risControl 10 2020

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risControl Das Nachrichtenmagazin für Versicherungs- und Finanzinformation Nr. 10 - 2020 Heft 494 41. Jahrgang

Wie sich Familien auch heute noch Häuser leisten können von Michael Kordovsky

„Der Teufel schläft nicht“ Interview mit Dkfm. Dr. Martin Beste, Geschäftsführer und Hauptbevollmächtigter R+V Niederlassung Österreich

Der Biometriespezialist Interview mit Michael Stille, Vorstandsvorsitzender, und Österreich-Chef Mag. Willi Bors der Dialog Lebensversicherung


Denk Zuversicht

in herausfordernden

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ZEITEN.


FREUDE AN GLOBULI

Meine geschätzten Leserinnen und Leser wissen es aus vielen Geschichten bereits, dass ich meine Kindheit im Waldviertel verbracht habe, bei heißen Sommertagen und kühlen Abenden, mit Kräuterhexen und Waldelfen. Die Geschichten der Großmutter haben sich oft darum gerankt, der Bezug zu Naturheilkräutern und etwas Esoterisches ist mir daher geblieben. Oft belächelt und von meinen Kindern bis zu einem gewissen Alter auch stumm ertragen. Meine Großmutter hatte gegen alles ein Kräuterl und einen mehr oder weniger heilenden Spruch, wie zum Beispiel „Ein Indianer kennt keinen Schmerz“, heute politisch überhaupt nicht mehr korrekt, damals haben wir uns immer gefragt, wieso die Waldviertler Oma einen Indianer kennt. Die Frage hat sie uns als Kinder aber nie beantwortet. Auch „Bist Du heiratest, ist alles wieder gut“ kann ich leider auch nach einigen Eheschließungen nicht bestätigen. Ich hab´s wirklich ausprobiert, keine Chance, es hat nichts genutzt. Aber zurück zu Naturheilkräutern und meinen mit viel Liebe eingesetzten Globuli. Es gibt für Unwissende und Anfänger eine Zusammensetzung von einer sehr engagierten Apothekerin, in der sich die geläufigsten und am häufigsten benötigten Globuli in einer Sammlung von Glasfläschchen für den mobilen Einsatz befinden. Wenn ich mit der kleinen weißen Ledertasche bei meinen Kindern aufgetaucht bin, war der Schmerz gleich weg. Vielleicht hat sie aber auch die Bemühung, beim Augenrollen nicht erwischt zu werden, den Schmerz vergessen lassen? Natürlich habe ich nicht jede Verletzung mit meinen kleinen wei-

03 | EDITORIAL

ßen Kügelchen zu lindern versucht. Der Weg ins nächste Spital war fast immer die erste Option. Nun ist schon eine sehr lange Zeit vergangen, aus Kindern wurden Teenager und Erwachsene. Die Versuche, ihnen Naturheilkunde näherzubringen oder sie über die Wirkstoffe von Schüßlersalzen und Globuli zu informieren, habe ich aufgegeben. Wenn es doch einmal passiert, dann sind sich beide innerhalb weniger Sekunden einig, ein kurzer Blick zwischen den geliebten Nachkömmlern, ein Schmunzeln und ein gemeinsames „Jaja, Mama“ lässt mich sofort verstummen. Nun geschah aber vor Kurzem etwas für mich sehr Erheiterndes. Eines von meinen beiden Lieblingskindern suchte wegen eines kleinen gesundheitlichen Problems Hilfe bei seinem Hausarzt, einem Arzt im Waldviertel, falls ich vergessen habe, das zu erwähnen. Und was verschrieb der Medizinmann? Globuli als erste Hilfestellung, bevor man zur Chemie greifen sollte. Globuli – wie man mir das am Telefon mitteilte, waren meiner Erheiterung keine Grenzen gesetzt. Und geholfen hat es bereits vor der ersten Einnahme, denn jedes Mal, wenn die kleinen weißen Kügelchen zum Einsatz kommen sollten, war das mit so großer Erheiterung verbunden, dass das allein bereits geholfen hat. Und die Erinnerungen an die Kindheit, die damit verbunden waren, haben auch ihr Gutes getan. Die Moral von der Geschicht‘: Ob Homöopathie, Schulmedizin, Verordnungen oder Anordnungen, mit einem Lachen wird’s zwar nicht immer gut, aber es erleichtert die Sache ungemein. Ihre Doris Wrumen


22 Editorial 03

Freude an Globuli

News 06 06 06 07 07 08 08 08 09 09 09 10 10 10

Weiterbildungsverpflichtung Wildunfälle VVO

Partnerschaftsverlängerung

28 46 Markt 16 18 20 24 24 25

Zurich Versicherung AG

Neue Landesdirektoren DONAU Versicherung

Aufforstung

Helvetia Versicherung

44

Helvetia Versicherungen AG

48 50

Höher Insurance Service

50

waterdrop/risControl

50

ERGO Versicherung

51

Atradius

51

Wiener Städtische Versicherung

52

Niederösterreichische Versicherung

52

VAV Versicherung

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Merkur Versicherung

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Neue Leitung

Zertifizierung Gewinnspiel

Auszeichnung

Corona versus Weltfinanzkrise Neuer Leiter Personelle Veränderung Regionalleiter Team News

04 | INHALT

Das VAV Business Paket® Schnell und einfach online berechnen Gewerbe: Generali sieht große Chancen im Vertrieb Eigentlich ist Cyber ganz einfach Millennial Survey 2020 Deloitte Österreich

Fremdwährungskredite im 2. Quartal FMA

Mit der R+V-RückrufkostenDeckung Unternehmen umfassend versichern! Captive als Antwort zur Marktverhärtung in Österreich von Günther Winkelhofer

Sicherheit geht vor Investitionsprämie

Österreichische Bundesregierung

Neuer Firmen-Rechtsschutz D.A.S. Rechtsschutz AG

1. Halbjahr 2020

Verband Österreichischer Leasinggesellschaften

Angebotserweiterung

Nürnberger Versicherung AG

Hauptversammlung Vienna Insurance Group

Grüne Anleihe Munich Re

Das Auto als Cyberrisiko? Allianz

Produktneuheit ARAG

Digitaler Vertrieb leicht gemacht!


48 26

30 12

Interview 28 34

46

Kommentar

„Der Teufel schläft nicht“ Dkfm. Dr. Martin Beste, Geschäftsführer und Hauptbevollmächtigter R+V Niederlassung Österreich

Der Biometriespezialist

Michael Stille, Vorstandsvorsitzender der Dialog Lebensversicherung und Österreich-Chef Mag. Willi Bors

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Alternative Versicherungslösung

26

Günther Winkelhofer, Prok. Mitglied der Geschäftsleitung, Leitung Industriegeschäft, Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft

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von René Hompasz, MBA

Betriebsunterbrechungsversicherung und COVID-19 von Dr. Peter Konwitschka

Wenn nicht jetzt, wann dann: der wichtige Schritt in die Agilität von Christine Kusztrich

Kolumne 40

Die Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler

Finanzen

EU will betriebliche Vorsorge für alle Bürger

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von Mag. Christian Sec

Wie sich Familien auch heute noch Häuser leisten können von Michael Kordovsky

Der gar nicht so schlechte Mensch von Mag. Christian Sec

Veranstaltung

Worauf muss man bei einer Unternehmensgründung achten? von Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny, akad. Vkfm.

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05 | INHALT

Golfen mit der Dialog


Weiterbildungsverpflichtung Der Fachverband der Versicherungsmakler und das Bundesgremium der Versicherungsagenten haben sich in einem gemeinsamen Papier an das Wirtschaftsministerium für die Anerkennung des „vereinfachten Lernens“ für das durch

Covid-19 gebeutelte Jahr 2020 eingesetzt. Das Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat mit 29. September 2020 die Rechtsansicht der beiden Berufsgruppen bestätigt, wo-

nach für die besondere Situation in 2020 etwa unter Einbeziehung der (nicht ausreichend) vorhandenen Weiterbildungspräsenzangebote sowie des Alters oder des Gesundheitszustandes der Weiterbildungsverpflichtenden auch Weiterbildung bis zu 100 Prozent in Form vereinfachten Lernens als „ausgewogenes Verhältnis“ (wie zum Beispiel Webinare) zulässig ist.

Meeres. Gepflanzt wird großteils mit sturmresistenteren Baumarten wie etwa Lärchen, aber auch mit Mischbaumarten wie Bergahorn, Buche, Kiefer und Fichte. Der Wald dient in der Region unter anderem als Schutz vor Bodenerosion und ist ein wertvoller Wasserspeicher – besonders bei Starkregenereignissen. So befinden sich im Gebiet des Kalmbaches auch wichtige Quellen für die Trinkwasserversorgung der Stadt Saalfelden. „Schutzwälder haben in Österreich eine wichtige Funktion – sie halten Lawinen, Erdrutsche und Steinschläge von Siedlungen und Verkehrswegen fern und reduzieren zudem die steigenden CO2-Emissionen. Schutzwälder werden auch grüne Lebensversi-

cherung genannt und daher ist es uns ein Anliegen, diese Wälder zu schützen und uns somit für Mensch und Natur einzusetzen“, erklärt Werner Panhauser, Vorstand Vertrieb & Marketing bei Helvetia Österreich, beim heutigen Abschluss der Aufforstungsarbeiten in Saalfelden.

Wildunfälle VVO

Mit Windspitzen bis zu 150 km/h fegte im Oktober 2018 ein Föhnsturm über die Region Saalfelden hinweg und richtete schwere Schäden in den Wäldern des Bundesforste-Reviers Alm an. Innerhalb weniger Minuten wurden alleine in diesen Bergwäldern über 7.000 Festmeter Holz umgeworfen. Im darauffolgenden Winter sorgten dann die außergewöhnlichen Schneemassen für noch mehr Schadholz. Auf rund 800 Hektar Fläche brachen Äste, Wipfel und sogar ganze Bäume unter der Last des feuchten und schweren Schnees zusammen. Die Folge waren ungewöhnlich große Kahlflächen, an deren Wiederbewaldung noch heute gearbeitet wird. Mit 10.000 Jungbäumen unterstützt Helvetia Österreich dieser Tage die umfassenden Aufforstungsarbeiten an den Berghängen des Steinernen

Partnerschaftsverlängerung Zurich Versicherung AG

Die DWS Group und die Zurich Gruppe Deutschland haben ihre strategische Partnerschaft im fondsgebundenen Retailgeschäft in Deutschland vorzeitig um zehn Jahre bis zum Jahr 2032 verlängert. „Die Zurich ist einer unserer wichtigsten strategischen Partner. Unser Fo-

kus wird dabei unverändert darauf liegen, der Versicherung und ihren Kunden erstklassige und innovative Produkte und Services anzubieten, die ihren Ansprüchen und den herausfordernden Märkten gerecht werden“, sagte Dirk Görgen, Mitglied der Geschäftsführung der DWS Group. 06 | NEWS

Die Partnerschaft, die schon bisher zur Entwicklung exklusiver Produktinnovationen, insbesondere bei Fondspolicen, geführt hat, soll künftig zum weiteren Wachstum der Mittelzuflüsse sowie des verwalteten Vermögens der DWS beitragen. „Unsere Partnerschaft wird dazu beitragen, dass wir unsere Position als einer der führenden Anbieter fondsgebundener Altersvorsorgelösungen in Deutschland festigen und ausbauen werden“, so Dr. Carsten Schildknecht, CEO der Zurich Gruppe Deutschland.


Neue Landesdirektoren DONAU Versicherung

Mit 1. Oktober übernahm Michael Riegler die Leitung der Landesdirektion

Michael Riegler

in Kärnten. Michael Riegler, Jahrgang 1972, ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Seine Laufbahn startete er bei der damaligen Bundesländerversicherung und baute anschließend das Vertriebsteam einer regionalen Versicherungsagentur aus. Ab 2007 war er Regionalleiter der VAV in Kärnten, ehe er 2009 zur DONAU wechselte und den Erfolg der Brokerline maßgeblich mitgestaltete. Jürgen Gmeiner übernahm mit 1. Oktober die Leitung der ­DONAU-Landesdirektion in Tirol. Er übt diese Funktion zusätzlich zu seiner Position als Landes-

Jürgen Gmeiner

direktor für Vorarlberg aus. In Dornbirn beheimatet, ist Jürgen Gmeiner seit rund 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Seit Jänner 2016 leitet er die Landesdirektion Vorarlberg. Entsprechend der regionalen Strategie bleiben beide Landesdirektionen eigenständig.

Aufforstung

Helvetia Versicherung Mit Windspitzen bis zu 150 km/h fegte im Oktober 2018 ein Föhnsturm über die Region Saalfelden hinweg und richtete schwere Schäden in den Wäldern des Bundesforste-Reviers Alm an. Innerhalb weniger Minuten wurden alleine in diesen Bergwäldern über 7.000 Festmeter Holz umgeworfen. Im darauffolgenden Winter sorgten dann die außergewöhnlichen Schneemassen für noch mehr Schadholz. Auf rund 800 Hektar Fläche brachen Äste, Wipfel und sogar ganze Bäume unter der Last des feuchten und schweren Schnees zusammen. Die Folge waren ungewöhnlich große Kahlflächen, an deren Wiederbewaldung noch heute gearbeitet wird. Mit 10.000 Jungbäumen unterstützt Helvetia Österreich dieser Tage die umfassenden Aufforstungsarbeiten an den Berghängen des Steinernen Meeres. Gepflanzt wird großteils mit sturmresistenteren Baumarten wie etwa Lärchen, aber auch mit

Mischbaumarten wie Bergahorn, Buche, Kiefer und Fichte. Der Wald dient in der Region unter anderem als Schutz vor Bodenerosion und ist ein wertvolNiki Hosp und Werner Panhauser in Saalfelden ler Wasserspeicher – besonders bei Starkregenereignissen. So befinden sich onen. Schutzwälder werden auch grüne im Gebiet des Kalmbaches auch wich- Lebensversicherung genannt und daher tige Quellen für die Trinkwasserversor- ist es uns ein Anliegen, diese Wälder zu gung der Stadt Saalfelden. „Schutzwäl- schützen und uns somit für Mensch und der haben in Österreich eine wichtige Natur einzusetzen“, erklärt Werner PanFunktion – sie halten Lawinen, Erdrut- hauser, Vorstand Vertrieb & Marketing sche und Steinschläge von Siedlungen bei Helvetia Österreich, beim heutigen und Verkehrswegen fern und reduzie- Abschluss der Aufforstungsarbeiten in ren zudem die steigenden CO2-Emissi- Saalfelden. 07 | NEWS


Neue Leitung

Helvetia Versicherungen AG Seit 1. September leitet Rene Wolech den Helvetia Immobilien Service (HIS). Er übernimmt die Funktion von Heinz Kremlicka, welcher in den wohlverdienten Ruhestand ging. Wolech startete seine Karriere vor 27 Jahren als Lehrling bei Helvetia (damals noch Anker Versicherung). 2006 übernahm er die Teamleitung des Vertragsservice Firmenkunden. HIS ist das integrierte Kompetenzzentrum für die Immobilienversicherung und vereint die

direkte Betreuung von auf Immobilienversicherungen spezialisierten Vermittlern mit Underwriting und direktem Vertragsservice. „Wir freuen uns sehr, dass Rene Wolech diese Position übernimmt und den für uns strategisch sehr wichtigen Immobilienbereich weiter vorantreibt. Diese Karriere unterstreicht die Weiterbildungsmöglichkeiten und dass die Lehre eine zukunftsreiche Basis in der Versiche-

Zertifizierung

Rene Wolech

rungswirtschaft darstellt“, so Vorstandsmitglied Kaspar Hartmann.

Mit Anfang September wurde der Höher Insurance Services GmbH von der unabhängigen Zertifizierungsstelle TÜV NORD Austria GmbH mittels Zertifikat-Registrier-Nr. 44 100 2060014 bestätigt, dass das bestehende Management-

system für die „Versicherungsvermittlung und damit verbundene Tätigkeit als Unternehmensberatung sowie Aus- und Weiterbildung“ den strengen Anforderungen der DIN EN ISO 9001: 2015 entspricht.

René Hompasz: „Die Zertifizierung ist ein weiterer Meilenstein unserer erfolgreichen Unternehmensentwicklung. Die von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden den behördlichen Anforderungen und den Interessen unserer Kunden gerecht. Ein großes Dankeschön an unsere Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner, die maßgeblich zum Erfolg unseres Unternehmens beitragen – vielen Dank!“

Gewinnspiel

In der August Ausgabe von risControl hatten unsere Leser die Chance, eines von drei ­waterdrop Probierpaketen mit Bottle zu gewinnen. Aus den zahlreichen

Einsendungen wurden anschließend per Zufall drei Gewinner gezogen. Wir gratulieren den Gewinnern nochmals sehr herzlich!

Höher Insurance Service

waterdrop/risControl

Mag. Pia Greinstetter, MA: "Herzlichen Dank nochmal für den Gewinn, ich habe ihn heute entgegen genommen und gleich ausprobiert."

Petra Strubreiter: "Ich DANKE Ihnen herzlichst für diesen Gewinn und auch der schnellen Übergabe meiner so tollen Trinkflasche. Ich liebe diese bereits jetzt und sage einfach nochmals DANKE für die Möglichkeit bei diesem Gewinnspiel mitzuspielen."

08 | NEWS


Auszeichnung ERGO Versicherung

Die Analysegesellschaft ServiceValue GmbH erstellt jährlich gemeinsam mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main das größte Service-Ranking Österreichs. Dieses Jahr wurden rund 107.000 österreichische Kunden zu ihrer Servicezufriedenheit bei 408 Unternehmen aus 43 Branchen befragt. Das Versicherungsunternehmen liegt mit einem Serviceerlebnis-Wert von 77,1 Prozent über dem Branchenmittelwert von 68,4 Prozent und ist somit zum sechsten Mal in Folge auf dem ersten Platz der Versicherungsbranche. Darüber hinaus verbes-

sert es sich im Gesamt-Ranking aller Unternehmen von einem „Bronze“auf einen „Silber“-Medaillenrang. In Summe wurden 24 heimische Versicherungsunternehmen untersucht. „Unser Ziel ist es, im Bereich der Schaden-/Unfallversicherung über den Markt zu wachsen. Die Auszeichnung unserer Haushalt-/Eigenheimversicherung beim Versicherungs Award Austria zeigt uns, dass die Produkte auch bei Maklern und Agenturen sehr geschätzt werden. Das spornt uns an, auch die anderen Produkte

Corona versus Weltfinanzkrise Atradius

Atradius veröffentlicht eine aktuelle Insolvenzprognose. Die Corona-Wirtschaftskrise dürfte in zahlreichen Ländern zu mehr Firmenpleiten als die große Rezession der Weltfinanzkrise

vor 13 Jahren führen. Mit Frankreich, der Schweiz, Belgien und Spanien sind auch mehrere große Außenhandelspartner Österreichs unter den Volkswirtschaften, bei denen es 2020 und 2021

Dr. Philipp Wassenberg

dieser Sparte noch attraktiver zu gestalten“, sagt Vorstandsvorsitzender Dr. Philipp Wassenberg.

zu Rekordzahlen bei den Firmenpleiten kommen könnte. Den stärksten Anstieg der Insolvenzen erwartet Atradius in diesem Jahr in der Türkei, den USA, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Der Kreditversicherer prognostiziert, dass die weltweiten Firmenpleiten bis Ende 2020 um 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr zunehmen werden.

Neuer Leiter

Wiener Städtische Versicherung Mit 1. Oktober 2020 übernahm Florian Eder die Gruppenleitung der Sach-, Allgemeinen Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für das Privat- und Gewerbegeschäft. Er folgt Robert Ulbing nach, der in die Geschäftsführung der Experta wechselt. „Florian Eder ist schon seit mehr als zwei Jahrzehnten bei der Wiener Städtischen tätig. Er verfügt über ein breites Fachwissen und hat eine profunde Kenntnis dieser wachsenden und prämienstarken Sparten. Mit ihm wird die Modernisierung der Sachversicherung konsequent weitergeführt“, sagt

Generaldirektor Robert Lasshofer. Der gebürtige Niederösterreicher war jahrelang Abteilungsleiter für die Sparte Allgemeine Haftpflicht und stellvertretender Gruppenleiter. Nach Abschluss der Handelsakademie hat der 40-Jährige Wirtschaftsrecht an der WU Wien studiert. „Wichtig ist, dass wir gerade in herausfordernden Zeiten flexibel auf Kundenbedürfnisse reagieren und uns gegenüber der Konkurrenz auszeichnen“, so Eder. Unter seinen Bereich fallen z. B. die Eigenheim- und Haushaltsversi09 | NEWS

Florian Eder

cherungen sowie Wohnhaus-, Gewerbe-, Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Reiseversicherungen.


