Legislaturziele 2008 - 2012

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Kirchenrat des Kantons Zürich Legislaturziele 2008–2012

Dem Wort vertrauen – Zeit gestalten



Legislaturziele 2008–2012

Dem Wort vertrauen – Zeit gestalten

Inhalt

Vorwort

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Verkündigung und Gottesdienst

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Diakonie und Seelsorge

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Bildung und Spiritualität

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Gemeindeaufbau und Leitung

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Legislaturziele 2008–2012

Dem Wort vertrauen – Zeit gestalten

Vorwort

«Die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich besteht auf Grund des Wortes Gottes, das im Evangelium von Jesus Christus Gestalt gefunden hat» (Art. 2 E-KO Abs. 1). «Die Landeskirche ist mit ihren Gliedern allein dem Evangelium von Jesus Christus verpflichtet. An ihm orientiert sich ihr Glauben, Lehren und Handeln» (Art. 3 E-KO Abs. 1). Dem Wort vertrauen. In einer Zeit der raschen Bilder und oft flüchtiger Worte vertraut die Landeskirche dem Wort. Dem Evangelium von Jesus Christus. Von ihm empfängt sie ihren Auftrag. Die Vorlage zur neuen Kirchenordnung hält in diesem Sinn fest: «Die Kirche lebt aus dem befreienden Zuspruch Gottes. Aus ihm leitet sie ihre Verantwortung in der Gesellschaft ab» (Art. 4 Abs. 1 E-KO). Die Landeskirche vertraut dem Wort, und sie traut auch in unserer Zeit den Worten etwas zu. Deshalb: «Die Landeskirche ist den Menschen nah und spricht sie in ihrer Vielfalt an» (Art. 5 Abs. 1 E-KO). Zeit gestalten. Eine neue Legislatur beginnt, ein neuer Zeitraum. Dieser gibt die Möglichkeit und beinhaltet die Verantwortung, diese Zeit zu nutzen und zu gestalten, Akzente zu setzen, Ziele festzulegen und deren Wirkung zu überprüfen. Der Kirchenrat setzt sich in diesem Sinne für eine Kirche ein, die selbstbewusst ihren Auftrag wahrnimmt und von daher in der Gesellschaft präsent ist, für eine Kirche, die zuhört und dadurch auf die Fragen und Anliegen der Menschen eingehen kann. Er setzt sich für eine offene, vielfältige Kirche ein, die mit Freude Verantwortung wahrnimmt und die so zum Gelingen von Leben und Zusammenleben in unserer Gesellschaft beiträgt. Dem Wort vertrauen – Zeit gestalten. In 181 Kirchgemeinden, in regionalen Aufgaben und Projekten und in den Gesamtkirchlichen Diensten wird eine grosse Arbeit geleistet. Mit den Legislaturzielen 2008–2012 fördert und stärkt der Kirchenrat diesen Dienst. Vier Grundsätze stehen im Vordergrund dieser Arbeit: 1. Der Gottesdienst ist zentraler Ort der Verkündigung. 2. Die Landeskirche ist bei folgenden Themen mit Wort und Tat präsent: Grundwerte und Menschenwürde, Bewahrung der Schöpfung, solidarische Gesellschaft, religiöser Friede. 3. Die bildungspolitischen Akzente liegen in den Bereichen Religionspädagogisches Gesamtkonzept rpg, Weitergabe der biblischen Botschaft, Impulse zur Lebensgestaltung aus dem Glauben sowie in einer Schwerpunktsetzung in der urbanen Bildungslandschaft. 4. Die neue Kirchenordnung tritt in Kraft, der Zusammenhalt der Landeskirche nach innen ist gestärkt und die Beziehung zum Staat sowie die Zusammenarbeit im schweizerischen Protestantismus haben eine tragfähige Basis. Das ökumenische Gespräch wird weiter gepflegt – offen, solidarisch, verbindlich und klar. Mit 4 Grundsätzen, 12 Legislaturzielen und 36 Massnahmen setzt der Kirchenrat Akzente für die kirchliche Arbeit.

