risControl 07 2020

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risControl Das Nachrichtenmagazin für Versicherungs- und Finanzinformation Nr. 06 - 2020 | Heft 490 | 41. Jahrgang

Zukunftsfit Interview mit Thomas Brauneder, Leiter Partnervertrieb der Merkur Versicherung AG in Österreich

Umfrage – Ein schwieriges Jahr mit guten Aussichten?

Präventive Gefahr Prävention soll uns vor den Gefahren des Lebens schützen. Ihr unsichtbarer Nutzen ist jedoch selbst eine schwellende Gefahr. von Mag. Christian Sec

Wenn das Virus „nicht mehr“ vor der Türe steht! Was macht es mit einem Versicherungsmaklerbüro und seinen Kunden, wenn das Virus nicht nur vor der Türe steht, sondern sich plötzlich mitten im Büro wiederfindet?

Wir haben uns innerhalb der österreichischen Versicherungswirtschaft umgehört, was wegen Covid-19 unternommen wurde und wie die Meinungen zum zweiten Halbjahr 2020 lauten.


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DER GUTE TON

Es gibt die repräsentative beziehungsweise parlamentarische Demokratie und die direkte Demokratie. Bei uns in Österreich sollte die parlamentarische Demokratie ausgeübt werden. Und das, wenn möglich, mit Anstand und Benehmen, meiner Meinung nach. Nur manchmal scheint es so, als ob die gewählten Volksvertreter davon eine andere Auffassung hätten, dann wird Politik plötzlich anders ausgeübt, mit etwas mehr Dialektaffinität und manchmal kommt das „Kind im Manne“ besonders stark zum Vorschein, obwohl natürlich auch Frauen ihr Kind im Innersten bewahrt haben und ihre gute Kinderstube vergessen können. Interessant sind die Erscheinungen, wenn das Kind überhandnimmt. Denn: Was machen kleine Kinder beziehungsweise Jugendliche, wenn sie etwas nicht hören wollen? Sie verlassen einfach den Raum, schnauzen pubertierend zurück oder suhlen sich im frühkindlichen Vergessenheitsmodus: „Was weiß ich, was ich gestern gesagt habe. Was interessiert mich das? Lass mich in Ruhe, du verstehst mich nicht und außerdem habe ich das so nie gesagt“. Gerne würden einige Politiker vergessen, was sie in letzter Zeit gesagt und getan haben. Vergessen hat so mancher jedoch auch seine gute Kinderstube. Doch, vielleicht sehe ich das falsch, und die Dialektaffinität soll nur die Nähe zum Volk repräsentieren? Ob das Volk das auch so möchte? Ausdrücke wie „Die FPÖ ist mir völlig powidl“, gehört vom ehemaligen Bundeskanzler Christian Kern im Jahre 2017, entlockten allen wahrscheinlich ein Schmunzeln. Vielleicht mag er Powidl sehr gerne, man weiß es ja nicht. Der Ausspruch war volksnah, aber weit von Vulgarismen entfernt. Dass nicht ausgeübte Political-Correctness-Sprache als Kommunikationswaffe eingesetzt werden kann, zeigte der ehemalige Neos-Chef Matthias Strolz, der bewusst, meiner Meinung nach, Vulgarismen einsetzte. Nur zwischen ge-

03 | EDITORIAL

wähltem nicht üblichen Einsatz von Dialektausdrücken und Sprachflatulenzen aufgrund von überbordenden Emotionen gibt es große Unterschiede. Die Zeiten haben sich geändert, es gibt nicht mehr die stille Ecke, wo man über andere herziehen kann, denn es wird alles gefilmt, aufgezeichnet und für spätere Momente aufgehoben. Die Hinterzimmergespräche sind in der neuen digitalen Welt fast nicht mehr führbar. Herr und Frau Politiker muss jederzeit damit rechnen, dass ihnen ihre Tätigkeiten und Aussagen vorgehalten werden können. Damit muss man leben, umgehen können und beweisen, dass man eines gewählten Volksvertreters würdig ist. Der Blick in eine NationalratsabgeordnetenRunde zeigt folgendes: Sie lesen ihre EMails oder was auch immer sie da mit ihren kleinen hochtechnischen Geräten machen, sie tratschen in alter Kindermanier mit ihren Sitznachbarn und lassen den Vortragenden einen guten Mann oder Frau sein. Bei unangenehmen Fragen nutzen sie wie Pubertierende oft Vulgarismen. Es geht aber noch tiefer, gehört, gelesen und fast nicht geglaubt. Aber was ist die Reaktion auf all die sprachlichen Ausrutscher in der letzten Zeit? Gemeinsames Kopfschütteln, was nicht alles möglich ist, aber sonst nichts. Wie schon gesagt, Ausreden wie „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ oder „Es gibt eine Tonaufnahme davon – das ist aus dem Zusammenhang gerissen und war ganz und gar anderes gemeint“ stehen dann auf der Tagesordnung. Die Hoffnung auf Reaktionen bleibt bestehen. Herr oder Frau Politiker kommt heim, die betagte Mutter spricht: „Dafür eine Woche kein Fernsehen, keine Lieblingsspeise und fünf Mal in Schönschrift ‚Ich werde mich in der Öffentlichkeit ordentlich benehmen und eine Stunde still am O… sitzen.‘“ Das wäre doch wenigstens etwas! Ihre Doris Wrumen


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Editorial Der gute Ton

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News 06 06 06 07 07 08 08 08 09 09 10 10 10 12 12 12

Neue Obfrau

Coverstory

Wirtschaftskammer Österreich

Digitales Service

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Zurich Versicherung

Chef-Sachverständiger

Ein schwieriges Jahr mit guten Aussichten?

faircheck

Reiseversicherung immer sinnvoll

Markt

Europäische Reiseversicherung

Versicherungsschutz für heimische Almen VVO

Neuer Fachgruppenobmann

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Versicherungsmakler Vorarlberg

Prognose 2020-2021 WIFO

22

Zurich Versicherungs-AG

42

muki VVaG

42

GrECo International AG

42

Fachverband der Finanzdienstleister

43

Wiener Städtische Versicherung

43

ÖAMTC

43

Creditreform

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Einrichtung einer Gleichbehandlungsstelle Neuer Vorstandsvorsitzender Führungswechsel Publikumswahl

Kfz-Auslandsschäden 1. Halbjahr 2020

Verwundbares Europa Covid-19 als Urlaubs-Stornogrund durchblicker.at

Nachhaltigkeitsindex VÖNIX

55

Vienna Insurance Group

Finanzierung Gewerbeplus – Das Kraftpaket im Risikomanagement für Betriebe jeder Branche und Größe! Unter den Top 3 beim Versicherungsaward Austria 2020 1. Quartal FMA

Gut aufgestellt Versicherungsagenten

Zwei neue Anleihen geplant UNIQA

Performance 2019 Valida Vorsorge Management

Innovations Champion ARISECUR

Forderung nach Schutzschirm ACREDIA Versicherung AG

Neuer R+V Tarifrechner Wenn das Virus „nicht mehr“ vor der Türe steht! On- und Offline-Rechtsschutz Wiener Städtische Versicherung AG

04 | INHALT


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54 46

48 Kolumne 16 44 54

26

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Interview

Mit Schadenersatzklage zu einem sorgenfreien Leben in den USA

24

von Mag. Christian Sec

Haftpflichtversicherung ist kein Freibrief

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Zukunftsfit Thomas Brauneder, Leiter Partnervertrieb der Merkur Versicherung AG in Österreich

von Mag. Christian Sec

Herzlichkeit, Verlässlichkeit und Fachkenntnis

von Mag. Christian Sec

Wolfgang Gailer, Geschäftsführer der Gailer Versicherungsmakler GmbH

Kommentar

Finanzen

Präventive Gefahr

Cold Calling versus Bestandsbetreuung Aber bitte RICHTIG

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von Michael Kordovsky

von Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny, akad. Vkfm., und Georg Eisenzopf, akad. Vkfm.

Die Rechtsschutzversicherung in Zeiten von COVID-19 von Dr. Helmut Tenschert

Der Unternehmer und die Betriebsrechtsschutzversicherung

ESG-Investments auf dem Prüfstand

Veranstaltung 56 57

von Dr. Helmut Tenschert

Preisträger Versicherungs Award Austria

Campus-Eröffnung Merkur Versicherung

05 | INHALT


Neue Obfrau

Wirtschaftskammer Österreich Die Bundessparte Information und Consulting (BSIC) in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat eine neue Obfrau. Die Oberösterreicherin Angelika Sery-Froschauer wurde bei der konstituierenden Spartenkonferenz für die kommende Funktionsperiode bis 2025 einstimmig gewählt. Sery-Froschauer ist bereits seit 2010 Obfrau des Fachverbandes Werbung und seit 2015 Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Sie folgt damit Alfred Harl nach, der die Bundessparte mit großem Enga-

gement durch die Corona-Krise geführt hat. Gemeinsam mit Sybille Regensberger (Tirol) und Johann Lackner (Burgenland) wird sie in den kommenden Jahren die Interessen der rund 130.000 wissensbasierten Dienstleistungsunternehmen der Bundessparte BSIC in der WKÖ vertreten. „Ich danke allen Mitgliedern der Spartenkonferenz für das in mich gesetzte Vertrauen und freue mich darauf, gemeinsam mit meinem Team, die besonderen Herausforderun-

gen in dieser fordernden Zeit zu meistern“, so Sery-Froschauer.

gabe entfällt zukünftig – ein Ausdruck auf herkömmlichem Druckerpapier ist ausreichend. Kunden können ab sofort die Internationale Versicherungskarte auf verschiedenen Wegen anfordern. Ganz neu ist die Möglichkeit, diese im Kundenpor-

tal der Zurich online zu bestellen und als PDF zu erhalten. Wie bisher kann die Internationale Versicherungskarte auch telefonisch oder per E-Mail bestellt werden oder bei einer Zurich-Geschäftsstelle abgeholt werden. Die „grüne Karte“ sollte bei Auslandsreisen mit dem eigenen Fahrzeug immer mitgeführt werden, denn in einigen Ländern ist das sogar verpflichtend und es kann zu empfindlichen Strafen führen, falls das nicht der Fall ist.

Digitales Service Zurich Versicherung

Ab 1. Juli gelten neue Regeln für die Internationale Versicherungskarte, die als international anerkannter Nachweis für die Kfz-Haftpflicht-Versicherung dient. Um gültig zu sein, musste sie bisher auf grünem Papier gedruckt sein. Diese Vor-

Angelika Sery-Froschauer

Chef-Sachverständiger faircheck

Ing. Thomas Leitner wird ab 1. September Chef-Sachverständiger bei faircheck. Er ist EU-zertifizierter Sachverständiger für Gebäudeschäden und seit 2009 im Unternehmen als Schadenexperte tätig. Im Bereich von faircheck Immoservice ist er bis dato überdies als zertifizierter Gebäudesicherheits- und Sichtprüfer nach ÖNORM B1300 und B1301 für Hausverwaltungen und Private im Einsatz. Als Chef-Sachverständiger wird der in Tirol lebende gebürtige Steirer nun für den Bereich mobile Schadenregulierung in ganz Österreich zuständig sein. Zu sei-

nen Tätigkeitsschwerpunkten zählt nicht nur die Betreuung bestehender Schadenexperten alias Schadenregulierer, sondern ebenso der Aufbau von neuen Schadenexperten in allen Regionen Österreichs. Das dynamische Leistungsprofil von faircheck verlangt erweiterte Skills. „Gerade die neuen Schadenexperten, von denen derzeit einige in Aussicht sind, brauchen von Anfang an eine gute Betreuung, um in unser System einzutauchen. Außerdem finde ich es auch nicht übel, für ‚uns‘ Schadenexper06 | NEWS

Ing. Thomas Leitner

ten/Schadenregulierer/fairchecker einen Ansprechpartner zu haben", hält Thomas Leitner fest.


Reiseversicherung immer sinnvoll Europäische Reiseversicherung „Das stärkste Motiv für den Abschluss einer Reiseversicherung ist der Schutz für den Stornofall, etwa wenn aufgrund eines Krankheitsfalles der Urlaub nicht angetreten werden kann“, so Vorstandsvorsitzender Mag. Wolfgang Lackner. Der Abschluss einer Reiseversicherung

kommt aber auch Urlaubern zugute, wenn sie am Urlaubsort erkranken, einen Unfall erleiden oder das Gepäck verloren geht. „Fälschlicherweise wird die Wichtigkeit eines ausreichenden Reiseschutzes bei Reisen in der eigenen Heimat häufig unterschätzt“, warnt Lackner.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen stuft die Europäische Reiseversicherung Covid-19 nicht als Pandemie ein und versichert damit in der Storno- und Reiseabbruchversicherung. Das gilt, solange die Situation stabil bleibt. Auch während der Reise besteht Deckung bei einer Erkrankung an Covid-19. Während der Reise sind sämtliche damit verbundenen Behandlungskosten inklusive Covid-Test und Rückreisekosten gedeckt.

Versicherungsschutz für heimische Almen VVO Leider kommt es auf Österreichs Almen vereinzelt zu Unfällen mit Weidetieren. Um der teilweise großen Verunsicherung entgegenzutreten, betont die österreichische Versicherungswirtschaft in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich: Im Rahmen eines mehrstufigen Versicherungsschirmes der landund forstwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung sind diese Schadensfälle aus der Tierhaltung gedeckt. Jeder Landwirt in Österreich, der über eine land- und

„Scaring Cow Challenge“ auf TikTok „Kühe schrecken“ ist ein neuer Hit auf TikTok, mit Kurzfilmen überzeugen (sinnbefreite) Menschen, wie cool es ist, Kühe in die Flucht zu schlagen. Es ist den „TikTokern“ nur zu wünschen, dass sich keine Mutterkuh mit ihren Kälbchen auf der Weide befindet. Denn auch das größte Fluchttier wird als Mutter zur gefährlichen Gegnerin.

forstwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, ist versichert und geschützt! „Durchschnittlich beträgt die Versicherungssumme bei diesen Produkten bei allen heimischen Versicherungen rund drei Millionen Euro, diese Summe reicht, um hier etwaige Schadenersatzverpflichtungen abzudecken“, betont VVO-Präsident Kurt Svoboda. Zusätzlich zu dieser land- und forstwirtschaftlichen Grunddeckung gibt es in einzelnen Tourismusregionen Freizeitpolizzen, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen. „Im vergangenen Jahr ist es uns gelungen, entscheidende Verbesserungen zu erreichen. Neben einem verstärkten Versicherungsschutz für unsere Alm- und Weidewirtschaft setzen wir auch auf Bewusstseinsbildung. So haben wir gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium sowohl für die TierhalterInnen als 07 | NEWS

auch für die Freizeit- und Tourismusgäste Verhaltensregeln erarbeitet, damit jeder weiß, was von ihm erwartet wird“, unterstreicht Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich. Bei rund 90 Prozent der Unfälle mit Rindern ist ein Hund der Auslöser. Als Hundehalter sollte man den Hund immer an der Leine führen und in der Mitte der Gruppe halten. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Hund sich ruhig verhält. Besondere Vorsicht ist bei Herden mit Stieren, Mutterkühen und Jungtieren geboten.


Neuer Fachgruppenobmann Versicherungsmakler Vorarlberg In der konstituierenden Sitzung der Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten wurde Michael Selb als Fachgruppenobmann gewählt. Er folgt damit dem

langjährigen Fachgruppenobmann Gerhard Veits. Als Selbs Stellvertreter wurden Andreas Walser und Gerhard Veits bestellt.

Prognose 2020-2021 WIFO

Die zur Eindämmung der Covid19-Pandemie getroffenen Maßnahmen führen in Österreich zu einer Rezession. Mit 7,0 Pozent (gegenüber dem Vorjahr) sinkt die Wirt¬schaftsleistung 2020 deutlich stärker als in der Finanzmarktund Wirtschaftskrise 2008/09. „Die umfangreichen Restriktionen, die verhängt wurden, haben eine weltweite Rezession zur Folge. In Österreich ist dies die tiefste Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg.

Sie resultiert aus dem gleichzeitigen Auftreten negativer Angebots- (Schließungsmaßnahmen) und Nachfrageschocks (ausgeprägte Zurückhaltung bei Konsum- und Investitionsausgaben, massiver Einbruch der Auslandsnachfrage)", so der Autor der aktuellen WIFO-Prognose Mag. Dr. Christian Glocker, MSc. Nach einem Rückgang um 7,0 Prozent 2020 dürfte die Wirtschaftsleistung 2021 um 4,3 Prozent zunehmen. Auch wenn die-

Michael Selb

ser Aufholprozess im historischen Vergleich dynamisch ist, dürfte das BIP am Ende des Prognosehorizontes das Vorkrisenniveau noch nicht erreicht haben. Auf der Angebotsseite prägen die Sachgütererzeugung und die Marktdienstleistung den starken Einbruch, auf der Nachfrageseite die Exporte, die Investitionen sowie der Konsum der privaten Haushalte. Nach einem Anstieg der Beschäftigung 2019 um 1,6 Prozent erwartet das WIFO nun für 2020 einen Rückgang um 2,1 Prozent. Im Einklang mit der erwarteten Konjunkturerholung wird sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt 2021 entspannen.

Einrichtung einer Gleichbehandlungsstelle Zurich Versicherungs-AG Das Unternehmen setzt ein wichtiges Zeichen zum Bekenntnis der Gleichstellung von Mitarbeitenden. Mit der Einrichtung einer Gleichbehandlungsstelle gibt es ab sofort einen zentralen Anlaufpunkt für Fragen rund um dieses Thema. Andrea Stürmer, MSc MPA, Vorsitzende des Vorstands: „Bei Zurich Österreich fördern wir Vielfalt, denn sie macht uns stärker. Diversität und Inklusion bereichern unser Miteinander im Unternehmen und helfen uns gleichzeitig im Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden.“ Das Unternehmen setzte schon bisher sicht-

bare Zeichen beim Thema Diversität und Inklusion. Mit der Einrichtung dieser Stelle wird ab sofort ein interner Kontaktpunkt für Diskriminierungsthemen in Bezug auf Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung und Behinderung geboten. Das Ziel ist der Informationsaustausch sowie die Unterstützung und Beratung zur Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden von Zurich Österreich und deren Tochtergesellschaften. Im Rahmen von unternehmensinternen 08 | NEWS

Andrea Stürmer, MSc MPA

Aktivitäten wird das Bewusstsein der Mitarbeitenden für das Thema gestärkt.


Neuer Vorstandsvorsitzender muki VVaG

Thomas Ackerl ist der neue Vorstandsvorsitzende der muki. Die Agenden des bisherigen Vorstandsdirektors für Vertrieb und Marketing, Thomas Ackerl, wurden um die Zuständigkeit für Personal und Revision erweitert, außerdem wurden die Teilbereiche Marketing und Öffentlichkeitsarbeit unter seiner Leitung zusammengeführt. Gleichzeitig übernahm Ackerl den Vorstandsvorsitz von Mag. Alexander Putz, der weiterhin als Vorstandsdirektor für Finanzen und Controlling tätig ist. Mag. Dr. Niklaus Riener, MSc übernimmt zusätzlich die Verantwortung für Organisation und Informationstechnik und ist künftig Vorstandsdirektor für

Versicherungstechnik und IT. Der neue Vorstandsvorsitzende Thomas Ackerl ist 38 Jahre alt und seit 1998 in der Versicherungsbranche tätig. Bei muki war er als Vertriebsdirektor und Leiter des Maklervertriebes tätig, bevor er 2018 Bereichsleiter und Anfang 2020 Vorstandsdirektor für Vertrieb und Marketing wurde. Zu seiner neuen Aufgabe sagt er: „Ich freue mich sehr, dass ich meinen Beitrag dazu leisten kann, muki zum Vorteil unserer Kunden und Vertriebspartner zukunftsfähig aufzustellen. Im Gesamtvorstand sind wir uns einig, dass die bekannte muki Handschlagqualität erhalten bleibt, während

Führungswechsel GrECo International AG

Mit 1. Juli 2020 gab es eine Änderung an der Führungsspitze. Mag. Dr. Christian Oppl, Vorstand für Sales & Account Management, wechselte in den Aufsichtsrat. Sein Ressort übernahm Akad. Vkfm. Christoph Repolust, der bisher das Vorstandsressort Risiko- und Versicherungstechnik leitete. Neu im Vorstandsteam ist Dipl. Bw. Andreas Schmitt, der ab sofort das Ressort Risiko- und Versicherungstechnik verantwortet. Christian Oppl leitete seit 2011 den Bereich Sales & Marketing Coordination der gesamten GrECo-Gruppe, bevor er vor drei Jahren in den Vorstand wechselte. Christoph Repolust startete 2011 als Regional Manager für die Steiermark und übernahm 2016 das Vorstandsressort Risiko- und Versicherungstechnik. Auch er verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung am Versicherungsmarkt. Andreas Schmitt, Neuzugang im Vorstand,

ist ein Versicherungsprofi mit umfassendem Know-how. Er war in den vergangenen 20 Jahren in unterschiedlichen Fach- und Führungspositionen der Ver-

Thomas Ackerl

wir uns bemühen, künftig noch rascher, flexibler und vertriebsorientierter zu handeln.“

sicherungsbranche tätig, davon 17 Jahre im Industrieversicherungsgeschäft, das er zuletzt bei der Allianz verantwortete. Ab jetzt setzt sich der Vorstand zusammen aus: Markus Schmidbauer, Finanzen und Administration, Christoph Repolust, Sales & Account Management, und Andreas Schmitt, Risiko- und Versicherungstechnik.

