bfg München Tätigkeitsbericht 2019

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München

TÄTIGKEITSBERICHT

bfg-muenchen.de

April


I N H A LT Veranstaltungen 4

Heidenspaß-Party am Karfreitag 10 Jahre verboten. Jetzt erlaubt!

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arf man über Religion lachen? D Kunstpreis „Der Freche Mario 2019 ”

10 Fürchtet Euch nicht! Verleihung des Ehrenpreises „Der Freche Mario” 12 Wie weit darf Satire gehen? Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des Attentats auf „Charlie Hebdo“ 14 Sunday Assembly München

Grundsatzprogramm 30

Was uns ausmacht

Sonstiges 32 34

Der bfg in den Medien Presseschau

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Wer wir sind Impressum

Infos, Bücher, Kunst Veröffentlichungen

15 Platz für Humanisten auf dem Corso Leopold 16 Angebote, Kooperationen und Aktivitäten 18 Diskussionsveranstaltungen und Lesungen

Aktionen lage gegen „Kreuzerlass“ der 20 K Bayerischen Staatsregierung Das besondere Kirchgeld 22 23 Rundfunkgebühren und „gottesdienstlicher Zweck” echtsstaat und Bürgerrechte vor CSU schützen 24 R Bayerischer Verfassungsgerichthof weist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück 26 Ästhetische Interventionen Das „Ehrenmal” des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl

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Bund für Geistesfreiheit München Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet 1870 Geschäftsstelle: Georgenstraße 84 80799 München Tel. 089 77 59 88

28 Weiß Söder, dass die Wittelsbacher Bayern nicht mehr regieren?

info@bfg-muenchen.de www.bfg-muenchen.de

29 Antisemit und Hitler-Verehrer Umbenennung der Münchner Kardinal-Faulhaber-Straße

Verwaltungssitz der Körperschaft: Valleystraße 27 · 81371 München


Auf die Menschen kommt es an! Liebe Leserinnen und Leser, die vergangenen zwei Jahre waren aufregend für den Bund für Geistesfreiheit München. Wir klagten zusammen mit mehr als 25 weiteren Personen gegen den „Kreuzerlass“ des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und in einer Popularklage gegen das novellierte bayerische Polizeiaufgabengesetz. Am Karfreitag feierten wir endlich die ersten legalen Heidenspaß-Partys im Münchner Oberangertheater (2017) und im BLITZ-Club (2018). Dass trotz Tanz- und Vergnügungsverbot an Karfreitag gefeiert werden kann, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 2016 ermöglicht. Die Richter in Karlsruhe stellten fest, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Seit diesem Urteil sind an Karfreitag Ausnahmen möglich, wenn Heidenspaß-Partys und Freigeister-Tanzveranstaltungen Ausdruck einer klaren Weltanschauung sind. Auch in diesem Jahre lassen wir uns nicht lange bitten und feiern wieder im BLITZ-Club auf der Museumsinsel.

Auch mit anderen Themen erzielt der Bund für Geistesfreiheit München immer mehr Aufmerksamkeit in der Gesellschaft und den Medien. Sei es, dass es um die Trennung von Kirche und Staat oder die Verteidigung der Bürger- und Menschenrechte geht. Gerade diese zu bewahren und zu stärken ist wichtiger denn je angesichts von Trump, Putin, Bolsonaro, Orban, Kaczynski, Salvini, Strache oder hierzulande Seehofer und Söder. Zudem erreichen wir mit Veranstaltungen wie diesen immer mehr Menschen: • Preisverleihung zum Kunstpreis „Der freche Mario“ • Platz für Humanisten auf dem Corso Leopold • Charlie Hebdo-Gedenkveranstaltung • Sunday Assembly München • Gottlosenstammtisch Besonders freut uns, dass wir uns in der öffentlichen Wahrnehmung als geschätzte und ernstzunehmende Ansprechpartner für die Belange der Konfessionsfreien und Menschen ohne Religion etablieren konnten und zu zahlreichen runden Tischen, Diskussionen oder Vorträgen eingeladen wurden. Das macht sich auch bei den Mitgliederzahlen bemerkbar, die sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt haben. Trotzdem erhoffen wir uns noch mehr Unterstützer*innen oder auch Spender*innen. Viel Spaß beim Lesen dieses Hefts wünscht Ihnen der Vorstand des Bundes für Geistesfreiheit München

Michael Wladarsch Erster Vorsitzender

Assunta Tammelleo Stellv. Vorsitzende

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Veranstaltungen

Heidenspaß-Party am Karfreitag 10 Jahre verboten. Jetzt erlaubt!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am 7. Oktober 2016, dass Artikel 5 des bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit München, der sich nach dem Verbot seiner „Heidenspaß-Party“ im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte. Seit dem Urteil der Richter in Karlsruhe sind an Karfreitag Ausnahmen möglich, wenn Heidenspaß-Partys und Freigeister-Tanzveranstaltungen Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber von Religionen sind. Das ließ sich der Bund für Geistesfreiheit nicht zweimal sagen und veranstaltete 2017 im Oberangertheater und 2018 im BLITZ-Club auf der Museumsinsel mit großem Erfolg Heidenspaß-Partys. In diesem Jahr werden am Karfreitag im Werkstattkino die Preisträger des „Frechen Mario 2019” bekannt gegeben und im Anschluss im BLITZ-Club gefeiert. Humanistischer Tanzsegen 2017 Bei der ersten erlaubten Heidenspaß-Party 2017 zeigten sich die Veranstalter erfreut über das mit über 200 Besuchern sehr gut besuchte und stimmungsvolle Fest im Münchner Oberangertheater. Die Party begann mit der Vorführung des Films „Wer früher stirbt, ist länger

tot“. Im Anschluss wurde das traditionelle „Karfreitags-Schokoladenbuffet“ des bfg München eröffnet, gefolgt von der Verleihung des Kunstpreises „Der Freche Mario 2017“. Den 1. Preis erhielt die Künstlerin Katharina Greve, die mit einer Karikatur den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche thematisiert. Denis Metz und Achim Stößer waren die weiteren Preisträger. Das Abendprogramm startete mit Comiclesungen von Ralf König und Piero Masztalerz. Im Anschluss lud das „Karfreitags-Schmankerl-Buffet“ zum geselligen Zusammen sein ein. Nach einem „Karfreitags-Tango“ sprach Michael Schmidt-Salomon (gbs) das „Wort zum Karfreitag“ und erteilte den „humanistischen Tanzsegen“. Unter dem Motto „Tanz den Karfreitag!“ wurde dann unterstützt von der Band „Smart & Handsome“ bis Mitternacht das Tanzbein geschwungen – aus strikt weltanschaulichen Gründen, versteht sich.

HEIDENSPASS-PART Y

AM KARFREITAG e w w w.bfg-muenchen.d

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nspaß-Party e id e H r e d ie g lo o n ro h Die C 03.04.07 Bescheid LHM: Untersagung Freigeister-Tanz am 06.04.07 04.04.07 Widerspruch hiergegen Eilantrag zum BayVG München (m 18 s 07.1290) Klage zum BayVG München (m 18 k 07.2274) 05.04.07 Ablehnender Beschluss BayVG München im Eilverfahren Beschwerde hiergegen zum BayVGH (24 cs 07.872) Ablehnender Beschluss BayVGH im Eilverfahren 23.05.07 Regierung von Oberbayern: Widerspruchsbescheid (teilweise wegen Zeitablaufs eingestellt und im Übrigen zurückgewiesen) Ins Verfahren (m 18 k 07.2274) eingeführt worden 12.03.08 Mündliche Verhandlung im Klageverfahren Urteil BayVG München: Klage abgewiesen 29.05.08 Berufung hiergegen zum BayVGH (10 bv 08.1494) 07.04.09 Urteil BayVGH: Berufung zurückgewiesen 04.05.09 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des BayVGH vom 07.04.09 09.06.09 Mitteilung BayVGH: Beschwerde nicht abgeholfen? und Abgabe an BVerwG (BVerwG 6 b 35.09) 21.12.09 BVerwG Beschluss: Beschwerde zurückgewiesen 09.02.10 Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (1 BvR 458/10) 27.10.16

Verfassungsbeschwerde erfolgreich (zugestellt am 30.11.16) Zurückverwiesen an BayVGH (10 bv 16.2382)

14.04.17 Heidenspaß-Party im Oberanger-Theater 30.03.18 Heidenspaß-Party im BLITZ-Club 19.04.19 Bekanntgabe Preisträger „Frecher Mario 2019” im Werkstattkino Heidenspaß-Party im BLITZ-Club

re 10 Jah . en verbot Jetzt t! erlaub 5


Veranstaltungen

Fotos: Dieter Schnöpf

Auch gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon betont das „ernsthafte Anliegen des Heidenspaßes“: „Wir werden an Karfreitag nicht nur aus reinem Vergnügen tanzen, sondern sozusagen im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts! Das klingt witzig, hat aber einen ernsten Hintergrund, denn es geht dabei nicht bloß um eine Aufhebung des absurden Tanzverbots, sondern auch um eine Stärkung des Gebots der weltanschaulichen Neutralität des Staates, das durch Rechtspopulisten zunehmend unter Druck gerät. Nicht nur Trump, Putin, Orban oder Kaczynski betreiben Politik auf der Grundlage überkommener christlich-nationaler Werte, sie haben nicht wenige Nachahmer in der AfD oder CSU gefunden, die ähnlich reaktionäre Ziele verfolgen würden, wenn man ihnen die Chance dazu ließe.

Fotos: David Farago

Für Assunta Tammelleo, die bereits die HeidenspaßParty 2007 organisiert und nach dem Verbot für den bfg München durch alle Instanzen geklagt hatte, sollte mit der Veranstaltung 2017 nicht zuletzt das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefeiert werden: „Endlich wurde eine gesetzliche Regelung aufgehoben, die religionsfreie Menschen völlig unnötigerweise in ihren Freiheiten einschränkt. Warum sollte ein humanistischer Freigeist als Ausdruck seiner religionsfreien Weltanschauung am Karfreitag nicht tanzen dürfen? Was genau soll einen Gottesdienstbesucher stören, wenn in einem Münchner Stadtviertel eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Eine Privilegierung einzelner Religionsgemeinschaften gegenüber der Gesamtbevölkerung darf es nicht geben. Der Gesetzgeber sollte das Feiertagsgesetz endlich ändern, denn der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern verstößt gegen das Grundgesetz.“

ITAG

Fotos: Dieter Schnöpf

E R F R A K M A Y T R A -P S S A P S N HEIDE

Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen Vorschläge und Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen.

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Tanz den Karfreitag - 2017 zum ersten Mal ohne Angst vor hohem Bußgeld.

Um dieser Gefahr auf lustvolle Weise entgegenzuwirken, laden wir alle humanistischen Freigeister zum fröhlichen Protest nach München ein. Dieser Anlass sollte, wie ich meine, selbst die hüftlahmsten Humanisten dazu motivieren, ausnahmsweise einmal das Tanzbein zu schwingen!“ Heidenspaß-Party 2018 im BLITZ-Club Die Veranstaltung begann um 18 Uhr mit einer kurzen Begrüßung und dem an Karfreitag verbotenen Monty Python-Film „Das Leben des Brian“. Um 20.30 Uhr startete unter dem Motto „Tanz den Karfreitag!“ im großen Club das Abendprogramm mit der Live-Band „The Stimulators“. Parallel dazu hieß es im kleinen Club „Dancing Into The Dark“. Getanzt wurden Standard/ Latein-Tänze für Individuen und Paare mit Liebe zu Gothic. Ab ca. 23 Uhr ging es im großen Club weiter mit dem BLITZ DJ Donner - mindestens bis vier Uhr, dann verließen den Verfasser des Artikels die Kräfte.

„Warum brauchen konfessionsfreie Menschen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie ihre vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte wahrnehmen wollen? Und schon gar nicht bedarf es einer ‚Religionspolizei‘, die regelt, wann Menschen fröhlich oder traurig zu sein haben. Bedauerlicherweise ist das Bundesverfassungsgericht nicht unserem Vorschlag gefolgt, das Tanzverbot an Karfreitag generell für alle aufzuheben. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen Vorschläge und Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen, ganz gleich ob sie sich in geschlossen Räumen oder im öffentlichen Raum aufhalten, und ganz gleich ob es sich um einen Werktag, Feiertag oder ‚Stillen‘ Tag handelt. Und natürlich werden auch nächstes Jahr wieder eine oder sogar mehrere Heidenspaß-Partys in München stattfinden.“ Heidenspaß-Party 19. April 2019 im BLITZ-Club

Das Kreisverwaltungsreferat München hatte per Bescheid vom 14. März 2018 für die Durchführung der Heidenspaß-Party „gemäß Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG) eine Befreiung vom Vergnügungsverbot (!) des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG zugelassen.“ Assunta Tammelleo sieht die erteilte Befreiung trotzdem kritisch:

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Veranstaltungen

Darf man über Religion lachen?

