risControl 01 2023

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Der Weg in eine nachhaltige Welt

risControl im Gespräch mit Dr. Philipp Wassenberg, Vorstandsvorsitzender ERGO Versicherung in Österreich

Nr. 01 - 2023 Heft 521 44. Jahrgang 2023 - Der
Ausblick Traditionell haben wir uns in der Branche umgehört, was es Neues gibt und welche Ziele auf der Agenda stehen Chancen wahrnehmen zum richtigen Zeitpunkt Ein Ausblick von Michael Kordovsky, was 2023 auf dem Finanzmarkt zu erwarten ist

Servicefreundlichster Versicherer 2023

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Klebst Du noch?

Liebe Leserin, lieber Leser!

Nein, ich fange nicht von vorne an. Dennoch stellt sich diese Frage ganz aktuell: Klebst Du fest? Ach, ja, die Klimaaktivisten. Sie riskieren alles, um den Planeten zu retten. Ich verstehe sie nur zu gut. Es gibt Klimakrise und Naturverlust. Ihr Protest ist wichtig. Sie wollen auf die Probleme unserer Welt hinweisen. Dass dabei die anstehende Übervölkerung unseres Planeten eine wesentliche Rolle in der Umweltproblematik spielt, wird gelegentlich ausgeblendet. Ob diese Art des Protestes richtig ist, das ist eine andere Frage. Sie haben mit ausufernden Sit-in- und Kleb-in-Protesten einen Irrweg beschritten. Blockaden waren anfangs eine viel beachtete Demonstration, die durch die Fortentwicklung zu einem Ärgernis der Bevölkerung geworden ist. Menschen, die zur Arbeit wollen, oder Kranke auf dem Weg ins Spital aufzuhalten, bewirkt das Gegenteil dessen, was die Aktivisten erreichen wollen. Jetzt bekommen sie die Rechnung für ihre verfehlten Protestkampagnen. Sie haben übertrieben. Da jetzt auch Regierungen drakonische Strafe anwenden, um gegen Protestierer vorzugehen, müssen wohl neue Wege gefunden werden, um die Öffentlichkeit wieder für Proteste zu gewinnen. Das wird die Demonstranten wohl kaum abschrecken, da gerade Stop Oil geschworen hat, sich der Staatsgewalt zu widersetzen. So lange, bis die Regierung die Todesstrafe verhänge. Wörtlich.

Dabei sind die Proteste der Klimaaktivsten im Grunde genommen nichts anderes als der Ausdruck der jungen Generation in ihrer Suche nach einer neuen, besseren Welt. Und sie wollen

sich nicht mehr mit alten Autoritäten abfinden. Ihr Scheitern ist vorherbestimmt – in einer Welt, in der nicht geringe Teile der Oberschicht vor Gier den Hals nicht vollkriegen. Konzerne und Politiker inbegriffen. So machen Unternehmen mit fossilen Brennstoffen bis zu drei Milliarden Dollar Gewinn pro Tag. Die Welt ist aus den Fugen geraten. Dass man heute – noch dazu unter Beifall einiger Staaten – ein Land brutal überfallen kann, um es zu erobern, ist nur der letzte, tragische Beweis, dass die bisherigen Regeln nicht mehr gelten. Dass man es mit Mahnung und Kritik an der Klimapolitik weit bringen kann, beweist Greta. Hatte früher ein kleines schwedisches Mädchen höchstens ein Pferd, ein Äffchen und ein Haus, reist heute eine Kleine (sie begann mit 15 Jahren) als KlimapolitikKritikerin – mit dem Düsenjet – um die ganze Welt. Sie hält Vorträge, schreibt Bücher, hält unzählige Reden, spricht vorm UNO-Klimagipfel. Toll, was so ein 15-jähriges Mädchen (heute ist sie 18) alles kann. Oder sollte man fragen: Wer gibt die Texte vor? Wer finanziert das Ganze? Alles nur von Papas Taschengeld? Welche Lobby könnte da involviert sein? Nein heißt es, Greta schreibe alles, mache alles selbst. Fein. Möge es so sein. Zwar ist die Welt vor der Klimakatastrophe noch nicht gerettet, doch wenigstens Klein-Greta hat eine Sorge weniger. Laut Google soll sie etwa 46 Millionen Dollar eingenommen haben. Unvorstellbar. Eine total, total verrückte Welt.

Und jetzt auch das noch. Soeben müssen die Klimaaktivisten ein böses Foul einstecken. Das Klima meint es wirklich nicht gut mit ihnen. In der Schweiz denkt man offiziell laut darüber nach, im Falle eines Energienotstan-

des – einer Stromkrise – den Betrieb von Elektroautos zu untersagen. Wem fällt das als Nächstes ein? Kein Benziner, kein Diesel. Und jetzt auch noch kein „Stromer“? Um Gottes willen, womit soll man denn dann fahren? Dumme Frage: Bleibt nur die alte, gute Pferdekutsche? Nicht auszudenken, was die Klimaaktivisten an dieser Art der Fortbewegung auszusetzen haben werden. Eine total, total verrückte Welt. Aber wen regt das schon auf?

Die Merit-Order

Viel mehr regt da die teilweise künstlich geschaffene Inflation mit inkludierter Preissteigerung auf. So ist der Strompreis gemäß der „Merit-Order“ eng mit dem Gaspreis gekoppelt. Das versteht das einfache Volk nicht. Ich auch nicht. Ein weiser Mann meinte, mit demselben Argument könne man den Preis einer Straßenbahnfahrkarte an den Preis eines Flugtickets der teuersten Fluglinie koppeln. Um Gottes willen: Sagen wir das nicht laut. Sonst werden die Eurobürokraten gleich aktiv.

Ohne jeden Zweifel: Wir leben in einer total, total verrückten Welt. Die alte Ordnung gilt nicht mehr. Alles ist möglich, alles ist erlaubt. Jeder kann und verdammt viele machen es auch: Seine Meinung unkontrolliert übers Web verkünden. Manche von denen, deren Hirn auf Diät gesetzt ist, sind besonders produktiv.

Gott, waren das noch selige Zeit als Old Satchmo, Louis Armstrong, sang: „What a wonderful world“. Heute hilft wirklich nur noch unverbesserlicher Optimismus.

risControl 01/2023 • Editorial • 03

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Editorial

Klebst Du noch? - von Mario Passini

Vorstandsmitglied - UNIQA Group Beteiligung - VIG Neu im Vorstand - ERGO Versicherung Neuer Präsident - VVO Landesdirektor - Grazer Wechselseitige Meteorologische Expertin - Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) Delegierte Verordnung - FMA Abteilungsleiter - VAV Versicherung Geschäftsleitung - Funk Austria Führungspositionen neu besetzt - VBV Betriebliche Altersvorsorge AG Jahresbilanz - Österreichische Hagelversicherung VVaG Management-Team - HDI LEBEN Gebäudeverkauf - CORUM Asset Management Neues Vorstandsteam - Wüstenrot Versicherungs-AG Prüfungsschwerpunkte - FMA Schlüsselpositionen - Zürich Versicherung Werbe-Amor - HDI LEBEN

Im Fokus

2023 - Der Ausblick Chancen wahrnehmen zum richtigen Zeitpunkt - von Michael Kordovsky

EuGH verschärft den Vertrieb von Gruppenversicherungen - von Mag. Martin Pichler und Mag. Philip Windischer RTS zur Offenlegungs-Verordnung führen zu Handlungsbedarf - von Andreas Dolezal Der große Strom - von Mag. Christian Sec EU plant Verbot irreführender Umweltaussagen - von Andreas Dolezal

News 06 06 06 07 07 07 08 08 09 09 09 10 10 10 11 11 11
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Kolumne 12 34 44 48 38 14 04 • Inhalt • risControl 01/2023

Strategie 25 - Talanx Gruppe Rating - VIG Konzession - Bausparkasse Wüstenrot AG Insolvenzstatistik - Creditreform Stabilität - Oberösterreichische Versicherung Fast alles beim Alten - von Mag. Christian Sec Auswirkungen der COVID-19Pandemie auf die Informations- und Kommunikationspräferenzen von Versicherungskunden/-innen - von ao. Univ.-Prof. Dr. Erwin Eszler und Caner Destan BSc (WU)

Markt 36 36 36 37 37 40 46 Der Weg in eine nachhaltige Welt - Dr. Philipp Wassenberg, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung in Österreich Interview 28 Rückholung ausländischer Quellensteuer auf Dividenden - von Michael Kordovsky Finanzen 38 44 34 28 24 risControl 01/2023 • Inhalt • 05

Vorstandsmitglied

UNIQA Group

Dipl. BW Sabine Pfeffer, MLS, übernimmt mit 1. April 2023 die Leitung des Ressorts Kunde & Markt Bank Österreich bei UNIQA und ist damit für die Marke Raiffeisen Versicherung zuständig. Die Diplombetriebswirtin, die auch einen Master in Legal Studies sowie den Universitätslehrgang Versicherungswirtschaft an der WU Executive Academy abgeschlossen hat, besitzt mehr als 20 Jahre Führungserfahrung in der Versicherungsbranche. Zuletzt hat sie den Verwaltungsbereich Personenversicherung bei der Wiener Städtischen Versicherung AG geleitet. Die Managerin verfügt neben ihrem umfangreichen Versicherungsfachwis-

Beteiligung

VIG

Ein Mitglied der Weltbankgruppe, International Finance Corporation, hat sich mit zehn Prozent an Doverie, der mehrheitlich zur VIG gehörenden Pensionskasse in Bulgarien, beteiligt.

Die Pensionskasse ist seit 15 Jahren die marktführende Pensionskasse in Bulgarien und hat einen Marktanteil

Neu im Vorstand

sen über Expertise im Bereich Human Relations, Prozess- und Projekt-Management sowie Compliance- und Risiko-Management. Sabine Pfeffer folgt Dr. Klaus Pekarek, der nach vielen Jahren erfolgreicher Tätigkeit als Vorstand den Ruhestand antritt. „Mit Sabine Pfeffer haben wir eine erfahrene, dynamische Managerin für das Ressort Kunde & Markt Bank Österreich gewonnen. Sie bringt jene Kompetenzen mit, mit denen unser Anspruch ‚gemeinsam besser leben‘ in all seinen Facetten für unsere Kunden genauso wie für unsere Mitarbeiter Realität wird. Mit ihrer Leidenschaft für erstklassige Dienstleistungen und dem erfolgreichen Einsatz innovativer, digitaler Technologien

von 25 Prozent. Mitte 2022 wurde ein Vermögen von rund 2,3 Milliarden Euro verwaltet.

„Im Rahmen unseres Strategieprogramms VIG 25 intensivieren wir unser Engagement im Pensionskassengeschäft, wo wir noch großes Wachstumspotential sehen. Mit der IFC an Bord, die ihre globale Expertise in diesem Geschäftssegment einbringt, können wir gemeinsam noch effizienter zur notwendigen Stärkung der privaten Pensionsvorsorge in Bulgarien beitragen“, erklärt Peter Höfinger, Mitglied des Vorstands der Vienna

wird Sabine Pfeffer eine Bereicherung des UNIQA-Vorstandsteams sein“, sagt Dr. Walter Rothensteiner, Vorsitzender des UNIQA-Aufsichtsrats.

Insurance Group und Landesverantwortlicher für Bulgarien. Durch die demografische Entwicklung gerät die Finanzierung der staatlichen Pensionssysteme in vielen CEE-Ländern weiter unter Druck. Das Pensions- und Versicherungsgeschäft in Bulgarien stellt somit ein wichtiges System zur Sicherung des sozialen Schutzes und der Vermeidung von Altersarmut dar. Die IFC wird die Doverie auch beim technischen Ausbau der geplanten digitalen Geschäftstätigkeit und der Nutzung digitaler Kanäle zur Gewinnung neuer Mitglieder unterstützen.

Sabine Stöger wurde mit 1.12.2022 in den Vorstand der ERGO Versicherung AG Österreich berufen. Sie übernimmt als Chief Financial Officer (CFO) die Verantwortung für die Bereiche Kapitalanlage & Immobilien, Rechnungswesen und Controlling & Steuern. Im Zuge ihres bisherigen beruflichen Werdegangs hat Stöger umfangreiche Führungserfahrung in verschiedenen Bereichen der BAWAG P.S.K. gesammelt.

Zuletzt war sie dort als Bereichsleiterin Controlling u. a. für Budgetierung & Planung, BusinessAnalyse, Kostenmanagement und Management Reporting verantwortlich. „Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Sabine Stöger. Ich bin davon überzeugt, dass sie mit ihrem umfangreichen Know-how und ihren ausgeprägten Leadership-Eigenschaften maßgeblich zum Erfolg von ERGO in Österreich beitragen wird“, sagt Dr. Philipp Wassenberg, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung AG.

Dipl. BW Sabine Pfeffer, MLS
ERGO Versicherung
06 • News • risControl 01/2023
Sabine Stöger

Neuer Präsident

VVO

Rémi Vrignaud, CEO der Allianz Österreich, übernahm mit 1. Jänner 2023 für die kommenden zwei Jahre die Agenden des Präsidenten im österreichischen Versicherungsverband VVO. Klimawandel, Inflation, volatile Aktienmärkte, Energiekrise aber auch Themen wie Regulierung und Digitalisierung bewegen uns als Gesellschaft aktuell mehr denn je – und damit auch die österreichische Versicherungswirtschaft. „Wir tragen als Versicherungswirtschaft eine gesellschaftliche Verantwortung, denn unser Kernprodukt ist

Landesdirektor

Grazer Wechselseitige

Karl Felsberger, der bisherige Landesdirektor für Kärnten und Osttirol, ist in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Zu seinem Nachfolger wurde Mag. Robert Seljak bestimmt. Seljak hat seine Karriere bei der GRAWE

ein langfristiges Versprechen. Die Zukunft aktiv und nachhaltig mitzugestalten und mit modernen und schnellen Lösungen für unsere Kunden Sicherheit und Stabilität zu sichern, ist die zentrale Aufgabe unserer Branche“, so Vrignaud zum Start seiner neuen Aufgaben im VVO. Nachhaltigkeit und Altersvorsorge sieht er insgesamt als die essenziellen Zukunftsthemen.

Der gebürtige Niederösterreicher startete bei der Allianz Österreich als Executive Assistant. Danach hatte er diverse Führungspositionen im Unternehmen inne, unter anderem als CEO der Allianz in Rumänien. Seit 2017

verantwortlich.

vor 28 Jahren als Schadenreferent gestartet. Nach Stationen als Gruppenleiter der Leistungsabteilung und Regionalleiter der Vertriebsregion Kärnten Ost wurde er ab 1.1.2023 mit der Führung der Landesdirektion für Kärnten und Osttirol betraut. Die Landesdirektion ist mit neun Kundencentern in allen Bezirken Kärntens und Osttirols vertreten.

Meteorologische Expertin

Meyerthole Siems Kohlruss (MSK)

Professor Dr. Stephanie Fiedler unterstützt ab sofort die MSK mit ihrer Expertise. Die MSK wurde 1998 in Köln als erste deutsche aktuarielle Beratungsgesellschaft gegründet und begleitet in Deutschland und Österreich Schaden- und Unfallversicherungen in strategischen und operativen Fragen.

Dr. Stephanie Fiedler ist seit Jahresbeginn 2023 Professorin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und am GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung. Am GEOMAR leitet sie die Forschung zu meteorologischen Fragestellungen. Zuvor war sie am Energiewirtschaftlichen Insti-

tut (EWI) sowie am Institut für Geophysik und Meteorologie an der Universität zu Köln tätig. Einer ihrer Forschungsschwerpunkte liegt in der Energiemeteorologie, bei der Wettervorhersagen und Klimaprojektionen dazu genutzt werden, die Energiegewinnung aus Wind- und Sonnenenergie zu erforschen. Die MSK veröffentlicht nach extremen Wetterereignissen eine Schätzung der versicherten Schäden, in der Regel am Tag nach dem Geschehen. „Diese Kennzahlen sind für die Versicherer für die Schadensteuerung wichtig und aufgrund der aufsichtsrecht-

lichen ESG-Anforderungen noch relevanter geworden“, erläutert Onnen Siems, Geschäftsführer von Meyerthole Siems Kohlruss (MSK). Doch auch im gesellschaftlichen Diskurs ist das Informationsbedürfnis zu Schäden durch Wetterereignisse massiv gewachsen.

zeichnet Vrignaud als CEO der Allianz in Österreich Mag. Robert Seljak
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Dr. Stephanie Fiedler

Delegierte Verordnung

FMA

Seit 10. März 2021 ist die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht im Finanzleistungssektor „SFDR“ in Kraft, eine delegierte Verordnung präzisiert nun ab 1. Jänner 2023 Inhalt, Methoden und Darstellung praxisnah und genau.

Ziel der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungsbestimmungen ist es, den Finanzmarktteilnehmern valide, repräsentative und präzise Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie fundierte Entscheidungen fällen können.

Klare, knappe und deutlich sichtbare Information

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen haben klar, knapp und deutlich sichtbar zu erfolgen. Finanzdienstleister, die unter den Anwendungsbereich der SFDR fallen, haben dazu auf ihrer Website Indikatoren in einem vorgegebenen, standardisierten Format zu veröffentlichen, welche die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen einer Investitionsentscheidung auf

Abteilungsleiter

VAV Versicherung

Mit Jänner 2023 hat Mag. Mario Adamek die Leitung der Abteilung Allgemeine Haftpflicht/Bauwesen Firmengeschäft samt Prokura von Mag. Gerald Katzensteiner übernommen, der mit Ende 2022 nach über 30 erfolgreichen Jahren bei der VAV seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten hat.

Mario Adamek ist seit 2017 Teil der VAV, sein Karriereweg führte den gebürtigen Wiener vom Produktmanagement über den Vertrieb für Großund Spezialverbindungen bis hin zur Abteilung Allgemeine Haftpflicht/Bauwesen Firmengeschäft der VAV, deren stellvertretende Leitung er bis vor kurzem innehatte. In der neuen Funktion zählen neben der Koordination der Produktentwicklung und des Underwriting

Nachhaltigkeitsfaktoren abbilden. So etwa unter anderem folgende Angaben: der CO2-Fußabdruck; die Treibhausgasemissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird; der Anteil an Investitionen in Unternehmen, die im Bereich fossiler Energieträger tätig sind; oder der Anteil der Investition in Immobilien mit unzureichender Energieeffizienz. Für Unternehmen, die im Schnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, sind diese Angaben verpflichtend. Alle anderen können selbst entscheiden, ob sie dem nachkommen, müssen aber zumindest begründen, warum sie das nicht tun wollen oder können („Comply-or-Explain“).

Weiters gibt die Verordnung auch standardisierte Formate für die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten in den obligatorischen vorvertraglichen Informationen (z. B. Fondsprospekten) zu Finanzprodukten vor. So zum Beispiel folgende Angaben: der Anteil an Investitionen mit einem Umweltziel; der Anteil sozial relevanter Investitionen; der Anteil der Investitionen, die der Taxonomie, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, entsprechen; ob mit

auch die Vertragsverwaltung und die Schadenabwicklung zu Adameks Aufgaben. Die Umsetzung unternehmensstrategischer Maßnahmen innerhalb der Abteilung und der Auf- und Ausbau tragfähiger Geschäftsbeziehungen stehen genauso im Fokus wie die Überarbeitung bestehender Produkte und Tarife.

„Ich freue mich sehr darauf, die erfolgreiche Arbeit von Gerald Katzensteiner fortzuführen und gemeinsam mit meinem kompetenten Team neue Akzente zu setzen. Erklärtes Ziel ist und bleibt, unseren Bestand weiter auszubauen und die hohe Qualität unserer Arbeit zu sichern. Außerdem möchten wir durch die Schaffung höherer Kapazitäten in der Bauwesenversicherung zukünftig unser Projektgeschäft weiter forcieren und so unsere Positionierung als kompetenter

dem Finanzprodukt nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verknüpft sind. Zudem sind die Anleger in regelmäßigen Berichten (z. B. Jahresberichten) darüber zu informieren, ob und wie die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale und Ziele ihres Finanzproduktes tatsächlich erfüllt werden. Auch dafür gibt die delegierte Verordnung ein standardisiertes Format vor.

Erste Analysen der FMA zu den bisher erfolgten Offenlegungen nach der SFDR zeigen ein sehr heterogenes Bild. Dies ist vor allem dem großen Interpretationsspielraum in den rechtlichen Vorgaben geschuldet, der bis zur delegierten Verordnung offen war. Dies erhöhte die Gefahr von „Greenwashing“, erschwerte aber jedenfalls die Vergleichbarkeit der Produktinformationen. Mit der ab 1. Jänner 2023 verpflichtenden Anwendung der Vorgaben der delegierten Verordnung zur SFDR werden nun nachhaltigkeitsbezogene Informationen einerseits leichter auffindbar und andererseits aufgrund der vorgegebenen Struktur und Methodik leichter vergleichbar sein. Die FMA wird jedenfalls 2023 einen Aufsichtsund Prüfschwerpunkt auf die Einhaltung der Kriterien legen und so einen wesentlichen Beitrag für mehr Transparenz und im Kampf gegen Greenwashing leisten.

