AI Stiftungs-Spezial Oktober 2014

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Ein Gemeinschafts-Spezial von anders l investieren und

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anders l investieren supplement-magazin f端r nachhaltige Geldanlagen

Stiftungs-Spezial

Experteninterview I: Finanzmanagement in Stiftungen - Seite 4 Experteninterview II: Immer auch eine Frage der Steuer und des Rechts - Seite 9


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Editorial

Anlagedilemma bei Stiftungen

Zeit zum Handeln Das waren noch Zeiten. Vor rund fünf Jahren hat eine Stiftung noch zwischen vier bis fünf Prozent für 10-jährige deutsche Staatsanleihen bekommen. Heute liegt die Tendenz der Zinserträge eher bei einem als bei zwei Prozent. Das bedeutet, dass für ein ansehnliches Stiftungsvermögen von 50 Millionen Euro die liquiden Erträge von 2.500.000 Euro auf deutlich unter 1.000.000 Euro gefallen sind. Wie soll man da die Personal- und Sachkosten noch decken? Aber viel wichtiger ist die Frage, wie man noch den Stiftungszweck erfüllen soll. Vor diesem Dilemma stehen zahlreiche Stiftungsvorstände und Kuratoriumsmitglieder.

Das Problem: Die meisten Stiftungen haben ihr Anlageverhalten in der Vergangenheit nicht angepasst, sondern sind eher noch risikoscheuer geworden. So fallen ihre Erträge seit Jahren zurück. Daneben gelingt vielen Einrichtungen es nicht mehr, den Vermögenserhalt, eine sichere Kapitalanlage und ausreichende Erträge für den gemeinnützigen Zweck auf einen Nenner zu bringen. Das berichtete schon Stiftungsexperte Stefan Haake in der Wirtschaftswoche im November 2012 Existentielle Probleme könnten vor allem die zahlreichen kleinen Stiftungen bekommen, die über einen kleinen Kapitalstock verfügen und neben den niedrigen Zinserträgen nicht ausreichend Spenden generieren, meinte Haake damals. Hat sich inzwischen merklich etwas verändert? Leider nein. Nur das Zinsniveau ist weiter abgesackt. Unsere Stiftungsexperten Ralf Beeg und Christian Hammes berichten heute von den gleichen Problemen, obwohl

bereits weitere zwei Jahre seit der Aussage in der WirtschaftsWoche ins Land gegangen sind. Kurz gesagt: Es ist höchste Zeit zu handeln. Es ist kein Zufall, dass große professionelle Stiftungen Renditen jenseits der sechs Prozent erwirtschaften. Andererseits ist es auch nicht verwunderlich, dass Institutionen, die keinen Wert auf professionelles Management legen oder gar in die Fänge von dubiosen Anlageberatern geraten, deutliche Verluste hinnehmen müssen. Publik wurden im Februar 2014 die Millionenverluste des evangelischen Dekanats München. Unter dem Deckmantel von nachhaltigen Geldanlagen war ein Großteil des Dekanatsvermögens in riskante unternehmerisch geprägte Genussrechte gesteckt worden, deren Emittenten schließlich pleite gingen oder zumindest kritisch bewertet wurden. Bekannt wurden aber auch 2012 die schweren Verluste der Bayerischen Landesstiftung von rund 60 Millionen Euro. Der Rechnungshof rügt die fehlende Finanzkompetenz in Horst Seehofers Aufsichtsgremium.


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Diese Beispiele zeigen wohl einige der Schlüssel, solche Entwicklungen zu vermeiden: 1) Etablieren Sie als Stiftungsvorstand ein funktio nierendes Kontrollsystem. 2) Besetzen Sie das Kuratorium auch mit Finanz fachleuten und nicht nur mit Sozialfachleuten 3) Holen Sie externes Sachverständigen-Know-how in das Finanzmanagement. 4) Trennen Sie Finanzanlageentscheidung von der unabhängigen Finanzanlagekontrolle. Anlagebe ratung ist genauso wichtig wie eine davon ge trennte Erläuterung der Finanzinstrumente durch einen Sachverständigen. 5) Bewerten Sie regelmäßig das Risiko Ihres Port folios. Der Schuldenschnitt in Griechenland und die Pleite von Emittenten nachhaltiger Genuss rechte zeigen eindrucksvoll die Risiken von fest verzinslichen Anlagen. 6) Risikominimierung heißt Streuung in verschiedene voneinander unabhängige Anlageklassen. Dies ist bereits auch bei kleineren Anlagevermögen möglich. 7) Verlassen Sie sich nie auf nur eine Meinung. Ein Sparkassenvorstand im Stiftungskuratorium kann verständlicherweise keine unabhängige Anlage empfehlung geben, wenn es um eine Anlage in der eigenen Sparkasse geht. 8) Spätestens heute muss ein Stiftungsvorstand über die eigenen Anlagerichtlinien der Stiftung nachdenken. Denn diese zu verändern kostet viel Überzeugungsarbeit und es dauert, meist durch die notwendige Einbindung des Kuratoriums und der Stiftungsaufsicht. Jetzt ist die Zeit zu handeln. Und die Auseinandersetzung mit dem ungeliebten Thema Finanzen ist es wert. Denn Sie wissen, warum Sie es tun: Für Ihren ganz individuellen Stiftungszweck! Edmund Pelikan Der Autor ist Wirtschaftspublizist, Gründer der Stiftung Finanzbildung und Sachverständiger für Sachwert- und Investmentvermögen.

