RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

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Informationen zur Studienaufnahme Wintersemester


Ausgabe Mai 2013 1. Auflage

Studierendensekretariat Templergraben 55 52056 Aachen Dienstgebäude Templergraben 57 (Super C) Tel.: (0241) 80-94214/94515/94105/94020 Fax: (0241) 80-92380 E-Mail: studsek@zhv.rwth-aachen.de www.rwth-aachen.de

RWTH-INFO

Informationen der RWTH Aachen zur Studienaufnahme im Wintersemester 2013/14 Diese Informationen gelten für 1)

deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber,

2)

ausländische und staatenlose Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer) (deutsche Hochschulzugangsberechtigung: eine in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworbene deutsche Hochschulzugangsberechtigung),

3)

ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU-Ausländer) ein Studium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang aufnehmen wollen. (Angewandte Geographie (Bachelor), Angewandte Geowissenschaften (Bachelor), Architektur (Bachelor), Bauingenieurwesen (Bachelor), Bautechnik (Bachelor Lehramt), Betriebswirtschaftslehre/ Business Administration (Bachelor), Biologie (Bachelor und Bachelor Lehramt), Chemie (Bachelor und Bachelor Lehramt), Computational Engineering Science (Bachelor), Deutsch (Bachelor Lehramt), Elektrotechnik (Bachelor Lehramt), Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik (Bachelor), Englisch (Bachelor Lehramt), Französisch (Bachelor Lehramt), Georessourcenmanagement (Bachelor), Geschichte (Bachelor Lehramt), Gesellschaftswissenschaften (Bachelor), Informatik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Kath. Religion (Bachelor Lehramt), Literatur- und Sprachwissenschaft (Bachelor), Logopädie (Bachelor), Maschinenbau (Bachelor), Maschinenbautechnik (Bachelor Lehramt), Materialwissenschaften (Bachelor), Mathematik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Medizin (Staatsexamen), Mobilität und Verkehr (Bachelor), Molekulare und Angewandte Biotechnologie (Bachelor), Physik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Politik (Bachelor Lehramt), Psychologie (Bachelor), Rohstoffingenieurwesen (Bachelor), Spanisch (Bachelor Lehramt), Technik-Kommunikation (Bachelor), Textiltechnik (Bachelor Lehramt), Umweltingenieurwissenschaften (Bachelor), Werkstoffingenieurwesen (Bachelor), Wirtschaftsingenieurwesen /alle Fachrichtungen (Bachelor), Wirtschaftslehre/ Politik (Bachelor Lehramt), Wirtschaftswissenschaft (Bachelor Lehramt), Zahnmedizin (Staatsexamen) sowie die Masterstudiengänge Angewandte Geographie, Lehr- und Forschungslogopädie, Psychologie sowie Wirtschaftsgeographie. Diese Regelung gilt auch für Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen Union angehören (Island, Liechtenstein, Norwegen).

Alle nicht unter 2) und 3) fallenden ausländischen und staatenlosen Studienbewerberinnen und Studienbewerber wenden sich an das Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office) der RWTH (Adresse s. Seite 14).


Information zur Studienaufnahme

Inhaltsübersicht

I.

Zulassung zum Studium

2 – 5

II.

Studiengangübersicht

5 – 9

III.

1.

Grundständige Studiengänge

a)

für Studienanfängerinnen bzw. Studienanfänger / Neueinschreiberinnen bzw. Neueinschreiber

1.1 1.2 1.3

Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen (St) Studiengänge mit Abschluss Bachelor of Science (B. Sc.) / Bachelor of Arts (B. A.) Bachelor für das Lehramt an Berufskollegs und für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

b)

für Studienfortsetzerinnen bzw. Studienfortsetzer

1.4

Studiengänge mit Abschluss Diplom

2.

Graduiertenstudiengänge (setzen einen Hochschulabschluss voraus)

2.1

Masterstudiengänge

2.2

Promotionsstudiengänge

Einschreibung

12

Ort und Frist, Einschreibungsunterlagen, Vorlesungszeit des Wintersemesters 2013/14, Studienvorkurse

IV.

Hinweise zu:

13

Zimmervermittlung/ Wohnheimen Hilfe für schwerbehinderte Studierende Studienplatztausch Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen Förderung nach BAföG Vorlesungsverzeichnis Informationen zum Semesterticket, zum NRW-Ticket und Parkraumbewirtschaftung Informationen zum Alumni-Projekt Losverfahren Beratungstage 2014

14

V.

Adressen

VI.

Lageplan Hochschulgebäude

15 – 16

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden

17 – 18

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Information zur Studienaufnahme

Vorwort

Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber, Ihrer Anfrage entnehmen wir, dass Sie die Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums an der RWTH Aachen in Erwägung ziehen (Beachten Sie bitte: die RWTH ist eine Hochschule mit Universitätsrang. Sollten Sie ein Studium an einer Fachhochschule beabsichtigen, wenden Sie sich bitte an die Fachhochschule in Aachen, Kalverbenden 6, 52066 Aachen, Tel. 0241/60090). Sie können die Einschreibung an unserer Hochschule schriftlich, persönlich oder per Internet vornehmen. Nähere Hinweise zur Online-Einschreibung erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Studierendensekretariates unter www.rwth-aachen.de/einschreibung. Beachten Sie, dass für die Einschreibung bestimmte Formvorschriften (vorzulegende Unterlagen – auch bei der Online-Einschreibung) und Fristen einzuhalten sind. Einige Studiengänge setzen den Nachweis eines Vorpraktikums oder die Teilnahme an einem SelfAssessment voraus (s. Abschnitt III Nummer 3 dieses Infos). Wenn Sie persönlich zur Einschreibung kommen, sollten Sie Ihre Studienwahl bereits getroffen haben und wissen, dass bestimmte Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder für das Lehramt an Berufskollegs) nur in Fächerkombinationen studiert werden können. Über die an der RWTH möglichen Studiengänge und die zulässigen Fächerkombinationen im Bereich des Master of Arts sowie im Lehramtsstudium informiert Sie Abschnitt II. Wenn Sie sich über Ihre Studienwahl nicht im Klaren sind, empfehlen wir, vor der Einschreibung die Hilfe der Zentralen Studienberatung der RWTH (Adresse s. Abschnitt V) in Anspruch zu nehmen. Falls Sie sich für ein Studium in Aachen entscheiden, wünschen wir Ihnen viel Freude an Ihrem Studium und einen erfolgreichen Studienverlauf!

Ihr Studierendensekretariat der RWTH Aachen

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Information zur Studienaufnahme

I. Zulassung zum Studium Es ist zu unterscheiden zwischen zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen.

1. Zulassungsbeschränkte (Numerus-clausus-) Studiengänge setzen eine Bewerbung voraus (s. Abschnitt II: Studiengangübersicht). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Internet. Eine Freischaltung erfolgt Anfang Dezember für das Sommersemester und Mitte Mai für das Wintersemester. Die Stiftung für Hochschulzulassung stellt das Magazin „hochschulstart.de“ unter www.hochschulstart.de als Download zur Verfügung. Ein Einschreibungsantrag kann die formgerechte Bewerbung nicht ersetzen! Zwischen folgenden Vergabeverfahren wird unterschieden: a) Zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulSTART) 

Bundesweites Auswahlverfahren (an der RWTH Aachen: nur Medizin und Zahnmedizin)

