finanzwelt Ausgabe 02/2018

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8 | LEITTHEMA | Gewerbeversicherung KOMPAKT – Teil 2

Was sind aus Ihrer Sicht die bedrohlichsten Risiken für Ihren Betrieb? (Angaben in Prozent) Streik / vorsätzliche Schädigung / Sabotage

6

7 7

Hochwasser

8

10 11

Sturm / Hagel

13 7 7

Reputationsverluste 2018 2017 2015

16 16

14 18 18 19

Ausfall Zulieferer / Dienstleister Betriebsausfall

28

30

33

Menschliches Versagen

34

Brände / Explosionen

36 36 50 50

37 26

Hackerangriff / Datendiebstahl / Viren / Trojaner

32

40

Einbruch / Vandalismus

49

0

10

20

30

40

53 52

50

60

Quelle: KMU Studie 2018 der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, im Rahmen derer im Januar 2018 1.004 Betriebe befragt wurden.

haftpflicht auf die Stufe „ungenügend“ ein. Ohne aussagekräftige Protokolle über Beratungshintergründe steht der Vermittler quasi auf verlorenem Posten, denn in seiner Berufshaftpflicht sorgen solche Schnitzer für Leistungsminderungen und sogar Leistungsfreiheit; bewusste grobe Pflichtverletzungen sind ein Ausschlusstatbestand. Gegenüber dem Geschädigten leistet zwar der Berufshaftpflichtversicherer, der Versicherer greift danach jedoch voll auf den Vermittler zurück. In extremen Fällen ist sogar das Privatvermögen der Geschäftsführenden gefährdet. Lückenlose wie rundum einwandfreie Beratungsdokumentationen, gepaart mit hohen Deckungssummen zur Berufshaftpflicht, bleiben demzufolge die besten wie einzig ernsthaft anzuratenden Investitionen in ein vermittlereigenes Risikomanagement.

Nur hoher Schutz verspricht Sicherheit Vermögensschadendeckungen für beratende, verwaltende und planende Berufe werden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll ergänzt. Selbst Freiberufler im Homeoffice können im Rahmen ihrer Tätigkeit ungewollt – beispielsweise anlässlich von Geschäftsreisen, auf Messen oder im Hotel – kapitale Personen- und Sachschäden verursachen. Eine defekte Batterie im Notebook oder überhitzte Aktenvernichter führen plötzlich zu un-

erwarteten Schadenshöhen. Betriebe mit Flächen im Shop-in-Shop-Kaufhaus, Büros in großen Gebäudekomplexen oder Homeoffices in Mehrfamilienhäuser sitzen auf Millionenbeträge an Feuerhaftungsrisiken, auch wenn von der Kerntätigkeit des Unternehmens ein eher geringes Sachschadenrisiko ausgeht. Nicht nur Bauklempnern, Dachdeckern und Schweißern gelingt es, ganze Gebäudekomplexe in Schutt und Asche zu legen. Die jüngste große Brandkatastrophe in England ging höchstwahrscheinlich von einem technischen Gerät aus. Solche Großschäden und Katastrophen sind zum Glück selten. Entsprechend moderat fallen Mehrbeiträge für höhere Deckungssummen aus. Eine umfassende Deckung zur Betriebshaftpflicht verspricht stets zusätzliche Beitragserlöse und höhere Beratungssicherheit. Das Knausern bei den Deckungssummen gehört also auch für diese Fälle schlicht in die Mottenkiste.

Machen Sie sich nicht zum Sündenbock Personenschäden sind bedauerlich, oft tragisch, aber leider nie in Gänze vermeidbar. Bestattung und Hinterbliebenenversorgung bewegen sich meist immer noch im Rahmen der vielfach gängigen pauschalen Deckungssumme von 3 Mio. Euro als maximaler Betriebshaftpflichtschutz. Dauerhafte Pflege, Erwerbsunfähigkeit Schwerver-

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letzter samt deren Operationen und Rehabilitation sprengen indes solche Haftpflichtsummen mitunter schnell um ein Vielfaches. Monatliches Einkommen, Einkommenssteigerungen und laufende Pflege sowie die Kosten für Heilung, Reha, Kuren, Schmerzensgeld, Gehaltsfortzahlung, Rückgriffe von Versicherungsträgern und Arbeitgeber usw. lassen die Schadenrückstellungen des Versicherers springflutartig anschwellen. Dauerhaft arbeitsunfähige Familienversorger mit Durchschnittsverdienst bescheren unter Umständen Rückstellungen, welche die Schwelle von 10 Mio. Euro zügig erreichen und überschreiten können. Ist der Schutz für Personenschäden erst überreizt, wird der Rückgriff auf den Vermittler als „Sündenbock“ immer wahrscheinlicher. Für das Eintreten eines solchen Szenarios sorgt alleine schon die zunehmende Zahl versierter Rechtsanwälte, die angesichts ihrer Mandatsverantwortung, des anwaltlichen Berufshaftpflichtschutzes und des eigenen Geldbeutels naturgemäß für höchste Forderungen und Streitwerte sorgen. Verschafft dem Verletzten überdies ein Rechtsschutzversicherer weitere finanzielle Rückendeckung, kann der beauftragte Anwalt ohne Hemmung voll durchstarten. Als praktisch einziger Schutzwall gegen diese unliebsamen Eventualitäten bleibt der intensive Blick auf per se hohe Deckungssummen für Personen-, Sachund bei Bedarf Vermögensschäden.

Haftpflicht versus Rechtsschutz Ohne Schadenverantwortung des versicherten Unternehmens wehrt der Haftpflichtversicherer die Schadenforderung zunächst ab. Diese Rechtsschutzfunktion schützt das Unternehmen samt Mitarbeiter und klärt vielfach die Schadensachverhalte bereits außergerichtlich auf. Verhärten sich jedoch die Fronten, zieht der Versicherer zur Abwehr vor Gericht. In der Betriebshaftpflichtversicherung verrechnet der Versicherer die Abwehrkosten aus Personen- und Sachschäden nicht mit der


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