risControl 09 2020

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risControl Das Nachrichtenmagazin für Versicherungs- und Finanzinformation Nr. 09 - 2020 | Heft 493 | 41. Jahrgang

Bestens Betreut Interview mit Joachim Klepp, Leiter Vertrieb Makler und Agenturen der VAV Versicherung AG

Fondspolizzen auf dem Prüfstand Geldanlage im Versicherungsmantel von Michael Kordovsky

Aus- und Weiterbildung Vom einheitlichen katastrophalen Bild über das Finanz- und Wirtschaftswissen der Jugendlichen, über den Nationalen Qualifikationsrahmen NQR und universitärer Online-Sessions bis zur Weiterbildungsakademie.


Auch in schwierigen Zeiten immer für Sie da. KR Gerhard Heine Leiter Partnervertrieb Österreich

wienerstaedtische.at/vertriebspartner

IHRE SORGEN MÖCHTEN WIR HABEN


RAUB AN DER KINDHEIT Wieviel Zeit wollen wir den Kindern für ihr Kindsein geben? Unser Schulsystem jedenfalls geht nicht allzu großzügig damit um, wenn es darum geht den Kindern mehr Zeit zu geben. „Gebt den Kindern das Kommando“, singt Herbert Grönemeyer seit nunmehr 35 Jahren. Die Welt der Kinder als Spiel, anarchisch und frei von Regeln, so sieht das Paradies des deutschen Barden aus, aber nicht nur für ihn, ansonsten wäre es nicht zu einer Hymne für Generationen geworden. Die Sehnsucht nicht danach zu fragen was richtig und falsch ist, sondern nur der wilden See unserer Träume und Empfindungen zu gehorchen liegt in allen von uns. Von den Zwängen des Erwachsenenseins erdrückt wünschen wir uns die Freiheit zurück, mit der wir aus Neugier fliegen lernten, bis uns irgendwo zwischen Schule und Arbeitsleben die Flügel gestutzt wurden. Unser Schulsystem steht für das Hochzüchten der Vernunft und der Normierung. Die Cleveren werden als Streber tituliert und damit zu Außenseitern, genauso wie die schlech-

ten Schüler, die wegen ihrer „Dummheit“ verachtet werden. Dieser Prozess endet in der Normierung, die zur Mitte tendiert. Normierungen verlangen nach Kategorien wie richtig und falsch, Gut und Böse und als Überkategorie Sieg und Niederlage. Mit Trainingseinheiten von Schularbeiten und Tests wird der Ponyhof zum geglätteten Rennpferdstall verwandelt, der dabei ganz genau die Sieger lobt und Looser stigmatisiert. Die Normierungen bestimmen, wie wir denken und wie wir agieren. Am Ende wird man für die soziale Verträglichkeit und für die gelungene Uniformierung und Konformitätsfähigkeit mit einem Reifezeugnis ausgezeichnet. Man hat den letzten Beweis geliefert, dass man fähig ist das Öl im Getriebe der Gesellschaft zu sein, und nicht der Sand.

Das falsche Menschenbild Warum also wird dieser Aufwand betrieben, dass unsere Kinder flächendeckend dieser gewaltigen Manipulation ihrer Einzigartigkeit ausgeliefert werden? Es scheint ja auf den ersten Blick ziemlich unsinnig, Menschen zu funktionierenden Maschinen zu verwandeln, wenn man bedenkt, dass solche Normen keine Naturgesetze sind, sondern selbst von Menschen geschaffen, die sich wiederum dieser selbstgeschaffenen Unfreiheit beugen müssen. Es gibt grundlegend zwei Menschenbilder, erklärt hierzu der berühmte Psychiater Reinhard Haller. Die einen gehen davon aus, dass der Mensch grundsätzlich ein böses Wesen ist und universell kriminell. Wenn man Kinder beobachtet, wie grausam sie sein können, so Haller weiter, ist diese Theorie nicht abzuweisen. Vertreter dieser Richtung meinen: „Wir müssen die Menschen zu guten und sozialverträglichen Menschen erziehen“. Sozialverträglich also. Was bedeutet das? Wenn wir es von Natur aus nicht sind, dann heißt das somit den eigenen freien Willen zu verkaufen für das größere Wohl der Gesellschaft, sowie Faust seine Seele an den Teufel verkauft. Das Leben kennt die Phasen der Reue für diesen Akt als Midlife-Crisis, wo gegen diese vor langer Zeit ver03 | EDITORIAL

lorene Freiheit mit vehementer Energie und begrenzten Fähigkeiten ohnmächtig angekämpft wird, was unweigerlich in tragisch-komischen Bildern endet. Aber es gibt auch noch eine andere Glaubensrichtung die besagt, das Kind ist tatsächlich unschuldig und erst die Umgebung, die lieblose Mutter und der abwesende Vater machen den Menschen böse, und er konkludiert: „Ich glaube es ist beides der Fall. Ich glaube es ist das Gute im Menschen drinnen, aber ich rechne sehr stark mit dem Bösen.“ Wenn dem so ist, müssen wir dann nicht alles tun, um dieses Bildungssystem, welches nur auf das erste Menschenbild zugeschnitten ist, zu reformieren? Ist es nicht eine Verschwendung unserer Ressourcen und Lebensqualität, wenn wir als oberstes Ziel die normierte soziale Verträglichkeit des Menschen sehen und nicht seine Einzigartigkeit?

Das finnische Schulsystem Das finnische Schulsystem wird immer wieder als Beispiel für ein tolles Bildungssystem herangezogen, vor allem auch deshalb, weil die PISA-Tests Finnland immer wieder als eines der leistungsfähigsten Schulsysteme weltweit identifizieren. Man könnte laut unserem Verständnis meinen, der Drill trägt Früchte, aber falsch gedacht. In Finnland konzentriert man sich auf das Kind als Ganzes und beschränke sich nicht nur auf dessen akademische Leistungen. Spielen gehört in finnischen Schulen genauso zum Unterricht. Die Schultage sind kurz, es gibt viele Pausen, in denen die Kinder draußen spielen können. Auch der Nachmittag sei nicht zum Hausaufgaben machen da, sondern um sich mit Freunden zu treffen oder seinen Hobbies nachzugehen. Und zu guter Letzt, finnische Kinder werden erst mit sieben Jahren eingeschult. Das Kindsein wird also in Finnland nicht als schnellstmöglich zu überwindender Lebensabschnitt gesehen, sondern als Quelle fürs Leben und Lernen. In diesem Sinne: Gebt den Kindern das Kommando! Mag. Christian Sec


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Raub an der Kindheit von Mag. Christian Sec

News 06 06 07 07 08 08 08 09 09 09 10 10 10

Fachbeirat Gewerbe-, Standes und Wettbewerbsrecht Fachverband der Versicherungsmakler

Neue Version ARISECUR

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Neuauflage Ausbildungsskripten Fachverband der Versicherungsmakler

Veranstaltung

Neuer Verkaufschef

Kärntner Landesversicherung aG

Neuer Finanzvorstand HDI Global SE

Büroeröffnung in Österreich Milliman

Kooperation Zurich Gruppe Deutschland

Der neue „Reisedoc“

Europäische Reiseversicherung

Key-Account-Manager

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Donau Brokerline

Höher Insurance Service

Marketagent

Neuer Partner

Journalistenpreis

RWB Private Capital (Austria) GmbH

Wiener Ringturm feiert Geburtstag Wiener Städtische Versicherungsverein

Letzter Ausweg Innovation von Mag. Christian Sec

Charity-Golfturnier

Kolumne

Neuer Österreich-Länderchef Slogan-Check

Generali Versicherung AG

NÜRNBERGER Versicherung

Zertifizierung Fidelity International

The Human Safety Net

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SAFE 7 Holding AG

Klare Worte: Fondsgebundene Lebensversicherung PZV mit PEPP von Mag. Christian Sec

04 | INHALT


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Coverstory 36 38 46

Status Weiterbildung Aus-und Weiterbildung in herausfordernden Zeiten Auf der Suche nach den Spurenelementen von Mag. Christian Sec

Studie 50

Lernschwäche- Versicherung: Produktkonzeption und Marktpotential

Interview 32 42 48

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Bestens Betreut Joachim Klepp, Leiter Vertrieb Makler und Agenturen der VAV Versicherung AG

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NQR – noch ein Mysterium?

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Mag. Sabine Tritscher-Archan, Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft

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Mangelnde Finanzbildung wird vererbt Univ.Prof. Dr. Bettina Fuhrmann, Leiterin des Instituts für Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftsuniversität Wien von Mag. Christian Sec

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Richtiges Lernen – nachhaltiges Wissen

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Doris Antoni, Verantwortliche für Akademie und Marketing bei g&o brokernet

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Kommentar

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Datenweiterleitung vom Unfallgegner Stolperfalle DSGVO – oder doch nicht? von Georg Eisenzopf, akad. Vkfm. und Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny, akad. Vkfm.

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Markt

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Finanzen

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Fondspolizzen auf dem Prüfstand: Geldanlage im Versicherungsmantel

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von Michael Kordovsky

05 | INHALT

Insolvenzanalyse Acredia Versicherung AG

Falsches Abstellen von E-Rollern D.A.S. Rechtsschutz AG

Financial Stability Report Oesterreichische Nationalbank

Studie: Retail of the Future Capgemini

Prämienplus Vienna Insurance Group

Firmeninsolvenztrends 2020 Creditreform

Anpassung der Firmenwerte Vienna Insurance Group

Zusammenschluss

durchblicker/Schaden-Manager.com

Halbjahresergebnis UNIQA Insurance

Gutes Finanzergebnis Allianz Österreich

Kooperation

TOGETHER CCA

6 Sterne

Faircheck Schadenservice GmbH

Pensionskassen 2. Quartal FMA

Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler Höher Insurance Services

Agenda der Führungskräfte KPMG Austria GmbH

Kooperation mit PaulCamper Allianz Partners

KMU-Umfrage Creditreform Österreich

Halbjahresergebnis Oberösterreichische Versicherung

Österreichs beliebtester Ablebensversicherer Strukturen der EFM Versicherungsmakler Neukunden gewinnen & Bestände schützen!


Fachbeirat Gewerbe-, Standesund Wettbewerbsrecht Fachverband der Versicherungsmakler Die RDK (Rechts- und Disziplinarkommission) wurde in Fachbeirat Gewerbe-, Standes- und Wettbewerbsrecht umbenannt. Mit seinen Serviceeinrichtungen RDK und RSS schafft der Fachverband der Österreichischen Versicherungsmakler seit Jahren Rechtssicherheit und Chancengleichheit für alle TeilnehmerInnen am Versicherungsmarkt. Während die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) meist Streitigkeiten zwischen Kunden von Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen schlichtet, behandelt die Rechts- und Disziplinarkommission (RDK) vorwiegend Fragen zum Gewerberecht, Standesrecht oder Wettbewerbsrecht. Um das auch im Namen zu verdeutlichen und den Betroffenen klar zu kommunizieren, wurde die Rechts- und Disziplinarkommission nun in Fachbeirat Gewerbe-, Standes- und Wettbewerbsrecht (FGSW) umbenannt. Damit Effizienz und Kapazität weiter erhöht werden, teilen sich der Fachbeirat und die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle künftig die Aufgaben. Durch die personelle Kooperation von SenPräs. d. OLG i.R. Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner (Vorsitzender der Rechtsserviceund Schlichtungsstelle) und SenPräs. d. OGH i.R. Dr. Ilse Huber (Vorsitzende des FGSW und künftig zweite Vorsit-

zende der RSS) profitieren beide Serviceeinrichtungen, insbesondere deren Klienten. „Als Fachverband setzen wir uns dafür ein, dass sich alle Versicherungsmaklerinnen und -makler an dieselben Regeln halten. Unsere Aufgabe besteht vor allem darin, fairen Wettbewerb zwischen allen Teilnehmern am Versicherungsmarkt zu gewährleisten, die Beratungsqualität weiter zu erhöhen und das Vertrauen der Konsumenten zu stärken. Dabei agieren wir als Interessensvertretung und nicht als Verwaltungsbehörde.

SenPräs. d. OGH i.R. Dr. Ilse Huber und SenPräs. d. OLG i.R. Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner

Neue Version ARISECUR

Es gibt ein neues Update bei simplr, der Kunden-App für Partner von ARISECUR. Der mobile Versiche­ rungsmanager steht den Partnern bei der Selbstverwaltung der Kundendaten zur Verfügung. Die Kunden-App simplr bietet jederzeit Überblick über die Ver-

Der Begriff Rechts- und Disziplinarkommission war für einige irreführend und für uns die Umbenennung in Fachbeirat Gewerbe-, Standes- und Wettbewerbsrecht, kurz FGSW, daher naheliegend. Da die Anfragen zum Thema Gewerberecht, Standesrecht oder Wettbewerbsrecht im Moment überschaubar sind, die Fälle der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle aber stetig mehr werden, ist eine enge Zusammenarbeit der beiden Servicestellen sinnvoll. So werden Aufgaben effizient geteilt, Anfragen können rasch bearbeitet und die Servicequalität weiter gesteigert werden. Darüber hinaus werden Kosten gespart und unsere Leistungen bleiben zukunftsfit“, freut sich KommR Christoph Berghammer, MAS, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler.

sicherungssituation, sie schafft Kundenzufriedenheit und eine enorme Zeitersparnis in der Beratung. Nun wurde die Version 3.5.1 ausgerollt. Es wurden allgemeine Änderungen und Verbesserungen im Bereich Bank- und Adressdatenänderungen vorgenommen. Die Integration 06 | NEWS

von Vergleichsrechnern wurde aktualisiert. Die Funktion „Passwort vergessen“ und die Vertragsanlage komplett überarbeitet. Andreas Büttner, Geschäftsführer von ARISECUR: „Gerade in diesen Zeiten zeigen sich die Vorteile unserer cloudbasierten Bestandsverwaltung und den zusätzlichen Tools. Es gibt dadurch fast eine grenzenlose Möglichkeit einer digitalen Betreuung, daher versuchen wir immer, unseren Partnern das Beste zu bieten“.


Neuauflage Ausbildungsskripten Fachverband der Versicherungsmakler Auch heuer gibt es eine Neuauflage der Skripten vom Fachverband der Versicherungsmakler der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Der Erfolg des Skriptums in den letzten Jahren zeigt, dass sich die Lernunterlage in der Branche und bei angehenden Versicherungsmaklern etabliert hat“, betont KommR Christoph Berghammer, MAS, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler. „Als aktuelles Nachschlagewerk sowie als qualitative Lernunterlage genießt es in unserem Berufszweig eine hohe Wertschätzung. Laufende Weiterbildung, die

Festigung und Vertiefung sowie die Erweiterung des fachlichen Wissensstands ist für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten nach wie vor unerlässlich.“ Die insgesamt vier Bände bzw. rund 1.600 Seiten liefern umfangreiches Fachwissen zu den folgenden komplexen Themenbereichen: Allgemeine Rechtskunde und Versicherungsvertragsrecht, Fachkunde, Personenversicherungen und Kfz-Versicherungen, Sachversicherungen bzw. Vermögensversicherungen und Versicherungsmaklerrecht. Als Verfasser des aktu-

alisierten Skriptums konnten auch dieses Jahr wieder praxiserprobte Experten aus den jeweiligen Themengebieten gewonnen werden. Aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung, wie beispielsweise die Neuregelung der motorbezogenen Versicherungssteuer und die Steuerreform 2020, wurden dabei ebenso wie aktuelle Entwicklungen zur Covid-19-Pandemie berücksichtigt. Die Abschnitte zur Cyberversicherung und zum Versicherungsmaklerrecht wurden grundlegend überarbeitet. Ab sofort ist das Skriptum in Buchform im WKÖWebshop unter https://webshop.wko.at erhältlich. Der Preis für vier Bände beläuft sich auf 126 Euro für Fachverbandsmitglieder bzw. 192 Euro für Nichtmitglieder (zzgl. Versand).

Neuer Verkaufschef

Kärntner Landesversicherung aG In der Landesversicherung wurden der hauseigene Außendienst sowie der Verkauf über Vertriebspartner bis dato als zwei voneinander unabhängige Verkaufsschienen geführt. Um beide künftig noch besser aufeinander abzustimmen bzw. zu steuern, wurden die Schienen unter einem gemeinsamen Dach zusammengefasst. Die Leitung des zentralen Vertriebs

übernimmt per 1. September 2020 der Verkaufsprofi Patrick Kerschbaumer. Seit 2014 leitete der Klagenfurter bereits den Makler- und Agenturservice des Regionalversicherers. Der bisherige Leiter des Stammvertriebs, Ing. Hubert Sackl, übernimmt ab sofort die Leitung der Abteilung Produkt und Innovation.

Patrick Kerschbaumer

Arbeiten, wo immer du willst!

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#makepeoplesafe #wemakethingspossible


Neuer Finanzvorstand HDI Global SE

Dr. Christian Hermelingmeier ist seit dem 1. September 2020 neuer Finanzvorstand der HDI Global SE. Er folgt auf Clemens Jungsthöfel, der zum gleichen Zeitpunkt in den Vorstand der Hannover Rück SE und E+S Rückversicherung AG

eintritt. Dort wird er dem bisherigen Finanzvorstand Roland Vogel nachfolgen, der zum 30. September 2020 in den Ruhestand geht. Dr. Christian Hermelingmeier leitet derzeit das Controlling des Geschäftsbereichs Privat- und Firmen-

versicherung Deutschland. Der promovierte Wirtschaftsmathematiker ist zudem Aktuar DAV. Clemens Jungsthöfel ist seit Mai 2018 im Vorstand der HDI Global SE für die Bereiche Controlling, Risikomanagement, Unternehmensentwicklung sowie passive Rückversicherung verantwortlich. Die personellen Veränderungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Büroeröffnung in Österreich Milliman

Milliman eröffnet ein Büro in Wien. Österreichische Finanz- und Versicherungsunternehmen werden von einem Team unter der Leitung von Mag. Christoph Krischanitz, dem ehemaligen langjährigen Präsidenten der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ), vor Ort betreut. Der gebürtige Wiener Krischanitz wechselt von einem der führenden finanz- und versicherungsmathematischen Beratungsunternehmen in Österreich als Geschäftsführer in das neue Milliman-Büro im repräsentativen DC Tower inmitten der Wiener Donau City. „Der Wechsel bedeutet für mich persönlich eine konsequente Weiterentwicklung in Richtung bedarfsgerechter, hochprofessioneller Beratung, bei welcher der Kundennutzen und die Qualität der Dienstleistung das höchste Gut sind. Der Eintritt von Milliman in den

österreichischen Markt ist eine Bereicherung für den Standort Österreich im Versicherungs- und Finanzwesen, und ich freue mich, diesen Weg begleiten zu dürfen“, zeigt sich Christoph Krischanitz in Aufbruchstimmung. Mit der Eröffnung des neuen Standorts geht Milliman einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Wachstumskurs in Europa und festigt seine weltweite Marktführerschaft in der aktuariellen Beratung. In Wien liegt unser Fokus neben der Lebens- und Krankenversicherung im Bereich NichtLeben. „Mit Christoph Krischanitz konnten wir einen starken und sehr gut vernetzten Partner mit langjähriger Erfahrung für uns gewinnen“, sagt Tigran Kalberer, der regionale Leiter für Milliman. Das weltweit größte Beratungsunterneh-

Kooperation

Zurich Gruppe Deutschland Gemeinsam gegen Wasserschäden – so kann man die Kooperation der ­Zurich-Gruppe in Deutschland mit dem Sanitärhersteller GROHE bezeichnen. Ausgewählte Wohngebäude-Kunden bekommen kostenlos die Wassersteuerung

GROHE Sense Guard eingebaut, die regelmäßig den Wasserdurchfluss unddruck sowie die Systemtemperatur erkennt. Wenn irregulär Wasser austritt, erkennt das System den Fehler und in08 | NEWS

Mag. Christoph Krischanitz

men hat sich auf die aktuarielle Beratung in der Versicherungs- und Finanzbranche spezialisiert. Milliman verfügt über langjährige Erfahrung in der aktuariellen Beratung und hat auch in der Vergangenheit regelmäßig Projekte in Österreich abgewickelt. Das Unternehmen wurde 1947 in Seattle gegründet und hat heutzutage Büros in den bedeutendsten Städten weltweit. Mehr als 3.800 Mitarbeitern arbeiten bei dem Unternehmen.

formiert den Nutzer mittels des eingebauten Warnsystems per App über die Gefahr. Bei einem Rohrbruch riegelt der Wasserwächter zudem sofort die Wasserzufuhr ab. Auch bei Frostgefahr bekommt der Nutzer einen Hinweis über die App. Die Zurich wird in Deutschland, neben dem Nutzen für die Kunden, auch prüfen, ob mithilfe der neuen Technik Schäden früher erkannt und behoben werden können.


Der neue „Reisedoc“ Europäische Reiseversicherung Die Europäische Reiseversicherung hat das Serviceangebot der „Meine Urlauberia“-App ausgebaut. Die App wurde um den neuen „Reisedoc“ und ein Covid-19-Menü erweitert. Damit ist es Reisenden möglich, ihre Bewegungen auch im Ausland selbst aufzuzeichnen und rückzuverfolgen. Die Daten werden ausschließlich lokal am Handy gespeichert und Nutzer haben volle Kontrolle darüber, ob und mit wem das „Bewegungspro-

tokoll“ geteilt wird. Nicht nur während einer Pandemie bietet der „Reisedoc“ viel Nützliches, und das auf einem österreichischen Standard und ohne Sprachbarrieren. Rund um die Uhr 365 Tage im Jahr ist der „Reisedoc“ ab sofort in allen gültigen Reiseversicherungspaketen im Rahmen des umfassenden medizinischen Leistungspaketes (Arztkosten, Rückholung, etc.) automatisch enthalten. Über den „Reisedoc“-Button in der

„Meine Urlauberia“-App werden automatisch Name, GPS- und Polizzendaten übertragen. Binnen 30 Minuten ruft ein versierter Mediziner aus dem Ärzteteam zurück. Oder man ruft die Service-Hotline (die 24/7-Nummer steht auf jeder Polizze) der Europäischen Reiseversicherung an, gibt die Daten durch und erhält den Rückruf des Reisedocs. In Kürze wird zudem ein Videochat über eine gesicherte Verbindung ermöglicht. „Immer wieder entwickeln wir neue Kundenvorteile und erleichtern das Leben der Reisenden“, freut sich Mag. Andreas Sturmlechner, Vorstand der Europäischen Reiseversicherung.

Key-Account-Manager Donau Brokerline

Paul Johannes Spittau hat mit August die Funktion des Key-Account-Managers übernommen, er verstärkt damit die zentrale Maklerbetreuung. Spittau startete seine Laufbahn beim Versicherungsmakler Vero in Kärnten. Dort schloss er die Lehre zum Versicherungskaufmann ab, war in der Schadens- und Vertragsbearbeitung tätig und übernahm im Jahr 2015 die Leitung der österreichweiten Kfz-Flotten und -Fachabteilung, welche er nach der Fusion mit Aon ebenso erfolgreich weiterführte. Im Jahr 2019 wechselte er in die Aon-Zentrale nach Wien, wo er in der internationalen Großkundenbetreuung tätig war. An der Do-

nau-Universität Krems absolvierte er Weiterbildungen zum ,,Akademischen Versicherungsmakler“ sowie zum ,,Akademischen Experten in Versicherungsrecht“. „Wir gewinnen einen Experten, der die DONAU und ihre Stärken schon gut kennt. Unsere Maklerpartner kennen das ausgezeichnete Service der Brokerline und wissen den direkten Kontakt zu schätzen. Paul Johannes Spittau wird durch sein Fachwissen und seine Führungsstärke die Qualität der Brokerline weiter anheben, um den zukünftigen Erfolg zu sichern. Solide und nachhaltige Partnerschaften

sind dabei wesentlich für uns. Ich freue mich darauf, mit ihm gemeinsam daran zu arbeiten“, hebt Alastair McEwen, Geschäftsführer der DONAU Brokerline, hervor.

system für die „Versicherungsvermittlung und damit verbundene Tätigkeit als Unternehmensberatung sowie Aus- und Weiterbildung“ den strengen Anforderung der DIN EN ISO 9001: 2015 entspricht.

René Hompasz: „Die Zertifizierung ist ein weiterer Meilenstein unserer erfolgreichen Unternehmensentwicklung. Die von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden den behördlichen Anforderungen und den Interessen unserer Kunden gerecht. Ein großes Dankeschön an unsere Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner, die maßgeblich zum Erfolg unseres Unternehmens beitragen – vielen Dank!“

Zertifizierung

Höher Insurance Service Mit Anfang September wurde der Höher Insurance Services GmbH von der unabhängigen Zertifizierungsstelle TÜV NORD Austria GmbH mittels Zertifikat-Registrier-Nr. 44 100 2060014 bestätigt, dass das bestehende Management-

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Paul Johannes Spittau


Neuer Österreich-Länderchef Fidelity International

Fidelity International ernennt Thomas Loszach zum Länderchef für Österreich und Osteuropa. Er startet zum 1. Oktober 2020 und berichtet an Christian Machts, Leiter Drittvertrieb für Deutschland, Österreich und Osteuropa. Loszach wird die Teams in den Regionen Österreich und Osteuropa leiten und zudem bei internen Projekten mitwirken, die für den weiteren weltweiten Erfolg strategisch entscheidend sein werden. Zudem wird er Mitglied im „European Sales Steering Committee“ sein, das über die europäischen Vertriebsstrategien entscheidet.

„Thomas Loszach greift auf ein breites Netzwerk im hiesigen Markt zurück und bringt ein hohes Verständnis für die lokalen Gegebenheiten in Österreich und Osteuropa mit. Wir freuen uns sehr, dass wir diesen geschätzten Experten wieder für uns gewinnen konnten. Mit ihm werden wir unser positives Momentum fortführen, um in dieser Region weiter stark zu wachsen“, kommentiert Christian Machts. Thomas Loszach kommt von BlackRock, wo er seit 2007 als Head of Retail and Institutional Business Aus-

tria/CEE die Kundenbetreuung für aktive und alternative Investmentlösungen verantwortete. Seine berufliche Karriere begann er 1999 bei Fidelity.

darauf schließen, dass Slogans, die positive Emotionen und Assoziationen mit Liebe, Wohlbefinden und Zuhause hervorrufen, besonders gut bei den Konsumenten ankommen“, resümiert der Geschäftsführer Thomas Schwabl. Einige der beliebtesten und glaubwürdigsten Slogans lauten: „Manner mag man eben“, „Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso!“, „Die Teekanne

macht den Tee. Seit 1882“ „Merci, dass es dich gibt“, diese kennt jeder. Warum sollte man Slogans verwenden? Slogans bzw. Claims dienen zwei Hauptzielen: einer Erhöhung der Aufmerksamkeit sowie der Bildung des Markenimages bzw. der Markenwahrnehmung. Gerade in einer Gesellschaft wie der heutigen, in welcher die Konsumenten mit einer Flut an Angeboten und Produkten konfrontiert sind, kann ein einprägsamer Slogan somit den Unterschied ausmachen. Besonders wichtig ist außerdem, dass Claim und Marke zueinander passen, ansonsten leidet die Glaubwürdigkeit.