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Meret Oppenheim

Die Freiheit wird einem nicht gegeben, man muss sie nehmen.

10 Jahre Kunstpreis „Der Freche Mario“


Die Preisträger des „Frechen Mario” 2017 Katharina Greve und Achim Stößer bei der Preisverleihung im Oberangertheater

Bis zum 6. März 2019 lief die inzwischen siebte Ausschreibung zum Kunstpreis „Der Freche Mario“. Der mit 3.000 Euro dotierte Preis zeichnet Kunstwerke aus, die sich künstlerisch mit sogenannten ewig währenden Wahrheiten auseinandersetzen. Mit der alle zwei Jahre stattfindenden Ausschreibung möchten die Organisatoren des Kunstpreises, der Bund für Geistesfreiheit München, die Kulturbühne Hinterhalt, die Galerie der Kirchenkritik, 84 GHz - Raum für Gestaltung und die Giordano-Bruno-Stiftung alle Künstler ermutigen, sich ohne Schere im Kopf mit den religiösen Wahrheiten und Autoritäten satirisch-kritisch zu beschäftigen. Darf man über Religion lachen? Nicht nur im Iran oder Saudi-Arabien kann das für Künstler und Kulturschaffende gefährlich werden. In vielen Ländern Europas gibt es noch immer „Blasphemiegesetze“, auch in Deutschland. Hierzulande müssen Kulturschaffende den „Gotteslästerungs-Paragrafen“ 166 STGb („Beschimpfung“ von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften) fürchten. Die Forderung nach Abschaffung des § 166 ist deshalb eine Kernforderung der Organisatoren des Kunstpreises.

Wie wichtig der weltweite Einsatz für Kunst- und Meinungsfreiheit ist, zeigt nicht zuletzt das tödliche Attentat auf die Redaktion des Satire-Magazins „Charlie Hebdo“ am 7. Januar 2015 in Paris. „Aber auch im Jahr 2019 müssen wir noch immer mit ansehen, wie Kulturschaffende von religiösen Eiferern eingeschüchtert, verfolgt und sogar mit dem Tod bedroht werden - nur deswegen, weil sie es wagen, sich mit religiösen Glaubensvorstellungen kritisch zu befassen, oder sich darüber lustig machen,“.

„Als humanistische Demokraten setzen wir uns dafür ein, dass Meinungs-, Presse-, Kunst- und Religionsfreiheit keine hohlen Floskeln sind, sondern geachtet und verteidigt werden. Schließlich sind diese Grundrechte mühsam genug durchgesetzt worden, insbesondere gegen die Vertreter der monotheistischen Religionen,“ sagt Assunta Tammelleo.

Für die Ausschreibung zum Frechen Mario 2019 konnten Texte, Musikstücke, Zeichnungen, Cartoons, Skulpturen, Theaterstücke, Kabarettbeiträge, Kurzfilme, etc. eingereicht werden. An Karfreitag, den 19. April 2019, werden die Preisträger im Werkstattkino bekanntgegeben. Mehr Informationen zum „Frechen Mario“ und den Preisträgern finden Sie unter www.frechermario.org

Im Juli 2017 erschien der Katalog zum Kunstpreis im Alibri-Verlag. Der Bildband präsentiert über 50 ausgewählte Kunstwerke aus den Wettbewerben der Jahre 2008 bis 2014 und stellt die Künstlerinnen und Künstler vor. Neben Karikaturen und Cartoons wird die Kritik auch in Form von Songtexten, Fotografien, Installationen und Videokunst auf ganz individuelle Art geäußert.

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Foto: Dieter Schnöpf

Veranstaltungen

Die Preisträger Elke Held und Dr. Michael Schmidt-Salomon mit ihrem Gewinn und dem STERN-Zeichner Gerhard Haderer

Fürchtet Euch nicht!

Verleihung des Ehrenpreises „Der Freche Mario“

„Fürchtet Euch nicht!“ – das war die zentrale Botschaft zweier offensichtlich wirklich furchtlosen Menschen am 7. Januar 2018 im Carl-Amery-Saal des Gasteig München. Geladen waren vom bfg München zur besonderen Ehrung – dem Ehrenpreis des „Frechen Mario“ - Elke Held und Dr. Michael Schmidt-Salomon, ein seit über 20 Jahren scheinbar unermüdliches AktivistenGespann für den Erhalt und den Ausbau der Bürgerrechte, gerne und gerade auch gegen den besonderen Einfluss der beiden großen Amtskirchen, die in Deutschland so besonders von staatlichen Privilegien profitieren.

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Dr. Michael Schmidt-Salomon, Assunta Tammelleo, Gerhard Harderer, Elke Held und Michael Wladarsch

bfg all star

Fotos: David Farago

Volles Haus im Carl-Amery-Saal des Gasteig München

Der 7. Januar ist ein Tag, den der bfg München jährlich als Gedenktag begeht, seit 2015 das Massaker auf die Redaktion des französischen Satire-Magazins Charlie Hebdo durch religiöse Fanatiker die Bedrohung der Kunst- Presse- und Meinungsfreiheit so furchtbar anschaulich machte. Die Geschäftsführerin Elke Held und der Vorstandssprecher der GiordanoBruno-Stiftung Dr. Michael Schmidt-Salomon schilderten im bis auf den letzten Platz besetzten Saal die Stationen ihres langen aktiven Einsatzes für eine echte demokratische Gesellschaft, die sie seit vielen Jahren u.a. mit dem bfg München und ganz besonders mit der langjährigen bfg-Vorsitzenden Assunta Tammelleo persönlich verbindet. Zahlreiche Fotos aus vielen aktiven Jahren untermalten die launische Dankesrede der beiden Geehrten, die sich über diesen besonderen, mit 10.000 Euro dotierten Preis sichtbar freuten. Erfreulich und hochkarätig war auch das Rahmenprogramm; der langjährige STERN-Zeichner Gerhard Haderer gab sich nicht nur mit den Machern seiner Linzer „Schule des Ungehorsams“ die Ehre, sondern hielt auch eine gelungene Laudatio auf das bemerkenswerte, zu ehrende Ehepaar, das nicht nur die Liebe, sondern auch der Einsatz für eine demokratischere Republik schon so lange verbindet. Eingeladen zu dieser besonderen Veranstaltung war auch der vielfach ausgezeichnete Kabarettist HG Butzko, der wortgewaltig und unterhaltsam vor den beiden Amtskirchen - aber auch allen anderen

Religionen - Furchtlosigkeit bewies, es allerdings auch nicht versäumte, die zahlreichen säkularen Gäste vor missionarischem Eifer gegenüber gläubigen Mitmenschen zu warnen. Der abwechslungsreiche Abend wurde musikalisch umrahmt von den bfg all stars, eine eher spontan entstandene 5-köpfige Musikertruppe um die stellvertretende Vorsitzende, die mit ihren sorgsam ausgewählten Liedern auch dafür sorgte, dass das Augenzwinkern den ganzen Abend über einen besonderen Platz einnehmen konnte. Der frühere bfg-Vorstand und Betreiber der Deutschen Eiche München Dietmar Holzapfel begeisterte alle als Sänger des unnachahmlichen „War’n Sie schon mal in mich verliebt?“. Die zahlreichen Gäste dankten Mitwirkenden und Preisträgern am Ende mit frenetischem Applaus, darunter so illustre Leute wie die Medizinerin und Schriftstellerin Esther Vilar (angereist aus London), der Psychologe und Primatenschützer Dr. Colin Goldner (Niederbayern), der Rechtsanwalt und Begründer der Schweizer „Dignitas“ Ludwig Minelli, der Münchner Musiker und Kabarettist Ecco Meineke, die Neuburger Grafikerin und Hut-Liebhaberin Ute Patel-Missfeldt und der Eichstätter Unternehmer und Galerist Wolfgang Sellinger. Noch lange saß man im Anschluss in der nicht weit entfernten gastlichen Deutschen Eiche gesellig und das Diesseits feiernd zusammen. Fürchtet Euch nicht – vor wem auch?!

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Veranstaltungen

Wie weit darf Satire gehen? Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des Attentats auf

Zum Jahrestag des Attentats auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo fanden am 7. Januar 2019 auf Initiative des Bundes für Geistesfreiheit München zwei Gedenkveranstaltungen im oberbayerischen Eichstätt statt. Am frühen Abend wurde die Ausstellung „Der Freche Mario“ in der ehemaligen Johanniskirche eröffnet. Im Anschluss folgte ein Kabarettabend mit Piero Masztalerz und HG Butzko im Wirtshaus „Zum Gutmann“.

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Fotos: Andrea Weber Wolfgang und Ingrid Sellinger, Dr. Michael Schmidt-Salomon, Michael Wladarsch, Elke Held, Assunta Tammelleo, Wolfram Kastner, Wolf Steinberger

In der Ausstellung in der ehemaligen Johanniskirche, die mit einer Vernissage eröffnet wurde, gab es eine Auswahl von Einreichungen zum Kunstpreis „Der Freche Mario” aus den Jahren 2008 bis 2016 zu sehen. Der Freche Mario wurde vom bfg München ins Leben gerufen und zeichnet Kunstwerke aus, die sich künstlerisch mit sogenannten ewig wahrenden Wahrheiten auseinandersetzen. Die Organisation will mit dem Preis die Meinungs-, Presse-, Kunst- und Religionsfreiheit stärken. Nach der Vernissage ging es einige hundert Meter weiter ins Wirtshaus „Zum Gutmann“. Zur Begrüßung erinnerte Assunta Tammelleo an den Anlass der Veranstaltung, die seit drei Jahren immer am 7. Januar stattfindet: „Wir gedenken heute eines unbeschreiblichen Angriffs auf die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit. Am 7. Januar 2015 ist in Paris das Attentat auf die Mitarbeiter von Charlie Hebdo verübt worden, das zwölf Menschen das Leben kostete.“ Der Aktionskünstler Wolfram Kastner sprach als nächstes über eines der dunkelsten Kapitel in der Geschichte Eichstätts. Im Fürstbistum Eichstätt wurden zwischen 1411 und 1637 mehr als 400 Menschen, zumeist Frauen, wegen „Hexerey“ gefoltert und hingerichtet, allein von 1617 bis 1630 sind 274 Hinrichtungen belegt. An kaum einem anderen Ort im „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ kamen mehr Menschen im Zuge der sogenannten „Hexenverfolgung“ zu Tode. Kastner, der zusammen mit dem Autor Claus-Peter Lieckfeld im Jahr 2017 die Ausstellung „Wegen Hexerey! Gefangen - Gefoltert – Verbrannt“ in der ehemaligen Johanniskirche zeigte, wartet bis heute auf ein ehrliches Schuldbekenntnis vom Bistum sowie auf die Rehabilitierung und Würdigung der Opfer. „In dieser Stadt wurden hunderte von Menschen hingerichtet, weil sie ihre Meinung äußerten. Sie wurden zu Mitgliedern der ‚Hexen-

sekte‘ erklärt, wurden grausamst gefoltert, physisch und psychisch zerbrochen und hingerichtet. Es gibt bis heute in der Stadt kein Denkmal dafür, und sie wurden bis heute nicht rehabilitiert. Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit scheinen sich in dieser Stadt noch nicht so durchgesetzt zu haben, wie es eigentlich das Grundgesetz und die Menschenrechtserklärung vorschreiben.“ Wie weit darf Satire gehen? Darüber sprach im Anschluss Wolfgang Sellinger von der Galerie der Kirchenkritik. Für Sellinger ist es legitim, „religiöse Gefühle zu verletzen, wenn dies zur Durchsetzung einer aufgeklärteren und humaneren Sichtweise erforderlich ist. (…) Satire darf und kann alles sagen, was der Mensch nur denken kann und darf, um die Menschen aus ihrem Dornröschenschlaf zu wecken.“ Als nächstes trat Piero Masztalerz auf die Bühne und präsentierte seine Live-Cartoon-Show. Darin trifft Masztalerz auf Gott und kann endlich die Fragen stellen, deren Antworten er schon immer wissen wollte. Und auch sonst kam in seinem Programm die Religionskritik nicht zu kurz. Launig ging es weiter mit HG Butzko, dem „Hirnschrittmacher“ des deutschen Kabaretts. Er beschäftigte sich mit einer relativ neuen, aber sehr erfolgreichen Religion, der sowohl Atheisten als auch Jihadisten folgen: es geht um die Religion der Digitalisierung. „Was hat das iPhone mit dem Christentum gemeinsam?“, will der Kabarettist vom Publikum wissen. „Der Sündenfall fing in beiden Fällen mit einem angebissenen Apfel an.“

