Winterberg: Gruppenbroschüre 2023

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Winterberg für Gruppen

WINTERBERGER ERLEBNISSE FÜR FIRMEN, SCHULEN, FAMILIEN UND VEREINE

2023 www.winterberg.de auch auf instagram & facebook
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In der Gruppe etwas erleben, als Team zusammenrücken, gemeinsam Spaß haben und Erinnerungen schaffen - was könnte schöner sein?

Lernen Sie die Ferienwelt Winterberg und Hallenberg mit seiner Vielfalt kennen. Planen Sie mit uns Ihren perfekten Gruppenaufenthalt und wählen aus unseren Erlebnissen die Erlebnisse, die Sie schon immer machen wollten.

Egal ob Sie eine Stammtischfahrt oder einen Firmenausflug planen, ob Sie ein Sport- oder Musikverein oder einfach eine Clique von Freunden sind - hier ist sicher auch für Sie das passende Programm dabei!

Alle Angebote und noch mehr finden Sie auch auf unserer Website . www.winterberg.de/aktivitaetenwohlfuehlen/fuer-gruppen/

Fragen Sie jetzt an und nutzen Sie unser Service für Reisegruppen

- Attraktive Erlebnisbausteine

- Vielseitige Themenführungen

- Persönliche und individuelle Bearbeitung ihrer Anfragen

- Kostenfreie Broschüren für Reiseveranstalter

- Kostenfreier Service

- Angebote sind kombinierbar

Service Team

Winterberg

Telefon: +49 29 81 - 92 50 0

Fax: +49 29 81 - 92 50 24

info@winterberg.de

www.winterberg.de

Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH

Am Kurpark 4

59955 Winterberg

Telefon: +49 (0) 2981/92500

info@winterberg.de

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Bilder: Ferienwelt Winterberg, Veranstalter, Adobe Stock

Wintersport entdecken

Biathlon Workshop

Wolltest du dich schon immer mal im Biathlon ausprobieren oder dich sogar im Wettkampf mit deinem Team messen?

Ein Abwechslungsreiches Programm, das auch von „Nichtsportlern“ bewältigt werden kann. Hier kannst du es - Biathlon-Workshop unter fachkundiger Betreuung von DSV-Lizenz-Trainer

 Theoretische Einweisung in die Handhabung des Kleinkalibergewehres

 Komplextraining (Laufen und Schießen im Wechsel)

 Abgabe von 50 Schuss am original Biathlon Schießstand inkl. Gewehr, Schießbahnmiete, Munition, Versicherung

 ganzjährig (in Verbindung mit Ski, Cross, MTB, Nordic Walking, Schlitten ziehen oder Schubkarre schieben)

 Erinnerungsmedaille

Leistung:

2,5 Stunden (je nach Gruppenstärke)

10 bis 40 Personen

ganzjährig

Mindestalter 14 Jahre (mit schriftlicher Genehmigung der Eltern), darunter mit Laser-Gewehren möglich

Veranstalter: MyBiathlon

Preis pro Person 85,00 €

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Wintersport entdecken

BobbahnführungFührung durch die VELTINS-EisArena

Schauen Sie einmal hinter die Kulissen. Unsere Sportstättenführer führen Sie durch die VELTINS-EisArena mit exklusiven Einblicken in eine WM-Sportstätte. Lassen Sie sich überraschen mit Einblicken hinter sonst verschlossene Türen, inkl. Filmbeitrag und einem kostenlosen Getränk sowie einer Autogrammkarte von den aktiven Sportlern.

Leistung:

ca. 2,5 Stunden

10 bis 100 Personen

ganzjährig

Führung mit einem Guide, Filmbeitrag

1x Getränk, 1x Autogrammkarte

Veranstalter Winterberg Touristik

Preis pro Person 13,00 €

Panorama-Tour zur und durch die Bobbahn der VELTINS-EisArena

Unsere Guides führen Sie über die Panoramabrücke und durch unsere Bobbahn, die VELTINS-EisArena, mit exklusiven Einblicken in eine WM-Sportstätte. Hinter sonst verschlossenen Türen erfahren Sie eine Menge über die Geschichte des Bobsports in Winterberg und spannende Details und Hintergründe - lassen Sie sich einfach überraschen! Es gibt eine Menge zu entdecken!

Leistung:

ca. 3,5 Stunden

10 bis 100 Personen

von Mai bis Oktober

Führung mit einem Guide, Panoramabrücke

Filmbeitrag, 1x Getränk, 1x Autogrammkarte, 1x Sessellift

Veranstalter Winterberg Touristik

18,00 €

Preis pro Person

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Schanzenführung

Die St. Georg Sprungschanze ist wohl eines der bekanntesten Wahrzeichen Winterbergs. Wie fühlt sich eigentlich so ein „Adler“ hoch oben auf dem Schanzenkopf? Wie schnell ist man beim Absprung und was ist der Schanzenrekord? Die Antworten auf diese und viele anderen Fragen bekommt man bei unserer Schanzenführung. Führung Inklusive Filmbeitrag und Fahrt mit dem Sessellift. Der Lift ist von Mitte Mai bis Ende Oktober möglich.