Hierbei werden nur so viele Bewerberinnen bzw. Bewerber zugelassen, wie Studienplätze vorhanden sind. Die Auswahl erfolgt nach der Abiturdurchschnittsnote (ca. 20 % der Plätze), der Wartezeit (ca. 20 % der Plätze) und einer Auswahl durch die Hochschule (ca. 60 % der Plätze). Die RWTH hat sich für eine Auswahl nach der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote) entschieden und die Stiftung mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragt. Eine direkte Bewerbung bei der Hochschule ist nicht möglich. Eine Vorauswahl der Studienbewerber/-innen wird in der Form getroffen, dass am Auswahlverfahren der RWTH Aachen nur die Studienbewerber/innen teilnehmen, die die RWTH Aachen an 1. – 3. Ortspräferenz genannt haben. b) Örtliche Vergabeverfahren der RWTH Erstes Semester - Allgemeines Auswahlverfahren Angewandte Geographie (Bachelor und Master), Angewandte Geowissenschaften (Bachelor), Architektur (Bachelor), Bauingenieurwesen (Bachelor), Bautechnik (Bachelor Lehramt), Betriebswirtschaftslehre / Business Administration (Bachelor), Biologie (Bachelor und Bachelor Lehramt), Chemie (Bachelor und Bachelor Lehramt), Computational Engineering Science (Bachelor), Deutsch (Bachelor Lehramt), Elektrotechnik (Bachelor Lehramt), Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Englisch (Bachelor Lehramt), Französisch (Bachelor Lehramt), Georessourcenmanagement (Bachelor), Geschichte (Bachelor Lehramt), Gesellschaftswissenschaften (Bachelor), Informatik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Katholische Religionslehre (Bachelor Lehramt), Lehr- und Forschungslogopädie (Master), Literatur- und Sprachwissenschaft (Bachelor), Logopädie (Bachelor), Maschinenbau (Bachelor), Maschinenbautechnik (Lehramt), Materialwissenschaften (Bachelor), Mathematik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Mobilität und Verkehr (Bachelor), Molekulare und Angewandte Biotechnologie (Bachelor), Physik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Politik (Bachelor Lehramt), Psychologie (Bachelor und Master), Rohstoffingenieurwesen (Bachelor), Spanisch (Bachelor Lehramt), Technik-Kommunikation (Bachelor), Textiltechnik (Bachelor Lehramt), Umweltingenieurwissenschaften (Bachelor), Werkstoffingenieurwesen (Bachelor), Wirtschaftsgeographie (Master), Wirtschaftsingenieurwesen (alle Fachrichtungen) (Bachelor), Wirtschaftslehre und Politik (Bachelor Lehramt), Wirtschaftswissenschaft (Bachelor Lehramt).

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Information zur Studienaufnahme

Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen!) : a) Zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (auch Serviceverfahren) : Wintersemester: Altabiturienten (Erwerb der HZB1 vor dem 16.01.) Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.01.)

31. Mai 15. Juli

Sommersemester: Altabiturienten (Erwerb der HZB vor dem 16.07.) Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.07.)

15. Januar 15. Januar

b) örtliche Vergabeverfahren: Wintersemester: Altabiturienten (Erwerb der HZB vor dem 16.01.) Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.01.)

15. Juli 15. Juli

Sommersemester: Altabiturienten (Erwerb der HZB vor dem 16.07.) Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.07.)

15. Januar 15. Januar

Höhere Semester - Auswahlverfahren (derzeit: Architektur / Bachelor, Betriebswirtschaftslehre/Business Administration / Bachelor, Chemie/ Bachelor und Bachelor Lehramt, Computational Engineering Science/ Bachelor, Deutsch/ Bachelor Lehramt, Englisch/ Bachelor Lehramt, Französisch/ Bachelor Lehramt, Geschichte/ Bachelor Lehramt, Gesellschaftswissenschaften/ Bachelor, Katholische Religionslehre/ Bachelor Lehramt, Literatur- und Sprachwissenschaft/ Bachelor, Logopädie/ Bachelor, Maschinenbau/ Bachelor, Maschinenbautechnik/ Bachelor Lehramt, Materialwissenschaften/ Bachelor, Medizin (Modellstudiengang), Molekulare und Angewandte Biotechnologie (Bachelor), Physik/ Bachelor, Politik/ Bachelor Lehramt, Psychologie/ Bachelor und Master, Spanisch/ Bachelor Lehramt, Textiltechnik/ Bachelor Lehramt, Versorgungstechnik/ Bachelor Lehramt, Wirtschaftsgeographie/ Master, Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Maschinenbau / Bachelor, Wirtschaftslehre/ Politik / Bachelor Lehramt, Wirtschaftswissenschaft/ Bachelor Lehramt, Zahnmedizin sowie für die auslaufenden Bachelorstudienfächer Betriebspädagogik und Wissenspsychologie, English Studies, Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft, Geschichte, Philosophie, Politische Wissenschaft, Soziologie, Sprach- und Kommunikationswissenschaft sowie Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte/ Economics and Economic Studies in History. Eine Zulassung ist vom Vorhandensein freier Studienplätze abhängig. Die Auswahl erfolgt ggf. nach ortsbezogenen Sozialkriterien bzw. bei sog. Quereinsteigern grundsätzlich nach dem Losprinzip. Maßgebend für die Bewerbung ist in der Regel das Studien-(Wissens-)Semester, nicht die bisher insgesamt absolvierte Semesterzahl. Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen!) : für SS: bis 15. März

für WS: bis 15. September

2. Zulassungsfreie Studiengänge In den zulassungsfreien Bachelorstudiengängen (Studiengänge der Studiengangübersicht - s. Abschnitt II – ohne Bewerbungsvorschrift) kann die Einschreibung ohne vorhergehende Bewerbung oder Anmeldung während der Einschreibefrist vorgenommen werden (s. Abschnitt III - Einschreibung). Für die zulassungsfreien Masterstudiengänge müssen Sie innerhalb der Antragsfristen (für ein Wintersemester bis zum 15.07., für ein Sommersemester bis zum 15.01.) einen Antrag auf Überprüfung der fachlichen Vorbildung online über eine Bewerbungsmaske stellen. Bis zum Ende der Antragsfristen müssen der unterschriebene Antragsbogen sowie die sonstigen Unterlagen beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Es handelt sich um Ausschlussfristen, d.h. eine Berücksichtigung Ihrer Bewerbung nach Ablauf der Frist ist nicht mehr möglich.

3. Einschreibungsvoraussetzung SelfAssessments Zur Verbesserung des Studienerfolgs und des Übergangs zwischen Schule und Hochschule wird in den zulassungsbeschränkten und in den zulassungsfreien Studiengängen die Teilnahme an einen Selbsteinschätzungsverfahren vorausgesetzt. Die Teilnahme erfolgt vor der Einschreibung, so dass sie bei dieser nachgewiesen werden muss. Unter Bezugnahme auf § 49 Absatz 1 Satz 2 des Hochschulgesetzes ist diese Möglichkeit in der Einschreibungsordnung der RWTH Aachen verankert. Das Recht der Studienbewerber/-innen auf Hochschulzugang und zur Einschreibung wird hierdurch nicht berührt, da zur Einschreibung lediglich die Teilnahme obligatorisch ist, unabhängig von den erzielten Ergebnissen. 1

HZB = Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur)

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Information zur Studienaufnahme

Als Verfahren setzt die RWTH Aachen neben Präsenzveranstaltungen und klassischen Leistungstests insbesondere online durchführbare SelfAssessments ein, in denen Teilnehmende eine Stärken-Schwächen-Rückmeldung erhalten. Als Nachweis erhalten die Studienbewerber/-innen eine Teilnahmebescheinigung, die bei der Einschreibung vorzulegen ist. Die Teilnahme an einem SelfAssessment ist verpflichtend und gilt in allen grundständigen Studiengängen an der RWTH Aachen als Einschreibevoraussetzung.

SelfAssessment im Bereich Wirtschaftswissenschaften

SelfAssessment im Bereich Mathematik und Naturwissenschaften

SelfAssessment im Bereich Maschinenbau

SelfAssessment im Bereich Lehramt

SelfAssessment im Bereich Psychologie

SelfAssessment im Bereich Gesellschaftswissenschaften

SelfAssessment im Bereich Georessourcen und Materialtechnik

SelfAssessment im Bereich Geistes-, Sprachund Kommunikationswissenschaften

SelfAssessment im Bereich Elektrotechnik, Informatik und Technische Informatik

SelfAssessment im Bereich Bauingenieurwesen

Zur Einschreibung im WiSe 2013 an der RWTH Aachen ist die Teilnahme an folgendem Studienfeld-SelfAssessment verpflichtend:

SelfAssessment im Bereich Architektur

Studiengang

Lehramtsstudiengänge Für sämtliche Lehramtsstudiengänge verpflichtend. Zusätzlich werden Fach-SelfAssessment(s) empfohlen, je nach angestrebter Fachrichtung).