Bauversicherer in Österreich weiter festigen. In diesem Segment liegt unsere Stärke: Von der Risikoevaluierung über die Offert-Erstellung bis hin zur Schadenerledigung erfolgt bei der VAV alles aus einer Hand“, so Adamek.

Mag. Mario Adamek
08 • News • risControl 01/2023

Geschäftsleitung Funk Austria

Mit 1. Jänner 2023 wurde Süleyman Yenier, BSc., Leiter des Industriebereichs bei Funk Austria, in die Geschäftsleitung als Chief Broking Officer berufen.

Süleyman Yenier begann nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Wien seine Laufbahn in der Versicherungswirt-

schaft. Seine Spezialisierung lag von Anfang an in den Bereichen Haftpflicht und Financial Lines. „Ich freue mich sehr auf diese spannende Aufgabe. Funk International Austria ist ein inhabergeführter Versicherungsmakler und Risikoberater mit langer Tradition. Gerade dadurch sind wir gut positioniert, um unsere Kunden durch den raschen Wandel der Versicherungsmärkte zu begleiten.“

Führungspositionen neu besetzt

VBV Betriebliche Altersvorsorge AG

Die VBV-Gruppe besetzt aufgrund von Pensionierungen einige Führungspositionen neu.

Den Bereich Vertrieb & Kundenservice in der VBV-Vorsorgekasse hat mit 1. November 2022 DI Clemens Buchmayer, MBA übernommen. Er hat mehr als 18 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche, hier im Bereich Vertrieb und Kundenbetreuung bei Raiff-

Jahresbilanz

Österreichische Hagelversicherung VVaG

„Hagel, Sturm und Überschwemmungen, vor allem aber die Hitze mit ausbleibendem Niederschlag machten der heimischen Landwirtschaft im abgelaufenen Jahr zu schaffen. Die Konsequenz ist ein Gesamtschaden in der österreichischen Landwirtschaft von 170 Millionen Euro, davon 130 Millionen Euro bedingt durch das Risiko Dürre, speziell an Kulturen wie Mais, Sonnenblumen und Sojabohnen sowie dem Grünland“, so Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung.

„Das Dramatische: Wetterextreme nehmen weiterhin in Häufigkeit und

eisen Capital Management, der RBI und Valida Vorsorge Management. Rudolf Glotz hat mit 1. Jänner 2023 den Bereich Verwaltung in der VBV-Pensionskasse übernonmmen. Glotz ist vor über 25 Jahren in die Pensionskasse eingetreten und konnte am Aufbau und der Organisation des Verwaltungsbereiches maßgeblich mitwirken. Im Jahr 2009 hat er ein spezielles Team für die Be-

treuung von Großkunden innerhalb der Verwaltung etabliert und die Leitung dieses Teams übernommen. Seit zehn Jahren ist er zusätzlich stellvertretender Bereichsleiter.

Mag. Rudolf Greinix, MBA hat ebenfalls mit 1. November 2022 zusätzlich zur Leitung der Bereiche Marketing & Öffentlichkeitsarbeit für die gesamte VBV-Gruppe auch den Bereich Kundenkommunikation in der VBV-Vorsorgekasse übernommen. Er ist seit 2016 in der VBV tätig und unterrichtet nebenbei an mehreren Fachhochschulen. Das Ziel in seiner neuen Funktion ist ein noch modernerer Zugang in der Kundenkommunikation.

Intensität zu. Der kostenintensive Klimawandel macht den Sommer zu einer Jahreszeit der Gefahren für den standortgebundenen Agrarsektor“, so Weinberger weiter.

„Wenn wir im Kampf gegen den Klimawandel nicht alle an einem Strang ziehen, wird ein Sommer wie der heurige in wenigen Jahrzehnten zu den kühleren zählen. Angesichts ausbleibender Niederschläge und steigender Temperaturen, aber auch durch die Verbauung unserer Äcker und Wiesen ist die Selbstversorgung Österreichs mit heimischen Lebensmitteln zukünftig massiv gefährdet“, warnt Weinberger und ergänzt: „Eines muss uns klar sein: Die Landwirtschaft sichert durch die Produktion von Lebensmitteln unser Überleben. Es geht bei der Klimakrise und bei der Zerstörung

unseres Naturraumes durch Verbauung aber nicht nur um die Landwirtschaft, es geht um die Existenz von uns allen, vor allem aber um die zukünftigen Generationen!“

Dr. Kurt Weinberger Süleyman Yenier
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Management-Team

HDI LEBEN

Vertriebsdirektorin Elisabeth Müllner wurde zur Key-Account-Managerin ernannt und übernimmt damit die Betreuung der OVB Allfinanzvermittlung.

Die Versicherungsexpertin verfügt über einen Abschluss als Akademische

Gebäudeverkauf

CORUM Asset Management

Der Gewerbeimmobilienfonds

CORUM Origin konnte am 20. Dezember 2022 den Verkauf eines Bürogebäudes in Frankfurt zu einem Nettoverkaufspreis von 95 Millionen Euro abschließen. Die an die Deutsche Bank vermietete Immobilie war im Jahr 2015 zum Preis von 70,5 Millionen Euro (ohne Gebühren) erworben worden. Der Gewinn von fast 24 Millionen Euro stellt für CORUM Origin den höchsten je erzielten Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie dar und wird

Versicherungskauffrau der WU Wien und bereichert das Vertriebsteam von HDI LEBEN seit 2014. Zuletzt war sie gemeinsam mit Georg Stübler für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland verantwortlich. Davor war sie in verschiedenen Positionen im Sales Support Management sowie im PartnerService-Vertrieb tätig.

nach Abzug der Kosten vollständig an die Investoren ausgeschüttet. Das 48.000 m2 große Gebäude war vor sieben Jahren zum Preis von 71,4 Millionen Euro (einschließlich Gebühren) erworben worden. Der aus dem Verkauf erzielte Bruttogewinn entspricht somit rund 35 Prozent des Kaufpreises. Nach Abzug der Kosten werden im Jänner kommenden

Neues Vorstandsteam Wüstenrot Versicherungs-AG

Mag. Christian Zettl wurde einstimmig zum Vorstandsmitglied der Wüstenrot Versicherungs-AG bestellt. Er folgt damit Mag. Gerald Hasler, der mit 31.5.2023 auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlässt und in den wohlverdienten Ruhestand geht.

Damit besteht das Vorstandsteam aus Dr. Brigitte Feldhofer, die seit Juli 2021 Mitglied im Vorstand der Versicherung ist, und Mag. Christian Zettl. „Dr. Feldhofer kennt als langjährige Mitarbeiterin das Haus sehr gut und gilt als ausgewiesene Expertin im Bereich der Veranlagung, der Lebensversicherung. Sie verantwortet auch das Liegenschafts-

portfolio.

Die Förderung von ESG-Kriterien zählt zu ihren persönlichen Anliegen, sie steht für die systematische Weiterentwicklung der verantwortungsvollen Veranlagungsstrategie, zu der sich die Wüstenrot Gruppe bekennt. Herr Christian Zettl verfügt über langjährige Erfahrung und profunde Kenntnisse im Bereich der Sachversicherung. Beson-

Jahres 18,5 Millionen Euro an all jene Investoren aufgeteilt, die bis zum 31. Dezember 2022 zumindest einen Anteil des Fonds gezeichnet haben. Pro Anteil werden etwas über acht Euro ausgeschüttet, was fast eineinhalb Monatsdividenden entspricht.

ders überzeugt hat uns seine Passion für Innovation und sein Interesse für die Realisierung von Wertschöpfungspotentialen im Rahmen des Wandels der gesamten Versicherungsbranche“, so Dr. Stephan Koren, Aufsichtsratsvorsitzender Wüstenrot Versicherungs-AG.

Elisabeth Müllner
10 • News • risControl 01/2023
Mag. Christian Zettl und Dr. Brigitte Feldhofer

Prüfungsschwerpunkte

FMA

Die FMA hat die Aufsichts- und Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2023 veröffentlicht. Abgeleitet aus der „Mittelfristigen Risikoanalyse 2023–2027“ wurden für die heimischen Finanzdienstleister folgende Schwerpunkte und sechs Themenfelder abgeleitet:

• Resilienz und Stabilität: Die Krisenfestigkeit der beaufsichtigten Finanzdienstleister zu stärken sowie die

Stabilität des Finanzmarktes Österreich als Ganzes zu wahren.

• Digitaler Wandel: Die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig die damit verknüpften Risiken konsequent zu adressieren.

• Neue Geschäftsmodelle: Innovative Geschäftsmodelle möglichst früh aufsichtlich zu begleiten, um so die Innovationskraft des österreichischen Finanzmarktes zu fördern, für faire Wettbewerbsbedingungen Sorge zu tragen und einen angemessenen Ver-

Schlüsselpositionen

Zürich Versicherung

Die Zürich Versicherung hat die beiden Schlüsselpositionen CFO und CCO neu besetzt.

Nachdem Mag. Silvia Emrich, langjähriges Mitglied des Vorstan-

des und CFO der Zürich Versicherungs Aktiengesellschaft, mit Ende des Jahres nach 35 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gegangen ist, wurde ihre Position neu besetzt. Rene Unger hat mit 1. Jänner 2023 die Funktion des CFO von Zurich Österreich übernommen. Unger ist seit 2004 bei Zurich und hat in verschiedenen Rollen im Finanzbereich, zuletzt als Leiter Bilanzierung, eine breite fachliche Expertise erworben. Der Bereich Leistung verantwortet seit 1. Jänner 2023 Mag. Claudia Sabotin. Sie folgt als Chief Claims Officer auf den langjährigen Leiter des Bereichs, Dr. Richard Fabsits, der ebenfalls in Pension geht. Sabotin ist seit 21 Jahren bei Zurich und hatte in dieser Zeit verschiedene Führungsrollen im Bereich Leistung inne.

Andrea Stürmer, Vorsitzende des Vorstandes von

braucherschutz sicherzustellen.

• Kollektiver Verbraucherschutz: Den Schutz der Verbraucher in einem sich rasant verändernden Umfeld – Stichworte: digitaler Wandel, verändertes Konsumentenverhalten, demografische Entwicklung, Zinswende – weiterzuentwickeln.

• Nachhaltigkeit: Den Finanzmarkt und all seine Teilnehmer beim Umbau zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell regulatorisch und aufsichtlich zu unterstützen.

• Sauberer Finanzplatz Österreich: Die Sauberkeit und Reputation des Finanzplatzes Österreich auf allen Ebenen zu sichern.

Zurich: „Ich freue mich sehr, dass wir diese beiden Positionen mit Führungskräften aus unserem internen TalentePool besetzen können. Gleichzeitig möchte ich mich bei Silvia Emrich und Richard Fabsits für ihren jahrzehntelangen Einsatz für Zurich und die großartige Übergabe an ihre Nachfolger bedanken. Ich bin überzeugt, dass Rene Unger und Claudia Sabotin in ihren Rollen zum weiteren Erfolgsweg von Zurich beitragen werden.“

Werbe-Amor

HDI LEBEN

Die HDI LEBEN hat zum vierten Mal in Folge einen Werbe-Amor

gewonnen. Das Anzeigensujet 3600g LEBENSWERT gehört damit zu den besten Print-Sujets des Jahres 2022. Das Sujet ist ein Teil der Kampagne, die besondere LEBENSWERTE Momente aus dem Alltag einfängt und in den Fokus stellt. Michael Miskarik: „Wir freuen uns sehr, dass den Leserin-

nen und Lesern des KURIER unsere LEBENSWERT-Kampagne so gut gefällt. Der Award ist für das gesamte Team eine wertvolle Anerkennung seiner exzellenten Leistungen und ein täglicher Ansporn, unseren erfolgreichen Weg weiterzugehen. Hinter diesem Erfolg stecken viele engagierte Mitarbeitende, auf die ich sehr stolz bin.“

Mag. Claudia Sabotin Rene Unger
risControl 01/2023 • News • 11

EuGH verschärft den Vertrieb von Gruppenversicherungen

von Mag. Martin Pichler, Rechtsanwalt und Partner, und Mag. Philip Windischer, Rechtsanwaltsanwärter der AKELA RechtsanwältInnen GmbH

Gruppenversicherungen sind vielfältig eingesetzte Versicherungsprodukte, die Unternehmen ihren Kunden in unterschiedlichsten Konstellationen anbieten. In einer aktuellen Entscheidung des EuGH1 stellt dieser nun klar, dass mit dem Vertrieb solcher Gruppenversicherungen regulatorische Anforderungen einhergehen können. Unternehmen, die als Versicherungsnehmer ihren Kunden den Beitritt zu Gruppenversicherungen entgeltlich anbieten, müssen eine Gewerbeberechtigung als Versicherungsvermittler innehaben.2 Viele Unternehmen müssen ihre Geschäftsprozesse daher entsprechend anpassen, wollen sie den Beitritt zu Gruppenversicherungen weiterhin anbieten.

1. Das Wesen der „Gruppenversicherung“

Bei der Gruppenversicherung handelt es sich um eine in der Praxis häufig vorkommende Versicherungsvariante. Wenn von Gruppenversicherung die Rede ist, so meint man damit, dass aus ursprünglich zwei involvierten Parteien, nämlich Versicherer und Versicherungsnehmer, drei oder mehr Parteien werden. Es kommt damit zu einem Splitting der Rollen: Neben den weiterhin vorhandenen (klassischen) Rollen der Versicherer und Versicherungsnehmer treten weitere Versicherte hinzu, bei denen es sich zwar um keine „Versicherungsnehmer“ handelt, die aber aus dem Versicherungsvertrag begünstigt sind (Begünstigte). Anders ausgedrückt besteht eine Versicherung demnach für mehrere Personen zugleich, wobei nicht alle Versicherten „Versicherungsnehmer“ sind.

1 EuGH vom 29.9.2022, C-633/20.

2. EuGH: Gruppenversicherungsnehmer als Versicherungsvermittler

Der EuGH beschäftigte sich nun mit der Frage, ob ein Gruppenversicherungsnehmer lediglich ein klassischer Versicherungsnehmer ist oder ob es sich um einen Versicherungsvermittler handelt. In seiner Entscheidung C-633/20 vom 29.9.2022 sprach er aus, dass als „Versicherungsvermittler“ bzw „-vertreiber“ auch eine juristische Person zu verstehen ist, die eine freiwillige Mitgliedschaft in einer zuvor von ihr bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Gruppenversicherung anbietet. Dies unter den Voraussetzungen, dass diese von ihren Kunden hierfür eine Vergütung erhält und die Kunden versichert sind. Kunden sind versichert, wenn sie berechtigt sind, eine Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Werbeunternehmen als Beklagte, welches Verbrauchern gegen Entgelt den Beitritt zu einer (Reise-)Gruppenversicherung anbot. Der Kläger sah darin die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung ohne Gewerbeberechtigung. Die Rechtsfrage, ob dieser Beitritt zur Gruppenversicherung als Versicherungsvermittlung zu qualifizieren ist, ging bis zum deutschen Bundesgerichtshof (BGH), welcher die Rechtsfrage dem EuGH vorlegte.

Der EUGH hielt fest, dass dies anhand zweier Kriterien zu beantworten ist, nämlich einerseits, ob (1) die Tätigkeit der Versicherungsver-

mittlung ausgeübt wird und andererseits, ob (2) diese Tätigkeit vergütet wird. Das Anbieten eines freiwilligen Beitritts zu einem Gruppenversicherungsvertrag erachtet der EUGH mit Versicherungsvermittlungstätigkeiten vergleichbar, die darauf gerichtet sind, dass Versicherungsnehmer mit einem Versicherer Versicherungsverträge abschließen. Es fällt damit unter das „Beraten, Anbieten, Vorschlagen oder Durchführen anderer Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen“ im Sinne von Art 2 Abs 1 Z 1 IDD. Interessant ist auch die Feststellung des EuGH, wonach es unerheblich ist, ob die abschließende Person des Gruppenversicherungsvertrags selbst versicherte Person ist oder nicht.

Die zweite Voraussetzung, nämlich die Vergütung, ist im Normalfall ebenso erfüllt. Der Vergütungsbegriff umfasst gemäß Art 1 Abs 1 Nr 9 IDD-RL alle Arten von Provisionen, Gebühren, Entgelten oder sonstigen Zahlungen, einschließlich wirtschaftlicher Vorteile jeglicher Art, sowie Anreize, die in

2 In der Gewerbeordnung haben auch gewisse andere Gewerbe das Recht, Versicherungen zu vermitteln, soweit dies die Hauptgeschäftstätigkeit sinnvoll ergänzt, zB Reisebüros mit Reiseversicherungen.

12 • Kolumne • risControl 01/2023
Mag. Martin Pichler

Bezug auf Versicherungsvertriebstätigkeiten angeboten oder gewährt werden. Dabei kann laut EuGH kein Zweifel daran bestehen, dass die Zahlung von den Begünstigten an den Versicherungsnehmer als ein solcher Vorteil zu verstehen ist. Auch die Förderung des Vertriebs anderer Produkte oder Dienstleistungen ist demnach umfasst. Im Ergebnis ist nach Ansicht des EuGH ein Gruppenversicherungsnehmer, der den Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag gegen Vergütung anbietet, als Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsvertreiber zu qualifizieren. Sie unterliegen demnach den entsprechenden „Zulassungs- und Eintragungspflichten“, also in Österreich der Pflicht, eine entsprechende Gewerbeberechtigung zur Versicherungsvermittlung gemäß § 137 GewO innezuhaben. Darüber hinaus sind die damit einhergehenden Informations-, Offenlegungs- und Verhaltenspflichten (insbesondere betreffend die Beratung) zu berücksichtigen.

die Hauptleistungspflicht des potentiellen Versicherers ist.4

Der Gruppenversicherungsnehmer übernimmt aber weder ein Risiko im versicherungsrechtlichen Sinn, noch ist die Gefahrtragung dessen Hauptleistungspflicht. Der Gruppenversicherungsnehmer ist daher Versicherungsvermittler, nicht aber Versicherer.

4. Sondervorschriften im VersVG bei Gruppenversicherungsverträgen

Im österreichischen Recht finden sich Spezialnormen in den §§ 74 ff VersVG unter dem Titel „Versicherung für fremde Rechnung“. Darunterfallen –soweit gewisse Bedingungen erfüllt sind – auch Gruppenversicherungen.5

5. Folgen und Konsequenzen aus der EuGH Entscheidung

Die Gruppenversicherung verschafft mehreren Personen, nämlich der „Gruppe“ an Begünstigten, Versicherungsschutz, ohne dass das einzelne Mitglied der Gruppe einen gesonderten Versicherungsvertrag mit dem Versicherer schließt. Denkbar ist die Qualifizierung des Vertrags zwischen Versichertem und Gruppenversicherungsnehmer als Versicherungsvertrag, was den Gruppenversicherungsnehmer als Versicherer qualifizieren würde.

Dies ist allerdings zu verneinen, weil zwischen dem Gruppenversicherungsnehmer und dem Versicherten kein Versicherungsvertrag zustande kommt. Ein „Versicherungsvertrag“ liegt nur dann vor, wenn eine (juristische) Person gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt (Risikoübernahme). Dieses Risiko muss auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohte Personen verteilt werden.3 Ein Versicherungsvertrag liegt demnach nur dann vor, wenn die Gefahrtragung

3

4

5 Grubmann, VersVG8 § 74, Rz E 36.

Der Gruppenversicherungsnehmer kann die Versicherung demnach sowohl mit als auch ohne Nennung der versicherten Personen abschließen –im Zweifel schließt der Gruppenversicherungsnehmer die Versicherung im eigenen Namen aber für fremde Rechnung. Die Rechte aus der Versicherung für fremde Rechnung stehen nach § 75 Abs 1 VersVG explizit dem Versicherten (Begünstigten) zu, jedoch kann nur der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein verlangen. Für die Praxis von besonderer Bedeutung ist dabei § 76 Abs 2 VersVG, wonach der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherten nur dann zur Annahme der Zahlung und zur Übertragung der Rechte des Versicherten befugt ist, wenn er im Besitz des Versicherungsscheines ist (soweit ein solcher ausgestellt wurde). Die eben genannten Bestimmungen sind allerdings dispositiv und können daher abbedungen werden. Ob die versicherte Person hiervon Kenntnis hat, ist unerheblich – allerdings sind das Verhalten und die Kenntnis der versicherten Person nur insoweit (rechtlich) beachtlich, also sie vom Versicherungsvertrag weiß (§§ 78, 79 VersVG). Bei Zahlung der Prämien sind Versicherer nach § 35a VersVG verpflichtet, Prämienzahlungen auch von den versicherten Personen anzunehmen.

