Familienwegweiser Pankow 2019/2020

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GEBURT, GESUNDHEIT UND FRÜHE HILFEN © Martinan - Fotolia

Das Baby kündigt sich an

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GEBURT UND FRÜHE HILFEN Familien in Gründung sehen sich vielen Fragen gegenüber. Was muss ich wo anmelden? Wo sind die richtigen Anlaufstellen in Pankow? Das Kapitel informiert darüber in folgenden drei Komplexen:

„Das Baby kündigt sich an“ beantwortet Fragen, die auftauchen, wenn das Kind unterwegs ist. Wie bekomme ich Mutterschaftsgeld? Habe ich Anspruch auf einen Zuschuss? Wann und wo beantrage ich Kindergeld? Was ist der Kinderzuschlag? Schnell wichtig werden auch Elternzeit, Elterngeld und vielleicht ElterngeldPlus.

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„Wenn das Baby kommt“ ” informiert Sie über die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, GynäkologInnen und Geburtskliniken in Ihrer Nähe. Eine Hebammenliste gibt es nicht in der Broschüre, aber im Internet. Dafür haben wir auf Väter zugeschnittene Geburtsvorbereitungsangebote aufgeführt.

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„Das Baby ist da“ listet KinderärztInnen in Ihrer Nähe 3 auf. Da gerade in Pankow viele unverheiratete, Patchwork-, Ein-Eltern- und Regenbogenfamilien leben, finden Sie alles rund um die Vaterschaftsanerkennung, das Umgangsund Sorgerecht sowie Unterhalt und Beistandschaft. PEKIP, Krabbelgruppen etc. sind auf Mütter mit ihren Kindern zugeschnitten. Da es für Väter mit Kind häufig schwerer ist, Kontakt zu anderen Vätern zu finden, hier ein paar Adressen zur Beratung und anderen Hilfen.

Jederzeit im Internet: www.familienwegweiser-pankow.de

Das Baby kündigt sich an.

Alles wird neu, wenn sich das erste Kind ankündigt, tauchen viele Fragen auf, die nicht sofort beantwortet werden müssen. Aber es ist gut zu wissen, dass man auf nötiges Wissen zurückgreifen kann. In diesem Kapitel finden Sie viele Informationen, Kontaktdaten und Angebote für Schwangere und junge Eltern. Das Team des Jugendamtes Pankow steht Ihnen gerne beratend zur Seite:

Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Wer bekommt und wie viel?

Für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, gilt das Mutterschutzgesetz. Sie dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen und länger) nach der Geburt ihres Babys nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten Angestellte, Selbstständige oder Beamtinnen Mutterschaftsgeld, das netto etwa in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate (bei gesetzlich Versicherten sind das bis zu 13 Euro täglich, die dann vom Arbeitgeber aufgestockt werden) entspricht.

Kriege ich das Mutterschaftsgeld automatisch?

Jede werdende Mutter, ob in einem Arbeitsverhältnis oder nicht, muss Mutterschaftsgeld beantragen, da der Bescheid über Anspruch oder Nichtanspruch für die Beantragung des Elterngeldes notwendig ist. Für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes lassen Sie sich sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ein Attest von Ihren GynäkologInnen ausstellen, aus dem der Termin hervorgeht und schicken es an Ihre Krankenkasse.

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An wen wende ich mich mit meinem Antrag?

Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Haben Sie eine private Krankenversicherung oder gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn). Sie können die Unterlagen herunterladen (www.mutterschaftsgeld. de), per E-Mail (mutterschaftsgeldstelle@ bvamt.bund.de) anfragen oder sich bei der Hotline 0228 - 619 18 88 beraten lassen (Mo - Fr 9 - 12 Uhr & Do zusätzlich 13 - 15 Uhr). Selbstständige gehen nicht zwangsläufig leer aus. Ob Sie als Selbständige Mutterschaftsgeld erhalten, hängt davon ab, wie Sie versichert sind: Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen auch Mutterschaftsgeld – und zwar in Höhe des Krankengeldes. Genauere Informationen erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Beamtinnen, Hausfrauen und Frauen in Elternzeit bekommen kein Mutterschaftsgeld. Werdende Mütter können einen Antrag


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