Agrarbericht 2013

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201 3 AGRARBERICHT

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2 Impressum
10.13 1500d 860318388
3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis n Vorwort 6 n 1. Bedeutung und Lage der Landwirtschaft 9 n 1.1 Ökonomie 9 1.1.1 Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft 10 1.1.1.1 Strukturentwicklungen 10 1.1.1.2 Wirtschaftliche Kennziffern 14 1.1.1.3 Bundesausgaben 19 1.1.2 Märkte 21 1.1.2.1 Milch und Milchprodukte 22 1.1.2.2 Tiere und tierische Erzeugnisse 27 1.1.2.3 Pflanzenbau und pflanzliche Produkte 32 1.1.3 Wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors 40 1.1.3.1 Sektor-Einkommen 2012 40 1.1.3.2 Schätzung des Sektor-Einkommens 2013 42 1.1.4 Wirtschaftliche Lage der Einzelbetriebe 45 1.1.4.1 Einkommen und Arbeitsverdienst 45 1.1.4.2 Weitere betriebswirtschaftliche Kennzahlen 49 n 1.2 Soziales und Gesellschaft 51 1.2.1 Einkommen und Verbrauch 52 1.2.2 Erhebung über die Lebensqualität 54 1.2.3 Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft 64 1.2.4 Einkaufsverhalten von Konsumentinnen und Konsumenten 76 1.2.5 Nahrungsmittelabfälle 80 1.2.6 Schutz des Kulturlandes 84 n 1.3 Ökologie und Ethologie 87 1.3.1 Ökologie 87 1.3.1.1 Flächennutzung und Produktionsmittel 88 1.3.1.2 Biodiversität 90 1.3.1.3 Landschaft 104 1.3.2 Ethologie 112 n 1.4 Beurteilung der Nachhaltigkeit 115 1.4.1 Indikatoren zur Ökonomie 116 1.4.2 Indikatoren zum Sozialen 119 1.4.3 Indikatoren zur Ökologie 122 1.4.4 Bilanz 127
4 Inhaltsverzeichnis n 2. Agrarpolitische Massnahmen 129 n 2.1 Produktion und Absatz 129 2.1.1 Übergreifende Instrumente 131 2.1.1.1 Qualitätsstrategie der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft 131 2.1.1.2 Branchen- und Produzentenorganisationen 132 2.1.1.3 Absatzförderung 133 2.1.1.4 Kennzeichnung von Landwirtschaftsprodukten 134 2.1.1.5 Instrumente des Aussenhandels 138 2.1.2 Milchwirtschaft 143 2.1.3 Viehwirtschaft 148 2.1.4 Pflanzenbau 155 n 2.2 Direktzahlungen 161 2.2.1 Bedeutung der Direktzahlungen 162 2.2.2 Allgemeine Direktzahlungen 169 2.2.2.1 Flächenbeiträge 169 2.2.2.2 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 170 2.2.2.3 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 171 2.2.2.4 Hangbeiträge 172 2.2.2.5 Neuerungen 2013 173 2.2.3 Ökologische Direktzahlungen 174 2.2.3.1 Ökobeiträge 174 2.2.3.2 Ethobeiträge 186 2.2.3.3 Sömmerungsbeiträge 187 2.2.3.4 Beiträge für den Gewässerschutz 189 2.2.3.5 Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen 191 2.2.3.6 Neuerungen 2013 191 2.2.4 Grundzüge des weiterentwickelten Direktzahlungssystems unter AP 14–17 192 n 2.3 Grundlagenverbesserung 197 2.3.1 Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen 198 2.3.1.1 Strukturverbesserungen 198 2.3.1.2 Soziale Begleitmassnahmen 201 2.3.1.3 Eine Gemeinschaftsanlage zum Schutz der Oberflächengewässer und des Kulturlandes 202 2.3.1.4 Landwirtschaftliches Biogas für die Beheizung von Gewächshäusern 204 2.3.1.5 Mastmunihaltung in Liegeboxenlaufstall 206 2.3.2 Landwirtschaftliches Wissen – forschen, beraten, bilden 208 2.3.2.1 Landwirtschaftliches Innovations- und Wissenssystem (LIWIS) 208 2.3.2.2 Förderinstrumente des BLW im LIWIS 210 2.3.2.3 Programmforschung / Forschungsprogramme 212 2.3.2.4 Berufsbildung 215 2.3.3 Produktionsmittel 217 2.3.3.1 Gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit alten Wirkstoffen 217 2.3.3.2 Codex Alimentarius TF Feed 221 2.3.3.3 Neue Schadorganismen 222 2.3.3.4 Gentechnisch veränderte Organismen in Futtermitteln 224
5 Inhaltsverzeichnis n 2.4 Spezialthemen 225 2.4.1 Finanzinspektorat 225 2.4.2 Vernetzung der Agrar-Datenbanken 227 2.4.3 Bundeseinheit für die Lebensmittelkette 231 n 3. Internationale Aspekte 233 n 3.1 Internationale Entwicklungen 233 3.1.1 Marktöffnung gegenüber der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich 234 3.1.2 Freihandelsabkommen mit Ländern ausserhalb der EU 235 3.1.3 Agrarabkommen Schweiz – EU 236 3.1.4 Protokoll Nr. 2 237 3.1.5 Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) nach 2013 237 3.1.6 WTO 239 3.1.7 OECD 241 3.1.8 FAO 242 3.1.9 Internationaler Getreiderat und Ernährungshilfe-Übereinkommen 244 n 3.2 Internationale Vergleiche 245 3.2.1 Produzenten- und Konsumentenpreise – Vergleich mit den Nachbarländern 245 3.2.2 Entwicklung der Preise im Milchsektor – Vergleich mit den Nachbarländern 250 3.2.3 Internationale Handelszahlen 255 n Mitarbeit am Agrarbericht 2013 258 n Stichwortverzeichnis 260 n Anhang A1 Tabellen A2 Rechtserlasse, Begriffe und Methoden A58 Abkürzungen A59 Literatur A62

Vorwort

Das Parlament hat im Berichtsjahr die Agrarpolitik auf eine neues Fundament gestellt: Am 22. März 2013 hat es die Agrarpolitik 2014–2017 sowie den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft verabschiedet. Die Mehrheit hat die Stossrichtung des Bundesrats, insbesondere die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems, grundsätzlich unterstützt. Mit dem weiterentwickelten System werden die heutigen Beiträge mit ihrer teilweise unspezifischen Zielausrichtung durch zielgerichtete Instrumente ersetzt. Das erlaubt, die Leistungen der Landwirtschaft besser zu kommunizieren. Zudem können die Ausrichtung des Sektors präziser gesteuert und die Ziele effizienter erreicht werden. Direkt im Anschluss an die parlamentarischen Beratungen des Gesetzes wurden die entsprechenden Verordnungen ausgearbeitet, so dass die Agrarpolitik 2014–2017 rechtzeitig auf den 1. Januar 2014 umgesetzt werden kann. Die interessierten Kreisen haben sich mit über 300 Stellungnahmen an diesem Prozess beteiligt.

In den drei Bereichen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – hat sich die Situation der Landwirtschaft im Berichtsjahr unterschiedlich entwickelt. Im Bereich der Ökonomie war das Jahr 2012 geprägt von durchschnittlichen Wetterverhältnissen und vergleichsweise tiefen Preisen für tierische Produkte, vor allem für Milch und Schweinefleisch. Während die Landwirte im 2011 vom sehr guten Wetter profitierten, was sich in einer sehr guten Ernte niederschlug, war die Ernte 2012 wieder durchschnittlich. Im Vergleich zum Vorjahr führte dies zu einem tieferen Roherlös aus dem Pflanzenbau. In der Tierhaltung hatten hohe Produktionsmengen von Milch und Schweinefleisch tiefere Produktpreisen auf den Märkten zur Folge, was wiederum zu einem tieferen Roherlös aus der Tierhaltung führte. Unter anderem diese beiden Effekte führten dazu, dass das landwirtschaftliche Gesamteinkommen im 2012 tiefer war als im Durchschnitt der vorhergehenden drei Jahre. Im Jahr 2013 ist die Produktion sowohl für Milch wie auch für Schweinefleisch zurückgegangen. Die Märkte haben darauf mit höheren Produktpreisen reagiert. Auf dem Milchmarkt wurde der Preis zusätzlich durch höhere Milchpreise auf dem internationalen Markt gestützt. Trotz der wegen dem ungünstigen Wetter tieferen Ernten im 2013 dürfte das Gesamteinkommen der Landwirtschaft in diesem Jahr gegenüber 2012 wieder ansteigen. Das zeigt, dass die Märkte für landwirtschaftliche Produkte spielen, und dass sich die Landwirtschaft sich ändernden Rahmenbedingungen anpasst. Die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems wird diese Anpassungsfähigkeit in der Zukunft noch erhöhen. Dass sich die Investitionstätigkeit der Landwirte im 2012 gegenüber den Vorjahren leicht erhöhte ist für mich ein Zeichen dafür, dass die Landwirte an eine erfolgreiche Zukunft glauben. Im Bereich der Ökologie konnte im Berichtsjahr 2012 bei der Quantität der ökologischen Ausgleichsflächen eine positive Entwicklung verzeichnet werden: Flächenmässig sind einige Etappenziele der Agrarpolitik 2014–2017 beinahe schon erreicht. Bei den qualitativen Zielen dagegen gibt es immer noch Defizite. Dies äussert sich unter anderem darin, dass die Entwicklung der Populationen von Brutvogelarten im Kulturland noch nicht überall in die erwünschte Richtung zeigt. Damit das in Zukunft besser wird, sind im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 verschiedene Anpassungen umgesetzt, die die Landwirte dazu motivieren sollen, sich in Zukunft noch mehr um eine gute Qualität ihrer ökologischen Ausgleichsflächen zu bemühen. Ein Projekt der Vogelwarte Sempach hat zudem gezeigt, dass bei der Förderung der Ökologie Geld nicht das einzige zielführende Mittel ist. Vielmehr kann mit einer gezielten Beratung den Landwirten Wissen vermittelt werden, das zu einer Optimierung der Betriebe im Bereich der Ökologie führt. Dem Wissenstransfer über die Beratung sollte in Zukunft eine grössere Beachtung geschenkt werden, denn damit kann die Effizienz der agrarpolitischen Massnahmen noch stark verbessert werden. Die anderen Indikatoren im ökologischen Bereich sind nach einer starken Verbesserung in den neunziger Jahren auf einem stabilen Niveau geblieben. Hier weitere Verbesserungen zu erreichen wird eine der grossen Herausforderungen der Zukunft beziehungsweise der zukünftigen Agrarpolitik sein.

6 Vorwort

Im Bereich des Sozialen zeigte eine Umfrage unter Schweizer Konsumenten erfreulicherweise auf, dass Produkte der Schweizer Landwirtschaft hoch geschätzt und gegenüber den importierten Produkten sehr oft bevorzugt werden. Es ist mir ein grosses Anliegen, dass wir uns nicht auf diesen Lorbeeren ausruhen, sondern unsere Qualitätsstrategie konsequent ausbauen, damit die Konsumenten auch in Zukunft von der Qualität der Schweizer Produkte überzeugt sind. Weniger erfreulich sind die Resultate einer Studie, in der jeweils die landwirtschaftliche Bevölkerung und die Gesamtbevölkerung zur Einschätzung ihrer Lebensqualität befragt wurden. Dabei zeigte sich, dass die Landwirtinnen und Landwirte ihre Lebensqualität ähnlich gut einschätzen wie in früheren Befragungen. Sie ist aber immer noch tiefer als jene der Gesamtbevölkerung. Vor allem die Arbeitsbelastung, die Einkommenssituation und die Stabilität der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen gaben bei der landwirtschaftlichen Bevölkerung Anlass zu Sorgen. Dagegen wurde die Entwicklung der finanziellen Situation von den Landwirtinnen und Landwirten positiver eingeschätzt als noch vor vier Jahren.

Mit den in diesem Jahr beschlossenen Reformen ist die Agrarpolitik in entscheidenden Punkten verbessert worden. Trotzdem werden wir die Agrarpolitik auch in Zukunft weiter entwickeln, damit die Landwirtschaft jene Leistungen bereit stellt, die die Gesellschaft von ihr erwartet – darin explizit eingeschlossen ist die Nahrungsmittelproduktion. Auch müssen wir zusammen mit den Betroffenen Lösungen suchen, um die physische und psychische Belastung der Bäuerinnen und Bauern in den Griff zu kriegen.

7 Vorwort
8

1. Bedeutung und Lage der Landwirtschaft

1.1 Ökonomie

Die Landwirtschaft ist auf eine ausreichende wirtschaftliche Basis angewiesen, damit sie die von ihr verlangten Leistungen erbringen kann. Die Darstellung der ökonomischen Auswirkungen der Agrarpolitik bilden deshalb einen wichtigen Bestandteil der Berichterstattung. Diese gibt u.a. Auskunft über die wirtschaftlichen Ergebnisse der Landwirtschaftsbetriebe, über die Strukturentwicklungen, über die Verflechtungen zur übrigen Wirtschaft oder über die Verhältnisse auf den verschiedenen Märkten.

Im Folgenden werden die ökonomische Stellung der Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft dargestellt, Informationen über Produktion, Verbrauch, Aussenhandel, Produzenten- und Konsumentenpreise auf den einzelnen Märkten vermittelt sowie die wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors und der Einzelbetriebe aufgezeigt.

9 1.1 Ökonomie

1.1.1 Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft

1.1.1.1 Strukturentwicklungen

Bei der Analyse der Strukturen in der Landwirtschaft wird der Fokus auf die Zahl der Betriebe und deren Grössenverhältnisse und auf die Zahl der Beschäftigten gelegt. Die folgenden Abschnitte orientieren über die Veränderungen dieser beiden Strukturmerkmale.

n Betriebe

Die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe ging in den ersten 12 Jahren des neuen Jahrtausends insgesamt um 13 962 Einheiten oder jährlich um 1,8 % zurück. Im Berichtsjahr war die Abnahmerate mit 1,8 % gleich hoch. Gut die Hälfte der 1 042 Betriebe, die im Berichtsjahr aufgegeben wurden, sind kleine Betriebe der Grössenklasse 3–10 ha.

Entwicklung der Anzahl Betriebe nach Grössenklassen und Regionen

In den einzelnen Regionen war die Abnahmerate zwischen 2000 und 2012 in der Tal- und Bergregion mit 1,9 % gleich hoch, in der Hügelregion mit 1,6 % etwas tiefer. Im Berichtsjahr lag sie in allen Regionen bei rund 1,8 % pro Jahr.

10 1.1 Ökonomie
Merkmal Anzahl Betriebe Veränderung pro Jahr in % 2000 2011 2012 2000–2012 2011–2012 Grössenklasse 0–3 ha 8 371 6 123 6 033 –2,7 –1,5 3–10 ha 18 542 12 159 11 583 –3,8 –4,7 10–20 ha 24 984 18 728 18 203 –2,6 –2,8 20–25 ha 7 244 6 641 6 513 –0,9 –1,9 25–30 ha 4 430 4 679 4 686 0,5 0,1 30–50 ha 5 759 7 208 7 366 2,1 2,2 > 50 ha 1 207 2 079 2 191 5,1 5,4 Region Talregion 31 612 25 575 25 127 –1,9 –1,8 Hügelregion 18 957 15 872 15 580 –1,6 –1,8 Bergregion 19 968 16 170 15 868 –1,9 –1,9 Total 70 537 57 617 56 575 –1,8 –1,8 Quelle: BFS
Tabelle 1 Seite A2

Entwicklung der Anzahl Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe nach Regionen

Die Abnahmerate war bei den Haupterwerbsbetrieben zwischen 2000 und 2012 mit 1,7 % pro Jahr insgesamt etwas tiefer als bei den Nebenerwerbsbetrieben mit 2,2 % pro Jahr. Grössere Differenzen zeigen sich zwischen den Regionen. Bei den Haupterwerbsbetrieben waren die Abnahmeraten mit 1,9 % resp. 1,8 % in der Tal- und Hügelregion beinahe doppelt so hoch wie in der Bergregion. Anders präsentiert sich das Bild bei den Nebenerwerbsbetrieben. Dort ist die Abnahmerate in der Bergregion mit 3,5 % mit Abstand am höchsten, gefolgt von der Talregion mit 1,7 % und der Hügelregion mit 1,1 %. Im Berichtsjahr waren die Abnahmeraten bei den Haupterwerbsbetrieben in der Tal- und Hügelregion tiefer als im langjährigen Vergleich; in der Bergregion wurde gar eine leichte Zuwachsrate festgestellt. Bei den Nebenerwerbsbetrieben hingegen waren die Abnahmeraten in allen Regionen deutlich höher als im langjährigen Vergleich.

n Beschäftigte

Der Rückgang der Anzahl Landwirtschaftsbetriebe ist mit einer Reduktion der Anzahl Beschäftigten verbunden.

Entwicklung der Anzahl Beschäftigten

Zwischen 2000 und 2012 ist die Zahl der Beschäftigten insgesamt um rund 41 800 Personen gesunken. Die Abnahme pro Jahr war mit 1,9 % praktisch gleich hoch wie diejenige bei den Betrieben. Dabei war der Rückgang bei den familieneigenen Arbeitskräften prozentual leicht höher als bei den familienfremden Arbeitskräften, absolut ging die Anzahl der familieneigenen Arbeitskräfte um rund 35 100, diejenige der familienfremden um 6 700 zurück. Zugenommen hat in diesen 12 Jahren die Zahl Betriebsleiterinnen unter den familieneigenen Arbeitskräften.

11 1.1 Ökonomie
Merkmal Anzahl Betriebe Veränderung pro Jahr in % 2000 2011 2012 2000–2012 2011–2012 Haupterwerbsbetriebe Talregion 23 536 18 875 18 587 –1,9 –1,5 Hügelregion 13 793 11 195 11 068 –1,8 –1,1 Bergregion 11 910 10 543 10 584 –1,0 0,4 Total 49 239 40 613 40 239 –1,7 –0,9 Nebenerwerbsbetriebe Talregion 8 076 6 700 6 540 –1,7 –2,4 Hügelregion 5 164 4 677 4 512 –1,1 –3,5 Bergregion 8 058 5 627 5 284 –3,5 –6,1 Total 21 298 17 004 16 336 –2,2 –3,9 Quelle: BFS
Merkmal Anzahl Beschäftigte Veränderung pro Jahr in % 2000 2011 2012 2000–2012 2011–2012 Familieneigene 165 977 133 566 130 914 –2,0 –2,0 davon: Betriebsleiter 74 724 54 903 53 854 –2,7 –1,9 Betriebsleiterinnen 2 346 2 714 2 721 1,2 0,3 Familienfremde 37 816 30 501 31 114 –1,6 2,0 Total 203 793 164 067 162 028 –1,9 –1,2 Quelle: BFS
Tabelle 2 Seite A2

n Frauen in der Landwirtschaft

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 2 721 Betriebe gezählt, die von einer Frau geleitet werden. Dies entspricht 4,8 % aller Betriebe. Die Zahl der von Frauen geführten Landwirtschaftsbetriebe nahm zwischen 2000 und 2012 um 375 Einheiten oder 1,2 % pro Jahr zu.

Entwicklung der Anzahl von Frauen geleiteten Betriebe nach Grössenklassen und Regionen

Die von Frauen geführten Betriebe sind in den Grössenklassen bis 10 ha im Verhältnis zur Gesamtheit der Betriebe übervertreten, in den Grössenklassen ab 10 ha ist der Anteil entsprechend unterdurchschnittlich. Das bedeutet auch, dass die von Frauen geführten Betriebe durchschnittlich kleiner sind als die Gesamtheit der Betriebe. Allerdings ist auch bei den von Frauen geführten Betrieben eine Bewegung hin zu den Grössenklassen mit mehr Fläche zu beobachten.

Die Verteilung der Betriebe nach Region ist 2012 ähnlich wie bei allen Betrieben. In der Talregion ist der Anteil mit 39 % etwas tiefer als beim Total der Betriebe mit 44 %, in der Hügelregion ist der Unterschied gering (26 % zu 28 %) und in der Bergregion ist der Anteil mit 34 % zu 28 % etwas höher.

12 1.1 Ökonomie
Merkmal Anzahl von Frauen geleiteten Betriebe Veränderung pro Jahr in % 2000 2011 2012 2000–2012 2011–2012 Grössenklasse 0–3 ha 654 578 579 –1,0 0,2 3–10 ha 1 116 1 053 1 021 –0,7 –3,0 10–20 ha 418 704 741 4,9 5,3 20–25 ha 59 152 150 8,1 –1,3 25–30 ha 36 97 96 8,5 –1,0 30–50 ha 52 109 114 6,8 4,6 > 50 ha 11 21 20 5,1 –4,8 Region Talregion 924 1 042 1 072 1,2 2,9 Hügelregion 580 715 715 1,8 0,0 Bergregion 842 957 934 0,9 –2,4 Total 2 346 2 714 2 721 1,2 0,3 Quelle: BFS

Entwicklung der Anzahl von Frauen geleiteten Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe nach Regionen

Merkmal Anzahl von Frauen geleiteten Betriebe Veränderung pro Jahr in %

Bei den von Frauen geführten Betrieben ist die Verteilung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe anders als bei allen Betrieben. Während bei Letzteren über zwei Drittel der Betriebe im Haupterwerb geführt werden, sind es bei den von Frauen geführten Betrieben weniger als die Hälfte. Allerdings hat sich dieses Verhältnis zwischen 2000 und 2012 klar zugunsten der Haupterwerbsbetriebe verschoben.

2012 waren über ein Drittel der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen Frauen. Insgesamt ging die Zahl der beschäftigten Frauen zwischen 2000 und 2012 um rund 15 300 zurück. Dieser Rückgang war prozentual gleich hoch wie bei der Gesamtheit der Beschäftigten. Zum grössten Teil geht der Rückgang bei den Frauen auf das Konto der familieneigenen Beschäftigten. Im Berichtsjahr wurde bei den familienfremden beschäftigten Frauen eine Zunahme festgestellt.

13 1.1 Ökonomie
2000 2011 2012 2000–2012 2011–2012 Haupterwerbsbetriebe Talregion 331 541 566 4,6 4,6 Hügelregion 175 287 311 4,9 8,4 Bergregion 211 410 405 5,6 –1,2 Total 717 1 238 1 282 5,0 3,6 Nebenerwerbsbetriebe Talregion 593 501 506 –1,3 1,0 Hügelregion 405 428 404 0,0 –5,6 Bergregion 631 547 529 –1,5 –3,3 Total 1 629 1 476 1 439 –1,0 –2,5 Quelle: BFS
Entwicklung der Anzahl beschäftigten Frauen Merkmal Anzahl beschäftigte Frauen Veränderung pro Jahr in % 2000 2011 2012 2000–2012 2011–2012 Familieneigene 64 292 50 617 49 577 –2,1 –2,1 davon Betriebsleiterinnen 2 346 2 714 2 721 1,2 0,3 Familienfremde 10 340 9 542 9 778 –0,5 2,5 davon Familienfremde CH 6 786 5 307 5 361 –1,9 1,0 davon Ausländerinnen 3 554 4 235 4 417 1,8 4,3 Frauen 74 632 60 159 59 355 –1,9 –1,3 Quelle: BFS

1.1.1.2 Wirtschaftliche Kennziffern

n Bruttowertschöpfung

Die Schweizer Wirtschaft erreichte im Berichtsjahr eine Bruttowertschöpfung von 560 Mrd. Fr. Das sind rund

7 Mrd. Fr. oder 1,3 % mehr als im Vorjahr. Der Anteil des Primärsektors lag bei 0,7 %. Davon entfielen etwa neun Zehntel auf die Landwirtschaft.

Bruttowertschöpfung der drei Wirtschaftssektoren

zu laufenden Preisen

Auf Grund der Teilrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom Juni 2012 wurden alle Zeitreihen der Aggregate dieser

14 1.1 Ökonomie
Entwicklung
Angaben
Sektor 2000 2010 2011 2 2012 2 Anteil Veränderung 2012 2010/12 In Mio. Fr. in % in % Primärsektor 5 408 4 326 4 343 4 096 0,73 –5,3 davon Landwirtschaft nach LGR 4 823 3 827 3 835 1 3 682 3 0,66 –3,8 Sekundärsektor 107 378 142 538 148 801 149 864 26,76 5,1 Tertiärsektor 293 177 394 462 400 062 406 172 72,51 3,0 Total 405 963 541 327 553 205 560 131 100,00 3,5 Anmerkung:
Tabelle
der
geändert. 1 Halbdefinitiv 2 Provisorisch 3 Schätzung Quelle: BFS

n Aussenhandel

Der Schweizer Aussenhandel hat im Berichtsjahr trotz des weltwirtschaftlich schwierigen Umfelds die positiven Ergebnisse von 2011 bestätigt: Die Ein- und Ausfuhren waren mit 185,4 Mrd. Fr. bzw. 211,8 Mrd. Fr. um 0,5 % resp. 1,7 % höher als im Vorjahr. Die Handelsbilanz schloss 2012 mit einem Exportüberschuss von 26,4 Mrd. Fr. ab, das sind 2,7 Mrd. Fr. mehr als 2011.

Entwicklung des Aussenhandels

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen hat sich im Berichtsjahr insgesamt positiv entwickelt. Gegenüber 2011 blieben die Importe wertmässig stabil auf einem Niveau von 11,4 Mrd. Fr. und die Exporte konnten um 0,3 Mrd. Fr. auf 8,1 Mrd. Fr. erhöht werden. Die Handelsbilanz bei den Landwirtschaftsprodukten schloss zwar auch 2012 mit einem Importüberschuss ab, aber gegenüber dem Jahr zuvor hat sich dieser nochmals verringert und mit 3,3 Mrd. Fr. war er so tief wie noch nie.

Im Berichtsjahr stammten rund 73 % der Landwirtschaftsimporte aus der EU. 64 % der Exporte wurden in den EU-Raum getätigt. Im Vergleich zu 2011 gingen die Importe aus der EU um weitere 0,2 Mrd. Fr. auf 8,3 Mrd. Fr. zurück und die Exporte in den EU-Raum stiegen um 0,3 Mrd. Fr. auf einen Höchststand von 8,1 Mrd. Fr. Die Handelsbilanz mit der EU bei den Landwirtschaftsprodukten schloss 2012 mit einem Importüberschuss von 3,3 Mrd. Fr. ab.

15 1.1 Ökonomie
2000/02 2010 2011 2012 2000/02–12 Mrd. Fr. % Einfuhren total 137,2 183,4 184,5 185,4 35,1 Landwirtschaftsprodukte 8,5 11,5 11,4 11,4 34,1 davon aus EU 27 6,4 8,8 8,5 8,3 29,7 Ausfuhren total 137,0 203,5 208,2 211,8 54,6 Landwirtschaftsprodukte 3,5 7,8 7,8 8,1 131,4 davon in EU 27 2,5 4,8 4,8 5,0 100,0 Quelle: OZD
1 500 1 000 1 500 2 000 1 000 2 500 500 0 500 in
Fr. Einfuhren Ausfuhren Import- bzw. Exportüberschuss übrige Länder Niederlande Spanien Österreich Italien Frankreich Deutschland 1 160 1 220 61 807 453 417 75 354 778 362 356 641 577 281 1 676 1 218 458 1 585 945 1 920 1342
Landwirtschaftlicher Aussenhandel mit der EU 2012 Quelle:
OZD
Mio.

Landwirtschaftsprodukte hat die Schweiz im Berichtsjahr wertmässig am meisten aus Deutschland eingeführt, gefolgt von Italien und Frankreich. Praktisch zwei Drittel der gesamten Importe aus der EU stammten aus diesen drei Ländern. Gut die Hälfte der wertmässigen Ausfuhren in die EU gingen 2012 in die drei Länder Deutschland, Frankreich und Italien.

Die Handelsbilanz mit den umliegenden EU-Ländern sowie mit Spanien und den Niederlanden wies im Berichtsjahr Importüberschüsse aus. Die schlechteste Bilanz zeigte die Schweiz mit Italien. Viel ausgeglichener sieht die Bilanz mit Österreich aus. Einen Exportüberschuss von 61 Mio. Fr. wies die Schweiz 2012 im Verkehr mit den übrigen EU-Ländern aus.

Ein- und Ausfuhren von landwirtschaftlichen Produkten und Verarbeitungserzeugnissen nach Produktekategorie 2012

Tierische Produkte, Fische (1, 2, 3, 5, 16)

Früchte (8)

Gemüse (7)

Lebende Pflanzen, Blumen (6)

Ölsaaten, Fette und Öle (12, 15)

Getreide und Zubereitungen (10, 11, 19)

Getränke (22)

Tierfutter, Abfälle (23)

Nahrungsmittel (20, 21)

Milchprodukte (4)

Tabak und Diverses (13, 14, 24)

Genussmittel (9, 17, 18)

Im Berichtsjahr wurden vor allem Getränke, tierische Produkte (inkl. Fische), Genussmittel (Kaffee, Tee, Gewürze) sowie Nahrungsmittelzubereitungen eingeführt. Die wertmässigen Getränkeeinfuhren setzten sich vor allem aus gut 60 % Wein, 16 % Mineralwasser und etwa 13 % Spirituosen zusammen. Von den Gesamteinfuhren unter dem Titel «Tierische Produkte, Fische» waren gut 40 % dem Sektor Fleisch, rund 30 % dem Sektor Fisch und der Rest dem Sektor zubereitetes Fleisch und Fleischkonserven zuzuordnen.

Wie im Vorjahr wurden 2012 vor allem Genussmittel und Getränke exportiert, gefolgt von Nahrungsmittelzubereitungen, Tabak und Diverses sowie Milchprodukte. Unter den Genussmitteln waren es vorwiegend Kaffee mit 1 691 Mio. Fr. (2011: 1 537 Mio. Fr.) sowie Schokolade und kakaohaltige Nahrungsmittel mit 715 Mio. Fr. (2011: 750 Mio. Fr.). Hauptanteile bei den Nahrungsmittelausfuhren bildeten die Lebensmittelzubereitungen, Kaffee-Extrakte, Suppen und Saucen.

Die Handelsbilanz nach Produktekategorien wies im Berichtsjahr vor allem bei tierischen Produkten inkl. Fische (–1 519 Mio. Fr.) und Früchten (–979 Mio. Fr.) Importüberschüsse aus. Wesentlich tiefer lag der Importüberschuss bei den Getränken (–63 Mio. Fr.). Exportüberschüsse wurden 2012 bei Genussmitteln, Tabak und Diverses sowie Milchprodukten erzielt.

16 1.1 Ökonomie
Quelle: OZD 2 500 2 000 1 000 1 000 1 500 1 500 500 2 000 500 0 in Mio. Fr. Einfuhren Ausfuhren Import- bzw. Exportüberschuss 1 653 134 1 554 2 633 1 079 386 705 319 562 696 134 991 979 1 519 561 582 12 566 5 588 376 63 7 590 497 93 1 070 695 1 799 1 736 237 428 191 39 1 190 1 151

n Selbstversorgungsgrad

Der Selbstversorgungsgrad wird definiert als Verhältnis der Inlandproduktion zum inländischen Gesamtverbrauch. Es wird unterschieden zwischen einem Selbstversorgungsgrad brutto und einem Selbstversorgungsgrad netto, wobei beim Selbstversorgungsgrad netto berücksichtigt wird, dass ein Teil der Inlandproduktion auf importierten Futtermitteln beruht. Dazu wird bei der Berechnung des Netto-Selbstversorgungsgrades die tierische Inlandproduktion um jenen Anteil reduziert, der mit importierten Futtermitteln produziert wird.

Nahrungsmittel Total netto Pflanzliche Nahrungsmittel

Mit der Revision der Nahrungsmittelbilanz können die Resultate bei den pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln nicht bei jeder Nahrungsmittelgruppe mit den früheren Werten verglichen werden, so dass keine langfristige Entwicklung mehr dargestellt werden kann.

Die Methodik zur Berechnung der Nahrungsmittelbilanz wurde 2013 grundlegend revidiert. Aus diesem Anlass wurden die Berechnungen für die Jahre 2008 bis 2010 nach der neuen Methode NMB08 revidiert.

Für die Daten des Jahres 2011 wurde nur noch die neue Methode verwendet. Im Rahmen der Revision wurden die Nahrungsmittelgruppen der pflanzlichen Produktion neu zusammengestellt. Die zugrunde liegenden Nährstoffangaben der Nahrungsmittel wurden anhand aktueller Angaben komplett überarbeitet und den heutigen Ernährungsgewohnheiten angeglichen. Dies führt in der Tendenz zu generell etwas tieferen Nährstoffmengen. Da dies jedoch alle Basisdaten (Inlandproduktion, Importe, Exporte und Vorräteveränderungen) gleichermassen betrifft, gibt es beim Brutto- und Nettoselbstversorgungsgrad keinen Bruch zwischen der alten und der neuen Methode. Diese Zeitreihen sind mit der früheren Methode vergleichbar und bleiben somit erhalten.

Das Schwergewicht der Schweizer Landwirtschaft liegt auf der tierischen Produktion, was auch den verhältnismässig hohen Selbstversorgungsgrad in diesem Bereich erklärt. 2011 lag der Inlandanteil bei tierischen Produkten mit 100,4 % rund einen halben Prozentpunkt tiefer als 2010 (100,8 %). Der Anteil bei den pflanzlichen Produkten stieg 2011 um 5,9 Prozentpunkte gegenüber 2010 auf 47,5 %. Dies lässt sich u.a. dadurch erklären, dass die Schweizer Landwirte im Pflanzenbau im Jahr 2011 sehr gute Erträge realisierten. Insgesamt lag 2011 der Selbstversorgungsgrad brutto mit 63,5 % gut drei Prozentpunkte höher als 2010 (59,7 %). Der Selbstversorgungsgrad netto lag 2011 bei 56,4 %, also 3,6 Prozentpunkte höher als 2010.

Begriffe und Methoden Seite A58

17 1.1 Ökonomie Tabelle 14 Seite A13
2002
kalorienmässiger Anteil in %
Entwicklung des Selbstversorgungsgrades
Quelle: SBV
0 20 40 60 80 120 100 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Tierische Nahrungsmittel Nahrungsmittel Total brutto

n Entwicklung von Preisindices

Der Produzentenpreisindex landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist zwischen 2000/02 und 2007 leicht gesunken. Nach einem kurzfristigen Anstieg im Jahr 2008 auf 105,3 % ist der Index in den darauf folgenden Jahren erneut deutlich gesunken. Im Berichtsjahr lag der Index bei 91,0 %.

Im Gegensatz zum Produzentenpreisindex sind die anderen Indices im Jahr 2012 höher als 2000/02. Der Landesindex der Konsumentenpreise für die Untergruppe Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke legte in den Jahren 2000/02 bis 2008 um 7,0 Prozentpunkte zu. Seither ist er zurückgegangen. Im Berichtsjahr lag der Index bei 101,2 %.

Entwicklung des Produzenten-, Konsumenten- und Importpreisindexes für Nahrungsmittel und Getränke sowie des Indexes der Preise für landwirtschaftliche Produktionsmittel

Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel Importpreisindex für Nahrungsmittel und Getränke Landesindex der Konsumentenpreise, Untergruppe Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke Produzentenpreisindex Landwirtschaft

Der Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel stieg bis 2008 auf 110,6 % an. In den beiden folgenden Jahren ging er leicht auf 108,0 % zurück. 2011 und im Berichtsjahr lag der Index bei 108,6 %. Der Index kann in Produktionsmittel landwirtschaftlicher Herkunft (Saatgut, Futtermittel) und übrige Produktionsmittel unterteilt werden. Der erste nahm 2012 zu, der zweite blieb konstant. Der Importpreisindex für Nahrungsmittel und Getränke stieg bis 2008 auf 114,5 %. Seither ist ein kontinuierlicher Rückgang festzustellen. Im Berichtsjahr lag der Index bei 107,1 %.

18 1.1 Ökonomie
2000 – 02 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2012 2011
Index (200 0 / 0 2 =100)
70 85 80 75 95 90 105 100 110 115 120
Quellen: BFS, SBV

1.1.1.3 Bundesausgaben

n Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung

2007 wurde beim Bund das Neue Rechnungsmodell (NRM) eingeführt. Der Systemwechsel in der Rechnungslegung führte u.a. zu Veränderungen bei den Ausgaben nach Aufgabengebieten. Diese sind deshalb nicht mehr mit denjenigen früherer Jahre vergleichbar. Die Reihe wurde aber bis 2004 zurück gerechnet (vgl. Graphik).

Bei den agrarpolitischen Massnahmen gab es im Berichtsjahr keine grösseren Änderungen. Für Landwirtschaft und Ernährung wurden mit 3 711 Mio. Fr. knapp 50 Mio. Fr. mehr aufgewendet als 2011. Nach sozialer Wohlfahrt (20 668 Mio. Fr.), Finanzen und Steuern (9 380 Mio. Fr.), Verkehr (8 130 Mio. Fr.), Bildung und Forschung (6 664 Mio. Fr.) und Landesverteidigung (4 428 Mio. Fr.) liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung an sechster Stelle. Die Gesamtausgaben des Bundes beliefen sich im Berichtsjahr auf 61 736 Mio. Fr. und lagen somit 600 Mio. Fr. tiefer als 2011.

Entwicklung der Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung

Der Anteil von Landwirtschaft und Ernährung an den Gesamtausgaben des Bundes lag 2012 bei 6,0 %. Im Bereich Produktion und Absatz gingen die Ausgaben gegenüber 2011 nur leicht zurück. Während im Pflanzenbau wegen tieferen Anbauflächen und geringer Obsternte knapp 6 Mio. Fr. weniger benötigt wurden, beanspruchten die Milchzulagen gut 6 Mio. Fr. mehr. Bei der Viehwirtschaft wurde eine Million Franken weniger eingesetzt. Dies ist vor allem auf die tieferen Inlandbeihilfen Schlachtvieh und Fleisch zurückzuführen.

19 1.1 Ökonomie
2004 in Mio. Fr. in % absolut (Mio. Fr.) in % der Gesamtausgaben Quelle: Staatsrechnung 0 4 500 4 000 3 500 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500 0,0 1,0 10,0 8,0 9,0 6,0 7,0 4,0 5,0 2,0 3,0 2005 2006 2007 2008 2010 2009 3 750 3 608 3 645 3 601 3 551 3 666 2011 3 663 2012 3 711 3 692
Tabelle 53 Seite A57

Entwicklung der Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung

Anmerkung: Mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) im Jahr 2007 erfolgte ein Systemwechsel in der Rechnungslegung des Bundes. Aufgrund dieses Strukturbruchs sind Vorjahresvergleiche nicht mehr möglich.

Quellen: Staatsrechnung, BLW

Für Direktzahlungen hat der Bund im Berichtsjahr 14 Mio. Fr. mehr ausgegeben als 2011. Während die allgemeinen Direktzahlungen wegen sinkenden Tierbeständen um 4 Mio. Fr. tiefer lagen, sind die ökologischen Direktzahlungen um 18 Mio. Fr. angestiegen. Die Mehrbeteiligung bei den Ökobeiträgen und den regionalen Programmen sowie Massnahmen (ÖQV, Gewässerschutz, Ressourcenschutz) hatte diese Mehrausgaben bei den ökologischen Direktzahlungen zur Folge.

Die Ausgaben im Bereich Grundlagenverbesserung sind gegenüber dem Vorjahr um 41 Mio. Fr. gestiegen. Hauptgrund ist, dass die Ausgaben für Investitionskredite (IK) im Jahr 2011 auf 13 Mio. Fr. reduziert worden waren und dann 2012 wieder auf das langjährige Niveau von 54 Mio. Fr. angehoben wurden. Die Reduktion 2011 war auf die nicht proportionale Teuerungskorrektur im Ausgabenbereich Landwirtschaft und Ernährung im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2011/2013 zurückzuführen. Zudem sind die Ausgaben für die Beratung 2012 erstmals im Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung enthalten.

Bei den weiteren Ausgaben sinken die Mittel um 22 Mio. Fr., da die Beiträge an die Beratung von 12 Mio. Fr. erstmals dem Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung zugeordnet werden. Zudem sanken die Familienzulagen in der Landwirtschaft und die Beiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte um 4 bzw.

6 Mio. Fr.

20 1.1 Ökonomie
Ausgabenbereich 2007 2008 2009 2010 2011 2012 in Mio. Fr. Produktion und Absatz 548 536 471 428 441 440 Direktzahlungen 2 596 2 546 2 742 2 769 2 795 2 809 Grundlagenverbesserung 175 184 170 172 135 192 Weitere Ausgaben 282 285 308 297 293 270 Total Landwirtschaft und Ernährung 3 601 3 551 3 692 3 666 3 663 3 711

1.1.2 Märkte

Nach einem eisigen Start ins Jahr 2012, mit einer Kältewelle in den ersten beiden Februarwochen, folgte ein durchschnittliches Wetterjahr mit regelmässigen Niederschlägen und insgesamt überdurchschnittlich vielen Sonnenstunden, insbesondere im März und im August. Das Gras begann früh im Jahr zu wachsen, was im Jahr 2012 europaweit zu einer sehr guten Silage- und Heuernte führte. Die Getreideernten fielen mengenmässig durchschnittlich aus und mit einer erfreulichen Qualität. Einzig der Krankheitsdruck stellte in einigen Regionen eine Herausforderung dar und insbesondere beim Körnermais musste die Mykotoxinproblematik im Auge behalten werden.

Bei den Ölsaaten, den Kartoffeln und den Zuckerrüben war die Erntemenge und Qualität ebenfalls durchschnittlich, so dass sich die Marktsituation ausgeglichen entwickelte. Der Gemüseanbau profitierte vom Wetter und entsprechend präsentierte sich der Markt ruhiger als im Vorjahr. Allerdings stabilisierten sich die Preise auf einem tiefen Niveau. Auch beim Wein- und Obstbau gab es normale Ernten. Aufgrund der grossen Lagermengen beim Birnensaftkonzentrat und einer Weinlese im Jahr 2011, die 8,6 % grösser war als im Vorjahr, präsentierten sich diese Märkte 2012 übersättigt.

Im Berichtsjahr machte die gesamte pflanzliche Produktion 43 % des Gesamtproduktionswertes der Schweizer Landwirtschaft aus. Gegenüber dem Vorjahr blieb dieser Wert konstant.

46,7 % des Produktionswertes der Landwirtschaft – 0,4 % weniger als 2011 – stammten aus der tierischen Produktion. Das Angebot an Schlachtschweinen blieb hoch und übte anhaltenden Druck auf den bereits angespannten Markt aus. Dieser Angebotsüberhang hatte negative Folgen für die 2012 erzielten Preise. Diese sanken gegenüber dem Vorjahr nachdem bereits 2010 und 2011 Preisreduktionen hingenommen werden mussten. Erschwerend kam 2012 hinzu, dass sich die Futterpreise aufgrund einer weltweit angespannten Versorgung massiv verteuerten. Auch auf dem Milchmarkt entspannte sich die Lage noch nicht und die Preise blieben auf einem tiefen Niveau. Gegen Ende des Jahres zeichnete sich eine Trendwende hin zu steigenden Preisen ab.

Zusammensetzung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches 2012

Total 10,0 Mrd. Fr.

Nichtlandw. Nebentätigkeiten 4 %

Landw. Dienstleistungen 7 %

Sonstige pflanzliche Erzeugnisse 2 %

Wein 4 %

Obst 5 %

Gemüse- und Gartenbau 14 %

Futterpflanzen 10 %

Kartoffeln, Zuckerrüben 3 %

Getreide 4 %

Milch 21 %

Rindvieh 12 %

Schweine 8 %

Geflügel, Eier 5 %

Sonstige tierische Erzeugnisse 1 %

Quelle: BFS

Der Anteil der Produktion, der sich aus landwirtschaftlichen Dienstleistungen (spezialisierte Arbeiten im Ackerbau und Tierhaltung) und nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten zusammensetzt, stieg im Vorjahresvergleich leicht an und entsprach 10,5 % des Gesamtproduktionswerts. Der Produktionswert des gesamten Sektors betrug im Berichtsjahr 9,98 Mrd. Fr. Gegenüber 2011 ist dies eine Abnahme um 1,9 %.

21 1.1 Ökonomie
Tabelle 15 Seite A14

1.1.2.1 Milch und Milchprodukte

Der Absatz von Milchprodukten im Ausland blieb im Verlauf des Berichtsjahres wegen des starken Frankens schwierig. Trotz dieser bezüglich Wettbewerbsfähigkeit herausfordernden Situation führten die Marktentlastungsmassnahmen der Branche gegenüber dem Vorjahr zu einer überdurchschnittlichen Steigerung der Butterexporte. In den Monaten Januar bis Mai 2013 konnten ausserdem die Hartkäseexporte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um mehr als 1 500 t gesteigert werden, zu einem gleichbleibenden mittleren Warenwert von Fr. 9.10 je kg. Ausser bei Biomilch ist der Produzentenpreis für Milch als Folge der anhaltend hohen Milchproduktion im Vergleich zu 2011 weiter gesunken.

n Produktion: Ende der hohen Milcheinlieferungen

Die Gesamtmilchproduktion im Jahr 2012 betrug 4,08 Mio. t, wovon rund 636 000 t für den Eigengebrauch verwendet oder auf dem eigenen Betrieb verfüttert wurden. Die Milcheinlieferungen inkl. diejenigen der Freizone rund um Genf (63 t pro Tag) und der Milch aus dem Fürstentum Liechtenstein (FL) verzeichneten eine geringe Abnahme von 0,03 % auf 3,468 Mio. t. Dabei ist zu beachten, dass die Milchproduktion im ersten Halbjahr um 3,0 % wuchs, in der zweiten Hälfte indes um 3,3 % sank. Der rückläufige Trend verstärkte sich von Januar bis April 2013 mit einem durchschnittlichen Rückgang von 5,5 %. Die gegenüber dem Vorjahr tieferen Produzentenpreise, die schlechte Absatzlage bestimmter Milchprodukte und das witterungsbedingt schlechte Futter dürften massgebend dazu beigetragen haben. Die Produktion von Käse nahm im Berichtsjahr um 1 % und diejenige von Butter um 0,7 % zu, während die Produktionsmenge von Konsummilch und Milchpulver rückläufig war.

Entwicklung der Milcheinlieferungen (inkl. Zonenmilch und Milch aus FL)

22 1.1 Ökonomie
2000 /02 2006 2007 2008 2009 2011 2012 2010
in Mio. t Quelle: TSM 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5

n Verwertung: Hartkäse- und Butterproduktion steigen

Bei der Herstellung der verschiedenen Milchprodukte werden unterschiedliche Anteile von Inhaltsstoffen der Milch benötigt. So wird z.B. bei der Käseproduktion je nach Fettstufe des hergestellten Käses Milchfett abgeschöpft oder zugefügt. Deshalb wird die Verwertung der vermarkteten Milch nach den Inhaltsstoffen der Milch in Milchäquivalenten (MAQ) angegeben. Ein MAQ entspricht 73 g Eiweiss und Fett, oder anders ausgedrückt einem Kilogramm durchschnittlicher Milch mit einem Gehalt von 33 g Eiweiss und 40 g Fett. Das MAQ dient somit als Massstab zur Berechnung der in einem Milchprodukt verarbeiteten Milchmenge. Nach wie vor fliessen gut 42 % der MAQ in die Käse- und Quarkherstellung, welche damit die wichtigsten Verwertungsarten sind. Auffallend ist die starke Zunahme der Quarkproduktion gegenüber dem Vorjahr um 7 000 t oder 43 % auf 23 214 t MAQ.

Milchverwertung nach Milchäquivalent 2012

Butter 17,0 %

Dauermilchwaren (Kondensmilch, Milchpulver, Rahmpulver etc.)

10,6 %

übrige Frischmilchprodukte (Speiseeis, Milchgetränke, Dessertprodukte etc.) 2,8 %

Jogurt 3,3 %

Konsumrahm 8,1 %

Käse 42,0 %

andere Verwertung (z.B. hochprozentige Eiweisspulver) 3,8 % Quark 0,7 %

Konsummilch 11,9 %

Quelle: TSM

Die Käseproduktion sank 2012 um rund 500 t gegenüber 2011 und erreichte 181 180 t. Hartkäse weist mit insgesamt 69 392 t bzw. 38,3 % immer noch den grössten Anteil auf. Die Produktion von Hartkäse erhöhte sich um beachtliche 1 564 t. Diese Mengenzunahme ist überwiegend auf die Produktionszunahme von Emmentaler AOP um 928 t oder 3,7 % zurückzuführen. Erfreulich ist auch die seit mehreren Jahren anhaltende Erhöhung der Produktion von Halbhartkäse mit 3,1 % (+1 836 t) gegenüber 2011 und 9,2 % (+5 142 t) im Vergleich zu 2008. Nachdem die Produktion von Frisch- und Weichkäse in den Vorjahren stetig zunahm, sank sie im Berichtsjahr um je 7 % auf 43 563 t (–3 407 t) beim Frischkäse bzw. auf 6 329 t (–468 t) beim Weichkäse. An der Spitze der meistproduzierten Käsesorten stehen Le Gruyère AOP und Emmentaler AOP, von denen rund 28 400 t bzw. 26 200 t hergestellt wurden. An dritter Stelle folgt Mozzarella mit einer Jahresproduktion von 21 400 t. Mozzarella weist wiederum das stärkste Wachstum mit gut 4 % auf.

Die Produktion von Milchpulver und Milchkondensat verminderte sich trotz der hohen Milcheinlieferungen um 266 t oder 0,5 % gegenüber dem Vorjahr, wobei der Rückgang hauptsächlich auf die Minderproduktion von Vollmilchpulver zurückzuführen ist. Infolge der weiterhin hohen Milcheinlieferungen stieg die Butterund Butterfettproduktion um 3,2 % oder 1 573 t auf rekordhohe 50 642 t. Die Herstellung von Jogurt dehnte sich um rund 2 000 t auf 141 700 t aus. Demgegenüber schrumpfte die Produktion von Milchgetränken um 1 400 t auf 67 296 t.

23 1.1 Ökonomie
Total 3 470 831 t Milch

n Aussenhandel: Handelsbilanz bleibt positiv

Die Handelsbilanz der Schweiz für Milch und Milchprodukte schloss auch im Berichtsjahr positiv ab. Während die exportierten Mengen an Käse, Milchpulver, Butter und Rahm die Importe überstiegen, konnte der im Vorjahr verzeichnete Exportrückgang von 1 715 t beim Jogurt im 2012 mit einer Zunahme von 87 t auf 5 277 t etwas aufgefangen werden. Der starke Franken dürfte zu diesen schwierigen Exportbedingungen massgebend beigetragen haben.

Der Käseexport stieg im Berichtsjahr um erfreuliche 4 % auf 62 457 t. Der Käseimport betrug 50 852 t und wies wie der Export eine Zunahme von 4 % auf. Wertmässig wurde 2012 Käse für 545 Mio. Fr. exportiert und für 363 Mio. Fr. importiert. Die Schweiz führte rund 82 % bzw. 51 000 t Käse in EU-Länder aus, wobei Deutschland mit 27 760 t und Italien mit 12 385 t die Hauptabnehmer waren. Es gilt allerdings zu beachten, dass der Käse nach dem Export in ein bestimmtes EU-Land oft in weitere EU-Länder verkauft wird und die Zollstatistik deshalb keine Aussage darüber erlaubt, in welchem Land Schweizer Käse schlussendlich konsumiert wurde. Die in die EU exportierte Menge wuchs gegenüber dem Vorjahr um 888 t. Wie in den Vorjahren weist der Hartkäse mit knapp 35 000 t den höchsten Anteil an den Gesamtexporten auf. Beim ausländischen Konsumenten am beliebtesten war der Emmentaler AOP, wovon insgesamt 17 863 t exportiert wurden. Der grösste Teil des Emmentalers (8 790 t oder 49 %) konnte nach Italien abgesetzt werden. In Übersee am gefragtesten war der Le Gruyère AOP mit einer Exportmenge von 4 200 t. Davon konnten 2 512 t in die USA verkauft werden.

Die Käseimporte 2012 im Umfang von 49 100 t stammten praktisch alle aus der EU. Die Importe wuchsen gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2000/02 um 18 000 t. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Importe allerdings nur noch um 211 t. Wiederum wurde der grösste Teil aus Italien (19 155 t), Frankreich (13 779 t) und Deutschland (10 887 t) eingeführt. Die bedeutendsten Importanteile wiesen die Frischkäse mit 18 908 t sowie die Weichkäse mit 9 000 t auf. Während die Importe von Hartkäse mit 7 516 t nahezu unverändert blieben (+37 t), hält der mengenmässige Aufwärtstrend bei den Weich- und Halbhartkäsesorten an. Einfuhren von Weichkäse stiegen um 3,7 % (322 t) und diejenigen von Halbhartkäse um 5,7 % auf 8 007 t. Der ausländische Frischkäse ist bei den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten mit einer Importmenge von 18 908 t (4,7 %) beliebter denn je. Bei den Frischkäsen war Italien mit 8 210 t Hauptlieferant, während 5 514 t oder 61 % der eingeführten Weichkäse aus Frankreich stammten. Nur leicht gestiegen sind die Importe von Schmelzkäse (Conveniencekäse als Vorfabrikat für die verarbeitende Lebensmittelindustrie) um 46 t auf total 3 725 t.

Der Verbrauch von Butter konnte 2012 durch die inländische Produktion mehr als gedeckt werden. Vorwiegend wegen den hohen Milcheinlieferungen und Absatzproblemen bei einzelnen Käsesorten blieb die Butterproduktion sehr hoch und lag bei 50 642 t (+1 653 t). Aus diesem Grund und wegen des kleinen Teilzollkontingents für Butter beschränkten sich die Importe 2012 auf 120 t.

24 1.1 Ökonomie
Käsehandel Schweiz – EU in t CH-Importe aus der EU CH-Exporte in die EU
0 55 000 50 000 45 000 40 000 35 000 25 000 30 000 20 000 15 000 10 000 5 000 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 3 0 808 4 2 909 3 1 171 4 0 399 3 1 459 4 0 301 3 3 298 4 1 089 4 1 081 4 4 816 4 6 887 4 7 710 4 9 096 5 0 941
Quelle: OZD

Im Rahmen der Entlastungsmassnahmen der Branche wurden insgesamt 7 352 t Butter oder 1 840 t mehr als im Vorjahr exportiert. Die Ausfuhren von Rahm sanken demgegenüber um 1 200 t auf rund 2 600 t.

n Käsefreihandel mit der EU

Nach einem schrittweisen Abbau der Zölle und der Exportsubventionen zwischen der Schweiz und der EU ab 1. Juni 2002 ist der Käsehandel seit dem 1. Juni 2007 liberalisiert.

Das Forschungsinstitut BAKBASEL hat im Auftrag des BLW die Auswirkungen der Liberalisierung evaluiert. Dabei wurde festgestellt, dass sowohl die Export- als auch die Importmengen von Käse mit dem Freihandel zugenommen haben. Weiter hat der Käsefreihandel auch die Zunahme der Käseproduktion im Inland begünstigt, die Konsumentinnen und Konsumenten von einem grösseren Angebot zu tendenziell tieferen Preisen profitieren lassen und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gestärkt.

Die inländische Käseproduktion ist seit 2007 stetig gestiegen und liegt seit 2010 über 180 000 t. 2012 wurden 181 180 t Käse produziert. Das sind 8 200 t mehr als 2006 und 21 000 t mehr als 2003. Gleichzeitig ist das Angebot an verschiedenen Sorten gestiegen, was einer der Gründe für den in den letzten Jahren festgestellten Anstieg des Käsekonsums ist. 2012 fand indes eine Trendumkehr statt. Den stärksten Zuwachs seit 2006 verzeichneten die Halbhartkäse mit einer Produktionsausdehnung von 11 200 t oder 23 % auf 60 800 t sowie die Frischkäse mit einem Zuwachs von 7 % auf 43 600 t.

Die schrittweise Marktöffnung gegenüber der EU hat sich positiv auf die Käsehandelsbilanz der Schweiz ausgewirkt. Seit 2003 stieg die Exportmenge durchschnittlich um 2,9 % pro Jahr und deren monetärer Wert um 2 % pro Jahr. Die Schweiz führte im Berichtsjahr 51 000 t Käse im Wert von 415 Mio. Fr. in die EU aus und importierte aus der EU 49 100 t im Wert von 353 Mio. Fr. Mit der Liberalisierung sind die Käseimporte aus der EU mengenmässig um 5,5 % und wertmässig um 2,9 % pro Jahr gestiegen. Hauptsächlich wurden vermehrt preislich günstige Frisch- und Weichkäse eingeführt.

n Verbrauch: Rückläufiger Konsum

Der Pro-Kopf-Konsum von Milch und Milchprodukten schwankt seit mehreren Jahren nur noch in geringem Mass und nahm im Berichtsjahr bei allen Produkten leicht ab. Mit 20,8 kg pro Kopf verzeichnete der Konsum von Käse gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 0,6 kg. Auch der Pro-Kopf-Konsum von Jogurt fiel leicht um 0,1 kg auf 18,2 kg, während bei der Konsum- und Trinkmilch mit knapp 66 kg pro Kopf ein um 2,7 kg tieferer Konsum verzeichnet wurde.

n Produzentenpreise: weiter unter Druck

Der durchschnittliche Produzentenpreis für Milch ist als Folge der hohen Einlieferungen und den Absatzschwierigkeiten gegenüber dem Vorjahr um 3,5 % gesunken. Der mittlere Produzentenpreis belief sich 2012 auf 60,46 Rp./kg, was gegenüber 2011 einer Abnahme von 2,21 Rp. entspricht.

Die Schweizer Milchwirtschaft ist mit den ausländischen Märkten stark verbunden, insbesondere auch weil der Käsehandel mit der EU vollständig liberalisiert ist. Der durchschnittliche Milchpreis wird deshalb von den internationalen Preisentwicklungen und speziell von der Absatzsituation in der EU beeinflusst. Die Milchpreisdifferenz zur EU betrug im Mittel 20 Rp./kg, gleich viel wie im Vorjahr, aber rund 5 Rp./kg weniger als 2009. Die günstige Ausgangslage blieb im 2012 ohne Wirkung auf die Produzentenpreise, weil die exportierte Menge als Folge des starken Frankens weiterhin nur zu einem tiefen durchschnittlichen Warenwert abgesetzt werden konnte. Im April 2013 lag die Milchpreisdifferenz zur EU je kg 3 Rp. tiefer als im Vorjahresmonat, was zur Ausdehnung der Käseexporte anfangs 2013 beigetragen haben dürfte. Die tieferen Milcheinlieferungen sind mit ein Grund warum der Produzentenpreis im April 2013 um rund 1 Rp. höher als ein Jahr zuvor lag.

25 1.1 Ökonomie

Milchpreisvergleich Schweiz / International 2010 bis Frühjahr 2013

Durchschn. Milchpreis CH (4,0 % Fett, 3,3 % Protein, inkl. MwSt) Durchschn. Milchpreis EU (4,2 % Fett, 3,4 % Protein, ohne MwSt) USA

Neuseeland

n Konsumentenpreise: rückläufige Tendenz

Quellen: BLW, www.milkprices.nl

Die durchschnittlichen Konsumentenpreise für Konsummilch und die meisten Milchprodukte gingen 2012 zurück. Nur bei der Magermilch war gegenüber dem Vorjahr ein Preisanstieg zu beobachten. Für die Mehrzahl der Käsesorten bezahlten die Konsumentinnen und Konsumenten 2012 deutlich weniger. 1 kg

Emmentaler surchoix kostete im Laden nur noch 16.36 Fr. (–1.84 Fr./kg), Le Gruyère surchoix 19.08 Fr. (–1.04 Fr./kg) und Tilsiter surchoix 14.61 Fr./kg (–1.69 Fr./kg).

Die hohe Butterproduktion führte wie im Vorjahr dazu, dass die Konsumentenpreise im Berichtsjahr sanken. Der Preis für «Die Butter» (Kochbutter) lag bei 3.00 Fr. pro 250 g (–6 Rp.). Beim Konsumrahm betrugen die Preisreduktionen bis zu 20 Rp. pro Liter. Die Preise für Jogurt lagen bei 0.61 Fr. (–3 Rp.) pro Becher zu 180 g.

für Milch und Milchprodukte

26 1.1 Ökonomie
Rp. / kg
10.00 20.00 30.00 40.00 50.00 60.00 70.00 Jan 10 März 10 Mai 10 Jul 10 Sept 10 Nov 10 Jan 11 März 11 Mai 11 Jul 11 Sept 11 Nov 11 Jan 12 Mai 12 Jul 12 Sept 12 Nov 12 Jan 13 März 13 März 12
Konsumentenpreisindizes
Index (Dez. 201 0 =100) Quelle: BFS 85 115 110 105 100 95 90 2000 / 02 2005 2007 2009 2012 2011 Rahm Milch Käse andere Milchprodukte Butter

1.1.2.2 Tiere und tierische Erzeugnisse

Für die Viehhalterinnen und Viehhalter blieb das Berichtsjahr wirtschaftlich wie auch schon die Jahre zuvor ein eher unterdurchschnittliches Jahr. Die Produzentenpreise für Schweinefleisch sanken um durchschnittlich 4 % gegenüber 2011. Diejenigen für Kuh-, Rind-, Kalb- und Lammfleisch schwankten im nicht signifikanten Bereich gegenüber 2011. Die Fleischproduktion war 4 200 t tiefer als 2011. Hingegen überstiegen die Ausfuhren von Fleisch und Fleischerzeugnissen diejenigen des Vorjahres um 4 685 t oder 115 %. Wertmässig aber schrumpften die Exporte um 6 % auf 80 Mio. Fr. (–5 Mio. Fr.). Die Geflügelfleischproduktion erhöhte sich weiter und erreichte 48 600 t Verkaufsgewicht. Wie im Vorjahr wurde mehr Geflügel als Rindfleisch konsumiert, wobei der Inlandanteil der Geflügelfleischproduktion auf 53 % anstieg. Diese Entwicklungen stehen im Zusammenhang mit dem Bevölkerungswachstum, mit der in den letzten Jahren steigenden Präferenz einer breiten Schicht der Bevölkerung für Schweizer Qualitätsprodukte und mit dem Trend zu vermehrtem Geflügelfleischkonsum. Über alle Fleischarten betrachtet stammen gut 81 % des konsumierten Fleisches aus einheimischer Tierhaltung.

n Produktion: Stetig wachsender Geflügelbestand

Die Bäuerinnen und Bauern hielten im Berichtsjahr rund 1,57 Mio. Stück Rindvieh. Dies entspricht 0,6 % weniger als im Vorjahr. Im Gegensatz dazu stieg der Bestand an Milch- und Mutterkühen um 2 000 auf 707 000 Stück (+0,3 %). Der Schweinebestand sank wegen der schwierigen Lage um rund 30 000 Tiere und lag bei 1,55 Mio. Stück. Da seit 2000 die Anzahl Schweinehalterinnen und Schweinehalter sich nahezu halbiert hat, verbleiben in der Schweiz noch rund 7 700 Betriebe mit Schweinehaltung. Dank der freundlichen Lage auf dem Geflügelfleisch- und Eiermarkt erhöhte sich der gesamte Geflügelbestand im Berichtsjahr auf 9,9 Mio. Stück oder um 5,2 % gegenüber dem Vorjahr und um mehr als ein Drittel gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2000/02.

27 1.1 Ökonomie

Die Produktion aller Fleischarten verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um knapp 1,0 % oder 4 172 t. Während die Rindfleischproduktion um 670 t (0,6 %) auf 112 400 t Schlachtgewicht zunahm, sank die Schweinefleischproduktion um 6 294 t auf rund 242 700 t. Das im Zusammenhang mit dem Schweinezyklus stehende Überangebot an Schweinefleisch zusammen mit dem zunehmenden Einkaufstourismus wegen des starken Schweizer Frankens dürfte zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Der Inlandanteil von verkaufsfertigem Fleisch stieg beim Rindfleisch wieder um 1,0 % auf 84,4 %, nach einem 2011 verzeichneten Rückgang in gleichem Ausmass. Beim Schweinefleisch erhöhte sich der Inlandanteil um 1,7 % auf 96,9 %.

Die anhaltend steigende Nachfrage nach Geflügelfleisch führte zu einer Ausdehnung der inländischen Produktion um rund 5 % auf über 48 600 t Verkaufsgewicht. Mit rund 53 % Inlandanteil am Konsum wurde noch nie so viel Geflügelfleisch in der Schweiz produziert. Demgegenüber sank die Produktion von Lammfleisch auf 5 007 t, was rund 6,5 % weniger ist als im Jahr zuvor (5 355 t). Die Kalbfleischproduktion war 2012 um 345 t oder 1,1 % wieder rückläufig und erreichte 31 918 t.

Die Eierproduktion stieg 2012 um 1 % auf 765 Mio. Stück. Obschon die zusätzlich produzierten Eier gut verkauft werden konnten, blieben die Produzentenpreise wie im Vorjahr stabil und betrugen für Freilandeier 23 Rp./Ei und für Bodenhaltungseier 21,7 Rp./Ei. Während der Import von Konsumeiern gegenüber 2011 um 8,3 Mio. Stück stieg, sank die Menge importierter Verarbeitungseier zu Eiprodukten um über 10 Mio. Stück (–4,1 %). Der Anteil Schweizer Eier an den verkauften Konsumeiern blieb unverändert bei 76 %. Berücksichtigt man die Eiprodukte in der Verbrauchsstatistik, so produzierten die inländischen Legehennen gut die Hälfte der konsumierten Eier und Eiprodukte.

n Aussenhandel: Rindstrockenfleisch ist das wichtigste Exportprodukt

Die Ausfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen erreichte im Berichtsjahr 8 780 t und lag damit 4 685 t oder rund 115 % höher als 2011. Die Angaben beinhalten auch die im Veredelungsverkehr ausgeführten Mengen an Fleisch und Fleischerzeugnissen. Mehr als 95 % wurden in die EU-Länder exportiert. Nach wie vor wichtigstes Exportprodukt ist Rindstrockenfleisch mit 1 860 t, das fast ausnahmslos nach Deutschland (666 t) und Frankreich (1 186 t) ausgeführt wird. Die Exporte von Geflügelfleisch schnellten um 2 780 t auf 3 468 t in die Höhe. Die Niederlande waren mit 2 224 t das Haupteinfuhrland mit mengenmässig 70 % der Einfuhren. Österreich steht mit 251 t an zweiter Stelle und bezog hauptsächlich gefrorene Brüste von Hühnern mit einem Handelswert von 1,36 Mio. Fr. (5.41 Fr./kg) aus der Schweiz. Die Niederlande führten im Gegensatz dazu ausschliesslich geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hühnern, einschliesslich Lebern, mit einem Warenwert von 263 000 Fr. (12 Rp./kg) ein. Die Ausfuhren von Schweinefleisch frisch, gekühlt oder gefroren verdreifachten sich und erreichten 3 278 t (+2 225 t), was de facto als Marktentlastungsmassnahme betrachtet werden kann. Die Wurstwarenexporte nahmen um 11 t auf 289 t ab, während

28 1.1 Ökonomie
Entwicklung der Fleisch- und Eierproduktion Index (200 0 / 0 2 = 100) Quellen: Proviande / Aviforum 50 170 150 130 110 70 90 2006 Geflügelfleisch Rindfleisch Schaleneier Schweinefleisch Schaffleisch Pferdefleisch 2000 / 02 2004 2008 2012 2010

die Exporte von Fleischkonserven und -zubereitungen um 5 t auf 183 t stiegen. Diese Produkte wurden grossmehrheitlich nach Deutschland und Frankreich sowie in geringerem Umfang nach Österreich ausgeführt. Zusätzlich führte die Schweiz 20 928 t Schlachtnebenprodukte aus. Der Handelswert der schweizerischen Exporte von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Schlachtnebenprodukten betrug insgesamt knapp 80 Mio. Fr. und lag 5 Mio. Fr. tiefer als im Vorjahr.

Herkunft der Fleischimporte 2012

Quellen: OZD / Proviande

Schweizer Firmen importierten 2012 insgesamt 118 415 t Fleisch, Fleischerzeugnisse und Schlachtnebenprodukte. Insgesamt stammten 80 540 t (68,0 %) der Importe aus EU-Ländern. Der Handelswert belief sich auf 824 Mio. Fr. (unverzollt, an der Grenze). Gegenüber dem Vorjahr sank die Menge um knapp 2 % und der Handelswert um gut 3 %. Die wichtigsten Lieferländer waren Deutschland mit 36 002 t (30 %), Brasilien mit 21 998 t (18,6 %), Frankreich mit 9 184 t (7,8 %) und Italien mit 8 862 t (7,5 %). Geflügelund Rindfleisch mit Einfuhren von 45 279 t (Verkaufsgewicht) bzw. 20 214 t waren die dominierenden Fleischsorten. Ausserdem wurden 68 526 t (–2 %) Fische und Krustentiere mit einem Handelswert von 664 Mio. Fr. (+1 %) importiert.

Deutschland bleibt sowohl für Rind- als auch für Schweinefleisch der wichtigste Lieferant der Schweiz. Knapp 37 % des eingeführten Geflügelfleisches kommt aus Brasilien, hauptsächlich als gefrorene Ware. Die weltweit grössten Exportländer, Australien und Neuseeland, liefern über drei Viertel des importierten Lammfleisches. Praktisch sämtliches importiertes Ziegenfleisch stammt wie seit Jahren schon aus Frankreich. Die Wurstwaren aus Deutschland und insbesondere aus Italien bleiben im Inland sehr begehrt: Die aus Italien importierten Wurstwaren nahmen 2012 um 60 t auf 3 172 t zu, während aus Deutschland die Importmenge mit 1 113 t knapp gehalten werden konnte. Der Warenwert betrug 65 Mio. Fr. und für Italien allein 51 Mio. Fr. oder Fr. 16.– je kg Wurstware. Ausserdem wurden knapp 3 100 t deutsche, 1 650 t französische und 1 100 t ungarische Fleischkonserven und -zubereitungen in Schweizer Haushalte und der Gastronomie abgesetzt.

Im Berichtsjahr wurden noch 258 Rinder und Kühe exportiert, gegenüber 433 Stück im Vorjahr. 96 Tiere konnten nach Italien verkauft werden. Aus dem Ausland stammten 4 039 Tiere der Rindergattung, 300 Stück weniger als im Vorjahr; 2 906 Stück oder 72 % wurden aus Frankreich importiert. Käufer in der Schweiz kauften 4 313 Tiere der Pferdegattung im Ausland. Davon stammte die Hälfte aus Deutschland und 22 % aus Frankreich. Die Anzahl ausgeführter Tiere der Pferdegattung sank leicht um 36 Tiere auf 1 288 Stück. Bei Schafen und Ziegen sanken die Importe um 22 auf 587 Tiere, während die Anzahl exportierter Tiere um 385 auf 633 Stück sich mehr als verdoppelte.

29 1.1 Ökonomie
in % andere Länder Australien Neuseeland Brasilien Irland Ver. Königreich Österreich Italien Frankreich Deutschland
0 100 90 70 80 60 50 30 40 20 10 Rindfleisch
Schweinefleisch Geflügelfleisch Schaffleisch Ziegenfleisch

Die Einfuhren von Konsum- und Verarbeitungseiern in der Schale (exkl. Bruteier und im Veredelungsverkehr eingeführte Schaleneier) betrugen 30 153 t. Gut 45 % der importierten Eier wurden in den Niederlanden gelegt. Die Eiprodukteherstellungsbetriebe schlugen die Hälfte der eingeführten Eier maschinell auf; die daraus hergestellten Eiprodukte fanden Absatz in der Lebensmittelindustrie und in der Gastronomie. Zudem wurden 6 868 t flüssige und getrocknete Eiprodukte sowie Eieralbumine überwiegend aus der EU in die Schweiz eingeführt.

n Verbrauch: Fleischkonsum abnehmend

Nachdem der Fleischkonsum sowohl 2010 als auch 2011 stieg, fand 2012 eine Trendumkehr statt. Der Fleischkonsum lag bei 421 018 t, um 10 000 t oder 2,3 %, unter dem Vorjahreswert. Spitzenreiter bleibt trotz leicht rückläufigem Konsum das Schweinefleisch mit 191 587 t (–4 %), gefolgt von Geflügelfleisch (92 030 t; +0,3 %) und Rindfleisch (90 028 t; –0,6 %). Auch wenn der Konsum mengenmässig bescheiden bleibt, ist beim Pferdefleisch seit 2002 ein Aufwärtstrend festzustellen: Der Konsum stieg gegenüber 2011 um lediglich 27 t, aber gegenüber 2002 um 17 % und erreichte im Berichtsjahr 5 441 t. Ausserdem ging der Konsum von Fischen und Krustentieren gegenüber dem Vorjahr um 1 564 t (–2,2 %) zurück.

Die gute Konsumentenstimmung hat sich 2012 wegen den Turbulenzen auf den europäischen Finanzmärkten leicht getrübt. Der zunehmende Einkaufstourismus als Folge des günstigen Wechselkurses hat sich ausserdem dämpfend auf den statistisch erfassten Verbrauch niedergeschlagen. Schliesslich fiel die Grillsaison wegen des schlechten Wetters buchstäblich ins Wasser. Der Pro-Kopf-Konsum von verkaufsfertigem Fleisch nahm im Berichtsjahr um 3,8 % auf 51,72 kg ab. Schweinefleisch bleibt nach wie vor mit 23,54 kg pro Kopf (–5,5 %) am beliebtesten. In der Gunst der Konsumentinnen und Konsumenten stehen auch Geflügelfleisch (11,3 kg) und Rindfleisch (11,1 kg). 2012 wurde wiederum mehr Geflügel- als Rindfleisch konsumiert. Der Verbrauch von Kalbfleisch nahm auf 3,13 kg pro Kopf ab (–2,8 %). Während Geflügelfleisch eine Zunahme des Pro-Kopf-Konsums von annähernd einem Viertel gegenüber dem Mittelwert der Jahre 2000/02 verzeichnete, sanken der Verbrauch von Kalb- und Lammfleisch im gleichen Zeitraum um knapp einen Fünftel.

30 1.1 Ökonomie
Entwicklung des Pro-Kopf-Konsums von Fleisch und Eiern Index (200 0 / 0 2 = 100) Quellen: Proviande / Aviforum 75 125 120 115 110 105 100 95 85 80 90 2006 Geflügelfleisch Rindfleisch Pferdefleisch Schweinefleisch Schaleneier Kalbfleisch Schaffleisch 2000 / 02 2004 2008 2010 2012

n Produzentenpreise

Im Berichtsjahr lag der Preis für Schlachtschweine im Durchschnitt bei Fr. 3.45 je kg Schlachtgewicht, mehr als 4 % bzw. 9 % tiefer als 2011 bzw. 2010. Dies ist eine Folge des grossen Angebots und einer klar rückgängigen Nachfrage. Gegenüber 2011 erhöhten sich dagegen die durchschnittlichen Bankviehpreise um 14 Rp. und die Kälberpreise um 2 Rp. je kg Schlachtgewicht. Die Lammpreise gaben um einen Rappen je kg Schlachtgewicht nach.

Entwicklung der Produzentenpreise Schlachtvieh und Schweine

n Bruttomargen Fleisch

Gegenüber dem Vorjahr nahm 2012 der Jahresdurchschnitt der Bruttomarge Verarbeitung und Verteilung für alle Kategorien zu. Am stärksten von dieser Erholung betroffen waren Kalbfleisch (+4,8 %) und Rindfleisch (+3,2 %).

31 1.1 Ökonomie
Fr / kg SG
3.00 15.00 14.00 13.00 12.00 11.00 10.00 9.00 8.00 5.00 4.00 7.00 6.00 2008 Kälber Handelsklasse T3, QM Lämmer Handelsklasse T3 Muni Handelsklasse T3, QM Kühe Handelsklasse T3, QM Fleischschweine, QM ab Hof 2000 / 02 12.53 14.43 14.57 13.48 13.60 10.71 8.43 6.28 3.45 9.71 8.16 6.36 3.80 11.31 8.93 7.08 4.96 10.34 8.44 6.35 3.85 7.64 5.18 4.57 12.31 2006 2010 2012
Quelle:
Proviande
der Bruttomargen Verarbeitung und Verteilung von Fleisch Index (200 0 / 0 2 = 100) Quelle: BLW 90 130 125 120 115 110 95 100 105 2007 2008 Lammfleisch Rindfleisch Kalbfleisch Frischfleisch, Fleisch und Wurst Schweinefleisch 2000 / 02 2006 2005 2009 2010 2011 2012
Entwicklung

1.1.2.3 Pflanzenbau und pflanzliche Produkte

n Ackerkulturen

Offenes Ackerland nimmt ab

Das offene Ackerland und das gesamte Ackerland (offenes Ackerland zuzüglich Kunstwiesen, überdecktes Gemüse, Saatgutanbau [Wiesenfutterbau]) sind wie die landwirtschaftliche Nutzfläche rückläufig. Der Vergleich der Mittelwerte der Jahre 2000 bis 2002 mit jenen der Jahre 2010 bis 2012 zeigt, dass das offene Ackerland um 7,0 % und das gesamte Ackerland um 1,6 % abgenommen haben. Der überproportionale Rückgang des offenen Ackerlandes erklärt sich mit dem Anstieg der Kunstwiesenfläche, die in der Betrachtungsperiode um 12,9 % auf rund 133 000 ha zugenommen hat. Mit einem Zuwachs von 16,1 % auf rund 47 000 ha hat innerhalb der offenen Ackerfläche der Silo- und Grünmais markant zugelegt. Ausgehend von einer geringeren Anbaufläche verzeichnen auch die Ölsaaten (38,5 %) und die Zuckerrüben (6 %) Flächengewinne. Der Rückgang der Brotgetreidefläche ist auf die Liberalisierung der Marktordnung – 2001 wurde die Preis- und Abnahmegarantie durch den Bund aufgehoben – und leistungsfähigere Getreidesorten zurückzuführen. Die wirtschaftliche Attraktivität von Futtergetreide hat infolge der mittels Direktzahlungen nur teilweise kompensierten Reduktion des Grenzschutzes für Futtermittel zugunsten der Tierhaltung abgenommen, was sich im Rückgang der Futtergetreidefläche manifestiert. In den letzten zehn Jahren haben Nutzungen für die Wiederkäuerfütterung zu Lasten des Getreidebaus Anteile am Ackerland gewonnen. Trotz der Ausdehnung der Kunstwiesenfläche beliefen sich 2012 die Heuimporte auf über 123 000 t .

32 1.1 Ökonomie

1 provisorisch

Seit 2006 entspricht die inländische Brotweizenproduktion in Abhängigkeit der Erntequalität in etwa dem Bedarf. Ergänzungsimporte sind zum Kontingentszollansatz innerhalb des Zollkontingents von 70 000 t, zum Ausserkontingentszollansatz oder aus den Zollfreizonen Hochsavoyen oder Gex möglich. Infolge geringerer Flächenerträge nahm die gesamte Getreideproduktion im Berichtsjahr trotz der grösseren Getreideanbaufläche gegenüber dem Vorjahr um 5 % ab. Die Körnermaisproduktion hängt von den Erntemengen im Wiesenfutterbau ab. Fallen die Wiesenfuttererträge unterdurchschnittlich aus, wird zur Körnerproduktion angebauter Mais vermehrt frisch verfüttert oder als Silage konserviert.

1 provisorisch

An der für Europa massgebenden Warenterminbörse in Paris (MATIF) bewegte sich die Notierung für Standardweizen bis Mitte Juni 2012 im Bereich von 210 Euro/t seitwärts. Bis Mitte Juli 2012 stieg die Notierung auf 270 Euro/t an und behielt dieses Niveau bis im Herbst. Anfang November 2012 erreichte die Notierung kurzzeitig 280 Euro/t, glitt bis zum Jahresende auf 250 Euro/t zurück und tendierte bis Anfang Mai 2013 seitwärts. Mit dem Wechsel zum Liefertermin Ernte 2013 fiel die Notierung unter die Marke von 200 Euro/t und erhielt durch die guten Witterungsbedingungen für die Ernte weiteren Preisdruck. Die Preisentwicklung an den internationalen Märkten hatte zur Folge, dass der Kontingentszollansatz für Brotgetreide auf Beginn des 4. Quartals 2012 von 19.30 Fr./100 kg auf 15.20 Fr./100 kg reduziert wurde. Bis Ende September 2013 verharrten die Grenzabgaben (Zollansatz und Garantiefondsbeitrag) innerhalb des Zollkontingents auf 18.90 Fr./100 kg. Das Zollkontingent Brotgetreide von 70 000 t wurde im Berichtsjahr bis auf eine Restmenge von 8 t ausgeschöpft.

33 1.1 Ökonomie
in 1 000 ha übriges Ackerland Freilandgemüse Kartoffeln Zuckerrüben Raps Silo- und Grünmais Kunstwiesen Futtergetreide Brotgetreide Quelle: SBV 0 450 400 350 300 250 150 200 100 50 2000/02 2006 2007 2008 2009 2010 2011 20121
Nutzung des Ackerlandes
Getreidemarkt
Entwicklung der Getreideproduktion in 1 000 t Quelle: SBV 0 600 500 400 300 100 50 200 2000 / 02 2005 2006 2007 2008 2009 20121 2011 2010 Brotweizen Gerste Körnermais Futterweizen Triticale Hafer Roggen Dinkel

Dynamischer Zuckermarkt

Der im Inland in Reinform konsumierte oder verarbeitete Zucker inkl. Export in verarbeiteten Produkten ergibt den Bruttoverbrauch an Zucker. In dieser Betrachtung nicht enthalten ist in verarbeiteten Produkten importierter Zucker. Der Bruttoverbrauch erreichte in den Jahren 2005 und 2006 mit über 500 000 t das Maximum. Infolge geringeren Exporten an Getränkegrundstoffen glitt der Bruttoverbrauch bis 2011 auf 329 000 t zurück. Im Berichtsjahr erreichte er 363 000 t. Lag die inländische Zuckerproduktion zur Jahrtausendwende noch im Bereich von 200 000 t, wurde im Berichtsjahr mit rund 256 000 t eine mittlere Zuckerproduktion erreicht. Das reichliche Zuckerangebot auf dem Weltmarkt bewirkte in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres eine bis Juli 2013 anhaltende Talfahrt der Notierungen für Zucker an der Börse in London. Die Grenzabgaben für Zucker (Tarifnummer 1701.9999) stiegen dadurch bis auf 26 Fr./100 kg.

Ölsaatenmarkt

Übersicht Binnenmarkt

Als Ende 2008 der Leistungsauftrag des Bundes für den Anbau und die Verwertung von Ölsaaten aufgehoben wurde, schuf der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) einen «Produktionspool Ölsaaten», um das Angebot besser an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen. Mit dieser Angebotssteuerung sollen die Marktanteile von inländischem Öl erhöht und die bestmöglichen Preise erzielt werden. Am Produktionspool nehmen die Branchenakteure teil und dessen Finanzierung erfolgt zu zwei Dritteln durch die produzierenden Landwirtschaftsbetriebe (1 Fr./100 kg) und zu einem Drittel durch die Verarbeitungsbetriebe (0.50 Fr./100 kg). Der verfügbare Betrag fliesst vollumfänglich in die Förderung des Anbaus von finanziell weniger attraktiven Ölsaaten. Alle Ölsaaten-produzierenden Landwirtschaftsbetriebe zahlen einen identischen Beitrag (unabhängig von der angebauten Ölsaat) in den Pool, profitieren jedoch in unterschiedlichem Masse von Stützungszahlungen. So gingen 2012 keine Stützungsbeiträge in die Rapsproduktion, während der Anbau von Sonnenblumen mit 12 Fr./100 kg und jener von High-Oleic-Sonnenblumen und Soja mit 10 Fr./100 kg unterstützt wurde. Die Beiträge werden jährlich im Herbst unter Berücksichtigung der Marktentwicklung vom SGPV festgelegt.

Jedes Jahr verhandelt und schliesst der SGPV einen Rahmenvertrag mit den Ölmühlen. Darin werden für das kommende Jahr die Mengen festgelegt, welche sich die Landwirtschaftsbetriebe zu produzieren und die Ölmühlen zu verwerten verpflichten. Der SGPV weist in Produktionsverträgen die zu produzierenden Mengen zu. Die Landwirtschaftsbetriebe können die Mengen, die sie im nächsten Jahr produzieren möchten, bis Mitte Juni des laufenden Jahres für Raps bzw. bis September des laufenden Jahres für Sonnenblumen und Soja melden.

Entwicklung der Rahmenverträge

Quelle: SwissOlio

Die vertraglich geregelte Gesamtproduktion hat nahezu 100 000 t erreicht, wobei diese Entwicklung grösstenteils dem Raps zu verdanken ist. Die vertraglich vereinbarten Mengen an Raps und Soja werden tatsächlich produziert, während beim Sonnenblumenanbau seit Jahren nur 50 % der vereinbarten Mengen, das heisst rund 9 000 t, erreicht werden.

34 1.1 Ökonomie
Jahr Raps Sonnenblumen Soja Total in t 2000 42 000 15 000 3 000 60 000 2005 54 000 20 000 2 000 76 000 2008 60 000 20 000 1 500 81 500 2010 70 000 18 000 1 500 89 500 2012 77 000 18 000 1 500 96 500 2013 79 000 18 000 1 500 98 500

Produktionsentwicklung Ölsaaten 1995 bis 2012

Die Bedeutung von Rapsöl widerspiegelt sich zum einen in seiner Platzierung als zweit meist konsumiertes Öl und zum anderen in seinem hohen Selbstversorgungsgrad. In den vergangenen zehn Jahren erhöhte sich sein Konsum um 40 %. Obwohl der Konsum von Sonnenblumenöl im gleichen Zeitraum um 15 % gesunken ist, behält es seinen Spitzenplatz als meist konsumiertes Öl. Dieses Öl weist einen tiefen Selbstversorgungsgrad auf und wird vorwiegend importiert. Sojaöl ist nur von marginaler Bedeutung.

35 1.1 Ökonomie 1995
in k g / ha Quelle: SBV 0 40 000 30 000 20 000 10 000 50 000 60 000 70 000 80 000 2000 2005 2010 2011 2012 Raps Sonnenblumen Soja Inlandproduktion pflanzliches Speiseöl Jahr Sonnenblumen Raps Soja Total Index (Jahr 2006 = 100) in t Öl 2006 5 106 21 160 257 26 523 100 2007 4 224 23 342 237 27 803 105 2008 4 182 24 047 390 28 619 108 2009 3 840 23 990 301 28 131 106 2010 2 984 25 671 209 28 864 109 2011 2 969 26 863 199 30 031 113 2012 3 433 26 939 151 30 523 115 Quelle: SwissOlio Binnenmarkt pflanzliches Speiseöl Selbstversorgungsgrad Marktanteil in % in % Sonnenblumenöl 7 34 Rapsöl 85 24 Palmöl 0 19 Olivenöl 0 10 Erdnussöl 0 3 Sojaöl 75 0,1 Andere (Kokosöl, Palmkernöl) / Gemische 0 9,9 Quelle: SwissOlio

Übersicht Weltmarkt

2012 wurden insgesamt 129 000 t Pflanzenöle und -fette für die menschliche Ernährung importiert. Die Exporte – allesamt in Form von Verarbeitungsprodukten – beliefen sich auf 31 000 t. Die Inlandproduktion betrug 31 000 t und der Konsum 129 000 t, davon rund 90 000 t als reines Öl. Die in der Schweiz angebauten Ölsaaten decken rund ein Drittel des konsumierten Öls ab. Von den insgesamt 90 000 t Öl wird rund ein Drittel im Einzelhandel vermarktet und zirka zwei Drittel im Grosshandel.

Seit ein paar Jahren wird immer mehr Öl, insbesondere Sonnenblumenöl, im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems zollfrei importiert. Es lässt sich in diesem Zusammenhang jedoch weder eine signifikante Zunahme der Ölimporte insgesamt noch eine Veränderung der Importmengen der verschiedenen Öle feststellen.

Kartoffelmarkt

Nach der Rekordernte 2011 entsprach die Ernte 2012 eher den Marktbedürfnissen. Sie betrug 447 000 t und der Flächenertrag sank um 10 % auf 410 kg/Are. Die Anbaufläche belief sich auf 10 875 ha, was einem Minus von knapp 3 % entspricht (2011: 11 250 ha). Auch die Anzahl Produzenten ging zurück, und zwar um 5 % auf 5 400.

Die Ernte des Jahres 2012 wurde folgendermassen verwertet:

Da die Branchenorganisation bei der Ernte 2011 die Deklassierung einer grösseren Menge Kartoffeln finanziell ausgleichen musste, hat sie entschieden, dass 2012 neu nur diejenigen Produzentinnen und Produzenten mit Abnahmeverträgen Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Denaturierung ihrer Ernte erhalten sollen.

Die WTO-Abkommen verlangen einen Marktzugang von 22 250 t Kartoffeläquivalenten. 2012 wurden folgende Teilkontingente temporär erhöht:

– 3 000 t Speisekartoffeln

– 500 t Saatkartoffeln

2012 fiel der Ertrag an Bio-Kartoffeln – anders als bei den Kartoffeln aus konventionellem Anbau – deutlich tiefer aus als der Durchschnitt der letzten Jahre. Der durchschnittliche Ertrag belief sich über alle Sorten hinweg auf 183 kg/Are, was gegenüber dem Mittel der letzten fünf Jahre einem Minus von rund 17 % entspricht. Hauptursache hierfür war der hohe Krankheitsdruck durch die Kraut- und Knollenfäule. Insgesamt wurden rund 13 000 t Bio-Kartoffeln produziert.

36 1.1 Ökonomie
Speisekartoffeln 185 800 t Veredlungskartoffeln 163 800 t Pflanzkartoffeln 27 800 t Verfütterung mit privater Finanzhilfe 18 300 t Verfütterung normal 51 300 t Quelle: Swisspatat

n Spezialkulturen

Normale bis gute Ernten im Gemüse- und Tafelobstanbau, tiefe Ernte im Rebbau

Die von der Schweizerischen Zentralstelle für Gemüsebau (SZG) erhobene Gemüsefläche (inkl. Mehrfachanbau pro Jahr, inkl. Dauerkulturen) betrug im Berichtsjahr 14 900 ha. Diese Fläche lag rund 50 ha über dem Durchschnitt der vier Vorjahre.

Die Apfelfläche nahm letztes Jahr um 50 ha ab und lag für die Ernte 2012 bei 4 138 ha. Die Reduktion rührt insbesondere von einer Abnahme bei den Sorten Golden Delicious (–46 ha), Maigold (–44 ha) und Idared (–15 ha) her. Eine Zunahme verzeichneten wiederum die Sorten Gala (+22 ha) und Braeburn (+14 ha). Weiterhin im Trend sind auch die sogenannten Clubsorten, deren Fläche gegenüber dem Vorjahr um 42 ha zugenommen hat. Die Birnenfläche nahm leicht zu (+2 ha) und lag 2012 bei 791 ha. Nach dem Rückgang der Steinobstfläche im Jahr 2011 nahm diese 2012 um 49 ha auf 1 569 ha zu. Verantwortlich dafür waren der Kirschenanbau (+32 ha, neu 530 ha) und der Aprikosenanbau (+24 ha, neu 694 ha). Die Zwetschgenfläche nahm um 7 ha auf 332 ha ab. Der Beerenanbau erfuhr eine Ausdehnung um 41 ha und erreichte 781 ha Anbaufläche. Die Zunahme ist auf den Erdbeeren- (+29 ha) und Heidelbeeranbau (+11 ha) zurückzuführen.

Die Rebfläche der Schweiz betrug im Berichtsjahr 14 920 ha und blieb somit gleich gross wie im Vorjahr. Die Rebsortenverteilung blieb mit 42 % weissen und 58 % roten Sorten stabil.

Im Berichtsjahr wurden 381 000 t Gemüse (ohne Verarbeitung) und 145 000 t Tafelobst geerntet. Im Vergleich zum Durchschnitt der vier Vorjahre handelte es sich beim Gemüse um eine Ertragssteigerung von 9 % und beim Obst um 7 %.

Die Marktvolumina der Gemüse- und Obstarten, die in der Schweiz angebaut werden können, betrugen 599 000 t bzw. 190 000 t. Das Gemüsevolumen war 6 % und das Obstvolumen 4 % grösser als im Durchschnitt der letzten vier Jahre. Der Selbstversorgungsgrad von Schweizer Gemüse betrug 64 % und derjenige von Obst 76 %, Tendenz bei Gemüse und bei Obst leicht steigend gegenüber den Werten der Vorjahre.

37 1.1 Ökonomie

Im Jahr 2012 lag das Erntevolumen beim Wein mit 1,004 Mio. hl rund 10,4 % tiefer als im 2011 resp. 6,7 % unter dem Fünfjahresschnitt. Grund für die Abnahme waren die Beschränkungen und die ungünstigen Wetterbedingungen, insbesondere die häufigen Niederschläge im Herbst um die Traubenernte. Der damit aufgetretene Fäulnisdruck auf die Trauben hat stellenweise zu grossen Ernteausfällen geführt. Insgesamt wurden 0,499 Mio. hl Weisswein und 0,505 Mio. hl Rotwein produziert.

Hohe Ernte bei den Mostäpfeln

Mit 76 420 t entsprach die Mostapfelernte 2012 der Ernteschätzung. Dies waren 29 % weniger als der Durchschnitt der letzten vier Vorjahresernten. Die Mostbirnenernte entsprach mit 15 800 t dem vierjährigen Durchschnitt. 2012 wurden im Rahmen des WTO-Zollkontingents 1,3 t Mostäpfel und keine Mostbirnen importiert.

Der Selbstversorgungsgrad beim Apfelsaft, gemessen an der Normalversorgung, betrug nach der Ernte 2012 153 %. Auch beim Birnensaft lag der Selbstversorgungsgrad mit 185 % weit über der für die Normalversorgung benötigten Menge. Ein Teil der Überschüsse wurde exportiert. Weil der Bund seit 2009 keine Exportsubventionen mehr ausrichtet, wurden die Exporte von den Mostereien und den Produzenten wie bereits in den Vorjahren selber finanziert.

Weitgehend stabil bleibende Importmengen

Die Einfuhren von Frischgemüse und Frischobst, welche in der Schweiz angebaut werden können, beliefen sich 2012 auf 218 000 t bzw. 47 000 t. Das waren bei Gemüse gleichviel und bei Obst 4 % weniger als im Durchschnitt der vier Vorjahre. Die Exporte waren mit 400 t Gemüse und 1 900 t Obst unbedeutend, wobei bei Gemüse eher rückläufig und bei Obst leicht ansteigend gegenüber den Vorjahren.

Die Weineinfuhren nahmen 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 % leicht zu und erreichten 1,900 Mio hl. Darin enthalten sind die Importe zum Kontingents- und Ausserkontingentszollansatz von Rot- und Weissweinen sowie die Süssweine, Weinspezialitäten, Mistellen, Schaumweine, Industrieweine und Traubenmoste. Hiervon wurden 1,632 Mio. hl innerhalb des Zollkontingentes für Rot- und Weissweine von 1,7 Mio. hl eingeführt, was einer Abnahme von 0,3 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das Zollkontingent wurde seit seiner Einführung 2001 nie ausgeschöpft. Die Weissweinimporte bewegten sich mit einem Gesamtvolumen von 0,375 Mio. hl auf Vorjahresniveau. Bei den Rotweinen mit Einfuhren von 1,322 Mio. hl gab es einen leichten Abwärtstrend von –0,3 %. Dabei stieg der Anteil der Einfuhren an Flaschenweinen um 3,2 % an, während derjenige an Offenweinen um 4,5 % abnahm. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2012 rund 0,170 Mio. hl Schaumwein eingeführt, was einem Plus von 4,9 % entspricht.

Gemüse- und Obstkonsum steigend, Weinkonsum sinkend

2012 betrug der Pro-Kopf-Konsum von frischem Gemüse 75 kg, derjenige von Tafelobst (ohne tropische Früchte) 24 kg. Die Konsumwerte lagen bei Gemüse und bei Obst über dem Durchschnitt der vier Vorjahre.

Der Gesamtverbrauch an Wein betrug (inkl. Verarbeitungsweine und exportierte bzw. wiederausgeführte Weine) im Berichtsjahr 2,671 Mio. hl, was einer Abnahme um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Konsum von Schweizer Wein sank erstmals unter 1 Mio. hl auf 0,970 Mio. hl, was einem Rückgang von 3,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auch der Konsum von ausländischen Weinen nahm um 1,5 % ab und erreichte 1,700 Mio. hl. Der Marktanteil von Schweizer Wein ist um 0,5 % gesunken und erreicht noch 36,3 %.

38 1.1 Ökonomie

Rückgang von Preisen und Bruttomarge bei den Früchten

Bei den beobachteten Früchten gingen der Einstands- und Endverkaufspreis sowie die Bruttomarge zwischen 2010 und 2012 stetig zurück. Im Vergleich zu 2011 ging der Endverkaufspreis stärker zurück als der Einstandspreis (–18 Rp./kg, 4.05 Fr./kg bzw. –14 Rp./kg, 1.62 Fr./kg). Die durchschnittliche Gesamtbruttomarge auf Früchten sank gegenüber 2011 um 4 Rp./kg. Der Anteil des Einstandspreises am Konsumentenfranken verzeichnete bei den Früchten ebenfalls ein Minus und fiel von 42 % (2011) auf 40 % (2012).

Beim Gemüse stabilisierte sich der Einstandspreis der beobachteten Gemüsesorten zwischen 2011 und 2012 insgesamt bei 1.27 Fr./kg, was ungefähr dem Wert von 2009 (1.26 Fr./kg) und dem Durchschnittspreis der Periode von 2000 bis 2005 (1.23 Fr./kg) entspricht. Im Vorjahresvergleich stieg der Endverkaufspreis 2012 leicht an, und zwar um 5 Rp./kg auf 2.96 Fr./kg. Folglich erhöhte sich die Bruttomarge um 5 Rp./kg auf 1.69 Fr./kg. Mit der Verteuerung auf der Konsumentenseite und einem stabilen Einstandspreis sank der Anteil des Einstandspreises am Konsumentenfranken beim Gemüse (2011: 44 %, 2012: 43 %).

Entwicklung der Preise und der Bruttomargen ausgewählter Früchte

Entwicklung der Preise und der Bruttomargen ausgewählter Gemüse

39 1.1 Ökonomie
in Fr / kg
Berücksichtigte
1.00 1.50 2.00 3.00 4.00 2.50 5.00 4.50 3.50 Ø 2000 – 05 2006 2007 2008 2009 2011 2012 2010 Bruttomarge Einstandspreis Verkaufspreis
in Fr / kg
Quelle: BLW
Früchte:
Äpfel, Birnen, Aprikosen, Kirschen, Nektarinen, Erdbeeren, Orangen
Berücksichtigte
Ø 2000 – 05 2006 2007 2008 2009 2011 2010 1.00 1.50 2.00 3.00 2.50 3.50 Bruttomarge Einstandspreis Verkaufspreis 2012
Quelle: BLW Gemüse: Tomaten, Blumenkohl, Karotten, Zwiebeln, Chicorée, Gurken und Kopfsalat

1.1.3 Wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors

n Zwei Indikatorensysteme für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage

Gemäss Artikel 5 LwG wird mit den agrarpolitischen Massnahmen angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind.

Die Beurteilung ist in der Nachhaltigkeits-Verordnung (Artikel 3 bis 7) geregelt und erfolgt mit Hilfe zweier Indikatorensysteme. Eine sektorale Beurteilung basiert auf der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR), welche vom BFS mit Unterstützung des Sekretariats des SBV erstellt wird. Die LGR wurde 2012 teilrevidiert. Neben der Integration neuer statistischer Quellen wurden einige methodische Anpassungen vorgenommen. Insbesondere wurden die Bewertungen des Futterbaues, der Rindvieherzeugung und der Abschreibungen der Bauten angepasst. Alle hier ausgewiesenen Zahlen beruhen auf der teilrevidierten Methodik. Die einzelbetriebliche Betrachtung stützt sich auf die Buchhaltungsergebnisse der Zentralen Auswertung von Agroscope Reckenholz-Tänikon ART (vgl. Abschnitt 1.1.4).

1.1.3.1 Sektor-Einkommen 2012

Im Jahr 2012 betrug das Nettounternehmenseinkommen 2,693 Mrd. Fr. Im Vergleich zu den Jahren 2009/11 war es um 67 Mio. Fr. oder 2,4 % tiefer. Gegenüber 2011 nahm es um 104 Mio. Fr. ab (–3,7 %). Die Erzeugung (–199 Mio. Fr. resp. –2,0 %) hat stärker abgenommen als die Kosten (– 82 Mio. resp. 0,8 %, darunter Vorleistungen –16 Mio. Fr. resp. –0,3 %, Abschreibungen –41 Mio. Fr. resp. –1,9 %, Arbeitnehmerentgelt –16 Mio. Fr. resp. –1,3%, gezahlte Zinsen –19 Mio. Fr. resp. –7,9 %). Die sonstigen Subventionen waren praktisch stabil (+13 Mio. Fr. resp. +0,5%).

40 1.1 Ökonomie

Ergebnisse der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz Angaben zu laufenden Preisen, in Mio. Fr.

1 Halbdefinitiv, Stand 6.9.2013

2 Provisorisch, Stand 6.9.2013

3 Schätzung, Stand 6.9.2013

4 wird in der Literatur und in der Eurostat-Methodik als Nettounternehmensgewinn bezeichnet

Die Zahlen werden auf- oder abgerundet, wodurch die Summe der Komponenten gegenüber der Totale oder Salden abweichen kann.

Sonstige Subventionen Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs Ausgaben (Vorleistungen, sonstige Produktionsabgaben, Abschreibungen, Arbeitnehmerentgelt, gezahlte Pachten, gezahlte Zinsen abzüglich empfangene Zinsen)

Nettounternehmenseinkommen

1 Halbdefinitiv, Stand 6.9.2013

2 Provisorisch, Stand 6.9.2013

3 Schätzung, Stand 6.9.2013

15–16

A14–A15

41 1.1 Ökonomie
2000/02 2009 2010 2011 1 2012 2 2013 3 Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs 10 703 10 401 10 081 10 182 9 983 10 064 – Vorleistungen 6 188 6 366 6 254 6 330 6 314 6 187 Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen 4 515 4 035 3 827 3 852 3 670 3 877 – Abschreibungen 1 983 2 196 2 142 2 112 2 071 2 061 Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen 2 532 1 839 1 685 1 740 1 598 1 816 – sonstige Produktionsabgaben 115 149 150 157 166 155 + sonstige Subventionen (produktunabhängige) 2 407 2 837 2 876 2 912 2 925 2 912 Faktoreinkommen 4 824 4 527 4 412 4 495 4 358 4 572 – Arbeitnehmerentgelt 1 139 1 239 1 246 1 238 1 222 1 213 Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen 3 685 3 289 3 166 3 257 3 136 3 359 – gezahlte Pachten 219 233 234 234 235 235 – gezahlte Zinsen 279 268 257 238 219 223 + empfangene Zinsen 31 12 11 11 11 9 Nettounternehmenseinkommen 4 3 218 2 800 2 686 2 797 2 693 2 910
Quelle:
Angaben zu laufenden Preisen in Mio. Fr.
0 14 000 12 000 10 000 8 000 6 000 4 000 2 000 2000 / 02 2009 2010 20111 20122 20133
BFS Entwicklung der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung
Quelle: BFS
Tabellen
Seiten

1.1.3.2 Schätzung des Sektor-Einkommens 2013

Die Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs wird für 2013 auf 10,064 Mrd. Fr. geschätzt und damit um 0,8 % höher als im Vorjahr. Diese Zunahme ist auf eine deutlich höhere tierische Produktion zurückzuführen. Die pflanzliche Produktion hingegen war tiefer als im Vorjahr.

Die pflanzliche Produktion (4,037 Mrd. Fr.; inbegriffen produzierender Gartenbau) wird 2013 gegenüber dem Vorjahr um 5,4 % tiefer geschätzt.

Die Getreideproduktion 2013 wird tiefer ausfallen als 2012. Bereits diese Ernte war unterdurchschnittlich. Die Getreidequalität hingegen dürfte gut sein und die Preise sind stabil geblieben. Der Wert der Getreideernte 2013 wird 5,8 % unter dem Vorjahreswert veranschlagt.

Bei den Zuckerrüben wird eine um bis zu 20 % tiefere Produktionsmenge erwartet und auch der Zuckergehalt dürfte unterdurchschnittlich ausfallen. Die leicht steigende Fläche und die guten Erträge versprechen eine bessere Rapsernte als im Vorjahr. Die Produzentenpreise dürften allerdings als Folge des Rückgangs der Preise für Ölsaaten auf dem Weltmarkt tiefer als im Vorjahr sein. Der Produktionswert der Ölfrüchte wird deshalb tiefer als im Vorjahr geschätzt. Die Anbaubeiträge für Ölfrüchte und Zuckerrüben sind unverändert geblieben und werden im Produktionswert verbucht. Die Tabakproduzenten hatten dieses Jahr ebenfalls mit den schlechten Wetterbedingungen zu kämpfen, so dass der Wert der Tabakernte unter das Vorjahresergebnis fallen wird. Der Produktionswert der Handelsgewächse dürfte insgesamt für 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 10,6 % tiefer ausfallen.

Das Wetter war dieses Jahr ungünstig für die Raufutterproduktion. Im Frühjahr war es nass und kalt, in den Sommermonaten in einigen Regionen zu trocken. Der Produktionswert der Futterpflanzen wird dieses Jahr 14,6 % unter dem Wert des Vorjahres veranschlagt.

Der Produktionswert für den Gemüsebau dürfte auch dieses Jahr weiter ansteigen. Zum einen wurde die Anbaufläche ausgedehnt, zum andern waren die Preise aufgrund der schlechten Witterungsbedingungen im Frühling und Frühsommer höher als letztes Jahr. Im Vergleich zum Vorjahr dürfte für den Gemüsebau ein um 1,3 % höherer Produktionswert resultieren.

Beim produzierenden Gartenbau wird eine Abnahme des Produktionswertes von 3,5 % gegenüber dem Vorjahr erwartet. Der lange Winter und der nasse Frühling haben einerseits die Produktion erschwert und anderseits die Nachfrage nach Zierpflanzen deutlich geschwächt.

Bei den Kartoffeln zeichnet sich aufgrund des nassen und kalten Frühlings und der Hitzetage im August eine sehr tiefe Ernte ab. Die Qualität ist gut, die Kaliber hingegen sind klein. Die Anbaufläche bewegt sich auf der Höhe des Vorjahres. Die Produzentenpreise liegen am oberen Preisband. Der Produktionswert 2013 wird 18,1 % tiefer als im Vorjahr geschätzt.

Beim Frischobst wird für 2013 eine marktkonforme Apfel- und Birnenernte erwartet. Das sind gegenüber dem Vorjahr 6 % weniger Äpfel, aber 8 % mehr Birnen. Die geerntete Menge Mostäpfel wird dieses Jahr auf 88 100 t geschätzt und damit leicht höher als letztes Jahr. Falls die Ernteschätzung überschritten wird, wird ein Rückbehalt festgelegt, der mit zunehmender Menge steigt. Der Wert von Frischobst dürfte 2013 im Vergleich zu 2012 praktisch gleich hoch sein. Die Position Obst beinhaltet neben dem Frischobst zum Teil auch die Weintrauben (für den Frischkonsum und die Verarbeitung zu Wein ausserhalb des Bereiches Landwirtschaft). Trotz Hagel in einigen Regionen dürfte die Ernte gegenüber dem letzten Jahr besser ausfallen. Die Preise dürften sich auf dem Vorjahresniveau bewegen. Gesamthaft wird für die Position Obst 2013 ein um 1,7 % höherer Wert als im Vorjahr geschätzt.

