risControl 10 2023

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risControl Das Nachrichtenmagazin für Versicherungs- und Finanzinformation

Nr. 10 - 2023 Heft 530 44. Jahrgang

Wenn Haftung zur Rechtssache wird Interview mit Dr. Ralph HofmannCredner M.B.L.-HSG

Im Mittelpunkt steht immer noch der Mensch Vor zehn Jahren wurde g&o brokernet gegründet, wir haben darüber mit Herbert Orasche und Walter Gandler gesprochen

Schweizer Aktien: Bodenständige Alternativen von Michael Kordovsky

Haftpflichtversicherung unter Druck von Mag. Christian Sec


gemeinsam besser leben

Gemeinsam Adrenalin leben. UNIQA Unfallschutz Freizeit & Beruf

uniqa.at

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Liebe Leserin, lieber Leser! Die meisten Geburtstagsfeiern in unserer Familie werden im letzten Quartal des Jahres gefeiert, und da kommen alle Familienmitglieder aus ganz Österreich zusammen. Die einen mit mehr, die anderen mit weniger Freude. Das größte Familienzusammentreffen findet Anfang Oktober statt, wo drei bis vier der vielen Geburtstage zusammengefasst werden. Da gibt es die meisten Mitfahrgelegenheiten, denn so mancher Städter in unserer Familie ist auto- bzw. führerscheinfrei und unsere Erbtante hat die größte Auswahl an Mitfahrgelegenheiten. Wir lieben sie alle, unsere alte Tante, sie bezeichnet sich gerne selbst als Erbtante, wobei das von ihr jemals zu erwartende Erbe, soweit uns bekannt, ein altersschwacher Kanarienvogel ist, aber sie liebt den Erbtantenstatus, etwas schwerhörig, aber höchst belesen, interessiert an der aktuellen Weltpolitik sowie rege an der Gemeindepolitik mitmischend. Diesmal war im Vorfeld aber etwas Verstimmung seitens unserer Tante zu verspüren, jedoch teilte sie uns den Grund dafür nicht mit. Dann endlich: der Tag der Tage. Wie jeden Oktober finden sich alle ein und der Satz „Lasset die Feier beginnen“ nahm Gestalt an. Doch wie aus heiteren Himmel ließ unsere Tante wortreich eine sogenannte Bombe platzen: Es sei ihre letzte Familienfeier. Blankes Unverständnis in allen Gesichtern, doch die Rede ging noch weiter, sie komme nur mehr, wenn wir die Feierlichkeiten in ein geheimes Treffen umänderten, und auf alle Fälle gehe sie nie wieder mit uns in ein öffentliches Lokal, und zu guter Letzt meinte sie, mit einem geheimnisvoll geschwängerten leisen Ton: „Ihr wisst ja, worum es sich handelt!“ Wir wussten es nicht. Sie jammerte weiter: „Nie und nimmer lasse ich mir das bieten, in meinem Alter. Schön langsam wurde uns bang bei der Triade unserer Erbgodl, endlich hörte das Wehklagen auf und wir versuchten, den Grund für ihre Erbostheit zu erfahren. Mit lauter anklagender

Stimme rief sie: „Die wollen unser Amtsgeheimnis abschaffen, das kann es doch nicht sein!“ Ein erleichtertes Raunen ging durch den Raum, als wir verstanden, was der alten Dame ihre Tage zu vermieste: die Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes, das mit einer Verfassungsänderung einhergehen muss. „Keine Sorge, liebe Tante, das wird Dich nicht betreffen“, der Ausdruck des blanken Entsetzens auf dem Gesicht der Angesprochenen wurde sichtbar. „Ich lebe noch lange, nur dass das hier jeder weiß“. „Nein es hat nichts mit Deiner Lebenserwartung zu tun, sondern damit, dass es Gemeinden mit unter 5.000 Bewohnern nicht betreffen wird.“ Damit kehrte ein leises vertrautes und verschmitztes Lächeln zurück auf das Gesicht der alten Dame. „Ja, dann, dann bleibt es wie immer und wir können auch weiterhin über alles reden, bei uns zu Hause.“ Das wollten wir genauer wissen und wir erfuhren es. Aber aufgrund des Alters könnte es auch nur eine kleine erfundene Geschichte sein. „Wisst Ihr, ich habe noch so ein paar Gründe zu verkaufen, bei uns in unserer Gemeinde, und der Bürgermeister, den kenn ich doch schon, seit er ein kleiner Bub war, der hat mir zugesagt, dass er mithilft, beim Verkaufen. Denn es gibt da einen Gemeindebeschluss, der uns vorschreibt, Gründe müssten ausschließlich zu einem Einheitspreis an die Gemeinde verkauft werden. Die Gemeinde verkauft diese Gründe zwar um einen anderen (no na ned) Preis an interessierte Zuzieher, aber für mich will er sich einsetzen, der Sepp, der Bürgermeister, dass das für mich nicht gilt.“ „Aber Tante, das ist doch nicht okay!“, erboste sich ein Neffe, das sei doch Mauschelei. „Geh, du Tropf, das ist nicht Mauschelei, das ist gelerntes Österreichisch.“ Aber die Änderung im Informationsfreiheitsgesetz wird das doch ändern. Noch nie wurde bei unserem Familienessen über ein zukünftiges Gesetz so gelacht. Ihre Doris Wrumen

risControl 10/2023 • Editorial • 03

Das Familienlachen


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Im Fokus 04 • Inhalt • risControl 10/2023

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Editorial 03 Das Familienlachen

News 06 Vorstand Ressort Rechtsschutz – ERGO Versicherung 06 Head of Affinity – Aon Austria 06 Änderungen im Vorstand – Merkur Versicherung 07 Landesdirektion – Donau Versicherung 08 Neuer CEO – LineMetrics 08 Neuer Vorstand – fair-finance Vorsorgekasse 08 Wiener Ringturm – Vienna Insurance Group 09 Country Manager – Chubb 09 Red Dot Award – blau direkt 09 Abschiedsfeier – ERGO/D.A.S. 10 Insurance Banana Skins – PwC 10 Eigenheim – Konsument

30 Haftpflichtversicherung unter Druck – von Mag. Christian Sec 34 Die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation gemäß § 5a VersVG idgF – von René Hompasz, MBA, LL.M.

Markt 11 Für den Todesfall vorsorgen mit einer Wiener Verein-Bestattungsversicherung 12 Halbjahr – FMA 12 Wie geht es Ihnen? – Wiener Städtische Versicherung 13 Geringe Risikokompetenz – Vienna Insurance Group 26 Wiener Städtische ∙ Donau Leasing finanziert ab sofort auch Mobilien für Privatpersonen 36 „Freizeit & Beruf“ – UNIQA 36 Global Wealth Report 2023 – Allianz 37 Repräsentative Studie – HDI Leben/froots 38 Tageweise Absicherung – Generali Versicherung 38 Generationenstudie – Helvetia Versicherung 39 Rendez-Vous de Septembre 44 Gewinnfreibetrag geltend machen und Steuern mit §14-Fonds reduzieren 54 Günstigere Prämien für Akademiker und Ärzte 56 Junge Menschen erkennen Wichtigkeit von Vorsorge – von Mag. Christian Sec 57 Deckungsbausteine – Garanta Versicherung 57 Performance-Prognose – CORUM


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Kolumne 14 Verschmutzung durch ESG-Investment – von Mag. Christian Sec 52 Vertrauenswert – von Mag. Christian Sec

Veranstaltung 20 „Vertrieb im Zentrum“ lädt 2024 zum Branchenaustausch nach Salzburg 28 Financial Lines Dialog 2023 – INFINCO

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Kommentar 14 Volle Power fürs Klima – aber wie (nachhaltig) versichern? – von Mag. Dr. Anna Klausner und Mag. Chiara Plank 48 Klinische Studien: Von der Substanz zum Arzneimittel – von Thomas Udvaros

Interview Finanzen 46 Schweizer Aktien: Bodenständige Alternativen – von Michael Kordovsky 58 Preistrends an den europäischen Wohnimmobilienmärkten – von Michael Kordovsky

16 Im Mittelpunkt steht immer noch der Mensch – Herbert Orasche und Walter Gandler 40 Wenn Haftung zur Rechtssache wird – Dr. Ralph Hofmann-Credner M.B.L.-HSG 50 Kompetenter Ansprechpartner – KommR Arno Slepice

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Vorstand Ressort Rechtsschutz ERGO Versicherung

Mit 1. Oktober 2023 ist Ulrike Timmer Vorstand für das Ressort Rechtsschutzversicherung bei der ERGO Versicherung. Sie übernimmt das Ressort von Vorstand Johannes Loinger, der sich in den Ruhestand begibt. „Mit Ulrike Timmer können wir das Ressort Rechtsschutzversicherung mit einer ausgewiesenen Versicherungsexpertin besetzen“,

Head of Affinity 06 • News • risControl 10/2023

Aon Austria

Dennis Mertgen wird Head of Affinity bei Aon Austria. Seine berufliche Laufbahn war stets von Kooperation geprägt, sei es im Spitzensport oder in der Wirtschaft. Während seines Studiums, mit einem Bachelor in Betriebswirtschaftslehre von der Universität Köln (2014–2018) und einem Master in Sportmanagement von der Universitat Autonoma de Barcelona (2018–2019), begann er seine Karriere bei Borussia Mönchengladbach, einem ehemaligen Champions-League-Teil-

Änderungen im Vorstand Merkur Versicherung

Mag. Andreas Gaugg wechselt mit 1. Oktober 2023 in den Vorstand der Merkur Versicherung. Er startete seine Karriere bei der Merkur, nach Stationen bei Ernst & Young sowie der Hypo Alpe-AdriaBank. Davor absolvierte er erfolgreich das Diplomstudium der Sozial- und

bestätigt Dr. Philipp Wassenberg, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung AG, den Neuzugang im Vorstand. Im Zuge ihres bisherigen beruflichen Werdegangs sammelte Ulrike Timmer umfangreiche Führungserfahrung in verschiedenen Bereichen der ERGO Group und kann dabei auf zahlreiche Erfolge verweisen. „Wir freuen uns sehr auf diese wertvolle Bereicherung im Vorstand. Speziell in diesem Ressort haben wir mit der neu unter das Dach der ERGO integrierten Produktmarke D.A.S. Rechtsschutz weiterhin

nehmer. Bis April 2022 leitete er dort als Head of Global Partnerships den internationalen Vertrieb. Im April 2022 wechselte er zur AXA-Partners in Deutschland, wo er als Business Development Manager arbeitete. In Bezug auf seine neue Aufgabe bei Aon Austria sagte er: „Das bestehende Netzwerk von Aon in Österreich als erfolgreicher Broker bildet eine optimale Grundlage, um bestehende Partnerschaften um kundenorientierte Lösungen zu erweitern und neue Partner zu gewinnen.“ In seiner Rolle als Head of Affinity Austria ist er in der DACHRegion Paolo Nazzari und Helmut Ol-

Wirtschaftswissenschaften an der Universität Klagenfurt. Als fester Bestandteil der Merkur-Gruppe war er seit 2017 als Bereichsleiter im Konzerncontrolling tätig und mit diversen Verantwortlichkeiten innerhalb des Konzerns betraut. Gaugg folgt damit Markus Zahrnhofer, der seinen Aufgabenschwerpunkt auf das Vorstandsmandat bei der Merkur Lebensversicherung verlagert hat. Zudem hat der Aufsichtsrat beschlossen, das Mandat von Vertriebsvorstand Markus Spellmeyer vorzeitig

Ulrike Timmer

viel vor“, zeigt sich Philipp Wassenberg erfreut.

Dennis Mertgen

fert zugeordnet. In Österreich berichtet Dennis Mertgen direkt an Marcel Armon, CEO von Aon in Österreich.

Mag. Andreas Gaugg

um weitere fünf Jahre bis 30. September 2028 zu verlängern.


Landesdirektion Donau Versicherung

digitalen Angebote des Unternehmens. Landesdirektor Gerhard Schneebacher sprach über das Ziel des Unternehmens, die Kunden besser zu verstehen und entsprechend zu versichern. Er verwies darauf, dass das Unternehmen im Burgenland wachse und neue Teammitglieder suche. Während der Eröffnungsveranstaltung wurde auch eine Spende von 5.000 Euro an den Sterntalerhof über-

geben, ein Kinderhospiz, das Familien in schwierigen Zeiten unterstützt. Das DONAU-Team aus dem Burgenland engagiert sich bereits seit 2017 im Zuge des jährlichen Social Active Day beim Sterntalerhof und leistet dort aktiv Hilfe. Zum Schluss wurde hervorgehoben, dass das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber gelte und im Burgenland nach neuen Talenten suche, die in der Versicherungsbranche tätig werden möchten.

Landesdirektor Gerhard Schneebacher und DONAU-Vorstand Reinhard Gojer begrüßten zur Eröffnung der Landesdirektion Burgenland in der Ruster Straße in Eisenstadt zahlreiche Ehrengäste, darunter Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf, Bürgermeister Thomas Steiner sowie Wirtschaftskammerpräsident Andreas Wirth. Ebenfalls unter den Ehrengästen Arbeiterkammerpräsident Gerhard Michalitsch sowie die DONAU-Vorstände Edeltraud Fichtenbauer und Wolfgang Petschko. Reinhard Gojer, Vertriebsvorstand, betonte die Bedeutung der KundenHarald Jankovits (Sterntalerhof), Landesdirektor Gerhard Schneebacher, Vorstandsdirektorin Edeltraud Fichtenbauer, Vorstandsdirektor Reinhard Gojer, nähe und des persönlichen Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf, Bürgermeister Thomas Steiner, Kontakts in allen Regionen. WKO-Präsident Andreas Wirth, Vorstandsdirektor Wolfgang Petschko Ebenfalls erwähnte er die

E

T F A H C S R E E N T H R Ö H PA N E G U A AUF IC V R E S LER

K A M V N

n s e t ze m a e euer t g und r t e B n l i c h e n s g e s ta l t u r l e d i g u n g . n ö s r g e em p elle Ver tra Schadene r e s n M it u f in di v idu e rl ässig e w i r a u s ow i e zu v e v.at n h e c r s h a a r 100j


Neuer CEO LineMetrics

Die Rolle eines neuen CEOs mag auf den ersten Blick schlicht wirken, doch dahinter verbirgt sich oft mehr Komplexität. Reinhold Baudisch ist nicht nur zum neuen CEO des niederösterreichischen Sensorik-Unternehmens Li-

Neuer Vorstand fair-finance Vorsorgekasse

08 • News • risControl 10/2023

Seit 1. September wird die fair-finance Vorsorgekasse von einem neuen

Gabriele Feichter

Wiener Ringturm Vienna Insurance Group

Die Vienna Insurance Group und die Wiener Städtische Versicherung haben für ihren Unternehmenssitz, den Ringturm in Wien, die EU-Taxonomie-Verifikation von der ÖGNI erhalten. Dies bestätigt, dass das 1955 eröffnete Gebäude die Anforderungen der 2021 geltenden EU-Taxonomie-Verordnung für Klimasschutz erfüllt. Maß-

neMetrics ernannt worden, er hat auch einen Anteil von 25 Prozent am Unternehmen erworben. Laut Berichterstattung im Brutkasten liegt die Investitionssumme im siebenstelligen Euro Bereich. Zudem haben sich in dieser Finanzierungsrunde auch die vier Gründer von Runtastic beteiligt. Gegründet 2012, hat LineMetrics bereits Sensoren in rund 2.000 Gebäuden in elf europäischen Ländern installiert.

Reinhold Baudisch

Vorstandsteam, Gabriele Feichter und Georg von Pföstl, geleitet. Georg von Pföstl verantwortet die Bereiche Risikomanagement, Recht, Finanzen, IT und Personal. Gabriele Feichter ist für Asset-Management, Verwaltung, Vertrieb und Marketing sowie Nachhaltigkeit zuständig. Der bisherige Vorstand Helmut Eichert beendet seine operative Tätigkeit in der Vorsorgekasse, bleibt jedoch als Berater und Gesellschafter Teil der fairfinance-Familie. Der gebürtige Südtiroler Georg von Pföstl (44) leitete zuletzt den Bereich Financial Services Österreich bei Arthur D. Little. Er verfügt über rund 20 Jahre Berufserfahrung im österreichischen Finanzdienstleistungssektor und war für meh-

rere Beratungsunternehmen sowie die Oesterreichische Nationalbank im Bereich Risikomanagement tätig. Seine inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Risikomanagement, Aufsichtsrecht, Regulatorik sowie ESG & Nachhaltige Finanzierung. Er verfügt über ein Doktorat der WU Wien mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre und Kapitalmärkte.

gebliche Modernisierungen am Ringturm sind u.a. Photovoltaik-Anlagen, LED-Beleuchtung und Energiemonitoring. „Zu den entscheidenden Maßnahmen, die wir gesetzt haben, zählen etwa die Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach sowie Fernkälte. Es werden pro Jahr aus insgesamt 105 Modulen in Summe rund 200 Quadratmeter Fläche, 48.000 kWh erzielt. Insgesamt war aber eine Vielzahl von Schritten nötig – unter anderem LED-Beleuchtung und ein umfangreiches Energiemonitoring – um die Maßstäbe des Kriterienkatalogs der EU zu nachhaltigen Tätigkeiten

zu erfüllen“, so Ralph Müller, Generaldirektor der Wiener Städtischen. „Diese Zertifizierung für den Ringturm ist bemerkenswert. Sie zeigt, dass auch Nachkriegsbüro-häuser aus den 1950er Jahren taxonomiekonform sein können, wenn sie gut bewirtschaftet und energietechnisch optimiert werden. Im Rahmen unseres VIG 25 Nachhaltigkeitsprogramms haben wir uns das Ziel gesetzt, den Bürobetrieb bis 2030 klimaneutral zu gestalten. Mit der Taxonomiekonformität unserer gemeinsamen Zentrale setzen wir dazu ein wichtiges Zeichen“, erklärt Hartwig Löger, CEO der Vienna Insurance Group.

Georg von Pföstl


Chubb

Chubb hat Mag. Michael Martinek per 1. Jänner 2024 zum neuen Country President für die Niederlassung in Österreich ernannt. Martinek, derzeit Director of Claims Operations für Europa, den Mittleren Osten und Afrika, wird in seiner neuen Rolle als Hauptbevollmächtigter für alle Aspekte des Industrieund Personenversicherungsgeschäftes in Österreich verantwortlich sein und folgt damit auf Walter Lentsch, welcher bis zu seinem Ruhestand im zweiten Quartal 2024 als Senior Advisor weiter für Chubb in Österreich tätig

Red Dot Award blau direkt

Der Red Dot Award ist ein jährlicher Designwettbewerb, der in den Kategorien Produkt- und Industriedesign, Marken- und Kommunikationsdesign

Abschiedsfeier ERGO/D.A.S.

In einer unterhaltsamen Zeremonie wurde Johannes Loinger, der als

satzes Chubb in Österreich zu dem heutigen erfolgreichen Geschäft aufzubauen. Wir wünschen ihm das Allerbeste für seinen künftigen Ruhestand“, erklärt Andreas Wania.

sowie Designkonzepte verliehen wird. Dabei gilt der „Red Dot“ als Qualitätssiegel für herausragendes Design. Dieses Jahr bewertete die Jury rund 9.000 Einreichungen von Marken aus 39 Branchen und 56 Ländern. In der Kategorie „App“ konnte sich „simplr“ besonders hervorheben. Das Gesamtkonzept von der Idee bis zur finalen Umsetzung überzeugte die

Jury insbesondere in den Kriterien Innovation, Originalität, Gestaltungsqualität und Verständlichkeit. „Dieser Award bestätigt, dass wir unseren hohen Ansprüchen gerecht wurden. Es macht uns stolz, dass das frische und moderne Design von simplr international Anerkennung findet“, äußerte sich Marcel Lemcke, Lead Web & User Interface Designer bei supersonic D ­ IGITAL, erfreut.

Vorstandschef der D.A.S. Rechtsschutzversicherung diente und nach deren Fusion mit der ERGO Versicherung zum Vorstandsmitglied des ERGO-Boards in Österreich wurde, verabschiedet. Philipp Wassenberg würdigte Johannes Loinger in seiner Laudatio, woraufhin sich dieser mit humorvollen Worten revanchierte. Der Veranstaltungsraum war bis zum letzten Sitzplatz gefüllt, als die Zeit für Loinger kam, seinen Abschied von der ERGO-

Mag. Michael Martinek

Johannes Loinger

Bühne zu nehmen. Seine Rede beinhaltete neben den üblichen Dankesworten auch humorvolle Anekdoten, die das Publikum zum Lächeln brachten. Ein bemerkenswerter Nebensatz des ehemaligen D.A.S.-Chefs ließ durchblicken: „Wir werden uns sicherlich bald wiedersehen.“

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Country Manager

sein wird. Martinek und Lentsch werden eng zusammenarbeiten, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten. „Wir freuen uns, dass wir Michael Martinek für diese wichtige Position gewinnen konnten. Seine weitreichende Expertise bietet eine perfekte Ausgangslage für den weiteren Ausbau unsere Wachstumsstrategie in Österreich. Die interne Besetzung zeigt nicht nur unsere unternehmerische Stärke, sondern bedeutet auch einen störungsfreien Übergang für unsere Kunden und Maklerpartner. An dieser Stelle möchten wir uns bei Walter Lentsch für seine hervorragende langjährige Arbeit bedanken, insbesondere hinsichtlich seines unermüdlichen Ein-


Insurance Banana Skins PwC

10 • News • risControl 10/2023

Die aktuelle PwC-Studie „Insurance Banana Skins“ offenbart, welchen Herausforderungen sich die globale und insbesondere die österreichische Versicherungsbranche gegenwärtig stellt. Dies wurde durch Befragungen von über 580 Versicherungsexperten aus 39 Ländern – darunter 11 aus Österreich – herausgefunden. Top fünf Sorgen der heimischen Versicherungsbranche 2023 sind Regulierung, Cyberkriminalität, technologischer Wandel, Klimakrise und Makroökonomie. Die steigende Regulierung in Europa stellt insbesondere für kleinere Marktteilnehmer eine Hürde dar, da sie mit erheblichen bürokratischen Kosten verbunden ist. Ein weiteres wachsendes Problem ist die Cyber-Kriminalität. Seit der letzten Studie im Jahr 2021 hat das Bewusstsein für dieses Risiko deutlich zugenommen, wobei die Versicherungsbranche aufgrund der Menge an relevanten Daten ein besonders attraktives Ziel für Cyberangriffe darstellt. Die weiter voranschreitenden technologischen Entwicklungen liegen in

Eigenheim Konsument

Das Konsumentenmagazin „Konsument“ hat die Eigenheim- und Haushaltsversicherung auf den Prüfplatz gestellt und aufgrund der Daten der durchblicker Plattform analysiert und bewertet. 17 Anbieter und jeweils sechs Testszenarien wurden miteinander verglichen. Das Testszenario umfasste sechs Häuser in verschiedenen Bundesländern, welche sich in Größe und Ausstattung unterscheiden. Fixe Vorgabe war eine „gute Deckung“ mit einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren; in der Ausstattungskategorie „komfortabel“ (Eigenheim) bzw. „Standard“ (Haushalt). Die Tarife sollten Feuer, Leitungswasser,

Österreich auf Platz drei der größten Sorgen (weltweit: Platz 4). Dabei liegt die Herausforder ung für die Versicherer einerseits im schnellen Tempo der Entwicklungen und andererseits in den hohen Anschaffungskosten durch neue Systeme und modernere Geräte. Hinzu kommt, dass der Klimawandel mit seinen Konsequenzen, wie etwa vermehrten Unwetterereignissen, auch für die österreichischen Versicherer spürbar sind. Schließlich wirken sich makroökonomische Faktoren wie geopolitische Spannungen und die anhaltende Inflation ebenfalls aus, indem sie potenziell die Nachfrage nach Versicherungsprodukten reduzieren und die Versicherer dadurch unter Preisdruck setzen. „Die österreichischen Versicherer teilen die Ansicht ihrer globalen Kollegen, dass die Post-Covid-Auswirkungen nur noch ein geringes Risiko darstellen. Hingegen beschäftigen vor allem Regulierung, Cyber-Kriminalität, technologischer Wandel sowie die bereits spürbaren Auswirkungen der Kli-

Einbruch/Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch, Haftpflicht sowie Naturkatastrophen in der Basisdeckung inkludieren; des Weiteren indirekten Blitzschlag, Vandalismus, generelle Neuwertentschädigung, Unterversicherungsverzicht und grobe Fahrlässigkeit. Die Tarife haben keinen Selbstbehalt enthalten und alle Prämien sind Jahresprämien inklusive Versicherungssteuer. Bei der inkludierten Privathaftpflichtversicherung war eine Versicherungssumme von mindestens einer Million Euro vorgegeben. Die UNIQA hat mit dem im März gelaunchten Produkt „Privatschutz Wohnen & Freizeit“ als einzige das Testurteil „sehr gut“ erhalten und war mit 15 Prozentpunkte besser als Platz 2. „Wir sind stolz auf diese Auszeichnung, die einmal mehr verdeutlicht: nicht im-

makrise die Branche weltweit“, so Thomas Windhager, Insurance Leader bei PwC Österreich. Ein weiteres signifikantes Thema ist die Künstliche Intelligenz (AI). Während AI weltweit und in Österreich an Bedeutung gewinnt, sehen Versicherer in ihr sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung, insbesondere hinsichtlich fehlender Regulierungen und Sicherheitsrisiken. Im globalen Kontext zeigt sich, dass Österreich in Bezug auf Risikowahrnehmung besorgter ist als viele andere Länder. Dennoch fühlt sich die österreichische Versicherungsbranche gut vorbereitet und zeigt sich insgesamt optimistisch, wie Windhager abschließend betont.

