Freizeitprospekt 2013

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FREIZEITEN 2013


Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V.

Sommer, Sonne und mehr beim Freizeitenprospekt 2013 des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Ludwigsburg und des CVJM Ludwigsburg Damit Sie sich gut zurechtfinden können, hier einige Hinweise zu diesem Prospekt:

 Dies ist der gemeinsame Freizeitprospekt von CVJM Ludwigsburg und EJW Bezirk Ludwigsburg. An den jeweiligen Logos und Farben können Sie den entsprechenden Reiseveranstalter erkennen. Bitte achten Sie darauf in besonderer Weise bei der Anmeldung und bei den Reisebedingungen.

 Inhalt: Im Inhaltverzeichnis finden Sie die jeweiligen Freizeitangebote nach Alter und Zeitraum aufgelistet. Außerdem ist dort auch eine Übersicht der verschiedenen Kürzel unserer Leistungsbeschreibungen abgedruckt.

 Anmeldung: Die Reiseanmeldungen für Freizeiten können (ausschließlich beim EJW Bezirk Ludwigsburg) schriftlich erfolgen und werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Anmeldungen für Freizeiten des CVJM Ludwigsburg können auch über die Homepage des CVJM erfolgen www.cvjmludwigsburg.de. Für den Fall, dass zeitgleich mehr Anmeldungen eingehen, als noch Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Kind zusammen mit anderen Kindern teilnehmen kann, vermerken Sie bitte deren Namen auf dem Anmeldeabschnitt oder schicken Sie die Anmeldungen zusammen in einem Umschlag an uns. Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die auch gleichzeitig die Rechnung darstellt. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen ausführliche Informationen, z. B. in einem Freizeit- bzw. Informationsbrief zusenden.

 Preisnachlässe: Bei den CVJM-Freizeiten gelten die ausgeschriebenen Preisnachlässe für CVJM-Mitglieder, deren Mitgliedschaft vor dem Anmeldetermin schriftlich bestätigt wurde und für Kinder von Mitarbeitenden. Bei den EJW-Freizeiten gilt ein Preisnachlass von 3% bei Anmeldung bis zum 31.03.2013.

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V.

 Zuschüsse: Unser Ziel ist, jedem Kind und Jugendlichen die

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Möglichkeit einer Freizeit innerhalb unserer Freizeitkapazitäten zu ermöglichen. Bei allen Freizeiten kann für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss über Landesjugendplanmittel beantragt werden. Weiterhin können finanziell schwache Familien beim jeweiligen Reiseveranstalter einen Antrag auf Unterstützung aus dem Sozialfonds beantragen. Bitte vermerken Sie dies auf dem Anmeldeformular. Dann werden Ihnen automatisch die Antragsformulare zur Bezuschussung zugesandt. Bei einer Bewilligung werden erhebliche Kosten über die Zuschüsse finanziert. Wir wollen uns nach Kräften dafür einsetzen, dass Ihre Kinder an unseren Freizeiten teilnehmen können. Reisebedingungen: Bitte beachten Sie auch die "Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen" am Ende des Freizeitprospektes. Sie gelten für alle unsere Freizeiten. Wir vom CVJM Ludwigsburg und EJW Bezirk Ludwigsburg wollen Ihnen und Ihren Kindern erholsame Freizeiten anbieten, bei denen es um mehr als nur Urlaub geht. Neben vielen Eindrücken und Erlebnissen sollen unsere Teilnehmer/innen auch eine christliche Gemeinschaft mit anderen erfahren. Dazu gehört für uns die inhaltliche Beschäftigung mit Glaubens- und Lebensfragen auf altersgerechte Art und Weise. Es ist uns wichtig, gemeinsam über den Glauben und Gott ins Gespräch zu kommen und dabei mehr mit ihm zu erleben und ihn persönlich kennen zu lernen. Bitte denken Sie daran: Unsere Freizeiten könnten ohne das große Engagement von unseren ehrenamtlichen Mitarbeiter/ innen nicht stattfinden. Die Vorbereitung und Durchführung geschieht dabei mit einem hohen Maß an Kreativität, Kompetenz und Verantwortung. Auch opfern sie dafür einen erheblichen Teil ihrer Freizeit bzw. ihres Jahresurlaubs. Dafür sagen wir herzlich Danke.