Markus Schmidbauer, Mag. Dr. Christian Oppl, Christoph Repolust und Andreas Schmitt

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Publikumswahl

Fachverband der Finanzdienstleister Die Vermögensberater in Österreich stellen sich wieder zur Publikumswahl auf. Ab sofort können Kunden abstimmen. Das Voting auf wko.at/publikumswahl läuft bis 30. November 2020. Die Vermö-

gensberater sind aufgerufen, ihre Kunden zu kontaktieren, damit diese eine Empfehlung abgeben können. Für eine entsprechende Werbeunterstützung erhalten die Vermögensberater vom Fachverband

Kfz-Auslandsschäden Wiener Städtische Versicherung Aufgrund der aktuellen Situation werden diesen Sommer Citytrips oder Strandurlaube vor allem mit dem eigenen Auto erfolgen. Der Versicherer analysiert, in welchen Urlaubsländern das Unfallrisiko am höchsten ist. Insgesamt verreisen laut Statistik Austria rund zwei Drittel aller Österreicher mit dem Pkw. Eine Analyse des Unternehmens zeigt: Während der Sommermonate von Juni bis September werden die meisten Kfz-Haftpflichtschäden im Ausland verzeichnet. Deutschland ist mit fast einem Drittel aller Schäden der absolute Spitzenreiter. Dahinter folgen Italien mit 13,5 Prozent und Ungarn mit 8,5 Prozent. Ein weiteres sehr beliebtes Autoreiseland der Österreicher ist Kroatien, hier passieren 7,4 Prozent aller Kfz-Auslandsschäden. Grundsätzlich sind etwaige Fremdschäden durch

die gesetzliche Haftpflichtversicherung gedeckt, doch bleibt man auf Schäden am eigenen Fahrzeug zu 100 Prozent sitzen – sofern dieser nicht durch eine Teilbzw. VollkaskoVersicher ung geschützt ist. „Daher empfehlen wir, zusätzlich online eine Reisekaskoversicherung abzuschließen, die auch private Gegenstände im Fahrzeug schützt. So kann man den Urlaub sowohl in Österreich als

1. Halbjahr 2020 ÖAMTC

Zwischen 01.01. und 29.06. starben 146 Menschen im österreichischen Straßenverkehr. Das sind laut den vorläufigen Zahlen des BMI um 26 Prozent weniger als im ersten Halbjahr des Vorjahres (197 Getötete). Ein wesentlicher Einflussfaktor war hier die landesweite Einschränkung ab Mitte März. „Das ist die

bisher beste Bilanz seit Aufzeichnungsbeginn. Allerdings stieg das Verkehrsaufkommen seit den ersten Lockerungen bereits wieder an. Und die zweite Jahreshälfte ist in der Regel unfallreicher“, ergänzt ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé, daher sei die weitere Einschätzung des Jahres mit Vorsicht zu se10 | NEWS

in Kürze per Post ein Schreiben mit 20 Bewerbungskarten. Zur Ermittlung der Sieger wird in erster Linie die Höhe der Bewertung, aber auch die Anzahl und Qualität der Kommentare zur Weiterempfehlung und die Anzahl der Bewertungen berücksichtigt. Zum Vermögensberater des Jahres 2019 wurde Andreas Petschar aus Villach gewählt, Petschar erreichte bereits drei Erstplatzierungen.

auch im Ausland sorgenfrei genießen“, sagt Vorstandsdirektorin Doris Wendler. Um auch im Ausland einen Versicherungsnachweis erbringen zu können, sollten Urlauber bei Autoreisen unbedingt die internationale Versicherungskarte mitführen. Diese kann seit 1. Juli auf weißem Papier selbst ausgedruckt werden.

hen. Der Bundesländervergleich weist bei sieben Bundesländern einen Rückgang bei der Anzahl der Verkehrstoten auf, nur in Vorarlberg und Wien hat sich die Zahl leicht erhöht. „Besonders im Sommer, bei Schönwetter und an Wochenenden steigt das Risiko für schwere Unfälle – dies hat das vergangene Wochenende leider wieder gezeigt. Einerseits sind mehr Leute unterwegs, andererseits neigen viele Lenker bei guten Bedingungen zu Selbstüberschätzung und unüberlegten Fahraktionen“, so Nosé abschließend.


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Verwundbares Europa Creditreform

Die Creditreform Rating AG hat einen Index entwickelt, um die strukturelle Pandemie-Anfälligkeit der EU-Länder und des Vereinigten Königreichs zu messen. Der Pandemic Vulnerability Index (PVI) gibt die ökonomische, gesundheitliche und gesellschaftliche Anfälligkeit bei einem derartigen Ausbruch wieder. Die jetzt veröffentlichte Untersuchung bescheinigt Österreich eine gute Wi-

derstandsfähigkeit, während Italien und Griechenland zur Risikogruppe zählen und zu den Schlusslichtern des Rankings gehören. Primär wurden fünf Faktoren – die Wirtschaftsstruktur, der Arbeitsmarkt, das Gesundheitssystem, die Bevölkerung und die Kapazitäten für das mobile Arbeiten – untersucht, um daraus den PVI-Wert zu bilden. Wichtig dabei: Das Ranking bildet nicht das aktuelle Infektionsgeschehen

ab, sondern die relative Verwundbarkeit gegenüber Pandemien. Der PVI bewegt sich auf einer Skala zwischen -0,65 und +0,65. Höhere Werte stehen für eine größere Anfälligkeit gegenüber Covid-19 und Pandemien im Allgemeinen. Der PVI zeigt deutlich, dass Staaten im Süden und am Rand der Europäischen Union, namentlich Italien, Kroatien, Malta und Griechenland, tendenziell anfälliger sind. Im Norden und im Kernland Europas finden sich mit Luxemburg, Deutschland, Dänemark und Großbritannien die weitaus widerstandsfähigeren Länder und Volkswirtschaften.

Covid-19 als Urlaubs-Stornogrund durchblicker.at

Einschränkungen in der Reisetätigkeit in Folge von Pandemien sind grundsätzlich von Versicherungsleistungen der Reiseversicherungen ausgenommen. „Einige Versicherer haben ihre Leistungen aber angepasst. Diese Versicherungen akzeptieren eine Covid19-Erkrankung nun als Grund für die Kostenrückerstattung nach einer Stornierung oder einem Abbruch der Reise“, erklärt Geschäftsführer Reinhold Baudisch. Eine erweiterte Deckung bieten derzeit die Europäische Reiseversicherung, die Lifecard-Travel-Assistance (LTA)

sowie die AXA. Alle anderen Ereignisse im Zusammenhang mit der Pandemie – also beispielsweise Reisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen oder weitere behördliche Richtlinien – sind nach wie vor ausgeschlossen. Ein Wermutstropfen bleibt aber: Die Versicherungen können die Zusage für die zusätzliche Deckung jederzeit – auch rückwirkend – widerrufen. Damit ist zu rechnen, falls es aufgrund einer steigenden Fallzahl wieder zu verschärften Maßnahmen sei-

Nachhaltigkeitsindex VÖNIX Vienna Insurance Group

Die Vienna Insurance Group bleibt auch für 2020/2021 im österreichischen Nachhaltigkeitsindex VÖNIX gelistet und wird seit 2005 und somit seit dem Bestehen des Index geführt. Der VÖNIX ist die Nachhaltigkeits-Benchmark des österreichischen Aktienmarkts. Er beinhaltet jene an der Wiener Börse notierten hei-

mischen Unternehmen, die hinsichtlich ökologischer und gesellschaftlicher Aktivitäten führend sind. Die VIG-Gruppe hat im Mai 2019 ihre Klimawandelstrategie mit einer strikten Investitions- und Underwriting-Leitlinie für den Kohlesektor veröffentlicht, um so den Übergang in eine umweltfreundliche, CO2-arme Zu12 | NEWS

Reinhold Baudisch

tens der Regierungen im In- und Ausland kommt.

kunft zu fördern. Das Versicherungsunternehmen zieht sich schrittweise aus dem Kohlesektor zurück, schließt seit dem Vorjahr keine neuen Versicherungsverträge mehr für Kohlekraftwerke und -minen ab und erhöht gleichzeitig die Investitionen in umweltfreundliche Anlageformen. „Wir verstärken die Investitionen in Richtung Schiene, Wind- und Wasserkraft und werden unsere Strategie der Erhöhung von sogenannten Green Bonds konsequent weiter fortsetzen“, betont Generaldirektorin Elisabeth Stadler.


Finanzierung Die Wiener Städtische ∙ Donau Leasing finanziert nun auch nicht-leasingfähige Fahrzeuge. Leasing hat sich in den letzten Jahren als beliebte Finanzierungsform in Österreich etabliert. Laut dem Leasingverband Österreich ist bereits jedes zweite Kraftfahrzeug geleast. Im Jahre 2019 hat das Leasing Neugeschäft in Österreich 6,5 Milliarden Euro betragen. Gemessen in Stückzahlen entspricht das 242.000 Neuverträge, ein Zuwachs von 12,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ein Markt der noch ein großes Potenzial hat. Doch nicht jeder will leasen und auch nicht jedes Fahrzeug ist leasingfähig. Wiener Städtische ∙ Donau Leasing hat nun die passende Lösung: Flexikauf. Beim Lea-

sing mietet der Kunde das Fahrzeug von der Leasinggesellschaft. Anders beim Flexikauf: Hier kauft der Kunde das Fahrzeug von der Leasingfirma und bezahlt den Kaufpreis in Raten. Ganz nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Kunden können Eigenmittel und Restwert flexibel vereinbart werden. Sie erhöhen die erste Rate und die letzte Zahlung, dafür reduzieren sich die monatlichen Raten. Mit Bezahlung der letzten Rate wird der Kunde automatisch Eigentümer des Fahrzeugs. „Durch die Portfolio-Erweiterung sprechen wir eine neue Zielgruppe an, die wir

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Gewerbeplus

Das Kraftpaket im Risikomanagement für Betriebe jeder Branche und Größe!

Eine Betriebsversicherung als umfassendes und praxisbewährtes Leistungspaket, das auf die individuellen Anforderungen des Unternehmers eingeht und exakt darauf zugeschnitten wird. Das ist das effiziente Erfolgsmodell der Niederösterreichischen Versicherung AG für Klein- und Mittelbetriebe.

Mit dem Versicherungspaket G ­ ewerbeplus der NV wurde ein Produkt mit Leistungsund Deckungsumfang geschaffen, das allen modernen Ansprüchen an eine zeitgemäße Gewerbeversicherung gerecht wird. Für einzelne Branchen gibt es vordefinierte Risikopakete bzw. Bausteine, die eine umfassende Existenzsicherung gewährleisten. Die professionelle Versicherungssummenfindung ist dabei ein wichtiges Element, das sowohl für den Kunden wie auch den Berater Sicherheit und Komfort in der optimalen Gestaltung des Deckungsumfangs bietet. Dabei wird jedes Gebäude einzeln bewertet, sie sind dann aber im Gesamten versichert – nach dem einzigartigen Prinzip der Höchsthaftungssumme. Die Gesamt-Höchsthaftungssumme für alle Gebäude steht immer auch zur Deckung eines Schadens an einem einzelnen Gebäude zur Verfügung. Und das zum Neuwert. Nach dem Prinzip der Höchsthaftungssumme versichert die NV übrigens auch die gesamte kaufmännische und technische Betriebseinrichtung und das Warenlager – sowie sonstige individuelle Zusatzrisiken. Mit Mai 2020 wurde die Grunddeckung erweitert, Sublimite erhöht und neue Zusatzdeckungen aufgenommen. Unter anderem bringt das Produkt-Update Deckung einer groben Fahrlässigkeit mit 100 Prozent der Versicherungssumme (max. € 10 Mio. in der Feuer- und Sturmversicherung, max. € 1 Mio. in Ein14 | MARKT

bruchdiebstahl- und Leitungswasserversicherung). Außerdem werden optische Schäden in der Sturmversicherung mitversichert und ein obligatorischer Katastrophenschutz von € 5.000 in die Grunddeckung aufgenommen. In der Transportversicherung wird das Be- und Entladerisiko eingeschlossen, die Zeitwertstaffel für die technisch kaufmännische Betriebseinrichtung abgeändert und der Produktaufbau vereinfacht. Das neue Gewerbeplus bietet mehr Flexibilität im Verkauf durch höhere Streitwertgrenzen in der Rechtsschutzversicherung, erweiterte Selbstbehaltsvarianten sowie Erstrisikoversicherungssummen in der Technikversicherung und höhere Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung. Besonders hervorzuheben ist der ITNotfall- und Cyberschutz für Klein- und Mittelbetriebe. Dieser deckt die Kosten der Computer-Forensik, der Betriebsunterbrechung und die Ansprüche Dritter wegen Informationssicherheitsverletzungen. Das Produkt bietet neben der CyberRisikoversicherung einen 24/7 Support bei IT-Problemen oder im Cyber-Notfall. Gewerbeplus ist eine innovative Lösung für alle Betriebe: egal ob Dienstleistung, Handel oder Produktionsunternehmen und bietet optimalen Versicherungsschutz für jeden Gewerbebetrieb. www.nv.at


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Mit Schadenersatzklage zu einem sorgenfreien Leben in den USA Der Mythos hält sich hartnäckig. Mit der Katze im Mikrowellenherd und dem Kaffee beim McDonalds kann man in den USA Millionen scheffeln, in dem man die Unternehmen anpatzt. von Mag. Christian Sec Es wird erzählt: Man verklage in den USA ein Unternehmen auf Schadenersatz und sorge für immer aus. Tatsächlich sind manche Summen für die, die Unternehmen verklagt werden exorbitant. Punitive Damages nennt man im US-amerikanischen Recht einen Schadenersatz, der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen Schaden hinaus zuerkannt wird. Solche Punitive Damages werden fällig, wenn Unternehmen grob schuldhaft und vorsätzlich schädigen. Ihr Zweck ist die Bestrafung und Abschreckung der Schädiger. Der Fall des Pestizide-Hersteller Monsanto ist dafür eines der berühmtesten Beispiele. So wurde der US-Konzern von einem Geschworenengericht im August 2018 zu 39,2 Mio. US-Dollar Schadenersatz und 250 Mio. US-Dollar Punitive Damages verurteilt. Auslöser war eine Klage von Dewayne Johnson, der durch Glyphosat an Krebs erkrankt ist. Mit dem Kauf von Monsanto durch die Bayer AG wird auch diese immer wieder Opfer von Schadenersatzforderungen nach US-Recht. So wurde der deutsche Chemiekonzern gemeinsam mit BASF von einem amerikanischen Gericht verurteilt, an den amerikanischen Pfirsichbauer aus Missouri insgesamt 265 Millionen Dollar zu zahlen. Der Schaden setzte sich aus 15 Millionen Dollar Schadenersatz und

250 Millionen Strafschadenersatz (Punitive Damages) zusammen. Der Pfirsichbauer hatte das Unternehmen dafür verantwortlich gemacht, dass er durch den Einsatz von Dicamba auf benachbarten Feldern Ernteverluste erlitten hatte. 16 | KOLUMNE

Aber es geht noch viel mehr: Der Tabakkonzern R.J. Reynolds musste der Witwe eines Kettenrauchers nach einem Urteil eines Gerichts 23,6 Milliarden Dollar Schadenersatz zahlen. Die Frau hatte das Unternehmen geklagt, nach-


dem ihr Mann im Alter von 36 Jahren an Lungenkrebs gestorben war. Der Vorwurf der Witwe: Der Tabakkonzern habe die Gefahren des Rauchens und die Suchtgefahr seiner Produkte verheimlicht. Das Urteil der Geschworenen gab der Witwe recht. R.J. Reynolds hat demzufolge absichtlich die Gesundheitsgefahren seines Produkts verheimlicht. Das Unternehmen habe nicht deutlich gemacht, dass Nikotin süchtig mache und Zigaretten giftige Stoffe enthielten. Einer der berühmtesten Beispiele für Punitive Damages ist der Fall Liebeck gegen McDonald’s. Dabei erlitt eine 79-jährige Frau durch Kaffee von der Fastfoodkette Verbrennungen dritten Grades als sie den Deckel vom Kaffeebecher abnehmen wollte und der Becher dabei umkippte. Das Geschworenengericht verurteilte McDonalds auf 200.000 Dollar Schadenersatz plus 2,7 Millionen Dollar, Punitive Damages. Dieser Betrag ist nicht willkürlich gewählt, son-

dern entsprach dem zweitägigem Kaffeeumsatzes der Fastfoodkette.

Die Wahrheit dahinter Der Fall von Stella Liebeck zeigt jedoch auch die vereinfachte Legendenbildung hinter dem amerikanischen Schadenersatzsystem. Die erzählte Geschichte ist die von dem Missgeschick eines Konsumenten, der dafür ein schuldloses Unternehmen die Schuld gibt, und nebenbei auch noch Millionär wird. Dazu muss gesagt werden, dass die Rentnerin nicht die erste war, die sich mit McDonalds anlegte. Schon zuvor hatte es etliche Anläufe gegeben, die Fastfood-Kette für den heißen Kaffee in Regress zu nehmen. 700 Ansprüche wegen Verbrennungen wurden dabei geltend gemacht. Obwohl also dem Konzern die Gefahr bewusst war, verringerte dieser die Brühtemperatur nicht. Der Grund für die hohe Brüh-

temperatur war allein Gewinnstreben, da dadurch mehr Kaffee in kürzerer Zeit gebrüht werden konnte. Das Urteil war dementsprechend, dass das Unternehmen offenbar weitere schwere Verletzungen billigend in Kauf genommen hat. Noch dazu wurde der Millionenbetrag, der der Klägerin zugesprochen wurde, vom Gericht noch stark gekürzt, was übrigens in den meisten Fällen passiert. Punitive Damages kommen relativ selten vor. Auch sind die Chancen gegen ein Unternehmen in den Ring zu steigen, und dann recht zu bekommen gering. Statistiken zeigen, dass nur fünf Prozent der zivilrechtlichen Prozesse, zugunsten des Klägers entschieden werden und diesem auch Punitive Damages zugesprochen wird. Ja es gibt sie, die legendenbildenden Geschichten. Die Frau, die ihre Katze zum Trocknen in eine Mikrowelle gesteckt und danach den Hersteller verklagt haben soll, hat es jedoch nie gegeben.

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ESG-Investments auf dem Prüfstand Wer der Selektion von Aktien und Anleihen mit Hilfe ökologischer, sozialer und Governance-Kriterien den richtigen Stellenwert beimisst, verfügt über ein erweitertes Risikomanagementsystem, das negative Überraschungen ersparen kann. Doch blindlings ganze Branchen zu verteufeln und aus den Portfolios zu werfen, führt lediglich zu Marktverzerrungen, die eines Tages wieder von anderen Investoren profitabel ausgenützt werden können. Ebenso kritisch hinterfragt werden sollten so manche ökologischen „Modetrends“. von Michael Kordovsky Bereits im Jahr 2018 wurde das globale Volumen, das nach ESG-Kriterien gemanagt wird, mit 30 Billionen Dollar beziffert. Lebensversicherungen bewerten Investmentfonds bereits nach der CO2Bindung pro Million Euro Investment und trennen sich immer mehr von nicht ESG-gerechten Unternehmen aus den Bereichen Erdöl/Erdgas, Kohle, Rüstung, Alkohol und Tabak. Vor allem Ölwerte werden durch die weltweite Klimadebatte verteufelt. Auf der anderen Seite weisen Energiewerte und Tabaktitel auffallend hohe Dividendenrenditen auf und sind mit niedrigen KGVs bewertet, während grün gehypte Werte wie Tesla auffallend teuer bewertet sind. Doch die zunehmende Portfolioumschichtung zu ESG erzeugt Momentum auf der Seite der ethischen Sieger, während die CO2lastigen Firmen bzw. Firmen aus nicht ESG-konformen Bereichen sich immer schwerer tun, frische Gelder am Kapitalmarkt aufzutreiben. Auf der anderen Seite ist es „hip“ sich mit Investments in „Greenbonds“ zu brüsten, deren Erlös der Finanzierung ökologischer Projekte dient. Da geben sich Anleger für ein ruhiges Gewissen mit sehr mageren Renditen zufrieden, was als eine Form des modernen „Ablass-Handels“ betrachtet werden kann, denn es gibt unter Einge-

hung etwas höherer Risiken teilweise ein vielfach höheres Ertragspotenzial. Es ist nun wirklich soweit. Die ESGOutperformance wird zur „selffullfilling prophecy“, unabhängig davon was hinter E-Autos für wahrer ökologischer Rucksack entlang der Wertschöpfungskette – von den Minen zur Förderung der Batterierohstoffe, der Batterieerzeugung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling der Batterien und anderen Autoteile steckt. In den zahlreichen Hochglanzprospekten sieht man nur die vollbärtigen Hipster, die für ihre E-Autos den Strom aus der Steckdose beziehen. Doch der Strom zur Versorgung einer flächendeckenden E-Auto-Infrastruktur kommt nicht nur aus der Steckdose, sondern muss in zahlreichen Kraftwerken aus diversen Energieträgern von Wasserkraft, Photovoltaik, Windkraft bis hin zur Kernenergie und den kalorischen Kraftwerken gewonnen werden. Alleine da ist schon mal Schluss mit der grünen Romantik.

Branchenrotation günstig für ESG-Investments Doch die Grünromantiker unter den Börsianern treiben beispielsweise den Aktienkurs von Tesla binnen eines Jahres von 233 auf über 1200 Dollar bzw. auf 18 | FINANZEN

eine Marktkapitalisierung von 224 Mrd. USD. Im Vergleich dazu liegt der Marktwert des einstigen US-Autopioniers Ford nur bei 24 Mrd. und jener von General Motors bei 36 Mrd. USD, während Daimler nur eine Marktkapitalisierung von nur 39 Mrd. EUR aufweist. Tesla lieferte im zweiten Quartal 2020 90.650 Fahrzeuge aus, während Analysten nur von 72.000 ausgingen. Deren Produktion in Fremont (Kalifornien) hat bereits wieder den Level vor der Corona-Krise erreicht und manche Auto-Experten träumen bereits davon, dass in den kommenden zwei bis drei Jahren eine Million Fahrzeuge ausgeliefert werden, vor allem wegen des chinesischen Marktes. Doch ein kritischer Blick auf den Schätzungskonsens von Zacks Investment Research zeigt: Zwar sollte der Gewinn von 2020 auf 2021 von 4,37 USD/Aktie auf 12,92 USD steigen, doch das entspräche noch immer einem erwarteten KGV 2021 von über 93. Im Vergleich dazu liegt jenes von Ford bei 14,4 (per 3. Juli) und jenes von General Motors nur bei 6,5! Hingegen teilweise Value findet man im Photovoltaik-Bereich, in dem vor mehreren Jahren eine Pleitewelle stattfand. Aber oft ist ein Investment auch mangels Eigenkapital oder mangels Rentabilität in den kommenden Jahren


mit Vorsicht zu genießen. Auch der Bereich der grünen Stromerzeugung ist krisenanfällig, denn eine Senkung von staatlichen Einspeistarifen kann die Stromproduktion unrentabel machen. Auf der anderen Seite werden immer mehr boomende Halbleiter-Technologieunternehmen den grünen Investments zugerechnet. Die Folge ist eine gewisse Bias zu Wachstumsunternehmen, während die zuletzt schwächer performenden Bereiche Erdöl/Erdgas und Kohle in den sogenannten „Ethikfonds“ wohl kaum mehr vertreten bzw. massivst untergewichtet waren. Somit kam auch die Branchenrotation den ESG-Investments entgegen, was in einer höheren Stabilität während des Corona-bedingten Kurssturzes am Aktienmarkt Ausdruck fand.

Mehr „Sicherheit“ im Corona-Crash Das zeigt auch eine aktuelle Untersuchung von Fidelity International, die einen Performance-Vergleich mit mehr als 2600 Unternehmen durchführte, wobei diese Firmen einem ESG-Rating unterzogen wurden, woraus fünf Stufen (A-E) resultierten in denen die Firmen eingeteilt wurden. Die wichtigste Kernaussage der Untersuchung: Aktien und Anleihen mit einem guten Fidelity-ESGRating (A und B) haben während des Corona-Crashs im Schnitt besser abgeschnitten als durchschnittlich (C) oder schlecht bewertete (D und E) Unternehmen, wobei ein auffälliger Zusammenhang bestehe. In den 36 Tagen zwischen dem 19. Februar und dem 26. März fiel der S&P 500 um 26,9 Prozent. In dieser Phase haben sich Aktien von Unternehmen mit einem A-Rating durchschnittlich um 3,8 Prozentpunkte besser und Aktien von Unternehmen mit einem E-Rating durchschnittlich um 7,4 Prozentpunkt schlechter als der S&P 500 entwickelt. Unternehmen der Stufe B (39% der Grundgesamtheit) entwickelten sich um 1,2% besser, während die relative Performance in den Stufen C und D auf -0,8 bzw. -3,8% sank. Auch die Anleihenseite zeigte ESG-Bonus: Anleihen von 149 Unternehmen mit A-Rating (ESG) verloren von Jahresanfang bis 23. März mit -9,23% wesentlich weniger als jene mit B- und C-Rating (je -13,16 bzw. -17,15%). Bei D-Rating lag der Rückschlag sogar bei rund 20%.