Leistung:

ca. 2,5 Stunden

10 bis 40 Personen

ganzjährig

Führung inkl. Filmbeitrag, 1x Sesselliftfahrt (Liften von Mitte Mai bis Oktober)

Veranstalter Winterberg Touristik

Preis pro Person 15,00 €

Stadtführung durch die Altstadt Winterbergs

Erleben Sie einen Rundgang durch die Stadtgeschichte. Entdecken Sie mit unserem Stadtführer die Gassen der Altstadt, deren ringförmiger Verlauf noch an den mittelalterlichen Grundriss des Ortes mit Stadtmauer und Stadttürmen erinnert.

Leistung:

ca. 1,5 Stunden

10 bis 60 Personen

ganzjährig

inkl. Guide

Veranstalter Winterberg Touristik

Preis pro Person 6,00 €

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Entdecken und Staunen!

Stadtführung durch den historischen Stadtkern in Hallenberg

Die Stadtführung beginnt im Herzen von Hallenberg am Infozentrum Kump, unterhalb des Petrusbrunnen. Entdecken Sie mit unseren Stadtführern die zentralen Sehenswürdigkeiten und erfahren Sie Interessantes und Wissenswertes aus der Stadtgeschichte Hallenbergs. Zum Abschluss wird ein Glas frisch gebrautes Land Bier im Brauhof Hallenberg zur Verkostung gereicht.

Leistung:

ca. 2,5 Stunden

10 bis 50 Personen

von April bis Oktober

inkl. Guide, ein Glas frisch gebrautes Land Bier

Veranstalter Winterberg Touristik

Preis pro Person 7,50 €

Nachwächter Führung durch das historische Städtchen Hallenberg

Im mittelalterlichem Gewand und ausgestattet mit Horn und Hallenberger Krebs führt Sie der Nachtwächter im Licht seiner Laterne in die mittelalterliche Vergangenheit, der „Historischen Hallenberger Altstadt“

Leistung:

ca. 2 Stunden

10 bis 25 Personen

von Mai bis Oktober

inkl. Guide

Veranstalter Winterberg Touristik

Preis pro Person 7,00 €

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Führung auf der Wetterwarte

Der zweithöchste Berg in Nordrhein-Westfalen wird im Volksmund auch „Vater der Sauerländer Berge“ genannt. Der Kahle Asten ist 842 Meter hoch und ist zudem berühmt für seine Wetterwarte. Diese könnt Ihr Euch bei einer geführten Besichtigung einmal genauer anschauen.

Leistung:

ca. 1 Stunden

10 bis 30 Personen

ganzjährig

Führung

Veranstalter Winterberg Touristik

Wie der Wintersport ins Sauerland kam

Preis pro Person 6,00 €

Weit mehr als 100 Jahre ist der Wintersport prägend für die Region – ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, traumhafte Erlebnislandschaft und Sehnsuchtsort für viele Generationen.

Wie das ganze begann, auf was für Skier und mit welchem Schlitten, wird im Westdeutschen Wintersport Museum in Neuastenberg eindrucksvoll präsentiert mit Originalexponaten, Fotos und bewegten Bildern aus den Zeiten, „wo sie laufen lernten“

Leistung:

ca. 1 Stunden

10 bis 50 Personen ganzjährig

Führung

Veranstalter Winterberg Touristik

Preis pro Person 5,00 €

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Führung durch die Wettkampfstätten von Olympiasiegern und Weltmeistern

International bekannte Sportstätten sind in Winterberg zu finden: Bobbahn, Bike Park, Biathlonstadion, Skigebiet, Klettergarten, Downhill-Strecken und St. Georg Schanze. Unsere Führer nehmen Sie mit auf eine entspannte Wanderung mit interessanten Geschichten und Informationen zu den Trainings – und Wettkampfstätten von Weltmeistern und Olympiasiegern.

Leistung:

ca.3,0 Stunden

10 bis 60 Personen von Mai bis Oktober geführte Wanderung inkl. Guide

Veranstalter Winterberg Touristik

Preis pro Person 9,50 €

Natur und TechnikDas Skigebiet im Sommer erkunden

Eine Schneekanone aus der Nähe betrachten, Probesitzen in der Pistenwalze und dabei die sommerliche Natur der Skigebiete erkunden? Dies ist nun im Rahmen der Führung „Natur und Technik“ im Postwiesen-Skigebiet Neuastenberg möglich.

Leistung:

ca. 2 Stunden

10 bis 30 Personen von Mai bis Oktober geführte Wanderung inkl. Guide

Veranstalter Winterberg Touristik

6,50 €

Preis pro Person

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Abenteuer genießen!
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Bergseen-Tour

#Natur Erleben auf einer wunderschönen Bike Tour vorbei an zwei traumhaften Bergseen!

Leistung:

ca. 3-4 Stunden

10 bis 100 Personen

April-Oktober

Tour inkl. Guide

Veranstalter Bike & Hike

Preis pro Person 24,00 €

Bergseen-Tour mit E-MTB

#Natur Erleben auf einer wunderschönen Bike Tour vorbei an zwei traumhaften Bergseen!