Peter Humer

mer ist das günstigste Angebot ausschlaggebend, sondern die beste Kombination aus Deckung und Preis. Unser Konzept der Höchstentschädigungssumme macht uns hier zur Spitzenreiterin“, freut sich Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich UNIQA Insurance Group AG.“


Für den Todesfall vorsorgen mit einer Wiener VereinBestattungsversicherung

Hinzu kommt, dass die Kosten für eine Bestattung oft unterschätzt werden und Angehörige in eine finanzielle Notlage geraten können. Auch ist es für viele Menschen wichtig, vorab eigene Wünsche und Vorstellungen festzulegen. Die zweckgebundene Sterbeversicherung des Wiener Verein bietet hier vielfältige Lösungen für eine umfassende Absicherung. Sie wird ausschließlich zur Deckung der Beerdigungskosten verwendet.

Komplettservice inbegriffen „Mit einer Sterbeversicherung des Wiener Verein werden die Hinterbliebenen nach einem Todesfall finanziell entlastet und in Zusammenarbeit mit den Bestattungsinstituten in allen Belangen unterstützt“, erläutert Partnervertriebschef Gerhard Heine. „Der Wiener Verein nimmt den Angehörigen in einer schwierigen Phase komplexe und zeitaufwändige Verpflichtungen ab und unterstützt sie auch bei der Umsetzung von alternativen Bestattungswünschen mit entsprechenden Vorsorgelösungen“.

Bargeldlose Direktverrechnung Alle Bestattungsunternehmen akzeptieren eine Deckungszusage des

Kontakt Wiener Verein +43 50 350 360 kundenservice@wienerverein.at www.wienerverein.at

Wiener Verein und sämtliche Kosten werden direkt mit den Leistungsträgern im Rahmen der Vorsorgesumme verrechnet. Dies entlastet die Hinterbliebenen finanziell und organisatorisch, so dass sich diese auf den Abschied und die Trauerarbeit konzentrieren können.

Gerhard Heine, Partnervertriebschef Wiener Städtische

Weltweites Überführungsservice Und egal, wo sich der Versicherte im Todesfall befindet, die Überführung wird aus allen Teilen der Welt an den letzten Wohnort in Österreich veranlasst.

Grabpflegeservice inkludiert Oft ist es schwierig, sich um ein Grab zu kümmern – für Angehörige, die weit weg wohnen oder keine Zeit aufbringen können oder weil niemand mehr da ist, um das Grab zu pflegen. Der Wiener Verein übernimmt diese Aufgabe in ganz Österreich. Er kümmert sich, ganz im Sinne der individuellen Wünsche der Angehörigen, um die Erhaltung und Pflege der Grabstätten und sorgt dafür, dass an besonderen Tagen, wie zum Beispiel am Todestag und zu Allerheiligen, das Grab mit frischen Blumen geschmückt und eine Kerze entzündet wird.

Lebenslanger Versicherungsschutz bei abgekürzter Prämienzahlungsdauer Die Prämienzahlung für eine Wiener Verein Bestattungsvorsorge wird auf eine bestimmte Zeit vereinbart. Danach bleiben alle vereinbarten Leistungen ohne Prämienzahlung bis zum Ableben aufrecht. Die Prämienzahlung kann auch in Form eines Einmalerlages erfolgen. Diese Möglichkeit schätzen vor allem Menschen, die bereits Geld für ihr Begräbnis angespart haben.

Rasche Unterstützung für Vertriebspartner:innen Unter der Service-Hotline 050 350 360, stehen unsere gut ausgebildeten Mitarbeiter:innen von Montag bis Freitag von 8:00-16:00 Uhr, für Offertund Antragserstellung, sowie für alle Fach- und Leistungsanfragen rund um die Bestattungsvorsorge zur Verfügung.

risControl 10/2023 • Markt • 11

Der Tod ist unausweichlich und gehört zum Leben dazu. Für die Hinterbliebenen ist der Tod eines geliebten Menschen mit einer hohen emotionalen Last verbunden.


Halbjahr FMA

Die österreichischen Versicherungsunternehmen haben im 2. Quartal 2023 ihre Prämieneinnahmen verglichen mit dem 2. Quartal 2022 um 4,68 Prozent auf 5,36 Milliarden Euro erhöht. Diese Zunahme verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Versicherungssparten: Schaden/Unfall +9,13 Prozent auf 3,38 Milliarden Euro, Lebensversicherung -7,69 Prozent auf 1,26 Milliarden Euro sowie Krankenversicherung +9,36 Prozent auf 717 Millionen Euro. Im gesamten 1. Halbjahr stieg das Prämienvolumen auf 11,89 Milliarden Euro (+ 500 Mio. Euro oder + 4,48 % im Jahresvergleich), wobei die Schaden- und Unfallversicherung um +8,79 Prozent auf 7,84 Milliarden Euro zulegte, die

Lebensversicherung um -7,69 Prozent auf 2,62 Milliarden Euro sank sowie die Krankenversicherung um +7,02 Prozent auf 1,42 Milliarden Euro stieg. Das versicherungstechnische Ergebnis verbesserte sich – verglichen mit dem Vorjahreszeitraum – im gesamten 1. Halbjahr um 185,72 Millionen Euro, das Finanzergebnis gar um 645,17 Millionen Euro. Dadurch stieg das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) in diesem Zeitraum signifikant, und zwar um 426,70 Millionen Euro auf 986,44 Millionen Euro (+76,23 %). Die Summe aller Assets zu Marktwerten (ohne Kapitalanlagen der fondsund indexgebundenen Lebensversicherung) der Versicherungsunternehmen lag zu Jahresmitte bei rund 105 Milliarden Euro, um in etwa eine Milliarde niedriger als ein Jahr davor, aber um rund 2 Milliarden Euro höher als im Vergleich zum Jahresultimo 2022.

12 • Markt • risControl 10/2023

entstanden, die auch lange nach dem Ende der Corona-MaßWiener Städtische Versicherung nahmen anhält und bei vielen ein Umdenken Die jüngste Gesundheitsstudie der angeregt hat“, fasst Sonja Steßl, Wiener Städtischen, basierend auf Generaldirektor-Stellvertreterin einer repräsentativen Online-Umfrader Wiener Städtischen Versige des Gallup Instituts, beleuchtet die cherung, die Ergebnisse der diesGesundheitslage in Österreich. jährigen Studie zusammen. Die Ergebnisse zeigen: Ein GroßInteressant ist, dass Männer teil der Österreicher, nämlich drei von nun in Sachen Gesundheitsbevier, betrachtet Alternativmedizin als wusstsein aufholen: 42 Prozente integralen Bestandteil seiner Gesundder Männer und 37 Prozente der heitsvorsorge. Zudem fühlen sich die Frauen gaben an, bewusster auf ihre Gemeisten sowohl körperlich als auch sundheit zu achten als noch vor einem Jahr. Dieser Trend wird auch bei den geistig in guter Verfassung. In puncto mentaler Gesundheit nehmen immer Ernährungsgewohnheiten sichtbar. Fast mehr Menschen professionelle Unterein Drittel der Befragten hat angegestützung in Anspruch. Jedoch bestätigt ben, seine Essgewohnheiten verbessert die Studie den fortwährenden Negazu haben, was auf eine gesteigerte Achttivtrend hinsichtlich der Zufriedenheit samkeit im Alltag hindeutet. mit dem öffentlichen GesundheitssysEin weiterer bemerkenswerter tem, der bereits in der vorangegangePunkt ist die steigende Akzeptanz und nen Studie festgestellt wurde. Dies spieNutzung alternativer Heilmethoden. gelt sich auch im steigenden Interesse Die Mehrheit der Befragten sieht Alan privaten Gesundheitsvorsorgemaßternativmedizin als eine sinnvolle Ernahmen wider. gänzung zur traditionellen Medizin. „Die Pandemie und ihre Folgen haInsbesondere bei der Behandlung von Allergien, Stress und Nervosität scheiben uns alle stark gefordert und noch nen alternativmedizinische Methoden deutlicher vor Augen geführt, was wirklich wichtig ist. Es ist eine neue Sensiin Österreich zunehmend gefragt zu bilität rund um das Thema Gesundheit sein. Dass die Homöopathie als die be-

Die stillen Reserven der Kapitalanlagen (ohne fonds- und indexgebundene Lebensversicherung), die vom Jahresultimo 2021 bis zum Ende des 4. Quartals 2022 von 24,1 Milliarden Euro auf 10,8 Milliarden Euro absackten – ein Minus von 13,3 Milliarden Euro oder -55,2 Prozent –, stiegen nun das zweite Quartal in Folge wieder an, und zwar auf rund 12,04 Milliarden Euro. Die Reservequote betrug damit zum Ende des Berichtszeitraumes 12,80 Prozent; ein Jahr davor lag sie bei 14,8 Prozent, zwei Jahre zuvor bei 25,5 Prozent. Die Solvabilität der österreichischen Versicherungsunternehmen ist weiterhin sehr stabil. Rund neun von zehn Versicherungsunternehmen (87,88 %) wiesen zur Jahresmitte einen SCR-Solvabilitätsgrad von über 200 Prozent aus, verfügten also über doppelt so hohe Eigenmittel als erforderlich; signifikant höher als ein Jahr davor mit 69,7 Prozent.

Wie geht es Ihnen?

Sonja Steßl

kannteste Methode heraussticht, zeigt, wie etabliert bestimmte alternative Heilmethoden bereits sind. Steßl dazu: „Ganzheitsmedizinische Methoden sind vielschichtig und genießen österreichweit hohes Vertrauen. Auch wir als Versicherer nehmen wahr, dass bei der Wahl der Privatarztversicherung die Übernahme von Leistungen der Alternativmedizin eine immer größere Rolle spielt, und haben bereits vor Jahren unser Produktportfolio entsprechend angepasst.“ Die mentale Belastung in Österreich hat sich im Vergleich zum Vorjahr verringert, bleibt aber auf einem besorgniserregenden Niveau. Bei Kindern bis 18 Jahre berichten 39 Prozente der Eltern von einer starken mentalen


Geringe Risikokompetenz Vienna Insurance Group

Gallup International hat im Auftrag der Vienna Insurance Group eine Studie über die Risikokompetenz der Bevölkerung in Zentral- und Osteuropas erstellt. Die Ergebnisse waren insofern alarmierend, als sie zeigten, dass ein Großteil der Befragten nicht nur gängige Risiken in verschiedenen Lebensbereichen, von Gesundheit bis Cyber, übersieht, sondern auch die möglichen finanziellen Auswirkungen solcher Risiken erheblich unterschätzt. Überraschenderweise zeigte die Studie auch, dass viele Bürger glauben, der Staat würde einspringen und finanzielle Unterstützung bieten, sollten diese Risiken eintreten. Dies gilt insbesondere für Bereiche wie Gesundheits- und Berufsrisiken, wo zwei Drittel dieser Meinung sind. Bei Schäden am Wohnraum teilen sogar 60 Prozent diese Annahme. Es wurden insgesamt 9.000 Personen in neun verschiedenen Ländern, darunter Bulgarien, Österreich und Polen, befragt. Die Untersuchung war umfassend und zielte darauf ab, ein klareres Bild davon zu bekommen, wie Bürger über Risiken denken und welche Maßnahmen sie ergreifen, um sich davor zu schützen. Die Vienna Insurance Group sieht es als ihre Verantwortung, auf Basis dieser Studienergebnisse

die Risikokompetenz in der gesamten Region zu verbessern. „Menschen schützen sich nur dann vor Risiken, wenn sie ein Bewusstsein für Themen wie Vorsorge und Risikoabsicherung haben. Im Rahmen unseres VIG-25-Nachhaltigkeitsprogramms haben wir die Steigerung der Risikokompetenz als einen wesentlichen Schwerpunkt unserer sozialen Nachhaltigkeitsziele definiert. Zusammen mit unseren Gesellschaften wollen wir in den kommenden Jahren dazu beitragen, diese Kompetenz zu stärken“, erklärt Hartwig Löger, CEO der Vienna Insurance Group. Die Haupterkenntnis, dass die Mehrheit der Befragten sich nicht ausführlich mit alltäglichen Risiken beschäftigt hat, wirft wichtige Fragen für die Zukunft auf. Dies gilt insbesondere in einer Zeit, in der Risiken, insbesondere solche, die mit Technologie und Cyberkriminalität verbunden sind, zunehmend komplexer werden. Einem erheblichen Teil der Befragten dürften die eigenen Wissensdefizite zum Thema Risiko dennoch bewusst sein. Mehr als jeder Zweite wünscht sich mehr Informationen und Beratung von kompetenten Stellen. Etwa ebenso viele wären grundsätzlich bereit, einen finanziellen Beitrag zu leisten, um sich gegen Schäden selbst zu schützen. „Wir sehen es in unserer Verantwortung, diesem Wunsch nach Information und Beratung auch unabhängig vom Verkaufsinteresse nachzu-

denheit der Österreicher mit dem Gesundheitssystem hat in den letzten zwei Jahren deutlich nachgelassen, wobei der Rückgang 21 Prozentpunkte beträgt. Aktuell ist nur etwa die Hälfte der Bürger zufrieden. Kritikpunkte sind lange Wartezeiten, begrenzte Verfügbarkeit der Kassenärzte und steigende Eigenbeteiligungen. Diese Probleme fördern das Interesse an privaten Gesundheitsversicherungen, die bereits von einem Drittel der Bevölkerung genutzt werden. Besonders Privatarzt- und Sonderklasse-Versicherungen sind gefragt. Das Interesse an solchen Versicherungen stieg innerhalb eines Jahres um 7 Prozentpunkte; besonders die 16- bis 35-Jährigen zeigen hier eine wachsende Tendenz.

Hartwig Löger

kommen und Aufklärungsarbeit zu leisten“, so Löger. Die Ergebnisse rund um das mangelnde Risikobewusstsein lassen auch Parallelen zum derzeit intensiv diskutierten Thema des fehlenden Finanzwissens ziehen: Laut der Studie verfügen 80 Prozent der 18- bis 29-Jährigen sowie 70 Prozent der über 30-Jährigen über nur niedriges oder mittleres Finanzwissen. Die Untersuchung belegt damit auch hier den Bildungs- und Informationsbedarf. „Zu beiden Themen sehen wir einen wichtigen Auftrag für das Bildungssystem. In den Schulen wird weder Finanzwissen noch Risikokompetenz gelehrt. Wichtig wäre, dass Bildungseinrichtungen und Finanzdienstleistungspartner ihre jeweiligen Kompetenzen bündeln und zusammen aktiv werden. Als VIG-Gruppe werden wir jedenfalls Initiativen zur Erhöhung der Risikokompetenz in der Bevölkerung setzen – ein für uns zentraler sozialer Nachhaltigkeitsschwerpunkt“, so Löger.

risControl 10/2023 • Markt • 13

Belastung ihrer Kinder, wobei nur 12 Prozente eine Verbesserung im letzten Jahr feststellten. Im Gegensatz dazu sahen 14 Prozente eine Verschlechterung. Bei den Erwachsenen berichteten 4 von 10 eine Veränderung in ihrem mentalen

Wohlbefinden: 22 Prozente sahen eine Verschlechterung, während ein Sechstel eine Verbesserung feststellte. Insbesondere in der Altersgruppe 16 bis 35 Jahre gab es eine signifikante Verbesserung. Allgemein empfinden 3 von 5 Österreichern ihren mentalen Zustand als „(sehr) gut“. Wenn das mentale Wohlbefinden leidet, suchen mittlerweile fast 40 Prozente professionelle Hilfe, ein Anstieg um 12 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Ein Drittel kann sich dies auch für die Zukunft vorstellen. Einige verzichten jedoch noch immer darauf und glauben, keine Hilfe zu benötigen, obwohl dieser Anteil rückläufig ist. Die Zufrie-


Verschmutzung durch ESG-Investment Nachhaltiges Investment könnte möglicherweise gar nicht so nachhaltig sein, wie man glaubt. Ganz im Gegenteil könnte damit womöglich gar mehr Schaden angerichtet werden als Gutes getan. von Mag. Christian Sec

14 • Kolumne • risControl 10/2023

In den USA hat der Kulturkampf mittlerweile auch die Finanzbranche erreicht. Republikanische Politiker wollen Investments nach sozialen und ökologischen Kriterien verbieten, während progressive Politiker das ESGInvestment als Mittel sehen, die Welt zu retten. Die Wahrheit so scheint es, könnte dabei wirklich in der Mitte liegen. Bislang könnte es nämlich wirklich so sein, dass die Usancen des ESG-Investments eher zu einer Umweltbelastung anstatt Entlastung geführt haben. Dies sind jedenfalls die Ergebnisse einer Studie der Yale-Universität. Dabei zeigt die Autorin Kelly Shue, dass die derzeitigen Investmentgepflogenheiten im Bereich ESG eher kontraproduktiv sind, um die angestrebten CO2-Emissionsziele zu erreichen. Das hat vor allem den Grund, dass der Geldfluss nun zu einer Einbahnstraße geworden ist. Große Pensionsfonds und grüne Publikumsfonds investieren in die gleichen grünen Unternehmen. Das liegt schlichtweg darin, dass es wenig Möglichkeiten für diese Unternehmen gibt noch grüner zu werden. „Die meisten dieser Unternehmen sind Service-Unternehmen, die bereits jetzt nicht mehr die Umwelt verschmutzen. Wenn diese Unternehmen mehr Geld bekommen, werden sie eben weiter keine Luft verschmutzen“, erklärt Shue in einem Interview mit Freakonomics. Schlussendlich sind aber diese Unternehmen, wie Banken oder Internetunternehmen, nicht die besten Kandidaten dafür, um grüne Technologie zu entwickeln, weil dies nicht Teil ihres Geschäftsmodells ist. Für die „braunen Firmen“, also Unternehmen mit hoher CO2-Emission, die von den ESG-Investments ignoriert werden, bedeutet

der Kapitalabfluss, andererseits eine Erhöhung der Finanzierungskosten. Das führt allerdings nicht, wie erhofft, dazu, dass diese Unternehmen versuchen grüner zu werden, wie es der Plan der ESGInvestoren ist. Im Gegenteil, sie behalten ihr Geschäftsmodell bei. „Zusätzlich kürzen sie möglicherweise ihre Compliance-Bemühungen zur Reduktion von Umweltverschmutzung, um Cash in ihre Kassen zu spülen“, so Shue. Um grüner zu werden, müssten die braunen Unternehmen in neue Produktionsmethoden investieren. Dies würde allerdings im Moment viel Geld kosten und den Jahresgewinn reduzieren.

Der Denkfehler Der fundamentale Denkfehler des ESG-Investments, so Shue ist, dass die Investoren durch den Ausschluss umweltverschmutzender Unternehmen, genau diese Unternehmen ignorieren, die das größte Potential zur Verringerung des CO2-Ausstoßes haben, neue grüne Technologie zu entwickeln, von der auch andere Unternehmen und die ganze Welt profitieren könnten. Insgesamt zeigt die Yale-Studie, dass nur rund ein Fünftel aller Unternehmen für fast den gesamten CO2-Ausstoss verantwortlich ist. Diese Unternehmen sind Unternehmen im Energie- Landwirtschafts- und Transportsektor und belasten die Umwelt typischerweise 260-mal so stark, wie gleich große grüne Unternehmen. Wenn also die braunen Unternehmen ihre Emissionen nur um ein Prozent reduzieren könnten, wäre dies tatsächlich viel besser für die Umwelt, als wenn grüne Unternehmen ihre Emissi-

onen um 100 Prozent senken würden. Dieser Denkfehler kostet also der Umweltbewegung viel Zeit.

Irrationale Fehlallokation Die Ursache für diese Fehlallokation ist dabei nicht so sehr die Finanz, als die Psychologie. Die größte Gruppe von Investoren will nicht mit braunen Firmen in Verbindung gebracht werden und hat daher diese Unternehmen nicht in ihrem Portfolio. „Ich bin mir dabei nicht sicher, ob die Investoren die Konsequenzen ihrer Handlungen durchgedacht haben“, so Shue. Wahrscheinlich wird aber auch wider besseres Wissen gehandelt, denn auch der mediale Druck trägt zu diesem Verhalten bei, ja nicht an den großen Umweltverschmutzern anzustreifen. Immer wieder werden grüne Fonds des Greenwashings bezichtigt, wenn sie in Öl- und Gasfirmen investieren. Meist stehen dahinter auch gemeinnützige Organisationen. So klagte die gemeinnützige Londoner Denkfabrik namens „Carbon Tracker Initiative“ die großen Pensionsfonds an, dass in deren Portfolios viele Öl- und Gasfirmen vertreten sind. Ein Autor dieser Studie meinte salopp: „Wenn ich in einen grünen Fonds investiere, möchte ich, dass meine Investition an ExxonMobil geht? Wahrscheinlich nicht“. Dieser Aktionismus kommt auch von der anderen Seite. Zu Beginn des Jahres hat der US-Bundesstaat Kentucky elf Banken und Finanzdienstleister, darunter auch den weltgrößten Vermögensverwalters Blackrock, auf eine schwarze Liste gesetzt, und gedroht, sie aus seinen Pensionsfonds hinauszuwerfen, weil sie angeblich Energiekonzerne boykottie-


höher. Jedoch sind diese Firmen in Sektoren tätig, die wichtig sind für eine funktionierende Gesellschaft, wie z.B. Landwirtschaft, Transport, Baustoffe, Gewinnung natürlicher Ressourcen. Es wäre also sinnvoller, diese Sektoren mit ins Boot zu holen, und die Unternehmen darin pro Produktionseinheit umweltfreundlicher zu machen. Nur Menschen, denen es reicht, über das „grüne“ Unternehmen Spotify Musik zu hören, und sonst nichts konsumieren müssen, können möglicherweise froh sein, wenn die Dreckschleudern nicht mehr existieren.

ren. Die ESG-Investoren sitzen damit in der Klemme zwischen Links und Rechts. Larry Fink, Chef von Blackrock, des größten Vermögensverwalters der Welt, erklärt dazu: „Dem Populismus geht es nicht um Langfristigkeit, sondern um den Moment“. Sogar die größten Fonds sind vor diesen Diskussionen nicht gefeit. Auch beim norwegischen Staatsfonds war vor einigen Jahren im eigenen Land eine spannungsgeladene Diskussion um die Veranlagungspolitik ausgebrochen. Der norwegische Staatsfonds ist mit einem Volumen von rund 1,4 Bio. Euro, einer der größten Staatsfonds der Welt. Immerhin deckt die Rendite des Fonds 20 bis 25 Prozent des jährlichen Staatsbudgets, was bedeutet, dass der Fonds jeden fünften Lehrer, Krankenschwester oder Straße, die gebaut wird, finanziert. Der Staatsfonds hält unter anderem Aktien in Höhe von 1,4 Prozent der weltweiten Marktkapitalisierung. Das beinhaltet auch Öl- und Gasunternehmen, wie ExxonMobil, Shell oder BP. 2017 schlugen die Fondsmanager aus veranlagungsethischer Sicht den Verkauf der Öl- und Gasunternehmen im Portfolio vor. Dies hätte ein Desinvestment des Fonds von 37 Mrd. US-Dollar zur Folge gehabt. Schlussendlich wurde beschlossen, nur die reinen Upstream-

Öl- und Gasförderunternehmen zu verkaufen. Der Selloff dieser Unternehmen betrug dabei rund sechs Milliarden USDollar. Dies bedeutete auch, dass Unternehmen wie Exxon, Chevron oder BP weiterhin im Portfolio blieben. Andere Sektoren jedoch, wie Tabak, Kohle oder spezielle Waffengattungen wurden vom Fonds gänzlich abgestoßen. Insgesamt wurden dabei die Anteile von mehr als 400 Unternehmen verkauft. Ähnlich wie die Fonds tragen auch Indizes dazu bei, dass ESG-Investoren allesamt die gleichen Aktien kaufen, was zu starken Verwerfungen auf den Kapitalmärkten führt. Der Starinvestor Warren Buffet macht sich nicht zuletzt aufgrund dessen, die Unterbewertungen von Öl- und Gasriesen zu Nutze, und investierte in den letzten Jahren stark in diesen Sektor.

Systemrelevante Betriebe Ein weiterer Grund, warum es ein Fehler ist braune Unternehmen beim ESG-Investment zu ignorieren ist die Systemrelevanz dieser Unternehmen. 2025 soll bereits ein Drittel aller weltweiten Investitionen in den ESG-Sektor fließen. Dies könnte die braunen Unternehmen in Existenzgefahr stürzen. Schon heute sind die Finanzierungskosten für braune Unternehmen

Der Hedgefonds Engine No. 1 hat sich nachhaltiges Investieren zum Ziel gemacht, und 2021 kurz nach seiner Gründung in einem vier Punkte Plan vom ExxonMobile-Vorstand gefordert, mehr auf erneuerbare Energie zu setzen. Der Fonds zählte zwar nicht zu den größten Investoren des Unternehmens, konnte aber mit seinem Engagement für die grüne Sache mächtige Verbündete gewinnen. Dies fiel gerade in eine Zeit, als die Internationale Energieagentur einen Investitionsstopp für Öl- und Gasprojekte forderte. Der gerade neugegründete Hedgefonds schaffte es drei seiner nominierten Personen in den Vorstand des Ölriesen zu bestellen und wesentliche Veränderungen im Geschäftsmodell des Ölriesen vorzunehmen. Für den Gründer des Fonds Chris James ist klar, dass die Strategie der herkömmlichen ESG-Investoren falsch ist, wenn es wirklich um den Umweltschutz geht. Die Strategie der Politik, Umweltschützer und der Medien führt nur dazu, dass die Mauern der Unternehmen dicker werden und sie ihre Möglichkeiten außerhalb des traditionellen Kerngeschäfts nicht wahrnehmen, erklärt der Hedgefondsmanager. Mittlerweile sieht ExxonMobile, laut James, Kohlendioxid nicht mehr als existenzielle Bedrohung, sondern es ist heute eines der drei Säulen der Organisation. Vor allem die Dekarbonisierung der eigenen Betriebe wird vorangetrieben, wobei dies letztendlich auch dazu beiträgt auch den Betrieb der Kunden zu dekarbonisieren.