Wolfgang Sellinger

Piero Marsztalerz

HG Butzko

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Veranstaltungen

Foto: David Farago

Sunday Assembly München

In einer Sunday Assembly kann man die Vorteile einer Gemeinschaft erleben, ohne Teil einer kirchlichen oder religiösen Gemeinde zu sein. Ausgehend von London gibt es inzwischen in vielen Städten weltweit Sunday Assemblys und eine internationale Gemeinschaft wird gepflegt. Seit dem Sommer 2017 hat sich in München eine solche „Sonntagsversammlung“ etabliert, die vom Bund für Geistesfreiheit München mitorganisiert und unterstützt wird. Meist am dritten Sonntag im Monat wird in der Münchner Seidlvilla diskutiert, gesungen, philosophiert und das Leben gefeiert - immer unter dem Motto „Lebe besser, hilf oft, staune mehr“. Michael Wladarsch, Vorsitzender des bfg München und Initiator der Sunday Assembly München freut sich sehr über den großen Zuspruch und sieht sich bestätigt: „In jeder Sunday Assembly können die Menschen ohne Vorurteile und Scheuklappen über ethische Fragen sprechen. Sie diskutieren gemeinsam über humanistische Werte wie Menschenwürde, Gleichberechtigung, Meinungsfreiheit, Toleranz und Demokratie. Gerade in einer

Gut ohne Gott 14

Zeit des rasanten gesellschaftlichen Wandels schätzen die Besucher der Sunday Assembly diese Möglichkeit sehr. Die Treffen werden gerne von Menschen wahrgenommen, die sich von Religion, Kirche und Gottesdienst nicht mehr angesprochen fühlen, .“ Ist die erste Stunde in der Seidlvilla mehr im Vortragsstil gehalten, geht es in der zweiten bei Kaffee und Kuchen um Austausch und ins Gespräch kommen. Jede und jeder sind herzlich willkommen. Die Sunday Assembly beginnt immer um 11 Uhr und findet in der Regel in der Seidlvilla statt. Die Seidlvilla finden Sie am Nicolaiplatz 1b, 80802 München, U-Bahn Giselastraße. Weitere Informationen gibt es auf: www.sunday-assembly-muenchen.de


Foto: David Farago

Platz für Humanisten auf dem Corso Leopold mehrere Bilder mit Straßenfest

Weit mehr als 50 % der Münchnerinnen und Münchner haben den Amtskirchen den Rücken gekehrt und sind konfessionsfrei. Diese inhomogene Gruppe ist, ähnlich den Nichtwählern, aber nirgendwo repräsentiert und wird als relevanter Faktor der Stadtgesellschaft nicht wahrgenommen oder sogar ignoriert. Der Platz für Humanisten auf dem Corso Leopold, dem größten Straßenfest der Republik, ist eine Möglichkeit, dies zu ändern. Ein breites Bündnis säkularer, religionsfreier und gottloser Gruppierungen präsentiert seit 2015 dank der Initiative und Organisation von Michael Wladarsch mit einem umfangreichen Programm das „fröhlich lachende Gesicht des Humanismus”. Dabei steht nicht die Kritik an der Religion oder den Kirchen im Vordergrund, sondern das Angebot der säkularen Humanisten für eine tolerante offene Weltsicht, bei der es mit rechten Dingen zugeht. Finanziert vom bfg München und moderiert von Michael Wladarsch werden auch am 25. und 26. Mai 2019, dem diesjährigen Frühjahrs Corso, die laizistischen Gruppierungen verschiedener Parteien, die Regionalgruppe der Giordano Bruno Stiftung , der HvD, München ist bunt, Cradle2Cradle und als musikalische Highlights Lucile & the Rakibuam und Edelrost präsent sein. Holger Paetz sorgt mit Auschnitten aus seinen Programm „Fürchtet Euch” für kabarettistische Einlagen. Besonders in diesem Jahr ist der Tourstop der Säkularen Buskampagne 2019. Die Kampagne der Giordano Bruno Stiftung thematisiert mit dem Slogan „100 Jahre Verfassungsbruch” das seit der Weimarer Verfassung ungelöste Verhältnis zwischen Kirche und Staat. www.schlussmachen.jetzt

www.corso-leopold.org 15


Veranstaltungen

Angebote, Kooperation und Aktivitäten Eine Auswahl unserer Partner

Der Gottlosenstammtisch im Mariandl Seit 20 Jahren ist der Gottlosenstammtisch eine feste Größe in der säkularen Szene und mit Sicherheit einer der ungewöhnlichsten Stammtische in der Stadt überhaupt. Dort können Religionsfreie, Agnostiker, Atheisten und Humanisten aus München und Umgebung in Kontakt kommen, um über Aktuelles, das Leben, das Universum und den ganzen Rest zu diskutieren. Es gibt keine fest vorgegebenen Programmpunkte, die Gespräche entwickeln sich von alleine. Man erfährt Neuigkeiten aus dem Bund für Geistesfreiheit oder anderen Organisationen der säkularen Szene. Der Gottlosenstammtisch findet regelmäßig jeden vierten (nicht letzten!) Donnerstag im Monat um 20 Uhr im Hotel & Café Mariandl, Goethestr. 51, 80336 München, nähe Hauptbahnhof, Bus 62, statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, einfach vorbeikommen! Der Stammtisch ist offen für alle.

Die offiziellen Feiertage Der Bund für Geistesfreiheit hat drei offizielle Feiertage beim Kultusministerium eingetragen: Evolutionstag a m 6. Freitag nach dem Sonntag, der dem ersten Frühjahresvollmond folgt 21. Juni Welthumanisten-Tag 10. Dezember Tag der Menschenrechte

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Genossenschaftsmitglied bei


Säkulare Bibliothek beim bfg München Einmal im Monat können beim Bund für Geistesfreiheit München aktuelle Bücher aus den Kategorien Philosophie, Religion, Religionskritik, Ethik und Humanismus entliehen werden. Das Spektrum der Bücher des bfg München reicht von Philosophen wie Immanuel Kant, Karl Jaspers, Hannah Arendt und Bertrand Russell über Religionsund Kirchenkritikern wie Karlheinz Deschner, Richard Dawkins, Sam Harris oder Christopher Hitchens bis hin zu Wissenschaftlern wie Charles Darwin und Stephen Hawking. Auch viele aktuelle englischsprachige Titel sind vorhanden.

den bibliografischen Angaben erfasst. Dort ist auch ersichtlich, welche Bücher entliehen werden können. Die Bibliothek ist an jedem ersten Donnerstag im Monat von 17 bis 19 Uhr geöffnet und befindet sich in der Geschäftsstelle des bfg München in der Georgenstraße 84, U-Bahn Josephsplatz. library.bfg-muenchen.de

Der Gesamtbestand wird durch Kauf oder Schenkung laufend ergänzt und in einer Online-Datenbank mit

Der Humanistische Pressedienst (hpd) Der Humanistische Pressedienst (hpd) präsentiert aufklärerische, humanistische und freigeistige Positionen zu aktuellen Ereignissen. Das Internetportal will konfessionsfreien Menschen – in Deutschland ein Drittel der Bevölkerung – eine Stimme geben. Die Redaktion des hpd orientiert sich an einem wissenschaftlichen Weltbild, dem diesseitigen Leben und den Traditionen der Aufklärung. Der hpd fühlt sich humanistischen Grundsätzen wie der Selbstbestimmung und Verantwortung des Individuums, der Gleichheit und Freiheit der Menschen, den Prinzipien der Vernunft und Toleranz sowie der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet.

Freigeistergespräch bei LORA 92,4 München Seit 2005 sendet der Bund für Geistesfreiheit München bei Radio LORA 92.4. Wir sprechen mit interessanten Zeitgenossen über deren Arbeit, ihren Freigeist oder ihr zivilgesellschaftliches Engagement. Oder wir diskutieren mit unseren Gästen und den Hörern (Höreranrufe sind willkommen!) über weltanschauliche Themen, ihren Glauben oder Nichtglauben.

Von diesen Grundsätzen ausgehend liefert der Humanistische Pressedienst Nachrichten und Hintergrundberichte aus der säkularen Welt zu den Themen Humanismus, Atheismus, Agnostizismus, Religionskritik, Bildung und Ethik, Menschenrechte und Zivilcourage, Religionsfreiheit, Trennung von Kirche und Staat, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Aufklärung, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung, Patientenverfügungen, Sterbehilfe, Hospizarbeit etc. Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern sind Mitglied im Trägerverein des hpd. www.hpd.de (Quelle: Wikipedia)

Aber auch die Themen Menschen- und Bürgerrechte, Demokratie, Selbstbestimmung oder Krieg und Frieden werden in den Sendungen thematisiert. Die Radioredaktion des bfg München besteht aus Nuray Kalkan, Wolf Steinberger, Assunta Tammelleo und Michael Wladarsch. Wir senden jeden ersten Dienstag im Monat um 17 Uhr bei Radio LORA München auf UKW 92.4, auf DAB+ (Kanal 11C) und im Livestream unter: www.lora924.de und als Podcast unter:

www.bfg-muenchen.de 17


Veranstaltungen

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23.11.2018

„Rudi Dutschke. Die Biographie“ Buchvorstellung mit Ulrich Chaussy Auf Einladung des bfg München las der Autor und Journalist Ulrich Chaussy in der Seidlvilla aus seinem Buch „Rudi Dutschke. Die Biographie“. Fünfzig Jahre nach dem Attentat auf den Wortführer der deutschen Studentenbewegung hat Chaussy seine erstmals 1983 erschienene Biographie vollständig überarbeitet und neu herausgebracht.

„Der Tod ist ein Meister aus München“ Rüstungsgegner Jürgen Grässlin und Aktionskünstler Wolfram Kastner in der Seidlvilla Am 23. November 2018 waren Deutschlands wohl bekanntester Rüstungsgegner Jürgen Grässlin und der Aktionskünstler Wolfram Kastner in der Münchner Seidlvilla. Auf der Veranstaltung „Der Tod ist ein Meister aus München“ des bfg München stellte Jürgen Grässlin die Rüstungsunternehmen in der Region München vor und kritisierte die deutsche Rüstungsexportpolitik. Wolfram Kastner zeigte, wie er mit seiner Kunst auf die Militarisierung von Politik und Gesellschaft aufmerksam macht.

31.10.2018

10.12.2019

„Auf dem Weg in den autoritären Sicherheitsstaat?“ Veranstaltung am Tag der Menschenrechte Rechtsruck, Hetze, Überwachungswahn, Angriff auf Bürgerrechte - der demokratische Rechtsstaat droht zu einem autoritären Sicherheitsstaat zu werden. Weite Teile der Bevölkerung wollen das nicht hinnehmen. Anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember haben wir den Widerstand gegen die bayerische Flüchtlingspolitik, gegen das Polizeiaufgabengesetz und den sog. „Kreuz-Erlass“ vorgestellt. Mit dabei: Stephan Dünnwald, Bayerischer Flüchtlingsrat: „Abschreckung, Ausgrenzung, Abschiebung“ - wie die bayerische Staatsregierung die Rechte von Geflüchteten verletzt Frederick Heussner, von NoPAG: „Nein zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz - Kein Angriff auf unsere Freiheits- und Bürgerrechte!“ Assunta Tammelleo, Bund für Geistesfreiheit München: „Das Kreuz mit dem Kreuz“ – wie ein Bündnis aus 27 Kläger*innen den Kreuz-Erlass kippen will

29.11.2018

Diskussionen, Vorträge und Lesungen

„Machtkampf. Die Geburt der Staatskirche“ Buchvorstellung mit Althistoriker Rolf Bergmeier Der Althistoriker Rolf Bergmeier stellte in die Seidlvilla sein neues Buch „Machtkampf. Die Geburt der Staatskirche - Vom Sieg des Katholizismus und den Folgen für Europa“ vor. In der Veranstaltung mit anschließender Diskussion zeigte Bergmeier, wie sich der Katholizismus vom ursprünglichen Christentum trennt und wie eine Allianz aus Thron und Altar Mitteleuropa klerikalisiert, enturbanisiert und feudalisiert.


10.12.2017 25.08.-15.09.2017

16.11.2017

Lesung mit Philipp Möller: „Gottlos Glücklich Warum wir ohne Religion besser dran wären?” Der Bestsellerautor las auf Einladung des bfg München und der Regionalgruppe München der Giordano-BrunoStiftung im Café Luitpold aus seinem neuen Buch. Philipp Möller zeigte uns mit vielen Fakten, was es heißt, sich von den Zumutungen der Religionen nicht einschüchtern und gleichzeitig die Menschen gelten zu lassen, ob sie nun an einen Gott glauben oder nicht. „Religion muss Privatsache sein!“, forderte Möller.

