Fsgbmhszeitung112013

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Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen BMHS

NEWSLETTER Sonderausgabe

2013

Heinrich Himmer

Wir brauchen die Besten. Ein neues Dienstrecht muss sich daran messen. Mit dieser Sondernummer zeigen wir Ihnen Befürchtungen und Hoffnungen zum geplanten Dienstrecht. Wir liefern Ihnen auf den nächsten Seiten klare, sachliche und eindeutige Antworten – zur besseren Orientierung.

Wir wollen die besten Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen. Die bekommen wir allerdings nur, wenn ein attraktives und zukunftsorientiertes neues Dienstrecht erarbeitet wird. Davon sind wir mit dem jetzigen Entwurf noch entfernt. Abseits medialer Trommelfeuer und rein taktischer Geplänkel bleibt als Messlatte eines neuen Dienstrechts die Frage: Behält und bekommt man damit die Besten an die Schulen?

Sieht man also die Lehrkräfte als entscheidenden Faktor für die Zukunft der Bildung und damit unseres Landes, erwarten wir zu Recht noch mehr Anstrengungen unseren Beruf zu stärken.

Nur wenn diese Frage eindeutig mit JA beantwortet werden kann, handelt es sich um ein gutes Dienstrecht. Dies ist mit dem vorgelegten Entwurf noch nicht möglich.

Ein Blick vorbei an den vorläufig gestoppten Verhandlungen zeigt dabei deutlich, dass auch das aktuelle System große Schwächen besitzt. Niedrige Einstiegsgehälter, unbezahlte Zusatzaufgaben, ungleiche Behandlung von Lehrer/innen oder mangelnde Karriere-Chancen führen bereits heute zu massiven Nachteilen.

Wie auch immer man zu den Ergebnissen aus der Bildungsforschung stehen mag; eines zeigen sie deutlich. Die besten Lehrer/innen sind für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler die wichtigste Voraussetzung.

Der vorgelegte BegutachtungsEntwurf kann in manchen Punkten positive Entwicklungen einleiten. Im Ganzen bleibt er jedoch hinter

den Erwartungen zurück muss so abgelehnt werden.

und

Eine neue Bundesregierung muss die Bedenken aufnehmen und in Gesprächen die geforderten Verbesserungen in ein neues Dienstrecht einbauen. Nur im sozialpartnerschaftlichen Dialog kann eine wirklich gute Entwicklung für die Bildung in Österreich erreicht werden. Kämpfen wir gemeinsam für ein gerechtes Schulsystem! Meint ihr,

Mag. Heinrich Himmer ist Vorsitzender der BMHS Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter/innen und stv. Vorsitzender der BMHS-Gewerkschaft


FSG BMHS

Was bewirkt der Entwurf bei Gehalt & Einkommen

Fritz Auer Im Zuge der Diskussionen zum neuen Dienstrecht wurden sowohl von Dienstgeber- als auch von Gewerkschaftsseite Berechnungen bezüglich der gehaltsmäßigen Auswirkungen des neuen Dienstrechts vorgelegt. Die Berechnungen des Dienstgebers zeigen für sämtliche Gruppen von Lehrer/innen Gewinne durch das neue Dienstrecht. Allerdings werden bei diesen Berechnungen die unterschiedlichen Wochenstunden

in Dienstrecht (DR) alt und neu vernachlässigt. Das heißt es werden in unzulässiger Weise Lebensverdienstsummen auf Basis von 17 mit 24 Wochenstunden (l1Lehrer) verglichen. Diese Berechnungen dürften der frühkapitalistischen Logik von Finanzministerin Fekter folgen, die gemeint hat man könne den Lehren/innen ruhig 10% mehr bezahlen wenn sie dafür 30% mehr arbeiten. Wenn also jemand behauptet, alle Lehrer/innen gewinnen durch das neue Dienstrecht dann ist diese Aussage tendenziös und grundfalsch. Im Folgenden soll nun der Versuch unternommen werden, einen Gehaltsvergleich bei konstanten 24 Wochenstunden zwischen Dienstrecht alt und neu für einen l1-Lehrer vorzunehmen.