Personelle Veränderung Niederösterreichische Versicherung Mag. Stefan Jauk zieht mit 1. März 2021 in den Vorstand der Niederösterreichischen Versicherung AG ein und mit 1.9.2021 übernimmt er die Agenden von Generaldirektor Dr. Hubert Schultes und damit den Vorstandsvorsitz. Dies hat der Aufsichtsrat der NV in seiner Sitzung am 22.9.2020 beschlossen. Mag. Stefan Jauk verfügt über eine mehr als 18 Jahre lange umfassende Berufserfahrung im Finanzdienstleistungsbereich. Begonnen hat Jauk seine berufliche Laufbahn 2003 nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz bei der RLB NÖ-WIEN AG, wo er als

Kommerzkundenbetreuer und später Abteilungsleiter Firmenkunden seine umfassenden Erfahrungen im Finanzdienstleistungsbereich sammeln konnte. Seit 2016 ist Jauk Geschäftsleiter der Raiffeisen Regionalbank Mödling, eine der größten Raiffeisenprimärbanken in Österreich. In dieser Funktion trägt er die P&L- sowie strategische Gesamtverantwortung für rund 200 Mitarbeiter, über 60.000 Kunden und die Bilanzsumme von 1,7 Milliarden Euro. Die Vorstandsverträge von Mag. Bernhard Lackner und DI Christian Freibauer,

Mag. Stefan Jauk

MBA wurden im Sinne der weiteren kontinuierlichen Entwicklung des Unternehmens vorzeitig für die nächsten fünf Jahre – somit bis 31.12.2025 – verlängert.

Regionalleiter VAV Versicherung

Seit Anfang August ist Roland Rumpf Regionalleiter Oberösterreich/Salzburg im Makler- und Agenturvertrieb bei der VAV Versicherung. Der gebürtige Linzer bringt 20 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche mit und war zuletzt unter anderem als Versicherungsagent selbstständig. Weiters sammelte er umfangreiche Erfahrung im Außen- und Innendienst bei verschiedenen Versicherungsmaklern. In der VAV übernimmt Roland Rumpf – gemeinsam mit Udo Burggraf – die Betreu-

ung unabhängiger Vertriebspartner in der Region Oberösterreich/Salzburg, womit die VAV nunmehr wieder stark in dieser wichtigen Region vertreten ist. „Mit Roland Rumpf ergänzt ein ausgewiesener Versicherungsprofi mit seiner praxisorientierten Expertise unser Vertriebsteam“, so Joachim Klepp, Leitung Makler- und Agenturvertrieb der VAV. Roland Rumpf: „Ich freue mich sehr, die VAV-Vertriebspartner ab sofort mit meinem Wissen, das

ich mir im Zuge meiner Selbstständigkeit angeeignet habe, bestmöglich zu unterstützen.“

vertrieb die Prokura erteilt. Dr. Groier hat ihr Studium an der Karl-Franzens-Universität in Graz abgeschlossen und ist Leiterin der Recht und Rechtsschutzleistung. Thomas Brauneder ist seit Februar

Leiter des Partnervertriebes, er war bereits einige Zeit vorher Leiter der Maklerabteilung und Kooperationen Steiermark und Südburgenland bei der Merkur Versicherung. „Für uns als Merkur ist es wichtig, dass die weiteren Zeichnungsberechtigten ein umfangreiches Aufgabenspektrum abdecken. Mit Frau Dr. Groier und Herrn Brauneder haben wir zwei Profis mit langjähriger Expertise und

Team News

Merkur Versicherung Im Oktober gab es bei der Merkur Versicherung einige Personelle Veränderungen. Der Aufsichtsrat hat Dr. Karin Groier und Thomas Brauneder, Leitung Partner-

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Roland Rumpf


Know-how mit dabei, die die DNA der Merkur kennen und leben“, erklärt Ingo Hofmann, Vorstandssprecher der Merkur Versicherung. Robert Struska hat die Leitung der Regionaldirektion Süd mit 1. Oktober übernommen. Robert Struska ist seit 1980 Teil des Teams Merkur, seine Laufbahn hat er vor mehr als 40 Jahren in der Landesdirektion Wien gestartet. Danach folgten leitende Funktionen im Konzern, 2011 übernahm Struska die Leitung des Vertriebsmanagements, nach Führungsverantwortung in den Landesdirektionen Niederösterreich und Wien sowie dem Internal Sales Center folgt jetzt die Bestellung zum Regionaldirektor Süd.

Michael Taferner übernimmt mit 1. Oktober die Leitung des Partnervertriebes OST. Michael Taferner ist seit mehr als zwölf Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Er verfügt über ein breites Fachwissen und hat eine profunde Kenntnis der wachsenden und prämienstarken Kranken- und Lebensversicherungssparten. Der gebürtige Niederösterreicher war in den letzten zehn Jahren ausschließlich im Bereich Partnervertrieb tätig und kehrt nun zur Merkur Versicherung zurück. Zuletzt war Michael Taferner als Spezialist für Personenversicherungen aktiv.

Thomas Brauneder

Robert Struska

Dr. Karin Groier

Michael Taferner

Arzt

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Die Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler von René Hompasz, MBA Versicherungsvermittler sind fachkundige Marktteilnehmer und daher kann davon ausgegangen werden, dass diese ausreichende Erfahrung und Kenntnis in Bezug auf die eigene Berufshaftpflichtversicherung haben. Gemäß Erwägungsgrund 51 der IDD (Insurance Distribution Directive – RL (EU) 2016/97 „Versicherungsvertriebsrichtlinie“) sind die Aufklärungspflichten geringer, wenn es sich um die Versicherung eines beruflichen Risikos (das sind z. B. alle Berufsgruppen, die eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen) oder um ein Großrisiko im Sinne von Artikel 13 Z 27 der Solvabilität II-Richtlinie (RL 2009/138/EG) handelt. In solchen Fällen kontrahieren zwei gleichwertige Vertragspartner (Versicherer und Versicherungsnehmer) – dies gilt umso mehr für Versicherungsvermittler im Zusammenhang mit deren eigener Berufshaftpflichtversicherung –, sodass von einem entsprechenden Fach- und Branchenwissen

René Hompasz, MBA

ausgegangen werden kann bzw. die Kenntnis und somit das Wissen der üblichen Marktusancen in den Versicherungsabschluss einfließen. In der Praxis zeigt sich, dass es sehr oft Fragen dazu gibt und teilweise das Bewusstsein für die Funktion der eigenen Absicherung (Berufshaftpflichtversicherung) nicht ganz klar ist.

Keine „automatische“ Kundenentschädigungseinrichtung Gleich vorweg: die Berufshaftpflichtversicherung ist keine Kundenentschädigungseinrichtung, die Schäden, welche aus einem vom Versicherungsvermittler vermittelten Versicherungsvertrag nicht gedeckt sind, automatisch bezahlt. Grundvoraussetzung für eine Leistung aus der Berufshaftpflichtversicherung ist die Haftung des Versicherungsvermittlers, diese wiederum setzt ein Verschulden des selbigen voraus. Der Versicherungsvermittler wird aufgrund eines Beratungsvertrages mit dem Versicherungsnehmer tätig und haftet für etwaige Schäden aus einer nicht vertragskonform erbrachten Dienstleistung (Beratungsfehler). Diese Haftung kann durch haftungsreduzierende Maßnahmen, wie zum Beispiel der Verwendung von AGB und der darin erfolgten Einschränkung der persönlichen Haftung, oder einer dem jeweiligen Geschäftsfall angepassten Beratungsdokumentation reduziert werden. Sollte dennoch ein Fehler passieren, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung, im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Abwehr unbegründeter und die Befriedigung begrün12 | KOMMENTAR

Es geht nicht darum, was man getan hat, sondern darum, was einem unterstellt wird, (nicht) getan zu haben. deter Ansprüche. Der Versicherungsvermittler hat somit gegen den Versicherer einen Befreiungsanspruch. Und genau in diesem Fall, dem Schadenfall, wird vielen Versicherten klar, was versichert ist und was nicht. In weiterer Folge soll in kompakter und leicht verständlicher Form auf die nachfolgend angeführten Besonderheiten der Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler eingegangen werden.

Versicherungsumfang Bei der Ausgestaltung der Berufshaftpflichtversicherung für den selbständigen Versicherungsvermittler ist zunächst die Umschreibung des versicherten Risikos von großer Wichtigkeit. Der Gesetzgeber normiert klar und verständlich, dass vom Versicherungsschutz Schäden aus der Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten vom Deckungsumfang umfasst sein müssen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass darunter eine „All-Risk-Versicherung“ zu verstehen ist. Vielmehr muss sich die Berufshaftpflichtversicherung daran orientieren, was einem marktüblichen Deckungsumfang entspricht. Beim Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung des selbständigen


Versicherungsvermittlers ist es von immenser Wichtigkeit, dass das eigene Risiko (des Versicherungsvermittlers) von diesem evaluiert wird, und der passende Versicherungsschutz eingekauft wird. Eine Entscheidung nur aufgrund der Prämie ist abzulehnen. Zuerst müssen immer die Versicherungsbedingungen verglichen werden, da in diesen geregelt ist, wann der Versicherer eine Leistung erbringen muss und wann nicht. In der Praxis kommt der Abwehrdeckung eine große Bedeutung zu. Es kommt immer öfter zur Inanspruchnahme von Versicherungsvermittlern, wo sich nach einer eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage herausstellt, dass die Ansprüche nicht berechtigt sind. Die Haftpflichtversicherung hat hier eine Doppelfunktion und übernimmt, neben der Befriedigung begründeter Ansprüche, auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Ein Vergleich ausschließlich anhand der Prämie ist erst dann gerechtfertigt, wenn die Vertrags-

bedingungen der verglichenen Angebote ident sind (was in der Praxis jedoch fast nie vorkommt).

Geschädigtenschutz Eine zentrale Rolle kommt der obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung im Bereich des Geschädigtenschutzes zu bzw. hat der geschädigte Dritte hier eine Sonderstellung aufgrund der besonderen Vorschriften der §§ 158b ff VersVG (Versicherungsvertragsgesetz). Rechtskräftig vereinbarte Risikoausschlüsse führen auch gegenüber dem Dritten zu keiner Leistungsverpflichtung des Versicherers. Anders sieht dies bei Obliegenheitsverletzungen aus, diese führen gegenüber dem Dritten nicht zur Leistungsfreiheit; der Versicherer muss in solchen Fällen die Leistung bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssumme im Rahmen erbringen, dies unter Berücksichtigung des verein-

13 | KOMMENTAR

Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages erkaufen Sie sich das Recht auf das Geld des Versicherers, in vorherbestimmten und vertraglich vereinbarten (Schaden)fällen! barten Versicherungsschutzes. Für den selbständigen Versicherungsvermittler, der als Versicherungsnehmer eine obligatorische Haftpflichtversicherung abzuschließen hat, kann dies dazu führen, dass der Versicherer den geschädigten Dritten den Schaden ersetzt und sich dann beim


Versicherungsnehmer (zu Recht, wegen einer Obliegenheitsverletzung) regressiert.

Schaden durch Unterlassung Nicht zu unterschätzende Schadenfälle sind Schäden durch Unterlassung. Ein solcher liegt vor, wenn z.B. im Jahr 2015 ein Haus versichert wird, dabei wird die Versicherungssumme nicht korrekt bemessen, 2020 brennt das Haus ab und der Gebäudeversicherer wendet eine Unterversicherung ein. Solche Spätschäden können in der Berufshaftpflichtversicherung des Versicherungsvermittlers dazu führen, dass der Versicherungsschutz entfällt. Eine entscheidende Rolle kommt hier den AVB zu. In diesen ist unter anderem das Versicherungsfallprinzip und die Schadenmeldung geregelt. Beide sind sehr wichtig, da es von der Ausformulierung dieser abhängt, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht bzw. wann ein solcher zu melden ist. Versicherungsvermittler sollten auf dies besonders achten, denn in vielen Versicherungsbedingungen ist der Unterlassungsschaden, der im Nachdeckungszeitraum auftritt, vom Versicherungsschutz nicht umfasst. So ist z.B. im Art 2 Allgemeine Bedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVBV) 1951 festgelegt, dass im Rahmen der zeitlichen Begrenzung der Haftung nur während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes begangene Verstöße versichert sind. Da der Unterlassungsschaden jedoch kein Verstoßschaden ist, muss in solchen Fällen eine entsprechende Anpassung erfolgen, sodass Schäden durch Unterlassung, die sich nach Beendigung des Vertrags manifestieren, spätestens mit dem letzten Tag des Versicherungsvertrags als eingetreten gelten, sofern kein Versicherungsschutz durch einen nachfolgenden Versicherer gewährt wird.

Risikoausschluss und verhüllte Obliegenheit Um nicht „aus der Deckung zu fallen“, muss der Versicherungsnehmer gesetzliche und vertragliche Verhaltenspflichten (Obliegenheiten) einhalten. Von diesen hängt es ab, ob ein versicherter Schaden-

fall vorliegt oder nicht. Im Gegensatz dazu ist ein rechtsgültiger Risikoausschluss (z. B. Schadenstiftung durch Vorsatz, Schäden an Angehörigen) von vornherein vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versicherer versuchen mittels einer „verhüllten Obliegenheit“ (dies ist eine Obliegenheit, die in der Form eines Risikoausschlusses formuliert ist) ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers vom Versicherungsschutz auszuschließen. Bei der Abgrenzung zwischen Risikoausschluss und „verhüllter“ Obliegenheit, kommt es drauf an, wie diese formuliert sind bzw. ob vom Versicherungsnehmer ein bestimmtes Verhalten gefordert wird. Ein Risikoausschluss gilt nicht, wenn er als verhüllte Obliegenheit formuliert ist (da auf ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers abgestellt wird). Ist dies der Fall, dann liegt kein Risikoausschluss, sondern eine Obliegenheit vor. Dies ist deswegen wichtig, da in solchen Fällen der Versicherungsnehmer, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten, den Entschuldigungsbzw. Kausalitätsgegenbeweis (sofern zulässig) antreten kann. Gelingt dies, muss der Versicherer im Rahmen der Versicherungsvertrages in den Schaden eintreten.

Wissentliche Pflichtverletzung Nicht weniger wichtig ist auch der Einwand des Versicherers des bewussten Abweichens bzw. der wissentlichen Pflichtverletzung. Damit dies erfolgreich eingewendet werden kann, muss der Versicherungsnehmer die (angeblich) verletzte Pflicht gekannt haben und muss deren Abweichung/Verletzung für den Schaden auch kausal sein. Je bekannter eine Pflicht ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer mit diesem Einwand erfolgreich die Deckung verweigert. Für Versicherungsvermittler sind hier die Standesregeln für Versicherungsvermittlung (BGBl. II Nr. 162/2019) aber auch der § 28 Maklergesetz (MaklerG) ein möglicher Stolperstein. Diese regeln die Pflichten der Versicherungsvermittler (z. B. Deklara14 | KOMMENTAR

Wer beim Abschluss nicht sorgfältig agiert und überwiegend aufgrund der Prämie entscheidet, riskiert im Schadenfall ohne Deckung/ Versicherung dazustehen! tions- und Informationspflichten) und sind somit als allgemein bekannt anzusehen. Mögliche Fälle könnten z.B. eine nichterfolgte Risikoanalyse, ein nichtvorhandenes Deckungskonzept (§ 28 Abs 1 MaklerG) oder eine nichterfolgte Prüfung der Solvenz des Versicherers (§ 1 Abs 1 Standesregeln für Versicherungsvermittlung iVm § 28 Abs 2 MaklerG) sein, aber auch ein Verstoß gegen gesetzliche Aufklärungs- und Informationspflichten (z.B. §§ 5, 9 und 10 Standesregeln für Versicherungsvermittlung). Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann vom Versicherer als wissentliche Pflichtverletzung ausgelegt werden, was zur Folge hat, dass der Versicherer die Deckung ablehnt. In einem solchen Fall hat der Versicherungsnehmer keinen Schutz mehr durch die eigene Berufshaftpflichtversicherung und muss den Schaden auf eigene Kosten regulieren. Es sei denn, in der Berufshaftpflichtversicherung des Versicherungsvermittlers ist für solche Fälle eine entsprechende Deckungserweiterung inkludiert. Medienberichte zu Schadenfällen aus der Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern sind fast nicht vorhanden. Es gibt jedoch eine Berichterstattung1 zu einem Fall, bei dem der Versicherer zuerst die Deckung mit der Begründung einer wissentlichen Pflichtverletzung abgelehnt hat, und der Versicherungsvermittler den eigenen Haftpflichtversicherer erfolgreich geklagt hat – das Gericht hat die Deckungspflicht des Versicherers bejaht. Die war für den Versicherungsvermittler ein finanzieller


Aufwand, da er bis zur finalen Entscheidung der Deckungsklage, die Kosten des Gegners sowie dem diesen zugesprochenen Schadenersatz bezahlen musste.

Musterlösung zur Berufshaftpflichtversicherung Für den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung des selbständigen Versicherungsvermittlers gibt es keine „Musterlösung“. Beim Abschluss ist auf die individuelle Risikosituation des Versicherungsvermittlers (Tätigkeitsumfang) abzustellen. Anhand dieser ist dann eine marktübliche Versicherungsdeckung, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zur obligatorischen Haftpflichtversicherung, abzuschließen. Eine Entscheidung, die überwiegend auf der Prämie basiert, ist – wie auch bei allen anderen Versicherungsverträgen – abzulehnen, da der Grundgedanke einer Ver-

sicherung ist, für einen späteren Schadenfall einen passenden Versicherungsschutz einzukaufen. Daher muss hier das Leistungsversprechen des Versicherers (Deckungsumfang) DAS entscheidende Kriterium sein, und nicht die Prämie (alleine).

Passender Versicherer Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Auswahl des passenden Versicherers. Aufgrund der sehr spät auftretenden Schäden und der nun verpflichtenden zeitlich unbegrenzten Nachdeckung für Versicherungsvermittler, ist es von größter Wichtigkeit, dass nur solche Versicherer ausgewählt werden, die auch über eine entsprechende Finanzkraft verfügen und ihr heute abgegebenes Leistungsversprechen auch zum Beispiel in 25 Jahren erfüllen können. Ist dies nicht der Fall, und existiert bei einem Schadenfall in 25 Jahren der Versicherer

nicht mehr, fällt die gesamte finanzielle Belastung auf den Versicherungsnehmer (Versicherungsvermittler) zurück, sodass dieser den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen muss, weil es den Versicherer nicht mehr gibt. Mögliche Anhaltspunkte für die Auswahl des Versicherers können ein etwaiges Rating des Unternehmens sein, oder auch das aktuelle Volumen an Versicherungsprämien und Rücklagen bzw. Vermögen (denn diese werden vom Versicherer unter anderem für die Erfüllung dessen finanziellen Verpflichtungen herangezogen). Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsnehmer sollten beim Abschluss des Versicherungsvertrages einen großen Wert auf die Vertragsbedingungen und den passenden Versicherer legen, denn wenn der Versicherer keine Leistung erbringt, kann dies dazu führen, dass der Versicherungsvermittler am Lebensabend sein Lebenswerk verliert!

1 Geld & Rat, HG Wien, 21.9.2016, 29 Cg 90/15b (nicht veröffentlicht), https://www.wko.at/branchen/noe/information-consulting/finanzdienstleister/GuR-Mitgliedermagazin-4-2016-lowres.pdf (Stand 28.12.2019).

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Das VAV Business Paket® Schnell und einfach online berechnen Vollintegriert auf VAV PRO kann das Business Paket® dank kompakter Struktur und intuitiver Benutzerführung einfach und vor allem schnell berechnet werden. So können Sie Ihren Gewerbekunden in wenigen Schritten ein Angebot mit passgenauen und individuellen Versicherungslösungen zu dauerhaft günstigen Preisen vorlegen. Ab Herbst 2020 sind nun weitere Produktneuerungen für Sie integriert. Das VAV Business Paket® ist eine Inhalt- und Gebäudeversicherung. In zwei Ausstattungsklassen – EXKLUSIV und TOP EXKLUSIV – wird zielgerichtet auf die spezifische Businessherausforderung, ein umfassendes Versicherungspaket geschnürt. Die Untergliederung in Grund- und Extrasparten ermöglicht eine individuelle Zusammenstellung. Das Grundpaket setzt sich aus der Pflichtsparte Feuerversicherung und mindestens zwei Wahlsparten (Sturm-, Einbruchdiebstahloder Leitungswasserversicherung) zusammen. Individuell erweitert werden kann der Schutz durch die Kombination mit ExtraSparten (Technik-, Glasbruch-, Kühlgut-, Betriebsunterbrechungs-, Betriebshaftpflicht- oder Firmenrechtsschutzversicherung und Allriskversicherung). „Auf Wunsch vieler Vertriebspartner haben wir nun die Möglichkeit geschaffen, Zusatzdeckungen auf Wunsch summenseitig zu verändern und damit dem tatsächlichen Bedarf des Kunden anzupassen. Damit bleibt der Vorteil eines kostengünstigen Standardprodukts bei gleichzeitiger Individualisierung erhalten“, so Werner Blaschke, Ressortleitung Firmengeschäft bei der VAV.