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Grüne Vorstandsmitglieder bei Exxon


Im Mittelpunkt steht immer noch der Mensch Vor zehn Jahren wurde g&o brokernet gegründet, wir haben mit Herbert Orasche und Walter Gandler darüber ein interessantes Interview geführt. Welche Motivation stand hinter der Entscheidung, Gandler & Orasche zu gründen?

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Gandler: Unsere gemeinsame Motivation entstand aus der Tatsache, dass wir beide Versicherungsmaklerbüros leiteten, die weder besonders klein noch besonders groß waren. Wir stellten fest, dass wir ähnliche Arbeitsprozesse, Produktentwicklungen und Courtagevereinbarungen hatten. Dies brachte uns auf die Idee, eine Gruppe zu gründen, um Synergien in unseren Arbeitsabläufen zu nutzen. Viele Kollegen in der Maklerbranche teilen dieselben Herausforderungen. Obwohl es bereits ähnliche Initiativen gab, entschieden wir uns, eine eigene Gruppierung zu etablieren. Orasche: Ich sah mich an einem Punkt, an dem ein Handeln unumgänglich war. Wir hatten in Sachen Digitalisierung und Produktentwicklung sowie bei den Courtagevereinbarungen unsere Grenzen erreicht. Die Zusammenarbeit mit Walter Gandler erwies sich schnell als erfolgreich und war rückblickend die beste Entscheidung, die wir hatten treffen können. Gemeinsam waren wir einfach besser.

Trotz aller Digitalisierung legen wir großen Wert auf persönliche Treffen, um gemeinsam Ideen zu entwickeln und Fortschritte zu diskutieren.

Wie würden Sie die Entwicklung und die Erlebnisse von Gandler & Orasche in den letzten zehn Jahren zusammenfassen?

Natürlich gab es auch herausfordernde Zeiten, in denen unternehmerische Entscheidungen getroffen werden mussten, die nicht immer auf allgemeine Zustimmung stießen.

Orasche: Wie jedes Unternehmen durchlebten auch wir Höhen und Tiefen. Doch wir haben bedeutende Fortschritte erzielt, sowohl in Bezug auf die Mitgliederzahlen als auch hinsichtlich der Professionalität und des Engagements unserer Mitarbeitenden in der g&o. Heute können wir unseren Kunden und Mitgliedern Dienstleistungen auf einem ganz anderen Niveau anbieten als noch vor fünf Jahren. Als Beispiel möchte ich unsere Gewerbeplattform anführen: Sie ist vom Makler erdacht und dann programmiert worden. Die Vorgabe lautete: So wenige Daten eingeben wie möglich, aber so viele wie notwendig! Sie unterscheidet sich grundlegend von allen am Markt erhältlichen Produkten.

Gandler: Ich glaube, unsere Fortschritte sind auch deshalb so bemerkenswert, weil wir durch den regen Austausch untereinander vom Wissen des jeweils anderen profitieren können. Trotz aller Digitalisierung legen wir großen Wert auf persönliche Treffen, um gemeinsam Ideen zu entwickeln und Fortschritte zu diskutieren. Persönliche Kommunikation ist für mich von zentraler Bedeutung. Sie ermöglicht es, uns gegenseitig zu ergänzen und gemeinsam voranzukommen. Orasche: Unsere Kommunikation ist von Humanismus geprägt,

der Mensch steht bei uns stets im Mittelpunkt. Mit dem heutigen Wissen und Erfahrungen: Würden Sie die Entscheidung zur Gründung erneut treffen? Orasche: Natürlich gab es auch herausfordernde Zeiten, in denen unternehmerische Entscheidungen getroffen werden mussten, die nicht immer auf allgemeine Zustimmung stießen. Die damit einhergehenden Diskussionen haben uns gezwungen, dass wir uns kritisch mit allem Für und Wider auseinandersetzen mussten. Das hat uns zusammengeschweißt und die getroffenen Entscheidungen waren punktgenau. Unsere Prozesse von Produktentwicklung, Schulung bis hin zur EDV sind schlüssig und professionell. Beispiel: Wird ein Produkt entwickelt, werden gleichzeitig Schulungen, meist E-Learnings, und der digitale Abschluss mitgedacht. Schulungen von Produkten werden mehrmals jährlich wiederkehrend angeboten. Gandler: Natürlich. Ich würde definitiv erneut eine Gruppierung ins Leben rufen, allein wegen der spürbaren Vereinfachungen, die sie für unser eigenes Büro mit sich bringt. Durch


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die Gruppe werden bestimmte Aufgaben übernommen, die wir sonst selbst erledigen müssten. Dadurch wird unser Tagesablauf wesentlich effizienter und produktiver. Ich würde jedem raten, sich einer Form von Gruppierung anzuschließen. Natürlich muss jeder die für sich passende Gruppierung finden, denn nicht jede ist für jeden geeignet. Sich einer Gruppe anzuschließen in diesem sehr komplexen Dienstleistungsumfeld, ist eine überaus kluge Entscheidung. Wie soll ein Versicherungsmakler die richtige Gruppierung für sich finden?

18 • Interview • risControl 10/2023

Gandler: Ein Makler muss selbst entscheiden, welche Anforderungen eine Gruppe für ihn erfüllen sollte. Liegen seine Schwerpunkte im Produktbereich oder eher bei Konditionsverhandlungen? Ist ihm Digitalisierung wichtig? Wenn seine Prioritäten mit denen der Gruppierung übereinstimmen, hat er die richtige Wahl getroffen. Es ist auch entscheidend zu reflektieren, wie man sich selbst einbringen will. Mit dieser Klarheit kann man dann gemeinsam den Weg beschreiten. Orasche: Als Makler sollte ich mich zunächst fragen, ob ich für eine Gruppenarbeit geeignet bin. Es gibt am Markt durchaus erfolgreiche Einzelkämpfer, die in einer Gruppe nicht glücklich wären. Klar ist: Als Mitglied einer Gruppierung muss man kompromissbereit sein. Das Prinzip von Geben und Nehmen ist hierbei unerlässlich. Welche zentralen Botschaften oder Erkenntnisse möchten Sie an Ihre Partner weitergeben? Orasche: Kooperationen haben sich in den letzten Jahren als essenziell herausgestellt. Maklergruppierungen sind in der Versicherungsbranche anerkannt und bieten sowohl den Versicherungsunternehmen als auch den Einzelmaklern erhebliche Vorteile, über die bereits gesprochen wurde. Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Markt hält beachtliche Karrieremöglichkeiten bereit. Als Einzelperson kann man sich hier bestens entfalten und nach wie vor attraktive Einkünfte erzielen. In den kommenden fünfzehn Jahren stehen viele Büroüber-

gaben an, was jungen Kollegen neue Chancen eröffnet. Zudem erwarte ich, dass in Zukunft immer mehr Frauen in unserer Branche tätig sein werden. Empathie und freie Zeiteinteilung sind zunehmend wichtig. Der Beruf des Maklers setzt beides voraus. Wie sollen jüngere Chancen haben, wenn die zum Verkauf stehenden Büros doch sehr teuer sind und Finanzierungen nicht mehr so leicht zu erhalten sind? Orasche: Wir haben bereits Konzepte parat und könnten diese bei Bedarf umgehend umsetzen. Es gibt Wege, jungen Kollegen den Sprung in die Selbstständigkeit zu erleichtern, beispielsweise wenn wir Bestände erwerben und der Kollege sich für ein von uns vorgeschlagenes Modell entscheidet. Dies wird sich dynamisch entwickeln, da der Markt nun alle Türen öffnet. Wir sind fest entschlossen, junge Maklertalente zu fördern und unterstützen. Gandler: Basierend auf meiner eigenen Erfahrung, nachdem ich Teile meiner Firma an einen jungen Partner im Unternehmen verkauft habe, kann ich sagen: Wenn der passende Partner bereits intern vorhanden ist, ist dies oft einfacher, als sich auf dem offenen Markt umzuschauen. Es ist entscheidend, Gemeinsamkeiten zu erkennen und gemeinsam einen zukunftsorientierten Weg zu beschreiten. Bei Familienunter-

nehmen ist eine gut geplante Übergabe ebenso wichtig. Allerdings gibt es auf dem Markt viele große Unternehmen ohne Nachfolger, die letztlich an den Höchstbietenden veräußert werden. Hat der Einzelne überhaupt noch Chancen gegenüber großen internationalen Gruppen? Orasche: Ich habe beobachtet, dass auch mittelgroße und große Makler vermehrt, dazu neigen, sich Gruppierungen anzuschließen, da die Anforderungen selbst für große Büros oftmals zu komplex werden. Es gibt Debatten über ein mögliches Provisionsverbot. Wie ist Ihre Position dazu und wie bereitet sich Gandler & Orasche darauf vor? Orasche: Das mögliche Provisionsverbot ist seit fünfzehn Jahren ein Gesprächsthema und wir sehen es mit höchster Priorität. Sollte der Gesetzgeber entscheiden, dass unabhängige Vermittler keine Provisionen mehr erhalten

Wir sind fest entschlossen, junge Maklertalente zu fördern und unterstützen.


Gandler: Der österreichische Markt hat in jüngster Zeit eine bemerkenswerte Entwicklung und Internationalisierung durchlaufen. Trotz dieser Veränderungen haben wir noch viele innovative Ideen in der Pipeline, die wir schrittweise einführen werden. Unsere langjährige Erfahrung gibt uns dabei einen entscheidenden Vorteil. Wie sich der Markt zukünftig entwickeln wird, bleibt angesichts der aktuellen Unsicherheiten schwer vorherzusagen. Danke für das Gespräch.

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wird dann nicht mehr gemakelt, bietet dem Kunden Der österreichische de facto aber einen ähnMarkt hat in jüngster Zeit lichen Nutzen. Dazu haeine bemerkenswerte ben wir bereits mit unserer Servo GmbH Vorsorge Entwicklung und getroffen, die schon heute Internationalisierung sehr erfolgreich Produkte durchlaufen. vertreibt (Kaufpreiskasko, Bike, E-Bike, etc.). Eine Einschränkung auf wenige Produktpartner würde auch viel Komplexität aus dürfen, würde dies die Versicherungsdem Markt nehmen. Wir bräuchten nur maklerbranche grundlegend verändern. wenige Schnittstellen und müssten nicht In ihrer aktuellen Form wird sie dann mehr endlos vergleichen. nicht mehr existieren. Hier sehe ich den Fachverband der Versicherungsmakler Gandler: Innerhalb unseres Unterin der Verantwortung, nicht nur gegen nehmens, Gandler Risk Management, das Provisionsverbot vorzugehen, sonund auch in den Gruppendiskussiodern auch alternative Geschäftsmodelle nen haben wir proaktiv gehandelt. Ein vorzustellen. Wie könnte ein VersiDrittel unseres Bestandes wurde bereits cherungsmaklerbüro ohne Provisionen auf ein zusätzliches Beratungshonorar existieren? Wie könnte ein solches Geumgestellt. Dieses Honorar ist zwar schäftsmodell konzipiert sein? moderat, aber es existiert. Ich bin überIn Bezug auf unsere Vorbereitung: zeugt, dass, sollte ein generelles Provisionsverbot auch für Sachsparten einSollte das Provisionsverbot Wirklichgeführt werden, wir in der Lage wären, keit werden, glaube ich nicht, dass das das Honorar entsprechend anzupassen. Geschäft mit Privatkunden in der beDurch diese Maßnahme haben wir bei kannten Weise fortgeführt werden kann. unseren Kunden bereits das Fundament Sollte Honorarberatung nicht funktiofür eine Honorarberatung gelegt. Ohne nieren, müssen neue Wege beschritten diese Vorarbeit würde es, meiner Meiwerden. Trotzdem soll der Kundennutnung nach, problematisch werden, den zen nicht schlechter werden. Wir beobKunden unvorbereitet ein Honorar in achten, dass von uns heute entwickelte Rechnung zu stellen. Produkte überwiegend zum Abschluss kommen. Daher kann ich mir vorstelWie schätzen Sie die aktuellen len, dass wir zukünftig als Gruppe solund zukünftigen Entwicklungen che Produkte verhandeln und dem Partim Markt ein? ner zur Verfügung stellen. Das Geschäft

Orasche: Neue Akteure, insbesondere Investoren und Startups mit großzügigen Finanzierungsrunden und digitalen Geschäftsmodellen, drängen auf den Markt. Dennoch behauptet sich der klassische Vertriebsweg weiterhin und wird auch in Zukunft Bestand haben. Ein großer Anteil der heutigen Makler wird in den kommenden Jahren in den Ruhestand treten, was den Markt natürlich verändern wird. Ob junge Makler eher traditionelle Wege einschlagen, oder verstärkt auf digitale Lösungen setzen, bleibt abzuwarten. Ich bin selber neugierig und wage keine präzise Prognose, wie sich die Landschaft in den nächsten fünfzehn Jahren entwickeln wird. Eine bedeutende Veränderung ist, dass der Versicherungsabschluss immer stärker an den Point of Sale rückt und sich direkt mit dem Produkt vermischt. Ein Beispiel: Kauft man ein Handy, wird oft direkt eine Versicherung dazu angeboten. Hier steht nicht primär die Versicherung im Vordergrund, sondern die ganzheitliche Dienstleistung. Das zeigt die Verschmelzung von Produkt und Dienstleistung. Diese Denkweise des Versicherns wird auch klassische Maklersparten erreichen. Unser aktuelles Geschäftsmodell stellt uns vor komplexe Herausforderungen. Es erfordert, zwischen 30 bis 50 Versicherungsunternehmen bzw. Tarifen auf höchstem Niveau zu vergleichen. Diesen Aufwand für eine Provision von wenigen Euro zu betreiben, ist schon heute eine beachtliche Leistung. Ob sich dieses Modell in zehn bis fünfzehn Jahren noch rentiert, wird die Zeit zeigen und hängt von den dann geltenden Rahmenbedingungen ab.


„Vertrieb im Zentrum“ lädt 2024 zum Branchenaustausch nach Salzburg

20 • Veranstaltung • risControl 10/2023

Am 4. April 2024 findet zum zweiten Mal die Fachmesse „Vertrieb im Zentrum“ am Salzburger Messegelände statt. Zahlreiche Aussteller aus der Versicherungs- und Finanzbranche präsentieren auf der Messe für Vertrieb die Vielfältigkeit des Themas. Die „Vertrieb im Zentrum“ wird von Isabella Schönfellner organisiert und ist Treffpunkt der Branche. Mit dem Motto „Deine Messe. Dein Erfolg.“ begeistert die Fachmesse ihre Besucher. „Netzwerken, Fachvorträge, Podiumsdiskussionen und die Wahl des servicefreundlichsten Versicherers stehen am Programm“, freut sich Isabella Schönfellner auf das Event. „Diesen Frühling haben wir mit der ‚Vertrieb im Zentrum‘ unsere Premiere gefeiert. Aufgrund der begeisterten Rückmeldungen haben wir uns entschieden, das erfolgreiche Messekonzept 2024 weiterzuführen“, zeigt sich Organisatorin Isabella Schönfellner erfreut. Am 4. April 2024 wird das Salzburger Messegelände demnach wieder zum Treffpunkt der Vertriebsbranche. Für alle interessierten Aussteller bietet die Fachmesse „Vertrieb im Zentrum“ noch bis 31. Oktober 2023 einen Früh-

Isabella Schönfellner

bucherrabatt. Der letztmögliche Termin für die Anmeldung als Aussteller ist der 31. Jänner 2024.

Branchentreff in zentraler Lage „Mit dieser Messe sprechen wir all jene an, die mit dem Thema Vertrieb zu tun haben“, erklärt Schönfellner. Von Versicherungslösungen, über Softwareanbieter, Fondsgesellschaften und Finanzberater bis hin zu den alltäglichen Themen des Vertriebs reicht die breite Palette der Ausstellenden. „Präsentiert wird alles, was das Leben im Vertrieb einfacher und effizienter macht.“ Mit der Wahl des Standortes Salzburg will die Veranstalterin das Thema Vertrieb auch geografisch ins Zentrum Österreichs stellen. Die Leitidee lautet: „Vertrieb im Zentrum – jeder kann es schaffen.“ Das ist Schönfellner besonders wichtig, weshalb neben beruflichen Aspekten auch menschliche Aspekte im Messegeschehen eine zentrale

Rolle spielen. Sie verfolgt als Organisatorin der Fachmesse die Vision: „Wir sind die begehrteste Vertriebsmesse in Österreich.“

Neue Philosophie baut auf Innovation, Strategie und Netzwerk Basierend auf den Werten Innovation, Strategie und Netzwerk baut Schönfellner mit ihrem Team das Messekonzept für 2024 auf und aus. Innovative Aussteller, eine punktgenau auf das Zielpublikum abgestimmte Kommunikationsstrategie und ein durch jahrelange Erfahrung entstandenes Netzwerk bieten sowohl den Messebesuchern als auch den Ausstellern eine besondere Plattform für beruflichen und privaten Austausch. Um den Messeauftritt für Ausstellende möglichst angenehm zu gestalten, bietet die „Vertrieb im Zentrum“ attraktive All-in-Pakete an. Besucher der Messe profitieren von ausgewählten Bildungsangeboten, anregenden Podiumsdiskussionen und spannenden Fachvorträgen. „risControl wird auch wieder den servicefreundlichsten Versicherer auszeichnen“, sagt Schönfellner. Ganz nach dem Motto der Veranstaltung „Vertrieb im Zentrum. Deine Messe. Dein Erfolg.“


4. 4. 2024 Messezentrum Salzburg Halle 1


22 • Kommentar • risControl 10/2023

Volle Power fürs Klima – aber wie (nachhaltig) versichern? von Mag. Dr. Anna Klausner (Prokuristin bei CK Versicherungsmakler GmbH) und Mag. Chiara Plank (Key-AccountManagement/Legal-issues bei CK Versicherungsmakler GmbH)

Photovoltaikanlagen haben im Rahmen der Energiewende immer mehr an Bedeutung gewonnen. Der Strombedarf unserer Gesellschaft wird auch in den nächsten Jahren stetig wachsen.1 Um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden, muss dieser künftig in nachhaltiger und ökologischer Weise gedeckt werden.2 Gem dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetze (EAG) 2020 stellen PV-Anlagen die einzige ökologische Möglichkeit dar, dieses Ziel zu erreichen.3 Diese einschlägige Rechtsquelle legt die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen fest, damit ein langfristig stabiles Investitionsklima geschaffen werden kann. Es ist ein zentrales energie- und klimapolitisches Ziel der Bundesregierung, die Stromversorgung von Österreich bis 2030 auf 100% Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und

1 Vgl Fechner, Technologie-Roadmap für Photovoltaik in Österreich, BMVIT Berichte aus Energie- und Umweltforschung (2016), online verfügbar unter https://nachhaltigwirtschaften.at/resources/edz_pdf/1615_technologie_roadmap_photovoltaik.pdf (abgefragt am 15.05.2023) 15 f. 2 Fuhrmann/ Winkelbauer, Photovoltaik im Steuerrecht , immo aktuell 2022, 235. 3 Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz - EAG), BGBl I 2021/150, mwN zum EAG iZm Photovoltaik vgl Fuhrmann/Gstaltner/Pfeifer, Was bringt das EAG 2020 aus Sicht der Photovoltaik? immolex 2021, 374.


1. Sachversicherung

unser Land bis 2040 klimaneutral zu machen.4 Aus diesen Gründen ist es unerlässlich, die PV-Anlage iZm versicherungsrechtlichen Aspekten einer näheren Betrachtung zu unterziehen.

Was ist eine PV-Anlage? Unter einer Photovoltaikanlage (kurz: PV-Anlage)5 versteht man eine Anlage, die Strom aus der Sonneneinstrahlung erzeugt.6 Sie besteht im einfachen Fall aus einem oder mehreren Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den erzeugten Solarstrom von Gleich- in Wechselspannung umwandelt.7 Die Leistung von PV-Anlagen reicht vom

niedrigen kWp8-Bereich (bis 10 kWp) - diese werden zB überwiegend auf Hausdächern mit privater Nutzung installiert - bis hin zu gewerblichen Anlagen von 10 bis 100 kWp, welche zB auf Hallen, Baumärkten usw. installiert werden.9 Zusätzlich gibt es auch noch PV-Großanlagen, welche bei 100 kWp beginnen und bis zu mehrere MWp10 erreichen können. Diese befinden sich überwiegend auf Freiflächen und industriell genutzten Gebäuden.11

Wie versichert man eine PVAnlage richtig? Für eine Photovoltaikanlage besteht keine Versicherungspflicht – dh der-

Zur Sachversicherung gehören gängige Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Glasbruch. Im Zusammenhang mit Neu,- Zu- oder Umbauten sind hier die Bestimmungen des § 23 VersVG zu beachten.13 Demnach müssen gefahrenerhöhende Umstände dem Versicherer angezeigt werden.14 Resultiert nun folglich ein Schaden aus dieser neuen Gefahr und wurde diese nicht angezeigt, so ist der Versicherer leistungsfrei.15 Die Gefahrenerhöhung muss erheblich und von einer gewissen Dauer sein. Sie muss ihrer Natur nach geeignet sein, einen neuen Risikozustand zu schaffen, welcher die Grundlage eines neuen Schadenfalles erhöht oder zu fördern geeignet erscheint.16 Für die Anschaffung von PV-Anlagen gilt daher oben genannte Gefahrenerhöhung iSd § 23 VersVG – der Versicherer muss Kenntnis von diesem neuen Risiko erlangen.

4 Mitterfellner/ König/ Hillinger, Bewertung von Photovoltaikanlagen, ZLB 2021/32. 5 Unterscheide hiervon eine Solaranlage, welche der Erwärmung von Wasser und nicht der Erzeugung von Strom dient. 6 Mitterfellner/ König/ Hillinger, Bewertung von Photovoltaikanlagen, ZLB 2021/32. 7 Gstaltner, Steuern und Förderungen bei Photovoltaikanlagen, ZLB 2021/34. 8 Kilowatt-Peak. 9 Woschnagg in Stingl/Nidetzky, Handbuch Immobilien & Steuern Kap. 6 (Stand 1.4.2023, rdb.at). 10 Megawattpeak. 11 Vgl hierzu Gstaltner, Steuern und Förderungen bei Photovoltaikanlagen, ZLB 2021/34. 12 S hierzu https://www.solarwatt.de/ratgeber/photovoltaik-versicherung (abgefragt am 15.06.2023). 13 Versicherungsvertragsgesetz 1958; StF BGBl. NR. 2/1959 idF BGBl I Nr. 70/2022. 14 § 23 VersVG. 15 § 6 VersVG. 16 Reisinger, Die Erhöhung der Gefahr in der Sachversicherung, versdb print 2023 H 11, 12.

risControl 10/2023 • Kommentar • 23

jenige, der eine PV-Anlage betreibt, ist nicht verpflichtet, diese zu versichern. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, eine PV-Anlage zu versichern. Eine entsprechende Versicherung soll vor finanziellem Verlust, wenn die Anlage beschädigt wird, oder – im Fall einer Haftpflichtversicherung – vor sehr hohen Kosten, wenn zB eine dritte Person durch die Anlage zu Schaden gekommen ist und sodann Schadensersatzansprüche geltend macht, schützen. Die entstandenen Schäden können sehr hohe Kosten, die bis in Millionenhöhe reichen, verursachen. Beispiele für Versicherungsfälle sind etwa durch einen Sturm herabfallende Module, die Personen verletzen, oder ein durch die Anlage verursachtes Feuer, das auf das Nachbarhaus übergreift.12


Die sachenrechtliche Einstufung einer fest verbundenen Photovoltaikanlage kann als selbständiger Gebäudebestand erfolgen. Die Eigenschaft als eigenständiges Gebäude kann bei PV-Anlagen am Dach verneint werden, da keine Verbindung mit dem Erdboden gegeben ist.17 Um einer Unterversicherung entgegenzuwirken, muss die Versicherungssumme in der Sachversicherung entsprechend dem Wert der PV-Anlage angepasst werden.18 Bei einer fest (mit dem Gebäude) verbundene PV-Anlage, muss die Versicherungssumme des Gebäudes erhöht werden. Im Falle einer ballastierten bzw beschwerten Anlage, kommt hingegen die Inhaltsversicherung zum Tragen. Hier muss somit die Inhaltssumme entsprechend dem Wert erhöht werden. Durch den Einschluss bzw. die Erhöhung der Versicherungssumme ist die Photovoltaikanlage somit gegen die Sachrisiken optimal versichert. 24 • Kommentar • risControl 10/2023

2. Elektronikversicherung (PV-Anlagen-Versicherung) „Zwei Drittel der häufigsten Schäden einer PV-Anlage werden von einer klassischen Wohngebäudeversicherung nicht beglichen“.19 Was ist beispielsweise mit Schäden aus Material- und Konstruktionsfehlern, Tierverbiss, Vandalismus, Fahrlässigkeit, Ausführungsfehlern bei mechanischen Komponenten oder Ungeschicklichkeit?20 Eine PV-Anlage ist eine technische Anlage21 – aus diesen Gründen ist es sinnvoll, eine separate Photovoltaik-Versicherung (Elektronikversicherung) abzuschließen. Diese sind in der Regel als sog. Allgefahren-Versicherungen (All-Risk-Versicherungen) ausgestaltet. Gegen „alle Gefahren“ versichert zu sein sieht auf den ersten Blick überzeugend aus.

Die Allgefahrendeckung darf jedoch nicht allzu wörtlich interpretiert werden.22 Bei diesem Versicherungskonzept ist alles Erdenkliche, auch unbenannte Risiken im Rahmen des Vertrages versichert, sofern sie nicht dezidiert in den AVB ausgeschlossen sind23 - eine Prüfung derselben ist daher unerlässlich.

