Freizeitprospekt 2017

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FREIZEITEN 2017


Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V.

beim Freizeitenprospekt 2017 des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Ludwigsburg und des CVJM Ludwigsburg e.V.

Damit Sie sich gut zurechtfinden können, hier einige Hinweise zu diesem Prospekt:

 Dies ist der gemeinsame Freizeitprospekt von CVJM Ludwigs-

burg und EJW Bezirk Ludwigsburg. An den jeweiligen Logos und Farben können Sie den entsprechenden Reiseveranstalter erkennen. Bitte achten Sie darauf in besonderer Weise bei der Anmeldung und bei den Reisebedingungen.

 Inhalt: Im Inhaltverzeichnis finden Sie die jeweiligen Freizeitangebote nach Alter und Zeitraum aufgelistet. Außerdem ist dort auch eine Übersicht der verschiedenen Kürzel unserer Leistungsbeschreibungen abgedruckt.

 Anmeldung: Die Reiseanmeldungen für Freizeiten erbitten wir

schriftlich (mit dem jeweiligen Formular). Sie werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Für den Fall, dass zeitgleich mehr Anmeldungen eingehen, als noch Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Kind zusammen mit anderen Kindern teilnehmen kann, vermerken Sie bitte deren Namen auf dem Anmeldeabschnitt oder schicken Sie die Anmeldungen am besten zusammen in einem Umschlag an uns. Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die auch gleichzeitig die Rechnung darstellt. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen ausführliche Informationen, z. B. in einem Freizeit- bzw. Informationsbrief zusenden.  Preisnachlässe: Bei den CVJM-Freizeiten gelten die Preisnachlässe für CVJM-Vereinsmitglieder, deren Mitgliedschaft vor dem Anmeldetermin schriftlich bestätigt wurde und für Kinder von Mitarbeitenden. Bei den EJW-Freizeiten gilt ein Preisnachlass von 3% bei Anmeldung bis zum 31.03.2017.  Reisebedingungen: Bitte beachten Sie auch die "Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen" am Ende des Freizeitprospektes. Sie gelten für alle unsere Freizeiten.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V.

 Zuschüsse: Unser Ziel ist, jedem Kind und Jugendlichen die

Möglichkeit einer Freizeit innerhalb unserer Freizeitkapazitäten zu ermöglichen. Bei allen Freizeiten kann für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg beantragt werden. Weiterhin können finanziell schwache Familien beim jeweiligen Reiseveranstalter einen Antrag auf Unterstützung aus unserem gemeinsamen Sozialfonds beantragen. Bitte vermerken Sie dies auf dem Anmeldeformular. Dann werden Ihnen automatisch die Antragsformulare zur Bezuschussung zugesandt. Bei einer Bewilligung werden erhebliche Kosten über die Zuschüsse finanziert. Wir setzen uns nach Kräften dafür ein, dass Ihre Kinder an unseren Freizeiten teilnehmen können.  Auch für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen bekommen wir Zuschüsse durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes BadenWürttemberg.  Wir wollen Ihnen und Ihren Kindern erholsame Freizeiten anbieten, bei denen es um mehr als nur Urlaub geht. Neben vielen Eindrücken und Erlebnissen sollen unsere Teilnehmer/innen auch eine christliche Gemeinschaft mit anderen erfahren. Dazu gehört für uns die inhaltliche Beschäftigung mit Glaubens- und Lebensfragen auf altersgerechte Art und Weise. Es ist uns wichtig, gemeinsam über den Glauben und Gott ins Gespräch zu kommen und dabei mehr mit ihm zu erleben und ihn persönlich kennen zu lernen.  Bitte denken Sie daran: Unsere Freizeiten könnten ohne das große Engagement von unseren dafür geschulten, ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen nicht stattfinden. Die Vorbereitung und Durchführung geschieht dabei mit einem hohen Maß an Kreativität, Kompetenz und Verantwortung. Die Mitarbeiter/innen bringen dafür einen erheblichen Teil ihrer Freizeit bzw. ihres Jahresurlaubs ein. Dafür sagen wir herzlich Danke. So, das war jetzt ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Informationen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern wunderschöne Ferienerlebnisse und eine erholsame, stressfreie Urlaubszeit! Ihr

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V.

Ferientagheim Grünbühl 31.07. - 11.08.2017

1. Abschnitt 7-13 Jahre

Ferientagheim Möglingen 14.08. - 25.08.2017

2. Abschnitt 7-13 Jahre

Ferientagheim Möglingen 28.08. - 08.09.2017

3. Abschnitt 7-13 Jahre

AF KV SB O VG FT MTS

= Ausflug AM = Arbeitsmaterial = Reisekrankenvers. L = Freizeitleitung = Skibetreuung U = Unterkunft = Ortsabgaben RL = Reiseleitung = Verpflegung VP = Vollpension = Fahrt HP = Halbpension = Mithilfe bei Tisch-, Spül- und Reinigungsdiensten

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V.