Inhalt Seite 02 Editorial: Zeit zum Handeln Seite 04 Interview: Finanzmanagement in Stiftungen

Seite 09 Wirtschaftsprüfer im Interview: Immer auch eine Frage der Steuer und des Rechts Seite 12 Wohnimmobilien fürs Stiftungsvermögen

Seite 14 Veranstaltungsrückblick: Europäisches Geldforum Sinn & Invest 2014

Impressum Herausgeber: Edmund Pelikan Verlag: epk media GmbH & Co. KG Altstadt 296, D-84028 Landshut Tel.: +49 871 430 633 – 0 Fax: +49 871 430 633 – 11 E-Mail: info@epk24.de Redaktion: Edmund Pelikan (ep), verantwortlich, Anita Forster (af), Evi Hoffmann (eh), Layout: Simon Adlkirchner Druckauflage: 10.000 Exemplare Foto-Quellen: www.shutterstock.de Anzeigenvertrieb: Anzeigenabteilung epk media GmbH & Co. KG Tel.: +49 871 430 633 – 0 Fax: +49 871 430 633 – 11 E-Mail: info@epk24.de Nachdruck und Veröffentlichung nur mit Genehmigung des Herausgebers erlaubt. Beiträge und Autoren: In den mit Autorennamen gekennzeichneten Beiträgen wird die Meinung der Autoren wiedergegeben. Diese muss nicht unbedingt mit der des Herausgebers übereinstimmen. Risikohinweise / Disclaimer: Die Redaktion bezieht Informationen aus Quellen, die sie als vertrauenswürdig erachtet. Eine Gewähr hinsichtlich Qualität und Wahrheitsgehalt dieser Informationen besteht jedoch nicht. Indirekte sowie direkte Regressinanspruchnahme und Gewährleistung wird für jegliche Inhalte kategorisch ausgeschlossen. Leser, die aufgrund der in diesem Heft veröffentlichten Inhalte Anlageentscheidungen treffen, handeln auf eigene Gefahr, die hier veröffentlichten oder anderweitig damit im Zusammenhang stehenden Informationen begründen keinerlei Haftungsobligo. Ausdrücklich weisen wir auf die erheblichen Risiken hoher Wertverluste hin. Dieser Investmentbrief „Anders Investieren“ darf keinesfalls als Beratung aufgefasst werden, auch nicht stillschweigend, da wir und die Autoren mittels veröffentlichter Inhalte lediglich unsere subjektive Meinung reflektieren. Für Seiten außerhalb dieses Magazins, auf die wir per Link verweisen, übernehmen wir keinerlei Verantwortung. Mit der Mitfinanzierung des Investmentbriefes „Anders Investieren“ teilweise durch die ­Autoren und Inserenten kann der Verlag eine kompetente und zeitgerechte Berichterstattung ermöglichen.

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Interview

Finanzmanagement in Stiftungen

Kompetent und unabhängig So sollte das Finanzmanagement in Stiftungen aufgestellt sein. Und wenn man selbstkritisch Defizite erkennt, sollten die Stiftungsvorstände handeln, um externen Sachverstand ins Haus zu holen. Wir haben in unserem StiftungsSpezial zwei ausgewiesene Spezialisten nach den richtigen Schritten in der derzeit Niedrigzinssituation gefragt. Ralf Beeg ist Stiftungsexperte bei dem unabhängigen Vermögensverwalter Bayerische Vermögen und Christian Hammes war langjähriger Vorstand einer Family Office. Das Interview führte Edmund Pelikan. AndersInvestieren: Herr Beeg und Herr Hammes, herzlichen Dank, dass Sie uns Rede und Antwort stehen. Einsteigen wollen wir mit dem allgemeinen volkswirtschaftlichen Blick. Bedeutet die Niedrigzinspolitik der EZB nun, dass wir uns auf ein Stiftungssterben einstellen müssen? Ralf Beeg: Wenn das Zinsniveau weiter so niedrig bleibt, dürften insbesondere kleinere Stiftungen

Unsere Gesprächspartner: Ralf Beeg CFP, Leiter Stiftungs- & Unternehmerbüro bei der Bayerische Vermögen AG Die Bayerische Vermögen AG ist die einzige Vermögensverwaltung mit eigenem Stiftungsbüro.

Christian Hammes Christian Hammes, CFP, CFEP, Vorstand Do Investment AG (bis Jahresende 2014) Christian Hammes entwickelte bei der Do Investment AG konkrete stiftungsgerechte Portfoliolösungen erarbeitet seit mehr als zehn Jahren u.a. Anlagerichtlinien von Familien, Stiftungen und Institutionen. Ab 2015 wird er sich in einer spezialisierten Beratungsgesellschaft auf diese Gremienbegleitung und auf das laufende Controlling von Gesamtvermögen konzentrieren.

kaum überleben. Wir in der Bayerischen Vermögen AG denken gegenwärtig darüber nach, diesen Stiftungen zu helfen. Und zwar mit einem kostengünstigen deutschen Stiftungsfonds, der es nur Stiftungen erlauben soll, sich daran zu beteiligen. Denn niedrige Kosten sind heute schon ein Wert an sich und besonders bei Stiftungen. Christian Hammes: Ich sehe das Problem nicht in den niedrigen Zinsen, sondern vielmehr in den Risiken, die viele Stiftungen im Niedrigzinsumfeld blind eingehen. Um ihre laufenden Renditen aufrecht zu erhalten, werden Risiken in Kauf genommen, die vor drei Jahren noch völlig undenkbar gewesen wären. Wie auch bis 2006 nehmen Stiftungen - heute notgedrungen, damals eher als Verführte - hoch bewertete Anlagen ins Portfolio, die bei einem Umschwung signifikante Wertverluste nach sich ziehen werden. Das Gefährliche an der aktuellen Konstellation ist, dass diese Risiken schleichend und unbewusst eingegangen werden, weil sie erstens jeder eingeht, und weil sie zweitens nicht als solche bewertet werden. Hierzu gehören aktuell weite Teile der Unternehmensanleihen oder Staatsanleihen hochdefizitärere Staaten, aber auch fast sämtliche Bankschuldverschreibungen. Wir befinden uns seit Jahren in einer vollkommen schmerzfreien Anleihenblase, die viele als neue Normalität bezeichnen. Das sehe ich nicht so. Geliehenes Geld wird wieder einen Zeitwert haben, Zinsen werden wieder steigen – auch wenn wir es uns heute kaum vorstellen können.