„Wegen Hexerey! Gefangen - Gefoltert - Verbrannt“ Ausstellung zeigte „Hexenverfolgung“ in Eichstätt und fordert Rehabilitierung der Opfer Im Fürstbistum Eichstätt wurden zwischen 1411 und 1637 mehr als 400 Menschen, zumeist Frauen, wegen „Hexerey“ gefoltert und hingerichtet, allein von 1617 bis 1630 sind 274 Hinrichtungen belegt. An kaum einem anderen Ort im „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ kamen mehr Menschen im Zuge der sogenannten „Hexenverfolgung“ zu Tode. Die Ausstellung „Wegen Hexerey! Gefangen – Gefoltert Verbrannt“ von Wolfram Kastner und Claus-Peter Lieckfeld, die in der ehemaligen Johanniskirche am Domplatz 8 in Eichstätt zu sehen war, zeigte Dokumente, Transkripte und historische Bilder der Verfolgung, der Marter, der Beraubung und der Justizmorde im Fürstbistum sowie Kunstwerke zum Thema.

10.05.

10.12.2017

„Ein humanistischer Feiertag!“ Internationaler Tag der Menschenrechte am 10. Dezember in der Seidlvilla Zur Gedenkveranstaltung „Ein humanistischer Feiertag! Internationaler Tag der Menschenrechte 2017“ lud die Giordano-Bruno-Stiftung Regionalgruppe München (gbs) und der bfg München in die Seidlvilla ein. Anlass war der Internationale Tag der Menschenrechte, der jedes Jahr am 10. Dezember gefeiert wird. Mit dabei: Roger Partridge, Amnesty International: Aktueller Stand der Menschenrechtslage Moritz Rennet, Humanistische Hochschulgruppe München: Aus der Geschichte der Menschenrechte Rainer Statz, Giordano-Bruno-Stiftung: Menschenrechte & Kirche Michael Wladarsch, Bund für Geistesfreiheit München: „Empört Euch!” - Engagiert Euch!

Religionssatire: Grimme-Preisträger Thomas Darchinger las John Nivens Kultroman „GOTT BEWAHRE“ Der Bühnen- und Filmschauspieler Thomas Darchinger war in die Seidlvilla zu Gast und las aus dem Roman „Gott Bewahre“, ein Meisterwerk des schottischen Starautors John Niven: Ein tiefgründiger und witziger Appell an die Menschheit, die Mauern der Rechthaberei einzureißen, aus der Verschanzung hinter falsch interpretierten moralischen Führern hervorzutreten und endlich Menschlichkeit walten zu lassen. Musikalisch begleitet wurde Darchinger von Luis Maria Hölzl an der Gitarre.

Brandfleck Der Bund für Geistesfreiheit unterstützt die alljährlich am 10. Mai auf dem Königsplatz in München stattfindende von Wolfram Kastner organisierte Gedenkfeier: Brandfleck - München liest aus verbrannten Büchern.

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Aktionen

Klage gegen „Kreuzerlass“ der Bayerischen Staatsregierung Am 24. April 2018 beschloss die bayerische Staatsregierung die sogenannte Kreuzpflicht: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten in Bayern und Deutschland anzubringen,“ heißt es seit dem 1. Juni 2018. Der Bund für Geistesfreiheit München sieht in dem Beschluss einen Verstoß gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Der Staat darf sich nicht mit einer bestimmten Religion oder Glaubensüberzeugung identifizieren. Sowohl deutsches Grundgesetz (Art. 4 Abs 1) als auch bayerische Verfassung (Art. 107) verpflichten den Staat zur Religionsfreiheit und Neutralität. Und in Art. 142 Abs. 1 der bayerischen Verfassung heißt es, dass in Bayern keine Staatskirche besteht. Wir halten den Kreuzbeschluss daher für verfassungswidrig und haben am 5. Oktober 2018 Klage vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht.

Markus Apel

RA Dirk Asche

Foto: Thomas Karsten

Ulrike Gote

Konstantin Wecker

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Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern haben ihre Klage gegen den „Kreuzerlass“ auf einer Pressekonferenz im Bellevue di Monaco vorgestellt. Neben dem Bund für Geistesfreiheit meldeten sich als Klägerinnen und Kläger Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote, Markus Apel, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbands in Bayern (LSVD Bayern), sowie Wolf Steinberger, Unternehmer und Kurator der Giordano-Bruno-Stiftung zu Wort. Der Klage des Bundes für Geistesfreiheit angeschlossen haben sich insgesamt 25 Personen, darunter auch Liedermacher Konstantin Wecker, Pfarrer Matthias Striebeck i.E., Hamado Dipama vom Münchner Migrationsbeirat, Tarek Carls, studentischer Sprecher der Uni Regensburg, sowie weitere 21 Frauen und Männer, unter anderem staatliche Angestellte, Unternehmer und Kulturschaffende. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht München wurde durch die Rechtsanwälte Hubert Heinhold und Dirk Asche von der Kanzlei Wächtler und Kollegen eingereicht.

Unterstützt wird die Klage von der Giordano-BrunoStiftung und der „Schule des Ungehorsams“ des österreichischen Karikaturisten Gerhard Haderer. Alle Klägerinnen und Kläger eint, dass sie auf Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität pochen und sich durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen in ihrer Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit verletzt sehen. Ziel der Klage ist, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen. Klage gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) Der Bund für Geistesfreiheit ist von dem Kreuzerlass besonders betroffen, „weil das Kreuz als das zentrale Symbol der christlichen Religionsgemeinschaften den Kennzeichen und Symbolen anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vorgezogen und in demonstrativer Weise schon im Eingangsbereich präsentiert wird. Als religionskritische Weltanschauungsgemeinschaft sehen wir uns hier nicht nur einer Ungleichbehandlung ausgesetzt, sondern auch einer Herabsetzung der eigenen Weltanschauung durch die Bevorzugung der christlichen Religion, obwohl wir als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Religionsgemeinschaften juristisch gleichgestellt sind“, so Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, die Initiatorin der Klage. Das Grundgesetz hat aber durch Artikel 140 „dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität“ auferlegt, wie das Bundesverfassungsgericht 1965 feststellte.


Der Kreuzerlass und die Anbringung der Kreuze im Eingangsbereich der bayerischen Behörden verletzt dieses Neutralitätsgebot. D as Kreuz ist nicht „Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“, wie es im Kreuzerlass steht, sondern es ist ein religiöses bzw. christliches Symbol. Das zeigt auch die Reaktion der Kirchen. Kardinal Marx sprach in der Süddeutschen Zeitung sogar davon, dass, wenn man das Kreuz nur als kulturelles Symbol sehen will, es dann „im Namen des Staates enteignet“ würde. Auch für die Kläger dieses Rechtsstreits, ebenso wie für viele Anhänger anderer Religionsgemeinschaften, für Atheisten und Agnostiker, aber auch überzeugte Christen ist das Kreuz kein bloß kulturelles Symbol, sondern ein christliches. Damit tangiert der Kreuzerlass die Klägerinnen und Kläger auch in ihrer Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 Grundgesetz), da sie die Verwendung – bzw. soweit sie selbst Christen sind, den „Missbrauch“ – der christlichen Symbole im staatlichen (und politischen) Kontext ablehnen und hierin eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 sehen. Die Katholikin und Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote kritisiert in ihrer Stellungnahme, „die Instrumentalisierung des wichtigsten christlichen Symbols für populistische und wahltaktische Zwecke.“ Nach ihrer Ansicht verletzt die CSU-Regierung „die passive Religionsfreiheit der Bürger*innen, indem sie alle Bürger*innen und alle Beamt*innen und Angestellten in Landesbehörden unausweichlich mit dem Symbol einer ausgewählten Religion konfrontiert.“

So sieht sich Markus Apel, Vorstandsmitglied des LSVD Bayern „als Teil der LSBTIQ*-Gemeinschaft (LSBTIQ*-lesbisch, schwul, bisexuell, trans*ident, intersexuell, queer und mehr) durch Kreuze in Institutionen und öffentlichen Räumen an die fatalen historischen Verbrechen und die aktuelle Diskriminierung der Kirche gegenüber dieser Minderheit in Bayern erinnert, ausgegrenzt und angegriffen. Beispielsweise werden gleichgeschlechtliche Ehen von der Landesynode der ‚Evangelisch-Lutherischen Kirche Bayern‘ weiterhin nicht als gleichwertig zu heterosexuellen Ehen anerkannt,“ schreibt Apel in seiner Stellungnahme, die der Klageschrift beigelegt ist. Der Unternehmer Wolf Steinberger, Kurator der Giordano-Bruno-Stiftung, ergänzt: „Bürger ohne Glauben oder eines anderen Glaubens können sich vom Staat nicht mehr repräsentiert fühlen und als Beobachter kann man den Eindruck gewinnen, dies sei auch so gewollt.“

Fotos: Andreas Sturm

Der Kreuzerlass schreibt vor, dass „im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes (...) gut sichtbar ein Kreuz anzubringen“ sei. Der Besucher eines Dienstgebäudes soll schon beim Betreten desselben mit dem Kreuz konfrontiert werden. Assunta Tammelleo: „Alle Klägerinnen und Kläger müssen in ihrem Leben eine Behörde aufsuchen oder werden gar dort hingebracht, z. B. von der Polizei oder einem Rettungsdienst. Von der Geburtsanzeige bis zur Sterbemitteilung, von der Kfz-Zulassung bis zu einem Bauantrag, von einer Gewerbeanmeldung bis zur Eheschließung. Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Kläger nicht damit konfrontiert sind, dass ihnen das Kreuz als quasistaatliches Symbol demonstrativ vorgehalten wird,“

Neben der Klage gegen den Kreuzerlass hat der Bund für Geistesfreiheit eine Popularklage gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Assunta Tammelleo: „Wir wollen damit Rechtsstaat und Bürgerrechte vor der CSU und der bayerischen Staatsregierung schützen, die offensichtlich den Weg in den autoritären Polizeiund Überwachungsstaat eingeschlagen haben. Söders Kreuzerlass bzw. Kulturkampf für das sog. christliche Abendland ist die Begleitmusik dazu,“

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Das besondere Kirchgeld Den Bund für Geistesfreiheit München erreichen immer wieder Anfragen zum Einzug des „Besonderen Kirchgeldes“ und der Möglichkeit, die gemeinsame Veranlagung bei sogenannten glaubensverschiedenen Ehen (z.B. Ehefrau evangelisch, Ehemann konfessionslos) durch Mitgliedschaft zu umgehen. Die überraschende Abschaffung des besonderen Kirchgelds durch die bayerische evangelische Landessynode Ende 2018 ergibt rückwirkend zum 1.1.2018 eine, zumindest für Bayern, grundsätzlich veränderte Situation. Für die anderen Bundesländern, in denen das besondere Kirchgeld noch eingezogen wird, gelten folgende Informationen, die wir mit Hilfe eines Rechtsanwalts zusammengefasst haben. (Stand April 2019) Woher kommt das besondere Kirchgeld und warum heißt es so? Bei sogenannten glaubensverschiedenen Ehen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass zwar nicht das einkommensteuerrechtlich ermittelte Einkommen des nicht einer Kirche angehörenden Ehegatten Gegenstand einer (Kirchen-)Besteuerung bilden kann, dass wohl aber der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten den Gegenstand der Besteuerung bildet, wenn die Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt werden und (nur) der konfessionslose Ehegatte Einkommen erzielt (Alleinverdienerehe). Nachdem die Bestimmung dieses Lebensführungsaufwandes allerdings besondere Schwierigkeiten bereitet, ist es juristisch nicht zu beanstanden, wenn hierfür als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des kirchenangehörigen Ehepartners dieser Aufwand nach dem gemeinsamen Einkommen der Ehegatten bemessen wird, also auf Basis des Einkommens des Konfessionslosen (denn auch der einkommenslose kirchenangehörige Ehegatte muss ja von etwas leben). Eine solche Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Erhebung eines besonderen Kirchgeldes hieraus begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Wegen der Konfessionslosigkeit eines Ehegatten wird diese Art der Abgabe bei glaubensverschiedenen Ehegatten wohl auch nicht als „Kirchensteuer“, sondern als „Besonderes Kirchgeld“ bezeichnet. Regelung nach Art. 22 S. 4 BayKiStG für weltanschauliche Körperschaften des öffentlichen Rechts Als in Bayern anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts kommt der bfg München in den Genuss von Art. 22 S. 4 BayKiStG. Danach wird das „Besondere Kirchgeld” nicht erhoben, wenn der konfessionslose Ehegatte des einer Kirche angehörigen Umlagepflichtigen einer weltanschaulichen Gemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Hier wird dann nur derjenige Ehegatte, der der religiösen Glaubensgemeinschaft angehört, mit seinem Einkommen zur Kirchensteuer herangezogen. Bisher ist der bfg München in Bayern als öffentlich-rechtliche Körperschaft registriert und anerkannt. Er ist damit in Bayern grundsätzlich steuererhebungsberechtigt, erhebt aber nur Mitgliedsbeiträge. Bundesweit hat er Rechtsfähigkeit, nicht aber eine Steuererhebungsberechtigung in anderen Bundesländern. Er ist dennoch bundesweit organisiert und tätig und hat auch Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet. Hier setzt der bfg München wiederum an, eine rechtliche Klärung möglichst für jedes Bundesland zu erhalten, dahingehend, ob die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen der Steuererhebung gleichzustellen ist und ob aus verfassungsrechtlichen Gleichheitsgründen die Mitgliedschaft im bfg München auch rechtliche Auswirkungen für andere Bundesländer, nämlich die Befreiung vom besonderen Kirchgeld, nach sich ziehen muss. Grundlage dieser Regelung aus der Weimarer Verfassung zur Gleichstellung von Religion und Weltanschauung Die geltende Rechtslage basiert auf Art. 140 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 137 Abs. 7 Weimarer Reichsverfassung (WRV). Danach sind Weltanschauungsgemeinschaften den Religionsgemeinschaften gleichgestellt. Zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, Art. 4 GG, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Personen, die nicht (mehr) Kirchenmitglieder sind, Steuerpflichten zu Gunsten einer Religionsgemeinschaft nicht auferlegt werden dürfen (BVerfGE 19, 206/216 vom 29.1.2010; 2 BvR 816/10 vom 28.10.2010). Verfahren zum Einspruch Nicht alle Behörden sind sich der Rechtslage bewusst oder akzeptieren sie nicht ohne weiteres. Jeder, der als Mitglied im bfg München also einen Bescheid mit Festsetzung eines „Besonderen Kirchgeldes” gegen sich erhält (d.h. der der Kirche angehörige Ehegatte), muss

