BeteiligungsReport 3-2014

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12. Jahrgang, Ausgabe: Quartal

3 2014

€ 8,90

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STRUKTURIERTE

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Impressum

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Herausgeber: Edmund Pelikan Verlag/Anzeigenvertrieb: epk media GmbH & Co. KG Altstadt 296, 84028 Landshut Tel.: +49 (0)871 43 06 33–0 Fax: +49 (0)871 43 06 33–11 E-Mail: sekretariat@epk24.de Redaktion: Edmund Pelikan (ep) verantwortlich, Evi Hoffmann (eh), Anita Forster (af) Autoren dieser Ausgabe: Werner Rohmert, Wolfgang Dippold, Thilo Hoffmann, Peter Prasch, Andre Rissel, Ingo Wolf, Alexander Hofmann, Frank Mägdefessel Grafik, Layout: Simon Adlkirchner

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Erscheinungsweise: vierteljährlich Verbreitung: Auflage siehe Seite 39 Foto-Quellen: www.shutterstock.com, www.pixelio.de, Autoren

Der KAGB Zug rollt an

Preis der Druckausgabe Preis pro Ausgabe EUR 8,90

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Neuer Fonds-Performance-Standard ohne Soll/Ist-Leistungsbilanz

Druck: Kössinger AG, Schierling Nachdruck und Veröffentlichung nur mit ­Genehmigung des Herausgebers erlaubt. Beiträge und Autoren In den mit Autorennamen gekennzeichneten Beiträgen wird die Meinung der Autoren wiedergegeben. Diese muss nicht unbedingt mit der des Herausgebers übereinstimmen. Risikohinweise / Disclaimer Die Redaktion bezieht Informationen aus Quellen, die sie als vertrauenswürdig erachtet. Eine Gewähr hinsichtlich Qualität und Wahrheitsgehalt dieser Informationen besteht jedoch nicht. Indirekte sowie direkte Regressinanspruchnahme und Gewährleistung wird für jegliche Inhalte kategorisch ausgeschlossen. Leser, die aufgrund der in diesem Report veröffentlichten Inhalte Anlageentscheidungen treffen, handeln auf eigene Gefahr, die hier veröffentlichten oder anderweitig damit im Zusammenhang stehenden Informationen begründen keinerlei Haftungsobligo. Ausdrücklich weisen wir auf die erheblichen Risiken hoher Wertverluste hin. Dieser BeteiligungsReport darf keinesfalls als Beratung aufgefasst werden, auch nicht stillschweigend, da wir mittels veröffentlichter Inhalte lediglich unsere subjektive Meinung reflektieren. Für alle Hyperlinks gilt: Die epk media GmbH & Co. KG erklärt ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten zu haben. Daher distanziert sich die epk media GmbH & Co. KG von den Inhalten aller verlinkten Seiten und macht sich deren Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in den Seiten vorhandenen Hyperlinks, ob angezeigt oder verborgen, und für

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Editorial

Allgemeines 5

Kurzmeldungen Allgemein Sachwertfonds

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Zitate aus dem Markt: Wie entwickelt sich die KAGB konforme Beteiligungswelt?

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Der KAGB Zug rollt an

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Neuer Fonds-Performance-Standard ohne Soll/Ist-Leistungsbilanz

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Wohnimmobilien als Kernkompetenz

INSTITUTIONELLE Sachwertanlagen 18

Institutionelle investieren in das Lombardgeschäft

alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Hyperlinks führen.

Beilagen in dieser Ausgabe: (Falls nicht mehr enthalten, einfach QR-Code scan-

Alle nicht mit dem Zusatz „(red.)“ - Redaktion - gekennzeichneten Beiträge sind Auftragspublikationen und damit Anzeigen.

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Seite 1 Neues Milliardenspiel im weißen Kapitalmarkt

Inhalt

Seite 2 Wie das KAGB alle drei §34f-Erlaubnisbereiche für Vermittler verändert

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Neues Milliardenspiel im weißen Kapitalmarkt

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Mehr Wissen über Sachwerte:

BeteiligungsReport Plus Unsere Wissensbeilage zum Fachmagazin BeteiligungsReport wird ab der Ausgabe 1-2015 dem gedruckten Magazin BeteiligungsReport beigefügt. Der BeteiligungsReport in gedruckter Form ist ab der Ausgabe 1-2015 nur noch im Jahresabo verfügbar. (Preis für Deutschland: 40,00 Euro)

Ich habe gefehlt oder mir fehlt etwas Strukturierte Sachwertanlagen 22

Canada Gold Trust stellt sich der neuen Welt

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GenoBau Genossenschaftsanteile – Bausparen 2.0

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Was ist ein Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel? direkte Sachwertanlagen

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Kleinanleger, Großanleger, Schmuckliebhaber...

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Wo exakt liegt Ihr Vermögen JETZT gerade?

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Direktinvestments von Steiner + Company

Die Onlineversion (ohne BR Plus) ist weiterhin kostenfrei zu lesen. www.issuu.com/beteiligungsreport

Einen Eindruck des BeteiligungsReport Plus können Sie in dieser Ausgabe ab Seite 21 gewinnen. Die Redaktion wünscht viel Freude bei der Lektüre!

Markt I steuer und recht 34

Bundestag stimmt für EEG-Reform

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Die neue Welt der Finanzanlagenvermittler nach 34f

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Abschlussvermittlung: Erneute Änderung des 34 f GewO

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personelles

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e d i to r i a l

Editorial von Herausgeber Edmund Pelikan

Die Geister, die man rief!

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Mit martialischer Rhetorik wurde jahrelang von den führenden Köpfen aus dem Sachwerteverband die Regulierung gefordert. Der Tenor der Botschaft war klar: Nur der weiße Kapitalmarkt ist die Lösung für die Probleme um das Ansehen der Branche und die Prävention im Sinne des Anlegerschutzes. Nun ist es soweit. Die Regulierung ist da und nur wenige Kapitalverwaltungsgesellschaften haben die Zulassung erhalten, und noch weniger KAGB-konforme Produkte sind auf dem Markt. Nun merken selbst die Verantwortlichen, dass die Geister, die man rief, zur Bürde werden.

Gestandene Emissionshäuser kämpfen mit der Bürokratie der Zulassung. Die notwendige Zeit für das Zulassungsverfahren ist vollkommen unterschätzt worden. Kosten für die Zulassung explodieren. Derzeit melden 12 KVGs aus dem Verbandskreis einen durchschnittlichen monetären Aufwand von 830.000 Euro pro Haus. Zur Jahresmitte 2014 sind ganze sechs Publikumsfonds auf dem Markt. Und die Übergangsfrist ist am 22. Juli 2014 ausgelaufen. Ist die BaFin daran Schuld? Die klare Antwort ist nein. Denn die Behörde hat keinerlei Anlass, Existenzen von Emissionshäusern zu sichern oder vertriebsfreundlich zu sein. Es ist ein Beamtenapparat mit all seinen bürokratischen Nachteilen. Das wusste man jedoch im Vorfeld und es war naiv in der Branche, etwas anderes zu denken. Wir recherchierten für diese Ausgabe über die aktuellen Angebote sowie den Status der KVG-Zulassungen. Aber wir blicken auch auf alternative Produkte, die der Markt derzeit bietet. Anlegerschutz ist ein wichtiges Thema bei der KAGB-Einführung aufseiten der Politik. Um so mehr fragt sich Werner Rohmert in seinem Bericht, wie nun die Abschaffung von Leistungsbilanzen durch den bsi – Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. – dem berechtigten Informationsbedürfnis der Anleger entsprechen kann.

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Die Politik hat ganze Arbeit geleistet. Der Sachwertemarkt siecht dahin. Man hat ihm mit den Bürokratiemonstern KAGB, AIFM-Richtlinie und FinVermV schlichtweg das Wasser abgegraben. Und die Anleger vermissen die Sachwertanlagen noch nicht einmal. Sie bringen lieber das Geld zu Nullzinsen zu ihrer Bank. Diese Schizophrenie der deutschen Geldanleger betrachtet ein Essay von mir unter dem Titel „Spare dich arm!“ Genießen Sie, lieber Leser, noch in diesem Jahr 2014 die Druckversion des BeteiligungsReports, denn ab 2015 wird dies nur noch an zahlende Abonnenten (dort inklusiv des BeteilgungsReport PLUS) gehen und auf Messen aufliegen. Der Kostendruck macht es notwendig, dass die Vollversion ab 2015 kostenfrei nur noch digital über die Homepage www.beteiligungsreport.de (sowohl als PDF und als EMagazin) sowie im iTunes-App epk Kiosk angeboten werden kann.

Ihr Edmund Pelikan


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Kurzmeldungen – Allgemein Nachhaltige Geldanlagen legen erneut zu Immer mehr private und institutionelle Investoren entscheiden sich für Nachhaltige Geldanlagen. Das Volumen von Investments, bei denen neben finanziellen Kennzahlen auch ökologische, soziale und Governance-Kriterien in den Anlageprozess einfließen, hat in Deutschland, Österreich und der Schweiz binnen eines Jahres um zwölf Prozent zugelegt. Laut dem Marktbericht Nachhaltige Geldanlagen 2014, den das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) am 7. Mai veröffentlicht hat, ist der Markt in den drei Ländern mittlerweile insgesamt 134,5 Milliarden Euro stark. Kräftige Zuwächse im Bereich der nachhaltigen Investmentfonds und Mandate gibt es mit einem Plus von 29 Prozent vor allem in Österreich, aber auch die Schweiz und Deutschland legen mit 17 Prozent deutlich zu. In allen drei Ländern ist der Markt für nachhaltige Anlagen auch im Vergleich zum konventionellen Markt überdurchschnittlich stark gewachsen. Österreich steht hier mit einem Anteil des nachhaltigen Segments von 4,5 Prozent im Dreiländer-Vergleich an der Spitze.

Deutsche Anleger sind besonders risikoscheu Natixis Global Asset Management (NGAM), einer der weltweit 15 größten Asset Manager, hat in einer internationalen repräsentativen Studie 500 vermögende deutsche Privatinvestoren zu ihrer Anlagestrategie und ihrer Markteinschätzung befragt.

Die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise sowie die anhaltend hohe Volatilität an den Märkten sind auch an den deutschen Anlegern nicht spurlos vorübergegangen: Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der Befragten sind zurzeit skeptisch und haben trotz gestiegener Börsenkurse ihr Vertrauen in die Märkte verloren. Gleichzeitig geben jedoch 66 Prozent der Befragten an, dass sie eine positive Entwicklung ihres Portfolios für 2014 erwarten. Die Studie zeigt weiterhin länderübergreifend auf, dass sich die Anleger weltweit in einem ständigen Dilemma befinden: einerseits wünschen sie sich einen Vermögenszuwachs – etwa für die Altersvorsorge – andererseits haben sie große Sorge um den Erhalt ihrer Anlagen. Für die Mehrheit der Deutschen haben – anders als Anleger im Ausland – dabei stabile und sichere Anlagen die höchste Priorität.

KAGB-Novelle ist unzureichend, um Fondsstandort Deutschland zu stärken Nach Ansicht des Bundesverbands Alternative Investments e.V. (BAI) bedarf es einer grundlegenderen Anpassung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer stellte mit Blick auf die bevorstehende KAGB-Novelle durch das Finanzmarktanpassungsgesetz 2014 fest: „Der minimalinvasive Ansatz der Bundesregierung ist zwar nachvollziehbar, denn schließlich ist das Gesetz ja gerade einmal zehn Monate alt. Neben der Korrektur der Abgrenzung von offenen und geschlossenen Fonds zeichnen sich aber schon weitere konzeptionelle Schwächen im Gesetz ab, so dass viele alternative Investmentfonds eher in Luxemburg als in Deutschland aufgelegt werden.“ In Deutschland können beispielsweise geschlossene Fonds keine Teilfonds bilden, was aus Strukturierungs-

und Kostengründen aber sinnvoll und effizient ist. Vom BAI ebenfalls frühzeitig moniert sind die auch unter Anlegerschutzaspekten überzogenen Regelungen in Bezug auf semiprofessionelle Anleger, die sinnvollerweise an den Vorgaben der europäischen Venture Capital Verordnung hätten ausgerichtet werden können.

White & Case Private Equity Studie In einer aktuellen Studie in Zusammenarbeit mit Mergermarket sieht die internationale Anwaltssozietät White & Case Zeichen dafür, dass 2014 zu einem starken Jahr für Europas Private-Equity-Markt wird. So haben allein Exits über Börsengänge (IPOs) im ersten Quartal 2014 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 350 Prozent zugelegt. Damit setzt sich die starke Entwicklung von 2013 fort, denn schon im vergangenen Jahr kamen Europas Private-Equity-Firmen auf insgesamt 702 Exits, die höchste Zahl seit dem Rekordjahr 2007. Das Transaktionsvolumen der Exits belief sich 2013 auf 65,3 Milliarden Euro, was in etwa dem Dreifachen des Werts von 2009 entspricht. Auch das Buyout-Geschäft hat sich erholt: 2013 fanden 912 Buyouts im Gesamtvolumen von 73,5 Milliarden Euro statt. Im Jahr 2009, als die Banken sich vom Markt zurückzogen und die wirtschaftliche Ungewissheit das Vertrauen belastete, belief sich das Buyout-Volumen in Europa auf

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nur 30,5 Milliarden Euro bzw. 672 Transaktionen.

bsi veröffentlicht neuen Standard für Performance-Berichte Der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. veröffentlichte am 12. Juni 2014 den Standard zur Erstellung von Performance-Berichten durch Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG). Der Standard gilt verpflichtend für alle bsi Vollmitglieder (registrierte oder zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft, KVG) nach KAGB oder der Richtlinie über die Verwalter Alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie). Die jährliche Darstellung soll sowohl Alternative Investmentfonds (AIF) für professionelle und/oder semi-professionelle Anleger (Spezial-AIF) als auch AIF für Privatanleger erfassen. Im Rahmen des neuen Standards wird künftig über folgende Kapitalanlagen berichtet: - Alle Investmentvermögen, die seit dem 22.07.2013 von der KVG verwaltet werden (differenziert nach Eigen- und Fremdverwaltung) und - mindestens die Investmentvermögen,

- die vor dem 22.07.2013 als Vermögensanlagen öffentlich angeboten wurden und nach bisherigem VGF-Leistungsbilanzstandard in der Fassung vom 27.06.2007, zuletzt geändert am 01.04.2009, berichtspflichtig gewesen wären

- sowie unter eine der KVG-Zulassung entsprechende Assetklasse fallen („Alt- Fonds“) - zuzüglich „Private Placements“, so weit sie unter eine der KVG-Zulassung entsprechende Assetklasse fallen. Damit integriert der neue Berichtsstandard die Berichterstattung über Produkte nach KAGB und VermAnlG und erweitert die

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Darstellung vom Publikums- auf das Geschäft mit Spezial-AIF. Das Ergebnis ist eine breitere Datenbasis, die ein vollständiges Bild der Leistungsfähigkeit als Assetverwalter und -manager auf Ebene der KVG liefert. siehe auch Artikel Werner Rohmert Seite 13

Beteiligungskapitalgeber starten etwas verhaltener ins Jahr 2014 Nach dem Hoch zum Jahresende 2013 hat sich die Stimmung der Beteiligungskapitalgeber im ersten Quartal 2014 leicht abgekühlt. Der Geschäftsklimaindikator des German Private Equity Barometers sinkt zum Jahresauftakt um 3,9 Zähler auf 46,5 Saldenpunkte. Trotz des leichten Stimmungsrückgangs ist das Geschäftsklima aber nach wie vor gut und liegt deutlich über dem langfristigen Mittelwert. Dabei bewerten die Beteiligungskapitalgeber ihre aktuelle Geschäftslage mit 47,4 Saldenpunkten um 1,4 Zähler nur etwas geringer, während sie ihre Geschäftserwartungen mit einem Rückgang von 6,3 Zählern auf 45,7 Saldenpunkte deutlicher nach unten korrigieren. Die deutschen Beteiligungsfinanzierer sind nach dem erfreulichen Stimmungsaufschwung am Jahresende 2013 insgesamt gut ins Jahr 2014 gestartet. Während sich bei den Spätphasenfinanzierern die bereits gute Stimmung noch weiter aufhellte, war das Stimmungshoch bei den Frühphasenfinanzierern offenbar nur eine Euphorie. Die Hoffnung auf ein nachhaltig gutes Geschäftsklima ist jedoch noch nicht begraben, da sich der Klimaindikator in beiden Marktsegmenten noch über oder im Bereich seines langfristigen Mittelwerts befindet.

Hauck & Aufhäuser Asset Servicing ist KABG-Verwahrstelle Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Kerngeschäftsfeld Asset Servicing (Hauck & Aufhäuser Asset Servicing) gewinnt mit Jamestown US-Immobilien GmbH (Jamestown) den größten US-ImmobilienfondsAnbieter als Kunden. Die traditionsreiche Privatbank übernimmt für den Fondsinitiator die Verwahrstellenfunktion, welche seit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) für Sachwertefonds vorgeschrieben ist. Hauck & Aufhäuser Asset Servicing wird in dieser Funktion unter anderem die Kontrolle der Fondskonten sowie die Vertragsprüfungen der Anlagetransaktionen verantworten. Hauck & Aufhäuser Asset Servicing übernimmt die Verwahrstellenfunktion für alle in Deutschland neu aufgelegten Fonds von Jamestown. Das Fondshaus ist langjähriger Marktführer in Deutschland für US-Immobilienfonds.

Bundesländer treiben die Energiewende voran Die Bundesländer treiben die Energiewende voran und profitieren auch davon. Mit ehrgeizigen Ausbauzielen und guten Rahmenbedingungen haben viele Landesregierungen in den letzten Jahren zum dynamischen Wachstum der regenerativen Stromerzeugung entscheidend beigetragen. Dies zahlt sich auch ökonomisch aus: Die Anzahl der in der Branche tätigen Unternehmen hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht, wie aktuelle Zahlen auf www.foederal-erneuerbar.de, dem Bundesländerportal zu Erneuerbaren Energien, belegen. In den letzten Jahren kann in Sachen Energiewende auf föderaler Ebene eine


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dynamische Entwicklung konstatiert werden: In fast allen Ländern wuchs der Anteil Erneuerbarer Energien nicht nur am Stromverbrauch, sondern auch an der gesamten Stromerzeugung des Landes. Mecklenburg-Vorpommern gelang es 2012 nach jüngst veröffentlichten Daten erstmals, mehr als die Hälfte der gesamten Landesstromerzeugung aus Wind, Sonne, Biomasse und Co. zu gewinnen. Der Ausbau Erneuerbarer Energien lohnt sich dabei für die Länder doppelt. Denn neben einer sauberen und nachhaltigen Energieversorgung winken auch ökonomische Vorteile: So stieg beispielsweise die Zahl der in der Branche tätigen Unternehmen in den letzten Jahren in fast allen Bundesländern kontinuierlich an. Besonders erfolgreich sind dabei die in der Energiewende bislang sehr aktiven Bundesländer. So ist der Anteil der ErneuerbareEnergien-Unternehmen an der gesamten Wirtschaftsstruktur in den Nordländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit zwei Prozent und mehr besonders hoch. Aber auch Bayern und Brandenburg können sich hier über hohe Werte freuen.

Deutscher Immobilienfinanzierungsindex (DIFI) hat zugelegt Der Deutsche Immobilienfinanzierungsindex (DIFI) hat im zweiten Quartal 2014 wieder zugelegt. Seit Ende März ist er auf 24,9 Punkte gestiegen (+ 1,9 Punkte) und behält damit das hohe Niveau der vergangenen neun Monate bei. Der leichte Zugewinn geht auf positivere Einschätzungen der Finanzierungssituation zurück, die die leicht nachgebenden Finanzierungserwartungen überkompensieren. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle, umfragebasierte Analyse von JLL

und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die den Deutschen Immobilienfinanzierungsindex gemeinsam vierteljährlich erheben.

Studie zur Beratungsdokumentation im Geldanlage- und Versicherungsbereich erschienen Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie des Institutes für Transparenz (ITA) zeigt, dass nur jede vierte Verbraucherin bzw. Verbraucher nach Beratungsgesprächen im Geldanlage- und Versicherungssektor eine Beratungsdokumentation bekommt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es nach dem Beratungsgespräch zu keinem Vertragsabschluss kommt. Das Institut schickte Testkunden in insgesamt 119 Beratungsgespräche. Nur in 29 Fällen erhielten die Kunden anschließend eine Beratungsdokumentation. Der Geldanlagebereich schnitt mit einer Quote von 39,1 Prozent gegenüber dem Versicherungsbereich mit einer Quote von 15,1 Prozent besser ab. Im Bereich der Geldanlage stellt dies einen Gesetzesverstoß dar, da hier die Dokumentation unmittelbar nach dem Beratungsgespräch ausgehändigt werden muss. Die nicht repräsentative Studie gibt damit Hinweise auf die Praxis der Beratungsdokumentation. Dazu Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „In der Praxis gibt es bei der Beratungsdokumentation offensichtlich große Defizite. Wenn überhaupt nur jeder vierte Kunde ein Protokoll bekommt, dann ist der Zweck der Beratungsdokumentation nicht erfüllt. Wir werden die Ergebnisse des Gutachtens mit Branchenvertretern, Wissenschaft und Verbraucherverbänden besprechen. Unser Ziel wird es sein, dass die Beratungsdokumentation ihrer Funktion gerecht wird. Die Beratungsprotokolle sollen qualitativ hochwertige Beratung sicherstellen. Unnötige Bürokratie nutzt Niemandem. Nur solche Lösungen, die für die Anlageberater praktikabel sind, werden am Ende auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzen.“

Umfrage von Scope Ratings Scope Ratings hat im Mai 2014 Anbieter und Vermittler geschlossener Fonds zu ihren Markteinschätzungen befragt. Teilnehmer waren 31 Emissionshäuser, 56 Banken, Sparkassen und freie Vertriebe. Die eigene Lage beurteilten 42 Prozent der Anbieter als gut – acht Prozent sogar als sehr gut. Die positive Einschätzung der eigenen Lage korrespondiert jedoch nicht mit dem erwarteten Platzierungsvolumen für den Gesamtmarkt. Ein Drittel der Befragten erwartet geringeres Platzierungsvolumen - ein Fünftel stellt sich sogar auf ein deutlich geringeres Platzierungsvolumen ein. Vermittler betrachten ihre Lage deutlich skeptischer. Nur sieben Prozent bewerten diese als gut oder sehr gut, 37 Prozent als befriedigend. Die Erwartungen für das Platzierungsvolumen sind auch pessimistischer: Nur rund 22 Prozent rechnen für 2014 mit einem ähnlichen oder steigenden Platzierungsergebnis auf Gesamtmarktebene. Dass die Branche in den kommenden Jahren wieder an frühere Platzierungszahlen deutlich über fünf Milliarden Euro anschließen kann, verneinen 85 Prozent der Befragten. In diesem Jahr planen 50 Prozent der befragten Anbieter Neuemissionen mit deutschen Immobilien – knapp 40 Prozent beabsichtigen die Auflage geschlossener AIF mit ausländischen Objekten. Weitere 40 Prozent setzen in diesem Jahr auf die Asset-Klasse Mobilien/Flugzeuge, 22 Prozent planen erneuerbare-EnergienFonds. Für 90 Prozent der Anbieter und Vermittler sind Immobilien die AssetKlasse mit dem größten Potenzial. 45 Prozent der Vermittler rechnen zudem mit Interesse an Fonds mit ausländischen

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Immobilien, 52 Prozent für Asset-Klassen Mobilien/Flugzeuge und 30 Prozent für Erneuerbare Energien.

den im kommenden Jahr um 2,3 Prozent zunehmen, nach 1,6 Prozent 2014.