Valisera/Österreich 08.04. - 15.04.2017

Osterferien 8-12 Jahre

Schloss Einsiedel 28.07. - 08.08.2017

Sommerferien 9-11 Jahre

Valisera/Österreich 29.07. - 12.08.2017

Sommerferien 7-12 Jahre

Dörflas 29.07. - 09.08.2017

Sommerferien 11-13 Jahre

Grächen/Schweiz 29.07. - 12.08.2017

Sommerferien 11-13 Jahre

Thyborøn/Dänemark 28.07. - 11.08.2017

Sommerferien 13-16 Jahre

Costa Brava/Spanien 25.08. - 07.09.2017

Sommerferien 14-17 Jahre

Silvester 28.12.2017 - 04.01.2018

Winterferien 14-17 Jahre

Bildnachweise: Alle Bilder von CVJM oder EJW, außer Seite 10 + 11: kirchentag.de

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CVJM Ludwigsburg e.V.

Für Kinder von 7-13 Jahren*

Der CVJM deckt die kompletten sechs Wochen Sommerferien mit drei Abschnitten Ferien-Tagheim (FTH) ab. Die ersten zwei Wochen finden in der Grundschule in Grünbühl statt. Wir haben uns für den Standort Grünbühl entschieden, da die Schule über gute Räumlichkeiten mit Turnhalle und Schwimmbad sowie über viel Frei- und Sportfläche verfügt. Das pädagogische Konzept rund um ein Oberthema steht in allen drei Abschnitten im Zentrum. Von Montag bis Freitag wird den Kindern tagsüber ein umfangreiches und vielfältiges Programm mit spannenden Anspielen, kreativen Angeboten, vielen Spielen zum Thema sowie eine warme Mahlzeit und weitere Zwischenmahlzeiten angeboten. Zudem findet ein Elterntag statt (Samstag, 05.08. von 10 Uhr bis ca. 13 Uhr). Das Ferien-Tagheim im 1. Abschnitt beginnt um 8:30 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr. Durch den Sozialfonds und durch die Suche nach Patenschaften für Freiplätze wollen wir das FTH noch günstiger machen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Ort:

Eichendorffschule Grünbühl, Neißestr. 22

Termin: 1. Abschnitt: 31.07. - 11.08.2017 Alter:

Kinder im Alter von 7*-13 Jahren * Mindestens 7 Jahre und vollendetes 1. Schuljahr

Kosten: 175,- € Ermäßigung (bis 50%) über Sozialfonds möglich Weitere Ermäßigung durch Patenschaften Geschwisterermäßigung von 20,- € Anmeldung: Bedingungen gelten wie beim 2. und 3. Abschnitt

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CVJM Ludwigsburg e.V. Unser Ferien-Tagheim für die 3. bis 6. Sommerferienwoche findet auf dem Freizeitgelände Leudelsbachtal des CVJM Möglingen statt. Zudem findet in diesen beiden Abschnitten ein Elterntag statt (Samstag, 19.08. bzw. 02.09., jeweils von 10 Uhr bis ca. 13 Uhr). Das Ferien-Tagheim im 2. und 3. Abschnitt beginnt um 8:30 Uhr und endet gegen 17:30 Uhr.

Ort:

Freizeitgelände “Leudelsbachtal” in Möglingen

Termin:

2. Abschnitt: 14.08. - 25.08.2017 3. Abschnitt: 28.08. - 08.09.2017

Alter: Kinder im Alter von 7*-13 Jahren * Mindestens 7 Jahre und vollendetes 1. Schuljahr

Kosten:

195,- € Ermäßigung (bis zu 50%) durch Sozialfonds möglich Geschwisterermäßigung von 20,- €

Zuschüsse:

Über den Sozialfonds kann ein Zuschuss bis zu 50% des Preises beantragt werden. Bitte die Anträge vor der Anmeldung stellen.

Anmeldung: (nicht über Freizeitprospekt möglich!)

Das Anmeldeformular zum Ferientagheim finden Sie unter www.cvjm-ludwigsburg.de

Zahlung:

Der TN-Beitrag ist direkt nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und muss überwiesen werden.

NEU: Dieses Jahr gibt es zum ersten Mal die Gelegenheit, dass Kinder T-Shirts mit dem FTH-Logo zum Preis von 15€ bestellen können. Einfach bei der Anmeldung die gewünschte Größe angeben und zusammen mit dem Teilnehmerbetrag überweisen.

Leistungen: L, MTS, Programm, Teilverpflegung (Frühstück, 1 warme Mittagsmahlzeit, Vesper – kein Abendessen) RV:

CVJM Ludwigsburg e.V.

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CVJM Ludwigsburg e.V.