3. Haftpflicht Während die Deckung der Sachsparten und Elektronikversicherung recht eindeutig ist und keine großen Probleme bereitet, liegt der eigentliche Knackpunkt in der Haftpflichtversicherung. Es stellt sich nämlich die Fragen, ob man als Privatperson zum Betreiben einer PV-Anlage eine betriebliche Haftpflichtversicherung benötigt, sofern man produzierten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeist. Die Privathaftpflicht „erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AHVB auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit“.24 Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass für alle Gefahren einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit eine separate Betriebshaftpflichtversicherung notwendig ist, da diese nicht in den Anwendungsbereich der Privathaftpflichtversicherung fallen. Es stellt sich nun die Frage, ob durch Einspeisen von Strom die Unternehmereigenschaft und in Folge eine wirtschaftliche Tätigkeit bzw eine Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit vorliegt, welche etliche rechtliche sowie versicherungstechnische Konsequenzen nach sich zieht. Aus Sicht der Einkommenssteuer unterliegen PV-Anlagen über 25kWp

der Einkommensteuerpflicht. Jedoch auch Anlagen, welche weniger als 25 kWp haben, aber mehr als 12.500 kWh pro Jahr ins öffentliche Netz einspeisen, sind einkommensteuerpflichtig, sofern Gewinne von mehr als EUR 730,00 erwirtschaftet werden.25 Dies impliziert somit eine wirtschaftliche Tätigkeit iSd Umsatzsteuergesetzes, welche auch vom Bundesfinanzgericht in einer seiner Entscheidungen bestätigt wurde.26 Wie oben erwähnt, hängt die Einordnung als Unternehmer von der Einspeishöhe in das öffentliche Netz ab. Als Unternehmer kann somit jeder Anlagenbetreiber qualifiziert werden, welcher mehr Strom erzeugt und einspeist, als er selbst verbraucht. Eine starre Grenze, welche überschritten werden muss, liegt hierbei nicht vor.27 Zusätzlich kann hier noch auf folgenden Leitsatz einer Entscheidung des VwGH verwiesen werden, welche aus dem Jahr 2013 stammt: „Produziert der Eigentümer eines Hauses mit einer netzgeführten Photovoltaikanlage Strom und liefert diesen Strom regelmäßig entgeltlich an das öffentliche Netz (wobei er hier den im eigenen Haushalt benötigten Strom wieder zurückkauft), ist er als Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 anzusehen, weshalb ihm im Zusammenhang mit der Errichtung der Anlage die Vorsteuerabzugsberechtigung zukommt.“28 IZm einer Haftpflichtversicherung ist es daher darauf zu achten, ob das Betreiben einer PV-Anlage in der Privathaftpflicht mitversichert ist. Hier ist unseres Erachtens nach Vorsicht geboten: Oft ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn man den erzeugten Strom einspeist – dies trifft jedoch auf die Mehrheit der PV-Anlagen zu. Daher ist es ratsam, als Privatperson zusätzlich eine Betreiberhaftpflicht für die PVAnlage abzuschließen.29

17 Vgl 5 Ob 223/12y936. 18 § 56 VersVG iVM § 51 VersVG. 19 Narjes, Vorsicht Wohngebäudeversicherung: Warum PV-Anlagen oft nicht optimal versichert sind (2019), online verfügbar unter: https://www.pvsecure.de/vorsicht-wohngebaeudeversicherung-warum-pv-anlagen-oft-nicht-optimal-versichert-sind/ (abgefragt am 17.07.2023) 1. 20 S dazu Gesamtverband der Deutschen Versicherer, Die häufigsten Schadenursachen an Photovoltaikanlagen (2017), online verfügbar unter: https:// blog.kelag.at/photovoltaikanlage-versicherung (abgefragt am 17.07.2023). 21 Vgl https://www.pv-magazine.de/unternehmensmeldungen/vorsicht-wohngebaeudeversicherung-warum-pv-anlagen-oft-nicht-optimalversichert-sind/gl (abgefragt am 10.06.2023); mWN Helmich, Sachverbindungen und Sonderrechtsfähigkeit - Bestandteile und Zubehör als Mittel der Kreditsicherung (2018); s dazu auch 5 Ob 223/12y936. 22 Pfeffer/Ellersdorfer in Pfeffer/Rauter, Handbuch Kunstrecht 2 28. Kapitel (Stand 15.1.2020, rdb.at). 23 OGH 29.1.2014, 7 Ob 182/13k, ecolex 2014/239 (Georg/Ertl); Grubmann, VersVG9 III.2.21.3 Seilbahnunternehmen Deckungsumfang der „AllInklusiv“-Versicherung eines Seilbahnunternehmens (Stand 1.7.2022, rdb.at). 24 Art 15 Abs 1 AHVB. 25 § 3 Abs. 1 Z 39 des Einkommensteuergesetzes 1988: „Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet“ von der Einkommensteuer befreit. 26 Vgl hierzu BFG 9.4.2015, RV/7100551/2013. 27 GZ. RV/7102237/2011; Im Umkehrschluss also “Im Betrieb einer Photovoltaikanlage ist nach herrschender Rechtsmeinung keine unternehmerische Tätigkeit zu sehen, wenn die erzeugte Ausgangsstrommenge nicht wesentlich über den Eigenbedarf liegt. 28 Vgl hierzu VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201. 29 https://www.rosa-photovoltaik.de/betreiberhaftpflicht/ (abgefragt am 16.06.2023).


Zu den Autorinnen des Fachartikels Photovoltaik Mag. Dr. Anna Klausner war während ihres Doktoratsstudiums an der Universität Innsbruck als Universitätsassistentin („prae doc“) am renommierten Institut für Unternehmens- und Steuerrecht unter der Leitung von Herrn Prof. Schopper tätig. In dieser Phase erwarb sie tiefgreifende Einblicke in die Welt des wissenschaftlichen Arbeitens. Auf die Frage, was sie dazu bewogen habe, nicht den „spannenden“ Beruf des Anwaltes oder Richter zu ergreifen, meinte sie: „Die Antwort auf diese Frage ist für mich glasklar: Es gibt unzählige Anwälte und Richter, aber wie viele Versicherungsmakler mit einem Dr. jur. beziehungsweise einer fundierten juristischen Ausbildung gibt es? Und genau deshalb habe ich mich für diesen Weg entschieden!“ Einige Monate in der Branche zeigten, dass die rechtlichen Fragestellungen so umfangreich sind, dass sie nicht mehr allein zu lösen sind, daher entschied sich Mag. Dr. Anna Klauser ihre ehemalige Studienkollegin Mag. Chiara Plank zu kontaktieren, um ihr die Vorteile, die eine solide juristische Ausbildung in dieser Branche bietet, darzulegen und sie zu überzeugen, in das Team der CK Versicherungsmakler einzusteigen. Mag. Chiara Plank studierte ebenfalls Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck. Nach dem Abschluss ihres Studiums war sie im Rahmen des Verwaltungspraktikums beim Land Tirol in der Abteilung Justiziariat tätig. Juristische Recherchen, Vertragswesen und Prüfung rechtlicher Angelegenheiten zählten dort zu ihrem Aufgabengebiet. Der Fachartikel „Volle Power fürs Klima – aber wie (nachhaltig) versichern?“ ist aufgrund der ehrgeizigen Ziele der österreichischen Bundesregierung in Bezug auf die Klimaneutralität bis 2024 entschieden. In dieser Zeit des Wandels haben Mag. Plank und Mag. Dr. Klausner einen deutlichen Anstieg von Kundenanfragen zu Installationen von PV-Anlagen festgestellt. Dies veranlasste sie dazu, sicherzustellen, dass diese Kunden ausreichend und angemessen versichert sind. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, kehrten sie symbolisch zu ihren akademischen Wurzeln an die Universität Innsbruck zurück. Dort nutzten sie den freien Zugang zu Rechtsdatenbanken und führten eine sorgfältige Literatur- und JudikaturRecherche durch, um ihren Kunden den bestmöglichen Schutz zu bieten. „Wir sind sehr stolz darauf, einen Mehrwert zu einem hochaktuellen Thema zu bieten, und versprechen, dass dies nur der Anfang unserer Beiträge zur Gesellschaft ist!“

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Wiener Städtische ∙ Donau Leasing finanziert ab sofort auch Mobilien für Privatpersonen Seit 2020 bietet Wiener Städtische ∙ Donau Leasing alternativ zur Kfz-Leasingfinanzierung den Flexikauf (= Mietkauf) an.

26 • Markt • risControl 10/2023

Mit der Einführung dieses Produktes wurde die Finanzierung von nicht leasingfähigen Fahrzeugen möglich. Ab sofort können mit dem Flexikauf nun auch Mobilien für den Privatbereich finanziert werden. „Gerade im Bereich von klimafreundlicher Energienutzung stehen Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen hoch im Kurs. Doch oft scheitert die Realisierung solcher Vorhaben aufgrund hoher Anschaffungskosten“, so Andre Löhlein, Geschäftsführer ­W iener Städtische ∙ Donau Leasing. „Wir wollen unsere Kund:innen bei der

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Realisierung ihrer Projekte unterstützen und sind sehr stolz, dass wir diese Möglichkeit neben der KfzFinanzierung nun bieten können.“ Finanziert werden können Objekte, die nicht mit Haus und Wohnung fix verbunden sind (= Mobilien). Das FinanzierungsanAndre Löhlein, Geschäftsführer gebot reicht von Wiener Städtische ∙ Donau Leasing Photovoltaikund Klimaanlagen über EDV-Hardware, Fitnessgeräte und Wellness-Einrichtungen wie und Segelbooten ab einem AnschafSauna und Solarium bis hin zu Motorfungswert von 10.000 Euro netto.

Facts zum Flexikauf Beim Flexikauf erwirbt das Objekt die Leasinggesellschaft. Diese verkauft das Objekt an die Kundin bzw. den Kunden. Der Betrag wird aber nicht auf einmal fällig, sondern wird in monatlichen Raten bezahlt (ebenfalls die Zinsen). Optional können Eigenmittel in beliebiger Höhe als Erhöhung der ersten Rate berücksichtigt werden. Mit Bezahlung der letzten Rate geht das Objekt automatisch in das Eigentum der Kundin bzw. des Kunden über.


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Financial Lines Dialog 2023 INFINCO

28 • Veranstaltung • risControl 10/2023

Ende September fand in den repräsentativen Räumlichkeiten des Schlosses Luberegg am Eingang in die Wachau der diesjährige Financial Lines Dialog des auf moderne Versicherungsrisiken spezialisierten Versicherungsmaklers Infinco Financial Lines statt. Neben Vorträgen einschlägiger Experten zu relevanten Themen wurde auch einer sozialen Initiative an diesem Veranstaltungstag Raum geboten. Die von Elisabeth Geyer-Schulz ins Leben gerufene Organisation „Culturefly“, die sich mit dem Schutz und der Unterstützung von Kinderrechten verschrieben hat, wurde einem interessierten und zahlreich erschienenen Publikum präsentiert. Nach einer kurzen Eröffnung und Einleitung durch Mag. (FH) Joe Kaltschmid, dem Gründer und Geschäftsführer von Infinco Financial Lines, starteten die Vorträge, moderiert von Dr. Helmut Tenschert, unabhängiger Bildungsträger für die Versicherungsbranche. Den Anfang machte DI Mag. Andreas Tomek, Partner bei KPMG Österreich im Bereich IT Advisory, mit seinem Einblick in die aktuelle virtuelle Welt. Beeindruckend war auch sein Ausblick auf zukünftige Szenarien, denen wir gegenüberstehen werden. Daran anschließend fügte sich nahtlos das

spannende und praxisorientierte Referat von Avi Kravitz, Gründer und CEO von A-Team Rocks Consulting sowie Partner bei Blue Shield Security. Seine sehr konkreten Informationen und Tipps für zielgerichtete Maßnahmen zur Risikoreduktion wurden interessiert aufgenommen. Das nächste Thema war eine Darstellung der herausfordernden Aufgaben von Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten. Diese wertvollen Ausführungen von Dr. Brigitta Schwarzer, MBA, fanden großen Anklang. Vor allem der Umstand, dass die Praktikerin selbst als Aufsichtsrätin und Beirätin aktiv ist, trug wesentlich dazu bei. Nach dem Mittagessen im ansprechenden Schlossambiente und einer Pause im angeschlossenen Park bei prächtigem Wetter und angenehmen Spätsommertemperaturen begann danach das Nachmittagsprogramm. Mag. Dr. Petra Hübner-Schwarzinger zog mit ihren Erklärungen zu den komplexen Regelungen rund um gesellschaftsrechtliche Umgründungen in Zusammenhang mit steuerlichen Aspekten die Zuhörer in ihren Bann. Eindrucksvoll ihre lebendigen und mit Begeisterung vorgetragenen Argumente für konstruktive Vorgangsweisen in diesen Zusammenhängen. Als Steuerberaterin, Mediatorin und zertifizierte Sachverständige eine Idealbesetzung. Nicht minder anregend der anschließende Vortrag von Rechtsanwalt Mag. Philipp Summereder zu den wichtigsten Pflichten von Geschäftsleitungen

Mag. (FH) Joe Kaltschmid

bei datenschutzrechtlichen Problemstellungen und den Umgang mit allgegenwärtigen Compliance-Regelungen. Die Teilnehmer empfanden seine von Fachkenntnis, praktischer Erfahrung und Humor getragenen Ausführungen als sehr hilfreich, und das eine oder andere Schmankerl trug zusätzlich zum Gelingen des Vortrags bei. Nach Ende des Vortagsteils zog Joe Kaltschmid als Veranstalter in einer kurzen und prägnanten Zusammenfassung ein positives Resümee über die beeindruckenden Referate. In einer abschließenden Diskussionsrunde, die Joe Kaltschmid selbst moderierte, hatten die anwesenden hochkarätigen Vertreter der im spezifischen Segment der Cyber-Versicherungen tätigen Gelegenheit, ihre Standpunkte und Zukunftseinschätzungen über die weitere Entwicklung der Sparte zu geben. Diese Möglichkeit nützten Mag. Natascha Jäger, CEO von Cogitanda Austria, Dr. Dennis Froneberg, Head of DACH AIG Europe, Daniel Blazquez, Head of Technology Lines der Markel Insurance SE, Mag. Stephan Eberlein, Leitung Cyber Österreich und CEE bei DUAL Austria, sowie Tobias Tessartz, Head of Financial Lines Europe bei HISCOX mit klaren Statements. Mit Netzwerken in freundschaftlichen Gesprächen bei einem guten Glas ausgezeichneten Wachauer Weines fand ein erfolgreicher Seminartag sein Ende.


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Haftpflichtversicherung unter Druck Die hohe Inflation lässt die Risikokosten steigen. Gerade im Bereich der Haftpflichtversicherung, wo es zu keiner automatischen Anpassung kommt, ist dabei Vorsicht geboten. von Mag. Christian Sec

30 • Im Fokus • risControl 10/2023

Mit der hohen Inflation stellt sich auch für viele Unternehmen und Private die Frage, ob die Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung noch zeitgemäß sind. Schon vor rund einem Jahr hat der Versicherungsmakler Aon in Deutschland mit einem „Inflationsausgleich-Exzedenten“, eine neuartige Haftpflicht-Versicherungslösung auf den Markt gebracht. Dieser soll eine Antwort, auf das aus der Inflation entstehende Risiko, einer zu geringen Versicherungssumme sein. Der Inflationsausgleich-Exzedenz richtet sich dabei vor allem an mittelständische Unternehmen und bietet den Zukauf von optional fünf bis zehn Millionen Euro als zusätzliche Versicherungssumme. „Speziell mittelständische Unternehmen haben oftmals niedrigere Deckungssummen eingekauft, die nun aufgrund der Inflation womöglich nicht mehr ausreichen“, so Stefan Pütter, Senior Spartenspezialist bei Haftpflicht bei Aon. Auch Peter Humer, Vorstand für Kunde & Markt bei der UNIQA bestätigt, dass speziell in der betrieblichen Vorsorge Handlungsbedarf besteht. Dort ist die durchschnittlich abgeschlossene Versicherungssumme, im Vergleich zur Privat- oder Kfz-Haftpflichtversicherung, aktuell noch deutlich niedriger. Die Helvetia sieht hingegen keinen akuten Handlungsbedarf. Das Institut bietet mit Pauschalversicherungssummen von bis zu zehn Millionen Euro ausreichende Deckungssummen für Betriebe, wie es auf risControl-Anfrage erklärt.

Keine richtige Deckungssumme Aber weil die Haftpflichtversicherung eine Passivenversicherung ist, im Gegensatz zu einer Sachversicherung (Aktivenversicherung), bei der der Wert der versicherten Sache die Grundlage für die Versicherungssum-

me bildet, ergibt sich bei der Haftpflichtversicherung erst im Schadenfall, ob die gewählte Versicherungssumme angemessen war. So ist die Bestimmung einer richtigen Versicherungssumme unmöglich, erklärt Thomas Herndlhofer, Haftpflichtexperte bei GreCo. Der Versicherungsmakler geht im Regelfall von möglichen Schaden-


szenarien aus und bewertet gemeinsam mit dem Klienten deren potenzielle finanzielle Auswirkungen. Andere Parameter für die Versicherungssumme sind die Tätigkeit und Größe der jeweiligen Unternehmen. „Hier spielt unsere Erfahrung aus diversen Schadenfällen der Vergangenheit eine wesentliche Rolle“. Insgesamt beginnen die Versicherungssummen im Regelfall bei fünf Mio. Euro für kleinere Betriebe, erklärt Herndlhofer. Schadensfälle, die diese Summe überschreiten sind weiterhin äußerst selten, so Herndlhofer. Größere Unternehmen mit entsprechenden Schadenpotential kaufen regelmäßig Versicherungssummen, die deutlich über diesen Wert liegen. „Vor allem bei Risiken mit hohem Schadenpotential durch häufige Vorfälle kann die fünf Millionen-Euro-Deckung unzureichend sein, so Herndlhofer. Insgesamt stellt Herndlhofer fest, dass die vom Versicherungsmarkt zur Verfügung gestellten Kapazitäten in den letzten Jahren reduziert wurden. Bei bestimmten Branchen, wie der KfzZulieferindustrie oder der PharmaBranche, die ein hohes Potenzial für

Großschäden haben, besteht teilweise die Gefahr, dass sie keine ausreichenden Deckungssummen mehr erwerben können. „Allerdings reden wir da von Versicherungssummen, die jenseits von 50 bis 100 Millionen Euro liegen. Im Großen und Ganzen ist immer noch ausreichend Kapazität vorhanden“, relativiert Herndlhofer. Für Florian Traussnig von Koban SuedVers ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme maßgeblich von zwei Faktoren beeinflusst, vom Umsatz und dem versicherten Risiko. „Der konkreten Summenfindung sollte ein individueller Risikodialog zwischen Berater und Kunden zu Grunde liegen“, so Traussnig. Neben händischen Anpassungen wäre auch bei laufenden Verträgen eine automatisierte Indexanpassung auf Basis des VPI zu diskutieren.

Nachholbedarf bei gesetzlichen Mindestsummen Auch in der Privathaftpflichtversicherung gibt es Handlungsbedarf. Hier geht es nicht nur um die Inflation,

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wie der Versicherungsmakler Gerhard Veits erklärt. Ganz allgemein haben sich Zusprüche oder Forderungen mit den Jahren in ganz neue Dimensionen entwickelt. Sei das die Erhöhung von Schmerzensgeldern, oder ein Regress der Sozialversicherung, erklärt der gerichtlich beeidete Sachverständige. Auch die Versicherungen erkennen den Handlungsbedarf und erkennen, dass die Haftpflichtversicherungssummen durch höhere Forderungen ausgereizt werden. „War das Risiko einer Unterversicherung in der Privathaftpflichtversicherung in der Vergangenheit noch ein absoluter Ausnahmefall, so ist das Risiko, aufgrund der Kostensteigerung der vergangenen Jahre und des geänderten Anspruchverhaltens der Geschädigten, in Zukunft nicht zu unterschätzen“, erklärt dazu Peter Humer. So hat die UNIQA bei ihrem neuen Produkt Privatschutz Wohnen & Freizeit die Versicherungssummen in der Privathaftpflichtversicherung deutlich angehoben, auf eine Versicherungssumme von bis zu zehn Millionen Euro so Humer. Vereinzelt gibt es auch für die Helvetia im Pri-


32 • Im Fokus • risControl 10/2023

vathaftpflichtbereich Handlungsbedarf, vor allem, was Personenschäden betrifft. Ein Beispiel ist die Kfz-Haftpflicht, wie die Helvetia erklärt. Die uralte, damals vom Gesetzgeber vorgegebene Pflichtversicherungssumme von 15 Millio-

nen Schilling (1,09 Mio.Euro) wurde jahrzehntelang nicht angepasst, bis sie schlussendlich ausgeschöpft war, so die Helvetia. „Aber das seien Einzelfälle“. Wo es möglicherweise knapp werden könnte, ist bei Schäden aus der Ärz-

tehaftpflicht oder private und betriebliche Unfälle mit Personenschäden Dritter. Dort gibt es das Potenzial, zu einer Ausreizung der Versicherungssummen. „Daher empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden, ihre Versicherungsprodukte regelmäßig zu überprüfen, ob diese noch den Ansprüchen genügen und gegebenenfalls den geänderten Lebensumständen anzupassen“, so die Helvetia. Derzeit stellt das Institut jedoch keine erhöhte Anzahl von Versicherungsfällen in der Haftpflicht mit unzureichender Deckung fest. Auch Traussnig fordert vor allem in den Bereichen der gesetzlichen Pflichtsowie Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen starke Anpassungen „Hier liegen wir teilweise deutlich unter dem europäischen Vergleich und hätten auch ohne Kostensteigerung die Notwendigkeit einer Anpassung gesehen“ (Mindestsummen siehe Kasten).

Mindestsummen bei gesetzlichen Haftpflichtversicherungen (Quelle: Unternehmens Serviceportal USP)

Vermögensberatung/Versicherungsvermittlung/Wirtschaftstreuhänder: Mindestversicherungssumme in der Vermögensberatung beträgt 1.503.730 Euro pro Schadensfall bzw. 2.255.594.- Euro für alle Schadensfälle eines Jahres. Mindestens 750.000,- Euro, der insgesamt 2.255.594.- Euro sind für die Vermittlung von Hypothekarkrediten vorzusehen. Die Summe für alle Schadensfälle eines Jahres, die aus der Tätigkeit der Vermögensberatung entstehen, wird dadurch weder erhöht noch vermindert. Die nächste Indexierung erfolgt mit 15.01.2028. Für den Bereich der Versicherungsvermittlung wird zusätzlich eine Mindestversicherung iHv 1.300.380 Euro (seit 12.6.2020) pro Schadensfall und 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres benötigt. Künftig werden diese Mindestversicherungssummen voraussichtlich auf Euro 1.564.610 pro Schadenfall bzw. Euro 2.315.610 insgesamt pro Jahr angehoben. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme für Wirtschaftstreuhandberufe (Steuerberaterinnen/Steuerberater und Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer) beträgt 72.673 Euro für jeden einzelnen Versicherungsfall. Freiberufliche Ärzte: Mindestversicherungssumme von zwei Millionen Euro pro Versicherungsfall. Die Haftungshöchstgrenze pro einjähriger Versicherungsperiode beträgt bei einer Gruppenpraxis in der Rechtsform einer GmbH das Fünffache der Mindestversicherungssumme, bei sonstiger freiberuflicher Tätigkeit das Dreifache, dies gilt gleichermaßen für Personen-, Sach- und (reine) Vermögensschäden. Rechtsanwälte: Mindestversicherungssumme von 400.000 € für jeden Versicherungsfall auf. Bei einer Rechtsanwalts-Gesellschaft in Form einer GmbH oder einer Rechtsanwalts-Partnerschaft, deren einzige Komplementärin/einer Komplementär eine GmbH ist, muss die Mindestversicherungssumme insgesamt 2.400.000 Euro für jeden Versicherungsfall betragen. Kfz Haftpflicht: Mindestversicherungssumme für Pkw 7,6 Millionen Euro. Innerhalb dieser Summe sind für Personenschäden 6,3 Millionen Euro, für Sachschäden 1,3 Millionen Euro vorgesehen (oesterreich.gv.at)


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Die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation gemäß § 5a VersVG idgF von René Hompasz, MBA, LL.M. Geschäftsführer Höher Insurance Services GmbH

34 • Im Fokus • risControl 10/2023

Anlässlich des VersicherungsrechtsÄnderungsgesetzes 2012 (VersRÄG 2012)1 wurde in § 5a VersVG die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer eingeführt und diese mehrmals novelliert, zuletzt durch BGBl I 51/20182,3 um damit rechtssichere Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation zu schaffen.4 Ein näherer Blick auf die aktuelle Gesetzeslage zeigt, dass es durchaus zu überlegen ist, ob von der elektronischen Kommunikation Gebrauch gemacht werden soll oder nicht. In weiterer Fol-

ge werden die rechtlichen Vorgaben erörtert und im Fazit auf eine mögliche Evaluierung der geltenden Rechtslage eingegangen.

Ausdrückliche Zustimmung erforderlich Um eine elektronische Kommunikation anwenden zu können, bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Versicherungsnehmers. Diese muss gesondert erklärt werden (Koppelungsverbot5) und jederzeit von allen Seiten widerrufbar sein. Zu beachten ist, dass der Versicherungsnehmer vor der Einholung der Zustimmung zur elektronischen Kommunikation über dessen Widerrufsrecht zu informieren ist. Eine Vereinbarung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist daher nicht zulässig.6

Keine gröbliche Benachteiligung

René Hompasz, MBA, LL.M.