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innerhalb eines Monats ab Zugang schriftlich Einspruch/Widerspruch einlegen. Achtung: Der rechtzeitige Zugang des Einspruchs-/ Widerspruchsschreibens bei der zuständigen Stelle ist maßgebend! Andernfalls würde dieser Bescheid bestandskräftig und damit unanfechtbar und wirksam (selbst wenn er eigentlich fehlerhaft ist). Zur Begründung des Einspruchs/Widerspruchs kann im Zweifelsfall auf die Argumente, wie sie in diesem Schreiben enthalten sind, zurückgegriffen werden. Regelung für andere Bundesländer Für andere Bundesländer können hier andere landesrechtliche Regelungen im jeweiligen Kirchensteuergesetz des jeweiligen Bundeslandes gelten. Diese wären in einem solchen Fall zuvor zu ermitteln. Nach unseren Informationen und Erfahrungen ist es jedoch sehr wahrscheinlich, dass auch in Hessen und dem Saarland die Mitgliedschaft im bfg München vor der Erhebung des „Besonderen Kirchgeldes” schützt. Um hier aber Klarheit zu schaffen, strebt der bfg München an, möglichst in jedem Bundesland einen Präzedenzfall zum besonderen Kirchgeld vor Gericht zu bringen, um die Rechtslage für jedes Bundesland und die Verfassungsmäßigkeit der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen hierzu prüfen zu lassen. Derzeit sind durch den bfg München unterstützte Klagen gegen das besondere Kirchgeld anhängig in Baden Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen (2. Instanz), Niedersachsen und dem Saarland. Rechtsbeistand im Ablehnungsfall und Prüfungsfall Wir können wegen der landesrechtlich spezifischen Eigenheiten eines jeden Bundeslandes zwar nicht für jedes Bundesland versprechen, dass Sie mit Ihrer Mitgliedschaft im bfg München von der Erhebung des „Besonderen Kirchgeldes” verschont bleiben. Allerdings können wir Ihnen zusagen, dass wir in allen Fällen, in denen es zu Problemen wegen der Einziehung des „Besonderen Kirchgeldes” bei unseren Mitgliedern außerhalb Bayerns kommt, Ihnen nach unseren Kräften zur Seite stehen, sofern wir nur mit einbezogen werden. Wenn eine von der bayerischen Regelung abweichende landesgesetzliche Regelung aber auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden soll, um hier Rechtssicherheit zu erlangen, so würde der bfg München mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sollte weiterer rechtlicher Beistand benötigt/gewünscht werden, ob außergerichtlich oder auch im Rahmen eines weitergehenden Klageverfahrens, können wir Sie an unseren Vertrauensanwalt weiter vermitteln. Wenden Sie sich in diesen Fällen an kirchgeld@bfg-muenchen.de. Empfehlung Unsere Empfehlung ist daher, dem bfg München im Rahmen einer ordentlichen (Voll-)Mitgliedschaft beizutreten. Wir treten als Organisation für die Rechte von Konfessionslosen und die Trennung von Kirche und Staat in Deutschland auch für Ihre Rechte ein. Dass dies nicht umsonst ist, zeigen zahlreiche weitere Beispiele auch aus anderen Bundesländern, in denen ebenfalls die Erhebung des „Besonderen Kirchgeldes” abgewendet werden konnte. Letztlich würden Sie mit Ihrer Mitgliedschaft dazu beitragen, dass solche Gesetze, wie dasjenige, das Sie zur Zahlung des „Besonderen Kirchgeldes” zwingen will, irgendwann in der Bundesrepublik aufgegeben werden müssen. Diese Regelung ist nicht nur weltweit quasi einmalig, sondern aus unserer Sicht auch rechtswidrig. Die Entwicklung in Bayern bestätigt uns in diese Ansicht. Vertretung der Konfessionslosen und humanistische Weltanschauungsgemeinschaft Der bfg München ist jedoch nicht nur ein praktisches Steuerschlupfloch. Inzwischen sind mehr als ein Drittel der Bundesbürger kein Mitglied in einer eingetragenen Religionsgemeinschaft - Tendenz steigend. Dennoch bestehen die Privilegien der Kirchen mit hohen Subventionen, staatlich bezahltem Religionsunterricht und steuerfinanzierten Theologielehrstühlen, Zugang zu Medien oder Kommissionen und staatlichem Kirchensteuereinzug unverändert weiter. Der bfg München engagiert sich auf politischer, sozialer und künstlerischer Ebene, um diesen Missstand bewusst zu machen und Druck für eine positive Veränderung aufzubauen. Als Weltanschauungsgemeinschaft propagieren wir das humanistische Weltbild eines vernunftbegabten und selbstbestimmten Menschen in einer offenen toleranten Gesellschaft, ohne dogmatische Ideologien oder Glaubensbekenntnisse. Je mehr Gleichgesinnte oder Betroffene sich engagieren, desto eher wird dies Wirklichkeit.


Aktionen

Rundfunkgebühren und „gottesdienstlicher Zweck” Am 30. Mai 2017 wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) die Klage des ersten Vorsitzenden des Bundes für Geistesfreiheit München verhandelt. Michael Wladarsch weigerte sich, für die Räume seines Designbüros in der Georgenstraße, das auch Geschäftsstelle des bfg München ist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen und verwies dabei auf Paragraf 5, Absatz 5, Nr.1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Dort steht, dass für Betriebsstätten, die „gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind“, kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist. Vor über drei Jahren wies schon das Verwaltungsgericht München die Klage Wladarschs gegen den Mahnbescheid der Gebühreneinzugsbehörde, den Bayerischen Rundfunk, ab, obwohl die Räume wie zuvor gefordert in einer „religionstypischen“ Zeremonie der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ geweiht worden waren, und die Weltanschauungsgemeinschaft bfg München als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Religionsgemeinschaften rechtlich gleichgestellt ist. Was damals als witzig-satirische Aktion begann, wurde vor dem VGH Bayern mit ernsthaftem Hintergrund neu verhandelt. Dabei ging es dem Kläger um die grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Der bfg München ist eine Weltanschauungsgemeinschaft, die sich an den Grundsätzen der Aufklärung und des Humanismus orientiert. Humanistische Werte, die ein friedvolles und tolerantes Zusammenleben der Menschen untereinander ermöglichen, werden seit vielen Jahren in den regelmäßigen Treffen der Mitglieder des bfg München, bei Feiern und Festlichkeiten in den Betriebsräumen des Klägers gelebt. Als erster Vorsitzender des bfg München nimmt der Kläger mit seiner Betriebsstätte somit mindestens eine vergleichbare Stellung wie ein christlicher Pfarrer ein, der in seiner Berufsausübung die Messe in der Kirche zelebriert, heißt es in der Klageschrift.

Wladarsch fordert daher die Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften: „Es kann nicht sein, dass mit den Versammlungsräumen bzw. ‚Kulträumen‘ des bfg München anders umgegangen wird als mit den Betriebsräumen bzw. ‚Kulträumen‘ eines christlichen Pfarrers. Denn das hieße ja, dass ein Pfarrer wegen seines Glaubens bevorzugt wird, ich hingegen mit meiner ethischen Weltanschauung diskriminiert werde.“ Der Vorsitzende des bfg München sieht sich dadurch in seinen Grundrechten verletzt und verweist dabei unter anderem auf Artikel 3, Absatz 3 GG. Dort steht, dass niemand wegen seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Zudem wollte der Kläger VGH Bayern juristisch klären lassen, was der Begriff „gottesdienstlich“ im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bedeutet. Er wollte wissen, welcher Gott der richtige ist oder wie mit Weltanschauungsgemeinschaften ohne Gott zu verfahren ist: „Warum fallen in den Betriebsräumen der christlichen Kirchen keine Rundfunkbeiträge an, warum gelten die gleichen Privilegien nicht für eine humanistische Weltanschauungsgemeinschaft wie den bfg München oder für die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters?“ Wladarsch weiter: „Oder anders gefragt - was hat dieser rechtlich nicht definierte Paragraf und das damit verbundene Privileg von ‚gottesdienstlich‘ genutzten Räumen in einem Staatsvertrag zwischen den Bundesländern zu suchen?“ Fragen, die der VGH nicht beantworten wollte. Er wies die Klage ab. Fortsetzung folgt ...

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Rechtsstaat und Bürgerrechte vor CSU schützen Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat es am 7. März 2019 abgelehnt, die mit einer Popularklage angegriffenen Regelungen des Polizeiaufgabengesetzes durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) und der Bund für Geistesfreiheit Bayern hatten am 25. August 2018 eine Popularklage und einen Eilantrag auf vorläufige Aussetzung des Gesetzesvollzug gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Über die Popularklage muss das Gericht noch im Hauptsache-Verfahren entscheiden.