Für Kinder von 8-12 Jahren

Du willst eine Woche in den Bergen erleben, die noch toller wird als alles, was du bisher erlebt hast? Dann brauchen wir dich! Und du uns! Ein motiviertes Team aus neuen und erfahrenen Betreuern möchte Dir eine unglaubliche, abwechslungsreiche, actiongeladene und niemals langweilige Woche bieten! Ein Erlebnis, das du auf keinen Fall verpassen solltest! Du bist zwischen 8 und 12 Jahren alt, hast Lust, eine Woche ohne deine Eltern mit tollen Kids zu erleben, neue Freunde kennenzulernen und nach der Freizeit voller Stolz allen davon erzählen? Dann melde dich jetzt ganz schnell an und sicher dir einen Platz! Wir freuen uns schon jetzt auf dich und eine unvergesslich schöne Woche im schönen Österreich =) Und wer weiß – vielleicht kommt uns auch der Osterschneehase besuchen…

Alle weiteren Informationen bekommst Du unter: www.cvjm-ludwigsburg.de

Einzigartige Atmosphäre

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Rodeln, Schneemänner, Iglus und Ostereiersuche im Schnee, falls es den gibt...

Ostern

Action bei Geländespielen, Bastelund Sportprogrammen, gemütliche Film- Theater-oder DiscoAbenden

super tolle Gebirgslandschaft


CVJM Ludwigsburg e.V.

2017 Ort:

Berghaus Valisera/St. Gallenkirch/ Österreich

Termin:

08.04. - 15.04.2017

Leitung:

Melanie Vogt, Sören Wiertellok und Team

Kosten:

269- € Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT (öffentl.),L, RL, U, VG, KV, MTS Plätze:

22 (Mindest-TN:16) spätester Zugang einer eventuellen Absage: 12.KW 2017

RV:

CVJM Ludwigsburg e.V.

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Gruppenfahrt zum evangelischen Kirchentag in Berlin und Wittenberg für Jugendliche (ab 14 Jahre) und Erwachsene

Berlin UND Wittenberg? Muss denn wirklich beides sein? Aber na klar! Denn beim evangelischen Kirchentag im Jubiläumsjahr - 500 Jahre Thesenanschlag in Wittenberg - muss man ja schon dort auch Station machen! Also, wie wärs, kommst du mit? Zum diesjährigen Motto „Du siehst mich“ gibt es unzählige Gottesdienste, Konzerte, Seminare, Workshops, Vorträge und andere kreative Möglichkeiten, um gemeinsam über Gott und die Welt nachzudenken, sich auszutauschen, Berlin zu erleben und eben richtige Kirchentagsluft zu schnuppern! Sei dir gewiss, die Zusammenstellung deines Kirchentagsprogramms wird einzigartig vielfältig werden! Schon die Fahrt wird ein Erlebnis, denn wir starten schon am Dienstagabend mit dem Bus in Ludwigsburg, um dann Berlin am nächsten Morgen aufwachen zu sehen. So nutzen wir die Zeit perfekt aus. Zum großen Abschlussgottesdienst am Sonntag bringt uns der Bus dann nach Wittenberg, und von dort auch gut wieder nach Ludwigsburg zurück. Damit auch wirklich das richtige Kirchentagsfeeling aufkommt, erfolgt die Unterbringung wie gewohnt im Gemeinschaftsquartier, welches wir zugewiesen bekommen. Wer sich für Isomatten etc. weniger erwärmen kann, für den/die gibt es auch eine begrenzte Anzahl an Privatquartieren, was aber lange nicht so spaßig ist… :-) und in Eigenregie gebucht werden muss. Infos dazu gibt’s unter www.kirchentag.de.

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Du kommst mit? Ja, wunderbar! Dann freuen wir uns über deine rasche Anmeldung bis zum 10.Februar 2017 Außerdem sehen wir uns dann zum gemeinsamen Vortreffen der Kirchentagsfahrt, zu dem du nach deiner Anmeldung eine Einladung bekommst! Also, Jippie, Kirchentag in Berlin UND Wittenberg, wir sehen uns!

Ort:

Berlin und Wittenberg

Termin:

24.05.-28.05.2017

Leitung:

Simone Gugel

Kosten:

166,- € (bis einschl.25Jahre& ermäßigt) 206,- € (ab 26 Jahre) 85,- € (NUR Fahrt)

Leistungen: Dauerkarte, FT, (Spillmann), U + Frühstück (Kirchentag), RL Plätze:

50 TN, spätester Zugang einer eventuellen Absage: 19.KW 2017

RV:

Evang. Jugendwerk in Kooperation mit dem Evang. Jugendpfarramt und dem CVJM Ludwigsburg e.V. Seite 11


Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

Für Kinder von 9 -11 Jahren

Hey du, hier kommt die wohl prachtvollste Freizeit von allen. Denn wo sonst kann man mit seinen Freunden oder Freundinnen 12 Tage lang in einem Schloss wohnen? Das geht nur in Schloss Einsiedel! Dich erwarten ein Haufen anderer Teilnehmer/innen, ein super gut gelauntes sowie bestens motiviertes und geschultes Team uuuuuund 12 Tage lang Spiel, Spaß und Spannung, bei (hoffentlich) bestem Wetter. Also, wenn du in den ersten zwei Sommerferienwochen noch nichts vor hast und mal eine Zeit weg von zuhause erleben möchtest, bist du genau richtig auf unserer EinsiedelFreizeit. Neben dem tollen Gelände, nämlich einem großen Schlosshof mit unterschiedlichen Spielelementen, Volleyballfeld und Kickplatz, erwartet dich ein tolles Programm voller Action, Abenteuer, Kreativem, biblischen Geschichten und genug Freizeit. Doch nicht nur die gute Unterkunft und das bunte Programm sind gesichert, nein, auch für dein leibliches Wohl wird in der hauseigenen Schlossküche bestens gesorgt. Wir haben dein Interesse geweckt? Perfekt! Denn wir wollen genau dich bei diesen tollen Erlebnissen dabei haben! Also, besser gleich anmelden, damit dein Sommer einmalig und unvergesslich wird. Wir freuen uns schon jetzt auf unsere gemeinsame Sommerzeit im schönen Schloss Einsiedel! Dein Einsiedelteam 2017 Infos zu Haus und Umgebung: Oberhalb des Neckartals bei Tübingen, am Rande des Schönbuch, steht das ehemalige Jagdschloss Einsiedel. Zum Haus gehört eine große Spielwiese mit Schaukel, Volleyball-und Kickfeld und Grillstelle. An das Gelände grenzt der Schönbuch-Wald an, der sich prima für Geländespiele und Waldaktionen eignet. Die Schlossküche, der Rittersaal und unterschiedlich große Mehrbett-Zimmer warten darauf, mit Freizeitleben gefüllt zu werden.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

Ort:

Schloss Einsiedel/Kirchentellinsfurt

Termin:

28.07 - 08.08.2017

Leitung:

Andreas Bachhofer, Jasmin Schmidt, Marlene Battenschlag, Sophia Haidlauf Roman Nowotny, Philipp Schlüter und Sebastian Thumulla

Kosten:

299,- € / 290,- € bis 31.03.2017 Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT (Firma Hönes), RL, L, U, VG, MTS Plätze:

28 (Mindest-TN: 18) spätester Zugang einer eventuellen Absage: 28.KW 2017

RV:

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CVJM Ludwigsburg e.V.

Für Kinder von 7-12 Jahren

Wir brauchen DICH! Für was? Na, für zwei Wochen voller Abenteuer, Action, Spaß, Berge, Geländespiele, Basteln, anderen Kindern, Spannung in einer tollen Berghütte in Österreich. Ein Erlebnis, das du auf keinen Fall verpassen solltest! Ein motiviertes Team aus erfahrenen Betreuern begleitet dich in zwei unglaublichen, abwechslungsreichen, actiongeladenen und niemals langweiligen Wochen. Egal, ob im Wald, auf der Wiese, am Bach, im Freibad oder auf einem Berggipfel: Wir freuen uns auf eine erlebnisreiche Zeit mit dir! Natürlich bieten wir Dir bei tollen Bastelprogrammen, actionreichen Geländespielen, lustigen Sportprogrammen, gemütlichen Film-, Theater- oder Disco-Abenden jeden Tag Abwechslung, Spannung und Spaß. Außerdem kannst du im Berghaus Valisera eine einzigartige Atmosphäre, eine super tolle Gebirgslandschaft, riesige Wiesen und Spielfläche und noch vieles mehr genießen. Du bist zwischen 7 und 12 Jahre alt, hast Lust, zwei Wochen mit tollen Kids zu erleben, neue Freunde kennenzulernen und nach der Freizeit voller Stolz allen davon erzählen? Dann melde dich jetzt ganz schnell an und sichere dir einen Platz. Wir freuen uns auf zwei unvergesslich schöne Wochen in Österreich!

Alle weiteren Informationen bekommst Du unter: www.cvjm-ludwigsburg.de

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CVJM Ludwigsburg e.V.

Ort:

Berghaus Valisera/St. Gallenkirch/ Österreich

Termin:

29.07. - 12.08.2017

Leitung:

Melanie Vogt, Felix Seybold und Team

Kosten:

415,- € Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: L, RL, AF, U, VG, FT (öffentl.), MTS Plätze:

27 (Mindest-TN: 25) spätester Zugang einer eventuellen Absage: 28.KW 2017

RV:

CVJM Ludwigsburg e.V. Seite 15


Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

Für Kinder und Jugendliche von 11-13 Jahren

In den Sommerferien wegfahren? Na klar … Aber wohin? Na ins beste Freizeithaus zwischen hier und ganz weit weg … DÖRFLAS – Das Öffnet Richtig Fantastische Lieblings Aussichten Sogleich  Mit dir und 19 weiteren tollen Teilnehmerinnen und Teilnehmern  Mit 5 super netten, lustigen und einfallsreichen Teamer/innen  Mit einem super gemütlichen Haus, wo uns niemand stört  Mit einem genialen Außengelände: Wiese mit Lagerfeuerplatz, Spielscheune mit Tischtennis und Tischkicker  Mit massig Wald und Feld direkt nebenan für die coolsten Geländespiele und Nachtaktionen  Mit dem schönsten (kostenlosen) Waldfreibad in der Nähe  Mit 1.000 guten Ideen für Spiel & Spaß & kreativem „Chaos“  Mit Essen selber brutzeln, kochen, backen und gemeinsam genießen  Mit genialen Gedanken über uns und Gott und die Welt das Leben feiern  Miteinander 12 Tage lang einfach den Sommer und die Ferien genießen von früh bis spät Fantastische Aussichten, oder? Also sei dabei! Wir freuen uns auf DICH! Infos zu Haus und Umgebung: Dörflas ist ein kleines idyllisches Dorf am Hauptkamm des Fichtelgebirges, 30 km südlich von Hof. Der am Waldrand gelegene frühere Bauernhof ist zu einem schönen und gemütlichen Freizeithaus umgebaut worden. Rittersaal und separate Spielscheune mit Tischtennisplatten und Tischkicker sowie eine Lagerfeuerstelle lassen keine Langeweile aufkommen. In der Nähe gibt es außerdem verschiedene Bademöglichkeiten.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

Ort:

Dörflas-Kirchenlamitz im Fichtelgebirge

Termin:

29.07. - 09.08.2017

Leitung:

Klaus und Johanna Neugebauer, Valentina Haidlauf, Nelly Haas Dominik Markus

Kosten:

399,- € / 412,- € bis 31.03.2017 Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT (Firma Schlienz), RL, L, U, VG, MTS Plätze:

20 (Mindest-TN: 15) spätester Zugang einer eventuellen Absage: 28.KW 2017

RV:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg Seite 17


CVJM Ludwigsburg e.V.

Kinder von 11-13 Jahren

… ist DEINE Gelegenheit für zwei geniale Ferienwochen in den Walliser Hochalpen der Schweiz. Warum? Dafür gibt es viele Gründe: Die Berge vor Augen und ein See vor der Haustüre, Gruppenfeeling, Erlebnis, Abenteuer und Erholung bilden den “Einklang” für eine perfekte Freizeit. Lage: Direkt an einem verträumten Bergsee liegt unser gemütliches und uriges Freizeitheim „Chalet zum See”. Dies lädt mit seinem idyllisch gelegenen Sonnenbadesteg zu einem Sprung ins angenehm erfrischende Bergwasser ein. Das Wellnessprogramm: Kneippbad, Wanderrouten, Trimm Dich Pfad, Spielwiese, Volleyball-, Fußball- und Badmintonfeld sind in unmittelbarer Nähe. Euer Erlebnis: Die landschaftlich und kulturell atemberaubende Region lädt zu Ausflügen ein: Einmal einen Gletscher aus der Nähe sehen, Saas Fee umgeben von gut einem Dutzend 4.000er, Zermatt mit dem Matterhorn oder auch Brig mit der Nähe zum Aletschgletscher (UNESCO Weltnaturerbe) sind mögliche Ziele unserer Ausflüge. Die Extras: Unplugged Musik, grillen, plaudern, unter grandiosem Sternenhimmel schlafen, Nachtwanderung, Sonnenuntergänge, 4000er sehen, das größte Freiluft-Thermalbad der Alpen mit langer Rutsche besuchen, werken, basteln, kochen, Haus- und Geländespiele, Open Air Kino, Sport und der gesamte Schweizer Käse warten auf euch und machen Grächen so unverwechselbar. Lass dir das nicht entgehen… Doch jetzt genug der Worte, DU bist am Zug! Schnell die Anmeldung ausfüllen und am vielleicht auch gleich deinen Freunden davon erzählen! ;-) Denke daran, das schnell zu tun, denn die Teilnehmendenzahl ist begrenzt.

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CVJM Ludwigsburg e.V.

Ort:

Grächen/Schweiz

Termin:

29.07. - 12.08.2017

Leitung:

Hendrik Henne, Jörg Kagerbauer, Cedric Abele und Team

Kosten:

459,- € Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT (Firma Hönes), RL, L, U, VG, O, AF, MTS, KV Dokumente: Personal- oder Kinderausweis Plätze:

39 (Mindest-TN: 36) spätester Zugang einer eventuellen Absage 28.KW 2017

RV:

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

Für Jugendliche von 13-16 Jahren

Perfekter Urlaub ist, wenn… … du einfach mal raus kommst und Neues erlebst … du und 27 andere tolle Jugendlichen zu DER ThyborønFreizeitCrew zusammen wachsen … dänischer Nordseewind um deine Nase pfeift … das Meer nur 50 Meter und eine Düne weit entfernt ist … gemeinsam Kochen zur witzigen Küchenparty ausartet und das Essen trotzdem schmeckt ;-) … gut 1000km Luft zwischen dir und dem Alltag liegen … ein top motiviertes und erfahrenes Team beschdes und abwechslungsreiches Programm für dich am Start hat ... das ziemlich neu renovierte Freizeithaus mit Sporthalle und gemütlichen Sitzecken keine Wünsche offen lässt … sich dänisches Brot auf einen Bruchteil seines ursprünglichen Volumens zusammen drücken lässt … Gott zur Abendandacht am Meer einen Hammer Sonnenuntergang schickt … vor lauter Action drinnen und draußen, Workshops, Kreativem, Sport und am Strand sein keine Langeweile aufkommen kann … du eigentlich gar nimmer heim willst… Kurzum, wir glauben, Perfekter Urlaub ist: WENN DU MIT UNS NACH DÄNEMARK KOMMST! Du glaubst das auch? Na, dann: PERFEKT! Wir freuen uns auf einen unvergesslichen Sommer mit dir! Infos zu Haus und Umgebung: Thyborøn liegt auf der Spitze einer schmalen Landzunge an der Ostküste Dänemarks. Der kleine Ferienort mit Hafen lädt zum Bummeln ein. Das 2009 komplett renovierte Haus liegt am Dorfrand. 50 Meter und eine Düne trennen es vom Meer. Der Badestrand liegt 500m entfernt. Das große Gelände am Haus mit Terrasse, Feuerstelle und Trampolin sowie ein Kickplatz nebenan und die Nordsee vor der Nase bieten beste Orte für abwechslungsreiches Programm mit bestem Chillfaktor.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

15 Tage

Ort:

Thyborøn/ Dänemark

Termin:

28.07. - 11.08.2017

Leitung:

Anja Syring, Manuel Bauschert, AnnaLena Stadelmaier, Dominik Thumulla, Philipp Springer und Simone Gugel

Kosten:

606,- € / 587,- € bis 31.03.2017 Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT (Reisewerk), RL, L, KV, U, VG, MTS Dokumente: Personal- oder Kinderausweis Plätze:

28 (Mindest-TN: 18) spätester Zugang einer eventuellen Absage: 28. KW 2017

RV:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

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CVJM Ludwigsburg e.V.

Vamos A La Playa für Jugendliche von 14-17 Jahren

Sommer, Sonne, Strand - „Die schönsten Tage in deinem Sommer" Dann bist du hier zu 100% richtig. Dieses Jahr im Programm: Lange Sandstrände zum Sonnenbaden und ausgiebigen Chillen - erfrischendes Meer zum Abkühlen, Schwimmen und Tauchen - wildromantisch malerische Landschaften voll felsiger Steilküsten - temperamentvoll mittelalterliche spanische Dörfer und Städte. Unsere Urlaubsadresse: Der Campingplatz Neptuno bei Pals. Von hier aus erreichst Du zu Fuß den schönen Strand und das glasklare Meer oder du erfrischst dich im campingeigenen Pool. Wohnen werden wir in komfortablen 4er Zelten mit eigenem Stromanschluss. Und wenn es tagsüber zu heiß in den Zelten ist, laden unsere mitgebrachten Hängematten zur Siesta ein. Viele Tage sonniges Spanien - dein Fun- und Actionteam bietet dir ein abwechslungsreiches Programm aus Sport, Kreativem, Workshops, Singen und Besinnlichem. Dabei versorgt uns unser eigenes Profiküchenteam mit genialem Essen. Geplant ist zudem ein Ausflug in die Weltmetropole Barcelona, wo du dich vom Feuer spanischer Lebensfreude anstecken oder von den vielen Sehenswürdigkeiten verzaubern lassen kannst. Weitere Einzelheiten zu Programm, Unterbringung etc. können wir auf Anfrage zumailen und werden auf alle Fälle im Infobrief zugeschickt. ¡Andale, ándale! Jetzt schnell den Kuli raus und angemeldet, denn die Plätze sind begrenzt und schnell vergeben. Wir freuen uns auf dich, hasta la vista!

Alle weiteren Informationen bekommst Du unter: www.cvjm-ludwigsburg.de

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CVJM Ludwigsburg e.V.

Ort:

Costa Brava/Spanien

Termin:

25.08. - 07.09.2017

Leitung:

Kirsten Scheel und Team

Kosten:

555- € Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT und U (AkzenteReisen) AF, VG, L, RL, KV, MTS Anreise:

Busfahrt ab Ludwigsburg

Dokumente: Personal- oder Kinderausweis Plätze:

53 (Mindest-TN:40) , spätester Zugang einer eventuellen Absage: 32.KW 2017

RV:

CVJM Ludwigsburg e.V.

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CVJM Ludwigsburg e.V.