Mit dieser Entscheidung des EuGH stehen Unternehmen, die Gruppenversicherungen anbieten, daher jedenfalls vor großen Veränderungen. Die Feststellungen des EuGH zwingen diese Unternehmen faktisch dazu, ihre Geschäftspraxis anzupassen. Möglich ist entweder das Erlangen einer Gewerbeberechtigung als Versicherungsvermittler, das künftige Unterlassen des Vertriebs von Gruppenversicherungen oder das Bemühen um eine Kooperation mit gewerblichen Versicherungsvermittlern, beispielsweise über eine Whitelabel-Lösung. Wichtig zu beachten ist, dass es keine Übergangsfrist gibt: Der EuGH hat den Begriff der Versicherungsvermittlung nicht „neu“ definiert, sondern festgestellt, wie dieser seit Inkrafttreten der IDD zu interpretieren war. Daher ist eine schnelle Umstellung des bisherigen Geschäftsbetriebs im Hinblick auf Gruppenversicherungen geboten.

Darüber hinaus stellt die Entscheidung des EuGH auch gewisse Vertriebsstrukturen von Versicherungsunternehmen in Bezug auf Gruppenversicherungen auf die Probe. Gemäß § 127d VAG dürfen Versicherungsunternehmen nur Vermittler einsetzen, die über die entsprechenden Berechtigungen verfügen. Versicherer haben daher darauf zu achten, dass der Gruppenversicherungsnehmer gegebenenfalls über die entsprechende Berechtigung für das Anbieten eines Beitritts zur Gruppenversicherung besitzt.

3. Der Gruppenversicherungsnehmer als Versicherer?
Fletzberger in Korinek/G. Saria/S. Saria, VAG – Versicherungsaufsichtsgesetz, § 1 (16. Lfg, November 2016) Rz 9; Fenyves in Fenyves/Schauer, VersVG – Versicherungsvertragsgesetz (2014) § 1 Rz 4; Nummer-Krautgasser/Reckenzaun, Schadensversicherung und Schadensfälle in der Insolvenz, ÖJZ 2019, 197 (197). Fenyves in Fenyves/Schauer, VersVG § 1 Rz 8 ff mwN; Fletzberger in Korinek/Saria/Saria, VAG § 1 (16. Lfg, November 2016) Rz 9; NummerKrautgasser/Reckenzaun, ÖJZ 2019, 198 f.
risControl 01/2023 • Kolumne • 13
Mag. Philip Windischer

2023 - Der Ausblick

Die Körperschaftssteuer wird im heurigen Jahr von 25 auf 24 Prozent gesenkt. Bei der Lohnverrechnung wird der Dienstgeberbeitrag von 1,2 auf 1,1 Prozent reduziert und unter bestimmten Voraussetzun-

gen kann auch der Dienstgeberbeitrag zum Familienausgleichsfonds von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent gesenkt werden. Erleichterungen gibt es auch im Bereich des Investitionsfreibetrages und des Öko-Investitionsfreibetrags. Der Steuersatz für Einkommen zwischen 31.000 und 60.000 Euro wird von 42 auf 41 Prozent gesenkt. Die kalte Progression wird abgeschafft.

Einige Erhöhungen und Teuerungen in Kürze: Die motorbezogene Versicherungssteuer für nicht effiziente CO2- bzw. leistungsschwache Pkw steigt für Erstzulassungen ab 1. Jänner um 34,56 Euro. Die NoVA für Neufahrzeuge steigt mit heuer um ein Prozent für neue Pkw, die mehr als 104 Gramm an CO2 je Kilometer ausstoßen. Die Privatnutzung von Firmenautos wird ebenfalls teurer und auch der CO2-Ausstoß schlägt zu Buche. Dafür werden Arbeitnehmer, die ein FirmenE-Auto nutzen dürfen und einen

Steuersenkungen, Kostenerhöhungen – alles wird geboten.
14 • Im Fokus • risControl 01/2023

Kostenersatz für das Laden vom Arbeitgeber erhalten, diesen abgabe- und steuerfrei erhalten (bis 2.000 Euro pro Jahr). Die Teuerungsprämie für Dienstnehmer wird es auch heuer in Höhe von 3.000 Euro abgabefrei geben.

Das Parken wird ebenfalls teurer, in Wien steigen die Gebühren pro halber Stunde um 0,15 Euro (14 %), das bedeutet für zwei Stunden Parken in Wien fünf Euro an Gebühren. Aufgrund der Erhöhung und der damit verbundenen Parkplatznot in den Umlandgemeinden von Wien soll es zu erheblichen Zonenerweiterungen kommen.

Auch im Bereich der Sozialleistungen wird die 2022 beschlossene Reform schlagend. Die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag, Schüler- und Studienbeihilfen etc. werden künftig jährlich im Ausmaß der Inflation erhöht. Das bedeutet eine Steigerung der staatlichen Leistungen ab 1. Jänner 2023 um 5,8 Prozent. Im Pflegebereich werden pflegende Angehörige, welche die Pflege eines Menschen mit schwerer geistiger oder psychischer Behinderung, insbesondere Demenz, übernehmen, mittels Erhöhung der Erschwerniszulage beim Pflegegeld von 25 auf 45 Stunden pro Monat entlastet. Pflegende

Angehörige können Kosten von Pflegekursen geltend machen, die Angehörigengespräche werden erweitert. Die Antragsfrist beim Pflegekarenzgeld wird von zwei Wochen auf bis zu zwei Monate ausgeweitet.

Insgesamt soll die österreichische Wirtschaft in den ersten Monaten des heurigen Jahres noch schrumpfen, die Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute WIFO und IHS stehen auf Stagnation. Das Jahr 2023 soll uns so gut wie kein Wirtschaftswachstum bei weiterhin hoher Inflation bescheren. Die Arbeitslosigkeit bleibt gering und für das nächste Jahr wird in allen Bereichen eine bessere Zeit vorausgesagt.

Das ist nur ein kurzer Auszug aus dem Bereich, was es Neues mit Anfang des Jahres gibt. Traditionell haben wir uns auch in der Branche umgehört, was es Neues gibt und welche Ziele auf der Agenda stehen. Um die Lesbarkeit unserer Texte in gewohnter Form zu gewährleisten, werden wir auch weiterhin in den Texten nicht gendern. Worauf wir aber auch heuer besonders achten, ist die Wertschätzung und unser Respekt jedem einzelnen Menschen gegenüber, unabhängig vom Geschlecht!

risControl 01/2023 • Im Fokus • 15

Zürich Versicherung AG

Andrea Stürmer, CEO Zürich Versicherung AG: „Wir bei Zurich starten mit viel Ambition und Energie ins Jahr 2023. Im Vorjahr haben wir dafür die Voraussetzungen geschaffen und unseren Vertrieb neu aufgestellt. Im Privatund im Firmenbereich wollen wir unsere Kundinnen und Kunden gemeinsam mit unseren Maklerpartnern durch diese volatilen und wirtschaftlich herausfordernden Zeiten begleiten. Denn gerade jetzt sind die Menschen auf der Suche nach Sicherheit. Wir werden unsere Angebote ausbauen und weiter verbessern. Auch die Absicherung der existenziellen Risiken rückt vermehrt in den Fokus. Gleichzeitig wünschen sich immer mehr Menschen, mit ihrer Produktwahl einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Wir wollen sie dabei unterstützen und unseren eingeschlagenen, ambitionierten Weg fortsetzen. So bieten wir etwa bei unserer

fondsgebundenen Lebensversicherung Fonds an, die mit dem österreichischen Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte ausgezeichnet sind. Weiters werden wir als Unternehmen bei der Digitalisierung Fortschritte machen und mit unserer neuen Plattform und einem neuen KfzAngebot noch mehr Service bieten. Ganz zentral bleibt bei allen Plänen die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Maklerpartnern, denen wir für das neue Jahr alles Gute wünschen.“

CORUM Asset Management

Carlos Romero, CORUM-Partner und Head of International: „Am europäischen Immobilienmarkt hat sich CORUM in den vergangenen elf Jahren bereits zu einem der großen Player entwickelt. Das internationale Fundraising überschritt mit November 2022 die 1-Milliarde-Grenze alleine für das Jahr 2022. Insgesamt verwaltet das Unternehmen für seine Investoren über sechs Milliarden Euro Assets under management. Im Gründungsland Frankreich liegt CORUM laut dem unabhängigen Forschungsinstitut ‚Epargne Immobiliere et Fonciere‘ solide und langfristig unter den Top 3 der vergleichbaren Investmentunternehmen. Mit zwölf Prozent Marktanteil stand CORUM 2022 erstmalig sogar an der Spitze dieses Vergleichs – noch vor Mitbewerbern wie BNP Paribas oder Amundi.“

In Österreich profitieren Anleger ebenfalls von der erfolgreichen Arbeit des international

tätigen Real Estate Teams. Über 2.000 österreichische Investoren haben CORUM seit dem ersten Produktlaunch im Jahr 2019 bereits über 40 Millionen Euro anvertraut – Tendenz stark steigend.

Neben den beiden Gewerbeimmobilienfonds, die bereits für österreichische Anleger zeichenbar sind, wird die Produktpalette auch hierzulande zeitnah erweitert. So wurde etwa der Zulassungsprozess für einen dritten Immobilienfonds – erstmalig mit Nachhaltigkeitssiegel – bereits gestartet. Einen zusätzlichen Boost soll auch das Vermögensberater-Netzwerk erfahren. Bis dato haben bereits über 200 selbständige Vermögensberaterinnen und Vermögensberater CORUM in ihr Portfolio aufgenommen. Um dieses Wachstum bestmöglich voranzutreiben, ist CORUM auf der Suche nach den besten Köpfen der Branche. „Wir haben u. a. die Leitung der Niederlassung neu ausgeschrieben. Für diese Posi-

Andrea Stürmer, CEO Zürich Versicherung AG
16 • Im Fokus • risControl 01/2023
Carlos Romero, CORUM-Partner und Head of International

tion laden wir Führungskräfte mit langjähriger Erfahrung in Management und Vertrieb ein, unser Unternehmen kennenzulernen und die nächsten Schritte mit uns zu gehen.“

CarVita Holding GmbH

Jürgen Henschel, Geschäftsführer CarVita Holding GmbH: „Ein digitales Ökosystem schafft die Grundvoraussetzung für ein Wirtschaften unter Ressourcenknappheit und Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Die zukünftigen Herausforderungen werden jene erfolgreich meistern, die es verstehen, schneller und agiler als der Rest des Markts zu agieren. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Kontext künstliche Intelligenz. Unsere Technologie führt zu digitalen Innovationen und verändert die Geschäftsmodelle unserer Kundinnen und Kunden. Wir werden 2023 unseren digitalen Mitarbeitenden KIM (künstliche intelligente Mitarbeiter) bei weiteren

Versicherungen und Maklern in Österreich implementieren. Mit Brain2KIM bauen wir die Fähigkeiten von KIM weiter aus und unterstützen den NewWork-Lifestyle der nachfolgenden Generationen.

Neben den bereits bestehenden digitalen Schadenprozessen wird ein digitaler Gewerbe- und Flottentarifrechner für Makler eingeführt. Damit ist ein Makler in der Lage, seine Interessentinnen und Interessenten sowie Kundinnen und Kunden einfacher und effektiver zu betreuen. Vom Vertrieb über die digitale Vertragsadministration der Fahrzeuge bis hin zur Abwicklung im Schadenfall ist eine 360-GradBetreuung an jedem Kontaktpunkt mit den Kundinnen und Kunden möglich.

Ebenso wird der Service für Gutachter und Werkstätten weiter ausgebaut. Für diesen Zweck schaffen wir weitere Schnittstellen zwischen Kalkulationsprogrammen für Schäden und Dealer-Management-Systemen von Werkstätten. Unsere Mission ist es, in allen Bereichen die Geschäftsmodelle unserer Kundinnen und Kunden zu transformieren. Wir geben ihnen u. a. die Möglichkeit, neue digitale Produkte wie zum Beispiel Mobilitätsversicherungen anzubieten.“

Wiener Städtische Versicherung AG

Sonja Steßl, Vorstandsdirektorin Wiener Städtische Versicherung AG: „Die aktuellen Multikrisen – Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimawandel, Energiekrise, Inflation – stellen auch die Ver-

sicherungsbranche vor große Herausforderungen. Positiv ist, dass durch die Zinswende und die steigende Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung Vermögensaufbau und Altersvorsorge wieder effektiver möglich sind. Die Lebensversicherung wird wieder mehr an Bedeutung gewinnen, weil sie stabile Renditen liefert und biometrische Risiken übernehmen kann – das bietet nur diese Sparte. Und nicht zuletzt wird private Alters-, Gesundheits- und Existenzvorsorge aufgrund des demografischen Wandels und der angespannten Budgetsituation immer dringender.

Wir intensivieren unsere Aktivitäten zum Thema Nachhaltigkeit: Neuveranlagung erfolgt nahezu ausschließlich in nachhaltige Investments wie Green Bonds, Wind- und Solarparks, aber auch in Infrastrukturprojekte und Immobilien. Wir haben als erste österreichische Versicherung eine nachhaltige Fondspolizze – ausgezeichnet mit dem österreichischen Umweltzeichen – auf

Jürgen Henschel, Geschäftsführer CarVita Holding GmbH
risControl 01/2023 • Im Fokus • 17
Sonja Steßl, Vorstandsdirektorin Wiener Städtische Versicherung AG

den Markt gebracht. Die Nachfrage ist sehr hoch – bereits jeder zweite Euro im Neugeschäft fließt in nachhaltige Fonds.

Die Weiterentwicklung von OMDS 3 wird uns in nächster Zeit ebenso wie das Management von Risken wie Cloud-Computing, Smarthome oder Cyberkriminalität beschäftigen. Vor allem Cyberdelikte haben deutlich zugenommen. Es vergeht kaum ein Tag ohne Angriff auf ein Unternehmen –auch in Österreich. Die Mehrheit ist jedoch noch immer nicht versichert. Wohin der Trend geht, zeigt sich in den USA, wo der Absicherungsgrad schon deutlich höher als in Europa ist.“

DONAU Versicherung AG

Judit Havasi, Vorstandsvorsitzende DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group: „Durch unsere klare Strategie hat die DONAU die solide Basis, um auch im Jahr 2023 erfolgreich zu sein. Wir fokussieren auf zentrale

Zukunftsthemen wie Nachhaltigkeit und das Vorantreiben unserer digitalen Services. Der Verzicht auf Investments in Kohle führt bei der Neuveranlagung zu nachhaltig ausgerichteten Investments. Akzente setzen wir auch beim Betrieb. Wir gewinnen Strom aus Photovoltaikanlagen unserer Landesdirektionen, setzen auf energiesparende, umweltfreundliche Technologie in allen Bereichen und schonen Ressourcen. Die Digitalisierung ist dabei ein wichtiger Hebel, mit dem wir Mehrwert für alle Kundinnen und Kunden schaffen.

Die DONAU hat sehr erfolgreich ITProjekte abgeschlossen, die zukünftige digitale Entwicklungen leichter machen werden. Unser rundum erneuertes Kundenportal verstärkt die Kommunikation mit unseren Kundinnen und Kunden. Deren positives Feedback ermutigt uns, diese digitalen Services weiter auszubauen.

Zugleich werden wir die persönliche Beratung stärken. Wir wissen, dass alle Fragen zur Gesundheits- und Pensionsvorsorge oder zum Inflationsschutz persönliche Beratung brauchen. Der GreenProtect der DONAU ist mit dem Umweltzeichen als nachhaltige Veranlagung in die Top-Liga aufgestiegen. Eine fondsgebundene Lebensversicherung braucht die richtigen Beraterinnen und Berater, die diese als eine Möglichkeit der Vorsorge vermitteln. Deswegen informieren wir in einer starken Kampagne über die Möglichkeiten und Chancen, eine attraktive Laufbahn bei der DONAU zu starten. Die DONAU bleibt ih-

rer Strategie treu. Wir verbinden regionale Präsenz mit den Stärken der Digitalisierung.“

Fachverband Finanzdienstleister

Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich: „Wie in jedem Jahr ist der erste Schwerpunkt der Tätigkeiten des Fachverbandes die Durchführung des Bildungs-Kick-offs im Jänner. Es werden wieder online 27 Weiterbildungsstunden angeboten. Dabei werden alle Pflichtmodule des Lehrplans für die gewerbliche Vermögensberatung abgedeckt, sodass hier die Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit haben, bereits im Jänner die gesamte Weiterbildungsverpflichtung für gewerbliche Vermögensberater zu absolvieren. Im letzten Jahr wurde das Angebot von über 2.000 Vermögensberaterinnen und -beratern angenommen,

Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister
18 • Im Fokus • risControl 01/2023
Judit Havasi, Vorstandsvorsitzende DONAU Versicherung AG

sodass schon knapp 50 Prozent dieser Mitglieder ihre Weiterbildungsverpflichtung über den Bildungs-Kickoff erfüllen. Obwohl die Planung und Organisation schon einem Monat nach dem letzten Kick-off beginnt, arbeitet der Fachverband ständig daran, Verbesserungsvorschläge umzusetzen, um die Veranstaltung für die Mitglieder noch attraktiver und kurzweiliger zu gestalten.

Am Anfang des Jahres steht für Wertpapierunternehmen die Umsetzung des im Dezember beschlossenen Wertpapierfirmengesetzes an. Die essentiellste Neuerung dieses Gesetzes besteht darin, dass nun auch Kundengelder gehalten werden dürfen. Hier wird der Fachverband sich wie immer intensiv mit den betroffenen Betrieben und der Finanzmarktaufsicht austauschen und mit Hilfe von z. B. einem Fragenund Antworten-Katalog die betroffenen Mitglieder bei evtl. nötigen innerbetriebliche Anpassungen unterstützen.

2023 wird die CCD II (Verbraucherkreditrichtlinie) im Trilog in der EU beschlossen. Ebenso werden auf EUEbene vermutlich die 6. GeldwäscheVerordnung und auch die Verordnung zu MICA (Market in Krypto Assets) beschlossen. Bei allen Rechtsnormen, die auf EU-Ebene beschlossen werden, wird der Fachverband – wie immer – zuerst die Mitglieder über zukünftig anstehende Änderungen in den jeweiligen Bereichen informieren und dann im Zuge der Interessensvertretung sich dafür einsetzen, dass in Österreich keine zusätzlichen Bürden für die betroffenen Branchen entstehen (kein GoldPlating).

Darüber hinaus werden im Zuge der Anpassung der Befähigungsprüfung auf NQR-Level 6 neue Prüfungsfragen – welche diesem Niveau entsprechen –erstellt. Dazu wird es im Februar oder März eine Trainerkonferenz geben, bei

welcher unter professioneller Anleitung durch das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) mit der Erstellung erster Fragen begonnen wird. Ziel ist es, bis zum Jahresende zwei bis drei fertige Prüfungen zu erstellen, damit 2024 die neue Prüfungsordnung in Kraft treten kann. Die Erstellung der Prüfungsfragen wird also ein Thema sein, welches den Fachverband das ganze Jahr beschäftigt. Ein wichtiges Thema für 2023 wird noch die Retail Investment Strategy der EU sein. Hier wird die Europäische Kommission im Jänner 2023 ihre Ideen veröffentlichen. Der Fachverband wird sich auch hier dafür einsetzen, dass die ‚Wahlfreiheit des Entgelts‘ bleibt, keine überbordenden Organisations- oder Dokumentationsvorschriften kommen und wirtschaftlich sinnvolles Arbeiten auch zukünftig möglich sein wird.“

Bundesgremium der Versicherungsagenten

KommR Horst Grandits, Obmann des Bundesgremium der Versicherungsagenten: „Im Jahr 2022 hat das Bundesgremium der Versicherungsagenten gemeinsam mit dem renommierten Institut KMU Forschung Austria eine maßgeschneiderte Branchenstudie erstellt. Mit über 600 Teilnehmern konnten erstmalig seit dem 20-jährigen Bestehen des Berufsstandes repräsentative Daten erhoben werden, die einen umfangreichen Einblick in die Branchenstruktur geben. Dank der Branchenstudie können wir in Zukunft evidenzbasiert gegenüber den politischen Stakeholdern argumentieren und die Forderungen des Berufsstandes stärker durchsetzen.

Mithilfe der Studie konnten wir bereits heuer der Politik gegenüber aufzeigen, dass es aufgrund von Teuerungseffekten unsachlich ist, die Versicherungsagenten vom Energiekostenzuschuss auszuschließen. Mit evidenzbasierten Argumenten konnten wir erreichen, dass Versicherungsagenten in den Genuss dieser Förderung kommen können. Dies ist ein großer Erfolg, da die Mehrkosten teilweise abgefedert werden können.