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Nach Auffassung der Kläger sind die vom 24. Juli 2017 und vom 18. Mai 2018 novellierten Artikel des Gesetzes verfassungswidrig, da sie zahlreiche im deutschen Grundgesetz und in der bayerischen Verfassung garantierte Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger massiv verletzen - wie z.B. das Grundrecht der Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Grundrechte auf Freiheit der Person und körperliche Unversehrtheit, das Rechtsstaatsprinzip, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit oder das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. „Uns geht es mit der Klage darum, Rechtsstaat und Bürgerrechte vor der CSU und der bayerischen Staatsregierung zu schützen, die offensichtlich den Weg in den autoritären Polizei- und Überwachungsstaat eingeschlagen haben,“ stellt Assunta Tammelleo fest. Wegen der aus Sicht der Kläger offensichtlichen Verfassungswidrigkeit der neuen Regelungen und weil das novellierte PAG nicht als komplett lesbares Gesetz im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde, hatten die Kläger einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. „Es kann doch nicht sein, dass derart drastische Eingriffe in die Grundrechte der Bürger nicht unverzüglich durch den Gesetzgeber in einer für alle lesbaren Fassung erscheinen, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist,“ Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht das anders und teilt in einer Pressemitteilung vom 11. März 2019 mit, dass der Erlass einer einstwilligen Anordnung schon allein deswegen nicht in Betracht komme, „weil die Popularklage nach überschlägiger Prüfung insofern offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.“ Allerdings bezeichnet das Gericht bei folgenden Bestimmungen die Erfolgsaussichten der Popularklage als offen: •

Regelung zur drohenden Gefahr in Art. 11 Abs. 3 PAG und weitere Befugnisnormen, die den Begriff der drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut verwenden oder hierauf Bezug nehmen, insbesondere die Ingewahrsamnahme in den Fällen des Art. 17 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 PAG Regelung zur Dauer des polizeilichen Präventivgewahrsams in Art. 20 Nr. 3 Satz3 PAG“

Die Klage des Bundes für Geistesfreiheit richtet sich gegen alle Artikelneufassungen, in denen der neue unbestimmte Rechtsbegriff „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut“ (Art. 11 Abs. 3 PAG) verwendet wird. Diese neue Formulierung betrifft vor allem die auf Antrag der Polizei anzuordnende überlange präventive Freiheitsentziehung von 3 Monaten mit „jeweiliger“ Verlängerungsmöglichkeit um weitere 3 Monate, also die sog. Unterbindungshaft, die rechtlich auf unbestimmte Dauer durch Richter des Familiengerichts (!) im Wege der Freiwilligen Gerichtsbarkeit angeordnet werden kann. „Eine präventive Haft von dieser Dauer ohne konkreten Tatverdacht, ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft, ohne Durchführung eines öffentlichen Verfahrens stellt die eklatanteste normative Grundrechtsverletzung des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 3 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung (BV) und des Grundrechts der Freiheit der Person aus Art. 102 Abs. 1 und 2 der BV dar seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 1946. Sie ist rechtsstaatlich völlig unverhältnismäßig und damit grob verfassungswidrig,“ sagt RA Rudolf P.B. Riechwald, der die Kläger in dem Verfahren vertritt. Gravierend und verfassungsrechtlich unverhältnismäßig sind nach Ansicht der Kläger auch die zahlreichen weiteren Überwachungsmaßnahmen und Grundrechtseinschränkungen bei „drohender Gefahr“ (z.B. DNA-Entnahme, Platzverweise, Kontaktverbote, Aufenthaltsverbote, Aufenthaltsgebote, Fußfessel, Postüberwachung, Polizeispitzel, verdeckter Zugriff auf PC, Smartphone, Tablet). Wie die vom Bund für Geistesfreiheit kritisierten Regelungen des PAG verfassungsrechtlich zu bewerten sind, ist mit der Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht entschieden. Das soll laut Bayerischem Verfassungsgerichtshof im Hauptsache-Verfahren geklärt werden.

G A P no

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Ästhetische Interventionen am „Ehrenmal“ des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl Am 9. Oktober 2018 stand der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner, Beirat im Vorstand des bfg Münchens, wegen seiner Kunstaktionen am „Ehrenmal“ des Kriegsverbrechers Alfred Jodl zum dritten Mal vor Gericht. Der Grabnutzungsberechtigte, ein Neffe der Witwe Alfred Jodls, hatte auf Erstattung von über 4.000 EUR Putz- und Reinigungskosten vor dem Landgericht München geklagt. Der Künstler hatte seit 2015 mit mehreren ästhetischen Interventionen gegen das 1953 errichtete Kenotaph auf der Fraueninsel im Chiemsee protestiert. Das Landgericht verurteilte Kastner zur Erstattung der Reinigungskosten. Der Künstler hat jetzt Verfassungsbe­schwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützt Wolfram Kastner von Anfang an bei den Verfahrenskosten, die sich bisher auf weit mehr als 10.000 Euro belaufen. Das Kenotaph ist ein Scheingrab, denn Jodl liegt dort nicht begraben. Er gehörte zu den 24 im „Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher“ vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen. Am 1. Oktober 1946 wurde er in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und mit neun weiteren Verurteilten am 16. Oktober 1946 in Nürnberg hingerichtet, seine Leiche wurde verbrannt und seine Asche in einen Seitenarm der Isar gestreut. Damit sollte ein Gedenken an den Kriegsverbrecher Jodl verhindert werden. Auch die alliierte Kontrollratsdirektive Nr. 30 vom 13. Mai 1946 untersagte ausdrücklich die Errichtung, die Aufstellung oder Zurschaustellung von Gedenksteinen, „die darauf abzielen, die deutsche militärische Tradition zu bewahren und lebendig zu erhalten (und) den Militarismus wachzurufen (...)“. Trotz des Verbots und obwohl die Friedhofssatzung die Errichtung eines Kenotaphs nicht vorsieht, befindet sich seit 1953 der Gedenkstein Jodls auf der Fraueninsel. Auf dem großen Steinkreuz eingemeißelt sind neben Jodls Namen und dem Geburts- und Sterbedatum ein Eisernes Kreuz wegen seiner „militärischen Verdienste“ sowie sein militärischer Rang. Dass Jodl Schuld an der Ermordung hunderttausender Menschen trägt, dass er als Chef des Wehrmachtführungsstabs im Oberkommando der Wehrmacht einer der engsten Berater

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Hitlers war und dass er 1946 als einer der 24 angeklagten Hauptkriegsverbrecher in den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde, ist auf dem Stein nicht zu lesen. Keine Ehre dem Kriegsverbrecher Einer Bitte Kastners diesen Missstand am Gedenkstein, der auch Treffpunkt von Rechtsextremen war, zu beheben, wollten weder der Grabnutzungsberechtigte noch die Gemeinde Chiemsee als Grabeigentümer entsprechen. Der Künstler hatte daraufhin das Steinkreuz im Sommer 2015 mit einer Hinweistafel versehen, auf der „Keine Ehre dem Kriegsverbrecher“ zu lesen war. Im Jahr 2016 brachte er zweimal rote Farbe als Symbol für das Blut an, das der Kriegsverbrecher Jodl vergossen hatte. In einer weiteren Aktion hatte er zudem den Buchstaben J vom Namen entfernt und an das Historische Museum in Berlin geschickt, übrig blieb „Odl“ - in Bayern das Wort für Jauche bzw. Gülle. Am 22. Februar 2018 beschloss der Gemeinderat, das Nutzungsrecht an dem Grab nicht mehr zu verlängern, dagegen legte der Grabnutzungsberechtigte jedoch Widerspruch ein. Eine Entscheidung vor dem Münchner Verwaltungsgericht ist noch nicht gefallen. Inzwischen wird der Name „Alfred Jodl“ durch eine schmale Thujenhecke direkt vor dem Kenotaph versteckt.


Kastner hält das Gedenkkreuz „für ein Schandmal, das 1953 rechtswidrig errichtet worden ist und das entfernt werden muss, weil es einen grausamen Kriegsverbrecher ehrt. Ähnliche Denkmäler sind in den 50er Jahren aufgrund der damaligen Rechtslage beseitigt worden. Und die Rechtslage ist bis heute die gleiche. Für mich erfüllt das Kenotaph den Tatbestand der Volksverhetzung, deswegen ist es völlig abstrus, mich der Sachbeschädigung eines Gedenkkreuzes für einen Nazi-Kriegsverbrecher zu beschuldigen. Vorwerfen kann man mir nur, dass ich geltendes Recht durch eine künstlerische Umgestaltung des Steinkreuzes durchgesetzt habe“. bfg München unterstützt Wolfram Kastner Der Vorstand des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) steht hinter den ästhetischen Interventionen des Künstlers und fordert die sofortige Entfernung des „Ehrenmals“. Der bfg München unterstützt den Künstler auch bei den angelaufenen Verfahrenskosten. Neben dem Zivilprozess ist auch noch ein Strafverfahren anhängig. In erster Instanz hat das Amtsgericht Rosenheim am 2. Mai 2017 den Künstler wegen Nötigung, Diebstahl (des J‘s) und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 150 (!) Tagessätzen verurteilt. Kastner hat gegen das Urteil Einspruch am Landgericht Traunstein eingelegt, weil er nicht akzeptieren will, „dass das Gedenken an einen Nazi-Kriegsverbrecher in Form eines Grabnutzungsrechts dem Gericht schützenswerter gilt als die grundgesetzlich verankerte Kunst- und Meinungsfreiheit.“

Wolfram Kastner und seine ästhetische Interventionen am Kenotaph des Kriegsverbrechers Alfred Jodl

Für Assunta Tammelleo, zweite Vorsitzende des bfg München, ist das Urteil des Amtsgerichts Rosenheim ein Skandal: „Nach dem im Amtsgericht Rosenheim zur Schau gestellten Rechtsverständnis gäbe es wohl auch an einem ‚Ehrenmal‘ für Adolf Hitler nichts auszusetzen. Wir erwarten, dass das Verfassungsgericht ein Zeichen setzt und letztlich dem Künstler Recht gibt. Warum soll Wolfram Kastner für die Reinigungskosten eines Gedenksteins zahlen, der illegal errichtet wurde, gegen die Friedhofssatzung verstößt und dazu den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt? Vielmehr ist es ihm zu verdanken, dass eine breite Öffentlichkeit von dem unsäglichen Gedenkstein erfahren hat.“

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Aktionen

Weiß Söder, dass die Wittelsbacher Bayern nicht mehr regieren? Beim Staatsakt zum 100. Geburtstag des Freistaats Bayern am 7. November gelang es dem Ministerpräsidenten, den Begründer des Freistaates, Kurt Eisner, unerwähnt zu lassen und einen Nachkommen der abgesetzten Wittelsbacher als „Eure königliche Hoheit“ zu titulieren. Wolfram Kastner, Michael Wladarsch und Assunta Tammelleo wollten das nicht unwidersprochen hinnehmen und haben dem Ministerpräsidenten einen Brief geschrieben.

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nt, rr Ministerpräside Sehr geehrter He

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ss Bayern entgangen ist, da ss es Ihnen nicht da hr, se en ff s „Haus ho da r wi rchie mehr und er 1918 keine Mona mb ve No 8. t. m de ier t reg sei und nicht mehr er abgesetzt ist th sei “ Partei ach e sb Ihr tel Wit war Kurt Eisner. Freistaates Bayern des n der de rün Beg wie Der wenig erfunden, sicherlich ebenso aat ist Fre die n ch de Au hat die Zugspitze. den Am mersee oder mokratie Starnberger See, lten weder eine De wol milie Wittelsbach Fa r de r dass Sie che ch, rrs He sehr verw underli . Es ist deshalb aat ist sbachFre n tel de Wit ch no und abgedankten n des abgesetzten ste lte „Eure enä ili als Fam aat den kratischen Freist akt für den demo ats Sta Ihnen im der be ns ohl Cla s widerspricht sow “ titulierten. Die eit dem Hoh h e auc ich igl als kön istaats Bayern Verfassung des Fre n te r nn de ka e be olg r he zuf sic utschland, denen Bundesrepublik De r de z . set ist dge un ne Gr rechtlichen Sin das Volk im staats zu reseinzige Souverän h brächten, diese nn Sie es über sic we ön, sch keine re es wä Es benennen, für die ht mehr Hoheiten nic d un genheit en gan ier Ver kt pe demokratischen t und die einer vor gib age ndl gru hts Rec personals zugehören. des Dienstleistungs eren Sie als Chef ngi fu tig lich är end nw n ge Ge und Sie sollte im Freistaat Bayern ie rat mok – De en die mm ko für en Gegenwart an ser demokratisch die in t m igs ne eil dei d en un d nicht an irg h und politisch un lic ach spr g, sti gei iben. Regime hängen ble dabei. undemokratischen en besten Erfolg nd n und uns umgehe ne Ih n he nsc wü Wir Grüßen Mit freundlichen

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Assunta Ta mmelleo Michael Wladarsch, Wolfra m Kastner,

Bund für n Geistesfreiheit Münche Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorsitzender Michael Wladarsch Sitz der Körperschaft Valleystraße 27 81371 München verbindung


Antisemit und Hitler-Verehrer In einen offenen Brief an den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter und die Stadträtinnen und Stadträte geschickt. Darin fordert der Vorstand des bfg München die längst überfällige Umbenennung der KardinalFaulhaber-Straße in „Sonja-Lerch-Straße“ oder „Sylvia-Klar-Straße“. Aus Sicht des Vorstands ist es unerträglich, dass noch immer ein überzeugter Antisemit, Demokratiefeind und Hitler-Verehrer wie Kardinal Faulhaber mit einem Straßennamen geehrt wird.