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AndersInvestieren: Wie kann ein Vorstand einer Stiftung seinem Anlagedilemma von Kapitalerhalt, Förderung des Stiftungszweckes und eigener Haftung entkommen? Christian Hammes: Indem er das Gleiche tut, was dem Stiftungsvermögen immer in solchen Phasen hilft: Streuung über verschiedene Anlageklassen und Risiken, die tatsächlich unabhängig voneinander wirken. Und über die Schaffung für ein Bewusstsein dafür, dass nicht nur niedrige Zinsen, sondern auch steigende Zinsen ein immenses Risiko für Stiftungsvermögen darstellen. Das Haftungsrisiko kann durch die Hinzuziehung von externen Sachverständigen in das Stiftungsgremium reduziert werden. Diese schützen die Stiftungsorgane davor, einseitige und beiläufige Anlageentscheidungen zu treffen, die vorhandene Klumpenrisiken nur weiter aufbauen. Ralf Beeg: Das sehe ich genauso. Dieses Problem beziehungsweise dieser Zielkonflikt ist für Stiftungsvorstände nicht neu. Nur einmal mehr und einmal weniger brisant. Im Grunde dürfen auch Stiftungen Risiken eingehen. Das heißt, eine fundierte und risikoorientierte Asset Allocation hilft diesen Zielkonflikt zu steuern. Fundiert heißt hier, dass sich der Vorstand über seine Investments im Klaren ist, dass er sie versteht und mögliche Risiken definiert und kennt. Risikoorientiert bedeutet, dass der Vorstand vor dem Hintergrund seiner Kenntnisse bereit ist, bestimmte Risiken in festgelegten Grenzen einzugehen. Beispielsweise, dass eine Stiftung, wie in Bayern möglich, Aktien bis zu einer Quote von 30 Prozent in ihrem Portfolio hält, wenn die anderen 70 Prozent z. B. in Staats-und Unternehmensanleihen im Investment Grade investiert sind. Ein gutes Beispiel dafür ist der Bayerische Stiftungsfonds, ein Spezialfonds einer von uns betreuten Stiftung. Die Performance liegt in diesem Jahr, das heißt per 08.09.14, bei 5,97 Prozent bei einem Risiko/Volatilität von nur 2,04 Prozent. Auch hier leisten wir einen Beitrag gegen das Stiftungssterben, denn an diesem Spezialfonds können sich ausgesuchte Stiftungen, die für einen eigenen Spezialfonds zu klein sind, ab drei Millionen Euro beteiligen.

Heute macht das geflügelte Wort „zinsloses Risiko“ die Runde.

AndersInvestieren: Wo sehen Sie jetzt den kurzfristigen Handlungsbedarf in der Aufstellung der Portfolioverwaltung bei Stiftungen? Christian Hammes: Viele Stiftungsportfolios, die ich sehe, sind sehr einseitig auf recht riskante Staats-, Unternehmensanleihen und Bankschuldverschreibungen fokussiert, weil dort noch Restrenditen zu erwirtschaften sind. Der erste Handlungsbedarf liegt doch in der Frage, ob diese Renditen tatsächlich das echte Risiko vergüten. Vor diesem Hintergrund ist eine Portfoliosanierung anzuraten, die einseitige Klumpenrisiken auflöst, bestimmte Produktkategorien wie Garantieanleihen aus dem Portfolio nimmt und weitere Ertragsquellen für die Stiftung erschließt. Dies umfasst die Prüfung aller Ertragsquellen, deren Stabilität eben – im Gegensatz zu den Anleihen und auch Aktien – nicht am Zinsmarkt und der Notenbankpolitik hängt.

AndersInvestieren: Was können Stiftungen tun, wenn derzeit in deren Anlageportfolio ihre Hochzinsanleihen von früher auslaufen und zur Wiederanlage anstehen? Ralf Beeg: Wie Sie richtig sagen, laufen bei vielen Stiftungen die zum Teil noch gut verzinsten Anleihen allmählich aus. Die Zinsverhältnisse sind nicht mehr mit früheren Jahren zu vergleichen und einige Stiftungsvorstände sind von diesem Hintergrund kapitalmarkttechnisch etwas überfordert. Insofern ist mein Rat, sich auf die Suche nach guter Beratung zu machen, ein erster, aber wichtiger Schritt. Christian Hammes: Ich rate immer, Stiftungen sollten zunächst davon Abstand nehmen, noch spekulativere Anleihen aufzunehmen, um das ge-

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Das Gefährliche an der aktuellen Konstellation ist, dass Risiken schleichend und unbewusst eingegangen werden.

wohnte Renditeniveau zu halten. Vielmehr sollte eine Streuung über Absolute-Return-Modelle, die ihrerseits sehr unterschiedliche Wege über verschiedene Risiken gehen, und über alternative Rentenkonzepte wie Mikrofinanz und Katastrophenanleihen angedacht werden. Da diese alternativen Modelle mitunter sehr komplex sind, ist ein externer Gutachter, der sich für die Stiftungsorgane in die Modelle hineindenkt wie eine konservative Pensionskasse, eine sinnvolle flankierende Beratungsinvestition.

