risControl 03 2022

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Alles ist in Bewegung

Wir beschäftigen uns in dieser Ausgabe mit der Mobilität der Menschen, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem E-Bike oder mit dem Auto. Ob elektrisch, oder mit Verbrennermotoren.

Kernkompetenz ausgebaut

risControl im Gespräch mit Dipl.-Oek. Sven Rabe, Vorstandsvorsitzender der VAV Versicherung

Servicefreundlichster Versicherer 2023

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Stille Post

Eine kleine, aber „feine“ Branche ist die Finanzbranche in Österreich. Da kursiert so manches Gerücht per SMS, E-Mail, WhatsApp oder Signal. Manchmal wird es gar im richtigen Moment persönlich an der perfekten Stelle lanciert, natürlich gezielt. Meistens von jemandem, der scheinbar nichts damit zu tun hat, oder einem anderen, der bewusst eine Geschichte hinausposaunen bzw. „-flüstern“ möchte. Das passiert natürlich alles nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit und dem Hinweis, es doch bitte noch nicht weiterzuerzählen. Zumeist handelt es sich bloß um Klatsch und Tratsch. Manchmal können diese Gerüchte aber den Lauf von Ereignissen beeinflussen. Interessant wird es aber erst dann, wenn sich der Urheber eines Gerüchtes mit den Auswirkungen desselben herumschlagen muss. Die Aufgabe des Journalismus besteht darin, sich in der Gerüchteküche die richtige –hoffentlich wahre – „Zutat“ auszuwählen, um sie im passenden Moment parat zu haben. Oft ohne darüber zu berichten, einfach um informiert zu sein. Im Sinne der „Stillen Post“, zuhören aber nicht immer reagieren.

Dazu eine kleine Geschichte aus der Vergangenheit: Vor langer Zeit besuchte ich als Schülerin in Wien eine kleine Volksschule mit einer rührigen und aufmerksamen Lehrerin. Als ihre letzte Klasse vor der Pensionierung konnten wir an ihrer enormen Lebenserfahrung partizipieren. Ihre besondere Aufmerksamkeit lag nicht nur in der Vermittlung des vorgegebenen Lehrstoffes, sondern auch in der Weitergabe ihres Gerechtigkeitsempfindens. Sowohl ihre Sprüche wie „Zuerst denkt der Bub, dann spricht der Bub“ – damals hat uns Mädels die Nichtbeachtung des weiblichen Geschlechts nicht besonders interessiert – als auch ihr Sinn für Gerechtigkeit waren legendär. Bei einem Haufen Volksschüler – wir waren nicht nur ihre letzte, sondern angeb-

lich auch ihre umtriebigste Klasse – gab es immer wieder Streit zu schlichten oder unrühmlichen Gerüchten auf den Grund zu gehen. Und wie wir alle vom „Stille Post“-Spiel wissen, kommt am Ende immer etwas ganz anderes heraus. Beim Spiel wird bekanntlich eine erfundene Botschaft, ein Satz, weitergeflüstert. Bei den zuvor erwähnten Gerüchten ist es fast ebenso, aber nur fast, und schon damals wurde uns vermittelt: „Glaube keinem Gerücht und keiner noch so interessanten Geschichte, sondern höre einmal zu und dann frage nach. Erkundige dich und erst, wenn du Beweise hast, sprich darüber oder handle.“ Das hat bei uns zwar einige Blödsinnigkeiten im Keim erstickt, aber es war lehrreich.

Nun sind schon einige Jahre vergangen und ich spüre noch immer die Lust, die Wahrheit zu erfahren und keinem Gerücht auf den Leim zu gehen. Aber wenn eine Geschichte erzählt wird, die zwar im ersten Moment unheimlich schräg um die Ecke kommt, sich aber als Wahrheit bestätigt, dann würde ich gerne darüber berichten, auch wenn es noch zu früh oder an einem unangenehmen Zeitpunkt für den Geschichtenerzähler geschieht. Manchmal entscheiden wir uns in der Redaktion eben dafür, trotzdem nicht darüber zu berichten. Nicht um Konfrontationen aus dem Wege zu gehen, sondern oft um Kontrahenten keine Plattform zu bieten. Die Zeiten des ewigen Streites sollten endlich einmal vorbei sein, um das Gemeinsame über das Trennende zu stellen.

Aber eines kann ich Ihnen versichern, liebe Leserin, lieber Leser: Ich merke mir das meiste, spreche dennoch selten darüber. Das würde ich auch vielen anderen empfehlen. Auch wenn die Pressefreiheit in Österreich sowieso schon kleingeschrieben wird, die Gedanken sind aber noch frei und das Erinnerungsvermögen – sollten wir gesund und heil im Alter ankommen –bleibt noch „laaange“ vorhanden.

Ihre Doris Wrumen

risControl 03/2023 • Editorial • 03

Die Antwort ist „Bildung, Bildung, Bildung“! – Peter Filzmaier – von Mag. Christian Sec Kernkompetenz ausgebaut – Dipl.-Oek. Sven Rabe, Vorstandsvorsitzender VAV

Im

Die Welt des Spektakels –von Mag. Christian Sec DORA, denn die DSGVO ist nicht genug

von Andreas Dolezal Und täglich grüßt das Murmeltier –von Mag. Christian Sec

03 Editorial Stille Post „Reden wir über Geld“ – FMA Länder-Risikoanalyse – Coface Industrie-Vertrieb – HDI Versicherung AG Neuer Gesundheitsstandort –Merkur Versicherung Leiter Maklervertrieb – Ärzteservice Neues Führungsduo – GrECo Health & Benefits Einstiegsmodell – TOGETHER CCA Aktuariat & Rückversicherung –Helvetia Versicherung Gefahren für private Onlineverkäufer –D.A.S. Rechtsschutzversicherung News 06 06 06 07 07 08 08 08 09
Bewegung Keine Zeit für Kompromisse
Christian Sec 18 24
Fokus Alles ist in
–von Mag.
Kolumne 12 14 34
Versicherung Interview 28 38 28 48 12 14 04 • Inhalt • risControl 03/2023

Immobilienkauf – CORUM

Rekordergebnis – Allianz Eigenheim- und Haushaltstarif –VAV Versicherung

Zufriedenstellende Entwicklung – VVO Novelle des Hypothekarund Immobiliengesetzes –

Vernetzte Welt, vernetzte Risiken: Das Unerwartete meistern – von René Schoenauer, Director Product Marketing EMEA bei Guidewire

Fachtagung – R+V Allgemeine Versicherung AG

Europäisches Regionalmeeting – KOBAN

SÜDVERS

Reparieren statt tauschen – faircheck

Fachverband Finanzdienstleister Markt 32 32 32 33 33
Kordovsky Megatrend Wasserstoff –
Kordovsky Finanzen 44 48
Agrarinvestments in den USA – von Michael
von Michael
Veranstaltung
10 16 16
Expertinnen-Talk Spezial
Oberösterreichische Versicherung
17
Software Kommentar 46 24 38 18 risControl 03/2023 • Inhalt • 05

„Reden wir über Geld“

Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformation „Reden wir über Geld“, die gemeinsam mit der Schuldnerberatung erstellt wurde, rät

LänderRisikoanalyse

Coface

Für die folgende Analyse wurden insgesamt 162 Länder vom Kreditversicherer unter die Lupe genommen. Norwegen ist weiterhin das einzige Land mit der Bestnote A1. Die anderen Länder Westeuropas befinden sich zwischen A2 und A3 – mit Ausnahme von Großbritannien und Irland, die aufgrund des Brexits eine A4-Bewertung erhalten haben. Italien hat sogar seit dem jüngsten Wahlergebnis eine B-Note erhalten. Österreich ist seit Beginn der Energiekrise bei A3 eingestuft. „Die Bewertung ist vor allem dem schwierigen ökonomischen Umfeld der Nachbarländer, insbesondere Deutschland, geschuldet, das von russischen Gaslieferungen abhängig war und nun seine Gasbelieferung neu organisieren muss. Dies hat die Energiepreise in Europa auf neue Rekordwege gebracht und auch in Österreich die Produktions- wie auch die Verbraucherpreise in

Industrie-Vertrieb

HDI Versicherung AG

Mit Jänner 2023 hat Mag. Roman Weber die Position „Leitung Industrie-Vertrieb“ in der HDI Versicherung AG übernommen, seine bisherige Tätigkeit im Underwriting wird er weiterführen. Er blickt auf eine langjährige Erfahrung im Industrieversicherungsbereich zurück. Nach Abschluss des Studiums

zu großer Vorsicht bei Finanzierungsangeboten nach dem Motto „Kauf jetzt, zahl später!“. Kreditkarte, Ratenzahlung, Zahlpause, Rechnungskauf oder einfach das Konto zu überziehen sind in der Regel nicht nur teure Finanzierungsformen für aktuelle Konsumwünsche,

sie bergen auch noch die Gefahr, dass der Verbraucher leicht die Übersicht über seine tatsächliche finanzielle Lage verliert. Zudem warnt die Broschüre vor versteckten Gebühren und extrem hohen Zusatzkosten bei Zahlungsverzug. Es werden auch nützliche Tipps gegeben, wenn die Kontrolle über die Ausgaben verloren geht, z. B. sich Hilfe bei einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung zu suchen.

die Höhe schnellen lassen“, erläutert Dagmar Koch, Country Managerin Coface Österreich. Österreich selbst ist ebenfalls von den Gaslieferungen Russlands abhängig. Erdgas stellt mit einem Anteil von 22,7 Prozent am Endkonsum die zweitwichtigste Energiequelle nach Öl (34,5 %) dar. Im Februar 2022 stammten noch 79 Prozent aller Erdgasimporte aus Russland, im November waren es nur noch 38 Prozent.

„Es wurden neue Lieferbeziehungen mit Norwegen, Nordafrika und Zentralasien geknüpft. Zusätzlich zeigen die privaten und öffentlichen Energiesparmaßnahmen sowie der verstärkte Einsatz anderer Energiequellen Erfolg“, betont Koch und unterstreicht, dass der Gaskonsum im Spätherbst noch 20 Prozent geringer als im Vergleichszeitraum 2021 gewesen sei und im Dezember (einem der energieintensivsten Monate des Jahres) immerhin noch elf Prozent unterhalb des Vorjahresniveau gelegen sei. „Nach einem dynamischen Wirtschaftsjahr 2022 mit einer erwarteten Wachstumsrate von etwas unter fünf Prozent, sehen wir ei-

ner Wachstumsrate für 2023 von 0,5 Prozent entgegen“, so die Geschäftsführerin. Die Verbraucherpreise sollten sich weiterhin auf einem hohen Niveau bewegen. Die zu erwarteten weiteren Zinsanhebungen der EZB um bis zu 150 Basispunkte, die den Hauptrefinanzierungssatz auf bis zu 4,0 Prozent bringen könnten, und die Verringerung der Bilanzsumme ab März 2023 um 15 Milliarden Euro pro Monat dürften die Finanzierungskosten in Österreich erheblich erhöhen.

der Rechtswissenschaften startete er beruflich direkt in der Versicherungsbranche und war bei Gerling als Haftpflichtspezialist beschäftigt. Nach Übernahme durch die HDI konnte er seine Erfahrungen einbringen und die Sparte Haftpflicht mitgestalten. Mit seinem Team wird er den weiteren Ausbau aller Industriesparten in Österreich sowie in Tschechien, der Slowakei und Ungarn unterstützen.

FMA Mag. Roman Weber
06 • News • risControl 03/2023
Dagmar Koch

Neuer Gesundheitsstandort

Merkur Versicherung

Nur wenige Monate nach der Übernahme des Thermenresorts Loipersdorf im Sommer 2022 präsentiert die Merkur Lifestyle GmbH in der oststeirischen Wellnessoase einen neuen MerkurHealth-Standort.

Das Tochterunternehmen der Merkur-Gruppe, das sich seit 30 Jahren auf Gesundheitsprävention spezialisiert, erweitert damit sein Portfolio an eigens betreuten Merkur-Health-Standorten in Österreich um einen siebten. Loipersdorf ist mit seinen rund 30 Mitarbeitern sowie einem direkten Zugang zum Thermenresort das regionale Herzstück im Bereich der ganzheitlichen Vorsorge.

Leiter Maklervertrieb

Ärzteservice

Christoph Neubauer hat mit Anfang des Jahres das Produktmanagement und den Maklervertrieb bei Ärzteservice übernommen.

„Die Wachstumsstrategie von Ärzteservice, Teil der Assepro Österreich, bedingt eine Ausweitung der Managementkapazitäten. Das Denken in größeren Maßstäben ist unumgänglich. Mit jedem weiteren Zukauf von Versicherungsmaklern werden die Anforderungen und Einflussbereiche der Leitungspositionen größer. Daher ist es umso wichtiger, die Managementpositionen mit starken Persönlichkeiten

„Wir schaffen hier nicht nur einen Mehrwert für unsere Kunden, wir nehmen vor allem unsere Verantwortung als Gesundheitspartner ernst“, so Vorstandsdirektor Christian Kladiva.

Alle zwei Jahre können Anspruchsberechtigte mit einer privaten Krankenversicherung aus mehr als 20 ego4you-Vorsorgeprogrammen wählen. Angeboten werden Programme, die aus medizinischen Untersuchungen, sportwissenschaftlichen Checks und Wohlfühlbehandlungen bestehen. Das Angebot wird laufend erweitert: Seit Jahresbeginn bietet man gemeinsam mit dem Grazer Start-up Instahelp psychologische Online-Beratung an, neuerdings gibt es am Merkur-Campus in

mit einer klaren zukunftsorientierten Vision zu besetzen“, kommentiert Michaela Spreitzhofer, Geschäftsführerin Ärzteservice.

Mit dem Einstieg von Christoph Neubauer setzt Ärzteservice auf einen Experten mit mehr als 20 Jahren Branchenerfahrung. Beinahe zwölf Jahre Tätigkeit für die Donau Versicherung AG, davon drei Jahre als Leiter der Maklerabteilung in Wien, stehen zu Buche. Die Betreuung der Maklerpartner setzt ein großes Produktwissen und Interesse am Marktgeschehen voraus. Kompetenzen, die Christoph Neubauer als Vortragender in der Fachgruppe der Versicherungsmakler und als Prüfer der BÖV auch extern beweist. „Mit Christoph Neubauer haben wir einen vertriebsorientierten Produktexperten mit

Graz einen medizinischen Basis-Check mit ärztlicher Diagnostik und sportwissenschaftlichen Checks in nur wenigen Stunden. 2024 ist eine weitere Standort-Überraschung an der südsteirischen Weinstraße geplant.

Führungsqualitäten für unser Unternehmen gewinnen können, er ist die ideale Ergänzung für unser Team“, so Gerhard Ulmer, Geschäftsführer Assepro Österreich.

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Christian Kladiva
risControl 03/2023 • News • 07
Christoph Neubauer

Neues Führungsduo

GrECo Health & Benefits

Joachim Schuller und Heimo Jantscher übernehmen ab 1. April die Lei-

Einstiegsmodell

TOGETHER CCA

TOGETHER CCA hat ein neues Einstiegsprodukt geschaffen. Das

Aktuariat & Rückversicherung

Helvetia Versicherung

Mit 1. Jänner 2023 leitet Stefan Dier die neue Abteilung Aktuariat & Rückversicherung im Ressort Schaden-Unfall bei der Helvetia Versicherung.

Dier startete seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der technischen Mathematik mit Schwerpunkt auf Finanz- und Versicherungsmathematik an der TU Graz. Er ist seit 2006 bei der Helvetia tätig. Im Zuge von steigenden regulatorischen Vorgaben sowie neuen Themenstellungen werden die Anforderungen an das Aktuariat Schaden-

tung der GrECo Health & Benefits. Gemeinsam bringen die beiden Manager ein breites Erfahrungsspektrum mit, das vom Vertrieb und Marketing im Großkonzern über den Aufbau eines Startups bis tief hinein in die Versicherungswirtschaft und in die betriebliche Vorsorge reicht. GrECo Health & Benefits ist mit Lösungen und Dienstleistungen für Beschäftigte in Österreich tätig. Mit Produkten wie der betrieblichen Gesundheitsförderung plus Lifestyle-DNA-Analyse reicht ihr Angebot bereits jetzt weit über die klassische betriebliche Vorsorge hinaus.

Joachim Schuller bringt 20 Jahre Erfahrung im Finanz-

dienstleistungsbereich mit und war am Aufbau von FINABRO beteiligt. Heimo Jantscher ist seit 24 Jahren in der Versicherungswirtschaft tätig, vor drei Jahren wechselte er zu GrECO als Spezialist für Health & Benefits und betreut seither erfolgreich Klienten aus der Industrie und dem Gewerbe.

CCA CloudEdi ist eine Bestandsverwaltung, die ohne das vollumfängliche CCA9 genutzt werden kann und dessen Funktionsumfang jenem von CCA Online entspricht. Der IT-Betrieb muss nicht selbst organisiert werden, sondern wird von TOGETHER CCA übernommen, daher ist das neue

Tool ohne IT-Betreuer nutzbar und damit in Summe viel günstiger und einfacher. Vorhanden sein muss eine Internetverbindung und ein Microsoft 365 Business Basic Plan. Das neue Produkt kann als Stand-alone-Lösung verwendet werden, doch bei Bedarf ist jederzeit eine Erweiterung auf den vollen Umfang von CCA9 möglich.

Unfall größer. Daher entschied sich Helvetia, innerhalb des Ressorts Schaden-Unfall eine neue Abteilung zu gründen und um das Thema Rückversicherung zu erweitern. Mit dieser Reorganisation wird entlang der Wertschöpfungskette aus einer Hand gearbeitet und entschieden.

„Stefan Dier ist mit seinem hervorragenden Fachwissen genau die richtige Besetzung als Abteilungsleiter und ein sehr schönes Beispiel, wie man sich bei Helvetia vom Spezialisten zum Teamund dann Abteilungsleiter entwickeln kann. Wir als Vorstandsteam gratulieren ihm zu dieser Beförderung und wünschen ihm alles Gute für seine neuen

Aufgaben“, kommentiert Andreas Gruber, Vorstand Schaden-Unfall, die Neubesetzung und zeigt die Karrierechancen innerhalb des Unternehmens auf.

Heimo Jantscher Joachim Schuller
08 • News • risControl 03/2023
Stefan Dier

Gefahren für private Onlineverkäufer

D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Zu Jahresanfang ist das Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) in Kraft getreten, welches die Transparenz im Steuerbereich erhöhen sollen. Aufgrund des DPMG müssen digitale Plattformen wie ebay oder willhaben steuerrelevante Informationen über Privatverkäufe ab einem gewissen Wert an das Finanzamt weitergeben. „Digitale Plattformbetreiber sind seitdem verpflichtet, steuerrelevante Informationen über Privatverkäufe an die Finanzbehörden zu melden“, erklärt Mag. Ingo Kaufmann, Mitglied des D.A.S.-Vorstands. „Die neue Regelung betrifft jene Anbieter, deren erzielte Umsätze 2.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen, oder Anbieter, die mehr

als 30 Transaktionen im Jahr über die Plattform getätigt haben. Voraussetzung ist, dass die Bezahlung nachweislich über die Plattform erfolgt ist“, so Kaufmann weiter. Unter die Leistungen fallen nicht nur über die Plattform verkaufte und bezahlte körperliche Waren, sondern auch persönlich erbrachte Dienstleistungen sowie die Vermietung diverser Verkehrsmittel (wie z. B. Carsharing oder Fahrradverleih) oder von unbeweglichem Vermögen (beispielsweise Wohnungen). Voraussetzung ist, dass die Zahlung über die anbietende Plattform selbst abgewickelt wird (etwa über Paylivery). Nicht vom DPMG betroffen sind demnach Anbieter, die außerhalb der Plattform für ihre Dienstleistungen vergütet werden. Plattformbetreiber

müssen Anbieter außerdem darüber informieren, wenn sie steuerrechtlich relevante Daten an die Finanzbehörden übermitteln. Bei Unklarheiten bezüglich der Einkünfte und sich der daraus ergebenden Folgen empfiehlt die D.A.S., einen Steuerberater oder die Wirtschaftskammer hinzuzuziehen.