Der Produktionswert des Weins beruht teilweise auf den Veränderungen der Vorräte der beiden Vorjahre. Bei der Weinlese 2011 wurden gegenüber 2010 höhere Mengen gekeltert, während die Weinlese 2012 mengenmässig tiefer als 2010 war. Die gute Qualität ermöglichte es, das Preisniveau zu halten. Der Produktionswert des Weins wird im Jahre 2013 um 1,8 % höher als 2012 veranschlagt.

42 1.1 Ökonomie

Die tierische Produktion (4,947 Mrd. Fr.) wird 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 6 % höher eingeschätzt. Die Rindvieh- und insbesondere die Kälberschlachtungen sind gegenüber dem Vorjahr zwar gesunken, die Schlachttiere waren entsprechend gesucht und die Preise noch höher als die bereits guten Vorjahreswerte. Das Schlachtschweineangebot ging zurück und es gab ein marktkonformes Angebot. Dementsprechend sind die Produzentenpreise in diesem Jahr stark gestiegen. Die Lage auf dem Lämmer- und Schafmarkt war gut, und die Produzentenpreise lagen das ganze Jahr höher als im Vorjahr. Die Absatzmöglichkeiten für inländisches Geflügel blieben gut. Die Pouletschlachtungen nahmen auch dieses Jahr bei leicht steigenden Produzentenpreisen zu. Der Rückgang des Milchkuhbestandes hat zu tieferen Milcheinlieferungen gegenüber dem Vorjahr geführt. Die Milchpreise hingegen dürften ansteigen, dies auch als Folge steigender Preise auf den internationalen Märkten. Die Eierproduktion war dieses Jahr wesentlich höher als in den Vorjahren und zusätzlich waren auch die Produzentenpreise höher als im Vorjahr. Beim Honig ist mit einem durchschnittlichen Jahr zu rechnen.

Die Erzeugung landwirtschaftlicher Dienstleistungen (684 Mio. Fr.) wird 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 % höher geschätzt. Der Produktionswert der landwirtschaftlichen Dienstleistungen, welche insbesondere Lohnarbeiten für Dritte beinhalten (z.B. Saat und Ernte), hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugelegt. Das deutet auf eine steigende Spezialisierung der Produktionsabläufe in der Landwirtschaft hin.

Der Wert der nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten (395 Mio. Fr.) dürfte 2013 gegenüber 2012 um 7,4 % zunehmen. Dies dürfte u. a. auf die Erbringung von Dienstleistungen wie Schneeräumung infolge des langen Winters sowie auf die steigende Wichtigkeit der Diversifikation zurückgeführt werden. In dieser Position sind Tätigkeiten enthalten wie die Verarbeitung von Mostobst, Fleisch oder Milch auf dem Hof oder Dienstleistungen, wie Strassenrand- und Landschaftspflege, die Haltung von Pensionstieren (Pferde) sowie die Übernachtungen von Touristen (Schlafen im Stroh).

Die Ausgaben für Vorleistungen werden für 2013 auf 6,187 Mrd. Fr. veranschlagt, was 2 % unter dem Vorjahreswert liegt. Dabei dürften die Ausgaben für Futtermittel insgesamt tiefer ausfallen als im Vorjahr. Dies ist auf tiefere Viehbestände zurückzuführen, denn die Preise für Mischfutter sind höher als im Vorjahr. Nach einer Abnahme im 2009 sind die Preise für Erdölerzeugnisse in den Jahren 2010 bis 2012 wieder angestiegen, 2013 hingegen zurückgegangen. Obwohl der lange Winter den Energiebedarf erhöhte, dürften die Ausgaben für Energie und Schmierstoffe als Folge des Preisrückgangs im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % abnehmen. Bei den Düngemitteln gleichen sich Preissteigerung und Mengenrückgang im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr praktisch aus, so dass die Ausgaben 2013 gegenüber 2012 fast gleich hoch ausfallen dürften. Die Kosten für Saat- und Pflanzgut dürften 2013 gegenüber 2013 um 0,7 % sinken. Der Bedarf an tierärztlichen Leistungen und Medikamenten ist abhängig von den Tierbeständen und von Sondermassnahmen, wie die obligatorische Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit von 2008 bis 2010. Diese Massnahme hat zu Kostensteigerungen in diesen Jahren beigetragen. Danach sind diese wieder zurückgegangen. Für die Reduktion der Ausgaben im Bereich der tierärztlichen Leistungen und Medikamente 2013 gegenüber 2012 um 3 % dürfte vor allem der tiefere Tierbestand verantwortlich sein. Die Ausgaben für den Unterhalt der Bauten, Maschinen und Geräte dürften 2013 gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgehen.

Die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (3,877 Mrd. Fr.) wird 2013 um 5,6 % höher eingeschätzt als 2012.

Die Abschreibungen (2,061 Mrd. Fr.) werden 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 % tiefer veranschlagt. Da die Abschreibungen zu Anschaffungspreisen (Wiederbeschaffungspreise) bewertet werden, spielt die Preisentwicklung der Investitionsgüter eine wichtige Rolle. Die Preise für Bauten und diejenigen für Ausrüstungen (Fahrzeuge und Maschinen) waren im laufenden Jahr stabil.

Die sonstigen Produktionsabgaben (155 Mio. Fr.) dürften 2013 im Vergleich zu 2012 um 6,3 % sinken. Die sonstigen Produktionsabgaben setzen sich zusammen aus den übrigen Produktionsabgaben (Motorfahrzeugsteuer, Stempelgebühr und Grundsteuer) sowie der Unterkompensation der Mehrwertsteuer.

43 1.1 Ökonomie

Die sonstigen Subventionen (2,912 Mrd. Fr.) beinhalten alle Direktzahlungen, den berechneten Zins für zinslose öffentliche Darlehen (Investitionskredite, Betriebshilfe) und die übrigen von Kantonen und Gemeinden erbrachten laufenden Beiträge. Nicht enthalten sind die Gütersubventionen, welche bereits im Produktionswert zu Herstellungspreisen berücksichtigt wurden (z.B. Anbauprämien und Zulagen für silagefreie Fütterung bei der Milchproduktion). Die sonstigen Subventionen dürften 2013 gegenüber dem Vorjahr leicht tiefer ausfallen.

Das Arbeitnehmerentgelt (= Angestelltenkosten) wird für 2013 auf 1,213 Mrd. Fr. geschätzt, was 0,7 % unter dem Wert von 2012 liegt. Die Angestelltenkosten nahmen wegen dem anhaltenden Stellenabbau im produzierenden Gartenbau leicht ab.

Die gezahlten Pachten (235 Mio. Fr.) stagnieren seit Jahren und dürften auch 2013 gegenüber dem Vorjahr praktisch auf derselben Höhe bleiben. Die gezahlten Schuldzinsen (223 Mio. Fr.) werden 2013 gegenüber 2012 um 2 % höher veranschlagt, was auf die leicht anziehenden Zinsen 2013 zurückzuführen ist.

Als Nettounternehmenseinkommen verbleiben 2,910 Mrd. Fr. Das sind 216 Mio. Fr. resp. 8 % mehr als im Vorjahr.

44 1.1 Ökonomie

1.1.4 Wirtschaftliche Lage der Einzelbetriebe

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Betriebe beruht auf den Ergebnissen der Zentralen Auswertung von Agroscope Reckenholz-Tänikon ART. Neben den verschiedenen Einkommensgrössen liefern Indikatoren, wie z.B. jener zur finanziellen Stabilität, wichtige Hinweise auf die wirtschaftliche Lage der Betriebe. Im Tabellenanhang sind die Indikatoren detailliert aufgeführt.

1.1.4.1 Einkommen und Arbeitsverdienst

n Landwirtschaftliches Einkommen 2012 weniger hoch als im Vorjahr

Entwicklung der Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe: Mittel aller Regionen

45 1.1 Ökonomie
in Fr pro Betrieb Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART 0 10 000 20 000 30 000 40 000 50 000 100 000 90 000 80 000 70 000 60 000 2000 / 02 2009 2010 2011 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Landwirtschaftliches Einkommen 18 806 56 203 1.29 FJAE 26 204 60 305 1.22 2012 26 308 55 182 1.22 26 737 59 474 1.21 26 772 55 965 1.21 Familien-Jahresarbeitseinheiten Begriffe und Methoden Seite A58 Tabellen 17–26 Seiten A16–A26

Die Rohleistung hat 2012 im Vergleich zum Mittel der Jahre 2009/11 leicht zugenommen (+1,8 %), während sie im Vergleich zu 2011 praktisch konstant geblieben ist. Die Rohleistung aus dem Pflanzenbau ist 8,2 % tiefer als im Vorjahr, da das weitgehend durchschnittliche Landwirtschaftsjahr 2012 nicht an das hervorragende Pflanzjahr 2011 anknüpfen konnte. Zurück gegangen ist einerseits die Rohleistung bei Brotgetreide und bei den Zuckerrüben. Abgenommen haben auch die Erlöse bei Obst und Trauben. Zugenommen hat die Rohleistung in der Tierhaltung (+1,4 %). Dazu beigetragen haben vor allem die Mutterkuhhaltung und die Milch.

Gegenüber 2009/11 haben die Direktzahlungen um 5,7 % zugenommen. Die Zunahme im Vergleich zu 2011 beträgt 3,4 %. Sie ist auf das flächenmässige Wachstum der Betriebe sowie die Erhöhung des Rindviehbestandes zurückzuführen. Zur Steigerung beigetragen haben auch die höheren Direktzahlungen für den ökologischen Ausgleich sowie die BTS- und RAUS-Programme.

Die Fremdkosten lagen 2012 um 3,5 % über dem Dreijahreswert 2009/11. Gegenüber dem Vorjahr haben sie um 1,7 % zugenommen. Die Sachkosten Pflanzenbau lagen praktisch auf dem Niveau des Vorjahres. Dasselbe gilt auch für die Tierhaltung, da eine Zunahme der Tierzukäufe und höhere Kosten für Stroh und Streue durch tiefere Futterkosten grösstenteils kompensiert werden konnte. Gestiegen sind die Sachkosten Paralandwirtschaft, die Kosten für Arbeiten durch Dritte, Reparaturen und Abschreibungen, allgemeine Betriebskosten und Löhne. Die Kosten für Schuldzinsen lagen hingegen unter dem Vorjahresniveau, da der mittlere Zinssatz für Fremdkapital erneut gesunken ist. Tiefer waren auch die Pacht- und Mietzinsen.

Das landwirtschaftliche Einkommen ist die Differenz zwischen Rohleistung und Fremdkosten. Es entschädigt einerseits die Arbeit der Familienarbeitskräfte und andererseits das im Betrieb investierte Eigenkapital. 2012 lag das landwirtschaftliche Einkommen 4,0 % unter dem Mittelwert der Jahre 2009/11 und 5,9 % unter dem Vorjahresniveau.

Das ausserlandwirtschaftliche Einkommen ist gegenüber dem Mittel der drei Vorjahre gestiegen (+1,3 %).

Im Vergleich zu 2011 ist es praktisch konstant geblieben (+0,1 %).

Aus der Veränderung des landwirtschaftlichen und ausserlandwirtschaftlichen Einkommens resultiert eine Abnahme des Gesamteinkommens um 2,4 % gegenüber 2009/11 und eine Abnahme von 4,0 % gegenüber 2011.

Das landwirtschaftliche Einkommen war 2012 gegenüber 2009/11 in der Talregion um 5 % tiefer. In der Hügelregion fiel die Abnahme etwas geringer aus (–1,9 %). In der Bergregion betrug die Abnahme 3,5 %. Das ausserlandwirtschaftliche Einkommen ist in der Tal- und Bergregion um 3,8 % bzw. 1,2 % gestiegen, während es in der Hügelregion um 2,3 % gesunken ist. Entsprechend betrug die Abnahme des Gesamteinkommens in den drei Regionen 2,6 %, 2 % bzw. 1,7 %.

46 1.1 Ökonomie

Der Anteil der Direktzahlungen an der Rohleistung betrug 2012 18,4 % in der Talregion, 25,3 % in der Hügelregion und 40,1 % in der Bergregion. Damit hat der Anteil in allen Regionen gegenüber dem Vorjahr zugenommen.

Die Einkommenssituation unterscheidet sich stark nach Betriebstyp (11 Produktionsrichtungen).

Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe nach Betriebstypen 2010/12

47 1.1 Ökonomie
Tabellen 17–20
Einkommen nach Region Einheit 2000/02 2009 2010 2011 2012 2009/11–2012 % Talregion Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 20,01 21,66 22,17 22,23 22,96 4,3 Familienarbeitskräfte FJAE 1,25 1,17 1,16 1,15 1,16 0,0 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 67 865 72 074 64 627 71 660 66 009 –5,0 Ausserlandw. Einkommen Fr. 17 197 26 565 25 016 26 007 26 840 3,8 Gesamteinkommen Fr. 85 061 98 639 89 643 97 666 92 849 –2,6 Hügelregion Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 17,96 19,55 19,71 20,07 20,45 3,4 Familienarbeitskräfte FJAE 1,26 1,21 1,21 1,22 1,21 –0,3 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 50 826 55 379 51 567 56 046 53 309 –1,9 Ausserlandw. Einkommen Fr. 20 580 27 049 27 748 27 818 26 911 –2,3 Gesamteinkommen Fr. 71 406 82 428 79 314 83 864 80 220 –2,0 Bergregion Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 18,68 20,23 20,55 20,90 21,21 3,2 Familienarbeitskräfte FJAE 1,37 1,33 1,33 1,30 1,29 –2,3 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 41 789 45 258 42 804 42 483 41 989 –3,5 Ausserlandw. Einkommen Fr. 19 725 24 711 27 032 26 876 26 520 1,2 Gesamteinkommen Fr. 61 514 69 969 69 837 69 359 68 509 –1,7 Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Seiten A16–A19
Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe nach Regionen
Betriebstyp Landw. Familien- Landw. Ausserlandw. GesamtNutzfläche arbeitskräfte Einkommen Einkommen einkommen ha FJAE Fr. Fr. Fr. Mittel alle Betriebe 21,38 1,21 56 874 26 605 83 479 Ackerbau 26,58 0,89 63 655 32 228 95 883 Spezialkulturen 13,73 1,24 78 314 23 007 101 321 Verkehrsmilch 21,77 1,31 54 927 23 984 78 911 Mutterkühe 20,70 1,09 40 460 37 221 77 681 Anderes Rindvieh 18,41 1,21 32 664 31 124 63 788 Pferde/Schafe/Ziegen 13,75 1,11 28 676 34 654 63 330 Veredlung 12,27 1,08 57 895 29 484 87 379 Kombiniert Verkehrsmilch / Ackerbau 30,01 1,25 72 034 21 319 93 353 Kombiniert Mutterkühe 25,72 1,11 55 486 33 355 88 841 Kombiniert Veredlung 22,17 1,28 74 826 20 682 95 508 Kombiniert Andere 23,58 1,20 58 311 26 228 84 539
Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Tabellen 21a–21b Seiten A20–A21
Quelle:

Im Durchschnitt der Jahre 2010/12 erzielten die Betriebstypen Spezialkulturen und bestimmte kombinierte Betriebe (Veredlung, Verkehrsmilch/Ackerbau) die höchsten landwirtschaftlichen Einkommen. Diese erwirtschafteten zusammen mit dem Ackerbau auch die höchsten Gesamteinkommen. Die tiefsten landwirtschaftlichen Einkommen und Gesamteinkommen erreichten die Betriebstypen anderes Rindvieh und Pferde/ Schafe/Ziegen. Dazwischen liegen die spezialisierten Verkehrsmilchbetriebe, die Mutterkuhbetriebe und die Veredlung.

n Arbeitsverdienst 2012 höher als 2009/11

Der von den Landwirtschaftsbetrieben erwirtschaftete Arbeitsverdienst (landwirtschaftliches Einkommen abzüglich Zinsanspruch für im Betrieb investiertes Eigenkapital) entschädigt die Arbeit der nichtentlöhnten Familienarbeitskräfte. Gegenüber dem Dreijahresmittel 2009/11 hat der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 2012 um 5,9 % zugenommen. Im Vergleich zu 2011 betrug die Zunahme 0,5 %. Der Unterschied zum landwirtschaftlichen Einkommen, das abgenommen hat, ist auf ein starke Abnahme des Zinsanspruchs für das Eigenkapital (–0,82 Prozentpunkte) zurückzuführen (tieferes Zinsniveau der Bundesobligationen). Der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft ist in den einzelnen Regionen unterschiedlich hoch. Im Durchschnitt ist er in der Talregion wesentlich höher als in der Bergregion. Auch die Quartile liegen weit auseinander. So erreichte 2010/12 der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft in der Talregion im ersten Quartil 15,3 % und derjenige im vierten Quartil 209,5 % des Mittelwertes aller Betriebe der Region. In der Hügelregion war die Bandbreite noch grösser (4,2 % und 205,7 %). In der Bergregion war der Arbeitsverdienst im ersten Quartil sogar negativ, jener des vierten Quartils lag bei 224,6 % des Mittelwerts.

Arbeitsverdienst der Landwirtschaftsbetriebe 2010/12: nach Regionen und Quartilen

Arbeitsverdienst 1 in Fr. pro FJAE 2

1 Eigenkapitalverzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen: 2010: 1,65 %, 2011: 1,48 %, 2012: 0,66 %.

2 Familien-Jahresarbeitseinheiten: Basis 280 Arbeitstage

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

In der Tal- und Hügelregion übertraf 2010/12 das vierte Quartil der Landwirtschaftsbetriebe im Durchschnitt den entsprechenden Jahres-Bruttolohn der übrigen Bevölkerung um 35 500 Fr. resp. 14 200 Fr. In der Bergregion lag das vierte Quartil um 1 600 Fr. über dem entsprechenden Vergleichslohn. Im Vergleich zur Periode 2009/11 hat sich damit die relative Situation des vierten Quartils in allen drei Regionen verbessert.

48 1.1 Ökonomie
Median Mittelwerte Region 1. Quartil 2. Quartil 3. Quartil 4. Quartil (0–25 %) (25–50 %) (50–75 %) (75–100 %) Talregion 48 827 8 048 37 957 61 403 110 266 Hügelregion 36 038 1 655 28 222 45 027 81 650 Bergregion 25 468 –2 583 18 467 34 103 64 679
Tabellen 22–25 Seiten A22–A25

Vergleichslohn 2010/12, nach Regionen Region

1 Median der Jahres-Bruttolöhne aller im Sekundär- und Tertiärsektor beschäftigten Angestellten

Quellen: BFS, Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

Zu berücksichtigen gilt, dass die landwirtschaftlichen Haushalte ihren Lebensunterhalt nicht nur aus dem Arbeitsverdienst bestreiten. Ihr Gesamteinkommen, einschliesslich des ausserlandwirtschaftlichen Einkommens, liegt wesentlich höher als der Arbeitsverdienst. So betrug das Gesamteinkommen der Betriebe in der Bergregion im ersten Quartil, die einen negativen Arbeitsverdienst auswiesen, 2010/12 rund 41 000 Fr. Den Lebensunterhalt finanzierten sie vor allem aus dem ausserlandwirtschaftlichen Einkommen, das sich auf 40 000 Fr. belief.

1.1.4.2 Weitere betriebswirtschaftliche Kennzahlen

n Finanzielle Stabilität

Der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital (Fremdkapitalquote) gibt Auskunft über die Fremdfinanzierung des Unternehmens. Kombiniert man diese Kennzahl mit der Eigenkapitalbildung, lassen sich Aussagen über die Tragbarkeit einer Schuldenlast machen. Ein Betrieb mit hoher Fremdkapitalquote und negativer Eigenkapitalbildung ist auf die Dauer – wenn diese Situation über Jahre hinweg anhält – finanziell nicht existenzfähig.

Auf Basis dieser Überlegungen werden die Betriebe in vier Gruppen mit unterschiedlicher finanzieller Stabilität eingeteilt.

Einteilung der Betriebe in vier Gruppen mit unterschiedlicher finanzieller Stabilität

Betriebe mit …

Eigenkapitalbildung

Positiv

Negativ

Fremdkapitalquote

Tief (<50 %)

… guter finanzieller Situation

… ungenügendem Einkommen

Hoch (>50 %)

… beschränkter finanzieller Selbständigkeit

… bedenklicher finanzieller Situation

Quelle: De Rosa

Die Beurteilung der finanziellen Stabilität der Betriebe 2010/12 zeigt in den drei Regionen ein ähnliches Bild. Zwischen 38 und 40 % der Betriebe befanden sich in einer finanziell guten und zwischen 35 und 40 % in einer finanziell schwierigen Situation (Betriebe mit negativer Eigenkapitalbildung). Das Dreijahresmittel 2010/12 präsentierte sich damit in allen Regionen etwas schlechter als 2009/11.

49 1.1 Ökonomie
Vergleichslohn 1 Fr. pro Jahr
74 786 Hügelregion 67 493 Bergregion 63 083
Talregion

Beurteilung der finanziellen Stabiliät 2010 / 12 nach Regionen

n Eigenkapitalbildung, Investitionen und Fremdkapitalquote

Der Cashflow der ART-Referenzbetriebe hat 2012 im Vergleich zu 2009/11 leicht abgenommen (–0,2 %), während die Investitionen relativ stark zugelegt haben (+12,6 %). Aus diesen beiden Zahlen resultiert ein tieferes Cashflow-Investitionsverhältnis (–11,2 %). Die Eigenkapitalbildung (Gesamteinkommen minus Privatverbrauch) war tiefer als in der Referenzperiode (–10,9 %), dies aufgrund eines gesunkenen Gesamteinkommens und praktisch stabilem Privatverbrauch. Die Fremdkapitalquote ist gegenüber den drei Vorjahren gestiegen.

Entwicklung von Eigenkapitalbildung, Investitionen und Fremdkapitalquote

1 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

2 Cashflow (Eigenkapitalbildung plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen) zu Investitionen

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

50 1.1 Ökonomie
Anteil Betriebe in %
0 10 20 40 30 50 60 100 90 80 70 Talregion Hügelregion Bergregion bedenkliche finanzielle Situation ungenügendes Einkommen beschränkte finanzielle Selbständigkeit gute finanzielle Situation 23 40 25 40 23 18 19 18 19 16 22 38
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Merkmal 2000/02 2009 2010 2011 2012 2009/11–2012 % Eigenkapitalbildung Fr. 11 787 14 941 10 069 14 098 11 619 –10,9 Investitionen 1 Fr. 45 376 51 448 50 148 56 837 59 454 12,6 Cashflow-Investitionsverhältnis 2 % 93 97 93 87 82 –11,2 Fremdkapitalquote % 41 44 44 44 46 4,5

1.2 Soziales und Gesellschaft

Das Soziale ist eine der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit. In der Berichterstattung über die agrarpolitischen Auswirkungen nehmen die sozialen Aspekte deshalb einen eigenen Platz ein. Für die Landwirtschaft wichtig sind aber auch gesellschaftliche Aspekte wie etwa das Einkaufsverhalten.

Im Folgenden werden die Einkommen und der Verbrauch der landwirtschaftlichen Haushalte auf der Basis der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten der Agroscope Reckenholz-Tänikon ART dargestellt, ferner die Resultate einer Umfrage über die Lebensqualität der landwirtschaftlichen Bevölkerung im Vergleich zur übrigen Bevölkerung sowie eine Studie zum Thema Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft. Anschliessend folgen Beiträge über das Einkaufsverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten, über Nahrungsmittelabfälle und über den Kulturlandschutz.

51 1.2 Soziales und Gesellschaft

1.2.1 Einkommen und Verbrauch

Für die Einschätzung der sozialen Lage der Bauernfamilien sind Einkommen und Verbrauch bedeutende Kenngrössen. Bei der ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit interessiert das Einkommen vor allem als Mass für die Leistungsfähigkeit der Betriebe. Bei der sozialen Dimension steht die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Haushalte im Vordergrund. Daher wird das ausserlandwirtschaftliche Einkommen der Bauernfamilien ebenfalls mit in die Analyse einbezogen. Untersucht werden dabei sowohl das Gesamteinkommen als auch die Entwicklung des Privatverbrauchs.

n Gesamteinkommen und Privatverbrauch nach Region

Das Gesamteinkommen, das sich aus dem landwirtschaftlichen und dem ausserlandwirtschaftlichen Einkommen zusammensetzt, lag im Durchschnitt der Jahre 2010/12 je nach Region zwischen 69 200 und 93 400 Fr. pro Haushalt: Die Haushalte der Bergregion erreichten 74 % des Gesamteinkommens der Haushalte der Talregion. Mit durchschnittlichen ausserlandwirtschaftlichen Einkommen von 26 000 bis 27 500 Fr. hatten die Bauernfamilien eine wichtige zusätzliche Einkommensquelle. Diese machte bei den Haushalten der Talregion 28 % des Gesamteinkommens aus, bei jenen der Hügelregion 34 % und bei denjenigen der Bergregion 39 %. Die Haushalte der Hügelregion wiesen mit 27 500 Fr. absolut die höchsten ausserlandwirtschaftlichen Einkommen aus.

Gesamteinkommen und Privatverbrauch pro Betrieb nach Region 2010 /12

Quelle: Zentrale Auswertung, Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

Die Eigenkapitalbildung – der nicht konsumierte Teil des Gesamteinkommens – macht je nach Region zwischen 12 bis 15 % des Gesamteinkommens aus. Der Privatverbrauch liegt jeweils über der Höhe des landwirtschaftlichen Einkommens. Er ist entsprechend der Höhe des Gesamteinkommens bei den Haushalten der Talregion absolut am höchsten und bei jenen der Bergregion am tiefsten.

Das durchschnittliche Gesamteinkommen pro Haushalt lag 2012 mit 82 700 Fr. etwas unter jenem der Jahre 2009/11 mit 84 700 Fr. Der Privatverbrauch pro Haushalt hat 2012 im Vergleich zu 2009/11 (71 700 Fr.) ebenfalls leicht, um 600 Fr., abgenommen und lag bei 71 100 Fr.

52 1.2 Soziales und Gesellschaft
in Fr.
0 100 000 80 000 60 000 40 000 20 000 Talregion Hügelregion Bergregion Privatverbrauch Landwirtschaftliches Einkommen Ausserlandwirtschaftliches Einkommen

n Gesamteinkommen und Privatverbrauch nach Quartil

Gesamteinkommen und Privatverbrauch pro Verbrauchereinheit nach Quartil 1 2010/12

1 Quartile nach Arbeitsverdienst je Familien-Jahresarbeitseinheit

2 Verbrauchereinheit = ganzjährig am Familienverbrauch beteiligtes Familienmitglied im Alter von 16 Jahren und mehr Quelle: Zentrale Auswertung, Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

Die Haushalte des ersten Quartils erreichten 36 % des Gesamteinkommens pro Verbrauchereinheit von Haushalten des vierten Quartils. Beim Privatverbrauch war die Differenz zwischen dem ersten und dem vierten Quartil deutlich geringer: Er lag bei den Haushalten des ersten Quartils bei 66 % des Verbrauchs der Haushalte des vierten Quartils.

Das Gesamteinkommen pro Verbrauchereinheit konnte 2010/12 den Verbrauch der Familien von Betrieben im ersten Quartil nicht decken. Die Eigenkapitalbildung war negativ. Zehren diese Betriebe längerfristig von der Substanz, so müssen sie früher oder später aufgegeben werden. In den übrigen Quartilen war der Privatverbrauch geringer als das Gesamteinkommen: Er lag bei den Betrieben des zweiten Quartils bei 95 % des Gesamteinkommens, bei den Betrieben des dritten Quartils bei 83 % und bei den Betrieben des vierten Quartils bei 68 %.

Das Gesamteinkommen pro Verbrauchereinheit war 2012 im ersten, zweiten und dritten Quartil im Vergleich zu den drei Vorjahren 2009/11 tiefer: Im ersten Quartil um 1 800 Fr., im zweiten um 30 Fr. und im dritten um 100 Fr. Hingegen war das Gesamteinkommen pro Verbrauchereinheit 2012 im vierten Quartil um 600 Fr. höher als 2009/11. Der Privatverbrauch pro Verbrauchereinheit hat 2012 gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2009/11 im ersten und im zweiten Quartil zugenommen (200 resp. 150 Fr.), beim dritten und vierten Quartil abgenommen (150 resp. 100 Fr.).

53 1.2 Soziales und Gesellschaft
1. Quartil 2. Quartil 3. Quartil 4. Quartil Alle Betriebe Gesamteinkommen pro VE 2 (Fr.) 14 266 19 451 26 507 40 068 25 073 Privatverbrauch pro VE (Fr.) 18 047 18 409 22 046 27 366 21 467

1.2.2 Erhebung über die Lebensqualität

Die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit auf die Lebensqualität ist eines der zentralen sozialen Themen, zu welchen periodisch eine repräsentative Erhebung durchgeführt wird.

Das Institut für Agrarwirtschaft der ETH Zürich hat 1999 im Auftrag des BLW das Konzept der Lebensqualität entwickelt: Eine hohe Lebensqualität resultiert immer dann, wenn objektiv messbare Lebensbedingungen resp. Lebensbereiche von Personen aufgrund ihrer Zielsetzungen und dem aktuellen Zielerreichungsgrad positiv bewertet werden. Die Grundlagen zur Umsetzung dieses Konzepts bilden repräsentative Befragungen bei der Bevölkerung.

gfs-zürich führt seit Frühjahr 2001 alle vier Jahre im Auftrag des BLW eine telefonische Umfrage durch über die Zufriedenheit in verschiedenen Lebensbereichen, die finanzielle Situation sowie positive und negative Seiten am Beruf Landwirt.

n Befragung im Frühjahr 2013

Das BLW liess auch 2013 diese Umfrage durchführen und eine Gegenüberstellung mit den Erhebungen von 2001, 2005 sowie 2009 vornehmen. Angestrebt wurde mit dieser Befragung wiederum, die Lebenssituation der bäuerlichen Bevölkerung mit derjenigen der übrigen Bevölkerung (Referenz) zu vergleichen, die entweder in Agglomerationen oder in Landgemeinden wohnhaft ist.

Neben der Zufriedenheit und der Wichtigkeit in 12 vorgegebenen Lebensbereichen (Erwerbsarbeit, Ausbildung, Weiterbildung, Einkommen, allgemeiner Lebensstandard, Familie, soziales Umfeld, stabile Rahmenbedingungen, Freizeit, Gesundheit, genügend Zeit, kulturelles Angebot) wurden Einschätzungen zur finanziellen Situation sowie zu positiven und negativen Seiten des Bauernberufs erhoben. Dabei waren mit Ausnahme der Beurteilung der positiven und negativen Seiten des Bauernberufs bei den übrigen Themen die Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Und im Unterschied zu allen anderen Fragen dieser Erhebung hatte die Referenzbevölkerung bei den Fragen zur Einschätzung des Bauernberufs nicht ihre persönliche Situation zu beurteilen, sondern ihr Bild und ihre Wahrnehmung des Bauernberufs.

gfs-zürich hat die Umfrage von anfangs Februar bis anfangs März 2013 durchgeführt. Für die landwirtschaftliche Bevölkerung wurde eine repräsentative Stichprobe aus der Liste der direktzahlungsberechtigten Betriebe gezogen und 250 Bauern und 259 Bäuerinnen befragt. Bei der Referenzbevölkerung wurden ausgehend von einer Zufallsstichprobe aus dem elektronischen Telefonverzeichnis 258 Männer und 267 Frauen, repräsentativ nach Landesregion, Erwerbstätigkeit sowie Altersklasse verteilt, interviewt.

Da bei den Ergebnissen kaum geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen, werden bei den Abbildungen jeweils nur die beiden Gruppen Landwirtschaft und Referenz aufgeführt.

n Zufriedenheit in der Landwirtschaft konstant

Bei der Frage nach der Zufriedenheit in den 12 vorgegebenen Lebensbereichen zeigt sich, dass sowohl die bäuerliche als auch die übrige Bevölkerung 2013 mit den Bereichen Familie und Gesundheit am zufriedensten sind. Am unzufriedensten sind beide Gruppen mit den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wobei bäuerliche Kreise noch unzufriedener sind. Deutlich unzufriedener als die Referenzgruppe ist die befragte landwirtschaftliche Bevölkerung auch mit dem Einkommen sowie mit der Freizeit und der zur Verfügung stehenden Zeit sowie dem allgemeinen Lebensstandard.

54 1.2 Soziales und Gesellschaft

Zufriedenheit mit den einzelnen Lebensbereichen 2013

Im Zeitvergleich sind bei beiden Gruppen insgesamt stabile Werte zu verzeichnen. Seit der ersten Erhebung 2001 liegen die Werte der bäuerlichen Bevölkerung im Durchschnitt tiefer als bei der Referenzbevölkerung. Interessant ist, dass sich 2013 die Beurteilung bei den Lebensbereichen mit der jeweils tiefsten Zufriedenheit bei der bäuerlichen Bevölkerung (Rahmenbedingungen, Einkommen, genügend Zeit haben sowie Freizeit) gegenüber den Jahren 2001, 2005 sowie 2009 tendenziell verbessert hat bzw. gleich hoch geblieben ist. Bei den Lebensbereichen mit der jeweils höchsten Einschätzung (Familie, Gesundheit, Ausbildung, Erwerbsarbeit) ist die Zufriedenheit hingegen gleich geblieben oder hat leicht abgenommen. Bei den obgenannten Bereichen mit der jeweilig tiefsten Zufriedenheit bei bäuerlichen Kreisen bleiben die Differenzen zwischen bäuerlicher und nicht bäuerlicher Bevölkerung trotz einer gewissen Annäherung am grössten.

55 1.2 Soziales und Gesellschaft
1 2 3 4.5 4.2 4.1 4.1 4.1 4.0 3.9 3.7 4 5
Quelle: gfs-zürich
Familie Gesundheit Ausbildung Erwerbsarbeit Soziales Umfeld Allgemeiner Lebensstandard Weiterbildung Kulturelles Angebot 4.6 4.4 4.3 4.1 4.3 4.3 4.0 3.7 3.7 3.4 3.3 3.1 Freizeit Genügend Zeit haben Einkommen Stabile pol / wirtschaftl. Rahmenbedingungen 4.1 3.7 3.9 3.7 Landwirtschaft Referenz
Mittelwerte, Skala von 1 = sehr unzufrieden bis 5 = sehr zufrieden

Veränderung

der Zufriedenheit bei der landwirtschaftlichen

2001 – 2013

n Gesundheit und Familie weiterhin am wichtigsten

Bei der Frage nach der Wichtigkeit der 12 Lebensbereiche zeigen die beiden Bevölkerungsgruppen ähnliche Prioritäten. Die höchste Bedeutung geniessen die Gesundheit und die Familie. Am wenigsten wichtig ist beiden Gruppen das kulturelle Angebot, bei der bäuerlichen Bevölkerung noch ausgeprägter. In der Prioritätenliste weit hinten stehen auch der allgemeine Lebensstandard und die Freizeit, letztere ist in bäuerlichen Kreisen vergleichsweise noch weniger wichtig. Etwas wichtiger als der Referenzbevölkerung sind ihnen hingegen die Bereiche Erwerbsarbeit und Einkommen.

56 1.2 Soziales und Gesellschaft
Bevölkerung
Quelle: gfs-zürich 1 2 3 4.5 4.2 4.1 4.1 4.1 4.0 3.9 4.0 3.7 4 5 Mittelwerte, Skala von 1 = sehr unzufrieden bis 5 = sehr zufrieden Familie Gesundheit Ausbildung Erwerbsarbeit Soziales Umfeld Allgemeiner Lebensstandard Weiterbildung Kulturelles Angebot 4.6 4.3 4.2 4.1 4.1 4.0 4.0 3.8 3.7 3.4 Freizeit Genügend Zeit haben Einkommen Stabile pol / wirtschaftl. Rahmenbedingungen 3.6 3.4 3.1 4.6 4.3 4.1 4.2 4.1 4.0 3.7 4.5 4.2 4.0 4.1 4.0 4.1 3.9 3.8 3.7 3.4 3.4 3.3 3.1 3.3 3.4 2.8 3.5 2.9 2.9 2013 2009 2005 2001

Wichtigkeit der einzelnen Lebensbereiche 2013

Die Einschätzung der Wichtigkeit der Lebensbereiche hat sich bei der bäuerlichen Bevölkerung 2013 gegenüber 2009 sowie 2005 – damals wurde erstmals nach der Wichtigkeit gefragt – nur wenig verändert.

Einzig der Bereich Einkommen wurde 2013 (mit einem Mittelwert von 4,2) gegenüber 2009 (4,4) als um 0,2 Punkte weniger wichtig eingeschätzt.

57 1.2 Soziales und Gesellschaft
Quelle:
1 2 3 4.8 4.7 4.4 4.4 4.3 4.2 4.2 4.0 4 5
Gesundheit Familie Erwerbsarbeit Ausbildung Soziales Umfeld Einkommen Genügend Zeit haben 4.8 4.7 4.2 4.6 4.3 4.1 4.4 4.1 4.0 3.8 3.8 3.2 Weiterbildung Allgemeiner Lebensstandard Kulturelles Angebot Freizeit Stabile pol / wirtschaftl. Rahmenbedingungen 4.2 3.8 4.1 3.4 Landwirtschaft Referenz
gfs-zürich
Mittelwerte,
Skala von 1 = sehr unwichtig bis 5 = sehr wichtig

Veränderung der Wichtigkeit bei der landwirtschaftlichen

n Lebensqualitätsindex in der Referenzbevölkerung höher als in der Landwirtschaft

Um die subjektiv empfundene Lebensqualität zusammengefasst abbilden zu können, werden nach der in der eingangs erwähnten ETH-Studie dargestellten Methode die Aussagen zur Wichtigkeit der ausgewählten Lebensbereiche mit der Einschätzung der ihnen zugeordneten Zufriedenheit kombiniert und in einem Lebensqualitätsindex dargestellt. Hierzu wurden die Skala der Wichtigkeit auf 0,2 bis 1 («sehr unwichtig» bis «sehr wichtig») und diejenige der Zufriedenheit von –3 bis 3 («sehr unzufrieden» bis «sehr zufrieden») umcodiert. Der Lebensqualitätsindex ist die Summe der Produkte aus dem Wert für die Wichtigkeit und der Zufriedenheit über alle 12 Lebensbereiche. Basierend auf der gewählten Skalierung kann der Lebensqualitätsindex Werte zwischen –36 und +36 annehmen.

58 1.2 Soziales und Gesellschaft
Bevölkerung 2005 – 2013 Quelle: gfs-zürich 1 2 3 4.8 4.7 4.4 4.4 4.3 4.2 4.2 4.2 4.0 4 5 Mittelwerte, Skala von 1 = sehr unwichtig bis 5 = sehr wichtig Gesundheit Familie Erwerbsarbeit Ausbildung Soziales Umfeld Einkommen Genügend Zeit haben 4.8 4.5 4.5 4.3 4.4 4.2 4.1 4.0 3.8 Weiterbildung Kulturelles Angebot Allgemeiner Lebensstandard Freizeit Stabile pol / wirtschaftl. Rahmenbedingungen 4.0 3.8 4.8 4.4 4.5 4.4 4.3 4.1 4.2 3.7 3.8 3.2 3.3 3.7 3.2 3.8 2013 2009 2005 4.9 4.9

Berechnung des Lebensqualitätsindexes

Der Lebensqualitätsindex ist die Summe der Produkte über alle 12 Lebensbereiche: Zuerst wird der jeweilige Code bzw. Wert für die Einschätzung der Wichtigkeit eines Lebensbereiches mit dem jeweiligen Code bzw. Wert für die Einschätzung dessen Zufriedenheit multipliziert und anschliessend werden diese 12 Ergebnisse addiert.

Der Lebensqualitätsindex beträgt maximal 36 Punkte, wenn alle 12 Lebensbereiche mit «sehr wichtig» und «sehr zufrieden» eingeschätzt werden, und minimal –36, wenn alle 12 Lebensbereiche von einer Person mit «sehr wichtig» und «sehr unzufrieden» beurteilt werden. Schätzt eine Person ihre Zufriedenheit in allen 12 Lebensbereichen als «unbestimmt» ein, so liegt ihr Lebensqualitätsindex bei 0.

Während in den weiter oben stehenden Abbildungen jeweils nur der Mittelwert aufgezeigt wurde, zeigen die beiden folgenden Graphiken die Streuung der Antworten.

Lebensqualitätsindex landwirtschaftliche Bevölkerung 2013

Der Lebensqualitätsindex der landwirtschaftlichen Bevölkerung liegt 2013 im Mittel bei 13,6 und ist damit gegenüber 2009 und 2005 zurückgegangen (2009: 13,8; 2005: 14,6).

Am häufigsten sind Indexe zwischen 6 und 22. Die jüngeren Bauern und Bäuerinnen und die Frauen haben tendenziell einen etwas höheren Lebensqualitätsindex. 12 Personen aus bäuerlichen Kreisen haben einen negativen Index.

59 1.2 Soziales und Gesellschaft
Umcodierung Wichtigkeit Umcodierung Zufriedenheit sehr unwichtig 0,2 sehr unzufrieden –3 unwichtig 0,4 unzufrieden –1,5 unbestimmt 0,6 unbestimmt 0 wichtig 0,8 zufrieden +1,5 sehr wichtig 1 sehr zufrieden +3
in % Quelle: gfs-zürich 0 16 14 12 10 6 4 2 8 < 0 > 0 und ≤ 2 > 2 und ≤ 4 > 4 und ≤ 6 > 6 und ≤ 8 > 8 und ≤ 10 > 10 und ≤ 12 > 12 und ≤ 14 > 14 und ≤ 16 > 16 und ≤ 18 > 18 und ≤ 20 > 20 und ≤ 22 > 22 und ≤ 24 > 24 und ≤ 26 > 26 und ≤ 28 > 28 und ≤ 30 > 30 und ≤ 32 > 32 und ≤ 34 > 34 und ≤ 36 Mittelwert 13,6

Lebensqualitätsindex Referenz 2013

Die Referenzbevölkerung hat insgesamt einen höheren Lebensqualitätsindex als die landwirtschaftliche Bevölkerung. Der Mittelwert beträgt hier 17,3 wie bereits 2009 (2005: 16,5).

Eine klar höhere Einschätzung ihrer Lebensqualität als der Durchschnitt der übrigen Bevölkerung haben die Deutschschweizer und die Frauen der Referenzbevölkerung.

n Referenzbevölkerung schätzt finanzielle Lage positiver ein als Landwirtschaft

Die 2005 eingetretene positive Veränderung bei der Vermögenssituation der Bauern wurde auch 2013 bestätigt. So konnte deutlich mehr als die Hälfte im vergangenen Jahr Geld zurücklegen. Die Situation sieht bei der Referenzbevölkerung allerdings noch besser aus.

Möglichkeit, im vergangenen Jahr etwas Geld zurückzulegen

60 1.2 Soziales und Gesellschaft
in % Quelle: gfs-zürich 0 16 14 12 10 6 4 2 8 < 0 > 0 und ≤ 2 > 2 und ≤ 4 > 4 und ≤ 6 > 6 und ≤ 8 > 8 und ≤ 10 > 10 und ≤ 12 > 12 und ≤ 14 > 14 und ≤ 16 > 16 und ≤ 18 > 18 und ≤ 20 > 20 und ≤ 22 > 22 und ≤ 24 > 24 und ≤ 26 > 26 und ≤ 28 > 28 und ≤ 30 > 30 und ≤ 32 > 32 und ≤ 34 > 34 und ≤ 36 Mittelwert 17,3
Quelle: gfs-zürich in Klammer Werte von 2001 / 2005 / 2009 0 20 40 41 (52 / 41 / 40) 57 (41 / 52 / 56) 2 (7 / 7 / 4) 60 80 in % Alles
Konnte etwas zurücklegen Weiss nicht / keine Antwort 29 (36 / 45 / 36) 2 (3 / 2 / 2) Landwirtschaft Referenz 70 (61 / 53 / 62)
Geld zum Leben gebraucht

Die Einschätzung der zukünftigen finanziellen Situation hat sich 2013 bei der bäuerlichen Bevölkerung im Vergleich mit den letzten Erhebungen deutlich verbessert: 2013 gehen zwei Drittel davon aus, dass ihre finanzielle Lage gleich bleiben wird. Bei der Referenzbevölkerung liegt der Anteil etwas tiefer. Weniger als ein Fünftel der bäuerlichen Bevölkerung denkt, ihre finanzielle Lage werde sich in den kommenden 12 Monaten verschlechtern. Vor vier Jahren waren noch doppelt so viele, ein Drittel, dieser Ansicht.

Entwicklung der finanziellen Lage in den kommenden 12 Monaten

Bei der Frage, wie viel man in den nächsten drei Jahren glaubt sparen zu können, hat sich die Differenz zwischen der bäuerlichen Bevölkerung und der Referenzgruppe 2013 etwas verringert. Rund 60 % der landwirtschaftlichen Bevölkerung denken, dass sie in drei Jahren gleich viel oder gar mehr sparen können als heute. Bei der Referenzgruppe sind es knapp 70 %.

Möglichkeit,

61 1.2 Soziales und Gesellschaft
Quelle: gfs-zürich in Klammer Werte von 2001 / 2005 / 2009 0 20 10 40 30 13 (9 / 8 / 8) 5 (17 / 8 / 5) 16 (26 / 20 / 32) 50 60 70 in % Verbessern Gleich bleiben Verschlechtern Weiss nicht / keine Antwort 24 (23 / 20 / 15) 10 (9 / 12 / 18) 3 (7/ 5 / 3) Landwirtschaft Referenz 63 (61 / 63 / 63) 66 (48 / 65 / 54)
sparen zu können
in Klammer Werte von 2001 / 2005 / 2009 0 20 10 30 17 (9 / 12 / 13) 9 (21 / 12 / 11) 31 (32 / 32 / 37) 40 50 in % Eher mehr Etwa gleichviel Eher weniger Weiss nicht / keine Antwort 24 (18/ 23 / 21) 25 (12 / 24 / 22) 5 (14 / 7 / 11) Landwirtschaft Referenz 45 (56 / 47 / 46) 42 (38 / 45 / 39)
in den nächsten drei Jahren
Quelle: gfs-zürich

n Bauernberuf hat mehr Vor- als Nachteile

Als besonders positive Seiten am Bauernberuf werden von beiden Gruppen die Selbständigkeit und das Arbeiten in der Natur genannt.

Im Vergleich zu 2009 wurde 2013 bei der landwirtschaftlichen Bevölkerung das Argument «mit Familie / Kindern zusammen sein» weniger häufig genannt. Dafür gibt es neu andere positive Seiten, die die Vorteile für Kinder herausstreichen (z.B. Familienbetrieb, Landleben). Bei der Referenzbevölkerung werden die von der bäuerlichen Bevölkerung am häufigsten ins Feld geführten Argumente zwar seltener vorgebracht, trotzdem sind diese Nennungen auch bei der Referenzbevölkerung am zahlreichsten. Häufiger als früher positiv hervorgehoben wird die Landschaftspflege.

Einschätzung positiver Seiten des Bauernberufs 2013

Selbständigkeit, eigener Chef

Arbeiten in Natur, Naturverbundenheit

Arbeit / Kontakt mit Tieren

Mit Familie / Kindern zusammen sein Abwechslung / Vielseitigkeit

Lebensqualität, Zufriedenheit, Freude Familienbetrieb, Familie und Arbeit vereint Landleben, gute Umgebung für Kinder

kein Arbeitsweg Kinder sehen den Vater, Eltern für Kinder da Eigenprodukte, Selbstversorger

Teamarbeit, Zusammenarbeit, nie allein Landschaftspflege, Einsatz für Natur

in Klammer die wichtigsten Werte von 2001 / 2005 / 2009

Quelle: gfs-zürich

Insgesamt werden auch 2013 deutlich weniger negative als positive Seiten am Beruf Landwirt erwähnt. Die langen Arbeitszeiten der Landwirte werden dabei am häufigsten als negativer Aspekt genannt. Dieses Argument wird von der Referenzbevölkerung sogar öfter vorgebracht als von der bäuerlichen Bevölkerung selbst. Die vielen Vorschriften bzw. häufig ändernden Rahmenbedingungen sind hingegen vor allem in bäuerlichen Kreisen ein Negativpunkt. In beiden Gruppen oft erwähnt werden auch die geringe Freizeit und der geringe Verdienst. Der körperliche und seelische Stress beschäftigt die Referenzgruppe mehr als die bäuerlichen Kreise selbst.

62 1.2 Soziales und Gesellschaft
0 20 10 40 30 45 (60 / 61 / 48) 21 (18 / 22 / 26) 13 (12 / 19 / 24) 9 (– / – / 14) 9 9 5 50 60 70 in %
35 (42 / 42 / 35) 43 (54 / 53 / 37) 13 (16 / 16 / 11) 3 3 5 2 2 5 4 (11/ 14) 3 3
2 3 0 0 2 15 (– / 10 / 5) Landwirtschaft Referenz 65 (63 / 74 / 64)

Geringer Verdienst / Einkommen

Preiszerfall, Marktdruck

Image-Probleme, geringe Wertschätzung

Körperl / seelische Belastung, Stress Existenzangst, unsichere

Zunehmende Bürokratie

Erwartungen an Tier- und Umweltschutz

Kritik wegen Direktzahlungen

Einschätzung negativer Seiten des Bauernberufs 2013 Quelle:

n Befindlichkeit insgesamt seit Jahren stabil

Die Zufriedenheit der landwirtschaftlichen Bevölkerung mit den 12 vorgegebenen Lebensbereichen blieb im Jahr 2013 gegenüber den früheren Erhebungen insgesamt weitgehend konstant (Mittelwert 2001: 3,7; 2005: 3,9; 2009: 3,9; 2013: 3,8). Seit der ersten Erhebung 2001 liegt diese immer leicht tiefer als bei der Referenzbevölkerung (2001: 4,0; 2005: 4,0; 2009: 4,0; 2013: 4,1).

Der Lebensqualitätsindex, welcher die Einschätzung der Zufriedenheit von Lebensbereichen mit der Einschätzung deren Wichtigkeit kombiniert, liegt auch 2013 bei der befragten landwirtschaftlichen Bevölkerung tiefer als jener der Referenzbevölkerung. Die Differenz ist signifikant und der Unterschied ist im Vergleich zu den Erhebungen von 2005 und 2009 etwas grösser geworden. Der signifikante Unterschied ist weitgehend darauf zurückzuführen, dass bäuerliche Kreise in einigen Lebensbereichen deutlich unzufriedener sind als die übrige Bevölkerung (Rahmenbedingungen, Einkommen, Freizeit sowie genügend Zeit).

Die seit 2005 eingetretene positive Veränderung bei der Vermögenssituation der Bauern hat sich auch 2013 bestätigt: Mehr als die Hälfte kann Ende Jahr Geld zurücklegen. Dennoch ist die bäuerliche Bevölkerung nach wie vor etwas pessimistischer als die übrige Bevölkerung bezüglich der finanziellen Zukunft: Nur gut ein Zehntel der landwirtschaftlichen Bevölkerung (Referenz: knapp ein Viertel) denkt, ihre finanzielle Lage werde sich in den kommenden 12 Monaten verbessern. Aber mittlerweile glaubt nur noch weniger als ein Fünftel, dass sich ihre finanzielle Lage verschlechtern wird – vor vier Jahren waren noch doppelt so viele, ein Drittel der bäuerlichen Bevölkerung, dieser Ansicht.

Im Zusammenhang mit dem Bauernberuf werden von der landwirtschaftlichen und der übrigen Bevölkerung als bedeutendste positive Seiten die Selbständigkeit und die Naturverbundenheit gesehen. Als wichtigste negative Seite werden von beiden Gruppen die lange Arbeitszeit genannt.

63 1.2 Soziales und Gesellschaft
0 20 10 40 30 26 (25 / 25 / 24) 22 (18 / 25 / 12) 20 (21 / 20 / 19) 12 (20 / 17 / 14) 11 (7 / 12 / 9) 10 7 50 60 70 in % Lange Arbeitszeit / Präsenzzeit Viele Vorschriften, ändernde Rahmenbedingungen
gfs-zürich
Wenig Freizeit / Ferien
41 (28 / 25 / 33) 11 25 (28 / 15 / 13) 20 (21 / 17 / 13) 9 9 18 (– / 11 / 9) 10 6 6 3 2 Abhängigkeit
Zukunft
vom Staat und von Direktzahlungen
8 3 4 4 Landwirtschaft Referenz 38 (36 / 26 / 40)
in Klammer die wichtigsten Werte von 2001 / 2005 / 2009

1.2.3 Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft

Freizeit genauso geplant wie die Arbeitszeit (Interview Talbetrieb)

Ich bewirtschafte zusammen mit meiner Frau und einem Lehrling – dieses Jahr statt mit dem Lehrling mit meinem Sohn – einen gemischten Betrieb. Auf unseren 55 Hektaren produzieren wir das Futter für unsere 66 Milchkühe, dazu bauen wir Zuckerrüben und Futtergetreide an.

Wir haben unsere Arbeitszeit auf dem Betrieb klar strukturiert: Arbeitsbeginn ist abwechselnd jeweils eine Woche lang um 05:15, die andere um 06:30. Feierabend ist normalerweise um 19 Uhr, tagsüber machen wir zusätzlich eine Stunde Frühstückspause am Morgen und 1,5 Stunden Mittagspause. Jedes zweite Wochenende nehmen wir frei, dazu beziehen wir pro Jahr zwei Wochen Ferien. Dies ist möglich, weil wir unsere Freizeit genauso verbindlich geplant haben wie die Arbeitszeit.

Für die Arbeitsplanung setzen wir uns regelmässig alle zusammen. Bisher haben wir uns auf unsere Erfahrung verlassen und keine Richtwerte oder Planungsprogramme benutzt. Meist sind die zu erwartenden Änderungen gegenüber dem Vorjahr ja überschaubar.

In den vergangenen Jahren konnte unser Betrieb wachsen. Das hat zuerst dazu geführt, dass die Arbeitstage immer etwas länger wurden. Dann haben wir in schlagkräftigere Maschinen investiert und die Jungviehaufzucht an einen Partner ausgelagert. Jetzt ist der Arbeitsaufwand wieder ähnlich wie vor dem Betriebswachstum.

Als nächstes möchten wir die Milchviehherde aufstocken. Diesmal wird der zusätzliche Arbeitsaufwand nicht so leicht abzufedern sein. Vermutlich werden wir verschiedene Varianten mithilfe von Arbeitsvoranschlägen vergleichen. Mein Ziel ist es, eine Lösung zu finden ohne zusätzliche Angestellte und ohne Melkroboter.

Meine Hobbys sind tanzen, bergsteigen und skifahren. Früher habe ich diese Hobbys intensiver betrieben als heute. Ich bedaure das aber eigentlich nicht. Es ist eher so, dass die abwechslungsreiche Arbeit auf dem Hof mir mindestens so viel Entwicklungsmöglichkeit gibt wie meine Hobbies.

In den nächsten Jahren wird mein Sohn definitiv auf den Betrieb kommen. Die Betriebsübergabe werden wir gut vorbereiten. Dazu gehört die Planung der Arbeitsbereiche und des damit verbundenen Arbeitsanfalles. Da meine Interessen stark auf den Betrieb fokussiert sind, würde es mir vermutlich leichter fallen, mich zugunsten meines Sohnes zurückzuziehen, wenn ich einen eigenen Arbeitsbereich behalten kann, der mich bezüglich Arbeit auch einigermassen ausfüllt. Das fällt leichter, wenn der Betrieb noch ein wenig wachsen kann.

64 1.2 Soziales und Gesellschaft
Andreas Peter, Schlatt bei Winterthur

Arbeitsspitzen gemeistert im Familienteam (Interview Bergbetrieb)

Ich bewirtschafte zusammen mit meiner Familie einen Bergbetrieb mit 24 ha LN, wir halten 25 GVE. Zusätzlich bewirtschaften wir 47 Kuhrechte auf der Alp – dafür nehmen wir zusätzlich fremde Kühe «in Pension». Auf der Alp machen wir jeden Tag Käse. Ich bewirtschafte Betrieb und Alp mit meiner Frau und meinem Lehrling, an freien Tagen und in den Ferien helfen auch unsere vier Kinder.

An «normalen» Tagen beginnt die Arbeit um 6 Uhr morgens, und um 7 Uhr abends ist Feierabend. Doch während der Alpsaison ist nicht jeder Tag normal: Wenn wir auf dem Talbetrieb Heu mähen oder Heu einbringen, wird es nicht vor 9 Uhr abends Feierabend. Und auf der Hochalp müssen wir frühmorgens aufbrechen, um die Kühe zu hüten.

Den Käse macht immer meine Frau. Wenn wir heuen, fahre ich nach dem Melken gleich ins Tal, sie beendigt dann zusammen mit dem Lehrling die Arbeit oben und folgt später. Heute hat nach seinem Feierabend auf dem Lehrbetrieb einer meiner Söhne mit dem Traktor eine Parzelle gemäht. Ausgleich finden wir dafür bei schlechtem Wetter, dann nehmen wir es ein wenig gemütlicher, und im Herbst, nach der Alpsaison. Dann fahren wir immer eine Woche in die Ferien. Auch nach Ostern machen wir ein verlängertes Skiwochenende in einer fremden Skistation. Vorher geht nicht, denn ich arbeite auch noch als Skilehrer. Auch diese Arbeit in einem ganz anderen Umfeld ist ein Ausgleich, den ich sehr schätze. Gewisse meiner Arbeiten plane ich bis zu einem Jahr im Voraus, zum Beispiel Holzschlag, oder Weidepflege. Die meisten anderen Arbeiten hängen aber von der Witterung ab, so dass die Arbeitsplanung aus dem Stegreif mit den Erfahrungswerten am besten funktioniert.

Die Arbeit ist mir keine Belastung. Vielleicht wäre es anders, wenn ich gesundheitlich angeschlagen wäre, keinen Lehrling oder Praktikanten fände und fürchten müsste, der Arbeit nicht Meister zu werden. Bisher hat es bei uns diesbezüglich immer gut geklappt. Hier im Berggebiet hat man immer viel gearbeitet, und die Ferien, die wir uns leisten, sind hier nicht selbstverständlich. Das weiss auch meine Familie zu schätzen.

Mehr Zeit für Hobbies, das hätte mir schon gefallen – mehr Bergtouren, Skitouren, mehr zu lernen über Pflanzen und Tiere. Aber in meiner beruflichen Arbeit bin ich ja nie weit weg von den Hobbies, die ich ausüben würde, wenn ich die Zeit hätte.

Die Interviews zeigen die vielfältigen Facetten des Lebens auf einem Bauernbetrieb. Die zeitliche Beanspruchung ist hoch, die Arbeit wird aber von diesen Betriebsleitern nicht grundsätzlich als belastend empfunden.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Arbeitsbelastung, und wie kann sie sichtbar gemacht werden? Dies ist der Inhalt des Beitrags, den Agroscope Reckenholz Tänikon ART im Auftrag des BLW im Rahmen der Sozialberichterstattung des BLW erarbeitet hat. Zum Thema Arbeitsbelastung gab es vor zehn Jahren einen Beitrag im Agrarbericht. Hintergrund war die Beantwortung eines Postulates mit dem Titel «Neue Agrarpolitik – Bericht über die erhöhte Arbeitsbelastung und ihre sozialen Auswirkungen». Im Vordergrund standen damals vor allem die zeitliche Belastung und die Entwicklung der physischen Arbeitsbelastung. Diese Aspekte werden auch diesmal aufgegriffen. Zusätzlich wird vertiefter auf die psychischen Aspekte der Arbeitsbelastung eingegangen.

65 1.2 Soziales und Gesellschaft

n Was steckt hinter den Begriffen zeitliche, physische und psychische Arbeitsbelastung

Zeitliche Arbeitsbelastung: Die zeitliche Arbeitsbelastung kennzeichnet den Arbeitszeitaufwand für Tätigkeiten. Bei zu hoher zeitlicher Belastung bleibt zu wenig Zeit für Familie, Ehepartner, Freunde und Kollegen. Es gibt keinen Ausgleich mehr zur Arbeit und auch die Regeneration kommt zu kurz. Im Extremfall kann dies zu einem Burnout führen.

Physische Arbeitsbelastung: Physische Belastungen entstehen durch körperlich anstrengende Arbeiten (z.B. das Heben von schweren Gegenständen oder Apparaten), durch die Arbeitserledigung in belastender Körperhaltung oder durch beides zusammen. Auch die Tätigkeiten unter erschwerten Bedingungen (Staub, Temperatur, Lärm) gehören zu den physischen Belastungskomponenten. Zu hohe Belastungen äussern sich kurzfristig in Ermüdung, langfristig können sie auch zu körperlichen Beschwerden führen, welche die Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen.

Psychische Arbeitsbelastung: Zu psychischer Belastung bzw. zu Stress können sowohl die quantitative Überlastung mit Arbeit wie auch ein zu hohes Anforderungsniveau führen. Psychisch belastend ist beispielsweise auch, wenn unklar ist, was erwartet wird oder wenn zwischenmenschliche Spannungen vorhanden sind. Andauernde psychische Belastungen können sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen zur Folge haben.

Natürlich ist diese Aufzählung nicht abschliessend. Weitere Aspekte können belastend sein wie z.B. Monotonie anstatt Abwechslung, pures Ausführen von Anweisungen anstatt Selbstbestimmung. Schliesslich gilt es auch zu beachten, dass nicht alle Personen dasselbe als belastend empfinden.

n Zeitliche Arbeitsbelastung

Arbeitstage in der Landwirtschaft sind lang

Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des BFS misst die so genannte tatsächliche geleistete Arbeitszeit in der Schweiz. Dabei handelt es sich um die am Arbeitsplatz verbrachte Zeit inkl. Überstunden und ohne Absenzen.

Gemäss der SAKE verbringen Landwirte deutlich mehr Zeit bei der Arbeit als Selbständigerwerbende in den anderen Sektoren der Schweizer Volkswirtschaft und als Angestellte generell.

Entwicklung der wöchentlichen Normalarbeitszeit der Vollzeiterwerbstätigen

66 1.2 Soziales und Gesellschaft
Zeitaufwan d / Woche [Akh] Quelle: BFS 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Bauern / Bäuerinnen Gewerbetreibende Übrige Selbständige Übrige Arbeitnehmende 40 65 60 55 45 50

Bei der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit kann zwischen 1996 und 2012 in keinem der Wirtschaftssektoren ein klarer Trend zur Ab- oder Zunahme der Arbeitszeit festgestellt werden. Eben so wenig gibt es Anzeichen für eine Angleichung der Arbeitszeit der Landwirte an diejenige der übrigen Bevölkerung.

Bäuerinnen und Bauern machen vergleichsweise wenig Ferien

Die Anzahl Ferientage hat zwischen 1996 und 2012 zugenommen. Die Arbeitnehmenden und die Selbständigerwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft verlängerten ihre jährlichen Ferien in dieser Zeit um zwei bis drei Tage. Auch die Bäuerinnen und Bauern gönnten sich im Jahr 2012 im Durchschnitt einen Tag mehr Ferien als 1996. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass sie im Jahr 2012 mit nur knapp sieben Tagen deutlich weniger Ferien als die Selbständigerwerbenden in anderen Branchen (20 bis 21 Tage) und als die Arbeitnehmenden (25 Tage) beziehen. Insbesondere den Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter von Betrieben mit Tierhaltung fällt es oft schwer zu verreisen, da es nicht immer einfach ist, eine Stellvertretung zu organisieren.

Entwicklung der Ferientage pro Jahr der Vollzeiterwerbstätigen

Arbeitszeitbedarf je Tier und je ha nimmt ab

Die arbeitswissenschaftliche Forschung von Agroscope Reckenholz Tänikon ART erfasst und publiziert den Arbeitszeitaufwand und die physische Arbeitsproduktivität der in der Schweiz gängigen landwirtschaftlichen Produktionsverfahren und stellt dadurch den Schweizer Landwirten arbeitswirtschaftliche Entscheidungsgrundlagen für die Betriebsentwicklung zur Verfügung.

Der Arbeitsvoranschlag – sowohl als Papierversion wie auch als Computerprogramm erhältlich – kondensiert die arbeitswirtschaftlichen Daten von Agroscope zu einem Hilfsmittel für die betriebliche Planung, mit welchem der gesamte Arbeitsanfall eines Betriebes errechnet und für Simulationen verwendet werden kann.

67 1.2 Soziales und Gesellschaft
Ferientag e / Jahr [n] Quelle: BFS 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Übrige Arbeitnehmende Übrige Selbständige Gewerbetreibende Bauern / Bäuerinnen 0 30 25 20 5 15 10 n
Physische Arbeitsbelastung

Arbeitszeitbedarf und Arbeitsproduktivität in der schweizerischen Milchviehhaltung (1990 – 2025)

Milchleistung: 5470 kg

Arbeitsproduktivität: 36 kg

97 % Anbindestall 3 % Laufstall

Füttern Melken

Milchleistung: 5718 kg

Arbeitsproduktivität: 42 kg

82 % Anbindestall 18 % Laufstall

Milchleistung: 6851 kg

Arbeitsproduktivität: 73 kg

58 % Anbindestall 42 % Laufstall

Milchleistung: 7100 kg

Arbeitsproduktivität: 87 kg

45 % Anbindestall 55 % Laufstall

Milchleistung: 7300 kg

Arbeitsproduktivität: 105 kg

39 % Anbindestall 61 % Laufstall

Milchleistung: 7500 kg

Arbeitsproduktivität: 114 kg

33 % Anbindestall 67 % Laufstall

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

Physische Arbeitsbelastung in der schweizerischen Milchviehhaltung (1990 – 2025)

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

68 1.2 Soziales und Gesellschaft
Arbeitszeitbedarf je Kuh und Jahr [AKh]
0 20 40 60 80 160 140 120 100 1990 2000 2010 2015 2020 2025
Misten / Einstreuen
Betriebsführung / Sonderarbeiten
Arbeitszeitbedarf je Kuh und Jahr [AKh]
0 20 60 40 80 100 200 180 160 120 140 1990 2000 2010 2015 2020 2025 Betriebsführung / Sonderarbeiten Misten / Einstreuen Füttern Melken Arbeitsbelastung / AK Arbeitsbelastung je AK und Jahr [t] 600 450 300 150 0

Arbeitszeitbedarf Getreideanbau in der Schweiz am Beispiel Winterweizen (1990 – 2025)

Zweischarpflug, Egge 2,5 m

Sämaschine 2,5 m

Pflanzenschutzspritze 10 m

Mähdrescher 3 m

Stroh in HD und RB

Dreischarpflug, Egge 3 m

Sämaschine 3 m

Pflanzenschutzspritze 12 m

Mähdrescher 4,5 m

Stroh in HD und RB

Betriebsführung und Sonderarbeiten

Dreischarpflug, Egge 3 m

Sämaschine 3 m

Pflanzenschutz 15 m (LU)

Mähdrescher 5 m (LU)

Stroh in HD und RB

Dreischarpflug, Egge 3 m

Sämaschine 3 m

Pflanzenschutz 15 m (LU)

Mähdrescher 6 m (LU)

Stroh in RB

Arbeitszeitbedarf Zuckerrübenanbau in der Schweiz (1990 – 2025)

Vierscharpflug, Trend Pfluglos (?)

Egge 6 m (LU)

Sämaschine 6 m (LU)

Pflanzenschutz 18 m (LU)

Mähdrescher 6 m (LU)

Stroh in QB und RB (LU)

Vierscharpflug, Trend Pfluglos (?)

Egge 6 m (LU)

Sämaschine 6 m (LU)

Pflanzenschutz 18 m (LU)

Mähdrescher 6 m (LU)

Stroh in QB und RB (LU)

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

Zweischarpflug, Egge 2,5 m

Rübensägerät 6 Reihen Vereinzeln von Hand

Pflanzenschutzspritze 10 m

Rübenroder einreihig gezogen

Dreischarpflug, Egge 3 m

Rübensägerät 6 Reihen Ohne Vereinzeln

Pflanzenschutzspritze 12 m

Rübenroder Zweireihig gezogen

Betriebsführung und Sonderarbeiten

Dreischarpflug, Egge 3 m

Rübensägerät 6 Reihen Saat auf Endabstand (LU)

Pflanzenschutz 15 m (LU)

Rübenroder Sechsreihig Selbstfahrer (LU)

Vierscharpflug, Egge 3 m

Rübensägerät 6 Reihen Saat auf Endabstand (LU)

Pflanzenschutz 18 m (LU)

Rübenroder Sechsreihig Selbstfahrer (LU)

Vierscharpflug, Egge 3 m

Rübensägerät 6 Reihen Saat auf Endabstand (LU)

Pflanzenschutz 18 m (LU)

Rübenroder Sechsreihig Selbstfahrer (LU)

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

69 1.2 Soziales und Gesellschaft
Arbeitszeitbedar f je ha und Jahr [AKh]
HD: Hochdruckballen RD: Rundballen QB: Quaderballen LU: Lohnunternehmer 0 10 20 30 40 80 70 60 50 1990 2000 2010 2015 2020 2025
Weizenanbau
Arbeitszeitbedar f je ha und Jahr [AKh]
0 20 40 60 80 100 180 160 140 120 1990 2000 2010 2015 2020 2025
Zuckerrüben

Arbeitszeitbedarf Kartoffelanbau in der Schweiz (1990 – 2025)

Zweischarpflug, Egge 2,5 m

Kartoffellegegerät 2 R

Halbautomat

Häufelgerät 4 Reihen

Pflanzenschutz 10 m

Krautschlegler 1,5 m

Kartoffelroder einreihig gezogen

Dreischarpflug, Egge 3 m

Kartoffellegegerät 4 R

Halbautomat

Häufelgerät 4 Reihen

Pflanzenschutz 12 m

Krautschlegler 3 m

Kartoffelroder einreihig

gezogen

Betriebsführung und Sonderarbeiten

Dreischarpflug, Egge 3 m

Kartoffellegegerät 2 R Vollautomat

Häufelgerät 4 Reihen

Pflanzenschutz 15 m (LU)

Krautschlegler 3 m

Kartoffelroder einreihig gezogen

Vierscharpflug, Egge 3 m

Kartoffellegegerät 4 R Vollautomat

Häufelgerät 4 Reihen

Pflanzenschutz 18 m (LU)

Krautschlegler 3 m

Kartoffelroder Zweireihig Selbstfahrer

Vierscharpflug, Egge 3 m

Kartoffellegegerät 4 R

Vollautomat

Häufelgerät 4 Reihen

Pflanzenschutz 18 m (LU)

Krautschlegler 3 m

Kartoffelroder Zweireihig Selbstfahrer

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

70 1.2 Soziales und Gesellschaft
Arbeitszeitbedar f je ha und Jahr [AKh]
0 50 100 150 200 250 400 350 300 1990 2000 2010 2015 2020 2025
Kartoffeln

Arbeitszeitbedarf Futterbau Talgebiet in der Schweiz am Beispiel Belüftungsheu (1990 – 2025)

Kreiselmähwerk, 1.8 m Kreiselheuer, 4 m Kreiselschwader, 2.8 m Ladewagen 13 m3 Gebläse mit Teleskopverteiler

Kreiselmähwerk, 2,1 m Kreiselheuer, 5,5 m Kreiselschwader, 3,5 m Ladewagen 15 m3 Dosieranlage, Gebläse Mit Teleskopverteiler

Betriebsführung und Sonderarbeiten

Futterbau

Kreiselmähwerk, 2,4 m Kreiselheuer, 6,5 m Kreiselschwader, 3,5 m Ladewagen 20 m3 Greiferkrananlage

Kreiselmähwerk, 3,5 m Kreiselheuer, 8,5 m Kreiselschwader, 7,5 m Ladewagen 30 m3 Greiferkrananlage

Kreiselmähwerk, 3,5 m Kreiselheuer, 8,5 m Kreiselschwader, 9 m Ladewagen 30 m3 Greiferkrananlage

Kreiselmähwerk, 4,9 m Kreiselheuer, 10,5 m Kreiselschwader, 9 m Ladewagen 30 m3 Greiferkrananlage

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

Arbeitszeitbedarf Futterbau Berggebiet in der Schweiz am Beispiel Belüftungsheu (1990 – 2025)

Motormäher, 1.9 m Kreiselheuer, 4,5 m Bandrechen, 2.8 m Transporter 9 m3 Gebläse mit Teleskopverteiler

Zweiachsmäher, 2,2 m Kreiselheuer, 5 m Bandrechen, 2,8 m Transporter 11 m3 Gebläse mit Teleskopverteiler

Betriebsführung und Sonderarbeiten

Zweiachsmäher, 2,5 m Kreiselheuer, 5 m Bandrechen, 3 m Transporter 15 m3 Gebläse mit Teleskopverteiler

Zweiachsmäher, 2,8 m Kreiselheuer, 5 m Bandrechen, 3 m Transporter 18 m3 Greiferkrananlage

Zweiachsmäher, 2,8 m Kreiselheuer, 6.5 m Bandrechen, 3 m Transporter 18 m3 Greiferkrananlage

Zweiachsmäher, 2,8 m Kreiselheuer, 6.5 m Bandrechen, 3 m Transporter 21 m3 Greiferkrananlage

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

Der technische Fortschritt ermöglichte bei allen untersuchten Betriebszweigen über den Betrachtungszeitraum einen Rückgang der benötigten Arbeitszeit. Der Rückgang im Getreidebau ist am geringsten, da der Mechanisierungsgrad hier bereits 1990 sehr hoch war.

Die hier präsentierten Daten zur Entwicklung des Zeitbedarfs gehen, im Interesse der Vergleichbarkeit, von einem moderaten Betriebswachstum aus. Die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe wachsen infolge des Strukturwandels laufend. Der technische Fortschritt wird dabei genutzt, betriebliches Wachstum mit gleichbleibendem Bestand an Arbeitskräften zu realisieren. Gleichzeitig ist betriebliches Wachstum nicht selten auch eine Voraussetzung für den Einsatz von leistungsfähigerer Technik. Die durch den technischen Fortschritt eingesparte Zeit wird damit zumindest teilweise durch das betriebliche Wachstum wiederum absorbiert. Der technische Fortschritt manifestiert sich ebenfalls in der Steigerung der Arbeitsproduktivität.

71 1.2 Soziales und Gesellschaft
Arbeitszeitbedar f je ha und Jahr [AKh]
0 10 20 30 40 80 70 60 50 1990 2000 2010 2015 2020 2025
Arbeitszeitbedar f je ha und Jahr [AKh]
0 20 40 60 80 100 160 140 120 1990 2000 2010 2015 2020 2025
Futterbau

Der technische Fortschritt hat die körperliche Belastung nicht eliminiert

Auch Arbeiten im Innenbereich der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe werden heute dank dem Einsatz von Melkständen, Hofladern und Krananlagen verstärkt mechanisiert. Dadurch nehmen die von Hand zu bewegenden Futter-, Streue- und Mistmengen – im folgenden als «Massenfluss» bezeichnet – bei konstanten Tierzahlen laufend ab.

Dagegen steigen als Folge des Strukturwandels die pro Arbeitskraft zu versorgenden Tierzahlen und damit auch die zu bewegenden Massen an (vgl. Abb. S. 68). Dadurch, dass der Arbeitskräftebesatz auf den Landwirtschaftsbetrieben immer weiter abnimmt, der Tierbesatz aber stetig zunimmt, nimmt neben der gesamten körperlichen Belastung auch die Belastung je AK tendenziell zu.

Folgen der physischen Arbeitsbelastung

Bekannt ist, dass Erkrankungen und Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems in der Landwirtschaft nach wie vor häufig anzutreffen sind. So gaben in einer Umfrage unter Schweizer Milchviehhaltern 68,7 % der Teilnehmenden an, regelmässig unter Beschwerden zu leiden.

Verbreitung von Beschwerden in verschiedenen Bereichen des Muskel-Skelett-Systems

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

Am weitesten verbreitet sind Schmerzen in der Region der Lenden- und Halswirbelsäule sowie Hüft- und Kniebeschwerden. Bei den Armen ist die rechte Seite stärker betroffen als die linke. Das Füttern ist für 32 % der befragten Landwirte die am stärksten belastende Tätigkeit in der Milchviehhaltung, vor der Liegenboxenpflege/misten (20 %) und der Klauenpflege (9 %). Als nicht besonders anstrengend beurteilten die Befragten die Arbeit im Melkstand. Allerdings könnte mit dem Wachstum der Herden und der damit verbundenen Verlängerung der Melkzeiten die Belastung durch das Melken künftig wiederum an Bedeutung gewinnen. Das Resultat der Umfrage weist aber darauf hin, dass der Verbesserung des Fütterungsprozesses in Zukunft eine stärkere Aufmerksamkeit zukommen sollte.

72 1.2 Soziales und Gesellschaft
links rechts 29 % 13,5 % 59 % 25 % 24 % 8,5 % 2 % 6 % 14 % (10 % beide Seiten) (3 % beide Seiten) (5 % beide Seiten) 4 % 10 % 9 %

Methode CUELA zur Beurteilung der physischen Arbeitsbelastung

Agroscope nutzt die Methode CUELA (Computer-Unterstützte Erfassung und Langzeit-Analyse von Belastungen des Muskel-Skelett-Systems) zur Beurteilung der physischen Arbeitsbelastung. Die Methode misst die Bewegungsabläufe eines Arbeitsprozessen mit verschiedenen Sensoren, die am Körper der Probanden angebracht werden. So können die Bewegungen und Positionen von Armen, Beinen und der Wirbelsäule exakt gemessen werden. Zusätzlich wird die Belastung durch Massen mit Fussabdruck-Messsohlen gemessen. Damit können die Belastungswirkung von Bewegungen und Körperpositionen durch Zahlenwerte objektiv charakterisiert werden.

CUELA-Methode

Zeitabhängige Winkelgraphen

Handgelenk-Radialduktion links [*]

Handgelenk-Radialduktion rechts [*]

Handgelenk-Flexion rechts [*]

Handgelenk-Flexion links [*]

Die Darstellung zeigt ein Proband mit Sensoren bei der Arbeit (rechts) und als dreidimensionale Computerfigur (links). Beschreibung mittels Messwerten (unten).

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

Die Methode CUELA erlaubt den direkten ergonomischen Vergleich unterschiedlicher technischer Lösungen oder unterschiedlicher Arbeitsabläufe. Dadurch können Schwachstellen gezielt erkannt und eliminiert sowie Maschinen, Apparaturen, Einrichtungen oder Prozesse optimiert werden. So konnte in einer Vergleichsstudie auf Praxisbetrieben, gestützt auf Messungen mit CUELA, gezeigt werden, dass die Arbeitshaltung in Fischgrätemelkständen günstiger ist als in Autotandem- oder Karussellmelkständen.

Basierend auf CUELA-Messungen entwickelte Agroscope zudem eine Formel, die es erlaubt, aus der Körpergrösse des Melkers und dem Melkstandtyp direkt die optimale Arbeitshöhe (bzw. Grubentiefe des Melkstandes) zu berechnen.

73 1.2 Soziales und Gesellschaft
–80 40 20 0 –20 –40 –60 01:03:42 01:03:44 01:03:50 01:03:52 01:03:48 01:03:46 01:03:54 01:03:56 01:03:58
Dreidimensionale Computerfigur Synchronisiertes Video

n Psychische Arbeitsbelastung

Stress bei der Arbeit schwierig zu erfassen

Forschung zu psychischen Belastungen bei der Arbeit ist in der Landwirtschaft weitgehend Neuland. Infolge des Strukturwandels und der Volatilität offenerer Märkte steigen sowohl die Anforderungen an die Betriebsführung wie auch die betrieblichen Risiken – beides kann den Stress für Landwirtinnen und Landwirte erhöhen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Bedeutung von Methoden und Hilfsmitteln zur Erkennung und Vorbeugung von psychischen Belastungen zunimmt. Grund genug für die arbeitswissenschaftliche Forschung von Agroscope, sich in Zukunft verstärkt mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Standardisierte Befragungen haben sich im Rahmen von Forschungsprojekten als zuverlässige Instrumente zur Erkennung und Beschreibung von Stress bewährt und wesentliche Erkenntnisse erbracht. So zeigte eine britische Umfrage, dass britische Milchproduzenten stark unter Zeitdruck zu leiden haben, Betriebsleitern von Mast -und Zuchtbetrieben dagegen in erster Linie die finanziellen Engpässe zu schaffen machen und Stress hervorrufen. Fortschreitendes Alter macht Landwirte gelassener gegen fast alle Arten von Stress. Ausnahme ist der mit Bürokratie verbundene Stress.

Der breite Einsatz von durch Probanden selber ausgefüllten Fragebogen – sogenannte Eigenzustandsprotokolle – zur Früherkennung von Stress ist dagegen wegen des hohen zeitlichen Aufwands kaum als realistische Möglichkeit einzustufen.

Die Literatur nennt verschiedene physiologische Indikatoren, die es erlauben, Stress zu messen: Pulsfrequenz, Blutdruck, die Ausschüttung von Stresshormonen (insbesondere Cortisol) und Immunoglobulinen. In allen Fällen äussert sich Stress in deutlich erhöhten Werten gegenüber einem Basiswert im Ruhezustand. Allerdings zeigen sich bei den Basiswerten grosse individuelle Unterschiede. Generelle Aussagen zur Höhe der absoluten Messwerte im Sinne von Schwellenwerten lassen sich daher nicht ableiten. Zudem kann anhand der gemessenen Parameter meist nicht festgestellt werden, ob der Proband die an ihn gestellte Herausforderung als bereichernd (sogenannter «positiver Stress») oder belastend (sogenannter «negativer Stress») empfindet.

Vielversprechend erscheinen dagegen neue Methoden, die nicht auf absoluten Werten, sondern auf dem relativen Anstieg von Blutparametern unter Belastung basieren und dadurch psychische Belastungen präventiv erkennen und Massnahmen zur Stressminderung oder zur Erhöhung der Stressbewältigungskapazität objektiv beurteilen können. Agroscope erarbeitet derzeit ein Projekt, wobei eine auf dem relativen Anstieg von Blutparametern basierende Messmethode zur Stressbelastungsmessung zur Anwendungsreife in der landwirtschaftlichen Praxis entwickelt werden könnte.

74 1.2 Soziales und Gesellschaft

Schwachstellenanalyse eines Landwirtschaftsbetriebes

Betrieb Soziales

n Zukünftige Herausforderungen

Die landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen entwickeln sich, genauso wie die technologischen Möglichkeiten zur weiteren Automatisierung der Arbeit. Gleichzeitig müssen sich die Landwirtinnen und Landwirte den Anforderungen der Märkte stellen. Die Kosten der Arbeit – sowohl der zugekauften Arbeitsleistungen wie auch der familieneigenen Arbeit bleiben in der Schweiz hoch. Der effiziente und effektive Einsatz der Arbeitskraft, von Automation und Mechanisierung wird auch in Zukunft eine enorm wichtige Rolle spielen. Mehr und mehr Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter müssen nicht nur familieneigene Arbeitskraft einsetzen, sondern auch fremde Arbeitsleistungen koordinieren. Lohnunternehmer, Mitarbeiter und dynamische Märkte machen es nötig, in immer kürzeren Abständen neue Betriebszweige und neue Produktionsverfahren zu prüfen. Für das Betriebsmanagement und vor allem die Betriebsführung wird dabei kaum entsprechend Zeit zur Verfügung gestellt. Hier helfen Managementhilfen wie der Arbeitsvoranschlag (www. arbeitsvoranschlag.ch).

Die Entwicklung sowohl der zeitlichen wie auch der physischen Arbeitsbelastung unterliegt zwei gegenläufigen Trends: Einerseits nimmt die Mechanisierung den Landwirtinnen und Landwirten Arbeit ab, insbesondere auch physisch belastende Arbeit. Auch die ergonomische Optimierung von Maschinen und Anlagen trägt Früchte. Andererseits erhöht das betriebliche Wachstum die Menge an Arbeit wieder. Von einer grundsätzlichen Verringerung der Arbeitsbelastung in der schweizerischen Landwirtschaft ist daher nicht auszugehen.

Sicher ist dagegen, dass die Anforderungen an die Betriebsführung in den letzten Jahren stark angestiegen sind. Als Gründe zu nennen sind die steigende Komplexität wachsender Betriebe, der zunehmende Einsatz arbeitsteiliger Arbeitsprozesse oder die Zunahme von Risiken und Ungewissheit in liberalisierten Märkten. Erhöhen wird sich aber auch der Bedarf an Hilfsmitteln und Methoden zum Umgang mit Stress und anderen psychischen Belastungen.

75 1.2 Soziales und Gesellschaft
Quelle: Schick Familie

1.2.4 Einkaufsverhalten von Konsumentinnen und Konsumenten

Das Marktforschungsinstitut Demoscope hat im März 2013 im Auftrag des BLW eine repräsentative telefonische Umfrage bei 500 Personen sowie eine online-Erhebung bei 1 014 Personen zum Thema Einkaufsverhalten durchgeführt. Ziel der Befragung war es, mehr über das Verhalten von Konsumentinnen und Konsumenten bei der Auswahl und beim Kauf von Nahrungsmitteln zu erfahren.

Bei der Befragung wurde eine Liste mit verschiedenen Produkten vorgelesen bzw. aufgeführt. Ziel war herauszufinden, welches dieser Produkte in den letzten 12 Monaten eingekauft wurde, bei welchen auf die Herkunft geachtet wird und bei welchen die Schweizer Produkte bevorzugt werden. Ausserdem wurde nach den Vorteilen von Schweizer Produkten gefragt und versucht herauszufinden, wie die Eigenschaften der Schweizer Landwirtschaft beurteilt werden. Nachfolgend werden die Ergebnisse aufgeführt.

n Produkteherkunft wichtiger bei tierischen Produkten

Die Beachtung der Produkteherkunft spielt insbesondere bei tierischen Produkten eine Rolle. Bei den Eiern wird von 80 % der befragten Personen darauf geachtet, woher sie kommen, gefolgt von Fleisch ohne Wurstwaren sowie Honig (beide 71 %) und Käse (66 %).

76 1.2 Soziales und Gesellschaft
Beachtung der Produkteherkunft 2013 100 0 20 10 30 40 50 60 70 80 90 in % Immer / fast immer Meistens Ab und zu Eier Fleisch (ohne Wurstwaren) Honig Käse Milch und Frischmilchprodukte Obst / Beeren Wein Kartoffeln Gemüse Wurstwaren Pilze Speiseöl Obstsaft Getreideprodukte Kartoffelprodukte Topfpflanzen Schnittblumen Spirituosen Selten Nie Weiss nicht / keine Angabe 80 8 8 71 13 6 2 7 3 2 71 11 10 4 4 66 3 10 5 16 64 4 18 3 62 9 9 3 60 12 6 8 14 60 10 5 17 7 59 20 8 4 9 55 14 7 11 14 46 14 10 10 1 19 39 13 29 1 8 11 32 28 1 11 14 14 31 12 11 13 31 1 30 10 8 11 39 1 23 40 3 15 10 10 22 13 41 12 12 22 45 2 8 12 10
11 16
Quelle: Demoscope (telefonische Befragung)

Auch bei der Fragestellung über die Bevorzugung von Schweizer Produkten stehen die tierischen Produkte im Vordergrund: Wiederum insbesondere bei Eiern (84 %), Milch und Frischmilchprodukten (73 %) sowie Fleisch ohne Wurstwaren (72 %) werden die Schweizer Produkte bevorzugt.

77 1.2 Soziales und Gesellschaft
Bevorzugung von Schweizer Produkten 2013 100 0 20 10 30 40 50 60 70 80 90 in % Immer / fast immer Meistens Ab und zu Eier Milch und Frischmilchprodukte Fleisch (ohne Wurstwaren) Kartoffeln Gemüse Honig Käse Wurstwaren Obst / Beeren Pilze Speiseöl Obstsaft Getreideprodukte Kartoffelprodukte Wein Topfpflanzen Schnittblumen Spirituosen Selten Nie Weiss nicht / keine Angabe 84 4 1 73 13 5 2 6 6 4 72 15 5 1 5 66 4 9 9 64 8 5 2 63 9 11 5 60 4 2 11 21 59 17 4 6 11 56 21 12 4 5 46 9 9 14 20 34 12 18 14 2 19 34 15 18 5 15 14 31 18 3 18 13 17 28 12 16 16 23 5 23 18 23 15 20 1 22 28 7 13 16 14 17 14 28 7 21 14 13 32 6 22 19 8 Quelle: Demoscope (telefonische Befragung) 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 11 11 20

Unter der Thematik «Vorteile von Schweizer Landwirtschaftsprodukten» wurden verschiedene Behauptungen vorgelesen. Am meisten Zustimmung erhielt die Aussage: Ich kaufe Produkte aus der Schweizer Landwirtschaft, weil damit die Schweizer Landwirtschaft unterstützt wird (69 %: trifft völlig zu). Hingegen sind nur 24 % der Meinung, dass sie mit einem Schweizer Produkt etwas Besonderes bekommen.

Ich kaufe Produkte aus der Schweizer Landwirtschaft weil...

…damit die Schweizer Landwirtschaft unterstützt wird.

…sie in der Schweiz unter strengeren Anforderungen produziert werden als im Ausland.

…Schweizer Fleisch und Wurst aus tiergerechter Produktion kommen.

…sie unter sozial gerechten Arbeitsbedingungen hergestellt werden.

…sie gegenüber importierten Produkten eine bessere Qualität haben.

…Schweizer Traditionen gepflegt und erhalten werden.

…sie gesund sind.

…die Landwirte die Landschaft für den Schweizer Tourismus pflegen.

…ich damit etwas Besonderes erhalte.

Vorteile von Schweizer Produkten 2013 100 0 20 10 30 40 50 60 70 80 90 in % Trifft völlig zu Trifft eher zu Trifft eher nicht zu
Trifft gar nicht zu Keine Angabe 69 3 58 35 5 22 5 52 40 5 2 41 7 50 39 8 2 39 6 16 34 3 12 50 28 36 10 24 24 44 23 7
Demoscope (online Befragung) 1 1 1 1 1 2 1 2 1 50 38 78 1.2 Soziales und Gesellschaft
Quelle:

46 % der Befragten erachten die Schweizer Landwirtschaft als «vertrauenswürdig», gefolgt von «konsumentennah» (32 %) und «umweltgerecht» (28 %). Am wenigsten Beistimmung erhalten «konkurrenzfähig» (12 %) und «unternehmerisch» (16 %).

Ziel der Demoscope-Befragung war es, mehr über das Verhalten von Konsumentinnen und Konsumenten bei der Auswahl und beim Kauf von Nahrungsmitteln zu erfahren. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere beim Kauf von tierischen Produkten auf die Herkunft geachtet wird und dabei auch Schweizer Produkte bevorzugt werden.

Über zwei Drittel der Befragten geben an, dass sie mit dem Kauf von Schweizer Produkten die Schweizer Landwirtschaft unterstützen wollen. Knapp die Hälfte erachten die Schweizer Landwirtschaft als vertrauenswürdig und rund ein Drittel als umweltgerecht und als konsumentennah.

n Schweizer Landwirtschaft ist vertrauenswürdig
Eigenschaften der Schweizer Landwirtschaft 2013 100 0 20 10 30 40 50 60 70 80 90 in % Trifft völlig zu Trifft eher zu Trifft eher nicht zu Trifft gar nicht zu Keine Angabe 46 32 54 11 50 3 28 63 7 23 15 59 16 24 3 Quelle: Demoscope (online Befragung) 1 1 1 2 1 12 40 6 1 Vertrauenswürdig Konsumentennah Umweltgerecht Zeitgemäss Unternehmerisch Konkurrenzfähig 11 55 42 n Fazit
79 1.2 Soziales und Gesellschaft

1.2.5 Nahrungsmittelabfälle

Laut einer Studie der Food and Agriculture Organization FAO (Gustavsson et al. 2011) geht weltweit ein Drittel aller für den menschlichen Konsum produzierten Nahrungsmittel verloren oder wird weggeworfen. Verschiedene Studien (vgl. WWF 2012, Almeida 2011, Beretta et al. 2012) zeigen, dass auch in der Schweiz schätzungsweise ein Drittel der produzierten Nahrungsmittel nicht gegessen werden. Angesichts von rund 842 Mio. Hungernden, einer wachsenden Weltbevölkerung und knappen Ressourcen ist die Problematik der Nahrungsmittelabfälle in den letzten Jahren weltweit in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt.

Aktionsplan Grüne Wirtschaft und parlamentarische Vorstösse

Der Bundesrat will die natürlichen Ressourcen schonen und gleichzeitig die Schweizer Wirtschaft stärken. Dazu hat er am 8. März 2013 einen Aktionsplan Grüne Wirtschaft verabschiedet. Dieser umfasst 27 Massnahmen in insgesamt vier Umsetzungsschwerpunkten.

Die Ernährung verursacht einen beträchtlichen Teil der Umweltbelastung der Schweiz. Ein wichtiger Ansatz zur Reduktion dieser Belastung ist die Bekämpfung der Nahrungsmittelverluste. Nahrungsmittelverluste vermindern die ökologische und volkswirtschaftliche Effizienz des Ernährungssystems, weil mehr Produktionsfaktoren (Arbeit, Boden, Kapital) als nötig für die Befriedigung der Nachfrage eingesetzt werden. Die Verringerung von Food Waste ist deshalb eine Massnahme des Aktionsplans Grüne Wirtschaft im Bereich Konsum und Produktion.

Im Parlament gab es zudem 2012 mehrere Vorstösse im Bereich der Nahrungsmittelabfälle. Die Interpellation 12.3300 «Vermeidung von Lebensmittelabfall» von Nationalrätin Tiana Angelina Moser beschäftigt sich mit den Haltbarkeitsdaten, die als Ursache von Nahrungsmittelabfällen in den Privathaushalten benannt werden und das Postulat 12.3907 «Ein Mittel gegen die Lebensmittelverschwendung» von Nationalrätin Isabelle Chevalley fordert die Prüfung einer Pflicht zur Verwertung von Nahrungsmittelabfällen für Einkaufszentren und grössere Restaurants in Anlehnung an ein Gesetz in Frankreich. Nahrungsmittelabfälle dürften somit nicht mehr verbrannt werden. Dieses Postulat wird derzeit vom BAFU geprüft.

Vor dem Hintergrund des bundesrätlichen Aktionsplans zur Grünen Wirtschaft und der verschiedenen parlamentarischen Vorstösse hat sich eine ämterübergreifende Projektgruppe der Bundesverwaltung (BLW, BAFU, BAG, BVET, DEZA) unter Leitung des BLW der Thematik angenommen. Die Aufgaben der Projektgruppe sind ein Stakeholder- und Forscherdialog, die Überprüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

Der Stakeholderdialog

Im Rahmen des Stakeholderdialogs wurden zwischen Dezember 2012 und März 2013 Einzel- und Gruppengespräche mit wichtigen Akteuren der gesamten Nahrungsmittelkette sowie Konsumenten-, Umwelt- und Entwicklungsorganisationen geführt. Ziel der Gespräche war ein verbessertes Problemverständnis sowie die Ermittlung von Handlungsfeldern. So wurden die Akteure zum Ausmass und den Gründen der Nahrungsmittelabfälle, den bereits getroffenen Massnahmen sowie zu ihrer Einschätzung des Reduktionspotenzials befragt. Die Verwertung der Abfälle sowie das Verbesserungspotenzial in diesem Bereich, der Forschungsbedarf und die Rolle des Staates waren weitere Gesprächsthemen.

80 1.2 Soziales und Gesellschaft

Die Gespräche zeigten, dass alle Akteure Nahrungsmittelabfälle als relevantes aber auch komplexes Thema erachten und grundsätzlich bereit sind, weitere Anstrengungen zur Vermeidung und besseren Verwertung der Abfälle zu unternehmen. Stets betont wurde die Verantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten, da in Industriestaaten ein beträchtlicher Teil der Abfälle auf Stufe Konsum anfällt. Es wurde zudem ein grosses Bedürfnis nach klareren Definitionen geäussert. So betrachtet die Industrie einen grossen Teil ihrer Nahrungsmittelverluste nicht als Abfall sondern als Nebenprodukte. Als Beispiele hierfür können Molke aus der Käseverarbeitung und Kartoffelschalen aus der Pommes-Frites-Herstellung dienen. Diese werden als Nahrungsmittel wenig oder nicht nachgefragt und von der Industrie so gut wie möglich weiter verwertet. Zum Teil kommen sie als Futtermittel indirekt der menschlichen Ernährung zugute.

Betriebswirtschaftliche Gründe veranlassten die Akteure der Wertschöpfungskette in den letzten Jahren ihre Nahrungsmittelabfälle im eigenen Betrieb stetig zu reduzieren. Ein gewisses weiteres Reduktionspotenzial scheint vor allem bei Abfällen zu bestehen, welche aufgrund echter oder wahrgenommener Bedürfnisse der Konsumenten resp. Abmachungen zwischen den verschiedenen Wertschöpfungsstufen entstehen (z.B. Handelsnormen, Aktionen, Datierung). Das grösste Vermeidungspotenzial sehen die befragten Akteure aber bei den Konsumentinnen und Konsumenten.

Die Gesprächspartner legten zudem dar, dass sich eine gute Verwertung der Abfälle weitgehend mit dem betriebswirtschaftlichen Interesse der Unternehmungen deckt. Hinderlich scheinen strenge Vorschriften von Biogasanlagen bezüglich Fremdstoffanteil, welche eine Vergärung verpackter Nahrungsmittel verunmöglichen. Zusätzliches Potenzial birgt die getrennte Sammlung biogener Abfälle inkl. Speisereste aus Privathaushalten. Diese werden heute mehrheitlich verbrannt.

Der Forschung kommt eine wichtige Rolle zu. Sie muss das Wissen über Nahrungsmittelabfälle verbessern und mittels technischer Innovationen Lösungen zur Abfallvermeidung und für eine bessere Verwertung liefern. Dem Staat wird eine Verantwortung im Bereich der Information und der Sensibilisierung der Bevölkerung zugesprochen. Die Schulbildung und insbesondere der Hauswirtschaftsunterricht sollen als Kanal hierzu dienen. Der Bund soll sich zudem als neutraler Facilitator bei lösungsorientierten Gesprächen zwischen den Akteuren der Wertschöpfungskette engagieren. Neue gesetzliche Regelungen werden von den meisten Akteuren abgelehnt.

Diese Gespräche waren die erste Phase in einem Zwei-Phasen-Prozess. In einer zweiten Phase werden auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und im Hinblick auf eine weitere Reduktion der Nahrungsmittelabfälle zusammen Lösungen erarbeitet. Diese Workshopphase hat im Herbst 2013 begonnen.

Überprüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Stakeholderdialog und der parlamentarischen Vorstösse wird überprüft, ob bei den relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen Handlungsbedarf besteht. Im Stakeholderdialog wurden insbesondere die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Haltbarkeitsdaten thematisiert. Insgesamt wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber als gut eingestuft.

Forscherdialog

Der Forschung kommt einerseits die Rolle zu, das Phänomen der Nahrungsmittelabfälle besser zu erfassen, andererseits leistet sie durch die Entwicklung innovativer Ansätze z.B. technischer Natur einen konkreten Beiträge zur Reduktion der Abfälle. Ziel des Forscherdialogs ist eine Vernetzung der Forschenden im Bereich Nahrungsmittelabfälle in der Schweiz. In einer ersten Dialogrunde wurden die wichtigsten anstehenden Forschungsfragen ermittelt und priorisiert. An einem zweiten Treffen wurde der im Rahmen des Stakeholderdialogs ermittelte Forschungsbedarf mit den Forschenden diskutiert. Der Forscherdialog soll zu einer Koordination der Forschung beitragen und helfen Synergien auszuschöpfen.

81 1.2 Soziales und Gesellschaft

Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Das wichtigste Instrument des Bundes zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit ist eine Wanderausstellung. Diese wurde ursprünglich durch das schweizerische nationale FAO-Komitee (CNS-FAO) für den Welternährungstag 2012 in Bern konzipiert. Aufgrund des grossen Erfolges wurde sie 2013 an weiteren Standorten in allen Landesteilen präsentiert. Ein weiteres Instrument der Sensibilisierung ist die Broschüre «Zahlen, Fakten Tipps», welche an der Ausstellung verteilt wurde und an interessierte Personen wie etwa Lehrkräfte abgegebene wird.

Der Welternährungstag 2013 widmete sich erneut dem Thema Nahrungsmittelverluste. Unter dem Patronat des CNS-FAO wurde der Ideenwettbewerb «Our Common Food» zur Bekämpfung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren Studierende, die an einer Universität oder einer Fachhochschule in der Schweiz oder in einem Entwicklungsland eingeschrieben sind oder ihr Studium in den letzten zwei Jahren abgeschlossen hatten.

Private Initiativen

Dem Kampf gegen die Nahrungsmittelverschwendung haben sich auch immer mehr private Initiativen verschrieben. So etwa der 2012 gegründete Verein foodwaste.ch, dessen Ziele die Sensibilisierung der Bevölkerung und die Förderung des gesellschaftlichen Dialogs sind. In diesem Sinne wurde im Juni 2013

u.a. die Konferenz «Strategien gegen Food Waste» mit rund 180 Teilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung

SGE initiierte der Verein zudem die Kampagne «Ganz oder gar nicht», die aufzeigt, wie Konsumentinnen und Konsumenten Nahrungsmittelabfälle vermeiden können.

Auch die Allianz der Konsumentenorganisationen war 2013 beim Thema Nahrungsmittelabfälle aktiv. Die Fédération Romande des Consommateurs FRC will in erster Linie informieren und bietet auf ihrer Internetseite und in Broschüren viele nützliche Tipps, wie Nahrungsmittelabfälle auf Stufe Konsum vermieden werden können. So wurde ein Leitfaden erstellt, der angibt, wie lange nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums verschiedene Produkte noch gegessen werden können. Das Konsumentenforum Kf lancierte im Mai 2013 den Kurzfilmwettbewerb «konsum.ch Nachhaltigkeitspreis» zum Thema Nahrungsmittelverschwendung. Der Wettbewerb hatte zum Ziel, junge Konsumentinnen und Konsumenten für die Thematik zu sensibilisieren.

Unilever Food Solutions initiierte 2013 eine Brancheninitiative gegen Nahrungsmittelverschwendung im Gastrosektor und gründete gemeinsam mit Nestlé Schweiz AG, Saviva, Howeg, Pistor, Compass Group AG, SV AG, GastroSuisse, hotelleriesuisse, ZFV-Unternehmungen und dem Schweizer Verband für Spital-, Heimund Gemeinschaftsgastronomie den Verein «United Against Waste». Ziel ist es, die Nahrungsmittelabfälle in der Gastrobranche bis 2020 zu halbieren. Durch die Kooperation innerhalb der Branche sollen effektive Massnahmen erarbeitet und in der Branche verbreitet werden. Unilever Food Solutions offeriert zudem ein umfangreiches Servicepaket für Gastronominnen und Gastronomen mit Informationen, Analyse-Tools und Tipps, wie Nahrungsmittelabfälle in der Küche reduziert werden können.

82 1.2 Soziales und Gesellschaft

Internationale Aktivitäten

Nahrungsmittelabfälle werden auch in internationalen Organisationen intensiv thematisiert. Die FAO startete in Zusammenarbeit mit der Messe Düsseldorf GmbH die Initiative SAVE FOOD. SAVE FOOD will den Dialog zwischen der Industrie, der Forschung, der Politik und der Zivilgesellschaft fördern und die Stakeholder regelmässig zusammenbringen. Gemeinsam mit dem United Nations Environment Programme UNEP wurde unter dem Banner der SAVE FOOD-Initiative 2013 die Kampagne Think.Eat.Save lanciert. Think.Eat. Save ist in erster Linie eine Sensibilisierungskampagne, die Konsumentinnen und Konsumenten Tipps zur Vermeidung von Abfällen gibt. Im Rahmen der Think.Eat.Save-Kampagne wird jedoch auch ein Toolkit zur Vermeidung und Reduzierung der Nahrungsmittelabfälle entwickelt. Das Toolkit soll sowohl von staatlichen wie auch privaten Akteuren genutzt werden können. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD hat sich zum Ziel gesetzt, vergleichbare Daten zu Nahrungsmittelabfällen aus den Mitgliedsstaaten zu sammeln und die Initiativen der jeweiligen Regierungen zu analysieren. Daraus werden anschliessend Politikempfehlungen abgeleitet. Seit 2012 läuft zudem das Projekt Food Use for Social Innovation by Optimising Waste Prevention Strategies FUSIONS der EU. FUSIONS bringt Akteure der Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft aus europäischen Ländern im Rahmen einer Multi-Stakeholder-Plattform zusammen. Bis 2016 sollen das Potenzial gesellschaftlicher Innovation analysiert und einheitliche Standards für ein Monitoring der Nahrungsmittelabfälle sowie Richtlinien für eine gemeinsame Politik der EU-Staaten entwickelt werden.

83 1.2 Soziales und Gesellschaft

1.2.6 Schutz des Kulturlandes

Ohne die knappe und nicht erneuerbare Ressource Boden kann die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben nicht erbringen. Die Interessen an einem besseren Schutz des Kulturlandes als Ressource für die Landwirtschaft sind vielfältig und umfassen nicht nur die Ernährungssicherung. Es bestehen Verbindungen und Wechselwirkungen zur nachhaltigen Entwicklung, zum Umwelt- und Landschaftsschutz sowie zu den Zielen der Raumentwicklung (haushälterische Nutzung des Bodens). Die landwirtschaftliche Nutzung hält das Kulturland offen und unterstützt damit landschaftsästhetische, ökologische und raumplanerische Ziele. Durch eine attraktive Landschaft ergeben sich zudem positive Effekte auf die wirtschaftliche Standortattraktivität und den Tourismus. Für eine nachhaltige Entwicklung ist es unverzichtbar, dass auch künftigen Generationen ausreichend Kulturland als Ressource für die Nahrungsmittelproduktion, als Erholungsraum, als ökologischer Ausgleich und zur Speicherung der Ressource Wasser zur Verfügung steht.

n Fakten und Herausforderungen

Wer heute durch das Mittelland fährt, stellt fest, dass ein erheblicher Teil überbaut und die Zersiedelung weit fortgeschritten ist. In den letzten zehn Jahren sind 292 km2 Kulturlandfläche (1 m2/Sekunde) verloren gegangen. Dies entspricht der Fläche des Kantons Schaffhausen. Der Bundesrat will dieser Entwicklung nicht tatenlos zuschauen und den Schutz des Kulturlandes verstärken. Er hat dem damaligen Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (heute Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF) den Auftrag erteilt, zum Thema Kulturlandschutz eine Auslegeordnung zu erstellen, den Handlungsbedarf aufzuzeigen und dem Bundesrat Bericht zu erstatten. Der im September 2012 veröffentlichte Bericht zeigt auf, welche Interaktionen weltweit und auf die Schweiz bezogen quantitativ auf das Kulturland wirken, welche Treiber den Verlust verursachen und welche Herausforderungen sich stellen. Er gibt auch einen Überblick über die laufenden und geplanten Aktivitäten.

Download Bericht unter: www.blw.admin.ch>Themen>Schutz des Kulturlandes

n Boden als Grundlage für die Ernährungssicherung

Die künftige Ernährung der Weltbevölkerung vor dem Hintergrund der knappen Ressourcen (Boden, Wasser, Energie, Phosphor) und dem Klimawandel ist aus globaler Sicht eine der grössten Herausforderungen der Zukunft. Die Schweiz muss ihre Verantwortung in einer globalisierten Welt wahrnehmen. Als Nettoimporteur von Nahrungsmitteln hat unsere Ernährung nicht nur im Inland, sondern auch in den Exportländern Auswirkungen auf die Umwelt und die natürlichen Ressourcen sowie die Ernährungssicherheit der Bevölkerung vor Ort.