Sicherheit, die sich rechnet In nur sieben Eingabemasken ist es auf VAV PRO möglich, ein verbindliches An-

gebot für das Business Paket® zu erstellen. Nach Auswahl der entsprechenden Branche und Betriebsart sowie Eingabe aller Eckdaten, gewünschter Zahlungsweise und Laufzeit können bereits die einzelnen Sachsparten gewählt werden. Einfach und klar strukturiert können nun die spartenspezifischen Informationen eingegeben werden. Jede Sparte enthält eine Deckungsübersicht sowie eine Übersicht aller möglichen Erweiterungen. Pro Sparte und Erweiterung werden nun die Einzelprämien laut Zahlweise aufgelistet sowie die entsprechenden Prämienindikationen ausgewiesen. Auf einer Zusatzseite werden die erweiterten Sparten (z.B. Betriebsunterbrechung, Glasbruch, Technik Pauschalversicherung, Kühlgut, etc.) angeführt. Nach Abschluss der Sachsparten werden die Einzelprämien pro Sparte sowie eine Gesamtprämie laut Zahlungsweise übersichtlich dargestellt. Sobald alle Eckdaten eingegeben sind, wird eine abschließende Deckungs- und Prämienübersicht angezeigt. Auf der letzten Eingabemaske sind nun noch die Angebotsdaten (persönliche Daten des Kunden etc.) auszufüllen und schon kann das Angebot gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Auch ein Blick in den umfangreichen Downloadbereich lohnt sich. Dieser ent16 | MARKT

„Mit den überarbeiteten Produkten werden wir im Herbst in die Offensive gehen. Fragen Sie Ihren Regionalleiter oder besuchen Sie eines unserer GewerbeWebinare“, freut sich Joachim Klepp, Leiter Vertrieb Makler und Agenten

hält Produktinformationen, Deckungsübersichten, Risikoerfassungsbogen und den Kurzantrag zum Business Paket in Form von befüllbaren PDF-Dateien.

Neuerungen im Herbst Mit modernem Ansatz wurden die Annahmerichtlinien des Business Pakets gänzlich überarbeitet. Zusätzlich wurden zwei weitere wesentliche Neuerungen integriert: • Freizügigkeit gilt nun bis 100 % des Inhaltswerts, für maximal drei Risikostandorte innerhalb Österreichs prämienfrei mitversichert • Grobe Fahrlässigkeit: Erhöhungsmöglichkeit der Versicherungssumme


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Gewerbe: Generali sieht große Chancen im Vertrieb Die österreichische Unternehmenslandschaft ist von Klein- und Mittelbetrieben geprägt. Diese haben jeweils individuelle Risiken und Bedürfnisse und erwarten sich maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Mag. Thomas Bayer, Leiter Unabhängige Vertriebe der Generali Versicherung, sieht große Nachfrage nach Präventions- und Assistance-Leistungen. Sind die österreichischen Gewerbebetriebe ausreichend versichert? Bayer: Gewerbebetriebe, speziell Kleinund Mittelbetriebe bis zu 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sind eine wichtige Säule der Wirtschaft in Österreich. Jedes dieser Unternehmen hat individuelle Anforderungen und erwartet sich entsprechende Versicherungslösungen. Zudem gibt es durch die Digitalisierung ständig neu auftretende Risiken, von denen Gewerbebetriebe betroffen sein können. Eine laufende Kontrolle und Anpassung der Deckungen hat höchste Priorität. Welche Risiken stehen aktuell im Fokus? Bayer: Hinter der Digitalisierung und

Automatisation verbergen sich nicht nur große Chancen, sondern auch Risiken. Technisch sind Kleinbetriebe darauf aber oft nicht ausreichend vorbereitet. Die Bedürfnisse in Bezug auf digitale Angebote ändern sich rasch und so können auch immer wieder neue Risiken entstehen. Wie reagiert die Generali darauf? Bayer: Prävention wird bei der Generali

in diesem Zusammenhang ganz großgeschrieben. Neben reinen Versicherungslösungen sind heute Präventions- und Assistance-Leistungen stärker gefragt denn je. Diese helfen den Gewerbekundinnen und -kunden, die Schadenwahrschein-

lichkeit deutlich zu reduzieren. Der beste Service ist, Schäden möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden. Welche Versicherungslösungen bietet die Generali ihren Partnern und Kunden im Gewerbebereich? Bayer: Generali Maklerpartner kön-

nen ihren Kundinnen und Kunden mit Generali Betrieb&Beruf Versicherungslösungen voll automatisiert anbieten. Dieses modulare, flexible Produkt sichert die speziellen Unternehmensgefahren optimal ab. Die innovativen Produktfeatures sind denkbar einfach aufgebaut. Bis zu 18 verschiedene Sparten und Services können mit einem Klick einund ausgeschlossen werden. Abgerundet wird das Versicherungsangebot der Generali mit der innovativen Generali Cyberversicherung für KMUs. Diese umfasst ein voll automatisiertes Präventionstool, Unterstützung durch einen 24/7-ITHelpdesk und natürlich eine umfassende Absicherung, falls trotz aller Vorsicht einmal ein Schaden eintritt. Auf welche Services der Generali können Vertriebspartner zurückgreifen? Bayer: Unsere Maklerpartner können

auf die Generali zählen. Die Generali erfüllt mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen, einer hohen Beratungs18 | MARKT

Mag. Thomas Bayer

qualität und Flexibilität die individuellen Anforderungen ihrer Gewerbekundinnen und -kunden. Auf den Betreuungsund Vertriebsprozess legen wir spezielles Gewicht. Die Generali setzt auf lokale Unterstützung. Wir verfügen in allen Bundesländern über regionale TechnikKompetenzzentren und top-ausgebildete Maklerbetreuerteams. Wichtig ist, die Maklerpartner qualitativ hochwertig vor Ort zu servicieren und Handschlagqualität zu bieten. Das Vertrauen ist und bleibt in der heutigen Zeit sehr wichtig, denn die Generali möchte ihre Partner, Kundinnen und Kunden ein Leben lang begleiten. Gerade in der nun verstärkt digitalisierten Corona-Welt haben wir festgestellt, dass der Human Touch umso wichtiger ist und dass es ohne persönliche Betreuung nicht geht. Zahlreiche Auszeichnungen von Seiten unserer Vertriebspartner belegen die hohen Qualitäts- und Servicestandards der Generali.


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Eigentlich ist Cyber ganz einfach Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet zügig voran und bietet großen sowie kleinen Unternehmen Chancen auf neue Märkte und Kunden. Die Kehrseite der Medaille sind jedoch die Gefahren, welche aus der Anonymität des Internets entstehen und denen gegenüber sich viele Marktteilnehmer machtlos fühlen. Dabei kann man gezielt vorgehen, um sich vor Cyber-Bedrohungen zu schützen. Am besten, indem man sich auf drei Säulen konzentriert: Prävention – Versicherung – Schadenmanagement

Prävention umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ein Unternehmen treffen kann, um die eigenen IT-Strukturen zu stärken. Welche das sind, lässt sich am besten mit externen Spezialisten analysieren, da diese einen neutralen Blick auf vorhandene Strukturen bieten können. Ergebnis können Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter, Nachjustieren der technischen Infrastruktur oder geänderte Abläufe im Unternehmen sein, um es Cyber-Angreifern zu erschweren, dem Unternehmen zu schaden oder es sogar lahm zu legen. Das verbleibende Risiko lässt sich mittels einer Cyber-Versicherung abdecken, welche im Idealfall genau auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten wird. Denn ein KFZ-Zulieferer braucht beispielsweise weniger hohe Versicherungssummen für Folgen einer Datenschutzverletzung als ein größerer Onlinehändler. Die Individualität eines Deckungskonzepts entspricht dem Credo kompetenter Versicherungsvermittler und stellt sicher, dass der Kunde auch wirklich nur für jene Leistungen bezahlt, welche er tatsächlich braucht und haben möchte. Im Falle eines Cyber-Angriffs ist rasches Handeln gefordert. Die ersten Schritte sind entscheidend, um den Schaden im Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Dazu bedarf es umgehend verfügbarer Spezialisten, die sofort reagie20 | MARKT

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Betriebsunterbrechungsversicherung und COVID-19 von Dr. Peter Konwitschka, Partner und Head der Practice Group Insurance der Schönherr Rechtsanwälte GmbH Die von der österreichischen Bundesregierung ab März 2020 angeordneten Betretungsverbote führten im Ergebnis dazu, dass zahlreiche Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen ihren Betrieb einstellten. Dies löste die Frage aus, ob in solchen Fällen eine Deckung aus Betriebsunterbrechungsversicherungen besteht und wenn ja, wie der Schaden zu berechnen ist und wie das Verhältnis zu staatlichen Hilfen und Entschädigungsansprüchen nach dem Epidemiegesetz 1950 ist.

1. Grundlagen Betriebsunterbrechungsversicherungen ("BUV") sind grundsätzlich ein Add-on zu Sachschadenversicherungen. Brennt zB eine Fabrik ab, so deckt die Feuerversicherung den Wiederaufbau, aber ohne BUV bliebe der möglicherweise viel größere Schaden aus dem daraus folgenden Gewinnentgang oder entgangenen Deckungsbeitrag unversichert. Daher setzt die Deckung von BUV traditionell auf Sachschäden auf und stellt die versicherte Person im Ergebnis so, als hätte es die Betriebsunterbrechung nicht gegeben. Im Seuchenfall gibt es allerdings keinen Sachschaden, sodass ein spezieller Versicherungsfall vereinbart werden muss. Die "große" BUV nach österreichischer Tradition definiert ihn als behördliche Betriebsschließung nach dem Epidemiegesetz 1950 zur Verhinderung einer Seuche. Sie ist damit letztlich keine Versicherung gegen eine Seuche, sondern eine Versicherung gegen eine behördlich angeordnete Betriebsschließung, unabhängig davon, ob es tatsächlich eine Seuche

gegeben hat. Die "kleine" BUV für Selbständige und freiberuflich Tätige kennt eine größere Vielfalt an Bedingungswerken. Soweit ersichtlich knüpfen alle Bedingungswerke an Verfügungen von Gesundheitsbehörden an, teilweise wird aber auch die persönliche Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Seuche versichert. Die Schadensberechnung erfolgt in allen Typen der BUV gemäß den allgemeinen Grundsätzen der Schadensversicherung, dh es ist die Differenz zwischen dem erzielten Gewinn mit und ohne behördliche Betriebsschließung bzw. zwischen dem erzielten Deckungsbeitrag mit und ohne behördliche Betriebsschließung abzüglich ersparter variabler Kosten zu berechnen und die Ersparnis aus nicht entstandenen variablen Kosten abzuziehen. Im Ergebnis verbleibt der versicherten Person dann derselbe Gewinn, der entstanden wäre, wenn es den Schadenfall nicht gegeben hätte. Soweit eine Taxe vereinbart wurde, gilt nach herrschender Rechtsprechung zu § 57 VersVG, dass sie maximal 10% vom tatsächlichen Schaden abweichen darf. Dazu können Deckungen für Wiedereröffnungskosten und für schließungsbedingte Warenschäden (zB verderbliche Lebensmittel) kommen.

2. Gerichte: Der Versicherungsfall ist zumeist nicht eingetreten Der österreichische Gesetzgeber hat sich bereits im März 2020 entschlossen, die Bestimmungen des Epidemiegesetzes 1950 über Betriebsschließungen nicht anzuwenden, sondern eine eigenständige gesetzliche Grundlage für Betretungsver22 | KOMMENTAR

bote von Betriebsstätten und "bestimmten Orten" zu erlassen (§§ 1 und 2 COVID19-Maßnahmengesetz BGBl I 12/2020). Damit war schnell klar, dass der Versicherungsfall "behördliche Betriebsschließung" der BUV nicht eingetreten ist. Eine erste bereits rechtskräftige Entscheidung des Handelsgerichts Wien vom 13.07.2020, 39 Cg 96/20s sah dies genauso: Eine bloß faktische Betriebsschließung wegen einer auf das COVID19-Maßnahmengesetz gestützten Verordnung begründet keinen Versicherungsfall. Ebenso urteilte für die insoweit vergleichbare deutsche Bedingungslage das Landgericht München I 17.09.2020, 12 O 7208/20: Bei einer Kindertagesstätte, zu der die Schließung verfügt, aber ein Notbetrieb erlaubt war, liegt gerade keine vollständige behördliche Betriebsschließung vor, die aber Voraussetzung für eine Deckung wäre. Die weitere Entscheidung des Landgerichts München I 01.10.2020, 12 O 5895/20, betraf ein Bierlokal – hier war Deckung gegeben, weil eine vollständige Schließung vorlag. Eine Sondersituation beurteilte das Landesgericht Feldkirch 04.08.2020, 57 Cg 51/20t in einer nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Entscheidung: Wenn es zunächst eine Betriebsschließung nach § 20 Epidemiegesetz 1950 gab und diese dann aufgrund des COVID-19-Maßnahmengesetzes durch eine Betretungsverbots-Verordnung ersetzt wurde, dann bleibt der Versicherungsschutz für die restlichen Tage bis zur Höchsthaftungszeit bestehen. Nach derzeitigem Stand lösen die Betretungsverbots-Verordnungen daher per se den Versicherungsfall in der "gro-


ßen" BUV auch dann nicht aus, wenn der Seuchen-Baustein vereinbart war. In der "kleinen" BUV ist dies bisweilen anders, teilweise war aber COVID-19 als neue Seuche schon per se nicht versichert.

3. Die Schadensberechnung und die Parallelität zu Entschädigungsansprüchen reduzieren den Nutzen der BUV im Pandemiefall Im Zuge von Schadensmeldungen zeigte sich ein weiteres grundsätzliches Thema sowohl bei der "großen" als auch bei der "kleinen" BUV: Ausgerechnet im Pandemiefall gibt es versicherungsrechtlich keinen oder nur einen geringen entgangenen Gewinn oder entgangenen Deckungsbeitrag, weil es auch ohne behördliche Maßnahmen kaum Umsatz gegeben hätte. Taxen wichen daher typischerweise zu mehr als 10% von diesem tatsächlichen Schaden ab und waren daher nach § 57 VersVG unwirksam. Und selbst wenn ein Schaden verblieb, so war absehbar, dass ihn

parallele Ersatzansprüche nach § 32 Epidemiegesetz 1950 typischerweise mehr als ausgleichen. Deckungsstreitigkeiten waren und sind nach den bisherigen Erfahrungen daher sinnlos: Verliert der Versicherungsnehmer, erhält er vom Versicherer nichts. Gewinnt er, muss er Entschädigungsleistungen nach dem Epidemiegesetz 1950 an den Versicherer abtreten. Im Ergebnis bleibt ihm daher kein Zusatznutzen. Und: Versicherungsleistungen mindern möglicherweise auch noch die Basis für den Fixkostenzuschuss oder lösen eine Deckelung der Förderung aus dem Härtefallfonds aus. Der "best case" für den Versicherungsnehmer ist daher aus heutiger Sicht ein Pyrrhussieg.

4. Freiwillige Unterstützungsleistungen als Lösung Die österreichische Versicherungswirtschaft hat sich vor diesem Hintergrund

Dr. Peter Konwitschka

bereits im April 2020 entschlossen, freiwillige Unterstützungsleistungen anzubieten. Das Ziel war, versicherten Personen einer BUV einen echten Vorteil zukommen zu lassen, der ihnen endgültig verbleibt. Bislang hat das dem Vernehmen nach einer großen Mehrheit der Versicherungsnehmer angenommen – aus heutiger Sicht eine weise Entscheidung.

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Millennial Survey 2020 Deloitte Österreich

Für den jährlich erscheinenden Millennial Survey von Deloitte wurden zum Jahreswechsel rund 18.400 Personen aus 43 Ländern zu ihrer aktuellen Stimmungslage befragt, darunter auch 300 Österreicher. In einer Zusatzumfrage im Frühling 2020 wurde außerdem das internationale Stimmungsbild der Millennials und der Generation Z nach der Ausbreitung von Covid-19 eingefangen. Das Ergebnis: Weltweit blicken die Jungen sorgenvoll in die Zukunft, in der Corona-Krise sehen viele aber auch eine Chance zum Neustart. Laut Umfrage sind 49 Prozent der jungen Österreicher der Ansicht, dass sie im Vergleich zur vorherigen Generation tendenziell unglücklicher sind. Ein Grund dafür ist der zunehmend hektische Alltag. „Homeoffice, Social Distancing und die Angst vor Ansteckung ist auch an den jungen Menschen nicht spurlos vorübergegangen. Die Unternehmen müssen darauf verstärkt reagieren und ihre Mitarbeiter in dieser herausfordernden Situation bestmöglich mit entsprechenden Maßnahmen unterstützen – auch nach

dem Lockdown“, so Österreich-Director Elisa Aichinger. Laut Studie fühlten sich drei Viertel der jungen Österreicher Anfang des Jahres noch relativ bis sehr sicher im Job. „Über die Hälfte der erwerbstätigen Befragten haben weltweit durch die Pandemie den Arbeitsplatz verloren oder vorübergehend unbezahlten Urlaub genommen. Auch hierzulande müssen viele bis heute um ihren Job bangen“, ergänzt Elisa Aichinger. Durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt kommen neue Fähigkeiten und Arbeitsweisen auf die Millennials und die Generation Z zu. In Österreich sind 46 Prozent der berufstätigen Befragten der Ansicht, dass sie nur teilweise über die benötigten Kompetenzen für die Digitalisierung verfügen. Lediglich 22 Prozent sind davon überzeugt, alle passenden Qualifikationen für die digitalisierte Arbeitswelt mitzubringen. Soziale und ökologische Themen liegen den Jahrgängen 1983 bis 1994 besonders am Herzen. In Österreich etwa bereitet der Klimawandel 44 Prozent der

Fremdwährungskredite im 2. Quartal FMA Das aushaftende Volumen an Fremdwährungskrediten (FX-Kreditvolumen) an private Haushalte hat im 2. Quartal 2020 wechselkursbereinigt um 450 Millionen Euro oder -3,4 Prozent abgenommen. Es sank damit in einem Jahr um 2 Milliarden Euro. Zum 30. Juni 2020 hafteten insgesamt noch Kredite im Volumen von 12,47 Milliarden in fremder Währung aus. Seit der Verhängung des Neuvergabe-Stopps im Herbst 2020 ist das FX-Kreditvolumen

wechselkursbereinigt um 35,91 Milliarden Euro oder -76,5 Prozent zurückgegangen. Der Fremdwährungsanteil an allen aushaftenden Krediten an private Haushalte betrug zum Ende des 2. Quartals 2020 nur mehr 7,7 Prozent – um 1,21 Prozentpunkte weniger als ein Jahr davor. „Fremdwährungskredite sind ein hochspekulatives Finanzprodukt, das einer Vielzahl kumulativ wirkender Risiken ausgesetzt ist, insbesondere wenn es sich dabei um einen endfälligen Kredit 24 | MARKT

Elisa Aichinger

Befragten große Sorgen. Fast zwei Drittel befürchten sogar, dass die bestehenden Umweltschäden bereits irreparabel sind. Generell sind die Österreicher besonders pessimistisch: Nur 15 Prozent glauben, dass die Anstrengungen im Bereich Umweltschutz zielführend sein werden. Zum Vergleich: Im globalen Schnitt sind immerhin 40 Prozent zuversichtlich. Die Skepsis der österreichischen Millennials zeigt sich auch gegenüber dem positiven sozialen Einfluss der Wirtschaft. Nur 30 Prozent glauben an ihren gesellschaftlichen Mehrwert.

mit Tilgungsträger handelt. Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten, wie wir sie derzeit durchleben, sind in der Regel von hoher Volatilität der Märkte und starken Schwankungen der Wechselkurse begleitet,“ so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. „Wir werden daher weiterhin für eine konsequente und nachhaltige Reduzierung des Kreditvolumens in Fremdwährung eintreten, um die damit verbundenen Risiken für die österreichischen Haushalte weiter einzudämmen.“ 96,2 Prozent der FX-Kredite waren im 2. Quartal in Schweizer Franken (der Rest fast zur Gänze in japanischen Yen) aushaftend, wobei der Wechselkurs in diesem Zeitraum zwischen 1,0511 und 1,0866 zum Euro schwankte.