Slogan-Check Marketagent

Wer kennt es nicht: So mancher MarkenClaim bleibt wie ein Ohrwurm im Gedächtnis. Kaum hört man diesen Slogan, verbindet man sofort das Produkt damit. Das digitale Markt- und Meinungsforschungsinstitut Marketagent hat mit dem neuen Mobile Tool „Slogan Check“ herausgefunden, welche Werbeslogans bei den Österreichern besonders gut ankommen. „Die Ergebnisse lassen insgesamt

Thomas Loszach

Neuer Partner SAFE 7 Holding AG

Die SAFE 7 Holding präsentiert mit der Maklergruppierung Secura einen Neuzugang in ihrer Bestandsholding. Die Secura-Gruppe mit Sitz in Deutschlandsberg beschäftigt an sieben Standorten österreichweit über 50 Mitarbeiter und betreut rund 23.000 Privat-, Gewerbeund Industriekunden. Zusätzlich zu ihrem Kerngeschäft, der Versicherungsver-

mittlung, bietet die Secura-Gruppe auch ein Mietsystem für Kfz- und Investitionsgüter mit rund 2.100 erfolgreichen Vermietungen. „Die Digitalisierung erfordert innovative Konzepte für die Zukunft, die einen hohen finanziellen Aufwand mit sich bringen, welcher nur in einer großen Gesinnungsgemeinschaft bewältig10 | NEWS

Helmut Herzhofer

bar ist“, so Helmut Herzhofer, Geschäftsführer der Secura.


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Insolvenzanalyse Acredia Versicherung AG

Während sich die USA aktuell im Epizentrum der Insolvenzwelle befinden, herrscht in anderen Ländern noch die Ruhe vor dem Sturm. Allerdings dürfte spätestens ab dem Herbst 2020 überall auf der Welt die Pleitewelle einsetzen, die sich dann über das gesamte erste Halbjahr 2021 fortsetzen wird. Zu diesem Ergebnis kommen Acredia und Euler Hermes in ihrer Studie. Man erwartet aktuell für die beiden Jahre 2020 und 2021 einen kumulierten Anstieg der weltweiten Insolvenzen um insgesamt 35 Prozent auf einen neuen Negativrekord (17 % im Jahr 2020, 16 % im Jahr 2021). In Österreich, wo es keinen Schutzschirm gibt und die Gespräche dazu noch laufen, erwarten

die Experten bis 2021 einen Anstieg der Unternehmens-Insolvenzen um 20 Prozent gegenüber 2019. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 war es ein Plus von zwei Prozent. Im Jahr 2009, als Reaktion auf die damals weltweite Finanzkrise, waren es 9,3 Prozent. Der Kreditversicherer empfiehlt eine rasche Lösung beispielsweise nach deutschem Vorbild – dort übernimmt der Staat 90 bis 100 Prozent des Risikos, die Kreditversicherer geben im Gegenzug 65 Prozent der Prämieneinnahmen an den Bund ab – um entsprechend stabile Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Österreich zu schaffen. „Hier geht es um die

Ludwig Mertes

Ermöglichung und Sicherstellung österreichischer Geschäfte, Umsätze und Arbeitsplätze sowie den Erhalt von Lieferketten!“, betont Vorstand Ludwig Mertes.

Falsches Abstellen von E-Rollern D.A.S. Rechtsschutz AG

Die E-Scooter werden immer beliebter, allein in der Bundeshauptstadt sind bereits über 6.000 Roller registriert. „Mit der Beliebtheit häufen sich jedoch auch Probleme mit Rollern. Sorglos abgestellte E-Roller sorgen für Unmut und können

auch ein Sicherheitsrisiko darstellen. Insbesondere gemietete E-Roller verleiten des Öfteren ihre Benutzer zur Nachlässigkeit. Immer wieder erfahren wir von verstellten Gehsteigen oder Hauseingängen. Gerade für ältere Menschen können diese schnell zur Stolperfalle werden“, so Vorstandsvorsitzender Johannes Loinger. Wenn ein nachlässig abgestellter Roller umfällt, kann er bei parkenden Fahrzeugen Sachschäden verursachen, etwa durch Schrammen oder Kratzer. Aus Personen- oder Sachschäden können schnell zivilrechtliche Ansprüche entstehen, die bei Verschulden vom Verursacher zu tragen sind. Verboten ist grundsätzlich das Fahren auf Zebrastreifen und Gehsteigen sowie Fußgängerzonen. Ausnahmen sind beispielsweise durch Verordnung der Behörde möglich. 12 | MARKT

Johannes Loinger

„Sollte eine Benutzung von Gehsteigen und Gehwegen gestattet sein, so ist aber Schrittgeschwindigkeit einzuhalten oder die Fahrgeschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anzupassen. Die anzuwendenden Bestimmungen finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ‚Rollerfahren‘. Dort wird auf eine analoge Anwendung der für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften verwiesen“, erklärt Loinger.


Financial Stability Report Oesterreichische Nationalbank „Obwohl sich die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Wirtschaft bewährt haben, wird die Erholung der Wirtschaft mehrere Jahre in Anspruch nehmen“, so Gouverneur Robert Holzmann. Der 39. Financial Stability Report widmet sich verstärkt den Auswirkungen der aktuellen Krise auf den heimischen Finanzsektor. Durch die umfangreichen geld-, fiskal- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen von Zentralbanken und Regierungen kam es zwar zu einer starken Erholung der Kurse, diese spiegelt jedoch nicht die ernsthafte makroökono-

mische Situation wider. So ist die österreichische Konjunktur zurzeit mit dem stärksten Abschwung der Nachkriegszeit konfrontiert. Öffentliche Stützungsmaßnahmen fördern zwar die Vergabe von Krediten und sichern somit die Liquidität von Unternehmen und Haushalten, die verstärkte Inanspruchnahme von Bankkrediten wird jedoch die Verschuldung erhöhen, die besonders im Unternehmenssektor schon vor Beginn der Covid-19-Krise höher als vor Beginn der letzten großen Krise lag. Im europäischen Vergleich ist sie jedoch niedrig. Die Covid-19-Pandemie wirkt sich auch auf den heimischen Immobilien-

markt aus. Die Vergabe von Hypothekardarlehen an private Haushalte hat in den letzten Monaten etwas an Dynamik verloren. Generell ist der Wohnimmobilienmarkt aber weniger betroffen als der gewerbliche Immobilienmarkt, der stark von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig ist. Die Unsicherheit über den wirtschaftlichen und finanziellen Ausblick bleibt dennoch außergewöhnlich hoch. Erst im zweiten Halbjahr 2020 werden die für das Bankensystem relevanten Veränderungen im Kreditrisiko und die damit einhergehenden uneinbringlichen Kredite deutlicher zutage treten. Ansteigende Kreditrisikovorsorgen in Österreich wie auf dem wichtigen CESEE-Markt können die (in den letzten Jahren verbesserte) Profitabilität der österreichischen Banken zukünftig stark belasten.

Studie: Retail of the Future Capgemini

Die sozioökonomischen Auswirkungen der Krise bringen einen neuen Alltag mit sich. Ein signifikanter Anteil der Bevölkerung im deutschsprachigen Raum (44 %) hat erstmals Produkte online gekauft, die er vorher nur vor Ort gekauft hat – so die Ergebnisse der Studie „Retail of the Future – Consumer Insights“. Sie beleuchtet die Zielgruppe der „Online-Neulinge“ und wurde von Capgemini in Zusammenarbeit mit dem IFH Köln herausgegeben. „Die Pandemie hat in vielerlei Hinsicht in der Handelsbranche Entwicklungen und Trends beschleunigt, die sich in den letzten Jahren schon vermehrt abgezeichnet haben – insbesondere die

Verschiebung hin zu mehr Onlinekäufen. Unsere Studie zeigt: Sind Kunden einmal mit dem Einkauf im Netz zufrieden, wird sich das Einkaufsverhalten auch zukünftig mehr Richtung Online bewegen“, so Hellmuth Leinfellner, Head of Digital Customer Experience in Österreich. Für 75 Prozent der Befragten war der größte Vorteil im Onlinekauf, dass die Ware direkt nach Hause geliefert wurde. Auch die Unabhängigkeit der Öffnungszeiten waren für 63 Prozent positiv auffallend. Der Blick in die Zukunft zeigt, dass regionales und nachhaltiges Einkaufs- und Konsumver-

Hellmuth Leinfellner

halten an Relevanz gewonnen hat, denn 57 Prozent wollen mehr regional produzierte Produkte kaufen und mehr auf Nachhaltigkeit achten (53 %).

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Prämienplus

Vienna Insurance Group Die Halbjahreszahlen der VIG Group wurden veröffentlicht. Trotz Covid-19 konnte im ersten Halbjahr ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Aufgrund der noch nicht einschätzbaren Marktsituation gibt es aber keinen Geschäftsausblick für das Gesamtjahr 2020. Das Prämienvolumen der Gruppe wurde um 2,4 Prozent auf 5,6 Milliarden Euro gesteigert. Besonders die sonstige Sachversicherung verzeichnete ein signifikantes Prämienplus von 7 Prozent, wozu Steigerungen in vielen Segmenten, wie zum Beispiel Polen, Rumänien, Slowakei und Österreich, beitrugen. Auch in der Krankenversicherung wurde ein Prämienplus von 2,6 Prozent erzielt. Das von den Covid-19-Ausgangs- und Reisebeschränkungen besonders betroffene Kfz-Versicherungsgeschäft erwies sich als stabil, das Prämienvolumen liegt hier auf Vorjahresniveau. In der Lebensversicherung konnte bei den Einmalerlägen ein Prämienplus von 0,7 Prozent erzielt werden. Im gleichen Ausmaß reduzierte sich das Lebensversicherungsgeschäft mit laufender Prämie. Das Finanzergebnis (inkl. Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen) sank um 8,3 Prozent auf 388 Millionen Euro. Das Ergebnis vor Steuern liegt um 21,8 Prozent geringer als im Vergleichszeitraum des Vorjahres und weist 201,2 Millionen Euro aus. Berücksichtigt sind dabei die Firmenwertab-

schreibungen von rund 120 Millionen Euro für die Märkte Bulgarien, Kroatien und Georgien (wie bereits berichtet). Die Combined Ratio konnte auf 95,5 Prozent verbessert werden. „Trotz der Ausnahmesituation, in der sich unsere Welt durch Covid-19 befindet, weisen wir ein Plus bei den Prämien, eine durch verminderte Schadenaufwendungen und geringere Unwetterschäden verbesserte Combined Ratio sowie eine Solvenzquote von 183 Prozent auf. Obwohl wir Firmenwertabschreibungen getätigt haben, können wir mit etwas über 200 Millionen Euro ein solides Ergebnis vor Steuern aufweisen. Eine sehr gute Basis für die Bewältigung der Herausforderungen sehe ich in unserer starken Kapitalausstattung und unseren eindrucksvollen Bilanzzahlen 2019 als auch in der konsequenten Fortführung der Agenda 2020. Hier machen sich vor allem unsere umfangreichen Investitionen im Rahmen der digitalen Transformation bezahlt. Wir sehen uns gut positioniert, um das operative Geschäft erfolgreich fortzuführen. Dennoch müssen wir wegen der bestehenden Pandemie mit dämpfenden Auswirkungen auf unseren weiteren Geschäftsverlauf in diesem Jahr rechnen. Aufgrund der weltweit anhaltenden Unsicherheit ist es derzeit nicht möglich, einen Geschäftsausblick zum Jahresende abzuge-

Firmeninsolvenztrends 2020 Creditreform

Die Zahl der eröffneten Verfahren im ersten Halbjahr ging um 26 Prozent auf 1.159 Fälle zurück. Die mangels Vermögen abgewiesenen Verfahren sanken um knapp 22 Prozent auf 853 Fälle. Bei allen Insolvenzverfahren waren in

Summe rund 6.300 Arbeitsplätze und 26.000 Gläubiger betroffen. Die Insolvenzverbindlichkeiten werden auf ca. 900 Millionen Euro geschätzt. „Durch die Verlängerung bzw. das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht und dem Morato14 | MARKT

Prof. Elisabeth Stadler

ben“, erklärt Generaldirektorin Prof. Elisabeth Stadler. Die Hauptversammlung der VIG findet virtuell Ende September statt. Im Rahmen der Hauptversammlung wird auch die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen. Dafür bleibt der am 17. März 2020 kommunizierte Dividendenvorschlag in Höhe von 1,15 Euro pro Aktie, vorbehaltlich erheblicher unvorhersehbarer gesundheitlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen, aufrecht. „Wir sehen uns für das operative Geschäft gut positioniert. Wir hatten 2019 ein hervorragendes Geschäftsjahr und wollen unsere Aktionäre daran teilhaben lassen. Die VIG hat im Aktienstreubesitz einen hohen Anteil an Pensionsfonds mit Altersvorsorgebezug. Diese Pensions- und Vorsorgekassen zählen ebenfalls zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Sparern auf die Ausschüttung unserer Dividende“, erklärt Stadler.

rium hinsichtlich der Insolvenzanträge durch die ÖGK und die Finanzämter sind trotz der allgemeinen Wirtschaftskrise die Firmeninsolvenzen stark gesunken“, so der Geschäftsführer Gerhard M. Weinhofer. Österreichweit wurden im Durchschnitt etwas mehr als fünf Insolvenzen pro 1.000 Unternehmen gezählt. Mit der angedachten Verlängerung des Entfalls der Insolvenzantragspflicht sollen nun


Unternehmen weiter davor geschützt werden, wegen Corona in die Insolvenz gehen zu müssen. Das klingt plausibel, ist aber ein zweischneidiges Schwert. Unternehmen, die nach dem 1.3.2020 gem. §67 Abs 1 IO überschuldet waren oder sind, müssen ihre Überschuldung (auch weiterhin) nicht anzeigen. Das wird zum einen viele Trittbrettfahrer auf den Plan rufen, die zwar vorher schon in Schieflage waren und gar nicht primär von der Krise getroffen wurden, nun aber gleichsam profitieren. Noch problematischer ist, dass ein eigentlich insolventes Unternehmen anderen Marktteilnehmern (durch Beantragung der Insolvenz) nicht mehr offen kommunizieren muss, dass es überschuldet und de facto auch zahlungsunfähig ist. Das kann im schlimmsten Fall zu sogenannten Zweitrundeneffekten, also Anschlussinsolvenzen eigentlich gesunder Unternehmen, führen.

Anpassung der Firmenwerte Vienna Insurance Group Basierend auf der ESMA-Empfehlung vom Mai 2020 und den von Covid-19 beeinflussten makroökonomischen Entwicklungen führte das Unternehmen einen anlassbezogenen Impairment-Test auf Gruppenebene durch. In Anbetracht der – aktuell noch nicht abschließend einschätzbaren – Auswirkungen der Pandemie auf die mittel- und langfristige wirtschaftliche Entwicklung entschied der Vorstand, Szenarienanalysen für bestimmte Cash-Generating-Unit-Gruppen zu berechnen. Aufgrund dieser Überprüfung der Firmenwerte werden Firmenwertabschreibungen in Höhe von rund 120 Millionen Euro für Bulgarien, Kroatien und Georgien vorgenommen, was insbesondere auf die durch Covid-19 signifikant gestiegenen Diskontsätze zurückzuführen ist. Der Gewinn vor Steuern vor Wertminderung zeigt im 1. Halbjahr 2020 eine positive Entwicklung, die unter anderem auf einen insgesamt reduzierten Schadenaufwand, beispielsweise aus geringeren Unwetterschäden, zurückzuführen ist. Für das 2. Halbjahr 2020 erwartet der Vorstand einen Gewinn vor Steuern inklusive Firmenwertminderung von rund 200 Millionen Euro. Der Dividendenvorschlag für die am 25. September 2020 stattfindende Hauptversammlung in Höhe von 1,15 Euro pro Aktie für das Geschäftsjahr 2019 bleibt, vorbehaltlich erheblicher unvorhersehbarer gesundheitlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen, unverändert. 15 | MARKT

WUNDER sind für uns seit 222 Jahren ganz alltäglich. Denn anders als andere hoffen wir nicht auf Wunder, wir arbeiten für eines: das Wunder Mensch. Für das Wunder des Lebens zu arbeiten bedeutet, dieses aktiv mit Energie, Ausdauer und Innovationskraft zu unterstützen. Ganz nach Maß – wann, wo und wie unsere Hilfe gebraucht wird. Denn im Mittelpunkt aller Ideen und Anstrengungen steht bei der Merkur Versicherung seit 1798 immer nur eines: Sie, der

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Zusammenschluss

durchblicker/Schaden-Manager.com Tarifvergleichsportal trifft auf Schadensportal, d. h. Kunden genießen ab sofort noch umfassenderen Service im Bereich Kfz, Eigenheim & Haushalt im Schadensfall, denn durchblicker und Schaden-Manager.com gehen ab sofort gemeinsame Wege. Der Vorteil liegt z. B. bei Kfz-Schäden, wo Konsumenten zukünftig dank „KFZ Pflaster“ (kostenloses Leihfahrzeug, kostenloses Hol- und Bringservice und Selbstbehaltsreduktion) ein noch umfassenderer Service im Scha-

densfall zukommt. Ebenso wird die Abwicklung von Eigenheim- und Haushaltsschäden mittels „Haushaltspflaster“ übernommen. Schäden können auf der Website von durchblicker ganz einfach online über das Portal von Schaden-Manager eingereicht werden. „Ich freue mich sehr über die Kooperation mit Schaden-Manager.com, wodurch wir Konsumenten zukünftig gerade im Schadensfall noch en-

Reinhold Baudisch

ger begleiten werden“, so Geschäftsführer Reinhold Baudisch.

Halbjahresergebnis UNIQA Insurance

„Nach einem guten Prämienwachstum im ersten Quartal von plus 3,2 Prozent – der Lockdown kam am 16. März, also bereits gegen Quartalsende – sind die Prämieneinahmen im zweiten Quartal deutlich zurückgegangen. In Summe hat das zu einem leichten Wachstum von insgesamt 0,5 Prozent in den ersten sechs Monaten geführt“, beschreibt UNIQA-CEO Andreas Brandstetter die Entwicklung der Prämieneinnahmen. „Der Rückgang im Neugeschäft war im April und Mai mit bis zu 70 Prozent dramatisch, ab Juni ging es wieder deutlich aufwärts. Derzeit sind wir im Wachstum wieder annähernd auf dem Niveau

von vor Beginn der Covid-19-Krise“, so Brandstetter. Am empfindlichsten waren die Belastungen aufgrund von Covid-19 in der Schaden- und Unfallversicherung, in der sie im ersten Halbjahr mit 90 Millionen Euro zu Buche schlugen. Trotzdem gelang es, die Combined Ratio auf erfreuliche 96,7 Prozent zu verbessern (1. Halbjahr 2019: 97,3 %). Die Auswirkungen der Krise machen sich beim Ergebnis der Kapitalanlagen bemerkbar, diese liegen 29 Prozent unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres und betragen 215 Millionen Euro. Das Ergebnis vor Steuern lag im zweiten

Gutes Finanzergebnis Allianz Österreich

Trotz Corona-Krise hat die Allianz Österreich im ersten Halbjahr das operative Ergebnis um 25,5 Prozent auf 107,6 Millionen Euro gesteigert. Die Prämien sind in Summe um 1,9 Prozent auf 845,1

Millionen Euro gestiegen. Die Combined Ratio ist auf 84,3 Prozent gesunken. „Das erste Halbjahr war aufgrund der Corona-Krise von außerordentlichen Turbulenzen geprägt, was insbesondere 16 | MARKT

Andreas Brandstetter

Quartal bei 55,4 Millionen Euro. Der Ergebnisbeitrag der internationalen Konzerntöchter in CEE betrug 46 Millionen Euro. Die SCR-Quote liegt bei 204 Prozent.

im zweiten Quartal zu einem sehr starken Rückgang im Neugeschäft und einer niedrigen Schadenfrequenz führte. Unser starkes finanzielles Ergebnis zeigt aber, dass wir mit der konsequenten Kostendisziplin, den Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und der Digitalisierungsoffensive in den letzten Jahren die richtigen Schritte gesetzt haben, um uns krisenfest aufzustellen. Wir haben uns damit eine


höhere Widerstandsfähigkeit als viele andere Branchen aufgebaut. Das ist eine gute Botschaft für unsere Kundinnen und Kunden, die uns tagtäglich ihr Geld anvertrauen“, erklärt Rémi Vrignaud, CEO der Allianz-Gruppe in Österreich, das Halbjahresergebnis. Das gute operative Ergebnis ist auf Maßnahmen der Kostenreduktion und auf die außergewöhnlich niedrige Schadenfrequenz zurückzuführen. Die Aufwendungen aus Naturkatastrophen sind unter dem Vorjahr geblieben, wodurch Covid-19-bedingte Schadenaufwendungen aus Betriebsunterbre-

chungen insgesamt überkompensiert werden konnten. In der Sparte Unfall-Krankenversicherung konnte ein Prämienanstieg um 1,7 Prozent auf 648,6 Millionen Euro erzielt werden. Die Prämieneinnahmen für die KfzVersicherung stiegen um 1,6 Prozent auf 266,4 Millionen Euro. Die Elementarsparten verzeichneten einen Zuwachs um 2,6 Prozent auf 144,3 Millionen Euro. In der Lebensversicherung sind die verrechneten Prämien um 2,6 Prozent auf 196,5 Millionen Euro gestiegen.

Kooperation TOGETHER CCA

Kfz-Pflaster ist bei TOGETHER CCA für CCA-Nutzer der neuesten CCA9Version ab sofort als Datenschnittstelle verfügbar. Schäden können demnach direkt über CCA9 bei Schaden-Manager. com eingereicht werden. Die Daten zur

Person, zum Fahrzeug und zum Schaden können dabei wie gewohnt über CCA9 eingegeben und an die Versicherung gesendet werden. Mit der Schnittstelle haben CCA-Nutzer nun zusätzlich die Option, diese Daten auch an Scha-

6 Sterne

Faircheck Schadenservice GmbH Der Schadendienstleister stellt sich das vierte Jahr in Folge dem Assessment durch Quality Austria. 2018 und 2019 wurde das Unternehmen bereits mit 5 Sternen ausgezeichnet. Dieses Jahr konnte die Unternehmensqualität nochmal um einen Stern gesteigert werden und ist somit in die Liste der exzellenten Unternehmen Österreichs 2020 aufgenommen. Dr. Peter Winkler, CEO faircheck: „Wir sind dankbar, ein so tolles Team an Mitarbeitenden und Schadenexperten zu haben, die dies ermöglichen.“ Nach der schriftlichen Einreichung folgt das Assessment vor Ort beim Unternehmen. Die Assessorenteams bewerten die Organi-

sationen mit dem EFQM-Diagnosetool der RADAR Logik, welches die Ausrich-

Rémi Vrignaud

den-Manager.com zu übermitteln und das weitere Schadenmanagement kostenlos abwickeln zu lassen. Nach Absenden dieser Daten werden Vermittler und Endkunde kontaktiert und die weiteren Schritte eingeleitet. „Wir können unseren Maklern mit dem Kfz-Pflaster eine weitere Schnittstelle bieten und diese somit bei ihren alltäglichen Aufgaben noch besser unterstützen“, freut sich Georg Steinort, COO von TOGETHER CCA.

tung und Realisierung als auch die Ergebnisse eines Unternehmens qualitativ und quantitativ betrachtet. „Ein besonderer Schwerpunkt wird mit dem neuen Modell auf das Thema Nachhaltigkeit gelegt“, erzählt Eva Kasper, Leiterin Projekte und Innovationen.

Eva Kasper, Peter und Andrea Winkler und Oliver Fink mit dem Assessorenteam von Quality Austria

17 | MARKT


Fondspolizzen auf dem Prüfstand: Geldanlage im Versicherungsmantel risControl warf bei 13 Lebensversicherern einen Blick auf fondsgebundene Lebensversicherungen mit monatlicher Einzahlung. Welche Fondsauswahl besteht? Nach welchen Kriterien selektieren die Versicherer ihre Fondspalette? Wie flexibel sind die Produkte? Antworten auf diese Fragen sind das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von risControl. von Michael Kordovsky Das Vermögensaufbau-Konzept, das hinter einer Fondspolizze steckt, ist übertragen auf ein anderes Zeitalter im Buch-Klassiker „Der reichste Mann von Babylon“ (Autor: George Samuel Clason) anschaulich illustriert. Dieses Buch zeigt auf einfache Weise den richtigen Umgang mit Geld. Ein daraus abgeleiteter Ansatz liegt darin, monatlich regelmäßig einen bestimmten Anteil der Einnahmen anzusparen. Auch Absicherungsaspekte werden einfach erläutert. Mit einer Fondspolizze können Anleger breit gestreut auf verschiedene Anlageklassen, Länder, Währungen, Emittenten und Aktien von Unternehmen steuerbegünstigt ein Vermögen aufbauen. Es entfällt nämlich die KEST von 27,5 Prozent auf Anlageerträge und Kursgewinne. Hinzukommt die Möglichkeit, die Familie im Todesfall mit einer Ablebenssumme abzusichern. Zwar ist diese Komponente mit Kosten verbunden und es fällt eine 4 Prozentige Versicherungssteuer auf die monatliche Prämie an, doch auch einzelne Fonds haben Ausgabeaufschläge. Wie sich KEST-Ersparnis über den Zinseszinseffekt auswirkt, zeigt folgendes Beispiel:

• Endkapital bei einer Rendite von 5 Prozent p.a. ohne KEST: 53.191 Euro • Endkapital bei KEST-Abzug (Rendite schrumpft auf 3,625 %): 47.657 Euro

KEST-Beispiel

Als Vermögensaufbauvehikel sollte für Laien eine gute überschaubare Selektion an aktiv gemanagten Dach- und Mischfonds zur Verfügung stehen und am Ende der Laufzeit sollte eine Risikobremse in

• Laufende Einzahlung von monatlich 200 Euro über einen Zeitraum von 15 Jahren

Selbst bei jährlicher Prämie von 2400 Euro resultiert auf 15 Jahre gesehen zwischen KEST-freier Anlage und KESTpflichtiger eine Differenz von 5.534 Euro – und dies bei einer Bruttorendite von 5 Prozent.

Was bedeutet dies für Sparer? Die Fondspolizze sollten Sparer als ihre „goldene Gans“ betrachten und die flexiblen Möglichkeiten der Teilauszahlung sollten nur im Notfall in Anspruch genommen werden. Viel besser wäre es, die Polizze zu beleihen, denn die Kreditzinsen sind ohnehin historisch niedrig und in der Zwischenzeit kann der KESTfreie Zinseszinseffekt weiter für die Sparer arbeiten.

Große Auswahl oder Fokussierung?

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Form eines „automatisierten“ Ablaufmanagements in Form sukzessiver Umschichtung dynamischerer Komponenten in defensive Alternativen integriert sein. Letzteres ist auch für Anlageprofis ein Thema. Allerdings brauchen diese im Interesse des Aufbaus eines breit gestreuten Portfolios über mehrere Asset-Klassen eine entsprechende Auswahl in bewährten Fonds. Hier kommen beispielsweise der CleVesto Fondssparplan der Helvetia (über 200 Fonds u. auch 5 AI-Fonds), Plus Invest der Wiener Städtischen (157 Fonds) oder B-Smart Invest der Standard Life in Frage. Hingegen eher konzentriert ist Allianz mit „Meine Zukunft Flexinvest“, was das Unternehmen gegenüber risControl wie folgt kommentiert: „Um die Gesamtverwaltungskosten der Produkte schlank zu halten, bieten wir eine konzentrierte Fondsliste an. Dabei werden aber selbstverständlich alle großen Märkte abgedeckt. Besonders wichtig sind uns aber breit diversifizierte Dachfonds oder Multi Asset Fonds, da unserer Erfahrung nach hier innerhalb der FLV die größte Nachfrage besteht und sich diese für den langfristigen und kontinuierlichen Vermögensaufbau im Rahmen eines solchen Sparprodukts am besten eignen“. Einen eigenen Ansatz mit folgenden sechs Produkten verfolgt Wüstenrot mit FlexibleLife:


• AXA Global Income Generation • Deutsche Concept Kaldemorgen LC • Flossbach v. Storch Mult. Opportunities II RT • Spängler IQAM Balanced Equity FoF • AXA Factor Sustainable Equity • Morgan Stanley Global Quality Wüstenrot entschied sich hier mit bewährten Konzepten gegen konservative Fonds, da eine Risikosteuerung in eine konservative Veranlagung über den klassischen Deckungsstock erfolgt.

