AZ Medien AG Geschäftsbericht 2012

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Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung An die Generalversammlung der AZ Medien AG, Aarau

Als Revisionsstelle haben wir die Konzernrechnung der

Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Ange-

AZ Medien AG, bestehend aus konsolidierter Bilanz,

messenheit der angewandten Rechnungslegungsme-

Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung, Entwicklung des

thoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schät-

Konzern-Eigenkapitals und Anhang (Seiten 24 bis 37),

zungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung

für das am 31. Dezember 2012 abgeschlossene Ge-

der Konzernrechnung. Wir sind der Auffassung, dass

schäftsjahr geprüft.

die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prü-

Verantwortung des Verwaltungsrates

fungsurteil bilden.

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit Swiss GAAP

Prüfungsurteil

FER und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrech-

Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Im-

nung für das am 31. Dezember 2012 abgeschlossene

plementierung und Aufrechterhaltung eines internen

Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-

Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer

sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-

Konzernrechnung, die frei von wesentlichen falschen

lage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und

Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist.

entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungs-

Berichterstattung aufgrund weiterer

methoden sowie die Vornahme angemessener Schät-

gesetzlicher Vorschriften

zungen verantwortlich.

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz

Verantwortung der Revisionsstelle

(RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung

und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare

ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung abzuge-

Sachverhalte vorliegen.

ben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und

Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Stan-

dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir,

dards haben wir die Prüfung so zu planen und durch-

dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates

zuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen,

ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstel-

ob die Konzernrechnung frei von wesentlichen falschen

lung der Konzernrechnung existiert.

Angaben ist. Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prü-

genehmigen.

fungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermes-

Zürich, 12. April 2013

sen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrech-

Ernst & Young AG

nung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Konzernrechnung von Bedeutung ist, um die

Peter Dauwalder

Olaf Reich

den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen

Zugelassener

Zugelassener

festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die

Revisionsexperte

Revisionsexperte

Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben.

(Leitender Revisor)

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