risControl 04 2020

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risControl Das Nachrichtenmagazin für Versicherungs- und Finanzinformation Nr. 04 - 2020 Heft 488 41. Jahrgang

Digital wird normal Interview mit Mag. Xaver Wölfl, COO Allianz Elementar Versicherungs AG

Vergessen? Für viele wird das heurige Jahr mit folgendem Satz enden: „Das Jahr 2020 würde ich gerne vergessen.“ von Doris Wrumen

Die Klobalisierung

Krisen bedeuten auch Chancen

Toilettenpapier ist in der Krise zu einer begehrten Ware geworden. Ein Erklärungsversuch ohne Anspruch auf Richtigkeit. von Mag. Christian Sec


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ZWISCHEN APPLAUS UND VERGESSENHEIT

Die Redewendung „Himmelhoch jauchzend und zu Tode betrübt“ ist allseits bekannt. In einer Zeit, wo nichts mehr so ist, wie noch vor ein paar Wochen, sind diese Worte aktueller denn je. Ich werde jetzt nicht darüber schreiben, wie man das Homeoffice ordentlich organisiert, welche technischen Voraussetzungen und welche gesetzlichen Anforderungen beachtet werden sollen. Darüber kann man überall ausreichend nachlesen, auch in dieser Ausgabe. Sogar Webinare werden angeboten, die einem beim Ausfüllen der Kurzarbeitsformulare und ähnlichem helfen sollen. Wobei ich schon beim Thema bin: Homeoffice – Arbeiten von zu Hause. Einfach und völlig unproblematisch, oder? Viele Frauen haben nun zu ihren bisherigen Funktionen noch einige dazubekommen. Neben Haushalt, Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ist nun plötzlich und unerwartet noch der Job der Lehrerin dazugekommen. Selbstverständlich gibt es auch Männer, die sich nun ehrlich und redlich die Arbeit in den angesprochenen Themen teilen. Aber man muss befürchten, dass sich diese eher in der Unterzahl befinden. Frauen schaffen das schon, denn wir sind ja so multitaskingfähig. Frauen sind auch multitaskingfähig, wenn sie in den Supermärkten, Spitälern, Heimhilfe-Centern und all den weiteren systemerhaltenden Institutionen tätig sind. Die sogenannten Systemerhalterinnen bekommen jetzt viel Dank, Zuspruch und mancherorts Applaus. Viele von ihnen haben daheim Kinder, die nun aus Sicherheitsgründen nicht von den Großeltern betreut werden können, dennoch betreut und behütet werden müssen. Das belastet, aber nun wird ihnen eine Prämie zugesagt, steuerfrei. Manche Supermarktketten haben bereits die ersten Prämien in Form eines Einkauf-

03 | EDITORIAL

gutscheines ausbezahlt. Ist das einen Applaus wert? Es wird eine Zeit nach der Corona-Krise geben, sicherlich und hoffentlich für uns alle in nicht allzu weiter Ferne. Wenn es nach unserem Bundeskanzler und seiner Kristallkugel geht, dann könnte es Anfang Mai im Handel zu einer Normalisierung kommen. In der Zeit nach der Krise sollten nun Systemerhalterinnen und auch Systemerhalter nicht wieder in Vergessenheit geraten. Krisen sind nur schaffbar, wenn alle an einem Strang ziehen, wenn alle Menschen als gleichbedeutend und wertvoll erachtet werden. Krisen bedeuten auch Chancen, sagt man. Frau meint, es wäre doch der richtige Zeitpunkt, Gleichstellung auszuüben und die Löhne der mit Applaus überschütteten Systemerhalterinnen an die Realität anzupassen. Der Zeitpunkt, sie nicht mehr auf der untersten Einkommensstufe rangieren zu lassen, sie nicht zu vergessen, auch nicht die Pflegekräfte und Altenbetreuer. Eines sollte aber noch zum Nachdenken anregen: Während der Krise, abseits der medialen Berichterstattung, hat es auch wirkliche Nachbarschaftshilfe gegeben. Der Applaus von uns in der Redaktion geht an die freiwillige Feuerwehr eines kleinen Ortes in Niederösterreich, deren Jungmänner und Jungfrauen den in Quarantäne stehenden Alten und Kranken die Einkäufe, Medikamentenversorgung und Verpflegung organisiert haben. Ohne Anordnung, sondern aus reiner Menschlichkeit. Vielleicht hat diese Krise doch etwas Gutes, vielleicht haben auch Sie zu Ihrer Menschlichkeit zurückgefunden? Lassen wir diese nicht wieder in Vergessenheit geraten und applaudieren wir den helfenden Händen auch im Spätherbst. Ihre Doris Wrumen


10 34 Editorial 03

Zwischen Applaus und Vergessenheit

46

News 06 06 06 07 07 08 08 09

Prokurist g&o brokernet

Erster Nachhaltigkeits-Podcast Österreichische Hagelversicherung VVaG

Regionaldirektion Wien Merkur Insurance Group

Jugend-Internet-Monitor

13 38 46 48

14 16 19 24

Saferinternet.at

Re-Branding Versicherungs Award Austria

25

R + V Versicherung

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Allianz Gruppe

26

Clark Österreich

26

Warenkreditversicherung Finanzbranche und Klimawandel Österreich-Start

Kolumne 10

Markt

Yellow submarine von Mario Passini

Epidemie-Gesetz Vertrauen ist Gold

27 30 44

von Mag. Christian Sec

44

von Mag. Christian Sec

45

Die Klo-balisierung Wie Viren und Bakterien die Weltgeschichte veränderten

45

von Mag. Christian Sec

Vergessen? von Doris Wrumen

Und plötzlich ist alles anders von Mag. Sigrid Hofmann

Der neue VAV KFZ-Tarif – So versichert man heute. VVO fordert Unterstützung von Politik bei „grüner“ Vorsorge von Mag. Christian Sec

Berufsunfähigkeitsvorsorge Continentale Assekuranz Service GmbH

Digitale Anwendungen A-Trust

Unternehmensinsolvenzen steigen Acredia

Jahresergebnis Zurich

Gutes Ergebnis HDI Versicherung

Klassische und Fondsgebundene Lebensversicherungen auf dem Prüfstand von Michael Kordovsky

Konzernergebnis Generali Group

Zehn Milliarden VIG Group

Gewinnziel für 2020 verändert Munich Re

Neue Digitale Generation ARISECUR

04 | INHALT


30 28

40 16 Interview

14

28

34

18 20 22 23

Kostenexplosion bei Pflegefinanzierung em.o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Leiter des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung von Manfred Kainz

Digital wird normal

Kommentar

Mag. Xaver Wölfl, COO Allianz Elementar Versicherungs AG

Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Home-Office-Betrieb

Finanzen

von Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch

COVID-19 und die Seuchen BU und BUFT

40

Corona-Krisenkonzept für Anleger

von Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch

von Michael Kordovsky

von Georg Eisenzopf, Akad. Vkfm.

Veranstaltung

DSGVO – Wenn der Kunde die Datenlöschung beim Makler verlangt Zur Löschungsverpflichtung von Kundendaten

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von Mag. Stephan M. Novotny

20. Virtueller Vorlesungstag Universität Leipzig

05 | INHALT


Prokurist g&o brokernet

Mag. Wolfgang Egger wurde zum Prokuristen für die Bereiche Vertrieb und Services bei der g&o brokernet GmbH bestellt. Egger blickt auf eine fast 25-jährige Markterfahrung in unterschiedlichen Bereichen des Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektors sowie der Unternehmensberatung in Österreich, Deutschland und der Schweiz zurück. „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den erfahrenen Partnern des Makler-

netzwerks Österreichs an der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie zur Effizienzsteigerung im täglichen Geschäft zu arbeiten“, meint dazu Egger. Herbert Orasche, Geschäftsführer der g&o brokernet GmbH, ist überzeugt: „Wir freuen uns, Herrn Wolfgang Egger an Bord zu haben und werden mit ihm den notwendigen nächsten Schritt in unserer Entwicklung gehen, um unser Unternehmensprofil zu schärfen und somit

Mag. Wolfgang Egger

unser Netzwerk mit neuen Maklerpartnern zu verstärken.“

Erster Nachhaltigkeits-Podcast Österreichische Hagelversicherung VVaG Die Österreichische Hagelversicherung erweiterte ihr Social-Media-Angebot um einen eigenen Nachhaltigkeits-Podcast („Hallo Vernunft“), um ihre Initiativen rund um Nachhaltigkeit, Klima, Boden, Regionalität, Lebensmittel und Landwirtschaft einem noch größeren Publikum zugänglich zu machen. Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung, erklärt die Beweggründe zu diesem innovativen Schritt: „Mit dem Podcast können unsere Themen jederzeit und überall konsumiert werden. Welches

Thema würde dabei besser zu uns passen als die Nachhaltigkeit? Gerade in Zeiten von Corona, wo man sich wieder mehr auf Nachhaltigkeit besinnen muss. Im Podcast sprechen aus den verschiedensten Bereichen bekannte Meinungsbildner zum Thema ‚Nachhaltigkeit‘ mit zum Teil sehr persönlichen Anekdoten.“ Es werden monatlich prominente Gesprächspartner Fragen zur Nachhaltigkeit beantworten. Die ersten Episoden

können bereits abgerufen werden unter Spotify | Apple | Simplecast sowie über die Website www.hagel.at/podcast.

Regionaldirektion Wien Merkur Insurance Group

Mag. Martin Winkel ist zum Leiter der Regionaldirektion in Wien bei der Merkur Versicherung bestellt worden. Zuletzt war er Head of Products bei ­bsurance GmbH. Winkel kommt zurück zur Merkur Versicherung, wo er bereits früher für

drei Jahre Landesleiter in Wien war. Er blickt auf 23 Jahre Erfahrung im Versicherungswesen und eine langjährige Praxis im Vertriebsmanagement sowie in der operativen und strategischen Geschäftsentwicklung und Mitarbeiterführung zurück. 06 | NEWS

Mag. Martin Winkel


Jugend-Internet-Monitor sich unsere Kinder und Jugendlichen bewegen. Dafür liefert der Jugend-Internet-Monitor eine gute Grundlage“, sagt die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, Christine Aschbacher. Die mit Abstand beliebtesten Internetplattformen von heimischen Jugendlichen

sind WhatsApp und YouTube (jeweils 91 % nutzen die Plattformen), gefolgt von Instagram (76 %). Auf Platz vier liegt Snapchat mit 62 Prozent und den fünften Platz belegt Facebook (48 Prozent). Zusätzlich wurde heuer erstmals erhoben, welche Musik- und Videostreaming-Plattformen von österreichischen jungen Leuten genutzt werden. Die Top Drei sind Netflix mit 75 Prozent, danach folgen mit deutlichem Abstand Amazon Prime Video (57 %) und Spotify (52 %).

auch draußen bei den Kunden sichtbar sein und weiterhin als zuverlässiges Qualitätssiegel dienen. „Die Studie hinter dem Award basiert auf den ethischen Grundsätzen wissenschaftlicher Arbeit. Wir sind keiner Versicherung verpflichtet, möchten den Unternehmen aber das ehrliche Feedback der Makler zur Verfügung stellen“, so Dr. Katja Meier-Pesti, Geschäftsführerin von wissma. Der Versicherungs Award Austria, kurz VAA, wird in diesem Jahr in den

Sparten Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Risiko, Leben fondsgebunden, Unfall, Haushalt/Eigenheim und Rechtsschutz privat vergeben. Alle Teilnehmer erhalten in diesem Jahr als kleine Aufmerksamkeit bei Abschluss des Fragebogens und Bewertung der Sparten einen 5-Euro-AmazonGutschein oder alternativ wird derselbe Betrag gespendet. Als diesjähriges Spendenprojekt hat wissma das JaneGoodall-Institut Austria ausgewählt. Dieses Institut setzt sich unter anderem für die Aufforstung des Regenwaldes ein, eine wichtige Maßnahme für Klima und Lebensraum. Eine Spende ermöglicht einen Baum!

Saferinternet.at

Bereits zum fünften Mal präsentiert Saferinternet.at mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend den Jugend-Internet-Monitor. Per Online-Umfrage wurden 400 Jugendliche in ganz Österreich im Alter von 11 bis 17 Jahren zur Nutzung von sozialen Netzwerken befragt. „Mir ist es ein Herzensanliegen, den bewussten Umgang mit sozialen Medien zu stärken. Damit die jüngeren Generationen im Netz sicher unterwegs sind, müssen wir die Medienkompetenz sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von Bezugspersonen steigern. Wir müssen besser aufklären und präventiv wirken. Dafür ist es wichtig zu wissen, in welchen sozialen Netzwerken

Re-Branding

Versicherungs Award Austria Die vom unabhängigen Marktforschungsinstitut wissma durchgeführte Studie mündete auch in der Vergangenheit in der Auszeichnung der bestbewerteten Versicherungsunternehmen – dem AAA („Assekuranz Award“). Die Auszeichnung und das Qualitätssiegel wurden einem Re-Design unterzogen, sperrige Begriffe, die nur innerhalb der Branche gebräuchlich sind, wurden ersetzt. Schließlich soll die Auszeichnung nicht in den Büros verstauben, sondern

07 | NEWS


Warenkreditversicherung R + V Versicherung

Liquiditätsengpass ist das Stichwort des Tages, eine Warenkreditversicherung kann Abhilfe schaffen. Wenn eine Rechnung ab 60 Tagen nach Fälligkeit nicht bezahlt wird, tritt ein Schadenfall ein. Durch die Vorfinanzierung wird rasch finanzielle Entlastung

geschaffen. Wenn zudem der Vertrag an die Hausbank als Sicherheit abgetreten wird, können die offenen Forderungen anders bewertet werden. Diese Vertragsvariante führt dazu, dass der Geldfluss durch den Einsatz der Versicherung gewährleistet ist. Dadurch erhält der versi-

cherte Kunde seine Liquidität und seine Zahlungsfähigkeit, auch in schwierigen Zeiten. Dipl. BW Philipp Dierig, Spartenleiter der R+V Kredit/Kautionsversicherung: „Wir bieten Vermittlern gezielt via Skype oder per E-Mail Unterstützung an. Dafür sind wir technisch bestens aufgestellt und kümmern uns um eine rasche Abwicklung, damit ihre Kunden im KMU-Bereich finanziell wieder auf stabilere Beine kommen können“.

Finanzbranche und Klimawandel Allianz Gruppe

80 Prozent der Österreicher geben an, dass ihnen aktiver Klima- und Umweltschutz wichtig ist. Es herrscht jedoch noch großes Unwissen darüber, welche Maßnahmen in dieser Hinsicht wirklich wirksam sind. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Allianz Gruppe in Österreich zum Einfluss von Geld- und Finanzströmen auf den Klimawandel. Für den Schutz des Klimas werden Maßnahmen wie das Vermeiden von Plastik von den meisten Befragten als besonders wirkungsvoll eingeschätzt, gefolgt von der Vermeidung von Flugreisen und dem Verzicht auf Fleisch. Im Vergleich mit

den tatsächlichen CO2-Einsparungen zeigt sich aber eine deutliche Diskrepanz zwischen den Annahmen in der Bevölkerung und der Realität. So reduziert man seinen CO2-Ausstoß durch den Verzicht auf Plastiksackerl pro Jahr um nur zwei Kilogramm. Im Vergleich dazu verursacht ein Kilogramm heimisches Rindfleisch durchschnittlich 19 Kilogramm CO2 und ein Flug von Wien nach Barcelona 267 Kilogramm. An letzter Stelle im Ranking steht klima- und umweltfreundlich angelegtes Geld durch Banken oder Versicherungen. Dass aber gerade die Finanzbranche enorme Möglichkeiten hat, viel zu bewegen, wird unterschätzt. Jeder Euro, der auf ein Bankkonto oder als Prämie an eine Versicherung gelangt, wird weiter veranlagt. Alleine in Österreich beträgt das Finanzvermögen in Summe 715 Milliarden Euro – fast doppelt so viel wie das österreichische Bruttoinlandsprodukt. Aber nur knapp 13 Prozent der Investments sind aktuell nach nachhaltigen Kriterien angelegt. Menschen verbinden ihre persönliche Versicherung 08 | NEWS

Remi Vrignaud

nicht mit Investments. Laut Einschätzung der Befragten stehen Strom- und Energieversorger an erster Stelle bei den Branchen, die am wirkungsvollsten zum Klima- und Umweltschutz beitragen. Fast gleichauf sind Gütertransport und Logistik. An letzter Stelle stehen die Versicherungen. „Jeder Prämieneuro einer Kfz-, Haushalts- oder Lebensversicherung wird angelegt. Würden alle Versicherungen und Banken ihre Kundengelder in grüne Sektoren wie erneuerbare statt fossile Energien anlegen, könnten wir gemeinsam unglaublich viel bewegen. Denn zur Erreichung der Klimaziele und der Energiewende braucht es Milliardeninvestitionen von öffentlicher, institutioneller und privater Seite. Hinter jedem Windpark und jeder Bahnverbindung müssen Investoren stehen, die an die Zukunft dieser Branchen glauben“, appelliert Remi Vrignaud, CEO der Allianz Gruppe, an die gesamte Branche.


Österreich-Start Clark Österreich

Der digitale Versicherungsmanager CLARK ist nun auch in Österreich an den Start gegangen. Seit 2015 ist das Unternehmen in Deutschland bereits tätig und zählt mit 200.000 Kunden zu einem der wachstumsstärksten Digitalunternehmen in Deutschland. Die App wurde an die Bedürfnisse der österreichischen Verbraucher und der österreichischen Rechtslage angepasst. Darüber hinaus bietet die App den gleichen Leistungsumfang wie in Deutschland. Nach einem fünfminütigen Anmeldeprozess können Kunden alle ihre Versicherungen digitalisieren, indem sie ihre Versicherungsinformationen angeben oder einfach per Foto-Upload teilen. Im Anschluss analysiert der eigens entwickelte intelligente Algorithmus die Verträge, vergleicht sie mit anderen Angeboten

am Markt und gibt Hinweise auf Optimierungs- und Sparmöglichkeiten. Eine weitere Kernfunktion ist die Bedarfsanalyse: Mithilfe konkreter Fragen zur Lebenssituation wird der Bedarf des Kunden ermittelt, die Versicherungssituation analysiert und Expertenberatung gestartet. In Österreich kann der digitale Versicherungsmanager auf den gesamten Versicherungsmarkt zugreifen, da das Unternehmen eine Gewerbeberechtigung als Versicherungsmakler innehat. „Für Kunden ist es heutzutage normal, alles online und von unterwegs zu erledigen. Den Versicherungsberater zu Hause sitzen zu haben, ist umständlich. CLARK vereint eine moderne App mit persönlicher Expertise“, erklärt Dr. Philip Steiner, Geschäftsführer von CLARK

in Österreich. „Wir kombinieren erstmals diese beiden Leistungen und bieten damit einen echten Mehrwert.“ Steiner bringt mehr als 20 Jahre Erfahrung aus der Versicherungsbranche mit und kennt den Markt wie kein anderer. Neben Dr. Steiner treibt Dr. Marco Adelt, Mitgründer des Versicherungsmanagers in Deutschland, den Aufbau von CLARK in Österreich voran.