So, das war jetzt ein kurzer Überblick der wichtigsten Informationen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern wunderschöne Ferienerlebnisse und eine erholsame, stressfreie Urlaubszeit! Ihr

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Übersicht Ferientagheim Ferientagheim Grünbühl 29.07. - 09.08.2013

1. Abschnitt 7-13 Jahre

Ferientagheim Möglingen 12.08. - 23.08.2013

2. Abschnitt 7-13 Jahre

Ferientagheim Möglingen 26.08. - 06.09.2013

3. Abschnitt 7-13 Jahre

Übersicht Freizeiten

Kürzel - Erklärungen AF KV SB O VG FT MTS

= Ausflug AM = Arbeitsmaterial = Reisekrankenvers. L = Freizeitleitung = Skibetreuung U = Unterkunft = Ortsabgaben RL = Reiseleitung = Verpflegung VP = Vollpension = Fahrt HP = Halbpension = Mithilfe bei Tisch-, Spül- und Reinigungsdiensten

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V.

Valisera / Österreich 23.03. - 30.03.2013

Osterferien 8-12 Jahre

Evang. Kirchentag 30.04. - 05.05.2013

Anfang Mai ab 14 Jahre

Schloss Einsiedel 26.07. - 06.08.2013

Sommerferien 9-11 Jahre

Grächen / Schweiz 27.07. - 10.08.2013

Sommerferien 11-13 Jahre

Dörflas 27.07. - 07.08.2013

Sommerferien 11-13 Jahre

Dasburg 27.07. - 10.08.2013

Sommerferien 13-15 Jahre

Kalenberg / Niederlande 26.07. - 09.08.2013

Sommerferien 13-16 Jahre

Calcatoggio / Korsika 24.08. - 06.09.2013

Sommerferien 14-17 Jahre

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Ferien-Tagheim - 3 Abschnitte Für Kinder von 7-13 Jahren* Der CVJM deckt die kompletten sechs Wochen Sommerferien mit Abschnitten des Ferien-Tagheims (FTH) ab. Die ersten 2 Wochen finden in der Grundschule in Grünbühl statt. Wir haben uns für den Standort Grünbühl entschieden, da die Schule über gute Räumlichkeiten mit Turnhalle und Schwimmbad sowie über viel Frei- und Sportfläche verfügt. Das pädagogische Konzept steht in allen drei Abschnitten im Zentrum. Von Montag bis Freitag wird den Kindern tagsüber ein umfangreiches und vielfältiges Programm mit spannenden Anspielen, kreativen Angeboten, vielen Spielen zum Thema sowie eine warme Mahlzeit und weitere Zwischenmahlzeiten angeboten. Zudem findet ein Elterntag statt (Samstag, 04.08. von 10 Uhr bis ca. 13 Uhr). Das Ferien-Tagheim im 1. Abschnitt beginnt um 8:30 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr. Durch den Sozialfonds und durch die Suche nach Patenschaften für Freiplätze wollen wir das FTH noch günstiger machen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Ort:

Eichendorffschule Grünbühl, Neißestr. 22

Termin: 1. Abschnitt: Alter:

29.07. - 09.08.2013

Kinder im Alter von 7*-13 Jahren * Mindestens 7 Jahre und vollendetes 1. Schuljahr

Kosten: 155,- € Ermäßigung (bis 50%) über Sozialfonds möglich Weitere Ermäßigung durch Patenschaften Geschwisterermäßigung von 20,- € Anmeldung: Bedingungen gelten wie beim 2. und 3. Abschnitt

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Freizeiten 2013 CVJM Ludwigsburg e.V.

Unser Ferien-Tagheim für die 3. bis 6. Sommerferienwoche findet auf dem Freizeitgelände Leudelsbachtal des CVJM Möglingen statt. Zudem findet in diesen beiden Abschnitten ein Elterntag statt (Samstag, 17.08. bzw. 31.08., jeweils von 10 Uhr bis ca. 13 Uhr). Das Ferien-Tagheim im 2. und 3. Abschnitt beginnt um 8:30 Uhr und endet gegen 17:45 Uhr.

Ort:

Freizeitgelände “Leudelsbachtal” in Möglingen

Termin: 2. Abschnitt:

12.08. - 23.08.2013

3. Abschnitt:

26.08. - 06.09.2013

Alter:

Kinder im Alter von 7*-13 Jahren * Mindestens 7 Jahre und vollendetes 1. Schuljahr

Kosten: 170,- € Ermäßigung (bis zu 50%) durch Sozialfonds möglich Geschwisterermäßigung von 20,- € Zuschüsse:

Über den Sozialfonds kann ein Zuschuss bis zu 50% (max. 85,- €) beantragt werden. Bitte die Anträge vor der Anmeldung stellen.

Anmeldung: (nicht über Freizeitprospekt möglich!)