Leistung:

ca. 3-4 Stunden

10 bis 100 Personen

April-Oktober

Tour inkl. Guide, inkl. E-MTB

Veranstalter Bike & Hike

Homberg Sause

Preis pro Person 64,00 €

#Natur Erleben auf einer wunderschönen Bike Tour zur Homberg Sause mit kulinarischem Erlebnis.

Leistung:

ca. 5 Stunden

10 bis 100 Personen

April-Oktober

Tour inkl. Guide E-MTB, Getränke & Essen / Homberg Jause

Veranstalter Bike & Hike

Preis ab 72,00 € pro Person

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Abenteuer genießen!

Schanzen Wirbel

Ab auf die Schienen! Mit unserem Schanzen Wirbel wirbelt ihr die 700 m unterhalb der Skisprungschanze hinab ins Tal – Riesenspaß für Groß und Klein

10 bis 100 Personen

April-Oktober

1x Fahrt mit dem Schanzen Wirbel

Veranstalter Skiliftkarussell Winterberg

Sky-Fly ZIP –Line

Mit der Sky-Fly ZIP-Line erobert ihr die Lüfte! Holt euch Bauchkribbeln beim insgesamt 1 km langen Flug im Doppelpack mit Zwischenumstieg auf der anderen Talseite. Und, traut ihr euch?

Leistung:

10 bis 50 Personen von Mai bis Ende Oktober

1x Flug mit der Sky-Fly ZIP-Line

Veranstalter Skiliftkarussell Winterberg

Preis Kinder bis 15 Jahren

20,00 €

Das coole Sommerspaß-Ticket für Gruppen!

Mit der Sky-Fly ZIP-Line erobert ihr die Lüfte! Holt euch Bauchkribbeln beim insgesamt 1 km langen Flug im Doppelpack mit Zwischenumstieg auf der anderen Talseite. Ab auf die Schienen! Mit unserem Schanzen Wirbel wirbelt ihr die 700 m unterhalb der Skisprungschanze hinab ins Tal. Jeweils eine Berg- und Talfahrt mit dem Sessellift der St. Georg Schanze

Leistung:

10 bis 40 Personen von Mai bis Ende Oktober

1x Flug mit der Sky-Fly ZIP-Line

Veranstalter Skiliftkarussell Winterberg

6x Fahrten mit dem Schanzen Wirbel

27,00 €

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Preis Erwachsende pro Person
Preis Kinder von 8
15
pro Person
3,00 €
bis
Jahren
2,00 €
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Leistung:
Preis Erwachsende
pro Person 25,00
pro Person
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Preis Erwachsende pro Person 35,00
Preis Kinder pro Person
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Teampower

Auf einer reizvollen Rundstrecke durch den Wald stellen sie sich unseren Abenteueraufgaben. Wir fordern dabei die gesamte Gruppe mit Ideen, Absprachen und körperlichem Einsatz. In ungewöhnlichen, spannenden Situationen unterstützen sie sich gegenseitig. Ganz nebenbei üben sie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten. Die Erfahrung der wachsenden Stärke des Abenteuerteams macht eine Menge Spaß. Der Schwierigkeitsgrad der Aktionen wird auf ihre Gruppe abgestimmt. Veranstaltungsort: Winterberg

Leistung:

10 bis 125 Personen

Aufwärmübungen, Rundgang im Wald Kooperative Abenteueraktionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten z.B. Kommunikation, Strategie, Zeit, Orientierung, Beobachtung

3 Stunden

10 bis 15 Personen

16 bis 125 Personen

30,00 € 20,00 €

Veranstalter Active in Winterberg

6 Stunden

10 bis 15 Personen

16 bis 125 Personen

55,00

38,00

pro Person pro Person

pro Person pro Person

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Geschmack entdecken

Nach einer Einführung in die Geschichte und Welt der Cocktails sowie der Arbeit eines Barkeepers, können Sie das erlernte Wissen gleich in die Tat umsetzten. Dabei werden die Besonderheiten der verschiedenen Drinks erläutert und natürlich auch der ein oder andere Profi-Tipp verraten.

Es werden verschiedene Drinks gemixt und nach der Zubereitung direkt in der Gruppe verkostet. Gerne gehen wir dabei auf individuelle Wünsche und Kreationen der Kursteilnehmer ein.

Leistung:

ca. 2,5 Stunden ab 10 Personen ganzjährig

Cocktail-Workshop Gin-Workshop

Einblick in die Arbeit eines Barkeepers, Verköstigung und Begrüßungsgetränk, Snacks & Wasser

Veranstalter Genusswerkstatt Sauerland

49,00 €

Preis pro Person

Sie erhalten einen Einblick in die Welt der Trend-Spirituose Gin und mixen mit den jeweiligen Zutaten und dem dazugehörigen Equipment diverse Gin-Cocktails.

Als weiteres Highlight dürfen Sie in der Gruppe einen eigenen Gin herstellen. Aus verschiedenen Botanicals und unter fachlicher Anleitung kreieren Sie Ihren Gin mit ganz persönlicher Note.