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Yellow submarine We all live in a yellow submarine. Als die Beatles 1968 ihren weltberühmten Song veröffentlichten, dachte keiner daran, dass man 2020 tatsächlich in einer Art U-Boot lebt. Die Farbe ist egal, aber dafür mit Mundschutz. Diese Deutung drängt sich auf, wenn man an einem strahlend schönen Frühlingstag daheim in einem „gelben U-Boot“ sitzt. Genug der Metapher, genug vom Virus. Es ist da. Basta. von Mario Passini

Dies irae, dies illa Unsere Regierung, an der Spitze Kanzler Kurz, genießt beim Volk großes Vertrauen. Unser Kanzler sonnt sich in noch nie gesehenen 74 Prozent Zustimmung. Ich vergönne es ihm. Doch der Tag der Ernüchterung wird kommen. Spätestens dann, wenn die sogenannte Normalität eintritt. Dann werden dem Kanzler wohl Fragen gestellt. Eine davon: Warum hast du, Kanzler, das Epidemiegesetz (§ 32 – Mehr dazu im Info-Kasten Epidemiegesetz) ausgesetzt? Mit „Notfallhilfe“ (Hilfsfonds) zu regieren, ist natürlich werbewirksamer. Doch Ruhm ist vergänglich: Dies irre, dies illa. (Alles Verborgene wird ans Tageslicht kommen, nichts bleibt ungesühnt zurück). Zum Problem des Wegfalls des § 32 Epidemiegesetz sprachen wir mit dem anerkannten Experten Dr. Christoph Matznetter. Er ist Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich, Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich und Abgeordneter zum Nationalrat. Dr. Matznetter ist ein Fels in der Brandung. Er hat Handschlagqualität und hohe Kompetenz. Herr Matznetter, wieso hat die SPÖ zugestimmt, 10 | KOLUMNE

dass das Epidemiegesetz §32 ausgehebelt wird? Matznetter: Das ist eine bewusst in Um-

lauf gebrachte Fake-Meldung. Denn das Gegenteil stimmt. Die SPÖ hat im Parlament einen Abänderungsantrag eingebracht, der auch von allen anderen Oppositionsparteien unterstützt wurde. Dieser von der Opposition gemeinsam unterstützte Antrag wurde von den Regierungsparteien zurückgewiesen. Mit dieser Änderung hätten alle Betriebe bis 25 MitarbeiterInnen gesetzlichen Anspruch auf den vollen Verdienstentgang während der COVID-19-Maßnahmen gehabt. Warum hat die SPÖ dann dem Gesetz in dritter Lesung doch zugestimmt? Matznetter: Die Regierungsparteien

haben ein ganzes Bündel von Gesetzen in einem Maßnahmengesetz vorgelegt. In dritter Lesung kann nur noch über das gesamte Paket mit ja oder nein abgestimmt werden. Und gegen Krisenbewältigung und Maßnahmen gegen die Verbreitung der Pandemie gab es keinen grundlegenden Einwand, obwohl wir auch hier andere Vorgehensweisen vorgeschlagen haben.


Die Kleinunternehmer werden sehr zu leiden haben? Matznetter: Wir werden weiterhin

einfordern, den §32 Epidemiegesetz für diese wieder in Kraft zu setzen. Wir bleiben am Ball. Wir geben nicht auf. Über die Abstimmung von SPÖ und den anderen Oppositionsparteien gibt es eine Presseaussendung. (Anmerkung der Redaktion: Diese Presseaussendung kann man im Artikel „Epidemegesetz“ nachlesen.)

Am 4.4. wird gemeldet, dass es jetzt für EPU (Ein-Personen-Unternehmen) und KMU doch eine 100-prozentige Staatshaftung geben wird, das ist jedoch mit den Regeln des § 32 Epidemiegesetz, nicht vergleichbar. Bleiben dem Kanzler dann nur Churchills Worte von Blut, Schweiß und Tränen? Denn Kleinstunternehmer, Taxler, Freiberufler, Künstler und viele andere werden nicht nur ihre Existenz verlieren, sie müssen dann noch dazu mit dem Makel eines „Konkurslers“ leben, mit allen bösen Konsequenzen. Sie sind als Gescheiterte gebrandmarkt und das ohne eigene Schuld, denn der Staat hat ihnen die Existenzgrundlage genommen. Wir fragten Präsident Matznetter auch, ob es möglich sei, die Insolvenzbedingungen zu verbessern: Matznetter: „Keine Chance. Wir (die SPÖ) und die anderen Oppositionsparteien kommen mit unseren, wohlbegründeten Anliegen gegen die Taktik der Maßnahmengesetzgebung nicht durch.“ FPÖ-Obmann Norbert Hofer kritisierte die Sammelgesetze (Maßnahmengesetzgebung) der Regierung, durch die man gezwungen sei, ungeliebte Maßnahmen mitzutragen: „Das ist eine leichte Form der politischen Erpressung“, so Hofer. Hunderttausende Arbeitslose sollen ihr unverschuldetes Schicksal stillschweigend hinnehmen? Gott segne Österreich. Ob der HERR Zeit dafür hat? Er muss sich auch um Europa und die ganze Welt kümmern. Angst und Schrecken greifen um sich. Und das ist gut so, denn dann bleiben in etwa 70 Prozent der Bevölkerung

zu Hause und fürchtet sich. Wenn der Kanzler noch mit Mundschutz auftritt, dann steigert sich die Rate der Disziplinierten auf über 70 Prozent. Kaum hatte das böse Virus zugeschlagen, gibt es fast täglich eine Pressekonferenz der Regierung und das jeweils jüngste Gerücht in den Web-Kanälen. Besonders Verschwörungs- und Katastrophentheoretiker feiern fröhliche Urständ. Selbst vor einem grauslichen, technokratischen Zahlenvergleich schreckt der sogenannte expertiseträchtige Epidemiologe aus Maghreb nicht zurück. Nachdem er vordergründig jeden einzelnen Corona-Todesfall tief betrauert, rechnet er uns vor, dass ein einziger Trauerfallfall (rund) 5.800 Arbeits- bzw. Produktionsplätze fordert. Dazu Finanzminister Blümel: „Es ist makaber, Menschenleben gegen Millionen aufzurechnen. Das kann auch niemand ernst meinen.“ Wobei uns der Sprecher im TV erklärt, dass nicht jeder Tote am Virus gestorben sei.

Unglaublich Jeder Tag bringt Nachrichten über Entwicklungen, die man noch im Februar für unmöglich gehalten hätte. Was hätte man gedacht, wenn einem im Februar Folgendes gesagt worden wäre: Schulen werden auf Monate geschlossen, alle öffentlichen Versammlungen, auch Fußballspiele, werden abgesagt. Hunderte von Millionen Menschen auf der ganzen Welt werden von der Arbeit ausgeschlossen. Es gibt Länder, wo Vermieter keine Miete oder Banken keine Hypothekenzahlungen erhalten, und Obdachlose kostenlos in Hotels übernachten dürfen. Es werden Experimente zur direkten staatlichen Bereitstellung des Grundeinkommens durchgeführt. Hätte man das geglaubt, was man jetzt hört? Daher ist es besonders spannend, einen Blick in die Glaskugel zu werfen, um zu sehen, was das Virus für uns in der Zukunft bringt. Zuerst: Wir überleben. 11 | KOLUMNE

Und es soll, hoffentlich, die Neuentdeckung von einigen altmodischen Tugenden geben. Anders gesagt: Man sieht nicht viel von der Zukunft. Das sagte schon Karl Valentin: „Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“ Wie könnte die Welt nach der Pandemie aussehen? Eines steht fest: Nach einer schweren Krise kehren Volkswirtschaften nicht zum alten Trott zurück.

Nichts wird so wie zuvor sein Der berühmte Zukunftsforscher Horx sagt, dies sei ein historischer Moment und nichts werde mehr so wie zuvor sein. Zeiten des Umbruchs sind immer Zeiten radikaler Veränderungen. Einige sind davon überzeugt, dass das Virus die einmalige Chance biete, die Gesellschaft neu zu gestalten und eine bessere Zukunft aufzubauen. Andere befürchten, die bestehende Ungerechtigkeit werde nur verschlimmert werden. Wissende befürchten gar die europaweite Rückkehr der 1930-Jahre. Apropos Europa: Wird der Traum eines vereinten Europas jetzt zu Grabe getragen?

Zukunft aus der Sicht der Wissenschaft Dr. Simon Mair ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Ökologische Ökonomie am Center for the Understanding of Sustainable Prosperity der University of Surrey. Er ist Co-Investigator am Projekt „Powering Productivity“. Der Wissenschaftler sieht, neben vielen anderen Varianten, folgende vier mögliche Zukunftsszenarien. Diese werden hier sehr stark gekürzt dargestellt. Die gesamte wissenschaftliche Arbeit erschien in Großbritannien auf www. theconversation.com. Staatskapitalismus

Der Staatskapitalismus ist die dominierende Reaktion, die wir derzeit auf der


ganzen Welt sehen. Die staatskapitalistische Gesellschaft verfolgt weiterhin den Tauschwert als Leitlinie der Wirtschaft. Die Gesellschaft erkennt jedoch an, dass Märkte in Krisen die Unterstützung des Staates benötigen. Angesichts der Tatsache, dass viele Arbeitnehmer nicht arbeiten können, weil sie krank sind und um ihr Leben fürchten, greift der Staat mit erweitertem Wohlstand ein. Es vergibt Kredite und Direktzahlungen an Unternehmen. Barbarei

Dies ist das trostloseste Szenario. Barbarei ist die Zukunft, wenn wir uns weiterhin auf den Tauschwert als unser Leitprinzip verlassen und uns dennoch weigern, diejenigen zu unterstützen, die durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit von den Märkten ausgeschlossen werden. Hier wird eine Situation beschrieben, die wir noch nicht gesehen haben. Krankenhäuser werden nicht durch außergewöhnliche Maßnahmen unterstützt und sind daher überfordert. Menschen werden sterben. Die Barbarei ist letztendlich ein instabiler Zustand, der nach einer Zeit politischer und sozialer Verwüstung in einem Ruin oder einem Übergang endet. Das anschließende Versagen von Wirtschaft und Gesellschaft würde politische Unruhen auslösen, die zu einem Zusammenbruch sowohl der staatlichen als auch der kommunalen Wohlfahrtssysteme führen würden. Staatssozialismus

Der Staatssozialismus beschreibt die erste Zukunft, die wir mit einem kulturellen Wandel sehen könnten, der einen anderen Wert in den Mittelpunkt der Wirtschaft stellt. Entscheidend dabei ist, dass Maßnahmen wie die Verstaatlichung von Krankenhäusern und Zahlungen an Arbeitnehmer nicht als Mittel zum Schutz der Märkte, sondern als Mittel zum Schutz des Lebens selbst angese-

hen werden. In einem solchen Szenario greift der Staat ein, um die lebenswichtigen Teile der Wirtschaft zu schützen: die Produktion von Nahrungsmitteln, Energie und Unterkünften zum Beispiel, damit die Grundversorgung des Lebens nicht mehr von der Laune des Marktes abhängt. Der Staat verstaatlicht Krankenhäuser und stellt Wohnraum frei zur Verfügung. Schließlich bietet er allen Bürgern die Möglichkeit, auf verschiedene Waren zuzugreifen – sowohl auf Grundnahrungsmittel als auch auf alle Konsumgüter, die wir mit weniger Arbeitskräften herstellen können. Gegenseitige Hilfe

Gegenseitige Hilfe ist die zweite Zukunft, in der wir den Schutz des Lebens als Leitprinzip unserer Wirtschaft übernehmen. In diesem Szenario spielt der Staat jedoch keine definierende Rolle. Vielmehr beginnen Einzelpersonen und kleine Gruppen, Unterstützung und Betreuung in ihren Gemeinden zu organisieren. Das Risiko dieser Zukunft besteht darin, dass kleine Gruppen nicht in der Lage sind, die Ressourcen zu mobilisieren, die beispielsweise zur wirksamen Steigerung der Gesundheitskapazität erforderlich sind. Es ist ein möglicher Ausweg aus der Barbarei oder dem Staatskapitalismus und könnte den Staatssozialismus unterstützen. Conclusio: Hoffnung und Angst

Diese Visionen sind extreme Szenarien, Karikaturen, und können ineinander übergehen. Seine Angst, so der Wissenschaftler, sei der Abstieg vom Staatskapitalismus in die Barbarei. Seine Hoffnung sei eine Mischung aus Staatssozialismus und gegenseitiger Hilfe:

Ein starker, demokratischer Staat, der Ressourcen mobilisiert, um ein stärkeres Gesundheitssystem aufzubauen, den Schutz der Verwundbaren vor den Launen des Marktes priorisiert, auf Bürger reagiert und ihnen ermöglicht, gegenseitige Hilfsgruppen zu bilden, anstatt in sinnlosen Jobs zu arbeiten.

Geld Fast jedes Land wird unmittelbar hoch verschuldet sein. Nach den Experten von McKinsey wird es mindestens bis zum dritten Quartal 2023 brauchen, bis sich die Wirtschaft vollständig erholt hätte. Die Grundordnung hat über Nacht von Wachstum zu Resilienz gewechselt. (Definition von Resilienz laut Wikipedia: „Die Fähigkeit eines Ökosystems, nach einer Störung zum Ausgangszustand zurückzukehren.“). Wir stehen vor einer ernsthaften Rezession. Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld? Na wir. Am Tag zwei nach Tag null gibt es unabdingbar eine ernsthafte Rezession. „Das Defizit wird gewaltig sein“, sagte Finanzminister Blümel am 4. April. Da kann nur einer helfen: Der Steuerzahler. Die „Südstaaten“ Europas erleiden nicht nur den stärksten Corona-Sturm. Wieder einmal verweigern die „reichen“ EU-Staaten finanzielle Hilfe. Jetzt wollen sie gönnerhaft weitere Kredite gewähren. Man bekämpft Schulden mit weiteren Schulden. Ökonom HansWerner Sinn warnt vor einer „Schuldenlawine, die nichts als Hass und Streit übrig lässt“. Es ist zwar erst April, aber trotzdem kann man mit Bestimmtheit sagen: Es ist Zeit 2020 abzuschreiben. Dieses Jahr ist beschissen. Und nächstes Jahr wird es nicht anders sein. Machen wir das Beste daraus!

Quellen: wien.gv.at, Kurier, Presse, lifestyle, Guardian, orf.at, Wiener Zeitung, NZZ, WHO, Standard, Social-Media: facebook, Twitter, Google, DER SPIEGEL, Huffington Post, n-tv, the Guardian, DIE PRESSE, Mallorca-Zeitung, Huffington Post, The Times.

12 | KOLUMNE


Epidemie-Gesetz Vorinformation: Selbständige haben nach dem Epidemiegesetz grundsätzlich bei behördlichen Betriebsschließungen einen Anspruch auf Verdienstentgang. Diese Entschädigung wird nach einem vergleichbaren fortgeschriebenen, wirtschaftlichen Einkommen (§ 32 Abs. 4 Epidemiegesetz) bemessen. Aufgrund des neuen COVID-19-Maßnahmengesetzes (Maßnahmengesetz = Sammelgesetz) kommt jedoch der Anspruch auf Verdienstentgang gemäß Epidemiegesetz nicht mehr zur Anwendung. Aus der Parlamentskorrespondenz Nr. 263 vom 15.03.2020 COVID-19-Maßnahmengesetz In einer Sondersitzung hat der Nationalrat am 15.03.2020 ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem die von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eine gesetzliche Grundlage erhalten. Erstmals in seiner Geschichte trat der österreichische Nationalrat dazu an einem Sonntag zusammen.

ten. Daher soll das Epidemiegesetz für Betriebe bis 25 Mitarbeiterinnen weiter in Geltung bleiben. Mit dem Covid-19-Fondsgesetz, das einstimmig beschlossen wurde, wird die Geltung des Epidemiegesetzes § 32, Abs. 4, für die aktuelle Corona-Krise außer Kraft gesetzt. („Für selbständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen ist die Entschädigung nach dem vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen zu bemessen.“)

Abänderungsantrag der Oppositionsparteien

Presse-Aussendung der parlamentarischen Opposition

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: (gekürzt zusammengefasst) Es soll sichergestellt werden, dass ein ausreichendes Maß an Transparenz und Kontrolle für die Verwendung der Mittel aus dem Fonds erfolgt. Die Abwicklung soll unbürokratisch über die Finanzämter erfolgen. Das seit 1950 geltende Epidemiegesetz soll mit diesem Initiativantrag ausgehebelt werden. Damit würden vor allem Klein- und Kleinstbetriebe keine entsprechenden Entschädigungen erhal-

SPÖ, FPÖ und NEOS: Die Regierung zieht Selbständigen und kleinen Betrieben das Sicherheitsnetz weg. Die Wirtschaftssprecher von SPÖ und NEOS, Christoph Matznetter und Sepp Schellhorn, und der Finanzsprecher der FPÖ, Hubert Fuchs, halten es für einen schweren Fehler von ÖVP und Grünen, dass sie den Vorschlag von SPÖ, FPÖ und NEOS für die EPU und kleine Unternehmen abgelehnt haben. Die Opposition wollte, dass das Epidemiegesetz

mit dem garantierten Ersatz vom Verdienstentgang für Ein-Personen-Unternehmen und Betriebe mit bis zu 25 MitarbeiterInnen in Kraft bleibt. „Das wäre das einzige Aktivum, das die kleinen Betriebe und Selbständigen in der aktuellen Krise haben; dieses Sicherheitsnetz hat die Regierung zehntausenden Betrieben mit hunderttausenden MitarbeiterInnen weggezogen", so die Kritik der Opposition. Unternehmen, die behördlich geschlossen werden, bekommen damit nicht die nach dem Epidemiegesetz zustehend vollständige Entschädigung für ihren Verdienstentgang. Das Argument der Regierung, es gebe ja keine „Schließung“ der Betriebe, sondern nur ein „Betretungsverbot“, ändert nichts an der für die kleinen Betriebe existenzgefährdenden Tatsache, dass sie keine Entschädigung bekommen. Die Oppositionsparteien haben deswegen zum Regierungsantrag Abänderungsanträge gestellt und gegenseitig unterstützt, wonach weiterhin ein Rechtsanspruch auf Entschädigung für die Betriebe bestehen soll. Die Regierungsparteien haben diese Anträgeam 15.03.20 jedoch abgelehnt.

Quellen: Parlament.gv.at, Google: Die gesetzlichen Maßnahmen unter anderem die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, Aussendung der Parlamentarischen Opposition (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200315_OTS0047/spoe-fpoe-undneos-regierung-zieht-selbstaendigen-und-kleinen-betrieben-das-sicherheitsnetz-weg)

13 | KOLUMNE


Vergessen? Für viele wird das heurige Jahr mit folgendem Satz enden: „Das Jahr 2020 würde ich gerne vergessen.“ Die Sturmschäden zu Jahresbeginn, die beginnende „normale“ Grippewelle und dann Covid-19. von Doris Wrumen

Bereits zum Jahreswechsel wurde in den Medien von einem Virus im weit entfernten China berichtet. Man hat es hier zur Kenntnis genommen, aber sich noch nicht viele Gedanken darüber gemacht. Was sich in kürzester Zeit rasch geändert hat. Seit Mitte März hat es wahrscheinlich fast niemanden mehr in Europa gegeben, der sich nicht über das Virus den Kopf zerbrochen hat. Die Auswirkungen, die Angst vor der Erkrankung, die Sorge um Angehörige und vieles mehr. Nach einer Woche der Schockstarre haben viele Wirtschaftsbetriebe alternative Vermarktungsformen gewählt, um wenigstens einen geringen Umsatz lukrieren zu können. Wie die Blumenhandlung, die ihre Ware mittels Selbstbedienung vor dem Geschäft anbot oder das Wollgeschäft, das seine Ware auf Facebook präsentierte und per Telefonchat Nachfragen und Bestellungen annahm, um nur einige zu erwähnen. Um den notleidenden Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern etwas zur Seite 14 | MARKT

zu stehen, wurden unter anderem Corona-Kurzarbeitsmöglichkeiten, Härtefallfonds usw. ins Leben gerufen. Auch bei der österreichischen Gesundheitskasse und beim Finanzamt können Unternehmer und Unternehmen um Stundungen und Aufschiebungen ansuchen. Die genauen Details sind auf den jeweiligen Websites nachzulesen. Innerhalb kürzester Zeit haben viele Unternehmen auf Homeoffice umgestellt – der daraus möglicherweise entstehenden Problematik beim Datenschutz hat sich Dr. Roland Weinrauch in seinem Artikel auf Seite 18 gewidmet. Viele Unternehmen konnten aber nicht auf Homeoffice umstellen und zahlreiche Schadensmeldungen für die Bereiche BU und BUFT wurden bereits an Versicherungsunternehmen gestellt. Eine aktuelle rechtliche Betrachtung des Themas Covid-19 und die Seuchen BU und BUFT von Dr. Roland Weinrauch lesen Sie auf Seite 20. Die Digitalisierung, unter anderem Videokonferenzen über Skype, wurde rasch genutzt, um mit Kunden in Kon-


takt zu bleiben oder Beratungen auszuüben. Sogar Telemedizin und Videoberatung bei physischen Problemen kam und kommt zum Einsatz. Versicherungsgesellschaften machten in einigen Aussendungen auf sich aufmerksam und bestätigten, dass zum Schutz ihrer Mitarbeitenden und deren Kunden auf Homeoffice umgestellt wurde, man jedoch immer für Fragen und Auskünfte zur Verfügung stehen würde. Einige Versicherungsunternehmen boten ihren Kunden Prämienreduzierungen, Stundungen und weitere Lösungen an, um finanzielle Engpässe abzufedern. Das wiederum rief den Fachverband der Versicherungsmakler und das Bundesgremium der Versicherungsagenten auf den Plan. Der Aufruf an die österreichischen Konsumenten lautete: „Nicht übereilt handeln“, in Richtung des Versicherungsverbandes appellierten die beiden Standesvertreter den Versicherungsmakler und Versicherungsagenten, in diesen schwierigen Zeiten beizustehen und bei vorübergehenden Prämienreduktionen bzw. LV-Stilllegungen die Provisionsrückrechnung bis zur Aktivierung des vormaligen Zustandes, zumindest jedoch für ein halbes Jahr, zu stunden. Die Dialog Versicherung hat auf die Diskussion über Prämienreduktion und Provisionsrückrechnung reagiert und den Vertriebspartnern garantiert, dass es bei Stundung der Prämie ab dem Monat März befristet vorerst bis zum 30. Juni zu keiner Provisionsrückrechnung kommen wird. Wir berichten hier über einige Maßnahmen der Branche im Detail, die Berichterstattung erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch die Reihenfolge ist willkürlich gewählt und bedeutet keinesfalls eine Wertung der Maßnahmen. Im Anschluss lesen Sie den Artikel von Mag. Sigrid Hofmann über Mobile Apps und digitale Beratung.