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Legislaturziele 2008–2012

Verkündigung und Gottesdienst

Grundsatz

«Der Gottesdienst ist Mittelpunkt der Verkündigung. Er ist Quell des Lebens der Gemeinde und Zeugnis in der Welt» (Art. 29 Abs. 2 E-KO). Dem Kirchenrat ist der Gottesdienst, dessen musikalisch-liturgische und sprachliche Gestaltung sowie dessen Gemeinschaftscharakter, ein Anliegen. Selbstbewusst und selbstkritisch zugleich ist an der Ausgestaltung des reformierten Gottesdienstes zu arbeiten. Selbstbewusst: Die Landeskirche erweist sich in ihren Gottesdiensten als Institution, die aus dem Grund des Evangeliums Vergewisserung des Glaubens und Werthaltungen vermittelt, die wachsam das Zeitgeschehen beobachtet und begleitet und von daher neue Lebensperspektiven erschliessen kann. Selbstkritisch: Der Identität des reformierten Gottesdienstes ist Sorge zu tragen. Dazu gehört die Sorgfalt im Umgang mit der Sprache und zugleich eine Offenheit bezüglich der Vielfalt an Gestaltungsformen und bezüglich der Vielfalt von Orten und Zeiten. Ebenso ist dem Atmosphärischen der Gottesdienste Beachtung zu schenken. Kirchgemeinden sowie Pfarrerinnen und Pfarrer sind zu ermutigen und darin zu unterstützen, ihren gottesdienstlichen Gestaltungsraum auszuschöpfen.

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Legislaturziele 2008–2012

Verkündigung und Gottesdienst

Ziele und Massnahmen

Legislaturziel 1

Die gottesdienstliche Präsenz in den Kirchgemeinden ist gestärkt. Der Gottesdienst wird als Mitte des gemeindlichen Lebens gepflegt

Massnahmen 1.1

Die fünf Schritte der Zürcher Liturgie sind entfaltet Die fünf Schritte der Zürcher Liturgie werden in einem Leitfaden im Blick auf ihre theologische Tiefe und die gottesdienstliche Praxis entfaltet.

Massnahmen 1.2

Die Kirchgemeinden geben sich ein Gottesdienstkonzept Die Pfarrerinnen und Pfarrer entwickeln zusammen mit der Kirchenpflege entlang dem Kirchenjahr ein auf ihre Gemeinde zugeschnittenes Gottesdienstprofil. Sie orientieren sich dabei an den Vorgaben der Kirchenordnung sowie den fünf Schritten der Zürcher Liturgie und nutzen die vielfältigen Gestaltungsformen und Möglichkeiten der lokalen Gegebenheiten. Die Gesamtkirchlichen Dienste stellen Musterkonzepte zur Verfügung.

Massnahmen 1.3

Der gottesdienstliche Auftritt überzeugt Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer sind die für die Gestaltung des Gottesdienstes wichtigen Themen wie Haltung, Auftritt und Rhetorik verbindliche Module. Die Gesamtkirche überprüft deshalb bestehende Aus- und Weiterbildungsangebote und entwickelt neue Begleit- und Unterstützungsmöglichkeiten.

Legislaturziel 2

Die Förderung von Musik und gemeinsamem Singen im Gottesdienst zeigt eine wahrnehmbare Wirkung und Ausstrahlung

Massnahmen 2.1

Der Gemeindegesang wird gefördert Der Gemeindegesang ist ein wichtiges Element des reformierten Gottesdienstes. Er gibt der versammelten Gemeinde die Möglichkeit zur Beteiligung am Gottesdienst. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker vermitteln diesbezügliche Impulse. Sie werden darin durch die Gesamtkirchlichen Dienste unterstützt.

Massnahmen 2.2

Die Anwendung verschiedener Musikstile ist Teil der Kompetenz von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker erweitern ihr musikalisches Repertoire und ihre fachlich-methodische Kompetenz, insbesondere im Bereich der Popularmusik.

Massnahmen 2.3

Eine Handreichung zur Gottesdienstgestaltung steht zur Verfügung Die Gesamtkirchlichen Dienste erarbeiten zusammen mit Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern eine Handreichung aus der Praxis für die Praxis. Diese weist hin auf Möglichkeiten, lokale Chöre, Bands und Ensembles sowie Gemeindeglieder in die Gottesdienstgestaltung mit einzubeziehen.