Ab diesem Jahr sind die Anmeldungen zum Ferientagheim auch online möglich unter www.cvjm-ludwigsburg.de Trotzdem veranstalten wir am Dienstag, den 29.01.2013, wieder einen Anmeldetag im CVJM. Ebenso sind persönliche Anmeldungen durch einen Erziehungsberechtigten von montags bis donnerstags, 9-12 Uhr und 14-16 Uhr möglich. Bitte bringen Sie hierzu das Impfbuch des Kindes/der Kinder mit.

Zahlung:

Der TN-Beitrag ist direkt bei der Anmeldung in bar fällig oder muss sofort überwiesen werden.

Leistungen:

L, MTS, Programm, Teilverpflegung (Frühstück, 1 warme Mittagsmahlzeit, Vesper – kein Abendessen)

RV:

CVJM Ludwigsburg e.V.

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Die Berg-Erlebnis-Freizeit in Valisera Für Kinder von 8-12 Jahren Du willst eine Woche in den Bergen erleben, die noch toller wird als alles, was Du bisher erlebt hast? DANN BIST DU BEI UNS RICHTIG! Ein motiviertes Team aus neuen und aus erfahrenen Betreuern wird Dir eine unglaubliche, abwechslungsreiche, actiongeladene und niemals langweilige Woche bieten! Ein Erlebnis, das Du auf keinen Fall verpassen solltest! Die Berghütte Valisera bietet Dir eine einzigartige Atmosphäre, eine super tolle Gebirgslandschaft, riesige Wiesen und Spielfläche und wenn Schnee liegt, super Rodelgelegenheiten, die Möglichkeit, Schneemänner und Iglus zu bauen und noch vieles mehr!!! Tolle Bastelprogramme, actionreiche Geländespiele, lustige Sportprogramme, gemütliche Film-, Theater- oder Disco-Abende bieten Dir jeden Tag Abwechslung, Spannung und Spaß! Du bist zwischen 8 und 12 Jahre alt, hast Lust, eine Woche ohne Deine Eltern mit tollen Kids zu erleben, neue Freunde kennenzulernen und nach der Freizeit voller Stolz allen davon zu erzählen? Dann melde Dich jetzt ganz schnell an und sicher Dir einen Platz! Wir freuen uns schon jetzt auf Dich und eine unvergesslich schöne Woche im schönen Österreich. Alle weiteren Informationen bekommst Du unter www.cvjm-ludwigsburg.de

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n r e t Os


Freizeiten 2013 CVJM Ludwigsburg e.V.

3 1 0 2 Ort:

Berghaus Valisera / St. Gallenkirch / Österreich

Termin:

23.03. - 30.03.2013

Leitung:

Melanie Vogt, Sören Wiertellok

Kosten:

245,- € Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen:

VP, L, RL, U, VG, AF, FT, KV, MTS

Plätze:

min. 16, max. 24 Teilnehmende

RV:

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„Soviel du brauchst“ Für Jugendliche (ab 14 Jahre) und Erwachsene Gruppenfahrt zum Evangelischen Kirchentag in Hamburg

Auf dem Kirchentag nachts um halb eins … Vom 30. April - 5. Mai 2013 gäbe es dazu Gelegenheit. Denn da findet der 34. Deutsche Evangelische Kirchentag in der Hansestadt Hamburg statt. Zum diesjährigen Motto „Soviel du brauchst“ gibt es dann wieder viele Gottesdienste, Konzerte, Seminare, Workshops, Vorträge und andere kreative Möglichkeiten, um gemeinsam über Gott und die Welt nachzudenken. Die Anfahrt wird dieses Mal mit dem Bus erfolgen. Um die Zeit in Hamburg gut zu nutzen, fahren wir bereits am Dienstagabend los. Wer gerne anders anreisen möchte, kann dies in eigener Regie tun und dann nur Unterkunft und Dauerkarte bei uns buchen. (Das gilt natürlich nur, wenn dabei für die unter 18-Jährigen die Aufsichtspflicht geklärt ist.) Je nach Interesse können dann während des Kirchentags auch Kleingruppen gebildet werden. Damit das richtige Kirchentagsfeeling aufkommt, erfolgt die Unterbringung wie gewohnt in Gemeinschaftsquartieren. Wer sich für Isomatten etc. weniger erwärmen kann, für den/die gibt es auch eine begrenzte Anzahl an Privatquartieren, was aber lange nicht so spaßig ist …

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Wer sich also sagt: „Kirchentag, Hamburg, Hafen etc. … soviel du brauchst“ - das ist was für mich, der möge sich rasch anmelden. Denn wegen des früheren Kirchentagstermins nehmen wir nur Anmeldungen bis zum 10. Februar 2013 entgegen bzw. solange Plätze frei sind. Näheres auch unter www.kirchentag.de oder beim Evang. Jugendpfarramt Bezirk Ludwigsburg, Tel. 07141-9542-824, E-Mail: pfa.jugend@evk-lb.de oder Kerstin.Hackius@elkw.de