MünchenMün

chen

bfg München

· Georgenstraß

e 84 · 80799

München

Sehr geeh rt er Herr Ober bü rger mei st sehr geeh rt er Diet er Re e St adträt*i iter, nnen,

Geschäftsste lle Postadresse Georgenstraß e 84 80799 Münche n

die ehem al ig e Pr omen ad Tel. 089 - 77 59 egasse im K 88 dem Judenh reuz vier tel asser, Demok der St adt M ün ratiefeind un chen w ur de inf o@ bena nnt, de bfg d H itler-Ver -muenchen.de 1955 na ch m au ßerdem eh rer Ka rd www.bfg-muen bereits 1949 in al M icha el chen.de dien st e um die Eh renbür Faul haber die St adt“ ve ge rs ch af t wegen rl iehen w ur „besonderer de. Dies gescha Verh da m als ga nz of fenk un krat ie. So sc di g in Un ke nntn is seiner hr ieb Faul ha be Gegnerscha r am 15. Sept da ss H itler da ft zu r Demoember 1933 s gelä nge, w voller Hoffn as Bi sm ar ck un g in sein demok ratisch ni Ta gebuch, ch t scha fft e, „d en Syst em s as Übel des m it der Wur pa rlamenta sehu ng dem ze l au sz ri schen ur ei ßen, (...). In deutschen Vo letz ter Stun lk ei nen Man fü hren soll.“ de gab die Vo n, der es, so rGott w ill, zu ei nem besser Da s gescha h en Reich of fenbar auch in Un kenntn ner, den erst is seines an en M in isterp tisem iti sche rä n Ha sses au sident en de jener K ra ft, s f Ku rt Ei sFrei st aats Ba die Jesu s ge yern, den er kreu zi gt ha als ei nen „T Un kenntn is t“, bezeichn ei l von et e. Und da s seines al lgem gescha h woh ei nen Antis Ok tober 1936 em iti smus un l eben fa lls in gest and Faul d seiner H itl haber dem NS er-Vereh ru ng Judentum s -R eg ime da s . Noch im in seinem Be Recht zu, „g reich vorz ug egen Au sw üc Im gleichen ehen.“ hse des Ja hr verk ün dete Faul ha schen Bi schö ber zudem da fe zu m Fü hr s „ein müt ig er und seinem e Bekenntn thol ische Vo is der deutweltgesch ic lk“ au f, „in ht lichen Wer weltgesch ic k“, rief 1938 ht licher Stun und Reichska „d as kade ei n Treu nz ler H itler ebeken nt ni s abzu legen“ un chen glocken zu d m or dn Fü hrer et e an, da ss „in geläut et werd un seren Diöz en“. Dies al les is esen die K ir t unvereinba r m it der be forder n Sie sonderen Eh au f, dem Ka ru ng Faul ha rd in al sowoh bers in Mün die Ka rd in chen und w ir l die Eh renb al-Fau lh aber ürgersch af t -Straße um abzuerkenn vi a-K la r-St ra zubenennen en als auch ße“. in „Sonja-L er ch-Straße“ Sonja Lerch oder „Sylwar ei ne M its treiteri n Ku tori nnen de rt Ei sners so s Ja nu arst re w ie in München ik s 1918, de ei ne der Orga Demok ratis r ei n sofort ig ni saieru ng Deut es Ende des schlands an 1. Weltk rieg Fr iedensgese st rebt e. Sylv es und ei ne llsch af t in M ia K la r war ün M itg lied de chen, verh al ten Wilhel m r Deutschen f dem spät er Hoeg ner zu en bayeri sche r Flucht, war n M in isterp w ur de von de be i de rä sidenr Widerst an n Na zi s 1942 dsgr uppe „N in der Ga sk am eu Begi nnen Wur de si nn m er “ und de voller und no r Tötu ngsa ns twendi ger W ta lt Bernbu rg na nnt, so is ei se vor ei ni er m or det. t ei ne Umbe gen Ja hren Bund für nennun g de die Mei sers tens eben so r Ka rd in al-F traße umbe geboten. au lh aber-Str - Geistesfreiheit Münche n aß e ga nz sicher Besonders pa m indes- Körperschaft des ra dox ist, da öffentlichen Re ss au sg ch ts erechnet di Ei sner von ei e St ra ße, in nem M itg lie der M in iste d der kathol Vorsitzender rprä sident Ku na ch ei nem ischen Bu rs erklär ten Fe rt ch en scha ft Rh Michael Wlad ind der Dem aetia er mor arsch Wir bitt en Si ok ratie bena det w ur de, e, diese Umbe nnt ist. ne nn un g mög lichs sem Fa ll vö Sit z de r Körperschaft t ra sch an zu lli g über flüs gehen und ni si ge, seit 20 Valleystraße cht au f die in 17 au sstehe ßenn amen zu die- 81371 Münc 27 nde Über pr üf war ten und hen un g al ler M sie da m it au ünch ner St ra f den Ni m mer lein st ag zu ve Bankverbind rsch ieben. M it freu nd lic ung hen Gr üßen bfg München Wol fram Ka Po stb ank München st ner, Assu nt a Ta m mel le IBAN: DE 29 70 o, M icha el W 0 100 800 001 la da rsch 81 58 01 BIC: PBNKDE FF

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Grundsatzprogramm

I. Die humanistischen Grundsätze Das Selbstverständnis unserer Mitglieder beruht auf den Grundsätzen der Aufklärung und des weltlichen Humanismus. Danach haben alle Menschen das Recht und auch die Verantwortung, ihr individuelles Leben selbst zu bestimmen. Wir fördern den konstruktiven und friedlichen Austausch von Ideen, kritisieren jeden Dogmatismus und vertreten keine absoluten Wahrheiten. Ethik und Wissenschaft Humanistinnen und Humanisten gehen davon aus, dass weder in der Natur noch in der Ferne des Kosmos eine „göttliche“ Kraft das menschliche Sein bestimmt. Die Wissenschaften sind für den Humanismus ein unverzichtbares Hilfsmittel. Sie beruhen auf menschlichen Erfahrungen, auf der Überprüfbarkeit ihrer Aussagen und auf der kritischen Beurteilung ihrer praktischen Konsequenzen. Wissenschaft wird nicht wertfrei und ohne Eigeninteresse benutzt. Daher müssen die Forschung und die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse an ethische Kriterien geknüpft werden. Menschen sind Teil der Natur und der ökologischen Entwicklung. Nach humanistischer Auffassung müssen die Menschen Verantwortung für die Erhaltung der Arten und für die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen übernehmen, die z.B. durch die Bevölkerungsexplosion bedroht sind. Eigenverantwortung Die Menschen haben die Freiheit, zwischen verschiedenen Lebensauffassungen zu wählen. Humanismus setzt die Fähigkeit zu selbst bestimmter ethischer Entscheidung voraus. Selbstbestimmung bedeutet die Entfaltung persönlicher Freiheit in sozialer Verantwortung. Zur Selbstbestimmung gehört ebenso das Bewusstsein der Grenzen menschlicher Erkenntnis. Selbstverantwortung und Solidarität der Menschen untereinander machen die Verwirklichung der Menschenrechte zu einem Schwerpunkt humanistischer Praxis. Toleranz Humanistinnen und Humanisten tragen dazu bei, die Vielfalt der menschlichen Lebensformen als Bereicherung zu erfahren. Deshalb wenden sie sich gegen jede Diskriminierung auf Grund von ethnischer Abstammung,

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Geschlechtszugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft sowie auf Grund religiös weltanschaulicher Bindungen oder homosexueller Orientierung. Diese Vielfalt und die Toleranz ist Ausdruck von Freiheit in einer Gesellschaft. Frieden Krieg, Produktion von Massenvernichtungsmitteln und Waffenhandel sind Ausdruck inhumaner und irrationaler Verhaltensweisen. Dauerhafter Frieden, Solidarität und Gerechtigkeit sind dagegen zentrale Ziele des Humanismus. Eine ideologisch-religiöse Hilfestellung für Armeen, etwa durch Militärseelsorge, steht im Widerspruch zu humanistischen Ideen. Gleichberechtigung Die humanistische Lebensauffassung begründet die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Emanzipation von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Recht auf Selbstbestimmung Humanistinnen und Humanisten setzen sich bewusst mit dem Sinn des individuellen Lebens auseinander und fordern einen menschenwürdigen Umgang mit Alter, Krankheit und Behinderung. Eine Verklärung von menschlichem Leid als sinnstiftend lehnen sie ab. Sterben und Tod sind Teilaspekte des Lebens, die weder zu verdrängen noch zu idealisieren sind. Wir treten ein für das Selbstbestimmungsrecht des Individuums auch in der letzten Lebensphase, das das Recht auf den eigenen Tod einschließt. Menschenrechte Die Bereitschaft zur Verständigung ist die Grundlage, das Miteinander auf der Erde zu garantieren. Humanistische Lebensauffassung ist gekennzeichnet von Toleranz gegenüber allen Menschen, anderen Denk- und Lebensauffassungen und zu Religionen. Toleranz trifft ihrerseits auf Grenzen, wenn Menschenrechte verletzt bzw. wenn Positionen der Intoleranz vertreten werden. Humanistische Vereinigungen arbeiten international an der Verwirklichung der Menschenrechte. Ihre Vorstellung eines Zusammenlebens auf unserem Planeten liegt in menschenwürdigen Lebensverhältnissen, demokratischen Freiheiten und in der uneingeschränkten Selbstbestimmung für alle Menschen.


II. Trennung von Staat und Kirche In den Menschenrechten ist die Gleichberechtigung aller Religionen und Weltanschauungen verankert. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet den Staat - trotz des Hinweises auf die „Verantwortung vor Gott“ in der Präambel - zu religiös-weltanschaulicher Neutralität. Es schließt theoretisch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse aus. Die gesellschaftliche Wirklichkeit sieht anders aus. Durch die Übernahme von Ausnahmeklauseln aus vordemokratischen Zeiten in die Verfassung und Sondervereinbarungen mit dem Staat haben sich die Kirchen in Deutschland Privilegien gesichert, die weltweit einmalig sind. Der Bund für Geistesfreiheit tritt für eine echte Trennung von Staat und Kirche ein, dazu gehören: 1. •

Die Abschaffung von kirchlichen Privilegien Abschaffung des Sonderstatus „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und damit Abschaffung der Steuerfreiheit. Das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht muss auch für kirchliche Trägergelten und damit die Einhaltung der Grundrechte für alle Beteiligten gewährleistet sein. Das Darstellungsrecht der Kirchen in den öffentlichen Medien ist dem anderer gesellschaftlicher Gruppen gleichzustellen. Abschaffung der automatischen Mitgliedschaft zu einer Religionsgemeinschaft wird abgeschafft und durch eine persönliche Beitrittserklärung nach Erreichen der Religionsmündigkeit (Vollendung des 14. Lebensjahrs) ersetzt. Der Austritt erfolgt durch einfache schriftliche Erklärung gegenüber der betroffenen Organisation.

2. Die Abschaffung der staatlichen Finanzierung von kirchlichen Angelegenheiten(wie z.B. Theologenausbildung, Einzug der Kirchensteuer) • Der Kirchensteuereinzug wird vom Staat durchgeführt. • Der Steuereinzug darf nicht auf Kosten aller Staatsbürger (gleich welcher Konfessionszugehörigkeit) stattfinden. • Die Priester- und Theologenausbildung wird vom Staat finanziert. Dies ist nicht Sache des Staates, daher sind die theologischen Fakultäten der Univer-

sitäten in kircheneigene und kirchlich finanzierte Ausbildungsstätten umzuwandeln. Die Militärseelsorge, die Seelsorge in Grenzschutz, Polizei und Justizvollzug wird staatlich finanziert. Dies ist jedoch eine Angelegenheit der jeweiligen Religionsgemeinschaft, die auch die Finanzierung zu übernehmen hat.

3. Die Abschaffung der staatlichen Zahlungen auf Basis überholter Vertragsgrundlagen • Aufgrund der noch gültigen Konkordate und Staatskirchenverträge (z.B. das Hitler-Konkordat von 1933) fließen jährlich viele Millionen Euro in die Kirchenkassen. Diese längst überholten Verträge sind zu kündigen, ihre Inhalte sind - soweit erforderlich per Gesetz oder Übergangsvereinbarung zu regeln. • Alle Staatsleistungen an die Kirchen (z.B. aufgrund der Säkularisierung in früheren Jahrhunderten) sind einzustellen. Durch die bisherigen Zahlungen des Staates ist die von der Verfassung vorgesehene Ablösung bereits geleistet. 4. Die Abschaffung des kirchlichen Einflusses auf staatliche Hoheitsgebiete • Konfessionsbezogener Religionsunterricht ist an den staatlichen Schulen abzuschaffen und statt dessen das Unterrichtsfach Ethik einzuführen. • Sakrale Symbole in staatlichen Einrichtungen wie religiöse Kulthandlungen bei staatlichen Veranstaltungen sind abzuschaffen. Aktuell ist mehr als ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland konfessionslos, weite Teile der Kirchenmitglieder sind nur (noch) aus „Tradition“ in den Kirchen Mitglied, und nach Umfragen glaubt nur noch die Hälfte an ein „höheres Wesen“. Angesichts der fortschreitenden Säkularisierung kann nicht mehr von Volkskirchen gesprochen werden, die die Mehrheit der Bürger repräsentieren. Umso nötiger ist ein aktiver Verband, der die Interessen des wachsenden Anteiles an Konfessionslosen vertritt.