AndersInvestieren: Kann sich ein Vorstand beziehungsweise ein Kuratorium schon heute vorbereiten, wenn der große Anlagebedarf erst in ein oder zwei Jahren erwartet wird? Christin Hammes: Wer erst in den kommenden Jahren investieren muss, könnte das Glück haben, dass ein Teil einer möglichen Zinswende vom Markt - nicht von der Notenbank - schon vollzogen wurde. Die wichtigste Vorbereitung sehe ich jedoch in der inhaltlichen Beschäftigung mit konservativen Anlageklassen, die den klassischen Elementen eines Stiftungsportfolios wie Anleihen, Schuldverschreibungen und Aktien beizumischen sind. Es lohnt sich, den großen konservativen Kapitalsammelstellen über die Schulter zu schauen, auch diese rücken stückweise von jenen Anlagen ab, die alle den gleichen Parametern folgen. Eine Sicherung des heutigen Zinsniveaus aus Anleger- bzw. Kreditgebersicht ist natürlich nicht anzuraten. Ralf Beeg: Natürlich wissen auch wir nicht, wie der Kapitalmarkt in ein oder zwei Jahren aussehen wird. Wichtig aber ist, dass Stiftungen insgesamt flexibler

in ihren Anlagemöglichkeiten werden sollten, um auf veränderte Marktgegebenheiten besser reagieren zu können. Mit einigen Stiftungen meine ich nicht nur kleinere. Denn nicht wenige Stiftungen sind durch die Satzung an bestimmte Anlagen gebunden oder schließen bestimmte Anlagen per se aus. Das könnte heutzutage gefährlich werden. Da satzungsmäßige Anlagerichtlinien bekanntermaßen keine Stiftungszwecke sind, besteht durchaus die Möglichkeit auf Änderung oder Streichung.

AndersInvestieren: Wenn wir von Geldanlage sprechen, sprechen wir von Risiko. Oder gibt es ein risikofreies Finanzportfolio mit auskömmlicher Rendite von drei bis vier Prozent? Ralf Beeg: Heute macht das geflügelte Wort „zinsloses Risiko“ die Runde. Das klingt zwar spaßig, ist es aber nicht. Es besagt, dass vermeintlich risikofreie Anlagen doch voller Risiken stecken oder umgekehrt, dass selbst Papieren mit niedrigsten Zinsen das Totalverlustrisiko innewohnt. Die Frage ist also mit einem klaren Nein zu beantworten. Christian Hammes: Ein solches Portfolio gibt es nur dann, wenn es aus mindestens acht verschiedenen Risikoarten besteht, die voneinander nahezu unabhängig sind. Leider hängen die klassischen Stiftungsvermögen zu stark an den Zinsen und dem Kaufrausch von Kreditrisiken, den unsere Notenbankpolitik ausgelöst hat. Mischt man dagegen Zinsabhängigkeit, Konjunkturbewegungen und Notenbankpolitik beispielsweise mit Mikrofinanzkrediten, der Zuverlässigkeit verschiedener schwankungsarmer Markowitz-Modelle, mit einzelnen Wetterrisiken und mit der Steilheit verschiedener Zinskurven, entwickelt man ein solches Portfolio, das bei sehr geringer Schwankungsbreite diese Renditeergebnisse liefert. Leider ist das derzeit mit den klassischen – und nebenbei viel riskanteren – Anlagen in Stiftungsportfolios nicht mehr zu erreichen.

AndersInvestieren: Herr Beeg, Sie setzen bei Assetmanagement unter anderem auf Prof. Max


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Otte. Was unterscheidet seine Strategie von anderen und ist diese auch für Stiftungen geeignet? Ralf Beeg: Grundsätzlich setzen wir Prof. Otte bei den von uns gemanagten Stiftungen nur auf Wunsch ein und wenn die Struktur es erlaubt. Großen Stiftungen wie z.B. der ZEIT-Stiftung bieten wir das Otte-Management als Subfonds-Management an.

AndersInvestieren: Herr Hammes, Sie verantworten das Finanzmanagement von verschiedenen Familienvermögen. Wie unterscheidet sich das Family Office-nahe Finanzmanagement von dem einer Stiftung? Christian Hammes: Ein wichtiger Unterschied besteht in der zwingenden Ausrichtung der Stiftung, eine bestimmte Ertragshöhe zu erwirtschaften und den damit verbundenen Anlagerichtlinien, die wiederum durch die Stiftungsaufsicht geprägt werden. Genau wie ein Stiftungsvermögen ist die entscheidende Frage für eine Familie die nach den zu erwartenden Zahlungsströmen, um bestimmte familiäre und philanthropische Zwecke zu erfüllen. Überdies fragt man in beiden Vermögen: Welche Ertragsquelle liefert welche Erträge zu welchem Zeitpunkt, welche Chancen und Risiken bestehen für den Substanzwert des Vermögens, und welche Szenarien gefährden Zahlungsströme und Substanzwert? Es ist äußerst sinnvoll, dass die Finanzgremien einer Stiftung mit Family Officern im Austausch stehen, da beide Anlageparadigmen sehr verwandt sind. Beide agieren sehr langfristig und vorausschauend auf dem gleichen Markt und wollen große Substanzverluste vermeiden. Allerdings ist der Bewegungsspielraum eines Familienvermögens deutlich größer und damit komplexer, hier gibt es untereinander nur wenig vergleichbare Vermögensstrukturen.

AndersInvestieren: Was müssen Stiftungen rechtlich bei der Geldanlage beachten? Herr Beeg: Stiftungen sind an das Stiftungsrecht ge-

Die meisten Stiftungen haben ihr Anlageverhalten für die Zukunft nicht angepasst.

bunden, dabei steht die Erfüllung des Stiftungszwecks im Vordergrund. Dem hat sich im Prinzip alles unterzuordnen. Auch das Stiftungsvermögen. Es heißt, es ist „sicher und wirtschaftlich anzulegen“. Das bedeutet, die Geldanlagen sind so zu managen, dass das Vermögen erhalten bleibt und die Stiftung ihrer Bestimmung, d.h. der Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke folgen kann. Es ist wie bei jedem anderen Anleger auch, ein Spagat zwischen Sicherheit und Risiko, allerdings mit dem Stiftungsrecht als grobe Richtschnur und der Stiftungsaufsicht als Kontrolleur.