Leistung:

ca. 3,5 Stunden ab 10 Personen ganzjährig

Einblick in die Arbeit eines Barkeepers, Verköstigung und Begrüßungsgetränk

Veranstalter Genusswerkstatt Sauerland

49,00 €

Preis pro Person

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Abenteuer entdecken

Astenkick

ASTENKICK ist die zweitlängste Megazipline Europas: Eine Doppelseilrutsche, in der Ihr allein oder nebeneinander, liegend oder sitzend mit über 70 km/h ins Tal fliegt! Erwartet alles, nur keine Langeweile: Unvergessliches Erlebnis, einzigartiger Höhenrausch über 1.000 Meter Länge, atemberaubendes Abenteuer in der Sauerländer Natur. Für Himmelsstürmer, Mut Tester und Schon-Alles-Kenner.

Steig auf den Startturm. Blick hinab. HÖR DEIN HERZ TROMMELN. Und FLIEG! Lachend, pures Glück im ganzen Körper. Ein unvergleichliches Gefühl!

Leistung:

10 bis 40 Personen ganzjährig

Veranstalter Astenkick GmbH

Erlebnisberg Kappe

Preis pro Person 32,00 €

Spaß und Action aus der Vogelperspektive. Erlebe Winterberg von ganz oben. Lass dir auf der höchsten Aussichtsbrücke im Sauerland den Wind um die Nase wehen. Die 435 Meter lange und 20 Meter hohe Brücke ist einmalig in ihrer Art und damit eine Sehenswürdigkeit für sich! Denn statt nur von oben das Panorama zu genießen kannst du dich an fünf Fun Elementen über, unter oder neben der Brücke entlang hangeln. Aber keine Angst! Fangnetze sorgen dafür, dass du nicht „aus den Wolken“ fällst. Das Erlebnisgelände der Rodelbahn Winterberg ist das Herzstück am Erlebnisberg Kappe. 700 Meter geht es für dich in rasanter Fahrt den Berg hinab.

10 bis 60 Personen ganzjährig

1x Besuch der Panorama Erlebnis Brücke inkl. 2 Fahrten auf der Sommerrodelbahn

Veranstalter Erlebnisberg Winterberg Kappe

Leistung: Preis Erwachsende pro Person 12,50 €

9,50 €

Preis Kinder bis einschl. 15 Jahre pro Person

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Abenteuer entdecken

Bogenschießen

Das traditionelle und instinktive Bogenschießen überzeugt in seiner Einfachheit, denn es werden keine Hilfsmittel benötigt, so wie sie oft in Bogensportvereinen verwendet werden. Wir schießen ausschließlich mit traditionellen Recurvebögen und nach der ursprünglichen Technik des instinktiven Bogenschießens.

Leistung:

10:00 und 13:00 Uhr, ca. 1,5 Std Gruppen ab 10 Personen täglich ab April bis Mitte November

Einführungskurs Instinktives Bogenschießen. Erwachsene und Kinder ab 7 Jahre in Begleitung der Eltern Ausrüstung wird gestellt. Ein Tag Voranmeldung

Veranstalter Active in Winterberg

15,00 €

Preis pro Person

Gästerodeln in der Veltins-EisArena

Erleben Sie Geschwindigkeit, Adrenalin und Fahrgefühl, dort wo sonst Olympiasieger und Weltmeister trainieren. Testen Sie Ihre Rennrodel Gene in einer der schnellsten Kunsteisbahnen der Welt. Mit bis zu 60 km/h fahren Sie durch eine der Schlüsselstellen der Winterberger Bobbahn! Durch die Kurve Sauerland S, bis hinein in die Zielkurve. Während des Rodelns werden Sie von erfahrenen Trainern und Betreuern des Stützpunktes eingewiesen und begleitet.

Leistung:

1 Std.

10 – 25 Personen

November bis Januar

(genaue Termine werden im Sommer bekannt gegeben) aktive Fahrer beim Gästerodeln muss mindestens 10 Jahre alt sein und die Mindestgröße beträgt 1,30m

Veranstalter

Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH

35,00 €

Preis pro Person

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Nehmt Platz in unserem Taxibob und jagt mit bis zu 130 km/h durch den Eiskanal der VELTINS-EisArena in Winterberg im Hochsauerland! Das Erlebnis der ganz besonderen Art im schnellsten Rennbob-Taxi Europas! Ein erfahrener Bobpilot und drei Gäste bilden jeweils ein Team, mit dem Ihr durch eine der schnellsten und modernsten Kunsteisbahnen Europas und der Welt fahrt.

Genießt die Fahrt mit der “Formel 1 des Wintersports” durch die 1600 m lange Bobröhre und erlebt den ca. 60 Sekunden langen Nervenkitzel in einem originalen Viererbob! Im Preis enthalten ist ein 10€-Verzehrgutschein für den Kiosk in der ZielArena den Ihr gemeinsam mit Eurer Begleitung oder auch alleine einlösen könnt.