Es geht darum, auch in der Schweiz die natürlichen Produktionspotenziale zu halten und optimal zu nutzen. So kann die Schweiz mit ihren eigenen Ressourcen einen wichtigen Beitrag zur globalen Ernährungssicherheit leisten. Die steigende Nachfrage nach regionalen Produkten (Qualität, Rückverfolgbarkeit) zeigt, dass die Bevölkerung diese Entwicklung unterstützt. Heute werden in der Schweiz etwas über eine Million ha als Landwirtschaftsland genutzt. Dazu kommen rund 500 000 ha Alpweiden. Möglichst viele dieser Flächen sollen für die kommenden Generationen auch bei einer weiter steigenden Wohnbevölkerung für die multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft zur Verfügung stehen.

n Integrale Bundespolitik

Wie verschiedene kürzlich durchgeführte Abstimmungen auf nationaler (Zweitwohnungsinitiative, 1. Revisionsetappe Raumplanungsgesetz) und kantonaler Ebene (Kulturlandinitiative Kanton Zürich) zeigen, besteht in der Bevölkerung eine hohe Sensibilität für den Kulturlandschutz. Die Politik ist gefordert, zielgerichtete Massnahmen zu treffen.

84 1.2
Gesellschaft
Soziales und

Biodiversitätsstrategie

Gewässerschutz

Qualitativer Bodenschutz

Agglomerationspolitik

Raumkonzept

Handlungsfelder für einen griffigen Kulturlandschutz

RPG 1. Etappe

RPG 2. Etappe

Waldpolitik

Agrarpolitik

Quelle: BLW

85 1.2 Soziales und Gesellschaft
Schweiz Sachplan FFF

In verschiedenen Politikbereichen gibt es Ansätze und gesetzgeberische Massnahmen, um das Kulturland als Ressource für die Landwirtschaft besser zu schützen. Der Kulturlandschutz ist zwar primär eine Aufgabe der Raumplanung. Um insgesamt einen wirkungsvollen Schutz zu erzielen, sind zusätzlich im Sinne einer kohärenten und integralen Bundespolitik auch zweckmässige Massnahmen in der Agrar-, Wald-, Umweltund Raumplanungsgesetzgebung aufeinander abzustimmen. Erste Schritte in diese Richtung sind bereits unternommen, z.B. in der Agrarpolitik 2014–2017, in der 1. Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes und im Rahmen der Flexibilisierung der Waldflächenpolitik. Die Massnahmen in den verschiedenen Handlungsfeldern sind konsequent weiter voranzutreiben.

n Ausblick

Angesichts der Herausforderungen in den kommenden Jahrzehnten im Bereich der Ernährungssicherung vor dem Hintergrund des Klimawandels kommt dem Schutz der endlichen und stark unter Druck stehenden Ressource Boden eine zentrale Bedeutung zu. Die vielfältigen Aufgaben der Landwirtschaft lassen sich nur nachhaltig und im Sinne der gesellschaftlichen Wünsche (Art. 104 BV) erfüllen, wenn landwirtschaftlicher Boden in ausreichender Menge und Qualität verfügbar bleibt.

Zentrale Baustellen für einen griffigen Kulturlandschutz liegen im Bereich der Raumplanung und in der Zuständigkeit des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die vom Volk gutgeheissenen Vorlagen (Zweitwohnungsinitiative, 1. Revisionsetappe Raumplanungsgesetz) gilt es nun konsistent und konsequent umzusetzen. Parallel laufen die Vorbereitungsarbeiten für eine zweite Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes. Die ersten Vorschläge (Interessenabwägung mit stärkerer Gewichtung der für die Landwirtschaft geeigneten Flächen, Grundsatz der Kompensation von Fruchtfolgeflächen) sind zentrale Massnahmen zur Stärkung des Kulturlandschutzes. Zudem hat das Bundesgericht in verschiedenen Fällen rund um Fragen zu Fruchtfolgeflächen eine gleichwertige Interessenabwägung verlangt und die Benachteiligung des Kulturlands als Ressource für die Landwirtschaft gerügt. Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Modalitäten einer Kompensationspflicht bei Fruchtfolgeflächen sind dazu zweckmässige Grundlagen zu erarbeiten.

86 1.2 Soziales und Gesellschaft

1.3 Ökologie und Ethologie

1.3.1 Ökologie

Wie jedes Jahr wird zur Einführung in das Kapitel Ökologie des Agrarberichts eine Übersicht über die Flächennutzung und die landwirtschaftlichen Produktionsmittel gegeben (vgl. Kap. 1.3.1.1). Anschliessend werden jeweils zwei zentrale Themen alle vier Jahre wiederkehrend vertieft behandelt.

Nach 2005 und 2009 steht dieses Jahr das Thema Biodiversität zum dritten Mal im Fokus des Agrarberichts (vgl. Kap. 1.3.1.2). Erstmals kommt dem Thema Landschaft besonderes Augenmerk zu (vgl. Kap. 1.3.1.3). Bei beiden Thematiken stehen die Rolle der Landwirtschaft und ihre diesbezüglichen Ziele im Vordergrund. Die Indikatoren des Agrarumweltmonitorings und des Projekts «Landschaftsbeobachtung Schweiz», welche die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Biodiversität und auf die Wahrnehmung und das Erleben der Landschaft messen, werden vorgestellt und erläutert. Anhand von konkreten Beispielen wird der Beitrag der Landwirtschaft zur Förderung der Biodiversität beleuchtet.

Das Projekt AlpFUTUR bildet die Schnittstelle zwischen diesen beiden Themen: Die Offenhaltung des Kulturlandes leistet einerseits einen Beitrag zur Biodiversität und andererseits zur Qualität und Wahrnehmung der Landschaft. Der Teil des Kapitels Ökologie, der sich mit der Landschaft befasst, veranschaulicht zudem ein neues Instrument der Agrarpolitik 2014–2017: die Landschaftsqualitätsbeiträge.

87 1.3 Ökologie und Ethologie

1.3.1.1 Flächennutzung und Produktionsmittel

Entwicklung des Anteils der Fläche mit umweltschonender Bewirtschaftung

1 1993 bis 1998: IP+Bio; ab 1999: ÖLN

Anrechenbare ökologische Ausgleichsflächen1

1 000 ha

Talgebiet Zielwert 65 000 ha im Talgebiet seit 1990

1 ohne Hochstamm-Feldobstbäume; vor 1999 nur zu Beiträgen berechtigte ökologische Ausgleichsflächen

Quelle: BLW

Quelle: BLW

Quelle: BFS

88 1.3 Ökologie und Ethologie
in % der LN umweltschonende
davon Bio
Bewirtschaftung1
0 100 90 70 80 60 50 40 30 20 10 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
in
Berggebiet
0 140 120 100 80 60 40 20 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Entwicklung des Tierbestandes in 1 000 GVE 1 Übrige Schweine Rindvieh
1 GVE: Grossvieheinheit 0 1 600 1 400 1 000 1 200 800 600 400 200 1990 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Entwicklung des Mineraldüngerverbrauchs

Stickstoff (N) (inkl. Paralandwirtschaft)

Phosphor (angegeben als P2O5)

Entwicklung des Kraftfutterverbrauchs

Quelle: SBV/Agricura

Veredelung von Importen1 Importfuttermittel

1 Nebenprodukte aus in der Schweiz verarbeiteten, importierten Agrarrohstoffen (z.B. Ölsaaten, Braugerste)

Entwicklung der Pflanzenschutzmittelverkäufe

Pflanzenschutzmittelverkäufe der SGCI-Firmen1

Quelle: SBV

Wachstumsregulatoren

1 Bis 2005 basierten die Angaben zu den Pflanzenschutzmittelverkaüfen auf Daten der Mitgliedsfirmen der Schweizerischen Gesellschaft für Chemische Industrie. Seit 2006 sind die Daten für alle Firmen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen, verfügbar. Diese Werte sind nicht direkt vergleichbar mit der Statistik bis 2005.

Quellen: Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie, BLW

89 1.3 Ökologie und Ethologie
in 1 000 t
0 80 70 60 50 40 30 20 10 199092 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
in 1 000 t
Futtergetreide
CH andere Kuchen CH Ölsaaten CH
0 2 000 1 750 1 500 1 250 1 000 750 500 250 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 (prov.) 199092
in
Wirkstoff Insektizide Rodentizide
t
Fungizide Herbizide
0 2 500 2 000 1 500 1 000 500 1990 91 92 93 94 95 96 97 98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12

1.3.1.2 Biodiversität

Die Schweiz beherbergt dank vielfältiger Topografie und beachtlicher Höhengradienten eine grosse Anzahl natürlicher Lebensräume und eine vergleichsweise hohe Biodiversität. Durch die Landbewirtschaftung hat der Mensch in der Schweiz über Jahrhunderte eine Kulturlandschaft mit hohem Reichtum an Lebensräumen und Arten geschaffen und eine grosse Vielfalt an Kulturpflanzen und Nutztieren hervorgebracht. Gleichzeitig braucht die Landwirtschaft die biologische Vielfalt als Ressource für eine nachhaltige Produktion von Lebensmitteln.

n Die Landwirtschaft nutzt Ökosystemleistungen und beeinflusst die Biodiversität

Neben der Produktion von Futter- und Lebensmitteln profitieren Landwirtinnen und Landwirte von diversen Leistungen vielfältiger Agrarökosysteme. Beispielsweise sind die Bestäubung durch Wildbienen und andere Insekten, die biologische Schädlingsregulierung durch Nützlinge und die Bildung und Erhaltung fruchtbarer Böden durch zahlreiche Bodenorganismen wichtige Produktionsgrundlagen. Die genetische Vielfalt der Nutztierrassen und Kulturpflanzen sowie verwandter Wildarten ist ebenfalls eine essenzielle Ressource. Sie erlaubt es der landwirtschaftlichen Produktion, sich an zukünftige veränderte Markt-, Produktions- und Umweltbedingungen anzupassen. Mit einer Flächennutzung von mehr als einem Drittel der Landesfläche (inkl. Sömmerungsgebiet) hat die Landwirtschaft eine besondere Verantwortung für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität der Schweiz.

Die Landwirtschaft beeinflusst die Biodiversität direkt durch die Nutzung und Pflege von Flächen und indirekt beispielsweise durch Stickstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme wie Wälder, Gewässer und Moore. Durch technische und ökonomische Entwicklungen sowie die Agrarpolitik des Bundes nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Nutzung des Grün- und Ackerlandes stark intensiviert und somit die Produktivität gesteigert. Landschaftselemente, die die Bewirtschaftung erschwerten, wie Hecken, Einzelbäume, Steinhaufen, Feuchtgebiete und Tümpel, wurden allmählich beseitigt, Waldränder wurden begradigt und Bäche eingedolt. So sind nährstoffarme, struktur- und somit artenreiche Ökosysteme seltener geworden. Dank der seit Anfang der neunziger Jahre ergriffenen agrarpolitischen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt konnte der Rückgang der Biodiversität gebremst werden. Verbesserungen sind weiterhin insbesondere im intensiv genutzten Talgebiet notwendig (Guntern et al. 2013; Walter et al. 2013).

Die Schweiz hat im Jahr 1992 die Biodiversitätskonvention (CBD) unterzeichnet, die inzwischen 193 Vertragsparteien zählt. Ziele dieses Übereinkommens sind die weltweite Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben. 2010 musste jedoch festgestellt werden, dass das Ziel, den Biodiversitätsverlust signifikant zu reduzieren, von keinem der Vertragsstaaten erreicht wurde. Auch in der Schweiz konnte die Abnahme der Biodiversität nicht gestoppt werden und wird ohne Gegenmassnahmen weiter anhalten (Lachat et al. 2010). Vor diesem Hintergrund wurde eine nationale politik- und sektorübergreifende Biodiversitätsstrategie entwickelt, die am 25. April 2012 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Die Strategie Biodiversität Schweiz (BAFU 2012) formuliert zehn strategische Ziele, an welchen sich alle nationalen Akteure bis 2020 orientieren sollen, um folgendes Oberziel zu erreichen: «Die Biodiversität ist reichhaltig und gegenüber Veränderungen reaktionsfähig (resilient). Die Biodiversität und ihre Ökosystemleistungen sind langfristig erhalten.» Die sehr breit angelegte Strategie beinhaltet Ziele für alle biodiversitätsrelevanten Sektoren. Neben der Landwirtschaft sind dies Bereiche wie Waldwirtschaft, Tourismus, Verkehr, Handel, Konsum, Siedlungsraum, Bildung und Forschung usw.

90 1.3 Ökologie und Ethologie

n Die Landwirtschaft im Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz

Für das Handlungsfeld Landwirtschaft betont die Strategie Biodiversität Schweiz, dass die Umweltziele Landwirtschaft im Bereich Biodiversität (BAFU & BLW 2008) umgesetzt werden sollen. Diese qualitativen und nicht terminierten Ziele für die Schweizer Landwirtschaft wurden aus geltendem Recht abgeleitet und konkretisieren dieses. In der Publikation Umweltziele Landwirtschaft wurden unter dem Biodiversitätsziel 828 pflanzliche und 340 tierische auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu fördernde Ziel- und Leitarten sowie 52 Lebensraumtypen bezeichnet, für welche die Landwirtschaft eine besondere Verantwortung trägt. Zielarten sind lokal bis regional vorkommende, aber national gefährdete Arten, für welche der Schweiz in Europa eine besondere Verantwortung zukommt. Leitarten sind charakteristisch für eine Region und repräsentativ für ein bestimmtes Habitat und dienen damit als «Messgrösse» für die Qualität des Lebensraums, den sie besiedeln.

Umweltziel Landwirtschaft im Bereich Biodiversität

Die Landwirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Dies umfasst die Aspekte 1. Artenvielfalt und Vielfalt von Lebensräumen, 2. genetische Vielfalt innerhalb der Arten sowie 3. funktionale Biodiversität.

1. Die Landwirtschaft sichert und fördert die einheimischen, schwerpunktmässig auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche vorkommenden oder von der landwirtschaftlichen Nutzung abhängigen Arten und Lebensräume in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet. Die Bestände der Zielarten werden erhalten und gefördert. Die Bestände der Leitarten werden gefördert, indem geeignete Lebensräume in ausreichender Fläche und in der nötigen Qualität und räumlichen Verteilung zur Verfügung gestellt werden.

2. Die Landwirtschaft erhält und fördert die genetische Vielfalt bei einheimischen, schwerpunktmässig auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche vorkommenden wildlebenden Arten. Sie leistet zudem einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von einheimischen Sorten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen und von einheimischen Nutztierrassen.

3. Die landwirtschaftliche Produktionsfläche erhält die von der Biodiversität erbrachten Ökosystemleistungen.

Die Umweltziele im Bereich Arten und Lebensräume wurden im Rahmen des Projektes OPAL (Operationalisierung der Umweltziele Landwirtschaft Bereich Ziel- und Leitarten, Lebensräume; Walter et al. 2013) weiter konkretisiert und regionalisiert. Dabei wurde deutlich, dass die Anteile der zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität benötigten Flächen mit den aktuell ausgewiesenen ökologischen Ausgleichsflächen quantitativ beinahe erreicht werden. Auch sind heute in den Bergzonen III und IV sowie im Sömmerungsgebiet noch ausreichend Flächen mit einer definierten Qualität bezüglich Biodiversität vorhanden. Diese sollen erhalten bleiben. Es zeigte sich jedoch ein deutliches Defizit an Flächen mit dieser Qualität im Talgebiet und in den Bergzonen I und II. Um die qualitativen Defizite zu beheben und die vorgeschlagenen Flächenanteile zu erreichen, bedarf es einer Verdreifachung des Anteils an Flächen mit Qualität in den tief gelegenen landwirtschaftlichen Zonen. In Ackerbaugebieten besteht dabei ein besonderer Bedarf an naturnahen Habitaten und ökologisch wertvollen Ausgleichsflächen. Gemäss umfangreicher Literaturrecherchen und einer Befragung von rund 200 ExpertInnen durch das Forum Biodiversität Schweiz ist für die Erhaltung der Biodiversität in der Schweiz auch ein höherer Anteil an mit umweltschonenden Anbaumethoden bewirtschafteten Ackerflächen erforderlich (Guntern et al. 2013). Über den Flächenbedarf hinaus braucht es für Zielarten und national hoch prioritäre Leitarten in allen Regionen spezifische Fördermassnahmen.

91 1.3 Ökologie und Ethologie

Laut der Strategie Biodiversität Schweiz sind zur Umsetzung des Umweltziels Landwirtschaft im Bereich Biodiversität die Erhaltung heute noch artenreicher Flächen, die Verbesserung der ökologischen Qualität bestehender ökologischer Ausgleichsflächen, deren bessere Vernetzung und, wo nötig, die Anlage von zusätzlichen ökologischen Ausgleichsflächen notwendig. Dabei sollen die Anreize für Leistungen zur Förderung der Biodiversität erhöht, Synergien (z.B. Nützlingsförderung oder Pufferfunktionen) mit der landwirtschaftlichen Produktion genutzt und die dafür notwendige Eigeninitiative der Landwirtinnen und Landwirte sowie die Anerkennung der Ökosystemleistungen und deren Inwertsetzung in den verschiedenen landwirtschaftlichen Produktionsverfahren gestärkt werden. Die landwirtschaftliche Beratung und die Forschung sollen zur optimalen Förderung der Biodiversität als Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen. Der Nutzen einer hohen Biodiversität in der Agrarlandschaft und die Wichtigkeit der dadurch erbrachten Ökosystemleistungen sollen aufgezeigt werden und integraler Bestandteil der landwirtschaftlichen Lehrgänge und der Beratung sein. Die Strategie Biodiversität Schweiz hält daneben fest, dass die Agrarpolitik 2014–2017, insbesondere mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems, bereits einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität im landwirtschaftlich genutzten Raum leistet.

Zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz wird nun im Auftrag des Bundesrats ein Aktionsplan ausgearbeitet, der die Erreichung der strategischen Ziele konkretisiert. Bis Mai 2014 werden im Aktionsplan Massnahmen definiert, die auf die einzelnen Bereiche der Umsetzung und auf verschiedene Akteure und Wirtschaftssektoren zugeschnitten sind. Der Aktionsplan klärt auch, welche Gesetzesanpassungen auf Bundesebene und zusätzlichen finanziellen Ressourcen zur Umsetzung der Strategie notwendig sind. Die Ausarbeitung der Massnahmen im Aktionsplan mit Zeithorizont 2020 geschieht in einem breit angelegten partizipativen Prozess gemeinsam mit den betroffenen Kreisen.

Aufgrund der grossen Bedeutung der Landwirtschaft für die Biodiversität und umgekehrt, engagiert sich das BLW in der Erarbeitung des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz. Entsprechend hat es die Leitung des partizipativen Prozesses im Handlungsfeld Landwirtschaft (Teil des Aktionsbereichs «Nachhaltige Nutzung der Biodiversität») übernommen. Die Massnahmenvorschläge aus dem Handlungsfeld Landwirtschaft wurden dem BAFU im Juni 2013 zur Integration in den Aktionsplan übergeben.

92 1.3 Ökologie und Ethologie

n Die Biodiversität im Agrarumweltmonitoring

Basierend auf der Verordnung zur Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft betreibt das BLW ein Agrarumweltmonitoring (AUM). Es beurteilt periodisch die Entwicklung der ökologischen Leistungen der Landwirtschaftsbetriebe und die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die natürlichen Lebensgrundlagen. Anhand von Agrarumweltindikatoren (AUI) werden die quantitativen und qualitativen Auswirkungen der Agrarpolitik gesamtschweizerisch, regional und nach Betriebstypen differenziert überwacht. Das langfristige Monitoring des Themenbereichs Biodiversität erfolgt anhand der drei in den folgenden Abschnitten dargestellten Indikatoren, wobei Indikatoren aus anderen Themenbereichen, wie Stickstoff- und Phosphorbilanzen, Bodenbedeckung und Einsatz von PSM, ebenfalls massgebenden Einfluss auf die Biodiversität haben. Das Agrarumweltmonitoring unterscheidet drei Indikatortypen: AUI zum Umweltzustand, AUI zu Umweltauswirkungen (landwirtschaftliche Prozesse) und AUI zu den Antriebskräften (landwirtschaftliche Praktiken). Indikatoren zu den Antriebskräften reagieren schneller auf Veränderungen in der Bewirtschaftung als die anderen Indikatortypen, während Zustandsindikatoren genauere Aussagen bezüglich der Zielerreichung ermöglichen. Indikatoren zu den Prozessen werden typischerweise anhand von Modellen errechnet (z.B. AUI «Potenzielle Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf die Biodiversität»).

Agrarumweltindikator «Ökologische Ausgleichsfläche inkl. Qualität» (Typ Antriebskräfte)

Die als ökologische Ausgleichsflächen (öAF) angemeldeten Flächen, differenziert nach Flächen mit, respektive ohne zusätzliche Beiträge nach der Ökoqualitätsverordnung, sind ein Indikator für die Beteiligung der Landwirtinnen und Landwirte an den Förderinstrumenten der Agrarpolitik. Die Datenreihen gehen zurück bis 1993. Die Flächen können einer landwirtschaftlichen Zone und der Gemeinde des bewirtschaftenden Betriebs zugeordnet werden.

Die angemeldeten ökologischen Ausgleichflächen (öAF), inkl. nicht-beitragsberechtigte Flächen und Elemente und ohne Hochstamm-Feldobstbäume, umfassen heute mit 134 337 ha rund 13 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (vgl. Kap. 1.3.1.1). Als Etappenziel der Agrarpolitik 2014–2017 werden im Talgebiet insgesamt 65 000 ha flächige öAF, respektive Biodiversitätsförderflächen angestrebt. Diese Fläche beträgt im Berichtsjahr 64 505 ha.

Im Jahr 2001 wurde mit der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) ein weiteres Instrument eingeführt. Damit erhalten öAF von besonderer biologischer Qualität eine zusätzliche finanzielle Förderung. Von 2002 bis 2012 nahmen die öAF mit ökologischer Qualität von 14 100 ha auf 46 282 ha (inkl. Hochstamm-Feldobstbäume) zu. Damit erfüllen im Berichtsjahr rund 30 % der flächigen öAF die Qualitätsanforderungen zur Förderung der biologischen Vielfalt gemäss ÖQV. Bei den Hochstamm-Feldobstbäumen sind es rund 25 %. Als Ziel der Agrarpolitik 2014–2017 sollen 40 % aller Biodiversitätsförderflächen bis 2017 Qualität aufweisen. 2012 beträgt dieser Anteil im Talgebiet rund 22 % und im Berggebiet 37 %.

Agrarumweltindikator «Potenzielle Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf die Biodiversität» (Typ Umweltauswirkungen)

Dieser Agrarumweltindikator (AUI) wird anhand von einzelbetrieblichen Daten berechnet, welche im Rahmen der Zentralen Auswertung von Agrarumweltindikatoren (ZA-AUI) seit 2008 auf rund 300 Landwirtschaftsbetrieben erhoben werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Daten, die Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) erheben, insbesondere die parzellengenauen Daten des sogenannten Feldkalenders. Der Indikator zeigt die anhand eines Modells berechneten möglichen Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf die Biodiversität. Zurzeit steht der Indikator in der Entwicklungsphase. Auswertungen von 70 Betrieben der Stichprobe 2011 werden hier erstmals präsentiert.

93 1.3 Ökologie und Ethologie

Der Indikator baut auf der für die Ökobilanzierung entwickelten Methode zur Beurteilung der Wirkung landwirtschaftlicher Aktivitäten auf die Biodiversität «SALCA-Biodiversität» auf (Jeanneret et al. 2008).

Dabei werden die Landnutzungsform (Wahl der Kultur) und die Nutzungsintensität (z.B. Schnittzahl und -zeitpunkt, Beweidungsintensität, Düngereinsatz, Verwendung von Pflanzenschutzmitteln) berücksichtigt. Experten schätzten und gewichteten die möglichen Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf folgende Artengruppen: Grasland- und Gehölzflora, Segetalflora, Vögel, Säugetiere, Amphibien, Schnecken, Spinnen, Laufkäfer, Tagfalter, Heuschrecken sowie Hautflügler. Die Methode berücksichtigt Grasland und Ackerkulturen sowie naturnahe Habitate wie die ökologischen Ausgleichsflächen. Nicht berücksichtigt sind das Kompartiment Boden, das trophische Niveau der Parasitoiden und der Destruenten, die Spezialkulturen und der Gemüsebau. Die Methode wird laufend ergänzt und weiterentwickelt.

Berechnete Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf die Biodiversität nach Betriebstypen und Regionen

Hügel Tal Berg

Verkehrsmilch

Veredelung

Mutter- / Ammenkühe

Kombiniert Verkehrsmilch / Ackerbau

Kombiniert Veredelung

Kombiniert Mutter- / Ammenkühe

Kombiniert andere

Anderes Rindvieh

Ackerbau

6 8 10 12 14 16 6 8 10 12 14 16 6 8 10 12 14 16

Berechnete Auswirkungen auf die Biodiversität

n = 70 Betriebe; Stichprobe 2011

Die Grösse der Punkte gibt an, wie stark die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe ihr Potenzial zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität ausschöpfen (der grösste bzw. der kleinste Punkt entsprechen 80 % bzw. 27 % dieses Potenzials).

Quelle: Agroscope

Die Berechnung der möglichen Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf die Biodiversität ergab tendenziell höhere Werte für Betriebe der Bergregion als für Betriebe des Talgebiets. Ein hoher Wert steht für positivere, ein tiefer Wert für negativere Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Ackerbaubetriebe im Talgebiet erzielten im Schnitt die tiefsten Resultate und die Betriebe mit Mutter-/Ammenkuhhaltung im Berggebiet die höchsten. Betrachtet man die Bodennutzung dieser Betriebstypen und Regionen, erscheinen diese Resultate als plausibel. Die Ackerkulturen der Talregion unterliegen häufigeren die Biodiversität beeinträchtigenden Veränderungen (wie Bodenbearbeitung oder Pflanzenschutz) als die im Berggebiet verbreiteten Dauerwiesen, welche oft eine höhere Artenvielfalt aufweisen.

94 1.3 Ökologie und Ethologie

Für die Berechnung des Potenzials eines Landwirtschaftsbetriebs zur Anwendung möglichst biodiversitätsschonender oder -fördernder Praktiken, werden die berechneten Auswirkungen aller einzelnen Parzellen mit dem möglichen Mindest- und Höchstwert dieser Parzellen verglichen. Dabei wird das Verhältnis zwischen den verschiedenen Kulturen des Betriebs nicht verändert. Diese Berechnung zeigt, dass die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf die Biodiversität in den meisten Betrieben innerhalb der bestehenden Kulturen noch verbessert werden können. Die spezifische Biodiversität der unterschiedlichen Betriebstypen kann beispielsweise mit einem höheren Anteil an wertvollen Biodiversitätsförderflächen, mit einer schonenderen Bodenbearbeitung im Ackerbau oder mit einer Extensivierung der Grünlandnutzung gefördert werden.

Mit den berechneten Indikatoren können die Landwirtschaftsbetriebe bezüglich ihrer potenziellen Wirkung auf die Biodiversität eingeordnet werden. Die Überwachung einer ausreichenden Anzahl Betriebe pro Region und Betriebstyp ermöglicht ein Monitoring der potenziellen Entwicklung der Biodiversität nach Regionen und landwirtschaftlichen Praktiken. Durch eine Verbesserung der Datenqualität und eine Erhöhung der Beteiligung der Betriebe an der Zentralen Auswertung der Agrarumweltindikatoren (ZA-AUI) wird der Indikator robustere Aussagen liefern können.

Agrarumweltindikator «Arten und Lebensräume Landwirtschaft – Espèces et milieux agricoles ALL-EMA» (Typ Umweltzustand)

Unter dem Akronym «ALL-EMA» (Arten und Lebensräume Landwirtschaft – Espèces et milieux agricoles) werden an Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Indikatoren zum Monitoring der Arten und Lebensräume der Kulturlandschaft entwickelt, für welche die Landwirtschaft laut Bericht Umweltziele Landwirtschaft eine besondere Verantwortung trägt. Die für ALL-EMA erhobenen Daten können auch für eine Evaluation der Biodiversitätsförderflächen und zur Beantwortung aktueller und zukünftiger Fragen auf nationaler Ebene genutzt werden. ALL-EMA wird seit 2011 im Auftrag von BLW und BAFU in Zusammenarbeit mit der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und dem Biodiversitätsmonitoring Schweiz (BDM) erarbeitet und ist im System der Agrarumweltindikatoren des BLW integriert. Nach der 2012 abgeschlossenen Methodenentwicklung befindet sich das Projekt derzeit in einer zweijährigen Pilotphase, der Routinebetrieb startet 2015.

ALL-EMA als Ergänzung der nationalen Monitoring Programme des BAFU

Gesamte Landesfläche

Offene Kulturlandschaft Biotope von nat. Bedeutung

Arten

Quelle: Agroscope

95 1.3 Ökologie und Ethologie
BDM ALL-EMA Wirkungskontrolle Biotopschutz RL
Gefährdete
Generalität Spezifität

ALL-EMA ergänzt das flächendeckende Biodiversitätsmonitoring Schweiz (BDM), die Wirkungskontrolle der Biotope von nationaler Bedeutung sowie die Projekte der Roten Liste der Pflanzen (RL). Das Stichprobendesign nutzt Synergien mit dem BDM und verstärkt die Beprobung landwirtschaftlich genutzter mittelhäufiger und mittelseltener Lebensräume, sodass zu möglichst vielen Lebensräumen der Agrarlandschaft spezifische Aussagen gemacht werden können. Dies wird mit einem dreistufigen, statistisch anspruchsvollen Stichprobenverfahren erreicht (vgl. Abbildung unten). Dazu werden 120 1 km2-Flächen des BDM, die schwerpunktmässig in der Agrarlandschaft liegen, ausgewählt. Innerhalb dieser werden im 50 Meter Raster die Lebensraumtypen der offenen Agrarlandschaft kartiert. In einer Teilmenge der circa 31 000 erhobenen Lebensraumpunkten werden Vegetationsaufnahmen gemacht. Als zusätzliches Modul werden die Erhebungen auf Biodiversitätsförderflächen untersucht und mit Referenzflächen verglichen.

Dreistufiges Auswahlverfahren der Stichprobeeinheiten in ALL-EMA

Quelle: Agroscope

Um die Erhebung möglichst effizient und fehlerfrei zu gestalten, werden derzeit Methoden standardisiert und Tools entwickelt, die es ermöglichen, viele Daten bereits im Feld elektronisch zu erfassen. 2014 wird der Routinebetrieb in einem grösseren Feldtest simuliert und so die Methodik und Logistik überprüft. Für die Routine ab 2015 ist vorgesehen, dass die Datenerfassung von Dritten im Auftrag von Agroscope vorgenommen wird. Die Arbeiten dafür werden durch ART wettbewerblich ausgeschrieben. Das Konzept von ALL-EMA ist so gestaltet, dass zusätzliche Module, das heisst Erhebungen für spezielle Auswertungen, nach Bedarf integriert werden können. Beispielsweise könnten Module für das Monitoring von Bestäubern, Spinnen, Regenwürmern oder für die Qualität von Gehölzen, Ufern und Krautsäumen entwickelt und eingebaut werden.

96 1.3 Ökologie und Ethologie
Samplingstufe: Anzahl Wiederholungen:
1. Stufe 120 2. Stufe 31 000 3. Sufe 3 600 Lebensraumtypen Strukturen Vegetationsaufnahmen

n Swiss Bird Index: Monitoring der Brutvögel des Kulturlandes

Ergänzend zu den Daten aus den Monitoringprogrammen des Bundes liefern die Teilindices von Artengruppen des Kulturlandes des Swiss Bird Index SBI® wertvolle Zusatzinformationen. Diese werden jährlich von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach berechnet und erlauben die Beurteilung der Bestandesentwicklung dieser Brutvogelarten seit 1990. Der Teilindex der Kulturlandarten umfasst 38 Vogelarten, die dem Hauptlebensraum Kulturland zugeordnet wurden (Zbinden et al. 2005). Darunter sind auch sechs relativ häufige und weit verbreitete Arten wie Saatkrähe und Rabenkrähe, die in den letzten Jahren zugenommen haben. Die Teilindices der Zielarten (27 Brutvogelarten) und Leitarten (20 Brutvogelarten) enthalten weniger häufige und gemäss Umweltziele Landwirtschaft (BAFU & BLW 2008) zu fördernde Arten. Diese Teilindices können Hinweise auf die Zielerreichung bezüglich der Förderung dieser Arten und deren Lebensräume geben.

Der Teilindex der Ziel- und Leitarten zeigt im Zeitraum von 1990 bis 2012 eine negative Entwicklung, obschon einzelne darin enthaltene Arten, wie Wiedehopf und Schwarzkehlchen, zugenommen haben. Die Bestände der als Leitarten der Umweltziele Landwirtschaft eingestuften Brutvögel blieben relativ stabil. Die Bestandesentwicklung der meist anspruchsvolleren Zielarten ist dagegen negativ. Beispiele qualitativ und quantitativ überdurchschnittlich aufgewerteter Landschaften zeigen, dass es möglich ist, auch Zielarten unter den Brutvögeln wirksam zu fördern (Klettgau, Champagne genevoise; Birrer et al. 2007, MeichtryStier

Bestandesentwicklung

1 Vier Teilindices des Swiss Bird Index SBI® für verschiedene Gruppen von Vogelarten des Kulturlandes: 1) «Kulturlandarten» (alle Arten mit Hauptlebensraum Kulturland), 2) «Ziel- und Leitarten» gemäss Umweltziele Landwirtschaft Bereich Biodiversität, sowie 3) «Zielarten» und 4) «Leitarten» separat. Weiterführende Informationen zu den Trends einzelner Arten: http://www.vogelwarte.ch/sbi.html.

Quelle: Vogelwarte Sempach

97 1.3 Ökologie und Ethologie
al. subm.).
et
der Brutvogelarten des Kulturlandes
Swiss Bird Index
1
0 120 100 80 60 20 40 1990 1995 2000 2005 2010 Leitarten Landwirtschaft Kulturlandarten Ziel- und Leitarten Landwirtschaft Zielarten Landwirtschaft

n Das Projekt «Mit Vielfalt punkten»

Es gibt verschiedene private landwirtschaftliche Initiativen, die zum Ziel haben, die Biodiversität am Markt in Wert zu setzen. Typischerweise bauen sie dabei auf staatlichen Programmen auf und ergänzen deren Instrumente oder Anforderungen. Hier werden einige Resultate des Projekts «Mit Vielfalt punkten – Bauern beleben die Natur» präsentiert, das seit 2008 von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) sowie den Landwirtschaftsorganisationen Bio Suisse und IP-Suisse durchgeführt wird.

Ein Punktesystem zur Bewertung der Biodiversität

Als erstes wurde ein Punktesystem entwickelt, das den Landwirtinnen und Landwirten ihre Leistungen für die biologische Vielfalt aufzeigt. Es umfasst 32 Optionen, mit welchen Punkte generiert werden können: Am meisten Punkte werden mit der Anlage von ökologischen Ausgleichsflächen erzielt, insbesondere wenn diese ökologische Qualität nach Ökoqualitätsverordnung aufweisen. Weitere Punkte gibt es beispielsweise im Grünland für gestaffelte Wiesennutzung, im Ackerland für low-input Produktionsmassnahmen oder Feldlerchenfenster oder für spezielle Massnahmen zur Förderung von bedrohten Arten. Mit dem Projekt «Mit Vielfalt punkten» konnte bei 133 Betrieben gezeigt werden, dass eine hohe Punktezahl tatsächlich auch eine hohe Artenzahl bedeutet. Als Indikatoren für die Biodiversität wurden neben Pflanzen auch Vögel, Heuschrecken und Tagfalter erfasst (Birrer et al. 2012).

Zusammenhang zwischen der Punktezahl und der Anzahl Pflanzenarten einzelner Betriebe

Die gesamtbetriebliche Beratung ist ein Schlüsselfaktor

Eine gesamtbetriebliche Beratung erwies sich für die Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des Punktesystems als zentral. Der Anteil ökologischer Ausgleichsflächen (öAF) an der landwirtschaftlichen Nutzfläche stieg bei den 24 untersuchten Pilotbetrieben mit der Beratung um rund 50 % (Chévillat et al. 2012). Die Einnahmen aus den Direktzahlungen erhöhten sich im Mittel um 3 491 Fr. pro Betrieb, womit allfällige Produktionseinbussen mehr als kompensiert wurden.

98 1.3 Ökologie und Ethologie
Artenzahl
0 50 40 30 10 20 5 10 15 20 25 30 Punkte
Quellen: Vogelwarte Sempach und FiBL

Anteil ökologischer Ausgleichsflächen (öAF) der Betriebe 1 vor und nach einer gesamtbetrieblichen Beratung

1 Gesamter Anteil ökologischer Ausgleichsflächen (öAF) an der landwirtschaftlichen Nutzfläche eines Betriebs (Total), Anteil öAF mit ökologischer Qualität und mit Vernetzung gemäss Ökoqualitätsverordnung.

Quellen: Vogelwarte Sempach und FiBL

Vermarktung von Labelprodukten mit Biodiversität-Mehrwert

Labelproduzenten und Vermarkter zeigten grosses Interesse am Projekt. IP-Suisse hat das Punktesystem in die Richtlinien für ihre Labelproduktion aufgenommen. Die rund 10 000 IP-Suisse Labelproduzenten müssen bis 2013 eine definierte Mindestpunktzahl von 15 Biodiversitätspunkten erreichen. In der Folge stieg die Biodiversitätsleistung der IP-Suisse Betriebe markant an. Durch die erfolgreiche Vermarktung der Produkte u.a. bei der Migros unter dem Label «TerraSuisse» konnten mit Mehrleistungen für die Biodiversität am Markt höhere Produktepreise erzielt werden. Auch jeder Bio-Suisse-Betrieb muss gemäss den 2012 erneuerten Biodiversitätsrichtlinien bis 2015 zusätzlich zu den Systemleistungen des Biolandbaus eine Mindestzahl von Biodiversitätsfördermassnahmen umsetzen. Als Massnahmen können Landwirtinnen und Landwirte beispielsweise den Anteil der Biodiversitätsförderflächen mit Qualität oder die Strukturvielfalt erhöhen oder Fördermassnahmen in der Produktionsfläche wie Grünland, Ackerbau und Spezialkulturen umsetzen. Bio Suisse begleitet die Einführung der Richtlinien mit einem umfangreichen Beratungsprojekt.

n Förderung der genetischen Vielfalt in der Landwirtschaft

Nationaler Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL)

Das BLW und Agroscope setzen sich für die Erhaltung der genetischen Ressourcen von Kulturpflanzen und deren nachhaltige Nutzung ein. Die genetische Vielfalt der Kulturpflanzen soll erhalten bleiben, damit für aktuelle und künftige Herausforderungen geeignetes genetisches Ausgangsmaterial für die Forschung und Züchtung zur Verfügung steht. Auch trägt die Nutzung von alten Sorten und vernachlässigten Kulturarten zu einer vielfältigen Landwirtschaft bei und erfreut Konsumenten mit einer Vielfalt an Geschmäckern. Auf der Basis des Nationalen Aktionsplans für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (kurz NAP-PGREL) setzt das BLW zusammen mit privaten Erhaltungsorganisationen Projekte in Form von «public private partnerships» um. Es geht dabei um die Sammlung, Erhaltung, Beschreibung und nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen. In der nationalen Genbank von Agroscope werden Sorten, welche über Samen vermehrt werden, gesichert. Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der PGREL basiert auf dem Globalen Aktionsplan der FAO und ab 2014 auf den neuen nationalen, rechtlichen Grundlagen in Art. 147a und 147b des LwG. Mit dem NAP-PGREL und der nationalen Genbank von Agroscope werden internationale Verpflichtungen gemäss der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) und dem Internationalen Vertrag über PGREL erfüllt. Weitere Informationen über die Erhaltung der Kulturpflanzen finden Sie unter www.bdn.ch.

99 1.3 Ökologie und Ethologie
Anteil öAF pro Betrieb in %
0 16 14 12 10 8 6 4 2 Total Qualität Vernetzung Vor der Beratung Nach der Beratung

Nationaler Aktionsplan für tiergenetische Ressourcen

Die seit 1999 in Kraft stehende Tierzuchtverordnung erlaubt es, neben den allgemeinen Tierzuchtmassnahmen bedrohte oder gefährdete Schweizer Rassen mit zusätzlichen Erhaltungsmassnahmen zu unterstützen. Gefährdete Rassenbestände konnten durch diese Programme stabilisiert resp. erhöht und deren genetische Basis verbessert werden. 2011 wurden 11 neue Erhaltungsprojekte für Schweizer Rinder-, Pferde-, Schaf-, Ziegen- und Bienenrassen von anerkannten Zuchtorganisationen gestartet und vom BLW begleitet. Die zwei im Folgenden vorgestellten Erhaltungsprojekte bringen neben der Erhaltung der Rassen zusätzliche Nutzen für die Landwirtschaft und die Biodiversität, nämlich die Bestäubung von Blütenpflanzen und die Landschaftspflege im Berggebiet.

Projekt «Dunkle Biene Val Müstair»

Die Dunkle Europäische Biene (Apis mellifera mellifera) ist eine natürlich entstandene Unterart der Westlichen Honigbiene (Apis mellifera). Sie ist die ursprünglich einheimische Honigbiene und zeichnet sich durch eine grosse Winterhärte, sparsamen Umgang mit ihren Vorräten und massvolle Völkerentwicklung aus und wird in der Schweiz züchterisch bearbeitet.

In einem Projekt wurde im Val Müstair ein Reinzuchtgebiet geschaffen. Dazu wurde in der Region eine unabhängige Imkerei mit einer einheitlichen Population von morphologisch und genetisch rassentypischen Apis mellifera mellifera Bienenvölkern sowie eine Belegstation zur Versorgung mit reinrassigen Königinnen aufgebaut. Ausserdem konnte die Völkerqualität verbessert und der Honig als regionale Spezialität vermarktet werden. Durch die Verdrängung andersrassiger oder mischrassiger Bienen wurde der Anteil reinrassiger Apis mellifera mellifera Bienenvölker von 7 % vor Projektbeginn (2006) auf bis 80 % zum Ende des Projekts (2012) erhöht. Zur Sensibilisierung der Bevölkerung und Besucher wurde breit mit Informationstafeln über das Projekt informiert. Die Qualität der Bienenvölker hat sich im Laufe der sechs Projektjahre spürbar verbessert, wodurch auch die Honigerträge gesteigert werden konnten. Ein Folgeprojekt soll auch die beiden anderen Dunkle-Biene-Gebiete Glarnerland und Diemtigtal einbinden.

Das Projekt war eine Zusammenarbeit der Organisationen apisuisse, Società d’apiculturs Val Müstair, Verein Schweizerischer Mellifera Bienenfreunde, Stiftung ProSpecieRara und Biosfera Val Müstair und wurde vom BLW unterstützt.

Projekt «Bündner Strahlenziegen Herbstgitzi»

Die Bündner Strahlenziege ist eine von 11 Schweizer Ziegenrassen und wird als gefährdet eingestuft. ProSpecieRara und der Ziegenzuchtverband Graubünden setzen sich im Rahmen eines vom BLW mitfinanzierten Projekts für die alte, traditionelle Rasse ein, die Ende der Achtzigerjahre fast ausgestorben war. Das Projekt hat zum Ziel, die genetische Breite der Rasse über die Erhaltung seltener Blutlinien und die Bockhaltung zu fördern. Zudem sollen die Ziegenbestände durch bessere Vermarktung der Produkte vergrössert werden.

Konventionell werden die Gitzi an Ostern geschlachtet, da zu diesem Zeitpunkt der beste Preis erzielt werden kann. Mit dem Herbstgitzi-Konzept werden alle Tiere bis in den Herbst aufgezogen und die Zuchtauslese kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem das genetische Potenzial der Tiere schon deutlicher sichtbar ist. Dieses Management sorgt dafür, dass die Selektion auf wichtige Merkmale wie gesundes Wachstum und Körperbau zielgerichteter erfolgen kann. Die Schlachtung der Gitzi im Herbst statt an Ostern ist daneben auch ökologisch und ethologisch sinnvoll, da die Jungtiere einen vollen Sommer auf der Weide, meist im Berg- und Alpgebiet zubringen, dabei die Landschaft pflegen und äusserst artgerecht gehalten werden. Das Fleisch ist dank vielseitigem Futter äusserst aromatisch und wird von Kennern geschätzt.

Das Projekt ist erfolgreich angelaufen. 2011 konnten 51 Gastronomie-Betriebe mit Herbstgitzi-Fleisch der Bündner Strahlenziegen beliefert werden. 2012 wurde erstmals eine Bestellaktion für Private und Gastronomen angeboten, welche auf grosses Interesse stiess. 2013 wird die Vermarktung des Herbstgitzi-Fleisch noch durch das Projekt unterstützt, danach muss sich das Produkt selbständig am Markt bewähren.

100 1.3 Ökologie und Ethologie

n AlpFUTUR: Verwaldung von Wiesen und Weiden im Sömmerungsgebiet

Verbundprojekt AlpFUTUR – Zukunft der Sömmerungsweiden in der Schweiz

Die 22 Teilprojekte von AlpFUTUR sollen klären, in welche Richtung sich die künftige Nutzung des Sömmerungsgebietes entwickeln könnte, ausgehend von der heutigen Situation, dem fortschreitenden Wandel der Agrarstrukturen und des Klimas sowie der gesellschaftlichen Ansprüche. Das Verbundprojekt will Handlungsempfehlungen für Alpwirtschaftsbetriebe und -genossenschaften, Berglandwirtschaft, PolitikerInnen, Verwaltung, Verbände und weitere betroffene Entscheidungsträger ableiten. Dazu erforschten die Beteiligten in verschiedenen Regionen der Schweiz den Einfluss von Nutzungsveränderungen und Klimawandel auf die Landschaft und die Biodiversität des Sömmerungsgebiets. Sie untersuchten Fragen der Wirtschaftlichkeit der Sömmerung und der Vermarktung von Alpprodukten und sie erhoben künftige Erwartungen der Bäuerinnen und Bauern, des Alppersonals und der BewohnerInnen der Schweiz. In konkreten Umsetzungsprojekten wurden neue Techniken und Vermarktungsstrategien getestet und die Erfahrungen den PraktikerInnen verfügbar gemacht. Mit Vorträgen, einem Synthesebuch und breitenwirksamen Publikationen und einem Film wird die Öffentlichkeit über die wichtigsten Ergebnisse des Verbundprojektes AlpFUTUR informiert. (Weiterführende Informationen: www.alpfutur.ch)

Die Offenhaltung der Kulturlandschaft und die Pflege und Förderung vielfältiger Landschaften sind wichtige gemeinwirtschaftliche Leistungen der Landwirtschaft. Durch die landwirtschaftliche Nutzung wird dem Waldeinwuchs entgegengewirkt, der in der Schweiz hauptsächlich in den oberen Bergzonen und im Sömmerungsgebiet infolge von Nutzungsänderungen stattfindet. Wiederbewaldung oder Verbuschung können sich negativ auf die Versorgungssicherheit, Teile der Biodiversität, die Landschaftsvielfalt und den Tourismus auswirken. So werden oft artenreiche Gesellschaften der Sömmerungsweiden durch artenärmere Waldgesellschaften verdrängt, die Aussicht von Wanderwegen durch wiederaufkommenden Wald verdeckt oder Landschaften so verändert, dass Tourismusorte an Attraktivität verlieren.

Im Forschungsprogramm AlpFUTUR wurden unter anderem die Auswirkungen der Verbuschung und Verwaldung auf die Ziel- und Leitarten der Landwirtschaft (BAFU & BLW 2008) sowie auf die Aussicht von Wanderwegen im Sömmerungsgebiet studiert (Schüpbach et al. 2012). Ausserdem wurde der Zusammenhang zwischen dem Anteil an Zwergsträuchern und der Artenzahl von Blütenpflanzen, Tagfaltern und Heuschrecken auf Sömmerungsweiden untersucht (Koch et al. 2012).

Wiederbewaldung schreitet im Sömmerungsgebiet voran

Jedes Jahr werden in der Schweiz Sömmerungsweiden einer Fläche des Walensees (ca. 2 400 ha), die aus ökonomischen Gründen aufgegeben werden, zu Wald, mit gleichbleibendem Trend (Lauber et al. 2013). Eine Simulation der potenziellen Wiederbewaldung zwischen 1 000 und 2 000 m ü. M. bis im Jahr 2021 zeigt die geringsten Anteile an wiederbewaldenden Flächen im Jura (teilweise < 1 %) und in den westlichen Nordalpen (1 % bis 5 %). Gegen Süden und Osten nehmen die Flächen, die bis 2021 potenziell wiederbewaldet werden, zu und sind in den nördlichen Zentralalpen, im Tessin, im Wallis, den Südbündner Tälern und in Teilen der nördlichen Ostalpen am höchsten (Schüpbach et al. 2012).

101 1.3 Ökologie und Ethologie

Potenzielle Wiederbewaldung bis 2021

Modellierte Wiederbewaldungsanteile pro Region zwischen 1 000 und 2 000 m ü. M

< 1 %

≥ 1 % – 5 %

≥ 5 % – 10 %

≥ 10 % – 20 %

≥ 50 %

Unter 1 000 oder über 2 000 m ü. M

Werte zwischen 20 und 50 % Wiederbewaldung existieren nicht

Datengrundlagen:

Modell zur Landnutzungsänderung nach Rutherford et al. 2008 überarbeitet / extrapoliert DHM25 Eidg. Vermessungsdirektion (DV002207.1)

Wiederbewaldung wirkt sich negativ auf die Artenvielfalt aus

Quelle: Agroscope

Gemäss der Auswertung der durch die Landwirtschaft zu fördernden Ziel- und Leitarten der Gruppen Gefässpflanzen, Flechten, Moose, Pilze, Schmetterlinge und Heuschrecken, weist das Sömmerungsgebiet in allen Regionen der Schweiz ein hohes Potenzial für diese Arten auf und bildet für viele gar den Schwerpunkt ihres Verbreitungsgebietes. Dies bedeutet, dass für die Erhaltung der Ziel- und Leitarten der Landwirtschaft alle Regionen des Sömmerungsgebietes gleichermassen wichtig sind und dass darin ausreichend offene und angemessen bewirtschaftete Flächen erhalten werden sollen. Das Einwachsen ganzer Talschaften ist oft negativ zu bewerten. In Regionen mit hohem modellierten Wiederbewaldungsanteil (Tessin, Zentrale Nordalpen, Graubünden) sind lokal diejenigen artenreichen Flächen zu eruieren, die von Nutzungsaufgabe und Wiederbewaldung stark bedroht sind. Für diese Flächen empfiehlt das Projekt den Fachstellen für Naturschutz in Zusammenarbeit mit den Landwirtinnen und Landwirten, ein angepasstes Nutzungskonzept zu erarbeiten.

In subalpinen Grenzertragslagen wachsen viele unternutzte Alpweiden mit Zwergsträuchern zu. Im Grasland-Strauch-Mosaik mit einer geschätzten Zwergstrauchdeckung von 30 % bis 70 % ist die Vielfalt von Pflanzen- und Tierarten deutlich höher als in Flächen mit weniger oder mehr Zwergsträuchern. Zwergstrauchinseln im Grasland erhöhen die Strukturvielfalt und dienen jenen Arten als Refugium, die von zu intensiver Beweidung verdrängt werden. Aus ökologischer Sicht sind also Grasland-Strauch-Mosaike wichtige Lebensräume, die jedoch ebenfalls von der Nutzungsaufgabe bedroht sind. Daher sollte eine aktive, intensitätsausgleichende Weideführung, welche Grasland-Zwergstrauch-Mosaike zulässt, eine vollständige Verbuschung der Weideflächen jedoch verhindert, speziell gefördert werden.

102 1.3 Ökologie und Ethologie
0 25 50 100 km

In den weniger von Wiederbewaldung betroffenen Regionen, wie dem Jura und den nordwestlichen Teilen der Alpen, ist die Erhaltung einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung insbesondere auf den artenreichen Flächen vorrangig. Intensivierung wirkt sich auf die Mehrzahl der Ziel- und Leitarten der Landwirtschaft genauso negativ aus wie eine Nutzungsaufgabe. Schleichende Intensivierung im Sömmerungsgebiet ist damit ebenso zu verhindern wie unkontrollierte Verbuschung und Wiederbewaldung. Entsprechende Anreize werden von der Agrarpolitik 2014–2017 gesetzt, indem der Sömmerungsbeitrag erhöht und ein Alpungsbeitrag neu eingeführt wird, der den Ganzjahresbetrieben Anreiz geben soll, ihre Tiere zur Sömmerung abzugeben. Zukünftig können auch im Sömmerungsgebiet Biodiversitätsförderflächen und Projekte zur Förderung der Landschaftsqualität angemeldet werden. Ausserdem werden für die Neigungsstufe > 50 % höhere Hangbeiträge ausgerichtet und ein zusätzlicher Steillagenbeitrag für Betriebe mit einem hohen Anteil Mähwiesen in Hanglagen eingeführt. Damit wird der Anreiz gesetzt, die Nutzung der besonders von Verwaldung betroffenen steilen Flächen im Berggebiet zu erhalten.

Wiederbewaldung beeinträchtigt die Aussicht von Wanderwegen

Mittels einer Simulation der potenziellen Wiederbewaldung bis 2021 in verschiedenen Regionen und mit Hilfe des digitalen Höhenmodells (DHM25, swisstopo) sowie des Wanderwegnetzes der Schweiz (www. wanderland.ch) wurde die Aussicht von Wanderwegen für die Jahre 2011 und 2021 berechnet und miteinander verglichen (Schüpbach et al. 2012). Dieser Vergleich zeigt, dass die Aussicht nur punktuell um mehr als 30 % gegenüber 2011 eingeschränkt wird. Eine Reduktion der Aussicht wird laut einer Befragung mit Bildbewertung nicht in jedem Fall als negativ bewertet. Im Gegenteil, die Wanderer schätzen eine Zunahme an Strukturreichtum bis zu einem gewissen Grad (Junge und Hunziker 2013). Grössere Einschränkungen der Aussicht werden vermehrt im Wallis und im Unterengadin erwartet. Um die Landschaften für den Tourismus attraktiv zu halten, sollten diese Flächen deshalb prioritär offen gehalten werden.

103 1.3 Ökologie und Ethologie

1.3.1.3 Landschaft

Landschaft umfasst den gesamten Raum eines Gebietes und wie die Menschen ihn wahrnehmen und erleben (Europarat 2000). Sie ist ein geografisch abgrenzbares Gebiet, das von Natur und Kultur geprägt wird. Das Relief, das Gewässernetz, die verschiedenen Böden, die Luft, die Lichtverhältnisse und die Biosphäre sind die Hauptelemente des natürlichen Mosaiks einer Landschaft. Der kulturelle Aspekt zeigt sich in der Nutzung des Gebiets und im soziokulturellen Profil der Landschaft. Eine Landschaft ist ein dynamisches System, das auf die Einflüsse der Natur reagiert und mit den menschlichen Aktivitäten interagiert. Wir nehmen die Landschaft, die uns umgibt, stets und mit all unseren Sinnen wahr, und zwar ihren ästhetischen, materiellen, historischen und kulturellen Wert. Indem wir sie leben, profitieren wir von den vielfältigen Funktionen, die sie erfüllt. Sie ist Lebensraum für Mensch und Tier, Ort für Ruhe und Erholung und Ursprung der vielfältigen natürlichen Ressourcen, auf denen unsere wirtschaftliche Tätigkeit beruht. Landschaften sind in stetem Wandel und dürfen nicht als erstarrte Bildaufnahme gesehen werden. Dennoch ist der Erhalt von Landschaftselementen, die zu verschwinden drohen, bisweilen wünschenswert. Beispielsweise wenn sie ein kulturelles Erbe darstellen oder durch ihre Einzigartigkeit in der Region einen touristischen Mehrwert schaffen.

n Landschaft und Landwirtschaft

Die Steigerung der Wirtschaftstätigkeit und die Weiterentwicklung der raumwirksamen Politiken sind anthropogene Faktoren, die sich in einer sich stetig verändernden landschaftlichen Prägung niederschreiben. Die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Energiewirtschaft sowie die Siedlungs- und Raumentwicklung sind hier die bedeutendsten Wirkmechanismen. Zudem misst der Bundesrat im «Landschaftskonzept Schweiz» der Schaffung einer raumwirksamen Politik als Bundesaufgabe besondere Bedeutung bei (BUWAL und ARE 1998).

Die Landwirtschaft als gestalterisches Kernelement der Kulturlandschaft

Die Landwirtschaftsflächen (inkl. Sömmerungsgebiete) machen insgesamt mehr als einen Drittel der Fläche der Schweiz aus und prägen somit die Kulturlandschaft massgeblich. Mit der Bewirtschaftung des Bodens formt, pflegt und verändert die Landwirtschaft die Vielfalt und Qualität des Schweizer Landschaftsmosaiks besonders. Im Kontext einer Kulturlandschaft als öffentliches Gut erbringt die Landwirtschaft somit eine wichtige gemeinnützige Leistung. Der Beitrag, den die Landwirtschaft an die Kulturlandschaft leistet, ist sowohl quantitativer als auch qualitativer Natur. Einen quantitativen Beitrag leistet die Landwirtschaft im Berggebiet, und zwar in der Offenhaltung der Landschaft – die zunehmende Verbrachung stellt zurzeit vor allem im Berg- und Sömmerungsgebiet ein Risiko für die Landschaftsvielfalt dar. In der Talzone, wo das Kulturland durch den Bau von Siedlungen und Infrastrukturen verringert wird, trägt die Bewirtschaftung des Bodens zum Erhalt der Kulturlandschaft bei – eine quantitative Aufwertung. Einen qualitativen Beitrag leistet die Landwirtschaft indem sie die Kulturlandschaft mit vielfältigen regionaltypischen Landschaftselementen bereichert. Die Agrarökosysteme ermöglichen eine Entwicklung der Flora und Fauna in Einklang mit den landwirtschaftlichen Praktiken und schaffen so Synergien in der Kulturlandschaft – sowohl Kultur als auch Natur erfahren eine Wertschöpfung. Die Vielfalt der Kulturen, der Produktionsmethoden und des traditionellen Wissen werten unsere Landschaft in struktureller und kultureller Hinsicht auf.

Die Agrarlandschaften unterscheiden sich von den Natur- oder Stadtlandschaften. Ihre Nutzung ist traditionell oder auch moderner geprägt. In der Agglomeration werden sie vermehrt zur Erholung genutzt. Die alpwirtschaftlich geprägten Gebirgslandschaften zählen zu den traditionellen, für die Schweiz typischen Kulturlandschaften. Neben ihrer ästhetischen und touristischen Attraktivität, tragen sie zur Identitätsschaffung und zum kulturellen Erbe bei.

104 1.3 Ökologie und Ethologie

Mit der Bewirtschaftung des Bodens halten die Landwirtinnen und Landwirte die Landschaft offen. Diese Offenhaltung erleichtert den Zugang zur Landschaft und macht sie erlebbar, ihr Wert für die Natur und ihr kultureller Wert werden greifbar. Gleichzeitig steigert die Landwirtschaft auch den touristischen Wert einer Landschaft. Die Lebensmittel aus unserer Landwirtschaft tragen ein Stück weit die Landschaft, aus der sie stammen, in sich. Die Konsumentinnen und Konsumenten lernen die Eigenheiten unserer Kulturlandschaften somit auch auf kulinarischem Wege kennen und schätzen. Ein hochwertiges Agrarprodukt, das für eine Region steht, trägt bei den Konsumentinnen und Konsumenten dazu bei, den Zusammenhang zwischen Erhalt der Landschaft und landwirtschaftlicher Produktion zu sehen.

Faktoren welche die Entwicklung der Agrarlandschaft beeinflussen

Die ökonomischen Anforderungen und das Bevölkerungswachstum sowie die Stilllegung unrentabler Flächen und die damit verbundene Verwaldung verändern die Agrarlandschaft fortwährend (ARE und BAFU 2007).

Auch die Rationalisierung und die Mechanisierung haben einen Einfluss auf die Agrarlandschaft. Die Parzellen werden immer grösser, die Bewirtschaftungsformen vereinheitlicht und die Kleinstrukturen, die die Agrarlandschaft beleben, treten immer seltener auf. Die wachsende Bevölkerung bedarf immer mehr Wohnraum; am Rand der Agglomerationen rücken Siedlungen immer weiter in das Agrarland vor. Die unkontrollierte Siedlungsentwicklung auf offener Fläche nahm in den letzten Jahrzehnten deutlich zu. Daher wird der Mehrwert, den die Landwirtschaft in der Landschaft schaffen könnte, weniger zugänglich.

Im Berggebiet gewinnt der Wald Oberhand über die Sömmerungsweiden, die nach und nach aufgegeben werden. Das Projekt AlpFUTUR, das am Ende des Teils über die Biodiversität vorgestellt wird (vgl. Kap. 1.3.1.2), zeigt die Bedeutung dieses Phänomens auf. Die Qualität und die Vielfalt der Landschaften im Sömmerungsgebiet sowie die Zugänglichkeit können durch eine Wiederbewaldung entscheidend geschwächt werden.

Die Landwirtschaft steht punkto Landschaftsleistungen vor grossen Herausforderungen. Am Rand der Agglomerationen wird sie durch das Siedlungswachstum verdrängt und gleichzeitig soll eine vielfältige und attraktive Kulturlandschaft aufrecht erhalten werden. Im Berggebiet soll die Alpbewirtschaftung unterstützt werden, damit die Qualität und der Zugang zu diesen für die Schweiz typischen Agrarlandschaften erhalten werden kann.

Ziele und Perspektiven in der Landwirtschaft

Nach Artikel 104 der Bundesverfassung muss der Bund ausdrücklich dafür sorgen, dass die Landwirtschaft unter anderem einen wesentlichen Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft leistet. Das «Landschaftskonzept Schweiz» (LKS, angenommen im Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 1997) basiert auf den «Allgemeinen Zielen Natur und Landschaft», die für die Schweiz verbindlich sind (BUWAL et al. 1998). Das Leitbild «Landschaft 2020» des BAFU konkretisiert die Ziele des LKS mittels acht strategischer Handlungsfelder (BUWAL 2003 a und b). Vor diesem Hintergrund haben das BAFU und das BLW gemeinsam Landschaftsziele für die Landwirtschaft definiert (BAFU und BLW 2008, vgl. Kasten). Diese Ziele stützen sich auf rechtliche Grundlagen mit stark raumwirksamer Ausrichtung wie das Landwirtschaftsgesetz (LwG), das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und das Raumplanungsgesetz (RPG). Artikel 1 des LwG verlangt die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft. Um die Berggebiete vor der Stilllegung nicht rentabler Landwirtschaftsflächen und der damit einhergehenden Verwaldung zu schützen und so eine Offenhaltung der Landschaft zu gewährleisten, werden für landwirtschaftliche Nutzflächen an Hanglagen und für Sömmerungsweiden Beiträge ausgerichtet.

105 1.3 Ökologie und Ethologie

Umweltziele Landwirtschaft (BAFU und BLW 2008)

– Die Kulturlandschaft bleibt grundsätzlich durch eine standortangepasste Bewirtschaftung offen, Veränderungen der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie des Sömmerungsgebietes erfolgen moderat und gehen nicht zulasten der kulturlandschaftlichen (oder biologischen) Vielfalt.

– Die land- und alpwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft ist vielfältig, zugänglich und erlebbar.

– Regional charakteristische Landschaftstypen und ihre typischen Landschaftselemente bleiben durch eine nachhaltige Bewirtschaftung erhalten und werden mit geeigneten Instrumenten weiterentwickelt.

Das Raumplanungsgesetz fordert eine haushälterische Nutzung des Bodens (Art. 1) und dass der Landwirtschaft genügend Flächen geeigneten Kulturlandes erhalten bleiben (Art. 3). Die Revision des Gesetzes, die vom Stimmvolk am 3. März 2013 angenommen wurde und im Frühling 2014 in Kraft tritt, soll die Verschwendung des Bodens und die Bodenspekulation einschränken, indem eine flächensparende Siedlungsentwicklung gefördert wird. So soll mit der Revision das Fortbestehen der Kulturlandschaft in der Talzone gewährleistet werden.

In den parlamentarischen Beratungen hat der National- und Ständerat mit grosser Mehrheit die Agrarpolitik 2014–2017 gutgeheissen. Kernelement der neuen Agrarpolitik ist das weiterentwickelte Direktzahlungssystem, das im Bereich Landschaft die gemeinnützigen Leistungen der Landwirtschaft noch gezielter unterstützt. Die Hang- und Sömmerungsbeiträge werden erhalten und gar gestärkt, damit der Verwaldung des Berggebiets Einhalt geboten werden kann. Neben diesen quantitativen Massnahmen, wird ein neues Instrument eingeführt. Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen werden regionale Projekte finanziert, die die Vielfalt der Kulturlandschaften fördern und dabei die spezifischen regionaltypischen Landschaftsmerkmale berücksichtigen. Dieses Instrument verfolgt einen partizipativen Ansatz mit den Kantonen (siehe Kasten).

106 1.3 Ökologie und Ethologie

Landschaftsqualitätsbeiträge: Direktzahlungen für regionale Anliegen

Kulturlandschaftspflege wurde bisher unter dem Blickwinkel Offenhaltung von Flächen (Hangbeiträge, Sömmerungsbeiträge) oder Vielfalt der Lebensräume (Vernetzungsbeiträge) mit Direktzahlungen gefördert. Regionale Anliegen und landschaftliche Kulturwerte, wie beispielsweise der Erhalt der Waldweiden, die Pflege von Kastanienselven oder die Förderung des Bergackerbaus, konnten dabei nicht explizit berücksichtigt werden. Landschaftsqualitätsbeiträge werden diese Lücke im Rahmen der Umsetzung der Agrarpolitik 2014–2017 schliessen. Mit diesem neuen Instrument kann die landschaftliche Vielfalt der Schweiz gezielt gefördert werden.

Landschaftsqualitätsbeiträge werden auf der Grundlage von Projekten ausgerichtet. Die Kantone erhalten damit Spielraum für die Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse. Folgende Punkte charakterisieren Landschaftsqualitätsbeiträge:

– Eine regionale Trägerschaft oder der Kanton erarbeitet für ein Projektgebiet (Talschaft, Naturpark, Bezirk etc.) Landschaftsziele.

Der Kanton entwickelt ein darauf ausgerichtetes Massnahmenkonzept.

– Die Umsetzung erfolgt über freiwillige Bewirtschaftungsverträge (Laufzeit 8 Jahre).

Je Projekt stehen dem Kanton maximal Fr. 360 pro ha LN oder Fr. 240 pro NST1 der Betriebe mit Bewirtschaftungsvereinbarungen zur Verfügung, der Bund übernimmt 90 % der Kosten.

– In Abhängigkeit der Vertragsausgestaltung (Anzahl Massnahmen, Aufwand) fallen die Landschaftsqualitätsbeiträge pro Betrieb unterschiedlich hoch aus.

– Im letzten Vertragsjahr wird die Umsetzung beurteilt, die Vereinbarungen können verlängert werden. Die Vollzugsbestimmungen der Landschaftsqualitätsbeiträge wurden gemeinsam mit den Standortkantonen (GR, AG, VD, JU) in vier Pilotprojekten entwickelt. Die Projekte wurden 2011 erarbeitet, 2012 und 2013 erfolgte die Umsetzung der Massnahmen. Die Erfahrungen aus den Pilotprojekten sind positiv: Die vorgeschlagenen Massnahmen werden den unterschiedlichen regionalen Anliegen gerecht und sind äusserst zielgerichtet. Zudem war das Interesse der Bewirtschafter in allen vier Pilotregionen sehr gross. In den vier Perimetern schlossen zwischen 65 % und 100 % der Bewirtschafter im Frühjahr 2012 Bewirtschaftungsvereinbarungen ab. Es hat sich ebenfalls gezeigt, dass sich die Massnahmen gut in den bestehenden Vollzug in den Kantonen integrieren lassen und sich der administrative Aufwand in Grenzen hält. Die einzelnen Projektberichte mit detaillierten Informationen zu den regionalen Zielsetzungen und Massnahmenkonzepten sowie eine Bilanz zu den Pilotprojekten finden sich auf der BLW-Internetseite.

1 Vorschlag Anhörung Ausführungsbestimmungen Agrarpolitik 2014–2017

n Beobachtung der Landschaftsentwicklung

Um beurteilen zu können, ob die Ziele im Bereich der Landschaft erreicht wurden und ob die eingeführten politischen Massnahmen wirksam sind, ist es wichtig, die Entwicklung der Landschaft mittels Indikatoren zu beobachten. Wie im Bereich Biodiversität (vgl. Kap. 1.3.1.2) sollen auch im Bereich Landschaft Indikatoren festgelegt werden, die das Agrarumweltmonitoring des BLW ergänzen. Anhand von Indikatoren beurteilt das Programm «Landschaftsbeobachtung Schweiz» (LABES), welches vom BAFU geleitet wird, periodisch die Entwicklung der Schweizer Landschaft (vgl. Kasten). Im Rahmen des Agrarumweltmonitorings sollen Indikatoren geschaffen werden, die in erster Linie den Einfluss der Landwirtschaft auf die Entwicklung der Landschaft messen und sich in das Programm LABES eingliedern.

107 1.3 Ökologie und Ethologie

Programm «Landschaftsbeobachtung Schweiz» (LABES)

Für eine gezielte Steuerung und eine nachhaltige Entwicklung der Landschaft ist es notwendig, die Landschaftsqualität in kürzeren oder längeren Zeitabschnitten zu beobachten und zu vergleichen. Dieses Ziel verfolgt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit dem Programm «Landschaftsbeobachtung Schweiz» (LABES). Das Programm ermittelt den Zustand und die Entwicklungen der landschaftlichen Qualitäten in der Schweiz anhand 34 periodisch erhobener Indikatoren und bietet eine Entscheidungsgrundlage für die Korrektur unerwünschter Entwicklungen. Die Indikatoren sind in zwei Publikationen dokumentiert (Roth, 2010; Frick, 2013). LABES erfasst die Landschaft sowohl anhand von physischen Indikatoren (z.B. im Bereich Landwirtschaft mit den Indikatoren «ökologische Ausgleichsflächen» (siehe auch Kapitel 1.3.1.1), «Entwicklung ökologisch wertvoller Landschaftselemente», «Veränderung der Landwirtschaftsfläche» oder «Nutzungsvielfalt in der Landwirtschaftsfläche») als auch anhand der Wahrnehmungen und Bewertungen durch die Bevölkerung (Backhaus & Stremlow, 2010).

Ergebnisse des Programms LABES zur Wahrnehmung der Agrarlandschaft

Auch wenn die Landwirtschaft eine wichtige Rolle in der Gestaltung der Landschaft spielt, wird dies nicht zwingend von der Bevölkerung wahrgenommen oder so beurteilt. Einige Antworten auf Fragen in diesem Zusammenhang geben die sozialwissenschaftlichen Indikatoren des Programms LABES. Sie wurden im Rahmen einer Schweiz weiten Befragung im Jahr 2011 erhoben. Eine repräsentative Stichprobe von 2 814 Personen beurteilte die Landschaftsqualität ihrer Wohngemeinde nach verschiedenen Kriterien, u.a. wie schön, authentisch oder faszinierend die Landschaft ist. Die Kriterien entstammen gängigen landschaftsästhetischen Theorien.

Die Resultate der Umfrage wurden nach verschiedenen biogeographischen Regionen der Schweiz ausgewertet, z.B. Mittelland, Voralpen oder Alpensüdseite. Die Datengrundlage erlaubt zudem auch eine Auswertung einzelner Fragen für die Gemeindetypen der Schweiz. Die Gemeindetypen wurden vom Bundesamt für Statistik BFS nach dem Zentren-Peripherie-Modell mit Hilfe der statistischen Kennzahlen wie Pendlerbewegungen, Beschäftigungssituation, Wohnverhältnisse, Reichtum, Tourismus, Bevölkerung und Zentrumsfunktionen gebildet. Bei der Auswertung der Umfrage nach Gemeindetypen zeigen sich für die Landwirtschaft wichtige Ergebnisse. Landwirtschaftlich geprägte Regionen sind im Urteil der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber urbanen Regionen sehr authentisch, faszinierend und schön. Dies zeigt sich am ausgeprägtesten beim Indikator Authentizität. Dieser Indikator hat ein deutliches Gefälle zwischen ländlich geprägten Gemeinden und den städtischen Regionen. «Authentizität» beschreibt, wie die Elemente der Landschaft im Sinne ihrer Echtheit oder Angemessenheit zum Ort passen (siehe Kasten). Landschaften mit hoher Authentizität zeugen von der Vergangenheit und beinhalten regional oder national wichtige Elemente der Identifikation. Authentizität ist wichtig sowohl für die Bevölkerung einer Region, als auch für die Besuchenden, wobei die beiden Gruppen Authentizität unterschiedlich interpretieren können (Kianicka et al, 2006; Felber Rufer, 2005).

108 1.3 Ökologie und Ethologie

Authentizität der Landschaft

neutral eher zustimmend völlig zustimmend

agrarische

agrar-gemischte

ländl. Pendlergem.

industriell & tertiäre

touristische

periurbane

einkommensstarke

suburbane

Zentren

CH

In agrarisch-ländlichen Gemeinden wird die Landschaft als authentischer wahrgenommen als in den Städten. Am wenigsten authentisch bewerten jedoch die Einwohnerinnen und Einwohner von suburbanen Gemeinden ihre Landschaft.

Umfragen zur Wahrnehmung der Landschaft

LABES erfasste die Authentizität und Schönheit der Landschaft sowie die Faszination durch die Landschaft durch die Haltungen zu nachfolgenden Aussagen:

Authentizität der Landschaft:

«Die Landschaft in meiner Wohngemeinde wirkt authentisch.»

«Die Landschaft in meiner Wohngemeinde wirkt echt.»

«Die einzelnen Dinge oder Bestandteile der Landschaft in meiner Wohngemeinde gehören hierher.»

«Die einzelnen Dinge oder Bestandteile der Landschaft in meiner Wohngemeinde passen hierher.»

Faszination durch die Landschaft:

«Die Landschaft in meiner Wohngemeinde ist faszinierend.»

«In der Landschaft in meiner Wohngemeinde gibt es vieles, das meine Aufmerksamkeit anzieht.»

«Die Landschaft in meiner Wohngemeinde hat faszinierende Eigenschaften.»

«Ich möchte gerne mehr Zeit damit verbringen, die Gegend anzuschauen.»

«Meine Aufmerksamkeit wird zu vielen interessanten Dingen hin gezogen.»

«In der Landschaft in meiner Wohngemeinde gibt es viele Orte, an denen ich gerne länger verweilen würde.»

Schönheit der Landschaft:

«Die Landschaft in meiner Wohngemeinde ist sehr schön.»

«Die Landschaft in meiner Wohngemeinde ist sehr attraktiv.»

«Die Landschaft in meiner Wohngemeinde gefällt mir sehr gut.»

«In der Landschaft in meiner Wohngemeinde gibt es vieles, das ich sehr schön finde.»

109 1.3 Ökologie und Ethologie
Quelle: LABES Bevölkerungsumfrage 2011, WSL / BAFU

Ein ähnliches, wenn auch nicht ganz so klares Bild wie die Authentizität ergibt der Indikator «Faszination». Er beschreibt das Ausmass, mit welchem die Aufmerksamkeit einer Person auf die Landschaft gezogen wird. Zum Ausdruck kommt dies beispielsweise durch das Bedürfnis, die Landschaft länger zu betrachten. Die Faszination einer Landschaft zeugt auch von dem Bedürfnis, sich in ihr aufzuhalten. Die Faszination trägt somit massgeblich zur Attraktivität bei, beeinflusst die Aufenthaltsdauer von Personen in einer Landschaft und ist Teil der Erholungsqualität. Die Befragung der Bevölkerung zeigt, dass die Landschaft in agrarisch und touristisch dominierten Gemeinden am meisten fasziniert. Am wenigsten faszinierend beurteilen die Bewohnerinnen und Bewohner der sub- und periurbanen Gemeinden die Landschaft ihrer Wohnumgebung.

Faszination durch die Landschaft

neutral eher zustimmend völlig zustimmend

agrarische

agrar-gemischte

ländl. Pendlergem.

industriell & tertiäre

touristische

periurbane

einkommensstarke

suburbane

Zentren

CH

Quelle: LABES Bevölkerungsumfrage 2011, WSL / BAFU

Schliesslich ermittelte die LABES-Umfrage, als wie schön die Bevölkerung die Landschaft ihrer Wohngemeinde insgesamt empfindet. Das Landschaftsbild wird im Allgemeinen als ziemlich schön eingeschätzt, was sich gegenüber den beiden oben betrachteten Indikatoren in höheren Indikatorwerten zeigt. Auch bei der Schönheit der Landschaft dominiert das positive Urteil in den agrarisch und touristisch geprägten Gemeinden, dicht gefolgt von den einkommensstarken Gemeinden. In diesen Gemeinden haben viele Personen Wohneigentum, und sie beurteilen die Schönheit der Landschaft in ihrer Wohngemeinde in der Regel positiver als Mieter. Am wenigsten positiv fallen die Bewertungen erneut in den stark siedlungsgeprägten Regionen der Schweiz wie beispielsweise dem Mittelland aus, und am positivsten in den Zentralalpen.

110 1.3 Ökologie und Ethologie

Schönheit der Landschaft

neutral eher zustimmend völlig zustimmend

agrarische

agrar-gemischte

ländl. Pendlergem.

industriell & tertiäre

touristische

periurbane

einkommensstarke

suburbane

Zentren

CH

Die Landwirtschaft spielt eine wichtige Rolle in der Kulturlandschaftserhaltung und -förderung und zwar sowohl für die physischen Elemente als auch für die wahrgenommene und gedeutete Landschaft. Der Zusammenhang zwischen landwirtschaftlicher Prägung und Wahrnehmung und Deutung der Landschaft zeigt sich in einigen mittels Umfrageergebnissen eruierten Indikatoren besonders deutlich. Landwirtschaftlich geprägte Regionen sind im Urteil der Bewohnerinnen und Bewohner deutlich authentischer, faszinierender und schöner als die Agglomerationen.

Nach ersten Ergebnissen, die mittels der Indikatoren eruiert wurden, wird die gemeinnützige Landschaftsleistung der Landwirtschaft von der Bevölkerung der agrarischen Gemeinden wahrgenommen und geschätzt. Die Tatsache, dass sie ihre Landschaft als authentischer, faszinierender und schöner wahrnehmen und deuten, könnte darauf hinweisen, dass sie sich mit der Agrarlandschaft identifizieren und an ihrem ästhetischen Wert Gefallen finden. Die tieferen Werte, die bei den suburbanen Gemeinden erreicht wurden, könnten darin begründet liegen, dass die Landschaft hier weniger leicht zugänglich und schwieriger zu fassen ist. In diesen Gebieten kann die Unterstützung der Landwirtschaft (z.B. durch Landschaftsqualitätsbeiträge) in besonderem Masse zur Förderung einer Landschaft beitragen, die den Erwartungen der Bewohnerinnen und Bewohnern entspricht.

111 1.3 Ökologie und Ethologie
Quelle: LABES Bevölkerungsumfrage 2011, WSL / BAFU

1.3.2 Ethologie

n Beteiligung bei den Tierhaltungsprogrammen RAUS und BTS

Im Rahmen der Direktzahlungen an die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen fördert der Bund mit den beiden Tierhaltungsprogrammen «Regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien» (RAUS) und «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» (BTS) die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Das RAUS-Programm enthält hauptsächlich Bestimmungen zum Auslauf auf der Weide oder im Laufhof bzw. beim Geflügel im Aussenklimabereich. Das BTS-Programm beinhaltet vor allem qualitative Vorgaben für die einzelnen Bereiche der geforderten Mehrbereichsställe, in denen sich die Tiere frei bewegen können. Seit 2009 werden die bis anhin geltende BTS- und RAUS-Verordnung in der Ethoprogrammverordnung zusammengefasst. Die Teilnahme an einem solchen Programm ist freiwillig. Die im Folgenden genannten Prozentzahlen beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller Direktzahlungsbetriebe bzw. aller dort gehaltenen Nutztiere.

Das RAUS-Programm wurde 1993 eingeführt. Von 1993 bis 2000 stieg die Beteiligung von 4 500 auf 30 000 RAUS-Betriebe an. 2012 beteiligten sich 36 000 Betriebe (2008: 37 600) an diesem Programm. Dieser Rückgang zwischen 2008 und 2012 ist insbesondere auf die geringere Teilnahme der spezialisierten Schweinezuchtbetriebe zurückzuführen, die seit 1. Januar 2009 nur noch für jene säugenden Zuchtsauen RAUS-Beiträge erhalten, denen Auslauf gewährt wird. Das BTS-Programm ist seit 1996 in Kraft. Von 1996 bis 2000 nahm die Beteiligung von 4 500 auf 13 000 BTS-Betriebe zu. Die Betriebsbeteiligung lag 2012 bei 20 400 (2008: 18 900).

112 1.3 Ökologie und Ethologie

Entwicklung der Beteiligung bei RAUS und BTS

Der Anteil der nach den RAUS-Bedingungen gehaltenen Nutztiere stieg zwischen 2000 und 2012 von 51 auf 73 %. Beim BTS-Programm nahm der Anteil in der gleichen Zeitspanne von 23 auf 49 % zu. Diese Werte sind Durchschnittszahlen der verschiedenen Nutztiergruppen (bis 2008: Rindvieh, übrige Raufutterverzehrer, Schweine, Geflügel; ab 2009: Rindergattung, Pferdegattung, Ziegengattung, Schafgattung – nur bei RAUS, Schweinegattung, Kaninchen, Nutzgeflügel).

Entwicklung der Beteiligung bei RAUS, nach Tierkategorie

Raufutterverzehrer

Übrige Raufutterverzehrer bis 2008: Pferde, Ziegen, Schafe, Kaninchen; ab 2009 je eine eigene Tierkategorie

Quelle: BLW

Wird die Beteiligung am RAUS-Programm nach Nutztiergruppen differenziert, stellt man bei der Rindergattung zwischen 2000 und 2012 eine Zunahme von 52 auf 78 % fest. Die Pferde-, Ziegen- und Schafgattung sowie die Kaninchen sind seit 2009 gemäss neuer Ethoprogrammverordnung je eine eigenständige Tierkategorie, vorher gehörten sie zur Gruppe der übrigen Raufutterverzehrer. Bei den Pferden lag die Beteiligung 2012 bei 83 %, bei den Ziegen bei 77 %, bei den Schafen bei 86 % und bei den Kaninchen bei 2 %. Bei den Schweinen stieg die Beteiligung von 37 bis auf 63 % (2008) und ging dann ab 2009 auf 50 % zurück. Der Rückgang ist hauptsächlich dadurch bedingt, dass seit 1. Januar 2009 nur noch für jene säugenden Zuchtsauen RAUS-Beiträge ausgerichtet werden, denen Auslauf gewährt wird.

113 1.3 Ökologie und Ethologie
GVE-Anteil in % RAUS BTS Quelle: BLW 0 80 70 60 50 40 30 20 10 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2010 2009 2011 2012
GVE-Anteil in % Rindergattung Pferdegattung Ziegengattung Schafgattung Schweinegattung Kaninchen Nutzgeflügel übrige
0 90 80 70 60 50 40 30 20 10 2000 2008 2009 2010 2011 2012
Tabellen 39–40 Seiten A43–A44

Die Entwicklung der Beteiligung beim Nutzgeflügel setzt sich aus den unterschiedlichen Entwicklungen bei den Legehennen und bei den Mastpoulets zusammen. Währenddem die Beteiligung bei den Legehennen bis 2012 stetig zunahm (2012: 73 %), endete der Anstieg bei den Mastpoulets 1999 bei 42 %; seither ist ein klarer Rückgang festzustellen (2012: 7 %). Diese Entwicklung wurde durch die Einführung der minimalen Mastdauer von 56 Tagen bei den Poulets ausgelöst. Durch die im Vergleich zur konventionellen Produktion wesentlich längere Mastdauer stiegen die Produktionskosten und folglich auch der Preis am Markt erheblich. Entsprechend ging die Nachfrage nach RAUS-Poulets zurück.

Entwicklung der Beteiligung bei BTS, nach Tierkategorie

Übrige Raufutterverzehrer bis 2008: Ziegen, Kaninchen; ab 2009 je eine eigene Tierkategorie und neu Pferde

Wird die Beteiligung am BTS-Programm nach Nutztiergruppen unterschieden, stellt man bei der Rindergattung zwischen 2000 und 2012 eine im Vergleich zum RAUS-Programm wesentlich geringere Zunahme von 19 auf 45 % fest. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass die Investition in den meisten Fällen sehr hoch ist (Laufstall), so dass diese in der Regel erst bei einer notwendigen Ersatzinvestition getätigt wird. Seit 2009 gibt es auch ein BTS-Programm für die Pferdegattung, die Teilnahme betrug 2012 rund 14 %. Die Ziegengattung und die Kaninchen sind seit 2009 je eine eigenständige Tierkategorie, vorher zählten sie zur Gruppe der übrigen Raufutterverzehrer. Die BTS-Beteiligung bei den Ziegen (2012: 37 %) ist ebenfalls geringer als beim RAUS-Programm; bei den Kaninchen hingegen ist sie (2012: 61 %) ein Mehrfaches höher als bei RAUS.

Bei den Schweinen wurde das BTS-Programm erst 1997 eingeführt. Die Beteiligung stieg zwischen 2000 und 2008 von 40 auf 65 % an, seither ist sie praktisch stabil (2012: 65 %). Die hohe BTS-Beteiligung beim Geflügel (2012: 89 %) ist zu einem grossen Teil auf den Markterfolg der Labels zurückzuführen, welche die besonders tierfreundliche Stallhaltung von Legehennen und Mastgeflügel fördern.

114 1.3 Ökologie und Ethologie
GVE-Anteil in % Rindergattung Pferdegattung Ziegengattung Schweinegattung Kaninchen Nutzgeflügel übrige Raufutterverzehrer
0 90 80 70 60 50 40 30 20 10 2000 2008 2009 2010 2011 2012
Quelle: BLW

1.4

Beurteilung der Nachhaltigkeit

n Ausgangslage

Die Bundesverfassung von 1999 verlangt den Einbezug von Nachhaltigkeitsüberlegungen in allen Politikbereichen (Art. 2 und 73). Bereits seit 1996 ist das Prinzip der Nachhaltigkeit im Verfassungsartikel über die Landwirtschaft verankert (Art. 104).

Die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft sieht vor, dass das BLW im Agrarbericht die Lage der Landwirtschaft und die Resultate der Agrarpolitik einer Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit unterzieht. Im Agrarbericht 2001 wurde das Konzept zur quantitativen Beurteilung präsentiert und im Agrarbericht 2005 wurde die Beurteilung das erste Mal durchgeführt. Gemäss dem geplanten Vierjahresrhythmus findet nun die dritte Beurteilung statt.

n Indikatoren

Nachhaltigkeitsindikatoren für die Landwirtschaft zeigen, ob sich die Landwirtschaft bei gegebenen Rahmenbedingungen (Ernährungsverhalten, staatliche Rahmenbedingungen etc.) in Richtung Nachhaltigkeit entwickelt respektive ob die Landwirtschaft ein nachhaltiges Niveau halten kann. Die Indikatoren greifen die zentralen Nachhaltigkeitsthemen Ressourcen, Effizienz, und Gerechtigkeit auf (vgl. dazu das Konzept in den Agrarberichten 2001 und 2005). Je nach Nachhaltigkeitsdimension (Ökonomie, Soziales, Ökologie) haben die Themen ein unterschiedliches Gewicht. In allen drei Dimensionen spielt die Ressourcenfrage eine zentrale Rolle (natürliches Kapital, Humankapital und reproduziertes Kapital). Bei der Ökologie und der Ökonomie ist zudem die Effizienz zentral, während beim Sozialen zusätzlich die Gerechtigkeit im Vordergrund steht.

n Darstellung der Ergebnisse

Für die Darstellung der Entwicklung der Indikatoren und deren Beurteilung wird die vom BFS für MONET entwickelte Symbolik verwendet:

Trend

Beurteilung

➚ Zunahme + Positiv (in Richtung Nachhaltigkeit)

➘ Abnahme

➙ Keine wesentliche Veränderung

~ Unregelmässig

– Negativ (weg von der Nachhaltigkeit)

≈ Neutral

❏ Keine Aussage

Für jeden Indikator wird zuerst mit Hilfe der Pfeilsymbole angegeben, in welche Richtung die Entwicklung gehen muss, damit von Nachhaltigkeit gesprochen werden kann. Anschliessend wird der Trend zu den Referenzjahren 2000 bis 2002 (2000/02) anhand derselben Pfeilsymbole dargestellt. Aus der Gegenüberstellung der beiden Symbole ergibt sich die Beurteilung der Entwicklung. Um die längerfristige Entwicklung aufzuzeigen, werden wo möglich auch die Daten von Anfang der neunziger Jahre (1990/92) aufgeführt.

115 1.4 Beurteilung der Nachhaltigkeit

1.4.1 Indikatoren zur Ökonomie

n Kapitalerneuerung

Definition

Kapitalstock zu konstanten Preisen 1990 / Bruttoanlageinvestitionen zu konstanten Preisen 1990.

Aussage

Der Indikator zeigt, wie viele Jahre die Erneuerung des Kapitalstocks (vor allem Gebäude und Maschinen) bei gleich bleibenden Bruttoanlageinvestitionen dauern würde. Eine Kapitalerneuerung auf dem Niveau der neunziger Jahre wird als nachhaltig betrachtet.

Beurteilung

Die Kapitalerneuerung ist heute leicht höher als Anfang des Jahrhunderts. Die Landwirtschaft tätigt Investitionen, die es erlauben, den Kapitalstock zwischen 25 und 30 Jahren ganz zu erneuern.

➙ Konstant ➙ Keine wesentliche Veränderung + Positiv

116 1.4 Beurteilung der Nachhaltigkeit
Entwicklung Kapitalerneuerung Jahre Quelle: BFS 0 5 10 15 25 20 35 30 1990/92 2003 2000/02 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Beurteilung
Richtung Nachhaltigkeit Trend 2000/02–2012

n Boden

Ursprünglich wurde unter diesem Titel die Entwicklung des Indikators «Ackerfähige Böden» dargestellt. Aufgrund der methodischen Weiterentwicklung der Arealstatistik kann dieser aber vom BFS nicht mehr berechnet werden. Deshalb wird neu die Entwicklung der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN ohne Sömmerungsflächen) dargestellt. Dieser Indikator hat gegenüber den ackerfähigen Böden den Vorteil, dass er jedes Jahr ausgewiesen wird. Die LN stellt das Produktionspotenzial in einem weiteren Sinn dar: Sie umfasst nicht nur die Böden, welche potenziell für den Ackerbau genutzt werden können, sondern alle Flächen ausserhalb des Sömmerungsgebietes, welche landwirtschaftlich genutzt werden.

Definition

Die LN ist die verwendbare Fläche für die Pflanzenproduktion. Ausgeschlossen sind die Sömmerungsflächen und die Wälder.

Aussage

Die LN ist ein zentraler Indikator für das Produktionspotenzial der Landwirtschaft. Sie ist die Grundlage dafür, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln leisten kann.

Beurteilung

Die LN hat seit 2000/02 um 1,9 % resp. 20 000 ha abgenommen. Aus einer Nachhaltigkeitsperspektive ist jede verlorene Hektare negativ, da Verluste nicht mehr einfach rückgängig gemacht werden können (Versiegelung, Verwaldung).

117 1.4 Beurteilung der Nachhaltigkeit
Entwicklung Landwirtschaftliche Nutzfläche in 1 000 LN Quelle: BFS 1 Zahlen 1990 1 000 1 010 1 020 1 030 1 040 1 060 1 050 1 080 1 070 1990/921 2003 2000/02 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Richtung Nachhaltigkeit Trend 2000/02–2012 Beurteilung ➙ Konstant ➘ Abnahme – Negativ

n Arbeitsproduktivität

Definition

Bruttowertschöpfung zu konstanten Herstellungspreisen 1990 / Total Jahresarbeitseinheiten.

Aussage

Die Arbeitsproduktivität zeigt, wie effizient die Schweizer Landwirtschaft die Arbeitskraft einsetzt. Die Verbesserung der Arbeitsproduktivität ist eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Beurteilung

Die Indikatorwerte haben sich verbessert. Aus der starken Abnahme der eingesetzten Arbeit (–20%) und einer stabilen Bruttowertschöpfung resultiert zwischen 2000/02 und 2012 eine Zunahme der Arbeitsproduktivität um 25 %.

118
Beurteilung
Nachhaltigkeit
1.4
der
Entwicklung Arbeitsproduktivität in Fr / JAE Quelle: BFS 0 20 000 10 000 30 000 40 000 50 000 70 000 60 000 90 000 80 000 1990/92 2003 2000/02 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Richtung Nachhaltigkeit Trend 2000/02–2012 Beurteilung ➚ Zunahme ➚ Zunahme + Positiv

1.4.2 Indikatoren zum Sozialen

n Ausbildung

Grundlage für den Indikator sind die pro Jahr abgeschlossenen Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse (EFZ) Landwirt/Landwirtin.

Definition

Verhältnis Eidgenössische Fähigkeitszeugnisse (EFZ) Landwirt/Landwirtin zu allen Betrieben, hochgerechnet pro Generation (30 Jahre).

Aussage

Dieser Indikator zeigt auf, wie sich das Verhältnis EFZ Landwirt/Landwirtin zu allen Betrieben, hochgerechnet pro Generation (30 Jahre), entwickelt. Aus einer Nachhaltigkeitsperspektive ist es positiv, wenn sich das Verhältnis Richtung 1 bewegt.

Entwicklung Verhältnis EFZ 1 Landwirt / Landwirtin zu allen Betrieben, pro Generationenfolge (30 Jahre) in %

1 EFZ = Eidgenössische Fähigkeitszeugnisse

2 Zahlen 1990. 1991 und 1992 wurde keine Betriebszählung durchgeführt.

Beurteilung

Quelle: BFS

Die Indikatorwerte haben sich grundsätzlich positiv entwickelt. Im Vergleich zu 2000/02 werden 2012 mehr Fähigkeitszeugnisse ausgestellt (2012: 894; 2000/02: 839), während die Anzahl Betriebe jedes Jahr um knapp 1 000 abnimmt. Im Vergleich zu 2010 und 2011 liegt die Anzahl Abschlüsse im Jahr 2012 allerdings deutlich tiefer.

Richtung Nachhaltigkeit Trend 2000/02–2012

119 1.4
der Nachhaltigkeit
Beurteilung
0 20 40 60 100 80 1990/922 2003 2000/02 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Beurteilung ➚ Zunahme ➚ Zunahme + Positiv

n Einkommensvergleich mit übriger Bevölkerung

Definition

Arbeitsverdienst je Familien-Jahresarbeitseinheit FJAE / Vergleichslohn.

Aussage

Dieser Indikator zeigt auf, wie sich die Einkommensunterschiede zwischen der landwirtschaftlichen und der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung entwickeln. Aus Nachhaltigkeitssicht wäre es optimal, wenn sich dieses Verhältnis im Zeitablauf in Richtung 1 bewegt, mindestens aber konstant bleibt.

Entwicklung Verhältnis Arbeitsverdienst je FJAE und Vergleichslohn

Beurteilung

Der Abstand zwischen den Einkommen in der Landwirtschaft und denjenigen der übrigen Bevölkerung ist zwischen 2000/02 und 2012 etwas kleiner geworden. Eine Ausnahme vom Trend war das Jahr 2006, als der Arbeitsverdienst tief war. Positiv zu werten ist, dass die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft damit mit derjenigen in der übrigen Bevölkerung Schritt halten konnte. Der Abstand bleibt allerdings bedeutend.

Richtung Nachhaltigkeit Trend 2000/02–2012

Beurteilung

➚ Zunahme ➚ Zunahme + Positiv

120 1.4 Beurteilung
Nachhaltigkeit
der
in %
0 20 40 60 100 80 1990/92 2003 2000/02 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

n Lebensqualitätsvergleich mit übriger Bevölkerung

Definition

Lebensqualitätsindex der landwirtschaftlichen Bevölkerung / Lebensqualitätsindex der übrigen Bevölkerung.

Aussage

Dieser Index zeigt auf, wie sich anhand einer Selbsteinschätzung die Lebensqualität der bäuerlichen Bevölkerung im Vergleich mit jener der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung entwickelt.

Der Lebensqualitätsindex deckt folgende 12 Lebensbereiche ab: Erwerbsarbeit, Ausbildung, Weiterbildung, Einkommen, allgemeiner Lebensstandard, Familie, soziales Umfeld, stabile Rahmenbedingungen, Freizeit, Gesundheit, genügend Zeit, kulturelles Angebot. Beim Lebensqualitätsindex wird die Einschätzung der Zufriedenheit der 12 Lebensbereiche mit der Einschätzung deren Wichtigkeit kombiniert (Summe der Produkte).

Entwicklung Verhältnis Lebensqualitätsindex bäuerliche Bevölkerung zu übriger Bevölkerung

Beurteilung

Der Unterschied bezüglich Lebensqualität zwischen der bäuerlichen und der übrigen Bevölkerung im Jahr 2013 ist vor allem bedingt durch die grössere Unzufriedenheit der bäuerlichen Bevölkerung in den Bereichen stabile Rahmenbedingungen, Einkommen, allgemeiner Lebensstandard, genügend Zeit sowie Freizeit. Der Indikatorwert hat sich 2013 im Vergleich zu 2009 nur wenig verändert. Dies ist auf stabile Werte bei beiden Gruppen zurückzuführen. In beiden Jahren ist der Index somit rund 10 % tiefer als 2005. Der Rückgang zwischen 2005 und 2009 war insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Zufriedenheit der bäuerlichen Bevölkerung mit der Stabilität der Rahmenbedingungen abgenommen hatte.

Richtung Nachhaltigkeit Trend 2005–2013

Beurteilung

➚ Zunahme ➘ Abnahme – Negativ

121 1.4 Beurteilung der Nachhaltigkeit
in % Quelle: gfs-zürich 0 20 40 60 100 80 2005 2009 2013

1.4.3 Indikatoren zur Ökologie

n Ökologische Ausgleichsflächen

Definition

Anrechenbare ökologische Ausgleichsflächen (mit und ohne Beitragsberechtigung) ohne Hochstamm-Obstbäume gegliedert nach Berggebiet und Talgebiet.

Aussage

Bei den ökologischen Ausgleichsflächen handelt es sich um naturnahe Lebensräume für zahlreiche Wildarten. Sie tragen zum Erhalt der Biodiversität bei, was eine gemeinwirtschaftliche Leistung der Landwirtschaft darstellt und die Stabilität der Ökosysteme langfristig sicherstellt. Die Biodiversität ist eine wichtige Ressource für den Menschen, welcher in Zukunft insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Medizin und Industrie eine grosse Bedeutung zukommen wird. Der Indikator erlaubt keine Aussagen zur Qualität der entsprechenden Lebensräume.

1 ohne Hochstamm-Feldobstbäume; vor 1999 nur zu Beiträgen berechtigte ökologische Ausgleichsflächen

Die ökologischen Ausgleichsflächen nahmen seit ihrer Einführung in der ersten Hälfte der neunziger Jahre bis anfangs 2000 stark zu. Ihr Anteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) stieg in diesem Zeitraum von 2 auf 10 %. Ihr Trend zeigt seit 2005, auch wenn nicht mehr so deutlich, konstant nach oben; mit einer Akzentuierung in den letzten drei Jahren. In den Jahren 2010 bis 2012 verzeichneten die ökologischen Ausgleichsflächen im Durchschnitt eine jährliche Zunahme von ca. 4 000 ha, heute beträgt ihr Anteil an der LN fast 13 %.

Richtung Nachhaltigkeit Trend 2000/02–2012

Beurteilung

➚ Zunahme ➚ Zunahme + Positiv

122 1.4 Beurteilung der Nachhaltigkeit
Anrechenbare ökologische Ausgleichsflächen1 in 1 000 ha Quelle: BLW 0 20 40 60 80 120 100 160 140 1993/95 2003 2000/02 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Berggebiet Talgebiet Beurteilung

n Pflanzenschutzmittelverkäufe

Definition

Menge der verkauften Pflanzenschutzmittel in Tonnen Wirkstoffe.

Seit 2006 sind die Daten für sämtliche Firmen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen, direkt beim BLW verfügbar. Früher basierten die Angaben zum Pflanzenschutzmittelverkauf auf Daten der Schweizerischen Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI) und beschränkten sich auf die Daten deren Mitglieder. Dieser methodische Unterschied muss bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden, da die zwei Datenzeitreihen nicht vergleichbar sind. Eine objektive Beurteilung der Nachhaltigkeit ist nur möglich, wenn die Daten auf identische Weise erhoben werden.

Aussage

Die Verkäufe an Pflanzenschutzmitteln sind eine Hilfsgrösse zur Abbildung des Risikos von Emissionen in die Umwelt, insbesondere in Wasser, Böden und Luft, sowie für die Auswirkungen auf die Biodiversität. Von der Wirkstoffmenge kann allerdings nicht direkt auf die Ökotoxizität geschlossen werden.

Entwicklung der Pflanzenschutzmittelverkäufe

Beurteilung

Gemäss den Daten der SGCI ging der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln zwischen 1990 und 2003 deutlich zurück. In den Jahren 2004 und 2005 stabilisierte er sich schliesslich bei rund 1 400 t Wirkstoff. Seit 2006 werden die Daten mit einer anderen Methode erfasst; die Werte sind somit nicht mehr vergleichbar. Wie in den Jahren 2004 und 2005 blieb der Pflanzenschutzmittelverkauf zwischen 2006 und 2012 stabil.

Richtung Nachhaltigkeit Trend 2006–2012 Beurteilung

➘ Abnahme ➙ Keine wesentliche Veränderung ≈ Neutral

123 1.4
der Nachhaltigkeit
Beurteilung
in t Wirkstoff Quellen: Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (1990–2005), BLW (2006–2012) 0 500 1 000 2 000 1 500 2 500 1990/92 2003 2000/02 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Insektizide Rodentizide Wachstumsregulatoren Fungizide Herbizide Pflanzenschutzmittelverkäufe der SGCI-Firmen

n Stickstoffeffizienz

Definition

Der Bilanzüberschuss beim Stickstoff (N) ergibt sich aus der Differenz zwischen In- und Output. Die NEffizienz leitet sich aus dem Verhältnis zwischen Input und Output (N-Bilanz) ab, der Output wird in Prozent des Inputs ausgedrückt.

Beim Stickstoffkreislauf handelt es sich um einen komplexen und dynamischen Kreislauf, für welchen verschiedene Modellberechnungen erstellt wurden. Bei der Berechnung der N-Bilanz nach der OSPAR-Methode wird die gesamte Landwirtschaft der Schweiz als ein einziger Betrieb betrachtet. Der jährliche N-Input (Zufuhr) stammt aus Mineraldüngern, zugekauften Futtermitteln und zugekauftem Saatgut, Abfalldüngern und anderen Düngertypen sowie der N-Fixierung und N-Deposition. Der Output setzt sich zusammen aus dem Stickstoff in pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln sowie dem Stickstoff in anderen Marktprodukten.

Aussage

Effizienzverbesserungen vermindern u.a. den Anteil Stickstoff, der in Form von Ammoniak in die Luft entweicht oder als Nitrat ins Grundwasser ausgewaschen wird. Ein Stickstoffverlust ist aufgrund der natürlich bedingten Prozessabläufe unumgänglich, weshalb die Effizienz einen bestimmten Schwellenwert nicht übersteigen kann. Dank Optimierung des N-Einsatzes und der Prozesse können die Emissionen in die Umwelt, insbesondere in Wasser und Atmosphäre, dennoch je produzierte Einheit (Output) weiter reduziert werden.

Entwicklung von Stickstoffüberschuss und Stickstoffeffizienz1

N-Überschuss (Input–Output)

N-Effizienz (Output : Input)

Beurteilung

Nach einem Plus von ca. 5 % in den neunziger Jahren, steigt die N-Effizienz anfangs 2000 auf ca. 27 % an, um sich anschliessend bei einem Wert zwischen 27 und 30 % einzupendeln. Mit den 2008 lancierten Programmen für die nachhaltige Ressourcennutzung sind noch Verbesserungen zu erwarten.

Richtung Nachhaltigkeit Trend 2000/02–2012

➚ Zunahme ➙ Keine wesentliche Veränderung

Beurteilung

≈ Neutral

124 1.4 Beurteilung der Nachhaltigkeit
Überschuss in 1 000 t N Effizienz in % Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART 0 20 40 60 80 120 100 160 35 30 25 20 15 10 5 0 140 1990/92 2003 2000/02 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 1 gemäss OSPAR-Methode

n Phosphoreffizienz

Definition

Zur Berechnung des Bilanzüberschusses und der Effizienz beim Phosphor (P) wird die gleiche Methode verwendet wie beim Stickstoff.

Aussage

Der Phosphor ist eine nicht erneuerbare Ressource. Da die weltweiten P-Vorräte begrenzt sind, hat der haushälterische Einsatz von Phosphor aus einer Nachhaltigkeitsperspektive hohe Priorität. Überschüsse in der Bilanz sind möglichst zu vermeiden.

Entwicklung von Phosphorüberschuss und Phodphoreffizienz1

Beurteilung

Wie beim Stickstoff erhöhte sich auch die P-Effizienz in den neunziger Jahren deutlich: Sie stieg um 30 % auf 51 %. Seit 2000/02 überschritt die P-Effizienz zweimal den Schwellenwert von 60 % (2005 und 2009) und erreichte somit neue Höchstwerte. Auch wenn sich aus diesen Ergebnissen eine allgemeine Aufwärtstendenz ablesen lässt, war die P-Effizienz in den letzten Jahren starken Schwankungen unterworfen (zwischen 51 % und 65 %). Mit den 2008 lancierten Programmen für die nachhaltige Ressourcennutzung sind auch hier noch Verbesserungen zu erwarten.

Richtung Nachhaltigkeit Trend 2000/02–2012 Beurteilung

➚ Zunahme ➙ Keine wesentliche Veränderung ≈ Neutral

125 1.4
Nachhaltigkeit
Beurteilung der
Überschuss in 1 000 t P Effizienz in %
0 5 10 15 25 70 60 50 40 30 20 10 0 20 1990/92 2003 2000/02 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART 1 gemäss OSPAR-Methode P-Überschuss (Input–Output) P-Effizienz (Output : Input)

n Energieeffizienz

Definition

Die Energieeffizienz der schweizerischen Landwirtschaft lässt sich nach der von Agridea Westschweiz entwickelten Ökobilanz-Methode bestimmen. Der Energieverbrauch berechnet sich auf Grund der Energie aus nicht erneuerbaren Quellen, die in Gebäuden und Maschinen, Düngern, Pestiziden, Futtermitteln und Samen enthalten ist, sowie aus direkt eingesetzter Energie in Form von Elektrizität, Treib- und Schmierstoffen sowie Heizmaterialien, welche fossile Quellen als Ausgangsbasis haben. Das Verhältnis zwischen diesem Energieverbrauch und der produzierten Nahrungsenergie ergibt die Energieeffizienz.