Maximale Anzahl der Fonds zum Ansparen Während es meist üblich ist, in maximal 10 Fonds zu investieren hat die Standard Life keine Begrenzung sofern mindestens 1 Prozent des Beitragsinvestiert wird. Und HDI (Two Trust Invest) ermöglicht 20 Fonds gleichzeitig bei ebenfalls Mindestinvestment von 1 Prozent pro Fonds.

Ablaufmanagement Neun von 13 Fonds-LVs der Marktstichprobe bieten in den letzten Jahren der Laufzeit ein Ablaufmanagement an. Beim Nürnberger 08|16 Fonds-Konzept läuft dies beispielsweise wie folgt ab, O-Ton: „Ziel ist die Vermeidung großer Kursverluste in den letzten Vertragsjahren. Die bloße Vereinbarung des Ablaufmanagements ist gebührenfrei. Der Versicherungsnehmer wird im Versicherungsjahr vor Beginn der Beobachtungsphase über die für seinen Vertrag gültigen Kriterien des Ablaufmanagements informiert. Dies betrifft u. a. die Höhe der mit der Durchführung der Sicherung verbundenen Kosten. Diese Kosten werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern der Deckungsrückstellung entnommen. Dies sind derzeit 0,5 Prozent des umgeschichteten Fondsvermögens (max. € 300,00)“. Einen anderen Ansatz verfolgt die Donau Versicherung (Smart Select): „Mit unseren gemanagten Varianten (jeweils drei Fonds mit unterschiedlich gewichtetem Aktien- und Anleihenanteil) erstellen wir einen Management-Vorschlag, d.h. eine laufzeitabhängige Veranlagung in drei Dachfonds hintereinander. In den

letzten drei Jahren der Laufzeit wird das Kapital in den konservativen Teil der Vor- und Nachteile von Fondspolizzen: gewählten geVorteile: managten Vari• KEST entfällt ante investiert, • Absicherung • Gute Vorselektion in der Fondsauswahl um den Akti• Möglichkeit des Ablaufmanagements reduziert Risiken gegen enanteil zu verEnde der Laufzeit ringern und das Nachteile: angesammelte • Für Kunden mit Geldanlage-Wissen zu geringe Fondsauswahl und Kapital Kursbeschränkte Portfoliozusammensetzungsmöglichkeiten durch schwankunHöchstgrenzen von meist 10 Fonds • Bei Einmalerlägen lange Bindungsdauer: Im Falle eines Alters von gen nicht mehr unter 50 bei Abschluss: mind. 15 Jahre sonst Nachversteuerung so stark auszuvon 7 Prozent Versicherungssteuer setzen. Davor • Portfolioumschichtung oft nur zu bestimmten Terminen möglich, Abwicklung von Fondswechsel teils sehr träge verteilt sich die • Kostenstrukturen müssen genau hinterfragt werden Veranlagung zu 80 Prozent der Laufzeit auf den dynamischen Teil und zu 20 Prozent auf den ausgewo- siko-Verhältnis in Form der Sharpegenen Teil. Auf diese Weise besteht die Ratio (quantitative Betrachtung). HinMöglichkeit, zu Beginn der Gesamtlauf- zukommen Mindestvolumina und eine zeit mit dem hohen Aktienanteil attrak- gewisse Historie der Fonds. Der Klassitive Erträge zu erzielen und in weiterer ker in den Fondspolizzen ist dabei FlossFolge das Risiko von Kursschwankungen bach von Storch Multiple Opportunities sukzessive zu reduzieren“, so ein Sprecher II RT, der sein Portfolio generell mit Gold des Unternehmens. absichert und die Asset Allocation den vorherrschenden Szenarien anpasst, wobei der Fokus auf soliden Aktien wie z.B. Portfolioumschichtungen Nestle oder Unilever liegt. Ergebnis 6,5 Per Mausklick im Notfall rasch um- Prozent p.a. in den vergangenen 5 Jahschichten – davon können Fonds-LV- ren (per 31.08.). Sparer nur träumen. In der Regel verZur Veranschaulichung in welche gehen 4 bis 5 Werktage oder es gibt erst Richtung die Auswahl der Lebensversiam Monatsersten oder per Ultimo die cherer geht eine Kostprobe von PortfolioMöglichkeit, das Depot umzugestalten. Klassikern und Dauerbrennern der WieAusnahmen sind hier Nürnberger (08|16 ner Städtischen (Plus Invest): Fonds-Konzept) mit dem nächstmöglichen oder darauffolgenden Kurstag und • Ringturm Panorama Fonds Standard Life (B-Smart Invest) binnen (AT0000A0UGN8) 48 Stunden. • Ringturm Acitve Global Trend (AT0000766373) • Flossbach von Storch - Multiple OpDie Fondsauswahl portunities (LU0952573482) Quer durch die Versicherungslandschaft • JPMorgan Invest Funds - Global Macro zählen Nachhaltigkeit, qualitative und Opportunities Fund (LU0095938881) quantitative Kriterien. Die Lebensversi- • C-Quadrat ARTS Total Return Global AMI (DE000A0F5G98) cherer nehmen sich KAG und Fondsmanagement unter die Lupe (qualitati- • Fidelity Funds - European Growth ver Aspekt) und messen die Performance Fund (LU0048578792) zur Peer-Group sowie die Chancen/Ri- • DWS Akkumula (DE0008474024) 19 | FINANZEN


Fondsgebundene Lebensversicherungen im Überblick

Versicherer

Produktname

Mindestprämie/ Monat oder Mindesteinmalerlag

Prämienpause

Allianz

Meine Zukunft Flexinvest

35 EUR

Nach 1. Versicherungsjahr max. 3 Prämienpausen; mind. 3 Monate, max. 12 Monate; nach Zahlung von mind. einer Jahresprämie weitere Prämienpause möglich

Continentale Lebensversicherung

Continentale Rente Invest (Tarif RI-Ö)

ab 25 EUR im Monat oder 3.000 EUR Einmalerlag bei einer Mindestlaufzeit von jeweils 15 Jahren.

zum nächsten Beitragstermin, nach 3 Versicherungsjahren: befristete Freistellung bis zu 36 Monate; darüber hinaus bis zu 6 Monate, ab Jahr 4: Herabsetzung möglich

DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group

Smart Select

50 EUR

bei definierten Ereignissen

ERGO Versicherung AG

ERGO fürs Sparen

"75 EUR; Im Laufe des Septembers 2020 wird Mindestprämie für unter 30-jährige mit einer Laufzeit von mind. 20 Jahren auf 50 EUR umgestellt."

jederzeit mit Wirkung Ende laufen- den VersJahres oder innerhalb eines VersJahres mit 3monatiger Frist per Monatsende

Generali Versicherung AG

Generali Fondspolizze (mit laufender Prämienzahlung)

50 EUR

Nach 1. Versicherungsjahr max. 11 Monate; ab 6. Versicherungsjahr max. 24 Monate

Helvetia Versicherungen AG

CleVesto Fondssparplan

30 EUR

"Nach 1. Jahr mit 3monatiger Frist ohne Abschlag möglich"

HDI Lebensversicherung

TwoTrust Invest

30 EUR monatlich, 7500 EUR Einmalerlag

Ab dem 6.VersJahr, 2x während der Laufzeit für max. 2 Jahre

Nürnberger Versicherung AG Österreich

08|16 Fonds-Konzept

25 EUR monatlich, 2500 EUR Einmalerlag

Beantragung einer Risikozwischen- versicherung für max. 24 Monate

Standard Life

B-Smart Invest

50 EUR

"Beitragsferien: max. 24 Monate werden keine Beiträge gezahlt; Leistungspflicht bleibt; Befristete Beitragsfreistellung: max. 12 Monate; Risikoschutz entfällt"

UNIQA

FlexSolution - Fondsgebundene LV mit lebenslanger Pension und Zusatzbausteinen

50 EUR

Jederzeit bei Beantragung bis zum 20. des Monats ab dem nächsten Monatsersten

WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group

Plus Invest

50 EUR

ab dem 4. Versicherungsjahr sind 2 Prämienpausen von bis zu 11 Monaten möglich

Wüstenrot Versicherungs-AG

Wüstenrot FlexibleLife

60 EUR monatlich; 1.000 EUR bei Einmalzuzahlung zu Vertrag mit laufender Beitragszahlung; 5.000 EUR bei Einmalerlag

Ab dem 1. Jahr der Laufzeit jederzeit möglich

Zürich VersicherungsAktiengesellschaft

Zurich Vario Invest

50 EUR

Bis zu 24 Monate möglich (z.B. Karenz, Hausbau, Präsenzdienst) bei Mindestfondswert 1.000 EUR zum Zeitpunkt d. Prämienfreistellung

20 | FINANZEN


Fondsgebundene Lebensversicherungen im Überblick

Teilauszahlungen

Zuzahlungen

Ablaufmanagement

Eine Teilauszahlung ist monatlich möglich. Mind. eine Jahresprämie muss verbleiben

Zuzahlungen sind beliebig oft möglich; auch die Höhe kann frei gewählt werden (ev.neuerliche Gesundheitsprüfung erforderlich)

kostenloses Ablaufmanagement; beginnt 5 Jahre vor Ende der Ansparphase

Vor Rentenbeginn: 4 x pro Jahr ab 1.000 EUR, ab dem 6. Vertragsjahr. Nach Rentenbeginn: 2 mal, max. bis zur Höhe der Todesfalleistung; Einmalerlag: max 25% d. urspr. Versicherungssumme in ersten 15 J.

6x pro Jahr ab 250 bis 20.000 EUR/Jahr - auch bei Einmalerlag; zuzüglich 4% Vers.Steuer

Gegen Ende der Ansparphase kostenloses Ablaufmanagement Umschichtung in sichere Fonds.

Ja, es müssen 1.000 EUR im Vertrag verbleiben.

Ja, maximal bis zum Doppelten der ursprünglichen Prämiensumme

Gemanagte Varianten mit jeweils drei Fonds mit unterschiedlich gewichtetem Aktien- und Anleihenanteil für laufzeitab- hängige Veranlagung

jederzeit; nach einer Teilauszahlung muss die verbleibende Deckungsrückstellung (verbleibender Vertragswert) auf mindestens 1.000 EUR lauten.

(Einmalige) Prämienzuzahlungen grundsätzlich jederzeit möglich. Mind.2.500 EUR; bis Versopplung urspr. Prämiensumme

Für letzte 5 Versicherungsjahre, gebührenfrei

Ab 6. bis zum 10. VersJahr kostenfreie ein- malige Teilentnahme bis zu 50% des Fonds-vermögens. Ab 11. VersJahr jederzeitiger Zugriff auf Fondsvermögen kostenfrei

---

nein

"Freie Kapitalverfügung: nach 1. Jahr kostenfrei - die verbleibende Deckungsrückstellung muss 1.000 EUR betragen"

ja, mind. 1.000 EUR, 12x jährlich; Summe aller Zuzahlungen muss unter urspr. beantragter Prämiensumme bleiben.

Ja, kostenlos

Nach 4 Vertragsjahren: mindestens 1.000 EUR und maximal 80 % des Guthabens. Mindestens 1.000 EUR müssen im Vertrag bleiben, einmal pro Versicherungsjahr

Zuzahlungen jederzeit ab 200 EUR bis max. 20.000 EUR pro Kalenderjahr möglich

nein

ja, nicht höher als das Minimum aus aktuellen Rückkaufswert und 90% des Geldwertes der aktuellen Deckungsrückstellung.; mind 500 bzw. 1.000 EUR (tarifabhängig)muss als Deckungsrückstellung im Vertrag verbleiben.

Ratierlich: ab 1 Monat Vertrags- dauer, Mindestzuzahlung 700/ 1.000 EUR (tarifabhängig; jeweils zur nächsten Prämienfälligkeit)

Ja, in letzten Jahren vor Vertragsende möglich; Details im Text

"max. 1 Mio EUR u. max 12 Teilauszahlungen pro Jahr"

"mind. 500 u. max. 1.000.000 EUR; max. 12 Zuzahlungen/Jahr; Max. bis urspr. Beitragssumme"

ja, kostenlos; bis zu 60 Monate möglich

Ja, jederzeit und mehrmalig. 1.000 EUR müssen im Vertrag bleiben

Ja, ab dem 1. Versicherungsjahr. Mindestzuzahlung 1.000 EUR bis zur ursprünglich vereinbarten Prämiensumme.

Ja, ohne zusätzliche Kosten.

ja, nach der Teilentnahme muss ein Wertstand von 1.000 EUR im Vertrag verbleiben

ja, es darf die urspr. Summe der laufenden Prämien nicht übersteigen

nein

"nach 1. Vers.Jahr bis zu 75% d. Vertragsvermögens (bei Einmalerlag: 25% d. Einmalerlages), sobald Deckungsrückstellung mind. 1500 EUR beträgt; Mindest- Auszahlung: 1000 EUR. Laufende Prämie: Teilentnahme einmal pro Jahr"

Ja, auch mehrmals. Die Summe der Einmalzuzahlungen darf anfängliche Beitragssumme nicht übersteigen.

jährliche Wertnachrichten mit Fondsinfos zur Orientierung

jederzeit kostenfrei, mind. 500 EUR; mind. 1.000 EUR verbleibender Fondswert.

zum Monatsersten möglich, mind. 500 EUR

Klausel für automatisiertes Ablaufmanagement steht optional und kostenfrei zur Verfügung

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Barbara Binder, BA, MBA Teamleitung Produktmanagement Leben Helvetia Versicherungen AG

1

Helvetia bietet am Markt die größte Auswahl an: über 200 Fonds – inkl. kostengünstiger ETFs – fünf gemanagte Portfolios und das Sicherungskonto. Das Sicherungskonto veranlagt im klassischen Deckungsstock und flexibel wie ein Fonds bespart werden. Das Umschichten ist binnen fünf Werktagen möglich, was insbesondere während der COVID-19-Krise zur Absicherung des Vermögens genutzt wurde. Es stimmt, derzeit können max. zehn Fonds gleichzeitig bespart werden. Aber diese Grenze wird kaum ausgenutzt, da man durch den jeweiligen Fonds, Dachfonds oder Portfolio bereits eine breite Investmentsteuerung erreicht. Zusätzlich dazu bietet Helvetia zur Unterstützung der Veranlagung Zusatzfeatures wie die Cost-Average-Funktion an. Hierbei kann eine Zuzahlung zuerst in unserem Sicherungskonto geparkt werden und über einen gewünschten Zeithorizont in die Wunschveranlagung investiert werden. So können ungünstige Einstiegszeitpunkte vermieden und die Umschichtung für unsere Kunden vollautomatisch angeboten werden. Weitere Zusatzfeatures sind die Absicherungsfunktion, das Rebalancing und die Ertragssicherungsfunktion. Ein großer Vorteil der FLV ist, dass sämtliche Erträge für unsere Kunden zu 100 Prozent steuerfrei lukriert werden können.

Michael Kordovsky, Analyst und Finanzjournalist, publiziert in verschiedenen Wirtschaftszeitungenund Magazinen und setzt sich bereits seit rund 25 Jahren mit diversen Finanzthemen kritisch auseinander

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Oft zu geringe Fondsauswahl und beschränkte Portfoliozusammensetzungsmöglichkeiten durch Höchstgrenzen von meist 10 Fonds: Für Anleger mit einem gewissen Hintergrundwissen der Geldanlage wäre ein größeres Auswahlspektrum durchaus ein Anreiz. Die Fokussierung auf wenige Produkte kann im Zuge einer guten Vorselektion für Laien beim Thema Geldanlage zwar durchaus hilfreich sein, doch auch Finanzdienstleister können im Zuge der Möglichkeiten innerhalb der Polizze gemäß Anlegerprofil eine Vorauswahl vorschlagen. Die Höchstgrenze von 10, in manchen Fällen noch weniger Produkten kann im Falle von wohlhabenderen Anlegern, die sich eine ausgeklügelte AssetAllocation wünschen, unter Umständen zu einem Hindernis werden.

Klare Worte: Fondsgebundene Lebensversicherung

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Die angeführten gesetzlichen Bindungsfristen betreffen Einmalerlagsprodukte. Wir haben uns auf Investmentsparen in der Versicherung spezialisiert und sind von diesen langen Bindefristen im Rahmen einer laufendenden Besparung nicht betroffen. Unser Leben wird dynamischer und wir von Helvetia sind der Meinung, dass sich eine moderne, zeitgemäße Versicherungslösung daran orientieren muss. Unser Flaggschiff-

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Lange Bindungsdauer, Illiquidität vor allem bei Alter unter 50 (bei Abschluss: mind. 15 Jahre Behaltedauer sonst Nachversteuerung von 7 %). Vor allem noch aus früheren Zeiten haben Fondspolizzen den Ruf der „Illiquidität“, sprich, einer sehr langen Bindungsdauer des Kapitals. Bei Einmalerlägen kann ein Rückkauf vor Ablauf einer Frist von 15 Jahren zu einer Nachversteuerung von zusätzlichen 7 Prozent an Versicherungssteuer führen. Vor allem wenn die Abschlusskosten zu Beginn der Laufzeit anfallen, dauert es umso länger, bis durch erzielte Renditen diese kompensiert sind.

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Teils für Vergleiche intransparente Kostendarstellungen: Eine Studie des VKI (Verein für Konsumenteninformation) im Auftrag der AK Tirol ( Juni bis September 2017) mit dem Titel „Die Tricks der Lebensversicherer“ (Autor: Walter Hager) ging mit der Kostentransparenz von LV-Produkten, u.a. auch Fondspolizzen hart ins Gericht. O-Ton: „Ein Vergleich der ak-

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Produkt ist der CleVesto Fondssparplan, der ein Maximum an Flexibilität abbildet. Nach dem ersten Versicherungsjahr können die Prämien erhöht, vermindert oder sogar ausgesetzt werden* und auch permanent auf das angesparte Kapital zurückgegriffen werden. Zuzahlungen können bereits ab dem 2. Monat durchgeführt werden. All diese Freiheiten genießen unsere Kunden kostenlos.

3

Transparenz für uns eine Selbstverständlichkeit. Grundsätzlich werden die Kosten in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen in einem Block gesammelt dargestellt. Langwieriges Suchen in seitenlangen Bedingungswerken oder gar versteckte Kosten sind daher bei uns kein Thema. All diese Unterlagen finden sich natürlich auch im jeweiligen Angebot des Kunden wieder. Vergleiche über Vergleichsportale im Internet gestalten sich tatsächlich oft schwierig. Anders als z.B. eine KFZVersicherung lassen sich Lebensversicherungen nicht auf einige wenige Parameter festlegen. Die am Markt verfügbaren Produkte unterscheiden sich stark in den angebotenen Zusatzbausteinen, der Fonds, der Flexibilität und der Kostenstruktur. Da wir mehr als reiner klassischer Lebensversicherer vielmehr flexibler Investmentpartner sein möchten, stellen wir für unsere Berater den sogenannten Steuervergleichsrechner zu Verfügung. Hier können die Echtdaten von Kundendepots angegeben werden und berechnet werden, ab wann sich der Steuervorteil im Rahmen unserer Lebensversicherungen für den Kunden rechnet. Diese unbeschönigte, individuelle und auf die jeweilige Kundensituation zugeschnittene Herangehensweise ist für uns ein weiterer Schritt in Richtung maximale Transparenz.

tuellen Angebote (Tarife), egal ob in der klassischen, in der fondsgebundenen oder in anderen Formen der Lebensversicherung ist für Verbraucher unmöglich“. Eine weitere Aussage: „Um einen Vergleich zu ermöglichen und dem Verbraucher eine Entscheidungsgrundlage zu geben, ist es unabdingbar, die gesamte Kostensituation und den gesamten Verlauf und die Auswirkungen darzustellen“. Bezüglich der teils enormen Kostenauswüchse seien sich viele Versicherer oftmals nicht bewusst. „Ein Sparanteil von 80 Prozent und weniger, und das ohne Berücksichtigung der Kosten für die Veranlagung, sollte auch in den Versicherungsunternehmen zu einem Umdenken führen“, so eine weitere Kernaussage dieser Studie, die selbst den ungezillmerten Tarifen (Verteilung der Abschlusskosten auf gesamte Laufzeit) skeptisch gegenübersteht, zumal die Vermittler häufig trotzdem sofort ihre Provision ausgezahlt bekommen. Die daraus resultierende potenzielle Schwachstelle skizziert die Studie wie folgt: „In den Kalkulationen ist diese frühzeitige Auszahlung zwar nicht berücksichtigt, beziehungsweise hat keine Auswirkungen darauf – es bleibt allerdings die Frage, wo sich der Produktanbieter diesen „Kredit“ an die Vermittler wieder zurückholt – etwa durch „versteckte“ Rückkaufsabschläge?“

* Innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre kann eine Prämienfreistellung von über einem Jahr laufzeitabhängig zu einer Nachversteuerung führen. Dies gilt auch Prämienreduktionen von über 50 Prozent und werden daher erst nach dem 3. Versicherungsjahr zugelassen. Entnahmen sind davon nicht nicht betroffen.

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Pensionskassen 2. Quartal FMA

Zum Ende des 2. Quartals 2020 betrug das von den österreichischen Pensionskassen verwaltete Vermögen 23,2 Milliarden Euro, ein Anstieg um 5,9 Prozent zum Vorquartal. Damit konnte der durch die Kapitalmarktturbulenzen in Folge des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie im 1. Quartal ausgelöste massive Rückgang von 2,4 Milliarden Euro (-9,8 %) gegenüber dem Jahresultimo 2019 zu mehr als der Hälfte (+1,3 Mrd. Euro) wieder aufgeholt werden. Die Zahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten verringerte sich

jedoch aufgrund der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt im 2. Quartal um 0,1 Prozent auf rund 985.000; in etwa 11,5 Prozent von diesen beziehen bereits eine Pensionsleistung. Die von der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) errechnete Veranlagungsperformance war wegen der Auswirkungen der Covid19-Pandemie in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 mit -4,6 Prozent negativ, wobei jedoch ein Plus von 6,0 Prozent im 2. Quartal das Minus von 10 Prozent im 1. Quartal zum Teil ausglich. Im Schnitt der vergangenen drei, fünf und

zehn Jahre beträgt die Performance +1,2 Prozent, +1,9 Prozent bzw. +3,6 Prozent. Dies geht aus dem heute von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichten Bericht über das 2. Quartal der österreichischen Pensionskassen hervor. Das Vermögen der Pensionskassen wird zu 97,2 Prozent indirekt über Investmentfonds gehalten. Durchgerechnet in Veranlagungsklassen machen Schuldverschreibungen mit 41,4 Prozent den größten Anteil aus, gefolgt von Aktien mit 33,8 Prozent und Guthaben bei Kreditinstituten mit 7,9 Prozent. Der Rest entfällt auf Immobilien, Darlehen und Kredite sowie sonstige Vermögenswerte. Das Vermögen war nach Währungsabsicherungsgeschäften zu 29,8 Prozent in ausländischer Währung veranlagt.

Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler Höher Insurance Services Nach der Auffassung der Interessenvertretung der Immobilientreuhänder können Immobilienmakler neben „Immobilienfonds“ – so der gesetzliche unpräzise Wortlaut – auch Veranlagungen in Bauherrenmodelle, (geschlossene) Immobilienfonds sowie Vorsorgewohnungen vermitteln. Laut Rene Hompasz, MBA, Geschäftsführer von Höher Insurance Services, macht dieser Umstand eine Überprüfung der Berufshaftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder und -makler notwendig: „Die Pflichtversicherung muss nun auch Veranlagungen und die damit verbundenen erheblichen Pflichten (z.B. detaillierte Aufklärung über die sogenannten ‚Weichkosten‘ [siehe u.a. OGH 6 Ob 118/16w], Angemessenheitsprüfung, Beratungsprotokolle, Risikoanalyse etc.) decken. Die Versicherungspflicht gemäß § 117 Abs 7 GewO 1994 sieht vor, dass Immobilienmakler (§ 94 Z35 GewO 1994) für ihre Berufstätigkeit eine Vermögensscha-

denhaftpflichtversicherung abschließen müssen. Gemäß den besonderen Vorschriften der §§ 158b ff VersVG führt eine etwaige Leistungsfreiheit im Vertrag dazu, dass ein Versicherer dem Geschädigten einen ‚nicht versicherten Schaden‘ bezahlen muss und der Versicherer dann zum vollen Regress gegenüber dem Versicherungsnehmer berechtigt ist. Dies kann zu massiven finanziellen Auswirkungen führen, bis hin zur Insolvenz des Versicherungsnehmers/ Schädigers und Vernichtung dessen wirtschaftlicher Existenz.“ Er rät auch, dass Immobilienmakler bei ihrer Versicherung nachfragen sollten, ob der Versicherungsumfang auch die Beratung und Vermittlung von Veranlagungen in Bauherrenmodelle, Vorsorgewohnungen sowie die Vermittlung von Beteiligungen an (geschlossenen) Immobilienfonds (§ 117 Abs 2 Z 4 GewO 1994) umfasst und welche besonderen Obliegenheiten für deren Vermittlung 24 | MARKT

Rene Hompasz, MBA

bestehen. Wird diese Deckung nicht bestätigt, liegt offenbar kein Versicherungsschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben vor. Versicherungsvermittler, die Immobilienmakler versichert haben, sind gut beraten, wenn diese unverzüglich beim Haftpflichtversicherer des Immobilienmaklers diesbezüglich SCHRIFTLICH anfragen und den Kunden entsprechend informieren. Andernfalls kann dies zu einem Problem für den Versicherungs-


vermittler werden bzw. könnte der nicht versicherte Schaden eines Immobilienmaklers zum Schadenfall für den Versicherungsvermittler werden. Wird hier nicht bei der Vermittlung von Investment zwischen Finanzdienstleistern und Immobilienmaklern mit zweierlei Maß gemessen? Hompasz: Nein, es ist klar, dass jemand,

der sich zu einem Gewerbe bekennt, für

etwaige (Beratungs-)Fehler einzustehen hat, auch dann, wenn die für die Vermittlung erforderliche Gewerbeberechtigung nicht vorliegt. Wichtig ist, dass die passende Gewerbeberechtigung vorliegt und auch der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben besteht. Wie verhält es sich, wenn ein Versicherungsvermittler ein Investment in ein Bauherrenmodell vermittelt?

Agenda der Führungskräfte KPMG Austria GmbH

Aktuell haben die CEOs der einflussreichsten Unternehmen der Welt den Kampf um Talente für die erfolgreiche Unternehmensentwicklung sowie den Purpose des Unternehmens, seinen gesellschaftlichen Beitrag, als größte Herausforderungen identifiziert. Dazu kommt, dass sich bestehende Trends wie die ESG-Faktoren (Environmental, Social and Governance), flexibles Arbeiten und digitale Transformation beschleunigt haben. „Die signifikante Veränderung der Prioritäten der CEOs in

den letzten sechs Monaten ist ein klares Indiz dafür, dass die Unternehmen sich anpassen mussten, um die Herausforderungen der Pandemie zu bewältigen. Diese Krise hat die Strategien beschleunigt, die bereits im Zusammenhang mit der digitalen Transformation und der sozialen Verantwortung verfolgt wurden“, so Senior-Partner Michael Schlenk. 21 Prozent der globalen CEOs geben an, dass die Suche nach geeigneten Talenten in den nächsten drei Jahren die größte Herausforderung darstellt.