Ein Team aus analytisch begabten und kreativen Köpfen soll betriebs- und volkswirtschaftliche Denkmuster hinterfragen, Szenarien für zukünftige Entwicklungen erarbeiten und Postulate für die Anlagephilosophie definieren.

Fast 80 Prozent der Anbieter planen in den kommenden drei Jahren neben geschlossenen AIF für Privatanleger die Auflage weiterer Produkte – allen voran Spezial-AIF für Institutionelle und Projektanleihen sowie Genussscheine für professionelle und semi-professionelle Anleger. Scope Ratings rechnet mit einer Belebung des Marktes für geschlossene Fonds im zweiten Halbjahr 2014 und mit dem Gewinn des Vertrauens der Privatanleger gegenüber den Branchen durch die Regulierung.

ifo Institut erhöht Konjunkturprognose Das ifo Institut hat seine Konjunkturprognose erhöht. Im laufenden Jahr kann Deutschland nun mit 2,0 Prozent Wachstum rechnen, im kommenden Jahr sogar mit 2,2 Prozent. Bislang hatten die Forscher für 2014 nur mit 1,9 Prozent gerechnet. „Der Aufschwung ist robust und verstärkt sich“, sagte Timo Wollmershäuser, der das ifo Zentrum für Konjunkturforschung und Befragungen kommissarisch leitet. „Voraussetzung ist, dass sich der Konflikt um die Ukraine nicht verschärft und dass es wegen der Kämpfe im Irak keine Preisexplosion beim Öl gibt.“ Dann rechnet das Institut mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit von 6,9 Prozent 2013 auf 6,7 Prozent in diesem Jahr und auf 6,6 Prozent im Jahre 2015, trotz der negativen Effekte des Mindestlohns auf die Beschäftigung.

3. Anlegerverhalten (Behaviorismus)

Startschuss für Flossbach von Storch Research Institute Ab 01. Juli 2014 forscht das Flossbach von Storch Research Institute – eine unabhängige und eigenständige Denkfabrik (Think Tank). Das in Köln ansässige Institut wurde von der Flossbach von Storch AG gegründet und positioniert sich in der Lücke zwischen klassischem, absatzbezogenem Research und rein akademischer Forschung. Als Gründungsdirektor konnte der renommierte Volkswirt Dr. Thomas Mayer gewonnen werden.

Das Institut finanziert sich sowohl aus internen als auch externen Honoraren und startet mit fünf Mitarbeitern. Das Team soll innerhalb der nächsten zwei Jahre auf zehn Personen ausgebaut werden. Gesucht werden kreative und analytisch begabte Köpfe, die sich frei entfalten und „dicke Bretter“ bohren wollen. Die Institutssprachen sind Deutsch und Englisch. Der Volkswirt Thomas Mayer verantwortet das makroökonomische Research, während Ludwig Palm den Bereich Unternehmens- und Aktienmarktanalyse leitet. Das dritte Tätigkeitsgebiet Behaviorismus verantworten Thomas Mayer und Ludwig Palm gemeinsam.

Forschungsschwerpunkte sind: 1. Makroökonomische Themen: Geldwesen, Staatsverschuldung, Geldpolitik 2. Unternehmensbezogene Untersuchungen: Unternehmensqualität, Managementqualität und Kompensation, Pensionskassen

Tagaktuelle Meldungen rund um das Thema Sachwertanlagen finden Sie unter www.beteiligungsreport.de

Registrierungen im Finanzanlagenvermittlerregister Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO

Anzahl Einträge

Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis gesamt

41.057

Erlaubnis zur Vermittlung von1

Die Verbraucherpreise werden in diesem Jahr um 1,1 Prozent steigen, im nächsten Jahr aber schon um 1,7 Prozent. Hierbei spiegelt sich vor allem die Entwicklung der Arbeitskosten wider, die infolge der zunehmenden Auslastung der Produktionskapazitäten und der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns deutlich steigen dürften. Die Lohnstückkosten wer-

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Offene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr.  1 GewO)

40.409

Geschlossene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr.  2 GewO)

11.425

Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr.  3 GewO)

6.698

Mehrfachzählungen möglich (Gewerbetreibender hat Erlaubnis für mehrere Kategorien)

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Quelle: DIHK, Stand: 30.06.2014


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BeteiligungsReport Blitzumfrage bei Marktteilnehmern:

Wie entwickelt sich die KAGB konforme Beteiligungswelt?

Statements, die nach Druckunterlagenschluss eingetroffen sind werden auf www.beteiligungsreport.de und in der nächsten Ausgabe des BeteiligungsReport Update - Mitte September - veröffentlicht.

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Kapitalanlagegesetzbuch, Regulierung, KVG, AIF, BaFin, § 34f... und viele weitere Begriffe geistern derzeit durch den vormals Grauen Kapitalmarkt. Weniger weit verbreitet sind Produkte nach neuem Recht. Der BeteiligungsReport hat die derzeitige Situation des Umbruchs als Anlass für eine Blitzumfrage genommen. Befragt wurden Marktteilnehmer nach ihrer Sicht auf die Entwicklung der KAGB konformen Beteiligungswelt.

Wolfgang Dippold, geschäftsführender Gesellschafter PROJECT Investment Gruppe

„Trotz des hohen Aufwandes begrüßen wir die Anforderungen des KAGB und würden unseren Weg, ausschließlich regulierte Investments anzubieten, wieder so gehen. Bei den bisherigen Genehmigungen gab es Lernprozesse der BaFin wie der Anbieter. Diese ließen sich kaum vermeiden, müssten aber weitgehend abgeschlossen sein. Die Mehrkosten der Regulierung tragen im Wesentlichen wir als Emissionshaus und nicht unsere Anleger. Deshalb sind die Weichkosten bei unseren KAGB-regulierten Fonds gesunken. Dies können wir durch unseren deutlichen Wachstumsprozess leisten.“ Johannes Glasl, Geschäftsführer DSC Deutsche SachCapital GmbH

„Die Deutsche SachCapital ist eine ServiceKVG und bietet die kollektive Vermögensverwaltung in den Assetklassen Immobilie, Schiff, Infrastruktur, Rail, Private Equity und Multi-Asset-Dachfonds sowohl für geschlossene Publikums-AIFs als auch für offene und geschlossene Spezial-AIFs an. Die Erfahrungen nach einem Jahr Regulierung bestätigen, dass Service-KVGs eine wichtige Funktion in der neuen Welt erfüllen. Sie ermöglichen Initiatoren, für die die

Errichtung und der Betrieb einer eigenen Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgrund der hohen regulatorischen Anforderungen wirtschaftlich nicht sinnvoll sind, weiterhin Investmentvermögen umzusetzen. Advisory- und Auslagerungsmodelle erlauben dabei eine hoch spezialisierte, effiziente und nachhaltige Tätigkeit für Investmentvermögen unter Wahrung eines Handlungsrahmens für den Initiator.“ Frank Iggesen

suchendes Kapital aus. Unser exklusiver Vertriebskoordinator - die IMMAC Immobilienfonds GmbH - war in die inhaltlichen Prozesse der Produktentwicklung eng eingebunden und hat dabei insbesondere die Interessenslagen der Vertriebspartner mit in die Produkte einfließen lassen. Das bisherige Feedback der Vertriebspartner lässt uns eine hohe Nachfrage nach dem ersten Publikums-Portfolio-AIF der Hanseatischen mit drei konkreten Immobilien erwarten.“

Mitglied des Vorstands HKA Hanseatische

Oliver Porr,

Kapitalverwaltung AG

Vorstandsvorsitzender bsi Bundesverband Sachwerte und Invest-

„Nach den ersten Erfahrungen von der vollständigen Erlaubnis bis zu den ersten AIF Gestattungen sowie den Marktchancen wird der Weg durch IMMAC beziehungsweise die Hanseatische Kapitalverwaltung AG als KVG wieder beschritten. Geändert hat sich, dass statt nur eines einzigen Verkaufsprospektes gemäß IDW 4 Standard, unsere Publikums AIF - bis zur Definition eines neuen Standards beim IDW - künftig, neben den wesentlichen Anlegerinformationen, aus einem KAGBProspekt und einer ergänzenden Produktinformation als Werbeunterlage besteht. Diesen Informationen wird jeweils KAGBund WPHG-Konformität durch externe Wirtschaftsprüfer bescheinigt. In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Situation innerhalb der EU, speziell in Deutschland, gehen wir von einer ungebrochen hohen Nachfrage nach Sachwertinvestitionen als „Hafen der Sicherheit“ für Anlage

mentvermögen e.V.

„Natürlich nimmt ein Genehmigungsprozess sowohl für eine Kapitalverwaltungsgesellschaft als auch für ein reguliertes AIF Zeit in Anspruch. Das ist aber verständlich, denn auch für die BaFin war alles Neuland. Zu keiner Zeit hatten wir den Eindruck, dass man bei der BaFin destruktiv unterwegs ist. Im Gegenteil: die Fragen waren präzise und nachvollziehbar. Bei der Konzeption von Sachwertprodukten hat sich wenig geändert. Gute Produkte starten vom Asset her und dieses muss vorrangig stimmen. Die regulierte Welt ist dann noch die intellektuelle Kür. Im Vertrieb spürt man, dass die neuen Produkte wohlwollend aufgenommen werden. Von Sehnsucht nach neuen Produkten würde ich jedoch nicht sprechen wollen!“ Fortsetzung auf Seite 12...

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Ab Herbst wird eine ernstzunehmende Anzahl an Sachwerteinvestments erwartet

Der KAGB Zug rollt an

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Der bsi hat sich zu Wort gemeldet und angekündigt, dass es bis Jahresende 33 AIFs geben wird. Das ist nett, aber nur die halbe Wahrheit.

Der Sachwerteverband war in den letzten Jahren immer besonders darauf stolz, dass er den Löwenanteil des platzierten Eigenkapitals repräsentierte. Doch durch seinen selbst gewählten Schritt, das platzierte Eigenkapital als Maß- und Vergleichsgröße abzuschaffen, manövrierte der bsi sich in zwei Probleme. Durch die nun herausgestellte Größe des verwalteten Vermögens rückt er Unternehmen wie HCI, Lloyd Fonds, MPC oder Nordcapital in den verstärk-

Autor: Edmund Pelikan Herausgeber BeteiligungsReport Weitere Informationen bei: epk media GmbH & Co. KG Altstadt 296 84028 Landshut Tel: +49 (0)871 43 06 33-0 Fax: +49 (0)871 43 06 33-11 E-Mail: info@epk24.de www.epk24.de

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ten Blickpunkt. Sie haben sich im Grunde vom aktiven Markt KAGB-konformer Produkte verabschiedet beziehungsweise sind nicht angetreten. Die meist verwalteten Schiffsfonds sind ein Trauerspiel, und nur durch die Kombination aus Verwaltung und Treuhand können noch Erträge erzielt werden. MPC hat zwar mit der Deutschen Sachwert eine ServiceKVG am Start, kämpft aber mit Problemen wie dem Rechtstreit mit ER Schifffahrt um die Starflotte oder derzeit mit dem MPC Holland 72 Fonds, wo nach Pressenberichten die finanzierende Bank die Loan-to-Value Klausel gelten gemacht hat und deshalb derzeit Anleger für mehrere Jahre keine Ausschüttung mehr bekommen sollen. Lloyd Fonds musste wegen nachhaltigen Misserfolgs in der Platzierung seines A380 seine Eigenkapitalvorfinanzierung in eine langfristige Kreditfinanzierung umwandeln. Kurz gesagt: Die guten Meldungen halten sich auch aus Verbandskreisen des bsi in Grenzen. Abgerundet wird das Bild durch die Abschaffung der Leistungsbilanzen für Verbandsmitglieder nach dem Motto: „Vor der regulierten Welt, das waren ja nur unbedeutende Testläufe!“

Verhaltene Aussichten aus Verbandskreisen Da ist auch die Meldung, dass bis Jahresende 33 AIFs auf den Markt kommen sollen, wenig Grund zur Freude. Denn von diesen sind sieben Spezial-AIFs und somit nicht für den Publikumsmarkt bestimmt. Das ist zwar für die entsprechenden Kapitalverwaltungsgesellschaften gut, nicht aber für den Beteiligungsmarkt aus Finanzdienstleistern, Maklerpools und „normalen“ Anlegern. Ganze 25 Publikumsfonds sind aus dem bsiMitgliederbereich angekündigt. Etwas beschämend ist dabei, dass sich nicht einmal die Hälfte der 33 emittierenden Vollmitglieder an der Umfrage beteiligten. Ganze 16 haben ihrem Verband eine Antwort gegen. Wenn man einer Umfrage des Ratinghauses Dextro Glauben schenken darf, bereiten 37 KVG derzeit eine Emission vor. Zahlreiche davon sind keine Mitglieder im Sachwerteverband bsi. Die Dextro rechnet mit einem Angebotsvolumen von über drei Milliarden Eigenkapital. Fokussierte Produktsegmente sind Immobilienfonds Ausland und Inland sowie Flugzeuginvestments. Was der Markt aufnehmen wird, ist dabei eine andere Frage.


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Neue Produkte von Nichtmitgliedern des bsi Allen voran Häuser wie HTB (Immobilienzweitmarktfonds), INP (Pflegeimmobilienfonds) oder Projekt Gruppe (Wohnimmobilienfonds) sind mit richtungsweisenden Produkten in der regulierten Welt ohne bsi-Mitgliedschaft bereits auf dem Markt. Hier wird eine Vielzahl noch erwartet. Die Berliner Lobbyvertretung für Sachwertinvestments muss aufpassen, nicht den Anschluss zu ihrem Markt zu verlieren und dass die grundsätzlich von vielen Seiten gelobte politische Arbeit damit nicht verpufft. Der Markt wird sich entwickeln und weit mehr wie die knapp über 20 zugelassenen Kapitalanlagegesellschaften für offene Investmentvermögen erreichen. Es sind Zahlen von 60 bis 80 Kapitalverwaltungsgesellschaften durchaus denkbar, jedoch benötigt dies Zeit. Interessant ist die Verbildlichung der Anträge bei der BaFin. Es sollen insgesamt 550.000 Seiten Papier sein, scheibt der BVI. Und der bsi spricht von Kosten der derzeitig zugelassenen KVGs von knapp 10.000.000 Euro. Und das alles formell zum Schutze des Anlegers. Manchmal meint man, mit dem Papier soll das Anlagebetrugsmonster erschlagen und nicht verhindert werden.

Alternativen im nicht regulierten Markt Die BaFin hat mit ihrem Bericht „der graue Kapitalmarkt ist das Normale“ jeglichem Automatismus das Wasser abgegraben, dass in Zukunft nur noch die weiße Welt von Bedeutung ist. Natürlich wird die Aufsichtsbehörde alles tun, um so viel Kontrolle wie möglich auszuüben und so wenig wie möglich Fehlentwicklungen zuzulassen. So ist es wahrscheinlich, dass dann noch in diesem Jahr qualifizierte Nachrangdarlehen mit einer Prospektpflicht belegt werden. Aber allein dadurch, dass Siemens einer der größten Genussrechtsemittenten in Deutschland ist, und diese Adresse natürlich als seriös und vertrauenswürdig gilt, werden graue Finanzprodukte auch weiterhin als Anlagevariante anerkannt sein. Und selbst durch Skandale wie Prokon oder S&K kann dies nicht verhindert werden.

KVGs am Markt KVG

Homepage

Alceda Asset Management GmbH

www.alceda.de

Allianz Global Investors Europe GmbH

www.allianzglobalinvestors.de

AVANA Solutions

www.avanainvest.com

Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

www.commerzreal.com

Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH

www.csam.de

derigo GmbH & Co. KG

www.derigo.de

DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH

www.hahnag.de

Doric Investment GmbH

www.doric.com

Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG

www.dr-peters.de

DSC Deutsche SachCapital GmbH

www.deutsche-sachcapital.de

Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

www.hh-asset.de

Hamburg Trust REIM Real Estate Investment Management GmbH

www.hamburgtrust.de

Hamburgische Investitionshandlung

www.seehandlung.de

Hannover Leasing Investment GmbH

www.hannover-leasing.de

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH

www.hansainvest.com

HKA HANSEATISCHE Kapitalverwaltung AG

www.diehanseatische.de

HTB Hanseatische Fondshaus GmbH

www.htb-zweitmarkt.de

IntReal International Real Estate Kapitalanlagegesellschaft mbH

www.intreal.de

JAMESTOWN US-Immobilien GmbH

www.jamestown.de

KGAL Investment Management GmbH & Co. KG

www.kgal.de

NORD/LB Asset Management AG

www.nordlb-am.de

PRIME AIFM GmbH

www.primeaifm.com

publity Performance GmbH

www.publity-performance.de

Real I.S. Investment GmbH

www.realisag.de

SEB Investment GmbH

www.sebam.de

Quelle: eigene Zusammenstellung

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Ein weiteres Beispiel: Genossenschaftsanteile haben als Anlageprodukt nicht nur im Genobankbereich, sondern auch in der Wohnungsbaugenossenschaftswelt eine soziale Bedeutung. Hier könnte ein regelrechter Boom entstehen. Manche Anlagegenossenschaften stoppen bereits die Annahme von Geldern, da sie diese erst wieder einer Investition zuführen müssen. Wie bei vielen Anlageformen kommt es oft nicht nur auf das Konzept und den Prospekt allein an, sondern auf die Menschen, die dahinter stehen und das Anlageprodukt mit Leben erfüllen und ihre Kompetenz zur Verfügung stellen.

Betrug ist nicht durch das KAGB gebannt. 2008 wurde durch das Verbraucherschutzministerium die sogenannte Evers/ Jung Studie in Auftrag gegeben, um den Finanzdienstleistermarkt zu analysieren. Dort sind die jährlichen Schäden, die durch geschlossene Fonds verursacht werden, auf etwa 30 Milliarden veranschlagt worden. Die Zahl war damals falsch und ist heute falsch. Jeder Kapitalverlust für Anleger ist einer zuviel. Am 25. Juli 2014 berichtete die Süddeutsche Zeitung über die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2013. Insgesamt ging die Zahl der Wirtschaftsdelikte zwar zurück, die Summe der dadurch verursachten Schäden stieg aber leicht auf 3,8 Milliarden. Das BKA wies jedoch darauf hin, dass Straftaten, die von Staatsanwaltschaften oder Finanzbehörden direkt und ohne Polizeibeteiligung verfolgt werden, in den polizeilichen Statistiken nicht erfasst seien. Und dann kommt wieder das Unvermeidliche: Für die Anlage- und Finanzierungsdelikte spielt laut BKA der sogenannte graue Kapitalmarkt eine bedeutende Rolle. Hier darf man aus einem Buch der Stiftung Warentest zitieren. Es heißt „Banken verstehen“ und stellt 200 Finanzprodukte vor und „erklärt“ diese „verständlich“, „bewertet“ diese aber auch, so der Untertitel. So ist unter Staatsanleihen auf Seite 150 zu lesen: „Geeignet für sicherheitsorientierte Anleger und als Basis für fast jedes Depot“. Und etwas weiter unter

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der Erläuterung wird es spannend. Da steht unter dem Punkt Sicherheit: „Die Geschichte ist reich an Beispielen von Ländern, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen konnten. Jüngster Fall war Griechenland. Die Besitzer griechischer Staatsanleihen mussten auf einen beträchtlichen Teil ihres Geldes verzichten. Auch Staatsanleihen bieten also keine Garantie ...“! Wohl wahr! Aber die Stiftung Finanztest beschreibt hier den weißen Kapitalmarkt. Und das ist wohl die Hoffnung der Sachwertebranche. Wenn das Geld im weißen Kapitalmarkt weg ist, ist das OK. Weil das Produkt sicher war. Im grauen Kapitalmarkt ist es Betrug. Oder hat man schon mal gehört, dass die Politiker, die den Deal mit Griechenland eingefädelt haben, eine Betrugsanklage bekamen?

Ausblick Das Happy End wird kommen, fragt sich nur noch, wer es erleben wird. Durch Genehmigungszeiten von sechs bis neun Monaten und Kosten von durchschnittlich fast einer Million Euro wird der Sachwertemarkt in der regulierten Art zwar in diesem Jahr mit 30 bis 40 Kapitalverwaltungsgesellschaften und mit 50 bis 70 geschlossenen Investmentvermögen Fahrt aufnehmen, ernstzunehmende Platzierungsgrößen werden aber erst 2015 zu verzeichnen sein. Hauptumsatzträger werden anfangs nicht der freie Vertrieb, sondern Banken im Publikumssegment sein. Die institutionelle Welt wird stetig sich entwickeln und schnell signifikante Erfolge erzielen. Grund ist hier der Anlagestau durch die Niedrigzinspolitik und die meist bereits erfüllte Anlagequote bei Aktien. Genau sollte man die Entwicklung bei den alternativen Investments betrachten, die in der nicht regulierten Anlagewelt sich prächtig entwickeln. Ob operative Fonds, Genussrechte, Genossenschaften, Nachrangdarlehen oder Direktanlagen – sie werden ihren Markt finden und die dünne derzeitige Produktpalette ergänzen. (Mehr dazu auf Seite 20) ep (red.)