Aussage

Die Vorräte an fossiler Energie sind begrenzt. Ausserdem entsteht bei der Verbrennung das klimawirksame Treibhausgas CO2. Aus einer Nachhaltigkeitsperspektive ist deshalb der effiziente Einsatz dieser Energie angebracht. Zudem ist anzustreben, dass die Energie aus fossilen Ressourcen rechtzeitig ersetzt wird durch Energie, die aus erneuerbaren Ressourcen gewonnen wird.

Entwicklung des Energieverbrauchs, der Energie aus der Nahrungsmittelproduktion und der Energieeffizienz

Energie aus Nahrungsmittelproduktion Gesamter Energieverbrauch Energieeffizienz

Beurteilung

In den letzten sechs Jahren stieg der Einsatz fossiler Energien leicht an. Es gilt jedoch anzumerken, dass dieser Anstieg von einer leichten Zunahme der Energie aus der Nahrungsmittelproduktion begleitet wurde; die Energieeffizienz blieb somit unverändert.

Richtung Nachhaltigkeit Trend 2000/02–2012

➚ Zunahme ➙ Keine wesentliche Veränderung

Beurteilung

≈ Neutral

126 1.4 Beurteilung
Nachhaltigkeit
der
in 1 000 M J / ha Effizienz in %
0 5 15 10 20 25 35 30 45 45 40 35 25 30 20 15 10 5 0 40 1990/92 2003 2000/02 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Quellen: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, SBV

1.4.4 Bilanz

Bei der ökonomischen Dimension ist positiv, dass die Kapitalerneuerung und damit die Modernisierung der Gebäude und Maschinen im gewohnten Rhythmus weitergeht. Auch die Arbeitsproduktivität hat sich kontinuierlich verbessert, was aus der Optik der Wettbewerbsfähigkeit positiv zu werten ist. Negativ ist der anhaltende Druck auf den Boden, was eine weitere Verschlechterung der Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft bedeutet und somit aus der Perspektive der Nachhaltigkeit negativ zu werten ist.

Beim Sozialen zeigt der Indikator zur Ausbildung in die richtige Richtung; der Anteil der Landwirtinnen und Landwirte mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis hat zugenommen. Beim Einkommensvergleich zeigen die Zahlen, dass die Landwirtschaft bei der Einkommensentwicklung mit der übrigen Bevölkerung mithalten kann. Ein eindeutiger Trend, dass der Einkommensabstand geringer wird, ist allerdings nicht festzustellen. Negativ zu werten ist, dass die Landwirtschaft ihre Lebensqualität im Vergleich zur übrigen Bevölkerung wie schon 2005 und 2009 auch 2013 wiederum schlechter einschätzt. Immerhin ist der Abstand im Vergleich zur letzten Erhebung 2009 praktisch stabil geblieben.

Bei der ökologischen Dimension konnten in den neunziger Jahren in allen Bereichen – ausser der Energieeffizienz, die unverändert blieb – sehr positive Entwicklungen beobachtet werden. In den letzten zehn und speziell in den vergangenen drei Jahren konnte dieser positive Trend bei den ökologischen Ausgleichsflächen bestätigt werden. Die Zunahme dieser Flächen trägt zum Erhalt der Biodiversität und der Biotope bei. Bei der N- und P-Effizienz wird eine Stabilisierung beobachtet. Da der Einsatz fossiler Energien und die Energie aus der Nahrungsmittelproduktion leicht zunahmen, blieb auch die Energieeffizienz unverändert. Bei der letzten Beurteilung der Nachhaltigkeit (Agrarbericht 2009) bestand aufgrund der neu eingeführten Erhebungsmethode keine ausreichende Zeitreihe für eine Evaluierung der Entwicklung des Pflanzenschutzmittelverkaufs. Heute ist die Zeitreihe ausreichend und es zeigt sich, dass der Pflanzenschutzmittelverkauf in den letzten sieben Jahren stabil blieb.

Insgesamt ist festzuhalten, dass es bezüglich Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft seit 1990 viele positive Entwicklungen gegeben hat. Dies gilt insbesondere für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im ökonomischen Bereich, die breiter abgestützte Ausbildung im sozialen Bereich und mit Ausnahme der Energieeffizienz für die Ökologie. Auch bei diesen Bereichen mit positiver Entwicklung sind weitere Verbesserungen anzustreben. Die stabile Situation bei der Ökologie in den letzten Jahren zeigt, dass künftig Fortschritte schwieriger zu realisieren sein werden und erheblicher Anstrengungen bedürfen. Ein besonderes Augenmerk muss den Bereichen mit langfristig negativen Veränderungen gelten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung bei den Böden und die Energieeffizienz durch die Agrarpolitik nur sehr begrenzt beeinflusst werden können. Beim Sozialen ist weiterhin auf sozialverträgliche Veränderungsprozesse zu achten, damit die Unterschiede bei der Lebensqualität zwischen der landwirtschaftlichen und der übrigen Bevölkerung nicht grösser werden.

Entwicklung der Nachhaltigkeitsindikatoren seit 2000/02

Dimensionen Indikatoren

Ökonomie Kapitalerneuerung

Boden (Quantität)

Arbeitsproduktivität

Soziales Ausbildung

Einkommensvergleich mit übriger Bevölkerung

Lebensqualitätsvergleich mit übriger Bevölkerung

Ökologie Ökologische Ausgleichsflächen

Pflanzenschutzmittelverkäufe

Beurteilung

+ Positiv

– Negativ

+ Positiv

+ Positiv

+ Positiv

– Negativ

+ Positiv

127 1.4 Beurteilung der Nachhaltigkeit
Neutral
Neutral Energieeffizienz
Neutral
≈ Neutral Stickstoffeffizienz ≈
Phosphoreffizienz ≈
128

2. Agrarpolitische Massnahmen

2.1 Produktion und Absatz

In Artikel 7 LwG sind die Grundsätze aufgeführt, nach welchen der Bund die Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse festsetzt: Die Landwirtschaft soll nachhaltig und kostengünstig produzieren sowie aus dem Verkauf der Produkte einen hohen Markterlös erzielen. Die Ausrichtung auf den Markt und nachhaltiges Wirtschaften werden damit im Sinne des Verfassungsartikels bekräftigt. Der Bund verfügt über verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft, die sich an diesen Grundsätzen orientieren. Er unterstützt die Landwirtschaft mit Massnahmen im Bereich der Selbsthilfemassnahmen, sowie in den Bereichen Qualität, Absatzförderung, Kennzeichnung sowie Ein- und Ausfuhr. Diese Massnahmen haben über alle Produktionsbereiche hinweg Gültigkeit. Ergänzend dazu unterstützt der Bund die Landwirtschaft mit spezifischeren Instrumenten für die Milch-, Vieh- und Weinwirtschaft sowie den Pflanzenbau.

129 2.1 Produktion und Absatz

n Finanzielle Mittel 2012

2012 wurden für Massnahmen zugunsten der Produktion und des Absatzes 440 Mio. Fr. aufgewendet, das entspricht dem Wert des Vorjahres. Das Parlament hat in der Wintersession 2011 entschieden, die Mittel für die Zulagen Milchwirtschaft für das Jahr 2012 auf 298 Mio. Fr. zu erhöhen (+30 Mio. Fr. gegenüber der Botschaft des Bundesrates zum Voranschlag 2012). Damit konnte die Verkäsungszulage von 15 Rp. pro kg Milch beibehalten werden. Die gegenüber dem Budget tieferen Ausgaben im Pflanzenbau sind darauf zurückzuführen, dass die Entwicklung der Anbauflächen, insbesondere von Zuckerrüben, sowie die Aufwendungen für die Obstverwertung unter den Erwartungen blieben. Die Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, eine strategische Achse zur Erhöhung der Marktanteile von Schweizer Agrarprodukten, wurde auf gleichem Niveau weitergeführt.

n Ausblick

Die budgetierten Mittel für das Jahr 2013 entsprechen denjenigen des Vorjahres. Damit können die vorgesehen Beiträge und Zulagen gemäss den erwarteten Entwicklungen ausgerichtet werden.

130 2.1 Produktion und Absatz
Ausgaben für Produktion und Absatz Ausgabenposten 2011 2012 1 2012 2013 1 Mio. Fr. Absatzförderung 55 56 56 56 Milchwirtschaft 292 298 298 299 Viehwirtschaft 12 14 11 14 Pflanzenbau (inkl. Weinbau) 78 77 72 76 Gesamt 441 447 440 448 1 Budget Quellen: Voranschlag, Staatsrechnung
Tabellen 27–31 Seiten A27–A30

2.1.1 Übergreifende Instrumente

2.1.1.1 Qualitätsstrategie der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft

Die Qualitätsstrategie ist eine Branchenstrategie. Sie wurde in einem partizipativen, vom BLW moderierten Prozess entwickelt. Ein wichtiges Resultat des gemeinsamen Prozesses ist die Qualitäts-Charta. Sie ist das Commitment der Branche zu wichtigen Werten und Handlungsachsen.

Die Ausrichtung der Agrarpolitik auf die Qualitätsstrategie der Branche wurde mit der Revision des LwG im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 gestärkt. Die Gewährleistung einer sicheren und wettbewerbsfähigen Nahrungsmittelproduktion und -versorgung sowie die Stärkung der Qualitätsstrategie sind wichtige Schwerpunkte. Die Förderung der Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf Qualität und Nachhaltigkeit wird ausgeweitet, indem mit Artikel 11 LwG neu ein spezifisches Instrumentarium zur Unterstützung von wertschöpfungswirksamen Programmen und Projekten im Bereich der Qualität und Nachhaltigkeit zur Verfügung steht. Zudem soll die Absatzförderung im Bereich der Exportmärkte durch die Unterstützung von Exportinitiativen intensiviert werden. Und schliesslich kann die Produktekennzeichnung im Bereich der Qualitätserzeugnisse und der nachhaltigen Produktion weiter verbessert werden. Mit diesen subsidiären Massnahmen unterstützt der Bund die Qualitätsstrategie in den einzelnen Wertschöpfungsketten der Landund Ernährungswirtschaft.

131 2.1 Produktion und Absatz

2.1.1.2 Branchen- und Produzentenorganisationen

Branchen- und Produzentenorganisationen können nach Artikel 8 LwG Selbsthilfemassnahmen ergreifen, um die Qualität der Produkte zu fördern oder die Produktion und das Angebot den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Nach Artikel 9 LwG können solche gemeinsam entschiedenen Massnahmen vom Bundesrat auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden bzw. für diese verbindlich erklärt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Funktionieren der Massnahmen durch Unternehmen, die nicht Mitglieder sind und sich deshalb nicht daran beteiligen (sogenannte «Trittbrettfahrer»), gefährdet werden könnte. Damit diese Ausdehnung auf Nichtmitglieder zu Stande kommt, müssen die Voraussetzungen, welche in der Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen festgelegt sind, erfüllt sein. Grosses Gewicht haben dabei die Repräsentativität der Organisationen sowie das öffentliche Interesse an der Massnahme. Begehren zur Anpassung von Produktion und Angebot werden nur gutgeheissen, wenn sie nicht durch strukturelle Probleme, sondern durch eine ausserordentliche Situation bedingt sind. Die Ausdehnung von Massnahmen auf die Nichtmitglieder ist auf vier Jahre (Förderung der Qualität oder des Absatzes) resp. auf zwei Jahre (Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes) befristet. Eine Verlängerung ist möglich.

Geltende Ausdehnungen von Selbsthilfemassnahmen im Jahr 2012

Branchen- / Produzentenorganisation Massnahme

Interprofession du Gruyère Sanktionierung von Qualitätsabweichungen

Branchenorganisation Milch BO Milch Standardvertrag für den Milchkauf

Schweizer Milchproduzenten SMP Beiträge für Marktforschung, Basiswerbung,

Geltungsdauer für Nichtmitglieder

31. Dezember 2015

30. April 2013

31. Dezember 2015 Verkaufsförderungsmassnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Marketingmassnahmen

Schweizerischer Bauernverband SBV Beiträge für Marketing-Kommunikation

GalloSuisse Beiträge für Marketing-Kommunikation

Emmentaler Switzerland Beiträge für Werbung, Public Relations,

31. Dezember 2015

31. Dezember 2015

31. Dezember 2015 Messen und Ausstellungen

Interprofession du Vacherin Fribourgeois Beiträge für Werbung, Public Relations,

31. Dezember 2015 Messen und Ausstellungen

Branchenorganisation Milch BO Milch Beiträge zur zeitlich befristeten Förderung

30. April 2013 des Absatzes von Milchfett

31. Dezember 2014 und Wein von Schweizer Wein

Branchenverband Schweizer Reben Beiträge für Werbekampagne zur Förderung

132 2.1 Produktion und Absatz

2.1.1.3 Absatzförderung

Der Bund kann Marketing-Kommunikationsmassnahmen für den Absatz von Schweizer Landwirtschaftsprodukten mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten unterstützen. Mindestens die Hälfte der Kosten muss durch die betroffenen Organisationen bzw. Branchenverbände selbst finanziert werden. Die Festlegung der Kommunikationsziele, die Bestimmung der Zielgruppen, die Festlegung des Mitteleinsatzes und über die Wirkungskontrolle sind somit in der primären Verantwortung der entsprechenden Branchenakteure. Die Unterstützung des Bundes hat subsidiären Charakter.

Mittelverteilung 2012

Lebende Tiere und Embryonen 1,0 % Honig 0,2 %

Eier 1,9 %

Wein 4,2 %

Getreide 0,5 %

Obst 4,0 %

Pilze 0,4 %

Gemüse 1,0 %

Fleisch 8,1 %

Milch und Butter 13,7 %

Käse 39,3 %

Kartoffeln 1,0 %

Ölsaaten 0,7 %

Zierpflanzen 0,7 %

Export Pilotprojekte (Budget) 0,7 %

Überregionale Projekte 5,4 %

Gemeinsame Massnahmen 5,3 %

PMB übergreifende Massnahmen 7,1 %

Öffentlichkeitsarbeit 4,7 %

Quelle: BLW

Die gewährten Mittel werden jeweils jährlich auf der Grundlage einer Portfolio-Analyse auf die diversen Produkt-Marktbereiche und Organisationen aufgeteilt. Damit wird der Investitionsattraktivität der einzelnen Produktmarktbereiche für Marketingmassnahmen einerseits, und den von der jeweiligen Branche investierten Eigenmitteln andererseits Rechnung getragen.

n Pilotprojekte Markterschliessung

Eine erhöhte Wettbewerbsintensität, zunehmend gesättigte Märkte im Inland, internationaler Druck auf den Schweizer Markt und der wachsende Einkaufstourismus sind für verschiedene Branchen bzw. deren Akteure Auslöser, um aktiv nach neuen Absatzkanälen zu suchen. Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Marktöffnung gewinnt die Förderung von Markterschliessungsprojekten an Bedeutung. Dies ist auch deshalb wichtig, um aus den von der Schweiz abgeschlossenen Freihandelsabkommen, welche Konzessionen im Agrarbereich zugunsten der Schweiz enthalten, den grösstmöglichen Nutzen zu ziehen.

2009 hat das BLW deshalb mit der gezielten Förderung von Pilotprojekten zur Markterschliessung im Ausland begonnen. Die Pilotphase wird dieses Jahr abgeschlossen. In einer ersten Analyse haben sich alle beteiligten Projektträger positiv über die Pilotphase geäussert. Vor allem die qualitativen Zielsetzungen wie Imagebildung, Schaffung von Präferenz für Schweizer Landwirtschaftsprodukte sowie das Schaffen neuer Absatzkanäle konnte mehrheitlich erreicht werden. Die Erkenntnisse der Pilotphase werden in die Umsetzung der Agrarpolitik 2014–2017 auf Verordnungsstufe einfliessen. Exportinitiativen können ab 2014 im Rahmen der Absatzförderungsverordnung mitfinanziert werden.

133 2.1 Produktion und Absatz Tabelle 27 Seite A27

2.1.1.4 Kennzeichnung von Landwirtschaftsprodukten

n Aktueller Stand des GUB/GGA Registers

2012 hat das BLW drei Eintragungsgesuche (Zuger Kirsch/Rigi Kirsch GUB; Zuger Kirschtorte GGA und Glarner Alpkäse GUB) und fünf Gesuche um Änderung des Pflichtenheftes (Abricotine/Eau-de-vie d’abricot du Valais GUB; Eau-de-poire du Valais GUB; Cardon épineux genevois GUB; Emmentaler GUB; Tête de Moine GUB e Formaggio d’alpe ticinese GUB) sowie eine Einsprache gegen eine Pflichtenheftänderung (Walliser Raclette GUB) behandelt.

Bei der Prüfung des Eintragungsgesuchs der Zuger Kirschtorte GGA ist erneut die Frage aufgekommen, ob Erzeugnisse mit wenigen traditionellen Zutaten für eine GGA zugelassen sein sollten oder nicht. Auch die Problematik der Herkunft der Rohstoffe bei den GGA kommt immer wieder zur Sprache. Eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Mitgliedern der Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben und Vertretern des BLW, hat in diesem Zusammenhang geprüft, ob entsprechende Kriterien für die Eintragung als GGA definiert werden können und müssen. Die erarbeiteten Lösungsansätze berücksichtigen den Stand der Diskussionen zur Swissness-Vorlage, die privatrechtlichen Richtlinien für regionale Marken sowie die gängige EU-Praxis.

Das BLW hat AGRIDEA mit einer Untersuchung beauftragt, die aufzeigen soll, welche der 400 Produkte des Inventars des kulinarischen Erbes der Schweiz (IKE) sich für eine Eintragung als GUB oder GGA eignen würden. Aus der Studie geht hervor, dass sich 42 Produkte wie beispielsweise Bündner Rohschinken, Berner Honiglebkuchen oder St. Galler Biber besonders für eine Eintragung eignen würden, während 54 Produkte, wie die Churer Pfirsichsteine oder das Glarner Birnbrot nur bedingt geeignet sind. Die Möglichkeit einer Eintragung einiger dieser Produkte wurde bereits in den Ursprungskantonen und von den jeweiligen Branchenorganisationen diskutiert.

Der partizipative Ansatz der Studie mit der Einbeziehung der lokalen Akteure (kantonale Landwirtschaftsämter, landwirtschaftliche Beratungsstellen, Branchenorganisationen usw.) hatte auch eine Sensibilisierung zum Ziel. Das Prinzip der GUB und GGA konnte dabei näher erklärt werden und es konnte aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen das Qualifizierungsverfahren und die Förderung der GUB oder GGA Erfolg versprechen. Zu diesem Zweck wurden in vier Regionen der Schweiz Informationsanlässe durchgeführt.

134 2.1 Produktion und Absatz

GUB/GGA Register am 31. Dezember 2012

Bezeichnung Schutz Betriebe Unternehmen Zertifizierte Zertifizierte ZertifizieProduktions- Produktions- rungsstelle menge menge 2011 2012

Das GUB/GGA Register zählt heute 28 Eintragungen: 19 GUB und 9 GGA. Die Unterlagen können unter www.blw.admin.ch (Themen > Produktion + Absatz > Kennzeichnung und Absatzförderung > Ursprungsbezeichnungen) eingesehen werden.

135 2.1 Produktion und Absatz
Anzahl Anzahl t t Käse L’Etivaz GUB 69 70 450 430 OIC Emmentaler GUB 3 449 163 25 256 26 185 OIC Gruyère GUB 2 180 236 28 691 28 594 OIC Sbrinz GUB 39 13 1 575 1 479 ProCert Tête de Moine GUB 272 10 2 075 2 191 OIC Formaggio d’alpe ticinese GUB - 40 260 260 OIC Vacherin fribourgeois GUB 1 100 94 2 618 2 638 OIC Vacherin Mont-d‘Or GUB 192 23 570 575 OIC Berner Alpkäse / Hobelkäse GUB 50 463 1 092 1 085 OIC Walliser Raclette GUB 373 30 1 043 1 085 OIC Bloderkäse-Werdenberger GUB 9 2 0.10 11 ProCert Sauerkäse / Liechtensteiner Sauerkäse Fleischwaren Bündnerfleisch GGA - 28 861 1 088 ProCert Longeole GGA - 9 23.2 19.7 OIC Saucisse d’Ajoie GGA - 10 49.8 47.7 OIC Walliser Trockenfleisch GGA - 31 493 511 OIC Saucisson neuchâtelois GGA - 10 140 122 OIC Saucisse neuchâteloise Saucisson vaudois GGA - 19 982 1 033 ProCert Saucisse aux choux vaudoise GGA 18 825 491 ProCert St. Galler Bratwurst / GGA - 23 2 730 3 450 OIC St. Galler Kalbsbratwurst IGP ProCert SQS q.inspecta Glarner Kalberwurst GGA - 7 - 38 ProCert q.inspecta Spirituosen Eau-de-vie de poire du Valais GUB - 2 82 681 Liter 101 391 Liter OIC 100 %-iger 100 %-iger Alkohol Alkohol Abricotine / Eau-de-vie GUB - 1 25 218 Liter 23 323 Liter OIC d’Abricot du Valais 100 %-iger 100 %-iger Alkohol Alkohol Damassine GUB - 56 2 008 Liter 4 297 Liter OIC 100 %-iger 100 %-iger Alkohol Alkohol Andere Erzeugnisse Rheintaler Ribel GUB 4 3 42 47 ProCert Cardon épineux genevois GUB 3 1 81 107 ProCert Walliser Roggenbrot GUB 62 62 764 750 OIC Munder Safran GUB - 20 0,00044 0,0015 OIC Poire à Botzi GUB 5 - 45 28 ProCert Quelle: BLW

n Biolandbau – gute Aussichten

Der Biomarkt setzte im Jahr 2012 sein Wachstum fort. Über alle Produktgruppen hinweg konnte ein Umsatzwachstum von 5,3 % erzielt werden. Die Inlandproduktion vermag mit diesem Marktwachstum nur bedingt Schritt zu halten. Entsprechend gross ist denn auch die Nachfrage nach importierten Bioprodukten. In einer kürzlich durchgeführten öffentlichen Konsultation der EU, in der verschiedene Fragen zum Konsum von biologischen Lebensmitteln und zu den Erwartungen an die biologische Landwirtschaft gestellt wurden, haben sich insgesamt rund 45 000 Konsumenten beteiligt. U.a. haben sie sich zu der Frage geäussert, aus welchen Gründen sie biologische Produkte konsumieren. Rund 82 % der Konsumenten geben ihre Besorgnis über die Umwelt als kaufentscheidend an, während rund 63 % der Konsumenten angeben, Bioprodukte zu kaufen, weil diese gesünder seien. Die ungebrochene Nachfrageentwicklung und das nach wie vor gute Image der Bioprodukte werden die Marktentwicklung auch in den nächsten Jahren prägen.

Spezialthema: Handel mit biologischen Produkten mit Ländern ausserhalb der EU

Der Biolandbau ist der am schnellsten wachsende Agrarsektor der Welt. Der globale Markt wird auf etwa 45 Mrd. Euro geschätzt. Dieser internationale Erfolg ist jedoch eine grosse Herausforderung für alle Akteure der Biobewegung. Es braucht Qualitätssicherungssysteme, welche transparent und zuverlässig funktionieren und trotzdem den Handel mit Bioprodukten nicht behindern.

Auch die Schweiz bzw. das BLW ist hier gefordert. Einerseits sollen Bioprodukte aus Ländern, die nach gleichwertigen Regeln erzeugt und kontrolliert werden wie in der Schweiz, Zugang zum Schweizer Markt haben. Anderseits muss sichergestellt werden, dass die inländischen Produzenten und Unternehmen beim Export ihrer Bioprodukte nicht behindert werden.

Bereits im Jahr 1999 hat die Schweiz mit der EU ein Abkommen im Biobereich abgeschlossen. Anders als in diesem Abkommen muss die Gleichwertigkeit von Bioprodukten, welche aus Drittländern importiert werden, in einem Importautorisationsverfahren für jedes einzelne Produkt vom BLW geprüft werden. Dieses komplizierte System der sogenannten Einzelermächtigungen wird im Moment vereinfacht. So hat das BLW vor Kurzem weltweit 14 Biozertifizierungsstellen in verschiedenen Drittländern als äquivalent anerkannt; somit können von diesen Stellen zertifizierte Produkte ohne Einzelermächtigung, importiert werden. Dieses neue Importregime, welches in Anlehnung an dasjenige der EU geschaffen wurde, soll die Einzelermächtigungen langfristig ablösen. Weiter hat die Schweiz die Möglichkeit, Drittländer, deren Produktionsnormen und Kontrollsysteme der Bioprodukte mit den Zielen und Grundsätzen der Schweizer Bio-Gesetzgebung übereinstimmen, als gleichwertig anzuerkennen. Ein Verzeichnis der anerkannten Drittländer findet sich in Anhang 4 (Länderliste) der WBF Bio-Verordnung (SR 918.181).

Erfolge konnten in letzter Zeit insbesondere für den Export von Schweizer Bioprodukten verbucht werden. So haben sich die Schweiz und Kanada auf ein Äquivalenz-Arrangement für biologische Produkte geeinigt. Die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit wird die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Kanada erleichtern und demzufolge den Handel mit biologischen landwirtschaftlichen Produkten fördern. Auch mit Japan konnte nach mehrjährigen Verhandlungen die bisher einseitige Anerkennung zu einer gegenseitigen Anerkennung erweitert werden. Mit den USA befindet sich die Schweiz momentan in Verhandlungen für ein gegenseitiges Äquivalenz-Arrangement.

136 2.1 Produktion und Absatz

n Berg- und Alpverordnung

Die revidierte Berg- und Alpverordnung (BAlV) ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Das Kernstück der revidierten Verordnung bildet das neue Zertifizierungskonzept. Die Rückverfolgbarkeit wird durch eine Zertifizierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet. Die Zertifizierung erstreckt sich auf alle der Primärproduktion nachgelagerten Stufen bis und mit Etikettierung und Vorverpackung. Neu müssen somit auch die Alp-Produkte zertifiziert werden. Die Produkte der Primärproduktion unterliegen einer Kontrollpflicht. Um den Kontrollaufwand möglichst gering zu halten, sind die Kontrollen auf bestehende privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Kontrollen abzustimmen.

Besser geschützt werden fortan Übersetzungen in die in der Schweiz gebräuchlichen Sprachen, damit die BAIV nicht mit Phantasiebezeichnungen wie z.B. «Mountain Tea» umgangen werden kann. Auch die Bezeichnung «Alpen» wird strenger geregelt. Sie darf für Milch und Milchprodukte sowie für Fleisch und Fleischprodukte nur noch verwendet werden, wenn die Anforderungen der BAlV eingehalten werden.

Zur Förderung der Transparenz und zur besseren Wiedererkennbarkeit der Produkte wird der Bund voraussichtlich auf das Jahr 2014 einheitliche offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte schaffen. Die Zeichen sollen für alle berechtigten Produzenten zugänglich und einsetzbar sein. Die Festlegung der offiziellen Zeichen ist in der Kompetenz des WBF.

137 2.1 Produktion und Absatz

2.1.1.5 Instrumente des Aussenhandels

n Bestimmungen zu den Einfuhrregelungen und deren Vollzug

Die Einfuhrregelungen bleiben weiterhin ein wichtiges Instrument für die Schweizer Landwirtschaft im Aussenhandelsbereich. Die meisten Bestimmungen dazu sind in der Agrareinfuhrverordnung enthalten.

Am 1. Januar 2012 trat eine total revidierte Fassung dieser Verordnung in Kraft. Auf Basis der einfacher strukturierten und verständlicheren Verordnung konnten in der Folge auch die zusätzlichen Informationen zur Einfuhr von Agrarprodukten im Internet überarbeitet werden. Die Inhalte über den Import innerhalb der BLW-Homepage, direkt erreichbar unter www.import.blw.admin.ch, wurden neu gestaltet und anfangs 2013 aufgeschaltet. Während die bisherigen Informationen vor allem darauf ausgerichtet waren, die Verordnungsbestimmungen zu erläutern, richtet sich der Auftritt jetzt vor allem an Interessierte, die ins Importgeschäft einsteigen wollen: Schritt für Schritt wird das Vorgehen erläutert, wie beim Aufbau eines Importhandels vorzugehen ist, z.B. ob es für den Import eines Produkts eine Generaleinfuhrbewilligung braucht, wie man Kontingentsanteile erlangen kann und was für besondere Bestimmungen allenfalls zusätzlich zu beachten sind. Neben den allgemeinen Informationen finden sich auf Unterseiten Details zu Produktegruppen, zu Einfuhren zu besonderen Zwecken oder zu den Internetanwendungen AEV14online und eVersteigerung.

Inhaltlich sind die Bestimmungen der Agrareinfuhrverordnung im Jahr 2012 praktisch unverändert geblieben. Dennoch wurden Anhänge der Verordnung im Berichtsjahr 20 Mal geändert: neben den monatlichen Anpassungen der Zollansätze der Produkte im Schwellenpreissystem durch das BLW, passte das Departement die Zollansätze für Zucker und Getreide inklusive deren Verarbeitungsprodukte insgesamt fünf Mal an. Um die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung zu sichern, senkte der Bundesrat die Zollansätze für Brotgetreide zugunsten einer Erhöhung des Garantiefondsbeitrages. Schliesslich erhöhte der Bundesrat das Zollkontingent für Pferde vorübergehend um 400 Tiere und das BLW erhöhte zweimal das Zollkontingent für Kartoffeln, einmal für Speise- und einmal für Saatkartoffeln.

Einen detaillierten Überblick über diese Änderungen bietet der Bericht des Bundesrates über zolltarifarische Massnahmen 2012. Im Rahmen dieses Berichts wird auch die Zuteilung und Ausnützung der Zollkontingentsanteile veröffentlicht. Die Informationen dazu sind ebenfalls auf der BLW-Homepage unter dem Thema Einfuhr von Agrarprodukten in der Rubrik «Veröffentlichung der Zuteilung der Kontingentsanteile» zu finden.

n Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2012

Ein bedeutender Teil des Vollzugs der Einfuhrregelungen ist die Verteilung der Zollkontingente. Bei Zollkontingenten, die nicht mit dem einfachsten Verfahren («Windhund an der Grenze», «first come, first served») verteilt werden können, wird oft das Versteigerungsverfahren angewendet. Das BLW führte für die Kontingentsperiode 2012 gut 100 Versteigerungen durch, um die verschiedenen Teilzollkontingente zu verteilen. Bei praktisch allen Versteigerungen nutzten Bietende die Möglichkeit, ihre Gebote über die Internetanwendung eVersteigerung einzureichen. Von den total 9 275 Geboten wurden über 80 % mit eVersteigerung übermittelt.

Die zur Versteigerung ausgeschriebenen Zollkontingentsmengen sind zu einem grossen Teil in Verordnungen festgelegt und ändern nur ausnahmsweise. Die Freigaben von Fleisch (ohne Fleischspezialitäten und rituell geschlachtetes Fleisch) variieren jedoch von Jahr zu Jahr. 2012 wurden total 71 756 t Kontingentsanteile für Fleisch versteigert, das sind 1 740 t oder 2,4 % weniger als im Vorjahr. Im Zusammenhang mit den Versteigerungen im Fleischbereich nutzten wiederum 78 Firmen die Möglichkeit, sich mit einer Sicherstellung in Form einer Bankgarantie oder einer Solidarbürgschaft von der Verpflichtung zu befreien, den Zuschlagspreis zu bezahlen, bevor sie Waren zum Kontingentszollansatz (KZA) importieren. Die Anzahl Sicherstellungen ging zwar leicht zurück, jedoch hat der gesamte durch Sicherstellungen gedeckte Betrag gegenüber dem

138 2.1 Produktion und Absatz

Vorjahr um 6 Mio. auf 27 Mio. Fr. zugenommen. Diese Entwicklung überrascht nicht, denn auch die durchschnittliche Anzahl Bieter bei den Kontingentsvergaben von edlen Stücken vom Rind hat in den letzten Jahren abgenommen. Dort ist der Nutzen von Sicherstellungen am grössten, weil diese Versteigerungen häufig und die Zuschlagspreise hoch sind.

Betrachtet man die durchschnittlichen Zuschlagspreise über alle Versteigerungen, lässt sich gegenüber 2011 tendenziell eine Steigerung feststellen, wobei es einige Ausnahmen von diesem Trend gibt, beispielsweise bei Schaf-, Pferde- und Kalbfleisch. Weitere Angaben zu den Kontingentsversteigerungen 2012 sind in der unten stehenden Tabelle aufgeführt.

n Ausblick

Die grössten Herausforderungen beim Vollzug der Einfuhrregelungen sind mehrere Informatikprojekte, die gleichzeitig laufen und zu koordinieren sind. Am meisten betroffene Benutzerinnen und Benutzer hat das Zusammenlegen der beiden Internetanwendungen eVersteigerung mit seinen fast 700 registrierten Firmen und Personen mit AEV14online mit 1 100 Registrierten. Geschätzte 3 000 Benutzerinnen und Benutzer greifen auf die beiden Anwendungen zu. Heute brauchen sie neben Username und Passwort der Firma ein persönliches, auf dem PC installiertes Zertifikat um die Anwendungen zu starten. Neu soll der Zugriff pro Person gesteuert werden, ebenfalls mit einer Lösung, die einen doppelten Schutzmechanismus bietet.

Über AEV14online sind 2012 über 7 000 Meldungen von Vereinbarungen über die Ausnützung von mengenmässigen Kontingentsanteilen und bei Gemüse und Früchten zusätzlich über 1 000 Vereinbarungen über die Ausnützung von Anteilen in Prozent beim BLW eingegangen. Im Gegensatz zu den Versteigerungsgeboten müssen diese Meldungen über Internet erfolgen. AEV14online bietet den Kunden jedoch auch Zusatznutzen: die Importeure können ihre Kontingentstände abfragen, die mehrmals pro Tag aktualisiert werden. Seit Herbst 2012 können sie zudem die Postversände wie Kontingentszuteilungen oder Abrechnungslisten einsehen, die sie vom BLW erhalten haben. Bei einem Zusammenlegen des Portals mit eVersteigerung würde sich der Kundennutzen zusätzlich erhöhen.

Weiter laufen Informatikprojekte für die Integration der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in die Adressdaten oder die elektronische Rechnungsstellung (E-Billing), z.B. für Versteigerungsrechnungen. Zudem wurde im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 beschlossen, dass bei Fleisch 40 % der Kontingentsanteile nach Zahl der geschlachteten Tiere verteilt werden sollen, was technisch und organisatorisch nicht einfach umzusetzen ist. Die genannten Projekte sind komplex, da bei allen vorgesehen ist, mehrere Informatikanwendungen gleichzeitig anzupassen. Die betroffenen Benutzerkreise sind unterschiedlich und greifen teils von innerhalb, teils von ausserhalb der Bundesverwaltung auf die Systeme zu. Die wichtigsten Ziele bei der Umsetzung der Informatikprojekte sind deshalb die gleichen wie sie allgemein beim Vollzug der Einfuhrregelungen verfolgt werden: einfache Lösungen finden und diese verständlich kommunizieren.

139 2.1 Produktion und Absatz

Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2012

Produktbereich und Versteigerungsprodukte

1 Stk.: Stück, kg br.: Bruttogewicht in Kilogramm, kg net: Nettogewicht, kg ÄQ: Äquivalente der Frischware bei Verarbeitungsprodukten, deren Nettogewicht mit fixen Faktoren umgerechnet wird, kg 82 % MFG: kg netto Butter mit einem Milchfettgehalt von 82 %, Einfuhren unter Tarifposition 0405.9010 werden mit dem Faktor 1,21 in kg 82 % MFG umgerechnet

2 Zollkontingente Nr. 21 und Nr. 31 (autonomes Zollkontingent mit Zuteilung aufgrund der Exportleistung)

140 2.1 Produktion und Absatz
Fleisch inkl. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte und Zuchttiere Geflügelfleisch kg br. 48 000 000 2,03 100 4 79 Schweinefleisch kg br. 200 000 0,91 100 1 19 Fleisch von Tieren der Schafgattung kg br. 5 535 000 2,20 90 6 47 Fleisch von Tieren der Ziegengattung kg br. 300 000 0,36 100 1 16 Fleisch von Tieren der Pferdegattung kg br. 5 280 000 0,27 100 5 15 Kalbfleisch kg br. 270 000 7,53 90 2 24 Kalbslebern kg br. 103 500 0,26 90 5 5 Nierstücke / High-Quality-Beef kg br. 4 477 500 12,31 90 13 60 Schlachtkörper Verarbeitungskühe kg br. 5 850 000 0,51 90 12 18 Pistolas Verarbeitungskühe kg br. 1 485 000 0,92 90 7 17 Zugeschnittene Rindsbinden kg br. 75 000 9,46 100 1 15 Zungen kg br. 108 000 0,07 90 2 5 Ochsenmaul kg br. 72 000 0,09 90 2 3 Rindfleisch (Koscher) kg br. 257 350 0,05 100 8 2 Rindfleisch (Halal) kg br. 350 000 2,37 100 4 7 Schaffleisch (Koscher) kg br. 17 700 0,07 100 7 3 Schaffleisch (Halal) kg br. 175 000 2,02 100 4 7 Luftgetrockneter Schinken aus der EU kg br. 1 100 000 8,61 100 1 82 Luftgetrocknetes Trockenfleisch aus der EU kg br. 220 000 9,14 100 1 46 Wurstwaren aus der EU kg br. 4 086 500 6,50 100 1 111 Dosen- und Kochschinken kg br. 71 500 7,41 100 1 28 Rindfleischkonserven kg br. 770 000 0,28 100 1 10 Milchpulver kg net 300 000 1,12 100 2 8 Butter kg 82 % MFG 100 000 0,49 100 1 9 Tiere der Rindviehgattung Stk. 1 200 603,13 100 2 20 Pflanzliche Produkte Schnittblumen kg br. 200 000 0,54 2 1 37 Kartoffelhalbfabrikate zur Saucenund Suppenherstellung kg ÄQ 355 000 0,02 100 1 3 andere Kartoffelhalbfabrikate kg ÄQ 1 065 450 0,02 100 2 6 Kartoffelfertigprodukte kg ÄQ 2 500 000 0,74 100 1 24 Erzeugnisse aus Kernobst 2 kg ÄQ 244 000 0,53 96 1 12 Obst zu Most- und Brennzwecken kg net 9 400 0,02 100 2 1
Quelle: BLW Einheit 1 Versteigerte Menge Zuschlagspreis, Durchschnitt Versteigerter Anteil am gesamten (Teil-) Zollkontingent Versteigerungen 2012 Teilnehmer je Ausschreibung Anzahl Einheiten Fr./Einheit % Anzahl Anzahl, bzw. durchschnittliche Anzahl

n Ein- und Ausfuhren von verarbeiteten Agrarprodukten

Mit dem Ziel, das agrarpolitisch bedingte Rohstoffpreishandicap der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie auszugleichen und damit den Absatz von Schweizer Rohstoffen abzusichern, besteht an der Grenze im Rahmen des «Schoggigesetzes» (Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten) ein Preisausgleichssystem für verarbeitete Agrarprodukte. Importzölle verteuern die in den importierten Verarbeitungsprodukten enthaltenen Grundstoffe auf das inländische Preisniveau, während Ausfuhrbeiträge bestimmte Grundstoffe in Verarbeitungsprodukten beim Export verbilligen. Anfangs 2012 waren die Schoggigesetz-Verordnungen revidiert worden; einfuhrseitig die «Verordnung über die Industrieschutzelemente und die beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten», ausfuhrseitig die «Ausfuhrbeitragsverordnung».

Das «Schoggigesetz» ist nicht direkt ein agrarpolitisches Instrument, es gleicht jedoch agrarpolitisch bedingte Preisunterschiede aus. In den letzten Jahren konnte das ordentliche Budget den Bedarf für den Rohstoffpreisausgleich nicht mehr decken, worauf insbesondere mit Nachtragskrediten und Kürzungen der Ausfuhrbeitragsansätze reagiert wurde. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Bund aus Budgetgründen zukünftig nicht mehr immer einen vollständigen Preisausgleich für die betroffenen Rohstoffe gewährleisten kann. Zudem ist festzustellen, dass diese Exportsubventionen, wie auch andere Rückerstattungen, unter internationalem Druck stehen.

Ein Ziel der Revision der Ausfuhrbeitragsverordnung war es, eine verbesserte Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel zu ermöglichen. Als Folge davon werden mit dem verfügbaren SchoggigesetzBudget neu jeweils die Exporte vom Dezember des Vorjahres bis zum November des laufenden Jahres unterstützt. Im Übergangsjahr 2012 standen für den Zeitraum von Januar bis November 2012 elf Zwölftel, also 64,17 Mio. Fr. der für dieses Jahr budgetierten 70 Mio. Fr. zur Verfügung. Für den letzten Zwölftel wurde eine passive Rechnungsabgrenzung gebildet.

Bereits anfangs 2012 musste damit gerechnet werden, dass das Budget von 64,17 Mio. Fr. nicht ausreichen würde, um für die erwarteten Mengen den vollständigen Preisausgleich sicherzustellen. Deshalb wurden ab 1. April noch 75 %, ab 1. Juli 60 % und ab 1. Oktober bis 30. November noch 55 % der Preisdifferenz ausgeglichen. Trotz dieser Kürzungen konnte nicht allen eingegangenen Anträgen um Ausfuhrbeiträge entsprochen werden. Der Fehlbetrag belief sich auf 4 Mio. Fr., wobei den betroffenen Firmen für nicht kompensierte Butter Importanrechte im Gegenwert von 1,5 Mio. Fr. zugeteilt wurden.

141 2.1 Produktion und Absatz
in Mio. Fr. Quelle: EZV 0 10 20 30 40 50 100 90 80 70 60 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Passiver Übertrag Nachtragskredit Ord. Budget
Entwicklung Schoggigesetz-Budget

Die Schweiz weist für die verarbeiteten Agrarprodukte wertmässig eine positive Aussenhandelsbilanz aus. Nach hohen Zuwachsraten in den Vorjahren (+97 % von 2005 bis 2008) hat sich das Wachstum der Exporte in den letzten vier Jahren verlangsamt (+17 % von 2008 bis 2012). Die Einfuhren verharrten in den letzten Jahren auf praktisch gleichem Niveau. Der mit Abstand wichtigste Handelspartner für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte ist die EU mit einem Exportanteil von 64 % und einem Importanteil von 76 %.

Ein- und Ausfuhren von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten

n AG Agroexport

In der Arbeitsgruppe (AG) Agroexport sind die zuständigen Bundesämter und die relevanten Branchenverbände zur Bearbeitung von Fragestellungen im Zusammenhang mit den Exporten von Nahrungsmitteln und Agrarprodukten organisiert. Es werden die Aktivitäten zur Erschliessung von neuen oder bestehenden Exportdestinationen diskutiert, z.B. die zu erwartenden Inspektionen, die Lösung von aktuellen Exportproblemen koordiniert und der Informationsaustausch in Bezug auf Verhandlungen von Freihandelsabkommen gepflegt.

Bei den beteiligten Bundesstellen handelt es sich um das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, das Bundesamt für Veterinärwesen BVET, das Bundesamt für Gesundheit BAG sowie das BLW. Seitens der Branchen beteiligen sich sowohl die Produzentenorganisationen wie auch die Vertreter der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe in der AG Agroexport.

Die AG Agroexport kennt drei Kommunikationswege:

1. Vier bis fünf Mal pro Jahr erscheint der Newsletter «Agenda Agroexport» mit aktuellen Terminen, mit Informationen zu offenen Problemfällen im Export und zu den laufenden Freihandelsverhandlungen.

2. Zwei Mal pro Jahr findet eine Sitzung der AG Agroexport mit Vertretern des Bundes und der Branchen statt. Bei ausserordentlichen Traktanden können auch Firmenvertreter eingeladen werden.

3. Neue Problemfälle oder Anliegen können per Mail an die zentrale Kontaktstelle der AG Agroexport beim BLW gemeldet werden.

Weitere Informationen zur AG Agroexport und die letzten Ausgaben der Agenda Agroexport finden sich auf der BLW-Homepage unter dem Thema «Ausfuhr von Agrarprodukten» (www.blw.admin.ch/themen/ 01344/01347/index.html?lang=de).

142 2.1 Produktion und Absatz
in Mio. Fr.
0 7 000 6 000 5 000 4 000 3 000 2 000 1 000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2012 2011 Ausfuhren Einfuhren
Quelle: EZV, 2012 prov.

2.1.2 Milchwirtschaft

Die vermarktete Milchmenge erreichte im Berichtsjahr mit 3,468 Mio. t annähernd die Produktionsmenge des Vorjahres. Davon stammten etwa 26 000 t (0,7 %) aus dem Fürstentum Liechtenstein und aus den Freizonen rund um Genf. Der Anteil Milch aus biologischer Produktion an der vermarkteten Milch lag bei 6,1 % und der Anteil aus der Produktion ohne Fütterung von Silage bei 33 %. Rund 0,1 Mio. t (2,8 %) der vermarkteten Milch wurde auf Sömmerungsbetrieben produziert.

Massnahmen für den Schweizer Milchmarkt 2012

Produkt Käse Butter Magermilch Milchpulver Konsummilch, Rahm, Frischmilchprodukte

Massnahme

Grenzschutz 1 n n n n

Zulagen n

Meldepflicht n n n n n

Milchverwertung, Milchproduktion und Milchkaufverträge

1 Grenzschutz besteht nur gegenüber Nicht-EU Ländern

Quelle: BLW

143 2.1 Produktion und Absatz

n Finanzielle Mittel und statistische Kennzahlen 2012

Der Bund richtete 2012 unverändert eine Zulage für verkäste Milch von 15 Rp./kg Milch und eine Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rp./kg Milch aus. Für beide Milchzulagen zusammen wurden 298 Mio. Fr. ausgegeben. Für die Administration der Milchdaten sowie für Informatikmittel im Milchbereich wendete der Bund rund 3 Mio. Fr. auf.

Das BLW hat mit der TSM Treuhand GmbH (TSM) eine vierjährige Leistungsvereinbarung abgeschlossen, die am 30. April 2013 ausgelaufen ist. Im Hinblick auf die 2014 in Kraft tretende neue Agrarpolitik 2014–2017 und die neuen Möglichkeiten zur Verknüpfung an bestehende bundesinterne Informatiksysteme wurde ein auf 18 Monate befristeter Dienstleistungsvertrag im freihändigen Verfahren mit der TSM abgeschlossen. Die TSM ist beauftragt, Daten der Milchproduktion, der Milchverwertung und der Milchkaufverträge zu erfassen und zu prüfen. Die Milchverwerter müssen diese Milchdaten monatlich melden. Davon ausgenommen sind Vertragsdaten, die jährlich gemeldet werden. Die TSM ist verantwortlich dafür, dass dieser Meldepflicht nachgekommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, sanktioniert sie die betroffenen Firmen und Betriebe. Die TSM bereitet anhand der gemeldeten Milchverwertungsdaten die Auszahlung der Zulagen vor. Diese Angaben zur Auszahlung werden zweimal wöchentlich ans BLW übermittelt, welches anschliessend die Zulagen an die Milchverwerter auszahlt.

Die Milchverwerter sind nach der Milchpreisstützungsverordnung verpflichtet, die erhaltenen Zulagen innert Monatsfrist den Produzenten und Produzentinnen, von denen sie die zu Käse verarbeitete Milch gekauft haben, weiterzugeben. Sie sind angehalten, die Zulagen in der Abrechnung über den Milchkauf an die Produzenten und Produzentinnen separat auszuweisen. Die Milchverwerter haben die Buchhaltung so zu führen, dass ersichtlich ist, welche Beträge sie für die Zulagen erhalten und ausbezahlt haben. Nachfolgende Grafik zeigt die Zahl der Milchverwerter, die Zulagen erhielten sowie die ausgerichteten Milchzulagen je Grössenklasse im Kalenderjahr 2012.

Ausbezahlte Milchzulagen nach Grössenklassen der Milchverwerter Kalenderjahr 2012

2 359 Milchverwerter erhielten im Berichtsjahr insgesamt 298 Mio. Fr. an Milchzulagen, was einem Durchschnitt von gut 125 000 Fr. pro Milchverwerter entspricht. Die Verteilung zeigt eine Konzentration der Zulagen auf wenige Milchverwerter: 22 % der Milchverwerter erhielten rund 95 % der Milchzulagen. Einen Betrag von jährlich weniger als 10 000 Fr. erhielten knapp 60 % oder 1 406 Milchverwerter. Es handelte sich dabei überwiegend um Sömmerungsbetriebe mit eigener Käseproduktion. Die ausbezahlten Zulagen je kg verkäste Milch betrugen für diese Grössenklasse insgesamt 4,9 Mio. Fr.

144 2.1 Produktion und Absatz
1–10000 10001–20000 20001–50000 50001–100000 100001–200000 200001–300000 300001–400000 400001–500000 500001–1000000 >1000000 Milchzulagen (Mio. Fr.) Milchverwerter Milchzulagen (Mio. Fr.) Zahl der Milchverwerter Quelle: BLW 0 125 100 75 25 50 0 1500 1200 900 600 300 Grössenklasse (Fr.) 1406 275 106 55 132 129 86 42 89 39

Die Inspektionsstelle des BLW führt im Bereich Milch und Milchprodukte risikobasierte Kontrollen bei Milchverwertern durch, die Milchdaten melden und Zulagen geltend machen. Im Berichtsjahr wurden wiederum gegen 300 Betriebe kontrolliert. Die Inspektionsstelle musste rund die Hälfte der kontrollierten Betriebe beanstanden. Die allermeisten Beanstandungen führten zu einer Verwarnung, wenn es sich beispielsweise um kleine Erfassungsfehler oder um erstmalige Verfehlungen handelte. Zu viel ausbezahlte Zulagen in Folge von unkorrekten Meldungen der Milchverwertungsdaten müssen die Milchverwerter in jedem Fall zurückerstatten. Zudem wurden vermehrt Erstmilchkäufer angehalten, mit den Produzenten schriftliche Milchkaufverträge abzuschliessen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Im Milchjahr 2011/12 (1. Mai 2011 bis 30. April 2012) gab es in der Schweiz 13 905 Betriebe im Talgebiet und 11 067 Betriebe im Berggebiet mit Milchproduktion. Gegenüber dem Milchjahr 2010/11 ist damit die Zahl der Milchproduktionsbetriebe erneut um 3,0 % oder 767 Betriebe zurückgegangen. Das entspricht etwas mehr als 2 Betrieben, die täglich mit der Milchproduktion aufhörten. Zusätzlich wurde in der Alpungsperiode auf 2 829 Sömmerungsbetrieben Milch produziert. Die vermarktete Milchmenge je Sömmerungsbetrieb erreichte im Mittel knapp 35 500 kg.

Die durchschnittlich vermarktete Milch lag 2012 bei 167 695 kg je Talbetrieb und bei 94 615 kg je Bergbetrieb. Dies entspricht einem Anstieg um 5,0 bzw. 5,6 % gegenüber dem Milchjahr 2010/11. In den letzten zehn Jahren erreichten die Zunahmen 65 % bei Tal- und 46 % bei Bergbetrieben. Diese ungleiche Entwicklung verdeutlicht die besseren Wachstumsmöglichkeiten im Talgebiet. Der im Berggebiet erreichte prozentuale Zuwachs der durchschnittlichen Milchmenge gegenüber dem Vorjahr überstieg indes zum ersten Mal denjenigen im Talgebiet.

Im Vergleich mit dem Milchjahr 1990/91 stieg die vermarktete Milchmenge je Kuh um die Hälfte und je ha um mehr als 60 %. Sie betrug im Berichtsjahr 6 161 kg je Kuh und 5 696 kg je ha.

Im Milchjahr 2011/12 haben die ganzjährig bewirtschafteten Milchproduktionsbetriebe 3,379 Mio. t und die Sömmerungsbetriebe rund 0,1 Mio. t Milch vermarktet. 46 % der Milchproduzenten haben weniger als 100 000 kg Milch pro Jahr vermarktet. Ihr Anteil an der Gesamtproduktion erreichte lediglich 20 %. Den gleichen Anteil von 20 % erreichten auch die grössten 7 % der Milchproduktionsbetriebe mit einer Jahresmenge von mehr als 325 000 kg. Im Berichtsjahr vermarkteten 376 Betriebe in der Schweiz über 0,5 Mio. kg. Diese Menge erreichten vor zehn Jahren erst 16 Betriebe.

145 2.1 Produktion und Absatz
Entwicklung der durchschnittlich vermarkteten Milch je Betrieb in kg Quelle: BLW 0 180 000 160 000 140 000 100 000 120 000 80 000 60 000 40 000 20 000 2000 / 01 2002 / 03 2004 / 05 2006 / 07 2008 / 09 2010/ 11 2011/ 12 Talgebiet Schweiz (ohne Sömmerungsgebiet) Berggebiet
Tabelle 28 Seite A28

Anteil der vermarkteten Milch an den Gesamteinlieferungen nach Grössenklassen der Betriebe

n Ausstieg aus der Milchkontingentierung abgeschlossen

Die staatliche Milchkontingentierung wurde auf den 1. Mai 2009 aufgehoben. Vor dem endgültigen Ausstieg konnten Milchproduzenten während einer Übergangsphase von 3 Jahren unter der Bedingung vorzeitig aus der Milchkontingentierung aussteigen, dass sie Mitglied einer Produzenten- bzw. ProduzentenMilchverwerter-Organisation waren. Die Organisationen waren verpflichtet Mengenvorgaben einzuhalten, um eine unkontrollierte Ausdehnung der produzierten Milchmenge zu verhindern.

Nach Abschluss des Milchjahres 2008/09 (1. Mai 2008 bis 30. April 2009) wurde für jede Organisation kontrolliert, ob sie die bewilligten Mehrmengen gemäss den Projektzielen verwendet und das ihr zugewiesene Produktionspotenzial eingehalten hatte. In 13 Fällen, in denen diese Verpflichtungen nicht eingehalten wurden, musste das BLW die betroffenen Organisationen mit einem Gesamtbetrag von rund 4,6 Mio. Fr. sanktionieren. 4 Organisationen haben auf eine Beschwerde verzichtet. 9 Organisationen haben gegen den Entscheid des BLW beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde eingereicht. Im Verlauf des Verfahrens haben 2 Organisationen ihre Beschwerde beim BVGer zurückgezogen. In den übrigen Beschwerdefällen hat das BVGer in seinem Urteil die Entscheide des BLW grösstenteils gestützt und die 7 Organisationen zur Zahlung von insgesamt 3,2 Mio. Fr. verpflichtet. Es hat damit den vom BLW an diese Organisationen verfügten Betrag um rund 0,2 Mio. Fr. reduziert. Die Entscheide des BVGer sind letztinstanzlich, was bedeutet, dass diese von den Organisationen nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden konnten. Den 13 sanktionierten Organisationen wurde somit rechtskräftig ein Betrag von total 4,4 Mio. Fr. auferlegt. Bisher haben noch nicht alle Organisationen den geschuldeten Betrag dem Bund vollständig überwiesen.

n

Artikel 36b LwG legt fest, dass Produzentinnen und Produzenten mit ihrem Erstmilchkäufer einen Vertrag mit einer Dauer von mindestens einem Jahr abschliessen müssen. Der Vertrag muss eine Vereinbarung über Milchmenge und Milchpreise enthalten. Die Vertragspflicht gilt nur für den ersten Milchverkauf vom Milchproduzenten an den Erstmilchkäufer. Es handelt sich bei diesen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen um flankierende Massnahmen für die Zeit nach dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung und sie wurden vom Parlament im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 auf den 31. Dezember 2013 befristet.

146 2.1 Produktion und Absatz
in % Milchjahr 2000/ 2001 Milchjahr 2005/ 2006 Milchjahr 2011/ 2012 Quelle: BLW 0 22 20 18 16 14 10 8 6 4 2 12 1–25 000 25 001–50 000 50 001–75 000 75 001–100 000 100 001–125 000 125 001–150 000 150 001–175 000 175 001–200 000 Grössenklasse (kg) 200 001–225 000 225 001–250 000 250 001–275 000 275 001–300 000 300 001–325 000 325 001–350 000 350 001–375 000 375 001–400 000 400 001–500 000 > 500 000

Die TSM hat bis Ende August 2012 Vertragsmengen in der Höhe von insgesamt 3,49 Mio. t Milch für das Kalenderjahr 2012 resp. das Milchjahr 2011/12 von total 770 Verwertern erfasst. Im Vergleich zur Vorjahresperiode sind die Vertragsmengen um rund 45 000 t oder 1,3 % gestiegen. Wichtig ist zu beachten, dass es sich bei diesen Vertragsmengen um eine Momentaufnahme handelt. Milchverwerter und Produzenten können neue Milchkaufverträge abschliessen oder bestehende Verträge anpassen und müssen der TSM diese Änderungen melden. Dementsprechend kann sich das Total der Vertragsmengen verändern.

n Branchenorganisation Milch

Die BO Milch ist die Plattform der schweizerischen Milchwirtschaft und sie vereint rund 50 nationale und regionale Organisationen der Milchproduzenten und der Milchverarbeiter sowie Einzelfirmen der Industrie und des Detailhandels. Nach eigenen Angaben produzieren die Mitglieder der BO Milch rund 81 % der in der Schweiz vermarkteten Milchmenge und verarbeiten ca. 88 % dieser Milchmenge.

Das Berichtsjahr war für die BO Milch ein turbulentes Jahr. In der ersten Jahreshälfte stieg die Milchproduktion deutlich an, was zu heftigen Auseinandersetzungen um die Art und Weise, wie die Produktion gedrosselt werden könnte, unter den Mitgliedern führte. Die Unstimmigkeiten führten auch dazu, dass die Schweizer Milchproduzenten (SMP) ihre Mitgliedschaft vorübergehend sistiert haben mit der Begründung, sie seien in der BO Milch untervertreten.

Der Bundesrat erklärte am 31. August 2011 auf Begehren der BO Milch die von der Delegiertenversammlung beschlossenen Bestimmungen des Standardvertrages für den Milchkauf und die Abgabe von 1 Rp./kg vermarktete Milch zur Äufnung eines Marktentlastungsfonds auch für die Nichtmitglieder der BO Milch für den Zeitraum bis am 30. April 2013 als verbindlich. Mit diesem Entscheid hat der Bundesrat subsidiär die Bestrebungen der Milchbranche zur nachhaltigen Konsolidierung des Milchmarktes unterstützt. Milchproduzentinnen und Milchproduzenten mussten somit bis am 30. April 2013 eine Abgabe von 1 Rp./kg auf ihrer gesamten vermarkteten Milch bezahlen. Die Nichtmitglieder der BO Milch waren ausserdem verpflichtet, in ihren Milchkaufverträgen auf allen Stufen des Milchhandels die Milchmenge je nach Verwertungsart in Segmente zu unterteilen:

Milch im A-Segment dient zur Herstellung von Produkten mit hoher Wertschöpfung (geschützt oder gestützt).

– Milch im B-Segment dient zur Herstellung von Produkten mit eingeschränkter Wertschöpfung (ungeschützt und ungestützt), inkl. verkäste Milch für besondere Projekte.

– Milch im C-Segment dient der Produktion von Regulier- und Abräumprodukten ohne Beihilfen.

Die Umsetzung der Segmentierung erwies sich als schwer lösbare Aufgabe. Dabei zeigte sich, dass ohne rigorose Kontrollen und strenge Sanktionen diese Massnahme sehr unbefriedigend umgesetzt wird. Die Delegiertenversammlung der BO Milch hat deshalb im November 2012 zusätzlich zur Weiterführung des Standardvertrages ein Reglement zur besseren Umsetzung der Segmentierung beschlossen. Sie hat weiter beim Bundesrat ein Begehren eingereicht, damit dieser die Bestimmungen des Standardvertrags und des Reglements zur Segmentierung des Milchmarktes für 2 Jahre auch für die Nichtmitglieder der BO Milch verbindlich erklärt. Auf die Weiterführung der Abgabe von 1 Rp./kg vermarktete Milch wurde verzichtet. Dank dem Marktentlastungsfonds der BO Milch sowie der seit Juli 2012 um durchschnittlich 3 % geringeren Milcheinlieferungen sanken die Butterlager von 10 500 t im Mai 2011 auf weniger als 600 t Ende 2012.

Die BO Milch publiziert für das A-, B- und C-Segment periodisch Richtpreise franko Rampe des Milchverwerters. In der zweiten Jahreshälfte 2012 konnte die BO Milch keinen Richtpreis im A-Segment mehr festlegen, da die Interessen der verschiedenen Marktakteure zu weit auseinander lagen. Erst im Frühjahr 2013 einigten sich die Mitglieder auf einen Richtpreis von 66 Rp. für die Periode April – Mai 2013 und von 69 Rp. ab Juni 2013 für die Milch im A-Segment.

147 2.1 Produktion und Absatz

2.1.3 Viehwirtschaft

Die Viehwirtschaft ist auf Stufe Landwirtschaft nach wie vor die wichtigste Einkommensquelle. Die Anforderungen an Haltung, Qualität, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung der Tiere sowie der tierischen Produkte wachsen stetig. Die Tierhalter müssen sich diesen Entwicklungen stellen, was einerseits bedeutet, dass sie die Produktionskosten im Griff behalten und andererseits die Produktion auf die Bedürfnisse des Marktes ausrichten müssen.

Die Kennzeichnungspflicht für importiertes Kaninchenfleisch aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltungsform ist schon mehr als ein Jahr in Kraft. Einige Importeure haben sich angepasst und führen seither Kaninchenfleisch ein, welches im Ausland unter Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung produziert wird. Dazu müssen die Produzenten im Ausland Produktionsrichtlinien mit gleichwertigen Haltungsanforderungen an die Kaninchen befolgen, welche eine staatlich akkreditierte Zertifizierungsstelle vor Ort überprüft. Das BLW beurteilt derartige Richtlinien und anerkennt sie als gleichwertig, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Produktionsrichtlinien und die gesuchstellenden Importeure werden auf der Homepage des BLW publiziert (www.blw.admin.ch > Themen > Einfuhr von Agrarprodukten > Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung). Ohne Nachweis einer gleichwertigen Produktion muss Kaninchenfleisch am Verkaufspunkt mit «aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltungsform» deklariert sein.

148 2.1 Produktion und Absatz

Massnahmen 2012

Tier

Massnahme

Grenzschutz n n n n n n n n n

Marktabräumung ab öffentlichen

Märkten n n n

Einlagerungsaktion n

Verbilligungsaktion n

Aufschlagaktion n

Verwertungsbeiträge Schafwolle n

Höchstbestände n n n n

Tierverkehrsdatenbank n n n n

Infrastrukturbeiträge für öffentliche

Märkte im Berggebiet n n n

Tierzuchtförderung n n n n n n n

Erhaltung gefährdeter Schweizer Rassen n n n n n n n

Quelle: BLW

Für die Preisstabilisierung auf dem Fleisch- und Eiermarkt werden temporäre Entlastungsmassnahmen unterstützt. So hilft der Bund mit Beihilfen im Frühling und Sommer Kalbfleisch einzulagern, und er trägt einen Teil des Wertverlustes beim Aufschlagen von Konsumeiern in Zeiten mit zu grossem Angebot. Zur Absatzsicherung müssen ferner Schlachtviehhändler, die Zollkontingentsanteilsinhaber sind, in befristeten Perioden auf öffentlichen Märkten Tiere übernehmen, die im freien Verkauf nicht absetzbar sind. Ein wesentliches Element zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen ist die Förderung von tierzüchterischen Massnahmen. Insbesondere die Führung von Herdebüchern und die Durchführung von Leistungsprüfungen werden finanziell unterstützt. Für die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen wird eine Tierverkehrsdatenbank betrieben. Nach wie vor gibt es für Mastkälber, Schweine und Geflügel (ohne Junghennen) einen Höchstbestand pro Betrieb.

n Finanzielle Mittel 2012

Für Massnahmen in der Viehwirtschaft wurden im Berichtsjahr insgesamt 90,8 Mio. Fr. ausgegeben. An die Genossenschaft Proviande, welche im Auftrag des Bundes Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt ausführt, wurden 6,5 Mio. Fr. ausbezahlt.

Die Ausgaben für den Betrieb der Tierverkehrsdatenbank (TVD) an die identitas AG beliefen sich 2012 auf 9,67 Mio. Fr. Die Gebühreneinnahmen von 8,98 Mio. Fr. deckten diese nicht vollständig. Auf der Einnahmenseite ging der Umsatz mit Rinderohrmarken wegen der Umstellung von den Gewebeprobe-Ohrmarken zu den normalen Ohrmarken Ende 2012 temporär zurück, was für den Bund zu Einnahmenverlusten führte. Für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten richtete die identitas AG im Auftrag des BLW 47,5 Mio. Fr. aus. Etwa ein Drittel dieses Betrags kam den Rindviehhaltern mit Kälbergeburten zugute und etwa zwei Drittel den Betrieben, die Tiere der Rinder-, Schaf-, Schweine- oder Ziegengattung schlachteten.

149 2.1 Produktion und Absatz
Tabelle 29 Seite A28
Rinder Kälber Schweine Equiden Schafe Ziegen Poulets Truten Bienen Lege- hennen

Mittelverteilung 2012

Total 90,8 Mio. Fr.

Beiträge Schafwolle 0,7 %

Beiträge zur Unterstützung der inländischen Eierproduktion 1,8 %

Tierzuchtförderung 38,1 %

n Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt

Leistungsvereinbarung Proviande 7,2 %

Entsorgung tierische Nebenprodukte 52,3 %

Quelle: Staatsrechnung

In Form einer Leistungsvereinbarung hat das BLW der Genossenschaft Proviande Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt übertragen.

Neutrale Qualitätseinstufung

Gestützt auf die Schlachtviehverordnung stuft Proviande in grossen Schlachtbetrieben (per Ende des Berichtsjahres 30 Betriebe), die Qualität der Tierkörper ein. Als «gross» gilt ein Betrieb, wenn er im Durchschnitt mehr als 120 Schweine oder rund 23 Stück Grossvieh pro Woche schlachtet. Bei Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung werden die Fleischigkeit und der Ausmastgrad optisch nach der sogenannten CH-TAX bestimmt. Bei Tieren der Schweinegattung wird die Fleischigkeit – der Magerfleischanteil – mit Geräten bestimmt. Die Ergebnisse der neutralen Qualitätseinstufung werden zentral auf einem Server der identitas AG gespeichert und dienen zur Überwachung, Qualitätsverbesserung und Statistik. Die Qualität der Schlachttiere muss mit wenigen Ausnahmen auch in allen weiteren Schlachtbetrieben bestimmt werden, wobei diese Einstufung von Angestellten der Schlachtbetriebe ausgeführt werden darf. Die neutrale Qualitätseinstufung dient der Verbesserung der Transparenz und der Schlachtkörperqualität sowie der korrekten Abrechnung der Schlachttiere.

Die in den letzten sieben Jahren beobachtete Zunahme der Fleischigkeit von geschlachteten Tieren ist erfreulich. Fast 62 % der Muni, 25 % der Kälber und 61 % der Lämmer wurden 2012 als vollfleischig oder sehr vollfleischig eingestuft. Im Jahre 2005 waren es lediglich 43 % der Muni, 17 % der Kälber und 43 % der Lämmer. Die Fleischigkeit der Kühe stagnierte dagegen in derselben Zeitspanne. Während in den letzten Jahren zwischen 42 % und 47 % der geschlachteten Kühe leerfleischig oder sehr leerfleischig waren, verringerte sich dieser Anteil 2012 auf 41 %. Der grosse Anteil von Milchkühen und die Haltung von speziellen Milchrassen ist für diese stabile Entwicklung verantwortlich.

150 2.1 Produktion und Absatz

Verteilung der Schlachtkörper auf die Fleischigkeitsklassen 2012

Fleischigkeitsklasse: H T A X

Quelle: Proviande

Überwachung von öffentlichen Märkten und Organisation von Markentlastungsmassnahmen

Vor Beginn des Kalenderjahres erstellt Proviande in Übereinkunft mit den Kantonen und den bäuerlichen Organisationen ein Jahresprogramm für öffentliche Schlachtvieh- und Schafmärkte. Dieses beinhaltet Ort und Datum des Marktes sowie die Tierkategorien, die aufgeführt werden können. Die Zahl der Märkte sowie die Anzahl der aufgeführten Tiere beim Grossvieh und den Kälbern blieb 2012 relativ konstant. Hingegen wurden 4 % weniger Schafe aufgeführt. Im Rahmen der Marktabräumung teilte Proviande fast 5 000 Tiere der Schafgattung an Händler zu, die Inhaber eines Zollkontingentanteils waren. Für diese Übernahmen müssen die Händler den von Proviande festgestellten Wochenpreis bezahlen.

Zahlen zu den überwachten öffentlichen Märkten 2012

n Massnahmen auf dem Eiermarkt

Besonders nach Ostern sinkt die Nachfrage nach Eiern markant. Um die Auswirkungen saisonaler Marktschwankungen zu mildern, wurden 2012, nach Anhörung der interessierten Kreise im Rahmen der bewilligten Kredite 1,6 Mio. Fr. für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung gestellt. Die Eiprodukthersteller schlugen im Berichtsjahr gut 13 Mio. inländische Konsumeier auf und das hergestellte Eiweiss und Eigelb wurde in der einheimischen Nahrungsmittelindustrie verwertet. Damit wurde der Konsumschaleneiermarkt entlastet. Der Handel seinerseits verbilligte 8,9 Mio. Konsumeier zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. Pro aufgeschlagenes Ei richtete der Bund einen Beitrag von 9 Rp. und pro verbilligtes Ei einen Beitrag von 5 Rp. aus. Die Branche selber steuert in etwa den gleichen Betrag an die Marktentlastung bei. Insgesamt nahmen 12 Firmen an der Aufschlagsaktion und acht Firmen an der Verbilligungsaktion teil.

151 2.1 Produktion und Absatz
in %
C
0 80 70 60 50 40 30 20 10
C = sehr vollfleischig, H = vollfleischig, T = mittelfleischig, A = leerfleischig, X = sehr leerfleischig
Gitzi Lämmer Kälber Muni Kühe
Merkmal Einheit Kälber Grossvieh Tiere der Schafgattung Überwachte öffentliche Märkte Anzahl 279 734 327 Versteigerte Tiere Anzahl 47 561 58 315 75 043 Durchschnittliche Anzahl Tiere pro Markt Anzahl 171 79 230 Anteil aufgeführte Tiere an allen Schlachtungen % 18,5 14,9 33,0 Zugeteilte Tiere (Marktabräumung) Anzahl 8 289 4 958 Quelle: Proviande

n Massnahmen für die Schafwollverwertung

Gestützt auf die Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle unterstützte das BLW 2012 in erster Priorität innovative Projekte zur Schafwollverwertung. In zweiter Priorität erhielten Selbsthilfeorganisationen Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle. Diese Organisationen müssen die eingesammelte Wolle mindestens sortieren, waschen und zur Weiterverarbeitung zu Endprodukten abgeben, wobei nur das Waschen ausnahmsweise im Ausland erfolgen darf.

Das BLW unterstützte 2012 zwei innovative Projekte mit rund 0,3 Mio. Fr. Fünf Selbsthilfeorganisationen haben 110 t Schafwolle gesammelt, sortiert und diese gewaschen zur Weiterverarbeitung zu Endprodukten im Inland abgegeben. Der Beitrag des Bundes für gewaschene Wolle betrug 2 Fr. je kg, was einen Betrag von Total rund 0,22 Mio. Fr. ergab.

n Massnahmen im Bereich Tierverkehr

Per 2. Februar 2012 migrierte die identitas AG den Inhalt der alten Tierverkehrsdatenbank (TVD) auf die neue, ein Jahr zuvor unter Agate aufgeschaltete TVD. Bis dahin wurden darauf lediglich Equiden- (Tiere der Pferdegattung) und Schweinemeldungen geführt. Die Migration war ein grosses Unterfangen, wurden nicht nur alle Rinder, lebende und tote, sondern auch alle bis anhin gemeldeten Bewegungen und Ohrmarkenbestellungen aller Klauentiere transferiert. Der Wechsel ging im Grossen und Ganzen planmässig vonstatten. Das neue Login auf Agate (single-sign-on), das neue Rollen-Denken, eine neue Menüführung sowie die Notwendigkeit einer neuen Informatikanwendung (Silverlight, ein Plug-in, das für die Benutzung der neuen TVD zwingend ist) führte zu einer zeitweiligen Überlastung des Helpdesks. Die bei der Migration der Daten durchgeführten Datenbereinigungen von Rindern ohne Standortangabe und von Tieren, die seit 8 Jahren ohne jegliche Meldungen waren, haben alle Beteiligten stark gefordert.

Die per 31. Dezember 2012 zu Ende gegangene Übergangsfrist für die Registrierung der Equiden auf der TVD sorgte dafür, dass im Dezember eine markante Häufung der Registrierungen zu verzeichnen war. Da auch nach Ablauf der Frist unzählige Tierhaltungen mit Equiden noch nicht registriert waren und demzufolge noch keine TVD-Nummer besassen, wurde die Möglichkeit der Erstregistrierung verlängert.

Unter Mitwirkung der 15 anerkannten passausstellenden Stellen wurde eine Liste mit Verbesserungsvorschlägen erstellt, um ihnen die Passausstellung zu erleichtern. Entsprechende Verordnungsänderungen treten voraussichtlich per 2014 in Kraft.

n Förderung der Tierzucht

Bundesbeiträge zur Förderung der Tierzucht können nach Art. 144 LwG nur an anerkannte Tierzuchtorganisationen ausgerichtet werden. Die Ausführungsbestimmungen sind in der Tierzuchtverordnung (TZV) festgehalten. Diese regelt die Voraussetzungen, die eine Zuchtorganisation bei Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie bei Equiden, Kaninchen, Geflügel, Honigbienen und Neuweltkameliden erfüllen muss, um vom BLW anerkannt zu werden. Die Anerkennung ist auf zehn Jahre befristet.

An 27 Zuchtorganisationen wurden 2012 insgesamt rund 34,6 Mio. Fr. ausgerichtet. Damit wurden die Herdebuchführung, die Durchführung von Leistungsprüfungen und die Erhaltung von Schweizer Rassen unterstützt. Für die Erhaltung werden meist mehrjährige Projekte durchgeführt. Lag der Gesamtbeitrag an eine Zuchtorganisation unter 30 000 Fr., wurde nichts ausbezahlt. Davon ausgenommen sind Beiträge an Zuchtorganisationen von Schweizer Rassen.

152 2.1 Produktion und Absatz

Rund 24 Mio. Fr. resp. 70 % der zur Verfügung stehenden Tierzuchtmittel flossen an die Rindviehzucht, davon zwei Drittel an die Durchführung der Milchleistungsprüfungen. Mit den Tierzuchtbeiträgen des Bundes können die züchterischen Dienstleistungen der Organisationen verbilligt werden. Die Züchterinnen und Züchter profitieren in der Folge, indem sie beispielsweise tiefere Tarife für die Milchleistungsprüfungen bezahlen.

Erfahrungen aus dem Vollzug bei der Förderung züchterischer Massnahmen und den Anerkennungsverfahren von Zuchtorganisationen sind in eine Änderung der TZV eingeflossen. Diese trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Damit sich die Zuchtorganisationen auf die neuen Bestimmungen der TZV einstellen können, wurden gewisse Übergangsbestimmungen (z.B. im Bereich der Exterieurbeurteilung von Tieren der Rindergattung) festgelegt.

Mittelverteilung 2012

Total 34,6 Mio. Fr.

Schweinezucht; 3 400 000 Fr.; 9,8 %

Ziegen- und Milchschafzucht; 1 799 594 Fr.; 5,2 %

Rindviehzucht; 23 967 196 Fr.; 69,2 %

n Erhaltung gefährdeter Schweizer Rassen

Schafzucht; 1 943 400 Fr.; 5,6 %

Erhaltung Schweizer Rassen; 1 364 270 Fr.; 3,9 %

Pferdezucht; 2 027 700 Fr.; 5,9 %

Bienen und Neuweltkameliden; 118 514 Fr.; 0,3 %

Quelle: Staatsrechnung

Das BLW unterstützt die Erhaltung der Biodiversität im Bereich genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft mit Massnahmen zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Nutztierrassen mit Schweizer Ursprung. Dabei werden 23 Rassen verschiedener Tiergattungen (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienen, Kaninchen, Hühner), welche aufgrund ihrer kleinen Populationen oder wegen eines zu hohen Inzuchtgrades als gefährdet gelten, unterstützt. Die unterstützten Rassen haben eine wichtige ökonomische, ökologische, kulturelle und historische Bedeutung für die Schweiz. Weiter weisen sie sich durch hohe Anpassungsfähigkeit, Robustheit und gute Futterverwertung aus. Auf nationaler Ebene werden Erhaltungsprojekte von anerkannten Zuchtorganisationen vom BLW finanziell unterstützt und begleitet, respektive initiiert. An jährlich durchgeführten Workshops in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Vereinigung für Tierproduktion werden Themen wie geeignete statistische Programme, Ziele und Bedeutung der Zuchtwertschätzung, SWOT-Analysen oder laufende Projekte besprochen. Ausserdem finden Erfahrungsaustausche mit Spezialisten aus anderen Ländern betreffend Erhaltungsmassnahmen statt. Weiter stärkt das BLW die Zusammenarbeit mit den Interessensvertretern laufend und baut den Nationalen Genpool (ex-situ Massnahme) weiter aus. Der in Bearbeitung stehende Nationale Aktionsplan für tiergenetische Ressourcen wird alle auf nationaler Ebene getätigten Massnahmen zur Erhaltung gefährdeter Schweizer Nutztierrassen beinhalten und möglichen Handlungsbedarf aufzeigen. Auch auf internationaler Ebene engagiert sich das BLW, beispielsweise durch das Präsidium im European Regional Focal Point, einem Verbund von über 45 europäischen Staaten, sowie in verschiedensten Kommissionen und Arbeitsgruppen der FAO.

153 2.1 Produktion und Absatz
Tabelle 30 Seite A29

n Überprüfung der Zuchtorganisationen

Zur Kontrolle des Einsatzes der Mittel zur Förderung der Tierzucht werden anerkannte Zuchtorganisationen

überprüft: Dabei werden alle Zuchtorganisationen innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal vor Ort kontrolliert. 2012 wurden 5 anerkannte Zuchtorganisationen überprüft. Die Inspektion wurde mit einem Bericht dokumentiert, welcher allfällige Mängel darlegte und Anweisungen zu deren Behebung unterbreitete.

n Höchstbestände

Der Bundesrat legt gestützt auf Artikel 46 LwG Höchstbestände je Betrieb für die Schweinezucht, Schweinemast, Legehennenhaltung, Pouletmast, Trutenmast und Kälbermast fest. Bei einer Überschreitung dieser Höchstbestände wird je zu viel gehaltenes Tier eine Abgabe erhoben. Die Höhe der Abgaben ist so festgelegt, dass sich das Halten von zusätzlichen Tieren wirtschaftlich nicht lohnt. Das BLW kann auf Gesuch hin eine Ausnahmebewilligung für die Haltung eines höheren Bestandes erteilen, jedoch für maximal 200 % des einfachen Höchstbestandes. Folgende Betriebe können ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung einreichen:

– Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben;

– Betriebe mit Schweinehaltung, die im öffentlichen Interesse Nebenprodukte aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung verwerten;

– Betriebe mit Versuchs- und Forschungstätigkeit.

Im Jahr 2012 verfügten 26 Betriebe aufgrund der Verfütterung von Nebenprodukten aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung über eine Ausnahmebewilligung. Zusätzlich durften 10 Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllen und den anfallenden Hofdünger auf der eigenen Betriebsfläche ausbringen können, einen höheren Bestand halten. Weiter waren während des Berichtsjahres 2 Betriebe aufgrund von Versuchs- und Forschungstätigkeiten im Besitz einer Ausnahmebewilligung.

154 2.1 Produktion und Absatz

2.1.4 Pflanzenbau

Ergänzend zum Grenzschutz fördert der Bund den Pflanzenbau mit spezifischen Anbaubeiträgen für einzelne Kulturen im Ackerbau und Beiträgen für die Verarbeitung von Schweizer Obst. Der Pflanzenbau zur Ernährung von Mensch und Tier steht im Zentrum. Faserpflanzen erhalten Anbaubeiträge, dennoch ist ihnen aufgrund des bescheidenen Markterfolges eine untergeordnete Bedeutung beizumessen. Für die Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe in Pilot- und Demonstrationsanlagen werden seit Ende 2011 keine Beiträge mehr ausgerichtet.

Massnahmen 2012 Kultur

1 Je nach Verwendungszweck bzw. Zolltarifposition kommen teilweise keine oder nur reduzierte Grenzabgaben zur Anwendung

2 Betrifft nur Teile der Erntemenge (Marktreserve Kernobstsaftkonzentrate, Rohstoffpreisausgleich zur Herstellung von Kern- und Steinobstprodukten)

3 Nur für Kartoffeln, Mais und Futterpflanzen

Quelle: BLW

155 2.1 Produktion und Absatz
Massnahme Grenzschutz 1 n n n n n n n n Verarbeitungsbeiträge n 2 Anbaubeiträge n n n n 3
Getreide Körnerleguminosen Ölsaaten Kartoffeln Zuckerrüben Saatgut
Gemüse, Schnittblumen, Weinbau Obst

n Finanzielle Mittel 2012

Die im Jahr 2012 für den Pflanzenbau ausgerichteten Marktstützungen sanken gegenüber dem Vorjahr von 77,7 Mio. Fr. auf 72 Mio. Fr. Von den total aufgewendeten Mitteln entfielen 96 % auf die Anbauförderung, 3 % auf die Verarbeitung und Verwertung und 1 % auf diverse Fördermassnahmen.

Grund für das Absinken der Ausgaben ist der Wegfall der einmaligen Aufwendungen für die EHEC-Sonderentschädigung von 2,9 Mio. Fr. für Gemüseproduzenten und die markanten Minderausgaben von 2,4 Mio. Fr. im Bereich Obst. Im Vorjahresvergleich blieben die aufgewendeten Mittel für die Ackerkulturen in etwa konstant bei 69 Mio. Fr.

Ausgaben für Obstmassnahmen 2012

Rohstoffpreisausgleich 32 %

Marktreserve Mostobst 46 %

Anderes 22 %

2012 betrug die Unterstützung für obstspezifische Massnahmen 2,11 Mio. Fr., wovon 0,7 Mio. Fr. für den Rohstoffpreisausgleich und 1 Mio. Fr. für die Marktreserve beim Kernobstsaftkonzentrat aufgewendet wurden. Hauptgrund für den Rückgang der Ausgaben war der Wegfall der 2011 letztmals ausgerichteten Beiträge für Marktanpassungsmassnahmen (Umstellungen und innovative Kulturen im Umfang von 1,8 Mio. Fr.). Die tiefe Kirschenernte 2012 führte zu Minderausgaben von 0,6 Mio. Fr. beim Rohstoffpreisausgleich.

n Grenzabgaben Getreide

Die Grenzabgaben für Getreide setzen sich aus dem Zollansatz und dem Garantiefondsbeitrag zusammen. Der Zollansatz wird von der Eidgenössischen Zollverwaltung erhoben und speist die allgemeine Bundeskasse. Die Garantiefondsbeiträge dienen der Finanzierung der Pflichtlager und werden von der Pflichtlagerorganisation réservesuisse in Rechnung gestellt. Der Bund verzichtet auf einen Teil der Grenzabgaben zugunsten der Finanzierung der Pflichtlager.

Im Bereich Futtermittel, mit variablen Zollansätzen, hatten höhere Importpreise in den vergangenen Jahren geringere Einnahmen aus den Garantiefondsbeiträgen zur Folge. Diese blieben hinter den jährlichen Ausgaben von rund 25 Mio. Fr. des Garantiefonds Getreide zurück.

Der Bundesrat senkte daher per 1. Dezember 2012 den Kontingentszollansatz für Brotgetreide um Fr. 1.30 je 100 kg und das BLW die Zollansätze für Futtermittel, sofern sie über dem bis dahin gültigen Garantiefondsbeitrag von Fr. 3.70 je 100 kg lagen. Gleichzeitig erhöhte das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL die Garantiefondsbeiträge im selben Ausmass. Sie betragen nun für Weichweizen und Futtermittel maximal Fr. 5.– je 100 kg. In der Summe blieben die Grenzabgaben unverändert.

156 2.1 Produktion und Absatz
Quelle: BLW Total 2,11 Mio. Fr.

n Grenzschutzabbau Futtermittel

Kosten senken, die Wettbewerbsfähigkeit stärken: Unter dieser Maxime stand die AP 2011. Da die Futtermittel je nach Tierart bis zu 40 % der Kosten ausmachen, sind Preissenkungen bei den Futtermitteln ein probates Mittel, die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Produkte zu stärken.

Als wichtige Massnahme zur Reduktion der Produktionsmittelpreise wurden die Importpreise für Futtermittel zwischen 2005 und 2009 um Fr. 10.– je 100 kg gesenkt. Zusätzlich hat das Parlament mit Artikel 20 Absatz 7 des LwG festgelegt, dass Zollansätze im Schwellenpreissystem keine Industrieschutzelemente enthalten dürfen. Aus diesem Grund wurden die Grenzabgaben für Mischfutter mittels Standardrezeptur an die Grenzabgaben der Rohstoffe gekoppelt und der Industrieschutz wurde schrittweise abgebaut. Seit

1. Juli 2011 werden mit dem Grenzschutz für Mischfutter ausschliesslich die Grenzabgaben der Rohstoffe entsprechend ihrer Anteile in der Standardrezeptur berücksichtigt.

Preissenkung

Die Preise der Futtermittel werden durch das Grenzschutzsystem massgebend bestimmt, umgesetzt wird es mit einem Schwellenpreissystem. Der Schwellenpreis entspricht dem angestrebten Importpreis, bestehend aus dem Preis franko Schweizergrenze und dem Zoll sowie aus Abgaben gleicher Wirkung. Dabei werden die Grenzabgaben entsprechend der Veränderung der Weltmarktpreise angepasst, so dass die Importpreise in etwa auf dem vom Bundesrat vorgegebenen Schwellenpreisniveau liegen. Übersteigen die Importpreise eines Produktes den Schwellenpreis, wird keine Grenzabgabe erhoben und die Preise steigen im Inlandmarkt entsprechend an.

Die Schwellenpreise wurden zwischen 2005 und 2009 jeweils per 1. Juli des Jahres schrittweise reduziert. Bei Getreide wurde der Schwellenpreis 2005 und 2007 um je 3 Fr. und 2009 um 4 Fr. je 100 kg reduziert. Bei den Eiweissträgern erfolgten die Reduktionsschritte 2005 um 1 Fr., 2006 um 2 Fr., 2007 um 3 Fr. und 2009 nochmals um 2 Fr. je 100 kg.

Wie nachfolgende Abbildung zeigt, sind die maximalen Grenzabgaben durch die Schwellenpreisreduktion gesunken. Seit der Ernte 2007 haben sich zusätzlich die internationalen Agrarmärkte verändert. Das Bevölkerungswachstum, die steigende Kaufkraft und sich ändernde Konsumgewohnheiten in asiatischen Ländern, hin zu mehr tierischen Produkten, erhöhen die Nachfrage nach Agrarrohstoffen. Bis zur Preishausse 2007/08 überstieg das Angebot die Nachfrage, was zu tiefen Agrarpreisen führte. Seither sinken jedoch die weltweiten Lagerbestände infolge einer knappen Mengenbilanz, so dass bereits Ankündigungen einer schlechten Ernte auf einem Kontinent sehr starke Auswirkungen auf die Preise haben können. Entsprechend schwanken die Grenzabgaben für Futtermittel.

Schwellenpreissystem: Beispiel Futterweizen

Börsenpreis (MATIF) Weizen in Fr./ 100 kg

157 2.1 Produktion und Absatz
01.01.2002 01.01.2003 01.01.2004 01.01.2005 01.01.2006 01.01.2007 01.01.2008 01.01.2009 01.01.2010 01.01.2011 01.01.2012 01.01.2013
in Fr / 100 kg
0 10 30 20 50 40 60 Schwellenpreis Grenzabgaben
Quelle: BLW

Durch die Reduktion der Schwellenpreise sanken die Produzentenpreise für Futtergetreide um fast 20 %. Die Mischfutterpreise sanken im gleichen Zeitraum jedoch nur um 7 %, was sich mit Preiserhöhungen von verschiedenen Zusatzstoffen (z.B. Phosphate, Aminosäuren), Ölen und Fetten sowie Eiweissprodukten begründen lässt. Der Preis von Sojaextraktionsschrot übersteigt seit 2008 den Schwellenpreis, so dass die Preise nicht mehr durch das Schwellenpreissystem ausgeglichen werden.

Entwicklung Preisindex Futtermittel im Vergleich zum Schwellenpreis Gerste

Einkaufspreisindex landwirtschaftlicher Produktionsmittel Futtergetreide Produzentenpreisindex landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Industrieschutzabbau

Die Grenzabgaben für Mischfutter betrugen bis Ende Juni 2006 fix 20 Fr. je 100 kg. Am 1. Juli 2006 führte der Bundesrat eine Standardrezeptur ein. Anhand dieser wird der Zollansatz für Mischfutter gestützt auf den Grenzschutz der Rohstoffe anteilsmässig berechnet. Der so ermittelte Zollansatz wurde zu Beginn um 4 Fr. je 100 kg erhöht. Per 1. Juli 2007 betrug der Zuschlag noch 2 Fr. und vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2011 noch 1 Fr. je 100 kg. Seit dem 1. Juli 2011 wird kein Zuschlag mehr gewährt. Um den Marktbedingungen besser gerecht zu werden, wurde per 1. Dezember 2009 eine geänderte Standardrezeptur, mit einem höheren Getreideanteil als bisher, eingeführt. Die Grenzabgaben für Mischfutter sind seit der Einführung der Standardrezeptur variabel und werden zusammen mit den Änderungen der Grenzabgaben bei den Rohstoffen angepasst.

Bis 2005 betrugen die Mischfutterimporte rund 2 500 t pro Jahr, was einem Anteil von 0,2 % des gesamten Kraftfutterumsatzes entsprach. Durch den Abbau des Industrieschutzes für Mischfutter werden die inländischen Hersteller seit dem 1. Juli 2011 nicht mehr durch einen Zollzuschlag gegen Mitbewerber aus dem Ausland bevorteilt. Entsprechend wird seit Einführung der Standardrezeptur im Jahre 2006 kontinuierlich mehr Mischfutter eingeführt. Das Marktvolumen für Kraftfutter ist in diesem Zeitraum angestiegen, so dass der Marktanteil importierter Mischfutter bis 2012 auf 0,7 % angestiegen ist.

158 2.1 Produktion und Absatz
2005
Preisindex
0 60 40 20 80 100 120 2006 2007 2008 2009 2010 2012 2011
Quelle: SBV Mischfutter Schwellenpreis Gerste

Entwicklung der Mischfutterproduktion und der Importe

Verfügbares Kraftfutter (Inlandproduktion plus Importe, ohne Lagerveränderungen)

1 Verfügbares Kraftfutter geschätzt

Mengenbilanz im Inland

Zwischen 2005 und 2012 wurde kontinuierlich mehr Kraftfutter für die Fütterung von Tieren eingesetzt und die Importe wurden von 680 000 t pro Jahr auf 940 000 t erhöht. Insbesondere Futtergetreide und Ölextraktionsschrote sind beliebte Importfuttermittel. Gleichzeitig hat jedoch der inländische Futtergetreideanbau durch die Preissenkungen an Attraktivität verloren. Die Anbauflächen von Kunstwiesen, Grün- und Silomais, Ölsaaten und Zuckerrüben sind auf Kosten des Futtergetreides ausgedehnt worden. 2012 wurden 20 % weniger Futtergetreide angebaut als 2005, was einem Flächenrückgang von 16 650 ha entspricht. Nachfolgende Grafik zeigt, dass seit 2010 mehr als die Hälfte der Kraftfuttermittel importiert werden.

Nebenprodukte aus Verarbeitung ausländischer Rohstoffe Inland Andere Inland Ölkuchen Inland Futtergetreide Quellen: EZV / SBV

Die Kraftfuttermittel werden gemäss Branchenschätzung zu 39 % für Schweine, zu 33 % für Rindvieh, zu 24 % für Geflügel und zu 4 % für andere Tiere verwendet. Gegenüber 2005 wurden 2012 in allen vier Tierkategorien mehr Tiere gehalten. Zudem ist der Mischfuttereinsatz in der Rindviehfütterung durch die Preissenkung der Ackerfuttermittel gegenüber Wiesenfutter attraktiver geworden.

159 2.1 Produktion und Absatz
Mischfutterimporte in 1 000 t Verfügbares Kraftfutter in 1 000 t Mischfutterimporte
Quellen: EZV, SBV 0 30 2 000 1 600 1 400 1 200 1 000 800 1 800 25 20 15 10 5 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20111 2012 1
Entwicklung Futtermittelbilanz in 1 000 t Import Andere Import Ölkuchen Import Futtergetreide
0 1 200 1 000 800 400 600 200 Import Inland Import Inland Import Inland Import Inland Import Inland Import Inland Import Inland Import Inland 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Herkunft der Futtermittel

2012 sind mehr als die Hälfte der Kraftfuttermittel importiert worden. Das Futtergetreide wird ausschliesslich aus Europa importiert, wobei die Nachbarländer der Schweiz die wichtigsten Handelspartner sind. Da die Schweizer Landwirtschaft eine GVO-freie Fütterung umsetzt, wird kein Sojaextraktionsschrot (Nebenprodukt der Ölherstellung) aus den USA importiert, sondern nur solches südamerikanischer Herkunft. Mit Ausnahme von Palmöl aus Südostasien werden Fette und Öle hauptsächlich in Europa eingekauft. Bei den Importen anderer Eiweissfuttermittel haben die Nebenprodukte aus der Stärkegewinnung, die aus China importiert werden, einen grossen Anteil.

restl. Mitteleuropa inkl. baltische Staaten Südost-

Getreide, unverarbeitet Reis / Sorghum und andere Nebenprodukte der Ölherstellung Andere Eiweissfuttermittel

Nebenprodukte der Nahrungsmittelproduktion Trockengras Pflanzliche Öle Tierische Fette

160 2.1 Produktion und Absatz
Herkunft wichtiger Futtermittel Quelle: EZV 0 50 100 200 150 250 in 1 000 t Deutschland Frankreich Österreich
Asien Nordamerika Südamerika
Italien
Wirtschaftsgemeinschaft
und Osteuropa Eurasische

2.2 Direktzahlungen

Die Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Agrarpolitik. Mit ihnen werden die von der Gesellschaft verlangten Leistungen gefördert. Unterschieden wird zwischen allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen.

Ausgaben für die Direktzahlungen

Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte in Abschnitt 2.2 «Direktzahlungen» beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs.

161 2.2 Direktzahlungen
Ausgabenbereich 2011 2012 2013 1 Mio. Fr. Allgemeine Direktzahlungen 2 192 2 163 2 147 Ökologische Direktzahlungen 618 641 645 Kürzungen 11 13 Total 2 799 2 791 2 792
1 Budget Quelle: BLW Tabelle 32 Seite A31

2.2.1 Bedeutung der Direktzahlungen

n Förderung gemeinwirtschaftlicher und besonderer Leistungen

Das Erbringen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft wird durch die allgemeinen Direktzahlungen gefördert. Zu diesen zählen die Flächenbeiträge und die Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere. Diese Beiträge haben das Ziel, die Nutzung und Pflege der landwirtschaftlichen Nutzfläche sicherzustellen. In der Hügel- und Bergregion erhalten die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen zusätzlich Hangbeiträge und Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen. Damit werden die Bewirtschaftungserschwernisse und die tieferen Erträge in diesen Regionen berücksichtigt. Voraussetzung für alle Direktzahlungen (ohne Sömmerungsbeiträge) ist die Erfüllung des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).

Mit Öko-, Etho-, Gewässerschutz- und Sömmerungsbeiträgen (Oberbegriff: Ökologische Direktzahlungen) werden die Landwirte über finanzielle Anreize motiviert, besondere Leistungen zu erbringen, welche die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben und den ÖLN übersteigen.

Die Ökobeiträge umfassen die Beiträge für den ökologischen Ausgleich, für die Öko-Qualität, für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion) sowie für den biologischen Landbau. Mit den Ethobeiträgen fördert der Bund die Tierhaltung in besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen (BTS) sowie den regelmässigen Auslauf der Nutztiere im Freien (RAUS). Die Gewässerschutzbeiträge bewirken die Reduktion von Nitrat- und Phosphorbelastungen in Gewässern und die Sömmerungsbeiträge werden für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung der Sömmerungsflächen ausgerichtet.

n Wirtschaftliche Bedeutung der Direktzahlungen 2012

Die Direktzahlungen betrugen 2012 2,791 Mrd. Fr. Pro Betrieb wurden durchschnittlich 56 158 Fr. ausbezahlt. Der Berg- und Hügelregion kamen 56,5 % der gesamten Direktzahlungssumme zugute.

162 2.2 Direktzahlungen

Direktzahlungen 2012

Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte in Abschnitt 2.2 «Direktzahlungen» beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs. Bei den Kürzungen handelt es sich um Abzüge aufgrund von gesetzlichen und administrativen Begrenzungen und Sanktionen.

Anteil der Direktzahlungen an der Rohleistung von Referenzbetrieben nach Regionen 2012

163 2.2 Direktzahlungen
Beitragsart Total Talregion Hügelregion Bergregion 1 000 Fr. Allgemeine Direktzahlungen 2 163 287 833 715 575 511 742 748 Flächenbeiträge 1 195 350 621 197 285 031 289 122 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 503 893 200 743 147 098 156 052 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 350 429 8 908 107 986 233 534 Allgemeine Hangbeiträge 102 302 2 866 35 396 64 039 Hangbeiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen 11 313 Ökologische Direktzahlungen 640 858 256 120 138 949 119 776 Ökobeiträge 282 951 147 433 69 981 65 538 Beiträge für den ökologischen Ausgleich 136 968 81 034 33 238 22 696 Beiträge nach der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) 83 196 32 018 22 548 28 630 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion) 29 675 21 690 7 478 507 Beiträge für den biologischen Landbau 33 112 12 691 6 716 13 705 Ethobeiträge 231 895 108 688 68 968 54 239 Beiträge für Besonders Tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) 66 225 37 545 19 146 9 534 Beiträge für Regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) 165 670 71 142 49 822 44 705 Sömmerungsbeiträge 101 521 Beiträge für Gewässerschutz- und Ressourcenprogramme 24 491 Kürzungen 12 819 Total Direktzahlungen 2 791 326 1 089 835 714 461 862 524 Direktzahlung pro Betrieb 56 158 51 344 47 771 63 782
Quelle: BLW
Merkmal Einheit Total Talregion Hügelregion Bergregion Betriebe Anzahl 2 951 1 226 941 784 LN im Ø ha 21,8 22,96 20,45 21,21 Allgemeine Direktzahlungen Fr. 46 462 40 413 46 300 56 639 Öko- und Ethobeiträge Fr. 9 833 11 172 10 016 7 434 Total Direktzahlungen Fr. 56 295 51 585 56 316 64 073 Rohleistung Fr. 259 754 318 964 244 110 177 360 Anteil Direktzahlungen an der Rohleistung % 21,7 16,2 23,1 36,1 Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Tabellen 42a–43 Seiten A47–A49

Die Förderung der Bewirtschaftung unter erschwerenden Bedingungen in der Hügel- und Bergregion führt dazu, dass die Summe der Direktzahlungen pro ha mit zunehmender Erschwernis ansteigt. Infolge der gleichzeitig sinkenden Erträge steigt der Anteil der Direktzahlungen am Rohertrag von der Tal- zur Bergregion an.

n Anforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Für den Bezug von Direktzahlungen sind von den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern zahlreiche Anforderungen zu erfüllen. Diese umfassen einerseits allgemeine Bedingungen, wie Rechtsform, zivilrechtlicher Wohnsitz usw., andererseits sind auch strukturelle und soziale Kriterien für den Bezug massgebend wie beispielsweise ein minimaler Arbeitsbedarf, das Alter der Bewirtschafter, das Einkommen und Vermögen. Hinzu kommen spezifisch ökologische Auflagen, die unter den Begriff «Ökologischer Leistungsnachweis» fallen. Die Anforderungen des ÖLN umfassen eine ausgeglichene Düngerbilanz, ein angemessener Anteil ökologischer Ausgleichsflächen, eine geregelte Fruchtfolge, ein geeigneter Bodenschutz, eine gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie eine tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Mängel bei den massgebenden Vorschriften haben Kürzungen oder eine Verweigerung der Direktzahlungen zur Folge.

n Agrarpolitisches Informationssystem

Die meisten statistischen Angaben über die Direktzahlungen stammen aus der vom BLW entwickelten Datenbank AGIS (Agrarpolitisches Informationssystem). Dieses System wird einerseits mit Daten der jährlichen Strukturerhebungen, welche die Kantone zusammentragen und übermitteln und andererseits mit Angaben über die Auszahlungen (bezahlte Flächen und Tierbestände sowie entsprechende Beiträge) für jede Direktzahlungsart (Massnahme) gespiesen. Die Datenbank dient in erster Linie der administrativen Kontrolle der von den Kantonen an die Bewirtschafter ausgerichteten Beträge. Weitere Funktionen des Systems bestehen in der Erstellung allgemeiner Statistiken über die Direktzahlungen und der Beantwortung zahlreicher agrarpolitischer Fragen.

Von den 55 198 über der Erhebungslimite des Bundes liegenden und 2012 in AGIS erfassten Betrieben beziehen deren 49 705 Direktzahlungen.

n Auswirkungen der Begrenzungen und Abstufungen

Begrenzungen und Abstufungen wirken sich auf die Verteilung der Direktzahlungen aus. Bei den Begrenzungen handelt es sich um die Einkommens- und Vermögensgrenze sowie den Höchstbeitrag pro StandardArbeitskraft (SAK), bei den Abstufungen um die Degressionen nach Fläche und Tieren.

Wirkung der Begrenzungen der Direktzahlungen 2012

164 2.2 Direktzahlungen
Begrenzung Betroffene Kürzung Anteil am Beitrag Anteil am Total Betriebe der betroffenen DZ Betriebe Anzahl Fr. % % pro Standard-Arbeitskraft 141 297 407 4,73 0,01 auf Grund des Einkommens 1 423 7 387 828 8,39 0,26 auf Grund des Vermögens 307 5 607 697 55,86 0,20 Total 13 292 932 0,48 Quelle: BLW

Die Begrenzungen haben Kürzungen der Direktzahlungen von 13,3 Mio. Fr. zur Folge, wovon rund 13,0 Mio. Fr. auf Kürzungen infolge Überschreitung der Einkommens- und Vermögensgrenzen zurück zu führen sind. Sowohl die Anzahl der betroffenen Betriebe wie auch die Kürzungssumme haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht.

Wirkung der Abstufung der Beiträge nach Flächen oder Tierzahl 2012

Insgesamt sind 5 644 Betriebe von den Abstufungen gemäss Direktzahlungsverordnung betroffen. Bei den meisten Betrieben gibt es Abzüge bei verschiedenen Massnahmen. Die Reduktionen betragen total rund 29,7 Mio. Fr. Gemessen an allen Direktzahlungen, die abgestuft sind, beträgt der Anteil sämtlicher Reduktionen rund 1,1 %. Die Beitragsdegressionen wirken sich insbesondere bei den Flächenbeiträgen stark aus, wo die Abstufungen bei 3 820 Betrieben (rund 7,7 % aller Betriebe mit Direktzahlungen) zur Anwendung kommen. Von den Betrieben mit Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere sind 1 333 von der Kürzung dieser Beiträge betroffen, da sich andere spezifische Begrenzungen dieser Massnahme wie die Förderlimite bereits vor der Abstufung der Direktzahlungen auswirken. Von der Beitragsreduktion betroffen sind auch die ökologischen Direktzahlungen. So wurden beispielsweise die Beiträge für den biologischen Landbau bei 420 Bio-Betrieben um rund 622 000 Fr. gekürzt, was bei den betroffenen Betrieben einem Anteil von 9,0 % entspricht.

165 2.2 Direktzahlungen
Massnahme Anzahl ha oder Fr. % % GVE Flächenbeiträge 3 820 54,7 19 119 060 7,3 0,68 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 1 333 70,9 2 735 134 5,7 0,10 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 859 71,3 1 299 110 5,4 0,05 Allgemeine Hangbeiträge 16 45,1 9 784 2,7 0,00 Hangbeiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen 1 44,5 3 697 2,5 0,00 Beiträge für den ökologischen Ausgleich 17 50,4 60 701 7,7 0,00 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion) 20 50,2 23 920 6,1 0,00 Beiträge für den biologischen Landbau 420 52,9 622 390 9,0 0,02 Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme 2 226 84,5 2 736 088 10,8 0,10 Beiträge für regelmässigen Auslauf im Freien 2 333 80,1 3 114 917 9,0 0,11 Total 5 644 29 724 800 7,4 1,06 Quelle: BLW
Betroffene Betriebe berechtigende Fläche oder Tierbestand pro Betrieb Kürzung Anteil am Beitrag der betroffenen Betriebe Anteil am ausbezahlten Beitrag (alle Betriebe)

n Vollzug, Kontrollen, Beitragskürzungen und Sonderbewilligungen

Die Verantwortung für Kontrollen obliegt den Kantonen (Artikel 66 der Direktzahlungsverordnung). Sie können akkreditierte Organisationen, die für eine sachgemässe und unabhängige Kontrolle Gewähr bieten, zum Vollzug beiziehen. Die Kantone müssen die Kontrolltätigkeit der beigezogenen Organisationen stichprobenweise überprüfen. Die Ausrichtung von Bio-Beiträgen setzt voraus, dass die Auflagen des Biolandbaus (inkl. RAUS-Anforderungen) erfüllt sind. Die Bio-Betriebe werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle jährlich kontrolliert. Die Kantone überwachen auch diese Kontrollen.

Gemäss der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben muss jeder Landwirtschaftsbetrieb mindestens alle vier Jahre hinsichtlich der Einhaltung der in der Direktzahlungsverordnung verankerten Vorgaben betreffend die Direktzahlungen (inkl. ÖLN) überprüft werden. Mindestens alle 12 Jahre sind die für die Ausrichtung der Direktzahlungen massgebenden Strukturdaten wie Fläche, Bewirtschaftungsart oder Tierzahlen und die Einhaltung der Vorgaben der Sömmerungsbeitragsverordnung zu prüfen. Zudem sind jährlich mindestens 2 % der Betriebe einer stichprobenweisen Kontrolle zu unterziehen. Auf Betrieben ohne Mängel soll in der Regel nicht mehr als eine Kontrolle, auf Bio-Betrieben sollen nicht mehr als zwei Kontrollen pro Jahr vorgenommen werden.

Bei einer mangelhaften Erfüllung der für die Direktzahlungen massgebenden Vorschriften kürzen die Kantone die Beiträge nach einheitlichen Vorgaben. Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren hat dazu eine entsprechende Richtlinie erlassen.

2012 waren insgesamt 49 705 Landwirtschaftsbetriebe für den ÖLN angemeldet. Die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen wurden auf 21 999 (44,3 %) durch die Kantone bzw. durch die von ihnen beauftragten Kontrollstellen kontrolliert. Wegen Mängeln beim ÖLN wurden bei 1 841 Betrieben (3,7 % der für den ÖLN angemeldeten Betriebe) die Beiträge gekürzt.