Nachhaltige Unternehmen zahlen weniger Zinsen Bereits schon eine im Jahr 2014 erschienene Publikation der Nachhaltigkeits-Ratingagentur oekom research mit dem Titel: „Die Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien für die Beurteilung von Anlagechancen und –risiken bei Unternehmensanleihen“ zeigte, dass nachhaltige Unternehmen eine höhere Eigenkapitalquote aufweisen. Je nachhaltiger ein Unternehmen wirtschaftet, desto 19 | FINANZEN

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niedriger ist das vom Markt eingeschätzte Risiko und somit auch der zu bezahlende Aufschlag auf den risikolosen Zins (Credit Spread). Das Oekom Corporate Rating besteht aus einem Sozial- und einem Umweltrating. Die sozialen Bewertungskategorien sind dabei Mitarbeiter und Zulieferer, Gesellschaft und Produktverantwortung sowie Corporate Governance und Wirtschaftsethik. Unter die Umweltkriterien fallen Umweltmanagement, Produkte und Dienstleistungen sowie Öko-Effizienz. Die Differenz in der Eigenkapitalquote beträgt zwischen den von oekom research mit „Prime“ bewerteten und den übrigen Unternehmen 1,9 Prozentpunkte. Berücksichtigt man noch andere Einflussfaktoren, wächst der Prime-Bonus auf 4,6 Prozentpunkte. Daraus resultiert auch ein niedrigerer Risikoaufschlag je besser die oekom-Note ist. Dazu O-Ton: „Für zwei ansonsten völliig identische Corporate Bonds verschiedener Emittenten, die sich lediglich im oekom Rating unterscheiden, darf man erwarten, dass derjenige des Emittenten mit der besseren oekom-Note einen niedrigeren Credit Spread aufweisen wird. Dabei gilt: Für eine Verbesserung um eine Notenstufe reduziert sich der Spread um gut 10%. Im Bereich von 300 Basispunkten bedeutet dies eine Verringerung von gut 30 Basispunkten“.

Magere Erträge bei Greenbonds nichts Außergewöhnliches Im Einklang mit hohen Ratings magere Erträge werfen auch Green Bonds ab. Ein Green Bond ist eine Anleihe, deren Emissionserlös ausschließlich zur anteiligen oder vollständigen (Re-) Finanzierung geeigneter grüner Projekte dient. Die Internationale Capital Market Association (ICMA) hat im Juni 2018 die „Green Bond Principles 2018“ (GBP) mit dem Ziel veröffentlicht, die Integrität im Green Bond Markt durch Richtlinien zu Transparenz, Offenlegung und Berichtserstattung zu fördern. Wichtig ist vor allem, dass die Emissionserlöse nur der Finanzierung nachhaltig vorteilhafter Umweltprojekte dienen und dies

auch nach außen dokumentiert wird. Der Emissionserlös sollte separat verwaltet werden und zumindest einmal jährlich sollte der Emittent über die zugrundeliegenden Projekte berichten. Grüne Projekte können sein: Erneuerbare Energien, Steigerung der Energieeffizienz durch thermische Sanierung von Gebäuden; Verschmutzungsprävention (z.B. Einbau von Filteranlagen), Investments in artgerechte Tierhaltung, Wiederaufforstung von Wäldern oder biologischen Pflanzenschutz. Eine weitere Gruppe aufkeimender Anleihen sind Social Bonds zur Unterstützung von Projekten, die sich mit sozialen Herausforderungen auseinandersetzen und sozialen Mehrwert liefern wie z.B. Aufbau von Wasserinfrastruktur in unterentwickelten Gebieten, sozialer Wohnbau oder Zugang zur Grundversorgung an sozialen Dienstleistungen. Dazu liefert eine Studie von Kevin Windisch, Nachhaltigkeitsexperte der Security KAG, folgende Fakten: 2018 brachten es insgesamt 1214 Green- und Social-Bonds auf ein gesamtes Emissionsvolumen von ca. 385 Mrd. USD. Rund zwei Drittel der Emittenten sind Unternehmen, der Rest Agencies, Supranationals und Staaten. Bei einem Großteil liegt der Zinsaufschlag auf Staatsanleihen unter einem Prozentpunkt, was mit den in der Regel guten Ratings zusammenhängt. Betrachtet man die Bonitäten nach Kapitalisierung, so sind über 30% entweder mit AAA oder AA+ geratet. Je über 10% fallen auf AA und A-. Anhand der Renditen, Steilheit der Zinskurven, Währungsabsicherungskosten und Ausfallswahrscheinlichkeiten nahm Windisch eine Schätzung der Ertragserwartungen bei Social- und Greenbonds vor und gelangte zu folgendem Ergebnis in der Verteilung der Ertragserwartung: „Die RechtsSchiefe ergibt sich dadurch, dass auch die Verteilung der Bonitäten nicht symmetrisch ist und es einen starken Überhang bei AAA-Anleihen gibt, die eine sehr niedrige Ertragserwartung aufweisen. Die mittlere Ertragserwartung aller Social- und Greenbonds liegt in etwa bei 1,00%“. Da liegt wohl die Vermutung nahe, dass sich Anleger bei sozi20 | FINANZEN

alen oder grünen Anleihen mit weniger Risikoaufschlag auf Staatsanleihen zufriedengeben, doch Windisch gelangt zu einem anderen Ergebnis: „Es wird immer wieder über das Korrelationsverhalten von Spreads gesprochen und spekuliert, wie sich dieses verhalten wird. Es gibt keinen wesentlichen Unterschied in der Verteilung und Ausprägung der Spreads zwischen Anleihen allgemein und Socialund Greenbonds. Für Investoren scheint die Widmung der Gelder nicht von Relevanz zu sein in Bezug auf die erwartete Risikoprämie“. Wer hier höhere Erträge generieren möchte, muss in längere Laufzeiten und vor allem Dollarpapiere investieren. Laut Meinung des Autors stecken Greenbonds erst in den Kinderschuhen. Die Historie ist noch zu kurz, dass Anleger auf breiter Front diese Anlagekategorie entdecken. Sollte die Nachfrage weiter steigen, ist davon auszugehen, dass sich die Spreads rückläufig entwickeln, woraus bei den aktuell verfügbaren Emissionen zukünftige Gewinnchancen resultieren könnten. Dann wäre es eines Tages aber tatsächlich moderner Ablasshandel auf höchstem Niveau, nämlich in Form von Verzicht auf Rendite gegen ein reines Gewissen.

Ein RisikomanagementInstrumentarium Reihenweise zeigten historische Studien der vergangenen Jahrzehnte in der Regel neutrale bis positive Auswirkungen von ESG auf die finanzielle Performance von Unternehmen. Vor allem der Governance-Bereich fungiert wie ein Frühwarnsystem mit dem vor den großen Skandalen beispielsweise BP und VW aussortiert worden wären. Doch auch ein schlechtes soziales Rating ist ernst zunehmen, was sich zuletzt quer durch die Fleischindustrie im deutschsprachigen Raum zeigte. Besonders gute OutperformanceChancen mittels ESG-Selektion von Aktien und Anleihen herrschen in den Schwellenländern vor, wo diese Differenzierung noch spürbaren Mehrwert bringt, da die gesetzlichen Mindeststandards


sehr niedrig angesetzt sind. Beispielsweise produzieren besser bezahlte motivierte Mitarbeiter weniger Ausschuss und wer Vorreiter bei Umweltinvestitionen ist, erspart sich zukünftig diese Ausgaben, wenn die breite Masse an Unternehmen eines Tages dazu gesetzlich verpflichtet wird. Das kann ein großer Vorteil sein, denn im Anlagenbau sind die Kapazitäten begrenzt und ein zu großer Run aufgrund von Gesetzesbestimmungen kann Projektumsetzungen verzögern und erheblich verteuern. Da sind dann die Firmen im Vorteil, die das ganze Prozedere schon hinter sich haben. Ein gutes ESG-Rating bedeutet somit in der Regel weniger negative Überraschungen und könnte in das Risikomanagement bei der Aktienauswahl erfolgreich integriert werden.

Grenzen des ESG-Booms und die Value-Chancen in den häufig ausgeschlossenen Bereichen ESG-Investment-Strategien können als Best-In-Class-Ansatz die unter ESGAspekten am weitesten entwickelten Firmen aller Branchen beinhalten, was als vernünftiger Ansatz erscheint oder gewisse Branchen, wie Erdöl/Erdgas, Kohle, Alkohol, Tabak, Rüstung und Glücksspiel, ausschließen. Letzteres wirkt marktverzerrend und ist eine teils heuchlerische Pille zur Gewissensberuhigung. Es wirkt irgendwie schizophren, wenn eine Gesellschaft, deren Wohlstand weitgehend dem Erdöl zuzuschreiben ist, plötzlich beginnt, dessen Produktion zu verteufeln. Dazu eine kleine Gedankenübung: Man stelle sich nur vor, alle Produkte auf Erdöl-Basis verschwinden plötzlich. Dann fehlen die meisten Fla-

schen, Behälter von Kosmetikartikeln und Putzmittel, Plastikteile von Computer und Elektrogeräten. Der Transport würde zusammenbrechen (kein Treibstoff ) und es fehlen mehrere Autoteile und Teile von Möbeln. In vielen Gegenden gibt es kaum Ladestationen für E-Autos und man ist zumindest auf ein Hybrid-Fahrzeug angewiesen. Benzin- und Dieselfahrzeuge sind altbewährt und der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Da können Autohändler noch so sehr dazu verpflichtet werden, E-Autos in den Schauraum zu stellen. Die Kunden kaufen in der Regel das, was sie gewohnt sind. Daraus resultiert eine Absatzgrenze – wie sehr auch der Staat den Bürgern E-Autos aufs Auge drücken möchte. Letztendlich schädigt sich der Staat selbst durch überzogene Förderung von Null-Emissions-Fahrzeugen, denn Benzin und Diesel sind hochbesteuert und eine lukrative Einnahmequelle. Es ist davon auszugehen, dass uns das Erdöl noch lange Zeit begleiten wird und angesichts jüngster Produktionsdrosselungen der OPEC rechnen zunehmend mehr Analysten bis 2022 mit einem globalen Angebotsdefizit bei Erdöl. Daraus könnte der nächste Preisschub resultieren, während aktuell Aktien integrierter Öl-Multis im historischen Vergleich noch günstig bewertet sind. Beispielsweise ist der Aktienkurs von Exxon Mobil mit rund 44 USD so niedrig wie zuletzt im Jahr 2004. Sollte im Zuge eines neuen Ölpreisschubs der Gewinn des Jahres 2018 wieder erreicht werden, dann läge das KGV bei rund 9, was mindestens 50% Kurspotenzial bedeuten würde. Im Falle einer gleichbleibenden Dividende läge die Dividendenrendite bei 7,8%! In Europa regelrecht niedergeprügelt mit Erholungspotenzial notiert die Royal Dutch Shell. Trotz ESG-Hype

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gibt es noch genügend Value Investoren, wie Warren Buffett oder diverse Hedge Fund Manager, die zum passenden Zeitpunkt auch in Ölwerte investieren. Hersteller von Spirituosen und Tabakwerte gelten indessen als defensive Investments in schlechten Zeiten. Unabhängig davon wie stark diese Bereiche von der ESG-Community ausgeschlossen werden. Geraucht und gesoffen wird immer. Daraus können ebenfalls ValueChancen resultieren. Die Erträge bleiben stabil, während Verkäufe der neuen „ESG-Jünger“ die Kurse unter Druck setzen können. Doch bei Weltmarken wie Phlipp Morris oder Johnnie Walker, Smirnoff, Baileys oder Captain Morgan finden sich schnell Investoren nach einem Selloff. Somit erscheinen Philipp Morris International (erw. KGV 21 von 13 und Dividendenrendite von 6,6%) und der Spirituosenherstellsteller Diageo bei den nächsten größeren Rückschlägen durchaus interessant. Auf der anderen Seite könnten bald bei stark nach oben getriebenen Ökotiteln wie z.B. Tesla, bald Gewinnmitnahmen einsetzen und eine kräftige Korrektur einleiten. Ähnliches gilt auch für diverse Technologieaktien.

Fazit ESG-Ansätze sind nüchtern betrachtet nichts anderes als Teile eines erweiterten Risikomanagements bei der Aktienselektion. Durch ein ESG-Investment wird man aber noch lange nicht zu einem „Heiligen“. Findet im Zuge des ESGBooms eine zu starke Branchenselektion statt, kann diese bei entsprechenden Handelsvolumina die Branchenrotation mit beeinflussen. Doch jede Bewertungsverzerrung nach oben oder unten hat eines Tages ein Ende.

DIGITALE BERATUNG & UNTERSCHRIFT ///

Termin: Do, 30.Juli 2020, 14 Uhr

Vortragende: Serhat Cuhadar und Anton Schrattenholzer

Dauer: 45 min www.togethercca.com


Unter den Top 3 beim Versicherungsaward Austria 2020 Continentale und EUROPA stehen in der Gunst der österreichischen Makler nach wie vor weit oben. Beide Lebensversicherer des Continentale Versicherungsverbundes erzielten beim diesjährigen Versicherungsaward Austria Spitzenpositionen. Mit ihrer Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) gehört die Continentale Lebensversicherung seit mehr als zwei Jahrzehnten zu den Markt- und Innovationsführern in Österreich. Ihre Schwestergesellschaft EUROPA spielt mit der Ablebensversicherung seit vielen Jahren eine bedeutende Rolle am hiesigen Markt. Das sehen auch die Vertriebspartner so: Beim Versicherungsaward Austria 2020 rangiert die Continentale in der Sparte BU-Versicherungen auf Platz 3. Die EUROPA belegt in der Kategorie Ablebensversicherung Platz 2. „Die erneuten Top-Platzierungen bestätigen uns, dass unsere Produktneuerungen bei den hiesigen Versicherungsmaklern sehr gut ankommen,“ freut sich Mag. Gerfried Karner, Geschäftsführer der Continentale Assekuranz Service GmbH (CAS). „Zugleich spornen die Ergebnisse uns an, unsere erstklassigen Leistungen und Services weiter zu optimieren.“ In Österreich sind die Produkte der Continentale Lebensversicherung und der EUROPA Lebensversicherung über die CAS erhältlich. Ihre ausgezeichnete BU-Vorsorge gestaltete die Continentale 2019 komplett neu. Rund 300 Zukunftsberufe wurden günstiger eingestuft oder erstmals aufgenommen. 25 Berufe sind nur bei ihr versicherbar. Darüber hinaus baute die Gesellschaft Leistungsumfang und Services aus. „Kunden und Vermittler schätzen besonders die Verlässlichkeit, Beitragsstabilität sowie hohe Flexibilität der Continentale PremiumBU,“ betont Mag.

Gerfried Karner. Durch umfangreiche Nachversicherungsgarantien, durchdachte Upgrade-Pakete und sinnvolle Zusatzoptionen lasse sich die Absicherung in Zukunft bequem anpassen. Da zum Beispiel psychische Erkrankungen wie Burnout auch schon bei jüngeren Menschen auftreten, rät der CAS-GeschäftsfühMag. Gerfried Karner, Geschäftsführer der Continentale rer, die Arbeitskraft Assekuranz Service GmbH vorzeitig abzusichern: „Je früher der Schutz abgeschlossen wird, desto güns- deren Partnerschutz und deutlich höhere tiger ist er.“ Bei den preiswerten Startva- Leistungen beim Kinder-Bonus. Weitere rianten der Continentale genießen junge Pluspunkte für Kunden wie Vermittler Leute und Schüler umfassenden Schutz, sind digitale Tools wie der eGesundheitsden sie später gegen einen nur geringen Check und der eGesundheitsDialog, die Mehrbeitrag ergänzen können. einen schnelleren beziehungsweise einfaMit einem sehr guten Preis-Leis- cheren Abschluss ermöglichen. tungs-Verhältnis, Stabilität und umVergeben wurde der Versicherungsfassendem Service überzeugt auch die award 2020 von der wissma Marktfo­EUROPA. „Unser Premium-Schutz ist schungs GmbH. Basis ist eine Umfrage mit seiner Kombination von Leistungen von wissma, an der sich mehr als 500 einmalig am Markt“, so Mag. Gerfried Versicherungsmakler in Österreich beKarner. So wurde die Ablebensversiche- teiligten. Sie bewerteten insgesamt 40 rung im vergangenen Jahr unter ande- Versicherer in verschiedenen Bereichen rem um einen Baustein erweitert, der die darunter Produktqualität, MaklerbetreuPflege von Angehörigen berücksichtigt. ung, Polizzierung und digitale SchnittZusätzlich gibt es seitdem einen beson- stellen. 22 | MARKT


Auch in schwierigen Zeiten immer für Sie da. KR Gerhard Heine Leiter Partnervertrieb Österreich

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Zukunftsfit Thomas Brauneder leitet den Partnervertrieb der Merkur Versicherung AG in Österreich. Zuletzt war der erfahrene Vertriebsexperte Gebietsleiter der Europäischen Reiseversicherung und Regionalleiter Verkauf bei einer renommierten Wochenzeitung in der Steiermark. Von 2009 bis 2018 war er bereits als Leiter Maklerabteilung und Kooperationen Steiermark und Südburgenland bei der Merkur in Österreich tätig. Sie leiten den Partnervertrieb der Merkur Österreich, was bedeutet diese Position für Sie? Brauneder: Die Merkur Versicherung ist eine Marke mit Strahlkraft, ich freue mich daher sehr auf diese neue Herausforderung, wenngleich ich dieser mit dem nötigen Respekt und hohem Verantwortungsbewusstsein begegne. In dieser Position verorte ich das Potential, neue Wege aktiv zu gestalten und unsere Partner sowie Mitarbeiter dafür zu begeistern, ich möchte alle aktiv auf diesem Weg mitnehmen. Wieso sind Sie wieder ins Unternehmen zurückgekommen? Brauneder: Zum einem ist die Merkur Versicherung ein Unternehmen, das sowohl mit Charisma als auch mit traditionellen Werten punktet, die Merkur repräsentiert eine einzigartige, innovative Produktphilosophie. Zum anderen arbei-

Die Merkur repräsentiert eine einzigartige, innovative Produktphilosophie.

Wir müssen uns für die Zukunft fit machen, damit meine ich vor allem die Konzentration auf digitale Prozesse.

Brauneder: Die Merkur soll die

erste Wahl für die Absicherung des Wunders Mensch werden. Das ist nicht nur meine Vision, sondern unser aller Vision in der Merkur, an der wir gemeinsam arbeiten. Wo sehen Sie die größten Herausforderungen? Brauneder: Wir müssen uns für die

ten im Unternehmen viele liebenswerte Menschen mit sehr hoher Fachkompetenz, Engagement und Begeisterung. Dieser Spirit hat mich seinerzeit schon begeistert, heute freue ich mich darüber, wieder ein Teil davon zu sein und meinen Beitrag dafür zu leisten. Welche Pläne haben Sie für die ­Merkur Versicherung? Brauneder: In meinem Fokus liegt der

Anspruch, Prozesse zu verschlanken, nämlich dort, wo dies möglich ist. Ich möchte aktives, effizientes Management vorleben, das bedeutet: Einen Schritt auf unsere Partner zugehen, um deren Interessen noch besser zu kennen und integrieren zu können. Intern werden wir in Zukunft das Thema Agilität gesamtheitlich in den Vordergrund rücken. Was ist Ihre Vision? 24 | INTERVIEW

Zukunft fit machen, damit meine ich vor allem die Konzentration auf digitale Prozesse. Einerseits, um die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche wahrlich nicht weniger werden, für unsere Partner einfacher zu gestalten, anderseits, um interne Abläufe zu beschleunigen. Ich nenne hier zum Beispiel OMDS 3.0: dies ist kein Accessoire, sondern eine Notwendigkeit. Was gibt es sonst noch Neues in der Merkur?

Wir erleben gerade auf dem Campus eine neue Form des Arbeitslebens, das verbindet und auch Spaß macht.


Brauneder: Wir haben mit Juni unser

neues Headquarter, den Campus Merkur, in Graz bezogen. Damit setzen wir nicht nur ein architektonisches Statement, sondern auch eine Wegmarke für die Zukunft des Arbeitens in der digitalen Welt. Seminarräume mit modernster Medientechnik und Begegnungszonen aller Art laden zum kreativen Austausch ein. Wir

erleben gerade auf dem Campus eine neue Form des Arbeitslebens, das verbindet und auch Spaß macht. Zudem werden wir Anfang nächsten Jahres unser Gesundheitsvorsorgeprodukt relaunchen. Wir bedanken uns für das Gespräch. 25 | INTERVIEW

Die Merkur soll die erste Wahl für die Absicherung des Wunders Mensch werden.


Cold Calling versus Bestandsbetreuung Aber bitte RICHTIG Gerade in Zeiten wie diesen, wenden sich Kunden eher spärlich mit Ihren Versicherungswünschen bei ihren Versicherungsmaklern. Es ist daher Zeit, sich Gedanken zu machen, wie man Neukunden akquirieren könnte. Welche Maßnahmen rechtlich angemessen und durchführbar sind. Auf der einen Seite der Bestandskunde, der durch Mailingaktionen mit Versicherungsinformationen versorgt werden kann, auf der anderen Seite der Neukunde, welcher durch Empfehlung oder durch Direktmarketing angesprochen werden kann. Die gesetzlichen Vorgaben sprechen eine sehr genaue Sprache, was, wann und wie rechtlich erlaubt ist. Zuwiderhandlungen können geahndet werden und zu hohen Strafen führen. Hier einige Szenarien die Mag. Stephan Novotny, akadem. Versicherungskaufmann rechtlich kommentiert.