Folgende Annahmen sollen gelten: Unterrichtsgegenstände Deutsch und Geschichte, 22 Wochenstunden Unterricht, davon 50 % in Lehrverpflichtungsgruppe I und 50 % in LVG II, 1 Stunde Ordinariat für Klassenvorstand, 1 Stunde Lernbetreuung. Die durch die Unterrichtstätigkeit entstehenden 4,39 MDL werden für 36 Wochen angesetzt. Die Werte für DR neu wurden Publikationen des Dienstgebers entnommen. Die Berechnungen und zugrundeliegenden Formeln können auch auf www.fsgbmhs.at nachvollzogen werden. Dr. Fritz Auer ist stv. Vorsitzender der Bundesfachgruppe Kaufm. Schulen und Mitglied im Zentralausschuss der BMHS-Gewerkschaft

FSG BMHS Sonderausgabe Dienstrecht


Dienstrecht ALT L1/l1 22 Wochenstunden, 50 % LVG I, 50 % LVG III = 4,39 MDL, Klassenvorstand, 1 Stunde Lernbetreuung Lebensjahr

Dienstjahr

l1

25

1

2.222,80

26

2

27

Jahr

Klassenvorstand

Betreuung

182,9x10

35,13 x 36

35.685,99

1.829,00

1.264,68

38.779,67

2.222,80

35.685,99

1.829,00

1.264,68

38.779,67

3

2.293,90

36.827,46

1.829,00

1.264,68

39.921,14

28

4

2.293,90

36.827,46

1.829,00

1.264,68

39.921,14

29

5

2.365,10

37.970,55

1.829,00

1.264,68

41.064,23

30

6

2.365,10

37.970,55

1.829,00

1.264,68

41.064,23

31

7

2.444,00

39.237,25

1.829,00

1.264,68

42.330,93

32

8

2.444,00

39.237,25

1.829,00

1.264,68

42.330,93

33

9

2.614,90

41.980,96

1.829,00

1.264,68

45.074,64

34

10

2.614,90

41.980,96

1.829,00

1.264,68

45.074,64

35

11

2.794,30

44.861,15

1.829,00

1.264,68

47.954,83

36

12

2.794,30

44.861,15

1.829,00

1.264,68

47.954,83

20 WE

Gesamt

Die gesamte Aufstellung der Dienstjahre finden Sie auf www.fsgbmhs.at

61

37

5.139,30

82.508,99

1.829,00

1.264,68

85.602,67

62

38

5.139,30

82.508,99

1.829,00

1.264,68

85.602,67

63

39

5.139,30

82.508,99

1.829,00

1.264,68

85.602,67

64

40

5.139,30

82.508,99

1.829,00

1.264,68

85.602,67

65

41

5.139,30

82.508,99

1.829,00

1.264,68

85.602,67

Lebensverdienst

2.542.900,04

Lebensverdienst DR NEU

-2.343.852,00

VERLUST - 8 %

199.048,04

Lebensverdienst

Barwert 4%

1.098.622,88

Lebensverdienst

DR NEU

- 1.040.965,00

BARWERT

VERLUST

57.657,88

- 5 % im Lebensverdienst

Schlussfolgerung: die Berechnungen zeigen für den Standardverlauf eines l1-Lehrers einen beträchtlichen Verlust in der Lebensverdienstsumme. Die Auswirkungen hängen naturgemäß von der Entlohnungsgruppe ab; bei l2-Lehrer/innen ergeben sich durch das neue Dienstrecht sogar leichte Gewinne, da diese schon derzeit über 20 Wochenstunden Unterrichtsverpflichtung haben; akademische Lehrer/innen wären die großen Verlierer. Der Dienstgeber besteht auch auf einem Barwertvergleich der Lebensverdienste. Grundsätzlich ist ein Barwertvergleich sinnvoll, wenn unterschiedliche Zahlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen. Diese Zahlungen werden dann mit einem Kalkulationszinssatz auf einen Bezugszeitpunkt zu Dienstbeginn abgezinst. Der Dienstgeber hat allerdings die Abzinsung auf Basis der derzeitigen Gehaltstabelle vorgenommen und nicht die zukünftigen