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cher Imageverlust für das Unternehmen. Welche Kosten sind in der R+VRückrufkosten-Versicherung gedeckt? • Benachrichtigung der Endverbraucher bzw. Händler • Kosten für Aufrufe über Medien • Aufwendungen für einen Rückrufberater • Vorsortieren der vom Rückruf betroffenen Erzeugnisse und Rücktransport der mangelhaften Produkte zum Hersteller • Überprüfungskosten - auch wenn sich Mangelfreiheit ergeben sollte

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Wenn nicht jetzt, wann dann: der wichtige Schritt in die Agilität Corona hat die (Business-)Welt weiter im Griff, die Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft sind noch nicht absehbar. Für die Versicherer mit ihren langfristigen Geschäftsmodellen verläuft die Krise bisher glimpflich, so verstehen sich, laut VVO, österreichische Versicherer gerade in Krisenzeiten als Unterstützer ihrer Kunden.1 Im Gegenzug steigt gerade jetzt das Bedürfnis von Verbrauchern und Unternehmen nach mehr Vorsorge und Absicherung. Kurzum, Versicherer sind systemrelevant. von Christine Kusztrich, geschäftsführende Partnerin bei Q_PERIOR Trotzdem: Auch wenn die Corona-Pandemie bisher keine gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die Branche hat, so sind natürlich auch die Versicherer zu weitreichenden strukturellen Veränderungen gezwungen. Wie überall musste auch hier der Arbeitsalltag innerhalb kürzester Zeit neu organisiert werden. So spielen Homeoffice und digitales Arbeiten plötzlich eine sehr zentrale Rolle. Auch erwarten Kunden gerade jetzt pas-

sende Versicherungsangebote, unkomplizierte Abschlüsse, schnelle Reaktionszeiten und die zügige Bearbeitung von Schadensfällen, vor allem online – letzteres ist in Zeiten von Negativzinsen ohnehin im Interesse des Versicherers. Der Bedarf an Agilität und reibungslosem Service ist größer denn je. Und so sollten Versicherer die Krise nutzen und sich jetzt agil(er) aufstellen. Der Zeitpunkt ist gut, um Veränderungen im eigenen Unternehmen durchzusetzen – als Investition in die Zukunft, um auch langfristig im Wettbewerb zu bestehen.

Christine Kusztrich ist geschäftsführende Partnerin bei der international tätigen Unternehmensberatung Q_PERIOR mit Schwerpunkt Management- und ITBeratung. Sie ist als Sector Lead unter anderem für die Steuerung und das Management der Versicherungsprojekte in Österreich verantwortlich. In dieser Rolle unterstützt sie ihre Kunden bei der Implementierung agiler Prozesse. Q_PERIOR hat einen eigenen Ansatz entwickelt, wie sich jedes Unternehmen individuell in sechs Schritten zu einer agilen Organisation entwickeln kann. (https://www.qperior. com/blog/roadmap-fuer-die-agiletransformation/)

Versicherer müssen digitaler werden Dass die Versicherungsbranche insgesamt digitaler werden und ihre Online-Präsenz deutlich verstärken muss, war schon 26 | KOMMENTAR

lange vor Corona klar. Es ist keine neue Entwicklung, dass Verbraucher und Unternehmen online auf die Suche nach attraktiven Versicherungsprodukten gehen. Fündig werden sie oft bei branchenfremden Anbietern, auf digitalen Marktplätzen wie Amazon oder auf Vergleichsportalen. Spätestens jetzt, da in Zeiten von Abstandregelungen und Mund-Nase Schutz traditionelle Verkaufskanäle wie das persönliche Gespräch mit dem Versicherungsmakler weniger attraktiv wirken, ist es wichtiger denn je, dass Versicherer einen starken Online-Auftritt hinlegen. Bisher geben die großen digitalen Player, wie Amazon oder Paypal, den Takt vor. Sie aktualisieren ihre Angebote im Minutentakt und setzen damit ihre Wettbewerber, aber auch alle anderen Marktteilnehmer unter großen Druck. Diese Angebote sind neue Softwareprodukte und Services, die permanent und mit schnellen Innovationszyklen in Lösungen für Datenspeicherung, Datenverarbeitung und digitale Marktplätze eingespielt werden. Die schnelle Adaption ist vordergründig die Sache der IT-Abteilungen. Doch


terfragen und wenn nötig auch rechtzeitig wieder zu verwerfen. Das kann nur funktionieren, wenn Hierarchien flacher werden, Entscheidungsketten abgespeckt und damit Entscheidungsprozesse beschleunigt werden. So kommen Versicherer in einen permanenten Erneuerungsprozess.

Ohne Kulturwandel geht es nicht

Christine Kusztrich

damit Versicherer sich dauerhaft auf den digitalen Marktplätzen durchsetzen können, müssen auch die Fachabteilungen wie Vertrieb, Service, Produktentwicklung und Risikomanagement in die Lage versetzt werden, schnell und integriert zu arbeiten. Allerdings tun sich vor allem die traditionell aufgebauten Konzerne mit ihren langjährig gewachsenen Unternehmens- und IT-Strukturen noch schwer mit der Transformation in flexible, kreative und agil arbeitende Organisationen.

In agile Prozesse einsteigen Was kann Agilität im Versicherungskontext bewirken? Zunächst einmal, dass Linienorganisation und Projekte nicht mehr strikt voneinander getrennt sind, sondern miteinander verknüpft werden. Der Grundgedanke „erst die Idee und dann das Projekt“ ist überholt. Stattdessen muss es darum gehen, permanent im Innovationsmodus zu sein, flexibel an neuen Produkten und optimierten Services zu arbeiten und den Mut zu haben, Angefangenes ständig neu zu hin-

Bei all dem schwingt immer eine wichtige Frage mit: Welchen Grad der Agilität kann ein Unternehmen vertragen, wo liegen die Grenzen? Sie muss daher mit Augenmaß eingeführt werden. „Einfach mal starten“, kann hier die Devise lauten. Zum Beispiel können agile Methoden zunächst in kleinen, abgegrenzten Bereichen oder Abteilungen getestet werden. Funktioniert das gut und stellen sich erste Erfolge ein, lassen sich agile Prozesse peu à peu ausweiten. Wichtig ist dabei immer die Begleitung durch agile Coaches. Sie stellen sicher, dass einmal erreichte Änderungen sich auch langfristig in den Köpfen der Mitarbeiter festsetzen und im besten Fall zu einer Haltungsänderung werden. Denn Agilität ist mehr als die Methodik, sie ist eine Einstellung. Daher geht es hier am Ende um nicht weniger als echten Kulturwandel. Deshalb ist die aktuelle Situation aus meiner Sicht günstig, die agile Transformation jetzt anzupacken: Denn wer in Zeiten von Corona ohnehin zur Veränderung gezwungen ist, tut sich insgesamt leichter damit, Neues und Ungewohntes in seinem Unternehmen zu erproben. Und entpuppt sich am Ende als wichtiger Schritt in eine neue, moderne Arbeitswirklichkeit.

1 VVO – Versicherungsverband Österreich Coronakrise: „Österreichische Versicherer helfen ihren KundInnen in der Krise“, 16. April 2020 (https://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/sysUNID/xC610DCC28 8D5D4EEC125854C003C3466)

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„Der Teufel schläft nicht“ Wir haben mit Dkfm. Dr. Martin Beste, Geschäftsführer und Hauptbevollmächtigter R+V Niederlassung Österreich über das Thema Gewerbeversicherung gesprochen. Auf welche Versicherung sollte bei der Neugründung eines Betriebes nicht vergessen werden? Dkfm.Dr. Martin Beste: Ganz nach dem Sprichwort „der Teufel schläft nicht“, sollte trotz Euphorie über die Neugründung überlegt werden, welche Risiken zur Existenzbedrohung führen können. Hinzu kommen versicherungsvertragliche Feinheiten, wie zu geringe Selbstbehalte oder Haftzeiträume. Platz eins auf der Agenda in der Gründungsphase sollte daher die Betriebshaftpflichtversicherung sein. Ein „Klassiker“, der aber eine genaue Risikoanalyse durch den Vermittler benötigt, um bedarfsgerechte Klauseln vereinbaren zu können. Hierzu gehören die Personen- und Sachschadenrisiken, die im Betrieb oder bei der Ausführung beim Kunden entstehen können, aber auch Produkthaftung wird bei zunehmender Lieferketten-Produktion immer relevanter, wogegen es Versicherungsschutz gibt. Die R+V-Globalpolizze für Hersteller und Händler bspw. ist eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Unterschätzt wird aber vor allem das Risiko für den Geschäftsführer selbst, der per Gesetz mit seinem Privatvermögen für Pflichtverletzungen haftet. Solche Fehlentscheidungen können bereits in der Neugründung passieren, weshalb hier

eine D&O-Versicherung unbedingt anzuraten ist. Die D&O-Versicherung von R+V schützt den Einzelnen oder das gesamte Unternehmen umfassend vor Ansprüchen von Vermögensschäden. Sobald der Betrieb ins Laufen kommt, werden Büros eingerichtet und die Waren angeschafft. Schutz vor Forderungsausfall bei Nichtzahlung von Rechnungen durch Kunden bietet die R+V-Warenkreditversicherung. Unser Team unterstützt bereits in der Gründungsphase: Planumsatz und potentielle Kunden können vorgelegt werden, damit R+V diese Kunden vorab prüfen kann. Das ist gerade zu Beginn, wo man noch keine Er28 | INTERVIEW

fahrung mit den Kunden hat, ein gutes Steuerungsinstrument. So können bereits am Anfang der Geschäftstätigkeit Versicherungssummen bereitgestellt werden. Sollte der Kunde nicht bezahlen (Forderungsausfall), dann greift die R+V-Warenkreditversicherung ein. Was sind die größten Irrtümer im Gewerbeversicherungsbereich? Beste: Sätze, wie „ich dachte die Ver-

sicherungssumme reicht aus“ oder „ich dachte, das ist mitgedeckt“ hören Versicherer häufig erst dann, wenn der Schaden bereits passiert ist. Das Codewort


lautet: Risikoanalyse! Was für Vermittler nach „business as usual“ klingt, kommt in der Beratungspraxis oft zu kurz. Denn es gilt: je mehr Details das R+V-Team vom Vermittler erhält, desto genauer können Deckungen und passende Versicherungssummen berücksichtigt werden. Einerseits sollte der Kunde seine Werte kennen, auf der anderen Seite muss der Vermittler das gesamte Spektrum, das versichert werden soll, genau erfassen. Das funktioniert am besten, indem man sich die kaufmännischen und technischen Daten eines Unternehmens genau ansieht. Umso detaillierter die Information über Beschaffenheit und Wert der Ausstattung (z.B. von Betriebsgebäude, kaufmännischer Einrichtung, Maschinen) ist, umso besser kann R+V das Risiko bewerten und eine adäquate und bedarfsgerechte Quotierung vornehmen. Besonderes Augenmerk sollte hier auf die oftmals nicht oder unzureichend bedachte Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfall-Versicherung und die daraus

resultierenden Zusatzkosten gelegt werden. Viele denken, 6 Monate Haftungszeitraum reichen aus, um den Betrieb nach einem ersatzpflichtigen Schaden (z.B. Brandschaden), innerhalb kürzester Zeit wiederaufzunehmen. Hier wird jedoch meist darauf vergessen, dass es auf Grund neuer Behördenauflagen zu Verzögerungen kommen kann. All das folgt keiner universellen Regel, sondern muss je nach Betrieb und Region genau analysiert und dementsprechend in der Deckung berücksichtigt werden. Ein weiterer Irrtum ist im Bereich CyberRisk-Versicherung gegeben. Da dieses Thema vor allem von kleinen Betrieben unterschätzt wird, werden Deckungen hier gar nicht oder nur unzureichend beachtet. Legt aber ein Angriff digitale Betriebsabläufe lahm, wird der Ruf nach einer Deckung laut. R+V schützt unter anderem mit einer 24/7 Assistance Hotline und vermittelt IT-Experten zur raschen Schadensbehebung. Zudem sind auch die Schäden an Firmendaten, die

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29 | INTERVIEW

durch die Nutzung von Privatgeräten der Mitarbeiter entstehen standardmäßig mitversichert, in Zeiten von HomeOffice unerlässlich. Was zeichnet die R+V im Bereich Gewerbeversicherung besonders aus? Dr. Beste: Der genossenschaftliche und

solide Background des R+V-Mutterkonzerns in Wiesbaden bringt für die R+VNiederlassung Österreich am Markt eine Besonderheit: die Gesamtpakete. Zum Beispiel sind in der Ertragsausfall-/Betriebsunterbrechung Deckungserweiterungen, wie Rückwirkungs- und Wechselwirkungsschäden, sowie Pönalzahlungen bereits inkludiert. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung für Hersteller und Händler liegt mit der enthaltenen erweiterten Produkthaftpflichtversicherung weit über dem „good local standard“. Wir danken für das Gespräch.


Wie sich Familien auch heute noch Häuser leisten können Derzeit steigen die Preise für Einfamilienhäuser in Österreich explosionsartig an. Leben im Speckgürtel von Ballungszentren und immer mehr auch in ländlichen Gegenden wird zunehmend begehrter. risControl zeigt, wie man die Baukosten niedrig hält und sich mit der passenden Finanzierung den Wohntraum vom Eigenheim leistbar macht. von Michael Kordovsky

Vom vierten Quartal 2019 auf das erste Quartal 2020 setzte in Wien auf Jahresbasis ein regelrechter Preissprung bei Einfamilienhäusern ein, der im zweiten Quartal Gesamtösterreich außerhalb der Bundeshauptstadt erfasste (+10,6%). Verteuerten sich in Wien Einfamilienhäuser lediglich um 4,3 Prozent im vierten Quartal 2019, waren es in den beiden darauffolgenden Quartalen (Q1 u. Q2 20) bereits Anstiege von je 10,4 bzw. 11,7 Prozent. Schon während der Finanzkrise 2008/09 setzte im Zuge des Zinssturzes ein regelrechter Immoboom ein. Laut dem von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) veröffentlichtem Wohnimmobilienpreisindex verteuerten sich Wohnimmobilien in den Jahren 2008 bis 2019 bundesweit um 5,5 Prozent p.a.; in Wien um 6,2 Prozent p.a. und gebrauchte Wohnungen in Wien sogar um 6,7 Prozent p.a. Gemächlicher waren österreichweit (ohne Wien) die Anstiege der Preise für Einfamilienhäuser mit 4,4 Prozent p.a. und in Wien mit 2,3 Prozent p.a.. Es findet nun ein gewisser Aufholprozess statt, der sich u.a. auch aus der Quadratmeterpreis-Differenz zwischen neuen Wohnungen und Eigenheimen erklären lässt. Nehmen wir die Stadt Linz als Beispiel: Eine neue Eigentumswohnung kostete dort laut Immobilienpreisspiegel der 30 | FINANZEN

WKO im Jahr 2019 im Schnitt 3.115,72 Euro pro m2 und das durchschnittliche Einfamilienhaus 2.164,11 Euro pro m2. Es war also um 30,5 Prozent billiger als eine neue Wohnung. Oder gehen wir nach Niederösterreich in eine ländlichere Gegend. In Mistelbach kostete 2019 eine Erstbezugs-Eigentumswohnung 2.182,43 Euro, ein Einfamilienhaus im Schnitt nur 1.440, war also um 34 Prozent billiger. In Wien Donaustadt standen 2600,85 Euro pro m2 für ein Einfamilienhaus 3790,21 Euro für eine neue Wohnung gegenüber, also 31,4 Prozent Unterschied.

Leben am Land – Ein neuer Trend? Auslöser dieses Aufholprozesses war die Corona-Krise. Waren davor rund 10 Prozent der Arbeitsplätze mobil, wanderten während des Lockdowns gleich 40 Prozent der Arbeitsplätze in die privaten vier Wände. Dies induzierte eine Nachfrage nach Häusern im Grünen. Landleben ist mittlerweile wieder ein Thema und ausgehend von den US-Metropolen macht nun ein neuer Begriff die Runde, nämlich „Stadtflucht“. Mit steigender Kriminalität durch die Unruhen der vergangenen Monate zogen zunehmend mehr US-Amerikaner aufs Land. Dieser Trend könnte auch in Österreich zunehmen, zu-


mal große Städte als Hotspots in der Verbreitung von Seuchen gelten. Allerdings können sich nicht alle Familien neue Häuser leisten und bei älteren Gebäuden könnte ohnehin ein Abriss und Neubau erforderlich sein. Billige sanierungsbedürfte Häuser sind nur etwas für mutige, kreative Handwerker und Bastler, die genau wissen, was hier zu tun ist. Ansonsten sollten die gebraucht gekauften Häuser nicht älter als 20 Jahre sein. Oft ist aber der Neubau die sinnvollste Variante, vor allem für junge Familien, die nicht das Geld haben, ständig ein „Fass ohne Boden zu stopfen“. Leider sind viele alter Häuser genau das.

So kommt man günstiger zum Eigenheim: Neu gebaut kann aber selbst in einer ländlichen Gegend mit günstigen Grundstückpreisen ein Einfamilienhaus mit 130 m2 Wohnfläche auf zwei Geschosse (plus Keller inklusive) 400.000 bis 450.000 Euro kosten. Bei einem Preis von 400.000 Euro können durchaus 260.000 bis 280.000 Euro auf die Errichtungskosten (Baukosten plus Baunebenkosten) und der Rest von 120.000 bis 140.000 Euro auf das Grundstück (mit z.B. 1000 m2) inklusive 15.000 bis 20.000 Euro Erschließungskosten entfallen. Doch das muss nicht sein! Mit den richtigen Sparmaßnahmen kann die erforderliche Investitionssumme um bis zu 40 Prozent auf bis zu 240.000 Euro reduziert werden. Die nachfolgenden Spartipps zeigen gewisse Stoßrichtungen. Eine konkrete Umsetzung, vor allem im technischen Bereich sollte mit einem regionalen Bau-

meister des Vertrauens besprochen werden.

Spartipps beim Hausbauen • Es beginnt alles schon beim richtigen Zeitpunkt: von der Jahreszeit her sollte der Baubeginn immer in das Frühjahr fallen. In den frostfreien Monaten schreitet der Bau wesentlich schneller voran als im Herbst und Winter. Ein weiteres Timing bezieht sich auf Konjunkturzyklen. Die wichtigste Regel dabei: Bauen Sie niemals in Phasen der Hochkonjunktur in denen Handwerker besonders knapp und teuer sind. Hingegen in Rezessionsphasen ist die Auftragslage der Baufirmen und Handwerker schlechter und sie sind nicht nur besser verfügbar sondern häufig auch zu Preiszugeständnissen bereit. Gleichzeitig sind in diesen Phasen die Kreditzinsen für Baufinanzierungen günstiger, auch am langen Ende bei den Fixzinsbindungen. Kommender März wäre also der ideale Startzeitpunkt. • Einfache geometrische Grundrissformen, also keine verwinkelten Räume und Strukturen sondern klare quadratische oder rechteckige Anordnungen. Je weniger Innenwände und Türen benötigt werden, desto besser, was als positiver Nebeneffekt auch Hunde und Katzen zugute käme (hätten größere barrierefreie Bewegungsfreiheit). • Möglichst einfache Fassaden und eventuell sogar ein Flachdach. Nicht zu viele Balkone. Ein Balkon oder eine größere Terrasse sollten reichen. • Ein Gartenschuppen als Alternative zum Keller erspart ebenfalls viel Geld

• Haus mit kleinem Grundstück wählen. Denn der Grundanteil ist im Prinzip gebundenes (totes) Kapital. Somit sollte die Kapitalbindung minimiert werden. • Notfalls Haus etwas kleiner (z.B. auf 100 m2 Wohnfläche) dimensionieren. • Logistikkosten minimieren indem man regionale Baumeister und Handwerker aus möglichst nächster Nähe wählt. Dadurch verringern sich die Anfahrtskosten. Auch haben diese kleinen Betriebe häufig schlanke Verwaltungsstrukturen und können dadurch relativ günstig anbieten. • Für alle Arbeitsschritte sollten Kostenvoranschläge eingeholt werden. Darüber hinaus sollten die Handwerker nicht den Eindruck bekommen, dass es Lücken in der Kontrolle gibt. Ein Bauplaner oder Baumeister des Vertrauens sollte alles lückenlos und streng kontrollieren und schon die geringsten Mängel knallhart rügen! Das ist die moderne „Peitsche“, die man braucht um Baukostenüberschreitungen entgegenzusteuern. • Fertigteile einsetzen: Industriell gefertigte Teile ersparen viele Arbeitsstunden. So können beispielsweise ganze Wände schon vorgefertigt sein und viele Maurerstunden einsparen. • Wenige aber dafür größere Fenster als viele kleine (spart beachtliche Summen ein) • Niedrigenergiehaus- oder sogar Passivhausstandard erscheint auf den ersten Blick teurer, aber wird – je nach Bundesland – großzügig gefördert und spart langfristig Energie und Heizkosten. Diese Häuser können auch als Fertighäuser schnell aufgestellt werden.

Der gesamte Versicherungsprozess neu gedacht 31 | FINANZEN


• Oft macht auch gleich der Bau eines Fertigteilhauses Sinn, das günstig, schnell und effizient aufgestellt wird. Letztere können teils zu durchaus attraktiven Preisen anbieten.

