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So sieht marktführender Versicherungsschutz aus!

Zusammen mit der Landesschadenhilfe Versicherung VaG hat die PHÖNIX Schutzgemeinschaft den Leistungsumfang der erfolgreichen Deckungskonzepte max-UV Plus und max-UV Premium weiterentwickelt und die Prämien deutlich attraktiver gestaltet. Seit April 2022 stehen die Tarife MAXPOOL-Partnern exklusiv zur Verfügung.

Großen Wert legt der Hamburger Assekuradeur auch in Zukunft darauf, dass für jeden Absicherungsbedarf

Garantien

Das Herzstück – Die PHÖNIX Garantien

Die PHÖNIX-Garantien sind nun auch für die max-UV-Tarife deutlich erweitert worden. Hier ein Überblick über die obligatorisch mitversicherten Garantien im Tarif max-UV Premium: max-Leistungsschutz* Bessere Leistungen bei Wettbewerbern sind bis 10.000 Euro mitversichert

Besitzstandsgarantie Bessere Leistungen beim Vorversicherer sind bis 10.000 Euro mitversichert

Konditionsdifferenzdeckung* Bessere Leistungen gegenüber dem Vorversicherer sind bis 10.000 Euro mitversichert

*Ausnahmen sind selbst gewählte Summen, Progressionen, Gliedertaxen, Mitwirkungsanteil und jeden Geldbeutel eine bedarfsgerechte Lösung bereitsteht – denn die Vorteile des privaten Unfallschutzes liegen auf der Hand: Der Versicherte verfügt über eine hohe Flexibilität bzgl. der Versicherungssummen und Leistungsarten, der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr und die Invaliditätsleistungen einer privaten Unfallversicherung sind steuerfrei. Die beiden Tariflinien Plus und Premium erfüllen grundsätzlich alle Anforderungen, die heute an eine moderne Unfallversicherung gestellt werden. Im Tarif max-UV Premium bietet die PHÖNIX Schutzgemeinschaft ihren Kunden als erster Anbieter am Markt umfangreiche Garantien auch in der privaten Unfallversicherung an. Zum obliga- torisch mitversicherten Garantiepaket gehören der max-Leistungsschutz, die Differenzdeckung und die Besitzstandsgarantie. All dies bedeutet eine umfassende Sicherheit für den Kunden in Bezug auf einen möglichen Vorvertrag, bessere Leistungen am Markt oder auch einen zu überbrückenden Zeitraum in einem leistungsschwächeren Tarif bis zum Beginn der max-UV Premium.

Verzicht auf Gesundheitsfragen in allen Tarifen und Mitwirkungsanteil

Zukünftig wird in allen max-UV Tarifen auf Gesundheitsfragen verzichtet. Versicherbar sind in den neuen Tarifen nun auch Besatzungsmitglieder in der zivilen Luftfahrt, mit Ausnahme der Piloten. Nicht versicherbar hingegen sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozialen Pflegepflichtversicherung. Sollten sich Krankheiten oder Gebrechen bei den Folgen eines Unfalles ausgewirkt haben, wird im Tarif max-UV Premium die Leistung aufgrund dieser Mitwirkung nicht gekürzt. Im Tarif max-UV Plus wird keine Minderung vorgenommen, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 50 % beträgt. Ab 50 % Mitwirkung wird die Leistung gekürzt, nicht der Invaliditätsgrad. Der Mitwirkungsverzicht in Höhe von 100 % gilt nicht für Personen, deren Erkrankung schon vor Antragsstellung bestand und sich auf die Folgen eines Unfalls ausgewirkt hat. Für diese Personen gilt eine Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen ab 50 %.

Marktführende Gliedertaxe und max-Progression

Die max-Gliedertaxe ist ab sofort beitragsfreier Bestandteil des Tarifs maxUV Premium. Die Kernaufgabe einer privaten Unfallversicherung ist nach wie vor die Absicherung des finanziellen Risikos, das aufgrund eines Unfalls die eigene Existenz bedroht. Deshalb bietet die max-UV Premium eine der marktführenden Gliedertaxen an, die

Berechnungsgrundlage: Grundsumme 100.000 Euro, Progression 350 %, Tod 10.000 Euro, KHT 20 Euro, Geburtsdatum 01.01.1992; Jahresprämien inkl. Versicherungssteuer mit überdurchschnittlich hohen Werten glänzt und im Falle einer dauerhaften Invalidität hohe Zahlungen ermöglicht. Der Tarif max-UV Premium kann gegen Mehrbeitrag mit der max-Progression gewählt werden. Mit der max-Progression wird der jeweilige Endwert der Progression (225 %, 350 % oder 500 %) schon bei einem Invaliditätsgrad von 75 % erreicht (im „Normaltarif“ ab 100 % Invalidität).

Nachwuchs bis zum 25. Lebensjahr im Kindertarif

Bei Kindern gilt die Besonderheit, dass die Einstufung in den Kindertarif bis zum 25. Lebensjahr gilt, sofern der Vertrag vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen hat. Auch dies ist ein Alleinstellungsmerkmal der neuen max-Unfalldeckungskonzepte.

Fazit

Mit den neuen Deckungskonzepten in der Privaten Unfallversicherung schafft die PHÖNIX Schutzgemeinschaft mit beiden Tarifen ein marktführendes Preis-/Leistungsverhältnis in den jeweiligen Segmenten.

Alle Infos zur max-UV Unfallversicherung gibt es hier:

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