit den Konsumentinnen und Konsumenten. Die Landwirtschaft, aber auch die anderen Akteure der Wertschöpfungskette sowie deren Interaktionen untereinander werden durch äussere Faktoren beeinflusst, welche die ökologischen, sozialen, ökonomischen, und politischen Rahmenbedingungen des Ernährungssystems bilden und einem steten Wandel unterliegen (vgl. Abbildung). Alle diese Akteure, Tätigkeiten und Rahmenbedingungen bilden ein Ernährungssystem.

Schematische Darstellung des globalen Ernährungssystems

Interaktionen und Rückkopplungen mit Treibern des globalen Wandels

Ökologische Rahmenbedingungen

Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Politische Rahmenbedingungen

Ökonomische Rahmenbedingungen

Ressourcen

Landwirtschaftliche Produktion Verarbeitung Einzelhandel

Verschwendung und Verlust

Konsum

Gesundheit und Ernährung

Aktivitäten, Einsat z / Ertrag

Resultate: Ernährungssicherheit (Verfügbarkeit, Zugang, Verwendung, Resilienz) Gesunde Umwelt, Gesellschaftliches Wohl

Quelle: World Food System Center, ETH Zürich

Faktoren, die das globale Ernährungssystem in den kommenden Jahrzehnten beeinflussen werden, reichen von einer kontinuierlichen Zunahme der Bevölkerung, über Umweltänderungen bis hin zu steigendem Wohlstand vor allem in Entwicklungsländern. Diese und weitere Faktoren werden sich auch auf das Schweizer Ernährungssystem auswirken, es beeinflussen und gegebenenfalls verändern. Unter dem Schweizer Ernährungssystem verstehen wir sowohl die im Land produzierten, aber auch die in der Schweiz konsumierten Nahrungsmittel, die nationalen Akteure und die nationalen Rahmenbedingungen. Andererseits wirkt das Schweizer Ernährungssystem, d.h. Produktion, Verteilung, Verarbeitung, Konsum, aber auch die Verschwendung von Nahrungsmitteln und entsprechender Ressourcen, ebenfalls stark auf diese Faktoren ein (z.B. via Nahrungsmittelbedarf, Klimawandel, Abnahme und Degradierung von Ressourcen, etc.). Um auch in den kommenden Jahrzehnten die Ernährungssicherheit in der Schweiz zu sichern, die Ressourcen im In- und Ausland schonender zu nutzen und gleichzeitig ein erfolgreicher Teilnehmer am globalen und nationalen Markt zu sein, ist es notwendig, diese Entwicklungen möglichst gut zu antizipieren und eventuell auch zu beeinflussen. Mittels Forschung und politischer Massnahmen (z.B. in der Agrarpolitik) können die aus den globalen und lokalen Veränderungen entstehenden Risiken vermieden und Chancen genutzt werden.

225 2.5 Agrarpolitik

n Foresight-Studie

Als Grundlage für die Weiterentwicklung eines nachhaltigen Schweizer Ernährungssystems hat das Bundesamt für Landwirtschaft das World Food System Center der ETH Zürich damit beauftragt, eine so genannte Foresight-Studie durchzuführen. In einem ersten Schritt wurden Trends im globalen Ernährungssystem aufgezeigt. In einem weiteren Schritt werden die Auswirkungen dieser Trends auf die Schweiz analysiert. Die Ergebnisse dieser Studie sollen dann in die Strategie des Bundes für die Weiterentwicklung der Schweizer Agrarforschung einfliessen, damit deren Ergebnisse zu einem nachhaltigen Schweizer Ernährungssystem beitragen können.

Erste Resultate – Globale Trends

Für den ersten Teil des Projektes – die Beschreibung der globalen Trends, Projektionen und Treiber im Rahmen des globalen Ernährungssystems – liegen bereits erste Resultate vor, von denen die wichtigsten im Anschluss kurz dargelegt sind.

Nachfrage nach Nahrungsmitteln

Auf Seite der Nachfrage sind vor allem zwei treibende Faktoren hervorzuheben. Dies sind die Zunahme der Bevölkerung sowie ihre demographische Struktur und die sich verändernden wirtschaftlichen Bedingungen für die Konsumentinnen und Konsumenten. Es ist anzunehmen, dass sich der bestehende Trend fortsetzen und die Bevölkerung auch in den nächsten 30 Jahren zunehmen wird. Die Projektionen der Weltbevölkerung für das Jahr 2050 variieren je nach angenommenem Szenario zwischen 8,3 Mrd. und 11,1 Mrd. Einwohnern, wobei dieses Maximum erreicht wird, wenn das Bevölkerungswachstum mit ähnlichen Wachstumsraten voranschreitet wie in der Vergangenheit.

Der Bevölkerungszuwachs wird sich regional sehr unterscheiden. Man geht mehrheitlich davon aus, dass die Zunahme der Bevölkerung in den Entwicklungs- und Schwellenländern schneller voranschreitet als in entwickelten Ländern, wo das Wachstum geringer bzw. sogar rückläufig sein wird. Obwohl die globale Bevölkerung wächst, werden sinkende Fertilitätsraten (d.h. weniger Kinder pro Frau) Auswirkungen auf die Altersstruktur der Bevölkerung haben. Insgesamt wird die Bevölkerung einem Alterungsprozess unterlegen sein, welcher zunehmend Einfluss auf die Bedürfnisse der Bevölkerung haben wird.

226 2.5 Agrarpolitik
Trends zur Bevölkerungsentwicklung Mrd. Einwohner Quelle: Vereinte Nationen, Population Division 2013 0 6 4 2 8 10 12 Mittlere Fertilität Hohe Fertilität Tiefe Fertilität Konstante Fertilität Status quo 2010 2013 2016 2019 2022 2025 2028 2031 2034 2037 2040 2043 2046 2049

Durch das globale Wirtschaftswachstum wird auch der wirtschaftliche Wohlstand (d.h. Einkommen pro Kopf) einer zunehmenden Bevölkerung ansteigen. Prozentual werden die Einkommen in den weniger entwickelten Regionen wie südlich der Sahara (Afrika), Asien und Osteuropa am stärksten ansteigen. Trotz der stärkeren Zunahme der Pro-Kopf-Einkommen in den Entwicklungsländern wird es auch 2050 noch eine grosse Differenz zwischen den Einkommen der einzelnen Länder oder geopolitischen Regionen geben. Als Konsequenz der wachsenden Bevölkerung sowie der steigenden Einkommen wird die Nachfrage nach Nahrungsmitteln zunehmen. Dabei wird prognostiziert, dass der Pro-Kopf-Konsum – u.a. wegen des steigenden Wohlstands – von heute 2 772 kcal pro Kopf und Tag bis im Jahr 2050 auf über 3 000 kcal pro Kopf und Tag steigen wird. Gleichzeitig wird auch die Bedeutung von tierischem Protein in der Ernährung zunehmen, was zu einer weiteren Steigerung der Nachfrage nach Milch- und Fleischprodukten führen wird. In Kombination mit der Bevölkerungszunahme wird daher eine Steigerung der Nachfrage von ca. 0,8 % pro Jahr erwartet. So könnte die Nachfrage nach Getreide bis 2050 um über 1 Mrd. Tonnen ansteigen.

Angebot an Nahrungsmitteln

Der steigenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln muss durch entsprechende Anpassungen in der Produktion und Verteilung begegnet werden. Dabei gibt es neben den ungewissen Auswirkungen des Klimawandels noch weitere Faktoren, die ohne wirkungsvolle Massnahmen eine Bedienung der steigenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln erschweren werden. Dazu gehören u.a. die Knappheit der Ressourcen oder die Allokation der produzierten Biomasse zu verschiedenen Verwendungszwecken (Nahrungsmittel, Tierfutter und Energieproduktion).

Ein grosses Problem ist vor allem die Knappheit an Ressourcen wie Wasser und Land. Da die erforderliche Mehrproduktion kaum allein durch eine Erhöhung der Erträge erreicht werden kann, wird voraussichtlich mehr Land für die Landwirtschaft benötigt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass für die Ernährung von 9 Mrd. Personen etwa 70 Mio. ha zusätzliches Land für die landwirtschaftliche Produktion benötigt werden. Dabei wird es jedoch grosse Unterschiede zwischen den Regionen geben. Eine besondere Schwierigkeit ist dabei, dass das Produktionspotenzial des bereits landwirtschaftlich genutzten Landes in vielen Regionen z.B. wegen unsachgemässer Nutzung oder verändertem Klima zurückgeht. Zudem werden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen weiter ausdehnen, was ohne wirkungsvolle Gegenmassnahmen zu negativen Auswirkungen auf die klimatischen Bedingungen, die Biodiversität und die Bereitstellung von Ökosystemleistungen führen wird.

Wie beim Land wird auch beim Wasser die Bereitstellung in genügender Quantität und Qualität in vielen Regionen eine grosse Herausforderung sein. Vor allem die vermehrte Bewässerung der Kulturen wird den Wasserbedarf in Zukunft stark erhöhen. Bis im Jahr 2050 wird der Wasserbedarf der Landwirtschaft voraussichtlich um 55 % auf 3 500 km3 pro Jahr ansteigen. Hinzu kommen Probleme hinsichtlich einer genügenden Wasserqualität, da die Verschmutzung der Oberflächengewässer vor allem in der wirtschaftlich weniger entwickelten Welt durch eine Zunahme von Nähstoffeinträgen, Erosion, Auswaschung oder Versalzung voraussichtlich zunehmen wird.

227 2.5 Agrarpolitik

Die Herausforderungen eines globalen Ernährungssystems

Die grösste Herausforderung im Hinblick auf globale Trends ist die grundlegende Etablierung der Nachhaltigkeit im globalen Ernährungssystem, um in der Zukunft die Ernährungssicherheit, den Schutz der Umwelt und das gesellschaftliche Wohl zu gewährleisten. Es gilt Wege zu finden, die negativen Einflüsse des globalen Ernährungssystems auf die Umwelt zu minimieren, während gleichzeitig der Nutzen von sogenannten Ökosystemleistungen gestärkt wird. Insgesamt ist es zielführend, die Effizienz der Ressourcennutzung durch Investition, Innovation und die Anwendungen von «besten Praktiken» zu verbessern. Um auch zukünftigen Generationen die Möglichkeit zu geben, diese Ressourcen zu nutzen, ist es erforderlich, entsprechende Technologien zu entwickeln und in besonderem Mass den Wissenstransfer zu verbessern und effizient umzusetzen. In Anbetracht einer wachsenden und reicheren Weltbevölkerung muss das Ziel des globalen Ernährungssystems sein, gesunde, nachhaltig produzierte und erschwingliche Nahrungsmittel bereitzustellen, aber auch Arbeitsplätze und damit Einkommen zu bieten. Damit können auch zukünftige Ernährungssysteme einen Beitrag für die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit leisten. Der Einfluss der ökonomischen Systeme auf das Funktionieren des Ernährungssystems stellt auch zukünftig eine Herausforderung dar. Eine wichtige Aufgabe wird es darum sein, dem negativen Einfluss der Preisvolatilität für landwirtschaftliche Vorleistungen, aber auch für Nahrungsmittel selbst, wirksam zu begegnen. Und nicht zuletzt gilt es, die nationale und internationale Politik so zu gestalten, dass sie die Funktion des Ernährungssystems so gut wie möglich unterstützt und hilft, sich an die verändernden Rahmenbedingungen anzupassen, sei dies im Handels-, Klima- oder einem anderen Politikbereich.

228 2.5 Agrarpolitik

3. Internationale Aspekte

3.1 Internationale Entwicklungen

Das Berichtsjahr war Schauplatz zahlreicher internationaler Entwicklungen. So verabschiedete die EU die Reform für ihre Agrarpolitik nach 2013 und anlässlich der 9. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2013 konnten die Verhandlungen zu einem neuen multilateralen WTO-Abkommen über Handelserleichterungen abgeschlossen sowie mehrere Beschlüsse im Agrarbereich verabschiedet werden. Dies war eine wichtige Zwischenetappe in den Doha-Verhandlungen. Aufgrund des Widerstands Indiens – dieses verlangt weitere Zusicherungen für einen grösseren agrarpolitischen Handlungsspielraum in Zusammenhang mit dem BaliBeschluss über Ernährungssicherheit – bleibt jedoch die formelle Verabschiedung des WTO-Abkommens über Handelserleichterungen hängig. Somit ist auch die Implementierung der restlichen Bali-Beschlüsse wieder in Frage gestellt. Ein Abkommen bei der WTO würde einem Land wie der Schweiz punkto Rechtssicherheit klare Vorteile bringen.

Die FAO setzte sich auch in diesem Jahr aktiv für die Verbesserung der Welternährungssicherheit ein und erklärte das Jahr 2014 zum internationalen Jahr der bäuerlichen Familienbetriebe. Dass der internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen im Juni in Kraft treten konnte, ist ebenfalls als grosser Schritt zu werten. Auch konnten die Verhandlungen zu den Grundsätzen für verantwortungsvolle Investitionen in die Landwirtschaft und die Ernährungssysteme vom Ausschuss für Welternährungssicherheit erfolgreich abgeschlossen werden.

Des Weiteren beurteilte die OECD die Schweizer Agrarpolitik von den neunziger Jahren bis heute und gab Empfehlungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Minderung der Marktverzerrung ab.

229 3.1 Internationale Entwicklungen

In den Beziehungen mit der EU strebt der Bundesrat den Erhalt und eine Erneuerung des bilateralen Wegs an. Gerade vor dem Hintergrund der Abstimmung vom 9. Februar 2014 «Gegen die Masseneinwanderung» hat die Debatte über die Gestaltung der Beziehungen mit der EU an Bedeutung gewonnen. Im Falle einer Kündigung der bilateralen Verträge I seitens der EU würde auch das geltende Agrarabkommen und insbesondere der zollfreie Marktzugang für Käse hinfällig. Als weitaus wichtigster Handelspartner der Schweiz ist ein geregeltes und stabiles Verhältnis mit der EU besonders wichtig.

Der Ausbau der Beziehungen mit Drittstaaten ausserhalb der EU durch den Abschluss von Freihandelsabkommen ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Vor dem Hintergrund der Verhandlungen für Abkommen der Grössenordnung «Megadeal», wie dem geplanten Abkommen zwischen der EU und den USA oder der transpazifischen Partnerschaft, ist es für die Schweiz umso wichtiger, eine aktive multilaterale Zusammenarbeit zu pflegen. In den nächsten Jahren dürfte die Aufmerksamkeit jedoch noch vermehrt von der WTO abgelenkt werden, was Staaten, die keine bilateralen Abkommen abgeschlossen haben, benachteiligen würde.

3.1.1 Beziehungen zur EU

n Agrarabkommen Schweiz – EU

Der Gemischte Ausschuss (GA) zum Agrarabkommen zwischen der EU und der Schweiz hat am 28. November 2013 unter Schweizer Vorsitz zum 13. Mal getagt.

Im Rahmen dieser Sitzung konnte der Beschluss Nr. 1/2013 betreffend Anhang 10 (Anerkennung der Kontrolle der Konformität mit den Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse) unterzeichnet werden. Dieser sieht u.a. die Erweiterung des Geltungsbereichs auf alle Früchte und Gemüse vor, die Gegenstand einer Vermarktungsnorm der EU oder einer von dieser anerkannten Norm sind. Damit wird sichergestellt, dass die von der Schweiz durchgeführten Konformitätskontrollen auch für diesen erweiterten Geltungsbereich als gleichwertig anerkannt werden. Der Beschluss ist am 17. Dezember 2013 in Kraft getreten.

Mit Beschluss Nr. 1/2014 konnte Anhang 12 betreffend die gegenseitige Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und geschützten geografischen Angaben (GGA/IGP) um die Schweizer Bezeichnungen «Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse» (GUB) und «Glarner Kalberwurst» (GGA) sowie rund 180 EU-Bezeichnungen erweitert werden. Die erste Weiterentwicklung des Anhangs 12 wurde damit erfolgreich abgeschlossen. Der Beschluss ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde auch eine damit zusammenhängende Anpassung des Zusatzabkommens zwischen der Schweiz, der EU und dem Fürstentum Liechtenstein (Beschluss Nr. 3/2014) sowie eine Anpassung des Mandats der Arbeitsgruppe GUB/GGA (Beschluss Nr. 2/2014) in Kraft gesetzt.

Bereits sind weitere gezielte Weiterentwicklungen des Agrarabkommens in Arbeit. So war sich der GA einig, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die Listen der Wein- und Spirituosenbezeichnungen in den Anhängen 7 (Handel mit Weinbauerzeugnissen) und 8 (Spirituosen) aktualisieren zu wollen. Auch soll der Geltungsbereich von Anhang 9 (Bio-Produkte) um Bio-Wein erweitert werden.

n Protokoll Nr. 2

Das Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens Schweiz-EG von 1972 regelt den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU. Das Protokoll Nr. 2 wurde im Rahmen der Bilateralen Abkommen II revidiert und 2005 in Kraft gesetzt. Mit einem Anteil von 63 % an den Exporten und 75 % an den Importen im Jahr 2013 ist die EU auch bei den landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz.

230 3.1 Internationale Entwicklungen

Das Protokoll Nr. 2 erlaubt es der Schweiz, im Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten mit der EU Preisnachteile für die Lebensmittelindustrie bei Agrarrohstoffen auszugleichen; einerseits durch die Gewährung von Ausfuhrbeiträgen für exportierte landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und andererseits durch die Erhebung von Zöllen bei der Einfuhr dieser Produkte. Diese Preisausgleichsmassnahmen dürfen die Preisdifferenzen der Agrargrundstoffe zwischen der Schweiz und der EU nicht überschreiten. Das Protokoll Nr. 2 enthält die für die Preisausgleichsmassnahmen relevanten Referenzpreise und Preisdifferenzen. Diese werden mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Referenzpreise wurden letztmals per 1. März 2014 revidiert und so wieder an die aktuellen Verhältnisse auf den Märkten der Schweiz und der EU herangeführt. Auf dieser Basis wurden die Schweizer Importzölle für verarbeitete Agrarprodukte angepasst. Exportseitig gilt es zu beachten, dass die Schoggigesetz-Ausfuhrbeitragsansätze für Ausfuhren in die EU die vereinbarten Referenzpreisdifferenzen nicht übersteigen dürfen (vgl. Abschnitt 2.1.1.5).

n Bericht des Bundesrates zur Prüfung einer gegenseitigen sektoriellen Milchmarktöffnung mit der EU

In Erfüllung eines parlamentarischen Auftrages (Motion Milchmarkt 12.3665) veröffentlichte der Bundesrat am 14. Mai 2014 eine ausführliche Analyse zu einer gegenseitigen sektoriellen Marktöffnung mit der EU für alle Milchprodukte. Der Bericht beleuchtet die aktuelle Situation des Schweizer Milchmarktes ebenso wie die Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene. Der Hauptfokus der Analyse liegt auf den wirtschaftlichen Auswirkungen einer Milchmarktöffnung sowie auf Vorschlägen zur Anpassung der staatlichen Stützungspolitik für den Milchsektor. Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass eine Milchmarktöffnung unter den aktuellen Rahmenbedingungen aus sektorieller Sicht einen sinnvollen Schritt darstellen könnte. Da die Öffnung jedoch insbesondere für die Milchproduzenten eine grosse Herausforderung darstellen würde, müsste ein solcher Öffnungsschritt mit entsprechenden Stützungsmassnahmen begleitet werden. Der Bericht hält ebenfalls fest, dass eine allfällige Umsetzung eines solchen Projektes Klarheit im übergeordneten Verhältnis mit der EU bedingen würde.

Der Bericht wurde im Auftrag des Parlaments erstellt. Es liegt nun an den Wirtschafts- und Abgabekommissionen, sich mit den darin enthaltenen Elementen auseinanderzusetzen.

n Exkurs: Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) nach 2013

Im September 2013 wurden die letzten offenen Punkte zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 von den drei Institutionen der EU – der Kommission, dem Rat und dem europäischen Parlament – geklärt und das Reformpaket verabschiedet. Wichtigste Elemente bilden der Ökologisierungszuschlag für 30 % des Direktzahlungsbudgets (Greening) und die gerechtere Verteilung der Direktzahlung (bis 2019 darf kein Mitgliedstaat weniger als 75 % des EU-Durchschnitts erhalten). Die neue Agrarreform wird in vier Grundverordnungen betreffend die Ländliche Entwicklung, die Direktzahlungen für Landwirte, Marktmassnahmen sowie horizontale Themen wie die Finanzierung und Kontrollen widergegeben, die am 16. Dezember 2013 offiziell vom Rat der Landwirtschaftsminister der EU verabschiedet wurden. Übergangsvorschriften für das Jahr 2014 sollen einen reibungslosen Übergang gewährleisten.

231 3.1 Internationale Entwicklungen

3.1.2 Freihandelsabkommen mit Ländern ausserhalb der EU

Neben dem multilateralen Ansatz zur Handelsliberalisierung im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) baut die Schweiz ihr weltweites Netz von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten aus. Zusätzlich zur Konvention der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Konvention) und dem Freihandelsabkommen mit der EU verfügt die Schweiz derzeit über 28 Freihandelsabkommen mit 38 Partnern. Bis auf die Abkommen mit China, Japan und den Färöer Inseln sind alle Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA abgeschlossen worden.

Vor dem Hintergrund einer weltweit zunehmenden Anzahl von regionalen Freihandelsabkommen ist es für die Schweiz als stark exportabhängiges Land besonders wichtig, ihrerseits umfassende Freihandelsabkommen abzuschliessen, um eine Diskriminierung von Schweizer Unternehmen auf ausländischen Märkten bestmöglich zu verhindern.

Die Bestimmungen über den Warenverkehr innerhalb der Abkommen beinhalten auch Regelungen für Agrarprodukte. Aufgrund der unterschiedlichen Agrarpolitiken und Sensitivitäten der einzelnen EFTA-Staaten werden die Agrarabkommen bilateral durch jedes EFTA-Mitglied verhandelt.

n Aktuelle

Entwicklungen bei den Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA

Das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den zwei zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama ist am 29. August 2014 in Kraft getreten. Am 1. Juli 2014 ist das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit den Staaten des Golf-Kooperationsrates (GCC) in Kraft getreten. Ausserdem haben die Eidgenössischen Räte in der Frühlingssession 2014 dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina zugestimmt. Nach Genehmigung durch den zuständigen Föderationsrat in Bosnien Herzegowina wird das Abkommen voraussichtlich in der ersten Hälfte 2015 in Kraft treten.

Aktuell laufen Verhandlungen mit Guatemala, Indien, Indonesien, Vietnam und seit März 2014 mit Malaysia. Die Verhandlungen mit Algerien und Thailand sind seit längerem sistiert. Die Verhandlungen mit der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan sind aktuell bis auf Weiteres aufgeschoben. Mit einigen Partnern werden Nachverhandlungen geführt oder vorbereitet, um die bestehenden Abkommen zu erneuern und zu erweitern. Dazu gehören die Türkei, Israel, Mexiko und Kanada.

Die EFTA-Staaten sind bestrebt, mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) und den Philippinen die Machbarkeit von Freihandelsverhandlungen zu prüfen. Weitere Kontakte werden unter anderem mit Staaten in der Region südlich der Sahara in Afrika und mit weiteren asiatischen Staaten gepflegt.

n Aktuelle Entwicklungen bei den bilateralen Freihandelsabkommen

Derzeit sind drei bilaterale Freihandelsabkommen der Schweiz in Kraft: mit Japan, den Färöer Inseln und seit 1. Juli 2014 mit China.

Das Freihandelsabkommen mit China, dem drittwichtigsten Aussenhandelspartner der Schweiz nach der EU und den USA, ermöglicht einem Grossteil der Schweizer Agrarprodukte mit Exportpotenzial (z.B. Käse, Magermilchpulver, Joghurt, Butter, Rind-Trockenfleisch, Röstkaffee, Zuckerwaren, Biskuits, Konfitüren, Speiseeis, nichtalkoholische Getränke, Wein) zollfreie oder zollvergünstigte Einfuhr nach China. Umgekehrt gewährt die Schweiz im agrarpolitisch vorgegebenen Rahmen ausgewählten Produkten aus China Zollvergünstigungen (z.B. für tropische Produkte, für Importe ausserhalb der Schweizer Erntezeit oder innerhalb der bestehenden WTO-Zollkontingente). Bei den verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten (etwa Backwaren oder Schokolade usw.) wird wie in den anderen Freihandelsabkommen auch das Industrieschutzelement beseitigt. Für einige Tariflinien von besonderem Exportinteresse für China (vor allem Zucker-, Back- und Teigwaren sowie Erdnussbutter) wird darüber hinaus ein zusätzlicher Rabatt gewährt. Wie bei allen Freihandelsabkommen mit Drittländern behalten die Schweizer Produktevorschriften in Bezug auf Gesundheit, Hygiene und Kennzeichnung ihre Gültigkeit in vollem Umfang.

232 3.1 Internationale Entwicklungen

Das seit 2009 in Kraft stehende bilaterale Abkommen der Schweiz mit Japan hat den Export von Schweizer Agrarprodukten nach Japan erhöht: im Jahr 2013 exportierte die Schweiz Agrarprodukte im Wert von mehr als 278 Mio. Fr. (155 Mio. Fr. mehr als noch im Jahr 2008). Die wichtigsten Exportprodukte der Schweiz auf dem japanischen Markt sind Tabak, Getränke, Kaffee, Kakaozubereitungen sowie verschiedene andere Lebensmittelzubereitungen. Die Agrarimporte aus Japan bewegen sich auch nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens auf einem ähnlichen Niveau wie davor: 2013 importierte die Schweiz Agrarprodukte im Wert von knapp 16 Mio. Fr. (in 2008 waren die Importe mit einem Wert von knapp 17 Mio. Fr. sogar etwas höher). Die wichtigsten Importprodukte aus Japan sind u.a. Fette und Öle von Fischen, Sojasauce, Algen, Tee sowie verschiedene Lebensmittelzubereitungen.

n Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen EU und USA (TTIP)

Seit Juli 2013 verhandeln die EU und die USA über eine Intensivierung ihrer Handels- und Investitionsbeziehungen, die sogenannte Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). Es handelt sich dabei um ein modernes Abkommen, wobei vor allem der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse im Vordergrund steht. Betroffen davon sind neben Industrieprodukten, Dienstleistungen und Investitionstätigkeiten auch Agrarprodukte und Lebensmittel. Die Konturen dieses möglichen Abkommens sind aktuell noch nicht bekannt und entsprechend ist es nicht möglich, die Auswirkungen auf die Schweiz zu beurteilen. Es muss allerdings damit gerechnet werden, dass die Schweiz von einem solchen Abkommen zwischen ihren beiden wichtigsten Handelspartnern direkt betroffen wäre. Potenzielle Wettbewerbsnachteile könnten für die Schweiz sowohl beim Marktzugang als auch im regulatorischen Bereich (gegenseitige Anerkennung von Standards etc.) entstehen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es allerdings noch nicht möglich, das tatsächliche Diskriminierungspotenzial für die Schweiz abzuschätzen. Dies hängt u.a. auch davon ab, ob sich EU und USA im Rahmen des TTIP darauf einigen werden, ihre Rechtsvorschriften gegenseitig anzuerkennen oder ob eine Harmonisierung stattfinden wird. Je nach Ergebnis der Verhandlungen wird sich präziser abschätzen lassen, wie die Folgen des TTIP für die Schweiz zu bewerten sind. Gemeinsam mit den anderen EFTAStaaten nimmt die Schweiz seit Beginn der TTIP-Verhandlungen im Juni 2013 an einem sogenannten Trade Policy Dialogue mit den USA teil. Diese Plattform wurde auf Initiative der EFTA-Staaten eingesetzt und hat zum Ziel, die Entwicklungen im laufenden Verhandlungsprozess zwischen den USA und der EU intensiv zu verfolgen und an Informationen aus erster Hand zu gelangen. Abhängig von den Perspektiven und dem Inhalt der Verhandlungen zwischen der EU und den USA sollen Optionen geprüft werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu bewahren. Konkrete Antworten der Schweiz, beispielsweise die Aushandlung eines eigenen Abkommens mit den USA, ein «Andocken» an das TTIP oder eine Verbesserung des Marktzugangs von Agrarprodukten in der EU, sind noch nicht absehbar.

233 3.1 Internationale Entwicklungen

3.1.3 WTO

n Teilabschluss der Doha-Runde in Bali im Dezember 2013

In der WTO stand das Jahr 2014 ganz im Zeichen der auf der neunten Ministerkonferenz im Dezember 2013 in Bali erzielten Ergebnisse. Mit der Verabschiedung des sogenannten «Bali-Pakets» war es den Mitgliedern nach langen Verhandlungen gelungen, sich auf ein neues multilaterales WTO-Abkommen zur Handelserleichterung, auf Entscheidungen zu Themen aus dem Agrar-und Entwicklungsbereich sowie auf die Ausarbeitung eines Arbeitsprogramms nach Bali zu einigen. Für die Landwirtschaft sind insbesondere drei Vereinbarungen von Bedeutung:

1. Im Bereich Exportwettbewerb haben sich die Mitglieder verpflichtet, sich weiterhin aktiv für die Abschaffung aller Formen von Exportsubventionen oder ähnlich wirkender Massnahmen einzusetzen und diese in jedem Fall unterhalb des erlaubten Verpflichtungsniveaus zu halten. Dieser Entscheid stellt eine politisch relevante, aber keine völkerrechtlich bindende Verpflichtung dar. Für die Schweiz ist er insbesondere im Rahmen des sogenannten «Schoggigesetzes» (vgl. Abschnitt 2.1.1.5) von Bedeutung: angestrebt wird ein Abbau der Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte mit dem Ziel, dieses Instrument abzuschaffen.

2. Im Bereich Marktzugang hat der WTO-Ministerentscheid zur Verwaltung der Zollkontingente als Ziel, die Einfuhr innerhalb der bestehenden Zollkontingente durch neue Regeln zu erleichtern. Entwickelte Mitgliedstaaten können zudem zu einer temporären Änderung ihrer bisherigen Verwaltungsmethode verpflichtet werden, sofern das entsprechende Kontingent während mehrerer aufeinanderfolgender Jahre zu weniger als 65 % ausgeschöpft wurde und dies nicht auf eine mangelnde Nachfrage zurückzuführen ist.

3. Im Bereich der staatlichen Nahrungsmittellagerhaltung durch Entwicklungsländer handelt es sich um eine vorübergehende Lösung. Dadurch sollen Entwicklungsländer vor einer möglichen Sanktionierung im Rahmen des WTO-Streitbeilegungsverfahrens geschützt werden, wenn sie Subventionen für die Lagerung von Nahrungsmitteln zur Verbesserung der inländischen Ernährungssicherheit gewähren, welche gegen das WTO-Agrarabkommen verstossen. Dieser Entscheid hat keinen direkten Einfluss auf die Schweiz; wichtig ist allerdings, dass die Ausrichtung entsprechender Subventionen keine marktverzerrende Wirkung auf die Weltagrarmärkte ausüben und damit weder den entwicklungs-, noch den handelspolitischen Zielen der Schweiz widerspricht.

Der WTO-Generalrat war gemäss Ministerialbeschluss beauftragt, bis zum 31. Juli 2014 die formelle Verabschiedung des Abkommens über Handelserleichterung rechtlich vorzubereiten und den WTO-Mitgliedern zur innerstaatlichen Genehmigung zu unterbreiten. Leider hat Indien durch seine zusätzlichen Forderungen im Bereich Lagerhaltung von Nahrungsmitteln diese Arbeiten blockiert und es konnte kein Kompromiss gefunden werden. Es stehen dabei innen- und agrarpolitisch motivierte Interessen zur Diskussion. Der Aufkauf von Nahrungsmitteln für die staatliche Lagerhaltung erfolgt in Indien zu regulierten Mindestpreisen. Gemäss WTO-Agrarabkommen bedeutet dies eine Subvention (Inlandstützung), die im Rahmen der Uruguay-Runde (1995) plafoniert wurden. Da Indien heute ein wichtiger Exporteur von Agrargütern ist, ist die Kompromissbereitschaft anderer Länder in der WTO in diesen Fragen entsprechend gering.

Bis zum Redaktionsschluss des Agrarberichts 2014 blieb es ungewiss, wie die Bali-Beschlüsse implementiert und die damit verbundenen Arbeiten fortgeführt werden.

234 3.1 Internationale Entwicklungen

n Zusammenarbeit innerhalb der G10

Die G10, deren Koordinator die Schweiz ist, ist eine Gruppe Staaten (Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Taiwan, Japan, Südkorea, Israel, Mauritius), die insbesondere im Agrarbereich gemeinsame Interessen verfolgen. Es handelt sich um Netto-Agrarimporteure, die sich innerhalb der WTO für eine Aufrechterhaltung von Spielraum für agrarpolitische Instrumente, darunter den Grenzschutz und die sogenannte «Green Box» der nicht oder nur gering handelsverzerrenden Massnahmen, stark macht.