Kooperation mit PaulCamper Allianz Partners

Rund 7,1 Millionen Nächtigungen werden pro Jahr auf heimischen Campingplätzen verzeichnet, die jährlichen Steigerungsraten liegen laut Statistik Austria bei acht Prozent. Anstatt ein Wohnmobil zu kaufen, kann man dieses auch ganz einfach mieten. Die Vermittlungsplattform PaulCamper.at bringt private Camper-Besitzer und Mietinteressenten zusammen. Nun wird auch der passende Versicherungsschutz dazu angeboten. „Mit PaulCamper haben wir einen Partner, der ein innovatives Sharing-Ange-

bot und nachhaltige Kundenorientierung vereint. Wir bieten PaulCamper-Kunden daher Komplettschutz nach ihren Bedürfnissen“, so Dominic Gantner, Chief Sales Officer (CSO). Das Paket umfasst eine Reiserücktritt- sowie ReiseabbruchVersicherung, Reise-Assistance, Reisegepäck-Versicherung und einen Umbuchungsgebührenschutz. Zudem sind die Extrarückreise nach Diebstahl oder Unfall des Campers, eine verlängerte Mietdauer im Falle einer Erkrankung und die Reduktion des Selbstbehalts im Rah25 | MARKT

Hompasz: Versicherungsvermittler dür-

fen laut Gewerbeberechtigung Bauherrenmodelle nicht vermitteln. Wird dies trotzdem gemacht, müssen diese für etwaige Beratungsfehler einstehen und einen etwaigen Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen, da der Versicherer des Versicherungsvermittlers im Rahmen der Pflichtdeckung gemäß § 137c GewO 1994 nur für Schäden aus der Versicherungsvermittlung aufkommen wird.

Diese Bedenken rund um das Recruiting sowie Mitarbeiterbindung stieg um elf Plätze. In weiterer Folge wurden funktionierende Lieferketten mit 18 Prozent und Umweltrisiken mit 12 Prozent angeführt. Die Führungskräfte sind der Ansicht, dass die jüngsten Entwicklungen sie dazu veranlasst haben, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ihr Unternehmenszweck dem Standard entspricht, der von ihren Stakeholdern erwartet wird. 79 Prozent der Befragten sagen, dass sie diesen als Folge der Covid-19-Krise neu bewerten mussten und dieselbe Anzahl gibt an, dass sie eine stärkere emotionale Verbindung zum Zweck ihrer Organisation seit der Krise aufgebaut haben.

men der Kaskoversicherung gedeckt. Der Komplettschutz gilt in Europa, in den Mittelmeeranrainerstaaten sowie auf den Kanarischen Inseln. „Neben dem Wunsch nach Entschleunigung, Einfachheit und Natur ist ein weiterer Beweggrund für den Campingurlaub auch das zunehmend bewusste Entscheiden, wie viele Flugreisen man sich finanziell und ideell künftig leisten kann und möchte“, so Dirk Fehse, Gründer und Geschäftsführer von PaulCamper. Der Grundgedanke des Sharing-Modells ist, dass Wohnmobile, Wohnwägen und Campingbusse, die sonst über längere Zeiträume ungenutzt in der Garage stehen würden, europaweit nicht nur ihre Besitzer, sondern auch viele andere Reisewillige erfreuen können.


PZV mit PEPP Die Einführung des Pan-Europäische-PensionsProdukts (PEPP) hat einen weiteren Schritt hinter sich gebracht. Damit könnte auch der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (PZV) in Österreich neues Leben eingehaucht werden. von Mag. Christian Sec tengünstig anzubieten. Das Basisprodukt soll beispielsweise nur ein Prozent des angesparten Kapitals pro Jahr kosten. Jedoch gibt es nicht nur positive Stellungnahmen für das Projekt. In einem Begleitbrief an die Kommission weist EIOPA-Vorsitzender Gabriel Bernardino ausdrücklich darauf hin, dass die Geschäftschancen aufgrund des Kostendeckels von einem Prozent für das Basis-PEPP und der damit verbundenen Beratungskosten zumindest in der Anfangsphase seitens der Versicherungswirtschaft als negativ eingestuft werden. „Für das Basis-PEPP würden wir es nicht für nötig halten eine Preisregulierung vorzusehen. Aus unserer Sicht bräuchte es diese Regelung nicht. Kosten sind ein Thema, die man gut dem Wettbewerb und dem Markt überlassen kann“, erklärt Peter Eichler, Vorstand für Personenversicherung bei der UNIQA. Auch Das Basis-PEPP die Wiener Städtische Die Standardvariante des PEPP, ist entweder mit schließt sich der Kritik einer Garantie auf das Kapital auszugestalten oder der Versicherungswirtes wird eine risikomindernde Technik angewandt, schaft an. durch die zumindest das angesparte Kapital wieder

Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat der Europäischen Kommission nun ihren finalen Entwurf für die Europa-Rente vorgelegt. Wenn alles läuft wie geplant, könnten bereits im nächsten Jahr erste PEPP-Produkte auf den Markt kommen. Die Ziele für PEPP sind hochgesteckt: Pensionslücken schließen, Arbeitnehmer grenzüberschreitend mobilisieren, Kapitalmärkte dynamisieren, indem das Gesparte einem besseren Nutzen zugeführt wird. Durch PEPP sollen europaweit bis 2030 700 Mrd. Euro mehr in die private Vorsorge fließen und damit ein Beitrag geleistet werden der Altersarmut vorzubeugen. Klare und umsetzbare Qualitätsmerkmale sollen es den Anbietern ermöglichen, einfache „Pepps“ kos-

zurückerlangt werden kann. Beim Basis-PEPP wird eine Kostenbeschränkung in der Höhe von einem Prozent des jährlich angesparten Kapitals eingeführt. Eine einheitliche Auszahlungsphase ist nicht vorgesehen. Die Auszahlung nach Ablauf der Ansparphase kann in Form von Einmalzahlungen, Entnahmen, Rentenleistungen oder einer Kombination aus den genannten Auszahlungsformen erfolgen. Nicht verpflichtend für PEPP-Anbieter ist die biometrische Risikoabdeckung (Todesfall, Invalidität…). Die Risikoabdeckung kann allerdings durch Versicherungen erfolgen.

PZV Reload Das Paneuropäische Vorsorgeprodukt soll allen europäischen Bürgern zugänglich sein und leicht übertragbar. Insgesamt wird laut EIOPA-Vorschlag 26 | KOLUMNE

Peter Eichler

jeder Anbieter neben dem Basis-Produkt bis zu fünf weitere Anlagevarianten offerieren dürfen. Das könnte vielleicht eine letzte Chance sein, die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) durch die Einführung des PEPP wieder aus dem Dornröschenschlaft zu wecken. Einige Anbieter, wie die UNIQA verzichten ja mittlerweile darauf die PZV anzubieten, weil unter den aktuellen Rahmenbedingungen und in der Niedrigzinsphase, zu geringe Erträge für die Kunden erwirtschaftet werden können. „Die Einführung des PEPP wäre ein guter Anlass die PZV zu reformieren und Geburtsfehler zu beseitigen. Darunter könnte fallen die Abschaffung der Mindestaktienquote und die Aufhebung der Restriktion der Veranlagung nur auf bestimmte Staaten“, erklärt Eichler. „Wenn dieses enge Korsett fällt, bietet es sich an die PZV als PEPPProdukt wieder anzubieten“. Die Wiener Städtische meint auf Anfrage, dass die Auswirkungen von PEPP auf die PVZ von den politischen Diskussionen in Österreich abhängen.


KMU-Umfrage

Creditreform Österreich Die Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung hat im Frühjahr 2020 an die 1.500 österreichische Klein- und Mittelunternehmen nach der aktuellen Wirtschaftslage und den Ausblicken für die kommenden sechs Monate befragt. Das Ergebnis des Klimabarometers für das Frühjahr 2020 liegt mit plus 5,5 Punkten deutlich unter dem Vorjahreswert (+22,5 Punkte). Bei der Dienstleistungsbranche (+2,9 Punkte; Vorjahr: +22,1 Punkte) reduzierte sich das Vorjahresergebnis um 19,2 Zähler. In allen vier Hauptwirtschaftsbereichen gab der Index im Jahresvergleich nach. Die Umsatzentwicklung der mittelständischen Betriebe

in Österreich war in den letzten Monaten rückläufig. Der Saldo aus gestiegenen und gesunkenen Umsätzen gab drastisch nach und erzielte nur noch minus 15,2 Prozentpunkte (Vorjahr: +4,4 Prozentpunkte). Hinsichtlich ihrer künftigen Umsatzentwicklung sind die heimischen KMU so pessimistisch wie zuletzt 2015. Mit Zuversicht schauen nur 19,2 Prozent der Befragten (Vorjahr: 28,7 %) auf die künftige Umsatzlage, dagegen befürchten 31,6 Prozent (Vorjahr: 8,5 %) Umsatzeinbußen. In den letzten Monaten schufen 15,2 Prozent der Betriebe neue Arbeitsplätze, bei 22,1 Prozent verkleinerte sich dagegen der Personalstamm.

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Halbjahresergebnis

Oberösterreichische Versicherung Durch die Verlängerung bestehender Verträge und überwiegend elektronisch eingereichtes Neugeschäft gab es trotz Corona einen Prämienzuwachs in der SchadenUnfallversicherung von 2,8 Prozent im Vergleich zum 1. Halbjahr des Vorjahres. „Damit bleiben wir zwar hinter unserem Plan zurück, aber im Dr. Josef Stockinger und Mag. Othmar Nagl Gegensatz zu vielen anderen Branchen wachsen wir in einem sehr stabilen Geschäftsmodell“, zieht Feuerschäden in der Landwirtschaft und Generaldirektor Dr. Josef Stockinger eine bei privaten Gebäuden im Vergleich zum erste Bilanz. Schadenseitig ist als Folge ei- Vorjahr verdoppelt. Dazu kommen insgenes niedrigeren Verkehrsaufkommens ein samt rund acht Millionen Euro an Schadeutlicher Rückgang von 27 Prozent bei densleistungen für die Folgen der drei den Leistungen für Kfz-Schäden zu ver- Stürme im heurigen Frühjahr. „Viele wirtzeichnen. Weil spektakuläre Unfälle aus- schaftliche Corona-Folgen werden sich geblieben seien, gingen auch die Leistun- auch bei den Versicherern erst im nächsgen in der privaten Unfallversicherung um ten Jahr in den Büchern wiederfinden, 20 Prozent zurück, berichtet Finanzvor- wenn stark gebremstes Wachstum und Instand GD-Stv. Mag. Othmar Nagl. Hin- solvenzen das Prämienaufkommen beeingegen hat sich das Leistungsvolumen für trächtigen“, betonen Stockinger und Nagl. 27 | MARKT

Verzicht auf die Anwendung des § 172 VersVG (§ 163 VVG) Verlängerungsoption Mehrfachleistung bei verbundenen Leben Zusatzzahlung im Pflegefall

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Österreichs beliebtester Ablebensversicherer Österreichs unabhängige Vermittler haben entschieden, mit welchen Anbietern sie am liebsten zusammenarbeiten – Platz 1 für die Dialog beim Versicherungs Award Austria.

Die wissma Marktforschung GmbH, die bis 2018 die Untersuchungen zum Assekuranz Award Austria im Auftrag des Österreichischen Versicherungsmaklerrings (ÖVM) durchführte, ist in die Fußstapfen ihres früheren Auftraggebers getreten und hat 2020 erstmalig den Versicherungs Award Austria ausgelobt. Für die Teilnahme an der neuen Studie konnten 505 Makler und Berater gewonnen werden, die nach ihren Anbieterpräferenzen in den verschiedenen Versicherungssparten befragt wurden. Dazu wurden die Produkte und Serviceleistungen der Versicherungen nach 22 Kriterien pro Sparte analysiert – Kriterien wie Produktqualität, Flexibilität, Preis, Polizzierung, Fallbearbeitung, Schadenregulierung, Image oder auch Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Maklerbetreuer.

Höchste Anbindungsquote In der Sparte Ablebensversicherung gab es einen eindeutigen Sieger: Mit großem Abstand wählten die Vermittler die Dialog als ihren wichtigsten Partner. Im Ranking nach der Anzahl der angebundenen Makler erreichte die Dialog einen überragenden Anteil: Auf die Frage, welche Versicherer die Makler in den letzten 12 Monaten vermittelt haben, nannten 80% die Dialog; der Zweitplatzierte musste sich mit 39% begnügen. Zu den einzelnen Kriterien wurden pro Sparte Zufriedenheitsanalysen erstellt. Die Kategorisierung bestand aus „ausgezeichnet/sehr gut“, „gut“ und „mittelmä-

ßig/schlecht“. In der Sparte Ablebensversicherung errang die Dialog in fast allen Kriterien den höchsten oder zweithöchsten Zufriedenheitswert der Makler. Im Einzelnen stellen sich die Ergebnisse für die Dialog wie folgt dar: • Produktqualität: Dialog Platz 1 (Beide Top-Boxen zusammen: 100%) • Flexibilität: Dialog Platz 1 (Beide Top-Boxen zusammen: 91%) • Prämienhöhe: Dialog Platz 1 (Beide Top-Boxen zusammen: 100%) • Polizzierung: Dialog Platz 2 (Beide Top-Boxen zusammen: 89%) • Leistungsregulierung: Dialog Platz 2 (Beide Top-Boxen zusammen: 92%) • Entscheidungsvollmacht Ansprechpartner Leistungsregulierung: Dialog Platz 1 (Beide Top-Bo-

xen zusammen: 94%) • Regulierungsdauer eindeutiger Leistungsfälle: Dialog Platz 2 (Beide Top-Boxen zusammen: 86%) • Regulierungsqualität nicht eindeutiger Leistungsfälle: Dialog Platz 1 (Beide Top-Boxen zusammen: 86%) • Informationen über den Bearbeitungsstand: Dialog Platz 2 (Beide Top-Boxen zusammen: 90%) • Kompetenz der Fallbearbeitung: Dialog Platz 1 (Beide Top-Boxen zusammen: 98%) • Allgemeine Erreichbarkeit: ­Dialog Platz 1 (Beide Top-Boxen zusammen: 92%) • Fachkompetenz der Maklerbetreuer: Dialog Platz 2 (Beide Top-Boxen zusammen: 95%) 28 | MARKT

• Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Maklerbetreuer: Dialog Platz 1 (Beide Top-Boxen zusammen: 95%) • Prozess der Provisionsauszahlung: Dialog Platz 2 (Beide Top-Boxen zusammen: 95%) • Software-Angebote: Dialog Platz 2 (Beide Top-Boxen zusammen: 93%) • Maklerportal: Dialog Platz 1 (Beide Top-Boxen zusammen: 91%) • Image: Dialog Platz 1 (Beide Top-Boxen zusammen: 96%)

In den Kriterien von höchster Relevanz: stets Platz 1 für die Dialog Die Experten des Marktforschungsin­ stituts führten im Anschluss eine Relevanzanalyse durch, indem sie eine Korrelation zwischen den Einzelkriterien und dem Maklerbindungs-Index ermittelten. Je höher der Korrelationswert für ein Kriterium, also einen Leistungsbereich, ist,


desto größer ist seine Bedeutung für eine erfolgreiche Maklerbindung. In der Ablebensversicherung sind die für den Makler fünf wichtigsten Leistungsbereiche (in absteigender Reihenfolge): Produktqualität - Regulierungsqualität nicht eindeutiger Leistungsfälle - Prämienhöhe - Entscheidungsvollmacht Ansprechpartner Leistungsregulierung – Flexibilität. In all diesen fünf Kriterien von höchster Relevanz belegt die Dialog Platz 1 in der Maklerzufriedenheit. Nach der Einschätzung der Marktforscher spricht dies für eine dauerhafte, erfolgreiche Maklerbindung und die Aussicht auf nachhaltig steigende Absatzzahlen.

Goodwill-Index und Net Promotor Score: mit großem Abstand Platz 1 für die Dialog Der Goodwill-Index ist ein Indikator für die Beliebtheit und Reputation eines Versicherers bei den Maklern. Die Marktforscher von wissma ermittelten die Werte aus den Beurteilungen der gesamten Maklerschaft, also unabhängig davon, ob eine Zusammenarbeit besteht oder nicht. Dadurch erhalten die Angaben ein besonderes Gewicht. Auf die Frage, welche Versicherer würden Sie anderen Maklern weiterempfehlen, sprachen sich 50 Prozent für die Dialog aus. Der nächstplatzierte Versicherer konnte lediglich 24 Prozent der Stimmen auf sich vereinen. Aus dem Goodwill-Index ergibt sich der Net Promotor Score (NPS). Auf einer Skala von 0 bis 100 durften die Makler die Wahrscheinlichkeit angeben, mit der sie einem Geschäftspartner oder Kollegen den Versicherer weiterempfehlen würden. Die Dialog kam hierbei auf einen NPS-Wert von 76, der Nächstplatzierte auf 55, die weiteren Gesellschaften fielen deutlich ab.

Spitzenplatz in der Gesamtzufriedenheit und bei der zukünftigen Geschäftsentwicklung Als Resümee wurden in der Studie die Gesamtzufriedenheit und die zukünftige

Mag. Willi Bors, Direktor Österreich der Dialog Lebensversicherungs-AG

Geschäftsentwicklung ermittelt. Im Resultat liegt die Dialog bei beiden Fragen vorn. Gesamthaft zeigten sich 99 Prozent (beide Top-Boxen zusammen) der Makler mit der Dialog zufrieden. Auf die Frage, wie sich voraussichtlich in Zukunft das Geschäft des Maklers mit dem jeweiligen Versicherer entwickelt, gaben für die Dialog 47 Prozent an, dass es zunehmen, 49 Prozent, dass es konstant bleiben werde, und nur 4 Prozent rechnen mit einem Rückgang. Mit diesen Werten belegt die Dialog den Spitzenplatz im Ranking der Versicherungsunternehmen. Mag. Willi Bors, Direktor Österreich der Dialog Lebensversicherung, zu den Ergebnissen der wissma-Studie: "Wir als Dialog haben bereits 2018 beim Assekuranz Award Austria des ÖVM in der Ablebensversicherung mit großem Abstand Platz 1 errungen. Die neue wissma-Studie zeichnet sich durch eine umfassende Analyse sowie durch eine marktgerechte 29 | MARKT

Einstufung der Ergebnisse aus. Sie differenziert natürlich nach Sparten, unternimmt aber in diesem Rahmen eine gesamthafte Bewertung der einzelnen Unternehmen. Wir sind mit dem Ergebnis sehr glücklich: Die unabhängigen Vermittler haben einmal mehr in qualifizierter Weise angegeben, dass sie uns in der Ablebensversicherer als den „Best of Class“ einschätzen. Wissma hat dankenswerterweise deutlich gemacht, dass es bei der Vielzahl der Kriterien eine Relevanzabstufung gibt. Mich freut es, dass wir in allen wichtigen Leistungsfeldern vorn liegen. Und mich freut es besonders, dass die Makler die gemeinsame zukünftige Geschäftsentwicklung positiv sehen. Die Dialog ist in der Ablebensversicherung eben das Maß der Dinge. Allen unabhängigen Vermittlern danke ich für die Anerkennung und das Vertrauen, die in den Studienergebnisse zum Ausdruck kommen."


Strukturen der EFM Versicherungsmakler Im kommenden Jahr feiert die EFM – mit über 50 Standorten die Nr. 1 in Österreich – ihr 30-jähriges Jubiläum. In all den erfolgreichen Jahren stand das Unternehmen gleichermaßen für Innovation und Stabilität. Zudem entwickelte man immer wieder die gesamte Branche weiter und diente so auch anderen Gruppierungen als Inspiration und Benchmark. Daher lohnt sich mit Sicherheit ein Blick hinter die Kulissen, wie das System EFM funktioniert und welchen Einfluss die Franchiseunternehmer haben. Die EFM agiert als Franchisesystem und brachte so dieses erfolgreiche Businesskonzept diverser Fast-Food-Ketten und Fitnesskonzerne in die Versicherungsbranche. Den Franchiseunternehmern werden gegen eine Gebühr die Möglichkeiten geboten, als EFM Versicherungsmakler am Markt aufzutreten und sich von der Zentrale durch eine Vielzahl an Leistungen unterstützen zu lassen. Dadurch profitiert diese besonders von jahrelangem Know-how, einem erprobten und innovativen System und einer österreichweit bekannten Marke, die Wiedererkennung garantiert. Gleichzeitig kann jedoch jeder Partner selbstständig und unabhängig sein eigenes Unternehmen führen. Ein System an sich erweckt für Außenstehende oftmals den Eindruck eines engen Korsetts, „in das man sich zwängen muss“. Das Gesamtsystem EFM ist jedoch deutlich flexibler, als viele es erahnen würden. Deshalb spricht man in der EFM auch immer vom Franchiseunternehmer und nicht – wie sonst üblich – vom Franchisenehmer.

Zentrale als Basis der täglichen Arbeit In der Systemzentrale in Graz wird in den verschiedenen Bereichen – Fachbereich, Finanzen, Organisation, Datenmanagement, Technik, Marketing und

Partnermanagement, zu dem auch die hauseigene Akademie gehört – daran gearbeitet, das „Daily Business“ der Versicherungsmakler und Mitarbeiter an den mehr als 80 Standorten österreichweit besser, innovativer und effektiver zu gestalten. Dabei werden dem Makler eine Vielzahl von Werkzeugen zur Verfügung gestellt und Tätigkeiten abgenommen, sodass diesem mehr Zeit für das Kerngeschäft, die Versicherungsvermittlung, bleibt.

Aufsichtsrat und Beirat Das System lebt zudem massiv von der Zusammenarbeit aller Beteiligten und der Qualität der Gemeinschaft. Um die Interessen und Belange der Franchiseunternehmer zu wahren und die Franchiseunternehmer bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie bei wichtigen Entscheidungen einbinden zu können, wurde der Beirat eingerichtet, der als Bindeglied zwischen der Zentrale und Franchiseunternehmern fungiert. Der Aufsichtsrat der EFM Versicherungsmakler AG besteht aus externen Experten sowie Franchiseunternehmern und dient der unabhängigen Kontrolle des gesamten Systems. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, die strategische Entwicklung zu beobachten, zu analysieren und zu garantieren, dass die Segel in die richtige Richtung gesetzt werden. 30 | MARKT

Ausschüsse Interne Ausschüsse tagen regelmäßig in verschiedenen Bereichen, darunter beispielsweise Weiterbildung, Marketing und Produktgestaltung. Der jeweilige Ausschuss setzt sich dabei aus Vertreten der Büros der Franchiseunternehmer und der Systemzentrale zusammen, die sich durch besondere Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Fachgebiet des Ausschusses auszeichnen. So sind Mitspracherecht und Einfluss der Franchiseunternehmer im gesamten System sichergestellt.

Expertenwissen und Veranstaltungen Einer der großen Vorteile einer Gruppierung ist es, dass Know-how gebündelt und der gesamten Gemeinschaft zur Verfügung gestellt wird. Interne und externe Experten steuern Wissen und jahrelange Expertise aus verschiedenen Bereichen zur Unterstützung des Systems bei. Das geballte Know-how wird dann nicht zuletzt bei Veranstaltungen weitergegeben: Neben dem jährlich stattfindenden Jahreskongress gibt es regelmäßig interne Tagungen, die dem Erfahrungsaustausch und der Wissensweitergabe dienen. Interessante und lehrreiche Vorträge, die unter anderem in Zeiten der IDD der Weitergabe wichtiger Ausbil-


dungsinhalte dienen, gehören zum Rahmenprogramm. Weitere Veranstaltungen, wie die Skitage, dienen zum „Netzwerken“ und Knüpfen von Kontakten – sowohl mit Kollegen als auch mit hochrangigen Partnern aus der Versicherungsbranche.

Systematische Flexibilität Durch diese Struktur wird ein vermeintlich starres System zu einem flexiblen, unterstützenden Gerüst für Versicherungsmakler, die sich den Herausforderungen des alltäglichen Geschäftslebens nicht allein, sondern gestärkt in einer Gemeinschaft stellen möchten. Zusammengefasst bieten die EFM Versicherungsmakler ein deutlich flexibleres System als man es auf den ersten Blick vermuten würde. Die Erfahrungen der letzten drei Jahrzehnte tragen dazu bei, dass die EFM sich im

Rückblick: Zusammentreffen der EFM Gemeinschaft mit Partnern zum 25-jährigen Jubiläum

technischen Wandel der Zeit stetig neu erfindet. Das kommende Jubiläum wird im nächsten Jahr Anlass dazu bieten, sich

auf die bestehenden Stärken zu besinnen und weiterhin mutig neue Wege zu gehen.

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Bestens Betreut Wir haben mit Joachim Klepp, Leiter Vertrieb Makler und Agenturen der VAV Versicherung AG, über digitale Kommunikation, hybride Beratungsstrategie, Kooperationsverträge und neue Produkte im Herbst 2020 gesprochen. Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt? Klepp: Die digitale Kommunikation

zwischen Vermittlern, Kunden und den Versicherungsunternehmen hat sich in der Zeit der Einschränkung des persönlichen Kontakts bewährt. Es hat sich gezeigt, dass sich Investitionen in die IT und moderne Kommunikationstechnologie bei Versicherern und in den Büros der Makler und Agenten rentieren. Wer hätte noch vor einem halben Jahr gedacht, dass innerhalb kürzester Zeit Video- und Telefonkonferenzen sowie die Fortbildung mittels Webinaren so schnell zum Standard werden?

Die VAV hat als technisch fitter Versicherer bereits in den vergangenen Jahren sehr effiziente Prozesse eingeführt und auf die Digitalisierung der wesentlichen Arbeitsabläufe gesetzt. Klepp: Während der COVID-19

Beschränkungen hat sich vor allem unser Vertriebspartnerportal VAV PRO bewährt, welches mit schlanken, digitalen Kernprozessen sowie einer IDD-konformen Beratungsstrecke aufzeigt. Durch das Zusammenspiel unserer digitalen Tools mit unseren kompetenten Regionalleitern und Key Account Managern, einem qualifizierten Serviceteam und zahlreichen Experten unseres Hauses bieten

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Es hat sich gezeigt, dass sich Investitionen in die IT und moderne Kommunikationstechnologie bei Versicherern und in den Büros der Makler und Agenten rentieren. wir den Vertriebspartnern einen hohen Servicierungsgrad und vor allem persönliche Unterstützung vor Ort an. Auch Versicherungsmakler und -agenten müssen jetzt und in Zukunft einen optimalen Mix aus digitalen Tools zur Prozessautomatisierung und dem persönlichen Kontakt schaffen. Im Sinne einer hybriden Beratungsstrategie. Nur so sichern sich die unabhängigen Berater einen fixen Platz in einem zunehmend kompetitiver werdenden Markt. Ein intensiver persönlicher Kontakt bildet aus meiner Sicht aber immer das Fundament für qualifizierte digitale Aktivitäten zwischen Kunden, Vertriebspartnern und dem Versicherer. Eine qualifizierte und kompetente persönliche Beratung ist ja auch der USP der Versicherungsmakler und - agenten. Eines hat der Lockdown uns auch hinsichtlich Weiterbildungsveranstaltungen gelehrt: bei Präsenzver-


anstaltungen werden wir ab sofort immer ein Back-up in der Hinterhand haben, sodass wir in sehr rascher Umsetzungszeit Präsenzveranstaltungen auch als Webinare abbilden können. Unsere Ausbildungsveranstaltungen und Workshops für Vermittler, die wir bereits seit Jahren anbieten, waren auch schon vor den neuen Rahmenbedingungen durch die Krise sehr gut besucht. Aber insbesondere den letzten Monaten konnten wir bei unseren Webinaren eine enorme Teilnehmerzahl verzeichnen. Die IDD hat zu einigen gesetzlichen Änderungen geführt, wo sehen Sie die wichtigsten Punkte?