Ort:

Hamburg

Termin:

30.04.-05.05.2013

Leitung:

Kerstin Hackius und Achim Großer

Kosten:

151,- € (bis einschl. 25 Jahre & ermäßigt 191,- € (ab 26 Jahre)

Leistungen:

Dauerkarte, FT, U + Frühstück, RL

Anreise:

Reisebus

Plätze:

max. 50

RV:

Evang. Jugendpfarramt in Kooperation mit CVJM Ludwigsburg e.V. und Evang. Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg Seite 11


Freizeiten 2013

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

Schloss Einsiedel - Kirchentellinsfurt Für Kinder von 9-11 Jahren Hey, bist du zwischen 9 und 11 Jahre alt? Hast du in den ersten zwei Sommerferienwochen Zeit und keine Lust, dich daheim zu langweilen? Willst du 12 super tolle Tage mit 27 anderen, genau so gut gelaunten Kindern und 7 hochmotivierten „großen Kindern“ in einem alten, zum Freizeithaus umgebauten, Jagdschloss wohnen? Willst du dich wie ein echter König / eine echte Königin fühlen, täglich gut speisen und im Schloss hausen wie es dem Adel gebührt? Möchtest du bei vielen unterschiedlichen Spaß-, und Abenteuerspielen dein Talent unter Beweis stellen? Magst du im nahe gelegenen Baggersee baden gehen? Oder einfach eine „gechillte“ Zeit mit anderen tollen Leuten und Gott verbringen? Dann haben wir genau das Richtige für dich! Im Schloss Einsiedel könnt ihr alles oben Genannte erleben und einen sonnigen Sommer ohne Eltern verbringen. Dich erwarten Spaß, Action, Spiel, gutes Essen, das selbst gekocht wird, ein großes Gelände zum entdecken und erkunden, viele andere gut gelaunte Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen. Wenn du dies alles und vieles mehr erleben möchtest, dann melde dich jetzt schnell an! Wir freuen uns auf einen tollen Sommer mit dir! Dein Einsiedelteam 2013 Infos zu Haus und Umgebung: Oberhalb des Neckartals bei Tübingen, am Rande des Schönbuch, steht das ehemalige Jagdschloss Einsiedel. Zum Haus gehört eine große Spielwiese mit Schaukel und Grillstelle. An das Gelände grenzt der Schönbuch-Wald an, der sich prima für Geländespiele und Waldaktionen eignet. Der nahe Baggersee von Kirchentellinsfurt macht die ideale Umgebung für Spiel, Spaß und Erholung perfekt.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

Ort:

Schloss Einsiedel / Kirchentellinsfurt

Termin:

26.07. - 06.08.2013

Leitung:

Simone Gugel, Andreas Bachhofer, Philipp Springer, Nadja Grutschnig, Jasmin Schmidt, Julia Nauth, Dominik Thumulla

Kosten:

290,- €

/

281,- € bis 31.03.2013

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich Leistungen:

FT, RL, L, U, VG, MTS

Plätze:

min. 18, max. 28 Teilnehmer/innen

RV:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg Seite 13


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Dasburg / Südeifel Für Jugendliche von 13-15 Jahren DU hast Lust auf zwei ultimative Wochen mit Freunden in deinem Alter??? Dann wird es Zeit, dass du dich bei uns anmeldest! Wir bieten dir ein umfangreiches Programm in unserem Camp und der Umgebung. Du hörst die neusten Lieder in unseren Discos, um mal so richtig abzufeiern. Bei genialen Waldspielen und Aktionen kannst du dich so richtig auspowern oder auch einfach mal nur auf der Wiese chillen und den Tag genießen. Eins der vielen Highlights in diesem Jahr wird der Ausflug in die Hochseil-Abenteuer-Welt im Waldpark Eifel sein, der noch mit weiteren Attraktionen auf dich wartet. Täglich wechselndes Programm lässt keine Langeweile aufkommen! Und auch nachts brauchen wir dich bei der Nachtwache, um unsere Lagerfahne vor den Überfallern zu verteidigen. Fußball, Volleyball, Bastelprogramme, Tischtennis, Schnitzeljagd, Capture the Flag, Nachtwanderung, Chillen am Lagerfeuer, Kinoabend, SingStar und vieles mehr wartet auf dich und deine Freunde. Übernachten wirst du mit fünf weiteren Freunden in kleinen Hütten mit Bad. Außerdem befinden sich auf dem Gelände Tischtennisplatten, ein Volleyballplatz und noch vieles mehr, um schöne Ferientage zu verbringen. Es gibt ein Haupthaus, in dem sich unter anderem ein Speisesaal befindet, in dem wir alle gemeinsam unsere täglichen Mahlzeiten genießen werden. Leckeres Essen, ein Kiosk für Süßes und Stockbrot direkt aus der Glut - lass dich von unserem Küchenteam verwöhnen! Und wer weiß…eventuell wirst du ja bald unsere neue „Miss Freizeit“ bzw. unser neuer „Mr. Freizeit“ – also melde dich an und sei dabei! Dein Freizeitteam freut sich auf dich! Bilder und sonstige Informationen bekommst Du unter www.die-sommerfreizeit.de.vu oder www.cvjm-ludwigsburg.de