Leistung:

30 Minuten mit Einweisung (man muss 90 Minuten vor dem Start anwesend sein)

12 – 36 Personen (Ein Bob immer 3 Personen)

November bis Februar

(genaue Termine werden im Sommer bekannt gegeben)

Veranstalter

Sportzentrum Winterberg

Hochsauerland GmbH

15 Preis
pro Person 124,95 €
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Wir bieten den außergewöhnlichsten Adrenalinkitzel. Taxibob!

Abenteuer entdecken

SEGWAYTOUR SAUERLAND WINTERBERG

Diese interessante Rundtour führt Sie vorbei an der bekannten St. Georg-Sprungschanze, dem Kletterwald Winterberg, zum Bikepark und zur Panorama-Erlebnisbrücke sowie der Rodel-, Skeleton- und Bobbahn - mit einem atemberaubenden Rundumblick!

Leistung:

ca. 2,5 Stunden

4 - 9 Personen - größere Gruppen auf Anfrage März bis November (je nach Wetterlage)

Veranstalter SEGY TOUR

89,00 €

Preis pro Person

Seifenkisten Cup

Auf zum spannenden Seifenkisten Cup. Bei diesem Event bauen mehrere Teams ihren eigenen Rennboliden und treten beim anschließenden Rennen gegeneinander an.

Ein Mega-Spektakel erwartet die Teilnehmer. Bei der anschließenden Siegerehrung wird mit der obligatorischen Sektdusche auf dem Siegertreppchen echtes Formel 1 Feeling aufkommen. Erleben Sie einen rasanten Tag! In eigenen Rennställen bauen und kreieren Sie Ihre individuellen Rennwagen und müssen im anschließenden Rennen Ihre Fahrkünste unter Beweis stellen.

20 bis 120 Personen ganzjährig

Weitere Gruppengrößen auf Anfrage

Veranstalter Eventis Sauerland

91,00 €

Leistung: Preis 20 Personen pro Person 125,50 € Preis 30 Personen pro Person

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Geführten Geocaching-Tour

Lassen Sie sich entführen zu einer geführten Geocaching-Tour durch den Schluchten- und Brückenpfad Winterberg mit GPS-Gerät, Karte, Laser, Kryptex und UV Lampe . Die Route hat eine ursprüngliche natürliche Vegetation mit steil aufsteigenden Felswänden. Wasserfälle und Bachläufe werden zum Naturschauspiel von bizarrer Schönheit im Naturschutzgebiet Schluchtwald Helle. Die außergewöhnliche Kombination von schöner Natur und moderner Technik macht dieses Abenteuer so anziehend. Sie sammeln Hinweise und lösen Rätsel, um die richtige Route herauszufinden. Mit dem GPS-Gerät folgen Sie den Rätsel- Spuren und kommen so dem Schatz Etappe für Etappe näher.

2,5 Std.

Familien 6 -10 Personen

Schulklassen 10 – 30 Personen

Teambuilding 10 – 60 Personen ganzjährig

Veranstalter SEGY TOUR

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248,00 €

398,00 €

1 Tourführer (Gruppe 10 Pers.)

648,00 €

2 Tourführer ((zwei Gruppen bis 20 Pers.)

1 Tourführer 348,00 €

2 Tourführer 498,00 €

948,00 €

3 Tourführer (drei Gruppen bis 30 Pers.)

1.298,00 €

4 Tourführer (vier Gruppen bis 60 Pers.)

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Leistung:
Familien Teambuilding Schulklasse
Tourführer

Floßbau

Erleben Sie einen spektakulären “Tag am See”. Fordern Sie Ihre Mitarbeiter bei einem spannenden Floßbau-Event.

Ein Team Event der besonderen Klasse. Zunächst müssen sich die einzelnen Teams bei mehreren Teamaufgaben jeweils die Floß-Paddel erspielen, die sich dann zum Schluss bei dem Floß-Rennen als sehr wertvoll herausstellen können. Doch bevor es aufs Wasser geht, muss das Team noch sein eigenes, tragfähiges “Schwimmgefährt” konstruieren. Die Bauteile sind vorgegeben, jedoch sind der Kreativität der Gruppe keine Grenzen gesetzt. Im Anschluss geht es los zur Wettfahrt über den See!

10 - 45 Personen

ganzjährig

Weitere Gruppengrößen auf Anfrage

Veranstalter Eventis Sauerland

104,00 €

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Preis 10 Personen pro Person
Preis 15 Personen pro Person
Leistung:
156,00 €

SO ERREICHEN SIE WINTERBERG MIT AUTO, BUS & BAHN…

Unsere schöne Ferienregion zu erreichen, ist ganz einfach. Ob Auto, Bus oder Bahn, es gibt viele Möglichkeiten, das Dach Nordrhein-Westfalens zu besuchen. Folgend eine Übersicht:

Infos

Mit dem Auto

• Von Norden: A7 Hamburg-Hannover, A2 Bielefeld, A33 Paderborn, Abfahrt

Wünnenberg: Brilon, Olsberg, Winterberg

• Von Süden: A5 Frankfurt-Gießen, Abfahrt Marburg: Allendorf, Winterberg

• Von Westen: A44 Dortmund-Kassel, Abfahrt Kreuz Werl: A445/A46 Arnsberg, Meschede, Bestwig, Olsberg, Winterberg