...Fortsetzung von Seite 9:

Stefan Klaile, Geschäftsführer XOLARIS GmbH

„Xolaris würde den Weg zur KVG jederzeit wieder gehen, denn es ist aus unserer Sicht das Konzept der Zukunft. Der Genehmigungsprozess verlief zwar wie erwartet schleppend. Dies lag aber auch daran, dass wir mit unserem Konzept einer unabhängigen ServiceKVG als Neugründung ein Sonderfall sind. Aus den Gesprächen mit den Verwahrstellen, mit denen wir eine Zusammenarbeit besprechen, können wir nur positive Erfahrungen wiedergeben. Unserer Meinung nach besteht hier ein sehr hohes Verständnis für die Bedürfnisse der Kunden, aber auch in den einzelnen Prozessen. Die hohen Kosten für eine Zulassung der KVG und von KAGB-konformen Produkten haben natürlich eine negative Auswirkung auf die Rendite der einzelnen Projekte. Angesichts der Schieflagen in der Vergangenheit muss sich der mündige Anleger zukünftig fragen, ob ihm eine höhere Transparenz, die Trennung der Verantwortlichkeiten und die höchste Stufe der Regulierung ein bisschen Renditeabschlag wert sind. Die Frage wird sein, mehr Sicherheit oder mehr Rendite! Die Anlegeranfragen nach neuen regulierten Produkten sind sicher da, wobei wir davon ausgehen, dass sich dies erst im Jahr 2015 auf die Absatzzahlen auswirken wird. Derzeit sehen wir ein Abwarten mit kritischem Blick auf die Qualität der Produkte sowohl bei Anlegern als auch auf Vertriebspartnerseite. Man muss hier aber klarstellen, dass nicht alle Produkte durch die Regulierung zu guten Produkten werden. Hier wird es aus unserer Sicht zu einer Differenzierung des Marktes kommen.“


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Regulierung und Verband setzen 30 Jahre Anlegerschutz auf „Reset“

Neuer Fonds-Performance-Standard ohne Soll/Ist-Leistungsbilanz

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Die Regulierung verzichtet auf die Prognoserechnung, Der Branchenverband setzt die Soll-/Ist-Leistungsbilanz aus. Das ist die neue „weiße Welt“ der Regulierung – und die hat nicht nur Vorteile, sondern auch Tücken. Die Anbieter nützen die neuen Chancen der Vergangenheitsbewältigung.

Über 30 Jahre hat der Anlegerschutz bei geschlossenen Immobilienfonds an der Prospektierung gearbeitet. Heraus kam in Verbindung mit paralleler Rechtsprechung der geschlossene Immobilienfonds als transparenteste und am besten prospektierteste Kapitalanlage überhaupt. Die Prognoserechnung lieferte den Maßstab für den Soll-/Ist-Vergleich. Der Anleger mit Informationsinteresse konnte sich nahezu vollständig informieren. Allein schon das Enthaftungsinteresse der Initiatoren sorgte für Perfektionsstreben. Allerdings schützt der Prospekt einer unternehmerischen Beteiligung nicht vor Markt-Unbillen, euphorischen LemmingeInvestitionen, Steuerverwerfungen oder einfacher Ignoranz von Markttransformationen. Marktzusammenbruch in den neuen Bundesländern, 15 Jahre Mietverfall und Marktumstellung in den alten Bundesländern, Crash der Schiffsmärkte nach der Finanzkrise, Steuerdesaster bei Medi-

enfonds oder Windstille bei Windmühlen sorgten für Milliardenvernichtung von Anlegerkapital. Über 15 Jahre quittierten Initiatoren in ihren Prospekten den andauernden Preisverfall von Büroimmobilien mit Wertsteigerungsmodellen auf Inflationsbasis, die bis heute seit 20 Jahren einer statistischen Grundlage entbehren.

Autor: Werner Rohmert Vorstand und Herausgeber „Der Immobilienbrief“ Weitere Informationen bei: Research Medien AG Rietberger Straße 18 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel: +49 (0)5242 90 12 50 Fax: +49 (0)5242 90 12 51 E-Mail: info@rohmert.de www.rohmert-medien.de

Erkauft wurde der Prospektierungsperfektionismus zudem mit 200-Seiten-Prospekten, die niemand mehr lesen konnte oder wollte, und Scheingenauigkeit der Prognoserechnungen. Bereits 1994 entlarvte der Autor in einem DER PLATOW BRIEF Fonds-Spezial den Prospekt als „das Spielfeld genialer Kreativität des Initiators. … Excel ist geduldig. Wir werden Ihnen gleich zeigen, dass so viele kleine Schräubchen multiplikativ miteinander verbunden sind, dass kleine Abweichungen nach oben oder unten, denen

auch ein Fachmann nicht nachhaltig widersprechen kann, in der Multiplikation die ganze Geschichte als superrentabel oder völlig uninteressant erscheinen lassen können.“ In der Folge entstanden dann noch Super-Leverage Fonds, die den IRR tunten. Aktuelles Fonds-Bashing in der Wirtschafts- und Publikumspresse nutzt die Prognosen als Material für Vorwürfe nach dem Motto: „Bis zu zweistellige Renditen wurden prognostiziert. Nur neun Prozent wurden im Niedrigzinsumfeld erreicht. Was sagt der Initiator zur katastrophalen Prognoseabweichung?“. Super-Prospektierung, Leistungsbilanz-Überinterpretation und Scheingenauigkeit schufen sicherlich nicht die beste der Anlegerschutzwelten, es ist jedoch fraglich, ob Abschaffung der Prognoserechnung und von Soll-/Ist-Vergleichen eine bessere Welt schafft.

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30 Jahre Anlegerschutz waren wohl fehlerhaft – jetzt kommt die „weiße Welt“ Jetzt wurden die 30 Jahre Anlegerschutz auf „Reset“ gesetzt. Nach KAGB wird keine Prognoserechnung geschlossener Investment-KGs mehr verlangt. Die Initiatoren werden jetzt wohl auf die eigene Kontrollierbarkeit „verzichten“. Der Branchenverband bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (früher VGF) schob letzte Woche den neuen „Standard für Performance-Berichte“ nach, der den bisherigen Leistungsbilanz-Standard mit Soll-/Ist-Vergleich ersetzt. Der neue Berichtsstandard integriert die Berichterstattung über Produkte nach KAGB und VermAnlG und erweitert laut bsi die Darstellung vom PublikumsAIF auf das Geschäft mit Spezial-AIF. Das Ergebnis sei eine breitere Datenbasis, die ein vollständiges Bild der Leistungsfähigkeit als Assetverwalter und -manager auf Ebene der KVG liefere. Basis seien die erhöhten Genehmigungs- und Berichtsanforderungen des KAGB zu Bilanzierung, Anlegeranfragen oder Bewertung bis hin zu monatlicher Berichterstattung an Verwahrstelle, BaFin oder auch Bundesbank. Das dürfte dauerhaftes doloses Handeln sehr erschweren und „Fonds nach Gutsherrenart“ mit einseitigen Vorstellungen zur Chancen-, Risiko- und Kostenverteilung ein Ende bereiten. Dieses neue Umfeld ist natürlich bei der Abschaffung tradierter Anlegerschutzstandards zu berücksichtigen.

Andererseits macht vielleicht nur der Verzicht auf die Prognoserechnung das Perpetuum Mobile aus überhöhten, nicht risikoadäquaten Immobilien-Einkaufspreisen bei sog. Core-Immobilien und hohen, kaum noch darstellbaren RegulierungsKosten wieder rechenbar. Gleichzeitig wird der mögliche Fonds-Klippensturz des Mietvertragsendes ausgeblendet. Der bekannte Soll-/Ist-Vergleich des Prospektes mit der Realität sei vom Gesetzgeber nicht mehr gewollt, fasst der Hauptgeschäftsführer des bsi, Eric Romba, in der PK zusammen. Als Jurist machte Romba deutlich, dass der Verzicht des Kapitalanlagegesetzbuches auf eine Prognoserechnung in der Prospektierung eine andere juristische Qualität darstelle als die frühere Gesetzeslage, die keine Prognoserechnung verlangte. Das ist Juristen-Logik. Der Autor kann sich zumindest in den letzten 30 Jahren des Anlegerschutzes nicht an ein Gesetz erinnern, das eine ausführliche Prognoserechnung vorgeschrieben hätte. Die oft gescholtenen Initiatoren lieferten sie trotzdem und machten sich kontrollierbar. In der neuen Welt wird es das nicht mehr geben. Inwieweit der neue rechtliche Rahmen, der in Bezug auf die Freiwilligkeit der Leistung eigentlich gar nichts verändert, ein Fortschritt in Bezug auf Anlegerschutz ist, bleibt offen. Für Nicht-Juristen bleibt zudem die Frage offen, inwieweit ein Gesetz, das eine freiwillige Prognoserechnung eben nicht erwähnt, eine über Jahrzehnte verfeinerte

Rechtsprechung in Bezug auf Aussagefähigkeit, Transparenz, Verständlichkeit und Praxis der Prospektierung aushebelt. Wir wollen an dieser Stelle das neue, auch komplexe und kostenintensive Berichtswesen von Kapitalverwaltungsgesellschaften, das „Fondsgestaltung nach Gutsherrenart“ weitgehend ausschließen wird und für formale Korrektheit der Mittelverwendung sorgen wird, nicht beurteilen. Die Branche feiert auf jeden Fall den geschlossenen AIF „endlich“ auf einer Ebene mit Wertpapieren in der „weißen Welt“ der Kapitalanlage. Der neue Performance-Mindeststandard des bsi ist wohl ein echter Fortschritt – für die Initiatoren. Und der Anleger in Geschlossene AIF sieht sich nun endlich bei seiner Kapitalanalage in einer Liga mit den ModellbaukastenProspektierungs-Standards (gefloppter) Lebensversicherungen, (Pleite gegangener) Immobilien Aktiengesellschaften, (hoch riskanter) Projektentwicklungs-Anleihen, (risikoerweiternder) Genussscheinkonstruktionen oder (abzuwickelnder) Offener Immobilienfonds. Glückwunsch.

Positivauslese und Konsolidierung – Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung Es bleibt darüber hinaus natürlich die Frage nach der vergangenheitsbezogenen Berichterstattung der Kapitalverwaltungsgesellschaften. Hier werden die KVGs zukünftig die Performance der aufgelösten Fonds ausweisen müssen – allerdings nur der aufgelösten Fonds. Solange die Assets nicht verkauft sind, sei die Rendite nicht berechenbar. Für die Investitionsrechner des Autors wäre eine laufende Prognoseanpassung auf Basis aktueller, wahrscheinlicher Anschlussmarktmieten und angepasster realistischer Veräußerungserlöse allerdings nicht besonders schwierig, aber wahrscheinlich lästig für manche Player. Anpassungen im Rahmen einer revolvierenden Planung waren sogar schon in meiner Studienzeit Standard. Die Renditeberechnung im neuen Performance-Standard basiert, wie ich das auch

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schon gelernt habe, finanzmathematisch auf den eingetretenen oder erwarteten Zahlungsströmen. Aber so einfach ist das nicht. Sofern Steuereffekte die Performance deutlich beeinflussen, kann laut bsi Performance-Regelung die KVG auf die Berechnung auch für aufgelöste Fonds verzichten, da sie unzureichende Ergebnisse darstellen würde. Komisch, wie sich Vergangenheitsbewältigung vom Verkaufsgeschehen unterscheidet. Seit 30 Jahren ist es der Branche nie schwergefallen, Steuereffekte in Prognosen hineinzurechnen. Außerdem ist die Einbringung aller früheren Fonds in die Berichterstattung eine faktisch freiwillige Leistung, da sich bei Bedarf immer alternative Gestaltungen finden lassen.

Zombie-Fonds und Zeitbomben werkeln weiter unerkannt vor sich hin Offen bleibt naturgemäß das Problem der Zombie-Fonds, die unter Gebührenerzielungsabsicht oder Imageängsten über 20 Jahre auch ohne Anlegerperspektiven oder sogar unter Wecken unrealistischer Anlegerhoffnungen an Lebenserhaltungssysteme angeschlossen bleiben. Das dürfte auf viele Fonds der neuen Bundesländer, die längst keinen spürbaren Eigenkapitalanteil mehr haben, ebenso zutreffen wie auf viele Schiffsfonds jüngeren Datums oder auch West-Immobilienfonds mit problematischer Anschlussmiet- oder Sanierungssituation. Insofern ist zu fragen, inwieweit die aufgelösten Fonds nicht schon automatisch eine positive Auslese des Marktes darstellen und damit in der Performanceberichterstattung irreführend sind. Hier wird die Praxis zeigen, ob tatsächlich sichergestellt werden kann, dass KVGs realistisch über die aktuelle Situation von Zeitbomben-Fonds mit auslaufenden Mietverträgen in aktuellen Vertriebsphasen berichten werden. [...]

nach Kapitalanlagegesetzbuch für den Anleger „für den A…“ sei. Der neue Performance-Mindeststandard des bsi detailliert diese Aussage. Ich selber habe natürlich zwei Seelen in der Brust. Auf der einen Seite bin ich als Unternehmer Bestandteil der Branche. Für mich war der geschlossenen Immobilienfonds immer die am besten prospektierteste Kapitalanlage überhaupt, auch wenn es mir nicht gelang, den Verband zu dieser Aussage zu bewegen. Außerdem benötigt auch der Publikumsmarkt Zugang zu professionell gemanagten Sachanlagen. Von daher erhoffe ich eine Renaissance der seriösen Sachanlage auch für den Publikumsanleger und begrüße die heutige Transparenz mit monatlicher Berichterstattung an die Verwahrstelle und Überprüfung der KVG nach annähernden Bankenmaßstäben. Auf der anderen Seite begleite ich die verschiedenen Phasen des Anlegerschutzes jetzt seit über 25 Jahren. Ökonomisch ahnungslose Hudelei der juristischen Wegbegleiter hat oft zu Schmunzeln geführt. Jetzt tut mir der Nacken richtig weh. Erneute Scheingenauigkeit mit gestaltbarer Positivauslese führt in Verbindung mit dem jetzt gesetzlich begründeten Verzicht auf freiwillige Leistungen gegenüber früheren freiwilligen Leistungen zu inzwischen schmerzhafter Hilflosigkeit. Interessant wird die Lösung des juristischen Problems, ob das bloße Nichtnennen einer Sache in einem Gesetz die dezidierte, über Jahrzehnte gewachsene Rechtspre-

chung zu genau derselben Tatsache, die niemals gesetzlich erwähnt war, aushebeln kann. Das könnte für die KVG wieder einmal ein neues interessanteres Haftungsszenario aufzeigen. Andererseits, was soll die Meckerei? Vielleicht wird ja das Drücken des Anlegerschutz-Reset-Knopfes Fonds zu einem Neustart geschlossener Immobilienbeteiligungen führen. Die Zusammenführung von Publikums- und institutioneller Welt ist zudem der beste praktische Anlegerschutz, wenn es gelingt, die Bevorzugung Institutioneller und Interessenkonflikte zu vermeiden. Das wird aber nicht einfach, da Institutionelle den schnelleren Asset-Zugriff haben. Die deutliche Erschwerung dolosen Handelns und die Verhinderung von Gutsherrn-Fonds mit gleichzeitiger Jahrzehnte währender Intransparenz macht die verbleibenden Produkte und Anbieter attraktiver. Zudem muss man klar erkennen, dass die Marktveränderungen der vergangenen 20 Jahre auch unter der Ägide immer ausgefeilterer Prospekte und immer detaillierterer AnlegerschutzRechtsprechung zu Kapitalverlusten geführt haben. Die Anlegerschutz-Prospektierung hat nicht einen einzigen Skandal verhindert. Warum sollte also eine sinnvolle Immobilienkapitalanlage in einem prosperierenden Marktumfeld auch bei verkürzten Prospekten nicht doch eine gute Kapitalanlage darstellen? Dieser Artikel wurde erstveröffentlicht in „Der Immobilienbrief“ Nr. 324 vom 20.06.2014.

Fazit: Einer der sehr renommierten Geschäftsführer von prominenten Initiatoren geschlossener Immobilienfonds resümierte einmal vor zwei Jahren auf einer Tagung des bsi, dass der Anlegerschutz

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Wohnimmobilien als Kernkompetenz

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Neubau und Kernsanierungen von Immobilien zählen zu den größten Herausforderungen der Immobilienwirtschaft, gleichzeitig bieten sie die höchsten Wertschöpfungspotentiale.

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mobilien bieten einen natürlichen Vermöbank den Boom nach Betongold mit der In deutschen Metropolen gehören Baugensschutz aufgrund ihres Eigenwertes. Leitzinsabsenkung Anfang Juni von 0,25 kräne bereits zum etablierten Stadtbild. Das ist in Verbindung mit der für Anleger auf 0,15 Prozent weiter angeheizt. Die Die hohe Nachfrage nach Wohnraum unbefriedigenden Zinsentwicklung ein Verzweiflung der Kapitalanleger verhalf hat das verfügbare Angebot stark ausentscheidender Sicherheitsaspekt, warum auch dem DAX mit Knacken der 10.000 gedünnt. Die infolgedessen gestiegenen sich Investitionen in den deutschen WohPunkte-Marke zu neuen Höhenflügen. Kaufpreise sind nach internationalen VerNeubau und Kernsanierungen von Immobilien zählen zu den größten Herausforderungen nungsbau nach wie vor einer hohen BeDennoch handeln die meisten Investoren gleichsmaßstäben bis auf wenige Ausnahder Immobilienwirtschaft, gleichzeitig bieten sie die höchsten Wertschöpfungspotentiale. liebtheit erfreuen. risikoavers und Sachwertanlagen wie Immen gerechtfertigt. Wie das Beratungsunternehmen Empirica in einer aktuellen Erhebung belegt, ist Deutschland von einer Blasenentwicklung derzeit weit entDeutschland In deutschen Metropolen gehören Bau- empirica-Blasenindex empirica-Blasenindex Deutschland fernt. Zudem hat die Europäische ZentralGesamtund Einzelindices für Deutschland(2004 (2004 Q1 0 %) Gesamt- und Einzelindices für Deutschland Q1 = 0=%) kräne bereits zum etablierten Stadtbild. Die

Wohnimmobilien als Kernkompetenz

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hohe Nachfrage nach Wohnraum hat das verfügbare Angebot stark ausgedünnt. Die infolgedessen gestiegenen Kaufpreise sind Autor: nach internationalen Vergleichsmaßstäben Wolfgang Dippold bis auf wenige Ausnahmen gerechtfertigt. Geschäftsführender GesellWie das Beratungsunternehmen Empirica schafter der PROJECTbelegt, Beteili- ist in einer aktuellen Erhebung gungen GmbHBlasenentwicklung Deutschland von einer

derzeit weit entfernt. Zudem hat die Weitere Informationen bei: den Boom nach Europäische Zentralbank PROJECT Beteiligungen GmbH Betongold mit der Leitzinsabsenkung AnKirschäckerstraße 25 fang Juni von 0,25 auf 0,15 Prozent weiter 96052 Bamberg angeheizt. Die Verzweiflung der KapitalTel: +49 (0)951 9 17 90-0 anleger verhalf auch dem DAX mit KnaFax: +49 (0)951 9 17 90-222 cken der 10.000 Punkte-Marke zu neuen E-Mail: info@project-investment.de Höhenflügen. Dennoch handeln die meiswww.project-investment.de ten Investoren risikoavers und Sachwert-

Einzelindex Vervielfältiger Deutschland Einzelindex Fertigstellungen* Deutschland

Gesamtindex Deutschland

100 % hohe Blasengefahr 80 % 60 % 40 % 20 % »Normalwert« 0% – 20 % – 40 % – 60 % – 80 % keine Blasengefahr – 100 %

I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

* um ein Jahr zeitversetzt und abweichend nur Jahres- statt Quartalswerte wie bei den anderen Indices Quelle: emprica-Blasenindex

anlagen wie Immobilien bieten einen na-

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Einzelindex Preis-Einkommen Deutschland Index Wohnungsbaukredite (Neu + Bestand)

türlichen Vermögensschutz aufgrund ihres

gemacht. An dieser spezifischen Vorge-

Quelle: empirica-Blasenindex das Risiko deutlich verringert. Neben der

Eigenwertes. Das ist in Verbindung mit der 3 2014 für Anleger unbefriedigenden Zinsentwick-

hensweise finden ebenso private Anle-

hohen Kompetenz im Wohnungsbau durch

ger immer mehr Gefallen, weshalb die

den eigenen Asset Manager PROJECT Im-

lung ein entscheidender Sicherheitsaspekt,

Nachfrage in diesem Bereich steigt. Die

mobilien ist vor allem die Exit-Strategie für

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Projektentwicklungen gefragt Handel und insbesondere Vermietung bestehender Immobilien bilden das gewohnte Investmentmodell für viele Kapitalanleger. Die Rendite entsteht durch den Verkaufsgewinn beziehungsweise durch die Mieteinnahmen. Der lukrativere Bereich der Wertschöpfung liegt allerdings im Neubau und der Sanierung von Immobilien. Die Tatsache, dass Beteiligungen an Immobilienentwicklungen mehr Rendite versprechen als die übliche Vermietung, welche Verwaltungsaufwand, Revitalisierungskosten und Nachvermietungsrisiken einschließt, hat jetzt auch professionelle Investoren zu Befürwortern dieser Investmentstrategie gemacht. An dieser spezifischen Vorgehensweise finden ebenso private Anleger immer mehr Gefallen, weshalb die Nachfrage in diesem Bereich steigt. Die Zahl der Angebote ist bislang jedoch aufgrund der gesetzlichen

Marktregulierung im Publikumsbereich überschaubar. Als deutschlandweit aktiver Investmentspezialist und Immobilienentwickler unter einem Markendach gehört die PROJECT Gruppe zu den wenigen Anbietern mit einem verfügbaren Produkt im Publikumsbereich. Das neue nach Kapitalanlagegesetzbuch regulierte Angebot »Wohnen 14« hat sich auf den Bereich Neubau und Sanierung von Wohnimmobilien in den Metropolregionen Berlin, Hamburg, Frankfurt, Nürnberg und München spezialisiert. Die Besonderheit: Der ab 10.000 Euro zeichenbare Fonds mit achtjähriger Laufzeit ist vollständig eigenkapitalbasiert. Die Anleger sind damit stets erstrangig besichert. Zudem werden die Gelder in mindestens zehn Objekte an den fünf Investitionsstandorten gestreut, was das Risiko deutlich verringert. Neben der hohen Kompetenz im Wohnungsbau durch den eigenen Asset Manager

PROJECT Immobilien ist vor allem die Exit-Strategie für den weiteren Stabilitätsgewinn entscheidend: Viele Wohnungen der neu zu bauenden beziehungsweise zu sanierenden Objekte werden bereits vor Baubeginn an Eigennutzer verkauft. Somit ist nicht nur der Verkauf gesichert, es sind auch Nachvermietungsrisiken ausgeschlossen und belasten nicht das eingesetzte Anlegerkapital. Ohne lange Haltezeiten – in der Regel drei bis fünf Jahre je Immobilie – entstehen Gewinne, welche auf Wunsch des Anlegers in neue Objekte reinvestiert werden, und das Anlegerkapital arbeitet weiter, was sich als interner Renditehebel auswirkt. Auf diese Weise lassen sich mit Beteiligungen an Immobilienentwicklungen attraktive Renditen erwirtschaften. Bei PROJECT können diese bei sechs Prozent und darüber pro Jahr vor Steuer und nach Fondskosten liegen.