X

Bachelorstudiengänge Angewandte Geographie (B. Sc.)

X

Angewandte Geowissenschaften (B. Sc.)

X

Architektur (B. Sc.) Bauingenieurwesen (B. Sc.)

X X

Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.)

X

Biologie (B. Sc.)

X

Biotechnologie/ Molekulare Biotechnologie (B. Sc.)

X

Chemie (B. Sc.)

X

Computational Engineering Science (CES) (B. Sc.) Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik (B. Sc.)

X X

Georessourcenmanagement (B. Sc.)

X

Gesellschaftswissenschaften (B. A.) Informatik (B. Sc.) Literatur- und Sprachwissenschaft (B. A.)

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X X X

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Information zur Studienaufnahme

Bachelorstudiengänge (Fortsetzung) Logopädie (B. Sc.)

X

Maschinenbau (B. Sc.)

X

Materialwissenschaften (B. Sc.)

X

Mathematik (B. Sc.)

X

Mobilität und Verkehr (B. Sc.)

X

Physik (B. Sc.) – bitte Besonderheit beachten **

X

Psychologie (B. Sc.)

X

Rohstoffingenieurwesen (B. Sc.)

X

Technik-Kommunikation, mit Fach Grundlagen der Informatik (B. Sc.)

X

X

Technik-Kommunikation, mit Fach Grundlagen des Maschinenbaus (B. Sc.)

X

Technik-Kommunikation, mit Fach Grundlagen der Werkstofftechnik (B. Sc.)

X

Technik-Kommunikation, mit Fach Grundlagen der Elektrotechnik (B. Sc.)

X

Umweltingenieurwissenschaften (B. Sc.)

X X

X

X

Werkstoffingenieurwesen (B. Sc.)

X

Wirtschaftsingenieurwesen, FR Bauingenieurwesen (B. Sc.)

X

Wirtschaftsingenieurwesen, FR Elektrische Energietechnik (B. Sc.)

X X

X

Wirtschaftsingenieurwesen, FR Maschinenbau (B. Sc.)

X

X

Wirtschaftsingenieurwesen, FR Werkstoff-/Prozesstechnik (B. X X Sc.) ** Für den Bachelorstudiengang Physik ist zusätzlich zum Online-SelfAssessment die Teilnahme am Studieninformationstag erforderlich. Informationen zu den Terminen, zum Ablauf und zur Anmeldung erhalten Sie unter http://www.physik.rwthaachen.de/studieninformationstage/.

Weitere Informationen zu den SelfAssessments finden Sie unter www.rwth-aachen.de/selfassessment.

II. Studiengangübersicht Aus der folgenden Studiengangübersicht ergibt sich das derzeitige Studienangebot der RWTH. Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen ist jeweils angegeben, an welche Stelle die Bewerbungen zu richten sind. Soweit in der Spalte "Bewerbung erforderlich" keine Eintragungen erfolgt sind, handelt es sich um zulassungsfreie Studiengänge. Bei Bewerbungen für höhere Fachsemester ist zu beachten, dass maßgeblich für die Bewerbung nicht das Verweilsemester ist, sondern das Semester, das dem Leistungsstand entspricht.

1. Grundständige Studiengänge a) Studiengangübersicht für Studienanfängerinnen bzw. Studienanfänger / Neueinschreiberinnen bzw. Neueinschreiber In den folgenden Studiengängen ist ein Studienbeginn im ersten Fachsemester möglich. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, sind diese Studiengänge auch für Studienfortsetzer zugänglich. 1.1 Studiengänge mit dem Abschluss Staatsprüfung (St) Studienfach StudienAbschluss Medizin (Modellstudiengang, nähere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten der Medizinischen Fakultät) Zahnmedizin

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St

Bewerbung erforderlich für 1. Semester höhere Semester bei bei RWTH hochschulSTART 2. – 10. Sem.

Studienbeginn SS = Sommersemester WS = Wintersemester WS

St

hochschulSTART 2. – 10. Sem.

WS

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Information zur Studienaufnahme

1.2 Studiengänge mit Abschluss Bachelor of Science (B. Sc.) / Bachelor of Arts (B. A.) Studienfach / Studiengang

StudienAbschluss

Studienbeginn SS = Sommersemester WS = Wintersemester

B. Sc. B. Sc. B. Sc. B. Sc. B. Sc.

Bewerbung erforderlich für 1. Semester höhere Semester bei bei RWTH RWTH RWTH RWTH 2. Sem. RWTH RWTH 2. – 4. Sem.

Angewandte Geographie Angewandte Geowissenschaften Architektur Bauingenieurwesen Betriebswirtschaftslehre / Business Administration Biologie Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie Chemie Computational Engineering Science Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik Georessourcenmanagement Gesellschaftswissenschaften Informatik

B. Sc. B. Sc. B. Sc. B. Sc. B. Sc.

RWTH RWTH RWTH RWTH RWTH

2. – 6. Sem. 2. Sem. 2. – 6. Sem.

WS WS WS WS WS

B. Sc. B. A. B. Sc.

RWTH RWTH RWTH

2. – 4. Sem.

WS WS SS, WS

Literatur- und Sprachwissenschaft Logopädie **) Logopädie (dualer Studiengang) *) Maschinenbau Materialwissenschaften Mathematik ****) Mobilität und Verkehr Physik Psychologie Rohstoffingenieurwesen / Mineral Ressources Engineering Technik-Kommunikation ***) Umweltingenieurwissenschaften Werkstoffingenieurwesen Wirtschaftsingenieurwesen mit den Fachrichtungen Bauingenieurwesen Maschinenbau Elektrische Energietechnik Werkstoff- und Prozesstechnik

B. A. B. Sc. B. Sc. B. Sc. B. Sc. B. Sc. B. Sc. B. Sc. B. Sc. B. Sc.

RWTH RWTH

2. – 4. Sem. 4. – 6. Sem.

RWTH RWTH RWTH RWTH RWTH RWTH RWTH

2. – 6. Sem. 2. – 4. Sem.

B. Sc. B. Sc. B. Sc.

RWTH RWTH RWTH

B. Sc. B. Sc. B. Sc. B. Sc.

RWTH RWTH RWTH RWTH

2. – 4. Sem. 2. – 6. Sem.

WS WS WS WS WS

WS WS WS WS WS SS, WS WS WS WS WS WS WS WS WS

2. – 6. Sem.

Hinweise: *) **)

Dieser Studiengang setzt zusätzlich den Nachweis eines abgeschlossenen Ausbildungsvertrages mit der Fachschule für Logopädie voraus. Die Zulassung setzt u. a. eine 3-jährige, mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossene Logopädenausbildung an einer Lehranstalt (Fachschule) für Logopädie voraus. ***) Der Studiengang Technik-Kommunikation ist eine Kombination aus Kommunikationswissenschaft als 1. Hauptfach sowie einem der Fächer Grundlagen der Informatik, Grundlagen des Maschinenbaus, Grundlagen der Werkstofftechnik oder Grundlagen der Elektrotechnik als 2. Hauptfach ****) Die Fachgruppe Mathematik hat beschlossen, für alle Studiengänge im Bereich Mathematik das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeittests in die Auswahlentscheidung einfließen zu lassen. Das heißt: Sie absolvieren zunächst eine Mathematikklausur an der RWTH. Deren Ergebnis wird mit Ihrem Abiturdurchschnitt verrechnet im Verhältnis 60% (Abi) zu 40% (Test). 60 Prozent der Studienplätze in jedem Fach werden über diesen "Kombiwert" vergeben. Näheres zum Studierfähigkeitstest erfahren Sie auf den Webseiten der Fachgruppe Mathematik.