Bestandskundenansprache Das Versicherungsmaklerbüro hat einen sehr großen Kundenbestand. Nicht jeder Kunde kann als „Vollkunde“ bezeichnet werden, dennoch möchte der Versicherungsmakler seinen Kunden über ein aktuelles Versicherungsprodukt informieren. Dass alle Kunden mittels Briefs, Prospekt oder ähnlichem informiert werden dürfen, ist bekannt. Bei einer digitalen Übersendung stellt sich aber bereits das erste Problem. Bei vielen Kunden besteht eine Vollmacht ohne einer unterfertigten Datenschutzerklärung, da es sich um „alte“ Bestandskunden handelt, also vor DSGVO-Inkrafttretung. Bei anderen Kunden ist die Vollmacht inklusive DSGVO Erklärung vorhanden. Welche Voraussetzungen muss der Versicherungsmakler erfüllen, da-

mit er Kunden nach einer brieflichen Information telefonisch kontaktieren darf? Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny, akadem. Versicherungskaufmann:

Grundsätzlich besteht der Unterschied zwischen Postzusendungen (Briefe, Prospekte etc.) einerseits und elektronischen Dienstleistungen (E-Mails, Fax, Sms) sowie Werbeanrufen andererseits darin, dass für Postzusendungen nur die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG) anwendbar sind, während für elektronische Dienstleistungen und Werbeanrufe zusätzlich zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben auch die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu beachten sind. Demzufolge gelten für E-Mails und Werbeanrufe strengere Bestimmungen als für reine Postsendungen. Gem. § 107 Telekommunikationsgesetz sind Anrufe zu Werbezwecken („Cold Calling“) ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers stets unzulässig. Folglich ist es rechtlich nur dann möglich, einen Kunden zu Werbezwecken anzurufen, wenn dieser zuvor seine Einwilligung hierzu gegeben hat. Damit ist auch der erstmalige telefonische Kontakt zum Zweck der Einholung der Einwilligung zu einem späteren Werbetelefonat unzulässig. Dieses Verbot gilt bei Werbeanrufen uneingeschränkt! 26 | KOMMENTAR

Ob ein Kunde bereits eine DSGVODatenschutzerklärung unterschrieben hat oder nicht, ist daher für Telefonate nicht relevant; es kommt vielmehr darauf an, ob eine Einwilligung zu Telefonanrufen vorliegt. Wer entgegen jener Bestimmung Anrufe tätigt, riskiert gem. § 109 TKG eine Verwaltungsstrafe bis zu EUR 58.000,00. Darüber hinaus liegt der Rechtsprechung zufolge bei Werbung durch unerbetene telefonische Anrufe gegenüber Privatpersonen ohne deren vorherige Einverständniserklärung auch ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des § 1 UWG vor. Etwas anderes

Georg Eisenzopf, akad. Vkfm.


gilt dann, wenn der Kunde nach Erhalt eines Briefs von sich aus den Versicherungsmakler anruft. Dürfen allen Kunden Werbemails zugesandt und diese danach telefonisch kontaktiert werden? Mag. Stephan Novotny: Bei der Zusen-

dung eines E-Mais zu Werbezwecken muss differenziert werden. Dies kann ohne vorherige Einwilligung des Empfängers gem. § 107 (3) TKG dann zulässig sein, wenn • der Versicherungsmakler die Kontaktinformation für das E-Mail im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat, • das E-Mail zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt, • der Kunde klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, den Empfang solcher E-Mails bei der Erhebung sowie bei jeder Übertragung kostenlos und problemlos abzulehnen und • der Kunde das Zusenden von E-Mails nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die sogenannte „ECG“-Liste nach § 7 ECommerce-Gesetz, abgelehnt hat. Jene Liste, die von der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTRGmbH) geführt wird, ist daher vom Versicherungsmakler jedenfalls zu beachten. Die oben genannten Voraussetzungen müssen kumulativ, d.h. alle vier zusammen, vorliegen. Zu beachten ist allerdings, dass der Begriff der „eigenen ähnlichen Produkte oder Dienstleistungen“ von der Rechtsprechung sehr eng ausgelegt wird. Besteht im konkreten Fall ein Zweifel, ob eine Ähnlichkeit vorliegt, wird

6. Kremser Versicherungsforum 10. Nov. 2020

daher sicherheitshalber eine Zusendung per Post anstatt eines E-Mails empfohlen, um keine Verwaltungsstrafe zu riskieren. Darüber hinaus ist die Zusendung von E-Mails zu Zwecken der Direktwerbung jedenfalls dann unzulässig, wenn die Identität des Absenders verschleiert oder verheimlicht wird (anonyme, verschleierte EMail-Adressen), die Bestimmungen des § 6 E-Commerce-Gesetz verletzt werden, der Kunde aufgefordert wird, Websites zu besuchen, die gegen die genannte Bestimmung verstoßen oder keine authentische Adresse vorhanden ist, an die der Kunde eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann. In Bezug auf § 6 E-Commerce-Gesetz ist insbesondere zu beachten, dass jedes Werbe-E-Mail als ein solches gekennzeichnet werden muss, damit für den Kunden sichtbar ist, dass es sich um Direktwerbung handelt (z.B. entsprechende Betreffzeile). Der Begriff der „Direktwerbung“ wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt. Umfasst ist davon jeglicher Inhalt, der für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Idee wirbt, somit auch Versicherungsdienstleistungen. Eine Gestaltung als „Newsletter“ oder Informations-Mail ändert gemäß Rechtsprechung nichts an der Qualifikation als Werbung. Irrelevant ist hingegen seit der Telekommunikationsgesetz-Novelle 2018, ob es sich um Massensendungen oder bloß einzelne EMails handelt. Werden diese Bestimmungen beachtet, ist unter den oben genannten Voraussetzungen die Zusendung von Werbe-E-Mails auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden zulässig. Für nachfolgende telefonische Kontakte gelten die obigen Ausführungen. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen bzgl. E-Mails droht gem. § 109 TKG eine Verwaltungsstrafe bis zu EUR 37.000,00.

Neukundenmarketing im B2B Bereich Wir erleben es alltäglich, dass uns das obligatorische Olivenöl oder der beste Besen der Welt telefonisch angepriesen werden. Fast niemand ist bisher auf den Gedanken gekommen, dass man diese Firmen bei der Telekommunikationsbehörde anzeigt. Begeben wir uns auf ein heikles Terrain, wenn wir unsere Dienstleistungen einen neuen Kundenkreis anbieten wollen und daher im Internet die notwendigen Daten zusammensuchen und dem vermeintlichen Kunden ein Werbemail zusenden? Ist diese Kontaktaufnahme per Mail und die telefonische Kontaktaufnahme im B2B Bereich erlaubt? Mag. Stephan Novotny: Bzgl. Werbe-

anrufe gelten die obigen Ausführungen. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen sind demzufolge gem. § 107 TKG uneingeschränkt unzulässig, unabhängig davon, ob bestehende Kunden oder Neukunden angerufen werden sollen, sowie unabhängig davon, ob es sich um den B2B- oder den B2C-Bereich handelt, da diesbezüglich in Österreich – im Gegensatz zu Deutschland – zwischen Unternehmern und Verbrauchern nicht unterschieden wird. Bei E-Mails ist hingegen sehr wohl zwischen bestehenden Kunden und Neukunden zu unterscheiden. Entsprechend den obigen Ausführungen sind nämlich Werbe-E-Mails gem. § 107 (3) TKG nur dann zulässig, wenn der Versicherungsmakler die Kontaktinformation für das E-Mail im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat. Daraus folgt, dass jene Bestimmung nur für bestehende Kunden anwendbar

Versicherungsrecht Aus- und Weiterbildung, berufsbegleitend > Risikomanagement und Versicherung > Akademische/r VersicherungsmaklerIn > Akademische/r Experte/in in Versicherungsrecht christina.karner@donau-uni.ac.at, +43 (0)2732 893 2409 27 | KOMMENTAR

www.donau-uni.ac.at/versicherung

> Master of Laws im Versicherungsrecht, LL.M. > Master of Legal Studies mit Vertiefung Versicherungsrecht, MLS > Insurance Management, MBA Donau-Universität Krems. Die Universität für Weiterbildung.


ist und die Zusendung von E-Mails an Neukunden daher verboten ist! Empfohlen wird bei Neukunden daher eine Kontaktaufnahme per Post, um die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zu umgehen. In diesem Fall müssen nur die üblichen datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO bzw. des DSG eingehalten werden. Demzufolge ist die Zusendung von Post dann zulässig, wenn die berechtigten Interessen des Versicherungsmaklers zur Kontaktaufnahme gegenüber den Interessen des Betroffenen überwiegen. Zu beachten ist, dass jenes „berechtigte Interesse“ bei Neukunden strenger zu beurteilen ist als bei bestehenden Kunden. Dennoch ist ein bloßer Postwurf an alle Haushalte in der Regel unproblematisch (siehe unten).

dert Kontakt mit den Gewerbetreibenden aufnehmen?

Wenn der Versicherungsmakler eine konkrete Dienstleistung für einen konkreten Gewerbebereich anbietet, wie z.B. eine D & O Versicherung für Privatstiftungen, ist eine Kontaktaufnahme mittels Mail an den Vorstand der Privatstiftung mit einem nachfolgenden Telefonat zulässig? Ist diese Vorgangsweise aufgrund eines konkreten Bedarfs rechtlich einwandfrei?

Jüngere Versicherungsmakler bedienen sich des Empfehlungsmarketings. Georg Eisenzopf, Geschäftsführender Gesellschafter SIVAG Gruppe: „Es gibt nichts Besseres als dass ein Kunde über seinen Versicherungsmakler bzw. seinen Betreuer positiv spricht und seine Leistungen weiterempfiehlt. Qualität und Grundvertrauen in die Leistungen des Versicherungsmaklers sind die besten Weiterempfehlungsgründe.“ Der Kunde empfiehlt dem Versicherungsmakler sich bei seinem Nachbarn zu melden, der angeblich eine Versicherung braucht.

Mag. Stephan Novotny: Auch hier gel-

ten die obigen Ausführungen. Telefonate zu Werbezwecken sind ohne vorherige Einwilligungen uneingeschränkt unzulässig, unabhängig davon, um welche Dienstleistungen es sich handelt und ob der Angerufene Unternehmer oder Verbraucher ist. Bei E-Mails muss der Versicherungsmakler die E-Mailadresse im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung erhalten haben; dies ist folglich nur bei bestehenden Kunden möglich. Aber auch für folgendes Szenario benötigen wir eine rechtliche Auskunft. Im Ort wird ein Ortsfest organisiert, alle Gewerbetreibenden werden vor Ort anwesend sein. Darf der Versicherungsmakler die Gewerbetreibenden des Ortes eine Veranstaltungsausfallsversicherung anbieten? Darf man hier unaufgefor-

Mag. Stephan Novotny: Auch hier

wird eine Kontaktaufnahme per Post empfohlen, um die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes nicht einhalten zu müssen. Das Telekommunikationsgesetz differenziert nämlich nicht nach dem Zweck von Anrufen oder E-Mails, sofern es sich um Formen der Werbung handelt, was beim Anbieten von Versicherungsleistungen zweifellos der Fall ist. Der Begriff der „Werbung“ wird im Übrigen von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt.

Empfehlungsmarketing Mag. Stephan M. Novotny

Worauf muss der Versicherungsmakler achten beziehungsweise worauf muss der Versicherungsmakler sich im Telefonat beziehen, damit das Empfehlungsmarketing reibungsund problemlos abläuft? Mag. Stephan Novotny: Wenn das

Empfehlungsmarketing als Werbung im Sinne des TKG zu qualifizieren ist, gelten hierfür dieselben Regeln wie oben ausgeführt. Gemäß der Rechtsprechung fällt unter Direktwerbung schon "jede Maßnahme, die dazu dient, auf ein eigenes Bedürfnis und die Möglichkeit seiner Befriedigung hinzuweisen, wobei auch schon die Anregung zur Inanspruchnahme bestimmter Leistungen diesem Begriff unterstellt werden kann“. Dabei 28 | KOMMENTAR

spielt es keine Rolle, ob der Versicherungsmakler auf eine Anregung eines bestehenden Kunden hin anruft. Vielmehr müsste in einem solchen Fall der Kunde sich an den Bekannten wenden, welcher sich dann an den Versicherungsvermittler wendet.

Allgemeine Bekanntgaben/ Postwurf Auch Versicherungsmakler verlegen aus persönlichen Gründen ihren Wohn- und Bürositz. Eine Postwurfsendung an alle Haushalte wäre normalerweise einfach und unterliegt nur wenigen Vorschriften über einen zwingenden Inhalt. Welche Inhalte müssen zwingend in der Postwurfsendung enthalten sein, um allen gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen? Mag. Stephan Novotny: Grundsätzlich wird das Interesse, per Post neue Kunden zu akquirieren, als berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO anerkannt. Reine Briefwerbung ist daher in der Regel unproblematisch, sofern nicht besonders sensible Daten verarbeitet werden und auf diese Weise das Interesse des Betroffenen gegenüber dem Interesse des


Werbenden überwiegt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Davon ist jedoch bei einem Postwurf an alle Haushalte nicht auszugehen. Beachtet werden sollte dabei, dass den betroffenen Personen ein gedrucktes Begleitpapier mitgeschickt wird, welches umfangreich über die Datenverarbeitung informiert und insbesondere auf das nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO bestehende Widerspruchsrecht (Opt-Out) des Betroffenen hinweist. Wie verhält es sich aber, wenn der Versicherungsmakler sich die Emailadressen einer bestimmten Gemeinde, eines bestimmten Bezirkes besorgt? Ist es gesetzlich möglich diese Haushalte mittels E-Mail über die Dienstleistungen des Versicherungsmaklers zu informieren, oder riskiert man eine Strafe? Mag. Stephan Novotny: Nein, dies ist

nicht zulässig. Wie oben ausgeführt,

sind Werbe-E-Mails nur bei bestehenden Kunden zulässig, wenn der Versicherungsmakler die Kontaktinformation für das E-Mail im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat. Andernfalls müsste eine vorige Einwilligung des Empfängers zur Zusendung von E-Mails vorliegen. Die Strafen sind bei E-Mails etwas geringer als bei Telefonanrufen; dennoch droht gem. § 109 TKG auch bei Verstoßen bzgl. EMails eine Verwaltungsstrafe bis zu EUR 37.000,00. Zu beachten ist zudem, dass Verwaltungsstrafen bei mehreren Verstößen auch kumulativ verhängt werden können und die Strafen daher theoretisch noch höher ausfallen können (wenn auch die Zulässigkeit kumulativer Bestrafung bei gleichartigen Verstößen durch eine neuliche EuGH-Entscheidung ins Wanken geraten ist). Der Versicherungsmakler ist in seiner Freizeit Mitglied in einem Verein und hat

damit auch Zugang zu allem E-Mail-Adressen der Vereinsmitglieder. Selbstverständlich wollte sich der Versicherungsvermittler per E-Mail vorstellen und seine Dienstleistungen anbieten. Das sahen einige Vereinsmitglieder nicht sehr positiv und zogen vor Gericht. Der Fall wurde ohne Urteil verglichen. Was hätte der Versicherungsmakler beachten müssen bzw. warum durfte er so nicht vorgehen? Mag. Stephan Novotny: Weil – wie

oben ausgeführt – Werbe-E-Mails ohne vorige Einwilligung nur dann zulässig sind, wenn der Versicherungsmakler die E-Mailadresse im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung an einen Kunden erhalten hat. Jene Voraussetzung des § 107 (3) TKG ist nicht erfüllt, wenn der Versicherungsmakler Zugang zu den EMailadressen ausschließlich im Rahmen seiner Vereinstätigkeit erhält.

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Umfrage – Ein schwieriges Jahr mit guten Aussichten? Seit Mitte März können wir dem Thema Corona Krise nicht mehr aus dem Wege gehen. Viele Leserinnen und Leser haben uns auch schon mitgeteilt, dass sie lieber nichts mehr über das Thema lesen möchten, aber in Vergessenheit geraten wird Covid-19 leider nicht so schnell. Die österreichischen Versicherungsgesellschaften haben sich bemüht, innerhalb kürzester Zeit ihren Mitarbeitenden das Arbeiten im Home-Office zu ermöglichen und auch ihren Vertriebspartnern mit digitalen Lösungen zur Seite zu stehen. Wir haben uns innerhalb der österreichischen Versicherungswirtschaft umgehört, was unternommen wurde und wie die Meinungen zum zweiten Halbjahr 2020 lauten.


HDI Versicherung AG

wir unseren Partnern einen Weg anbieten, wie Verträge für Kunden auf einfachem Weg digital abgeschlossen werden können. Damit wurde das Angebot der NÜRNBERGER im Bereich der digitalen Serviceund Abwicklungstools um eine Variante reicher. Schon bisher gab es die Möglichkeit des elektronischen Fondswechsels mit SMS-TAN-Verfahren, der dem Vertriebspartner einen Fondsswitch, der in der Regel zu taggleichen Kursen erfolgt, erlaubte.

Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Nachdem die vor Ort Betreuung ab Mitte März nicht mehr möglich war, hat sich unser Maklervertrieb verstärkt per Telefon und E-Mail um unsere Vertriebspartner gekümmert. Aus unserer Sicht hat sich das keinesfalls negativ auf die Qualität in der Betreuung und Zusammenarbeit ausgewirkt. Aufgrund fehlender persönlicher Kundenkontakte unserer Vertriebspartner bei deren Kunden, waren diese sehr gut für uns erreichbar. Anfragen, Erstellung von Angeboten, Unterstützung in der Schadenabwicklung und dergleichen wurden schnell erledigt. Seit persönliche Besuche wieder möglich sind, finden verstärkt Vermittlerbesuche in den Büroräumlichkeiten des Maklers bzw. den HDI Landesdirektionen statt. Dennoch gehen wir davon aus, dass es auch in Zukunft mehr telefonischen Kontakt als vor der Corona Pandemie geben wird. Die Zeitersparnis und guten Erfahrungen der letzten Wochen auf beiden Seiten, sowohl beim Vermittler als auch Maklerbetreuer, wird sich hier weiterhin positiv bewähren. Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr?

Hierzu ist es sehr schwer, eine taugliche Prognose zu erstellen. Das Geschäft, dass wir im zweiten Quartal nicht gemacht haben, können wir im 2. Halbjahr sehr wahrscheinlich nicht mehr einholen. Wir glauben, dass die österreichische Versicherungswirtschaft in der Schaden- Unfallversicherung ein wirtschaftlich gutes Ergebnis vorzeigen wird können, schwieriger ist die Lage sicher in den Personensparten zu erwarten. Dennoch sind wir sehr positiv und vorsichtig optimistisch gestimmt, dass die Versicherungswirtschaft 2020 gesamt kein schlechtes Ergebnis vorweisen wird können. Eine

Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr? Wolfgang Kaiser, Leiter Marketing & Vertrieb HDI Versicherung AG

große Unsicherheit in diesem Zusammenhang besteht allerdings bei den Kapitalerträgen, hier ist es absolut zu früh eine Einschätzung abzugeben. Dasselbe gilt auch für 2021, die Spätfolgen aus dem heurigen Jahr sind seriöser Weise noch nicht abzuschätzen.

NÜRNBERGER Versicherung AG Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Unser oberstes Gebot war und ist den Kontakt zu unseren selbstständigen Vermittlern zu halten und dabei auch Hilfestellungen anzubieten. Seit Mitte März führten unsere Maklerbetreuer hunderte von Telefonaten und Videokonferenzen durch, um ihre Vermittler zu informieren und Lösungen anzubieten. Wir sind froh, dass wir nach Aufhebung der Ausgangssperren und Öffnung der Maklerbüros nun auch wieder vor Ort für unsere Vermittler da sein können. Mit dem „kontaktlosen Antrag“ und der „digitalen Signatur“ konnten 31 | COVERSTORY

Zu den Auswirkungen der Corona-Krise können wir sagen, dass das Neugeschäft bei der ­NÜRNBERGER erfreulicherweise nur leicht zurückgegangen ist. Besonders hilfreich dabei war, dass wir den kontaktlosen Vertragsabschluss Mitte April eingeführt haben, der von unseren Vertriebspartnern sehr gut angenommen wurde. Wir gehen davon aus, dass wir künftig eine durchaus größere Menge an Anträgen in dieser Form bekommen werden, wenn auch der persönliche Kontakt zum Kunden und der persönliche Vertragsabschluss, insbesondere in der Lebensversicherung, der primäre Bera-

Mag. Erwin Mollnhuber, Mitglied des Vorstandes NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich


tungs- und Abschlussweg bleiben wird. Auf der Vermittlerseite sehen wir den größten Hebel im Ausbau bestehender Kundenbeziehungen, denn hier ist der Schritt einer Neuakquise bereits erfolgt. Kennt man seine Kunden entsprechend gut, ist ein gezieltes und sinnvolles Upbzw. Cross-Selling deutlich einfacher als eine Neuakquise per Fernberatung. Was die Geschäftsentwicklung im 2. Halbjahr betrifft, mussten wir, wie die gesamte Branche, unsere Planungen nach unten revidieren. Nachdem wir bereits 2019 über dem Marktdurchschnitt gewachsen sind, sind wir zuversichtlich, dass wir mit unserer Fokussierung auf die Bereiche Biometrie und Fondsgebundene gut durch die Krise kommen werden.

ROLAND RechtsschutzVersicherungs-AG Direktion für Österreich Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Da das Gros unserer Regionalmanager ohnehin standardmäßig vom „Homeoffice“ arbeitet, hat sich bei den unmittelbaren Ansprechpartnern unserer

Vertriebspartner keinerlei Änderung ergeben. Bei den Fachabteilungen hat es – wenn überhaupt – nur zu Beginn Einschränkungen in Bezug auf die telefonische Erreichbarkeit gegeben. Um die Vermittler in ihrer Vertretung der Kunden zu unterstützen, haben wir die Kunden in einzelnen Regionen beispielsweise ganz bewusst auf die Möglichkeit hingewiesen, einmal pro Monat eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Auch haben wir die Vertriebspartner gezielt auf Bestandsverträge bei ROLAND hingewiesen, die nicht mehr dem letzten Stand der Dinge entsprechen und somit dringend einer Aktualisierung bedürfen. Dem Vermittler soll die Möglichkeit gegeben werden, einen Mehrwert für den Kunden zu generieren und zusätzlich seine eigenen Geschäftschancen zu verbessern. Unserer Wahrnehmung nach rückt aktuell auch wieder mehr die Frage nach dem tatsächlichen Deckungsumfang der Produkte in den Vordergrund, ebenso wie das Interesse und der Bedarf an individuellen Lösungen. Insoweit verspüren wir auch eine verstärkte Nachfrage an Absicherungen im Bereich Straf- und Gewerbe-RS per se, sowie gezielten fachlichen Rückfragen. Wohlwollend wird das Aufzeigen von alternativen Deckungskonzepten angenommen. Letztlich glauben wir auch zu erkennen, dass die Vertriebspartner uns als Versicherer wieder mehr an unserem tatsächlichen Handeln und Unterlassen messen und weniger an unseren Versprechen. Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr?

Mag. Martin Moshammer, Hauptbevollmächtigter ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Direktion für Österreich

In der jüngeren Vergangenheit hat es wohl kaum ein herausforderndes zweites Halbjahr gegeben als in 2020. Trotz aller Schutzmechanismen wird es unweigerlich zu einem Anstieg der Insolvenzen kommen, flankierend dazu dürfte sich die Situation am Arbeitsmarkt nur sehr schleppend entspannen. Dies ist ein wahrer „Nährboden“ für einen Anstieg der Rechtsstreitigkeiten bei gleichzeitiger Abflachung der Prä32 | COVERSTORY

mieneinnahmen. Einzelne Marktteilnehmer werden wiederum versuchen, verlorenes Terrain durch besonders offensive Vertriebsaktivitäten zu kompensieren, weshalb wir von keinem Anstieg des Prämienniveaus ausgehen. Umgekehrt bietet sich gerade jetzt die große Chance, anhand von aktuellen, aus der Praxis gegriffenen Schadensbeispielen auf die Notwendigkeit einer adäquaten Absicherung hinzuweisen und hier durch fachliches Know-how und Flexibilität im Underwriting zu punkten. Infolgedessen sehen wir für uns mehr Chance als Risiko, um bei den Vertriebspartnern als „Problemlöser“ zu punkten, da wir eben das Erfordernis nach einer besseren und schnelleren Digitalisierung nicht als einzige Conclusio aus der Covid-19-Krise ableiten. Unserer Meinung nach werden im zweiten Halbjahr 2020 die Weichen für die kommenden Jahre gestellt. Hier gilt es „Flagge“ zu zeigen und sorgsam mit kritischen Hinweisen der Vertriebspartner umzugehen. Wie auch immer – es wird ein ungemein spannendes restliches Jahr und aktuell stehen weder die Gewinner noch die Verlierer aus der Branche fest.

ERGO Versicherung AG Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Wir haben von Anfang an auf eine schnelle, klare und transparente Kommunikation mit unseren Partnern gesetzt. Im Hinblick auf unser strategisches Ziel, den Makler- und Agenturvertrieb bei ERGO in Österreich stark auszubauen, haben wir schon vor Beginn der Corona-Krise digitale Lösungen intensiv vorangetrieben. Dies kam uns beim „Lockdown“ unmittelbar zugute, da wir innerhalb kürzester Zeit nahezu vollständig auf einen „Homeoffice“-Betrieb umstellen konnten. Für unsere Partner ging der operative Betrieb in gewohnter Weise schnell und unkompliziert weiter und wurde zusätzlich durch gezielte Kampagnen und Leadmanagement ergänzt.


und auf unserer Makler- und Agentur-Website verstärkt. Bei der gesamten Digitalisierung darf man aber einen wichtigen Faktor nicht vergessen: Den persönlichen Austausch der Maklerbetreuerinnen und Maklerbetreuer mit unseren Partnern. Gerade in Zeiten räumlicher Trennung ist ein verlässlicher Partner (egal ob persönlich oder nur per Videotelefonie) sehr wichtig. Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr?