Wieviel Haus kann ich mir leisten? - Die richtige Finanzierung entscheidet Das wichtigste Kriterium beim Hauskauf ist und bleibt die Leistbarkeit. Dazu folgende Punkte: Wieviel Eigenmittel habe ich? Wieviel davon kann ich langfristig entbehren ohne in eine kritische Finanzsituation zu geraten? Die vollständige Finanzierung von Eigenheimen auf Kredit bleibt der normalen Familie verwehrt. Es sind Eigenmittel erforderlich um Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer (3,5% des Kaufpreises), Maklergebühr (3,6%), Grundbucheintragungsgebühr (1,1%) und Notar/Treuhänder (1 bis 3%) abzudecken. Insgesamt ist mit ca. 10 Prozent Nebenkosten beim Kauf zu rechnen. Die weiter verbleibenden Eigenmittel dienen der Anzahlung des Kaufpreises. In der Regel sollten 20 Prozent des Kaufpreises angezahlt sein, um überhaupt an einen Kredit zu kommen. Trotzdem sollte auch auf die Zeit nach dem Kauf geachtet werden. Und dies erfordert den sogenannten Notgroschen. Dieser sollte bei mindestens 15.000 Euro/Kopf (ohne Kind) liegen, um schlechte Zeiten überbrücken oder unvorhergesehene Ausgaben decken zu können. Beispiel: Eigenmittel beim Kauf eines Eigenheimes um 300.000 Euro

Paar Altersgruppe 30 bis 35 Jahre, beide sind angestellt, gemeinsamer Monatsverdienst monatlich netto 3.700 Euro (ohne Beihilfen und Sonderzahlungen wie Urlaubs- u. Weihnachtsgeld). Gemeinsames Geldvermögen: 120.000 Euro Abzüglich eines gemeinsamen Notgroschens von 40.000 Euro, werden 80.000 Euro Eigenmittel bereitgestellt. Davon gehen 30.000 Euro alleine für 10 Prozent Nebenkosten drauf. 50.000 Euro sind Anzahlung der Wohnung, woraus ein Kreditbedarf von 250.000 resultiert. Die

EM-Quote liegt also bei 16,7 Prozent des Kaufpreises – ein Grenzfall. Würden weitere 10.000 Euro eingebracht, dann wären es exakt 20 Prozent. Doch das Paar will es mal mit 50.000 Euro Anzahlung versuchen. Haushaltsrechnung: Monatliche Einnahmen und Ausgaben

Das Beispiel setzt sich an dieser Stelle weiter fort: Die Bankberater gehen nun dazu über die Haushaltsrechnung zu kalkulieren. Das Paar hat inklusive eines fünfjährigen Kindes zusammen monatliche Ausgaben von 2500 Euro (schon für das neue Eigenheim kalkuliert): Das frei verfügbare Einkommen liegt bei 1.200 Euro. Fiktive Rate entscheidend

Nun kommt das Herzstück der Kalkulation, nämlich die fiktive Rate. Diese rechnet die Bank nicht mit dem aktuell vorherrschenden Marktzinssatz sondern viel höher - in etwa mit 4 Prozent p.a. auf 25 Jahre. Begründung: Historisch waren die Zinsen im Schnitt wesentlich höher als heute. Wieviel Haus sich das Paar nun wirklich leisten kann, zeigt diese entscheidende Kalkulation: Bei einer monatlichen Rate von 1.200 Euro sind bei 4 Prozent Zinsen auf 25 Jahre Kredite bis 227.343 möglich. Nun gibt es folgende Möglichkeiten um den finanziellen Spielraum zu verbessern: A) Nicht lebensnotwendige Güter und Wertgegenstände (z.B. zweites Auto, teure Uhren...) verkaufen und Erlös als zusätzliche Eigenmittel verwenden. B) Eltern um Geld bitten C) Eine Bank suchen, die einen niedrigeren Zins kalkuliert Würde Variante C zu einer Bank führen, die nur 3,5 Prozent bei der fiktiven Rate ansetzt, dann erhöht sich die mögliche Kreditsumme bereits auf 239.701 Euro und bei 3 Prozent auf 253.052 Euro und die Finanzierung wäre machbar. Langjährige Fixzinsbindung als Ausweg

Doch es gibt einen weiteren Ausweg. Manche Kreditinstitute kalkulieren den 32 | FINANZEN

Anfangszins für den Fall einer Fixzinsbindung über mindestens der Hälfte der Laufzeit. Angenommen es wären 1,875 Prozent p.a. für eine 20jährige Fixzinsbindung, dann würde sich sogar ein Kreditvolumen von über 287.000 Euro ausgehen. Die tatsächliche Monatsrate bei 250.000 Euro Kredit würde im Falle einer 25jährigen Laufzeit bei 1044 Euro liegen, nach wie vor relativ hoch beim aktuellen verfügbaren Einkommen. Möglichst lange Laufzeiten im Sinne der Liquiditätsoptimierung

Die Lösung liegt in einer längeren Laufzeit von 30 oder gar 35 Jahren, dann würde sich nämlich bei gleichem Startzins die Rate auf jeweils 908,50 bzw. 812,21 Euro verringern. Dies erhöht den monatlichen Spielraum, um für Sondertilgungen anzusparen. Der Nachteil: Das Risiko bei 35 Jahren Laufzeit liegt im Zinsniveau nach 20 Jahren sobald die Fixzinsbindung abgelaufen ist. Nehmen wir Anschlusskonditionen von 3-Monats-Euribor plus 1,5 Prozentpunkte an. Sollte der 3-MonatsEuribor dann von derzeit ca. -0,5 Prozent auf +3,5 Prozent gestiegen sein, wären das auf die verbliebenen 15 Jahre bei einer Restschuld von 127.352 Euro erschreckende 5 Prozent p.a. an Kreditzins. Die monatliche Rückzahlung würde sich schlagartig von 812,21 auf 1.007,09 Euro verteuern. Doch keine Angst! Die Lösung liegt in einer Verlängerung der Laufzeit und solange in der Pension das Einkommen zur Rückführung des Kredites reicht, wird es voraussichtlich Kreditinstitute geben, die sich auf eine Umschuldung mit verlängerter Laufzeit einlassen. In diesem Falle könnte auf 25 Jahre Laufzeit umgeschuldet werden, wodurch sich bei gleichem Zins von 5 Prozent die Rate auf 744,49 Euro reduzieren lässt. Wichtig: Finanzierungen sind individuell zu gestalten und es empfiehlt sich auch die Meinung von professionellen Wohnbaufinanzexperten einzuholen, die aufgrund ihres Marktüberblicks beim Konditionsvergleich und der Suche nach der passenden Finanzierung sehr hilfreich sein können.


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Der Biometriespezialist Seit rund 30 Jahren ist die Dialog Lebensversicherung erfolgreich in Österreich tätig. Seit Anbeginn hat die positive Geschäftsentwicklung einen erheblichen Einfluss auf das Gesamtgeschäft des in Deutschland und Österreich aktiven Biometriespezialisten. Ohne Corona-Krise hätte es heuer wieder ein kräftiges Wachstum gegeben, das nun erst seit dem Sommer verzögert eingesetzt hat. Wir haben mit dem Vorstandsvorsitzenden Michael Stille und ÖsterreichChef Mag. Willi Bors über aktuelle Themen gesprochen.

Welche Bedeutung hat der österreichische Markt für die Dialog Lebensversicherungs AG? Michael Stille: Wir lieben das Öster-

reich-Geschäft, weil es, wie schon angesprochen, einen erheblichen Einfluss auf die positive Geschäftsentwicklung des Unternehmens hat. Heute erwirtschaften wir die eine Hälfte unserer Umsätze in Deutschland, die andere in der Alpenrepublik – und das bei einem Bevölkerungsverhältnis Deutschland zu Österreich von 10 zu 1. Abgesehen von der Corona-Krise sind wir sehr zufrieden mit der Entwicklung und gehen davon aus, dass sie sich auch in Zukunft so fortsetzen lässt. Mag. Willi Bors: In unserem Haupt-

geschäft, der Ablebensversicherung, halten wir einen 30-prozentigen Marktanteil in Österreich. Wie zufrieden unsere Kunden und Vertriebspartner mit uns sind, zeigen die in der letzten Zeit erhaltenen Awards. Wie verlief die Geschäftsentwicklung in den letzten Jahren? Stille: Im vergangenen Jahr konnten

wir das Neugeschäft um fünf Prozent auf 9,78 Millionen Euro steigern. Die Stückzahl hat sich um 1,3%

erhöht, und die Versicherungssumme ist um 5,7 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro gewachsen. Eines muss man aber beachten: Je höher der Marktanteil, desto schwieriger ist ein weiteres Wachstum. Das Jahr 2020 ist stark durch die Corona-Krise geprägt, das ist in allen Märkten spürbar, natürlich auch in Österreich. Generell können wir stolz auf das Erreichte sein, was nicht zuletzt Mag. Bors und seinem Team zu verdanken ist. Die gute Performance soll in Zukunft fortgesetzt werden, wobei wir unseren Fokus vermehrt auf die Berufsunfähigkeitsversicherung legen. Bors: Der Lockdown in Österreich hat unsere Kunden und die Vertriebspartner

Wir lieben das Österreich-Geschäft, weil es, wie schon angesprochen, einen erheblichen Einfluss auf die positive Geschäftsentwicklung des Unternehmens hat. 34 | INTERVIEW

Die Menschen denken nicht anders als vor der Corona-Krise, aber sie sind stärker sensibilisiert.

stark getroffen. Zwischen Mitte März und Mitte Mai waren die Büros für den Kundenverkehr komplett geschlossen, unsere Einbußen waren jedoch nicht so schlimm wie befürchtet. Seit Anfang Juli bis heute haben wir die Wochenergebnisse in etwa auf dem Vorjahresniveau, obwohl der Finanzierungsbereich noch sehr betroffen ist. Bemerken Sie einen veränderten Bedarf im Bereich der persönlichen Vorsorge? Stille: Die Menschen denken nicht

anders als vor der Corona-Krise, aber sie sind stärker sensibilisiert. Sie merken, dass eine Ablebensversicherung notwendig ist und auch im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein höheres Bewusstsein bemerkbar. Jedoch ist in Zeiten von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit


35 | INTERVIEW


die Abschlussfreudigkeit in der BU hintangestellt. Bors: Bei finanziellen Engpässen stehen Dinge des täglichen Bedarfs im Vordergrund. Themen wir Absicherung gegen Berufsunfähigkeit treten dann in den Hintergrund. Stille: Versicherungen sind etwas Beson-

deres, jedoch keine Produkte, die man unbedingt kaufen muss. Es ist wichtig, eine gewisse Sensibilisierung zu schaffen und die Notwendigkeit einer Absicherung gegen biometrische Risiken zu vermitteln. Im Zweifelsfall ist es gut angelegtes Geld, denn Risiken im täglichen Leben werden abgedeckt. Meiner Meinung nach ist die Covid-19-Krise auch eine Chance im Leben. Die Folgen der Krise und der Erkrankungen werden dazu führen, dass sich Menschen darüber bewusster werden, dass das Leben nicht ohne Gefahren ist, und dass man sich zweckmäßig vor diesen Gefahren schützen sollte. Trotz

Vorsichtsmaßnahmen kann man Krankheiten oft nicht verhindern, man kann auch den Tod nicht vermeiden, aber man kann die finanziellen Folgen für die Hinterbliebenen und sich selbst zumindest abfedern. Im Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung muss noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden. Ist die Versicherungswirtschaft gefordert, im Bereich der Berufsunfähigkeit günstigere bzw. abgespeckte Versionen auf den Markt zu bringen? Stille: Ich denke schon, dass das ein

wichtiger Punkt ist. Unsere Philosophie ist: Günstig ja, Ausschnittsdeckung nein. In unserer Produktpalette können wir mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine volle Basisabdeckung für Menschen, die sich keine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten können, anbieten. Unsere Aufgabe ist es, Aufklä-

Es ist wichtig, eine gewisse Sensibilisierung zu schaffen und die Notwendigkeit einer Absicherung gegen biometrische Risiken zu vermitteln. rungsarbeit zu leisten und bereits junge Erwachsene von der Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu überzeugen. Denn wir bieten jungen Menschen die Möglichkeit, sich gegen sehr günstige Prämien einen vollumfänglichen Versicherungsschutz einzukaufen. Die risikoadäquate, moderate Zunahme der Prämie mit den Jahren geht mit dem steigenden Einkommen einher. Was müsste man unternehmen, um in Österreich die Nachfrage nach Berufsunfähigkeitsversicherungen zu forcieren? Stille: Das Problem gab es auch in

Deutschland. Die Situation vor 20 Jahren war ähnlich der heutigen Situation in Österreich. Die Bevölkerung hatte sich darauf verlassen, dass die staatliche Versorgung das leisten wird, was zum Lebensunterhalt erforderlich ist. Dann wurde 2001 die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschafft. Die Entwicklung war begleitet durch Aufklärungskampagnen, aber auch durch Unterstützungsmaßnahmen der Politik, die die Bevölkerung darüber informierte, dass es notwendig ist, privat Vorsorge zu treffen. In Zukunft wird es aufgrund der demografischen Entwicklung für den österreichischen Staat immer schwieriger sein, für die Bevölkerung mehr als die Grundabsicherung bieten zu können. Momentan haben zirka fünf Prozent der Bevölkerung in Österreich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, das ist viel zu wenig. Wichtig ist, dass die Po36 | INTERVIEW


litik hier sehr deutlich macht, dass man sich nicht allein auf den Staat verlassen kann und sich selbst um seine Absicherung kümmern muss. Wenn das gelingt, dann wird auch die Nachfrage nach Berufsunfähigkeitsabsicherungen steigen. Bors: Wenngleich ich derselben Mei-

nung wie Herr Stille bin, glaube ich nicht, dass es kurzfristig von der österreichischen Regierung ein Signal in diese Richtung geben wird. In der anhaltenden Corona-Pandemie beherrschen Themen wie die dramatischen Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte sowie Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen staatlichen Transferleistungen und Investitionsprogramme u.a. m. die österreichische Politik Wie haben Sie Ihre Kunden und Vertriebspartner in Zeiten der Krise unterstützt? Bors: Die wichtigste Nachricht an un-

sere Vertriebspartner und Kunden: Bei der Dialog Lebensversicherung gibt es auch für Covid-19 den vollen Versicherungsschutz. Unsere Bedingungen enthalten keine Ausschlüsse wegen Pandemien. Versicherungsnehmern, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, haben wir auf Anfrage die Prämienzahlung bei Bestandsverträgen gestundet und tun es auch weiterhin. Für die Vertriebspartner ist es wichtig zu wissen, dass eine Stundung ohne Vertragsstorno nicht zu einer Provisionsrückrechnung führt. In

Wir wissen noch nicht, wie lange sich die Krise erstrecken wird, aber wir werden unsere Vertriebspartner und Kunden auch weiterhin nach Kräften unterstützen.

den Bedingungen unserer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen haben wir für den Fall finanzieller Engpässe der Kunden mit dem erweiterten Lebensphasenmodell vorgesorgt. Unter anderem bei Arbeitslosigkeit übernehmen wir auf Anfrage für bis zu sechs Monate die Prämienzahlung, während der Versicherungsschutz ungeschmälert fortbesteht. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Kunden im einfachen Lebensphasenmodell ohne Angabe von Gründen für maximal zwölf Monate Prämie und Pension auf den Mindestbetrag absenken und anschließend ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf das Ausgangsniveau anheben. Unsere Vertriebspartner unterstützen wir, indem wir für Personen bis zu einem Alter von 49 Jahren Verträge bis 500.000 Euro standardmäßig ohne ärztliches Zeugnis bearbeiten. Sollte es Probleme bei der 37 | INTERVIEW

Beschaffung eines ärztlichen Zeugnisses geben, bieten wir in Abstimmung mit dem Vertriebspartner an, die untersuchungsfreie Summe vorab zu polizzieren. Wie lange werden diese Unterstützungen noch angeboten? Stille: Wir wissen noch nicht, wie lange sich die Krise erstrecken wird, aber wir werden unsere Vertriebspartner und Kunden auch weiterhin nach Kräften unterstützen. Themenwechsel: Durch welche Alleinstellungsmerkmale zeichnen sich Ihre-Produkte aus? Bors: Unser Lebensphasenmodell ist ein

absolutes Alleinstellungsmerkmal. Sozialpolitisch relevant ist, dass wir speziell für junge Leute einen BU-Tarif geschaffen haben, dessen Prämien sehr erschwinglich sind. Durch die altersab-


hängige, damit immer risikoadäquate Kalkulation des Tarifs kommen Berufsanfänger, Existenzgründer und junge Familien zu einem bezahlbaren, uneingeschränkt hochwertigen Schutz. In der Ablebensversicherung zeichnen wir uns durch eine einmalige Variabilität und Flexibilität aus. Drei Prämienzahlungsvarianten sind mit sechs verschiedenen Summenverläufen kombinierbar, sodass jeder individuelle Bedarf passgenau erfüllt werden kann und kein Euro zu viel bezahlt wird. Der Premium-Tarif in der Ablebensversicherung zeichnet sich durch zusätzliche Merkmale aus, wie die Vertragsverlängerungsoption bis zu 15 Jahren, die Mehrfachleistung bei verbundenen Leben, wenn mehrere Personen aus derselben Ursache (z. B. Autounfall) zu Tode kommen, oder die Zusatzzahlung bei Pflegebedürftigkeit. Wir wollen unseren Vertriebspartnern mit unseren Produkten umfassende Deckungsmöglichkeiten für ihre Kunden bieten und nicht mit billigen Prämien auf Kundenfang gehen. Stichwort Digitalisierung: Wie unterstützt die Dialog ihre Vertriebspartner, welche neuen Entwicklungen gibt es? Stille: Die Digitalisierung hat durch die

Corona-Krise nochmals einen deutlichen Schub bekommen. Wir verfolgen den Grundsatz, unseren Vertriebspartnern das Leben so einfach wie möglich zu machen. Dazu befreien wir sie von administrativem Ballast, damit sie sich voll auf ihre Kernaufgabe, die Beratung ihrer Kunden, konzentrieren können. Ein hervorragendes, aktuelles Beispiel ist der vollständig elektronische Antragsprozess in der Ablebensversicherung. Release war am 30. September. Für die Antragserstellung nutzen die Vertriebspartner den Tarifrechner in unserem Vertriebsportal. Für größeren Komfort haben wir ihn mit einer digitalen Antragsstrecke verbunden, mit der der Nutzer weitere Daten über Ausfüllmasken elektronisch eingeben und hinterlegte Plausibilisierungen verwenden kann. Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, wird in der Regel direkt

ein Votum angezeigt. Damit erhalten Vertriebspartner und Endkunde sofort die Information, ob der Antrag auf Basis der enthaltenen Daten unmittelbar polizziert werden kann. Risikozuschläge zu den gängigen Erkrankungen werden direkt angezeigt und in den Beitrag eingerechnet. Als letzten Baustein des digitalen Prozesses bieten wir für vollständig ausgefüllte Anträge die Möglichkeit der elektronischen Unterschrift an. Im Anschluss kann der Vermittler den unterzeichneten Antrag mit den enthaltenen Daten ohne Medienbruch sofort an die Direktion senden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, tritt der vorläufige Versicherungsschutz mit der Übermittlung automatisch in Kraft. Und dann noch ein Wort zur elektronischen Kommunikation mit unseren Vertriebspartnern: Der digitale Dokumentenversand ist bei uns fest etabliert. Größere Partner können die Dokumente über BiPRO-Schnittstellen empfangen, Nutzer der gebräuchlichen Maklerverwaltungsprogramme erhalten über den Dokumentaufruf direkt die entsprechende Übersicht. Es besteht auch die Möglichkeit, sich im Postkorb-Portal der Dialog registrieren zu lassen und hier die Dokumente abzurufen. Zusammengefasst gesagt: Mithilfe der Digitalisierung optimieren wir laufend unsere Verarbeitungs- und Verkaufsprozesse. Wir wollen den unterschiedlichen Bedürfnissen unserer Vertriebspartner gerecht werden. Hierbei stellt der neue elektronische Antragsprozess einen wichtigen Meilenstein dar. Gilt bei der Dialog auch die Homeoffice-Pflicht? Stille: Ja, zu ihrem eigenen gesundheit-

lichen Schutz mussten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das Homeoffice schicken. Die Befürchtungen, dass die Produktivität oder der Kundenservice darunter leiden würden, haben sich nicht bewahrheitet. Die Abwicklung läuft so ausgezeichnet wie vorher. Vor diesem Hintergrund denken wir darüber nach, die Heimarbeit für einen hohen 38 | INTERVIEW

Die Digitalisierung hat durch die CoronaKrise nochmals einen deutlichen Schub bekommen.