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i n s t i t u t i o n e l l e S ac h w e rta n l ag e n

Von der klassische Form der Geldbeschaffung zur Geldanlage

Institutionelle investieren in das Lombardgeschäft

>

Eine heute weitgehend unbekannte Form der kurzfristigen Geldbeschaffung ist das sog. Lombardgeschäft, obgleich seine Historie bis ins Jahr 1400 zurückreicht, als Geldverleiher privilegierten Kaufleuten aus der Lombardei (Italien) sog. Lombardkredite gegen eine befristete Überlassung eines Pfands (Ware), meist Baumwolle, Zucker oder Getreide, gewährten.

Heute unterscheiden wir den echten Lombardkredit, in dem ein Darlehen gegen Verpfändung von Sachen oder Rechten gewährt wird, und den weit bekannteren unechten Lombardkredit, als spezielle Form des Kontokorrentkredites gegen Verpfändung von börsengängigen Wertpapieren Effektenlombard genannt. Die Grundlage des heute gängigen Lombardgeschäfts ist im deutschen Pfandrecht von 1961 gesetzlich geregelt und stellt den rechtlichen Rahmen sowohl für den Pfandgeber als auch das Lombardhaus dar. Dieses Recht verleiht dem eigentlichen Grundgeschäft, nämlich der Überlassung eines Pfandgutes wie z.B. Kunstgegenständen, Gold, Schmuck etc. gegen Kredit (= Liquidität), ein sehr hohes Maß an Sicherheit. Im Gegensatz zum Bankkredit, der meist einhergeht mit eine SCHUFA-Meldung, belastet der Lombardkredit nicht die Bonität des Kreditnehmers und ist zudem äußerst diskret und sicher. Die Kreditvergabe erfolgt im

Gegensatz zur oftmals langwierigen und an Regularien und Sicherheiten gebundenen Prüfung durch eine Bank relativ schnell und gibt dem Kreditnehmer auch nicht das Gefühl, als Bittsteller unterwegs zu sein. Mit der Einholung eines Wertgutachtens durch einen Sachverständigen, der Überlassung des Pfands und der anschließenden Ausstellung des Pfandscheines wird der Lombardkreditvertrag geschlossen und der Kredit ausgezahlt. Obgleich das durch das deutsche Pfandrecht streng regulierte Lombardgeschäft ein sehr vertrauenswürdiges und sicheres Szenario auch für einen interessierten Investor darstellt, ist das Potenzial in der Bundesrepublik für dieses doch recht einfache und übersichtlich gestaItete Instrument der Liquiditätsbeschaffung noch lange nicht erschlossen. Durch die sehr diskrete Art, in diesem Geschäft umzugehen, sind keine harten Fakten in Form einer Statistik

abrufbar. Aber wie sieht eine Lombardkreditvergabe konkret aus? Das wollen wir am vorliegendem Beispiel aufzeigen: Herr X benötigt Liquidität für eine Geschäft. Daher will Herr X ein Gemälde versteigern lassen. Um sofort liquide zu sein und trotzdem die Versteigerung optimal vorzubereiten, verpfändet er das Gemälde an ein Lombardhaus und erhält 50 Prozent des Wertes als Darlehen. Das Lombardhaus soll die Versteigerung durchführen lassen. Durch die Präsenz des Bildes im Auktionskatalog ist der Erlös aus der Auktion optimiert. Nach Abzug des Darlehens, der Zinsen und Gebühren wird an den Pfandgeber der überschüssige Erlös ausgezahlt. Herr X war damit schnell liquide und hat den Erlös optimiert. Eine typische WinWin-Situation für Pfandgeber, Pfandhaus und Investor. In diesem Markt hat nun die Qualifive AG mit ihrem ersten strukturierten Finanzpro-

Versicherte Risiken Die Pfandgüter und damit das Kapital sind auf vielfältige Weise gegen die klassischen Risiken geschützt:

Autor:

Mögliche Risiken

Sicherheit

Thilo Hoffmann

Sachgefahren (Feuer, Wasser, Elemente)

Versichert durch Sachversicherungen Relom

Fehleinschätzung

Versichert durch Relom Investor Protect, dt. Pfandrecht, Loan to Value ca. 50%

Veruntreuung der Pfandgüter

Versichert durch Relom Investor Protect, Loan to Value ca. 50%, diversifizierte Sachwerte

Eigentumsrisiko Herausgabe

Versichert durch Relom Investor Protect, diversifizierte Sachwerte, Loan to Value ca. 50%

Veruntreuung durch Treuhändler

Versichert durch Relom Investor Protect, diversifizierte Sachwerte, Loan to Value ca. 50%

Krieg und Terror

Risikominimierung durch kurze Darlehenslaufzeiten und breite Streuung der Pfandgüter (Lagerung u.a. bei namhaften Pfandund Auktionshäusern weltweit)

Vorstand der QualiFive AG

Weitere Informationen bei: QualiFive AG Lübecker Straße 1 22087 Hamburg Tel: +49 (0)40 73 11 37-72 Fax: +49 (0)40 73 11 37-73 E-Mail: info@qualifive.de www.qualifive.de

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B e t e i l i gun gsRepo rt

3 2014

Ein eventueller Konkurs des Lombardhauses wäre für die Anleger unschädlich, da ihre Gelder direkt auf den Sachwerten aufgesetzt und somit über diese abgesichert sind.


Alles in allem bietet damit die QualiFive AG mit dieser Lombardanleihe eine sicherheitsorientierte und doch renditestarke Anlage durch die konsequente Ausnutzung der Pfandleiherverordnung, verbunden mit der zunehmenden Nachfrage am Kapitalmarkt nach schneller und unkomplizierter Beschaffung von liquiden Mitteln ohne Einschränkung der persönlichen Bonität. Eine ideale Geldanlage für eine institutionelles Vermögensportfolio!

2014 who is who der sachwertbranche

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Herausgeber: Edmund Pelikan

di

Insbesondere im instituitionellen Anlagesegment ist zunehmend der Spagat zwischen Rendite und Sicherheit von Bedeutung. Das QualiFive-Produkt will beides in einem Finanzprodukt optimieren. Hier stoßen wir auf die Pfandleiherverordnung von 1961 als Grundlage. Der Pfandkredit ist rechtlich klar definiert. Zuerst beauftragt der Produktgeber ein Unternehmen mit Pfandleiherlizenz für die Abwicklung. Man nimmt das Managementrisiko über Versicherungen heraus, konzipiert das Anlageprodukt insolvenzgeschützt und nimmt so das Emittentenrisiko heraus. Dann wird es an der Börse gelistet, und es wird ein Marketmaker installiert, der den täglichen Handel gewährleistet. Danach hat man ein sicherheitsorientiertes Produkt, das trotz relativ auskömmlicher Rendite die Sicherheit in den Vordergrund legt. All diese Sicherheitsvorkehrungen kosten Geld, und so bleibt eine tatsächliche Rendite in Form eines Fix-Kupons in Höhe von 6,15 Prozent per anno für den Anleger stehen.

im B u c h h a

o d er

dukt eine klare Qualitätsmarke gesetzt. Das schon an sich sehr sicherheitsorientierte Pfandleihgeschäft wurde nochmals über eine Spezialversicherungspolice gegen klassisch auftretende Risiken versichert. (siehe Kasten) Diese bestehen zum Beispiel in einer Falschbewertung eines Pfandgegenstandes, des falschen EigentumsnachweiAutor ses undDerähnlichem. Darüber hinaus ist das XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Emittentenrisiko ausgeschaltet und das QualiFive-Produkt ist insolvenzgeschützt. Zum Inhalt Diese XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Lombardanleihe richtet sich ausschließlich an institutionelle Investoren und qualifizierte Anleger ab einer Anlagesumme von mindestens 100.000 Euro.

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Wie wertvoll und zuverlässig die Vorhersagen von Edmund Pelikan, Marktexperte und Herausgeber des Buches, sind, zeigt sich, wenn man den BeteiligungsKompass 2013 zur Hand nimmt und die Trends laut Pelikan mal mit den aktuellen, tatsächlich eingetroffenen Zahlen vergleicht. In allen größeren Produktsegmenten stimmen die angesagten Trends des Marktexperten aus dem Vorjahr mit den im Februar veröffentlichten Zahlen des bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. überein. Sei es bei den Immobilienfonds, Energiefonds, Schiffsfonds oder in der Assetklasse Private Equity.

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a lt e r n at i v e S ac h w e rta n l ag e n

Alternative Investments müssen sein – Titelkommentar von Edmund Pelikan

Ich habe gefehlt oder mir fehlt etwas

>

Zur Jahreswende 2013/2014 war ich überzeugt, die Sachwertebranche sollte sich nur noch resozialisieren mit KAGB-konformen Produkten. Ich habe das wirklich geglaubt und freute mich auf ein produktreiches 2014 für eine neue Sachwertewelt.

Ich wartete und wartete und wartete. Und auch heute warte ich noch. Nun bin ich doch nicht resozialisiert und erkenne den revolutionären Ansatz des Kapitalanlagegesetzbuchs: Marktreduzierung durch Nichtzulassung. Die Zulassungsbehörde wird zum Hauptbedenkenträger in einer vorauseilenden Bevormundung. Dabei ist dies nicht der Zulassungsbehörde, sondern dem Gesetzgeber anzulasten. Und die entscheidenden Politiker wollten genau dies. Zwar sind die Anleger eh auf dem Festgeldtrip. Da ficht es sie nicht einmal mehr an, dafür keine Zinsen zu bekommen. Aber das steht auf einem anderen Blatt. Was derzeit geht sind Immobilien und in der Folge auch Immobilienfonds. Aber wo sind sie denn? Da kommt einem die Szene von Loriots Rennbahnerlebnis ins Gedächtnis, bei der der unwissende Beobachter dauernd ruft: „Ja wo laufen sie denn!“ Die BaFin hat höchst selbst in ihrem „BaFin Journal“ vom März 2014 den „Grauen Kapitalmarkt“ rehabilitiert. Das heißt nicht, dass man dort nun Narrenfreiheit hat. Aber es wird die Innovationskraft und teilweise die Notwendigkeit der Forderung nach Qualität und Transparenz gegenübergestellt. Und es wird seitens der Aufsichtsbehörde an die Anleger appelliert, in dieser wenig bis gar nicht regulierten Finanzwelt Selbstverantwortung und kritische Mündigkeit an den Tag zu legen. So gibt es die große Welt der Direktanlagen, die meist noch nicht einmal eine Vertriebszulassung des vermittelnden Finanzberaters benötigen. Wenn man Edelmetalle, Industriemetalle, Rundholz, Rinder, Container oder ganze Zugwagons kauft, zählt das unter Handelsge-

20

B e t e i l i gun gsRepo rt

3 2014

schäft. Container sind hier die Klassiker seit Jahrzehnten. Anbieter in Deutschland sind zum Beispiel P&R aus Grünwald, BUSS oder Magellan, beide aus Hamburg. Durch die rasante Fahrt der Rohstoffmärkte sind nicht nur die Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin in den Fokus der Anleger geraten, sondern auch Industriemetalle, die den Hunger einer weltweit wachsenden Industrie von Technologiegeräten befriedigen müssen. Böse Zungen behaupten, dass ein heutiger PC oder ein Smartphone eine höhere Rechenleistung beinhalten als eine Weltraumrakete der Apolloserie in den 60er Jahren. Das Innenleben solcher Geräte ist eine wahre Schatzkiste an Industriemetallen. Nicht umsonst ist inzwischen ein ganzer Geschäftszweig entstanden, der diese Wohlstandstechnologie wieder recycelt. Anbieter sind hier zum Beispiel die für ihre Investitionskörbe bekannte Schweizer Metallhandels AG, die auf Osmium spezialisierte Commodity Trade und die bekannten Edelmetallhändler wie ProAurum, Degussa etc. Seit Kurzem gibt es den Diamanten-Direktkauf, den zum Beispiel die Hamburger Pretagus für Investoren organisiert. Hier könnte man nun weitere Anbieter seitenweise aufzählen, aber der Ansatz ist überall der gleiche: Es wir vom Anleger direkt die Ware gekauft und

eventuell mit Serviceleistungen ergänzt. Nicht zu verwechseln ist diese Art der Geldanlage mit einer strukturierten Sachwertanlage. Hier werden auf die sachwertorientierten Basisinvestments entweder Zertifikate oder andere strukturierte Finanzierungsformen gestülpt. Das ist in manchen Investitionsbereichen durch die Größenordnungen auch notwendig, um einen Normalinvestor den Zugang zu dieser Assetklasse zu verschaffen. Typisches Beispiel ist eine Windkraftanlage. Die Kosten für eine heute aufgestellte Anlage liegen in der Regel bei drei bis fünf Millionen Euro. Die Wenigsten könnten sich einen solche Anlage allein leisten. So werden mehrere Investoren zusammen gebracht, und diese werden dann Energieunternehmer. Bei entsprechender Konzeption ist dieser Zusammenschluss an Anlegern operativ tätig und gründet damit eine KG nach klassischem Strickmuster ohne in die KAGB-Konformität zu geraten. Die Regensburger Lacuna oder die Berlin CEPP haben derzeit solche Angebote auf dem Markt. Aber auch der USA-Immobilienspezialist TSO-DNL hat gerade ein Investitionsprodukt nach diesem Strickmuster bei der BaFin eingereicht. ...Fortsetzung nach dem BR Plus


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faktenmagazin für sachwertanlagen

beteiligungs l report

Ausgabe: Quartal

3 2014

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+ beteiligungs l report faktenmagazin für Sachwertanlagen

Inhalt Seite 1 Spare dich arm! Seite 3 Neue KVGs am Markt Seite 4 Die neusten Schiffszahlen Seite 6 Zwangsversteigerungsmarkt in Deutschland Halbjahresbericht 2014 Seite 8 Fondsbesprechung HTB 6 Immo KG Seite 10 Kurzmeldungen – Kritisch berichtet

Fehlendes Finanzwissen und schizophrene Tendenzen sind der Grund, dass die deutschen Anleger sich monetär demütigen lassen.

Spare dich arm!

Seite 12 Buchvorstellung: „Pseudologie der Finanzpolitik“ ---------------------------------------------------Impressum: Seite 11

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Stellen Sie vor, dass Sie in ein Lokal gehen, sich dort niederlassen und nichts bekommen. Beim Verlassen des Lokals wird Ihnen dann eine Rechnung über 67,60 Euro präsentiert und Sie zahlen natürlich widerspruchslos und sogar gerne!

Sie meinen, das gibt es nicht. Vielleicht nicht in der Gastronomie, aber in der Finanzwirtschaft. Über 200 Banken zahlen zur Zeit keine Zinsen auf Tagesgeldkonten. Manche lassen sich dazu hinreißen, ab einer fünfstelligen Summe dann doch

Seite 11 Last – but wer`s noch liest

noch 0,05 Prozent an Zinsen auszuloben. Insbesondere Sparkassen und Genobanken sind von diesem kundenfeindlichen Modell durchsetzt. Und viele sind sogar so ignorant, dass sie die Werbeslogans beibehalten. Wie die Tageszeitung Die

Welt am 23.07.2014 herausfand, wirbt die Sparkasse Gera-Greiz immer noch auf der Homepage: „Parken Sie Ihr Guthaben – mit attraktiven Zinsen und täglicher Verfügbarkeit!“ Wer dann den Konditionenlink betätigt, bekommt dann das attraktive Angebot, nämlich 0,0 Prozent Zins. Dagegen würden allein in der gleichen Produktwelt des Tagesgeldes Anbieter wie


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zum Beispiel Cortal Consors oder Volkswagenbank Zinsen zwischen 0,7 und 1,4 Prozent zahlen. Natürlich ist das mit der Rechnung aus unserem Gastrobeispiel schon ein bisschen schwieriger. Denn anders als beim Lokalbesuch erhalten wir in der Finanzwelt keine Rechnung. Wir sehen den Geldbetrag, den wir auf ein Sparbuch oder das Tagesgeldkonto legen immer in gleicher Höhe dort stehen. Das ist aber der fatale gedankliche Irrtum. Eine Analyse der Allianz ergab, dass die Anleger durch die gelockerte Geldpolitik der Europäischen Zentralbank im vergangenen Jahr 67,60 Euro verloren haben. Dabei ist die Inflation hier noch gar nicht berücksichtigt. Der Münchner Konzern verglich die Zinssätze 2013 mit dem Durchschnittszinssatz der Jahre 2003 bis 2008. Nun nahm der Versicherer die entgangenen Zinsen auf der Einlagenseite und stellte diese dem Vorteil bei den Krediten gegenüber.

Grausamkeiten überlegen und die Belastbarkeit auf die Probe stellen. So geschehen in Spanien. In einem im Juli – im Windschatten der Fußball-WM - eingeführten Gesetz erheben die Spanier rückwirkend zum 01.01.2014 als erster europäischer Staat eine Zwangsabgabe auf Sparguthaben. Die Abgabe ist mit 0,03 Prozent zwar niedrig, was will man aber bei einem Nullzins noch für Prozentsätze realisieren. Einmal eingeführt, kann man aber derartige Steuern leicht anpassen und somit die Relevanz steigern. Durch Sparguthaben

in Spanien von rund 1,14 Billionen Euro (Stand 2013) rechnet die Regierung mit einem Betrag von etwa 340 Millionen Euro für den Haushalt pro Jahr. Deshalb: Der Appell an den deutschen Anleger heißt: Handle aktiv, solange du noch kannst und nutze alle legalen Möglichkeiten, eine sinnvolle Portfoliostreuung darzustellen. Elemente sind neben Tagesgeld, Festgelder und Staatsanleihen auch Unternehmensanleihen, Aktien, Rohstoffe und Sachwerte.

Statista Umfrage zur Geldanlage der Deutschen 2014: Welche der folgenden Geldanlagen besitzen Sie zurzeit? Lebensversicherungen oder private Rentenversicherung

58% 48%

Sparbuch

45%

Tagesgeldkonto

40%

Bausparvertrag oder Bausparplan

Aber die Trägheit und das Unwissen der Anleger helfen den Banken, ihre Geschäftspolitik zu verschärfen. Warum sollte das Kreditgewerbe auch handeln? Laut Bundesbank haben private Haushalte Ende April 2014 einen unglaublichen Betrag von 954 Milliarden Euro auf täglich fälligen Konten gehalten. Ein Jahr zuvor waren es 869 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Effektivzins ist im gleichen Zeitraum von 0,47 Prozent auf 0,36 Prozent gefallen. Da sagen die Banken danke, und der Staat kann sich wieder neue fiskalpolitische

2

B e t e i l i gun gsRepo rt PLUS

3 2014

31%

Fondsanteile

15%

Festgeld bzw. Termingeld

14%

Sparvertrag, Sparbrief

13%

Aktien (ohne Belegschaftsaktien)

8%

Gold bzw. Goldzertifikate

7%

Nutze keine davon

4%

Sonstige festverzinsliche Wertpapiere

2%

Zertifikate

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

Quelle: Statista 2014


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Neue KVGs am Markt

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BeteiligungsKompass 2014: Aktualisierung der KVG-Liste Seite 208:

derigo GmbH & Co. KG BVT Unternehmensgruppe

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Leopoldstraße 7 D-80802 München Tel: (0 89) 54 80 66 00 Fax: (0 89) 5 48 06 60 10 E-Mail: info@derigo.de

Neue Burg 2 D-20457 Hamburg Tel. (0 40) 3 48 42-0 Fax (0 40) 34 84 22 98 E-Mail: info@seehandlung.de

Tölzer Straße 15 D-82031 Grünwald Tel. (0 89) 6 41 43-0 Fax (0 89) 6 41 43-594 E-Mail: klaus.wolf@kgal.de

www.derigo.de

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Damit das Gesetz kein Loch ins Budget reißt: Günstige Unterlagenprüfung für § 34f Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler haben vom Gesetzgeber immer mehr Auflagen bekommen. Nach Sachkundeprüfung und Berufshaftpflicht muss nun für das Vertriebsjahr 2013 bis zum 31.12.2014 der erste Prüfbericht nach § 24 FinVermV bei der Aufsichtsbehörde abgegeben werden. Die Kosten: meist um die 1.000 Euro! Die epk media GmbH & Co. KG (Fachmagazin BeteiligungsReport) organisiert eine weitgehend elektronische Unterlagenprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Regel für etwa die Hälfte der Kosten. Möglich ist dies durch hohe Fallzahlen und eine klare Strukturierung. „Wir würden uns freuen, wenn wir Finanzanlagenvermittler dabei helfen können, Kosten zu sparen und weiterhin erfolgreich arbeiten zu können.“

Für ein unverbindliches Gespräch: epk media GmbH & Co. KG Altstadt 296, 84028 Landshut Tel: 0871 430 633-0 oder Mobil: 01577 306 303 0 E-Mail: ep@epk24.de B e t e i l i g u n g s R e p ort P lu s

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Studie der Argetra GmbH, Ratingen:

Zwangsversteigerungsmarkt in Deutschland Halbjahresbericht 2014

>

Die Argetra GmbH stellt in diesem Bericht die Zwangsversteigerungen an den deutschen Amtsgerichten im ersten Halbjahr 2014 dar und vergleicht mit den Vorjahreszahlen. Ausgewertet wurden Publikationen von fast 500 deutschen Amtsgerichten - dies umfasst die bis zum 30.06.2014 anberaumten Zwangsversteigerungstermine.

Betrachtung nach alten und neuen Bundesländern In fast allen Ländern fanden weniger Termine statt. Brandenburg ist mit minus 11,3 Prozent Spitzenreiter. In den neuen Ländern setzt sich der rückläufige Trend fort (-6,9 Prozent). In den alten Ländern ergibt sich ein Plus von 0,5 Prozent.

Dichte der Zwangsversteigerungstermine in Deutschland:

Die Termine im ersten Halbjahr 2014 konzentrieren sich auch in der Mitte Deutschlands von West nach Ost. Nordrhein-Westfalen liegt mit 6.239 Terminen auf Platz 1, gefolgt von Niedersachsen mit 2.421. Positive Schlusslichter sind die Stadtstaaten Bremen und Hamburg, wobei Hamburgs Termine um fast 7 Prozent zugenommen haben.

In fünf Bundesländern nahm die Anzahl der Zwangsversteigerungstermine zu. Überdurchschnittliche Zuwächse gab es in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern. SchleswigHolstein (+4,3 Prozent) und Hamburg (+6,8 Prozent) waren nicht so stark betroffen.