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Information zur Studienaufnahme

1.3 Bachelorstudium für das Lehramt an Berufskollegs und für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen: Die an der RWTH möglichen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge sowie die Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Textiltechnik (WS)***)

Wirtschaftswissenschaft (WS)***)

Energietechnik (KBFR) (WS)

 

 

Tiefbautechnik (KBFR) (WS)

Versorgungstechnik (KBFR) (WS)

Biologie (WS)*)

Chemie (WS) **)

Deutsch (WS)*****)

Englisch (WS)*****)

Französisch (WS) *****)

Kath. Religionslehre (WS)*****)

Mathematik (SS, WS empfohlen)*) ****)

Physik (WS)*)

 

Fertigungstechnik (KBFR) (WS)

Hochbautechnik (KBFR) (WS)

Holztechnik (KBFR) (WS)

Nachrichtentechnik (KBFR) (WS)

Techn. Informatik (KBFR) (WS)

Tiefbautechnik (KBFR) (WS)

Versorgungstechnik (KBFR) (WS)

Biologie (WS)*)

Chemie (WS)**)

Deutsch (WS)*****)

Englisch (WS)*****)

Französisch (WS)*****)

Kath. Religionslehre (WS)*****)

Mathematik (SS, WS empfohlen)*) ****)

Physik (WS)*)

Politik (WS)*****)

Spanisch (WS)*****)

Wirtschaftslehre/ Politik (WS)*****)

= = = = = = = =

Fahrzeugtechnik (KBFR) (WS)

*) **) ***) ****) *****) WS NC KBFR

Politik (WS)*****)

Wirtschaftslehre / Politik (WS)*****)

Maschinenbautechnik (WS)***)

Spanisch (WS) *****)

Elektrotechnik (WS) *)

Techn. Informatik (KBFR) (WS)

Nachrichtentechnik (KBFR) (WS)

Holztechnik (KBFR) (WS)

Hochbautechnik (KBFR) (WS)

Wirtschaftswissenschaft (WS)***)

Bautechnik (WS) *)

Fertigungstechnik (KBFR) (WS)

Textiltechnik (WS)***)

Bautechnik (WS) *)

1. Fach 

Fahrzeugtechnik (KBFR) (WS)

Maschinenbautechnik (WS)***)

2. Fach 

Energietechnik (KBFR) (WS)

Elektrotechnik (WS) *)

a) Kombinationstabelle für das Lehramt an Berufskollegs

RWTH – NC 1. Fachsemester RWTH – NC 1. – 2. Fachsemester RWTH – NC 1. – 4. Fachsemester sh. entsprechende Fußnote auf Seite 6 dieses Infos RWTH – NC 1. – 6. Fachsemester Studienbeginn nur im Wintersemester möglich Zulassungsbeschränktes Fach - b. Abschnitt I.1. beachten Kleine berufliche Fachrichtung (nur beschränkt kombinierbar!)

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Information zur Studienaufnahme

Chemie (WS)**)

Deutsch (WS)***)

Englisch (WS)***)

Französisch (WS)***)

Geschichte (WS)***)

Informatik (SS, WS empfohlen)*)

Kath. Religionslehre (WS)***)

Mathematik (SS, WS empfohlen)*) ****)

Physik (WS)*)

Spanisch (WS)***)

b) Kombinationstabelle für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

1. Fach 

Biologie (WS)*)

2. Fach 

Biologie (WS)*) Chemie (WS)**)

Deutsch (WS)***)

Englisch (WS)***)

Französisch (WS)***)

Geschichte (WS)***)

Informatik (SS, WS empfohlen)*)

Kath. Religionslehre (WS)***)

Mathematik (SS, WS empfohlen)*) ****)

Physik (WS)*)

Spanisch (WS)***)

 

*) = RWTH – NC 1. Fachsemester **) = RWTH – NC 1. – 2. Fachsemester ***) = RWTH – NC 1. – 6. Fachsesemester ****) = sh. entsprechende Fußnote auf Seite 6 dieses Infos WS = Studienbeginn nur im Wintersemester möglich NC = Zulassungsbeschränktes Fach - b. Abschnitt I.1. beachten

Anmerkungen zu Fremdsprachenkenntnissen für das Lehramtsstudium an Gymnasien und Gesamtschulen: Grundsätzlich setzt das Lehramtsstudium Kenntnisse in zwei Sprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden. Bei Wahl der Unterrichtsfächer Englisch, Französisch, Spanisch, Kath. Religionslehre und Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen werden für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 der Lehramtszugangsverordnung (LZV) Kenntnisse in Latein vorausgesetzt, die durch das Zeugnis des Latinums nachzuweisen sind. Die einzelnen Fächer können hiervon in den Prüfungsordnungen abweichende Regelungen treffen. Es wird Studierenden, die keine Lateinkenntnisse (Latinum) mit der Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können, empfohlen, das Latinum möglichst frühzeitig zu erwerben. Studierende, die mit der Hochschulzugangsberechtigung das Latinum nachweisen, müssen nur noch eine weitere Fremdsprache nachweisen. Studierende, die eine andere Sprache als Deutsch als Muttersprache erlernt und Ihre Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben haben, müssen lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache erbringen.

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Information zur Studienaufnahme

b) Studiengangübersicht für Studienfortsetzerinnen bzw. Studienfortsetzer (Personen, die bereits studiert haben und ihr Studium fortsetzen möchten) Studienfortsetzerinnen bzw. Studienfortsetzer haben die Möglichkeit, einen weiteren Studiengang hinzu zu nehmen bzw. eine Studiengangänderung vorzunehmen. Sofern der neue Studiengang im ersten Fachsemester aufgenommen wird, wird für die Wahl eines Studienganges auf das Studiengangangebot für Neueinschreiber verwiesen. Sofern eine Anrechnung von Studienund Prüfungsleistungen möglich ist und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt, kann zusätzlich eine Einschreibung für folgende Studiengänge erfolgen:

1.4 Studiengänge mit dem Abschluss Diplom (kein Studienbeginn im 1. Fachsemester möglich !) Eine Einschreibung für einen dieser Diplomstudiengänge ist nur mit schriftlicher Genehmigung des zuständigen Prüfungsausschusses zulässig.

Studiengang Bauingenieurwesen Computational Engineering Science Metallurgie und Werkstofftechnik Werkstoffinformatik Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen

Eine Einschreibung in die auslaufenden Lehramtsstudiengänge sowie die Zwei-Fach-Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät kann nur nach vorheriger Information und mit Genehmigung des Staatlichen Prüfungsamtes (bei Lehramtsstudiengängen) bzw. des Bachelorprüfungsausschusses der Philosophischen Fakultät (bei den Zwei-Fach-Bachelorstudiengängen) erfolgen. Bitte informieren Sie sich vorab unbedingt über die jeweiligen Fachstudienberater, unter welchen Voraussetzungen eine Studienaufnahme bzw. ein Fächerwechsel zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich ist.

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2. Graduiertenstudiengänge (setzen einen Hochschulabschluss voraus)

Information zur Studienaufnahme

2.1 Masterstudiengänge Die folgenden Studiengänge setzen bereits einen erfolgreichen Studienabschluss (in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium) sowie eine Bewerbung bzw. Antragstellung bis zum 15.07. für ein Wintersemester (siehe S. 3) voraus. Studiengang

Studienabschluss

Bewerbung erforderlich für

Angewandte Geographie

M. Sc.

RWTH

Angewandte Geowissenschaften

M. Sc.

SS, WS empfohlen

Applied Geophysics

M. Sc.

WS

Architektur

M. Sc.

SS, WS

Automatisierungstechnik

M. Sc.

SS, WS empfohlen

Bauingenieurwesen

M. Sc.

SS, WS empfohlen

Automotive Engineering

M. Sc.

WS

Betriebswirtschaftslehre

M. Sc.

SS, WS empfohlen

Bildungs- und Wissensmanagement *)

M. A.

SS, WS empfohlen

Biologie

M. Sc.

SS, WS empfohlen

Biomedical Engineering

M. Sc.

WS

Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie

M. Sc.

SS, WS empfohlen

Chemie

M. Sc.

SS, WS

Computational Engineering Science

M.Sc.