Patrick Ortner, Leiter Makler- und Agenturvertrieb ERGO Versicherung AG

Die ständige Verbesserung von Prozessen wie die Implementierung der digitalen Signatur, die automatische Polizzierung (Dunkelpolizzierung) und der Ausbau technischer Schnittstellen mit Partnern sind Schwerpunkte unserer täglichen Arbeit. Ergänzend haben wir auch den Informationsfluss durch unsere „Maklernews“

Die Erfahrungen mit Homeoffice sind bei uns überwiegend positiv. Dies wird die Arbeitsweise von sehr vielen Unternehmen in Zukunft sicherlich verändern. Bei uns können alle wesentlichen Prozesse, sowohl kundenorientierte als auch organisatorische, in vollem Umfang sichergestellt werden. Die volle Erreichbarkeit unserer Serviceteams für Kunden und Vertriebspartner ist jederzeit gegeben. Im Vertrieb sind die Prozesse angepasst, für Vermittler wesentliche Erleichterungen geschaffen und auf der Scha-

denseite, beispielsweise im Kfz-Bereich, wird eine Video-Schadenbegutachtung ermöglicht. Durch gezielten Personalausbau (auch während der Corona-Krise habe wir unser Team um zusätzliche Maklerbetreuer erweitert) sowie konsequentes und qualitätsorientiertes Betreuungsmanagement werden wir unsere starke Serviceorientierung noch weiter ausbauen. Ein Beweis für unser Servicedenken ist auch die fünffache Auszeichnung zum Service-Champion der Versicherungsbranche. Wir haben bewiesen, dass die ERGO Versicherung ein schneller, starker und innovativer Partner ist und erwarten uns daher insbesondere für das 2. Halbjahr ein stark erhöhtes Geschäftsaufkommen.

Generali Versicherung AG Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Die Generali möchte das Leben ihrer Partner und Kunden nachhaltig verbessern und vereinfachen. Aus diesem Grund haben wir die Entwicklungen

29. 4. 2021 Innovation. Strategie. Netzwerk. www.vertriebimzentrum.at

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währt. Darüber hinaus waren unsere lokalen Maklerbetreuungsteams für Anfragen unserer Partner jederzeit erreichbar und ein bestmöglicher Service zu jedem Zeitpunkt gegeben. Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr?

Mag. Thomas Bayer, Leiter Unabhängige Vertriebe der Generali Versicherung AG

im Bereich Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Automatisierung schon sehr frühzeitig aktiv vorangetrieben. In diesen herausfordernden Zeiten hat sich diese Strategie als großer Vorteil erwiesen. Persönliche Kundenkontakte waren face-to-face nicht möglich. Umso wichtiger waren die vorhandenen digitalen Möglichkeiten. Viele Dokumente können bei der Generali seit 2017 mittels elektronischer Unterschrift direkt am Touchscreen eines Mobiltelefons oder Tablets unterzeichnet werden – unabhängig von Zeit und Ort. Auch Unterschriften mittels Gesichtserkennung und Fingerprint sind für Kunden und Partner der Generali Standard. Der Großteil der Anträge läuft digital und papierlos ab. Viele Partner greifen bereits auf unsere sicheren und zeitsparenden Tools, die eine effiziente Abwicklung von Geschäftsfällen sicherstellen, zu. Die elektronischen Prozesse im und rund um das Verkaufssystem, wie elektronische Gesundheitsfragen und Schadenmeldungen sowie der elektronische Dokumentenversand und die Self-Service-Möglichkeiten, etwa der Abruf von Vertragsdaten und Dokumenten, haben sich in dieser herausfordernden Zeit besonders be-

Ich bin überzeugt, dass persönliche Beratung – kombiniert mit digitalen Services – auch weiterhin den Erfolg ausmacht. Der persönliche Kundenkontakt ist unerlässlich. Zusätzlich optimieren wir laufend sämtliche Vertriebsprozesse, damit unsere Partner den Bedürfnissen ihrer Kunden zeitnahe nachkommen können. Die Technologie ist ein Teil unserer natürlichen Umgebung geworden. Sie verändert unser Verhalten. Kunden nutzen den Zugangsweg, der ihnen in der jeweiligen örtlichen und zeitlichen Alltagssituation am angenehmsten erscheint und am effizientesten ist. Die digitalen Möglichkeiten stellen eine enorme Chance für die Versicherungswirtschaft dar. Das Generali Verkaufssystem, unser Partnerportal, das Generali Kundenportal sowie die "Meine Generali" App sind permanent verfügbar und bieten vielfältige Möglichkeiten, effizient und sicher zu agieren. Mit der Weiterentwicklung von OMDS 3.0

Franz Lehner, Leiter Makler- und Partnervertrieb, UNIQA Österreich

34 | COVERSTORY

setzt die Generali ihre Digitalisierungsinitiativen konsequent fort. Unsere Maklerpartner profitieren davon in hohem Maße. Die Generali möchte ihre Partner und Kunden ein Leben lang begleiten. Wir legen daher großen Wert auf individuelle Versicherungslösungen kombiniert mit persönlichen und innovativen Services. Die fachliche Kompetenz des Versicherungsvermittlers wird durch die Digitalisierung sowie Automatisierung der Arbeitsabläufe jedenfalls unterstützt, aber keinesfalls ersetzt.

UNIQA Österreich Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Das UNIQA MaklerService war auch schon vor COVID-19 digital. So konnten wir ohne Unterbrechung den Kontakt mit unseren Geschäftspartnern und unser Service weitgehend in gewohnter Form und Qualität fortführen. Maklerbetreuerinnen und Maklerbetreuer haben nahtlos ins Homeoffice gewechselt und unsere Vertriebspartner von zu Hause aus betreut. Diese Strategie behält das UNIQA MaklerService auch noch bei, indem Termine bis auf Weiteres ausschließlich über Skype stattfinden. Wenn der persönliche Kontakt gänzlich fehlt, ist das zweifelsohne eine große Herausforderung, die unser Team im Makler- und Partnervertrieb jedoch hervorragend meistert. Diese Krise führt uns klar vor Augen: Unsere Vertriebspartner und Kunden schätzen es, dass wir in dieser schwierigen Situation durchgängig erreichbar sind und für sie ein offenes Ohr haben. „Ich bin sicher, dass dieses positive Feedback eine nachhaltig positive Auswirkung auf unsere Beziehung und das Geschäft haben wird“, sagt Franz Lehner, Leiter Makler- und Partnervertrieb, UNIQA Österreich. Wir haben gelernt, dass wir unser Business auch digital abwickeln


können und mit unseren Vertriebspartnern einfach, schnell und oft auch komfortabler interagieren können. Digitalisierung unterstützt unsere tägliche Arbeit und schafft Raum für Neues. Vertriebspartner profitieren in gleichem Maße davon und können frei gewordene Kapazitäten wiederum in Service und Beratung für Kunden und ihre Bedürfnisse investieren. So werden wir in der Branche als Versicherer und freie Vermittler auch in Zukunft erfolgreich sein. Was erwarten sie für das 2. Halbjahr?

COVID-19 beschleunigt rasant die digitale Entwicklung. Der eingeschlagene Weg, vermehrt über elektronische Medien zu kommunizieren und Geschäftsfälle so weit wie möglich dunkel zu verarbeiten, wird unsere Branche immer stärker dominieren. Darin sehen wir große Chancen: UNIQA will mit dem Wandel zum Servicedienstleister in Zukunft eine deutlich größere Rolle im täglichen Leben ihrer Kunden als heute einnehmen. Ein Beispiel: Wir haben in der Krise schnell reagiert und als führender privater Gesundheitsversicherer ein neues telemedizinisches Angebot für alle Menschen in Österreich zur Verfügung gestellt: LILO ist eine Plattform, auf welcher Allgemeinmediziner und Kinderärzte bei Gesundheitsfragen telemedizinisch konsultiert werden können. Die Kosten für die Anrufe und Konsultationen werden von UNIQA bis 30.6.2020 (bis auf Widerruf ) übernommen. Die Erwartungshaltung unserer Kunden hat sich in diesen letzten Monaten durch den sozialen Abstand nochmals verändert. Mit dem digitalen Service myUNIQA konnte UNIQA auch in Zeiten des Social Distancing echte Kundennähe erreichen, denn auch wenn der persönliche Kontakt fehlt, muss die tägliche Abwicklung von Geschäftsfällen funktionieren. Die myUNIQA App transportiert unseren 24/7-Serviceanspruch in die mobile Onlinewelt. Unsere Kunden können Informationen abrufen, Schäden melden und Arzt- oder Medikamentenrechnungen einreichen, wann und wo im-

mer sie möchten. Das positive Feedback bestärkt UNIQA darin, dass Online-Angebot weiter und noch intensiver mit dem kompetenten, persönlichen Service durch freie Vermittler zu verbinden und weiterzuentwickeln. Auch mit fortschreitender Digitalisierung ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Vertriebspartnern und Kunden wichtig und für den UNIQA Maklervertrieb heißt es jetzt, nach diesen Wochen des ausschließlich telefonischen oder videotechnischen Kontakts, endlich unsere Geschäftspartner auch wieder persönlich treffen zu können. „Darauf freuen wir uns schon sehr“, schließt Franz Lehner.

HDI Lebensversicherung AG Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Als menschliche Individuen brauchen wir besonders in Krisenzeiten ein Lebenselixier aus ehrlicher Zuwendung, persönlicher Ansprache, sozialen Kontakten, Struktur in unserem Alltag, Sinnstiftung und klaren Perspektiven für unser Leben. Als HDI LEBEN wollen wir LEBENSWERT für unsere Partner und Kunden schaffen und im Dialog bleiben. Wir bemühten uns daher von Beginn des Lockdowns an um rasche und unbürokratische Hilfe. Vielfach unterstützten wir lediglich mit Aufmerksamkeit, Zuwendung und einfachem Zuhören – bis hin zum direkten Draht zum Chef. In enger Abstimmung mit unseren Partnern wurden auch die Stundung von Beitragsleistungen, Beitragspausen und -anpassungen bereitgestellt. Ein hoch motiviertes Team stellte die friktionsfreie Bearbeitung sämtlicher Geschäftsprozesse sicher. Anwenderfreundliche Technik zur Videoberatung sowie digitale Unterschrift ermöglichten ein effizientes Arbeiten aus dem Homeoffice. Darüber hinaus wollten wir unseren Partnern auch die Gelegenheit bieten, die Zeit, in der wir nicht zum 35 | COVERSTORY

Kunden durften, sinnvoll zu nutzen. So haben wir Teile der verpflichtenden Ausund Weiterbildung vorgezogen und während des Lockdowns im Rahmen unserer Webinar-Reihe LEBENSWERTES LERNEN ein breites Spektrum an anrechenbaren Wissensinhalten digital angeboten. Bis Ende Mai konnten wir bei unseren Webinaren rund 2800 Qualitätsvermittler willkommen heißen. Zu guter Letzt war es für uns auch eine wertvolle Zeit, um einfach mal zu reflektieren, aufzuarbeiten, Beiseitegeschobenes zu erledigen, im Gespräch mit Kunden und Freunden zu bleiben und als starker Partner das gute Gefühl von Sicherheit aufrecht zu erhalten. Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr?

Ich bin davon überzeugt, dass in dieser Krise eine Chance liegt. Diese werden wir gemeinsam nutzen, um unseren Berufsstand, samt Berufsgruppenindex, wieder auf jenen Stellenwert zu bringen, den wir als Versicherungswirtschaft verdient haben. Für die Zukunft erwarte ich mir geschärfte Wahrnehmung, Achtsamkeit und einen klaren Blick für das Wichtige im Leben. Nach meinem Verständnis bedeutet das, sich seiner Verantwortung zu stellen, den Menschen Perspektiven aufzuzeigen, angemessen auf Risiken zu sensibilisieren, ehrliches In-

Michael Miskarik, Niederlassungsleiter der HDI Lebensversicherung AG in Österreich


teresse am Vis a vis zu zeigen sowie mit einem hohen Maß an Lösungsorientierung, klaren Antworten und Verlässlichkeit das gute Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Das ist unsere Profession und das erwarten die Menschen von uns. Geschäftlich erwarten wir uns bei HDI LEBEN ein zufriedenstellendes zweites Halbjahr sowie zahlreiche Gelegenheiten, schöne Augenblicke und wertvolle Begegnungen, die unser aller Leben noch bunter und LEBENSWERTER machen.

Merkur Versicherung Aktiengesellschaft Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Die persönliche Kommunikation ist während der Covid- 19 Krise natürlich nach hinten gerutscht, nichtsdestotrotz haben wir es sogar geschafft in kurzer Zeit via Webex IDD Seminare und Schulungen für unsere Partner abzuhalten. In der Anfangsphase von Covid 19 waren das Telefon und E-Mail das meist frequentierteste Kommunikationsmittel. Hier galt es vor allem den betroffenen Personen schnelle und unbürokratische Hilfe in Ihren Versicherungsprodukten zu ermöglichen - was uns auch gut gelungen ist. Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr?

Wir sprechen nicht mehr von einer Krise, sondern von einer Gegenwart mit veränderten Rahmenbedingungen. Nun gilt es, sich auf diese neuen Gegebenheiten einzustellen und anzupassen. Auch werden wir die positiven Dinge aus dieser „Quarantäne“ in unseren Versicherungsalltag übernehmen - so hat sich gezeigt, dass Webexmeetings und e-learning tools durchaus eine sinnvolle, zeitsparende Ergänzung für unsere Partner im Außen wie auch für unser Team im Innen sein können.

Ingo Hofmann, Vorstandsmitglied und -sprecher Merkur Versicherung AG

Wir stellen fest, dass sich viele Maklerpartner trotz Social Distancing neu ausrichten und digitale Prozesswege beschreiten. Hier werden wir am Puls der Zeit bleiben und gemeinsame Lösungen und Schnittstellen vorantreiben. Aus heutiger Sicht wird das Versicherungsjahr 2020 durchaus noch ein erfolgreiches Jahr, zumal bis dato noch keine worst case Szenarien, wie sie vereinzelt prophezeit wurden, eingetreten sind. Allen voran und vorausgesetzt, dass es keine zweite Covid 19 Welle geben wird. Um dies verhindern zu können, sind wir alle aufgefordert und gehen wir in der Merkur mit diesem Thema, nach wie vor, sehr, sehr achtsam um.

nologisch gut aufgestellt. Somit war es uns möglich, die gesamte Belegschaft binnen 3 Tagen ins Homeoffice zu verlegen und dabei die Erreichbarkeit für unsere Vermittler und Kunden zu 100% aufrecht zu erhalten. Wir sind stolz darauf, dass wir es in dieser Zeit sogar geschafft haben unsere bereits gute telefonische Erreichbarkeit spürbar zu verbessern und die Dokumentenbearbeitung in den operativen Einheiten weiter zu optimieren. Gutes Service schafft Sicherheit und Vertrauen. Durch das Video-Tool Teams war es für uns möglich, die Betreuung unserer Vertriebspartner neben dem Telefon auch per Videokonferenzen durchzuführen. Auch in anderen Bereichen – wie etwa der Inhouse Mediation – wurde auf Videokonferenz umgestellt. Weiters haben wir für unsere Vertriebspartner im Lockdown zu 5 verschiedenen Rechtsschutzthemen Webinare abgehalten – insgesamt haben rund 3.000 Personen dieses Angebot genutzt. Ein großartiger Erfolg für unsere Ausbildungsreihe und eine gute Möglichkeit für unsere Vertriebspartner ihren IDD-Verpflichtungen nachzukommen. Für uns war es wichtig gerade in dieser unsicheren Zeit den Service auf hohem Niveau zu halten. Das ist uns auch gelungen. Trotz Lockdown konnten wir ge

ARAG SE Direktion für Österreich Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

ARAG hat als einzige Vertriebsschiene den ungebundenen Vertrieb. Die Aufrechterhaltung der Kommunikation und unserer Serviceleistungen war für uns daher sehr wichtig. Glücklicherweise ist ARAG tech36 | COVERSTORY

Mag. Birgit Eder, Hauptbevollmächtigte ARAG SE Direktion für Österreich


meinsam mit unseren Vertriebspartnern viele krisenbedingte Sonderlösungen für unsere Kunden finden und Bestandsbearbeitung optimieren können. Einen vertrieblichen Stillstand hat es für uns daher nicht gegeben.

seit ihrer Gründung. Somit werden wir diese Krise – was auch noch kommen mag – gut überstehen.

Was erwarten Sie vom 2.Halbjahr?

Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Die Auswirkungen der Krise sind natürlich spürbar. Im Vergleich zu anderen Ländern ist es Österreich aber gelungen sehr rasch zu einer neuen Normalität zurück zu kehren. Wir erwarten daher die Produktionseinbußen aus dem Lockdown im 2.Halbjahr aufholen zu können. Gerade in rechtlich unsicheren Zeiten ist Rechtsschutz besonders gefragt. Das hat sich auch im rasanten Anstieg bei den Rechtsberatungen gezeigt. Unsere Inhouse-Juristen konnten in hunderten Reisestreitigkeiten, Miet- und Vertragsstreitigkeiten eine Lösung herbeiführen. Dadurch ist die Kundenzufriedenheit laut unserer Umfrageanalyse gestiegen, weshalb sich negative Effekte der Krise wie Vertragsstornos derzeit nicht so stark auswirken. Unsere Kunden schätzen die rasche unkomplizierte Hilfe bei rechtlichen Problemen. Im Gewerbegeschäft erwarten wir im 2.Halbjahr krisenbedingte Vertragsstornos – dies trotz Hilfsmaßnahmen von unserer Seite hinsichtlich Ruhendstellungen, Vertragsanpassungen und Prämienstundungen. Diese von uns gewährten Hilfsmaßnahmen wirken natürlich gegen das Prämienwachstum. Wir glauben aber, dass wir auf lange Sicht auf diese Weise Gewerbeverträge halten können. Auf Schadenseite werden vor allem arbeitsrechtliche und familienrechtliche Streitigkeiten an Bedeutung gewinnen. Ein Anstieg von Schadenanlagen ist jetzt schon bemerkbar. Dies sind sehr kostenintensive Bereiche, weshalb mit einem Anstieg der Schadenkosten zu rechnen ist. Aufgrund der langen Verfahrensdauer in diesen Rechtsgebieten werden wir aber die Auswirkungen erst im Folgejahr zu spüren bekommen. ARAG Österreich hatte 2019 das beste Geschäftsjahr

Dialog LebensversicherungsAG

Wie überall, hat sich auch bei uns die Corona-Krise auf die Kommunikation zwischen uns und unseren Vertriebspartnern einschneidend ausgewirkt. In der Home-Office-Phase konnten wir die für uns essenzielle persönliche Betreuung nicht wahrnehmen. Um unsere beiden Geschäfte am Laufen zu halten, mussten wir uns auf Tools wie Telefon, Video und Webinare fokussieren. Wir investieren verstärkt in die Digitalisierung, um die Kommunikation mit unseren Vertriebspartnern noch schneller und effizienter zu gestalten und Prozesse und Abschlüsse zu beschleunigen. Um unsere Partner und deren Kunden in dieser schwierigen Zeit direkt zu helfen, haben wir gleich zu Beginn der Krise Neugeschäftserleichterungen geschaffen. In der Ablebensversicherung wurden die Untersuchungsgrenzen angehoben: Für Personen bis zu einem Al-

Mag. Willi Bors, Direktor Österreich Dialog Lebensversicherungs-AG

37 | COVERSTORY

ter von 49 Jahren werden Verträge bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 Euro ohne ärztliches Zeugnis bearbeitet. Bei Bestandsverträgen gewähren wir Kunden, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, Prämienstundungen, die für die Vertriebspartner nicht zu einer Provisionsrückrechnung führen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung profitieren die Konsumenten von unseren kundenfreundlichen Regelungen: Bei finanziellen Engpässen gewähren wir auf Anfrage eine Prämienbefreiung bei weiterlaufendem Versicherungsschutz oder eine längerfristige Absenkung von Prämie und Pension auf den Mindestbetrag mit anschließender Anhebung auf das Ausgangsniveau ohne erneute Gesundheitsprüfung. Was erwarten Sie vom 2.Halbjahr?

Natürlich war und ist das Geschäft während der Corona-Krise bei uns wie in der gesamten Versicherungswirtschaft rückläufig. Die Kunden haben andere Sorgen, die Arbeitslosenquote ist stark angestiegen, viele befinden sich in Kurzarbeit. So wartet man mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen, besonders bei Finanzierungen, sind die Kunden sehr zurückhaltend. Trotzdem sind bei uns die Rückgänge nicht so dramatisch, wie unter den Umständen zu befürchten wäre. Bei den Produktgruppen erleben wir eine unterschiedliche Entwicklung: In unserem Hauptgeschäftsfeld, der Ablebensversicherung, ist der Rückgang nicht so stark wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die naheliegende Erklärung besteht darin, dass das vergleichsweise hohe Prämienniveau die Abschlussfreudigkeit in der Krisensituation stark hemmt. Indessen glauben wir, dass die Covid-19-Krise eine Sensibilisierung in der Bevölkerung für die Notwendigkeit einer persönlichen Absicherung gegen existenzbedrohende Risiken schafft – dies auch vor dem Hintergrund immer schlechter werdender staatlicher Pensionsleistungen. So sind wir überzeugt, dass mittel- und langfristig die Markt-


Alexander Neubauer, Leiter Partnervertrieb Helvetia Versicherungen AG

durchdringung mit Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen deutlich ansteigen wird. Summa summarum gehen wir in unserer Geschäftserwartung von einer Normalisierung bis zum Herbst aus. Unter Berücksichtigung eines bestehenden Nachholbedarfs erwarten wir aus jetziger Sicht für das Gesamtjahr 2020 einen Anschluss an unser Vorjahresergebnis und gehen mit Optimismus in das Jahr 2021.

Helvetia Versicherungen AG Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Ein schnelles Krisenmanagement und smarte technischen Lösungen haben es uns quasi über Nacht ermöglicht, Prozesse und Abläufe in unverändert hoher Qualität sicher zu stellen. In der Krise gilt mehr denn je: klar und verbindlich kommunizieren, gleichzeitig den digitalen Support ausbauen. So ist es uns gelungen, in den letzten Wochen uneingeschränkt für Kunden und Vertriebspartner erreichbar zu sein. Beispielsweise haben wir kürzlich eine elektronische Unterschriftenlösung im Lebengeschäft umgesetzt, damit Kunden zeit- und ortsunabhängig am Smart Device oder PC unterschrieben können.

Denn Abstandhalten ist unser neues Zusammenhalten!

ternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr?