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Mag. Ingo Kaufmann

Fachtagung R+V Allgemeine Versicherung AG

Die erste R+V-Fachtagung in Wien war wirklich ein voller Erfolg. Spartenübergreifende Fachvorträge mit IDD-Punkten und ein unterhaltsames Rahmenprogramm für Top-Vertriebspartner sorgten für einen lehrreichen und humorvollen Tag.

Das Event fand Anfang Februar in der Wolke 19 im Ares Tower über den Dächern Wiens statt. Als Eröffnungsredner konnte einer der renommiertesten Wirtschafts-Experten des Landes begrüßt werden: Fiskalrats-Präsident und ehemaliger WIFO-Leiter sowie Universitäts-Rektor Prof. Dr. Christoph Badelt. Er präsentierte aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen und die Wirtschaftslage in ausgewählten, gerade für Gewerbeversicherungsmakler relevanten Fachbereichen, wie etwa die Bauwirtschaft, den Einzelhandel oder Gewerbe und Handwerk allgemein. Prof. Dr. Badelt bewertete in seinem Vortrag die aktuelle wirtschaftliche Situation im Hinblick auf die Stärke der geopolitischen Krise als „nicht schlecht“. Seiner Meinung nach ist das allgemeine Empfinden in der Wirtschaft pessimistischer als es wirklich sei. Er sieht im Bereich

des Konsums, damit auch im Handel, Handwerk und Gewerbe, keine ausgeprägte Wirtschaftskrise. Es seien zwar Abflachungen zu beobachten, jedoch sei der Konsum im Jahr 2023 insgesamt ein Wachstumsfaktor, während die Investitionen stagnierten. Sorgenkind bleibe die Bauwirtschaft, die sehr rasch abkühle.

Badelt abschließend: „Die Wirtschaftspolitik ist nach wie vor gefordert, einige Grundsatzprobleme der österreichischen Wirtschaft zu bearbeiten.

Allen voran geht es um die langfristige Stabilisierung der öffentlichen Finanzen durch Systemreformen, die Beseitigung des Arbeitskräftemangels und die Beschleunigung und Intensivierung des Kampfes gegen den Klimawandel bei gleichzeitiger Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie.“

Bei der Fachtagung wurden ausgewählte Kernprodukte vorgestellt, auch mit dem Hinweis, dass die Experten der R+V Versicherung die Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler in Sparten, die sie bisher vielleicht noch nicht kennen oder mit denen sie noch wenig Berührung hatten, direkt beim Kunden unterstützen können.

Die Fachvorträge behandelten die Bereiche Forderungsausfallversicherung, D&O Managerversicherung, Tierversicherung und Maschinenbruchversicherung. Besonders heiß wurde das Thema Cybersecurity diskutiert, das von zwei Experten von RiskExperts vorgetragen

wurde. In diesem Segment zeigte sich, dass hier noch viel Aufklärungs- und Informationsbedarf herrscht. Diesem Bedarf wird R+V in einer der nächsten Veranstaltungen gerne nachkommen.

Die Präsenzveranstaltungen der R+V sind eine Ergänzung zu den bereits sehr erfolgreichen Webinaren. „Wissensvermittlung und Weiterbildung liegt uns besonders am Herzen. Wir möchten unseren Vertriebspartnern diese in unterschiedlicher Form und Dauer anbieten, um sie einerseits bestmöglich zu schulen und ihnen andererseits die Möglichkeit einer fächerübergreifenden Auseinandersetzung mit spezifischen versicherungsrelevanten Aspekten zu bieten – und das auf unterschiedlichen Kanälen, nach individuellen Bedürfnissen“, so Dkfm. Dr. Martin Beste, Geschäftsführer der R+V in Österreich. „Wir freuen uns daher besonders, dass dieses neue Veranstaltungskonzept großen Anklang bei unseren Top-Vermittlern gefunden hat, und hoffen, ihnen damit auch neue Vertriebswege und Möglichkeiten für ihr daily business aufgezeigt zu haben.“

Den schwung- und humorvollen Abschluss des Tages bildete das Wirtschaftskabarett von Otmar Kastner, wo nicht nur gelacht wurde, sondern mit Sicherheit auch viele Anregungen für einen motivierten Arbeitsalltag mitgegeben wurden. Sein Versprechen an alle Teilnehmer: „Mit Humor gestalten wir die Zukunft und verändern lachend die Wirklichkeit!“

10 • Veranstaltung • risControl 03/2023
Prof. Dr. Christoph Badelt, Mag. Annette Wirgler (Chief Underwriting Vermögensschadenhaftpflicht/D&O R+V), Dkfm. Dr. Martin Beste (Geschäftsführer R+V), Dipl-Bw Philipp Dierig (Leitung Kredit- & Kautionsversicherung R+V), Mag. Rainer Hörmann (Leitung Versicherungstechnik Komposit R+V), Martin Löffler (Direktionsbevollmächtigter VTV R+V) und Daniela Soykan (Moderatorin)

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Die Welt des Spektakels

Angenommen der Verkäufer erklärt dem Kunden: „Mich interessiert eigentlich nicht, was sie brauchen, ich will ihnen nur so viele Produkte wie möglich verkaufen“. Der Kunde wird in den meisten Fällen nicht dankbar sein für die entwaffnende Ehrlichkeit des Verkäufers, sondern im Normalfall empört reagieren, möglicherweise den Verkäufer bei seinem Vorgesetzten anzeigen und das Geschäft oder zumindest den Verkäufer in Zukunft meiden.

Die Welt des Spektakels bedeckt die Oberfläche der Welt, heißt es bei Guy Debord, in seinem Werk „Die Gesellschaft des Spektakels“. Sie beruht nicht auf Ehrlichkeit bzw. Wahrheit, sondern wenn man so will auf seinem Gegenteil, dem Spektakel selbst. Die erste Regel dabei, wir verhalten uns als moralische Wesen. Wenn der Kunde, wie in dem oben geschilderten Fall, zum Mittel des Zwecks des Verkäufers wird, dann sollten alle Alarmglocken läuten, zumindest dann, wenn man seine profanen Geschäftsziele erreichen will und einem der „Kategorische Imperativ“ von Immanuel Kant auch nur vage ein Begriff ist. Es darf also niemals so wirken, als ob der Endzweck der Ver-

kauf des Produktes ist, weil der Kunde dabei selbst zum reinen Objekt degradiert wird, und daher zum bloßen Mittel für die Zielerreichung. Nach dem Kategorischen Imperativ ist solch ein Motiv unmoralisch. Die Alternative dazu, wäre: „Ich verkaufe ein Produkt, um die Bedürfnisse des Kunden (Zweck) bestmöglich zu erfüllen. Damit sind alle zufrieden, und die Oberfläche bewahrt, die das Spektakel ausmacht.

Wir handeln doch alle nach dem Kategorischen Imperativ – also, so dass

alle unsere Handlungen zugleich allgemeines Gesetz werden könnten – würden wir in die Kamera grinsen, falls sie uns verfolgen würde. Das schwarze Schaf, das über die Klinge springen muss, als Sündenbock, ist doch nur ein Beweis dafür, dass alle anderen weiß sind. Weil die eigentliche Maxime des Handelns ist kaum zu ergründen, wenn es keine Chatnachrichten geben würde, die unsere profanen Intentionen offenlegen. Was wir sehen, ist also reines Spektakel. Alles, was erscheint ist gut und was

Die Welt des Spektakels bedeckt die Oberfläche der Welt, heißt es bei Guy Debord, in seinem Werk „Die Gesellschaft des Spektakels“. Sie beruht nicht auf Ehrlichkeit bzw. Wahrheit, sondern wenn man so will auf seinem Gegenteil, dem Spektakel selbst.
von Mag. Christian Sec
12 • Kolumne • risControl 03/2023

gut ist, das erscheint. Ansonsten würde es sich ja wohl verstecken. Der Schein ist also Mittel und Zweck zugleich.

Wer das Spektakel beherrscht, beherrscht das passive Publikum. Alles wird Spektakel, nicht nur Politik, Sport sondern auch wir selbst. Das Spektakel ist demnach die Behauptung jedes menschlichen Lebens als eines bloßen Scheins. Feuerstein schrieb in seiner religiösen Analyse. „Nur die Illusion ist heilig, die Wahrheit hingegen profan. Die Heiligkeit wird dabei in dem Maße gesteigert, wie die Wahrheit abnimmt und die Illusion zunimmt, sodass der höchste Grad an Illusion der höchste Grad an Heiligkeit ist“. Die Distanz zu Idolen hilft uns die Illusion zu bewahren, die wir für ihre Vergötterung brauchen. Message Control sorgt dafür, dass die Idole genau genügend sichtbar sind, weil sie allgegenwärtig sein sollten, ohne aber zu viel preiszugeben. Die Arbeit wird das Mittel zum Zweck, sie ist die Verblendung der Masse und dient nicht nur dazu, um die Bühnen für die Scheinwelt zu erschaffen, sondern vor allem als Entfremdung vor uns selbst. „In der

wirklich verkehrten Welt ist das Wahre ein Moment des Falschen“, so Debord. Es gibt viele Menschen, die nach außen moralisch unantastbar wirken. Nicht nur sind sie in ihrem Beruf erfolgreich, sie zeigen sich auch hilfsbereit, zuvorkommend und äußerst tugendhaft. Sie helfen den Blinden über die Straße und geben ihren Sitzplatz in der Straßenbahn für die Älteren auf. Sie spenden für wohltätige Zwecke und wenn in der Straßenbahn eine Person angepöbelt wird, schreitet die Person zur Hilfe. Das Publikum betraut sie mit Blicken der Bewunderung. Tugendhaftes Verhalten nährt den Narzissmus. Das Spektakel, das der moderne Mensch von sich zeigt, ist aber das Gegenteil der Wahrheit, würde Debord sinngemäß sagen. Wir bekommen nur zu sehen, was uns gezeigt wird und wir begreifen, nur was wir sehen. Die Kontrolle über das Gezeigte liegt nicht in unseren Händen. Wir sind eingebettet in Passivität. Kleine Momente verraten womöglich die Intention des Helden, wenn er womöglich seinen Hut vor den Blinden hebt, obwohl dieser die Geste gar

nicht sehen kann, aber dafür sein Publikum. Er glaubt an seine Auserwähltheit, weil das Publikum auch daran glaubt. Er glaubt daran besser zu sein, moralischer zu sein, weil aller Anschein nach, der Schein nicht trügt. Er selbst hat keine Zweifel daran, selbst von der Brücke in den Fluss zu springen, falls jemand darin um sein Leben kämpft. Der Wunsch der Erkenntnis bleibt vage. Die Illusion bedeutet mehr als die Wahrheit. So bedeutet auch der Marktpreis eines Artikels mehr als sein eigentlicher Nutzwert. Man braucht hier nur an die Preisrallys bei Kryptowährungen denken, die außer, dass sie wiederverkauft werden können, kaum einen Nutzen haben. Das Spektakel will den Status Quo der Ökonomie am Laufen halten. Jeder der sich diesem widersetzt, ist ein Antiheld, der vom ökonomischen Kreislauf des Produzierens und Konsumierens ausgeschlossen wird. Was mit dem Verkäufer wirklich passiert ist, der dem Kunden seine wahre Intention preisgegeben hat, ist nicht überliefert. Nur eines ist klar, die Wahrheit ist nicht das, was wir suchen in der Welt des Spektakels.

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DORA, denn die DSGVO ist nicht genug

Lange Zeit hing der Entwurf zum Digital Operational Resilience Act, kurz DORA, wie ein Damoklesschwert über der Finanzindustrie. Viele hofften, dass DORA noch entschärft wird, denn das geforderte Maß an digitaler Sicherheit übertrifft sogar jenes der DSGVO.

Seit 27. Dezember 2022 steht jedoch fest: DORA kommt mit voller Schärfe. Bis 17. Januar 2025 müssen die Bestimmungen umgesetzt werden.

DORA heißt genau genommen Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor, und ist Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors, mit dem die EU die „digitale Revolution als Chance nutzt“ (Zitat aus dem Verordnungsentwurf). Im Fokus stehen Informations- und Kommunikationstechnologien, kurz IKT. In dieses Kürzel hat sich die EU-Kommission richtiggehend verliebt, es kommt gezählte 925-mal in der Verordnung vor.

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahrzehnten unbestritten einen zentralen Stellenwert im Finanzwesen erlangt und trägt heute entscheidend zur Ausführung typischer alltäglicher Aufgaben aller Finanzunternehmen bei. Parallel dazu steigt die Cyber-Kriminalität von Jahr zu Jahr. Entsprechend groß sind die Abhängigkeit und das Risiko der Nutzung von Cloud-ComputingDiensten, Softwarelösungen und datenbezogenen Dienstleistungen. Mit DORA soll, auf Basis von etwa 100 digitalen Sicherheits- und Berichtspflichten, ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz (Widerstandskraft) erreicht werden.

Wen betrifft DORA?

In den Anwendungsbereich fallen unter anderem Banken, Versicherungen, Handelsplätze, Ratingagenturen, Wertpapierfirmen, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und grundsätzlich auch Versicherungsvermittler. Die im

Verordnungsentwurf noch genannten Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften haben sich erfolgreich herauslobbyiert. Auch IKT-Drittdienstleister, also von Finanzunternehmen beauftragte IT-Dienstleister, unterliegen DORA. Werden sich diese IT-Dienstleister – von kleinen bis zu Microsoft & Co. – den Aufwand und das Risiko antun? Immerhin wird die FMA auch ihnen gegenüber Prüf- und Vorort-Kontrollrechte haben. Es wäre verständlich, wenn sich ITDienstleister von ihren Kunden aus der Finanzbranche verabschieden. Dies könnte zu einer Konzentration auf einige wenige IT-Anbieter führen – und damit zu Klumpenrisiken für die gesamte Finanzindustrie.

Ausnahmen bzw. Vereinfachungen gelten für Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler sowie Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, bei denen es sich um Kleinstunternehmen bzw. kleine oder mittlere Unternehmen (siehe Kasten) handelt. Wertpapierdienstleistungsunternehmen unterliegen nicht den Anforderungen von DORA, Klasse 3-Wertpapierfirmen im Sinne von Artikel 12 IFR unterliegen einer vereinfachten Anwendung.

Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinsichtlich Größe und Gesamtrisikoprofil sowie Art, Umfang und Komplexität der erbrachten Dienstleis-

tungen, Tätigkeiten und Geschäfte darf Rechnung getragen werden.

Was fordert DORA?

Um ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen, fordert DORA unter anderem:

• ein Risikomanagement im Bereich der IKT,

• das Melden schwerwiegender IKTbezogener Vorfälle an die zuständigen Behörden,

• Penetrationstests der digitalen operationalen Resilienz und

• vorgegebene Vertragsinhalte für Vereinbarungen zwischen IKT-Drittdienstleistern und Finanzunternehmen.

14 • Kolumne • risControl 03/2023
Andreas Dolezal

Das klingt nicht nach viel, bedeutet in der Praxis aber eine enorme Herausforderung, technisch, personell und damit nicht zuletzt finanziell ebenso wie hinsichtlich der Dokumentation. Dazu kommen aufsichtsrechtliche Risiken und Haftungsrisiken.

Vor einer vertraglichen Vereinbarung mit einem externen IKT-Drittanbieter sollen im Rahmen einer Due Diligence-Prüfung die relevanten Risiken ermittelt und bewertet werden. Ein von der FMA geführtes Register aller vertraglichen Vereinbarungen über ITDienste von Drittanbietern soll ent-

stehen. Wenn ein schwerwiegender IT-Vorfall Auswirkungen auf die finanziellen Interessen von Kunden hat, muss die FMA unverzüglich über den schwerwiegenden IT-bezogenen Vorfall informiert werden, und zwar mit Erstmeldung, Zwischenbericht und Abschlussbericht. Zwischen der FMA und der Datenschutzbehörde soll es angeblich bereits zu einem Kompetenzgerangel gekommen sein.

Werden IKT-Dienstleistungen für kritische oder wichtige Funktionen genutzt, müssen auch uneingeschränkte Zugangs-, Inspektions- und Auditrechte

des Finanzunternehmens und der zuständigen Behörde vertraglich vereinbart werden. Solche weitreichenden Rechte sieht nicht einmal das neue ITGrundschutz-Kompendium des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verpflichtend vor – und das gilt gemeinhin als die Bibel des Datenschutzes. Welche IKTDienstleister sich darauf einlassen werden, bleibt abzuwarten, ganz zu schweigen davon, ob Rechenzentren, Cloud-Dienstleister, Microsoft, Google & Co. auch nur im Traum daran denken, diese Rechte zuzugestehen. Und selbst wenn sie das tun: was folgt daraus? Eine alljährliche Kontroll-Weltreise, eine sprichwörtliche „Glöckerl-Partie“, zu allen um den Globus verteilten ServerStandorten der Tech-Giganten?

Die Aufsichtsbehörden würden sich die Reisespesen jedenfalls von den IKT-Dienstleistern bezahlen lassen. Denn DORA legt in Artikel 43 auch fest, dass die federführende Überwachungsbehörde von kritischen IKTDrittdienstleistern Gebühren einheben darf, die die notwendigen Ausgaben der Behörde für die Überwachungsaufgaben vollständig decken. Auch das wird viele kleine ITDienstleister abschrecken.

Definitionen

IKT-Dienstleistungen: digitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste.

Kleinstunternehmen: ein Finanzunternehmen, (…) das weniger als zehn Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz 2 Mio. Euro nicht überschreitet.

Kleinunternehmen: ein Finanzunternehmen, das 10 oder mehr, aber weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz 2 Mio. Euro überschreitet, nicht jedoch 10 Mio. Euro.

Mittleres Unternehmen: ein Finanzunternehmen, (…) das weniger als 250 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz 50 Mio. Euro und/oder dessen Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro nicht überschreitet.