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Ort:

Dasburg

Termin:

27.07. - 10.08.2013

Leitung:

Bernd Kaltbeitzel, Sonja Lugones, Mark Kuhnle, Nicole Württemberger, Markus Geiger, Andreas Hiller, Andreas Dyck

Kosten:

369,- € Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen:

MTS, L, RL, AF, U, VG, FT

Plätze:

min. 25, max. 37 Teilnehmende

RV:

CVJM Ludwigsburg e.V. Seite 15


Freizeiten 2013

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

Dörflas - Kirchenlamitz Für Kinder und Jugendliche von 11-13 Jahren Ihr habt nächsten Sommer noch nichts vor? Ihr habt Lust, etwas Neues zu erleben? Den Sommer eures Lebens? Das bedeutet:  Lagerfeuer und Nachtwanderung,

        

2-Tages-Tour „ab durch die Natur“, Sonne, Sommer, spannende Abenteuer, neue Freunde finden und tolle Teamer kennenlernen, gemeinsam kochen und lecker essen, zusammen singen und beim Basteln kreativ werden, im See baden und coole Action erleben, Spielscheune zum Toben und Tischkickern, gemeinsam Gott und den Glauben erfahren, 12 Tage lang Spaß haben von früh bis spät …

Wenn ihr das alles erleben wollt, dann auf geht‘s, Koffer packen und … ab nach Dörflas! Infos zu Haus und Umgebung: Dörflas ist ein kleines idyllisches Dorf am Hauptkamm des Fichtelgebirges, 30 km südlich von Hof. Der am Waldrand gelegene frühere Bauernhof ist zu einem schönen und gemütlichen Freizeithaus umgebaut worden. Rittersaal und separate Spielscheune mit Tischtennisplatten und Tischkicker, sowie eine Lagerfeuerstelle lassen keine Langeweile aufkommen. In der Nähe gibt es außerdem verschiedene Bademöglichkeiten.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

Ort:

Kirchenlamitz - Dörflas

Termin:

27.07. - 07.08.2013

Leitung:

Klaus Neugebauer, Anja Syring, Moritz Heckel, Anna Hein, Julia Grau

Kosten:

369,- €

/

358,- € bis 31.03.2013

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich Leistungen:

FT, RL, L, U, VG, MTS

Plätze:

min. 15, max. 20 Teilnehmer/innen

RV:

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Grächen / Schweiz Kinder von 11-13 Jahren … ist deine Gelegenheit für zwei geniale Ferienwochen in den Walliser Hochalpen der Schweiz. Es gibt viele Gründe. Du fragst welche? Die Berge vor Augen und ein See vor der Haustüre, Gruppenfeeling, Erlebnis, Abenteuer und Erholung bilden den “Einklang” für eine perfekte Freizeit. Lage: Direkt an einem verträumten Bergsee liegt unser gemütliches und uriges Freizeitheim „Chalet zum See”. Dies lädt mit seinem idyllisch gelegenen Sonnenbadesteg zu einem Sprung ins angenehm erfrischende Bergwasser ein. Das Wellnessprogramm: Kneippbad, Kletterwand, Trimm Dich Pfad, Spielwiese, Volleyball, Fußball- und Badmintonfeld ist in unmittelbarer Nähe. Euer Erlebnis: Die landschaftlich und kulturell atemberaubende Region lädt zu Ausflügen ein: Einmal direkt vor einem Gletscher stehen und sein Eis berühren. Zermatt mit Matterhorn und Brig mit Aletschgletscher zählen zu den UNESCO Weltnaturerben, die wir besuchen können. Die Extras: Unplugged Musik, grillen, plaudern, schlafen… unter grandiosem Sternenhimmel; Nachtwanderung, Sonnenuntergänge, 4000er sehen, Freibad mit Europas längster Rutsche, werken, basteln, kochen, Haus- und Geländespiele, Open Air Kino, Sport und der gesamte Schweizer Käse warten auf euch und machen Grächen so unverwechselbar. Lass dir das nicht entgehen… Genug der Worte, jetzt bist du am Zug! Freund/Freundin fragen und mitnehmen! Denke daran, das schnell zu tun, denn die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