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Legislaturziele 2008–2012

Diakonie und Seelsorge

Grundsatz

Zum Wesen und zum Auftrag der Kirche gehört es, auf Menschen zuzugehen, Anteil zu nehmen an Freude und Glück, an Leid und Belastungen. Die Öffentlichkeit weiss dies. Sie bringt deshalb der Kirche im Bereich von Diakonie und Seelsorge besonderes Vertrauen entgegen und erwartet deren entsprechendes Engagement. Diakonie ist tätige Nächstenliebe und Ausdruck gelebten Glaubens (Art. 60 Abs. 2 E-KO). Sie ist soziales Handeln, das Linderung und Entlastung bringt. Dies wird in den Kirchgemeinden sichtbar in der Arbeit derer, die beruflich Verantwortung tragen, und es zeigt sich im Mitwirken vieler Freiwilliger. Diese Haltung kommt auch in regionalen und gesamtkirchlichen Projekten zum Tragen, ebenso dadurch, dass Kirchgemeinden und Gesamtkirche zusammenwirken, sich darin ergänzen und verstärken. Seelsorge ist Anteilnahme, Begegnung, Gespräch, das auf die Liebe Gottes, auf seine Gegenwart vertraut. Die seelsorgliche Zuwendung gehört zur pfarramtlichen Grundaufgabe im Gemeindepfarramt und im Pfarramt in Institutionen. In beiden Bereichen wird die seelsorgliche Präsenz gestärkt. Das diakonische und seelsorgliche Handeln der Landeskirche ist Anteilnahme, Linderung und Entlastung. Darüber hinaus benennt die Landeskirche auch öffentlich Unrecht und Leid und deren Ursachen. Sie arbeitet mit beim Entwickeln von Lösungen und sichert ihren Dienst der Vermittlung zu.

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Diakonie und Seelsorge

Ziele und Massnahmen

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Legislaturziel 3

Das diakonische Profil der Landeskirche in den Kirchgemeinden, in regionalen Aufgaben und Projekten sowie in der Gesamtkirche ist geklärt, weiterentwickelt und in der Praxis umgesetzt

Massnahmen 3.1

Das Diakonie-Konzept ist weiterentwickelt und wird umgesetzt In den Bereichen Familie, Alter, Gesundheit, Arbeit, Migration, Integration und Ökologie wird geprüft, ob und inwiefern bestehende Projekte weitergeführt werden, ob neue diakonische Aufgaben zu übernehmen sind oder ob neue Projekte lanciert werden sollen.

Massnahmen 3.2

Zehn bis zwanzig Kirchgemeinden haben familienfreundliche Projekte umgesetzt In zehn bis zwanzig Kirchgemeinden wird ein nachhaltiger Organisationsentwicklungsprozess auf «familien-kirche in familienfreundlicher Kirchgemeinde» hin angestossen. Dabei geht es um religiöse Begleitung und soziale Entlastung, um Formen der Bildung und diakonische Projekte.

Massnahmen 3.2

Der Migrationsfrage wird hohe Beachtung geschenkt Kirchgemeinden – insbesondere in der Stadt Zürich – werden motiviert, Herz und Räume für Migrationskirchen zu öffnen. Interessierte Kirchgemeinden werden beraten und begleitet. Der Aufbau des Zentrums für Migrationskirchen im Kirchgemeindehaus Wipkingen wird mitgetragen.

Legislaturziel 4

Die seelsorgliche Präsenz der Landeskirche ist verstärkt und weiterentwickelt

Massnahmen 4.1

Der seelsorgliche Dienst ist in den Kirchgemeinden gestärkt Die Nähe zu den Menschen ist ein wichtiger Grund, weshalb die neue Kirchenordnung an den bestehenden Kirchgemeinden festhält und auch kleinen Gemeinden weiterhin die Möglichkeit gibt, «Kirche am Ort» zu sein. Dieses Festhalten an der kleinräumigen Struktur fördert die seelsorgliche Präsenz. Es werden Vorschläge entwickelt, wie diese weiter gefördert werden kann.

Massnahmen 4.2

Das neue Spitalseelsorgekonzept ist umgesetzt und konsolidiert Die Reformierte Spitalseelsorge wird mit der Inkraftsetzung der neuen Kirchenordnung eingeführt. Spitäler und Pflegezentren, die eine Kirche, einen Raum der Stille einrichten möchten, werden durch die Gesamtkirchlichen Dienste beraten und in ihren Bemühungen unterstützt.