Gemäss Bio-Verordnung müssen alle Bio-Betriebe jedes Jahr kontrolliert werden. Wegen Mängeln in diesem Bereich wurden die Beiträge von 4,7 % der für Bio-Beiträge angemeldeten Betriebe gekürzt.

Die Einhaltung der Anforderungen bezüglich BTS/RAUS und bestimmter Label im Bereich Tierhaltung werden in der Regel gleichzeitig kontrolliert. Deshalb wurden bezüglich BTS und RAUS wesentlich mehr als 25 % der Betriebe (entspricht einer Kontrolle alle vier Jahre) kontrolliert: bei BTS waren es 50,5 % und bei RAUS 45,5 % der angemeldeten Betriebe. Beim BTS-Programm wurden bei 2,5 %, beim RAUS-Programm bei 2,9 % der beteiligten Betriebe die Beiträge gekürzt.

Gesamthaft wurden Beitragskürzungen von rund 5,0 Mio. Fr. vorgenommen.

Zusammenstellung der Beitragskürzungen 2012

mit

Mangelhafte Aufzeichnungen, nicht tiergerechte Haltung der Nutztiere, andere Gründe (fehlende Bodenproben, abgelaufener Spritzentest), nicht ausgeglichene Düngerbilanz, ungenügende Puffer- und Grasstreifen, Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, nicht rechtzeitige Anmeldung, nicht angemessener Anteil ÖAF.

Schnittzeitpunkt oder Pflegemassnahmen nicht eingehalten, falsche Angabe der Anzahl Bäume, Verunkrautung, falsche Flächenangaben, unzulässige Düngung, nicht rechtzeitige Anmeldung, und Pflanzenschutz.

Quelle: Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Beitragskürzungen

166 2.2 Direktzahlungen
Kategorie Anzahl Anzahl Anzahl Fr. ÖLN 49 705 21 999 1 841 2 405 721 ÖAF 47 865 - 311 197 743
Beitrags- berechtigte Betriebe Kontrollierte Betriebe Betriebe
Kürzungen Kürzungen Hauptgründe
Tabelle 44 Seite A49

Zusammenstellung der Beitragskürzungen 2012

nicht rechtzeitige Anmeldung, Ernte nicht im reifen Zustand zur Körnergewinnung, unzulässige Pflanzenschutzmittel Verstoss Fütterungsvorschriften, Hobbybetriebe nicht nach Bio-Vorschriften, Tierhaltung, Gewässerschutz, Aufzeichnungen, im BioLandbau nicht zugelassene Dünger und Pflanzenschutzmittel, nicht rechtzeitige Anmeldung, falsche Angaben.

Einstreu unzweckmässig, nicht rechtzeitige Anmeldung, kein Mehrflächen-Haltungssystem, Haltung nicht aller Tiere der Kategorie nach den Vorschriften, mangelhafter Liegebereich, falsche Angaben, mangelhafte Stallbeleuchtung.

Mindestmastdauer bei Geflügel nicht erreicht, Liegebereich mit Spalten/Löcher, Tierschutz, zu kleine Weidefläche, verspäteter Einzug in RAUS-Stall, zu wenig Auslauftage, nicht rechtzeitige Anmeldung, mangelhafte Aufzeichnungen, nicht alle Tiere einer Kategorie nach den Vorschriften gehalten, falsche Angaben, ungenügender Laufhof.

Unter- oder Überschreitung des Normalbesatzes, unsachgemässe Weideführung, Nutzung nicht beweidbarer Flächen, Verstösse gegen landwirtschaftsrelevante Vorschriften nicht rechtzeitige Anmeldung, Ausbringen nicht erlaubter Dünger, andere Elemente (Überlieferung Milchkontingent) falsche

Angaben zum Tierbestand, fehlende Dokumente, nicht ordnungsgemässer Unterhalt von Gebäuden, Erschweren von Kontrollen, falsche Angaben betreffend Sömmerungsdauer, fehlende Daten, unerlaubter Herbizideinsatz, Wiederholungsfälle.

falsche Flächenangaben, falsche Tierbestandesangaben, andere Elemente (falsche Angaben ÖLN, weniger als 50 % betriebseigene Arbeitskräfte, nicht rechtzeitige An-/ Abmeldung eines Programmes, Kontrollen erschwert), falsche Angaben zum Betrieb oder Bewirtschafter, falsche Angaben zur Sömmerung.

keine Angaben möglich

keine Angaben möglich

keine Angaben möglich

1 Im Gegensatz zu den übrigen landwirtschaftlichen Betrieben, ist bei Bio-Betrieben eine zweimalige Kontrolle pro Jahr möglich.

Quelle: Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Beitragskürzungen

167 2.2 Direktzahlungen
Kategorie Anzahl Anzahl Anzahl Fr. Extenso 14 278 4 035 22 7 036 Bio 5 828 5 945 1 274 230 049 BTS 20 435 10 320 517 396 930 RAUS 36 057 16 389 1 055 682 265 Sömmerung 7 091 786 132 72 262 Grunddaten - - 358 546 461 Gewässerschutz - - 147 401 020 Natur- und - - 8 7 448 Heimatschutz Umweltschutz - - 53 81 576 Total - - 4 718 5 028 512
berechtigte Betriebe Kontrollierte Betriebe Betriebe mit Kürzungen Kürzungen Hauptgründe
Beitrags-

n Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz

Im Rahmen des ÖLN ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewissen Restriktionen unterworfen. Unter bestimmten Umständen und in begründeten Fällen können Landwirte gestützt auf Ziffer 6.4 des Anhangs der Direktzahlungsverordnung Sonderbewilligungen beim kantonalen Pflanzenschutzdienst beantragen, um Kulturen mit zusätzlichen Mitteln zu schützen. 2012 wurden 1 945 Sonderbewilligungen für 7 060 ha LN erlassen. Die Anzahl Sonderbewilligungen ist im Vergleich zum Vorjahr tiefer. Die Witterungsbedingungen im 2012 haben die Schädlingsentwicklung, insbesondere der Getreidehähnchen und der Kartoffelkäfer weniger begünstigt als im Vorjahr. Im Obstbau ist zudem die Feuerbrandbekämpfung die Hauptursache für Sonderbewilligungen.

Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2012

1 Mit anderen als der im Anhang der Direktzahlungsverordnung (DZV) aufgelisteten Produkte.

2 Zur Bekämpfung der Blattläuse im Tabak haben die Kantone FR, VD und JU eine regionale Sonderbewilligung erteilt, die in der Tabelle nicht berücksichtigt wird.

3 Erteilte Sonderbewilligungen für Pflanzenschutzmassnahmen, die in den anerkannten spezifischen Richtlinien ausgeschlossen sind.

Quelle: BLW

168 2.2 Direktzahlungen
Total Bewilligungen Fläche Kategorie Anzahl % der Betriebe ha % der Betriebe mit Sonder- betroffenen bewilligung Fläche Applikationen mit Pflanzenschutzmittel während des Winterbehandlungsverbots 112 5,76 546,31 7,74 Einsatz von Insektiziden und nematiziden Granulaten 303 15,58 995,13 14,10 Getreide: Bekämpfung der Getreidehähnchen 1 483 24,83 2 424,67 34,34 Kartoffeln: Bekämpfung der Kartoffelkäfer 1 244 12,54 951,8 13,48 Leguminosen, Sonnenblumen, Tabak: Bekämpfung der Blattläuse 2 59 3,03 136,64 1,94 Übrige Schädlingsbekämpfung im Ackerbau 238 12,24 1 162,99 16,47 Dauergrünland: Flächenbehandlung 52 2,67 151,38 2,14 Einsatz Totalherbizide 394 20,27 597.25 8,46 Gemüsebau 3 1 0,05 0,60 0,01 Obstbau 3 59 3,03 93,25 1,32 Total 1 945 100,00 7 060,02 100

2.2.2 Allgemeine Direktzahlungen

Im Rahmen der Umsetzung der AP 2011 wurden im Jahr 2009 verschiedene Direktzahlungen angepasst. Die Umlagerung von der Marktstützung hin zu Direktzahlungen brachte bei verschiedenen Beitragsarten neue, in der Regel höhere Beitragsansätze. Für das Beitragsjahr 2012 wurde nur der Flächenbeitrag reduziert.

2.2.2.1 Flächenbeiträge

Die Flächenbeiträge fördern die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, wie den Schutz und die Pflege der Kulturlandschaft, die Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion und die Gesunderhaltung unserer Lebensgrundlagen. Die Flächenbeiträge werden mit einem Zusatzbeitrag für das offene Ackerland und die Dauerkulturen ergänzt.

Ansätze 2012 Fr./ha 1

– bis 40 ha

1 020

– 40 bis 70 ha 765

– 70 bis 100 ha 510

– 100 bis 130 ha 255

– über 130 ha 0

1 Der Zusatzbeitrag für offenes Ackerland und Dauerkulturen beträgt Fr. 640 pro ha und Jahr; auch er unterliegt der Flächenabstufung

Für angestammte Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone reduzieren sich die Ansätze bei allen flächengebundenen Direktzahlungen um 25 %. Insgesamt handelt es sich um rund 5 000 ha, welche seit 1984 in der ausländischen Grenzzone bewirtschaftet werden. Schweizer Betriebe, die heute Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone zukaufen oder pachten, erhalten keine Direktzahlungen.

Flächenbeiträge 2012 (inkl. Zusatzbeitrag)

Quelle: BLW

Der Zusatzbeitrag wurde für insgesamt 261 148 ha offenes Ackerland und 18 952 ha Dauerkulturen ausgerichtet.

169 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Fläche ha 475 306 256 537 285 196 1 017 039 Betriebe Anzahl 21 093 13 472 14 942 49 507 Fläche pro Betrieb ha 22,5 19,0 19,1 20,5 Beitrag pro Betrieb Fr. 29 450 21 157 19 350 24 145 Total Beiträge 1 000 Fr. 621 197 285 031 289 122 1 195 350 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 632 398 290 743 294 455 1 217 595
Tabellen 33a–33b Seiten A32–A33

2.2.2.2 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere

Die Massnahme hat zum Ziel, mit der Milch- und Fleischproduktion auf Raufutterbasis einen Beitrag zur Versorgungssicherheit auf dem Grünland zu leisten und gleichzeitig die Flächen im Grasland Schweiz durch die Nutzung zu pflegen.

Bei der Festlegung des massgebenden Tierbestands für die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere gibt es zwei Kategorien. Bei Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln wird der mittlere Bestand aufgrund der Daten der Tierverkehr-Datenbank berechnet. Als Referenzzeit gilt der 1. Mai des Vorjahres bis zum 30. April des Beitragsjahres. Bei den übrigen Raufutter verzehrenden Nutztieren gilt als massgebender Tierbestand die Anzahl Tiere, die während der Winterfütterung (Referenzperiode: 1. Januar bis Stichtag des Beitragsjahres) auf einem Betrieb gehalten werden. Als Raufutter verzehrende Nutztiere gelten Tiere der Rinder- und der Pferdegattung sowie Schafe, Ziegen, Bisons, Wasserbüffel, Hirsche, Lamas und Alpakas. Die Beiträge werden in Abhängigkeit der vorhandenen Dauergrün-, Kunstwiesen-, Mais- und Futterrübenfläche bezahlt. Die verschiedenen Tierkategorien werden umgerechnet in Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten (RGVE) und sind je ha begrenzt (Förderlimite). Die Begrenzung ist abgestuft nach Zonen. Für Flächen mit Mais und Futterrüben erhöht sich der Tierbestand, bis zu dem Beiträge ausbezahlt werden, um die Hälfte der Ansätze der Grünfläche.

Die RGVE sind in drei Beitragsgruppen aufgeteilt. Für Tiere der Rindvieh- und der Pferdegattung, Bisons, Wasserbüffel, Milchziegen und Milchschafe werden Fr. 690 und für die übrigen Ziegen und Schafe sowie Hirsche, Lamas und Alpakas Fr. 520 je RGVE ausgezahlt. Bei den Verkehrsmilchproduzenten werden pro 4 400 kg im Vorjahr abgelieferter Milch eine RGVE in Abzug gebracht. Für diese vom Milchabzug betroffenen RGVE wird Fr. 450 je RGVE ausgerichtet. Total wurden 504 Mio. Fr. ausbezahlt.

Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 2012

170 2.2 Direktzahlungen
Begrenzung der Förderung RGVE/ha Grünfläche – in der Talzone 2,0 – in der Hügelzone 1,6 – in der Bergzone I 1,4 – in der Bergzone II 1,1 – in der Bergzone III 0,9 – in der Bergzone IV 0,8
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Zu Beiträgen berechtigende RGVE Anzahl 391 299 284 070 274 126 949 496 Betriebe Anzahl 16 088 12 784 14 457 43 329 Zu Beiträgen berechtigende RGVE pro Betrieb Anzahl 24,3 22,2 19,0 21,9 Beiträge pro Betrieb Fr. 12 478 11 506 10 794 11 629 Total Beiträge 1 000 Fr. 200 743 147 098 156 052 503 893 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 202 857 148 383 156 920 508 159
Quelle: BLW

Beiträge für Betriebe mit und ohne vermarktete Milch 2012

Die Betriebe mit vermarkteter Milch erhalten zwar pro RGVE rund 180 Fr. weniger RGVE-Beiträge als die Betriebe ohne vermarktete Milch. Dafür profitieren sie von der Marktstützung in der Milchwirtschaft (z.B. Zulage für verkäste Milch).

2.2.2.3 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen

Mit den Beiträgen werden die erschwerenden Produktionsbedingungen der Viehhalter im Berggebiet und in der Hügelzone ausgeglichen. Im Gegensatz zu den allgemeinen Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere, bei welchen die Flächennutzung mit Grünland im Vordergrund steht (Pflege durch Nutzung), werden bei dieser Massnahme auch soziale, strukturelle und siedlungspolitische Ziele verfolgt. Beitragsberechtigt sind dieselben Tierkategorien wie bei den Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere. Die Begrenzung der Beiträge ist die gleiche wie für die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere (Förderlimite).

Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 2012

171 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Betrieb mit Betrieb ohne Vermarkteter Milch Vermarkteter Milch Betriebe Anzahl 24 420 18 909 Tiere pro Betriebe RGVE 30,3 15,8 Abzug aufgrund Beitragsbegrenzung der Grünfläche RGVE 2,6 1,3 Milchabzug RGVE 24,4 0,0 Tiere zu Beiträgen berechtigt RGVE 27,7 14,4 Beiträge pro RGVE Fr. 434 612 Quelle: BLW
Ansätze pro RGVE 2012 Fr./GVE – in der Hügelzone 300 – in der Bergzone I 480 – in der Bergzone II 730 – in der Bergzone III 970 – in der Bergzone IV 1 230
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Zu Beiträgen berechtigende RGVE Anzahl 92 744 283 441 273 664 649 849 Betriebe Anzahl 3 057 12 754 14 440 30 251 RGVE pro Betrieb Anzahl 30,3 22,2 19,0 21,5 Beiträge pro Betrieb Fr. 2 914 8 467 16 173 11 584 Total Beiträge 1 000 Fr. 8 908 107 986 233 534 350 429 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 8 838 108 812 234 762 352 412 Quelle: BLW

2.2.2.4 Hangbeiträge

n Allgemeine Hangbeiträge: Zum Ausgleich erschwerender Flächenbewirtschaftung

Mit den allgemeinen Hangbeiträgen werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in Hanglagen der Hügel- und Bergregion ausgeglichen. Sie werden nur für Wies-, Streu- und Ackerland sowie für Dauerkulturen ausgerichtet. Wiesen müssen jährlich mindestens einmal, Streueflächen alle ein bis drei Jahre geschnitten werden. Die Hanglagen sind in zwei Neigungsstufen unterteilt.

Beiträge für Hangflächen 2012

Von den insgesamt 210 000 ha LN Hangflächen werden knapp 2/3 der Kategorie Neigung 18–35 % zugeordnet. Der Umfang der angemeldeten Flächen ändert leicht von Jahr zu Jahr. Dies hängt von den klimatischen Bedingungen ab, die einen Einfluss auf die Bewirtschaftungsart (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen) haben.

n Hangbeiträge für Rebflächen: Zur Erhaltung der Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen

Die Hangbeiträge für Reben tragen dazu bei, Rebberge in Steil- und Terrassenlagen zu erhalten. Um den Verhältnissen der unterstützungswürdigen Rebflächen gerecht zu werden, wird für die Bemessung der Beiträge zwischen den steilen und besonders steilen Reblagen und den Rebterrassen auf Stützmauern unterschieden. Beiträge für den Rebbau in Steil- und Terrassenlagen werden nur für Flächen mit einer Hangneigung von 30 % und mehr ausgerichtet. Die Beitragsansätze sind zonenunabhängig.

Ansätze 2012 Fr./ha

– für Flächen mit 30 bis 50 % Neigung

– für Flächen mit über 50 % Neigung

– für Flächen in Terrassenlagen

1 500

3 000

5 000

172 2.2 Direktzahlungen
Ansätze 2012 Fr./ha – Neigung 18 bis 35 % 410 – Neigung über 35 % 620
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Zu Beiträgen berechtigende Flächen: – Neigung 18–35 % ha 4 734 60 601 68 796 134 131 – über 35 Neigung ha 1 492 17 011 57 795 76 298 Total ha 6 226 77 612 126 591 210 429 Betriebe Anzahl 2 151 12 161 14 006 28 318 Beitrag pro Betrieb Fr. 1 333 2 911 4 572 3 613 Total Beiträge 1 000 Fr. 2 866 35 396 64 039 102 302 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 2 813 35 675 64 154 102 642 Quelle: BLW

Beiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen 2012 Einheit

Der Anteil der beitragsberechtigten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 30 %.

2.2.2.5 Neuerungen 2013

Für das Beitragsjahr 2013 wurde der Beitrag für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere für die vom Milchabzug betroffenen RGVE von Fr. 450 auf Fr. 425 reduziert.

173 2.2 Direktzahlungen
Zu Beiträgen berechtigende Flächen total: ha 3 720 Steillagen 30 bis 50 % Neigung ha 1 870 Steillagen über 50 % Neigung ha 371 Terrassenanlagen ha 1 480 Anzahl Betriebe Anzahl 2 526 Fläche pro Betrieb (in ha) ha 1,5 Beitrag pro Betrieb (in Fr.) Fr. 4 479 Beiträge Total (in 1 000 Fr.) 1 000 Fr. 11 313 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 11 303 Quelle: BLW

2.2.3

Ökologische Direktzahlungen

2.2.3.1 Ökobeiträge

Die Ökobeiträge fördern besondere ökologische Leistungen, deren Anforderungen über diejenigen des ÖLN hinausgehen. Den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen werden Programme angeboten, bei denen sie freiwillig mitmachen können. Die einzelnen Programme sind voneinander unabhängig; die Beiträge können kumuliert werden.

Verteilung der Ökobeiträge auf die verschiedenen Programme 2012

Total 283 Mio. Fr.

ÖQV 29 %

Ökoausgleich 48 %

Biologischer Landbau 12 %

Extenso 11 %

Quelle: BLW

174 2.2 Direktzahlungen
Tabellen 34a–34b Seiten A34–A35

n Ökologischer Ausgleich

Mit dem ökologischen Ausgleich soll der Lebensraum für die vielfältige einheimische Fauna und Flora in den Landwirtschaftsgebieten erhalten und nach Möglichkeit wieder vergrössert werden. Der ökologische Ausgleich trägt zudem zur Erhaltung der typischen Landschaftsstrukturen und -elemente bei. Gewisse Elemente des ökologischen Ausgleichs werden mit Beiträgen gefördert und können gleichzeitig für den obligatorischen ökologischen Ausgleich des ÖLN angerechnet werden, während andere Elemente beim ÖLN nur anrechenbar sind.

Elemente des ökologischen Ausgleichs mit und ohne Beiträge

Beim ÖLN anrechenbare Elemente Beim ÖLN anrechenbare Elemente mit Beiträgen ohne Beiträge

extensiv genutzte Wiesen extensiv genutzte Weiden wenig intensiv genutzte Wiesen

Waldweiden (Wytweiden, Selven)

Streueflächen einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen

Hecken, Feld- und Ufergehölze

Buntbrachen

Rotationsbrachen

Ackerschonstreifen

Wassergräben, Tümpel, Teiche

Ruderalflächen, Steinhaufen und -wälle

Trockenmauern

Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt

Saum auf Ackerland weitere, von der kantonalen Naturschutzfachstelle definierte ökologische Ausgleichsflächen auf der LN Hochstamm-Feldobstbäume

Extensiv genutzte Wiesen

Die Flächen dürfen nicht gedüngt und während sechs Jahren in Abhängigkeit der Zone jeweils frühestens Mitte Juni bis Mitte Juli genutzt werden. Das späte Mähen soll gewährleisten, dass die Samen zur Reife gelangen und die Artenvielfalt durch natürliche Versamung gefördert wird. So bleibt auch zahlreichen wirbellosen Tieren, bodenbrütenden Vögeln und kleinen Säugetieren genügend Zeit zur Reproduktion. Die Fläche der extensiven Wiesen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.

Die Beiträge für extensiv genutzte Wiesen und Streueflächen sind einheitlich geregelt und richten sich nach der Zone, in der sich die Fläche befindet.

175 2.2 Direktzahlungen
Tabellen 35a–35d Seiten A36–A39
Ansätze 2012 Fr./ha – Ackerbau- und Übergangszonen 1 500 – Hügelzone 1 200 – Bergzonen I und II 700 – Bergzonen III und IV 450

Beiträge für extensiv genutzte Wiesen 2012

Wenig intensiv genutzte Wiesen

Wenig intensiv genutzte Wiesen dürfen in einem geringen Ausmass mit Mist oder Kompost gedüngt werden. Für die Nutzung gelten die gleichen Vorschriften wie bei den extensiv genutzten Wiesen. Für wenig intensiv genutzte Wiesen werden in allen Zonen Fr. 300 pro ha ausbezahlt.

Beiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen 2012

Streueflächen

Als Streueflächen gelten extensiv genutzte Grünflächen auf Feucht- und Nassstandorten, welche in der Regel im Herbst oder Winter zur Streuenutzung gemäht werden. Beiträge für Streueflächen 2012

176 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 18 974 10 597 10 568 40 139 Fläche ha 34 017 14 272 20 828 69 117 Fläche pro Betrieb ha 1,79 1,35 1,97 1,72 Beitrag pro Betrieb Fr. 2 622 1 374 1 043 1 877 Total Beiträge 1 000 Fr. 49 749 14 559 11 024 75 331 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 47 725 13 858 10 495 72 078 Quelle: BLW
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 3 656 4 507 7 489 15 652 Fläche ha 3 073 4 275 14 261 21 608 Fläche pro Betrieb ha 0,84 0,95 1,90 1,38 Beitrag pro Betrieb Fr. 252 285 571 414 Total Beiträge 1 000 Fr. 922 1 284 4 279 6 486 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 1 054 1 388 4 438 6 880 Quelle: BLW
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 1 943 1 929 3 368 7 240 Fläche ha 2 159 1 547 3 843 7 549 Fläche pro Betrieb ha 1,11 0,80 1,14 1,04 Beitrag pro Betrieb Fr. 1 623 778 708 972 Total Beiträge 1 000 Fr. 3 153 1 500 2 385 7 037 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 3 104 1 514 2 374 6 992 Quelle: BLW

Hecken, Feld- und Ufergehölze

Als Hecken, Feld- oder Ufergehölze gelten Nieder-, Hoch- oder Baumhecken, Windschutzstreifen, Baumgruppen, bestockte Böschungen und heckenartige Ufergehölze. Zu einer Hecke gehört ein Krautsaum, der in Abhängigkeit zur Zone jeweils frühestens Mitte Juni bis Mitte Juli genutzt wird. Die Beiträge für Hecken, Feld- und Ufergehölze (einschliesslich Krautsaum) betragen in der Tal- und Hügelzone Fr. 2 500, in den Bergzonen I und II Fr. 2 100 und in den Bergzonen III und IV Fr. 1 900 pro ha.

Beiträge für Hecken, Ufer- und Feldgehölze 2012

Buntbrachen

Als Buntbrachen gelten mehrjährige, mit einheimischen Wildkräutern angesäte, ungedüngte Streifen von mindestens 3 m Breite. Buntbrachen dienen dem Schutz bedrohter Wildkräuter. In ihnen finden auch Insekten und andere Kleinlebewesen Lebensraum und Nahrung. Zudem bieten sie Hasen und Vögeln Deckung. Für Buntbrachen werden Fr. 2 800 pro ha ausgerichtet. Die Beiträge gelten für Flächen von der Ackerbauzone bis und mit der Hügelzone.

für Buntbrache 2012

Rotationsbrachen

Als Rotationsbrachen gelten ungedüngte ein- bis zweijährige, mit einheimischen Ackerwildkräutern angesäte Flächen, die mindestens 6 m breit sind und mindestens 20 Aren umfassen. In Rotationsbrachen finden bodenbrütende Vögel, Hasen und Insekten Lebensraum. In geeigneten Lagen ist auch die Selbstbegrünung möglich. Für die Rotationsbrachen werden in der Ackerbauzone bis und mit der Hügelzone Fr. 2 300 pro ha ausgerichtet.

177 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 6 762 3 852 2 065 12 679 Fläche ha 1 759 999 407 3 165 Fläche pro Betrieb ha 0,26 0,26 0,20 0,25 Beitrag pro Betrieb Fr. 649 611 407 598 Total Beiträge 1 000 Fr. 4 388 2 355 840 7 583 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 4 148 2 256 752 7 156 Quelle: BLW
Beiträge
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion 1 Total Betriebe Anzahl 1 687 310 2 1 999 Fläche ha 1 667 226 1 1 894 Fläche pro Betrieb ha 0,99 0,73 0,39 0,95 Beitrag pro Betrieb Fr. 2 768 2 043 1 092 2 654 Total Beiträge 1 000 Fr. 4 669 633 2 5 305 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 4 575 645 4 5 223 1 Hier handelt es sich um Betriebe, die Flächen in der Hügel- oder Talregion bewirtschaften. Quelle: BLW

Beiträge für Rotationsbrache 2012

1 Hier handelt es sich um Betriebe, die Flächen in der Hügel- oder Talregion bewirtschaften.

Ackerschonstreifen

BLW

Ackerschonstreifen bieten den traditionellen Ackerbegleitpflanzen Raum zum Überleben. Als Ackerschonstreifen gelten 3 bis 12 m breite, extensiv bewirtschaftete Randstreifen von Ackerkulturen wie Getreide, Raps, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Soja, nicht jedoch Mais. In allen Zonen wird ein einheitlicher Beitrag von Fr. 1 300 pro ha bezahlt.

Beiträge für Ackerschonstreifen 2012

Saum auf Ackerflächen

Säume sind mit einheimischen Wildkräutern angesäte, streifenförmige, jährlich nur zur Hälfte gemähte Dauergesellschaften, die auf der Ackerfläche oder Dauerkulturfläche angelegt werden. Sie müssen mindestens 3 m und dürfen maximal 12 m breit sein. Während mindestens zwei Vegetationsperioden bleiben sie am gleichen Standort bestehen. Für Säume werden von der Ackerbauzone bis und mit der Bergzone II Fr. 2 300 pro ha ausgerichtet.

Beiträge für Saum auf Ackerland 2012

178 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion 1 Total Betriebe Anzahl 339 69 1 409 Fläche ha 475 90 3 568 Fläche pro Betrieb ha 1,40 1,31 2,81 1,39 Beitrag pro Betrieb Fr. 3 226 3 012 6 463 3 198 Total Beiträge 1 000 Fr. 1 094 208 6 1 308 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 1 116 212 6 1 334
Quelle:
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 77 26 8 111 Fläche ha 55 19 1 75 Fläche pro Betrieb ha 0,72 0,72 0,13 0,68 Beitrag pro Betrieb Fr. 933 936 163 878 Total Beiträge 1 000 Fr. 72 24 1 97 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 53 19 1 72 Quelle: BLW
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 367 101 3 471 Fläche ha 83 19 0 102 Fläche pro Betrieb ha 0,23 0,19 0,16 0,22 Beitrag pro Betrieb Fr. 521 433 365 501 Total Beiträge 1 000 Fr. 191 44 1 236 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 152 38 0 190 Quelle: BLW

Hochstamm-Feldobstbäume

Beiträge werden ausgerichtet für hochstämmige Kern- und Steinobstbäume, die nicht in einer Obstanlage stehen, sowie für Kastanien- und Nussbäume in gepflegten Selven. Pro angemeldetem Baum werden Fr. 15 ausgerichtet.

Beiträge für Hochstamm-Feldobstbäume 2012

179 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 14 756 11 141 5 170 31 067 Bäume Stück 1 119 881 842 066 277 127 2 239 074 Bäume pro Betrieb ha 75,89 75,58 53,60 72,07 Beitrag pro Betrieb Fr. 1 138 1 134 804 1 081 Total Beiträge 1 000 Fr. 16 796 12 631 4 157 33 584 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 16 753 12 693 4 090 33 536 Quelle: BLW

Aufteilung der ökologischen Ausgleichsflächen 2012

Waldweiden 2 % andere ÖAF 1 %

Extensiv genutzte Weiden 19 %

ÖAF im Ackerland 2 %

Feld- und Ufergehölze 2 %

Extensiv genutzte Wiesen 52 %

Streueflächen 6 % Wenig intensiv genutzte Wiesen 16 %

Quelle: BLW

Verteilung der ökologischen Ausgleichsflächen nach Regionen 2012 1

180 2.2 Direktzahlungen
Total 134 337 ha
Elemente Talregion Hügelregion Bergregion ha % der LN ha % der LN ha % der LN Extensiv genutzte Wiesen 34 017 6,83 14 272 5,44 20 828 7,21 Wenig intensiv genutzte Wiesen 3 073 0,62 4 275 1,63 14 261 4,94 Streueflächen 2 159 0,43 1 547 0,59 3 843 1,33 Feld- und Ufergehölze 1 759 0,35 999 0,38 407 0,14 Buntbrachen 1 667 0,33 226 0,09 1 0,00 Rotationsbrachen 475 0,10 90 0,03 3 0,00 Ackerschonstreifen 55 0,01 19 0,01 1 0,00 Saum auf Ackerfläche 83 0,02 19 0,01 0 0,00 Extensiv genutzte Weiden 4 921 0,99 5 583 2,13 15 503 5,37 Waldweiden (ohne bewaldete Fläche) 39 0,01 269 0,10 2 755 0,95 Wassergräben, Tümpel, Teiche 149 0,03 38 0,01 20 0,01 Ruderalflächen, Steinhaufen und -wälle 45 0,01 11 0,00 9 0,00 Trockenmauern 7 0,00 4 0,00 14 0,00 Rebflächen mit hoher Artenvielfalt 524 0,11 90 0,03 85 0,03 Weitere ökologische Ausgleichsflächen 108 0,02 23 0,01 62 0,02 49 080 9,86 27 465 10,47 57 791 20,01
1 ohne Hochstamm-Feldobstbäume und ohne standortgerechte Einzelbäume Quelle: BLW

n Öko-Qualitätsverordnung

Um die natürliche Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern, unterstützt der Bund auf der LN ökologische Ausgleichsflächen von besonderer biologischer Qualität und die Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen mit Finanzhilfen. Die Anforderungen, welche die Flächen für die Beitragsberechtigung gemäss der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) erfüllen müssen, werden durch die Kantone festgelegt. Der Bund überprüft die kantonalen Vorgaben auf Grund von Mindestanforderungen. Entsprechen die kantonalen Anforderungen den Mindestanforderungen des Bundes und ist die regionale Mitfinanzierung gewährleistet, leistet der Bund Finanzhilfen an die von den Kantonen ausgerichteten Beiträge an die Landwirte. Die Finanzhilfen des Bundes betragen 80 % der anrechenbaren Beiträge. Die restlichen 20 % müssen durch Dritte (Kanton, Gemeinde, Private, Trägerschaften) übernommen werden. Beiträge für die biologische Qualität und die Vernetzung sind kumulierbar. Die Verordnung beruht auf Freiwilligkeit, finanziellen Anreizen und der Berücksichtigung regionaler Unterschiede bezüglich der Biodiversität.

Anrechenbare Ansätze

Für die biologische Qualität Für die Vernetzung (Fr. pro ha und Jahr (Fr. pro ha und Jahr bzw. pro Baum und Jahr) bzw. pro Baum und Jahr) Tal–Bergzone II Bergzonen III–IV Tal–Bergzone II Bergzonen III–IV

1

Betrag wird zu je maximal 50 % für die Flora- und die Strukturqualität ausgerichtet.

Eine ökologische Ausgleichsfläche trägt vor allem dann zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt bei, wenn sie bestimmte Zeigerarten und Strukturmerkmale ausweist und/oder gemäss den Lebensraumansprüchen der Ziel- und Leitarten bewirtschaftet wird. Während sich der Bewirtschafter einer ökologischen Ausgleichsfläche für die biologische Qualität direkt anmelden kann, braucht es für die Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen ein Konzept, das mindestens eine landschaftlich und ökologisch begründbare Einheit abdeckt.

181 2.2 Direktzahlungen
Extensiv genutzte Wiesen, wenig intensiv genutzte Wiesen und Streueflächen 1 000 700 1 000 500 Extensiv genutzte Weiden und Waldweiden (Wytweiden und Selven) 500 1 300 1 500 300 Hecken, Feld- und Ufergehölze 2 000 2 000 1 000 500 Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt 1 000 1 000 1 000 500 Hochstamm-Feldobstbäume 30 30 5 5 Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen 5 5 Weitere ökologische Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche 1 000 500
Der
36
Tabelle
Seite A40

Beiträge 1 gemäss Öko-Qualitätsverordnung 2012

1 Kürzungen, Rückforderung und Nachzahlung nicht berücksichtigt

2 Hochstamm umgerechnet (1 Stück = 1 Are)

Der markante Anstieg der Beitragssumme ist einerseits auf die Erhöhung der Beiträge im Rahmen der AP 2011 und andererseits auf die gute Akzeptanz der Programme zurückzuführen.

Beiträge 1 für biologische Qualität und Vernetzung 2 2012

1 Kürzungen, Rückforderung und Nachzahlung nicht berücksichtigt

2 Da es Flächen gibt, die gleichzeitig Beiträge für die Qualität und die Vernetzung erhalten, dürfen die Spalten «biologische Qualität» und «Vernetzung» nicht addiert werden.

Quelle: BLW

182 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 13 397 9 411 10 863 33 671 Fläche 2 ha 40 002 29 579 55 795 125 376 Fläche 2 pro Betrieb ha 2,99 3,14 5,14 3,72 Beitrag pro Betrieb Fr. 2 390 2 396 2 636 2 471 Total Beiträge 1 000 Fr. 32 018 22 548 28 630 83 196 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 26 224 19 640 25 616 71 479
Quelle: BLW
Merkmal Einheiten Biologische Vernetzung Qualität Extensiv genutzte Wiesen, Wenig intensiv genutzte Wiesen, Streueflächen Betriebe Anzahl 18 503 26 076 Fläche ha 30 994 49 970 Extensiv genutzte Weiden, Waldweiden Betriebe Anzahl 3 281 6 872 Fläche ha 7 730 14 358 Hecken, Feld- und Ufergehölze Betriebe Anzahl 3 484 7 402 Fläche ha 867 1 797 Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt Betriebe Anzahl 232 139 Fläche ha 335 222 Hochstammfeldobstbäume Betriebe Anzahl 10 009 16 872 Baum Stück 635 551 923 237 Andere Elemente Betriebe Anzahl 9 883 Fläche ha 3 515

ÖQV Flächen mit Qualität (inkl. Hochstammbäume)

in % der LN 11–20 >20

0 1–5 6–10

Werte pro Gemeinde

Sömmerungsgebiet

ÖQV Flächen mit Vernetzung (inkl. Hochstammbäume)

Quelle: BLW, GG25 © Swisstopo 2013

in % der LN 11–20 >20

0 1–5 6–10

Werte pro Gemeinde

Sömmerungsgebiet

Quelle: BLW, GG25 © Swisstopo 2013

183 2.2 Direktzahlungen

n Extensive Produktion von Getreide und Raps

Diese Massnahme hat zum Ziel, den Anbau von Getreide und Raps ohne Wachstumsregulatoren, Fungizide, chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und Insektizide zu fördern. Der Beitragsansatz bemisst sich auf Fr. 400 pro ha.

Beiträge für Extensive Produktion von Getreide und Raps 2012

Aufteilung der Extensofläche 2012

4 % Futtergetreide 32 %

64 %

184 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 8 976 4 793 509 14 278 Fläche ha 54 498 18 732 1 266 74 497 Fläche pro Betrieb ha 6,07 3,91 2,49 5,22 Beitrag pro Betrieb Fr. 2 416 1 560 995 2 078 Total Beiträge 1 000 Fr. 21 690 7 478 507 29 675 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 21 195 7 269 519 28 983 Quelle: BLW
Quelle: BLW Total 74 497 ha
Brotgetreide
Raps
Tabelle 37 Seite A41

n Biologischer Landbau

Ergänzend zu den am Markt erzielbaren Mehrerlösen fördert der Bund den biologischen Landbau als besonders naturnahe und umweltfreundliche Produktionsform. Um Beiträge zu erhalten, müssen die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen auf dem gesamten Betrieb die Anforderungen der Bio-Verordnung erfüllen. Ausnahmen von der Gesamtbetrieblichkeit bestehen für den Weinbau und für Obstanlagen.

Beim biologischen Landbau wird auf chemisch-synthetisch hergestellte Produktionsmittel, wie Handelsdünger oder Pestizide, gänzlich verzichtet. Dies spart Energie und schont Wasser, Luft und Boden. Für den Landwirt ist es deshalb besonders wichtig, die natürlichen Kreisläufe und Verfahren zu berücksichtigen. Insgesamt erreicht der Biolandbau eine höhere Effizienz in der Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Dies ist ein wichtiger Indikator für die Nachhaltigkeit des Produktionssystems.

2012 umfasste der biologische Landbau 11,5 % der gesamten LN.

Beiträge für den biologischen Landbau 2012

Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche nach Region 2012

Bergregion 56 %

185 2.2 Direktzahlungen
Ansätze 2012 Fr./ha – Spezialkulturen 1 350 – Offene Ackerfläche ohne Spezialkulturen 950 – Grün- und Streueflächen 200
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 1 280 1 335 3 213 5 828 Fläche ha 27 011 24 686 67 550 119 247 Fläche pro Betrieb ha 21,10 18,49 21,02 20,46 Beitrag pro Betrieb Fr. 9 915 5 031 4 265 5 682 Total Beiträge 1 000 Fr. 12 691 6 716 13 705 33 112 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 11 625 6 254 13 363 31 241 Quelle: BLW
Quelle:
Total 119 247 ha Hügelregion
Talregion 23 %
BLW
21 %
Tabelle 34a Seite A34

2.2.3.2 Ethobeiträge

Mit Ethobeiträgen wird die freiwillige Teilnahme an einem oder beiden Ethoprogrammen «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» gefördert.

n Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)

Gefördert wird die Tierhaltung in Haltungssystemen, welche die in der Ethoprogrammverordnung definierten Anforderungen erfüllen. Diese gehen wesentlich über das von der Tierschutzgesetzgebung verlangte Niveau hinaus.

BTS-Beitragsansätze 2012

Fr./GVE

Über 120 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, über 30 Monate alte Tiere der Pferdegattung und über ein Jahr alte Tiere der Ziegengattung 90

Schweine, ohne Saugferkel 155

– Zuchthennen und -hähne, Legehennen, Junghennen und -hähne, Küken, Mastpoulets, Truten

BTS-Beiträge 2012

n Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)

Gefördert wird der in der Ethoprogrammverordnung definierte regelmässige Auslauf von Nutztieren auf einer Weide oder in einem Laufhof bzw. in einem Aussenklimabereich.

RAUS-Beitragsansätze 2012

Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere der Pferdegattung, über ein Jahr alte Tiere der Schaf- und der Ziegengattung, Weidelämmer sowie Kaninchen

nicht säugende Zuchtsauen 360

– übrige Schweine, ohne Saugferkel 155

– Zuchthennen und -hähne, Legehennen, Junghennen und -hähne, Küken, Mastpoulets und Truten 280

186 2.2 Direktzahlungen
und Kaninchen 280
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 9 426 6 320 4 689 20 435 GVE Anzahl 319 916 167 732 94 358 582 005 GVE pro Betrieb Anzahl 33,94 26,54 20,12 28,48 Beitrag pro Betrieb Fr. 3 983 3 029 2 033 3 241 Total Beiträge 1 000 Fr. 37 545 19 146 9 534 66 225 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 36 210 18 568 9 131 63 908 Quelle: BLW
Fr./GVE
180
Tabelle 38 Seite A42

RAUS-Beiträge 2012

2.2.3.3 Sömmerungsbeiträge

n Nachhaltige Bewirtschaftung der Sömmerungsgebiete

Mit den Sömmerungsbeiträgen soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen und Voralpen sowie im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300 000 GVE genutzt und gepflegt. Der Viehbesatz wird nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Nutzung festgelegt. Man spricht dabei vom sogenannten Normalbesatz. Ausgehend vom Normalbesatz werden die Beiträge nach Normalstoss (NST) ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer GVE während 100 Tagen.

Sömmerungsbeiträge 2012

1 Bei dieser Zahl handelt es sich um das Total der beitragsberechtigten Sömmerungsbetriebe (ohne Doppelzählungen)

187 2.2 Direktzahlungen
Merkmal Einheit Talregion Hügelregion Bergregion Total Betriebe Anzahl 13 236 10 680 12 141 36 057 GVE Anzahl 393 689 274 912 246 873 915 474 GVE pro Betrieb Anzahl 29,74 25,74 20,33 25,39 Beitrag pro Betrieb Fr. 5 375 4 665 3 682 4 595 Total Beiträge 1 000 Fr. 71 142 49 822 44 705 165 670 Total Beiträge 2011 1 000 Fr. 71 120 49 454 44 412 164 986 Quelle: BLW
Ansätze 2012 Fr. – Für gemolkene Kühe, Milchziegen und Milchschafe pro GVE (56–100 Tage Sömmerung) 330 – Für Schafe ohne Milchschafe pro NST bei ständiger Behirtung 330 bei Umtriebsweide 250 bei übrigen Weiden 120 – Für übrige Raufutter verzehrende Tiere pro NST 330
Merkmal Beiträge Betriebe GVE oder NST 1 000 Fr. Anzahl Anzahl Kühe, Milchziegen und Milchschafe 12 283 1 060 37 248 Schafe ohne Milchschafe 5 672 876 23 532 Übrige Raufutter verzehrende Tiere 83 566 6 552 244 372 Total 101 521 7 091 Total 2011 101 529 7 139 1
Quelle:
Tabelle 38 Seite A42
BLW
Tabellen
41a–41b Seiten A45–A46

Seit dem Beitragsjahr 2003 werden differenzierte Sömmerungsbeiträge für Schafe (ohne Milchschafe) nach Weidesystem ausgerichtet. Mit den höheren Beiträgen für die ständige Behirtung und Umtriebsweide werden einerseits die höheren Kosten berücksichtigt, andererseits wird, in Analogie zu den Ökobeiträgen, der Anreiz für eine nachhaltige Schafalpung erhöht. Eine ständige Behirtung bedeutet, dass die Herdenführung durch einen Hirten mit Hunden erfolgt und die Herde täglich auf einen vom Hirten ausgewählten Weideplatz geführt wird. Bei einer Umtriebsweide hat die Beweidung während der ganzen Sömmerung abwechslungsweise in verschiedenen Koppeln zu erfolgen, die eingezäunt oder natürlich klar abgegrenzt sind.

Schafsömmerung nach Weidesystem 2012

Entwicklung der Sömmerung 2010–2012: Betriebe, gesömmerte Tiere in Normalstössen nach Tierkategorien

188 2.2 Direktzahlungen
Weidesystem Betriebe Tiere mit Beiträge Beiträgen Anzahl NST 1 000 Fr. Ständiger Behirtung 118 9 996 3 284 Umtriebsweide 231 5 042 1 247 Übrige Weide 512 7 767 931 Kombination von Weidesystemen 16 809 210 Total 877 23 614 5 672 Total 2011 904 24 187 5 640 Quelle: BLW
Jahr 2010 2011 2012 Tierkategorie Einheiten Milchkühe Betriebe 3 854 3 772 3 853 Stösse 104 602 104 269 100 869 Mutter- und Ammenkühe und andere Kühe Betriebe 2 263 2 310 2 518 Stösse 32 343 33 543 34 833 Anderes Rindvieh Betriebe 6 171 6 121 6 078 Stösse 123 816 123 258 118 117 Tiere der Pferdegattung Betriebe 963 960 923 Stösse 4 376 4 555 4 420 Schafe Betriebe 995 970 933 Stösse 25 252 25 264 23 914 Ziegen Betriebe 1 411 1 405 1 405 Stösse 5 928 6 104 6 094 Andere gesömmerte Tiere Betriebe 194 179 339 Stösse 532 503 810 Ein Stoss = 1 GVE * Dauer / 100 Quelle: BLW

2.2.3.4 Beiträge für den Gewässerschutz

n Abschwemmungen und Auswaschung von Stoffen verhindern

Seit 1999 ermöglicht Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes dem Bund, Massnahmen der Landwirtschaft zur Verhinderung der Abschwemmung und Auswaschung von Stoffen in ober- und unterirdische Gewässer zu fördern. Das Schwergewicht des Programms liegt bei der Reduktion der Nitratbelastung des Trinkwassers und der Phosphorbelastung der oberirdischen Gewässer in Regionen, in denen der ÖLN, der Biolandbau, Verbote und Gebote sowie vom Bund geförderte freiwillige Programme (Extenso, ökologischer Ausgleich) nicht genügen. Neue Entwicklungen zeigen sich im Beriech der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln.

2012 waren insgesamt 30 Projekte in der Umsetzung: 27 Nitratprojekte, 1 Phosphorprojekt (die 3 Phosphorprojekte des Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersees wurden 2011 zu einem Projekt zusammengelegt) und 2 Projekte im Bereich Pflanzenschutzmittel (PSM).

Gemäss der Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet, für ober- und unterirdische Wasserfassungen einen Zuströmbereich zu bezeichnen und bei unbefriedigender Wasserqualität Sanierungsmassnahmen anzuordnen. Diese Massnahmen können im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik bedeutende Einschränkungen bezüglich Bodennutzung und untragbare finanzielle Einbussen für die Betriebe mit sich bringen. Die Beiträge des Bundes an die Kosten betragen maximal 80 % für Strukturanpassungen und bis 50 % für Bewirtschaftungsmassnahmen.

2012 wurden 7,2 Mio. Fr. ausbezahlt.

189 2.2 Direktzahlungen

Überblick über die Projekte 2012

1 Verlängerung der Projekte vereinbart

2 Projekt im Rahmen einer Güterregulierung mit einmaligem Beitrag im Jahre 2005

3 Mit baulichen Strukturmassnahmen

4 Seit 2011 werden die Projekte Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee als ein Projekt weitergeführt. Quelle: BLW

190 2.2 Direktzahlungen
Kanton Region, Geplante Stoff Projektgebiet Beiträge Gemeinde Projektdauer 2012 Jahr ha Fr. AG Baldingen 2004–2015 1 Nitrat 69 38 164 AG Birrfeld 2002–2013 1 Nitrat 813 305 093 AG Wohlenschwil 2001–2013 1 Nitrat 62 77 555 AG Klingnau 2007–2013 Nitrat 101 31 126 AG Hallwilersee 2001–2010 Phosphor 1 200BE Gimmiz 2011–2016 Nitrat 180 318 278 3 BL Buus 2011–2016 Nitrat 220 127 752 3 FR Avry-sur-Matran 2000–2017 Nitrat 37 23 116 FR Courgevaux 2003–2015 1 Nitrat 27 29 537 FR Domdidier 2004–2016 1 Nitrat 30 23 312 FR Fétigny 2004–2016 1 Nitrat 63 129 662 FR Lurtigen 2005–2016 Nitrat 286 107 515 FR Torny (Middes) 2000–2018 Nitrat 45 21 583 FR Salvenach 2005 2 Nitrat 13,5FR Neyruz 2010–2015 Nitrat 8,1 8 858 FR Gurmels 2011–2016 Nitrat 81,3 280 754 3 GE Charmilles 2008–2013 PSM 202 547 291 3 LU Baldeggersee 2000–2013 Phosphor 12 900 4 3 492 104 4 LU Sempachersee 1999–2013 LU Hallwilersee 2001–2013 NE Valangin 2009–2014 Nitrat 178 74 591 SH Klettgau 2001–2013 1 Nitrat 357 255 620 SO Gäu I und ll 2000–2014 1 Nitrat 1 508 587 300 VD Bavois 2005–2013 Nitrat 37 20 832 VD Bofflens 2005–2016 Nitrat 112 113 369 VD Boiron / Morges 2005–2016 PSM 2 250 122 746 VD Bussy sur Moudon 2009–2015 Nitrat 34 47 096 VD Curtilles 2009–2015 Nitrat 28,5 22 852 VD Morand/ Montricher 2000–2013 1 Nitrat 403 233 543 VD Neyruz-sur Moudon 2009–2014 Nitrat 20 19 184 VD Thierrens 1999–2017 Nitrat 17 30 596 VD Sugnens (Montilliez) 2007–2018 Nitrat 16 17 298 VD Peney-le-Jorat / Villars-Tiercelin 2009–2014 Nitrat 28 44 893 ZH Baltenswil 2000–2017 Nitrat 130 57 558 Total 7 209 178 Total 2011 6 703 479

2.2.3.5 Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen (Ressourcenprojekte)

Gemäss Artikel 77a und 77b LwG fördert der Bund seit 2008 die Verbesserung der Nutzung von natürlichen Ressourcen in der Landwirtschaft mit Beiträgen. Die Zielbereiche sind die für die landwirtschaftliche Produktion benötigten Ressourcen wie Stickstoff, Phosphor und Energie, die Optimierung des Pflanzenschutzes sowie der verstärkte Schutz und die nachhaltigere Nutzung des Bodens und der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft. Die Massnahmen müssen über die Anforderungen der Gesetze, des ÖLN oder anderweitiger Förderprogramme des Bundes wie der Öko-Qualitätsverordnung hinausgehen.

Die ökologische Verbesserung soll nicht durch die Reduktion der inländischen Produktion sondern durch eine Steigerung der Effizienz beim Ressourceneinsatz erreicht werden.

– Die auf sechs Jahre befristeten Beiträge sollen neuen Techniken und Organisationsformen sowie strukturellen Anpassungen zum Durchbruch verhelfen, die Verbesserungen in diesen Bereichen bringen und zu deren Einführung eine finanzielle Unterstützung notwendig ist.

Die Wirkung der Massnahmen muss nach Abschluss des Projekts beibehalten werden.

Das BLW beteiligt sich mit bis zu 80 % an den anfallenden Kosten. Die Restfinanzierung des Projekts muss durch eine Trägerschaft sichergestellt werden.

Die Teilnahme an den Massnahmen ist freiwillig.

Diverse Ressourcenprojekte befinden sich in der Umsetzung; weitere sind in Erarbeitung.

Natürliche Ressource / Projekte in Umsetzung 2012 Projekte mit Start 2013

Zielbereich

Stickstoff

Kantone Thurgau, Luzern, Freiburg, Kanton Jura Bern, Kantone Appenzell I. Rh., Appenzell A. Rh., Solothurn, Aargau, Zentralschweizer Projekt (Kantone Obwalden, Nidwalden, Uri, Schwyz, Zug), Waadt, Neuenburg, Glarus Graubünden, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Zürich

Kantone Basel-Stadt, Bern, Solothurn Kantone Jura, Waadt Biodiversität Smaragd Oberaargau

Bodenfruchtbarkeit

Energie

Reduktion Herbizideinsatz

Förderung der Ackerbegleitflora (diverse Kantone)

Erneuerbare Energien und elektrische Antriebe im Rebbau

Vitival (VS)

Quelle: BLW

2012 wurden für Ressourcenprojekte Beiträge in der Höhe von 17,3 Mio. Fr. ausgerichtet. Im Verlaufe des Jahres konnten drei zusätzliche Projekte in den Bereichen Stickstoff, Boden und Reduktion des Herbizideinsatzes gutgeheissen werden, welche ab 2013 lanciert werden.

2.2.3.6 Neuerungen 2013

Für das Beitragsjahr 2013 wurden keine Änderungen vorgenommen.

191 2.2 Direktzahlungen

2.2.4 Grundzüge des

Direktzahlungssystems unter AP 14–17

n Vorgeschichte

weiterentwickelten

Der Bundesrat schlug im Rahmen der Agrarpolitik 2011 (AP 2011) eine weitere Umlagerung von Mitteln aus dem Bereich der Marktstützung zu den Direktzahlungen vor. Das Parlament folgte den bundesrätlichen Vorschlägen nur teilweise. Dies lag u.a. auch daran, dass verschiedene Parlamentarier nicht überzeugt waren, dass die Mittel mit dem geltenden Direktzahlungssystem wirklich zielführend und effizient eingesetzt werden. In der Folge überwies das Parlament eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), mit der es den Bundesrat beauftragte, einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen. Am 6. Mai 2009 verabschiedete der Bundesrat den entsprechenden Bericht. Darin kam er zum Schluss, dass verschiedene Faktoren, wie die veränderten Rahmenbedingungen, die Notwendigkeit einer verbesserten Zielausrichtung und die Erkenntnisse aus der Evaluation, eine Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems im Rahmen der nächsten Reformetappe notwendig machten. Er unterbreitete in seinem Bericht einen konkreten Konzeptvorschlag für ein weiterentwickeltes Direktzahlungssystem.

Der Bericht wurde sowohl in den Kommissionen als auch in den Räten behandelt. Dabei wurde festgehalten, dass das dargelegte Konzept im Bericht kohärent und zukunftsgerichtet sei. Entsprechend hat das Parlament eine Folgemotion der WAK-S überwiesen und den Bundesrat beauftragt, den Konzeptvorschlag zu konkretisieren und eine Botschaft zu unterbreiten. Mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014–2017 (Agrarpolitik 2014–2017) erfüllte der Bundesrat diese Vorgaben. Im März 2013 verabschiedete das Parlament ein teilrevidiertes LwG und Änderungen weiterer Gesetze (u.a. Gewässerschutz-, Pacht-, Raumplanungs- und Gentechnikgesetz sowie Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht). Nach wie vor stellen die Direktzahlungen das zentrale Element der Agrarpolitik dar. Das System wurde allerdings grundlegend umstrukturiert, wodurch die Zielausrichtung und damit die Wirksamkeit und Effizienz der Direktzahlungen verbessert wird.

n

Direktzahlungssystem: Konzept und Beitragstypen

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die Landwirtschaft nach Artikel 104 Bundesverfassung erbringen soll, werden künftig mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert werden. Heutige Beiträge mit unspezifischer Zielausrichtung, wie der allgemeine Flächenbeitrag, werden durch zielgerichtete Instrumente ersetzt. Es wird nicht mehr nach allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen unterschieden, sondern nach deren Hauptzielsetzung. Die Stossrichtung der einzelnen Direktzahlungsinstrumente wird auch in der Bezeichnung des jeweiligen Beitragstyps wiedergegeben. Die folgende Abbildung zeigt das Konzept und den Aufbau des weiterentwickelten Direktzahlungssystems.

192 2.2 Direktzahlungen

Konzept und Aufbau des weiterentwickelten Direktzahlungssystems

Art. 104 BV Sichere Versorgung Pflege der Kulturlandschaft Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Dezentrale Besiedlung des Landes Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen

Übergangsbeiträge Sicherstellung einer sozialverträglichen Entwicklung

Kulturlandschaftsbeiträge

· Offenhaltung durch flächendeckende Bewirtschaftung

Ausgleich

Erschwernis

· Förderung der Sömmerung

Versorgungssicherheitsbeiträge Erhaltung

Produktionskapazität

Ausgleich

Erschwernis · Förderung

Ackerbau und wichtige Einzelkulturen

Biodiversitätsbeiträge

· Erhaltung und Förderung der Arten- und Lebensraumvielfalt

Landschaftsqualitätsbeiträge

Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Landschaften

Produktionssystembeiträge · Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen

Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN und Ressourceneffizienzbeiträge Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

Strukturelle und soziale Eintretens- und Begrenzungskriterien

Das weiterentwickelte Direktzahlungssystem besteht aus den folgenden Instrumenten:

Kulturlandschaftsbeiträge

Quelle: BLW

Ein Anteil des heutigen allgemeinen Flächenbeitrags wird als Offenhaltungsbeitrag ausgerichtet. Dieser Beitrag ist nach Zone abgestuft und wird im Hügel- und Berggebiet ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die Flächen nicht verbuschen oder verwalden. Die bisherigen Hangbeiträge und der Sömmerungsbeitrag werden weitergeführt und in die Kulturlandschaftsbeiträge integriert. Für Betriebe mit einem grossen Anteil Mähwiesen über 35 % Neigung wird neu ein zusätzlicher Steillagenbeitrag ausgerichtet. Auch werden zusätzlich im Talgebiet und für eine neue dritte Hangneigungsstufe (über 50 %) Hangbeiträge ausgerichtet werden. Zur Sicherstellung einer angemessenen Bestossung des Sömmerungsgebietes wird für Ganzjahresbetriebe, die ihre Tiere im Inland sömmern, ein Alpungsbeitrag eingeführt. Der Alpungsbeitrag ersetzt den heutigen Sömmerungszuschlag, der mit der Aufhebung der RGVE- und TEP-Beiträge entfällt.

Versorgungssicherheitsbeiträge

Der heutige RGVE-Beitrag und der Zusatzbeitrag für offene Ackerflächen und Dauerkulturen werden in einen einheitlichen Versorgungssicherheits-Basisbeitrag umgelagert. Durch diesen Basisbeitrag wird das heute geringere Stützungsniveau für den Ackerbau und die Dauerkulturen auf das Niveau des Grünlands angehoben. Für den Ackerbau und die Dauerkulturen ist ergänzend zum Basisbeitrag ein zusätzlicher Beitrag vorgesehen. Damit wird die relative Stützung gegenüber dem Grünland erhöht. Die erschwerten Produktionsbedingungen in der Berg- und Hügelregion, die bisher für die Tierhaltung mit dem TEP-Beitrag berücksichtigt wurden, werden ab dem nächsten Jahr durch den Produktionserschwernisbeitrag ausgeglichen. Damit Beiträge auf den Dauergrünflächen bezahlt werden, muss ein Mindesttierbesatz erreicht werden. Erreicht ein Betrieb den Mindesttierbesatz nicht, werden die Beiträge anteilsmässig für diejenigen Flächen ausgerichtet, auf denen der Mindesttierbesatz erfüllt wird.

193 2.2 Direktzahlungen

Biodiversitätsbeiträge

Die bisherigen Beiträge für den ökologischen Ausgleich, die biologische Qualität und die Vernetzung werden zu den Biodiversitätsbeiträgen fusioniert. Im Rahmen dieser Beiträge werden für drei Stufen Qualitätsbeiträge ausgerichtet, die vollständig durch den Bund finanziert werden. Die Stufe I entspricht dem heutigen Niveau in der Direktzahlungsverordnung (DZV), die Stufe II dem heutigen Niveau in der Ökoqualitätsverordnung (ÖQV), in der Stufe III können Objekte in Inventaren von nationaler Bedeutung voraussichtlich ab 2016 gefördert werden. Zusätzlich zu den bisher geförderten Ökoelementen werden Beiträge für den Uferbereich entlang von Fliessgewässern und für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet eingeführt. Neben den Qualitätsbeiträgen wird wie bisher die Vernetzung gefördert. Der Bund übernimmt neu maximal 90 anstelle von 80 % der Beiträge, die Restfinanzierung wird von den Kantonen, Gemeinden oder privaten Trägerschaften sichergestellt.

Landschaftsqualitätsbeitrag

Mit den neuen Landschaftsqualitätsbeiträgen können Leistungen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Vielfalt und Qualität der Kulturlandschaft gefördert werden. Die Massnahmen werden in Projekten auf Basis regionaler Ziele entwickelt. Die Beiträge werden anhand eines projektspezifischen Beitragsschlüssels und auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen ausgerichtet.

Produktionssystembeiträge

Bei den Produktionssystembeiträgen wird zwischen gesamt- und teilbetrieblichen Produktionssystemen unterschieden. Die erste Kategorie umfasst den Biobeitrag, der ohne grosse Veränderungen weitergeführt wird. Zur zweiten Kategorie zählen der Extensobeitrag und der neue Beitrag für eine graslandbasierte Milchund Fleischproduktion. Letzterer wird auf der gesamten Grünfläche des Betriebs ausgerichtet, sofern ein Mindesttierbesatz erreicht wird. Voraussetzung ist, dass in der Wiederkäuerfütterung auf dem Betrieb maximal 10 % Kraftfutter eingesetzt wird und ein hoher Anteil der Jahresration aus Wiesen- und Weidefutter. Die BTS- und RAUS-Beiträge werden ohne wesentliche Änderungen weitergeführt.

Ressourceneffizienzbeiträge

Zur Verbesserung der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Effizienz beim Einsatz von Produktionsmitteln werden neu auf nationaler Ebene Techniken mit ausgewiesener Wirkung auf sechs Jahre befristet gefördert. Ab 2014 werden emissionsmindernde Ausbringverfahren, schonende Bodenbearbeitung sowie der Einsatz von präziser Ausbringtechnik im Bereich Pflanzenschutzmittel unterstützt.

Beibehalten werden die Förderung zur Verbesserung der Nutzung von natürlichen Ressourcen in der Landwirtschaft (Ressourcenprojekte) sowie die Beiträge gemäss Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes für Massnahmen der Landwirtschaft zur Verhinderung der Abschwemmung und Auswaschung von Stoffen in ober- und unterirdische Gewässern.

Übergangsbeitrag

Der Übergangsbeitrag soll eine sozialverträgliche Entwicklung beim Übergang vom heutigen zum weiterentwickelten Direktzahlungssystem sicherstellen. Er federt die finanzielle Differenz zwischen den heutigen allgemeinen Direktzahlungen und den leistungsbezogenen Direktzahlungen eines Betriebs ab. Der Übergangsbeitrag wird bei einer zunehmenden Beteiligung an den freiwilligen Programmen fortlaufend sinken.

194 2.2 Direktzahlungen

Bisherige / neue Kategorien und Beitragstypen im Überblick

Allgemeine Direktzahlungen

· Flächenbeiträge (inkl. Zusatzbeitrag für offenes Ackerland und Dauerkulturen)

· Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere

· Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen

· Allgemeine Hangbeiträge

· Hangbeiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen

Ökologische Direktzahlungen

· Beiträge für den ökologischen Ausgleich

· Beiträge nach der Öko-Qualitätsverordnung

· Beiträge für den biologischen Landbau

· Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion)

· Etho-Beiträge

· Beiträge für Besonders Tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)

· Beiträge für Regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS)

· Sömmerungsbeiträge

· Beiträge für Ressourcenprogramme (Stickstoff, Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität, Energie)

· Beiträge für den Gewässerschutz*

* gestützt auf Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes

n Bedingungen, Kriterien, Abstufung

Übergangsbeitrag

Versorgungssicherheitsbeiträge

· Basisbeitrag

· Produktionserschwernisbeitrag

· Beitrag für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen

Kulturlandschaftsbeiträge

· Alpungsbeitrag

· Offenhaltungsbeitrag

· Hangbeitrag

· Hangbeitrag für Rebflächen

· Steillagenbeitrag

· Sömmerungsbeitrag

Landschaftsqualitätsbeitrag

Biodiversitätsbeiträge

Qualitätsbeitrag

Vernetzungsbeitrag

Produktionssystembeiträge

Beitrag für biologische Landwirtschaft

· Beitrag für extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps

Tierwohlbeiträge

· BTS-Beitrag

· Raus-Beitrag

Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion

Ressourceneffizienzbeiträge

· Beitrag für emissionsmindernde Ausbringverfahren

Beitrag für schonende Bodenbearbeitung

Beitrag für den Einsatz von präziser Applikationstechnik

Beiträge für Ressourcenprogramme

Beiträge für den Gewässerschutz*

Quelle: BLW

Wie bisher sind die Direktzahlungen den Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben vorbehalten. Eine Ausnahme besteht für die Biodiversitätsbeiträge und für den Landschaftsqualitätsbeitrag, indem diese beiden Direktzahlungsarten auch an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz und/oder öffentliche Körperschaften (Kantone, Gemeinden) ausbezahlt werden können. Unverändert bleiben die Voraussetzungen an die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen: Altersgrenze (65 Jahre), anfallende Arbeiten müssen mindestens zu 50 % durch betriebseigene Arbeitskräfte ausgeführt werden, minimal sind 0,25 Standardarbeitskräfte (SAK) für den Erhalt von Direktzahlungen zu erreichen und Ausbildungsanforderungen sind zu erfüllen.

195 2.2 Direktzahlungen

Auch die bisherigen Bestimmungen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN), der eine ausgeglichene Düngerbilanz, einen angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen, eine geregelte Fruchtfolge, einen geeigneten Bodenschutz, eine gezielte Auswahl und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie eine artgerechte Haltung der Nutztiere umfasst, werden grundsätzlich weitergeführt. Neu wird im ÖLN die vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Objekten in nationalen Inventaren aufgenommen.

Die Abstufung der Beiträge nach Tierzahl wird aufgehoben. Eine Abstufung nach Fläche erfolgt beim Basisbeitrag der Versorgungssicherheitsbeiträge. Kürzungen bzw. Begrenzungen der Direktzahlungen nach Einkommen und Vermögen werden auf den Übergangsbeitrag beschränkt.

n Rechtliche

Bestimmungen

Die einschlägigen Bestimmungen betreffend den Kriterien, Beitragsarten und -höhen, Kontrollen, Verwaltungssanktionen, Abrechnung, Auszahlung usw. finden sich in einer neuen Bundesratsverordnung (Direktzahlungsverordnung, DZV). Die ehemaligen Ausführungsbestimmungen zu den Sömmerungsbeiträgen, zur Öko-Qualität und zu den Ethoprogrammen wurden in diese neue Direktzahlungsverordnung integriert.

Es ist auch auf die weiteren Verordnungen hinzuweisen, die direkt mit den Direktzahlungen verknüpft sind; auch sie wurden teilweise revidiert. Insbesondere sind dies die Verordnung über die Koordination der Kontrollen in der Landwirtschaft (VKKL) und die Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV).

n Finanzierung und Verteilung auf die einzelnen Direktzahlungsarten

Mit der Teilrevision des LwG hat das Parlament auch den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014 bis 2017 gutgeheissen. Im Zahlungsrahmen sind für die Direktzahlungen insgesamt 11,3 Mrd. Fr. für diesen Zeitraum vorgesehen; die jährliche Tranche bemisst sich so auf rund 2,8 Mrd. Fr.

196 2.2 Direktzahlungen

2.3 Grundlagenverbesserung

Die Massnahmen unter dem Titel Grundlagenverbesserung fördern und unterstützen eine umweltgerechte und effiziente Nahrungsmittelproduktion sowie die Erfüllung der multifunktionalen Aufgaben.

Finanzhilfen für Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen

1 Budget

2 einmalige Reduktion infolge Ausgleich zu Gunsten Direktzahlungen

3 Ab 2012 innerhalb des Zahlungsrahmens Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen

4 Nicht über den Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen gesteuert

Mit den Massnahmen zur Grundlagenverbesserung werden folgende Ziele angestrebt:

– Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Produktionskosten;

– Erleichterung der täglichen Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte;

– Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum;

– Moderne Betriebsstrukturen und gut erschlossene landwirtschaftliche Nutzflächen;

– Effiziente und umweltgerechte Produktion;

– Ertragreiche, resistente Sorten und qualitativ hochstehende Produkte;

– Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt;

– Genetische Vielfalt.

197 2.3 Grundlagenverbesserung
Massnahme 2011 2012 2013 1 Mio. Fr. Beiträge Strukturverbesserungen 83,0 87,0 90,0 Investitionskredite 13,0 2 54,0 51,0 Betriebshilfe 0,9 0,8 1,9 Umschulungsbeihilfen 0,1 0,1 0,9 Beratungswesen 3 und Forschungsbeiträge 4 18,2 18,1 18,4 Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten und Schädlinge 4 1,5 1,9 3,3 Pflanzen- und Tierzucht 37,6 38,0 38,0 Total 154,3 199,9 203,5
Quelle:
BLW

2.3.1 Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen

2.3.1.1 Strukturverbesserungen

Mit den Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen werden die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum verbessert, insbesondere im Berggebiet und in den Randregionen. Im Interesse der Öffentlichkeit werden zudem ökologische, tierschützerische und raumplanerische Ziele umgesetzt, wie der naturnahe Rückbau von Kleingewässern, die Vernetzung von Biotopen oder der Bau von besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen.

Investitionshilfen für Strukturverbesserungen werden als Hilfe zur Selbsthilfe für einzelbetriebliche und für gemeinschaftliche Massnahmen gewährt. Es stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

Beiträge mit Beteiligung der Kantone, vorwiegend für gemeinschaftliche Massnahmen;

Investitionskredite in Form von rückzahlbaren, zinslosen Darlehen, vorwiegend für einzelbetriebliche Massnahmen.

Mit Investitionshilfen werden die landwirtschaftlichen Infrastrukturen gefördert. Sie ermöglichen die Anpassung der Betriebe an die sich laufend ändernden Rahmenbedingungen. Durch die Senkung der Produktionskosten und die Förderung der Ökologie wird die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft verbessert. Auch in anderen Ländern, insbesondere in der EU (GAP 2. Säule), sind landwirtschaftliche Investitionshilfen wichtige Massnahmen zur Förderung des ländlichen Raums. Allerdings werden in der EU die Beihilfen ausschliesslich als Beiträge ausgerichtet.

n Finanzielle Mittel für Beiträge

Für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten wurden im Jahr 2012 Beiträge im Umfang von 87 Mio. Fr. ausbezahlt. Ausserdem genehmigte das BLW neue Projekte mit Bundesbeiträgen von insgesamt 108,3 Mio. Fr. Damit wurde ein Investitionsvolumen von 553,7 Mio. Fr. ausgelöst. Die Summe der Bundesbeiträge an die genehmigten Projekte ist nicht identisch mit der Budgetrubrik «Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen», da die Zusicherung eines Beitrages und dessen Auszahlung nur ausnahmsweise im gleichen Jahr erfolgen und vielfach von einem genehmigten Projekt nur eine Tranche zugesichert wird.

198 2.3 Grundlagenverbesserung
Tabellen 45–46, 50a Seiten A50, A54

Genehmigte Beiträge des Bundes 2012

Landumlegungen mit Infrastrukturmassnahmen

Wegebauten

Massnahmen Boden-Wasserhaushalt

Wasserversorgungen

Wiederherstellungen und Sicherungen

Periodische Wiederherstellung (PWI)

andere Tiefbaumassnahmen

Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE)

Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere

Alpgebäude

andere Hochbaumassnahmen

Quelle: BLW

Ausbezahlte Beiträge des Bundes an Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten 2003–2012

199 2.3 Grundlagenverbesserung
25 0 5 10 15 20 in Mio. Fr. Talregion Hügelregion Bergregion
25 % 19 % 56 %
in Mio. Fr.
0 20 40 60 80 100 120 2000/02 93 2003 102 2004 94,5 2005 85 2006 107,5 2007 92,4 2008 88,5 2009 82,8 2010 85 2012 87 2011 83
Quelle: BLW

n Finanzielle Mittel für Investitionskredite

Im Jahre 2012 bewilligten die Kantone für 2 033 Fälle Investitionskredite im Betrag von 320,5 Mio. Fr. Von diesem Kreditvolumen entfielen 86,8 % auf einzelbetriebliche und 8,1 % auf gemeinschaftliche Massnahmen. Im Berggebiet können für gemeinschaftliche Projekte auch Überbrückungskredite, so genannte Baukredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren, gewährt werden.

Investitionskredite 2012

Die Kredite für einzelbetriebliche Massnahmen wurden hauptsächlich als Starthilfe, für die Diversifizierung sowie für den Neu- oder Umbau von landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden eingesetzt. Sie werden in durchschnittlich 13,4 Jahren zurückbezahlt.

Bei den gemeinschaftlichen Massnahmen wurden insbesondere Bodenverbesserungen, Bauten und Einrichtungen für die Milchwirtschaft und für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sowie der gemeinschaftliche Kauf von Maschinen oder Fahrzeugen unterstützt.

Im Jahre 2012 wurden den Kantonen 54 Mio. Fr. neue Bundesmittel zur Verfügung gestellt und zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Krediten eingesetzt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 geäufneten Fonds de roulement beträgt 2,416 Mrd. Fr.

Investitionskredite 2012 nach Massnahmenkategorien, ohne Baukredite

Kauf Betrieb durch Pächter Wohngebäude

Ökonomiegebäude

Diversifizierung

Gemeinschaftliche Massnahmen1

andere Hochbaumassnahmen 2

1 Gemeinschaftlicher Kauf von Maschinen und Fahrzeugen, Starthilfe für bäuerliche Selbsthilfeorganisationen, Gemeinschaftliche Einrichtungen und Bauten für die Verarbeitung / Lagerung landw. Produkte, Gemeinschaftliche Anlagen für die Produktion erneuerbarer Energie aus Biomasse

2 Produzierender Gartenbau, Gewerbliche Kleinbetriebe

Quelle: BLW

200 2.3 Grundlagenverbesserung
Anzahl Mio. Fr. Anteil % Einzelbetriebliche Massnahmen 1 844 277,6 86,6 Gemeinschaftliche Massnahmen, ohne Baukredite 153 25,9 8,1 Baukredite 36 17,0 5,3 Total 2 033 320,5 100 Quelle: BLW
140 0 20 40 60 80 100 120 in Mio. Fr.
Talregion Hügelregion Bergregion Starthilfe
48 % 26 % 26 %
Bodenverbesserungen
Tabellen 47–48, 50b Seiten A51–A54

2.3.1.2 Soziale Begleitmassnahmen

n Betriebshilfe

Die Betriebshilfe wird in Form von zinslosen Darlehen gewährt und dient dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu verhindern oder zu beheben. In der Auswirkung entspricht die Betriebshilfe einer einzelbetrieblichen, indirekten Entschuldung.

Im Jahr 2012 wurden in 132 Fällen insgesamt 17,9 Mio. Fr. Betriebshilfedarlehen gewährt. Das durchschnittliche Darlehen betrug 135 589 Fr. und wird in 12 Jahren zurückbezahlt.

Betriebshilfedarlehen 2012 Anzahl

ausserordentlichen finanziellen Belastung

Im Jahr 2012 wurden den Kantonen 0,8 Mio. Fr. neu zur Verfügung gestellt. Seit dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs (NFA) entspricht die kantonale Beteiligung mindestens der Höhe der neuen Bundesmittel. Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Darlehen eingesetzt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufneten Fonds de roulement beträgt zusammen mit den Kantonsanteilen rund 224 Mio. Fr.

n Umschulungsbeihilfen

Die Umschulungsbeihilfe erleichtert für selbständig in der Landwirtschaft tätige Personen den Wechsel in einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf. Sie beinhaltet Beiträge an Umschulungskosten und Lebenskostenbeiträge für Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter, die das 52. Altersjahr noch nicht beendet haben. Die Gewährung einer Umschulungsbeihilfe setzt die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs voraus. Im Jahre 2012 wurden in einem Fall 48 000 Fr. zugesichert. Insgesamt wurden auf Basis der zugesicherten Umschulungsbeihilfen der Vorjahre an vier in der Umschulung stehende Personen 119 055 Fr. ausbezahlt. Die Umschulungsdauer beträgt, je nach Ausbildung, ein bis drei Jahre. Das Ausbildungsspektrum der Umschulung ist breit und reicht von sozialen Berufen wie Physiotherapeut, Religionspädagoge oder Krankenschwester bis hin zu handwerklichen und kaufmännischen Berufen (Zimmermann, Schlosser, Heizungsmonteur, Mechaniker, Koch oder Agrokaufmann). Eine Beihilfe wurde für eine Ausbildung an einer Fachhochschule gewährt.

Die Gründe für die geringe Beteiligung an diesem Programm mögen anfänglich in der fehlenden Bekanntheit gelegen haben, zeitweise auch an den ungünstigen wirtschaftlichen Aussichten in anderen Berufsfeldern. Ein Hindernis könnten aber auch Auflagen sein, welche für den Bezug der Beihilfen zu erfüllen sind, so insbesondere die definitive Betriebsaufgabe.

201 2.3 Grundlagenverbesserung
Mio. Fr. Umfinanzierung
71 12,0 Überbrückung einer
56 5,5 Darlehen bei Betriebsaufgabe 5 0,4 Total 132 17,9
BLW
bestehender Schulden
Quelle:
Tabellen 49,
Seiten A53–A54 Tabelle 51 Seite A55
50b

2.3.1.3 Eine Gemeinschaftsanlage zum Schutz der Oberflächengewässer und des Kulturlandes

Der strukturelle Wandel auf den Rebbaubetrieben hat zur Folge, dass die Grösse der Gebäude den Bedürfnissen der Unternehmen nicht mehr genügt. Die Möglichkeiten für eine strukturelle Anpassung der Betriebe innerhalb der Dörfer sind eingeschränkt, insbesondere aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit an Baufläche, von baupolizeilichen Regelungen und möglichen nachbarschaftlichen Konflikten. In den meisten Fällen müsste deshalb ausserhalb der Bauzonen gebaut werden. Da in Dardagny (GE) fast sämtliche Weinbauern von dieser Problematik betroffen waren, suchten die Weinbauern nach einer gemeinsamen Lösung, die dann auch mit Erfolg umgesetzt wurde. Mit dem Projekt realisierten sie gleichzeitig eine Aufbereitungsanlage für Wasser, das mit Pflanzenschutzmittelrückstanden verunreinigt ist.

n Die örtlichen Gegebenheiten bedürfen einer innovativen Lösung

Die Weinbauern entwickeln ihre Betriebe stets weiter, um sich den Marktbedingungen und der Marktlage anzupassen. Die Vergrösserung der Betriebe, das Aufkommen der betriebseigenen Kelterei und der Verkauf der Produkte ab Hof erfordern immer umfangreichere bauliche Massnahmen. In den Dorfkernen sind solche strukturellen Anpassungen meist kaum möglich. Mit der Erweiterung der Tätigkeitsfelder wird auch häufig die Nachbarschaft zusätzlich belastet. Die Baupolizei verlangt nach Lösungen, die sowohl den Heimatschutz, die Bedürfnisse des Betriebs und die Baukosten im Auge behalten. Da das Dorf Dardagny zum Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung gehört, ist es für die Weinbauern dort umso schwieriger, ihre Betriebe zu vergrössern. Vor diesem Hintergrund kamen die Weinbauern auf die Idee einer Gemeinschaftsanlage.

n Einen gemeinsamen Weg zu finden, ist nicht einfach

Einer Idee Taten folgen zu lassen und möglichst viele Mitstreiter zu finden, ist alles andere als leicht. Es wird nämlich immer abgewägt zwischen Nutzen und Kosten und man fragt sich, ob ein Alleingang vielleicht nicht besser wäre. Da die Kosten, die ein Einzelner zu tragen hat, von der Anzahl der Mitstreiter abhängig sind, können diesbezüglich kaum konkrete Zahlen genannt werden. Dieser Umstand macht es nicht einfach, die Skeptiker unter den Weinbauern zu überzeugen. Für die Realisierung ist es somit umso wichtiger, dass die Initianten voll und ganz hinter dem Projekt stehen. Es gibt nämlich viele Fragen, die geklärt werden müssen. Da sind einerseits Fragen, die das Gebäude betreffen, wie der Standort, die Gebäudeform, die Kosten, die Finanzierung, die Baubewilligung und die Kommunikation des Projekts. Letzterer Punkt ist insofern von Bedeutung, als die lokale Bevölkerung miteinbezogen werden sollte. Andererseits müssen organisatorische Fragen zur Gesellschaft, die gegründet werden soll, geklärt werden, wie die Rechtsform, die Statuten und das Reglement.

n Das Gemeinschaftsprojekt orientiert sich am Genfer Pilotprojekt zum Schutz der Gewässer

Aufgrund der Resultate einer Analyse der Wasserqualität des Ruisseau des Charmilles in der Gemeinde Dardagny, erarbeitete der Kanton Genf 2007 ein Pilotprojekt zur Senkung der Pflanzenschutzmittelkonzentration im Bach. Das Projekt wird im Rahmen der Abgeltungen des Bundes an Massnahmen der Landwirtschaft zur Verhinderung der Abschwemmung und Auswaschung von Stoffen in die Gewässer (Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes) realisiert. Mit den Sanierungsmassnahmen soll die Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Oberflächengewässer sowie ihre Einsatzmenge verringert werden. Folgende Massnahmen wurden von den acht Weinbauern, die am Sanierungsprojekt teilnehmen, getroffen: Anbringen von Spülbehältern auf den Spritzapplikatoren, Begrünung der Rebparzellen, Rodung der Rebstöcke rund um die Entwässerungsschächte und die Gitter, die der Oberflächenentwässerung dienen, sowie die biologische Bekämpfung des Traubenwicklers mittels der sogenannten Verwirrungstechnik.

202 2.3 Grundlagenverbesserung

Der Bau einer Anlage für das Auffüllen und Waschen der Geräte zur Ausbringung von PSM ist ein weiteres Element des Sanierungsprojekts. Mit der Zeit wurde klar, dass eine solche Anlage auch in das Gemeinschaftsprojekt integriert werden muss, da die Gemeinschaftsanlage früher oder später Drehscheibe für sämtliche Arbeiten in und um die Parzellen sein wird.

n Eine Genossenschaft für das Projekt

Damit die Gemeinschaftsanlage realisiert werden kann, schlossen sich neun Weinbauern zu einer Genossenschaft (Coopérative du Hangar Agricole de Dardagny) zusammen. Das Projekt umfasst den Bau der Gemeinschaftsanlage mit 22 identischen Zellen, die den Mitgliedern der Genossenschaft vermietet werden. Den Weinbauern stehen zudem drei gedeckte Waschplätze zur Verfügung. Das Wasser aus der Reinigung der Spritzgeräte wird in einer Anlage aufbereitet, die einen biologischen Abbau der Wirkstoffe ermöglicht. Hier können die Weinbauern auch landwirtschaftliche Maschinen waschen, die nicht mit PSM in Berührung gekommen sind. Das Wasser wird in einem Abscheider und einem Separator für Kohlenwasserstoffe behandelt, bevor es in das Abwasserbecken geleitet wird. Die Waschplätze stehen sämtlichen Landwirtschaftsbetrieben, die umliegendes Land bewirtschaften, zur Verfügung. Der Zugang zu den Waschplätzen wird mittels Identifikationscodes gewährt.

Die Gemeinde Dardagny hat die Gelegenheit genutzt und im Rahmen des Projekts 1 250 m2 PhotovoltaikPanels auf dem Dach der Anlage installiert, die den Elektrizitätsverbrauch von 55 Haushalten decken. 2012 hat die Genossenschaft die neue Anlage eingeweiht.

n Mit einer guten Projektvorbereitung umweltschonende Lösungen finden

Auch ohne zusätzliche Budgetbelastung können technische Lösungen gefunden werden, die den Umwelteinfluss reduzieren. In diesem Zusammenhang sind namentlich drei Elemente des Projekts zu nennen. Der Umschwung der Anlage wurde so konzipiert, dass eine natürliche Infiltration des Regenwassers möglich ist. Das Regenwasser, das über die Bedachung und die wasserdichten Stellen abläuft, wird aufgefangen und in ein Rückhaltebecken abgeleitet, das in den Boden eingelassen und mit einem Wasserregulator ausgestattet ist, der den Wassereintrag in die Gewässer begrenzt. Zudem wurde zu einem Anteil von über 85 % Beton aus Recyclinggranulat verwendet. Ferner musste der Aushub nicht wegtransportiert werden.

Die Anlage, die im Auftrag der Genossenschaft gebaut wurde, kostete 3,1 Mio. Fr. (ohne Kosten für die Installierung der Photovoltaik-Panel); davon flossen rund 800 000 Fr. in den Bau der Waschplätze mit Abwasseraufbereitungsanlage. Gestützt auf Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes hat der Bund für die Realisierung der Waschplätze Beiträge in der Höhe von rund 640 000 Fr. gewährt. Die restlichen Kosten für die Waschplätze wurden vom Kanton Genf übernommen. Die Finanzierung der Anlage wurde vom Bund mit einem Investitionskredit (zinsloses Darlehen) in der Höhe von 1,1 Mio. Fr. mit einer Laufzeit von 18 Jahren unterstützt.

Das Projekt statuiert punkto Nachhaltigkeit ein Exempel. Der Bau von mehreren einzelnen Anlagen oder Tunnel im Feld konnte verhindert und der Erhalt von wertvollem Agrarland gesichert werden. Darüber hinaus trägt das Projekt zur Qualität der Oberflächengewässer von ganz Dardagny bei.

203 2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.1.4 Landwirtschaftliches Biogas für die Beheizung von Gewächshäusern

Es kommt nicht oft vor, dass ein Milchproduzent und ein Gärtner gemeinsame Sache machen und schon gar nicht, dass sie zusammen eine beachtliche Menge an erneuerbarer Energie produzieren. Ihre landwirtschaftliche Vergärungsanlage produziert genügend Wärme für die Eigenversorgung der Anlage und die Beheizung von mehr als 1 ha Gewächshausfläche, die der Produktion von Qualitätsschnittblumen dient. Die Elektrizitätsproduktion von mehr als 1 500 MWh wird mit einer kostendeckenden Einspeisevergütung unterstützt und vom kantonalen Genfer Energieunternehmen ins Stromnetz eingespiesen. Mehrere Landwirtschafsbetriebe der Region liefern ihren Hofdünger bei der Vergärungsanlage ab und erhalten im Gegenzug ein fast geruchsneutrales Substrat, das leicht auf den Feldern ausgebracht werden kann. Der innovative Charakter des Projekts wurde von Bund und Kanton gleichermassen gewürdigt.

n Ökologischere Wärme für Schnittblumen

Um auf dem Markt der Schnittblumen höchster Qualität (Hochpreissegment) bestehen zu können, muss man den Wünschen der Kunden jederzeit nachkommen, und dies das ganze Jahr. Während der kühleren Jahreszeiten oder an kalten Tagen müssen riesige Gewächshausflächen beheizt werden. Ein Genfer Gärtnereibetreiber musste deshalb je nach Aussentemperatur mehr als 1 ha Gewächshausfläche mit einer PropanHeizung beheizen. Propan ist ein verflüssigtes Gas, das bei der Raffination von Rohöl anfällt. Neben den hohen Kosten und der Abgabe von CO2 in die Atmosphäre liess sich diese Beheizungsmethode nur schwer mit dem Bild eines Unternehmens, das Qualitätsschnittblumen produziert, vereinbaren. Eine Alternative musste gefunden werden. Der Blumenzüchter informierte sich über die verschiedenen Möglichkeiten und spielte schliesslich mit dem Gedanken, für die Beheizung seiner Gewächshäuser Biogas zu produzieren. Für die Produktion von Biogas benötigte er jedoch zunächst Biomasse. Ein Substrat, das reich an Bakterien ist, wandelt die Biomasse in Biogas um. Mit dem Nachbarn hatte der Gärtner den idealen Partner gefunden: als Milchproduzent (570 000 kg) hielt er über 120 GVE Raufutterverzehrer und bewirtschaftete über 100 ha Land. Der Bau einer Biogasanlage auf dem Milchbetrieb des Nachbars wurde bereits vor über 30 Jahren einmal geprüft, jedoch nie realisiert.

n Was lange währt, wird endlich gut

2004 wurde das Projekt wieder aufgerollt und erste Schritte für die Realisierung der Produktionsanlage für Biogas aus der Landwirtschaft in der Gemeinde Satigny (GE) unternommen. 2012 wurde die Anlage in Betrieb genommen. Warum so viele Jahre später? Bei einem Projekt, das 220 KWh Elektrizität generiert und Kosten von mehr als 3 Mio. Fr. verursacht, müssen nicht nur die administrativen Abläufe detailliert geplant, sondern auch die verschiedenen technischen Möglichkeiten, die strukturelle Organisation des Unternehmens und die Finanzierungsmodalitäten eingehend geprüft werden. Die Projektteilnehmer haben sich für die Bildung einer Kollektivgesellschaft entschieden, die als Eigentümerin der mit einem Baurecht errichteten Anlage auftritt. An der Gesellschaft sind keine Elektrizitätsunternehmen beteiligt.

Die Anlage entspricht der modernsten Technik. Besonderes Augenmerk galt der Gebäudeautomatisierung: Von einer Operationszentrale aus können sämtliche Kommandos zur Steuerung, Optimierung und Sicherung der Anlage vorgenommen werden. Um eine effiziente Wartung zu gewährleisten, setzte man auf einen erleichterten Zugang zu den verschiedenen Anlageelementen, Wannen, Pumpen, Zerkleinerungsund Rührmaschinen. So wurden z.B. keine Unterwasserpumpen verwendet. Die Biomasse wird in einer Vorgrube von 150 m3 aufgefangen, von dort gelangt sie in den Fermenter mit einem Fassungsvermögen von 1 500 m3. Nach der Gärung wird die Biomasse in das Nachgärlager mit einem Fassungsvermögen von 2 500 m3 abgeleitet, wo auch das aus der Vergärung gewonnene Biogas gelagert wird. Mit dem Biogas wird ein thermischer Motor angetrieben, der Energie und Wärme produziert. Die gewonnene Energie wird in Strom umgewandelt, der vom kantonalen Genfer Energieunternehmen ins Stromnetz eingespiesen wird. Die Wärme wird zur Beheizung der Anlage und der Gewächshäuser genutzt. Zu den Gewächshäusern, die sich in mehr als 250 m Entfernung befinden, gelangt die Wärme in isolierten unterirdischen Rohrleitungen. Rund 40 % der produzierten Wärme wird direkt von der Anlage verbraucht. Die restlichen 60 % decken circa 50 % des Wärmebedarfs der Gewächshäuser. Zurzeit wird überlegt, wie der Wärmeüberschuss, den der thermische Motor im Sommer produziert, am besten gelagert werden kann.

204 2.3 Grundlagenverbesserung

Um den Energieverbrauch des Gärtnereibetriebs zu reduzieren, wurden in den letzten Jahren hohe Investitionen getätigt. Unterstützt wird der Betrieb dabei vom Office cantonal de l’énergie de Genève, das den Energieverbrauch des Kantons Genf optimieren sowie die Produktion und die Verwendung von erneuerbaren Energien fördern will.

n Die Einspeisung des Stroms wird verschiedentlich unterstützt

Das Projekt profitiert von einer kostendeckenden Einspeisevergütung für die produzierte Elektrizität (rund 1 500 MWh) sowie von einem Bonus für den landwirtschaftlichen Charakter der Anlage und die externe Wärmenutzung. Der Landwirtschaftsbonus wird nur gewährt, wenn der Anteil nichtlandwirtschaftlicher Substrate nicht mehr als 20 % der Frischmasse beträgt. Nicht nur die Substrate aus dem Milchbetrieb und der Gärtnerei werden dem Fermenter zugeführt; acht Landwirtschaftsbetriebe der Region bringen ihren Hofdünger zur Vergärung in die Anlage. Um die Abrechnung der ein- und ausgeführten Mengen der einzelnen Landwirtschaftsbetriebe zu erleichtern, werden die Transporte vom Biogas-Unternehmen möglichst in Einzelfrachten ausgeführt. Das Ausbringen der Hofdünger ist nicht Teil der Leistungsvereinbarung und Sache der Landwirtinnen und Landwirte. Mittels einer automatisierten Bilanzanalyse werden die Warenflüsse beurteilt. Auch nichtlandwirtschaftliche Substrate werden vergärt. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Speiseabfälle, Lebensmittelöle, Traubentrester und Gemüserückstände. Eine in die Anlage integrierte Hygienisierungseinheit gewährleistet, dass die Substrate kein Gesundheitsrisiko aufweisen. Bei der Anlieferung wird immer eine Kontrolle durchgeführt. Die Qualität der angelieferten Produkte kann so überprüft werden. Damit wird die Gefahr, dass Fremdkörper in die Anlageteile gelangen und zum Ausfall der gesamten Anlage führen, auf ein Minimum reduziert. Es ist erstaunlich, was nichtlandwirtschaftliche Substrate alles enthalten können – selbst Bakterien stossen da an ihre Grenzen.

n Das Projekt gilt als innovativ

Das Gemeinschaftsprojekt wurde vom Bund mit einem Investitionskredit unterstützt (zinsloses Darlehen). Der Kanton Genf bewilligte einen zusätzlichen Investitionskredit, um den innovativen Charakter des Projekts zu würdigen. Die Investitionshilfen decken insgesamt 65 % der anrechenbaren Kosten und entsprechen einem zinslosen Darlehen von 1 864 287 Fr. mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Unternehmergeist der Projektträgerschaft wurde im Juni 2012 vom Kanton Genf zudem mit einem Förderpreis für nachhaltige Entwicklung ausgezeichnet. Dank der gewährten Investitionen können jährlich mehr als 1 000 t CO2-Äquivalente eingespart werden.

205 2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.1.5 Mastmunihaltung in Liegeboxenlaufstall

Liegeboxenlaufställe für Mastmunis sind in der Praxis wenig verbreitet. Höhere Baukosten gegenüber einer Lösung mit Tiefstreu oder Tretmist haben dem Laufstall mit Liegeboxen in der Munimast bisher ein Nischendasein beschert. Dabei hat die Boxenlösung durchaus Vorteile; der geringe Strohverbrauch fällt dabei am stärksten ins Gewicht. Im jurassischen Alle wurde im Jahr 2011 ein Liegeboxenlaufstall mit 290 Boxen realisiert.

Auf den ersten Bauplänen war der neue Munimaststall noch zweigeteilt: Auf der einen Seite waren bereits Liegeboxen eingezeichnet, auf der anderen Seite aber noch Grossboxen mit Tiefstreu. Wegen dem hohen Strohbedarf dieser Lösung wurde schliesslich der ganze Stall mit Liegeboxen gestaltet. Das Bauprojekt hat sich dadurch verteuert. Weitere, in den ursprünglichen Plänen nicht vorgesehene Verbesserungen wie ein 110 m3 fassendes Wasserreservoir und eine um 100 m3 grössere Güllegrube haben dafür gesorgt, dass die Kosten des Stalles von geplanten 1,1 Mio. Fr. auf 1,5 Mio. Fr. angestiegen sind. Damit betragen die Baukosten pro Mastplatz Fr. 5 170.–. Darin inbegriffen sind die Kosten für die beiden je 360 m3 fassenden Fahrsilos. Der Stall mit einem Raumprogramm mit 100 GVE wurde mit einem zinsfreien, rückzahlbaren Investitionskredit unterstützt.

n Rationalisierung mit Beachtung des Tierschutzes

Nebst dem deutlich geringeren Strohverbrauch ist die Arbeitsersparnis ein wichtiges Argument für den Liegeboxenlaufstall. Die täglichen Stallarbeiten betragen aufgrund der rationellen Abläufe eine gute Stunde. Ein Mitarbeiter reinigt und kontrolliert dabei die Tränkebecken, reinigt verschmutzte Boxen und beobachtet gleichzeitig die Tiere. Die Fütterung erfolgt mit einem Futtermischwagen über die zentral im Stall angeordnete zweiseitige Futterachse von 6 m Breite. Für die Entmistung sorgen Mistschieber, die im Normalfall alle vier Stunden fahren. Während Kälteperioden verkürzt sich das Reinigungsintervall der Schieber automatisch auf 80 Minuten. Die Schieber werden über eine in die Lauffläche eingebrachte Rinne geführt.

Ein weiterer Vorteil des Liegeboxenlaufstalls ist das Tierverhalten. Er ermöglicht ein für die Tiere stressfreies und ruhiges Verhalten. Rangniedrige Tiere haben Rückzugsmöglichkeiten. Es entsteht keine tägliche Unruhe durch das Einstreuen. Die Tiere liegen ruhig in ihren Boxen, laufen gemütlich durch die Gänge oder stehen am Futtertisch und nehmen Futter auf.

206 2.3 Grundlagenverbesserung

Die Laufgänge wurden aus Betonelementen mit Antirutsch-Rautenmuster (System Grüter) ausgeführt. Diese Elemente besitzen eine eingebaute Schieberrinne und sind auf ein beidseitiges Auflager verlegt. So verbleibt unter den Elementen ein Leerraum. Dieser Lufteinschluss dient im Winter als Isolationsschicht zwischen Laufgang und Untergrund. Dank dieser Baulösung gefrieren die Laufflächen im Winter weniger schnell.

Bei der Planung der optimalen Boxengrösse ist ein Gleichgewicht zwischen Liegekomfort für die Tiere und Verschmutzung zu finden. Sind die Boxen zu klein, unterliegen die Tiere Einschränkungen beim Abliegen und Aufstehen. In zu gross dimensionierten Boxen verschmutzen die Liegeflächen und damit auch die Tiere mehr. Dies wird besonders dann zum Problem, wenn die Boxen so breit sind, dass sich die Tiere darin wenden können. Da es sich bei Mastmunis um relativ stark wachsende Tiere handelt und es zudem ein Auseinanderwachsen innerhalb der Gruppen geben kann, kommt diesem Umstand besondere Bedeutung zu. Die Erfahrung zeigt, dass kleinere Buchten keine Benachteiligung des Tierverhaltens darstellen.

Für den Stall wurden nur zwei Boxengrössen gewählt: 102 Boxen mit einer Breite (Lichtmass) von 86 cm für die kleineren Tiere und 188 Boxen mit einer Breite von 106 cm für die grösseren Tiere. Die Boxen haben ein Gefälle von 5 % nach hinten, was auch von der ART empfohlen wird (vgl. FAT-Bericht Nr. 649/2006). Das Gefälle sorgt dafür, dass der Harn schneller abläuft und könnte auch ein Grund sein, dass sich die kleinen Tiere in den für sie eher zu grossen Boxen nicht wenden, da sie nicht gerne kopfabwärts liegen.

n Tierfreundliche Liegeflächen

Das Komfortniveau einer Liegeboxe wird wesentlich von der Beschaffenheit der Liegefläche bestimmt. Die optimale Oberfläche soll eine ausreichende Isolierung, eine entsprechende Verformbarkeit, eine ausreichende Reibung, ein geringes Risiko an Hautabschürfung und eine einfache Handhabung und Reinigung aufweisen. Die Mastmunis auf dem Betrieb in Alle werden nach den Bestimmungen des BTS-Programmes (besonders tierfreundliche Stallhaltung) gehalten. Deshalb wurden in den Hochboxen Gummibeläge verlegt, welche sich durch eine grob strukturierte Oberfläche auszeichnen. Zur Vermeidung von Hautverletzungen an den Sprunggelenken der Tiere muss auch bei diesen Liegematten nach den geltenden BTS-Richtlinien regelmässig Strohhäcksel eingestreut werden.

Obwohl in der Praxis Gruppengrössen von 10 bis 30 Tieren üblich sind, werden die Muni auf dem Betrieb in Alle in Gruppen zu ca. 50 Stück eingestallt. Die Betriebsleiter achten darauf, die nötige Gruppengrösse mit maximal zweimaligem Einstallen zu erreichen. Auch in einem tierfreundlichen Haltungssystem bedeutet jedes Einstallen Stress, denn das Einstallen von Tieren in eine bestehende Gruppe löst neue Rangeleien und Hierarchiezwistigkeiten aus, womit das Verletzungsrisiko steigt. Die Muni schwitzen und werden nass. Die nachträgliche Abkühlung ist den Tieren nicht zuträglich. Deshalb bleiben die Tiere in der Regel bis zum Erreichen ihres Schlachtgewichts in diesen Grossgruppen.

Der Stall in Alle weist weitere Besonderheiten auf. So wurden die Liegeboxen und Aufstallungssysteme montiert, bevor die Wände und das Dach standen. Eine weitere Besonderheit ist das Gefälle von 2 % auf der Längsachse. Der Stall hat eine Gesamtlänge von über 50 m. Um ihn völlig horizontal zu bauen, wären Erdbewegungen nötig gewesen. Das durch den Verzicht auf Grabarbeiten entstandene Gefälle hat zusätzlich den Vorteil, dass die Faltenschieber den Mist über die gesamte Länge leichter wegschieben können.

n Fazit

Die bisherigen Erfahrungen sind durchwegs positiv. Die Haltung von Mastmuni in einem Laufstall mit Liegeboxen kann für die Tiere wie auch für den Tierbetreuer eine attraktive Haltungsform sein. Sie zeichnet sich aus durch hohes Tierwohl, was sich auch in besseren Mastleistungen niederschlägt. Die Arbeitsersparnis und der geringe Strohverbrauch sind weitere Pluspunkte. Der Stall im jurassischen Alle zeigt, dass bei einer vorteilhaften Baulösung die Kosten durchaus in einem vernünftigen Rahmen bleiben.

207 2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.2 Landwirtschaftliches Wissen – forschen, beraten, bilden

Wissens- und Innovationssysteme wie das der Landwirtschaft setzen sich aus Akteuren und Institutionen der Forschung, Bildung, Beratung und Praxis zusammen. Eine Vernetzung aller Partner, in der Koordination und Zusammenarbeit gepflegt werden, trägt dazu bei, das volle Potenzial des Systems zum Wohle von Landwirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu nutzen. Das BLW legt im Rahmen seiner Fördertätigkeiten in Forschung und Beratung grossen Wert auf Vernetzung. Mit den zur Verfügung stehenden Förderinstrumenten wird ein breites Spektrum an Akteuren in Forschung und Beratung angesprochen. Diese Aktivitäten werden von nationalen und internationalen Forschungsprogrammen unterstützt.

2.3.2.1 Landwirtschaftliches Innovations- und Wissenssystem (LIWIS)

Die Komplexität des Wissens und die anstehenden Herausforderungen, aber auch die zunehmende Beschleunigung der Wissensgenerierung und der steigende Innovationsbedarf erfordern ein Landwirtschaftliches Innovations- und Wissenssystem (LIWIS), das flexibel, vernetzt, effizient, unterstützend und kundenorientiert arbeitet und integrierend wirkt. Dementsprechend haben sich die daran beteiligten Institutionen laufend anzupassen.

Im LIWIS wird Wissen zur Produktion von Nahrungsmitteln, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft erarbeitet, bewahrt und kommuniziert. Das LIWIS stützt sich dabei auf die vier Systemeinheiten Forschung, Bildung, Beratung und Praxis. Die Schweiz fördert die sowohl auf Erkenntnisgewinn gerichtete als auch die anwendungsorientierte landwirtschaftliche Forschung, und sie verfügt über ein bewährtes berufliches und hochschulisches Bildungsangebot sowie über ein breit aufgestelltes Beratungswesen.

Die Rahmenbedingungen für Forschung, Bildung, Beratung und Praxis sind von den betreffenden Akteuren so zu gestalten, dass Innovationen entstehen und umgesetzt werden. Die Akteure brauchen dazu entsprechende Spielräume und Ressourcen, aber auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit und den Nutzen von Innovationen. Unternehmerisches Handeln bedeutet primär innovativ zu sein. Denn es gilt, für bestehende Herausforderungen stets bessere Lösungen und für neu auftretende Probleme gute Lösungen zu finden.

Auf europäischer Ebene laufen unter dem Stichwort «Agricultural Knowledge and Innovation System (AKIS)» Initiativen, die nationalen Wissenssysteme zu Innovationssystemen weiterzuentwickeln.

n Rechtliche Entwicklungen

Das Parlament hat im LwG Änderungen beschlossen, die für das LIWIS von Bedeutung sind:

Im Zusammenhang mit der ursprünglich in Frage gestellten Weiterführung des Schweizerischen Nationalgestüts beschloss das Parlament, Artikel 147 LwG so zu formulieren, dass der Bund zur Unterstützung der Pferdezucht ein Gestüt zu betreiben hat.

Ebenfalls beschloss das Parlament, in Artikel 116 LwG die Rechtsgrundlage in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Instituten zu verbessern. Gemäss Absatz 1 kann das BLW Instituten von eidgenössischen und kantonalen Hochschulen oder anderen Instituten Forschungsaufträge erteilen. Zudem kann das BLW mit öffentlichen oder privaten Organisationen Leistungsvereinbarungen abschliessen.

Die Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung (VLF, SR 915.7) wurde im Jahr 2012 total revidiert und per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die wesentlichen Änderungen betreffen Agroscope und den Landwirtschaftlichen Forschungsrat.

208 2.3 Grundlagenverbesserung

n Reorganisation von Agroscope

Neu führt der Bund nur noch eine Forschungsanstalt für die Land- und Ernährungswirtschaft mit der Bezeichnung Agroscope. Das BLW nimmt die strategische Führung von Agroscope durch den Agroscope-Rat wahr. Der Direktor des BLW leitet den Agroscope-Rat. Der Bundesrat gibt über den Leistungsauftrag die Zielsetzungen und die angestrebten Wirkungen vor.

Agroscope wird operativ durch einen Leiter geführt. Anstelle der drei Forschungsanstalten ist Agroscope ab 2014 in vier Institute gegliedert:

Institut für Pflanzenbauwissenschaften IPB

Institut für Nutztierwissenschaften INT

Institut für Lebensmittelwissenschaften ILM

– Institut für Nachhaltigkeitswissenschaften INH

Die vier Institute decken mit ihren Kompetenzen wichtige Bereiche des Agrar-Ökosystems und der Wertschöpfungsketten in der Agrar- und Ernährungswirtschaft ab (inkl. Ernährungssicherheit). Damit verfügen sie über optimale Voraussetzungen für die Bearbeitung der inter- und transdisziplinären Fragestellungen im Agrar- und Ernährungssystem.

Agroscope hat wie bisher folgende Aufgaben: Forschung und Entwicklung zugunsten der Land- und Ernährungswirtschaft; Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für die Gesetzgebung der Bundesbehörden, Expertise, Evaluation und Monitoring im Sinne der Ressortforschung des Bundes; Vollzugsaufgaben im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung und im Rahmen von Vereinbarungen mit anderen Bundesämtern.

Der Landwirtschaftliche Forschungsrat überprüft periodisch die Qualität, Aktualität, Effizienz und Wirkung der Forschung des Bundes für die Land- und Ernährungswirtschaft. Dazu kann er die Forschung, Teilbereiche davon oder einzelne Bereiche von Agroscope in Absprache mit dem BLW evaluieren lassen. Er kann in Absprache mit dem Agroscope-Rat Ausschüsse zur Bearbeitung konkreter Aufgaben bilden.

209 2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.2.2 Förderinstrumente des BLW im LIWIS

Das BLW hat 2012 das Forschungskonzept Land- und Ernährungswirtschaft 2013–2016 veröffentlicht. Im Forschungskonzept wird Wert auf die künftigen Forschungsschwerpunkte, die starke Vernetzung verschiedener Disziplinen und die enge Zusammenarbeit nationaler sowie internationaler Akteure gelegt. Es wird betont, dass Innovationen auf einem lückenlosen Technologietransfer und Wissensaustausch zwischen Grundlagenforschung, anwendungsorientierter Grundlagenforschung sowie angewandter Forschung, Entwicklung und Beratung basieren.

Schematische Darstellung der Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungsförderung des BLW

Förderinitiativen BLW

Finanzhilfen

Finanzhilfen Grundfinanzierung

Grundlagenforschung

AGRIDEA

Fachhochschulen

Praxisnahe Forschung, Entwicklung und Beratung

Quelle: BLW

Das BLW fördert das LIWIS durch die periodischen, normalerweise vierjährigen Leistungsaufträge an Agroscope sowie die Finanzhilfeverträge mit FiBL, AGRIDEA und weiteren kleineren Agrarforschungs- und Beratungsinstitutionen. Darin wird auf die Zusammenarbeit dieser Institutionen im Dienste einer produktiven, nachhaltigen, innovativen und Ressourcen schonenden Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft Gewicht gelegt.

