Magazin «umwelt» 2/2015 - Leben mit Naturgefahren

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ARTENSCHUTZ < umwelt 2/2015

Montage: Ruth Schürmann; Bildquellen: Tengwood, WWF

CITES

deutlich verschlechtert. Zwischen 2007 und 2013 stieg die Zahl der in Simbabwe und Südafrika gewilderten Nashörner von jährlich weniger als 50 auf über 1000. Geldquelle des Terrors Der kriminelle Handel mit wild leben­ den Arten sei nicht nur für die Biodi­ versität ein Problem, stellte die UNEP in einem 2014 erschienenen Bericht fest. Er behindere auch die Entwicklung in Ländern Asiens und Afrikas, schwäche die dortigen staatlichen Institutionen und untergrabe zuweilen auch die Sicherheit der Bevölkerung – zumal

Terrorgruppen und Bürgerkriegsmili­ zen im Geschäft mitmischen, um ihre Waffenkäufe zu finanzieren. Das Thema stand denn auch auf der Traktandenliste der ersten UNO-Umwelt­ versammlung in Nairobi im Juni 2014. In der Schlussresolution wurden alle Staa­ ten dazu aufgerufen, ihre Bemühungen im Kampf gegen den illegalen Handel mit frei lebenden Arten zu intensivieren. Gefordert werden eine Null-ToleranzPolitik sowie die Entwicklung alterna­ tiver Einkommensmöglichkeiten für die ländliche Bevölkerung betroffener Gebiete. In der Schweiz haben die Eidgenössische

hjb. Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pf lanzen (CITES) – nach dem Ort seiner Erstunterzeichnung auch Washingtoner Artenschutzabkommen genannt – listet in 3 Anhängen rund 5000 Tier- und 29 000 Pf lanzenarten auf. Diese sind in 3 Schutzstufen eingeteilt. Je nach Zuordnung sind Aus- und Einfuhr von Exemplaren dieser Arten – oder Teilen davon – verboten oder nur mit ausdrücklicher Bewilligung erlaubt. Eine solche gibt es bloss, wenn feststeht, dass das Überleben der Art in der Wildnis dadurch nicht beeinträchtigt wird und das Ursprungsland die Ausfuhr erlaubt hat. Die Umsetzung des Übereinkommens in der Schweiz regelt das 2013 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES). Es definiert die Massnahmen zum Vollzug der Bestimmungen, legt die Strafnormen bei Verstössen fest und regelt die Kontrolle des Verkehrs mit geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie die Bewilligungspflicht für ihre Ein- und Ausfuhr. Die Schweiz gehört zu den Erstunterzeichnern des CITES-Übereinkommens. Dessen Sekretariat befindet sich in Genf. Daneben hat die Schweiz aber auch aus einem anderen Grund ein grosses Interesse daran, dass die Konvention effizient umgesetzt wird und gut funktioniert: Kein anderes Land stellt so viele CITES-Bescheinigungen für die Uhrenund Luxusindustrie aus. Dabei geht es vorwiegend um Reptilienleder, aus dem Armbänder, Gürtel, Taschen oder Schuhe gefertigt werden.

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