Prozentsatz unserer Mitarbeiter grundsätzlich weiterzuführen. Für viele Mitarbeiter sind Privatleben und Beruf im Homeoffice besser zu vereinbaren, lange Anreisen zum Büro fallen weg. Es hilft auch uns als Unternehmen, Kosten zu sparen. Wie sehen Sie die weitere Entwicklung am Markt? Bors: Wir halten uns an alle gesetzli-

chen Auflagen, die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns oberstes Gebot. Informationsveranstaltungen, Roadshows, Schulungen etc. haben wir auf elektronische Medien umgestellt und unseren Vertriebspartnern Unterstützungen, wie schon erwähnt, in aller Form angeboten. Es ist der Bedarf an persönlicher Betreuung erkennbar stärker geworden, unter Einhaltung der gesetzlichen Schutzmaßnahmen werden wir auch wieder verstärkt bei unseren Vertriebspartnern vor Ort sein. Stille: Ich denke, dass die physische Be-

ratung auch in Zukunft weiter gegeben sein wird. Komplexe Produkte wie die Berufsunfähigkeitsversicherung sind digital schwer abzubilden. Meiner Meinung nach erfordern biometrische Versicherungen eine umfassende persönliche Beratung, die man nicht allein elektronisch abwickeln kann. Digitalisierung zur Unterstützung des Prozesses ist erforderlich, aber Beratung ist eine sehr persönliche Angelegenheit, da auch die Lebensumstände der Kunden sehr individuell sind und die Beratung darauf abgestimmt sein muss. Wir danken für das Gespräch.


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EU will betriebliche Vorsorge für alle Bürger Zur Förderung der Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge schlägt eine Arbeitsgruppe der EU-Kommission eine automatische Aufnahme der Beschäftigten in eine betriebliche Vorsorge, mit Opt-Out-Möglichkeit, vor. Dies könnte auch der betrieblichen Vorsorge den langersehnten Aufschwung bringen. von Mag. Christian Sec Die Versicherungswirtschaft sieht den Vorstoß der EU durchwegs positiv. „Nachdem in den nächsten zehn Jahren die Babyboomer in Pension gehen werden, wird auch der Druck auf das umlagefinanzierte System immer größer. Daher wird es – aufgrund der langen Vorlaufzeit bei Änderungen – wichtig sein, diesen Ausbau der Rahmenbedingungen für die ergänzenden Zusatzpensionen möglichst rasch in die Tat umzusetzen“, erklärt Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen. Andreas Csurda, Vorstands-

Andreas Zakostelsky

mitglied der Allianz Pensionskasse meint zu den EU-Plänen: „Ich begrüße diesen Vorschlag, da obligatorische gegenüber freiwilligen Modellen einen höheren Wirkungsgrad erzielen“. Für Manfred Bartalszky, Vorstand der Wiener Städtischen Versicherung ist es dabei wichtig, dass die Opting-Out-Möglichkeit im Sinne der Privatautonomie gewahrt bleibt. „Jedem soll die Möglichkeit zustehen, via Opt-Out von einer automatischen Aufnahme in ein betriebliches Vorsorgesystem, zugunsten eines höheren Gehalts, Abstand zu nehmen“.

Kritik der EU an Österreich

Manfred Bartalszky

Der Vorstoß der EU könnte den Reformbedarf des österreichischen Pensionssystems einen starken Schub geben. Österreich steht bereits seit mehr als einem Jahrzehnt in der Kritik der Europäischen Union und der OECD, was die Nachhaltigkeit der Pension anlangt. Dabei wird stetig darauf hingewiesen, dass die Förderung der kapitalgedeckten Vorsorge unumgänglich sei, um die Herausforderungen der demografischen Veränderungen zu meistern. Über 90 Prozent der Pension kom-

men aus der staatlichen Vorsorge, der minimale Rest teilt sich brüderlich auf die betriebliche- sowie die private Vorsorge auf. Dieses Missverhältnis wird zukünftig auch die Pensionen belasten. Eine Studie des Pensionsspezialisten Mercer geht davon aus, dass die heute 50-jährigen eine Pensionslücke von 40 Prozent erfahren werden.

40 | KOLUMNE

Der neue Weg in Europa Gerade im Bereich der betrieblichen Vorsorge könnten Veränderungen im


in Deutschland will man seit 2018 unter dem sperrigen Namen „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ Maßnahmen zur Erhöhung der kapitalgedeckten Vorsorge unternehmen. Das Anlagevermögen in der kapitalgedeckten Pensionsvorsorge im Verhältnis zum BIP zeigt den Nachholbedarf in Österreich deutlich auf. Während in den Niederlanden das Anlagevermögen in der kapitalgedeckten Pensionsvorsorge 171 Prozent des BIPs ausmacht, liegt dieser Wert in Österreich bei 5,5 Prozent. Der OECD-Schnitt liegt bei 53,3 Prozent – Tendenz steigend. Andreas Csurda

gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bereich starke Wirkungen auf die Vorsorge erzielen, und damit zu einer Entlastung der umlagefinanzierten ersten Säule führen. Viele Länder haben diese Möglichkeit bereits erkannt. Während in Österreich die heilige Kuh staatliche Vorsorge gehegt und gepflegt wird, setzt man in vielen anderen Ländern verstärkt auf eine Förderung der zweiten Säule. So haben z.B. Dänemark, die Niederlande oder Schweiz bereits obligatorische bzw. quasi obligatorische betriebliche Rentensysteme eingeführt, um damit die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu stärken. Auch

Ausgewogenheit ist Schlüssel Pensionsexperten wie der deutsche Bert Rürup plädieren für ausgewogene Mischsysteme: „Unter risikodiversifizierenden Gesichtspunkten ist Alterssicherungssystemen, die aus einer Mischung von umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Pensionen bestehen, der Vorzug vor monistisch finanzierten Systemen zu geben“, erklärt Rürup während eines Finanzjournalistenforums in Wien. Gerade in der betrieblichen Pension kann jedoch der Staat nur Rahmenbedingungen setzen. In den meisten Ländern kommen die entscheidenden Impulse für die Förderung der betrieblichen Rente von

der Ebene der Sozialpartner. Jedoch führen hierzulande offenbar die ideologiebehafteten Standpunkte beider Seiten zu keiner grundlegenden Verbesserung der Situation. Insgesamt liegt die Durchdringungsrate der betrieblichen Rente in Österreich bei weniger als 25 Prozent. Daher fordert Zakostelsky nach Rahmenbedingungen, die jedem Menschen in Österreich, Zugang zu einer betrieblichen Zusatzpension ermöglicht. Derzeit können Beschäftigte nur in wenigen Branchen (z.B. IT, Bau, Versicherungen), aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen, frei entscheiden, ob sie einen Teil ihres Gehaltes in steuerlich begünstigte Vorsorge umwandeln.

Tracking-System Neben der automatischen Aufnahme der Mitarbeiter in die betriebliche Vorsorge empfiehlt die EU-Arbeitsgruppe, ein Tracking-System einzuführen, das den Bürgern in Europa ermöglicht, die Entwicklung ihrer Rentenansprüche aus den drei Säulen der Vorsorge zu verfolgen. Auch diesbezüglich greift die EU eine Forderung der Pensionskassen auf, die sich eine Alterssicherungskommission wünschen: „Diese sollte sich zukünftig mit dem Pensionssystem als Ganzes auseinandersetzen – also mit der Entwicklung von allen drei Säulen der Altersvorsorge“, erklärt Zakostelsky.

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Der gar nicht so schlechte Mensch Die großen Denker der Vergangenheit haben viel zu unserem negativen Menschenbild beigetragen und damit Misstrauen gesät. Jedoch zeigt sich oftmals in Extremsituationen: Wir sind gar nicht so schlecht. von Mag. Christian Sec Der Mensch ist egoistisch und schlecht. Nicht zuletzt die Wissenschaft hat dazu beigetragen, dass wir dieses Selbstbild von uns haben. Sigmund Freud sprach davon, dass der Urmensch keine Tötungshemmung gehabt hat. Im Gegenteil, er mordete gerne. Seine Schlussfolgerung: Wir alle stammen von Mördern ab. Im „Leviathan“ beschreibt der britische Philosoph Thomas Hobbes den Naturzustand des Menschen mit Gewalt, Anarchie und Gesetzlosigkeit. Der Mensch ist für Hobbes jemand, der die Gesellschaft anderer nicht anstrebt, wenn diese ihn nicht zu seinem eigenen Vorteil gereicht. Die Philosophie des Darwinismus mit dem propagierten Naturgesetz „Survival of the fittest“ wird oft mit dem Naturrecht des Stärkeren gleichgesetzt. In der Politik hat sich ein ähnliches Menschenbild durchgesetzt. Das einflussreichste Werk dafür schrieb Niccolo Machiavelli mit „Der Fürst“. Der daraus entstandene Machiavellismus ist zur bestimmenden Glaubensrichtung geworden, für alle Formen der Herrschaft. Wer die Macht gewinnt hat diese auch verdient, egal wie hinterhältig und moralisch verwerflich sein Weg dorthin war. Die Macht hat nicht moralischen Grundsätzen zu dienen, sondern nur dem Nutzen des Herrschenden. Auch in der Ökonomie ist das gesamte Theoriengebäude der Ökonomie auf der These aufgebaut, dass der Mensch nur auf seinen Vorteil abzielt und nichts anderes im Sinne hat als die Maximierung seines Nutzens (Homo Oeconomicus). Die Folge aus all dem: Falls wir uns nicht durch Gesetze, Verbote und Gebote einschränken würden, um ein halbwegs

erträgliches Zusammenleben zu gewährleisten, würden wir raubend und mordend durch die Straßen ziehen, wir würden unsere Freunde hinters Licht führen und unsere Feinde gewissenlos töten und nur die Stärksten würden, dem Naturgesetz folgend Ansprüche auf die Früchte der Schöpfung haben.

Selbsterfüllende Prophezeiung Unsere Annahmen über den Homo Sapiens beruhen auf einem tiefsitzenden Menschenbild, dass sich auch aufgrund der großen Denker kulturell verfestigt hat. Diese Annahmen jedoch sind essenziell für unser Zusammenleben. Wer hinter jeder Tat eines anderen nur Egoismus vermutet, oder glaubt ausgebeutet zu werden, wird selbst kein Vertrauen aufbauen können, Kooperationen meiden und keine tiefen Freundschaften eingehen können, sondern ebenso egoistisch und ausbeuterisch agieren. „Unser Menschenbild erzeugt die dazu passende Realität“, kommt das Bonner Max-Planck-Institut, bei seinen Forschungen im Bereich des kooperativen Verhaltens zum Schluss. Wir erwarten das Böse und es trifft ein. Sogar diejenigen, die den Armen helfen und den Bedürftigen Schutz bieten werden aufgrund unseres Menschenbildes abschätzig als Gutmenschen bezeichnet, die weltfremd, naiv oder gar unverfroren nicht die wahrhaftigen Motive ihres Handelns offenlegen. Nicht zuletzt die Medien mit ihrem Leitmotiv „Nur eine schlechte Nachricht ist eine gute Nachricht“, bestätigen uns in ihrer se42 | KOLUMNE

lektiven Nachrichtenauswahl in der Annahme, dass der Mensch böse ist. Nach dem Hurrikane Katrina berichteten die sensationsgierigen Medien einhellig von Gewalt, Mord und Anarchie in den verlassenen und überfluteten Straßen New Orleans‘, hervorgerufen dadurch, dass die staatliche Autorität für mehrere Tage verschwunden blieb. Die Berichte führten dazu, dass anstelle von Katastrophenhelfern die Einheiten der Nationalgarde und der Armee in die zerstörte Stadt geschickt wurden. Bald sahen sich jedoch die Truppen mit einer anderen Lage konfrontiert als die Medien beschrieben. In vielen Stadtviertel hatten sich Kooperationen von Armen und Reichen gebildet, die sich zusammenschlossen und lokal für Sicherheit zu sorgen. Im Vergnügungsviertel von New Orleans formierten sich mehrere kleine, arbeitsteilige Gruppen. Medienberichte über unzählige Morde in New Orleans mussten später revidiert werden. Gerade vier Morde wurden in der Woche nach dem großen Sturm, was angesichts von 200 Morden in der Stadt pro Jahr genau im Jahresschnitt lag. Aber darüber wurde kaum berichtet. Ein ähnliches Phänomen wie in New Orleans war auch im Zweiten Weltkrieg zu beobachten. Die Luftangriffe Hitlers auf englische Städte hatten anfänglich das Ziel, in den zerbombten Städten Chaos und Gewalt zu säen und damit die Kriegsmoral des Gegners zu schwächen. Aber je mehr die Städte von Fliegerbomben in Schutt und Asche gelegt wurden, umso stärker stieg der Zusammenhalt in der Bevölkerung. Die Menschen halfen einander und reagierten auf die Angriffe mit britischem


Humor und Nächstenliebe. Beim Vergeltungsschlag der Briten auf deutsche Städte zeigte sich– abgesehen vom Humor – das gleiche Bild.

In Ausnahmesituation zeigt sich Charakter Die Erkenntnisse der Katastrophensoziologie weisen darauf hin, dass die meisten Opfer prosoziales Verhalten zeigen. Sie vermeiden Panik, unterstützen sich gegenseitig, ganz dem Bild widersprechend, dass wir vom Menschen haben. Haben sich die Menschen im World Trade Center, in den Stiegenhäusern auf der Flucht durch Rauch und Trümmer nach draußen also über den Haufen gerannt, um ihr Leben zu retten, wie es unserer Vorstellung des egoistischen Menschen entsprechen würde? Nein. Alle Geschichten, die wir von Überlebenden gehört haben, erzählen das Gegenteil. Sie erzählen die Geschichten von Menschen, die einander geholfen haben, ohne Rücksicht auf ihr eigenes Leben. Sie erzählen die Ge-

schichte von Menschen, die ihr eigenes Leben aufs Spiel setzten, um andere aus den Trümmern zu befreien, wenn sie im Stiegenhaus auf ihren Weg nach unten in den Büroräumen Hilfeschreie hörten. Sie erzählen von rücksichtsvollen Menschen, die den Schwächeren – weil Verletzten – beim Abgang im raucherfüllten Stiegenhaus den Vorrang gaben. Sie erzählen von Menschen, die in der Situation, wo der Mensch nur noch auf seine nackte Existenz zurückgeworfen wurde, das Menschlichste im Besten Sinne offenbarten, uneigennützige Mitmenschlichkeit.

Der Weg zum neuen Menschenbild Vielleicht sind wir also doch nicht so schlecht, wie uns die großen Denker über Jahrhunderte glauben gemacht haben. Ökonomen wie der Österreicher Ernst Fehr sind gerade dabei das Menschenbild wissenschaftlich fundiert zu verändern: „Die Ökonomie ist fälschli-

cherweise davon ausgegangen, dass es nur Egoismus gibt. Mittlerweile wissen wir, dass das nicht stimmt“, meint er in einem Interview mit der NZZ. Wir machen einfach Fehler, wenn wir altruistische Motive nicht berücksichtigen“. Die Ergebnisse in vielen verhaltensökonomischen Experimenten zeigen, dass in den Verhaltensweisen von Menschen neben egoistischen Motiven Altruismus, Fairness und Reziprozität eine große Rolle spielen. Mittlerweile kommen Wissenschaftler aus den verschiedensten Disziplinen zum Schluss, dass das alte Menschenbild reif für eine vollständige Überarbeitung ist. Diese Erkenntnis ist so neu, dass viele Wissenschaftler noch gar nichts voneinander wissen. Jedoch ist die Evidenz des Guten so offensichtlich, dass wir uns nur dafür öffnen müssen, um es zu sehen. Oder wie sollte man z.B. die weltweite Klimabewegung sonst bewerten? Wir gehen in diesem Fall nicht für uns auf die Straße, sondern für unsere Kinder und Enkelkinder, und dabei denken wir sicherlich nicht: „Und hinter mir die Sintflut“.

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43 | KOLUMNE


Captive als Antwort zur Marktverhärtung in Österreich von Günther Winkelhofer, Leitung Industriegeschäft, Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft & Maximilian Pauker, Captive Services, Commercial Insurance, Zurich Insurance Group Auch für österreichische Industrieunternehmen ist das Management der Versicherung von Risiken anspruchsvoller geworden. Dies zum einen, weil sich die Marktkonditionen spürbar verändert haben, zum anderen, weil die Bewältigung von neuen Risiken heutige Unternehmer zunehmend fordert. In allen europäischen Ländern haben auch mittelgrosse Unternehmen in den letzten Jahrzehnten Anstrengungen unternommen, um ihre Entscheidungsfreiheitsgrade analog der multinationalen Konzerne zu erweitern und mehr Risk Management Kompetenz und Effizienz in ihren eigenen Unternehmensstrukturen zu verankern. Natürlich besteht ein leistungsfähiger Industrieversicherungsmarkt, der gewiss interessante Entscheidungsoptionen ermöglicht. Gerade der eigene Zugang der Industrieunternehmen zu den weltweiten Rückversicherungsmärkten hat allerdings auch für sie das Spektrum der Risikofinanzierung erweitert und die Verfolgung von vertikalen Arbitragestrategien ermöglicht. Dies ist möglich dank sogenannter Captive und virtueller Captive Lösungen, welche sich in Europa zunehmender Beliebtheit erfreuen. Österreichische Unternehmer sind daher eingeladen, hierdurch zu erlangenden Mehrwerten auch für ihre eigene Unternehmensstruktur zu prüfen.

1. Captive als Form des Alternativen Risikotransfers Alternativer Risikotransfer in Form eine Captive bietet auch Unternehmen in Österreich eine Chance, um auf die Her-

ausforderungen eines härter werdenden Versicherungsmarktes antworten zu können. Captives sind konzerneigene Versicherungsgesellschaften im Übrigen nicht im Versicherungsbereich tätiger Unternehmen, mit deren Hilfe sich die Muttergesellschaften an eigenen versicherungstechnischen Risiken beteiligen können. Mit dieser Beteiligung kann der der Selbsttragung entsprechende Teil der Prämie in der Captive verwaltet und damit ein versicherungstechnischer Gewinn erzielt werden. Ein allfälliger operativer Gewinn kann einem Return on Investment in das eigene Risikomanagement gleichgesetzt werden. Die Captive stellt somit eine Alternative zur traditionellen Risikofinanzierung dar und gibt Konzernen die Möglichkeit, in das eigene Risikomanagement zu investieren und ihre Risikoqualität zu verbessern.

2. Captive Gesellschaften operieren hauptsächlich als Rückversicherer Aufgrund des geringeren regulatorischen Aufwands ist ein Grossteil aller Captives als Rückversicherungsgesellschaft lizensiert. Die Erstversicherung wird in diesem Fall von einem leistungsstarken Erstversicherer (Fronter) übernommen. Abbildung 1 zeigt schematisch die Geschäftsbeziehung zwischen den einzelnen Parteien bei einer Captive Involvierung. Die Einbindung einer Captive in die Versicherungsstruktur stellt dem Versicherten hierbei ein neues Ventil zu Verfügung, wodurch sich folgende Mehrwerte für das Unternehmen ergeben können: 44 | MARKT

• Aktive Steuerung des Versicherungszyklus durch Partizipation am eigenen Risiko. • Zugang zum Rückversicherungsmarkt und die damit verbundenen Arbitragemöglichkeiten. • Stärkung des Kerngeschäfts durch komplementäre Versicherungsprodukte (z.B. Garantieverlängerungen). • Deckung neuer oder teurer Risiken die sonst unversichert wären (z.B. CyberVersicherung). • Nutzung der Captive als Vehikel zur Risikobündelung mit holistischem Ansatz (Kombination von Leben und Nicht-Leben Risiken).