Noch viele Details offen

Den 79 Seiten von DORA werden bis zum Start der Anwendung im Januar 2025 noch viele hundert Seiten folgen. Die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben bis Januar 2024 bzw. Juli 2024 Entwürfe zu technischen Regulierungsstandards für eine lange Liste an offenen Details zu erarbeiten. Die EU-Kommission hat bis Juli 2024 delegierte Rechtsakte zu erlassen, und es ist davon auszugehen, dass es eine Begleitgesetzgebung zu DORA geben wird. Es entsteht also einmal mehr ein wahres Monster-Regelwerk.

risControl 03/2023 • Kolumne • 15

Europäisches Regionalmeeting

KOBAN SÜDVERS

Knapp 250 Teilnehmer, die Kunden, Mitglieder und Sponsoren aus über 35 Ländern vertraten, kamen Ende Jänner zum Europäischen Regionaltreffen von WBN in Wien zusammen. Die zweitägige Veranstaltung, die von KOBAN SÜDVERS ausgerichtet wurde, konzentrierte sich auf die neuesten Trends und Themen auf dem Markt in den Bereichen Employee Benefits sowie Property & Casualty. Alle Konferenzteilnehmer nahmen an hochwertigen und dynamischen Diskussionen teil, die sich mit Schlüsselthemen rund um die Risikolandschaft in Europa sowie weltweit befassten. Eröffnet wurde die Konferenz von An-

drea Stürmer, CEO von Zürich Österreich, als KeynoteSpeakerin.

„Es war ein Privileg und eine große Freude, der Gastgeber des Europäischen Regionaltreffens von WBN sein zu dürfen. Ein solches Event ist der optimale Rahmen um als Kollektiv Ansichten teilen zu können, die dabei helfen, der Komplexität des europäischen Versicherungsmarktes gerecht zu werden“, sagt Dr. Klaus Koban, geschäftsführender Gesellschafter von KOBAN SÜDVERS. „Veranstaltungen wie diese beweisen, dass wir durch regelmäßige Zusammenarbeit den ständigen Kreislauf der Verbesserung pflegen können, den wir brauchen, um einen Mehrwert in unserer Branche zu schaffen.“

Olga Collins, CEO des Worldwide Broker Network, kommentierte die Veranstaltung folgendermaßen:

„Unsere internationalen Meetings sind ein wichtiger Bestandteil für die Verbundenheit und engen Beziehungen, die den WBN-Mitgliedern einen Wettbewerbsvorteil bringen. Es ist von entscheidender Bedeutung, kontinuierlich Wissen auszutauschen und zusammenzuarbeiten, um bessere Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln. Ich möchte mich ganz herzlich bei Dr. Klaus Koban und dem Team von KOBAN SÜDVERS bedanken, die das Regionalmeeting in Wien zu einem besonderen und erfolgreichen Ereignis gemacht haben.“

Reparieren statt tauschen

faircheck

Zum Auftakt des faircheck-Jahresmottos „Reparieren statt Tauschen“ fand ein reger Informationsaustausch mit

den Schadenregulierern aus ganz Österreich zu den vielschichtigen Themen in diesem Zusammenhang statt. Mit dem Fokusthema möchte das Unternehmen 2023 dort, wo Win-win-win-Situationen möglich sind, ansetzen: „Die ökonomische und ökologische Sinnhaftigkeit ist ebenso Grundvoraussetzung rund um das Thema wie eine hohe Kundenzufriedenheit“, zeigt CEO Christoph Heißenberger auf. Für den Versiche-

rungsnehmer kann eine Reparatur neben weniger Zeit- und Nervenaufwand bei Bauarbeiten auch finanzielle Vorteile bringen. Um das Thema auch vonseiten der Versicherung zu beleuchten, wurden Schadenmanager von Versicherungen in Österreich mittels qualitativer Befragung befragt. Zwei Drittel der Schadenmanager möchten die Etablierung von Re-UseKonzepten in der Schadenregulierung bei gegebener Win-win-win-Situation

16 • Veranstaltung • risControl 03/2023
Dr. Klaus Koban

zu 100 Prozent forciert wissen. Die Hälfte der befragten Schadenmanager ist der Meinung, dass durch ReUse-Konzepte Einsparungen von mehr als 50 Prozent im Verhältnis zu den Schadensummen im Sinne der Versicherungsnehmer möglich sind. Abschließend sei festgehalten: Jeder Schadenfall ist individuell zu betrachten.

Was viele Versicherungsnehmer nicht wüssten, ergänzt Anton Geigl,

ExpertinnenTalk Spezial Oberösterreichische Versicherung

Mut zur Veränderung, Herausforderungen und die Frage danach, wie man über sich selbst hinauswachsen könne, waren die Themen des Expertinnen-Talk Spezial der Oberösterreichischen Versicherung, der im Rahmen des Achtelfinales der Upper Austria Ladies stattfand.

„Frauenkarrieren gehören unterstützt und gefördert. Dabei sind sich Sport- und Karriereschmieden nicht so unähnlich. Sportlicher wie auch beruflicher Erfolg sind kein Sprint, sondern ein Marathonlauf. Herausforderungen anzunehmen und über sich selbst hinauszuwachsen, passt gut zu Tennis. Als Premiumpartner der Upper Austria Ladies haben wir nun die Möglichkeit, in diesem Rahmen unser 2. Expertinnenforum zu machen, wo wir verschiedene Themen beleuchten. Dieses Mal hol-

Backoffice und Experte für den Bereich Versicherungstechnik: „Die Gewährleistung besteht auch im Falle der Reparatur. Das ist wichtig zu kommunizieren.“ Mit dem Berichtsjahr 2023

sind erstmals große Unternehmen verpflichtet, ihre Aktivitäten zur Einhaltung gemäß der in der EU-TaxonomieVerordnung angeführten Klimaziele offenzulegen.

ten wir fünf interessante Ladys aus den verschiedensten Bereichen vor den Vorhang, die uns ihre Rezepte und Zugänge zu dem Thema verrieten“, fasst Kathrin Kühtreiber-Leitner, Vorstandsdirektorin der Oberösterreichischen Versicherung, die Hintergründe zur Podiumsdiskussion kurz zusammen.

Rund 100 Gäste aus Wirtschaft, Politik und Sport folgten der Einladung von der Vorstandsdirektorin der Oberösterreichischen, Kathrin Kühtreiber-Leitner, der LH-Stellvertreterin Christine Haberlander und

der Turnierdirektorin der Upper Austria Ladies, Sandra Reichel.

„Jede der Ladys hat ihre eigene Geschichte und alle hatten den Mut, teilweise unerwartete, teilweise dargebotene Veränderungen anzunehmen. Ich persönlich denke, es braucht auch Mentoren im Leben, die einen fördern und leiten. Ich hatte diese oft und war auch bereit, ihre Ratschläge anzunehmen. Und nun gebe ich gerne meine Erfahrungen an junge, engagierte Ladys weiter, wie aktuell beim Crossmentoring-Programm“, erklärt Kathrin Kühtreiber-Leitner abschließend.

Susanne Dickstein, dahinter Gertrude Schatzdorfer-Wölfel, Kathrin Kühtreiber-Leitner, Barbara Schett, dahinter LH-Stv. Christine Haberlander, Sandra Reichl und Pia Beinkofer
risControl 03/2023 • Veranstaltung • 17
Team faircheck

Alles ist in Bewegung

Mobilität ist die Bewegung von Menschen und Dingen in Räumen. Wir beschäftigen uns in dieser Ausgabe mit der Mobilität der Menschen, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem E-Bike oder mit dem Auto. Ob elektrisch, oder mit Verbrennermotoren. Fragen nach wie es mit Versicherungsprodukten in diesen Bereichen aussieht. Aber auch die Politik kommt zu Wort, lesen Sie den weiterführenden Artikel „Keine Zeit für Kompromisse“ auf Seite 24.

Im Jahr 2022 waren die Pkw-Neuzulassungen so niedrig wie zuletzt vor 43 Jahren. Verglichen mit dem Vorkrisenjahr 2019 gingen die Pkw-Neuzulassungen um mehr als ein Drittel zurück. Besonders bei den Pkws mit Verbrennungsmotoren gibt es massive Rückgänge, jedoch gibt es bei den Elektro- bzw. Hybrid-Pkws Zuwächse im dreistelligen Bereich: Elektro-Pkw +269,7 Prozent, Benzin-Hybrid-Pkw +229,6 Prozent und Diesel-HybridPkw +222,9 Prozent. Insgesamt waren in Österreich zum Jahresende 2022 7,7 Millionen Kfz zum Verkehr zugelassen.

Die Lust am Autofahren ist noch ungebrochen, der Automobilmarkt zeigt vorsichtigen Optimismus. Eine weltweite KPMG-Studie ergab, dass 83 Prozent der Befragten (900 Führungskräfte der Automobilindustrie aus 30 Ländern) für die nächsten fünf Jahre ein profitables Wachstum erwarten. Für heuer sieht man noch negative Einflüsse wie Energiepreise und Inflation. Ein

18 • Im Fokus • risControl 03/2023

Wandel werde sich in dieser Branche vollziehen, ist man sich nach der Umfrage bei KPMG sicher, hin zu Elektroautos, Trendrichtung Abo-Modelle und verändertes Fahrverhalten der Nutzer. Im Jahr 2030 erwarten drei Viertel der Befragten gleichlautende Preise zwischen Verbrennungsmotoren und Elektromotoren. Auch davon, dass sich Elektroautos ohne staatliche Subvention durchsetzen, ist man überzeugt. Datenschutz und Datensicherheit wird in den nächsten fünf Jahren die Kaufentscheidung der Konsumenten nachhaltig beeinflussen.

E-Bikes/Fahrräder

E-Bikes sind von Österreichs Straßen nicht mehr wegzudenken, im Gegensatz zu den Pkw gibt es einen zufriedenstellenden Absatzmarkt. Der Anteil an verkauften E-Bikes an der Gesamtabsatzzahl von Fahrädern in Österreich liegt bereits bei 45 Prozent. Von dem großen Anteil an E-Bikes

sind nur ein geringer Prozentsatz Leasing-Räder, da gäbe es noch einige Luft nach oben, denn E-Bikes können auch als Firmenfahrräder genutzt werden und dafür gibt es auch noch steuerliche Vorteile. Den Vorteilen von E-Bikes steht aber auch die steigende Zahl der Unfälle gegenüber. 2022 hat es weniger Verkehrstote (369) aber enorme Höchstwerte bei verletzten E-Bike-Nutzern gegeben, im ersten Halbjahr lag die Zahl der Verletzten bereits bei 1.442 Personen. Dennoch ist der Trend nach wie vor ungebrochen.

Fast zwei Drittel aller Europäer besitzen in ihrem Haushalt mindestens ein Fahrrad. Fast die Hälfte nutzt dieses mindestens ab und zu, sei es am Wochenende oder unter der Woche. Auch Elektrofahrzeuge sind bereits in Europa angekommen und werden besonders von den 18bis 34-Jährigen genutzt. Sicherheit und Abdeckung scheinen jedoch heterogen zu sein: Während zwei Drittel (62 %) der Nutzer in der Regel Helme auf Fahrrädern/ Rollern tragen, tragen 38 Prozent nie einen Schutz. In Bezug auf die Deckung im Falle eines Unfalls ist nur ein Drittel der Benutzer sicher, dass sie während der Nutzung dieser Fahrzeuge versichert sind, die anderen zwei Drittel sind sich nicht sicher oder nicht versichert.

Versicherungsprodukte

Welche Produkte bieten die österreichischen Versicherungen für den Bereich E-Bikes, Fahrräder und Carsharing?

Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich

UNIQA Insurance Group AG: „UNIQA bietet sowohl eine Versicherung für Fahrräder (Mountainbikes, Rennräder, Citybikes, Lastenräder, Zweiräder, Fahrradanhänger) als auch für E-Bikes bis 25 km/h an. Im Bereich EBike-Versicherung war UNIQA Vorreiter und hat diese bereits seit 2010 im Angebot. Bei der

eigenständigen E-Bike-Versicherung kann UNIQA eine kontinuierliche Steigerung von bis zu zehn Prozent ab 2020 verzeichnen. Sehr oft werden E-Bikes aufgrund ihrer Eigenschaft als nicht zulassungspflichtige Fahrräder, aber auch standardmäßig in einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Aufgrund der fehlenden Zulassungspflicht unterliegen E-Bikes grundsätzlich keiner Versicherungspflicht. Obwohl immer mehr Menschen eine Versicherung abschließen, werden die Risiken noch immer unterschätzt.“

Dr. Philipp Wassenberg, CEO und Vorstand Schaden- und Unfallversicherung ERGO Versicherung AG: „In der ‚Plus‘-Variante von ‚ERGO fürs Wohnen‘, der Haushalt-/Eigenheimversicherung der ERGO, sind Fahrräder und E-Bikes in versperrten Räumen,

Dr. Philipp Wassenberg, CEO und Vorstand Schaden- und Unfallversicherung ERGO Versicherung AG
risControl 03/2023 • Im Fokus • 19
Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich UNIQA Insurance Group AG

zu denen nur der Kunde Zutritt hat, im Falle eines Einbruchdiebstahls bis 3.000 Euro versichert. Gesicherte Fahrräder bzw. E-Bikes sind auf dem Versicherungsgrundstück bis 1.500 Euro versichert. Zusätzlich bieten wir im Rahmen unseres B2B2CPartnervertriebs eine Fahrrad/E-Bike-Versicherung an, die auch für E-Scooter gültig ist. In ‚MobilER GO!‘, unserer KfzHaftpflicht-/Kaskoversicherung, bieten wir für Pkws/Kombis, Lkws und Wohnmobile mit bis zu 3.500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht ein Kasko-Erweiterungspaket an. Dies enthält neben zahlreichen Leistungsverbesserungen auch die Übernahme des Selbstbehalts bis zu 500 Euro bei selbstverschuldeten Unfällen mit angemieteten Mietwagen oder Carsharing-Fahrzeugen.“

Walter Kupec, Chief Insurance Officer Schaden/Unfall der Generali Versicherung AG: „Die Generali reagiert mit einer standardisierten Generali Fahrrad-Diebstahl-Versicherung auf die steigende Nachfrage in diesem Bereich. Eine Absicherung war bereits individuell möglich, ab Anfang März ist sie aber ein fixer Bestandteil der Produktwelt. Die Versicherung bietet eine umfassende Abdeckung des Diebstahlsrisikos. Abgesichert werden alle Arten von Fahrrädern und Scootern, egal ob mit oder ohne Motor, bis zu einem Kaufpreis von 7.500 Euro. Um Kunden bei einer nachhaltigen Mobilität zu unterstützen, gibt es für E-Bikes einen Prämien-Nachlass von 50 Prozent. Zu-

sätzlich wollen wir mit unserer Generali Mobility-App den CO2-Abdruck unserer Kunden indirekt positiv beeinflussen.“

Sonja Steßl, Vorstandsdirektorin Wiener Städtische Versicherung: „Die Wiener Städtische deckt mit ihren Versicherungsprodukten die gesamte Mobilitätswelt ab, das reicht von der klassischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Autos über Leasing bis hin zur E-Bike-Versicherung , die online abgeschlossen werden kann. Darüber hinaus sind wir Partner von ViveLaCar, einem Auto-Abo-Anbieter, der seit Jahren auch in Österreich aktiv ist, und bieten zusätzlich eine Carsharing-Versicherung für alle Anbieter an.“

Thomas Stellfeld, Produktmanagement Schaden-Unfall, Helvetia Versicherung: „Helvetia unterstützt die

‚Umwelttrendsetter‘ mit einer maßgeschneiderten Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, die Kunden und ihr E-Bike verlässlich auf allen Wegen begleitet. Es gibt drei Leistungsvarianten von Klassisch bis Exklusiv – ganz nach dem Anforderungsprofil unserer Kundinnen und Kunden.“

Mag. Robert Kühberger, Abteilungsleitung Produktmanagement Privatgeschäft, VAV Versicherung: „EBikes, Fahrräder und Scooter sind bei der VAV im Rahmen der Haushaltsoder Privathaftpflichtversicherung mitabgedeckt. So besteht zum Beispiel Versicherungsschutz für Schäden, die Dritten durch die Verwendung dieser Fortbewegungsmittel zugefügt werden, sei es durch die Verursachung eines Personenschadens oder durch einen verschuldeten Sachschaden. Im Rahmen der VAV-Haushaltsversicherung sind E-Bikes und Fahrräder zudem am Versicherungsort, zum Beispiel gegen Diebstahl, mitversichert.

Gegen Mehrprämie kann diese Deckung auf Österreich oder Europa erweitert werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad oder E-Bike zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss mit einem Mindestanschaffungswert in der Höhe von 30 Euro gesichert war. Der Versicherungsschutz für E-Bikes erstreckt sich auf Diebstahl, Teilediebstahl und Raub, wobei eine Selbstbeteiligung von 250 Euro Anwendung findet. Bei Fahrrädern erstreckt sich der Versicherungsschutz

Walter Kupec, Chief Insurance Officer Schaden/Unfall Generali Versicherung AG Thomas Stellfeld, Produktmanagement SchadenUnfall Helvetia Versicherung Mag. Robert Kühberger, Abteilungsleitung Produktmanagement Privatgeschäft, VAV Versicherung
20 • Im Fokus • risControl 03/2023
Sonja Steßl, Vorstandsdirektorin Wiener Städtische Versicherung

auf Diebstahl und Raub des kompletten Fahrrades. In diesem Fall findet kein Selbstbehalt Anwendung. Im Rahmen dieser erweiterten Deckung für Fahrräder und E-Bikes sind auch Schäden infolge von Brand (inkl. Schmorschäden), Explosion und Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen auch Dachlawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung und Sturm) mitversichert.“

Kurt Möller, Mitglied des Vorstandes von Zurich: „Für Zurich ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema in allen Bereichen. Mit unseren Angeboten wollen wir nachhaltiges Kundenverhalten mit einer Reihe von attraktiven Angeboten fördern, auch im Bereich der Mobilität. So bieten wir etwa Bikeund E-Bike-Versicherungen mit um-

fangreichen Deckungen an, die auch fix montiertes Zubehör inkludieren.“

Wolfgang Petschko, Vorstandsdirektor DONAU Versicherung: „Carsharing ist bei der DONAU versicherbar. Das Fahrzeug eines privaten Versicherungsnehmers kann an andere Personen (ohne oder gegen Entgelt) zur Verwendung weitergegeben werden. Dies gilt zur Verwendung als Selbstfahrvermietfahrzeug und nur für den Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag. Die Mobilität wandelt sich in vielen Bereichen. Der Trend weg vom Besitz zur Nutzung von Autos wird innovativ von dem Auto-Abo-Anbieter „ocay“ genutzt. Ocay bietet damit eine Alternative zu Leasing oder Kauf an. Im Abo-Preis ist alles von Vollkasko-Versicherung über Pickerl und Reifen bis zu Service und Reparatur enthalten. Als Versicherungspartner des Start-ups ist die DONAU seit dem Start im März 2021 sehr erfolgreich dabei.“

Ablenkung beim Autofahren

Rund 10.000 Mal pro Jahr kommen auf Österreichs Straßen Personen zu Schaden, weil Pkw-Nutzer sich während der Fahrt ablenken lassen. Mit einem Anteil von 29,5 Prozent ist Ablenkung die häufigste Ursache von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden, noch vor Geschwindigkeitsübertretungen. Gut ein Viertel der zuletzt 369 Verkehrstoten in unserem Land ließe sich vermutlich vermeiden, wenn die volle Aufmerksamkeit auf das Fahren gerichtet wäre. Das zeigt die Studie des Allianz Zentrums für Technik (AZT), vor allem die Nutzung moderner Technik ist als Quelle der Ablenkung in den letzten Jahren deutlich präsenter. Im Fokus der Aufmerksamkeit der Verkehrsforscher steht insbesondere das Handy, das während der Fahrt nunmehr häufiger zum Texten als zum Telefonieren verwendet wird. Dementsprechend wurden in Österreich zuletzt fast 130.000 Handyverstöße pro Jahr beim Autofahren registriert. Oder anders gesagt: Alle vier Minuten wird entdeckt, dass irgendwo in Österreich jemand sein Handy

während der Fahrt in unsachgemäßer und höchst gefährlicher Weise verwendet. Der Anteil der Autofahrer, die das Mobiltelefon in die Hand nehmen und eine Textnachricht schreiben oder lesen, ist zwischen 2016 und 2022 von 15 auf 24 Prozent gestiegen. Wobei das reine Telefonieren nur mehr Nebensache ist, das Mobilgerät wird immer mehr zur Musikauswahl, Durchsicht der Bilder und für das Websurfen während der Fahrt genutzt. Auch die Bedienung des Bordcomputers lenkt ab. Seit 2016 ist der Anteil der Fahrzeuge mit einem zentralen Sichtfelddisplay zur Bedienung von Kommunikations-, Unterhaltungs- und Komfortfunktionen von einem Drittel auf fast 50 Prozent gestiegen. Rund die Hälfte der Befragten bestätigte in der Allianz-Studie, durch die Bedienung des Bordcomputers abgelenkt zu werden. Das Unfallrisiko erhöht sich dadurch um 44 Prozent. Einige Funktionen sind besonders riskant: Wer beispielsweise dem Spurhalteassistenten die Fahraufgabe übergibt und die Zeit für andere Dinge nutzt, erhöht sein Unfallrisiko um 56 Prozent. Wird das Autoradio über den Bordcomputer bedient, verdoppelt sich das Risiko nahezu (89 %).