Telemedizin, Hotline und Hilfestellung Gesundheit, Prävention und Hilfestellung ist in Krisenzeiten sehr wichtig. Die Allianz Versicherung hat eine Zusammenarbeit mit Instahelp, einer Plattform

für psychologische Online-Beratung, für ihre Kunden gestartet. Eine psychologische Beratung via Chat anonym und ohne Terminvereinbarung oder ein persönliches Gespräch via Video- oder Audiotelefonie direkt über die App sind möglich. Für das erste Beratungsgespräch unterstützt die Allianz Versicherung ihre Kunden mit einem Gutschein. Allianz Partners setzt auf telemedizinische Soforthilfe in mehreren Sprachen für Geschäftspartner. Der virtuelle Assistent „Dr. Chat“ ermöglicht den Kontakt mit echten, akkreditierten Ärzten. Die Generali Versicherung richtete gemeinsam mit der Europäischen Reiseversicherung eine Hotline für medizinische Fragen und IT-Probleme sowie für persönliche Sorgen und Ängste ein. Unabhängig davon, ob man GeneraliKunde ist oder nicht. Die medizinische Hilfe bietet Online-Sprechstunden und telemedizinische Beratung bei akuten Gesundheitsproblemen (mit Ausnahme von Covid-19-Symptomen), Wundbehandlung oder Medikamentenberatung. Das IT-Serviceteam hilft bei technischen Herausforderungen und Aufgaben des Alltags, wie im Homeoffice, beim Download der Schulaufgaben, bei der Einwahl in Onlinevorlesungen oder beim Videotelefonieren mit den Großeltern. Gemeinsam mit dem Telefonanbieter Drei hat Generali auch eine hausärztliche Beratung per Video in ganz Österreich gestartet. Das telemedizinische Angebot ist bis Ende April kostenfrei. Für „Akut Versorgt“-Kunden der UNIQA Versicherung wurde die Möglichkeit einer telemedizinischen Betreuung eingerichtet. Die ärztliche Beratung findet per Smartphone in Echtzeit statt. Durchgeführt wird das Angebot vom Kooperationspartner „eedoctors“, der dieses Service bereits seit Längerem in der Schweiz und in Deutschland erfolgreich anbietet. Bei der Wiener Städtischen Versicherung kann ein Online-Geburtsvorbereitungskurs für werdende Mütter und Väter genutzt werden. Den Kunden werden in insgesamt 16 Stunden Kursmaterial Antworten auf alle Fragen rund um die Geburt samt Kreißsaalbegehung angeboten. Neben den Angeboten der Versiche15 | MARKT

rungsunternehmen können Betroffene sich bei Lebensberatern und psychologischen Beratern in Österreich auf der Website bestHELP.at Hilfestellung suchen. Vermehrt wird auch in diese m Bereich auf digitale Beratung gesetzt.

Digitales Arbeiten Einige Dienstleistungs- und Versicherungsunternehmen bieten seit Jahren Schadenbegutachtungen mittels Video an. In Erinnerung gerufen hat sich, nachdem eine persönliche Schadensbegutachtung durch die Corona-Krise nicht möglich ist, faircheck mit seinem Begutachtungsprozess mittels Videobegutachtung. TOGETHER hat bis Ende April seine Dienstleistung der digitalen Unterschriftenlösung auch den Kunden in der Leistungsstufe 1 kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Zurich Versicherung hat ein neues Kundenservice lanciert, die digitale Unterschrift beim Abschluss einer Lebensversicherung, und betont, dass der Schutz von personenbezogenen Kundendaten bei der Anwendung dieser Technologie vollständig gewährleistet ist. Bei der Dialog Lebensversicherung werden elektronisch signierte Anträge ebenfalls akzeptiert. Als anerkannte Verfahren nennen die Versicherungsunternehmen zum Beispiel die e-Unterschriften von Varias und A-Trust.

Empfehlung Die Krise fordert nicht nur die Vermittler, sondern auch die Versicherungswirtschaft. Die EIOPA hat den nationalen Aufsichtsbehörden Flexibilität bei den Berichtspflichten der Versicherungsunternehmen empfohlen. Wir haben bei der FMA nachgefragt, welche Maßnahmen in Österreich getroffen worden sind: „Im Zusammenhang mit den jüngsten Empfehlungen von EIOPA (EIOPA Recommendations on supervisory flexibility regarding the deadline of reporting and public disclosure) vom 20. März 2020 hat die FMA die Versicherungsunternehmen über aktuelle Entwicklungen im Bereich der europäischen Meldepflichten informiert, auf welche die FMA im Rahmen


der rechtlichen Möglichkeiten (vgl. insbesondere § 22 Abs. 6 Z 1 FMABG) Bedacht nehmen wird. Der Brief enthält eine lange Liste mit Melde- und Berichtspflichten, Informationen darüber, welche davon wie lange aufgeschoben werden können und was deren neuen Abgabetermine sind. Die FMA bemüht sich um größtmögliche Flexibilität, gleichzeitig ist aber auch in der Krise eine rasche und präzise Risikoidentifizierung unumgänglich, um ein effizientes und effektives Risikomanagement

sicherstellen zu können“, so die FMA in ihrem Statement.

Umfrage Kurz vor dem Osterwochenende und dem „Hochfahren“ der Wirtschaft befragte die ING Österreicher zum Thema „Wie zuversichtlich sind Sie, dass wir in Österreich die Corona-Krise gut meistern werden?“. 19 Prozent sind „sehr zuversichtlich“, 52 Prozent „ziemlich zuversichtlich“ und

12 Prozent der Österreich „wenig oder gar nicht zuversichtlich“. Die Auswirkungen auf die persönlichen Finanzen waren bereits bemerkbar, denn 59 Prozent gaben an, derzeit sparsamer zu leben, und 46 Prozent setzten sich vor dem Hintergrund nun mehr mit ihrer finanziellen Situation auseinander als sonst. Über 40 Prozent gaben an, dass sie bereits negative Auswirkungen auf ihre persönlichen Finanzen bemerken - wobei die Umfrage bereits Ende März/Anfang April durchgeführt wurde.

Und plötzlich ist alles anders Was passiert, wenn der Makler nicht mehr zum Kunden kommen kann, oder der Kunde nicht mehr zum Makler. Bricht dann das ganze, auf persönliche Beratung und Beziehungen beruhende, Geschäftsmodell zusammen oder gibt es Lösungen, die den persönlichen Kundenkontakt reduzieren und optimieren? von Mag. Sigrid Hofmann Unsere digitale Welt bietet bereits eine Reihe von Antworten. Aber welche Vorteile oder Nachteile bringen solche digitalen Angebote und wo stoßen sie an ihre Grenzen?

Mobile Apps Unter dem Kurzbegriff App (Applikation) wird im deutschsprachigen Raum eine Anwendungssoftware für Mobilgeräte, also Smartphones und Tablet verstanden. Viele Unternehmen, darunter Versicherungen, Maklervereinigungen, Softwarehersteller und verstärkt auf den Markt drängende Start-ups, bieten Apps für Makler und Endkunden an. Wobei der Leistungsumfang mancher Apps, neben der digitalen Verwaltung von Kunden und deren Versicherungsverträgen,

z.B. auch eine Unterstützung im Falle eines Schadens beinhalten kann. Darüber hinaus versprechen manche Kunden-Apps auch die Optimierung des Versicherungsschutzes bis hin zur Bedarfserhebung, Risikoanalyse und Beratung im Falle eines Neuabschlusses. Während von Maklern oder Versicherungen angebotene Apps für Endkunden Prozessoptimierung und Kundenservice im Fokus haben, verfolgen Start-ups auch noch weitere Ziele.

Was eine gute Makler-App können muss Eine gute, vom Makler eingesetzte, App sollte auf jeden Fall dem Betreuer die direkte Abwicklung spezifischer Geschäftsprozesse ermöglichen, die Betreuung der 16 | MARKT

Kunden unterstützen und den Kommunikationsprozess zwischen Kunden und Berater vereinfachen. So kann ein integrierter Chat-Kanal als niederschwellige Kommunikationstechnologie für verschiedene Zwecke aktiv genutzt werden und so als Grundlage für Beratung und Information dienen. Angebote können direkt und digital in die App gestellt und abgewickelt werden, bis hin zur elektronischen Unterschrift. Alle Beratungen werden transparent nachvollziehbar und IDD konform dokumentiert. Die Möglichkeit das jeweilige Layout dem Corporate Identity des jeweiligen Unternehmens ohne großen Aufwand anzupassen, stellt eine weitere Anforderung dar. Die intuitive Handhabung durch Kunden und Berater, ohne Ein-


schulung und Anleitung, ist eine Grundvoraussetzung für den Einsatz von Apps. Einfache Installation der App und hundertprozentige Einhaltung der DSVGO sind weitere Voraussetzungen, um den Ansprüchen der Maklerschaft genüge zu tun.

Was der Kunde über eine Versicherungs-App wissen sollte Zunächst ist es für den Kunden sicher von großem Vorteil vom Papierkram, den Polizzen und Korrespondenzen mit Versicherungen verursachen, erlöst zu sein und sich alles übersichtlich am Smartphone verwalten zu lassen. Alles was hilft, dass sich die Konsumenten und Konsumentinnen aktiv mit ihren Risiken und deren Absicherung befassen, ist zu begrüßen. Unterstützt die App den Kunden noch bei der Meldung eines Schadens auf rasche und flexible Art, hat er schon gewonnen. Elektronische Übersichten können den Kunden auch sensibilisieren, seinem Versicherungsschutz mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

Achtsamkeit ist jedoch geboten, wenn die App von einem rein digital agierenden Anbieter und nicht von der Versicherung oder dem Makler des Vertrauens angeboten wird. Die derzeit auf den Markt drängenden und oft mit viel Geld ausgestatteten Start-ups verlangen vom User eine Maklervollmacht. Damit verliert der ursprüngliche Vermittler seine Zuständigkeit, die Verträge werden auf den virtuellen Makler übertragen. Dem Kunden ist oft nicht wirklich klar, dass mit der in Aussicht gestellten "übersichtlichen Darstellung auf dem Smartphone", mit dem viele dieser Anbieter werben, letztendlich die Beratungsleistung des bisherigen Betreuers einfach "gestohlen" wird bzw. ganz wegfällt.

Grenzen der digitalen Beratung Eine App, so gut sie auch sein mag, kann die persönliche Betreuung durch einen kompetenten und erfahrenen Berater niemals ersetzen. Dabei gilt, je komplexer die Materie und das Regelwerk, desto ungeeigneter die digitale Beratung. Wer zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversiche17 | MARKT

rung, eine Lebensversicherung oder eine Krankenversicherung abschließt, trifft eine wichtige Entscheidung, die man nicht unbedingt online machen sollte. Persönlich sei es im Video-Chat, am Telefon oder in persona, lassen sich Details besser klären und Fragen beantworten. Eine entscheidende Rolle spielt dabei auch der Datenschutz. So hat die Zeitschrift Finanztest den Umgang mit Kundendaten, von durch Fin-Techs angebotenen Apps, bei fünf von sieben Anbietern als bedenklich eingestuft.

Conclusio Eine gute App bringt sowohl dem Kunden als auch dem Makler Vorteile. In Zeiten wie diesen, wo der persönliche Kontakt eingeschränkt ist, kann eine App eine essentielle Unterstützung im Arbeitsalltag des Vermittlers sein und Prozesse vereinfachen. Sie kann allerdings niemals den Berater aus Fleisch und Blut ersetzen. Nur dieser kann, besonders bei beratungsintensiven Versicherungen, besser und flexibler auf die Lebensumstände, Wünsche und Bedürfnisse des jeweiligen Kunden eingehen.


Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Home-Office-Betrieb Die aktuelle, durch die Verbreitung des Coronavirus geprägte Situation stellt uns alle vor tägliche Ungewissheiten und Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Viele Unternehmen haben dabei auf die Empfehlung der Regierung zurückgegriffen und als Maßnahme zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Ihres Betriebes mit Ihren Mitarbeitern eine Home-Office Vereinbarung getroffen. von Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch Die Möglichkeit, Arbeit von zuhause zu verrichten kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber Vorteile bieten. Manche Unternehmen hatten daher die entsprechenden Maßnahmen zur Ermöglichung eines Home-Office Arbeitsplatzes bereits implementiert. Viele andere sehen sich jedoch erst jetzt mit der praktischen Umsetzung konfrontiert, wobei es hier insbesondere gilt, die rechtlichen Problemstellungen zu erkennen und zu überwinden. Bei der Umstellung auf Home-Office hat der Arbeitgeber - neben den arbeitsrechtlichen Voraussetzungen - auch datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Trotz vorherrschender Ausnahmesituation sind die datenschutzrechtlichen Gesetze (DSGVO, DSG) weiterhin anwendbar und ist deren Einhaltung sicherzustellen. Die Bestimmungen der DSGVO stehen einer Home-Office Umsetzung grundsätzlich nicht entgegen. Der Schutz der personenbezogenen Daten, die im Unternehmen verarbeitet werden, muss jedoch weiterhin gewährleistet sein. Wesentlich ist dafür, die erforderlichen organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen („TOMs“) auch im Home-Office umzusetzen. Gemäß Artikel 32 DSGVO hat jeder Verantwortliche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu im-

plementieren, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Bei der Auswahl der Maßnahmen sind jeweils der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang, die Umstände bzw. Zwecke der Datenverarbeitung zu berücksichtigen. Als organisatorische Maßnahmen sind unternehmensinterne Datenschutzstrategien zu verabschieden. Für die Umstellung auf Home-Office bedeutete dies insbesondere, dass Regelungen über den sicheren Ablauf des Datentransports zwischen dem Unternehmen und dem Home-Office Arbeitsplatz und die Datensicherheit am Arbeitsplatz im HomeOffice (zB durch Zugangs- und Zugriffsbeschränkungen, Datensicherungs- und Wiederherstellungskonzepte, Dokumentation von Datenvernichtungsmaßnahmen) getroffen werden müssen. Hier ist es Aufgabe des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter über diese Abläufe aufzuklären und zur Einhaltung zu verpflichten. Zusätzlich sind geeignete technische Maßnahmen zu treffen, um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu gewährleisten und datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren. Für die im Home-Office verwendeten technischen Geräte muss die entsprechende IT-Sicherheit und Datenverschlüsselung gewährleistet sein. Beim Einsatz privater 18 | KOMMENTAR

Dr. Roland Weinrauch

Geräte sollte die Trennung der Privatdaten von den beruflich verarbeiteten Daten sowie deren sichere Löschungsmöglichkeit technisch sichergestellt sein. Im Hinblick auf diese technischen Anforderungen empfiehlt es sich daher, für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen einen IT-Dienstleister beizuziehen. Fazit: Trotz vorherrschender Ausnahmesituation sind die datenschutzrechtlichen Gesetze (DSGVO, DSG) weiterhin anwendbar und ist deren Einhaltung sicherzustellen. Die Bestimmungen der DSGVO stehen einer Home-Office Umsetzung grundsätzlich nicht entgegen. Wesentlich ist dafür, die erforderlichen organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen („TOMs“) auch im Home-Office umzusetzen.


Der neue VAV KFZ-Tarif – So versichert man heute. Passgenaue Lösungen, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden, und ein TOP Preis-LeistungsVerhältnis zeichnen den neuen KFZ-Tarif der VAV Versicherung aus.

Das Auto ist nach wie vor ein beliebtes Transportmittel für Beruf und Freizeit, bei einem immer stärkeren Wunsch nach individueller Mobilität. Im Schadenfall gut abgesichert zu sein, ist aus diesem Grund umso wichtiger. Der neue VAV KFZ-Tarif mit innovativer Tarifgestaltung bietet die optimale und individuelle Absicherung.

Noch mehr Individualität und Flexibilität Der innovative VAV KFZ-Tarif wurde bereits mehrfach ausgezeichnet und steht für ein TOP Preis-Leistungs-Verhältnis. Grund dafür ist auch die ständige Weiterentwicklung und Anpassung des Tarifs an die Anforderungen unserer schnelllebigen und modernen Welt. Durch eine stärkere Differenzierung, insbesondere bei der Region und beim Alter des Versicherungsnehmers, ermöglicht der neue KFZ-Tarif eine noch risikogerechtere Prämiengestaltung. Weiters punktet dieser mit noch besserem und flexiblerem Schutz. Als wesentliche Neuerung sind nunmehr Fahrzeuge bis zu einem Fahrzeugalter von 10 Jahren bei erstmaligem Neuabschluss einer Kaskoversicherung versicherbar. Ein besonderer VAVorteil ist der Bestandskundenrabatt, welcher ab sofort auch für jeden weiteren abgeschlossenen KFZ-Vertrag bei der VAV gültig ist. So kommen auch Kunden, die nur die KFZVersicherung bei der VAV abgeschlossen haben, ebenfalls in den Genuss eines zusätzlichen Rabattes für jedes weitere bei

der VAV versicherte Fahrzeug. Bereits bewährt und daher auch im neuen Tarif enthalten sind der prämienfreie Einschluss der groben Fahrlässigkeit in den Kaskovarianten sowie die bereits umgesetzte flexiblere Gestaltung des Nutzerrabatts. „Durch unseren nun noch treffsichereren Typenklassen-Tarif bekommen VAV Kunden ein Best-Advice-Produkt mit individuellem Schutz zu einem TOP Preis-Leistungs-Verhältnis“, erklärt Mag. Robert Kühberger, Leiter Produktmanagement Privatgeschäft der VAV.

Was ist der TypklassenTarif?

Joachim Klepp, Leitung Vertrieb Makler und Agenturen, VAV

Einzigartig bei der VAV KFZ-Versicherung ist die Tarifgestaltung nach Autotypen. Beim üblichen Blicktarif wird die Prämie nach der Fahrzeugleistung (kW) bzw. nach dem Neuwert eines Wagens berechnet. Der Typklassen-Tarif der VAV orientiert sich an mehreren Faktoren, wie zum Beispiel der Type und dem Alter des Fahrzeuges, der jährlichen Kilometerfahrleistung, der Anzahl der schadenfreien Versicherungsjahre, dem Nutzerkreis sowie dem Nutzeralter. Aus all diesen individuellen Merkmalen erfolgt eine Differenzierung der Daten und in der Folge eine Einstufung eines Fahrzeuges in eine bestimmte Typklasse. So ermöglicht der Typenklassen-Tarif (kurz TYPTOP-Tarif ) anhand von 70 Milli19 | MARKT

onen Fahrzeugdaten ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Änderungen BonusProvision „Mittlerweile ist unser KFZ-Typenklassentarif sowohl in der Vermittlerschaft als auch im Markt sehr gut etabliert. Für die VAV ist dies ein guter Zeitpunkt, den Anteil der Bonus-Provision gezielt in Vergütungskomponenten unserer Sachversicherung zu investieren. Mit dem neuen KFZ-Tarif entfällt die Bonus-Provision für Neuverträge, welche uns nun mehr als 10 Jahre erfolgreich begleitet hat,“ erklärt Joachim Klepp, Leitung Vertrieb Makler und Agenturen, VAV.