Gehälter hochgerechnet. Mehr Berechnungen finden Sie auf www.fsgbmhs.at IMPRESSUM :: Herausgeber und Medieninhaber: Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen GÖD BMHS, 1080 Wien, Strozzigasse 2/4. Stock, Tel.0676/531 32 42. E-Mail: service@fsgbmhs.eu, Internet: www.fsgbmhs.at Redaktion: Dr. Fritz Auer auer@chello.at, 0664 145 88 44, Mag. Heinrich Himmer heinrich.himmer@fsgbmhs.eu, 0676 531 32 42 Für unverlangt eingesendete Manuskripte und Fotos keine Gewähr. Nachdrucke, auch auszugsweise, nur mit Zustimmung der Redaktion und mit Quellenangabe. Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

FSG BMHS Sonderausgabe Dienstrecht


Das Wichtigste zum Begutachtungsentwurf … Durch die beschlossene gleichwertige Ausbildung auf Master-Niveau ist auch ein neues Dienstrecht ab 2019 für neu Eintretende notwendig geworden. Wir sehen als FSG BMHS im Entwurf einige Chancen und positive Anreize für zukünftige Lehrer/innen. Gleichzeitig identifizieren wir eine Reihe negativer Regelungen die noch überarbeitet werden müssen. Mentoring Begleiteter Einstieg durch konkrete Bezugsperson.

eine

Tätigkeitsorientierte Einstufung Vergütung auf Basis der konkreten Anforderungen Entgelt Kippen der Gehaltskurve grundsätzlich zu begrüßen

ist

Dienstvertrag Eine mögliche mehrjährige Befristung ist kontraproduktiv Induktionsphase Recht auf Minderung der Unterrichtsverpflichtung (UV) in der Induktionsphase notwendig Dienstpflichten Unterrichtsverpflichtung von bis zu 24 Wochenstunden für alle Lehrer/innen ist bei fehlender Entlastung von anderen Aufgaben nicht akzeptabel. Ferien und Urlaub, Pflegefreistellung, Karenzurlaub Keine konkretisierten Regelungen zu Beginn und Möglichkeit bei Urlaubsregelungen

Entgelt und Fächervergütung Ein neues Dienstrecht, das einzelnen Lehrer/innen-Gruppen trotz höherem Einstiegsgehalt eine schlechtere Einkommenssituation als heute schafft ist in dieser Form abzulehnen. Die Fächervergütung sollte mit zunehmender Diensterfahrung auch angehoben werden. Bei Fragen und Wünschen sind wir jederzeit für Sie erreichbar: Fritz Auer auer@chello.at 0664 145 88 44

Heinrich Himmer heinrich.himmer@fsgbmhs.eu 0676 531 32 42

Schulleitung Aufwertung der ManagementFunktion der Schulleitungen Rechte und Pflichten der Abteilungsund Fachvorstehungen Funktion mit gleichzeitiger Personalverantwortung Zusätzlich sollte ein echtes mittleres Management und Zulage für die/den Klassenvorstand entwickelt werden. Im Entwurf sind Regelungen enthalten, die für die BMHS abzulehnen bzw. dringend verbesserungswürdig sind. Gültigkeit/Wahlfreiheit Befristete Verträge müssen auch nach 2019/20 die Wahlfreiheit altes/neues Dienstrecht haben Nichtanwendung des BLVG führt in der Sekundarstufe II zu einem Bruch mit der derzeit funktionierenden Arbeitsteilung und Arbeitsbewertung. -

Wegfall aller Kustodiate Keine Regelung bei Schulen für Berufstätige Ausschließlich monetäre Abgeltung für arbeitsintensive Lehrverpflichtungsgruppen

FSG BMHS Sonderausgabe Dienstrecht


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