• Von Osten: A44 Kassel-Dortmund, Abfahrt Zierenberg, B 251 Korbach, Medebach, Winterberg

Mit der Bahn

BUSPARKPLÄTZE

Neuastenberg , Parkplätze Winterberger Straße/B 236, gegenüber Dorint (im Winter gebührenpflichtig)

Großraumparkplatz Bremberg , Einstieg Skiliftkarussell, Erlebnisberg Kappe und Veranstaltungen Bobbahn, P3 im Plan Skiliftkarussell , Navi: Am Waltenberg 105 Gewerbegebiet Remmeswiese , Einstieg Skiliftkarussell, Parkbuchten z.T. für Busse nutzbar, Navi: Remmeswiese 20 (im Winter gebührenpflichtig)

Parkplatz Krankenhaus/Kirmesplatz , Am Rad/Schulstraße Parkplatz Bahnhof/P&R , Bahnhofstraße

Im Interregio-Verkehr erreichen Sie Winterberg schnell und bequem. Von Dortmund nach Winterberg direkt und ohne Umstieg in nur 104 Minuten. Und das sechs Mal pro Werktag bzw. zwölf Mal am Samstag oder Sonntag. Von Hagen aus geht´s im Stundentakt nach Winterberg, von Kassel mindestens alle 2 Stunden. Infos zum Haus-zu-Haus-Gepäckservice der Bahn erhalten Sie in allen Bahn-Verkaufsstellen. In Winterberg finden Sie den Bahn-Schalter in unserem Bürgerbahnhof.

Mit dem Flixbus

Der Flixbus ist für Winterberg-Besucher eine weitere Anreisemöglichkeit: Ob aus den Niederlanden, dem Ruhrgebiet, Berlin, Niedersachsen oder Hessen – von mehr als 20 Städten aus ist die Ferienwelt bis zu 3x täglich gut zu erreichen.

Infos zu den Fahrplänen und Fahrpreisen unter flixbus.de

Linie 035 Sauerland - Berlin: Fahrplan

Linie 056 Sauerland - Amsterdam: Fahrplan

PS: Wenn Sie bei uns Urlaub genießen, dann haben Sie die Möglichkeit, mit der SauerlandCard kostenlos den ÖPNV zu nutzen. So kommen sie unkompliziert, bequem und umweltfreundlich zu den schönsten Ausflugszielen und wieder zurück. Die SC erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber!

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Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisangebote

Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einerseits das Vermittlungsverhältnis zwischen der Winterberg Tourismus und Wirtschaft GmbH – nachstehend „WTW“ abgekürzt - und Ihnen - nachstehend „der Kunde“

bzw. dem Auftraggeber, andererseits das vertragliche Leistungsverhältnis zwischen dem Kunden/Auftraggeber und dem leistungsverantwortlichen Anbieter der touristischen Einzelleistung Diese Bedingungen werden also, soweit rechtswirksam einbezogen, im Buchungsfall sowohl Inhalt des Vermittlungsvertrags zwischen dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und WTW als auch des Vertrags, der zwischen dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und dem Anbieter der Einzelleistung zu Stande kommt. Lesen Sie bitte diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.

1. Stellung von WTW und des Anbieters der Einzelleistung; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. Der Anbieter der Einzelleistung erbringt die ausgeschriebene vertragliche Einzelleistung als unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers als selbstständiger Dienstleister. Die WTW ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Kunden bzw. dem Auftraggeber der Einzelleistung und dem ausführenden Anbieter der Einzelleistung gem. §§ 675, 631 BGB

1.2. Soweit die WTW weitere touristische Leistungen vermittelt, gilt: Die WTW hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleitungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der WTW vorliegen.

1.3. Unbeschadet der Verpflichtungen der WTW als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der WTW) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen, ist die WTW im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.1 und 1.2 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrages über die Einzelleistung Die WTW haftet daher bei solchen Aufträgen nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel im Zusammenhang mit der Einzelleistung. Dies gilt nicht, soweit die Einzelleistung vertraglich vereinbarte Leistung einer Pauschalreise oder eines sonstigen Angebots ist, bei der WTW unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers ist.

1.4. Eine etwaige Haftung von WTW aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

1.5. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter der Einzelleistung und dem Kunden bzw. dem Auftraggeber der Einzelleistung finden in erster Linie die mit dem Anbieter der Einzelleistung bzw. der WTW als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Auf das Vermittlungsverhältnis mit der WTW finden in erster Linie die mit der WTW getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der WTW in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften der § 675, 631 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.

1.6. Die Bestimmungen über die Vermittlerstellung der WTW, insbesondere in Ziff. 1.4, gelten nicht, soweit diese aufgrund ausdrücklicher Bezeichnung als Anbieter bzw. Vertragspartner des Kunden oder aufgrund einer entsprechenden Rechtsscheinhaftung Anbieter der jeweiligen Einzelleistung ist. Für diesen Fall geltenden für das Vertragsverhältnis mit der WTW die entsprechenden Bestimmungen für die Anbieter der Einzelleistung.