COVID-19 und die Seuchen BU und BUFT von Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch Nachdem derzeit österreichweit zahlreiche Betriebsinhaber aufgrund von behördlichen Anordnungen zum CoronaVirus (SARS-CoV-2) zur Schließung ihrer Betriebe gezwungen waren und dadurch einen wirtschaftlichen Totalausfall erleiden, stellt sich aktuell die Frage des Deckungsschutzes aus den bestehenden Seuchen-BU Versicherungen. Im nachfolgenden Kurzbeitrag soll über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen informiert werden. Dazu gilt es in erster Linie zu unterscheiden, auf Basis welcher rechtlichen Grundlage ein Betriebsinhaber gezwungen war, seinen Betrieb zu schließen. Betriebsschließungen zur Verhinderung der Verbreitung einer Seuche können derzeit nämlich entweder nach dem Epidemiegesetz 1950 oder nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz angeordnet werden. Nach § 20 Abs 1 Epidemiegesetz 1950 kann beim Auftreten der darin genannten Krankheiten die Schließung von Betriebsstätten, deren Betrieb eine besondere Gefahr für die Ausbreitung dieser Krankheit mit sich bringt, für bestimmt zu bezeichnende Gebiete angeordnet werden, wenn und insoweit nach den im Betriebe bestehenden Verhältnissen die Aufrechterhaltung desselben eine dringende und schwere Gefährdung der Betriebsangestellten selbst sowie der Öffentlichkeit überhaupt durch die Weiterverbreitung der Krankheit begründen würde. Mit einer entsprechenden Verordnung hat der zuständige Bundesminister angeordnet, dass Betriebsschließungen nach dieser Gesetzesstelle auch beim Auftreten von Infektionen mit SARSCoV-2 („2019 neuartiges Coronavirus“), angeordnet werden können. Auf Basis dieser rechtlichen Grundlagen haben vor allem die Bezirkshauptmannschaften im Westen Österreichs als Maßnahme zur Verhinderung der Aus-

breitung von SARS-CoV-2 mit entsprechenden Verordnungen verfügt, dass „Beherbergungsbetriebe im gesamten Bezirk zu schließen sind.“ Diese auf Basis des Epidemiegesetzes 1950 erlassenen Verordnungen wurden nach und nach wieder aufgehoben. Neben dem Epidemiegesetz ordnet § 1 COVID-19-Maßnahmengesetz an, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beim Auftreten von COVID-19 durch Verordnung das Betreten von Betriebsstätten zum Zweck des Erwerbs von Waren und Dienstleistungen oder Arbeitsorte untersagen kann, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. Von dieser Ermächtigung hat der Bundesministers am 15.03.2020 mit der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 Gebrauch gemacht und darin unter anderem angeordnet, dass das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben untersagt ist. § 2 dieser Verordnung nennt einige Ausnahmen von diesem Betretungsverbot, beispielsweise für „öffentliche Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen“, etc. Nach § 3 der Verordnung ist grundsätzlich auch „das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe untersagt“. Mit Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung per 04.04.2020 ist gemäß § 4 nunmehr auch „das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Erholung und Freizeitgestaltung untersagt.“ Darüber hi20 | KOMMENTAR

naus kann nach § 2 COVID-19-Maßnahmengesetz der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für das gesamte Bundesgebiet, der Landeshauptmann für das gesamte Landesgebiet oder eine Bezirksverwaltungsbehörde für das Gebiet des politischen Bezirkes beim Auftreten von COVID-19 durch Verordnung das Betreten von bestimmten Orten untersagen, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. Auf Basis dieser Ermächtigung nach § 2 Ziffer 2 COVID-19-Maßnahmengesetz hat beispielsweise der Landeshauptmann von Tirol mit Verordnung vom 25.03.2020 angeordnet, dass das Betreten von Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken, insbesondere von Hotelbetrieben, im gesamten Landesgebiet verboten ist. Für jeden Fall gilt es daher zunächst herauszufinden, auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage der Betrieb eines Versicherungsnehmers geschlossen worden ist. Ob sodann eine erfolgversprechende Möglichkeit auf Deckungsschutz aus einer Seuchen-BU- bzw. BUFT-Versicherung besteht, hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab, die unter Umständen auslegungsbedürftig sind. Das gegenständliche Risiko ist in den am Markt verbreiteten Versicherungsbedingungen völlig unterschiedlich beschrieben. Eine Prüfung kann daher nur im Einzelfall erfolgen. Soweit ersichtlich, sind die Versicherungsunternehmen bei der Abgabe von Deckungsbestätigungen derzeit sehr zurückhaltend und liegen bereits erste Pauschalablehnungen vor. Nach Prüfung einer Vielzahl von Bedingungen bin ich der Ansicht, dass Deckungszusagen vielfach erfolgreich erstritten werden können. Es ist eine rechtlich spannende Auseinandersetzung zu diesem Themenkreis zu erwarten.


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DSGVO – Wenn der Kunde die Datenlöschung beim Makler verlangt In der EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ist verankert, dass ein Recht zur Löschungsverpflichtung von Kundendaten unter bestimmten Voraussetzungen besteht. Anhand eines Praxisbeispiels zeigen wir die Situation zwischen einem privaten Versicherungsnehmer und einem Versicherungsmaklerbüro auf. von Georg Eisenzopf, Akad. Vkfm. Anna Adelheid, seit 20 Jahren Kundin bei der Makler GmbH wird von einer Bank abgeworben und kündigt die Maklervollmacht per sofort. Gleichzeitigverlangt Anna Adelheid die Löschung aller ihrer Daten und fordert eine Löschungsbestätigung von Seite des Maklerbüros. Die Geschäftsleitung der Makler GmbH bestätigt gegenüber Anna Adelheid die Kündigungsannahme der Vollmacht. Es werden alle erforderlichen Informationen in Bezug auf gekündigte Verträge, vorläufige Deckungen und offene Schadensfälle der Kundin erteilt. Gleichzeitig wird der ehemaligen Kundin Anna Adelheid schriftlich mitgeteilt, dass die Daten von ihr nicht gelöscht werden können, da bestimmte Gesetze eine Aufbewahrung von Daten vorschreiben würden. Es sei auch Vorsorge zu treffen hinsichtlich der Dokumentation der Geschäftsprozesse, zwecks möglicher Haftpflichtansprüche zu einem späteren Zeitpunkt. Mit der Korrespondenz legte die Makler GmbH seine Pflichten dar und hofft auf Verständnis der ehemaligen Kundin. Diese wähnt sich jedoch im Recht und besteht auf Ihr Verlangen der Löschung ihrer Daten. Sie lässt sich diese, in Ihrem Rechtsverständnis gefühlte Ungerechtigkeit nicht gefallen und konsultiert einen Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fordert nun die Makler GmbH auf, die Daten aufgrund Art. 17 DSGVO unwi-

derruflich zu löschen und eine Löschungsbestätigung auszustellen und an den Rechtsanwalt zu übermitteln, gleichzeitig macht er die Makler GmbH auch darauf aufmerksam, dass bei Zuwiderhandlung dieser Löschungsvorschrift, die mögliche Strafe 1-2 Prozent des Jahresumsatzes der Makler GmbH zumindest aber 5.000,-- Euro betragen kann. In einem Begleitschreiben fordert der Rechtsanwalt die Makler GmbH ebenfalls auch auf die Kosten seines Einschreitens in Höhe von 1.024,Euro inkl. Ust. zu begleichen. Nach Erhalt des Schriftstückes musste die Makler GmbH ihrerseits ihren Rechtsbeistand in die Sache involvieren, denn in der Geschäftsleitung der Makler GmbH war man überzeugt richtig gehandelt zu haben. Die Rechtsvertretung der Makler GmbH, bestätigte der Geschäftsleitung, alle relevanten rechtlichen Schritte ordnungsgemäß im Sinne der DSGVO eingehalten zu haben. Es wurde dem Rechtsanwalt der ehemaligen Kundin Adelheid bestätigt, dass seine Kosten nicht übernommen werden und eine Datenlöschung nicht möglich sei. Die Begründung lag darin, dass bestimmte Gesetze Aufbewahrungsfristen zwingend vorsehen. Auch im Sinne der Versicherungsmaklerhaftung müssen Daten und Unterlagen aufbewahrt wer22 | KOMMENTAR

Georg Eisenzopf, akad. Vkfm.

den, um den rechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen waren die Entscheidungen und Handlungen in der Makler GmbH als richtig anzusehen. Gleichzeitig bestätigt der Rechtsanwalt der Makler GmbH, dass die Daten von Fr. Adelheid separiert vom allgemeinen Verwaltungsprogramm aufbewahrt werden und somit alle Erfordernisse der DSGVO erfüllt sein. Rechtsanwalt Mag. Novotny nimmt in seinem Artikel auf die Erfordernisse Bezug, wann Daten gelöscht werden dürfen beziehungsweise müssen, und wann es empfehlenswert ist, diese separat aufzubewahren.


Zur Löschungsverpflichtung von Kundendaten Die Datenschutz-Grundverordnung und ihre Umsetzung ist eine große Herausforderung für Finanzund Versicherungsunternehmen, sowie selbstständige Berater und Vermittler. von Mag. Stephan M. Novotny Grundsätzlich haben Kunden das Recht, ihre Daten beim Versicherungsvermittler unter bestimmten Voraussetzungen gem. Art 17 DSGVO löschen zu lassen. Folgende Gründe müssen ua vorliegen, damit dieses Recht auf Löschung begehrt werden kann: Die personenbezogenen Daten sind für jene Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. Daneben gilt dies auch dann, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat (und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen) oder die betroffene Person ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen hat. Berechtigterweise stellt sich der Versicherungsvermittler aber die Frage, ob der Antrag des Kunden auf Löschung seiner Daten auch abgelehnt werden kann. Offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge kann der Datenverantwortliche jedenfalls ablehnen oder hiefür Entgelt verlangen. Wichtig ist, dass dem Löschbegehren gem. Art. 17 Abs 3 DSGVO entgegen gehalten werden kann, dass die Speicherung der Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist (beispielsweise die gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung von Unterlagen nach der Bundesabgabenordnung oder zur Geltendmachung, Aus-

Mag. Stephan M. Novotny

übung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen). Ist daran zu denken, dass der Versicherungsvermittler beispielsweise wegen behaupteter Fehlberatung binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens jedoch innerhalb von 30 Jahren rechtlich in Anspruch genommen werden könnte, so ist es schon aus diesem Grund zumindest aus Sicht der Versicherungsvermittler gerechtfertigt, Kundendaten auch nach Beendigung der Kundenbeziehung mindestens 30 Jahre lange aufzubewahren. Anders sieht dies allerdings die Datenschutzbehörde, welche in ihren Urteilen davon ausgeht, dass die Aufbewahrung von Daten lediglich dann gerechtfertigt ist, wenn die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen schon stattfindet oder 23 | KOMMENTAR

sicher bevorsteht. Hier wurde dem Interesse auf Schutz der Kundendaten der Vorrang gegeben und die Löschverpflichtung des Versicherungsmaklers vor dessen Interesse auf Abwehr und Verteidigung von Rechtsansprüchen gestellt. Jedenfalls gerechtfertigt ist die Aufbewahrung der Daten dann, wenn einer gesetzlichen Frist zur Aufbewahrung entsprochen wird. Dies wird auch Frau Adelheid letztlich einsehen müssen. Hier eine Auswahl einiger wichtiger gesetzlicher Fristen im Zusammenhang mit der datenschutzrechtlichen Speicherbegrenzung: • steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist gem. § 132 Abs 1 BAO: 7 Jahre • Aufbewahrungsfrist nach Umsatzsteuergesetz für Rechnungen: 7 Jahre • Aufbewahrungsfrist nach den Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung: 5 Jahre • Aufbewahrungsfrist für Finanzdienstleistungen nach § 33 WAG: 5 bis 7 Jahre • Frist für allgemeinen Schadenersatz nach § 1489 ABGB (Entschädigungsklagen): 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, absolut 30 Jahre Im Einzelfall ist daher tunlichst und genau zu prüfen, ob einem derartigen Löschbegehren tatsächlich entsprochen werden muss, oder ob es gute Gründe gibt, die Kundendaten dennoch weiter aufbewahren zu dürfen.


VVO fordert Unterstützung von Politik bei „grüner“ Vorsorge Der Versicherungsverband Österreich (VVO) stellte anlässlich der Rückschau auf das vergangene Geschäftsjahr konkrete Forderungen an die Politik und die Regulierer, wobei Verantwortung für die Umwelt und für die nächste Generation ein Kernargument zur Durchsetzung der Wünsche vonseiten der Versicherungswirtschaft ist. Die Forderungen des VVO betrafen vor allem die Bereiche der Vorsorge fürs Alter und Naturkatastrophen, die Digitalisierung und Regulierung. von Mag. Christian Sec geführt, so verlange die VVO gänzliche Steuerfreiheit, um einen Anreiz zur Umlenkung in „grüne Anlagen“ zu fördern. Svoboda warnt davor, dass Lebensversicherungen durch unattraktive Rahmenbedingungen in Zukunft in die Bedeutungslosigkeit rutschen könnten. „Der Kapitalmarkt würde darunter leiden, denn mit einem Veranlagungsvolumen von 70 Milliarden Euro ist die Versicherungswirtschaft einer der größten Kapitalmarktteilnehmer“. Der Rückgang des Prämienvolumens bei der LV setze sich währenddessen weiter fort. Im letzten Jahr vermeldete die Versicherungswirtschaft im Bereich der LVs einen Prämienrückgang von 2,2 Prozent. Eine weitere Forderung im Bereich der Vorsorge betreffe die Valorisierung des Freibetrags der Zukunftssicherung im Rahmen der Betriebsvorsorge von 300 Euro auf 1.200 Euro. Dies entspreche der Inflationsanpassung seit Generalsekretär Dir. Prof. Dr. Louis Norman-Audenhove Im Bereich der Förderung und Belebung der privaten Vorsorge fordert Kurt Svoboda, Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes, die Senkung der Versicherungssteuer von vier auf zwei Prozent. Durch das Niedrigzinsniveau und die einhergehenden niedrigen Renditen sei eine Versicherungssteuer in der derzeitigen Höhe „nicht mehr gerechtfertigt“, begründet er die Notwendigkeit einer Steuersenkung. Werde die Veranlagung bei Lebensversicherungen in ökologische und ethische Veranlagung durch-

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1975, als der Betrag von umgerechnet 300 Euro als Freibetrag geltend gemacht durfte, erklärt Svoboda. „All diese Forderungen wurden der Regierung bereits vorgelegt“.

Zusammenarbeit mit öffentlicher Hand im Katastrophenbereich Auch bei der finanziellen Absicherung vor den Auswirkungen des Klimawandels, in dessen Folge die Intensität und Häufigkeit von Extremwetterereignissen zunimmt, fordert die VVO den Kooperationswillen der Politik ein. Dabei wünscht sich die VVO eine enge Zusammenarbeit in Form von Private-Public-PartnershipProjekten oder durch Finanzierungshilfen im Bereich der Vorsorgeinfrastruktur wie Lawinenverbauung, Hochwasserschutz oder Gefahrenzonen in den Städten. „Es gibt zwar in Österreich den Naturkatastrophenfonds. Aber es stellt sich auch die Frage, inwieweit dieser in fünf oder zehn Jahren noch ausreicht, um große oder dicht aneinander folgende Ereignisse noch abzufedern“, so Svoboda. Daher die Forderung an die Politik: Die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, um die


Integration der Naturkatastrophenversicherung in die Feuerversicherung oder Haushaltsversicherung zu ermöglichen. „Wir sollten das mit der Politik bereits jetzt in Angriff nehmen, damit die Pläne in drei bis vier Jahren greifen“, so Svoboda.

Hohe Betriebskosten durch Regulierung Ein weiteres Anliegen betrifft den Bereich der elektronischen Kommunikation zwischen Versicherern und Kunden, die nicht Ausnahme, sondern Regel sein sollte. Nicht nur aus Kundensicht, sondern auch aus ökologischer Sicht solle man die elektronische Kommunikation zwischen Versicherern und Kunden als Regelfall zulassen, fordert Svoboda. Dafür wären konkrete Anpassungen im Versicherungsvertragsgesetz nötig. Und auch das leidige Thema der Regulierung dürfe im Forderungskatalog des Versicherungsverbandes nicht fehlen. „17 Prozent der gesamten Betriebskosten sind Regulierungskosten. Für uns ist das eine Alarmglocke, mit der wir proaktiv mit den Aufsichtsbehörden sprechen werden“, so Svoboda. Auch wenn es sich um EU-Recht handele, habe der nationale Regulierer starken Einfluss auf die Ausgestaltung, erklärt Svoboda die Gestaltungsmöglichkeiten der FMA.

Pflegeproblematik Schlussendlich werde uns in Zukunft auch das Thema Pflege aufgrund der demografischen Entwicklung beschäftigen. „In 30 bis 40 Jahren werden wir dop-

pelt so viele Pflegefälle wie heute haben, was bedeutet, dass die Vorsorge wahrscheinlich nicht mehr in der Form zu finanzieren ist, wie dies heute der Fall ist“, so Svoboda auch im Hinblick darauf, dass die Zahl der pflegenden Angehörigen pro Pflegefall abnehmen werde. „Daher haben wir hier auch in Präsident Mag. Kurt Svoboda diesem Bereich diesen Generationenauftrag zu erfüllen“, so Svoboda. In der Produktentwicklung seien vergangenen Jahr um 3,8 Prozent zuledabei neue Ansätze gefragt, wie z. B. ein gen. Der Lebensbereich schloss mit eiVorsorgeprodukt zur Endfälligkeit mit nem Minus von 2,2 Prozent, was vor der Option entweder Pflege in Anspruch allem auf den Rückgang bei Einmalerläzu nehmen oder sich für eine Auszahlung gen (-4,6 %) zurückzuführen war. Wähzu entscheiden. Eine andere Möglichkeit rend noch vor wenigen Jahren das Anwäre z. B. von Spitälern in die Pflege zu teilsverhältnis am Prämienvolumen bei gehen. Beispiele für Innovation auf die- Schaden/Kranken/Leben bei 45/45/10 sen Sektor gebe es z. B. in Skandinavien lag, so liegt dieses heute bei 56/31/13. und der Schweiz, wo es bereits Produkte Die Leistungen der Versicherungen leggebe, die in diese Richtung gehen würden, ten um insgesamt 6,8 Prozent zu (Leben erklärt Svoboda. 9,9 %, Kranken 4,6 %, Schaden/Unfall 3,7 %). Durch konservative Veranlagung konnte die Höhe der Kapitalanlagen um Ergebnisse des 0,9 Prozent auf 110 Milliarden Euro geGeschäftsjahres 2019 steigert werden. Die Kernaktienquote beDie verrechneten Prämien lagen in der ös- ziffert Louis Norman-Audenhove, Geterreichischen Versicherungsbranche ins- neralsekretär der VVO, mit 4,0 Prozent. gesamt bei 17,7 Milliarden Euro und stie- Insgesamt erwarte der Verband für 2020 gen damit gegenüber dem Vorjahr um ein Prämienvolumen von 18,0 Milliarden 2,1 Prozent. Den größten Anstieg gab Euro (+1,9 %), wobei sich der Trend in es im Bereich Schaden/Unfall mit +4,2 Richtung Schaden/Unfall und KrankenProzent, der Krankenbereich konnte im versicherung fortsetzen werde.

Berufsunfähigkeitsvorsorge Continentale Assekuranz Service GmbH Die Analysehäuser Franke und Bornberg sowie Morgen & Morgen bestätigen für den Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) die ausgezeichnete Vorsorge der Continentale Lebensversicherung mit der Premium BU-Versicherung. „Starke Lebens-

versicherer bieten zum hervorragenden Produkt noch umfassenden und persönlichen Service. Wir nehmen dabei mit unserem Premium-Service eine Vorreiterrolle ein“, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben bei der Continentale. 25 | MARKT

Schlanke Prozesse sorgen bei der Antragsstellung wie im Leistungsfall für eine schnellere Abwicklung und man spart somit Zeit und Geld. Als besondere Features werden unter anderem angeführt, dass der Kunde im BU-Fall bei Umorganisation des Betriebes oder der Praxis eine finanzielle Unterstützung von bis zu 12 Monatsrenten und eine Beteiligung für einzelne Reha-Maßnahmen bis zu 2.000 Euro erhält.