Klepp: Nach rund zwei Jahren „Pra-

xis“ ist die IDD nun in der Versicherungswirtschaft angekommen. Bereits lang davor haben wir uns auf die Einführung der Versicherungsvertriebsrichtlinie in Österreich mit einem schlanken Projektteam sehr intensiv und gut strukturiert vorbereitet. Die neuen regulatorischen Bestimmungen betreffen die Themen Beratungsprozess, Courtagevereinbarung, Produktentwicklung, Vergütung und die Aus- und Weiterbildung - somit fast alle Kernbereiche einer Versicherung. Die IDD Umsetzung hat zu einer Änderung im Makler-, Bankwesen-, Finanz33 | INTERVIEW

marktaufsichtsbehörden- und im Versicherungsaufsichtsgesetz geführt und schlussendlich auch in die Gewerbe-

Die Einführung der IDD hat auch nicht unwesentlich zur Transparenz und Gerechtigkeit in der Vergütung beigetragen.


schrieben haben. Die Einführung der IDD hat auch nicht unwesentlich zur Transparenz und Gerechtigkeit in der Vergütung beigetragen. Rein quantitative Kriterien und z.B. Umsatzstaffeln, die zur Benachteiligung von Kunden führen konnten, sind nun bei der Ausgestaltung von Bonifikationen verboten. Der Einbau von qualitativen Kriterien trägt hier viel zur Fairness von Sondervergütungen bei. Welche maßgeblichen Änderungen hat es gegeben? Klepp: Im Zuge unseres IDD-Pro-

ordnung eingegriffen. Was für uns alle – sowohl Versicherer als auch Vermittler - aber wichtig war: Ein Provisionsverbot brachte die IDD nicht. Die IDD brachte einerseits einen erheblichen Mehraufwand betreffend der Dokumentationsverpflichtung mit sich, hat jedoch andererseits in der Zusammenarbeit zwischen Versicherer und Maklern bzw. Agenten für eine verbesserte Transparenz in den jeweiligen Geschäftsprozessen gesorgt. Rückblickend gesehen war die größte Herausforderung sicherlich die Ausgestaltung der neuen Courtagevereinbarungen. Innerhalb kurzer Zeit haben wir die Vereinbarungen mit fast 2.500 Maklern, Mehrfachagenten und Finanzdienstleistern auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen umgestellt. Dabei den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und zugleich den Vertriebspartnern fair und partnerschaftlich bei der Ausformulierung des neuen Kooperationsvertrages zu begegnen, war kein leichtes Unterfangen. Immerhin waren manche Verträge mehr als 20 Jahre alt und waren über viele Jahre ein solides Fundament für die

Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern. Wir haben viele konstruktive Gespräche mit den Vermittlern geführt, eine ausführliche Synopse zu den Vertragsänderungen zur Verfügung gestellt und – ganz wichtig - die Standesvertretungen frühzeitig eingebunden. Der ehrliche Umgang mit den neuen gesetzlichen Vorschriften hat wesentlich zur Vertrauensbildung beigetragen und dazu geführt, dass alle unsere Vertriebspartner rechtzeitig vor Einführung der IDD die neue Courtagevereinbarung unter-

Die COVID-19 bedingten Veränderungen unseres Arbeitsalltages werden uns auch in Zukunft ständig begleiten. 34 | INTERVIEW

jektes wurden alle aktuellen Prozesse durchleuchtet und auf Umfang und Komplexität überprüft. Dadurch ist es gelungen einige wesentliche Geschäftsprozesse zu verschlanken und diese gezielt auf Automatisierung und Digitalisierung vorzubereiten. Eine hohe Dunkelverarbeitungsquote und die Sofortpolizze sind wichtige Faktoren in der Optimierung und Verzahnung der Prozesse zwischen Vertriebspartner und Versicherer, die qualitätssichernd auf den Kunden einwirken. Unterstützend hierzu dient VAV PRO, das VAV Vertriebspartnerportal, als Kommunikationsdrehscheibe zu unseren Vertriebspartnern. Neben Tarifberechnung, tagesaktuellen Kundeninformationen, allen Produktdetails und zahlreichen Up- und Download-Funktionen, können unsere Vertriebspartner darauf vertrauen, dass Beratungsprozess, Antragsabwicklung und Beauskunftung vollständig DSGVO- und IDD-konform erfolgen. Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr? Klepp: Digitalisierung der Pro-

zesse, Service, Erreichbarkeit mittels E-Mail und Telefon sowie Webinare und Videokonferenzen. - Die COVID-19 bedingten Veränderungen unseres Arbeitsalltages werden uns auch in Zukunft ständig beglei-


ten. Eines aber haben die letzten Wochen gezeigt: Persönlicher Kontakt, persönlicher Austausch und persönliche Gespräche sind unverzichtbar. Deshalb sind wir auch bereits wieder unterwegs zu unseren Vertriebspartnern, aber selbstverständlich stets unter Einhaltung der ­COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen. Wir werden weiterhin rasch und unbürokratisch mit individuellen Lösungen,

Eines aber haben die letzten Wochen gezeigt: Persönlicher Kontakt, persönlicher Austausch und persönliche Gespräche sind unverzichtbar.

wie Stundungen und Prämienreduktionen, unseren Vertriebspartnern und deren Kunden zur Seite stehen. Auch wenn wir jetzt realisieren, dass wir vom Geschäftsaufkommen sehr rasch wieder an die Zeit vor COVID-19 anschließen können, erwarten wir dennoch, dass sich die konjunkturellen Auswirkungen zeitversetzt ab 2021 bemerkbar machen werden. Hier gilt es eng zusammenzuarbeiten und mit Zuversicht an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten. Es hat in den letzten Wochen einige Produktüberarbeitungen gegeben, die im Herbst lanciert werden. Dies betrifft das Business Paket und das Immo Paket. In Planung ist auch die Produktüberarbeitung der Rechtsschutzversicherung. Mit unseren Firmenund Gewerbekunden haben wir in den letzten Monaten einen intensiven Austausch gepflegt und werden

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Status Weiterbildung Aufgrund der Corona-Krise mussten viele Präsenzveranstaltungen in der Branche abgesagt werden, was eine erhebliche Auswirkung auf die Weiterbildungsverpflichtung bei Versicherungsmaklern, Versicherungsagenten und Finanzdienstleister hat. 36 | COVERSTORY


Die Angebote der Fachverbände von Lehrplan für Weiterbildung Bildungs-Kick-Off der Finanzdienst- für Versicherungsagenten beleister, Webinare, Seminare bis hin zum züglich der Passage „ausgewoneuen Bildungstag der Versicherungs- genes Verhältnis“ (Anm.: zwimakler im Herbst sind sehr vielfältig. schen Präsenzunterricht und Die Frage stellt sich nur, ob all die An- „vereinfachtem Lernen“, Zielgebote ausreichend sind, damit die Mit- gruppe: Gewerbetreibende und glieder der verschiedenen Fachgruppen Leistungsorgane) unter Coihre Weiterbildungsverpflichtung erfül- rona-Verhältnissen ausgelegt. len können. Demnach soll auch „bis zu 100 Mag. Hannes Dolzer, Obmann der Prozent vereinfachtes Lernen“ Finanzdienstleister, erachtet es als Not- die Weiterbildungsverpflichwendigkeit, dass es zu einer Aussetzung tung erfüllen. Aktuell warten der Weiterbildungsverpflichtung für das Bundesgremium wie auch die Zeit der Corona-Maßnahmen nach die anderen Berufsverbände dem Vorbild der Ärztekammer kommen noch auf eine Bestätigung des sollte. Er fordert auch, dass es zu keinen Ministeriums. Der Fachverband der VersiVerwaltungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die Weiterbildungsverpflichtung cherungsmakler sieht sich demMag. Hannes Dolzer, Obmann der für das heurige Jahr kommen sollte. Er selben Problem gegenüberFinanzdienstleister sieht auch eine Problematik bei den am stehend. Gemeinsam mit der Markt vorhandenen Angeboten, es wä- Bundessparte Information und ren zu viele Weiterbildungsverpflichtete Consulting wurde ein Forderungspapier den. Aufgrund der vielen Absagen von als vorhandene Plätze im Bereich von an das Wirtschaftsministerium gerich- Präsenzveranstaltungen hat der FachverWebinaren vorhanden. tet. Unter anderem wird gefordert, dass band der Versicherungsmakler ein neues Anders sieht das KommR Horst der Lehrplan nach einem ausgewogenen Format vorgestellt. Der „VersicherungsGrandits, Bundesgremialobmann der Verhältnis zwischen Schulungen verein- makler Bildungstag 2020“ in KooperaVersicherungsagenten. Die Versiche- fachten Lernens (Webinare) und Prä- tion mit der Fachgruppe Wien soll zu rungsagenten haben laut Grandits im senzveranstaltungen derart abgeändert einem fixen Punkt im Angebot des FachVergleich mit dem Betrachtungszeit- werden könnte, dass Schulungen im Jahr verbandes für seine Mitglieder werden. raum im Vorjahr ihre Pflichten sogar 2020 bis zu 100 Prozent in Webinar- Der Bildungstag 2020 wird österreicheher überfüllt. Seit Juni gibt es wieder Form als rechtskonform anerkannt wer- weit live in alle Bundesländer übertragen. Präsenzveranstaltungen bei den Agenten, wobei es sich aber in der Praxis gezeigt hat, dass Agenten – Risikopatienten oder aus Altersgründen – sich vor der Teilnahme an Präsenzseminaren im Jahr 2020 scheuen, um sich keinem Risiko auszusetzen. Das Bundesgremium der Agenten zeigt in dieser besonderen Situation nicht nur Verständnis, sondern übernimmt Verantwortung für seine Mitglieder (aber auch für Nebentätigkeitsvermittler und haftende Bildungsanbieter): In einem Schreiben an das BMDW hat das Bundesgremium KommR Christoph Berghammer, MAS, Obmann KommR Horst Grandits, Bundesgremialobmann als Verordnungsgeber den des Fachverbandes der Versicherungsmakler der Versicherungsagenten 37 | COVERSTORY


Aus-und Weiterbildung in herausfordernden Zeiten Die Corona Krise hat sich auch auf die Aus- und Weiterbildungsinstitute ausgewirkt. Von einem Tag auf den anderen mussten Präsenzveranstaltungen abgesagt werden und stellten dabei auch die Universitäten in Österreich auf eine harte Umsetzungsphase. Wir haben uns bei den Universitäten umgehört welche Auswirkungen das auf die Lehrveranstaltungen hatte und wie die Pläne für den Herbst aussehen. Wirtschaftsuniversität Wien WU Executive Academy Aufgrund der Entwicklungen des heurigen Jahres konnten die meisten Präsenzveranstaltungen nicht abgehalten werden. Welche Auswirkungen hatte die Situation auf die Lehrveranstaltungen?

Von einem Tag auf den anderen ist das gesamte Betreuungsteam der WU Executive Academy ins Home-Office gewechselt. Gleichzeitig haben wir alle Lehrveranstaltungen auf Distanz-basiert umgestellt. Die WU hatte bereits vor Ausbruch von Covid-19 eine gute digitale Infrastruktur für Studierende und Mitarbeiter, zum Beispiel unterschiedliche digitale Plattformen, eine sehr gut ausgestattete eBook-Bibliothek, sowie diverse zur Verfügung gestellte Software, die das gemeinsame Arbeiten in Gruppen ermöglicht. Im März wurde zusätzlich MS Teams als Tool für Videokonferenzen für alle WU Angehörigen (Studierende und Faculty) ausgerollt. Keine Lehrveranstaltung musste abgesagt werden. Das Semester wurde komplett in Distanzlehre abgehalten, worauf wir sehr stolz sind. Die Studierenden konnten somit ihr Studium fortsetzen und werden es wie geplant im Wintersemester abschließen können. Wir sind alle ins kalte Wasser gesprungen und geschwommen.

Rückblickend hat das Meiste sehr gut geklappt. Unsere Vortragenden, die zumeist renommierte Praktiker und damit auch berufsbedingt anderen Herausforderungen in dieser Zeit ausgesetzt sind, haben gemeinsam mit dem Betreuungsteam Tools gesichtet, Erfahrungen ausgetauscht und Experimente gestartet, wie Wissensvermittlung, aber auch Diskussion und Interaktion digital stattfinden kann. Besonders der Austausch zwischen dem Experten/der Expertin und den Studierenden untereinander macht den Mehrwert unserer akademischen Weiterbildung aus. Wir haben es geschafft, das auch im „virtuellen Hörsaal“ sehr gut umzusetzen. Das Feedback war überwiegend positiv, obwohl es für alle eine völlig neue und herausfordernde Situation war. Denn auch die Lebenssituation unserer berufstätigen Studierenden hat sich dramatisch verändert mit HomeOffice, Home Schooling usw. Gibt es Auswirkungen auf den Lehrplan oder auf die Studiengebühren?

Die Versicherungsbranche braucht nach wie vor bestens ausgebildete Mitarbeiter mit einem breiten Wissen. Inhaltlich haben wir auch schon in der Vergangenheit versucht immer am Puls der Zeit zu sein. 38 | COVERSTORY

Univ.Prof. Alexander Mürmann Ph. D., Leiter des Institute for Finance, Banking and Insurance, Wirtschaftsuniversität Wien WU

So sind etwa neue Versicherungsprodukte im Bereich Cyber- oder Reputationsrisiko bereits Teil des Lehrplans. Im letzten Jahrgang gab es einen Impulstag zum Thema Digitalisierung in der Versicherungsbranche. Selbstverständlich werden wir die Auswirkungen von Covid-19 auf die Versicherungsbranche mit Experten und Studierenden diskutieren und das nächste „ExpertInnenforum“ unter diesen Titel stellen. Insgesamt braucht die Umstellung auf Distanzlehre und die Im-


Wie sieht es mit dem nächsten Semester aus?

plementierung von neuen digitalen Tools nicht unerhebliche Zusatzressourcen. Die Studiengebühren werden aber auf jedem Fall auf dem Niveau bleiben.

Wir planen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben wieder in den Präsenzmodus überzugehen und zusätzlich die Lehrveranstaltungen aus dem Hörsaal online zu übertragen. Auf diese Weise bieten wir unseren Studierenden noch mehr Flexibilität an, da eine Teilnahme sowohl vor Ort als auch in digitaler Präsenz möglich ist.

Wie sieht es mit dem nächsten Semester aus?

Für das nächste Wintersemester bereiten wir uns auf unterschiedliche Szenarien vor und versuchen so, flexibel auf die Rahmenbedingungen reagieren zu können. Je nachdem, wie die Situation sein wird, wird entweder im Hörsaal unter strengen Auflagen oder aber Distanz-basiert unterrichtet. Wir haben viel gelernt in den letzten Monaten und können darauf aufbauen. Wie werden die Prüfungen nun an Ihrer Universität abgehalten?

Schon in der Vergangenheit orientierten sich die Prüfungen stark an praxisorientierten Inhalten. Ziel war und ist es, akademische Inhalte im wirtschaftlichen Kontext und der praktischen Umsetzung in der Branche zu vermitteln und zu prüfen. Hier gilt es, zum Beispiel, Aufgabenstellungen zu bearbeiten, neueste OGH-Urteile zu recherchieren und die entsprechenden Auswirkungen zu diskutieren. Es ist nicht notwendig und zum Teil auch nicht zielführend, dieses Wissen und dessen Anwendung in Form einer schriftlichen Präsenzprüfung klassisch abzuprüfen, sondern kann teilweise in der Gruppe oder auch einzeln zuhause bearbeitet und dokumentiert werden. Wir haben ebenso die Möglichkeiten von Onlineprüfungen im Open Book-Format getestet und angewendet. Zusätzlich wird es zukünftig auch Präsenzprüfungen unter Corona-Sicherheitsbestimmungen geben. Die WU hat hierfür klare Vorgaben und Bestimmungen formuliert, die wir entsprechend umsetzen werden.

Donau-Universität Krems Aufgrund der Entwicklungen des heurigen Jahres konnten die meisten

Wie werden die Prüfungen nun an ihrer Universität abgehalten?

Dr. Arlinda Berisha, LL.M., Fachbereichsleitung Versicherungsrecht Donau-Universität Krems

Präsenzveranstaltungen nicht abgehalten werden. Welche Auswirkungen hatte die Situation auf die Lehrveranstaltungen?

Dadurch, dass die Donau-Universität Krems bereits vor der Corona-Krise große Erfahrung mit Blended-LearningSzenarien hatte, konnten wir die Präsenzveranstaltungen des Sommersemesters ab März 2020 online anbieten. Mit dem Einsatz von moderner Konferenzsoftware, Lernplattformen, Video-Applikationen, Online-Kollaborationstools und mit entsprechend angepassten didaktischen Formaten wurde die physische Präsenz zur digitalen Präsenz. So konnten wir einen reibungslosen Ablauf der Lehre gewährleisten. Erfreulich war, dass die digitale Umstellung sehr positiv von unseren Studierenden aufgenommen wurde. Gibt es Auswirkungen auf den Lehrplan oder auf die Studiengebühren?

Aufgrund der Tatsache, dass sowohl Präsenzveranstaltungen als auch Prüfungen online angeboten werden können, haben wir keine Auswirkungen auf die Lehrpläne bzw Studiengebühren. 39 | COVERSTORY

Sollten die Präsenz-Prüfungen nicht stattfinden können, werden sie online durchgeführt. Dank moderner Technologie sind heutzutage sowohl schriftliche Online-Prüfungen als auch mündliche Online-Prüfungen oder auch Remote Take-HomeExams sehr gut durchführbar.

Johannes-KeplerUniversität Linz Die ersten Probleme hinsichtlich der Coronaepidemie tauchten bereits Anfang März auf; zu diesem Zeitpunkt hatten wir im Versicherungslehrgang in Linz das erste Präsenzwochenende abgehalten. Zuerst war nach dem universitären Shutdown die Idee, dass wir ab Mitte April – nach der vermuteten Beruhigung der Lage - wieder fortsetzen und ggf. etwas in den Juli hinein mit Ergänzungsterminen arbeiten. Nachdem die Probleme nicht behoben werden konnten, erfolgte eine rasche Umstellung auf die digitale Lehre mit Zoom. Erfreulicherweise haben die Vortragenden die Erschwernisse auf sich genommen und sofort mitgetan, auch die Lehrgangsteilnehmenden waren erfreut, dass trotz der Coronakrise wieder Bewegung hineinkam. Die Vortagsund Prüfungstermine wurden umgestellt, die Prüfungen ebenso digital abgehalten. Alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Sommersemesters wurden so abgehalten, dass ein Planbetrieb im Wintersemester möglich ist. Wir gehen


o.Univ.-Prof. Dr. Helmut Pernsteiner, Vorstand des Forschungsinstitut für Bankwesen, Leitung der Universitätslehrgänge für Finanzmanagement und Real Estate Finance, Johannes-Kepler-Universität Linz

davon aus, dass – mit Einschränkungen – Präsenzlehrveranstaltungen und –prüfungen stattfinden, andernfalls wird mit den Erfahrungen des Sommersemesters sofort umgestellt. Je nach den Entscheiden der Universitätsleitung wäre auch eine Kombination aus Präsenz- bzw. digitalen Elementen möglich. Einen Einfluss auf die Lehrgangsgebühren haben alle Veränderungen nicht. Im Nachgang waren alle beeindruckt wie derart dramatische Veränderungen rasch bewältigt werden konnten.

Privatuniversität Schloss Seeburg Aufgrund der Entwicklungen des heurigen Jahres konnten die meisten Präsenzveranstaltungen nicht abgehalten werden. Welche Auswirkungen hatte die Situation auf die Lehrveranstaltungen?

An der Privatuniversität Schloss Seeburg lehren wir seit vielen Jahren sehr erfolgreich und praxisnah im semi-virtuellen Format mit Online- und Präsenzphasen. Im Einklang mit den Vorgaben der Bundesregierung haben wir

auch die Präsenzphasen digitalisiert. Die Studierenden konnten von zu Hause aus, also quasi im Homeoffice, an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Unsere Dozierenden verfügen über langjährige Erfahrung mit der Lehre in der realen und digitalen Welt und sind sehr offen, neue Wege der Virtualität zu beschreiten. Dadurch war es uns möglich, sehr kurzfristig geeignete didaktische Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Die Präsenztage fanden auf einer virtuellen Plattform statt, auf der sich alle Studierenden mit den Dozierenden in einem virtuellen Seminarraum getroffen haben, in Kleingruppen zusammengearbeitet oder auch individuell Aufgaben bearbeitet haben und ihre Ergebnisse allen präsentieren konnten. Uns ist wichtig, dass auch virtuelle Lehre interaktiv durchgeführt wird und unsere Studierenden haben somit keine wertvolle Studienzeit verloren. Gleichzeitig erhielten wir sehr viele positive Rückmeldungen. Ein Studierender hat sich sogar gewünscht, dass Präsenzen auch nach der Corona-Krise so abgehalten werden können. Gibt es Auswirkungen auf den Lehrplan oder auf die Studiengebühren?

Als semi-virtuelle Universität bieten wir unseren Studierenden schon seit Jahren ein hohes Maß an zeitlicher sowie räumlicher Flexibilität und sind technisch sehr gut ausgestattet. Auch sind Innovation und Kreativität nicht nur Schwerpunkte unserer Forschung und Lehre, sie spiegeln auch das Selbstverständnis unserer Privatuniversität wider. Wir konnten aufgrund unserer großen Erfahrung mit virtueller Lehre die Umstellung auf virtuelle Präsenz bei gleichbleibend hoher Qualität meistern und es kam somit zu keinen Änderungen im Lehrplan. Unsere Studierenden verlieren dadurch keine wertvolle Studienzeit, weshalb auch die Studiengebühren unverändert bleiben. Das große Engagement unse40 | COVERSTORY

rer Dozierenden sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Organisation ist der Grund dafür, dass dies möglich war. Wie sieht es mit dem nächsten Semester aus?

Um das gesundheitliche Risiko zu minimieren und um die für unsere Studierenden so wichtige Planungssicherheit zu gewährleisten, startet die Privatuniversität Schloss Seeburg virtuell in das Wintersemester 2020/2021. Das vergangene Sommersemester hat gezeigt, dass der rechtzeitige Wechsel zu einer durchdachten virtuellen Lehre richtig und wichtig war. Die Rückmeldungen unserer aktiven Studierenden waren, wie bereits auch oben erwähnt, äußerst positiv und haben bestätigt, dass wir in der Lage sind, qualitativ hochwertige Lehre in einer solchen Ausnahmesituation wie Covid-19 auch im gänzlich digitalen Raum bestens umzusetzen. Dies liegt zum einen an unserer technischen Lehr-Infrastruktur und zum anderen an der Lehrkompetenz unserer Dozierenden. In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden wir die weitere Entwicklung kontinuierlich evaluieren und die für unsere Studierenden besten nächsten Schritte festlegen.

Univ.-Prof. Dr. Christoph Stöckmann, Rektor der Privatuniversität Schloss Seeburg


Wie werden die Prüfungen nun an ihrer Universität abgehalten?

Uns ist es stets ein Anliegen, dass die Wahl der Leistungsüberprüfung zum didaktischen Konzept der Lehrveranstaltung passt. Bereits vor der Corona-Krise haben wir – gemäß unserem semi-virtuellen Studienkonzept – auch studienbegleitende Leistungsnachweise im virtuellen Raum in unser Lehrkonzept integriert, beispielsweise im Rahmen virtueller Gruppenarbeiten oder der Erstellung eines Videos als Leistungsnachweis. Das bedeutet auch hier bringen wir die nötige Erfahrung und das nötige Knowhow mit, um qualitätsvoll virtuell zu prüfen. Da wir stets bemüht sind, unsere Lehre und unser Lehrkonzept weiterzuentwickeln, nutzen wir die derzeitige Situation auch, um unsere Kompetenzen und Lehr-Infrastruktur – insbesondere in Bezug auf virtuelle Prüfungen weiter auszubauen. Unter strikter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und solange es die Situation zulässt, finden aber auch Prüfungen vor Ort statt.

UNI for LIFE Weiterbildungs GmbH Aufgrund der Entwicklungen des heurigen Jahres konnten die meisten Präsenzveranstaltungen nicht abgehalten werden. Welche Auswirkungen hatte die Situation auf die Lehrveranstaltungen?

Im Wintersemester 2020/21 findet der Lehrbetrieb in hybrider Form statt. Das bedeutet, Lehrveranstaltungen finden online, vor Ort oder in gemischter Form statt. In jedem Fall findet Weiterbildung statt. Gibt es Auswirkungen auf den Lehrplan oder auf die Studiengebühren?

Studiengebühren: nein. Lehrplan: jein. Corona hat die Weiterbildungswelt bei UNI for LIFE verändert. Präsenzunterricht und Lehrgänge waren von einem

Mag. Stephan Witzel, Geschäftsführer UNI for LIFE Weiterbildungs GmbH

auf den anderen Tag nicht mehr möglich. Plötzlich stand ohne Anzuklopfen ein Digitalisierungsschub vor der Tür, dessen Umsetzung wir in derart kurzer Zeit zuvor wohl nicht für möglich gehalten hätten. Die Digitalisierung der Lehre hat uns schon vor Corona beschäftigt - Blended Learning bzw. E-Learning waren deshalb keine neuen Arbeitsfelder, sondern gut vorbereitete Tools, um auch während des Shutdowns und darüber hinaus qualitätshaltige Weiterbildung online anbieten zu können. Viele, wenn nicht sogar alle von uns - Teilnehmer, wissenschaftliche Leiter, Vortragende, Mitarbeiter in allen Ebenen und Abteilungen - mussten hohe Flexibilität beweisen und ihre Komfortzonen verlassen, so konnten wir dann bereits ab dem ersten Wochenende unseren Präsenzbetrieb in digitaler Form anbieten. Ich war und bin begeistert, wie rasch wir uns alle auf diese Digitalisierung eingelassen und neue Erfolgsformate erschaffen haben. Die Coronakrise hat uns vor Augen geführt, was alles in kurzer Zeit digital funktionieren kann und möglich ist. Wir waren von Anfang bestens aufgestellt und rasch in der Umsetzung, weil wir bereits vor Corona E-Learning-Angebote forciert und an Entwicklungen neuer Formate gearbeitet haben. In den 41 | COVERSTORY

vergangenen Monaten konnten wir durch gezielte Pressearbeit und tolle Mundpropaganda, die im digitalen Raum auch durch das Teilen von Anmeldelinks passiert, deutlich über 10.000 Menschen für unsere kostenfreie E-Learning Seminare begeistern. Die damit verbundene hohe öffentliche Sichtbarkeit von UNI for LIFE hat bereits andere positive Auswirkungen, beispielsweise auf bestehende oder neue Unternehmenskunden. Wir haben nun schon neue Projekte zur Umsetzung rein digitaler Weiterbildungsprogramme für verschiedene Unternehmen und unterschiedliche Mitarbeitergruppen umgesetzt. Mit weiteren möglichen Kunden für digitale Programme sind wir in enger Verbindung und konzipieren gerade die Umsetzung dieser digitalen Weiterbildungsprojekte. Kein Nachteil ohne Vorteil: Neue Dimensionen werden jetzt sichtbarer. Es ist nicht damit getan, Analoges ins Digitale zu übersetzen. Vielmehr geht es darum, digitale Formate qualitätsvoll zu gestalten. Es dreht sich daher nicht um die Technologie an sich, sondern um den Aufbau der Lerninhalte über digitale Kanäle, die in Ergänzung an Präsenzphasen den wahren Benefit für Weiterbildungshungrige darstellen. Wie sieht es mit dem nächsten Semester aus?