Die Zukunft ohne Auto

Das zieht laut dem MobilitätsBarometer der Europ Assistance bereits einer von drei europäischen Autobesitzern in Betracht, wirklich ernst meinen es aber nur acht Prozent. Der Bezug zum eigenen Auto macht sich in den unterschiedlichen Altersgruppen und in Bezug auf den Wohnort bemerkbar. Jüngere Europäer sind eher daran interessiert, auf das eigene Auto zu verzichten (40 % der 18- bis 34-Jährigen), und die in Großstädten lebenden Menschen sind auch eher geneigt, dies zu tun, da sie Zugang zu mehr Mobilitätsalternativen haben. Es gibt auch einen Unterschied zwischen den Ländern, in Frankreich und Belgien gibt es eher mehr Zustimmung zum Verzicht auf das eigene Auto, in Italien und Spanien eher weniger.

Datenschutz

Das Auto ist ein wertvoller Datenspeicher, ab 6. Juli müssen laut EUVerordnung (2019/2144) einige Assistenz-Systeme verpflichtend in Kraftfahrzeugen eingebaut werden. Menschenleben zu retten und Unfälle

Kurt Möller, Mitglied des Vorstandes Zurich
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Wolfgang Petschko, Vorstandsdirektor DONAU Versicherung

zu vermeiden, ist der Hintergrund der EU-Regelung. Die Verordnung schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge der Klassen M und N ab dem 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für alle Neufahrzeuge mit ISA (Intelligente Geschwindigkeitsassistenten) ausgestattet sein müssen. Laut Berichten sind in den ersten sieben Jahren keine Kosten für Pkw-Nutzer zu entrichten, ab dem siebenten Jahr dürfen laut EU-Richtlinie Autohersteller Gebühren für den Assistenten erheben. Verpflichtend sind unter anderem: ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, der bei Überschreiten der mithilfe von Sensoren und Karten erkennbaren Geschwindigkeit einen Alarm-Ton von sich gibt oder mittels vibrierendem Lenkrad auf sich aufmerksam macht; einen Müdigkeitswarner, einen Rückfahr-Assistenten, mit Kamera und Sensoren. Aber auch einen Notbrems-Assistenten, der das Auto bei Gefahr eigenständig stoppt. Weiters steht ein Not-Bremslicht, das bei einer Vollbremsung die Blinklichter aktiviert, auf der ISA-Liste, und zu guter Letzt: Die Blackbox, damit werden Daten aufgezeichnet – Geschwindigkeit, Position und so weiter. Diese können zur Unfall-Forschung anonymisiert ausgelesen werden. Die elektronische Überwachung ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, viele Lenker stehen dem aber noch kritisch gegenüber. Lediglich 30 Prozent stehen dem „Driving Monitoring“, bei der die Technik anonymisiert nur Ablenkungen erkennt, positiv gegenüber, so die aktuelle Studie des Allianz Zentrums für Technik.

Moderne Sicherheitstechnik/ Telematik

Auf einem 23 km langen Abschnitt der Europastraße E-67 in Riga werden die neuesten Hightech-Verkehrssysteme getestet. Das System misst sowohl die Straßen- und Wetterbedingungen als auch die Anzahl der Fahrzeuge und deren Geschwindigkeit. Während entlang der Autobahn Dutzende von Kameras, Sensoren, Radarsystemen und sogar zwei Wetterstationen installiert sind, ist das zentrale Element die vielseitige Dynac-Softwareplattform, die alle anderen Aspekte des Verkehrsmanagementsystems miteinander verbin-

det und verwaltet. Die Software liefert den Verkehrsmanagern Echtzeitinformationen über die Straßen- und Wetterbedingungen, was bessere Entscheidungsprozesse ermöglicht und die Sicherheit auf der Autobahn erhöhen soll. Damit soll Straßenbetreibern und Verkehrsleitabteilungen die Möglichkeit gegeben werden, Entscheidungen auf Grundlage von Echtzeitinformationen zu treffen.

Wie schon erwähnt, wird der Einbau der Blackbox verpflichtend. Der damit einhergehende Datentransfer macht vielen Nutzern Sorgen. Die Themen Telematik und Mobilitätsdaten sind aber nicht neu, denkt man nur an die „SafeLine“ von UNIQA. In der Nutzung von Mobilitätsdaten steckt ein umfangreiches Potential. Der CCO von Dolphin Technologies, Andreas Kössl, erklärt, wie sein Unternehmen Kunden aus dem Versicherungsbereich, aber auch anderen Branchen mit KundenApps hilft, die Kundenbindung zu erhöhen: „Wir, als ein Unternehmen der sog. Telematik-Branche, betreiben eine Mobilitätsdaten-Plattform und bieten seit vielen Jahren primär für Versicherungsunternehmen Produktlösungen an. Unsere Datenquellen waren in der Vergangenheit in Fahrzeugen verbaute GPS-Boxen, heutzutage nutzen wir primär Mobiltelefone und die KundenApps als Quelle für alle Bewegungsdaten (wie Fahrten mit dem Auto, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad und auch das Gehen). Diese Daten werden zur Darstellung von Fahrstrecken und Fahrstil, aber auch zu dem Thema Ablenkung durch Handy-Nutzung während der Fahrt verarbeitet. Der Aspekt

der ökologischen Mobilität kann visualisiert werden und mit dem Kunden verhaltens- und ortsabhängig über die App kommuniziert werden. Versicherungen nutzen das zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, zur Hilfe bei Unfällen, um ihre Kunden zu belohnen und sie zu mehr Nachhaltigkeit in ihrer Mobilität zu motivieren.“

Telematik-Tarife

Inwieweit hat die Versicherungsbranche in Österreich bereits Telematik-Tarife in ihrem Angebot? Bei der UNIQA gibt es zurzeit noch keine Implementierung von Telematik-Tarifen, gleichlautend die HDI Versicherung, die GARANTA, die Wiener Städtische Versicherung und Helvetia Versicherung. Bei der ERGO Versicherung wird von einem Typenklassen-Tarif gesprochen, der mit nutzer- und nutzenabhängigen Faktoren auf Basis umfassender Analysen von österreichischen Daten verknüpft wird. Kunden profitieren, dass sie für ihre Situation passende Leistungen und Prämien – ohne Telematik oder Kilometerbegrenzungen – erhalten. Bei der Generali werden die internationalen Entwicklungen beobachtet, in Österreich werden die Kfz-Tarife nach der durchschnittlichen Laufleistung, dem Fahrverhalten und dem dadurch entstehenden Risiko kalkuliert. Noch gibt es nach Meinung der Generali keine breite Zustimmung bei den Versicherungsnehmern zu Telematik-Tarifen. Bei der VAV Versicherung wird das Thema Telematik einer ständigen Prüfung unterzogen und in Testbetrieben bereits erprobt, eine Abbildung in aktuellen Tarifen steht aber noch nicht im Fokus der Produktentwicklung. Die Zurich Versicherung arbeitet laufend daran, Produkte weiterzuentwickeln, momentan sind bereits Assistenzsysteme in aktueller Betrachtung. Die Donau Versicherung bietet mit einem Vertriebspartner einen Telematik-Tarif für dessen Kunden an. Abhängig von der Fahrweise erhält der Kunde in der darauffolgenden Versicherungsprämie mehr oder weniger Rabatt. Für HybridFahrzeuge gibt es bei Kunden dieses Vertriebspartners einen Prämienbonus, wenn nach einem schadenfreien Jahr ein gewisser Anteil der Kilometerleistung im Elektromodus gefahren wurde.

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Andreas Kössl, CCO Dolphin Technologies

Wir leben das Nach-oben-Kommen.

KR Gerhard Heine, Leitung Partnervertrieb Österreich und begeisterter Radfahrer

Was die ExpertInnen der Wiener Städtischen auszeichnet? Dass sie im Beruf genau das ausleben können, was sie privat ausmacht. So wie Gerhard Heine, der im Alltag und auf

Ihre Sorgen möchten wir haben.

Keine Zeit für Kompromisse

von Mag. Christian Sec

Der ORF-Politexperte Peter Filzmaier sprach in seinem großen risControl-Interview von einem Henne-EiProblem, was den Veränderungswillen in der Gesellschaft angeht. Er stellte sich dabei die Frage: Gibt es zuerst die mangelnde Bereitschaft der Politiker zur Veränderung oder sind unsere Ängste so groß, dass dann die Politiker zurückziehen?

Das Ergebnis ist eine Veränderung in homöopathischen Dosen. Jedoch werden homöopathische Dosen nicht den gewünschten Erfolg bringen, wenn der Planet weiterhin für Menschen bewohnbar bleiben soll. Auch der WIFO-Chef Gabriel Felbermayr ortet in einer Podiumsdiskussion, dass die Schere zwischen dem Zielpfad bei den Treibhausgasemissionen, laut Regierungsprogramm, und dem Ist-Zustand der Treibhausgasemissionen immer weiter auseinandergehe.

Dabei zeigt sich, dass auch die Regierung in den letzten Jahren wertvolle Zeit verstreichen ließ. Die Vernunft sagt uns also, die Zeit der Kompromisse sei vorbei, jedoch finden wir immer wieder genügend Argumente, um doch noch den ein oder anderen Kompromiss für eine Verzögerung zu akzeptieren. Die seit dem Vorjahr in Kraft getretene CO2-Bepreisung scheint so ein Kompromiss zu sein, der weder die Autofahrer noch die Klimaschützer zufriedenstellt. Das Institut für Höhere Studien (IHS) schreibt: „Obwohl diese Erhöhung der Treibstoffpreise bereits zu Unmut in der Bevölkerung führen kann, ist der aktuelle CO2-Preis bei Weitem nicht hoch genug angesetzt, um die vom Verkehr verursachten externen Kosten realistisch einzupreisen.“

Das Dieselprivileg

Kompromisse führen zu ineffizienten Maßnahmen. Das zeigt nicht zuletzt eine erst kürzlich veröffentlichte WIFO-Studie. Allein im Bereich Verkehr, der rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen Österreichs verursacht, bewegt sich das Volumen klimakontraproduktiver Förderungen in Österreich im Durchschnitt der letzten Jahre zwischen 2,5 und 4 Milliarden Euro. Damit entfallen mehr als 60 Prozent aller umweltschädlicher Maßnahmen auf den Verkehr. Rund drei Viertel betreffen dabei den Straßenverkehr und ein Viertel den Luftverkehr sowie die Schifffahrt. Solche sogenannten kontraproduktiven Maßnahmen bewirken eine Senkung der Kosten von Treibstoffen oder Nutzungskosten bestimmter Verkehrsträger und damit die

Reduktion des Anreizes zur effizienten Fahrzeugnutzung oder zum Umstieg auf klimafreundlichere Verkehrsträger. Allein das Dieselprivileg verursacht umweltschädliche Kosten in Milliardenhöhe p. a. bis zu 1,1 Milliarden Euro. „Die steuerliche Begünstigung hat mit dazu beigetragen, dass der Anteil an Dieselfahrzeugen in Österreich über viele Jahre stark zugenommen hat, inklusive der damit verbundenen negativen Umweltauswirkungen.“ Hintergrund der niedrigeren Besteuerung war die Intention der Stärkung des gewerblichen Straßengüterverkehrs; faktisch begünstigt wird jedoch auch der private Straßenverkehr mit Diesel-Pkw. Die Motivation für Österreich, diesen Status quo beizubehalten ist ökonomisch sinnvoll, ökologisch jedoch der SuperGAU. Die Mineralölsteuer profitiere seit Jahren von den niedrigen Steuer-

Die Politik scheint noch immer gerne Kompromisse einzugehen, wenn es um klimapolitische Maßnahmen geht. Jedoch ist die Zeit für zu viel Nachsicht in diesem Bereich abgelaufen.
24 • Im Fokus • risControl 03/2023

sätzen im Vergleich zum angrenzenden Ausland, v. a. Deutschland und Italien, wie die Autoren der Studie schreiben. Dies führe bei Benzin und Diesel zu Kraftstoffexporten ins Ausland (getankt wird in Österreich, verfahren wird der Treibstoff im Ausland). Auch im Bereich des Güterverkehrs (Transit) profitiert Österreich ökonomisch vom Mitnahmeeffekt. Ökologisch ist diese Vorgehensweise kontraproduktiv. Die WIFO-Studie zeigt, dass 25 Prozent der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors durch den preisbedingten Kraftstoffexport entstanden sind. Fast könnte man die Regierung als heuchlerischer als so manches grünwaschende Unternehmen bezeichnen. Als 30-Prozent-Anteilshalter am OMV-Mineralölkonzern profitiert der Staat gleich doppelt.

Nationale Verantwortung

Auch die Ausgestaltung der Pendlerförderung wird immer wieder kritisiert. Einerseits begünstigt sie das Inkaufnehmen langer Arbeitswege und – aufgrund der Ausrichtung auf den Pkw-Verkehr (anstatt der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel) – auch die Zunahme des motorisierten Individualverkehrs. Das WIFO errechnet allein durch das Pendlerpauschale klimaschädliche Förderungen in der Höhe von jährlich 510 Millionen Euro. Der Vorschlag des WIFO wäre, dass ab einer Entfernung von z. B. zwei Kilometer, von der Wohnung bis zum Arbeitsplatz, durch einen Verkehrsabsetzbetrag abgegolten wird. Dabei soll eine Vereinheitlichung, die auf den tatsächlich zurückgelegten Distanzen beruht, geschaffen werden. Zur Ökologisierung würde primär eine Orientierung an den Kosten des öffentlichen Verkehrs beitragen. Ein weiterer kontraproduktiver Punkt sind die Steuerbefreiungen im Rahmen des Kraftfahrzeuggesetzes, der motorbezogenen Versicherungssteuer und der NoVA. Im Berechnungszeitraum 2018 bis 2020 betrugen diesbezügliche umweltschädliche Subventionen 123 Millionen Euro p. a. Auch das verpflichtende Angebot an Stellplätzen stehe einem weniger autoorientierten System entgegen, schreiben die Studienautoren. Für die CO-Autorin der Studie, Daniela Kletzan-Slamanig, ist wichtig, dass die kontraproduktiven Förderungen reformiert werden müssen, die den motorisierten Individualverkehr begünstigen (Pendlerförderung

usw. ). „Es müssen Preisanreize gesetzt werden, die die negativen externen Effekte des motorisierten Individualverkehrs bei Umwelt- und Gesundheitskosten widerspiegeln.“

Noch keine Lösung für Gütertransport

Dies sollte parallel zu dem von der Regierung vorgesehenen „Mobilitätsmasterplan 2030“ geschehen, der die Klimaneutralität des Verkehrs bis 2040 zum Ziel hat. Derzeit kommen noch rund 30 Prozent der heimischen Emissionen aus dem Verkehrsbereich. Ein wichtiger Punkt darin ist die Verlagerung auf die Schiene, die auch das WIFO vehement fordert, und zwar sowohl für den Privat- als auch für den Güterverkehr. Im Logistikbereich wettert der Zentralverband Spedition & Logistik, dass der seit Beginn der Legislaturperiode angekündigte Masterplan Gütermobilität nach drei Jahren Regierungstätigkeit noch immer fehlt. So sei auch das mehrfach verschobene Förderprogramm zur Umstellung von Nutzfahrzeugflotten auf emissionsfreie Antriebe nach wie vor ausständig, bemängelt die Logistikbranche. Dort müsste dementsprechend der Schwerpunkt gesetzt und neben der Elektromobilität vielversprechende Technologien wie Wasserstoffantriebe oder auch Brückentechnologien wie eFuels gefördert werden, fordert die Branche. „Bleiben wir weiterhin untätig, vergeben wir eine große Chance, als innovativer Logistikstandort voranzuschreiten, und gefährden die von der Politik selbst gesetzten Dekarbonisierungsziele“, erklärt dazu Wolfram Senger-Weiss, Vizepräsident des Zentralverbands Spedition & Logistik.

Die Schiene auf Schiene

Der Güterverkehr werde weiter zunehmen, ist sich die Logistikbranche bewusst. Selbst bei einer weiteren Verlagerung auf die Schiene wird der Großteil davon auf der Straße transportiert werden. Die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ist jedenfalls eines der Hauptziele des Mobilitätsmasterplans der Regierung. Das Verhältnis Straße zu Schiene liege derzeit bei rund 70 zu 30. Dieser Anteil soll bis 2040 auf 40 Prozent steigen. Neben der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ist ein weiterer Punkt die grundsätzliche Kapazitäts-

ausweiterung des Schienenverkehrs. So sollen Nachtzüge sukzessive Kurzstreckenflüge ersetzen. Bis 2024 wollen die ÖBB 26 Liniennachtzüge anbieten und bis 2040 soll die Leistungskapazität auf der Schiene verdoppelt werden. Es ist daher kein Zufall, dass die ÖBB derzeit die meisten öffentlichen Aufträge vergibt. Laut ÖBB-Rahmenplan sollen bis 2028 19 Milliarden Euro in Bahnprojekte investiert werden. Dieser betreffe nicht nur die Hauptachsen, sondern auch für den Ausbau der Zubringerbahnen werde viel Geld in die Hand genommen. Kletzan-Slamanig sieht dabei noch ein großes Hemmnis, wenn es um die „Bewältigung der letzten Meile“ geht – also um die Verbindung zwischen Wohnort und hochrangigem Schienennetz oder andere Öffentliche-Verkehrs-Angebote. „Hier besteht noch Potential zur Schaffung solcher Angebote“, so Kletzan-Slamanig.