Weitere Aufträge und Beiträge für agrarpolitisch relevante und zeitdringliche Projekte vergibt das BLW an Institutionen, die im gefragten Bereich kompetent und am besten vernetzt sind. Zudem lanciert das BLW ab 2014 die wettbewerbliche Vergabe von Projekten im Bereich Beratung und Umsetzung.

n Grundfinanzierung 2014–2017 von Agroscope

Ab 2014 wird Agroscope vom Bundesrat einen neuen Leistungsauftrag erhalten. Dabei wird die neue Struktur von Agroscope berücksichtigt und der Leistungsauftrag auf die thematischen Schwerpunkte von Agroscope ausgerichtet (vgl. Forschungskonzept Land- und Ernährungswirtschaft 2013–2016, S. 64–65). So soll Agroscope gemäss Wirkungszielen u.a. einen Beitrag zur Erhöhung der Resilienz der Ökosysteme, zu sicheren, hochwertigen und gesunden Lebensmitteln sowie zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft im internationalen Kontext leisten. Die wichtigsten Leistungen von Agroscope sind wissenschaftliche Publikationen mit Peer Review sowie praxis- und verwaltungsorientierte Publikationen und Tagungsbeiträge in den genannten Schwerpunkten. Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld von Agroscope sind Vollzugsaufgaben, beispielsweise Analysen im Bereich der amtlichen Pflanzenschutzmittel-, Dünger- und Futtermittelkontrollen. Im Rahmen der Leistungsauftragsperiode 2014–2017 sind die Vereinheitlichung der Prozesse und der Auftritt von Agroscope nach Aussen wichtige Indikatoren für die weitere Steigerung der Effizienz und Effektivität von Agroscope.

210 2.3 Grundlagenverbesserung
Aufträge und Beiträge
Projekten
Programmen
in
und
FiBL Agroscope ETH / Universitäten

n Finanzhilfeverträge 2014–2017 mit FiBL und AGRIDEA

Das BLW schloss mit dem FiBL einen neuen Finanzhilfevertrag ab. Mit dem Bundesbeitrag soll die biologische Land- und Ernährungswirtschaft weiter entwickelt werden. Im Finanzhilfevertrag sind Wirkungs- und Leistungsziele festgelegt. So soll das FiBL gemäss Wirkungszielen einen Beitrag an die Wettbewerbsfähigkeit der biologischen Landwirtschaft, die Qualität der biologischen Produkte und die Ressourceneffizienz der Biobetriebe leisten. Gemäss Leistungszielen sollen z.B. entsprechende Fachpublikationen erarbeitet, wissenschaftliche Vorträge gehalten und Hilfsstofflisten publiziert werden.

Das BLW schloss mit der AGRIDEA einen Finanzhilfevertrag für weitere vier Jahre bis Ende 2017 ab. AGRIDEA unterstützt die Beratungskräfte in den Kantonen und Organisationen, die in der Direktberatung der Bauernfamilien tätig sind. Sie entwickelt neue Beratungsmethoden, bietet methodische und fachliche Weiterbildungskurse an, bereitet neues Forschungs- und Erfahrungswissen auf und stellt diese Informationen und Dokumentationen zur Verfügung. Zudem initiiert und koordiniert AGRIDEA Plattformen und Foren. Im Finanzhilfevertrag werden Wirkungs- und Leistungsziele festgelegt. So soll AGRIDEA gemäss Wirkungszielen dazu beitragen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Produktionskosten senken können, die Rolle der Frauen in der Landwirtschaft gestärkt wird und AGRIDEA sowie die kantonalen Beratungsdienste die vorhandenen Synergien nutzen. Gemäss Leistungszielen sollen z.B. Beratungsmethoden entwickelt, Beratungskräfte qualifiziert und innovative Projekte unterstützt werden.

n Forschungsprojekte

Im Jahr 2012 hat die Geschäftsleitung des BLW wiederum viermal über Unterstützungsgesuche für Forschungsprojekte beraten. Von den 31 behandelten Gesuchen erhielten deren 15 eine Zusage der Geschäftsleitung. Damit ein Projekt unterstützt wird, muss es in erster Linie agrar- und forschungspolitisch relevant sowie dringlich sein.

Die Schwerpunkte lagen im Jahr 2012 bei der Pflanzengesundheit, der gewässerschonenden Produktion, der Biodiversität, der klimaschonenden Bodenbearbeitung und der Vitalität und Attraktivität des ländlichen Raumes. Darüber hinaus finanzierte das BLW insgesamt acht Projekte im Rahmen der ERA-NET CORE Organic II und ICT-AGRI mit Forschungsbeiträgen.

n Wettbewerbliche Vergabe im Beratungswesen

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates forderte im Jahr 2009 in einem Bericht vom Bundesrat, für wettbewerbliche Vergabeverfahren, u.a. bei den vom BLW mitfinanzierten Leistungen der AGRIDEA, zu sorgen. Das BLW beschloss in der Folge, einen Teil der Mittel nach wettbewerblichen Verfahren (Ausschreibungen und Finanzhilfen für Beitragsgesuche) einzusetzen. Damit werden mehr Wettbewerb und Kostenvergleichbarkeit hergestellt. Neue Akteure haben die Möglichkeit, in der Beratung aktiv zu werden und ihre Wirksamkeit und Effizienz zu beweisen. Zudem erlaubt dies sowohl neuen wie auch bekannten Akteuren, neue Beratungsinhalte aufzugreifen oder neue Ansätze vorzuschlagen. Dadurch entstehen Flexibilität und zusätzliche Bewegung im System, somit auch Raum für Innovation.

211 2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.2.3 Programmforschung / Forschungsprogramme

In den Jahren 1996 bis 2011 hat die Anzahl der jährlich weltweit publizierten Wissenschaftsartikel um rund 140 % zugenommen. Das heisst, heute wird trotz des globalen Bevölkerungswachstums jährlich doppelt so viel Wissen pro Kopf erarbeitet als noch vor 15 Jahren. Das bedeutet aber auch, dass der Wissensvermittlung von der Forschung zur Praxis und der In-Wertsetzung des Wissens noch viel mehr Beachtung geschenkt werden muss. Damit das disziplinäre Wissen seinen Weg in die Praxis findet, braucht es oft die Zusammenarbeit mit Spezialisten und Expertinnen anderer Disziplinen in Forschung, Entwicklung und Beratung. Die sogenannte inter- und transdisziplinäre Forschung hat heute dementsprechend einen hohen Stellenwert. Ein Weg, diese Form der Zusammenarbeit zu stärken, ist der Zusammenzug von Forschenden in Forschungsprogrammen. Die damit geförderte Verbundforschung wird in verschiedenen Ausprägungen gepflegt, wobei in der Praxis oft eine Mischform zur Anwendung kommt.

Schematische Darstellung von syntheseorientierten a) und vernetzungsorientierten b) Programmen

a)

Forschungsprogramm

Synthese

b)

Forschungsverbund

Quelle: BLW

Soll eine Thema möglichst breit und ganzheitlich untersucht werden, braucht es Experten aus Disziplinen, die oft weit voneinander entfernt sind; das können Natur- und Sozialwissenschaftler, Juristinnen und Ökonominnen sein. Sie bearbeiten in Projekten die für sie relevanten Fragestellungen weitgehend unabhängig von den anderen Forschungsgruppen. In einem Synthesebericht, einer anspruchsvollen Arbeit ausgewählter Personen des Programms, werden anschliessend die Forschungsergebnisse zusammengetragen. Daraus entsteht eine vielschichtige Betrachtungsweise, die vor allem politischen Entscheidungsträgern aber auch der Öffentlichkeit Einsicht in Wahlmöglichkeiten und den daraus folgenden Konsequenzen bereitstellt. In einem solchen syntheseorientierten Programm besteht gerade wegen der grossen Themenbreite und Vielschichtigkeit das Risiko einer Einzelschau verschiedener Sichtweisen ohne abschliessende disziplinübergreifende Betrachtungsweise.

Ist die Forschung auf einen regen Austausch von Erkenntnissen, Daten, Modellen oder Produktentwicklungen angewiesen, dann ist die Zusammenarbeit vorteilhaft in gut vernetzten Forschungsverbünden organisiert. Dies trifft ebenfalls zu, wenn gemeinsame Infrastrukturen oder Versuchsanlagen benutzt werden. Dazu ist eine gemeinsame Planung der verbundenen Teilprojekte – auch Module genannt – mit ihren disziplinären Kompetenzen und Terminen für Forschungs- und Entwicklungsetappen entscheidend für den Erfolg. Das Ergebnis sind dann beispielsweise physische Produkte oder Handlungsempfehlungen für ein klar definiertes Umfeld. Vernetzungsorientierte Programme leben mit dem Risiko, auf den Arbeitserfolg einzelner Module angewiesen zu sein. Kommt ein Modul in Verzug, kann dies die Arbeit der Netzwerkpartner verzögern, wenn nicht gar verhindern.

212 2.3 Grundlagenverbesserung
Modul C Modul A Modul D Modul B Projekt B Projekt C Projekt A

Bei top-down ausgerichteten Forschungsprogrammen werden die zu bearbeitenden Themen von den Förderinstitutionen oder ihren Auftraggebern vorgegeben. Dabei werden Beiträge zur Lösung dringender Fragen von nationaler und internationaler Bedeutung erwartet. Die Forschenden bewerben sich je nach Ausrichtung des Programms mit eigenen Projektvorschlägen oder mit einem Vorschlag für ein Verbundprojekt, der von einem Konsortium erarbeitet wurde. Bottom-up-Programme entstehen auf Initiative der Forschenden. Sie bewerben sich bei den dafür ausgerichteten Förderprogrammen, wie dem Programm Synergia des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder bei den Angeboten der Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Eine Alternative besteht darin, die Teilprojekte durch verschiedene Geldgeber finanzieren zu lassen. Forschungsprogramme erlangen im Vergleich zur gesamthaft getätigten Forschung oft eine besondere allgemeine Bekanntheit. Die Finanzierung von Programmen steht jedoch meist nicht an erster Stelle bei den Aufgaben der Förderinstitutionen. Der SNF investierte beispielsweise im Jahr 2011 23 % seines Budgets in Forschungsprogramme. Im Folgenden werden einige Programme, die für die Schweizer Agrar- und Ernährungsforschung von Bedeutung sind, vorgestellt.

n Nationale Programmforschung

Mit einem Fördervolumen von mehreren Mio. Fr. sind die Nationalen Forschungsprogramme (NFP) des SNF die bedeutendsten nationalen Initiativen in der Programmforschung. Die Idee wurde 1975 vom Bundesrat lanciert. Themen zu wichtigen Gegenwartsherausforderungen können von allen interessierten Kreisen eingereicht werden. Nach deren Prüfung entscheidet der Bundesrat über die Themen sowie den Finanzrahmen. Fragen zur Agrar- und Ernährungswirtschaft wurden in den vergangenen 30 Jahren in den Programmen nur am Rande behandelt: beispielsweise im NFP 22 «Nutzung des Bodens in der Schweiz» (Abschluss 1991), NFP 31 «Klimaänderungen und Naturkatastrophen» (1997) und NFP 48 «Landschaften und Lebensräume der Alpen» (2007). Mit dem NFP 59 «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» widmete sich erstmals ein NFP ganz den Herausforderungen der Landwirtschaft. 2006 wurden die Projektskizzen eingereicht, sechs Jahre danach konnte der Schlussbericht publiziert werden. In diesen Jahren gelangten 30 Projekte mit einem Finanzrahmen von 12 Mio. Fr. zur Durchführung. Sie resultierten in einer breiten Betrachtung verschiedener Aspekte bei der Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen und einer Reihe von Empfehlungen. Es ist nun an der Politik und Gesellschaft, das erarbeitete Wissen bei ihren Entscheidungen zu nutzen.

Eine der grossen nationalen wie auch internationalen Herausforderungen ist der Weg hin zu einer nachhaltigen Entwicklung. Lösungen dazu müssen sich auf ganzheitliche Betrachtungen stützen. Forschungsprogramme eignen sich mit ihrer Förderung der inter- und transdisziplinären Forschung in besonderem Masse für einen Beitrag zu den relevanten Fragestellungen. Es erstaunt deshalb nicht, dass drei zurzeit laufende und für die Agrar- und Ernährungswirtschaft bedeutende NFP sich der Nachhaltigkeit widmen: NFP 61 «Nachhaltige Wassernutzung» (Ausschreibung 2008), NFP 68 «Nachhaltige Nutzung der Ressource Boden» (2012) und NFP 69 «Gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion» (2012).

AlpFUTUR ist ein Beispiel für Programmforschung, die aus der Initiative von einzelnen Forschenden an der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART und an der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL entstanden ist. Mit dem bottom-up initiierten Programm sollen für einen mittleren Zeithorizont Perspektiven für die zukünftige Nutzung des Schweizer Sömmerungsgebietes aufgezeigt werden. Aktuell beteiligen sich 17 Forschungs- und Umsetzungsinstitutionen am Programm. Die 22 Projekte werden von nahezu 40 öffentlichen und privaten Institutionen finanziell unterstützt. Im Programm werden sowohl eine starke Vernetzung mit einer Abstimmung der Aufgaben zwischen den Teilprojekten wie auch eine Synthese der Gesamtaufgaben angestrebt. Der Abschluss der Arbeiten ist auf Herbst 2013 geplant.

213 2.3 Grundlagenverbesserung

Als weiteres nationales Beispiel ist die im Jahr 2008 lancierte Programmforschung von Agroscope zu erwähnen. Agroscope hat sich zum Ziel gesetzt, zu zentralen Fragestellungen aus der Landwirtschaft ausgewählte Forschungsprogramme durchzuführen. Dabei handelt es sich um koordinierte inter- und transdisziplinäre Forschungsaktivitäten der drei Agroscope Forschungsanstalten und weiteren Forschungsinstitutionen. Das Programm «AgriMontana» erarbeitet Handlungsgrundlagen und Politikmassnahmen, die eine nachhaltige Entwicklung montaner Räume sichern und entwickelt dazu Entscheidungshilfen für regionale Akteure und die Politik. «NutriScope» hat zum Ziel, entlang der Lebensmittelkette, vom Anbau bis zum konsumfertigen Produkt, die über die Qualität, Sicherheit und Gesundheit entscheidenden Grössen zu optimieren, um den Konsumentinnen und Konsumenten ein Maximum an Mehrwert zu bieten. Die Aufgabe von «ProfiCrops» besteht darin, durch die Erarbeitung, Bereitstellung und Bewertung von Wissen sowie dessen Vermittlung dem Pflanzenbau in der Schweiz in einem weitgehend liberalisierten Markt eine Zukunft zu sichern und das Vertrauen der Konsumenten in einheimische Produkte zu stärken. Die Erfahrungen der Programme fliessen in die Neuauflage des Konzepts für die Programmforschung von Agroscope sowie in die Lancierung neuer Programme ein.

n Internationale Programmforschung

Die Erfolge des Schweizer Forschungs- und Innovationsplatzes basieren nicht zuletzt auf einer starken internationalen Vernetzung und Zusammenarbeit. Ein Instrument dazu sind die Rahmenprogramme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FRP) der EU. Mit den Rahmenprogrammen sollen die Aktivitäten nationaler oder europäischer Teams koordiniert und gefördert, Forschungsnetzwerke errichtet und die Forschermobilität erhöht werden. Die gegenwärtige 7. FRP läuft von 2007 bis 2013. Es fördert unter dem Titel «Zusammenarbeit» die Verbundforschung anhand von Projekten grenzübergreifender Konsortien innerhalb der EU-Staaten und mit anderen Partnerländern wie der Schweiz. Einer der zehn thematischen Hauptbereiche umfasst Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei sowie Biotechnologie und trägt das Kürzel KBBE (Knowledge-Based Bio-Economy). Hier finden jährlich Projektausschreibungen zu klar umschriebenen Forschungsthemen statt. Die Wahl der Themen erfolgt durch die EU-Kommission und ein Programmkomitee, in dem auch die Schweiz Einsitz hat. Die Evaluation der eingereichten Projektvorschläge wird mit unabhängigen Expertinnen und Experten durchgeführt. Ein wichtiges Kriterium für die Zusage der Förderbeiträge ist eine ausgewogene und gut organisierte Vernetzungsstruktur im Projektkonsortium bestehend aus öffentlichen und privaten Forschungspartnern. Bis Juni 2011 waren es im KBBE-Bereich 99 finanzierte Projekte, in denen Schweizer Forschende involviert sind und mit insgesamt 36 Mio. Fr. gefördert werden. Damit haben sich die Forschenden aus der Schweiz im KBBE-Bereich des 7. FRP zwar weniger häufig als ihre europäischen Kollegen und Kolleginnen, dafür aber erfolgreicher beteiligt. Das Nachfolgeprogramm «Horizon 2020 – das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation» startet am 1. Januar 2014 und dauert bis 2020. Ein Schwerpunkt des Programms liegt dann bei Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltiger Landwirtschaft, mariner und maritimer Forschung sowie Biowirtschaft.

Auch die ERA-NET (Netzwerke im Europäischen Forschungsraum) wurden mit dem Ziel etabliert, die internationale Koordination der Forschung zu unterstützen und die Zusammenarbeit der Forschenden zu fördern. Die Mitglieder der ERA-NET sind nationale und regionale Forschungsförderinstitutionen. Sie lancieren gemeinsame Ausschreibungen für Forschungsprojekte für international zusammengesetzte Forschungskonsortien. Die Projektpartner werden aufgrund der nationalen Förderkriterien der jeweiligen Mitgliedsländer und -regionen finanziert. Darüber hinaus engagieren sich einige ERA-NET in der Partnersuche für Forschungsverbünde. In den vergleichsweise kleinen Projekten der ERA-NET knüpfen die Forschenden Partnerschaften, die den Einstieg in die grossen Konsortien der Rahmenprogramme erleichtern können. Unter den agrar- und lebensmittelwissenschaftlichen, aktiven ERA-NET ist das BLW an Core Organic II (Biolandbau), EUPHRESCO II (Pflanzengesundheit), ICT-AGRI (Informations- und Kommunikationstechnologien und Automatisation in der Landwirtschaft) und RURAGRI (Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Nachhaltigkeit) beteiligt.

214 2.3 Grundlagenverbesserung

Die Joint Programming Initiatives (JPI) widmen sich ebenfalls der europäischen Forschungskoordination. Sie zielen darauf ab, gemeinsame Forschungsagenden zu erarbeiten, nationale Forschungsprogramme international stärker zu vernetzen und durch gemeinsame Ausschreibungen neue Förderprogramme einzurichten. In der Schweiz werden erstmals Projekte angestrebt, die sowohl den Richtlinien eines NFP-Projekts als auch jenen einer JPI-Projektausschreibung genügen. So sucht das NFP 68 «Nachhaltige Nutzung der Ressource Boden» die Koordination mit der JPI FACCE (Agriculture, Food Security and Climate Change), die sich mit Aspekten der Landwirtschaft, der Ernährungssicherheit und des Klimawandels auseinandersetzt. Das NFP 69 «Gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion» wiederum strebt die Verbindung mit der JPI HDHL (A Healthy Diet for a Healthy Life) an, die eine gesunde Ernährung für ein gesundes Leben proklamiert..

Die European Cooperation in Science and Technology (COST) wird durch das EU-Forschungsrahmenprogramm finanziert. COST verfügt über eigene Strukturen und Entscheidungsorgane und ist auf die Koordination der Forschung ausgerichtet, nicht auf deren direkte Lenkung. Die Kosten für die Koordinationsaktivitäten werden in der Regel vom COST-Budget der EU-Kommission übernommen. Forschungsarbeiten im Rahmen von COST werden von den teilnehmenden Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen selbst finanziert, sei es aus ihrer Grundfinanzierung, aus öffentlichen (SNF, KTI) oder aus privaten Projektmitteln. Die Aktivitäten von COST finden in sogenannten Forschungsaktionen statt. Die Aktionen entstehen auf Initiative der Basis. Der bottom-up-Ansatz ermöglicht die freie Wahl von Themen, in denen Forschungsbedarf erkannt wird. Ein Schwerpunkt hat sich dabei im Bereich Landwirtschaft und Ernährung herausgebildet.

2.3.2.4 Berufsbildung

n Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Berufsorganisationen

Die Berufsbildung ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Die Umsetzung dieses Grundsatzes ist eine der Voraussetzungen, damit das duale Bildungssystem für Gesellschaft und Wirtschaft erfolgreich funktioniert. Das Ziel besteht in einer hohen Arbeitsmarktfähigkeit für die Absolventinnen und Absolventen der Berufsbildung. Zudem garantiert die Nähe zur Wirtschaft die Vermittlung von relevanten und aktuellen Bildungsinhalten.

Der Bund regelt die Berufsbildung von über 200 Berufsabschlüssen in der Schweiz. Mit den Vorgaben für das Erarbeiten der Bildungsverordnungen, der Bildungspläne und der Qualifikationsverfahren steuert er die berufliche Grundbildung stark. Zudem genehmigt das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die genannten Erlasse der beruflichen Grundbildung. Bei der höheren Berufsbildung macht der Bund Vorgaben für das Redigieren von Prüfungsordnungen und Rahmenlehrplänen.

Die Kantone sind die Anbieter der schulischen Bildung und übernehmen damit den Hauptteil der Finanzierung der beruflichen Grundbildung. In ihren Zuständigkeitsbereich gehören ferner die Kontrolle der Lehrverhältnisse sowie die Durchführung der Qualifikationsverfahren.

Die Berufsorganisationen – nach Berufsbildungsgesetz werden sie als Organisationen der Arbeitswelt (OdA) bezeichnet – nehmen als dritter Akteur in der Verbundpartnerschaft die Interessen der Berufsstände, bzw. der Wirtschaft, wahr. Sie sind verantwortlich für die Bildungs- und Prüfungsinhalte. Sie definieren die anzustrebenden Berufsprofile. Über die Bildungspläne und die Qualifikationsverfahren erreichen sie, dass die Berufsbildung aktuell ist und den Bedürfnissen des entsprechenden Wirtschaftssektors entspricht. Zudem sind die OdAs verantwortlich für die überbetrieblichen Kurse sowie für die Berufsbildungswerbung.

215 2.3 Grundlagenverbesserung

n Beitrag der Verbundpartnerschaft zu Innovation in der Agrarwirtschaft

Die OdA AgriAliForm vereint neun Berufsorganisationen der Agrarwirtschaft. Sie nimmt ihre Aufgaben in der Berufsbildung sowohl auf Stufe Grundbildung (Sekundarstufe 2) wie auch im Bereich der höheren Berufsbildung (Tertiärstufe B) wahr. Das Hauptaugenmerk richtet sich auf die Bildungsinhalte. Sind diese aktuell, umfassend und stufengerecht? Tragen die Bildungsziele zum Erreichen der geforderten Berufsprofile bei? Mit der eingehenden Beantwortung dieser Fragestellungen ist eine Grundvoraussetzung der Innovationskraft über die Berufsbildung geschaffen. Der Einbezug der Wirtschaft, die aktive Zusammenarbeit der Bildungsakteure, attraktive Lernorte (Betrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse) tragen dazu bei. Die Aus- und Weiterbildung der berufsbildungsverantwortlichen Personen und Experten leistet ebenfalls einen wesentlichen Beitrag.

Die duale Berufsbildung fördert die Innovation. Lernende erleben ihren Berufseinstieg auf Ausbildungsbetrieben und unter der Führung von Berufsbildnern, die im Betrieb bzw. in einem oder mehreren Betriebszweigen besondere Wege und Entwicklungen einschlagen. Sie erhalten das schulische Rüstzeug in berufsnahen Bildungs- und Beratungszentren. Die Lehrkräfte verfügen über fachliche und methodische Kompetenzen, die sie in der Regel in der Schulstube und in der landwirtschaftlichen Beratung, das heisst an praxisorientierten Problemstellungen, anwenden. Nähe zur Praxis und zur Wirtschaft ist damit geschaffen. Unter diesen Voraussetzungen eignen sich die Lernenden Handlungskompetenzen an und nicht vorwiegend schulisches Wissen.

Die neue Berufslehre im Berufsfeld Landwirtschaft schloss im Jahre 2013 zum zweiten Mal mit dem eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab. Für das eidg. Berufsattest (EBA) sind es bereits drei Abschlüsse. Nach der vierjährigen Einführungsphase gilt es, die Grundbildung zu evaluieren. Sind die Bildungsinhalte aktuell? Werden die anvisierten Bildungsziele erreicht? Stimmen die gesamtschweizerische Organisationsstruktur und die Schulmodelle in den Kantonen? Entspricht die Bildungsqualität den geforderten Zielsetzungen?

Sind Korrekturen bei Inhalten und Strukturen nötig? Bildung ist nicht statisch, sie bewegt sich in einem sich stets anpassenden und aktualisierenden Prozess.

Die höhere Berufsbildung auf Stufe Tertiär B, das heisst die Berufs- und Meisterprüfung und die höheren Fachschulen (HF), sind einem noch rascheren Anpassungsrhythmus unterworfen. Damit sind sie noch anpassungsfähiger und befähigter, Innovationen aufzunehmen und zu fördern als die berufliche Grundbildung. Die Träger der Berufs- und Meisterprüfung sind die Berufsorganisationen und in der Landwirtschaft auch die OdA AgriAliForm. Diese hat in den vergangenen zwei Jahren die Vorbereitungskurse mit den entsprechenden eidgenössischen Prüfungen für das ganze Berufsfeld der Landwirtschaft neu gestaltet. Dazu gehört die Stärkung der Kompetenzen in Betriebswirtschaft und im Markt, die Neudefinition bzw. Aktualisierung von Modulbeschrieben und die Einführung einer Schlussprüfung auf Stufe Berufsprüfung im Betrieb der Kandidatin bzw. des Kandidaten.

Das duale Bildungssystem ist wirtschaftsnah. Es wird durch die Verbundpartner getragen und ist somit breit abgestützt. Damit ist es geeignet, Innovationen aufzunehmen und weiter zu entwickeln. Die Wirtschaft unseres Landes, die zum grossen Teil auf KMU beruht, ist darauf angewiesen.

216 2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.3 Produktionsmittel

2.3.3.1 Gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit alten Wirkstoffen

n Hintergrund

In der Schweiz wurde 2010 ein Programm zur Überprüfung der zugelassenen Pflanzenschutzmittel (PSM) ins Leben gerufen, die sogenannte «Gezielte Überprüfung» (GÜ). Grundlage hierfür ist Art. 29 Abs. 4 der Verordnung vom 12. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSMV). Die GÜ orientiert sich an den Bedingungen und Einschränkungen, die bei der Genehmigung (bzw. Erneuerung einer Genehmigung) eines Wirkstoffs in der EU festgelegt wurden. Ziel ist es, ein Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen, das demjenigen in der EU vergleichbar ist. Die Überprüfung der Anwendungsbedingungen und Auflagen von bewilligten PSM ist auf die Bereiche Anwender-/Arbeiter-, Verbraucher- (Rückstände) und Umweltschutz (Grundwasser, Nichtzielorganismen) fokussiert. Insgesamt sind ca. 100 Wirkstoffe für das Überprüfungsprogramm vorgesehen.

n Verfahren

Die GÜ der zugelassenen PSM folgt einem aufwendigen Verfahren, das je Wirkstoff bis zu 1,5 Jahre dauern kann. Die Priorisierung erfolgt anhand der verfügbaren Daten aus dem EU-Zulassungsprozess. Um Doppelarbeit bei den relativ aufwendigen Risikobeurteilungen zu vermeiden, werden nur Wirkstoffe überprüft, zu denen bereits eine Bewertung durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) vorliegt. Wirkstoffe mit hohen Verkaufsmengen in der Schweiz werden zuerst angeschaut.

Im ersten Schritt werden die Bewilligungsinhaber über die bevorstehende Überprüfung informiert und aufgefordert, ein aktualisiertes Datenpaket zu den kritischen Bereichen einzureichen. Mit dem Versand der Nachforderungsbriefe an die Firmen startet pro Monat die GÜ von zwei Wirkstoffen. Nach Dateneingang erhalten die Beurteilungsstellen in den Partnerämtern (SECO, BAG) und an Agroscope im zweiten Schritt den Auftrag, auf Basis der eingereichten Unterlagen sowie der öffentlich verfügbaren EU- und EFSA-Zulassungsdokumente ihre Gutachten zu erstellen. Diese umfassen eine Risikobeurteilung der kritischen Bereiche und allfällige Vorschläge für Risikomanagementmassnahmen. Bei Letzteren handelt es sich z.B. um neue Auflagen, die bestimmte Schutzkleidung während des Ansetzens und Ausbringens der Spritzbrühe vorschreiben und somit dem Schutz der Gesundheit von Anwender- und ArbeiterInnen Rechnung tragen. Weitere Möglichkeiten des Risikomanagements bestehen u.a. darin, Anwendungsverbote in der S2-Zone zum Schutz des Grundwassers oder Abstandsauflagen gegenüber Oberflächengewässern zum Schutz von Gewässerorganismen auszusprechen. Ergebnisse der Überprüfung können aber auch die Reduktion von Aufwandmengen, Einschränkungen in der Anzahl der Behandlungen oder Streichungen von ganzen Indikationen sein.

In einem dritten Schritt erhalten die Firmen im Rahmen eines rechtlichen Gehörs die Gelegenheit, Stellung zu den anvisierten Bewilligungsanpassungen zu nehmen. Danach werden zeitgleich alle Produktbewilligungen mit demselben Wirkstoff angepasst.

217 2.3 Grundlagenverbesserung

n Bisherige Ergebnisse

Seit 2010 haben 8 herbizide und 5 fungizide Wirkstoffe mit insgesamt 222 Produkten und 700 Indikationen das Überprüfungsprogramm durchlaufen. Die Mehrzahl der Indikationen wurde im Feldbau (37 %) überprüft, gefolgt von Gemüsebau (21 %), Weinbau (17 %) und Obstbau (11 %). Die übrigen Anwendungsgebiete blieben jeweils unter 10 %. Im Obst-, Wein-, Beeren- und Gemüsebau wurden überwiegend fungizide Anwendungen angepasst. Im Feldbau waren hingegen vorrangig herbizide Anwendungen von der Überprüfung betroffen.

Bei mehr als der Hälfte aller überprüften Indikationen wurden neue Auflagen zum Schutz der Gesundheit von Anwender- und ArbeiterInnen und neue Abstandsauflagen von 6, 20 bzw. 50 m zum Schutz der Oberflächengewässer verfügt. Detaillierte Angaben hierzu sind in der nachfolgenden Abbildung zu finden.

Zum Schutz von Vögeln und Säugern wurde bei 13 Saatbeiz-Indikationen Fludioxonil-, Cyprodinil- und Propamocarbhaltiger Produkte neu Folgendes vorgeschrieben: Bei der Ausbringung muss sichergestellt sein, dass das behandelte Saatgut auch an den Enden der Reihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird und verschüttete Mengen beseitigt werden.

Zum Schutz des Grundwassers dürfen Chloridazonhaltige Produkte nicht mehr in der Grundwasserschutzzone S2 ausgebracht werden. Zudem darf die Wirkstoffmenge, die pro ha auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren ausgebracht wird, 2,6 kg Chloridazon nicht überschreiten.

Bisher überprüfte Wirkstoffe, Produkte und Indikationen

218 2.3 Grundlagenverbesserung
Wirkstoff Anzahl Produkte Indikationen Herbizide Clopyralid 5 20 Diflufenican 18 36 Isoproturon 27 67 Bifenox 9 23 Prosulfocarb 3 10 Chloridazon 12 24 Ioxynil 27 57 Bromoxynil 17 27 Summe 118 264 Fungizide Fludioxonil 9 39 Cyprodinil 8 53 Folpet 63 206 Propamocarb 10 64 Fosetyl-Al 14 74 Summe 104 436 Quelle: BLW Tabelle 52 Seite A56

Ergebnisse der Überprüfung von Anwender-/Arbeiter- und Gewässerschutzauflagen in den verschiedenen Anwendungsgebieten

Auflagen für den Anwender-/Arbeiterschutz (AS): Abstandsauflagen für den Gewässerschutz (GS):

219 2.3 Grundlagenverbesserung
Obstbau Anzahl Indikationen Quelle: BLW 0 80 70 60 50 40 30 20 10 AS Fungizide GS AS Herbizide GS
neue Auflage bisherige Auflage ausreichend Auflage weiterhin nicht nötig neu – 50 m neu – 20 m neu – 6 m bisheriger Abstand ausreichend Abstand > 3 m weiterhin nicht nötig Weinbau Anzahl Indikationen 0 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 AS Fungizide GS AS Herbizide GS Feldbau Anzahl Indikationen 0 200 180 160 140 120 100 60 80 20 40 AS Fungizide GS AS Herbizide GS Beerenbau Anzahl Indikationen 0 20 15 10 5 AS Fungizide GS AS Herbizide GS Gemüsebau Anzahl Indikationen 0 140 120 100 80 60 40 20 AS Fungizide GS AS Herbizide GS Zierpflanzenbau Anzahl Indikationen 0 50 40 30 20 10 AS Fungizide GS AS Herbizide GS

n Beispiel Bifenox

Der Wirkstoff Bifenox ist ein Herbizid aus der Gruppe der Nitrophenylether. Es wirkt ähnlich einem Kontaktherbizid über die jungen Sprossteile und zerstört dort die Zellmembranen der Pflanzenzellen. Bifenox-haltige PSM werden als Spritzmittel zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern im Feld- (Getreide), Obstund Zierpflanzenbau eingesetzt.

Es wurden 9 Bifenox-haltige PSM, darunter 2 Solo- und 7 Misch-formulierungen, mit insgesamt 23 Anwendungen in den Bereichen Verbraucher-, Anwender-/Arbeiter- und Umweltschutz überprüft. Bei 16 Indikationen wurden neu Auflagen zum Schutz der Gesundheit von Anwender- und ArbeiterInnen verfügt. Für Spritzapplikationen gilt nun, dass beim Ansetzen der Spritzbrühe Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug getragen werden müssen. Bei 2 Produkten ist zudem das Tragen einer Schutzbrille vorgeschrieben. Bei 19 Indikationen wurden 6 m-Abstandsauflagen zum Schutz der Gewässerorganismen vor Einträgen via Abdrift und Abschwemmung vorgeschrieben. Die Pufferzone von 6 m muss hierbei über die gesamte Breite mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsen sein. Zum Schutz von Säugern wurde die maximale Aufwandmenge auf 750 g Bifenox/ha beschränkt. Zudem darf neu in Getreide nur maximal einmal pro Kultur und in Obst und Zierpflanzen nur maximal einmal pro Parzelle und Jahr behandelt werden.

n Beispiel Folpet

Das Kontaktfungizid Folpet gehört zur Gruppe der Phthalimide und inhibiert im Schadpilz verschiedene Stoffwechsel-Enzyme. Folpet-haltige PSM werden insbesondere zur Bekämpfung von Falschem Mehltau (Plasmopara viticola) im Weinbau, aber auch zur Bekämpfung verschiedener anderer Schadpilz-vermittelter Krankheiten im Obst-, Beeren-, Hopfen-, Gemüse- und Zierpflanzenbau eingesetzt.

Es wurden 63 Folpet-haltige PSM, darunter 20 Solo- und 43 Mischformulierungen, mit insgesamt 206 Indikationen in den Bereichen Anwender-/Arbeiter- und Umweltschutz überprüft. Bei allen Indikationen wurden neu Auflagen zum Schutz der Gesundheit von Anwender- und ArbeiterInnen verfügt. Für Spritzapplikationen im Weinbau müssen beispielsweise Schutzhandschuhe, Schutzanzug und festes Schuhwerk beim Ausbringen der Spritzbrühe getragen werden. Zum Schutz der Gewässerorganismen vor PSM-Einträgen via Abdrift und Abschwemmung wurden für Spritzapplikationen in den Anwendungsgebieten Wein-, Obst-, Beeren-, Hopfen-, Gemüse- und Zierpflanzenbau Abstandsauflagen zu Oberflächengewässer von 6 bis 50 m neu verfügt (vgl. Tabelle).

Zum Schutz von Säugern, Vögeln, Nützlingen, Würmern und Gewässerorganismen wurde bei 5 Produkten die Giessapplikation gegen pathogene Bodenpilze in Zierpflanzen gestrichen. Aus dem gleichen Grund wurde bei einem weiteren Produkt die Giessapplikation in Erdbeeren zurückgezogen. Das gleiche Produkt kann hingegen weiterhin für die Giessapplikation in Himbeeren verwendet werden, darf jedoch zum Schutz von Gewässerorganismen nicht direkt vor Regenereignissen und nicht auf wassergesättigten oder durchlässigen Böden angewendet werden.

Gewässerschutzauflagen bei Folpet-haltigen Pflanzenschutzmitteln

Anzahl Indikationen

Anwendungsgebiet gesamt neu mit bestehende weiterhin kein Abstandsauflage Abstandsauflage Abstand >3 m ausreichend nötig

220 2.3 Grundlagenverbesserung
6 m 20 m 50 m Wein 103 96 - - 4 3 Obst 54 - 54 - -Feldbau (Hopfen) 9 - - 9 -Beeren 3 - 2 - - 1 Gemüse 31 15 16 - -Zierpflanzen 6 1 - - - 5 Quelle: BLW

n Ausblick

Derzeit befinden sich 34 weitere Wirkstoffe mit 307 Produkten in GÜ. In den Jahren 2013 und 2014 wird sich das Überprüfungsprogramm auf Produkte mit insektiziden Wirkstoffen vor allem aus der Gruppe der Neonikotinoide, Pyrethroide, Carbamate und Chitinsynthesehemmer (Insektenwachstumsregulatoren) konzentrieren. Die ersten Nachforderungsbriefe an die Bewilligungsinhaber sind bereits versandt. Im Vordergrund steht hier insbesondere die Überprüfung und allfällige Anpassung der Auflagen zum Schutz von Gewässerorganismen und Bienen.

2.3.3.2 Codex Alimentarius TF Feed

n Task Force unter dem Vorsitz des BLW einigt sich auf internationale Standards für sichere Futtermittel

Dank sicheren Futtermitteln geniessen wir gesunde Milch, Eier und Fleisch. Doch noch allzu oft müssen Lebensmittel wegen Verunreinigungen durch schadhafte Futtermittel vernichtet werden. Die Schweiz will aktiv mithelfen, solche Risiken weltweit frühzeitig zu erkennen und möglichst zu vermeiden.

Der Codex Alimentarius (CA), ein Programm der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen, ist eine Sammlung international harmonisierter Lebensmittelstandards mit dem Status von Empfehlungen. Obwohl diese nicht rechtsverbindlich sind, ist ihre Bedeutung gross. Sie dienen der Welthandelsorganisation (WTO) als Referenz bei Handelsstreitigkeiten.

Das BLW hat sich 2010 verpflichtet, im Rahmen des CA eine regierungsübergreifende Ad-hoc-Arbeitsgruppe (Task Force on Animal Feeding, TFAF) zu bilden und zu präsidieren. Die TFAF setzt sich aus Regierungsvertreterinnen und vertretern, die in diesem Bereich tätig sind, und Beobachterinnen und Beobachtern der Futtermittelbranche zusammen. Sie hatte den Auftrag, spezifische Standards für Futtermittel zu erarbeiten. Konkret wurden zwei Richtlinien zuhanden der Regierungen verfasst, um ihnen die Beurteilung und das Management der Risiken im Zusammenhang mit Futtermitteln in der Lebensmittelkette auf weltweit anerkannten Grundlagen zu ermöglichen.

Nach einer zweiten Tagung, die vom 4. bis 8. Februar 2013 unter dem Vorsitz von BLW-Vizedirektorin Eva Reinhard im Kursaal Bern stattfand und an der sich mehr als 140 Expertinnen und Experten aus 42 Ländern beteiligten, konnten beide Richtlinienentwürfe fertiggestellt werden. Die erste Richtlinie hat die Futtermittelbeurteilung hinsichtlich der Risiken für die menschliche Gesundheit zum Gegenstand, die zweite die Priorisierung von Gefahren, die von Futtermitteln ausgehen. Der professionellen und konstruktiven Arbeitsweise der TFAF ist es zu verdanken, dass die beiden Texte so weit fortgeschritten waren, dass sie der Kommission für den Codex Alimentarius (CAC) an ihrer Jahrestagung vom 1. bis 5. Juli 2013 in Rom zur Verabschiedung als neue Standards vorgelegt werden konnten. An diesem Treffen wurden die beiden Texte verabschiedet und in die Standards des Codex Alimentarius (www.codexalimentarius.org) unter CAC/GL 80/2013 und 81/2013 aufgenommen.

International harmonisierte Richtlinien werden einerseits dazu beitragen, Futtermittel und damit auch Nahrungsmittel sicherer zu machen. Andererseits werden mit diesen Richtlinien allgemein gültige faire Handelspraktiken gewährleistet. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil Futtermittel zu den weltweit wichtigsten Handelsgütern zählen.

221 2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.3.3 Neue Schadorganismen

n Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) und seine Bedeutung für die Schweizer Landwirtschaft

Präventive Massnahmen gegen neue Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, insbesondere gegen ihre weiträumige Verbreitung und Einschleppung in neue Gebiete, erfordern eine eng abgestimmte internationale Zusammenarbeit. Hier setzt das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC – International Plant Protection Convention) an. Es hat zum Ziel, auf globaler Ebene koordiniert und wirksam gegen die Ausbreitung von Schaderregern von Pflanzen und pflanzlichen Produkten vorzugehen. Das Übereinkommen wurde bereits im Jahr 1951 von der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) verabschiedet und schon damals von der Schweiz mitunterzeichnet. Als offizielle Vertragspartei des IPPC gilt die Schweiz zwar erst seit 1996, als das Übereinkommen vom Parlament ratifiziert wurde. In der Zwischenzeit sind dem Abkommen 178 Länder beigetreten. Das IPPC bildet für die Vertragsstaaten die Grundlage für den Erlass von gesetzlichen Vorschriften im Bereich besonders gefährlicher Schadorganismen, landläufig auch bekannt unter dem Begriff «Quarantäneorganismen». In der Schweiz zum ersten Mal bekannt wurden solche Organismen bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts am Beispiel der Reblaus im Weinbau. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stand dann die San-José-Schildlaus im Obstbau im Fokus der Bekämpfungsmassnahmen. Inzwischen sind vor allem die Sharka-Krankheit des Steinobstes und der Feuerbrand beim Kernobst sowie, seit 2003, der Maiswurzelbohrer allgemein bekannt. In forstwirtschaftlichen Kreisen besteht die jüngste Herausforderung durch den asiatischen Laubholzbockkäfer, welcher im Jahr 2011 zum ersten Mal in der Schweiz aufgetreten ist.

Mit dem Beitritt zum IPPC verpflichtet sich jedes Land, einen nationalen Pflanzenschutzdienst einzurichten. In der Schweiz übernimmt diese Funktion auf Stufe Bund der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst EPSD (nähere Informationen unter: www.pflanzenschutzdienst.ch). Das BLW und das Bundesamt für Umwelt BAFU teilen sich die Aufgaben im Rahmen des EPSD. Dieser ist – zusammen mit den Kantonen – für die Umsetzung der schweizerischen Pflanzenschutzverordnung zuständig.

Eine wichtige Tätigkeit im Rahmen des IPPC ist die Erarbeitung und Verabschiedung von internationalen Standards zu phytosanitären Massnahmen (sogenannte International Standards for Phytosanitary Measures ISPM). Diese Standards betreffen Aspekte wie z.B. Kontrollmassnahmen im Warenhandel (Einfuhr, Inland) und in der Produktion von Pflanzen und pflanzlichen Produkten, Durchführung von Risikoanalysen nach vorgegebener Methodik, Überwachung, Ausrottung oder die korrekte Verwendung des Pflanzenschutzzeugnisses beim internationalen Warenhandel. Diese Standards sind für alle Vertragsstaaten verbindlich und unterstützen sie bei der Umsetzung des Pflanzenschutzübereinkommens. Die ISPM sind in Englisch, Französisch und Spanisch und ggf. in Arabisch, Chinesisch und Russisch über die Homepage des IPPC (www.ippc.int) verfügbar oder werden vom Sekretariat des IPPC abgegeben. Was sehr wichtig ist: die ISPM werden von der Welthandelsorganisation (WTO) anerkannt, weil sie auf wissenschaftlichen Kriterien beruhen und Massnahmen im Warenhandel unterstützen, die technisch gerechtfertigt sind, also keine willkürlichen Handelshemmnisse darstellen. Als international akzeptierte Sicherheitsstandards unterstützen die ISPMs damit den weltweiten Handel mit Pflanzen und Pflanzenprodukten. Dadurch erhalten auch die Schweizer Produzenten und Handelsbetriebe Zugang zu Pflanzenmaterial aus dem Ausland. Bei Erfüllung dieser Standards und entsprechender Voraussetzungen des Importlandes kann Pflanzenmaterial entsprechend auch exportiert werden. Die vom IPPC erarbeiteten Rahmenbedingungen schaffen über den internationalen Handel somit auch neue Möglichkeiten für die Schweizer Produzenten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im produzierenden Gartenbau.

222 2.3 Grundlagenverbesserung

Ziele des IPPC

1. Schutz der Kulturen vor wirtschaftlichen Schäden durch neue Schadorganismen.

2. Kosten zur Bekämpfung neuer Schadorganismen tief halten, Pflanzenschutzmittel-Einsatz möglichst lange vermeiden

3. Vereinfachung des Handels mittels international geltender Standards bei Transport von Pflanzen und Pflanzenprodukten

4. Schutz eines Landes vor Befall durch neue Schadorganismen mittels präventiver Massnahmen (Einfuhr und Inland)

5. Schutz der Umwelt vor Verlust an Biodiversität

6. Erhalt der Funktionsfähigkeit von Agrar- und Forstökosystemen

2.3 Grundlagenverbesserung

2.3.3.4 Gentechnisch veränderte Organismen in Futtermitteln

Bei der Einfuhr dem Zoll gegenüber gemeldete GVO-haltige Futtermittelimporte

Untersuchungen von Nutztierfuttermitteln auf GVO-haltige Bestandteile durch Agroscope Liebefeld-Posieux ALP

durch den Zoll erhobene falsche durch ALP erhobene falsche

Untersuchungen von Heimtierfuttermitteln auf GVO-haltige Bestandteile durch Agroscope Liebefeld-Posieux ALP

224 2.3 Grundlagenverbesserung
Jahr Importierte Futtermittelmenge gemeldete GVO-haltige gemeldete GVO-haltige total Futtermittel Futtermittel in t in t in % 2008 461 039 0 0 2009 380 018 0 0 2010 455 271 0 0 2011 491 419 0 0 2012 436 099 0 0 Quellen: BLW, OZD
Jahr
Proben beim Import Angaben Proben des Marktes Angaben Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 2008 93 0 242 0 2009 96 0 241 0 2010 60 0 237 1 2011 59 0 239 4 2012 41 0 284 1 Quelle: Agroscope Liebefeld-Posieux ALP
Jahr kontrollierte Heimtier- falsche Futtermittel Angaben Anzahl Anzahl 2008 116 4 2009 138 8 2010 109 1 2011 106 2 2012 14 1 Quelle: Agroscope Liebefeld-Posieux ALP

2.4 Spezialthemen

2.4.1 Finanzinspektorat

Das Jahresprogramm des Finanzinspektorates wird aufgrund von internen Risikoanalysen, Erfahrungswerten und einer Mehrjahresplanung erarbeitet. Um Lücken und Doppelspurigkeiten im Programm zu vermeiden, wird es auf die Aktivitäten der Eidgenössischen Finanzkontrolle abgestimmt und von ihr genehmigt.

Rechenschaftsablage im Berichtsjahr

Im Berichtsjahr wurden folgende Revisionstätigkeiten ausgeführt:

Revision des Direktzahlungssystems in drei Kantonen;

Revision von Massnahmen der Grundlagenverbesserung in den drei gleichen Kantonen;

Abschlussrevision Jahresrechnung 2011 der Buchungskreise BLW und Agroscope;

Zwischenrevisionen im BLW und bei Agroscope;

Revision von Absatzförderungsmassnahmen bei einer Partnerorganisation;

Dienststellenrevision bei einem Fachbereich im BLW und

Nachfolgeprozess von abgeschlossenen Revisionen.

Sämtliche Prüfungen wurden in Anlehnung an die Standards für die berufliche Praxis des Institute of Internal Auditors (IIA) sowie des Schweizerischen Verbandes für Interne Revision (SVIR) vorgenommen.

Im Bereich der Direktzahlungen wurden in drei Kantonen die Finanzflüsse zwischen Bund und Kanton sowie die Zahlungen an die Bewirtschaftenden revidiert. Zusätzlich wurde ein Follow-up der gemachten Feststellungen und Beanstandungen aus vorhergehenden Revisionen durchgeführt. Bei zwei von drei Kantonen resultierte ein positives Prüfungsergebnis. Bei einem Kanton war die Aufsicht über die ausgelagerten Tätigkeiten ungenügend und die Verarbeitung der Kontrollresultate von Bio-Betrieben hat nicht überzeugt. Der Kanton wurde aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um einen korrekten Vollzug sicherzustellen.

Bei den Revisionen von Massnahmen im Bereich der Grundlagenverbesserung wurden in den gleichen Kantonen die Finanzflüsse zwischen Bund und Kanton sowie die Zahlungen an die Gesuchstellenden für Beiträge, Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen geprüft. Die Abwicklung der Massnahmen war klar geregelt und die Organisation grundsätzlich zweckmässig. Die Rechtmässigkeit der Betriebshilfedarlehen konnte aus verschiedenen Gründen bei allen drei Kantonen nur mit Einschränkung bestätigt werden.

Die Abschlussrevisionen 2011 sowie die Zwischenrevisionen im BLW und bei Agroscope erfolgten risikoorientiert und anhand der gemachten Feststellungen anlässlich von Dienststellenrevisionen und Revisionen vor Ort bei Agroscope. Die Rechnungsführung war ordnungsgemäss; die Grundsätze der Rechnungs- und Haushaltsführung wurden eingehalten.

Im Bereich der Absatzförderungsmassnahmen wurde bei einer Partnerorganisation eine Revision durchgeführt. Die gegenüber dem BLW geltend gemachten Kosten konnten nachvollzogen werden und waren grundsätzlich korrekt. Bei einzelnen Aktivitäten und verschiedenen Kosten wurde die Anrechenbarkeit in Frage gestellt. Trotz diesen Vorbehalten konnte die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Abrechnung bestätigt werden.

In einem Fachbereich des BLW wurde eine Dienststellenrevision durchgeführt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Massnahmen kompetent betreut werden. Aus Sicht des Finanzinspektorates besteht Weiterentwicklungsbedarf bei der Oberaufsicht über den Vollzug der Massnahmen durch die Kantone, bei der Prüfung der Gesuche für Beiträge und bei der Evaluation der Massnahmen und Projekte.

225 2.4 Spezialthemen
n Revisionstätigkeiten

Die Eidgenössische Finanzkontrolle überwacht gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag die Aufgabenerfüllung und damit die Wirksamkeit der Finanzinspektorate der Bundesverwaltung. Auf dieser Grundlage hat sie beim Finanzinspektorat BLW eine Qualitäts- und Wirksamkeitsprüfung durchgeführt. Die Gesamtleistung des Finanzinspektorates wurde als gut bis sehr gut bewertet; Verbesserungspotenzial besteht vor allem im Bereich der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Prüfungen.

Im Rahmen des Folgeprozesses wurde der Umsetzungsstand offener Empfehlungen aus acht Revisionen bei den betroffenen Fachbereichen oder Organisationen sowie bei drei Kantonen (Direktzahlungsrevisionen)

überprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Mehrzahl der Empfehlungen umgesetzt worden war. Die noch nicht erledigten oder in Bearbeitung stehenden Empfehlungen werden in einem Jahr nochmals auf ihren Umsetzungsstand hin überprüft.

n Inspektionstätigkeiten

Kontrolltätigkeit im Berichtsjahr

Die Inspektionsstelle BLW führt für die Fachbereiche des BLW Kontrollen in allen Bereichen der landwirtschaftlichen Gesetzgebung von Produktion und Absatz durch. 2012 wurden 339 Kontrollen in den folgenden Bereichen vorgenommen:

– Milch mit 306 Kontrollen;

– Früchte und Gemüse, Schnittblumen, Kartoffeln, Fleisch und Eier mit 33 Kontrollen.

Die Überprüfung von Vertrags-, Produktions- und Verwertungsdaten im Bereich Milch im Zusammenhang mit der Auszahlung von Zulagen und der Datenerfassung erfolgte nach der internationalen Norm ISO/IEC 17020. Für die übrigen Kontrollbereiche wurden die gleichen Qualitätsnormen angewendet.

Grundlage für die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe im Bereich Milch bildet eine periodisch aktualisierte Risikoanalyse und ein mit dem zuständigen Fachbereich vereinbarter Jahresgesamtauftrag. Im Berichtsjahr wurden Zulagen im Gesamtbetrag von 298 Mio. Fr. ausbezahlt. 30 % der Betriebe wurden kontrolliert, davon mussten 143 Betriebe beanstandet werden. 49 Fälle wurden zur Weiterbearbeitung und Entscheidfindung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Bei den meisten Kontrollen in den anderen Bereichen wurden die von den Firmen gemeldeten Angaben für die Inlandleistung gemäss den jeweiligen Verordnungen überprüft; dies geschah mittels Prüfung von Lieferscheinen, Lagerbuchhaltungen, internen Abrechnungen, Rechnungen und Aufzeichnungen in den Buchhaltungen. Die übrigen Kontrollen betrafen Verkaufsstellen und Aufschlagsaktionen. Die Resultate dieser Kontrollen wurden den zuständigen Fachbereichen zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

226 2.4 Spezialthemen

2.4.2 Vernetzung der Agrar-Datenbanken

Agate: Das Portal entwickelt sich weiter

Das Programm Agrar-Sektor-Administration (ASA 2011) wurde Ende 2011 formell abgeschlossen. Das Programm hatte zum Ziel, für die Agrardatenadministration eine geeignete und flexible, ausbaubare Plattform zu erstellen, welche auch künftige Bedürfnisse abzudecken vermag. Im Vordergrund stand dabei eine effiziente Vollzugspraxis gekoppelt mit einem optimalem Informations- und Datenmanagement dank EDVtechnischer Unterstützung.

Trotz Abschluss laufen zahlreiche Namensgebungen bei der Organisation bzw. bei Anwendersystemen mit dem Kürzel ASA weiter. So bezeichnet sich die neue, per 1. Oktober 2012 eingesetzte Betriebsorganisation: ASA-LMK-S. Dies steht für Agrar-Sektor-Administration-Lebensmittelkette-Sicherheit. Ihr Aufbau zeigen die Verknüpfungen und das Zusammenspiel der verschiedenen Instanzen und Akteure mit ihren Zuständigkeiten und Kompetenzen. Auf strategischer Ebene bestimmt die Amtsdirektorenkonferenz (ADK) aus den Bundesämtern BAG, BVET und BLW sowie der ASA-Entwicklungsausschuss die gesamte Weiterentwicklung. Letzterer besteht aus Kantons- und Bundesvertretern der Bereiche Landwirtschaft, Veterinärwesen, Lebensmittelhygiene und Informationstechnik. Auf operativer Ebene ist es das Gremium der Anwendungsverantwortlichen mit ihren jeweiligen Informationssystemen (AV Board). Sie decken mit ihren Systemen IT-mässig nun Teile der gesamten Lebensmittelkette ab. Miteingebunden in die operative Ebene ist auch die ASA-Geschäftsstelle. Sie wirkt als Bindeglied zur strategischen Ebene; ihr Standort ist im BLW.

Betriebsorganisation ASA-LMK-S Quelle:

Zuständige Organisationseinheiten

227 2.4 Spezialthemen
BAG BVET BLW Strategische Ebene
BLW
Operative Ebene AV-Board
ASA-Entwicklungsausschuss ASA Geschäftsstelle AUS ISVet / ASAN Acontrol BVET BFS Kantone BLW Astat AGIS HODFLU Agate BUR Kant. systeme TVD

Das Portal Agate

Das Internetportal Agate ermöglicht es, Praktikerinnen und Praktikern aus der Landwirtschaft, Mitarbeitenden von Kantons- oder von Bundesbehörden Zugang zu Daten und Informationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Veterinärwesen und Nahrungsmittelhygiene zu erhalten. Dank der offenen Architektur konnten dem Portal Agate sukzessiv weitere IT-Systeme (Applikationen) zugeschaltet und deren Daten zugänglich gemacht werden. Aus Datenschutzgründen ist der Zugriff auf die Datenbanken nur mit einer eindeutigen Erkennung des Benutzenden möglich.

Die Stabilität des Portals konnte markant verbessert werden. Inzwischen ist es auch ausgebaut worden und die Kapazität vermag, dass rund 8 000 angemeldete Benutzer gleichzeitig Daten bearbeiten bzw. Informationen abrufen können. Zusammen mit dem Betreiber der IT-Infrastruktur hat das BLW eine Rundum-die-Uhr-Überwachung inkl. einem Pikettdienst (HelpDesk) aufgebaut. Mit Ausnahme von technischen Wartungsfenstern wird damit eine Verfügbarkeit von 99,82 % sichergestellt.

Agate: Bestehende Informationssysteme, aktueller Stand

Die einzelnen Applikationen, die in Agate zugeschaltet sind, erfahren selbst laufend Verbesserungen und werden den Bedürfnissen der Benutzer (Praktiker und Behörden) angepasst. Gegenwärtig präsentiert sich folgende Systemlandschaft:

Acontrol: Datenbank mit Kontrollergebnissen zu landwirtschaftlichen und veterinärrechtlichen Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben und Tierhaltungen

Die meisten kantonalen Veterinärämter arbeiten inzwischen flächendeckend direkt mit Acontrol. Die kantonalen Landwirtschaftsämter tun dies via ihre Kantonssysteme und lieferten die Kontrollergebnisse und Vollzugsmassnahmen aus dem Jahr 2012 einmalig direkt an Acontrol.

Damit Acontrol für die Kontrollperiode 2015 sämtliche Kontrollergebnisse mit den entsprechenden Kürzungen korrekt abbilden kann, erarbeitet das BLW in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Kontrollorganisationen einheitliche Listen von Kontrollpunkten.

Die anfänglichen Probleme mit der Stabilität und die schlechte Performance des Systems sind weitgehend behoben. In ähnlicher Weise wie der Gemeinsame Ausschuss ISVet, welcher im Veterinärbereich bereits seit Jahren existiert, wurde im Frühjahr 2013 ein strategisches Gremium («Gemeinsamer Ausschuss Acontrol») aus Bundes- und Kantonsvertretern eingesetzt, welches u.a. Entscheide für die Weiterentwicklung von Acontrol und deren Finanzierung fällen soll.

Asan: EDV-Applikation für den schweizerischen Veterinärdienst zur Erfassung, Bearbeitung und Erstellung von Bewilligungen und zur Geschäftsabwicklung im BVET

Die Arbeiten im Projekt Asan wurden 2012 vorangetrieben und werden im Herbst 2013 als Realisierungseinheit «Asan 3.0 – Optimierung» fertiggestellt. Das System Asan wird damit vor allem im Bereich der Erfassung, Bearbeitung und Erstellung von Bewilligungen im Zuständigkeitsbereich des schweizerischen Veterinärdienstes vervollständigt werden. Die kantonalen Veterinärämter können mit der Freigabe von Asan

3.0 Ende Oktober 2013 bis auf einige wenige Spezialfälle all ihre Bewilligungsprozesse mit dem System abwickeln. Für 2014 ist zudem die Fertigstellung des Systems im Bereich der Tierseuchenbekämpfung vorgesehen.

228 2.4 Spezialthemen

Astat-2: Auswertungsplattform für Agrardaten des BLW

Im Projekt Astat-2 wurden die Arbeiten zum Aufbau der BI Plattform (BI = Business Intelligence) im BLW geleistet. Das Ziel von BI ist, aus den administrativen Daten nützliche Informationen zu gewinnen und diese berechtigten Instanzen zur Verfügung zu stellen.

Das System ist seit Sommer 2013 produktiv und umfasst in erster Linie die Daten zu Flächen, Tieren, Arbeitskräften und Direktzahlungen aus AGIS (Agrarpolitisches Informationssystem des BLW) sowie die Daten der Applikation HODUFLU (Daten zu Nährstoffverschiebungen). Ab Herbst 2013 werden die Daten aus der Applikation Acontrol auch über diese Auswertungsplattform bereitgestellt.

BBS: Beitragsberechnungsservice

Der Beitragsberechnungsservice (BBS) ist eine Hilfestellung seitens Bund an die Kantone. Er berechnet die Direktzahlungen pro Betrieb. Der Service wird bisher von den Kantonen TG, LU, ZG, BL/BS, SH, VS, JU, NE, VD und GE genutzt. Für die Berechnung der Direktzahlungen gemäss AP14–17 wird der Service als Projekt «BBS14» weiterentwickelt.

HODUFLU: Daten zu Nährstoffverschiebungen

Die Applikation HODUFLU wurde Anfang 2012 im Rahmen einer Pilotphase initiiert und produktiv genutzt. Die Bewirtschafter in den Kantonen Luzern und Thurgau haben hierfür sämtliche Daten zu Nährstoffverschiebungen bereits in HODUFLU erfasst. Andere Kantone haben – allerdings in geringerem Umfang –während der Pilotphase ebenfalls teilgenommen.

Die Pilotphase dauert noch bis Ende 2013. Das Ziel ist es, alle Beteiligten auf die definitive Einführung der Applikation im Jahr 2014 vorzubereiten. Die Nutzung von HODUFLU wurde zudem im Rahmen des revidierten LwG (AP 14–17) gesetzlich verankert.

TVD: Tierverkehrsdatenbank

Im Sommer 2013 wurde die überarbeitete TVD-Software vorgestellt (TVD-Release 2.0). Sie brachte die vollständige Integration der Abrechnungsprozesse in die TVD unter Agate. Dem Tierhalter wird nun wieder das Konto mit allen Belastungen und Gutschriften angezeigt (wie in der alten TVD). Für die Einsichtnahme in den BVD-Status und den Tiergeschichtenstatus sowie das Geburtsdatum eines Tieres der Rindergattung gibt es keine Mengenlimite mehr.

Anicalc: Funktion zur Berechnung der GVE-Werte bzw. Normalstösse eines Betriebs für die Referenzperiode (ein Jahr)

Mit der Aufschaltung des neuen Release im Mai 2013 konnte die Berechnung der über 40 000 Tierlisten für die Direktzahlungen im Vergleich mit den Vorjahren um Faktor 5 beschleunigt werden. Die Aufschaltung des Release wurde mit einer Pressemitteilung an die Agrarpresse und entsprechenden Online-News auf dem Agate-Portal und im TVD-Bereich publik gemacht. Dort wurden auch die Antragsformulare für Datenkorrekturen auf den bereitgestellten Tierlisten zum Download angeboten. Die Antragsphase ging am 30. Juni 2013 zu Ende. Das Volumen an eingegangenen Anträgen hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert.

GVE-Rechner: Funktion zur Berechnung der GVE-Werte bzw. Normalstösse eines Betriebs für einen beliebigen Zeitraum innerhalb der letzten 365 Tage an einem beliebigen Datum

Auf Mitte Juli 2013 wurde ebenfalls ein Release des GVE-Rechners durchgeführt. Er brachte die Darstellung der Normalstösse für Sömmerungsbetriebe. Damit erhalten diese Betriebe ein Instrument, um die Entwicklung der Normalstösse tagesaktuell zu überprüfen und die Bestossung ihrer Sömmerungsflächen zu optimieren.

229 2.4 Spezialthemen

Agate: Anbindung weiterer Teilnehmersysteme

Kantonssysteme: Seit April 2011 ist LAWIS, das gemeinsame Agrarinformationssystem der Kantone BL/BS, LU, SH, TG, ZG ins Portal Agate eingebunden. Auf Ende 2013 / anfangs 2014 ist vorgesehen, auch die Kantonssysteme GELAN (BE, FR, SO), ACORDA (GE, JU, NE, VD) und AGRICOLA (AG, AI, AR, GL, GR, NW, OW, SG, SZ, TI, UR, ZH) ins Portal aufzunehmen.

Milchdaten: Milchdaten (eingelieferte Milchmengen, Milchqualitätsdaten) sollen Ende 2013 / anfangs 2014 den Landwirten via Agate zur Sichtung und zum Herunterladen bereit gestellt werden.

Traubenpass: Die Kantone der LAWIS und AGRICOLA-Gruppe wollen für 2014 auch die Applikation «Traubenpass» in Agate integrieren lassen. Die Applikation Traubenpass unterstützt bereits jetzt den Vollzug der Weinverordnung und steht den Bewirtschaftenden von Rebflächen und den Einkellerern kantonsübergreifend zur Verfügung.

GIS-ASA: Das Projekt GIS-ASA (Flächenerfassung) umfasst Geodatenmodelle gemäss den Vorgaben des Geoinformationsgesetzes bzw. der Verordnung im Zuständigkeitsbereich des BLW in Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Die Modelle konnten vom BLW per 1. Juni 2012 publiziert werden (5-jährige Umsetzungsfrist für die Kantone); sie erfahren parallel zur Vernehmlassung zur AP 14–17 die nötigen Anpassungen.

230 2.4 Spezialthemen

2.4.3 Bundeseinheit für die Lebensmittelkette

Mehr Nutzen und eine Strategie für den Nationalen Kontrollplan

Die Dauer des jeweiligen Nationalen Kontrollplanes (NKP) ist auf fünf Jahre beschränkt. Dann findet jeweils eine grundlegende Überarbeitung statt. Aus diesem Grund begannen BLW, BVET und BAG im 2012 bereits mit den Vorbereitungen für den neuen NKP 2015–2019. Eine wichtige Anforderung an den neuen NKP beinhaltet die Erwartung, dass seine Ziele von Bund und Kantonen gemeinsam getragen werden können. Aus diesem Grund soll die nächste NKP-Tagung der Formulierung gemeinsamer strategischer Ziele gewidmet werden.

Der NKP beschreibt die Organisation des Vollzugsystems sowie die geplanten Kontrollaktivitäten im Geltungsbereich Pflanzengesundheit, Futtermittel, Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit. In seiner heute bestehenden Form ist den Nutzern der Mehrwert des aktuellen NKP 2010–2014 nicht klar ersichtlich, resp. attestierten sie der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) anlässlich einer Umfrage Optimierungspotenzial. Für den neuen NKP 2015-2019 soll deshalb darauf geachtet werden, dass Form und Inhalt auf die Anforderungen der Nutzer abgestimmt werden. Auch wenn der Inhalt des NKP durch die rechtlichen Grundlagen der EU weitestgehend gegeben ist, bedeutet dies konkret, dass es wünschenswert wäre, den NKP mit zusätzlichen, für das Tagesgeschäft der Vollzugsorgane wertvollen Informationen zu bereichern.

Kleinere Anpassungen mit dem Ziel einer besseren Lesbarkeit oder eines schnellen Überblickes flankierten im 2012 die Bestrebungen zur Verbesserung des NKP. Der Bericht informiert über die Umsetzung strategischer Ziele des NKP über die Zielerreichung des Bundes. Was der NKP ist, welchen Zweck er verfolgt und welchen Nutzen er hat, beantworten die FAQ zum NKP. Und einmal pro Jahr verfasst die BLK im Auftrag der Bundesämter einen Bericht zum NKP, der die wichtigsten Informationen zur Umsetzung unseres Kontrollsystems in der Schweiz beinhaltet.

Risikobasiertes Vorgehen bei der Auswahl und Durchführung von Auditprogrammen

Bis anhin wurden Auditprogramme der BLK durch die zuständigen Bundesämter in Auftrag gegeben. Deren Auswahl erfolgte in Diskussion mit der BLK und den Bundesämtern. Kriterien für die Priorisierung von Themenbereichen bestanden zwar implizit, waren jedoch nicht in jedem Fall nachvollziehbar dokumentiert. Aus diesem Grund begann die BLK im 2012 mit den Vorbereitungen für eine mehrjährige, risikobasierte Auditplanung, welche für die Jahre 2015–2019 gültig sein soll. Die Planung soll konform mit den einschlägigen Verordnungen, Entscheiden und Richtlinien der EU sein und das risikobasierte Vorgehen bei der Auswahl zukünftiger Auditprogramme belegen.

Bei zwei Auditprogrammen kam der Aspekt des risikobasierten Vorgehens bereits im 2012 zur Anwendung: die Auswahl der kantonalen Amtsstellen bei der Überprüfung des Vollzuges entlang der Lebensmittelkette bei Importeuren erfolgte basierend auf der Relevanz der Importe pro Kanton. Und bei der Überprüfung des grenztierärztlichen Dienstes wählte die BLK die Schwerpunkte unter Berücksichtigung der Ergebnisse der letzten Audits aus, anstatt wie bis anhin alle Bereiche zu auditieren.

Blick über die Grenze

Entwicklungen im Bereich von Auditsystemen und des Nationalen Kontrollplanes verfolgt die BLK mit ihrer regelmässigen Teilnahme an Experten-Treffen der Food and Veterinary Office in Irland. Im 2012 standen beim NKP u.a. ein Vergleich der Nationalen Kontrollpläne, resp. der besten Umsetzung im Fokus. Bei den Auditsystemen standen die risikobasierte Planung von Audits und die Messung der Wirkung von Kontrollsystemen im Vordergrund.

231 2.4 Spezialthemen
232

3. Internationale Aspekte

3.1 Internationale Entwicklungen

Zahlreiche Entwicklungen auf internationaler Ebene nahmen im vergangenen Jahr auf die Schweizer Handelspolitik und somit auch auf den Agrarhandel Einfluss. So hat die Schweiz ein Freihandelsabkommen mit China abgeschlossen, das den Handel zwischen den beiden Ländern erleichtert und fördert. Die Agrarpolitik und ihr Rahmen wurden durch die an China gemachten Konzessionen nicht umgestossen. Darüber hinaus werden hochwertige landwirtschaftliche Exportprodukte – ist das Abkommen einmal in Kraft – gute Chancen haben, sich auf dem riesigen chinesischen Markt zu etablieren. Die Schweiz hat hier gegenüber anderen Handelspartnern einen klaren Vorsprung. Die EU richtet ihrerseits ihr Augenmerk derweil gen Westen: Mit einem Handelsabkommen mit den USA will sie ihre transatlantischen Beziehungen festigen. Die Gespräche stehen noch am Anfang; sollte das Abkommen jedoch zustande kommen wird dies strategische Auswirkungen auf die Schweizer Handelspolitik haben. Die Abkommen mit anderen Partnern schaffen ebenfalls neue Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse. In den vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich gab es in letzter Zeit nur wenig Bewegung. Trotzdem konnten dank der Weiterentwicklung des bilateralen Agrarabkommens verschiedene nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden. Mit einer baldigen Wiederaufnahme breiterer Verhandlungen mit der EU könnten im Agrarsektor weitere Fortschritte erzielt werden. Eine neue institutionelle Regelung würde den Weg für künftige Marktzugangsabkommen zwischen der EU und der Schweiz ebnen. Die Schweiz engagierte sich dieses Jahr erneut in den internationalen Foren für Ernährungssicherheit. Namentlich die FAO wird von der Schweiz in bedeutendem Umfang unterstützt, sowohl in ihren Kernaufgaben als auch in ihren Initiativen rund um die Frage der Nachhaltigkeit der Ernährungssysteme. Zu guter Letzt steht die Welthandelsorganisation WTO, innerhalb welcher die Schweiz ihre multilaterale Politik verfolgt, kurz vor einem wichtigen Ereignis: der Ministerkonferenz in Bali. Die Mitglieder werden an der Konferenz entscheiden, ob bestimmte Teile des Doha-Pakets umgesetzt werden oder nicht. Die Überprüfung der schweizerischen Handelspolitik durch die WTO in Genf zeigte, dass die Schweizer Landwirtschaft trotz der bisher durchgeführten Reformen der ausländischen Konkurrenz nur schwer standhalten kann und der Grenzschutz seit dem Beitritt zur WTO kaum gelockert wurde.

233 3.1 Internationale Entwicklungen

3.1.1 Marktöffnung gegenüber der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich

Die Schweiz hat im November 2008 mit der EU Verhandlungen über ein Abkommen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und Produktesicherheit sowie öffentliche Gesundheit (FHAL&GesA) aufgenommen. Angestrebt wird eine Marktöffnung der gesamten ernährungswirtschaftlichen Produktionskette sowie eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie öffentliche Gesundheit. In einer ersten Phase kamen die Verhandlungen gut voran. So wurden beispielsweise im Verhandlungsteam «Marktzugang im Agrarbereich» erste wichtige gemeinsame Nenner gefunden. Seit Mitte 2010 sind die Verhandlungen jedoch blockiert.

n Offene Fragen im Verhältnis zur EU blockieren weiterhin die Verhandlungen

Für die deutliche Verlangsamung der Verhandlungen gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Einerseits macht die EU weitere Fortschritte in den offenen Marktzugangsdossiers von Resultaten der Diskussionen über die horizontalen institutionellen Fragen (Verhältnis Schweiz – EU) abhängig. Andererseits bestehen immer noch Differenzen über den Verhandlungsgegenstand, da die Verhandlungsmandate der beiden Parteien bei zwei wichtigen Punkten (Konsumentenschutz und nicht-harmonisierter Bereich – sog. gegenseitiges «Cassis de Dijon») voneinander abweichen. Die Schweiz und die EU sind daran, Lösungen für die offenen institutionellen Fragen zu suchen (Weiterentwicklung, Auslegung und Überwachung der Anwendung der Abkommen sowie Streitbeilegung). So hat die Schweiz der EU Mitte 2012 Vorschläge für solche neuen institutionellen Lösungen übermittelt. In seiner Antwort Ende 2012 hat sich EU-Kommissionspräsident Barroso bereit gezeigt, den Dialog mit der Schweiz im Hinblick auf eine Vertiefung der bilateralen Beziehungen fortzuführen. Seit Beginn des Jahres fanden Gespräche statt mit dem Ziel, Eckwerte für Lösungen zu definieren, die den Interessen beider Parteien gerecht werden. Nicht zuletzt das Ergebnis dieser Exploration wird einen Einfluss haben, ob konkrete Verhandlungen für die Lösung der institutionellen Fragen gestartet werden und anschliessend andere Dossiers zwischen der Schweiz und der EU ebenfalls weiterverhandelt werden können. Der Bundesrat hat im Juni 2013 eine wichtige Weichenstellung in diesem Bereich vorgenommen, indem er seine Bereitschaft zu Verhandlungen über die institutionellen Fragen kundgetan und entschieden hat, welche konkrete Option er diesbezüglich weiterverfolgen will.

n Innenpolitische Entwicklungen

Während die Verhandlungen mit der EU aufgrund der übergeordneten institutionellen Fragen immer noch nicht deblockiert sind, erfährt die umfassende Marktöffnung im Agrar- und Lebensmittelbereich auch seitens des Parlaments Widerstand. So hat das Parlament die Motion Darbellay, welche einen Verhandlungsstopp verlangt, solange die WTO Doha-Runde nicht abgeschlossen ist, im Frühling 2012 angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Ebenfalls abgelehnt wurde die Motion WAK-S, welche vom Bundesrat verlangt, mögliche Alternativen zum bisherigen Verhandlungsansatz im Sinne einer kontrollierten Öffnung aufzuzeigen. Im Gegensatz dazu fand die Forderung der Motion Joder eines definitiven Verhandlungsabbruchs keine Mehrheit im Parlament.

n Parlament will eine gegenseitige Marktöffnung mit der EU für Milchprodukte prüfen

Nach der Ablehnung des Verhandlungsabbruches hat das Parlament im Frühling 2013 dem Bundesrat die Motion 12.3665 Milchmarkt überwiesen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, eine gegenseitige sektorielle Marktöffnung mit der EU für alle Milchprodukte zu prüfen und dessen Auswirkungen sowie die Vor- und Nachteile in einem Bericht ans Parlament darzulegen. Der Bundesrat wird nun unter Berücksichtigung der Beurteilung der Milchbranche und übrigen betroffenen Kreise bis im Frühjahr 2014 diese Option prüfen. Der Bericht wird ebenfalls notwendige Anpassungen der internen Marktstützungs- und Begleitmassnahmen sowie die Frage deren Finanzierung untersuchen.

234 3.1 Internationale Entwicklungen

3.1.2 Freihandelsabkommen mit Ländern ausserhalb der EU

Die Schweiz verfügt, neben der Europäischen Freihandelsassoziations-Konvention (EFTA-Konvention) und dem Freihandelsabkommen mit der EU, über ein Netz von 28 Freihandelsabkommen mit 38 Partnern. Die Abkommen werden normalerweise im Rahmen der EFTA, in Einzelfällen aber auch bilateral verhandelt.

Der Wohlstand der Schweiz hängt zu einem grossen Teil vom internationalen Handel mit Gütern und Dienstleistungen sowie von der grenzüberschreitenden Investitionstätigkeit ab. Die stete Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten ist deshalb ein Ziel der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik. Das beste Mittel, dieses Ziel zu erreichen, ist der multilaterale Ansatz im Rahmen der WTO. Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen wird der multilaterale Weg ergänzt. Schweizer Unternehmen soll mindestens gleichwertiger Zugang zu Märkten ermöglicht werden wie ihren wichtigsten ausländischen Konkurrenten, beispielsweise aus der EU, den USA und aus Japan. Da diese Länder ihr Netz an Freihandelspartnern ausweiten, ist der Abschluss von Freihandelsabkommen ein wichtiges Instrument zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Die Freihandelsabkommen beinhalten u.a. Bestimmungen über den Warenverkehr, insbesondere gegenseitig präferenzielle Importzölle. Davon betroffen sind auch Agrarprodukte. Zusätzlich berücksichtigen Freihandelsabkommen in der Regel den Schutz des geistigen Eigentums sowie die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse. Umfassendere, neuere Abkommen enthalten zusätzliche Vereinbarungen für den Handel mit Dienstleistungen, für Investitionen und für das öffentliche Beschaffungswesen. In den laufenden Verhandlungen zu neuen Abkommen wird auch die Nachhaltigkeit thematisiert.

Die gültigen Freihandelsabkommen der Schweiz mit Nicht-EU-Staaten decken über 15 % der Schweizer Exporte ab. Die Freihandelsabkommen bringen der Schweizer Exportindustrie Zolleinsparungen von mehreren 100 Mio. Fr. pro Jahr. Dazu kommt die erhöhte Rechtssicherheit für Dienstleistungen, Investitionen und geistiges Eigentum.

n Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA

Am 1. Juni 2012 ist das Freihandelsabkommen mit der Ukraine, am 1. September 2012 jenes mit Montenegro und am 1. Oktober 2012 jenes mit Hong Kong in Kraft getreten. Zudem wurden Abkommen mit dem Arabischen Golfkooperationsrat, mit Bosnien Herzegowina sowie mit den Zentralamerikanischen Staaten Panama und Costa Rica abgeschlossen. Aktuell laufen Verhandlungen mit Guatemala, Indien, Indonesien, der Zollunion Russland/Weissrussland/Kasachstan, Vietnam und Malaysia. Die Verhandlungen mit Algerien und Thailand sind seit längerem sistiert. Freihandelsabkommen exploriert oder vorbereitet werden u.a. mit den Philippinen, Ecuador, Georgien und Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay). Das Abkommen mit Kroatien ist seit dessen Beitritt zur EU per 1. Juli 2013 nicht mehr anwendbar.

n Bilaterale Freihandelsabkommen

Die Schweiz verfügt über zwei gültige bilaterale Freihandelsabkommen, eines mit den Färöer-Inseln und eines mit Japan.

Nach einer gut zweijährigen Verhandlungszeit konnte das bilaterale Freihandelsabkommen Schweiz-China unterzeichnet werden. Die tarifären Konzessionen seitens Schweiz für Landwirtschaftsprodukte befinden sich im agrarpolitisch vorgegebenen Rahmen. Exportseitig wird der Marktzugang in China für eine Vielzahl von Schweizer Agrarprodukten verbessert. Wie bei allen anderen Freihandelsabkommen mit Drittländern, werden die Produktevorschriften und -anforderungen für Einfuhren aus China durch das Freihandelsabkommen nicht geändert.

235 3.1 Internationale Entwicklungen

n Neuverhandlung der EFTA-Konvention

In der EFTA-Konvention finden sich Bestimmungen zum Warenhandel zwischen den EFTA-Staaten, insbesondere auch in Bezug auf Agrarprodukte. Die EFTA-Konvention wurde neu verhandelt und zukünftig gewähren sich die EFTA-Staaten für Basisagrarprodukte Marktzugangsbedingungen, die mit denjenigen vergleichbar sind, welche die EFTA-Staaten anderen entwickelten Freihandelspartnern gewähren. Hervorzuheben sind namentlich die substanzielle Erweiterung des bestehenden Zollkontingentes Norwegens für Schweizer Käse von 90 auf 200 t, neue Kontingente für Fleischspezialitäten (inkl. Trockenfleisch) und Apfelsaftkonzentrat. Für Verarbeitungsprodukte wurde der Geltungsbereich und das Verpflichtungsniveau an die entsprechenden Vereinbarungen zwischen den EFTA-Staaten und der EU angepasst. Die aktualisierte EFTA-Konvention ist per 1. Juli 2013 in Kraft getreten.

3.1.3 Agrarabkommen Schweiz – EU

Der Gemischte Ausschuss (GA) zum Agrarabkommen zwischen der EU und der Schweiz hat am 16. November 2012 unter Vorsitz der Europäischen Kommission zum 12. Mal getagt. Im Rahmen dieser Sitzung stellten die Parteien fest, dass das Agrarabkommen nach wie vor gut funktioniert und waren sich einig, dass diverse Anhänge gezielt weiterentwickelt werden sollen.

Dies trifft z.B. auf den Anhang 9 (Bioprodukte) zu, dessen Geltungsbereich um Wein und Hefe erweitert werden soll. In Anhang 10 (Anerkennung der Kontrolle der Konformität mit den Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse) soll sodann explizit festgehalten werden, dass die Kontrollbescheinigungen der Schweiz von der EU auch für Trockenfrüchte (z.B. Nüsse) anerkannt werden, so dass diese Produkte von der EU nicht nochmals auf ihre Konformität mit den EU-Vermarktungsnormen geprüft werden müssen.

Zudem möchten die Parteien den Anhang 12, der eine gegenseitige Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA) für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vorsieht, um weitere Bezeichnungen erweitern. Der GA nahm im Rahmen seiner letzten Sitzung mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das speziell dafür vorgesehene administrative Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte und damit der Aufnahme der Schweizer GUB «Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse», der GGA «Glarner Kalberwurst» sowie rund 189 EU-Bezeichnungen nichts mehr im Wege steht. Auch die Arbeiten zur Weiterentwicklung von Anhang 6 (Saatgut) wurden vorangetrieben. Eine künftige Anpassung soll den Geltungsbereich namentlich für Gemüsesaatgut erweitern.

Mit der Inkraftsetzung der Beschlüsse 1/2012 und 2/2012 am 4. Mai 2012 konnten bereits wichtige Aktualisierungen bezüglich der Anerkennung von Wein- und Spirituosenbezeichnungen in den entsprechenden Anhängen 7 (Handel mit Weinbauerzeugnissen) und 8 (Spirituosen) vorgenommen werden.

Schliesslich ist zu erwähnen, dass sich geplante Anpassungen von gewissen Anhängen verzögern. So wurde beispielsweise der geplante Abbau der Grenzkontrollen im Pflanzenschutzbereich seitens der EU mit einer Lösung der horizontalen institutionellen Fragen verknüpft und bis zu deren Deblockierung vorerst aufgeschoben .

236
Internationale Entwicklungen
3.1

3.1.4 Protokoll Nr. 2

Im Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens Schweiz-EG von 1972 sind die Bestimmungen über den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Das Protokoll Nr. 2 wurde 2005 im Rahmen der Bilateralen Abkommen II revidiert. Mit 65 % der Exporte und 76 % der Importe ist auch bei den Verarbeitungsprodukten die EU der mit Abstand wichtigste Partner.

Das Protokoll Nr. 2 erlaubt es der Schweiz, im europäischen Handel mit Verarbeitungsprodukten Preisnachteile bei Agrarrohstoffen auszugleichen, indem sie für exportierte Verarbeitungsprodukte Ausfuhrbeiträge gewährt und bei der Einfuhr Zölle erhebt. Diese Preisausgleichsmassnahmen dürfen die Preisdifferenzen der Agrargrundstoffe zwischen der Schweiz und der EU nicht überschreiten. Das Protokoll Nr. 2 enthält die für die Preisausgleichsmassnahmen massgeblichen Referenzpreise und Preisdifferenzen. Diese werden mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Per 1. April 2013 wurden die seit einem Jahr gültigen Referenzpreise revidiert und so wieder an die aktuellen Verhältnisse auf den Märkten der Schweiz und der EU herangeführt. Auf dieser Basis wurden die Schweizer Importzölle für verarbeitete Agrarprodukte angepasst. Exportseitig gilt es zu beachten, dass die Schoggigesetz-Ausfuhrbeitragsansätze für Ausfuhren in die EU die vereinbarten Referenzpreisdifferenzen nicht übersteigen dürfen (Siehe weitere Ausführungen zum «Schoggigesetz» unter Kapitel 2.1.1.5).

3.1.5 Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) nach 2013

Die drei Institutionen der EU – die Kommission, der Rat und das europäische Parlament – haben am 26. Juni 2013 eine politische Einigung zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erzielt. Sie haben sich namentlich für die Einführung des «Greening»-Prinzips sowie auf einen verbesserten Ausgleich der Direktzahlungen zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten geeinigt. Die Mitgliedstaaten erhalten in diversen Fragen Handlungsspielraum bei der Umsetzung.

n Vorschläge der Kommission beim Greening haben Federn gelassen

Weiterhin ist das europäische Agrarbudget in zwei Pfeiler aufgeteilt. Die 1. Säule, welche den Grossteil der finanziellen Mittel beinhaltet, umfasst die Direktzahlungen und marktrelevanten Massnahmen. Die zweite Säule ist für die Entwicklung des ländlichen Raumes bestimmt. Mit wenigen Ausnahmen werden innerhalb der 1. Säule zukünftig ausschliesslich vollständig entkoppelte Zahlungen gewährt. Entgegen den Vorschlägen der EU-Kommission dürfen die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis hingegen weiterhin bis 13 % (statt lediglich 10 %) ihres nationalen Budgets an die Produktionsmengen oder die Anzahl Tiere binden.

Der ausgearbeitete Kompromiss beabsichtigt, die Verteilung der Direktzahlungen zukünftig an ökologischere und gerechtere Voraussetzungen zu knüpfen. So sind die Mitgliedstaaten gefordert, neben den 70 % Flächenprämien 30 % ihres Budgets als «Ökologisierungszuschlag» (Greening) zu verwenden. Die drei von der Kommission eingebrachten Voraussetzungen hierzu (Erhaltung von Dauergrünland, Anbaudiversifizierung, ökologische Ausgleichsfläche) wurden von den anderen EU-Institutionen gutgeheissen. Abstriche wurden jedoch bei den Anforderungen gemacht. So sieht der Kompromiss 5 % (statt 7 %) ökologische Ausgleichsflächen wie Hecken, Biotope oder Brachen vor und verlangt den Anbau von zwei (statt drei) landwirtschaftlichen Kulturen für Betriebe zwischen 10–30 ha. Ein Minimum von drei unterschiedlichen Kulturen wird bei Betrieben ab 30 ha vorgeschrieben. Um diejenigen Bauern nicht zu bestrafen, welche bereits heute ökologische Aspekte berücksichtigen, enthält der GAP-Kompromiss zudem eine Liste mit bereits bestehenden Massnahmen, die ebenfalls vom Greening profitieren können.

237 3.1 Internationale Entwicklungen

Dem Bedürfnis einer gerechteren und ausgeglicheneren Verteilung der Direktzahlungen wird durch ein Zusammenlaufen der Zahlungen Rechnung getragen. So soll bis 2019 kein Mitgliedstaat weniger als 75 % des EU-Durchschnitts erhalten und innerhalb eines Staates soll bis 2019 jeder Bauer pro Hektar mindestens 60 % des regionalen oder nationalen Durchschnitts bekommen. Verlierer sind die Bauern, die bis anhin Beiträge erhielten, die deutlich über dem EU-Durchschnitt lagen. Den Mitgliedstaaten wird daher die Möglichkeit eingeräumt, die Verluste der einzelnen Landwirte auf 30 % zu begrenzen.

Eine spezielle Förderung kommt den jungen Landwirten (bis 40 Jahre) zu. Ihnen wird in den ersten fünf Jahren eine zusätzliche obligatorische Unterstützung von 25 % zu den allgemeinen Direktzahlungen errichtet. Die benachteiligten Regionen – namentlich Berggebiete – sollen insofern gefördert werden, als ihnen die Mitgliedstaaten fakultativ einen maximalen Betrag von 5 % des nationalen Budgets einräumen können.

Gleichzeitig hat sich die Kommission durchgesetzt in der Frage, die Subventionen zukünftig auf «aktive» Landwirte zu beschränken. So sollen Unternehmen, die keine professionelle Landwirtschaft betreiben, zukünftig von Direktzahlungen ausgeschlossen werden. Davon betroffen sind namentlich Golfplätze, Eisenbahnbetriebe, Flughäfen und Sportplätze.

n Milch- und Zuckerquoten werden definitiv abgeschafft

Neben dem Auslaufen der Milchquote im Jahr 2015 werden nun ebenfalls die Produktionsbegrenzungen im Zuckerbereich abgeschafft. Im Vergleich zum Vorschlag von Brüssel (Abschaffung im Jahr 2015) verzögert sich die Abschaffung der Zuckerquote jedoch um weitere zwei Jahre und wird lediglich im Herbst 2017 enden. Das aktuelle System zur Mengenbegrenzung im Bereich der Weinproduktion – die Pflanzungsrechte für Wein – wird ebenfalls Ende 2015 auslaufen. Ab 2016 wird hingegen ein neues System der Pflanzungsrechte eingeführt, welches das aktuelle System bis 2030 ablösen soll.

Die bestehenden Instrumente der staatlichen Interventionen und der Unterstützung für private Lagerhaltung werden mit einigen technischen Anpassungen für Rindfleisch und Milch weitergeführt. Zudem wird eine für alle Sektoren gültige Schutzklausel eingeführt, welche der EU-Kommission erlaubt, Notfallmassnahmen im Fall von Krisen oder allgemeinen Marktstörungen zu treffen.

Die formelle Verabschiedung der Reform durch das Europäische Parlament und den Rat wird bis Ende 2013 erwartet. Ziel ist grundsätzlich ein Inkrafttreten der GAP-Reform am 1. Januar 2014. Die Änderungen im Bereich der Direktzahlungen (u.a. Greening, Unterstützung für junge Landwirte) unterliegen jedoch einem Übergansjahr und sollen erst ab 2015 angewendet werden.

238 3.1 Internationale Entwicklungen

3.1.6 WTO

Die WTO stand im vergangenen Jahr stärker im internationalen Fokus als in den Jahren davor. Die Aufmerksamkeit wurde der WTO vor allem dadurch beschert, dass Mitte Mai 2013 der Brasilianer Roberto Azevêdo als neuer WTO-Generaldirektor ernannt wurde. Dieser Entscheid fand grossen Anklang in der internationalen Presse und unterstreicht die Rolle, die die WTO im Gefüge der internationalen Organisationen geniesst. Auf Roberto Azevêdo, der in den letzten Jahren die Funktion des Botschafters Brasiliens bei der WTO ausgeübt hat, wartet eine grosse Aufgabe. Nach wie vor ist nicht zu erwarten, dass sich die mittlerweile 159 Mitgliedsstaaten in absehbarer Zeit auf den Abschluss der seit über zehn Jahren in Verhandlung stehenden Doha-Runde werden einigen können. Eine erste Gelegenheit, die WTO im internationalen Rampenlicht zu vertreten wird Roberto Azevêdo im Dezember 2013 haben, wenn auf Bali die 9. WTO-Ministerkonferenz stattfinden wird. Der neue Generaldirektor übernimmt aber auch eine Organisation, die auf effiziente und effektive Art das international gültige Regelwerk für die verschiedenen Säulen des internationalen Handels verwaltet, eine Reihe von Konflikten seiner Mitglieder beilegt und an deren Türe mehrere Staaten um Mitgliedschaft ersuchen. Auf verschiedene Aspekte soll im Folgenden noch etwas näher eingegangen werden.

n Vorbereitungen zur 9. Ministerkonferenz in Bali im Dezember 2013

Auf die 9. Ministerkonferenz der WTO im Dezember (3.–6.12.2013) wird mit Spannung und intensivem Arbeitseinsatz hingearbeitet; bietet sich doch dort erstmals die Gelegenheit, auf einen Teilabschluss von Elementen aus der Doha-Runde hinzuwirken. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Berichts ist denkbar, dass ein Teilabschluss mit verschiedenen Elementen vorstellbar ist: sowohl im Bereich der Handelserleichterung (der Zollverfahren sowie zahlreicher der Abwicklung von Handelsflüssen nahestehenden Aspekten «Trade facilitation») als auch im Bereich Landwirtschaft mit Vorschlägen zu staatlicher Lagerhaltung, Zollkontingentsverwaltung sowie Exportwettbewerb laufen Diskussionen. Schliesslich sind noch etliche Massnahmen für am wenigsten entwickelte Länder (sogenannte «least developed countries») in Planung.

n Trade Policy Review der Schweiz im Jahre 2013: Information und Bewertung

Die WTO führt bei ihren Mitgliedsstaaten regelmässig ein Monitoring der Handelspolitik («Trade Policy Review TPR») durch. Das Verfahren findet für die Schweiz gemeinsam mit Liechtenstein alle vier Jahre statt und wurde am 23. und 25. April mit einem Hearing bei der WTO in Genf abgeschlossen. Die anderen WTOMitglieder hatten Gelegenheit, schriftlich Fragen an die Schweiz zu richten. Von den 400 eingegangenen Fragen haben 75 direkt oder indirekt den Agrarbereich betroffen. Es gab Fragen zum Marktzugang für Agrarprodukte, so wurde die Wiedereinführung der Inlandleistung und das System der variablen Zölle für Getreide und Futtermittel kritisiert. Mit Abstand am deutlichsten wurde das Niveau der Gesamtstützung der schweizerischen Landwirtschaft, das sich sowohl mit dem ausserordentlich hohen Grenzschutz als auch im internationalen Vergleich mit rekordträchtigen Transferzahlungen aus dem öffentlichen Budget an den Sektor manifestiert, hinterfragt. Die Kompatibilität von mehreren Massnahmen der internen Stützung wie den RGVE-Beiträgen oder den Beiträgen für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen mit der sogenannten «Green Box» (das heisst die Massnahmen dürfen keinen oder nur einen geringfügigen Einfluss auf die Produktion ausüben) wurde ebenso bezweifelt. Auch die Verkäsungszulage in der Perspektive einer indirekten Exportsubvention wurde kritisch hinterfragt. Kommentiert wurde, neben der aktuellen Agrarpolitik die AP 14–17, vor allem deren fehlende Marktorientierung.

239 3.1 Internationale Entwicklungen

n Aktuelle Themen im Agrarkontext

Das WTO-Agrarkomitee ist ein Spiegel der Realität der Agrarpolitiken seiner Mitgliedsstaaten. In den 3–4 mal jährlich stattfindenden Sitzungen des Komitees bietet sich die Gelegenheit, die agrarpolitischen Massnahmen der Mitgliedsstaaten kritisch zu beleuchten und Diskussionen über deren Wirkung auf andere WTO-Mitglieder sowie deren mögliche Konflikte bezüglich Kompatibilität mit den WTO-Verpflichtungen zu führen. Die WTO-Mitglieder investieren zunehmend Ressourcen in die Analyse der Agrarpolitik anderer Mitgliedsstaaten und nutzen vermehrt das Agrarkomitee als Plattform für sich anbahnende Handelskonflikte. Im vergangenen Jahr hat sich besonders gezeigt, dass die Agrarpolitik verschiedener Entwicklungs- und Schwellenländer im Fokus des Interesses steht. Die Tatsache, dass beispielsweise in Brasilien, Indien und China deutlich mehr finanzielle Ressourcen für die Durchführung von agrarpolitischen Massnahmen vorhanden sind, führt dazu, dass diese Länder ihren Spielraum für marktbezogene Massnahmen ausnutzen und an die Grenzen ihrer WTO-Verpflichtungen geraten. Ebenso werden nicht-tarifäre Massnahmen beim Handel mit Agrarprodukten (beispielsweise Lizenzen zum Import, Zuordnungsmechanismen von Zollquotenanteilen) auch im Agrarkomitee thematisiert. Die traditionell aktiven Mitglieder des Agrarkomitees wie Australien, Neuseeland, Kanada oder die USA investieren bemerkenswerte Ressourcen, die genannten Massnahmen zu analysieren und auf ihre WTO-Kompatibilität hin zu beleuchten.

Ebenso von Interesse sind die Verfahren der Überprüfung der Handelspolitik («Trade Policy Review TPR») anderer WTO-Mitgliedsstaaten. Durch den vom WTO-Sekretariat erstellten Bericht zur Handelspolitik wird auch der Agrarsektor und seine Einzelmassnahmen beleuchtet. Die Schweiz nutzt – wie andere WTO-Mitglieder auch – die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Politikmassnahmen zu hinterfragen. Im vergangenen Jahr sind insbesondere die TPR-Prozesse von Brasilien, Indonesien und der EU von besonderem Interesse gewesen.

Der TPR von Indonesien hat gezeigt, dass grosses Interesse an der Handelspolitik Indonesiens besteht: Indonesien erhielt rund 750 Fragen und Kommentare von WTO-Mitgliedern über seine Wirtschafts- und Handelspolitik, u.a. zu Zoll- und Importlizenzverfahren, sanitären und phytosanitären Massnahmen (SPS) sowie handelspolitischen Schutzmassnahmen. Mehrere Mitglieder äusserten starke Kritik am zunehmenden Protektionismus seitens Indonesien, so beispielsweise willkürliche und komplizierte Zollverfahren oder Einfuhrrestriktionen für Früchte und Gemüse.

Auch auf Brasilien richtet sich das Augenmerk der anderen WTO-Mitglieder, wie sich anlässlich des TPR im Juni 2013 gezeigt hat. Rund 800 Fragen an Brasilien beleuchten die Handelspolitik, die zuletzt mehrmals aufgrund ihrer protektionistischen Züge kritisiert wurde. Die Bandbreite der Kritik ist weit und reicht von Massnahmen, die den Import betreffen über Anreiz- und Kreditprogramme, Exportfinanzierung sowie Preisstützungsmassnahmen im Agrarsektor.

Auch die EU hat – im Juli 2013 – das TPR-Verfahren durchlaufen. Knapp 1 300 Fragen anderer WTOMitglieder zeigen das Interesse an der gesamten Palette der EU-Handelspolitik. Im Agrarbereich wurde insbesondere das weiterhin hohe Zollniveau sowie die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren keine Marktöffnung forciert wurde, kritisiert. Viel Interesse weckte auch die neue Gemeinsame Agrarpolitik (CAP) für die Jahre 2014–20.

240 3.1 Internationale Entwicklungen

3.1.7 OECD

Im Juni 1990 schlussfolgerte die OECD, nachdem sie die Stützung der Landwirtschaft in der Schweiz für den Zeitraum 1979–1988 analysiert hatte:

– Reform der Agrarpolitik mit langfristigem Ziel, dass Marktsignale die Produktion beeinflussen können

– Reduktion der Unterschiede zwischen Inland- und Importpreisen durch strukturelle Anpassungen in der gesamten Land- und Ernährungswirtschaft

– Multilaterale Handelsverhandlungen im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) erfolgreich abschliessen für eine bessere Anpassung in der Agrarpolitik der Schweiz

– Milchquoten handelbar ausgestalten und mehr Verantwortung für die Produzenten und ihre Verbände

– langfristig keine Kompensation von Preisausgleichszahlungen durch Direktzahlungen, weil das keine Anreize für strukturelle Anpassungen bietet

– Direktzahlungen können wichtige Rolle spielen bei der Umsetzung neuer Massnahmen zur Förderung des Strukturwandels, zum Schutz von Umwelt und Landschaft sowie als Entlohnung für Leistungen an die Gesellschaft

– Direktzahlungen zur Einkommensstützung sollen strukturelle Anpassungen nicht behindern

Langfristiges Überleben ländlicher Gemeinden erfordert neben Direkttransfers auch die Entwicklung diverser anderer Einkommensquellen wie Handwerk, Tourismus sowie kleinerer Gewerbe und Industrien

– Massnahmen für Ziele wie Ernährungssicherheit sowie Umwelt- und Naturschutz sollen sich an einer effizienten Verteilung ökonomischer Ressourcen orientieren

– Marktorientierung soll zunehmende Rolle spielen in der laufenden Debatte zur Anpassung der Schweizerischen Agrarpolitik, insbesondere bei der Verringerung der Isolierung des Schweizerischen Marktes sowie zur Förderung der dynamischen Anpassung in der Land- und Ernährungswirtschaft entsprechend den Verbraucherbedürfnissen

Quelle: OECD

Zwischen 1990 und heute trat die Schweiz der WTO (Nachfolgeorganisation des GATT) bei (1995), wurde die Milchquote abgeschafft (2009) und begann eine zunehmende Umwandlung der Marktpreisstützungen in Direktzahlungen. Mit der AP14/17 werden die Direktzahlungen stärker zielgerichtet ausgestaltet. Die umfangreichen Reformschritte zur Agrarpolitik der Schweiz seit Mitte der neunziger Jahre bis heute werden von der OECD in einer aktuellen Studie erneut analysiert.

Ziel dieser neuen Studie im Rahmen des laufenden OECD-Arbeitsprogrammes 2013–14 ist eine Evaluation der Reformauswirkungen auf die ökonomische und ökologische Leistung der Landwirtschaft. Neben den Umweltauswirkungen soll auch die Wettbewerbsfähigkeit entlang der Wertschöpfungskette analysiert werden. Folgende Schwerpunkte sind im Rahmen der Studie vorgesehen:

Einordnung der Land- und Ernährungswirtschaft in die Gesamtwirtschaft sowie Aufzeigen der strukturellen Gegebenheiten

– Beschreibung der Reformen der Agrarpolitik seit Anfang/Mitte der neunziger Jahre, das heisst welche Motivationen, Prinzipien und Prioritäten bildeten die Basis und wie verliefen die Diskussionen des politischen Prozesses inkl. der Konsensfindung

241 3.1 Internationale Entwicklungen

– Analyse des Reformeinflusses auf die ökonomische und ökologische Leistung der Landwirtschaft, das heisst auf Kosten und Nutzen für die Akteure, auf den Strukturwandel und die Wettbewerbsfähigkeit, auf Umweltauswirkungen (Stickstoffbilanz, Biodiversität und Treibhausgase)

Auswirkungen der Reformen auf Stärken und Schwächen der Land- und Ernährungswirtschaft der Schweiz sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit national und international Eine Delegation der OECD besuchte die Schweiz im Mai dieses Jahres für drei Tage und informierte sich aus erster Hand bei verschiedenen Akteuren über vorhandene Daten, knüpfte Kontakte und liess sich die politischen Prozesse der Schweiz genauer erläutern. Vorläufige Schlussfolgerungen und Empfehlungen der aktuellen Evaluationsstudie sind für Mai 2014 geplant, abgeschlossen werden soll die Studie im November 2014.

3.1.8 FAO

An der 38. Konferenz der FAO vom 15. bis 22. Juni 2013 wurde der revidierte strategische Rahmen 2010–2019, der mittelfristige Plan 2014–2017 und das Arbeitsprogramm und Budget 2014–2015 gutgeheissen. Mit diesen Planungsinstrumenten werden die Umsetzung der Reform der FAO und die strategischen Überlegungen, die der Generaldirektor bei seinem Amtsantritt im Januar 2012 anregte, konkretisiert. Kernelement der Reform ist eine klare und selektivere Ausrichtung mit weniger strategischen Zielen aber verbesserter Transversalität und Fokussierung. Die fünf strategischen Ziele, die sich aus den wichtigsten Aufgabenbereichen der FAO ableiten und für welche jeweils auch ein Aktionsplan erarbeitet wurde, lauten wie folgt: i) Bekämpfung von Hunger, Ernährungsunsicherheit und Unterernährung, ii) nachhaltige Intensivierung und Verbesserung der Produktion von Gütern und Dienstleistungen durch die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, iii) Bekämpfung der ländlichen Armut, iv) Förderung von offeneren und effizienteren Landwirtschafts- und Ernährungssystemen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene und v) Verbesserung der Beständigkeit der Lebensgrundlagen bei Bedrohungen oder in Krisensituationen. Mittels Indikatoren, die auf den Kerndimensionen der strategischen Ausrichtung beruhen, wird überprüft, inwieweit die Ziele umgesetzt wurden. Spezielles Augenmerk gilt zudem den beiden transversalen Aufgabenbereichen: Gleichstellung von Mann und Frau sowie Gouvernanz. Die funktionellen Ziele der Organisation wurden ebenfalls angepasst. Zur besseren Ergänzung mit dem Hauptsitz wurde das Netz dezentraler Büros punkto Kapazität und Organisation optimiert. Des Weiteren wurde die Organisationsstruktur des Hauptsitzes erneuert, der Fokus liegt heute auf den drei Kompetenzbereichen: a) wirtschaftliche und soziale Entwicklung, b) nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und c) operationelle Aspekte, einschliesslich der technischen Zusammenarbeit und der dezentralen Büros.

Die Reform der FAO war auch ein Thema beim Gespräch von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und José Graziano da Silva, dem Generaldirektor der FAO, der am 12. und 13. März 2013 auf offizielle Einladung des Wirtschaftsministers zwei Tage in der Schweiz verweilte. Im Zentrum dieses bilateralen Gesprächs stand die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der FAO im Kampf gegen den Welthunger und bei der Entwicklung nachhaltiger Ernährungssysteme. Der Departementsvorsteher bekräftigte den Willen der Eidgenossenschaft, den Austausch mit der FAO zu intensivieren und multilaterale Initiativen für Neuerungen im Zusammenhang mit den Folgearbeiten der UNO-Nachhaltigkeitskonferenz (Rio+20) zu unterstützen. Angesprochen ist namentlich das Programm «Null Hunger», das der UNO-Generalsekretär in Rio lancierte. Bundesrat Schneider-Ammann betonte, dass die Schweiz den Bemühungen der FAO, Partnerschaftsstrategien mit der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und den Universitätskreisen zu entwickeln und umzusetzen, grosse Bedeutung zumesse. Vor allem räumt die Schweiz der Zusammenarbeit zwischen der FAO und dem Privatsektor einen besonderen Stellenwert ein. Graziano da Silva nahm auch an Arbeitssitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesämter, die mit der FAO zusammenarbeiten, teil. Darüber hinaus traf er sich mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie Delegierten von Organisationen aus der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und Wissenschaftskreisen. Die FAO ging aus diesen Gesprä-

242
Internationale Entwicklungen
3.1

chen mit einem gestärkten Image hervor: Der Neubeginn stimmt zuversichtlich und kann zu einer effizienten Bekämpfung der Ernährungsunsicherheit und einer Steigerung der Nachhaltigkeit der Ernährungssysteme beitragen. Der FAO-Generaldirektor wurde zudem von Paul Bulcke, dem CEO von Nestlé, zu einem Arbeitsgespräch eingeladen. Nestlé und die FAO bekundeten anschliessend ihren Willen zur Zusammenarbeit, die durch konkrete Aktionen realisiert werden soll.