Massnahmen 4.3

Notfallseelsorge Nach dem Abschluss der Aufbauphase sind die Organisationsstrukturen der Notfallseelsorge konsolidiert. Die Vernetzung der verschiedenen Beteiligten wird optimiert, die Weiterbildung angemessen eingerichtet.


Legislaturziele 2008–2012

Ziele und Massnahmen

Legislaturziel 5

Die Landeskirche nimmt das prophetische Wächteramt wahr und steht ein für Grundwerte und Menschenwürde

Massnahmen 5.1

Der Kirchenrat stellt aktuelle Themen öffentlich zur Debatte, die Grundwerte und Menschenwürde betreffen Der Kirchenrat nimmt in der Öffentlichkeit aus kirchlich-theologischer Sicht Stellung zu aktuellen und kontroversen Themen, welche die Grundwerte und die Würde des Menschen betreffen. Die «Stadtgespräche» mit Referaten und interdisziplinär besetzten Podien sind Teil dieses Engagements. Themen von gesamtschweizerischer Bedeutung werden mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund SEK koordiniert.

Massnahmen 5.2

Der Kirchenrat führt eine Grundwertedebatte aus evangelischer Sicht Auf dem Hintergrund des Grundwertedokumentes des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK erarbeitet der Kirchenrat eine eigene Stellungnahme und führt im Rahmen der Landeskirche eine Grundwertedebatte aus evangelischer Sicht (z.B. an einer Kirchenpflegetagung). Gestützt darauf erstellt er eine Handreichung für Kirchgemeinden.

Massnahmen 5.3

Die Landeskirche setzt sich für einen schonenden Umgang mit der Schöpfung ein Die Landeskirche engagiert sich in der Problematik des Klimawandels. Durch Gottesdienste und Bildungsarbeit wird das Bewusstsein für eine Spiritualität der Schöpfung und für das Klima der Erde gestärkt. Erste Musterprojekte werden realisiert.

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Legislaturziele 2008–2012

Bildung und Spiritualität

Grundsatz

Die Weitergabe der biblischen Botschaft und der christlichen Tradition sowie die Stärkung des sozialen, spirituellen und kulturellen Urteilsvermögens sind wesentliche Ziele der kirchlichen Bildung. Sie tragen dazu bei, Zugehörigkeit zu schaffen, Identität zu stiften und Orientierung zu geben. Die Bildungsarbeit vermittelt Menschen Impulse zu neuen Erfahrungen und Einsichten, die den Glauben vertiefen. Sie befähigt und ermächtigt Menschen zur Mündigkeit im Glauben, zur Freude am Leben und zur Verantwortung in der Welt. Sie stärkt die evangelische Identität und die Fähigkeit zum Dialog im religiösen Pluralismus. Sie verbindet mit der weltweiten kirchlichen Gemeinschaft und führt zu wacher Zeitgenossenschaft. Im Bereich der Spiritualität setzt die Landeskirche Impulse zur Lebensgestaltung aus dem Glauben. Sie leitet dazu an, den persönlichen und beruflichen Alltag geistlich zu vertiefen. Die Landeskirche positioniert sich in der aktuellen Bildungslandschaft. Sie macht Angebote, die in der Öffentlichkeit sichtbar, verständlich und attraktiv sind. Sie lanciert Themen im öffentlichen Bildungsdiskurs.

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Legislaturziele 2008–2012

Bildung und Spiritualität

Ziele und Massnahmen

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Legislaturziel 6

Die zweite Umsetzungsetappe des Religionspädagogischen Gesamtkonzepts rpg ist abgeschlossen. Die Bereiche Familie und Junge Erwachsene sind weiter ausgebaut

Massnahmen 6.1

Umsetzung und Konsolidierung des rpg Das rpg ist als animatorisches und katechetisches Konzept ein akzeptierter Teil des kirchlichen Lebens. Kirchliche Behörden und Berufsgruppen, Kinder, Jugendliche und Eltern sind in seine Umsetzung eingebunden und gestalten sie mit. Die Nutzung folgender Gefässe wird intensiviert: «Modul Bildung» (Behördenschulung) / «Brot und Wein» (Pfarrschaft) / Bezirkskirchenpflegetagungen (Visitation) und Weiterbildung (Katechetinnen, Pfarrschaft).