3. Aspekte der Selbstfinanzierung von Risiken Insbesondere im härter werdenden Marktzyklus stehen Unternehmenskunden verstärkt vor der Herausforderung, ihre Risiken zu akzeptablen Konditionen decken zu können, da Versicherer daran interessiert sind, Prämienerhöhungen oder Vertragsausschlüsse durchzusetzen. Darüber hinaus kann fehlende Kapazität im Markt dazu führen, dass manche Risiken nicht oder nicht vollständig von Versicherungen getragen werden. Eine Captive bietet ein flexibles Werkzeug, versicherbare Risiken selbst zu tragen und in den Versicherungszyklus aktiv einzugreifen. Abbildung 2 stellt für die erwähnten exemplarischen Fälle mögliche Captive Nutzungen dar. Um als Unternehmen selbst von Prämienerhöhungen zu profitieren, kann eine hohe Partizipa-


Captive

Captive

Versicherer

tion am eigenen Risiko, Schadensregulierung Direktversicherung Erstversicherer Anspruchsteller Versicherter zum Beispiel umgesetzt (Fronter) oder Versicherter als Rückversicherung mit Quota-share oder Collateral Rückversicherung (z.b. Bankgarantie) Excess of Loss Beteiligung, angestrebt werKapitalisierung den. Angedachte VerCaptive tragsausschlüsse können Dividendenzahlung Cash Flow/ von der Captive getragen Collateral werden, um den ErstverRetrozession Prämienfluss und sicherungsschutz ganzRisikotransfer/ heitlich zu erhalten. AbRetrozessionär(e) Schadenszahlung schliessend bietet eine (Rückversicherungsmarkt) Captive die MöglichAbbildung 1: Schematische Darstellung einer Captive Einbindung in die Versicherungsstruktur keit, fehlende Kapazität im Markt mit verschieden starken Ausprägungen (von einer 100% Übernahme eines Kostenstruktur und die vergleichsweise sen. Diese ermöglichen jedoch in Phasen Risikos bis hin zum Auffüllen von Ka- einfache Auflösung bei Beendigung des der Marktverhärtung nachweislich gröspazitätslücken) zu kompensieren. Mietverhältnisses erfährt die PCC vor sere Flexibilität in der Versicherungsallem bei mittelgrossen Unternehmen, struktur und sind auch ein wertvolles 4. Protected Cell Captives deren Versicherungsvolumen im allge- Risk Management Instrument für die meinen nicht zur Gründung einer eige- eigene Risikobewältigung. Auch kann als Variante der virtuellen nen Captive Gesellschaft ausreicht, mehr in einigen Industriebranchen beobachCaptive Struktur Zuspruch. Grundsätzlich hat sich ge- tet werden, dass dieses Instrument eine Als Alternative zur Gründung einer li- zeigt, dass die Zeichnung von short-tail Stärkung der Kerngeschäftsfelder erzensierten Rückversicherungs-Captive Risiken (z.B. Sachversicherung, Trans- möglicht und dadurch einen Wettbemit den damit verbundenen regulatori- portversicherung) zu Beginn eines Cap- werbsvorteil gegenüber Mitbewerben schen Vorgaben und vergleichsweise ho- tive-Einbezugs bevorzugt wird, um generieren kann. Unserer Ansicht nach hen Kosten soll das Konzept der soge- komplizierte run-off Verhandlungen zu bildet die steigende Popularität von PCC nannten Protected Cell Captive (PCC) vermeiden. Strukturen und der dadurch verstärkte erläutert werden. Anreiz bei diversen PCC Providern, dieHierbei wird keine eigene Gesell- 5. Opportunität für ses Modell auch aktiv zu bewerben, eine Chance, die alternative Risikofinanzieschaft gegründet, sondern eine soge- Unternehmen nannte ‘Zelle’ bei einer von einem Prorung in Österreich attraktiver zu machen. vider betriebenen PCC-Gesellschaft Speziell im österreichischen Markt ist Dadurch ist für Unternehmen auch ein angemietet. Die Zelle bietet dem Zell- bisher eine im Vergleich zu europäischen optimaler Zeitpunkt erreicht, um diese eigner ähnliche Vorteile wie eine eigene Nachbarstaaten zurückhaltende Aktivi- Opportunität zu prüfen und die GespräCaptive Gesellschaft bei reduziertem fi- tät bezüglich der Implementierung von che zum Thema Captive mit Versichenanziellem und regulatorischem Auf- Captive Lösungen zu beobachten gewe- rern aufzunehmen oder zu vertiefen. wand. Da sich mehrere Unternehmen als ZellPartizipation am Risiko VertragsÜbernahme der fehlenden Kapazität eigner einer PCC anausschluss schließen können, muss die rechtliche Trennung der einzelnen Zellen gewährleistet sein. Dies ist Versicherer in Europa an den StandCaptive Captive orten Malta, Guernsey und Isle of Man, welche sich als PCC Domizile Versicherer Captive durchgesetzt haben, entVersicherer sprechend umgesetzt. Abbildung 2: Nutzungsmöglichkeiten einer Captive Durch die niedrigere 45 | MARKT


Alternative Versicherungslösung Interview mit Günther Winkelhofer, Prok. Mitglied der Geschäftsleitung, Leitung Industriegeschäft, Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft Im vorherigen Artikel wurden Captives genauestens erklärt. Wie reagiert der Vermittlermarkt auf diese „Alternative“? Winkelhofer: Das ist unterschiedlich,

denn je größer der Kunde ist, desto mehr besteht Interesse an einer Captive, sowohl aufseiten des Versicherungsnehmers als auch aufseiten des Versicherungsmaklers. Das kann damit begründet werden, dass mit dem Einsatz von Captives das Risikomanagement des Kunden noch mehr in den Vordergrund rückt und er an einem alternativen Risikotransfer partizipieren kann. Diese Versicherungslösung ist daher besonders für Unternehmen, die weltweit agieren, interessant, da es eine Möglichkeit der Risikostreuung innerhalb der Unternehmensgruppe bietet. Für welche Sparten sind Captive-Lösungen anzuwenden und für welche Unternehmen sind diese geeignet?

Durch die sich verändernde Situation am Sachversicherungsmarkt ist für kleinere Unternehmen eine Protected Cell bzw. eine Rent-a-CapitveLösung immer interessanter.

Winkelhofer: Theoretisch gibt es

Captives für alle Versicherungssparten, wobei es in manchen Sparten, wie zum Beispiel der betrieblichen Altersvorsorge (Employee Benefit), nur für sehr große, weltweit tätige Unternehmen Sinn macht. Im Normalfall beginnt eine Capitve-Lösung in der Sachversicherung. Hierfür ist nicht die Größe eines Unternehmens entscheidend, sondern das zu versichernde Risiko. Interessant wird es für Unternehmen bei Versicherungsprämien ab 750.000 Euro. Hier kann eine Captive-Lösung eine Win-Win-Situation für beide – Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen – sein. Natürlich ist die Erstellung einer Captive mit allen gesetzlichen Anforderungen auch mit Kosten verbunden, aber ab einer Versicherungsprämie von 750.000 Euro macht es Sinn, sich mit Captive Konstrukten zu beschäftigen. Statt einer eigenen Captive gibt es auch die Möglichkeit einer Protected-Cell-Lösung bzw. Rent-aCaptive, wie sieht die Situation am österreichischen Markt hier aus? Winkelhofer: Durch die sich ver-

ändernde Situation am Sachversicherungsmarkt ist für kleinere Unternehmen eine Protected Cell bzw. eine Rent-a-Capitve-Lösung immer interessanter. Die weltweiten Statistiken zeigen, dass durch die steigenden Schäden im Sachversicherungsbereich die Prämien in der Sachversicherung ansteigen. Die letzten Prämiensteigerungen gehen auf das Jahr 2001 zurück. Weltweit 46 | INTERVIEW

Nur wenige Versicherungsunternehmen auf der Welt können solche Lösungen anbieten, dazu gehören wir als Zürich.

denken jetzt bereits ca. 50 Prozent aller Unternehmen, die mit einer Prämiensteigerung konfrontiert sind, über ein captive-ähnliches Konstrukt nach. In Österreich ist es ein wachsendes Segment, denn es ist auch für österreichische Unternehmen interessant, am eigenen Risiko zu partizipieren. Sind Captives ein Mitbewerb zur normalen Sachversicherung? Winkelhofer: Das würde ich schon so

sehen. Die Zürich Gruppe hat vor 40 Jahren mit Captive-Lösungen begonnen und der dafür Verantwortliche musste sich sehr lange mit der Situation des Wettbewerbs innerhalb der Gruppe auseinandersetzen. Wobei es hier in den letzten Jahren natürlich bereits ein Umdenken gegeben hat. Nur wenige Versicherungsunternehmen auf der Welt können solche Lösungen anbieten, dazu gehören wir als Zürich. Wir verdienen mit einer Captive im Vordergrund vielleicht etwas weniger, können jedoch von dem stärkeren Risikomanagement und dem höheren Sicherheitsbewusstsein des Kunden gewinnen. Mehr Sicherheit, mehr Risi-


komanagement und dafür weniger Schäden, ein Gewinn für alle Seiten.

Welcher Markt ist der interessanteste für Captives?

Welche Versicherungsunternehmen können Captives anbieten?

Winkelhofer: Der amerikanische Markt

Winkelhofer: Nur große internationale

Versicherer. In Österreich sind es eine Handvoll Unternehmen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist es, weltweit vertreten zu sein, um die rasche Abwicklung innerhalb aller Länder gewährleisten zu können.

ist der interessanteste, weil Captives dort schon lange positioniert sind und selbstverständlich auch große Versicherungsmakler sich auf dieses Thema spezialisiert haben. Natürlich muss man auch erkennen, dass es sich bei den Unternehmen meistens um solche mit MilliardenUmsätzen handelt. Unternehmen, die oft weit mehr als 15 Millionen Dollar Ver47 | INTERVIEW

sicherungsprämie per annum zahlen. Da zahlt sich der Einsatz einer Captive aus. Die Unternehmen können die Höhe des Risikos, welches sie übernehmen, selbst bestimmen. Sie bestimmen, wie hoch ihre Partizipation am eigenen Risiko ist. Einfach ausgedrückt: Die Höhe des Versicherungsrisikos, welches das Unternehmen übernimmt, ist mit dem Selbstbehalt in einem „normalen“ Versicherungsvertrag zu vergleichen. Wir danken für das Gespräch.


Sicherheit geht vor Welche gesetzlichen Stolpersteine bei Neugründungen von Klein – und Mittelbetriebe man überwinden muss hat Mag. Stephan Novotny Rechtsanwalt und akademischer Versicherungskaufmann in seinem Artikel (Seite 56) beschrieben. Was empfehlen die Spezialrechtsschutzversicherungen den zukünftigen Gewerbetreibenden. Welche steigenden Risiken gehören abgesichert und welche Alleinstellungsmerkmale können die Unternehmen ihren Gewerbekunden anbieten? ARAG SE Direktion für Österreich Einen Gewerbetreibenden heutzutage richtig im Rechtsbereich abzusichern, setzt sehr viel Know-how und Kompetenz voraus. Rechtsschutzprodukte am Puls der Zeit, die neue Entwicklungen mitberücksichtigen, sind nur ein Teil des Ganzen. Es braucht vor allem ein intelligentes Rechtsanwalts-Management, ein professionelles Inkassomanagement und eine Rund-um-Betreuung des Firmenkunden bei Rechtsfragen aller Art. Landet die Geschäftsbeziehung vor Gericht, ist die Wahl des Anwaltes für den Ausgang des Verfahrens entscheidend.

Der Firmenanwalt ist nicht für jede Art von Rechtsstreitigkeiten geeignet. Als reiner Rechtsschutzanbieter verfügt ARAG über immens viele Daten und Erfahrung im Umfeld der Rechtsvertretung – ein System, das sich insbesondere in Zeiten der Digitalisierung bewährt hat. Die Risiken haben sich im Laufe der Zeit geändert – neben den klassischen Konfliktbereichen, wie Vertrag, Arbeitsbereich und Versicherungen, sind es heutzutage andere Themen, die in den Fokus rücken: Strafverfahren im Wirtschaftsbereich, Rechtswahrnehmung nach einem Hackerangriff und nicht selten steht die eigene Firmenhomepage aus urheberrechtlichen Gründen unter Beschuss. ARAG reagiert permanent auf diese Entwicklungen mit spezifischen Strafrechts-Produkten, Immaterialgüter-Rechtsschutz und Cyber-Rechtsschutz für Firmenkunden. Mit dem BetriebsRechtsschutz und zahlreichen Sonderprodukten sind die Risiken des Gewerbekunden somit optimal abgedeckt.

Roland Rechtsschutz Versicherungs AG Mag. Birgit Eder, CEO ARAG SE Direktion für Österreich

Die größten Risiken für Gewerbetreibende und Unternehmer sehen 48 | MARKT

Mag. Martin Moshammer, Niederlassungsleiter Österreich Roland Rechtsschutz Versicherungs AG

wir aktuell im Vertrags-Rechtsschutz und weiterhin steigend im Straf-Rechtsschutz. Im Hinblick auf vertragsrechtliche Konflikte bietet unser BusinessRechtsschutz ein flexibles Bausteinsystem und bereits in der Basisdeckung einen umfangreichen Schutz. Gewerbekunden können zwischen drei fixen Selbstbehaltsvarianten wählen und haben immer die freie Anwaltswahl. Bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen gibt es keine Streitwertobergrenze – in der aktuellen Zeit ein wichtiger Vorteil! Grundsätzlich gehen wir sehr flexibel mit Streitwertuntergrenzen oder –überschreitungen um. Der Business Rechtsschutz kann


auf Wunsch auch ausländische Tochterund Beteiligungsunternehmen einschließen und der Geltungsbereich optional auf Europa ausgeweitet werden. Gleiches gilt für unseren Universal-StrafRechtsschutz (U-Plus), der vor weltweiten Gerichten Versicherungsschutz bietet. Dieser enthält kein Sublimit im Ermittlungsstrafverfahren, selbst beim Vorwurf des Vorsatzes strecken wir die Versicherungssumme bis zur vereinbarten Grenze vor. Auch bei Verbrechen gibt es keinen generellen Ausschluss. Sowohl steuerrechtliche Verfahren als auch die aktive Strafverfolgung und Wiederaufnahmeverfahren sind mitversichert. Zahlreiche weitere Leistungsbestandteile machen den Universal-Straf-Rechtsschutz zu einem „Must have“ für Unternehmer und Gewerbetreibende.

D.A.S. Rechtsschutz AG Die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie haben die Wirtschaft und alle Gewerbetreiben-

den schwer getroffen. Die mittelbaren Folgen werden für Unternehmen noch lange spürbar sein. Zu befürchten ist z. B., dass sich durch die Krisensituation die Zahlungsmoral vieler Kunden verschlechtern wird. Als eine der ganz wenigen Versicherungen, bietet die D.A.S. Rechtsschutz AG einen umfassenden Inkasso-Rechtsschutz an. Mit diesem können unbestrittene Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden. Aber auch wenn Kunden unserer rechtsschutzversicherten Gewerbetreibenden ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, weil sie behaupten, dass die Lieferungen oder Leistungen mangelhaft waren, hat die D.A.S. die passende Lösung. Oft drohen in solchen Fällen gerichtliche Auseinandersetzungen mit teuren Sachverständigengutachten. Für Kunden, die den D.A.S. Auftragnehmer-Rechtsschutz gewählt haben, tragen wir das Kostenrisiko. Letztlich steigt durch die Fülle an alten und neuen Rechtsnormen auch der Bera-

Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes

tungs- und Informationsbedarf von Unternehmen massiv. Unsere D.A.S. eigenen Juristen beantworten Fragen rasch und unkompliziert und lösen Rechtskonflikte außergerichtlich mit der D.A.S. Direkthilfe®. Darüber hinaus steht unseren Kunden unser großes österreichweites Partner-Anwaltsnetz zur Verfügung.

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Investitionsprämie

Österreichische Bundesregierung Die österreichische Bundesregierung hat eine Investitionsprämie in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen beschlossen. Die Summe beläuft sich auf insgesamt zwei Milliarden Euro. Der Zuschuss beträgt zwischen sieben Prozent für förderfähige Investitionen und 14 Prozent für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit. Die Investitionsprämie kann außerdem zusätzlich zu bestehenden Umwelt- und Ökostromförderungen beantragt werden. Förderungsfähig sind materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare

Anlagevermögen, für die zwischen dem 1.9.2020 und 28.2.2021 ein Antrag bei der aws gestellt werden. Spätestens bis zum 28.2.2022 muss die Neuinvestition umgesetzt werden. Ausgenommen sind Neuinvestitionen ab einem Volumen von 20 Millionen Euro. Mit der Investition muss vor dem 1.3.2021 begonnen werden. Nicht gefördert werden klimaschädliche Investitionen darunter fallen u. a. Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb und Anlagen, die fossile Energieträger nutzen, aktivierte Eigenleistungen, leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert, und Kosten, die nicht

Neuer Firmen-Rechtsschutz D.A.S. Rechtsschutz AG

Per Oktober hat der Versicherer einen neuen Firmentarif auf den Markt gebracht. Dieser wartet mit Erweiterungen, Neuerungen und Vereinfachungen auf. Dank der neuen Pauschalversicherung für Fuhrparks wird für die Prämienberechnung lediglich die Anzahl der Beschäftigten benötigt. Versichert sind sämtliche

Fahrzeuge des Unternehmens. Eine Erfassung der Kennzeichen ersparen sich Makler und Kunden. Der Förder-Rechtsschutz für Land- und Fortstwirte wehrt Rückforderungen von Agrarförderungen ab und schützt vor diesem existenzbedrohenden Risiko. Der Straf-Rechtsschutz wurde um die Absicherung in Gewerbeentzugs-

1. Halbjahr 2020

Verband Österreichischer Leasinggesellschaften Die diesjährige Pandemie hatte auch auf das Neugeschäft der österreichischen Leasingunternehmen negative Auswirkungen. Besonders betroffen waren das Kfzund Mobilienleasing mit einem Rückgang von -19,7 Prozent bzw. -14,4 Prozent. Im Gegensatz zum Immobilienleasing: Dieses konnte nämlich um

160,3 Prozent im Neugeschäft (477 Mio. Euro) deutlich zulegen. Im ersten Halbjahr 2020 sank die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge im Mobilien-Leasing um 9,8 Prozent auf 10.953 Stück. In der ersten Jahreshälfte 2020 wurden deutlich weniger Groß-Mobilien finanziert. Getrieben von der Krise in der Luftfahrtbranche wurde Flugzeugleasing 50 | MARKT

in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen. Es besteht auch keine Förderung beim Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen und Grundstücken sowie beim Bau- und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind. Unternehmensübernahme und Erwerb von Beteiligungen, sonstige Geschäftsanteile oder Firmenwerte sind ebenfalls ausgeschlossen. Finanzanlagen und Umsatzsteuern fallen ebenfalls nicht in den Bereich förderfähig. Die Untergrenze der Investitionsprämie beläuft sich pro Antrag auf 5.000 Euro ohne Umsatzsteuer, es können kleinere Investitionen zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Das maximal förderbare Investitionsvolumen beträgt 50 Millionen Euro pro Unternehmen bzw. Konzern.

verfahrens ergänzt. Homeoffice als Unternehmer ist mit dem neuen Tarif 2020 kein Problem. Im Privatbereich, für den Betriebsinhaber, ist der Hauptwohnsitz auch dann mitversichert, wenn zu Hause eine bloße Bürotätigkeit ohne Kundenverkehr und Mitarbeiter ausgeübt wird. Beim Übernehmerbetrieb sind Leiharbeiter künftig prämienfrei mitversichert. Und im neuen Premium-Rechtsschutz gibt es seit Oktober keine Wartefristen, sodass Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn im gesamten Betriebsbereich besteht.

wenig bis gar nicht in Anspruch genommen (-64 %). Auch im Segment Computer & Büroequipment gingen die Anschaffungswerte gegenüber 2019 deutlich zurück (-30,8 %). Der Rückgang des Inlands-Neugeschäft im Kfz-Bereich im 1. Halbjahr 2020 ist vor dem Hintergrund der deutlich gesenkten Kfz-Neuzulassungen (-35 %) zu betrachten. Insgesamt wurden von Jänner bis Juni 2020 in Österreich 92.333 Verträge (-19,7 %) mit einem Volumen von rund 2,5 Milliarden Euro abgeschlossen. Das Fuhrparkmanagement verzeichnete ein Minus


Continent ale Managem e n t U p D ate 17.11 von 22,8 Prozent und erzielte ein Neugeschäftsvolumen von 339,5 Millionen Euro. Nichtsdestotrotz ist die gewerbliche Kfz-Leasingquote in den ersten 6

Monaten weiter auf über 70 Prozent gestiegen. Das bedeutet, dass mehr als sieben von zehn Firmenautos durch Leasing finanziert werden.

. Graz ++ + 19.1

2020

1. Wien + ++ 23.11 makler.co . Salzburg ntinentale .at/roadsh ow-2020

Angebotserweiterung Nürnberger Versicherung AG Im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherung „NÜRNBERGER 08/16 Fonds-Konzept“ standen dem Kunden bereits eine Reihe von Investmentfonds zur Verfügung. September wurde das Angebot um drei Fonds erweitert. „Wir achten bei Fondsaufnahmen verstärkt auf Nachhaltigkeit. Nur von unabhängigen Institutionen zertifizierte Fonds finden die Aufnahme in unsere Fondswelt. Dies entspricht unserem hohen Qualitätsanspruch und dem Kundenwunsch nach einer zukunftsorientierten, nachhal-

tigen Veranlagung mit gutem Gewissen“, berichtet Produktmanager Michael Lacchini. Die drei neuen Fonds heißen UniRak Nachhaltig A (ein mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichneter Mischfonds), Nordea 1 – Global Stars Equity Fund (ein mit dem Siegel des Forums „Nachhaltige Geldanlagen“ ausgezeichneter globaler Aktienfonds) und Nordea 1 – Emerging Stars Equity Fund (ein mit dem Siegel des Forums „Nachhaltige Geldanlagen“ ausgezeichneter globaler Schwellenländer-Aktienfonds).

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Hauptversammlung Vienna Insurance Group

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Bei der 29. ordentlichen virtuell abgehaltenen Hauptversammlung der VIG wurde eine Dividende von 1,15 Euro pro Aktie beschlossen. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von 44,4 Prozent des Gewinns nach Steuern und nicht beherrschenden Anteilen. Die Dividendenrendite beträgt 4,5 Prozent. Generaldirektorin Elisabeth Stadler gab der Hauptversammlung einen Rückblick über das erfolgreich verlaufene Geschäftsjahr 2019, in dem die VIG-Gruppe erstmals mehr als 10 Milliarden Euro Prämienvolumen und über eine halbe Milliarde Gewinn vor Steuern erwirtschaften konnte. Mit Beendigung der Hauptversammlung hat Maria Kubitschek ihr Aufsichtsratsmandat zurückgelegt. Ab diesem Zeitpunkt wurde Katarina Slezáková neu in den Aufsichtsrat der Vienna Insurance Group gewählt.