In puncto Weiterbildung konnten wir für das Jahr 2022 – wie im Jahr 2020/2021 – ein bis zu 100-prozentiges vereinfachtes Lernen für die Erfüllung der Weiterbildungspflicht erreichen. Der ständigen Weiterbildung wird eine hohe Bedeutung beigemessen: Rund 96 Prozent der Versicherungsagenten messen der kontinuierlichen Weiterbildung eine hohe Bedeutung bei und 88 Prozent kennen und wertschätzen die Angebote der Landesgremien. Das spornt uns an, gemeinsam mit den Landesgre-

risControl 01/2023 • Im Fokus • 19
KommR Horst Grandits, Obmann des Bundesgremium der Versicherungsagenten

mien an unserer Aus- und Weiterbildungsstrategie 2023 weiterzuarbeiten. Für die notwendigen Anpassungen unserer neuen Befähigungsprüfungsordnung und Zugangsordnung auf das Level NQR 6 konnten in diesem Jahr alle rechtlichen Grundlagen fertiggestellt und mit den betroffenen Fachverbänden der Interessensausgleich positiv abgeschlossen werden. Im Moment warten wir auf die offizielle Bestätigung des Wirtschaftsministeriums. Danach werden wir im Jahr 2023 gemeinsam mit allen Bundesländern in den Umsetzungsprozess gehen. Ziel ist es, österreichweit alle Vorbereitungen zu treffen, damit angehende Berufskollegen für ihren Start in ihre Selbstständigkeit eine solide Basis erhalten.

Mehr als die Hälfte der Versicherungsagenten sieht das Thema Digitalisierung bzw. digitale Transformation als große Zukunftsherausforderung. Als erste Maßnahme hat das Bundesgremium ein Paket mit Cyberkriminali-

tät und Cyberversicherungen auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt. Die Digitalisierung ist ein Dauerbrenner und wird auch in den nächsten Jahren ein Schwerpunkt der Kammerorganisation sein.

Zum Thema ‚Sustainable Finance und Offenlegung‘ haben wir ein gut besuchtes Webinar veranstaltet. Darin ging es um die ab dem 2.8.2022 verschärften Informationspflichten beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Good News zuletzt: Die für 2023 angekündigte Revision der Vermittler-Richtlinie (IDD) wurde verschoben. Entsprechend der Empfehlung der EIOPA hat nun auch die EU-Kommission deren Position übernommen, mit einer Review der IDD bis in die nächste Periode abzuwarten. Somit können vor einer Revision der Status quo evaluiert und Erfahrungen gesammelt werden.“

Merkur Lebensversicherung AG

Ingo Hofmann, CEO Merkur Lebensversicherung AG: „Im Bereich der Biometrie-Produkte planen wir eine Erweiterung unserer vielfach prämierten Berufsunfähigkeitsversicherung ‚Plan B‘ um neue, attraktive Leistungsfeatures. In der fondsgebundenen Lebensversicherung liegt der Fokus neben dem kontinuierlichen Ausbau unserer Fondspalette auf der Entwicklung eines alternativen Angebots für das Auszahlungsmanagement. Unser Motto ‚Gemeinsam stärker‘ soll unseren Vertriebspartnern konkrete Vorteile brin-

gen. Deshalb planen wir einen Kombiantrag zur vereinfachten gemeinsamen Beantragung von BU-Tarifen der Merkur Lebensversicherung AG und Gesundheitsversicherungs-Tarifen der Merkur Versicherung AG. Im Bereich der elektronischen Vertriebsunterstützung stehen die laufende Optimierung und der Ausbau von Schnittstellenlösungen zu Maklern und Plattformen im Vordergrund.“

Generali Österreich

Gregor Pilgram, Vorsitzender des Vorstandes der Generali Österreich: „Mit dem Start der neuen Strategie ‚Lifetime Partner 24: Driving Growth‘ im Dezember 2021 wurde der Grundstein für die nächsten drei Jahre gelegt. Im Vordergrund steht die kontinuierliche Weiterentwicklung der Generali als Lifetime Partner für unsere Kunden, Partner und Mitarbeiter. Wir wollen unsere Stakeholder langfristig an unser

Gregor Pilgram, Vorsitzender des Vorstandes der Generali Österreich
20 • Im Fokus • risControl 01/2023
Ingo Hofmann, CEO Merkur Lebensversicherung AG

Unternehmen binden. Im Fokus stehen folgende Schwerpunkte:

• Gemeinsam mit dem gezielten Einsatz von Ressourcen und Kapital treiben wir nachhaltig profitables Wachstum voran. Unser erklärtes Ziel ist, die Marktposition in Schaden/Unfall auszubauen und eine best-in-class-Profitabilität zu erzielen.

• Unsere Kunden erwarten, dass wir in Zukunft noch stärker auf ihre Bedürfnisse eingehen. Die Antwort darauf ist eine Kombination aus der physischen und digitalen Beratung. Zusätzlich setzen wir auf das Zusammenspiel von personalisierbaren Produkten und digitalen Services und schaffen so ein modernes Kundenerlebnis.

• Innovationen tragen dazu bei, Komplexität zu reduzieren. Durch den Einsatz von Automatisierung und neuen Technologien wollen wir die Effizienz innerhalb des Unternehmens erhöhen.

Diese drei Säulen bauen auf einem Fundament aus einem erstklassigen Kundenerlebnis, einer starken finanziellen Performance und einer positiven sozialen und ökologischen Wirkung auf. Vorangetrieben werden sowohl konkrete Initiativen zur Förderung von Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion als auch die Verpflichtung zum Engagement für mehr Nachhaltigkeit.“

Finlex GmbH

Peter Loisel, Country Head Austria beim InsurTech Finlex: „Finlex hat sich in Österreich für 2023 viel vorgenommen: Der digitale Marktplatz für Gewerbe- und Industrieversicherungen wird weiter ausgebaut, damit die Kooperationspartner bei Cyber und D&O noch mehr profi-

tieren. Die Produktpalette wird mit Straf-Rechtschutz, persönlicher D&O und Vertrauensschaden-Versicherung erweitert. Für ausgewählte Berufsgruppen entwickeln wir Vermögensschaden-Haftpflicht-Angebote. Bei dieser Entwicklung werden die Kooperationsmakler eng eingebunden, um ihre Bedürfnisse wirklich passgenau zu treffen. Die Finlex-Plattform erweitert die bislang in Österreich einmalige Marktbreite an internationalen Versicherern 2023 um die Angebote österreichischer Versicherer. Zusätzlich zu der bisherigen Effizienz, mit nur einem Risk-Assessment die Angebote verschiedener Versicherer zu erhalten, kommt ein ‚fast track‘ hinzu. Bald erhält der Makler erste Angebote bei Cyber schon nach nur wenigen Antworten auf die Risikofragen. Er kann dann selbst entscheiden, ob er die Angebotsbreite durch weitere Antworten erhöhen will. Auch das D&O-Risk-Assessment wird vereinfacht, indem z. B. die Corona-Frage

entfällt. Mit einem veritablen CyberÖkosystem unterstützt Finlex beim Herstellen der Mindest-IT-Standards für das Erreichen der Versicherbarkeit. Unsere Risk-Management-Beratung umfasst Cyber-Risiko-Score, CyberScans, Penetration-Tests, AwarenessSchulungen, Cyber-Risk-Audit. All dies funktioniert nur mit mehr Mitarbeitern. Unser junges Team in Österreich wird weiterwachsen.“

Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

KommR Christoph Berghammer, MAS, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler und Berater: „Das Jahr 2022 war durch die geopolitischen Ereignisse ein besonders herausforderndes für die gesamte Weltwirtschaft. Wir haben als Standesvertretung der Versicherungsmakler und Berater in Österreich die Anliegen unserer Kollegenschaft weiterverfolgt und vorangetrieben. Im Fokus steht und stand der Erhalt von Provisionszahlungen. Nach wie vor ist die Gefahr eines Provisionsverbots in der Lebensversicherung durch Brüssel nicht gebannt. Ein von uns bei Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger. LL.M., Universität Wien, beauftragtes Gutachten attestiert einem Provisionsverbot einen Verstoß gegen europäische Grundrechte. Ein Provisionsverbot hätte eine einschränkende Wirkung sowohl auf die Niederlassungs- als auch die Dienstleistungsfreiheit, was man am Beispiel Finnlands gut beobachten kann. Als weiterer Höhepunkt ist auch der im letzten Jahr eingerichtete Code of Conduct (CoC) zu erwähnen,

Peter Loisel, Country Head Austria Finlex
risControl 01/2023 • Im Fokus • 21

der klar die Rolle des Versicherungsmaklers gegenüber der Versicherungswirtschaft definiert und auch stärkt. Eine weitere Herausforderung waren und sind die Vorbereitungsarbeiten für die „Maklerprüfung NEU“. Eine vom Wirtschaftsministerium geforderte Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des Projektes wurde zu dessen Zufriedenheit geliefert, der Neuausrichtung der Ausbildung steht nichts mehr im Wege. Zeitnah werden alle zukünftigen Prüfungsfragen auf ihre Richtigkeit im Bereich NQR6 und ihre Fachlichkeit geprüft. Im Bereich der Nachhaltigkeit haben wir einen Leitfaden zum Thema Sustainable Finance aufgelegt, der eine wichtige Hilfestellung zur rechtskonformen Umsetzung bietet. Der wichtigste Punkt der Arbeit des Fachverbandes war die Neuregelung der Finanzierung der Standesvertretung. Eine überwältigende Mehrheit hat der Erhöhung der Kammerumla-

ge zugestimmt und macht uns damit frei von Abhängigkeiten. Das lässt uns unserem Berufsethos entsprechend völlig frei und unabhängig agieren. Für das heurige Jahr sehen wir einen der Schwerpunkte in der Revision der IDD, die uns nach Brüssel führen wird, um dort unsere Anliegen gemeinsam mit der BIPAR vor Ort zu vertreten und so die Zukunft der Versicherungsmakler abzusichern. Die Ausbildung NEU wird fertiggestellt und die Zugangsverordnung zu unserem Berufsstand neu aufgestellt.“

Niederösterreichische

Versicherung AG

Eric R. Steininger, Leiter Ungebundener Vertrieb der Niederösterreichischen Versicherung AG: „Wir setzen auf unsere Stärken und Kompetenzen, für die wir schon seit vielen Jahrzehnten stehen. Die Niederösterreichische Versicherung wurde 1923 als Feuerversicherer für die Landwirtschaft gegründet. Seitdem haben wir laufend unser Angebot erweitert, aber dabei unsere Wurzeln nicht vergessen. Unsere Landwirtschaftsbündelversicherung wird im Makler- und Mehrfachagentenbereich gerne empfohlen, denn die Wünsche und Bedürfnisse der Landwirte sind uns gut bekannt.

Zusätzlich schätzen uns Makler, die selbst mit Siedlungsgenossenschaften kooperieren oder gute Kontakte zu Bauträgern und Hausverwaltern haben. Mit unserer Wohnhausbündelversicherung bedienen wir dieses Kundensegment sehr gut. Eine

perfekt organisierte Schadenabteilung macht es einfach, die richtigen Argumente beim Kunden zu finden.Auch für viele Gemeinden in Niederösterreich sind wir der erste Ansprechpartner. Ein Konzept, dass nach erfolgter Bewertung aller Gebäude der Gemeinde die Verantwortlichen jeglicher Sorgen hinsichtlich Unterversicherung befreit, ist hier maßgeblich. Bedarfsgerechte Bausteine sind eine Selbstverständlichkeit. Damit sichern wir auch den Erfolg unserer Partner.

Mit unserem Digitalprojekt ‚Einfach, schnell, enderledigt‘ möchten wir digitale Lösungen für unsere Vertriebspartner schaffen. Beginnend im 1. Quartal 2023, werden wir unser neues Makler-Cockpit vorstellen und möchten damit ein modernes, zielgerichtetes Tool für Makler und Mehrfachagenten bieten. Wir freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern und sind für sie da: damals wie heute.“

Eric R. Steininger, Leiter Ungebundener Vertrieb der Niederösterreichischen Versicherung AG
22 • Im Fokus • risControl 01/2023
KommR Christoph Berghammer, MAS, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

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Chancen wahrnehmen zum richtigen Zeitpunkt

Während es in der ersten Jahreshälfte nochmals richtig turbulent zugehen könnte, da die Inflationsbekämpfungsbereitschaft der Notenbanken derzeit etwas unterschätzt wird, winken in der zweiten Jahreshälfte eventuell positive Überraschungen, sobald die Fed eine Leitzinsanhebungspause signalisiert. Dann wäre es an der Zeit niedergeprügelte Aktien und Anleihen zu akkumulieren und das Edelmetall-Portfolio nochmals aufzustocken.

Momentan herrscht an den Märkten Tauwetter. Die Headline-Inflation erreichte in den USA im Juni 2022 mit 9,1 Prozent ihren Höhepunkt und ist seither bis November auf 7,1 Prozent rückläufig. Im Euroraum sank die Inflation vom Hoch bei 10,6 Prozent im Oktober auf 10,1 Prozent im November. Primärer Faktor ist eine Drosselung der Teuerungsdynamik der Energiepreiskomponente, da die Preise für Erdöl und Erdgas bereits wieder zurückgehen. Die Corona-Maßnahmen und Wachstumsdelle in China führten zu rückläufigen Rohstoffpreisen. Dies trägt in der Industrie zu einer Entspannung bei der Input-Inflation bei.

Doch noch relativ hartnäckig auf hohem Niveau verharren zwei von der Fed genau beobachtete Inflationsparameter, nämlich die Kerninflation und die Inflation der persönlichen Konsumausgaben (PCE-Price-Index). Letztere war zwar von 6,3 Prozent im September bis November 2022 auf 5,5 Prozent rückläufig, ist jedoch noch weit entfernt vom Inflationsziel der Fed, das bei nachhaltig 2,0 Prozent liegt. Vor allem die Preissteigerung der Nahrungsmittel liegt nicht nur in den USA und Europa im zweistelligen Bereich, sondern weltweit. Sollte es 2023 in wichtigen Anbaugebieten schlechte Ernten geben, dann ist von einer Fortsetzung auszugehen. Hingegen etwas moderater verhalten sich die Preise für Dienstleistungen, die jedoch seit August über 5 Prozent auf Jahresbasis ansteigen (November 22: 5,2 Prozent). Die Gewerkschaften gewin-

nen in Inflationären Phasen an Bedeutung und eine zweite Teuerungs-Welle bzw. die Ausprägung eines Plateaus auf höherem Niveau ist in den kommenden zwei Jahren nicht auszuschließen, zumal es zahlreiche geopolitische Krisenherde wie China/Taiwan; Iran; Türkei/Griechenland und das alte leidige Thema Russland vs. NATO gibt. Immer wieder drohen somit Lieferengpässe und Knappheitssituationen.

Vergangene Hochinflationsperioden warnen vor verfrühter Euphorie

Mögliche Inflationsszenarien zeigt ein historischer Rückblick. Definiert man dabei nachhaltige Hochinflationsphasen als Phasen, in denen die Inflationsrate mindestens 12 Monate in Folge um mindestens 5 Prozent anstieg, so gab es seit 1916 in den USA 7 nachhaltige Hochinflationsphasen, die zwischen 13 Monate (Dezember 1950 bis Dezember 1951) und 70 Monate (Jänner 1977 bis Oktober 1982; Zweiter Ölschock) anhielten. Im Schnitt dauerte so eine Phase 37 Monate. Entsprechend lange beschäftigte dies auch die Fed in der Eindämmung. Doch in den Inflationären 70er- und frühen 80er-Jahren betrug die US-Staatsverschuldung nur einen Bruchteil von der heutigen, weshalb allzu starke Leitzinsanhebungen im Worst Case sogar die USA zu massiven staatlichen Sparmaßnahmen zwingen könnten.

Doch eine Reihe weiterer Zinsanhebungen sollten laut historischer Betrachtung noch bevorstehen – wenn auch vielleicht in einem moderateren Tempo. Der historische Rückblick ist auf jedem Falle ernüchternd. Dazu haben die Analysten von HedgeGo in der ResearchPublikation „Treasury Scout“ vom 10. November 2022 unter Leitung ihres Chefanalysten, Gerhard Massenbauer, die letzten acht Zinserhöhungszyklen in den USA (seit 1971) untersucht und kamen zu folgender Erkenntnis: Die durchschnittliche Anzahl an Zinserhöhungen lag bei 15 (per 3.Jänner 2023 erst 7) und die durchschnittliche Gesamt-Leitzinserhöhung über den Zyklus hindurchgehend lag bei 5,64 Prozentpunkte (aktuell: 4,25 Prozentpunkte). Allerdings dauerte ein Zinserhöhungszyklus im Schnitt 32 Monate (derzeit sind erst 9 Monate vergangen). Doch hier schreiben die Analysten von durchschnittlichen Szenarien. In den hochinflationären 70er-Jahren benötigte die Fed 20 bzw. 34 Zinsschritte zur Erreichung ihres Zieles. Das letzte Mal als wir unter hohen Inflationsraten litten, beschäftigte uns das Phänomen insgesamt sieben Jahre lang (drei außerordentliche US-Zinszyklen mit sehr hohen Ausschlägen).

Weitere Abwärtsschübe

Das aktuelle „Zinstauwetter“, das eine kleine Bärenmarkt-Rally auslöste, in der zwischenzeitlich vom 23. Oktober bis 7. Dezember die Renditen zehnjäh-

24 • Im Fokus • risControl 01/2023

riger US-Treasuries von 4,23 auf 3,41 Prozent am Terminmarkt rückläufig waren, könnte nach erneuten Renditeanstiegen auf 3,88 Prozent bis Jahresende 2022 bald wieder enden.

Auf 3-Monats-Sicht liegt der Dow Jones rund 11 Prozent im Plus und der DAX sogar 16,2 Prozent und der Goldpreis hat sich von jüngsten Rückschlägen in diesem Zeitraum mit einem Plus von 9 Prozent erholt. Doch die Rezessionssignale sind nicht zu überhören. Nicht nur eine inverse Zinskurve in den USA (3-Monats-T-Bills höher verzinst als zehnjährige US-Treasuries), die seit den 70er-Jahren bereits jeder Rezession voranging, sondern auch diverse Einkaufsmanagerindizes und die aktuelle Corona-Pandemie in China deuten auf

Abwärtsdynamik hin. Unter Druck gerieten vor allem die einstigen Gipfelstürmer des Technologiebereichs. Gleich zum Jahresauftakt 23 stehen Apple und Tesla unter Druck. Per 4. Jänner liegt der Nasdaq 100 bereits 33 Prozent im Minus verglichen mit minus 10 Prozent im Dow Jones. Die Ertragsdynamik der börsennotierten Unternehmen lässt mit fortschreitendem Abschwung immer weiter nach.

Investitionen geraten infolge der bereits gestiegenen Zinsen ins Stocken. Das nimmt die Fed in Kauf, um eine Überhitzung des Arbeitsmarktes und somit Lohninflation zu vermeiden. Bei einer Arbeitslosenquote von 3,7 Prozent ist der Arbeitsmarkt ausgetrocknet – atypisch für einen Abschwung wie

er derzeit vorherrscht. Daher könnte die Fed stärker und länger als derzeit die Fed Fund Future einpreisen (CME Fed Watch-Tool) ihre Leitzinsen anheben. Bis zur Fed-Entscheidung am 14. Juni 2023 sollten demnach die Leitzinsen nur noch von 4,25 bis 4,50 um 0,75 Prozentpunkte auf 5,00 bis 5,25 Prozent steigen. Doch das könnte zu wenig sein. Eventuell kann es bis 26. Juli 2023 (geldpolitische Entscheidung der Fed) noch einen Anstieg auf insgesamt 5,50 bis 5,75 Prozent geben. Schon alleine restriktive Töne bei der nächsten Zinsentscheidung am 1. Februar 2023 oder sogar schon kritische Kommentare im Vorfeld könnten das aktuelle „Börsentauwetter“ wieder beenden und zu einer Fortsetzung der Abwärtsbewegung am Aktienmarkt führen, so lange bis die Fed eine Zinsanhebungspause in Aussicht stellt. Das erste Quartal könnte somit noch mit entsprechenden Kursverlusten an den Aktienmärkten verbunden sein – nicht zuletzt aufgrund schlechterer Unternehmensnachrichten weltweit.

Staatsanleihen erneut unter Druck

Gleichzeitig droht es an den Staatsanleihenmärkten wieder turbulent zu werden. Es reichen schlecht verlaufende Bond-Auktionen und die Renditen schnellen in die Höhe. In Europa könnten weitere Zinsanhebungen und Rating-Downgrades hochverschuldeter Länder wie Italien, Spanien, Portugal, Griechenland und Frankreich zu erneuten Turbulenzen führen und Anleihennotkäufe der EZB erfordern. In den USA sollte indessen die Staatschuldenobergrenze von ca. 31,4 Billionen USD im Auge behalten werden, die im Verlauf des Jahres 2023 erreicht ist und vielleicht nur minimal angehoben werden könnte. Da die Republikaner das Repräsentantenhaus beherrschen, ist unter Umständen zum Jahresende 2023 wieder mit einem nervenaufrei-

risControl 01/2023 • Im Fokus • 25

benden Tauziehen ums Budget 2024 zu rechnen. Im Worst Case folgt wie bereits 2018 ein Shutdown. Verwaltungseinheiten stünden ohne Geld da und müssten geschlossen werden.