Lokale Maßnahmen

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt Verbesserungen bzw. einen höheren Stellenwert für Fahrradfahrer und Fußgänger. Das betrifft u. a. den notwendigen Seitenabstand gegenüber überholten Radfahrern oder die Erlaubnis für Radfahrer, in bestimmten Situationen nebeneinander zu fahren (Erwachsener mit Kind) oder bei Rot rechts abzubiegen. Dahinter steckt eines der fünf Hauptziele des Mobilitätsmasterplans, und zwar die Erhöhung der Mobilität aus eigener Kraft, also zu Fuß gehen und Radfahren. Insgesamt soll der Anteil der Wege, die aus eigener Kraft zurückgelegt werden, bis 2040 laut Regierungsplan auf 35 Prozent steigen, derzeit liegt der Anteil bei 23 Prozent. Viel Spielraum bei infrastrukturellen Maßnahmen wie auch bei der Bepreisung des Verkehrs bestehe auf Ebene der Gemeinden (bzw. Länder), wie Kletzan-Slamanig erklärt. Das betreffe den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, die Verteilung der Flächen (Fahrspuren für Autos/Parkplätze vs. Rad- und Gehwege), umfassendere Parkraumbewirtschaftung und letztendlich auch eine Siedlungs- und Raumplanung, die Mobilitätsbedürfnisse und -angebote stärker in den Fokus rücke. Auch der Ausbau des öffentlichen Verkehrs bzw. dessen Attraktivierung im ländlichen Bereich wären hier zu nennen, die ebenfalls nicht der Verantwortung des Bundes zuzurechnen sind.

risControl 03/2023 • Im Fokus • 25

Die Antwort ist „Bildung, Bildung, Bildung“!

Der ORF-Politikexperte und Universitätsprofessor

Peter Filzmaier ist wohl der derzeit bekannteste österreichische Politikwissenschaftler. risControl sprach mit dem Politologen über die Risiken und Schwächen einer Demokratie und mögliche Lösungswege.

von Mag. Christian Sec

Wie hoch ist das Risiko, dass es unsere Demokratie in zehn oder 20 Jahren nicht mehr gibt?

Filzmaier: Stand heute ist die Demokratie nicht in ihrem Bestand bedroht, sehr wohl aber in ihrer Qualität. Die Sensibilität für demokratische Grundregeln nimmt ab. Umgekehrt nimmt die Zahl jener – und das ist belegbar – zu, die Demokratiegegner sind. Sie beläuft sich laut Studien auf rund fünf Prozent. Aber noch mehr Anlass zur Sorge ist, dass rund 25 Prozent nicht deklarierte Demokratiegegner sind, aber als Skeptiker Zweifel an der Demokratie äußern, und damit möglicherweise für politische Rattenfänger in Krisensituationen zu gewinnen wären. Dass wir in Zeiten mit vielfachen Krisen leben, kann man ja nicht bestreiten.

Oft wird nur die Gefahr von rechts für die Demokratie gesehen, ist man da auf einem Auge blind?

Filzmaier: Jede Einstufung von Risiken einer Demokratie ist Prozess einer langen Geschichte. Und während in den osteuropäischen Ländern immer noch davor gewarnt wird, dass die kommunistische Partei zurück an

Stand heute ist die Demokratie nicht in ihrem Bestand bedroht, sehr wohl aber in ihrer Qualität.

die Macht kommt, macht es in Österreich und in Deutschland viel mehr Sinn, vor der Gefahr zu warnen, dass die Rechtsextremen an die Macht kommen. Es gibt also nicht objektiv weltweit geltend eine Rangordnung von Gefahren für die Demokratie, sondern eine Abstufung, die von vielen Variablen abhängt, unter anderem eben auch von der jeweiligen Geschichte.

Was gefährdet die Demokratie mehr: das System oder die Person bzw. der Politiker?

Filzmaier: Beides. Es gibt eine Bringschuld jedes Einzelnen, im öffentlichen Raum – und sei es nur durch Diskussionen im Alltag – aktiv für die Demokratie zu sein. Das gilt für Privatpersonen und Politiker. Aber es gibt auch eine Bringschuld des Staates, beispielsweise durch politische Bildungsarbeit vielmehr als bisher für den Erhalt der Demokratie zu tun. Weil bei vielen möglichen Demokratiegefahren tatsächlich Bildung die Lösung wäre, allerdings ist dies nur eine Langzeitlösung. In der besten aller Welten, also eine idealtypische Mediennutzungskompetenz vorausgesetzt, würden sich viele Fake News von selbst disqualifizieren, weil sie objektiv in ihrer Falschheit ziemlich dumm sind. Aber wenn diese Bildung nicht genug intensiviert wurde und zum Beispiel nicht einmal die Kompetenz vorhanden

In der besten aller Welten, also eine idealtypische Mediennutzungskompetenz vorausgesetzt, würden sich viele Fake News von selbst disqualifizieren, weil sie objektiv in ihrer Falschheit ziemlich dumm sind.

ist, eine seriöse von einer nicht seriösen Quelle zu unterscheiden, dann existiert bereits eine offene Flanke für mögliche demokratiefeindliche Fake News.

Ist der Mensch die Schwachstelle im demokratischen System?

Filzmaier: Ein großer Fehler ist, wenn der Einzelne glaubt, er könne seine Verpflichtung für Demokratie einfach nach oben weiter delegieren. So funktionieren Gemeinwesen nicht. Was die Macht betrifft, hat Max Weber diese als Chance definiert, auf einen Befehl Gehorsam zu finden, egal worauf diese Chance beruht. Der entscheidende Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Diktatur ist: In einer Diktatur beruht diese Chance auf Gewalt und Gewaltandrohung. Das ist

26 • Interview • risControl 03/2023
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ein Machtinteresse, das Politiker nie haben dürfen. Auch in einer Demokratie ist Macht notwendig und es ist ein legitimes Machtstreben der Politiker, Mehrheiten zu finden, um ihre Vorstellungen durchzusetzen. Nicht der Machtbegriff ist per se das Problem. Problematisch wird es dann, wenn der Politiker es im ureigensten Sinne nicht als demokratisch legitimierte Macht versteht. Das führt dann beispielsweise zum Suchen und Ausreizen von Schlupflöchern im Rechts- und Verfassungssystem. Lange Zeit waren etwa Vereinskonstruktionen als versteckte Form der Parteifinanzierung nicht strafbar, sogar der Mandatskauf eines Sitzes im Parlament wird erst jetzt so richtig unter Strafe gestellt.

Aber Politiker werden nicht gerne Gesetze zu ihren Ungunsten beschließen?

Filzmaier: Der juristische Rahmen ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie, aber für deren Qualität nicht ausreichend. Man braucht auch einen gesellschaftlichen und ethischen Grundkonsens. Das gilt ja nicht nur bei Grauzonen von Machtmissbrauch, sondern für uns alle, etwa auch dann, wenn es um das Bezahlen von Steuern geht. Aber auch rein rechtlich haben wir festgestellt, dass die Grenzen ungenügend waren. So wurde der EU-Abgeordnete Ernst Strasser zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er sich bereit erklärt hat, für das Einbringen von Gesetzesentwürfen im EU-Parlament bezahlt zu werden. Hätte er damals dasselbe Versprechen im Österreichischen Nationalrat gemacht, wäre er freizusprechen gewesen, weil es rechtlich noch nicht verboten war. Nur der unmittelbare Kauf des Abstimmungsverhaltens war strafbar gewesen. Mittlerweile ist diese Rechtslücke bereinigt. Gerade jetzt ist die Politik stolz auf ein noch nicht beschlossenes Anti-Korruptionsgesetz. Damit wird jemand bereits strafbar, der noch nicht Amtsträger ist bzw. nur Kandidat in einem Wahlkampf ist, aber bereits viel Geld bekommt, um im Falle, dass er später Kanzler oder Minister wird, die Wünsche des Geldgebers zu bedienen. Da würde man auch meinen, das müsste längst strafbar sein, ist es jedoch nach jetziger Rechtslage noch

nicht. Und generell gilt: Es ist zwar wichtig, diesen Rechtsrahmen enger zu definieren, man wird jedoch nie jede Lücke finden, sondern immer hinterherhinken. Es braucht daher auch den demokratiepolitischen Grundkonsens.

Was meinen Sie damit?

Filzmaier: Es ist manchmal ein Wettbewerb, nach neuen Grauzonen und Schlupflöchern zu suchen, wenn die alten Schlupflöcher gestopft werden. Das ist zum Beispiel bei der Politikfinanzierung lange Jahre ein solches Spielchen gewesen. In den USA gab in der Literatur einen politikwissenschaftlichen Klassiker dazu mit dem Titel „Eine Tasche voller Tricks und Schlupflöcher“, dessen Tricks sich zwar alle im legalen Bereich abgespielt haben, aber diesen demokratiepolitischen Grundkonsens verlassen. Der ist aber notwendig. Stellen Sie sich vor, wir würden unser Gespräch so führen, sodass jeder nach Ausdrücken sucht, die gerade haarscharf nicht klagbar sind. Das wäre auch kein ausreichender Konsens für unser Gespräch. Zum Beispiel könnte ich Sie dann laufend als „A… Armloch“ beschimpfen. Das Wort ist keine klagbare Beleidigung, erinnert aber vage an etwas anderes und wäre ein Armutszeugnis für die Qualität unseres Gesprächs. Genauso ist es auch in der Gesellschaft und in einer Demokratie traurig, wenn dieser Grundkonsens eines Miteinanders fehlt.

Der ehemalige Präsident der Europäischen Kommission,

Jean-Claude Juncker, meinte: „Wir wissen grundsätzlich, was wir tun sollten, aber wir wissen nicht, ob wir wiedergewählt werden, wenn wir es tun.“ Ist das nicht ein Plädoyer gegen Wahlen?

Filzmaier: Nein. Ich halte Ihnen ein Zitat des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Walter Scheel entgegen: „Wir werden nicht gewählt, das Populäre zu tun, sondern das Richtige!“ Und ich ergänze dazu: Wenn das Richtige nicht populär ist, darf man deswegen noch immer nicht das Falsche tun, sondern muss überzeugen, über das, was richtig ist. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass zur Wirksamkeit des Populismus immer zwei gehören: der Populist auf der einen Seite und auf der anderen Seite seitens der Bevölkerung die allzu unkritische Aufnahme von scheinbar einfachen Lösungen zu komplexen Problemen. Teils wird mit unzulässigen Kausalzusammenhängen gearbeitet: Wenn wir morgen die Sanktionen gegen Russland beenden, haben wir übermorgen keine Teuerung mehr! Das klingt gut, so einfach funktionieren Weltwirtschaft und Währungspolitik aber nicht. Es gibt trotzdem zu viele, die diese Lösungen dankbar aufnehmen, ohne das kritisch zu hinterfragen.

Behindert die Wiederwahl des Politikers langfristige Lösungsstrategien?

Filzmaier: Ja, dem stimme ich zu, aber das darf umgekehrt nicht die Pauschal-

Zur Wirksamkeit des Populismus gehören immer zwei: der Populist auf der einen Seite und auf der anderen Seite seitens der Bevölkerung die allzu unkritische Aufnahme von scheinbar einfachen Lösungen zu komplexen Problemen.

Auch in einer Demokratie ist Macht notwendig und es ist ein legitimes Machtstreben der Politiker, Mehrheiten zu finden, um ihre Vorstellungen durchzusetzen.
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ausrede von politischen Akteuren sein. Im Wahlkampf versucht man scheinbare Sofortlösungen zu präsentieren, die es für komplexe Probleme einfach nicht gibt. Vielleicht ist es nicht realistisch, die Erklärung einer komplizierten Problemlage zehn Tage vor dem Wahltag zu beginnen. Aber prinzipiell habe ich als Politiker ja bis zur nächsten Wahl fünf Jahre Zeit dafür. Ein Beispiel: Es ist unpopulär zu sagen, dass wir ein gesetzliches Pensionsalter haben und das auch gelten sollte. Die größte Wählergruppe sind die Pensionisten, also ist es vielleicht von einem Politiker zu viel verlangt, das Thema im Wahlkampf aufzugreifen. Aber wenn das Pensionsalter nicht steigt, dann zahlen wir für immer mehr Pensionsjahre, weil wir immer älter werden. Das ist nicht zwangsläufig unfinanzierbar, aber dann müsste man auch dazusagen, in welchen anderen Bereichen, wie etwa in der Bildungspolitik, das Geld weggenommen wird. Diese Diskussion müsste in der wahlkampffreien Zeit stattfinden, das passiert jedoch nicht oder jedenfalls zu wenig.

Also sind Wahlen kontraproduktiv für die Politik, weil der Politi-

Die Ausrede der Politiker lasse ich nicht gelten: „Ach, wir sind so arm, wir trauen uns im Wahlkampf nichts Unpopuläres zu sagen.“

ker dazu verdammt ist, populär zu agieren?

Filzmaier: Die Ausrede der Politiker lasse ich nicht gelten: „Ach, wir sind so arm, wir trauen uns im Wahlkampf nichts Unpopuläres zu sagen.“ Es gibt trotz Wahlen auf EU-, Bundes-, Landes- und Gemeindeebene immer wieder Zeitfenster von eineinhalb oder zwei Jahren ganz ohne Wahlen. Außerdem muss man im Einzelfall prüfen, ob das stimmt, wenn man sagt: „Da hat ein Politiker etwas Unpopuläres gemacht und daher hat er die Wahl verloren.“ Beispielsweise gibt es die Legende: Zur Zeit von Schüssel hat es unpopuläre Pensionsreformen gegeben und deshalb hat man Landtagswahlen verloren. Jedoch sind gerade die Bundesländer nicht für Pensionen zuständig. Die Erklärung, dass es einen Wechsel an der Spitze in Salzburg und Steiermark gab, weil die Pensionsreform so unpopulär gewesen wäre, ist also inhaltlich nicht ganz logisch. Angesichts dessen, was sich damals bei SchwarzBlau in der Bundesregierung abgespielt hat – bis hin zu Knittelfeld –, halte ich diese Schlussfolgerung für eine frivole Vereinfachung.

Kann die Politik langfristige Krisen

aufgrund ihres Planungshorizonts nach Legislaturperioden lösen?

Filzmaier: Das Dilemma in der Politik – wie auch in der Gesellschaft – ist die Angst vor Veränderung. Oftmals machen Politiker daher Veränderungen nur halbherzig oder in langsam wirkenden Dosen für Dinge, die erst in dreißig Jahren wirksam werden. Obwohl man etwa beim Thema Klimaschutz weiß, das dauert zu lange. Das ist ein leidvoller Doppelpass zwischen Veränderungsängsten in der Politik und Veränderungsängsten in der Bevölkerung. Und dann wird es irgendwann zum Henne-Ei-Problem. Gibt es zuerst die mangelnde Bereitschaft der Politiker zur Veränderung oder sind unsere Ängste so groß, dass dann die Politiker zurückziehen?

Wie sicher steuert uns die Politik durch die Krisen?

Filzmaier: Die multiplen Krisen waren vorhersehbar. Niemand konnte den Ausbruch der Corona-Pandemie exakt im Detail vorhersagen. Aber es ist nahezu unheimlich, wenn man die zuvor erschienene sicherheitspolitische Jahresvorschau des Bundesministeriums für Landesverteidigung liest. Da ist erschütternd genau dargelegt

Das Dilemma in der Politik – wie auch in der Gesellschaft – ist die Angst vor Veränderung.

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Das Dilemma in der Politik – wie auch in der Gesellschaft – ist die Angst vor Veränderung.

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Im Wahlkampf versucht man scheinbare Sofortlösungen zu präsentieren, die es für komplexe Probleme einfach nicht gibt.

worden, was im Fall einer Pandemie droht. Das Gleiche gilt für die Klimakrise. Da gibt es wahrlich genügend Studien. Man konnte den Tag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine nicht punktgenau wissen, aber die Rolle Russlands als Aggressor war schon davor klar. Da ist das bereits erörterte Problem der Langzeitplanung, also die mangelnde Bereitschaft der Politik das Problem rechtzeitig anzusprechen, und nicht erst in einer Krisenatmosphäre. Es gab mangelndes Krisenmanagement und mangelnde Krisenkommunikation.

Haben wir nur Schönwetterpolitiker, die ihre Arbeit gut machen, wenn sowieso alles in Ordnung ist?

Filzmaier: Jein. Vor allem in Ländern mit hohem Wohlstandsniveau hat man eine Geschichte immer weitererzählt, die nach dem Zweiten Weltkrieg begonnen hatte und die irgendwann einmal keinen Sinn mehr machte, und zwar: Wir tun als Politik alles, damit es uns allen immer besser geht. Das ist eine Geschichte, die zu Beginn des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg und beim Wirtschaftswunder in den 1960er- und 70er-Jahren sehr gut passte. Jedoch irgendwann, nachdem man ein hohes Wohlstandsniveau erreicht hat, hätte man diese Erzählung aus Sicht der Politik stoppen müssen. Diese Ewigspirale nach oben ist nicht fortsetzbar, wird aber immer weitererzählt, und das ist meine Kritik an der

Politik. Es wird uns nicht schlecht gehen. Aber, dass es uns allen immer besser geht, ist keine taugliche Geschichte mehr.

Ist der Vormarsch der Autokratie eine Gefahr für die europäischen Demokratien?

Filzmaier: Die Abschaffung der Demokratie droht nicht. Aber sehr wohl ist die Qualität der Demokratie in Gefahr, siehe illiberale Demokratien, wie das Beispiel Ungarn zeigt. Selbstverständliche Elemente der Demokratie leiden und werden ausgehöhlt. Schwächt man die Unabhängigkeit von Justiz und Medien, kommt es genauso zu einer Schwächung der Qualität von Demokratien. Und zwar nicht nur bei den Nachbarn oder in Israel. Beim Korruptionsindex von Transparency International rutschen wir in Österreich stetig nach hinten.

Und was kann man dagegen tun?

Filzmaier: Die Antwort des Wissenschaftlers ist immer für den Politiker undankbar und lautet: Bildung, Bildung, Bildung! In diesem Fall also viel mehr politische Bildung einschließlich Medienbildung als Lösung. Der Haken dabei ist, und das macht diesen Lösungsweg für Politiker so unattraktiv, dass wir von einer Langzeitlösung sprechen, die erst in Jahrzehnten wirken würde. Es sind ja auch die jahrzehntelangen Versäumnisse in diesem Bereich erst gutzumachen. Doch letztlich muss es durch diese politische Bildung gegen antidemokratische Tendenzen einen Grundkonsens bei der Bevölkerung geben, bei allen unterschiedlichen politischen Meinungen. Ich kann nicht pro und contra Rassismus diskutieren oder pro und contra Diktatur. Da ist Bildung die Lösung und da wurde viel verabsäumt. Und das besser zu machen, das ist eine Aufgabe des Staates.

Monarchien oder Diktaturen transformierten häufig zu Demokratien. Umgekehrt sind die Fälle seltener, in denen sich Demokratien zu Autokratien

entwickelten. Sind wir auf der sicheren Seite?