Die Schweiz, namentlich das BLW, arbeitet mit der FAO auf verschiedenen Ebenen zusammen. So hat sie im Ausschuss für Welternährungssicherheit (CFS) die Federführung bei der Erarbeitung von Grundsätzen für verantwortungsvolle Investitionen im Agrarsektor und dem entsprechenden Konsultativverfahren. Dieses Mandat wurde vom CFS an seiner Sitzung im Oktober 2012 gutgeheissen. Das erwartete Ergebnis des Konsultativverfahrens unter der Leitung von Jacques Chavaz, dem stellvertretenden Direktor des BLW, ist ein Paket von Grundsätzen, die verantwortungsvolle Investitionen im Agrarsektor fördern. Die Ernährungssicherheit soll so gestärkt, eine gesunde Ernährung unterstützt und das Recht auf angemessene Nahrung vor dem Hintergrund einer nationalen Lebensmittelsicherheit kontinuierlich konkretisiert werden. Diese freiwilligen und nicht rechtsverbindlichen Grundsätze richten sich sowohl an die Parteien, welche die landwirtschaftlichen Investitionen tätigen, als auch an die Betroffenen. Sie berücksichtigen bestehende Orientierungsrahmen wie die Grundsätze für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Investitionen, die von der FAO, dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) und der Weltbank erarbeitet wurden. Sie stützen sich des Weiteren auf die «Freiwilligen Richtlinien für eine verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern» und die «Freiwilligen Richtlinien zur schrittweisen Verwirklichung des Rechts auf angemessene Ernährung im Zusammenhang mit der nationalen Versorgungssicherheit».

Im Sommer 2013 wurde ein Vorentwurf zu diesen Grundsätzen ausgearbeitet. In einem nächsten Schritt wird er sämtlichen Stakeholdern an regionalen Konsultationen und Events, die von der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft organisiert werden, sowie an globalen und regionalen Treffen zur Prüfung vorgestellt. Die eigentlichen Verhandlungen zu den Grundsätzen finden 2014 statt, der Schlussentwurf wird dem CFS voraussichtlich im Oktober 2014 zur Genehmigung unterbreitet.

Das BLW arbeitet mit der FAO im Hinblick auf die Umsetzung des «Globalen Aktionsplans zur nachhaltigen Entwicklung des Nutztiersektors» weiterhin zusammen. Diese Initiative ist Frucht des Dialogs zwischen den verschiedenen Stakeholdern und hat eine langfristig nachhaltige Entwicklung des Nutztiersektors zum Ziel. Ein im Rahmen der FAO-Konferenz durchgeführter Anlass befasste sich ebenfalls mit dieser Initiative. Das BLW unterstützt weiter die Gemeinschaftsinitiative von FAO und UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen), deren Ziel die Förderung nachhaltiger Produktions- und Konsumsysteme ist. Schliesslich half das BLW bei der Organisation einer Veranstaltung an der FAO-Konferenz im Zusammenhang mit dieser Gemeinschaftsinitiative. Ihr Schwerpunktthema war «Nachhaltige Ernährungssysteme im Dienste der Ernährungssicherheit und Ernährung».

243 3.1 Internationale Entwicklungen

3.1.9 Internationaler Getreiderat und Ernährungshilfe-Übereinkommen (IGC/FAC)

Das Internationale Getreide-Abkommen von 1995 bestand bis zum 30. Juni 2012 aus zwei rechtlich getrennten Übereinkommen: dem Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 und dem NahrungsmittelhilfeÜbereinkommen von 1999. Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen 1999 ist von den Mitgliedstaaten nicht mehr verlängert worden, weil ab 1. Januar 2013 ein neues, rechtlich unabhängiges ErnährungshilfeÜbereinkommen in Kraft getreten ist.

n Internationaler Getreiderat (International Grains Council, IGC)

Die Haupttätigkeit des Internationalen Getreiderates ist die Berichterstattung zur weltweiten Marktlage für Getreide, Mais, Reis und Ölsaaten. In täglichen, wöchentlichen und monatlichen Publikationen werden Information zu Preisentwicklungen, zu Produktions- und Handelsmengen sowie zu relevanten Tätigkeiten der Export- und Importländer (Änderungen von Export- und Importzöllen, Ausschreibungen, etc.) kommuniziert. Die Informationen des Internationalen Getreiderates leisten einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz des Marktgeschehens und tragen damit zur Verbesserung der weltweiten Ernährungssicherheit bei. Der Internationale Getreiderat greift nicht direkt ins Marktgeschehen oder in die Gestaltung der Getreidepolitiken der Mitgliedsländer ein.

Die Schweiz ist seit Bestehen (1949) Mitglied des Internationalen Weizen- oder Getreide-Abkommens.

n Ernährungshilfe-Übereinkommen (Food Assistance Convention, FAC)

Das zentrale Element des per 30. Juni 2012 abgelaufenen und nicht mehr erneuerten NahrungsmittelhilfeÜbereinkommen war die Verpflichtung der Vertragsparteien zu jährlich definierten Mengen an Nahrungsmittelhilfe. Diese Mengen waren in Getreideäquivalenten definiert. Lieferungen von anderen Nahrungsmitteln, beispielsweise von Milchpulver, wurden bei der jährlichen Berichterstattung in Getreideäquivalente umgerechnet. Neuere Formen von Ernährungshilfe, beispielsweise die Abgabe von Bezugsgutscheinen, konnten nicht zur Erfüllung der Verpflichtungsmengen angerechnet werden. Einige Mitglieder hatten ihre humanitäre Politik im Lauf der Jahre weiterentwickelt und sahen eine Diskrepanz zum Übereinkommen von 1999.

Per 1. Januar 2013 ist deshalb ein neu verhandeltes Ernährungshilfe-Übereinkommen in Kraft getreten. Die Neuorientierung, von der Food Aid Convention zur Food Assistance Convention, ist schon im Namen erkennbar. Ein zentrales Element ist nach wie vor die Verpflichtung zu einer minimalen Grösse an Ernährungshilfe, neu ist diese aber auch monetär möglich. Im Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zudem zu gewissen Prinzipien im Bereich der Nahrungsmittel und zu mehr Transparenz.

Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens hatten die Schweiz, die EU, Dänemark, Finnland, Kanada, Japan und die USA das Ernährungshilfe-Übereinkommen ratifiziert. Alle Mitglieder haben ihre Verpflichtungen in ihrer eigenen Währung definiert. Die Schweiz bekennt sich zu Ernährungshilfe in der Höhe von mindestens 34 Mio. Fr. Dies entspricht dem Rahmenkredit gemäss der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013–2016.

244 3.1 Internationale Entwicklungen

3.2 Internationale Vergleiche

3.2.1 Produzenten- und Konsumentenpreise –Vergleich mit den Nachbarländern

In diesem Abschnitt wird ein Vergleich der Produzenten- und Konsumentenpreise zwischen der Schweiz und den Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Österreich vorgenommen. Einerseits werden absolute Produzenten- und Konsumentenpreise für eine Auswahl von Produkten für das Berichtsjahr, anderseits die Entwicklung von 2000/02 bis 2012 auf Basis von Indizes dargestellt.

245 3.2 Internationale Vergleiche

n Produzentenpreise in der Schweiz höher als in den Nachbarländern

Nachfolgend werden für die drei Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Österreich sowie für die Schweiz Produzentenpreise für eine Auswahl von Produkten dargestellt. Die Schwierigkeit besteht darin, wirklich vergleichbare Produkte zu finden. Bei Früchten und Gemüse kommt erschwerend dazu, Preise auf derselben Stufe zu erfassen. Dort wo kein vergleichbares Produkt gefunden werden konnte, fehlt deshalb eine Angabe.

Bei den Preisen in den drei Nachbarländern ist ersichtlich, dass sie bei Milch, Fleisch und Ackerbauprodukten relativ homogen sind, bei Früchten und Gemüsen hingegen teilweise beträchtliche Differenzen zwischen den drei Ländern bestehen. Die Schweizer Zölle bewirken, dass die Produzentenpreise in der Schweiz über dem Niveau in der EU liegen. Bei der Milch bewegen sich die Preise der Nachbarländer bei zwei Drittel der Schweizer Preise. Die Produzentenpreise für das Fleisch sind in der Schweiz fast doppelt so hoch, bei Getreide und Ölsaaten erreichen diejenigen der Nachbarländer zwischen 40–70 % des Niveaus der Schweiz. Auch die Preise für Früchte und Gemüse sind in der Schweiz höher. Je nach Land sind die Differenzen recht unterschiedlich. Zum Teil ist der Preis doppelt so hoch, zum Teil sind sie auch fast auf demselben Niveau.

Produzentenpreise in der Schweiz und den Nachbarländern 2012

Anmerkung: Es ist schwierig, für alle vier Länder absolut vergleichbare Produkte auszuwählen. Insbesondere können die in den Produkten enthaltenen Dienstleistungen unterschiedlich sein. Bei den berücksichtigten Produkten handelt es sich daher um Erzeugnisse, die sich am besten für einen solchen Preisvergleich eignen und für welche vergleichbare und zugängliche Daten vorliegen.

Milchgehalt: D (4 % Fett, 3,4 % Eiweiss), F (3,8 % Fett, 3,2 % Eiweiss), A (3,7 % Fett, 3,4 % Eiweiss), CH (4 % Fett, 3,3 % Eiweiss); Tafeläpfel Kl I: A (Allgemein); Tafelbirnen Kl. I: A (allgemein); Zwiebeln: CH (gelb), D, F, A (allgemein)

Quellen: FranceAgriMer, Agreste Frankreich; Agrarmarkt Austria (AMA), Bundesanstalt Statistik Austria, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Österreich; Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) Deutschland; BLW Marktbeobachtung

246 3.2 Internationale Vergleiche
Produkte Ø 2012 D F A CH Milch Rp./kg 38.56 36.83 39.16 58.95 Fleisch Muni T3 Fr./kg SG 4.69 4.63 4.69 8.21 Kälber T3 Fr./kg SG 6.24 7.49 6.88 13.70 Schweine Fr./kg SG 2.05 1.95 2.08 3.30 Getreide und Ölsaaten Weizen Kl. 1 Fr./100 kg 28.70 23.70 20.60 51.20 Gerste Fr./100 kg 25.70 22.10 17.50 35.10 Körnermais Fr./100 kg 26.80 24.70 24.00 37.80 Raps Fr./100 kg 57.50 53.70 51.00 91.80 Hackfrüchte Lagerkartoffeln Fr./100 kg 14.03 n.V. 17.15 46.18 Zuckerrüben Fr./100 kg - - 2.63 6.78 Früchte Tafeläpfel Golden Delicious Kl I Fr./ kg 0.44 0.81 0.44 1.02 Tafelbirnen Conférence Kl I Fr./ kg 0.60 1.09 0.74 1.00 Gemüse Karotten Fr./kg 0.28 0.43 0.41 0.68 Kopfsalat Fr./Stück 0.67 0.52 0.24 0.78 Salatgurken Fr./Stück 0.35 0.48 0.30 0.73 Zwiebeln Fr./kg 0.26 0.19 0.13 1.03

Für die Entwicklung des Preisabstandes bei den Produzentenpreisen zwischen 2000/02 und 2012 konnte nur ein Vergleich mit Österreich gemacht werden, da für die anderen Länder keine lückenlosen Datenreihen zurück bis ins Jahr 2000 bestehen. Da die Produzentenpreise der Nachbarländer insgesamt aber ziemlich homogen sind, dürften bei einem Einbezug von Deutschland und Frankreich die Ergebnisse kaum anders aussehen. Aus der Graphik ist ersichtlich, dass der Preisabstand bis 2007 kontinuierlich geringer geworden ist. Betrug der Abstand 2000/02 noch 48 %, waren es 2007 nur noch 33 %. Hauptgrund für diese Entwicklung war der Anstieg der Weltmarktpreise für wichtige Agrarprodukte, insbesondere 2007. Gleichzeitig schwächte sich der Schweizer Franken gegenüber dem Euro etwas ab. Zwischen 2007 und 2009 ist der Abstand wieder grösser geworden. 2012 betrug er rund 40 %. Zurückzuführen ist dies auf den stärker werdenden Schweizer Franken. Lag der Kurs Euro zu Schweizer Franken 2007 noch bei 1.64, sank er 2012 auf 1.21 oder um 27 %.

Entwicklung der Produzentenpreise in Österreich im Vergleich zur Schweiz

247 3.2 Internationale Vergleiche
Index (CH = 100)
0 20 10 30 50 40 70 60 80 100 90 2000/02 2004 2003 2005 2006 2007 2008 2009 2011 2012 2010
Quellen: Statistik Austria, BLW

n Konsumentenpreise in der Schweiz höher als in den Nachbarländern

Wie bei den Produzentenpreisen werden nachfolgend für die drei Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Österreich sowie für die Schweiz Konsumentenpreise für eine Auswahl von Produkten dargestellt. Wirklich vergleichbare Produkte zu finden gestaltet sich auf der Ebene des Konsums noch schwieriger als auf Stufe Produktion. Deshalb sind die Angaben auch bei den Konsumentenpreisen nicht lückenlos. Bei den Konsumentenpreisen zeigt sich eine grössere Heterogenität unter den EU-Ländern als bei den Produzentenpreisen. Deutlich am billigsten kann der Konsument in Deutschland einkaufen. In Österreich und Frankreich sind die meisten Produkte um einiges teurer. Dies gilt vor allem für Milchprodukte und Fleisch. Im Vergleich zur Schweiz sticht der grosse Abstand beim Fleisch mit Deutschland hervor. So bezahlen deutsche Konsumenten weniger als die Hälfte für das Fleisch. Zu Österreich ist der Preisabstand ebenfalls deutlich. Auch bei Früchten und Gemüsen sind die Preise in der Schweiz am höchsten. Die Differenz zu den Nachbarländern ist allerdings weniger gross als beim Fleisch.

Konsumentenpreise in der Schweiz und den Nachbarländern 2012

Anmerkung: Es ist schwierig, für alle vier Länder absolut vergleichbare Produkte auszuwählen. Bei den berücksichtigten Produkten handelt es sich daher um Erzeugnisse, die sich am besten für einen solchen Preisvergleich eignen und für welche vergleichbare und zugängliche Daten vorliegen.

Vollmilch Past: F (Lait UHT demi-écrémé); Tafeläpfel Kl I: A (Allgemein); Tafelbirnen: A (allgemein); Zwiebeln: CH (gelb), D, F, A (allgemein)

Quellen: FranceAgriMer, Agreste Frankreich; GfK Austria, Bundesanstalt Statistik Austria, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Österreich; Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) Deutschland; BLW Marktbeobachtung

248 3.2 Internationale Vergleiche
Produkte Ø 2012 D F A CH Milch und Milchprodukte Vollmilch Past Fr./l 0.74 0.92 1.08 1.42 Butter Fr./kg 4.22 8.10 6.35 14.69 Joghurt nature Fr./kg 1.20 1.76 2.26 2.51 Mozzarella Fr./kg 5.78 n.v 7.21 9.88 Emmentaler Fr./kg 10.99 10.30 8.68 14.88 Fleisch und Eier Rindsentrecôte Fr./kg - 27.12 22.22 66.01 Rindssiedfleisch, Federstück Fr./kg 8.23 - - 20.15 Kalbsplätzli (Stotzen) Fr./kg - 27.87 27.33 67.11 Schweinsplätzli (Stotzen) Fr./kg 8.32 - 7.78 25.52 Schweinskoteletten Fr./kg 6.33 - 8.13 19.38 Poulet frisch Fr./kg 5.01 - 6.72 9.47 Eier Bodenhaltung 10 Stück Fr./Ei 0.15 - 0.23 0.39 Hackfrüchte Kartoffeln (fest- und mehlig kochend, einschliesslich Frühkartoffeln) Fr./kg 0.60 0.54 0.96 1.74 Früchte Tafeläpfel Golden Delicious Kl I Fr./kg 1.70 1.71 1.70 3.11 Tafelbirnen Conférence Kl I Fr./kg 1.99 2.42 1.99 3.48 Gemüse Karotten Fr./kg 0.90 1.21 0.91 2.10 Kopfsalat Fr./Stück 0.81 1.02 1.00 1.76 Salatgurken Fr./Stück 0.55 0.92 0.92 1.48 Zwiebeln Fr./kg 0.72 0.94 0.91 2.15

Die Entwicklung des Preisabstandes zeigt auf der Konsumseite praktisch dasselbe Bild wie auf der Produktionsseite. Zwischen 2002/02 und 2008 wurde der Abstand geringer, danach erhöhte er sich wieder. 2000/02 betrug die Differenz 32 %, 2008 nur noch 18 % und 2012 wieder 29 %. Hauptgründe für die Annäherung bis 2008 waren einerseits der schwächer werdende Franken und anderseits der gegenüber der Schweiz stärkere Anstieg der Nahrungsmittelpreise in den Nachbarländern. Die Vergrösserung des Abstandes zwischen 2008 und 2012 ist wie bei den Produzentenpreisen auf die Erstarkung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro zurückzuführen.

Entwicklung der Konsumentenpreise in den Nachbarländern im Vergleich zur Schweiz

Quelle: Eurostat

249 3.2 Internationale Vergleiche
Index (CH = 100)
0 20 10 30 50 40 70 60 80 100 90 2000/02 2004 2003 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

3.2.2 Entwicklung der Preise im Milchsektor – Vergleich mit den Nachbarländern

Die Milchwirtschaft war in den letzten 13 Jahren sowohl im Inland als auch im benachbarten Ausland starken Preisschwankungen unterworfen. Diese Entwicklung liegt in verschiedenen Faktoren begründet, zu den jüngsten zählt der Anstieg der Nachfrage 2007, die Rohstoffknappheit 2008 und die weltweite Milchkrise 2009. In der Schweiz haben auch die vollständige Liberalisierung des Käsehandels mit der EU seit dem 1. Juni 2007, die Aufhebung der Milchkontingentierung seit dem 1. Mai 2009 und der insbesondere ab 2010 im Vergleich zum Euro starke Schweizerfranken zu dieser Entwicklung beigetragen.

In diesem Teil werden die Schweizer Preise mit den Preisen der Nachbarländer (Deutschland, Österreich und Frankreich) verglichen, besonderes Augenmerk gilt der Differenz zwischen den Produzenten- und Konsumentenpreisen. Die Analyse basiert auf den Beispielen Rohmilch, Konsummilch und Emmentaler Käse. Bei der Auswertung der Ergebnisse sind die Unterschiede zu berücksichtigen, die zwischen den gewählten Produktesorten in den verschiedenen Ländern bestehen können, namentlich bezüglich Gehalte, Verkaufsportionen, Zusammensetzung, Verpackung, Aufmachung und Qualität. Was die Produzentenpreise betrifft, liegen die Gehalte der Rohmilch bei folgenden Werten: Deutschland: 4 % Fett, 3,4 % Eiweiss; Frankreich: 3,8 % Fett, 3,2 % Eiweiss; Österreich: 3,7 % Fett, 3,4 % Eiweiss; Schweiz: 4 % Fett; 3,3 % Eiweiss.

n Produzentenpreis für Milch – Schweiz und Nachbarländer

Vergleich zum aktuellen Wechselkurs

Bei einer Umrechnung zum aktuellen Wechselkurs Euro-Fr. wiesen die Produzentenpreise für Milch in Deutschland und Österreich in den letzten drei Jahren kaum Schwankungen aus. Die Schweizer Preise und die Preise in Deutschland und Österreich entwickelten sich hier im Zeitraum 2010 bis 2012 nahezu parallel. Betrachtet man die Periode 2006 bis 2012, verringerte sich die Differenz zwischen dem Schweizer Preis und den Preisen dieser beiden Nachbarländer von rund 28 Rp./kg auf 19 Rp./kg. Entwicklung Produzentenpreis Milch und Wechselkurs

250 3.2 Internationale Vergleiche
Aktueller Wechselkurs (Euro / Fr.) in Fr / 100 kg Wechselkurs Eur o / Fr.
0 90 80 70 60 50 10 40 30 20 0.0 1.8 1.6 1.4 1.2 1.0 0.2 0.8 0.6 0.4 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Wechselkurs Schweiz Österreich Deutschland
Quellen:
BLW, BMELV, AMA, SNB

Vergleich zum festen Wechselkurs

Zum festen Wechselkurs Euro-Fr. verfolgten die Milchpreise in den letzten drei Jahren in Deutschland und Österreich einen Aufwärtstrend. In der Schweiz wurde hingegen ein leichter Abwärtstrend beobachtet.

Zwischen 2006 und 2012 fiel die Differenz zwischen den Preisen der Schweiz und den Preisen dieser Nachbarländer zum festen Wechselkurs folglich kleiner aus (von 28 Rp./kg auf 10 Rp./kg).

Entwicklung Produzentenpreis Milch

Fester Wechselkurs (1 Euro = Fr. 1.50)

n Konsumentenpreis für Milch – Schweiz und Nachbarländer

Zwischen 2000 und 2012 zahlten die Konsumentinnen und Konsumenten für UHT-Milch in der Schweiz mehr als in Frankreich und Deutschland (die Preise variierten zwischen 54 % und 82 % des Schweizer Preises). Im Jahr der weltweiten Rohstoffknappheit 2008 verzeichnete der Detailhandelspreis für Konsummilch in Deutschland und Frankreich ein deutlicheres Plus als in der Schweiz. Die Preise dieser beiden Nachbarländer sind, über den Zeitraum der letzten drei Jahre gemessen, rückläufig, was teilweise auf den starken Schweizerfranken zurückzuführen ist. Die Konsumentenpreise für Milch näherten sich in den letzten 12 Jahren in Deutschland und vor allem in Frankreich insgesamt an die Schweizer Preise an. Beim Konsumentenpreis für Milch bestanden zwischen Deutschland und Frankreich grosse Differenzen, während sich die Produzentenpreise für Milch in den beiden Ländern nahezu auf gleichem Niveau bewegten. 2012 lag der Produzentenpreis für Milch in Deutschland 2,07 Rp./l über dem Preis in Frankreich. Der Liter Konsummilch kostete in deutschen Läden jedoch 26 Rp. weniger als in französischen.

251 3.2 Internationale Vergleiche
in Fr / 100 kg
0 90 80 70 60 50 10 40 30 20 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Schweiz Österreich Deutschland
Quellen: BLW, BMELV, AMA, SNB

Entwicklung Detailhandelspreis Konsummilch

Differenz zwischen Produzenten- und Konsumentenpreis für Milch

In den letzten 12 Jahren verringerte sich die Differenz zwischen dem Konsumentenpreis für Konsummilch und dem Produzentenpreis für Rohmilch in der Schweiz und in Deutschland, während sie in Frankreich anstieg. Die Differenz zwischen dem Detailhandelspreis und dem Produzentenpreis ist ein Indikator für die Bruttomarge Verarbeitung-Verteilung. Diese Differenz fiel in der Schweiz höher aus als in Deutschland und Frankreich (41 % bzw. 83 % der Differenz in der Schweiz im Jahr 2012).

Entwicklung Differenz Konsumentenpreis für Milch und Produzentenpreis für Rohmilch

Quellen: BLW, ZMP / AMI (D), AGRESTE (F), SNB

252 3.2 Internationale Vergleiche
in Fr / l Quellen: BLW, ZMP / AMI (D), AGRESTE (F), SNB 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Schweiz Frankreich Deutschland 1.58 0.96 0.88 1.02 1.06 0.79 0.77 0.73 0.98 0.97 1.01 1.03 1.01 1.04 0.99 1.21 1.58 1.56 1.36 1.25 1.61 0.86 1.12 1.31 1.29 0.86 0.87 0.88 0.91 0.89 1.51 1.50 1.49 1.49 1.51 1.10 0.92 0.92 0.66
in Rp / l
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Schweiz Frankreich Deutschland 78.4 49.4 42.1 44.0 49.8 39.9 33.5 28.5 51.5 53.0 56.2 58.7 58.3 61.8 57.8 67.3 79.3 80.1 71.2 64.5 81.0 36.1 70.3 66.5 40.7 41.4 42.6 38.4 42.8 76.4 77.6 77.0 78.4 72.6 63.2 53.8 51.7 26.2 69.1

n Produzentenpreis für Emmentaler Milch – Schweiz und Deutschland

Im Vergleich zu anderen Hartkäsesorten mit geschützter Ursprungsbezeichnung (GUB) wurde in den letzten Jahren insbesondere beim Emmentaler ein deutliches Minus bei den Detailhandelspreisen und den Preisen für den Rohstoff (Emmentaler Milch) beobachtet. In diesem Abschnitt wird die Entwicklung der Preise für das Endprodukt mit der Entwicklung der Preise für den Rohstoff in der Schweiz und in Deutschland verglichen. Die Preise betreffen die Emmentaler Milch und den Emmentaler Käse, die in beiden Ländern produziert und verkauft werden. Die Milch für Emmentaler weist folgende Gehalte auf: Deutschland: 4,2 % Fett, 3,4 % Eiweiss; Schweiz: 4 % Fett, 3,3 % Eiweiss.

Zwischen 2000 und 2012 sanken die Produzentenpreise für Emmentaler Milch insgesamt sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland, wobei der Rückgang in der Schweiz markanter ausfiel. Die Schweizer Produzenten von Emmentaler Milch erzielten einen höheren Preis als ihre deutschen Nachbarn. Der durchschnittliche Preis pro kg Emmentaler Milch im Zeitraum 2000 bis 2012 lag in der Schweiz bei 69 Rp., in Deutschland bei 49 Rp. (–29 %). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Schweizer Preis die Verkäsungszulage einschliesst. Die Differenz ging 2007 deutlich zurück, und zwar aufgrund des markanten Preisanstiegs in Deutschland auf 88 % des Schweizer Preises. Anzufügen ist, dass 2007 weltweit eine grosse Nachfrage nach Milchprodukten herrschte. 2009 (Jahr der Milchkrise) flachte der Preis für Emmentaler Milch in Deutschland markant ab und kam auf 58 % des Schweizer Preises zu liegen. Im letzten Jahr stieg der Schweizer Preis, während in Deutschland eine gegenteilige Tendenz beobachtet wurde. In der Berichtsperiode näherten sich die Schweizer Preise für Emmentaler Milch den Preisen in Deutschland etwas an.

253 3.2 Internationale Vergleiche
Entwicklung Produzentenpreis Emmentaler Milch in Rp / kg Quellen: BLW, AMI, SNB 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Schweiz Deutschland Trend CH-Preis Trend Preis Deutschland 76.0 48.2 61.1 58.6 39.6 44.4 44.7 75.5 69.7 68.7 60.1 77.2 53.0 47.9 47.5 48.8 55.7 49.3 69.2 69.4 75.9 42.5 64.5 59.0 66.8 66.5

n Konsumentenpreis für Emmentaler Käse – Schweiz und Deutschland

Zwischen 2000 und 2012 wiesen die Konsumentenpreise für deutschen Emmentaler Käse (Allgäuer Emmentaler) insgesamt ein Plus aus, während die Konsumentenpreise für Schweizer Emmentaler Käse (Emmentaler surchoix) zurückgingen. Die Detailhandelspreise für Emmentaler Käse sind in der Schweiz auf einem höheren Stand als in Deutschland. Der durchschnittliche Preis je kg Emmentaler Käse im Zeitraum 2000 bis 2012 lag in der Schweiz bei Fr. 19.70, in Deutschland bei Fr. 11.50 (–42 %). Der Preis für Emmentaler Käse ging in der Schweiz im letzten Jahr deutlich zurück, in Deutschland stieg er hingegen an und kam auf 67 % des Schweizer Preises zu liegen. Über die letzten 13 Jahre hinweg näherten sich die Schweizer Konsumentenpreise für Emmentaler Käse den deutschen Preisen an. Die Differenz betrug 2000 knapp 10 Fr./kg, 2012 noch 5 Fr./kg (zum aktuellen Wechselkurs). In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass nach dem schrittweisen Abbau der Zölle und der Exportsubventionen zwischen der Schweiz und der EU seit 2002 der Käsehandel seit dem 1. Juni 2007 vollständig liberalisiert ist.

254 3.2 Internationale Vergleiche
Entwicklung Detailhandelspreis Emmentaler Käse in Fr / kg
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Schweiz Deutschland Trend CH-Preis Trend Preis Deutschland 20.18 9.87 12.58 14.57 13.32 11.77 10.82 20.33 20.89 20.88 16.36 20.59 10.09 11.72 11.58 11.70 10.06 9.90 19.21 19.04 20.06 10.99 20.28 18.20 20.17 19.63
Quellen: BLW, AMI, SNB

3.2.3 Internationale Handelszahlen

In Ergänzung zum Abschnitt «1.1.1.2 Wirtschaftliche Kennziffern» des Kapitels «Aussenhandel» wird an dieser Stelle eine Ex-post-Analyse 2002–2012 des landwirtschaftlichen Aussenhandels der Schweiz vorgestellt.

n Erzeugnisse und Tendenzen

Mit nur 6 der insgesamt 2 466 landwirtschaftlichen Tariflinien (0,2 %) wird 2012 die Hälfte (4,1 Mrd. Fr.) des schweizerischen landwirtschaftlichen Exports erzielt (8,2 Mrd. Fr.). Dabei handelt es sich um folgende Tarifnummern: gerösteter Kaffee (1 497 Mio. Fr.), nicht alkoholische Getränke (1 525 Mio. Fr.), Zigaretten (545 Mio. Fr.), Hartkäse (325 Mio. Fr.), Kaffee-Extrakte (213 Mio. Fr.) und zuckerfreie Bonbons (228 Mio. Fr.). Die Steigerung der landwirtschaftlichen Exporte um 119 % (+4 508 Mio. Fr.) zwischen 2002 und 2012 ist auf das Plus beim gerösteten Kaffee (+1 604 Mio. Fr.) und den gezuckerten Limonaden (+1 466 Mio. Fr.) zurückzuführen. Der Käseexport stieg um 70 Mio. Fr. (+15 %), während der Tabakexport um 64 Mio. Fr. zurückging. Die Ausfuhr von Schlachtnebenprodukten von Schweinen erhöhte sich zwischen 2002 und 2012 um das 21-Fache und kam auf 10,2 Mio. Fr. zu liegen. Der Export von Stiersamen erhöhte sich im gleichen Zeitraum um das Dreifache, er entsprach 2012 einem Wert von 1,7 Mio. Fr. Beim Rindstrockenfleisch wurde eine 50 %-Steigerung verzeichnet: Die Ausfuhr betrug 2012 insgesamt 49 Mio. Fr.

Mit nur 60 der 2 466 landwirtschaftlichen Tariflinien (2,4 %) werden 50 % (5,6 Mrd. Fr.) der landwirtschaftlichen Gesamteinfuhren (11,0 Mrd. Fr.) abgedeckt. 20 % erzielen bereits die folgenden 8 Tariflinien: Roter Naturwein (709 Mio. Fr.), nicht gerösteter Kaffee (593 Mio. Fr.), Tabak (136 Mio. Fr.), Schaumwein (181 Mio. Fr.), lebende Pflanzen (174 Mio. Fr.), Kakao (133 Mio. Fr.), Sojaschrot (139 Mio. Fr.) und gezuckerte pflanzliche Stoffe (131 Mio. Fr.). Die Steigerung des landwirtschaftlichen Imports zwischen 2002 und 2012 um 32 % (+2 645 Mio. Fr.) ergab sich durch den erhöhten Kaffeeimport (+572 Mio. Fr.), gefolgt von der erhöhten Einfuhr von Backwaren (+175 Mio. Fr.) und Nahrungsmittelzubereitungen (+155 Mio. Fr.). Die Käseeinfuhr stieg um 97 Mio. Fr. (+36 %), während der Import von Schnittblumen um 45 Mio. Fr. sank. Beim Import von Futtermitteln wurde zwischen 2002 und 2012 ein Plus von 35 % beobachtet, er stieg um 280 000 t auf 1 090 000 t. Davon waren 266 000 t Sojaschrot hauptsächlich brasilianischer Herkunft (71 %). Wertmässig lag die Steigerung gar bei 58 % oder einem Plus von 181 Mio. Fr. auf 492 Mio. Fr. im Jahr 2012. Es wird geschätzt, dass 2012 durch Einkaufstourismus Nahrungsmittel im Wert von 1,95 Mrd. Fr. importiert wurden (Quelle: Coop). Gemäss dem Marktforschungsinstitut GfK Schweiz haben Schweizerinnen und Schweizer 2012 für 8,3 Mrd. Fr. Waren im Ausland gekauft; hinzu kommen 0,6 Mrd Fr. aus OnlineEinkäufen.

n Wiederausfuhr und Ausfuhr im Veredelungsverkehr

Der aktive Veredelungsverkehr umfasst die vorübergehende Einfuhr von landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen ausländischen Ursprungs zur Herstellung landwirtschaftlicher Verarbeitungsprodukte, die für den Export bestimmt sind. 2012 machten diese Wiederausfuhren 29 % (2 369 Mio. Fr) des landwirtschaftlichen Gesamtexports aus. Es handelt sich vor allem um Limonaden, Zigaretten, Schokolade, Katzen- und Hundenahrung, Trockenfleisch, Säuglingsnahrung, Teigwaren sowie Mischungen von nicht aus Milch gewonnenen Fetten oder Ölen. Der passive Veredelungsverkehr umfasst die vorübergehende Ausfuhr von landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen schweizerischen Ursprungs zur Verarbeitung; die verarbeiteten Produkte werden anschliessend wieder eingeführt. Diese Ausfuhren – z.B. von Mehl oder Rahm – schlug 2012 bei den landwirtschaftlichen Exporten mit 0,4 % zu Buche. Auf Erzeugnisse, die im Rahmen des Veredelungsverkehrs eingeführt werden, werden keine Zölle erhoben.

255 3.2 Internationale Vergleiche

n Ausfuhr im Rahmen des «Schoggigesetzes»

Die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten – die im Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten («Schoggigesetz»; SR 632.111.72) geregelt ist – umfasst die definitive Ausfuhr von Produkten der Lebensmittelindustrie, die aus landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen schweizerischen Ursprungs hergestellt wurden. Diese Exporte nehmen tendenziell zu und sind für die Schweizer Landwirtschaft von Bedeutung. Zwischen 2002 und 2012 erhöhte sich die Ausfuhr von Frischmilch um das 26-Fache (+95 000 t), von Weizenmehl um 54 % (+12 000 t), von Vollmilchpulver um 26 % (+2 000 t), von Rahm um das 10-Fache (+2 500 t) und von Butter um 61 % (+800 t). Es wird geschätzt, dass 2012 5 resp. 9 % der Schweizer Milch- und Mehlproduktion in die Herstellung von Verarbeitungsprodukten (Biskuits, Schokolade) floss, deren Export mit Ausfuhrbeiträgen gemäss dem Schoggigesetz unterstützt wurde.

n Einfuhr und Ausfuhr infolge Freihandelsabkommen

Die Liberalisierung des Käsehandels mit der EU wurde bereits unter 1.1.2.1 analysiert. Für die Hälfte der landwirtschaftlichen Tariflinien gelten 2012 bilaterale Zollkonzessionen mit mindestens einem Drittstaat ausserhalb der EU oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gemäss Freihandelsverordnung 2 (SR 632.319). Im Verhältnis zu den Importpreisen der betroffenen Erzeugnisse und ihren Fluktuationen sind die bisher von der Schweiz an Drittstaaten eingegangenen Konzessionen gering, sie fallen im Mittel mit einem Minus von 0.28 Fr./kg ins Gewicht (1. November 2012). Die präferentiellen Einfuhren im Rahmen dieser Abkommen machten 2012 mit 174 Mio. Fr. nur 1,6 % des landwirtschaftlichen Gesamtimports der Schweiz (11,0 Mrd. Fr.) aus. Die Entwicklung der Exporte aufgrund der Konzessionen, die die Schweiz von diesen Drittstaaten erhalten, ist schwierig zu analysieren, da sie gleichzeitig auch von anderen Faktoren beeinflusst wird. Eine Rolle spielen hier beispielsweise die Schwankungen der Weltmarktpreise und die Wechselkurse des Schweizerfrankens, die höher ausfällen können als diese Konzessionen.

n Einfuhr im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems

Die Schweiz gewährt seit dem 1. April 2007 gemäss Zollpräferenzenverordnung (SR 632.911) für sämtliche Landwirtschaftsprodukte aus den in der Entwicklung am wenigsten fortgeschrittenen Ländern (LDC, Least Developed Countries) unilateral einen zollfreien Marktzutritt (für Zucker und Reis galt bis 2009 eine Übergangsfrist). 2012 fielen 87 % dieser zollfreien Einfuhren aus LDC (Total 167 Mio. Fr.) auf folgende acht Zolltarifpositionen: Kaffee (40 Mio. Fr.), Sonnenblumenöl (38 Mio. Fr.), Tabak (16 Mio. Fr.), Kakao (14 Mio. Fr.), Palmöl (12 Mio. Fr.), Kokosöl (11 Mio. Fr.), Erdnussöl (7 Mio. Fr.) und Fraktionen von Palmöl (6 Mio. Fr.). Die zollfreien Einfuhren von pflanzlichen Ölen und Fetten für den menschlichen Verzehr aus LDC (Kapitel 15) beliefen sich 2012 auf 40 000 t, die Inlandproduktion lag mit 31 000 t auf einem tieferen Niveau. Zwischen 2006 und 2012 erhöhten sich diese Einfuhren deutlich, und zwar um 27 884 t (+229 %). Der Anteil dieser Einfuhren stieg somit von 12 auf 37 %.

256 3.2 Internationale Vergleiche

Einfuhr von pflanzlichen Ölen und Fetten für den menschlichen Verzehr des Kapitels 15 zwischen 2006 und 2012, nach Herkunft

n Länderinformationen

Statistiken zu 29 Handelspartnern, darunter diejenigen, mit denen die Schweiz zurzeit ein Freihandelsabkommen verhandelt, können unter folgendem Link eingesehen werden: Link www.blw.admin.ch (> Deutsch > Themen > International > Agrarstatistiken einiger Handelspartner). Diese Statistiken umfassen allgemeine wirtschaftliche Indikatoren, landwirtschaftliche Produzentenpreise, Angaben zum landwirtschaftlichen Aussenhandel, die Liste der Hauptpartner und die Zolltarife.

257 3.2 Internationale Vergleiche
in t Quellen: EZV, BLW 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 sämtliche Länder nicht LDC LDC 0 120 000 100 000 80 000 60 000 40 000 20 000

Mitarbeit am Agrarbericht 2013

Projektleitung, Sekretariat

Werner Harder, Alessandro Rossi, Monique Bühlmann, Sandra Weyeneth

Autoren

n Bedeutung und Lage der Landwirtschaft

Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft

Alessandro Rossi, Thomas Meier

Märkte

Lukas Barth, Manuel Boss, Arnaud De Loriol, Marianne Glodé, Hanspeter Lüthi, Monika Meister, Théodore Muller, Vonimanitra Raharimanga, Beat Ryser, Peter Schwegler, Hans-Ulrich Tagmann

Wirtschaftliche Lage

Vinzenz Jung, Werner Harder

Soziales und Gesellschaft

Esther Grossenbacher, Alessandro Rossi, Matthias Schick, Zippora Segessenmann, Markus Wildisen

Ökologie und Ethologie

Jérôme Frei, Franziska Grossenbacher, Gabriela Hofer, Nicole Inauen, Philippe Jeanneret, Felix Kienast, Alessandro Rossi, Beatrice Schüpbach, Sibylle Stöckli, Samuel Vogel

Beurteilung der Nachhaltigkeit

Vinzenz Jung, Jérôme Frei

n Agrarpolitische Massnahmen

Produktion und Absatz

Lukas Barth

Übergreifende Instrumente

Patrik Aebi, Paolo Degiorgi, Priska Dittrich, Emanuel Golder, Kilian Greter, Karin Hulliger, Tim Kränzlein, Regula Meier, Barbara Steiner

Milchwirtschaft

Monika Meister, Théodore Muller

Viehwirtschaft

Silvia Eggenschwiler, Hanspeter Lüthi, Catherine Marguerat, Théodore Muller, Colette Schmid, Yves Schleppi, Marcel Zingg

Pflanzenbau

Marianne Glodé, Peter Schwegler, Doris Werder

Direktzahlungen

Thomas Maier, Corinne Juge, Victor Kessler, Daniel Meyer, Denis Morand, Laurent Nyffenegger, Jonas Plattner, Hugo Roggo, Olivier Roux, Daniela Franzelli, Maya Santschi, Patricia Steinmann, Beat Tschumi, Eva Wyss, Peter Zbinden

258 Mitarbeit am Agrarbericht 2013

Grundlagenverbesserung

Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen

René Weber, Johnny Fleury, Samuel Reusser, Wilhelm Riedo

Landwirtschaftliches Wissen – forschen, beraten, bilden

Anton Stöckli, Urs Gantner, Markus Lötscher, David Raemy, Jakob Rösch

Produktionsmittel

Doris Bühler, Hans Dreyer, Stefanie Knauert, Louis Tamborini

Spezialthemen

Finanzinspektorat

Rolf Enggist

Vernetzung der Agrar-Datenbanken

Wiebke Egli-Schaft, Corinne Juge, Stefan Schönenberger, Manfred Tschumi

Bundeseinheit für die Lebensmittelkette

Thomas Lüthi

n Internationale Aspekte

Internationale Entwicklungen

Niklaus Bernhard, Krisztina Bende, Kilian Greter, Michael Hartmann, Tim Kränzlein, Corinne Müller, Isabelle Pasche, Hubert Poffet, François Pythoud, Deborah Stotz

Internationale Vergleiche

Yawo Michel Afangbedji, Lukas Barth, Jean Girardin, Werner Harder, Alessandro Rossi

Übersetzungsdienste

Deutsch: Cornelia Heimgartner, Patrizia Werlen

Französisch: Elisabeth Tschanz, Odile Derossi, Isabelle Gris, Anne Hegmann, Laure Klemm, Madeleine Kobel

Italienisch: Patrizia Singaram, Francesca De Giovanni, Giusy Morinelli, Simona Stückrad

Internet

Karin Bovigny, Monique Bühlmann, Anne Rizzoli

Technische Unterstützung

Hanspeter Leu, Peter Müller

259 Mitarbeit am Agrarbericht 2013

Stichwortverzeichnis

81, 208, 209, 210, 212, 213, 214,

27, 30, 43, 112, 113, 114, 149, 152, 159, 167

47, 48, 49, 50, 52, 53

162, 163, 165, 172, 193, 195

F Familienarbeitskraft 48 Finanzielle Stabilität 49 Finanzinspektorat 225 Flächenbeiträge 162,
, 195 Forschung 19,
Freihandelsabkommen mit der EU 235 Fremdkapitalquote 49, 50 Fremdkosten 46 G Geflügel 21,
Gentechnisch veränderte Organismen 224 Geografische Ursprungsbezeichnung,
134
Gesamteinkommen
Gesamtrechnung,
Geschützte geografische
134
H Hangbeiträge
Haupterwerbsbetriebe 11, 13 Hecken, Feld- und Ufergehölze 175,
Hochstamm-Feldobstbäume 175, 179, 181 I Importpreisindex für Nahrungsmittel 18 Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel 18 Inlandbeihilfen 19 Innovative Kulturen 156 Investitionskredite 20, 44, 197, 198, 200, 225 K Kartoffeln 21,
138, 155, 248 Kennzeichnung 134 Konsumentenpreise 18, 26, 245, 248, 249, 251, 254 Kraftfutterverbrauch 89 L Landesindex der Konsumentenpreise 18 M Märkte, öffentliche 149, 151 Marktentlastung 151 Milchmarkt 21, 143, 234 Milchverwertung 23, 143, 144 Mineraldüngerverbrauch 89 260 Stichwortverzeichnis
163, 165 169
215
GUB
, 135, 236, 253
landwirtschaftliche 40, 41
Angabe, GGA
, 135, 236
177, 181, 182
33, 36, 42, 133,
A Absatzförderung 129, 130, 131, 133 Ackerkulturen 32, 94, 156, 178 Ackerschonstreifen 175, 178, 180 Agrarabkommen Schweiz-EU 236 Agrarpolitisches Informationssystem 164, 229 Anbaubeiträge 42, 155 Arbeitsverdienst 45, 48, 49, 120 Ausfuhrbeiträge 141, 237 Ausgleich, ökologischer 86, 175, 189 Ausgleichsflächen, ökologische 88, 93, 122, 127, 175, 180, 181, 237 Aussenhandel 9, 15, 24, 28, 255, 257 B Beratung 20, 92, 98, 99, 208, 210, 211, 212, 216 Berufsbildung 215, 216 Beschäftigte 11, 13 Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme, BTS 112, 163, 165, 186, 195 Betriebshilfe 44, 197, 201 Bildung 19, 208, 216 Biodiversität 87, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 98, 99, 100, 101, 105, 107, 122, 123, 181, 211 Biologischer Landbau 174, 185 Bodennutzung 88, 94 Branchenorganisationen 132, 134 Bruttomarge 31, 39, 252 Bruttowertschöpfung 14, 41, 43, 118 Bundesausgaben 19 Buntbrachen 175, 177, 180 C Cashflow 50 Cashflow-Investitionsverhältnis 50 D Direktzahlungen, allgemeine 161, 163, 169 Direktzahlungen, ökologische 161, 162, 163, 174 E Eiermarkt 27, 149, 151 Eigenkapitalbildung 49, 50, 52, 53 Ein- und Ausfuhrregelungen 138 Einkommen, ausserlandwirtschaftliches 45, 52 Einkommen, landwirtschaftliches 45, 47, 48, 52 Extensive Produktion von Getreide und Raps 162, 163, 165, 184, 195
261 Stichwortverzeichnis U Umweltschonende Bewirtschaftung 162 V Verarbeitungsbeiträge 155 Verarbeitungsprodukte 138, 142, 236, 237, 255 Vergleichslohn 48, 49, 120 Versteigerungen 138, 139, 140 Verwertungsmassnahmen 151 Viehwirtschaft 130, 148, 149 Vorleistungen 40, 41, 43 W Wiesen, extensiv genutzt 175, 176, 180, 181 Wiesen, wenig intensiv genutzt 175, 176, 180, 181 Z Zollkontingent 33, 38, 138 Zolltarifarische Massnahmen 138 N Nahrungsmittelabfälle 80, 81, 82, 83 Nebenerwerbsbetriebe 11, 13 Nettounternehmenseinkommen 40, 41, 44 O Obstverwertung 130 Ökobeiträge 162, 163, 174 Öko-Qualitätsverordnung 93, 163, 181, 182, 191, 195 P Pachten 41, 44 Pflanzenschutzmittelverkäufe 89, 123 Pflanzliche Produktion 21, 42 Privatverbrauch 50, 52, 53 Produktionswert 21, 42, 43, 44 Produzentenorganisationen 132 Produzentenpreisindex Landwirtschaft 18 Protokoll Nr. 2 237 Q Qualitätseinstufung, neutral 150 Qualitätsstrategie 131 R Rassen, gefährdete 100, 149, 153 Regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien, RAUS 112, 113, 114, 162, 163, 166, 186 Rotationsbrachen 175, 177, 180 S Schafwollverwertung 152 Schlachtvieh 19, 31, 149, 150 Schoggigesetz 141, 237, 256 Schuldzinsen 44, 46 Selbsthilfemassnahmen 129, 132 Selbstversorgungsgrad, brutto 17, 35 Selbstversorgungsgrad, netto 17 Spezialkulturen 37, 47, 48, 94, 99, 185 Streueflächen 172, 175, 176, 180, 181, 182, 185 Strukturverbesserungen 197, 198 T Tierbestand 43, 165, 167, 170 Tierhaltungsprogramme 112, 186 Tierische Produktion 42, 43 Tierverkehr 152, 170 Tierverkehr-Datenbank 149, 152, 170 Tierzucht 152, 154, 197
262
A1 Anhang Anhang n Tabellen A2 Strukturen A2 Märkte A3 Wirtschaftliche Ergebnisse A14 Landwirtschaftliche Gesamtrechnung A14 Betriebsergebnisse A16 Ausgaben des Bundes A27 Ausgaben für Produktion und Absatz A27 Ausgaben Absatzförderung A27 Ausgaben Milchwirtschaft A28 Ausgaben Viehwirtschaft A28 Ausgaben Tierzucht A29 Ausgaben Pflanzenbau A30 Ausgaben für Direktzahlungen A31 Ausgaben für Grundlagenverbesserung A50 Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung A57 n Rechtserlasse, Begriffe und Methoden A58 n Abkürzungen A59 n Literatur A62

Tabellen

Strukturen

Tabelle 1

Entwicklung von Landwirtschaftsbetrieben, Landwirtschaftlicher Nutzfläche und Grossvieheinheiten

Tabelle 2

Entwicklung der Anzahl Beschäftigten in der Landwirtschaft

A2 Anhang
Grössenklassen
ha Betriebe Landwirtschaftliche Nutzfläche Grossvieheinheiten landwirtschaftlicher Nutzfläche 2000 2011 2012 2000 2011 2012 2000 2011 2012 Anzahl Anzahl Anzahl ha ha ha Anzahl Anzahl Anzahl 0-1 3 609 2 462 2 424 1 336 886 881 61 016 57 637 57 585 1-3 4 762 3 661 3 609 8 861 6 729 6 642 14 753 11 457 11 946 3-5 5 393 3 224 3 092 21 348 12 918 12 385 27 714 17 421 16 307 5-10 13 149 8 935 8 491 99 056 67 500 64 000 127 361 85 658 80 694 10-15 13 812 9 914 9 612 171 817 123 908 120 094 230 628 165 138 160 380 15-20 11 172 8 814 8 591 193 856 153 553 149 599 247 517 204 659 200 117 20-25 7 244 6 641 6 513 161 311 148 319 145 602 191 057 192 206 186 287 25-30 4 430 4 679 4 686 121 005 128 182 128 399 130 901 154 904 155 508 30-40 4 168 5 047 5 184 142 266 172 641 177 433 142 628 194 947 202 102 40-50 1 591 2 161 2 182 70 501 95 936 96 832 61 914 99 237 100 636 50-70 921 1 482 1 565 52 672 85 462 90 146 42 707 84 346 90 167 70-100 209 473 488 17 021 38 007 39 269 13 290 33 947 37 176 >100 77 124 138 11 444 17 826 19 782 8 025 15 091 16 556 Total 70 537 57 617 56 575 1 072 492 1 051 866 1 051 063 1 299 512 1 316 648 1 315 460 Quelle: BFS
in
Kategorie Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Total 2000 2011 2012 2000 2011 2012 2000 2011 2012 Betriebsleiter Männer 49 339 36 865 36 488 25 385 18 038 17 366 74 724 54 903 53 854 Frauen 524 963 1 005 1 822 1 751 1 716 2 346 2 714 2 721 Andere Familieneigene Männer 8 749 9 001 8 936 18 212 19 045 18 547 26 961 28 046 27 483 Frauen 14 281 8 277 8 202 47 665 39 626 38 654 61 946 47 903 46 856 Familieneigene total 72 893 55 106 54 631 93 084 78 460 76 283 165 977 133 566 130 914 Familienfremde Schweizer/innen Männer 10 836 7 661 7 642 5 125 3 740 3 738 15 961 11 401 11 380 Frauen 2 592 1 767 1 781 4 194 3 540 3 580 6 786 5 307 5 361 Ausländer/innen Männer 8 061 6 396 6 668 3 454 3 162 3 288 11 515 9 558 9 956 Frauen 1 613 1 785 1 911 1 941 2 450 2 506 3 554 4 235 4 417 Familienfremde total 23 102 17 609 18 002 14 714 12 892 13 112 37 816 30 501 31 114 Beschäftigte total 95 995 72 715 107 798 91 352 203 793 164 067 162 028 Quelle: BFS

Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten

A3 Anhang Märkte Tabelle 3
Produkt 2000/02 2010 2011 2012 1 2000/02–2010/12 ha ha ha ha % Getreide 178 576 151 513 145 272 146 935 -17.5 Brotgetreide 96 527 86 341 82 707 84 185 -13.0 Weizen 91 045 79 853 76 446 78 540 -14.5 Dinkel 1 878 4 136 4 164 3 680 114.9 Emmer, Einkorn 46 82 141 151 180.1 Roggen 3 518 2 248 1 928 1 771 -44.0 Mischel von Brotgetreide 39 22 28 43 -22.4 Futtergetreide 82 049 65 171 62 565 62 750 -22.9 Weizen - 7 057 7 089 6 847 Gerste 42 916 28 949 28 336 28 454 -33.5 Hafer 4 342 1 789 1 682 1 642 -60.9 Mischel von Futtergetreide 311 170 170 182 -44.3 Körnermais 22 280 16 898 15 553 16 162 -28.0 Triticale 12 201 10 274 9 708 9 433 -19.8 Hirse - 34 27 30 Hülsenfrüchte 3 514 3 816 3 859 3 827 9.3 Futtererbsen (Eiweisserbsen) 3 165 3 483 3 496 3 473 10.2 Ackerbohnen 294 274 319 305 3.4 Lupinen 55 59 44 49 -10.9 Hackfrüchte 34 229 29 640 31 485 30 798 -9.9 Kartoffeln (inkl. Saatgut) 13 799 10 874 11 250 10 875 -19.8 Zuckerrüben 17 886 17 842 19 378 19 211 6.0 Futterrüben (Runkeln, Halbzuckerrüben) 2 544 924 857 712 -67.1 Ölsaaten 18 535 25 393 25 698 25 928 38.5 Raps 13 126 20 731 21 252 21 268 60.9 Sonnenblumen 4 389 3 544 3 289 3 526 -22.3 Soja 989 1 087 1 123 1 085 11.7 Ölkürbisse 32 31 34 49 16.8 Nachwachsende Rohstoffe 1 304 1 102 998 859 -24.1 Raps 1 137 1 075 957 829 -16.0 Sonnenblumen 35 19 33 24 -22.2 Andere (Kenaf, Hanf, usw.) 132 8 8 6 -94.3 Freilandgemüse 8 489 9 460 10 008 9 708 -11.1 Silo- und Grünmais 40 652 46 759 47 643 46 782 16.1 Grün- und Buntbrache 3 392 2 385 2 574 2 595 -25.4 Übrige offene Ackerfläche 1 770 1 901 1 959 2 022 137.8 Offenes Ackerland 290 462 271 968 269 496 269 454 -7.0 Kunstwiesen 117 671 131 401 133 203 133 153 12.9 Übrige Ackerfläche 2 427 1 153 1 116 1 170 -56.7 Ackerland Total 410 560 404 522 403 815 403 777 -1.6 Obstbaumkulturen 6 756 6 607 6 527 6 529 -3.1 Reben 15 048 13 095 13 027 13 100 -10.0 Chinaschilf 257 224 212 212 -16.3 Naturwiesen, Weiden 627 938 611 884 611 316 611 232 -2.7 Andere Nutzung sowie Streue- und Torfland 10 572 15 415 16 969 16 213 47.5 Landwirtschaftliche Nutzfläche 1 071 131 1 051 747 1 051 866 1 051 063 -1.9 1 provisorisch Quellen: Reben und Obstbaumkulturen: BLW; andere Produkte: SBV, BFS
A4 Anhang
4 Nutztierhalter und Nutztierbestände 2000/02 2010 2011 2012 2000/02–2010/12 Stk. Stk. Stk. Stk. % Nutztierhalter Viehhalter 58 602 50 018 48 706 47 772 -15.8 Rindviehhalter 49 598 41 095 40 309 39 523 -17.9 Pferdehalter 10 564 9 621 9 018 8 892 -11.8 Schweinehalter 14 656 8 848 8 324 7 764 -41.4 Schafhalter 12 158 9 779 9 428 9 169 -21.0 Ziegenhalter 6 977 6 976 6 612 6 539 -2.6 Nutzhühnerhalter 19 943 13 500 12 753 12 414 -34.2 Bestände Rindvieh 1 597 684 1 591 233 1 577 407 1 564 631 -1.2 davon Kühe 716 784 700 315 699 947 705 642 -2.1 Pferde 50 566 62 113 57 246 58 031 16.9 Schweine 1 534 217 1 588 998 1 578 687 1 544 017 2.4 Schafe 423 413 434 083 424 018 417 274 0.4 Ziegen 63 828 86 987 86 215 88 089 36.5 Nutzhühner 6 934 609 8 943 676 9 390 871 9 878 279 35.6 davon Lege- und Zuchthennen 2 124 632 2 438 051 2 437 016 2 520 633 16.0 Quelle: BFS, Daten für Rindvieh ab 2009 aus der Tierverkehrsdatenbank
Tabelle

1 provisorisch

2 Durchschnitt der Jahre 2000/03

3 Veränderung 2000/03–2009/12

Quellen:

Milch und Milchprodukte: TSM

Fleisch: Proviande

Eier: Aviforum

Getreide, Hackfrüchte, Ölsaaten: SBV

Obst: Schweizerischer Obstverband, Interprofession des fruits et légumes du Valais

Gemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen

Wein: BLW, Kantone

A5 Anhang
5 Produktion Produkt Einheit 2000/02 2010 2011 2012 1 2000/02–2010/12 % Milch und Milchprodukte Konsummilch t 505 764 493 181 486 683 481 321 -3.7 Rahm t 68 213 68 022 69 750 69 688 1.4 Butter t 40 247 48 511 48 989 50 642 22.7 Milchpulver t 47 152 57 213 56 341 56 075 19.9 Käse t 166 668 181 329 181 674 181 180 8.8 Fleisch und Eier Rindfleisch t SG 110 111 111 216 111 687 112 357 1.5 Kalbfleisch t SG 34 202 31 673 32 263 31 918 -6.6 Schweinefleisch t SG 231 645 249 470 249 002 242 708 6.7 Schaffleisch t SG 5 787 5 477 5 355 5 007 -8.8 Ziegenfleisch t SG 534 498 521 529 -3.4 Pferdefleisch t SG 1 164 748 775 852 -32.0 Geflügel t Verkaufsgewicht 29 435 44 050 46 567 48 627 57.7 Schaleneier Mio. St. 689 752 758 765 10.1 Getreide 1 112 267 923 615 972 376 923 727 -15.5 Brotweizen t 521 667 448 800 463 830 445 124 -13.2 Futterweizen t - 58 694 70 083 56 960 Roggen t 20 833 13 708 12 726 10 466 -41.0 Gerste t 255 500 174 113 183 371 184 503 -29.3 Hafer t 22 533 8 900 8 717 8 765 -61.0 Körnermais t 206 333 143 500 151 290 146 938 -28.6 Triticale t 75 067 58 300 62 044 55 303 -22.0 Andere t 10 333 17 600 20 315 15 668 72.8 Hackfrüchte Kartoffeln t 539 933 421 000 515 000 447 000 -14.6 Zuckerrüben t 1 288 852 1 302 055 1 828 184 1 672 761 24.2 Ölsaaten 59 956 78 687 83 931 79 155 34.4 Raps t 43 684 64 600 70 300 66 400 53.6 Sonnenblumen t 12 972 10 600 9 900 9 200 -23.7 Andere t 3 300 3 487 3 731 3 555 8.8 Obst (Tafel) Äpfel t 99 540 2 100 300 86 943 117 022 1.9 3 Birnen t 15 523 2 13 200 19 515 15 760 4.1 3 Aprikosen t 1 485 2 5 705 6 875 6 440 326.9 3 Kirschen t 1 810 2 1 960 3 118 1 403 19.3 3 Zwetschgen t 2 418 2 2 716 3 730 2 218 19.5 3 Erdbeeren t 5 064 5 663 6 419 6 741 23.9 Gemüse (frisch) Karotten t 56 474 62 638 63 381 68 614 14.9 Zwiebeln t 26 126 32 716 37 409 43 195 44.6 Knollensellerie t 10 359 9 796 10 270 14 251 10.4 Tomaten t 30 398 42 979 45 071 48 180 49.4 Kopfsalat t 16 514 13 268 14 001 12 885 -18.9 Blumenkohl t 6 474 7 180 7 612 8 423 19.5 Gurken t 8 823 10 968 11 866 11 971 31.5 Wein Rotwein hl 574 245 533 792 583 297 505 030 -5.8 Weisswein hl 613 076 497 146 536 760 498 835 -16.7
Tabelle
A6
6
Produkt 2000/02 2010 2011 2012 2000/02 –2010/12 t t t t % Total Käse 166 668 181 329 181 674 181 180 8.8 Frischkäse 35 832 44 920 46 970 43 563 26.0 Mozzarella 12 208 18 820 20 557 21 429 66.0 Übrige Frischkäse 23 624 26 100 26 413 22 134 5.3 Weichkäse 6 848 7 874 6 798 6 329 2.2 Tomme 1 229 2 030 1 934 1 889 58.7 Weissschimmelkäse, halb- bis vollfett 2 122 1 358 1 184 995 -44.4 Übrige Weichkäse 3 497 4 486 3 680 3 445 10.7 Halbhartkäse 47 176 57 664 58 956 60 792 25.4 Appenzeller 8 505 9 113 9 096 8 693 5.4 Tilsiter 6 135 3 812 3 602 3 158 -42.6 Raclettekäse 11 871 11 744 10 787 12 602 -1.3 Übrige Halbhartkäse 20 665 32 995 35 471 36 339 69.1 Hartkäse 76 215 69 765 67 828 69 392 -9.5 Emmentaler 42 171 27 059 25 257 26 185 -38.0 Gruyère 26 072 28 166 28 690 28 594 9.3 Sbrinz 2 940 1 857 1 939 1 849 -36.0 Übrige Hartkäse 5 032 12 683 11 942 12 764 147.7 Spezialprodukte 1 663 1 106 1 122 1 104 67.5 Total Frischmilchprodukte 704 033 754 884 744 846 742 878 6.2 Konsummilch 505 764 493 181 486 683 481 321 -3.7 Übrige 198 270 261 703 258 163 261 557 31.4 Total Butter 40 247 48 511 48 989 50 642 22.7 Total Rahm 68 213 68 022 69 750 69 688 1.4 Total Milchpulver 47 152 57 213 56 341 56 075 19.9 1 reiner Schafkäse und reiner Ziegenkäse Quelle: TSM Tabelle 7 Milchverwertung nach Inhaltsstoffen (Milchäquivalent; MAQ) Produkt 2000/02 2010 2011 2012 2000/02 –2010/12 % Käse 1 375 908 1 453 442 1 443 145 1 458 231 5.5 Quark 19 366 15 999 16 223 23 214 -4.6 Konsummilch 459 605 422 867 415 910 411 721 -9.3 Konsumrahm 258 197 266 864 279 259 279 488 6.6 Jogurt 70 003 114 555 113 230 113 263 62.4 übrige Frischmilchprodukte (inkl. Speiseeis) 84 282 98 429 92 268 97 031 13.8 Dauermilchwaren 331 579 367 795 364 813 367 100 10.6 Butter 476 737 580 541 583 730 588 398 22.5 andere Verwertung 122 375 117 130 163 395 132 385 12.5 1 MAQ entspricht 1 kg Milch mit 7,3 % Fett- und Proteinanteil Quelle: TSM
Anhang Tabelle
Produktion Milchprodukte

Tabelle 8

Verwertung der Ernte im Pflanzenbau

A7 Anhang
Produkt 2000/02 2010 2011 2012 2000/02 –2010/12 t t t t % Kartoffeln - 421 000 515 000 447 000Speisekartoffeln 169 433 183 000 181 900 185 800 8.0 Veredelungskartoffeln 127 500 154 000 159 400 163 800 28.5 Saatgut 28 300 24 000 24 000 27 800 -10.7 Frischverfütterung 143 067 60 000 149 700 69 600 -34.9 Verarbeitung zu Futtermitteln 71 633 0 0 0Schweizer Mostäpfel und -birnen (Verarbeitung in gewerblichen Mostereien) 151 950 1 75 722 185 605 89 339 -23.1 2 Mostobst-Menge für Rohsaft 151 746 1 75 710 185 605 89 339 -23.0 2 Frisch ab Presse 9 376 1 7 756 8 129 6 210 -21.4 2 Obstwein zur Herstellung von Obstbrand 418 1 26 0 0 -98.2 2 Konzentratsaft 140 271 1 66 144 173 838 78 963 -24.2 2 Andere Säfte (inkl. Essig) 1 682 1 1 784 3 638 4 166 43.5 2 Obst eingemaischt 204 1 12 0 0 -97.1 2 Spirituosenerzeugung aus Schweizer Äpfeln und Birnen 21 079 1 14 693 9 374 12 266 -42.5 2 aus Schweizer Kirschen und Zwetschgen 12 137 1 10 641 9 656 7 422 -23.9 2 Schweizer Frischgemüse zur Verarbeitung Tiefkühlgemüse 25 157 32 504 36 361 31 387 32.8 Konservengemüse (Bohnen, Erbsen, Pariserkarotten) 14 607 12 915 16 147 12 772 -4.5 Sauerkraut (Einschneidekabis) 6 410 5 561 6 057 5 279 -12.1 Sauerrüben (Rübe) 1 059 494 470 455 -55.3 1 Durchschnitt der Jahre 2000/03 2 Veränderung 2000/03–2009/12 Quellen: Kartoffeln: swisspatat Mostobst: BLW; Spirituosen: Eidgenössische Alkoholverwaltung Verarbeitungsgemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen

1 Durchschnitt der Jahre 2000/03

2 Veränderung 2000/03–2009/12

3 Tarifnummer 0206

4 ab 2012 Verkaufsgewicht

Quellen: Milch und Milchprodukte, Fleisch, Schlachtnebenprodukte, Eier, Getreide, Hackfrüchte,

réservesuisse

Proviande

A8
Produkt 2000/02 2010 2011 2012 2000/02 –2010/12 t t t t % Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Milch und Milchprodukte Milch 19 22 919 266 23 141 606 26 211 1 837 23 933 4 652.8 6.6 Jogurt 3 494 148 6 905 10 635 5 190 11 415 5 277 11 837 65.7 7 532.2 Rahm 918 246 2 794 1 986 3 773 1 838 2 578 1 759 231.9 655.5 Butter 447 4 960 4 145 220 5 512 252 7 352 120 1 167.4 -96.0 Milchpulver 11 688 1 076 23 443 1 234 15 787 567 18 302 534 64.1 -27.6 Käse und Quark 52 295 31 087 58 379 46 892 60 059 48 872 62 457 50 852 15.3 57.2 Fleisch, Eier und Fische Rindfleisch 876 7 854 1 884 18 891 2 346 21 666 1 991 20 215 136.7 157.9 Kalbfleisch 0 1 115 0 746 5 572 34 517 - -45.1 Schweinefleisch 249 9 753 620 12 765 1 053 11 432 3 278 12 652 562.7 25.9 Schaffleisch 0 6 940 5 5 750 4 5 939 9 5 958 - -15.2 Ziegenfleisch 0 358 0 304 0 315 0 281 - -16.2 Pferdefleisch 0 4 117 0 4 872 0 5 003 0 4 990 - 20.4 Geflügel 4 331 42 770 236 53 933 687 54 940 3 468 45 279 342.2Schlachtnebenprodukte 3 1 552 6 934 21 467 15 025 22 011 14 905 20 928 16 387 1 283.3 122.7 Eier 0 24 839 12 34 336 90 32 147 50 30 403 - 30.0 Fische, Krebs- und Weichtiere 96 56 228 142 69 023 226 45 391 291 45 291 129.1 -5.3 Getreide Weizen 74 284 629 197 336 015 709 462 000 98 390 305 350.9 39.2 Roggen 1 7 250 67 4 719 0 2 242 0 2 444 2 171.2 -56.8 Gerste 11 52 079 250 71 357 267 102 884 291 48 532 2 357.1 42.6 Hafer 5 540 50 469 23 56 391 0 53 932 5 47 646 -99.8 4.3 Körnermais 196 26 496 104 96 419 102 132 861 113 94 373 -45.7 307.2 Hackfrüchte Kartoffeln 3 313 30 709 499 23 573 514 25 411 1 204 15 562 -77.7 -29.9 Zucker 152 572 188 008 99 996 84 438 101 250 103 809 107 000 84 151 -32.7 -51.7 Ölsaaten Ölsaaten 699 105 697 799 60 004 690 52 257 769 47 106 7.7 -49.7 Pflanzliche Öle und Fette 7 327 95 762 4 460 124 943 3 012 129 628 3 102 124 871 -51.9 32.1 Obst (frisch) Äpfel 1 342 1 8 595 1 689 7 503 2 850 7 275 1 676 5 028 10.7 2 -14.8 2) Birnen 119 1 8 786 1 135 9 037 141 11 616 25 7 338 -3.9 2 18.8 2 Aprikosen 26 1 9 155 1 121 7 030 38 5 844 89 7 745 294.8 2 -25.2 2 Kirschen 7 1 1 104 1 13 1 645 15 2 136 4 2 371 53.7 2 66.6 2 Zwetschgen und Pflaumen 8 1 5 254 1 73 7 926 44 6 434 46 7 516 503.4 2 37.8 2 Erdbeeren 22 11 240 58 13 503 4 13 268 12 14 598 10.6 22.7 Trauben 10 38 448 181 35 109 157 35 425 61 34 411 1 187.8 -9.0 Zitrusfrüchte 41 124 102 255 130 556 138 129 719 242 132 859 416.5 5.6 Bananen 1 73 363 8 79 889 9 79 395 0 78 558 468.3 8.1 Gemüse (frisch) Karotten 26 6 739 64 5 626 15 3 508 1 4 510 0.9 -32.5 Zwiebeln 51 6 432 581 3 277 1 3 902 22 2 354 297.6 -50.6 Knollensellerie 0 287 0 130 2 485 0 92 - -17.8 Tomaten 25 42 449 115 39 155 54 39 562 107 37 613 273.4 -8.7 Kopfsalat 3 2 537 4 3 460 6 3 225 10 4 119 103.7 41.9 Blumenkohl 1 9 067 27 9 067 65 9 042 37 8 884 4 211.2 -0.8 Gurken 21 17 046 33 16 397 7 939 16 463 21 16 126 12 792.6 -4.2 Wein
Rotwein (in hl) 6 585 1 417 802 14 231 1 368 625 14 735 1 315 727 10 567 1 309 341 100.1 -6.1 Weisswein (in hl) 5 997 214 349 5 998 314 033 5 598 324 683 5 668 326 133 -4.0 50.0
Anhang Tabelle 9 Aussenhandel
(Trinkwein)
Ölsaaten, Obst, Gemüse und Wein: OZD Zucker:
Geflügel:
A9 Anhang Tabelle 10 Aussenhandel Käse Produkt 2000/02 2010 2011 2012 2000/02 –2010/12 t t t t % Einfuhr Frischkäse 1 8 644 17 416 18 054 18 908 109.7 Reibkäse 2 420 1 195 1 406 1 690 240.8 Schmelzkäse 3 2 413 3 260 3 679 3 725 47.3 Schimmelkäse 4 2 321 2 146 2 019 2 007 -11.4 Weichkäse 5 5 731 8 191 8 677 8 999 50.5 Halbhartkäse 6 4 400 7 199 7 558 8 007 72.4 Hartkäse 7 7 158 7 485 7 479 7 516 4.7 Total Käse und Quark 31 087 46 892 48 872 50 852 57.2 Ausfuhr Frischkäse 1 52 4 617 6 004 6 689 10 996.2 Reibkäse 2 99 147 175 443 157.6 Schmelzkäse 3 5 259 2 902 2 317 1 566 -57.0 Schimmelkäse 4 11 12 11 18 20.6 Weichkäse 5 109 1 743 1 484 1 037 1 204.0 Halbhartkäse 6 7 361 13 296 16 203 17 706 113.8 Hartkäse 7 39 404 35 662 33 865 34 967 -11.6 Total Käse und Quark 52 296 58 379 60 059 62 426 15.3 1 0406.1010, 0406.1020, 0406.1090 2 0406.2010, 0406.2090 3 0406.3010, 0406.3090 4 0406.4010, 0406.4021, 0406.4029, 0406.4081, 0406.4089 5 0406.9011, 0406.9019 6 0406.9021, 0406.9031, 0406.9051, 0406.9091 7 0406.9039, 0406.9059, 0406.9060, 0406.9099 Quelle: OZD

Tabelle 11

Pro-Kopf-Konsum

1 teilweise provisorisch

2 Durchschnitt der Jahre 2000/03

3 Veränderung 2000/03–2009/12

4 ab 2011 ohne aktiver Veredelungsverkehr

Quellen: Milch und Milchprodukte, Hackfrüchte und Ölsaaten: SBV

Eier: Aviforum

Fleisch: Proviande

Getreide, Obst, Gemüse und Wein: BLW

Kartoffeln: swisspatat

A10 Anhang
Produkt 2000/02 2010 2011 2012 1 2000/02 –2010/12 kg kg kg kg % Milch und Milchprodukte Konsummilch, Trinkmilch 84.63 70.70 68.60 65.89 -19.2 Milchgetränke 3.53 8.20 8.60 8.27 136.5 Jogurt 16.57 18.20 18.30 18.22 10.1 Butter 5.93 5.40 5.30 5.14 -11.0 Rahm 9.27 8.40 8.40 8.35 -9.5 Käse und Schmelzkäse 19.63 21.50 21.40 20.84 8.2 Fleisch und Eier Rindfleisch 10.22 11.20 11.29 11.06 9.4 Kalbfleisch 3.86 3.15 3.22 3.13 -18.0 Schweinefleisch 25.39 25.33 24.92 23.54 -3.1 Schaffleisch 1.51 1.23 1.24 1.19 -19.2 Ziegenfleisch 0.11 0.09 0.09 0.09 -18.2 Pferdefleisch 0.64 0.66 0.67 0.67 4.2 Geflügel 9.28 11.00 11.43 11.31 21.2 Schaleneier (in St.) 4 188 189 175 175 -4.4 Getreide Brot- und Backwaren 51.13 49.30 50.00 Hackfrüchte Kartoffeln und Kartoffelprodukte 43.43 45.5 46.1 46 -65.1 Zucker (inkl. Zucker in Verarbeitungsprodukten) 40.48 38.8 39 39 -68.0 Ölsaaten Pflanzliche Öle und Fette 14.98 16.9 18 18 -62.4 Obst (Tafel) Äpfel 14.7 2 13.61 11.49 14.98 -3.7 3 Birnen 3.33 2 2.81 3.90 2.87 6.6 3 Aprikosen 1.46 2 1.60 1.59 1.75 13.7 3 Kirschen 0.4 2 0.46 0.66 0.47 26.9 3 Zwetschgen und Pflaumen 1.06 2 1.34 1.27 1.21 22.5 3 Erdbeeren 2.25 2.43 2.48 2.65 12.0 Zitrusfrüchte 17.15 16.56 16.29 16.50 -4.1 Bananen 10.14 10.15 9.98 9.77 -1.7 Gemüse (frisch) Karotten 8.73 8.67 8.41 9.10 0.0 Zwiebeln 4.49 4.50 5.19 5.66 13.9 Knollensellerie 1.47 1.26 1.35 1.78 -0.5 Tomaten 10.07 10.42 10.64 10.66 5.0 Kopfsalat 2.63 2.12 2.17 2.11 -19.0 Blumenkohl 2.15 2.06 2.09 2.15 -2.3 Gurken 2.81 3.28 3.36 3.54 20.6 Wein Rotwein (in l) 28.28 24.50 23.87 22.85 -16.0 Weisswein (in l) 12.45 11.10 10.97 10.38 -13.1 Wein total (in l) 40.73 35.60 34.84 33.23 -15.1

1 Durchschnitt der Jahre 2000/03

2 Veränderung 2000/03–2009/12

3 Preise franko Schlachthof, ausgenommen Fleischschweine ab Hof; Preise ab 2006 für Tiere aus dem Programm Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch

4 Vergleichbare Preise 2000–2002 wurden nicht erhoben

5 Preis gilt nicht für Übermengen

6 Kein definitiver Richtpreis

7 Basisjahre sind Durchschnitt der Jahre 2002/04, Veränderung 2002/04–2010/12

Quellen:

Milch und Eier: BLW

Schlachtvieh: Proviande

Getreide, Hackfrüchte und Ölsaaten: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

Obst: Schweizerischer Obstverband und Interprofession des fruits et légumes du Valais; es handelt sich um definitive Produzenten-Richtpreise

Gemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen; es handelt sich um Richtpreise auf Stufe franko Grossverteiler.

A11 Anhang Tabelle 12
Produkt Einheit 2000/02 2010 2011 2012 2000/02 –2010/12 % Milch CH gesamt Rp./kg 79.23 61.79 62.67 60.46 -22.2 Verkäste Milch Rp./kg 79.14 67.07 66.80 65.72 -15.9 Biomilch Rp./kg 94.18 74.72 77.42 77.60 -18.7 Schlachtvieh 3 und Eier 4 Kühe T3 Fr./ kg SG 5.18 6.36 6.24 6.28 21.6 Jungkühe T3 Fr./ kg SG 6.28 6.90 6.72 6.80 8.4 Muni T3 Fr./ kg SG 7.64 8.16 8.29 8.43 8.5 Ochsen T3 Fr./ kg SG 7.40 8.14 8.27 8.42 11.8 Rinder T3 Fr./ kg SG 7.39 8.11 8.05 8.40 10.8 Kälber T3 Fr./ kg SG 12.31 13.48 13.58 13.60 10.1 Fleischschweine Fr./ kg SG 4.57 3.80 3.60 3.45 -20.8 Lämmer bis 40 kg, T3 Fr./ kg SG 12.53 9.71 10.72 10.71 -17.2 Eier aus Bodenhaltung Rp./St. - 21.98 21.67 21.67Eier aus Freilandhaltung Rp./St. - 23.06 23.02 23.01Getreide Weizen (Brot) Top Fr./100 kg 60.23 7 51.60 51.18 53.02 -13.8 7 Weizen (Brot), Klasse I Fr./100 kg 57.38 7 50.33 48.99 51.21 -12.6 7 Weizen (Futter) Fr./100 kg 45.18 7 36.58 36.13 37.05 -19.0 7 Roggen (Brot) Fr./100 kg 44.24 7 38.04 38.31 39.73 -12.5 7 Gerste (Futter) Fr./100 kg 42.68 7 34.43 34.01 35.07 -19.2 7 Hafer (Futter) Fr./100 kg 39.45 7 30.76 29.92 30.34 -23.1 7 Körnermais Fr./100 kg 45.7 7 36.87 36.71 37.75 -18.8 7 Hackfrüchte Kartoffeln Fr./100 kg 35.52 38.49 31.80 34.95 -1.2 Zuckerrüben Fr./100 kg 12.21 8.50 7.71 7.55 -35.2 Ölsaaten Raps (herkömmliche Sorten) Fr./100 kg 83.19 7 81.86 89.85 91.80 5.6 7 Sonnenblumen (herkömmliche Sorten) Fr./100 kg 84.61 7 87.84 96.17 99.31 11.6 7 Obst Äpfel: Golden Delicious, Klasse I Fr./ kg 0.98 1 0.93 5 0.93 5 1.10 5 -1.8 2 Äpfel: Maigold, Braeburn ab 2011, Klasse I Fr./ kg 0.77 1 1.07 5 0.93 1.15 31.5 2 Birnen: Conférence, Klasse I Fr./ kg 1.05 1 1.41 5 0.93 5 1.38 5 11.9 2 Aprikosen, alle Klassen Fr./ kg 2.69 1 2.73 2.82 2.82 1.5 2 Tafelkirschen, alle Klassen Fr./ kg 3.4 1 3.70 5.88 6.25 43.6 2 Tafelzwetschgen, 33 mm, inkl. Fellenberg Fr./ kg 1.75 1 2.00 2.21 2.38 19.9 2 Erdbeeren Fr./ kg 5.03 6.20 6.47 6.50 27.0 Gemüse Karotten (Lager) Fr./ kg 1.21 1.44 1.47 1.36 17.6 Zwiebeln (Lager) Fr./ kg 1.14 1.30 1.38 1.22 14.0 Knollensellerie (Lager) Fr./ kg 1.86 2.58 2.87 2.30 38.6 Tomaten, rund Fr./ kg 2.12 2.78 2.22 2.39 16.0 Kopfsalat Fr./ St. 0.94 1.24 1.12 1.22 27.0 Blumenkohl Fr./ kg 2.06 2.69 2.60 2.57 27.2 Salatgurken Fr./ St. 1.01 1.23 1.11 2.20 49.8
Produzentenpreise

Tabelle 13

Konsumentenpreise

1 Durchschnitt der Jahre 2000/03

2 Veränderung 2000/03–2009/12

3 Vergleichbare Preise 2000–2002 wurden nicht erhoben

4 ab 1.1.2009

Quellen:

Milch, Eier, Fleisch (Warenkorb aus Labelfleisch und konventionell produziertem Fleisch), Obst und Gemüse: BLW

Kartoffeln und Kristallzucker: BFS, andere pflanzliche Produkte: BLW seit 2006

Erdbeeren: in- und ausländische Erdbeeren

A12 Anhang
Produkt Einheit 2000/02 2010 2011 2012 2000/02 –2010/12 % Milch und Milchprodukte Vollmilch, pasteurisiert,verpackt Fr./l 1.55 1.41 1.43 1.42 -8.6 Standardisierte Vollmilch UHT 35 g 4 Fr./l 1.31 1.29 1.25Milchdrink, pasteurisiert, verpackt Fr./l 1.55 1.40 1.29 1.26 -15.1 Magermilch UHT Fr./l 1.44 1.49 1.45 1.47 2.1 Emmentaler surchoix Fr./kg 20.37 20.28 18.20 16.36 -10.2 Greyerzer surchoix Fr./kg 20.47 20.63 20.12 19.08 -2.6 Tilsiter surchoix Fr./kg 17.66 17.49 16.30 14.61 -8.6 Camembert 60 % (FiT) 125 g 2.68 2.57 2.33 2.28 -10.8 Weichkäse Schimmelreifung 150 g 3.50 3.36 3.35 3.32 -4.5 Mozzarella 45 % (FiT) 150 g 2.35 1.81 1.68 1.48 -29.4 Vorzugsbutter 200 g 3.10 2.96 2.96 2.94 -4.6 Die Butter (Kochbutter) 250 g 3.01 3.11 3.06 3.00 1.6 Vollrahm, verpackt 1/2 l 4.89 3.46 3.28 3.24 -32.0 Kaffeerahm, verpackt 1/2 l 2.52 2.00 1.93 1.83 -23.7 Joghurt, aromatisiert oder mit Früchten 180 g 0.69 0.64 0.64 0.61 -9.1 Rindfleisch Entrecôte, geschnitten Fr./kg 49.80 62.88 64.60 66.01 29.5 Plätzli, Eckstück Fr./kg 38.77 46.18 46.50 47.63 20.6 Braten, Schulter Fr./kg 26.68 30.62 31.01 31.33 16.1 Hackfleisch Fr./kg 15.47 19.01 17.88 17.88 18.0 Kalbfleisch Koteletten, geschnitten Fr./kg 40.89 49.69 47.54 49.47 19.6 Braten, Schulter Fr./kg 34.44 37.59 36.73 36.94 7.7 Voressen Fr./kg 28.68 33.74 32.90 33.70 16.6 Schweinefleisch Koteletten, geschnitten Fr./kg 20.31 19.61 18.57 19.38 -5.6 Plätzli, Eckstück Fr./kg 26.06 26.97 26.07 25.52 0.5 Braten, Schulter Fr./kg 19.09 19.05 17.57 17.57 -5.4 Voressen, Schulter Fr./kg 18.02 18.26 17.33 17.24 -2.3 Lammfleisch Inland frisch Gigot ohne Schlossbein Fr./kg 27.85 32.89 33.10 34.05 19.8 Koteletten, geschnitten Fr./kg 34.21 49.57 50.98 50.10 46.8 Fleischwaren Hinterschinken, Model geschnitten Fr./kg 28.62 30.82 28.97 29.19 3.6 Salami Inland I, geschnitten Fr./100 g 3.82 5.09 4.82 4.80 28.2 Poulets Inland, frisch Fr./kg 8.99 9.66 9.53 9.47 6.2 Eier 3 Eier aus Bodenhaltung Rp./St. - 48 46 45Eier aus Freilandhaltung Rp./St. - 63 62 61Pflanzenbau und pflanzliche Produkte Kartoffeln Fr./kg 1.99 2.69 2.57 2.66 32.4 Kristallzucker Fr./kg 1.43 1.38 2.06 1.21 8.1 Obst (Herkunft In- und Ausland) Äpfel: Golden Delicious, Klasse I Fr./kg 3.57 1 3.34 3.16 3.11 -5.7 2 Birnen: Conférence, Klasse I Fr./kg 3.53 1 3.76 3.59 3.48 3.9 2 Aprikosen, Klasse I Fr./kg 5.5 1 7.06 7.15 7.02 26.5 2 Kirschen, Klasse I Fr./kg 9.27 1 12.45 10.80 12.57 25.3 2 Zwetschgen, Klasse I Fr./kg 3.96 1 4.45 4.23 4.89 13.3 2 Erdbeeren Fr./kg 10.01 12.37 11.83 12.00 20.5 Gemüse (Frischkonsum; Herkunft In- und Ausland) Karotten (Lager) Fr./kg 1.99 2.28 2.04 2.10 7.4 Zwiebeln (Lager) Fr./kg 2.26 2.32 2.12 2.15 -2.9 Knollensellerie (Lager) Fr./kg 3.64 4.87 4.95 4.11 27.4 Tomaten rund Fr./kg 3.49 4.17 3.25 3.54 4.8 Kopfsalat Fr./ St. 1.72 2.07 1.71 1.76 7.4 Blumenkohl Fr./kg 3.92 4.34 3.76 3.67 0.2 Salatgurken Fr./ St. 1.94 1.79 1.31 1.48 -21.3

Selbstversorgungsgrad

1 inkl. Müllereiprodukte und Auswuchs von Brotgetreide, jedoch ohne Ölkuchen; ohne Berücksichtigung der Vorräteveränderungen

2 Brot und Futtergetreide einschliesslich Hartweizen

3 nach verwertbarer Energie gemäss Nahrungsmittelbilanz

4 Weichweizen, Dinkel, Emmer, Einkorn und Roggen; ohne Weizenstärke

5 Äpfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen und Pflaumen, Aprikosen und Pfirsiche

6 einschliesslich Fleisch von Pferden, Ziegen, Kaninchen sowie Wildbret, Fische, Krusten- und Weichtiere

7 ohne aus importierten Futtermitteln hergestellte tierische Produkte

8 nach verwertbarer Energie, alkoholische Getränke eingeschlossen, gemäss Nahrungsmittelbilanz

r mit der Methode «Nahrungsmittelbilanz 08» revidierte Werte

Quelle: SBV

A13 Anhang
Tabelle 14
Produkt 2000/02 2008 r 2009 r 2010 r 2011 r 2000/022009/11 % % % % % % Mengenmässiger Anteil: Futtergetreide 1 58 62 56 55 Getreide total 2 53 54 49 52 Energiemässiger Anteil 3: Getreide total (inklusive Reis) 58 55 57 56 Brotgetreide 4 86 82 81 85 Speisekartoffeln 89 92 88 95 Zucker 71 83 70 94 Pflanzliche Fette, Öle 20 21 20 21 Kern- und Steinobst 5 72 81 69 111 Gemüse 51 50 47 54 Konsummilch 96 95 95 95 Butter 109 114 113 111 Käse 119 117 115 116 Milch und Milchprodukte total 126 121 119 118 Kalbfleisch 97 98 97 98 Rindfleisch 82 88 88 88 Schweinefleisch 89 93 94 94 Schaffleisch 47 48 48 47 Geflügel 46 47 48 49 Fleisch, Fische und Meeresfrüchte 6 75 78 79 79 Eier und Eikonserven 45 46 47 49 Pflanzliche Nahrungsmittel 43 46 42 48 Tierische Nahrungsmittel brutto 102 102 101 100 Tierische Nahrungsmittel netto 7 81 81 78 77 Nahrungsmittel im ganzen brutto 8 62 61 62 60 64 0.2 Nahrungsmittel im ganzen netto 7 56 55 56 53 57 -1.3

Wirtschaftliche Ergebnisse

Landwirtschaftliche Gesamtrechnung

Tabelle 15 Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs zu laufenden Herstellungspreisen, in 1 000 Fr.

1 Halbdefinitiv, Stand 6.9.2013

2 Provisorisch, Stand 6.9.2013

3 Schätzung, Stand 6.9.2013

Die Zahlen werden auf- oder abgerundet, wodurch die Summe der Komponenten gegenüber der Totale oder Salden abweichen kann.

A14 Anhang
Produkt 2000/02 2010 2011 1 2012 2 2000/02– 2013 3 2010/12–2010/12 2013 % % Erzeugung landwirtschaftlicher Güter 9 820 052 9 083 307 9 157 946 8 933 817 -7.8 8 984 275 -0.8 Pflanzliche Erzeugung 4 673 280 4 308 786 4 359 563 4 266 907 -7.7 4 037 416 -6.4 Getreide (einschl. Saatgut) 536 551 374 131 386 290 372 608 -29.6 351 177 -7.0 Weizen 296 542 245 350 255 336 244 994 -16.2 228 650 -8.0 Gerste 111 233 55 995 58 697 57 967 -48.3 51 755 -10.1 Körnermais 77 169 46 732 46 083 45 698 -40.2 46 800 1.4 Sonstiges Getreide 51 607 26 054 26 175 23 949 -50.8 23 972 -5.6 Handelsgewächse 261 299 243 880 288 002 257 693 0.7 230 400 -12.5 Ölsaaten und Ölfrüchte (einschl. Saatgut) 71 607 83 367 94 955 90 485 25.1 85 549 -4.5 Eiweisspflanzen (einschl. Saatgut) 9 913 9 912 9 486 9 263 -3.6 9 527 -0.3 Rohtabak 20 386 18 404 19 095 16 551 -11.6 14 223 -21.1 Zuckerrüben 154 982 126 879 158 772 135 944 -9.3 115 576 -17.8 Sonstige Handelsgewächse 4 411 5 318 5 694 5 449 24.4 5 524 0.7 Futterpflanzen 1 325 733 1 035 053 946 462 1 040 860 -24.0 888 918 -11.8 Futtermais 170 136 125 592 170 957 139 594 -14.6 138 504 -4.7 Futterhackfrüchte 16 352 6 230 6 000 4 339 -66.2 3 834 -30.6 Sonstige Futterpflanzen 1 139 245 903 231 769 505 896 927 -24.8 746 579 -12.8 Erzeugnisse des Gemüse- und Gartenbaus 1 314 710 1 460 331 1 425 727 1 388 403 8.4 1 372 039 -3.7 Frischgemüse 480 734 647 198 671 301 673 699 38.1 682 607 2.8 Pflanzen und Blumen 833 975 813 134 754 425 714 704 -8.8 689 432 -9.4 Kartoffeln (einschl. Pflanzkartoffeln) 195 487 179 511 188 095 180 496 -6.5 147 868 -19.1 Obst 577 213 514 742 600 207 532 062 -4.9 540 963 -1.5 Frischobst 323 199 293 451 368 137 327 706 2.0 326 384 -1.0 Weintrauben 254 014 221 291 232 070 204 356 -13.7 214 579 -2.1 Wein 438 193 451 114 462 716 435 104 2.6 442 971 -1.5 Sonstige pflanzliche Erzeugnisse 24 095 50 022 62 065 59 682 137.6 63 080 10.2 Tierische Erzeugung 5 146 772 4 774 522 4 798 382 4 666 910 -7.8 4 946 859 4.2 Rinder 1 051 705 1 216 737 1 235 118 1 223 204 16.5 1 271 060 3.8 Schweine 1 071 629 938 818 880 494 838 207 -17.3 1 016 888 14.8 Einhufer 6 787 1 414 1 545 1 216 -79.5 1 446 3.9 Schafe und Ziegen 57 827 39 116 43 070 40 688 -29.2 42 454 3.7 Geflügel 190 394 246 742 256 385 266 945 34.8 280 557 9.3 Sonstige Tiere 13 028 14 338 12 497 9 296 -7.6 9 184 -23.7 Milch 2 565 090 2 109 672 2 152 021 2 075 094 -17.7 2 093 457 -0.9 Eier 182 442 201 671 204 139 207 279 12.0 226 044 10.6 Sonstige tierische Erzeugnisse 7 871 6 012 13 113 4 980 2.1 5 769 -28.2 Erzeugung landwirtschaftlicher Dienstleistungen 560 790 655 061 662 054 681 387 18.8 684 381 2.7 Landwirtschaftliche Dienstleistungen 526 408 655 061 662 054 681 387 26.5 684 381 2.7 Verpachtung von Milchkontingenten 34 382 0 0 0 - 0Landwirtschaftliche Erzeugung 10 380 842 9 738 368 9 820 000 9 615 204 -6.3 9 668 655 -0.6 Nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten (nicht trennbar) 322 196 342 935 362 132 368 208 11.0 395 350 10.5 Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 182 811 206 972 203 222 186 486 8.8 187 905 -5.5 Sonstige nicht trennbare Nebentätigkeiten (Waren und Dienstleistungen) 139 384 135 963 158 910 181 722 14.0 207 445 30.6 Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs 10 703 038 10 081 303 10 182 133 9 983 412 -5.8 10 064 006 -0.2
Quelle: BFS

Tabelle 16

Landwirtschaftliche Gesamtrechnung zu laufenden Preisen, in 1 000 Fr.

A15 Anhang
Produkt 2000/02 2010 2011 1 2012 2 2000/02– 2013 3 2010/12–2010/12 2013 % % Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs 10 703 038 10 081 303 10 182 133 9 983 412 -5.8 10 064 006 -0.2 Vorleistungen insgesamt 6 188 135 6 254 468 6 330 230 6 313 897 1.8 6 187 286 -1.8 Saat- und Pflanzgut 320 477 322 846 301 450 295 786 -4.3 293 667 -4.2 Energie, Schmierstoffe 391 791 451 123 481 051 498 800 21.7 486 544 2.0 Dünge- und Bodenverbesserungsmittel 147 276 197 213 200 529 199 833 35.3 200 394 0.6 Pflanzenbehandlungs- und Schädlingbekämpfungsmittel 134 183 125 189 125 976 123 811 -6.8 124 084 -0.7 Tierarzt und Medikamente 161 451 212 698 202 484 202 736 27.6 196 634 -4.5 Futtermittel 2 842 333 2 455 767 2 517 284 2 443 011 -13.0 2 351 669 -4.9 Instandhaltung von Maschinen und Geräten 399 129 502 942 509 427 510 653 27.2 506 696 -0.2 Instandhaltung von baulichen Anlagen 144 513 193 565 208 686 209 047 41.0 205 477 0.8 Landwirtschaftliche Dienstleistungen 560 790 655 061 662 054 681 387 18.8 684 381 2.7 Sonstige Waren und Dienstleistungen 958 620 1 064 642 1 046 221 1 075 153 10.8 1 059 284 -0.3 Unterstellte Bankgebühren 127 572 73 421 75 067 73 679 -42.0 78 457 5.9 Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen 4 514 903 3 826 835 3 851 902 3 669 515 -16.2 3 876 719 2.5 Abschreibungen 1 983 081 2 141 917 2 112 038 2 071 451 6.3 2 061 210 -2.2 Ausrüstungsgüter 1 012 685 1 153 990 1 100 559 1 079 672 9.7 1 082 822 -2.6 Bauten 856 707 855 972 882 370 860 484 1.1 844 145 -2.6 Anpflanzungen 98 704 106 580 106 980 108 056 8.6 107 702 0.5 Sonstige 14 984 25 376 22 129 23 240 57.4 26 541 12.6 Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen 2 531 822 1 684 918 1 739 864 1 598 064 -33.9 1 815 509 8.4 Sonstige Produktionsabgaben 115 148 149 785 157 081 165 698 36.8 155 193 -1.5 Sonstige Subventionen (produktunabhängige) 2 407 335 2 876 449 2 912 036 2 925 448 20.7 2 911 717 0.2 Faktoreinkommen 4 824 009 4 411 581 4 494 819 4 357 815 -8.3 4 572 033 3.4 Arbeitnehmerentgelt 1 138 891 1 245 776 1 237 526 1 221 512 8.4 1 213 003 -1.8 Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen 3 685 118 3 165 805 3 257 293 3 136 302 -13.5 3 359 030 5.4 Gezahlte Pachten 219 139 233 810 234 184 235 011 6.9 235 373 0.4 Gezahlte Zinsen 279 144 257 172 237 752 218 853 -14.8 223 323 -6.1 Empfangene Zinsen 30 765 11 191 11 379 11 054 -63.6 9 491 -15.3 Nettounternehmenseinkommen 4 3 217 599 2 686 014 2 796 736 2 693 492 -15.3 2 909 824 6.8 1 Halbdefinitiv, Stand 6.9.2013 2 Provisorisch, Stand 6.9.2013
Schätzung, Stand 6.9.2013 4 wird in der Literatur und Eurostat-Methodik
bezeichnet Die Zahlen werden auf- oder abgerundet,
Salden abweichen kann. Quelle: BFS
3
als Nettounternehmensgewinn
wodurch die Summe der Komponenten gegenüber der Totale oder

Betriebsergebnisse

Tabelle 17

Betriebsergebnisse: Alle Regionen

der Bundesobligationen

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Diese Werte können nur für die Jahre ab 2003 berechnet werden.