Top 40 Bei den vierzig Städten mit den meisten Terminen führt nun Leipzig und hat damit Chemnitz abgelöst. Berlin bleibt auf Platz 3. Das Schlusslicht im positiven Sinne bilden Bremen und Hameln. In den Städten Leipzig (+20,1 Prozent), Essen (+21,3 Prozent), Hagen (+41,7 Prozent) und Westerburg (+48,1 Prozent) gab es signifikante Zuwächse. Den Sprung aus der Top 40 Liste schafften Cottbus, Heilbronn, Kassel, Recklinghausen, Rudolstadt und Siegburg.

Volumen in Stück und Wert Gingen im Halb-Vorjahresvergleich die Verkehrswerte noch um 1,5 Milliarden Euro zurück, stiegen die amtlich festgesetzten und aufgerufenen Verkehrswerte 2014 um 28,5 Millionen Euro. Insgesamt

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Quelle: Argetra GmbH, Ratingen


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wurden Immobilien mit Verkehrswerten von 3,62 Milliarden Euro aufgerufen.

Verteilung der anberaumten Zwangsversteigerungen nach Objektarten im 1. Halbjahr 2014

„Die seit 2012 von Argetra ausgewerteten Einschätzungen der Gutachter, die höhere qm-Preise attestierten, bestätigt unsere Prognose“ sagte Axel Mohr, Geschäftsführer der Argetra GmbH in Ratingen, die die Immobilien-Zwangsversteigerungstermine monatlich im ArgetraVersteigerungskalender VIZ® zusammenfasst und veröffentlicht.

Anzahl der Termine pro Haushalt Betrachtet man die Anzahl der Termine pro 100.000 Haushalte, so ist die Zahl der anberaumten Zwangsversteigerungstermine zum Beispiel in Sachsen-Anhalt trotz eines Rückgangs von 10,9 Prozent noch immer fast vier Mal so hoch wie in Bayern. Durchschnittlich waren 57 Haushalte (VJ 58) bezogen auf je 100.000 Haushalte betroffen.

Risiken für Banken entwickeln sich bei Häusern im „risikoarmen Geschäft“ Der Markt besteht zu fast 70 Prozent aus Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäusern. 30 Prozent teilen sich die Gewerbegrundstücke, Wohn- und Geschäftshäuser mit Grundstücken und sonstigen Immobilien. Die Banken dürfen gerade die Finanzierungen von EFH und Wohnungen als risikoarmes Geschäft definieren. Aber hier steigen seit Jahren die Risiken. Den Löwenanteil haben die Ein- und Zweifamilienhäuser mit 39,3 Prozent, ein Plus von 2,1 Prozent, gefolgt von den Eigentumswohnungen 28,7 Prozent minus 2 Prozent und Gewerbeobjekte 24,5 Prozent, die im ersten Halbjahr 2014 um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum anstiegen. Damit sind Wohnimmobilien mit insgesamt fast 70 Prozent die am häufigsten versteigerten Objekte.

Chance für Immobilienkäufer Argetra hat sich dem Trend gestellt und für Standorte von Universitäten und

Grundstücke 6,0 % (Vorjahr 6,2 %)

Gewerbe-, Wohn- und Geschäftshäuser 24,5 % (Vorjahr 24,4 %)

Garagen, sonst. 1,5 % (Vorjahr 1,5 %)

Eigentumswohnungen 28,7 % (Vorjahr 30,7 %)

Ein- und Zweifamilienhäuser 39,3 % (Vorjahr 37,2 %)

Quelle: Argetra GmbH, Ratingen

Hochschulen separate Kalender für „Studentenwohnungen“ herausgebracht, da sich diese besonderer Renditen erfreuen. Zusätzlich werden für Investoren für ca. 8000 Postleitzahlen Wohnlagenanalysen angeboten um langfristige Investments sinnvoll abzusichern.

Resümee Die Trendwende wurde im ersten Halbjahr 2014 eingeleitet. Gab es im ersten Halbjahr 2013 gegenüber 2012 noch 10.000 Termine weniger, stagniert die Anzahl der ca. 23.100 Zwangsversteigerungstermine mit minus ca. 330 Stück (-1,4 Prozent). Die höheren Bewertungen von Gutachtern lassen die aufgerufenen Verkehrswerte sogar insgesamt auf 3,6 Milliarden Euro ansteigen, ein Plus von 0,8 Prozent. Damit erwarten wir in 2014 auf Jahresbetrachtung nach acht Jahren wieder eine erhöhte Anzahl von Versteigerungen und Volumina.

Laut Mohr hat der ZV Markt in 2014 eine Bodenbildung erfahren. Die aktuell ausgewerteten Verkehrswertgutachten zeigen, dass seit geraumer Zeit eine höhere Bewertung festgestellt wird. Risikoarmes Geschäft wird zunehmend zum Problem. Die Steigerung der Volumina und Stückzahlen bei Ein- und Zweifamilienhäusern zeigen, dass das Baufinanzierungsgeschäft von den Banken zwar als risikoarmes Geschäft deklariert werden darf, aber gerade hier Risiken kumuliert werden. Aus unserer Sicht werden sich die Zwangsversteigerungsvolumina in 2014 wieder steigend entwickeln. Die Attraktivität der Immobilie wird die Nachfrage nach Zwangsversteigerungsobjekten weiterhin auf hohem Niveau halten. Die Verkehrswerte sind vielerorts noch unter dem regulären Markt und bieten damit vernünftige Renditechancen.

B e t e i l i g u n g s R e p ort P lu s

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d e r m a rk t i n z a h l e n

Die neusten Schiffszahlen VDR: Die Deutsche Handelsflotte

Schiffstyp

Schiffe

1.000 BRZ

BRZ-Anteil

Passagierschiffe Kreuzfahrtschiffe

23

965

1,1 %

Fahrgastschiffe

79

27

0,0 %

Sportangelfahrzeuge u. a.

10

1

0,0 %

112

993

1,1 %

4

90

0,1 %

Andere Fähren

27

288

0,3 %

Ro/Ro-Schiffe

33

749

0,9 %

922

6.685

7,5 %

42

416

0,5 %

1.543

50.650

58,6 %

23

55

0,1 %

2

45

0,1 %

369

13.883

16,1 %

2.965

72.861

84,4 %

252

9.894

11,5 %

5

1

0,0 %

Gastanker

53

1.138

1,3 %

Chemikalien- und übrige Tanker

90

1.471

1,7 %

400

12.504

14,5 %

3.477

86.358

100,0 %

Insgesamt Trockenfrachter Eisenbahnfähren

Stückgutfrachter Kühlschiffe Containerschiffe Bohrinselversorger Leichterträgerschiffe Massengutfrachter Insgesamt Tanker Mineralöltanker Bunkerboote

Insgesamt Handelsschiffe insgesamt*

Schiffe über 100 BRZ; Quelle: BSH (Schiffe in dt. Registern)/VDR, Stand: 31.12.2013; Schiffe über 100 BRZ, *darunter in deutschen Registern 3.350 Schiffe mit 83,0 Mio. BRZ. Erfasst sind hier alle Handelsschiffe in deutschem Eigentum, unabhängig von der Flaggenführung

Deutschland ist mit insgesamt 3.580 Schiffen, die 91,4 Millionen BRZ aufweisen und ein Durchschnittsalter von neun Jahre haben, immer noch an dritter Stelle der Welthandelsflotten nach Japan und Griechenland. Die eigentliche Fehlentwicklung zeigt das Weltranking der Containerschiffe. Hier liegt Deutschland mit 1.603 Schiffen und rund 5,043 Millionen TEU Stellplätzen einsam und allein an führen-

6

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der Position. Das sind immerhin fast 30 Prozent des Weltmarktes. Die folgenden Plätze werden von Dänemark (264 Schiffe/1,412 Millionen TEU) und Japan (312 Schiffe/1,279 Millionen TEU) belegt. Bei der Welttankerflotte nimmt Deutschland immerhin nur Platz 6 (449 Schiffen / BRZ von 12,6 Millionen ) ein mit einem Anteil von 3,7 Prozent der Gesamtflotte.

Es zeigt sich vor allem bei den Containerschiffen, dass am Markt vorbei mit dem Geld der „dummen“ Anleger geplant wurde, da die Emissionshäuser und Reeder kein bzw. wenig Risiko eingehen mussten. Heute sind die Megabesteller MPC, HCI oder Nordcapital vom aktiven Emissionsmarkt verschwunden und verwalten nur noch die Überbestände - mal gut, mal weniger gut.


d e r m a rk t i n z a h l e n

Neubauaktivitäten Deutscher Reeder

Neubauaktivitäten gehen zurück

Aufträge Jahr

Schiffe

Ablieferungen

Mio. BRZ

Schiffe

Mio. BRZ

2002

101

2,3

124

2,9

2003

340

11,9

118

2,6

2004

302

7,4

160

4,3

2005

330

8,3

206

6,5

2006

401

8,7

244

4,1

2007

643

25,2

308

6,3

2008

215

10,1

286

6,6

2009

31

0,7

237

6,2

2010

58

2,6

318

10,5

2011

54

2,8

207

8,0

2012

29

0,9

135

4,8

2013

70

2,7

53

2,4

2014*

22

1,1

18

0,5

Quelle: VDR/IHS Fairplay; *Stand: 31.03.2014

In dieser Grafik kann man erahnen, warum im maritimen Bereich sich die Finanzkrise ab 2008 so lange auswirkt. Der nahezu „waffenscheinpflichtige“ Rekordwert von 2007 von 643 Schiffe wurde teilweise erst 2011 beziehungsweise 2012 abgeliefert. Die bereits 2009 radikal reduzierten Neubestellungen (31 Schiffe) fanden erst ab 2013 ein Spiegelbild auf Seiten der Neuablieferung (53 Schiffe). Augenscheinlich sind auch die Schiffsgrößen, die zur Neuablieferung gelangten. Waren 2002 noch 124 Schiffe gebaut worden, um 2,9 Millionen BRZ zu realisieren, sind 2013 nur noch 53 Schiffe für 2,4 Millionen BRZ notwendig. Dies unterstreicht die geänderten Anforderungen, unter denen die Alteigner in den Fonds leiden! Wer aber heute ein Schiffsinvestment zeichnet, sollte am besten den Leumund des Managementteams prüfen. Heute zählt vor allem Marktzugang, um die sogenannten Schnäppchen zu bekommen. Die wenigsten haben diesen.

Investitionsvolumen in Deutschland/geschlossene Fonds weltweit

Jahr

EK geschlossene Fonds in Mrd. Euro weltweit

Mrd. Euro 2000

3,8

1,5*

2001

4,4

1,5*

2002

4,1

1,5*

2003

3,5

2,3*

2004

4,8

2,9*

2005

6,7

3,0*

2006

7,5

2,5*

2007

6,6

3,6*

2008

7,5

3,0*

2009

6,7

0,9*

2010

10,6

0,7*

2011

7,9

0,5*

2012

4,8

0,2*

2013

2,4

0,1**

Schiffsinvestments Schiffsinvestments haben sich von den geschlossenen Fonds abgekoppelt. Von 2000 bis 2008 waren die maritimen Investitionen stark geprägt von privaten deutschen Anleger. Man muss wissen, dass in dieser Zeit die Fremdfinanzierungsquote bei Schiffsfonds bei 50 bis 70 Prozent lag. Bei einem eingesammelten Eigenkapital von 1,5 Milliarden Euro würde also ein Betrag von 3 bis 4 Milliarden investiert. Dies zwar weltweit, auch deutsche Werften profitierten mit einer Quote von 20 bis 30 Prozent. Die ungezügelten kopflosen Neubestellungen von Schiffen in den Vorrezessionsjahren vor 2008 konnte erst ab 2012 abgebaut werden!

Quelle: VDR/IHS Fairplay * Zahlen Feri EuroRating Services AG ** bsi Branchenzahlen 2013; EK Erhöhung 2013: 58 Millionen Euro

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Fondsbesprechung

Fondsbesprechung HTB 6 Immo KG

Reguliertes Zweitmarktportfoilo geht an den Start

>

Zweitmarktfonds galten nach Aussagen des Sachwerteverbandes bsi wegen der Anforderungen des im Juli 2013 in Kraft getretenen Kapitalanlagegesetzbuch als nicht mehr konzipierbar. Dass es doch geht, zeigt der neue KAGB-konforme und durch die BaFin bereits zugelassene Immobilienzweitmarktfonds aus dem Haus HTB in Bremen.

Der Initiator Kapitalverwaltungsgesellschaft des HTB 6 Immo KG ist die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH mit Sitz in 28203 Bremen. Sie ist seit 04. September 2013 bei der BaFin registriert. Die KVG übernimmt vornehmlich die Aufgaben von Portfolioverwaltung, Risikomanagement und admistrative Tätigkeiten. Die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH hat die HTB 6. Geschlossene Immobilieninvestment Portfolio GmbH & Co. KG basierend auf einem breiten Wissens- und Erfahrungsschatz aus dem Zweitmarkt konzipiert. Die HTB-Fondsgruppe gehört zu den ersten, die sich dem Zweitmarkt für geschlossene Fonds gewidmet und diesen auf ein festes Fundament gestellt haben. In den vergangenen Jahren hat die HTB-Fondsgruppe im Rahmen von vier Zweitmarktimmobilienfonds ein Eigenkapital von circa 50 Millionen Euro platziert und geschlossene Fondsbeteiligungen mit einem Nominalkapital von knapp 78 Millionen Euro angekauft. Bei der Konzeption übernimmt nach dem KAGB die Funktion der Verwahrstelle die BLS Revisions und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BLS) mit Sitz in 20355 Hamburg, und die Aufgabe eines Treuhänders liegt bei der HTB Hanseatische Fondstreuhand GmbH.

Das Konzept Dem Verkaufsprospekt entsprechend werden Anleger angesprochen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundkenntnissen, die an einer langfristigen, unternehmerischen Anlage in Immobilien-

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investments interessiert sind. Eine Beteiligung ist nicht für Anleger geeignet, die eine garantierte, verzinsliche Kapitalanlage suchen, bei der die Höhe und der Zeitpunkt der Verzinsung und der Kapitalrückzahlung bereits feststehen.

ner Haltedauer von mindestens zehn Jahren in Abhängigkeit von der Marktsituation über den Zweitmarkt zu veräußern. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich durch Eigenkapital. Nur während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Gesellschaft kann zur Zwischenfinanzierung kurzfristiges Fremdkapital aufgenommen werden.

Die Fondsgesellschaft wird sich über den Zweitmarkt an bereits bestehenden geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) beteiligen. Es ist geplant, ein breit diversifiziertes Portfolio an geschlossenen Immobilienfonds zu erwerben. Die Investition erfolgt auf Grundlage der dem Verkaufsprospekt beigefügten Anlagebedingungen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden noch keine Zielfonds erworben. Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, die eine Rückgewähr beinhalten, bestehen nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen nicht.

1. Ausschließlich Sachwerte wie Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland sowie die zu ihrer Bewirtschaftung erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften

Die Laufzeit der Gesellschaft ist unbestimmt. Es ist geplant, die erworbenen Beteiligungen (Zielfonds) nach Ablauf ei-

2. Beteiligungen an nicht zum Handel an einer Börse zugelassenen oder in einen organisierten Markt einbezogenen Unter-

Anlagegrundsätze (gekürzt –ausführlich im Verkaufsprospekt S. 47)

Die Gesellschaft darf folgende Vermögensgegenstände erwerben:


Fondsbesprechung

nehmen, deren Geschäftsstrategie in der Nr. 1 besteht, 3. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF, welche in Sachwerte wie Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland investieren, 4. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF, welche in Sachwerte wie Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland investieren, 5. Vermögensgegenstände nach dem § 193 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, sofern sie nach Art. 88 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 nicht verwahrt werden können. 6. Vermögensgegenstände nach dem § 195 KAGB Bankguthaben. Finanzinstrumente, die nach § 81 Abs.1 Nr. 1 KAGB i. V. m. Art. 88 der Delegierten Verordnung Nr. 231/2013 in Verwahrung genommen werden können, dürfen nicht angekauft werden.

Die Initialkosten liegen bei maximal 12,15 Prozent des Nettoinventarwerts, die laufenden Kosten liegen bei maximal 1,93 Prozent desselben. Das Agio beläuft sich auf 5 Prozent der Einlage.

Das gefällt uns + Renommiertes Emissionshaus mit Kom petenzhintergrund einer Wirtschafts prüferkanzlei + Erfahrung in der Auswahl und dem Management von Zweitmarktanteilen + Viel Erfahrung bei Zweitmarktfonds + Gute Leistungsbilanz + Breit gestreutes Portfolio + Euroinvestments + Deutschlandinvestments

beR+ Einschätzung Was der Anleger bedenken sollte # Blindpool # Investition Immobilienmarkt Deutschland # Zunächst registrierte KVG # Erster Zweitmarktfonds nach KAGB

Unser Resümee Im Verkaufsprospekt werden folgende Zielinvestitionssegmente auf Seite 12ff expliziert genannt und die Märkte dazu kurz erläutert: Deutsche Immobilieninvestitionen in Büroimmobilien, Einzelhandelsimmobilien, Alten- und Pflegeheime, Hotels

zu Überhitzungen mancherorts, vor allem in Metropolen kommen. Hier ist ein breit gestreutes Immobilienportfolio einer direktinvestierten Einzelinvestition klar vorzuziehen. Wenn das Management kompetent ist, vermeidet es Klumpenbildungen sowohl im Immobiliensegment (Büro, Wohnen, Gewerbe etc.) als auch in der Standortwahl. Dies hat HTB in den Vorgängerfonds sowohl in der Streuung der Nutzungsarten als auch in der Streuung nach Bundesländern bisher bewiesen. Auch ist die Konzentration auf Deutschland durch Unsicherheiten in Währung (z.B in London) als auch in Basismärkten (siehe derzeit Holland) sinnvoll.

Der deutsche Immobilienstandort wird weiterhin stark nachgefragt und ist beliebt bei Investoren. Trotzdem kann es durchaus

Gelungener Start der Assetklasse Zweitmarkt auch gegen die Vorhersagen des bsi-Verbandes. Ein Zweitmarktfonds entspricht am meisten der vom Gesetzgeber beabsichtigten breiten Streuung eines Sachwertportfolios in einem einzigen Investment. Durch die Erfahrung und die bisher gezeigte Managementqualität dürfte dem HTB 6 Immo KG eine Vorbildfunktion zukommen und der Fonds dürfte die Messlatte für künftige Zweitmarktemissionen sein.

Das Zahlenwerk Die Gesamtinvestitionssumme von 15 Millionen Euro wird komplett in Eigenkapital dargestellt. Lediglich zum Vertriebsstart sieht der Prospekt eine Möglichkeit für eine kurzfristige Zwischenfinanzierung vor. Damit wird auch kein Leverageeffekt erzielt und somit weder Rendite noch Bewertungskennzahlen zu Lasten der Rendite aufgehübscht. Auf dieser Basis liegt die durchschnittliche jährliche Ausschüttung in der Regel über fünf Prozent. Die Gesamtausschüttungen addieren sich über die geplante Laufzeit bis 2025 auf 157,54 Prozent vor Steuern. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Spitzensteuersatzes ergibt dies 140,05 Prozent nach Steuern.

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kr i t i s c h b e r i c h t e t

Kurzmeldungen – Kritisch berichtet ten Leistungen zu. Weiter stellte es fest, dass die Gemeinde aus noch offenen Swap-Geschäften keine Zahlungen mehr an die EAA schulde. Die von der EAA erhobene Widerklage auf Erfüllung offener Zahlungen aus den Swaps wies das Gericht ab.

Unabhängiger Wirtschaftsprüfer entlastet fairvesta fairvesta nimmt Kritik sehr ernst und hat daher einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer beauftragt, sämtliche Immobilienfonds und Anleihen auf die erhobenen Vorwürfe zu überprüfen. Der Wirtschaftsprüfer konnte keine Unregelmäßigkeiten, Verschiebungen von Immobilien oder Anlegergeldern oder gar Auszahlungen von Altanlegern durch Neuanleger oder Interessenkollisionen feststellen und entlastete die fairvesta Unternehmensgruppe vollumfänglich. Unterdessen verdichten sich die Anzeichen dafür, dass die Vorwürfe und Falschbehauptungen gezielt lanciert werden.

Die Gemeinde Nümbrecht hatte auf Empfehlung der WestLB zwischen März 2003 und Januar 2010 insgesamt 42 als Swaps bezeichnete Derivate-Verträge abgeschlossen. Dadurch sollten Kreditrisiken minimiert und die Schuldenlast gesenkt werden. Tatsächlich handelte es sich bei den empfohlenen Geschäften meist um intransparente Wetten. Diese Wetten waren von der ehemaligen WestLB bewusst zulasten der Gemeinde Nümbrecht gestaltet worden. Erkennbar war das für die Gemeinde nicht. Die WestLB hätte Nümbrecht informieren müssen. Dies ist nicht geschehen. Das Urteil liegt in seinen Entscheidungsgründen noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass die EAA das Urteil angreift und in die Berufung vor das Oberlandesgericht Köln zieht. Einen Abschluss findet der Rechtsstreit möglicherweise erst vor dem Bundesgerichtshof. Quelle: Kanzlei Rössner Rechtsanwälte vom 21. Mai 2014

Swap-Geschäfte in NRW Mit Entscheidung vom 21.05.2014 verurteilte das Landgericht Bonn die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Bad Bank der ehemalige WestLB zum Schadensersatz. Das Gericht stellte fest, dass die Gemeinde Nümbrecht im Zusammenhang mit Swap-Verträgen falsch beraten wurde. Die Höhe des Streitwerts lag insgesamt bei etwa 23 Millionen Euro. Das Gericht sprach Nümbrecht die Rückforderung von in den Swaps ausgetausch-

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Wölbern-Prozess: Weitere Verhandlungstage angesetzt Die Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg hat im Prozess gegen Prof. Dr. Heinrich Maria S., ehemaliger Geschäftsführer des Emissionshauses Wölbern Invest, zwölf weitere Verhandlungstage angesetzt. Eigentlich waren 15 Verhandlungstage bis Ende August vorgesehen, nun ist vorerst der letzte Termin der 13. November. S. wird gewerbsmäßige Untreue in 360 Fällen vorgeworfen. Der frühere Inhaber und Chef von Wölbern Invest soll laut

Staatsanwaltschaft Hamburg 137 Millionen Euro aus Immobilienfonds unrechtmäßig abgezweigt und sich mit 37 Millionen Euro persönlich bereichert haben. Im September 2013 wurde er verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Zuletzt hatte das Gericht den Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt.