Filzmaier: Dass aus Demokratien Diktaturen werden, das ist zum Glück seltener. Das betrifft oft auch Länder, die sehr kurzfristig hin- und hergewechselt haben, wobei es meistens eher nur der Versuch einer Demokratieeinführung war, bevor dann beispielsweise ein Militärputsch oder die vorübergehende Rückkehr eines alten Diktators stattgefunden hat. Die grundsätzliche Entwicklung hin zur Demokratie ist aber weltweit schon noch immer gegeben. Aber man darf das nicht als automatische Erfolgsgeschichte verstehen. Was etwa die Weimarer Republik im Deutschland der Zwischenkriegszeit betrifft, kann man daraus viele Lehren ziehen. Man kann nämlich sehr wohl aus der Geschichte lernen.

Welche Lehren denn?

Filzmaier: Das Spektrum der Lehren ist hier sehr breit, so haben Krisensituationen zum Beispiel in der Wirtschaft damals die Entwicklung zur Diktatur offenbar begünstigt. Genauso waren Zersplitterung und Blockaden in der Parteienlandschaft ein Faktor, der die Diktatur förderte. So gab es im Deutschen Reichstag keine Mindestprozentklauseln. Das hat zu einer klar zweistelligen Zahl an Parteien im Reichstag geführt, und zum Problem, dass sich Mehrheiten gegen etwas sehr leicht gefunden haben. Das führte sogar zur absurden Allianz von Nazis und Kommunisten gegen etwas. Aber um etwas positiv zu gestalten, fand sich dann gar keine Mehrheit. Die Stimmungslage, man brauche einen starken Mann, weil der Reichstag als entscheidungsunfähig galt, half beim Aufstieg Hitlers. Die Zunahme der Zahl der Demokratien im Langzeitverlauf sollte man also nicht als automatische Gerade nach oben sehen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Schwächt man die Unabhängigkeit von Justiz und Medien, kommt es genauso zu einer Schwächung der Qualität von Demokratien.
Ich kann nicht pro und contra Rassismus diskutieren oder pro und contra Diktatur.
30 • Interview • risControl 03/2023
Dass aus Demokratien Diktaturen werden, das ist zum Glück seltener.

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Immobilienkauf

Der Gewerbeimmobilienfonds

CORUM Origin finalisierte kürzlich den Erwerb eines Bürogebäudes in Brüssel (Belgien) zu einem Kaufpreis von 173 Millionen Euro.

Zwölf Jahre nach Auflage des Fonds ist dies die erste Investition in der Höhe von über 100 Millionen Euro. Mieter des Gebäudes ist die flämische Regierung. Die Ankaufsrendite beträgt über 7,7 Prozent.

Rekordergebnis

Allianz

Die Allianz hat ihr vorläufiges Ergebnis veröffentlicht. Das operative Ergebnis

Eigenheim- und Haushaltstarif VAV Versicherung

Die VAV-Versicherung hat ihren Eigenheim- und Haushaltstarif grundlegend überarbeitet. Das Nachhaltigkeitsthema rückt stärker in den Fokus, so wird die Versicherungssumme für Photovoltaikanlagen auf 25.000 Euro angehoben. Auch die Elektromobilität findet im neuen Tarif verstärkt Beachtung, unter anderem im Rahmen der Versicherung von Wallboxen. Dabei handelt es sich um fest installierte Ladevorrichtungen für Elektroautos in Garagen oder Tiefgaragen. Im Zuge des neuen VAV-Tarifes sind diese kostenintensiven Installationen künftig –je nach Deckungsvariante – gegen versicherte Gefahren geschützt.

In der Kombination einer Eigenheim- und Haushaltsversicherung wurde die Versicherungssumme für die mitversicherten Nebengebäude erhöht. So sind

Philippe Cervesi, CORUM Head of Real Estate: „Diese Transaktion verdeutlicht unsere Schlagkraft auf dem europäischen Immobilienmarkt. Und das zu einem Zeitpunkt, an dem Käufer seltener werden und an dem folglich eine wachsende Zahl an interessanten Immobilien zu finden ist. Die steigenden Zinssätze und der Rückgang der Finanzierung durch die Banken sind daran natürlich nicht unbeteiligt. Ein entscheidender Erfolgsfaktor für diese Transaktion war allerdings unsere starke Liquidität und die damit verbundene Möglichkeit,

den Kauf ohne jegliche Fremdfinanzierung durchzuführen.“

im Jahr 2022 ist um 5,7 Prozent auf 14,2 Milliarden Euro gestiegen. Der Gesamtumsatz wuchs um 2,8 Prozent auf 152,7 Milliarden Euro. Das operative Rekordergebnis geht auf die guten Gewinne in der Lebensversicherung und die Ergebnisse in der Schaden-/Unfall- und Krankenversicherung zurück.

Für die Anteilseigner steigt das Ergebnis um 1,9 Prozent auf 6,7 Milliarden Euro. Das Ziel für das operative Ergebnis 2023 liegt bei 14,2 Milliarden Euro. Das jüngste Aktienrückkaufprogramm vom 21. November 2022 in Höhe von 1 Milliarde Euro läuft weiter, bis zum 3. Februar wurden Aktien im Wert von 544,2 Millionen Euro zurückgekauft.

diese bis zu 25 Prozent der Eigenheimversicherungssumme beziehungsweise bis max. 200.000 Euro mitversichert, wobei die Größe der Nebengebäude nicht mehr relevant ist. Als Nebengebäude gelten z. B. Garagen, Garten-, Werkzeughütten und Saunen. Zudem sind die oben genannten Gebäude auch außerhalb des Grundstückes mitversichert, sofern sich diese innerhalb einer Entfernung von 300 Metern von der Grundstücksgrenze des Versicherungsgrundstückes befinden. In der „TOP EXKLUSIV“-Deckungsvariante besteht Versicherungsschutz auch bei böswilliger Beschädigung am Gebäude (Gebäudevandalismus) inklusive Graffitischäden bis zu max. 5.000 Euro. Bei Abschluss der auswählbaren Zusatzdeckung „Elektrogeräteversicherung“ erstreckt sich der Versicherungsschutz, in Erweiterung der allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung, auf sämtliche privat genutzte und zum versicherten Wohnungsinhalt gehörende elektronische Geräte. Spielbegeisterte

finden im neuen VAV-Tarif darüber hinaus Versicherungsschutz für stationäre oder mobile Spielkonsolen.

DI Christian Sipöcz, Vorstandsmitglied: „Der neue VAV Eigenheimund Haushaltstarif zeichnet sich durch hohe Kundenorientierung und ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Mit dem Einbau von Bausteinen, die einer nachhaltigen Lebensweise gerecht werden, gelingt uns ein weiterer wichtiger Schritt zur klimabewussten Ausrichtung unseres Produktportfolios.“

CORUM
Philippe Cervesi
32 • Markt • risControl 03/2023
DI Christian Sipöcz

Zufriedenstellende Entwicklung

Die österreichischen Versicherungsunternehmen sind mit dem Ergebnis des Jahres 2022 zufrieden.

„Österreichs Versicherungen sind ein stabiler Wirtschaftsfaktor und verfügen über eine hohe Krisenresilienz, wie insbesondere das vergangene Jahr erneut gezeigt hat. Als Risikomanager für unsere Kunden bieten wir lebensbegleitende Lösungen an und sind gerade

auch in unsicheren Zeiten starker Partner – das unterstreichen wir mit Leistungsauszahlungen von knapp 46 Millionen Euro täglich“, betont Mag. Rémi Vrignaud, Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO. Die Prämien sind um 4,1 Prozent auf 19,4 Milliarden Euro gestiegen, die Leistungen erhöhten sich um 0,8 Prozent auf 16,9 Milliarden Euro.

Schaden-Unfallversicherung

Das Prämienvolumen der SchadenUnfallversicherung (inklusive KfzHaftpflichtversicherung) wuchs 2022 auf 11,4 Milliarden Euro und zeigt somit eine Steigerung von 6,7 Prozent. Die Leistungen in der Schaden-Unfallversicherung befinden sich mit rund 7,5 Milliarden Euro auch im Jahr 2022 auf hohem Niveau. Im Vergleich zum Vorjahr sanken sie um 0,5 Prozent.

Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung versteht sich in Österreich als komplementärer Partner der gesetzlichen Krankenversicherung. Über die Sonderklassehonorare trägt sie wesentlich zum Erhalt erstklassiger Medizin für

Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes

Fachverband

Finanzdienstleister

Am 8. Februar wurde die Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes beschlossen.

Ziel der Novelle, die bereits im November 2022 in Begutachtung gegangen war, ist es, dass die Lebenserwartung der Kreditvergabe nicht mehr entgegensteht. Allerdings muss in solchen Fällen in Zukunft der Kreditbetrag durch ausreichende Sicherheiten abgedeckt

sein. Mit dieser Klarstellung wird die österreichische Rechtslage auch an jene in Deutschland angeglichen, wo bereits ähnliche Vorgaben existieren. „Es freut uns, dass Senioren nun einen einfacheren Zugang zu Krediten haben werden. Damit wird es diesen in Zukunft beispielsweise leichter fallen, einen Kredit für Reparaturarbeiten am Haus oder in der Wohnung zu finanzieren“, sagt der Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister, Hannes Dolzer. Gewerbliche Vermögensberater, die zur Kreditvermittlung berechtigt sind,

alle in Österreich lebenden Menschen bei. Damit wird ein entscheidender Beitrag zur Qualität des heimischen Gesundheitssystems geleistet.

Im Vorjahr stiegen die Prämieneinahmen um 4,1 Prozent auf 2,6 Milliarden Euro, Leistungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro wurden ausbezahlt, was einem Wachstum von 10,5 Prozent entsprach (nicht erfasst sind die Zuführungen zu Rückstellungen für künftige Leistungen bzw. Gewinnbeteiligungen).

Lebensversicherung

Mit einem Rückgang von 1,1 Prozent beläuft sich das Prämienvolumen der Lebensversicherung 2022 auf rund 5,4 Milliarden Euro. Die laufenden Prämien sanken bei einem Aufkommen von 4,6 Milliarden Euro um 0,3 Prozent. Die Einmalerläge verzeichneten mit 0,7 Milliarden Euro ein Minus von 5,8 Prozent.

Bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge liegt die Anzahl der Verträge knapp unter einer Million, das Prämienvolumen beläuft sich auf rund 0,7 Milliarden Euro. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr rund 7,1 Milliarden Euro an die Kunden der Lebensversicherung ausgezahlt, das entspricht einem Rückgang von 0,5 Prozent (nicht erfasst sind die Zuführungen zu Rückstellungen für künftige Leistungen bzw. Gewinnbeteiligungen).

können Senioren dabei unterstützen, das passende Kreditangebot für die individuellen Bedürfnisse zu finden.

VVO
Mag. Rémi Vrignaud
risControl 03/2023 • Markt • 33
Hannes Dolzer

Und täglich grüßt das Murmeltier

Die EU-Kommission nimmt im Zuge ihrer neu geplanten Kleinanlegerstrategie die umstrittene Provisionsberatung ins Visier, was für ängstliche Spannung unter den Maklern sorgt.

von Mag. Christian Sec

Es scheint, dass die Provisionsberatung bei Finanzanlageprodukten in immer kürzeren Abständen in Frage gestellt wird. Dabei sind die beruhigenden Worte von Dr. Nico Spiegel, einem hohen Beamten der EU-Kommission, während einer Maklertagung in Rust schon wieder fast vergessen, als er meinte, dass von Seiten Europas extreme Lösungen diesbezüglich eher unwahrscheinlich seien.

Nun blickt die Branche wieder einmal mit bangen Blicken in Richtung EU, wo die Kleinanleger-Strategie der EU-Kommission noch in diesem Quartal erwartet wird und damit wieder das Damoklesschwert eines Provisionsverbotes tief im Raum hängt. Die Medien berichten dabei von einer wild entschlossenen Finanzkommissarin Mairead McGuinness, der das Provisionsmodell in der Finanzbranche ein Dorn im Auge sei. Auch die Verbraucherschützer machen verstärkten Druck auf die Politik, um die aus ihrer Sicht ungerechtfertigt hohen Kosten und fehlende Transparenz aufgrund des gängigen Provisionssystems zu beenden.

„Die Provisionsberatung ist für den Verbraucher schädlich“, wettert Dr. Peter Kolba, Obmann des Vereins für Verbraucherschutz. Auch der Konsumentenschutzminister Johannes Rauch sieht die Provisionsvergütung – als er zu diesem Thema aufgrund einer parlamentarischen Anfrage von Konsumentenschützern schriftlich Stellung nahm

– kritisch: Es sei „die Gefahr verbunden, dass sich die Beratung des Vermittlers auch an seinen eigenen Provisionsinteressen orientiert und LVs verkauft werden, die nicht oder nur teilweise den tatsächlichen Bedürfnissen

der Versicherungsnehmer entsprechen“, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme. Die gesetzliche Situation sieht der Bundesminister jedoch als Kompromiss, dass im Falle einer Prämienfreistellung oder Kündigung innerhalb des ersten Jahres von den Abschlusskosten ganz und im Falle der ersten fünf Jahre teilweise entlastet werden muss.

Mehr Transparenz statt Radikalität

Ein radikaler Vorstoß, so wie er wohl von Brüssel geplant wird, findet aber nicht einmal bei der AK großen Anklang. „Wir sind nicht strikt für ein Provisionsverbot“, erklärt dazu die AK-Expertin, Gabriele Zgubic-Engleder gegenüber risControl.

Vielmehr sei es wichtig, die Beratungs- und Abschlusskosten auf die Produktlaufzeit aufzuteilen, um neuabschlussgetriebene Einmalprovisionen zu vermeiden. In einem Beisatz meint sie jedoch: „Aber es ist schon zu erwähnen, dass bei einer provisionsgetriebenen Beratung der Interessenskonflikt immanent ist.“ Vor allem die fehlende Transparenz bei Finanzanlageprodukten wird von den Konsumentenschützern bemängelt.

„Der Kunde muss wissen, vor welchen Kosten er beim Abschluss eines diesbezüglichen Vertrages steht“, so die Obfrau des Vereins für Verbraucherschutz, Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Ähnlich sieht dies auch die AK, die diesbezüglich auch eine strenge Aufsicht vor allem betreffend Informationspflichten und Beratungsqualität einfordert. Auch Wolfgang Staudinger, einer der wenigen Versicherungsberater, die heute schon Honorarberatung

anbieten, kritisiert die mangelhafte Transparenz der Kosten. So ist, laut Staudinger, die Transparenz der Kosten in den Informationsblättern trotz der seit einigen Jahren in Kraft gesetzten IDD-Richtlinie nicht geglückt. Es gebe zwei Arten von Provisionen, die Managementgebühr der Fondsmanager und die Vertriebsprovision, erklärt Staudinger. Noch immer sei es aber so, dass Hochrechnungen unvollständig seien, weil Managementgebühren nicht berücksichtigt würden, erklärt der Experte. „Egal, ob ein Fonds laufende Kosten von 0,2 Prozent oder 2,5 Prozent hat, die Hochrechnungen sind immer gleich.“

Zu hohe Kosten durch Provisionen

Nicht zuletzt werden die hohen Kosten bei Fondspolizzen als Argument der Honorarbefürworter ins Spiel gebracht. Diese betragen in Österreich, laut Berechnungen der EU-Versicherungsaufsicht EIOPA, 2,4 Prozent, wenn dann zusätzlich zu den Kosten noch die Inflation miteinberechnet wird, wird es für die Anleger nicht ganz einfach, eine positive Rendite zu erzielen.

In dem oft zitierten Brief der irischen EU-Kommissarin an einen deutschen CSU-Europaabgeordneten argumentiert Mairead, dass das provisionsbasierte Modell ungeeignet für Kleinanleger sei. Diesen werden Produkte verkauft, die einer Studie zufolge im Schnitt 35 Prozent teurer als vergleichbare Angebote seien, argumentiert die Kommissarin. Mairead antwortete dabei auf einen zuvor offenen Brief des Sprechers der EVP-Frak-

34 • Kolumne • risControl 03/2023

tion im EU-Parlament, Markus Ferber, der darin gegen ein Provisionsverbot gewettert hatte. „Die meisten Kleinanleger wollen für die Anlageberatung schlichtweg nicht gleich zu Beginn hunderte von Euro auf den Tisch legen.“ Und weiter: Die Kommission würde mit ihrem Vorschlag den Kleinanlegern einen Bärendienst erweisen. Damit würde der Zugang zu guter Anlageberatung mit einem Schlag sehr viel teurer und unattraktiver, warnte Ferber. Gerade, wenn nur ein kleiner Betrag angelegt werden solle, biete Provisionsberatung „offenkundige Vorteile“.

Blick ins Ausland

Auch in Deutschland befürchtet man ein Provisionsverbot. Da wie dort gibt es derzeit nur wenige, die sich eine Lizenz für eine freie Honorar-Finanzanlageberatung geholt haben und dabei gänzlich auf Provisionen von Produktgebern verzichten. In Deutschland liegt das Verhältnis bei 300.000 zu 300 (Provision- zu Honorarberater) laut einem Bericht von business.leaders. net.

Aber es gibt auch beides nebeneinander, d. h. Beratungsunternehmen, die Mischmodelle anbieten. So z. B. ein Unternehmen, das für vermögende Kunden Servicegebühren mit umfangreicher Beratung anbietet und Provision für den kleinen Sparplan in Rechnung stellen. Die Konsumentenschützerin Zgubic-Engleder würde eine Wahlfreiheit des Kunden beim Makler (Provision oder Honorar) begrüßen. Ob nun bei einem möglichen Provisionsverbot die Kleinanleger durch den Rost fallen würden, müsste man durch eine aktuelle unabhängige Analyse der Situation für Konsumenten in jenen Ländern, in denen es Provisionsverbote gebe, bewerten, erklärt die Expertin.

KommR Christoph Berghammer, MAS, Obmann des Fachverbands der Versicherungsmakler, erklärt dazu, dass das Provisionsverbot in Finnland dazu geführt habe, dass es keine Makler mehr gebe und der finnische Markt für den europäischen Versicherungsmarkt praktisch geschlossen würde. „Das Ziel der IDD, die grenzüberschreitende Versicherungsvermittlung zu fördern, wurde damit zu Grabe getragen“, so Berghammer. In den Niederlanden kommt es durch das Provisionsverbot, laut Berghammer, dazu, dass sich Konsumenten mit niedrigem Einkommen die unabhängige Beratung nicht mehr leisten

können und sich noch dazu mit Vermittlern auseinandersetzen müssen, die von Versicherern mit Abschlusszielen beauftragt sind. In Großbritannien, die bereits seit zehn Jahren ein Provisionsverbot haben, geht es laut Berghammer so weit, dass die Konsumentenschützer, die zuvor das Provisionsverbot gefordert haben, danach eine staatliche Unterstützung einforderten, für diejenigen, die sich eine unabhängige Beratung nicht mehr leisten konnten.

Zgubic-Engleder weist im Gegensatz dazu auf die Analysen der deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband zu Niederlande und Großbritannien hin sowie auf Berichte von den Finanzministerien bzw. Finanzmarktaufsichten der betroffenen Länder, die zu anderen Schlussfolgerungen kämen, nämlich, dass sich die Honorarberatung positiv auf die Qualität der Beratung und der Produktqualität ausgewirkt habe. So seien demnach Produkte, die auf Provisionsmaximierung ausgelegt waren, vom Markt verschwunden. Inwieweit die Kleinanleger-Strategie auch Versicherungsanlageprodukte betreffen könnte, ist noch offen.