AndersInvestieren: Wie muss ein zukunftssicheres Finanzportfolio einer Stiftung aussehen? Christian Hammes: Es muss sich aus mehreren unabhängigen Ertragsquellen speisen, auf die eine Stiftung zurückgreifen kann. Dazu gehören u.a. mehrere Portfoliostile, die unterschiedliche Wege gehen. Denkt ein Lenkungsgremien ausschließlich in Renten und Aktien, werden sich die Erfahrungen von 2007 mit erheblichen Substanzverlusten für viele Stiftungen wiederholen. Ralf Beeg: Ein zukunftssicheres Finanzportfolio als solches gibt es nicht. Die Zukunft kann man zwar prognostizieren, ob die Prognosen dann auch eintreffen, weiß man nicht. Insofern ist es wichtig, möglichst nah am Geschehen der Kapitalmärkte zu sein, um zeitnah reagieren zu können, z.B. zur Absicherung. Das Wichtigste aber ist eine solide Strategie. Denn die richtige strategische Asset Allocation bringt auf lange Sicht ca. 70 Prozent bis 80 Prozent des Erfolgs.

AndersInvestieren: Herzlichen Dank für das Gespräch.

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Wirtschaftsprüfer Florian Bendel im Interview

Nicht umsonst zitieren Anlageexperten immer Hinweise auf steuerliche und rechtliche Fragen, wenn es um das richtige Handeln bei Stiftungsfinanzen geht. Und das ist auch gut so. Deshalb haben wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Steuer einem ausgewiesenen Experten hierzu - Herrn Wirtschaftsprüfer Florian Bendel - gestellt, damit wir in diesem StiftungsSpezial offene Punkte aus erster Hand beantwortet bekommen. AndersInvestieren: Herr Bendel, bei der ersten Frage, die wir immer wieder im Gespräch mit Stiftungsverantwortlichen hören, geht es eher um Allgemeines in der Stiftungsverwaltung. Welche allgemeinen Grundsätze sind bei der Vermögensverwaltung von Stiftungen zu beachten? Florian Bendel: Bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens ist zwischen dem Grundstockver­mögen und den daraus erwirtschafteten Erträgen zu unterscheiden. Das Grundstockvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert (nicht notwendig unverändert) zu erhalten. Es ist von anderem Vermögen getrennt zu halten. Die Stiftung darf das Grundstockvermögen gebrauchen, aber nicht verbrauchen. Vermögensumschichtungen sind zulässig, sofern die Ertragskraft des Grundstockvermögens erhalten bleibt. Die veräußerten Bestandteile des Grundstockvermögens sind durch gleichwertige Vermögensgegenstände zu ersetzen. Für die Frage, ob ein

Interviewpartner: Dipl.-Betriebsw. (FH) Florian Bendel Wirtschaftsprüfer, Steuerberater bei der BBT Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weitere Informationen: www.bbt-partner.de

Ersatzgegenstand gleichwertig ist, kommt es neben dem Kapitalwert vor allem auf die Ertragsfähigkeit des Vermögensgegenstandes an. Grundbesitz ist in der Regel durch Grundbesitz zu ersetzen. Will die Stiftung von diesen Grundsätzen zur Sicherung des Grundstockvermögens abweichen, sollte sie dies im Vorfeld mit einem fachkundigen Berater abstimmen.

AndersInvestieren: Ist der Vermögensverwalter ungebunden bei der Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens? Florian Bendel: Immer wieder gilt natürlich: Der Ertrag des Stiftungsvermögens muss zur Verwirklichung des Stiftungszwecks verwendet werden. Für den Stiftungszweck steht dabei nur der nach Abzug der personellen und sachlichen Kosten für die Verwaltung des Stiftungsvermögens verbleibende Reinertrag zur Verfügung. Eine Aufstockung des Grundstockvermögens durch die Erträge des Stiftungsvermögens ist grundsätzlich unzulässig (Admassierungsverbot). Dies gilt auch bei Wertpapiervermögen. Sofern die Stiftung keine Rücklagen bildet, wird das Grundstockvermögen durch die Geldentwertung laufend geschmälert.

AndersInvestieren: Sind weitere Grundsätze bei der Vermögensanlage zu beachten? Florian Bendel: Stiftungen müssen ihr Vermögen

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ße Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Erträge sowie etwaiger Zuschüsse.

AndersInvestieren: Die Mehrzahl der Stiftungen ist ja gemeinnützig. Welche Besonderheiten gibt es bei der Vermögensverwaltung von gemeinnützigen Stiftungen? Können zum Beispiel Verluste in der Vermögensverwaltung zu einer Mittelfehlverwendung führen? sicher und ertragsbringend anlegen. Dabei hat der Erhalt des Stiftungsvermögens im Zweifel Vorrang vor einer Optimierung der Rendite. Stiftungen mit Sitz in Bayern durften das Stiftungsvermögen früher grundsätzlich nur in mündelsicheren Wertpapieren anlegen. Im Interesse einer Stärkung der Selbstverwaltung der Stiftungen und einer Entlastung der Stiftungsaufsichtsbehörden wurde der Freiraum bei der Anlage des Stiftungsvermögens erweitert. Stiftungen sind heute in der Anlage ihres Vermögens frei, sofern sie die Grundsätze einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung beachten. Bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Stiftungen werden die zivilrechtlichen Grundsätze der Vermögensverwaltung von den Anforderungen des Steuerrechts überlagert. Nach dem steuerlichen Gebot der zeitnahen Mittelverwendung müssen gemeinnützige Stiftungen, wozu sie zivilrechtlich nicht verpflichtet sind, die Erträge des Stiftungsvermögens spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Wirtschaftsjahren für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Zum Schutz des Stiftungsvermögens vor den Gefahren der Geldentwertung ist es zivilrechtlich möglich und zweckmäßig, Rücklagen zu bilden. Steuerbegünstigte Stiftungen dürfen jedoch nur ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung in eine freie Rücklage einstellen. Darüber hinaus ist es zulässig, Rücklagen in Höhe von zehn Prozent der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel zu bilden. Die Stiftungsaufsicht überprüft die ordnungsgemä-