In Vorbereitung auf die Bali-Ministerkonferenz intensivierte sich der Austausch zwischen den G10-Staaten und die Schweiz lud regelmässig zu G10-Treffen ein, um über die gemeinsamen Interessen im Kontext der Verhandlungen zu diskutieren. Aufgrund unterschiedlicher Interessen war es jedoch nicht immer leicht, eine gemeinsame Position zu erarbeiten.

Im gemeinsamen G10-Statement anlässlich der Ministerkonferenz in Bali machten sich die G10-Staaten in erster Linie für mehr Transparenz innerhalb der WTO stark, gerade beim Thema Exportrestriktionen.

n Aktuelle Beitrittsverhandlungen

Der Aufnahmeprozess in der WTO besteht im Wesentlichen aus vier Schritten: Nach der detaillierten Analyse der Handels- und Wirtschaftspolitik eines interessierten Landes durch die WTO-Arbeitsgruppe für Beitrittsverfahren beginnt die Phase von bilateralen Verhandlungen zwischen dem potenziellen neuen Mitgliedsstaat und den einzelnen Ländern über dessen Marktzugangsverpflichtungen und anderen Massnahmen im Waren- und Dienstleistungsverkehr. Sind diese bilateralen Gespräche abgeschlossen, werden die Bedingungen der Aufnahme finalisiert und als Bericht dem Generalrat der WTO oder der Ministerkonferenz vorgelegt. Stimmen mindestens zwei Drittel aller Mitglieder einem Beitritt zu, wird das Land in die WTO aufgenommen.

Am 26. Juni 2014 wurde der Jemen offiziell in die WTO aufgenommen und ist damit das 160. Mitglied der Organisation.

Momentan laufen – unterschiedlich weit vorangeschrittene – Verhandlungen zum Beitritt von Kasachstan, Afghanistan, den Seychellen, den Bahamas, Aserbaidschan, Iran und Liberia.

235 3.1 Internationale Entwicklungen

3.1.4 Die OECD am BLW – welche Themen verfolgen wir und wie bringen wir uns ein?

Die OECD als Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bearbeitet im Bereich Landwirtschaft eine Vielzahl fachspezifischer Themen, so z.B.:

– Ländliche Entwicklung

– Standards für Früchte und Gemüse

– Pflanzenschutzmittel

– Agrarpolitik und -märkte

– Umwelt

– Saatgutprogramme

– Nachhaltige Agrarsysteme

Das BLW verfolgt diese und weitere Themen aktiv und fördert den Einbezug von Fachwissen aus der Schweiz in die Aktivitäten der OECD. So wird sichergestellt, dass die Positionen der Schweiz kohärent in den verschiedenen Gremien der OECD vertreten werden. Andersherum stellen die für die einzelnen Themen verantwortlichen Fachkräfte des BLW den Wissenstransfer von der OECD ins BLW sicher. Dies dient insbesondere der Politikentwicklung im Sinne einer Identifikation von «good practices».

Im Folgenden ein kurzer Überblick, wie wir uns bei einigen fachspezifischen Themen konkret einbringen.

n Ländliche Entwicklung

Das Gremium, das sich systematisch mit Raumentwicklungsstrategien und damit auch der ländlichen Entwicklung beschäftigt, ist der Raumentwicklungsausschuss (Territorial Development Policy Committee, TDPC). Neben den verschiedenen Aktivitäten gehören vor allem die Prüfberichte über die nationale Raumordnungspolitik zu den Arbeitsschwerpunkten. Für die Schweiz wurde 2011 ein Territorialexamen erstellt. (www.seco.admin.ch > Themen > Aussenwirtschaft > OECD > Publikationen über die Schweiz > OECD Territorialexamen: Schweiz 2011).

Hinzuweisen ist auf eine 2013 fertiggestellte Studie über die Stadt-Land-Partnerschaften, die auch an der OECD-Ministerkonferenz in Marseille (5./6. Dez. 2013) präsentiert wurde. Die Studie betont den hohen Stellenwert der Ökosystemleistungen, die vor allem durch die Landwirtschaft in den ländlichen Räumen erbracht werden und damit auch von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung und die Lebensqualität im ganzen Territorium sind.

n Pflanzenschutzmittel

Die OECD spielt eine zentrale Rolle bei der internationalen Standardisierung der toxikologischen und umweltrelevanten Testverfahren im Bereich der Chemikalien im Allgemeinen und der Pflanzenschutzmittel im Speziellen. Mit der Verabschiedung von Normen durch die Mitgliedsstaaten können unnötige Mehrfachüberprüfungen vermieden und Beurteilungen der Risiken für Mensch und Umwelt, die im Rahmen der Bewilligungsverfahren durchgeführt werden, übernommen werden. Die Arbeitsgruppe zu Pestiziden (Working group on pesticides) beteiligt sich auch an den Dossiers zum Schutz der Bestäuber oder zum integrierten Schutz von Kulturen. Diese Arbeiten erleichtern den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedsstaaten.

236 3.1 Internationale Entwicklungen

n Agrarpolitik und -märkte

Dieser Themenbereich umfasst den jährlich publizierten Bericht zur Evaluation der Agrarpolitiken sowie den ebenfalls jährlich publizierten OECD-FAO-Ausblick auf die landwirtschaftlichen Märkte. Aktuell begleitet das BLW im Rahmen dieses Themenbereiches die Studie zur Evaluation der Reformen der Agrarpolitik der Schweiz seit Anfang/Mitte der neunziger Jahre. Diese Studie soll im November 2014 abgeschlossen und im Frühjahr 2015 publiziert werden.

Das (inter)nationale Land- und Ernährungssystem begegnet heute, aber auch mittel- und langfristig, grossen Herausforderungen wie Ernährungssicherheit, demographischer Wandel, Klimawandel und begrenzte natürliche Ressourcen. In welche Richtung sich dabei eine kohärente Politik entwickeln kann und soll, werden die Landwirtschaftsminister der OECD und weiterer Organisationen im Jahr 2016 an ihrem Agrarministertreffen diskutieren. Die Vorbereitungen hierzu starten bereits dieses Jahr.

n Umwelt

Die gemeinsame Arbeitsgruppe für Landwirtschaft und Umwelt bietet eine internationale Plattform für den Informationsaustausch im Agrar- und Umweltbereich. Die Arbeitsgruppe trifft sich zweimal jährlich. Die Schweiz ist in der Arbeitsgruppe durch je einen Mitarbeitenden des BLW und des BAFU vertreten. Hauptziel ist die Verbindung der ökonomischen und ökologischen Aspekte der Landwirtschaft. Wiederkehrende Themen sind Grünes Wachstum, Klimawandel (wirtschaftliche Folgen, Schwächung und Anpassung), Wasser sowie öffentliche Agrar- und Umweltgüter. Die Studien rund um diese Themen, die die Arbeitsgruppe diskutiert und prüft, bilden ein wertvolles Analyseinstrument und bieten eine Gesamtübersicht der nationalen Politikstrategien im Agrar- und Umweltbereich der OECD-Länder. Die Arbeitsgruppe liefert zudem Indikatorenlisten zur Beurteilung der Auswirkungen politischer Agrarumweltsysteme. Im Klimabereich analysiert sie die Ergebnisse verschiedener Modelltypen. Der Schweiz bietet sich hier eine ideale Gelegenheit, um auf internationaler Bühne zu zeigen, welche Bemühungen sie im Bereich der Agrarumweltpolitik unternimmt. Gleichzeitig ist die Arbeitsgruppe aber auch eine wichtige Informationsquelle für die Weiterentwicklung der umweltrelevanten Aspekte der Schweizer Agrarpolitik.

237 3.1 Internationale Entwicklungen

3.1.5 FAO

n Internationales Jahr der bäuerlichen Familienbetriebe

Einer Resolution folgend, die die FAO-Konferenz im Jahr 2011 auf Vorschlag der Philippinen verabschiedet hat und die auch von der Schweiz unterstützt wurde, hat die UNO-Generalversammlung im Dezember 2011 das Jahr 2014 zum internationalen Jahr der bäuerlichen Familienbetriebe (International Year of Family Farming, IYFF) erklärt. Die Vereinten Nationen möchten das Ansehen der bäuerlichen Familienbetriebe und der Kleinlandwirtschaft verbessern, indem sie der Welt aufzeigen, welchen bedeutenden Anteil diese Produzentengruppe leistet zur Bekämpfung von Hunger und Armut, zur Verbesserung der Ernährungssicherheit und der Existenzsicherung, zum verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, zum Schutz der Umwelt und zur nachhaltigen Entwicklung, vor allem der ländlichen Gebiete. Das Jahr der bäuerlichen Familienbetriebe sollte die familiär geführte Landwirtschaft wieder ins Zentrum der Agrar-, Umwelt- und Sozialpolitik der nationalen Aktionsprogramme rücken, Lücken schliessen und Potenziale ausschöpfen, damit der Übergang zu einer gerechteren und ausgewogeneren Entwicklung gefördert werden kann. In den entwickelten Ländern wie in den Entwicklungsländern stellen die bäuerlichen Familienbetriebe die wichtigste Landwirtschaftsform im Bereich der Lebensmittelproduktion dar. Sie produzieren mehr als 70 % der weltweiten Nahrungsmittel und machen 40 % der erwerbstägigen Weltbevölkerung aus. Auch in der Schweizer bilden die Familienbetriebe das Herzstück der Landwirtschaft. Fast 99 % der Landwirtschaftsbetriebe der Schweiz können als bäuerliche Familienbetriebe bezeichnet werden. Obwohl es keine einheitliche Definition des Begriffs gibt, lassen sich die bäuerlichen Familienbetriebe aufgrund verschiedener Indikatoren von industriellen Landwirtschaftsbetrieben und Hobbybetrieben differenzieren: auf den bäuerlichen Familienbetrieben leisten die Landwirtinnen und Landwirte mit ihren Familien den Grossteil der Arbeit, der Betrieb bildet die wichtigste Einnahmequelle und die Familien leben auf dem Hof oder in unmittelbarer Nähe.

Das internationale Jahr der bäuerlichen Familienbetriebe bot Anlass zu zahlreichen regionalen, nationalen und internationalen Veranstaltungen zur Förderung dieser Bewirtschaftungsform. Die FAO hat sich für die Thematik starkgemacht und u.a. die bäuerlichen Familienbetriebe auf die Tagesordnung verschiedener Tagungen gesetzt. So z.B. an der FAO-Regionalkonferenz für Europa, die im April 2014 in Bukarest stattfand. Auch in der Schweiz widmeten sich verschiedene Anlässe der Thematik. Unter dem Patronat des BLW und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit wurde am 27. Juni am landwirtschaftlichen Institut von Grangeneuve eine Tagung durchgeführt, die aufzeigen sollte, welche Rolle die bäuerlichen Familienbetriebe für die Ernährungssicherheit und eine nachhaltige ländliche Entwicklung spielen und welche Verantwortung sie in diesen Bereichen tragen. An dieser Tagung nahmen Interessierte aus der Schweiz, Vertreterinnen und Vertreter der FAO sowie Landwirtinnen und Landwirte aus dem In- und Ausland teil. Der Direktor des BLW hielt einen Vortrag zur Bedeutung der bäuerlichen Familienbetriebe in der Schweizer Agrarpolitik.

n Grundsätze für verantwortungsvolle Investitionen in die Landwirtschaft und die Ernährungssysteme

Im Ausschuss für Welternährungssicherheit (Committee on World Food Security, CFS) leitete die Schweiz das Verfahren zur Erarbeitung der Grundsätze für verantwortungsvolle Investitionen in die Landwirtschaft und die Ernährungssysteme (RAI). Gemäss dem CFS sollen diese Grundsätze verantwortungsvolle Investitionen fördern, die die Ernährungssicherheit verbessern und dazu beitragen, dass das Recht auf eine angemessene Ernährung im Kontext der nationalen Ernährungssicherheit vermehrt anerkannt wird. Diese freiwilligen und nicht rechtsverbindlichen Grundsätze richten sich an alle Parteien, die Investitionen in die landwirtschaftlichen Ernährungssysteme tätigen, die von diesen Investitionen profitieren oder von ihnen tangiert werden.

238 3.1 Internationale Entwicklungen

Heute leidet immer noch fast jeder achte Mensch an Hunger oder Unterernährung. Die Mehrheit dieser 805 Mio. Menschen, denen das Recht auf eine angemessene Ernährung – ein weltweit anerkanntes Menschenrecht – verwehrt bleibt, leben im ländlichen Raum. Damit die Ernährungssicherheit entscheidend verbessert werden kann, muss die negative Tendenz bei den Investitionen in die Landwirtschaft und die Ernährungssysteme der letzten Jahrzehnte gestoppt und die Investitionen gesteigert werden. Nicht alle Investitionen tragen dabei jedoch in gleichem Masse bei zur Verbesserung der Lebensbedingungen der ärmsten Bevölkerungsschicht, zur Stärkung der Agrarsysteme und zum Schutz der natürlichen Ressourcen. Um den Herausforderungen, die mit dem Bevölkerungswachstum, dem sich verändernden Konsumverhalten und dem Klimawandel einhergehen, entgegentreten und somit Hunger und Unterernährung erfolgreich bekämpfen zu können, muss verantwortungsvoll investiert werden. Die RAI-Grundsätze bieten den Regierungen und Investoren hier Orientierungshilfen für die Praxis, damit verantwortungsvolle Investitionen gefördert werden können.

Die Grundsätze entstanden in einem partizipativen Verfahren, in dessen Rahmen Regierungsdelegationen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft, internationaler Organisationen, privater Stiftungen und der Forschung Gelegenheit erhielten, sich zu äussern. Christina Blank, Stellvertreterin der permanenten Repräsentantin der Schweiz bei der FAO, dem WFP und dem IFAD, hatte den Vorsitz in der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Grundsätze inne. Die Grundsätze wurden zwischen Mai und August 2014 verhandelt und dem CFS im Oktober 2014 an seiner 41. Sitzung zur Verabschiedung vorgelegt.

n Globaler Aktionsplan für nachhaltige Tierproduktion

Das BLW arbeitete dieses Jahr weiterhin mit der FAO an der Erarbeitung des globalen Aktionsplans für nachhaltige Tierproduktion (Global Agenda for Sustainable Livestock; www.livestockdialogue.org). Diese Initiative ist Frucht des Dialogs zwischen den verschiedenen Stakeholdern und hat eine langfristig nachhaltige Entwicklung des Nutztiersektors zum Ziel. Es braucht dringend Investitionen und eine solide Gouvernanz, und es sind grosse Anstrengungen in der Agrarforschung nötig, damit der Nutztiersektor weltweit den Anstieg der Nachfrage nach Lebensmitteln tierischen Ursprungs bewältigen und gleichzeitig zur Bekämpfung von Armut, zur Verbesserung der Ernährungssicherheit sowie zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Menschen beitragen kann. Diese Initiative umfasst eine Gouvernanz-Struktur und ein Arbeitsprogramm, das aus drei Hauptachsen zur effizienten Nutzung von natürlichen Ressourcen besteht. Die Ziele sind: Schliessen von Effizienzlücken, Wiederinwertsetzung von Wiesen und Weiden sowie Verwertung von Mist und Abfällen. Das BLW unterstützt die Lancierung einer Pilottätigkeit für jede der drei Achsen, die Schaffung eines Projekts im Bereich der Tierernährung zur Wissensvermittlung im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit und die Erarbeitung eines Indikators für die nachhaltigen Entwicklungsziele. Im Rahmen der Umsetzungsarbeiten der Initiative hat das BLW im Juni 2014 in Freiburg eine Gesprächsrunde mit dem Titel «Investing in Sustainable Livestock» organisiert. Ziel war es, auf die Probleme aufmerksam zu machen, die die Weiterentwicklung des Nutztiersektors mit sich bringen, einen Konsens zu finden hinsichtlich der einzuschlagenden Richtung, die Kohärenz auf der Polit- und Handlungsebene zu verbessern und herauszufinden, inwiefern die Investitionen mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung im Nutztiersektor aufeinander abgestimmt werden könnten. An dieser Gesprächsrunde nahmen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Interessenskreise teil. So war beispielsweise David Nabarro, Sondervertreter der UNO für Ernährungssicherheit, anwesend. Der Direktor des BLW hat in seiner Begrüssungsansprache betont, wie wichtig nachhaltige und effiziente Investitionen in den Nutztiersektor für nachhaltige Ernährungssysteme sind.

239 3.1 Internationale Entwicklungen

n Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

Der internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (Vertrag) trat am 29. Juni 2004 in Kraft. Heute sind 131 Staaten Vertragsparteien. Die Schweiz ratifizierte den Vertrag am 22. November 2004. Im Einklang mit dem Übereinkommen über biologische Vielfalt soll der Vertrag die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zur Erreichung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit fördern. Der Vertrag ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Vielfalt der pflanzengenetischen Ressourcen, auf die die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Züchterinnen und Züchter angewiesen sind, um den globalen Herausforderungen in den Bereichen Ernährungssicherheit und Klimawandel begegnen zu können. Der Zugang zu den pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft (PGREL) und der gerechte Vorteilsausgleich aus ihrer Nutzung werden im Rahmen eines multilateralen Systems geregelt, das im Vertrag festgelegt ist. Die Transaktionen zwischen Lieferanten und Nutzern von Ressourcen erfolgen über standardisierte Materialübertragungsvereinbarungen (MTA). Jedes Jahr werden mehrere tausend MTA getroffen, grösstenteils von den Zentren der Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung. In der Schweiz wurden seit 2007 von der nationalen Genbank 116 MTA zu mehr als 1 500 Akzessionen ausgestellt.

Das 5. Treffen des Lenkungsorgans fand vom 24. bis 28. September 2013 in Muscat, Oman, statt. Der wichtigste Entscheid des Treffens war die Lancierung des Prozesses zur Reform des multilateralen Systems des Vertrags. Zu Beginn des Treffens musste nämlich ein Misserfolg konstatiert werden. Trotz der zahlreichen MTA konnten mit dem multilateralen System bisher keine Gelder für den Fonds für die Aufteilung der Vorteile generiert werden. Auch wenn man sich einig war, dass eine Reform nötig ist, wurde lange über die Modalitäten des Prozesses verhandelt, der zur Reform des multilateralen Systems eingeleitet werden soll. Anlass zur Diskussion gaben insbesondere Zusammensetzung und Auftrag der Verhandlungsgruppe. Die Schweiz konnte sich mit Erfolg dafür einsetzen, dass der Saatgutsektor und die landwirtschaftlichen Organisationen in den Prozess miteinbezogen werden. Die Schweiz wurde auch unter die fünf Vertreter Europas gewählt. Das erste Verhandlungstreffen fand vom 14. bis 16. Mai 2014 in Genf statt.

Die Lancierung eines spezifischen Programms zur Förderung der nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen kann für die Schweiz, die sich seit der ersten Sitzung des Lenkungsorgans im Jahr 2006 für die Thematik eingesetzt hat, ebenfalls als Erfolg gewertet werden. Es ist nämlich um einiges schwieriger Genmaterial zu erhalten, das nicht oder nicht mehr genutzt wird.

n Abgeltungen für Ökosystemleistungen und Ernährungssicherheit

Die schweizerische Politik für die Land- und Ernährungswirtschaft ist bezüglich Ziele und Instrumente auf Nachhaltigkeit und Resilienz von Agrarökosystemen ausgerichtet. Stichworte sind Ernährungssicherheit und Nahrungsmittelsicherheit, Umwelt- und Ressourcennutzung oder auch ländliche Entwicklung und Marktzugang. Als wichtige Instrumente stehen die Förderung der Eigenverantwortung durch Forschung, Bildung und Beratung, Vorschriften (Gebote/Verbote) sowie ökonomische Anreize zur Verfügung.

Im internationalen Vergleich war zu Beginn der neunziger Jahre das «Schweizer Modell» der Abgeltung über den Markt in Kombination mit Direktzahlungen global ein wenig verbreiterter Ansatz. In der Zwischenzeit, im Zusammenhang mit dem RIO-Prozess, der Umsetzung der Beschlüsse zur Klima- und Biodiversitätskonvention von 1992, den Welternährungsgipfeln von 1996 und 2009 sowie dem internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft 2004, haben weltweit solche oder ähnliche Abgeltungsmodelle für individuelle oder gemeinschaftlich erbrachte Leistungen zugunsten von existenzfähigen (viablen) Ökosystemen zugenommen und werden laufend weiter entwickelt. Gemäss FAO existieren weltweit verschiedenste Arten von Abgeltungsmodellen und Zahlungsarten, wie z.B. für eine einzelne spezifische Umweltleistung (Naturschutzfläche, Biodiversitätsbeitrag), Zahlungen für landwirtschaftliche Praktiken (C-Sequestrierung; Produktionssystembeitrag) oder auch integrierte Abgeltungsmodelle, bei denen die ökonomische, ökologische und soziale Dimension im Verbund mit der räumlichen und regionalen Entwicklungsdimension berücksichtigt werden.

240 3.1 Internationale Entwicklungen

Die Schweiz hat seit Beginn des neuen Jahrtausends auf dem Gebiet der Abgeltungen positiver, durch landwirtschaftliche und ländliche Aktivitäten generierte Externalitäten via die FAO in Rom international Anstrengungen unternommen, um frühzeitig die Entwicklungen auf diesem Gebiet mitzugestalten. Andere Länder und Ländergruppen (wie Costa Rica, Kenia, Indonesien, Indien, Ukraine, EU) verfügen ebenfalls über Erfahrungen. Entsprechend ist es wichtig, diese für die Bewusstseinsbildung auf allen Stufen der globalen Entscheidungsträger zu nutzen und praktische Empfehlungen für eine nationale Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Aus der Sicht der Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Umwelt, wie auch bezüglich einer guten Regierungsführung gewinnt die Weiterentwicklung solcher Instrumente und Modelle immer mehr an internationaler Bedeutung, insbesondere auch in wirtschaftlich aufstrebenden Ländern wie Brasilien, Kenia oder Vietnam.

Unter dem strategischen Ziel, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei nachhaltiger und produktiver zu gestalten, führt die FAO mit finanzieller Unterstützung des BLW und in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich ein Projekt durch, bei welchem folgende vier Hauptergebnisse erbracht werden: Analyse bestehender Abgeltungsprogramme, Werkzeugkoffer für die erfolgreiche Gestaltung und Umsetzung von neuen Programmen, Politikdialog und Bewusstseinsbildung sowie ein Portal für den Wissens- und Erfahrungsaustausch (vgl. nachfolgende Darstellung). Dem Erfahrungsaustausch und dem Dialog zwischen den Ländern und den einzelnen Disziplinen sowie den verschiedenen Stakeholder-Gruppen widmet das Projekt spezielle Aufmerksamkeit. Die Projektbegleitung wird von einem unabhängigen Beratungsgremium sichergestellt.

Aufgabenfelder und Hauptergebnisse des FAO Projektes «Abgeltung für Ökosystemleistungen im Landwirtschafts-, Forst-, Fischerei- und Ernährungssektor», 2013 – 2015

Analyse und Beurteilung bestehender Programme mit Anreizen für Ökosystemleistungen (AÖS) Beurteilung der Wirksamkeit von finanziellen Anreizprogrammen im Hinblick auf ihre ökologischen, ökonomischen und sozialen Wirkungen, insbesondere in Bezug auf Armutsverminderung, Ernährungssicherheit, ländliche Entwicklung und Stärkung der Gemeinwesen.

AÖS-Werkzeugkoffer

Werkzeugkoffers zur Unterstützung der Entscheidungsträger aus dem öffentlichen und privaten Bereich für die Entwicklung und Umsetzung von Anreizprogrammen für Ökosystemleistungen.

Politikdialog

Stärkung eines sachlichen Dialogs zum Bestimmen und Festlegen von Richtlinien für Politiken, welche zur Schaffung nachhaltig machbarer AÖS Programmen führen.

Wissensaustausch über ein Web-Portal

Internet Plattform als globales Wissenszentrum zum gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Erfahrungen bezüglich Abgeltungen (rémunération) für Ökosystemleistungen in Landwirtschaft, Forst und Fischerei sowie Stärkung der Zusammenarbeit von Institutionen und Partner und dem zugänglich machen von Forschungsergebnissen zur Unterstützung des Politikdialogs.

241 3.1 Internationale Entwicklungen

Mitglieder des Beratungsgremiums für Anreize betr. Ökosystemleistungen

1. Dirk Ahner, ex-DG, Generaldirektion Regionalpolitik, Europäische Kommission, Brüssel, Belgien

2. Roberto Azofeifa, Agrarministerium, Costa Rica

3. Violaine Berger, World Business Council for Sustainable Development, Genf, Schweiz

4. Rudolph Cleveringa, Internationaler Fond für Agrarentwicklung, Rom, Italien

5. Jeannette Gurung, Women Organizing for Change in Agriculture, Nepal

6. Philip Kiriro, East African Farmers Federation, Nairobi, Kenia

7. Pham Hong Luong, Forest Protection and Development Fund, Vietnam

8. Alexander Müller, Institute for Advanced Sustainability Studies, Potsdam, Deutschland

9. Eduard Niesten, Conservation International, Arlington, USA

10. Renato de Oliveira Brito, Ministry of Agriculture, Brasilia, Brazil

11. Despina Symons, International Union for Conservation of Nature, Gland, Schweiz

12. Ann Tutwiler, Bioversity International, Maccarese, Italien

13. Agnes Yobterik, National Environment Management Authority, Nairobi Kenia

242 3.1 Internationale Entwicklungen

3.1.6 Folgeprozess Rio+20

Im Juni 2012 fand in Rio de Janeiro die Konferenz der Vereinten Nationen über Nachhaltige Entwicklung statt. In Anlehnung an die 1992 ebenfalls in Rio de Janeiro durchgeführte Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung spricht man bei der Konferenz von 2012 allgemein auch von «Rio+20».

Rio+20 hatte drei Ziele: (i) die Erneuerung des politischen Engagements für Nachhaltige Entwicklung sicherzustellen; (ii) die Fortschritte und Umsetzungslücken bei der Erfüllung früherer Verpflichtungen zu beurteilen; und (iii) neue und aufkommende Herausforderungen anzugehen. Das Abschlussdokument von Rio+20 The Future We Want identifiziert eine Anzahl von Massnahmen zur Stärkung der Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Erarbeitung von Zielen für Nachhaltige Entwicklung (englisch: Sustainable Development Goals, kurz SDGs) sowie die Einsetzung eines Zehnjahresrahmens für Programme zur Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster (englisch: 10 Year Framework of Programmes on Sustainable Consumption and Production, kurz 10YFP). Diese beiden Prozesse sind für die Landwirtschaft von direkter Relevanz und werden von der Schweiz aktiv unterstützt.

n Ziele für nachhaltige Entwicklung und post-2015-Agenda

Aufgrund des Abschlussdokuments von Rio+20 wurde ein internationaler Prozess zur Erarbeitung von SDGs in die Wege geleitet, der zum Ziel hat, den Aspekt der Nachhaltigkeit verstärkt in den Nachfolgerahmen der Ende 2015 auslaufenden Millenniumsentwicklungsziele (englisch: Millennium Development Goals, kurz MDGs) zu integrieren. Eine Arbeitsgruppe der UNO-Generalversammlung (die Open Working Group on Sustainable Development Goals, kurz OWG) wurde mit der Aufgabe betraut, bis September 2014 einen Vorschlag für SDGs zu erarbeiten. Ab Anfang 2015 wird ein zwischenstaatlicher Prozess stattfinden, in dem auf der Grundlage des SDG-Vorschlags der OWG sowie einer Reihe internationaler Konsultationen zum MDG-Nachfolgerahmen die post-2015-Agenda für Nachhaltige Entwicklung verhandelt wird. Diese soll im September 2015 an einem UNO-Gipfel verabschiedet werden.

Während sich die MDGs hauptsächlich auf Entwicklungsländer bezogen, sollen die Ziele der post-2015Agenda universelle Gültigkeit haben; das heisst sie sollen von allgemeiner Relevanz, und auf alle Länder anwendbar, sein. Ausserdem sollen die Ziele der post-2015-Agenda die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit) abdecken, und zusammenhängende Themenbereiche zu einander in Verbindung stellen. Daher setzte sich das BLW im Bereich Ernährung und Landwirtschaft für ein SDG ein, das sich nicht nur auf die Hungerbekämpfung beschränkt, sondern diese mit den Aspekten der Ernährungsqualität, der Förderung nachhaltiger und belastbarer Agrar- und Ernährungssysteme sowie der Stärkung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft verbindet.

Zur Erarbeitung des Schweizer Zielvorschlags im Bereich nachhaltige Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und -qualität leitete das BLW gemeinsam mit der DEZA eine thematische Arbeitsgruppe mit der Teilnahme aller interessierten Kreise aus der Schweizer Zivilgesellschaft, der Forschung und dem Privatsektor. Zudem ist das BLW in der Interdepartementalen Task Force post-2015 vertreten, welche die Schweizer Verhandlungsposition für den zwischenstaatlichen Prozess zur Erarbeitung der post-2015-Agenda vorbereitet hat.

Auf internationaler Ebene brachte sich die Schweiz aktiv in der OWG ein, in der sie sich mit Deutschland und Frankreich einen Sitz teilte. Nachdem sich die OWG zwischen März 2013 und Februar 2014 acht Mal traf um eine Bestandsaufnahme der Prioritäten und Anliegen der Mitglieder zu machen, trat sie ab März 2014 in eine neue Phase ein, in der es darum ging, einen konkreten Vorschlag für SDGs auszuarbeiten. Während noch nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, welche Ziele schlussendlich in die post-2015-Agenda aufgenommen werden, bestand unter den Mitgliedern der OWG ein breiter Konsens darüber, dass es ein Ziel im Bereich nachhaltige Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und -qualität geben soll.

243 3.1 Internationale Entwicklungen

n FAO/UNEP-Programm über nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme und 10YFP

Das FAO/UNEP-Programm über nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme (englisch: FAO/UNEP Sustainable Food Systems Programme, kurz FAO/UNEP SFSP) ist eine gemeinsame Initiative der FAO und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen UNEP. Das Programm hat zum Ziel, die Ressourceneffizienz der Agrar- und Ernährungssysteme zu verbessern und deren Umweltbelastung zu vermindern, von der Produktion bis zum Konsum, und gleichzeitig Fragen bezüglich Ernährungssicherheit und -qualität anzugehen. Es wurde 2011 mit der finanziellen Unterstützung des BLW lanciert, und anschliessend in einem gemeinschaftlichen Arbeitsaufwand mit der Beteiligung einer Vielzahl von Partnern aus verschiedenen interessierten Kreisen (internationale Organisationen, nationale Regierungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Privatsektor) aufgebaut. Andere globale Programme im Bereich nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, welche im Kontext des 2002 in Johannesburg beschlossenen und 2012 in Rio+20 eingesetzten Zehnjahresrahmens für Programme zur Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster (10YFP) entwickelt wurden, dienten als Modell zum Aufbau des FAO/UNEP SFSP.

Die Agri-food Task Force des FAO/UNEP SFSP – das Multipartner-Gremium, welches die Umsetzung des Programms vorantreibt – hat im Juni 2013 beschlossen, Anstrengungen zu unternehmen, damit ein Programm über nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme ins 10YFP aufgenommen werden kann, basierend auf der Arbeit und den Erfahrungen des FAO/UNEP SFSP. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um der Thematik der nachhaltigen Agrar- und Ernährungssysteme zusätzliche Stosskraft und Visibilität auf internationaler Ebene zu verleihen.

Anfang 2014 unterstützte die Schweiz das von FAO und UNEP gemeinsam eingereichte Gesuch zuhanden des 10YFP-Rats zur Entwicklung und Aufnahme eines Programms über nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme ins 10YFP, zusammen mit Costa Rica, den USA und Südafrika. Im März 2014 organisierte das BLW eine Planungssitzung mit den Programmverantwortlichen des FAO/UNEP SFSP, um den Prozess zu konkretisieren und dessen Eckdaten festzulegen. Ende März hat der 10YFP-Rat schliesslich sein grünes Licht zur Lancierung des Prozesses gegeben: Es ist vorgesehen, dass das Programm über nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme nach einer Serie von Konsultationen mit den interessierten Kreisen in der ersten Hälfte 2015 offiziell ins 10YFP aufgenommen und anschliessend umgesetzt werden kann.