Jedoch klingen auch hier die Worte Nico Spiegels aus Rust nach, als er erklärte, „bei der Kleinanleger-Strategie habe die EU unterschiedliche Rechtsakte für Investitionen der Privatanleger unter einen Hut zu bringen. Dabei ist auch die IDD betroffen, soweit es um die Regeln der Privatanleger geht, was möglicherweise eine teilweise Reform der IDD notwendig macht.“

Juristisch spricht nichts für Provisionsverbot

Eine Einführung des Provisionsverbotes auf europäischer Ebene wird auch von juristischer Seite kritisch gesehen. Für Univ.-Prof. Dr. Thomas Jaeger, Europarechtsexperte von der Universität Wien, stellt ein Provisionsverbot nicht die geeignete Lösung für den Verbraucherschutz dar.

Grundsätzlich erklärt er dies dadurch, dass ein Verbot nur dann rechtmäßig wäre, wenn dieses drei Punkte erfülle, und zwar die Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, was jedoch laut Jäger in keinen der drei Kriterien zutrifft. In Bezug auf die Eignung, argumentiert Jäger, stelle ein Provisionsverbot kausal noch keine ausgewogene, neutrale und kompetente Beratung sicher, daher ist ein Provisi-

onsverbot auch nicht geeignet. Besser geeignet wäre daher eine weitere Detaillierung bei der IDD in der Frage der Interessenskonflikte sowie der Transparenz. Auch die Erforderlichkeit eines Provisionsverbots ist laut Jäger nicht zu erkennen. So zeigen z. B. auch empirische Daten, dass ein Provisionsverbot negative Auswirkungen auf die Anzahl und Auswahl bei der Dienstleistung habe. Die Zahl der unabhängigen Versicherungsvermittler sei in Ländern mit Provisionsverbot teils dramatisch gesunken und es seien weniger ausländische Makler in diesen Ländern tätig (z. B. Finnland, Niederlande).

Jaeger folgert daraus, dass ein Provisionsverbot keine Förderung des Freiverkehrs, sondern stattdessen eine Dienstleistungsbeschränkung durch höhere Kosten und dadurch einen Rückgang an Versicherungsvermittlungsleistungen brächte. Und auch im Bereich der Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit kommt Jäger zum Schluss, dass andere Möglichkeiten wie dichtere Informationspflicht zu möglichen Interessenskonflikten das „naheliegendere und gelindere Mittel“ wären.

Es gibt keinen Interessenkonflikt

Für die Maklerschaft selbst gibt es einen solchen Interessenskonflikt gar nicht. Berghammer weist darauf hin, dass bereits seit dem Inkrafttreten des Maklergesetzes im Jahr 1996 klar geregelt wurde, dass der Makler auf der Seite des Kunden steht und diesen dem nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz (sog. Best advice) schuldet.

„Die Regelung ist klar und deutlich, sodass für einen Interessenkonflikt kein Platz bleibt.“ Darüber hinaus seien mit der IDD klare Regeln eingeführt worden, wie man sich im Falle eines ausnahmsweise doch eintretenden Interessenkonflikt verhalten solle. „Wer von einem Generalverdacht ausgeht, Versicherungsmakler würden einem Interessenkonflikt unterliegen, müsste wohl auch einen Beweis dafür erbringen. Ein derartiger ist nie vorgelegt worden und – allein schon infolge der Maklerrolle als ‚Bundesgenosse des Kunden‘ – auch gar nicht in Sicht“, so Berghammer. Die Debatte gehe schlichtweg an den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen ebenso wie an der Marktrealität vorbei, so der Obmann des Fachverbandes der Versicherungsmakler.

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Kernkompetenz ausgebaut

Dipl.-Oek. Sven Rabe, Vorstandsvorsitzender der VAV Versicherung, im Gespräch mit risControl über Pläne, digitale Entwicklungen und vieles mehr.

Die Welt hat sich in den letzten drei Jahren massiv verändert: Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Lieferkettenproblematik – welche Auswirkungen hat das aktuell auf die Versicherungswirtschaft und welche Veränderungen sehen Sie in den nächsten Jahren?

Rabe: Die Welt hat sich verändert, besonders die Erwartungen der Menschen. Nach der Corona-Krise war die Hoffnung auf einen Wirtschaftsaufschwung zu verspüren. Durch den Angriff von Russland auf die Ukraine war der positive Aufschwung nicht mehr vorhanden, das Ereignis hat alle Erwartungen verworfen. Die damit einhergehenden wirtschaftlichen Verwerfungen werden uns noch lange beschäftigen.

Energiepreise, generelle Preisentwicklungen, aber auch die Zinsanstiege führen dazu, dass das Einkommen der

Menschen, das für Versicherungen zur Verfügung steht, immer weniger wird. Es stellt sich damit auch die Frage, an welcher Position der Prioritätenliste eine Versicherung steht. Das ist das Thema, dem wir uns stellen müssen. Wir merken sehr wohl, dass bereits jetzt oft überlegt wird, ob es eine Vollkaskoversicherung für das Auto braucht oder ob eine Teilkaskoversicherung reicht. Im privaten Bereich sind die wirtschaftlichen Engpässe schon angekommen, im Firmenbereich werden die Auswirkungen erst im Laufe des Jahres bemerkbar werden. Besonders in der Bauwirtschaft sehen wir eine starke Eintrübung. Pro-

Im privaten Bereich sind die wirtschaftlichen Engpässe schon angekommen, im Firmenbereich werden die Auswirkungen erst im Laufe des Jahres bemerkbar werden.

jekte, die für 2023 und 2024 geplant wurden, werden oft nicht mehr umgesetzt. Vieles ist einfach nicht mehr leistbar. Gestiegene Bau- und Rohstoffpreise sowie Baukosten plus schlechte Finanzierungsbedingungen führen zu weniger Bauaktivitäten. Damit stagniert auch die Neuversicherung von Immobilien. Im Jahr 2022 gab es in Österreich noch ein Wirtschaftswachstum von knapp fünf Prozent, für heuer wird mit einer Stagnation auf einem niedrigen Niveau gerechnet, und was 2024 sein wird, das weiß noch niemand. Dennoch bin ich zuversichtlich, was die wirtschaftlichen Entwicklungen der nächsten Jahre betrifft, manches bereinigt sich oft schneller, als erwartet. Die steigende Inflation betrifft die Versicherungsindustrie besonders im Bereich der Schadenreglierung, das Ausmaß liegt hier sicher auch höher als die Verbraucherpreisinflation.

Wie wird sich die steigende Inflation auf die Versicherungsprämien auswirken?

Rabe: Man muss die Wirkung der steigenden Inflation bei den Versicherungsprämien anders betrachten. Bei indexierten Bestandsverträgen werden zwar die Prämien im Maße des stei-

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genden Indexes teurer, jedoch steigen durch die Indexierung auch die Versicherungssummen. Die Indexierung ist zur Gewinnmaximierung der Versicherung gedacht, sondern es ist ein Schutz gegen die Unterversicherung des Versicherungsnehmers. Ohne die Indexierung wären insbesondere im letzten Jahr viele Verträge unterversichert gewesen, weshalb viele Versicherungsnehmer durch die rasant steigenden Preise bei etwaigen Schäden auf der Strecke geblieben wären.

Das größte Thema, welches die Versicherungsindustrie in den nächsten Jahren beschäftigen wird, sehe ich im Bereich der Naturkatastrophenereignisse. Die Frequenzen steigen, und Modellrechnungen, die nicht nur uns, sondern auch Rückversicherer, die Aufsicht und Ratingagenturen beschäftigen, zeigen, dass es zu höheren Ausschlägen kommen wird. Bei den Rückversicherern ist eine Tendenz am Markt zu erkennen, die vom Rückzug aus dem Natkat-Markt bis hin zu massiven Erhöhungen der Prämien reicht.

Was bedeutet das für die Versicherungsnehmer?

Rabe: Kurzfristig werden die Prämien einmal teurer, mittelfristig könnte es zu amerikanischen Verhältnissen kommen. In Florida oder Kalifornien gibt es privat organisierten Versicherungsschutz nur mehr bei staatlich gedecktem Rückversicherungsschutz. Der ist im Zweifel teuer und nicht effizient. Wir sehen bereits Märkte, wo sich Rückversicherer aus dem Bereich der Naturkatastrophenabsicherung zurückziehen. Dann können Erstversicherer auch keine Versicherungslösungen mehr anbieten.

Es ist an der Zeit, sich der Dis-

kussion des Naturkatastrophenschutzes zu stellen, es wird ein solidarisches Modell notwendig sein. Es muss auch ein Umdenken in der Bevölkerung stattfinden, die Rahmenbedingungen der Versicherungsmöglichkeiten bei extremen Wetterereignissen mit hohen Einzelschäden müssen überdacht werden. Man kann nicht alles über den Preis abdecken, es muss das Thema Selbstbehalt in den Vordergrund treten. Denn nicht nur die Schadenserledigung durch Professionisten wird viel teurer, sondern beispielsweise auch die Ausstattung von Gärten wird immer hochwertiger und damit teurer in der Wiederbeschaffung: Griller, Gartenmöbel und Trampoline sind oft Opfer eines Sturmes und die Beschaffung ist teuer. Es wird in Zukunft eine Kombination aus erhöhtem Selbstbehalt, Ausschlüssen und höheren Prämien geben müssen.

Eine Grenze der Versicherbarkeit?

Rabe: Versicherbar ist alles, solange das Risiko versicherungsmathematisch berechenbar ist. Die wichtige Frage dabei: Ist man bereit, den Preis dafür zu bezahlen. Man kann viel mit Selbstbehalten beeinflussen, denn der Großteil der Schäden bewegt sich im dreistelligen Euro-Bereich und ist damit nicht existenzgefährdend. Im Umkehrschluss sind genau diese Schäden aber für einen Großteil der Durchschnittsprämie verantwortlich. Wir bilden seit vielen Jahren in unseren Tarifen die Selbstbehaltsstaffeln ab, und diese werden – dank der guten Beratung durch

Es ist an der Zeit, sich der Diskussion des Naturkatastrophenschutzes zu stellen, es wird ein solidarisches Modell notwendig sein.
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Die Entwicklung der Sparte hat gezeigt, dass durch einen Cyberschaden viele Risiken gleichzeitig betroffen sind, es sind keine unabhängigen Einzelschäden.

unserer Vertriebspartner -von den Kunden auch bereits gut angenommen.

Wie verhält es sich mit der Versicherbarkeit bei dem Thema Cyberversicherung?

Rabe: Der Wachstumsmarkt der letzten drei bis vier Jahre war die Cyberversicherung. Die Entwicklung der Sparte hat gezeigt, dass durch einen Cyberschaden viele Risiken gleichzeitig betroffen sind, es sind keine unabhängigen Einzelschäden. Daher ist auch der Rückversicherungsmarkt nicht mehr so von der Sparte begeistert, wie es noch vor einigen Jahren war. Wir sehen das Risikomodell im Bereich Cyberversicherung eher schwierig abzubilden und gehen daher den vorsichtigen Weg.

Klimawandel und Nachhaltigkeit: Ist Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche machbar oder nur ein Wettbewerbstrend?

Rabe: Eine gute Frage, fangen wir einmal damit an, ob es machbar ist. Meiner Meinung nach ist die Versicherungsindustrie – durch Aufsicht oder aus eigener Initiative – sehr am Thema Nachhaltigkeit interessiert. Der Hebel der Industrie ist die Kapitalanlage. Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage wird stark forciert, aber auch weitere ESG-Themen sind für die Industrie notwendig und machbar. Das ist die Gesamtbetrachtung. Jedes einzelne Unternehmen, auch wir, kann im individuellen Bereich des Unternehmens

ganz konkrete Nachhaltigkeitsthemen umsetzen. Es geht darum, dass Effizienz und Nachhaltigkeit einander nicht ausschließen sollten. Besonders bei den Kapitalanlagen folgen wir internationalen Initiativen, die eine ESG orientierte Veranlagung sicherstellen. Um unsere Kunden über das Thema zu informieren, haben wir unsere Website um eine „grüne Seite“ ergänzt. Dort informieren wir laufend darüber, wie wir Nachhaltigkeit leben, was wir schon unternommen haben und was für uns als VAV Nachhaltigkeit bedeutet.

Grenzen gibt es für mich, wenn die Politik und Gesetzgebung versucht, die Versicherungswirtschaft zu instrumentalisieren, und damit Einfluss auf Kundenentscheidungen nehmen möchte. Wir als Versicherer sind in der Lage, effizient einen risikogerechten Preis zu ermitteln. Moralische Bedenken, die in das Pricing miteingehen sollen, sind nicht unsere Aufgabe. Ein Beispiel, ohne

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Wertung: Wenn es nicht mehr gewünscht wird, mit SUVs zu fahren, kann die Entscheidung nicht über die Versicherbarkeit des Autos erfolgen, sondern nur über eine Regelung vonseiten der Politik. Wir sind nicht die moralischen Bewacher unserer Kunden, sondern wir sind effiziente Versicherer und versichern Dinge zu einem risikogerechten Preis. Natürlich achten wir im Produktentwicklungsprozess darauf, wie man Produkte „grüner“ machen kann, wo man Nachhaltigkeit einsetzen kann, aber es wird immer schwierig, wenn man moralische oder politische Motive mit Versicherungsmathematik verknüpfen soll.

Immer mehr Regulatorik betrifft den Versicherungsvertrieb und die Versicherungswirtschaft. Mancherorts wird schon von Vertrieb 4.0 ohne persönliche Beratung gesprochen. Vollkommen prozessorientiert und automatisiert. Wie sehen Sie die Entwicklung des Versicherungsvertriebes?

Rabe: Durch die starke Regulatorik sehe ich den beratungslosen Abschluss eines komplexen Versicherungsvertrages eher schwierig. Technisch ist es bei standardisierten Produkten natürlich möglich und von manchen Kunden auch gewollt. Es ist wichtig, Kunden zu schützen. Im Moment tendiert die Regulatorik aber eher in die Richtung, dass der Kunde – überspitzt gesagtvor seinem eigenen Handeln beschützt werden soll, damit er keine falschen Entscheidungen trifft. Ging es früher um die dauerhafte Erfüllbarkeit von Versicherungsverträgen, steht jetzt die Entscheidung des Kunden zum Versi-

cherungsabschluss im Vordergrund.

In den letzten Jahren musste aufgrund der Corona-Krise vieles technisch umgesetzt werden, was sonst nicht so schnell passiert wäre. Und es hat funktioniert. Auf Seiten des ungebundenen Vertriebes haben sich viele Beratungsstrecken technisch ausgezeichnet entwickelt, vieles findet bereits automatisiert und standardisiert statt. Auch wir unterstützen das sehr und haben hinsichtlich Digitalisierung sehr viel getan, aber wir sehen auch, dass die persönliche Beratung einen hohen Stellenwert am Markt hat. Meiner Meinung nach wird das auch die nächsten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, so bleiben. Für einen kleinen Teil der Kunden, die keine Beratung möchten, muss es natürlich auch weiterhin Abschlussmöglichkeiten geben. Ich würde es sehr begrüßen, wenn der Gesetzgeber das auch so wahrnimmt. Der Kunde entscheidet, wo er seinen Versicherungsvertrag abschließen möchte –persönlich beim Berater oder über eine technische Lösung.

Wir als Maklerversicherer unterstützen unsere Vertriebspartner auf allen Ebenen und empfehlen unseren Kunden, sich von einem Makler beraten zu lassen. Aber wir sehen, dass es Kunden gibt, die selbstständig ihre Versicherungsverträge abschließen wollen, und auch das unterstützen wir sehr gerne.

Welche digitalen Prozesse braucht es, um dem Maklervertrieb den Arbeitsalltag zu erleichtern?

Rabe: Es müssen alle administrativen Tätigkeiten, besonders die nicht wertschöpfenden, so rasch als

möglich digitalisiert und automatisiert werden. Die Prozesse müssen vereinfacht werden. Jede Tätigkeit, die den Makler hindert, beim Kunden zu sein, sollte in digitale Prozesse eingebracht werden. Ein guter digitaler Ablauf unterstützt auch die Kundenberatung vor Ort. Die Schnittstellen zu unserem Haus funktionieren im Bereich Abschlussprozesse bereits sehr gut, der nächste Schritt ist der Bereich Schadenautomatisierung. Bereits heute haben Kunden die Möglichkeit, ihren Schadenstatus einzusehen, und der Makler hat den Vorteil, dass die Bearbeitungsgeschwindigkeit damit erheblich steigt. Im Bereich des Glasschadens haben wir bereits einen vollständig automatisierten Schadenprozess umgesetzt.

Zum Abschluss noch die Frage: Wie zufrieden waren Sie mit dem Geschäftsjahr 2022?

Rabe: Wir sind mit dem vergangenen Jahr sehr zufrieden. Trotz der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen wir uns bewegen, konnten wir wieder deutlich wachsen. Das Gesamtprämienvolumen ist um 16 Prozent gestiegen, das bedeutet, dass die VAV in den letzten fünf Jahren um 75 Prozent gewachsen ist. Es ist gut, dass wir unseren Wachstumspfad fortsetzen konnten, aber noch mehr freuen wir uns, dass wir bei den Versicherungsmaklern nun nicht mehr nur als Kfz-Versicherer wahrgenommen werden. Wir haben unsere Kernkompetenzen um den privaten Sachbereich und den KMU-Gewerbebereich ausgebaut und werden als kompetenter Partner im Bau-Bereich wahrgenommen.

Besonders am Herzen liegt uns die Zufriedenheit unserer Vertriebspartner. Dass wir hier auf dem richtigen Weg sind, zeigen uns die vielen Branchenawards, Auszeichnungen und Wertungen in den diversen Rankings, über die wir uns in den letzten Jahren freuen durften. Wir sind mit Best-AdviceProdukten, die halten, was sie versprechen, überdurchschnittlich gewachsen. Das ist auch unser Bestreben für das heurige Jahr.

Wir danken für das Gespräch.

Im Moment tendiert die Regulatorik eher in die Richtung, dass der Kunde – überspitzt gesagt - vor seinem eigenen Handeln beschützt werden soll, damit er keine falschen Entscheidungen trifft.
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Agrarinvestments in den USA

Wer weiß schon, dass Bill Gates mit knapp 100.000 Hektar der größte Eigentümer von Farmland in den USA ist? Doch auch Warren Buffet und Jeff Bezos investieren in Agrarflächen. Das hat triftige Gründe. Generell ist die Landwirtschaft als Ernährungsbasis im Zeitalter des Klimawandels Goldes wert und auch über bestimmte Aktien lässt sich daran indirekt partizipieren.

Wer viel Geld hat, sollte sich möglichst viel Acker- und Weideland in noch einigermaßen wasserreichen Regionen der USA erwerben, am besten über den Kauf ganzer Farmen. In den USA gibt es laut US-Landwirtschaftsministerium 368,7 Mio. Hektar an Farmland. Davon besitzen 61 Prozent Farmer und Rancher. Investorengruppen (Firmen, Privatpersonen, Trusts, Stiftungen....) besitzen 31 Prozent. Agrarland zählt zu den ältesten und bewährtesten Wertanlagen der Geschichte überhaupt. Die Performance setzt sich aus Wertsteigerungen des Landes und Ernteerträgen bzw. Pachteinnahmen auseinander.