SS, WS

Computer Aided Conception and Production in Mechanical Engineering**)

M. Sc.

WS

Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik

M. Sc.

SS, WS

Energietechnik

M. Sc.

SS, WS

Energiewirtschaft ****)

M.Sc.

WS

English Studies *)

M. A.

SS, WS empfohlen

Entsorgungsingenieurwesen

M. Sc.

SS, WS

Entwicklung und Konstruktion

M. Sc.

SS, WS

Europastudien

M. A.

SS, WS empfohlen

Fahrzeugtechnik und Transport

M. Sc.

SS, WS

Georessourcenmanagement

M. Sc.

SS, WS empfohlen

Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft *)

M. A.

SS, WS empfohlen

Geschichte *)

M. A.

SS, WS empfohlen

Informatik

M. Sc.

SS, WS

Kunststoff- und Textiltechnik

M. Sc.

SS, WS

Lasers in Dentistry**)

M. Sc.

Lehr- und Forschungslogopädie

M. Sc.

Logistik ****)

M. Sc.

WS

Luft- und Raumfahrttechnik

M. Sc.

SS, WS

Maschinenbau

M. Sc.

SS, WS

Management and Engineering in Production Systems **)

M. Sc.

WS

Materialwissenschaften

M. Sc.

SS, WS empfohlen

Mathematik

M. Sc.

SS, WS

Media Informatics

M. Sc.

WS

Metallurgical Engineering

M. Sc.

WS

Mobilität und Verkehr

M.Sc.

SS, WS

Nachhaltige Energieversorgung

M.Sc.

SS, WS

Nuclear Safety Engineering

M. Sc.

WS

Ökotoxikologie

M. Sc.

SS, WS empfohlen

Philosophie *)

M. A.

SS, WS empfohlen

Physik

M. Sc.

SS, WS

Politische Wissenschaft *)

M. A.

SS, WS empfohlen

Production Systems Engineering**)

M. Sc.

WS

Produktionstechnik

M. Sc.

SS, WS

Ausgabe Mai 2013

Studienbeginn

SS= Sommersemester 1. Semester Höhere Semester WS= Wintersemester bei bei RWTH

WS

WS RWTH

SS, WS

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Information zur Studienaufnahme Psychologie

M. Sc.

Redevelopment Design & Management **)

Master in

RWTH

2.-4. Sem.

WS WS

Redevelopment

Rohstoffingenieurwesen/ Mineral Ressources Engineering

M. Sc.

SS, WS

Simulation Sciences

M. Sc.

SS möglich, WS

Software Systems Engineering

M. Sc.

WS

Soziologie *)

M. A.

SS, WS empfohlen

Sprach- und Kommunikationswissenschaft *)

M. A.

SS, WS empfohlen

Stadtplanung

M. Sc.

SS, WS

Technik-Kommunikation***)

M. Sc.

SS, WS empfohlen

Umweltingenieurwissenschaften

M. Sc.

SS, WS

Verfahrenstechnik

M. Sc.

SS, WS

Werkstoffingenieurwesen

M. Sc.

SS, WS

Werkzeugbau **)

M. Sc.

Wirtschaftsgeographie

M. Sc.

Wirtschaftsingenieurwesen mit den Fachrichtungen

M. Sc.

-

-

Bauingenieurwesen Elektrische Energietechnik Maschinenbau Werkstoff- und Prozesstechnik

Wirtschaftswissenschaften Erläuterungen:

M. Sc.

WS RWTH

2. – 4. Sem.

WS SS, WS empfohlen SS, WS empfohlen SS, WS empfohlen SS, WS empfohlen

SS möglich, WS

M.Sc. = Master of Science; M.A. = Master of Arts

Die Studiengänge mit dem Abschluss "Master" setzen in der Regel den Bachelor-Grad einer universitären Hochschule voraus. Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die in den Zuständigkeitsbereich des International Office der RWTH Aachen fallen (s. hierzu das Vorwort), wurde die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2013/2014 festgesetzt auf den 1. März 2013. Nähere Informationen erhalten Sie beim International Office. Die mit einem *) versehenen Studiengänge mit dem Abschluss Master of Arts (M. A.) mit Ausnahme des Studienganges Europastudien können nur in einer Kombination von zwei M. A. - Fächern studiert werden. Für Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Philosophische Fakultät, Kármánstr. 17-19. Die mit **) gekennzeichneten Studiengänge werden in privatrechtlicher Form über die RWTH International Academy (INTAC) angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.rwth-international-academy.com. ***) Der Studiengang Technik-Kommunikation ist eine Kombination aus Kommunikationswissenschaft als 1. Hauptfach sowie einem der Fächer Grundlagen der Informatik, Grundlagen des Maschinenbaus, Grundlagen der Werkstofftechnik oder Grundlagen der Elektrotechnik als 2. Hauptfach ****) Diese Studiengänge werden in privatrechtlicher Form über das Haus der Technik in Essen angeboten. Nähere Informationen finden Sie unter www.hdt-essen.de 2.2 Promotionsstudiengänge Zur Vorbereitung auf eine Promotion zum Dr.-Ing., Dr.rer.nat., Dr.phil., Dr.rer.pol., Dr.med., Dr.med.dent. oder Dr. rer. medic. nach Maßgabe der einschlägigen Promotionsordnung ist eine Einschreibung für das Fach, in dem die Dissertation geschrieben wird, möglich. Für die Promotion zum Dr.phil. ist auch die Wahl des Faches Pädagogik zulässig. Die Promotion setzt grundsätzlich den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Studiums an einer universitären Hochschule voraus. Fachhochschulabsolventen/-innen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Promotion zugelassen werden. Die weiteren Einzelheiten sind der jeweiligen Promotionsordnung zu entnehmen. Mit der Änderung der Einschreibungsordnung sind seit dem Sommersemester 2010 für eine Einschreibung zur Promotion weitere Voraussetzungen notwendig geworden. So ist für die Einschreibung zur Promotion zusätzlich entweder eine Betreuungszusage der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers oder eine Bescheinigung des Promotionsausschusses auf Zulassung zur Promotion vorzulegen. Des Weiteren können Promovenden bis zum Ende des Semesters, in dem ihnen die Doktorurkunde ausgehändigt wird, höchstens jedoch für 12 Semester, als Studierende eingeschrieben sein. Eine Einschreibung über diesen Zeitraum hinaus kann nur bei Vorlage einer empfehlenden schriftlichen Stellungnahme des Promotionsausschusses der jeweiligen Fakultät erfolgen; eine solche Stellungnahme ist bei der Rückmeldung für jedes weitere Semester erneut vorzulegen.

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Information zur Studienaufnahme

III. Einschreibung Die Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge soll in der Regel schriftlich oder per Internet vorgenommen werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den Webseiten der RWTH Aachen. In zulassungsfreien Studiengängen sollte die Einschreibung grundsätzlich per Internet oder per Post vorgenommen werden, nur in Ausnahmefällen sollte eine Einschreibung zu den u. g. Terminen persönlich vorgenommen werden. In zulassungsbeschränkten Studiengängen (die eine vorhergehende Bewerbung erfordern) wird Ihnen die Einschreibefrist im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Der Zulassungsbescheid wird Ihnen per E-Mail zugestellt. In zulassungsbeschränkten Studiengängen sollte die Einschreibung aufgrund der kurzen Frist grundsätzlich persönlich erfolgen. Online-Einschreibungen bzw. schriftliche Einschreibungsanträge sind im Zeitraum vom 1. August bis 04. Oktober 2013 möglich. Ort der persönlichen Einschreibung:

Studierendensekretariat, Super C, Templergraben 57, 52062 Aachen

Einschreibefristen: (für zulassungsfreie Studiengänge)

29.08. – 03.09., und 26.09. – 04.10.2013 (mo., di., do., fr. 09.00 – 12.30 Uhr; mittwochs von 13.00 – 16.30 Uhr)