Im vergangenen Halbjahr und dem ersten Online Semester wurden über 1.000 Online-Sessions und 31.000 Meeting Stunden abgehalten. Flexible, branchenund zielgruppenorientierte Lernformen sind bei UNI for LIFE kein kurzfristiger Trend, sondern entsprechen der bei uns seit je her mit Überzeugung gelebten, qualitativen Wissensvermittlung. Wie werden die Prüfungen nun an ihrer Universität abgehalten?

Unter Einhaltung der Corona-Richtlinien und der jeweils tagesaktuellen Ampelfarbe.


NQR – noch ein Mysterium? Das Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) ist am 15.3.2016 in Kraft getreten. Das Gesetzt definiert Ziele, Kriterien und Prozesse der Zuordnung von Bildungsabschlüssen aus allen Bildungsbereichen zu acht Niveaustufen. Mitte November 2019 waren laut der Wirtschaftskammer Österreich noch wenige Qualifikationen (Bildungsabschlüsse) dem NQR zugeordnet. Laut Mag. Sabine Tritscher-Archan vom ibw Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft hat die Entwicklung des NQR bereits 2007 begonnen. In die Entwicklung waren viele Experten sowie viele Einrichtungen eingebunden, aber natürlich war das Thema vordergründig innerhalb eines kleineren Kreises bekannt. Dennoch wurde parallel zur Entwicklung begonnen, Informationen über den NQR in Österreich zu verbreiten – Informationen über seine Struktur, seinen Zweck, über die Erwartungen, die man mit dem NQR verknüpft(e). Die Informationspolitik wurde nach Inkrafttreten des Gesetzes intensiviert, aber es ist längst nicht so, dass er breitflächig be-

kannt ist. Bekannt v.a. bei jenen, die vom NQR profitieren sollten – nämlich bei Bildungseinrichtungen, Betrieben, Berufsgruppen/-vertretungen, Lernenden, Arbeitnehmer etc. Daher ist es gut verständlich, wenn von einem „Mysterium“ gesprochen wird und wenn für viele der NQR „noch im Dunkeln liegt“. Gleichzeitig ist es positiv, wenn Nachfragen zum NQR kommen, denn das bedeutet, dass Informationen langsam, aber sicher doch in die Breite gehen und dass es Interesse an dieser Thematik gibt. Bei den Anfragen, die Mag. TritscherArchan erreichen, sieht sie aber auch, dass es noch viele Unklarheiten oder Informationsdefizite gibt: „Wenn hier von ´Aus-

bildungsstandards´ die Rede ist, so muss ich gleich eines richtigstellen: Im NQR geht es nicht primär um Ausbildung, d.h. um ein schulisches Programm, um einen Kurs oder Lehrgang. Vielmehr geht es in erster Linie um den Abschluss solcher ´Lernprozesse´, wie man im NQR-Jargon sagt. Der NQR blickt auf das ´Ergebnis eines Lernprozesses´. Im NQR ist damit eine ´Qualifikation´ gemeint. Wie in jedem anderen Fachbereich auch, gibt es im NQR auch eine Reihe von Fachausdrücken, die man verstehen muss, um das System insgesamt zu verstehen. ´Qualifikation´ gehört zu diesen Fachausdrücken. Es handelt sich dabei um einen ´zertifizierten Bildungsabschluss´.“

Frau Mag. Tritscher-Archan, wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des NQR Rahmens?

sind z.B. die Lehrabschlüsse oder die Abschlüsse berufsbildender höherer Schulen (also HTL, HAK etc.). Diese Abschlüsse werden von einem Ministerium verantwortet – der Lehrabschluss fällt in die Verantwortung des Wirtschaftsministeriums, der BHS-Abschluss in die des Bildungsministeriums. Formale Abschlüsse konnten seit März 2016, d.h. seit Inkrafttreten des Gesetzes, zugeordnet werden. Und bis Mitte November 2019 wurden auch die großen Qualifikationstypen – Lehrabschlüsse, Abschlüsse der berufsbildenden mittleren und auch der berufsbildenden höheren Schulen, der Meisterabschluss und auch der Ingenieur-Abschluss zugeordnet.

Das waren also gar nicht mal so wenige, denn all diese Abschlüsse gibt es in vielen Fachrichtungen, z.B. gibt es ja ca. 200 Lehrberufe. Das heißt, das NQR-Register war bis Mitte November 2019 durch-

Tritscher-Archan: Es gibt jetzt schon

mehr Zuordnungen, wie man auch im NQR-Register (https://www.qualifikationsregister.at/) sieht. Das NQR-Register ist eine von der Nationalen Koordinierungsstelle für den NQR (NKS) – der zentralen Informations- und Administrationsstelle für den NQR – eingerichtete Datenbank, in der alle zugeordneten Qualifikationen eingetragen sind. Bis Mitte November 2019 konnten nur „formale Qualifikationen“ dem NQR zugeordnet werden. Das sind jene Bildungsabschlüsse, die gesetzlich geregelt sind. Das

42 | INTERVIEW

Der NQR hat seit März 2016 durchaus Fahrt aufgenommen, sprich: das Interesse, eine Qualifikation einzureichen, ist stetig gewachsen.


aus „gut befüllt“. Dazu kommen noch die hochschulischen Abschlüsse, die per Gesetz auf den Niveaus 6 bis 8 zugeordnet wurden. In allen anderen Fällen musste um Zuordnung angesucht werden. Es obliegt ja dem jeweiligen Ministerium, das einen Abschluss verantwortet, zu entscheiden, ob es einen Antrag auf Zuordnung (im NQR-Jargon: ein NQR-Ersuchen) stellen möchte oder nicht. Und bis Mitte November 2019 gab es durchaus mehrere Ersuchen, die bei der NKS eingelangt sind. Seit Mitte November 2019 ist es zudem möglich, auch nicht-formale Qualifikationen zuordnen zu lassen. Das sind solche, die nicht in die Verantwortung eines Ministeriums fallen und auch keine gesetzliche Grundlage haben, d.h. in einer Verordnung geregelt sind. Dazu zählen die meisten Qualifikationen, die von

Weiterbildungseinrichtungen vergeben werden. Auch Berufsgruppen/Berufsverbände können Qualifikationen vergeben. Die Einreichung solcher Qualifikationen kann nicht direkt durch den Anbieter selbst erfolgen, sondern durch sogenannte NQR-Servicestellen (https:// www.qualifikationsregister.at/der-nqr/ nqr-servicestellen/), die Anfang November – nach einer öffentlichen Ausschreibung, einem Auswahlprozess und einer erfolgten Ermächtigung – ihre operative Arbeit aufgenommen haben. Daher konnten davor noch keine nicht-formalen Qualifikationen zugeordnet werden. Mittlerweile sind bereits zwei nicht-formale Abschlüsse im NQR – nämlich die „WIFI Diplom-Küchenmeister“-Qualifikation sowie das „wba-Zertifikat“. Weitere Einreichungen sind erfolgt und werden gegenwärtig von den NQR-Gremien 43 | INTERVIEW

begutachtet. Es ist also damit zu rechnen, dass am Jahresende weitere Qualifikationen aus dem nicht-formalen Bereich hinzukommen werden.Eine genaue Anzahl, wie viele Qualifikationen schon im Register – und damit zugeordnet – sind, kann ich jetzt nicht nennen – auch, weil eben die großen Qualifikationstypen viele Fachrichtungen haben, die man ja einzeln zählen müsste. Aber der NQR hat seit März 2016 durchaus Fahrt aufgenommen, sprich: das Interesse, eine Qualifikation einzureichen, ist stetig gewachsen. Und man sieht auch großes Interesse aus dem nicht-formalen Bereich. Können Sie uns die zentralsten Fachausdrücke des NQR darlegen? Tritscher-Archan: Gerne anhand ei-

nes Beispiels: Nach der fünfjährigen


HAK-Ausbildung (= Lernprozess bzw. Ausbildung) machen die Lernenden die Reife- und Diplomprüfung (= Abschlussprüfung oder im NQR-Jargon: das Feststellungsverfahren) und erwerben damit einen Abschluss. Dieser Abschluss wird als „Qualifikation“ bezeichnet – und dieser Abschluss bzw. das, was man mit diesem Abschluss weiß und tun kann, ist für den NQR relevant. Der Abschluss wird durch ein Reife- und Diplomprüfungszeugnis bescheinigt – daher ist eine Qualifikation ein „zertifizierter Abschluss eines Lernprozesses“. Der NQR richtet sein Augenmerk daher auf das Ergebnis und nicht so sehr auf die Ausbildung, die zu diesem Ergebnis führt. Insofern ist das Wort „Ausbildungsstandards“ in Zusammenhang mit dem NQR auch nicht richtig bzw. relevant. Bedeutet eine Zuordnung der Ausbildung nach NQR Regeln einen erschwerten Zugang zur Berufsausbildung? Tritscher-Archan: Zunächst einmal

wird nicht die Ausbildung zugeordnet, sondern der Abschluss. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Natürlich hängen Ausbildung und Abschluss zusammen, sie müssen auch zusammenpassen – das ist im NQR-Ersuchen durchaus darzulegen. Aber es können auch Abschlüsse eingeordnet werden, für die es keine verpflichtende Ausbildung gibt – z.B. der Abschluss, der aus der Meisterprüfung resultiert. Es gibt auch Qualifikationen, die zwar eine Ausbildung voraussetzen, aber keinen bestimmten Kurs oder Lehrgang. Und es gibt auch Qualifikationen, in der die Berufspraxis eine entscheidende Rolle im Feststellungsverfahren, also in der Abschlussprüfung, einnimmt (z.B. IngenieurQualifikation). Da geht es weniger um eine Ausbildung/einen Kurs,

Das Entscheidende für den NQR ist also nicht der dahinterliegende Bildungsweg, sondern das Ergebnis.

sondern um die erworbene Berufspraxis. Das Entscheidende für den NQR ist also nicht der dahinterliegende Bildungsweg (oder – wie oben angemerkt – der „Lernprozess“), sondern das Ergebnis. Der NQR ist ein abschlussbezogenes Instrument, kein Informationstool über Ausbildungen. Und nein, der NQR erschwert nicht den Zugang zur Berufsausbildung. Ziel des NQR ist es, transparent darzustellen, was sich hinter einem Abschluss verbirgt bzw. wofür ein Abschluss steht. Im Grunde genommen „übersetzt“ der NQR ein Zeugnis/ein Zertifikat mittels einer Nummer von 1 bis 8. Das ist natürlich v.a. relevant und wichtig, wenn man mit einem inländischen Zertifikat sich um eine Arbeitsstelle im Ausland bewirbt. Wenn auf dem inländischen Zertifikat die NQR-Nummer vermerkt ist, weil dieser Abschluss bereits zugeordnet ist, dann versteht der ausländische Arbeitgeber besser, was sich hinter dem österreichischen Zeugnis verbirgt. Voraus-

setzung dafür ist natürlich, dass der ausländische Arbeitgeber mit dem NQR – oder vielmehr mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen, an dem die nationalen Rahmen angedockt sind – kennt. Das kann noch nicht als gegeben angenommen werden, da muss sicher noch mehr Zeit verstreichen bzw. muss noch viel in Information investiert werden, damit dies selbstverständlich wird. Aber das ist im Wesentlichen das Ziel des NQR: anhand der Nummer verständlich darzustellen, was ein Abschluss bedeutet, welche Qualifikationsniveau damit verbunden ist. Der Zugang zur Berufsbildung ist davon nicht betroffen. Es ist auch nicht so, dass eine NQR-Zuordnung eine Berechtigung nach sich zieht. Zum Beispiel heißt die Zuordnung eines Abschlusses auf Niveau 6 nicht, dass man dadurch die Berechtigung erlangt, in ein Masterstudium, das zu einem Niveau-7-Abschluss führt, einzusteigen. Das ist keineswegs der Fall. Auch das Tragen von Titeln ergibt sich nicht durch die Zuordnung zum NQR. So sind z.B. der Meisterprüfungsabschluss und der Bachelor-Abschluss aus der Hochschule beide dem Niveau 6 zugeordnet. Das heißt aber nicht, dass ein Meister einen BachelorTitel bekommt oder auch umgekehrt. Die idente Einstufung heißt nur, dass beide Qualifikationen hinsichtlich ihres Niveaus gleichwertig sind – sie sind aber

Nationaler Qualifikationsrahmen Österreich

44 | INTERVIEW


von ihrem Profil/ihrem Wesen her zwei verschiedene Qualifikationen. Der NQR hat also keine Auswirkungen auf Berechtigungen. Er soll aber die Qualitätssicherung forcieren, denn man stellt sich mit der Zuordnung schon in gewisser Weise „in die Auslage“: Wenn eine Zuordnung z.B. auf Niveau 6 mit einem Abschluss verbunden ist, dann sollte der Abschluss in Inhalt und Niveau schon diesem Level entsprechen. Salopp formuliert: Es muss drinnen sein, was draufsteht. Transparenz soll Vertrauen in eine Qualifikation schaffen, daher muss die Qualifikation aus „so gelebt werden“, wie sie im NQR-Ersuchen dargestellt wird. Was bringt eine europäische Vergleichbarkeit von Ausbildungen? Tritscher-Archan: Fakt ist, dass der

NQR gerade aufgrund der Vielfalt an Ausbildungen, Abschlüssen, Systemen, gesetzlichen Regelungen etc. in Europa Transparenz und Verständnis schaffen soll. Eben weil die Systeme und Abschlüsse in den EU-Ländern so verschieden sind, hat man dieses einfache Raster aus acht Niveaus eingeführt und legt es als „Übersetzungstool“ über diese Vielfalt. Der NQR fokussiert eben auf Lernergebnisse, auf Abschlüsse und nicht auf verschiedene andere Faktoren – im NQR-Jargon spricht man von Inputfaktoren –, die schwer vergleichbar sind, z.B. auf die Dauer der Ausbildungen, auf das Alter der Lernenden, auf die Zugangsvoraussetzungen, die Bildungsebene (z.B. Sekundarstufe, Tertiärstufe), den Lernort (z.B. Schule, Weiterbildungseinrichtung, Unternehmen). All diese Faktoren sind in den Systemen der EULänder unterschiedlich, daher hinkt ein Vergleich immer. Im NQR wird daher auf das Ergebnis eines Lernprozesses geschaut, d.h. darauf, was Absolventinnen und Absolventen wissen (= Kenntnisse) und tun können (= Fertigkeiten) sowie welchen Grad an Selbstständigkeit und Verantwortung sie mit einem Abschluss innehaben können.

Diese Art der Beschreibung hat schon auch mit Tätigkeitsbereichen und auch mit gesetzlichen Regelungen zu tun. Zum Beispiel erwirbt man in Österreich mit einer Meisterprüfung die Berechtigung, ein Unternehmen in einem Handwerk (einem reglementierten Gewerbe) zu eröffnen. Das ist gesetzlich geregelt (in der GewO, in Zugangsverordnungen). Daher ist die Qualifikation auch so aufgebaut, dass damit unternehmerische Lernergebnisse verbunden sind. Das heißt, die Inhalte einer Qualifikation müssen schon dem entsprechen, was man dann mit dieser Qualifikation macht bzw. machen darf. Aber mit der NQR-Zuordnung ist keine Berechtigung verbunden: Man kann z.B. aus einer Zuordnung auf Niveau 6 nicht die Berechtigung ableiten, dass man damit ein Unternehmen in einem reglementierten Gewerbe eröffnen darf. Das bleibt Sache der nationalen Behörden, der zuständigen Einrichtungen, das zu sagen. Aber aus der Beschreibung sollten diese Regelungen hervorgehen. Wie können Lehrinhalte von den verschiedensten Ausbildungsinstituten und freien Anbietern an den NQR Regeln angeglichen werden, bzw. wer kann das überprüfen? Tritscher-Archan: Wie bereits er-

wähnt, können in Österreich sowohl gesetzlich geregelte, also formale, Qualifi-

Fakt ist, dass der NQR gerade aufgrund der Vielfalt an Ausbildungen, Abschlüssen, Systemen, gesetzlichen Regelungen etc. in Europa Transparenz und Verständnis schaffen soll. 45 | INTERVIEW

kationen dem NQR zugeordnet werden, als auch solche, die keine gesetzliche Verankerung haben und von Weiterbildungsanbietern – oder, wie Sie sagen, von „freien Anbietern“ – angeboten/verantwortet werden. Für beide Qualifikationsarten gelten dieselben „Spielregeln“: Es bedarf einer lernergebnisorientierten Beschreibung der Qualifikation, es muss ein Feststellungsverfahren geben und es müssen qualitätssichernde Schritte gesetzt werden. All das wird im NQR-Ersuchen beschrieben. Dieses wird bei der NKS eingereicht und von den NQRGremien überprüft. Für nicht-formale Qualifikationen übernimmt die Einreichung eine NQR-Servicestelle, die ebenfalls die „Spielregeln“ überprüft und auf deren Einhaltung achten muss. Gleichzeitig fungiert sie aber auch als Unterstützerin für den Qualifikationsanbieter, die NQR-Konformität herzustellen. Inwieweit haben Universitäten und staatliche Ausbildungsstellen im Rahmen der NQR Regeln bereits ihre Lehrinhalte angepasst? Tritscher-Archan: Immer mehr Bil-

dungsangebote werden NQR-konform ausgerichtet. Das gilt für staatliche Bildungsträger genauso wie für private. Bei der Neuerstellung eines Angebotes oder bei der Neuausrichtung eines bestehenden Angebotes legen viele Anbieter schon die „NQR-Spielregeln“ zugrunde. Damit schaffen sie die Voraussetzung für eine mögliche Zuordnung. Ob diese im Endeffekt beantragt wird oder nicht, obliegt ja jedem Qualifikationsanbieter selbst. Es ist ja kein Muss, seine Qualifikationen dem NQR zuordnen zu lassen. Aber es empfiehlt sich schon, den NQR mitzudenken. Die NQRKonformität hat ja viel mit Qualitätssicherung und strukturierter Beschreibung zu tun. Auch wenn dann doch nicht zugeordnet wird, so sind diese Schritte ja keineswegs umsonst – sie dienen insgesamt der Qualität des Angebotes. Vielen Dank für das Gespräch.


Auf der Suche nach den Spurenelementen Viele Studien zeigen ein einheitlich katastrophales Bild über das Finanzund Wirtschaftswissen unserer Jugendlichen. Wieder einmal steht dabei unser Bildungssystem ohne Aussicht auf das ersehnte Pickerl auf dem Prüfstand. von Mag. Christian Sec

Eine Studie der Arbeiterkammer und der Universität Innsbruck kam zu einem erschütternden Ergebnis. Zum Thema Finanzwissen wurden den 14bis 17-jährigen zwei einfache Fragen zur Verzinsung und Risikoreduzierung gestellt. Doch nur 24 Prozent der Teilnehmer konnten beide korrekt beantworten. Eine der beiden Fragen lautete wie folgt: „Du hast 100 Euro auf deinem Sparbuch und der Zinssatz beträgt zwei Prozent. Über wie viel verfügst du dann in fünf Jahren? Die Antwortmöglichkeiten waren: „110 Euro“, „weniger als 110 Euro“ oder „mehr als 110 Euro“. Ziemlich ernüchternd waren auch die Ergebnisse einer anderen Studie, durchgeführt von Bettina Fuhrmann, Vorsitzende des Instituts für Wirtschaftspädagogik an der WU-Wien. 1.200 Schüler der 4.Klassen Gymnasium/NMS wurde befragt, welche Aufgaben der Staat in unserer Wirtschaft erfülle. 64 Prozent meinen, dass er festlege was importiert und was exportiert werde. 32 Prozent glauben, die öffentliche Hand bestimme die Höhe der Löhne in den Betrieben und immerhin 28 Prozent sind überzeugt, dass der Staat die Preise in den heimischen Geschäften festlegt.

Vererbte Inkompetenz Was lernen die Jugendlichen also über Geldmanagement, Vermögensbildung, 46 | KOLUMNE

Umgang mit Krediten, Wirtschaftssysteme u.ä. im Schulunterricht? „Keine unwesentlichen Fragen, denn nicht mit Geld umgehen zu können oder wirtschaftliche Sachverhalte nicht beurteilen zu können hat nicht nur negative Konsequenzen für die Betroffenen, sondern auch für die gesamte Volkswirtschaft, wie der deutsche Ökonom Hans Kaminski erläutert. Er meint dabei sogar, dass die Ursachen für die Finanzkrise 2008 durch eine bessere finanzielle Bildung der Bevölkerung hätten vermieden werden können. Dabei ist Finanzbildung auch eine Frage des Elternhauses, was insbesondere für Österreich zutrifft. „In keinem EU-Land wird Bildung – und damit auch Finanzbildung – so stark vererbt wie in Österreich, erklärt Dr. Walter Emberger, Gründer von „Teach for Austria“. Eigentlich müsste das öffentliche Bildungssystem für Konvergenz sorgen – also für eine Annäherung ungleicher Ausgangssituationen – tut dies aber nicht, sind sich die Experten einig (siehe Interview mit Fuhrmann). Aber nicht nur Jugendliche von einem bildungsfernen Umfeld sind von der Inkompetenz was Finanzfragen betroffen. Es gibt auch ein Wohlstandsphänomen, dass zu einer niedrigen Finanzkompetenz der Jugendlichen führt. Einige Experten sehen daher in der Corona-Pandemie gar eine Chance, dass sich die Sensibilität für Finanzthemen, zumindest für ei-


nen Teil der Jugend erhöht. Viele ehemals finanzstarke Familien werden sich durch die Pandemie finanziell im Vergleich zu davor einschränken müssen. Die Jugendlichen erleben erstmals, dass Geld ein knappes Gut ist, das nicht im Übermaß vorhanden ist, was es wiederum interessant macht, sich damit auseinanderzusetzen.

Lehrplan ist nicht Allheilmittel Viele sehen die Lehrpläne als Grundlage, um die Finanzbildung in den Schulen zu institutionalisieren und das Manko der Schüler in diesen Bereich auszumerzen. Ein grober Blick in die Lehrpläne der AHS-Unterstufe würde jedoch nicht vermuten lassen, dass die Kinder so große Defizite in der Finanz- und Wirtschaftsbildung aufweisen könnten. So sollten laut Lehrplan der dritten Klassen AHS volkswirtschaftliche Zusammenhänge gelehrt werden. Die weltweite Verflechtung der österreichischen Wirtschaft, das Erfassen der grundlegenden Zusammenhänge der Marktprozesse, aber auch das Wirtschaften im privaten Haushalt, wie wirtschaftliche Haushaltsplanung steht am Plan, und in Mathematik z.B. die Zinsrechnung. Umso überraschender sind die Ergebnisse der Studien, die diese Kompetenzen bei den Schülern vermissen lassen. Aber wenn es nicht am Lehrplan liegt, an was liegt es dann? Eine Erklärung liefert Fuhrmann. In ihrer Studie hat sie die Lehrbücher der Sekundarstufe analysiert und kommt dabei zum Schluss: „Marktwirtschaft kommt in den Lehrbüchern nur in Spurenelementen vor“. Der Lehrplan gibt immer einen Interpretationsspielraum vor. Wie breit und wie tief manche Themen in den Schulbüchern behandelt werden, ist dann die Verantwortung der Schulbuchautoren, erklärt Fuhrmann. Verstärkt wird die geringere Wertschätzung für wirtschaftliche Themenbereiche in den Schulbüchern noch einmal durch die individuelle Schwerpunktsetzung im Unterricht. Lehrer unterrichten lieber Inhalte, die sie selbst gut beherrschen und die im Lehramtsstudium breiten Raum eingenommen haben.

Der Lehrplan ist also kein Allheilmittel, sondern kann nur in einem breiteren Kontext seine gut gemeinten Intentionen zur Entfaltung bringen. Dazu zählt auch die spezifische Ausbildung des Lehrpersonals. „Wir werden in allen Schultypen vermehrt Wirtschaftspädagogen und qualifizierte Quereinsteiger bzw. Leute aus der Wirtschaft als Lehrkräfte brauchen, die Finanzbildung vermitteln können“. Jedoch so meint Emberger einschränkend, dass die Finanzkrise von 2008 dem Thema Finanzbildung und der Glaubwürdigkeit von Finanzexperten nicht gutgetan hat. „Da haben uns ein paar besonders Finanzgebildete mit abenteuerlichen Produkten in eine globale Wirtschaftskrise getrieben und sich dabei enorm bereichert.“

Schulfach „Wirtschaft“ Im Wesentlichen identifiziert Kaminski in seinem Arbeitspapier drei Möglichkeiten zur Integration der finanziellen Allgemeinbildung in das Schulsystem: Erstens, die Zuordnung inhaltlicher Aspekte der Finanzbildung in bereits bestehende Fächer, wie z.B. Mathematik, Religion/Ethik). Eine praktische Umsetzung diesbezüglich erläutert Emberger am Beispiel des Faches Mathematik. „Hier lassen sich leicht unzählige lebensechte Beispielrechnungen finden, die Kinder begeistern, weil das „Warum soll ich das lernen?“ hier leichter nachzuvollziehen ist. Dabei hat „Teach for Austria“ Unterrichtsmaterialien entwickelt, die interessierte Lehrer einsetzen können. So werden z.B. verschiedene Handyverträge durchgerechnet, oft mit für die Schüler verblüffenden Ergebnissen, so Emberger. Eine zweite Variante, wäre die Einbindung finanzieller Allgemeinbildung in ein spezifisches Fach (was jedoch nicht ausschließt, dass einzelne Aspekte in ein anderes Fach integriert werden, wie z.B. Zinsrechnung in den Mathematikunterricht). Dies passiert in Österreich durch das Fach Geografie und Wirtschaftskunde. Dabei wird jedoch die geringe Anzahl von Wochenstunden beklagt, die der Lehrplan für das Fach zur Verfügung stellt. AHS-Lehrer beklagen 47 | KOLUMNE

sich darüber, dass es schwer möglich ist den Kindern wirtschaftliche Inhalte beizubringen, wenn es keine Stunden dafür gibt. Die sechste Schulstufe muss gar nur mit einer Stunde pro Woche auskommen. „Es wäre an der Zeit zu diskutieren, welche Inhalte welche Unterrichtszeit benötigen“, so Fuhrmann dazu.