Florian Bendel: Das Gebot der Selbstlosigkeit verpflichtet die steuerbegünstigten Stiftungen dazu, ihre Mittel wie bereits betont ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke einzusetzen. Auch für Verluste aus dem Bereich der Vermögensverwaltung gilt der Grundsatz, dass ein Ausgleich dieser Verluste durch ideell gebundene Mittel gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit verstößt, damit droht der Verlust der Gemeinnützigkeit. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass gemeinnützige Stiftungen die Mittel, die sie bis zur endgültigen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke halten, ertragsbringend anlegen müssen. Im Übrigen muss mit der jeweils gewählten Anlageform gewährleistet sein, dass der Stiftung die Mittel zeitgerecht zur Finanzierung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stehen, z. B. bei Bildung einer Rücklage müssen die Finanzmittel zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Projektes „flüssig“ sein.

AndersInvestieren: Wann liegt ein schädlicher Verlust in der Vermögensverwaltung vor? Florian Bendel: Grundsätzlich ist nicht jedes einzelne Anlagegeschäft der gemeinnützigen Stiftung auf ein mögliches Verlustproblem hin zu untersuchen. Sind die Ergebnisse aus dem gesamten Bereich der Vermögensverwaltung noch ausgeglichen, stellen Verluste aus Einzelgeschäften im Rahmen der Vermögensverwaltung also grundsätzlich keine Mittelfehlverwendung dar. Diese Grundaussage gilt jedoch nicht für Einzelge-


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schäfte, bei denen die gemeinnützige Stiftung „planvoll“ Verluste produziert oder billigend in Kauf genommen hat, wie dies etwa bei einer sog. Liebhaberei-Problematik angenommen werden muss. Verluste dieser Art sind unabhängig davon, ob der Bereich der Vermögensverwaltung unter Einbeziehung dieser „Sonder-Verluste“ noch mit einem ausgeglichenen Ergebnis abschließt, in jedem Fall als Mittelfehlverwendung einzustufen. Für „Anlaufverluste“, die auch in Verbindung mit neuen Anlagegeschäften auftreten können, gilt, dass diese dann unschädlich sind, wenn sie in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Ende des Verlustentstehungsjahres durch Mittelzuführungen wieder ausgeglichen werden. Zur Beantwortung der Frage, ob im Bereich der Vermögensverwaltung wegen angefallener Verluste eine Mittelfehlverwendung eingetreten ist, sind grundsätzlich neben dem Ergebnis aus der laufenden Verwaltung auch Verluste der Vermögenssubstanz zu berücksichtigen. Sie sind spätestens dann eingetreten, wenn sie ausgabenwirksam geworden sind.

AndersInvestieren: Gibt es gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben für die Anlagestrategie? Florian Bendel: Der Vorstand einer steuerbegünstigten Stiftung entscheidet darüber, wie die Anlage der Mittel vorzunehmen ist. Eine bestimmte Anlageform wird durch das Gemeinnützigkeitsrecht nicht vorgeschrieben. Die Mittel sind in jedem Fall jedoch so zu verwalten, dass die dauerhafte Verwirklichung der Satzungszwecke sichergestellt ist. Eine Gefahr für die Gemeinnützigkeit einer Stiftung ist immer dann gegeben, wenn im Zusammenhang mit der gewählten Anlage Verluste entstehen. Daher muss die gemeinnützige Stiftung bereits bei der Wahl der Anlageform mit großer Sorgfalt agieren. Eine gemeinnützige Stiftung muss darauf achten, dass die Anlageform in ausreichender Form für die Sicherheit der eingesetzten Mittel bürgt. Sobald die

steuerbegünstigte Stiftung erkennt, dass diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist, muss sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Mittel in angemessener Frist aus der gewählten Anlage auszusondern und sie in anderer Weise anzulegen. In gewisser Weise ist die Situation einer Lebensversicherung bei der Frage der geordneten Anlage von Mitteln mit der einer steuerbegünstigten Körperschaft vergleichbar. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Verbindung mit der dazu erlassenen Anlageverordnung gibt den Versicherungsunternehmen im Einzelnen vor, wie und in welchen Anlageformen das Sicherungsvermögen und das sonstige gebundene Vermögen zu verwalten sind. Danach dürfen diese Mittel in Grundpfandrechten, bestimmten Schuldverschreibungen und in begrenztem Umfang in Aktien und Investmentanteilen angelegt werden. Die Anlage in Forderungen gegen Unternehmen, Genussrechten, Aktien und sonstigen Gesellschaftsanteilen sowie Anteilen an Sondervermögen kann danach bis zu einer Höhe von maximal 35 Prozent des Sicherungsvermögens erfolgen. Zu beachten ist, dass innerhalb dieser Quote zusätzliche Beschränkungen für Anteile an Aktien bzw. Gesellschaftsanteilen, Sondervermögen und besondere Risikoinvestmentanteile gelten. Bei der Anlage von Mitteln in Hedgefonds wird in der Fachliteratur allenfalls eine kleine Beimischung in das Portfolio als unbedenklich eingestuft. Steuerbegünstigte Stiftungen, die ihre Anlagepolitik an diesem Katalog ausrichten, handeln damit im Einklang mit dem Mittelverwendungsgebot der Abgabenordnung. Auch bei einer Anlagepolitik dieser Art lassen sich Verluste im Zusammenhang mit einzelnen Anlageformen nie völlig ausschließen. Wird die Anlagestrategie wie vorgenannt umgesetzt, kann ein eingetretener Verlust allein mit Blick auf die Anlageart/die Anlagestrategie nicht als gemeinnützigkeitsschädlich eingestuft werden.

