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Die Forderungen der IPPNW

12. Die Forderungen der IPPNW

1. Geflüchtete sind Menschen mit Würde, Rechten und individuellen Schicksalen in besonders vulnerablen Situationen. Sie dürfen nicht als Objekte oder politische Manövriermasse behandelt werden.

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2. Grundsätzlich sind Abschiebungen als Gewalthandlung anzusehen und so immer mit den rechtsstaatlichen Prinzipien abzuwägen. Sie gefährden immer die Gesundheit und manchmal das Leben der Betroffenen. Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen müssen ganz abgeschafft werden, da sie Kindeswohl, Entwicklung und Gesundheit massiv gefährden.

3. Rechtsstaatliche Regeln müssen auch für ausreisepflichtige Geflüchtete gelten. Sie müssen jederzeit die Möglichkeit haben, mit ihren Anwält*innen Kontakt aufzunehmen und rechtliches Gehör zu finden. Das Betreten einer Wohnung braucht einen richterlichen Beschluss. Ausnahmen müssen auf rechtlich legitimierte Sonderfälle eingegrenzt werden. Betroffenen und Unterstützer*innen muss eine neutrale und unabhängige Beschwerdestelle gegen Übergriffe und Gewalt durch Ordnungskräfte zur Verfügung gestellt werden. Rechtsbrüche von Ordnungskräften und Polizei müssen ausnahmslos mit rechtsstaatlichen Mitteln geahndet werden.

4. Die EU-Richtlinie zur frühzeitigen Identifizierung von vulnerablen Menschen und Gruppen, die seit 2016 auch in Deutschland gilt, muss endlich in nationales Recht übernommen und umgesetzt werden. Die Abschiebung von besonders vulnerablen Personengruppen muss verboten werden.

5. Schwere, besonders psychische Erkrankungen wie PTBS und Traumafolgestörungen müssen in jedem Verfahren berücksichtigt werden und jederzeit ins Verfahren eingebracht werden können. Traumafolgestörungen dürfen nicht bagatellisiert werden. Sie sind und bleiben schwerwiegende Störungen.

6. Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung muss von den beteiligten Behörden eine Abklärung erfolgen und Atteste von behandelnden Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zur definitiven Grundlage von Entscheidungen gemacht werden. Sollten aus juristisch zwingenden Gründen medizinische oder psychotherapeutische Gutachten erforderlich sein, sind dafür Fachleute anzufordern, die nach verbindlichen wissenschaftlichen und staatlich geprüften Standards ausgebildet, qualifiziert und zertifiziert sind.

7. Nächtliche Abschiebungen ohne Ankündigung müssen aufhören, besonders in Wohnheimen und Aufnahmeeinrichtungen. Sie terrorisieren alle Bewohner*innen und zerstören das Vertrauen in den Rechtsstaat und den einzigen Rückzugsort.

8. Krankenhäuser und Kliniken sowie Kindergärten und Schulen müssen als geschützte Orte geachtet werden und gegen alle behördlichen Übergriffe, wie sie im Rahmen von Abschiebungen immer wieder stattfinden gesichert werden.

9. Die Beurteilung der Behandlungsmöglichkeiten und der politischen Situation der Herkunftsländer sollte realistisch, aktuell und einzelfallbezogen sein und nicht von politischen und diplomatischen Rücksichtnahmen geprägt.

10. Auch „Freiwillige Rückführungen“ sind prinzipiell „zwangsweise“ Rückführungen, ihre gesundheitlichen und existenziellen Auswirkungen sind die gleichen wie bei „normalen“ Abschiebungen, deshalb gelten für sie die gleichen Forderungen.

11. Das Dublin-System, das untauglich, gescheitert und ungerecht ist, muss abgeschafft werden.

12. Wer die Flucht verhindern will, muss die Fluchtursachen bekämpfen. Dazu gehört in erster Linie eine konsequente Friedenspolitik statt Waffenhandel und Militarisierung. Dazu gehören gerechte und gleichberechtigte Handelsbeziehungen auch mit Ländern des Globalen Südens. Dazu gehört ein Ende der Ausbeutung von Menschen, Ressourcen und Natur durch die reichen Volkswirtschaften.