Rigi Anzeiger, 23. Februar 2018

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Nr. 8 • Freitag, 23. Februar 2018 • Auflage 36 185 (WEMF) Rigi Anzeiger, Industriestrasse 1, 6034 Inwil • Redaktion: 041 228 90 02, redaktion@rigianzeiger.ch • Inserate: 041 228 90 01, inserate@rigianzeiger.ch • Fax: 041 228 90 09 • www.rigianzeiger.ch

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LuzernPlus stellt sich der Diskussion

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Bis 16. März läuft das Mitwirkungsverfahren zum Gesamtverkehrskonzept LuzernOst unter www.gvk-luzernost.ch, das auch zu Diskussionen geführt hat.

REGION Die Erarbeitung des Regionalen Hochhauskonzeptes und des Gesamtverkehrskonzeptes liegen im Aufgabenbereich von LuzernPlus. Dabei hat die demokratische Mitwirkung Anlass zu öffentlichen Diskussionen gegeben. LuzernPlus-Präsident Pius Zängerle nimmt dazu Stellung. Pius Zängerle, Sie sind seit acht Jahren Präsident des Gemeindeverbands LuzernPlus. Hat sich die Zusammenarbeit unter den 24 Mitgliedsgemeinden in den letzten Jahren intensiviert und können Sie einige Beispiele aufzählen? Die LuzernPlus-Mitgliedsgemeinden haben aufgrund der Lage, der Tätigkeitsfelder und der Bevölkerungsstruktur viele gemeinsame

Themen, welche sie in Kooperationen bearbeiten. LuzernPlus vernetzt dabei in seiner Hauptfunktion als Raumplanungsverband die Interessen der 24 Mitgliedsgemeinden in den Bereichen Raum, Siedlung und Mobilität. So macht beispielsweise die Mobilität nicht halt an den Gemeindegrenzen, sondern ist verbindend. Die funktionalen Räume über die Gemeindegrenzen hinaus sind grösser und auch bedeutend für die Einwohner geworden. Freizeitaktivitäten wie Sport oder Kultur werden nicht nur in der Wohngemeinde besucht. Darum werden Angebote gemeinsam und gemeindeübergreifend ausgearbeitet oder sie ergänzen sich. Die Pilatus Arena oder die Naturarena Rotsee sind Beispiele dafür, bei welchen LuzernPlus beteiligt ist. Das Bedürfnis nach Kooperationen mit mehreren Gemeinden hat während meiner Amtszeit stetig zugenommen. Erfolgreiche Kooperationen sind die Gebietsmanagements in LuzernNord

mit zwei Gemeinden, in LuzernOst mit sieben Gemeinden und in LuzernSüd mit drei Gemeinden. Auch das Agglomerationsprogramm Luzern mit LuzernPlus als Co-Träger, das Regionale Hochhauskonzept und das Gesamtverkehrskonzept LuzernOst sind in Kooperation mit unterschiedlichen Partnern entstanden. Sie haben mit dem Regionalen Hochhauskonzept und dem Gesamtverkehrskonzept LuzernOst zwei Konzepte angesprochen, welche öffentliche Reaktionen ausgelöst haben zur demokratischen Mitwirkung. Welche Rolle übernimmt LuzernPlus bei diesen Konzepten und wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Gemeinden? Gemäss dem Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern können die Regionalen Entwicklungsträger Teilrichtpläne und Konzepte erlassen. Die Delegierten der Gemeinden haben im November 2017 mit einer

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Statutenänderung beschlossen, dass nebst Teilrichtplänen auch das Erlassen und Ändern von behördenverbindlichen Konzepten zu den Verbandsaufgaben gehört. Im Unterschied zu Teilrichtplänen sind Konzepte, wie das Regionale Hochhauskonzept oder das Gesamtverkehrskonzept LuzernOst, für die Gemeinden verbindlich, nicht aber für den Kanton. Konzepte sind also «schwächer» als Teilrichtpläne. Bei der Erarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts LuzernOst haben die beteiligten Gemeinden mit dem Leitbild LuzernOst von 2015 LuzernPlus den Auftrag erteilt, die Grundlagen zu erstellen. Alle Gemeinden sind mit den verantwortlichen Gemeinderäten bei der Erarbeitung vertreten. Auch der Kanton Luzern, der Verkehrsverbund Luzern und weitere Partner sind mit dabei.

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