Sachsenprogramm FDP

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Finanzkraft der Kommunen sichern – Bürger entlasten Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist das Fundament der kommunalen Selbstverwaltung. Wir wollen die finanzielle Basis der Kommunen stärken, um ihre Handlungsfähigkeit auch bei rückläufigen Mitteln aus dem Solidarpakt zu sichern. Dabei halten wir am Prinzip des kommunalen Finanzausgleiches in Sachsen grundsätzlich fest. Die Städte und Gemeinden sollen weiter gleichmäßig an der Entwicklung der Steuereinnahmen des Freistaates Sachsen beteiligt sein. Von Steuermehreinnahmen müssen auch die Städte und Gemeinden profitieren, ebenso müssen sie sparen, wenn der Freistaat Sachsen weniger einnimmt. Vor allem dieser vertikale Ausgleich beteiligt die Kommunen an den Einnahmen des Freistaates. Das Sächsische Finanzausgleichsgesetz setzt allerdings mit dem ausschließlich an der Einwohnerzahl orientierten Zuschussfaktor („Veredelungsfaktor“) einen falschen Maßstab. Wir wollen deshalb das Finanzausgleichsgesetz zur Stärkung der Städte und Gemeinden anpassen. Wir treten für eine größere finanzielle Unabhängigkeit der Kommunen im Rahmen der gesamtdeutschen Finanzverfassung ein. Städte und Gemeinden mit effizienter Haushaltsführung müssen belohnt werden. Wir sprechen uns für „gläserne Rathäuser“ aus, in denen alle Entscheidungsvorgänge transparent und nachvollziehbar sind. Dies gilt auch für Investitionsausgaben. Gerade für kleine Gemeinden ist die erfolgte Umstellung von einfacher (kameralistischer) Buchführung auf die doppelte (kaufmännische) Buchführung eine große Herausforderung. Neben den Vorteilen, z. B. mehr Transparenz beim Vermögensverzehr, ist der entsprechende Aufwand immens. Die Umstellung der Buchführung darf nicht dazu führen, dass Neuinvestitionen deutlich erschwert oder verhindert werden. Wir wollen daher die bisherigen Regelungen zur doppelten Buchführung für Kommunen überprüfen. Wir setzen uns ferner dafür ein, dass Fördermittel für die Kommunen nicht der Besteuerung unterliegen. Das Konnexitätsprinzip – „Wer die Musik bestellt, zahlt auch dafür“ – muss im Interesse der Kommunen strikt eingehalten werden. Überträgt der Freistaat Sachsen neue Aufgaben auf die kommunale Ebene oder erhöht für sie Standards, muss den Kommunen hierfür ein angemessener finanzieller Ausgleich zur Verfügung gestellt werden. Das Subsidiaritätsprinzip wollen wir auch im Verhältnis zwischen den Landkreisen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden konsequent durchsetzen. Die Probleme sollen dort gelöst werden, wo sie entstehen und wo Entscheidungsträger die besten Lösungswege kennen. Eine starke Selbstverwaltung in den Städten und Gemeinden hat Vorrang vor einer Lösung auf Landkreisebene. Dies setzt eine angemessene finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden voraus. Sie müssen in die Lage versetzt werden, langfristige Finanzplanungen aufzustellen. Dazu gehört auch, dass innerhalb einer Wahlperiode Grenzen für die Höhe der Kreisumlagen festgelegt werden können. Von sinkenden Fördermitteln der Europäischen Union werden auch die Kommunen in Sachsen betroffen sein. Mit diesen Fördermitteln wurde in den Kommunen viel erreicht. Gleichzeitig schränken die Vorgaben für Förderprogramme die Entscheidungsfreiheit der Kommunen ein. Deshalb wollen wir die auslaufende EU-Förderperiode nutzen, den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten zu geben. Investive Zuweisungen, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches zur Verfügung stehen, können auch für mehrere – maximal jedoch vier – Haushaltsjahre angespart werden. Dies ermöglicht es auch kleineren Gemeinden, größere Investitionsprojekte zu realisieren oder die Kofinanzierung von Fördermitteln sicherzustellen, ohne dabei gezwungen zu sein, Kredite aufzunehmen. Keine gesetzliche Gemeindegebietsreform – freiwillige Zusammenarbeit stärken Die Verwaltungsstrukturen in Sachsen haben sich über die Jahrhunderte entwickelt. In manchen Teilen Sachsens sind die Gemeindestrukturen kleinteiliger als in anderen. Wir wollen, dass sich die Bürger auch in Zukunft in ihrem Heimatort zuhause fühlen. Die Kreisgebietsreform hat Landkreise geschaffen, die sich durch ihre Größe immer weiter von den Bürgern entfernen. Aus diesen Erfahrungen heraus lehnen wir eine Gebietsreform gegen den Willen der Menschen vor Ort ab, Seite 71/77


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