Diese Entwicklungen werden noch vom QT (Quantitative Tightening) überschattet. So schrumpfte beispielsweise die Bilanzsumme der Fed von 8.965 Mrd. USD am 13. April 2022 bis 28. Dezember 2022 bereits auf 8.551 Mrd. USD. Die EZB geht die Schrumpfung gemächlicher an. Bezüglich des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) sollten die Tilgungsbeträge bei Fälligkeit noch bis Ende Februar 2023 vollumfänglich angelegt werden. Danach werden bis Ende des zweiten Quartals 2023 die Bestände monatlich im Schnitt um 15 Mrd. EUR reduziert. Bezüglich einer Schrumpfung der Bestände aus dem wesentlich größeren Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) wird es

noch mindestens bis Anfang 2025 dauern. Generell hinkt die Geldpolitik in Europa den USA hinterher. Somit könnte die EZB noch weitere Leitzinsanhebungen durchführen, während sich die Fed bereits in einer Zinsanhebungspause befindet. In so einem Fall könnte der US-Dollar sich entsprechend abschwächen. Eine Wechselkursrelation nahe EUR/USD von 1,20 ist bis Jahresende 2023 nicht auszuschließen. In der ersten Jahreshälfte hingegen könnte der US-Dollar nochmals erstarken und sogar Werte von unter 1,00 (bei EUR/USD) sind nicht ganz auszuschließen.

Geldpolitische Lockerung in der zweiten Jahreshälfte möglich

In den USA ist zu erwarten, dass die Fed spätestens dann zurückrudert, wenn die Staatsanleihenrenditen bei-

spielsweise infolge einer schlechten Treasury-Auktion außer Kontrolle geraten und überraschend stark ansteigen. Auch eine tiefe Rezession könnte einen Kurswechsel einleiten. Schon die Aussicht auf eine Zinsanhebungspause wäre in der Lage, die US-Treasury-Renditen purzeln zu lassen und ein Kursfeuerwerk an den globalen Aktienmärkten zu entfachen - auch in Europa. Denn die EZB wird in einer gewissen Zeitverzögerung der Fed folgen. Dieses Szenario wäre begleitet von einem nachhaltigen Aufwärtstrend im Goldpreis, der bis Jahresende durchaus auf bis zu über 2.300 USD ansteigen könnte. Ebenfalls aussichtsreich ist Platin, während Silber in einer gewissen Zeitverzögerung eine plötzliche Preisexplosion (ev. ShortSqueeze) verzeichnen könnte.

Sollte in China die Pandemie bis dahin vorbei sein, dann winkt mit dem Hochfahren der Produktion ein Nach-

Was 2023 zu erwarten ist

1. Jahreshälfte

• Staatsanleihen: Erneute Renditeanstiege infolge anhaltender Inflationsbekämpfung durch Fed, EZB und Bank of England.

• Unternehmensanleihen: Steigende Risikoaufschläge, da mit konjunkturellem Abschwung die Ausfallsraten wieder ansteigen, also fallende Bondpreise.

• Emerging Markets-Bonds: Steigende Dollarzinsen und ein erneut erstarkender US-Dollar führen in einer Reihe von Schwellenländern zu Kapitalabflüssen, Währungsabwertungen und zu besonders stark fallenden Bondpreisen und Aktienkursen.

• Aktien: Erneute Rückschläge, insbesondere bei Technologiewerten, Aktien aus Schwellenländern und Zyklikern.

• Rohstoffe: Hohe Volatilität, wobei Anstiege bei Energierohstoffen und Industriemetallen von Angebotsverknappung und Geopolitik abhängen. Da China pandemiebedingt als Nachfragefaktor ausfällt, sind vorerst tendenziell fallende Preise zu erwarten. Eine Ausnahme könnten diverse Agrarrohstoffe bei schlechten Erntedaten oder ungünstigen Witterungsbedingungen sein.

• Edelmetalle: Gold zeigte zuletzt ein hohes Maß an Stabilität, weshalb sich bei weiteren Zinsanstiegen die Rückschläge in engen Grenzen halten sollten. Kurzfristig sind sogar noch Anstiege bis 1.965 USD zu erwarten. Platin ist bereits wieder im mittelfristigen Aufwärtstrend und könnte bis Jahresende

auf über 1400 USD pro Feinunze ansteigen, während Silber ebenfalls über Aufholpotenzial verfügt, jedoch im Einklang mit dem Goldpreis nochmals kräftig unter Druck geraten könnte, ehe es dann umso stärker wieder nach oben geht.

2. Jahreshälfte

• Staatsanleihen: Zumindest im Verlauf der zweiten Jahreshälfte sind Renditerückgänge und steigende Staatsanleihenkurse denkbar, die je nach Intensität der Lockerung unterschiedlich stark ausfallen können.

• Unternehmensanleihen: Rebound nach einem möglichen Selloff in der ersten Jahreshälfte

• Emerging Markets-Bonds:Im Einklang mit sinkenden Dollarzinsen und Dollarkursen könnte es einen kräftigen Rebound auf breiter Front geben.

• Aktien: Kurserholung. Starke Reobounds könnte es bei Technologiewerten, chinesischen Aktien und Aktien aus diversen Schwellenländern geben.

• Rohstoffe: Sobald in China die Konjunktur anspringt, sind bei Industriemetallen und EnergieRohstoffen stärkere Anstiege denkbar.

• Edelmetalle: Platin und Silber könnten aufholen und Gold könnte neue Rekordstände erreichen. 2300 USD/Feinunze und mehr sind denkbar!

Achtung: Die hier angeführten Szenarien sind eine persönliche Einschätzung unseres Redakteurs und stellen keinerlei Aufforderung zum Handeln dar.

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Zielallokation bei deutlichen Signalen einer geldpolitischen Lockerung (Zinserhöhungspause und/oder mehr)

Ausgewogenes bis dynamisches Portfolio ab EUR 100.000,--

• 40 % Aktien (primär über Fonds/ETFs; ca. 10 % Dividendentitel/Value global; ca. 10 % Technologiewerte; ca. 10 % Emerging Markets; ca. 10 % Öl- und Rohstoffwerte)

• 20 % Edelmetalle (Gold, Silber und Platin)

• 10 % Staatsanleihen global (über Fonds/ ETFs)

• 10 % Emerging Markets Anleihenfonds (Hartwährung und Lokalwährung)

• 6 % Trendfolgende Futures Fonds

• 5 % Unternehmensanleihenfonds

• 5 % Private Equity (über einen Lebensversicherungsmantel)

• 4 % Geldmarktfonds

frageschub bei Rohstoffen. Industriemetalle und die Ölpreise könnten stark ansteigen. Ölwerte, Explorationsausstatter und Minentitel wären auf der Gewinnerseite und der Technologiesektor könnte ein Comeback feiern. Im Extremfall könnte die Fed bereits noch 2023 ihre Leitzinsen wieder senken und damit erneut eine Asset-Inflation (steigende Aktienkurse und Immobilienpreise) entfachen. Sogar erneute Anleihenkaufprogramme könnten bis zur ersten Jahreshälfte 2024 folgen und begleitet von globalen Leitzinssenkungen weltweit die Assetpreise wieder nach oben treiben.

Anlagestrategie 2023

In der ersten Jahreshälfte sollte eher noch defensiv agiert werden, solange sich noch keine geldpolitische Wende abzeichnet. Defensiv bedeutet, dass mehr als die Hälfte des Geldvermögens variabel verzinst auf Sparkonten oder in Geldmarktfonds geparkt werden sollte.

Je nach Gesamtvermögen kann noch ein Teil in Private Equity-Dachfonds und trendfolgenden Futures-Fonds veranlagt werden. Als Absicherung gegen Extremszenarien dienen Edelmetalle, wobei derzeit ca. 10 Prozent Goldmünzen (Maple Leaf, Philharmoniker

und Krugerrand) und Goldbarren, und jeweils 3 bis 5 Prozent Silber und Platin in Schweizer Zollfreilagern (keine Umsatzsteuer so lange keine Entnahme erfolgt) sinnvoll erscheinen.

Die große Kunst im laufenden Jahr wird das Timing in der Wahrnehmung von Chancen im Einklang mit einer echten geldpolitischen Wende sein. Wer hier zu früh agiert, erleidet Verluste. Hingegen wer zu langsam ist, versäumt Chancen und hat Opportunitätskosten infolge entgangener Gewinne zu tragen. Die Lösung liegt in einem schrittweisen Aufbau spekulativerer Positionen im Einklang mit geldpolitischen Signalen und dem Momentum der Märkte. Die Grundregel lautet dabei: Nicht ins fallende Messer greifen!“. Eine gewisse Bodenbildung sollte abgewartet werden, wobei hier eine Vförmige Erholung einen Strich durch die Rechnung machen kann. Wichtig ist somit eine schnelle Reaktion im Kontext der Ereignisse, wobei zwischen Gerüchten und Fakten klar differenziert werden sollte. Offizielle Ankündigungen der Notenbanken und klare geldpolitische Entscheidungen zählen viel mehr als kurzfristige Spekulationen von Marktteilnehmern.

risControl 01/2023 • Im Fokus • 27

Der Weg in eine nachhaltige Welt

Dr. Philipp Wassenberg hat mit April 2019 die Funktion des Vorstandsvorsitzenden der ERGO Versicherung in Österreich übernommen.

Seit 2000 war er zunächst in verschiedensten Underwriting-Funktionen bei Munich Re – einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger, zu dem auch die ERGO Gruppe gehört – für Europa sowie Nord- und Lateinamerika tätig. Seit April 2014 war er President und CEO der Munich Reinsurance Company of Canada sowie dem Erstversicherer Temple Insurance Company.

Das Jahr 2023 hat bereits begonnen, was sind Ihre Pläne und Ziele?

Wassenberg: Eine der großen strategischen Herausforderungen in diesem Jahr ist die Integration der D.A.S. Rechtsschutz AG in unser Haus, sowohl hinsichtlich der Mitarbeitenden als auch der Rechtsschutzprodukte in unser Portfolio. Der Kauf der D.A.S. ist eine sinnvolle und gute Ergänzung zu unserer Schaden/Unfall-Strategie, die wir seit 2019 verfolgen: organisch stärker als der Markt wachsen, mithilfe aller Vertriebskanäle. Aber auch anorganisch, wenn sich eine Gelegenheit dazu ergibt. Mit der Übernahme des Rechtsschutzspezialisten haben wir unser Portfolio in der Non-Life-Branche komplettiert. Die ERGO Versicherung nimmt im Lebensversicherungsbereich bereits eine führende Stellung in Österreich ein und ist seit 2021 mit der Zahnersatzversicherung auch in der Sparte Krankenversicherung erfolgreich tätig. Wir freuen uns, wenn wir im Schaden/Unfall-Bereich durch dieses zusätzliche anorganische Wachstum insgesamt als Komposit-Versicherer noch mehr Bedeutung auf dem öster-

Mit der Übernahme des Rechtsschutzspezialisten haben wir unser Portfolio in der Non-Life-Branche komplettiert.

reichischen Markt gewinnen. Die Fusion der beiden Unternehmen soll im Sommer über die Bühne gehen, vertriebsseitig werden wir bereits ab Januar die Stärken beider Unternehmen kombinieren.

Wird es bei der Zwei-Marken-Strategie bleiben?

Wassenberg: Im Grunde ja, es wird zwar keine Zwei-Marken-Strategie auf Unternehmensebene geben, wir werden aber die starke Produktmarke D.A.S. Rechtsschutz behalten. Das Markenversprechen der Produktmarke D.A.S. werden wir so erfolgreich aufrechterhalten.

Wird sich die Produktwelt im Bereich Rechtsschutz komplett verändern?

Wassenberg: Die ERGO Gruppe ist schon seit vielen Jahren auch als Rechtsschutzversicherer führend aktiv. Auch in Österreich gab und gibt es unter dem Dach der D.A.S. vielfältige Produkte und Serviceleistungen rund ums Thema Recht. Das in der ERGO bereits neu geschaffene Rechtsschutzressort unter der Leitung von Johannes Loinger wird die Produktpalette Rechtsschutz mindestens so innovativ wie bisher gestalten und in Zusammenarbeit mit allen Vertriebspartnern erfolgreich weiterführen.

In der Lebensversicherung haben wir unsere Position nicht nur gefestigt, sondern weiter ausgebaut.

Es gibt auch in den anderen Sparten einige neue Produkte?

Wassenberg: In der Lebensversicherung haben wir unsere Position nicht nur gefestigt, sondern weiter ausgebaut. Wie zum Beispiel mit dem KindersparER GO!, mit dem Kunden ein oder mehrere Kinder auf dem Weg in ein unabhängiges Leben finanziell unterstützen können – für die Ausbildung, die erste Wohnung oder auch für die Pension. Den Begünstigten, also den Kindern, bietet es die Möglichkeit, wenn sie das 18. oder das 25. Lebensjahr erreicht haben, nahtlos - ohne zusätzliche Gesundheitsfragen - in die Versicherung einzusteigen und den Vertrag weiter zu führen. Oder wir zahlen das Vertragsguthaben aus, und der Vertrag endet. KindersparER GO! ist auch Teil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Viele unserer Kunden erwarten, dass ein Kindersparprodukt auch nachhaltig ist. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie betont unsere Fairness gegenüber zukünftigen Generationen. Deshalb können die Kunden die Richtung ihrer Veranlagung selbst bestimmen: 100 Prozent klassische Veranlagung, 100

28 • Interview • risControl 01/2023
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Prozent nachhaltige Fonds oder ein Mix aus beidem.

Auch im Schaden/UnfallBereich werden wir weiterhin innovative Produkte auf den Markt bringen und diese noch nachhaltiger machen. Innovativ ist beispielsweise unser neues Kfz-Flottenprodukt. Sämtliche Informationen über die unternehmenseigene Flotte, egal ob Lkw oder Kfz, können einfach mittels eines gebräuchlichen Excel-Sheets in unseren Online-Tarifrechner hochgeladen werden, und man erhält unmittelbar danach automatisch die Ergebnisse der Berechnung für den Fuhrpark. Immer mehr Unternehmen integrieren auch E-Fahrzeuge in ihre Flotte. Mit dem neuen Kasko-Baustein „Elektro Plus“ sind auch Fahrzeuge mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb für alle Fälle abgesichert.

Auch in der Schadendigitalisierung haben wir bereits viel erreicht. Bei der Bearbeitung von Kfz-Schäden sind wir mit der Werkstattauswahl und -bewertung sogar Vorreiter am Markt. Im Zuge der online Kfz-Schadenmeldung kann man bereits die Werkstattauswahl und Terminbuchung erledigen. Die Werkstattqualität ist dabei anhand von Kundenbewertungen ersichtlich.

Die ERGO hat Nischenprodukte in der Krankenversicherung auf den Markt gebracht, wird in Zukunft ein Vollprodukt kommen?

Wassenberg: Wir werden uns vorerst ausschließlich im Bereich von Nischenprodukten bewegen, da es Teil unserer Strategie ist, im Krankenbereich keine Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss zu haben. Das stellt uns natürlich vor Herausforderungen, die aber auch zu interessanten innovativen Lösungen führen. Mit dem Zahnprodukt und der Sonderklasse nach einem Un-

fall ergänzen wir hervorragend unser Unfallprodukt.

Sind Kunden an Nachhaltigkeit im Versicherungsbereich interessiert?

Wassenberg: Nachhaltigkeit ist nicht nur eine große Herausforderung, der sich alle Versicherer auf der Welt stellen müssen, sondern meiner Meinung nach unabdingbar. ERGO ist Teil der Net-Zero Insurance Alliance (NZIA), und damit werden wir als Versicherer auch dafür verantwortlich, wie sich die unserem Kundenportfolio zugrunde liegenden Emissionen entwickeln. Dazu werden wir – vorerst für interne Zwecke – versuchen, die entstehenden Emissionen zu messen und transparent zu machen, um die Ergebnisse mittelfristig in die Steuerung des Portfolios einfließen zu lassen.

Es ist natürlich bekannt, wie viel CO2 die jeweiligen Fahrzeuge pro Kilometer ausstoßen. Aber wir wissen nicht genau, wie vie-

le Kilometer unsere Kunden fahren. Es ist auch relativ wenig über das individuelle Fahrverhalten bekannt. Ebenso ist nicht bekannt, wie die Heizwerte der Heizungen unserer Haushaltsversicherungskunden sind. Teilweise wissen wir auch nicht, ob es eine PV-Anlage gibt, ob Kunden auf eine GeothermieHeizung umsteigen wollen, oder ob ein Elektro-Auto angeschafft werden soll. Das sollten Versicherungsunternehmen aber wissen, weil wir als Konzern auch in dem Sinne für unsere Kunden verantwortlich sind, dass wir mit unseren Produkten Verhaltensänderungen in Richtung zu mehr Nachhaltigkeit fördern können. Als ERGO Versicherung setzen wir uns mit unserem Handeln für den Wandel der Gesellschaft hin

Nachhaltigkeit ist nicht nur eine große Herausforderung, der sich alle Versicherer auf der Welt stellen müssen, sondern meiner Meinung nach unabdingbar.
30 • Interview • risControl 01/2023
Wenn die weltweite Finanzbranche einheitlich den Weg zu Nachhaltigkeit einschlagen würde, dann wären wir bereits auf dem Weg in eine nachhaltigere Welt.

zu einer nachhaltigen Lebensweise ein, das umfasst für uns nicht nur unser Tun, sondern zunehmend auch jenes unserer Kunden.

Wir haben die gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Verantwortung, den Prozess der Klimaneutralität zu unterstützen. Wenn die weltweite Finanzbranche einheitlich den Weg zu Nachhaltigkeit einschlagen würde, dann wären wir bereits auf dem Weg in eine nachhaltigere Welt. Denn sowohl bei den Banken als auch bei Versicherungen sind alle Geschäftsbereiche vertreten. Gemeinsam könnte man viel verändern. Bei unseren jüngeren Kunden ist die Veränderung schon angekommen, man braucht nur deren Verhalten in der Mobilität zu betrachten. Aber auch bei den Anlageprodukten: Hier sind jüngere Menschen mehrheitlich interessierter an nachhaltigen Fonds als die ältere Generation.

Ich glaube, wir müssen als Branche diesen Dialog der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes einfach führen, wir haben eine volkswirtschaftliche Verantwortung, und wir können viel bewegen.

Mit Prämienangeboten bei weniger CO2-Ausstoß beim Auto zum Beispiel?

Wassenberg: Das ist eher ein Trugschluss, es würde eine Diskussion mit einer preislichen Abwärtsspirale in Gang setzen. Tatsache ist, dass klimaschützende Maßnahmen teuer sind, eine GeothermieHeizung zu ersetzen, ist teurer als einen Ölkessel, Luftwärmepumpen sind teurer als Gasheizungen usw. Wenn man den Kunden vermittelt, je weniger CO2, desto billiger werde die Prämie, ist das der falsche Weg. Wir müssen die Kunden in die Verantwortung nehmen und mit ihnen gemeinsam daran arbeiten, dass einerseits die Produkte nachhaltiger werden und wir an-

dererseits Modelle finden, gemeinsam nachhaltiger und langfristig gut damit leben zu können.

Um nachhaltiger zu werden, gibt es auch Start-ups mit guten Lösungen auf dem Markt, wird die ERGO Versicherung sich solcher Unternehmen bedienen oder wird man alles alleine stemmen?

Wassenberg: Wir werden alle notwendigen Schritte unternehmen und auch mit externen Dienstleistern zusammenarbeiten. Denn unser Leistungsversprechen bekommt durch die Nachhaltigkeit viele verschiedene zusätzliche Faktoren. Versicherung ist nicht mehr so binär wie früher, es müssen viel mehr zusätzliche Elemente bedacht werden. Schadensprävention benötigt oft Experten, die nicht zwingend aus dem eigenen Haus kommen müssen.

Ist Nachhaltigkeit ein offener Wettbewerb in der Branche?

Wassenberg: In der Lebensversicherung mit Fondsprodukten ist es definitiv bereits ein Wettbewerbstrend. Es wäre aber naiv zu glauben, dass der Wettbewerbstrend nicht auch in der Schaden/Unfall- und sogar in der Krankenversicherung ankommen wird.

In der Kfz-Versicherung kann man aufgrund der noch geringen Anzahl von Elektro- und Hybridautos noch keinen klaren Wettbewerbsvorteil erkennen, da wird sich aber noch einiges ändern. Wir erwarten hier eine Veränderung in den nächsten beiden Jahren. Dann wird sich auch auf dem Produktemarkt noch viel verändern. Meiner Meinung nach stellt sich auch die Frage, wie man Schäden bei Elektroautos bewertet, nicht die Karosserie betreffend, aber vielleicht bei der Fehlbehandlung der Batterie. Können und

Ich glaube, wir müssen als Branche diesen Dialog der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes einfach führen, wir haben eine volkswirtschaftliche Verantwortung, und wir können viel bewegen.
risControl 01/2023 • Interview • 31
Es gibt in naher Zukunft sicherlich einige Themen, die man aufgrund der voranschreitenden Technik genauer wird ansehen müssen.

wollen Versicherungen diese Schäden decken? Es gibt in naher Zukunft sicherlich einige Themen, die man aufgrund der voranschreitenden Technik genauer wird ansehen müssen.