Einschreibungsunterlagen: Mit dem ausgefüllten Antrag auf Einschreibung sind vorzulegen (Bitte keine Bewerbungsmappen mitsenden): 1. Zeugnis der Hochschulreife im Original (wird zurückgegeben); bei Deutschen mit ausländischen HZB s. Ziff. 11.! Bei schriftlicher Antragstellung bitte amtlich beglaubigte Zeugniskopie einreichen. 2. ggf. Zulassungsbescheid von hochschulstart oder der RWTH (nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) 3. Praktische Tätigkeit (Vorpraktikum) in folgenden Studiengängen mit der angegebenen Dauer: o

Maschinenbau (B.Sc.), Materialwissenschaften (B.Sc.), Grundlagen des Maschinenbaus als 2. Hauptfach im Rahmen des Bachelorstudienganges Technik-Kommunikation, Rohstoffingenieurwesen (B.Sc.) (hier reicht die Vorlage des Schichttagebuches aus) Umweltingenieurwissenschaften (B.Sc) sowie für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Fachrichtung Maschinenbau) – jeweils 6 Wochen

o

Bauingenieurwesen (B.Sc.) sowie Wirtschaftsingenieurwesen (Fachrichtungen Bauingenieurwesen sowie Werkstoff- und Prozesstechnik) – 4 Wochen

(Bitte fordern Sie ggf. rechtzeitig die entsprechenden Richtlinien über die praktische Tätigkeit an!) 4. Nachweis über die Teilnahme am studiengangbezogenen Eignungstest bzw. Beratungsverfahren (s. Seite 4 dieser Info) 5. ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule/Fachhochschule 6. Bei Neueinschreibern sowie Studienfortsetzern/-innen: Nachweis über die bisher absolvierten Semester, Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ggf. Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsausschusses der RWTH Aachen. Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung und den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie unter http://www.rwthaachen.de/unbedenklichkeitsbescheinigung 7. Bei Studienabsolventinnen und Studienabsolventen: Nachweis über den Studienabschluss (sowohl im Inland als auch im Ausland) in Form von Urkunde und Zeugnis 8. Versicherungsbescheinigung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nach der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (s. S. 18). Hierin muss bescheinigt sein, dass die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber a) versichert oder b) versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist. Eine Mitgliedsbescheinigung oder eine Chipkarte genügen nicht! 9. Personalausweis, Pass oder Passersatzdokument 10. Bei EU-Ausländern und Deutschen mit ausländischer HZB (Ausnahme: Deutsche Schulen im Ausland): Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (ggf. muss eine entsprechende Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abgelegt werden!) 11. Zusätzlich bei Deutschen mit ausländ. HZB: Anerkennungsbescheid der HZB als deutsche Studienberechtigung. Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB und Wohnsitz in Deutschland außerhalb Nordrhein-Westfalens müssen sich an die Zeugnisanerkennungsstelle des jeweiligen (Wohnort-) Bundeslandes wenden. Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB und Wohnsitz im Ausland oder in Nordrhein-Westfalen müssen sich an die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle des Landes NRW, Bezirksregierung Düsseldorf, Fischerstr. 10, 40477 Düsseldorf, wenden. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage! Bei schriftlicher Antragstellung: Mit Bewerber-Anschrift versehener frankierter (1,45 €) Briefumschlag (DIN C4) Bei der Einschreibung wird Ihnen ein Einzahlungs-/Überweisungsvordruck zur Zahlung des Studierendenschafts- und Sozialbeitrages (225,31 €) ausgehändigt. Im Semesterbeitrag ist ein Betrag für das NRW-Ticket enthalten. Bitte entrichten Sie den Beitrag möglichst am gleichen Tag bei einem Kreditinstitut. Bei Eingang der kompletten Zahlung, die maschinell festgestellt wird und nach erfolgter Hochladung eines Passfotos erhalten Sie den Studierendenausweis (BlueCard) zugesandt. Studienbescheinigungen können Sie nach erfolgter Anmeldung über das Campussystem im Selfservice ausdrucken. Das Semesterticket versendet die ASEAG in eigener Zuständigkeit. Vorlesungszeit des WS 2013/14 : 14. Oktober 2013 – 07. Februar 2014 Studienvorkurse: Die RWTH bietet Studienanfängerinnen und -anfängern die Möglichkeit, ihre Schulkenntnisse in Fachgebieten, die im Rahmen vieler Studiengänge von Bedeutung sind, mit Hilfe eines Vorkurses bzw. eines studienbegleitenden Kurses auf zu frischen oder zu intensivieren. Vorkurse werden allerdings nur zum Wintersemester angeboten. Die Teilnahme an den Kursen ist freiwillig und kostenlos. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Internet unter http://www.rwth-aachen.de/cms/root/Studium/Vor_dem_Studium/~vcl/Vorkurse/.

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Information zur Studienaufnahme

IV. Hinweise 1.

Zimmervermittlung: Die Vermittlung von Zimmern/Wohnungen erfolgt, soweit Angebote vorliegen, durch 

den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der RWTH - Referat für Wohnen, Peterstr. 44-46, 52062 Aachen, Tel. (0241) 80-9 37 92, Fax (0241) 80 9 23

das Studentenwerk Aachen, Wohnungsvermittlung, Peterstr. 44-46, 52062 Aachen, Tel. (0241) 80-9 23 61

94; Sprechzeiten: mo – fr. 11.30 - 14.00 Uhr (i.d. vorlesungsfreien Zeit nur di und do); E-Mail: asta@asta.rwth-aachen.de 

Die Bewerbung um einen Wohnheimplatz in einem Studentenwohnheim des Studentenwerks ist an die Wohnheimverwaltung des Studentenwerks, Peterstr. 44-46, 52062 Aachen zu richten (Tel. 80- 9 32 65, - 9 32 60, -9 3264, -9 32 62 ; FAX 80- 9 32 63), E-Mail: wohnen@studentenwerk-aachen.de; Sprechzeiten der Wohnheimverwaltung: Mo – Fr: 9.30 – 12.45 Uhr; Di: 14.00 - 15.30 Uhr.

Weitere Studentenwohnheime:

-

Studentenwerk der Kath. Hochschulgemeinde Aachen e. V., Sekretariat Pontstr. 72, 52062 Aachen, Tel. (0241) 4700-100, FAX (0241) 4700-144 Evangelische Studentengemeinde Aachen, Nizzaallee 20, 52072 Aachen, Tel. (0241) 91867-12, FAX: (0241) 91867-18, und Templergraben 39, 52062 Aachen, Tel. (0241) 25536 Kolleg Heristal, Pontstrasse 152, 52062 Aachen, Tel. 0241-23711, Fax 0241-4093131, www.heristal.de, info@heristal.de

Unter http://www.extraraum-aachen.de finden Sie die gemeinsame Initiative der Stadt Aachen, den Hochschulen und deren Studierendenschaften zur Wohnungssituation in Aachen. Neben wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite auch eine digitale Wohnbörse. 2.

Schwerbehinderte Studierende können sich mit allen Fragen und Problemen an das Sachgebiet für Behindertenfragen Studierender wenden: Hermann-Josef Kuckartz, Dezernat 1.0 , Gebäude AIXTRON, Raum 010, Kackertstraße 15, Tel. (0241) 80-9 43 38, FAX 80-9 21 23, Sprechstunden nach Vereinbarung.

3.

Studienplatztausch In zulassungsbeschränkten Studiengängen kann ein Studienplatztausch genehmigt werden, wenn die Tauschpartnerinnen bzw. Tauschpartner im gleichen Semester desselben Studiengangs eingeschrieben sind und den gleichen Studienstand aufweisen. Ein Studienplatztausch bedarf der Genehmigung der beteiligten Hochschulen (Antragsvordrucke im Studierendensekretariat). Ein Studienplatztausch im ersten Fachsemester ist nur in besonderen, begründeten Ausnahmefällen möglich. Die RWTH vermittelt keine Tauschpartnerinnen bzw. -partner. Die Suche nach einer Partnerin bzw. einem Partner kann jedoch über Aushänge bei der entsprechenden Fachschaft und/oder beim AStA der RWTH erfolgen. Bundesweite Studienplatz-Tauschbörsen bestehen beim: 

Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Bildungs- und Sozialwerk e.V., Geschäftsstelle Berlin Tel.: 030/616518-20, Fax-Nr.; 030/616518-40, E-Mail: Studienplatztausch@rcds.de

 4.