244 3.1 Internationale Entwicklungen

3.1.7 Internationaler Getreiderat und Ernährungshilfe-Übereinkommen (IGC/FAC)

Das Internationale Getreide-Abkommen von 1995 bestand bis zum 30. Juni 2012 aus zwei rechtlich getrennten Übereinkommen: dem Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 und dem NahrungsmittelhilfeÜbereinkommen von 1999. Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen 1999 ist mittlerweile jedoch durch das Ernährungshilfe-Übereinkommen ersetzt worden, welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten und nicht mehr Teil des Internationalen Getreide-Abkommens von 1995 ist. Das Sekretariat des Internationalen Getreiderates ist jedoch auch für die Administration des Ernährungshilfe-Übereinkommens zuständig.

n Internationaler Getreiderat (International Grains Council, IGC)

Die Haupttätigkeit des Internationalen Getreiderates ist die Berichterstattung zur weltweiten Marktlage für Getreide, Mais, Reis und Ölsaaten. In täglichen, wöchentlichen und monatlichen Publikationen werden Informationen zu Preisentwicklungen, Produktions- und Handelsmengen sowie relevanten Tätigkeiten der Export- und Importländer (Änderungen von Export- und Importzöllen, Ausschreibungen, etc.) kommuniziert. Die Informationen des Internationalen Getreiderates leisten einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz des Marktgeschehens und tragen damit zur Verbesserung der weltweiten Ernährungssicherheit bei. Der Internationale Getreiderat greift nicht direkt ins Marktgeschehen oder in die Gestaltung der Getreidepolitiken der Mitgliedsländer ein.

Die Schweiz ist seit Bestehen (1949) Mitglied des Internationalen Weizen- oder Getreide-Abkommens.

n Ernährungshilfe-Übereinkommen

(Food Assistance Convention, FAC)

Im Ernährungshilfe-Übereinkommen (Food Assistance Convention, FAC) verpflichten sich die Parteien zu einem definierten Betrag («Commitment»), welcher für die Ernährungsmittelhilfe bereitgestellt wird. Die Schweiz hat sich bis auf Weiteres zu einem Betrag von 34 Mio. Fr. pro Jahr verpflichtet. Das entspricht dem Rahmenkredit gemäss Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013–2016. Nach Ablauf eines Kalenderjahres haben die Parteien ihre Aktivitäten zu rapportieren und aufzuzeigen, ob und wie sie die Verpflichtung eingehalten haben. Neben Nahrungsmittellieferungen können auch weitere Aktivitäten zur Erfüllung der Verpflichtungen angerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise die Lieferung von Nährstoffen zur Anreicherung von Nahrungsmitteln, monetäre Transfers oder sogenannte Voucher-Programme. Die Vertragsparteien bekennen sich zudem zu Grundsätzen («guiding principles»), welche bei Ernährungshilfe-Programmen respektiert werden sollen.

Das Ernährungshilfe-Übereinkommen ist per 1. Januar 2013 in Kraft getreten und hat das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen (Food Aid Convention) ersetzt. Zu den Vertragsparteien gehören neben der Schweiz auch die EU, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Schweden, Slowenien, Österreich, Australien, Japan, Russland, Kanada und die USA (Stand Juli 2014). Das administrierende Ernährungshilfe-Komitee (Food Assistance Committee) tagt zweimal jährlich.

245 3.1 Internationale Entwicklungen
246

3.2 Internationale Vergleiche

3.2.1 Produzenten- und Konsumentenpreise –Vergleich mit den Nachbarländern

In diesem Abschnitt wird ein Vergleich der Produzenten- und Konsumentenpreise zwischen der Schweiz und den Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Österreich vorgenommen.

247 3.2 Internationale Vergleiche

n Produzentenpreise in der Schweiz höher als in den Nachbarländern

In der nachfolgenden Tabelle wird eine Auswahl von Produzentenpreisen der drei Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Österreich sowie der Schweiz dargestellt. Die Produkte können sich bezüglich Qualität, Label und den darin enthaltenen Dienstleistungen unterscheiden. Es ist deshalb schwierig, für alle Länder die Preise von identischen Produkten zu finden. Wo kein vergleichbares Produkt gefunden werden konnte, fehlt eine Angabe.

Die Preise der drei Nachbarländer sind bei Milch, Fleisch und Ackerbauprodukten relativ homogen, bei Früchten und Gemüsen hingegen bestehen teilweise beträchtliche Unterschiede zwischen den drei Ländern. Insbesondere bewirken die Schweizer Zölle, dass die Produzentenpreise in der Schweiz über dem Niveau in der EU liegen. Bei der Milch liegen die Preise der Nachbarländer rund einen Drittel tiefer als die Schweizer Preise. Bei Fleisch erreichen sie zwischen 45 % und 61 % des Niveaus der Schweiz, bei Getreide und Ölsaaten zwischen 38 % und 65 %. Auch die Preise für Früchte und Gemüse sind in der Schweiz höher. Je nach Land sind die Differenzen recht unterschiedlich. Zum Teil ist der Preis dreimal so hoch, zum Teil sind sie auch fast auf demselben Niveau.

Produzentenpreise in der Schweiz und den Nachbarländern 2013

Anmerkung: Die Zahlen sind mit Sorgfalt zu interpretieren, zumal die Vergleichbarkeit der Produkte ihre Grenzen hat. Insbesondere können die in den Produkten enthaltenen Dienstleistungen unterschiedlich sein. Bei den berücksichtigten Produkten handelt es sich daher um Erzeugnisse, die sich am besten für einen solchen Preisvergleich eignen und für welche vergleichbare und zugängliche Daten vorliegen. Die ausländischen Preise wurden mit den Wechselkursen der Schweizer Nationalbank umgerechnet.

Milchgehalt: D (4 % Fett, 3,4 % Eiweiss), F (3,8 % Fett, 3,2 % Eiweiss), A (3,7 % Fett, 3,4 % Eiweiss), CH (4 % Fett, 3,3 % Eiweiss); Tafeläpfel Kl. I: A (allgemein); Tafelbirnen Kl. I: A (allgemein); Zwiebeln: CH, F (gelb), D, A (allgemein)

Quellen: FranceAgriMer, Agreste Frankreich; Agrarmarkt Austria (AMA), Bundesanstalt Statistik Austria, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Österreich; Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) Deutschland; BLW Marktbeobachtung

248 3.2 Internationale Vergleiche
Produkte Ø 2013 D F A CH Milch Rp./kg 46.38 41.10 44.46 63.34 Fleisch Muni T3 Fr./kg SG 4.64 5.18 4.72 8.51 Kälber T3 Fr./kg SG 6.61 7.63 7.26 13.90 Schweine Fr./kg SG 2.10 2.01 2.15 4.48 Getreide und Ölsaaten Weizen Fr./100 kg 21.20 18.90 18.70 49.40 Gerste Fr./100 kg 19.20 17.80 18.00 34.90 Körnermais Fr./100 kg 21.80 25.00 22.10 38.20 Raps, konventionelle Sorten Fr./100 kg 42.70 40.10 42.00 88.70 Hackfrüchte Lagerkartoffeln, Frischkonsum Fr./100 kg 28.26 - 31.63 50.02 Zuckerrüben Fr./100 kg - - 4.30 6.78 Früchte Tafeläpfel, Golden Delicious, Kl. I Fr./ kg 0.68 1.28 0.66 1.45 Tafelbirnen, Conférence, Kl. I Fr./ kg 0.87 1.62 0.86 1.65 Gemüse Karotten Fr./kg 0.25 0.60 0.53 0.86 Kopfsalat Fr./Stück 0.36 0.59 0.32 0.78 Salatgurken Fr./Stück 0.41 0.64 0.38 1.03 Zwiebeln Fr./kg 0.30 0.36 0.30 0.93

n Konsumentenpreise in der Schweiz höher als in den Nachbarländern

Wie bei den Produzentenpreisen werden nachfolgend für die drei Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Österreich sowie für die Schweiz Konsumentenpreise für eine Auswahl von Produkten dargestellt. Wirklich vergleichbare Produkte zu finden gestaltet sich auf der Ebene des Konsums u.a. aufgrund der höheren Produktevielfalt nochmals schwieriger als auf Stufe Produktion. Insbesondere können sich die Produktpreise aufgrund der Absatzstrukturen und des Konsumentenverhaltens unterscheiden. Teilweise konnte kein vergleichbares Produkt gefunden werden.

Für die in der nachfolgenden Tabelle ausgewählten Produkte zahlen die Konsumenten in Deutschland tendenziell am wenigsten, gefolgt von Österreich, Frankreich und der Schweiz. Bei der Milch und Milchprodukten bewegen sich die Preise der Nachbarländer zwischen 37 % und 90 % der Schweizer Preise: bei Fleisch zwischen 29 und 78 % und bei Früchten, Gemüse und Kartoffeln zwischen 46 % und 82 %. Im Vergleich fallen die grossen Preisunterschiede beim Fleisch auf. So bezahlen die Konsumenten in den Nachbarländern für viele Fleischstücke weniger als die Hälfte der Schweizer Preise.

Konsumentenpreise in der Schweiz und den Nachbarländern 2013

Anmerkung: Die Zahlen sind mit Sorgfalt zu interpretieren, zumal die Vergleichbarkeit der Produkte ihre Grenzen hat. Insbesondere können die in den Produkten enthaltenen Dienstleistungen unterschiedlich sein. Bei den berücksichtigten Produkten handelt es sich daher um Erzeugnisse, die sich am besten für einen solchen Preisvergleich eignen und für welche vergleichbare und zugängliche Daten vorliegen. Die ausländischen Preise wurden mit den Wechselkursen der Schweizer Nationalbank umgerechnet.

Vollmilch Past: F (Lait UHT demi-écrémé); Tafeläpfel Kl I: A (allgemein); Tafelbirnen: D, A (allgemein); Zwiebeln: CH, F (gelb), D, A (allgemein)

Quellen: FranceAgriMer, Agreste Frankreich; GfK Austria, Bundesanstalt Statistik Austria, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Österreich; Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) Deutschland; BLW Marktbeobachtung

249 3.2 Internationale Vergleiche
Produkte Ø 2013 D F A CH Milch und Milchprodukte Vollmilch Past Fr./l 0.86 0.95 1.18 1.45 Butter Fr./kg 5.48 8.17 7.18 14.91 Joghurt nature Fr./kg 1.21 1.80 2.27 2.53 Mozzarella Fr./kg 5.92 - 7.51 9.79 Emmentaler Fr./kg 11.17 10.39 9.02 15.26 Fleisch und Eier Rindsentrecôte Fr./kg - 28.89 20.97 68.98 Rindssiedfleisch, Federstück Fr./kg 8.51 - - 20.94 Kalbsplätzli (Stotzen) Fr./kg - 29.17 31.53 69.78 Schweinsplätzli (Stotzen) Fr./kg 8.58 - 8.12 27.61 Schweinskoteletten Fr./kg 6.63 - 8.77 22.50 Poulet frisch Fr./kg 5.61 - 7.35 9.46 Eier, Bodenhaltung, 10 Stück Fr./Ei 0.17 - 0.28 0.42 Hackfrüchte Kartoffeln (fest- und mehlig kochend, einschliesslich Frühkartoffeln) Fr./kg 1.29 1.48 1.15 1.91 Früchte Tafeläpfel, Golden Delicious, Kl. I Fr./kg 2.44 2.41 1.62 3.34 Tafelbirnen, Conférence, Kl. I Fr./kg 2.74 3.18 2.36 3.90 Gemüse Karotten Fr./kg 1.18 1.42 1.24 2.39 Kopfsalat Fr./Stück 1.06 1.22 0.85 1.84 Salatgurken Fr./Stück 0.74 1.17 1.07 1.52 Zwiebeln Fr./kg 1.11 1.53 1.32 2.40

3.2.2 Internationale Handelszahlen

In Ergänzung zum Abschnitt «Aussenhandel» des Kapitels «1.1.1.2 Wirtschaftliche Kennziffern» wird an dieser Stelle eine Ex-post-Analyse 2002–2013 des landwirtschaftlichen Aussenhandels der Schweiz vorgestellt.

n Haupterzeugnisse und Tendenzen

Die EU ist unsere wichtigste Handelspartnerin auf dem Agrarmarkt. 2013 flossen annähernd zwei Drittel (62 %) der landwirtschaftlichen Exporte der Schweiz in die EU, während die landwirtschaftlichen Importe der Schweiz zu 75 % aus der EU stammten. Mit 5 % der landwirtschaftlichen Tariflinien der WTO wurden 2013 mehr als drei Viertel (79 %) des Schweizer Agrarexports (8,9 Mrd. Fr.) erzielt. Bei diesen Unterkapiteln handelte es sich in erster Linie um verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Kaffee, Limonade und Schokolade aber auch Käse. Der Anstieg der Schweizer Agrarausfuhren in der Höhe von 5 128 Mio. Fr. zwischen 2002 und 2013 war auf das Plus beim Kaffee (+38 %) und den gezuckerten Limonaden (+31 %) zurückzuführen. Die Ausfuhr von Schweizer Käse erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 20 % (+95 Mio. Fr.). Was den Agrarimport der Schweiz betrifft, wurden 2013 folgende Kennzahlen notiert: Mit 10 der 215 Unterkapitel der WTO-Tariflinien wurde über ein Drittel (37 %) der landwirtschaftlichen Gesamteinfuhren

(11,6 Mrd. Fr.) abgedeckt. An erster Stelle standen hier Wein und Kaffee. Der Anstieg von 3 247 Mio. Fr. bei den Schweizer Agrareinfuhren im Zeitraum 2002–2013 ergab sich aus den positiven Zahlen beim Kaffee (+15 %), den Backwaren (+7 %) und dem Wein (+6 %). Die Einfuhr von Käse erhöhte sich in derselben Zeitspanne um 42 % (+112 Mio. Fr.).

n Agrarhandel mit Nicht-EU-Staaten

Die Schweiz verfügt 2014, neben der Europäischen Freihandelsassoziationskonvention (EFTA-Konvention) und dem bilateralen Abkommen mit der EU (EU-28), über 28 Freihandelsabkommen (FHA) mit 38 Partnern. Die Liberalisierung des Käsehandels mit der EU wird unter 1.1.2.1 analysiert. Von allen Schweizer Agrareinfuhren aus Märkten ausserhalb der EU-28 lieferten diese Freihandelspartner 34 %. 2013 zählten die Türkei (14 %), China (14 %) und Kolumbien (13 %) hier zu den wesentlichen Partnern. Der Rest der landwirtschaftlichen Einfuhren von ausserhalb der EU28 (66 %) fiel auf Drittstaaten, mit denen die Schweiz über kein Freihandelsabkommen verfügt. Hier lagen 2013 Brasilien mit 17 %, die USA mit 11 % und Indien mit 5 % an der Spitze. 2013 fielen 46 % des landwirtschaftlichen Exports der Schweiz in Nicht-EU-Staaten auf die 38 Freihandelspartner. Wichtigste Partner in diesem Bereich waren Japan (18 %), Kanada (14 %) und Saudi-Arabien (11 %). Der Export in Drittländer ausserhalb der EU-28 entfiel entsprechend zu 54 % auf Länder, mit denen die Schweiz kein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Hier fallen insbesondere die USA (28 %), Russland (6 %) und Australien (6 %) ins Gewicht.

n Ausfuhr im Rahmen

des «Schoggigesetzes»

Die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten – die im «Schoggigesetz» geregelt wird –umfasst die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die aus Grunderzeugnissen schweizerischen Ursprungs hergestellt werden, wie beispielsweise Biskuits oder Schokolade. Zu den Grunderzeugnissen zählten 2013 in erster Linie Milchpulver (19 000 t) und Weizenmehl (35 000 t). Im Vergleich zu 2002 lagen diese Ausfuhren 2013 um mehrere Dutzend Prozentpunkte im Plus.

n Veredelungsverkehr

Der Veredelungsverkehr ist ein bedeutender Teil des landwirtschaftlichen Aussenhandels der Schweiz. Der aktive Veredelungsverkehr umfasst die Einfuhr von Waren zur Bearbeitung, Verarbeitung und Ausbesserung und die anschliessende Wiederausfuhr der Veredelungsprodukte. 2013 hat die Schweiz im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs Agrarerzeugnisse für eine Summe von 228 Mio. Fr. eingeführt. Dies entspricht 2 % der landwirtschaftlichen Gesamteinfuhr der Schweiz (11,6 Mrd. Fr.) und gegenüber 2002 einem Plus von 63 %. Hauptsächlich handelte es sich hierbei um Molke, Rindfleisch ohne Knochen, pflanzliche Fette und Öle sowie Laktose. 2013 bezifferte sich die Wiederausfuhr von landwirtschaftlichen Veredelungserzeugnissen

250 3.2 Internationale Vergleiche

auf 2 547 Mio. Fr.. 29 % des landwirtschaftlichen Gesamtexports (8,9 Mrd. Fr.) fielen somit im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs an. Vergleicht man diese Zahl mit 2002 liegt eine Steigerung von 172 % vor. Limonaden, Zigaretten, Zubereitungen für die Ernährung von Kindern, Schokolade, Hunde- und Katzenfutter, Säuglingsnahrung, Teigwaren, Fett- oder Ölgemische (ohne Fette und Öle von der Milch) und Trockenfleisch zählten hier zu den wichtigsten Erzeugnissen. Der passive Veredelungsverkehr umfasst die Bearbeitung, Verarbeitung und Ausbesserung von Waren inländischen Ursprungs ausserhalb der Schweiz und ihre anschliessende Wiedereinfuhr. Der passive Veredelungsverkehr fiel weniger ins Gewicht als der aktive. 2013 wurden in der Schweiz im Rahmen des passiven Veredelungsverkehrs landwirtschaftliche Ausfuhren in der Höhe von 31 Mio. Fr. getätigt, dies entspricht 0,3 % des landwirtschaftlichen Gesamtexports der Schweiz. Im Vergleich zu 2002 ist dies ein Anstieg um 66 %. Hauptsächlich wurden Weizenmehl, Rahm und Molke exportiert. Die Wiedereinfuhren des passiven Veredelungsverkehrs im Jahr 2013 beliefen sich auf 58 Mio. Fr. (0,5 % der landwirtschaftlichen Gesamteinfuhr). Auch hier wird gegenüber 2002 ein Plus notiert, und zwar von 33 Mio. Fr. (+133 %). Brot, Rahm und Biskuits sind hier an erster Stelle zu nennen.

n Einfuhr im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems

Das allgemeine Präferenzsystem (APS) sieht Konzessionen zugunsten von 130 Entwicklungsländern vor. Die Schweiz gesteht diesen Ländern auf 35 % der Agrarerzeugnisse Konzessionen zu. 2013 führte die Schweiz im allgemeinen Präferenzsystem landwirtschaftliche Güter im Wert von 399 Mio. Fr. ein (3 % des gesamten Agrarimports). Seit dem 1. April 2007 gewährt die Schweiz für sämtliche Landwirtschaftsprodukte aus den in der Entwicklung am wenigsten fortgeschrittenen Ländern (LDC, Least Developed Countries) unilateral einen zollfreien Marktzutritt (für Zucker und Reis galt bis 2009 eine Übergangsfrist). 2013 machten pflanzliche Öle, Kaffee, Kakao, Tabak und Rosen mehr als zwei Drittel der insgesamt über das allgemeine Präferenzsystem eingeführten Ware (166 Mio. Fr.) aus. Die Einfuhr pflanzlicher Öle und Fette für die menschliche Ernährung schlug 2013 mit 39 634 t zu Buche. Zwischen 2006 und 2013 verdoppelte sich dieser Wert. Der Anteil der Einfuhren von Ölen aus LDC stieg von 12 % im Jahr 2006 auf 36 % im Jahr 2013 an.

Einfuhr von pflanzlichen Ölen und Fetten für den menschlichen Verzehr zwischen 2006 und 2012, nach Herkunft

Quellen: EZV, BLW

n Länderinformationen

Statistiken zu Handelspartnern, darunter diejenigen, mit denen die Schweiz zurzeit ein Freihandelsabkommen verhandelt, können unter folgendem Link eingesehen werden: www.blw.admin.ch > Themen > International > Agrarstatistiken einiger Handelspartner. Diese Statistiken umfassen allgemeine wirtschaftliche Indikatoren, landwirtschaftliche Produzentenpreise, Angaben zum landwirtschaftlichen Aussenhandel, die Liste der Haupthandelspartner und die Zolltarife.

251 3.2 Internationale Vergleiche
in t
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 sämtliche Länder nicht LDC LDC 0 120 000 100 000 80 000 60 000 40 000 20 000 2013

Mitarbeit am Agrarbericht 2014

Projektleitung, Sekretariat

Alessandro Rossi, Monique Bühlmann, Sandra Weyeneth

Autoren

n Bedeutung und Lage der Landwirtschaft

Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft

Alessandro Rossi, Thomas Meier

Märkte

Lukas Barth, Michel Afangbedgji, Manuel Boss, Arnaud De Loriol, Silvia Eggenschwiler, Marianne Glodé, Angela Korner, Théodore Muller, Matthias Rediger, Peter Schwegler, Hans-Ulrich Tagmann, Dominique Wolf

Wirtschaftliche Lage

Martina De Paola, Werner Harder

Soziales und Gesellschaft

Esther Grossenbacher, Ilona Meier, Ruth Rossier, Anton Stübi

Ökologie und Ethologie

Jérôme Frei, Anton Candinas, Lucie Büchi, Raphaël Charles, Rene Flisch, Esther Grossenbacher, Andreas Gubler, Armin Keller, Hansrudolf Oberholzer, Volker Prasuhn, Ernst Spiess

n Agrarpolitische Massnahmen

Produktion und Absatz

Lukas Barth, Dominique Wolf

Übergreifende Instrumente

Patrik Aebi, Paolo Degiorgi, Priska Dittrich, Emanuel Golder, Cordelia Kreft, Corinne Roux, Zippora Segessenmann, Barbara Steiner

Milchwirtschaft

Monika Meister, Théodore Muller, Silvia Eggenschwiler

Viehwirtschaft

Silvia Eggenschwiler, Hanspeter Lüthi, Catherine Marguerat, Théodore Muller, Colette Schmid, Yves Schleppi, Marcel Zingg

Pflanzenbau

Manuel Boss, Marianne Glodé, Peter Schwegler

Direktzahlungen

Thomas Maier, Victor Kessler, Simon Hasler, Daniel Meyer, Denis Morand, Laurent Nyffenegger, Jonas Plattner, Hugo Roggo, Olivier Roux, Daniela Franzelli, Maya Santschi, Patricia Steinmann, Florian Studer, Beat Tschumi, Peter Zbinden

252 Mitarbeit am Agrarbericht 2014

Grundlagenverbesserung

Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen

René Weber, Johnny Fleury, Samuel Reusser, Wilhelm Riedo

Landwirtschaftliches Wissen – forschen, beraten, bilden

Anton Stöckli, Markus Lötscher, Jakob Rösch

Produktionsmittel

Markus Hardegger, Doris Bühler, Olivier Félix, Alexandra Gisler

Spezialthemen

Finanzinspektorat

Rolf Enggist

Agrarsektoradministration und das Portal Agate Wiebke Egli-Schaft, Stefan Schönenberger, Manfred Tschumi

Bundeseinheit für die Lebensmittelkette

Thomas Lüthi

Agrarpolitik

Umsetzung der Agrarpolitik 2014–2017

Thomas Meier, Patrik Aebi, Simon Hasler

Foresight

Simon Briner

n Internationale Aspekte

Internationale Entwicklungen

Krisztina Bende, Michael Hartmann, Tim Kränzlein, Cordelia Kreft, Hans-Jörg Lehmann, Patrick Mink, Isabelle Pasche, Hubert Poffet, François Pythoud, Corinne Roux, Deborah Stotz

Internationale Vergleiche

Lukas Barth, Jean Girardin, Beat Ryser

Übersetzungsdienste

Deutsch: Cornelia Heimgartner, Patrizia Werlen

Französisch: Elisabeth Tschanz, Odile Derossi, Isabelle Gris, Anne Hegmann, Madeleine Kobel, Bruno Verdon

Italienisch: Patrizia Singaram, Francesca De Giovanni, Giusy Morinelli, Simona Stückrad

Internet

Karin Bovigny, Monique Bühlmann, Anne Rizzoli

Technische Unterstützung

Hanspeter Leu, Peter Müller

253 Mitarbeit am Agrarbericht 2014
F Familienarbeitskraft 52, 53, 54 Finanzielle Stabilität 55 Finanzinspektorat 215 Flächenbeiträge 154, 155, 157, 161 Forschung 19, 82, 197, 198, 199, 200 Fremdkapitalquote 55, 56 Fremdkosten 52 G Geflügel 22,
140, 143 Gentechnisch veränderte Organismen 214 Geografische Ursprungsbezeichnung, GUB 124, 125 Gesamteinkommen
Gesamtrechnung, landwirtschaftliche 46,
Geschützte geografische
124, 125 H Hangbeiträge 154, 155, 157, 164 Haupterwerbsbetriebe 11, 13 Hecken, Feld- und Ufergehölze 167, 169, 173, 174 Hochstamm-Feldobstbäume 167, 171, 173 I Importpreisindex für Nahrungsmittel 18 Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel 18 Inlandbeihilfen 120, 140 Investitionskredite 185, 186, 188, 215 K Kartoffeln 21, 22, 33, 35, 39, 42, 43, 103, 123 Kennzeichnung 124 Konsumentenpreise 18, 27, 247, 249 Kraftfutterverbrauch 90 L Landesindex der Konsumentenpreise 18 M Märkte, öffentliche 139, 142 Marktentlastung 142 Milchmarkt 133, 138, 231 Milchverwertung 24, 133 Mineraldüngerverbrauch 90 254 Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis A Absatzförderung 119, 120, 121, 123, 124 Ackerkulturen 33, 102, 147, 170 Ackerschonstreifen 167, 170, 172 Agrarabkommen Schweiz-EU 230 Agrarpolitisches Informationssystem 156, 219 Anbaubeiträge 48, 146 Arbeitsverdienst 51, 54, 55 Ausfuhrbeiträge 131, 231 Ausgleich, ökologischer 167 Ausgleichsflächen, ökologische 167, 172, 173 Aussenhandel 9, 15, 25, 29, 250 B Beratung 185, 197, 202 Berufsbildung 203, 205 Beschäftigte 11, 13 Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme, BTS 115, 155, 178 Betriebshilfe 49, 185, 189 Biodiversität 89, 144, 173, 183, 199, 222 Biologischer Landbau 126, 166, 177 Boden 83, 100 Branchenorganisationen 122 Bruttomarge 32, 38 Bruttowertschöpfung 14, 47, 49 Bundesausgaben 19 Buntbrachen 167, 169, 172 C Cashflow 56 Cashflow-Investitionsverhältnis 56 D Direktzahlungen, allgemeine 153, 155, 161 Direktzahlungen, ökologische 153, 154, 155, 166 E Eiermarkt 28, 127, 142 Eigenkapitalbildung 55, 56, 58, 59 Ein- und Ausfuhrregelungen 127 Einkommen, ausserlandwirtschaftliches 51, 52, 58 Einkommen, landwirtschaftliches 51, 53 Extensive Produktion von Getreide und Raps 154, 155, 157, 176, 195
28, 49, 116, 117,
52, 53, 54, 55, 58, 59
47
Angabe, GGA
255 Stichwortverzeichnis U Umweltschonende Bewirtschaftung 89, 154 V Verarbeitungsbeiträge 146 Verarbeitungsprodukte 20, 131, 132, 230 Vergleichslohn 55 Versteigerungen 129, 130 Verwertungsmassnahmen 19, 142 Viehwirtschaft 120, 139, 140 Vorleistungen 46, 47, 49 W Wiesen, extensiv genutzt 167, 168, 172, 173 Wiesen, wenig intensiv genutzt 167, 168, 172, 173 Z Zollkontingent 34, 37, 127, 128, 129 Zolltarifarische Massnahmen 128 N Nahrungsmittelabfälle 78, 79, 80, 81, 82 Nebenerwerbsbetriebe 11, 13 Nettounternehmenseinkommen 46, 47, 50 O Obst 22, 37 Ökobeiträge 155, 166 Öko-Qualitätsverordnung 155, 173, 174, 183 P Pachten 47, 50 Pflanzenschutzmittelverkäufe 90 Pflanzliche Produktion 22, 48 Privatverbrauch 56, 58, 59 Produktionswert 22, 48, 49 Produzentenorganisationen 122 Produzentenpreisindex Landwirtschaft 18 Protokoll Nr. 2 230 Q Qualitätseinstufung, neutral 141 Qualitätsstrategie 121 R Rassen, gefährdete 144 Regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien, RAUS 115, 178 Rotationsbrachen 167, 169, 172 S Schafwollverwertung 142 Schlachtvieh 32, 140, 141 Schoggigesetz 131, 234 Schuldzinsen 50 Selbsthilfemassnahmen 119, 122 Selbstversorgungsgrad, brutto 17 Selbstversorgungsgrad, netto 17 Spezialkulturen 36, 53, 93, 102, 105 Streueflächen 164, 167, 168, 172, 173 Strukturverbesserungen 185, 186 T Tierbestand 89, 156 Tierhaltungsprogramme 115 Tierische Produktion 28, 49 Tierverkehr 139, 140, 143, 162, 220 Tierverkehr-Datenbank 128, 139, 143 Tierzucht 143, 185
256
A1 Anhang Anhang n Tabellen A2 Strukturen A2 Märkte A3 Wirtschaftliche Ergebnisse A14 Landwirtschaftliche Gesamtrechnung A14 Betriebsergebnisse A16 Ausgaben des Bundes A27 Ausgaben für Produktion und Absatz A27 Ausgaben Absatzförderung A27 Ausgaben Milchwirtschaft A28 Ausgaben Viehwirtschaft A28 Ausgaben Tierzucht A29 Ausgaben Pflanzenbau A30 Ausgaben für Direktzahlungen A31 Ausgaben für Grundlagenverbesserung A50 Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung A56 n Rechtserlasse, Begriffe und Methoden A57 n Abkürzungen A58 n Literatur A61