Aufgrund der Energiekrise werden Stimmen laut, wieder vermehrt in Richtung fossiler Brennstoffe zu gehen, obwohl sich einige Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet haben, solche Unternehmen nicht zu versichern. Wie sehen Sie diese Entwicklung?

Wassenberg: Aus politischer, ökonomischer und sozialer Verantwortung für Menschen und unseren Planeten müssen wir langfristig denken, und wir müssen jetzt die Energiekrise dazu nutzen, uns noch schneller von der fossilen Energie unabhängig zu machen. Was aus meiner Sicht bedeutet, dass wir unbequeme Nachrichten an alle Menschen hinausschicken müssen. Das bequeme, gemütliche Heizen, das Kühlen im Sommer, das übermäßige Fahren mit fossilen Treibstoffen, der unbändige Verbrauch von Zement, von Stahl, der hohe Verzehr von rotem Fleisch, das muss sich verändern. Wir brauchen jetzt eine Kultur des Verzichts, weil der für die Einhaltung des 1,5° Zieles mögliche oder noch zur Verfügung stehende CO2-Verbrauch dem Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) zufolge bei nur noch weniger als 400 Gigatonnen CO2 liegt – und das bei einem derzeitigen Ausstoß von 40 Gigatonnen CO2 jährlich. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen sofort drastische Maßnahmen ergriffen werden. Wie schon angesprochen, sind wir als Industrie weltweit verhältnismäßig klein, aber wir sind aufgrund unserer Tätigkeit mit

allen Industrien der Welt in Geschäftsbeziehung. Damit hat die Versicherungswirtschaft weltweit einen Hebel, mit dem man einiges bewegen kann.

Was hat die Versicherungswirtschaft am meisten verändert, die CoronaPandemie, der Ukraine-Krieg oder das Thema Nachhaltigkeit?

Wassenberg: Langfristig auf alle Fälle das Thema Nachhaltigkeit, kurzfristig natürlich die Pandemie und der Ukraine-Krieg insofern, als die Energiekrise dadurch plötzlich in den Vordergrund gerückt ist. Und durch die Pandemie die Lieferkettenproblematik. Für die Versicherungswirtschaft sind diese beiden Ereignisse, so schlimm sie

auch sein mögen, bewältigbar. Es beweist die Resilienz der Versicherungswirtschaft. Als Reaktion auf die aktuellen Umbrüche haben wir beispielsweise in der Schaden/Unfallversicherung die zugrunde liegenden systemischen Risiken evaluiert und unser Portfolio auf Verwundbarkeit geprüft.

Über die Veränderungen der Arbeitswelt durch Corona zu sprechen, ist mittlerweile müßig. Das hat alle betroffen, es war notwendig, und alle haben es ganz gut bewältigt. Ein we-

Das bequeme, gemütliche Heizen, das Kühlen im Sommer, das übermäßige Fahren mit fossilen Treibstoffen, der unbändige Verbrauch von Zement, von Stahl, der hohe Verzehr von rotem Fleisch, das muss sich verändern.
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Ein wesentliches Thema, woran wir arbeiten müssen, sind Maßnahmenpläne, sollte es zu einem länger andauernden Blackout kommen.

Es wäre überraschend und fehlgeleitet, wenn Kundinnen und Kunden erwarten, dass ausgerechnet Versicherungen dem Trend der Preissteigerung nicht folgen würden.

sentliches Thema, woran wir arbeiten müssen, sind Maßnahmenpläne, sollte es zu einem länger andauernden Blackout kommen. Darauf können wir als Versicherungswirtschaft wenig bis gar keinen Einfluss nehmen, man muss einfach darauf vorbereitet sein.

Sehen Sie aufgrund der hohen Inflation eine Notwendigkeit der Erhöhung von Versicherungsprämien?

Wassenberg: Es wäre überraschend und fehlgeleitet, wenn Kundinnen und Kunden erwarten, dass ausgerechnet Versicherungen dem Trend der Preissteigerung nicht folgen würden. Denn dann wurde das Prinzip der Versiche-

rung nicht verstanden, oder man wollte es nicht verstehen. Die Versicherung besteht ja darin, dass wir den Groß-

teil der Gelder, welche uns von unseren Kunden gegeben werden, dafür anlegen, dass wir im Leistungsfall schnell und unbürokratisch reagieren. Das kann nur dann geschehen, wenn wir dafür die nötigen Mittel haben. Die Schadenkosten steigen aufgrund der Teuerung enorm, und die vereinbarten Prämienindizes decken die tatsächlichen Teuerungen zwischenzeitlich nicht mehr ab, daher wird man sich etwas überlegen müssen.

Die Taxonomie-Verordnung betrifft besonders auch die Finanzunternehmen, was ist Ihre Meinung dazu?

Wassenberg: Die Taxonomie kommt, und meiner Meinung nach ist es auch richtig so. Was mit Sicht auf die EIOPA auf uns zukommen wird, ist eine Taxonomie auch im Bereich der Schaden-Unfallversicherung. Wir werden anfangen müssen, das klimaschädliche bzw. klimabezogene Verhalten unserer Kunden zu messen. Daher finde ich es besser, dass wir uns zur Speerspitze dieser Bewegung machen, als dass wir uns treiben lassen und uns schlussendlich als Getriebene empfinden.

Wir danken für das Gespräch.

risControl 01/2023 • Interview • 33

RTS zur OffenlegungsVerordnung führen zu Handlungsbedarf

Vieles im Zusammenhang mit Sustainable Finance kommt mit erheblicher Verspätung. So auch die die technischen Regulierungsstandards, kurz RTS, zur Offenlegungs-Verordnung. Seit 1. Januar 2023 sind sie anzuwenden und erfordern mehr oder weniger umfangreiche Anpassungen der vorhandenen Offenlegungen.

Schon seit 10. März 2021 müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gemäß Offenlegungs-Verordnung bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Informationen veröffentlichen. Diese EU-Verordnung regelt in eher allge-

meinen Worten, WAS offenzulegen ist. Auf das WIE in Form von technischen Regulierungsstandards, kurz RTS, musste die Finanzindustrie lange warten. Seit 15. August 2022 sind die RTS in Form der Delegierten Verordnung

(EU) 2022/1288 in Kraft. Seit 1. Januar 2023 müssen die Bestimmungen erstmals angewendet werden. Das bedingt Anpassungen der vorhandenen Offenlegungen.

Fast eineinhalb Jahre Verspätung

Mangels RTS haben Finanzmarktteilnehmer (Hersteller von Finanzprodukten) und Finanzberater (u.a. Versicherungs- und Anlageberater bzw. deren Haftungsdächer) seit März 2021 die geforderten Informationen ohne klare Vorgaben nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht.

Vielleicht begründet sich die Verzögerung von fast eineinhalb Jahren darin, dass die technischen Regulierungsstandards mit 72 Seiten exakt viereinhalb Mal so lang sind wie die zu Grunde liegende Offenlegungs-Verordnung, die mit 16 Seiten auskommt. Entsprechend detailverliebt sind die Bestimmungen.

Die RTS enthalten auch die Details zu den regelmäßigen Berichten über nachhaltige Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungs-Verordnung. Der damit verbundene Aufwand ist enorm, zudem fehlen die erforderlichen Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen. Als eine Folge der wenig praxisnahen Bestimmungen legen viele renommierte Produkthersteller die

34 • Kolumne • risControl 01/2023

Abkürzungen

• PAIs: Abkürzung für Principal Adverse Impacts, wichtige nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

• RTS: Abkürzung für Regulatory Technical Standards, Technische Regulierungsstandards, welche Umsetzungsdetails zu EU-Rechtsakten enthalten.

• Nachhaltigkeitsfaktoren: Laut Offenlegungs-Verordnung sind das Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Kennzeichnung „Artikel 9“ und zunehmend auch „Artikel 8“ zurück. Zu groß sind die aufsichts- und zivilrechtlichen Risiken, zu hoch ist die Gefahr von Reputationsschäden.

Anpassungen für Finanzberater

Änderungen ergeben sich im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungs- oder Anlageberatung (Artikel 4 der Offenlegungs-Verordnung).

Finanzberater wie Haftungsdächer und Versicherungsvermittler, die (in der Vergangenheit sowie in Zukunft) keine nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, brauchen lediglich die in den RTS explizit vorgegebene Überschrift „Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungs-/Anlageberatung“ ergänzen.

Angesichts der Tatsache, dass seit 2. August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden erfragt werden müssen, stellt sich allerdings die Frage, ob das Nicht-Berücksichtigen weiterhin die eleganteste Lösung ist. Denn nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die so genannten PAIs, sind Teil dieser Abfrage. Nennen Kunden PAIs, dann müssen diese be-

rücksichtigt werden. Eher der Praxis entspricht es, wenn veröffentlicht wird, dass PAIs bei der Anlage- und Versicherungsberatung berücksichtigt werden. Dann sind gemäß Artikel 11 der RTS unter der Überschrift „Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungs-/ Anlageberatung“ Einzelheiten zum Verfahren, das bei der Auswahl der Finanzprodukte angewendet wird, offenzulegen. Als Verfahren kann der Ablauf der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen dienen bzw. beschrieben werden.

Faktisch ändert das Berücksichtigen der PAIs auf Basis der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen an der Beratungspraxis nichts. Nennt der Kunde PAIs, werden geeignete Finanzprodukte gesucht und ggf. empfohlen. Nennt der Kunde keine PAIs, oder finden sich keine geeigneten Finanzprodukte, spielen diese bei der Produktauswahl keine Rolle bzw. darf dem Kunden nichts empfohlen werden.

Zur Klarstellung: Wenn Finanzberater veröffentlichen, dass sie PAIs berücksichtigen, heißt das nicht, dass sie das tun müssen. Es kommt – wie spätestens seit 2. August 2022 sowieso – darauf an, ob Kunden überhaupt PAIs nennen. Tun Kunden das, wie in sehr vielen Fällen, nicht, brauchen auch keine PAIs berücksichtigt werden.

Erfüllungsgehilfen von Wertpapierfirmen (vertraglich gebundene Vermittler und Wertpapiervermittler) brauchen nichts selbst offenlegen, sie können sich weiterhin auf ihr jeweiliges Haftungsdach verlassen. Versicherungsvermittler hingegen müssen ihre vorhandenen Offenlegungen eigenverantwortlich anpassen.

Anpassungen für Finanzmarktteilnehmer

Viele Wertpapierfirmen, die Portfolioverwaltung erbringen, veröffentlichen bisher, dass sie PAIs bei Investitionsentscheiden nicht berücksichtigen. Bleiben sie dabei, dann ist gemäß Artikel 12 der RTS lediglich die Überschrift „Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ zu ergänzen.

Finanzmarktteilnehmer, die nachteilige Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren jedoch berücksichtigen, haben spätestens bis 30. Juni 2023 die Bestimmungen der Artikel 4 bis 10 der RTS zu erfüllen. Dies hat in einem Abschnitt mit dem Titel „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen“ zu erfolgen. Diese Offenlegungen bedingen jedenfalls eine individuelle bzw. produktspezifische Detailbetrachtung.

Alles andere als praxisnahe

Die Bestimmungen der Artikel 4 bis 10 in Verbindung mit den in Anhang I Tabelle 1 bis 3 enthalten Listen mit PAIs und nachhaltigkeitsbezogenen Indikatoren (die als Vorlagen dienen sollen) sind ein wesentlicher Grund dafür, dass Produkthersteller zunehmend auf nachhaltige Finanzprodukte gemäß Artikel 8/9 verzichten. Denn, wie erwähnt, der Aufwand ist enorm und die erforderlichen Unternehmensdaten kaum verfügbar. Praxisnahe, wie die Finanzmarktaufsicht die RTS zuletzt in einer Pressemitteilung genannt hat, sieht anders aus. Die deutsche Aufsicht BaFin sieht im Gegensatz dazu in der Praxis Herausforderungen, nicht zuletzt wegen der mangelnden Datenverfügbarkeit.

risControl 01/2023 • Kolumne • 35

Strategie 25 Talanx Gruppe

Die Talanx Gruppe hat sich neue Ziele gesetzt. In den nächsten drei Jahren soll das Konzernergebnis auf 1,6 Milliarden Euro anwachsen, die Eigenkapitalrendite soll gruppenweit über zehn Prozent liegen und eine Steigerung der Dividende von 25 Prozent wurde in Aussicht gestellt.

„Wir haben unsere Mittelfristziele aus dem Jahr 2018 allesamt übertroffen – trotz der Belastungen, vor allem durch Corona und die vielen Naturkatastrophen. Dies zeigt: Externe Schocks können wir durch unsere Resilienz und

Rating VIG

Die internationale Ratingagentur Standard & Poor‘s bestätigt das ausgezeichnete Rating mit „A+“ und stabilem Ausblick für die Vienna Insurance Group.

Das Geschäftsrisikoprofil der Vienna Insurance Group wird von Standard

Konzession Bausparkasse

Die Wüstenrot Gruppe hat für ihre Wüstenrot Bank die Bankenkonzession erhalten.

Zunächst wird die Dienstleistung von Giro- und Sparkonten, Bank- und Kreditkarten sowie Bausparverträgen, Krediten und Versicherungen den bestehenden Kunden zur Verfügung stehen. Ab Juni 2023 erfolgt die Ausrollung für alle österreichischen Privatkunden. „Es ist so weit! Mit dem Erhalt der Bankkonzession werden wir zum ersten echten Allfinanzdienstleister in Österreich und kön-

Diversifikation gut verarbeiten. An diesen Erfolgen hatte insbesondere die Erstversicherung einen wesentlichen Anteil und es wird deutlich, dass die Optimierungsmaßnahmen und Wachstumsprogramme sich ausgezahlt haben. Mit diesem deutlichen Zeichen von Stärke im Rücken wollen wir uns weiter steigern und setzen uns weitere, sehr ambitionierte Ziele, die in der Strategie 25 zusammenfließen“, kommentiert Talanx-CEO Torsten Leue. „Die wesentlichen Faktoren dieser ambitionierten Pläne sind weiteres organisches und anorganisches Wachstum, versicherungstechnische Exzellenz, ein Fokus auf profitables Geschäft in den Geschäftsbereichen

& Poor’s unverändert als stark bewertet. Die Vienna Insurance Group profitiert als Marktführer in Österreich und mehreren CEEMärkten weiterhin vom Aufschwung der Versicherungsmärkte und ihrer geografischen und geschäftlichen Diversifizierung.

Auch die langjährige Kooperation mit der Erste Group im Bereich der Bankversicherung wird positiv hervorgehoben. Die VIG-Gruppe kann trotz erwarteter abschwächender wirtschaftlicher Bedingungen in

sowie eine auf Vertrauen basierende dezentrale Unternehmenskultur.“

ganz Europa mit einem widerstandsfähigen Geschäft rechnen, da vor allem die größten Märkte Österreich, Tschechische Republik und Slowakei über solide Fundamentaldaten und anhaltend robuste Bilanzen der privaten Haushalte verfügen, die einen Polster für die wirtschaftliche Unsicherheit bieten.

Mit der bisherigen Geschäftsentwicklung 2022 ist die VIG laut S & P im Vergleich zu ihren wichtigsten EMEA-Konkurrenten im „A+“-Bereich gut positioniert.

nen unseren Kundinnen und Kunden alle Finanzprodukte ein Leben lang aus einer Hand anbieten: Girokonto, Spa-

ren, Finanzieren, Versichern und Vorsorgen“, freute sich Wüstenrot-Generaldirektorin Dr. Susanne Riess-Hahn.

Torsten Leue
36 • Markt • risControl 01/2023
Mag. Gregor Hofstätter-Pobst (CFO Wüstenrot Gruppe), Wolfgang Hanzl (Vorstand Wüstenrot Bank), Dr. Susanne Riess-Hahn (Generaldirektorin) und Dr. Peter Steinbauer (Vorstand Wüstenrot Bank)

Insolvenzstatistik Creditreform

Die Creditreform hat die endgültigen Zahlen der aktuellen Insolvenz-Entwicklung im Jahr 2022 erhoben. Insgesamt gab es im Jahr 2022 13.992 Insolvenzen. Ein Gesamtplus gegenüber dem Jahr 2021 von 30,4 Prozent, aufgeteilt auf 4.913 Unternehmensinsolvenzen und 9.079 Privatinsolvenzen.

Die Gesamtzahl an Firmeninsolvenzen stieg um knapp 60 Prozent auf 4.913 Verfahren. Die Zahl der eröffneten Verfahren ist dabei um 42,5 Prozent auf ca. 3.000, die Zahl der mangels Vermögen abgewiesenen Verfahren gar um 95,5 Prozent auf 1.951 gestiegen. Sowohl die Insolvenzpassiva (ca. 2 Mrd. Euro) als auch die betroffenen Arbeitsplätze (ca. 16.000) sind stark angewachsen. Die pandemiebedingten Zeiten eines geringen Insolvenzgeschehens sind vorbei. Trotz dieser „Normalisierung“ sieht Gerhard M. Weinhofer,

Stabilität

Oberösterreichische Versicherung

Die Oberösterreichische Versicherung hat das Versicherungsjahr 2022 trotz widriger Umstände stabil abgeschlossen. Im Kerngeschäft, dem SchadenUnfall-Bereich, stiegen die Prämieneinnahmen voraussichtlich um 7,6 Prozent auf 373,2 Millionen Euro. Die Schadenleistungen beliefen sich auf 11,7 Millionen Euro. Die Kfz-Sparte liegt mit einem Plus von 7,2 Prozent über dem allgemeinen Markt. Vorstandsdirektorin Kathrin Kühtreiber-Leitner zur Gewerbeversicherung: „Was mich persönlich freut, ist, dass sich auch das Gewerbegeschäft sehr gut entwickelt hat. Im Gewerbegeschäft konnten wir im Zeitraum Jänner bis November ein Wachstum gegenüber 2021 in Höhe von 9,86 Prozent (+16,75 Mio. Euro) verbuchen. Hier sind die klassischen KMU die Treiber des Geschäfts.“ Die verrechneten Prämien liegen somit bei 501 Millionen

Geschäftsführer des bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes Österreichischer Verband Creditreform, keinen Grund zur Panik: „Nach dem Auslaufen der Corona-Hilfsmaßnahmen war mit einer Rückkehr auf das Vorpandemieniveau zu rechnen. Nun sind viele Kleinst- und Kleinunternehmen insolvent geworden, die nur durch die staatlichen Hilfen über die Pandemie hinweggerettet wurden. Dass viele dieser Unternehmen schon zuvor Probleme hatten, zeigt die stark ansteigende Zahl an vermögenslosen Abweisungen. Gläubiger erleiden dadurch einen Totalausfall. Die Lockdowns, der Ukraine-Krieg und die Inflation waren einfach für viele Unternehmen zu viel an Polykrisen“, fasst Weinhofer die aktuelle Lage zusammen.

Das Insolvenzgeschehen kehrt zur Normalität zurück. Laut Creditreform geht man von einer leichten Rezession knapp unter der Null-Linie für das 1. Halbjahr 2023 aus. „Den heimischen

Euro. Das EGT wird bei 35,8 Millionen Euro liegen. Die Combined Ratio weist 90,3 Prozent aus.

Die Oberösterreichische Versicherung hat vor mittlerweile zwei Jahren eine umfassende Vertriebsstrategie ausgearbeitet, mit der die optimale Betreuung der Kunden auch in Zukunft sichergestellt werden soll. „Das Ziel ist nach wie vor, unseren Multi-Channel-Vertrieb ideal aufeinander abzustimmen. In den Gebieten, wo wir aus unterschiedlichsten Gründen im eigenen Außendienst

Unternehmen sei dennoch zur Vorsicht geraten. Steigende Energiekosten und Mieten sowie die hohen Kollektivvertragsabschlüsse gepaart mit einer erwarteten Rezession bilden ein gefährliches, toxisches Umfeld. Daher kann leider für das noch junge Jahr 2023 keine Entwarnung bei den Insolvenzen gegeben werden.“ Weinhofer rechnet für 2023 mit rund 6.000 Firmeninsolvenzen.

nicht optimal aufgestellt sind, versuchen wir intensiv, mit einem anderen Vertriebsweg am Markt Fuß zu fassen“, erklärt Vorstandsdirektorin Kühtreiber-Leitner. „Dabei ist klar herausgekommen, dass wir ein starkes Vertriebsmanagement brauchen. Unsere Vertriebswege müssen alle Informationen auf schnellstem Wege aus einer Hand bekommen, um ausreichend Zeit für die Beratung der Kunden zu haben. Wichtig ist auch, dass der Kunde auf seinem Wunschkanal mit uns in Kontakt treten kann.“

Gerhard M. Weinhofer Othmar Nagl und Kathrin Kühtreiber-Leitner
risControl 01/2023 • Markt • 37

Rückholung ausländischer Quellensteuer auf Dividenden

Finanzbehörden in den Quellenstaaten der Dividendenzahler und auch das heimische Finanzamt holen sich ein Stück vom Dividendenkuchen. Häufig behält der Quellenstaat zu viel ein. Diese Differenz kann auf Basis von Doppelbesteuerungsabkommen wieder zurückgeholt werden, ist allerdings für durchschnittliche Privatanleger in der Regel sehr aufwendig. Doch wie sieht es innerhalb von Investmentfonds aus? risControl befragte diverse Fondsgesellschaften.