AndersInvestieren: Danke Herr Bendel für die Erläuterungen!

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Wohnimmobilien fürs Stiftungsvermögen Auf der Suche nach Alternativen für die wegbrechenden Rentenerträge bieten sich als Portfolioergänzung stiftungsgeeignete Immobilien an. Studien Zufolge lag der Fokus vieler Stiftungen bisher bei Rentenanlagen, wie Bundesanleihen und Pfandbriefen. Dabei bieten gerade Wohnimmobilien unter dem Gesichtspunkt der taktischen Allokation unter Berücksichtigung der bewährten Erfolgsfaktoren große Vorteile. Ein besonderes Maß an Sicherheit gewinnt die Stiftung durch eine Streuung der Investition und der damit verbundenen Verteilung der Einnahmen auf eine Vielzahl von Mietern, denn „Nicht wohnen – geht nicht!“, ist sich Klaus Wolfermann, geschäftsführender Gesellschafter der PI-Gruppe, sicher.

©iStock.com/agenturgietl

Für professionell umgesetzte Direktinvestitionen in Immobilien fehlt insbesondere den kleineren und mittleren Stiftungen oft die personelle Kapazität oder der Zugang zu geeigneten Objekten. Durch Bündelung der Mittel in einer Investorengemeinschaft gezielt für Stiftungen erhöht sich die Diversifikation, verringert sich gleichzeitig der Verwaltungsaufwand und die Kosten werden gesenkt. Gleichzeitig wird professionelles Vorgehen durch ein bewährtes und erfahrenes Fondsmanagement gewährleistet. Neben dem Finden und Beurteilen günstiger und aussichtsreicher Objekte sind dann die Bewirtschaftung und das Controlling weitere Faktoren, die den Erfolg bestimmen. „Aus vielen Gesprächen mit Stiftungen bestätigt sich“, so der Stiftungsmanager Bernd Heimburger, „dass die Investition in ein breit gestreutes Portfolio von Wohnimmobilien eine Problemlösung für den hohen Liquiditätsanteil sein könnte.“ Der Erhalt des Stiftungskapitals steht im Vordergrund. Um dabei stabile, regelmäßige Erträge zu erzielen,

wird die ausgewogene Anlagestrategie in rentable Wohnimmobilien von Anfang an konsequent umgesetzt. Durch eine Beteiligung an dem Spezial-AIF „PI Spezial Wohnportfolio Deutschland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft“ wird im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches auch dem wichtigen Grundsatz für Stiftungen Rechnung getragen, hier keine gewerblichen Einkünfte zu generieren. Langjährig gewachsene Geschäftsbeziehungen in der Bewirtschaftung, exzellente Zugangswege zu aussichtsreichen Bestandsimmobilien an soliden Standorten und ein breiter Erfahrungsschatz des Managements der Kapitalverwaltungsgesellschaft PI Fondsmanagement GmbH & Co. KG aus der erfolgreichen Umsetzung des Konzeptes in früheren Investorengemeinschaften bilden die Grundlage für den aktuellen Spezialfonds. Eine ausgezeichnete Leistungsbilanz bei Wohnimmobilienprojekten dokumentiert dies.


AndersInvestieren Spezial - Oktober 2014 |

Die Anlagestrategie des Spezial-AIF ist es, schwerpunktmäßig Wohnimmobilien sowie gemischte Wohn/ Gewerbeimmobilien in Deutschland zu möglichst günstigen Einkaufspreisen zu erwerben, zu halten, aus der Bewirtschaftung Erträge zu generieren und die Immobilien im Rahmen der planmäßigen Fondsabwicklung gewinnbringend zu veräußern. Bei den zu erwerbenden Immobilien handelt es sich ausnahmslos um Bestandsimmobilien, Neubauten werden nicht erworben. Der Spezialfonds erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Auch der Anlagehorizont von mehr als zehn Jahren entspricht dem Interesse vieler Stiftungen. Die laufenden Auszahlungen sollen nach Abschluss der Investitionen von 3,25 Prozent p.a. auf 4 Prozent p.a. schrittweise steigen. Ein hohes Maß an Interessensgleichheit zwischen Management und Anleger wird auch erreicht, da das Management erst nach Erreichen einer Kapitalkontoverzinsung von 5,5 Prozent p.a. an dem darüber hinaus gehenden Ergebnis zu 50 Prozent beteiligt ist. Alles in allem wird eine lineare Rendite von etwas über 6 Prozent p.a. angestrebt.

Weiterführende Informationen können unter den nachstehenden Adressen angefordert werden: Initiator: Klaus Wolfermann PI Pro·Investor GmbH & Co. KG Am Gewerbepark 4 90552 Röthenbach an der Pegnitz Tel. 0911 / 91 99 60 info@pi-gruppe.de Ansprechpartner: Bernd Heimburger, Stiftungsmanager (EBS) Gies & Heimburger GmbH Kemsstraße 29 79189 Bad Krozingen Tel. 07633 / 911 411 b.heimburger@guh-vermoegen.de

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Veranstaltungsrückblick

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| AndersInvestieren Spezial - Oktober 2014

Europäisches Geldforum

13. Mai 2014: "Tag der Lehre"

Veranstaltungsrückblick

14. Mai 2014: "Tag der Praxis"

Sprecht über Geld!

Zu Beginn des Tages der Lehre hielt Edmund Pelikan ein Referat „Pseudologie der Finanzwirtschaft“. Er lud Lehrer und Schüler ein, volks- und finanzwirtschaftliche Thesen und Aussagen zu hinterfragen und machte dies an konkreten Beispielen fest.