Verein zur Förderung studentischer Belange e. V. (VSB), Postfach 18 29, 53008 Bonn,

Anerkennung von Prüfungen und Studienleistungen: Prüfungen und Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im selben Studiengang an einer Universität oder gleichrangigen Hochschule in der Bundesrepublik werden im Falle eines Wechsels an die RWTH angerechnet. Im Übrigen werden Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen (außer Universitäten und gleichrangigen Hochschulen) oder an Hochschulen im Ausland erworben wurden, angerechnet, sofern Gleichwertigkeit besteht. Im Einzelnen erteilen die zuständigen Prüfungsausschüsse/Fachbereiche (Fachstudienberater) hierüber Auskunft.

5. Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung nach dem BAföG liegt beim Studentenwerk Aachen - Anstalt des öffentl. Rechts, Peterstr. 44- 46, 52062 Aachen, Tel. (0241) 80- 9 32 00, Fax.: 0241/80-9 31 51. Anfragen, auch nach Antragsvordrucken, sind dorthin zu richten. Antragsvordrucke werden durch den Pförtner im Studentenwerk ausgegeben oder können aus Stellagen im Studentenwerk entnommen werden.(Sprechzeiten: Di- Do. 10-13 Uhr, Mi 13.30 – 16.00 Uhr). E-Mail: bafoeg@studentenwerkaachen.de 6.

Das Vorlesungsverzeichnis der RWTH finden Sie in kommentierter Fassung im Internet unter www.campus.rwth-aachen.de.

7.

Informationen zum Semesterticket und zum NRW-Ticket finden Sie auf den Web-Seiten des AStA unter www.asta.rwth-aachen.de. Für spezielle Fragen berät der AStA zu den Öffnungszeiten der Referate oder per E-Mail an Semesterticket@asta.rwth-aachen.de. Außerdem stellt der Aachener Verkehrsverbund (AVV) unter der Web-Adresse www.avv.de/semesterticket einen Info-Flyer zum Download bereit. Die RWTH Aachen hat zum 01.07.2011 neben dem Jobticket für ihre Bediensteten eine Parkraumbewirtschaftung für alle RWTH-Parkflächen eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt wird für die Nutzung aller RWTH-Parkplätze ein Parkausweis benötigt. Der Besitz eines Parkausweises löst jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen freien Stellplatz aus. Neben den Bediensteten können auch die Studierenden der RWTH Aachen einen solchen Parkausweis erwerben. Der Parkausweis für Studierende wird jeweils semesterweise ausgestellt. Er muss für jedes Semester nach erfolgter Immatrikulation bzw. Rückmeldung neu beantragt werden. Studierende dürfen nur in der Parkzone U parken. Sie sind nicht berechtigt zur Nutzung der Parkzone C im Bereich Campus-Mitte und der Sonderparkzonen. Nähere Information zur Antragstellung sowie den Kosten finden Sie unter www.rwth-aachen.de/jobticket.

8.

An der RWTH Aachen besteht ein Alumni-Projekt, d.h. ein Kontakt- und Karrierenetzwerk für Studierende und Ehemalige. Zielsetzung ist u.a. die Stärkung der Kontakte Ehemaliger untereinander und zur Hochschule, der Ausbau wissenschaftlicher Weiterbildung in Aachen und anderenorts, die Vermittlung von Informationen von RWTH-Absolventen über Neues in Forschung und Lehre sowie die Förderung der Karriereentwicklung durch Netzwerk und Informationen. Durch das Alumni-Projekt soll nicht nur Ehemaligen eine Begegnungsplattform geboten werden, sondern ebenfalls Studierende einbezogen werden. Sie sollen u.a. durch Vorträge, Diskussionsrunden und Trainings die Möglichkeit erhalten, an den Erfahrungen ihrer „Vorgänger“ teilzuhaben. E-Mail: alumni@rwth-aachen.de

9.

Losverfahren Ein Losverfahren findet nur in den zulassungsbeschränkten (NC-) Studiengängen statt, sofern nach Ende des Vergabeverfahrens durch die RWTH noch freie Studienplätze vorhanden sind. Antragsfrist für WS 2013/14: 15. August 2013 -15. September 2013 nur online! Antragsform: Per Internet (www.rwth-aachen.de/losverfahren). Die Auswahl erfolgt ggf. ausschließlich nach dem Zufallsprinzip (LOS).

10. Vom 28.01. bis 30.01.2014 finden in der Zeit von 09.00 – 15.00 Uhr die Beratungstage 2014 für Schülerinnen und Schüler statt. Vorträge, Gespräche mit Dozenten und Fachstudienberatern, die Teilnahme an regulären Vorlesungen sowie Institutsbesuche sollen den Schülern bei der Wahl ihres zukünftigen Studienganges behilflich sein. Das Programm der Beratungstage ist ab Dezember 2013 in der Zentralen Studienberatung oder per Internet (www.rwth-aachen.de/studienberatung) erhältlich.

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Information zur Studienaufnahme

V. Adressen

Studierendensekretariat: Templergraben 57 (Super C), 1. Etage, 52056 Aachen, FAX (0241) 80 92380, E-Mail: studsek@zhv.rwth-aachen.de Einschreibungsberatung/ Zulassungsangelegenheiten/ Bewerbungen erstes und höhere Semester/ Zweithörerzulassung/ Studienplatztausch: Frau Röder Herr Strang Herr Siemens

- Tel. (0241) - Tel. (0241) - Tel. (0241)

80 - 9 40 20 80 - 9 45 15 80 - 9 41 05

Einschreibung/ Rückmeldung/ Beurlaubung vom Studium/ Studiengangwechsel und -änderung/ Exmatrikulation/ Bescheinigungen : Frau Herzog Frau Paquet Herr Dahmen

- Tel. (0241) - Tel. (0241) - Tel. (0241)

80 – 9 40 21 80 – 9 40 08 80 – 9 40 09

Buchstaben A - G Buchstaben H - O Buchstaben P - Z

Seniorenstudium sowie Gasthörerzulassung: Frau Breidenbach

- Tel. (0241)