Die 44-jährige Slowakin hat ihr Studium an der Fakultät des Business Managements der Ökonomischen Universität in Bratislava absolviert und weist langjährige Erfahrung im Marketing- und Kommunikationsbereich von Technologie- und Industrieunternehmen (z. B. Siemens IT Solutions and Services Slowakei, Siemens s.r.o. Slowakei, Siemens AG Österreich, Medirex a.s.) auf. Derzeit ist Katarina Slezáková Marketingleiterin für CzechToll und SkyToll, zwei Unternehmen in der Tschechischen Republik und in der Slowakei, die im Bereich intelligenter Transportinformationssysteme führend sind. Ihr Aufsichtsratsmandat bei der Vienna Insurance Group läuft bis zur Hauptversammlung im Jahr 2024. Die Frauenquote im VIG-Aufsichtsrat beträgt weiterhin 40 Prozent.

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Grüne Anleihe Munich Re

Erstmal in ihrer Unternehmensgeschichte hat die Munich Re eine grüne Nachranganleihe gegeben. Das Emissionsvolumen beträgt 1,25 Milliarden Euro. Mit dem eingesammelten Kapital werden geeignete Projekte, wie sie in dem „Green Bond Framework“ von Munich Re definiert sind, finanziert oder refinanziert. Hierzu zählen Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Transportwesen, grüne Gebäude, nachhaltiges Wasser(management), ökoeffiziente Wirtschaft und/oder Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltige Bewirt-

schaftung von Ressourcen und Land. Das „Green Bond Framework“ von Munich Re entspricht den Green Bond Principles 2018 der International Capital Market Association (ICMA). „Mit der grünen Anleihe nehmen wir eine Vorreiterrolle beim Thema Sustainable Finance ein und bedienen die wachsende Nachfrage nach klimafreundlichen Anlagemöglichkeiten. Gleichzeitig stärkt Munich Re ihre Kapitalbasis in einer Phase, in der sich verhärtenden Rückversicherungsmärkten zahlreiche Chancen für profitables Wachstum bieten“, so

Das Auto als Cyberrisiko? Allianz

In einem ausführlichen Artikel in der April-Ausgabe 2017 von risControl war von Cyberangriffen auf das vernetzte Auto noch keine Rede. Damals haben wir darüber geschrieben, dass bis zum Jahre 2020 Autobahnassistenten und das autonome Parken Marktreife haben sollte. Deutschland änderte das Gesetz für die neue Mobilitätsart und es wurden Autos zugelassen, wo technische Systeme die Steuerung des Autos zumindest zeitweise übernehmen durften. Hinsichtlich der Haftungsfragen wurde damals davon ausgegangen, dass der Fahrer das Fahrzeug lenkt und die Systeme nur unterstützend sein werden und daher ihm, dem Lenker, auch die Haftung zuzuordnen ist. Heute, drei Jahre später, sieht sich die Versicherungsindustrie mit einem viel größeren Risikoszenario konfrontiert: Cyberangriffe auf das vernetzte Auto. Beim 8. Allianz Autotag wurde dem Thema „Internet-Kriminalität bei vernetzten Autos“ ausreichend Raum geboten. „Neben dem Logistik- und Energiesektor könnte das vernetzte Auto künftig

eines der Hauptziele der Internet-Kriminalität werden“, so Klaus-Peter Röhler, Vorstand der Allianz SE und Vorstandsvorsitzender der Allianz Deutschland AG. Die Anzahl der vernetzten Fahrzeuge in Europa steigt rasant an – waren es 2018 noch 37 Millionen Pkw, ist im Jahr 2023 von rund 110 Millionen auszugehen. Dementsprechend wachsen auch die Risikoszenarien, die durch Cyberangriffe entstehen können: Vom digitalen Fahrzeugdiebstahl über Unfallgefahren nach Hacker-Attacken bis hin zu Erpressungen nach einer feindlichen Übernahme des Kfz-Steuerungssystems. „Kommt es nach einem Cyberangriff zu einem Unfall, bei dem Menschen verletzt oder Fahrzeuge beschädigt werden, sowie zu sonstigen Sachschäden, besteht hierfür Versicherungsschutz bei der Allianz. Die Schäden Dritter übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug die Vollkaskoversicherung. Wird durch einen Hackerangriff ein Diebstahl des Fahrzeugs ermöglicht, ist dies ebenfalls über die 52 | MARKT

Christoph Jurecka

Christoph Jurecka, Finanzvorstand. Die Anleihe hat einen Coupon von 1,25 Prozent und eine Laufzeit bis 2041.

Vollkaskoversicherung, aber auch über die Teilkaskoversicherung, mitversichert“, erklärt Mag. Christoph Marek, Vorstandsmitglied der Allianz Österreich. Die Verantwortung, Hackerangriffe auf die digitale Plattform des Autoherstellers und dadurch ausgelöste Funktionsstörungen des Fahrzeugs zu verhindern, liegt beim Hersteller selbst. Ein neuer Risikofaktor sei auch der „virtuelle Autoschlüssel“ (das komfortable Öffnen und Starten des Autos via Smartphone) meinen die Allianz-Sicherheitsexperten. Kunden müssen dem virtuellen Schlüssel vertrauen können – denn niemand wird dem Versicherer im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sein Smartphone zuschicken. Das heißt, der Schlüssel darf nicht kopierbar sein, und man benötigt im Falle eines Autodiebstahls einen transparenten Überblick, wer wann für welchen Schlüssel berechtigt wurde. Dazu sei es wichtig, die Datenumgebung des Schlüssels von sonstigen Applikationen strikt zu trennen, die Zugangs- von der Fahrberechtigung zu separieren und eine Möglichkeit zur sofortigen Rücknahme aller erteilten Fahrberechtigungen im Fall eines Diebstahls zu schaffen. Angesichts der Herausforderungen, vor denen die Industrie und die Versicherungswirtschaft bezüg-


lich des Umgangs mit Hackerangriffen stehen, forderte die Allianz anlässlich des Autotages eine europäische Lösung für ein branchenübergreifendes „Automotive Security Information Center“. Dieses sollte durch gebündelte Kompetenzen in Sachen Mobilität auf ITSicherheitsbedrohungen vorbereitet sein und zu deren erfolgreicher Bewältigung

beitragen. Cyberangriffe sollten zudem bei einem unabhängigen Datentreuhänder – ohne personenbezogene Informationen und datenschutzkonform – erfasst werden, um die erforderlichen Nachweise und Schutzmechanismen zu verbessern und künftige Schäden zu vermeiden. „Wir haben es mit einer Bedrohung zu tun, die weder an Unternehmens- noch

an Landesgrenzen haltmacht und wir sind der Überzeugung, dass ein solches Center Daten und Kompetenzen verschiedener Institutionen zusammenführen muss, unter anderem Regierungsbehörden, Fahrzeughersteller, Automobilzulieferer, Telekommunikationsbetreiber, Forschungseinrichtungen, Reparaturbetriebe und Versicherer“, so Röhler.

Rechtschutz, Vermögensschadenrechtsschutz und Immaterialgüter- und Wettbewerbs-Rechtsschutz erhältlich. Diese Produktneuheit ist die professionelle personenbezogene Lösung für den Manager und die Führungskraft sowie den Einzelunternehmer und den freiberuflich Tätigen. Mit dieser Strafrechtsschutzlösung besteht Versicherungsschutz ohne Be-

grenzung durch ein Sublimit im Vorverfahren, auch als Zeuge. Sie bietet rechtliche Hilfestellung im Zuge einer Hausdurchsuchung als Haftungsbeteiligter etc. und dies zu einer Versicherungssumme bis zu einer Million Euro. Man muss beachten, dass es in einem Strafverfahren auch bei Freispruch oder Einstellung grundsätzlich keinen Ersatz der Anwaltskosten gibt. Der Kostenersatz des Bundes ist in Österreich sehr gering und deckt bei Weitem nicht die aufgewendeten Verteidigungskosten ab, daher bedarf es einer speziellen Versicherungslösung.

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Die ARAG lanciert den neuen Management-Rechtsschutz. Der ManagementStrafrechtsschutz inklusive MedienRechtsschutz sichert das strafrechtliche Haftungsrisiko des Managers sowie rechtliche Ansprüche nach dem Mediengesetz und die Abwehr zivilrechtlicher Vermögensschäden ab. Das Produkt ist mit oder ohne Anstellungsvertrags-

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Digitaler Vertrieb leicht gemacht! Home-Office und neue, agile Arbeitsformen werden immer häufiger - auch in der Versicherungsbranche. Notwendig dafür sind in diesem Fall digitale Lösungen und vor allem auch digitale Vertriebsvarianten. Der orts- und zeitunabhängige Einsatz von Tools bringt besonders in der aktuellen Lage viele Vorteile. Der Trend in der Versicherungsbranche geht hin zu personalisierten, ganzheitlichen und vorbeugenden Versicherungsprodukten, vollständig digitaler Abwicklung, mehr KI-Einsatz und stärkerer Fokussierung auf die Kundeninnen und Kunden. Der größte Vorteil: Mit digitalen Lösungen bleibt mehr Zeit für die Kerntätigkeit des Maklers, die Beratung.

Verbindung digitaler und analoger Kanäle Um potenzielle Versicherungskundeninnen und Versicherungskunden möglichst früh zu erreichen, ist es wichtig, digitale und analoge Kommunikationskanäle zu verbinden. Die Kundeninnen und Kunden sollen nicht nur während des Verkaufsprozesses, sondern über die gesamte Entscheidungsphase hinweg - von der Suche nach geeigneten Versicherungslösungen bis hin zum Vertragsabschluss begleitet werden. Viele Kundinnen und Kunden informieren sich online und auf Social Media Kanälen, bevor Sie sich an einen Versicherungsmakler wenden. Der VertriebsProzess selbst beginnt mit der Bedarfserhebung und der damit einhergehenden Beratung der Kundinnen und Kunden, die nicht face-to-face passieren müssen, sondern auch digital per Videocall oder am Telefon gemacht werden können. Auch für die Berechnung von Angeboten, der nächste Step im Pro-

zess, muss der Makler nicht im Büro sein, sondern kann mobil arbeiten.

Digitale Lösungen im Vertrieb Der Einsatz adäquater digitaler Lösungen und Prozesse erleichtert den Vertriebsprozess für Makler erheblich. So kann mittlerweile der gesamte Ablauf im Versicherungsbereich digital und von überall aus abgewickelt werden. Ein Tool kann beispielsweise eine automatische Anruferkennung sein. Dabei wird der Anrufer erkannt und der dazugehörige Kundendatensatz automatisch geöffnet. Ein sogenannter digitaler Aktenkoffer, wie es beispielsweise CCA Online ist, bietet den Vorteil, dass alle wichti-

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gen Unterlagen immer mit dabei sind, Information schnell und jederzeit aufgerufen und viele Tätigkeiten von unterwegs erledigt werden können. Softwarelösungen für Versicherungsmakler, -agenten und Finanzdienstleister sowie die entsprechende Online-Plattform bieten eine elektronische Abwicklung von Geschäftsfällen vom Offert über die Schadenmeldung bis zur Adressänderung. Dies hilft allen Beteiligten, Zeit zu sparen. Zudem werden mittels einer solchen Lösung die Bestandsdaten einfach und übersichtlich verwaltet sowie analysiert. Jetzt auf den Zug der Digitalisierung aufspringen und Wettbewerbsvorteile sichern! Mehr Informationen zum digitalen Arbeiten unter https://bit.ly/30B1Qxt


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Golfen mit der Dialog Zum vierten Mal hat heuer die Dialog Lebensversicherung ihr – inzwischen traditionelles – Golfturnier beim Golfclub Frühling in Götzendorf an der Leitha durchgeführt.

Direktor Willi Bors hatte die Vertriebspartner der Dialog zum 4. September eingeladen und damit ein gutes Gespür bewiesen: Das Wetter war den ganzen Tag über schön, die Temperatur angenehm – zum Golfen genau richtig. Und die Eingeladenen kamen in großer Zahl, so dass einem munteren Verlauf nichts im Wege stand. Nach der Begrüßung durch Mag. Bors eröffnet der Kanonenstart das Turnier am Day Course. Der Austragungsmodus war ein vorgabewirksames Einzel-Zählspiel nach Stableford über 18 Loch. Um Kräfte für die zweite Turnierhälfte zu erlangen, konnten sich die Teilnehmer an der Half-

Voller Einsatz – auch aus dem Wasser Ein spezieller Dank gilt immer den Damen

way-Station auf Loch 9 stärken. Ermittelt wurden der Bruttosieger und je drei Nettosieger in zwei Klassen. An Sonderwertungen gab es den Longest Drive und Nearest to the Pin. Und unter den Turnierteilnehmern wurde ein Dialog-gebrandeter Driver verlost. Der glückliche Gewinner hieß Roman Polansky. Nach dem harten Wettstreit stärkten sich die Golfer beim gemeinsamen Abendessen. Danach nahm Willi Bors die Siegerehrung vor. Mit anregenden Gesprächen bei edlen Weinen klang der Abend aus. Beim Auseinandergehen war man sich einig: Im kommenden Jahr treffen wir uns wieder beim Dialog-Golfturnier!

Auch die Geselligkeit kam nicht zu kurz Roman Polansky, der Gewinner des Drivers, mit Direktor Willi Bors


Worauf muss man bei einer Unternehmensgründung achten? Wo gibt es gesetzliche Stolperfallen? Wie sieht es mit Haftungen aus? Steht am Beginn der Unternehmensgründung üblicherweise eine Geschäftsidee, gilt es im nächsten Schritt, bei deren Realisierung zentrale rechtliche Aspekte zu beachten, um potentielle Stolpersteine aus dem Weg zu räumen sowie etwaige Haftungspflichten zu vermeiden. Ein paar der wichtigsten Stolperfallen sollen in weiterer Folge dargestellt werden. von Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny, akad. Vkfm. Eine der zentralen Fragen bei der Unternehmensgründung stellt die Wahl der richtigen Rechtsform dar. Dabei muss zunächst betont werden, dass alle österreichischen Rechtsformen Vor- und Nachteile aufweisen und folglich die jeweils „optimale“ Rechtsform von zahlreichen subjektiven Kriterien abhängt. So variiert die optimale Rechtsform etwa je nach Anzahl der beteiligten Personen, Finanzkraft des Unternehmensgründers, gewünschter Ausgestaltung von Leitungsbefugnissen sowie Besteuerung. Die mit Abstand verbreitetste Rechtsform in Österreich stellt jene des Einzelunternehmens dar, welche durch unbeschränkte, alleinige Entscheidungsfreiheit, geringe Gründungskosten sowie die Möglichkeit, keine Gewinnaufteilung vornehmen zu müssen, attraktiv erscheint. Auf der anderen Seite sollte die Rechtsform des Einzelunternehmens nur dann gewählt werden, wenn ausreichend hohes Eigenkapital vorhanden ist und der Unternehmer zudem bereit ist, Risiken, welche die unbeschränkte Haftung mit sich bringt, in Kauf zu nehmen. Speziell über die Haftungsfrage sollte vor Gründung eines Einzelunternehmens tiefgehend nachgedacht werden, da sonst – trotz Erleichterungen durch das Insol-

venzrechtsänderungsgesetz 2017 – immer noch äußerst unangenehme Folgen eines Privatkonkurses drohen können. Auf der anderen Seite bringen Unternehmensgründungen mit Partnern die Vorteile leichterer Kapitalaufbringung sowie – im Idealfall – die Zusammenführung gegenseitigen Wissens, bessere Arbeitseinteilung und Zeitersparnis mit sich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei einer OG die Haftungsfolgen unter Umständen sogar noch unangenehmer als bei einem Einzelunternehmen ausfallen können. So stellt die persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung aller Gesellschafter eine große Herausforderung dar, die für den angehenden Unternehmer eingehende Überlegungen diesbezüglich unerlässlich macht. Ist man bereit, eine unbeschränkte Haftung für allfällige Fehler des Geschäftspartners zu übernehmen? Will man dieses Risiko nicht eingehen, besteht die Möglichkeit, als bloßer Kommanditist einer Kommanditgesellschaft die eigene Haftung bis zur Höhe der Einlage zu beschränken; dabei muss jedoch beachtet werden, dass diese Variante andererseits fehlende Entscheidungsgewalt mit sich bringt. Möglich sind freilich auch Unternehmensgründungen in Form von Kapital56 | KOLUMNE

gesellschaften, wobei insbesondere die GmbH eine beliebte Rechtsform darstellt. Dem Vorteil der bloß beschränkten Haftung stehen jedoch Nachteile der höheren Gründungs- und Organisationskosten sowie Bilanzierungspflichten gegenüber. Insbesondere die AG empfiehlt sich aufgrund des hohen Grundkapitals von EUR 70.000, - sowie des generell hohen finanziellen Aufwands kaum für eine erstmalige Unternehmensgründung. Über die Wahl der Rechtsform hinaus stellt die Wahl des geeigneten Standortes eine zentrale Herausforderung dar. Dabei steht dem angehenden Unternehmer eine lange Liste möglicher Standortfaktoren zur Verfügung, aus denen er die spezifisch für sein Unternehmen relevanten Faktoren herausfiltern und auf diese Weise den für ihn optimalen Standort ermitteln kann. Darunter fallen etwa die Verfügbarkeit qualifizierten Personals, die Höhe der Arbeitskosten am jeweiligen Standort, steuerrechtliche Regelungen, umweltrechtliche Vorgaben, verfügbare Werkstoffe, das Vorhandensein potentieller Kunden, Konkurrenz durch ähnliche Unternehmen sowie das Image des gewählten Ortes. Es ist daher auch hier unerlässlich, sich über die charakteristischen Anforderungen seines geplan-


ten Unternehmens im Klaren zu werden, um bei der Standortwahl den individuell bestmöglichen herausfiltern zu können. Speziell bei der Höhe der Arbeitskosten ist Achtung geboten: Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, dürfen niemals einzelne Faktoren wie Bruttoentgelte oder Sozialversicherungsbeiträge allein ausschlaggebend sein, sondern sollte immer eine Gesamtschau aller potentiell anfallender Kosten am jeweiligen Ort vorgenommen werden. Insbesondere Regelungen zu Steuern, Abgaben und Gebühren empfiehlt es sich, im Detail zu studieren bzw. gegebenenfalls vor der Gründung einen Experten heranzuziehen, um sich zum einen über die anfallenden Kosten und steuerlichen Besonderheiten im Klaren zu sein und zum anderen alle Pflichten im Zusammenhang mit der Unternehmensneugründung, wie etwa die Meldung beim Finanzamt, einhalten zu können. Hingewiesen sei an dieser Stelle etwa auf die Registrierkassenpflicht und die Frage,

ob die Beantragung einer UID-Nummer sinnvoll ist. Beachtenswert für angehende Unternehmer ist zudem das Neugründungs-Förderungsgesetz, aufgrund dessen bestimmte Abgaben und Gebühren bei Neugründungen wegfallen oder niedriger sein können. Aufmerksamkeit sollte des Weiteren gewerberechtlichen Anforderungen zukommen, die es aufgrund der Komplexität der Gewerbeordnung gilt, besonders genau zu studieren. Ist etwa für ein reglementiertes Gewerbe ein Befähigungsnachweis nötig, muss beachtet werden, dass dieser schon bei der Gewerbe-Anmeldung vorliegen muss. Erfüllt der angehende Einzelunternehmer die diesbezüglichen Voraussetzungen nicht und soll ein Zusammenschluss mit anderen Gesellschaftern vermieden werden, ist die Einstellung eines gewerberechtlich befähigten Geschäftsführers unerlässlich. Grundsätzlich gilt: Je besser der angehende Unternehmer sich über die Eckpunkte seiner Geschäftsidee im Kla-

ren ist, desto leichter fallen notwendige Entscheidungen bzgl. Rechtsform oder Standortwahl. Aus diesem Grund sollte jeder angehende Unternehmer sich vor der Unternehmensgründung einige zentrale Fragen stellen. Welche finanziellen Mittel habe ich und welches Haftungsrisiko bin ich bereit, einzugehen? An welche Kunden richtet sich mein Produkt und wie sieht der entsprechende Markt aus? Welche Kosten kommen auf mich zu? Welche Faktoren sind mir persönlich bei der Standortwahl besonders wichtig? Habe ich lieber die alleinige Entscheidungsbefugnis und Verantwortung oder teile ich diese lieber mit anderen? Bin ich über steuerrechtliche, arbeitsrechtliche, gewerberechtliche und umweltrechtliche Vorgaben ausreichend informiert? Ist man sich über jene Fragestellungen bereits vor Beginn der Gründung im Klaren, können potentielle Stolperfallen deutlich reduziert werden und steht einer erfolgreichen Unternehmensgründung nichts mehr im Wege.

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