Die elektronische Kommunikation lässt eine Einschränkung von gültigen Erklärungen im Zuge der Schriftform für rechts-

verbindliche Erklärungen iZm dem Versicherungsverhältnis zu, sofern dies aus Gründen der Rechtssicherheit sachlich gerechtfertigt und für den Versicherungsnehmer nicht gröblich benachteiligend ist. Auch diese Einschränkung muss durch eine (weitere) ausdrückliche Zustimmung des Versicherungsnehmers eingeholt werden. Die Vereinbarung der Schriftform für Rücktrittserklärungen nach § 5c (Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers) ist nicht erlaubt.7

Elektronische Übermittlung und Recht auf Informationen in Papierform Ist die elektronische Kommunikation rechtsgültig vereinbart, kann der Versicherer (unter Berücksichtigung des § 3 Abs 1 VersVG – Pflicht des Versicherers zur Übermittlung des Versicherungsscheines bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Pensionsversicherungen) die Versicherungsbedingungen, den Versicherungsschein sowie ebenso andere Informationen, und der Versicherungsnehmer Erklärungen und andere Informationen, elektronisch übermitteln.8 Davon unberührt können die Parteien

1 BGBl I 34/2012, kundgemacht am 24.04.2012. 2 Kundgemacht am 14.8.2018. 3 Siehe dazu auch die Ausführungen von Grubmann, VersVG9 § 5a (Stand 1.7.2022, rdb.at) sowie Ramharter, Elektronische Kommunikation und Internetvertrieb nach dem VersVertrRÄG 2018, VbR 2018/94 und Cap, Die Neuerungen des Versicherungsrechts-Änderungsgesetzes 2012 , ÖJZ 2013/3 16–22. 4 ErläutRV 1632 24. GP 24 8. 5 Siehe dazu Jahnel, Kommentar zur Datenschutz-Grundverordnung Art. 7 DSGVO (Stand 1.12.2020, rdb.at) Rz 23; Lewisch in Jaeger/Stöger (Hrsg), EUV/AEUV Art 102 AEUV (Stand 1.10.2021, rdb.at) Rz 232; Hödl in Knyrim, DatKomm Art 4 DSGVO (Stand 1.12.2018, rdb.at) Rz 120. Zum Koppelungsverbot hat das BVwG in dessen E vom 12.06.2023, W252 2248630-1, ausgeführt: „[…] Eine „Einwilligung“ ist nach Art 4 Z 11 DSGVO jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. […] Eine Einwilligung soll also dann nicht freiwillig erteilt sein, wenn die betroffene Person faktisch keine andere Wahl hat, als der Datenverarbeitung zuzustimmen, um in den Genuss einer anderen vertraglichen Leistung zu kommen (vgl Kastelitz in Knyrim, DatKomm Art 7 DSGVO, Rz 33). Die Einwilligung ist anhand der Kriterien Ungleichgewicht, Erforderlichkeit, vertragscharakteristische Leistung, zumutbare Alternative und angemessener Interessensausgleich zu beurteilen (siehe dazu Bucher/Kühling in Kühling/Buchner, DS-GVO3 Art 7 Rz 41 ff). […]“. 6 § 5a Abs 1 VersVG; RIS-Justiz RS0133867. 7 § 5a Abs 2 VersVG. 8 § 5a Abs 3 VersVG.


Recht auf Papierform Der Versicherungsnehmer kann unabhängig von der elektronischen Übermittlung die Versicherungsbedingungen, den Versicherungsschein sowie Erklärungen oder andere Informationen jederzeit – jeweils einmalig kostenfrei – in Papierform oder in einer anderen von ihm gewünschten und vom Versicherer allgemein zur Auswahl gestellten Art verlangen, wobei auch auf dieses Recht vor Einholung der Zustimmung zur elektronischen Kommunikation hinzuweisen ist.10 Bei der elektronischen Übermittlung von Versicherungsscheinen oder anderen vertragsrelevanten Informationen ist darauf klar und deutlich hinzuweisen.11

Dauerhafte Zurverfügungstellung auf einer Webseite Erfolgt die Übermittlung vertragsrelevanter Inhalte mittels einer Webseite, müssen die Versicherungsbedingungen während der gesamten Laufzeit des Vertrages sowie Erklärungen und andere Informationen während der Zeit, in der sie bedeutend sind, unverändert auf der bekanntgegebenen Stelle dieser Website dauerhaft zur Abfrage bereitstehen. Zudem muss es dem Versicherungsnehmer möglich sein, die Versicherungsbedingungen dauerhaft zu speichern und laufend wiedergeben zu können.12

Zugangsprinzip statt Empfangstheorie Der elektronische Zugang der Sendung beim Empfänger wird vermutet, sofern die Vorgaben gemäß § 5 Abs 3 und 9 VersVG eingehalten worden sind. Dies ist eine Abweichung von der zivilrechtlichen Empfangstheorie13, da hier nicht mehr auf den Zugang der Sendung in den Machtbereich des Empfängers abgestellt wird, sondern bereits das Absenden für den Zugang beim Erklärungsempfänger ausreicht (Zugangsprinzip14).15 Die elektronische Kommunikation kann auch zwischen dem Versicherer und einem Versicherten oder einem sonstigen Dritten – zB einem Versicherungsvermittler – vereinbart werden.16

Elektronische Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und -vermittler Eine ähnliche Bestimmung für elektronische Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und -vermittler gibt es nicht. Warum eine solche Bestimmung nicht vorhanden ist, lässt sich aus den Gesetzesmaterialien nicht entnehmen. Angesichts der Digitalisierung wäre jedoch anzudenken, dies (und auch andere Bestimmungen iZm dem Online- bzw Hybrid-Versicherungsvertrieb) zu regeln, um so eine einheitliche Kommunikationsschiene zu ermöglichen und für mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen zu sorgen.

Fazit Gemäß der Generalklausel des Art 17 Abs 1 RL 2016/97/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb17 („Insurance Distribution Directive – IDD, VersicherungsvertriebsRL“) müssen Versicherungsvertreiber stets ehrlich, redlich, professionell und

im besten Interesse des Kunden handeln und gemäß Art 20 Abs 1 leg cit den Kunden so informieren, dass dieser eine wohlinformierte Entscheidung treffen kann. Ob somit die elektronische Kommunikation für einen Kunden passend ist oder nicht, muss im jeweiligen Einzelfall geklärt werden und es muss zuvor eine eingehende Rechtsbelehrung über die Vor- und Nachteile dieser erfolgen und der Versicherungsnehmer muss ausdrücklich und gesondert dieser zustimmen (Koppelungsverbot). Das aktuelle Zugangsprinzip der elektronischen Kommunikation, wo mit dem Absenden der Nachricht an den Empfänger (Versicherer oder Versicherungsnehmer) der Zugang bei diesem angenommen (fingiert) wird, ist ein Grund, warum die elektronische Kommunikation in der vorliegenden Form abzulehnen ist, zumal damit der Lauf von wichtigen Fristen beginnt (zB Rücktrittsrecht des § 5c VersVG, Widerspruchsrecht des § 5 VersVG), und zwar unabhängig davon, ob der Erklärungsempfänger (Versicherungsnehmer) die Erklärung tatsächlich erhalten hat oder nicht. Ein Wechsel vom Zugangsprinzip zur Empfangstheorie würde der Umsetzung der elektronischen Kommunikation hilfreich sein, zumal diese auch beim Versand per Briefpost und E-Mail zur Anwendung kommt. Weiters würde auch das Problem von abgefangenen EMails gelöst werden, da in solchen Fällen diese dann als nicht zugestellt gelten (wie aktuell bei Briefen oder E-Mails).18 Im Zuge einer Evaluierung der elektronischen Kommunikation könnte auch gleich der elektronische Versand (in Kopie) an Versicherungsvermittler umgesetzt werden, um auch auf dieser Ebene Rechtssicherheit zu schaffen. Eine modifizierte elektronische Kommunikation hätte viele Vorteile, diese ist eine große Chance, um auch in der Versicherungswirtschaft die Digitalisierung positiv voranzubringen.

9 § 5a Abs 4 VersVG. 10 § 5a Abs 5 VersVG. 11 § 5a Abs 7 VersVG. 12 § 5a Abs 9 VersVG. 13 § 862a ABGB; Bollenberger/Bydlinski in KBB6 § 862a Rz 1ff; Vgl dazu ua RIS-Justiz RL0000222, RS0014059, RS0014065, RS0014071, RS0014076, RS0014078, RS0014095, RS0031624, RS0047277, RS0123058, RS0134018, RS0134019. 14 Grubmann, VersVG8 – Ergänzungsheft § 5a (Stand 1.1.2019, rdb.at) Rz 12. 15 Siehe dazu auch die Ausführungen zur elektronischen Kommunikation von Cap, Die Neuerungen des Versicherungsrechts-Änderungsgesetzes 2012, ÖJZ 2013/3 (16). 16 § 5a Abs 11 VersVG. 17 Kundgemacht im ABl L 2016/26, 19. 18 Siehe dazu die Ausführungen zu E-Mail-Sicherheit, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), https://www.bsi.bund.de/DE/ Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Empfehlungen-nach-Angriffszielen/Buero/E-Mail-Sicherheit/email-sicherheit_node.html (Stand 03.10.2023) sowie „Abgefangene E-Mails sind eine Gefahr“, IT Verlag für Informationstechnik GmbH, https://www. it-daily.net/it-sicherheit/datenschutz-grc/abgefangene-e-mails-sind-eine-gefahr (Stand 03.10.2023).

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des Versicherungsvertrages weiterhin Erklärungen und Informationen auf Papier übermitteln, wobei der Versicherungsnehmer davor bzw beim Widerruf der Vereinbarung den Versicherungsnehmer rechtzeitig elektronisch darüber zu verständigen und ihn dabei auf die Rechtsfolgen des § 10 VersVG (Mitteilungspflichten des Versicherungsnehmers bei Wechsel des Wohnortes bzw Verlegung der gewerblichen Niederlassung) hinzuweisen hat.9


„Freizeit & Beruf“ UNIQA

Die UNIQA hat ein neues Unfall-Produkt auf den Markt gebracht. Die Unfallversicherung gibt es in zwei Deckungsvarianten mit mindestens 35.000 Euro und maximal 400.000 Euro Versicherungssumme. Das Produkt ist bis zum 65. Lebensjahr abschließbar und es müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Es besteht die Möglichkeit, mehr Leistung (maximal 600 % der Versicherungssumme) durch wählbare Absicherungsvarianten bei Dauerinvalidität zu erhalten. In den ersten sechs

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Global Wealth Report 2023 Allianz

Die 14. Ausgabe des „Global Wealth Report“ der Allianz analysierte auch heuer wieder das Geldvermögen und die Verschuldung privater Haushalte in knapp 60 Ländern für das Jahr 2022. Das Resultat war ernüchternd – nach dreijährigem Wachstum des globalen Geldvermögens bis 2021 kam 2022 der leider zu erwartende Einbruch. Statt des erhofften Post-Corona-Aufschwungs, brachte der russische Angriffskrieg eine hohe Inflation mit sich, Wirtschaft und Märkte wurden immer mehr unter Druck gesetzt. Das globale Geldvermögen der Privathaushalte erlebte, mit einem Rückgang von -2,7 Prozent, den stärksten Einbruch seit der globalen Finanzkrise 2008. In Österreich konnte man einen neuen Trend erkennen, der zeigt, dass Finanzbildung gefragter denn je ist. Während die Zuführungen zu Bankeinlagen um 40,5 Prozent reduziert wurden, sanken die Ersparnisse um „nur“ 32,3 Prozent auf 16,4 Milliarden Euro. Wertpapiere hingegen erlebten einen Aufschwung und wurden um 15 Prozent höher dotiert. „Hierzulande sehen wir in nahezu allen Bereichen Vermögensverluste, was angesichts der hohen Inflation keine

Monaten sind Neugeborene automatisch bei der Unfallversicherung der Eltern mitversichert. Zahlreiche Leistungen sind automatisch inkludiert – etwa Sicherheit bei Dauerinvalidität, Kostenübernahme bei wiederherstellenden Operationen oder Bergungs- und Transportkosten. Die Zusatzbausteine bieten individuellen Extraschutz, besonders mit den fünf verschiedenen Sportpaketen, die sich auch an Leistungs- und Berufssportler richten. Sondersportrisiken, wie beispielsweise Klettern, Rafting, Kitesurfen oder auch Downhill-Mountainbiken, sind üblicherweise ausgeschlossen. „Sport und Bewegung in jeder Form sind wichtig für ein gesundes Leben. Wir unterstützen zahlreiche Initiativen

Überraschung ist. Interessant ist aber, dass österreichische Sparer frisches Geld erstmals seit zwölf Jahren wieder mehr in Kapitalanlagen als Bankeinlagen investieren“, erläutert Allianz-Österreich-CEO Rémi Vrignaud. „Das bedeutet aber auch, dass fundiertes Finanzwissen für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen von großer Bedeutung ist – und gerade die Versicherungsbranche verfügt über wertvolle Erfahrungen und Kenntnisse, wie mit finanziellen Risiken umgegangen und langfristig Wert geschaffen werden kann.“ In der Rangliste der 20 reichsten Länder erreichte Österreich den 18. Platz mit einem Netto-Geldvermögen pro Kopf von 65.330 Euro. Das BruttoGeldvermögen hingegen verringerte sich im Vergleich zu 2022 um -2,7 Prozent. Das Geldvermögen ist im Vergleich zu 2019 allerdings nur nominal um 9,4 Prozent höher, denn inflationsbereinigt sind die österreichischen Anleger „ärmer“, die Kaufkraft fiel um 3,3 Prozent. Auch der Rückgang vom Netto-Finanzvermögen von -4,6 Prozent übertrifft den bisherigen „traurigen Rekord“ von -4,2 Prozent aus dem Jahr 2008. Interessanterweise stiegen im globalen Vergleich indessen die Bankeinlagen um +6,0 Prozent an, während Wertpapiere (-7,3%) und Versicherungen/Pensionen (-4,6%) einen herben Rückgang erlebten. Mit Ende 2022 belief sich das gesamte private Geldvermögen auf 233

sowie Vereine und fördern sowohl den Breiten- als auch den Spitzensport. Mit unserer Unfallversicherung unterstreichen wir die Konsequenz, mit der wir uns engagieren, und stehen den Sportlern auch bei ihren Risiken und somit möglichen finanziellen Herausforderungen nach Verletzungen zur Seite“, hält Peter Eichler, Vorstand für Personenversicherung bei der UNIQA Insurance Group AG, fest. Weiters hervorzuheben sind das Kinder- und Jugendpaket, eine Mehrleistung bei Freizeitunfällen und eine Mehrleistung durch höhere Absicherung für das Risiko einer dauerhaften Invalidität. Der Schutz kann auf jede einzelne Person, jede Familie genau abgestimmt werden. So zahlt jeder nur das, was tatsächlich benötigt wird.

Rémi Vrignaud

Billionen Euro, das entspricht einem Minus von 6,6 Billionen Euro. Während sich die meisten Regionen zumindest ein gewisses reales Wachstum erhalten konnten, sank das effektive Geldvermögen in Westeuropa um -2,6 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. Nordamerika verzeichnete den stärksten Rückgang mit -6,2 Prozent, gefolgt von Westeuropa mit -4,8 Prozent. Asien hingegen, mit Ausnahme Japans, erreichte eine recht hohe Wachstumsrate. China lag mit einem Plus von 6,9 Prozent zwar weit über dem globalen Durchschnitt, verglichen mit dem Vorjahr (+13,3 %) und dem Durchschnitt der letzten 20 Jahre (+15,9 %) merkte man die Nachwehen der wiederholten Lockdowns allerdings deutlich. Obwohl das weltweite Geldvermögen im privaten Bereich im Vergleich zum Jahr 2019 ein Plus von knapp 19 Prozent aufweisen kann, reduziert sich


der Anleger wieder normalisiert, liegt der erwartete Anstieg des weltweiten Geldvermögens bei zirka 6 Prozent. Unter Berücksichtigung der globalen Inflationsrate von 6 Prozent im Jahr 2023 dürfte Sparern somit ein weiteres Jahr herber Verluste hoffentlich erspart bleiben. „Die mittelfristigen Aussichten sind jedoch eher gemischt“, gibt Kathrin Stoffel, Mitautorin des Berichts, zu bedenken. „Es wird kein geldpolitischer oder wirtschaftlicher Rückenwind zu spüren sein. Das durchschnittliche Wachstum des Geldvermögens dürfte sich in den nächsten drei Jahren zwischen 4 und 5 Prozent einpendeln, wenn man von den durchschnittlichen Aktienmarktrenditen ausgeht. Doch wie das Wetter, das im Zuge der Klimawandels immer extremer wird, sind in der neuen geopolitischen und wirtschaftlichen Landschaft mehr Marktschwankungen zu erwarten. ,Normale’ Jahre könnten eher die Ausnahme werden.“

Positiv wirkte sich die Zinswende auf die passiven Bilanzen privater Haushalte aus. Während die globale Privatverschuldung 2021 noch um 7,8 Prozent gestiegen war, sank sie 2022 auf ein Wachstum von +5,7 Prozent ab. China erlangte 2022 den stärksten Rückgang des Schuldenwachstums mit +5,4 Prozent weltweit gesehen und verzeichnete somit den niedrigsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen. Ende des Jahres betrugen die gesamten weltweiten Verbindlichkeiten von Privatpersonen 55,8 Billionen Euro. Die globale Schuldenquote ist, dank der Vergrößerung des Abstandes zwischen Schulden- und Wirtschaftswachstum um 3,9 Prozent, um mehr als 2 Prozent auf 66,1 Prozent gesunken. Eine deutliche Stabilität lässt sich bei den Privathaushalten der Industrieländern erkennen. In den Schwellenländern, allen voran China mit einer verdreifachten Quote auf 61 Prozent, sind die privaten Schulden in den letzten zwei Jahrzehnten stark angestiegen.

sind, wissen dies in erster Linie durch einen Steuerberater oder eigene Recherche, wobei Frauen überdurchschnittlich oft Finanzberater angeben. David Mayer-Heinisch, Geschäftsführer von froots: „Der Gewinnfreibetrag bietet eine hervorragende Möglichkeit, Teile des Gewinns – bis zu 45.950 Euro – steuerfrei zu lassen. Dies kann eine attraktive Option für viele Selbstständige sein, um ihr Vermögen effizient zu managen und gleichzeitig für die Zukunft vorzusorgen.“ froots hat einen eigenen auf ETFs basieren-

den breit gestreuten Fonds „froots Multi Asset §14“ (ISIN: AT0000A35XQ9), der von Ampega Investment GmbH gemanagt wird, aufgelegt. In Kombination mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung bekommen Vermittler eine tragfähige Lösung für eine langfristige steuergünstige Altersvorsorge. „Die vielfältigen Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge werden nach wie vor zu wenig genützt. Das liegt zum einen an fehlender Information bzw. Aufklärung und zum anderen an bestehenden Zugangsbarrieren. Dies wollen wir mit unserem Angebot ändern”, erklärt Michael Miskarik, Leiter der HDI ­LEBEN Österreich.

Repräsentative Studie HDI Leben/froots

Die HDI Lebensversicherung und das Wiener WealthTech froots haben in Kooperation mit dem Umfrageinstitut INTEGRAL eine repräsentative Studie veröffentlicht, welche Licht auf die Sorgen und finanziellen Gewohnheiten von Selbstständigen und Freiberuflern in Österreich wirft. Laut Studie spart die Mehrheit (80 %) der selbstständigen Tätigen regelmäßig Geld an, vor allem wenn aufgrund höherer Gewinne mehr Geld zur Verfügung steht. Gespart wird in erster Linie für ein finanzielles Polster (58 %) und unerwartete größere Ausgaben (56 %), aber auch für ein Gefühl der Sicherheit (46 %). Aber nur etwa ein Fünftel (21 %) weiß genau, wie viel es sparen muss, um seinen Lebensstandard im Ruhestand zu halten, die meisten wissen es ungefähr (42 %). Männer bzw. Personen mit höheren Gewinnen wissen tendenziell besser Bescheid. Jedoch spart nur ein Fünftel der Selbstständigen steuerschonend und nutzt derzeit einen §14-Fonds. Diejenigen, die mit §14-Fonds als Modell zur steuergünstigen Altersvorsorge vertraut

Michael Miskarik, David Mayer-Heinisch und Christian Wagner

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der Zuwachs inflationsbereinigt auf nur 6,6 Prozent in drei Jahren. „Jahrelang haben sich die Sparer über die Nullzinsen beschwert“, erinnert sich Ludovica Subran, Chefvolkswirt der Allianz. „Doch der wahre Feind der Sparer ist die Inflation. Und das nicht erst seit dem Inflationsschub nach Covid-19. In Österreich zum Beispiel hat sich das nominale Vermögen pro Kopf in den letzten 20 Jahren mehr als verdreifacht. Inflationsbereinigt liegt der Zuwachs nur noch bei weniger beeindruckenden 36 Prozent. Dies unterstreicht die Notwendigkeit intelligenten Sparens und größerer finanzieller Kompetenz. Aber die Inflation ist ein schwer zu besiegendes Biest. Ohne Anreize und Subventionen für langfristiges Sparen werden es die meisten Sparer schwer haben.“ 2023 dürfte uns wieder vorsichtig aufatmen lassen, nachdem sich eine bisher positive Entwicklung an den Aktienmärkten abzeichnet. Unter der Voraussetzung, dass sich auch das Sparverhalten


Tageweise Absicherung Generali Versicherung

Die Generali Versicherung bietet eine tageweise Absicherung im Zuge einer Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für Freizeitrisiken. Die Freizeit-

unfall- und Privathaftpflichtversicherung steht Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich zur Verfügung. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und für eine frei wählbare Dauer zwischen einem und 21 Kalendertagen. Der Abschluss erfolgt online über die Website. Zwei Pakete stehen zur Auswahl: der Freizeit-Sofortschutz, eine Unfall-Basisdeckung für Such-, Rettungs-, Bergungs- und In-

validitätskosten (ab 25 % Dauerinvalidität) sowie kosmetische Operationen; und der Freizeit-Sofortschutz Plus, der zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung umfasst. Die Prämie beträgt je nach gewählter Variante zwischen 4,42 und 7,61 Euro pro Tag. Die Bezahlung erfolgt mittels Kreditkarte oder PayPal, die Polizze wird per E-Mail zugestellt. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Freizeit-Sofortschutz über die „Meine Generali“-App abzuschließen.

gefolgt vom leistbaren Wohnen und Armut. Die ältere Generation sorgt sich mehr um Armut und soziale Ungleichheit sowie militärische Auseinandersetzungen und Kriminalität. Um das Klima macht sich ein gutes Viertel (26 %) quer durch alle Altersklassen Sorgen, bei den Generationen Y (28 %) und Z (30 %) steigt die Beunruhigung im Altersvergleich. Auch bezüglich der Zukunftswünsche stechen die Gesundheit und finanzielle Sicherheit als wichtigste Faktoren hervor, wobei diese mit zunehmendem Alter an Bedeutung gewinnen. Ein weiterer Schwerpunkt der Studie war der Arbeitsmarkt. Hier wird oft vermutet, dass jüngere Generationen weniger arbeiten möchten, ein Vorurteil, das durch die Studienergebnisse widerlegt wird. Die wichtigsten Kriterien bei der Arbeit sind das Gehalt, gefolgt von ei-

ner guten Work-Life-Balance und Arbeitsplatzsicherheit. Bei der Wahl eines Arbeitsplatzes ist die Vergütung der entscheidende Faktor, aber auch die Sinnhaftigkeit der Arbeit spielt eine wichtige Rolle. „Mit diesen Zahlen lassen sich einige Vorurteile erklären. WorkLife-Balance steht lange nicht so im Fokus, wie es oft kolportiert wird. Auch die Arbeitsumgebung und Kultur sind nur für zehn Prozent der Generation Z ein Faktor. Insgesamt ist Österreich trotz des hohen Stellenwerts des Gehalts kein sehr karriereorientiertes Volk – nur insgesamt fünf Prozent sehen Aufstiegschancen und Karrieremöglichkeiten als entscheidend an“, fasst Thomas Neusiedler die Ergebnisse zusammen. Mit steigender Inflation kann nur rund die Hälfte der Österreicher jeden Monat etwas vom persönlichen Einkommen auf die Seite legen. Für 19 Prozent der Befragten sind die Einkünfte zu gering zum Sparen, ein knappes Drittel (29 %) schafft es nur unregelmäßig.