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Ort:

Grächen / Schweiz

Termin:

27.07. - 10.08.2013

Leitung:

Manfred Klatt & Team

Kosten:

429,- € Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen:

FT, RL, L, U, VG, O, AF, MTS, KV

Dokumente:

Personal- oder Kinderausweis

Plätze:

min. 20, max. 35 Teilnehmende

RV:

CVJM Ludwigsburg e.V. Seite 19


Freizeiten 2013

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

Kalenberg / Niederlande Für Jugendliche von 13-16 Jahren Holland – Das Land der vielen Möglichkeiten? Gutes Wetter? Aber hallo!!! Die Landschaft in Holland – genauer: die der Provinz Overijssel – bietet nicht nur fantastische Orte zum Baden und Relaxen, sondern ist auch bestens geeignet für Ausflüge mit dem Fahrrad oder Kanu. Die Sonne und warme Tage kommen dort nicht zu kurz. Merkt euch am besten gleich die Sätze: „Het is een mooie dag!“ (Heut ist ein wunderschöner Tag!); „Het is warm“ (Es ist warm.) Es kann also auch für dich zu einem genialen Urlaub werden. In und um unser Häuschen „Het Doevehuis“ können wir in diesen zwei Wochen entdecken, wie viele Möglichkeiten es gibt, miteinander in einer Gemeinschaft Spaß und gute Erlebnisse zu haben. Auf dem Programm stehen allerlei In- und Outdoor-Spiele und Aktionen bei Tag und manchmal auch bei Nacht, kreative Workshops, bei denen du vielleicht verborgene Talente entdeckst, leckeres gemeinsames Kochen, wo sich womöglich deine kulinarischen Fähigkeiten entfalten können. Bei all dem soll aber auch die Freizeit für dich selbst nicht zu kurz kommen. Du siehst: Wir haben die besten Voraussetzungen, um hier gemeinsam einen unvergesslichen Sommerurlaub zu erleben, Gott und die Welt und die Ferien ausgiebig zu genießen. Was noch fehlt: Deine Anmeldung! Ik zie je! – Bis dann!

Infos zu Haus und Umgebung: In der Region Overijssel liegt das Gruppenhaus - direkt am Wasser. Es ist neu umgebaut, bietet gemütliche 2- bis 4-Bett-Zimmer und einen Wintergarten drinnen, sowie Terrasse und Spielwiese mit Trampolin und Volleyballfeld draußen. Die ganze Gegend besteht aus einem einzigartigen Geflecht von Wasserwegen, Kanälen und Seen. Mit den Fahrrädern, die wir von daheim mitnehmen, erreichen wir alles, was ringsum interessant ist (Steenwijk, Freibad etc.). Aber auch Kanufahren ist hier natürlich eine geniale Sache, die sicher eingeplant wird. (Kanu-Miete nicht im Freizeitpreis enthalten.)

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

Ort:

Kalenberg / Overijssel / Niederlande

Termin:

26.07. - 09.08.2013

Leitung:

Samira Gollin, Moritz Kuhnle, Adrian Wilhelm, Verena Kuhnle

Kosten:

515,- €

/

499,- € bis 31.03.2013

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich Leistungen:

FT, RL, L, KV, U, VG, MTS

Dokumente:

Personal- oder Kinderausweis

Plätze:

min. 18, max. 22 Teilnehmer/innen

RV:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg Seite 21


Freizeiten 2013 CVJM Ludwigsburg e.V.

