Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt für die Bilanzpositionen
Die Abschreibungen erfolgen linear und nach Massgabe der in-
zum Jahresendkurs und für die Erfolgsrechnungspositionen zum
nerhalb des Konzerns einheitlichen Nutzungsdauer gemäss Fi-
Jahresdurchschnittskurs. Umrechnungsdifferenzen werden direkt
nanzhandbuch:
mit dem konsolidierten Eigenkapital verrechnet. Guthaben, Verbindlichkeiten und Transaktionen gegenüber resp.
Grundstücke
mit nahestehenden Personen und assoziierten Gesellschaften wer-
Gebäude
den zu marktkonformen Konditionen durchgeführt resp. bewertet.
Installationen
Der Ausweis erfolgt jeweils bei der entsprechenden Position.
Technische Anlagen und Maschinen Informatikanlagen
B.
Bewertungsgrundsätze
unbeschränkt 25 Jahre 10–15 Jahre 4–15 Jahre 3–5 Jahre
Mobiliar
5–10 Jahre
Fahrzeuge
3–10 Jahre
B.1 Allgemeine Bewertungsgrundlage Als Bewertungsgrundsatz gelten, sofern nichts anderes festgehalten
B.6 Finanzanlagen
wird, die Einzelbewertung sowie das betriebswirtschaftliche
Bei Equity-Beteiligungen (über 20 % Stimmrechtsanteil) gilt das
Niederstwertprinzip. Bei diesem erfolgt die Bewertung der Akti-
ausgewiesene Eigenkapital als Bewertungsgrundlage für die an-
ven zu den Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaft-
teilmässige Berechnung. Alle anderen Finanzanlagen werden zu
lich notwendiger Abschreibungen, höchstens jedoch zum tiefe-
Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendi-
ren Marktwert. Ist eine Einzelbewertung nicht möglich, so
ger Abschreibungen bewertet.
können gleichartige Positionen zu Gruppen zusammengefasst und bewertet werden.
B.7 Immaterielle Anlagen
Das Fremdkapital wird zum Nominalwert, Tageswert beziehungs-
Erworbene immaterielle Anlagen (Verlags- und Markenrechte,
weise nach der wahrscheinlichen Höhe der Verpflichtung bilan-
L izenzen, Goodwill, Software usw.) werden zu Anschaffungs
ziert.
kosten aktiviert und über die erwartete Nutzungsdauer, maximal
Es wird jährlich beurteilt, ob aus einer Vorsorgeeinrichtung aus
5 Jahre, linear abgeschrieben. Selbst erarbeitete immaterielle
Sicht der Unternehmung ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine
Werte werden nicht aktiviert.
wirtschaftliche Verpflichtung besteht. B.8 Impairment B.2 Flüssige Mittel und Wertschriften
Die Werthaltigkeit des Anlagevermögens wird einmal jährlich be-
Die flüssigen Mittel umfassen Kassabestände, Post- und Bankgut-
urteilt. Übersteigt der Buchwert eines Aktivums den realisierba-
haben sowie Festgelder mit einer Laufzeit bis zu zwölf Monaten.
ren Wert und ist die eingetretene Wertverminderung voraus-
Wertschriften sind marktgängige, leicht realisierbare Titel, wel-
sichtlich von Dauer, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.
che nicht im Sinne einer langfristigen Beteiligung gehalten wer-
Wenn sich die bei der Ermittlung berücksichtigten Faktoren
den. Die Bewertung erfolgt zu Marktwerten bzw. Anschaffungs-
massgeblich verbessert haben, wird eine in früheren Berichtspe-
kosten abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen, sofern
rioden erfasste Wertbeeinträchtigung teilweise oder ganz er-
keine offiziellen Kurswerte verfügbar sind.
folgswirksam aufgehoben.
B.3 Forderungen
B.9 Steuern
Die Bewertung von Forderungen erfolgt zum Nominalwert ab-
Steuerverpflichtungen, die sich aufgrund der angefallenen Ge-
züglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen.
winne ergeben, werden erfolgswirksam berücksichtigt. In der
Bei Forderungen mit Bonitätsrisiken werden Einzelwertberichti-
Konzernrechnung werden Rückstellungen für latente Steuern ge-
gungen gebildet. Auf dem verbleibenden Bestand werden Pau-
bildet, welche sich durch Abweichungen zwischen Konzern- und
schalwertberichtigungen basierend auf der Altersstruktur der
steuerlicher Bewertung in den Einzelabschlüssen ergeben. Die
Forderungen gebildet.
Berechnung der latenten Steuern erfolgt zu einem Steuersatz von max. 22 %.
B.4 Vorräte
Veränderungen der Rückstellung werden erfolgswirksam erfasst.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt nach dem betriebswirtschaft-
Steuerlich verwendbare Verlustvorträge werden nicht berück-
lichen Niederstwertprinzip, das heisst zu Anschaffungs- / Her-
sichtigt.
stellkosten oder zum Marktwert, sofern dieser tiefer liegt. B.10 Derivative Finanzinstrumente B.5 Sachanlagen
Die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten, welche zur
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
Absicherung von vertraglich vereinbarten zukünftigen Cashflows
abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen.
gehalten werden, erfolgt zu Marktwerten und stützt sich auf die
Anlagen aus langfristigen Finanz-Leasingverträgen werden akti-
Bestätigung der Gegenpartei. Die Wertänderungen der Derivate
viert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die entspre-
werden im Anhang ausgewiesen.
chenden Verpflichtungen werden passiviert. Operationelles Leasing wird direkt als Aufwand der Erfolgsrechnung belastet. 29