In den vergangenen 50 Jahren verzeichnete US-Farmland Wertsteigerungen von 6,1 Prozent p.a. bei nur fünf Jahren mit Preisrückgängen. Rechnet man Pachteinnahmen hinzu sieht es entsprechend besser aus, denn: Ackerland generiert im Schnitt Pachtzinsen von 3,3 Prozent p.a. und Weideland von 0,9 Prozent p.a.. (Daten-Quelle: The Motley Fool: „Investing in Farm-

land: A Real Estate Investor´s Guide, Updated 10. Juni 2022). Die Preisvolatilität von Farmland liegt unter jener der meisten anderen Asset-Klassen, wie US-Aktien, Immobilien, Gold und USREITs. Die Wertentwicklung ist zu jener des Aktienmarktes weitgehend nicht korreliert und Farmland bietet Inflationsschutz, u.a. durch die Ernteerträge. Im Zeitraum vom 1. Jänner 1992 bis 31. Dezember 2022 brachte es auf Datenbasis des NCREIF Farmland Index, in Privatbesitz befindliches US-Ackerland im Mittel auf einen Gesamtertrag von 10,7 Prozent p.a. und dies bei einer Standardabweichung von 6,6 Prozent p.a..

So partizipieren Anleger an der US-Landwirtschaft

Wer nicht gleich eine Farm kaufen will (oder kann), kann breit gestreut über einen REIT an mehreren Farmen und der Wertentwicklung von US-Agrarland partizipieren. Ein mögliches Investment ist Gladstone Land (ISIN: US3765491010). Das Unternehmen zielt auf Mehrwert mit dem Anbau von frischem Obst und Gemüse ab und kassiert neben einer fixen Cashrente noch eine Umsatzbeteiligung an den Farmenumsätzen. Das Portfolio enthält 169 Farmen, von denen 63 in Kalifornien angesiedelt sind. Per 31. Dezember 2022 lag der NAV bei 17,08 USD pro Aktie (Aktienkurs 3. März: 18,06 USD). Der Farmland Portfolio-Wert stieg 2022 um 7,1 Prozent auf 1,57 Mrd. USD und der operative Cash Flow um 35,2 Prozent auf 43,8 Mio. USD.

Eine Alternative wäre Farmland Partners (ISIN: US31154R1095). Das Unternehmen besitzt ca. 66.600 Hektar und bewirtschaftet noch zusätzliches Land. Projekte werden nach den Kriterien Bodenqualität, Wasserverfügbarkeit, Marktzugang und Klima ausgewählt. Im Jahr 2022 stiegen die operativen Umsätze um 18,3 Prozent 62,2 Mio. USD und das Betriebsergebnis um 48,5 Prozent auf knapp 25 Mio. USD.

Die sicheren Gewinner des Agrartrends sind die Ausrüster der Farmen, weshalb der weltweit größte Landmaschinenhersteller, Deere & Company (ISIN: US2441991054) nach der jüngst positiven Gewinnüberraschung und einem charttechnischen Ausbruchssignal besonders interessant ist. Deere & Company zählt zu den wenigen Aktien, die bei Zacks mit Strong Buy eingestuft sind und ist mit einem für 2023 erwarteten KGV von 14,2 günstig bewertet.

Lediglich ein KGV von 9,9 weist Bunge (ISIN: BMG169621056) auf, die weltweit eines der größten Handels- und Verarbeitungsunternehmen von Öl- und Getreidesaaten ist. Weitere Standbeine sind die Verarbeitung von Agrarprodukten, die Produktion und der Vertrieb von Düngemitten und die Produktion von Nahrungsmitten.

Archer Daniels Midland (ISIN: US0394831020) hingegen verarbeitet Produkte wie Getreide, Ölsaaten, Weizen und Kakao und stellt daraus Nahrungszusätze, Tierfutter sowie Biokraftstoffe und Chemikalien her. Ebenfalls im Zacks-Tool mit Strong Buy eingestuft liegt das für 2023 erwartete KGV der Aktie nur bei 12, wobei die durchschnittliche Gewinnüberraschung in den vergangenen vier Quartal 28,1 Prozent beträgt.

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Vernetzte Welt, vernetzte Risiken: Das Unerwartete meistern

René Schoenauer, Director Product Marketing EMEA bei Guidewire Software, zu den Trends, die dieses Jahr die Versicherungsbranche formen werden

Ob Naturkatastrophe, Cyber-Angriff, Ausfall in der Lieferkette, oder Protestunruhen – die Risiken, die Versicherer dieses Jahr beschäftigen werden, haben eines gemeinsam: Sie sind kaum vorhersehbar. Wenn eine gezielte Vorbereitung schwierig ist, hilft gegen unerwartete Herausforderungen nur Widerstandsfähigkeit – operative Resilienz ist für Unternehmen das Gebot der Stunde. Trotz düsterer Stimmung auf den Märkten ist dies für Versicherer eine Chance, denn besonders in turbulenten Zeiten möchten Versicherungskunden sich bestmöglich absichern.

Lieferketten-Management als Stolperfalle für Versicherungspolicen

Im Hinblick auf Lieferketten wird sich dieses Jahr bei Verbrauchern die Sorge um Betriebsstörungen durch Ausfälle bei Zulieferern kaum legen. Die Pandemie hat Schwachstellen in globalen Lieferketten offengelegt und Betriebsunterbrechungen traten immer wieder auf. Die Zero-Covid-Politik des Exportgiganten China hat Lieferketten stark beeinträchtigt. Trotz Lockerungen sind Schließungen von Fertigungsstätten, das feststeckende Containerschiff im Suez-Kanal und politische Unruhen vielerorts immer noch sehr präsent in den Köpfen der Versicherten. Versicherungen gegen Betriebsunterbrechungen werden deshalb generell mehr Nachfrage erfahren. Besonders Policen, die Rückwirkungsschäden abdecken, werden für Geschäftskunden interessant sein.

Bei Rückwirkungsschäden müssen Versicherer auf Kumulrisiken achten, während Versicherte die genaue Abdeckung und ob sie auch einen Zweit- oder Drittzulieferer einschließt, im Auge behalten müssen. Dadurch lässt sich ein hoher Beratungsbedarf erwarten: Be-

standskunden werden existierende Verträge ausweiten wollen, während mehr Neukunden denn je an der Abdeckung von Rückwirkungsschäden interessiert sein werden.

Hinzukommt, dass mit dem Jahreswechsel das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft trat. Das Gesetz verpflichtet zunächst Unternehmen mit Sitz in Deutschland unter anderem zu einer Risikoanalyse und -bewertung entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette. Dadurch könnte in vielen Fällen die versicherungstechnische Anforderung zur Dokumentation der Lieferkette erfüllt sein und Unternehmen direkt in eine Position bringen, eine Versicherung abschließen zu können. Insgesamt ist zu erwarten, dass das neue Gesetz die operative Resilienz erhöhen wird.

Cyber Risk: Eine wachsende Bedrohung

Betriebsunterbrechungen können auch entstehen, wenn ein Cyber-Angriff das eigene Unternehmen oder ein kritisches Element der digitalen Infrastruktur trifft. Gerade Ransomware-Angriffe nehmen stark zu. Laut der SophosStudie „State of Ransomware 2022“1 waren 67 Prozent der in Deutschland befragten Unternehmen im Jahr 2021 von Ransomware betroffen, gegenüber 46 Prozent im Jahr 2020. In Österreich sind die Zahlen ähnlich. In letzter Zeit zogen sich vermehrt Versicherer aus dem Bereich Cyber Risk zurück, denn bis dato fehlen in Unternehmen oft noch die nötigen Werkzeuge, Datensätze und Analytics, um die Risiken richtig zu beurteilen. Aber mit einer leistungsfähigen Data-Analytics-Lösung lässt sich Licht ins Dunkel bringen. Hier bieten sich vor allem SaaS-Modelle an, deren Skaleneffekte es Unternehmen ermöglichen, Unmengen an Daten zu

verarbeiten und die Risikomodellierung damit auf eine neue Stufe zu heben.

Im Bereich Cyber Risk können auch Rückwirkungsschäden entstehen, dies führt wiederum zu Kumulrisiken und erklärt den Rückzug von Versicherern. Jedoch wird dieser Bereich in Zukunft kaum schrumpfen. Dass hier noch Entfaltungspotential für Versicherer besteht, zeigen auch die Zusammenschlüsse von unter anderem BASF und Airbus zur Gründung eines eigenen Versicherungsvereins für Cyber Risk namens Miris.

Aber der Bereich Cyber Risk ist noch jung. Hier lässt sich viel aus der Herangehensweise von Sachversicherern lernen und die Abhängigkeiten ähneln bei Rückwirkungsschäden denen der globalen Lieferketten. Die operative Resilienz eines potenziellen Geschäftskunden könnte hier eine nützliche Bewertungsgröße für Versicherer darstellen: Welche digitalen Abhängigkeiten stecken hinter kritischen Prozessen? Und wie sieht der Disaster-Recovery-Plan aus?

KI für das Klima, Metaverse für die Zukunft?

Während für Cyber Risk noch nach neuen Analysemethoden gesucht wird, entwickeln sich bei Versicherungen zu Klimarisiken interessante Ansätze: Bildgebung durch Satelliten oder sogar Drohnen ermöglicht Versicherern eine erste Einschätzung des Schadenvolumens. Ferner könnten Analysemethoden mit Echtzeitdaten in Verbindung mit KI in Zukunft manuelle Schadenregulierung sogar obsolet machen. Die Datenanalyse ermöglicht zudem prädiktive Risikobewertungen sowie ein umfassendes Risikomanagement. Wetterereignisse und deren Auswirkungen lassen sich auf diese Weise besser vorhersagen. Versicherer können ihre Kunden früher vor möglichen Risiken

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warnen und sich mit einer zuverlässigen und präventiven Risikoberatung positionieren.

Während der Einsatz von KI in der Datenanalyse bereits konkrete Anwendungen ermöglicht, stehen andere Entwicklungen noch am Anfang. Der Tech Trend Radar 2022 der Munich RE2 hat das Metaverse als Trend im Bereich „Hyperconnectivity“ identifiziert. Für Versicherer könnte das Metaverse eine neue Vertriebsplattform werden – vor allem im Hinblick auf die jüngeren Zielgruppen. Neue Arten der Kundeninteraktion werden hier möglich, zum Beispiel die Simulation von Schadenereignissen. In Verbindung mit dem Metaverse entstehen komplett neue Ansätze und Use Cases für Versicherer. Digitale Vermögenswerte müssen gegen Verlust oder Diebstahl versichert werden. Hier gibt es zwar erste Lösungen, aber insgesamt befinden wir uns noch in einem Stadium des Experimentierens.

Ein Fels in der Brandung sein

Der rote Faden, der sich für 2023 durch alle Trends für die Versicherungsbran-

che zieht, ist eine gewisse Unsicherheit. Die Herausforderung besteht darin, dass sich ein exaktes Szenario bei Vorfällen innerhalb der Lieferkette oder bei einem Cyber-Angriff nur schlecht vorhersagen lässt. Agilität in Verbindung mit operativer Resilienz durch Business-Continuity-Planung sind oft die einzigen proaktiven Mittel, die Versicherten zu Verfügung stehen. Dies wird der Assekuranz das Leben nicht leicht machen, denn beim Underwriting von Cyberund Lieferkettenrisiken können Kumulrisiken entstehen und das Schadenvolumen in die Höhe treiben. Auf jeden Fall sollten Versicherer prädiktive Datenanalysemodelle nutzen, um Risiken bestmöglich zu evaluieren und ihre Kunden entsprechend proaktiv zu beraten. Aber kommende Gesetzesänderungen könnten der Versicherungsbranche in die Hände spielen, während Entwicklungen in der Technologie weiter vorangetrieben werden. Angesichts des derzeitigen Weltgeschehens verwundert es

nicht, dass Versicherer ihren Blick eher auf Krisenherde lenken und vor vielen Herausforderungen stehen. Jedoch sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass die Branche auch ein Gefühl der Sicherheit an ihre Kunden weitergibt. Und ein Auffangnetz ist in von wirtschaftlichen Turbulenzen geprägten Zeiten etwas, wonach sich viele sehnen.

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René Schoenauer
FAHR FREUDE

Megatrend Wasserstoff

Aktien der „Wasserstoffwirtschaft“ unterliegen starken Schwankungen. Beim nächsten Ausverkauf sollten sich wieder reihenweise Chancen auftun, denn seitens der Regierungen wird vor allem grüner Wasserstoff massiv gefördert.

Immer mehr soll Erdgas in Industrie und Stromerzeugung durch grünen Wasserstoff ersetzt werden. Grüner Wasserstoff wird mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt und gewinnt im Verkehr bei Nutzfahrzeugen an Bedeutung. Trucks, Gabelstapler und Busse sollten zukünftig immer mehr mit Wasserstoff-Brennstoffzellen laufen. Laut Hydrogen Council im Jahr 2017 sollen 2030 weltweit 10 bis 15 Millionen Autos und 500.000 Trucks Brennstoffzellenantrieb haben. Laut Hydrogen Roadmap Europe Report

2019 sollte 2050 in der EU mit Wasserstoff und spezifischer Ausrüstung ein Jahresumsatz von 820 Milliarden Euro erwirtschaftet werden. Die EU hat im Juli 2020 eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa veröffentlicht. Demnach sind bis 2050 bis zu 470 Milliarden Euro in den Aufbau von Wasserstoff-Erzeugungskapazitäten erforderlich. Gleichzeitig müssten aber die Solar- und Windenergie-Kapazitäten drastisch erweitert werden. Das bedeutet: Wasserstoff-Wirtschaft ist keine Träumerei, sondern gerade in

Umsetzung und wer nach Rückschlägen der klassischen Wasserstoff-Brennstoffzellen-Aktien günstig investiert, verfügt über Vervielfachungschancen.

Aktien für die Wasserstoffwirtschaft

Hersteller von Wasserstoff-LKWs: Ein seriöser Pionier der Branche ist die koreanische Hyundai, die im PKWBereich mit dem ix35 Fuel Cell und dessen Nachfolger, dem Nexo über entsprechendes Know How bei Brennstoffzellen-Serienfahrzeugen verfügt. Mittlerweile exportiert Hyundai einen wasserstoffbetriebenen LKW, den Hyundai Xcient Fuel Cell mit einer Tankreichweite von 400 Kilometern nach Europa wo er derzeit u.a. von der Supermarktkette Rewe erprobt wird. Die Aktie ist mit einem für 2024 geschätzten KGV von ca. 5,3 günstig bewertet (per 4.3.).

Ebenfalls seriös ist Renault, die gemeinsam mit Plug Power das Joint Venture, Hyvia gründete. Besonderheit: Drei Fahrzeuge und eine Wasserstofftankstelle, die speziell für Unternehmensund Kommunalflotten entwickelt wurden. Der Renault Master Van H2-Tech, ein großer Transporter für den Transport von Gütern und Paketen mit 12 m2 Stauraum verfügt sogar über eine Reichweite bis zu 400 km. Die Renault-Aktie ist laut den unter finanzen.at veröffentlichten Schätzungskonsens auf Basis eines Kurses von 43,56 Euro mit einem für 2024 geschätzten KGV von nur knapp vier bewertet- und dies trotz eines erwarteten Wachstums, das mehr an High

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Tech-Werte erinnert. Fazit: fundamental ein Schnäppchen.

Industrielle Wasserstoffproduktion: Die Platzhirsche sind die Industriegaskonzerne Air Liquide und Linde. Air Liquide ist ein Weltmarktführer bei Gasen, Technologien und Services für Industrie und Gesundheit und wurde 1902 mit der Idee industrieller Sauerstoffherstellung aus Luft gegründet. Laut aktuellem Schätzungskonsens (finanzen.at) sollte der Gewinn/Aktie von 2023 bis 2027 um 9,1 Prozent p.a. wachsen. Das für 2023 geschätzt KGV von rund 23 ist somit nicht überteuert. Linde hat im September 2022 den Bau eines 35-Megawatt-PEM-Eletrolyseurs (Proton Exchange Membrane) zur Produktion von grünem Wasserstoff in Niagara Falls, New York angekündigt. Das wird die weltweit größte Elektrolyse für Wasserstoff sein und in den USA Lindes Produktionskapazität mehr als verdoppeln. Inbetriebnahme ist für 2025 geplant. Darüber hinaus betreibt Linde die weltweit erste Kaverne zur Speicherung von hochreinem Wasserstoff sowie Pipeline-Netze von insgesamt ca. 1000 Kilometern. Bis September 2022 hatte das Unternehmen weltweit bereits über 200 Wasserstofftankstellen und 80 Wasserstoff-Elektrolyseanlagen installiert. Linde zählt zu den Basisinvestments er Wasserstoffwirtschaft. Spekulativer sind hingegen die Aktien der Elektrolyse-Unternehmen Nel ASA (Norwegen), ITM Power (UK) und McPhy Energy (Frankreich). Letztere wird laut aktuellem Schätzungskonsens der Analysten erst 2026 schwarze Zahlen schreiben. Ähnliches gilt auch für Nel ASA.

Erzeugung von Brennstoffzellenantrieben für Fahrzeuge: Alleine schon als Brennstoffzellenhersteller für Gabelstapler mit Kunden wie Amazon, BMW und Wal-Mart eine lukrative Nische deckt Plug Power ab. Gemeinsam mit Renault besteht ein TransportfahrzeugJoint-Venture. Doch zuletzt lagen Quartalsumsatz- und Gewinne weit unter den Analystenerwartungen. Brennstoffzellen samt Infrastruktur und Ausrüstung machen den Löwenanteil des Konzernumsatzes aus, der von 2021 auf 2022 von 502,3 auf 701,4 Millionen USD anstieg, während sich der Verlust/Aktie von minus 0,82 auf minus 1,25 USD ausweitete. Die Gewinnzone ist erst nach 2024 zu erwarten.

Die kanadische Ballard Power bedient mit Brennstoffzellen für Busse (Belgien: Van Hool; Polen: Solaris), Züge (Mireo-Baureihe von Siemens), Großmuldenkipper (für Anglo American) und Schiffe ebenfalls lukrative Segmente. Im Jänner 2023 veröffentlichte Ballard eine Zusammenarbeit mit der indischen Adani Enterprises Limited, aus der der Erste Brennstoffzellen-Truck für Minen in Asien hervorgehen sollte. Zuletzt mehrten sich die Gewinnenttäuschungen und der Eintritt in die Gewinnzone ist noch Zukunftsmusik. Die hohe Kursschwankungsbreite dürfte bis dahin noch weiteranhalten. ETFs: Das Thema Wasserstoffwirtschaft kann gut über zwei ETFs breit gestreut abgedeckt werden, nämlich den L&G Hydrogen Economy UCITS ETF (ISIN: IE00BMYDM794), der mit 26 Positionen die Wasserstoff-Wertschöpfungskette abdeckt und den VanEck Hydrogen Economy UCITS ETF (ISIN: IE00BMDH1538) auf Basis des MVIS Global Hydrogen Economy Index, der die Gesamtperformance des globalen Wasserstoffsegments abbildet.

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50 • Schluss • risControl 03/2023

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