Korsika – das „Hin & Weg“ Camp 2013 Für Jugendliche von 14-17 Jahren von den Korsikaprofis Sommer, Sonne, Strand - „Die schönsten Tage in Deinem Sommer“ Dann bist Du hier zu 100% richtig. Zum siebten Mal bieten wir mit unseren Korsikaprofis lange Sandstrände zum Sonnenbaden und ausgiebigen Chillen – erfrischendes Meer zum Abkühlen, Schwimmen und Tauchen – wild romantische Schluchten, Berge, ausgetrocknete Flüsse und Wälder für Trekking und Canyoning – malerische Küstenstädte, die wir zum Shoppen und Bummeln besuchen. Unsere Urlaubsadresse: Der Campingplatz Calcatoggio bei Ajaccio. Von hier aus erreichst Du in wenigen Minuten den schönen Strand und das glasklare Meer und alles andere, womit Du Dein Urlaubsprogramm füllen willst. Wohnen werden wir in 4er Zelten auf dem neu renovierten Campinglatz. Viele Tage sonniges Korsika - Dein Fun- und Actionteam bietet Dir ein abwechslungsreiches Programm und unsere Kochprofis ein geniales Essen aus einer nagelneuen Küche. Wir werden Göttliches erleben und hören. Sei dabei! Für Interessierte sind eindrucksvolle Canyoning-Touren geplant, Klettern im Hochseilgarten und beim Klettersteig (als Fremdleistung) und Schnorcheln, Strandübernachtung, Black Box (in Eigenleistung) ... diese Angebote kannst Du - zusätzlich zu einem fertigen Programm - dazu buchen. Du hast die Auswahl. Alle Einzelheiten wie Programm, Auswahlmöglichkeiten, Kosten für manche Angebote etc. können wir auf Anfrage zumailen und werden auf alle Fälle im Infobrief zugeschickt. Also schnell den Kuli raus, denn die Plätze sind begrenzt und schnell vergeben. Wer Bilder sehen will, wird in der Bildergalerie unter www.cvjm-ludwigsburg.de fündig. Da wir die Freizeit schon seit sechs Jahren anbieten, wirst du dort einen guten Eindruck bekommen. Diese Freizeit wird zusammen mit dem Evang. Jugendwerk in Württemberg durchgeführt.

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Freizeiten 2013 CVJM Ludwigsburg e.V.

Ort:

Calcatoggio / Korsika / Frankreich

Termin:

24.08. - 06.09.2013

Leitung:

Kirsten Scheel, Corinna Plack, Julian Meinhardt, Christian Huber und das Fun&Actionteam

Kosten:

529,- € Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen:

FT, Fähre, AF, VG, RL, KV, MTS

Anreise:

Busfahrt ab Ludwigsburg

Dokumente:

Personal- oder Kinderausweis

Plätze:

min. 60, max. 80 Teilnehmende

RV:

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, liebe Eltern, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen - nachstehend "TN" (Teilnehmer/ Teilnehmerin) genannt - und uns - nachstehend „RV" (Reiseveranstalter) bzw. "FL" (Freizeitleiterin/Freizeitleiter) genannt - abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651 ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für Reiseveranstalter (RWO) und füllen diese Vorschriften aus. Mit der Anmeldung zu einer Freizeit erhalten sie in diesem Jahr kostenlos die aktuellen Informationen der Reiseveranstalter.

Wichtige Hinweise 1. Reiseveranstalter (RV) Reiseveranstalter 1 (RV 1) ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg. Reiseveranstalter 2 (RV 2) ist der Christliche Verein Junger Menschen Ludwigsburg e.V. (abgekürzt: CVJM Ludwigsburg). 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen.

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. 3. Reihenfolge der Anmeldungen Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Sollten bei einzelnen Freizeiten gleichzeitig mehr Anmeldungen eingehen, als Freizeitplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe durch Verlosung. (RV 1) Anmeldungen über Gruppen aus den Gemeinden des Evangelischen Kirchenbezirks Ludwigsburg werden bevorzugt. (RV2) Vereinsmitglieder und Anmeldungen über Gruppen aus den Gemeinden der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ludwigsburg werden bevorzugt. Darüber hinaus behalten wir es uns vor, den Interessenten zuerst abzusagen, die bereits zum dritten Mal nacheinander an der gleichartigen Freizeit teilnehmen würden. Bei einigen Maßnahmen, wie z. B. Aufbaulagern oder Mitarbeiterschulungen, können vor einer Verlosung vom Veranstalter Sachkriterien als Grundlage für eine Vorauswahl herangezogen werden. 4. Anmeldebestätigung / Rechnung / Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt. 5. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe von Ziffer 10.2 der Reisebedingungen von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt. 6. Versicherungen Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist.

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. Reiserücktrittskostenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung und keine Reisekrankenversicherung, insbesondere keine Versicherung für den Rücktransport im Krankheitsfall, eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist. Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das betreffende Reiseland. Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins wird zwar ausdrücklich empfohlen, es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte daher in jedem Fall erwogen werden. 7. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Ludwigsburg durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 8. Reiseausweise Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein. 9. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europastattfinden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden.

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. Alle finanziell schwachen Familien können außerdem beim jeweiligen RV einen Antrag auf Unterstützung aus dem Sozialfonds beantragen. 10. Reisepreissicherung Die Veranstalter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, eine so genannte Kundengeldabsicherung, also eine Versicherung des vom Kunden bezahlten Reisepreises, durchzuführen, und durch Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentieren. Durch den (RV 2) erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelische Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg (RV 1) wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg.