Um heimische Anleger vor einer zu hohen Doppelbesteuerung von Zinsen und Dividenden zu schützen, bestehen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und zahlreichen Staaten.

Das österreichische Finanzamt rechnet in der Regel 15 Prozent der Bruttodividende an Quellensteuer an, weshalb es in diesem Fall nur 12,5 Prozent einbehält. Für den Fall, dass der Ansässigkeitsstaat des Dividendenzahlers mehr als die von Österreich angerechneten 15 Prozent an Quellensteuern einbehält, besteht die Möglichkeit, den darüberhinausgehenden Quellensteuerbetrag mittels vom Wohnsitzfinanzamt bestätigten Antrag beim jeweiligen ausländischen Finanzamt zurückzuholen. Jedes Land hat seine Erstattungsformulare. Der bürokratische Aufwand ist dabei von Staat zu Staat unterschiedlich.

Deutschland

Im Falle deutscher Dividenden behält Deutschland 26,375 Prozent Quellensteuer (25 % Abgeltungssteuer plus davon 5,5 % Solidaritätszuschlag), davon rechnet der österreichische Staat maximal 15 Prozent für die KEST an.

Somit resultiert daraus auf deutsche Dividendenausschüttungen folgende Gesamtbelastung: 26,375 Prozent deutsche Quellensteuer

12,50 Prozent restliche österreichische Kapitalertragssteuer = 38,875 Prozent steuerliche Gesamtbelastung

Die Differenz auf 27,50 Prozent KEST liegt hier bei 11,375 Prozent der Bruttodividende. Dieser Betrag kann über Antragsformulare wieder zurückgeholt werden.

Andere Länder

Die Schweiz behält sogar 35 Prozent Quellensteuer ein, weshalb eine Differenz von 20 Prozent der Bruttodividende rückerstattungsfähig ist.

Laut Fachkreisen besonders kompliziert ist die Rückerstattung aus Italien. Falls diese überhaupt zustande kommt, kann das Prozedere mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Hingegen folgende Länder behalten keine Quellensteuern auf Dividenden ein: Brasilien, Großbritannien, Hongkong, Irland, Liechtenstein und Singapur.

Sonderfall USA

Zwar liegt in den USA die Quellensteuer normalerweise bei 30 Prozent. Fließt die Dividende nach Österreich, besteht dort für Anleger die Möglichkeit mittels W-8BEN Formular (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding and Reporting (Entities)) die einbehaltene Quellensteuer auf 15 Prozent zur reduzieren. Dem liegt ein Doppelbesteuerungsabkommen zugrunde. Doch es geht noch einfacher. Steuereinfache Broker wie z.B. Flatex, DADAT, easybank, bankdirekt, etc. sind nämlich dazu ermächtigt, dass sie die reduzierte

Quellensteuer für in Österreich ausschließlich steuerpflichtige Investoren berücksichtigen. Dort müssen Anleger keinerlei W-8BEN-Formulare ausfüllen.

Holen Investmentfonds die einbehaltende Quellensteuer wieder zurück?

Diese Fragen stellen Anleger sehr häufig, weshalb risControl mehrere Fondsgesellschaften dazu befragte mit folgenden Ergebnissen:

Eine sehr aufschlussreiche Antwort gab Amundi: „Amundi Austria ist – in enger Zusammenarbeit mit den depotführenden Stellen – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten stets bemüht, für die Anteilsinhaber ihrer Fonds hinsichtlich ausländischer Quellensteuern eine optimale Lösung zu erzielen. In erster Linie versuchen wir, Entlastungen bzw. die Reduzierung der Quellensteuer für die Fonds bereits an der Quelle zu realisieren (z. B. für Kuponzahlungen aus Italien sowie Dividendenzahlungen aus Frankreich und Deutschland)“, erklärt der Fondsanbieter und ergänzt: „Da österreichische Investmentfonds im Miteigentum sämtlicher Anteilinhaber stehen, sind Rückerstattungen auf Fondsebene nur fallweise möglich. Amundi Austria arbeitet jedoch kontinuierlich – in enger Zusammenarbeit mit der Branche bzw. der VÖIG – daran, das beste Veranlagungsergebnis für die Anteilsinhaber im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen. Gemeinsam mit lokalen Wirtschaftsprüfern mit internatio-

38 • Finanzen • risControl 01/2023

nalem Netzwerk verfolgen wir die aktuellen Entwick lungen auf europäischer Ebene, um bei etwaigen neuen Rechtspre chungen Quellensteuerrückerstat tungs- bzw. Quellensteuerentlastungs verfahren im Interesse der Anteilseigner anzustoßen“.

Bei IQAM Invest erfolgt immer eine Kosten-/Nutzenrechnung bevor eine Beauftragung zur QuellensteuerRückholung gegeben wird. Bei IQAM Invest wird die Quellensteuer-Rückho lung für alle Publikumsfonds und bei Wunsch des Kunden für Spezialfonds durchgeführt.

Und wie sieht es bei KEPLER aus? Dazu deren KEST-Spezialist in der KAG, Geschäftsführer Michael Bumberger: „Sofern möglich strebt die KEPLER-FONDS KAG eine Befrei ung/Reduktion der ausländischen Quel lensteuer im Quellenstaat an (z.B. Ita lien, Frankreich, Deutschland)“. Doch der Teufel steckt im Detail. Dazu Bum berger: „Für eine Rückforderung der Quellensteuer gemäß Doppelbesteue rungsabkommen (DBA) zwischen Ös terreich und dem jeweiligen Quellenstaat muss der Antragsteller in der Regel Ab kommens berechtigt sein. Da der öster reichische Investmentfonds kein eigenes Steuersubjekt ist, liegt keine Abkom mens Berechtigung vor und eine Rück forderung durch die Verwaltungsgesell schaft im Namen des Fonds ist in der Regel nicht möglich. Die Rückforderung hat durch die Anteilinhaber zu erfolgen. Für die meisten Retail-Kunden von Pu blikumsfonds macht eine Rückforderung wirtschaftlich keinen Sinn. Sehr wohl aber für Spezialfonds-Anleger, die von KEPLER dabei unterstützt werden“.

Doch es gibt eine positive Nach richt: „Auf Basis diverser EuGH-Ur teile, wonach eine Differenzierung der Quellensteuerbelastung auf grund der Ansässigkeit eines Investmentfonds zu einer Ungleichbehandlung führt, besteht nun auch für Fonds – unabhängig vom geltenden DBA – die Möglichkeit einer Rückforderung. KEPLER wird auf dieser Basis, sofern eine Auszah lung tatsächlich realistisch erscheint und wirtschaftlich vertretbar ist, Rückerstat tungsanträge stellen. Dies gilt u.a. für Dänemark, Finnland, Irland, Norwegen, Schweden“, so Bumberger. Ebenfalls positiv ist die Antwort der Union Asset Management Holding in Frankfurt am Main: „Wir

risControl 01/2023 • Finanzen • 39

Fast alles beim Alten

Die Versicherungsbranche habe die Corona-Krise der letzten beiden Jahre gut gemeistert – das ist der Grundtenor der Vorstände der größten österreichischen Versicherungsgesellschaften in der Studie „Wert der Veränderung“ des FinanzMarketing-Verbands (FMVÖ). Im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch ein leicht gedämpfter Optimismus zu erkennen.

von Mag. Christian Sec

Die Befragung von zwölf Vorständen österreichischer Versicherungsgesellschaften zeigt, dass die persönliche Beratung im Versicherungsvertrieb nach der Pandemie eine Renaissance erleben wird. „Der Versicherungsvertrieb über den Außendienst ist und bleibt, vor allem im Mengengeschäft, die wichtigste Vertriebsschiene in der Branche“, erklärt MMag. Robert Sobotka, Autor der Studie. Es wird erwartet, dass die Frequenz der Beratung wieder auf das Vorkrisenniveau zurückkehrt. Auch aus Kundensicht ist der Wunsch nach Rückkehr zur persönlichen Beratung zu erkennen: Diesbezüglich werde die Auswirkung der Krise auf das Verhal-

ten des Versicherungskunden überbewertet, so Sobotka.

Sei ein Versicherungsangestellter oder Makler tagtäglich mit dem Thema Versicherungen konfrontiert, so habe der durchschnittliche Kunde lediglich ein bis zwei Kontakte zur Versicherungsgesellschaft pro Jahr. Das seien im Regelfall weniger als fünf Kontakte zur Versicherung seit Beginn der Pandemie. „Das ist zu wenig, um Verhalten und Einstellung zum Versicherungsgeschäft grundsätzlich und maßgeblich zu verändern“, konkludiert Sobotka. Weiters spreche die Komplexität der Versicherungsprodukte für die persönliche Beratung. Trotz eigener Recherche bleibe bei den Kunden eine „Restunsicherheit“, die nur der Berater aufheben könne.

Keine Alternative zur persönlichen Beratung

Neue Kommunikationskanäle, wie Zoom oder MS-Teams, waren während der Pandemie im Kundenkontakt, laut den Experteninterviews, wenig überzeugend. Nur 2,3 Prozent der Beratungsgespräche wurden über Videotelefonie-Tools abgewickelt. 0,6 Prozent der Beratungsgespräche fanden via Internet-Chats statt. Der telefonische Kontakt ist weiterhin bei den Alternativen zum persönlichen Gespräch mit 14,5 Prozent am belieb-

testen. Das Face-to-Face-Beratungsgespräch kommt jedoch mit 82,5 Prozent noch immer am häufigsten zum Einsatz. Technisch seien die Videodienste zwar problemlos anwendbar und auch aufgrund der eingesparten Fahrten im Trend der Nachhaltigkeit, aber offensichtlich spielten Gewohnheiten und Vertrauen eine größere Rolle als logische Argumente, so Sobotka.

Größere Verbreitung als im Privatkundengeschäft findet Videotelefonie im Firmenkundengeschäft sowie in der Maklerbetreuung. Alles in allem ist ein Ersatz von Face-to-Face-Gesprächen durch Video-Calls nicht zu erwarten. Videoberatung bietet jedoch die Chance, durch einen hybriden Ansatz einen Beratungsmehrwert zu erzielen, z. B. durch Beiziehen eines Experten via Video-Calls bei komplexen Produkten. Dieser Kombination von persönlicher und digitaler Gesprächsführung wird seitens der Vorstände in Zukunft vermehrte Bedeutung beigemessen.

Online-Abschlüsse bleiben selten

Eine der wichtigsten Erkenntnisse der Studie war es, dass in den letzten beiden Jahren die Online-Abschlüsse von Versicherungen trotz Pandemie und Lockdowns nicht nennenswert gestiegen sind. Vor allem im Gegensatz zu den Handelsbranchen ist der Anteil des Online-Geschäftes bei Versicherungen nach wie vor überschaubar. Die Anzahl der Kunden, die eine Versicherung online und damit ohne Versicherungsberater abgeschlossen

40 • Markt • risControl 01/2023
MMag. Robert Sobotka

haben, lag 2022 bei 10,4 Prozent. Vor der Pandemie, im Jahr 2019, lag dieser Wert bei 7,8 Prozent und damit nur geringfügig niedriger. Sobotka erklärt das Phänomen so, dass Versicherungen nicht besonders „sexy“ seien. Der Aufwand der Recherche stehe für den Kunden in einer schwachen Relation zum Informationsnutzen. Daher seien die wenigen im Online-Verkauf erfolgreichen Produkte zumeist sehr einfache Produkte. Der geschäftliche Erfolg dieser Produkte halte sich jedoch in Grenzen, wie die Befragten unumwunden zugaben.

Aus diesem Grund wurde bei den meisten Instituten das Online-Angebot in den letzten beiden Jahren nicht ausgebaut, obwohl der Trend zur Digitalisierung eigentlich für einen Ausbau gesprochen hätte. Die Studie geht davon aus, dass sich auch in Zukunft Online-Abschlüsse großteils auf Nischenprodukte beschränken werden. Online-Abschlüsse von Ad-hoc-Versicherungen werden nach Ansicht der Experten jedoch nur Nischen bleiben und damit wenig Prämienvolumen generieren. Statt eine Online-AbschlussMöglichkeit wird den Kunden immer häufiger die Möglichkeit einer Berechnung eines konkreten Angebotes inklusive Prämienkalkulation mit einfachen Parametern angeboten. Diese Entwicklung sieht Sobotka positiv.

„Dieses Self-Service ohne sofortigen Abschluss ist für Berater und Kunden zeitsparend und könnte sich in den nächsten Jahren zum Standard entwickeln“, so Sobotka. Trotz der Notwendigkeit der persönlichen Beratung wird von den Experten eine Steigerung der Verkaufszahlen über die Vertriebsschiene Geldinstitute nicht erwartet. Die Prozesse zum Anschluss von Versicherungsprodukten sind in die Prozesse der Banken zumeist nicht integriert, bedürfen einer gewissen Routine und erscheinen für die wenigen Abschlüsse auch aufwendig.

Kundenportal als Friedhof

In den letzten beiden Jahren wurden die Kundenportale der Institute weiterentwickelt. Die Kundenportale der jeweiligen Institute befinden sich auf unterschiedlichen Entwicklungsstufen: In der ersten Stufe geht es um die technische Realisierung des Kundenportals gemeinsam mit der Entwicklung von Smartphone-Apps, um den Kunden die Möglichkeit eines von

PC oder Mobilgerät unabhängigen Zugangs anzubieten. Nach der technischen Realisierung ist die nächste Herausforderung, Kunden als User zu gewinnen. Kundenportale führten nur dann zu einer Kostenersparnis, wenn die Kunden diese Portale auch regelmäßig nutzten, so Sobotka.

„Ein Kundenportal, das nur einmal pro Jahr besucht wird, ist wie ein Friedhof“, zitiert Sobotka einen Experten. Im Gegensatz zu den OnlineAnwendungen der Banken mit Kontoabfragen und Überweisungen gibt es im Versicherungsgeschäft jedoch keine automatischen Frequenzbringer. Hier müssen die Versicherungsgesellschaften zukünftig kreativ werden, um mittels neuer Features den Kundennutzen zu erhöhen. Zukünftig sehen einige Experten Potenzial für aktives Up- und Cross-Selling über Kundenportale mittels E-Mail- oder Push-Nachrichten. Über den möglichen Erfolg dieser Verkaufsambitionen herrscht Uneinigkeit unter den Experten.

Homeoffice wurde in allen Instituten institutionalisiert. Die Regelungen sind nahezu über alle Institute überraschend gleich: Zumeist sind zwei Tage Homeoffice pro Woche möglich. Im Durchschnitt wird ein Tag pro Woche von den Mitarbeitern für Heimarbeit genützt. Zukünftig schätzen die Vorstände, dass 20 Prozent der Arbeitszeit zu Hause stattfinden werde. Die Konsequenz daraus ist eine geringere Auslastung der Büros. Bei einigen Instituten wurde bereits Desk-Sharing eingeführt und Standorte wurden zusammengelegt. Andere Institute halten am persönlichen Schreibtisch des Mitarbeiters fest.

Die Megatrends

Die Studie identifizierte drei Megatrends: Die Inflation, den Klimawandel und den Arbeitskräftemangel.

Beim Megatrend Inflation werden zahlreiche Kunden Storno- oder Rückkauf-Überlegungen ihrer Erlebensversicherungen anstellen, so der Grundtenor der Vorstände. Außendienst bzw. Makler seien gefragt, mit gezielter Beratung eine Stornowelle zu verhindern. Darauf sollen die Berater mit entsprechenden Argumenten vorbereitet werden. Ob diese Beratung bereits präventiv oder erst bei einer kundenseitigen Vertragskündigung erfolgen sollte – darüber sind sich die Experten uneinig. Eine Reduktion der Prämieneinnahmen

von Lebensversicherungen werde aber dennoch schwer zu verhindern sein. Im Bereich der Personen- und Sachversicherungen werden die Kunden versuchen, ihre Ausgaben für Versicherungen zu optimieren. Ob die höheren Prämien die höheren Schadenskosten im Versicherungsgeschäft kompensieren werden, darüber sind sich die Experten nicht einig.

Der Klimawandel werde nach Ansicht der Experten auf zwei Ebenen großen Einfluss auf die Versicherungsbranche nehmen: Einerseits müssen durch zunehmende Schäden und erhöhte Risiken die Verträge angepasst werden. Prämien werden zwangsläufig steigen. Nachdem Kunden aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung optimieren müssen, stellt sich die Frage, ob sich alle Kunden eine umfassende Absicherung leisten können. Es stellt sich für die Versicherungsgesellschaften die Frage, wie kleinteilig die Prämien nach dem Risiko zu differenzieren sind. Letztendlich ist es eine Herausforderung an das jeweilige Riskmanagement der Institute, eine Strategie zu entwickeln. Thematisiert wurde von einigen Experten auch eine gesetzliche Pflichtversicherung für Naturkatastrophen ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen. Eine zweite ökologiebedingte Ebene ist eine nachhaltige Positionierung als Geschäftsmodell. Die Grenzen, welche Risiken versicherbar sind, müssen neu gezogen werden. Durch die Energiekrise wird diese Bewertung allerdings wieder neu überdacht (Stichwort Kohle).

Derzeit werden in allen Branchen qualifizierte Arbeitskräfte gesucht. Betrachtet man die Altersstruktur im Angestellten- und Vermittlervertrieb, so sieht man, dass in den nächsten Jahren ein guter Teil der Berater in Pension gehen wird. Nachdem es derzeit offensichtlich zu wenig Nachwuchs gibt, stellt sich die Frage, wer die Versicherungskunden in Zukunft persönlich betreuen wird. Die Knappheit an Arbeitskräften führt zu einem „War of Talents“. Die Attraktivität des Berufsbildes des Versicherungsverkäufers müsse erhöht werden, fordert Sobotka. Wie es genau gelingen könnte, der Beratertätigkeit ein attraktiveres Image zu vermitteln, war in den Interviews nicht herauszufinden. Vermutlich werde die Zukunft tatsächlich einen Kampf um die wenigen qualifizierten Bewerber bringen. Es drohe ein Sinken des Niveaus der Beratung aufgrund des Mangels an qualifizierten Mitarbeitern, so Sobotka.

risControl 01/2023 • Markt • 41
4/5/2023 Innovation. Strategie. Netzwerk. Messezentrum Salzburg Jetzt kostenlos als Besucher anmelden! vertriebimzentrum.at

Programm

09:00 Uhr Einlass 09:30 Uhr

Offizielle Eröffnung der Vertrieb im Zentrum 10:30 Uhr Verleihung des servicefreundlichsten Versicherers 13:00 Uhr

„Brauchen starke Versicherungen turbulente Zeiten?“

„Versicherungen entwickeln sich antizyklisch“ – „Die Corona Pandemie hat den Vorsorgegedanken positiv beeinflusst“ – „Versicherungen sind Vertrauensanker in Krisenzeiten“

Wie geht die Versicherungsbranche mit Krisen um? Was zeichnet eine starke Versicherung aus? Diesen Fragen gehen wir bei unserem Talk auf den Grund.

Am Podium:

• Thomas Ackerl, Vorsitzender des Vorstands muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

• Ingo Hofmann, Vorstandsvorsitzender Merkur Versicherung Aktiengesellschaft • Peter Humer, Mitdglied des Vorstands UNIQA Insurance Group AG • Reinhold Baudisch, DurchblickerGründer und Mitglied des Aufsichtsrates bei froots

3 Mann in einem Boot

15:00 Uhr

Die Interessenvertreter der Versicherungsmakler, Versicherungsagenten und Finanzdienstleister im Gespräch zu aktuellen Themen

Moderation Mag. Gernot Rohrhofer (ORF/Zeit im Bild)

Stand 12. Jänner 2023 | Satz- und Tippfehler vorbehalten. Änderungen des Programmes vorbehalten

Politische

men so etwas wie eine medial verfestigte Mainstream-Position gibt? Allein um dem Risiko aus dem Weg zu gehen, in ein bestimmtes Eck gestellt zu werden, bleiben wir also konform, bis wir gar in einem zweiten Schritt den Mainstream unkritisch in unser Weltbild einpflanzen.

Dies führt

Können wir sagen, was wir meinen, beziehungsweise meinen wir, was wir sagen? Niemals war die freie Meinungsäußerung so einfach wie heute. Unsere geistigen Exkremente landen im Nu im Standard-Forum oder auf anderen sozialen Kanälen. Musste man vor dem Internet noch zum Speakers‘ Corner im Hyde-Park pilgern, um seine Meinung

coram publico zu äußern, so sind wir heute glücklich, unsere Meinung ohne viel Aufwand im stillen Kämmerlein unausgegoren und hektisch abzusondern, denn die Welt wartet ja darauf.