Tabellen Strukturen

Tabelle 1

Entwicklung von Landwirtschaftsbetrieben, Landwirtschaftlicher Nutzfläche und

Tabelle 2

Entwicklung

der Anzahl Beschäftigten in der Landwirtschaft

A2 Anhang
Grössenklassen
ha Betriebe Landwirtschaftliche Nutzfläche Grossvieheinheiten landwirtschaftlicher Nutzfläche 2000 2012 2013 2000 2012 2013 2000 2012 2013 Anzahl Anzahl Anzahl ha ha ha Anzahl Anzahl Anzahl 0-1 3 609 2 424 2 246 1 336 881 783 61 016 57 585 59 328 1-3 4 762 3 609 3 477 8 861 6 642 6 382 14 753 11 946 11 881 3-5 5 393 3 092 2 937 21 348 12 385 11 795 27 714 16 307 14 929 5-10 13 149 8 491 8 087 99 056 64 000 60 996 127 361 80 694 76 258 10-15 13 812 9 612 9 183 171 817 120 094 114 809 230 628 160 380 151 802 15-20 11 172 8 591 8 331 193 856 149 599 145 078 247 517 200 117 190 835 20-25 7 244 6 513 6 421 161 311 145 602 143 480 191 057 186 287 182 993 25-30 4 430 4 686 4 726 121 005 128 399 129 513 130 901 155 508 157 188 30-40 4 168 5 184 5 216 142 266 177 433 178 626 142 628 202 102 205 663 40-50 1 591 2 182 2 270 70 501 96 832 100 712 61 914 100 636 104 655 50-70 921 1 565 1 649 52 672 90 146 94 996 42 707 90 167 94 981 70-100 209 488 505 17 021 39 269 40 575 13 290 37 176 37 654 >100 77 138 159 11 444 19 782 22 179 8 025 16 556 19 152 Total 70 537 56 575 55 207 1 072 492 1 051 063 1 049 924 1 299 512 1 315 460 1 307 319 Quelle: BFS
Grossvieheinheiten
in
Kategorie Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Total 2000 2012 2013 2000 2012 2013 2000 2012 2013 Betriebsleiter Männer 49 339 36 488 35 573 25 385 17 366 16 907 74 724 53 854 52 480 Frauen 524 1 005 1 034 1 822 1 716 1 693 2 346 2 721 2 727 Andere Familieneigene Männer 8 749 8 936 8 852 18 212 18 547 18 261 26 961 27 483 27 113 Frauen 14 281 8 202 8 061 47 665 38 654 37 786 61 946 46 856 45 847 Familieneigene total 72 893 54 631 53 520 93 084 76 283 74 647 165 977 130 914 128 167 Familienfremde Schweizer/innen Männer 10 836 7 642 7 562 5 125 3 738 3 734 15 961 11 380 11 296 Frauen 2 592 1 781 1 661 4 194 3 580 3 472 6 786 5 361 5 133 Ausländer/innen Männer 8 061 6 668 6 740 3 454 3 288 3 129 11 515 9 956 9 869 Frauen 1 613 1 911 1 907 1 941 2 506 2 547 3 554 4 417 4 454 Familienfremde total 23 102 18 002 17 870 14 714 13 112 12 882 37 816 31 114 30 752 Beschäftigte total 95 995 72 633 71 390 107 798 89 395 87 529 203 793 162 028 158 919 Quelle: BFS
A3 Anhang Märkte Tabelle 3 Landwirtschaftliche
Produkt 2000/02 2011 2012 2013 1 2000/02–2011/13 ha ha ha ha % Getreide 178 576 145 272 146 935 147 462 -17.9 Brotgetreide 96 527 82 707 84 185 84 445 -13.2 Weizen 91 045 76 446 78 540 79 134 -14.3 Dinkel 1 878 4 164 3 680 3 250 96.9 Emmer, Einkorn 46 141 151 177 239.9 Roggen 3 518 1 928 1 771 1 861 -47.3 Mischel von Brotgetreide 39 28 43 23 -19.7 Futtergetreide 82 049 62 565 62 750 63 017 -23.5 Weizen - 7 089 6 847 6 517Gerste 42 916 28 336 28 454 28 574 -33.7 Hafer 4 342 1 682 1 642 1 675 -61.6 Mischel von Futtergetreide 311 170 182 207 -40.0 Körnermais 22 280 15 553 16 162 16 859 -27.3 Triticale 12 201 9 708 9 433 9 147 -22.7 Hirse - 27 30 38Hülsenfrüchte 3 514 3 859 3 827 4 111 11.9 Futtererbsen (Eiweisserbsen) 3 165 3 496 3 473 3 619 11.5 Ackerbohnen 294 319 305 426 18.9 Lupinen 55 44 49 66 -3.6 Hackfrüchte 34 229 31 485 30 798 31 558 -8.6 Kartoffeln (inkl. Saatgut) 13 799 11 250 10 875 11 039 -19.9 Zuckerrüben 17 886 19 378 19 211 19 893 9.0 Futterrüben (Runkeln, Halbzuckerrüben) 2 544 857 712 626 -71.2 Ölsaaten 18 535 25 732 25 928 27 106 41.7 Raps 13 126 21 252 21 268 21 726 63.2 Sonnenblumen 4 389 3 323 3 526 3 927 -18.2 Soja 989 1 123 1 085 1 407 21.9 Ölkürbisse 32 34 49 46 35.8 Nachwachsende Rohstoffe 1 304 998 859 558 -38.3 Raps 1 137 957 829 519 -32.4 Sonnenblumen 35 33 24 33 -14.3 Andere (Kenaf, Hanf, usw.) 132 8 6 6 -94.9 Freilandgemüse 8 489 10 008 9 708 9 944 16.5 Silo- und Grünmais 40 652 47 643 46 782 46 334 15.4 Grün- und Buntbrache 3 392 2 574 2 595 2 608 -23.6 Übrige offene Ackerfläche 1 770 1 925 2 022 2 147 14.7 Offenes Ackerland 290 462 269 496 269 454 271 828 -7.0 Kunstwiesen 117 671 133 203 133 153 130 646 12.5 Übrige Ackerfläche 2 427 1 116 1 170 1 179 -52.4 Ackerland Total 410 560 403 815 403 777 403 653 -1.7 Obstbaumkulturen 6 756 6 527 6 529 6 407 -4.0 Reben 15 048 13 027 13 100 13 034 -13.3 Chinaschilf 257 212 212 240 -13.9 Naturwiesen, Weiden 627 938 611 316 611 232 609 686 -2.7 Andere Nutzung sowie Streue- und Torfland 10 572 16 969 16 213 17 010 58.3 Landwirtschaftliche Nutzfläche 1 071 131 1 051 866 1 051 063 1 049 923 -1.9 1 provisorisch Quellen: Obstbaumkulturen: BLW; andere Produkte: SBV, BFS
Nutzfläche nach Nutzungsarten
A4 Anhang
4 Nutztierhalter und Nutztierbestände 2000/02 2011 2012 2013 2000/02–2011/13 Stk. Stk. Stk. Stk. % Nutztierhalter Viehhalter 58 602 48 706 47 772 46 621 -18.7 Rindviehhalter 49 598 40 309 39 523 38 546 -20.5 Pferdehalter 10 564 9 018 8 892 8 671 -16.3 Schweinehalter 14 656 8 324 7 764 7 277 -46.8 Schafhalter 12 158 9 428 9 169 8 903 -24.6 Ziegenhalter 6 977 6 612 6 539 6 466 -6.3 Nutzhühnerhalter 19 943 12 753 12 414 11 982 -38.0 Bestände Rindvieh 1 597 684 1 577 407 1 564 631 1 557 474 -2.0 davon Kühe 716 784 699 947 705 642 703 489 -1.9 Pferde 50 566 57 246 58 031 57 243 13.7 Schweine 1 534 217 1 578 687 1 544 017 1 484 732 0.1 Schafe 423 413 424 018 417 274 409 493 -1.5 Ziegen 63 828 86 215 88 089 87 935 37.0 Nutzhühner 6 934 609 9 390 871 9 878 279 10 003 437 40.7 davon Lege- und Zuchthennen 2 124 632 2 437 016 2 520 633 2 588 580 18.4 Quelle: BFS, Daten für Rindvieh ab 2009 aus der Tierverkehrsdatenbank
Tabelle

1 provisorisch 2 Durchschnitt der Jahre 2000/03

3 Veränderung 2000/03–2010/13

Quellen:

Milch und Milchprodukte: TSM

Fleisch: Proviande

Eier: Aviforum

Getreide, Hackfrüchte, Ölsaaten: SBV

Obst: Schweizerischer Obstverband, Interprofession des fruits et légumes du Valais

Gemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen

Wein: BLW, Kantone

A5 Anhang Tabelle 5 Produktion Produkt Einheit 2000/02 2011 2012 2013 1 2000/02–2011/13 % Milch und Milchprodukte Konsummilch t 505 764 486 683 481 321 480 552 -4.5 Rahm t 68 213 69 750 69 688 70 820 2.7 Butter t 40 247 48 989 50 642 47 012 21.5 Milchpulver t 47 152 56 341 56 075 48 101 13.5 Käse t 166 668 181 674 181 180 182 705 9.1 Fleisch und Eier Rindfleisch t SG 110 111 111 687 112 357 111 926 1.7 Kalbfleisch t SG 34 202 32 263 31 918 31 026 -7.2 Schweinefleisch t SG 231 645 249 002 242 708 235 483 4.6 Lammfleisch t SG 5 787 5 355 5 007 4 798 -12.7 Ziegenfleisch t SG 534 521 529 508 -2.7 Pferdefleisch t SG 1 164 775 852 747 -32.0 Geflügel t Verkaufsgewicht 29 435 46 567 48 627 51 013 65.6 Schaleneier Mio. St. 689 758 765 812 13.0 Getreide 1 112 267 965 629 920 465 837 936 -18.4 Brotweizen t 521 667 463 830 444 107 413 068 -15.6 Futterweizen t - 70 083 56 886 53 498Roggen t 20 833 12 726 10 487 10 257 -46.4 Gerste t 255 500 179 355 184 141 164 839 -31.1 Hafer t 22 533 7 678 8 765 7 934 -63.9 Körnermais t 206 333 151 290 146 505 123 916 -31.9 Triticale t 75 067 60 352 55 147 50 424 -26.3 Andere t 10 333 20 315 14 427 14 000 57.2 Hackfrüchte Kartoffeln t 539 933 515 000 447 000 341 200 -19.5 Zuckerrüben t 1 288 852 1 853 538 1 672 761 1 376 289 26.8 Ölsaaten 59 956 87 704 81 811 85 132 41.6 Raps t 43 684 74 000 69 057 72 510 64.5 Sonnenblumen t 12 972 9 900 9 248 8 571 -28.8 Andere t 3 300 3 804 3 506 4 051 14.7 Obst (Tafel) Äpfel t 99 540 2 86 943 117 022 109 242 3.9 3 Birnen t 15 523 2 19 515 15 760 15 764 3.5 3 Aprikosen t 1 485 2 6 875 6 440 6 565 330.7 3 Kirschen t 1 810 2 3 118 1 403 1 643 12.2 3 Zwetschgen t 2 418 2 3 730 2 218 3 330 24.0 3 Erdbeeren t 5 064 6 419 6 741 6 995 32.7 Gemüse (frisch) Karotten t 56 474 63 381 68 614 60 458 13.6 Zwiebeln t 26 126 37 409 43 195 40 459 54.5 Knollensellerie t 10 359 10 270 14 251 10 662 13.2 Tomaten t 30 398 45 071 48 180 50 399 57.5 Kopfsalat t 16 514 14 001 12 885 13 646 -18.2 Blumenkohl t 6 474 7 612 8 423 7 309 20.2 Gurken t 8 823 11 866 11 971 12 493 37.3 Wein Rotwein hl 574 245 583 297 505 030 440 904 -11.2 Weisswein hl 613 076 536 760 498 835 397 725 -22.1
A6
6 Produktion Milchprodukte Produkt 2000/02 2011 2012 2013 2000/02 –2011/13 t t t t % Total Käse 166 668 181 674 181 180 182 705 9.1 Frischkäse 35 832 46 970 43 563 45 234 26.3 Mozzarella 12 208 20 557 21 429 21 645 73.7 Übrige Frischkäse 23 624 26 413 22 134 23 589 1.8 Weichkäse 6 848 6 798 6 329 6 385 -5.0 Tomme 1 229 1 934 1 889 1 881 54.7 Weissschimmelkäse, halb- bis vollfett 2 122 1 184 995 930 -51.2 Übrige Weichkäse 3 497 3 680 3 445 3 574 2.0 Halbhartkäse 47 176 58 956 60 792 61 697 28.2 Appenzeller 8 505 9 096 8 693 9 280 6.1 Tilsiter 6 135 3 602 3 158 3 142 -46.2 Raclettekäse 11 871 10 787 12 602 13 112 2.5 Übrige Halbhartkäse 20 665 35 471 36 339 36 163 74.2 Hartkäse 76 215 67 828 69 392 68 260 -10.1 Emmentaler 42 171 25 257 26 185 23 156 -41.0 Gruyère 26 072 28 690 28 594 29 351 10.8 Sbrinz 2 940 1 939 1 849 1 751 -37.2 Übrige Hartkäse 5 032 11 942 12 764 14 002 156.4 Spezialprodukte 1 663 1 122 1 104 1 129 68.7 Total Frischmilchprodukte 704 033 744 846 742 878 746 658 5.8 Konsummilch 505 764 486 683 481 321 480 552 -4.5 Übrige 198 270 258 163 261 557 266 106 32.1 Total Butter 40 247 48 989 50 642 46 631 21.1 Total Rahm 68 213 69 750 69 688 70 820 2.7 Total Milchpulver und Milchkondensat 47 152 56 341 56 075 48 101 13.5 1 reiner Schafkäse und reiner Ziegenkäse Quelle: TSM Tabelle 7 Milchverwertung nach Inhaltsstoffen (Milchäquivalent; MAQ) Produkt 2000/02 2011 2012 2013 2000/02 –2011/13 % Käse 1 375 908 1 443 145 1 458 231 1 486 342 6.3 Quark 19 366 16 223 23 214 23 251 7.9 Konsummilch 459 605 415 910 411 721 408 784 -10.3 Konsumrahm 258 197 279 259 279 488 286 420 9.1 Jogurt 70 003 113 230 113 263 113 681 62.0 übrige Frischmilchprodukte (inkl. Speiseeis) 84 282 92 268 97 031 106 444 17.0 Dauermilchwaren 331 579 364 813 367 100 326 734 6.4 Butter 476 737 583 730 588 398 539 606 19.7 andere Verwertung 122 375 163 395 132 385 160 601 24.3 1 MAQ entspricht 1 kg Milch mit 7,3 % Fett- und Proteinanteil Quelle: TSM
Anhang Tabelle

Verwertung der Ernte im Pflanzenbau

A7 Anhang
Tabelle 8
Produkt 2000/02 2010 2011 2012 2000/02 –2010/12 t t t t % Kartoffeln - 515 000 447 000 363 800Speisekartoffeln 169 433 181 900 185 800 174 700 6.7 Veredelungskartoffeln 127 500 159 400 163 800 146 500 22.8 Saatgut 28 300 24 000 27 800 21 000 -14.3 Frischverfütterung 143 067 149 700 69 600 21 600 -43.9 Verarbeitung zu Futtermitteln 71 633 0 0Schweizer Mostäpfel und -birnen (Verarbeitung in gewerblichen Mostereien) 151 950 1 185 605 89 339 73 883 -30.2 2 Mostobst-Menge für Rohsaft 151 746 1 185 605 89 339 73 883 -30.1 2 Frisch ab Presse 9 376 1 8 129 6 210 6 437 -23.9 2 Obstwein zur Herstellung von Obstbrand 418 1 0 0 0Konzentratsaft 140 271 1 173 838 78 963 65 291 -31.5 2 Andere Säfte (inkl. Essig) 1 682 1 3 638 4 166 2 155 74.5 2 Obst eingemaischt 204 1 0 0 0Spirituosenerzeugung aus Schweizer Äpfeln und Birnen 21 079 1 9 374 12 266 8 619 -46.7 2 aus Schweizer Kirschen und Zwetschgen 12 137 1 9 656 7 422 3 801 -35.1 2 Schweizer Frischgemüse zur Verarbeitung Tiefkühlgemüse 25 157 36 361 31 387 30 922 30.7 Konservengemüse (Bohnen, Erbsen, Pariserkarotten) 14 607 16 147 12 772 12 051 -6.5 Sauerkraut (Einschneidekabis) 6 410 6 057 5 279 4 919 -15.5 Sauerrüben (Rübe) 1 059 470 455 470 -56.1 1 Durchschnitt der Jahre 2000/03 2 Veränderung 2000/03–2010/13 Quellen: Kartoffeln: swisspatat Mostobst: BLW; Spirituosen: Eidgenössische Alkoholverwaltung Verarbeitungsgemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen

1 Durchschnitt der Jahre 2000/03

2 Veränderung 2000/03–2010/13

3 Tarifnummer 0206

4 ab 2012 Verkaufsgewicht

Quellen: Milch und Milchprodukte, Fleisch, Schlachtnebenprodukte, Eier, Getreide, Hackfrüchte,

réservesuisse

Proviande

A8
Produkt 2000/02 2011 2012 2013 2000/02 –2011/13 t t t t % Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Milch und Milchprodukte Milch 19 22 919 606 26 211 1 837 23 933 3 725 23 803 10 721.2 7.5 Jogurt 3 494 148 5 190 11 415 5 277 11 837 5 156 11 442 49.0 7 713.9 Rahm 918 246 3 773 1 838 2 578 1 759 1 814 1 783 196.4 628.0 Butter 447 4 960 5 512 252 7 352 120 61 640 863.1 -93.2 Milchpulver 11 688 1 076 15 787 567 18 302 534 5 658 265 13.4 -57.7 Käse und Quark 52 295 31 087 60 059 48 872 62 457 50 852 62 883 51 948 18.2 62.6 Fleisch, Eier und Fische Rindfleisch 876 7 854 2 346 21 666 1 991 19 697 1 788 25 813 133.1 185.1 Kalbfleisch 0 1 115 5 572 34 517 63 573 - -50.3 Schweinefleisch 249 9 753 1 053 11 432 3 278 9 664 1 449 14 892 673.8 23.0 Schaffleisch 0 6 940 4 5 939 9 5 958 3 5 960 - -14.2 Ziegenfleisch 0 358 0 315 0 281 9 227 - -23.4 Pferdefleisch 0 4 117 0 5 003 0 4 990 0 4 209 - 15.0 Geflügel 4 331 42 770 687 54 940 1 876 45 279 1 753 44 532 334.7 12.8 Schlachtnebenprodukte 3 1 552 6 934 22 011 14 905 20 928 16 387 19 865 16 827 1 248.9 131.3 Eier 0 24 839 90 32 147 50 32 331 83 32 483 - 30.1 Fische, Krebs- und Weichtiere 96 56 228 334 70 032 391 68 526 582 73 682 353.8 25.8 Getreide Weizen 74 284 629 709 462 000 98 390 305 167 436 837 337.5 51.0 Roggen 1 7 250 0 2 242 0 2 444 51 10 293 1 628.8 -31.1 Gerste 11 52 079 267 102 884 291 48 532 534 61 267 3 218.7 36.1 Hafer 5 540 50 469 0 53 932 5 47 646 1 44 559 -100.0 -3.5 Körnermais 196 26 496 102 132 861 113 94 373 187 103 998 -31.6 316.7 Hackfrüchte Kartoffeln 3 313 30 709 514 25 411 1 204 15 562 3 326 48 530 -49.2 -2.8 Zucker 152 572 188 008 101 250 103 809 107 600 84 151 147 688 152 787 -22.1 -39.6 Ölsaaten Ölsaaten 699 105 697 690 52 257 769 47 106 529 43 629 -5.2 -54.9 Pflanzliche Öle und Fette 7 327 95 762 3 012 129 628 3 102 124 871 1 550 126 595 -65.1 32.7 Obst (frisch) Äpfel 1 342 1 8 595 1 2 850 7 275 1 676 5 028 1 322 11 181 21.8 2 -9.9 2 Birnen 119 1 8 786 1 141 11 616 25 7 338 90 11 709 -18.2 2 13.0 2 Aprikosen 26 1 9 155 1 38 5 844 89 7 745 100 7 859 232.0 2 -22.2 2 Kirschen 7 1 1 104 1 15 2 136 4 2 371 17 3 114 79.7 2 109.9 2 Zwetschgen und Pflaumen 8 1 5 254 1 44 6 434 46 7 516 80 7 540 660.2 2 40.0 2 Erdbeeren 22 11 240 4 13 268 12 14 598 30 14 333 -31.1 25.1 Trauben 10 38 448 157 35 425 61 34 411 110 35 145 959.2 -9.0 Zitrusfrüchte 41 124 102 138 129 719 242 132 859 112 135 812 299.9 7.0 Bananen 1 73 363 9 79 395 0 78 558 3 82 901 301.6 9.4 Gemüse (frisch) Karotten 26 6 739 15 3 508 1 4 510 3 9 568 -76.3 -13.0 Zwiebeln 51 6 432 1 3 902 22 2 354 345 2 584 142.3 -54.2 Knollensellerie 0 287 2 485 0 92 0 216 - -7.8 Tomaten 25 42 449 54 39 562 107 37 613 227 37 009 424.7 -10.3 Kopfsalat 3 2 537 6 3 225 10 4 119 0 3 520 63.7 42.7 Blumenkohl 1 9 067 65 9 042 37 8 884 5 9 363 3 477.9 0.3 Gurken 21 17 046 0 16 463 21 16 126 0 16 159 -65.0 -4.7 Wein (Trinkwein) Rotwein (in hl) 6 585 1 417 802 14 735 1 315 727 10 567 1 309 341 10 727 1 271 667 82.4 -8.4 Weisswein (in hl) 5 997 214 349 5 598 324 683 5 668 326 133 6 357 307 006 -2.0 49.0
Anhang Tabelle 9 Aussenhandel
Ölsaaten, Obst, Gemüse und Wein: OZD
Geflügel:
Zucker:
A9 Anhang Tabelle 10 Aussenhandel Käse Produkt 2000/02 2011 2012 2013 2000/02 –2011/13 t t t t % Einfuhr Frischkäse 1 8 644 18 054 18 908 19 184 116.5 Reibkäse 2 420 1 406 1 690 1 850 292.9 Schmelzkäse 3 2 413 3 679 3 725 3 875 55.8 Schimmelkäse 4 2 321 2 019 2 007 1 904 -14.8 Weichkäse 5 5 731 8 677 8 999 9 383 57.4 Halbhartkäse 6 4 400 7 558 8 007 8 619 83.2 Hartkäse 7 7 158 7 479 7 516 7 335 4.0 Total Käse und Quark 31 087 48 872 50 852 52 150 62.8 Ausfuhr Frischkäse 1 52 6 004 6 689 5 710 11 696.8 Reibkäse 2 99 175 443 2 226 857.6 Schmelzkäse 3 5 259 2 317 1 566 1 424 -66.4 Schimmelkäse 4 11 11 18 24 55.9 Weichkäse 5 109 1 484 1 037 951 961.8 Halbhartkäse 6 7 361 16 203 17 706 16 739 129.3 Hartkäse 7 39 404 33 865 34 967 35 809 -11.5 Total Käse und Quark 52 296 60 059 62 426 62 883 18.2 1 0406.1010, 0406.1020, 0406.1090 2 0406.2010, 0406.2090 3 0406.3010, 0406.3090 4 0406.4010, 0406.4021, 0406.4029, 0406.4081, 0406.4089 5 0406.9011, 0406.9019 6 0406.9021, 0406.9031, 0406.9051, 0406.9091 7 0406.9039, 0406.9059, 0406.9060, 0406.9099 Quelle: OZD

Tabelle 11

Pro-Kopf-Konsum

1 teilweise provisorisch

2 Durchschnitt der Jahre 2000/03

3 Veränderung 2000/03–2010/13

4 ab 2011 ohne aktiver Veredelungsverkehr

Quellen:

Milch und Milchprodukte, Hackfrüchte und Ölsaaten: SBV

Eier: Aviforum

Fleisch: Proviande

Getreide, Obst, Gemüse und Wein: BLW

Kartoffeln: swisspatat

A10 Anhang
Produkt 2000/02 2011 2012 2013 1 2000/02 –2011/13 kg kg kg kg % Milch und Milchprodukte Konsummilch, Trinkmilch 84.63 68.60 65.95 64.98 -21.4 Milchgetränke 3.53 8.60 8.28 8.89 143.1 Jogurt 16.57 18.30 18.24 17.84 9.4 Butter 5.93 5.30 5.15 5.47 -10.6 Rahm 9.27 8.40 8.36 8.61 -8.7 Käse und Schmelzkäse 19.63 21.40 20.89 21.05 7.5 Fleisch und Eier Rindfleisch 10.22 11.25 11.07 11.50 10.3 Kalbfleisch 3.86 3.21 3.13 3.02 -19.2 Schweinefleisch 25.39 24.82 23.57 23.46 -5.7 Schaffleisch 1.51 1.23 1.19 1.15 -21.2 Ziegenfleisch 0.11 0.09 0.09 0.08 -21.2 Pferdefleisch 0.64 0.67 0.67 0.56 -1.0 Geflügel 9.28 11.39 11.32 11.42 22.6 Schaleneier (in St.) 4 188 175 175 178 -6.4 Getreide Brot- und Backwaren 51.13 50.00Hackfrüchte Kartoffeln und Kartoffelprodukte 43.43 46.1 45.2 45.2 4.8 Zucker (inkl. Zucker in Verarbeitungsprodukten) 40.48 38.9 37.5 37.5 -6.2 Ölsaaten Pflanzliche Öle und Fette 14.98 17.70 16.2 16.2 11.5 Obst (Tafel) Äpfel 14.7 2 11.49 14.98 14.82 -6.6 3 Birnen 3.33 2 3.90 2.87 3.41 -2.4 3 Aprikosen 1.46 2 1.59 1.75 1.78 14.9 3 Kirschen 0.4 2 0.66 0.47 0.59 36.3 3 Zwetschgen und Pflaumen 1.06 2 1.27 1.21 1.34 22.3 3 Erdbeeren 2.25 2.48 2.65 2.65 15.3 Zitrusfrüchte 17.15 16.29 16.50 16.88 -3.5 Bananen 10.14 9.98 9.77 10.31 -1.2 Gemüse (frisch) Karotten 8.73 8.41 9.10 8.71 0.2 Zwiebeln 4.49 5.19 5.66 5.31 19.9 Knollensellerie 1.47 1.35 1.78 1.35 1.6 Tomaten 10.07 10.64 10.66 10.84 6.4 Kopfsalat 2.63 2.17 2.11 2.14 -18.7 Blumenkohl 2.15 2.09 2.15 2.07 -2.2 Gurken 2.81 3.36 3.54 3.56 23.9 Wein Rotwein (in l) 28.28 23.87 22.85 22.61 -18.3 Weisswein (in l) 12.45 10.97 10.38 11.08 -13.2 Wein total (in l) 40.73 34.84 33.23 33.69 -16.7

1 Durchschnitt der Jahre 2000/03

2 Veränderung 2000/03–2010/13

3 Preise franko Schlachthof, ausgenommen Fleischschweine ab Hof; Preise ab 2006 für Tiere aus dem Programm Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch

4 Vergleichbare Preise 2000–2002 wurden nicht erhoben

5 Preis gilt nicht für Übermengen

6 Basisjahre sind Durchschnitt der Jahre 2002/04, Veränderung 2002/04–2011/13

Quellen:

Milch, Eier, Getreide und Ölsaaten: BLW

Schlachtvieh: Proviande

Hackfrüchte: Agroscope INH

Obst: Schweizerischer Obstverband und Interprofession des fruits et légumes du Valais; es handelt sich um definitive Produzenten-Richtpreise

Gemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen; es handelt sich um Richtpreise auf Stufe franko Grossverteiler.

A11 Anhang Tabelle 12
Produkt Einheit 2000/02 2011 2012 2013 2000/02 –2011/13 % Milch CH gesamt Rp./kg 79.23 62.67 60.46 64.96 -20.9 Verkäste Milch Rp./kg 79.14 66.80 65.72 68.73 -15.2 Biomilch Rp./kg 94.18 77.42 77.60 77.49 -17.7 Schlachtvieh 3 und Eier 4 Kühe T3 Fr./ kg SG 5.18 6.24 6.28 6.28 21.1 Jungkühe T3 Fr./ kg SG 6.28 6.72 6.80 7.20 10.0 Muni T3 Fr./ kg SG 7.64 8.29 8.43 8.51 10.0 Ochsen T3 Fr./ kg SG 7.40 8.27 8.42 8.51 13.5 Rinder T3 Fr./ kg SG 7.39 8.05 8.40 8.58 12.9 Kälber T3 Fr./ kg SG 12.31 13.58 13.60 13.90 11.2 Schweine QM Fr./ kg SG 4.57 3.60 3.45 4.48 -15.8 Lämmer bis 40 kg, T3 Fr./ kg SG 12.53 10.72 10.71 11.22 -13.1 Eier aus Bodenhaltung Rp./St. - 21.67 21.67 22.35Eier aus Freilandhaltung Rp./St. - 23.02 23.01 23.79Getreide Weizen (Brot) Top Fr./100 kg 60.2 6 51.2 53.0 51.0 -14.1 6 Weizen (Brot), Klasse I Fr./100 kg 57.4 6 49.0 51.2 49.4 -13.1 6 Weizen (Futter) Fr./100 kg 45.2 6 36.1 37.1 37.2 -18.6 6 Roggen (Brot) Fr./100 kg 44.2 6 38.3 39.7 40.4 -10.7 6 Gerste (Futter) Fr./100 kg 42.7 6 34.0 35.1 34.9 -18.8 6 Hafer (Futter) Fr./100 kg 39.4 6 29.9 30.3 31.6 -22.4 6 Körnermais Fr./100 kg 45.7 6 36.7 37.7 38.2 -17.8 6 Hackfrüchte Kartoffeln (Speise- und Veredelungskartoffeln) Fr./100 kg 35.52 31.80 34.95 38.11 -1.6 Zuckerrüben Fr./100 kg 12.21 7.71 7.55 7.99 -36.5 Ölsaaten Raps (konventionelle Sorte) Fr./100 kg 83.2 6 89.9 91.8 88.7 8.3 6 Sonnenblumen (konventionelle Sorte) Fr./100 kg 84.6 6 96.2 99.3 95.0 14.4 6 Obst Äpfel: Golden Delicious, Klasse I Fr./ kg 0.98 1 0.93 5 1.05 5 1.10 5 2.0 2 Äpfel: Maigold, Braeburn ab 2011, Klasse I Fr./ kg 0.77 1 0.93 1.08 1.15 37.3 2 Birnen: Conférence, Klasse I Fr./ kg 1.05 1 0.93 5 1.36 5 1.36 5 20.2 2 Aprikosen, alle Klassen Fr./ kg 2.69 1 2.82 2.82 3.06 6.2 2 Tafelkirschen, alle Klassen Fr./ kg 3.4 1 5.88 6.25 6.21 62.1 2 Tafelzwetschgen, 33 mm, inkl. Fellenberg Fr./ kg 1.75 1 2.21 2.38 2.41 28.6 2 Erdbeeren Fr./ kg 5.03 6.47 6.50 6.50 28.9 Gemüse Karotten (Lager) Fr./ kg 1.21 1.47 1.36 1.53 20.1 Zwiebeln (Lager) Fr./ kg 1.14 1.38 1.22 1.42 17.5 Knollensellerie (Lager) Fr./ kg 1.86 2.87 2.30 2.33 34.2 Tomaten, rund Fr./ kg 2.12 2.22 2.39 2.25 7.7 Kopfsalat Fr./ St. 0.94 1.12 1.22 1.32 29.8 Blumenkohl Fr./ kg 2.06 2.60 2.57 2.60 25.7 Salatgurken Fr./ St. 1.01 1.11 1.20 1.29 18.8
Produzentenpreise

Tabelle 13

Konsumentenpreise

1 Durchschnitt der Jahre 2000/03

2 Veränderung 2000/03–2010/13

3 Vergleichbare Preise 2000–2002 wurden nicht erhoben

4 ab 1.1.2009

Quellen:

Milch, Eier, Fleisch (Warenkorb aus Labelfleisch und konventionell produziertem Fleisch), Obst und Gemüse: BLW Kartoffeln und Kristallzucker: BFS, andere pflanzliche Produkte: BLW seit 2006

A12 Anhang
Produkt Einheit 2000/02 2011 2012 2013 2000/02 –2011/13 % Milch und Milchprodukte Vollmilch, pasteurisiert,verpackt Fr./l 1.55 1.43 1.42 1.45 -7.7 Standardisierte Vollmilch UHT 35 g 4 Fr./l - 1.29 1.25 1.26Milchdrink, pasteurisiert, verpackt Fr./l 1.55 1.42 1.40 1.42 -8.8 Magermilch UHT Fr./l 1.44 1.45 1.47 1.49 2.1 Emmentaler surchoix Fr./kg 20.37 18.20 16.36 16.72 -16.1 Greyerzer surchoix Fr./kg 20.47 20.12 19.08 19.06 -5.1 Tilsiter surchoix Fr./kg 17.66 16.30 14.61 15.14 -13.1 Camembert 60 % (FiT) 125 g 2.68 2.33 2.28 2.33 -13.8 Weichkäse Schimmelreifung 150 g 3.50 3.35 3.32 3.37 -4.4 Mozzarella 150 g 2.35 1.68 1.48 1.47 -34.2 Vorzugsbutter 200 g 3.10 2.96 2.94 2.98 -4.4 Die Butter (Kochbutter) 250 g 3.01 3.06 3.00 3.05 0.9 Vollrahm, verpackt 1/2 l 4.89 3.28 3.24 3.27 -33.3 Kaffeerahm, verpackt 1/2 l 2.52 1.93 1.83 1.82 -26.1 Joghurt, aromatisiert oder mit Früchten 180 g 0.69 0.64 0.61 0.57 -12.5 Rindfleisch Entrecôte, geschnitten Fr./kg 49.80 64.60 66.01 68.98 33.6 Plätzli, Eckstück Fr./kg 38.77 46.50 47.63 48.67 22.8 Braten, Schulter Fr./kg 26.68 31.01 31.33 32.75 18.8 Hackfleisch Fr./kg 15.47 17.88 17.88 18.23 16.3 Kalbfleisch Koteletten, geschnitten Fr./kg 40.89 47.54 49.47 52.51 21.9 Braten, Schulter Fr./kg 34.44 36.73 36.94 38.31 8.4 Voressen Fr./kg 28.68 32.90 33.70 36.10 19.4 Schweinefleisch Koteletten, geschnitten Fr./kg 20.31 18.57 19.38 22.50 -0.8 Plätzli, Eckstück Fr./kg 26.06 26.07 25.52 27.61 1.3 Braten, Schulter Fr./kg 19.09 17.57 17.57 18.77 -5.9 Voressen, Schulter Fr./kg 18.02 17.33 17.24 18.41 -2.0 Lammfleisch Inland frisch Gigot mit Bein Fr./kg 27.85 33.10 34.05 35.53 22.9 Koteletten, geschnitten Fr./kg 34.21 50.98 50.10 51.14 48.3 Fleischwaren Hinterschinken in Tranchen Fr./kg 28.62 28.97 29.19 31.04 3.9 Salami Inland I, geschnitten Fr./100 g 3.82 4.82 4.80 5.07 28.1 Poulets Inland, frisch Fr./kg 8.99 9.53 9.47 9.46 5.5 Eier 3 Eier aus Bodenhaltung Rp./St. - 46 45 45Eier aus Freilandhaltung Rp./St. - 62 61 62Pflanzenbau und pflanzliche Produkte Speisekartoffeln (inkl. Frühkartoffeln) Fr./kg 1.99 1.82 1.89 1.91 -6.1 Kristallzucker Fr./kg 1.43 2.06 1.21 1.19 3.7 Obst (Herkunft In- und Ausland) Äpfel, Golden Delicious, Klasse I Fr./kg 3.57 1 3.16 3.11 3.34 -9.4 2 Birnen, Conférence, Klasse I Fr./kg 3.53 1 3.59 3.48 3.90 4.4 2 Aprikosen, Klasse I Fr./kg 5.5 1 7.15 7.02 7.02 28.4 2 Kirschen, Klasse I Fr./kg 9.27 1 10.80 12.57 11.08 26.5 2 Zwetschgen, Klasse I Fr./kg 3.96 1 4.23 4.89 4.55 14.5 2 Erdbeeren Fr./kg 10.01 11.83 12.00 12.61 21.3 Gemüse (Frischkonsum; Herkunft In- und Ausland) Karotten (Lager) Fr./kg 1.99 2.04 2.10 2.39 9.2 Zwiebeln (Lager) Fr./kg 2.26 2.12 2.15 2.40 -1.8 Knollensellerie (Lager) Fr./kg 3.64 4.95 4.11 4.65 25.4 Tomaten rund Fr./kg 3.49 3.25 3.54 3.76 0.9 Kopfsalat Fr./ St. 1.72 1.71 1.76 1.84 2.9 Blumenkohl Fr./kg 3.92 3.76 3.67 4.15 -1.4 Salatgurken Fr./ St. 1.94 1.31 1.48 1.52 -26.0

Selbstversorgungsgrad

1 Getreidebilanz: Brot- und Futtergetreide einschliesslich Hartweizen, ohne Reis

2 Futtermittelbilanz: inkl. Müllereiprodukte und Auswuchs von Brotgetreide, ohne Reis, ohne Berücksichtigung der Vorräteveränderungen

3 nach verwertbarer Energie gemäss Nahrungsmittelbilanz

4 Weichweizen, Dinkel, Emmer, Einkorn und Roggen; ohne Weizenstärke

5 Äpfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen und Pflaumen, Aprikosen und Pfirsiche

6 einschliesslich Fleisch von Pferden, Ziegen, Kaninchen sowie Wildbret, Fische, Krusten- und Weichtiere

7 ohne aus importierten Futtermitteln hergestellte tierische Produkte

8 nach verwertbarer Energie, alkoholische Getränke eingeschlossen, gemäss Nahrungsmittelbilanz r mit der Methode «Nahrungsmittelbilanz 08» revidierte Werte

Quelle: SBV

A13 Anhang Tabelle 14
Produkt 2000/02 2007 r 2008 r 2009 r 2010 r 2011 r 2012 r 2000/022010/12 % % % % % % Mengenmässiger Anteil: Getreide insgesamt 1 56 53 54 49 52 50 Futtergetreide 2 69 58 62 56 55 54 Energiemässiger Anteil gemäss Nahrungsmittelbilanz 3 : Getreide (inklusive Reis) 52 58 55 57 55 57 Brotgetreide 4 76 86 82 81 84 79 Speisekartoffeln 90 89 92 88 95 95 Zucker 73 71 83 70 94 81 Pflanzliche Fette, Öle 21 20 21 20 21 21 Kern- und Steinobst 5 97 72 81 69 111 70 Gemüse 48 51 50 47 54 50 Konsummilch 96 96 95 95 95 95 Butter 88 109 114 113 111 115 Käse 120 119 117 115 116 118 Milch und Milchprodukte total 117 126 121 119 118 117 Kalbfleisch 96 97 98 97 98 98 Rindfleisch 86 82 88 88 88 90 Schweinefleisch 93 89 93 94 94 96 Schaffleisch 47 47 48 48 47 45 Geflügel 47 46 47 48 49 49 Fleisch, Fische und Meeresfrüchte 6 79 75 79 79 79 80 Eier und Eikonserven 45 45 46 47 49 49 Pflanzliche Nahrungsmittel 43 43 46 42 47 45 Tierische Nahrungsmittel brutto 97 102 102 101 100 101 Tierische Nahrungsmittel netto 7 78 81 81 78 78 78 Nahrungsmittel im ganzen brutto 8 62 59 61 62 60 63 62 0.0 Nahrungsmittel im ganzen netto 7 56 53 55 56 53 57 55 -2.8

Wirtschaftliche Ergebnisse

Landwirtschaftliche Gesamtrechnung

Auf Grund der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom September 2014 wurden alle Zeitreihen der Aggregate dieser Tabelle geändert.