Der dritte Weg Die dritte von Kaminski analysierte Möglichkeit, wäre ein eigenes Fach für Finanzbildung zu installieren. So könnte Finanzbildung parallel zu einem Fach „Wirtschaft“ in die Schule integriert werden. Einige Dies hätte Konsequenzen auf allen Ebenen. Es würden Lehrwerke dazu entstehen, und auch eine spezifische Lehrerausbildung. Denn sobald etwas als Fach etabliert ist, gibt es eine fachliche Lehrerausbildung, wenn es jedoch kein eigenes Fach gibt, gibt es auch keine eigenen Studiengänge, wo diese Inhalte und die Didaktik dazu vermittelt werden, begründet Fuhrmann den Vorteil einer Facheinführung. Daher spricht sich die Expertin klar für ein eigenes Fach „Wirtschaft“ an den Schulen aus. Nach dem sechsten Schuljahr schlägt Emberger vor, in allen Schultypen die öffentliche und private Wirtschaft in den Lehrplan zu bringen und zwar mit Übungsfirmen, Expeditionen und vor allem mit Lehrpersonen, die aus der öffentlichen und privaten Wirtschaft kommen. Dabei sollte nach seinen Vorstellungen das Thema Finanzbildung aber nicht zu technisch gelehrt werden. „Mit Geld umgehen und seine Zukunft gestalten, das hat auch mit Werten zu tun, die unter anderem in der Schule vermittelt werden sollten.“ In Deutschland haben bereits zwei Bundesländer (Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg) ein eigenes Pflichtfach namens Wirtschaft für die Sekundarstufe I eingeführt. Ob dies der Weisheit letzter Schluss ist, sei dahingestellt. Es wäre aber jedenfalls schon gut, wenn unsere Jugend nicht denken würde in einer Art ReserveDDR zu leben, in der der Staat die wirtschaftlichen Entscheidungen trifft, oder das Geld nicht einfach nur gedruckt werden kann, um Schulden zu bezahlen.


Mangelnde Finanzbildung wird vererbt Interview mit Univ.Prof. Dr. Bettina Fuhrmann, Leiterin des Instituts für Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftsuniversität Wien von Mag. Christian Sec Wie steht es um die Finanzkompetenz unserer Jugendlichen und Schüler? Fuhrmann: Viele Jugendliche ha-

ben etwa rund um die Themen Bankkonto, Zinsen und Geldwert deutliche Wissenslücken. Die Lücken der Jugendlichen zeigen sich nicht nur bei reinen Wissensfragen, sondern auch dann, wenn etwa ein Kontoauszug interpretiert werden soll. Wir haben in einer unserer Untersuchungen (Befragung einer Stichprobe von 1.343 Jugendlichen im Alter von 13 bis 15 Jahren aus ganz Österreich) herausgefunden, dass Geldthemen in der Schule kaum behandelt werden und das Elternhaus den mit Abstand wesentlichsten Einfluss auf den Umgang mit Geld, insbesondere das Konsum- und Sparverhalten der Jugendlichen hat. Welchen Einfluss tragen die Erziehungsberechtigten an der Finanzbildung der Kinder? Fuhrmann: Können sich die Jugend-

lichen mit ihren Eltern/Erziehungsberechtigten über Geldthemen austauschen und erleben ihre Eltern als Vorbilder im sorgfältigen und überlegten Umgang mit Geld, so neigen sie selbst auch zu rationalem Konsumverhalten (also zum überlegten, nicht impulsiven Kauf ) und sparen nicht nur für konkrete Sparziele, um sich etwas ganz Bestimmtes leisten zu können, sondern sparen auch ganz allgemein, um in der Zukunft einen Finanzpolster zu haben.

Viele Jugendliche haben etwa rund um die Themen Bankkonto, Zinsen und Geldwert deutliche Wissenslücken.

Gibt es noch andere Einflussfaktoren für die Jugendlichen, die sich auf den Umgang mit Geld auswirken? Fuhrmann: Fehlen das positive Vorbild

und der Austausch mit den Eltern, spielen die Freundinnen und Freunde sowie der Einfluss von Werbebotschaften eine deutlich größere Rolle für den Umgang mit Geld. Es gewinnen andere Konsummuster an Bedeutung: sich etwas zu kaufen, um zu zeigen, dass man es sich leisten kann, oder zu konsumieren, weil man sich von Problemen oder einer negativen Stimmung ablenken will. Beide Konsum-

Eltern könnten als gutes Vorbild agieren und über Geldthemen offen und vertrauensvoll sprechen. 48 | INTERVIEW

muster sind eher impulsiv und wenig geplant oder lange überlegt. Diese Jugendliche sparen auch weniger, um im allgemeinen Geld „auf der hohen Kante“ zu haben, sondern sparen eher nur für konkrete Sparziele, um sich etwas Bestimmtes, wie zum Beispiel ein Computerspiel kaufen zu können. Und die Schule? Fuhrmann: Erfolgt keine Finanzbildung durch das Elternhaus, wird das in den meisten Fällen auch in der Schule wenig oder gar nicht kompensiert. Mangelnde Finanzbildung wird so in die nächste Generation übertragen, sozusagen „vererbt“. Man könnte auch sagen: Die Ungleichheit wird fortgeschrieben. Wie könnte idealerweise die Schule und Elternhaus zusammenwirken in diesem Thema? Fuhrmann: Eltern könnten als gutes

Vorbild agieren und über Geldthemen offen und vertrauensvoll sprechen, die Schule könnte das Finanz- bzw. Wirtschaftswissen strukturiert und verständlich vermitteln und so die Grundlage für einen reflektierten und verantwortungsbewussten Umgang mit Geld legen bzw. verstärken. Wenn es der Anspruch der schulischen Bildung ist, die Lernenden darin zu unterstützen, die Welt und die Vorgänge und Zusammenhänge in der Welt zu verstehen und sich darin zurechtzufinden und damit kritisch umzugehen, dann zählt die För-


Lehramtsstudium breiten Raum eingenommen haben. Sind Finanzbildungsinhalte in der eigenen Ausbildung zu kurz gekommen und fühlt man sich nicht sattelfest, wird man als Lehrer/in lieber dort Schwerpunkte setzen, wo man mehr Expertise hat. Aus eigenen, aber auch anderen Untersuchungen wissen wir, dass Jugendliche sagen, in der Schule wenig oder gar keine Finanzbildung erhalten zu haben. Welche Maßnahmen kann man setzen, um die Finanzbildung der Kinder zu stärken? Fuhrmann: Kinder und Jugendli-

derung von Finanzbildung – eingebettet in Grundlagen einer Wirtschaftsbildung – zweifellos ganz wesentlich dazu. Warum wird in den Schulen der Bereich der Finanzbildung so vernachlässigt? Fuhrmann: Bislang waren im

Pflichtschulbereich die Themen wohl in den Lehrplänen vorhanden, aber wohl zu wenig prominent und zu wenig konkret. Dazu kommt, dass diesen Themen in Schulbüchern wenig Raum gegeben wurde und die Darstellung in mehreren Fällen nicht nur knapp war, sondern auch inhaltlich

unvollständig und/oder didaktisch wenig zielführend. Darüber hinaus erscheint es auch plausibel anzunehmen, dass man als Lehrer/in lieber Inhalte unterrichtet, die man selbst gut beherrscht und die im

Kinder und Jugendliche zeigen ein hohes Interesse daran, mehr über Geld und den Umgang mit Geld zu lernen. 49 | INTERVIEW

che zeigen ein hohes Interesse daran, mehr über Geld und den Umgang mit Geld zu lernen. Sie alle erleben den tagtäglichen Einsatz von Geld und beginnen schon recht früh damit, eigene ökonomische Entscheidungen zu treffen und Geld auszugeben. Man sollte daher schon im Volksschulalter beginnen, ein Grundverständnis für Geld, den Wert des Geldes (klassische Kinderfrage: „Warum drucken wir nicht einfach mehr Geld, damit es keine Armen mehr gibt?“) und die Funktionen und Formen von Geld zu fördern. Darauf aufbauend sollte in der „Unterstufe“, in Grundzügen auf die Themenkreise eigene Finanzplanung – Sparen – sich finanzieren (einschließlich Formen der Verschuldung und Abgrenzung von Überschuldung) – sich gegen Risiken absichern / versichern – Werte schaffen und sich etwas aufbauen / Kapitalanlage eingegangen werden. Es geht nicht darum, hier schon Finanzberater oder Börsenspezialisten auszubilden, sondern darum zu erkennen, welche finanziellen Herausforderungen auf jede/n von uns zukommen mit dem Einkommen auskommen und von welchen Konzepten und Zusammenhängen man eine Ahnung haben muss, um diese Herausforderungen erkennen, besser einschätzen und bewältigen zu können. Vielen Dank für das Gespräch.


LernschwächeVersicherung: Produktkonzeption und Marktpotential Mit Ergebnissen einer empirischen Erhebung (122 Probanden/-innen) ao. Univ.-Prof. Dr. Erwin Eszler und Rafael Pomeranz BSc (WU) WU Wirtschaftsuniversität Wien, Institute for Finance, Banking and Insurance

Lernschwäche von Schülern/-innen kann im Hinblick auf erforderliche Nachhilfemaßnahmen zu finanziellen Belastungen führen. Zur Abdeckung dieses Risikos wurde in einer Studie an der Wirtschaftsuniversität Wien ein spezielles Versicherungsprodukt entwickelt und dessen Akzeptanz bei potentiellen Kunden/-innen im Rahmen einer Befragung erhoben. Die innovative Produktidee für eine neuartige Nachhilfe-Versicherung kam eigenständig und ausschließlich von ­Rafael Pomeranz im Zuge der Themenfindung für seine Bachelorarbeit1 (Betreuung: E. Eszler), in der dann eine umfassende Produktkonzeption entwickelt wurde. Ausgewählte Ergebnisse der Studie werden im Folgenden vorgestellt.2 Eine ausführliche Darstellung (89 Seiten zuzüglich gesondert 78 Seiten Datensätze) mit zahlreichen Auswertungen und Abbildungen ist auf der Publikationsplattform der WU unter https://epub.wu.ac. at/7521/ verfügbar.

Lernschwächeversicherung: das Produkt Unter Berücksichtigung von Bedingungswerken zur Krankenversicherung 50 | STUDIE

und in gewisser Analogie zu diesen wurden u. a. folgende Produktelemente entwickelt. Versicherungsabschluss: jederzeit. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto niedriger sind die monatlichen Prämien3. Wartefrist: ein halbes Schuljahr (wo noch keine Leistungen erfolgen). Es ist also nicht möglich, bei abzusehendem Nachhilfe Bedarf "noch schnell eine Versicherung abzuschließen". Versicherungsfall: Die Leistung beginnt mit einer schulischen Frühwarnung und/oder einer negativen Schulnachricht und/oder einem negativen Jahreszeugnis in einem der unter den Versicherungsumfang fallenden Gegenstände (z. B. alle Hauptfächer). Versicherungsleistungen: bei drei vorgegebenen Nachhilfe-Instituten4: (a) die Nachhilfe in Kleingruppen mit maximal fünf Schülern, je nach Tarif zweimal-, drei-, vier- oder fünfmal die Woche zu je 90 Minuten; die Nachhilfe endet mit der positiven Beurteilung des Schulgegenstandes in der darauffolgenden Schulnachricht oder im darauffolgenden Zeugnis; (b) ein Sommerkurs, der über die Sommerferien auf die Nachprüfung vorbereitet; Voraussetzung mindestens ein „Nicht Genügend“ im Jahreszeug-


nis. – Weitere wichtige Zusatzleistungen: Testung auf Legasthenie; Testung auf ADS und ADHS [Aufmerksamkeits– Defizit–(Hyperaktivitäts)–Syndrom]. Ausschlüsse: Kein Versicherungsschutz besteht: für Nachhilfestunden, die vor Vertragsbeginn begonnen haben; für „Nicht Genügend“ bzw. Frühwarnungen, die absichtlich herbeigeführt worden sind; wenn der Versicherte Pflichten laut § 43 und § 45 Schulunterrichtsgesetz verletzt (z.B. das nicht regelmäßige Erscheinen im Unterricht, das Nichteinhalten von Verhaltensregeln); wenn die Höchstdauer des Schulbesuchs überschritten wird (z.B. das Wiederholen einer Klasse mehr als zweimal). Pflichten: auf Verlangen des Versicherers die Erteilung jeder Auskunft, die zur Feststellung des Versicherungsfalles erforderlich ist (z. B. Vorlage von Zeugnissen); auf Verlangen des Versicherers die Teilnahme der Schüler/-innen an einem Test auf Legasthenie und

ADS; die Einhaltung der Verhaltensregeln im Nachhilfeunterricht seitens der Schüler/-innen.

Lernschwächeversicherung: das Marktpotential Methodik, Datenerhebung und Struktur der Stichprobe

Die Erhebung der Daten erfolgte vom 13.11.2019 bis zum 09.01.2020 durch einen anonymen Online-Fragebogen, der über die Homepage „SurveyMonkey“ erstellt wurde. Von den 122 teilnehmenden Personen waren 64 männlich und 58 weiblich. Bei der Umfrage wurde darauf geachtet, dass die Probanden/-innen nur Geburtsjahre von 1992 bis 2001 aufwiesen, um im Hinblick auf die Beantwortung von finanziellen Fragen mit Bezug zu von ihnen selbst bezogener Nachhilfe die Währungsproblematik (ATS/EUR) zu vermeiden und die Inflationsproble-

matik zu verringern. Der Mittelwert des Alters lag bei 23,79 Jahren. Bereitschaft zum Abschluss einer Lernschwäche-Versicherung

Nach einer einleitenden Beschreibung des Produktes wurden die Probanden/innen gefragt, für wie wahrscheinlich sie es halten, dass sie so eine Versicherung abschließen. Hierzu waren auf einem Schieber Werte von 0 % bis 100 % anzugeben. Der Mittelwert lag insgesamt bei 31,43 % (n=122), bei Männern bei 29,92 % (n=64), bei Frauen mit 33,10 % (n=58) etwas höher. Präferierter Abschlusszeitpunkt

Die Antworten (n=121) verteilten sich auf die vier angeführten Abschlusszeitpunkte wie folgt: „Geburt“: 4 Antworten (3,31 % von 121); Schuleintritt“: 53 (43,80 %); „Beginn der Unterstufe“: 52

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(42,98 %); „Beginn der Oberstufe“: 12 (9,92 %). Akzeptierte Prämienhöhe

Obgleich die Probanden/-innen ausdrücklich auf den Zusammenhang von Abschlusszeitpunkt und Prämien-/Beitragshöhe hingewiesen wurden (je früher, desto niedriger), ergaben die Mittelwerte der als angemessen angesehenen monatlichen Beiträge (n=112) ein paradoxes Bild:5 „Schuleintritt“: € 28,04 (48 Antworten); „Beginn der Unterstufe“ € 20,00 (n=51); „Beginn der Oberstufe: € 30,11 (9 Antworten). Vorteile aus Kundensicht

In einer offenen, jedenfalls zu beantwortenden Frage wurden die 122 Probanden/-innen gebeten, anzugeben, welche Vorteile sie durch eine solche Versicherung sehen. Von den 137 Antworten betraf der größte Teil den Bereich „Kosten“, etwa „Nachhilfe kann auf Dauer sehr teuer werden, und schreckt somit finanziell schwächere Haushalte ab; durch diese Versicherung könnte man dem vorbeugen“, „Schulabschluss ohne finanzielles Risiko“, „keine Sorgen für die Finanzierung teurer Nachhilfestunden“, „Kosten für zukünftige Nachhilfe sind gedeckt“, „Kosteneinsparung durch langfristige Investition“, „jeder kann sich Nachhilfe leisten“, „die Kosten der Nachhilfe werden nicht auf einmal fällig, da sie durch die Versicherung bereits in kleineren z. B.

monatlichen Prämien bezahlt wurden“, „Planbarkeit der Kosten“. Viele Antworten betrafen den Bereich „Bessere Noten“, etwa „gute Betreuung und daraus folgend gute Noten“; „jeder würde die Förderung bekommen, die er auch braucht, so könnte man alle auf ein Niveau bringen und keiner wäre benachteiligt“, „Sicherheit, dass Nachhilfe qualitativ hochwertig ist“, „eine Basis für einen guten Lernerfolg“. Auch zum Bereich „Sicherheit“ gab es eine Anzahl von Antworten, etwa „weniger Sorgen“; „sofortige Unterstützung/ nicht drüber nachdenken ob man eine Nachhilfe bezahlen will“, „Absicherung gegen hohe Nachhilfezahlungen“. Weiters „leichtere Abwicklung bzw. Anmeldung zu Nachhilfestunden wenn der Bedarf besteht“. Nur 5 Teilnehmer (4,10 %) sahen keine Vorteile in dieser Versicherung. Nachteile aus Kundensicht

Ebenso wurden in einer offenen, jedenfalls zu beantwortenden Frage die 122 Probanden/-innen gebeten, anzugeben, welche Nachteile sie durch eine solche Versicherung sehen. Von den 125 Antworten betraf ein Teil die Produktkonzeption, etwa „das eigene Kind wird typischerweise überschätzt der Versicherungsabschluss würde indizieren, dass man davon ausgeht, dass Nachhilfe benötigt wird“, „dass man den Versicherungsschutz erst zu spät in Anspruch nehmen kann“, „Wegfall der Versicherung bei positiver Note, aber eigentlich

noch weitere Nachhilfe nötig, um Erfolg beizubehalten“. Ein weiterer Teil der Antworten bezog sich auf die Prämienzahlung und ist zum Teil auf das weiterverbreitete Missverständnis von Versicherung überhaupt zurückzuführen, nämlich für die Prämienzahlung unter Umständen „nichts“ zu bekommen: „wenn ich keine Nachhilfe brauche, habe ich unnötige Kosten“. Ein weiterer Aspekt in den Antworten war die Manipulierbarkeit6 – sowohl auf Seite der versicherten Person wie auch auf Seite der Nachhilfeinstitute: „Eltern könnten versuchen, den Frühwarnmechanismus zu erschleichen“; „eventuell bleiben absichtlich herbeigeführte schlechte Noten unentdeckt“; „falls das versicherte Kind von der Versicherung weiß, könnte es die Schule weniger ernst nehmen, da im Notfall auf bereits bezahlte Nachhilfe zurückgegriffen werden kann“, „Nachhilfeinstitute könnten die Finanzierung möglichst in die Länge ziehen“. Auch adverse Selektion (Antiselektion) wurde angesprochen, etwa „es werden tendenziell Schüler mit schlechten Noten die Versicherung abschließen“.7 Weitere Auswertungen

Für eine Vielzahl genauerer bzw. weiterer Analysen (etwa nach Merkmalen der Probanden/-innen wie Bildungsgrad, Ausmaß selbst bezogener Nachhilfe, Nachhilfeerfahrungen und - kosten) und über 50 graphische Darstellungen sei nochmals auf die in der Einleitung angeführte elektronische Publikation verwiesen.

1 Pomeranz, Rafael: Nachhilfe-Versicherung: Produktentwicklung und Marktpotential, Bachelorarbeit an der Wirtschaftsuniversität Wien, Jänner 2020; 132 Seiten. 2 Die Erstellung des Textes für die vorliegende Veröffentlichung, die Auswahl, Strukturierung und formale Gestaltung hat Erwin Eszler besorgt (unter Verwendung von Daten und Textteilen aus der Bachelorarbeit). Für die Richtigkeit der zugrundeliegenden Daten und Datenauswertungen ist ausschließlich Rafael Pomeranz verantwortlich. 3 Der Aspekt einer risikogerechten Prämiendifferenzierung wurde bei der Produktkonzeption noch nicht behandelt und ist auch in der empirischen Erhebung und somit in den Antworten der Probanden/-innen nicht berücksichtigt. - Vorstellbar wäre hier unter anderem (Tests), die bisherigen, in Zeugnissen dokumentierten schulischen Leistungen als versicherungstechnisches Risikomerkmal für eine primäre Prämiendifferenzierung (bei Neuabschluss) heranzuziehen. Auch eine sekundäre Prämiendifferenzierung (Erfahrungstarifierung) etwa in Form eine Bonus-Malus-Systems wäre vorstellbar, wie dies von Rafael Pomeranz bereits angedacht wurde. 4 In der empirischen Studie wurden diese drei Institute den Teilnehmern namentlich bekanntgegeben. 5 Der irritierend hohe Mittelwert von € 77,50 für den Abschlusszeitpunkt „Geburt“ ist wegen der nur 4 Antworten (€ 0,00; € 10,00; € 100,00; € 200,00) und der großen Streuung allerdings kaum aussagekräftig und könnte auf Missverständnisse seitens eines Teiles der Probanden/-innen zurückzuführen sein. 6 Dieser Punkt ist wissenschaftlich in den Bereich der sogenannten „theoretischen/technischen Versicherbarkeit“ einzuordnen; hier speziell geht es um das Versicherbarkeitskriterium „Zufälligkeit“ in seinem Aspekt der „Unbeeinflussbarkeit“ mit dem großen Problembereich des „moralischen Risikos“. Vgl. hierzu etwa https://epub.wu.ac.at/6820/ und die dort angegebene Literatur (E. E.) 7 Adverser Selektion ist allerdings durch das Verrechnen risikoadäquater Prämien zu begegnen. (E. E.)

52 | STUDIE


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Richtiges Lernen – nachhaltiges Wissen Die brokernet Akademie bietet laufend Webund Präsenzveranstaltungen für die Aus- und Weiterbildung an. Die Akademie ist über die g&o brokernet GmbH Trägerin des Gütesiegels „Weiterbildung Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“. Wir haben mit Doris Antoni, die für Akademie und Marketing bei g&o brokernet zuständig ist, über Präsenzveranstaltungen, Wissenstests bei Seminaren und vieles mehr gesprochen. Es gibt am Aus- und Weiterbildungsmarkt viele Anbieter, dennoch hat g&o brokernet sich dazu entschlossen, eine eigene Akademie zu gründen. Was waren die Beweggründe dafür? Antoni: Es war uns ein Anliegen,

unseren Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, dass sie ihr bestehendes Wissen noch verbessern und vertiefen können. Der Unterscheidungsfaktor am Markt ist aus unserer Sicht die Qualität des Versicherungsmaklers. Qualität erhalte ich nur durch fundierte Aus- und Weiterbildung. Daher haben wir uns dazu entschlossen, eine eigene Akademie zu gründen. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und sehen darin eine Möglichkeit, mit unserer Akademie und unserer Ausbildung auch Menschen abseits der Versi-

Der Unterscheidungsfaktor am Markt ist aus unserer Sicht die Qualität des Versicherungsmaklers.

Wir wollen die Mitglieder fundiert weiterbilden, aber auch junge Talente fördern und ihnen das Berufsbild des Versicherungsmaklers „schmackhaft“ machen. cherungsbranche für den Berufsstand zu interessieren. Als Beispiel: Ein Jus-Student sucht einen Tätigkeitsbereich nach seinem Studium und kommt über eine erfolgreiche Akademie und interessante Seminare bzw. Angebote zu unserem Berufsstand, das könnte doch ein Weg sein. Kurz gesagt, wir wollen die Mitglieder fundiert weiterbilden, aber auch junge Talente fördern und ihnen das Berufsbild des Versicherungsmaklers „schmackhaft“ machen. Das Thema Ausbildung und Weiterbildung ist seit einigen Jahren mein Steckenpferd. Mit einem ausgezeichneten Konzept und einem komplett anderen Lernzugang ist es eine erfolgreiche Geschichte geworden. 54 | INTERVIEW

Was bedeutet ein komplett anderer Lernzugang? Ein Seminar bleibt doch Seminar? Antoni: Das ist auf keinen Fall so. Bei uns steht das nachhaltige Lernen im Vordergrund. Nicht nur Lernen von Praxis und Theoriewissen, sondern auch persönlichkeitsbildende Seminare. Schon bevor uns die Corona-Krise dazu gezwungen hat, Präsenzveranstaltungen abzusagen, haben wir auf Webinare gesetzt. Webinare mit Unterstützung einer Lern-App, der brokernet App. Ein Lernkonzept und eine Lern-App, die vom Institut of Microtraining entwickelt worden sind. Es geht darum, Wissen zu vermitteln und langfristig darauf zugreifen zu können. Die Kombination von Präsenzschulung und Mobile Learning über eine Lern App mittels Multiple Choice Test erhöht die Effizienz und ermöglicht selbstgesteuertes Lernen, zeit- und ortsunabhängig. Die Abfrage für das be-

Es geht darum, Wissen zu vermitteln und langfristig darauf zugreifen zu können.


55 | INTERVIEW


Meiner Meinung nach sind Weiterbildungs- und Produktschulungsseminare digital abbildbar, bei der Grundausbildung geht das nicht so gut. stimmte Thema erfolgt drei Mal hintereinander in verschiedenen Zeitabständen, die Fragen werden nach Zufallsprinzip unterschiedlich gestellt. Der Abschlusstest nach Beendigung des Lernmodules kann zwei Mal gemacht werden, ein drittes Mal ist nicht mehr möglich, da muss der Lernende wieder am Anfang des Modules einsetzen. Der Vorteil dieser LernApp ist, dass der Trainer im Hintergrund nachsehen kann, wie der Lernfortschritt bei den einzelnen Lernenden ist. Er kann schnell eingreifen, mittels Kontaktaufnahme abklären, warum es keine Fortschritte gibt und gegebenenfalls den Lernenden motivieren. Die Lern-App steht allen Kursteilnehmern zur Verfügung, einen Abschlusstest legen wir nur unseren eigenen Mitgliedern ans Herz. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung, die brokernet App ist IDD-konform.

Antoni: Die ersten Reaktionen

unserer Mitglieder und externen Interessenten war der Ruf nach mehr Webinaren. Wir sind gerade dabei, alle Produktschulungen als Webinare zu gestalten. Vielen Teilnehmern ist ein Webinar aus zeittechnischen Gründen lieber, denn es erspart Wegzeiten. Meiner Meinung nach sind Weiterbildungs- und Produktschulungsseminare digital abbildbar, bei der Grundausbildung geht das nicht so gut. Eine Grundausbildung dauert mehrere Tage und bedingt einen intensiven persönlichen Austausch, auch der Themenbereich ist umfangreicher. Man muss zudem beachten, dass das Training eines Verkaufsgespräches nicht leicht über ein webbasiertes Tool machbar ist. Technisch zwar machbar, bei den Teilnehmenden erfordert das aber ein sehr hohes Maß an Disziplin und Konzentration. Was wird die Akademie in Zukunft noch anbieten? Antoni: Die g&o brokernet GmbH hat den Salzburger Robert Lechner als Botschafter und Testimonial gewinnen können. Der ehemalige Rennfahrer und er-

Mit welchen Kosten muss der Teilnehmer rechnen? Antoni: Für g&o brokernet Mit-

glieder kostet es 132 Euro, für externe Teilnehmer liegen die Kosten bei 167 Euro. Ausgewählte Webinare werden über meineweiterbildung angeboten, produktspezifische Kurse können nur Mitglieder buchen. Im heurigen Jahr mussten viele Präsenzveranstaltungen abgesagt werden, wie hat die Akademie das gehandhabt?

Robert Lechner

56 | INTERVIEW

Es ist wichtig, nicht nur das branchenspezifische Wissen zu vermitteln, sondern auch Seminare für die Persönlichkeitsentwicklung anzubieten. folgreiche Unternehmer ist aufgrund seiner Erfahrung als Motorsport-Experte für ORF oder Servus TV auch Kommunikations- und Motivationsexperte. Ab Herbst werden wir gemeinsam Schulungen sowohl für unsere Mitglieder als auch für Interessenten aus der Branche anbieten. Es ist meiner Meinung nach wichtig, nicht nur das branchenspezifische Wissen zu vermitteln, sondern auch Seminare für die Persönlichkeitsentwicklung anzubieten. Für diese Bereiche haben wir einiges Interessantes bereits in der Pipeline. Wir danken für das Gespräch.


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Flüchtlingen und Neugeborene. In Österreich wurde das Family-Mentoring-Programm FAME gemeinsam mit Big Brothers Big Sisters Österreich (BBBS) entwickelt, um Familien in herausfordernden Situationen mit Kindern zwischen drei und sechs Jahren zu stärken. Es umfasst ein intensives ehrenamtliches Engagement der Mitarbeiter des Versicherungsunternehmens, die als Co-Trainer bei Workshops und als Mentoren fungieren.