Digitale Anwendungen A-Trust

Bewährten Lösungen von A-Trust bezüglich Sicherheitsstandards und Ortsunabhängigkeit sind zur Zeit hoch im Trend. Rund 1,4 Millionen Österreicher nutzen bereits die Handy-Signatur von A-Trust. Täglich werden damit um die 90.000 Unterschriften getätigt. Dank der rechtsgültigen, persönlichen Unterschrift im Internet können die Nutzer Behördenwege bequem und unkompliziert von zu Hause aus erledigen und auch mehr als 4.000 Anwendungen aus der Privatwirtschaft nutzen. Die Handy-

Signatur war und ist für in Österreich gemeldete Personen schon seit Beginn der eGovernment-Schlüsseltechnologie vor mehr als zehn Jahren kostenlos. Besonders praktisch ist die Anwendung in Kombination mit der ebenso kostenlosen Handy-SignaturApp: mit QR-Code, Touch oder Face-ID signiert man damit noch schneller. In der derzeitigen Lage ist es ebenfalls hilfreich, dass die Aktivierung der Handy-Signatur auch auf digitalem Weg möglich ist, mittels Onlinebanking, FinanzOnline, bestehender

Bürgerkarte oder auch einem OnlineBenutzerkonto bei der österreichischen Post. Mit dem webbasierten Datensafe eTresor stellt A-Trust Betrieben die erforderliche Infrastruktur zur elektronischen Rechnungslegung sowie der Archivierung und Zeichnung digitaler Dokumente zur Verfügung – medienbruchfrei und revisionssicher. Weiters bietet der e-Tresor einen sicheren Datenraum für den Austausch von Dokumenten mit Mitarbeitern, aber auch Kunden. Einige Features der Module Multiuser und Signatur-Service stellt A-Trust EPU und KMU zur Krisenhilfe bis Jahresende kostenlos zu Verfügung, Informationen zu dem aktuellen Angebot gibt es hier: www.e-tresor.at

Unternehmensinsolvenzen steigen Acredia

Die Insolvenzprognose für Österreich für das Jahr 2020 liegt derzeit bei plus acht bis plus zehn Prozent, auch in Abhängigkeit davon, wie sich die Banken punkto Unterstützung verhalten werden. Zum Vergleich: Im Wirtschaftskrisenjahr 2009 waren es 8,9 Prozent. „Wir haben umfangreiche Vorkehrungen getroffen, wie beispielsweise unsere Acredia Task Force, welche die aktuelle Lage beobachtet und entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des Ge-

schäftsbetriebs, zur Kommunikation und zum Schutz der Mitarbeiter sowie Kunden setzt. Diese Maßnahmen garantieren, dass wir unsere Leistungen ohne Unterbrechungen und wesentliche Einschränkungen erbringen und flexibel auf die aktuellen Geschehnisse reagieren können. Unsere aktuelle Analyse geht in diesem Jahr von einem BIP-Rückgang von 1,5 Prozent für Österreich aus. Für 2020 erwarten wir einen weltweiten An-

stieg der Insolvenzen um 14 Prozent“, so Acredia-Vorständin Gudrun Meierschitz.

rechneten Bruttoprämien ist um rund ein Prozent auf 659 Millionen Euro gestiegen. Im Bereich Schaden/Unfall konnte ein Zuwachs von 4,7 Prozent auf 527 Millionen verzeichnet werden. Das strategisch wichtige Nicht-Kfz-Geschäft trug dazu mit einem Wachstum von 6,4 Prozent bei. Diese Entwicklung ist haupt-

sächlich auf überdurchschnittliche Zuwachsraten in den Sachsparten und der Rechtsschutzversicherung zurückzuführen. Anhaltend positiv und deutlich besser als der schrumpfende Markt entwickelten sich die laufenden Prämien in der Lebensversicherung. Sie verzeichneten einen Zuwachs von 1,3 Prozent. Wachstumsmotor war die fondsgebundene Lebensversicherung mit einem Prämienplus von 3,2 Prozent. Insgesamt betrugen die direkten Bruttoprämieneinnahmen in der Lebensversicherung 132 Millionen Euro.

Jahresergebnis Zurich

Die Zurich Versicherung hat das Geschäftsjahr 2019 positiv abgeschlossen. Andrea Stürmer, Vorsitzende des Vorstandes Zurich Österreich: „Wir haben 2019 sehr gut abgeschlossen. Wir konnten viele neue Kundinnen und Kunden gewinnen und haben das Kundenerlebnis weiter verbessert“. Das Volumen der ver-

26 | MARKT

Gudrun Meierschitz


Schadensleistungen wurden im Jahr 2019 in Höhe von 491 Millionen ausbezahlt, aufgeteilt auf die Schaden-Unfallversicherung in Höhe von 321 Millionen und den Bereich Lebensversicherung mit 170 Millionen Euro. Die Combined Ratio lag im Jahre 2019 bei 99,5 Prozent. Der Nettoschadenaufwand erhöhte sich aufgrund mehrerer Großschäden um acht Prozent auf 175 Millionen. Damit ergab sich ein Schadensatz von 72,6 Prozent, der Kostensatz netto lag bei 26,9 Prozent. Gestiegene Provisionsaufwendungen als Resultat der Geschäftsausweitung sowie ein Anstieg der Projekt- und Personalkosten prägten die Kostenentwicklung. Mag. Silvia Emrich, Mitglied des Vorstandes und CFO: „Wir haben Personal aufgestockt und verstärkt in unser digitales Transformationsprogramm investiert. Damit haben wir bewusst einen Kostenanstieg in Kauf genommen.“ Das EGT betrug zehn

Andrea Stürmer

Millionen Euro und lag damit um vier Millionen Euro höher als im Vorjahr. Das

Mag. Silvia Emrich

Nettofinanzergebnis konnte auf 72 Millionen Euro verbessert werden.

Gutes Ergebnis HDI Versicherung

„Das vergangene Jahr war ein erfolgreiches Geschäftsjahr für die HDI Versicherung AG. Eine Umsatzsteigerung im Industrie- und Privatbereich, gute Schadensätze über alle Sparten und eine konsequente Veranlagungsstrategie haben zu einem ausgezeichneten technischen sowie nichttechnischen Ergebnis in beiden Bereichen – Industrie und Privat geführt“, so der Vorstand der HDI Versicherung, Günther Weiß und Ing. Thomas Lackner. Die verrechneten Bruttoprämien in Österreich sind auf 177 Millionen Euro gestiegen, im Gesamtbereich auf 209 Millionen Euro. Für das Jahr 2019 weist die HDI Versicherung einschließlich der Zweigniederlassungen in Tschechien, Ungarn und der Slowakei eine Combined Ratio von 74,8 Prozent aus. Das EGT liegt Ende 2019 bei 12,261 Millionen Euro. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle sind gegenüber dem Vorjahr um 17,5 Prozent gesunken. Die Schadenquote im Gesamtgeschäft,

Günther Weiß und Ing. Thomas Lackner

auf Basis der abgegrenzten Prämie, beläuft sich auf 50,8 Prozent. Unter den verrechneten Prämien hat die Kfz-Haftpflicht einen Anteil von 25,8 Prozent. „2020 gilt unsere Konzentration der Weiterentwicklung der HDI-Produktpalette und dem Thema Digitalisierung. Bereits im Vorjahr wurde unter Einbindung von Big Data ein Pricing-Modell entwickelt, das detaillierteres Monitoring, Marktana27 | MARKT

lysen und Impactanalysen von Preisänderungen etc. ermöglicht. Die Erkenntnisse daraus dienen als verlässliche Entscheidungsgrundlagen im Produktentwicklungsprozess und dies resultiert in einer höheren Kundenzufriedenheit. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung derzeit noch nicht abschätzbar., so Vorstandskollege Ing. Thomas Lackner.


Kostenexplosion bei Pflegefinanzierung Die Coronakrise überlagert zwar berechtigterweise alles andere. Aber unsere Zukunftsherausforderungen bleiben umso mehr bestehen. Etwa die Pflegethematik. Dazu gehört auch die Frage der künftigen Finanzierung. Staatlich und/oder privat? risControl hat dazu (schon vor der Coronaausbreitung) den Leiter des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO), em.o.Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, befragt. Als Ökonom und langjähriger Professor für Wirtschafts- und Sozialpolitik an der WU Wien ist er Kenner unseres Sozialsystems. von Manfred Kainz Wie würden Sie die Entwicklung, mit dem unsere Pflegefinanzierung umgehen muss, zusammenfassen? Christoph Badelt: In der künftigen

Pflegefinanzierung geht es gleich um eine ganze Reihe von grundsätzlichen Herausforderungen: Unsere demographische Entwicklung lässt den Anteil der alten Generationen an der Gesamtbevölkerung stetig ansteigen. Genauer gesagt: Die sogenannte „Abhängigenquote“ -das sind die Ab-65-Jährigen im Verhältnis zu den 20- bis 64-jährigen Aktiven- wächst von heute 31 % bis 2045 auf 50%. Und die sogenannte „intergenerationelle Unterstützungsrate“ -das sind die Ab-85-Jährigen im Verhältnis zu den 50- bis 64-Jährigen, also diejenigen, die in der Praxis die Pflegeverantwortung tragen- verdoppelt sich von heute 11,5% bis 2040. Das ist nicht so lange hin. Diese demografische Situation ist gepaart mit einem Nachholbedarf in der Versorgung; den absehbaren Mangel an Pflegepersonal hat die Politik schon erkannt. Die -auch finanzielle- Rolle der betreuenden Angehörigen wird wohl auch zu unterstützen sein. Zusammen ergibt das schon auf Basis der jetzigen

Rechtslage eine Kostenexplosion: Denn mit der langfristigen Entwicklung der Pflegeausgaben wachsen die Kosten für Geld- und Sachleistungen für Pflege allein im Bundesbudget von jetzt 2,7 auf 4 Milliarden Euro jährlich, die Bundesländer noch gar nicht mitgerechnet. Also gilt es, Finanzierung, Organisation und Qualitätsstandards rasch zu klären. Da kommt man rasch zur sensiblen Frage: Wer soll das bezahlen? Badelt: Die Frage der Pflegefinanzie-

rungsquellen ist letztlich eine politische Entscheidung über das gewünschte System: Soll die Verantwortung für Pflege eine der öffentlichen Hand sein oder eine private? Soll es also öffentliche -also von der Allgemeinheit steuerfinanzierteund/oder private Finanzierung -über die Sozialversicherung plus eventuell Eigenvorsorge- sein? Staatliche Verantwortung bedeutet einen Rechtsanspruch und so eine Pflegeversicherung wird wohl viele Budgetmittel, sprich Steuergeld, brauchen. Selbst wenn der abgeschaffte Pflegeregress -d.h. Heranziehen von Vermögen der Betroffenen- wiederbelebt würde, werden die Mehrkosten steigen. Denn 28 | INTERVIEW

was die Rolle und Funktion des Pflegegelds betrifft, wird man wohl tiefer in die Tasche greifen müssen, plus Diskussion über Selbstbehalte und Härtefälle. Können wir vom Deutschen Pflegefinanzierungssystem etwas lernen? Badelt: Um das in Deutschland prakti-

zierte Modell der Pflegeversicherungspflicht in Österreich anzuwenden, müssten vorab ein paar Fragen geklärt werden: In Deutschland hat man bei der Einführung zur Startfinanzierung einen gesetzlich arbeitsfreien Tag „geopfert“, das ist eine politisch heikle Entscheidung. Zweitens: Reicht diese Finanzierung, denn auch der deutschen Pflegeversicherung mangelt es an Geld. Auch eine klare Stufenregelung wäre notwendig; die Definition von Pflege ist schwieriger als bei der Krankenversicherung. Jedenfalls müsste mehr Rücksicht auf die wachsende Zahl der Demenzfälle genommen werden. Insgesamt halte ich eine Finanzierung über die Belastung des Faktors Arbeit, also als Aufschlag auf die SV-Abgaben, sprich Lohnnebenkostenerhöhung, für nicht sinnvoll. Vielen Dank für das Gespräch.



Klassische und Fondsgebundene Lebensversicherungen auf dem Prüfstand Lebensversicherungen sind angesichts einer Befreiung der KEST von 27,5% eine interessante Anlagealternative, vorausgesetzt es gibt genug Ertrag, um Steuern sparen zu können. risControl befragte diverse Lebensversicherer bezüglich zeitgemäßer Produktgestaltung. von Michael Kordovsky

Was bei der klassischen Lebensversicherung zahlreiche Anleger abschreckt, ist der hohe Anteil an Staatsanleihen, die keinerlei Rendite mehr bringen. Vielmehr weist ein Großteil des Volumens der Staatspapiere des Euroraums Negativrenditen auf. Geld zu zahlen, dafür, dass man es verleihen darf und auch noch den Rückerhalt riskiert, ist ökonomischer Masochismus. Deshalb machte sich die Redaktion von risControl darüber Gedanken, wie eine ideale klassische LV konzipiert sein sollte und konfrontierte verschiedene Anbieter mit folgenden Fragen:

dreas Bayerle, Vorstand Finanzen & Leben Helvetia Österreich: „Aufgrund der aktuellen Situation an den Kapitalmärkten ist eine Zielrendite von 4% bei gleichzeitig niedriger Volatilität nicht realistisch. Helvetia verwendet Immobilien als Beimischung, aber nicht zu exzessiv. Zwischen 40% und 50% Immobilien oder alternative Investments klingen zwar vielversprechend, sind aber bei den derzeitigen Kapitalhinterlegungs-

Besteht die Möglichkeit, diese Produktkategorie durch Ersatz der Staatsanleihen durch Immobilien (z.B. 40 bis 50% des Portfolios) und Beimischung von Aktien mit Dividendenrenditen über 4% sowie Private-Equity und Geldmarkt wieder attraktiv für Anleger zu machen? Motto: Mietrenditen und Dividenden als neue Zinsen. Welche diesbezüglichen Ansätze haben Sie?

Bezüglich der Umsetzung so eines Konzeptes kritisch äußerte sich An30 | MARKT

Andreas Bayerle, Vorstand Finanzen & Leben Helvetia Österreich


vorschriften rund um Solvency II nicht darstellbar. Selbst wenn diese Vorschriften gelockert würden, ist die Umstellung des Portfolios kurzfristig nicht realistisch. Daher glauben wir nicht, dass man Zinsen so einfach durch Mieterträge ersetzen kann“.

„Ja“ zur Diversifikation und InfrastrukturInvestments im Vormarsch Bei der Generali steht eine risikoadjustierte Optimierung der Asset Allokation im Zentrum. Die Adaptierung der strategischen Asset Allokation erfolgt jährlich und bildet die Basis für die laufende Steuerung der Portfolios innerhalb möglicher Abweichungsbandbreiten und unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten der einzelnen Anlageklassen. Zur konkreten Streuung äußerte sich Dr. Martin Sturzlbaum, Chief Insurance Officer Leben/Kranken der Generali Versicherung AG: „Anleihen und ähnliche zinsabhängige Instrumente wie Darlehen bilden nach wie vor den soliden Kern der Veranlagung. Diversifikation ist vor dem Hintergrund historisch niedriger Zinsen unverändert das wichtigste Thema. Daher investiert die Generali verstärkt in

Dr. Martin Sturzlbaum, Chief Insurance Officer Leben/Kranken der Generali Versicherung AG

Kurt Möller, Mitglied des Vorstandes Zürich Versicherung AG

neue Bereiche, wie zum Beispiel Alternative Investments (Private Equity, Private Debt, Infrastruktur). Immobilien stellen auch in Zukunft einen wichtigen Baustein in der Asset Allokation dar. Sie dienen weiter als interessante Beimischung in der Einzelentscheidung. Sowohl die Qualität des Bestandes als auch der attraktive laufende Ertrag sprechen für diese Asset-Klasse.“ Eine Entwicklung in die gewünschte Richtung und konkrete Erfolge erwähnt Kurt Möller, Mitglied des Vorstandes Zürich Versicherung AG: „Unser Portfolio besteht bereits jetzt aus einem anteilsmäßig materiellen Bestand an Liegenschaften in bester Lage, neben Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Aktien und Hypotheken. Dieses Portfolio wollen wir um attraktive Anlagekategorien wie etwa Infrastruktur-Investitionen ergänzen und das Investment in Green-, Social- und Sustainability-Anleihen weiter ausbauen“. Im abgelaufenen Geschäftsjahr brachte der Ansatz bereits eine Gesamtperformance von 2,5%. Infolge der niedrigen Zinsen auf neue Ertragsquellen für den Deckungsstock blickt die Wiener Städtische Versicherung. Gegenüber dem risCon31 | MARKT

trol erwähnte sie dazu Unternehmensanleihen mit guter Bonität und attraktiver Verzinsung, Infrastrukturprojekte und Investments, die stabile Cash Flows ermöglichen. Im Rahmen der Möglichkeiten gegenüber den Eingangs-Impulsen konstruktiv äußerte sich Dr. Peter Eichler, Mitglied des Vorstandes Personenversicherung & Vermögensveranlagung UNIQA Österreich: „Die langfristige Ausrichtung der Veranlagung und die Bilanzierungsvorschriften der KLV bieten Möglichkeiten, die sich UNIQA zu Nutze macht. Veranlagungen mit relativ hohem laufendem Einkommen – Mieteinnahmen aus Immobilien und Dividendenzahlungen von Aktien und Beteiligungen – sind wichtiger Bestandteil des Portfolios. Ebenso kommt illiquideren Veranlagungen, die einen Yield Pickup erwirtschaften, in der KLV eine hohe Bedeutung zu. UNIQA setzt insbesondere die illiquideren Assetklassen - wie beispielsweise Investments in Infrastruktur - verstärkt ein“. Doch das läuft alles mit Maß und Ziel: „Die genannten Assetklassen sind Bestandteile des Portfolios, aber hohe Gewichtungen – wie beispielsweise eine Immobilienquote von bis zu 50% – würden eine zu hohe Risikokonzentration verursachen“, so die Begründung.

Dr. Peter Eichler, Mitglied des Vorstandes Personenversicherung & Vermögensveranlagung UNIQA Österreich


Fondsgebundene Lebensversicherung als flexible Alternative Eine der wichtigsten Voraussetzung der Attraktivität dieser Anlagekategorie ist eine große Fondsauswahl, die sogar die Zusammensetzung eines Multi-Asset-Portolios im Versicherungsmantel ermöglichen sollte. Je besser dabei die vorselektierten Fonds und Portfolios sind, desto mehr „Vorarbeit“ erspart der Anbieter dabei seinen Kunden. Deshalb stellt risControl folgende Frage: Gibt es qualitative Mindestkriterien oder quantitative Auswahlverfahren? Worauf kommt es bei Ihrer Fondsauswahl an?

Dazu Christian Wagner, Produktmanagement HDI LEBEN Österreich: „HDI LEBEN setzt in der Fondsgebundenen Lebensversicherung auf Klasse statt Masse. Schon jetzt wird der Fokus einer strengen Vorauswahl unter anderem auf Zukunftsthemen wie Umwelttechnologie, erneuerbare Energie, Nachhaltigkeit und Digitalisierung gelegt“. Nachhaltigkeitsthemen sowie eine klare Werteorientierung nehmen im ­LEBENSWERT-Programm von HDI

Christian Wagner, Produktmanagement HDI LEBEN Österreich

LEBEN einen zentralen Stellenwert ein. Bei der Aufnahme in die Fondspalette herrschen zahlreiche Selektionskriterien: „Neben quantitativen Kriterien wie Volumen, Track Record, Rating, Peer GroupVergleich und Kosten geht es aber nicht zuletzt auch um langfristig erfolgversprechende Anlagekonzepte. Tägliche Handelbarkeit und eine funktionierende Datenanbindung sind für uns Grundvoraussetzung“ erklärt Wagner. Ähnliches gilt aus für Helvetia: „Bei der Fondsselektion achten wir auf un-

terschiedliche Faktoren wie Vertriebszulassung, Fondsvolumen, Bewertung durch Ratingagenturen und Orderbarkeit. Darüber hinaus erstellen wir Peergroup-Vergleiche und analysieren das Fondsmanagement dahinter eingehend im Rahmen eines hausinternen, standardisierten Due Dilligence Prozesses“, erklärt Bayerle. Im Nachhaltigkeitsspektrum erweiterte Helvetia ihr Angebot an gemanagten Portfolios um die FairFuture Lane, ein hauseigenes gemanagtes Portfolio, das ausschließlich in Fonds mit klarer nachhaltiger Ausrichtung investiert und von der Schweizer Vontobel Asset Management AG gemanagt wird. Eine sorgfältige Auswahl skizziert auch Zürich: „Wenn wir neue Fonds aufnehmen, berücksichtigen wir qualitative, quantitative und technische Faktoren. Neue Fonds müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, welche anschließend im Rahmen eines Monitoring-Prozesses laufend überprüft werden“. Mehr als ein Fünftel der Fondsauswahl sind nachhaltig gemäß folgender anerkannten Kriterien: „Dazu zählen die Gütesiegel des Forums Nachhaltige Geldanlagen (FNG), das Europäische Transparenzlogo EUROSIF sowie das Österreichische Umweltzeichen für Nachhaltige Fi-

Fonds und Handelsflexibilität Versicherer

Anzahl der Fonds

Dauer Portfolio Umschichtung

Generali

19 Investmentfonds verschiedener KAGs, auch Dachfonds darunter; Es können bis zu 5 Fonds ausgewählt werden

Umschichtung bei meisten Produkten jeweils nächster letzter Börsetag des Monats

HDI Leben

Tarife TwoTrust Invest u. TwoTrust Aktiv: 66 Einzelfonds, 9 hauseigene gemanagte Portfolios

Transaktion innerhalb von 2 Börsentagen abgewickelt

Helvetia

Über 200 Fonds unterschiedlicher Risiko- kategorie u. Investementstrategien; 5 hauseigene gemanagte Portfolios

Fondsumschichtungen erfolgen binnen 5 Arbeitstagen nach Kundenauftrag

Wiener Städtische

130 nationale und internationale Investmentfonds

Umschichtung mit Rechenwert 4. Tages nach Einlangen der Order

UNIQA

37 Einzelfonds, gemanagte Portfolios: UNIQA: 4; Raiffeisen: 4; Kepler: 4; ESG Fonds: 7; individuelles Portfolio aus 10 diversen Fonds machbar

kostenfrei monatlich eine Änderung zum Monatsultimo; Umschichtung bis 20. des Monats bekanntgeben!