Wir waren und sind über Telefon, E-Mail oder Videotelefonie zu jeder Zeit mit unseren Partnern in engem Austausch, um mit ihnen individuelle Lösungen in dieser herausfordernden Zeit zu finden. Das hat auch sehr gut geklappt. In den vergangenen Wochen hat sich jedoch gezeigt, dass wir wieder Schritt für Schritt in Richtung Normalität gehen, das heißt, es ist auch wieder möglich, vereinzelt persönliche Termine mit Vermittlern wahrzunehmen. Darüber hinaus haben wir zahlreiche Webinare veranstaltet, damit der Wissenstransfer zwischen Vermittler und uns weiterhin sichergestellt ist. Da die Nachfrage sehr hoch war, werden wir diese digitalen Schulungen auch künftig anbieten. Dennoch kann das direkte Gespräch niemals durch die digitale Kommunikation ersetzt werden, auch wenn es derzeit nur unter geänderten Bedingungen stattfinden kann. Wichtig war uns und den Vermittlern, dass die Kundinnen und Kunden keine überstürzten und damit falschen Handlungen setzen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Die Leistungen von Versicherungen standen in den vergangenen Wochen im medialen Fokus – sei es die Kriminalstatistiken inkl. Warnung vor Cyberkriminalität oder der Wert einer Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige. Viele Personen überdenken nun ihren Versicherungsschutz und überlegen, ihre Tarife auf die neueste Generation zu bringen. Hier gilt es anzuknüpfen und kompetente Unterstützung und Aktionen anzubieten. Der Wert einer professionellen Beratung zeigt sich gerade in Krisenzeiten. Wir haben rasch reagiert und KMU-Kundinnen und Kunden mit Überbrückungslösungen unterstützt, wie z.B. Konvertierungen mit prämienfreien Zeiträumen im Gewerbebereich. Die Geschichte lehrt uns, dass im Lebengeschäft sinkende Aktienkurse ein günstiger Zeitpunkt für Investitionen sein können. Agilität und Innovation werden bei Helvetia großgeschrieben und die Corona-Krise hat die Rahmenbedingungen geschaffen, unser digitales Know-how in der Kunden- und Partnerkommunikation zu erhöhen. Beispielsweise werden wir heuer erstmals unsere Gewerbeakademie in die digitale Welt zu führen. Webinare werden weiterhin Teil unserer Ausbildung bleiben, aber gleichzeitig bemerke ich eine Rückbesinnung auf Zwischenmenschlichkeit. Persönliche Kontakte sind wichtig und werden nach der Corona-Krise umso mehr geschätzt. Meine Empfehlung für das 2. Halbjahr lautet: Wenn Sie die Möglichkeit haben, nutzen Sie diese außergewöhnliche Zeit!

Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr?

Die Entwicklung der Wiener Städtischen ist im laufenden Geschäftsjahr

Wiener Städtische Versicherung AG Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsun38 | COVERSTORY

KR Gerhard Heine, Leiter Partnervertrieb Wiener Städtische Versicherung AG


trotz der Coronakrise solide, das gibt uns die Stärke, durch diese Krise durch zu tauchen. Als Komposit-Versicherer mit Sach-, Leben- und Krankenversicherung sind wir besonders stabil aufgestellt, davon profitieren auch unsere Kundinnen und Kunden. Für das zweite Halbjahr erwarten wir ein anziehendes Geschäft, wie stark es ausfallen wird, hängt zum Großteil davon ab, ob es zu einer zweiten Welle kommen wird oder nicht. Auf der Kundenseite sehen wir weiterhin eine stabile Nachfrage nach Lösungen für die Gesundheitsvorsorge, Corona hat das Bewusstsein für eine optimale Absicherung der eigenen Gesundheit nochmals gestärkt, und auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen steigt das Interesse. Mit unserer neuen nachhaltigen Fondspolizze, die erste mit dem österreichischen Umweltzeichen, können wir zudem eine ganz neue Zielgruppe ansprechen, jene, die gutes Gewissen mit Renditechancen verbinden möchte.

gitale Kommunikationskanäle umgestellt. Dies hat auf unserer Seite und auch bei unseren Maklerpartnern insgesamt sehr gut geklappt. Wir haben in den letzten Wochen gemeinsam viel gelernt, was uns auch in der Zukunft helfen wird. Etwa, dass sich für manche Sparten die digitale Kommunikation besser eignet als für andere. So ist bei Vorsorgeprodukten noch immer die persönliche Beratung absolut notwendig, um das Beste für den Kunden zu finden. Wir haben auch gelernt, wie wir unsere Kommunikation und die Kundenansprache hybrid gestalten können, wie wir also digital und analog gut verknüpfen können. Im Versicherungsgeschäft bleibt aber das gegenseitige Vertrauen das A und O. Und Vertrauen kann nur über den persönlichen Kontakt gebildet werden. Daher sind unsere Maklerbetreuerinnen und -betreuer bereits wieder viel unterwegs. Und ich selbst freue mich auch, dass ich jetzt wieder persönliche Termine wahrnehmen kann.

Zurich Versicherung AG

Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr?

Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Der Rest des Jahres wird sicher spannend. Wir werden vieles von dem, was wir in der letzten Zeit gemeinsam gelernt haben, ins Tagesgeschäft integrieren. Zum Beispiel, wie wir bei Standardgeschäftsfällen die Videotechnologie verstärkt einsetzen können. Vielleicht werden wir uns auch ganz neuen Fragen stellen müssen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben. Denn auch die Erwartungen unserer Kundinnen und Kunden haben sich geändert. Gemeinsam mit unseren Maklerpartnern werden wir Lösungen finden und offen sein für Chancen, die sich daraus ergeben. Wir beobachten etwa, dass in dieser schwierigen Zeit die Menschen mehr Interesse an Vorsorgeund Absicherungsprodukten zeigen. Das Thema Nachhaltigkeit wird dabei immer wichtiger. Mit unseren zertifizierten Fonds tragen wir diesem Trend voll Rechnung. Das passt gut zur sozialen Verantwortung, die für uns bei Zurich einen sehr großen Wert hat.

Bei Zurich haben wir uns sehr rasch an die neue Situation angepasst und auf di-

Mag. Klaus Riener Head of Partner Sales Austria Zurich Versicherung AG

39 | COVERSTORY

Allianz Versicherung AG Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Wir hatten und haben den klaren Vorteil, dass wir über eine hervorragende ITLandschaft verfügen, sodass wir umso schneller auf Homeoffice umstellen und so in die neue Normalität hineinfinden konnten. Darüber hinaus haben wir aktuelle Trends schnell erkannt und diese auch sehr gut nützen können. Natürlich verlagerten sich persönliche Gespräche zwischen Key Account und Maklerpartnerinnen und -partner primär auf Telefonie oder Online-Meetings. Aber wir haben unsere digitalen Services auch weiter ausgebaut und konnten etwa mit der kontaktlosen Unterschrift den Vermittlerinnen und Vermittlern sowie deren Kundinnen und Kunden sehr entgegenkommen. Unsere Maklerpartnerinnen und -partner haben uns zudem das Feedback gegeben, dass wir in der Maklerbetreuung stets sehr gut erreichbar waren, speziell im Schaden und Vertrag. Besonders die Schadenprozesse konnten wir schnell überarbeiten und den aktuellen Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden besser anpassen, z.B. durch schnelle Ablösezahlungen. Wir haben insgesamt noch viel aktiver den persönlichen Kontakt zu den Maklerinnen und Maklern gesucht und dadurch hautnah die Herausforderungen sehen können, denen sie sich in der Krise stellen mussten. Uns ist bewusst, dass das Thema Digitalisierung auch zum Unmut einiger Maklerpartnerinnen und -partner führte, als wir informierten, dass für einen beschleunigten Ablauf im Privatkundenbereich E-Mail-Adresse und Handynummer der Kundin oder des Kunden notwendig sind. Wir haben hier das Gespräch gesucht und Feedback eingeholt, denn ein gutes Verhältnis mit unseren Maklerpartnerinnen und -partnern ist für uns maßgeblich. Wir freuen uns, nun gemeinsam eine gute Lösung gefunden zu haben. Unsere Maklerpartnerinnen und -partner haben im Privatkundenbereich die Wahlmöglichkeit:


Claudia Schlosser, Leiterin des ungebundenen Vertriebes Allianz Versicherung AG

Sie können ab sofort entweder ihre eigenen Kontaktdaten angeben oder die des Kunden bzw. der Kundin. In einigen Wochen werden Sie in unserem System auch ein entsprechendes Auswahlfeld verwenden können. Im Vordergrund steht hier unser gemeinsames Ziel, den Schadenprozess gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern zu beschleunigen. Dies ist ganz im Sinne unserer Kundinnen und Kunden. Die Maklerpartnerinnen und –partner können dann wählen, in welchem Vertrag sie im Schadenfall wie stark involviert werden wollen. Insgesamt gilt: Zuhören und gemeinsam erfolgreich sein – das ist die Devise! Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr?

Wir haben in der Krise nicht nur das Beste aus unserer IT-Infrastruktur gemacht, sondern diese um noch weitere und sehr nützliche digitale Tools wie etwa die neuen Schaden-Services oder die digitalen Schnittstellen für den Antrag erweitern können. Für das zweite Halbjahr 2020 würden wir uns wünschen, dass unsere Partnerinnen und Partner diese Tools weiter in Anspruch nehmen, denn sie und ihre Kundinnen und Kunden können davon nur profitieren. Dies gilt auch für bestehende Lösungen, von denen wir uns eine noch regere Nutzung wünschen

würden, z.B. unser Online-Rechner. Für das zweite Halbjahr ist es für uns auch wichtig, gemeinsam wieder das Geschäft anzukurbeln und hierfür geben wir unseren Partnerinnen und Partnern attraktive Instrumente in die Hand. Die Pandemie hat vor allem das Interesse an der Gesundheitsversicherung verstärkt, und hier bieten wir einige tolle Vorteile, z.B. einen antragslosen Abschluss verbunden mit einem Fixpreis für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Zudem offerieren wir bei diesem Produkt Selbstbehaltsgutscheine. In der Lebensversicherung haben wir erst kürzlich die Aktion „So schön ist Österreich“ lanciert, bei den Kundinnen und Kunden beim Abschluss einer Lebensversicherung von Gutscheinen für Reisen innerhalb Österreichs, für den Einkauf von Reiseproviant in einer Rewe-Einrichtung oder für eine Vignette profitieren können. Damit helfen wir unseren Partnerinnen und Partnern, das Lebensgeschäft wieder zu pushen, bereiten den Kundinnen und Kunden gleichzeitig einen schönen Start in den Sommer und investieren in die heimische Wirtschaft. Das sind nur Beispiele, wie wir unsere Vermittlerinnen und Vermittler bestmöglich unterstützen wollen. Mehr Details bietet unsere Makler-Homepage, und wir nehmen uns auch gerne Zeit für persönliche Anfragen, um die Maklerinnen und Makler umfassend zu beraten.

ter gelungen: Wir haben innerhalb eines Wochenendes praktisch das gesamte Unternehmen auf Home-Office umgestellt. Damit war muki in gewohnter Qualität ohne Unterbrechung für Vertriebspartner und Kunden erreichbar – wir sind mit sämtlichen Fachabteilungen in der Zentrale ebenso wie den muki Niederlassungen und Kfz-Zulassungsstellen unserem hohen Serviceanspruch gerecht geworden. Der nächste Schritt war, die von der Bundesregierung verhängten Einschränkungen kurzfristig durch Erleichterungen oder Vereinfachungen in unseren Angeboten und Arbeitsprozessen bestmöglich abzufedern. So haben wir als Sofortmaßnahme in der Kfz-Schadenregulierung die Teleexpertise und Bildschirmkalkulationen ausgeweitet. Als weitere Erleichterung übernimmt muki im Rahmen des Kfz-Neugeschäftes die Einspielung der Versicherungsbestätigung und akzeptiert bei der erforderlichen Kaskobesichtigung ersatzweise digitale Fotos. Unsere Vertriebspartnerbetreuer suchen auch aktiv den Kontakt, indem wir unseren Vertriebspartnern über diverse Tools Schulungen, Produktpräsentationen und individuelle Unterstützungen online anbieten. Seit 1. Juni sind unsere Vertriebsdirektoren auch wieder mit einer hohen Terminfrequenz bei unseren Vertriebspart-

muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

In den ersten Tagen lag der Fokus darauf, schnellstmöglich eine einwandfrei funktionierende Kommunikation sicherzustellen. Das ist uns dank unserer bewusst flachen Strukturen und der außergewöhnlichen Flexibilität aller Mitarbeiterinnen und Mitarbei40 | COVERSTORY

Thomas Ackerl, Vorstandsvorsitzender des muki Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit


nern vor Ort aktiv. Deshalb bin ich froh, nicht mehr auf die zwischenzeitlich elektronisch geführte Kommunikation eingehen zu müssen: Situationsbedingt war das die einzige Kontaktmöglichkeit, es ersetzt aber keinesfalls das persönliche Gespräch. muki ist für einen hohes Servicelevel bekannt und das lässt sich am besten halten, wenn wir mit unseren Vertriebspartnern im direkten persönlichen Austausch stehen. Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr?

Unsichere Größen für die nähere Zukunft sind die Entwicklung der Corona-Infektionszahlen und die Heilungs- bzw. Eindämmungsmöglichkeiten durch ein Medikament oder Impfstoff. Unabhängig davon zeigen wir als zuverlässiges Versicherungsunternehmen auch weiterhin, dass wir an der Seite unserer Vertriebspartner und Kunden als echte Partner wichtige Unterstützung leisten, die auch über das hinausgeht, was in den Courtagen oder Polizzen vereinbart ist. Mit den Folgen der Pandemie müssen wir uns aber auch klar machen: Absehbar stehen, persönlich durch Kurzarbeit oder mögliche Arbeitslosigkeit sowie gesamtgesellschaftlich durch die aktuelle Rezession und milliardenschwere Rettungspakete begründet, weniger Mittel für die persönliche Vorsorge zur Verfügung. Wir

Klaus Pointner, Leiter Partnervertrieb D.A.S. Rechtsschutz AG

erwarten also durch den wirtschaftlichen Einbruch ein steigendes Bedürfnis nach preiswerten kompakten Tarifen. Mit unserem aktuellen Portfolio haben wir bereits eine gute Basis: z.B. die günstige und umfassende Familienversicherung FamilyPlus für alle, die sich keine komplette Sonderklasseversicherung leisten können oder wollen, aber Wert auf eine solide Grundabdeckung der Krankenversicherung – auch im Urlaub und beim Reisestorno – legen. Doch auch während der Corona-bedingten Einschränkungen waren unsere Mitarbeiter der Produktentwicklung aktiv, und so sind einige Innovationen schon in Vorbereitung.

D.A.S. Rechtsschutz AG Wie hat sich die Covid-19 Krise auf die Kommunikation zwischen Ihrem Versicherungsunternehmen und den freien Vermittlern ausgewirkt?

Wir vom D.A.S. Partnervertrieb vertreten schon seit jeher die Meinung, dass unsere Arbeit von der persönlichen Beziehung zwischen Partnerbetreuern und Vermittlern lebt. Unsere Strategie, in das Service und die Betreuung für unsere Vermittler zu investieren, hat sich gerade in der Coronakrise wirklich bezahlt gemacht. Trotz Ausgangsbeschränkungen war es uns jederzeit möglich, in direktem Kontakt und Austausch mit unseren Partnern zu stehen. Makler und Agenten wissen, dass sie sich immer an uns wenden können und wir auch in Krisensituationen für sie da sind. Und zum Glück leben wir in einer Zeit, in der es viele unterschiedliche Kommunikationswege und -möglichkeiten gibt. So konnten wir sehr rasch auf Ausgangsbeschränkungen reagieren und waren weiterhin durchgehend telefonisch, per EMail und verstärkt auch über Skype erreichbar. Dass wir seit dem 4. Mai auch wieder persönlich vor Ort für unsere Vermittler, Kunden und Interessenten arbeiten können, freut uns und auch viele unserer Vertriebspartner aber natürlich besonders. Zugute kam uns außerdem, dass wir schon 41 | COVERSTORY

vor COVID-19 den Unterschriftenlink für die kontaktlose Antragsaufnahme eingeführt haben. Damit ist es auch ohne persönliches Treffen möglich, aus dem Online-Tarifrechner heraus, den Rechtsschutzantrag vom Kunden unterzeichnen zu lassen. Das ist für alle Vermittler wichtig, die nicht über eine entsprechende Vollmacht verfügen. Dieses Service wird sehr gut angenommen und war für Kunden, Partner und auch uns unter COVID-19 eine große Erleichterung. Was erwarten Sie vom 2. Halbjahr?

Natürlich werden die Coronakrise und ihre Folgen auch die D.A.S. noch eine Zeit lang beschäftigen. Aber wir sind sehr gut vorbereitet und darüber hinaus hoch motiviert, jetzt wieder voll durchzustarten. Vom zweiten Halbjahr erwarte ich mir daher viel Positives. Derzeit läuft z. B. eine ganz besonders attraktive Aktion für alle Firmen-Neukunden. Damit werden wir das Firmengeschäft forcieren und gleichzeitig Betrieben helfen. Bis zum 30. September sind die ersten drei Monatsprämien gratis – die übernehmen wir. Weitere drei Monatsprämien können aufgeschoben und im Nachhinein bezahlt werden. Außerdem planen wir, mit Ende September 2020 unsere neue Produktgeneration für Firmenkunden auf den Markt zu bringen. Diese wird weitere Vereinfachungen und von Kunden und Vermittlerpartnern nachgefragte Ergänzungen bieten. Auch analysieren wir laufend den Markt, um unsere Services und Produkte weiter zu verbessern. Vielleicht gibt es ja auch unter den risControl-Lesern den einen oder anderen Experten, der uns gerne über seine Erfahrungen mit dem D.A.S. Rechtsschutz berichten möchte. Wir freuen uns über den Kontakt und das persönliche Feedback! Möglicherweise ergeben sich daraus wieder weitere Produktentwicklungen. Die Kontaktdaten unserer Partnerbetreuer finden Sie online unter partnerservice.das.at/kontakt. Einiges los bei der D.A.S. worauf man als Interessent, Kunde und Vermittler wirklich schon neugierig sein kann!


1. Quartal FMA

Die Versicherungsunternehmen haben im 1. Quartal 2020 das Prämienvolumen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,54 Prozent auf 5,83 Milliarden Euro erhöht. Das EGT sank im Vergleich zum 1. Quartal 2019 um -454,13 Millionen Euro auf -64,73 Millionen Euro. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das versicherungstechnische Ergebnis um -177,54 Millionen auf +33,54 Millionen abnahm, das Finanzergebnis um -850,65 Millionen auf -130,05 Millionen. Die Summe

aller Assets zu Marktwerten exklusive Kapitalanlagen der fonds-und indexgebundenen Lebensversicherung lag zum 31.3. 2020 bei 105,79 Milliarden. Bei 54 Prozent der österreichischen Versicherer weist der Solvabilitätsgrad über 200 Prozent aus. Die stillen Reserven der Kapitalanlagen (ohne jene der fondsund indexgebundenen Lebensversicherung) nahmen im Quartalsvergleich aber auf 19,79 Milliarden Euro ab, ein Minus von -13,33 Prozent. Die Reservequote

beträgt damit zum Ende des Berichtzeitraumes 21,84 Prozent. Aufgegliedert nach Versicherungssparten war die Prämienentwicklung in allen Geschäftsfeldern positiv: In der Schaden- und Unfallversicherung mit +1,08 Prozent auf 3,71 Milliarden sowie in der Krankenversicherung mit +5,31 Prozent auf 620 Millionen, und sogar die Lebensversicherung schnitt mit +5,17 Prozent auf 1,5 Milliarden das dritte Quartal in Folge positiv ab. Die „Umsatz-Rendite“ (EGT zu Prämien) als wesentliche Kennzahl der Ertragskraft hat sich im 1. Quartal 2020 mit minus 946 Basispunkten auf -1,32 Prozent im Jahresabstand signifikant verschlechtert.

Gut aufgestellt Versicherungsagenten

Die heimischen Versicherungsagenturen haben den Lockdown gut überstanden. Die Agenten setzten vor Ort vermehrt auf telefonische Beratung, aber auch auf innovative Videotools, um mit den Kunden in Verbindung zu bleiben. „Wir vereinen mehr als 8.000 Unternehmer unter einem Dach. Und wir werden auch 2020 wieder mehr. Allein in Niederösterreich erwarten wir bis Jahresende bis zu 500 Kandidaten zur Be-

fähigungsprüfung“, so der Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten KR Horst Grandits. Der Lockdown hatte auch Auswirkungen auf das anspruchsvolle Ausbildungsprogramm der Landesgremien. Sie stellten ihre Weiterbildungsangebote auf Webinare und Onlineworkshops um. Webinare und Onlineworkshops sind künftig eine will-

Zwei neue Anleihen geplant UNIQA

Wenn es das Marktumfeld zulässt, emittiert die UNIQA sowohl für vorsichtigere als auch dynamischere Bondinvestoren je eine Anleihe. Für Vorsichtige wäre die nicht nachrangige Anleihe mit einem angestrebten Emissionsvolumen von brutto 600 Mio. EUR. Diese sogenannte „Senior“ hätte eine Laufzeit von 10 Jahren. Die zweite Anleihe für Dynamische wäre als nachrangige Anleihe

(Tier2 Anleihe) mit Emissionsvolumen 200 Mio. EUR konzipiert. Vorteil: höhere Zinsen; Nachteil: Niedrigerer Rang im Falle einer Insolvenz und Liquidation. Die Gläubiger der nicht nachrangigen Papiere hätten Vorrang. Die Laufzeit der Nachranganleihe sollte 15,25 Jahre betragen mit erster Kündigungsmöglichkeit nach 5,25 Jahren. Die Mindeststückelung beider Pa42 | MARKT

KR Horst Grandits

kommene Ergänzung zu den beliebten Seminaren vor Ort.

piere beträgt 100.000 EUR. Die Zinssätze stehen erst am Ende der Platzierung fest. Das „Closing“ wird für Donnerstag erwartet. Die Zulassung der Anleihen für den Amtlichen Handel der Wiener Börse soll beantragt werden. Der Nettoerlös aus der Emission der Senior Anleihe soll der teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb von Tochtergesellschaften der AXA Gruppe in Polen, Tschechien und der Slowakei dienen. Der Nettoerlös aus der Tier 2 Anleihe fließt indessen in geeignete Investments gemäß dem UNIQA Green Bond Framework.


Performance 2019

Valida Vorsorge Management Im Jahr 2019 stieg das Volumen bei der Valida Pensions- und Vorsorgekasse im Jahresvergleich um insgesamt 12 Prozent von 9,3 Milliarden Euro auf 10,5 Milliarden Euro. Die Anzahl der Kunden stieg leicht auf 2,74 Millionen. Das Jahr 2019 wurde bei Pensionskasse um 10,80 Prozent und bei der Vorsorgekasse mit 4,57 Prozent abgeschlossen. Martin Sar-

delic, Vorstandsvorsitzender der Valida Holding: „Aufgrund der sehr guten Performance in der Pensionskasse können wir heuer die Pensionen von 73 Prozent der Pensionisten erhöhen. Die Anwartschaftsberechtigten profitieren sowohl in der Pensionskasse als auch in der Vorsorgekasse durch die Erhöhung ihrer Guthaben.“

Innovations Champion ARISECUR

Der Firmenverbund rund um ARISECUR etabliert sich auch international immer mehr als Technologie-Marktführer der Branche. Nachdem erst letzte Woche die Kunden-App ‘simplr’ zum beliebtesten Versicherungsmanager 2020 gewählt wurde, reiht blau direkt, die Konzermutter der ARISECUR, sich nun wissenschaftlich belegt in die Riege innovativsten Unternehmen Deutschlands ein. Altes loslassen und Neues wagen: Bei der

27. Runde des Innovationswettbewerbs TOP 100, konnte blau direkt auf ganzer Linie überzeugen. Der Maklerpool gehört seit dem 19. Juni 2020 offiziell zu den TOP 100 Innovations-Champions Deutschlands. Die Auszeichnung steht für besondere Innovationskraft und überdurchschnittliche Innovationserfolge. In dem wissenschaftlichen Auswahlverfahren beeindruckte das Unternehmen in der Größenklasse B (51 bis 200 Mitar-

Martin Sardelic

beiter) besonders in den Kategorien „Innovationsförderndes Top Management“ und „Innovationserfolg“. Die ermittelte Innovationsbilanz zeichnet blau direkt in der Gesamtheit mit der Bestnote “A+” aus. Andreas Büttner, Geschäftsführer der ARISECUR, freut sich: “Die Entwicklungsabteilungen unserer Firmengruppe geben jeden Tag das Beste für unsere Partner, um den Vorsprung den wir als Österreichs Technologiemarktführer in der Versicherungsbranche haben, weiter auszubauen. Wir sehen unsere Konzernmutter mit Stolz unter den Top 100 der innovativsten Unternehmen in Deutschland zu gehören.”