Massnahmen 6.2

Neue Akzentsetzungen in den Phasen 1 und 4 des rpg Die beiden Phasen 1 und 4 des rpg, Vorschulzeit und Junge Erwachsene, erhalten neue Akzente. In der Vorschulzeit werden Gemeindeprojekte einer tauforientierten, religiös unterstützenden und sozial entlastenden Familienarbeit vernetzt und weiterentwickelt. Junge Erwachsene und Lernende werden in ihrer Lebens- und Arbeitswelt wahrgenommen, beraten und unterstützt.

Massnahmen 6.3

Entwicklung und Produktion von Arbeitshilfen Für Jugendkirche JuKi, Jugendgottesdienst JGD und Konfirmationsunterricht werden Arbeitshilfen entwickelt und hergestellt. Für Kinder und Jugendliche wird eine geeignete Bibelausgabe erarbeitet.

Legislaturziel 7

Das Kloster Kappel ist ein Ort, wo Bildung und Spiritualität bedacht, gelebt und weitergegeben werden

Massnahmen 7.1

Bildung Der Herkunft aus der Tradition der Zisterzienser entsprechend werden im Kloster Kappel Themen aufgenommen, die sich mit dem Ort verbinden und die zugleich Fragen unserer Zeit sind – Themen wie Bibel heute, Diakonie, gelebte Frömmigkeit, Mystik, Leben nach Regel.

Massnahmen 7.2

Spiritualität Die gottesdienstlichen Feiern, die Tagzeitengebete, das regelmässige Feiern des Abendmahls, liturgische Nächte werden gepflegt. Besondere Beachtung findet Spiritualität an der Nahtstelle von Theologie und Kultur (Musik, Literatur, bildende Kunst).

Massnahmen 7.3

Gastlichkeit Gastlichkeit wird gegenüber allen Gästen als Ausdruck von Spiritualität gelebt. Seien es Drittgruppen, denen oft Verantwortungsträger unserer Gesellschaft angehören und die im Kloster Kappel der Landeskirche begegnen, seien es Gemeindegruppen oder Mitarbeitende der Gesamtkirche, sie alle erfahren im Kloster Kappel die gastliche und spirituelle Ausstrahlung des Hauses.


Legislaturziele 2008–2012

Ziele und Massnahmen

Legislaturziel 8

Die Arbeit mit Erwachsenen in Bildung und Spritualität ist in den Kirchgemeinden verankert und im urbanen Umfeld neu positioniert

Massnahmen 8.1

Die Kirchgemeinden sind mit der neu übersetzten Zürcher Bibel vertraut Die Begleitmaterialien zur Zürcher Bibel, bibel(plus), werden fertiggestellt und geben den Kirchgemeinden vielfältige Anregung zu Einführung und vertiefter Auseinandersetzung mit der biblischen Botschaft. Die Gesamtkirchlichen Dienste begleiten diese Arbeit konzeptionell. Als ergänzender Dienst ist ein kirchliches e-Learning-Programm als Einführung in die Bibel auf dem Internet zugänglich.

Massnahmen 8.2

Die Bildungspräsenz in der Stadt ist geklärt und konsolidiert Die Bildungspräsenz in der urbanen Situation (Zürich, Winterthur) wird verstärkt. In diesem Rahmen wird darauf geachtet, wo die Gesamtkirche eigenständige Angebote entwickelt und wo sie Kooperationen mit andern Institutionen eingeht.

Massnahmen 8.3

Zürich empfängt die Frauensynode 2011 Auf der Wanderschaft der Frauensynode bietet Zürich 2011 einen gastlichen Ort, an dem eine Vielzahl kirchlich engagierter und an einem Engagement interessierte Frauen der Schweiz sich zu Analysen und Diskussionen, Feiern und Gesprächen versammeln.