Generationenstudie Helvetia Versicherung

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Das Generationenthema hat an Relevanz zugenommen, es sind so viele unterschiedliche Generationen wie nie zuvor am Arbeitsmarkt. Wird häufig bei Studien eine einzelne Generation genauer unter die Lupe genommen, hat IPSOS im Auftrag der Helvetia Versicherung eine breit angelegte Generationenstudie durchgeführt, um herauszufinden, wie die unterschiedlichen Altersgruppen in Österreich fühlen, denken und in die Zukunft blicken. Erstaunlich ist dabei die Erkenntnis, dass die Unterschiede zwischen den Generationen weniger gravierend sind, als oft angenommen wird. Trotz verschiedener Krisen in den letzten Jahren, darunter Kriege und eine Pandemie, zeigen sich die Österreicherinnen und Österreicher über alle Altersgruppen hinweg überwiegend glücklich. Interessanterweise zeigt die Studie, dass die jüngste Generation, die Generation Z, mit 86 Prozent am glücklichsten ist. Bei den Babyboomern liegt dieser Wert bei 77 Prozent. Als Hauptgründe für das Glücklichsein identifizierten die Befragten unter anderem ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden sowie das Leben im Einklang mit der Natur. Bei den Sorgen steht die Inflation ganz oben auf der Liste, wobei jüngere GeneraAlexander Zeh (Studienautor IPSOS), Thomas Neusiedler (CEO Helvetia Österreich), tionen sich hier mehr beunWerner Panhauser (Vorstand Vertrieb & Marketing Helvetia Österreich) ruhigt zeigen als die älteren,


Rendez-Vous de Septembre Beim jährlichen „Rendez-Vous de Septembre“ in Monaco diskutieren Erst- und Rückversicherer über die Vertragsbedingungen für das Schadenund Unfallgeschäft des bevorstehenden Jahres. Der Fürst von Monaco, Albert II., begrüßte die Teilnehmer persönlich. In seiner Ansprache ging er auf die Aktivitäten seines Landes gegen den Klimawandel ein. Der Rückversicherungskongress rief auch Klimademonstranten auf den Plan. Aktuelle Daten aus der Branche zeigen einen Anstieg der Kapazitäten im Rückversicherungsmarkt. Laut Daten von AM Best und Guy Carpenter hat die Kapazität in diesem Jahr auf 461 Milliarden Dollar zugenommen, im Vergleich zu den 434 Milliarden Dollar des Vorjahres, wobei die Zinsveränderungen berücksichtigt wurden. Thomas Blunck, Vorstandsmitglied von Munich Re, betont jedoch, dass die Marktdynamik trotz der positiven Veränderungen kompliziert bleibt. Die Herausforderungen umfassen die Inflation, geopolitische Unsicherheiten, den Trend der DeGlobalisierung sowie fortlaufende Risiken wie Klimawandel und Cyberbedrohungen. Wachsende Umweltrisiken, wie Wald-

%) der Babyboomer eine schwächere persönliche Wirtschaftslage. Wenn gespart wird, gilt das Sparbuch bzw. Sparkonto als beliebtestes Werkzeug, gefolgt vom Bausparer und der Lebensversicherung, wobei jüngere eher zum Bausparer und die mittleren Generationen eher zur Lebensversicherung greifen. Gleich sind die Gründe zum Sparen: Für jeden Zweiten (47 %) sind finanzielle Reserven und Sicherheit das wichtigste Argument. Für die Generation Z sind tendenziell Urlaub und Reisen wichtiger (45 % im Vergleich zum Durchschnitt von 38 %), ebenso wie Sparen für den Haus- bzw. Wohnungskauf (27 %, Durchschnitt: 14 %). Rente und Sicherheit im Alter interessiert die Jungen mit 23 Prozent deutlich weniger als die äl-

teren Generationen mit 31 Prozent. Für Kinder und Enkelkinder spart die Generation Y am meisten mit 27 Prozent. „Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Österreicher sind über alle Altersgruppen hinweg glücklicher, als man aufgrund aktueller Schlagzeilen vermuten würde. Zwar gibt es zahlreiche Sorgen, die von den Generationen unterschiedlich bewertet werden, aber in puncto Arbeitswelten sind diese Unterschiede kaum zu finden. Positiv ist für uns als Versicherer das Bewusstsein für finanzielle Absicherung – unser Aufklärungsauftrag ist angekommen und bereits 40 Prozent aller fondsgebundenen Lebensversicherungen gehen auf das Konto der Generation Y“, fasst Thomas Neusiedler die Ergebnisse zusammen.

brände und Überschwemmungen, hindern Großversicherer nicht daran, weiterhin Katastrophenrisiken zu übernehmen. Dennoch fordern die großen Drei der Branche – Munich Re, Swiss Re und Hannover Rück – höhere Beiträge von den Erstversicherern. Sie erwarten auch, dass diese bei kleineren Schadenereignissen vermehrt selbst einspringen. Branchenexperten prognostizieren für 2023 erhebliche Kosten aufgrund von Naturkatastrophen, wie auf dem Branchentreffen in Monte Carlo deutlich wurde. Trotz der Erwartung steigender Prämien und Schäden sind die Branchenführer bestrebt, im Segment der Naturkatastrophenversicherung weiter zu wachsen. Jean-Jacques Henchoz, CEO von Hannover Rück, betont: „Das Risiko wird kostspieliger, was uns in Monte Carlo bewusst wurde.“ Ob-

wohl Hannover Rück bereits verbesserte Bedingungen erzielt hat, sind diese angesichts der bestehenden Risiken nicht ausreichend. Bei den Verhandlungen mit ihren Kunden haben die Rückversicherer besonders die immer häufiger werdenden mittelgroßen Naturkatastrophen im Blick. Die sogenannten zweitrangigen Naturgefahren („secondary perils“) wie Waldbrände, Sturm, Hagel und Überschwemmungen hätten in den vergangenen fünf Jahren mehr als die Hälfte der Katastrophenschäden verursacht, analysiert Moody‘s. In Anbetracht der wachsenden Inflation, die Schäden immer kostspieliger macht, streben Rückversicherer nach höheren Prämien von ihren Kunden. Johannes Bender, Analyst bei S&P, ist zuversichtlich, dass diese Bemühungen erfolgreich sein werden.

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Bei Babyboomern steigt der Anteil der Nicht-Sparer auf 26 Prozent und auch bei der Generation X kann knapp ein Viertel (24 %) nichts auf die hohe Kante legen. Werner Panhauser, Vorstand Vertrieb und Marketing bei Helvetia, gibt Einblicke in die wirtschaftliche Lage der unterschiedlichen Generationen: „Wie wichtig jedoch die finanzielle Vorsorge ist, ist angekommen – über alle Generationen hinweg wollen die Österreicher finanziell unabhängig sein. Der Blick in die Zukunft ist bei den Babyboomern nicht so optimistisch wie bei jüngeren Genrationen.“ Während bei den Berufseinsteigern über 70 Prozent von einer besseren finanziellen Zukunft ausgehen, erwartet über ein Drittel (38


Wenn Haftung zur Rechtssache wird Wir sprachen mit Dr. Ralph Hofmann-Credner M.B.L.-HSG über seine Rolle als Hauptbevollmächtigter von Lloyd‘s für Österreich, seine weitreichende Erfahrung als Rechtsanwalt und seine Lehrtätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems. Dr. Hofmann-Credner, können Sie unseren Lesern einen Überblick über Ihre berufliche Laufbahn und Ihre aktuellen Tätigkeitsfelder geben?

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Hofmann-Credner: Während des Studiums an der Universität Wien begann meine berufliche Laufbahn bei Wolf Theiss als Legal Trainee. Dort konnte ich ab 2002 dann wertvolle Praxiserfahrung gewinnen und mich schließlich auf Prozessführung und Wirtschaftsstrafrecht spezialisieren. 2005 absolvierte ich die Anwaltsprüfung in Österreich und 2011 erwarb ich die Qualifikation als Solicitor in England & Wales. Meine Entscheidung, 2020 in Wien eine Anwaltsboutique für Insurance & Reinsurance zu gründen, wurde maßgeblich durch meine umfangreichen internationalen Erfahrungen geprägt. Dazu zählen meine Tätigkeit bei Holland & Knight in den USA, Projekte der UNMIK im Kosovo, ein Secondment in Slo-

wenien, und die Ernennung von Lloyd‘s zum Hauptbevollmächtigten für Österreich in 2012, wodurch ich tiefe Einblicke in verschiedene Aspekte des Versicherungswesens gewinnen konnte. Meinen akademischen Werdegang prägten das berufsbegleitende Masterstudium „Master of Business Law“ an der Universität St. Gallen und meine Promotion. Meine Lehrtätigkeit an der Universität Krems seit 2015, insbesondere im Bereich Versicherungsrecht und Legal English, gibt mir zusätzlich die Gelegenheit, den Studierenden den Londoner Versicherungsmarkt näher zu bringen. Unsere nächste Exkursion findet bereits im Dezember 2023 statt. Welche Schwerpunkte haben Sie in Ihrer Karriere entwickelt und worauf konzentrieren Sie sich hauptsächlich?

Hofmann-Credner: Unter der Anleitung meines damaligen Ausbildungsanwalts, Dr. Andreas Theiss, der im Bereich Prozessführung speziell für Banken und Versicherer tätig war, Mit meiner tiefgehenden konnte ich von Beginn an einen Fokus Kenntnis aus meiner Rolle auf die Schnittstelle bei Lloyd‘s verstehe ich die von Prozessfühzentralen Herausforderungen rung, Bankwesen, Versicherung und und Feinheiten, denen sich Wirtschaftsstrafausländische Versicherer bei recht legen – eine einem Markteintritt und dem Expertise, die ich Vertrieb gegenübersehen, bis heute pflege. In der Vergangenheit und kann daher einen habe ich an typibedeutenden Mehrwert scherweise an umbieten. fangreichen Versicherungsfällen

gearbeitet, darunter Deckungsthemen im Zusammenhang mit Großbränden, der Diebstahlt eines seltenen Kunstwerks oder ein Generatorschaden an einem Kraftwerk. Heute konzentriere ich mich auf internationales Versicherungsgeschäft, insbesondere Specialty Insurance Products und fakultative Rückversicherung, und widme mich dem Thema Legacy Solutions/RunOff. Ein Thema, das in Österreich noch nicht so verbreitet ist, wie zB in Nordamerika oder UK, obwohl die Vorteile im Wesentlichen weltweit dieselben sind. Der Universität Krems konnte ich dazu auch einen Vortragenden aus der Schweiz bringen. Mein Fachwissen kommt zudem ausländischen Versicherern und Vermittlern zugute, die in den österreichischen Markt eintreten möchten. Mit meiner tiefgehenden Kenntnis aus meiner Rolle bei Lloyd‘s verstehe ich die zentralen Herausforderungen und Feinheiten, denen sich ausländische Versicherer bei einem Markteintritt und dem Vertrieb gegenübersehen, und kann daher einen bedeutenden Mehrwert bieten. Eine Ihrer Hauptaufgaben ist die Unterstützung von Mandanten in Bezug auf Haftungs- und Versicherungsfälle. Könnten Sie uns bitte erläutern, wie Sie herausarbeiten, ob ein Anspruch berechtigt oder nicht berechtigt ist? Was sind „coverage opinions“? Hofmann-Credner: Die Begrifflichkeit „Coverage Opinion“ bezeichnet im englischen Rechtsraum eine rechtliche Einschätzung, oft durch einen externen Anwalt, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diese Bewertung setzt den gemeldeten Sachverhalt in Bezug


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zur vertraglichen Regelung und potenziell zu gesetzlichen Bestimmungen. Entscheidend ist der dem „Coverage Counsel“, einem spezialisierten Rechtsanwalt, bekannte Sachverhalt. In komplexen Fällen gilt es, die wesentlichen Punkte im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen präzise zu erfassen. Wenn Vertragsnormen abstrakt gehalten sind, was oft der Fall ist, spielen Interpretationsaspekte eine wichtige Rolle. Die Grundsätze der OGH-Rechtsprechung dienen dabei als Referenz und sind auf den Einzelfall anzuwenden. Es ist essentiell, jede Auslegung an der Sichtweise eines durchschnittlich informierten Versicherungsnehmers auszurichten und dabei den erkennbaren Zweck der jeweiligen Bestimmung miteinzubeziehen. Risikoeinschränkende Klauseln gewinnen insbesondere dann an Bedeutung, wenn sie so gestaltet sind, dass auch ein Versicherungsnehmer ohne juristische Kenntnisse sie nachvollziehen kann. Andernfalls können sie ihre Wirkung verlieren, weil von einem Laien nicht erwartet wird, komplexe rechtliche Formulierungen vollumfänglich zu verstehen. In Haftungsfällen ist eine kompetente Verteidigungsstrategie entscheidend, um zwischen berechtigten und unberechtigten Ansprüchen zu unterscheiden. Insbesondere Innenansprüche in der D&O (mitunter als friendly fire bezeichnet) können herausfordernd sein, aber das macht die Arbeit bei der Anspruchsabwehr dafür umso interessanter. In Ihrer Arbeit haben Sie erwähnt, dass Schadenmeldungen oft nicht auf eine spezifische Versicherungsklausel verweisen, sondern allgemein gehalten sind. Wie gehen Sie mit solchen Fällen um, in denen der Schaden nicht eindeutig zuzuordnen ist? Hofmann-Credner: Für Versicherer und Coverage Counsel ist es von Vorteil, wenn der Versicherungsnehmer den Sachverhalt so darstellt, dass klar erkennbar ist, auf welcher spezifischen Versicherungsklausel der Leistungsanspruch seiner Ansicht nach basiert. In der Praxis beobachte ich jedoch oft, dass Versicherungsnehmer allgemein einen Anspruch basierend auf „dem Vertrag“ anmelden und dann auf die detaillierte Rückmeldung des Versicherers war-

ten. Dies kann dazu führen, dass sie überrascht sind, wenn der Versicherer umfassende Informationen und Dokumente anfordert. Es liegt im Interesse des Versicherungsnehmers, solchen Situationen proaktiv zu begegnen. Oft arbeite ich mit Versicherer und bleibe im Hintergrund, sodass der Versicherungsnehmer, sein Makler und sein Rechtsanwalt nicht wissen, dass ein Anwalt hinzugezogen wurde. Dies kann konstruktiv sein, um die Beziehung nicht zu belasten. Es sollte jedoch keinen Makler oder Versicherungsnehmer überraschen, dass ein Versicherer in komplexen Fällen rechtlichen Rat einholt. Die Hinzuziehung eines Anwalts deutet nicht zwangsläufig darauf hin, dass ein Anspruch abgelehnt wird oder unberechtigt ist. Könnten Sie uns einige Beispiele aus Ihrer praktischen Erfahrung nennen, in denen sich Projekte oder Fälle besonders gut entwickelt haben? Gibt es auch Situationen, die nicht so gut gelaufen sind? Hofmann-Credner: Es gab Situationen, in denen beispielsweise dem Versicherer die Herausgabe von Unterlagen erst nach Erhalt einer Deckungszusage zugesichert oder ein Schaden gemeldet wurde ohne die Schadenhöhe zu nennen, aber dennoch über Monate eine Zahlungszusage des Versicherers zu verlangen. Solches Vorgehen erschwert die Regulierung, weil ein Versicherer ohne Kenntnis des tatsächlichen Schadensumfangs oder ohne erforderliche Unterlagen keine fundierte Entscheidung treffen kann. Im Gegensatz dazu sind Situationen, in denen Versicherer Schäden zügig bearbeiten und regulieren können, für alle Beteiligten ein Erfolg. Was glauben Sie, könnte die Bearbeitung solcher Fälle erleichtern? Haben Sie festgestellt, welche Aspekte der Vertragssprache be-

sonders hilfreich oder hinderlich sind? Hofmann-Credner: Für eine effiziente Abwicklung ist es hilfreich, wenn Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der mit der Terminologie und den internen Abläufen bei Versicherern und dem betreffenden Versicherungsprodukt vertraut ist. Obwohl Versicherer wissen welche Rechtsanwälte diese Kriterien erfüllen, bin ich mir unsicher, ob dies bei allen Versicherungsnehmern der Fall ist. Während das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt grundlegend sowie von wesentlicher Bedeutung und die juristische Ausbildung in Österreich umfassend ist, sollten bei komplexen Versicherungsfällen spezialisierte Berater auf allen Seiten hinzugezogen werden, um die Abläufe zu optimieren. Das würde die Bearbeitung für alle erleichtern und effizienter machen. Ein Versicherer, jedenfalls nach meiner Erfahrung, ersetzt lieber einem Geschädigten einen Schaden oder kehrt an seinen Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung aus, als unnötig hohe Anwaltshonorare zu bezahlen. Es ist auch für die Reputation vorteilhafter, wenn der Versicherer einen berechtigten Anspruch rasch erfüllt. Sie haben erwähnt, dass Sie einmal gefragt wurden, warum Versicherungsverträge manchmal schwer verständlich sind. Können Sie uns Ihre Gedanken dazu näher erläutern? Hofmann-Credner: Die Wordings von Spezialversicherungen in Österreich basieren in der Regel nicht auf VVO-Musterbedingungen und sind oft keine Neukreationen für den österreichischen Markt. Üblicherweise stammen sie aus dem englischen Kontext, werden ins Deutsche übersetzt und an das österreichische Recht angepasst. Abhängig vom Engagement eines

Für eine effiziente Abwicklung ist es hilfreich, wenn Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der mit der Terminologie und den internen Abläufen bei Versicherern und dem betreffenden Versicherungsprodukt vertraut ist.


Sie haben betont, dass die Wahl des richtigen juristischen Beraters von elementarer Bedeutung ist. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine als „Fachanwalte für Versicherungsrecht“ bezeichnete Rechtsanwälte. Welche Informationen benötigen Versicherungsvermittler und Versicherungsnehmer bei der Wahl des juristischen Beraters?

Hofmann-Credner: Die Wahl des richtigen Rechtsberaters ist individuell und hängt stark vom jeweiligen Kontext ab. So könnten Industriekunden und Industriemakler im Erstversicherungsbereich andere Erwartungen an einen Rechtsberater haben als Makler im Rückversicherungs- oder Konsumentengeschäft; ebenso ist es produktabhängig: Ein Anwalt der Personenversicherungsprodukte bearbeitet, hat nicht dieselbe Erfahrung mit zB allgemeiner Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung, wie ein darauf fokussierter Anwalt. In Deutschland regelt die Fachanwaltsordnung (FAO) die Voraussetzungen um „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ zu werden. Dazu gehören aktuell meines Wissens mindestens 80 Fälle, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren, und die Fälle müssen sich auf unterschiedliche Bereiche beziehen. Das haben wir in Österreich wie gesagt nicht, sondern eine sehr breite Ausbildung. Bei der Wahl des Rechtsberaters gibt es keine pauschale Lösung. Einige Entscheidungsträger ziehen möglicherweise große, renommierte Kanzleien vor, während andere mehr Wert auf die individuelle Expertise des jeweiligen Anwalts legen. Ich denke es ist ratsam, die Auswahl an der spezifischen Situation auszurichten. Meine Kernkompetenzen sind wie schon geschildert komplexe Deckungs- und Haftungsthemen, sowie internationales. Bei Anfragen außerhalb verweise ich gerne auf Kollegen, denen ich vertraue. Wenn man eine Empfehlung erhält, sollte man stets nach der Grundlage für diese Empfehlung fragen.

Abschließend, wie beeinflusst die Perspektive, aus der man einen Versicherungsfall betrachtet, Ihres Erachtens die Herangehensweise und Entscheidungsfindung? Können Sie uns ein Beispiel geben? Hofmann-Credner: Als Rechtsanwalt verfolge ich stets die Interessen meiner Mandanten. Die gewählte Strategie hängt stark davon ab, in welcher Rolle ich agiere. Zu den spezifischen Methoden möchte ich nicht weiter ins Detail gehen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten den relevanten Sachverhalt kennen und verstehen. Da der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person einen tieferen Einblick in den anspruchsbegründenden Sachverhalt hat als der Versicherer, ist dieser auf die ihm präsentierten Informationen angewiesen. Kurze Schadenmeldungen mögen zweckmäßig sein, um eine Akte und Schadennummer beim Versicherer zu initiieren, doch sie führen nicht zwangsläufig zu einer positiven Deckungszusage. Es sollte immer wieder betont werden, dass Versicherer verpflichtet sind, berechtigte Ansprüche zu erfüllen und unberechtigte abzulehnen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Versicherungsfalls liegt grundsätzlich beim Versicherungsnehmer. Doch dies sollte nicht als Bürde, sondern als Möglichkeit gesehen werden, den eigenen Anspruch klar zu definieren, sodass der Versicherer schnell entscheiden kann. Vielen Dank für das Gespräch.

Fallschirm für Manager. Immer häufiger klagen Unternehmen ihre Manager auf Schadenersatz. Auch in Österreich ist dies gängige Praxis geworden - und die Anspruchsmentalität steigt! Umfassende Existenzsicherung für Manager jetzt abschließen unter: www.tarifrechner-ruv.at

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Versicherers für den österreichischen Markt kann das Wording intensiver überarbeitet oder nur punktuell angepasst worden sein. Meiner Meinung nach sind diese Bedingungen daher anders zu behandeln als Wordings, die auf VVO-Musterbedingungen basieren. Ein aktuelles Beispiel sind die Klauseln „Balance Sheet Loss Protection“ und „Financial Interest Cover“. Trotz einer standardmäßigen Funktion weisen diese in verschiedenen Verträgen unterschiedliche Formulierungen auf. In einem Fall war die Formulierung so komplex, dass selbst ich als Fachmann Zeit benötigte, um die gewollte Interpretation des Versicherers zu verstehen. Dies führte zu Diskussionen darüber, warum Versicherungen oft schwer verständliche Bedingungen nutzen. Natürlich könnte man argumentieren, dass beide Vertragsparteien für den Inhalt verantwortlich sind, doch beim Abschluss von Versicherungsverträgen mit vorformulierten Versicherungsbedingungen gelten andere Prinzipien als beispielsweise bei M&ATransaktionen, bei denen beide Seiten am Vertragstext mitarbeiten.


Gewinnfreibetrag geltend machen und Steuern mit §14-Fonds reduzieren Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer haben jedes Jahr die Möglichkeit, Ihre steuerlichen Gewinne Dank ausgewählter Investments zu senken. Die dafür in Frage kommenden Fonds müssen spezielle Kriterien nach §14 Abs. 7 Einkommenssteuergesetz (EstG) erfüllen. Der europäische Gewerbeimmobilienfonds CORUM Origin gehört seit 2019 zu diesen streng selektierten Anlageformen und bietet zusätzlich die Möglichkeit einer attraktiven Portfolio-Diversifizierung.

44 • Markt • risControl 10/2023

„Das zeigt einmal mehr, dass CORUM Origin auch für den weniger risikobereiten Anleger interessant sein kann. Denn um den Anforderungen des § 14 Abs 7 des EStG zu entsprechen, gelten strenge Voraussetzungen und besondere Anlagerichtlinien“, so Martin Linsbichler, CORUM Country Manager, und führt weiter aus: „Was uns von vielen Mitanbietern unterscheidet: „Wir können alle vollständigen, korrekten Zeichnungsunterlagen und dazugehörige Geldeingänge, die bis 29.12.2023 bis 18:00 Uhr bei CORUM einlangen so zeitnah abwickeln, dass sie für das laufende Jahr als investitionsbedingter Gewinnfreibetrag genutzt werden können. Wir bieten also auch für sehr Spätentschlossene eine ideale Lösung!“

Kennzahlen1 des Fonds – Starke Diversifizierung, starke Mieter Das Portfolio von CORUM Origin ist heute auf 153 Immobilien in 13

Ländern und sechs gewerbliche Sektoren verteilt. Die finanzielle Auslastungsquote liegt bei 97,57 %. Insgesamt verwaltet der Fonds ein Vermögen von über 2,8 Mrd. Euro von rund 49.800 Investor*innen - über 95 % davon sind Privatanleger. Sie haben seit seiner Auflage im Jahr 2012 eine jährliche Dividendenrendite von jeweils 6 % oder darüber erhalten.² „Diese ausgeprägte Diversifizierung kann die Auswirkungen einer Krise auf dem Immobilienmarkt, eines Problems in einem Gebäude oder der Kündigung eines Mieters auf die Gesamtperformance von CORUM Origin abfedern. Und das bedeutet potenziell eine stär-

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kere Risikominderung für unsere Investoren.“

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für Gewinne über 30.000 Euro Liegt der Gewinn über 30.000 Euro, können Unternehmer*innen den Gewinnfreibetrag bis maximal 45.950 Euro geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass im gleichen Kalenderjahr Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens („begünstigtes Anlagevermögen“) oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.³

1 zum 30. Juni 2023 2 Immobilien-Investmentfonds sind eine Immobilienanlage. Es handelt sich um langfristige Investitionen, die keine Rendite- oder Performancegarantie bieten und das Risiko von Kapitalverlusten bergen. Die Erträge sind nicht garantiert und hängen von der Entwicklung der Immobilienmärkte ab. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung. 3 CORUM bietet keine Steuer- oder Anlageberatung an. Wir empfehlen dem Kunden, sich entsprechend an seinen Steuer- oder Anlageberater zu wenden.


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einfach ein gutes Gefühl haben.

Ich wi zur DONAU


Schweizer Aktien: Bodenständige Alternativen Stabilität. Es ist eines der wohl am häufigsten assoziierten Worte mit der Schweizer Volkswirtschaft. Aber was macht Investments in Schweizer Aktien so attraktiv, besonders in Zeiten der Währungsfluktuationen und Inflationsschocks? Ein umfassender Einblick. von Michael Kordovsky

46 • Finanzen • risControl 10/2023

Das Geheimnis der Schweizer Wirtschaft besteht in einem Mix aus politischer Stabilität, hoher Innovationskraft und einem ausgeklügelten Finanzsystem. Dazu zählt auch die geringe Staatsverschuldung (27,6 % des BIP im Jahr 2022) und ein hochdiversifizierter Industriesektor, angeführt von Branchen wie Pharmazie, Maschinenbau und Finanzdienstleistungen. Vor der Corona-Krise lag in der Schweiz in den Jahren 2012 bis 2019 das durchschnittliche BIPWachstum bei 1,8 Prozent p.a.. Selbst im Pandemiejahr 2020 schrumpfte die Wirtschaftsleistung nur um 2,4 Prozent um dann gleich 2021 mit einem Plus von 4,2 Prozent wieder durchzustarten. Im Jahr 2022 lag das BIP-Wachstum noch immer bei 2 Prozent. Dies in Kombination mit weniger Bürokratie und niedrigen Steuern macht die Schweiz zu einem ausgezeichneten Wirtschaftsstandort. Das schon alleine spricht für Aktieninvestments in der Schweiz.

Der Währungsbonus infolge von niedriger Inflation in der Schweiz Wenn man in Schweizer Aktien investiert, sollte man den oft übersehenen „Währungsbonus“ nicht unterschätzen. Der Schweizer Franken (CHF) ist weltweit bekannt für seine Stabilität und gilt als sicherer Hafen in Krisenzeiten. Durch den konstant starken Franken gegenüber dem Euro ergibt

sich für Anleger ein doppeltes Gewinnpotential: einmal durch die Wertsteigerung der Aktien selbst und zum anderen durch die Währungsaufwertung. Einer der Hauptfaktoren, die zur Stabilität des Franken beitragen, ist die niedrige Inflationsrate der Schweiz im

Vergleich zum Euroraum. Besonders offensichtlich wurde das in der jüngsten Vergangenheit. In den Monaten Juni und Juli 2023 standen je 1,7 bzw. 1,6 Prozent in der Schweiz je 5,5 bzw. 5,3 Prozent im Euroraum (Quelle: EuroStat) gegenüber.