Die Landshuter UCS Stiftung Finanzbildung will seit nunmehr drei Jahren das kürzlich geäußerte Motto des Bundespräsidenten Joachim Gauck „Lasst uns über Geld sprechen“ in die Tat umsetzen und tritt für eine bessere Finanzbildung bereits in der Schule, aber auch bei Erwachsenen ein. Alle Erwachsenen brauchen praktisches Finanzwissen, ob als Eltern, Angestellter, Handwerker, Künstler oder Unternehmer. Deshalb sollte man sich bereits als Kind oder Jugendlicher mit den Grundzügen von Geld und dem Wirtschaftsleben auseinandersetzen. Die Stiftung Finanzbildung sucht deshalb weitere Förderer und Spender, um noch mehr Projekte wie Vorträge mit Diskussionsrunden, Publikationen oder Bildungsveranstaltungen wie „Jugend wirtschaftet“ zu realisieren. Zum Beispiel werden im Wettbewerb „Jugend wirtschaftet!“ Oberstufenschüler eingeladen, ihre Seminararbeiten zum thematischen Spannungsbogen Sinn & Invest einzureichen. Eine hochkarätige Jury aus dem emeritierten Landshuter Hochschulpräsidenten Prof. Dr. Erwin Blum,

Das zweite Podium setzte sich mit der Aktualität der schulischen Finanzbildung auseinander. Wirtschaftsphilologen und Hochschulvertreter berichteten vom Innenleben der Finanzbildung.

Ehrung der Gewinner des Wettbewerbs „Jugend wirtschaftet!“: Auf dem Bild (v.l.n.r.): Die Jurymitglieder Prof. Dr. Erwin Blum und Karin Hildebrand, Wissenschaftsstaatssekretär Bernd Sibler, René Probst, Theresa Frank, der Stifter des Preisgeldes Thilo Hoffmann von der QualiFive AG und Tobias Krapp.

Die Preise wurden durch Kultusstaatssekretär Bernd Sibler überreicht. Dieser betonte: „Für junge Menschen ist es wichtig, dass sie die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Gesellschaftsordnung verstehen, um verantwortungsvoll entscheiden zu können. In Bayern ist die ökonomische Bildung daher an allen Schularten verankert, gehört sie doch zu einer umfassenden Persönlichkeitsbildung dazu. Ich danke den Initiatoren, Organisatoren und Stiftern des Wettbewerbs, dass sie junge Menschen dazu anspornen, sich mit ökonomischen Zusammenhängen vertieft auseinanderzusetzen. Und ich gratuliere allen Finalteilnehmern zu ihren hervorragenden Arbeiten!“

Unser Dank gilt

- dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

- dem Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V.


AndersInvestieren Spezial - Oktober 2014 |

Spenden-/Sponsoringkonto: United Common Sense gemeinnützige Stiftungs UG (haftungsbeschränkt) Sparkasse Landshut | IBAN: DE62 7435 0000 0020 2200 14 | SWIFT-BIC: BYLADEM1LAH

Als bekannter Herausgeber des EliteReports, der jedes Jahr die besten Vermögensverwalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz kürt, plauderte Hans-Kaspar von Schönfels aus dem Nähkästchen, wie er diese Perlen der Vermögensbetreuung findet.

Willi Heigl von Merck und Finck wie auch Christian Hammes von der DO-Investment AG (Familie Dornier) stellten sich im Podium gemeinsam mit Hans-Kaspar von Schönfels der Diskussion. Fazit: Hochwertige Vermögensverwaltung und qualifiziertes Private Banking haben wenig mit dem Massengeschäft von Banken zu tun.

Im Abschlusspodium wurden kontrovers die Ansätze der österreichischen Schule wie auch die praktikable Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Anlageberatung diskutiert. Insbesondere die verschiedenen Ansätze für institutionelle Anleger, Privatanleger und auch Stiftungen wurden dabei herausgearbeitet.

Medienpartner:

dem bayerischen Staatsminister a.D. Dr. Thomas Goppel, der Unternehmerin Karin Hildebrand, dem Vorstandsvorsitzenden des Forums Nachhaltige Geldanlagen Volker Weber sowie dem Wirtschaftspublizisten Edmund Pelikan bewerten die Arbeiten und wählen die Preisträger aus. Die Gewinner des Klaus-Hildebrand-Preises 2014 waren Theresa Frank von der Beruflichen Oberschule Wasserburg mit dem Thema „Mikrokredite“ sowie Tobias Krapp vom Theresien-Gymnasium Ansbach mit dem Thema „Crowdfunding“. Eine besondere Ehre für die Stiftung Finanzbildung war es, dass die Würdigung der Teilnehmer und die anschließende Verleihung der bayerische Kultusstaatssekretär vornahm. Staatssekretär Bernd Sibler betonte: „Für junge Menschen ist es wichtig, dass sie die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Gesellschaftsordnung verstehen, um verantwortungsvoll entscheiden zu können. In Bayern ist die ökonomische Bildung daher an allen Schularten verankert, gehört sie doch zu einer umfassenden Persönlichkeitsbildung dazu. Ich danke den Initiatoren, Organisatoren und Stiftern des Wettbewerbs, dass sie junge Menschen dazu anspornen, sich mit ökonomischen Zusammenhängen vertieft auseinanderzusetzen.“ Mehr dazu unter www.stiftung-finanzbildung.de und unter www.sinninvest.de.

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AKTIEN

STOXX 600 Europe / 0 % bis 30 %

RENTEN

AAA bis BBB-

WÄHRUNGEN

EUR, USD, GBP, CHF, SKR, NKR, DKK

UMSETZUNG

Spezialfonds ab 1 Mio.

ABSICHERUNG

Ja

REGELN

max. 2 % pro Aktie / max. 5 % pro Anleihe


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