Forderung nach Schutzschirm ACREDIA Versicherung AG

Ludwig Mertes, Vorstand der ­ACREDIA, begrüßt den Vorstoß der WKÖ-Bundessparte für Industrie und schließt sich der Forderung nach einem Schutzschirm für Waren-Kreditversicherungen an. Gefordert wird ein staatlicher Schutzschirm zur Sicherstellung der Deckungszusagen, um entsprechend stabile Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Österreich zu schaffen, welcher beispielsweise nach dem deutschen Vorbild abgebildet werden könnte. Dort übernimmt der Staat 90 Prozent des Risikos, die Kre-

ditversicherer geben im Gegenzug 65 Prozent der Prämieneinnahmen an den Bund ab. „Als österreichische Kreditversicherung müssen wir – anders als Kreditversicherungen in Nachbarstaaten – unsere Deckungen weiterhin ohne Besicherung zur Verfügung stellen. Wenn eine Risikoprüfung ein negatives Ergebnis ergeben sollte, ein Unternehmen schlechte Bonität hat, können wir daher auch keine Deckung mehr zur Verfügung stellen. Das ist in der aktuellen durch die Pan43 | MARKT

Ludwig Mertes

demie verursachten Situation mit einem Dominoeffekt vergleichbar und gefährdet das Funktionieren der allermeisten Lieferketten“, so Mertes.


Haftpflichtversicherung ist kein Freibrief Haftpflichtversicherungen sind kein Freibrief. Gerade die Einzigartigkeit von Schadenersatzfällen können zu Rechtsunsicherheit führen. Der OGH muss sich daher mit vielen solcher Fälle auseinandersetzen. von Mag. Christian Sec Viele Missverständnisse gibt es rund um die Haftpflichtversicherungen, wie zum Beispiel der Betriebshaftpflichtversicherung. So glauben viele Unternehmer fälschlicherweise, dass die Erfüllung versichert sei, erklärt Dr. Johann Höllwarth, Hofrat des OGH. Die Deckung gilt jedoch nur für Mangelfolgeschäden erklärt er. So erzählt er während eines Vortrages im Vorjahr, das Beispiel eines Schönheitschirurgen der insgesamt vier Mal operieren musste, nachdem seine erste BrustimplantatsOP misslang. Eine Deckung jedoch liegt nur vor, wenn mit den Operationen die Folgeschäden beseitigt werden, wie Rückenbeschwerden, Nackenschmerzen u.ä, nicht jedoch, wenn die Implantate neu gesetzt werden.

Gefahr des täglichen Lebens Im Bereich der Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Frage, ob es sich um eine Gefahr des täglichen Lebens handelt. Der OGH hat dementsprechend einige Urteile gefällt. So unterliegt die Explosion eines Böllers in einem Briefkasten nicht der Deckung durch den Privathaftpflichtversicherer. Der Kläger und seine Freunde zündeten in einem Postkasten einen Böller, um das dabei entstehende Geräusch zu hören. Ein weggeschleuderter Teil des explodierten Postkastens verletzte einen von ihnen schwer. Der OGH wies die Klage ab. Die Begründung lautete dahingehend, dass der Begriff „Gefahren des täglichen Lebens“ dahin auszulegen, dass der Versicherungsschutz für die Haft-

pflicht des Versicherungsnehmers jene Gefahren umfasst, mit denen üblicherweise im Privatleben eines Menschen gerechnet werden muss. „Ein vernünftiger Durchschnittsmensch bringt aber üblicherweise keinen Böller in einem Postkasten zur Explosion und schafft damit grundlos eine Situation, die mit der Gefahr von Verletzungen für die Beteiligten, aber auch für unbeteiligte Dritte verbunden ist.“ Ähnliches galt im Zuge einer Raufhandlung in einer Diskothek, wobei der Mitversicherte 18-jährige Sohn des Klägers durch die Raufhandlung eine dritte Person umriss, die dadurch eine offene Unterschenkelfraktur am linken Bein erlitt. Die Begründung des OGH, dass es sich nicht um eine Gefahr des täglichen Lebens handelt lautete dabei wie folgt: Ein vernünftiger Durchschnittsmensch gerät üblicherweise gerade nicht als aktiv Beteiligter in einen Raufhandel. Die Gefahren, die solchen nach allgemeinem Bewusstsein nicht zu tolerierenden Akten entspringen, gehören nicht zum täglichen Leben. Dabei setzt der OGH bewusst keinen zu engen Rahmen bei der Beurteilung der Gefahr des täglichen Lebens. Denn er will damit auch sicherstellen, dass die Privathaftpflichtversicherung „prinzipiell Deckung auch für außergewöhnliche Situationen schafft“. Für das Vorliegen einer Gefahr des täglichen Lebens ist nicht erforderlich, dass solche Gefahren nahezu täglich auftreten, vielmehr genügt es, wenn die Gefahr erfahrungsgemäß im normalen Lebensverlauf immer wieder, sei es auch seltener eintritt. 44 | KOLUMNE

Schwarzfahrt nicht immer vermeidbar Auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es hin und wieder Rechtsunsicherheiten. Nach einem Streit entwendete die Freundin der Fahrzeughalterin unbemerkt den Fahrzeugschlüssel, der an einem Schlüsselbund an der Wohnungstür hing. Bei der anschließenden Fahrt mit dem Pkw verschuldete sie einen Verkehrsunfall. Der Lenker begehrte von der Lenkerin, Halterin und dem Haftpflichtversicherer Schadenersatz. Der vom Erstgericht erlassene Zahlungsbefehl wurde gegenüber der Erstbeklagten rechtskräftig. Die Zweitbeklagte sowie der Haftpflichtversicherer wandten „echte“, d.h. nicht schuldhaft ermöglichte Schwarzfahrt ein. Der OGH bestätigte das Urteil des Berufungsgerichts, demzufolge keine Haftung der Halterin des PKWs bei echter Schwarzfahrt vorliege. In der Frage, ob ein Fahrzeughalter die Schwarzfahrt schuldhaft ermöglicht hat, nimmt die Rechtsprechung einen strengen Standpunkt ein. Demnach sind an die Sorgfaltspflichten von Halter zur Verhinderung einer Schwarzfahrt strengste Anforderungen zu stellen, vor allem dann, wenn mit der Möglichkeit einer Schwarzfahrt durch Personen gerechnet werden muss. Dennoch darf die Pflicht des Fahrzeughalters zur Sicherung des Fahrzeugs gegen die unbefugte Inbetriebnahme nicht überspannt werden. Sicherungsmaßnahmen müssen nicht nur möglich und zumutbar, sondern auch als erforderlich erkennbar sein. Entscheidend sind letztendlich die Umstände des Einzelfalls, so der OGH.


Neuer R+V Tarifrechner Persönliche D&O Versicherung – Jetzt noch einfacher Prämie berechnen und gleich online abschließen! Seit Ende Juni 2020 ist der neue Tarifrechner für die Persönliche D&O online verfügbar. R+V bietet damit Maklern ein noch komfortableres Tool. Schon bisher konnten ManagerHaftpflichtversicherungen über den R+V Online-Tarifrechner unkompliziert eingedeckt werden. Nun wurde dieses bewährte Tool im Bereich der Persönlichen D&O einem umfassenden Relaunch unterzogen.

Antrag als PDF-Datei Der Antrag kann jetzt als PDF gespeichert, ausgedruckt und zum Kunden

mitgenommen werden. Natürlich können Sie auch weiterhin Risiken sofort online in Deckung geben. Bedingungen und Broschüren finden Sie als Download. Für Individualanfragen steht Ihnen das R+V-Underwriting Team gerne mit Rat und Tat zur Seite.

und Rechtsanwältin Mag. Valerie Toscani beantworten im Rahmen der R+VExpertentage Spezialfragen zu Deckung und Haftung, wobei besonderer Wert auf die Diskussion mit den Teilnehmern gelegt wird.

R+V-Expertentage

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Gerade beim Thema D&O – ob nun Unternehmens-D&O oder Persönliche D&O – ist umfassendes Wissen ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Spartenleiter Mag. Rainer Hörmann

Wir sind für Sie da!

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Wenn das Virus „nicht mehr“ vor der Türe steht! Was macht es mit einem Versicherungsmaklerbüro und seinen Kunden, wenn das Virus nicht nur vor der Türe steht, sondern sich plötzlich mitten im Büro wiederfindet? Stehen die Kunden weiterhin zu ihrem Versicherungsmakler, gibt es von allen Seiten Verständnis und Solidarität? Oder lebt man Solidarität nur applaudierend am Balkon stehend. Das Tagebuch und ein Tatsachenbericht eines Versicherungsmaklers, der mit der Situation Covid-19 hautnah in Kontakt gekommen ist: 23. Juni 2020: Im Versicherungsbüro ar-

ten Personen muss drei Mal bei 1450 anrufen, bis ihm der Telefonist die Bewilligung erteilt, dass er testen gehen kann. Gemäß Eigenbeobachtung der erkrankten Person ist das keine normale Grippe.

Panik aus. Jeder will getestet werden, aber nur jene, die Halskratzen oder Schnupfen haben und einen direkten Kontakt mit den infizierten Personen hatten, werden zum Test zugelassen (sechs Personen). Erste Autohäuser sprechen für ihre Bediensteten ein Betretungsverbot des Versicherungsmaklerbüros und der mitverbundenen Anmeldestelle aus. Die ersten erbosten Anrufe gehen ein: „Wie kann das nur passieren, wie schlampig muss das Versicherungsmaklerbüro nur sein“. Ein Mieter in dem Gebäudekomplex droht mit Schadensersatzklage, wenn seine Mitarbeiter auch an Covid-19 erkranken würden.

25.Juni 2020: Covid-19 ist da, die Per-

27. Juni 2020: Die Behörde entschließt

beiten 18 Personen, davon sind zwei auf Urlaub, zwei an diesem Tag krankgemeldet und 14 anwesend. Beide krankgemeldeten Personen wünschen sich einen Corona-Test, welcher aber nicht bewilligt wird, auch weil der Hausarzt ihn für nicht notwendig erachtet, denn die Diagnose lautet Sommergrippe. 24. Juni 2020: Eine der krankgemelde-

son wurde positiv auf das Virus getestet. Der Makler ist beruhigt, da die Person weder im Empfangsbereich noch in der Kfz-Anmeldestelle gearbeitet hat. Der Geschäftsführer des Versicherungsmaklerbüros bittet die andere krankgemeldete Person dringlich so oft bei 1450 anzurufen, bis auch diese zum Test zugelassen wird. Erste Kunden rufen an und fragen, ob das Gerücht stimme, dass im Versicherungsmaklerbüro jemand positiv getestet worden sei. 26. Juni 2020: Der zweite Covid-19-Fall

wurde positiv getestet. Im Büro bricht

sich dazu, alle Personen vom Maklerbüro zu testen. 27./30. Juni 2020: Die Testergebnisse

stellen, daraufhin kündigte ein Kunde die Maklervollmacht. Ergebnis der Testungen

• 2 Covid-19-Erkrankte: 14 bis 21 Tage Quarantäne • 9 in Quarantäne-Stufe 2: 7 bis 10 Tage Quarantäne • 6 in Quarantäne-Stufe 1: 14 Tage Quarantäne • 1 anwesend im Office mit Kontaktverbot

Lockdown 30. Juni 2020: Nach dem Lockdown

– Wiederinbetriebnahme von Homeoffice, Anmeldestelle mit Aushilfspersonal besetzt, Tagesgeschäft aber nur erschwert möglich, da das Aushilfspersonal keinen Bezug zu den Kunden hat. Viele

laufen ein. Alle negativ!

29. Juni 2020: Kunden melden sich

beim Versicherungsmaklerbüro und beschweren sich darüber, dass die Behörde sie nicht testen würde, es sei denn, das Versicherungsmaklerbüro stellt eine Bestätigung aus, dass der Kunde in direktem Kontakt mit den erkrankten Personen stand. Da dies nicht der Fall war, konnte der Makler diese Bestätigung nicht aus46 | MARKT

Name des Versicherungsmaklers ist der Redaktion bekannt, wird aber aus verständlichen Gründen nicht genannt.


die Kunden mit diesen infizierten Personen keinen Kontakt hatten.

Resümee

Autohäuser sind Kunden der Anmeldestelle und des Versicherungsmaklerbüros und setzen langjähriges Wissen über ihre Wünsche voraus. Inzwischen 17 Vollmachtskündigungen aus Angst der Kunden, sich mit Covid-19 angesteckt zu haben. Aber auch wegen Verärgerung über die Vorgehens-

weise in der Information und Verärgerung über die Unwilligkeit des Maklers. Man wirft dem Versicherungsmakler vor, keine Kontaktbestätigungen für Kunden auszustellen, die aber zwingend notwendig wären, um an einem Test teilnehmen zu können. Es konnten die Kontaktbestätigungen aber nicht ausgestellt werden, da

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47 | MARKT

Solidarität ist leichter am Balkon applaudierend wahrzunehmen, als im Krisenfall seinem Versicherungsmakler zu zeigen. Natürlich hat der Versicherungsmakler auch Kunden, die in der Krise sehr wohl zu ihm gestanden haben. Nur jeder Einzelne, der seine Vollmacht aufgrund der Ereignisse rund um Covid-19 gekündigt hat, sollte sich schämen. Bedanken möchte sich der Versicherungsmakler an dieser Stelle bei allen, die ihm und seinen Mitarbeitenden in der Krise zur Seite gestanden sind. Auch bei der Behörde und den Mitarbeitern im Krisenteam. Diese waren professionell, hilfsbereit, freundlich und haben dann rasch entschieden, mit dem notwendigen Verständnis. Zitat des Geschäftsführers: „Vielen lieben Dank, ihr seid unsere ‚Helden‘“.


Die Rechtsschutzversicherung in Zeiten von COVID-19 Die nächste Herausforderung für Rechtsschutzversicherungen ist da und wird sich in vielen Schadenmeldungen rund um Ansprüche aus behaupteten Auswirkungen zu den verschiedenen gesetzlichen Maßnahmen das Corona-Virus betreffend niederschlagen. von Dr. Helmut Tenschert

Es ist nicht Aufgabe des Versicherungsmaklers sich mit den Kunden darüber auseinanderzusetzen, inwieweit solche Forderungen erfolgversprechend erhoben und durchgesetzt werden können, diese Themen bleiben Rechtsanwälten vorbehalten. Man kann nur ausdrücklich davor warnen als Berater in Versicherungsfragen dazu Aussagen zu treffen. Das ist definitiv nicht unserem Berufsbild zuzuordnen und besonders aufgrund von Haftungsbegründungen zu vermeiden. Und Versicherungsschutz bei Haftungsfällen daraus gibt es natürlich aus der gesetzlich verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung auch nicht. Sehr wohl werden wir uns aber damit zu beschäftigen haben, ob die einschlägigen Schadenmeldungen in Verbindung mit der Pandemie unter den Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung fallen oder nicht. Die Prüfung der Deckung ist unsere klassische Aufgabenstellung. Wieder einmal ist es bei diesem Massenschadenereignis nicht generell möglich Deckungen zu diesem spezifischen Risiko pauschal zu beurteilen. Vielmehr wird der konkrete Anlassfall akribisch zu 48 | KOMMENTAR

analysieren sein, um im Anschluss daran prüfen zu können ob einer der Deckungsausschlüsse in den ARB für eine Ablehnung herangezogen werden kann. Die Sichtweisen dazu werden mit Sicherheit unterschiedlich sein und Anlass nicht nur für Diskussionen bilden, sondern auch etliche Deckungsprozesse auslösen. Betroffen werden sowohl Schadenersatzprozesse aus Verträgen sein, die durch Corona nicht erfüllt werden konnten und entsprechende Rücktritte daraus, wie etwa für Flugbuchungen oder für Urlaube mit Frühbucherbonus bereits bezahlten Hotelreservierungen. Schadenersatzforderungen direkt gegen die Republik wegen angeblicher rechtlicher Ungereimtheiten bei erlassenen Gesetzen und Verordnungen für die Krise von dadurch Geschädigten stehen schon in Vorbereitung bei Anwälten und Prozessfinanzierungen. Deckungsklagen gegen Betriebsunterbrechungsversicherungen erfolgen bereits, auch die Kostenhaftung der Rechtsschutzversicherungen aus dem Titel der Versicherungsvertragsstreitigkeiten wird zumeist verneint. Hauptsächlich werden die Leistungsverweigerungen der Rechtsschutzversi-


cherer mit den Deckungsausschlüssen für Katastrophenschäden begründet werden, oder dass es sich beim beabsichtigten Rechtsstreit um einen solchen handle, der in ursächlichem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen steht, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet ist. Der Art 7 der ARB sieht diese Ausschlüsse vor. So einfach wird das nicht gehen. Eine genaue und kritische Prüfung des jeweiligen Einzelfalls wird vorzunehmen sein, um feststellen zu können, ob die konkret angestrebte Wahrnehmung rechtlicher Interessen tatsächlich den erforderlichen engen Zusammenhang mit der hoheitsrechtlichen Anordnung ausweist oder nicht. Denn nur im bejahenden Fall kann der Ausschluss greifen, die geplante rechtliche Auseinandersetzung muss genau der mit dem Ausschluss beabsichtigen Risikoerhöhung entsprechen. Jeder Zusammenhang, vor allem ein zu weit gezogener, reicht nicht aus.

Es liegt auf der Hand, dass bei der großen Anzahl der schon gemeldeten und noch zu erwartenden Schäden das Kumulrisiko für die Rechtsschutzversicherer außerordentlich hoch sein wird und damit einhergehend die daraus resultierenden Kostenbelastungen. Wir dürfen uns darauf einstellen, dass es uns diese Problemstellungen noch lange begleiten und beschäftigen werden, auch noch lange nach der hoffentlich bald dem Ende zugehenden schwierigen Extremsituation. Am Ende werden wohl erst einschlägige OGH-Entscheidungen die ersehnte Klärung bringen. Es ist sicher aus Kostengründen empfehlenswert die Führung von Musterprozessen zu erwägen. Dem Versicherungsmakler muss aber angeraten werden, gemeldete Schäden unverzüglich den betreffenden Versicherer weiterzuleiten und im zu erwartenden Fall einer Leistungsverweigerung eine begründete

Dr. Helmut Tenschert

qualifizierte Deckungsablehnung einzufordern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf allfällig mögliche eintretende Verjährung oder Verfristungen zu legen, Versäumnisse können erhebliche Haftungsrisken zur Folge haben.

b. e i r t e e b B r Gewe eit für den riebstyp t rh den Be ltung t für je e sgesta k a Siche p t Vertrag plet plus

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Der Unternehmer und die Betriebsrechtsschutzversicherung Gedanken zur Kundensicht mit Risikomanagementhintergrund. von Dr. Helmut Tenschert Meine unzähligen Gespräche mit Geschäftsführern unterschiedlichster Betriebe in Zusammenhang mit der Konzeption von Rechtsschutzversicherungen spiegeln eines deutlich wider: die Unternehmensleiter wollen konsequent eines nicht, nämlich die blumige Darstellung angeblich so wichtiger Leistungsinhalte diverser Anbieter. Die Aneinanderreihung von Fachausdrücken zu Deckungsbestandteilen, deren tatsächlicher Wert für den Kunden tatsächlich gelegentlich mehr als hinterfragbar ist, ist ausdrücklich nicht gewünscht. Was soll etwa die Erwähnung eines sogenannten Steuergerichtsrechtsschutzbaustein, wenn die darin enthaltene Schadenleistung mehr als überschaubar ist? Derartige vollmundige Aussagen mit geringem Kundennutzen sollten besser unterbleiben, sie tragen lediglich dazu bei, das angeschlagene Erscheinungsbild von Versicherungen in der Bevölkerung noch weiter negativ zu verstärken. Vielmehr sollte man das Beratungsgespräch mit den Verantwortungsträgern intensiv darauf ausrichten, wirtschaftlich belastende und existenzbedrohende Risiken zu erörtern. Nicht zu vergessen dabei wird es sein, dabei die konkrete und individuelle rechtliche Risikolage des Betriebes im Blickfeld zu haben. Erleichternd dafür ist der Umstand, dass es zwei Rechtsbereiche gibt, die für alle Unternehmen und deren Managements größter Bedeutung sind. Das ist die zunehmend in den kritischen Fokus von Gerichten rückende strafrechtliche Untersuchung und Beurteilung einschlägiger Sachverhalte. Schlagworte Unternehmensstraf-

recht, Umweltstrafrecht oder strafrechtliche Geschäftsführerhaftung. Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, also die strafrechtliche Verantwortung von Betrieben, lange Zeit als totes Recht bezeichnet, wird in Zukunft von größerer Bedeutung sein und die Risikosituation weiter verschärfen. Und weiter der Umgang mit Problemstellungen rund um die Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten, als einen sehr wichtigen Pfeiler erfolgreichen unternehmerischem Handeln. Die Produkte der Versicherer „von der Stange“ erfüllen diese Anforderungen nur unzureichend, in vielen Fällen erscheinen sie sogar teilweise kontraproduktiv. Grundsätzlich ist es geboten Leistungen im Sinne der Versicherungswürdigkeit zu prüfen, bevor man zur Produktlösung greift. Es ist etwa sicher keine ökonomische Vorgangsweise, wenn regelmäßig auftretende Schäden, also solche mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit, in den Versicherungsschutz miteinbezieht. Geradezu absurd wird es, wenn man das Inkasso unbestrittener Rechnungen, die Einbringlichmachung von Forderungen ohne inhaltliche Bestreitung über Rechtsschutzversicherungen abwickelt. Außer einer permanenten, zunächst schleichenden Belastung des Versicherungsvertrages, der letztendlich zu Sanierungsprämien, wenn nicht sogar Schadenskündigungen führt, wird damit nichts erreicht. Derartige Aufgaben werden durch professionell agierende Inkassounternehmen, wie beispielsweise INKO Inkasso, effizienter und 50 | KOMMENTAR

Dr. Helmut Tenschert

für den Auftraggeber, den Betrieb, zusätzlich kostenlos erledigt. Empfehlenswert ist es darüber hinaus im Baustein Allgemeiner Vertragsrechtsschutz im betrieblichen Bereich dem Unternehmen individuelle Streitwertuntergrenzen einzubauen, die wertvolle Hilfe für Nachhaltigkeit der Betriebsrechtsschutzversicherung leistet. Im Gegenzug sollten Streitwertobergrenzen, die regelmäßig aus Prämienersparnisgründen zu gering ausfallen, nach oben hin angepasst werden. Diese Maßnahme kann durch den Ausschluss des Frequenzschadenrisikos mit Streitwertuntergrenzen prämienneutral erfolgen. Wir werden gut beraten sein, in der Zukunft der Tatsache, dass Voraussetzung für langdauernde Geschäftsbeziehungen das gedeihliche Zusammenwirkungen aller Beteiligten erfordert, wesentlich mehr zu beachten als in früheren Zeiten.