Silvesterfreizeit für Jugendliche von 14-17 Jahren Du weißt noch nicht, wie du Silvester dieses Jahr feierst? Hast zahlreiche Angebote von Freunden und der Familie, doch du möchtest mal wieder etwas Neues, ganz Anderes, Abgefahrenes an Silvester erleben, das den Jahreswechsel und die Tage davor und danach einmalig und unvergesslich gestaltet? Dann haben wir hier ein Angebot für dich, das alle anderen in den Schatten stellen wird! Komm mit uns für eine Woche mit in das kleine Städtchen HessischLichtenau und verbringe dort gemeinsam mit anderen Jugendlichen Zeit mit viel Spaß und unvergesslichen Erlebnissen. 10 Gründe, warum du mit uns mitkommen musst: 1. Erlebe eine spannende, actiongeladene, spaßige, erfahrungsreiche Woche mit drei voll motivierten Betreuern. 2. Eine Woche weg von daheim und Silvester feiern auf eine Art, wie du es jetzt sicherlich noch nicht erlebt hast. 3. Programm, das dich begeistern wird und bei dem du selbst mitentscheiden kannst. 4. Sei mit anderen in deinem Alter eine Woche zusammen und lerne neue Menschen oder auch deine Freunde noch besser kennen. 5. Hessisch-Lichtenau und Kassel mit allen Attraktionen und Angeboten, die die Umgebung zu bieten hat. 6. Weil das Abenteuer schon mit der Anreise beginnt. 7. Da das Essen fast so gut wie bei deiner Oma schmecken wird! 8. Du überall und immer deine Ideen und Vorschläge einbringen kannst, sodass die Freizeit ein Stück zu deiner Freizeit wird. 9. So deine Weihnachtsferien garantiert nicht langweilig werden. 10. Weil auch genau das Richtige für dich an Ausflügen und Programm dabei sein wird.

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CVJM Ludwigsburg e.V. 10 Dinge, die du erfüllen solltest, wenn du bei uns dabei sein willst: 1. Im Alter von 14-17 Jahren sein. 2. Im Zeitraum vom 28.12.2017 bis zum 04.01.2018 Zeit haben und mitkommen. 3. Ganz schnell das Anmeldeformular ausfüllen und alle notwendigen Daten angeben. 4. Ein Mensch sein, wie es keinen anderen gibt – mit allen Ecken, Macken und Kanten. 5. Deinen Freunden von dieser Freizeit erzählen und sie mitnehmen 6. Daran denken, dass es noch mindestens 10 weitere Gründe für dich gibt, mit uns mitzukommen. 7. Bereit sein, alles zu erleben, außer Ski zu fahren. 8. Lust haben, mitzusprechen und gemeinsam zu planen. 9. Direkt eine Email mit Deinen Vorschlägen an uns schreiben (freizeit.silvesterfreizeit@gmail.com). 10. Dich jetzt schon auf ein unvergessliches Silvester 2017 freuen. Wir haben also deine Aufmerksamkeit geweckt und du bist total begeistert von diesem Angebot? SUPER! Dann melde dich einfach bei uns an und sichere dir die Möglichkeit, einen unvergesslichen Start in das Jahr 2018 zu erleben! Wir freuen uns auf dich!

Alle weiteren Informationen bekommst Du unter: www.cvjm-ludwigsburg.de

Ort:

Naturfreundehaus Hessisch-Lichtenau

Termin:

28.12.2017 - 04.01.2018

Leitung:

Melanie Vogt, Felix Seybold und Team

Kosten:

275,- € Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT (öfftl.), U , AF, VG, L, RL, MTS Plätze:

25 (Mindest-TN:17) , spätester Zugang einer eventuellen Absage: 50.KW 2017

RV:

CVJM Ludwigsburg e.V.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V.

wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen - nachstehend "TN" (Teilnehmer/ Teilnehmerin) genannt - und uns - nachstehend „RV" (Reiseveranstalter) bzw. Freizeitleiterin/Freizeitleiter genannt - abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für Reiseveranstalter (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V.

1. Reiseveranstalter (RV) Reiseveranstalter 1 (RV 1) ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg. Reiseveranstalter 2 (RV 2) ist der Christliche Verein Junger Menschen Ludwigsburg e.V. (abgekürzt: CVJM Ludwigsburg). 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung / Rechnung / Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt. 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe von Ziffer 9.2 der Reisebedingungen von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. 5. Versicherungen

Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. Reiserücktrittskostenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist. 6. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Ludwigsburg durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 7. Reiseausweise Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein. 8. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. Alle finanziell schwachen Familien können außerdem beim jeweiligen RV einen Antrag auf Unterstützung aus unserem Sozialfonds beantragen. Bitte vermerken Sie dies auf dem Anmeldeformular. Dann werden Ihnen automatisch die Antragsformulare zur Bezuschussung zugesandt.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. 9. Reisepreissicherung Die Veranstalter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, eine so genannte Kundengeldabsicherung, also eine Versicherung des vom Kunden bezahlten Reisepreises, durchzuführen, und durch Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentieren. Durch den CVJM Ludwigsburg (RV 2) erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelische Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg (RV 1) wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg.