1 Halbdefinitiv, Stand 5.9.2014

2 Provisorisch, Stand 5.9.2014

3 Schätzung, Stand 5.9.2014

Die Zahlen werden auf- oder abgerundet, wodurch die Summe der Komponenten gegenüber der Totale oder Salden abweichen kann. Quelle: BFS

A14 Anhang
Produkt 2000/02 2011 2012 1 2013 2 2000/02– 2014 3 2011/13–2011/13 2014 % % Erzeugung landwirtschaftlicher Güter 9 811 479 9 130 055 8 991 801 9 084 085 -7.6 9 449 119 4.2 Pflanzliche Erzeugung 4 662 264 4 330 480 4 313 545 3 988 670 -9.7 4 200 498 -0.2 Getreide (einschl. Saatgut) 536 551 386 290 370 976 338 302 -31.9 378 764 3.7 Weizen 296 542 255 336 244 940 227 802 -18.2 245 122 1.0 Gerste 111 233 58 697 58 078 51 974 -49.4 58 322 3.7 Körnermais 77 169 46 083 43 941 36 307 -45.4 50 655 20.3 Sonstiges Getreide 51 607 26 175 24 016 22 218 -53.2 24 665 2.2 Handelsgewächse 261 299 288 002 257 615 249 486 1.4 274 782 3.7 Ölsaaten und Ölfrüchte (einschl. Saatgut) 71 607 94 955 90 505 90 533 28.5 96 345 4.7 Eiweisspflanzen (einschl. Saatgut) 9 913 9 486 9 066 9 180 -6.8 9 307 0.7 Rohtabak 20 386 19 095 16 551 16 499 -14.7 16 250 -6.5 Zuckerrüben 154 982 158 772 136 044 127 307 -9.2 146 931 4.4 Sonstige Handelsgewächse 4 411 5 694 5 449 5 968 29.3 5 949 4.3 Futterpflanzen 1 325 733 946 462 1 041 874 898 218 -27.4 915 293 -4.9 Futtermais 170 136 170 957 139 594 132 166 -13.3 140 548 -4.8 Futterhackfrüchte 16 352 6 000 4 339 3 316 -72.2 3 863 -15.1 Sonstige Futterpflanzen 1 139 245 769 505 897 941 762 736 -28.9 770 882 -4.8 Erzeugnisse des Gemüse- und Gartenbaus 1 303 693 1 396 643 1 422 112 1 374 218 7.2 1 399 873 0.2 Frischgemüse 480 734 671 301 673 699 692 738 41.3 707 722 4.2 Pflanzen und Blumen 822 959 725 342 748 414 681 480 -12.7 692 151 -3.7 Kartoffeln (einschl. Pflanzkartoffeln) 195 487 188 095 180 496 171 166 -8.0 174 401 -3.1 Obst 577 213 600 207 535 975 502 995 -5.3 569 293 4.2 Frischobst 323 199 368 137 331 619 329 877 6.2 362 241 5.5 Weintrauben 254 014 232 070 204 356 173 118 -20.0 207 051 1.9 Wein 438 193 462 716 435 104 387 302 -2.2 408 991 -4.5 Sonstige pflanzliche Erzeugnisse 24 095 62 065 69 394 66 983 174.5 79 102 19.6 Tierische Erzeugung 5 149 215 4 799 575 4 678 256 5 095 415 -5.7 5 248 620 8.0 Rinder 1 054 310 1 235 099 1 246 972 1 268 566 18.6 1 310 885 4.9 Schweine 1 071 629 880 438 824 875 1 049 454 -14.3 1 004 958 9.4 Einhufer 6 525 2 737 1 851 1 955 -66.6 3 116 42.9 Schafe und Ziegen 57 927 43 146 40 141 41 878 -28.0 44 366 6.3 Geflügel 190 394 256 385 266 391 284 483 41.3 291 596 8.4 Sonstige Tiere (Hirsche, Kaninchen, Bienen) 13 028 12 497 10 924 10 813 -12.4 11 175 -2.1 Milch 2 565 090 2 152 021 2 074 858 2 199 543 -16.5 2 339 739 9.2 Eier 182 442 204 139 207 279 229 850 17.2 237 758 11.2 Sonstige tierische Erzeugnisse 7 871 13 113 4 965 8 874 14.1 5 028 -44.0 Erzeugung landwirtschaftlicher Dienstleistungen 560 057 662 054 681 647 686 277 20.8 688 007 1.7 Landwirtschaftliche Dienstleistungen 525 676 662 054 681 647 686 277 28.7 688 007 1.7 Verpachtung von Milchquoten 34 382 0 0 0 - 0Landwirtschaftliche Erzeugung 10 371 536 9 792 109 9 673 449 9 770 363 -6.0 10 137 126 4.0 Nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten (nicht trennbar) 322 947 381 386 410 145 425 898 25.7 432 184 6.5 Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 182 811 203 222 189 291 185 690 5.4 186 265 -3.4 Sonstige nicht trennbare Nebentätigkeiten (Güter und Dienstleistungen) 140 136 178 164 220 854 240 208 52.0 245 918 15.4 Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs 10 694 483 10 173 496 10 083 594 10 196 261 -5.1 10 569 310 4.1
Tabelle 15 Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs zu laufenden Herstellungspreisen, in 1 000 Fr.

Landwirtschaftliche Gesamtrechnung zu laufenden Preisen, in 1 000

Auf Grund der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom September 2014 wurden alle Zeitreihen der Aggregate dieser Tabelle geändert.

1 Halbdefinitiv, Stand 5.9.2014

2 Provisorisch, Stand 5.9.2014

3 Schätzung, Stand 5.9.2014

4 wird in der Literatur und Eurostat-Methodik als Nettounternehmensgewinn bezeichnet

Die Zahlen werden auf- oder abgerundet, wodurch die Summe der Komponenten gegenüber der Totale oder Salden abweichen kann. Quelle: BFS

A15 Anhang
Tabelle 16
Produkt 2000/02 2011 2012 1 2013 2 2000/02– 2014 3 2011/13–2011/13 2014 % % Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs 10 694 483 10 173 496 10 083 594 10 196 261 -5.1 10 569 310 4.1 Vorleistungen insgesamt 6 174 463 6 279 634 6 307 520 6 249 840 1.7 6 265 808 -0.2 Saat- und Pflanzgut 316 707 291 065 292 451 294 587 -7.6 297 469 1.6 Energie, Schmierstoffe 391 485 480 870 503 725 501 930 26.6 493 932 -0.3 Dünge- und Bodenverbesserungsmittel 146 749 199 126 203 161 212 050 39.5 210 102 2.6 Pflanzenbehandlungs- und Schädlingbekämpfungsmittel 134 183 126 165 124 493 127 282 -6.1 133 026 5.6 Tierarzt und Medikamente 161 433 202 484 202 764 203 445 25.7 201 498 -0.7 Futtermittel 2 842 333 2 488 744 2 423 187 2 353 704 -14.8 2 378 593 -1.8 Instandhaltung von Maschinen und Geräten 398 566 509 028 514 241 522 441 29.3 521 139 1.1 Instandhaltung von baulichen Anlagen 144 341 208 019 210 895 220 371 47.6 218 906 2.7 Landwirtschaftliche Dienstleistungen 560 057 662 054 681 647 686 277 20.8 688 007 1.7 Sonstige Waren und Dienstleistungen 989 199 1 061 061 1 101 427 1 078 730 9.2 1 070 289 -0.9 Unterstellte Bankgebühren 89 411 51 017 49 529 49 023 -44.2 52 846 6.0 Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen 4 520 020 3 893 862 3 776 074 3 946 421 -14.3 4 303 502 11.1 Abschreibungen 1 983 065 2 111 809 2 073 122 2 076 338 5.2 2 071 845 -0.7 Ausrüstungsgüter 1 012 648 1 100 397 1 081 144 1 090 786 7.7 1 095 416 0.4 Bauten 856 729 882 302 860 683 851 046 0.9 842 122 -2.6 Anpflanzungen 98 704 106 980 108 056 107 706 9.0 108 703 1.0 Sonstige 14 984 22 129 23 240 26 801 60.5 25 604 6.4 Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen 2 536 954 1 782 054 1 702 952 1 870 083 -29.6 2 231 657 25.0 Sonstige Produktionsabgaben 99 039 136 686 151 996 143 368 45.4 131 977 -8.4 Sonstige Subventionen (produktunabhängige) 2 407 335 2 912 036 2 926 453 2 921 795 21.3 2 932 525 0.4 Faktoreinkommen 4 845 250 4 557 403 4 477 409 4 648 510 -5.9 5 032 204 10.3 Arbeitnehmerentgelt 1 133 942 1 235 364 1 257 472 1 252 768 10.1 1 265 608 1.4 Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen 3 711 308 3 322 039 3 219 937 3 395 742 -10.7 3 766 596 13.7 Gezahlte Pachten 219 155 234 184 235 012 234 717 7.1 235 247 0.3 Gezahlte Zinsen 314 282 258 870 245 573 231 118 -22.0 241 488 -1.5 Empfangene Zinsen 28 549 10 597 10 967 8 621 -64.8 7 781 -22.7 Nettounternehmenseinkommen 4 3 206 420 2 839 581 2 750 319 2 938 528 -11.3 3 297 642 16.0
Fr.

Betriebsergebnisse

Tabelle 17

Betriebsergebnisse: Alle Regionen

3.95%;

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Diese Werte können nur für die Jahre ab 2003 berechnet werden.

Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

A16 Anhang
Merkmal Einheit 2000/02 2010 2011 2012 2013 2010/12–2013 % Referenzbetriebe Anzahl 2 955 3 202 3 060 2 951 2 655 -13.5 Vertretene Betriebe Anzahl 52 596 47 166 46 877 46 011 44 964 -3.7 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 19.09 21.06 21.28 21.80 22.29 4.3 Offene Ackerfläche ha 5.20 5.46 5.49 5.55 5.79 5.3 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.68 1.66 1.67 1.69 1.70 1.6 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.29 1.22 1.21 1.21 1.21 -0.3 Kühe total Anzahl 13.8 15.2 15.2 15.4 15.9 4.1 Tierbestand total GVE 24.3 25.8 26.0 26.1 26.6 2.4 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 727 756 873 205 897 828 925 973 938 408 4.4 davon: Umlaufvermögen total Fr. 139 412 152 401 159 589 160 977 164 563 4.4 davon: Tiervermögen total Fr. 44 554 56 942 56 623 58 524 59 957 4.5 davon: Anlagevermögen total Fr. 543 790 663 861 681 616 706 472 713 888 4.4 davon: Aktiven Betrieb Fr. 678 557 823 594 845 498 869 613 884 503 4.5 Fremdkapitalquote % 41 44 44 46 46 3.0 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 13 797 7 506 6 879 3 070 4 417 -24.1 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. * 250 181 259 834 259 754 272 343 6.1 davon: Direktzahlungen Fr. 42 700 59 874 60 864 62 933 64 319 5.1 Sachkosten Fr. * 164 060 168 297 171 564 178 178 6.1 Betriebseinkommen Fr. * 86 121 91 537 88 191 94 165 6.3 Personalkosten Fr. 12 042 16 847 18 105 18 514 19 047 6.9 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 8 301 6 991 6 725 6 600 6 358 -6.1 Pacht- und Mietzinsen Fr. * 7 102 7 233 7 112 7 374 3.1 Fremdkosten Fr. * 194 999 200 360 203 790 210 957 5.6 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 56 203 55 182 59 474 55 965 61 386 7.9 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 18 806 26 308 26 737 26 772 27 127 2.0 Gesamteinkommen Fr. 75 009 81 490 86 211 82 736 88 513 6.0 Privatverbrauch Fr. 63 222 71 421 72 113 71 118 71 724 0.2 Eigenkapitalbildung Fr. 11 787 10 069 14 098 11 619 16 789 40.7 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 45 376 50 148 56 837 59 454 57 549 3.7 Cashflow 3 Fr. 42 203 46 677 49 527 48 562 55 329 14.7 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 93 93 87 82 96 9.9 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 64 66 68 65 67 1.0 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 45 38 41 38 41 5.1 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 20 22 25 24 25 5.6 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 19 20 18 19 15 -21.1 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 16 19 16 19 19 5.6 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 49 369 51 984 54 737 52 128 55 444 4.7 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 4 340 4 090 4 302 4 046 4 224 1.9 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 12.2 10.5 10.8 10.1 10.6 1.3 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -2.1 -2.4 -2.0 -2.5 -1.9 -17.4 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -5.7 -5.9 -5.1 -6.0 -4.9 -13.5 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 32 906 39 149 43 507 43 707 47 027 11.6 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 29 754 35 500 39 018 39 901 42 741 12.1 (Median)
(2000:
1.48%; 2012: 0.66%; 2013:
1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen
2001: 3.36%; 2002: 3.22%; 2010: 1.65%; 2011:
0.94%)

Tabelle 18

Betriebsergebnisse: Talregion*

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2000: 3.95%; 2001: 3.36%; 2002: 3.22%; 2010: 1.65%; 2011: 1.48%; 2012: 0.66%; 2013: 0.94%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Talregion: Talzone

** Diese Werte können nur für die Jahre ab 2003 berechnet werden.

Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

A17 Anhang
Merkmal Einheit 2000/02 2010 2011 2012 2013 2010/12–2013 % Referenzbetriebe Anzahl 1 300 1 358 1 267 1 226 1 108 -13.7 Vertretene Betriebe Anzahl 24 116 21 543 21 358 20 845 20 304 -4.4 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 20.01 22.17 22.23 22.96 23.56 4.9 Offene Ackerfläche ha 9.40 9.97 10.11 10.21 10.66 5.6 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.78 1.75 1.77 1.81 1.80 1.3 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.25 1.16 1.15 1.16 1.16 0.3 Kühe total Anzahl 13.6 15.3 15.1 15.7 16.2 5.4 Tierbestand total GVE 24.4 26.7 26.8 27.1 27.4 2.0 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 833 276 989 105 1 013 252 1 059 269 1 064 828 4.3 davon: Umlaufvermögen total Fr. 173 511 187 802 194 100 196 401 197 046 2.2 davon: Tiervermögen total Fr. 45 056 56 401 55 506 58 466 59 687 5.1 davon: Anlagevermögen total Fr. 614 709 744 903 763 646 804 401 808 095 4.8 davon: Aktiven Betrieb Fr. 772 248 929 868 952 198 995 694 1 003 585 4.6 Fremdkapitalquote % 40 43 44 46 45 1.5 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 15 945 8 610 7 821 3 496 5 100 -23.2 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. ** 304 343 318 563 318 964 331 957 5.7 davon: Direktzahlungen Fr. 37 378 55 378 56 168 58 723 60 365 6.4 Sachkosten Fr. ** 197 255 202 551 208 270 214 518 5.8 Betriebseinkommen Fr. ** 107 087 116 012 110 694 117 439 5.5 Personalkosten Fr. 17 826 24 797 26 714 27 227 27 934 6.4 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 9 678 7 993 7 725 7 719 7 339 -6.1 Pacht- und Mietzinsen Fr. ** 9 670 9 913 9 740 10 190 4.3 Fremdkosten Fr. ** 239 715 246 903 252 955 259 980 5.5 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 67 865 64 627 71 660 66 009 71 977 6.7 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 17 197 25 016 26 007 26 840 27 711 6.8 Gesamteinkommen Fr. 85 061 89 643 97 666 92 849 99 688 6.7 Privatverbrauch Fr. 70 916 78 841 79 382 79 213 80 677 1.9 Eigenkapitalbildung Fr. 14 145 10 802 18 284 13 636 19 011 33.5 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 51 877 54 650 63 998 72 486 64 914 1.9 Cashflow 3 Fr. 48 751 50 690 55 569 53 513 62 672 17.7 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 94 93 87 74 97 14.6 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 65 64 70 64 68 3.0 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 46 37 44 38 42 5.9 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 18 21 25 24 23 -1.4 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 20 22 15 19 15 -19.6 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 16 20 16 19 19 3.6 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 58 142 61 347 65 555 61 073 65 081 3.9 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 5 196 4 831 5 218 4 821 4 985 0.6 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 13.5 11.5 12.2 11.1 11.7 0.9 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -0.6 -1.2 -0.6 -1.3 -0.6 -41.9 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -3.1 -3.6 -2.5 -4.0 -2.4 -28.7 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 41 391 48 458 55 696 53 747 57 812 9.8 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 38 364 44 682 52 226 49 572 53 204 9.0 (Median)

Tabelle 19

Betriebsergebnisse: Hügelregion*

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2000: 3.95%; 2001: 3.36%; 2002: 3.22%; 2010: 1.65%; 2011: 1.48%; 2012: 0.66%; 2013: 0.94%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Hügelregion: Hügelzone und Bergzone I

** Diese Werte können nur für die Jahre ab 2003 berechnet werden.

Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

A18
Anhang
Merkmal Einheit 2000/02 2010 2011 2012 2013 2010/12–2013 % Referenzbetriebe Anzahl 874 998 965 941 830 -14.3 Vertretene Betriebe Anzahl 14 292 12 972 12 781 12 574 12 338 -3.4 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 17.96 19.71 20.07 20.45 20.80 3.6 Offene Ackerfläche ha 3.01 3.12 3.06 3.23 3.37 7.4 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.58 1.58 1.63 1.62 1.64 1.9 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.26 1.21 1.22 1.21 1.21 -0.3 Kühe total Anzahl 15.7 16.7 17.1 17.1 17.9 5.5 Tierbestand total GVE 27.5 27.9 28.7 28.8 30.0 5.4 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 682 949 831 520 873 677 881 742 921 474 6.9 davon: Umlaufvermögen total Fr. 118 324 135 292 144 975 145 904 153 962 8.4 davon: Tiervermögen total Fr. 49 221 62 000 62 285 63 890 67 411 7.5 davon: Anlagevermögen total Fr. 515 404 634 228 666 417 671 948 700 101 6.5 davon: Aktiven Betrieb Fr. 635 008 787 205 826 916 829 780 869 008 6.7 Fremdkapitalquote % 44 47 46 47 49 5.0 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 12 207 6 848 6 506 2 877 4 117 -23.9 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. ** 234 042 245 734 244 110 261 978 8.6 davon: Direktzahlungen Fr. 41 567 58 886 60 100 61 651 62 821 4.3 Sachkosten Fr. ** 156 779 162 663 163 959 175 030 8.6 Betriebseinkommen Fr. ** 77 263 83 070 80 151 86 947 8.5 Personalkosten Fr. 9 095 12 629 14 063 14 193 15 217 11.7 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 8 213 7 137 6 876 6 614 6 441 -6.3 Pacht- und Mietzinsen Fr. ** 5 929 6 084 6 035 6 039 0.4 Fremdkosten Fr. ** 182 475 189 687 190 801 202 727 8.0 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 50 826 51 567 56 046 53 309 59 251 10.5 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 20 580 27 748 27 818 26 911 27 637 0.5 Gesamteinkommen Fr. 71 406 79 314 83 864 80 220 86 888 7.1 Privatverbrauch Fr. 60 504 68 296 70 310 69 240 69 852 0.8 Eigenkapitalbildung Fr. 10 901 11 019 13 554 10 980 17 036 43.8 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 42 487 49 956 55 245 49 675 54 382 5.3 Cashflow 3 Fr. 40 021 47 279 49 598 47 736 53 965 12.0 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 95 95 90 96 99 5.7 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 65 67 69 67 67 -1.0 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 43 38 42 39 39 -1.7 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 23 26 26 23 27 8.0 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 16 17 15 17 14 -14.3 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 17 19 17 21 21 10.5 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 46 461 48 972 51 048 49 461 52 872 6.1 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 4 105 3 920 4 140 3 920 4 181 4.7 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 11.6 9.8 10.0 9.7 10.0 1.7 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -2.6 -2.7 -2.3 -2.6 -2.0 -21.1 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -7.1 -6.8 -5.9 -6.5 -5.5 -14.1 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 30 537 37 025 40 444 41 628 45 674 15.1 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 28 530 33 728 37 197 37 189 41 584 15.4
(Median)

Betriebsergebnisse: Bergregion*

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2000: 3.95%; 2001: 3.36%; 2002: 3.22%; 2010: 1.65%; 2011: 1.48%; 2012: 0.66%; 2013: 0.94%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Bergregion: Bergzonen II bis IV

** Diese Werte können nur für die Jahre ab 2003 berechnet werden.

Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

A19 Anhang
Tabelle 20
Merkmal Einheit 2000/02 2010 2011 2012 2013 2010/12–2013 % Referenzbetriebe Anzahl 781 846 828 784 717 -12.5 Vertretene Betriebe Anzahl 14 187 12 651 12 738 12 592 12 322 -2.7 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 18.68 20.55 20.90 21.21 21.70 3.9 Offene Ackerfläche ha 0.26 0.16 0.19 0.17 0.17 -1.9 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.58 1.59 1.55 1.56 1.58 0.9 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.37 1.33 1.30 1.29 1.31 0.3 Kühe total Anzahl 12.0 13.4 13.4 13.2 13.5 1.3 Tierbestand total GVE 21.0 22.1 22.0 21.7 21.7 -1.1 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 594 017 718 585 728 526 749 479 747 050 2.0 davon: Umlaufvermögen total Fr. 102 662 109 664 116 388 117 386 121 653 6.3 davon: Tiervermögen total Fr. 39 028 52 678 52 813 53 262 52 938 0.0 davon: Anlagevermögen total Fr. 452 328 556 243 559 326 578 831 572 459 1.4 davon: Aktiven Betrieb Fr. 563 737 679 935 685 237 700 674 703 796 2.2 Fremdkapitalquote % 40 43 44 44 45 3.1 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 11 749 6 302 5 675 2 559 3 591 -25.9 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. ** 174 501 175 510 177 360 184 491 4.9 davon: Direktzahlungen Fr. 52 913 68 544 69 506 71 183 72 335 3.7 Sachkosten Fr. ** 114 998 116 517 118 394 121 450 4.1 Betriebseinkommen Fr. ** 59 503 58 993 58 965 63 042 6.6 Personalkosten Fr. 5 185 7 635 7 724 8 404 8 240 4.0 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 6 063 5 135 4 895 4 734 4 658 -5.4 Pacht- und Mietzinsen Fr. ** 3 929 3 891 3 839 4 071 4.8 Fremdkosten Fr. ** 131 697 133 028 135 370 138 419 3.8 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 41 789 42 804 42 483 41 989 46 073 8.6 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 19 725 27 032 26 876 26 520 25 653 -4.3 Gesamteinkommen Fr. 61 514 69 837 69 359 68 509 71 726 3.6 Privatverbrauch Fr. 52 925 61 990 61 735 59 591 58 846 -3.7 Eigenkapitalbildung Fr. 8 589 7 847 7 624 8 918 12 880 58.4 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 37 235 42 679 46 429 47 648 48 582 6.6 Cashflow 3 Fr. 33 246 39 225 39 323 41 190 44 595 11.7 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 89 92 85 86 92 4.9 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 63 69 65 64 66 0.0 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 45 41 35 37 40 6.2 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 19 20 24 23 27 20.9 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 20 21 25 20 16 -27.3 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 16 18 16 19 16 -9.4 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 35 483 37 508 37 957 37 721 39 963 5.9 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 3 008 2 895 2 823 2 780 2 905 2.6 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 10.0 8.8 8.6 8.4 9.0 4.7 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -4.9 -5.0 -4.9 -4.9 -4.6 -6.8 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -10.0 -10.3 -10.1 -10.1 -9.8 -3.6 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 21 896 27 377 28 355 30 644 32 535 13.0 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 19 909 23 525 25 562 27 317 30 229 18.7 (Median)

Tabelle 21a

Betriebsergebnisse nach Betriebstypen* 2011/13

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2000: 3.95%; 2001: 3.36%; 2002: 3.22%; 2010: 1.65%; 2011: 1.48%; 2012: 0.66%; 2013: 0.94%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* neue Betriebstypologie FAT99

Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

A20 Anhang
Pflanzenbau Tierhaltung Merkmal Einheit Mittel alle Spezial- Verkehrs- Mutter- Anderes Betriebe Ackerbau kulturen milch kühe Rindvieh Referenzbetriebe Anzahl 2 889 118 106 1 101 199 178 Vertretene Betriebe Anzahl 45 951 3 022 3 541 14 373 3 246 3 533 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 21.79 26.54 14.19 22.14 20.94 19.03 Offene Ackerfläche ha 5.61 21.78 6.98 1.18 0.99 0.45 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.69 1.20 2.52 1.67 1.31 1.44 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.21 0.89 1.21 1.31 1.09 1.20 Kühe total Anzahl 15.5 1.8 0.8 21.2 18.6 7.9 Tierbestand total GVE 26.2 6.1 1.9 29.1 20.9 16.9 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 920 736 836 050 972 705 877 973 791 129 681 480 davon: Umlaufvermögen total Fr. 161 710 183 526 258 362 142 804 115 955 102 397 davon: Tiervermögen total Fr. 58 368 10 260 4 659 67 797 61 321 46 709 davon: Anlagevermögen total Fr. 700 658 642 265 709 685 667 371 613 853 532 374 davon: Aktiven Betrieb Fr. 866 538 775 793 920 631 824 806 745 820 642 335 Fremdkapitalquote % 46 40 44 45 48 47 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 4 789 4 757 5 391 4 554 3 938 3 397 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. 263 977 250 683 323 653 223 359 169 520 167 822 davon: Direktzahlungen Fr. 62 706 62 910 31 616 66 719 69 856 63 353 Sachkosten Fr. 172 680 157 963 167 749 142 927 111 124 117 281 Betriebseinkommen Fr. 91 298 92 720 155 904 80 432 58 396 50 541 Personalkosten Fr. 18 555 13 143 63 089 11 635 7 778 6 955 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 6 561 5 963 7 263 5 940 6 205 4 930 Pacht- und Mietzinsen Fr. 7 240 9 675 10 287 6 155 4 315 3 588 Fremdkosten Fr. 205 036 186 744 248 388 166 657 129 421 132 753 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 58 942 63 939 75 265 56 702 40 099 35 069 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 26 878 34 430 23 711 23 982 38 153 30 206 Gesamteinkommen Fr. 85 820 98 369 98 976 80 684 78 252 65 275 Privatverbrauch Fr. 71 652 88 642 87 855 66 603 67 836 59 036 Eigenkapitalbildung Fr. 14 169 9 727 11 121 14 081 10 417 6 239 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 57 947 57 951 46 980 55 777 42 645 44 095 Cashflow 3 Fr. 51 139 41 152 46 712 50 904 44 002 33 711 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 88 81 105 92 107 78 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 67 62 65 67 71 69 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 40 40 37 41 41 36 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 25 21 24 26 25 22 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 17 24 16 16 16 18 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 18 16 23 18 18 23 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 54 103 77 005 61 854 48 247 44 619 35 223 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 4 191 3 495 11 003 3 633 2 789 2 656 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 10.5 12.0 16.9 9.8 7.8 7.9 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -2.1 0.5 -0.7 -3.1 -3.5 -5.9 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -5.3 -0.4 -2.8 -7.0 -8.5 -12.7 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 44 747 66 499 57 477 39 722 33 185 26 467 (Mittelwert)

Tabelle 21b

Betriebsergebnisse nach Betriebstypen* 2011/13

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2000: 3.95%; 2001: 3.36%; 2002: 3.22%; 2010: 1.65%; 2011: 1.48%; 2012: 0.66%; 2013: 0.94%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* neue Betriebstypologie FAT99

Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

A21 Anhang
Tierhaltung Kombiniert Pferde/ VerkehrsMerkmal Einheit Mittel alle Schafe/ milch/ MutterBetriebe Ziegen Veredlung Ackerbau kühe Veredlung Andere Referenzbetriebe Anzahl 2 889 49 76 206 61 435 359 Vertretene Betriebe Anzahl 45 951 2 351 1 270 2 932 1 040 4 278 6 365 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 21.79 14.25 13.13 30.57 26.85 22.59 24.04 Offene Ackerfläche ha 5.61 0.43 1.04 16.05 11.53 7.74 8.02 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.69 1.60 1.65 1.94 1.54 1.87 1.66 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.21 1.18 1.12 1.24 1.08 1.28 1.19 Kühe total Anzahl 15.5 1.5 12.1 26.1 20.2 19.1 17.8 Tierbestand total GVE 26.2 15.4 53.9 34.7 23.3 52.3 28.1 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 920 736 704 626 1 034 047 1 084 506 1 066 714 1 179 589 1 011 993 davon: Umlaufvermögen total Fr. 161 710 112 860 209 783 189 943 193 776 184 854 171 234 davon: Tiervermögen total Fr. 58 368 23 185 81 441 80 593 67 536 89 837 70 510 davon: Anlagevermögen total Fr. 700 658 568 580 742 822 813 969 805 402 904 898 770 249 davon: Aktiven Betrieb Fr. 866 538 670 131 913 512 1 029 095 1 004 474 1 129 656 949 361 Fremdkapitalquote % 46 51 44 45 46 47 45 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 4 789 3 313 5 143 5 786 5 468 5 993 5 304 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. 263 977 164 651 441 047 337 017 250 781 454 296 273 566 davon: Direktzahlungen Fr. 62 706 49 553 46 236 74 870 80 142 66 794 63 799 Sachkosten Fr. 172 680 107 390 327 372 216 047 158 715 328 920 182 841 Betriebseinkommen Fr. 91 298 57 261 113 675 120 969 92 066 125 377 90 725 Personalkosten Fr. 18 555 17 793 18 017 27 175 17 794 24 256 16 666 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 6 561 5 762 6 906 7 908 6 784 8 592 7 142 Pacht- und Mietzinsen Fr. 7 240 3 832 10 088 11 609 8 076 8 326 8 189 Fremdkosten Fr. 205 036 134 776 362 383 262 740 191 370 370 094 214 838 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 58 942 29 875 78 664 74 277 59 412 84 203 58 727 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 26 878 31 838 25 597 21 299 35 748 21 002 27 385 Gesamteinkommen Fr. 85 820 61 712 104 261 95 576 95 160 105 204 86 112 Privatverbrauch Fr. 71 652 53 535 66 913 81 024 74 826 77 997 73 469 Eigenkapitalbildung Fr. 14 169 8 178 37 348 14 552 20 334 27 207 12 643 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 57 947 47 433 83 489 56 471 60 391 87 784 62 873 Cashflow 3 Fr. 51 139 40 597 78 932 57 739 50 243 74 958 51 955 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 88 98 97 104 86 90 83 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 67 62 73 68 65 67 67 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 40 31 40 43 44 45 40 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 25 21 37 22 28 27 22 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 17 27 11 16 14 13 20 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 18 21 12 18 14 14 18 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 54 103 35 678 68 482 62 392 59 613 66 958 54 749 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 4 191 4 018 8 579 3 957 3 446 5 543 3 775 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 10.5 8.5 12.4 11.8 9.2 11.1 9.6 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -2.1 -6.4 0.7 -0.9 -1.3 0.2 -2.0 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -5.3 -15.0 -0.3 -3.1 -3.6 -1.1 -5.1 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 44 747 22 475 64 290 55 053 49 870 61 370 44 932 (Mittelwert)

Tabelle 22

Betriebsergebnisse nach Arbeitsverdiensten: Alle Regionen 2011/13

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2000: 3.95%; 2001: 3.36%; 2002: 3.22%; 2010: 1.65%; 2011: 1.48%; 2012: 0.66%; 2013: 0.94%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE) Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

A22 Anhang
Mittelwerte Merkmal Einheit Mittel 1. Viertel 2. Viertel 3. Viertel 4. Viertel (0–25%) (25–50%) (50–75%) (75–100%) Referenzbetriebe Anzahl 2 889 613 744 789 742 Vertretene Betriebe Anzahl 45 951 11 496 11 483 11 498 11 474 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 21.79 15.80 19.65 23.19 28.54 Offene Ackerfläche ha 5.61 2.70 3.74 5.27 10.74 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.69 1.53 1.66 1.72 1.84 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.21 1.18 1.31 1.24 1.10 Kühe total Anzahl 15.5 11.1 15.0 17.7 18.3 Tierbestand total GVE 26.2 18.3 23.6 28.1 34.7 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 920 736 755 229 824 088 948 518 1 155 446 davon: Umlaufvermögen total Fr. 161 710 112 766 140 603 177 633 215 914 davon: Tiervermögen total Fr. 58 368 43 340 54 741 63 376 72 034 davon: Anlagevermögen total Fr. 700 658 599 123 628 744 707 508 867 498 davon: Aktiven Betrieb Fr. 866 538 714 273 773 791 888 383 1 090 030 Fremdkapitalquote % 46 50 46 43 45 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 4 789 3 690 4 171 5 172 6 125 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. 263 977 160 807 215 420 276 196 403 703 davon: Direktzahlungen Fr. 62 706 46 994 58 716 66 779 78 358 Sachkosten Fr. 172 680 129 243 146 762 175 199 239 616 Betriebseinkommen Fr. 91 298 31 565 68 658 100 997 164 087 Personalkosten Fr. 18 555 12 770 12 776 17 836 30 858 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 6 561 6 334 5 963 6 191 7 757 Pacht- und Mietzinsen Fr. 7 240 4 378 5 494 7 295 11 801 Fremdkosten Fr. 205 036 152 724 170 995 206 521 290 032 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 58 942 8 083 44 425 69 675 113 671 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 26 878 37 668 24 897 22 365 22 572 Gesamteinkommen Fr. 85 820 45 751 69 322 92 040 136 243 Privatverbrauch Fr. 71 652 57 941 65 215 73 895 89 583 Eigenkapitalbildung Fr. 14 169 -12 189 4 107 18 145 46 660 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 57 947 53 519 51 091 52 583 74 626 Cashflow 3 Fr. 51 139 22 260 37 527 55 611 89 213 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 88 42 75 106 120 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 67 52 67 71 77 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 40 19 38 49 54 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 25 12 22 27 36 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 17 32 19 13 4 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 18 36 20 11 5 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 54 103 20 532 41 387 58 810 89 164 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 4 191 1 995 3 497 4 355 5 753 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 10.5 4.4 8.9 11.4 15.1 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -2.1 -9.2 -5.1 -1.2 3.9 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -5.3 -20.2 -11.1 -3.4 5.9 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 44 747 3 709 30 607 51 846 97 885 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 40 553 (Median)

Tabelle 23

Betriebsergebnisse nach Arbeitsverdiensten: Talregion* 2011/13

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2000: 3.95%; 2001: 3.36%; 2002: 3.22%; 2010: 1.65%; 2011: 1.48%; 2012: 0.66%; 2013: 0.94%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Talregion: Talzone

Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

A23 Anhang
Mittelwerte Merkmal Einheit Mittel 1. Viertel 2. Viertel 3. Viertel 4. Viertel (0–25%) (25–50%) (50–75%) (75–100%) Referenzbetriebe Anzahl 1 200 276 305 312 308 Vertretene Betriebe Anzahl 20 836 5 214 5 209 5 218 5 195 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 22.92 18.01 20.84 23.18 29.66 Offene Ackerfläche ha 10.32 6.83 8.44 10.07 15.98 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.80 1.73 1.76 1.85 1.84 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.16 1.16 1.25 1.19 1.03 Kühe total Anzahl 15.7 13.5 16.0 16.5 16.7 Tierbestand total GVE 27.1 21.4 25.4 27.4 34.1 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 1 045 783 953 322 1 000 077 1 032 147 1 198 142 davon: Umlaufvermögen total Fr. 195 849 157 559 180 089 212 350 233 520 davon: Tiervermögen total Fr. 57 887 48 840 55 588 60 647 66 500 davon: Anlagevermögen total Fr. 792 047 746 923 764 400 759 150 898 121 davon: Aktiven Betrieb Fr. 983 826 903 410 937 471 965 368 1 129 579 Fremdkapitalquote % 45 52 45 41 44 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 5 472 4 361 5 168 5 833 6 529 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. 323 161 229 133 280 466 339 750 443 705 davon: Direktzahlungen Fr. 58 419 44 363 53 763 59 523 76 089 Sachkosten Fr. 208 446 175 921 187 776 210 266 259 996 Betriebseinkommen Fr. 114 715 53 212 92 691 129 484 183 709 Personalkosten Fr. 27 292 22 566 22 281 28 732 35 614 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 7 594 8 689 7 278 6 675 7 736 Pacht- und Mietzinsen Fr. 9 948 7 215 8 015 10 330 14 245 Fremdkosten Fr. 253 280 214 392 225 350 256 002 317 590 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 69 882 14 742 55 116 83 747 126 114 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 26 853 35 864 26 201 21 651 23 684 Gesamteinkommen Fr. 96 734 50 605 81 317 105 398 149 798 Privatverbrauch Fr. 79 757 68 263 74 433 82 179 94 202 Eigenkapitalbildung Fr. 16 977 -17 658 6 884 23 219 55 596 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 67 133 78 290 58 183 51 690 80 413 Cashflow 3 Fr. 57 251 22 872 45 194 62 673 98 405 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 86 29 81 123 124 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 67 49 67 75 79 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 41 17 40 52 57 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 24 14 22 26 34 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 17 31 20 12 4 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 18 38 18 9 6 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 63 903 30 847 52 642 69 945 99 555 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 5 008 2 965 4 454 5 582 6 198 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 11.7 5.9 9.9 13.4 16.3 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -0.8 -6.9 -3.2 0.2 5.1 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -3.0 -16.6 -7.4 -0.8 7.8 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 55 752 8 968 40 109 65 553 116 191 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 51 667 (Median)

Tabelle 24

Betriebsergebnisse nach Arbeitsverdiensten: Hügelregion* 2011/13

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2000: 3.95%; 2001: 3.36%; 2002: 3.22%; 2010: 1.65%; 2011: 1.48%; 2012: 0.66%; 2013: 0.94%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Hügelregion: Hügelzone und Bergzone I

Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

A24 Anhang
Mittelwerte Merkmal Einheit Mittel 1. Viertel 2. Viertel 3. Viertel 4. Viertel (0–25%) (25–50%) (50–75%) (75–100%) Referenzbetriebe Anzahl 912 184 225 251 252 Vertretene Betriebe Anzahl 12 564 3 146 3 152 3 129 3 137 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 20.44 14.70 18.83 21.33 26.91 Offene Ackerfläche ha 3.22 2.01 2.80 3.09 5.00 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.63 1.43 1.62 1.71 1.77 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.21 1.12 1.30 1.29 1.15 Kühe total Anzahl 17.3 12.2 16.3 18.9 22.0 Tierbestand total GVE 29.2 20.0 26.1 30.2 40.5 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 892 298 731 213 776 252 925 184 1 137 692 davon: Umlaufvermögen total Fr. 148 280 106 866 133 175 164 740 188 582 davon: Tiervermögen total Fr. 64 529 46 607 59 888 67 311 84 378 davon: Anlagevermögen total Fr. 679 488 577 739 583 189 693 132 864 732 davon: Aktiven Betrieb Fr. 841 902 692 852 728 041 871 202 1 076 634 Fremdkapitalquote % 47 52 46 45 47 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 4 500 3 517 3 938 4 843 5 707 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. 250 607 155 699 207 932 258 656 380 626 davon: Direktzahlungen Fr. 61 524 44 345 56 670 64 717 80 439 Sachkosten Fr. 167 218 127 692 142 823 165 455 233 102 Betriebseinkommen Fr. 83 390 28 007 65 109 93 201 147 524 Personalkosten Fr. 14 491 10 432 11 262 13 835 22 468 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 6 644 6 310 5 471 6 225 8 575 Pacht- und Mietzinsen Fr. 6 053 3 582 5 048 5 740 9 850 Fremdkosten Fr. 194 405 148 016 164 605 191 255 273 995 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 56 202 7 683 43 327 67 401 106 631 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 27 455 42 762 25 925 21 040 20 039 Gesamteinkommen Fr. 83 657 50 446 69 252 88 441 126 670 Privatverbrauch Fr. 69 800 59 515 63 218 70 773 85 757 Eigenkapitalbildung Fr. 13 857 -9 069 6 034 17 668 40 913 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 53 101 45 184 47 698 47 504 72 076 Cashflow 3 Fr. 50 433 25 176 38 847 54 799 83 048 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 95 56 83 116 117 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 68 55 68 73 75 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 40 20 38 48 54 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 25 13 21 29 37 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 15 26 21 11 4 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 20 41 20 12 6 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 51 127 19 565 40 270 54 416 83 566 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 4 080 1 902 3 464 4 369 5 489 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 9.9 4.0 9.0 10.7 13.7 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -2.3 -9.0 -5.4 -1.6 3.4 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -6.0 -20.7 -11.5 -4.3 5.1 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 42 582 3 687 30 407 48 545 87 845 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 38 657 (Median)

Tabelle 25

Betriebsergebnisse nach Arbeitsverdiensten: Bergregion* 2011/13

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2000: 3.95%; 2001: 3.36%; 2002: 3.22%; 2010: 1.65%; 2011: 1.48%; 2012: 0.66%; 2013: 0.94%)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Bergregion: Bergzonen II bis IV

Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

A25 Anhang
Mittelwerte Merkmal Einheit Mittel 1. Viertel 2. Viertel 3. Viertel 4. Viertel (0–25%) (25–50%) (50–75%) (75–100%) Referenzbetriebe Anzahl 776 149 195 215 217 Vertretene Betriebe Anzahl 12 551 3 143 3 140 3 143 3 125 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 21.27 13.75 17.84 22.91 30.64 Offene Ackerfläche ha 0.18 0.04 0.05 0.23 0.39 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.56 1.40 1.61 1.59 1.67 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.30 1.22 1.40 1.34 1.22 Kühe total Anzahl 13.4 8.1 11.6 14.8 19.0 Tierbestand total GVE 21.8 15.0 18.3 23.2 30.7 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 741 685 597 898 640 506 752 962 976 620 davon: Umlaufvermögen total Fr. 118 476 79 022 100 145 125 083 169 921 davon: Tiervermögen total Fr. 53 004 35 042 45 743 57 587 73 756 davon: Anlagevermögen total Fr. 570 205 483 834 494 618 570 292 732 943 davon: Aktiven Betrieb Fr. 696 569 571 978 594 792 706 643 914 008 Fremdkapitalquote % 44 42 45 43 47 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 3 942 3 432 3 395 4 036 4 910 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. 179 120 106 344 150 194 193 246 267 173 davon: Direktzahlungen Fr. 71 008 48 052 60 996 76 268 98 867 Sachkosten Fr. 118 787 91 793 105 084 123 576 154 887 Betriebseinkommen Fr. 60 333 14 550 45 110 69 670 112 286 Personalkosten Fr. 8 123 5 198 6 089 7 549 13 687 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 4 762 4 147 4 298 4 758 5 851 Pacht- und Mietzinsen Fr. 3 934 2 589 3 211 4 286 5 659 Fremdkosten Fr. 135 606 103 727 118 681 140 169 180 083 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 43 515 2 616 31 513 53 078 87 090 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 26 350 37 033 23 132 21 555 23 661 Gesamteinkommen Fr. 69 865 39 650 54 645 74 633 110 751 Privatverbrauch Fr. 60 058 48 107 54 181 63 014 75 006 Eigenkapitalbildung Fr. 9 807 -8 458 465 11 619 35 745 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 47 553 39 220 36 044 44 697 70 359 Cashflow 3 Fr. 41 702 21 140 27 826 44 237 73 780 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 88 54 78 101 106 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 65 54 64 70 72 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 38 23 32 46 49 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 25 11 16 30 42 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 20 42 25 11 4 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 17 24 27 13 4 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 38 547 10 404 28 030 43 934 67 194 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 2 836 1 053 2 526 3 041 3 667 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 8.7 2.6 7.6 9.9 12.3 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -4.8 -12.3 -8.9 -3.8 1.7 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -10.0 -22.4 -17.4 -8.0 2.0 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 30 511 - 718 20 056 36 579 67 206 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 27 703 (Median)

Tabelle 26

Betriebsergebnisse nach Regionen, Betriebstypen und Arbeitsverdiensten: 2000/02–2011/13

A26 Anhang
Einheit Alle Betriebe Talregion Hügelregion Bergregion Betriebsergebnisse nach Regionen 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 19.09 21.79 20.01 22.92 17.96 20.44 18.68 21.27 Familienarbeitskräfte FJAE 1.29 1.21 1.25 1.16 1.26 1.21 1.37 1.30 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 56 203 58 942 67 865 69 882 50 826 56 202 41 789 43 515 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 18 806 26 878 17 197 26 853 20 580 27 455 19 725 26 350 Gesamteinkommen Fr. 75 009 85 820 85 061 96 734 71 406 83 657 61 514 69 865 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft Fr./FJAE 32 906 44 747 41 391 55 752 30 537 42 582 21 896 30 511 Einheit Ackerbau Spezialkulturen Verkehrsmilch Mutterkühe Betriebsergebnisse nach Betriebstypen 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 24.23 26.54 12.57 14.19 18.65 22.14 17.27 20.94 Familienarbeitskräfte FJAE 1.10 0.89 1.36 1.21 1.34 1.31 1.10 1.09 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 69 492 63 939 73 163 75 265 50 192 56 702 39 811 40 099 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 22 200 34 430 14 907 23 711 18 215 23 982 31 247 38 153 Gesamteinkommen Fr. 91 693 98 369 88 070 98 976 68 406 80 684 71 058 78 252 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft Fr./FJAE 49 026 66 499 40 617 57 477 28 231 39 722 24 120 33 185 Einheit Anderes Pferde/Schafe/ Veredlung Rindvieh Ziegen Betriebsergebnisse nach Betriebstypen 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 15.90 19.03 13.64 14.25 11.30 13.13 Familienarbeitskräfte FJAE 1.27 1.20 1.20 1.18 1.15 1.12 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 33 665 35 069 21 767 29 875 64 009 78 664 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 21 325 30 206 29 559 31 838 17 090 25 597 Gesamteinkommen Fr. 54 990 65 275 51 326 61 712 81 099 104 261 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft Fr./FJAE 18 432 26 467 10 267 22 475 42 428 64 290 Einheit Kombiniert Kombiniert Kombiniert Kombiniert Verkehrsmilch/ Mutterkühe Veredlung Andere Ackerbau Betriebsergebnisse nach Betriebstypen 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 24.94 30.57 21.79 26.85 19.39 22.59 20.29 24.04 Familienarbeitskräfte FJAE 1.33 1.24 1.16 1.08 1.29 1.28 1.27 1.19 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 70 405 74 277 57 703 59 412 69 752 84 203 56 658 58 727 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 14 369 21 299 26 966 35 748 15 977 21 002 19 538 27 385 Gesamteinkommen Fr. 84 774 95 576 84 669 95 160 85 730 105 204 76 197 86 112 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft Fr./FJAE 40 656 55 053 37 282 49 870 41 244 61 370 33 830 44 932 Einheit Mittelwerte 1. Viertel 2. Viertel 3. Viertel 4. Viertel (0–25%) (25–50%) (50–75%) (75–100%) Betriebsergebnisse nach Quartilen 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 2000/02 2011/13 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 14.41 15.80 17.05 19.65 19.82 23.19 25.08 28.54 Familienarbeitskräfte FJAE 1.26 1.18 1.36 1.31 1.33 1.24 1.20 1.10 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 18 967 8 083 43 840 44 425 63 938 69 675 98 108 113 671 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 28 621 37 668 18 171 24 897 15 535 22 365 12 888 22 572 Gesamteinkommen Fr. 47 588 45 751 62 011 69 322 79 473 92 040 110 996 136 243 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft Fr./FJAE 4 883 3 709 23 160 30 607 37 512 51 846 68 236 97 885 Quelle: Agroscope INH, Zentrale Auswertung

Ausgaben des Bundes

Ausgaben für Produktion und Absatz

A27 Anhang
Tabelle 27
Absatzförderung Sektoren / Produkt-Markt-Bereich Rechnung 2012 Rechnung 2013 1 Verfügt 2014 Fr. Fr. Fr. Milchproduktion 33 798 997 28 250 000 28 400 000 Käse Inland / Ausland 25 635 797 21 000 000 21 000 000 Milch und Butter 8 163 200 7 250 000 7 400 000 Tierproduktion 7 853 412 7 933 171 7 927 105 Fleisch 6 000 000 6 100 000 6 100 000 Eier 1 132 300 1 100 000 1 100 000 Fische 0 0 0 Lebende Tiere (Rinder, Pferde, Ziegen) 654 202 653 171 647 105 Honig 76 910 80 000 80 000 Pflanzenbau 7 107 098 7 297 927 7 924 750 Gemüse 588 118 724 000 724 000 Pilze 235 000 200 000 200 000 Obst 2 327 650 2 300 000 2 300 000 Getreide 314 186 298 924 300 000 Kartoffeln 573 250 573 250 573 500 Ölsaaten 422 909 420 000 440 000 Zierpflanzen 420 000 400 000 400 000 Wein 2 225 985 2 381 753 2 987 250 Agrotourismus 320 000 320 000 320 000 Pilotprojekte Ausland 2 674 955 599 867 Gemeinsame Massnahmen 2 860 445 2 580 000 2 580 000 Übergreifende Massnahmen (Bio, IP) 4 300 000 4 080 000 4 080 000 Öffentlichkeitsarbeit 2 690 123 2 620 000 2 620 000 Kleinprojekte und Sponsoring National 59 605 029 53 680 965 53 851 855 Regional 2 993 470 3 040 000 3 030 000 Total 62 598 499 56 720 965 56 881 855
Definitiver Rechnungsabschluss fallweise noch offen
Ab 2014 gemäss Artikel
Quelle: BLW
Ausgaben
1
2
12 Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung

Ausgaben Milchwirtschaft

Tabelle 29

Ausgaben Viehwirtschaft

A28 Anhang
Bezeichnung Rechnung 2012 Rechnung 2013 Budget 2014 Fr. Fr. Fr. Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch 6 500 000 6 689 500 6 453 000 Marktstützung Fleisch Einlagerungsbeiträge für Kalbfleisch 2 732 354 2 339 143 3 203 000 2 732 354 2 339 143 3 203 000 Marktstützung Eier Verbilligungsaktionen 443 677 1 200 659 400 000 Aufschlagsaktionen 1 173 603 368 874 1 500 000 1 617 280 1 568 508 1 900 000 Schafwolle Verwertungsbeiträge Schafwolle 292 966 355 854 Beiträge für innovative Projekte Schafwolle 300 000 655 370 592 966 1 011 224 800 000 Beiträge für die Geräte und/oder Ausrüstungen von öffentlichen Märkten im Berggebiet 42 668 65 682 150 000 Finanzhilfe Qualitätssicherung Fleisch 4 696 172 000 0 Total 11 489 964 11 846 057 12 506 000 Massnahmen gegen die BSE: Entsorgung tierische Nebenprodukte 47 505 772 46 425 072 48 100 000 Einnahmen Tierverkehr -8 981 857 -10 321 571 -10 564 700 Betriebsausgaben Tierverkehr 9 672 182 9 546 161 11 197 200 Quellen: Staatsrechnung, BLW Tabelle 28
Bezeichnung Rechnung 2012 Rechnung 2013 Budget 2014 Fr. Fr. Fr. Marktstützung (Kalenderjahr) Zulage für verkäste Milch 265 312 969 266 365 528 259 979 000 Zulage für Fütterung ohne Silage 32 683 642 32 390 304 33 021 000 297 996 611 298 755 832 293 000 000 Administration Milchproduktion und -verwertung 3 500 000 2 573 112 2 960 000 Total 301 496 611 301 328 944 295 960 000 Quellen: Staatsrechnung, BLW

Tabelle 30

Ausgaben Tierzucht

A29 Anhang
Tierart und Massnahmen Rechnung 2012 Rechnung 2013 Budget 2014 anerkannte Zucht- Rassen organisationen 2013 2013 Fr. Fr. Fr. Anzahl Anzahl Rinder 23 967 196 23 686 283 23 248 645 7 39 Herdebuchführung 5 561 710 5 520 450 5 328 300 Exterieurbeurteilungen 1 240 480 1 222 352 1 177 600 Milchleistungsprüfungen 16 886 416 16 629 557 16 417 745 Fleischleistungsprüfungen 278 590 313 924 325 000 Pferde 2 027 700 2 112 280 1 399 250 14 65 Identifizierte und registrierte Fohlen 1 426 800 1 324 600 1 384 000 Leistungsprüfungen 574 300 763 980 0 Hengstprüfungen in einer Station 10 000 8 500 13 000 Hengstprüfungen im Felde 16 600 15 200 2 250 Schweine 3 400 000 3 400 000 3 403 720 3 10 Herdebuchführung 1 224 360 1 276 895 1 221 000 Feldprüfungen (Ultraschallmessung, lineare Beschreibung, Gewichtsermittlung) 181 118 194 683 187 520 Stationsprüfungen 1 494 540 1 430 320 1 432 200 Feldprüfungen Ebergeruch 63 000 Infrastruktur 499 982 498 102 500 000 Schafe 1 943 400 1 959 650 1 985 880 6 16 Herdebuchführung 1 943 400 1 959 650 1 782 360 Aufzuchtleistungsprüfungen 203 520 Ziegen und Milchschafe 1 799 594 1 799 789 1 757 493 4 14 Herdebuchführung 1 265 180 1 296 986 1 230 880 Ziegen 1 101 447 1 018 500 Milchschafe 195 539 212 380 Milchleistungsprüfungen 496 883 471 413 500 613 Ziegen 401 788 423 096 Milchschafe 69 625 77 517 Aufzuchtleistungsprüfungen (Ziegen) 37 531 31 390 26 000 Neuweltkameliden 42 102 50 000 58 500 1 4 Herdebuchführung 42 102 50 000 58 500 Honigbienen 76 412 182 266 250 000 1 3 Herdebuchführung (Königin) 4 300 11 700 17 000 Bestimmung Rassenreinheit DNA-Analyse 2 687 5 850 18 000 Bestimmung Rassenreinheit Flügelbestimmung 456 2 400 Leistungsprüfung im Prüfstand mit verdeckter Ringprüfung 28 875 94 160 149 600 Leistungsprüfung im Prüfstand mit offener Ringprüfung 1 250 3 600 0 Belegstation A 30 000 51 000 45 000 Belegstation B 9 300 15 500 18 000 Erhaltung gefährdeter Schweizer Rassen 1 364 270 1 061 619 1 601 320 Erhaltung der Freiberger-Pferderasse 900 000 854 400 1 200 000 Projekte 464 270 207 219 401 320 Forschungsprojekte tiergenetische Ressourcen 0 0 0 Total 34 620 674 34 251 887 33 704 808 36 151 Quellen: Staatsrechnung und Zuchtorganisationen

Tabelle 31

Ausgaben Pflanzenbau

A30 Anhang
Bezeichnung Rechnung 2012 Rechnung 2013 Budget 2014 Fr. Fr. Fr. Ackerbaubeiträge 69 022 439 70 817 602 66 700 000 Flächenbeiträge für Ölsaaten 26 589 012 27 371 236 25 000 000 Flächenbeiträge für Körnerleguminosen 3 769 020 4 058 594 3 000 000 Flächenbeiträge für Faserpflanzen 210 693 197 948 0 Flächenbeiträge für Zuckerrüben 36 364 423 37 077 477 37 000 000 Flächenbeiträge für Saatgut (ab 2009) 2 089 291 2 112 347 1 700 000 Verarbeitungs- und Verwertungsbeiträge 2 114 404 4 269 239 5 181 400 Obstverwertung 2 114 404 4 269 239 5 181 400 Förderung des Weinbaus 839 594 837 554 868 600 Weinlesekontrolle 839 594 837 554 868 600 Entlastungsmassnahme Schweizer Wein 0 4 623 770 0 Total 71 976 437 80 548 165 72 750 000 Quellen: Staatsrechnung, BLW

Ausgaben für Direktzahlungen

Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte betreffend Direktzahlungen beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs. Bei den Kürzungen handelt es sich um Abzüge aufgrund von gesetzlichen und administrativen Begrenzungen und Sanktionen.

Quelle: BLW

A31 Anhang Tabelle 32 Entwicklung der Direktzahlungen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Beitragsart 1 000 Fr. 1 000 Fr. 1 000 Fr. 1 000 Fr. 1 000 Fr. 1 000 Fr. 1 000 Fr. 1 000 Fr. Allgemeine Direktzahlungen 2 007 181 2 070 357 1 986 617 2 190 245 2 201 118 2 192 112 2 163 287 2 145 552 Flächenbeiträge 1 319 103 1 275 681 1 200 649 1 225 518 1 221 166 1 217 595 1 195 350 1 195 940 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 301 213 412 813 406 223 509 591 510 283 508 159 503 893 487 230 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 281 258 277 786 276 528 352 540 354 306 352 412 350 429 348 883 Allgemeine Hangbeiträge 94 227 92 671 91 721 91 015 104 044 102 642 102 302 102 093 Hangbeiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen 11 380 11 407 11 496 11 581 11 318 11 303 11 313 11 405 Ökologische Direktzahlungen 518 211 523 533 539 064 566 108 597 955 618 037 640 858 667 466 Ökobeiträge 216 999 217 737 224 514 234 928 249 710 265 165 282 951 302 263 Beiträge für den ökologischen Ausgleich 126 976 126 928 122 911 123 014 128 715 133 462 136 968 141 883 Beiträge nach der Öko-Qalitätsverordnung (ÖQV) 30 256 32 107 43 093 54 902 61 978 71 479 83 196 95 230 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion) 31 094 30 629 30 529 29 075 29 336 28 983 29 675 30 064 Beiträge für den biologischen Landbau 28 672 28 074 27 980 27 937 29 680 31 241 33 112 35 086 Beiträge für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere - - - - - - -Ethobeiträge 203 247 207 796 216 590 222 950 225 632 228 894 231 895 234 556 Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) 49 749 51 602 56 025 59 890 61 729 63 908 66 225 68 151 Beiträge für regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) 153 498 156 194 160 565 163 060 163 903 164 986 165 670 166 405 Sömmerungsbeiträge 91 696 92 110 91 711 98 008 101 275 101 529 101 521 101 064 Gewässerschutzbeiträge- und Ressourcenprogrammbeiträge 6 270 5 890 6 249 10 223 21 339 22 449 24 491 29 584 Kürzungen 25 820 18 851 20 667 14 668 9 839 10 935 12 819 14 783 Total Direktzahlungen 2 499 572 2 575 039 2 505 014 2 741 686 2 789 234 2 799 214 2 791 326 2 798 236 Anmerkung:

Tabelle 33a

Allgemeine Direktzahlungen 2013

Flächenbeiträge

Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere

1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

A32 Anhang
Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe RGVE Total Beiträge Anzahl ha Fr. Anzahl Anzahl Fr. Kanton ZH 3 128 69 711 87 937 047 2 440 55 520 28 417 272 BE 10 630 186 322 219 068 145 9 980 184 010 95 025 931 LU 4 493 75 783 86 035 572 4 227 88 024 44 755 242 UR 566 6 693 6 817 020 560 7 153 4 207 072 SZ 1 504 23 746 24 382 239 1 480 27 303 14 865 488 OW 602 7 665 7 832 813 597 10 988 5 529 600 NW 442 5 993 6 124 053 440 7 866 4 007 501 GL 354 6 809 6 966 874 352 7 531 4 038 633 ZG 497 10 235 11 219 747 484 11 824 5 935 342 FR 2 673 73 943 88 917 711 2 391 77 992 37 280 518 SO 1 245 31 132 37 704 233 1 118 25 802 13 546 095 BL 848 21 205 24 746 664 742 17 354 9 120 717 SH 515 14 030 19 368 299 315 6 426 3 585 275 AR 641 11 719 11 938 886 636 13 828 6 939 209 AI 456 7 061 7 196 103 452 7 958 3 916 942 SG 3 711 69 908 74 238 045 3 566 88 104 43 789 963 GR 2 248 53 505 54 981 656 2 183 46 952 28 162 732 AG 2 695 57 960 75 298 874 2 185 46 286 24 394 799 TG 2 258 48 041 60 393 534 1 818 47 596 22 262 692 TI 780 13 219 14 247 662 612 10 269 5 892 993 VD 3 379 105 707 139 181 300 2 262 63 228 33 167 849 VS 2 818 35 980 40 642 449 1 832 25 997 15 150 203 NE 771 31 428 33 082 644 690 25 589 12 806 694 GE 267 10 307 13 819 682 96 1 982 1 226 155 JU 971 39 124 43 798 894 929 35 288 19 205 292 Schweiz 48 492 1 017 225 1 195 940 146 42 387 940 870 487 230 210 Zone 1 Tal 20 652 475 093 621 782 966 15 699 385 418 192 179 921 Hügel 6 887 139 670 161 107 850 6 424 146 868 74 072 489 BZ I 6 322 116 324 123 275 741 6 103 135 932 68 489 934 BZ II 7 682 153 143 155 328 735 7 291 154 316 82 324 813 BZ III 4 471 82 910 84 149 424 4 411 77 515 45 676 266 BZ IV 2 478 50 086 50 295 430 2 459 40 820 24 486 787
Quelle: BLW