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Herzlichkeit, Verlässlichkeit und Fachkenntnis Die Gailer Versicherungsmakler GmbH in KötschachMauthen steht mit Herzlichkeit, Verlässlichkeit und Fachkenntnis ihren Kunden als kompetenter und vertrauenswürdiger Partner in allen Fragen rund ums Versichern, Vorsorgen und Finanzieren zur Seite. Wir haben mit Wolfgang Gailer, einem der beiden Geschäftsführer der Gailer Versicherungsmakler GmbH, über das Thema Rechtsschutz gesprochen. Im Recht zu sein, bedeutet nicht unbedingt, Recht zu bekommen. Manchmal muss man sich sein Recht erstreiten und das kann teuer werden. Gibt es Personen- oder Berufsgruppen, welchen Sie besonders zu einer Rechtsschutzversicherung raten? Was empfehlen Sie Kunden, welche keinen speziellen Bedarf aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit haben? Gailer: In unserem intern festgelegten

Qualitätsstandard ist festgelegt, dass jeder Kunde im Bereich Rechtschutz beraten werden muss. Angestrebt wird Deckung für den Kunden in den Bereichen Schadenersatz- und Straf- RS. Wie schnell kann es passieren, dass man als Fußgänger, Fahrradfahrer schwer verletzt wird. Das Verschulden ist leider nicht immer klar, hier kann es für den Einzelnen oft um die Existenz gehen. Ohne Rechtschutzdeckung könnte er nie zu seinem Recht kommen. Ein weiterer Punkt auf den immer hingewiesen wird, sind die Versicherungsvertragsstreitigkeiten. Wir alle müssen erkennen, dass sich diese Fälle, auch auf Grund der Niedrigzinspolitik der Zentralbanken häufen. Bei uns im Büro gibt es jedes Jahr einige Fälle. Immer öfter werden die Gutachten zum strittigen Punkt. Hier kann ein privates Gegengutachten sehr oft zur Lösung beitragen.

Dieser Rechtsbaustein stärkt die Position des bevollmächtigten Maklers enorm. Auch hier gilt ein Feuerschaden, ein schwerer Unfall, eine BU Ablehnung können existenzgefährdend wirken. Kommt man in die Situation, mit der Sozialversicherung über einen Anspruch diskutieren zu müssen, so kann das extrem teuer werden. Fiktive Rentenansprüche werden auf die Lebenserwartung hochgerechnet. Hohe Streitwerte bedeuten hohes Kostenrisiko. Zudem sind das meist Gutachterprozesse die schwer prognostiziert werden können. Auch hier kann die Rechtschutzversicherung vor Existenzbedrohung schützen. Der Kunde sollte das Instrument in der Hand haben, wenn er es braucht. Das ein KFZ-Rechtschutzvertrag unabdingbar ist ohnehin auch den meisten Kunden bewusst. Müssen Rechtsschutzversicherungsprodukte teuer sein, gibt es Einsteigerprodukte? Gailer: Nur der Makler ist auf Grund

seiner Kompetenz und Erfahrung im Leistungsfall wirklich in der Lage zu beurteilen, ob ein Produkt günstig oder teuer ist. Wenn man sich auf die wichtigen Bausteine konzentriert, ist der Aufwand 52 | INTERVIEW

Nur der Makler ist auf Grund seiner Kompetenz und Erfahrung im Leistungsfall wirklich in der Lage zu beurteilen, ob ein Produkt günstig oder teuer ist. aus unserer Sicht nicht hoch. Mit Selbstbehaltslösungen kann der Kunde weiter einsparen. Gerade in der Rechtschutzversicherung zählt die Zusammenarbeit im Leistungsfall. Strittige Fälle in der Größenordnung bis zu EUR 10.000 können sehr oft auf schnellem und einvernehmlichem Weg gelöst werden. Wie die Versicherung im außergerichtlichen Bereich unterstützt, wird natürlich auch betrachtet. Wir haben äußerst selten Prämiendiskussionen. Die Menschen erkennen das es immer wichtiger wird, seinen Rechtsstandpunkt in entscheidenden Momenten auch vertreten zu können. Was würden Sie einem jungen Berufskollegen beim Vertrieb von


Rechtsschutzversicherungen raten? Sich auf eine Berufsgruppe zu spezialisieren oder, so wie Sie sagen, es als Angebot für alle Kunden zu sehen? Gailer: Wie oben schon ausgeführt, ge-

nerelle Beratung in diesen 4 Punkten kann ich nur empfehlen. Das sollte der Mindeststandard sein. Die Rechtschutz-

versicherung ist sicherlich fachlich anspruchsvoll, und es gibt viele Ausschlüsse. Gerade aber in den existenzgefährdenden Bausteinen gibt es aus unserer Erfahrung kaum Probleme. Wie sieht es Ihrer Meinung nach hinsichtlich Maklerhaftung aus, wenn der Kunde nicht über eine Rechts53 | INTERVIEW

schutzversicherung wird?

informiert

Gailer: Ich sehe es ganz klar als Informationspflicht des Maklers, diese Sparte zu beraten. Weit über 90 % der Kunden folgen auch unserem Rat. Danke für das Gespräch.


Präventive Gefahr Prävention soll uns vor den Gefahren des Lebens schützen. Ihr unsichtbarer Nutzen ist jedoch selbst eine schwellende Gefahr. von Mag. Christian Sec Wir sind zu einer Präventionsgesellschaft geworden. Schon im Wiegenalter kreist nicht mehr der Schutzengel über uns, sondern Helikoptereltern, die viel früher einschreiten als es das Himmelsgeschöpf, je getan hat. Damals zu Zeiten der himmlischen Beschützer gab es aufgeschundene Knie, Stürze von der obersten Sprosse der Kinderrutsche oder gar Brennnesselattacken. Die gesunde Balance zwischen Selbstverantwortung und himmlischen Schutz war das Ziel. Wer die Kindheit damals überlebte hatte Schrammen und Narben und einen Instinkt für die Gefahr entwickelt. Damit ist längst Schluss. Die Helikoptereltern sind mit viel höherem Risikovermeidungsbewusstsein ausgestattet als es die Schutzengel je waren. Jeder Fehlschritt, der ein Stolpern verursachen kann, wird in weiser Voraussicht bereits im Keim erstickt. Kommt es trotzdem einmal zu einem Hoppala, bei dem das Kind die Grenzen der eigenen Physik erlernen konnte und sich gar das Knie aufschürfte und dies noch mit lautem Geschrei untermalt, werden die Rabeneltern von echauffierten und entsetzten Erwachsenen, meist selbst Helikoptereltern, mit strafenden Blicken sanktioniert. Wahre Fürsorge heißt Risikobeseitigung bzw. Prävention und wer sich diesem Konzept verweigert und die Kinder wieder ein wenig den Schutzengeln überlässt, der hat mit einem Anruf vom Jugendamt zu rechnen.

Prävention als Wirtschaftsfaktor Ja Risikobeseitigung und das Abwenden von Gefahren ist das Gebot der

Stunde, sie ist zur gesellschaftlichen Norm geworden. Wer sich nicht daran hält, wird Werbeträger von Red Bull mit der Garantie eines kurzen Lebens, oder zum trotzigen Außenseiter, der sich mit Behörden anlegen muss, weil er wieder nicht den Sicherheitsgurt angelegt hat. Der Staat ist zum O bererzieher für Prävention geworden. Sie sind allgegenwärtig die Regeln zu unser aller Sicherheit. Die wirtschaftliche Bedeutung des immer strengeren Regulativs für vorbeugender Maßnahmen ist nicht zu unterschätzen. Nicht zuletzt in den gesättigten Märkten Westeuropas bilden strengere Regulative zum Schutz der Bevölkerung eines der wenigen Wachstumsfelder für viele Branchen. Brandschutztüren, Autosicherheitssysteme, Sicherheitsnormen für Elektrizität, Heizung, Arbeitnehmerschutz oder Datenschutz und lassen neue Industriezweige entstehen. Selbstverantwortung wird durch institutionalisierte Regeln zur Risikominimierung ersetzt. Dies lässt sich am besten veranschaulichen, wenn man mit Youtube einen Blick in die Vergangenheit wirft und sich ein Formel EinsRennen oder einen Abfahrtslauf aus den 1970er oder 1980er-Jahre ansieht. Ein Sturz bei einem Abfahrtsrennen endete damals irgendwo an einem Baumstamm oder in einem Heustadl. Rennautos wa54 | KOLUMNE

ren so sicher wie Seifenkistenautos mit Düsenantrieb. Das Überleben eines Unfalls war eine Frage des Glücks. Während aber damals die Piloten meist zur Gänze die Schuld an ihrem Unfall trugen, weil sie ihre Fähigkeiten überschätzten, so wird heute oftmals die Schuld den Veranstaltern in die Schuhe geschoben, weil die Sicherheitsvorkehrungen nicht optimal waren. Man könnte meinen, wir wandeln traumwandlerisch wie Adam und Eva im Paradies, und essen vom Baum der Erkenntnis, ohne Gedanken an Schuld oder Selbstverantwortung.


Unsichtbarer Nutzen Der Nutzen von Prävention wird selten enthüllt. In der Literatur spricht man in diesem Zusammenhang vom Präventionsparadoxon. Am Beispiel der Corona-Pandemie wird dies deutlich. So beschreibt Christian Drosten, dass die Maßnahmen durch die Bevölkerung angezweifelt wurden, die durch die Regierung zur Verhinderung der Ausbreitung der Pandemie getroffen wurden, mit der Begründung, eine prophezeite Ausbreitung des Virus habe nie stattgefunden. Dabei verhinderten wahrscheinlich erst diese Präventivmaßnahmen die Ausbreitung. Dies bedeutet: Je erfolgreicher eine solche Maßnahme wirkt, umso niedriger ist die Akzeptanz. Man stelle sich nur vor, die Infektionszahlen wären trotz der Präventivmaßnahmen in die Höhe geschnellt, dann wäre die Akzeptanz der Maßnahmen höher gewesen, trotz deren Erfolglosigkeit. Der unsichtbare Nutzen führt jedoch zu einer Gefahr, die bei Präventivmaßnahmen für ganz Bevölkerungsbereiche nicht unproblematisch sind. Denn alles was unsichtbar ist wird Gegenstand einer Deutungshoheit. Die Entscheidungsträger wissen um das Dilemma, und müssen den Nutzen manch-

mal mit drastischen Worten darlegen: „Bald wird jeder von uns jemanden kennen, der an Corona gestorben ist“, meinte daher unser Kanzler, um die Maßnahmen gegen Corona zu rechtfertigen. Er musste also in scharfen Worten den Nutzen des Einzelnen hervorheben, der sich durch die Prävention ergibt. Ob dieser selbst an seine Worte glaubte oder nicht, sei dahingestellt. Der Nutzen ist aber nicht nur für den Einzelnen unsichtbar, sondern auch für die Allgemeinheit nur spekulativ. Ein Extrembeispiel stellt dabei der Präventivkrieg bzw. Präventivschlag dar. So wurde der deutsche Angriff auf die Sowjetunion 1941 von den Deutschen als Präventivschlag bezeichnet, um einen bevorstehenden sowjetischen Angriff auf das Deutsche Reich zu verhindern. In der jüngeren Geschichte verwendete George W. Bush den gleichen Begriff als vorbeugende Maßnahme gegen Attacken von „Schurkenstaaten“. In beiden Fällen werden die wichtigen Eigenschaften der Prävention deutlich. Der Nutzen bleibt unklar, denn der Angriff der Gegenseite ist nur spekulativ. Wenn der Nutzen jedoch unklar bleibt, ist die Deutungshoheit umso entscheidender und daher ist die Gefahr des Missbrauchs der Präven-

tion als Argument zur Verbergung anderer Ziele sehr hoch.

Hohes moralisches Gut Prävention wird also zum Supertrumpf in der öffentlichen Diskussion. Wer die Präventionskarte zieht der kann sich für all seine Aktivitäten legitimieren. So erlaubt das moderne Kriegsvölkerrecht nur Verteidigungskriege, diese umfassen jedoch auch Präventivschläge. Präventivhaft, Gewaltprävention, Präventivkrieg ja sogar Präventivmord werden zu Instrumenten des Machterhalts. Während jedoch die Prävention auf der Seite der Machthaber ein dahinterliegendes Motiv verbirgt, wird sie gleichzeitig für die Bevölkerung zum Zweck schlechthin stilisiert und somit zu einem hohen moralischen Gut. Das ist umso wichtiger, weil es ja für den Einzelnen ein Opfer verlangt, das höher ist als der eigene Nutzen. Egal ob Sport oder Ernährung, wir betreiben heute beides präventiv und damit unlustvoll, was ja ein Symptom hoher Moral darstellt. Wenn wir also mit den Segnungen der Prävention wieder im Garten Eden gelandet sind, sollten wir wissen, dass es dort Früchte gibt die verderblich sind.

On- und Offline-Rechtsschutz Wiener Städtische Versicherung AG Immer mehr Österreicher sind von Online-Betrug, Phishing- und Stalkingattacken betroffen. Die Bandbreite ist dabei enorm: Ob im Alltag, im Straßenverkehr, im Beruf oder im Internet – rechtliche Beratung oder etwaige Prozesskosten können sich rasch auf mehrere tausend Euro belaufen. „Unsere neue Rechtsschutzversicherung ist am Puls der Zeit und bietet ab sofort all unseren Rechtsschutzversicherten sicheren Schutz in der digitalen Welt – und das auch schon in der BASICVariante. So müssen sich unsere Kunden nicht vor einem falschen Klick fürchten und auch gegen Datenmissbrauch kön-

nen sie sich mit unserer Hilfe wehren“, sagt Vorstandsdirektorin Doris Wendler. Die neue Rechtsschutzversicherung „Mit Sicherheit Recht“ beinhaltet folgende Bausteine: Passiver Urheber-Rechtsschutz (inkl. Beratung), aktiver Urheberrechtsschutz für die Erstveranlassung, Unterlassungsrechtsschutz, aktiver Internet-Strafrechtsschutz sowie Internet-Mobbing-/ Stalkingrechtsschutz. Darüber hinaus bieten die Varianten „CLASSIC“ und „PREMIUM“ zahlreiche Zusatzpakete, wie Service-, Gesundheits- oder ein Mediationspaket. Im Servicepaket ist die Leis55 | KOLUMNE - MARKT

Doris Wender

tung mit insgesamt 0,3 Prozent, im Gesundheitspaket mit 0,5 Prozent und im Scheidungs- und Trennungsmediationspaket mit 1 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Die wählbaren Versicherungssummen liegen bei 80.000 Euro, 160.000 Euro und 240.000 Euro.


Preisträger

Versicherungs Award Austria Die Preisträger der begehrten Auszeichnungen des VAA (vormals AAA) stehen fest. Mit mehr als 500 MaklerInnen konnte wieder ein tiefer Einblick in die Servicequalität der Versicherungen gewonnen werden. In bewährter Manier ging es an die Auswertung der Daten, die auch in diesem Jahr zu einem validen, repräsentativen und objektiven Ergebnis geführt haben. Wissma als unabhängiges Marktforschungsinstitut sorgt dafür, dass sich die Rückmeldung der MaklerInnen und BeraterInnen eins zu eins im Ergebnis widerspiegelt. Nicht zuletzt aufgrund der äußeren Umstände gab es in diesem Jahr keine Verleihung im Zuge einer Veranstaltung, stattdessen besuchte das Projektteam von wissma – mit Sicherheitsabstand – die ausgezeichneten Versicherungen. Die zwei entscheidenden Erkenntnisse aus den Gesprächen: Zum einen sehen die Versicherungen den besonderen Wert des VAA darin, dass die MaklerInnen und BeraterInnen sowohl die Produktqualität als auch die Servicequalität der Versicherungsunternehmen aus erster Hand beurteilen können. Zum anderen stellte sich heraus, dass es in dem Punkt keiner der Preisträger dem Zufall überlässt und jeder für sich eine hohe Priorität auf die Makler- und Vertriebsbetreuung setzt.

Die diesjährigen Sparten wurden zuletzt 2018 bewertet und gleich drei Versicherungen konnten ihre damaligen ersten Plätze bestätigen. Die Generali konnte erneut bei der Krankenversicherung und bei Haushalt-Eigenheim überzeugen, die Dialog bei Ableben-Risiko, sowie die Nürnberger, die sich bei der Berufsunfähigkeit erneut und darüber hinaus auch bei Lebens fondsgebunden an die Spitze setzen konnte. Während bei Rechtsschutz privat mit der ARAG wieder ein Spezi-

alversicherer ganz oben steht, gab es bei der Unfallversicherung einen Senkrechtstarter mit der VAV. Mag. Willi Bors, Direktor Österreich der Dialog Lebensversicherung, zeigt sich über die neuerliche Auszeichnung sehr erfreut: „Bereits in der Vergangenheit haben wir immer wieder Top-

Berufsunfähigkeit

Kranken

Leben Fonds

1.

Nürnberger

77,39

1.

Generali

2. 3.

HDI Leben

76,82

2.

Continentale

66,36

3.

Unfall

Ableben/Risiko 1.

Dialog

71,97

2.

Europa

66,88

73,83

1.

Nürnberger

UNIQA

67,69

2.

HDI Leben

79,30

Wr. Städtische

66,53

3.

Helvetia

78,35

Haushalt-Eigenheim

81,53

Rechtsschutz privat

1.

VAV

74,42

1.

Generali

79,51

1.

ARAG

73,65

2.

Generali

74,14

2.

muki

73,50

2.

Zürich

72,82

3.

Helvetia

71,20

3.

VAV

71,10

3.

Generali

70,77

56 | VERANSTALTUNG


Platzierungen beim Assekuranz Award Austria erreichen können. Der jetzt errungene Spitzenplatz beim neuen Versicherungs-Award beweist einmal mehr die Qualität unseres Produkt- und Leistungsangebots und die Wertschätzung, die wir als Serviceversicherer bei unseren Vertriebspartnern in Österreich genießen.“ Kurt Molterer, Vorstandsvorsitzender Nürnberger Versicherung AG: „Es freut

uns sehr, dass wir in diesen Kernsparten von der österreichischen Maklerschaft so positiv beurteilt wurden“. Das Unternehmen konnte dabei sowohl in der Kategorie „Berufsunfähigkeitsversicherung“ als auch in der Kategorie „Fondsgebundene Lebensversicherung“ den 1. Platz erringen. Auch die HDI Lebensversicherung wurde für ihre fondsgebundene Lebensversicherung sowie für den Berufsunfä-

Campus-Eröffnung

higkeitsschutz EGO Top ausgezeichnet. „Wir freuen uns sehr über diese Bestätigung vonseiten unserer Vertriebspartner für die erstklassige Anbieter-, Serviceund Produktqualität unseres Hauses. Bei aller Demut machen uns diese Awards doch auch stolz und sind uns nicht nur eine Bestätigung unserer Arbeit, sondern auch ein wahrer Ansporn für die Zukunft“, so Michael Miskarik, Niederlassungsleiter in Österreich.

Grüne-Klubobmann Karl Dreisiebner, Neos-Klubobmann Nikolaus Swatek und viele andere zur Eröffnung. Sprecher des Vorstandes Ingo Hofmann: „Wenn das Richtige zusammenfindet, kann es nur gut werden. Wir freuen uns, dass wir zusammen mit Konstantin für unsere Mitarbeiter und für Graz etwas Besonderes und Einmaliges möglich machen können.“„Wir arbeiten seit über drei Jahren an diesem Projekt, das nun endlich die Menschen hier erfreuen kann. Wir sind sehr stolz und dankbar, dass man uns so eine Aufgabe zugetraut hat“, sagt Konstantin Filippou, der das gesamte Lokal nicht nur gastronomisch, sondern auch kreativ entwickelt hat.

Merkur Versicherung

Als einzigartiges Konzept kann man narische Treffpunkt in Graz werden. In den Merkur Campus in Graz bezeich- der ARRAVANÉ Kantina begrüßten nen. Das moderne Bürogebäude spiegelt die Merkur-Vorstände Ingo Hofmann, die neue Philosophie der Merkur wider: Christian Kladiva und Helmut Schleich Moderne trifft auf Tradition, Altgedien- gemeinsam mit Konstantin Filippou potes als Basis für neue Wege. litische Prominenz aus Graz sowie die Das Entree des Hauptgebäudes der zahlreich erschienene Presse. So gratuVersicherung in Graz vereint all diese lierten unter anderem AK-Präsident Eigenschaften. Der Kachelbaum mit Josef Pesserl, Vizebürgermeister Maden guten Gedanken der Mitarbeiter, rio Eustacchio, Stadtrat Günter Riegler, die Begegnungs- und Rückzugsorte und ÖVP-Klubobfrau Daniela Gmeinbauer, die neuen Möglichkeiten für alle Be- SPÖ-Klubobmann Michael Ehmann, sucher werden das Gebäude zum Treffpunkt in der steirischen Landeshauptstadt machen. Neben den vielen neuen innovativen Lösungen, wie dem Gym im Erdgeschoss und dem „Süßmund“ im Eingangsbereich, steht den Grazern nun auch eine attraktive „Kantine“ zur Verfügung. Der mit zwei Michelin-Sternen ausgezeichnete Konstantin Filippou zeichnet sich für das Restaurant verantwortlich. In einer dreijährigen Vorarbeit ist das Konzept mit der Merkur Versicherung ausgearbeitet worden. Die Küche wird österreichisch und mediterran sein und beim Pre-Opening waren sich alle Besucher einig, dass die Kostproben exzellent waMerkur-Vorstandsdirektor Christian Kladiva, Merkur-Vorstandssprecher und -mitglied Ingo Hofmann, Merkur-Vorstandsmitglied Helmut Schleich und Konstantin Filippou ren. Das wird der neue kuli57 | VERANSTALTUNG


Vorschau

Interview mit Besim Akinci, CEO Europ Assistance Österreich und Schweiz und Kevin Radinger Head of Sales Europ Assistance Österreich

Altersvorsorge, Gesundheitsvorsorge – ein Leben ohne Sorgen?

Impressum “risControl” - Eigentümer, Herausgeber & Verleger Redaktion: risControl, Der Verein für

Versicherung- und Finanzinformation 3701 Oberthern, Oberthern 33 ZVR 780165221 Telefon: +43 (0)720 515 000 Fax: +43 (0)720 516 700 e-mail: office@riscontrol.at

Team: Doris Wrumen, Chefredakteur; Isabella Schachinger, Geschäftsführer; Christian Proyer; Christoph Schönfellner, Layout; Ilse Mantler; Michael Kordovsky; Mag. Christian Sec; Mag. Sigrid Hofmann. Fotos: Adobe Stock, ­risControl/Christoph Schönfellner, Patrik Kopf, Frederik Sams, Ingo Folie, Rupert Warren, Stephan Huger, Lukas Beck, ROLAND Rechtsschutz, Michael Jeuter, Lukas Lorenz, picturepeople, Foto Wilke,

Ludwig Schedl, Helvetia, Martina Draper, David Sailer, Andreas Leitner,Jorj Konstantinov. Nachdruck nur mit Quellenangabe u. schriftlicher Genehmigung d. Verlages. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Autors wieder und müssen sich nicht mit jener der Redaktion decken. Unverlangt eingesandte Manuskripte werden nicht retourniert. Mit der Annahme u. Veröffentlichung eines Artikels erwirbt der Verlag das ausschließliche Verlagsrecht daran, bis zum Ende des, der Veröffentlichung, folgenden Jahres. Produktanalysen werden nach besten Wissen erstellt, jedoch OHNE JEDE Gewähr. Angaben und Mitteilungen, welche von Firmen stammen, (pdi+/o/Public relation, oder namentlich gezeichnete Artikel), unterliegen nicht der Verantwortlichkeit der Redaktion. Ihre Wiedergabe besagt nicht, daß sie eine Empfehlung 58 | SCHLUSS

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