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AHV-Beiträge von Uber

Arbeiten Fahrer*innen von Uber selbständig oder als Angestellte? Seit Jahren sagt der US-amerikanische Fahrdienst, den es in der Schweiz seit 2013 gibt: selbständig! Man diene lediglich als Plattform zwischen Kund*innen und Fahrer*innen. Das Bundesgericht widerspricht nun zum zweiten Mal und sagt: als Angestellte! Im Sommer 2022 ging es um den Kanton Genf, jetzt, in den vier Urteilen von Ende März, um den Kanton Zürich und um AHV-Beiträge für das Jahr 2014.

Acht Jahre später kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass UberFahrer*innen unselbständig sind. Erstens erteilt Uber ihnen Weisungen und kontrolliert über die App, ob sie sich an diese halten. Bei schlechten Fahrtenbewertungen kann Uber ihnen den Zugang zu Services verweigern. Zweitens sind die Fahrer*innen Uber untergeordnet, etwa bei der Preisgestaltung oder dem Bewertungssystem. Und drittens tragen sie praktisch kein unternehmerisches Risiko. Die Rahmenbedingungen wie IT-Infrastruktur, Software stellt Uber, auch das Inkassorisiko liegt bei der Firma in der Rolle der Arbeitgeberin. Alles Gründe dafür, dass die Uber-Gesellschaften für ihre Fahrer*innen AHV-Beiträge zahlen müssen.

Laut einer Uber-Sprecherin habe man die App bezüglich Wahlfreiheit, Flexibilität und Autonomie der Fahrer*innen inzwischen angepasst. Das Ziel der Modifikationen: Die Fahrer*innen sollen eben doch als «selbständige Unternehmer*innen» arbeiten können. Immerhin: Die Sozialleistungen für das Jahr 2014 habe Uber gemäss der Sprecherin bereits bezahlt. LEA

An dieser Stelle berichten wir alle zwei Wochen über positive Ereignisse und Entwicklungen.