Tabelle 33b

Allgemeine Direktzahlungen 2013

A33 Anhang
Tierhaltung unter Allgemeine Hangbeiträge Hangbeiträge Steil- und erschwerenden Bedingungen Terrassenlagen im Rebbau Total Total Total Betriebe RGVE Beiträge Betriebe Fläche Beiträge Betriebe Fläche Beiträge Anzahl Anzahl Fr. Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Kanton ZH 741 17 758 5 370 505 709 4 894 2 299 397 186 194 368 445 BE 7 611 141 565 80 639 457 7 068 45 700 22 128 564 65 102 387 773 LU 2 991 59 578 24 577 648 2 926 19 801 9 430 580 30 22 38 105 UR 560 7 153 6 446 973 524 4 767 2 707 987 3 1 1 830 SZ 1 369 25 008 14 553 918 1 344 10 035 4 971 566 10 8 17 660 OW 578 10 521 6 271 258 559 4 461 2 422 049 2 1 4 900 NW 420 7 444 4 118 832 414 3 258 1 713 618 0 0 0 GL 325 6 787 4 769 194 322 3 064 1 528 204 2 2 8 160 ZG 333 7 412 3 486 775 330 2 902 1 392 079 3 1 1 815 FR 1 529 53 359 20 292 105 1 279 6 839 3 055 214 14 16 25 621 SO 569 14 415 5 809 175 519 4 683 2 027 653 3 2 4 375 BL 630 14 861 4 536 062 618 5 251 2 317 809 45 39 67 080 SH 111 2 587 471 893 136 923 386 399 114 102 169 690 AR 636 13 828 8 477 988 640 5 891 2 660 769 5 6 21 310 AI 452 7 958 5 532 645 443 2 935 1 334 576 0 0 0 SG 2 643 61 786 27 172 527 2 575 20 171 10 006 573 65 102 295 155 GR 2 152 46 284 45 611 931 2 120 29 304 15 105 995 22 17 34 935 AG 1 062 22 896 4 789 666 1 057 7 253 3 139 987 135 178 304 935 TG 167 4 810 1 246 111 148 1 176 584 125 63 88 135 150 TI 561 9 365 7 666 893 500 3 200 1 656 119 166 170 374 890 VD 1 131 36 839 15 315 417 849 5 305 2 375 135 430 748 2 515 830 VS 1 787 24 986 22 399 789 1 707 11 289 5 918 350 1 001 1 821 6 388 570 NE 640 24 369 15 221 890 517 3 306 1 383 252 57 74 144 390 GE 1 62 5 238 0 0 0 40 53 84 185 JU 711 26 561 14 099 380 541 3 560 1 547 283 3 6 10 650 Schweiz 29 710 648 192 348 883 270 27 845 209 967 102 093 284 2 464 3 753 11 405 454 Zone 1 Tal 3 056 93 427 8 961 009 2 160 6 282 2 891 298 1 559 2 472 7 291 887 Hügel 6 409 146 479 42 743 405 6 074 34 353 15 220 207 220 311 838 464 BZ I 6 092 135 793 64 903 491 5 868 42 735 19 946 180 167 216 654 220 BZ II 7 288 154 250 110 148 833 6 915 56 024 27 262 615 387 703 2 439 630 BZ III 4 407 77 456 74 302 036 4 377 43 459 22 397 357 88 37 132 480 BZ IV 2 458 40 787 47 824 494 2 451 27 114 14 375 626 43 13 48 774 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 34a

Ökobeiträge 2013

1 Hochstammobstbäume umgerechnet in Aren

2 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

A34 Anhang
Ökologischer Ausgleich 1 Biologischer Landbau Extensive Produktion von Getreide und Raps Total Total Total Betriebe Fläche Beiträge Betriebe Fläche Beiträge Betriebe Fläche Beiträge Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Kanton ZH 3 131 10 207 14 714 244 338 7 423 2 824 158 1 392 6 476 2 584 459 BE 10 430 19 723 20 864 351 1 147 19 422 5 286 546 3 742 12 588 5 035 446 LU 4 489 9 674 11 670 185 319 5 442 1 547 744 1 035 3 053 1 221 112 UR 562 1 410 718 643 56 934 188 045 0 SZ 1 489 3 525 3 157 444 164 2 792 571 794 9 13 5 140 OW 601 1 135 924 700 178 2 383 481 517 0 NW 440 960 757 113 69 1 006 204 754 0 GL 346 941 615 352 80 1 627 326 233 2 3 1 200 ZG 499 1 825 2 081 970 77 1 437 334 547 54 150 59 824 FR 2 605 6 700 7 908 700 150 3 805 1 467 737 1 002 5 985 2 394 110 SO 1 242 4 486 5 907 477 121 3 544 974 171 620 3 522 1 404 360 BL 848 3 484 4 539 818 120 2 796 830 538 510 2 741 1 084 365 SH 504 1 908 2 935 157 23 600 309 650 307 2 499 982 439 AR 603 888 723 607 106 2 213 444 403 1 1 297 AI 409 526 392 699 22 364 72 646 0 SG 3 682 8 354 9 265 739 421 7 634 1 760 889 210 512 202 632 GR 2 247 16 534 7 427 432 1 285 32 298 6 738 721 213 682 272 760 AG 2 700 8 322 11 989 749 226 4 722 2 039 421 1 452 7 186 2 873 472 TG 2 233 5 530 8 056 797 269 5 212 2 311 744 800 3 480 1 392 168 TI 743 1 730 1 365 171 118 2 082 480 497 57 227 90 908 VD 3 197 10 975 14 914 357 174 4 866 2 063 699 1 691 17 162 6 852 083 VS 2 199 4 569 2 726 360 334 5 540 1 570 423 87 256 102 102 NE 579 1 813 1 721 360 62 1 930 531 179 244 2 290 914 386 GE 264 1 204 2 097 532 15 441 284 837 187 3 262 1 247 746 JU 932 3 672 4 407 120 114 4 326 1 439 945 445 3 367 1 342 716 Schweiz 46 974 130 095 141 883 075 5 988 124 839 35 085 840 14 060 75 456 30 063 724 Zone 2 Tal 20 253 56 067 83 892 927 1 357 29 135 13 887 181 8 887 55 190 21 971 712 Hügel 6 830 18 548 23 177 399 645 12 511 3 928 130 3 196 13 817 5 512 746 BZ I 6 160 12 058 11 257 154 741 13 385 3 096 856 1 473 5 189 2 075 080 BZ II 7 128 15 527 11 326 070 1 123 21 375 4 402 756 383 1 071 428 264 BZ III 4 220 13 851 6 634 040 1 208 26 024 5 313 599 90 152 60 685 BZ IV 2 383 14 043 5 595 485 914 22 410 4 457 317 31 38 15 238
Quelle: BLW

Tabelle 34b

Ethobeiträge 2013

Besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere

A35 Anhang
Betriebe GVE Total Beiträge Anzahl Anzahl Fr. Kanton ZH 1 994 54 340 13 060 790 BE 8 709 202 113 45 052 938 LU 3 799 119 794 29 539 712 UR 430 5 724 1 188 113 SZ 1 156 23 606 5 202 549 OW 475 10 057 2 334 744 NW 288 6 214 1 471 239 GL 299 6 575 1 406 381 ZG 398 12 318 2 848 890 FR 2 279 89 018 20 813 997 SO 988 26 899 6 276 477 BL 632 17 029 4 270 000 SH 263 9 761 2 448 125 AR 573 14 277 3 067 835 AI 400 10 330 2 361 611 SG 2 963 86 720 19 976 349 GR 2 099 46 095 10 644 116 AG 1 747 50 233 12 510 793 TG 1 621 58 451 13 970 456 TI 539 9 058 2 093 236 VD 2 028 66 848 15 663 260 VS 1 234 18 753 3 777 907 NE 627 24 554 5 531 924 GE 79 1 931 409 956 JU 879 36 526 8 634 454 Schweiz 36 499 1 007 223 234 555 852 Zone 1 Tal 13 691 456 067 109 643 844 Hügel 5 609 162 602 38 960 840 BZ I 5 191 136 748 31 250 320 BZ II 6 217 147 942 32 517 465 BZ III 3 700 68 127 14 540 685 BZ IV 2 091 35 736 7 642 698 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 35a

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2013

A36 Anhang
Extensiv genutzte Wiesen Wenig intensiv genutzte Wiesen Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Kanton ZH 2 971 6 332 8 950 204 419 298 89 496 BE 8 705 11 011 11 574 735 3 556 3 314 997 123 LU 4 268 5 544 5 910 930 693 547 164 178 UR 420 780 378 260 373 459 137 613 SZ 1 197 1 345 1 007 379 254 182 54 738 OW 555 745 479 249 130 80 23 871 NW 382 605 390 658 128 86 25 680 GL 328 714 444 985 94 86 25 893 ZG 426 592 682 047 135 99 29 772 FR 1 939 3 693 4 864 083 1 158 1 668 500 804 SO 1 187 3 104 3 853 336 173 199 59 885 BL 772 1 737 2 062 348 280 325 97 389 SH 485 1 366 1 905 632 51 70 20 886 AR 403 303 218 645 293 186 55 662 AI 303 204 144 566 90 52 15 453 SG 3 091 3 632 3 985 827 966 630 189 081 GR 2 107 9 577 4 664 735 1 856 6 322 1 895 594 AG 2 561 5 456 7 426 236 443 314 94 206 TG 1 950 2 652 3 906 469 491 309 92 766 TI 550 861 706 240 329 530 159 105 VD 2 895 7 420 10 028 002 664 1 243 372 984 VS 1 239 1 512 1 059 783 1 367 2 434 730 010 NE 467 1 154 1 235 840 203 477 143 139 GE 259 872 1 306 825 8 6 1 734 JU 743 2 049 2 469 785 359 657 197 193 Schweiz 40 203 73 263 79 656 797 14 513 20 572 6 174 254 Zone 1 Tal 18 838 35 743 52 255 337 3 216 2 663 799 386 Hügel 5 909 9 760 11 472 711 1 943 1 950 585 580 BZ I 4 788 5 549 4 143 593 2 109 1 911 574 263 BZ II 5 417 7 166 4 869 048 2 816 3 443 1 033 609 BZ III 3 264 7 708 3 596 631 2 523 4 440 1 332 572 BZ IV 1 987 7 336 3 319 477 1 906 6 165 1 848 844 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 35b

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2013

A37 Anhang
Streueflächen Hecken, Feld- und Ufergehölze Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Kanton ZH 1 114 1 518 2 074 854 1 113 236 587 359 BE 750 582 379 130 2 382 480 1 116 631 LU 567 380 338 866 2 102 447 1 066 046 UR 79 74 55 292 9 1 1 919 SZ 867 1 284 1 010 680 182 19 42 512 OW 153 89 82 635 96 10 20 465 NW 118 95 77 081 28 3 6 129 GL 88 83 55 272 30 3 7 273 ZG 312 555 444 562 308 57 130 680 FR 136 68 69 901 892 310 756 562 SO 7 3 4 819 410 130 314 775 BL 0 310 107 259 448 SH 9 7 10 515 274 84 209 034 AR 264 200 142 137 88 13 28 088 AI 225 223 155 925 58 8 17 745 SG 1 654 1 792 1 519 119 704 107 253 837 GR 295 161 75 479 595 94 195 148 AG 169 164 242 562 1 334 379 938 253 TG 177 105 148 482 436 90 224 908 TI 55 64 67 942 37 9 21 122 VD 161 131 107 009 1 111 434 1 060 083 VS 34 18 10 106 103 18 40 916 NE 10 6 4 543 120 51 115 851 GE 3 2 2 460 118 34 84 575 JU 54 32 27 392 446 243 563 381 Schweiz 7 301 7 633 7 106 762 13 286 3 367 8 062 740 Zone 1 Tal 1 956 2 189 3 187 596 6 988 1 859 4 637 382 Hügel 859 693 834 688 2 504 691 1 717 598 BZ I 1 083 852 669 054 1 606 388 825 184 BZ II 2 078 2 650 1 824 690 1 419 319 670 884 BZ III 942 873 420 152 602 93 180 288 BZ IV 383 376 170 583 167 16 31 404 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 35c

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2013

A38 Anhang
Buntbrachen Rotationsbrachen Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Kanton ZH 259 170 474 435 72 67 154 896 BE 247 200 560 906 41 30 69 601 LU 72 26 72 800 15 21 48 921 UR 0 0 0 0 0 0 SZ 0 0 0 1 0 805 OW 0 0 0 0 0 0 NW 0 0 0 0 0 0 GL 0 0 0 0 0 0 ZG 13 9 24 948 0 0 0 FR 191 187 524 912 22 25 57 195 SO 56 64 180 215 16 21 49 141 BL 81 92 257 936 23 25 58 466 SH 170 161 451 780 9 8 17 779 AR 0 0 0 0 0 0 AI 0 0 0 0 0 0 SG 18 22 60 256 0 0 0 GR 18 14 39 368 4 10 22 402 AG 355 135 376 740 78 75 172 799 TG 99 86 241 948 11 13 29 831 TI 3 3 9 268 5 9 20 907 VD 341 480 1 344 056 68 132 304 405 VS 6 4 11 495 3 2 4 615 NE 19 25 69 748 3 2 3 979 GE 55 151 424 088 30 87 200 928 JU 68 81 226 884 2 6 14 559 Schweiz 2 071 1 910 5 351 783 403 535 1 231 230 Zone 1 Tal 1 720 1 665 4 664 926 338 451 1 038 058 Hügel 333 237 663 988 63 83 190 096 BZ I 16 6 16 345 2 1 3 076 BZ II 2 2 6 524 0 0 0 BZ III 0 0 0 0 0 0 BZ IV 0 0 0 0 0 0 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 35d

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2013

A39 Anhang
Ackerschonstreifen Saum auf Ackerfläche Hochstamm-Feldobstbäume Total Total Total Betriebe Fläche Beiträge Betriebe Fläche Beiträge Betriebe Bäume Beiträge Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Anzahl Anzahl Fr. Kanton ZH 14 6 7 241 37 8 19 067 2 228 157 200 2 356 692 BE 20 3 4 244 60 13 28 830 7 340 408 938 6 133 151 LU 5 2 2 574 43 5 12 420 3 799 270 230 4 053 450 UR 0 0 0 0 0 0 201 9 704 145 560 SZ 0 0 0 0 0 0 935 69 422 1 041 330 OW 0 0 0 0 0 0 396 21 232 318 480 NW 0 0 0 0 0 0 322 17 171 257 565 GL 0 0 0 0 0 0 131 5 462 81 930 ZG 1 3 3 257 11 3 7 153 444 50 671 759 550 FR 17 8 10 655 71 18 41 813 1 580 72 185 1 082 775 SO 11 6 7 981 8 1 2 830 1 009 95 633 1 434 495 BL 0 0 0 26 11 24 196 803 118 669 1 780 035 SH 1 0 130 3 1 2 001 324 21 160 317 400 AR 0 0 0 0 0 0 315 18 605 279 075 AI 0 0 0 0 0 0 67 3 934 59 010 SG 3 1 1 846 7 1 3 105 2 545 216 848 3 252 666 GR 4 0 481 0 0 0 573 35 615 534 225 AG 6 1 1 534 260 49 111 849 2 243 175 038 2 625 570 TG 5 3 4 472 11 3 7 843 1 838 226 694 3 400 078 TI 0 0 0 1 0 1 012 277 25 305 379 575 VD 34 47 61 672 36 8 18 262 1 737 107 859 1 617 885 VS 15 18 23 423 4 1 1 811 757 56 282 844 202 NE 0 0 0 0 0 0 156 9 884 148 260 GE 1 0 65 2 0 897 103 5 064 75 960 JU 6 5 5 850 15 4 9 154 612 59 529 892 922 Schweiz 143 104 135 425 595 127 292 243 30 735 2 258 334 33 871 842 Zone 1 Tal 99 72 94 001 453 103 237 996 14 537 1 132 058 16 978 245 Hügel 29 19 24 122 116 19 43 266 5 959 509 690 7 645 350 BZ I 5 11 14 333 23 4 9 772 5 046 333 470 5 001 535 BZ II 3 2 2 469 3 1 1 209 3 639 194 511 2 917 637 BZ III 5 0 443 0 0 0 1 264 73 597 1 103 955 BZ IV 2 0 57 0 0 0 290 15 008 225 120 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 36

Beiträge

für biologische Qualität und Vernetzung 2013

A40 Anhang
Biologische Qualität 1 Vernetzung 1 Beiträge Bund Betriebe Fläche Betriebe Fläche Betriebe Total Beiträge Anzahl ha Anzahl ha Anzahl Fr. Kanton ZH 1 785 3 597 1 785 5 386 2 149 7 633 416 BE 5 203 5 733 9 319 22 347 9 409 18 983 194 LU 3 103 3 880 2 883 7 311 3 567 9 510 968 UR 329 724 424 1 368 463 1 005 380 SZ 1 285 3 247 1 236 3 711 1 338 4 700 729 OW 408 630 287 655 430 822 403 NW 301 604 282 652 342 822 628 GL 241 555 197 718 279 649 454 ZG 427 1 030 443 1 704 474 2 400 344 FR 637 890 1 068 3 357 1 308 3 134 663 SO 563 1 315 877 3 733 951 3 586 532 BL 631 1 984 574 1 918 642 1 982 628 SH 236 579 221 758 283 1 145 980 AR 335 382 252 401 359 640 152 AI 272 287 236 376 305 501 128 SG 2 371 3 555 2 135 4 912 2 781 6 909 781 GR 1 933 7 908 1 945 9 629 1 977 8 236 150 AG 1 197 3 116 933 3 672 1 201 5 040 256 TG 856 1 103 1 767 2 971 1 886 3 518 670 TI 277 672 116 651 303 683 256 VD 1 497 3 469 2 068 8 864 2 309 8 088 753 VS 667 1 389 226 1 345 759 1 133 576 NE 365 1 080 221 944 426 946 370 GE 49 84 11 42 58 109 448 JU 436 1 944 552 3 138 647 3 044 155 Schweiz 25 404 49 758 30 058 90 563 34 646 95 230 012 Zone Tal 9 079 13 719 11 865 30 401 13 747 36 916 096 Hügel 4 011 6 732 4 428 12 197 5 082 15 053 374 BZ I 3 431 5 092 4 064 9 816 4 663 11 086 235 BZ II 4 343 9 592 4 907 15 773 5 667 16 093 626 BZ III 2 787 8 031 3 071 12 679 3 449 9 090 834 BZ IV 1 753 6 592 1 723 9 697 2 038 6 989 847 1 Hochstamm umgerechnet in Aren Quelle: BLW

Tabelle 37

Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps 2013

A41 Anhang
Brotgetreide Futtergetreide Raps Total Betriebe Fläche Betriebe Fläche Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Fr. Kanton ZH 1 172 4 946 687 1 426 47 104 2 584 459 BE 2 282 7 041 2 598 5 411 63 136 5 035 446 LU 658 1 632 608 1 248 73 173 1 221 112 UR 0 0 0 0 0 0 0 SZ 0 0 9 13 0 0 5 140 OW 0 0 0 0 0 0 0 NW 0 0 0 0 0 0 0 GL 0 0 2 3 0 0 1 200 ZG 26 69 33 74 2 7 59 824 FR 759 4 010 634 1 847 36 128 2 394 110 SO 482 2 168 425 1 288 27 66 1 404 360 BL 370 1 512 381 1 133 24 96 1 084 365 SH 303 2 110 101 319 25 70 982 439 AR 0 0 1 1 0 0 297 AI 0 0 0 0 0 0 0 SG 82 208 151 286 9 18 202 632 GR 133 410 144 247 10 25 272 760 AG 1 247 4 831 909 2 239 55 116 2 873 472 TG 684 2 662 366 747 36 71 1 392 168 TI 31 139 27 88 0 0 90 908 VD 1 362 11 411 1 082 4 238 383 1 513 6 852 083 VS 61 207 33 47 1 1 102 102 NE 147 976 215 1 158 38 156 914 386 GE 174 2 350 147 850 14 62 1 247 746 JU 280 1 808 342 1 443 26 117 1 342 716 Schweiz 10 253 48 490 8 895 24 107 869 2 859 30 063 724 Zone 1 Tal 7 389 39 230 4 833 13 713 668 2 247 21 971 712 Hügel 2 092 7 255 2 370 6 122 143 440 5 512 746 BZ I 618 1 724 1 266 3 310 53 155 2 075 080 BZ II 103 201 334 852 5 17 428 264 BZ III 38 62 68 89 0 0 60 685 BZ IV 13 16 24 22 0 0 15 238 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 38

Beiträge für besonders tierfreundliche Haltung von Nutztieren 2013

1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

A42 Anhang
tierfreundliche Stallhaltungssysteme Regelmässiger Auslauf im Freien Betriebe GVE Total Beiträge Betriebe GVE Total Beiträge Anzahl Anzahl Fr. Anzahl Anzahl Fr. Kanton ZH 1 343 39 193 4 113 876 1 906 49 443 8 946 914 BE 4 058 92 052 10 934 359 8 586 188 423 34 118 579 LU 2 771 87 844 10 566 890 3 704 104 276 18 972 823 UR 130 1 705 159 268 428 5 703 1 028 845 SZ 492 10 279 1 144 756 1 137 22 354 4 057 793 OW 281 5 815 609 250 471 9 519 1 725 494 NW 173 3 928 453 306 277 5 644 1 017 933 GL 115 2 199 222 432 299 6 568 1 183 949 ZG 275 9 018 888 703 386 11 036 1 960 187 FR 1 487 54 131 6 356 032 2 224 81 224 14 457 965 SO 620 17 109 1 802 981 964 24 917 4 473 496 BL 439 12 141 1 304 258 624 15 817 2 965 742 SH 207 8 660 1 132 677 224 7 258 1 315 448 AR 212 4 754 534 800 573 14 060 2 533 035 AI 169 4 310 608 961 394 9 439 1 752 650 SG 1 525 46 142 5 340 655 2 914 80 335 14 635 694 GR 1 134 25 224 2 387 487 2 097 45 555 8 256 629 AG 1 306 38 689 4 697 857 1 646 42 575 7 812 936 TG 1 125 44 043 5 228 101 1 517 48 600 8 742 355 TI 219 3 901 385 231 567 8 872 1 708 005 VD 1 223 43 771 4 773 382 1 966 61 386 10 889 878 VS 319 5 200 530 388 1 222 18 160 3 247 519 NE 372 14 383 1 366 961 623 23 583 4 164 963 GE 34 1 180 110 168 77 1 798 299 788 JU 642 26 193 2 498 381 872 35 004 6 136 073 Schweiz 20 671 601 864 68 151 159 35 698 921 549 166 404 693 Zone 1 Tal 9 461 329 256 38 486 412 13 066 395 076 71 157 432 Hügel 3 597 103 359 12 041 781 5 486 148 195 26 919 059 BZ I 2 818 70 863 7 721 561 5 148 130 661 23 528 759 BZ II 2 740 62 218 6 474 868 6 194 144 277 26 042 597 BZ III 1 327 23 738 2 251 375 3 711 67 810 12 289 309 BZ IV 728 12 430 1 175 161 2 093 35 531 6 467 536
Quelle: BLW
Besonders

Tabelle 39

Beteiligung am BTS-Programm 2013

A43 Anhang
Basis 1 BTS-Beteiligung Tierkategorie GVE Betriebe GVE Betriebe GVE Betriebe Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl % % Milchkühe 583 322 31 196 238 682 7 564 40.9 24.2 andere Kühe 90 036 14 492 73 626 6 181 81.8 42.7 weibliche Tiere, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung 150 283 36 200 70 548 13 449 46.9 37.2 weibliche Tiere, über 120−365 Tage alt 52 325 35 897 26 723 13 563 51.1 37.8 männliche Tiere, über 730 Tage alt 4 742 9 477 2 409 4 010 50.8 42.3 männliche Tiere, über 365−730 Tage alt 11 764 14 627 6 919 5 298 58.8 36.2 männliche Tiere, über 120−365 Tage alt 32 109 27 028 18 624 8 094 58.0 29.9 Total Rindergattung 924 581 38 188 437 530 17 465 47.3 45.7 weibliche und kastrierte männliche Tiere, über 30 Monate alt 32 792 9 198 4 873 1 413 14.9 15.4 Hengste, über 30 Monate alt 1 385 1 841 120 135 8.7 7.3 Total Pferdegattung 34 177 9 681 4 993 1 438 14.6 14.9 weibliche Tiere, über ein Jahr alt 9 854 5 429 3 749 999 38.0 18.4 männliche Tiere, über ein Jahr alt 683 2 566 179 565 26.2 22.0 Total Ziegengattung 10 536 6 035 3 928 1 083 37.3 17.9 Zuchteber, über halbjährig 684 1 835 132 365 19.2 19.9 nicht säugende Zuchtsauen, über halbjährig 21 037 2 152 14 749 1 156 70.1 53.7 säugende Zuchtsauen 15 835 2 371 10 565 1 276 66.7 53.8 abgesetzte Ferkel 17 443 2 304 11 462 1 171 65.7 50.8 Remonten, bis halbjährig, und Mastschweine 101 601 6 539 65 924 3 085 64.9 47.2 Total Schweinegattung 156 600 7 399 102 831 3 700 65.7 50.0 Kaninchen 902 818 298 63 33.0 7.7 Total Kaninchen 902 818 298 63 33.0 7.7 Zuchthennen und Zuchthähne (Bruteierproduktion für Lege- und Mastlinien) 367 288 51 13 13.9 4.5 Legehennen 23 649 10 095 21 229 1 618 89.8 16.0 Junghennen, Junghähne und Küken (ohne Mastpoulets) 3 889 473 3 174 151 81.6 31.9 Mastpoulets 28 468 1 063 26 305 868 92.4 81.7 Truten 1 295 226 1 223 65 94.5 28.8 Total Nutzgeflügel 57 668 11 305 51 982 2 589 90.1 22.9 Total alle Kategorien 1 184 465 42 506 601 561 20 693 50.8 48.7 1 Beitragsberechtigte Betriebe (Betriebe, die Direktzahlungen erhalten haben) Quelle: BLW

Tabelle 40

Beteiligung am RAUS-Programm 2013

A44 Anhang
Basis 1 RAUS-Beteiligung Tierkategorie GVE Betriebe GVE Betriebe GVE Betriebe Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl % % Milchkühe 583 322 31 196 475 520 21 591 81.5 69.2 andere Kühe 90 036 14 492 79 967 7 699 88.8 53.1 weibliche Tiere, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung 150 283 36 200 120 160 25 390 80.0 70.1 weibliche Tiere, über 120−365 Tage alt 52 325 35 897 38 413 23 355 73.4 65.1 weibliche Tiere, bis 120 Tage alt 10 697 35 194 3 941 12 903 36.8 36.7 männliche Tiere, über 730 Tage alt 4 742 9 477 2 905 5 104 61.2 53.9 männliche Tiere, über 365−730 Tage alt 11 764 14 627 6 992 7 217 59.4 49.3 männliche Tiere, über 120−365 Tage alt 32 109 27 028 18 042 10 973 56.2 40.6 männliche Tiere, bis 120 Tage alt 10 809 34 635 3 222 10 450 29.8 30.2 Total Rindergattung 946 087 38 194 749 162 30 626 79.2 80.2 weibliche und kastrierte männliche Tiere, über 30 Monate alt 32 792 9 198 27 663 7 047 84.4 76.6 Hengste, über 30 Monate alt 1 385 1 841 787 796 56.8 43.2 Tiere, bis 30 Monate alt 2 687 2 162 2 096 1 287 78.0 59.5 Total Pferdegattung 36 864 9 853 30 546 7 192 82.9 73.0 weibliche Tiere, über ein Jahr alt 9 854 5 429 7 612 3 107 77.2 57.2 männliche Tiere, über ein Jahr alt 683 2 566 410 1 416 60.0 55.2 Total Ziegengattung 10 536 6 035 8 021 3 296 76.1 54.6 weibliche Tiere, über ein Jahr alt 36 535 7 822 31 703 5 732 86.8 73.3 männliche Tiere, über ein Jahr alt 1 374 5 522 1 060 4 020 77.2 72.8 Weidelämmer 207 407 133 200 64.3 49.1 Total Schafgattung 38 116 7 871 32 897 5 748 86.3 73.0 Zuchteber, über halbjährig 684 1 835 353 1 022 51.5 55.7 nicht säugende Zuchtsauen, über halbjährig 21 037 2 152 14 487 1 195 68.9 55.5 säugende Zuchtsauen 15 835 2 371 833 215 5.3 9.1 abgesetzte Ferkel 17 443 2 304 627 169 3.6 7.3 Remonten, bis halbjährig, und Mastschweine 101 601 6 539 63 145 3 078 62.1 47.1 Total Schweinegattung 156 600 7 399 79 443 3 592 50.7 48.5 Kaninchen 902 818 14 48 1.6 5.9 Total Kaninchen 902 818 14 48 1.6 5.9 Zuchthennen und Zuchthähne (Bruteierproduktion für Lege- und Mastlinien) 367 288 53 34 14.4 11.8 Legehennen 23 649 10 095 17 168 2 406 72.6 23.8 Junghennen, Junghähne und Küken (ohne Mastpoulets) 3 889 473 815 98 21.0 20.7 Mastpoulets 28 468 1 063 2 147 171 7.5 16.1 Truten 1 295 226 1 213 78 93.7 34.5 Total Nutzgeflügel 57 668 11 305 21 396 2 658 37.1 23.5 Total alle Kategorien 1 246 774 43 855 921 480 35 636 73.9 81.3 1 Beitragsberechtigte Betriebe (Betriebe, die Direktzahlungen erhalten haben) Quelle: BLW

Tabelle 41a

Sömmerungsbeiträge 2013

Kantone Schafe Kühe gemolken, Milchschafe Übrige Raufutter Betriebe und (ohne Milchschafe) und Milchziegen 1 verzehrende Tiere Beiträge Total

A45 Anhang
Betriebe Beitrags- Betriebe Beitrags- Betriebe Beitrags- Betriebe Beiträge berechtigter berechtigte berechtigter Besatz GVE Besatz Anzahl Normalstösse Anzahl GVE Anzahl Normalstösse Anzahl Fr. ZH 0 0 0 0 9 460 9 151 944 BE 162 2 228 327 10 442 1 513 48 455 1 604 20 721 599 LU 31 225 0 0 226 5 908 230 1 996 356 UR 63 1 486 137 2 851 219 4 046 315 2 680 957 SZ 45 670 118 1 314 413 9 844 437 4 262 443 OW 21 188 35 437 233 8 444 250 3 002 303 NW 15 177 4 58 126 4 165 132 1 452 424 GL 13 419 1 17 112 6 834 121 2 370 884 ZG 1 9 1 3 10 257 11 88 895 FR 41 740 18 423 581 23 254 599 8 123 492 SO 3 61 0 0 62 2 480 62 833 279 BL 1 20 0 0 9 348 10 119 929 SH 0 0 0 0 1 100 1 32 878 AR 1 11 20 308 109 2 361 111 895 059 AI 6 69 74 1 111 143 1 898 149 1 106 639 SG 33 1 101 67 3 742 403 17 124 417 7 244 851 GR 171 7 382 187 10 700 842 37 021 946 18 256 436 AG 3 27 0 0 9 440 12 150 385 TG 0 0 0 0 6 395 6 130 294 TI 84 2 253 53 3 677 194 4 724 245 3 376 616 VD 30 506 0 0 608 32 557 623 10 861 022 VS 148 5 272 46 2 399 440 15 878 515 8 004 299 NE 1 64 1 46 143 4 152 145 1 395 953 GE 0 0 0 0 0 0 0 0 JU 2 103 0 0 107 11 498 107 3 805 285 Total 875 23 010 1 089 37 527 6 518 242 646 7 057 101 064 223 1 Gemolkene Tiere mit einer Sömmerungsdauer von 56 bis 100 Tagen Quelle: BLW