Zürich

92 Investmentfonds sowie 5 Fundbaskets; RoboAdvisor "Alfons" schneidert Portfolio nach Maß

Umschichtung 3 mal im Monat möglich, Änderung künftiger Prämieninvestmentments zum nächsten Monatsersten

32 | MARKT


KommR Gerhard Heine, Leiter des Partnervertriebes bei der Wiener Städtische Versicherung

nanzprodukte. Das vierte Kriterium ist ein EDA-Wert von mindestens 85 auf der Skala des Fonds- und Finanzdatenanbieters Mountain View. Eines dieser vier Kriterien muss erfüllt werden, damit ein Fonds als nachhaltig gilt“. Für KommR Gerhard Heine, Leiter des Partnervertriebes bei der Wiener Städtische Versicherung, hingegen ergeben sich die wesentlichen Mindestanforderungen einerseits aus regulatorischen Anforderungen und andererseits aus internen Vorgaben: „Wir nehmen nur UCITS/OGAW Fonds in unsere Fondspalette auf, die steuerlich in Österreich vertreten sind bzw. zum Vertrieb in Österreich zugelassen sind. Die Fonds müssen in der Regel auch täglich gehandelt werden und täglich einen Anteilswert publizieren. Zusätzlich sollte der Fonds schon vor einigen Jahren aufgelegt worden sein (idealerweise vor mindestens 5 Jahre). Wir bevorzugen auch Fonds mit einem größeren Volumen (Assets under Management > EUR 100 Mio.) und einem höheren Rating“, so ein Sprecher des Unternehmens gegenüber risControl, der sich auch zur Nachhaltigkeitsstrategie äußerte: „Wir haben mit April mit ECO Select Invest die erste Fondspolizze in Österreich auf den Markt gebracht, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen prämiert ist. Kunden können zwischen

zwei Basket-Lösungen zu Beginn oder aus insgesamt 13 Fonds wählen, die ebenfalls mit dem Österreichischem Umweltzeichen versehen sind“. UNIQA wendet sowohl bei der Auswahl des Fondsanbieters als auch bei den dazugehörigen Fonds Mindestkriterien an. „Die Kriterien bei der Auswahl der Fondsanbieter sind neben einer hervorragenden Reputation auch das bisherige Bestandsvolumen der Fonds, ein Mindestfondsvolumen von 10 Mrd. Euro, mindestens 10 Jahre Erfahrung im Asset Management sowie eine breite Produktpalette. Das Angebot an Einzelfonds besteht ausschließlich aus institutionellen Shareklassen und Indexfonds, welche sich durch deutlich geringere Kosten auszeichnen“, so eine Sprecherin des Unternehmens. Im Nachhaltigkeitsbereich bietet UNIQA ESG Fonds von Amundi sowie unter der Vertriebsmarke Raiffeisen Versicherung Fonds von Raiffeisen Capital Management KAG bzw. Kepler-Fonds KAG an. Bei der Generali beschreibt Dr. Sturzlbaum die Fondsauswahl wie folgt: „Der Fokus der Fondspalette liegt grundsätzlich auf vermögensverwaltenden Ansätzen, die auf Veränderungen im Kapitalmarkt flexibel reagieren können. Die Auswahl der Investmentfonds erfolgt auf Basis objektiver Kriterien. Dazu zählen Track Record, die bisherige Entwicklung im Vergleich zur Peergroup, Risikokennzahlen sowie Softfacts wie die individuelle Bewertung der dahinterstehenden Fondsgesellschaft bzw. des Fondsmanagements anhand der bisherigen Erfolge und des verwendeten Investmentprozesses“ und er ergänzt „In unserem meist verkauften Vorsorgeprodukt, dem Generali LifePlan stellen wir aktuell in der Fondspalette Investmentfonds zur Auswahl, die das Thema Nachhaltigkeit verfolgen. Dabei handelt es sich um nachhaltige Fonds der 3 Banken Generali Investment GmbH (z.B. 3 Banken Nachhaltigkeitsfonds) bzw. Swisscanto (Swisscanto Portfolio Fund Responsible Balanced)“.

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Digital wird normal Mag. Xaver Wölfl hat seit Jänner 2020 die Funktion des COO inne. Er ist für das gesamte Ressort „Service“ inklusive Organisation & Planung, Information Security, Protection & Resilience Management, IT und Kundenservice zuständig. Darüber hinaus wird er auch den Bereich „Digital Transformation“ in der Allianz weiterentwickeln. Vielen Dank, dass Sie sich mitten in der Krise die Zeit nehmen und uns für ein Interview zur Verfügung stehen. Wie geht’s Ihnen denn? Wölfl: Mir geht’s gut, danke. Ich bin

im Homeoffice und habe meine Familie um mich. Meiner Frau und den Kindern geht’s auch gut. Alle gesund. Wir haben privat einen Modus gefunden, zusammenzuleben, ohne uns auf den Nerv zu gehen. Sie leiten bei der Allianz den Krisenstab. Wie sieht der aktuelle Status aus? Wölfl: Das Ziel ist, das Unternehmen

so gut wie möglich durch die Krise zu führen. Wir haben einen Krisenstab, in dem alle wichtigen Funktionen vertreten sind. Wir treffen uns täglich zu einem Call. Dabei wird jeweils die aktuelle Lage analysiert. Ganz oben auf der Agenda steht: Wie geht’s den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Die Gesundheit ist das Wichtigste. Dann der Punkt Technik und Infrastruktur, wo man schaut, dass alle arbeitsfähig sind. Derzeit arbeiten bei uns mehr als 97 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice. Alle Services für Kunden und Makler sind aufrecht. Das Schadenservice funktioniert sehr gut. Auch für Vertragsangelegenheiten sind wir sehr gut aufgestellt. Zurück zum Alltagsgeschäft. Sie sind seit 1.1.2020 für eines der größten

Vorstandsressorts in der Allianz zuständig, das Ressort Service und IT. Was haben Sie sich vorgenommen? Was ändert sich? Wird es auch Änderungen in der Zusammenarbeit mit Maklern geben? Wölfl: Wir befinden uns gerade in

einer außerordentlichen Situation, in der sich das Kundenverhalten stark verändert. Digitalisierung und digitale Kommunikation werden gerade zur Normalität – auch in unserer beratungsintensiven Branche. Wir merken jetzt – wo uns keine persönlichen Kundenkontakte offen stehen – wie wichtig es ist, unsere Kunden per Mail oder Telefon/SMS/WhatsApp zu erreichen. Dazu sind diese digitalen Kontaktdaten mehr denn je notwendig – in Wirklichkeit sind sie wichtiger als die Adresse. Auch die Maklerbetreuung ändert sich gerade – die Abstimmung und Beziehungsarbeit erfolgt mittels Videokonferenzen; auch das Kontakthalten und die Beratung mit Kunden erfolgt digital, und die Bereitschaft aller Beteiligten, in dieser Form miteinander zu arbeiten und zu kommunizieren ist überraschend hoch. Das wird die Art der Maklerbetreuung und der Kundenbetreuung auch nach der Krise sicherlich nachhaltig beeinflussen. Was ist in der IT geplant? Wölfl: Wir haben unseren Allianz Now Partner (ANP) eingeführt. Eine digitale 34 | INTERVIEW

Das Thema Interkonnektivität mit Versicherungsmaklern ist ganz oben auf der Agenda. Da stellen wir wirklich alles zur Verfügung, was wir tun können. Lösung, die gemeinsam mit Maklerpartnern entwickelt wurde. Was ist das Besondere daran? Man kann mit wenigen Klicks Versicherungsprämien ermitteln und Deckungen umgehend beantragen. Zusätzlich ist die Versicherungsbestätigung sofort als PDF downloadbar. Das alles verbunden mit atemberaubendem Tempo, Top-Service und der Garantie, dass die Prämie hält. ANP kommt bei den Maklern sehr gut an, und da erwarte ich mir, dass es noch viel mehr genutzt wird. Gerade in Zeiten der Krise sind solche digitalen Tools wertvoll, weil man auf Knopfdruck alle Infos bekommt, ohne sich aus dem Haus zu bewegen. Wir haben gerade jetzt mit einigen wenigen Maklern einen Testbetrieb für unser neues Maklerportal, das in Kürze ausgerollt wird. Parallel dazu gibt es besondere Lösungen für Maklernetzwerke und Großvertriebe. Das sind die großen Meilensteine.


Das Thema Interkonnektivität mit Versicherungsmaklern ist ganz oben auf der Agenda. Da stellen wir wirklich alles zur Verfügung, was wir tun können. Jetzt in der Coronakrise sehen wir, dass das absolut der richtige Weg ist. Denn nur so können wir ein „speedy“ Service für die Kundinnen und Kunden der Makler zur Verfügung stellen. Im Moment ist eine Arbeit direkt beim Kunden, durch die Maßnahmen in der COVID 19 Vermeidung nicht möglich, welche Hilfestellung bietet die Allianz Versicherung ihren Vertriebspartnern? Wölfl: Das Wichtigste ist die erwähnte

technische Anbindung. Der Makler kann ohne weitere Unterstützung oder ohne, dass er einen Spezialisten fragen muss, die wesentlichen Dinge rechnen, anbieten und abschließen. Ein Makler muss nicht Anträge in Papierform durch die Gegend schicken, sondern kann alle Anträge auf

digitalem Wege fertig machen, ohne sein Büro verlassen zu müssen. Damit ist sichergestellt, dass der Kunde blitzschnell seine Polizze bekommt. Der Makler hat die gesamte Übersicht im Maklerportal. Zusätzlich steht unser Allianz Kundenservice weiterhin zur Verfügung, sei es für telefonische Anfragen oder über alle anderen Kommunikationskanäle. In der Schadenanlage gibt’s jetzt sogar ein neues Service für den Makler, mit dem er noch weniger Arbeit hat: Er schickt eine kurze Info an kundenanlage@allianz.at. Der Makler muss nur die Kontaktdaten seines Kunden hinterlassen, den Rest nehmen wir dem Makler ab – also Schadenanlage, Veranlassung der nächsten Schritte, Besichtigung, Ablöse etc. Telefonisch sind wir im Schaden – auch jetzt in der Krise – sehr gut erreichbar und können alles anbieten, was ein Vericherungsmakler braucht. Ganz konkret bieten wir zahlreiche Aktionen an, um Neugeschäft und Konvertierungen zu unterstützen. Nur zwei 35 | INTERVIEW

Beispiele: Beim Neuabschluss einer privaten Krankenhauskostenversicherung bis Ende Juni verzichten wir für zehn Jahre auf den Selbstbehalt. Dieses Angebot wird von vielen Maklerpartnern bereits jetzt sehr gerne angenommen. Zweites Beispiel: Bei Neuabschluss oder Vertragskonvertierung einer Multi Risk Haushalt oder Eigenheim wird für die Jahre 2020, 2021 und 2022 kein Selbstbehalt verrechnet. Das ist ganz neu, nähere Infos gibt es bei den Maklerbetreuern. Gibt es bereits Auswirkungen im Neugeschäft, welche Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft befürchten Sie? Wölfl: Derzeit können wir noch nicht

absehen, wie sich das genau entwickeln wird. Das Neugeschäft ist in den letzten Wochen jedenfalls zurückgegangen. Das ist verständlich und nachvollziehbar. Viele Kunden haben jetzt den Job verloren oder sind in Kurzarbeit, müs-


sen mit weniger Geld auskommen, viele machen sich gerade Sorgen um ihre Zukunft. Wir sind ein starker Partner und bieten eine Reihe von Möglichkeiten an, denn es ist immer besser, eine Versicherung nicht gleich zu kündigen, sondern nach Alternativen zu suchen. Eine Versicherung kann ja vor existenziellen Risiken schützen! Dieses Schutzschild sollte man nicht aufgeben, gerade in der Krise nicht! Wie es auf der Firmenseite aussieht, lässt sich ebenfalls noch nicht genau abschätzen. Es wird aber gewaltige Auswirkungen haben. Wir werden jedenfalls mit einem Einbruch des Geschäfts rechnen müssen. Darauf gilt es, sich professionell vorzubereiten. Wie sieht es mit dem Schaden aus? Ist jetzt mit großen Schäden zu rechnen? Wölfl: Wir sehen bereits jetzt, dass we-

niger Schadenmeldungen hereinkommen. Die Mobilität ist zurückgegangen, und dementsprechend gibt es auch weniger Unfälle oder Parkschäden. Man muss auch mit mehr Insolvenzen rechnen – auch wenn momentan die Situation sogar rückläufig ist im Vergleich zum Vorjahr. Aber das ist natürlich getrieben durch die Unterstützungsleistungen des Staates und die Stundungen der Sozialversicherungsträger, die ja in Normalzeiten oftmals die Insolvenzen auslösen durch das Einfordern der Rückstände. Unabhängig vom Eintritt den

Digital wird normal. Für die Kunden bedeutet dies den Zugang zu sofortigen und kontinuierlichen Informationen und Services – ohne die eigenen vier Wände verlassen zu müssen.

Schadens ist es für uns entscheidend, dass wir gerade im Zeitalter des Social Distancing für die Maklerpartner und Kunden gut erreichbar sind. Die diesbezüglichen Service-Kennzahlen zeigen uns, dass uns das sehr gut gelingt – sogar noch besser als in „Normalzeiten“. Zur IT-Anbindung des Maklers an die Allianz Versicherung: BiPRO oder OMDS? Wölfl: Wir bieten grundsätzlich bei-

des an, aber ich glaube, die Zukunft gehört dem BiPRO-Standard, weil man da wirklich alle transaktionalen Dinge anbieten können. Wir tauschen bereits jetzt hunderttausende Dokumente über diesen Weg aus, so gesehen ist das der Standard, den die Allianz für den zukunftsträchtigeren hält. Genau in diesen Zeiten ist die Anwendung von digitalen Tools besonders wichtig, wie ist der aktuelle Stand der Digitalisierung und Entwicklung der IT bei der Allianz? Wölfl: Wir hatten und haben eine sehr

starke IT – die Allianz Technology ist sicher mittlerweile einer der größten Software-Entwickler in Österreich mit deutlich mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern– auch deshalb, weil die hier entwickelten Lösungen mittlerweile im weltweiten Allianz Konzern eingesetzt werden. Damit entwickeln wir für die Allianz Welt, aber wir bekommen auch ständig die Innovationen nach Österreich. Entscheidend sind natürlich die Schnittstellen zu Maklern und Kunden, aber auch die ständige Automatisierung, die durch Künstliche Intelligenz ermöglicht wird. Was haben Kunden und Makler davon? Wölfl: Digital wird normal. Für die

Kunden bedeutet dies den Zugang zu sofortigen und kontinuierlichen Informationen und Services – ohne die eigenen vier Wände verlassen zu 36 | INTERVIEW

Es ist und wird ein hartes Jahr 2020. Auch für die Makler. müssen. Über die Allianz App haben sie Zugriff auf alle Versicherungsverträge. Oder sie haben einen transparenten Zugriff auf den Status eines Autoschadens über die Claims Tracker-App, die ständig verbessert und bald auch in anderen Geschäftsbereichen eingesetzt wird. Digitalisierung bietet auch die Möglichkeit, eine Zahlungsbenachrichtigung in elektronischer Form zu erhalten. Und viele Dinge mehr. Es ist einfach ein personalisierter Zugang zu digitalen Prozessen und Anwendungen. Für unsere Vertriebspartner bedeutet dies vereinfachte Verkaufsprozesse durch ausschließliche elektronische Übermittlung der Daten sowie Zugriff auf Kundendaten. Makler können ihren Kunden den Zugang zu einer Reihe überlegener Dienstleistungen bieten, die die Interaktion deutlich vereinfachen. In Zeiten, wo man sich mit seinem Betreuer nicht persönlich treffen kann, lernt man das wirklich zu schätzen. Wie wird das Jahr 2020? Wölfl: Es ist und wird ein hartes Jahr

2020. Auch für die Makler. Das Kundenverhalten ist jetzt im Begriff, sich zu ändern aufgrund von Corona. In einer Art und Geschwindigkeit, wie wir es in den letzten Jahren nie gesehen haben. Daher auch für die Makler: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Digitalisierung zu nutzen, sich richtig anzubinden und die Dinge end-to-end digital mit den Versicherern abzuwickeln, weil das das einzige Mittel ist, sich auf die Krise richtig einzustellen. Das macht uns in Summe schneller und bietet die einzigartige Möglichkeit, selbst in Zeiten der Krise das Kundenservice in vollem Umfang aufrechterhalten können. Herzlichen Dank, alles Gute und bleiben Sie gesund!


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Vertrauen ist Gold Wie erfolgreich die Regierung in dieser Notsituation arbeitet, sollten wir erst beurteilen, wenn alles vorbei ist. Was jedoch den Erfolg der Regierung in dieser Krise maßgeblich bestimmen wird ist das Vertrauen, das die Bevölkerung in die Maßnahmen der Regierung setzt. von Mag. Christian Sec

Wenn einem das Leben noch nicht gelehrt hat, so ist es doch eine nachvollziehbare Weisheit: Vertrauen ist leicht zu verlieren, aber sehr schwer aufzubauen. Wir alle lieben das Vertrauen, das wir von unseren Kindern erhalten. Wir alle vertrauen Personen in unserem näheren Umfeld und nur wenig kann mehr enttäuschen als Vertrauensmissbrauch. Auch Unternehmen oder Staaten buhlen um das Vertrauen von Konsumenten und Bevölkerung. Die Legitimität einer Herrschaft und damit auch ihr Handlungsspielraum wird stark vom Vertrauen ihrer Untertanen beeinflusst. Das Vertrauen hat dabei zwei Dimensionen, wie der Edelman-Index – ein internationaler Index, der das Vertrauen von Institutionen misst – zeigt, eine Ethische, die vom Charakter der handelnden Personen abhängt und eine Kompetenzdimension, die das fachliche Vertrauen der Personen bzw. der Institutionen misst. Weltweite Umfragen zeigten vor Corona, dass die Menschen den Unternehmen mehr Vertrauen entgegenbrachten als den Regierungen, und zwar sowohl was Ethik als auch was Kompetenz betrifft. Regierungen wurde schlichtweg Unfähigkeit attestiert, den Herausforderungen der modernen Welt entgegenzutreten. Diese Vertrauenslücke besetzten die Unternehmen die gesellschaftliche Verantwortung zu ihrer Maxime machten als Mittel zum 38 | KOLUMNE

Zweck der Profitmaximierung. Aktiengesellschaften trugen den ShareholderValue zu Grabe und auch der Stakeholder-Ansatz griff noch zu kurz. Denn für die Unternehmen hieß es die Welt zu retten, um Geld zu machen. Dem Staat wurde nichts zugetraut. Ihm blieb die Nachtwächterrolle übrig, wenn er nicht gerade mit einer Regulierungsflut und Vorschriften seine Existenzberechtigung im Wirtschaftsleben einforderte. Aber das ist lange her.