1. Anmeldung / Vertragsschluss / Verpflichtungen der Buchungsperson / Widerrufsrecht 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. b) Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reise-

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. leistungen erklärt. e) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge) sowie sonstigen Verträgen auf die das Pauschalreiserecht Anwendung findet, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften …), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4 Orts-, Hotel– oderHausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1. Soweit der Reiseveranstalter (siehe hierzu insbesondere Ziffer 9. der "Wichtigen Hinweise") der Pflicht zur Durchführung der sogenannten Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines unterliegt, und keine der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen von der Absicherungspflicht vorliegen, sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein übergeben ist. 3.2. (RV 1) Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Anmeldebestätigung) ist der gesamte Reisepreis bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.3. (RV 2) Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Anmeldebestätigung) und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB ist der gesamte Reisepreis bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.4. Vertragsabschlüsse innerhalb von 3 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. 3.5. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters. 3.6. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten. 4. Rücktritt der/des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleis-

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. tungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/ Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/ Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann frist-wahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung deutlich genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung deutlich anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände-rungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertrags-partner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg CVJM Ludwigsburg e.V. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2015, v20151013

Reiseveranstalter 1 (RV 1) im Sinne des Gesetzes ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg, welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg Karlstr. 24/1 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9542-820 Fax 07141/9542-825 E-Mail: info@ejw-lb.de Internet: www.ejw-lb.de

Reiseveranstalter 2 (RV 2) ist der Christliche Verein Junger Menschen Ludwigsburg e.V. (abgekürzt: CVJM Ludwigsburg). Der CVJM Ludwigsburg ist ein eingetragener Verein und eingetragen beim Amtsgericht Ludwigsburg. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: CVJM Ludwigsburg e.V. Karlstr. 24 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9714-10 Fax 07141/9714-19 E-Mail: service@cvjm-ludwigsburg.de Internet: www.cvjm-ludwigsburg.de

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Hiermit melde ich verbindlich beim RV (1)  Evang. Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg RV (2)  CVJM Ludwigsburg e.V. zur Teilnahme an der Freizeit___________________________ in ________________________________________________ vom ______________________ bis __________________ an: Vorname, Name: ______________________________________  weiblich

 männlich

Straße: ______________________________________________ Telefon: _____________________________________________ PLZ und Wohnort: _____________________________________ Mitglied im CVJM Ludwigsburg  Geburtstag: __________________________________________ E-Mail: ______________________________________________ Beruf oder Schule: _____________________________________ Krankenversichert bei: __________________________________ Bemerkungen (z.B. Behinderung): _________________________ Für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien ist eine Ermäßigung möglich. Ich bitte um Anträge auf Ermäßigung  Bitte senden Sie mir Unterlagen für eine Reise-RücktrittskostenVersicherung zu  Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete Personen, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, für alle vertraglichen Verpflichtungen wie für meine eigenen einstehe und den Weisungen des verantwortlichen Reiseleiters nachkommen werde. Ich erkenne die Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, an. ______________

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Datum

Datum

Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin

Unterschrift beider Sorgeberechtigter (bei unter 18-Jährigen) .

Bei allein Sorgeberechtigten genügt eine Unterschrift.  allein sorgeberechtigt

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RV (1) RV (2)

Hiermit melde ich verbindlich beim  Evang. Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg  CVJM Ludwigsburg e.V.

zur Teilnahme an der Freizeit_____________________________ in __________________________________________________ vom ______________________ bis __________________ an: Vorname, Name: ______________________________________  weiblich

 männlich

Straße: _____________________________________________ Telefon: ____________________________________________ PLZ und Wohnort: ____________________________________ Mitglied im CVJM Ludwigsburg  Geburtstag: _________________________________________ E-Mail: _____________________________________________ Beruf oder Schule: ____________________________________ Krankenversichert bei: _________________________________ Bemerkungen (z.B. Behinderung): ________________________ Für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien ist eine Ermäßigung möglich. Ich bitte um Anträge auf Ermäßigung  Bitte senden Sie mir Unterlagen für eine Reise-RücktrittskostenVersicherung zu  Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete Personen, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, für alle vertraglichen Verpflichtungen wie für meine eigenen einstehe und den Weisungen des verantwortlichen Reiseleiters nachkommen werde. Ich erkenne die Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, an. ______________

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Datum

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Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin

Unterschrift beider Sorgeberechtigter (bei unter 18-Jährigen) .

Bei allein Sorgeberechtigten genügt eine Unterschrift.  allein sorgeberechtigt

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CVJM Ludwigsburg e.V. Karlstr. 24 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9714-10 Fax 07141/9714-19 E-Mail: service@cvjm-ludwigsburg.de Internet: www.cvjm-ludwigsburg.de

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg Karlstr. 24/1 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9542-820 Fax 07141/9542-825 E-Mail: info@ejw-lb.de Internet: www.ejw-lb.de


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