Journalistenpreis

RWB Private Capital (Austria) GmbH Der erste Platz des diesjährigen PrivateEquity-Journalistenpreises, ausgelobt vom Private-Equity-Spezialisten RWB Austria, geht an Cathren Landsgesell von der Wiener Zeitung. Auf den Rängen 2 und 3 folgen der freie Finanzjournalist Michael Kordovsky und Klaus Fiala, Chefredakteur von Forbes DACH. Die mit insgesamt 6.000 Euro dotierte Auszeichnung wurde im Jahr 2013 von RWB Austria ins Leben gerufen. Am 30. Juli wurde nun der Journalistenpreis (https:// www.pe-journalistenpreis.com/) zum bereits dritten Mal vergeben. Eingereicht werden konnten Beiträge, die in den Jahren 2018 und 2019 in einem österreichischen Medium erschienen sind. Über die Zuerkennung der Preise entschied eine unabhängige Jury aus Medien- und Finanzjournalisten. Birgit Schmolmüller, Geschäftsführerin der RWB Austria, lobt die erstklassige Qualität der eingereichten Beiträge: „Die Anlageklasse Private Equity führt in der Wahrnehmung österreichischer Medien leider immer noch ein Schattendasein. Cathren Landsgesell, Michael Kordovksy und Klaus Fiala haben wichtige Aufklärungsarbeit geleis-

tet, indem sie sich sowohl mit den Chancen als auch mit den Risiken von Private Equity auseinandergesetzt haben.“

Wenig mediale Beachtung für erfolgreiche Anlageklasse

Gregor Pilgram

– nämlich direkt in Unternehmen. Private-Equity-Fonds stellen diesen Unternehmen Eigenkapital außerhalb der Börse zur Verfügung, damit diese z. B. neue Technologien entwickeln oder ihre Expansion vorantreiben können. Die Investitionen direkt an der Wertschöpfungskette von Unternehmen bieten eine renditestarke Anlagemöglichkeit. Unabhängige Statistiken des Analysehauses Cambridge Associates zeigen, dass die Anlageklasse Private Equity über zehn Jahre hinweg und länger jährlich rund fünf Prozentpunkte besser als der

Mit dem Private-Equity-Journalistenpreis möchte die RWB Austria eine differenzierte Berichterstattung über die Anlageklasse in Österreich fördern. „Private Equity ist die älteste und renditestärkste Anlageklasse überhaupt“, sagt Birgit Schmolmüller. „Hierzulande weiß aber kaum jemand, dass Private Equity höhere Renditechancen als der Aktienmarkt bietet.“ Private Equity investiert dort, wo nachhaltige WertBirgit Schmolmüller und Michael Kordovsky schöpfung entsteht 58 | VERANSTALTUNG


Aktienindex MSCI World abgeschnitten hat.

Kritik an aktueller Gesetzeslage Birgit Schmolmüller kritisiert die aktuelle Gesetzgebung scharf. Durch das AIFMGesetz werde nämlich ein Großteil österreichischer Anleger ausgeschlossen. „Wer in Private-Equity-Fonds investieren will, muss ein liquides Finanzvermögen in Höhe von zumindest 250.000 Euro

nachweisen“, erklärt Schmolmüller und stellt die Sinnhaftigkeit des AIFM-Gesetzes als Ganzes in Frage. „Der Zweck des Gesetzes ist der Anlegerschutz, der aber ausgesprochen uneinheitlich geregelt wird. Wollen nämlich Anleger per Crowdfunding direkt in risikoreiche Unternehmensgründungen investieren, können sie das ohne Probleme tun. Hingegen wird Investitionen in Private-Equity-Dachfonds, die mit breiter Streuung sogar ein Teilverlustrisiko praktisch ausschließen, ein Riegel vorgeschoben.“ Auch ange-

Wiener Ringturm feiert Geburtstag

sichts der Corona-Pandemie fordert Birgit Schmolmüller ein rasches Umdenken der Bundesregierung. „Das AIFM-Gesetz schadet dem Wirtschaftsstandort Österreich. Bei etablierten, mittelständischen Unternehmen in Österreich beträgt der Anteil von Private-Equity-Finanzierungen nur ein Zehntel des EU-Schnitts. Ohne Liberalisierung ist die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft gefährdet – eine Abwanderung von Unternehmen und der Verlust von Arbeitsplätzen könnten die Folge sein.“

kes Symbol für die wiedererlangte Freiheit, Modernität und den Wiederaufbau unseres Landes war“, erklärt Dr. Günter Wiener Städtische Versicherungsverein Geyer, Vorstandsvorsitzender des Wiener Städtischen Versicherungsvereins. Am Dach des Ringturms wurde zuMit den Worten „Das ist nicht Ame- den Tag genau einen Monat nach Unrika, das ist Österreich …“ berichtete die terzeichnung des Staatsvertrags ein star- sätzlich ein 20 Meter hoher Mast installiert, der mit der Hohen Wochenschau über die feierliche Eröffnung des Warte verbunden ist und Ringturms am 14. Juni mittels verschiedenfar1955. Der 73 Meter und biger Lampen bis heute Wetterprognosen signa20 Stockwerke hohe historische Büroturm wurde lisiert. Außerdem machte in nur zwei Jahren Bauein öffentlicher Wettbezeit fertiggestellt und werb zur Namensfinauf Initiative des damadung – für den Namen ligen Generaldirektors „Ringturm“ erhielt der Sieger 100 Schilling – der Wiener Städtischen, Norbert Liebermann, sowie ein Lied im Takt errichtet. Für sein Vordes damals beliebten haben, eine moderne Foxtrott und ein eigens Zentrale nach amerikaverfasstes Gedicht den nischem Vorbild für die WienerInnen ihr erstes Wiener Städtische VerHochhaus schmackhaft. sicherungsanstalt an der Heute ist der Ringturm Ecke Schottenring/Kai Sitz des Wiener Städim ersten Wiener Getischen Versicherungsmeindebezirk errichten vereins, der Vienna Inzu lassen, beauftragte surance Group (VIG) Liebermann den Archisowie der Wiener Städtekten Erich Boltenstischen Versicherung. Der rundum verglaste tern. „Ursprünglich wa20. Stock des Ringren zwei Bürotürme, also ein Hochhaus auf jeder turms bietet einen fasSeite des Schottenrings, zinierenden Blick über geplant. Es blieb aber bei ganz Wien und, bei guten Wetterbedingungen, einem Ringturm, der mit Eine unvergessene Gleichenfeier am 19. Juli 1954: Hoch hinaus tanzte das Staatsopernballett auf dem noch unfertigen Dach des Ringturms. seiner Eröffnung fast auf sogar bis in die Slowakei. 59 | VERANSTALTUNG


Letzter Ausweg Innovation Der Versicherungssektor wird durch die disruptiven Vorgänge in vielen anderen Sektoren in den nächsten Jahren einen disruptiven Wandel erleben. Davon sind die Zukunftsexperten Tim Jones und James Alexander von der britischen Denkfabrik Future Agenda überzeugt, die anlässlich des Insurance Innovation Day 2020, der dieses Mal aus bekannten Gründen in virtueller Form veranstaltet wurde, mit ihren Insights einen Blick ins Jahr 2030 wagen. von Mag. Christian Sec Datensalat Ein Zukunftsthema bildet der Datenfluss. Bereits heute wird in 80 Ländern der Welt von Seiten des Staates versucht den Datenfluss in andere Länder einzuschränken. Als multinationales Unternehmen hat man demnach zwei Möglichkeiten. Entweder man spielt nach den Regeln dieser Länder, und belässt die Daten aus diesem Land auch in diesem Land, oder entscheidet sich dafür gar nicht in diesem Land aktiv zu werden. „Das sind für die verschiedensten Sektoren mittlerweile sehr schwierige Entscheidungen geworden“, meint dazu Tim Jones. Ein anderer Punkt den Tim Jones als Zukunftsthema identifiziert ist die Diskussion rund um die maschinellen Daten. Die Frage, wem gehören welche Daten werden in vielen unterschiedlichen Sektoren und aus vielen unterschiedlichen Blickpunkten mit steigender Intensität debattiert. Er verdeutlicht das am Beispiel eines Farmers. Wem gehören die Daten seiner Ernte? Dem Farmer, weil er die Arbeit leistet oder dem Saatgutunternehmen, das den Samen als Basis der Ernte zur Verfügung stellt, oder dem Traktorenunternehmen, dessen Maschinen verwendet werden, oder dem Analyseunternehmen, das dem Farmer hilft

die Ernte zu optimieren, oder ist es der Händler? Jeder dieser Unternehmen hat für sich überzeugende Argumente und dabei unterschiedliche Ansichten darüber. „Diese Unsicherheit wer Zugang über welche Daten haben wird, wird ein großes Thema in der Zukunft sein“, ist Jones überzeugt. Ein dritter Punkt ist die Frage nach der digitalen Identität. Track and Trace-Plattformen wurden in der Corona-Zeit errichtet. Was passiert aber, wenn diese Plattformen die Informationen dafür nutzen, um zu identifizieren, wer immun gegen Covid-19 ist, und wer nicht? Dies könnte dazu führen, dass uns der Zugang zu bestimmten Gebäuden verwehrt wird. Aber auch welchen Versicherungsschutz wir bekommen könnte davon abhängen. Jones konkludiert. Die Art und Weise, wie die unterschiedlichen Regierungen, Regulatoren und Wettbewerber die alten Paradigmen der Datennutzung beginnen komplett neu zu erfinden, wird viele existierende Geschäftsmodelle über den Haufen werfen.

Neue Risiken etablieren sich Mit dem Aufstieg von Daten ergibt sich auch eine Veränderung des Risikos, wie James Alexander zeigt. Der erste Punkt ist die Unsicherheit der Haftung. Wer 60 | VERANSTALTUNG

haftet für was, ist in einer interdependenten Datenwelt schwierig zu beantworten. Ähnlich wie beim Farmerproblem, bei dem es um den Zugang und Eigentum von Daten ging, gibt es auch hier verschiedene Betrachtungsweisen. Am Beispiel des autonomen Autos wird dies verdeutlicht. Wer haftet bei einem Unfall? Der Software-Code, oder der Programmierer? Der Autohersteller? Die Personen im Auto? Der Flottenprovider? Die Stadt, die die Straßen und den Verkehr genehmigt? Und falls das Kommunikationssystem des Autos gehackt wird? Ist dann der Mobilnetzbetreiber zur Verantwortung zu ziehen? Die Antworten werden hier wohl auch von Land zu Land unterschiedlich beurteilt werden, glaubt Alexander. Während in China und Singapur wohl der Staat haften wird, wird in Kalifornien möglicherweise der Fahrer bzw. die Passagiere oder der Autohersteller zur Verantwortung gezogen werden. Das zweite Veränderung bezieht sich auf Cyberrisiken. Städte und Regierungen werden enger zusammenarbeiten, um geschlossene Systeme zu schaffen, die für Cyberattacken schwerer zu überwinden sind. Ein aktuelles Beispiel war vor kurzem Johannesburg, die für einige Tage ihre gesamte IT aufgrund eines Cyberangriffs abschaltete. Für die Versicherungen bedeutet das in Zukunft, die geschlos-


senen Ökosysteme zu verstehen und das heißt wiederum dabei zu sein, wenn diese aufgebaut und installiert werden. Die dritte Veränderung betrifft die wachsende Versicherungslücke, die durch die neuen Risiken entstehen und ruft nach Innovation. Der letzte Punkt liegt in der Ausbeutung der Natur, die nicht nur die Klimaveränderung verursacht, sondern auch den Verlust von Biodiversität. Tierund Pflanzensterben hat Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung, Schutz vor Überflutungen und auch auf die Migrationsbewegungen weltweit. Die Änderungen frühzeitig zu erkennen und ihre Funktionsweise zu verstehen und darauf aufbauend marktfähige Ökosysteme zu etablieren, sei der Schlüssel für Versicherungen, erklärt Alexander.

Disruption unausweichlich Mit den all den Daten, werden sich in den nächsten zehn Jahren auch unsere

Entscheidungsprozesse transformieren. Wir werden Versicherungen haben, die wir ein- und ausschalten können, und sie nur dann verwenden, wenn sie gebraucht werden. Es wird das Ende von Jahresverträgen oder Langzeitbeziehungen sein und auch Makler werden in letzter Konsequenz aufgrund der neuartigen Produkte umgangen werden. Es gibt schon jetzt immer mehr Geschäftsmodelle, die diese Vision in den nächsten zehn Jahren möglicherweise Realität werden lassen, so Jones. Ein weiterer Punkt, der die Personalisierung betrifft, ist die Hyperpersonalisierung. Bislang war die Personalisierung mit Hilfe von Gruppen und Untergruppen praktiziert worden, aber noch nicht mit Faktor n=1. Mit der Entwicklung der Gesichtserkennungstechnologie wird die Hyper-Personalisierung aber möglich. Gesichtserkennung ist heute bereits überall. Im öffentlichen Verkehr genauso wie in Modegeschäften usw. erklärt Jo-

Charity-Golfturnier NÜRNBERGER Versicherung Mitte Juli fand im Golfclub Schladming das diesjährige alljährliche Charity-Golfturnier der ­NÜRNBERGER Versicherung und der ­GARANTA Versicherung statt. Mit den Nenngeldern

und zusätzlichen Spenden konnte ein Betrag von 17.000 Euro aufgebracht werden, der karitativen Zwecken zugutekommen wird. Vorstandsvorsitzender Kurt Molterer: „Es freut mich, dass auch

nes. Wenn man diese Daten aus der Gesichtserkennung verknüpft, kann man die Bedürfnisse dieser individuellen Person erheben. In China wird diese Technologie bereits in der Gesundheitsversicherung angewandt. Ein weiterer Punkt, der in Zukunft eine große Rolle spielen wird, ist die Transparenz. Die Sichtweise darüber ist in den Unternehmen sehr unterschiedlich. Einige sehen es als eine Chance einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen, andere, vor allem die großen Player wiederum fühlen sich bedroht, weil sie fürchten, dass ihre internen Prozesse damit offengelegt werden. Für Alexander ist Disruption des Sektors unvermeidlich. Damit ist es auch unvermeidlich, dass die Industrie Kosten reduzieren und neue Strukturen aufsetzen muss. Er erwartet dabei einen massiven Einstieg neuer Marktteilnehmer befeuert von Hedgefonds, die von den hohen Margen in der Versicherungsbranche angezogen werden.

heuer wieder so viele Freunde und Geschäftspartner unserer Einladung gefolgt sind und damit ihr soziales Engagement unter Beweis stellen. In diesem Jahr gehen die Erlöse unseres Turniers über den ‚Licht ins Dunkel‘-Soforthilfefonds an zwei Familien, die aufgrund sehr schwerer Schicksalsschläge besonders auf Unterstützung angewiesen sind.“ Dr. Markus Ploner (Geschäftsführer Spängler IQAM Invest GmbH), Günther Kerle (Sprecher und Vorsitzender der österreichischen Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung), Günther Löckinger (Geschäftsführer GÖVD GARANTA Österreich), Christine Wolf (ProfiGolferin), Kurt Molterer (Vorstandsvorsitzender), Mag. Erwin Mollnhuber (Mitglied des Vorstands), Mag. Heinz Steinbacher (Mitglied des Vorstands)

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Datenweiterleitung vom Unfallgegner Stolperfalle DSGVO – oder doch nicht? Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 in Kraft, bis 25. Mai 2018 musste das österreichische DatenschutzAnpassungsgesetz 2018 umgesetzt werden. Da Versicherungsmakler mit personenbezogenen Daten arbeiten, gilt die DSGVO auch für ihren Berufsstand. Personenbezogene Daten sind definitionsgemäß alle Informationen, die sich auf eine bestimmte betroffene Person beziehen. Auch Kunden-, Polizzen- und Schadennummern sind unter anderem von der Definition betroffen. Georg Eisenzopf, CEO der SIVAG-Gruppe, wurde mit folgender Anfrage zu seinen Erfahrungswerten zum Thema DSGVO konfrontiert. Versicherungsmakler Erwin N. erhielt einen Brief vom Rechtsanwalt eines Geschädigten (nicht sein Kunde), dass er die Datenschutzrichtlinie grob fahrlässig oder vorsätzlich missachtet habe. Versicherungsmakler Erwin N. sollte eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und das Honorar des Anwaltes in Höhe von 1738 Euro inkl. USt. binnen 14 Tagen bei sonstiger Klage und Anzeige bei der Datenschutzbehörde begleichen. In der Unterlassungserklärung hätte der Versicherungsmakler bestätigen sollen, dass er es in Zukunft zu unterlassen habe, personenbezogene Daten oder Daten des verunfallten Fahrzeuges, unabhängig davon an wen, weiterzuleiten. Der Rechtsanwalt war der Meinung, dass der Versicherungsmakler keine Datenschutzvereinbarung mit dem Unfallgegner habe und damit auch wisse, dass eine Weiterleitung von Daten ein Verstoß gegen die DSGVO bedeute. Ebenfalls habe er die Daten seines Mandanten, also die Daten des Unfallgegners, unverzüglich zu löschen und einen Löschungsnachweis zu übermitteln. Er wurde auch aufge-

fordert, bekannt zu geben, welche Daten elektronisch überhaupt gespeichert wurden. Gleichzeitig wäre sein Mandant bereit, auf Schadensersatzansprüche aus dem Immaterialgüterrechtes zu verzichten, selbstverständlich nur, wenn Versicherungsmakler Erwin N. auch die Rechnung des Anwaltes binnen einer Woche begleiche.

Aber was hat Versicherungsmakler Erwin N. getan? Er hat den Verkehrsunfall von seinem Kunden aufgenommen, die Schadensmeldung ausgefüllt und die gegnerischen personenbezogenen Daten eingefügt sowie die Kfz-Daten des Gegners und dessen Führerscheinkopie hinzugefügt. Die Unterlagen wurden dem Versicherer des Kunden von Versicherungsmakler Erwin N. übermittelt. Aufgrund der Rückfrage des Kfz-Sachverständigen wurde das vollständige Dokumentenpaket auch diesem per E-Mail übermittelt. Versehentlich hat Erwin N. aber auch alle Daten des Unfallgegners, sogar die Führerscheinkopie, an die reparierende Werkstätte per E-Mail übermittelt.

Rechtliche Beurteilung Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny, akad. Versicherungskaufmann, hat die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes vorgenommen. 62 | KOMMENTAR

Hat der Versicherungsmakler Erwin N. mit der Weiterleitung der Daten des Unfallgegners an den Versicherer seines VN im Rahmen der Schadensmeldung gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen?

Nein. Bei der Verarbeitung und Weiterleitung von personenbezogenen Daten, wozu auch die Meldung der Daten des Unfallgegners an die eigene Haftpflichtversicherung im Rahmen der Schadensmeldung gehört, ist zuerst zu prüfen, ob der Versicherungsmakler Erwin N. die allgemeinen Grundsätze jeglicher Datenverarbeitung gem. Art. 5 DSGVO einhält. Dazu zählen unter anderem Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit etc. Sofern diese allgemeinen Grundsätze der Datenverarbeitung eingehalten werden, und damit der erste Schritt der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gewahrt ist (wovon wir hier einmal ausgehen), so ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage Erwin N. die Datenverarbeitung (Speicherung bei ihm und Weitergabe der Daten an die Versicherung etc.) rechtmäßig durchführen kann. Dabei ist zwischen sensiblen und nicht-sensiblen Daten zu unterscheiden. Bei Daten, die in Bezug auf ein Fahrzeug relevant sind, wird es sich in der Regel um nichtsensible Daten handeln.


Diese dürfen gem. Art. 6 DSGVO etwa dann verarbeitet werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Im vorliegenden Fall kann man argumentieren, dass die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden von Erwin N. erforderlich ist, und es ist weiters nicht davon auszugehen, dass die Interessen des Unfallgegners hier überwiegen.

sofern die Werkstätte direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnet, kaum gegen berechtigte Interessen des Unfallgegners. Es ist also davon auszugehen, dass bzgl. der Übermittlung an die Werkstätte ebenfalls kein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt. Muss Versicherungsmakler Erwin N. jetzt die Gegnerdaten aus seiner EDV löschen oder Dokumente schwärzen? Welchen Nachweis muss er liefern?

Wie schaut es rechtlich mit der Weiterleitung der Daten an den KFZSachverständigen bzw. an die Werkstätte aus?

Der Unfallgegner hat gem. Georg Eisenzopf, akad. Vkfm. Art. 17 DSGVO dann das Recht auf unverzügliche Löschung, wenn die Daten für die Zwe- mehr notwendig sind. Darüber hinaus cke, für die sie erhoben oder auf sons- muss der Versicherungsmakler die Datige Weise verarbeitet wurden, nicht ten grundsätzlich dann löschen, wenn die

Bzgl. des Sachverständigen gilt Ähnliches wie bei der Weitergabe an den Versicherer. Auch die Übermittlung der Daten an die versichernde Werkstätte verstößt,

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kunft per E-Mail gekommen ist, ist auch eine Auskunftserteilung per E-Mail möglich. Die WKO bietet hierzu Musterschreiben zur Auskunftserteilung an. Was der Unfallgegner im Detail verlangt, kann nur dem genauen Wortlaut des Anwaltsschreiben entnommen werden. Sowohl hinsichtlich des Rechts auf Löschung als auch hinsichtlich des Auskunftsrechts ist eine Frist von maximal einem Monat vorgesehen; im vorliegenden Fall ist jedoch die 14-tätige Frist des Anwalts zu beachten. Mag. Stephan M. Novotny, akad. Vkfm.

betroffene Person der Verarbeitung widerspricht, außer es liegen vorrangig berechtigte Gründe für die Verarbeitung vor. Unter Löschung versteht man die unwiderrufliche Entfernung des Personenbezugs bzw. der Rückschlussmöglichkeit auf den Unfallgegner. Hinsichtlich des Nachweises der Löschung ist zu sagen, dass Erwin N. gem. Art. 5 (2) DSGVO verpflichtet ist, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nachweisen zu können (Rechenschaftspflicht). Dies beinhaltet grundsätzlich auch einen Nachweis der Löschung der Daten. Zu diesem Zweck bieten sich Löschprotokolle an, die dokumentieren, dass die Daten gelöscht wurden. In jedem Fall hat der Unfallgegner gem. Art. 15 DSGVO gegenüber dem Versicherungsmakler ein Auskunftsrecht. Dies beinhaltet u.a. eine Kopie der Daten, deren Verarbeitungszwecke, die Kategorien der Daten, die Empfänger, die geplante Dauer der Speicherung und alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten. Die Auskunft ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen, in einer kompakten, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form. Insbesondere dann, wenn der Antrag auf Aus-

Hat Erwin N. überhaupt etwas von der Datenschutzbehörde zu befürchten?

Allenfalls könnte er etwas aufgrund der Übermittlung der Daten an die Werkstatt zu befürchten haben, wenn diese nicht direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnet. Kommt Erwin N. den Ansprüchen des Unfallgegners auf Auskunftserteilung oder Löschung nicht nach, kann der Unfallgegner zudem innerhalb eines Jahres Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erheben. Was für rechtliche Argumente hat er gegenüber dem Rechtsanwalt, dass er dessen Honorar nicht bezahlen muss?

Versicherungsmakler Erwin N. kann argumentieren, dass er nicht gegen die DSGVO verstoßen hat, da die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen seines Kunden im Sinne des Art. 6 f. DSGVO erforderlich war. Letztlich hängt diese Frage aber auch davon ab, auf welche Datenübermittlung der Anwalt sich bezieht. Wenn es ihm nur um die Übermittlung der Daten an den Versicherer geht, ist die Argumentation leichter, als wenn der Anwalt auch auf die Übermittlung der Daten an die Werkstätte Bezug nimmt. 64 | KOMMENTAR

Hat Erwin N. mit der Weiterleitung aller Persönlichen und Fahrzeugdaten inkl. Führerschein nun doch was falsch gemacht? Und wie hoch kann die Strafe sein?

Bzgl. der Weiterleitung ist davon auszugehen, dass er nichts falsch gemacht hat. Die Datenschutzbehörde orientiert sich grundsätzlich bei der Höhe der Strafen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und kann je nach Umständen des Einzelfalls auch eine bloße Verwarnung aussprechen. Dabei kommt es u.a. auf die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, die Zahl der von der Verarbeitung betroffenen Personen, das Ausmaß des erlittenen Schadens, das Vorliegen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit, getroffene Maßnahmen zur Schadensminderung sowie etwaige frühere Verstöße des Verantwortlichen an. Insgesamt wird daher in dem angeführten Fall aufgrund zahlreicher Milderungsgründe (u.a. kein großer Schaden, Fahrlässigkeit, nur eine betroffene Person, kurze Dauer und vermutlich keine früheren Verstöße) von keiner schweren Strafe auszugehen sein. Bzgl. der Höhe der Strafen lassen sich jedoch enorme Unterschiede ausmachen. Gem. Art. 83 DSGVO können Geldbußen in der Höhe von bis zu 10 Mio. oder 2% des Jahresumsatzes verhängt werden (bei besonders schweren Verstößen sogar 20 Mio. oder 4 % des Jahresumsatzes). Diese hohen Summen sind natürlich auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, da es hier um große Unternehmen geht, wie etwa die österreichische Post, der letztes Jahr 18 Mio. Geldbuße auferlegt wurden. Bei kleineren Vergehen – wie etwa von Erwin N. – ist in der Regel mit einer bloßen Verwarnung oder einer Geldstrafe von ein paar Hundert Euro zu rechnen. Es ist jedoch zu beachten, dass grundsätzlich Geldbußen für Verstöße dem Zweck nach in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein sollen und zudem die Datenschutzbehörde seit einiger Zeit ihre Strafen zu verstärken scheint. Aus diesem Grund ist es unmöglich, gesicherte Auskunft darüber zu geben, welche Strafe Erwin N. maximal drohen würde.


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Team: Doris Wrumen, Chefredakteur; Isabella Schachinger, Geschäftsführer; Christian Proyer; Christoph Schönfellner, Layout; Ilse Mantler; Michael Kordovsky; Mag. Christian Sec; Mag. Sigrid Hofmann. Fotos: Adobe Stock, ­risControl/Christoph Schönfellner, g&o brokernet, Georg Wilke, Thomas Pitterle, Foto Wilke, Ian Ehm, UNIQA/keinrath.com, Wolfgang Spekner, Roman Seidl, Kurt Keinrath, Veit Stoessel, EFM Versicherungs-

makler, Manuel Horn, Foto Fischer, Stephan Huger, Fräulein Flora, Michael Jurtin, Henisch Wiener Presse-Fotos. Nachdruck nur mit Quellenangabe u. schriftlicher Genehmigung d. Verlages. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Autors wieder und müssen sich nicht mit jener der Redaktion decken. Unverlangt eingesandte Manuskripte werden nicht retourniert. Mit der Annahme u. Veröffentlichung eines Artikels erwirbt der Verlag das ausschließliche Verlagsrecht daran, bis zum Ende des, der Veröffentlichung, folgenden Jahres. Produktanalysen werden nach besten Wissen erstellt, jedoch OHNE JEDE Gewähr. Angaben und Mitteilungen, welche von Firmen stammen, (pdi+/o/Public relation, oder namentlich gezeichnete Artikel), unterliegen nicht der Verantwortlichkeit der Redaktion. Ihre Wiedergabe besagt nicht, daß sie eine Empfehlung 66 | SCHLUSS

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