Gewinner und Verlierer Mit dem Virus legt die Privatwirtschaft eine Pause ein und der Staat hat unverhofft Hochkonjunktur. Statt die Produkte moralischer Unternehmen zu konsumieren sitzen weltweit die Bürger in den eigenen vier Wänden lauschen den Pressekonferenzen der Regierungsspitzen, während draußen die Polizei patrouilliert, um die Corona-Verordnungen zu kontrollieren. Aber auch wenn die Stunde der Not meist die Stunde der Exekutive bedeutet, kann in einer Demokratie nicht alles kontrolliert werden. Man ist auch auf die Akzeptanz der Empfehlungen in der Bevölkerung angewiesen. Diese Akzeptanz ist wiederum Ausdruck von Vertrauen. Dieses Vertrauen in die Regierungen ist von Land zu Land sehr unterschiedlich ausgeprägt. Laut einer


OECD-Studie lag in der Schweiz das Vertrauen der Bürger in ihre Regierung vor der Krise bei 85 Prozent in Deutschland immerhin bei 60 Prozent. In Österreich vertraute jeder Zweite der Regierung. Italien, Spanien und die Vereinigten Staaten kamen bei dieser Studie nicht gut weg und belegten die hintersten Plätze. Es mag nun Zufall sein, dass genau diese Länder von der Pandemie am stärksten betroffen sind. Aber eines steht trotzdem fest. Vertrauen und das Durchsetzen von Maßnahmen stehen in starker Wechselwirkung, wie auch die OECD erklärt. „Die Fähigkeit zur Umsetzung ist in entscheidendem Maße vom Vertrauen abhängig“. Was hilft es also, wenn die

Regierung, wohlgemerkt eines demokratischen Landes, die richtigen Maßnahmen setzt, aber ihre Bewohner, wie trotzige Jugendliche darauf reagieren? Nun könnte man aufgrund dieser Tatsache die Regierung freisprechen von Verantwortung in der Corona-Zeit. Man könnte meinen das Nicht-Vertrauen in staatliche Institutionen hat kulturell-historische Gründe und keine selbstverantwortlichen Ursachen. Man könnte also für die hohe Zahl der Toten in Italien und Spanien die Kultur des Volkes verantwortlich machen, das wie ein pubertierender Halbstarker nicht auf seinen Vater hört, der ihm ins Gewissen redet. Der Politikwissenschaftler Geert Bou-

Prinzipien des Vertrauens • Verlässlichkeit: die Fähigkeit der Regierungen, die Unsicherheit für ihre Bürger auf ein Mindestmaß zu begrenzen und konsequent und vorhersehbar zu agieren. • Bürgerorientierung: die Bereitstellung gut zugänglicher, effizienter und bürgerorientierter öffentlicher Dienstleistungen, die dem Bedarf und den Erwartungen der Öffentlichkeit effektiv Rechnung tragen. • Offenheit und Inklusivität: ein systematischer, umfassender Ansatz zur Institutionalisierung einer beidseitigen Kommunikation, in deren Rahmen relevante, verwertbare Informationen geliefert werden, um Transparenz, Rechenschaftspflicht usw. zu verbessern. • Integrität: die Ausrichtung der Regierung und der öffentlichen Institutionen an allgemeineren Prinzipien und Verhaltensmaßstäben, die zur Wahrung des öffentlichen Interesses beitragen und zugleich Korruption verhindern. • Gerechtigkeit: im Verfahrenssinne die einheitliche Behandlung von Bürgern (und Unternehmen) im Rahmen der Politikgestaltungs- und -umsetzungsprozesse.

6. Kremser Versicherungsforum 10. Nov. 2020

ckaert widerspricht diesem Schluss vehement. Vertrauen ist nicht einfach etwas, das den Regierungen zufällig entgegengebracht wird, sondern etwas, das die Regierungen durch ihre Handlungen und Politikmaßnahmen beeinflussen können. Die OECD hat diesbezüglich fünf Komponenten identifiziert, die vertrauensbildend für demokratische Regierungen sind (siehe Kasten). Die Regierungen können sich also der Verantwortung in diesen Zeiten nicht entziehen und ihre Performance wird glasklar, wie bei einem sportlichen Wettkampf in Zahlen gemessen. Die Indikatoren eines funktionierenden Staates sind heute nicht Bruttoinlandsprodukt, Staatsschuldenquote oder Arbeitslosenzahl. Heute, in dieser Notzeit heißen die Performance-Kennzahlen eines Staates Infektionszahl, Zahl der Tests, Auslastung der Intensivbetten und als neues BIP die Opferzahl. Niemals seit dem Krieg standen die Regierungen dabei so im Fokus der Öffentlichkeit was die Performance angeht. Jede neue Anordnung hat direkte Auswirkungen auf die wichtigen Kennzahlen und kann direkt mit anderen Staaten verglichen werden. Es herrscht mittlerweile ein sportlicher Wettbewerb darum wer Tag für Tag die besten Zahlen aufzuweisen hat. Es muss ein Traum für jeden Politiker sein, in dieser Zeit in Amt und Würden zu sein, denn seine Macht aber vor allem seine Verantwortung scheint schon lange nicht mehr so groß gewesen zu sein. Am Ende werden die Zahlen abgerechnet werden. Daraus wird sich eine Rangliste ergeben von Gewinnern und Verlierern und es werden die Gewinner sein, die in ihren Ländern das Vertrauen in die Regierung stärken und es wird Verlierer geben, die damit noch stärker das Vertrauen der Bevölkerung verlieren werden.

Versicherungsrecht Aus- und Weiterbildung, berufsbegleitend > Risikomanagement und Versicherung > Akademische/r VersicherungsmaklerIn > Akademische/r Experte/in in Versicherungsrecht christina.karner@donau-uni.ac.at, (0)2732 893 2409 39 |+43 KOLUMNE

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> Master of Laws im Versicherungsrecht, LL.M. > Master of Legal Studies mit Vertiefung Versicherungsrecht, MLS > Insurance Management, MBA Donau-Universität Krems. Die Universität für Weiterbildung.


Corona-Krisenkonzept für Anleger Jetzt geht es ums nackte finanzielle Überleben in einem deflationären Schock, der mittelfristig in ein inflationäres Szenario übergehen sollte. risControl zeigt worauf es nun ankommt. von Michael Kordovsky

Je weiter sich das Virus COVID 19 ausbreitet, desto mehr wird die Wirtschaft heruntergefahren. Per 30. März ist bereits weltweit die Bewegungsfreiheit von drei Milliarden Menschen eingeschränkt. Zuletzt hat Indien für seine 1,3 Milliarden Einwohner Ausgangssperren verhängt und in den USA ereignet sich ein Lockdown auf Raten. Spätestens mit der Schließung des Silicon Valley könnte dort die perfekte Panik einsetzen. Der Ölpreis (WTI) ist binnen drei Monaten um ca. zwei Drittel gefallen und trotz Warenverknappung führten Abverkäufe von Lagerbeständen zu fallenden Warenpreisen. Wenn Firmen durch vorübergehende Betriebsschließungen keine Einnahmen generieren, aber Geld zur Deckung ihrer Fixkosten brauchen, dann liegt nichts näher, als sich erst einmal Gelder von den Banken zu holen und in weiterer Folge Lagerabverkäufe zur schnellen Generierung von Casheinnahmen durchzuführen. Daraus resultiert vorerst ein deflationäres Szenario vor allem auf der Rohstoffseite, während sich der private Konsum mangels Möglichkeiten immer mehr auf die lebensnotwendigen Güter des täglichen Bedarfs konzentriert. 40 | FINANZEN

Weltweit zweistellige Schrumpfung der Wirtschaftsleistung Die Wachstumsprognosen werden immer pessimistischer je mehr Zeit vergeht. In Europa gehen Experten von einer BIPSchrumpfung des Euroraums zwischen 1,3 und 10% aus und selbst für China ist eine leicht rückläufige Wirtschaftsleistung nicht mehr auszuschließen. In Wirklichkeit könnte es noch viel schlimmer kommen. Bis zur Normalisierung der Wirtschaft kann es Herbst werden und bis dahin drohen weltweit zweistellige Einbrüche der Wirtschaftsleistung. Dies deckt sich auch mit Simulationsrechnungen aus einem „Seuchen-Planspiel“ vom Oktober 2019: Am 18. Oktober 2019 haben die Bill & Melinda Gates Stiftung, das Weltwirtschaftsforum und das Johns Hopkins Center for Health Security zu Übungszwecken ein PandemieSzenario simuliert. Beim "Event 201" - so hieß die Veranstaltung - war der Auslöser der weltweiten Pandemie ein fiktives Coronavirus (CAPS). Ergebnis: weltweit 65 Millionen Tote und ein Rückgang des globalen BIP um 11%. Aktuell sterben wesentlich weniger, doch die Einschrän-


kungsmaßnahmen der Regierungen beeinträchtigen die Wirtschaft

Konjunkturprogramme im historischen Ausmaß Immer mehr Privatpersonen sorgen vor. Sie stürmen Banken, um Bargeld abzuheben und bei ihren Hamsterkäufen horten sie Klopapier in rauen Mengen. Auf der anderen Seite stellte die Fed ihren Banken faktisch den Blankoscheck aus: Vom 12. bis 16. März legte die Fed vier RepoGeschäfte mit Laufzeiten von 28 bis 84 Tagen auf (Volumen von jeweils 500 Mrd. USD), nachdem es am 12. März bereits Übernacht-Gelder im Volumen von 175 Mrd. USD und 14- bzw. 25tägige Repogeschäfte von je 45 bzw. 50 Mrd. USD gab. Die Geldschleusen sind nun offen und es gibt in den kommenden Wochen wöchentlich weitere Repo-Geschäfte im Volumen von über einer Billion Dollar und über Nacht stehen bis 13. April immer 1000 Mrd. Dollar bereit. Darüber hi-

naus hat die Fed mittlerweile die Möglichkeit, unbegrenzt US(Staats)Anleihen zu kaufen, womit sie indirekt das von der US-Regierung und dem Kongress beschlossene 2,2 Billionen-Dollar CoronaKonjunkturprogramm (10,4% des USBIP) finanziert. Dieses sieht 500 Mrd. USD für schwer betroffene Industrien vor, 290 Mrd. USD für Zahlungen von bis zu 3000 USD an Millionen von Familien sowie 350 Mrd. USD für Kredite an Kleinunternehmen, 250 Mrd. USD für erweiterte Arbeitslosenunterstützung und mindestens 100 Mrd. USD für das Gesundheitssystem. In Europa schnüren die Nationalstaaten ebenfalls ihre eigenen Coronapakete, während das Krisenmanagement der EU kaum Präsenz zeigte. Auch die Maßnahmen der EZB hinken jenen der Fed etwas hinterher. Schließlich hat die Fed ihre Leitzinsen heuer schon um 1,5 Prozentpunkte auf 0 bis 0,25% gesenkt, während sie die EZB unverändert bei Null lässt. Allerdings wird die EZB bis Jah-

resende zusätzlich weitere Anleihen im Wert von insgesamt 970 Mrd. EUR bzw. 7,3% des BIP des Euroraums aufkaufen, was das Renditeniveau am langen Ende niedrig halten sollte.

Von der Deflation zur Inflation Desinfektionsmittel, diverse Konserven und Klopapier wurden in den Tagen der Hamsterkäufe bereits zeitweise knapp – all das ist erst ein Vorgeschmack von dem, was droht, wenn die aktuellen Warenlager aufgebraucht sind und dann die Wirkung weltweit unterbrochener Lieferketten wirklich voll durchschlägt. Das Warenangebot in den Regalen der noch offenen Supermärkte wird sich weiter verknappen. Selbst eine zwischenzeitliche Rationierung von Kaufmengen ist möglich. Bereits jetzt kann es infolge der Knappheit zu erheblichen Preissteigerungen kommen, zumal durch einen Mangel an Ausgabemöglichkeiten die Guthaben

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41 | FINANZEN

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am Girokonto ohnehin tendenziell steigen und dies trotz Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit, denn staatliche Kompensationszahlungen und Helikoptergelder schaffen weltweit in immer mehr Ländern einen gewissen Ausgleich. Das gilt dann umso mehr für den Zeitpunkt des Hochfahrens der Wirtschaft, voraussichtlich im Laufe des zweiten Halbjahres 2020. Hier könnten sich die zwangsläufig angesparten und von Staat und Notenbanken bereitgestellten Gelder in einem regelrechten Konsumrausch entladen, jedoch primär bei Gütern in der Preisklasse bis 1.500 Euro.

Überlebens- und InvestmentTipps für die Krise Punkt 1: Bleiben Sie liquide: So lange

die Preise fallen ist Cash King. Allerdings muss klug mit Liquidität umgegangen werden. Wegen erhöhter Spannungen im Bankensystem sollten Guthaben von über 100.000 Euro (Höhe der Einlagensicherung pro Einleger pro Institut) auf mehrere Banken gesplittet werden. Auch sollte für den Fall der Ausdehnung der Corona-bedingten Schließungen auf Banken zumindest ein Geldbetrag in bar abgehoben werden, mit dem man die kommenden drei bis sechs Monate das Auslangen findet. Punkt 2: Basisabsicherung mit ausreichendem Lebensmittelvorrat für die kommenden drei bis sechs Wochen, denn manchmal gesellt sich

zu einem schwarzen Schwan noch der nächste hinzu. Beispielsweise führten die Missernten von 1788/89 (extreme Dürre, Regenfluten, Wintersaat, Weinstöcke u. Obstbäume erfroren) zur Französischen Revolution von 1789 bis 1799. Zurück in die heutige Zeit: Wir wissen nicht, ob es beispielsweise eines Tages zu einem längeren Stromausfall infolge von Hackerangriffen kommt. Somit schadet ein gewisser Nahrungsmittel- und Wasservorrat keinesfalls. Punkt 3: Physisches Gold und Silber als Wertsicherung: Einem im

weiteren Verlauf durch Firmenpleiten bedingtem verknappten Warenangebot steht die jüngste Billionen-Dol-

lar-Geldflut der Notenbanken gegenüber und es ist davon auszugehen, dass die Notenpressen weiterhin im Akkordtempo Geld drucken werden. Schon seit mehreren Jahren hat RisControl dazu geraten, einen Teil des Vermögens mit physischem Gold und Silber, sprich Münzen und Barren, zu diversifizieren. Wer dies noch nicht gemacht hat, steht vor einer sportlichen Situation: Der Schweizer Kanton Tessin ordnete eine vorübergehende Schließung der dort ansässigen Goldveredlungsbetriebe an. Dort sind auch drei der größten Gold-Raffinerien der Welt, nämlich Argor, Valcambi und PAMP ansässig. Gleichzeitig ist krisenbedingt die physische Gold/Silber-Nachfrage enorm. Gold/Silber-Mapple-Leaves, American Eagles und Krügerrand waren schnell vergriffen bzw. nur noch zu horrenden Aufpreisen erhältlich. Philharmoniker waren indessen eine Seltenheit, während kleinere Einheiten, wie der einfache Gold-Dukaten, teils zweistellige Aufschläge auf den normalen Marktpreis haben. Edelmetallgeschäfte sind zu allem Überdruss geschlossen und die Beschaffung über den Online-Handel ist eine Frage von Lieferzeiten und Zuverlässigkeit der Lieferung. Wer noch keine Edelmetallvorsorge vornahm, sollte zwecks Aufbau von Ankerpositionen hartnäckig bei seiner Hausbank immer wieder nach Gold-Philharmoniker und Dukaten fragen. Hingegen die „Wert“(?)papier-Notlösung wären jene ETCs die zumindest laut „Hochglanzprospekt“ mit physischem Metall besichert sein sollten. Auch wenn derzeit 25 bis 50% des Geldvermögens in Edelmetallen Sinn machen würden, sollten diejenigen Anleger, die erst über kleinere Positionen (z.B. 5 bis 10% des Geldvermögens) verfügen mit weiteren Käufen noch auf eine mögliche Entspannung der Marktsituation warten, denn der nächste Abverkauf an den Aktienmärkten kommt bestimmt und dann könnten die Preise für physisches Gold und Silber nochmals unter Druck geraten, sodass manche ängstlichen Marktteilnehmer auch ihre Edelmetalle abstoßen. Sollte dieses Szenario nicht mehr eintreten, kann auf höherem Preisniveau noch auf den fahrenden Zug aufgesprun42 | FINANZEN

gen werden (sobald Marktteilnehmer zu höheren Preisen verkaufen). Punkt 4: Antizyklische Aktienkäufe: Ganz bewusst steht dieser Punkt

an letzter Stelle. Es geht um Wertsicherheit für einen mittelfristig zunehmend wahrscheinlicher werdenden Wechsel des Geldsystems. Je länger die Welt unter Quarantäne steht, desto mehr Firmen und Banken werden pleite gehen. Wir erleben durch den Shutdown eine Weltwirtschaftskrise im Zeitraffer. 70 bis 90% Minus im S&P 500 (gegenüber letztem Peak) sind nicht nur möglich sondern werden umso wahrscheinlicher je länger der Ausnahmezustand in den wichtigsten Volkswirtschaften aufrecht bleibt. Es geht in diesem Umfeld darum, noch möglichst günstig Geldwerte in Sachwerte zu tauschen. Vor allem Staatsanleihenfonds sollten verkauft werden. Dafür können nach einem möglichen dramatischen Ereignis und/oder neuem Abverkauf am Aktienmarkt Qualitätsaktien akkumuliert werden, die klar der Sachwert-Kategorie zuzuordnen sind. Dazu gehören Blue Chips aus defensiven Branchen wie Nahrungsmittel/Getränke (Nestle, General Mills, Coca Cola, Hormel Foods...), Pharma (Roche, Sanofi, Novartis, Johnson&Johnson), Biotech (Biogen, Gilead Sciences, Amgen und Regeneron), Tabak (Philipp Morris International, Altria), Konsumgüter (Procter & Gamble, Colgate-Palmolive, Clorox, Church & Dwight und Kimberly-Clark) und Telekommunikation (Deutsche Telekom, Verizon Communictations). Achtung: Nur in mehreren Etappen einsteigen! Erst wenn sich nachhaltig ein Boden gebildet hat und Besserung in Sicht ist, kann in niedergeprügelten bis dato überlebenden Industriewerten, Airlines- und Tourismusaktien mit einer Schnäppchenjagd begonnen werden. Gemäß dem Motto: „Vertrauen zum richtigen Zeitpunkt“ können dann auch Pennystocks niedergeprügelter Branchen akkumuliert werden. Je nach Dynamik des Geschehens könnte letzteres in zwei bis drei Jahren bereits in einem neuen Geldsystem stattfinden.



Konzernergebnis Generali Group

Das operative Ergebnis der Generali Group zum 31.12.2019 liegt bei 5,2 Milliarden Euro, ein Plus von 6,9 Prozent zum Vorjahr. Der Konzerngewinn ist um 15,7 Prozent auf 2,7 Milliarden Euro gestiegen. Der bereinigte Nettogewinn beläuft sich auf 2,2 Milliarden Euro. Exklusive der Einmalaufwendung von 188 Millionen Euro in Zusammenhang mit der Transaktion im Bereich Liability Management beträgt der bereinigte Nettogewinn 2,4 Milliarden Euro, ein Zuwachs von 6,6 Prozent. Im Bereich Leben ist ein Wachstum von 19,6 Prozent auf 13,6 Milliarden Euro zu verzeichnen. Die Gesamtbruttoprämien im Bereich Schaden/ Unfall sind um 3,9 Prozent auf 21,5 Milliarden gestiegen. Die Combined Ratio liegt Ende Dezember bei 92,6 Prozent. Das operative Ergebnis in Österreich, CEE und Russland ist gegenüber dem Vorjahr auf 315 Millionen Euro gewachsen. Die Solvency Ratio der Gruppe liegt bei 224 Prozent, die Dividenden steigen um 6,7 Prozent auf 0,96 Euro pro Aktie. Philippe Donnet, Group CEO der Generali Group, sagte dazu: „Die Gene-

rali beendete das Jahr 2019 mit dem besten operativen Ergebnis ihrer Geschichte und mit einer hervorragenden Kapitalausstattung. So festigt die Generali ihre globale Führungsrolle in der Branche. Unsere Ergebnisse bestätigen, dass wir am besten Weg sind, um all unsere Ziele der Strategie Generali 2021 zu erreichen. Diese konsequente Umsetzung der Strategie treibt das profitable Wachstum in allen Geschäftsbereichen voran und hat die Ausweitung von Einnahmequellen ermöglicht – mit Nettozuflüssen im Bereich Leben auf einem ausgezeichneten Level und der besten Combined Ratio unter den Mitbewerbern. Diese Ergebnisse, die trotz der makroökonomischen Umstände erzielt wurden, konnten wir dank des Beitrags aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Agenten sowie Vertriebspartnern erreichen. Denn sie helfen uns dabei, unser Ziel umzusetzen, lebenslanger Partner unserer Kundinnen und Kunden zu sein. Unsere Priorität ist es, das Wachstum der Group zu stärken, das unser langfristiges Engagement für Nachhaltigkeit

Philippe Donnet

beinhaltet. Wir haben klare und messbare Ziele festgelegt – und zwar in Bezug auf direkte Umweltauswirkung, Produkte und Investments, das Wohlergehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die lokalen Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, sowie die höchsten Standards der Unternehmensführung. Unsere Performance 2019 und den Fortschritt, den wir in Bezug auf die Ziele der Strategie Generali 2021 gemacht haben, sichert uns eine gute Ausgangsposition, um die sich schnell entwickelnde Situation, die durch den weltweiten Ausbruch von ­COVID-19 verursacht wurde, zu bewältigen.