Tabelle 41b

Sömmerungsstatistik 2013: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen

A46 Anhang
Kantone Milchkühe Mutter- und Anderes Pferde Schafe Ziegen Andere Ammenkühe Rindvieh und andere Kühe Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST ZH 0 0 5 85 9 310 0 0 0 0 1 4 0 0 BE 1 038 24 724 399 3 546 1 470 23 775 196 831 173 2 612 409 747 23 69 LU 96 1 095 105 994 226 3 127 18 32 32 213 29 32 5 17 UR 195 3 433 54 574 172 2 038 13 11 67 1 536 57 283 0 0 SZ 305 3 564 104 915 402 6 073 47 90 52 649 100 266 1 1 OW 202 4 497 30 385 228 2 943 19 25 21 186 31 41 22 60 NW 79 1 622 35 355 122 1 724 8 17 15 219 16 58 25 118 GL 94 3 388 29 496 111 2 238 19 28 13 374 36 60 46 81 ZG 3 32 3 21 10 186 1 0 1 9 0 0 0 0 FR 256 6 854 177 1 529 560 12 631 70 271 45 893 88 193 33 80 SO 7 106 28 560 60 1 390 11 125 4 74 3 8 1 0 BL 0 0 5 88 9 245 0 0 1 18 1 1 1 0 SH 0 0 0 0 1 101 0 0 0 0 0 0 0 0 AR 79 1 295 12 67 105 998 7 12 1 11 39 36 19 53 AI 121 1 631 7 13 139 1 134 4 4 7 87 47 90 18 29 SG 262 6 894 148 1 900 388 9 138 39 100 38 1 748 128 278 2 3 GR 353 12 099 616 12 562 739 17 120 227 871 181 6 836 131 1 114 7 5 AG 0 0 6 70 9 312 0 0 3 27 0 0 0 0 TG 0 0 5 204 6 176 0 0 0 0 0 0 0 0 TI 97 3 514 78 709 128 1 035 57 217 85 2 115 104 2 020 19 9 VD 423 11 484 391 4 260 598 13 247 81 201 31 612 49 116 4 3 VS 215 7 949 223 4 065 341 5 294 55 199 151 4 989 75 616 1 0 NE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GE 19 562 60 496 129 2 657 16 94 1 64 1 1 0 0 JU 29 3 220 58 1 716 99 4 448 35 1 265 4 107 2 6 1 3 Total 3 873 97 964 2 578 35 608 6 061 112 340 923 4 393 926 23 378 1 347 5 971 228 533 Ein Normalstoss (NST) = 1 GVE * Sömmerungsdauer / 100 Quelle: BLW

Tabelle 42a

Direktzahlungen auf Betriebsebene 1: nach Zonen und Grössenklassen 2013 2

1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung von Agroscope

2 Ohne die Betriebstypen Spezialkulturen und Veredlung

3 Sömmerungsbeiträge, Anbaubeiträge, andere Beiträge

Tabelle 42b

Quelle: Agroscope INH, Referenzbetriebe der Zentralen Auswertung

Direktzahlungen auf Betriebsebene 1: nach Zonen und Grössenklassen 2013 2

1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung von Agroscope

2 Ohne die Betriebstypen Spezialkulturen und Veredlung

3 Sömmerungsbeiträge, Anbaubeiträge, andere Beiträge

Quelle: Agroscope INH, Referenzbetriebe der Zentralen Auswertung

A47 Anhang
Talzone HZ Merkmal Einheit 10 – 20 20 – 30 30 – 50 10 – 20 20 – 30 30 – 50 ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN Referenzbetriebe Anzahl 343 360 221 188 128 72 Vertretene Betriebe Anzahl 6 464 4 754 3 462 2 884 1 541 881 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 15.75 24.32 37.69 15.03 24.18 36.68 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr. 28 190 44 253 65 908 33 016 51 727 76 429 Flächenbeiträge Fr. 19 801 31 455 49 442 17 066 28 271 43 877 Raufutterverzehrerbeiträge Fr. 7 636 11 952 15 229 9 167 13 316 19 078 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Fr. 451 594 905 5 055 7 368 9 860 Hangbeiträge Fr. 303 252 332 1 728 2 773 3 614 Ökobeiträge und Ethobeiträge total Fr. 8 520 12 611 18 449 8 127 13 020 19 122 Ökologischer Ausgleich Fr. 2 712 3 834 6 527 2 471 3 839 6 639 Extensive Produktion Fr. 706 1 074 1 995 526 993 1 360 Biologischer Landbau Fr. 486 498 922 354 726 578 Ethobeiträge Fr. 4 617 7 206 9 004 4 776 7 463 10 544 Total Direktzahlungen nach DZV Fr. 36 710 56 864 84 356 41 143 64 746 95 551 Rohleistung Fr. 228 311 338 266 452 976 197 363 309 979 413 784 Anteil Direktzahlungen nach DZV an der Rohleistung % 16.1 16.8 18.6 20.8 20.9 23.1 Andere Direktzahlungen 3 Fr. 5 060 7 438 12 855 4 966 6 395 7 455 Total Direktzahlungen Fr. 41 770 64 302 97 212 46 109 71 141 103 006 Anteil Direktzahlungen total an der Rohleistung % 18.3 19.0 21.5 23.4 23.0 24.9
BZ I BZ II Merkmal Einheit 10 – 20 20 – 30 30 – 50 10 – 20 20 – 30 30 – 50 ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN Referenzbetriebe Anzahl 146 107 70 148 127 75 Vertretene Betriebe Anzahl 2 156 1 255 833 2 453 1 677 1 036 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 15.46 24.69 36.86 15.29 24.90 38.43 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr. 39 183 58 937 87 669 41 714 62 853 88 512 Flächenbeiträge Fr. 16 167 26 258 40 149 15 725 25 530 38 620 Raufutterverzehrerbeiträge Fr. 9 748 14 333 21 146 9 155 13 775 18 819 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Fr. 9 839 13 694 21 501 12 595 18 665 26 007 Hangbeiträge Fr. 3 429 4 651 4 873 4 240 4 883 5 066 Ökobeiträge und Ethobeiträge total Fr. 7 023 10 930 13 948 5 978 9 285 13 175 Ökologischer Ausgleich Fr. 1 803 2 741 2 451 1 410 2 156 2 561 Extensive Produktion Fr. 165 364 881 12 83 101 Biologischer Landbau Fr. 575 1 207 643 901 988 2 004 Ethobeiträge Fr. 4 480 6 617 9 974 3 655 6 057 8 509 Total Direktzahlungen nach DZV Fr. 46 206 69 866 101 617 47 693 72 138 101 687 Rohleistung Fr. 203 123 259 810 353 405 161 357 235 398 300 700 Anteil Direktzahlungen nach DZV an der Rohleistung % 22.7 26.9 28.8 29.6 30.6 33.8 Andere Direktzahlungen 3 Fr. 4 657 6 231 10 222 5 594 8 396 12 672 Total Direktzahlungen Fr. 50 863 76 097 111 839 53 287 80 535 114 359 Anteil Direktzahlungen total an der Rohleistung % 25.0 29.3 31.6 33.0 34.2 38.0

Tabelle 42c

Direktzahlungen auf Betriebsebene 1: nach Zonen und Grössenklassen 2013 2

1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung von Agroscope

2 Ohne die Betriebstypen Spezialkulturen und Veredlung

3 Sömmerungsbeiträge, Anbaubeiträge, andere Beiträge

Tabelle 43

Direktzahlungen auf Betriebsebene 1: nach Regionen 2013

Quelle: Agroscope INH, Referenzbetriebe der Zentralen Auswertung

(DZV)

1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung von Agroscope

2 Sömmerungsbeiträge, Anbaubeiträge, andere Beiträge

A48
Anhang
BZ III BZ IV Merkmal Einheit 10 – 20 20 – 30 30 – 50 10 – 20 20 – 30 30 – 50 3 ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN Referenzbetriebe Anzahl 69 62 32 58 28 27 Vertretene Betriebe Anzahl 1 230 910 485 1 089 467 445 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 14.92 24.75 36.33 15.01 23.64 36.15 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr. 45 830 68 007 93 493 47 268 69 865 101 157 Flächenbeiträge Fr. 15 411 25 019 36 646 15 258 24 216 36 872 Raufutterverzehrerbeiträge Fr. 9 578 13 417 17 222 9 114 12 890 18 970 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Fr. 15 335 22 190 29 523 16 704 24 539 37 012 Hangbeiträge Fr. 5 506 7 381 10 101 6 193 8 219 8 303 Ökobeiträge und Ethobeiträge total Fr. 4 925 7 940 11 630 4 196 6 812 15 255 Ökologischer Ausgleich Fr. 1 366 1 700 3 000 1 239 2 052 5 026 Extensive Produktion Fr. 0 0 11 0 0 0 Biologischer Landbau Fr. 692 1 655 2 806 843 1 327 3 643 Ethobeiträge Fr. 2 867 4 585 5 813 2 115 3 433 6 585 Total Direktzahlungen nach DZV Fr. 50 755 75 947 105 123 51 465 76 677 116 411 Rohleistung Fr. 133 400 191 595 241 985 119 892 182 971 264 623 Anteil Direktzahlungen nach DZV an der Rohleistung % 38.0 39.6 43.4 42.9 41.9 44.0 Andere Direktzahlungen 3 Fr. 6 231 9 959 11 746 8 005 10 701 17 445 Total Direktzahlungen Fr. 56 986 85 906 116 869 59 470 87 378 133 856 Anteil Direktzahlungen total an der Rohleistung % 42.7 44.8 48.3 49.6 47.8 50.6
Merkmal Einheit Alle Tal- Hügel- BergBetriebe region region region Referenzbetriebe Anzahl 2 655 1 108 830 717 Vertretene Betriebe Anzahl 44 964 20 304 12 338 12 322 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 22.29 23.56 20.80 21.70 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung
Allgemeine Direktzahlungen total Fr. 47 022 41 020 46 832 57 104 Flächenbeiträge Fr. 26 049 30 406 23 066 21 858 Raufutterverzehrerbeiträge Fr. 10 807 9 682 11 768 11 701 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Fr. 7 657 529 8 975 18 084 Hangbeiträge Fr. 2 509 404 3 023 5 461 Ökobeiträge und Ethobeiträge total Fr. 10 210 11 792 10 251 7 562 Ökologischer Ausgleich Fr. 3 037 3 945 2 755 1 824 Extensive Produktion Fr. 735 1 227 617 43 Biologischer Landbau Fr. 812 699 558 1 253 Ethobeiträge Fr. 5 626 5 921 6 321 4 443 Total Direktzahlungen nach DZV Fr. 57 232 52 812 57 083 64 666 Rohleistung Fr. 272 343 331 957 261 978 184 491 Anteil Direktzahlungen nach DZV an der Rohleistung % 21.0 15.9 21.8 35.1 Direktzahlungen pro ha Fr./ha 2 567 2 242 2 745 2 980 Andere Direktzahlungen 2 Fr. 7 087 7 553 5 738 7 669 Total Direktzahlungen Fr. 64 319 60 365 62 821 72 335 Anteil Direktzahlungen total an der Rohleistung % 23.6 18.2 24.0 39.2
Agroscope INH,
Auswertung
Quelle:
Referenzbetriebe der Zentralen

Tabelle 44

ÖLN-Kontrollen 2013

A49 Anhang
Anzahl % Anzahl Anzahl % % Fr. Fr. ZH 3 154 61.0 1 925 206 6.5 10.7 1 388 285 871 BE 10 658 26.7 2 848 405 3.8 14.2 825 334 215 LU 4 503 51.5 2 321 207 4.6 8.9 1 247 258 061 UR 567 26.3 149 10 1.8 6.7 445 4 446 SZ 1 510 38.6 583 78 5.2 13.4 1 125 87 729 OW 604 49.7 300 56 9.3 18.7 697 39 022 NW 444 46.4 206 23 5.2 11.2 1 059 24 352 GL 354 30.2 107 2 0.6 1.9 100 200 ZG 501 37.9 190 9 1.8 4.7 5 551 49 957 FR 2 684 39.8 1 067 72 2.7 6.7 1 656 119 267 SO 1 252 67.0 839 76 6.1 9.1 1 589 120 732 BL 852 40.5 345 16 1.9 4.6 3 035 48 565 SH 516 36.0 186 21 4.1 11.3 2 171 45 590 AR 643 33.1 213 18 2.8 8.5 1 820 32 763 AI 461 53.4 246 11 2.4 4.5 1 234 13 571 SG 3 735 36.2 1 353 73 2.0 5.4 1 200 87 630 GR 2 260 71.1 1 606 114 5.0 7.1 774 88 220 AG 2 715 37.0 1 005 190 7.0 18.9 1 448 275 206 TG 2 278 50.8 1 157 154 6.8 13.3 2 041 314 351 TI 786 43.8 344 15 1.9 4.4 1 701 25 510 VD 3 396 26.4 897 155 4.6 17.3 1 828 283 321 VS 2 823 40.8 1 153 97 3.4 8.4 1 354 131 374 NE 773 46.1 356 3 0.4 0.8 2 500 7 500 GE 268 49.3 132 3 1.1 2.3 423 1 268 JU 971 34.9 339 17 1.8 5.0 1 351 22 972 CH 48 708 40.8 19 867 2 031 4.2 10.2 1 330 2 701 694 1 In dieser Zahl sind auch die Betriebe mit Beanstandungen bis 10 Punkte enthalten. Quelle: AGIS und Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Sanktionen 2013 Kanton DZ-berechtigte Betriebe (= DZ-Betriebe) Kontrollierte Betriebe in % aller DZ-Betriebe Kontrollierte Betriebe Betriebe mit Kürzungen Betriebe mit Kürzungen in % aller DZ-Betriebe Betriebe mit Kürzungen in % der kontrollierten Betriebe Kürzung in Fr. pro Betrieb mit Kürzungen Kürzungen Total

Ausgaben für Grundlagenverbesserung

Tabelle 45

An die Kantone ausbezahlte Beiträge 2013

46

an genehmigte Projekte nach Massnahmen und Gebieten 2013

A50 Anhang
Kanton Bodenverbesserungen Landwirtschaftliche Gebäude Total Beiträge Fr. Fr. Fr. ZH 796 230 368 005 1 164 235 BE 5 986 639 4 979 105 10 965 744 LU 4 162 188 1 257 400 5 419 588 UR 613 000 540 000 1 153 000 SZ 2 068 225 954 300 3 022 525 OW 635 204 182 978 818 182 NW 546 592 346 300 892 892 GL 2 238 475 719 698 2 958 173 ZG 130 417 467 770 598 187 FR 5 448 256 3 259 421 8 707 677 SO 1 331 991 898 491 2 230 482 BL 730 943 500 400 1 231 343 SH 819 684 59 200 878 884 AR 139 333 718 700 858 033 AI 118 034 529 500 647 534 SG 3 443 610 2 117 200 5 560 810 GR 12 351 777 3 267 400 15 619 177 AG 1 382 851 417 700 1 800 551 TG 969 219 128 000 1 097 219 TI 1 650 418 730 848 2 381 266 VD 3 892 204 1 415 500 5 307 704 VS 4 151 289 754 900 4 906 189 NE 965 372 1 344 700 2 310 072 GE 3 149 000 3 149 000 JU 3 025 450 1 025 300 4 050 750 Diverse 78 362 78 362 Total 60 824 763 26 982 816 87 807 579 Quelle: BLW
Tabelle
Beiträge
Massnahmen Beiträge Gesamtkosten Talregion Hügelregion Bergregion Total Total 1 000 Fr. Bodenverbesserungen Landumlegungen (inkl. Infrastrukturmassnahmen) 632 835 9 490 10 957 26 131 Wegebauten 4 074 3 617 16 319 24 011 89 747 Übrige Transportanlagen 108 108 334 Massnahmen zum Boden-Wasserhaushalt 2 565 104 296 2 965 10 795 Wasserversorgungen 941 7 208 8 149 35 840 Elektrizitätsversorgungen 88 474 563 3 584 Wiederherstellungen und Sicherungen 1 97 91 2 840 3 028 9 024 Grundlagenbeschaffungen 72 130 292 494 1 329 Periodische Wiederinstandstellung 731 1 237 1 028 2 996 20 038 Projekte zur regionalen Entwicklung 2 708 1 431 4 140 16 605 Total 10 879 7 044 39 486 57 409 213 426 Landwirtschaftliche Gebäude Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere 9 104 12 490 21 594 204 168 Alpgebäude 1 169 1 169 11 408 Gewerbliche Kleinbetriebe 332 300 632 6 286 Gem. Einrichtungen und Bauten für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landw. Produkte 860 1 728 2 588 21 783 Total 10 297 15 687 25 983 243 645 Gesamttotal 10 879 17 341 55 173 83 393 457 071 1 inkl. Unwetterschäden Quelle: BLW

Tabelle 47

Von den Kantonen bewilligte Investitionskredite 2013

A51 Anhang
Kanton Bodenverbesserungen Landwirtschaftlicher Hochbau Total Gemeinschaftliche Massnahmen Gemeinschaftliche M. Einzelbetriebliche M. Baukredite Investitionskredite Investitionskredite Investitionskredite Anzahl 1 000 Fr. Anzahl 1 000 Fr. Anzahl 1 000 Fr. Anzahl 1 000 Fr. Anzahl 1 000 Fr. ZH 1 40 99 20 683 100 20 723 BE 1 160 7 2 491 353 50 921 361 53 571 LU 13 5 830 9 742 2 523 194 26 182 218 33 277 UR 11 1 212 11 1 212 SZ 10 1 319 2 164 56 7 387 68 8 870 OW 2 90 22 3 376 24 3 466 NW 2 366 12 1 544 14 1 910 GL 2 598 15 2 762 17 3 360 ZG 25 3 581 25 3 581 FR 3 859 14 3 664 147 25 825 164 30 348 SO 35 6 508 35 6 508 BL 3 77 38 4 518 41 4 594 SH 1 90 29 4 047 30 4 137 AR 1 80 41 4 929 42 5 009 AI 1 68 23 2 388 24 2 456 SG 1 500 2 176 5 844 201 29 441 209 30 960 GR 13 5 590 5 573 96 12 801 114 18 964 AG 121 19 094 121 19 094 TG 113 19 641 113 19 641 TI 1 78 3 519 18 2 533 22 3 130 VD 1 200 35 7 090 203 29 296 239 36 586 VS 2 85 4 600 24 3 026 30 3 711 NE 1 652 2 816 34 6 064 37 7 532 GE 6 1 981 1 38 7 2 019 JU 9 1 042 63 10 241 72 11 283 Total 39 14 091 25 2 800 100 21 015 1 974 298 036 2 138 335 942 Quelle: BLW

Tabelle 48

Investitionskredite nach Massnahmenkategorien 2013 (ohne Baukredite)

Kanton Starthilfe Kauf Wohn- Ökonomie- Diversi- Garten- Gewerbl. Erneuer- Gemein- Boden- Total Betrieb gebäude gebäude fizierung bau Klein- bare schaftliche verbesdurch betriebe Energie

1 Gemeinschaftliche Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie aus Biomasse

2 Gemeinschaftlicher Kauf von Maschinen und Fahrzeugen, Starthilfe für bäuerliche Selbsthilfeorganisationen, Gemeinschaftliche Einrichtungen und Bauten für die Verarbeitung / Lagerung landw. Produkte

A52 Anhang
1 Mass- serungen Pächter nahmen 2 1 000 Fr. ZH 4 570 2 416 13 382 315 40 20 723 BE 19 689 728 8 978 20 533 994 2 491 53 411 LU 6 628 5 701 12 128 1 725 523 572 27 276 UR 380 240 592 1 212 SZ 1 790 1 672 3 210 715 164 7 551 OW 996 569 1 702 109 90 3 466 NW 230 427 719 168 366 1 910 GL 570 45 2 147 598 3 360 ZG 1 070 620 1 691 200 3 581 FR 6 452 3 955 14 223 1 195 3 664 859 30 348 SO 1 040 1 240 3 730 498 6 508 BL 1 540 633 1 945 400 77 4 594 SH 870 578 1 147 912 540 90 4 137 AR 1 800 1 592 1 537 80 5 009 AI 550 747 1 014 77 68 2 456 SG 10 650 122 4 872 12 388 769 640 844 176 30 460 GR 3 070 303 2 691 4 796 1 441 500 573 20 13 394 AG 4 950 3 194 9 396 1 554 19 094 TG 5 560 2 469 10 269 1 343 19 641 TI 630 125 640 850 288 519 78 3 130 VD 7 636 2 987 15 543 3 131 1 200 5 890 36 386 VS 1 310 803 637 276 600 85 3 711 NE 1 900 388 3 201 575 816 6 880 GE 38 1 981 2 019 JU 3 250 1 065 1 621 4 188 89 28 1 042 11 283 Total 87 131 2 343 49 076 140 967 16 644 1 876 1 200 19 815 2 489 321 540
Quelle:
BLW

Tabelle 49

Von den Kantonen bewilligte Betriebshilfedarlehen 2013 (Bundes- und Kantonsanteile)

A53 Anhang
Kanton Anzahl Summe pro Fall Tilgungsdauer Fr. Fr. Jahre ZH 5 599 000 119 800 11.6 BE 10 2 180 000 218 000 14.7 LU 14 2 921 100 208 650 13.0 UR SZ 1 73 000 73 000 13.0 OW 2 122 500 61 250 4.0 NW 2 286 800 143 400 13.5 GL 1 160 000 160 000 16.0 ZG FR 6 534 000 89 000 9.2 SO 3 478 000 159 333 17.7 BL SH 4 200 000 50 000 8.0 AR 1 96 000 96 000 12.0 AI 1 130 000 130 000 10.0 SG 1 34 000 34 000 8.0 GR 8 969 000 121 125 13.4 AG 4 306 597 76 649 13.0 TG 9 1 400 000 155 556 13.2 TI VD 9 1 469 000 163 222 12.2 VS 3 292 000 97 333 10.3 NE 2 425 000 212 500 10.5 GE JU 7 271 000 38 714 5.6 Total 93 12 946 997 Durchschnitt 139 215 11.8 Quelle: BLW

Tabelle 50a

Übersicht über Beiträge

1 vom Kanton bewilligt

2 Gemeinschaftlicher Kauf von Maschinen und Fahrzeugen, Starthilfe für bäuerliche Selbsthilfeorganisationen, Gemeinschaftliche Einrichtungen und Bauten für die Verarbeitung / Lagerung landw. Produkte

A54
Anhang
Massnahme Genehmigte Projekte in 1 000 Fr. 2011 2012 2013 Beiträge 71 509 108 328 83 393 Landumlegungen mit Infrastrukturmassnahmen 9 505 14 201 10 957 Wegebauten 16 090 22 594 24 011 Wasserversorgungen 9 189 8 121 8 149 Projekte zur regionalen Enwicklung 974 22 193 4 140 andere Tiefbaumassnahmen (inkl. Unwetter) 9 218 15 068 10 153 Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere 21 369 24 251 22 763 andere Hochbaumassnahmen 5 164 1 900 3 220 Quelle: BLW
Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen Massnahme bewilligte Kredite in 1 000 Fr. 2011 2012 2013 Investitionskredite 1 318 252 303 516 321 540 Starthilfe 71 505 69 059 87 131 Kauf Betrieb durch Pächter 4 114 2 343 2 343 Wohngebäude 57 185 51 730 49 076 Ökonomiegebäude 119 157 128 751 140 967 Diversifizierung 25 292 25 059 16 644 Produzierender Gartenbau Gewerbliche Kleinbetriebe 1 621 650 1 876 Gem. Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie aus Biomasse 6 236 1 627 1 200 Gemeinschaftliche Massnahmen 2 28 647 21 260 19 815 Bodenverbesserungen, ohne Baukredite 4 494 3 036 2 489 Betriebshilfedarlehen 1 24 864 17 898 12 947
Tabelle 50b Übersicht über
Quelle:
BLW

Tabelle 51

Umschulungsbeihilfen 2013

A55 Anhang
Kanton zugesicherte Beiträge ausbezahlte Beiträge 1 Anzahl Fr. Anzahl Fr. ZH BE 1 31 400 LU UR SZ OW NW 1 41 200 GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG 1 24 000 TI VD VS NE GE JU 1 37 700 Total 4 134 300 1 von Zusicherungen der Vorjahre Quelle: BLW

Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung

Tabelle 52

Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung, in 1 000 Fr.

Anmerkung: Mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) im Jahr 2007 erfolgte ein Systemwechsel in der Rechnungslegung des Bundes. Aufgrund dieses Strukturbruchs sind Vorjahresvergleiche nicht mehr möglich.

1 Die Beiträge für das Beratungswesen sind ab 2012 in den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen enthalten.

Quelle: Staatsrechnung

A56 Anhang
Ausgabenbereich 2009 2010 2011 2012 2013 Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung 3 691 923 3 665 703 3 663 016 3 711 112 3 705 974 Innerhalb Zahlungsrahmen 3 383 444 3 369 167 3 370 376 3 441 200 3 438 065 Produktion und Absatz 471 318 428 052 440 805 440 104 450 089 Qualtität- und Absatzförderung 55 535 55 840 55 385 55 900 56 366 Milchwirtschaft 298 499 291 944 295 311 300 738 301 329 Viehwirtschaft 17 798 10 191 12 423 11 490 11 846 Pflanzenbau 99 486 70 077 77 686 71 976 80 549 Direktzahlungen 2 742 228 2 769 273 2 794 905 2 809 194 2 798 732 Allgemeine Direktzahlungen 2 167 745 2 181 967 2 181 905 2 177 894 2 150 471 Ökologische Direktzahlungen 574 483 587 306 613 000 631 300 648 261 Grundlagenverbesserung & Sozialmassnahmen 169 898 171 842 134 666 191 902 189 244 Strukturverbesserungen 82 792 85 000 83 000 87 000 87 808 Investitionskredite 47 000 47 000 13 000 54 000 51 000 Betriebshilfe 2 006 2 213 1 021 944 689 Tierzucht und genetische Ressourcen 38 100 37 629 37 646 37 958 37 747 Landwirtschaftliches Beratungswesen 1 12 000 12 000 Ausserhalb Zahlungsrahmen 308 479 296 537 292 640 269 912 267 909 Verwaltung 51 672 55 219 55 134 54 577 54 237 Beratung 1 11 150 12 177 12 039 Pflanzenschutz 2 094 1 631 1 499 1 907 2 113 Vollzug und Kontrolle (Agroscope) 47 466 47 671 51 189 56 017 55 346 Gestüt (Agroscope) 7 497 7 527 8 082 8 844 8 739 Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (EZV) 93 000 76 711 76 321 64 167 70 000 Familienzulagen in der Landwirtschaft (BSV) 95 600 95 600 88 376 84 400 77 475 Übriges Ausgaben ausserhalb der Landwirtschaft 138 510 143 520 146 040 145 102 142 342 Forschung und Entwicklung Landwirtschaft 74 636 78 106 78 174 80 504 78 821 Tiergesundheit 56 903 57 653 59 123 57 178 55 971 FAO 6 971 7 761 8 743 7 420 7 550

Rechtserlasse, Begriffe und Methoden

Rechtserlasse

Rechtserlasse sind im Internet unter folgender Adresse einzusehen: – http://www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00498/index.html?lang=de

Begriffe und Methoden

Begriffe und Methoden sind im Internet unter folgender Adresse einzusehen: – http://www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00498/index.html?lang=de

A57 Anhang

Abkürzungen

Organisationen/Institutionen

ACW Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW (bis Ende 2013)

Agridea Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums

ALP Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP (bis Ende 2013)

AMI Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH

ART Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART (bis Ende 2013)

BAG Bundesamt für Gesundheit, Bern

BFS Bundesamt für Statistik, Neuenburg

BLV Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Bern

BLW Bundesamt für Landwirtschaft, Bern

BSV Bundesamt für Sozialversicherung, Bern

BAFU Bundesamt für Umwelt, Bern

BWL Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Bern

ETH Eidgenössische Technische Hochschule, Zürich

EU Europäische Union

EZV Eidg. Zollverwaltung, Bern

FAO Food and Agriculture Organization of the United Nations, Rom

FiBL Forschungsinstitut für Biologischen Landbau, Frick

IAW Institut für Agrarwirtschaft, Zürich

ILM Agroscope – Institut für Lebensmittelwissenschaften (ab 2014)

INH Agroscope – Institut für Nachhaltigkeitswissenschaften (ab 2014)

INT Agroscope – Institut für Nutztierwissenschaften (ab 2014)

IPB Agroscope – Institut für Pflanzenbauwissenschaften (ab 2014)

OECD Organisation for Economic Cooperation and Development, Paris

OZD Oberzolldirektion, Bern

SBFI Staatssekterariat für Bildung, Forschung und Innovation, Bern

SBV Schweizer Bauernverband, Brugg

seco Staatssekretariat für Wirtschaft, Bern

SMP Schweizerische Milchproduzenten, Bern

TSM Treuhandstelle Milch, Bern

WBF Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

WTO World Trade Organization (Welthandelsorganisation), Genf

A58 Anhang

Masseinheiten

dt Dezitonne = 100 kg

Fr. Franken

h Stunden

ha Hektare = 10 000 m2

hl Hektoliter

Kcal Kilokalorien

kg Kilogramm

km Kilometer

l Liter

m Meter

m2 Quadratmeter

m3 Kubikmeter

Mio. Million

Mrd. Milliarde

Rp. Rappen

St. Stück

t Tonne

% Prozent

Ø Durchschnitt

A59 Anhang

Begriffe/Bezeichnungen

AGIS Agrarpolitisches Informationssystem

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung

AK Arbeitskraft

AKZA Ausserkontingentszollansatz

BDM Biodiversitäts-Monitoring Schweiz

BSE Bovine spongiforme Enzephalopathie («Rinderwahnsinn»)

BTS Besonders tierfreundliches Stallhaltungssystem

bzw. beziehungsweise

BZ I, II, .. Bergzone

ca. zirka

CO2 Kohlendioxid

EO Erwerbsersatzordnung

FJAE Familien-Jahresarbeitseinheit

GAP Gemeinsame Agrarpolitik der EU

GGA Geschützte Geografische Angaben

GUB Geschützte Ursprungsbezeichnung

GVE Grossvieheinheit

GVO Gentechnisch veränderte Organismen

inkl. inklusive

IP Integrierte Produktion

IV Invalidenversicherung

JAE Jahresarbeitseinheit

KZA Kontingentszollansatz

LG Lebendgewicht

LN Landwirtschaftliche Nutzfläche

LwG Landwirtschaftsgesetz

Mwst Mehrwertsteuer

N Stickstoff

NWR Nachwachsende Rohstoffe

ÖAF Ökologische Ausgleichsfläche

ÖLN Ökologischer Leistungsnachweis

P Phosphor

PSM Pflanzenschutzmittel

RAUS Regelmässiger Auslauf im Freien

RGVE Raufutter verzehrende Grossvieheinheit

SAK Standardarbeitskraft

SG Schlachtgewicht

u.a. unter anderem

vgl. vergleiche

z.B. zum Beispiel

Verweis auf weitere Informationen im Anhang (z.B. Tabellen)

A60 Anhang

Literatur

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Baier U., & Reinhard B., 2007. Bewirtschaftung organischer Abfälle aus Grossküchen im Kanton Aargau. HSW Hochschule Wädenswil und Kanton Aargau.

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Arealstatistik Schweiz: Zahlen − Fakten − Analysen.

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HABE: Haushaltsbudget Erhebungen des Bundesamtes für Statistik. Daten erhalten im November 2013.

Bundesamt für Umwelt (BAFU), 2014. Erhebung der Kehrichtzusammensetzung 2012. Bern.

http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/33597.pdf

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Auswertung der Struktur der Bundesbiobetriebe und Identifikation der Motivation der Betriebsleiter/-innen. Bachelor-Thesis HAFL, Zollikofen.

Flury & Giuliani GmbH, 2014.

Evaluation der Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage.

Gastrosuisse, 2014. Branchenspiegel 2014. Zürich.

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Grundlagen für die Düngung im Acker- und Futterbau (GRUDAF), 2009. AgrarForschung 16 (2).

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Keelan C. D., Hencion M. M., Newman C. F., 2009. A double-hurdle model of Irish household’s food service expenditure patterns. Journal of International Food & Agribusiness Marketing, 21, 269–285.

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The demand for disaggregated Food-away-from-Home Products. Selected paper for presentation at the Agricultural & Applied Economics Association 2011, AAEA & NAREA in Pittsburgh, Pensylvania. Washington, DC: US Departement of Agriculture, Economic Research Service.

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Entwicklungstendenzen bei Nahrungsmittelnachfrage und ihre Folgen. Berichte der Bundesforschungsanstalt für Ernährung, BFE-R-03-01. Karlsruhe.

Rossier R. und Reissig L., 2014.

Beitrag der Bäuerinnen für die landwirtschaftlichen Familienbetriebe in der Schweiz – Eine Zeitbudgeterhebung. Agroscope Transfer. 21, 2014, 1-8.

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Merkblatt «Laufställe für horntragende Milchkühe». Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL, Seite 2.

Steinmann R. und Matasci-Brüngger A.R., 1978. Arbeitsbeanspruchung und gesellschaftliche Stellung der Bäuerin. FAT Schriftenreihe Nr. 7, Eidg. Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik Tänikon.

United Nations Environment Programme (UNEP), 2014. Prevention and reduction of food and drink waste in businesses and households. Guidance for governments, local authorities, businesses and other organisations, Version 1.0. http://www.thinkeatsave.org/downloads/UNEP-FW-Guidance-content-VERSION-WEB.pdf

Wageningen University / ETH Zürich, 2013.

Ex-post Evaluation der Zulagen für verkäste Milch. Projekt Evaluation «Milchmarkt».

Walter et al., 2013. Operationalisierung der Umweltziele Landwirtschaft – Bereich Ziel- und Leitarten, Lebensräume (OPAL).

ART-Schriftenreihe 18.

A62

Zähner M., 2008. Abmessungen für Aufstallungssysteme. Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, Seite 2.

A63 Anhang
A64 Anhang
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