Die passende Aktienauswahl Die Marktkapitalisierung der Werte sollte über 5 Mrd. CHF liegen und der Aktienkurs sollte wenn möglich langfristig aufwärts gerichtet sein. Eine weitere Rolle sollten NettogewinnRentabilität, positive Gewinnüberraschungen und eine solide Corporate Governance spielen. Diesbezüglich interessante Aktieninvestments wären: Comagnie Financiere Richemont SA (ISIN: CH0210483332): Die Compagnie Financière Richemont SA ist ein Schweizer Luxusgüterkonzern mit Sitz in Genf. Das Unternehmen ist vor allem bekannt für seine hochwertigen Uhren- und Schmuckmarken wie Cartier, Montblanc und Piaget. Neben Uhren und Schmuck gehören auch Premium-Bekleidung und Lederwaren zum Portfolio des Konzerns. Mit einer globalen Präsenz ist Richemont einer der Marktführer im Luxussegment. Selbst während der Pandemie schrieb das Unternehmen schwarze Zahlen und laut Analystenschätzungs-Kon-

sens von finanzen.net sollte das Ergebnis/Aktie vom Geschäftsjahr 24 bis zum Geschäftsjahr 2027 von 7,41 auf 9,54 EUR wachsen. Schindler Holding (ISIN: CH0024638212): 1874 gegründet, ist Schindler ein Schweizer Unternehmen, das sich auf Aufzüge und Fahrtreppen spezialisiert hat. Mit Hauptsitz in Ebikon, Kanton Luzern, gehört Schindler zu den weltweit führenden Anbietern in diesem Sektor. Das Unternehmen ist für seine innovativen, energieeffizienten Lösungen bekannt und hat eine starke globale Präsenz mit Aktivitäten in über 100 Ländern. Das Unternehmen erwirtschaftet relativ stabile Gewinne. ABB Ltd (ISIN: CH0012221716): Die ABB Ltd ist ein schweizerischschwedisches Technologieunternehmen mit Fokus auf Elektrifizierung, Automatisierung, Antriebstechnik und Robotik. Mit Hauptsitz in Zürich ist ABB in mehr als 100 Ländern tätig und gehört zu den globalen Marktführern in den Bereichen Energie und Automation. Von 2016 bis 2022 unterlagen die Gewinne des Unternehmens stärkeren Schwankungen, wobei die Analysten bis 2027 wieder von einem sachten Wachstumstrend ausgehen. Holcim (ISIN: CH0012214059) ist mit den Marken Holcim und Lafarge einer der weltweit führenden Anbieter von Zement, Aggregaten und Beton. Mit Hauptsitz in Zug ist das Unternehmen in rund 70 Ländern aktiv und legt besonderen Wert auf nachhaltige Bauprojekte. Durch innovative Lösungen und ein breites Portfolio deckt Holcim die gesamte Wertschöpfungskette im Baubereich ab. Das Gewinnwachstum je Aktie lag in den Jahren 2016 bis 2022 bei 10,7 Prozent p.a. und auf Basis der Gewinnschätzung für 2024 liegt das für 2024 erwartete KGV nur noch bei 10,4 – fundamental günstig! Swisscom (ISI N: CH0008742519): Mit einer Free-CashFlow Marge 2022 von 12,1 Prozent des Umsatzes, KGVs um die 16 und einer stabilen Dividendenrendite um die 4 Prozent ist diese Aktie angesichts der

konstanten Ertragsaussichten eine gute Wahl für defensive Anleger. Swisscom ist der führende Telekommunikationsanbieter in der Schweiz mit Hauptsitz in Worblaufen bei Bern. Das Unternehmen bietet eine breite Palette an Dienstleistungen, darunter Mobilfunk, Festnetztelefonie und Internet. Alcon (ISIN: CH0432492467): Analysten erwarten laut Konsens in finanzen.net bis 2014 ein Gewinnwachstum/Aktie von 14 Prozent p.a., weshalb die Aktie kaufenswert ist. Alcon ist das weltweit größte Unternehmen für augenchirurgische Produkte, bestehend aus den Geschäftsbereichen Surgical und Vision Care. Weiter interessante Werte sind der Anbieter von Computerzubehör, Logitech International (ISIN: CH0025751329) und die BKW AG (ISIN: CH0130293662). Letztere ist ein Energieunternehmen mit Sitz in Bern, das sich auf die Erzeugung, Verteilung und den Handel von Elektrizität spezialisiert hat. Neben erneuerbaren Energiequellen wie Wasserkraft und Windenergie ist das Unternehmen auch in den Bereichen Netzinfrastruktur und Energieeffizienzdienstleistungen aktiv. Unabhängig von irgendwelchen Auswahlkriterien sind Nestle (ISIN: CH0038863350) und der Biotech/Pharma-Gigant Roche (ISIN: CH0012032113) klassische Dauerbrenner. Letztere wies von 2016 bis 2022 ein Gewinnwachstum von 5,7 Prozent p.a. auf und per 4. September liegt das von Analysten für 2024 geschätzte KGV bei knapp 15. Alternativ zu einzelnen Aktien kann auch in die besten Schweizer Aktienfonds investiert werden. Nimmt man dabei das Fünftel mit der besten risikoadjustierten Performance dann weist in dieser Gruppe auf 10 Jahre mit 13,05 Prozent p.a. (EUR-Basis) laut fondsweb der GAM Swiss Small & Mid Cap Equity B (ISIN: LU0038279179) die beste Wertentwicklung auf. Auf 20 Jahre liegt der Fonds mit 12,16 Prozent p.a. im Plus.

risControl 10/2023 • Finanzen • 47

Das ist im Juli eine Inflationsdifferenz von 3,7 Prozentpunkten. Am Höhepunkt der Inflation im Oktober 2022 standen 10,6 Prozent an Teuerung im Euroraum nur 3 Prozent in der Schweiz gegenüber – eine Differenz von 7,6 Prozentpunkte. Doch langfristig rückblickend auf die Jahre 2001 bis 2022 stand eine durchschnittliche Inflationsrate von 0,5 Prozent in der Schweiz einem Durchschnittswert von 2 Prozent im Euroraum gegenüber. Heute führt der Klimawandel zunehmend zu schlechten Ernten und höheren Nahrungsmittelpreisen. Personal wird knapp, ebenso wichtige Rohstoffe. Deshalb ist in den kommenden 10 Jahren weltweit mit tendenziell höheren Inflationsraten zu rechnen – ein Szenario, das die Schweiz aber gut meistern sollte. Somit bleibt der Währungsbonus auch zukünftig erhalten.


Klinische Studien: Von der Substanz zum Arzneimittel von Thomas Udvaros, Underwriter Industry Practices - Life Science & Technology, Chubb European Group SE

48 • Kommentar • risControl 10/2023

Klinische Studien sind von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung innovativer Arzneimittel und Geräte, um Krankheiten behandeln oder im Idealfall sogar vorbeugen zu können. Auf den Punkt gebracht bedeutet dies: Ohne klinische Studien ist kein medizinischer Fortschritt möglich. Und ohne medizinischen Fortschritt gibt es wiederum keine Behandlung oder gar Heilung für Krankheiten, für die aktuell noch keine oder nur unzureichende Behandlungsmöglichkeiten vorhanden sind. Welche fatalen Folgen es haben kann, wenn am Markt nicht sofort die passende „Hilfe“ verfügbar ist, hat uns die Coronavirus Pandemie eindrucksvoll vor Augen geführt. Ob es um die Behandlung großer, weltweiter Pandemien oder kleiner Infektionen geht, eines haben klinische Studien immer gemeinsam: Die Entwicklung und Erprobung neuer Therapieverfahren oder Medikamente erfordert viel Geduld,

Ausdauer und vor allem System. Denn die Behandlung einzelner Patienten kann zwar erste Erfahrungen liefern, lassen sich aber nicht verallgemeinern. In klinischen Studien werden deshalb Therapien an einer größeren Zahl von Patienten statistisch geplant, systematisch überprüft und sorgfältig ausgewertet. Nur so kann zuverlässig festgestellt werden, wie wirksam und verträglich Medikamente, Operationsmethoden oder Bestrahlungen tatsächlich sind. Viele wirksame Behandlungen, die heute eingesetzt werden, wie zum Beispiel Chemotherapie, cholesterinsenkende Medikamente, Impfstoffe und kognitive Verhaltenstherapie, gäbe es ohne klinische Studien nicht.

Den medizinischen Fortschritt absichern In vielen Ländern ist für die Durchführung klinischer Prüfungen eine spezielle Versicherung erforderlich, um dafür von

Thomas Udvaros, Underwriter Industry Practices - Life Science & Technology, Chubb European Group SE

den Behörden eine offizielle Genehmigung für diese zu erhalten. Die Anforderungen variieren allerdings, so dass beispielweise Versicherungssummen, Selbstbehalte oder auch Ausschlusskriterien zumeist länderspezifisch geregelt sind.

Gesetzgebung in Österreich Sponsoren klinischer Studien für pharmazeutische Produkte oder Medizinprodukte müssen nachweisen, dass sie über einen Versicherungsschutz verfügen, der den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für die Durchführung klinischer Prüfungen in Österreich schreibt § 40 AMG1 und § 26 MPG 20212 den Abschluss einer Versicherung für Personenschäden zugunsten der Prüfungsteilnehmenden beziehungsweise Probanden zwingend vor. Ist der Sponsor einer klinischen Studie nicht gleichzeitig der Prüfer muss er gewährleisten, dass eine ausreichende Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Gegebenenfalls sollten dem Prüfenden die zusätzlichen Versicherungskosten, die sich aus den mit der klinischen Prüfung verbundenen erhöhten Risiken ergeben, in angemessener Höhe erstattet werden. Oder es sollte eine geeignete Versicherung auf Kosten des Sponsors abgeschlossen werden, um die Versuchspersonen vor Verletzungen, die sich aus ihrer Teilnahme ergeben, zu schützen. Als weltweit agierender Industrie- und Personenversicherer verfügt Chubb über umfassendes und langjähriges Know-how im Bereich klinische Studien, um Unternehmen mit maßgeschneiderten Lösungen unterstützen zu können.

1 Bundesgesetz vom 2. März 1983 über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG), BGBl 185/1983 idF BGBl I 8/2022. 2 Bundesgesetz betreffend Medizinprodukte 2021 (Medizinproduktegesetz 2021 – MPG 2021), BGBl I 122/2021 idF BGBl I 27/2023.


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Kompetenter Ansprechpartner KommR Arno Slepice hat mit Anfang 2022 die Geschäftsführung der Courtage Control Consulting GmbH übernommen. Wir haben mit ihm über Neuigkeiten, Full Service Dienstleistung und einen Ausblick in die nahe Zukunft gesprochen. Was gibt es Neues bei Courtage Control?

50 • Interview • risControl 10/2023

Slepice: Wir sind in den letzten beiden Jahren stark gewachsen und konnten viele Neukunden gewinnen. Die angespannte Arbeitsmarktsituation hat uns die Suche nach zusätzlich benötigtem Personal nicht gerade erleichtert. Ich denke die meisten wissen, wovon ich spreche. Zum Glück haben wir ein wirklich tolles und motiviertes Team, auf das ich sehr stolz bin. Es gibt ein neues Tool für Firmenabfragen, welche Funktionen bietet es? Slepice: Das neue Online-Portal firmenabfrage.at bietet allen Ver­ mittlern tagesaktuelle Firmendaten, Firmendatenauszüge, die man für die tägliche Arbeit benötigt zu unglaublich attraktiven Preisen. Auch alle beim Firmenbuch vorhandenen Dokumente, wie Jahresabschlüsse, diverse Dokumente und Urkunden, die eingereicht wurden, können innerhalb einer Sekunde abgerufen werden. Wie einfach ist es, das Tool in bestehende Geschäftsprozesse zu integrieren? Slepice: Ganz einfach, das ist ein weiterer revolutionärer Vorteil von firmenabfrage.at. Es gibt dazu eine ­ API-Schnittstelle, die in allen Anwendungen wie Kundenverwaltungssysteme, Beratungsprozesse, etc. von den einzelnen Softwarehäusern integriert werden kann. Dadurch ist es möglich, in der jeweiligen Software nach einer Firma zu suchen und diese mittels „One-Klick“ vollständig inkl. aller zugehörigen Personendaten wie Geschäftsführer, Prokuristen, Gesellschafter anzulegen. Der

Firmendatenauszug kann bei dieser Gelegenheit auch gleich abgeholt und angelegt werden. Das spart nicht nur viel Zeit und Kosten, sondern verhindert auch Fehler beim Abschreiben und Eintippen.

Das neue OnlinePortal ­firmenabfrage.at bietet allen Vermittlern tagesaktuelle Firmendaten, Firmendatenauszüge, die man für die tägliche Arbeit benötigt zu unglaublich attraktiven Preisen.

In den letzten Jahren hat Ihr Unternehmen offensichtlich eine enorme Entwicklung durchgemacht. Könnten Sie uns einen Überblick über die wichtigsten Meilensteine und Veränderungen geben, die dazu geführt haben, wo das Unternehmen heute steht?

Slepice: Die Courtage Control konnte sich in den letzten Jahren als neutraler Datendienstleister bei allen Beteiligten gut positionieren und am Markt durchsetzen. Wir sind kompetenter Ansprechpartner für Versicherungen, Versicherungsmakler und Agenten, sowie für Softwareanbieter von Kundenverwaltungsprogrammen. Unseren Service und unser Datenmodell haben wir stehts weiter ausgebaut. Mittlerweile besorgen wir Bestandsdaten, Provisionsdaten in den unterschiedlichsten Formaten von über 60 Versicherungsgesellschaften im In- und Ausland. Dabei unterstützen wir alle Abholservices sowie alle Datenformate wie z.B. OMDS2, GDV, CSV, BiPRO, OMDS3, u.v.m. Alle von uns eingesammelten Daten, werden im Anschluss ins einheitliche OMDS2 Format umgewandelt und den Vermittlern über unser Courtage Control Portal zur Verfügung gestellt. Danach erfolgt der Abgleich und die Aktualisierung zwi-

schen den Daten des Versicherers und den Daten des Versicherungsmaklers im eigenen Kundenverwaltungsprogramm. Welche Anzahl von Versicherungsbüros versorgen Sie aktuell mit Daten? Slepice: Wir beliefern derzeit im täglichen Intervall über 550 Firmen mit Bestands- und Provisionsdaten, sowie mit aktuellen Dokumenten wie z.B. Polizzenkopien. Für den größten Teil unserer Kunden wird auch der tägliche Datenabgleich bzw. die Datenaktualisierung in den CRM-Systemen erledigt. Mit über 5 Millionen servicierten Versicherungsverträgen kann man sich das Volumen wohl etwas besser vorstellen. Warum nutzen bereits so viele Kunden die Dienste von Courtage Control? Slepice: Ich denke dafür gibt es mehrere Gründe. Wir haben immer ein offenes Ohr für unsere Kunden und sind selbst aus der Versicherungsmakler-


cherungsgesellschaften und neue Kooperation mit Softwareanbietern. Klares Ziel ist es, eine Win-win-Situation für alle Beteiligten zu schaffen, denn oftmals macht es wenig Sinn, wenn jeder alles selbst macht.

branche, dadurch kennen und verstehen wir die Anforderungen des Marktes sehr gut. Unsere Kunden schätzten den Full-Service bei Courtage Control sehr. Nach Unterzeichnung von Auftrag und Vollmacht kümmern wir uns um alles weitere. Die Beschaffung und der Abgleich von Bestandsdaten, Provisionsdaten und Dokumenten, sowie die Sub-Vermittlerabrechnung und die Erstellung von Provisionsnoten sind alles lästige Verwaltungsaufgaben, die keiner gerne selbst erledigt. Können Sie uns einen Ausblick auf zukünftige Pläne und strategische Ziele für Ihr Unternehmen geben?

Slepice: Ich bin davon überzeugt, dass ein unabhängiger Full-Service Datendienstleister auch weiterhin dringend benötigt wird. Wir haben in der Vergangenheit sehr viel Knowhow in diesem Bereich aufgebaut und sind immer am Puls der Zeit. Die sich in immer kürzeren Zyklen ändernden Technologien sind natürlich auch für uns eine enorme kosten- und ressourcenintensive Herausforderung. Die Datenabholung mag zukünftig durch die Umsetzung von normierten Schnittstellen hoffentlich einfacher werden, wobei ich dieses Thema trotzdem nicht in den einzelnen Maklerbüros sehe. Es geht aber nicht nur um die reine Abholung von Daten, sondern vielmehr darum, was man mit und aus den abgeholten Daten macht. Hier gibt es für ein Unternehmen wie die Courtage Control in den nächsten Jahren Potential ohne Ende.

Slepice: Wir arbeiten an vielen Neuerungen und Verbesserungen, wie z.B. zahlreiche neue Datenanbindungen von Versicherungen, der Erweiterung unseres Single Sign-on Portals, Erweiterungen im Bereich der Provision und Wir danken für das Gespräch. der Subvermittlerabrechnung, Abholung diverser Dokumente vom Versicherer u.v.m. Die Details Ich bin davon überzeugt, würden den Rahmen diedass ein unabhängiger ses Interviews sprengen. Full-Service Unser strategisches Ziel ist der weitere AusDatendienstleister auch bau an Neukunden und weiterhin dringend Schnittstellenpartnern. benötigt wird. Wir freuen uns über neue Kunden, neue Versi-

risControl 10/2023 • Interview • 51

Wie möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen weiterhin relevant und wettbewerbsfähig bleibt, insbesondere angesichts sich schnell ändernder Technologien?


Vertrauenswert Wir vertrauen darauf, dass auch morgen die Erde noch immer um die Sonne kreist, erklärte er mir. Ich dachte, ja und? Aber immerhin sprach ich mit einem angesehenen Private Equity Investor, und er hatte nur gerade darauf geantwortet, wie wichtig Vertrauen bei einer Unternehmensbeteiligung sei. von Mag. Christian Sec

52 • Kolumne • risControl 10/2023

Dann wurde er konkreter. „Vertrauen ist die Bereitschaft, sich auf risikobehaftete Situationen einzulassen. Das Beispiel mit der Erde und der Sonne zeigt, man kann sich nicht gegen alles absichern. Daher ist es notwendig Vertrauen haben zu können. Glauben sie mir erklärte er mir unter vorgehaltener Hand, als ich Kind war, und zum ersten Mal verstand, was meine Mutter da sang, um mich in den Schlaf zu wiegen: „morgen früh, so Gott will, wirst du wieder geweckt“, bekam ich Angst. Ich wollte nicht einschlafen, also beschloss ich wach zu bleiben, die ganze Nacht. Schlussendlich schlief ich doch ein. Und als ich aufwachte, hatte ich vertrauen gewonnen und das war ziemlich überwältigend“. Vertrauen beginnt mit der Fähigkeit, sich und anderen vertrauen zu können, erklärte er. Die heutige globalisierte Welt wäre ohne einem Grundvertrauen nicht vorstellbar. Ohne Vertrauen, könnten wir nicht in geschäftliche Beziehungen treten. Wir würden noch heute alle Güter für den eigenen Verbrauch selbst produzieren, um vom Markt unabhängig zu sein und um uns vor Betrug zu schützen. Wir sind also zum Vertrauen verdammt, in einer Welt mit immer höherer Arbeitsteilung, die uns von Experten in verschiedenen Feldern abhängig macht. Aber auch durch die Konsuma-

tion im Internet wird Vertrauen zum Goldstandard. Onlinekäufe, Reisebuchungen, Versicherungsprämien. Überall geht man in Vorleistung, bevor man eine Leistung erhält. In der Geschäftsbeziehung mit jungen Unternehmen kann man als Partner oder Investor aufgrund von Unsicherheit zwar Risikoprämien erhöhen und die Partner im Netz durchleuchten und durch lange Gespräche Anhaltspunkte gewinnen. Schlussendlich ist jedoch Vertrauen ein Gefühl,

so der Investor, wobei Lebenserfahrung schadet, dabei nicht. Mit gewonnenem Vertrauen erhöhen die Unternehmen ihren Absatz und ihr Kapital gleichermaßen. „Ich lasse mir geringeres Vertrauen durch eine höhere Risikoprämie auszahlen“, so der Investor. Der Konsument wiederum ist gewillt eine höhere Prämie für eine Markenware zu zahlen, die sein Vertrauen gewonnen hat. Um dieses Vertrauen beim Konsumenten zu gewinnen, wird in Werbung investiert.


Denn Bekanntheit schafft Vertrauen. Und wenn man sonst keinen Referenzwert hat, so ist es ein wohligeres Gefühl etwas zu kaufen, von dem man schon gehört hat. Die Milliarden in die Werbung sind daher gut investiertes Geld, erklärte er. Und erinnert mich an den alten Spruch „Wer nicht wirbt, stirbt“. Vertrauen und Egoismus sind oftmals ein unvereinbares Gegensatzpaar. Entgegengebrachtes Vertrauen drängt den Vertrauensnehmer in eine Art Dilemma. So könnte er das Vertrauen missbrauchen und so seinen Gewinn möglicherweise maximieren. Die Verlockung dazu ist groß. Ein Beispiel wäre Bilanzfälschung, um von den Banken immer noch mehr Geld zu bekommen. Aber das Vertrauen und die Leichtgläubigkeit sind keine Synonyme, weiß der Investor. „Jeder, der Vertrauen gibt, muss das Risiko kennen, auf das er sich einlässt“, so der Investor. Aber er muss auch um die Chancen wissen, die mit dem Geben von Vertrauen verbunden sind. Er erzählte dabei, wie wichtig dabei für denjenigen der um Vertrauen buhlt die Reputation ist. Wenn die eigene Reputation ein Vehikel ist, um Konsumenten für sich zu überzeugen und gleichzeitig günstiger an Kapital zu kommen, so ist es sehr rational einiges zu op-

fern, um Vertrauen zu gewinnen. Ob dies nun Hilfsbereitschaft oder Spenden sind oder hohe Investitionen in die Bekanntheit, um so den eigenen Status zu erhöhen. „Jeder weiß es braucht Jahre, um sich einen guten Ruf zu erarbeiten, jedoch braucht es nur einen Fehltritt, um sich die Reputation wieder zu ruinieren“, so der Investor, daher ist es vernünftig das Vertrauen nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Vertrauen ist dabei wie eine Kettenreaktion, die weiteres Vertrauen erzeugt. Ein Vertrauensbruch hingegen ist oftmals das unweigerliche Ende. Dieses Risiko geht nicht nur der Vertrauensgeber ein, sondern auch der Vertrauensnehmer, der damit seine gute Reputation mit einem Schlag verliert. Es ist also rational, vertrauenswürdig zu bleiben, das Eis zu brechen und Vertrauen zu begründen. Wenn man einer Person vertraut, dann erhöht der gewonnene gute Ruf auch die Berechenbarkeit der Person. „Wir alle wollen denjenigen nicht enttäuschen, der uns Vertrauen schenkt“, erklärte er. Es ist fast so wie eine existenzielle Berechtigung, die wir durch das Vertrauen des anderen erwerben. Er wurde wieder konkreter. „Je mehr Vertrauen wir erhalten, umso mehr Informationen werden wir gewillt sein zu teilen als Gegenleis-

tung und das führt zu Wachstum“. Je weniger Vertrauen, umso mehr asymmetrische Information entsteht, weil man sich Informationen vorenthält, dies führt zu immer höheren Monitoringkosten und hohen Ausgaben für Administration, was schlussendlich zu hohen Overheads und einem schlechteren Unternehmenserfolg führt. Dann schloss er damit, dass er meinte, Vertrauen und Sympathie dürfen jedoch nicht in einem Topf geworfen werden. Sie sind fast so etwas wie Gegensatzpaare. Er habe dabei auch seine Lektion lernen müssen und erfahren, dass der Teufel sich oftmals als Sympathieträger verkleidet. Diejenigen, die sich als vertrauenswürdig entpuppt haben, waren nicht die Persönlichkeiten mit großem Charisma. Es waren Personen, die dir nicht das Gefühl gaben, dass du als Person wichtig bist und interessierten sich auch nicht besonders für dich, außerhalb des Geschäftsbereichs. Sie erzählten dir meist nicht von ihrem Weltschmerz und zeigten auch kein besonders großes soziales Interesse, waren nicht humorvoll, sondern waren nur interessiert daran Geschäft zu machen. „Und weil sie sich nicht gütig gaben, konnte man ihnen fast blind vertrauen“, konkludierte er schlussendlich.

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Günstigere Prämien für Akademiker und Ärzte Gute Nachricht für Akademiker und Ärzte: Die Continentale hat ihre Angebote zur Vorsorge bei Berufsunfähigkeit für diese Zielgruppen jetzt spürbar verbessert. Kunden profitieren von deutlich gesunkenen Prämien.

54 • Markt • risControl 10/2023

Die Continentale Lebensversicherung entwickelt ihre Vorsorgeangebote für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) fortlaufend weiter. Aktuell hat sie die Risiken für Akademiker und Ärzte neu bewertet. Das Ergebnis: Für rund 700 Berufe in diesen für Vermittler besonders attraktiven Zielgruppen sinken die Prämien im Durchschnitt um 20 Prozent. Teurer wird es für niemanden. Damit sichert sich das Unternehmen Spitzenplätze im Preis-Leistungs-Vergleich. In Österreich ist die Continentale PremiumBU über die Continentale Assekuranz Service GmbH erhältlich.

Top-Position im Wettbewerb „Wer viel Zeit und Geld in seine Ausbildung investiert, sollte seine wertvolle Arbeitskraft hochwertig absichern“, sagt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben bei der Continentale Versicherung. „Mit unserer ausgezeichneten Continentale PremiumBU geht das jetzt deutlich günstiger.“ Insbesondere bei Ärzten, Ingenieuren und Managern ist das Angebot im Wettbewerb top positioniert. Das gilt auch für Informatiker und viele weitere akademische Berufe. „Diese Zielgruppen bieten großes Potenzial. Als Produktanbieter wollen wir Vermittler dabei unterstützen, sie noch besser ansprechen zu können“, betont Dr. Hofmeier.