Zehn Milliarden VIG Group

Die vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahres 2019 der VIG wurden veröffentlicht. Die Gruppe überschritt in ihrem Gesamtprämienvolumen die 10-Milliarden-Euro-Marke, das bedeutet eine Steigerung von 7,7 Prozent zum Gesamtvorjahresergebnis auf 10,4 Milliarden Euro. Der Gewinn vor Steuern hat sich um 7,4 Prozent auf rund 522 Millionen Euro erhöht. Ausnahmslos alle Sparten konnten zulegen und trugen zum Prämienplus von rund 742 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr bei. Dominiert wurde

der absolute Prämienzuwachs vorwiegend von der Sonstigen Sachversicherung und der Kfz-Kaskoversicherung. Prozentuell verzeichnete die Krankenversicherung mit rund 12 Prozent die höchste Steigerung. Rund 58 Prozent des Prämienportfolios entfallen auf den Nichtlebensbereich (Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung, Sonstige Sachversicherung), rund 35 Prozent auf die Lebensversicherung (laufende Prämien, Einmalerläge) und rund sieben Prozent auf die Krankenversicherung. 44 | MARKT

Elisabeth Stadler

Die höchsten Prämienzuwächse verzeichneten die Segmente Polen (+234,2 Millionen Euro), Baltikum (+124,5 Mil-


lionen Euro), Österreich (+103,4 Millionen Euro), Sonstige CEE (+72,2 Millionen Euro) und Tschechische Republik (+61,6 Millionen Euro). Im prozentuellen Prämienwachstum stechen besonders die Segmente Baltikum (+33,1 Prozent), Bulgarien (+30,7 Prozent), Polen (+26,1 Prozent) und Sonstige CEE (+19,3 Prozent) hervor. Von den Ländern im Segment Sonstige CEE zeigten vor allem die Ukraine (+58,2 Prozent), BosnienHerzegowina (+37,6 Prozent) und Serbien (+14,0 Prozent) eine dynamische

Prämienentwicklung. Im Finanzergebnis gibt es einen leichten Rückgang, insbesondere aufgrund des geringeren Ergebnisbeitrags der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften infolge der Entkonsolidierung zum 31. Juli 2019 – sowie die vollständige Wertberichtigung des Firmenwertes im Segment Rumänien in Höhe von 108,8 Millionen Euro (im Vorjahr 50,1 Millionen Euro) aus. Im Zuge der jährlichen Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte wurden die Ertragserwartungen für Rumänien

Gewinnziel für 2020 verändert Munich Re

Das Unternehmen verzeichnete im ersten Quartal 2020 im Segment Schaden- und Unfallrückweisung eine hohe Belastung aus Schäden in Zusammenhang mit der Covid-19-Krise. Schadenaufwände resultieren vor allem aus dem Ausfall und der Verschiebung von Großveranstaltungen. Daher rechnet Munich Re für die ersten drei Monate nur noch mit einem Gewinn in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Betrags (Q1 2019: 633 Mio.

Euro). Aufgrund hoher Unsicherheiten hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen durch Covid-19 wird das Unternehmen aus heutiger Sicht sein Gewinnziel von 2,8 Milliarden Euro für das Gesamtjahr 2020 nicht erreichen. Auch nach den Belastungen aus den Entwicklungen an den Kapitalmärkten und aus Schäden befindet sich die Solvenzquote aktuell komfortabel innerhalb der kommunizierten optimalen

in Anbetracht der nachhaltig schwierigen Marktsituation weiter zurückgenommen. Die Combined Ratio konnte um 0,6 Punkte auf 95,4 Prozent verbessert werden. Aufgrund der Geschäftsentwicklung wurde die Erhöhung der Dividende von 1 Euro auf 1,15 Euro pro Aktie vorgeschlagen. Generaldirektorin Elisabeth Stadler: „2020 wird die Coronakrise unsere Geschäftsentwicklung zweifellos beeinflussen. Derzeit sind die Auswirkungen für unsere Gruppe noch nicht abschätzbar.“

Bandbreite von 175–220 Prozent der Anforderung. Der Hauptversammlung am 29. April wird unverändert eine auf 9,80 Euro pro Aktie steigende Dividende vorgeschlagen. Die Durchführung des am 26. Februar 2020 angekündigten Aktienrückkaufprogramms 2020/2021 wird allerdings bis auf Weiteres ausgesetzt, bis mehr Klarheit sowohl über die tatsächlichen Belastungen aus Covid-19 als auch über die sich aus möglichen organischen oder anorganischen Geschäftsopportunitäten ergebenden Kapitalbedarfe besteht. Hinweis: „Solvenzquote“ ohne Anwendung von Übergangsmaßnahmen bei versicherungstechnischen Rückstellungen.

Neue Digitale Generation ARISECUR

Versicherungsmakler machen Umsatzrekorde mit der „Ameise“. Das neue Update des bekannten Maklerverwaltungsprogramm von ARISECUR die „Ameise“ unterstützt Versicherungsmakler bei der digitalen Kundenbetreuung. Mit der neuen Ameise verbessert der Infrastrukturdienstleister auch die Skalierbarkeit des Maklerbetriebs. Eine gute Benutzererfahrung und intuitive Bedienelemente lassen eine professionelle Nutzung auch ohne aufwendige Einarbeitung neuer Mitarbeiter zu. Die Suche nach Kunden und Verträgen ist eines der elementarsten Funktio-

nen eines jeden Maklerverwaltungsprogramms. Die intelligente Suche geht in der Darstellung der Ergebnisse sehr stark auf die Möglichkeiten des jeweils genutzten Geräts ein und sorgt mit guten Visualisierungen außerdem dafür, dass der Anwender den gesuchten Datensatz noch schneller und intuitiver finden kann. Das Grundgerüst der neuen Ameise ist full responsive, also für die Darstellung an verschiedenen Geräten wie Smartphones, Tablets oder Desktop-PCs optimiert. „Die neue Ameise verbindet diese drei Welten miteinander und erleichtert so dem 45 | MARKT

Andreas Büttner

Vermittler seine tägliche Arbeit“, so der Geschäftsführer der ARISECUR Andreas Büttner. Weitere attraktive Tools sind bereits von den Softwareentwicklern des Transaktionsspezialist in Planung.


Die Klo-balisierung Fabriken für Klopapier schieben Extraschichten, kommen mit der Nachfrage aber nicht hinterher. Toilettenpapier ist in der Krise zu einer begehrten Ware geworden. Warum das so ist, darüber wird gerätselt. Ein Erklärungsversuch ohne Anspruch auf Richtigkeit. von Mag. Christian Sec

Die Präferenzen in der Versorgung in Zeiten der Krise führen zu überraschenden Ergebnissen wie dem, dass wir dem Sauberhalten der Glutealregion einen höheren Stellenwert beimessen als beispielsweise dem Essen & Trinken. Warum das Klopapier so eine zentrale Rolle bei unseren Einkäufen in Krisenzeiten einnimmt bleibt bislang ein Rätsel. Grundsätzlich kann man nicht davon ausgehen, dass die Bevölkerung falsch informiert wäre und den neuartigen Virus mit einem Magen-Darm-Virus und seinen dementsprechenden Auswirkungen verwechselt. Dies scheint schon deswegen ausgeschlossen, weil heute die ganze Familie, wie zu Zeiten des Reichsempfängers vor dem Bildschirm sitzt, wenn der Bundeskanzler zur Presse spricht. Die Dramatik an den Klopapierregalen lässt sich auch nicht aufgrund der Unersetzlichkeit des Produktes erklären. Ist es nicht so, dass Klopapier eine Reihe von Substituten kennt? Ein drastisches Beispiel dafür zeichnet dabei ein alter Freund seit Studienzeiten, der meinte, wenn alle Stri46 | KOLUMNE

cke reißen, hab ich noch immer meine Diplomarbeit…

Der Herdentrieb Warum also wurde das Klopapier zum neuen Gold in der Krise? Es gibt dabei viele Ansätze. Einer davon ist, dass wir Herdentiere sind, wie Dr. Cordula Cerha, Professorin an der WU-Wien am Institut für Handel & Marketing erklärt, was dazu führt, dass wir gerade in Krisenzeiten kaufen was andere kaufen. Dies hat damit zu tun, dass wir bei unbestimmter Bedrohung, die wir mit unseren Sinnen nicht erfassen können, keine erworbenen Verteidigungsstrategien erlernt haben, die unser Leben schützen könnten, auf die Aktionen der Herde bzw. der Masse vertrauen. Wir wollen daher Produkte kaufen, die bereits stark nachgefragt sind, und verstärken damit die Nachfrage, was zu leeren Regalen führt. Diese irrationale Nachfrage könnte jedoch für jeden beliebigen Artikel gelten. Warum ist also gerade Klopapier das Ob-


Ein Symbol der Reinheit

jekt der Begierde der Herde? Ein Erklärungsversuch führt uns dabei in die Medizingeschichte. Viren und Bakterien, die tödliche Krankheiten übertragen, werden in unserem kollektiven Bewusstsein oftmals mit Schädlingen in Verbindung gebracht. Als Ursprung einer Seuche, so die Erzählung, werden daher auch immer unhygienische Bedingungen verantwortlich gemacht. Verunreinigtes Leitungswasser bei der Cholera oder Flöhe sowie Ratten, die seit jeher mit der Pest und anderen Seuchen in Verbindung gebracht werden, sind nur einige Beispiele. Die Klorollen sind dabei ein sichtbarer Ausdruck eines hygienischen Haushalts, eines Haushalts der Sauberkeit nicht vernachlässigt, der sich nichts vorzuwerfen hat, auch wenn der Virus wirklich zufällig und unverhofft durch das Schlüsselloch kommt. Wenn wir uns also in unseren Haushalten über ausreichend Toilettenpapier erfreuen, dann befreien wir uns ein wenig von der Schuld an der Ausbreitung der Krise.

Zusätzlich kommt hinzu, dass Epidemien immer Zeiten von Stigmatisierung waren. Die „schmutzigen Juden“ werden nicht nur einmal als Sündenböcke für Seuchen identifiziert. In den 1340er Jahren wurde den Juden vorgeworfen die Brunnen vergiftet- und so die Pest ausgelöst zu haben. Diese Vorwürfe führen uns direkt zur göttlichen Strafe. So kam man in Zeiten der Pest auch auf die Idee, dass durch die Pest Gott die Christen straft, da sie Juden in ihren Städten akzeptieren. Die Folge waren europaweite Judenpogrome. Aber es wäre zu einfach solche Ausgrenzungen auf das finstere Mittelalter zu beschränken. 1983 warnte das Magazin „Der Spiegel“ vor einer „Homosexuellen-Seuche“, die Europa und die USA in Angst und Schrecken versetze. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler sprach damals über AIDS als Strafe Gottes für die Homosexualität und anderer Sünden“. Auch

bei COVID-19 sehen wir ähnliche Verwerfungen, wenn abwechselnd Chinesen, Amerikaner oder den Kindern die Schuld an der Ausbreitung des Virus gegeben wird. Mit den Klorollen versichern wir uns immer auf der richtigen Seite zu stehen, zu den Sauberen und nicht den Verschmutzten zu gehören und damit zu den Auserwählten, egal von woher der Wind auch bläst. Die Reinigung unserer Intimsphäre ist ein symbolhafter Akt, der sagen soll. „Wir haben nichts zu verbergen, denn wir sind „sauber“. Klopapier ist also in Seuchenzeiten mehr als ein Versorgungsartikel. Klopapier ist das Symbol für Unschuld, die unsere Angst vor Stigmatisierung bekämpfen soll. Gerade die Größe der Verpackungen macht das Produkt dafür so passend. Deswegen tragen wir alle mit Stolz unsere Klopapiertragetaschen durch die Gassen und hoffen, dass wir dabei von unseren Nachbarn gesehen werden, der dies dann sicherlich auch bezeugen kann, wenn der Virus auch uns trifft.

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Wie Viren und Bakterien die Weltgeschichte veränderten Seuchenzüge sind welthistorisch keine Ausnahme, sondern eher eine periodisch wiederkehrende Konstante. Aber Epidemien sind nicht nur unvermeidlicher Teil des menschlichen Daseins, sondern hatten seit jeher große Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Weltgeschichte. von Mag. Christian Sec Frühe Zeugnisse von großen Epidemien findet man bereits zur Zeit der alten Griechen. An der Attischen Seuche von 430 – 426 v.Chr., die Athen während der Belagerung der Spartaner heimsuchte, starben rund ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Die Seuche wird nicht nur für die Niederlage Athens, sondern damit verbunden auch für den Niedergang der klassischen Kultur Griechenlands insgesamt verantwortlich gemacht. Auch das goldene Zeitalter Roms endete mit einer grausamen Seuche. Die Antoninische Pest, die wahrscheinlich eher Masern oder Pocken waren, und ab etwa 165 n.Chr. wütete forderte laut Historikern zwischen sieben und zehn Millionen Todesopfer im Römischen Reich – auch der römische Kaiser Marc Aurel soll an dieser Krankheit gestorben sein. In weiterer Folge führten diese Umstände in vielen Teilen des Römischen Reichs zu wirtschaftlicher und politischer Instabilität, die möglicherweise den langsamen Untergang des Imperiums einleiteten. Auch die große Pest zwischen 1347 und 1353, die schätzungsweise einem Drittel der europäischen Bevölkerung das Leben kostete trug nicht unwesentlich zum weiteren Verlauf der Menschheitsgeschichte bei. Der Mangel an Arbeitskräften ließ die Löhne steigen. Der Anstieg der Lohnkosten führte dazu,

dass die Produzenten an einer Mechanisierung der Abläufe interessiert waren, so dass es zu einer Dynamik der Erfindungen kam (Buchdruck, Webstühle…). Die Zünfte ließen nun Mitglieder zu, die vorher keine Chance hatten beizutreten, was insgesamt zur Folge hatte, dass der Lebensstandard stieg. Die Entvölkerung auf dem Land führte dazu, dass bislang Mittellose zu eigenen Bauernhöfen kamen. In England wurde via Gesetz der Mindestlohn geregelt. Das englische Königreich war auch das erste Land, das die Leibeigenschaft abschaffte, um damit dem Mangel an Arbeitskräften entgegenzuwirken. Ein anderes todbringendes Bakterium führte zur europaweiten Cholera-Epidemie der Jahre 1831 und 1832. Dass Verschwörungstheorien nicht ein Phänomen heutiger Zeit erzählt dabei Heinrich Heine über die Zeit der Cholera in Paris, als weithin Gerüchten geglaubt wurde, wonach in die Lebensmittel gestreutes Gift für die plötzlich massenhaft auftretenden Todesfälle verantwortlich seien. Nicht wenige Menschen waren daraufhin dem Volkszorn zum Opfer gefallen, der sich in blinder Wut gegen Unschuldige gerichtet habe, erzählt der Autor. Zwei von drei Erkrankten starben an der Krankheit. Cholera wurde vor allem durch verseuchtes Wasser übertragen. Mit dem Bau von Hochquellwasserleitungen in 48 | KOLUMNE

Wien wurde eine moderne und hygienische Wasserversorgung garantiert. Mit modernen Wasserleitungsanlagen konnten nach und nach Cholera-Epidemien im europäischen Raum gebannt werden. In Europa hatten Epidemien bis zum Ende des 19. Jahrhunderts große Effekte auf die Sterblichkeit. Aufgrund besserer Hygiene und der Sanierung der Städte lösten die sogenannten Volkskrankheiten wie Krebs und Herz-Kreislauf-Leiden die Infektionskrankheiten als Haupttodesursache in den Industrieländern ab. Zum Ende des Ersten Weltkriegs rollte jedoch noch eine riesige Pandemie über den Erdball, dessen Virus zwischen 25 und 50 Millionen Menschen dahinraffte. Insgesamt sollen etwa 500 Millionen Menschen infiziert worden sein, was eine Letalität von fünf bis zehn Prozent ergibt. So wie heute machten auch damals viele Länder wegen der Grippewelle die Grenzen dicht und Fußballspiele fanden ohne Publikum statt. Laut Recherchen der Historikerin Tara Zahra spielte die Spanische Grippe eine wesentliche Rolle in der Krise der wirtschaftlichen Globalisierung der 1920er-Jahre. Einen ähnlich folgenschweren Rückgang des internationalen Austauschs könnte auch das Coronavirus für die 2020er-Jahre bringen, mutmaßt die Historikerin im Interview mit dem Standard.


20. Virtueller Vorlesungstag Universität Leipzig

Aufgrund der besonderen gesellschaftspolitischen Umstände lud das Institut für Versicherungswissenschaften e.V. zum virtuellen 20. Vorlesungstag an der Universität Leipzig ein. Es war die erste große Veranstaltung der Branche, die rein digital über Video-Streaming stattfand. Eine Chatfunktion bot die Möglichkeit, sich inhaltlich einzubringen und Fragen zu stellen, die vom Moderator Prof. Dr. Fred Wagner an die Redner weitergegeben wurden. Renate Wagner, Mitglied des Vorstands der Allianz SE, eröffnete mit einem Beitrag zum „Leadership in Zeiten von demografischem Wandel und Digitalisierung – Ansatzpunkte und Herausforderungen“. Erfolgreiche Mitarbeiterführung ist laut Wagner der entscheidende Faktor für den Erfolg, das Wachstum und die Innovationskraft eines Unternehmens in einer sich dynamisch entwickelnden Welt. Anschließend erörterte Dr. Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende e.V., das in der Versicherungswirtschaft umstrittene Thema „Vertriebsvergütung in der Lebensversicherung“. Die Branche würde den Verkauf von Lebensversicherungen mit dem Begriff „Beratung“ verschönern, der Kunde zahle jedoch nicht für eine Beratung, sondern für den Ab-

schluss einer Police. Hinzu komme, dass das Provisionssystem ins 19. Jahrhundert zurückgehe und sich seitdem nicht verändert hätte. Florian Römer, MSc., Doktorand am Institut für Versicherungswissenschaften und Analyst der V.E.R.S Leipzig GmbH, berichtete aus seinem Dissertationsprojekt „Externe Performanceanalyse von Versicherungsunternehmen unter besonderer Berücksichtigung des Solvency and Financial Condition Reports“. Nach einer Begriffsabgrenzung der externen Performanceanalyse differenzierte Römer zunächst einzelne Analysephasen. Beginnend mit der Festlegung der Analyseziele, folge zunächst die Informationsbeschaffung und -aufbereitung, anschließend die Entwicklung von Kennzahlen und schließlich deren Interpretation. Die anschließend von Prof. Dr. Fred Wagner vorgestellte Studie „Vertriebskanäle und Vertriebsvergütung der Zukunft“ beschäftigte sich mit den künftig erfolgreichen Kommunikationskanälen gegenüber den Kunden sowie einem zukunftsfähigen Vergütungsmodell für den Vertrieb – in Zeiten von zunehmender Digitalisierung und Regulierung sowie des wachsenden Innovationsdrucks auf

Prof. Dr. Fred Wagner

die Versicherungswirtschaft. Dr. Helge Lach, Mitglied des Vorstands bei der Deutschen Vermögensberatung AG, referierte im Anschluss über „Perspektiven von Anreizmechanismen im Versicherungsvertrieb“. Die stark regulierte Branche der Finanzvermittler unterliege seit jeher einem schlechten Ruf, der ihr nicht gerecht werde, so Lach. Dies betreffe vor allem das mangelhaft wahrgenommene Eigeninteresse des Vermittlers an der Kundenzufriedenheit und Qualitätssicherung sowie die Meinung, Finanzvermittler seien an der Finanzkrise Schuld und würden bewusst fehlberaten. Zum Abschluss wurde eine Podiumsdiskussion über die Zukunft von Big Data, Smart Data sowie Data Analytics in der Versicherungswirtschaft geführt.

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#wemakeitpossible


Vorschau

Interview mit Andrea Stürmer MSc, MPA, Vorsitzende des Vorstandes Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft

Einer der schönsten Orte Italiens

Landwirtschaft und Umweltrisiken

Katharina Schiffl, Lukas Lorenz, Kurt Keinrath, Foto Fayer, Ingo Folie, Giuliano Koren, Ian Ehm, Ernst Kainerstorfer.

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