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Legislaturziele 2008–2012

Gemeindeaufbau und Leitung

Grundsatz

Das neue Kirchengesetz, die neue Kirchenordnung, die Finanzverordnung und die Personalverordnung bilden den rechtlichen Rahmen, in dem die Landeskirche ihren Auftrag künftig unter dem Aspekt grösserer Autonomie wahrnimmt. Die Inkraftsetzung der Kirchenordnung und die damit verbundene Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens insgesamt hat für die Legislaturziele 2008–2012 Priorität. Das Leitbild der Landeskirche, wie es die Vorlage zur neuen Kirchenordnung in den Grundsatzartikeln zeichnet (Art. 1–7 E-KO), ist im Spannungsfeld zwischen dem Auftrag der Kirche, den Erfordernissen der Zeit und einem nachhaltigen Einsatz der Mittel zu konkretisieren. Zum einen hinsichtlich des Gemeindeaufbaus, zum andern hinsichtlich der Leistungen der Landeskirche im Gegenüber von Staat und Gesellschaft. Um ihren Auftrag erfüllen und ihre Dienste erbringen zu können, bedarf die Landeskirche kompetenter und engagierter Pfarrerinnen und Pfarrer, qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie motivierter und fähiger Behördenmitglieder. Personalförderung, Personalentwicklung und Behördenschulung sind deshalb zentrale Leitungsaufgaben.

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Gemeindeaufbau und Leitung

Ziele und Massnahmen

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Legislaturziel 9

Der Gemeindeaufbau ist gefördert, die Schulung der Behörden den neuen Rahmenbedingungen angepasst

Massnahmen 9.1

Mission, Evangelisation und Gemeindeaufbau sind als Aufgaben der Kirche erkannt Der Entwurf der neuen Kirchenordnung hält als Auftrag fest: «Die Landeskirche ist den Menschen nah und spricht sie in ihrer Vielfalt an. Als Volkskirche leistet sie ihren Dienst in Offenheit gegenüber der ganzen Gesellschaft …» (Art. 5 E-KO). Mission, Evangelisation und Gemeindeaufbau sind biblisch-theologische Dimensionen, die für das kirchliche Leben neu zu erschliessen und für die Arbeit in der Gemeinde fruchtbar zu machen sind. Die Landeskirche ist 2010 Gastgeberin der Missionssynode m21.

Massnahmen 9.2

Die Kirchgemeinden haben das von der Kirchenordnung vorgesehene Modell der Gemeindeleitung umgesetzt Die Kirchgemeinden arbeiten mit dem Modell der Gemeindeleitung gemäss neuer Kirchenordnung. Sie richten dazu den geleiteten Gemeindekonvent ein und arbeiten mit Legislaturzielen, Schwerpunktprogrammen, mit Finanz- und Stellenplan. Die Gesamtkirchlichen Dienste beraten sie darin, ebenso im Blick auf eine Optimierung ihrer Kirchgemeindeverwaltungen.

Massnahmen 9.3

Freiwilligen, die ihr Können und ihre Erfahrung der kirchlichen Arbeit zur Verfügung stellen möchten, werden attraktive Einsatzmöglichkeiten angeboten Die Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige in den Kirchgemeinden werden erweitert. Zu den entsprechenden Massnahmen gehören Listen von Einsatzangeboten und Einsatzschwerpunkten.

Legislaturziel 10

Leitungs-, Steuerungs- und Controllingprozesse der Landeskirche sind entwickelt und umgesetzt

Massnahmen 10.1

Die Finanzverordnung ist erstellt und umgesetzt Die Finanzverordnung regelt die Finanzflüsse, den Finanzausgleich, die Zuweisung der finanziellen Mittel aufgrund dafür entwickelter Kriterien sowie die Grundlagen der Rechnungslegung für Kirchgemeinden und Gesamtkirche.

Massnahmen 10.2

Die Instrumente der Planung und Rechenschaftsablage sind erstellt und eingesetzt Das kirchliche Handeln in den Kirchgemeinden, in regionalen Aufgaben und Projekten sowie in der Gesamtkirche wird auf dem Hintergrund des Auftrags der Landeskirche, den Bedürfnissen der Zeit und dem nachhaltigen Einsatz der Mittel in einer Gesamtsicht zusammengefasst und gewichtet. Dies dient sowohl der Planung kirchlichen Handelns wie auch der Rechenschaftsablage.