Die Verbindungen zwischen DCM und Deutscher Bank Presseschau WELT: Die WELT berichtete in ihrer Sonntagsausgabe vom 29.06.2014 ausführlich über die Verflechtungen der Deutschen Bank mit dem inzwischen insolventen Münchner Emissionshaus DCM. Die Journalisten Sebastian Jost und Hannes Vogel sezieren genüsslich unter der Überschrift „Versuch am Kunden“ die für verschiedene Anleger verlustbringende Verbindung des Frankfurter Bankhauses und des Münchner Initiators. Als Fallbeispiel wird dabei die Anlage des ehemaligen Verfassungsrichters Ernst Benda, der bereits 2009 verstarb, über 105.000 Euro dargestellt. Nach Berechnungen der Redaktion der WELT, basierend auf Unternehmensangaben, besteht durch Wertverlust u. a. durch Gebühren in dem gezeichneten Immobilienfonds und der Einbringung dessen in einen 2007 gegründeten REIT namens Prime Office, heute nur noch ein Restwert von 10.900 Euro. Auch Immobilienexperte Werner Rohmert wird an verschiedenen Stellen zitiert. Wenn man nach dieser Lektüre einerseits weiß, dass DCM und deren Vorstand Hermuth Mitbegründer des VGF sind, dem Vorgängerverband des heutigen Bundesverbandes Sachwerte und Investmentvermögen (bsi), fragt man sich, was die Regulierung für einen Anlegerschutz bieten soll, wenn hier in Symbiose mit


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einer großen Deutschen Bank ein damaliges führendes Emissionshaus Anlegern Verluste bereitet. Die Lehre: Weißer Kapitalmarkt bedeutet noch lange nicht anlegerfreundlich. Und anderseits glänzt das insolvente Emissionshaus DCM gerade mit einer anderen Pressemeldung: DCM Fuggerstadt Augsburg führt für die Anleger voraussichtlich zum Totalverlust. Und auch hier eine Lehre: Prüfe die Zuverlässigkeit der Menschen hinter dem Produkt und die Leistungsbilanz des Emissionshauses. Wie, wird immer schwieriger: denn die Leistungsbilanz der bsi Mitglieder wird künftig abgeschafft.

Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Banken, Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften einge-

reicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben.

e p k media

Nunmehr hat das LG Freiburg einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von mehr als 110.000,00 Euro gegenüber einem Anlageberater zugesprochen. Der Berater wurde darüber hinaus verurteilt, dem Anleger Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.

Impressum

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt derzeit über 600 Anleger der diversen Debi Select Fonds.

Tagaktuelle Meldungen rund um das Thema Sachwertanlagen finden Sie unter www.beteiligungsreport.de

Herausgeber: Edmund Pelikan

Verlag: epk media GmbH & Co. KG Altstadt 296, D-84028 Landshut Tel.: +49 (0)871 43 06 33-0 Fax: +49 (0)871 43 06 33-11 Redaktion: Edmund Pelikan (ep) verantwortlich, Evi Hoffmann (eh), Anita Forster (af), Grafik, Layout: Simon Adlkirchner Erscheinungsweise: vierteljährlich Foto-Quellen: www.shutterstock.com Anzeigenvertrieb: Anzeigenabteilung der epk media GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0)871 43 06 33-0 Fax: +49 (0)871 43 06 33-11 Email: sekretariat@epk24.de

Nachdruck und Veröffentlichung nur mit ­Genehmigung des Herausgebers erlaubt.

Last – but wer`s noch liest:

Beiträge und Autoren In den mit Autorennamen gekennzeichneten Beiträgen wird die Meinung der Autoren wiedergegeben. Diese muss nicht unbedingt mit der des Herausgebers übereinstimmen.

Selber denken hat Vorteile...

Risikohinweise / Disclaimer Die Redaktion bezieht Informationen aus Quellen, die sie als vertrauenswürdig erachtet. Eine Gewähr hinsichtlich Qualität und Wahrheitsgehalt dieser Informationen besteht jedoch nicht. Indirekte sowie direkte Regressinanspruchnahme und Gewährleistung wird für jegliche Inhalte kategorisch ausgeschlossen. Leser, die aufgrund der in diesem Report veröffentlichten Inhalte Anlageentscheidungen treffen, handeln auf eigene Gefahr, die hier veröffentlichten oder anderweitig damit im Zusammenhang stehenden Informationen begründen keinerlei Haftungsobligo. Ausdrücklich weisen wir auf die erheblichen Risiken hoher Wertverluste hin. Dieser BeteiligungsReport darf keinesfalls als Beratung aufgefasst werden, auch nicht stillschweigend, da wir mittels veröffentlichter Inhalte lediglich unsere subjektive Meinung reflektieren.

„Ab einer Wassertiefe von 1,20 Meter hat der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen.“ Dienstvorschrift der Bundeswehr für den Gefechtsdienst aller Truppen.

Wie in der vorliegenden Dienstvorschrift den Bundeswehrsoldaten das selbstständige Denken abgesprochen wird, kommt die aktuelle Finanzgesetzgebung einer Entmündigung des Anlegers gleich. Erschreckend ist, dass viele Anleger dies wünschen, ja sogar fordern. In diesem Sinne:

„Bei Einbruch der Dämmerung ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen.“

Für alle Hyperlinks gilt: Die epk media GmbH & Co. KG erklärt ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten zu haben. Daher distanziert sich die epk media GmbH & Co. KG von den Inhalten aller verlinkten Seiten und macht sich deren Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in den Seiten vorhandenen Hyperlinks, ob angezeigt oder verborgen, und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Hyperlinks führen. Mit der Mitfinanzierung des BeteiligungsReports durch die ­Autoren und Inserenten kann der Herausgeber eine kompetente und zeitgerechte Berichterstattung ermöglichen.

Dienstvorschrift der Bundeswehr für den Gefechtsdienst aller Truppen.

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b u c h vo r s t e l lu n g

Neues Buch von Edmund Pelikan: „Pseudologie der Finanzpolitik“

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Lasst uns über Finanzpolitik sprechen! Diese Abwandlung eines Ausspruches von Bundespräsident Joachim Gauck im April 2014 - bezogen auf das Thema Geld – ist die Ausgangssituation des neuen Buches von Edmund Pelikan. Der Wirtschaftspublizist zeigt mit der nun vorliegenden Streitschrift in prägnanten Kapiteln die Widersprüche und Anlegerfeindlichkeit finanzpolitischen Handelns auf.

Pseudologie ist das krankhafte Verlangen eines Menschen zu lügen. Edmund Pelikan erläutert anhand von Beispielen, dass Märchen systembedingter Bestandteil des politischen Handelns sind. Wie in seinem ersten Buch „Monetäre Demenz“ ist auch hier sein Ziel, nicht das System naiv zu ändern, sondern den Lesern eine kritische Grundhaltung ans Herz zu legen, um die Manipulation der Politik zu entlarven und ihre eigene Geldentscheidung zu korrigieren. Erschienen ist das Buch „Pseudologie der Finanzpolitik“ im Verlag epk media im Rahmen der Edition Geldschule. Es ist zu-

nächst in einer Kurzversion als E-Book in allen bekannten Onlinebuchhandlungen für 1,99 Euro erhältlich. Ab Herbst wird es dann als Printbuch in der Vollversion für 5,00 Euro verfügbar sein. Zu dem Buch gibt es auch einen Vortrag, der erstmals anlässlich des Europäischen Geldforums „Sinn & Invest“ der Stiftung Finanzbildung gehalten wurde und sehr positive Resonanz erhielt.

Zum Autor: Edmund Pelikan war nach seinem Abitur und einer finanzwirtschaftlichen Ausbildung zunächst in diversen Banken tätig. Seit 2000 arbeitet er als Wirtschaftspu-

E-Book: 1,99 Euro Printausgabe: 5,00 Euro (ab Herbst erhältlich)

Pseudologie der Finanzpolitik

Finanzmärchen, die die Wahrheit verschleiern editiongeldschule

e p k media

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Pseudologie der Finanzpolitik ISBN: 978-3-937853-26-0 Verlag: epk media GmbH & Co. KG Herausgeber: Edmund Pelikan

Edmund Pelikan

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blizist, Finanzpädagoge und ist Experte für Anlegerpsychologie und Finanzfaktenkontrolle, insbesondere als Sachverständiger für Sachwerte und Investmentvermögen. 2011 gründete er die Stiftung Finanzbildung.


a lt e r n at i v e S ac h w e rta n l ag e n

...Fortsetzung von Seite 20:

Aber auch andere Gestaltungen sind außerhalb des KAGBs möglich. Das Genussrecht hat traurige Berühmtheit durch den Windkraftanbieter Prokon erlangt. Aber Genussrechte sind und bleiben eine wichtige Finanzierungsform für Unternehmen. Einer der größten Anbieter von Genussrechtsanlagen ist der Weltkonzern Siemens. Nicht die Emissionsform Genussrecht hat also einen Makel, wenn der Emittent einwandfrei ist. Insbesondere im Regenerativen Energiebereich ist die Ausgabe dieses Finanzproduktes beliebt. Der Grund ist recht einleuchtend. Wenn man hört, dass die Aufstellung eines KAGBkonformen Emittenten in der Form einer Kapitalverwaltungsgesellschaft zwischen 400.000 und 1,6 Millionen Euro in der Initialphase und rund die Hälfte dieser Kosten dann jährlich in der Betriebsphase kostet, liegt die Lösung auf der Hand. Für den, der insgesamt – wie viele kleine Energieanbieter – aber nur insgesamt Investitionskapital von drei, fünf oder sieben Millionen Euro sucht, ist diese Art der Gestaltung überdimensioniert. Das gleiche gilt für die Ausgabe von Nachrangdarlehen. Die müssen, damit sie nicht unter die Kreditvergaberichtlinien und damit unter eine KWG-Zulassungspflicht des Emittenten fallen, einen qualifizierten Rangrücktritt aufweisen. Das bedeutet, dass das Anlagekapital auf eine Tilgung und Verzinsung verzichtet, wenn durch diese Zahlung eine Insolvenz droht. Für das emittierende Unternehmen hat diese Konstruktion den Vorteil, dass die Gelder der Investoren sogar zum Eigenkapital gerechnet werden können. Angebote am Markt sind hier derzeit Immobilieninvestitionen der DEF oder ein Investitionsmix der Leipziger M1VV. Die BaFin weist zurecht in dem anfangs zitierten „BaFin Journal“ vom März 2014 darauf hin, dass all diese Anlageformen nicht der Regulierung unterworfen sind, aber deshalb trotzdem zu den wichtigen und für die deutsche Volkswirtschaft nützlichen Anlageformen zählen. Natürlich steigt mit der Nichtregulierung auch die Verantwortung an den Vertrieb und vor al-

lem an die Anleger selbst. Ein Rückschluss des Gegenteils wäre aber ein gewaltiger Fehler: Regulierte Finanzanlagen bewahren den Investor nicht vor Verlusten, ja noch nicht einmal vor mutmaßlichen Betrug, was die Beispiele wie K1-Fonds von Helmut Kiener, Phönix-Kapitaldienst des Dieter Breitkreuz oder der Anlage-Betrug von Bernard Madoff zeigen. Die ersten beiden Anlageskandale von Kiener und Breitkreuz spielten sich in der deutschen vollregulierten Welt der Investmentfonds und Vermögensverwaltungen ab, die streng durch die BaFin kontrolliert wird. Trotzdem verloren Anleger viel Geld. Kurzum: Nicht die Regulierung ist das Zeichen der Qualität,

sondern die persönliche Integrität sowie die Kompetenz der handelnden Personen. In bin seit Kurzem nun der Überzeugung, dass es eine reelle Chance gibt, die zwei Welten der regulierten und unregulierten Sachwertwelt nebeneinander wachsen zu sehen. Das KAGB-Konforme wird sich sehr langsam aber stetig entwickeln und vor allem bei Banken, Haftungsdächern und bei Institutionellen punkten. Die Alternativen Investments in der nicht regulierten Ausprägung werden aber ihre Nische finden und ausbauen. Riesenpotential werden dort die Direktinvestments haben. ep (red.)

Ein Querschnitt aus dem Markt: Direktinvestment CH2-Direktinvestment Angebot No. 111

CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG

Container

www.ch2-ag.de

Diamant Direkt

Pretagus GmbH

Investition in Diamanten

www.pretagus.de

Wind Direkt

Steiner + Company GmbH und Co. KG

Windkraftanlage in Italien

www.steiner-company.de

Industriemetalle

SMH Schweizerische Metallhandels AG

Warenkörbe von Industriemetallen

www.schweizerischemetallhandelsag.ch

M1VV Vermögensverwaltungs GmbH & Co. 2. KG

Private Equity, Non Performing Loans (NPL) und Edelmetalle

www.m1vv.de

Hesse Newman Classic Value 7

Hesse Newman Capital AG

Immobilienportfolio mit Fokus auf deutsche Metropolregionen

www.hesse-newman.de

Festzins 12 Monate Thomas Lloyd

ThomasLloyd Group plc

Erneuerbare-EnergienSektor in Asien

www.thomas-lloyd.de

Genussrecht 3. Tranche

IMMOVATION Immobilien Handels AG

Wohnimmobilien

www.immovation-ag.de

Allianz der Ökonomen

Allianz der Ökonomen eG

Beteiligungen an Waldbesitzer, Wasserkraft, Immobilien und Gesundheitsversorgung

www.oekonomen.info

Zielkauf

GenoBau Zielkauf eG

Wohnimmobilien

www.ziel-kauf.de

Nachbarschaftliches Wohnen Paradeisgarten Weilheim

MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen e.G.

Nachbarschaftliches Wohnprojekt

www.maro-zentrum.de

Thamm und Partner

THAMM & PARTNER GmbH

Wohnimmobilien

www.thammundpartner.de

DSP Realwertanleihen I

Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG

Portfoliofonds

www.dr-peters.de

Nachrangdarlehen M1VV Vermögensverwaltungs GmbH & Co. 2. KG Genussrecht

Genossenschaftsanteile

Sonstige

Die Liste stellt lediglich einen Marktüberblick dar; Quelle: eigene Zusammenstellung

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s t r u k t u r i e rt e S ac h w e rta n l ag e n

Canada Gold Trust stellt sich der neuen Welt

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Die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches wird nicht zu einem Wiederaufleben der geschlossenen Fonds führen. Mit der Umsetzung des neuen Gesetzbuches wird eine neue Gattung von Sachwertanlagen auf den Markt kommen.

Auch Canada Gold Trust wird künftig nach diesen Richtlinien arbeiten und neue Produkte danach ausrichten. Man setzt dabei auf die bewährte Zusammenarbeit mit dem Partner XOLARIS. Mit der Umsetzung ist es nur noch den von der BaFin zugelassenen KVGs gestattet, neue Investmentvermögen zu emittieren. Diesen Gesellschaften obliegt auch das Portfolio – also auch das Risikomanagement. Das soll nicht heißen, dass die bisherigen geschlossenen Fonds

Autor: Peter Prasch Geschäftsführer der Canada Gold Trust GmbH Weitere Informationen bei: Canada Gold Trust GmbH Obere Laube 48 78462 Konstanz Tel: +49 (0)7531 5 84 88 70 Fax: +49 (0)7531 5 84 88 71 E-Mail: info@canadagold.de www.canadagold.de

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allesamt schlecht waren. Nein, die Mehrzahl der Fonds war seriös und kompetent konzipiert sowie professionell gemanagt. Nicht jeder Fonds hat die Erwartungen der Anleger erfüllen können, doch wenn wir ehrlich sind, haben das viele andere voll regulierte Produkte in den letzten Jahren auch nicht. Rendite gibt es nicht ohne Risiko, auch nicht bei Aktien, Zertifikaten oder sonstigen Kapitalanlagen. Es gab aber keine echte Handhabe gegen schwarze Schafe. Das ist seit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches zum 22. Juli 2013 anders. Wer sich heute für einen Fonds nach den neuen Regeln des KAGB entscheidet, kann sicher sein, dass die Möglichkeit eines Missbrauchs auf ein Minimum reduziert wurde. In erster Linie liegt dies daran, dass es jetzt eine gesetzlich geregelte Gewaltenteilung gibt. Die KVG die u.a. für das Assetmanagement verantwortlich ist, hat keinen Zugriff mehr auf die Vermögenswerte des Investmentvermögens. Die Hoheit über die Vermögenswerte und damit auch über das Geld der Anleger hat jetzt die neugeschaffene Verwahrstelle. Die Verwahrstellenfunktion kann von einem Kreditinstitut oder unter

gewissen Voraussetzungen auch von standesrechtlichen Berufen ausgeübt werden. Des Weiteren müssen alle Vermögenswerte des Investmentvermögens einmal jährlich bewertet werden. Mit dieser Aufteilung haben die Sachwerte die Regeln übernommen, die seit Jahren für die liquiden Investmentfonds gelten. Natürlich bedeutet die Regulierung nicht, dass fortan nur noch sichere Renditen erzielt werden. Verluste sind nach wie vor möglich. Aber es wird sichergestellt, dass der Anleger über die vorhandenen Risiken aufgeklärt wird und sich deren bewusst ist. Und es wird sichergestellt, dass die Interessen aller am Produkt Beteiligten gleichgerichtet sind. Die neuen Sachwertanlagen heißen Alternative Investmentfonds (AIF) und unterliegen jetzt dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem auch die offenen Investmentfonds unterliegen. So müssen Manager von AIFs, so genannte AIFM, seit dem 22. Juli 2013 über eine Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verfügen, um neue AIF auflegen zu dürfen und unterliegen damit der Kontrolle der BaFin. Zwar sieht das KAGB eine Ausnahme für Anbieter mit einem Anlagevolumen von bis zu 100 Millionen Euro vor, die Platzierung ihrer Produkte über freie Vermittler mit einer Genehmigung nach § 34f GewO ist jedoch faktisch verboten. Die Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG gilt nur für von der BaFin vollständig zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaften. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten von Kapitalverwaltungsgesellschaften: Die interne KVG bei der das gesamte Emissionshaus als KVG zugelassen wird, und die externe KVG oder Service-KVG, bei der es eine organisatorische und funktionale


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Trennung zwischen Asset- und Fondsmanagement gibt. Bei beiden Varianten dürften bereits die Kosten für die Einrichtung einer zulassungsfähigen KVG eine standhafte Barriere für unseriöse Anbieter darstellen. Bis zu 750.000 Euro müssen für Gründung, Aufbau und Gestattungsverfahren bei der BaFin kalkuliert werden. Im Gegensatz zu bisher, wo es für Emissionshäuser keinerlei Regelung zum Eigenkapital gegeben hat, fordert das KAGB jetzt eine belastbare Kapitalausstattung der KVG. Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen über zwei von der BaFin zugelassene Geschäftsleiter verfügen. Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und erklärte Straffreiheit sind ebenso Voraussetzung wie die fachliche Eignung. Geschäftsleiter müssen eine leitende Tätigkeit über min-

destens drei Jahre und einschlägige Kompetenz in dem relevanten Anlagebereich nachweisen. Die externe oder Service-KVG ist die gegenüber dem Anleger haftende Instanz. Sie wird sich hüten, die Haftung für fragwürdige Konzepte unseriöser Asset Manager zu übernehmen. Im Gegenteil: Sie wird die Projekte genau durchleuchten und ist damit eine erste Prüfungsinstanz. Darüber hinaus führt die Zusammenfassung mehrerer Asset Manager über eine Service-KVG zu einer Professionalisierung der Fondsverwaltung, des Risikomanagements und der Anlegerbetreuung. Durch die Gewaltenteilung können sich Assetund Fondsmanagement jeweils auf ihre Kernkompetenz konzentrieren. Emissionshäuser als Gemischtwarenläden mit wenig eigener Kompetenz in den einzelnen an-

gebotenen Investitionsmärkten wird es so nicht mehr geben. Die Einführung des KAGB bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass die bisherigen traditionellen Anlageformen grundsätzlich schlecht waren. Vielmehr waren es die Emissionshäuser, die teilweise ohne Aufsicht das Vertrauen der Anleger missbraucht haben. So wird es auch in Zukunft z. B. Namensschuldverschreibungen geben, die seriös gemanagt werden. Es obliegt den Anlegern, die Menschen und Konzepte dahinter genau zu prüfen. Die neuen Sachwertanlagen werden keine sicheren Renditen garantieren, aber sie werden etliche Risiken der Vergangenheit ausschließen und realistische Chancen auf gute Renditen bieten. Deshalb wird Canada Gold Trust konsequent den Weg in die neue regulierte Welt gehen.

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GenoBau Genossenschaftsanteile – Bausparen 2.0

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Genossenschaften sind vielen bekannt aus dem Bereich der Banken. Ebenso Wohnungsbaugenossenschaften, die günstigen Wohnraum für ihre Mitglieder zur Verfügung stellen. Die Genossenschaft GenoBau hat aus beiden Segmenten das Beste genommen. Individueller eigengenutzter Wohnraum wird auf Wunsch der Mitglieder mit einer langfristigen Zinssicherheit finanziert. Kurz: Planungssicherheit bis zur Gesamttilgung. Die genossenschaftliche Eigenheimfinanzierung eignet sich ideal als Alternativ- und Ergänzungsprodukt für Finanzanlagenvermittler zur Absicherung der Kosten einer zukünftigen Anschlussfinanzierung. Deshalb haben wir uns dieses Produkt von Genossenschaftsvorstand Sven Meier erklären lassen:

GenoBär für Kinder Ziel dieses Programms der GenoBau ist, mit genossenschaftlichen Werten in die Zukunft zu starten. Für einen gesicherten Start der Kinder ins eigene Leben ist wohl der Faktor Zeit die wichtigste Komponente, um aus einem kleinen Vermögen ein bärenstarkes werden zu lassen. Wer frühzeitig beginnt, mit einem Teil des Kindergeldes Rücklagen zu bilden, sichert damit die Zukunft der Kinder. Ob das Kind später studieren oder bauen möchte, das Zielkaufkonzept des GenoBären ist zugleich eine genossenschaftliche Anlage- und Finanzierungsform bei voller Entscheidungsfreiheit.