Exzellente Qualität, stabile Prämien

Mit der Weiterentwicklung verbindet die Continentale Innovation und Tradition. „Unsere Kunden und Vermittler können sich auf eine exzellente Qualität, eine nachhaltige Kalkulation und stabile Prämien verlassen“, betont Dr. Hofmeier. „Wir mussten in unserer langen Geschichte als BU-Versicherer noch nie die Nettoprämien im Bestand anheben. Zudem sind wir wirtschaftlich stark und solide aufgeWeitere Informationen zur stellt. ProfessioContinentale PremiumBU und neller Service und aktuelle Berechnungsbeispiele schlanke Prozesse finden Vermittler unter sind bei uns selbstmakler.continentale.at/premium-job verständlich. Und zwar von der Risi-

kovoranfrage über den Antrag bis zum Leistungsfall. Das alles macht uns zu einem besonders zuverlässigen Partner.“

Zahlreiche Pakete und Optionen für individualisierten Schutz Die BU der Continentale lässt sich nach individuellen Wünschen bedarfsgerecht anpassen. Dafür stehen zahlreiche Pakete für unterschiedliche Lebensphasen zur Verfügung. Beliebt ist hier etwa das Karriere-Paket. Damit kann sich der Schutz beispielsweise bei Abschlüssen, Weiterbildungen oder einem Berufswechsel anpassen. Dieser Baustein ist im Tarif PremiumBU wählbar und auch in der preisgünstigeren Starter-Variante, die junge Kunden anspricht.


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Junge Menschen erkennen Wichtigkeit von Vorsorge Die finanzielle Vorsorge nimmt bei der jungen Generation einen hohen Stellenwert ein. Jedoch wird dieses Wissen über die Bedeutung viel zu wenig in die Tat umgesetzt, wie eine Finanzvorsorge Studie im Auftrag der UNIQA und Raiffeisen Versicherung zeigt. von Mag. Christian Sec

56 • Markt • risControl 10/2023

Während rund 70 Prozent der 16- bis 27-Jährigen (Gen Z) die finanzielle Vorsorge als wichtig erachten, haben bislang nur zwei von zehn in dieser Altersgruppe bereits konkrete Maßnahmen für die finanzielle Absicherung im Alter getroffen. Auch beim Rest der Bevölkerung gibt es einen Gap zwischen Wissen um die Wichtigkeit finanzieller Vorsorge und tatsächlicher Umsetzung. Insgesamt haben nur rund vier von zehn Österreichern bereits finanzielle Vorsorgemaßnahmen getroffen. Die Studie befragte 4080 Personen. Dabei wurden die Ergebnisse in Generationen eingeteilt (Gen Z, Gen Y: 28–42 Jahre, Gen X: 43–58 Jahre, Babyboomer: 59–77 Jahre).

Junge überschätzen sich Nur 40 Prozent der Generation Z wissen laut der Studie, wo und wie sie sich über finanzielle Vorsorge informieren können. Vielen Jungen ist es aber gar nicht bewusst, wie wenig Ahnung sie haben. „Das ist eine unheilvolle Kombination“, erklärt dazu Univ.-Prof. Bettina Fuhrmann, Leiterin des Instituts für Wirtschaftspädagogik und Gründerin des neu eröffneten Zentrums für Finanzbildung an der WU-Wien. „Das bedeutet, dass man sich in einer Entscheidung überschätzt und zu viel zutraut.“ Die Generation Z kann, wie keine andere Generation zuvor, auf Beiträge der Eltern und Großeltern zur eigenen finanziellen Vorsorge zurückgreifen. So geben 63 Prozent an, dass ihre Eltern zumindest teilweise ihre finanzielle Vorsorge übernehmen, immerhin fast die Hälfte gibt an, dass auch die

Großeltern dazu beitragen. Im Schnitt der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil derjenigen, die durch Elternbeiträge bzw. Großelternbeiträge in ihrer Vorsorge unterstützt wurden, bei 29 resp. 20 Prozent. Rund ein Drittel der Befragten gibt an, sich die finanzielle Vorsorge nicht leisten zu können. Dabei spiele die Frage des bewussten Umgangs mit Geld eine große Rolle, so Peter Eichler, Vorstand für Personenversicherungen bei der UNIQA. „Dabei geht es Konsumverzicht, um mir später etwas leisten zu können.“ Vielen sei nicht bewusst, dass man auch mit kleinen Beträgen über einen längeren Zeitraum einen gewissen Betrag erwirtschaften könne, ergänzt Bettina Fuhrmann. Daher sei Finanzbildung ein so wichtiges Thema. Hier habe Österreich Nachholbedarf. Einer OECD-Studie zufolge weiß nur jeder zweite Österreicher, was der Zinseszinseffekt ist und welche Wirkung er erzeugt, erklärt Prof. Fuhrmann. „Es braucht dazu konkrete Rechenbeispiele, dass sich die Menschen das vorstellen können.“ Es gebe wenig Bewusstsein darüber, wie hoch die Pension sein werde und was man tun könne, um eine etwaige Pensionslücke verringern zu können. Oftmals seien die Aktionen irrational, so Fuhrmann. „So habe man einerseits Angst vor Aktien, aber auf der anderen Seite hofft man auf sein Glück am Markt für Kryptowährungen.“

Finanzbildung in den Schulen Ein Grund für den Gap zwischen dem Wissen, was tun zu müssen, und dann doch nichts zu tun, ist also auch das

Nichtwissen. Nicht nur das Anlageverhalten wird vererbt – rund ein Drittel der Gen Z gibt an, zum Großteil dieselben Anlageformen zu verwenden wie ihre Eltern –, sondern auch das finanzielle Wissen und Nichtwissen. Wenn es um finanzielle Vorsorge geht, dann vertrauen die Österreicher besonders ihrem persönlichen Umfeld. Wenn allerdings dort Vorbilder nicht günstig seien oder die Vorsorge ein Tabuthema sei, könne man von der Familie wenig Unterstützung erwarten, erklärt Fuhrmann. Neben dem persönlichen Umfeld informiert sich die Generation Z bereits zu rund einem Drittel via soziale Medien bzw. Finance-Influencer über Finanzanlagethemen. Für Prof. Fuhrmann führt allerdings kein Weg daran vorbei, die Grundlage für Finanzbildung in den Schulen zu schaffen. „Dafür gibt es auch von den Betroffenen eine sehr hohe Zustimmung“, so Fuhrmann. Die Professorin tritt dafür ein, schon im Volksschulalter mit Geldthemen im Unterricht zu beginnen, z. B. über das Sparen oder den Wert, auf etwas warten zu können. Die Unterstufe zwischen zehn und 14 Jahre wäre ein sehr günstiges Alter, um diese Themen zu verbreitern, und zwar in Richtung Zahlungsformen und schon das erste Mal in Richtung Kapitalanlage. Die neuen Lehrpläne sind jedenfalls, laut Fuhrmann, eine gute Grundlage, um diese Themen zu behandeln. In welchem Ausmaß dies passiert, liegt aber nach wie vor in den Händen der Lehrer. Es brauche daher die Investition in eine solide Lehrerweiterbildung, so Fuhrmann, um die Lehrer sicher zu machen, diese Themen zu vermitteln. Auch für diejenigen, die nicht mehr in der Schule


seien, müsse man Anknüpfungspunkte finden, gerade in bestimmten Lebensphasen, wie Familiengründung, fordert Fuhrmann.

Trotz guter erster Säule brauche es private Vorsorge, ist sich Peter Eichler sicher. Die Einstellung „Es ist alles gut, weil der Staat alles für mich erledigt“ führt dazu, dass sich die Menschen weniger mit ihrer finanziellen Univ.-Prof. Bettina Fuhrmann, Martina Oberrauch und Peter Eichler Vorsorge beschäftigen. „Wir haben zwar eine tolle erste Säule, aber für die nächsten Generationen wird es das Provisionsverbot aus. In den LänIdee einer Retail-Investment-Strategie klug sein, privat vorzusorgen.“ Dabei, dern Niederlande und Großbritannien, oder einem paneuropäischen Pensionsso Eichler, sei die Politik gefordert, ein wo es eine solche gibt, ist die finanzielle produkt. „In Österreich sehen wir das Klima der Notwendigkeit der EigenEigenvorsorge und die Finanzbildung derzeit noch nicht“, so Eichler. Schlussvorsorge zu schaffen. Auf EU-Ebene stark zurückgegangen. endlich spricht sich Eichler auch gegen gibt es große Anstrengungen mit der

lassen sich im Sportpaket 2 zusätzlich Risiken aus Sportarten wie Trailrunning, Kitesurfen oder Rafting abdecken. Das Sportpaket 3 deckt alle Risiken der Pakete 1 und 2 ab und ergänzt diese für einen Prämienaufschlag von 75 Prozent um Sportarten wie Ballonfahren, Fallschirmspringen oder Drachenfliegen. Für mitversicherte Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind Freizeitunfälle für die Sportarten aus den drei Sportpaketen prämienfrei mitgedeckt. „Über unsere Vertriebspartner ist der Wunsch an uns herangetragen wor-

den, Zusatzangebote für Freizeitunfälle zu entwickeln, für die aufgrund der Ausschlüsse in der Unfallversicherung sonst kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz besteht“, berichtet Mag. Erwin Mollnhuber, Mitglied der Geschäftsführung der GARANTA Österreich. „Mit den neuen Sportpaketen können wir unseren Vertriebspartnern zusätzliche Risikomodule zu unserer ohnehin schon sehr flexiblen Unfallversicherung anbieten. So lassen sich individuelle Unfallversicherungslösungen für eine breite Kundengruppe mit einem Risikoschutz nach Maß gestalten“, erläutert Mollnhuber abschließend.

beiden internationalen Gewerbeimmobilienfonds haben in diesem Jahr bereits neun Zukäufe zu einem Gesamtwert von fast 414 Millionen Euro getätigt. Die Ankaufsrenditen lagen deutlich über dem Vorjahresniveau, die Anteilspreise bleiben stabil. „Auch wenn die Mittelbeschaffung für uns nie ein Leistungsindikator war, ist sie heute auschlaggebend. Denn nur jene Fonds, die in der Lage sind, Zukäufe ohne Kreditaufnahme zu tätigen, können weiterhin investieren“, erklärt CORUM-Gründer

Frédéric Puzin und ergänzt: „Es ist viel interessanter, 2023 Immobilien zu kaufen, als 2022, da die Immobilienpreise gesunken sind und die Renditen dadurch steigen.“ Aufgrund der Tatsache, dass die Anteilspreise der beiden Fonds zum 31.12.2022 um nur 3,2 Prozent unter bzw. 2,6 Prozent über dem jeweiligen Wiederherstellungswert lagen, plant CORUM trotz der allgemeinen Preisverfälle auf den europäischen Gewerbeimmobilienmärkten weder kurznoch mittelfristig eine Senkung der Anteilspreise seiner Fonds.

Deckungsbausteine Garanta Versicherung

Die GARANTA hat ihre Unfallversicherung um einige Deckungsbausteine für risikoreiche Freizeitsportarten erweitert. Insgesamt stehen drei Sportpakte zur Auswahl. Im Sportpaket 1, das für einen Prämienzuschlag von 25 Prozent erhältlich ist, sind etwa Judo, Karate, Klettern und Bergsteigen abgedeckt. Für einen Aufschlag von 50 Prozent

PerformancePrognose CORUM

Auch in einem für Immobilien unruhigen Umfeld erwartet CORUM eine Gesamtjahres-Performance von über 6 Prozent für CORUM Origin und von über 5,5 Prozent für CORUM XL. Die

risControl 10/2023 • Markt • 57

Gegen Provisionsverbot


58 • Finanzen • risControl 10/2023

Preistrends an den europäischen Wohnimmobilienmärkten Im Euroraum haben die Wohnimmobilienpreise im dritten Quartal 2022 ihren Peak erreicht und entwickeln sich seither rückläufig, wobei es in der Preisentwicklung regional große Unterschiede gibt. von Michael Kordovsky

Der große Immobilienpreisschub setzt mit den Zinssenkungen infolge der Finanzkrise 2008/09 ein und da es am Geldmarkt von 2015 bis 2022 Negativzinsen gab, lautete für viele Anleger das Motto Grundbuch statt Sparbuch – ein typisch österreichisches und deutsches Phänomen, denn unter dem Strich stiegen die am Hauspreisindex von Eurostat gemessenen Wohnimmobilienpreise des Euroraums (ER20) vom ersten Quartal 2008 bis zum ersten Quartal 2023 nur um 2,1 Prozent p.a.. Doch es gab in diesem Zeitraum Märkte mit besonders starken Preisanstiegen. Ungarn fällt beispielsweise mit einem Plus von 6,2 Prozent p.a. auf und der Bankenstandort Luxemburg mit 6 Prozent p.a. In Tschechien lag der Preisanstieg bei 5,3 Prozent p.a. und in Estland und Deutschland bei je 4,3 Prozent bzw. 4,1 Prozent. Hingegen um 1,1 Prozent p.a. rückläufig waren Preise auf Zypern während Italien


ebenfalls eine tendenziell rückläufige Wohnimmobilienpreisentwicklung über einen längeren Zeitraum zeigt. Hier waren die Wohnimmobilienpreise bereits in früheren Jahren auf hohem Niveau. Ein Preisausgleich erfolgt nun langsam über eine langjährige Seitwärts/Abwärtsbewegung. Im Vergleich dazu stiegen im Beobachtungszeitraum gemäß dem von der OeNB veröffentlichten Wohnimmobilienpreisindex die Wohnimmobilienpreise in Österreich um knapp 6 Prozent p.a..

Zeitverzögerte Wirkung von Leitzinsanhebungen Während in guten Großstadtlagen in Österreich die Wohnungsmietrenditen noch immer zwischen 2,5 und 3,5 Prozent liegen, werfen dreijährige Bundesanleihen bereits 3,2 Prozent Rendite ab und US-Treasuries mit gleicher Laufzeit sogar 4,8 Prozent. Kurzfris-

tige Spareinlagen werden bereits um bis zu 3,5 Prozent p.a. verzinst. In so einem Umfeld werden sogenannte „risikolose“ Geldanlagen für defensive Anleger wieder ein Thema und Immobilien verlieren – nicht zuletzt infolge stagnierender bis fallender Preise - an Attraktivität. Doch zwischen Leitzinsanhebung und Wirkung am Immobilienmarkt vergeht viel Zeit: Laut Untersuchungen der EZB entfaltet sich die Wirkung eines Anstiegs der Hypothekarkreditzinsen um einen Prozentpunkt in Form eines durchschnittlich erwarteten Rückgangs der Häusernachfrage um 15 Prozent und eines Preisrückgangs um 9 Prozent erst binnen zwei Jahren. Hinzukommt, dass sich ab Hypothekarkreditzinsen von 4,5 Prozent jede weitere Verteuerung zunehmend schwächer auswirkt. In gehobenen Marktsegmenten herrscht derzeit eine Art „Pattsituation“ zwischen Käufern, die Wohnungen günstiger haben wollen und Verkäufern, die von ihren hohen Verkaufspreisvorstellungen (noch) nicht abrücken und mangels Kaufinteressenten sich lieber die Liegenschaft noch länger behalten.

Ältere Gebäude unter Preisdruck Wo hingegen etwas Bewegung in den Markt gekommen ist, sind die Preise für gebrauchte Wohnungen, denn hier wirft bereits eine neue EU-Richtlinie ihre Schatten voraus. Sollte sich diese durchsetzen, dann sollten auf einer Skala von A bis G bestehende Wohngebäude in den einzelnen EUMitgliedsstaaten ab 1. Januar 2030 mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse E erreichen und ab dem 1. Januar 2033 die Gesamtenergieeffizienzklasse D. Nicht Umsonst sind gebrauchte Eigentumswohnungen in Wien im zweiten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahresquartal um

6 Prozent im Preis gefallen während neue Eigentumswohnungen sich noch um 2,2 Prozent verteuerten. Außerhalb Wiens stiegen die Preise für neue Eigentumswohnungen sogar um 4,8 Prozent, während sich die Preise für Einfamilienhäuser um 3,3 Prozent verringerten, was mit zahlreichen sanierungsbedürftigen Objekten in ländlichen Gegenden zusammenhängt. Mit zunehmenden Zinsdruck hingegen könnte es auch bei neuen Objekten, zumindest in schlechten Lagen, zu leicht rückläufiger Entwicklung kommen, während manche gebrauchten Wohnungen im Preis durchaus zweistellig korrigieren können – so die Situation in Österreich.

Gewinner und Verlierer Indessen sehr unterschiedlich sind auf Jahressicht bis zum ersten Quartal 2023 die Häuserpreisentwicklungen der einzelnen EU-Länder: Vom vierten Quartal 2022 auf das erste Quartal 2023 verlangsamte sich in der EU der Preisauftrieb von 3,6 auf 0,8 Prozent und im Euroraum (ER20) von 3,0 auf 0,4 Prozent. Die höchsten Preisanstiege verzeichnete mit 14 Prozent Kroatien, wo die Euro-Einführung zum 1. Januar 2023 ihre Schatten vorauswarf und es zu einem massiven Run auf Wohnungen und Häuser kam, u.a. auch als Ferienimmobilien oder zwecks Vermietung an Touristen. Kroatien wandelte sich binnen weniger Jahre von einem günstigen „Geheimtipp“ zu einem gehobenen Urlaubsziel, was mit dem Yacht-Urlaub von Jeff Bezos, Katy Berry, Orlando Bloom und Usher nun „amtlich besiegelt“ ist. Die Reichen und Schönen verweilen in Kroatien. Das treibt das allgemeine Preisniveau nach oben und der Immobilienboom könnte sich in Kroatien noch weiter fortsetzen, zumal wohlhabende Käufer in der Regel dort keine Kredite benötigen. Im ersten Quartal 2023 auf Jahresbasis mit 13,1 Prozent den zweitstärksten Anstieg verzeichnete Litauen, das von einer wirtschaftlichen Aufholjagd profitiert. Hingegen als Billigimmobilienland gilt Bulgarien, wo in manchen Gegenden am Land Einfamilienhäuser für unter 40.000 Euro erhältlich sind und selbst in der Gegend von Sofia rund 2000 Euro pro m2 bei neuen Wohnungen möglich sind. Schnäppchenjäger aus dem In- und Ausland werden hier zunehmend aktiver, wes-


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halb laut Eurostat Bulgarien mit einem Wohnimmobilien-Preisanstieg von 9,5 Prozent die Nummer drei in der EU ist. Gleich dicht dahinter ist noch Estland mit plus 9,2 Prozent. Ein wirtschaftlicher Aufholprozess und verstärkte Immobiliennachfrage seitens wohlhabender russischer Käufer, die aktuelle geopolitische Risiken minimieren möchten, treiben dort die Wohnungspreise nach oben. Hingegen die stärksten Rückgänge verzeichneten die Hauspreise in Schweden mit -6,9 Prozent (Q1 23 zu Q1 22). Hier wirken sich höhere Zinsen stark negativ auf das Preisniveau aus, zumal von 2017 bis 2021 dort der Anteil von Wohnbaukrediten von 135,9 auf 147,8 Prozent des verfügbaren Einkommens stieg. Der Anteil der Wohnbaukredite am BIP beträgt im ersten Quartal 2023 noch immer 63,8 Prozent vergleichen mit 39,8 Prozent in Deutschland und 29,2 Prozent in Österreich oder gar nur jeweils 9,9 bzw. 14,4 Prozent in Bulgarien und Kroatien. Gleich hinter Schweden mit -6,8 Prozent am zweitschlechtesten schneidet der deutsche Wohnimmobilienmarkt ab, zumal sich Deutschlands Wirtschaft bereits in einer Kontraktionsphase befindet und dort auch die Kreditvergabe der Banken restriktiver wurde. Die nächsten Plätze belegen Dänemark und Finnland mit Rückgängen von je 6,2 bzw. 5,1 Prozent. Finnland weist, genauso wie Schweden im vierten Quartal 2022 bereits ein negatives BIP-Wachstum auf und fiel im zweiten Quartal 2023 erneut in den Kontraktionsbereich. Hingegen die Dänen haben sich beim Eigenheim hoch verschuldet: Die Wohnbaukredite machen dort 2021 219,2 Prozent des verfügbaren Einkommens aus bzw. 83 Prozent der Wirtschaftsleistung. Der Anteil rein variabel verzinster Wohnbaukredite im Neugeschäft stieg in Dänemark von 39,3 Prozent im Jahr 2022 auf 46,6 Prozent im ersten Quartal 2023. Im Jahr 2022 bereits bei jeweils 69,6 bzw. 97,3 lag der variabel verzinste Wohnbau-Kredit-Anteil (Neugeschäft) in Schweden und Finnland, weshalb sich dort jüngste Zinsanstiege entsprechend auswirken.

Österreich im Europavergleich Wirft man einen Blick auf den Deloitte-Property Index 2023, eine Immobilienpreisstudie von Europa plus Israel, dann zeigt ein Vergleich von 26 europäischen Ländern, dass die durchschnittlichen Preise neuer Wohnungen in Österreich im Jahr 2022 mit 4.925 Euro/m2 im Spitzenfeld Europas liegen, gefolgt von Deutschland mit 4800 Euro/m2 und Frankreich mit 4.639 Euro. Von den europäischen Metropolen am teuersten sind Paris mit 14.622 Euro/m2 gefolgt folgt München (11.400 EUR/m2) und Frankfurt (8000 Euro/m2). Hingegen am günstigsten sind neue Wohnungen in Bosnien und Herzegowina mit im Schnitt 1.237 Euro/m2 gefolgt von Griechenland und Rumänien mit je 1.330 bzw. 1.417 Euro/m2. Aussichtsreich ist dabei Rumänien wegen eines wirtschaftlichen Aufholpotenzial. Nimmt man den Preis einer 70m2Wohnung in Relation zum durchschnittlichen jährlichen Bruttogehalt, so benötigen die Slowaken für den Kauf dieser Wohnung im Jahr 2022 im Schnitt 14,1 Brutto-Jahresgehälter, die Tschechen und Esten je 13,3 bzw. 10,8, während die Belgier und Norweger nur jeweils 4,3 bzw. 4,7 Brutto-Jahresgehälter benötigen. Daten für Österreich hingegen liegen zurück im Jahr 2020 mit einem Wert von 10,6. Im Zeitraum 2018 bis 2022 hat sich die Leistbarkeit österrei-

chischer Wohnimmobilien laut OeNB unter Berufung von Daten von Eurostat und OECD deutlich verschlechtert: Der Index für die Relation Wohnimmobilienpreise zu Einkommen stieg von 110 auf 140,1 Punkte. In Deutschland stieg im gleichen Beobachtungszeitraum dieser Index von 110,9 auf 132,7 Punkte und in Tschechien von 110,4 auf 146,9, während in den Ländern Rumänien und Bulgarien die Leistbarkeit sogar spürbar gestiegen ist.

Fazit Im Euroraum erlebte der Wohnimmobilienmarkt im dritten Quartal 2022 seinen Höhepunkt, seither ist eine rückläufige Tendenz zu verzeichnen, mit erheblichen regionalen Unterschieden. Kroatien, Litauen und Bulgarien verzeichnen starke Preisanstiege, während in Schweden, Deutschland, Dänemark und Finnland die Preise rückläufig sind. In Österreich hielten sich die Preise für neue Eigentumswohnungen wacker, obwohl der Druck durch steigende Zinsen spürbar ist. Differenzierte Entwicklungen in verschiedenen EU-Ländern zeigen, dass ökonomische und geopolitische Faktoren eine bedeutende Rolle spielen. Die steigenden Zinsen und deren verzögerte Auswirkungen auf den Immobilienmarkt legen nahe, dass eine anhaltende Anpassungsperiode in vielen nationalen Immobilienmärkten der EU wahrscheinlich ist.


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62 • Schluss • risControl 10/2023

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Impressum “risControl” - Eigentümer, Herausgeber & Verleger Redaktion: risControl, Der ­Verein für Versicherung- und ­Finanzinformation 3701 Oberthern, Oberthern 33 ZVR 780165221 Telefon: +43 (0)720 515 000 Fax: +43 (0)720 516 700 e-mail: office@riscontrol.at Team: Doris Wrumen, Chefredakteur; Isabella Schönfellner, Geschäftsführer; Christian Proyer; Christoph Schönfellner, Layout; M ­ ichael Kordovsky; Mag. Christian Sec. Fotos: Helene Wiesenhaan, Philipp Lipiarski, Adobe Stock/Coloures-Pic, Adobe Stock/tatsianamaphoto, Adobe Stock/ Kiattisak, Adobe Stock/Anthony Brown, Andres Siimon/unsplash, Foto Mur, Georg Wilke, Thomas Pitterle, Chubb Communications, www.primephoto.at, UNIQA/keinrath.com, Lux und Lumen/ Marlene Fröhlich, Ian Ehm, Stefan Rein-

berger, Adobe Stock/Ryan, Seidl+Soukup, Helvetia, Diego De Pol, Sabine Klimpt, Adobe Stock/dedi, Adobe Stock/ detailfoto. Nachdruck nur mit Quellenangabe u. schriftlicher Genehmigung d. Verlages. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Autors wieder und müssen sich nicht mit jener der Redaktion decken. Unverlangt eingesandte Manuskripte werden nicht retourniert. Mit der Annahme u. Veröffentlichung eines Artikels erwirbt der Verlag das ausschließliche Verlagsrecht daran, bis zum Ende des, der Veröffentlichung, folgenden Jahres. Produktanalysen werden nach besten Wissen erstellt, jedoch OHNE JEDE Gewähr. Angaben und Mitteilungen, welche von Firmen stammen, (pdi+/o/Public relation, oder namentlich gezeichnete Artikel), unterliegen nicht der Verantwortlichkeit der Redaktion. Ihre Wiedergabe

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