Legislaturziele 2008–2012

Ziele und Massnahmen

Massnahmen 10.3

Erstellen eines Inventars kirchlicher Liegenschaften Der Kirchenrat führt über die kirchlichen Liegenschaften in den Kirchgemeinden ein Verzeichnis (Daten, Energiekennzahlen, Bilder, Standortspezifika). Insbesondere Kirchen und Pfarrhäuser haben grossen symbolischen und realen Wert. Die Inventarisierung dient dazu, im Rahmen der Finanzplanung den Raum- und Unterhaltsbedarf festzustellen.

Legislaturziel 11

Landeskirchliche Arbeitsverhältnisse sind geregelt, Aufgaben- und Anforderungsprofile sind erstellt, Fördermassnahmen stehen zur Verfügung

Massnahmen 11.1

Die Personalverordnung ist erstellt und umgesetzt Die Personalverordnung und ihre Vollzugsverordnungen erfassen die Arbeitsverhältnisse innerhalb der Landeskirche. Sie gelten für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie für alle Angestellten von Kirchgemeinden und Gesamtkirche. Für die kirchlichen Berufe legt der Kirchenrat Aufgaben und Anforderungen fest.

Massnahmen 11.2

Die Pilotphase für Pfarrkapitel und Diakonatskapitel ist abgeschlossen und ausgewertet Die Dekaninnen und Dekane sowie die Diakonatskapitelspräsidien nehmen ihre Aufgaben gemäss Kirchenordnung wahr. Die unterstützenden Arbeitsinstrumente werden ausgestaltet und eingesetzt.

Massnahmen 11.3

Die neuen Zuständigkeiten der Bezirkskirchenpflegen sind geregelt Diejenigen Aufgaben des Bezirksrates, die auf Grund der neuen Rechtslage an die Landeskirche übergehen, sind festgelegt und die Verantwortlichen werden in ihre neuen Aufgaben eingeführt. Der Kirchenrat setzt sich dafür ein, dass bei der Festlegung die bisherige bewährte Praxis so weit als möglich übernommen wird.

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Legislaturziele 2008–2012

Gemeindeaufbau und Leitung

Ziele und Massnahmen

Legislaturziel 12

Der öffentliche Auftritt der Landeskirche in der medialen Kommunikation und im Erscheinungsbild überzeugt

Massnahmen 12.1

Die Volksabstimmung zur neuen Kirchenordnung wird überzeugend begleitet Nach der Verabschiedung der neuen Kirchenordnung durch die Kirchensynode werden die Grundzüge der neuen Kirchenordnung den Mitgliedern der Landeskirche kommuniziert. Durch eine umfassende Information kommt die grosse Mehrheit zur Überzeugung, dass die neue Kirchenordnung für die Landeskirche eine gute rechtliche Grundlage ist.

Massnahmen 12.2

Der Internetauftritt und die Anwendung von Medien entsprechen heutigen Bedürfnissen und Standards Die Landeskirche präsentiert sich Mitgliedern und Öffentlichkeit gegenüber als moderne Organisation, die Informationen und Materialien insbesondere für Kirchgemeinden leicht und überschaubar zugänglich macht. Behördenmitglieder und Mitarbeitende in Kirchgemeinden und Gesamtkirchlichen Diensten GKD kennen die Einsatzmöglichkeiten der neuen Medien, insbesondere von Multimediaanwendungen, und können diese bei ihrer Arbeit einsetzen.

Massnahmen 12.3

Das Erscheinungsbild der Landeskirche wird weiterentwickelt Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der neuen Kirchenordnung steht das neue Erscheinungsbild zur Verfügung. Es dient der guten Erkennbarkeit der Landeskirche und lässt Flexibilität für lokale Spezifikationen zu. Es entspricht den Anforderungen an ein zeitgemässes Erscheinungsbild und weist grösstmögliche Praktikabilität für Anwenderinnen und Anwender auf.

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Impressum Herausgeber Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Z端rich Gestaltung Kirchlicher Informationsdienst kid Fotos David K端enzi, Peter H端rlimann, Andreas Hoffmann Druck Druckerei Zollinger AG, Adliswil Bezug bei Kirchlicher Informationsdienst kid Blaufahnenstr. 10 8001 Z端rich Tel. 044 258 91 91 kid@zh.ref.ch Mai 2008 24


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