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

A16 Anhang
Merkmal Einheit 2000/02 2009 2010 2011 2012 2009/11–2012 % Referenzbetriebe Anzahl 2 955 3 372 3 202 3 060 2 951 -8.1 Vertretene Betriebe Anzahl 52 596 48 375 47 166 46 877 46 011 -3.1 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 19.09 20.69 21.06 21.28 21.80 3.8 Offene Ackerfläche ha 5.20 5.38 5.46 5.49 5.55 2.0 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.68 1.66 1.66 1.67 1.69 1.6 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.29 1.22 1.22 1.21 1.21 -0.5 Kühe total Anzahl 13.8 15.1 15.2 15.2 15.4 1.5 Tierbestand total GVE 24.3 25.5 25.8 26.0 26.1 1.3 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 727 756 859 543 873 205 897 828 925 973 5.6 davon: Umlaufvermögen total Fr. 139 412 153 383 152 401 159 589 160 977 3.8 davon: Tiervermögen total Fr. 44 554 57 050 56 942 56 623 58 524 2.9 davon: Anlagevermögen total Fr. 543 790 649 109 663 861 681 616 706 472 6.3 davon: Aktiven Betrieb Fr. 678 557 807 930 823 594 845 498 869 613 5.3 Fremdkapitalquote % 41 44 44 44 46 4.5 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 13 797 9 912 7 506 6 879 3 070 -62.1 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. * 255 656 250 181 259 834 259 754 1.8 davon: Direktzahlungen Fr. 42 700 57 924 59 874 60 864 62 933 5.7 Sachkosten Fr. * 164 209 164 060 168 297 171 564 3.7 Betriebseinkommen Fr. * 91 447 86 121 91 537 88 191 -1.7 Personalkosten Fr. 12 042 16 912 16 847 18 105 18 514 7.1 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 8 301 7 374 6 991 6 725 6 600 -6.1 Pacht- und Mietzinsen Fr. * 6 856 7 102 7 233 7 112 0.7 Fremdkosten Fr. * 195 351 194 999 200 360 203 790 3.5 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 56 203 60 305 55 182 59 474 55 965 -4.0 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 18 806 26 204 26 308 26 737 26 772 1.3 Gesamteinkommen Fr. 75 009 86 509 81 490 86 211 82 736 -2.4 Privatverbrauch Fr. 63 222 71 568 71 421 72 113 71 118 -0.8 Eigenkapitalbildung Fr. 11 787 14 941 10 069 14 098 11 619 -10.9 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 45 376 51 448 50 148 56 837 59 454 12.6 Cashflow 3 Fr. 42 203 49 836 46 677 49 527 48 562 -0.2 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 93 97 93 87 82 -11.2 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 64 68 66 68 65 -3.5 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 45 42 38 41 38 -5.8 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 20 24 22 25 24 1.4 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 19 17 20 18 19 3.6 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 16 17 19 16 19 9.6 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 49 369 55 135 51 984 54 737 52 128 -3.4 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 4 340 4 419 4 090 4 302 4 046 -5.3 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 12.2 11.3 10.5 10.8 10.1 -7.1 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -2.1 -2.0 -2.4 -2.0 -2.5 17.2 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -5.7 -5.2 -5.9 -5.1 -6.0 11.1 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 32 906 41 184 39 149 43 507 43 707 5.9 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 29 754 36 465 35 500 39 018 39 901 7.9 (Median) 1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz
3.95 %; 2001: 3.36 %; 2002: 3.22 %; 2009: 2.22 %; 2010: 1.65 %; 2011: 1.48 %; 2012: 0.66 %)
(2000:

Tabelle 18

Betriebsergebnisse: Talregion*

der Bundesobligationen (2000: 3.95 %; 2001: 3.36 %; 2002: 3.22 %; 2009: 2.22 %; 2010: 1.65 %; 2011: 1.48 %; 2012: 0.66 %)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Talregion: Talzone

** Diese Werte können nur für die Jahre ab 2003 berechnet werden.

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

A17 Anhang
Merkmal Einheit 2000/02 2009 2010 2011 2012 2009/11–2012 % Referenzbetriebe Anzahl 1 300 1 444 1 358 1 267 1 226 -9.6 Vertretene Betriebe Anzahl 24 116 22 100 21 543 21 358 20 845 -3.8 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 20.01 21.66 22.17 22.23 22.96 4.3 Offene Ackerfläche ha 9.40 9.78 9.97 10.11 10.21 2.6 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.78 1.77 1.75 1.77 1.81 2.6 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.25 1.17 1.16 1.15 1.16 0.0 Kühe total Anzahl 13.6 15.0 15.3 15.1 15.7 3.7 Tierbestand total GVE 24.4 26.1 26.7 26.8 27.1 2.1 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 833 276 990 381 989 105 1 013 252 1 059 269 6.2 davon: Umlaufvermögen total Fr. 173 511 192 554 187 802 194 100 196 401 2.6 davon: Tiervermögen total Fr. 45 056 56 159 56 401 55 506 58 466 4.4 davon: Anlagevermögen total Fr. 614 709 741 668 744 903 763 646 804 401 7.2 davon: Aktiven Betrieb Fr. 772 248 926 845 929 868 952 198 995 694 6.3 Fremdkapitalquote % 40 44 43 44 46 5.3 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 15 945 11 440 8 610 7 821 3 496 -62.4 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. ** 315 981 304 343 318 563 318 964 1.9 davon: Direktzahlungen Fr. 37 378 53 593 55 378 56 168 58 723 6.7 Sachkosten Fr. ** 200 233 197 255 202 551 208 270 4.1 Betriebseinkommen Fr. ** 115 749 107 087 116 012 110 694 -2.0 Personalkosten Fr. 17 826 25 596 24 797 26 714 27 227 5.9 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 9 678 8 716 7 993 7 725 7 719 -5.2 Pacht- und Mietzinsen Fr. ** 9 362 9 670 9 913 9 740 1.0 Fremdkosten Fr. ** 243 908 239 715 246 903 252 955 3.9 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 67 865 72 074 64 627 71 660 66 009 -5.0 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 17 197 26 565 25 016 26 007 26 840 3.8 Gesamteinkommen Fr. 85 061 98 639 89 643 97 666 92 849 -2.6 Privatverbrauch Fr. 70 916 80 081 78 841 79 382 79 213 -0.3 Eigenkapitalbildung Fr. 14 145 18 558 10 802 18 284 13 636 -14.1 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 51 877 60 593 54 650 63 998 72 486 21.3 Cashflow 3 Fr. 48 751 57 459 50 690 55 569 53 513 -1.9 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 94 95 93 87 74 -19.3 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 65 69 64 70 64 -5.4 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 46 43 37 44 38 -8.1 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 18 25 21 25 24 1.4 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 20 17 22 15 19 5.6 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 16 15 20 16 19 11.8 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 58 142 65 491 61 347 65 555 61 073 -4.8 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 5 196 5 345 4 831 5 218 4 821 -6.0 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 13.5 12.5 11.5 12.2 11.1 -8.0 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -0.6 -0.6 -1.2 -0.6 -1.3 62.5 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -3.1 -2.7 -3.6 -2.5 -4.0 36.4 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 41 391 51 700 48 458 55 696 53 747 3.5 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 38 364 47 488 44 682 52 226 49 572 3.0 (Median)
Verzinsung zum mittleren Zinssatz
1

Tabelle 19

Betriebsergebnisse: Hügelregion*

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Hügelregion: Hügelzone und Bergzone I

** Diese Werte können nur für die Jahre ab 2003 berechnet werden.

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

A18
Anhang
Merkmal Einheit 2000/02 2009 2010 2011 2012 2009/11–2012 % Referenzbetriebe Anzahl 874 1 057 998 965 941 -6.5 Vertretene Betriebe Anzahl 14 292 13 365 12 972 12 781 12 574 -3.6 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 17.96 19.55 19.71 20.07 20.45 3.4 Offene Ackerfläche ha 3.01 3.12 3.12 3.06 3.23 4.2 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.58 1.56 1.58 1.63 1.62 1.9 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.26 1.21 1.21 1.22 1.21 -0.3 Kühe total Anzahl 15.7 16.9 16.7 17.1 17.1 1.2 Tierbestand total GVE 27.5 27.8 27.9 28.7 28.8 2.4 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 682 949 790 071 831 520 873 677 881 742 6.0 davon: Umlaufvermögen total Fr. 118 324 132 495 135 292 144 975 145 904 6.0 davon: Tiervermögen total Fr. 49 221 62 486 62 000 62 285 63 890 2.6 davon: Anlagevermögen total Fr. 515 404 595 089 634 228 666 417 671 948 6.3 davon: Aktiven Betrieb Fr. 635 008 746 603 787 205 826 916 829 780 5.4 Fremdkapitalquote % 44 46 47 46 47 1.4 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 12 207 8 834 6 848 6 506 2 877 -61.1 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. ** 233 174 234 042 245 734 244 110 2.7 davon: Direktzahlungen Fr. 41 567 56 977 58 886 60 100 61 651 5.1 Sachkosten Fr. ** 153 069 156 779 162 663 163 959 4.1 Betriebseinkommen Fr. ** 80 105 77 263 83 070 80 151 0.0 Personalkosten Fr. 9 095 11 974 12 629 14 063 14 193 10.1 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 8 213 6 945 7 137 6 876 6 614 -5.3 Pacht- und Mietzinsen Fr. ** 5 807 5 929 6 084 6 035 1.6 Fremdkosten Fr. ** 177 795 182 475 189 687 190 801 4.1 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 50 826 55 379 51 567 56 046 53 309 -1.9 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 20 580 27 049 27 748 27 818 26 911 -2.3 Gesamteinkommen Fr. 71 406 82 428 79 314 83 864 80 220 -2.0 Privatverbrauch Fr. 60 504 68 325 68 296 70 310 69 240 0.4 Eigenkapitalbildung Fr. 10 901 14 102 11 019 13 554 10 980 -14.8 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 42 487 48 822 49 956 55 245 49 675 -3.2 Cashflow 3 Fr. 40 021 47 387 47 279 49 598 47 736 -0.7 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 95 97 95 90 96 2.1 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 65 69 67 69 67 -2.0 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 43 42 38 42 39 -4.1 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 23 25 26 26 23 -10.4 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 16 14 17 15 17 10.9 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 17 20 19 17 21 12.5 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 46 461 51 231 48 972 51 048 49 461 -1.9 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 4 105 4 098 3 920 4 140 3 920 -3.3 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 11.6 10.7 9.8 10.0 9.7 -4.6 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -2.6 -2.5 -2.7 -2.3 -2.6 4.0 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -7.1 -6.4 -6.8 -5.9 -6.5 2.1 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 30 537 38 479 37 025 40 444 41 628 7.7 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 28 530 34 794 33 728 37 197 37 189 5.5 (Median) 1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen
2002: 3.22
2009: 2.22
2010: 1.65
2011: 1.48
2012:
(2000: 3.95 %; 2001: 3.36 %;
%;
%;
%;
%;
0.66 %)

Tabelle 20

Betriebsergebnisse: Bergregion*

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2000: 3.95 %; 2001: 3.36 %; 2002: 3.22 %; 2009: 2.22 %; 2010: 1.65 %; 2011: 1.48 %; 2012: 0.66 %)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Bergregion: Bergzonen II bis IV

** Diese Werte können nur für die Jahre ab 2003 berechnet werden.

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

A19 Anhang
Merkmal Einheit 2000/02 2009 2010 2011 2012 2009/11–2012 % Referenzbetriebe Anzahl 781 871 846 828 784 -7.6 Vertretene Betriebe Anzahl 14 187 12 910 12 651 12 738 12 592 -1.4 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 18.68 20.23 20.55 20.90 21.21 3.2 Offene Ackerfläche ha 0.26 0.17 0.16 0.19 0.17 -1.9 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.58 1.57 1.59 1.55 1.56 -0.6 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.37 1.33 1.33 1.30 1.29 -2.3 Kühe total Anzahl 12.0 13.4 13.4 13.4 13.2 -1.5 Tierbestand total GVE 21.0 22.1 22.1 22.0 21.7 -1.7 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 594 017 707 487 718 585 728 526 749 479 4.4 davon: Umlaufvermögen total Fr. 102 662 107 952 109 664 116 388 117 386 5.4 davon: Tiervermögen total Fr. 39 028 52 949 52 678 52 813 53 262 0.8 davon: Anlagevermögen total Fr. 452 328 546 586 556 243 559 326 578 831 4.5 davon: Aktiven Betrieb Fr. 563 737 667 854 679 935 685 237 700 674 3.4 Fremdkapitalquote % 40 43 43 44 44 1.5 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 11 749 8 413 6 302 5 675 2 559 -62.3 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. ** 175 661 174 501 175 510 177 360 1.2 davon: Direktzahlungen Fr. 52 913 66 317 68 544 69 506 71 183 4.5 Sachkosten Fr. ** 114 075 114 998 116 517 118 394 2.8 Betriebseinkommen Fr. ** 61 587 59 503 58 993 58 965 -1.8 Personalkosten Fr. 5 185 7 158 7 635 7 724 8 404 12.0 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 6 063 5 521 5 135 4 895 4 734 -8.7 Pacht- und Mietzinsen Fr. ** 3 650 3 929 3 891 3 839 0.4 Fremdkosten Fr. ** 130 403 131 697 133 028 135 370 2.8 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 41 789 45 258 42 804 42 483 41 989 -3.5 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 19 725 24 711 27 032 26 876 26 520 1.2 Gesamteinkommen Fr. 61 514 69 969 69 837 69 359 68 509 -1.7 Privatverbrauch Fr. 52 925 60 352 61 990 61 735 59 591 -2.9 Eigenkapitalbildung Fr. 8 589 9 617 7 847 7 624 8 918 6.6 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 37 235 38 513 42 679 46 429 47 648 12.0 Cashflow 3 Fr. 33 246 39 320 39 225 39 323 41 190 4.8 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 89 102 92 85 86 -7.5 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 63 67 69 65 64 -4.5 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 45 40 41 35 37 -4.3 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 19 23 20 24 23 3.0 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 20 20 21 25 20 -9.1 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 16 17 18 16 19 11.8 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 35 483 39 210 37 508 37 957 37 721 -1.3 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 3 008 3 044 2 895 2 823 2 780 -4.8 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 10.0 9.2 8.8 8.6 8.4 -5.3 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -4.9 -4.8 -5.0 -4.9 -4.9 0.0 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -10.0 -9.9 -10.3 -10.1 -10.1 0.0 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 21 896 27 807 27 377 28 355 30 644 10.0 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 19 909 24 185 23 525 25 562 27 317 11.8 (Median)

Tabelle 21a

Betriebsergebnisse nach Betriebstypen* 2010/12

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2010: 1.65 %; 2011: 1.48 %; 2012: 0.66 %)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* neue Betriebstypologie FAT99

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

A20 Anhang
Pflanzenbau Tierhaltung Merkmal Einheit Mittel alle Spezial- Verkehrs- Mutter- Anderes Betriebe Ackerbau kulturen milch kühe Rindvieh Referenzbetriebe Anzahl 3 071 119 115 1 194 201 182 Vertretene Betriebe Anzahl 46 685 3 047 3 612 14 671 3 222 3 585 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 21.38 26.58 13.73 21.77 20.70 18.41 Offene Ackerfläche ha 5.50 21.83 6.58 1.16 0.97 0.39 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.67 1.19 2.50 1.66 1.30 1.45 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.21 0.89 1.24 1.31 1.09 1.21 Kühe total Anzahl 15.3 2.2 0.8 20.8 18.6 7.9 Tierbestand total GVE 26.0 6.8 1.8 28.7 20.9 16.5 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 899 002 824 201 989 254 849 980 785 399 641 491 davon: Umlaufvermögen total Fr. 157 656 177 550 268 981 138 034 115 053 99 772 davon: Tiervermögen total Fr. 57 363 12 671 4 618 66 648 60 626 44 589 davon: Anlagevermögen total Fr. 683 983 633 980 715 655 645 297 609 720 497 130 davon: Aktiven Betrieb Fr. 846 235 763 107 931 004 799 515 738 360 602 235 Fremdkapitalquote % 45 39 42 45 47 46 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 5 819 5 855 6 923 5 414 4 956 4 030 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. 256 590 249 997 324 344 217 196 168 744 157 409 davon: Direktzahlungen Fr. 61 224 62 273 30 297 65 674 68 842 61 355 Sachkosten Fr. 167 974 158 137 167 161 138 859 110 045 109 598 Betriebseinkommen Fr. 88 616 91 860 157 183 78 338 58 698 47 811 Personalkosten Fr. 17 822 11 990 61 147 11 275 7 678 6 754 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 6 772 6 185 7 417 6 110 6 388 4 782 Pacht- und Mietzinsen Fr. 7 149 10 031 10 304 6 026 4 172 3 612 Fremdkosten Fr. 199 716 186 343 246 030 162 270 128 283 124 745 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 56 874 63 655 78 314 54 927 40 460 32 664 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 26 605 32 228 23 007 23 984 37 221 31 124 Gesamteinkommen Fr. 83 479 95 883 101 321 78 911 77 681 63 788 Privatverbrauch Fr. 71 551 86 927 88 709 66 128 68 021 58 405 Eigenkapitalbildung Fr. 11 929 8 955 12 612 12 782 9 660 5 383 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 55 480 45 344 52 393 51 746 43 016 46 567 Cashflow 3 Fr. 48 255 38 294 48 385 48 905 43 088 33 167 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 87 102 93 95 103 71 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 66 62 62 68 73 68 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 39 41 37 40 42 37 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 24 19 23 25 25 21 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 19 24 20 16 16 20 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 18 16 20 18 17 22 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 52 950 77 194 62 856 47 323 45 244 33 007 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 4 146 3 459 11 455 3 598 2 837 2 595 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 10.5 12.0 16.9 9.8 8.0 7.9 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -2.4 0.5 -0.5 -3.3 -3.4 -6.7 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -5.8 -0.5 -2.4 -7.5 -8.1 -14.0 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 42 121 64 875 57 400 37 780 32 602 23 741 (Mittelwert)

Tabelle 21b

Betriebsergebnisse nach Betriebstypen* 2010/12

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2010: 1.65 %; 2011: 1.48 %; 2012: 0.66 %)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* neue Betriebstypologie FAT99

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

A21 Anhang
Tierhaltung Kombiniert Pferde/ VerkehrsMerkmal Einheit Mittel alle Schafe/ milch/ MutterBetriebe Ziegen Veredlung Ackerbau kühe Veredlung Andere Referenzbetriebe Anzahl 3 071 45 81 226 61 464 383 Vertretene Betriebe Anzahl 46 685 2 256 1 362 3 033 1 051 4 443 6 403 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 21.38 13.75 12.27 30.01 25.72 22.17 23.58 Offene Ackerfläche ha 5.50 0.44 0.96 15.74 11.03 7.44 7.86 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.67 1.52 1.56 1.91 1.55 1.85 1.66 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.21 1.11 1.08 1.25 1.11 1.28 1.20 Kühe total Anzahl 15.3 1.5 10.4 24.8 19.8 19.0 17.5 Tierbestand total GVE 26.0 15.4 51.4 33.3 22.7 51.7 27.7 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 899 002 698 978 1 008 653 1 059 140 1 006 176 1 128 817 992 239 davon: Umlaufvermögen total Fr. 157 656 100 584 197 098 188 595 177 933 177 548 164 016 davon: Tiervermögen total Fr. 57 363 24 680 73 145 77 071 65 469 87 217 69 559 davon: Anlagevermögen total Fr. 683 983 573 715 738 410 793 474 762 774 864 051 758 665 davon: Aktiven Betrieb Fr. 846 235 666 178 896 405 1 004 378 956 892 1 079 536 934 630 Fremdkapitalquote % 45 50 47 43 44 47 45 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 5 819 4 158 5 888 7 123 6 654 7 083 6 471 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. 256 590 161 508 403 954 324 635 243 068 428 161 264 925 davon: Direktzahlungen Fr. 61 224 47 133 42 689 73 245 75 252 65 027 62 329 Sachkosten Fr. 167 974 106 365 312 761 208 265 155 920 312 974 175 010 Betriebseinkommen Fr. 88 616 55 143 91 194 116 369 87 148 115 188 89 914 Personalkosten Fr. 17 822 16 472 17 036 25 097 16 847 22 985 16 225 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 6 772 6 017 7 893 7 879 6 754 8 857 7 564 Pacht- und Mietzinsen Fr. 7 149 3 978 8 370 11 360 8 061 8 519 7 815 Fremdkosten Fr. 199 716 132 832 346 059 252 601 187 582 353 335 206 614 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 56 874 28 676 57 895 72 034 55 486 74 826 58 311 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 26 605 34 654 29 484 21 319 33 355 20 682 26 228 Gesamteinkommen Fr. 83 479 63 330 87 379 93 353 88 841 95 508 84 539 Privatverbrauch Fr. 71 551 57 219 67 095 80 799 74 812 78 038 72 737 Eigenkapitalbildung Fr. 11 929 6 111 20 283 12 554 14 029 17 470 11 802 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 55 480 37 792 72 414 60 376 67 564 85 430 59 351 Cashflow 3 Fr. 48 255 35 470 61 524 53 220 42 653 66 889 49 826 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 87 102 93 89 72 83 84 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 66 62 70 65 61 65 67 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 39 31 27 42 39 42 40 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 24 19 39 21 23 23 22 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 19 30 15 20 20 17 20 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 18 20 20 17 18 18 18 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 52 950 36 319 58 470 61 056 56 159 62 312 54 154 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 4 146 4 004 7 435 3 877 3 398 5 195 3 814 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 10.5 8.3 10.2 11.6 9.1 10.7 9.6 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -2.4 -5.9 -1.1 -1.2 -1.9 -0.7 -2.1 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -5.8 -13.9 -3.7 -3.5 -4.7 -2.8 -5.3 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 42 121 21 883 48 061 51 969 44 512 52 933 43 096 (Mittelwert)

Tabelle 22

Betriebsergebnisse nach Quartilen: Alle Regionen 2010/12

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2010: 1.65 %; 2011: 1.48 %; 2012: 0.66 %)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE) Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

A22 Anhang
sortiert nach Arbeitsverdienst Merkmal Einheit Mittel 1. Quartil 2. Quartil 3. Quartil 4. Quartil (0–25%) (25–50%) (50–75%) (75–100%) Referenzbetriebe Anzahl 3 071 652 797 834 788 Vertretene Betriebe Anzahl 46 685 11 677 11 668 11 682 11 657 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 21.38 15.64 18.97 22.41 28.51 Offene Ackerfläche ha 5.50 2.66 3.53 5.18 10.64 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.67 1.51 1.66 1.69 1.84 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.21 1.16 1.32 1.25 1.11 Kühe total Anzahl 15.3 11.2 14.7 17.1 18.1 Tierbestand total GVE 26.0 19.2 23.4 27.7 33.4 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 899 002 756 258 789 235 925 163 1 125 660 davon: Umlaufvermögen total Fr. 157 656 115 983 136 638 170 141 207 928 davon: Tiervermögen total Fr. 57 363 44 776 53 462 61 768 69 463 davon: Anlagevermögen total Fr. 683 983 595 500 599 136 693 254 848 269 davon: Aktiven Betrieb Fr. 846 235 715 214 738 754 867 700 1 063 572 Fremdkapitalquote % 45 48 45 42 45 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 5 819 4 687 4 968 6 286 7 335 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. 256 590 161 858 207 898 267 001 389 804 davon: Direktzahlungen Fr. 61 224 46 683 56 534 64 373 77 329 Sachkosten Fr. 167 974 130 953 141 839 169 852 229 341 Betriebseinkommen Fr. 88 616 30 905 66 058 97 148 160 463 Personalkosten Fr. 17 822 12 616 12 018 16 325 30 348 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 6 772 6 496 5 987 6 307 8 299 Pacht- und Mietzinsen Fr. 7 149 4 432 5 477 7 128 11 566 Fremdkosten Fr. 199 716 154 498 165 321 199 613 279 555 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 56 874 7 361 42 576 67 388 110 249 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 26 605 39 010 24 927 22 053 20 420 Gesamteinkommen Fr. 83 479 46 371 67 503 89 441 130 669 Privatverbrauch Fr. 71 551 58 711 63 881 74 360 89 275 Eigenkapitalbildung Fr. 11 929 -12 340 3 623 15 080 41 394 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 55 480 53 013 46 166 49 601 73 171 Cashflow 3 Fr. 48 255 21 848 35 304 51 367 84 552 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 87 42 79 103 116 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 66 52 67 71 76 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 39 18 37 48 53 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 24 13 21 25 35 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 19 35 21 15 5 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 18 34 20 12 7 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 52 950 20 499 39 910 57 353 87 148 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 4 146 1 974 3 482 4 336 5 629 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 10.5 4.3 9.0 11.2 15.1 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -2.4 -9.0 -5.6 -1.5 3.7 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -5.8 -19.2 -11.9 -4.0 5.3 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 42 121 2 280 28 560 48 802 92 342 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 38 140 (Median)

Tabelle 23

Betriebsergebnisse nach Quartilen: Talregion* 2010/12

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2010: 1.65 %; 2011: 1.48 %; 2012: 0.66 %)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Talregion: Talzone

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

A23 Anhang
sortiert nach Arbeitsverdienst Merkmal Einheit Mittel 1. Quartil 2. Quartil 3. Quartil 4. Quartil (0–25%) (25–50%) (50–75%) (75–100%) Referenzbetriebe Anzahl 1 284 304 329 329 322 Vertretene Betriebe Anzahl 21 249 5 317 5 314 5 338 5 279 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 22.45 17.80 19.96 22.50 29.60 Offene Ackerfläche ha 10.09 6.69 8.00 9.75 15.97 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.78 1.71 1.73 1.81 1.85 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.16 1.15 1.24 1.19 1.03 Kühe total Anzahl 15.4 13.7 15.6 15.9 16.4 Tierbestand total GVE 26.9 23.0 25.4 26.3 32.7 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 1 020 542 941 993 952 525 1 011 872 1 176 935 davon: Umlaufvermögen total Fr. 192 768 158 510 179 224 206 684 226 859 davon: Tiervermögen total Fr. 56 791 50 969 54 543 57 901 63 802 davon: Anlagevermögen total Fr. 770 983 732 514 718 758 747 287 886 274 davon: Aktiven Betrieb Fr. 959 253 891 732 893 876 940 975 1 111 613 Fremdkapitalquote % 44 50 43 41 44 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 6 642 5 533 6 229 6 975 7 841 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. 313 957 232 183 271 122 322 959 430 402 davon: Direktzahlungen Fr. 56 756 44 108 51 105 57 584 74 347 Sachkosten Fr. 202 692 178 708 182 810 199 401 250 224 Betriebseinkommen Fr. 111 265 53 474 88 312 123 557 180 179 Personalkosten Fr. 26 246 22 534 20 235 26 371 35 933 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 7 812 8 718 7 110 6 907 8 523 Pacht- und Mietzinsen Fr. 9 774 7 404 7 616 10 067 14 035 Fremdkosten Fr. 246 524 217 363 217 772 242 746 308 715 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 67 432 14 819 53 350 80 212 121 688 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 25 954 34 866 26 753 20 473 21 710 Gesamteinkommen Fr. 93 386 49 685 80 103 100 686 143 397 Privatverbrauch Fr. 79 145 67 815 73 287 80 917 94 656 Eigenkapitalbildung Fr. 14 241 -18 130 6 816 19 768 48 742 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 63 711 70 445 58 142 48 481 77 947 Cashflow 3 Fr. 53 257 19 179 42 943 58 321 92 876 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 84 29 76 123 121 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 66 50 65 73 76 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 40 15 40 50 54 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 23 15 19 25 34 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 19 34 22 14 5 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 18 36 18 11 7 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 62 658 31 370 50 903 68 212 97 237 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 4 957 3 009 4 425 5 482 6 092 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 11.6 6.0 9.9 13.1 16.2 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -1.1 -7.0 -3.6 -0.2 4.8 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -3.5 -16.1 -7.8 -1.5 7.3 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 52 634 8 048 37 957 61 403 110 266 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 48 827 (Median)

Tabelle 24

Betriebsergebnisse nach Quartilen: Hügelregion* 2010/12

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2010: 1.65 %; 2011: 1.48 %; 2012: 0.66 %)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Hügelregion: Hügelzone und Bergzone I

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

A24 Anhang
sortiert nach Arbeitsverdienst Merkmal Einheit Mittel 1. Quartil 2. Quartil 3. Quartil 4. Quartil (0–25%) (25–50%) (50–75%) (75–100%) Referenzbetriebe Anzahl 968 192 238 269 269 Vertretene Betriebe Anzahl 12 776 3 197 3 195 3 192 3 192 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 20.07 14.58 17.78 20.90 27.05 Offene Ackerfläche ha 3.14 2.00 2.51 3.17 4.87 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.61 1.39 1.60 1.67 1.77 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.21 1.09 1.29 1.30 1.18 Kühe total Anzahl 17.0 11.9 15.6 18.5 21.8 Tierbestand total GVE 28.5 20.2 24.8 29.8 39.1 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 862 313 727 081 754 042 869 536 1 098 944 davon: Umlaufvermögen total Fr. 142 057 109 257 134 455 151 138 173 443 davon: Tiervermögen total Fr. 62 725 47 105 55 672 66 208 81 949 davon: Anlagevermögen total Fr. 657 531 570 719 563 915 652 190 843 553 davon: Aktiven Betrieb Fr. 814 634 693 388 702 036 821 273 1 042 185 Fremdkapitalquote % 46 50 46 42 48 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 5 410 4 408 4 640 5 893 6 703 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. 241 295 155 071 195 357 246 544 368 404 davon: Direktzahlungen Fr. 60 212 43 500 53 636 63 209 80 544 Sachkosten Fr. 161 134 128 241 133 410 159 144 223 823 Betriebseinkommen Fr. 80 161 26 831 61 948 87 401 144 581 Personalkosten Fr. 13 629 10 340 10 316 11 631 22 235 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 6 876 6 679 5 808 5 826 9 192 Pacht- und Mietzinsen Fr. 6 016 3 484 4 759 5 588 10 240 Fremdkosten Fr. 187 655 148 744 154 292 182 190 265 490 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 53 641 6 328 41 065 64 355 102 914 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 27 492 44 363 25 754 20 371 19 453 Gesamteinkommen Fr. 81 133 50 691 66 820 84 726 122 367 Privatverbrauch Fr. 69 282 59 198 61 280 70 065 86 610 Eigenkapitalbildung Fr. 11 851 -8 507 5 539 14 661 35 758 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 51 626 43 937 44 207 47 939 70 435 Cashflow 3 Fr. 48 204 26 691 37 337 50 832 78 011 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 94 61 91 107 112 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 68 56 68 72 74 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 40 21 38 49 52 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 25 15 21 26 37 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 16 27 21 13 4 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 19 37 20 12 7 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 49 827 19 280 38 698 52 256 81 531 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 3 993 1 839 3 481 4 181 5 349 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 9.8 3.9 8.8 10.6 13.9 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -2.6 -8.7 -5.7 -2.1 3.1 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -6.6 -19.5 -12.3 -5.0 4.4 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 39 699 1 655 28 222 45 027 81 650 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 36 038 (Median)

Tabelle 25

Betriebsergebnisse nach Quartilen: Bergregion* 2010/12

1 Verzinsung zum mittleren Zinssatz der Bundesobligationen (2010: 1.65 %; 2011: 1.48 %; 2012: 0.66 %)

2 Bruttoinvestitionen (ohne Eigenleistungen) minus Subventionen und Desinvestitionen

3 Eigenkapitalbildung (ohne Eigenleistungen für Investitionen) plus Abschreibungen plus/minus Veränderungen Vorräte- und Viehvermögen

4 Cashflow zu Investitionen total

5 Anteil Betriebe mit Cashflow > Investitionen total

6 Anteil Fremdkapital <50 % und positive Eigenkapitalbildung

7 Anteil Fremdkapital >50 % und positive Eigenkapitalbildung

8 Anteil Fremdkapital <50 % und negative Eigenkapitalbildung

9 Anteil Fremdkapital >50 % und negative Eigenkapitalbildung

10 (Schuldzinsen plus kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Aktiven Betrieb

11 (kalkulatorischer Gewinn/Verlust plus Zinsanspruch Eigenkapital) zu Eigenkapital Betrieb

12 (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb) zu Familien-Jahresarbeitseinheiten (FJAE)

* Bergregion: Bergzonen II bis IV

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

A25 Anhang
sortiert nach Arbeitsverdienst Merkmal Einheit Mittel 1. Quartil 2. Quartil 3. Quartil 4. Quartil (0–25%) (25–50%) (50–75%) (75–100%) Referenzbetriebe Anzahl 819 154 204 228 233 Vertretene Betriebe Anzahl 12 660 3 172 3 164 3 170 3 155 Betriebsstruktur Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 20.89 13.70 17.39 22.08 30.44 Offene Ackerfläche ha 0.17 0.03 0.06 0.20 0.40 Arbeitskräfte Betrieb JAE 1.57 1.38 1.62 1.60 1.68 davon: Familienarbeitskräfte FJAE 1.31 1.20 1.41 1.35 1.26 Kühe total Anzahl 13.4 8.2 11.6 14.6 19.2 Tierbestand total GVE 21.9 15.3 18.4 23.1 30.9 Kapitalstruktur Aktiven total Fr. 732 196 601 546 639 258 736 264 952 683 davon: Umlaufvermögen total Fr. 114 479 75 354 100 768 120 158 161 854 davon: Tiervermögen total Fr. 52 917 35 773 45 482 56 481 74 033 davon: Anlagevermögen total Fr. 564 800 490 419 493 009 559 626 716 796 davon: Aktiven Betrieb Fr. 688 615 573 291 593 987 688 417 899 670 Fremdkapitalquote % 44 42 44 43 45 Zinsanspruch Eigenkapital Betrieb 1 Fr. 4 845 4 154 4 222 4 828 6 183 Erfolgsrechnung Rohleistung Fr. 175 790 106 138 146 802 185 874 264 759 davon: Direktzahlungen Fr. 69 744 47 622 59 963 74 438 97 080 Sachkosten Fr. 116 636 92 380 102 950 118 625 152 753 Betriebseinkommen Fr. 59 154 13 758 43 852 67 249 112 006 Personalkosten Fr. 7 921 5 339 6 133 7 293 12 941 Schuldzinsen, übriger Finanzaufwand/-ertrag Fr. 4 921 4 536 4 336 4 940 5 878 Pacht- und Mietzinsen Fr. 3 886 2 820 3 087 4 103 5 543 Fremdkosten Fr. 133 365 105 076 116 505 134 961 177 115 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 42 425 1 062 30 297 50 913 87 644 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 26 810 40 155 24 573 21 260 21 213 Gesamteinkommen Fr. 69 235 41 217 54 870 72 173 108 857 Privatverbrauch Fr. 61 105 51 373 54 300 62 521 76 293 Eigenkapitalbildung Fr. 8 130 -10 156 570 9 652 32 565 Investitionen und Finanzierung Investitionen total 2 Fr. 45 585 38 526 33 302 42 347 68 245 Cashflow 3 Fr. 39 913 19 620 28 219 42 019 69 927 Cashflow-Investitionsverhältnis 4 % 88 51 86 102 103 Betriebe mit Finanzierungsüberschuss 5 % 66 53 66 71 74 Finanzielle Stabilität Betriebe mit guter finanzieller Situation 6 % 38 19 34 44 53 Betriebe mit beschränkter finanz. Selbständigkeit 7 % 23 11 15 28 36 Betriebe mit ungenügendem Einkommen 8 % 22 44 25 14 5 Betriebe mit bedenklicher finanzieller Situation 9 % 18 26 25 14 6 Verhältnis Betriebseinkommen/Faktoreinsatz Betriebseinkommen je Arbeitskraft Fr./JAE 37 729 9 965 27 105 42 154 66 779 Betriebseinkommen je ha landw. Nutzfläche Fr./ha 2 832 1 002 2 523 3 046 3 683 Verhältnis Betriebseinkommen/Aktiven Betrieb % 8.6 2.4 7.4 9.8 12.5 Rentabilität Gesamtkapitalsrentabilität 10 % -5.0 -12.1 -9.1 -4.2 1.6 Eigenkapitalsrentabilität 11 % -10.3 -22.3 -17.7 -8.9 1.7 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 28 792 -2 583 18 467 34 103 64 679 (Mittelwert) Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 12 Fr./FJAE 25 468 (Median)

Tabelle 26

Betriebsergebnisse nach Regionen, Betriebstypen und Quartilen: 2000/02–2010/12

A26 Anhang
Einheit Alle Betriebe Talregion Hügelregion Bergregion Betriebsergebnisse nach Regionen 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 19.09 21.38 20.01 22.45 17.96 20.07 18.68 20.89 Familienarbeitskräfte FJAE 1.29 1.21 1.25 1.16 1.26 1.21 1.37 1.31 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 56 203 56 874 67 865 67 432 50 826 53 641 41 789 42 425 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 18 806 26 605 17 197 25 954 20 580 27 492 19 725 26 810 Gesamteinkommen Fr. 75 009 83 479 85 061 93 386 71 406 81 133 61 514 69 235 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft Fr./FJAE 32 906 42 121 41 391 52 634 30 537 39 699 21 896 28 792 Einheit Ackerbau Spezialkulturen Verkehrsmilch Mutterkühe Betriebsergebnisse nach Betriebstypen 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 24.23 26.58 12.57 13.73 18.65 21.77 17.27 20.70 Familienarbeitskräfte FJAE 1.10 0.89 1.36 1.24 1.34 1.31 1.10 1.09 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 69 492 63 655 73 163 78 314 50 192 54 927 39 811 40 460 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 22 200 32 228 14 907 23 007 18 215 23 984 31 247 37 221 Gesamteinkommen Fr. 91 693 95 883 88 070 101 321 68 406 78 911 71 058 77 681 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft Fr./FJAE 49 026 64 875 40 617 57 400 28 231 37 780 24 120 32 602 Einheit Anderes Pferde/Schafe/ Veredlung Rindvieh Ziegen Betriebsergebnisse nach Betriebstypen 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 15.90 18.41 13.64 13.75 11.30 12.27 Familienarbeitskräfte FJAE 1.27 1.21 1.20 1.11 1.15 1.08 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 33 665 32 664 21 767 28 676 64 009 57 895 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 21 325 31 124 29 559 34 654 17 090 29 484 Gesamteinkommen Fr. 54 990 63 788 51 326 63 330 81 099 87 379 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft Fr./FJAE 18 432 23 741 10 267 21 883 42 428 48 061 Einheit Kombiniert Kombiniert Kombiniert Kombiniert Verkehrsmilch/ Mutterkühe Veredlung Andere Ackerbau Betriebsergebnisse nach Betriebstypen 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 24.94 30.01 21.79 25.72 19.39 22.17 20.29 23.58 Familienarbeitskräfte FJAE 1.33 1.25 1.16 1.11 1.29 1.28 1.27 1.20 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 70 405 72 034 57 703 55 486 69 752 74 826 56 658 58 311 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 14 369 21 319 26 966 33 355 15 977 20 682 19 538 26 228 Gesamteinkommen Fr. 84 774 93 353 84 669 88 841 85 730 95 508 76 197 84 539 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft Fr./FJAE 40 656 51 969 37 282 44 512 41 244 52 933 33 830 43 096 Einheit 1. Quartil 2. Quartil 3. Quartil 4. Quartil (0–25%) (25–50%) (50–75%) (75–100%) Betriebsergebnisse nach Quartilen 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 2000/02 2010/12 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 14.41 15.64 17.05 18.97 19.82 22.41 25.08 28.51 Familienarbeitskräfte FJAE 1.26 1.16 1.36 1.32 1.33 1.25 1.20 1.11 Landwirtschaftliches Einkommen Fr. 18 967 7 361 43 840 42 576 63 938 67 388 98 108 110 249 Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Fr. 28 621 39 010 18 171 24 927 15 535 22 053 12 888 20 420 Gesamteinkommen Fr. 47 588 46 371 62 011 67 503 79 473 89 441 110 996 130 669 Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft Fr./FJAE 4 883 2 280 23 160 28 560 37 512 48 802 68 236 92 342 Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

Ausgaben des Bundes

Ausgaben für Produktion und Absatz

Ausgaben Absatzförderung

1 Definitiver Rechnungsabschluss fallweise noch offen

2 Für 2012 nicht definitiv, Korrekturen Käse Ausland möglich

3 Zusatzbetrag für Export Käse aufgrund der Frankenstärke

4 Neu gemäss Artikel 10 Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung

5 Neu ab 2009, Verfügungen 2013 teilweise noch offen

A27 Anhang
Tabelle 27
Sektoren / Produkt-Markt-Bereich Rechnung 2011 Rechnung 2012 1 Verfügt 2013 Fr. Fr. Fr. Milchproduktion 32 339 700 31 261 700 29 348 500 Käse Inland / Ausland 2 23 375 000 22 000 000 21 000 000 Milch und Butter 8 163 200 8 163 200 7 250 000 Zusatzbetrag für Export Käse 3 801 500 1 098 500 1 098 500 Tierproduktion 6 475 438 7 893 300 7 980 500 Fleisch 4 836 400 6 000 000 6 100 000 Eier 1 115 905 1 132 300 1 100 000 Fische 0 0 0 Lebende Tiere (Rinder, Ziegen) 443 899 661 000 680 500 Honig 79 235 100 000 100 000 Pflanzenbau 6 519 861 7 454 379 7 341 403 Gemüse 537 900 624 600 724 000 Pilze 207 658 235 000 200 000 Obst 2 402 200 2 327 650 2 300 000 Getreide 285 076 342 400 342 400 Kartoffeln 537 900 573 250 573 250 Ölsaaten 418 187 431 479 420 000 Zierpflanzen 420 000 420 000 400 000 Wein 1 710 940 2 500 000 2 381 753 Agrotourismus 4 415 000 280 000 320 000 Pilotprojekte Ausland 5 521 072 400 000 600 000 Gemeinsame Massnahmen 2 629 574 3 042 500 2 580 000 Übergreifende Massnahmen (Bio, IP) 4 071 393 4 300 000 4 080 000 Öffentlichkeitsarbeit 2 782 108 2 815 000 2 620 000 Kleinprojekte und Sponsoring National 55 754 147 57 446 879 54 870 403 Regional 2 807 112 3 242 250 3 040 000 Total 58 561 259 60 689 129 57 910 403
Quelle:
BLW

Ausgaben Milchwirtschaft

Tabelle 29

Ausgaben Viehwirtschaft

A28 Anhang
Bezeichnung Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Fr. Fr. Fr. Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch 6 182 500 6 500 000 6 689 500 Marktstützung Fleisch Einlagerungsbeiträge für Kalbfleisch 3 198 017 2 732 354 3 924 800 3 198 017 2 732 354 3 924 800 Marktstützung Eier Verbilligungsaktionen 451 084 443 677 500 000 Aufschlagsaktionen 1 381 531 1 173 603 1 500 000 1 832 615 1 617 280 2 000 000 Schafwolle Verwertungsbeiträge Schafwolle 209 370 292 966 Beiträge für innovative Projekte Schafwolle 508 360 300 000 717 730 592 966 800 000 Beiträge für die Geräte und/oder Ausrüstungen von öffentlichen Märkten im Berggebiet 97 617 42 668 150 000 Finanzhilfe Qualitätssicherung Fleisch 394 902 4 696 0 Total 12 423 381 11 489 964 13 564 300 Massnahmen gegen die BSE: Entsorgung tierische Nebenprodukte 48 056 764 47 505 772 48 100 000 Einnahmen Tierverkehr -10 334 966 -8 981 857 -10 564 700 Betriebsausgaben Tierverkehr 11 066 452 9 672 182 11 197 200 Quellen: Staatsrechnung, BLW Tabelle 28
Bezeichnung Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Fr. Fr. Fr. Marktstützung Zulage für verkäste Milch 259 457 744 265 312 969 264 159 000 Zulage für Fütterung ohne Silage 32 542 256 32 683 642 34 600 000 292 000 000 297 996 611 298 759 000 Administration Milchproduktion und -verwertung 3 310 725 3 500 000 2 960 000 Total 295 310 725 301 496 611 301 719 000 Quellen: Staatsrechnung, BLW

Tabelle 30

Ausgaben Tierzucht

A29 Anhang
Tierart und Massnahmen Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 anerkannte Zucht- Rassen organisationen 2012 2012 Fr. Fr. Fr. Anzahl Anzahl Rinder 24 092 325 23 967 196 23 583 000 6 43 Herdebuchführung 5 603 980 5 561 710 5 447 000 Exterieurbeurteilungen 1 301 832 1 240 480 1 196 400 Milchleistungsprüfungen 16 873 083 16 886 416 16 612 000 Fleischleistungsprüfungen 313 430 278 590 327 600 Pferde 1 899 040 2 027 700 1 990 460 14 55 Identifizierte und registrierte Fohlen 1 447 400 1 426 800 1 512 400 Leistungsprüfungen 430 140 574 300 436 660 Hengstprüfungen in einer Station 8 500 10 000 10 000 Hengstprüfungen im Felde 13 000 16 600 31 400 Schweine 3 400 000 3 400 000 3 403 290 3 10 Herdebuchführung 1 262 565 1 224 360 1 190 250 Feldprüfungen 181 191 181 118 196 040 Stationsprüfungen 1 457 630 1 494 540 1 517 000 Infrastruktur 498 614 499 982 500 000 Schafe 2 020 900 1 943 400 2 033 425 6 18 Herdebuchführung 2 020 900 1 943 400 2 033 425 Ziegen und Milchschafe 1 799 834 1 799 594 1 807 812 4 13 Herdebuchführung 1 431 040 1 265 180 1 215 380 Milchleistungsprüfungen 338 676 496 883 557 332 Aufzuchtleistungsprüfungen (Ziegen) 30 118 37 531 35 100 Neuweltkameliden 34 524 42 102 50 400 1 4 Herdebuchführung 34 524 42 102 50 400 Honigbienen 66 195 76 412 249 200 1 3 Herdebuchführung (Königin) 3 320 4 300 17 000 Bestimmung Rassenreinheit DNA-Analyse 2 075 2 687 18 000 Bestimmung Rassenreinheit Flügelbestimmung 1 600 Leistungsprüfung im Prüfstand mit verdeckter Ringprüfung 26 075 28 875 149 600 Leistungsprüfung im Prüfstand mit offener Ringprüfung 425 1 250 0 Belegstation A 28 000 30 000 45 000 Belegstation B 6 300 9 300 18 000 Erhaltung gefährdeter Schweizer Rassen 1 165 854 1 364 270 1 210 000 Erhaltung der Freiberger-Pferderasse 888 800 900 000 960 000 Projekte 277 054 464 270 250 000 Forschungsprojekte tiergenetische Ressourcen 0 0 0 Total 34 478 672 34 620 674 34 327 587 35 146 Quellen: Staatsrechnung und Zuchtorganisationen

Tabelle 31

Ausgaben Pflanzenbau

A30
Anhang
Bezeichnung Rechnung 2011 Rechnung 2012 Budget 2013 Fr. Fr. Fr. Ackerbaubeiträge 68 761 798 70 341 527 72 231 900 Flächenbeiträge für Ölsaaten 26 271 256 27 755 220 28 000 000 Flächenbeiträge für Körnerleguminosen 3 797 995 3 921 900 3 921 900 Flächenbeiträge für Faserpflanzen 203 933 210 693 210 000 Flächenbeiträge für Zuckerrüben 36 466 296 36 364 423 38 000 000 Flächenbeiträge für Saatgut (ab 2009) 2 022 318 2 089 291 2 100 000 Verarbeitungs- und Verwertungsbeiträge 4 555 990 2 114 404 3 195 400 Obstverwertung 4 543 830 2 114 404 3 095 400 Pilot- und Demonstrationsanlagen 12 160 0 100 000 Förderung des Weinbaus 1 470 569 839 594 868 600 Weinlesekontrolle 841 883 839 594 868 600 Umstellungsbeiträge Weinbau 628 686 0 0 EHEC-Entschädigungen 2 897 518 0 0 Total 77 685 875 73 295 525 76 295 900 Quellen: Staatsrechnung, BLW

Ausgaben für Direktzahlungen

Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte betreffend Direktzahlungen beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahrs. Bei den Kürzungen handelt es sich um Abzüge aufgrund von gesetzlichen und administrativen Begrenzungen und Sanktionen.

Quelle: BLW

A31 Anhang Tabelle 32 Entwicklung der Direktzahlungen 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Beitragsart 1 000 Fr. 1 000 Fr. 1 000 Fr. 1 000 Fr. 1 000 Fr. 1 000 Fr. 1 000 Fr. 1 000 Fr. Allgemeine Direktzahlungen 1 999 606 2 007 181 2 070 357 1 986 617 2 190 245 2 201 118 2 192 112 2 163 287 Flächenbeiträge 1 319 595 1 319 103 1 275 681 1 200 649 1 225 518 1 221 166 1 217 595 1 195 350 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere 291 967 301 213 412 813 406 223 509 591 510 283 508 159 503 893 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen 282 220 281 258 277 786 276 528 352 540 354 306 352 412 350 429 Allgemeine Hangbeiträge 94 768 94 227 92 671 91 721 91 015 104 044 102 642 102 302 Hangbeiträge für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen 11 056 11 380 11 407 11 496 11 581 11 318 11 303 11 313 Ökologische Direktzahlungen 506 895 518 211 523 533 539 064 566 108 597 955 618 037 640 858 Ökobeiträge 213 582 216 999 217 737 224 514 234 928 249 710 265 165 282 951 Beiträge für den ökologischen Ausgleich 126 023 126 976 126 928 122 911 123 014 128 715 133 462 136 968 Beiträge nach der Öko-Qalitätsverordnung (ÖQV) 27 442 30 256 32 107 43 093 54 902 61 978 71 479 83 196 Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps (Extenso-Produktion) 31 516 31 094 30 629 30 529 29 075 29 336 28 983 29 675 Beiträge für den biologischen Landbau 28 601 28 672 28 074 27 980 27 937 29 680 31 241 33 112 Beiträge für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere - - - - - - -Ethobeiträge 195 767 203 247 207 796 216 590 222 950 225 632 228 894 231 895 Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) 47 089 49 749 51 602 56 025 59 890 61 729 63 908 66 225 Beiträge für regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS) 148 678 153 498 156 194 160 565 163 060 163 903 164 986 165 670 Sömmerungsbeiträge 91 610 91 696 92 110 91 711 98 008 101 275 101 529 101 521 Gewässerschutzbeiträge- und Ressourcenprogrammbeiträge 5 936 6 270 5 890 6 249 10 223 21 339 22 449 24 491 Kürzungen 20 378 25 820 18 851 20 667 14 668 9 839 10 935 12 819 Total Direktzahlungen 2 486 122 2 499 572 2 575 039 2 505 014 2 741 686 2 789 234 2 799 214 2 791 326 Anmerkung:

Tabelle 33a

Allgemeine Direktzahlungen 2012

Flächenbeiträge

Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere

1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

A32 Anhang
Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe RGVE Total Beiträge Anzahl ha Fr. Anzahl Anzahl Fr. Kanton ZH 3 207 69 762 88 039 627 2 510 56 074 29 487 545 BE 10 872 186 175 218 870 797 10 203 185 079 98 114 821 LU 4 566 75 920 85 943 544 4 299 88 755 46 254 890 UR 577 6 672 6 796 864 573 7 229 4 319 743 SZ 1 513 23 709 24 339 901 1 494 27 279 15 148 071 OW 616 7 676 7 845 355 608 11 046 5 761 137 NW 452 5 991 6 121 164 451 7 920 4 128 753 GL 356 6 784 6 942 860 354 7 622 4 167 862 ZG 506 10 220 11 199 657 492 11 852 6 096 654 FR 2 728 74 136 88 833 189 2 453 78 886 39 122 742 SO 1 267 31 184 37 730 976 1 143 26 090 13 964 744 BL 858 21 129 24 676 186 748 17 398 9 298 817 SH 523 14 110 19 470 042 316 6 547 3 690 758 AR 655 11 703 11 922 755 649 13 836 7 167 148 AI 469 7 076 7 213 478 464 8 021 4 084 293 SG 3 784 69 976 74 208 884 3 637 88 483 45 386 186 GR 2 298 53 306 54 788 510 2 238 47 318 28 667 125 AG 2 740 58 132 75 385 332 2 238 47 216 25 396 232 TG 2 319 48 269 60 548 787 1 883 48 578 23 639 367 TI 790 13 180 14 225 273 627 10 355 6 035 384 VD 3 442 105 610 139 130 148 2 329 64 456 34 434 982 VS 2 930 35 589 40 245 330 1 880 26 329 15 457 141 NE 789 31 209 32 970 690 708 25 742 13 195 323 GE 269 10 349 13 882 967 93 1 949 1 209 403 JU 981 39 172 44 017 996 939 35 436 19 663 544 Schweiz 49 507 1 017 039 1 195 350 312 43 329 949 496 503 892 664 Zone 1 Tal 21 093 475 306 621 196 968 16 088 391 299 200 743 355 Hügel 7 030 140 317 161 763 345 6 566 148 176 76 751 256 BZ I 6 442 116 220 123 267 819 6 218 135 894 70 346 305 BZ II 7 839 152 720 155 175 402 7 424 154 897 84 483 140 BZ III 4 603 82 946 84 212 529 4 548 78 276 46 743 325 BZ IV 2 500 49 530 49 734 250 2 485 40 953 24 825 283
Quelle: BLW

Tabelle 33b

Allgemeine Direktzahlungen 2012

A33 Anhang
Tierhaltung unter Allgemeine Hangbeiträge Hangbeiträge Steil- und erschwerenden Bedingungen Terrassenlagen im Rebbau Total Total Total Betriebe RGVE Beiträge Betriebe Fläche Beiträge Betriebe Fläche Beiträge Anzahl Anzahl Fr. Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Kanton ZH 758 17 817 5 417 705 722 4 905 2 303 138 188 192 365 745 BE 7 760 141 590 81 099 275 7 211 46 080 22 287 899 63 106 410 831 LU 3 010 59 239 24 457 752 2 963 19 785 9 417 277 28 21 36 320 UR 573 7 229 6 503 005 534 4 749 2 698 450 3 1 1 830 SZ 1 377 24 826 14 508 627 1 348 10 010 4 959 665 11 11 21 480 OW 588 10 539 6 317 185 569 4 474 2 435 552 2 2 5 190 NW 428 7 418 4 114 472 421 3 258 1 714 476 0 0 0 GL 329 6 919 4 850 387 324 3 050 1 521 191 1 2 7 650 ZG 339 7 332 3 472 862 337 2 909 1 396 118 3 1 1 815 FR 1 561 53 687 20 375 494 1 300 6 890 3 078 437 13 12 18 824 SO 575 14 408 5 802 664 528 4 753 2 057 837 2 1 3 775 BL 638 14 961 4 552 716 625 5 248 2 316 952 43 38 66 090 SH 111 2 580 467 712 138 932 389 978 115 102 169 570 AR 649 13 836 8 487 121 653 5 876 2 652 683 5 7 21 880 AI 464 8 021 5 583 699 456 2 944 1 339 734 0 0 0 SG 2 696 62 144 27 268 192 2 621 20 174 10 009 412 67 101 270 130 GR 2 203 46 416 45 638 834 2 165 29 197 15 055 171 25 19 38 880 AG 1 077 22 966 4 848 892 1 073 7 331 3 173 493 136 181 311 535 TG 165 4 555 1 230 522 148 1 215 623 624 67 94 143 670 TI 573 9 295 7 714 110 507 3 227 1 667 735 165 166 344 465 VD 1 163 37 518 15 559 014 863 5 356 2 401 636 429 731 2 458 170 VS 1 834 25 296 22 653 514 1 746 11 216 5 881 608 1 061 1 804 6 381 524 NE 660 24 515 15 314 839 525 3 314 1 386 504 57 72 142 260 GE 1 67 5 631 0 0 0 39 52 80 550 JU 719 26 674 14 184 565 541 3 536 1 533 486 3 6 10 650 Schweiz 30 251 649 849 350 428 787 28 318 210 429 102 302 056 2 526 3 720 11 312 834 Zone 1 Tal 3 057 92 744 8 908 098 2 151 6 226 2 866 369 1 593 2 404 7 148 040 Hügel 6 549 147 754 43 133 644 6 191 34 629 15 338 187 211 298 787 382 BZ I 6 205 135 687 64 852 664 5 970 42 983 20 058 222 171 213 635 401 BZ II 7 413 154 715 110 637 209 7 034 56 108 27 318 655 412 749 2 531 523 BZ III 4 544 78 165 75 021 630 4 500 43 656 22 499 081 96 43 159 480 BZ IV 2 483 40 784 47 875 543 2 472 26 827 14 221 543 43 13 51 007 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 34a

Ökobeiträge 2012

A34 Anhang
Ökologischer Ausgleich 1 Biologischer Landbau Extensive Produktion von Getreide und Raps Total Total Total Betriebe Fläche Beiträge Betriebe Fläche Beiträge Betriebe Fläche Beiträge Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Kanton ZH 3 204 9 965 14 362 349 336 7 193 2 692 922 1 430 6 573 2 622 216 BE 10 654 19 216 20 121 527 1 133 18 657 4 917 324 3 890 12 784 5 113 967 LU 4 563 9 391 11 236 460 299 5 125 1 464 606 1 027 2 954 1 181 616 UR 574 1 360 694 186 55 886 177 918 0 0 0 SZ 1 498 3 461 3 064 037 159 2 652 542 648 11 15 6 092 OW 614 1 115 908 081 181 2 381 479 671 0 0 0 NW 450 947 747 176 66 935 190 779 0 0 0 GL 348 870 556 904 79 1 582 317 053 2 3 1 192 ZG 508 1 786 2 035 518 74 1 413 326 893 55 143 57 332 FR 2 658 6 558 7 560 269 141 3 454 1 296 438 998 5 627 2 250 989 SO 1 263 4 332 5 679 787 119 3 439 956 328 631 3 520 1 403 058 BL 859 3 428 4 442 560 123 2 807 843 671 526 2 758 1 088 023 SH 511 1 863 2 856 318 22 551 284 573 308 2 453 963 852 AR 616 864 704 293 106 2 185 439 020 1 1 297 AI 414 527 385 633 20 299 59 852 0 0 0 SG 3 751 8 138 8 961 009 411 7 456 1 716 301 213 517 204 256 GR 2 296 16 061 7 127 094 1 278 31 178 6 479 043 205 645 258 032 AG 2 740 8 170 11 736 063 213 4 401 1 894 453 1 471 7 168 2 865 638 TG 2 293 5 408 7 808 062 254 4 829 2 112 248 789 3 402 1 359 395 TI 750 1 706 1 343 351 122 2 088 481 434 51 222 88 748 VD 3 260 10 484 14 087 177 155 4 220 1 786 454 1 697 16 616 6 637 301 VS 2 251 4 358 2 608 597 305 5 203 1 509 467 84 254 101 715 NE 586 1 741 1 619 763 55 1 718 470 659 248 2 112 844 771 GE 268 1 213 2 133 410 13 392 267 232 197 3 387 1 292 407 JU 936 3 507 4 188 250 109 4 202 1 404 808 444 3 343 1 334 236 Schweiz 47 865 126 469 136 967 872 5 828 119 247 33 111 795 14 278 74 497 29 675 133 Zone 2 Tal 20 664 54 486 81 033 902 1 280 27 011 12 690 711 8 976 54 498 21 690 260 Hügel 6 968 18 103 22 345 224 616 11 953 3 768 233 3 261 13 529 5 397 473 BZ I 6 271 11 765 10 892 770 719 12 733 2 948 228 1 532 5 203 2 080 796 BZ II 7 245 15 021 10 896 667 1 116 20 929 4 307 981 398 1 121 448 579 BZ III 4 319 13 489 6 408 392 1 196 24 877 5 074 486 83 113 45 027 BZ IV 2 398 13 606 5 390 918 901 21 744 4 322 158 28 32 12 997 1 Hochstammobstbäume umgerechnet in Aren 2 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil
Quelle: BLW
der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet

Tabelle 34b

Ethobeiträge 2012

Besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere

A35 Anhang
Betriebe GVE Total Beiträge Anzahl Anzahl Fr. Kanton ZH 2 006 53 257 12 819 985 BE 8 822 200 831 44 607 114 LU 3 791 117 628 29 178 681 UR 434 5 727 1 182 684 SZ 1 136 22 940 5 050 317 OW 479 9 782 2 289 382 NW 282 6 012 1 432 070 GL 294 6 549 1 383 672 ZG 398 12 287 2 819 814 FR 2 312 88 094 20 605 920 SO 999 26 843 6 249 420 BL 620 16 608 4 170 642 SH 260 9 443 2 372 097 AR 578 14 323 3 061 581 AI 403 10 266 2 360 194 SG 2 953 85 332 19 678 617 GR 2 136 45 946 10 589 778 AG 1 763 50 994 12 547 471 TG 1 665 58 180 13 853 039 TI 564 9 315 2 111 713 VD 2 057 66 238 15 376 812 VS 1 253 18 660 3 733 771 NE 643 24 622 5 526 940 GE 75 1 824 382 065 JU 883 36 141 8 511 015 Schweiz 36 806 997 843 231 894 794 Zone 1 Tal 13 837 452 109 108 687 787 Hügel 5 623 160 018 38 209 079 BZ I 5 207 134 790 30 759 070 BZ II 6 229 146 821 32 103 687 BZ III 3 794 68 494 14 569 200 BZ IV 2 116 35 611 7 565 970 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 35a

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2012

A36 Anhang
Extensiv genutzte Wiesen Wenig intensiv genutzte Wiesen Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Kanton ZH 3 022 6 082 8 607 670 438 325 97 587 BE 8 654 10 354 10 917 801 3 898 3 549 1 067 977 LU 4 277 5 254 5 631 489 825 635 190 584 UR 414 727 352 054 383 463 139 041 SZ 1 172 1 266 920 790 285 207 61 956 OW 555 724 463 840 138 81 24 210 NW 387 587 375 886 131 88 26 373 GL 324 652 398 448 101 91 27 402 ZG 424 562 648 077 148 102 30 534 FR 1 914 3 448 4 559 456 1 266 1 808 542 935 SO 1 182 2 885 3 622 545 213 267 80 333 BL 774 1 650 1 953 202 299 353 105 801 SH 491 1 330 1 858 514 53 75 22 434 AR 394 276 199 374 298 192 57 483 AI 285 191 134 871 114 76 22 686 SG 3 098 3 387 3 698 835 1 045 673 201 981 GR 2 098 9 047 4 391 566 1 907 6 418 1 924 408 AG 2 570 5 255 7 154 383 498 362 108 732 TG 1 950 2 493 3 673 006 562 367 110 061 TI 546 840 693 836 334 537 161 070 VD 2 912 6 904 9 371 504 739 1 391 417 165 VS 1 239 1 362 968 545 1 378 2 381 714 291 NE 468 1 071 1 134 504 218 490 147 048 GE 261 865 1 295 575 8 5 1 644 JU 728 1 902 2 305 670 373 673 201 819 Schweiz 40 139 69 117 75 331 438 15 652 21 608 6 485 554 Zone 1 Tal 18 974 34 017 49 748 554 3 656 3 073 922 493 Hügel 5 869 9 116 10 704 745 2 198 2 195 659 090 BZ I 4 728 5 157 3 853 775 2 309 2 080 624 968 BZ II 5 372 6 622 4 499 327 2 961 3 550 1 065 902 BZ III 3 245 7 250 3 378 460 2 598 4 580 1 374 557 BZ IV 1 951 6 955 3 146 577 1 930 6 130 1 838 545 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 35b

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2012

A37 Anhang
Streueflächen Hecken, Feld- und Ufergehölze Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Kanton ZH 1 115 1 505 2 060 403 1 103 230 571 344 BE 757 578 378 052 2 258 435 1 012 507 LU 543 380 337 117 1 894 396 942 532 UR 77 71 54 637 8 1 1 604 SZ 872 1 284 1 012 293 148 16 35 613 OW 155 89 82 942 92 8 17 439 NW 118 95 77 204 26 3 5 588 GL 80 71 48 715 7 1 1 624 ZG 317 550 440 249 306 57 129 251 FR 127 66 66 084 863 290 706 745 SO 6 3 4 515 389 121 291 494 BL 0 0 0 300 105 253 898 SH 9 7 10 515 272 80 200 405 AR 265 196 139 745 82 12 25 526 AI 216 211 147 679 57 10 20 307 SG 1 672 1 790 1 513 466 677 103 242 975 GR 272 153 72 136 564 89 183 578 AG 166 159 236 201 1 299 365 904 622 TG 177 105 147 880 427 86 215 436 TI 57 64 67 872 39 10 23 389 VD 144 119 97 292 1 096 425 1 040 149 VS 34 18 9 905 109 19 41 740 NE 8 5 3 507 114 49 111 801 GE 3 2 2 460 115 34 85 650 JU 50 29 26 599 434 223 517 983 Schweiz 7 240 7 549 7 037 467 12 679 3 165 7 583 201 Zone 1 Tal 1 943 2 159 3 152 643 6 762 1 759 4 388 094 Hügel 842 697 832 507 2 365 645 1 602 974 BZ I 1 087 850 667 598 1 487 354 752 158 BZ II 2 076 2 625 1 807 873 1 350 306 642 970 BZ III 928 855 411 737 555 87 169 451 BZ IV 364 364 165 108 160 14 27 553 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 35c

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2012

A38 Anhang
Buntbrachen Rotationsbrachen Betriebe Fläche Total Beiträge Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Kanton ZH 262 174 488 049 78 76 175 191 BE 235 202 568 542 33 29 68 084 LU 36 24 68 404 12 14 32 936 UR 0 0 0 0 0 0 SZ 0 0 0 1 0 575 OW 0 0 0 0 0 0 NW 0 0 0 0 0 0 GL 0 0 0 0 0 0 ZG 12 9 24 192 1 0 920 FR 183 183 512 379 19 22 50 543 SO 57 60 168 124 17 23 53 582 BL 90 90 252 140 28 31 71 622 SH 168 156 436 268 10 8 17 457 AR 0 0 0 0 0 0 AI 0 0 0 0 0 0 SG 19 20 55 412 0 0 0 GR 17 13 35 728 4 8 18 584 AG 365 148 414 876 77 85 196 006 TG 93 85 238 504 10 17 39 767 TI 2 3 8 484 6 11 26 128 VD 310 451 1 261 484 67 136 313 513 VS 5 4 11 183 5 3 7 485 NE 18 26 72 492 3 1 3 381 GE 62 166 464 464 33 90 207 115 JU 65 80 224 336 5 11 25 047 Schweiz 1 999 1 894 5 305 061 409 568 1 307 936 Zone 1 Tal 1 687 1 667 4 669 469 339 475 1 093 619 Hügel 301 222 621 957 68 89 205 324 BZ I 9 4 11 451 1 1 2 530 BZ II 2 1 2 184 1 3 6 463 BZ III 0 0 0 0 0 0 BZ IV 0 0 0 0 0 0 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 35d

Beiträge für den ökologischen Ausgleich 2012

A39 Anhang
Ackerschonstreifen Saum auf Ackerfläche Hochstamm-Feldobstbäume Total Total Total Betriebe Fläche Beiträge Betriebe Fläche Beiträge Betriebe Bäume Beiträge Anzahl ha Fr. Anzahl ha Fr. Anzahl Anzahl Fr. Kanton ZH 12 6 7 332 33 8 19 090 2 269 155 754 2 335 683 BE 16 2 2 311 55 11 24 763 7 432 405 504 6 081 490 LU 3 2 2 054 12 2 5 359 3 829 268 399 4 025 985 UR 0 0 0 0 0 0 205 9 790 146 850 SZ 0 0 0 0 0 0 945 68 854 1 032 810 OW 0 0 0 0 0 0 398 21 310 319 650 NW 0 0 0 0 0 0 330 17 475 262 125 GL 0 0 0 0 0 0 130 5 381 80 715 ZG 1 2 3 086 9 2 4 991 452 50 287 754 219 FR 14 5 6 397 59 14 31 305 1 608 72 295 1 084 425 SO 9 6 7 447 8 1 3 317 1 019 96 562 1 448 430 BL 0 0 0 24 9 21 137 812 118 984 1 784 760 SH 1 0 130 2 1 1 610 327 20 599 308 985 AR 0 0 0 0 0 0 322 18 811 282 165 AI 0 0 0 0 0 0 71 4 006 60 090 SG 2 1 1 859 5 1 2 162 2 582 216 288 3 244 320 GR 7 1 1 339 0 0 0 550 33 317 499 755 AG 5 1 923 206 37 85 675 2 276 175 643 2 634 645 TG 5 3 3 614 11 4 8 786 1 880 224 756 3 371 008 TI 0 0 0 1 0 1 012 271 24 104 361 560 VD 26 33 42 315 27 7 15 525 1 733 101 882 1 528 230 VS 7 12 15 936 3 1 1 793 753 55 850 837 719 NE 0 0 0 0 0 0 159 9 802 147 030 GE 1 0 65 2 0 897 103 5 036 75 540 JU 2 2 2 639 14 4 8 395 611 58 385 875 762 Schweiz 111 75 97 447 471 102 235 817 31 067 2 239 074 33 583 951 Zone 1 Tal 77 55 71 823 367 83 191 033 14 756 1 119 881 16 796 173 Hügel 24 15 19 782 82 15 34 986 6 046 510 924 7 663 860 BZ I 2 4 4 542 19 4 8 704 5 095 331 142 4 967 044 BZ II 1 1 650 3 0 1 094 3 639 191 349 2 870 204 BZ III 5 0 546 0 0 0 1 252 71 576 1 073 640 BZ IV 2 0 104 0 0 0 279 14 202 213 030 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 36

Beiträge

für biologische Qualität und Vernetzung 2012

A40 Anhang
Biologische Qualität 1 Vernetzung 1 Beiträge Bund Betriebe Fläche Betriebe Fläche Betriebe Total Beiträge Anzahl ha Anzahl ha Anzahl Fr. Kanton ZH 1 727 3 376 1 745 4 977 2 123 6 960 010 BE 4 802 5 064 9 101 20 093 9 277 17 080 918 LU 2 969 3 555 2 532 6 273 3 421 8 447 347 UR 321 693 389 1 143 448 899 330 SZ 1 254 3 065 1 076 3 211 1 294 4 207 337 OW 409 620 281 619 426 789 043 NW 304 601 269 624 339 801 502 GL 212 440 102 358 231 430 761 ZG 425 984 434 1 613 473 2 265 436 FR 572 766 910 2 725 1 171 2 563 439 SO 518 1 119 600 2 075 836 2 396 830 BL 627 1 901 570 1 872 640 1 923 202 SH 225 508 197 677 268 1 010 068 AR 317 350 221 333 337 561 896 AI 250 264 256 329 304 459 565 SG 2 343 3 431 2 064 4 615 2 745 6 510 137 GR 1 840 7 414 1 786 8 331 1 872 7 433 015 AG 1 130 2 897 854 3 343 1 139 4 654 222 TG 979 1 075 1 791 2 811 1 934 3 287 466 TI 270 641 107 603 293 650 487 VD 1 398 3 218 1 805 7 190 2 270 5 557 583 VS 532 999 218 1 220 640 912 915 NE 397 1 216 200 1 079 457 863 099 GE 55 96 11 38 65 88 287 JU 438 2 007 542 2 979 668 2 442 476 Schweiz 24 314 46 301 28 061 79 133 33 671 83 196 370 Zone Tal 8 753 12 608 11 214 27 435 13 397 32 017 651 Hügel 3 761 6 257 3 946 10 144 4 868 12 837 890 BZ I 3 296 4 768 3 759 8 416 4 543 9 710 511 BZ II 4 244 9 240 4 649 13 782 5 574 14 288 664 BZ III 2 617 7 408 2 902 10 966 3 352 8 118 858 BZ IV 1 643 6 020 1 591 8 389 1 937 6 222 796 1 Hochstamm umgerechnet in Aren Quelle: BLW

Tabelle 37

Beiträge für die extensive Produktion von Getreide und Raps 2012

A41 Anhang
Brotgetreide Futtergetreide Raps Total Betriebe Fläche Betriebe Fläche Betriebe Fläche Total Beiträge Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Fr. Kanton ZH 1 209 4 940 703 1 469 72 164 2 622 216 BE 2 338 7 021 2 752 5 574 86 189 5 113 967 LU 667 1 533 600 1 209 97 212 1 181 616 UR 0 0 0 0 0 0 0 SZ 1 2 10 14 0 0 6 092 OW 0 0 0 0 0 0 0 NW 0 0 0 0 0 0 0 GL 0 0 2 3 0 0 1 192 ZG 29 61 30 67 6 16 57 332 FR 731 3 765 628 1 710 35 152 2 250 989 SO 489 2 181 433 1 266 30 73 1 403 058 BL 373 1 487 406 1 214 18 57 1 088 023 SH 304 2 083 104 298 26 71 963 852 AR 0 0 1 1 0 0 297 AI 0 0 0 0 0 0 0 SG 78 188 158 298 14 31 204 256 GR 120 374 139 230 14 42 258 032 AG 1 278 4 783 914 2 233 75 151 2 865 638 TG 681 2 574 373 752 41 76 1 359 395 TI 30 139 23 83 0 0 88 748 VD 1 361 11 050 1 113 4 156 377 1 410 6 637 301 VS 62 213 29 41 1 1 101 715 NE 144 881 215 1 103 34 129 844 771 GE 185 2 459 153 875 12 53 1 292 407 JU 278 1 804 335 1 427 30 111 1 334 236 Schweiz 10 358 47 538 9 121 24 022 968 2 937 29 675 133 Zone 1 Tal 7 504 38 681 4 906 13 528 748 2 289 21 690 260 Hügel 2 110 6 969 2 455 6 077 167 484 5 397 473 BZ I 596 1 619 1 332 3 437 49 147 2 080 796 BZ II 111 213 342 892 4 17 448 579 BZ III 28 41 64 72 0 0 45 027 BZ IV 9 15 22 17 0 0 12 997 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 38

Beiträge für besonders tierfreundliche Haltung von Nutztieren 2012

A42 Anhang
Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Regelmässiger Auslauf im Freien Betriebe GVE Total Beiträge Betriebe GVE Total Beiträge Anzahl Anzahl Fr. Anzahl Anzahl Fr. Kanton ZH 1 324 37 228 3 950 825 1 924 48 656 8 869 160 BE 3 979 89 201 10 666 334 8 701 187 294 33 940 780 LU 2 746 84 700 10 325 166 3 727 102 600 18 853 515 UR 128 1 638 152 049 433 5 705 1 030 635 SZ 478 9 688 1 080 017 1 120 21 854 3 970 300 OW 278 5 560 590 721 475 9 248 1 698 661 NW 168 3 704 435 381 276 5 464 996 689 GL 103 2 009 207 156 293 6 525 1 176 516 ZG 265 8 859 867 377 389 11 067 1 952 437 FR 1 486 52 498 6 197 280 2 257 80 563 14 408 640 SO 626 16 756 1 790 661 975 24 705 4 458 759 BL 429 11 693 1 264 818 610 15 442 2 905 823 SH 208 8 375 1 106 756 220 6 948 1 265 341 AR 207 4 605 523 253 578 14 101 2 538 328 AI 167 4 236 607 328 398 9 410 1 752 866 SG 1 502 44 158 5 178 758 2 910 79 368 14 499 859 GR 1 113 24 288 2 317 920 2 136 45 482 8 271 858 AG 1 295 38 472 4 650 796 1 660 43 192 7 896 675 TG 1 137 43 136 5 076 681 1 564 48 887 8 776 359 TI 222 3 939 378 001 583 9 067 1 733 712 VD 1 217 41 807 4 529 653 1 997 61 246 10 847 159 VS 316 5 053 494 174 1 244 18 264 3 239 597 NE 377 14 025 1 323 758 639 23 958 4 203 182 GE 31 1 052 100 480 73 1 702 281 585 JU 633 25 243 2 409 617 875 34 674 6 101 398 Schweiz 20 435 581 923 66 224 960 36 057 915 423 165 669 834 Zone 1 Tal 9 426 319 894 37 545 288 13 236 393 668 71 142 499 Hügel 3 563 99 656 11 665 693 5 505 145 805 26 543 386 BZ I 2 757 68 051 7 480 180 5 175 129 089 23 278 890 BZ II 2 683 59 672 6 242 137 6 216 143 177 25 861 550 BZ III 1 295 22 693 2 175 798 3 807 68 178 12 393 402 BZ IV 711 11 957 1 115 864 2 118 35 508 6 450 107 1 Zuteilung der Fläche nach Hauptanteil der LN, die ein Betrieb in einer Zone bewirtschaftet Quelle: BLW

Tabelle 39

Beteiligung am BTS-Programm 2012

A43 Anhang
Basis 1 BTS-Beteiligung Tierkategorie GVE Betriebe GVE Betriebe GVE Betriebe Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl % % Milchkühe 585 564 31 693 228 559 7 341 39.0 23.2 andere Kühe 87 874 15 200 71 145 5 958 81.0 39.2 weibliche Tiere, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung 153 733 37 001 68 974 13 032 44.9 35.2 weibliche Tiere, über 120−365 Tage alt 52 857 36 745 25 985 13 203 49.2 35.9 männliche Tiere, über 730 Tage alt 4 392 9 407 2 245 3 873 51.1 41.2 männliche Tiere, über 365−730 Tage alt 11 573 14 682 6 447 5 040 55.7 34.3 männliche Tiere, über 120−365 Tage alt 31 612 27 546 17 713 7 755 56.0 28.2 Total Rindergattung 927 605 38 983 421 067 17 049 45.4 43.7 weibliche und kastrierte männliche Tiere, über 30 Monate alt 32 977 9 481 4 745 1 408 14.4 14.9 Hengste, über 30 Monate alt 1 345 1 837 124 131 9.2 7.1 Total Pferdegattung 34 322 9 961 4 869 1 428 14.2 14.3 weibliche Tiere, über ein Jahr alt 9 765 5 500 3 659 976 37.5 17.7 männliche Tiere, über ein Jahr alt 665 2 580 169 560 25.4 21.7 Total Ziegengattung 10 430 6 109 3 827 1 052 36.7 17.2 Zuchteber, über halbjährig 656 1 951 144 412 21.9 21.1 nicht säugende Zuchtsauen, über halbjährig 21 791 2 300 15 003 1 201 68.9 52.2 säugende Zuchtsauen 16 440 2 521 10 788 1 311 65.6 52.0 abgesetzte Ferkel 17 849 2 464 11 596 1 221 65.0 49.6 Remonten, bis halbjährig, und Mastschweine 102 263 6 921 65 311 3 187 63.9 46.0 Total Schweinegattung 158 998 7 831 102 841 3 829 64.7 48.9 Kaninchen 1 063 1 314 651 135 61.2 10.3 Total Kaninchen 1 063 841 651 135 61.2 16.1 Zuchthennen und Zuchthähne (Bruteierproduktion für Lege- und Mastlinien) 328 336 57 16 17.5 4.8 Legehennen 22 209 10 433 19 897 1 671 89.6 16.0 Junghennen, Junghähne und Küken (ohne Mastpoulets) 3 502 461 2 789 142 79.6 30.8 Mastpoulets 27 479 1 058 25 048 841 91.2 79.5 Truten 1 256 223 1 163 59 92.6 26.5 Total Nutzgeflügel 54 774 11 650 48 955 2 615 89.4 22.4 Total alle Kategorien 1 187 192 45 238 582 211 20 459 49.0 45.2 1 Beitragsberechtigte Betriebe (Betriebe, die Direktzahlungen erhalten haben) Quelle: BLW

Tabelle 40

Beteiligung am RAUS-Programm 2012

A44 Anhang
Basis 1 RAUS-Beteiligung Tierkategorie GVE Betriebe GVE Betriebe GVE Betriebe Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl % % Milchkühe 585 564 31 693 473 958 21 955 80.9 69.3 andere Kühe 87 874 15 200 77 677 7 507 88.4 49.4 weibliche Tiere, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung 153 733 37 001 121 007 25 387 78.7 68.6 weibliche Tiere, über 120−365 Tage alt 52 857 36 745 38 269 23 507 72.4 64.0 weibliche Tiere, bis 120 Tage alt 10 849 35 998 3 898 12 936 35.9 35.9 männliche Tiere, über 730 Tage alt 4 392 9 407 2 734 5 035 62.3 53.5 männliche Tiere, über 365−730 Tage alt 11 573 14 682 6 577 6 995 56.8 47.6 männliche Tiere, über 120−365 Tage alt 31 612 27 546 17 355 10 759 54.9 39.1 männliche Tiere, bis 120 Tage alt 10 921 35 487 3 052 10 253 27.9 28.9 Total Rindergattung 949 374 38 991 744 527 30 859 78.4 79.1 weibliche und kastrierte männliche Tiere, über 30 Monate alt 32 977 9 481 27 762 7 292 84.2 76.9 Hengste, über 30 Monate alt 1 345 1 837 744 798 55.3 43.4 Tiere, bis 30 Monate alt 2 928 2 319 2 277 1 407 77.8 60.7 Total Pferdegattung 37 250 10 136 30 782 7 443 82.6 73.4 weibliche Tiere, über ein Jahr alt 9 765 5 500 7 579 3 129 77.6 56.9 männliche Tiere, über ein Jahr alt 665 2 580 401 1 415 60.3 54.8 Total Ziegengattung 10 430 6 109 7 980 3 329 76.5 54.5 weibliche Tiere, über ein Jahr alt 36 521 8 011 31 434 5 912 86.1 73.8 männliche Tiere, über ein Jahr alt 1 435 5 694 1 086 4 092 75.7 71.9 Weidelämmer 227 596 153 279 67.5 46.8 Total Schafgattung 38 184 8 073 32 673 5 926 85.6 73.4 Zuchteber, über halbjährig 656 1 951 358 1 062 54.5 54.4 nicht säugende Zuchtsauen, über halbjährig 21 791 2 300 14 658 1 237 67.3 53.8 säugende Zuchtsauen 16 440 2 521 942 215 5.7 8.5 abgesetzte Ferkel 17 849 2 464 748 173 4.2 7.0 Remonten, bis halbjährig, und Mastschweine 102 263 6 921 62 445 3 172 61.1 45.8 Total Schweinegattung 158 998 7 831 79 152 3 703 49.8 47.3 Kaninchen 1 063 1 314 20 62 1.9 4.7 Total Kaninchen 1 063 841 20 62 1.9 7.4 Zuchthennen und Zuchthähne (Bruteierproduktion für Lege- und Mastlinien) 328 336 39 42 12.0 12.5 Legehennen 22 209 10 433 16 317 2 553 73.5 24.5 Junghennen, Junghähne und Küken (ohne Mastpoulets) 3 502 461 696 96 19.9 20.8 Mastpoulets 27 479 1 058 2 025 166 7.4 15.7 Truten 1 256 223 1 154 78 91.9 35.0 Total Nutzgeflügel 54 774 11 650 20 231 2 803 36.9 24.1 Total alle Kategorien 1 250 073 45 238 915 365 35 989 73.2 79.6 1 Beitragsberechtigte Betriebe (Betriebe, die Direktzahlungen erhalten haben) Quelle: BLW

Tabelle 41a

Sömmerungsbeiträge 2012

Kantone Schafe Kühe gemolken, Milchschafe Übrige Raufutter Betriebe und (ohne Milchschafe) und Milchziegen 1 verzehrende Tiere Beiträge Total

A45 Anhang
Betriebe Beitrags- Betriebe Beitrags- Betriebe Beitrags- Betriebe Beiträge berechtigter berechtigte berechtigter Besatz GVE Besatz Anzahl Normalstösse Anzahl GVE Anzahl Normalstösse Anzahl Fr. ZH 0 0 0 0 9 465 9 153 473 BE 168 2 330 324 10 068 1 520 48 588 1 616 20 721 342 LU 31 211 0 0 228 5 976 231 2 015 653 UR 64 1 522 119 2 510 232 4 654 320 2 723 565 SZ 41 659 100 1 136 414 9 795 439 4 238 948 OW 21 187 35 444 234 8 440 251 2 997 013 NW 15 181 4 57 126 4 119 132 1 443 549 GL 13 475 0 0 111 6 721 120 2 375 962 ZG 0 0 1 3 10 272 10 90 862 FR 40 684 19 481 587 23 260 608 8 120 889 SO 2 45 0 0 61 2 473 61 826 987 BL 1 20 0 0 9 348 10 119 929 SH 0 0 0 0 1 100 1 32 878 AR 0 0 17 305 112 2 378 113 897 735 AI 8 90 66 1 016 141 1 867 147 1 094 228 SG 34 1 105 72 3 779 404 17 140 420 7 235 798 GR 177 7 527 189 10 784 853 37 036 960 18 324 434 AG 2 14 0 0 8 364 10 123 516 TG 0 0 0 0 6 379 6 124 968 TI 83 2 313 57 3 640 194 4 867 244 3 439 786 VD 30 497 0 0 607 33 299 622 11 074 281 VS 143 5 446 56 2 980 440 16 160 514 8 096 295 NE 1 122 1 46 141 4 236 143 1 451 453 GE 0 0 0 0 0 0 0 0 JU 2 103 0 0 104 11 435 104 3 797 611 Total 876 23 532 1 060 37 248 6 552 244 372 7 091 101 521 155 1 Gemolkene Tiere mit einer Sömmerungsdauer von 56 bis 100 Tagen Quelle: BLW

Tabelle 41b

Sömmerungsstatistik 2012: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen

A46 Anhang
Kantone Milchkühe Mutter- und Anderes Pferde Schafe Ziegen Andere Ammenkühe Rindvieh und andere Kühe Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST ZH 1 1 4 73 9 360 0 0 0 0 1 3 0 0 BE 1 029 25 641 388 3 408 1 468 24 724 207 865 174 2 718 427 796 134 371 LU 89 1 068 96 900 227 3 362 18 31 32 203 27 33 4 21 UR 196 3 544 54 595 169 2 193 11 9 66 1 612 61 289 0 0 SZ 304 3 566 109 885 402 6 411 44 129 48 656 108 278 2 2 OW 201 4 491 29 374 227 3 156 17 21 23 185 30 39 20 73 NW 77 1 630 29 327 123 1 870 10 15 15 236 20 58 17 85 GL 95 3 535 29 442 110 2 328 19 26 13 412 40 47 53 89 ZG 3 34 4 23 10 193 0 0 0 0 0 0 0 0 FR 256 7 044 159 1 405 571 13 259 67 241 44 779 95 228 31 59 SO 6 101 30 539 61 1 547 12 100 4 81 4 9 1 0 BL 0 0 6 88 9 247 0 0 1 17 1 1 1 1 SH 0 0 0 0 1 101 0 0 0 0 0 0 0 0 AR 81 1 333 13 73 106 1 029 7 13 0 0 40 38 17 44 AI 117 1 582 9 47 135 1 159 5 3 8 86 48 81 17 31 SG 256 6 967 128 1 814 394 9 420 32 80 40 1 717 127 277 0 0 GR 371 12 236 615 12 340 736 18 049 222 850 189 7 036 135 1 142 7 3 AG 0 0 4 65 8 275 1 1 2 13 0 0 0 0 TG 1 22 5 182 6 176 0 0 0 0 0 0 0 0 TI 97 3 724 73 708 128 1 135 53 239 84 2 159 107 2 020 27 23 VD 407 11 860 398 4 306 598 14 216 92 215 34 618 55 130 6 4 VS 218 8 520 226 4 114 347 5 513 53 203 150 5 170 74 613 1 2 NE 19 540 53 550 134 2 895 15 94 2 104 1 1 0 0 GE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 JU 29 3 428 57 1 574 99 4 501 38 1 284 4 110 4 12 1 2 Total 3 853 100 869 2 518 34 833 6 078 118 117 923 4 420 933 23 914 1 405 6 094 339 810 Ein Normalstoss (NST) = 1 GVE * Sömmerungsdauer / 100 Quelle: BLW

Tabelle 42a

Direktzahlungen auf Betriebsebene 1: nach Zonen und Grössenklassen 2012 2

1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung von ART

2 Ohne die Betriebstypen Spezialkulturen und Veredlung

3 Sömmerungsbeiträge, Anbaubeiträge, andere Beiträge

Tabelle 42b

Direktzahlungen auf Betriebsebene 1: nach Zonen und Grössenklassen 2012 2

1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung von ART

2 Ohne die Betriebstypen Spezialkulturen und Veredlung

3 Sömmerungsbeiträge, Anbaubeiträge, andere Beiträge

A47 Anhang
Talzone HZ Merkmal Einheit 10 – 20 20 – 30 30 – 50 10 – 20 20 – 30 30 – 50 ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN Referenzbetriebe Anzahl 372 399 246 214 139 72 Vertretene Betriebe Anzahl 6 764 4 856 3 430 2 800 1 375 875 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 15.71 24.34 37.34 14.92 24.34 36.92 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr. 28 673 44 385 66 453 32 766 52 211 76 626 Flächenbeiträge Fr. 19 960 31 233 48 758 16 960 28 887 43 221 Raufutterverzehrerbeiträge Fr. 8 012 12 210 16 452 8 993 13 718 20 163 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Fr. 403 621 897 4 971 6 921 9 546 Hangbeiträge Fr. 298 322 346 1 841 2 685 3 697 Ökobeiträge und Ethobeiträge total Fr. 8 530 12 576 17 596 7 943 12 971 19 176 Ökologischer Ausgleich Fr. 2 763 3 918 6 159 2 545 3 856 6 725 Extensive Produktion Fr. 708 1 040 1 856 506 1 070 1 336 Biologischer Landbau Fr. 542 609 722 292 802 872 Ethobeiträge Fr. 4 516 7 009 8 859 4 601 7 243 10 242 Total Direktzahlungen nach DZV Fr. 37 203 56 962 84 049 40 709 65 182 95 802 Rohleistung Fr. 220 876 322 877 432 928 191 190 297 644 388 419 Anteil Direktzahlungen nach DZV an der Rohleistung % 16.8 17.6 19.4 21.3 21.9 24.7 Andere Direktzahlungen 3 Fr. 4 932 7 691 11 900 4 937 6 004 7 687 Total Direktzahlungen Fr. 42 135 64 652 95 949 45 645 71 186 103 489 Anteil Direktzahlungen total an der Rohleistung % 19.1 20.0 22.2 23.9 23.9 26.6
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
BZ I BZ II Merkmal Einheit 10 – 20 20 – 30 30 – 50 10 – 20 20 – 30 30 – 50 ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN Referenzbetriebe Anzahl 184 128 67 147 142 85 Vertretene Betriebe Anzahl 2 427 1 382 827 2 326 1 748 991 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 15.40 24.60 36.35 15.49 24.81 37.69 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr. 39 805 59 302 85 803 42 704 63 405 87 848 Flächenbeiträge Fr. 16 193 25 853 39 908 15 843 25 698 38 130 Raufutterverzehrerbeiträge Fr. 10 337 14 890 21 135 9 617 13 959 19 029 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Fr. 9 699 13 895 20 379 13 016 18 511 26 109 Hangbeiträge Fr. 3 577 4 664 4 382 4 228 5 237 4 580 Ökobeiträge und Ethobeiträge total Fr. 7 235 10 540 13 539 6 212 9 139 12 144 Ökologischer Ausgleich Fr. 1 773 2 324 2 402 1 477 2 243 2 065 Extensive Produktion Fr. 160 314 1 150 17 76 117 Biologischer Landbau Fr. 612 1 375 431 960 1 150 1 483 Ethobeiträge Fr. 4 689 6 527 9 556 3 758 5 670 8 479 Total Direktzahlungen nach DZV Fr. 47 040 69 842 99 342 48 915 72 544 99 992 Rohleistung Fr. 191 168 248 954 336 399 167 651 219 808 284 897 Anteil Direktzahlungen nach DZV an der Rohleistung % 24.6 28.1 29.5 29.2 33.0 35.1 Andere Direktzahlungen 3 Fr. 4 540 6 215 8 728 6 245 7 756 9 201 Total Direktzahlungen Fr. 51 580 76 057 108 071 55 160 80 300 109 193 Anteil Direktzahlungen total an der Rohleistung % 27.0 30.6 32.1 32.9 36.5 38.3
Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

Tabelle 42c

Direktzahlungen auf Betriebsebene 1: nach Zonen und Grössenklassen 2012 2

1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung von ART

2 Ohne die Betriebstypen Spezialkulturen und Veredlung

3 Sömmerungsbeiträge, Anbaubeiträge, andere Beiträge

Tabelle 43

Direktzahlungen auf Betriebsebene 1: nach Regionen 2012

Quelle: Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

1 Die Ergebnisse basieren auf den Daten der zentralen Auswertung der ART

2 Sömmerungsbeiträge, Anbaubeiträge, andere Beiträge

A48
Anhang
BZ III BZ IV Merkmal Einheit 10 – 20 20 – 30 30 – 50 10 – 20 20 – 30 30 – 50 3 ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN Referenzbetriebe Anzahl 86 64 39 66 31 28 Vertretene Betriebe Anzahl 1 404 853 502 1 206 439 424 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 14.73 24.55 35.70 15.10 24.15 35.46 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr. 45 369 68 624 92 708 48 300 71 085 100 487 Flächenbeiträge Fr. 15 148 24 997 36 142 15 486 24 806 35 947 Raufutterverzehrerbeiträge Fr. 9 684 13 781 17 656 9 221 13 163 19 134 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Fr. 14 977 22 610 29 311 17 377 25 132 37 152 Hangbeiträge Fr. 5 561 7 236 9 599 6 216 7 984 8 254 Ökobeiträge und Ethobeiträge total Fr. 4 997 8 359 11 995 4 532 8 264 14 809 Ökologischer Ausgleich Fr. 1 414 1 808 2 828 1 412 1 994 4 325 Extensive Produktion Fr. 0 16 13 0 0 0 Biologischer Landbau Fr. 701 1 745 2 920 786 2 152 3 851 Ethobeiträge Fr. 2 883 4 790 6 233 2 334 4 117 6 632 Total Direktzahlungen nach DZV Fr. 50 367 76 982 104 703 52 832 79 348 115 295 Rohleistung Fr. 125 777 203 591 244 117 121 870 179 667 246 944 Anteil Direktzahlungen nach DZV an der Rohleistung % 40.0 37.8 42.9 43.4 44.2 46.7 Andere Direktzahlungen 3 Fr. 5 593 9 802 10 551 7 407 10 115 16 093 Total Direktzahlungen Fr. 55 960 86 784 115 254 60 239 89 464 131 388 Anteil Direktzahlungen total an der Rohleistung % 44.5 42.6 47.2 49.4 49.8 53.2
Merkmal Einheit Alle Tal- Hügel- BergBetriebe region region region Referenzbetriebe Anzahl 2 951 1 226 941 784 Vertretene Betriebe Anzahl 46 011 20 845 12 574 12 592 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 21.80 22.96 20.45 21.21 Direktzahlungen nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Allgemeine Direktzahlungen total Fr. 46 462 40 413 46 300 56 639 Flächenbeiträge Fr. 25 450 29 573 22 629 21 441 Raufutterverzehrerbeiträge Fr. 10 978 9 907 11 895 11 837 Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen Fr. 7 573 529 8 723 18 084 Hangbeiträge Fr. 2 461 404 3 052 5 277 Ökobeiträge und Ethobeiträge total Fr. 9 833 11 172 10 016 7 434 Ökologischer Ausgleich Fr. 2 938 3 751 2 752 1 778 Extensive Produktion Fr. 677 1 117 582 43 Biologischer Landbau Fr. 791 659 590 1 211 Ethobeiträge Fr. 5 427 5 645 6 092 4 402 Total Direktzahlungen nach DZV Fr. 56 295 51 585 56 316 64 073 Rohleistung Fr. 259 754 318 964 244 110 177 360 Anteil Direktzahlungen nach DZV an der Rohleistung % 21.7 16.2 23.1 36.1 Direktzahlungen pro ha Fr./ha 2 583 2 247 2 754 3 020 Andere Direktzahlungen 2 Fr. 6 638 7 139 5 335 7 110 Total Direktzahlungen Fr. 62 933 58 723 61 651 71 183 Anteil Direktzahlungen total an der Rohleistung % 24.2 18.4 25.3 40.1
Agroscope Reckenholz-Tänikon ART
Quelle:

Tabelle 44

ÖLN-Kontrollen 2012

Kanton

DZ-berechtigte Betriebe (= DZ-Betriebe) Kontrollierte Betriebe in % aller

DZ-Betriebe Kontrollierte Betriebe Betriebe mit Kürzungen Betriebe mit Kürzungen in % aller

DZ-Betriebe Betriebe mit Kürzungen in % der kontrollierten Betriebe Kürzung in Fr. pro Betrieb mit Kürzungen Kürzungen Total

Die in den Vorjahren publizierten Tabellen 44a und 44b werden neu zur Tabelle 44 vereint. Auf die Angaben betreffend die Beanstandungen wird verzichtet, weil die entsprechenden Daten in den kantonalen EDV-Systemen unterschiedlich erfasst werden und folglich nicht direkt vergleichbar sind.

Quelle: AGIS und Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Sanktionen 2012

A49 Anhang
Anzahl % Anzahl Anzahl % % Fr. Fr. ZH 3 231 55.0 1 776 88 2.7 5.0 1 704 149 951 BE 10 899 28.4 3 090 287 2.6 9.3 743 213 230 LU 4 574 56.6 2 590 162 3.5 6.3 1 690 273 771 UR 578 53.3 308 31 5.4 10.1 522 16 197 SZ 1 518 56.7 860 66 4.3 7.7 1 131 74 649 OW 619 61.7 382 52 8.4 13.6 583 30 320 NW 454 50.2 228 26 5.7 11.4 839 21 826 GL 356 34.0 121 6 1.7 5.0 1 093 6 560 ZG 510 40.0 204 4 0.8 2.0 4 449 17 796 FR 2 735 34.3 938 69 2.5 7.4 1 012 69 821 SO 1 274 99.8 1 271 55 4.3 4.3 1 090 59 952 BL 862 42.7 368 20 2.3 5.4 1 954 39 072 SH 524 38.5 202 16 3.1 7.9 1 994 31 900 AR 657 25.0 164 21 3.2 12.8 2 429 51 000 AI 474 50.2 238 28 5.9 11.8 1 555 43 539 SG 3 805 33.4 1 271 153 4.0 12.0 1 046 160 072 GR 2 313 110.5 2 555 108 4.7 4.2 1 616 174 498 AG 2 757 37.3 1 029 67 2.4 6.5 1 541 103 264 TG 2 338 47.0 1 098 120 5.1 10.9 2 595 311 458 TI 796 48.6 387 41 5.2 10.6 720 29 504 VD 3 453 27.0 931 204 5.9 21.9 1 182 241 067 VS 2 935 38.1 1 118 185 6.3 16.5 1 353 250 342 NE 791 47.7 377 8 1.0 2.1 4 863 38 906 GE 270 56.3 152 7 2.6 4.6 1 276 8 935 JU 982 34.7 341 17 1.7 5.0 1 655 28 141 CH 49 705 44.3 21 999 1 841 3.7 8.4 1 329 2 445 771

Ausgaben für Grundlagenverbesserung

Tabelle 45

An die Kantone ausbezahlte Beiträge 2012

Tabelle 46

Beiträge an genehmigte Projekte nach Massnahmen und Gebieten 2012

A50 Anhang
Kanton Bodenverbesserungen Landwirtschaftliche Gebäude Total Beiträge Fr. Fr. Fr. ZH 1 042 929 387 410 1 430 339 BE 7 344 539 3 519 886 10 864 425 LU 3 848 869 1 001 400 4 850 269 UR 1 057 743 236 600 1 294 343 SZ 1 913 369 910 600 2 823 969 OW 558 530 298 053 856 583 NW 485 475 374 456 859 931 GL 1 720 066 422 198 2 142 264 ZG 352 749 537 350 890 099 FR 4 377 373 3 913 720 8 291 093 SO 1 647 193 739 387 2 386 580 BL 469 565 390 700 860 265 SH 1 246 695 24 200 1 270 895 AR 134 073 896 100 1 030 173 AI 390 362 352 262 742 624 SG 4 164 408 1 406 300 5 570 708 GR 13 182 438 3 133 100 16 315 538 AG 1 177 224 506 100 1 683 324 TG 715 158 111 000 826 158 TI 789 930 426 235 1 216 165 VD 4 616 209 1 934 450 6 550 659 VS 5 740 794 947 765 6 688 559 NE 1 181 600 1 081 400 2 263 000 GE 2 080 022 2 080 022 JU 2 338 194 808 600 3 146 794 Diverse 65 000 65 000 Total 62 640 507 24 359 272 86 999 779 Quelle: BLW
Massnahmen Beiträge Gesamtkosten Talregion Hügelregion Bergregion Total Total 1 000 Fr. Bodenverbesserungen Landumlegungen (inkl. Infrastrukturmassnahmen) 3 444 3 146 7 611 14 201 35 123 Wegebauten 2 974 4 755 14 864 22 594 81 510 Übrige Transportanlagen 2 385 2 385 6 536 Massnahmen zum Boden-Wasserhaushalt 2 484 175 623 3 281 10 843 Wasserversorgungen 26 1 990 6 105 8 121 42 115 Elektrizitätsversorgungen 19 174 853 1 046 6 016 Wiederherstellungen und Sicherungen 1 18 65 2 632 2 715 8 481 Grundlagenbeschaffungen 125 30 537 692 1 914 Periodische Wiederinstandstellung 746 1 588 2 615 4 950 26 605 Projekte zur regionalen Entwicklung 16 957 27 5 209 22 193 103 767 Total 26 794 11 949 43 434 82 177 322 911 Landwirtschaftliche Gebäude Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere 7 947 14 518 22 465 197 081 Alpgebäude 1 786 1 786 19 369 Gewerbliche Kleinbetriebe 261 261 2 535 Gem. Einrichtungen und Bauten für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landw. Produkte 729 910 1 639 11 853 Total 8 676 17 475 26 151 230 838 Gesamttotal 26 794 20 625 60 909 108 328 553 749 1 inkl. Unwetterschäden Quelle: BLW

Tabelle 47

Von den Kantonen bewilligte Investitionskredite 2012

A51 Anhang
Kanton Bodenverbesserungen Landwirtschaftlicher Hochbau Total Gemeinschaftliche Massnahmen Gemeinschaftliche M. Einzelbetriebliche M. Baukredite Investitionskredite Investitionskredite Investitionskredite Anzahl 1 000 Fr. Anzahl 1 000 Fr. Anzahl 1 000 Fr. Anzahl 1 000 Fr. Anzahl 1 000 Fr. ZH 4 469 113 20 705 117 21 174 BE 1 160 11 1 814 319 41 952 331 43 926 LU 9 2 780 9 742 2 592 213 28 560 233 32 675 UR 1 90 1 1 600 6 615 8 2 305 SZ 8 1 383 2 178 2 1 114 40 5 615 52 8 290 OW 3 457 1 127 23 3 469 27 4 053 NW 2 1 075 1 22 13 2 307 16 3 404 GL 2 1 030 9 1 651 11 2 681 ZG 25 4 150 25 4 150 FR 6 856 10 3 420 93 16 060 109 20 336 SO 3 1 080 1 100 65 10 289 69 11 469 BL 2 112 58 7 689 60 7 801 SH 2 531 39 6 899 41 7 430 AR 2 155 43 5 369 45 5 524 AI 26 2 774 26 2 774 SG 3 173 3 275 129 18 406 135 18 854 GR 8 5 600 7 1 976 111 14 984 126 22 560 AG 1 600 113 17 207 114 17 807 TG 103 18 303 103 18 303 TI 1 104 17 2 949 18 3 053 VD 1 2 500 2 293 60 8 362 166 29 358 229 40 513 VS 2 1 500 7 933 20 2 848 29 5 281 NE 3 450 41 6 271 44 6 721 GE 1 55 4 548 5 603 JU 5 254 55 8 615 60 8 869 Total 36 17 038 29 3 036 124 22 887 1 844 277 593 2 033 320 553 Quelle: BLW

Tabelle 48

Investitionskredite nach Massnahmenkategorien 2012 (ohne Baukredite)

Kanton Starthilfe Kauf Wohn- Ökonomie- Diversi- Garten- Gewerbl. Erneuer- Gemein- Boden- Total Betrieb gebäude gebäude fizierung bau Klein- bare schaftliche verbesdurch betriebe Energie

1 Gemeinschaftliche Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie aus Biomasse

2 Gemeinschaftlicher Kauf von Maschinen und Fahrzeugen, Starthilfe für bäuerliche Selbsthilfeorganisationen, Gemeinschaftliche Einrichtungen und Bauten für die Verarbeitung / Lagerung landw. Produkte

BLW

A52 Anhang
1 Mass- serungen Pächter nahmen 2 1 000 Fr. ZH 3 945 3 482 11 387 1 891 469 21 174 BE 13 111 505 9 550 17 286 1 500 1 814 160 43 926 LU 8 276 7 388 10 194 2 702 492 100 742 29 895 UR 220 100 295 1 600 2 215 SZ 560 1 884 2 854 317 1 114 178 6 907 OW 890 1 280 1 299 127 457 4 053 NW 750 360 1 197 22 2 329 GL 120 1 531 1 651 ZG 1 130 220 2 600 200 4 150 FR 4 554 3 122 7 767 617 3 420 856 20 336 SO 1 610 593 1 432 5 005 1 649 100 10 389 BL 722 1 365 2 576 3 026 112 7 801 SH 1 520 1 013 3 555 811 531 7 430 AR 1 290 1 332 1 766 482 500 155 5 524 AI 250 1 162 1 038 324 2 774 SG 5 475 310 3 220 8 610 792 275 173 18 854 GR 4 022 4 335 4 773 1 704 150 1 976 16 960 AG 4 390 2 533 8 708 1 576 600 17 807 TG 5 480 1 646 10 105 1 073 18 303 TI 462 160 2 063 264 104 3 053 VD 5 953 3 298 15 821 4 286 535 7 827 293 38 013 VS 920 600 1 028 300 933 3 781 NE 1 969 935 918 2 179 270 450 6 721 GE 410 138 55 603 JU 1 030 1 333 5 114 1 139 254 8 869 Total 69 059 2 343 51 730 128 751 25 059 650 1 627 21 260 3 036 303 516
Quelle:

Tabelle 49

Von den Kantonen bewilligte Betriebshilfedarlehen 2012 (Bundes- und Kantonsanteile)

A53 Anhang
Kanton Anzahl Summe pro Fall Tilgungsdauer Fr. Fr. Jahre ZH 6 1 595 000 265 833 13.5 BE 17 2 431 000 143 000 13.6 LU 17 3 667 000 215 706 15.1 UR SZ 1 106 000 106 000 12.0 OW 2 490 000 245 000 15.0 NW 1 300 000 300 000 15.0 GL 3 336 800 112 267 12.7 ZG FR 11 1 958 000 178 000 9.7 SO 4 684 000 171 000 12.3 BL 2 124 900 62 450 12.5 SH 3 275 000 91 667 10.0 AR 4 385 000 96 250 9.8 AI SG 7 989 500 141 357 14.3 GR 10 904 000 90 400 15.3 AG 4 572 000 143 000 13.5 TG 2 160 000 80 000 6.5 TI 1 180 000 180 000 12.0 VD 10 924 000 92 400 13.8 VS 6 926 000 154 333 10.8 NE 3 180 000 60 000 10.7 GE JU 18 709 500 39 417 5.9 Total 132 17 897 700 Durchschnitt 135 589 12.0 Quelle: BLW

Tabelle 50a

Übersicht über Beiträge

Tabelle 50b

Übersicht über Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen

1 vom Kanton bewilligt

2 Gemeinschaftlicher Kauf von Maschinen und Fahrzeugen, Starthilfe für bäuerliche Selbsthilfeorganisationen, Gemeinschaftliche Einrichtungen und Bauten für die Verarbeitung / Lagerung landw. Produkte

A54
Anhang
Massnahme Genehmigte Projekte in 1 000 Fr. 2010 2011 2012 Beiträge 89 852 71 509 108 328 Landumlegungen mit Infrastrukturmassnahmen 16 572 9 505 14 201 Wegebauten 19 513 16 090 22 594 Wasserversorgungen 12 528 9 189 8 121 Projekte zur regionalen Enwicklung 6 115 974 22 193 andere Tiefbaumassnahmen (inkl. Unwetter) 12 574 9 218 15 068 Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere 19 334 21 369 24 251 andere Hochbaumassnahmen 3 217 5 164 1 900 Quelle: BLW
Massnahme bewilligte Kredite in 1 000 Fr. 2010 2011 2012 Investitionskredite 1 300 091 318 252 303 516 Starthilfe 68 478 71 505 69 059 Kauf Betrieb durch Pächter 1 695 4 114 2 343 Wohngebäude 57 320 57 185 51 730 Ökonomiegebäude 122 531 119 157 128 751 Diversifizierung 9 684 25 292 25 059 Produzierender Gartenbau 50 Gewerbliche Kleinbetriebe 510 1 621 650 Gem. Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie aus Biomasse 1 840 6 236 1 627 Gemeinschaftliche Massnahmen 2 31 343 28 647 21 260 Bodenverbesserungen, ohne Baukredite 6 641 4 494 3 036 Betriebshilfedarlehen 1 30 837 24 864 17 898
Quelle:
BLW

Tabelle 51

Umschulungsbeihilfen 2012

A55 Anhang
Kanton zugesicherte Beiträge ausbezahlte Beiträge 1 Anzahl Fr. Anzahl Fr. ZH BE 2 40 155 LU UR SZ OW NW 1 41 200 GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG 1 48 000 TI VD VS NE GE JU 1 37 700 Total 1 48 000 4 119 055 1 von Zusicherungen der Vorjahre Quelle: BLW

Tabelle 52

Ergebnisse der Überprüfung von Anwender-/Arbeiter- und Gewässerschutzauflagen in den verschiedenen Anwendungsgebieten

A56 Anhang
Fungizide Anwendungs- Anzahl der überprüften Indikationen im gebiet Gewässerschutz Anwenderschutz gesamt neu mit bestehende weiterhin kein gesamt neue Auflage bisherige Auflage Abstandsauflage Abstandsauflage Abstand >3 m Auflage weiterhin ausreichend nötig ausreichend nicht nötig 6 m 20 m 50 m Wein 117 97 2 0 12 6 117 105 6 6 Obst 69 5 59 0 2 3 69 61 3 5 Feldbau 64 9 0 9 3 43 64 30 13 21 Beeren 17 0 6 0 4 7 17 7 4 6 Gemüse 128 19 18 0 9 82 128 65 2 61 Zierpflanzen 41 1 0 0 0 40 41 23 2 16 Herbizide Anwendungs- Anzahl der überprüften Indikationen im gebiet Gewässerschutz Anwenderschutz gesamt neu mit bestehende weiterhin kein gesamt neue Auflage bisherige Auflage Abstandsauflage Abstandsauflage Abstand >3 m Auflage weiterhin ausreichend nötig ausreichend nicht nötig 6 m 20 m 50 m Wein 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Obst 8 4 0 0 4 0 4 4 0 0 Feldbau 195 109 6 0 50 30 147 99 4 44 Beeren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gemüse 21 5 0 0 4 12 13 10 0 3 Zierpflanzen 25 5 0 0 5 15 5 4 0 1 ÖLN 4 0 0 0 0 4 4 0 0 4 Nichtkulturland 11 0 0 0 0 11 7 0 0 7 Quelle: BLW

Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung

Tabelle 53

Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung, in 1 000 Fr.

Anmerkung: Mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) im Jahr 2007 erfolgte ein Systemwechsel in der Rechnungslegung des Bundes. Aufgrund dieses Strukturbruchs sind Vorjahresvergleiche nicht mehr möglich.

1 Die Beiträge für das Beratungswesen sind ab 2012 in den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen enthalten.

Quelle: Staatsrechnung

A57 Anhang
Ausgabenbereich 2008 2009 2010 2011 2012 Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung 3 550 873 3 691 923 3 665 703 3 663 016 3 711 112 Innerhalb Zahlungsrahmen 3 265 861 3 383 444 3 369 167 3 370 376 3 441 200 Produktion und Absatz 536 221 471 318 428 052 440 805 440 104 Absatzförderung 54 275 55 535 55 840 55 385 55 900 Milchwirtschaft 349 720 298 499 291 944 295 311 300 738 Viehwirtschaft 18 218 17 798 10 191 12 423 11 490 Pflanzenbau 114 008 99 486 70 077 77 686 71 976 Direktzahlungen 2 545 668 2 742 228 2 769 273 2 794 905 2 809 194 Allgemeine Direktzahlungen 1 996 790 2 167 745 2 181 967 2 181 905 2 177 894 Ökologische Direktzahlungen 548 878 574 483 587 306 613 000 631 300 Grundlagenverbesserung 183 972 169 898 171 842 134 666 191 902 Strukturverbesserungen 88 521 82 792 85 000 83 000 87 000 Investitionskredite 50 980 47 000 47 000 13 000 54 000 Betriebshilfe 2 239 2 006 2 213 1 021 944 Pflanzen- und Tierzucht 42 232 38 100 37 629 37 646 37 958 Beratung 1 12 000 Ausserhalb Zahlungsrahmen 285 012 308 479 296 537 292 640 269 912 Verwaltung 47 767 51 672 55 219 55 134 54 577 Beratung 1 11 326 11 150 12 177 12 039 Pflanzenschutz 11 088 2 094 1 631 1 499 1 907 Vollzug und Kontrolle (Agroscope) 44 897 47 466 47 671 51 189 56 017 Gestüt (Agroscope) 7 391 7 497 7 527 8 082 8 844 Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (EZV) 75 000 93 000 76 711 76 321 64 167 Familienzulagen in der Landwirtschaft (BSV) 87 600 95 600 95 600 88 376 84 400 Übriges Ausgaben ausserhalb der Landwirtschaft 133 405 138 510 143 520 146 040 145 102 Forschung und Entwicklung Landwirtschaft 70 386 74 636 78 106 78 174 80 504 Tiergesundheit 55 504 56 903 57 653 59 123 57 178 Übriges 7 515 6 971 7 761 8 743 7 420

Rechtserlasse, Begriffe und Methoden

Rechtserlasse

Rechtserlasse sind im Internet unter folgender Adresse einzusehen: – http://www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00498/index.html?lang=de

Begriffe und Methoden

Begriffe und Methoden sind im Internet unter folgender Adresse einzusehen: – http://www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00498/index.html?lang=de

A58 Anhang

Abkürzungen

Organisationen/Institutionen

ACW Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW

Agridea Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums

ALP Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP

AMI Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH

ART Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART

BAG Bundesamt für Gesundheit, Bern

BBT Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Bern

BFS Bundesamt für Statistik, Neuenburg

BLW Bundesamt für Landwirtschaft, Bern

BSV Bundesamt für Sozialversicherung, Bern

BAFU Bundesamt für Umwelt, Bern

BVET Bundesamt für Veterinärwesen, Bern

BWL Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Bern

ETH Eidgenössische Technische Hochschule, Zürich

EU Europäische Union

EVD Eidg. Volkswirtschaftsdepartement, Bern

EZV Eidg. Zollverwaltung, Bern

FAO Food and Agriculture Organization of the United Nations, Rom

FiBL Forschungsinstitut für Biologischen Landbau, Frick

IAW Institut für Agrarwirtschaft, Zürich

OECD Organisation for Economic Cooperation and Development, Paris

OZD Oberzolldirektion, Bern

SBV Schweizerischer Bauernverband, Brugg

seco Staatssekretariat für Wirtschaft, Bern

SMP Schweizerische Milchproduzenten, Bern

TSM Treuhandstelle Milch, Bern

WTO World Trade Organization (Welthandelsorganisation), Genf

A59 Anhang

Masseinheiten

dt Dezitonne = 100 kg

Fr. Franken

h Stunden

ha Hektare = 10 000 m2

hl Hektoliter

Kcal Kilokalorien

kg Kilogramm

km Kilometer

l Liter

m Meter

m2 Quadratmeter

m3 Kubikmeter

Mio. Million

Mrd. Milliarde

Rp. Rappen

St. Stück

t Tonne

% Prozent

Ø Durchschnitt

A60
Anhang

Begriffe/Bezeichnungen

AGIS Agrarpolitisches Informationssystem

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung

AK Arbeitskraft

AKZA Ausserkontingentszollansatz

BDM Biodiversitäts-Monitoring Schweiz

BSE Bovine spongiforme Enzephalopathie („Rinderwahnsinn“)

BTS Besonders tierfreundliches Stallhaltungssystem

bzw. beziehungsweise

BZ I, II, .. Bergzone

ca. zirka

CO2 Kohlendioxid

EO Erwerbsersatzordnung

FJAE Familien-Jahresarbeitseinheit

GAP Gemeinsame Agrarpolitik der EU

GGA Geschützte Geografische Angaben

GUB Geschützte Ursprungsbezeichnung

GVE Grossvieheinheit

GVO Gentechnisch veränderte Organismen

inkl. inklusive

IP Integrierte Produktion

IV Invalidenversicherung

JAE Jahresarbeitseinheit

KZA Kontingentszollansatz

LG Lebendgewicht

LN Landwirtschaftliche Nutzfläche

LwG Landwirtschaftsgesetz

Mwst Mehrwertsteuer

N Stickstoff

NWR Nachwachsende Rohstoffe

ÖAF Ökologische Ausgleichsfläche

ÖLN Ökologischer Leistungsnachweis

P Phosphor

PSM Pflanzenschutzmittel

RAUS Regelmässiger Auslauf im Freien

RGVE Raufutter verzehrende Grossvieheinheit

SAK Standardarbeitskraft

SG Schlachtgewicht

u.a. unter anderem

vgl. vergleiche

z.B. zum Beispiel

Verweis auf weitere Informationen im Anhang (z.B. Tabellen)

A61 Anhang

Literatur

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Landschaft 2020 – Leitbild. Leitbild des BUWAL für Natur und Landschaft. Bern.

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A62 Anhang

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A63 Anhang

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