Familienwegweiser Pankow 2019/2020

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GEBURT, GESUNDHEIT UND FRÜHE HILFEN

FAMILIENWEGWEISER PANKOW 2019/2020

Arbeitsämter. Sie erfolgt an denjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist (z.B. bei Alleinerziehenden).

Kinderzuschlag

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Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Eltern erhalten, die zwar arbeiten, aber deren Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt der Familie zu sichern. Dieser beträgt bis zum 30. Juni 2019 bis zu 170 Euro je Kind und ab 1. Juli 2019 höchstens 185 Euro je Kind. Anträge zu Kindergeld und Kinderzuschlag gibt es vor Ort bei der zuständigen Familienkasse oder können online auf der Webseite der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de ausgefüllt werden.

auf Hilfe bei der Stiftung Hilfe für die Familie stellen. Einen Antrag können sie in einer Beratungsstelle nach einer Einkommens- und Bedarfsprüfung stellen. Werdende Mütter ohne oder mit geringem Einkommen können einen Antrag stellen. Arbeitslose Schwangere mit ALG II-Bezügen, Sozialhilfeempfängerinnen, Studentinnen oder Geringverdienerinnen haben Anspruch auf Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche und können diesen beim JobCenter, Sozial- oder Jugendamt geltend machen. Darüber hinaus kann drei Monate vor der Entbindung ein Antrag auf Erstausstattung für das Baby gestellt werden.

Kindergeld und Kinderzuschlag Die einzigen beiden Familienleistungen, die über die Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden, sind das Kindergeld und der Kinderzuschlag. Die u.a. für Pankow zuständige Familienkasse ist die der Agentur für Arbeit Nord. Kindergeldkasse und Familienkasse für Berlin Nord Storkower Str. 120, 10407 Berlin Tel. 0800 - 455 55 30* (*kostenfrei) (Fragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag) Tel. 0800 - 555 55 33* (*kostenfrei)

(Auskünfte zu den Auszahlungsterminen) Fax: 030 - 55 55 99 70 99 Mail: Familienkasse-Berlin-Brandenburg. F11@arbeitsagentur.de Persönliche Sprechzeiten der Familienkasse Berlin Nord: Mo, Di & Fr 8 - 12 Uhr Do 8 - 18 Uhr Postanschrift: Familienkasse Berlin-Brandenburg 14465 Berlin

Kindergeld

Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Verrichtet das Kind in dieser Zeit Wehr- oder Zivildienst, wodurch der Kindergeldbezug ausgesetzt wird, so wird diese Zeit an die obere Altersgrenze angehängt, womit sich die Bezugsdauer entsprechend verlängert. Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt seit dem 1. Januar 2018 für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 225 Euro. Ab dem 1. Juli 2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 235 Euro. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen der

Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus Elternzeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst erziehen und betreuen möchten, haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. In Rücksprache mit dem Arbeitgeber besteht die Möglichkeit bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes zu übertragen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn.

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt das wegfallende Einkommen, wenn Eltern während der Elternzeit ihre berufliche Arbeit unterbrechen und somit auf das Gehalt verzichten müssen. Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate an Vater oder Mutter gezahlt. Beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Jedoch darf ein Elternteil höchstes zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Das Elterngeld beträgt 65 - 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden Einkommens (nicht mehr als 1.800 Euro). Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen

oder Drillingen steigt die Leistung schrittweise auf bis zu 100 Prozent. Die Zahlung wird ab dem Tag der Geburt gewährt und kann rückwirkend bis max. 3 Monate beantragt werden. Alleinerziehende und Familien, die nachweisen können, dass gewichtige Gründe einen Partner davon abhalten, die beiden zusätzlichen Elternmonate zu nehmen, haben Anspruch auf 14 Monate. Die Bezugszeit des Elterngeldes kann verdoppelt werden durch Halbierung des Auszahlungsbetrages.

ElterngeldPlus

Mit dieser Neuregelung, die für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten, können Mütter und Väter Elterngeldbezüge und Teilzeitarbeit künftig einfacher miteinander kombinieren. Arbeiten Eltern während der Elterngeldbezüge in Teilzeit, bekommen sie länger ElterngeldPlus. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Monate ElterngeldPlus. Zudem verlängert das ElterngeldPlus den Elterngeldbezug auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Mit dem Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile parallel für vier Monate in Teilzeit – erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. n

Bezirksamt Pankow von Berlin Jugendamt Fachdienst 2 Kindschaftsrecht Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin Tel. 030 - 90 295 - 73 31 Fax: 030 - 90 295 - 74 77 ► Infos und die notwendigen Anträge können herunterladen werden: www.berlin.de/sen/jugend/familieund-kinder/finanzielle-leistungen/ Weitere Informationen ► Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über das Internet bestellbar: www.bmfsfj.de ► Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www. bmfsfj.de/Elterngeldrechner

Jederzeit im Internet: www.familienwegweiser-pankow.de

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