BeteiligungsReport®: Herr Meier, was ist das Besondere an Genossenschaften? Sven Meier: Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Das heißt, es bestimmen wirklich die Mitglieder der Genossenschaft. Allein von der Rechtsform ist es die mitgliederorientierteste Unternehmensform. Und in diesem Geist haben wir unser Angebot entwickelt. Ich bin der festen Überzeugung, dass Genossenschaftssparen mit dem Zielkaufkonzept die richtige Wahl zur Absicherung einer Anschlussfinanzierung ist! BeteiligungsReport®: Bei Ihnen steht die Prolongation von Hausfinanzierungen im Vordergrund. Was ist der Vorteil? Sven Meier: Gestartet wird ein Bauprojekt klassisch mit einer 10 oder 15 Jah-

Interviewpartner: Sven Meier Vorstand Vertrieb der Geno-

res-Baufinanzierung von der Hausbank. Nebenbei wird der Bauherr Mitglied in der GenoBau Genossenschaft und spart für seine Zielinvestitionssumme während der Zeit der Startfinanzierung an. Hier erkennt man das Bausparprinzip. Er baut sich damit eine Option auf, bei Zinsablauf die Prolongation über die GenoBau zu realisieren. Damit hat der Bauherr eine Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit von 35 oder 40 Jahren. BeteiligungsReport®: Was ist dann der Unterschied zum Bausparen? Sven Meier: Der entscheidende Vorteil besteht in einer Ansparsumme, die nur bei 10 Prozent im Vergleich zu meist 40 bis 50 Prozent beim Bausparen liegt. Das bedeutet, man erreicht die Punkte für die Zuteilung einfacher. Wichtig ist aber auch, dass das Rückzahlungsmodell in bezahlbaren Eurobeträgen und Zeiträumen trotz Komplettfinanzierung erfolgt. Im Gegensatz dazu ist Bausparen meist nur als eine Ergänzungsfinanzierung sinnvoll.

bau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG Weitere Informationen bei: Genobau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG Maxlrainer Straße 10 83714 Miesbach (Bayern) Tel: +49 (0)89 92 13 13-820 Fax: +49 (0)89 92 13 13-899 E-Mail: info@ziel-kauf.de www.ziel-kauf.de

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BeteiligungsReport®: Wie funktioniert genossenschaftliche Eigenheimfinanzierung genau? Sven Meier: Da die Genossenschaft als Geldgeber für den Kauf des Eigenheims die Mittel, also die Investitionssumme zur Verfügung gestellt hat, bezahlt das Mitglied jetzt für das Dauerwohn- und Nutzungsrecht, mit einem eingetragenen Vorkaufsrecht, auf die Investitionssumme einen Zins von 3,5 Prozent p.a. für 25 Jahre fest.


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1. Beispielsweise sind das auf die Investitionssumme von 150.000 Euro monatlich 438 Euro (Zins).

gan ist der Prüfungsverband, der die Genossenschaft wirtschaftlich bis zu zweimal im Jahr prüft.

2. Dieser Vorgang gleicht einer Tilgungsaussetzung, denn der Zins bleibt immer gleich, und der Kunde spart separat die Tilgung an. Anzusparen ist der Betrag zwischen Zeichnungssumme von 15.000 Euro und der Investitionssumme von 150.000 Euro, also in diesem Beispiel 135.000 Euro.

BeteiligungsReport®: Wie kann nun ein Finanzanlagenvermittler die genossenschaftliche Eigenheimfinanzierung in seine Beratung einbinden?

3. Bei einer angenommenen Guthabensverzinsung von 4,0 Prozent p.a. spart der Kunde also monatlich 264 Euro an Tilgung an und erreicht ein Guthaben in 25 Jahren von 135.000 Euro. 4. Hat der Kunde schon bestehende Sparverträge, so können diese eingesetzt werden und die Ansparung beziehungsweise Tilgung wird hierdurch reduziert. 5. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, wenn der Betrag höher als 10.000 Euro ist. BeteiligungsReport®: Ist der Zins von der Entwicklung der Bankwelt abhängig? Sven Meier: Nein, und das ist ein wesentlicher Vorteil des Konzepts. Der Bauherr macht sich bankunabhängig. Denn die Genossenschaft ist keine gewinnorientierte Gesellschaftsform wie eine Aktiengesellschaft. Die Berechnungsgrundlage für den Zins von 3,5 Prozent p.a. ist wie folgt berechnet: 1,0 Prozent für die Instandhaltung jedes Objektes und 2,0 Prozent für die Verwaltung der GenoBau Zielkauf eG und 0,5 Prozent als Sicherheitsrücklage. Einfache Berechnung 1,0 + 2,0 + 0,5 = 3,5 Prozent.

Sven Meier: Wichtigster Ansatzpunkt für die Beratung ist die langfristige Zinssicherheit. Der Bauherr nutzt heute den niedrigen Zinssatz und sichert sich bereits heute einen fest kalkulierbaren niedrigen Zinssatz bei Prolongation von Darlehen. Wichtig ist, dass es sich um Eigennutzer handelt und diese es als Option nach der Zinsanpassung sehen. Eine Verpflichtung zur Abnahme der genossenschaftlichen Eigenheimfinanzierung besteht natürlich nicht. Eine weitere beliebte Variante ist das GenoBau Produkt GenoBär, wo die Eltern für ihre Kinder mit niedrigen Sparbeiträgen ab 50 Euro bereits für die Zukunft vorbauen. BeteiligungsReport®: Herr Meier, darf jeder Finanzanlagenvermittler ihre Genossenschaftsanteile vertreiben? Sven Meier: Der Finanzanlagenvermittler braucht für die Vermittlung von Genossenschaftsanteilen die Zulassung nach 34 f Segment 3 der Gewerbeordnung. Das sind in Deutschland immerhin über 6.000 Finanzberater. Aber wir werden auch von zwei Haftungsdächern angeboten. Wir stehen gerne hier für Rückfragen zur Verfügung und stellen die Kontakte her.

Zinssicherheit durch genossenschaftliche Eigenheimfinanzierung Das Zielkaufkonzept erleichtert Kunden, die Mitglied in der Genossenschaft sind, den Weg zu einer sorgenfreien alternativen genossenschaftlichen Eigenheimrealisierung in nur wenigen Jahren. Günstige Konditionen in Verbindung mit einer extrem langen und sicheren Festschreibung - das ist der Sicherheitsgurt für das zukünftige Eigenheim. Genossenschaftssparen mit dem Zielkaufkonzept ist die richtige Wahl, auch zur Absicherung einer Anschlussfinanzierung! Wer regelmäßig Genossenschaftsanteile erwirbt, dem steht schon nach wenigen Jahren eine stattliche Investitionssumme für eine planbare Neurealisierung sowie eine zinssichere Anschlussfinanzierung des Eigenheims zur Verfügung. Schon mit kleinen Sparbeiträgen können Kunden ein stattliches Eigenkapital für zukünftige Wohnwünsche aufbauen, um in den Genuss einer langfristig zinssicheren Eigenheimrealisierung zu kommen. GenoBau Finanzdienstleister & Makler FAQ als PDF:

Perspektive: Sofortlösung mit Sicherheitskonzept

BeteiligungsReport®: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wer kontrolliert die Genossenschaft? Sven Meier: In erster Linie das Mitglied selbst. Weitere Kontrollorgane sind der Vorstand sowie der Aufsichtsrat der Genossenschaft. Außenstehendes Kontrollor-

Quelle: GenoBau

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M1VV NPL & Wealth GmbH & Co. KG erläutert:

Was ist ein Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel?

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Viele Vorurteile existieren über das sogenannte Nachrangdarlehen. Vorurteile entstehen oft durch zu wenig Wissen oder „gefährliches Halbwissen“. Wir möchten mit diesem Beitrag etwas Licht ins Dunkel bringen.

Ein Darlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel (Nachrangdarlehen) stellt für die Darlehensnehmer (Emittent / Produktgeber) ein außerordentlich flexibles Instrument dar. Durch die sogenannte qualifizierte Nachrangklausel bedarf dieses Anlageprodukt bis dato keiner Zulassung durch die BaFin. Eine Nachhaftung ist mit dem Nachrangdarlehen nicht verbunden. Das bedeutet, dass das Maximalrisiko, das der Darlehensgeber eingeht, darin besteht, weder Zins noch Tilgung zu erhalten. Eine Rückzahlung darf im Falle der Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens erst dann durchgeführt werden, nachdem alle erstrangigen Gläubiger befriedigt wurden. Nachrangige Darlehen müssen jedoch vor dem Eigenkapital zurückerstattet werden. Nachrangdarlehen unterfallen nicht dem KAGB oder dem VermAnlG. Sie sind damit nicht reguliert. Trotzdem muss dies kein Negativmerkmal sein. Selbst die BaFin hat in ihrem „BaFin Journal“ vom

Autor: Andre Rissel Geschäftsführer der M1 Management und Beteiligungs GmbH Weitere Informationen bei: M1 Management und Beteiligungs GmbH Stallbaumstraße 11 04155 Leipzig Tel: +49 (0)341 33 89 28 3 Fax: +49 (0)341 33 89 28 6 E-Mail: info@m1vv.de www.m1vv.de

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März 2014 festgestellt: „Kleine und mittlere Anbieter wollen oft lediglich die Kosten vermeiden, die mit der Beaufsichtigung verbunden sind.“ Kostenvermeidung und Kostenminderung sind jedoch primäre Anforderungen an alle Emissionshäuser. Daraus allein kann man also noch nicht auf besonders hohe Risiken schließen. Positiv ist in jedem Fall, dass die Kundengelder mit weniger Kosten belastet werden. Richtig ist aber, dass Angebote im Bereich Nachrangdarlehen dem grauen Kapitalmarkt zuzurechnen sind. Im BaFin Journal wird hierzu weiter ausgeführt: “Der Graue Kapitalmarkt…ist die Summe aller Marktteilnehmer und Angebote, die keine Erlaubnis der BaFin benötigen und daher auch nicht ihrer Aufsicht unterliegen. Der Graue Kapitalmarkt stellt den Normalfall unserer Wirtschaftsordnung dar – anders als der Weiße Kapitalmarkt, der durch ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gekennzeichnet ist.“ Ganz anders als oftmals publiziert

sind Nachrangdarlehen gerade keine Ausnahme oder Modeerscheinung, sondern sie repräsentieren den „Normalfall“. Für die richtige Einordnung der Nachrangklausel kann der für Versicherungen geltende § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) herangezogen werden. Dort heißt es: „Ergibt sich bei der Prüfung der … Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so (können) … alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, zeitweilig verboten werden.“ Zum Schutze der Versicherten, als auch der Versicherungsunternehmen selbst, hat der Gesetzgeber eine Regelung eingeführt, die


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es den Versicherungen erlaubt, Auszahlungen auszusetzen, wenn die Auszahlungen das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen würden. Diese „Schutzklausel“ dient letztendlich den Versicherten. Denn die Versicherungsgesellschaft erhält durch sie die Möglichkeit, sich finanziell zu gesunden, um dann ihren Zahlungsverpflichtungen wieder vollumfänglich und dauerhaft nachkommen zu können. Ähnliche Funktion hat die qualifizierte Nachrangklausel. So heißt es in den Bedingungen der M1VV NPL & Wealth GmbH & Co. KG unter § 2 Abs. 2: „Die Ansprüche aus dem Nachrangdarlehen sind auch ausgeschlossen, sofern die Erfüllung einen Grund zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Darlehensnehmerin herbeiführen würde.“ Im Ergebnis nichts anderes als der Gesetzgeber für die Versicherungen gesetzlich festgelegt hat. Wenn insoweit die gleiche Regelung gilt, die per Gesetz auch für staatlich kontrollierte Unternehmen gilt, kann diese Klausel nur als positiver Aspekt eingeordnet werden. Wichtig bei der Überlegung, ein Nachrangdarlehen zu begeben, ist die Prüfung, ob und wie viele „vorrangige“ Gläubiger bei dem jeweiligen Anbieter vorhanden sind. Hier sind durchaus Konstruktionen möglich, bei denen der Produktgeber nur Darlehen mit immer der gleichen Nachrangklausel annimmt. In diesem Falle tei-

len sich die Anleger alle das gleiche Risiko, ganz ähnlich einer KG-Beteiligung. Eine interessante Möglichkeit, ein Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zu begeben, bietet die M1VV NPL & Wealth GmbH & Co. KG. Dieser Anbieter ist nicht auf den Zug des Nachrangdarlehens aufgesprungen, sondern hat bereits KG-Beteiligungen auf dem Markt. Diese wurden planmäßig zum 31.12.2013 geschlossen. Die aktuelle Produktpalette setzt sich aus verschiedenen Darlehensangeboten zusammen. So können Anleger der M1VV Darlehen gegen Einmalzahlung mit festen Zinsen zwischen 5 Prozent und 9 Prozent gewähren. Die Laufzeiten beginnen bei drei Jahren und enden bei zehn Jahren. Aber auch Darlehen gegen Ratenzahlungen sind ab sieben Jahren Laufzeit und fünf Prozent Zins p.a. möglich. Die Investitionsquote der M1VV liegt bei 100 Prozent, ohne Berücksichtigung der dreiprozentigen Bearbeitungsgebühr. Die Investitionsschwerpunkte liegen bei der M1VV, neben dem Private Equity, in Edelmetallen und besicherten Non Performing Loans. Bei Private Equity Investitionen gibt es häufig keine Sicherungsmöglichkeiten für das eingesetzte Kapital. Andererseits folgt aus diesem Umstand, dass die Gewinne, die aus solchen Investitionen fließen, außergewöhnlich hoch sein können. Das erforderliche Know-how wird hier von unseren strategischen Partnern, die über viele Jahrzehnte erfolgreiche Pri-

vate Equity Investitionen durchgeführt haben, eingebracht. Unsere Investitionen der M1VV in besicherte Forderungen sind in Anlehnung an §§ 1806, 1807 BGB mit „mündelsicheren Anlagen“ vergleichbar. So spricht der Gesetzgeber in § 1807 Absatz 1 Nr. 1 BGB von „Anlegung … in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstücke besteht…“ Genau dies beschreibt die Investition in besicherte deutsche NPL exakt. Es wird vorrangig in Forderungen investiert, die durch Hypotheken oder Grundpfandrechte an deutschen Immobilien besichert sind. Die Anforderungen an die „Anlegung von Mündelgeld“ erfüllt dieser Teil des Investitionsspektrums. Neben dem hohen Sicherheitsaspekt sprechen die attraktiven Renditen für diese Investitionen. Gleiches gilt für unseren dritten Investitionsschwerpunkt: Physische Edelmetalle. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei M1VV in zwei von drei Investitionsschwerpunkten ein Totalverlust der Investition praktisch ausgeschlossen ist. Die Sicherheitsaspekte des Darlehens mit qualifizierter Nachrangklausel an die M1 VV NPL & Wealth GmbH & Co. KG sind sehr ausgeprägt. Die historisch nachgewiesenen Renditen sind äußerst attraktiv und versetzen die M1VV in die Lage, die zugesagten Zinsen dauerhaft und nachhaltig zu erwirtschaften.

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Kleinanleger, Großanleger, Schmuckliebhaber...

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Sammler, Sparer, Spekulanten und in immer größerem Ausmaß herkömmliche Anleger vertrauen nicht mehr auf Gold und die Börsen, die gerade wieder weltweit eine Talfahrt hinter sich haben. Damit wächst der Druck auf Unternehmen wie die Commodity-Trade GmbH, die auf den seltensten Rohstoff der Erde, auf Osmium setzen.

Wo vor einem Jahr der Anleger noch mit herkömmlichen Osmiumflachbarren zu einem Gramm zufrieden war, splittet sich die Gemeinde der Osmiumanleger nun in drei große Bereiche auf. Das sind die Kleinanleger, die Großanleger und die Schmuckliebhaber, die ihr Osmium nicht in den Safe legen wollen, sondern die es tragen wollen. Wer die Preisentwicklung der letzten Monate gesehen hat, versteht die ersten beiden Gruppen und wer kristallines Osmium im Sonnenlicht hat funkeln sehen, versteht die Ladies, die es am Körper zeigen möchten.

Autor:

Die am schnellsten wachsende Zielgruppe sind tatsächlich die Kleinanleger, die nur in einer Größenordnung von 100 bis 200 Euro pro Monat kaufen können oder wollen. Diese Klientel wird seit der letzten Woche mit zwei außerordentlich praktischen Osmiumprodukten bedacht. Den Osmiumkristallisateuren ist es gelungen, Osmium in diamantenähnliche runde und vierfach konkave Einheiten zu schneiden, was technisch einen hoch komplexen Prozess darstellt. Osmium darf nicht beliebig zur Bearbeitung auf über 600 Grad erhitzt werden, und auf der anderen Seite muss die Verarbeitung trotzdem auf einen hundertstel Millimeter genau sein.

Ingo Wolf geschäftsführender Gesellschafter der Commodity Trade GmbH Weitere Informationen bei: Commodity Trade GmbH Höllriegelskreuther Weg 3 82065 Baierbrunn Tel: +49 (0)89 7 44 88 88-12 Fax: +49 (0)89 7 44 88 88-19 E-Mail: info@Commodity-Trade.com www.commodity-trade.com

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Die www.osmium-diamonds.com sehen wie Diamanten aus, sind jedoch flache kleine Scheiben mit einem Durchmesser von drei Millimetern. Der Preis eines Osmiumdiamonds liegt zur Zeit noch unter 100 Euro, wird aber sicher sehr schnell die 300 Euro-Marke erreichen und damit immer noch weit unter dem Preis eines Diamanten liegen. Betrachtet man nun die Mengen an Diamanten und an Osmium auf dem Planeten, so sehen wir, dass Osmium eine wesentlich höhere Selten-

heit besitzt. Würden die Diamantenproduzenten ihre Lager öffnen, würde der Preis für Diamanten sofort massiv verfallen. Bei Osmium ist das anders, denn Osmium steht so unglaublich begrenzt zur Verfügung und wird nicht recycelt. So wird im Sekundärmarkt Osmium immer teurer, was ansonsten nur für Primärmärkte gilt. Diese Umkehrung sorgt für weiter steigende Preise. Es ist leicht möglich, dass man für ein Gramm Osmium in einem Jahrzehnt einen fünfstelligen Betrag auf den Tisch legen muss. Um nicht nur die runde Form anzubieten, ist eine weitere Form entstanden, die Osmium-Star genannt wird. Der viereckige Osmium-Star ist an allen vier Seiten leicht konkav, sodass die prägnante Form entsteht. Es ist sogar möglich, die fragilen Osmium-Star-Rows zu bekommen, bei denen mehrere Osmium-Stars zu einer Reihe von zwei bis fünf Elementen verbunden sind. Mit beiden Produkten kann nun auch die Dame zufrieden gestellt werden, die statt eines Brillis ihren Ring aufwerten möchte und einen Osmium-Star oder einen Osmium-Diamond einsetzen lassen möchte.


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Das Verfahren ist dabei ganz einfach, die Osmium-Stücke werden wie ein Brillant gefasst und auf den Ring eingebracht. Dabei sind für den Juwelier keine neuen Verarbeitungsschritte zu erlernen. Besonders interessant ist, dass es bei diesen Produkten im Gegensatz zu Diamanten keine unterschiedlichen Qualitäten geben kann. Reines, kristallines Osmium ist immer hochrein und besitzt immer denselben Wert. Fälschbar ist es ob der Tatsache, die höchste Dichte aller Metalle zu besitzen, auch nicht. Die Wiederverkaufbarkeit der Diamonds und Stars ist wesentlich einfacher als bei den Osmium-Ringen, die zumindest bei den Schmuckkäufern, die nicht als reine Kapitalanleger agieren, auch an den eigenen Finger passen müssen. OsmiumRinge können aber nicht in vielen verschiedenen Öffnungsweiten produziert werden, da das der Kristallisationsprozess nicht zulässt. Die Gruppe der Großanleger verlangt dem Unternehmen noch mehr Kreativität ab, denn ein Großanleger möchte sein Geld in nicht zu kleinen Einheiten anlegen. Nun war es aber bis vor wenigen Tagen kaum möglich, größere Stücke zu kristallisieren. Und zwar selbst dann, wenn man das seltene Osmium in der Hand hält. Es ist ein technischer Prozess, der sehr exakte Temperaturen und gravimetrische Anforderungen an die eingesetzte Technik stellt. Allerdings sind nun Einheiten bis 30 Gramm tatsächlich verfügbar.

science-TV und epk media gründen gemeinsamen Spartenkanal

Sachwert-TV aus der Taufe gehoben

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Sachwerte sind in Niedrigzinsphasen und immer weiterführenden staatlichen Regulierungen ein wichtiger Baustein in allen Anlageportfolios. Aber Marktteilnehmer fällt es zunehmend schwer, wichtige Information schnell zu erhalten und jederzeit verfügbar abzurufen. SachwerteTV ist nun über Internet mit heutigen PCs und mobilen Endgeräten jederzeit und überall empfangbar und damit auf Höhe der Zeit der heutigen medialen Möglichkeiten.

Ingo Wolf betreibt seit Jahren in seinem über 600 Fernsehkanälen umfassenden Grid-TV bereits erfolgreich Finanz-TV mit verschiedenen Untersendern, wie zum Beispiel Rohstoff-TV. Edmund Pelikan ist seit Jahren bekannt als Herausgeber des BeteiligungsReport, einem Fachmagazin für Sachwertanlagen, das auch als eMagazin und App verfügbar ist. Beide habe sich nun zusammengetan und den Sender Sachwert-TV aus der Taufe gehoben. Hier wird es ab September eine wöchentliche News-Show geben. Einzelbeiträge aus der Sachwertbranche, Diskussionsrunden, Interviews zum Beispiel von Messen bis hin zu redaktionellen

Hintergrundberichten runden das Sendeprofil ab. In einer regelmäßigen Kolumne wird sich Edmund Pelikan auch neuen Produktentwicklungen widmen und diese kritisch hinterfragen. Rund um die Uhr läuft so ein wissensorientiertes Finanzprogramm, das bei Interesse auch mit Filmbeiträgen on Demand selbst gestaltet werden kann. „Wir wollen die Medienkompetenz von Science-TV mit der Expertenstellung des Sachwertmagazins BeteiligungsReport in dem neuen Sender Sachwert-TV verbinden und gemeinsam den Wunsch nach gut aufbereiteten Fachinformationen erfüllen“, erläutert Edmund Pelikan die Strategie.

Die Lieferzeiten liegen für alle Produkte bei mehreren Wochen, wenn nicht sogar Monaten, aber der Preis des Kaufdatums entscheidet. Und wer weiß, vielleicht ist das Osmium bei der Lieferung ja bereits wesentlich teurer als bei der Bestellung. Zumindest war das seit der Preis aufgezeichnet wurde immer so. Und durch die sich gerade verzwanzigfachende Nachfrage sieht es auch weiterhin so aus.

www.sachwert-tv.de

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Direktinvestitionen in strategische Metalle

Wo exakt liegt Ihr Vermögen JETZT gerade?

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Könnten Sie diese Frage bei Ihrem Geld auf dem Tagesgeldkonto oder der Bundesanleihe wahrheitsgemäß beantworten? Die SMH Schweizerische Metallhandels AG bedient bereits seit über fünf Jahren all jene Anleger, die Vermögensanteile vom Geldwert in Sachwert wandeln wollen, professionell. Und diese wissen genau, wo ihr Vermögen liegt… - in einem Schweizer Hochsicherheitstresor. Und deshalb heißt es bei der SMH Schweizerische Metallhandels AG Deutschland (kurz: SMH Deutschland) auch „Willkommen in der Welt der echten Werte®“.