80 - 9 40 29

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 12.30 Uhr, Mi 13.00 - 16.00 Uhr (gilt nicht für Neueinschreibungen - s. unter III) Hinweis: Das Studierendensekretariat ist während der Neueinschreibungen telefonisch schwer erreichbar. Bei starkem Besucherverkehr während der Öffnungszeiten ist es nicht immer möglich, telefonische Auskünfte zu erteilen. Beschränken Sie daher telefonische Nachfragen auf das unbedingt Notwendige und entnehmen Sie die allgemeinen Hinweise diesem RWTH-INFO. Zentrale Studienberatung: Templergraben 83, 52056 Aachen, Tel. (0241) 80 - 9 40 50, FAX: (0241) 80-92 406, E-Mail: zsb@zhv.rwth-aachen.de (zuständig für: Allgemeine Informationen und Beratung in Zulassungs- und Studienangelegenheiten; Psychologische Beratung) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9.30 - 12.30 Uhr, Mo und Mi 15.00 - 17.00 Uhr u. nach Vereinbarung. Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office): Templergraben 57 (Super C), 52074 Aachen, Tel. (0241) 80-2 41 00 (zuständig - u. a. - für: Zulassung und Einschreibung ausländischer und staatenloser Studienbewerberinnen und Studienbewerber - Ausnahmen vgl. S. 1!), E-Mail: international@zhv.rwth-aachen.de, Fax: 0241/80 28 544. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 09.30 - 12.30 Uhr u. Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr Hoschschulstart.de Sonnenstr. 171, 44128 Dortmund Tel. 0180/3 987111 001 Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der RWTH: Peterstr. 44-46, 52062 Aachen, Tel. (0241) 80-9 37 92, FAX (0241) 80-9 23 94 Öffnungszeiten: Sekretariat Mo - Fr 10.00 - 14.00 Uhr; Referate 11.30 – 14.00 Uhr Studentenwerk Aachen (Anstalt des öffentl. Rechts): Peterstr. 44-46, 52062 Aachen, Tel. (0241) 80- 9 32 00 (zuständig für: Förderung nach BAföG, Bereitstellung von Studentenwohnheimplätzen - s. auch unter Abschnitt IV 1 "Zimmervermittlung", Unterhaltung von Studierendenmensen und –cafeterien und Abschnitt IV 7. Rechen- und Kommunikationszentrum: Seffenterweg 23, 52074 Aachen, Tel. (0241) 80-2 49 00; E-Mail: Sekretariat@rz.rwth-aachen.de. Es wird Studierenden die Arbeitsmöglichkeit geboten an öffentlich zugänglichen PCs (CIP-Pool) zu arbeiten und Einwahlzugänge per Modem und ISDN ins Hochschulnetz einschl. Internet-Nutzung zu beantragen (weitere Informationen erhalten Sie bei der Einschreibung) Fachstudienberatung: Die Fachstudienberaterinnen und -berater erteilen verbindliche Auskünfte und Beratung in Studien- und Prüfungsangelegenheiten der einzelnen Studiengänge. Die Liste der Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater finden Sie im Internet unter http://www.rwth-aachen.de/fachstudienberatung.

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Information zur Studienaufnahme

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Information zur Studienaufnahme

Legende zum vorseitigen Übersichtsplan

Studierendensekretariat, Templergraben 57 (Super C)

1

Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office), Templergraben 57 (Super C) Zentrale Studienberatung, Templergraben 83

2

Allgemeiner Studierendenausschuss, Studentenwerk Aachen (BAföG-Amt und Wohnheimverwaltung) Peterstr. 44-46, 52062 Aachen

Fachschaften

F 1/1

Mathematik/Physik/Informatik Kármánstraße 7

F 1/2

Chemie Prof.-Pirlet-Straße 1

F 1/3

Biowissenschaften Worringer Weg 1

F 7/1

Philosophie (auch Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) Kármánstraße 11

F2

Architektur Schinkelstraße 1

F 7/2

Lehramt Kármánstraße 11

F3

Bauingenieurwesen Mies-van-der-Rohe-Straße 1

F 7/3

Kommunikationswissenschaften Kármán-Auditorium

F4

Maschinenbau Eilfschornsteinstraße 18

F 5/4

F6

Geographie und Wirtschaftsgeographie, Seminargebäude, Wüllnerstraße zw. 5 u. 7 Elektrotechnik und Informationstechnik, Kármánstraße 9

F8

Wirtschaftswissenschaften Templergraben 64

F 5/1

Rohstoffe und Entsorgungstechnik Wüllnerstraße 2

F10/1

Medizin Pauwelstraße 30, Klinikum

F 5/2

Metallurgie und Werkstofftechnik Intzestraße 1

F10/2

Zahnmedizin Pauwelstraße 30, Klinikum

F 5/3

Geowissenschaften und Ressourcenmanagement Wüllnerstraße 2

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Merkblatt über die Krankenversicherung * 1. Versicherungstatbestände a) Versicherungspflicht Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung sind Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studenten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht. Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn  die Art der Ausbildung,  familiäre Gründe,  persönliche Gründe,

M 12 – 04.2012

insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Studenten, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student sind, d. h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner

* (gem. Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Wintersemester 2012/13 aufgrund von Angaben des AOK Bundesverbandes, 10178 Berlin)

Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer ist, ist nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. b) Familienversicherung Studenten sind nicht versicherungspflichtig, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner familienversichert sind; gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Anspruch auf Familienversicherung besteht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul oder Berufsausbildung befinden. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist u. a. außerdem, dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße (365,-€) überschreitet. (Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400,- €.) c) Befreiung von der Versicherungspflicht Wer durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums. d) Freiwillige Versicherung Studenten, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind (z. B. wegen Überschreitens der Höchstsemesterzahl /des Höchstalters), haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Voraussetzung ist, dass sie in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens 12

Monate ununterbrochen versichert waren. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied setzt außerdem voraus, dass der Beitritt der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht schriftlich angezeigt wird. Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert, bleibt versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht kann wahlweise aber auch durch den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung eingelöst werden. Dieses Wahlrecht kann nur innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeübt werden. Seit 1. April 2007 gelten auch für freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die als Studenten an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, die beitragsrechtlichen Vergünstigungen der Krankenversicherung für Studenten. Weisen diese Versicherten ab dem 1. April 2007 nach, dass sie zum Kreis der Studierenden gehören, zahlen sie für ihre freiwillige Krankenversicherung in Deutschland nur noch den oben genannten „Studentenbeitrag“. e) Private Krankenversicherung Wer sich privat krankenversichert, ist verpflichtet, auch eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Jugendliche mit privat pflegeversicherten Eltern können unter denselben Voraussetzungen, wie dies in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung der Fall ist (siehe oben unter b) Familienversicherung), beitragsfrei privat pflegeversichert sein.

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2. Leistungen Studenten und ggf. ihre mitversicherten Angehörigen erhalten als Leistungen unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Früherkennungsuntersuchungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit; Anspruch auf Krankengeld besteht hingegen nicht.

3. Beiträge* Versicherungspflichtige Studenten haben die Beiträge für das Semester in Höhe von 388,62 € zur gesetzlichen Krankenversicherung und 78,78 € zur Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren (dies entspricht einem Beitrag von 64,77 € bzw. 13,13 € monatlich) vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der Semesterbeitrag zur Pflegeversicherung für Studenten mit Kindern oder für Kinderlose unter 23 Jahren beträgt 69,84 € (dies entspricht 11,64 € monatlich). Die Zahlungsweise wird vom Spitzenverband Bund für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt. Auch weiterhin ist eine monatliche Zahlung der Beiträge möglich. Bei Studenten, die ihre Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung. Für Studenten, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben. Für Studenten, die freiwillig versichert sind, wird die Beitragsbemessung in der Satzung der Krankenkasse geregelt. * Die Höhe der Beitragssätze entspricht dem Stand vom 1. April 2011 !

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Postanschrift Internet Telefon

4. Keine Einschreibung ohne Versicherung Jeder Studienbewerber muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt dem Studienbewerber eine Bescheinigung darüber aus,  ob er versichert ist oder  ob er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist. Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen.

5. Welche Krankenkasse? Studienbewerber erhalten die für die erstmalige Einschreibung erforderliche Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden. Die Studienbewerber, die zum Studienbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand. Unerheblich ist dabei, wie lange die letzte Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung zurückliegt. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, ist eine der wählbaren Krankenkassen für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig.

6. Krankenkassenwahl Versicherungspflichtige oder versicherungsberechtigte Studenten haben die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei einer der folgenden Krankenkassen zu wählen:  die AOK des Wohnortes,  jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Wohnort des Versicherten erstreckt,  die Betriebs- oder Innungskrankenkassen, wenn die Satzung dies vorsieht und der Versicherte im Kassenbezirk wohnt,  die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung bestanden hat,  die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist,  die AOK oder jede Ersatzkasse an dem Ort, in dem die Hochschule ihren Sitz hat. Die Wahl ist vom Versicherten spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Die gewählte Krankenkasse ist auch für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig. Familienversicherte haben kein eigenes Wahlrecht; für sie gilt die Wahlentscheidung des Mitglieds.

7. Weitere Informationen Dieses Merkblatt kann nur eine allgemeine Information sein. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studenten erteilen die Krankenkassen.

Studienbewerber, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, die die Befreiung ausspricht.

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