1.7. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter der Einzelleistung bzw. die Vermittlungstätigkeit der WTW anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Anbieter der Einzelleistung und der WTW ausschließlich deutsches Recht Anwendung

2. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers

2.1. Für alle nachstehend aufgeführten Buchungswege gilt:

2.2. Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Bedingungen als "Auftraggeber" bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner der WTW im Rahmen des Vermittlungsvertrages bzw. des Anbieters der Einzelleistung im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.

2.3. Für Buchungen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per EMail erfolgen, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde bzw. der Auftraggeber dem jeweiligen Anbieter der Einzelleistung, dieser vertreten durch die WTW als rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Einzelleistung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an und erteilt gleichzeitig der WTW den entsprechenden Vermittlungsauftrag.

b) Der Dienstvertrag über die Einzelleistung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche die WTW als Vertreter des Anbieters der Einzelleistung vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird die WTW, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Kunden bzw. dem Auftraggeber jedoch eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung.

2.4. Die WTW weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs.2 Satz 1 Ziff.9 BGB) bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§§ 611 ff. 615 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziffer 6 und 7 dieser Vertragsbedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz, jedoch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist

2.5. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Anbieter der Einzelleistung den Abschluss des Dienstvertrages über die Einzelleistung verbindlich an und erteilt gleichzeitig der WTW den Vermittlungsauftrag. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers auf das Zustandekommen eines Dienstvertrages mit dem Anbieter der Einzelleistung entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Anbieter der Einzelleistung bzw. WTW als dessen Vertreter sind vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden bzw. des Auftraggebers anzunehmen oder nicht.

c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden bzw. beim Auftraggeber zu Stande, welche die WTW als Vermittler und Vertreter des Anbieters der Einzelleistung übermittelt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.

d) Die Buchungsbestätigung erfolgt entweder sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden bzw. des Auftraggebers durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) oder - nach entsprechender elektronischer Eingangsbestätigung der Buchung des Kunden bzw. Auftraggebers - nach Absendung der Buchung in der angegebenen oder vereinbarten Form schriftlich, per E-Mail oder per Fax.

e) Im Falle einer sofortigen Buchungsbestätigung in Echtzeit am Bildschirm wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten.

3. Leistungen; Dauer; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung des Anbieters der Einzelleistung besteht aus der Durchführung der Einzelleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Verbindlichkeit des Dienstvertrages mit dem Anbieter der Einzelleistung bzw. des Vermittlungsauftrages an die WTW ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde bzw. der Auftraggeber diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt.

3.3. Einzelleistungen; abweichende Vereinbarungen; Änderung Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit der WTW und/oder dem Anbieter der Einzelleistung getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die WTW und den dem Anbieter der Einzelleistung nicht verbindlich.

3.4. Angaben zur Dauer von Einzelleistungen sind Circa-Angaben.

3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf die Einzelleistung gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Einzelleistungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Anbieter der Einzelleistung. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. des Auftraggebers so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Leistungsbeginn vor oder sind vor dem Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und dem Anbieter der Einzelleistung bzw. WTW als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Einzelleistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Anbieter der Einzelleistung bzw. durch WTW als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

4. Preise und Zahlung

4.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Einzelleistung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Einzelleistung besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Einzelleistung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

4.3. Für Zahlungen gilt:

a) Bei Onlinebuchungen wird das gesamte Entgelt mit Vertragsabschluss zahlungsfällig und ist ausschließlich mit den im Ablauf des Vertragsabschlusses angebotenen Zahlungsmethoden zu bezahlen, soweit nicht im Einzelfall die Bezahlung gegen Rechnungsstellung vereinbart ist.

b) Soweit die Zahlung gegen Rechnungsstellung vereinbart ist, ist der Gesamtbetrag ohne Abzug sofort durch Überweisung, Paypal- oder Kreditkartenzahlung zahlungsfällig.

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c) In allen anderen Fällen, insbesondere bei Buchungen vor Ort, mündlichen oder telefonischen Buchungen oder Buchungen per E-Mail oder Fax ist das Entgelt, soweit keine andere Zahlungsart vereinbart oder möglich ist in den von der WTW angegebenen örtlichen Zahlungsstellen gegen Aushändigung eines entsprechenden Vouchers (Berechtigungsgutschein) zu bezahlen.

4.4. Ist der Anbieter der Einzelleistung zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und besteht seitens des Kunden bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter der Einzelleistung bzw. der WTW kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sind der Anbieter der Einzelleistung bzw. die WTW als dessen Vertreter, soweit vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden, berechtigt, vom Dienstvertrag über die Einzelleistung bzw. dem Vermittlungsvertrag zurückzutreten und den Kunden bzw. den Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 7 dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen WTW nicht zu, wenn der Kunde bzw. Auftraggeber den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift

5.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich der Einzelleistung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die WTW bis 7 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten der WTW nachzuweisen, dass die ihr durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.