Grundsätze beschlossen auf der Mitgliederversammlung des bfg München am 27.02.1993

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Presse Im den vergangenen Jahren haben wir vor allem mit unserer Klage gegen den „Kreuzerlass“ und der Heidenspaß-Party an Karfreitag für Aufsehen gesorgt, aber auch sonst haben die Medien über viele unserer Themen und Aktionen berichtet. Hier eine kleine Auswahl. Wolfram Kastner wegen Kunstaktionen am „Ehrenmal“ des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl vor Gericht

Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des Attentats auf die Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ am 7. Januar 2019

Am 09.10.2018 stand der Münchner

Donaukurier am 08.01.2019

Aktionskünstler Wolfram Kastner

„Eichstätter Provokation - Die religions-

>>

wegen seiner Kunstaktionen am „Ehrenmal“’ des Kriegsverbrechers

„Wie weit darf Satire gehen? -

„Der Stammtisch der Gottlosen“ in der Süddeutschen Zeitung und im Bayerischen Fernsehen

Gedenkveranstaltungen zum

Am 25.11.2018 erschien in der

München geklagt. Der Künstler hatte

vierten Jahrestag des Attentats

Süddeutsche Zeitung anlässlich

seit 2015 mit mehreren ästhetischen

auf Charlie Hebdo“

des 20. Geburtstags ein schöner Arti-

Interventionen gegen das 1953 errich-

kel über den Gottlosenstammtisch des

tete Kenotaph auf der Fraueninsel im

Radio LORA München

bfg München, der mit Sicherheit einer

Chiemsee protestiert. Das Landgericht

am 11.01.2019

der ungewöhnlichsten Stammtische in

verurteilte Kastner zur Erstattung

„Darf man über Religion lachen? -

der Stadt überhaupt ist. Dort können

der Reinigungskosten. Der Künstler

Gedenken an Charlie Hebdo“

Religionsfreie, Agnostiker, Atheisten

hat jetzt Verfassungsbeschwerde

kritische Ausstellung Der freche Mario“

Humanistischer Pressedienst am 10.01.2019

Alfred Jodl vor Gericht. Der Grabnutzungsberechtigtehatte auf Erstattung von über 4.000 EUR Putz- und Reinigungskosten vor dem Landgericht

und Humanisten aus München und

beim Bundesverfassungsgericht in

Kritik an Söders „Eure Königliche Hoheit“

Umgebung in Kontakt kommen,

Karlsruhe eingelegt. Der Bund für

um über Aktuelles, das Leben, das

Geistesfreiheit München unterstützt

Beim Staatsakt zum 100. Geburtstag

Universum und den ganzen Rest zu

Wolfram Kastner von Anfang an bei

des Freistaates Bayern am 7. Novem-

diskutieren.

den Verfahrenskosten.

ber schaffte es Ministerpräsident

Und am 07.06.2018 gab es so-

Söder, den Begründer des Freistaats,

gar noch einen Beitrag in „Wir

Bayerischer Rundfunk

Kurt Eisner, unerwähnt zu lassen und

in Bayern“, dem „Heimatmagazin“

am 05.12.2018

einen Nachkommen der abgesetzten

des Bayerischen Fernsehens.

Wittelsbacher als „Eure königliche

„Aktionskünstler muss Reinigung von Jodl-Gedenkkreuz bezahlen“

Hoheit“ zu titulieren. Daraufhin haben Wolfram Kastner, Michael Wladarsch

Spiegel am 04.12.2018

und Assunta Tammelleo vom Vorstand

„Intelligenter Vandalismus - Streit

des bfg München einen offenen Brief

über Scheingrab von Nazi-Kriegsver-

an Söder geschrieben, den die Presse

brecher“

aufnahm. Deutschlandfunk Kultur Die Süddeutsche Zeitung

am 04.12.2018

berichtet am 24.11.2018

„Eigentum vor Kunstfreiheit - Urteil

„Kritik an Söders Anrede‚

nach Farbaktion an Jodl-Grab“

Eure königliche Hoheit‘“ Den gleichen Artikel haben auch die Welt, die Münchner Abendzeitung, RTL, die Passauer Neue Presse, die Schwäbische Zeitung, der Donaukurier und die Mittelbayerische Zeitung veröffentlicht.

>> Süddeutsche Zeitung

am 09.10.2018

„Stein des Anstoßes - Zwei Gerichtsverfahren wegen Jodl-Grab“

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Klage gegen „Kreuzerlass“ der bayerischen Staatsregierung

Heidenspaß-Party 2018 im BLITZ-Club Das Bundesverfassungsgericht in

Sunday Assembly München

Karlsruhe entschied am 7. Oktober

Seit Juni 2017 finden in der Münchner

lass“ einen Verstoß gegen das Gebot

Klage gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz

2016, dass Artikel 5 des bayerischen

Seidlvilla sogenannte Sunday Assem-

der religiösen und weltanschaulichen

Der Bund für Geistesfreiheit München

Feiertagsgesetzes mit der Weltan-

blys (Sonntagsversammlungen) statt.

Neutralität des Staates. Sowohl

hat am 25.08.2018 eine Popularklage

schauungsfreiheit und der Versamm-

Auf jeder Sunday Assembly, die immer

deutsches Grundgesetz (Art. 4 Abs. 1)

und einen Eilantrag auf vorläufige

lungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit

am dritten Sonntag im Monat veran-

als auch bayerische Verfassung

Aussetzung des Gesetzesvollzugs

folgte es einer Verfassungsbeschwerde

staltet wird, gibt es ein Schwerpunkt-

(Art. 107) verpflichten den Staat zur

gegen das bayerische Polizeiaufga-

des bfg München, der sich nach dem

thema aus den Gebieten Humanis-

Religionsfreiheit und Neutralität.

bengesetz (PAG) beim Bayerischen

Verbot seiner „Heidenspaß-Party“

mus, Lebensführung, Philosophie und

Deswegen haben wir am 5. Oktober

Verfassungsgerichtshof eingereicht.

im Jahr 2007 durch alle Instanzen

Menschenrechte.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Nach Auffassung der Kläger sind die

geklagt hatte. Seit dem Urteil sind an

München eingereicht.

vom 24.07.2017 und vom 18.05.2018

Karfreitag Ausnahmen möglich, wenn

Humanistischer Pressdienst (HPD)

novellierten Artikel des Gesetzes

Heidenspaß-Partys Ausdruck einer

am 20.03.2018

verfassungswidrig, da sie zahlreiche

klaren weltanschaulichen Abgrenzung

„Radikal inklusiv: Die Sunday

im deutschen Grundgesetz und in der

gegenüber dem Christentum sind.

Assembly in München“

„Es sind nicht nur die Gottlosen,

bayerischen Verfassung garantierte

Das hat sich der Bund für Geistesfrei-

die hier klagen“

Grundrechte der Bürgerinnen und

heit nicht zweimal sagen lassen und

Bayerisches Fernsehen

Bürger massiv verletzen.

2017 im Oberangertheater und 2018

am 30.01.2018

im BLITZ-Club auf der Museumsinsel

Beitrag in der Abendschau

Der bfg München sieht im „Kreuzer-

>> Süddeutsche Zeitung

am 09.10.2018

BR Fernsehen am 09.10.2018 „Verstoß gegen das Neutralitäts-

Süddeutsche Zeitung

mit großem Erfolg Heidenspaß-Partys

Gebot - Bund für Geistesfreiheit

am 17.09.2018

veranstaltet.

klagt gegen Kreuzerlass“

„Bund für Geistesfreiheit - Klage gegen Polizeiaufgabengesetz“

Augsburger Allgemeine

am 17.12.2017

Süddeutsche Zeitung

„Sonntagsversammlung -

am 31.03.2018

Sahne statt Sünde“

am 10.10.2018

Humanistischer Pressedienst

„Heidenspaß-Party trotz Tanzverbot –

„Bündnis klagt gegen Söders

am 17.09.2018

hat die Kirche jetzt verloren?“

Kreuzerlass“

„Bund für Geistesfreiheit reicht

Oberbayerisches Volksblatt am 10.10.2018 „Klage gegen Kreuzerlass“

>>

Abendzeitung am 28.3.2018

gesetz ein“

„Trotz Tanzverbots: Große Party am Karfreitag in München“

Radio LORA München

nur eben ohne Gott“ Bayerischer Rundfunk am 18.09.2017

Deutschlandfunk

Domradio am 09.10.2018

„Rechtsstaat und Bürgerrechte

am 27.03.2018

„Kruzifix nochmal - Kläger wollen

vor CSU schützen“

„Stille Feiertage - ‚Tanzt den

Bayern zur Rücknahme des Kreuz-

Welt-Artikel am 22.10.2017 „Es ist eine Art Kirche -

Popularklage gegen Polizeiaufgaben-

am 24.09.2018

>> Süddeutsche Zeitung

„Sunday Assembly München“

Karfreitag‘!“

Erlasses zwingen“ Focus am 28.03.21018 Münchner Merkur und TZ

„Trotz Tanzverbots: Große Party am

am 06.10.2018

Karfreitag in München“

„Klage gegen Söders Kruzifix-Erlass: Auch Konstantin Wecker beteiligt“

Donaukurier am 27.03.2018 „Tanzen an Karfreitag: Der Bund für

Abendzeitung am 05.10.2018

Geistesfreiheit organisiert in München

„Klage gegen bayerischen ‚Kreuz-

und Regensburg erneut seine umstrit-

Erlass‘ eingereicht“

tenen ‚Heidenspaß-Partys‘“

Welt am 05.10.2018 „Bund für Geistesfreiheit klagt gegen Kreuzerlass“

AUF: FINDEN SIE N L E IK T R n A U DE N fg-muenche -b e s s re DIE LINKS Z p l/ a ort enchen.de/p w w w.bfg-mu

Mün 33


Veröffentlichungen

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Broschüre DIN A6 in fünf Sprachen Kostenfrei, nur Versandkosten fallen an Zu bestellen bei: info@bfg-muenchen.de Universal Declaration of Human Rights İnsan hakları evrensel beyannamesi Всеобщая декларация прав человека

München

‫اإلعالن العالمي لحقوق اإلنسان‬

Der Freche Mario Kunst, Kultur und ewig währende Wahrheiten 127 Seiten, gebunden Erschienen Juni 2017 16,00 EUR www.alibri-buecher.de

Postkartenserien 100 Jahre Frauenwahlrecht 100 Jahre Freistaat Bayern Janosch Hexerey

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DURAN, NA, ENRIC MARIANO MATURAMORITZ SPRINGER Ton ITA KIAOU, SEEHUBER STAIS, MARGAR KACZMAREK mit MAKIS Kamera MARCEL Mischung MICHAEL SPRINGER AN NÄTHE R, RENÉ RÖMERT MAINI und MORITZ Sprecher CHRISTI JÖRG THEIL, MOHIT MORITZ SPRINGE SEEHUBER SEEHUBER, von MARCEL L, SIMON SCHOLL ER Sound Design ion MARCEL ion Ein Film , DANIEL ÜBERALngen FRANS STUMM IER Produkt -PRINCE Produkt HANNA PODDIG TOBIAS OBERMEMORITZ SPRINGER KI Zeichnu Eine PORT-AU , DIDAC COSTA, on LENNART LANGAN PRITTWITZ, und SEEHUBER z DEMIAN VON JUANITO PIQUETE MÜLLER, Animati SEYFERTH Assisten Regie MARCEL Schnitt FRANK und JAN KRÜGER g DR. PETER Beratun e Wissenschaftlich

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Vorstand

Michael Wladarsch Assunta Tammelleo

Erster Vorsitzender Stellv. Vorsitzende

Katharina Lorenzini Dietmar Freitsmiedl

Kassiererin Schriftführer

Gerd Friedl Dr. Michael P. Geyer Wolfram Kastner Andreas Kielmann Kurt Stützer

Beisitzer

IMPRESSUM Bund für Geistesfreiheit München K.d.ö.R

Geschäftsstelle: Georgenstraße 84 · 80799 München Tel. 089 77 59 88 info@bfg-muenchen.de www.bfg-muenchen.de Verwaltungssitz der Körperschaft: Valleystraße 27 · 81371 München Unterstützen Sie den bfg als unabhängige Interessensvertretung der Konfessionsfreien und werden Sie Mitglied.

München

Bankverbindung: bfg München Postbank IBAN: DE29 7001 0080 0001 8158 01 BIC: PBNKDEFF Design und Produktion: 84 GHz - Raum für Gestaltung www.84GHz.de Illustrationen: Benedikt Schräpler

www.bfg-muenchen.de 35


Mit freundlicher Genehmigung: Jacques Tilly, Düsseldorf

www.bfg-muenchen.de

München


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