Schnell kommt jedoch ein Einwand: Warum zeigen Studien – gerade bei jungen Menschen – in Deutschland und Österreich, dass es bei etlichen The-

Rund 70 Prozent sollen sich daranhalten, was gerade als korrekt empfunden wird. Es solle keine zweite Meinung geben, was das Gendern, den politischen Islam, den Veganismus oder den Russland-Ukraine-Krieg betrifft. Wir sind also eins mit uns Glattgebügelten. Die anderen werden als Trolle und Hass-Poster stigmatisiert und verurteilt. Wir sprechen dann darüber, wie sie das Recht auf freie Meinungsäußerung missbrauchen und melden ihre alternativen Wahrheiten an die höchste Instanz der freien Meinungsäußerung, dem Silicon Valley, das die schlechten Postings ins Kröpfchen und die guten ins Töpfchen gibt.

Korrektheit dient nicht der Wahrheitsfindung, sondern ist Ausdruck bestimmter Machtverhältnisse.
zu Mainstream-Meinungen, die uns
willfährigen Systemarbeitern
Der große
Und die Meinung, die aus dem Gedanken kommt und daher so unverwechselbar sein sollte, wie die Iris? Egal, wir wollen eben nicht anecken und es mit der Internetbehörde zu tun bekom44 • Kolumne • risControl 01/2023
zu
machen. von Mag. Christian Sec
Strom

men. Vielleicht wird dann durch unser Google-Suchverhalten aufgedeckt, welche „Schweine“ und gedanklichen Sünder wir sind. Also bleiben wir unaufgeregt, halten uns an den Mainstream und an die politische Korrektheit.

Macht

Hier wären wir bei dem Punkt, der den Mainstream und dessen Meinung bildet, und zwar die Macht. Natürlich gibt es in einer komplexen Welt nicht nur eine Machtzentrale, das wäre zu einfach. Jedoch der Kampf um Macht wird vielmehr mit Geschichten als mit Gewalt geführt. Wer glaubhaft seine Geschichte unters Volk bringt, gewinnt.

Es musste zu Beginn eines altertümlichen Königreichs eine charismatische Person gegeben haben, die den Menschen glaubhaft vermittelte, dass sie von Gott gesandt wurde. In Ägypten wurde der König nicht allein von Gott gesetzt, so die Erzählung, sondern war selbst vom Stamme Gottes. Ob dies nun wahr ist oder nicht, es war es wichtig, das Volk zu überzeugen, sodass es Untertan werden konnte. Dabei war es wohl

die wichtigste Eigenschaft, überzeugender als die Kontrahenten aufzutreten. Denn Narrative müssen sich zuerst ja gegen andere Interpretationen der Wahrheit durchsetzen.

Wenn wir uns die Geschichten von Sokrates oder Augustinus vergegenwärtigen, sehen wir, dass die Rhetorik angesehener war und natürlich mehr Reichtum als die Suche nach objektiver Wahrheit versprach. Die Rhetorik war eine der angesehensten Wissenschaften in der Antike und angesehen waren auch die Personen, die durch kunstvolle Argumentation ihre Gegner besiegten, als Lehrer und Anwälte bewundert wurden. Die Rhetoriker, die ihr Narrativ unter das Volk bringen wollen, tun es nicht für die Ewigkeit.

Wer kennt sie schon, die großen Gegenspieler von Sokrates, die mit ihren Rhetorikschulen im alten Athen Reichtum und Macht anhäuften – Gorgias, Polos oder Kallikles? Aber im Hier und Jetzt bestimmt, damals wie heute, nicht die Suche nach der objektiven Wahrheit, sondern einzig und allein das dominierende Narrativ das Geschehen. Wer seine Geschichte durchsetzen kann, hat die Macht. Message-Control wird es heute genannt.

Diese gibt es in der Politik, aber auch in jeder Presseabteilung arbeitet man nach demselben Prinzip. Dort, wo man Kontrolle über eine Geschichte haben kann, will man sie nicht verlieren. Würde Sokrates heute leben, würde er möglicherweise ein unbequemer Investigativjournalist sein, eben auf der anderen Seite des Narrativs. Er würde Politiker oder Wirtschaftskapitäne in Widersprüche verwickeln und dabei gleichfalls den Hass des Mainstreams zu spüren bekommen, und selbst als respektloser Flegel ohne Manieren verunglimpft werden. Statt dem Giftbecher gäbe es wohl heute einen Rüffel von Elon Musk, der ihn von Twitter aussperren würde.

Wahrheit

Das Narrativ ist eine Frage der Macht, die Wahrheit eine Frage der Zeit. „Die Wahrheit kann warten, denn sie ist

geduldig“, meinte einst Arthur Schopenhauer. Wir werden wohl auch 2023 auf die Wahrheit warten müssen. Wir werden von den Kriegsmitteilungen weiterhin manipuliert werden und vom jeweilig vorherrschenden Narrativ vereinnahmt werden.

Wir sollten daher nicht glauben, in unserer Meinung frei zu sein. Auch die Menschen vor dem Ersten Weltkrieg waren es nicht, die wie ein euphorisiertes Fußballteam in den Krieg zogen, durchtränkt von Feindbildern: „Serbien muss sterben!“ oder „Jeder Schuss a Russ, jeder Stoß ein Franzos!“. Menschenverachtung wurde zum Mainstream und die Mehrheit glaubte daran.

Und was ist mit der freien Meinung, die aus den eigenen Gedanken hervortritt und daher so unverwechselbar wie die eigene Iris sein sollte? Sie will die Wahrheit, wird aber von der Macht der Narrative manipuliert, bis wir uns fragen müssen, sind wir noch freie Menschen oder bereits willfährige Roboter? „Ich denke, also bin ich“, heißt es bei Descartes. Ich denke nicht, also bin ich nicht, könnte die Folgerung daraus sein, was bedeutet, auswechselbar, wie ein Ersatzteil. Die Narrative sind laut, aber die Wahrheit lauert hinter jeder Ecke. Jeder Einzelne trägt die Verantwortung für eine ganze Gesellschaft. Das ist die große Lehre der Aufklärung oder um Dostojewski zu zitieren: „Jeder ist für alles vor allen verantwortlich.“ Dies gilt noch mehr in Zeiten, in der die Kriegspropaganda versucht, unser Herz wegzuwaschen. Heute jedoch werden mit Sicherheit einsam irgendwo kleine Rinnsale von freien Gedanken ihren Weg antreten, um irgendwann in den großen Strom zu münden, und so werden sie allmählich und unauffällig den Strom verändern. Sie werden im Verborgenen verändern und nicht mit einem großen Knall, wie die Revolution, sie verüben keine Gewalt oder hetzen auf, um die Masse zu manipulieren. Sie füllen den Hauptstrom mit Sauerstoff, sodass das Leben nicht in Hoffnungslosigkeit vergeht. Wir brauchen jeden Menschen mit seinem eigenen Blick und ebensolcher Meinung.

Der Zusatz sei gestattet: Wir brauchen jeden freien Menschen, der die Möglichkeit hat, mit seiner geistigen „Pisse“ den großen Strom organisch und thematisch anzureichern und damit mit Sauerstoff zu versorgen, auch wenn es schwer geworden ist, sich aus dem Räderwerk des Mainstreams zu befreien.

risControl 01/2023 • Kolumne • 45

Auswirkungen der COVID-19Pandemie auf die Informationsund Kommunikationspräferenzen von Versicherungskunden/-innen

Ergebnisse einer empirischen Studie (236 Probanden/-innen) ao. Univ.-Prof. Dr. Erwin Eszler und Caner Destan BSc (WU) WU Wirtschaftsuniversität Wien, Institute for Finance, Banking and Insurance

Wollen Versicherungskunden/-innen in Zeiten der Pandemie anders mit dem Versicherer kommunizieren als sonst? Und wenn ja, gibt es Unterschiede nach Geschlecht, Alter, Bildung in den einzelnen Phasen einer Kundenbeziehung?

Diese Fragen hat Caner Destan im Rahmen seiner Bachelorarbeit1 (Betreuer: Erwin Eszler) untersucht. Wesentliche Ergebnisse werden im Folgenden präsentiert.2 Die gesamte Studie einschließlich aller Datensätze ist auf

der Website der Wirtschaftsuniversität Wien frei abrufbar.3

Methodik, Datenerhebung und Stichprobenstruktur

Vom 18. März 2021 bis zum 23. Mai 2022 wurde eine Online-Befragung durchgeführt, wobei die Versendung des Links hauptsächlich über den mobilen Sofortnachrichtendienst „Whatsapp“ und die sozialen Plattformen „Facebook“ und „Instagram erfolgte.

Aus den 263 auswertbaren Fragebögen4 ergab sich ein Durchschnittsalter der Befragten von 35,84 Jahren. Geschlecht: 42,21 % männlich, 57,79 % weiblich. Höchste abgeschlossene Ausbildung: Mittelschule / Unterstufe AHS: 8,37 %; Lehre / Berufsbildende Mittlere Schule: 26,24 %; AHS (z.B. Gymnasium) / BHS (z.B. HAK, HTL, HBLA) mit Matura: 22,43 %; Fachlehrgang oder Kolleg mit Hochschulcharakter: 1,90 %; Hochschul-/Universitätsabschluss: 40,30 %; Sonstiges: 0,76 %.

Mittelwerte (in %) der Informations- und Kommunikationspräferenzen Erstkontakt Beratung Informationssuche während COVID ohne COVID während COVID ohne COVID während COVID ohne COVID persönlich 34,55 66,27 36,08 78,21 32,05 66,05 Telefongespräch 71,79 69,28 64,11 63,84 51,94 53,31 brieflich (Post) 23,19 21,71 25,82 22,43 35,82 33,12 E-Mail / SMS 54,30 49,05 48,14 43,80 54,98 47,19 Video-Chat (Skype, Teams usw.) 43,23 27,03 51,67 32,85 34,41 25,36

Mobile Instant Messaging (z.B. Whatsapp, Telegram usw.) 30,04 26,24 29,16 24,14 25,70 22,59 Soziale Medien (z.B. Facebook, Instagram usw.) 24,52 22,21 22,14 19,92 23,12 22,13

Versicherungs-App 35,40 30,68 32,93 30,95 37,03 34,45 Webseite der Versicherung (nicht abgefragt) 64,14 60,11 Vergleichsrechner (nicht abgefragt) 55,63 51,90

46 • Markt • risControl 01/2023

Die Fragen

Für die drei Phasen „Erstkontakt“, „Beratung“ und „Informationssuche“ wurden jeweils zwei Fragen („während“ bzw. „ohne COVID-19-Pandemie“) gestellt: „Wie würden Sie derzeit während der COVID-19-Pandemie [bzw.: „ohne die COVID-19-Pandemie“] mit einer Versicherung oder mit einem/r Versicherungsberater/-in erstmals Kontakt aufnehmen?“ „Wie möchten Sie sich derzeit während der COVID-19-Pandemie [bzw.: „ohne die COVID-19-Pandemie“] in Versicherungsangelegenheiten beraten lassen?“ „Wie möchten Sie derzeit während der COVID-19-Pandemie [bzw.: „ohne die COVID-19-Pandemie“] Informationen in Versicherungsangelegenheiten bekommen?“ - Es war dann eine Reihe von Antwortmöglichkeiten vorgegeben, wobei jeweils in 10-Prozent-Schritten von 0 % („gar nicht“) bis 100 % („auf jeden Fall“) bzw. mit „kenne ich nicht“ zu antworten war.

Die Ergebnisse

Eine Übersicht über die Ergebnisse aus der gesamten Stichprobe bietet die Tabelle, wobei hier zwei Aspekte herauszustellen sind: (1) die Verteilung der Präferenzen auf die einzelnen Kom-

munikationskanäle (ohne Pandemie) an sich und (2) die Unterschiede der Präferenzen im Vergleich während und ohne Pandemie.

In der Situation ohne Pandemie haben traditionelle persönliche und telefonische Kontakte in allen drei Phasen die höchsten Präferenz-Mittelwerte (nur bei „Informationssuche“ hat hier „Website“ einen höheren Wert als „Telefongespräch“).

Dies ist bemerkenswert angesichts (a) der heutigen Allgegenwärtigkeit elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten (die auch von Versicherern beworben werden), (b) des relativen niedrigen Durchschnittsalters in der Stichprobe und (c) der aufgrund der Art der Befragung (Online5) zu unterstellenden gewissen IT-Affinität der Probanden/-innen.

Zugleich ist bei den persönlichen Kontakten auch (nicht unerwartet) die stärkste Reduktion – jeweils über 30, bei Beratung sogar über 40 Prozentpunkte –der Präferenzwerte während der Pandemie zu verzeichnen. Demgegenüber kam es über fast alle anderen Kontaktkanäle hinweg ziemlich gleich verteilt zu vergleichsweisen nur geringen Erhöhungen der Präferenzwerte während der Pandemie. Nur hinsichtlich der Video-Chats kam es in den Bereichen Erstkontakt (+16,20), Beratung (+18,82) und In-

formationssuche (+9,05) zu deutlicheren Erhöhungen.

In der erwähnten zugrundliegenden und frei verfügbaren Studie findet sich eine Vielzahl von Einzelauswertungen. So war etwa im Bereich „Erstkontakt/persönlich“ bei jüngeren (18-35 Jahre) männlichen Probanden mit höherem Bildungsabschluss (Fachlehrgang oder Kolleg mit Hochschulcharakter; Hochschul-/Universitätsabschluss) die Reduktion des Präferenzmittelwertes (allerdings bei einem deutlich niedrigeren Ausgangswert) für die Situation während der Pandemie weniger stark ausgeprägt (von 57,62 % auf 39,05 %; -18,57) als bei Probanden mit niedrigerem Bildungsabschluss (alle anderen), nämlich von 80,00 % auf 28,06 % (-51,94), oder bei älteren (36-72 Jahre) männlichen Probanden mit höherem Bildungsabschluss, nämlich von 80,48 % auf 27,62 % (-52,86). Bei männlichen älteren Probanden mit niedrigerem Bildungsabschluss war die Reduktion nicht ganz so stark ausgeprägt, nämlich von 82,37 % auf 53,95 % (-28,42).

Im selben Bereich „Erstkontakt/ persönlich“ waren bei weiblichen Probandinnen schon die Präferenzmittelwerte für „ohne Pandemie“ generell unter jenen der männlichen Probanden; und auch die Werte „während der Pandemie“ waren dann fast überall niedriger. So ergaben sich für die Situation „während der Pandemie“ folgende Reduktionen der Präferenzmittelwerte: für jüngere (18-35 Jahre) weibliche Probandinnen mit höherem Bildungsabschluss von 56,46 % auf 27,08 % (-29,36), mit niedrigerem Bildungsabschluss von 77,82 % auf 28,18 % (-49,64); für ältere (36-72 Jahre) weibliche Probandinnen mit höherem Bildungsabschluss von 74,78 % auf 13,48 % (-61,30), mit niedrigerem Bildungsabschluss von 63,46 % auf 24,23 % (-39,23).

1 Destan, Caner: Veränderung der Informations- und Kommunikationspräferenzen von Versicherungskunden/-innen während der COVID-19-Pandemie in Österreich / Eine empirische Studie (236 Probanden/-innen). Bachelorarbeit an der Wirtschaftsuniversität Wien, Oktober 2022 (272 Seiten).

2 Die Erstellung des Textes für die vorliegende Veröffentlichung, die Auswahl, Strukturierung und formale Gestaltung hat Erwin Eszler besorgt (unter Verwendung von Daten und Textteilen aus der Bachelorarbeit). Für die Richtigkeit der zugrundeliegenden Daten und Datenauswertungen ist ausschließlich Caner Destan verantwortlich.

3 Auf https://research.wu.ac.at/ (oder auf der WU-Website „Forschung“, dann „Forschungsportal“, dann „WU Research“ öffnen) den Suchbegriff „Destan“ eingeben, Titel (blau) anklicken, bei „Zugriff auf Dokument“ durch Anklicken die Studie öffnen. Der direkte Link wäre https://research.wu.ac.at/de/publications/auswirkungen-der-covid-19-pandemie-auf-die-informations-und-kommu

4 Es wurde bei den Probanden/innen nicht abgefragt, ob sie Versicherungsnehmer/-innen sind oder waren. Die Stichprobe kann daher sowohl gewesene wie auch derzeitige wie auch mögliche zukünftige Versicherungsnehmer/-innen bzw. Versicherungskunden/-innen enthalten.

5 Persönliche Befragungen etwa waren ja aufgrund der Pandemiesituation zu vermeiden.

risControl 01/2023 • Markt • 47

EU plant Verbot irreführender Umweltaussagen

Grün zu sein, liegt im Trend. Aber stecken unter dem ökologischen Anstrich vieler Produkte tatsächlich wirksame Maßnahmen des jeweiligen Herstellers zu mehr Klima- und Umweltschutz? Zukünftig soll das jedenfalls so sein. Die EU plant eine Richtlinie, um „grüne“ Marketing-Lügen zu verbieten.

Mit dem seit März 2022 vorliegenden Richtlinien-Entwurf soll die vorhandene Verbraucherschutz-Richtlinie (2005/29/EG) ein weiteres Mal ergänzt bzw. geändert werden. Ziel ist die Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen.

Durch Aussagen zu Klima und Umwelt erwecken Unternehmen oft den Eindruck, dass Käufer ihrer Produkte zu einer CO2-armen Wirtschaft beitragen. Dies soll verboten werden, wenn die Aussagen nicht durch klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen (wirksame Maßnahmen) und Ziele gestützt werden.

Verbraucher sollen in der Lage sein, nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen. Unlautere Geschäftspraktiken, wie irreführenden Umweltaussagen (Greenwashing, oder wie die EU neuerdings schreibt: Grünfärberei) sowie nicht transparente und nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel, sollen mit der Richtlinie verhindert werden.

„Wird sichergestellt, dass die Umweltaussagen korrekt sind, werden die Verbraucher in der Lage sein, Produkte zu wählen, die tatsächlich besser für die Umwelt sind als konkurrierende Produkte.“, ist in Erwägungsgrund 1 zu lesen. Und weiter: „Dadurch wird der Wettbewerb hin zu ökologisch nachhaltigeren Produkten gefördert, und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt werden verringert.“

Unternehmen sollen mit den neuen Vorschriften davon abgehalten werden, Verbraucher hinsichtlich öko-

logischer und sozialer Auswirkungen sowie Haltbarkeit oder Reparierbarkeit von Produkten zu täuschen. Bereitgestellte Informationen über die soziale Nachhaltigkeit von Produkten, beispielsweise über Arbeitsbedingungen, Wohltätigkeitsbeiträge oder Tierschutz, sollten die Verbraucher nicht irreführen.

Allgemeine Umweltaussagen, denen keine anerkannte hervorragende (sic!) Umweltleistung zu Grunde liegt, sollen verboten werden. Als Beispiele solcher allgemeiner Umweltaussagen zählt der RichtlinienEntwurf folgende Begriffe auf: „umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „öko“, „grün“, „naturfreundlich“, „ökologisch“, „umweltgerecht“, „klimafreundlich“, „umweltverträglich“, „CO2-freundlich“, „CO2-neutral“, „CO2-positiv“, „klimaneutral“, „energieeffizient“ „biologisch abbaubar“, „biobasiert“.

Auch ähnliche Aussagen sowie weiter gefasste Aussagen, wie „bewusst“ oder „verantwortungsbewusst“, mit denen eine hervorragende Umweltleistung suggeriert wird, sollen verboten werden, wenn nicht tatsächlich eine hervorragende Umweltleistung nachgewiesen wird oder eine genauere Spezifizierung der Aussage nicht auf demselben Medium klar und in hervorgehobener Weise angegeben ist.

Als Beispiel für eine allgemeine Produkt bezogene Aussage, die wohl

zukünftig verboten wäre, wird „biologisch abbaubar“ angeführt. Nicht unter das Verbot würde hingegen die nähere Spezifizierung „die Verpackung ist im Falle der Eigenkompostierung innerhalb eines Monats biologisch abbaubar“ fallen.

Umgesetzt werden soll die geplante Richtlinie 18 Monate nach ihrer Erstveröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. In Österreich wird dies wohl, wie schon die ursprüngliche Verbraucherschutz-Richtlinie, im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG sein. Noch wissen wir nicht, wie lange das dauern wird. Im Hinterkopf sollten Unternehmen die kommenden Regelungen, zum Beispiel beim Gestalten von Marketing-Unterlagen und Internetseiten, jedoch bereits heute haben.

48 • Kolumne • risControl 01/2023

Wir leben vollen Fokus.

Günther Sauberer, Verkaufsleiter Partnervertrieb in Niederösterreich und leidenschaftlicher Golfspieler Was die ExpertInnen der Wiener Städtischen auszeichnet? Dass sie im Beruf genau das ausleben können, was sie privat ausmacht. So wie Günther Sauberer, der auf dem Arbeitsund Golfplatz immer das Wesentliche im Blick hat. Mehr auf wienerstaedtische.at/vertriebspartner

Ihre Sorgen möchten wir haben.

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Der muki Vorstand im Interview, CEO Thomas Ackerl, COO Mag. Dr. Niklaus Riener, MSc und CFO Dipl.-Math. Christian Clauß Interview mit Markus Spellmeyer, Vertriebsvorstand Merkur Versicherung AG
50 • Schluss • risControl 01/2023
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