Familienwegweiser Pankow 2019/2020

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KAPITEL FÜR KINDER

Ausgewählte Kinderrechte

Kapitel für Kinder Ausgewählte Kinderrechte — 96 Jugendjury Pankow — 97 Wir Kinder haben Rechte – MACHmit! Museum — 98

KAPITEL FÜR KINDER JUBELJAHR 2019:

30 Jahre UN-Kinderrechte! Mehr als 10 Jahre Jugendjury Pankow! Jedes Kind ist einzigartig und dennoch haben alle Kinder die gleichen Rechte! Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass die UN-Kinderrechte seit 30 Jahren in Deutschland gelten. Daher stellen wir Euch in diesem Kapitel einige der 54 Kinderrechteartikel genauer vor. In den Kinderrechteartikeln 12 und 13 geht es um das Recht auf Beteiligung und Information. Die Jugendjury Pankow setzt seit mehr als 10 Jahren mit Kindern und Jugendlichen selbst organisierte Projekte in Pankow um. Habt ihr Projektideen und sucht organisatorische und finanzielle Hilfe bei der Umsetzung? In diesem Kapitel findet Ihr alle Informationen, wie Ihr Euer Projekt realisieren könnt. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle der Jugendjury Pankow und dem MACHmit! Museum für Kinder. Wir hoffen, Ihr habt viel Spaß beim Lesen des Kapitels für Kinder.

Viele Grüße Eure Redaktion "Ein Kapitel für Kinder" Das Kapitel für Kinder ist eine Idee von _wortraum_ und wurde im Familienwegweiser 2019/2020 redaktionell durch Text und Bild vom MACHmit! Museum für Kinder gestaltet.

Jederzeit im Internet: www.familienwegweiser-pankow.de

Ausgewählte Kinderrechte

Artikel 19 Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung

Niemand darf Kinder schlagen oder sie zu Dingen zwingen, die sie nicht wollen oder ihnen wehtun!

Artikel 22 Flüchtlingskinder

Kinder, die aus ihrer Heimat flüchten mussten, erhalten in anderen Ländern Schutz und Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Artikel 23 Förderung von Kindern Hier findet Ihr einige der Rechte, die mit Behinderungen ihr habt, zusammengefasst von den Erwachsenen. Ihr habt viele Rechte. Und das ist gut so!

Artikel 2 + 4 Achtung und Verwirklichung der Kinderrechte

Kinderrechte gelten für alle Kinder, egal, welche Hautfarbe, Religion oder Sprache sie haben und ob sie Junge oder Mädchen sind. Die Kinderrechte müssen eingehalten und bekannt gemacht werden.

Artikel 3+18 Vorrang und Verantwortung für das Kindeswohl

Eltern und Staat sind dafür verantwortlich, dass es den Kindern gut geht und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Artikel 12 Berücksichtigung des Kindeswillens

Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei heraus sagen und sie muss dann auch berücksichtigt werden.

Artikel 13+17 Meinungs- und Informationsfreiheit und Zugang zu den Medien

Kinder dürfen sich über alles informieren und sich dazu ihre eigene Meinung bilden. Sie dürfen dafür Fernsehen, Radio, Zeitungen, Internet usw. nutzen.

Alle Kinder haben die gleichen Rechte und sollen gleich behandelt werden. Kinder mit Behinderungen sollen besondere Unterstützung erhalten.

Artikel 24 Gesundheitsvorsorge

Kinder sollen vor Krankheiten geschützt werden. Und wenn sie doch krank werden, muss alles getan werden, damit sie wieder gesund werden.

Artikel 27 Angemessene Lebensbedingungen

Alle Kinder sollen so leben können, dass sie sich körperlich, geistig und seelisch gut entwickeln können. Sie sollen ausreichend Nahrung, Bekleidung und Wohnraum haben.

Artikel 28 Recht auf Bildung, Schule, Berufsausbildung

Kinder haben das Recht, zur Schule zu gehen und alles zu lernen, was sie für ihr Leben benötigen. Recht auf Bildung, Schule, Berufsausbildung.

Artikel 31 Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben

Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung. © Deutsches Kinderhilfswerk – Ausgewählte Kinderrechte


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