Reisebedingungen 1. Anmeldung/Vertragsschluss 1.1. Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der TN (soweit dieser minderjährig ist durch seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen) dem RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Minderjährigen und dem/den beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. 1.2. Der Reisevertrag mit dem TN, und bei Minderjährigen mit seinen gesetzlichen Vertretern, kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des RV an den TN und seine gesetzlichen Vertreter zustande. 1.3. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der RV unverzüglich den Eingang der Buchungen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. keine Teilnahmebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften …), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1. Soweit der Reiseveranstalter (siehe hierzu insbesondere Ziffer 10. der "Wichtigen Hinweise") der Pflicht zur Durchführung der sogenannten Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines unterliegt, und keine der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen von der Absicherungspflicht vorliegen, sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein übergeben ist. 3.2. (RV 1) Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Anmeldebestätigung) ist der gesamte Reisepreis bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.3. (RV 2) Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Anmeldebestätigung) und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB ist der gesamte Reisepreis bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.4. Vertragsabschlüsse innerhalb von 3 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist. 3.5. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters. 3.6. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten. 4. Rücktritt der/des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tat-

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. sächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/ Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson-

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. deres Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/ Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. 7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände-rungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat.

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. 9. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen bei Flugreisen Nicht aufgeführt, da derzeit bei den RV keine Flugreisen durchgeführt werden. 10. Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind. 11. Verjährung, Datenschutz 11.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 11.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

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Freizeiten 2013 Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. 11.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1. und 11.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 11.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 11.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. 12. Rechtswahl und Gerichtsstand 12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 12.2. Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 12.3. Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. 12.4. Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 12.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des TN ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2010

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Reiseveranstalter Reiseveranstalter 1 (RV 1) im Sinne des Gesetzes ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg, welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg Karlstr. 24/1 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9542-820 Fax 07141/9542-825 E-Mail: info@ejw-lb.de Internet: www.ejw-lb.de

Reiseveranstalter 2 (RV 2) ist der Christliche Verein Junger Menschen Ludwigsburg e.V. (abgekürzt: CVJM Ludwigsburg). Der CVJM Ludwigsburg ist ein eingetragener Verein und eingetragen beim Amtsgericht Ludwigsburg. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: CVJM Ludwigsburg e.V. Karlstr. 24 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9714-10 Fax 07141/9714-19 E-Mail: service@cvjm-ludwigsburg.de Internet: www.cvjm-ludwigsburg.de

Reiseanmeldung

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Bitte den Reiseverankreuzen dung

Hiermit melde ich verbindlich beim RV (1) c Evang. Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg RV (2) c CVJM Ludwigsburg e.V. zur Teilnahme an der Freizeit_______________________ in ______ _______________________________________ vom ____ __________________ bis __________________ an: Vorname, Name: _________________________________ c weiblich c männlich

Straße: __________________________________________ Telefon: _________________________________________ PLZ und Wohnort: _________________________________ Mitglied im CVJM Ludwigsburg c Geburtstag: ______________________________________ E-Mail: __________________________________________ Beruf oder Schule: ________________________________ Krankenversichert bei: _____________________________ Bemerkungen (z.B. Behinderung): ____________________ Für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien ist eine Ermäßigung möglich. Ich bitte um Anträge auf Ermäßigung c Bitte senden Sie mir Unterlagen für eine Reise-RücktrittskostenVersicherung zu c Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete Personen, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, für alle vertraglichen Verpflichtungen wie für meine eigenen einstehe und den Weisungen des verantwortlichen Reiseleiters nachkommen werde. Ich erkenne die Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, an. ______________

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Datum

Unterschrift des Teilnehmers / der Teilnehmerin

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Datum

Unterschrift beider Sorgeberechtigter (bei unter 18-Jährigen) .

Bei allein Sorgeberechtigten genügt eine Unterschrift. c allein sorgeberechtigt

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Hiermit melde ich verbindlich beim


jeweiligen anstalter und Anmelan ihn senden!

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zur Teilnahme an der Freizeit_______________________ in ______ _______________________________________ vom ____ __________________ bis __________________ an: Vorname, Name: _________________________________ c weiblich c männlich

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Bei allein Sorgeberechtigten genügt eine Unterschrift. Seite 39 c allein sorgeberechtigt


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CVJM Ludwigsburg e.V. Karlstr. 24 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9714-10 Fax 07141/9714-19 E-Mail: service@cvjm-ludwigsburg.de Internet: www.cvjm-ludwigsburg.de

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg Karlstr. 24/1 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9542-820 Fax 07141/9542-825 E-Mail: info@ejw-lb.de Internet: www.ejw-lb.de


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