Lager der Schweizerischen Metallhandels AG

Der Kauf erfolgt über einen Kaufvertrag und einen Lagervertrag. Die SMH Deutschland ist der Partner für den Einkauf sowie Verkauf der Metalle und das operative Geschäft. Die SMH Schweizerische Metallhandels AG Walzenhausen/ CH (kurz: SMH Schweiz) ist zustän-

Autor: Alexander Hofmann Vorstand der SMH Schweizerischen Metallhandels AG Deutschland Weitere Informationen bei: SMH Schweizerische Metallhandels AG Deutschland Sonnenberger Straße 26-28 65193 Wiesbaden Tel: +49 (0)611 88 04 09-0 Fax: +49 (0)611 88 04 09-29 E-Mail: info@smhag.com www.smhag.com

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dig für die Lagerung in einem vom Zoll überwachten Hochsicherheitslager. Die logische und strategische Trennung der beiden Geschäftsbereiche in zwei Unternehmen ist eines von mehreren Sicherheitsmerkmalen für alle Käufer. Bei einem Metallkauf, wie es die SMH Deutschland anbietet, bestehen gleich mehrere Vorteile: Die Ware beziehungsweise die so genannten Warenkörbe und deren enthaltenen Metalle sind allesamt einzeln ausgezeichnet. Alle Metalle sind mit einer eindeutigen Zuordnungsnummer versehen, die den Eigentümer identifiziert. „Nur so entsteht tatsächlich 100 Prozent physisches Eigentum“, so Alexander Hofmann. „Häufig wird im Edelund Metallsektor nur Bruchteilseigentum verkauft oder gar Sondervermögen. Dies ist nicht unser Anspruch. Unsere Kunden haben tatsächliches Eigentum erworben.“ Dies ist auch ein enormer Vorteil im unwahrscheinlichen Falle einer Insolvenz: Die eingelagerten Werte dürfen somit nicht verwertet werden, da sie Eigen-

tum der Kunden sind. Das ist ähnlich wie wenn ein Tiefgaragenbetreiber pleite gehen würde, dann könnten folglich auch nicht die darin geparkten Autos vom Insolvenzverwalter verwertet werden. Ein interessanter Gesichtspunkt sind die Warenkörbe. Der Kauf von Einzelmetallen ist – mit Ausnahme von Silber, welches ebenfalls ein Industriemetall ist – nicht möglich. Es gibt derzeit vier vorkonfektionierte Warenkörbe, deren Inhalt festgelegt ist. Dies hat, neben dem Vorteil der Diversifikation, einen bemerkenswerten Nebeneffekt: Bei einem Wunsch nach Veräußerung gibt es neben diesem entstehenden Angebot von vier verschiedenen Warenkörben eine nahezu deckungsgleiche Nachfrage. Alexander Hofmann, Vorstand der SMH Deutschland, blickt mit Stolz auf die letzten fünf Jahre zurück: „Uns war bereits lange vor unserem offiziellen Start im Jahr 2009 klar, dass es neben dem klassischen Edelmetall Gold weitere me-


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tallische Rohstoffe gibt, die viel seltener und für unser modernes Leben weitaus wichtiger sind. Nur gab es bis dato kein schlüssiges Konzept, diese Metalle privaten Käufern zugänglich zu machen.“ Dabei gibt es grundsätzlich nichts gegen den Kauf von Gold einzuwenden – dennoch wird ganz bewusst betont: „Gold ist wertvoll – strategische Metalle sind lebensnotwendig“. Indium steckt z.B. in Flachbildfernsehern, Smartphones oder Tablet-PCs. Hafnium ist z.B. für eine schnellere Taktung von Computer-Prozessoren verantwortlich. Die Weltjahresförderung einzelner Industriemetalle wird teilweise zu 100 Prozent vom Markt aufgesaugt. SMH wollte auch in der Gebührenstruktur Vorreiter einer kundennahen Lösung sein und setzt auf eine fixe Lagergebühr je Warenkorb. Ein Großteil der Anbieter, welcher metallische Rohstoffe zum Einlagern anbietet, berechnet eine prozentuale Summe in Abhängigkeit vom Wert der Ware (z.B. 2 Prozent Gebühr p.a. vom aktuellen Wert). „Dies wird dem hohen Anspruch im Umgang mit unseren Kunden nicht gerecht. Unsere Lagergebühr ist festgeschrieben und erhöht sich nicht ständig, wenn der Warenwert steigt. Wieso auch? Ein Kilo bleibt ein Kilo und benötigt nicht mehr Platz, wenn der Preis steigt“, so Alexander Hofmann. Derzeit lagern im übrigen circa 460 Tonnen metallische Rohstoffe im Bunker. Das Entscheidende: In direktinvestierten Metallen sehen unsere Kunden ein Wertaufbewahrungsmittel, von dem sie jederzeit wissen, wie viel Kilo sie besitzen. Ob er es zukünftig in Euro, Dollar oder einer sonstigen Währung erhält, ist seine individuelle Entscheidung. „Unser Kunde wird definitiv etwas erhalten. Es gibt leider eine Vielzahl an Sachwertemissionen, bei denen der Kunde in jüngster Zeit leer ausging. Dies wird ihm bei uns definitiv nicht passieren!“ Und damit schließt sich der Kreis zu unserer Eingangfrage: Der Käufer weiß immer exakt, wo sich sein Vermögen gerade befindet.

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UPDATE Ausgabe 4-2014

Inhaltsverzeichnis Zulassungen für Finanzanlagenvermittler stagnieren ........ ....... 1 Abschlussvermittlun g: Erneute Änderung des 34 f GewO ................ .... 3 Neuer Fonds-Per forma ohne Soll/Ist-Leistun nce-Standard gsbilanz ............... 4 Neue KVGs am Markt ................ .......... 5 Personelles ........ ................................ .. 6 Termine ................ ................................ 7 Impressum ........ ................................ .... 7

Tagak tuelle Meld ungen rund um das Them a Sachw ertan lagen finde n Sie unter

www.bet eilig ung

il

Die Politik hat es nun geschafft , nach der Gruppe der Emit tente nen Produktzulassu n durch den vorhandengsstau auch die anlagenvermittler Finanz(FAV) niederzuri ngen. Wir dürfen uns daran erinnern, dass einig perten“ von über e „Ex80.000 Finanzanla gevermittlern ausgegangen waren. Im zweiten Quar tal 2014 meldeten lediglich 333 neue Vermittler eine § 34 GewO-Zula ssung an (absolut 41.057 am 30.06.2014), was lediglich einer Steigerung von Besonders die perso 0,8 Prozent entsprach. nelle Entwicklun g der Registereintragungen im Bereich der geschlossenen Investmen tverm GewO) ist bedenklich ögen (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 . Hier ließen sich 26 FAV (absolut lediglich 11.425 am 30.06 .2014) oder anders ausgedrüc kt nur 0,2 Prozent mehr bundesweit registriere n.

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steuer und recht

Meldung der Agentur für Erneuerbare Energien

Bundestag stimmt für EEG-Reform

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Ende Juni hat der Bundestag die Reform der Ökostromförderung beschlossen. Sie soll im August in Kraft treten, nachdem das Gesetz auch im Bundesrat behandelt wurde und von der Europäischen Union geprüft wurde. Die Parlamentarier haben dafür votiert, in Zukunft den Ausbau Erneuerbarer Energien zu deckeln. Die finanzielle Förderung neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen soll im Schnitt auf 12 Cent je Kilowattstunde (kWh) sinken.

Bei der Windenergie liegt der jährliche Deckel bei maximal 2.500 Megawatt (MW), die Anfangsvergütung soll noch 8,9 Cent je kWh betragen. Förderkürzungen gelten für alle Anlagen, die nach dem 23. Januar 2014 genehmigt wurden. Wird der Ausbaudeckel überschritten, gibt es für alle zu viel gebauten Windräder weniger Geld. Das Repowering fällt nicht unter die Deckelung. Bei Offshore-Windkraftanlagen soll es eine Anfangsvergütung von rund 18 Cent je kWh geben, aber die Ausbauziele werden von 10.000 Megawatt (MW) auf 6.500 MW bis 2020 und 15.000 MW bis 2030 gekürzt. Die Kritik der Windbranche bezieht sich auch auf die parallel zum EEG verabschiedete Länderöffnungsklausel. Der Ausbau der preiswerten Windenergie käme so in einzelnen Bundesländern völlig zum Erliegen. Der Bau von Biogasanlagen soll stark begrenzt werden – auf 100 MW im Jahr. In neuen Anlagen sollen Abfall- und Reststoffe verwertet werden. Branchenvertreter weisen darauf hin, dass die Vergütungshöhen für die Einsatzstoffe der Anlagen so gering seien, dass selbst der extrem niedrige Ausbaukorridor von 100 Megawatt pro Jahr bei Weitem nicht genutzt werden könne. Ohne den Ausbau der Bioenergie fehle es allerdings zukünftig an Back-Up-Kraftwerken zum Ausgleich der wachsenden Stromproduktion aus Wind- und Solarenergie. Der Bundestag votierte auch für die neue Sonnensteuer: Wer in Zukunft damit beginnt, seinen eigenen Strom zu produzieren und zu verbrauchen, zahlt eine Abgabe. Die Große Koalition will

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ab 1. August 2014 bei Neuanlagen den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms im Grundsatz mit 40 Prozent der EEG-Umlage finanziell belasten. Bis Ende 2015 werden 30 Prozent, bis Ende 2016 35 Prozent fällig, ab 2017 gelten die vollen 40 Prozent – auch für Anlagen, die zwischen 2014 und 2017 errichtet wurden. Dieser Wert entspricht derzeit rund 2,5 Cent je kWh. Ausgenommen von der neuen Regelung sind lediglich kleine Solaranlagen bis 10 Kilowatt. Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, zahlen 100 Prozent der EEG-Umlage (derzeit 6,24 Cent je kWh). Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) befürchtet einen weiteren Marktrückgang und appelliert an den Bundesrat, das Vorhaben zu stoppen. Über die Besondere Ausgleichsregelung genießen energieintensive Unternehmen das Privileg, von der EEG-Umlage (teil-) befreit zu sein. Auch mit der EEG-Novelle werden weiterhin Industrierabatte von rund fünf Milliarden Euro im Jahr ge-

währt werden. Bislang wurden Firmen, deren Stromkosten 14 Prozent der Bruttowertschöpfung betrugen, teilweise von der Ökostrom-Umlage befreit. Dieser Wert soll jetzt für 68 Kernbranchen auf 15 Prozent steigen. Dies gilt bis zu einer Obergrenze von vier Prozent gemessen an der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens. Bei Großverbrauchern wie Stahlunternehmen kann die Grenze bis auf 0,5 Prozent sinken. Unternehmen, die schon vor 2012 Rabatte bekommen haben, aber nun nicht mehr unter die Kriterien fallen, müssen 20 Prozent der Umlage zahlen. Mit der Novelle sieht das Bundeswirtschaftministerium eine neue Phase der Energiewende eingeleitet. Kurz nach Verabschiedung im Bundestag veröffentlichte das Ministerium eine 10-Punkte-EnergieAgenda. Spätestens Anfang 2016 steht die nächste EEG-Novelle auf dem Plan. Zentraler Punkt ist dabei die Regelung technologiespezifischer Ausschreibungen. Quelle: www.unendlich-viel-energie.de


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steuer und recht

Die neue Welt der Finanzanlagenvermittler nach 34f

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Was lange währt, wird oftmals gut. Dieses trifft leider nicht auf die Gesetzgebung für Finanzanlagenvermittler zu. Denn insbesondere in der künftigen Unterlagenprüfung wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Orientierung gibt die neue IDW EPS 840 Richtlinie des Instituts für Wirtschaftsprüfer. Den rechtlichen Rahmen steckt hierbei die Finanzvermittlerverordnung ab. Der § 24 FinVermV fordert dabei die Prüfungspflicht.

Der Umfang der Prüfung wird im Gegensatz zur Makler- und Bauträgerverordnung für den § 34 c erheblich erweitert. Aber lassen Sie uns erst mit dem beginnen, was gleich geblieben ist. Finanzanlagenvermittler müssen sich ausweisen, ihren Handelsregistereintrag in Ordnung haben und auch die Vertretungen der Firmen auf dem aktuellen Stand haben.

Autor: Edmund Pelikan Herausgeber BeteiligungsReport Weitere Informationen bei: epk media GmbH & Co. KG Altstadt 296 84028 Landshut Tel: +49 (0)871 43 06 33-0 Fax: +49 (0)871 43 06 33-11 E-Mail: info@epk24.de www.epk24.de

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Dazu müssen sie alle Produkte, die vermittelt wurden, dokumentiert haben und die Produktunterlagen verfügbar halten. Die Aufbewahrungspflichten sind vergleichbar. So weit, so gut. Die letzte Unterlagenprüfung mussten Finanzdienstleister nach altem Recht für das Jahr 2011 einreichen. Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts ergab sich eine Lücke in der Prüfung für das Jahr 2012. Die neue Prüfungs- und Vorlagepflicht nach § 24 FinVermV trat am 01.01.2013 in Kraft, bezog sich jedoch erst auf das Jahr 2013. Bei dieser Prüfung sind neue höhere Anforderungen an Planung, Durchführung und Dokumentation zu legen. Neu ist: • Vorlage der Zulassung nach Gewerbe ordnung inklusiv der Haftpflichtversi-

cherung und dem Sachkundenach weis • Informationspflicht der statusbezo genen Informationen des Gewerbe treibenden • Dokumentationspflichten des Bera tungsgesprächs • Offenlegung von Kosten, Provisio nen und Interessenkonflikte • Geeignetheitstest bei der Anlagebe ratung • Angemessenheitspflicht bei der Anla gevermittlung • Offenlegung von Zuwendungen Grundsätzlich wird man nun sagen, dass das alles normal ist und den aktuellen Stand der Diskussion darstellt. Interessant wird es aber, wenn man die Empfehlung des Prüfungsstandards IDW EPS 840 liest. Um zum Beispiel die Offenlegung der Zuwendungen (§ 17) und die Unzulässigkeit der Annahmen von Geldern und Anteilen von Anleger (§ 20) zu überprüfen, sollen die Prüfer Einsicht in Geschäftskonten,


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Depotkonten, Kassenbücher und Privatkonten nehmen. So steht es wörtlich im genannten IDW Standard.

aber für kleinere Einheiten mit bis zu einigen angestellten Vermittlern wird der Prüfungsaufwand exponentiell steigen.

Anderseits wird von den Prüfern gefordert, dass man auch das sogenannte IKS – auch internes Kontrollsystem – unter die Lupe nimmt. Geprüft werden sollen hier Organisationspläne, Arbeitsdokumentationsrichtlinien, Vertragsmuster, Schulungsunterlagen, Stellenbeschreibungen, Nachweis von Kontrollaktivitäten und vieles mehr. Da kommt einem sofort die neue Kontrollwut für Kapitalverwaltungsgesellschaften in den Kopf. Es werden also bei Weitem nicht nur die Beratungsprotokolle, sondern das gesamte Vermittlungssystem des Gewerbetreibenden unter die Lupe genommen. Für Einzelvermittler wird das kein Thema sein,

Die intensive Prüfung der Beratungsdokumentation, um die geforderten Informationspflichten, Offenlegung der Provisionen oder die Übergabe der Produktunterlagen vor Vertragsabschluss nachzuweisen, ist in diesem Zusammenhang das, was in dieser Umsetzung des Gesetzes zu erwarten war. Nicht unterschätzen darf man auch die erhöhten Geschäftskosten für Finanzanlagenvermittler. Neben der Haftpflichtversicherung, die für alle drei 34f-Zulassungsbereiche 1 (offene Investmentvermögen), 2 (geschlossene Investmentvermögen) und 3 (sonstige Vermögensanlagen wie

operative Fonds, Nachrangdarlehen, Genossenschaftsanteile etc.) mit etwa 2.000 Euro zur Buche schlägt, darf man mit etwa 1.000 Euro für die Unterlagenprüfung pro Jahr rechnen. Dazu kommt die Gebühr, die Vorbereitung und die Prüfung für die Gewerbezulassung, die zwischen 1.000 und 3.000 Euro kosten. Die Zulassungszahlen für die bestehenden Finanzanlagenvermittler waren bereits hinter den Erwartungen geblieben. In den Beratungen des Finanzauschusses zur Vorbereitung der Gesetzgebung wurde von 80.000 bis 100.000 Gewerbetreibenden ausgegangen. Heute sind etwa 40.000 FAV registriert, davon nur 11.400 für den Bereich 2 und 6.700 für den Bereich 3. Wen wundert es da, dass der Nachwuchs von Finanzanlagenvermittler fehlt bei derartigen Eintrittshürden. ep (red.)

Abschlussvermittlung: Erneute Änderung des 34 f GewO Gerade kämpfen die Finanzanlagenvermittler mit den neuen Bestimmungen des § 34 f GewO und der dazugehörigen Finanzvermittlerverordnung (FinVermV). Schon ist wieder im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes etwas verändert worden: nun erstreckt sich die Bereichsausnahme nach § 2 Absatz 6 Nummer 8 Kreditwesengesetz (KWG) nicht mehr auf die Abschlussvermittlung. Damit wird die Abschlussvermittlung KWG-pflichtig. Weiterhin soll unter der genannten Bereichsausnahme des KWGs die Anlagen-

vermittlung und Anlageberatung gefasst sein. Unter den Begriff der Abschlussvermittlung ist die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten seitens des Finanzanlagenvermittlers im fremden Namen für fremde Rechnung zu verstehen. Diese Erläuterung findet man derzeit auf zahlreichen deutschen IHK-Seiten. In einem Internetbeitrag formuliert es Rechtsanwalt Thomas Böcker von RoeverBroennerSusat bereits im April 2014 so: „Bei der Abschlussvermittlung wird der Vertrag über den Erwerb der Finanzinstrumente von dem Vermittler abgeschlos-

sen. Der Vermittler tritt dabei gegenüber dem Veräußerer der Finanzinstrumente als Bevollmächtigter des Kunden auf. Im Unterschied dazu gibt der Vermittler bei der Anlagevermittlung den Kundenauftrag als Bote an den Veräußerer der Finanzinstrumente weiter.“ Die von kapital markt intern am 14.07. gebrachte Titelgeschichte ist also nichts Neues und auch ein eher seltener Fall im Finanzanlagenvermittler-Alltag. Jetzt findet sich das Gesetz in der Beschlussfassung. Aber Beachtung sollte man dem Thema in jedem Fall schenken. ep (red.)

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personelles

Wechsel in der Branche

Wer verändert sich wohin? Neuer WKN-Vorstand Die WKN AG in Husum, ein Unternehmen der PNE WIND-Gruppe, verstärkt ihren Vorstand, um so auf die wachsenden Herausforderungen in neuen Zukunftsmärkten sowie auf die sich verändernden Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie zu reagieren. Dr. Jürgen Dambrowski wird zum 01. Juli 2014 als Finanzvorstand die Nachfolge des ausscheidenden CFO Michael Ostwald übernehmen. Dr. Jürgen Dambrowski, Jahrgang 1954, ist derzeit CFO des Geschäftsbereichs Papier der SURTECO SE und bringt weitreichende Erfahrung im Finanzbereich mit. Der promovierte Diplom-Kaufmann war rund zwanzig Jahre in verschiedenen Führungspositionen im In- und Ausland bei der Robert Bosch GmbH beschäftigt.

Neue Spitze im BVK-Vorstand

Der Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat am 5.6.2014 seine neue Spitze benannt. Dr. Peter Güllmann, Bankdirektor und Bereichsleiter Beteiligungen der NRW Bank, und Wilken von Hodenberg, Mitglied des Aufsichtsrates der Deutsche Beteiligungs AG, werden als Sprecher des Vorstandes die Interessen des Verbandes vertreten. Ulrike Hinrichs, Geschäftsführerin des BVK, wird als geschäftsführendes Vorstandsmitglied in den Vorstand kooptiert. Matthias Kues, bisheriger Vorstandsvorsitzender des BVK und Sprecher der Geschäftsführung der NORD Holding Un-

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ternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, verlässt nach fünf Jahren aktiver Tätigkeit den Vorstand turnusgemäß.

Zwei neue Mitglieder im Sachwerteverband

1994 bis 2001 bei der genossenschaftlichen Zentralbank und zuletzt als Vertriebsdirektor Banken bei der PVA Pacta Vermögensanlage GmbH beschäftigt. Seit 2001 betreut er alle Genossenschaftsbanken in Bayern im Bereich geschlossener Fonds.

Dr. Serge Santos steigt bei der publity AG ein

Zum 1. April 2014 hat der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen zwei neue Mitglieder gewonnen. Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA hat sich als Branchenmitglied dem bsi angeschlossen. Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) ist als Fördermitglied hinzugekommen. Der Verband hat damit aktuell 62 Mitglieder.

Dan Lingenberg beendet Tätigkeit für fonds [id] Emissionshaus Das Beratungsmandat von Dan Lingenberg läuft zum 30.06.2014 planmäßig aus. Seine Beratertätigkeit für die fonds [id] Emissionshaus GmbH nahm Lingenberg Ende letzten Jahres auf und unterstützte Geschäftsführer Manfred Koch bei der Produktentwicklung sowie dem Vertriebsaufbau. Der Vertrieb wird zurzeit weiter verstärkt.

PROJECT Investment erweitert Bankenvertrieb Der Kapitalanlage- und Immobilienspezialist PROJECT hat den Vertriebsspezialisten Christian Holderried als Leiter Bankenvertrieb Süd verpflichtet. Der 46-jährige Bankfachwirt war 1987 im Bereich der Genossenschaftsbanken als Berater und Geschäftsstellenleiter gestartet,

Die publity AG verstärkt ihr Team mit Dr. Serge Santos (46), der für das Branchensegment „institutionelle Investoren“ zuständig sein wird. Der gebürtige Schweizer arbeitete zunächst fünf Jahre als Projektleiter bei „The Boston Consulting Group“ und schloss dann seinen Master in Finance ab. Es folgten Tätigkeiten als Investmentbanker bei der „Financial Institution Group (FIG)“ und bei „Lehman Brothers“. Von 2008 bis 2013 betreute er das Portfolio Management und die Portfolio Akquisition bei der „Värde Partners Europe“. Seit Anfang Januar führt Dr. Serge Santos die Londoner Niederlassung der publity AG.

Oliver Harms verlässt die INP-Gruppe Nach fünf Jahren verlässt Oliver Harms die INP Holding AG zum Jahresende. In seiner Zeit wurde in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die INP Unternehmensgruppe zu einem der führenden Asset Manager im Bereich Sozialimmobilien entwickelt. Auch in Zukunft ist die INP gut positioniert. Die geregelte Nachfolge und die Produktverfügbarkeit im zweiten Halbjahr mit einem risikogemischten Fonds und einem zu erwartenden Eigenkapitalvolumen von rund 12 Millionen Euro bilden die Grundlage dafür, dass INP auch künftig als zuverlässiger und solider Anbieter alternativer Investmentfonds zur Verfügung steht.


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