5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 6 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit dem Anbieter der Einzelleistung gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bei Änderung der Rechnungsanschrift, für die ein Bearbeitungsentgelt von € 5,- pro Änderungsvorgang erhoben wird.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

6.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Anbieter der Einzelleistung oder der WTW zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt zur Einzelleistung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Anbieter der Einzelleistung zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Einzelleistung besteht

b) Der Anbieter der Einzelleistung hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistung erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

7. Kündigung und Rücktritt durch den Kunden bzw. den Auftraggeber; Rücktritt wegen nicht erreichen ausgeschriebener Mindestteilnehmerzahl

7.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit dem Anbieter der Einzelleistung nach Vertragsabschluss bis zum 14. Tag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.

7.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vom 13 bis zum 07. Werktag vor Leistungsbeginn erfolgt, wird seitens der WTW ein Entgelt i.H.v. 50% des vereinbarten Gesamtpreises der Einzelleistung berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche des Anbieters der Einzelleistung im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit diesem abgilt. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, dem Anbieter der Einzelleistung bzw. der WTW nachzuweisen, dass diesen keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die jeweils geringeren Aufwendungen bzw. Kosten zu ersetzen.

7.3. Bei einer Kündigung später als 06. Werktage vor Leistungsbeginn und am Tag der Leistung selbst wird die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig Der Anbieter der Einzelleistung hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Einzelleistung, insbesondere den Kosten eines Bustransports, Verpflegung, Getränke, Eintrittsgelder usw. sind jedoch vom Anbieter der Einzelleistung bzw. der WTW an den Kunden bzw. den Auftraggeber nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern eine gesetzliche oder vertragliche Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.

7.4. Für die vorstehenden Fristen ist der Zugang der Kündigungserklärung des Kunden bzw. des Auftraggebers bei der WTW zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an die WTW als Vertreter des Anbieters der Einzelleistung zu richten.

7.5. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle von Mängeln der Dienstleistungen des Anbieters der Einzelleistung bzw. der Vermittlungsleistungen der WTW sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.

7.6. Der Anbieter kann vom Vertrag bis 1 Tag vor Leistungsbeginn zurücktreten, soweit eine in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Kunde das gezahlte Entgelt vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Haftung des Anbieters der Einzelleistung und von WTW; Versicherungen

8.1. Eine Haftung von WTW als Vermittler nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern

1.2 – 1.4 für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertragsvertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von WTW oder einem der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von WTW vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

8.2. Eine Haftung des Anbieters der Einzelleistung für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leistungsvertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht vom Anbieter der Einzelleistung oder einem der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

8.3. Der Anbieter der Einzelleistung haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Einzelleistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Anbieters der Einzelleistung ursächlich oder mitursächlich war.

8.4. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.

9. Leistungszeiten, Pflichten des Kunden bzw. des Auftraggebers; Information über die Verbraucherstreitbeilegung

9.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Leistung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die WTW wird dem Kunden bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des Anbieters der Einzelleistung mitteilen.

9.2. Vereinbarte Zeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Kunde verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Anbieter der Einzelleistung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Einzelleistung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Anbieter der Einzelleistung kann einen verspäteten Beginn der Einzelleistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeleistungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Anbieters der Einzelleistung nicht eingehalten werden können Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Anbieter der Einzelleistung generell zur Absage In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Anbieters der Einzelleistung die Regelung in Ziff. 6 dieser Bedingungen entsprechend.

9.3. Der Kunde bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der vereinbarten Einzelleistung sofort gegenüber dem Anbieter der Einzelleistung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Anbieters der Einzelleistung ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.4. Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Einzelleistung nach Beginn der Leistung sind der Kunde bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Anbieters der Einzelleistung erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Einzelleistung bleiben hiervon unberührt.

9.5. WTW weist im Hinblick auf das Gesetz über die Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass WTW nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine solche nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für WTW verpflichtend würde, informiert WTW den Kunden hierüber in geeigneter Form. WTW weist für alle Dienstleistungsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Onlinestreitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

10. Gerichtsstand

10.1. Für Klagen des Anbieters der Einzelleistung bzw. der WTW gegen den Kunden bzw. den Auftraggeber ist der allgemeine Gerichtsstand des Kunden bzw. des Auftraggebers maßgeblich.

10.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder haben der Kunde bzw. der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Anbieters der Einzelleistung bzw. der WTW deren Geschäftssitz.

© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.

Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2021

Vermittler/Anbieter (Siehe Ziff. 1.6) ist:

Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH

Am Kurpark 4 59955 Winterberg

E-Mail: info@winterberg.de

Telefon: 02981 / 92 50 0

Fax: 02981 / 92 50 24

Geschäftsführer: Winfried Borgmann (Adresse siehe oben)

Handelsregister: HRB 9344; Amtsgericht Arnsberg

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WANDERN UND PFLANZEN

Heute für morgen pflanzen. Die Aktion!

Borkenkäfer, Klimawandel und Trockenheit machen dem Wald zunehmend zu schaffen. Beim Blick in die Natur zeigt sich, dass immer mehr Bäume nach und nach verschwinden. Viele ehemalige Forstflächen gleichen heute nur noch einer Heidelandschaft. Es ist an der Zeit etwas dagegen zu tun und neue Bäume zu pflanzen.

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